<?xml version="1.0" encoding="utf-8"?><rss version="2.0"
         xmlns:content="http://purl.org/rss/1.0/modules/content/"
         xmlns:atom="http://www.w3.org/2005/Atom"><channel><title>SGB RSS Feed</title><link>https://sgb.ch/</link><description>Beiträge des SGB</description><language>de-CH</language><copyright>Schweizerischer Gewerkschaftsbund</copyright><pubDate>Sat, 25 Apr 2026 20:04:11 +0200</pubDate><lastBuildDate>Sat, 25 Apr 2026 20:04:11 +0200</lastBuildDate><atom:link href="https://www.sgb.ch/themen/wirtschaft/finanzen-und-steuerpolitik/rss" rel="self" type="application/rss+xml" /><generator>Schweizerischer Gewerkschaftsbund</generator><item><guid isPermaLink="false">news-11628</guid><pubDate>Fri, 17 Apr 2026 15:40:00 +0200</pubDate><title>Die Überschüsse den Finanzdirektionen, die Rechnung den Leuten</title><link>https://www.sgb.ch/themen/wirtschaft/detail/die-ueberschuesse-den-finanzdirektionen-die-rechnung-den-leuten</link><description>Kantonsfinanzen 2025</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Wie jedes Jahr schneiden die Rechnungen der Kantone auch für das vergangene Jahr viel besser ab als prognostiziert. ‭«Die Rechnung» für diese hohen Überschüsse muss aber sehr wohl jemand bezahlen: die Normalbevölkerung. Dies erfolgt in Form von Sparpaketen und zu tiefen Prämienverbilligungen. Damit muss nun endlich Schluss sein.</p><p>Mitte April liegen nun die Rechnungsabschlüsse 2025 für alle Kantone vor. Wie immer schliessen die Kantone deutlich besser ab als budgetiert. Die Differenz ist im Jahr 2025 allerdings noch ausgeprägter als in den Vorjahren. Budgetiert hatten die Kantone für 2025 ein kumuliertes Defizit von 1.12 Milliarden Franken in ihren Erfolgsrechnungen. Herausgekommen ist ein Überschuss von 2.81 Milliarden Franken. Die Kantone haben sich also fast um 4 Milliarden Franken verrechnet. Zum Vergleich: Im Jahr 2024 lagen die Kantone bereits stark daneben, die Differenz zwischen Budget und Rechnung war aber mit 2.41 Milliarden Franken wesentlich weniger ausgeprägt.</p><h3 class="heading--h5">Überschüsse: Alles andere als eine Überraschung</h3><p>Als Gründe für die starken Abweichungen geben fast alle Kantone unerwartete einnahmeseitige Effekte in Form höherer Steuereinnahmen und Gewinnausschüttungen der Nationalbank an. Was die Steuern betrifft, kann von einer Überraschung keine Rede sein: Die höheren Einnahmen sind die alljährlich wiederkehrende Folge der Tatsache, dass die Kantone die Einnahmen bewusst zu pessimistisch budgetieren (im Gegensatz zu den Ausgaben). Und was die Nationalbankgewinne betrifft: Zwar war die erfolgte dreifache Ausschüttung zum Zeitpunkt der Budgetierung nicht absehbar, dennoch haben die Kantone die SNB-Gewinne wohl ebenfalls deutlich zu konservativ budgetiert (die Hälfte der Kantone hatte mit einem Ausbleiben bzw. mit nur einer einfachen Ausschüttung gerechnet). Doch entscheidend ist dies gar nicht. Denn selbst unter Ausklammerung des SNB-Effekts verbleibt noch eine Differenz von 2.61 Milliarden Franken zwischen den Budgets und Rechnungen der Kantone, und damit immer noch mehr als im Vorjahr.</p><h3 class="heading--h5">Normalbevölkerung bezahlt die Rechnung</h3><p>Das Problem an den Überschüssen sind nicht die Überschüsse selbst, sondern die Tatsache, dass sie nicht verwendet werden können: Sie landen fast in allen Kantonen "in der Schuldenbremse" bzw. auf der hohen Kante. Damit es dazu kommen kann, musste zuvor buchstäblich jemand ‭«die Rechnung bezahlen». Es ist die Normalbevölkerung: Die Haushalte mit tiefen und mittleren Einkommen litten auch im vergangenen Jahr unter viel zu hohen und mancherorts weiter gestiegenen Kosten für die externe Kinderbetreuung. Sie hatten die Zeche für eine verfehlte Wohnpolitik mit weiter stark steigenden Mieten zu bezahlen und sie mussten vor allem den x-ten Prämienhammer der Krankenkassen einstecken. Man stelle sich also vor, die Kantone hätten einen Teil ihrer überschüssigen Mittel nicht einfach eingenommen und beiseitegelegt, sondern für die Leute verwendet (die ja letztlich die Steuern bezahlen). Viel Fantasie braucht es dazu nicht.&nbsp;</p><h3 class="heading--h5">Prämienverbilligungen: Gutdünken der Kantone</h3><p>Nehmen wir das Beispiel Prämienverbilligungen. Die Krankenkassenprämien steigen bekanntlich seit Jahren massiv an. Oder anders gesagt: Die PrämienzahlerInnen müssen sich laufend dynamisch an den Kostensteigerungen der Grundversicherung beteiligen. Wer sich eben nicht dynamisch an diesen Kostensteigerungen beteiligt, sind die Kantone: Sie dürfen ihre Mittel für Prämienverbilligungen nach eigenem Gutdünken festlegen. Oft steigen diese Mittel nicht, manchmal werden sie sogar gekürzt – trotz Bevölkerungswachstums und trotz Prämienanstiegs. Das Mindeste wäre deshalb, wenn die Kantone einen Teil ihrer Überschüsse für die Entlastung der Prämienzahlenden einsetzen würden.