Mitarbeiter mit Maske reinigt Tisch in der Gastronomie

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Jobunsicherheit durch auslaufende Kurzarbeitsregeln - widersprüchliche Signale zum Zertifikat am Arbeitsplatz

  • Corona
Medienmitteilung

SGB-Reaktion auf die Beschlüsse des Bundesrates zur Corona-Pandemie

Die heute vom Bundesrat beschlossenen Massnahmen zur Zertifikatspflicht sind lückenhaft und müssen dringend ergänzt werden. Sonst sind Löhne und Arbeitsplätze gefährdet – ausgerechnet in der Schlussphase der Pandemie.

Die Erfahrungen aus anderen Ländern zeigen, dass die Zertifikatspflicht im Gastgewerbe oder anderen Branchen zu Umsatzeinbussen führen kann. Umso wichtiger ist es, dass die betroffenen Betriebe weiterhin auf Kurzarbeit zurückgreifen können. Doch wichtige Corona-Regeln bei der Kurzarbeit fallen Anfang Oktober weg. Beispielsweise das vereinfachte Abrechnungsverfahren. Für den SGB ist es unverständlich, warum der Bundesrat die Kurzarbeitsmassnahmen nicht zusammen mit dem Zertifikatsbeschluss verlängert hat. Damit die Löhne und Arbeitsplätze nicht gefährdet werden, erwartet er, dass der Bundesrat das umgehend korrigiert.

Die Einführung des Zertifikates am Arbeitsplatz hat offenbar bei gewissen Arbeitgeber Missverständnisse und falsche Hoffnungen hervorgerufen. Manche Arbeitgeber denken fälschlicherweise, dass sie nun auf Hygiene- und Gesundheitsmassnahmen verzichten können. Das ist falsch. Der Entscheid, ob ein Zertifikat eingeführt wird und wie dies genau geschieht, wird weitgehend dem Arbeitgeber überlassen. Immerhin wurde die Forderungen des SGB übernommen, dass die Arbeitnehmenden vorgängig konsultiert werden müssen sowie eine Verschriftlichung innerhalb der gefassten Gesundheitsmassnahmen stattfindet.

Trotzdem wäre es vielmehr die Rolle der Behörden gewesen, den Einsatz von Zertifikaten am Arbeitsplatz, hoheitlich, detailliert, rechtsgleich und verhältnismässig zu regeln. Es muss nun darauf geachtet werden, dass am Arbeitsplatz der Datenschutz gewahrt bleibt und keine Diskriminierung stattfindet. Die Arbeitsinspektorate müssen ihre Covid- und Gesundheitsschutz-Kontrollen am Arbeitsplatz verstärken. Weiter sind vulnerable Arbeitnehmende immer noch besonders zu schützen bzw. haben Anrecht auf Homeoffice oder Erwerbsersatz, wenn keine gleichwertige Arbeit angeboten werden kann.

Der SGB unterstützt die Impfkampagne der Behörden mit der Impfung als Hauptinstrument zur Bekämpfung der Pandemie. Es bleibt aber immer noch viel zu tun, um den Arbeitnehmenden niederschwellige Informationen und unkomplizierte Impfmöglichkeiten anzubieten. So müssen noch viele Arbeitnehmende erreicht werden, für die bisher die Anmeldung zur Impfung oder die Öffnungszeiten eine Hürde waren. Dazu kommt, dass die Arbeitgeber für die Impfung während der Arbeitszeit endlich bezahlt frei geben müssen, was viele sich zu Beginn oft geweigert haben zu tun und immer noch verweigern.


Weitere Infos in der Corona-FAQ für Arbeitnehmende

Zuständig beim SGB

Daniel Lampart

Sekretariatsleiter und Chefökonom

031 377 01 16

daniel.lampart(at)sgb.ch
Daniel Lampart
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