Änderung Covid-19-Verordnung 3 und Verlängerung der Covid-19-Verordnung Publikumsanlässe

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Vernehmlassungen

Vernehmlassungsantworten des Schweizerischen Gewerkschaftsbunds

Erfreulicherweise klingt die Covid-Pandemie seit einigen Wochen ab – namentlich was besonders gefährliche Krankheitsverläufe in Verbindung mit Hospitalisierungen und Aufenthalten auf Intensivstationen betrifft. Die Erfahrungen in den letzten zwei Jahren haben aber auch gezeigt, dass sich die Lage schnell und überraschend wieder ändern kann. In seinen Antworten im Rahmen der Konsultationen (siehe Links unten) unterstützt der Schweizerische Gewerkschaftsbund (SGB) daher den Vorschlag des BAG für eine Lockerung der Reisebestimmungen für Drittstaatenangehörigen sowie als Vorsichtsmassnahme die Verlängerung der «Covid-19-Verordnung Publikumsanlässe».

Ferner weist der SGB auf zwei weitere Punkte aus der Covid-19-Verordnung 3 sowie allgemein zur Weiterführung der Massnahmen zur Pandemie hin:

  • Der SGB fordert, dass für vulnerable Arbeitnehmende die Massnahmen zu verlängern sind – dies sicherlich bis nach den Sommerferien. Es muss eine allfällige Änderung der Bestimmungen nur mit genügender Vorlaufzeit entschieden werden. Denn die Rechts- und Planungssicherheit für die Arbeitnehmenden ist von zentraler Bedeutung.
  • Der Gewerkschaftsbund erinnert aus Anlass der Nachricht von einem Austausch von Bundesrat und Kantonen zur Weiterführung der Massnahmen daran, dass auch die Sozialpartner in diese Diskussionen einzubeziehen sind, entsprechend dem Art. 1 Abs. 3 des Covid-19-Gesetzes.

Die vollständigen Vernehmlassungsantworten finden sich unten als PDF verlinkt.

Zuständig beim SGB

Luca Cirigliano

Zentralsekretär

031 377 01 17

luca.cirigliano(at)sgb.ch
Luca Cirigliano
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