Wer in der Schweiz arbeitet, muss einen Schweizer Lohn erhalten und zu Schweizer Arbeitsbedingungen beschäftigt werden. Um diesem Grundsatz Achtung zu verschaffen, fordert der SGB im Rahmen der Vernehmlassung zur Optimierung der flankierenden Massnahmen zur Personenfreizügigkeit substanzielle Verbesserungen: eine erleichterte Allgemeinverbindlichkeitserklärung von Gesamtarbeitsverträgen, die Möglichkeit, Normalarbeitsverträgen aus öffentlichem Interesse erlassen zu können, konsequenter Arbeitsunterbruch bei Verdachtsfällen und einen besseren Kündigungsschutz für Personalvertretungen und gewerkschaftliche Vertrauensleute.
Erleichterte Allgemeinverbindlichkeit, Normalarbeitsverträge und Arbeitsunterbruch
- Arbeit
- Flankierende Massnahmen und Personenfreizügigkeit
- Löhne und Vertragspolitik
- Gewerkschaftsrechte