Corona und Wirtschaft

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Jetzt braucht es weitergehende Schritte, um die Arbeitnehmenden zu schützen

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Medienmitteilung

Schutz der Gesundheit und Einkommen

Die Lage auf dem Arbeitsmarkt ist angespannt. Die Zahl der Arbeitssuchenden nimmt zu, und die niedrigsten Einkommen werden durch Kurzarbeit erheblich reduziert. Der Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz wird nach wie vor unzureichend umgesetzt und überwacht. Es braucht weitere Unter­stützungsmassnahmen, damit nicht die Arbeitnehmenden die Hauptlast der Corona-Krise tragen müssen. Die finanziellen Mittel beim Bund für den Erhalt der Arbeitsplätze und die Lohngarantie in dieser Krise sind zweifelsfrei vorhanden. Dies hat der Vorstand des Schweizerischen Gewerk­schaftsbundes festgehalten, der heute anstelle der Delegiertenversammlung tagte, die wegen der Corona Restriktionen verschoben wurde.

Anstelle einer Delegiertenversammlung, die aufgrund der Corona-Massnahmen nicht durchgeführt werden konnte, hat heute eine ausserordentliche Sitzung des Vorstands des Schweizerischen Gewerkschaftsbunds die drängendsten Probleme der Arbeitnehmenden in der aktuellen Corona-Krise beraten. Der SGB-Vorstand stellt fest, dass es grundsätzlich zur Bewältigung der Konzequen­zen der zweiten Welle die Wiedereinführung der Abfederungs- und Absicherungsmassnahmen braucht, dank derer im Frühling die Schweiz besser durch die Krise gekommen ist als andere Län­der. Daher hat sich der SGB für die Wiedereinführung von Kurzarbeit für befristete Anstellungen stark gemacht, die der Bundesrat jetzt auch beantragt. Erfreulich ist auch, dass der Härtefallfonds auf den 1. Dezember vorgezogen und mit 1 Mrd. statt 400 Mio. Franken höher dotiert wird.

Existenznot verhindern

Die Verlängerung der Krisensituation erfordert ein entschiedeneres und schnelleres Handeln. Es gibt viele Arbeitnehmende, die im Jahr 2020 durch die Kurzarbeit einige Monate schmerzhafte Einkommensverluste erfahren mussten. Für viele Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer käme das einer Abschaffung des 13. oder sogar 12. Jahresgehaltes gleich – und einem Abgleiten in finanziel­le Notlage. Diese Entwicklung ist umso problematischer, als sie die einkommensschwächsten Ange­stellten überproportional trifft: Gemäss der Sotomo-Studie für die SRG haben Haushalte, die von weniger als 4’000 Franken pro Monat leben, bisher 19 Prozent ihres Einkommens verloren.

Dies erfordert wirksame und schnelle Lösungen für alle: Der SGB fordert eine 100prozentige Lohndeckung der Arbeitslosenversicherung für GeringverdienerInnen im Falle von Kurzarbeit. Die Pas­sivität des Bundesrates ist schlicht nicht mehr tragbar, weil damit immer mehr Betroffene in die Existenznot fallen.

Anstieg der Arbeitslosigkeit verhindern

Die Lage spitzt sich zu: momentan sind gegen 3 Prozent der Beschäftigten (Vollzeitäquivalente) in Kurzarbeit und die Quote der Stellensuchenden ist seit Krisenbeginn um rund 1.5 Prozentpunkte gestiegen (von 4 auf knapp 5.5 Prozent). Um eine weitere Verschlechterung der Situation zu ver­hindern, muss der Zugang zur Kurzarbeit für befristete Verträge reaktiviert werden. Vor allem aber muss der Trend gebremst werden, dass die Zahl der Menschen, die das Ende ihrer Ansprüche erreichen steigt, was vor allem Arbeitnehmer am Ende ihrer beruflichen Laufbahn betrifft. Zu die­sem Zweck müssen die Rechte auf Tagegelder und Rahmenfristen erweitert werden. Auch sollte die Inkraftsetzung der Überbrückungsleistung vorgezogen werden: das vorgesehene Datum 1. Juli 2021 ist zu spät und hat zur Folge, dass viele Arbeitslose keine genau auf diese Situation zuge­schnittene Leistung erhalten werden. Und schliesslich braucht es zur Stützung der Kaufkraft eine rasche Ausschüttung der übermässigen Krankenkassen-Reserven.

Schutz der Gesundheit am Arbeitsplatz

Um den Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz zu garantieren und die 2. Welle in den Griff zu bekom­men, müssen die Ansteckungsgefahren am Arbeitsplatz reduziert werden. Die zögerliche Haltung des Bundesrates und sein Verzicht auf echte Massnahmen sind nicht nachvollziehbar. Der SGB fordert, dass alle Unternehmen verpflichtet werden, Schutzpläne zu haben. Vor allem aber müssen Beratung und Kontrolle massiv verstärkt werden. Der Bund muss von seiner Weisungsbefugnis bezüglich der Anzahl der Inspektionen Gebrauch machen und dafür sorgen, dass die ausführen­den Organe die ihnen zur Verfügung stehenden Mittel mobilisieren.

Der Rückgang der Ansteckungszahlen sollte uns nicht über die Spannungen hinwegtäuschen, die in der Arbeitswelt immer noch herrschen. Wir müssen jetzt durch Einkommensgarantien und Sicher­heit für Menschen, die arbeitslos oder von Arbeitslosigkeit bedroht sind, die Grundlagen für einen sozialverträglichen Weg aus der Krise schaffen.

Zuständig beim SGB

Daniel Lampart

Sekretariatsleiter und Chefökonom

031 377 01 16

daniel.lampart(at)sgb.ch
Daniel Lampart
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