Änderung der Covid-19-Kulturverordnung

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Vernehmlassungen

Vernehmlassungsantwort des SGB

Der SGB begrüsst die angestrebten Änderungen der Verordnung über die Massnahmen im Kulturbereich gemäss Covid-19-Gesetz (Covid-19-Kulturverordnung) zum 1. April 2021 die sich einerseits aus der vom Parlament beschlossenen Ausweitung der Ausfallentschädigungen auf Freischaffende ergeben und anderseits eine Vereinfachung und Vereinfachung der Nothilfe über Suisse Culture Sociale bewirken.

Detaillierte Hinweise und Bemerkungen finden sich in der vollständigen Vernehmlassungsantwort (siehe unten).

Zuständig beim SGB

Daniel Lampart

Sekretariatsleiter und Chefökonom

031 377 01 16

daniel.lampart(at)sgb.ch
Daniel Lampart
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