Aktion der Delegierten: Nulltoleranz bei Belästigung

Foto: (c) Gabriel Ammon für den SGB

 

Sexistische Gewalt und sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz: Null Toleranz, jetzt!

  • Gremienbeschlüsse
  • Gleichstellung von Mann und Frau
Medienmitteilung

Feministischer Kongress des SGB 2025

Sexistische und sexuelle Gewalt findet oftmals am Arbeitsplatz statt. Bereits 60% der Arbeitnehmerinnen waren im Laufe ihres Berufslebens mit sexistischem Verhalten oder sexueller Belästigung konfrontiert. Die Delegierten des Feministischen Kongresses des SGB fordern, dass alle Unternehmen Schutzmassnahmen ergreifen und dass die Einhaltung der Gesetze endlich systematisch durch die Arbeitsinspektorate kontrolliert wird. Schließlich muss sexuelle Belästigung als Ursache von Berufskrankheiten anerkannt werden. Die Teilnehmenden des Kongresses unterstrichen diese Forderung im Rahmen einer kollektiven und visuellen Aktion unter dem Motto «Nulltoleranz bei Belästigung».

Die Teilnehmenden des feministischen Kongresses des SGB erinnern daran, dass sexuelle Belästigung durch Kollegen, Vorgesetzte, Kunden oder Patienten am Arbeitsplatz nach wie vor weit verbreitet ist. In den letzten Jahren wurden nur wenige wirksame Massnahmen ergriffen, und es herrscht weiterhin Schweigen. Gemäss neuesten Zahlen des SECO und des EBG, die im letzten Jahr veröffentlicht wurden, waren 60% der Arbeitnehmerinnen im Laufe ihres Berufslebens bereits mit sexistischem Verhalten oder sexueller Belästigung konfrontiert.

Es ist an der Zeit, dass Politik und Arbeitgeber eine Nulltoleranz-Politik mit wirksamen Massnahmen verfolgen! Rechtlich gesehen ist die Situation klar: Sexuelle Belästigung im Arbeitsverhältnis stellt eine Verletzung der Persönlichkeit und der Gesundheit sowie eine besondere Form der Diskriminierung «aufgrund des Geschlechts» dar, wie sie in Artikel 4 des Gleichstellungsgesetzes definiert ist. Daher sind Arbeitgeber dafür verantwortlich, ihre Arbeitnehmenden vor Diskriminierung, Belästigung und Gewalt am Arbeitsplatz zu schützen.

Allerdings fehlen in jedem fünften Unternehmen interne Präventions- und Interventionsmassnahmen. Viele Branchen verfügen über keinen institutionellen Präventionsplan, mit dem sich typische Gefahrensituationen vorhersehen lassen. Externe Kontrollen durch die Arbeitsinspektion oder die Berufsbildungsbehörde fehlen weitgehend.

Angesichts dieser besorgniserregenden Situation fordern die Delegierten des SGB, dass jedes Unternehmen unverzüglich klare Regeln und Massnahmen gegen sexuelle Belästigung verabschiedet und diese unter aktiver Beteiligung der Arbeitnehmenden, ihrer Personalkommissionen und Gewerkschaften konsequent durchsetzt. Parallel dazu müssen pro-aktive Kontrollen durch die Arbeitsinspektorate verstärkt werden, und der Bund muss die Finanzierung und Koordinierung dieser Kontrollen sicherstellen. Es ist auch an der Zeit, dass sexuelle Belästigung als Ursache von Berufskrankheiten anerkannt wird und dass die Verfolgung von Verstössen durch eine Erleichterung der Beweislast im Gleichstellungsgesetz verbessert wird. Schließlich fordern die Gewerkschafter:innen das Parlament auf, das Übereinkommen Nr. 190 der IAO zur Beseitigung von Gewalt und Belästigung in der Arbeitswelt zu ratifizieren.

Hintergrund

Am 21. und 22. November findet der 15. Feministische Kongress des SGB im Weltpostverein statt. Er folgt auf 14 Frauenkongresse, von denen der erste 1962 stattfand. Er bringt Frauen und TINA-Personen (Transgender, Intersexuelle, Nicht-Binäre und Agender) zusammen, die Mitglieder verschiedener SGB-Verbände sind. Die Kongressteilnehmenden diskutieren zwei Tage lang über Fortschritte und Herausforderungen im Bereich der Gleichstellung am Arbeitsplatz, wobei der Schwerpunkt dieser Ausgabe auf sexueller Belästigung, Gesundheit am Arbeitsplatz und Einkommensunterschieden zwischen Frauen und Männern liegt.  

Zuständig beim SGB

Cyrielle Huguenot

Zentralsekretärin

031 377 01 12

cyrielle.huguenot(at)sgb.ch
Cyrielle Huguenot
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