Der SGB begrüsst die angestrebten Änderungen der Verordnung über die Massnahmen im Kulturbereich gemäss Covid-19-Gesetz (Covid-19-Kulturverordnung) zum 1. April 2021 die sich einerseits aus der vom Parlament beschlossenen Ausweitung der Ausfallentschädigungen auf Freischaffende ergeben und anderseits eine Vereinfachung und Vereinfachung der Nothilfe über Suisse Culture Sociale bewirken.
Detaillierte Hinweise und Bemerkungen finden sich in der vollständigen Vernehmlassungsantwort (siehe unten).