121a: Arbeitslosenvorrang konsequent umsetzen!

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Medienmitteilung

SGB-Vorstand bezieht Position

Der Schweizerische Gewerkschaftsbund SGB hat an seiner Vorstandssitzung vom 11. Januar den vom Parlament im Rahmen der Umsetzung der Masseneinwanderungsinitiative beschlossenen Arbeitslosenvorrang diskutiert. Er befürwortet diese Massnahme. Sie muss jetzt aber konsequent umgesetzt werden, damit die Arbeitslosen künftig rascher eine Stelle finden - unabhängig von der Farbe ihres Passes.

Zahlreiche Probleme im Arbeitsmarkt bleiben damit aber vorläufig nicht gelöst. Für langjährige ältere Arbeitnehmende braucht es einen besseren Kündigungsschutz. Ausserdem wurden die Bestimmungen zum Schutz vor Lohndumping nicht genügend verschärft. Die Anhebung der Sanktionen von 5000 auf 30000 Fr. sowie die erleichterte Verlängerung von Normalarbeitsverträgen mit Mindestlöhnen sind zwar positiv, reichen aber nicht, um flächendeckend durchzusetzen, dass in der Schweiz Schweizer Löhne bezahlt werden müssen. Der Bund muss dazu die Hürden bei der Allgemeinverbindlicherklärung von Gesamtarbeitsverträgen senken. Es braucht mehr Kontrollen. Und bei offensichtlichen Missbräuchen müssen die Kantone konsequent Arbeitsunterbrüche verfügen.

Der SGB-Vorstand begrüsst, dass mit den Beschlüssen des Parlaments die bilateralen Verträge erhalten und keine neuen Diskriminierungen von Arbeitnehmenden eingeführt werden. In der Diskussion wurde festgehalten, dass stabile Beziehungen zur EU, dem grössten Wirtschaftspartner der Schweiz, für die Arbeitnehmenden von grösster Bedeutung sind. Ausserdem ist es für die Arbeitnehmenden wichtig, dass keine Kontingente eingeführt werden. Denn das frühere Kontingentssystem war schlecht, führte zu viel Schwarzarbeit und starkem Druck auf die Löhne. Der Vorstand betont zudem, dass der Arbeitslosenvorrang auch für Grenzgänger gelten muss.

Aus aktuellem Anlass hat der SGB-Vorstand auch den Abbau bei den Poststellen behandelt. Nicht nur der digitale Umbau, sondern auch das Profitstreben der Post treibt den Abbau bei den Dienstleistungen voran. Der SGB-Vorstand unterstützt die zuständige Gewerkschaft Syndicom bei der Verteidigung der postalischen Dienstleistungen. Der Bundesrat muss dafür sorgen, dass bei allen bundesnahen Unternehmen - nicht nur bei der Post - wieder das Dienstleistungsverständnis ins Zentrum gesetzt wird.

Auskünfte
  • Daniel Lampart, Leiter SGB-Zentralsekretariat, 079 205 69 11
  •  Thomas Zimmermann, Leiter Kommunikation SGB, 079 249 59 74

Zuständig beim SGB

Daniel Lampart

Premier secrétaire et économiste en chef

031 377 01 16

daniel.lampart(at)sgb.ch
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