</p><h3 class="heading--h5">Prämienverbilligungen: Mehr für die Leute - Rechnungsbeispiel</h3><p>Im Rechnungsjahr 2025 sind die Prämien um durchschnittlich 5.7 Prozent gestiegen. Unter zusätzlicher Berücksichtigung des Bevölkerungswachstums ergibt dies einen Anstieg der gesamten Prämiensumme von 2.60 Milliarden Franken im Vergleich zum Vorjahr. Mit ihren Überschüssen von insgesamt 2.81 Milliarden Franken könnten die Kantone also den gesamten Prämienanstieg 2025 finanzieren – und sie hätten noch immer einen Überschuss. Würden die Kantone lediglich den Prämienanstieg jener Versicherten übernehmen, die bereits Prämienverbilligungen erhalten (durchschnittlich sind dies 29.5 Prozent der Versicherten), dann würde sie das sogar nur 768 Millionen Franken kosten. Das heisst, sie hätten noch immer einen Überschuss von 2.04 Milliarden Franken.</p><p>Eine vierköpfige Familie, die Prämienverbilligungen erhält, würde dadurch jedoch um 700 Franken entlastet. Als kleiner Vergleich: Allein das ist siebenmal so viel wie die «Entlastung der Haushalte», von der im Frühjahr im Rahmen der Kampagne zur SRG-Halbierungsinitiative die Rede war.</p><h3 class="heading--h5">Fazit</h3><p>Die Kantone müssen endlich für eine spürbare Entlastung der Bevölkerung sorgen. Am einfachsten und schnellsten geht dies über höhere Prämienverbilligungen. Aber zuallererst müssen die unsinnigen Sparpakete, wie sie viele Kantone aufgleisen oder bereits umsetzen, gestoppt werden. Auf dem Buckel der Bevölkerung sogar noch zu sparen, ist finanzpolitisch unverschämt und aktuell auch konjunkturpolitisch völlig falsch.</p><p class="text-right"><br><br><i><sup>In der ursprünglichen Fassung des Artikels fehlten noch die Angaben für den Kanton Tessin.</sup></i><br>&nbsp;</p><p>&nbsp;</p>]]></content:encoded><category>Finanzen und Steuerpolitik</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/_processed_/0/5/csm_muenz_franken_kleingeld_fuenfliber_assalve_iStock_916e817b22.jpg" length="220123" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-11452</guid><pubDate>Wed, 17 Dec 2025 10:15:44 +0100</pubDate><title>Abstimmungen am 8. März: Empfehlungen des SGB</title><link>https://www.sgb.ch/themen/gewerkschaftspolitik/detail/abstimmungen-am-8-maerz-empfehlungen-des-sgb</link><description>Am 8. März kommen folgende vier nationale Vorlagen zur Abstimmung. Der SGB hat dazu folgende Parolen beschlossen:</description><content:encoded><![CDATA[<p><a href="https://www.sgb.ch/themen/gewerkschaftspolitik/detail/abstimmungen-am-8-maerz-empfehlungen-des-sgb#c20271" target="_self" class="link--arrow">NEIN zur Volksinitiative «200 Franken sind genug! (SRG-Initiative)»</a></p><p><a href="https://www.sgb.ch/themen/gewerkschaftspolitik/detail/abstimmungen-am-8-maerz-empfehlungen-des-sgb#c20272" target="_self" class="link--arrow">JA zur Volksinitiative «Für eine gerechte Energie- und Klimapolitik: Investieren für Wohlstand, Arbeit und Umwelt (Klimafonds-Initiative)»</a></p><p><a href="https://www.sgb.ch/themen/gewerkschaftspolitik/detail/abstimmungen-am-8-maerz-empfehlungen-des-sgb#c20273" target="_self" class="link--arrow">Stimmfreigabe zum Bundesgesetz vom 20. Juni 2025 über die Individualbesteuerung</a></p><p>Keine Parole zur Bargeld-Initiative</p><h2 class="heading--h6"><br>Begründungen:</h2><p>&nbsp;</p>]]></content:encoded><category>Schweiz</category><category>Kommunikation und Medien</category><category>Energie und Umwelt</category><category>Finanzen und Steuerpolitik</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/_processed_/0/3/csm_Abstimmung-Infobroschuere-claudio-schwarz-unsplash_36cb16ffaf.jpg" length="48009" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-11348</guid><pubDate>Mon, 03 Nov 2025 13:15:46 +0100</pubDate><title>Kantone rechnen sich um 2.4 Milliarden zu arm: SGB fordert Stopp der Abbaupolitik</title><link>https://www.sgb.ch/themen/wirtschaft/detail/kantone-rechnen-sich-um-24-milliarden-zu-arm-sgb-fordert-stopp-der-abbaupolitik</link><description>Studie zur Kantonsfinanzen</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Die neue Studie des Schweizerischen Gewerkschaftsbundes (SGB) zu den Kantonsfinanzen zeigt: Die Kantone budgetieren ihre Einnahmen systematisch zu tief. Für das Jahr 2024 rechneten sie gemeinsam mit einem Defizit von 1.3 Milliarden Franken, tatsächlich erzielten sie jedoch einen Überschuss von 1.1 Milliarden Franken. Das ergibt eine Differenz von 2.4 Milliarden Franken. Dieses wiederkehrende Muster der Unterbudgetierung zieht sich durch die vergangenen Jahre und führt dazu, dass die Finanzlage der Kantone schlechter dargestellt wird, als sie tatsächlich ist. Das ist kein Zufall, sondern politisch gewollt. Wie der Bund rechnen sich auch die Kantone arm, um Kürzungsprogramme und Leistungsabbau zu rechtfertigen.