Corona und Wirtschaft

Foto: © ffikretow / istockphoto.com

 

Fokus auf Gesundheit, Kaufkraft und sozialpartnerschaftliche Umsetzung

  • Corona
Vernehmlassungen

Vernehmlassungsantwort zum Covid-19-Gesetz

Der Entwurf des Covid-19-Gesetzes bietet eine Rechtsgrundlage für mehrere wichtige Massnahmen in Bezug auf Verdienstausfallleistungen, Kurzarbeit, Arbeitslosenentschädigung und branchenpezifische Unterstützung. Der Schweizerische Gewerkschaftsbund fordert jedoch zusätzliche dringliche Bestimmungen zur Unterstützung der Kaufkraft der Arbeitnehmenden in den Entwurf aufgenommen werden. Auch der Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz muss integriert werden. Bei all diesen Aspekten muss die Beteiligung der Sozialpartner an wichtigen Entscheidungen, die in den letzten Monaten eine entscheidende Rolle gespielt hat, formell vorgesehen werden.

Die Erhaltung der Kaufkraft muss auch nach dem Ende der akuten Phase der Pandemie im Zentrum des politischen Handelns stehen. Die Vermeidung von Einkommensverlusten ist und bleibt eine der besten Möglichkeiten, eine wirtschaftliche Abwärtsspirale zu verhindern. Das Covid-19-Gesetz muss daher durch ehrgeizigere Bestimmungen in dieser Richtung ergänzt werden. Bei Kurzarbeit muss eine Entschädigung in Höhe von 100 % des Gehalts bis zu 5.000 Franken Bruttoeinkommen geleistet werden. Die Verdienstausfallleistungen, die bei einer durch den Coronavirus bedingten Arbeitsunterbrechung gezahlt werden, müssen für alle Betroffenen verlängert werden. Schliesslich sollen die überschüssigen Reserven von mehr als 4 Milliarden Franken in der Krankenversicherung für eine einmalige Prämienreduktion verwendet werden.

Zudem muss die bereits vom Parlament beschlossene Möglichkeit, bei Verlust des Arbeitsplatzes nach dem 58. Lebensjahr in der beruflichen Vorsorge versichert zu bleiben, unverzüglich umgesetzt werden. Sie ist in der gegenwärtigen Periode notwendiger denn je.

Die Sozialpartnerschaft muss im Zentrum des Pandemie-Managements bleiben

Der Gesetzesentwurf sieht keine systematische Konsultation der Sozialpartner vor. Ein regelmässiger Austausch mit den Dachverbänden hat sich jedoch als sehr nützlich erwiesen, um Massnahmen zur Bekämpfung der Ausbreitung des Virus zu steuern. Sie sollte daher fortgesetzt werden, wenn es darum geht, gegebenenfalls neue Massnahmen zu ergreifen.

Gesundheitsschutz expliziter regeln

Darüber hinaus muss der Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz im Zusammenhang mit der Pandemie klaren, gesetzlich verankerten Regeln unterliegen, um Unsicherheit darüber zu vermeiden, wie die Anforderungen in den Unternehmen umzusetzen sind. Die Sozialpartner müssen bei der Ausarbeitung von Schutzkonzepten formell angehört werden. Schliesslich müssen die Zuständigkeiten und Verantwortlichkeiten für die Umsetzung und Überwachung der Standards klar definiert werden.

Stärkere Massnahmen für besonders betroffene Branchen ergreifen

Die Weiterführung der Unterstützung für Kulturschaffende und den Mediensektor ist zu begrüssen. Die geplanten Massnahmen sollten jedoch weder fakultativ sein, noch von der Einhaltung eines strikten Finanzrahmens abhängig gemacht werden, sondern sich im Gegenteil an den tatsächlichen Bedürfnissen orientieren, da das Tempo der Erholung von der Pandemie noch ungewiss ist.

Der SGB fordert ausserdem, dass das Gesetz eine vollständige Entschädigung der Verluste im öffentlichen Verkehr während der Krise vorsieht. Die Aufrechterhaltung des Angebots wurde von den Behörden zu einer Zeit angeordnet, als die Nachfrage um bis zu 90% zurückging: Es wäre unhaltbar, wenn diese Situation Transportunternehmen und Arbeitsplätze gefährden würde. Schliesslich muss die Unterstützung von Kinderbetreuungseinrichtungen durch eine gesetzliche Grundlage nachhaltig gesichert werden, ebenso wie die Finanzierung der Verluste im Zusammenhang mit der Krise.

Zuständig beim SGB

Luca Cirigliano

Zentralsekretär

031 377 01 17

luca.cirigliano(at)sgb.ch
Luca Cirigliano
Top