Wirtschaftskommission nimmt Tieflohnproblem auf die leichte Schulter

Medienmitteilung
Verfasst durch Thomas Zimmermann

WAK-Entscheid zur Mindestlohninitiative

Wie schon Bundesrat und Ständerat nimmt auch die Wirtschaftskommission des Nationalrats (WAK-N) das Tieflohnproblem auf die leichte Schulter. Obwohl in der Schweiz 335‘000 Menschen, davon ein Drittel Personen mit einem Lehrabschluss, weniger als 22 Fr./Stunde und damit weniger als 4000 Franken pro Monat verdienen, lehnt die WAK-N die SGB-Mindestlohninitiative ab. Mit so tiefen Löhnen kommt man nur schlecht über die Runden und gerät in ernsthafte Finanznöte, wenn eine unvorhergesehene Ausgabe – etwa für den Zahnarzt – ansteht. Das ist der reichen Schweiz unwürdig.

Stattdessen übernimmt die WAK-N die Angstmacher-Behauptungen des Bundesrats und der Verwaltung und warnt zu Unrecht vor drohender Arbeitslosigkeit. Fälschlicherweise taxiert die WAK-N die Tieflöhne als „vorübergehendes Phänomen beim Einstieg ins Berufsleben“. Das ist ein Hohn: Denn 77 Prozent der Tieflohnbezüger in der Schweiz sind 25-jährig und älter und haben damit ihre Ausbildung schon lange abgeschlossen.

Auch singt die Kommission das hohe Lied der Sozialpartnerschaft. Das ist unglaubwürdig. Mit einer tiefen Gesamtarbeitsvertrags-Abdeckung von rund 50 Prozent ist die Sozialpartnerschaft im internationalen Vergleich unterentwickelt. Die Hälfte der Arbeiter und Angestellten ist hierzulande nicht durch einen GAV geschützt. Grösstenteils, weil ihre Arbeitgeber keinen GAV wollen. Diese Arbeitgeber wollen ohne sozialpartnerschaftliche Einschränkungen die Löhne und Arbeitsbedingungen diktieren. In den Schuh- und Kleidergeschäften verdienen deshalb beispielsweise rund ein Drittel der Beschäftigten nur einen Tieflohn. Obwohl die Besitzer der grossen Ketten teilweise Milliardenvermögen anhäufen.

Die Wirtschaftskommission verschloss sich zudem dem Argument, dass Mindestlöhne im Zusammenhang mit der Personenfreizügigkeit den Schutz vor Lohndumping verbessern. Nur verbindliche Lohnuntergrenzen in Kombination mit scharfen Kontrollen können jedoch dafür sorgen, dass in der Schweiz Schweizer Löhne bezahlt werden.

Die WAK-N hat sich nicht einmal dazu durchgerungen, das Instrument der Gesamtarbeitsverträge zu stärken und so den Schutz der Arbeitnehmenden durch Mindestlöhne zu erleichtern. Nun ist es am Nationalrat zu zeigen, dass der Politik das Schicksal der TieflohnbezügerInnen nicht einfach egal ist. Bei den Stimmberechtigten stösst die Mindestlohn-Initiative auf grosse Zustimmung. Denn sie finden es stossend, dass in der Schweiz fast 10 Prozent der Arbeitnehmenden bei einem Vollzeitjob weniger als 4000 Fr. pro Monat verdienen.

Auskünfte:
  • Thomas Zimmermann, Leiter Kommunikation SGB, 079 249 59 74

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WAK-Entscheid zur Mindestlohninitiative

Wie schon Bundesrat und Ständerat nimmt auch die Wirtschaftskommission des Nationalrats (WAK-N) das Tieflohnproblem auf die leichte Schulter. Obwohl in der Schweiz 335‘000 Menschen, davon ein Drittel Personen mit einem Lehrabschluss, weniger als 22 Fr./Stunde und damit weniger als 4000 Franken pro Monat verdienen, lehnt die WAK-N die SGB-Mindestlohninitiative ab. Mit so tiefen Löhnen kommt man nur schlecht über die Runden und gerät in ernsthafte Finanznöte, wenn eine unvorhergesehene Ausgabe – etwa für den Zahnarzt – ansteht. Das ist der reichen Schweiz unwürdig.

Stattdessen übernimmt die WAK-N die Angstmacher-Behauptungen des Bundesrats und der Verwaltung und warnt zu Unrecht vor drohender Arbeitslosigkeit. Fälschlicherweise taxiert die WAK-N die Tieflöhne als „vorübergehendes Phänomen beim Einstieg ins Berufsleben“. Das ist ein Hohn: Denn 77 Prozent der Tieflohnbezüger in der Schweiz sind 25-jährig und älter und haben damit ihre Ausbildung schon lange abgeschlossen.