</p><h3 class="heading--h5"><strong>Abbaupolitik mit künstlichen Defiziten</strong></h3><p>Die Analyse der Kantonsfinanzen zeigt: 18 von 26 Kantonen haben für das Budgetjahr 2026 erneut ein Defizit vorgesehen – zusammen 858 Millionen Franken. Diese pessimistische Budgetierung wiederholt das Muster früherer Jahre, obwohl die Kantone immer wieder deutlich besser abschliessen. Der durchschnittliche Budgetierungsfehler sank zwar zuletzt leicht auf 5.28 Prozent, bleibt aber hoch. Die Kantone unterschätzen ihre Einnahmen im Schnitt um mehrere Prozent.</p><p>Der SGB sieht darin eine klare politische Strategie: Bund und Kantone stellen ihre Finanzen bewusst schlechter dar, um Abbaumassnahmen zu begründen. Der Bund macht es aktuell mit seinem sogenannten Stabilisierungsprogramm, das massive Kürzungen beim Service public und bei den Bundesangestellten vorsieht. Dasselbe Prinzip wurde über Jahrzehnte auch bei der AHV angewendet – immer mit zu pessimistischen Prognosen, um Abbaudruck zu erzeugen.</p><h3 class="heading--h5"><strong>Die öffentlichen Finanzen sind gesund</strong></h3><p>Gleichzeitig bleiben die öffentlichen Haushalte robust. Die Nettovermögensquote der Kantone liegt stabil bei rund sechs Prozent der Wirtschaftsleistung. Trotzdem planen viele Kantone neue Steuersenkungen für Unternehmen und hohe Einkommen. Laut der SGB-Analyse sinkt die effektive Steuerlast 2026 erneut – für Unternehmen von 13.25 auf 13.15 Prozent und für hohe Einkommen von 28.57 auf 28.33 Prozent. Die Fiskaleinnahmen gehen mit 7.58 Prozent des BIP leicht zurück. Besonders aktiv bei den geplanten Steuersenkungen sind Luzern, Zug, Schwyz, Nidwalden und Aargau. Damit schwächt die Politik die öffentlichen Einnahmen systematisch und treibt den Abbau öffentlicher Leistungen voran, während die Reichsten erneut profitieren.</p><h3 class="heading--h5"><strong>SGB fordert ehrliche Budgets und ein Ende der Abbaupolitik</strong></h3><p>Der SGB fordert klare Konsequenzen aus dieser wiederkehrenden Fehlbudgetierung. Die Kantone müssen ihre Einnahmen ehrlich und realistisch budgetieren, statt künstliche Defizite zu schaffen. Öffentliche Mittel sollen den Arbeitnehmenden und der breiten Bevölkerung zugutekommen, nicht den Reichsten. Statt weiterer Steuergeschenke für Konzerne braucht es Massnahmen zur Stärkung der Kaufkraft – etwa eine Entlastung bei den Krankenkassenprämien, höhere Betreuungsgutschriften und bessere Leistungen für Familien. Die Abbaupolitik muss gestoppt werden. Die Überschüsse gehören der arbeitenden Bevölkerung, nicht den Reichsten.<br>Ab nächstem Jahr tritt zudem der erste Teil des Gegenvorschlags zur Prämieninitiative in Kraft. Bund und Kantone haben versprochen, dass mehr Mitteln für die Prämienverbilligungen gesprochen werden. Doch schon jetzt zeigt sich: viele Kantone erfüllen die Vorgaben noch nicht, und wollen sich auch – anders als im Abstimmungskampf angekündigt – keine ambitionierten Ziele geben. Mit der systematischen Senkung der Steuereinnahmen stellen sie im Gegenteil die Weichen für eine Zukunft, in der sie keine mehr Mittel haben, um arbeitende Menschen und den Mittelstand zu entlasten.</p><p><a href="https://sgb.ch/fileadmin/redaktion/docs/dossiers/168_d-f_Kantonsfinanzen2025.pdf" class="link--icon--external">Die vollständige SGB-Studie ist hier als PDF-Dokument verfügbar</a>.</p><p>&nbsp;</p>]]></content:encoded><category>Finanzen und Steuerpolitik</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/_processed_/0/5/csm_Zahlungsfristen_Kalender_Geld_Rechner_ist-doucefleur-899321150_be97c09046.jpg" length="115726" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-11299</guid><pubDate>Sun, 28 Sep 2025 13:20:39 +0200</pubDate><title>Geschenk an Hauseigentümer: Jetzt sind die Mieterinnen und Mieter am Zug</title><link>https://www.sgb.ch/themen/wirtschaft/detail/geschenk-an-hauseigentuemer-jetzt-sind-die-mieterinnen-und-mieter-am-zug</link><description>Reaktion auf das Ja zur Abschaffung des Eigenmietwerts</description><content:encoded><![CDATA[<p>Der Schweizerische Gewerkschaftsbund (SGB) ist enttäuscht über die Annahme der Abschaffung des Eigenmietwerts. Diese führt zu grossen Steuerausfällen, treibt die Immobilienpreise weiter in die Höhe und begünstigt Schwarzarbeit. Hauseigentümerinnen und Hauseigentümer werden damit stark entlastet – in einer Zeit, in der die Mieterinnen und Mieter unter sehr hohen Mieten und einem Mangel an bezahlbaren Wohnung leiden.</p><p>Das brennendste Problem in der Schweizer Wohnpolitik ist die Wohnungsnot in den Städten und Agglomerationen. Hier braucht es dringend wirksame Massnahmen.</p><p>Die öffentliche Hand hat sich – mit Ausnahme einzelner Städte – stark aus der Förderung von bezahlbarem Wohnraum zurückgezogen. Auf Bundesebene wurde diese Förderung im Rahmen früherer Sparpakete massiv zusammengestrichen. Die heutige Wohnungsnot hat deshalb klare politische Ursachen.</p><p>Der SGB fordert, dass sich Bund, Kantone und Gemeinden wieder deutlich stärker engagieren. Der Bund muss neue und zusätzliche Fördermittel bereitstellen. Zudem sind die Bedingungen dem aktuellen Tiefzinsumfeld anzupassen.