Die deutliche Annahme der Minder-Initiative ist Ausdruck der grossen Empörung der Stimmberechtigten über horrende Managergehälter und die sich öffnende Lohnschere. Der Unmut ist berechtigt und wird vom Schweizerischen Gewerkschaftsbund geteilt. Der SGB gibt sich jedoch nicht der Illusion hin, dass das Abzocker-Problem mit der Annahme der Minder-Initiative gelöst wurde. Mit der von der Initiative angestrebten Verschärfung des Aktienrechts wird sich am krassen Missverhältnis zwischen den exorbitanten Löhnen in den Teppichetagen und den tiefsten Löhnen kaum etwas ändern. Dazu braucht es in der Schweiz nun in erster Linie einen gesetzlichen Mindestlohn von monatlich 4000 Franken, so wie es der SGB in der Mindestlohn-Initiative fordert. Am oberen Ende der Lohnskala, braucht es dagegen eine Begrenzung der Löhne, so wie sie die 1:12-Initiative anstrebt. Nur so kann die immer ungerechtere Einkommensverteilung korrigiert werden.
Dass die Bevölkerung mehr Verteilgerechtigkeit wünscht, zeigt auch das Ja der jurassischen Stimmberechtigten zu einer kantonalen Mindestlohn-Initiative. Nach Neuenburg ist der Jura der zweite Kanton, der gesetzliche Mindestlöhne einführt. Die eidgenössischen Räte sollten diese Signale ernst nehmen und bei der Beratung der Mindestlohn-Initiative berücksichtigen.
Keine Grundsatzablehnung für ausserfamiliäre Kinderbetreuung
Der SGB bedauert die Ablehnung des Familienartikels. Er sieht darin jedoch nicht ein grundsätzliches Votum gegen Massnahmen zur Förderung von Vereinbarkeit und familienergänzende Kinderbetreuung. Bestehende Angebote sind unbestritten, und es wäre unvorstellbar, hier das Rad zurückdrehen zu wollen. Eine knappe Mehrheit der Kantone hat sich aus föderalistischen Gründen dagegen gesträubt, Bundeskompetenz in diesen Bereich zu erweitern.
Abfuhr für Ladenöffnungs-Zwängerei
Mit Genugtuung nimmt der SGB zur Kenntnis, dass die Stimmberechtigten im Kanton Basel-Stadt längere Ladenöffnungszeiten deutlich abgelehnt haben. Das Verdikt bestätigt die landesweite Skepsis gegenüber weiteren Deregulierungen der Ladenöffnungszeiten: Seit 2006 fand nur gerade eine von zwölf kantonalen Vorlagen zur Ausweitung der Verkaufszeiten beim Stimmvolk Unterstützung (Solothurn 2010). Das Argument, dass lange Ladenöffnungszeiten einem allgemeinen Kundenbedürfnis entsprechen, erweist sich einmal mehr als falsche Einschätzung der Befindlichkeit in der breiten Bevölkerung. Mit Zuversicht schaut der SGB damit auf das bevorstehende Referendum gegen die Einführung des 24-Stunden-Arbeitstags im Detailhandel zu dem die Unterschriftensammlung zurzeit noch läuft.
Weiter begrüsst der SGB das Ja zum revidierten Raumplanungsgesetz, das die Voraussetzung schafft für eine haushälterische Nutzung des Bodens.
Auskünfte:
- Daniel Lampart, Chefökonom SGB, 079 205 69 11
- Thomas Zimmermann, Leiter Kommunikation, 079 249 59 74