Heute hat der K-Tipp eine Abstimmungszeitung gegen die AHV-Finanzierung am 29. November verschickt. Wie bereits in der Vergangenheit verbreitet er falsche Tatsachen zu den AHV-Finanzen.
Kaum ein Gegner der Zusatzfinanzierung geht im Abstimmungskampf so weit wie der K-Tipp mit folgender Aussage: “Die Erhöhung der Mehrwertsteuer ist nicht nötig”. Der AHV geht es momentan zwar finanziell gut. Aber sie braucht wegen der 13. Rente, die zu einer Erhöhung der Ausgaben um 8.33 Prozent führt, bald zusätzliches Geld. Das bestreiten nicht einmal die Gegner.
Hier vier Beispiele für Fehlbehauptungen oder irreführende Aussagen:
Behauptung S. 2: Die Szenarien aus 2013 schätzten den Stand des AHV-Fonds im Jahr 2022 um 10 Mrd. Fr. zu tief ein.
Fakten: Das Szenario 2013 ging für 2022 von einem Fondsstand von 30'219 Mio. Fr. aus (ohne IV-Schuld, mittleres Szenario). Das Kapital des AHV-Fonds ohne IV-Schuld betrug 2022 effektiv 36’751 Mio. Fr. Im Jahr 2013 war aber noch nicht bekannt, dass die AHV-Einnahmen ab 2020 jährlich um rund 2 Mrd. Fr. erhöht werden, weil wegen STAF die Lohnbeiträge, der Bundesanteil und der MWSt-Anteil stiegen. Das Szenario 2013 war somit erstaunlich nahe beim Ergebnis.
Behauptung S. 2: Die Szenarien der Jahre 2000 und 2005 waren viel zu pessimistisch.
Fakten: Die Behauptung trifft zu. Aber das BSV hat danach – im Jahr 2010 - das falsch spezifizierte Modell fundamental verbessert. Bundesrat Burkhalter sagte damals sogar: Die Gewerkschaften hätten mit ihrer Kritik am AHV-Modell recht gehabt. Seither hat sich die Qualität der Szenarien signifikant verbessert.
Behauptung S. 3: Der Bund würde die Lebenserwartung der Rentner überschätzen. Das ergäbe zu pessimistische AHV-Prognosen.
Fakten: Die geschätzte Lebenserwartung hat auf die Modellergebnisse keinen prägenden Einfluss. Denn die künftigen Renten werden nicht direkt mit diesem Niveau der Lebenserwartung geschätzt. Die künftigen Rentenausgaben werden so berechnet, dass die aktuellen Rentenausgaben mit dem u.a. Rentnerwachstum erhöht bzw. hochrechnet werden. Dieses Verfahren ergibt ziemlich treffsichere Ergebnisse.
Behauptung S. 8: Eine Mehrwertsteuererhöhung war für den SGB bei der 13. AHV nie ein Thema.
Fakten: Ich sagte z.B. in der SRF-Abstimmungsarena, dass für die Finanzierung der 13. Rente mittel- und längerfristig 0.8 Lohn- oder 1 MWSt-Prozent notwendig sei. Oder damals auf der Website des SGB: «Die Mehrwertsteuer ist auch nicht ausgeschlossen».
Der Presserat hat K-Tipp bereits für Ihre Publikation zur BVG-Reform gerügt. Sie hätte mit der Unterschlagung wichtiger Informationen die «Erklärung der Pflichten und Rechte der Journalistinnen und Journalisten» verletzt.