ArbeiterInnen mit Schutzmaske an einer Maschine

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Einkommensverluste und Unterbeschäftigung erfordern dringende Gegenmassnahmen

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Medienmitteilung

Forderungen des SGB anlässlich des Sozialpartner-Spitzentreffens

Die Corona-Krise hat in der Schweizer Wirtschaft schmerzhafte Spuren hinterlassen. Die Un­terbeschäftigung ist um rund 4 Prozentpunkte gestiegen. Einkommen unter 4’000 Franken er­leiden die höchsten Verluste und ihre Arbeitsplätze sind am stärksten gefährdet. Es braucht rasch Stabilisierungsmassnahmen, um weitere Entlassungen zu verhindern. Geringverdie­nerInnen müssen in Kurzarbeit vollen Lohnersatz erhalten. Und der Gesundheitsschutz am Ar­beitsplatz muss durch eine Schutzkonzeptpflicht und mehr Kontrollen verbessert werden.

Unterbeschäftigung und Einkommensverluste

Die «zweite Corona-Welle» hat in der Schweizer Wirtschaft schon ihre Spuren hinterlassen. Coronabedingt gibt es bereits einen hohen Anstieg der Unterbeschäftigung von rund 4 Prozent­punkten – nämlich eine um 1.5 Prozentpunkte gestiegene Quote der Stellensuchenden und rund 2.5 bis 3 Prozent des Arbeitsvolumens in Kurzarbeit. Das entspricht gegen 150’000 bis 200’000 Vollzeitstellen.

Die Geringverdienerinnen und Geringverdiener sind davon überproportional betroffen. Sie sind häufiger in Kurzarbeit und werden häufiger arbeitslos. Haushalte mit einem Einkommen unter 4’000 Franken haben durch die Krise einen durchschnittlichen Einkommensverlust von 19 Prozent erlitten.

Einkommen und Kaufkraft schützen

Die stärkere Betroffenheit führt bei den unteren Einkommen direkt zu ernsthaften finanziellen Eng­pässen. Arbeitslosigkeit und Einkommensverluste schlagen sich unmittelbar auf den Konsum nie­der, was auch die Lage in den bereits betroffenen Branchen weiter verschlimmert.

Daher fordert der SGB eine Erhöhung der Kurzarbeitsentschädigung auf 100 Prozent für Gering­verdienende. Diese würde nicht nur die Einkommensprobleme der Betroffenen lösen, sondern gäbe auch einen wichtigen Kaufkraftimpuls.

Zudem ist die Ausschüttung der rund 5 Mrd. Franken an überschüssigen Reserven der Kranken­kassen überfällig. Diese Reserven müssen früher oder später sowieso zurückerstattet werden. Es gibt keine bessere Gelegenheit als die gegenwärtige Rezession (Ausschüttung 2021).

Arbeitsplätze sichern

In vielen Branchen sind in der zweiten Welle auch gesunde Betriebe gefährdet. Es droht ein weite­rer starker Anstieg der Arbeitslosigkeit.

Die Möglichkeit zur Kurzarbeit muss dringend auf befristete Verträge ausgeweitet werden. Das ist für den Kulturbereich sowie für die Gastro- und Hotelleriebranche entscheidend. Gleichzeitig müs­sen die Härtefalllösungen beschleunigt und erweitert werden. Es braucht mindestens 1 Mrd. Fran­ken und eine rasche Ausarbeitung und Inkraftsetzung entsprechender Gesetze in den Kantonen, in denen eines noch fehlt. Schliesslich muss der Staat eine Lösung bei den Geschäftsmieten fin­den. Die Mieten sind für viele Betriebe neben den Personalkosten einer der grossen Kostenblöcke. Ohne Lösung werden sie trotz Kurzarbeit Konkurs gehen.

Zur Verhinderung von Aussteuerungen müssen den Arbeitslosen die Taggelder und Rahmen­fristen verlängert werden. In einigen Branchen ist es sehr schwierig, eine Stelle zu finden. Dazu kommt, dass die Arbeitslosigkeit bei den älteren Bevölkerungsgruppen nach wie vor bedenklich zunimmt. Das Risiko, ausgesteuert zu werden, ist stark gestiegen.

Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz verbessern

Gut gemachte und gut umgesetzte Schutzkonzepte helfen substanziell, die Ansteckungen am Ar­beitsplatz einzudämmen. Sie können auch dazu beitragen, die soziale Aktivität wieder zu beleben, indem die Leute ohne Angst ins Restaurant, ins Theater aber auch zur Arbeit gehen können. Der SGB fordert deshalb eine Schutzkonzeptpflicht für alle Unternehmen: Schutzkonzepte sollten von jedem Betrieb oder Branchenverband zusammen mit den Vollzugsstellen erarbeitet werden. Zu­dem muss die Intensität von Beratung und Kontrolle stark erhöht werden. Die Mittel gemäss Covid-Gesetz sind bei der EKAS vorhanden.

Zuständig beim SGB

Daniel Lampart

Sekretariatsleiter und Chefökonom

031 377 01 16

daniel.lampart(at)sgb.ch
Daniel Lampart
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