Änderung Covid-19-Verordnung Arbeitslosenversicherung

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Vernehmlassungen

Konsultationsantwort des SGB

Die Corona-Krise hat in den letzten Wochen mit der Omikron-Variante eine neue, beunruhigende Dynamik erhalten. Zur Sicherung der Arbeitsplätze und der Löhne ist es abermals von grösster Bedeutung, dass die Kurzarbeit für die betroffenen Firmen und Arbeitnehmenden möglichst unbürokratisch zur Verfügung steht. In seiner Konsultationsantwort begrüsst der Schweizerische Gewerkschaftsbund (SGB) daher sehr, dass das summarische Abrechnungsverfahren sowie die Regelungen für befristete Arbeitsverhältnisse, Arbeit auf Abruf und Lernende weitergeführt werden.

Angesichts der grossen Unsicherheiten würden der SGB es begrüssen, wenn der Bundesrat die Kurzarbeit für die oben genannten Arbeitsverhältnisse nicht von 2G+ abhängig machen würde. Denn unter den gegebenen Voraussetzungen können das Gastgewerbe und der Kulturbereich nicht davon Gebrauch machen. Der SGB fordert daher eine erneute Prüfung.

Die vollständige Konsultationsantwort findet sich unten als PDF verlinkt.

Zuständig beim SGB

Gabriela Medici

stv. Sekretariatsleiterin

031 377 01 13

gabriela.medici(at)sgb.ch
Gabriela Medici
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