Für 5 bis 10 Franken pro Monat eine 13. AHV-Rente

Blog Daniel Lampart

Am 29. November 2026 stimmen wir darüber ab, ob wir den Normalsatz bei der Mehrwertsteuer von 8.1 auf 8.5 Prozent erhöhen, um die Mehrkosten bei der AHV für 13. Rente zu finanzieren. Der tiefe Mehrwertsteuer-Satz für lebensnotwendige Güter von 2.6 Prozent bleibt gleich. 

Pro Person mit unteren und mittleren Einkommen kostet das 5 bis 10 Franken pro Monat. Dafür erhält man eine 13. AHV-Rente von rund 2000 Franken. Selbst mit einer Mehrwertsteuer-Finanzierung ist das Preis-Leistungsverhältnis gut. Weil die AHV-Renten sehr sozial verteilt sind. 

Viel zu wenig bekannt ist, dass auch Unternehmen und Tourist:innen aus dem Ausland auch mitzahlen. Die Mehrwertsteuer ist – in der Theorie – eine Konsumsteuer. Tiefe und mittlere Einkommen geben einen grösseren Teil des Einkommens für den Konsum aus. Hohe Einkommen können mehr von ihrem Einkommen sparen. In Franken betrachtet konsumiert die Oberschicht aber viel mehr, so dass sie auch viel mehr Mehrwertsteuer zahlt. Im Verhältnis zum Einkommen ist die Mehrwertsteuer aber grundsätzlich regressiv. Allerdings präsentiert sich die ökonomische Realität deutlich anders und relativiert das.

  • Die Dienstleistungen der Banken und Versicherungen sind zwar von der MwSt. ausgenommen. Da diese beiden Branchen auf ihren Vorleistungen (Computer, Umbauten usw.) aber dennoch MwSt. zahlen, kommt der Finanzsektor für rund 10 Prozent der MwSt.-Einnahmen auf (sog. «taxe occulte»). Diese MwSt.-Belastung geben die Banken vor allem an gutsituierte Kund:innen im In- und Ausland weiter.
  • Knapp 10 Prozent der MwSt.-Einnahmen werden von ausländischen Tourist:innen bezahlt.
  • Dasselbe gilt für Vermieter:innen. Diese bezahlen für den Bau und bei Renovationen Mehrwert-steuer, können diese aber nicht an die Mieter:innen weitergeben.
  • Nur etwa 60 Prozent der MwSt.-Einnahmen sind direkt durch die Konsument:innen bezahlt. Der Rest verteilt sich auf andere Einnahmequellen, wie die oben erwähnten. Insgesamt tragen die tiefen und mittleren Einkommen (bis 10’000 Franken Haushaltseinkommen pro Monat) gut 50 Prozent der gesamten MwSt.-Einnahmen.
  • Eine MwSt.-Erhöhung wird von den Unternehmen nicht sofort 1:1 auf die Konsument:innen überwälzt. Sondern sie wird von den Unternehmen bezahlt – über einen tieferen Gewinn.
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