Nein zur Abschaffung der Verrechnungssteuer

Gute Gründe für ein NEIN zur Abschaffung der Verrechnungssteuer

Am 25. September stimmen wir über eine weitere Vorlage ab, mit der Vermögende begünstigt werden sollen – alle anderen gehen leer aus. Selten hat das Parlament den Normalverdienenden so zu spüren gegeben, dass sie BürgerInnen zweiter Klasse sind wie bei der Abschaffung der Verrechnungssteuer auf Obligationen. National- und Ständerat haben nämlich beschlossen, dass Vermögende, die in Obligationen anlegen können, keine Verrechnungssteuer mehr zahlen müssen. Wer hingegen ein Sparkonto hat, bleibt weiterhin der Verrechnungssteuer unterstellt. Das verstösst gegen alle Gerechtigkeitsgrundsätze und die Steuervorgaben in der Bundesverfassung. Und es öffnet der Steuerhinterziehung für Vermögende Tür und Tor.

Darum hat ein breites Bündnis aus Gewerkschaften und Parteien das Referendum ergriffen. Jetzt stimmen wir darüber ab, diese Selbstbedienung der Oberschicht zu stoppen.

Das sind die zentralen Gründe:

  • Nur Grossanleger sollen profitieren, insbesondere Investoren im Ausland. Mehr
  • Ein weiteres Privileg für den Finanzsektors – alle anderen zahlen weiter. Mehr
  • Die Steuerausfälle werden viel höher: Ueli Maurer redet die Kosten klein. Mehr

Die Profiteure: Anleger im Ausland und Vermögende in der Schweiz

Einzige Profiteure der Vorlage sind die Anlegerinnen und Anleger im Ausland. Sie müssen rund 500 Mio. Franken weniger Steuern an die Schweiz zahlen, wenn die Verrechnungssteuer für sie abgeschafft wird. Und wer hat überhaupt Obligationen? Nur das reichste Prozent der Bevölkerung. Alle anderen – wenn sie überhaupt Vermögen haben – besitzen vor allem Sparguthaben oder allenfalls Immobilien. Die Verrechnungssteuer die einzige Garantie, dass die Vermögenserträge der Wohlhabensten auch korrekt versteuert werden.

Weitere Privilegierung des Finanzsektors

Einmal mehr soll der Finanzsektor ein Privileg erhalten. Und nicht nur eins. Zusätzlich zur Abschaffung der Verrechnungssteuer haben Bundesrat Maurer und das Parlament die Abschaffung der Umsatzabgabe auf inländische Obligationen in die Vorlage gepackt. Diese Abgabe ist ein Ersatz, weil der Handel mit Obligationen von der Mehrwertsteuer ausgenommen ist. Jetzt soll der Finanzsektor also abermals steuerlich privilegiert werden. Während alles teurer wird und die Mehrwertsteuer für uns alle noch erhöht werden soll, ist eine solche Bevorzugung des Grosskapitals völlig deplatziert.

Verkalkuliert: Steuerausfälle drei bis vier Mal höher

Bundesrat Ueli Maurer spielt die Kosten dieses neuen Steuerschlupflochs gern herunter. Die Zinsen, die er als Argument vorbringt, taugen aber als solches nicht. Das tiefe Zinsniveau ist historisch die totale Ausnahme. Und bereits in den letzten Monaten sind die Zinsen deutlich gestiegen. Durch diese mathematischen Tricks kann man die Steuerausfälle kleinrechnen. Realistisch ist mittelfristig jedoch ein Zinsniveau von 3 bis 4 Prozent – und das heisst, die Reform kostet dann plötzlich rund 800 Mio. Franken pro Jahr. Und auch auf andere Risiken geht der Bundesrat gar nicht ein.

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