</p>]]></content:encoded><category>Finanzen und Steuerpolitik</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/_processed_/7/6/csm_Wirtschaft-Ungleichheit-Miniaturmenschen_hyejin_kang-iStock_6575ceb724.jpg" length="91069" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-11268</guid><pubDate>Fri, 19 Sep 2025 16:27:19 +0200</pubDate><title>Entlastungsprogramm ist eine Mehrbelastung für die Bevölkerung</title><link>https://www.sgb.ch/themen/wirtschaft/detail/entlastungsprogramm-ist-eine-mehrbelastung-fuer-die-bevoelkerung</link><description>Bund, Kantone und Gemeinden bilden Vermögen auf Kosten der Bevölkerung</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Das Entlastungsprogramm 27 des Bundes ist nicht nur unnötig, sondern sogar eine Belastung für die Bevölkerung. Bund, Kantone und Gemeinden machen Überschüsse und häufen auf Kosten der Bevölkerung ein Staatsvermögen an. Dieses Geld muss der Bevölkerung zurückgegeben werden. Viele Massnahmen des Sparprogramms sind kontraproduktiv. Trotz Trump-Zölle will der Bund beispielsweise die Innovationsförderung und die Berufsbildung zurückfahren. Jetzt, wo die Industrie Unterstützung bräuchte, macht der Bund eine Anti-Industriepolitik.</p><p><span style="text-decoration:inherit;">Der Schweizer Staat nimmt der Bevölkerung über Rechnungsüberschüsse Jahr für Jahr Geld weg und bildet daraus ein Staatsvermögen. Bund, Kantone und Gemeinden haben gar keine Schulden, sondern ein Vermögen von über 150 Mrd. Fr. oder rund 20'000 Franken pro Kopf. Beim Bund ist es die so genannte Schuldenbremse. Jahr für Jahr wird mehr als eine Milliarde der budgetierten Mittel nicht ausgegeben. Das führt dazu, dass der Bund Ende Jahr über eine Milliarde Franken zu viel bzw. als von der Schuldenbremse vorgeschrieben in der Kasse hat. Gleichzeitig leidet die Bevölkerung immer mehr unter der steigenden Last des Krankenkassenprämien – weil die Prämienverbilligungen mit der Belastung nicht Schritt halten.</span></p><p><span style="text-decoration:inherit;">Ein echtes Entlastungsprogramm würde das auf Kosten der Bevölkerung angesparte Staatsvermögen den Leuten zurückgeben, am besten über tiefere Krankenkassenprämien oder höhere Prämienverbilligungen. So gesehen ist bereits der Name des Entlastungsprogramms 27 irreführend.</span></p><p><span style="text-decoration:inherit;">Ausgerechnet jetzt, wo Teile der Industrie aufgrund der US-Zölle Schwierigkeiten hat, fährt der Bund die Unterstützung für Innovation und Berufsbildung zurück. Sollten die Zölle bleiben, so braucht ein Teil der Firmen Hilfe, bis sie neue Produkte entwickelt oder neue Märkte erschlossen haben.</span></p><p><span style="text-decoration:inherit;">Der Bund übernimmt immer mehr Aufgaben der Kantone. U.a. weil die Kantone zu passiv sind – etwa bei der Kita-Finanzierung oder in der Sozialpolitik. Diese Realität muss sich auch auf der Einnahmenseite des Bundes niederschlagen – beispielsweise indem der Kantonsanteil an der Bundessteuer gekürzt wird.</span></p>]]></content:encoded><category>Finanzen und Steuerpolitik</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/redaktion/photos/illustrativ/steuern-zahlen/Paar-Rechnungen-besorgt_iSt-Geber86.jpg" length="400495" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-11185</guid><pubDate>Mon, 14 Jul 2025 16:40:54 +0200</pubDate><title>Steuererhöhungen, AHV-Ausfälle und noch teureres Wohneigentum</title><link>https://www.sgb.ch/themen/wirtschaft/detail/steuererhoehungen-ahv-ausfaelle-und-noch-teureres-wohneigentum</link><description>SGB-Argumentarium zu Abschaffung des Eigenmietwerts</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Die Abschaffung der Eigenmietwert-Besteuerung ist eine Steuerentlastung der Gutverdiener:innen und Vermögenden. Sie würde zu einer massiven steuerlichen Ungleichheit führen, den Wohnungsmarkt weiter anheizen und den Anreiz für Schwarzarbeit erhöhen. Zudem drohen Bund, Kantonen und Gemeinden Steuerausfälle in Milliardenhöhe. Das dürfte zu Steuererhöhungen für die Mieterhaushalte führen, um diese Defizite zu kompensieren. Auch die AHV und die Sozialwerke müssten Millionen-Verluste in Kauf nehmen. Der Schweizerische Gewerkschaftsbund (SGB) lehnt das Vorhaben deshalb ab und empfiehlt für die Volksabstimmung vom 28. September 2025 ein «NEIN».</p><h3 class="heading--h5">Wohneigentum ist heute ein Luxusgut&nbsp;</h3><p>Ein eigenes Haus oder eine eigene Wohnung sind heute Luxusgüter. Wegen der hohen Immobilienpreise können sich nur noch rund zehn Prozent der Bevölkerung Wohneigentum leisten. Wer seine Immobilie vor 20 Jahren gekauft hat, ist heute in vielen Fällen Millionär:in. Die Preise für Eigentumswohnungen und Häuser haben sich in diesem Zeitraum schweizweit mehr als verdoppelt.