Coronatest
 

Änderung der Covid-19-Verordnung 3 (Testkostenübernahme) und der Covid-19-Verordnung Zertifikate

  • Corona
  • Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz
Vernehmlassungen

Antwort des SGB im Rahmen der Konsultation

Der Schweizerische Gewerkschaftsbund (SGB) konzentriert sich im Rahmen der Konsultation – wie auch in den bisherigen Stellungnahmen – auf gewerkschaftlich bzw. arbeitsrechtlich relevante Themen innerhalb des vorliegenden Fragenkomplexes und nimmt zur Anpassung des Testregimes und zur nationalen Anmeldestelle für Zertifikate im folgenden Stellung. Die vollständige Vernehmlassungsantwort findet sich auch unten als PDF verlinkt.

Anpassungen der Testkostenübernahme

Der Bundesrat hat beschlossen, die Testkosten für Personen, die sich testen lassen, um ein Covid-Zertifikat zu erhalten, ab 1.  Oktober 2021 nicht mehr zu übernehmen. Gleichzeitig hat er die Ausweitung der Zertifikatspflicht entschieden, die seit dem 13. September 2021 in Kraft ist. Dadurch erhält das Covid-Zertifikat eine erhöhte Bedeutung, gerade auch in der Arbeitswelt, wo Arbeitgeber neu im Rahmen von schriftlichen Covid-Schutzkonzepten Zertifikate von ihren Arbeitnehmenden verlangen dürfen. Diese Kombination der beiden Bundesratsbeschlüsse, der Zertifikatsausweitung und der Aufhebung der Testkostenübernahme, kann für Arbeitnehmende zu schwierigen Situationen führen.  Wenn der Arbeitgeber nicht serielle Testungen durchführt, muss er insbesondere die Test-Kosten für die Arbeitnehmenden übernehmen, die weder genesen noch geimpft sind. Dies wirft heikle datenschutzrechtliche Fragen auf und wird kritisiert, weil sie die nicht-geimpfte und nicht-genesene Arbeitnehmerschaft dem Risiko eines indirekten Impfzwanges oder der Entlassung aussetzt. Deshalb forderte der SGB vom Bundesrat, dass die Tests in der Arbeitswelt weiterhin vom Bund zu bezahlen seien.

Der Bundesrat hat nun am 24. September 2021 die Verlängerung der Kostenübernahme der bisher kostenlosen Covid-19-Tests um zehn Tage beschlossen (bis 10. Oktober 2021). Damit ist die Kostenübernahme garantiert, bis der Bundesrat am 1. Oktober 2021 nach durchgeführter Konsultation der Kantone, Sozialpartner und der zuständigen  Parlamentskommission über  das  weitere Testregime entscheidet. Der SGB begrüsst diesen Schritt.

Im Hinblick auf seinen Entscheid am 1. Oktober unterbreitet der Bundesrat nun folgende Vorschläge zur Konsultation: 

  • Testkostenübernahme bei einmal geimpften Personen bis 30. November 2021
  • Testkostenübernahme von Verstorbenen durch die gemeinsame Einrichtung.

Der SGB begrüsst diese zwei Vorschläge. Bei der ersten Frage schlagen wir weiter vor, im Rahmen der Arbeitswelt alle Test-Kosten vom Bund übernehmen zu lassen bzw. die serielle Testung in den Betrieben zu erweitern.

Weiter sind den Arbeitnehmenden durch den Arbeitgeber, die Kantone und den Bund niederschwellige Impfangebote und Erleichterungen zur Erlangung der Impfung zu gewähren (Impfen auf Arbeitszeit, mobiles Impfen im Betrieb oder Baustellen, etc.).
 

Nationale Anmeldestelle Covid-Zertifikate

Mit der Ausweitung der Zertifikatspflicht hat das Zertifikat für die Teilhabe am gesellschaftlichen Leben eine grössere Bedeutung erlangt. Für Personen, welche im Ausland geimpft oder genesen sind, kann dies zu Problemen führen. Die vorliegende Änderung der Covid-19-Verordnung Zertifikate dient dazu, den Zugang zu einem Schweizer Covid-Zertifikat für Personen zu erleichtern, die im Ausland geimpft oder genesen sind, aber über kein anerkanntes Zertifikat verfügen.

Zuständig für die Prüfung der Unterlagen, die für die Ausstellung eines Schweizer-Covid-Zertifikates eingereicht werden müssen (Bestätigung der Impfung, Identitätsnachweis, Beleg der Einreise oder des Wohnsitzes in der Schweiz), sowie die Ausstellung der Covid-Zertifikate  sind  die  Kantone. Eine Ausstellung von Covid-Zertifikaten durch den Bund ist aufgrund des Fehlens der entsprechenden Grundlagen auf Bundesgesetzstufe nicht möglich. 

Zur Entlastung der Kantone soll eine zentrale elektronische Anmeldestelle für Covid-Zertifikate (nationale Anmeldestelle Covid-Zertifikate) für alle antragsstellenden Personen, die im Ausland geimpft wurden oder eine Erkrankung durchgemacht haben, eingerichtet werden. Diese wird vom BIT aufgebaut. Die neue nationale Anmeldestelle Covid-Zertifikate soll es den im Ausland geimpften oder genesenen Personen ermöglichen, die für die Zertifikatsausstellung notwendigen Informationen und Unterlagen hochzuladen. Die Anträge werden den Kantonen zugeteilt und können in einem passwortgeschützten Raum geprüft und bearbeitet werden.

Der SGB ist mit diesem Vorschlag einverstanden. Die Ausgestaltung soll insbesondere für Personen im Arbeitsverhältnis, die aus dem Ausland kommen, einfach und schnell sein. Für Personen, die keinen Online-Zugang bzw. Mühe mit Online-Verfahren haben, sollen äquivalente, niederschwellige Lösungen angeboten werden.

Zuständig beim SGB

Luca Cirigliano

Zentralsekretär

031 377 01 17

luca.cirigliano(at)sgb.ch
Luca Cirigliano
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