Frau mit Maske

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Wichtige Massnahmen – jetzt ist schnelles Umsetzen nötig!

  • Corona
Medienmitteilung

Soziale und wirtschaftliche Unterstützung in der Corona-Krise

Das Covid-19-Gesetz, das jetzt zur Schlussabstimmung kommt, enthält wichtige Fortschritte, die die Gewerkschaften lange gefordert haben: Die Kurzarbeit wurde ausgeweitet, niedrige Einkommen erhalten weiterhin 100% Ausgleich. Die Arbeitslosenversicherung wurde der Krise angepasst. Und schliesslich wurden die Massnahmen für den Kultursektor und die Selbstständigen verbessert. Entscheidend wird in den kommenden Wochen jetzt die schnelle und unbürokratische Umsetzung dieser Massnahmen sein. Nur so können Verluste von Arbeitsplätzen und Kaufkraft begrenzt werden. Das gilt auch für die Hilfsgelder für Unternehmen: Nur wenn das Geld schnell ausgezahlt wird und alle, die einen Anspruch haben, auch tatsächlich Zugang erhalten, können die Auswirkungen der Krise begrenzt werden.

Der Schweizerische Gewerkschaftsbund (SGB) hat sich bereits im März 2020 zu einer umfassenden Politik zur Sicherung von Arbeitsplätzen und Löhnen bekannt. Das von der Einigungskonferenz erarbeitete und den beiden Parlamentskammern zur Schlussabstimmung nun vorliegende Gesetz erfüllt viele der gewerkschaftlichen Forderungen. Auch konnte der Versuch abgewehrt werden, unter dem Vorwand der Pandemie den arbeitsfreien Sonntag anzugreifen.

Vermeidung von Arbeitsplatz- und Kaufkraftverlusten

Die 100-prozentige Absicherung der niedrigsten Löhne im Falle von Kurzarbeit, die in der zweiten Welle eingeführt wurde, ist eine wesentliche Massnahme. Gerade in den Branchen, die am stärksten von Corona bedingten Schliessungen betroffen sind, arbeiten besonders viele Personen mit niedrigen Löhnen. Ihr Schutz ist darum dringlich. Weil offensichtlich ist, dass Lockerungsmassnahmen nur schrittweise erfolgen werden, ist die Verlängerung dieser Regelung bis zum Sommer konsequent. Der Schaden für die Kaufkraft vieler Arbeitnehmer – gerade für die mit niedrigen und mittleren Löhnen – ist nach wie vor sehr gross und wird weitere Massnahmen erfordern.

Darüber hinaus wurde die Erhöhung der Anzahl Taggelder in der Arbeitslosenversicherung nun erneut beschlossen – eine wirksame Massnahme, die bereits in der ersten Welle ergriffen wurde. In vielen Branchen ist es derzeit wenig realistisch, schnell wieder einen Job zu finden.

Auch die Erhöhung der maximalen Bezugsdauer des Kurzarbeitergeldes ist erfreulich, auch wenn die ersten pandemiebedingten Einschränkungen bereits vor mehr als einem Jahr eingeführt wurden. Diese Massnahme erhöht die Planungssicherheit und hilft, Arbeitsplätze zu erhalten. Und schliesslich entsprechen auch die Erhöhung der Hilfen für die von Umsatzeinbussen betroffenen Unternehmen und die Verankerung einer Ausgleichslogik den Forderungen des SGB zu Beginn dieses Jahres.

Entscheidend wird es in den kommenden Wochen und Monaten auf die richtige Umsetzung ankommen. Nur wenn Ansprüche schnell bearbeitet und Gelder zeitnah ausgezahlt werden, können Arbeitsplätze erhalten werden.

Spezifische Antworten auf Probleme in der Kultur

Kulturschaffende sind von der Corona-Krise nach wie vor existenziell betroffen. Je länger die Corona-Pandemie dauert, desto schwieriger wird ihre Lage. Viele berichten, dass im Moment keine Veranstaltungen geplant werden. Sie können deshalb auch nicht abgesagt werden, was aber oft Voraussetzung für Unterstützungsleistungen wäre. Zudem ist das bestehende System der Hilfsmassnahmen komplex und für viele schwer durchdringbar.

Daher hat der SGB einen möglichst raschen und unbürokratischen Zugang zu besseren Hilfsleistungen gefordert. Parlament und Bundesrat sind vielen gewerkschaftlichen Vorschlägen gefolgt. So können freischaffende und selbstständige Kulturschaffende neu auch Ausfallentschädigungen beantragen – rückwirkend ab dem 1. November. Ausserdem werden über die Änderung der Covid-Kulturverordnung die Anspruchskriterien für Kulturschaffende zur Nothilfe über Suisseculture Sociale massgeblich erleichtert.  Angesichts der weiter andauernden Veranstaltungsverbote werden Kulturschaffende in den nächsten Monaten vermehrt auf diese Unterstützung durch Suisseculture Sociale angewiesen sein.

Zuständig beim SGB

Daniel Lampart

Sekretariatsleiter und Chefökonom

031 377 01 16

daniel.lampart(at)sgb.ch
Daniel Lampart
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