Angesichts der anhaltenden Unsicherheiten in Bezug auf die Pandemie ist es wichtig, dass das wirtschaftliche Schutzdispositiv vorderhand weitergeführt wird. Der SGB ist daher mit den vorgeschlagenen Anpassungen der Härtefallverordnung einverstanden. Entsprechende Antworten zu den Detailfragen finden sich in der Vernehmlassungsantwort (siehe unten).
Härtefallverordnung 2022
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