Der SGB stellt fest, dass die Resultate der SECO-Expertengruppe "Personenfreizügigkeit und Arbeitsmarktmassnahmen" zur Verbesserung der Durchsetzung der Lohn- und Arbeitsbedingungen bei der Vergabe öffentlicher Aufträge nicht berücksichtigt wurden. Dasselbe gilt für die Vorschläge der Gewerkschaften im Bereich der Reform des BöB und des Ivöb.
Deshalb fordert er, dass die Subunternehmerkette im öffentlichen Beschaffungswesen einzuschränken ist. Beim Einsatz eines Generalunternehmens soll nur eine Subunternehmerstufe zugelassen werden bzw. zwei bei Einsatz von Generalunternehmen.