Sind Entlassungen von weniger als 30 Personen zufällig? Umgehung der Sozialplanpflicht durch "Etappierung" von Entlassungen

Blog Daniel Lampart

Im Gewerkschaftsalltag stellen wir immer wieder fest, dass Firmen etwas weniger als 30 Leute entlassen. So wie gemäss Pressemeldungen von heute auch der Flughafen Zürich mit 26 Entlassungen. Das ist in vielen Fällen alles andere als zufällig. Denn das OR schreibt in Art. 335i für grosse Firmen mit mindestens 250 Beschäftigten einen Sozialplan vor, sofern sie in 30 Tagen mindestens 30 Leute entlassen. Diese Sozialplanpflicht verlangt, dass der Arbeitgeber mit den Arbeitnehmervertretern einen Sozialplan aushandeln muss.

Vom Flughafen Zürich liegt noch keine offizielle MItteilung über den Stellenabbau vor. Er ist zu fast 40 Prozent im Besitz von Kanton und Stadt Zürich (ein Drittel Kanton, rund 5 Prozent Stadt). Rein aufgrund der öffentlichen Vorbildfunktion ist hier ein Sozialplan für die Betroffenen angezeigt. Umgekehrt wäre eine «Etappierung » von Entlassungen hier besonders stossend.

Der Flughafen zahlt seine Führungsorgane fürstlich – auch angesichts der eher bescheidenen Grösse von rund 1700 Mitarbeitenden. Der VR-Präsident Andreas Schmid erhält über 400'000 Fr. Der Geschäftsführer erhielt 2019 über 1 Mio. Fr. – davon knapp die Hälfte als Bonus. Es wird interessant sein zu sehen, welchen finanziellen Beitrag die Führungsorgane an die Abfederung von sozialen Härten durch die Entlassungen zu leisten bereit sind. Immerhin sind sie politisch im Schaufenster.

Top