Änderung Verordnung über entsandte Arbeitnehmende – Vernehmlassungsantwort

  • Flankierende Massnahmen und Personenfreizügigkeit
  • Arbeit
Vernehmlassungen

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In der Schweiz müssen Schweizer Löhne bezahlt werden. Das ist der Grundsatz der Flankierenden Massnahmen. Damit wird Lohndruck und Dumping verhindert. Und es wird den Arbeitgebern verunmöglicht, "billige" Arbeitskräfte aus dem Ausland auf Kosten der Stellensuchenden im Inland anzustellen.

Bei den Kontrollen gibt es grossen Handlungsbedarf. Eine verbindliche Anpassung der Kontrollvorgaben ist überfällig. Mindestens für eine bestimmte Zeit sollten die Vollzugsinstanzen auf ein Minimum von 50'000 Kontrollen verpflichtet werden. Diese Vorgabe wäre minimal. Mit ihr würde in allen Kantonen und Branchen ein gewisses garantiertes Kontrollniveau geschaffen.

Zuständig beim SGB

Daniel Lampart

Sekretariatsleiter und Chefökonom

031 377 01 16

daniel.lampart(at)sgb.ch
Daniel Lampart
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