Ständerat verweigert überfälligen Lohnschutz

Medienmitteilung

Mindestlohn-Inititative

Nach dem Bundesrat will auch der Ständerat nichts gegen Löhne unternehmen, die kaum zum Leben reichen. Der Ständerat hat es verpasst ein starkes Zeichen gegen Tieflöhne zu setzen und die Arbeitnehmenden vor Lohndruck und Arbeitgeberwillkür zu schützen.

Gegen 440‘000 Personen arbeiten heute in unserem Land zu Tiefstlöhnen unter 4000 Franken (Vollzeit) –  rund ein Drittel davon mit abgeschlossener Berufslehre, etwa Verkäuferinnen, Bäcker, Floristinnen oder Flugbegleiterinnen. Solche Löhne sind der reichen Schweiz unwürdig. Wer mit einem so tiefen Lohn auskommen muss, gerät bereits in schwere Finanznöte, wenn eine unvorhergesehene Ausgabe – etwa für den Zahnarzt – ansteht.

Der Ständerat ignoriert mit seinem Entscheid auch die Tatsache, dass der Schutz der Löhne bei uns im Vergleich zu anderen Ländern schwach ist. Anders als in der Debatte behauptet, steht es um die Sozialpartnerschaft nicht zum Besten. Dies zeigt die im internationalen Vergleich tiefe Abdeckung mit Gesamtarbeitsverträgen. Sie liegt mit 48 Prozent deutlich tiefer als im Durchschnitt der OECD-Länder (62,1 Prozent). Der Grund dafür liegt darin, dass sich die Arbeitgeber in vielen Branchen (Schuh- und Kleiderdetailhandel, Journalismus usw.) weigern, GAV abzuschliessen. Zudem gibt es In Wirtschaftszweigen mit tiefsten Löhnen wie etwa den Callcentern, Kosmetikinstituten, Fitnesscentern, Kurierdiensten keine Arbeitgeberverbände, mit denen ein GAV abgeschlossen werden könnte.

Der Ständerat verschloss sich auch dem Argument, dass Mindestlöhne im Zusammenhang mit der Personenfreizügigkeit den Schutz vor Lohndumping verbessern. Nur verbindliche Lohnuntergrenzen in Kombination mit scharfen Kontrollen können dafür sorgen, dass in der Schweiz Schweizer Löhne bezahlt werden.

Statt das Tieflohnproblem ernst zu nehmen, hält sich der Ständerat an die Angstmacher-Behauptungen des Bundesrats und der Verwaltung und warnt zu Unrecht vor drohender Arbeitslosigkeit und vor dem Verlust der Konkurrenzfähigkeit der Schweizer Wirtschaft. Der Ständerat schlägt damit den weit verbreiteten Wunsch nach Massnahmen gegen Tieflöhne in den Wind. Umfragen zeigen, dass die Schweizer Bevölkerung keine Schandlöhne will. Diese will wie der SGB mit seiner Mindestlohninitiative, dass in der Schweiz Löhne bezahlt werden, die zum Leben reichen.

Auskünfte:
  • Daniel Lampart, SGB-Chefökonom, 079 205 69 11
  • Thomas Zimmermann, Leiter Kommunikation SGB, 079 249 59 74

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Gegen 440‘000 Personen arbeiten heute in unserem Land zu Tiefstlöhnen unter 4000 Franken (Vollzeit) –  rund ein Drittel davon mit abgeschlossener Berufslehre, etwa Verkäuferinnen, Bäcker, Floristinnen oder Flugbegleiterinnen. Solche Löhne sind der reichen Schweiz unwürdig. Wer mit einem so tiefen Lohn auskommen muss, gerät bereits in schwere Finanznöte, wenn eine unvorhergesehene Ausgabe – etwa für den Zahnarzt – ansteht.

Der Ständerat ignoriert mit seinem Entscheid auch die Tatsache, dass der Schutz der Löhne bei uns im Vergleich zu anderen Ländern schwach ist. Anders als in der Debatte behauptet, steht es um die Sozialpartnerschaft nicht zum Besten. Dies zeigt die im internationalen Vergleich tiefe Abdeckung mit Gesamtarbeitsverträgen. Sie liegt mit 48 Prozent deutlich tiefer als im Durchschnitt der OECD-Länder (62,1 Prozent). Der Grund dafür liegt darin, dass sich die Arbeitgeber in vielen Branchen (Schuh- und Kleiderdetailhandel, Journalismus usw.) weigern, GAV abzuschliessen. Zudem gibt es In Wirtschaftszweigen mit tiefsten Löhnen wie etwa den Callcentern, Kosmetikinstituten, Fitnesscentern, Kurierdiensten keine Arbeitgeberverbände, mit denen ein GAV abgeschlossen werden könnte.

