Angestellter in einem Restaurant

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Ja zum Covid-Gesetz!

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Volksabstimmung vom 28. November

Die vom Parlament beschlossenen Änderungen betreffen mehrere Bereiche und sind gerade auch für Arbeitnehmende wichtig. Deshalb ist es zentral, dass das Covid-Gesetz im Referendum nicht abgelehnt wird und ein JA in die Urne eingelegt wird.

Weshalb stimmen wir denn überhaupt schon wieder über das Covid-19-Gesetz ab? Am 19. März hat das Parlament Änderungen des Covid-19-Gesetzes beschlossen. Gestützt auf die Verfassung erklärte es diese für dringlich. Das Gesetz ist deshalb bereits in Kraft getreten und gilt zunächst für ein Jahr befristet bis zum 18. März 2022. Dagegen wurde von verschiedenen Komitees das Referendum ergriffen. Deshalb wird am 28. November wieder über das Covid-19-Gesetz abgestimmt. Das Referendum ergriffen haben Gruppierungen der SVP, die Vereinigung «Freunde der Verfassung» sowie das «Bündnis Urkantone», die Gruppe «Mass-Voll» sowie Impf-Gegner des sog. «Netzwerk Impfentscheid.»

Hilfen stehen auf dem Spiel

Häufig wird suggeriert, dass es Ende November nur um das Zertifikat geht. Doch auch finanzielle Unterstützungsmassnahmen für von der Pandemie wirtschaftlich besonders betroffene Personen, Unternehmen und Branchen stehen auf dem Spiel. Dazu gehören die Ausweitung der Härtefallhilfen für Unternehmen, der Corona-Erwerbsersatz für Selbstständigerwerbende aber auch zusätzliche Taggelder für Arbeitslose. Ebenso im März beschlossen wurden Absicherungen für Publikumsveranstaltungen und Ansprüche Freischaffender in der Kultur auf Finanzhilfen. Für diese Hilfen haben die Gewerkschaften gekämpft.

Neben diesen wichtigen wirtschaftlichen Hilfsmassnahmen ermöglicht das Gesetz die Ausnahme von Geimpften von der Quarantänepflicht und erlaubt dem Bundesrat die Beschaffung und Herstellung von Covid-Medikamenten. Es vereinfacht den Beglaubigungsprozess von Unterschriften für Volksinitiativen und verpflichtet den Bundesrat zum verstärkten Einbezug der Sozialpartner, also Gewerkschaften und Arbeitgeber, sowie Kantonsregierungen im Covid-Entscheidungsprozess. Und schliesslich verlangt das Gesetz die Sicherstellung eines landesweit funktionierenden Contact-Tracing-Systems und schafft die Grundlagen für den Einsatz des Covid-Zertifikats. Dieser muss freiwillig, persönlich, fälschungssicher und datenschutzrechtskonform ausgestaltet sein.

Im Covid-Gesetz sind also nur die Details für eine Ausstellung des Covid-Zertifikats geregelt. Die gesetzliche Legitimation für dessen Anwendung und Einführung eines Zertifikats hingegen findet sich wie für viele andere Massnahmen zur Bekämpfung der Pandemie, wie etwa die Maskenpflicht, im Epidemiengesetz. Eine Ablehnung des Covid-Gesetzes würde aber viel Rechtsunsicherheit schaffen, gerade für Arbeitnehmende und die Wirtschaft. Bei einem Nein bleiben Bestimmungen zu Wirtschaftshilfen, Befreiung von Quarantäne und Zertifikat nur noch bis zum 18. März 2022 in Kraft.

Wieso ist der SGB für das Gesetz?

Das Gesetz stellt sicher, dass Betroffene und besonders Arbeitnehmende und Kulturschaffende Hilfe erhalten, die durch die Pandemie unverschuldet wirtschaftlich in Not geraten sind. Es schafft eine demokratische Grundlage für die Pandemiebekämpfung und setzt dem Bundesrat klare Leitplanken. Insbesondere müssen auch Gewerkschaften angehört werden. Das Covid-Gesetz ist also ein gutes Instrument zur Pandemie-Bekämpfung und ist dem Notrecht oder den Verordnungen, die direkt auf dem Epidemiengesetz fussen, zu bevorzugen.

Zuständig beim SGB

Luca Cirigliano

Zentralsekretär

031 377 01 17

luca.cirigliano(at)sgb.ch
Luca Cirigliano

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