Der internationale Personenverkehr ist von der Corona-Krise besonders stark betroffen. Verschiedene Länder, so auch die Schweiz, haben Reisequarantänen erlassen, obwohl das Ansteckungsrisiko in den Herkunftsländern teilweise moderat war. Der SGB bewertet es positiv, dass auf solche Massnahmen künftig weitgehend verzichtet werden soll.
Allerdings ist die Luftfahrt gegenüber den anderen Verkehrsträgern im internationalen Personenverkehr nach wie vor benachteiligt. Namentlich, was die im Entwurf vorgesehene Testpflicht betrifft. Der SGB bittet darum, die Verordnung nichtdiskriminierend auszugestalten und die entsprechenden Bestimmungen anzupassen.
Die Gültigkeit der Impfung ist im Anhang des Entwurfs auf 6 Monate beschränkt. Das scheint angesichts der Erkenntnisse und der aktuellen Entwicklungen zu wenig. Der SGB bittet darum, den Vorschlag nochmals zu überprüfen.
Alle Details finden sich in der vollständigen Vernehmlassungsantwort (siehe Link unten)