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Homeoffice - Tipps und Hinweise

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Was bei der Arbeit von zu Hause aus zu beachten gilt

In Zeiten der Corona-Pandemie sind besondere Massnahmen, Kreativität und Flexibilität gefragt. Auch in der Arbeitsorganisation. Hier wird Homeoffice immer wichtiger. Doch welche Regeln gelten im Homeoffice? Und was müssen Sie beachten, wenn Sie zuhause arbeiten. Und wie können Sie verhindern, dass Sie unter dem Corona-Koller nach und nach vereinsamen?

Bundesrat und BAG empfehlen dringend, wo immer technisch und arbeitsorganisatorisch möglich, Homeoffice einzuführen. Dies aus Gründen des Social Distancings. Denn so können das Pendeln und die Verwendung des ÖV vermieden werden und damit ein grosses Risiko für eine Ansteckung mit dem Coronavirus und eine entsprechende Weiterverbreitung der Epidemie. Gleichzeitig dann weniger Personen am Arbeitsplatz, was die persönlichen Kontakte und damit die Risiken der Ansteckung am Arbeitsplatz minimiert. Vereinzelung in Grossraumbüros wird möglich.

Für besonders durch das Coronavirus gefährdete Personen ist Homeoffice sogar obligatorisch. Ist dieses nicht möglich, muss der Arbeitnehmende zuhause bleiben, und der Arbeitgeber ist zur Bezahlung des vollen Lohns verpflichtet, so Art. 10c COVID-19-Verordnung 2. Der Bundesrat hat diesen absoluten Schutz mittlerweile zwar aufgeweicht, doch die Gewerkschaften werden sich mit allen Mitteln dafür einsetzen, dass er diesen Schritt rückgängig macht.

Wichtigster Grundsatz fürs Homeoffice ist: Wenn Sie zuhause arbeiten müssen, fällt auch ihr Homeoffice unter das Arbeitsgesetz. Das heisst, alle Vorgaben des Arbeitsgesetzes (Nacht- und Sonntagsarbeitsverbot, Ruhezeiten, Pausen) sind vollumfänglich einzuhalten. Darüber muss Sie ihr Arbeitgeber informieren, am besten in Form eines Merkblatts. Wichtig ist auch, präzise Arbeitszeiten festzulegen, inklusive Bereitschafszeit und Zeiten, in denen keine Erreichbarkeit besteht (Ausschalten der Geräte. Denn Arbeitszeiten und Privatzeiten sind klar voneinander zu trennen.

Müssen Sie gleichzeitig zum Homeoffice Kinder betreuen, weil wegen der Epidemie Krippen oder Schule geschlossen wurden, dann muss ihr Arbeitgeber die Zielvorgaben entsprechend anpassen, damit Sie Arbeit und Betreuungspflichten unter einen Hut bringen können.

Pausenregelungen aus der Arbeit im Betrieb sollten Sie im Homeoffice mit Vorteil unverändert übernehmen können. Dagegen, dass der soziale Austausch mit Kolleginnen und Kollegen verlorengeht kann ein Austausch via Mails oder «virtuelle Kaffeepausen» via Kommunikations-Apps helfen. Das ist zwar nicht das Gleiche, aber ein Austausch mit den KollegInnen über die Erfahrungen im Homeoffice ist für Sie und ihren Betrieb insbesondere vorteilhaft, wenn diese Arbeitsform sonst nicht üblich und also für die Betroffenen neu ist.

Auch was die Infrastruktur betriff, gibt es klare Regeln: Eine ergonomische Ausgestaltung des Arbeitsplatzes muss auch im Homeoffice erfolgen: Je besser der Arbeitsplatz eingerichtet ist, desto kleiner ist das Risiko körperlicher Beschwerden. Ein gut eingerichteter Arbeitsplatz verfügt im Idealfall dennoch über genügend Arbeitsfläche (ideal mindestens 160 x 80 cm) und einen möglichst höhenverstellbaren Stuhl, so dass die Füsse fest auf dem Boden stehen und die Tastatur mit locker hängenden Schultern bedient werden kann. Wichtig sind zudem genügend Bewegungsraum um die Arbeitsfläche herum, eine gute Arbeitsplatzbeleuchtung zur Vermeidung direkter oder indirekter Blendungen, Sicht ins Freie/Fenster und schliesslich eine gute Umgebung ohne Stolper- und Sturzgefahren.

Natürlich ist klar, dass in Zeiten von Corona und eilig eingerichteter Homeoffices die Ansprüche an den Arbeitsplatz nach dem Prinzip der Verhältnismässigkeit angepasst werden müssen. Doch Minimalstandards sollten dennoch eingehalten werden. Dabei und im Homeoffice generell gilt übrigens prinzipiell, dass allfällige Kosten oder Spesen, dem Grundsatz nach der Arbeitgeber trägt. Ebenso hat Sie grundsätzlich der Arbeitgeber mit den Geräten und dem Material auszurüsten, die Sie zur Arbeit benötigen.

Beachten Sie diese Ratschläge, so können Sie darauf zählen, dass Sie sicher im Homeoffice arbeiten können, ohne ihrer Gesundheit zu schaden. Und sollte dennoch einmal etwas passieren, so gelten die gleichen gesetzlichen Absicherungen bei Unfällen, Berufskrankheiten und Erkrankungen wie am Arbeitsplatz. Ein Unfall während der Homeoffice-Arbeitszeit ist also beispielsweise ein Berufsunfall.

Zuständig beim SGB

Luca Cirigliano

Zentralsekretär

031 377 01 17

luca.cirigliano(at)sgb.ch
Luca Cirigliano
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