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Wichtige Verlängerung der Kurzarbeit sichert Arbeitsplätze

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  • Arbeitslosenversicherung
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Medienmitteilung

Der SGB zu den Bundesratsbeschlüssen

Der SGB begrüsst die Verlängerung der Kurzarbeit von 12 auf 18 Monate. Damit können Arbeitsplätze gesichert werden. Weitere Corona-Entlassungen müssen um jeden Preis verhindert werden. In den Branchen mit tiefen Löhnen ist der Anteil Kurzarbeit und Arbeitslosigkeit am höchsten. Die damit verbundenen Einkommensausfälle von 20 bis 30 Prozent sind für die Betroffenen nur schwer verkraftbar. Die Leistungen der Kurzarbeit und der Arbeitslosenversicherung reichen hier nicht aus. Hier braucht es 100 Prozent Lohnersatz.

Einkommenssicherung für Selbständigerwerbende und Kulturschaffende stärken; Lücken für Härtefälle identifizieren

Durch die Verlängerung und Ausdehnung des Corona-Erwerbsersatzes für Selbständige im Veranstaltungsbereich hat der Bundesrat endlich Klarheit geschaffen. Gerade Kulturschaffende sind dringend auf diese Verlängerung angewiesen, weil der Kulturbereich nach wie vor stark eingeschränkt ist und dies voraussichtlich noch länger bleiben wird. Auch anerkennt der Bundesrat mit seinen Beschlüssen, dass weitere Anstrengungen notwendig sind, damit Härtefälle im Rahmen der Coronakrise erkannt und gemildert werden können.

Absicherung der Freizügigkeitsguthaben bei der Auffangeinrichtung BVG 

Der SGB begrüsst auch die Einführung eines Nullzinskontos beim Bund für die Stiftung Auffangeinrichtung BVG. Im Einklang mit den Sozialpartnern fordert er vom Parlament nun die rasche Umsetzung der Gesetzesvorlage. Denn die von den Sozialpartnern getragene Stiftung übernimmt wichtige Aufgaben in der Beruflichen Vorsorge die gerade auch in Zeiten rasant steigender Arbeitslosigkeit von grosser Bedeutung sind. Sie bildet ein schweizweites Auffangbecken für die Pensionskassengelder aller Arbeitnehmenden, die ihre Arbeit verlieren. Mit der Verabschiedung der Botschaft zuhanden des Parlaments anerkennt der Bundesrat die herausfordernde Aufgabe der Auffangeinrichtung und die Verantwortung des Bundes, zur Stabilität der Auffangeinrichtung beizutragen.

Zuständig beim SGB

Daniel Lampart

Sekretariatsleiter und Chefökonom

031 377 01 16

daniel.lampart(at)sgb.ch
Daniel Lampart
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