Gutsituierte Alt-Bundesräte wollen dringende AHV-Erhöhung verhindern. Auch mit falschen Zahlen über die Mehrwertsteuer. Dabei wäre auch eine MWSt-finanzierte 13. AHV gemäss Zahlen des Bundes ein lohnender Deal

Blog Daniel Lampart

Fünf Alt-Bundesräte mit einem Ruhegehalt von rund 230'000 Franken versuchten diese Woche, den Pensionierten mit einem Brief Angst vor der 13. AHV-Rente zu machen. Darunter Alt-Bundesrat Couchepin, der schon vor 20 Jahren Rentenalter 67 forderte. Die Tonart des Briefes ist schon fast kriegsähnlich. Die finanzielle Zukunft sei «stark bedroht. Und die 13. Rente «brandgefährlich». Kein Wort im Brief zu den finanziellen Problemen der Pensionierten. Geschweige denn ein Lösungsvorschlag. Wasser predigen und Wein trinken, sagt man dem. 

Sie behaupten auch, dass auf 2026 die Mehrwertsteuer um 1 Prozent erhöht werden müsste. Und dass dies den durchschnittlichen Schweizer Haushalt 500 Franken im Jahr kosten würde. Beides ist falsch. 

In der Initiative steht nichts von Mehrwertsteuer. Weil die AHV hohe Überschüsse macht, können diese für die Finanzierung gebraucht werden. Mittelfristig braucht es eine Zusatzfinanzierung. Diese kann – wie heute – über Lohnbeiträge und einen Bundesanteil erfolgen. Für die Arbeitnehmenden würde das dann 0.4 Lohnprozente oder rund 20 Franken pro Monat mehr bedeuten, für die sie später eine zusätzliche Monatsrente erhalten. Ein ausgezeichneter Deal, nota bene. Und weil die Lohnbeiträge gesunken sind und bei der ALV weiter sinken, würde das auch keine nennenswerte Mehrbelastung bedeuten. 

Die Mehrwertsteuer ist aber auch nicht ausgeschlossen. Der Bundesrat sagt, dass die Mehrwertsteuer um 1 Steuerprozent erhöht werden müsste. Also etwas mehr als doppelt so viel wie auf den 1. Januar 2024, als der MWSt-Satz für die AHV von 7.7 auf 8.1 Prozent erhöht wurde. 

Wenn die MWSt um 1 Steuerprozent erhöht wird, steigen die Konsumentenpreise um rund 0.5 Prozent. Das sagte der Bundesrat bisher. Auch im Jahr 2019, als er eine Erhöhung um 0.7 Prozent vorschlug und schrieb, dass die Preise um 0.35 Prozent steigen würden. Der Durchschnittshaushalt hat Konsumausgaben von 4646 Franken im Monat. Wenn diese wegen der MWSt um 0.5 Prozent steigen, bedeutet das 23 Franken Mehrausgaben im Monat oder 256 Franken pro Jahr. 

Man kann das noch viel detaillierter anschauen – auf Basis einer ausführlichen Analyse des Bundes. Diese kommt zum Schluss, dass nur rund 70 Prozent der Erhöhung auf die KonsumentInnen überwälzt werden. Rund 10 Prozent wird «exportiert», d.h. beispielsweise von ausländischen TouristInnen bezahlt. Die Analyse hat auch detaillierte Angaben zur MWSt-Belastung der einzelnen Konsumgütergruppen. Damit kann man die Zusatzbelastung der verschiedenen Haushalte berechnen – auch für die Haushalte, die von Alt-Bundesräten angeschrieben wurden. 

Eine mittlere, alleinstehende Person im Rentenalter müsste bei einer MWSt-Erhöhung aufgerundet 180 Franken pro Jahr mehr für ihre Einkäufe bezahlen – und erhält dafür eine zusätzliche AHV-Rente von über 1800 Franken. Bei den pensionierten Paaren sind es aufgerundet 350 Franken – bei einer zusätzlichen Rente von über 3600 Franken. Also selbst mit MWSt ist die 13. AHV ein lohnendes Geschäft. 

Im Unterschied zu den Lohnbeiträgen braucht es bei der MWSt eine Verfassungsänderung - also eine Volksabstimmung mit Ständemehr. Eine Erhöhung der Lohnbeiträge geht im Gesetz und ist deshalb politisch weniger aufwändig.  

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