Der SGB ist der Verlängerung der Covid-19-Verordnung 3 einverstanden. Beim Schutz von besonders gefährdeten Arbeitnehmenden befürwortet der Gewerkschaftsbund eine Verlängerung der Bestimmung bis Ende 2022, um die Rechtssicherheit zu gewährleisten. Änderungen im Wissensstand über die Gefährdung können durch die Definition der besonderen Gefährdung im einschlägigen Anhang laufend aktualisiert werden. Mit der Verlängerung muss auch die entsprechende Regel zur EO angepasst werden.
Desweiteren nimmt der SGB Stellung zu Kostenübernahmen von zentralisiertem Pooling in Gesundheitseinrichtungen und von Laboranalysen auf Sars-CoV-2 durch den Bund.
Die vollständige Vernehmlassungsantwort findet sich unten verlinkt.