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Dramatische Lage in der Luftfahrt – Massnahmen sind überfällig

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Verfasst durch Daniel Lampart

Initiative "Back in the Air"

Die Luftfahrtbranche leidet besonders unter der Corona-Krise. Dabei ist für die Schweiz als kleine, offene Volkswirtschaft ist die gute internationale Anbindung besonders wichtig. Deshalb hat ein breites Bündnis aus Sozialpartnern und Interessensorganisationen am 15. April einen Forderungskatalog bei Bundespräsident Guy Parmelin deponiert und die geforderten Massnahmen tags darauf den Medien präsentiert. Im Folgenden der Redebeitrag von SGB-Sekretariatsleiter und Chefökonom Daniel Lampart.

Die Luftfahrt gehört zu den am stärksten von der Krise betroffenen Branchen. Aufgrund der epidemiologischen Einschränkungen ist der Flugverkehr in der Schweiz eingebrochen. Die Zahl der Flugbewegungen auf dem Flughafen Zürich beträgt weniger als ein Viertel des Niveaus vor der Corona-Krise.

Anzahl Flugbewegungen auf dem Flughafen Zürich pro Tag

Die Lage der Arbeitnehmenden in der Luftfahrt ist besorgniserregend. Zwei Drittel der Angestellten sind in Kurzarbeit – so viele wie in keiner anderen Branche. Viele von ihnen haben bereits in normalen Zeiten Mühe, mit dem Geld über die Runden zu kommen. Für die anstrengende Arbeit des Beladens von Flugzeugen gibt es im Durchschnitt rund 4500 Franken Monatslohn. In Kurzarbeit sind das dann noch 3600 Franken, womit u. a. eine relativ teure Wohnung im Raum Zürich bezahlt werden muss.

Die Sorgen der Angestellten in Bezug auf ihre Zukunft sind gross. Viele Mitarbeitende im Luftverkehr sind psychisch mittlerweile sehr stark belastet – insbesondere auch deshalb, weil die Unsicherheit und die erschwerte finanzielle Lage seit mehr als einem Jahr besteht und kein Ende in Sicht ist. Dies manifestiert sich auch in den Unfallzahlen an den Arbeitsplätzen. Trotz geringerem Arbeitsvolumen steigt die Anzahl an Unfällen am Arbeitsplatz gemäss Berichten von der Gewerkschaftsfront in erschreckendem Mass.

Für die Schweiz als kleine, offene Volkswirtschaft ist die gute internationale Anbindung besonders wichtig. Nicht nur im Tourismus, sondern auch in der Exportindustrie und im Finanzplatz ist es für die Löhne und Arbeitsplätze wichtig, dass die Verkehrsverbindungen mit anderen Ländern gewährleistet sind und gut funktionieren. Dazu kommt, dass die Schweiz ein wichtiger Standort internationaler Organisationen ist.

Die Luftfahrt wird in der Pandemie benachteiligt. Der Bund verlangt nur bei der Einreise mit dem Flugzeug einen negativen Covid-19-Test. Bei allen anderen Verkehrsmitteln sind die Anforderungen geringer.

Zudem machen die BAG-Bestimmungen zu den Risikoländern den Verkehrsträgern, die vor allem im internationalen Verkehr zum Einsatz kommen, das Leben schwer. Das trifft die Luftfahrt besonders stark. Obwohl das Ansteckungsrisiko in vielen der so genannten Risikoländer gering ist, schreibt der Bund eine «Reisequarantäne» vor. Dazu ein Beispiel: In Genf beträgt das tägliche «Ansteckungsrisiko» momentan rund 0.033 Prozent, in Zürich 0.027 Prozent (7-Tage-Mittel). In Wien ist es mit knapp 0.039 Prozent ungefähr gleich hoch. Doch der Bund verlangt von Personen, die aus einem Flugzeug aus Wien in einem Schweizer Flughafen aussteigen, dass sie 10 Tage in Reisequarantäne gehen müssen. Faktisch bedeutet das für Reisende aus Wien eine Ausgangssperre. Wer hingegen aus seiner Haustür in Zürich oder Genf tritt, unterliegt – angesichts des Risikos zu Recht – grundsätzlich keinen Einschränkungen in seiner Bewegungsfreiheit. Auch von Uri aus (Ansteckungsrisiko 0.076 Prozent) kann man sich in der ganzen Schweiz ohne Quarantäne bewegen.

Wenn sich die Voraussetzungen nicht bald ändern, droht in der Luftfahrt ein grosser Stellenabbau. Unmittelbar wichtig ist, dass die Kurzarbeit auf 24 Monate verlängert wird. Zudem muss die Kurzarbeitsentschädigung für Löhne bis 5000 Franken von den heute 80 auf 100 Prozent erhöht werden, damit die betroffenen Arbeitnehmenden finanziell einigermassen über die Runden kommen. Wichtig ist weiter, dass die Luftfahrt durch die Behörden nicht unverhältnismässig eingeschränkt wird. Der Bund muss die Benachteiligungen beseitigen und das Konzept der Risikoländer bzw. der Risikolisten auf seine Effektivität hin überprüfen.

Zuständig beim SGB

Daniel Lampart

Sekretariatsleiter und Chefökonom

031 377 01 16

daniel.lampart(at)sgb.ch
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