</p><h3 class="heading--h5">Mieter:innen werden steuerlich benachteiligt</h3><p>Wenn Mieter:innen ihr Geld anlegen, zahlen sie auf die Rendite Steuern. Dasselbe gilt dank Eigenmietwert auch für Hauseigentümer:innen. Sie haben ihr Vermögen in eine Immobilie gesteckt und müssen sie keine Miete zahlen. Der Eigenmietwert sorgt dafür, dass auch diese «Natural»-Rendite auf Wohneigentum versteuert wird. Das sorgt für Gerechtigkeit. Ohne Eigenmietwert würden die Mieter:innen schlechter behandelt.</p><h3 class="heading--h5">Steuergeschenk für Gutsituierte</h3><p>Von einer Abschaffung des Eigenmietwerts würden vor allem Vermögende und Gutverdiener:innen profitieren. Wohneigentümer:innen haben offensichtlich mehr Vermögen, aber auch höhere Einkommen als die Mehrheit der Bevölkerung. Die unteren Einkommen wohnen grösstenteils in Mietwohnungen.</p><h3 class="heading--h5">Noch höhere Immobilienpreise</h3><p>Würde der Eigenmietwert abgeschafft, hätte das auch Auswirkungen auf die Immobilienpreise: Für Gutverdienende und Vermögende würde das Wohneigentum noch attraktiver. Sie wären dann bereit, noch mehr für Wohnungen und Häuser zu zahlen. Eine Schätzung des Hauseigentümer-Verbandes Winterthur geht von einem Preisanstieg von 13 Prozent aus. Der Traum vom Eigenheim würde damit für Normalverdiener:innen noch unrealistischer.</p><h3 class="heading--h5">Milliarden Steuerausfälle und Steuererhöhungen für Mieter:innen</h3><p>Die Abschaffung des Eigenmietwerts würde zu Steuerausfällen in Milliardenhöhe führen. Der Bund sowie Kantone und Gemeinden rechnen mit Mindereinnahmen von gegen zwei Mrd. Franken. Einzelne Kantone haben bereits angekündigt, dass dies zu grossen Defiziten führen würde. Im Kanton Graubünden wären es 90 Mio. Franken pro Jahr. Im Kanton Zürich wären es 300 Mio. Franken, was eine Steuererhöhung von drei Prozent nach sich ziehen müsste. Somit würden Mieter:innen die Steuergeschenke für reiche Immobilienbesitzer:innen über Steuererhöhungen finanzieren.</p><h3 class="heading--h5">Mehr Schwarzarbeit</h3><p>Auch der Unterhaltsabzug soll künftig wegfallen. Es wird erwartet, dass deshalb mehr Renovationen in Schwarzarbeit erfolgen. Schwarzarbeit-Experte Friedrich Schneider schätzt, dass die Schattenwirtschaft in der Schweiz um 450 bis 650 Millionen Franken &nbsp;pro Jahr wachsen würde. Dies hätte negative Auswirkungen auf die Sozialversicherungen und auf die Altersvorsorge der Arbeitnehmenden. AHV und andere Sozialversicherungen müssten jährlich Verluste von rund 50 Millionen Franken in Kauf nehmen.<br><br>&nbsp;</p>]]></content:encoded><category>Finanzen und Steuerpolitik</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/redaktion/photos/illustrativ/steuern-zahlen/Miete-Schluesseluebergabe_ist-alla-petrenko.jpg" length="256324" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-10588</guid><pubDate>Tue, 08 Apr 2025 11:46:26 +0200</pubDate><title>Sparpaket des Bundes: Unappetitlicher Hauptgang eines ungeniessbaren Menüs</title><link>https://www.sgb.ch/themen/wirtschaft/detail/sparpaket-des-bundes-unappetitlicher-hauptgang-eines-ungeniessbaren-menues</link><description></description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Bundesrat und Parlament sind schon länger auf Sparkurs. Finanzpolitisch ist dieser unnötig, volkswirtschaftlich falsch und für die Bevölkerung und das Bundespersonal eine Zumutung. Noch mehr gilt dies für das vom Bundesrat präsentierte «Entlastungspaket 2027». Die Gewerkschaften werden sich vehement dagegen einsetzen.&nbsp;</p><h3 class="heading--h4">Bürgerlicher Interpretationsspielraum</h3><p>Gemäss Maastricht-Kriterien weist die öffentliche Hand in der Schweiz eine Nettoschuldenquote von 25 Prozent auf, in Deutschland sind es 65 Prozent. Die kommende, bürgerlich dominierte deutsche Regierung hat vor Kurzem vorab beschlossen, parallel zum engen Korsett der Schuldenbremse ein Sondervermögen von 500 Milliarden Euro zu schaffen. Die zweifelsfrei ebenfalls bürgerlich dominierte Schweizer Regierung wiederum beharrt auf einem harten Sparkurs und plant mit dem «Entlastungspaket 2027» (zusätzliche) jährliche Einsparungen von über 3 Milliarden Franken. Zum Vergleich: Wollte man in der Schweiz mit gleichen Ambitionen wie Deutschland in die Zukunft investieren, ergäbe dies im Verhältnis zur Wirtschaftsgrösse einen Betrag von ziemlich genau 100 Milliarden Franken. Damit liesse sich eine Menge anfangen: Die Versäumnisse bei der Energiewende mit einem substanziellen öffentlichen Investitionsprogramm korrigieren; den horrenden inländischen Personalmangel im Gesundheits- und Pflegesektor mit einer Bildungs- und Lohnoffensive beheben; die völlig unsozial finanzierte Krankenpflegeversicherung auf eine solidarische Finanzierungsbasis stellen; den frappanten Digitalisierungsrückstand weit über die öffentliche Verwaltung hinaus aufholen etc.