Handwerker mit Mundschutz

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Griffige Massnahmen für den Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz fehlen noch immer

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Medienmitteilung

Bundesrat steht auf die Bremse

Der Bundesrat hat es wieder verpasst, griffige Massnahmen für den Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz zu ergreifen. Auch in den Betrieben müssen klare Regeln gelten und auch eingehalten werden: dazu braucht es mehr Kontrollen sowie Unterstützung, wenn ein Erwerbsausfall entsteht, z. B. bei besonders Gefährdeten.

Genügenden Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz zu gewährleisten ist Pflicht aller Arbeitgeber, insbesondere in der Pandemie. Aufgrund der immer wieder festgestellten Mängel braucht es jetzt endlich ein Schutzkonzept-Obligatorium für alle Branchen alle Betriebe. Zudem soll das Seco Checklisten und Hilfsmittel für den Corona-Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz zur Verfügung stellen. Nur auf die vermeintliche Verantwortung der Arbeitgeber zu setzen, reicht nicht mehr: die Passivität des Bundesrates in dieser Sache ist unverständlich.

Auch die Durchsetzung der Massnahmen zum Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz ist nach wie vor ungenügend. Beratung und Kontrolle müssen massiv verstärkt werden. Der Bund muss von seiner Weisungsbefugnis bezüglich der Anzahl der Inspektionen am Arbeitsplatz Gebrauch machen und dafür sorgen, dass die ausführenden Organe die ihnen zur Verfügung stehenden Mittel maximal mobilisieren. Wenn nötig sind auch Dritte wie paritätische Kommissionen mit den Kontrollen am Arbeitsplatz zu beauftragen. Bei Fahrlässigkeit oder vorsätzlichem Verstoss gegen die geltenden Schutzmassnahmen müssen Sanktionen verhängt werden, die eine abschreckende Wirkung haben.

Für besonders gefährdete Arbeitnehmende sind Massnahmen einzuführen wie Homeoffice bei Nichteinhaltung von Schutzmassnahmen am Arbeitsplatz oder Erwerbsersatz, wenn keine genügenden Schutzmassnahmen ergriffen werden können. Damit der Gesundheitsschutz nicht durch finanzielle Schwierigkeiten erschwert wird. Das Covid-Gesetz gibt dazu die Möglichkeit, und sie muss jetzt rasch umgesetzt werden.

Zuständig beim SGB

Luca Cirigliano

Zentralsekretär

031 377 01 17

luca.cirigliano(at)sgb.ch
Luca Cirigliano
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