Schluss mit EU-Sparpolitik

Blick nach Europa
Verfasst durch Roland Erne

Service public I

Nach der Finanzkrise von 2008 verordnete die EU drastische Kürzungsprogramme im Service public. Und daran werde sich auch künftig nichts ändern, prophezeite die renommierte EU-Expertin Vivien Schmidt noch Anfang 2020: «Wir können (…) nicht erwarten, dass die EU-Stabilitätsregeln rückgängig gemacht werden, die so stark in der Praxis verankert sind und immer wieder angepriesen werden.» Doch nur wenige Wochen später suspendierten die EU-Kommission und die EU-Regierungschefs den angeblich sakrosankten EU-Stabilitätspakt. Offensichtlich kamen sie zum Schluss, dass die EU die Corona-Pandemie kaum überstünde, würden sie mit der gleichen Kürzungspolitik auf die Covid-Krise reagieren wie damals auf die Finanzkrise.

Abfedern

Zudem ermöglichte die EU mit dem Kurzarbeitsprogramm «Sure» den Firmen, ihre Mitarbeitenden auch während der Lockdowns im Betrieb zu halten. Und das Europäische Parlament und der Ministerrat schufen ­einen EU-Fonds: die Aufbau- und Resilienzfazilität (ARF). Der Fonds soll mit Zuschüssen (360 Milliarden Euro) und Darlehen (312 Milliarden Euro) die wirtschaftlichen und sozialen Auswirkungen der Pandemie abfedern.

Genauso wie die EU-Notkredite für Länder wie Irland, Rumänien oder Griechenland während der Finanzkrise von 2008 sind auch die ARF-Zahlungen an Bedingungen geknüpft. Im Gegensatz zu 2008 müssen sich die Empfängerstaaten zwar nicht mehr dazu verpflichten, bei den Löhnen, den Sozialausgaben und beim Service public zu kürzen. Dennoch musste jede Regierung einen ARF-Plan vorlegen und darin Schritt für Schritt ausführen, wie sie die wirtschaftspolitischen Rezepte der EU-Kommission und der EU-Finanzminister ­umsetzen wird. Die EU bezahlt ARF-­Leistungen in Tranchen aus, nach dem Erreichen der vereinbarten Etappenziele.

Umwandeln.

Die ARF-Gelder sollen zwar auch den sozialen Zusammenhalt stärken sowie den ökologischen und den digitalen Wandel vorantreiben. Doch trotz Pandemie und Care-Krise müssen die EU-Länder keine Mindestbeiträge für soziale Massnahmen einplanen. Sie dürfen die EU-Gelder auch nicht für Personalausgaben verwenden, zum Beispiel für das Pflegepersonal. Dagegen müssen sie mindestens 20 Prozent der EU-Gelder in die digitale Infrastruktur investieren, und dies, obwohl Apple, Intel, Google & Co. kaum zu den Verlierern der Pandemie gezählt werden können. Die Gewerkschaften konnten sich zwar im Kampf um die EU-­Mindestlohnrichtline durchsetzen, die Lobbyisten der IT-Industrie «Digital Europe» behielten in diesem Bereich aber die Oberhand.

Auch wenn sich die EU – zumindest vorläufig – von ihrer Sparpolitik verabschiedet hat, bedeutet dies nicht, dass die Tage antisozialer Rezepte gezählt sind.

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