Änderung des Bundesgesetzes gegen die Schwarzarbeit

  • Flankierende Massnahmen und Personenfreizügigkeit
Vernehmlassungen

Stellungnahme des SGB zur «Änderung des Bundesgesetzes gegen die Schwarzarbeit (Umsetzung Motion 24.3202 Candinas Martin)

Der Schweizerische Gewerkschaftsbund (SGB) betrachtet die Bekämpfung der Schwarzarbeit als zentral. Schwarzarbeit führt zu Lohndumping, unrechtmässigen Wettbewerbsvorteilen sowie Ausfällen bei Sozialversicherungen und Steuern. Das gilt es zu verhindern!

Die Bekämpfung der Schwarzarbeit erfordert eine konsequente Zusammenarbeit von Behörden und paritätischen Organen. Dabei müssen die illegal handelnden Arbeitgeber in die Verantwortung genommen werden. Besonders vulnerable Arbeitnehmende dürfen nicht ins Visier geraten. Vielmehr braucht es für langjährig anwesende und erwerbstätige Personen ohne Aufenthaltsbewilligung vereinfachte Regularisierungsmöglichkeiten.

Die vorgeschlagene Verbesserung des Informationsaustauschs zwischen Behörden und Sozialversicherungen sowie die Nutzung des Transparenzregisters unterstützt der SGB, sofern die neuen Zugriffsrechte klar zweckgebunden und verhältnismässig sind. Auch die Möglichkeit der Identitätsüberprüfung von Arbeitgebern durch die Kontrollbehörden begrüsst der SGB, weil dadurch die tatsächlich verantwortlichen Arbeitgeber zuverlässiger identifiziert werden können. 

Den direkten Zugriff auf das Informationssystem Verkehrszulassung (IVZ) beurteilt der SGB hingegen kritisch und fordert, dass dieser ausschliesslich zur Identifikation von Arbeitgebern und nur dann möglich ist, wenn deren Identität nicht mit verhältnismässigem Aufwand anderweitig festgestellt werden kann.

Die Details finden sich in der Stellungnahme (siehe Link unten).

Zuständig beim SGB

Gabriela Medici

Co-Sekretariatsleiterin

031 377 01 13

gabriela.medici(at)sgb.ch
Gabriela Medici (SGB)
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