Der SGB äussert sich in seiner unten verlinkten Vernehmlassungsantwort nur insofern zum Corona-Öffnungspaket IV, als gewerkschaftlich relevante Themen behandelt werden. Er überlässt es dem Bundesrat bzw. der Expertise des BAG, epidemiologische Massnahmen und das Öffnungstempo zu bestimmen, z. B. allfällige Bestimmungen zur Ausnahme von der Maskenpflicht zu formulieren. Für den SGB bleibt auch in den kommenden Monaten zentral, dass die Arbeitsplätze und Löhne gesichert sowie der Gesundheitsschutz der Arbeitnehmenden garantiert wird.
Konsultation betreffend Öffnungsschritt IV
- Corona