Eines der grössten Vorhaben im öffentlichen Verkehr kommt in der Sommersession in den Nationalrat: der Fonds zur langfristigen Finanzierung der Bahninfrastruktur FABI. Umstritten ist der Umfang der Begrenzung des Pendlerabzugs als FABI-Quelle.
Der SGB ist Mitträger der Volksinitiative „für den öffentlichen Verkehr“, die in der Sommersession zusammen mit der FABI-Vorlage von beiden Räten diskutiert wird. Die Volksinitiative will dem öffentlichen Verkehr mehr Mittel verschaffen. Sie darf mit Fug und Recht als die eigentliche Urheberin der FABI-Vorlage bezeichnet werden, denn ohne sie wäre das Konzept der langfristig abgesicherten Finanzierung des öV nie realisiert worden. Mit dem Bahninfrastrukturfonds BIF erfüllt der Bundesrat die SGB-Forderung nach einer dauerhaften und stabilen Fondslösung, welche alle Projekte der Bahninfrastruktur mit öffentlichen Geldern aus dem gleichen Topf finanziert.
Der SGB hat sich lange dafür eingesetzt, dass der neue Fonds nicht mit der Schuldenlast des bisherigen FinÖV-Fonds für die Eisenbahngrossprojekte starten muss. Aber vom Konzept einer Entschuldung liessen sich weder Bundesrat noch Ständerat überzeugen. Dank dem Ständerat, der die Mittel auf 6,4 Mia. Franken aufgestockt hat, dürfte der Fonds nun Schuldlast, Unterhalt und Ausbauprojekte bewältigen können.
Eine der Finanzierungsquellen des Fonds ist die steuerliche Mehreinnahme durch die Limitierung des Fahrkostenabzugs bei 3‘000 Franken. Zu diesem Vorschlag einer Neuregelung des Pendlerabzugs kommen aus der nationalrätlichen Kommission für Verkehr und Fernmeldewesen KVF gleich mehrere Minderheitsanträge, die der SGB alle für untauglich hält:
Minderheit I Candinas „Fahrkosten bis zu Maximalbetrag GA abziehen“
Dieser Vorschlag ist untauglich, da sich die Konzeption der Fahrkosten in naher Zukunft grundsätzlich verändern wird. BerufspendlerInnen werden künftig so genannte Verbund-Abo Modelle wählen, das GA wird zur Ausnahme und sicher sehr teuer werden. Den steuerlichen Abzug an den zukünftig sehr hohen GA-Betrag zu koppeln, würde der FABI eine wesentliche Finanzierung entziehen.
Minderheit II Quadri „gemäss geltendem Recht“
Heute ist der steuerliche Abzug für Berufskosten mit dem Privatfahrzeug nicht limitiert. Daraus entstehen zum einen stossende Ungleichheiten zwischen öV und Privatverkehr, zum anderen geht der FABI damit ein Finanzierungsbaustein verloren.
Minderheit III Grossen „Fahrkostenabzug streichen“
Dieser Vorschlag benachteiligt BerufspendlerInnen, die wegen ihrer Arbeitszeiten den öV nicht nutzen können, in inakzeptabler Weise.
Die Mehrheit der KVF-N und der Ständerat wollen den Fahrkostenabzug bei Fr. 3‘000.- begrenzen. Damit tragen sie der Tatsache Rechnung, dass heute viele BerufspendlerInnen, die z.B. Schicht arbeiten, gezwungen sind, mit dem Auto zum Arbeitsort zu fahren. Diese können so auch weiterhin einen substanziellen Betrag steuerlich geltend machen. Gleichzeitig setzt die Begrenzung des Fahrkostenabzugs den richtigen finanziellen Anreiz für die PendlerInnen, die die Möglichkeit hätten, den öffentlichen Verkehr zu wählen. Wenn der Nationalrat diesem Mehrheitsantrag zustimmt, sichert er schon mal eine der finanziellen Quellen der FABI.