Stammt SVP-Präsident Dettling von «Wirtschaftsflüchtlingen» ab? Zur Gründungslegende des Kantons Schwyz

Blog Daniel Lampart

Die ersten Bewohner:innen von Schwyz waren «Wirtschaftsflüchtlinge». Das beschloss die Schwyzer Landsgemeinde vor rund 500 Jahren im Jahr 1531 als offizielle Gründungslegende.

Gemäss dieser Legende von 1480 mussten 6000 Schweden und 1200 Ostfriesen ihre Heimat verlassen, weil es eine Hungersnot gab. Sie wanderten nach Süden, bis sie sich schliesslich in Schwyz niederliessen. 

Der Gründungsmythos war damals bedeutend. Gemäss historischen Dokumenten sollen die Einwohner:innen von Schwyz regelmässig fünf Vaterunser, fünf Ave Maria und ein Glaubensbekenntnis beten – zur Erinnerung an die schwedischen Vorfahren: «Und dem zu Eeren, lob und danck, unnd zu Bekennen, das der Jr Herr und Behalter wer, und das er uns erlößt, sölten sy zu der stundt sines todts Betten fünff Pater noster, fünff Ave Maria und ein cristenlichen glouben.»

In der Schweizer Migrationsgeschichte gibt es zahlreiche Episoden, die für heutige Ohren überraschend klingen. Ende des 19./Anfang des 20. Jahrhunderts war die Schweiz ein Einwanderungsland. Viele kamen, weil es im Land wirtschaftlich gut lief. Andere kamen aus politischen Gründen, weil sie flüchten mussten. Der Ausländeranteil in den Städten Basel und Zürich war ähnlich hoch wie heute. 

 

Die Antwort der damaligen politischen Eliten war aber nicht Abschottung und Ausschaffung. Sondern sie fanden, man müsse die Ausländer:innen einbürgern, weil sonst die Demokratie nicht mehr richtig funktioniert. Und damit die Ausländer auch Militärdienst leisten müssen. 

Der Bund führte 1903 sogar das “ius soli” beim Bürgerrecht ein. In Artikel 5 des Gesetzes steht: «Die Kantone sind berechtigt, … dass die im Kanton gebornen Kinder von im Kanton wohnenden Ausländern von Gesetzes wegen … Kantons- und damit Schweizerbürger sind». Leider machte kein Kanton von diesem Recht Gebrauch. 

 

Top