Lohnkontrolle

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Vorteile und Risiken des Freizügigkeitsabkommens

  • Flankierende Massnahmen und Personenfreizügigkeit
Artikel
Verfasst durch Daniel Lampart

SGB-Kommentar und Analyse zum Observatoriumsbericht 2023

In seinem Kommentar und seiner Analyse zum Observationsbericht 2023 (vollständiges Dokument anzeigen) liefert der Schweizerische Gewerkschaftsbund fundierte Argumente, Hintergründe und Daten, zeigt die Chancen aber auch die Risiken auf, die im Freizügigkeitsabkommen stecken.

Schlussfolgerungen aus Sicht des SGB

Die Personenfreizügigkeit in Verbindung mit den flankierenden Massnahmen hat die Lage der Arbeitnehmenden insgesamt verbessert. Die «Qualität» der Einwanderung ist gestiegen. Die Anzahl Personen, die einwandert, ist hingegen relativ unabhängig von der Personenfreizügigkeit. Hier spielen die Wirtschaftslage und die Internationalisierung von Wirtschaft und Gesellschaft die treibende Rolle.

Mit dem Freizügigkeitsabkommen wurde leider auch die Temporärarbeit und die Entsendung erleichtert – zwei potenziell prekäre Formen der Arbeit. Mit dem Schweizer Lohnschutz konnten grössere negative Entwicklungen bisher bekämpft werden. Doch es gibt Lücken: Temporäre können schlechtere Arbeitsbedingungen haben als Festangestellte, was der Temporärarbeit einen ungerechtfertigten Vorteil gibt. Zudem ist der Lohnschutz unvollständig. Zahlreiche Branchen und Berufe, wie der Detailhandel oder das Gesundheits- und Sozialwesen (Kitas, Heime usw.) sind nicht durch Gesamtarbeitsverträge mit Mindestlöhnen geschützt.

Der SGB setzt sich dafür ein, dass die Bilateralen Verträge und die Personenfreizügigkeit den Arbeitnehmenden nützen und nicht schaden. Er setzt sich für einen wirksamen Lohnschutz ein und lehnt Verschlechterungen klar ab. Die Anstellungsbedingungen bei den Temporären und der Schutz durch Gesamtarbeitsverträge müssen verbessert werden.

Zuständig beim SGB

Daniel Lampart

Sekretariatsleiter und Chefökonom

031 377 01 16

daniel.lampart(at)sgb.ch
Daniel Lampart
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