Dieser Beitrag erschien in der Schweizer Personalvorsorge 9/26.
Wer einen Kehrichtsack an die Strasse stellt, kann sich darauf verlassen: Der Preisüberwacher verhindert, dass die Gemeinde eine zu hohe Gebühr verlangt. Wenn etwas für die Bürgerinnen und Bürger obligatorisch ist, reguliert in der Schweiz der Staat die Preise. Von den Medikamentenpreisen über die Stromversorgung bis zur Arbeitslosenversicherung. Die 2. Säule ist hier eine Ausnahme. Brauchen deshalb auch die Pensionskassen einen Preisüberwacher, der verhindert, dass auf Kosten der Versicherten Geld gemacht wird?
Die Antwort ist etwas kompliziert. Wie oft in der Schweiz, die sich einem Gast aus dem Ausland nicht bei einem Espresso erklären lässt. Die Delegation von wichtigen Aufgaben an die Sozialpartner in Verbindung mit dem Föderalismus macht sie einzigartig.
Die 2. Säule ist aus Firmenstiftungen heraus entstanden. Eine Stiftung gehört niemandem. Sie ist ein Vermögen, das einem Zweck gewidmet ist. Aus den Pensionskassen kann somit direkt auch kein Geld abgeschöpft werden. Aber eine schlecht geführte Pensionskasse kann Dienstleistungen zu teuer einkaufen. Sie kann das Renditepotenzial bei den Anlagen nicht ausschöpfen. Oder sie kann in Schieflage geraten, wenn sie die Risiken nicht im Griff hat.
Die 2. Säule ist heute eine obligatorische Sozialversicherung – mit einer grossen Leistungsvielfalt. Klar ist: Eine obligatorische Sozialversicherung muss sicher und effizient geführt sein. Mit ihr darf kein Gewinn gemacht werden. Die finanzielle Sicherheit, die Solvenz, wird in der 2. Säule von den Stiftungsräten, den Experten, der Revision und der staatlichen Aufsicht streng beaufsichtigt. Beim Preis-Leistungsverhältnis, der Effizienz, ist es hingegen unterschiedlich.
Das Preis-Leistungsverhältnis in der 2. Säule kann deutlich verbessert werden. Insbesondere bei den Sammelstiftungen, die nicht von den Sozialpartnern geführt werden. Bei den sozialpartnerschaftlich geführten firmeneigenen Pensionskassen bzw. den sozialpartnerschaftlichen Sammel- und Gemeinschaftseinrichtungen für Branchen ist die Gefahr der Ineffizienz geringer. Denn hier verwalten die Versicherten ihr eigenes Vorsorgevermögen über Stiftungsräte, die den Versicherten in die Augen schauen müssen. Bei Sammel- und Gemeinschaftseinrichtungen, die mit Lebensversicherungen oder Banken verbunden sind, ist diese Interessenkohärenz nicht gegeben. Diese haben in den letzten 10 Jahren leider Marktanteile gewonnen.
Ein echtes Benchmarking der Vorsorgeeinrichtungen ist nicht einfach, da die Kassenrealität unterschiedlich ist. Klare Hinweise erhält man aber bereits durch einen Vergleich der Verwaltungskosten, der Verzinsung von Aktivguthaben und der Risikobeiträge:
Die Verwaltungskosten pro Versicherten sind sehr unterschiedlich. Die Sammelstiftungen der Lebensversicherer gehören zu den teuersten.
Für die Versicherten besonders schmerzhaft sind die grossen Unterschiede bei der Verzinsung. Gemäss der Swisscanto-Umfrage gab es für die aktiven Versicherten über die letzten Jahre im Mittel rund 18 Prozent mehr. Wer bei Sammeleinrichtungen versichert war, die nicht von Sozialpartnern geführt werden, erhielt in mehreren Fällen nur rund die Hälfte.
Während zahlreiche Versicherte sich bewusst sind, dass es beträchtliche Unterschiede bei den Verwaltungskosten und bei den Zinsen gibt, ist das Problem der teilweise auffallend hohen Beiträge für Invalidität und Tod wenig bekannt. Im Gewerkschaftsalltag sehen wir immer wieder Vorsorgeausweise mit hohen Prämien. Ein Grund ist, dass sich die grossen Sammeleinrichtungen der Lebensversicherer bei ihren Mutterhäusern rückversichern, obwohl sie gross genug wären, die Risiken selber zu tragen.
Das Preis-Leistungsverhältnis der 2. Säule kann substanziell verbessert werden. Sie braucht keinen staatlichen Preisüberwacher, wenn die Sozialpartner ihre Arbeit richtig machen können. Die 2. Säule ist grundsätzlich selbstverwaltet. Die Arbeitgeber und Arbeitnehmer:innen bilden die Stiftungsräte. Und sie müssen im Betrieb gemeinsam entscheiden, welche Vorsorgelösung sie haben möchten. Konkret heisst das:
Die versicherten Arbeitnehmer müssen bei der Wahl der Vorsorgelösung gleichberechtigt mitentscheiden können. Der Bundesgerichtsentscheid vom Mai 2020 war ein wichtiger Schritt: Er bestätigte, dass das Personal bei der Vorsorgewahl ein echtes Mitsprache- und Informationsrecht hat. In der Praxis ist das noch viel zu wenig angekommen. Das Personal muss einen Fehlentscheid aber auch wieder korrigieren können. Deshalb braucht es ein Antragsrecht, die Kasse zu wechseln.
Vorsorgeeinrichtungen müssen paritätisch geführt sein. Heute gibt es Sammelstiftungen mit Arbeitnehmervertretern, die in anderen Kassen die Arbeitgeber repräsentieren. Die Aufsicht muss in solchen Fällen intervenieren. Arbeitnehmervertreter sind entweder transparent gewählte Angestellte der versicherten Firmen oder Vertreter von repräsentativen Branchengewerkschaften. Die Stiftungsräte müssen besser gegen Kündigungen geschützt sein, wie das der Bundesrat vorschlägt.
Das Amt des Stiftungsrates wird anspruchsvoller. Die Sozialpartner sind in der Pflicht, die Ausbildung und die Vernetzung der Organmitglieder voranzutreiben.
Die 2. Säule muss wieder verstärkt Leistungsziele verfolgen. Der Mindestzins ist ein wichtiges Element dabei. In den letzten Jahren wurde er vom Bundesrat viel zu tief angesetzt. Wenn der Mindestzins sich an der effektiven Verzinsung der Kassen orientiert, bildet er einen Benchmark, der ineffiziente Kassen zu Verbesserungen zwingt. Wie der Bundesrat und der Preisüberwacher das heute bei Spitaltarifen oder Medikamentenpreisen bereits tun.
Die Idee der 2. Säule ist, dass sie konsequent sozialpartnerschaftlich im Auftrag der Versicherten geführt wird. Das ist zentral für ein möglichst gutes Preis-Leistungsverhältnis. In den letzten 10 Jahren entwickelte sich die 2. Säule in die falsche Richtung. Das muss sich ändern. Entweder es gelingt, die 2. Säule wieder stärker in Hände der Versicherten zu geben. Oder es braucht eine staatliche Regulierung.