Änderung des Bundesgesetzes über das Internationale Privatrecht

  • Arbeitsrechte
Vernehmlassungen
Verfasst durch Luca Cirigliano

SGB begrüsst Harmonisierung im Bereich grenzüberschreitender Erbfälle, mahnt aber Handlungsbedarf bei Fragen der Schiedsgerichtsbarkeit im Arbeitsrecht an.

Der SGB begrüsst die vorliegende Harmonisierung im Bereich der grenzüberschreitenden Erbfälle. Er nimmt die Gelegenheit aber zum Anlass, auf Handlungsbedarf in einem anderen Bereich des internationalen Privatsrechts hinzuweisen.

Hierbei geht es um die Schiedsfähigkeit von Arbeitskonflikten im internationalen Recht. Das Bundesgericht hat in seinem Entscheid (BGE 136 III 447) darauf hingewiesen, dass nach geltendem Recht solche Konflikte grundsätzlich vor internationalen Schiedsgerichten verhandelt werden können. Das ist für den SGB nicht akzeptabel. Immer mehr Arbeitgeber, besonders digitale Plattformen, sehen Schiedsgerichte im Ausland vor sowie die Anwendung ausländischen Rechts für Arbeitsleistungen, die im Inland stattfinden, so z.B. der Taxifahrdienst UBER. Der SGB hat bereits mehrfach klargestellt, dass (ausländische) Schiedsgerichtsbarkeiten in Arbeitsverhältnissen für prekäre (Klein-)VerdienerInnen dem Schutzgedanken des Arbeitsrechts diametral entgegenstehen. Hier ist das IPRG dringend zu reformieren.

Zuständig beim SGB

Luca Cirigliano

Zentralsekretär

031 377 01 17

luca.cirigliano(at)sgb.ch
Luca Cirigliano
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