Auch singt die Kommission das hohe Lied der Sozialpartnerschaft. Das ist unglaubwürdig. Mit einer tiefen Gesamtarbeitsvertrags-Abdeckung von rund 50 Prozent ist die Sozialpartnerschaft im internationalen Vergleich unterentwickelt. Die Hälfte der Arbeiter und Angestellten ist hierzulande nicht durch einen GAV geschützt. Grösstenteils, weil ihre Arbeitgeber keinen GAV wollen. Diese Arbeitgeber wollen ohne sozialpartnerschaftliche Einschränkungen die Löhne und Arbeitsbedingungen diktieren. In den Schuh- und Kleidergeschäften verdienen deshalb beispielsweise rund ein Drittel der Beschäftigten nur einen Tieflohn. Obwohl die Besitzer der grossen Ketten teilweise Milliardenvermögen anhäufen.

Die Wirtschaftskommission verschloss sich zudem dem Argument, dass Mindestlöhne im Zusammenhang mit der Personenfreizügigkeit den Schutz vor Lohndumping verbessern. Nur verbindliche Lohnuntergrenzen in Kombination mit scharfen Kontrollen können jedoch dafür sorgen, dass in der Schweiz Schweizer Löhne bezahlt werden.

Die WAK-N hat sich nicht einmal dazu durchgerungen, das Instrument der Gesamtarbeitsverträge zu stärken und so den Schutz der Arbeitnehmenden durch Mindestlöhne zu erleichtern. Nun ist es am Nationalrat zu zeigen, dass der Politik das Schicksal der TieflohnbezügerInnen nicht einfach egal ist. Bei den Stimmberechtigten stösst die Mindestlohn-Initiative auf grosse Zustimmung. Denn sie finden es stossend, dass in der Schweiz fast 10 Prozent der Arbeitnehmenden bei einem Vollzeitjob weniger als 4000 Fr. pro Monat verdienen.

Auskünfte:
  • Thomas Zimmermann, Leiter Kommunikation SGB, 079 249 59 74

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Wirtschaftskommission nimmt Tieflohnproblem auf die leichte Schulter

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Wie schon Bundesrat und Ständerat nimmt auch die Wirtschaftskommission des Nationalrats (WAK-N) das Tieflohnproblem auf die leichte Schulter. Obwohl in der Schweiz 335‘000 Menschen, davon ein Drittel Personen mit einem Lehrabschluss, weniger als 22 Fr./Stunde und damit weniger als 4000 Franken pro Monat verdienen, lehnt die WAK-N die SGB-Mindestlohninitiative ab. Mit so tiefen Löhnen kommt man nur schlecht über die Runden und gerät in ernsthafte Finanznöte, wenn eine unvorhergesehene Ausgabe – etwa für den Zahnarzt – ansteht. Das ist der reichen Schweiz unwürdig.

Stattdessen übernimmt die WAK-N die Angstmacher-Behauptungen des Bundesrats und der Verwaltung und warnt zu Unrecht vor drohender Arbeitslosigkeit. Fälschlicherweise taxiert die WAK-N die Tieflöhne als „vorübergehendes Phänomen beim Einstieg ins Berufsleben“. Das ist ein Hohn: Denn 77 Prozent der Tieflohnbezüger in der Schweiz sind 25-jährig und älter und haben damit ihre Ausbildung schon lange abgeschlossen.

Auch singt die Kommission das hohe Lied der Sozialpartnerschaft. Das ist unglaubwürdig. Mit einer tiefen Gesamtarbeitsvertrags-Abdeckung von rund 50 Prozent ist die Sozialpartnerschaft im internationalen Vergleich unterentwickelt. Die Hälfte der Arbeiter und Angestellten ist hierzulande nicht durch einen GAV geschützt. Grösstenteils, weil ihre Arbeitgeber keinen GAV wollen. Diese Arbeitgeber wollen ohne sozialpartnerschaftliche Einschränkungen die Löhne und Arbeitsbedingungen diktieren. In den Schuh- und Kleidergeschäften verdienen deshalb beispielsweise rund ein Drittel der Beschäftigten nur einen Tieflohn. Obwohl die Besitzer der grossen Ketten teilweise Milliardenvermögen anhäufen.

Die Wirtschaftskommission verschloss sich zudem dem Argument, dass Mindestlöhne im Zusammenhang mit der Personenfreizügigkeit den Schutz vor Lohndumping verbessern. Nur verbindliche Lohnuntergrenzen in Kombination mit scharfen Kontrollen können jedoch dafür sorgen, dass in der Schweiz Schweizer Löhne bezahlt werden.

Die WAK-N hat sich nicht einmal dazu durchgerungen, das Instrument der Gesamtarbeitsverträge zu stärken und so den Schutz der Arbeitnehmenden durch Mindestlöhne zu erleichtern. Nun ist es am Nationalrat zu zeigen, dass der Politik das Schicksal der TieflohnbezügerInnen nicht einfach egal ist. Bei den Stimmberechtigten stösst die Mindestlohn-Initiative auf grosse Zustimmung. Denn sie finden es stossend, dass in der Schweiz fast 10 Prozent der Arbeitnehmenden bei einem Vollzeitjob weniger als 4000 Fr. pro Monat verdienen.