</p><h3 class="heading--h4">Sparkurs Hypothek für künftige Generationen</h3><p>Deutschland wird sich sein Sondervermögen leisten können, weil es dazu für eine gut funktionierende Wirtschaft und Gesellschaft schlicht keine Alternative gibt. Man denke nur etwa an den Investitionsrückstand in der Schieneninfrastruktur, welche die vergangenen Generationen den heutigen und künftigen hinterlassen haben (um in den Worten der VerfechterInnen der Schuldenbremse zu sprechen). Wenn es Deutschland kann, könnte es natürlich auch die Schweiz – siehe Maastricht-Vergleich zu Beginn. Doch zumindest könnte, ja müsste die Schweiz dringend vom eingeschlagenen Sparkurs abrücken. Denn dieser ist finanzpolitisch unnötig, volkswirtschaftlich völlig falsch und für die Bevölkerung eine Zumutung.&nbsp;</p><p>Die Hauptprobleme der Schweizer Finanzpolitik sind nicht Schulden und Defizite, sondern Überschüsse und ein Vermögensaufbau des Staates auf Kosten der Privathaushalte und Sozialversicherungen. Die Kehrseiten dieser Politik sind einerseits ein anhaltender Kaufkraftverlust breiter Bevölkerungsschichten und andererseits eine Unterfinanzierung (bzw. ungerechte Finanzierung) öffentlicher Investitionen und Dienstleistungen.</p><h3 class="heading--h4">Sparpaket nur schon buchhalterisch unnötig</h3><p>Mittlerweile verfügen Bund, Kantone und Gemeinden über ein Eigenkapital von über 120 Milliarden Franken. Nötig wäre deshalb zuallererst eine verfassungskonforme Anpassung der Schuldenbremse, dahingehend dass der Bund künftig so viel ausgeben kann, wie er einnimmt, anstatt strukturelle Überschüsse zu machen, die jeweils unproduktiv «auf der hohen Kante» landen. Diese Überschüsse entstehen chronisch einerseits durch Einnahmenunterschätzungen und andererseits durch Ausgabenunterschreitungen. Zusammen genommen betrugen diese Abweichungen während der Jahre 2005-2021 im Durchschnitt jeweils 2.1 Milliarden Franken, im neusten Rechnungsjahr 2024 waren es sogar 2.7 Milliarden Franken. Die interessante Parallele zu dieser Zahl: Sie entspricht exakt dem vom Bundesrat für das Jahr 2027 beabsichtigte zusätzliche Sparvolumen von 2.7 Milliarden Franken. Das heisst, dass allein die langfristigen jährlichen Budgetabweichungen die geplanten Sparmassnahmen fast schon obsolet machen.</p><h3 class="heading--h4">Finanzpolitik schon lange schwer verdaulich</h3><p>Das vom Bundesrat in die Vernehmlassung gegebene Sparpaket ist wie erwähnt keineswegs der Auftakt, sondern quasi der Hauptgang eines unappetitlichen Menüs mit bereits vielen vorangegangenen ungeniessbaren Vorspeisen – davon hier nur eine Auswahl: Für 2024 und 2025 wurden und werden massive «Querschnittskürzungen» umgesetzt, die Mittel des Bundes für die Arbeitslosenversicherung wurden gekürzt und beim Bundespersonal sowie insbesondere der Entwicklungshilfe müssen zugunsten der strategielosen massiven Aufstockung der Armeeausgaben radikale Kürzungen verkraftet werden. Und nun eben die Hauptspeise: Sparen bei der AHV und bei den Prämienverbilligungen, Erhöhung der öV-Billettpreise und der Studiengebühren, finanzpolitische Aushöhlung der Klimaziele, starke Schwächung von Bildung und Forschung, weitere Kürzungen beim Personal etc. Die gesamte Liste der 59 Massnahmen ist viel zu lang.&nbsp;</p><h3 class="heading--h4">Kürzungen kurz- und langfristig spürbar</h3><p>Der Schaden, den die Sparpolitik bereits anrichtet und – käme dieses Sparpaket so durch – &nbsp;zusätzlich anrichten würde, ist auf vielen Ebenen spürbar. Einerseits sehr direkt und kurzfristig. Kürzt der Bund beispielsweise seine Beiträge an die ETHs, Unis und Fachhochschulen, dann werden ganz einfach die Studiengebühren verdoppelt (davon geht der Bundesrat selbst aus). Die direkte Folge: Die soziale Selektion in der Hochschulbildung nimmt weiter zu und damit langfristig auch der Fachkräftemangel. Indirekt und langfristig werden vor allem die Auswirkungen jener Einschnitte spürbar sein, die ausserhalb des Bundeshaushalts geplant sind, z.B. bei den Einlagen in den Bahninfrastrukturfonds: Werden diese wie geplant um 200 Millionen jährlich reduziert, passiert heute nicht viel. Irgendwann ist dann aber vielleicht das Schienennetz marode und jeder zweite Zug fährt mit Verspätung. Deutsche Reisende in der Schweiz – und damit zurück zum Ausgangspunkt dieses Artikels – würden sich dann erstaunt an den Zustand der Deutschen Bahn heute zurückerinnert fühlen. Es wäre eine absolute Dummheit, wenn wir es so weit kommen liessen.&nbsp;</p><p>Die Gewerkschaften werden sich deshalb weiter mit aller Kraft gegen die schädliche Sparpolitik einsetzen.