Wirtschaftskommission zeigt TieflohnbezügerInnen die kalte Schulter

Medienmitteilung
Verfasst durch Thomas Zimmermann

Mehrheit will weiterhin Tiefstlöhne

Mit der Ablehnung der SGB-Mindestlohninitiative tolerieren die Mitglieder der ständerätlichen Wirtschaftskommission (WAK-S), dass die Arbeitgeber in der Schweiz weiterhin tiefste Löhne bezahlen dürfen. Nach Meinung der WAK-S soll selbst der Abschluss einer Berufslehre keinen Lohn von mindestens 4000 Fr. pro Monat (Vollzeit) gewährleisten. Von einem „vorübergehenden Phänomen beim Einstieg ins Berufsleben“ zu sprechen, ist ein Hohn: Knapp 70 Prozent der 144‘600 Tieflöhner mit Lehrabschluss sind 25-jährig oder älter und haben damit die Ausbildung schon lange abgeschlossen. Insgesamt sind gar 77 Prozent der mehr als 400‘000 Tieflohnbezüger in der Schweiz 25-jährig und älter.

Die Sozialpartnerschaft in der Schweiz ist mit einer tiefen Gesamtarbeitsvertrags-Abdeckung von rund 50 Prozent unterentwickelt. Die Hälfte der Arbeiter und Angestellten ist nicht durch einen GAV geschützt. Grösstenteils, weil ihre Arbeitgeber keinen GAV wollen. Diese Arbeitgeber wollen ohne sozialpartnerschaftliche Einschränkungen die Arbeitsbedingungen diktieren. Sie sind keine Sozialpartner, sondern Anti-Sozialpartner. In den Schuh- und Kleidergeschäften verdienen deshalb beispielsweise rund ein Drittel der Beschäftigten nur einen Tieflohn. Obwohl die Besitzer der grossen Ketten teilweise Milliardenvermögen angehäuft haben.

Doch die WAK des Ständerates zeigt den betroffenen Arbeitern und Angestellten die kalte Schulter. Nicht einmal eine Verbesserung der Abdeckung durch Gesamtarbeitsverträge hat sie in Betracht gezogen. Nun ist es am Ständerat, seiner Kommission den richtigen Weg zu weisen. Am Schluss entscheiden die Stimmberechtigten. Bei diesen stösst die Mindestlohn-Initiative auf grosse Zustimmung. Denn sie finden es stossend, dass in der Schweiz mehr als 400‘000 Menschen weniger als 4000 Fr. pro Monat verdienen.

Auskünfte:
  • Daniel Lampart, SGB-Chefökonom, 079 205 69 11
  • Thomas Zimmermann, Leiter Kommunikation  SGB, 079 249 59 74

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Mit der Ablehnung der SGB-Mindestlohninitiative tolerieren die Mitglieder der ständerätlichen Wirtschaftskommission (WAK-S), dass die Arbeitgeber in der Schweiz weiterhin tiefste Löhne bezahlen dürfen. Nach Meinung der WAK-S soll selbst der Abschluss einer Berufslehre keinen Lohn von mindestens 4000 Fr. pro Monat (Vollzeit) gewährleisten. Von einem „vorübergehenden Phänomen beim Einstieg ins Berufsleben“ zu sprechen, ist ein Hohn: Knapp 70 Prozent der 144‘600 Tieflöhner mit Lehrabschluss sind 25-jährig oder älter und haben damit die Ausbildung schon lange abgeschlossen. Insgesamt sind gar 77 Prozent der mehr als 400‘000 Tieflohnbezüger in der Schweiz 25-jährig und älter.

Die Sozialpartnerschaft in der Schweiz ist mit einer tiefen Gesamtarbeitsvertrags-Abdeckung von rund 50 Prozent unterentwickelt. Die Hälfte der Arbeiter und Angestellten ist nicht durch einen GAV geschützt. Grösstenteils, weil ihre Arbeitgeber keinen GAV wollen. Diese Arbeitgeber wollen ohne sozialpartnerschaftliche Einschränkungen die Arbeitsbedingungen diktieren. Sie sind keine Sozialpartner, sondern Anti-Sozialpartner. In den Schuh- und Kleidergeschäften verdienen deshalb beispielsweise rund ein Drittel der Beschäftigten nur einen Tieflohn. Obwohl die Besitzer der grossen Ketten teilweise Milliardenvermögen angehäuft haben.

Doch die WAK des Ständerates zeigt den betroffenen Arbeitern und Angestellten die kalte Schulter. Nicht einmal eine Verbesserung der Abdeckung durch Gesamtarbeitsverträge hat sie in Betracht gezogen. Nun ist es am Ständerat, seiner Kommission den richtigen Weg zu weisen. Am Schluss entscheiden die Stimmberechtigten. Bei diesen stösst die Mindestlohn-Initiative auf grosse Zustimmung. Denn sie finden es stossend, dass in der Schweiz mehr als 400‘000 Menschen weniger als 4000 Fr. pro Monat verdienen.

Auskünfte:
  • Daniel Lampart, SGB-Chefökonom, 079 205 69 11
  • Thomas Zimmermann, Leiter Kommunikation  SGB, 079 249 59 74

Parolen des SGB

Für die Abstimmungen vom 9. Juni 2024 empfiehlt der SGB:

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Die Sozialpartnerschaft in der Schweiz ist mit einer tiefen Gesamtarbeitsvertrags-Abdeckung von rund 50 Prozent unterentwickelt. Die Hälfte der Arbeiter und Angestellten ist nicht durch einen GAV geschützt. Grösstenteils, weil ihre Arbeitgeber keinen GAV wollen. Diese Arbeitgeber wollen ohne sozialpartnerschaftliche Einschränkungen die Arbeitsbedingungen diktieren. Sie sind keine Sozialpartner, sondern Anti-Sozialpartner. In den Schuh- und Kleidergeschäften verdienen deshalb beispielsweise rund ein Drittel der Beschäftigten nur einen Tieflohn. Obwohl die Besitzer der grossen Ketten teilweise Milliardenvermögen angehäuft haben.

Doch die WAK des Ständerates zeigt den betroffenen Arbeitern und Angestellten die kalte Schulter. Nicht einmal eine Verbesserung der Abdeckung durch Gesamtarbeitsverträge hat sie in Betracht gezogen. Nun ist es am Ständerat, seiner Kommission den richtigen Weg zu weisen. Am Schluss entscheiden die Stimmberechtigten. Bei diesen stösst die Mindestlohn-Initiative auf grosse Zustimmung. Denn sie finden es stossend, dass in der Schweiz mehr als 400‘000 Menschen weniger als 4000 Fr. pro Monat verdienen.

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Die Sozialpartnerschaft in der Schweiz ist mit einer tiefen Gesamtarbeitsvertrags-Abdeckung von rund 50 Prozent unterentwickelt. Die Hälfte der Arbeiter und Angestellten ist nicht durch einen GAV geschützt. Grösstenteils, weil ihre Arbeitgeber keinen GAV wollen. Diese Arbeitgeber wollen ohne sozialpartnerschaftliche Einschränkungen die Arbeitsbedingungen diktieren. Sie sind keine Sozialpartner, sondern Anti-Sozialpartner. In den Schuh- und Kleidergeschäften verdienen deshalb beispielsweise rund ein Drittel der Beschäftigten nur einen Tieflohn. Obwohl die Besitzer der grossen Ketten teilweise Milliardenvermögen angehäuft haben.

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