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Stattdessen übernimmt die WAK-N die Angstmacher-Behauptungen des Bundesrats und der Verwaltung und warnt zu Unrecht vor drohender Arbeitslosigkeit. Fälschlicherweise taxiert die WAK-N die Tieflöhne als „vorübergehendes Phänomen beim Einstieg ins Berufsleben“. Das ist ein Hohn: Denn 77 Prozent der Tieflohnbezüger in der Schweiz sind 25-jährig und älter und haben damit ihre Ausbildung schon lange abgeschlossen.

Auch singt die Kommission das hohe Lied der Sozialpartnerschaft. Das ist unglaubwürdig. Mit einer tiefen Gesamtarbeitsvertrags-Abdeckung von rund 50 Prozent ist die Sozialpartnerschaft im internationalen Vergleich unterentwickelt. Die Hälfte der Arbeiter und Angestellten ist hierzulande nicht durch einen GAV geschützt. Grösstenteils, weil ihre Arbeitgeber keinen GAV wollen. Diese Arbeitgeber wollen ohne sozialpartnerschaftliche Einschränkungen die Löhne und Arbeitsbedingungen diktieren. In den Schuh- und Kleidergeschäften verdienen deshalb beispielsweise rund ein Drittel der Beschäftigten nur einen Tieflohn. Obwohl die Besitzer der grossen Ketten teilweise Milliardenvermögen anhäufen.

Die Wirtschaftskommission verschloss sich zudem dem Argument, dass Mindestlöhne im Zusammenhang mit der Personenfreizügigkeit den Schutz vor Lohndumping verbessern. Nur verbindliche Lohnuntergrenzen in Kombination mit scharfen Kontrollen können jedoch dafür sorgen, dass in der Schweiz Schweizer Löhne bezahlt werden.

Die WAK-N hat sich nicht einmal dazu durchgerungen, das Instrument der Gesamtarbeitsverträge zu stärken und so den Schutz der Arbeitnehmenden durch Mindestlöhne zu erleichtern. Nun ist es am Nationalrat zu zeigen, dass der Politik das Schicksal der TieflohnbezügerInnen nicht einfach egal ist. Bei den Stimmberechtigten stösst die Mindestlohn-Initiative auf grosse Zustimmung. Denn sie finden es stossend, dass in der Schweiz fast 10 Prozent der Arbeitnehmenden bei einem Vollzeitjob weniger als 4000 Fr. pro Monat verdienen.

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Stattdessen übernimmt die WAK-N die Angstmacher-Behauptungen des Bundesrats und der Verwaltung und warnt zu Unrecht vor drohender Arbeitslosigkeit. Fälschlicherweise taxiert die WAK-N die Tieflöhne als „vorübergehendes Phänomen beim Einstieg ins Berufsleben“. Das ist ein Hohn: Denn 77 Prozent der Tieflohnbezüger in der Schweiz sind 25-jährig und älter und haben damit ihre Ausbildung schon lange abgeschlossen.

Auch singt die Kommission das hohe Lied der Sozialpartnerschaft. Das ist unglaubwürdig. Mit einer tiefen Gesamtarbeitsvertrags-Abdeckung von rund 50 Prozent ist die Sozialpartnerschaft im internationalen Vergleich unterentwickelt. Die Hälfte der Arbeiter und Angestellten ist hierzulande nicht durch einen GAV geschützt. Grösstenteils, weil ihre Arbeitgeber keinen GAV wollen. Diese Arbeitgeber wollen ohne sozialpartnerschaftliche Einschränkungen die Löhne und Arbeitsbedingungen diktieren. In den Schuh- und Kleidergeschäften verdienen deshalb beispielsweise rund ein Drittel der Beschäftigten nur einen Tieflohn. Obwohl die Besitzer der grossen Ketten teilweise Milliardenvermögen anhäufen.

Die Wirtschaftskommission verschloss sich zudem dem Argument, dass Mindestlöhne im Zusammenhang mit der Personenfreizügigkeit den Schutz vor Lohndumping verbessern. Nur verbindliche Lohnuntergrenzen in Kombination mit scharfen Kontrollen können jedoch dafür sorgen, dass in der Schweiz Schweizer Löhne bezahlt werden.

Die WAK-N hat sich nicht einmal dazu durchgerungen, das Instrument der Gesamtarbeitsverträge zu stärken und so den Schutz der Arbeitnehmenden durch Mindestlöhne zu erleichtern. Nun ist es am Nationalrat zu zeigen, dass der Politik das Schicksal der TieflohnbezügerInnen nicht einfach egal ist. Bei den Stimmberechtigten stösst die Mindestlohn-Initiative auf grosse Zustimmung. Denn sie finden es stossend, dass in der Schweiz fast 10 Prozent der Arbeitnehmenden bei einem Vollzeitjob weniger als 4000 Fr. pro Monat verdienen.

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