</p><p>&nbsp;</p>]]></content:encoded><category>Finanzen und Steuerpolitik</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/_processed_/c/4/csm_Bundeshaus-mit-Blitzen_unsp-micaelhintze_9b7026650b.jpg" length="181434" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-10543</guid><pubDate>Wed, 26 Mar 2025 14:00:00 +0100</pubDate><title>Nein zu neuen Steuerungerechtigkeiten, nein zur Abschaffung des Eigenmietwerts</title><link>https://www.sgb.ch/themen/wirtschaft/detail/nein-zu-neuen-steuerungerechtigkeiten-nein-zur-abschaffung-des-eigenmietwerts</link><description>Parolenfassung des SGB</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Die Abschaffung der Eigenmietwert-Besteuerung würde zu einer massiven steuerlichen Ungleichheit führen, den Wohnungsmarkt weiter anheizen und den Anreiz für Schwarzarbeit erhöhen. Zudem drohen Bund, Kantonen und Gemeinden Steuerausfälle in Milliardenhöhe. Der Schweizerische Gewerkschaftsbund (SGB) lehnt das Vorhaben deshalb ab und empfiehlt für die Volksabstimmung ein «NEIN».</p><p>In der zweiten Jahreshälfte 2025 wird über die Abschaffung der Eigenmietwert-Besteuerung abgestimmt. Das Bundesgesetz über den Systemwechsel bei der Wohneigentumsbesteuerung unterliegt dem obligatorischen Referendum. Die Abstimmung wird voraussichtlich im September oder November dieses Jahres stattfinden.</p><p>Dies sind zentralen Argumente aus Sicht der Arbeitnehmenden gegen die Streichung dieses Steuerinstruments:</p><ul><li>Steuerliche Ungleichheit: 61 % der Schweizer Haushalte wohnen zur Miete. MieterInnen können ihre Miete nicht von den Steuern abziehen, während sie andere Geldanlagen versteuern müssen. Die Besteuerung des Eigenmietwerts bringt darum eine steuerliche Gleichbehandlung. Ohne diese Regelung würden WohneigentümerInnen bevorteilt.</li><li>Folgen für den Wohnungsmarkt: Der Immobilienmarkt würde weiter angeheizt. Wohneigentum würde durch neue Steuervorteile attraktiver und teurer. Gleichzeitig entfiele der Anreiz für EigentümerInnen, aus zu grossen Wohnungen auszuziehen.</li><li>Erhöhung der Schwarzarbeit: Mit dem Wegfall des Unterhaltskostenabzugs wird erwartet, dass mehr Renovationen in Schwarzarbeit erfolgen. Dies hätte negative Auswirkungen auf die Sozialversicherungen und damit auf die Altersvorsorge der Arbeitnehmenden.</li><li>Steuerausfälle: Der Bund sowie Kantone und Gemeinden müssten mit Mindereinnahmen von rund 1.7 Mrd. Franken rechnen.</li></ul><p>Der SGB-Vorstand hat deshalb entschieden, die Vorlage zur Ablehnung zu empfehlen. In der Abstimmungskampagne wird der SGB gezielt über die verteilungspolitischen Aspekte der Vorlage informieren und über die breiten negativen Folgen der Abschaffung des Eigenmietwerts aufzuklären.</p><p>&nbsp;</p>]]></content:encoded><category>Finanzen und Steuerpolitik</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/redaktion/photos/illustrativ/steuern-zahlen/Miete-Schluesseluebergabe_ist-alla-petrenko.jpg" length="256324" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-10474</guid><pubDate>Wed, 29 Jan 2025 14:32:09 +0100</pubDate><title>Unnötige und einseitige Abbaumassnahmen</title><link>https://www.sgb.ch/themen/wirtschaft/detail/unnoetige-und-einseitige-abbaumassnahmen</link><description>Vernehmlassung zum Sparpaket</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Die heute vom Bundesrat in die Vernehmlassung geschickten Kürzungen in Höhe von insgesamt 3,6 Milliarden Franken sind massiv und unverhältnismässig. Der Schweizerische Gewerkschaftsbund (SGB) kritisiert das Sparpaket grundsätzlich. Angesichts der insgesamt sehr komfortablen Lage der staatlichen Haushalte in der Schweiz sind diese Sparmassnahmen völlig unnötig.</p><p>Mit der heutigen Eröffnung der Vernehmlassung bestätigt der Bundesrat, dass er die Sparvorschläge des von ihm in Auftrag gegebenen Expertenberichts grossmehrheitlich übernimmt – und damit insbesondere auch das unverständliche Prinzip, die beabsichtigten «Bereinigungen» fast ausschliesslich auf der Ausgabenseite vorzunehmen. Dabei müssten doch zuerst die strukturellen Probleme auf der Einnahmenseite gelöst werden. Kommt dazu, dass – wie allgemein bekannt – die Schuldenbremse nicht verfassungskonform umgesetzt wird: Statt ausgeglichener Finanzen produziert sie Überschüsse – auf Kosten der Bevölkerung.</p><p>Klar ist auch, dass der Bund zunehmend Aufgaben der Kantone übernehmen muss, weil sich diese vielerorts in einer Verweigerungshaltung üben – beispielsweise bei den Prämienverbilligungen. Deshalb braucht es Vorschläge, wie der Bund diese Mittel von den Kantonen zurückfordern kann. Dies ist umso sinnvoller, als die Kantone grosse Überschüsse erwirtschaften und so der Bevölkerung laufend Geld entziehen, ohne es für sinnvolle Massnahmen einzusetzen.</p><p>Die geplanten Kürzungen von insgesamt 3,6 Milliarden Franken sind nicht nur unverhältnismässig, sondern schaden auch nachhaltig der Qualität des guten Schweizer Service public. Zudem wird das Bundespersonal durch Einsparungen im «Eigenbereich» in Höhe von über 300 Millionen Franken unnötig belastet. Diese massiven Kürzungen werden langfristig auch die Qualität der staatlichen Leistungen beeinträchtigen.</p><p>Der SGB wird sich im Rahmen der Vernehmlassung detailliert zu den geplanten Kürzungen äussern und darüber hinaus sein Engagement gegen die unnötige und schädliche Sparpolitik sowohl auf Bundes- als auch auf Kantonsebene fortführen.