Der Ständerat verschloss sich auch dem Argument, dass Mindestlöhne im Zusammenhang mit der Personenfreizügigkeit den Schutz vor Lohndumping verbessern. Nur verbindliche Lohnuntergrenzen in Kombination mit scharfen Kontrollen können dafür sorgen, dass in der Schweiz Schweizer Löhne bezahlt werden.

Statt das Tieflohnproblem ernst zu nehmen, hält sich der Ständerat an die Angstmacher-Behauptungen des Bundesrats und der Verwaltung und warnt zu Unrecht vor drohender Arbeitslosigkeit und vor dem Verlust der Konkurrenzfähigkeit der Schweizer Wirtschaft. Der Ständerat schlägt damit den weit verbreiteten Wunsch nach Massnahmen gegen Tieflöhne in den Wind. Umfragen zeigen, dass die Schweizer Bevölkerung keine Schandlöhne will. Diese will wie der SGB mit seiner Mindestlohninitiative, dass in der Schweiz Löhne bezahlt werden, die zum Leben reichen.

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Der Ständerat ignoriert mit seinem Entscheid auch die Tatsache, dass der Schutz der Löhne bei uns im Vergleich zu anderen Ländern schwach ist. Anders als in der Debatte behauptet, steht es um die Sozialpartnerschaft nicht zum Besten. Dies zeigt die im internationalen Vergleich tiefe Abdeckung mit Gesamtarbeitsverträgen. Sie liegt mit 48 Prozent deutlich tiefer als im Durchschnitt der OECD-Länder (62,1 Prozent). Der Grund dafür liegt darin, dass sich die Arbeitgeber in vielen Branchen (Schuh- und Kleiderdetailhandel, Journalismus usw.) weigern, GAV abzuschliessen. Zudem gibt es In Wirtschaftszweigen mit tiefsten Löhnen wie etwa den Callcentern, Kosmetikinstituten, Fitnesscentern, Kurierdiensten keine Arbeitgeberverbände, mit denen ein GAV abgeschlossen werden könnte.

Der Ständerat verschloss sich auch dem Argument, dass Mindestlöhne im Zusammenhang mit der Personenfreizügigkeit den Schutz vor Lohndumping verbessern. Nur verbindliche Lohnuntergrenzen in Kombination mit scharfen Kontrollen können dafür sorgen, dass in der Schweiz Schweizer Löhne bezahlt werden.

Statt das Tieflohnproblem ernst zu nehmen, hält sich der Ständerat an die Angstmacher-Behauptungen des Bundesrats und der Verwaltung und warnt zu Unrecht vor drohender Arbeitslosigkeit und vor dem Verlust der Konkurrenzfähigkeit der Schweizer Wirtschaft. Der Ständerat schlägt damit den weit verbreiteten Wunsch nach Massnahmen gegen Tieflöhne in den Wind. Umfragen zeigen, dass die Schweizer Bevölkerung keine Schandlöhne will. Diese will wie der SGB mit seiner Mindestlohninitiative, dass in der Schweiz Löhne bezahlt werden, die zum Leben reichen.

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Der Ständerat verschloss sich auch dem Argument, dass Mindestlöhne im Zusammenhang mit der Personenfreizügigkeit den Schutz vor Lohndumping verbessern. Nur verbindliche Lohnuntergrenzen in Kombination mit scharfen Kontrollen können dafür sorgen, dass in der Schweiz Schweizer Löhne bezahlt werden.

Statt das Tieflohnproblem ernst zu nehmen, hält sich der Ständerat an die Angstmacher-Behauptungen des Bundesrats und der Verwaltung und warnt zu Unrecht vor drohender Arbeitslosigkeit und vor dem Verlust der Konkurrenzfähigkeit der Schweizer Wirtschaft. Der Ständerat schlägt damit den weit verbreiteten Wunsch nach Massnahmen gegen Tieflöhne in den Wind. Umfragen zeigen, dass die Schweizer Bevölkerung keine Schandlöhne will. Diese will wie der SGB mit seiner Mindestlohninitiative, dass in der Schweiz Löhne bezahlt werden, die zum Leben reichen.

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