Der Bundesrat hat es beim Covid-19-Gesetz versäumt, Massnahmen zur Stabilisierung der Kaufkraft von unteren und mittleren Einkommen einzuführen. Das Parlament muss diesen Fehler korrigieren. Um die finanziellen Probleme der Geringverdienende und Familien zu lindern und um die Konjunktur zu stabilisieren.
Um die wirtschaftliche Abwärtsspirale zu verhindern, müssen weitere Einkommensverluste der Arbeitnehmenden verhindert werden. Heute haben Arbeitslose und Berufstätige in Kurzarbeit in den meisten Fällen nur 70 bis 80 Prozent des Lohnes. Besonders betroffen sind Geringverdienende, die bereits in normalen Zeiten Schwierigkeiten haben, mit dem Lohn über die Runden zu kommen. Der SGB schlägt vor, dass die Krankenkassen ihre überschüssigen Reserven von über 4 Milliarden Franken an die Versicherten ausschütten. Ausserdem müssen Geringverdienerinnen und Geringverdiener bei Kurzarbeit den vollen Lohnersatz erhalten. Zusätzlich müssen die Regelungen für Erwerbsausfallleistungen, die bei einer durch den Coronavirus bedingten Arbeitsunterbrechung gezahlt werden, für alle Betroffenen verlängert werden.
Nachdem der Bundesrat diese sozialen und wirtschaftlichen Probleme ignoriert hat, ist es am Parlament, entsprechende Massnahmen einzuführen. Zudem muss die bereits vom Parlament beschlossene Möglichkeit, bei Verlust des Arbeitsplatzes nach dem 58. Lebensjahr in der beruflichen Vorsorge versichert zu bleiben, unverzüglich umgesetzt werden. Sie ist in der gegenwärtigen Periode notwendiger denn je.
Regeln für Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz
Der SGB begrüsst, dass der Bundesrat nun endlich den Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz im Zusammenhang mit der Pandemie explizit in einem eigenen Artikel regelt. Warum das aber nur für besonders gefährdete Arbeitnehmende gelten soll, ist unverständlich und muss auf alle Arbeitnehmenden erweitert werden. Damit können Unsicherheiten vermieden werden. Der institutionelle Einbezug der Sozialpartner wird nicht erwähnt und bleibt daher mangelhaft. Ausserdem müssen die für den Gesundheitsschutz zuständigen Durchführungsorgane endlich ausreichend Geld und Personal bekommen: Die Covid-Krise hat gezeigt, dass hier Defizite bestehen.
Einbezug Sozialpartnerschaft hat sich bewährt – explizite Regelung im Gesetz nötig
Der enge Einbezug der Sozialpartner hat sich in der Corona-Krise sehr bewährt. Insbesondere konnten dadurch praxisnahe Massnahmen zur Bekämpfung von wirtschaftlichen Problemen und zur Eindämmung der Pandemie ergriffen werden. Dass der Bundesrat die sozialpartnerschaftliche Mitwirkung im Gesetz nicht explizit regelt, ist deshalb schwer nachvollziehbar.
Kulturschaffende in ihrer Existenz bedroht
Der SGB begrüsst, dass die Unterstützung für die Kulturschaffenden und den Mediensektor weitergeführt werden soll. Aber die beschlossenen Massnahmen und gesprochenen Maximalbeträge zur Existenzsicherung tragen der dramatischen Situation vieler Kulturschaffenden nicht genügend Rechnung. Viele von ihnen sind durch die anhaltenden Verbote und Unsicherheiten in ihrer Existenz bedroht. Die Schweiz braucht eine aktive Kulturpolitik.