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Positive Stossrichtung des Bundesrats – weitere Massnahmen zur Sicherung der Einkommen dringend nötig

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Medienmitteilung

Massnahmen des Bundesrats zur Corona-Krise

Der SGB begrüsst, dass der Bundesrat Kurzarbeit wieder für befristet Angestellte zulassen und den Härtefallfonds aufstocken will. Die Lage vieler Berufstätiger in der Schweiz ist besorgniserregend. Die Arbeitslosigkeit steigt – insbesondere bei den älteren Arbeitnehmenden. In Krisenbranchen wie beispielsweise der Geschäftshotellerie oder der Maschinenindustrie ist es momentan nahezu aussichtslos, wieder eine Stelle zu finden. Wer in Kurzarbeit ist, hat nur 80 Prozent des Lohns. Vor allem Geringverdienerinnen und Geringverdiener haben immer mehr Mühe, mit dem Geld über die Runden zu kommen. In zahlreichen Fällen haben sie deutlich weniger als 3’000 Franken pro Monat. Davon können sie nicht leben.

Um diese Probleme zu lösen, braucht es zusätzliche Massnahmen. Der SGB fordert, dass Geringverdienerinnen und Geringverdiener in Kurzarbeit den vollen Lohnersatz erhalten. Zur Verhinderung von Aussteuerungen müssen die Massnahmen aus der ersten Welle wieder eingeführt werden. Indem damals die ALV-Taggelder und Rahmenfristen verlängert wurden, entgingen Tausende von Arbeitslosen der Aussteuerung. Zudem muss die Überbrückungsleistung für ausgesteuerte ältere Arbeitslose so rasch als möglich in Kraft gesetzt werden. Sie wird so dringend benötigt wie noch nie.

Zuständig beim SGB

Daniel Lampart

Sekretariatsleiter und Chefökonom

031 377 01 16

daniel.lampart(at)sgb.ch
Daniel Lampart
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