SGB-DV vom 9. November soll Grundsatzentscheid fällen

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Medienmitteilung
Verfasst durch Daniel Lampart

Der SGB-Vorstand, der heute in Bern getagt hat, beantragt der SGB-Delegiertenversammlung (DV) vom 9.11.09 einen Grundsatzentscheid für eine Volksinitiative für Mindestlöhne. Der definitive Lancierungsentscheid soll entweder an einer SGB-DV im Mai 2010 oder am SGB-Kongress im November 2010 getroffen werden. 

Seit der Kampagne „Keine Löhne unter 3000.-“, die 1999 lanciert wurde, bearbeiten der SGB und seine Verbände das Thema Mindestlöhne intensiv. Im Frühling 09 hat der SGB eine Expertengruppe eingesetzt, die die Problematik der Mindestlöhne vertieft anzugehen und dabei auch zu prüfen hatte, ob eine Volksinitiative angezeigt sei. In letzter Zeit sind zudem Volksinitiativen auf kantonaler Ebene lanciert und auf nationaler Ebene angekündigt worden. Auch der Unia-Kongress hat einen entsprechenden Beschluss gefasst.  

Der vom SGB-Vorstand bevorzugte Inhalt einer solchen Initiative soll zwei Stossrichtungen aufweisen. Prioritär sollen Gesamtarbeitsverträge, die Mindestlöhne enthalten, gefördert werden. Subsidiär soll ein allgemeiner Mindestlohn festgelegt werden. Um das Verhältnis dieser beiden Stossrichtungen genau festzulegen, werden nach dem Grundsatzentscheid der DV vom November weitere Detailabklärungen nötig sein. 

Zuständig beim SGB

Daniel Lampart

Sekretariatsleiter und Chefökonom

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