Koch im leeren Restaurant

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Erwerbsaufälle konsequent entschädigen

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Medienmitteilung

Der SGB zu den Corona-Vorschlägen des Bundesrats

Die Corona-Pandemie schlägt bereits wieder auf die Kulturbranche und die Gastronomie durch. Positiv ist, dass das Parlament gegen den Willen des Bundesrates die Lohngarantien bei der Kurzarbeit verlängert hat. Doch nun muss der Bundesrat liefern. Er muss diese Verlängerungen so rasch als möglich umsetzen, damit die betroffenen Firmen auch Anfang 2022 davon Gebrauch machen können, damit die Löhne und die Arbeitsplätze weiterhin sicher bleiben.

Grossen Handlungsbedarf gibt es auch beim Erwerbsersatz für die Kulturschaffenden. Einzelne Kantone weigern sich, die Ersatzzahlungen auszuzahlen. Der Bund muss hier Klarheit schaffen und dafür sorgen, dass diese existenzsichernden Gelder ausbezahlt werden.

Die Arbeitslosigkeit ist in den letzten Monaten erfreulicherweise spürbar gesunken. Doch bei den über 60-Jährigen hat sich noch nicht viel bewegt. Sie sind nach wie vor häufiger arbeitslos als vor der Krise. Sie drohen häufiger ausgesteuert zu werden, so dass wieder über längere Bezugs- und Rahmenfristen nachgedacht werden muss – wie in der ersten Welle. Im Impulsprogramm zur Begrenzungsinitiative hat der SGB zusammen mit den Arbeitgebern zusätzliche RAV-Stellen zur Stellenvermittlung vorgeschlagen. Davon müssen die RAV verstärkt Gebrauch machen. Zudem müssen die hohen Hürden für die Überbrückungsrente angepasst werden.

Schattenseiten des Homeoffice vorbeugen

Homeoffice ist ein wirksames Instrument zur Bekämpfung der Pandemie und für den Gesundheitsschutz der Arbeitnehmenden. Die Erfahrungen der Pandemie zeigen, dass die Schattenseiten von Homeoffice nicht ignoriert werden und die Pflichten der Arbeitgeber damit nicht umgangen werden dürfen. Zum Schutz der Arbeitnehmenden ist es zentral, dass Gefahren durch die Überwachung durch die Arbeitgeber, die Vermischung von Privat- und Berufsleben und andere psychosoziale Risiken verhindert werden. Das Recht auf Rückkehr ist eine zentrale Voraussetzung, um den Schattenseiten des Homeoffice vorzubeugen.

Wird aus epidemiologischen Gründen Homeoffice verordnet, so sind die nach Arbeitsgesetz und Obligationenrecht geschuldeten Kosten und Spesen sowie der Gesundheitsschutz (insbesondere Ergonomie) durch den Arbeitgeber vollständig zu tragen bzw. sicherzustellen. Auf den Kosten des Homeoffice als Mittel der Pandemie-Bekämpfung dürfen nicht die Arbeitnehmenden sitzen bleiben. Weiter müssen nun endlich die Kontrollen und Beratungen am Arbeitsplatz durch die Inspektorate und die Suva massiv heraufgefahren werden, nachdem sie unerklärlicherweise deutlich zurückgegangen sind.

Zuständig beim SGB

Daniel Lampart

Sekretariatsleiter und Chefökonom

031 377 01 16

daniel.lampart(at)sgb.ch
Daniel Lampart
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