</p><p>&nbsp;</p>]]></content:encoded><category>Finanzen und Steuerpolitik</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/_processed_/d/b/csm_Geldscheine-Taschenrechner_iStock-disqis_925475424_4176b275e8.jpg" length="210876" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-10426</guid><pubDate>Thu, 21 Nov 2024 12:09:31 +0100</pubDate><title>Kantonsfinanzen 2025: Aussichten gut – aber nicht für die Bevölkerung</title><link>https://www.sgb.ch/themen/wirtschaft/detail/kantonsfinanzen-2025-aussichten-gut-aber-nicht-fuer-die-bevoelkerung</link><description>Analyse der Kantonsfinanzen Budget 2025</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Die Sparhysterie beim Bund ist zwar ein Luftschloss. Aber Fakt ist, dass dieser laufend mehr Aufgaben von den Kantonen übernehmen muss. Wie die alljährliche Analyse des SGB zeigt, ist deren finanzielle Lage grossmehrheitlich sehr komfortabel. Sowohl für 2024 als auch für 2025 ist weiter mit satten Überschüssen zu rechnen. Nur: Ohne finanzpolitisches Umdenken dürfte davon bei den Leuten nicht viel ankommen.</p><h4>Gute Rechnungsabschlüsse – an der Bevölkerung vorbei</h4><p>Nach Vorliegen aller Rechnungsabschlüsse 2023 der Kantone konnte im Frühjahr 2024 festgestellt werden, dass der kumulierte Überschuss der Erfolgsrechnungen insgesamt 2.2 Milliarden betrug – dies bei einem zuvor budgetierten Defizit von 1.6 Milliarden. Die Kantone lagen also insgesamt um 3.8 Milliarden daneben. Was die Situation für das Jahr 2024 betrifft, wird erst mit dem Vorliegen der Rechnungsabschlüsse im nächsten Frühjahr Klarheit bestehen. Für das kommende Jahr 2025 budgetieren insgesamt 18 von 26 Kantonen ein Defizit, welches sich kumuliert betrachtet auf 510 Millionen beläuft. Im Vergleich zum Vorjahr ist die Erwartung der Kantone damit insgesamt positiver: Für das Jahr 2024 betrug das budgetierte Defizit kumuliert 1070 Millionen und war damit etwa doppelt so gross. Wenn die budgetierten Defizite mit dem Rechnungsabschluss 2023 verglichen werden, kann also sowohl für das laufende als noch mehr für das kommende Jahr wiederum mit satten Überschüssen gerechnet werden. Das Problem an diesen Überschüssen: Sie werden weder für die so dringenden ausgebliebenen Investitionen etwa im Bildungs- oder Pflegebereich noch für eine Stärkung der Kaufkraft der arbeitenden Bevölkerung (etwa über den unbedingt nötigen Ausbau der Prämienverbilligungen), geschweige denn für einen diesen Namen verdienenden "Teuerungsausgleich" für das Kantonspersonal eingesetzt. Nein, über die starren Regeln der kantonalen Schuldenbremsen landen diese Überschüsse fast überall "auf der hohen Kante", das heisst in einem weiteren unproduktiven und unsinnigen Vermögensaufbau.</p><h4>Fehlerhafte Budgets und neue Ideen</h4><p>So wird die von den Kantonen ausgewiesene, beziehungsweise vom SGB berechnete Nettovermögensquote (Nettovermögen im Verhältnis zur Wirtschaftsleistung) gemäss den Budgetangaben 2025 noch weiter steigen, von 5.93 Prozent in den Budgets 2024 auf 6.04 Prozent in den Budgets 2025. Ebenfalls eine Rolle beim Vermögensaufbau spielt jeweils die "Budgetgenauigkeit" der Kantone: Die Kantone budgetieren – auch im Verhältnis zum Bund – chronisch zu hohe Ausgaben und zu tiefe Einnahmen. Im neusten abgeschlossenen Rechnungsjahr (2023) betrug der Budgetierungsfehler durchschnittlich 6.09 Prozent. Das heisst der Saldo der Erfolgsrechnung im Verhältnis zu den Einnahmen lag prozentual um so viel über dem budgetierten Ergebnis. Auch hier gilt: Der erzielte Überschuss "verschwindet" vornehmlich in den Schuldenbremsen. Als Alternative wird neuerdings in etlichen Kantonen (z.B. Basel oder Aargau) die Einführung von Steuerrückerstattungsregeln diskutiert: Rechnungsüberschüsse über einem gewissen Betrag sollen automatisch an die Bevölkerung zurückverteilt werden. Mit solchen Massnahmen würde das Geld zwar vermehrt bei den Leuten ankommen, aber erstens droht – etwa bei einer Ausschüttung pro Kopf oder gar im Verhältnis zum steuerbaren Einkommen – eine unsoziale Umsetzung und zweitens stünde auch eine solche starre Regel im klaren Widerspruch zur nötigen Flexibilität für eine umsichtige Ausgabenpolitik.</p><h4>Steuersenkungen drohen – bei den Falschen</h4><p>Die Vermögens- und Ertragslage wird also in den allermeisten Kantonen auch im nächsten Jahr gut bleiben und sich vielerorts sogar noch weiter verbessern. Dies wurde bereits zum Anlass für weitere Steuersenkungen zu Gunsten insbesondere von Haushalten mit hohen Einkommen, aber auch erneut von Unternehmen genommen. Dazu kommt, dass in den relevanten, von der Einführung der OECD-Mindeststeuer betroffenen Kantonen (Basel, Genf, Zug, Luzern etc.) mittlerweile absehbar ist, dass die zu vollziehende Erhöhung der Unternehmenssteuern mehrheitlich durch breitflächige Subventionsprogramme für ebendiese Unternehmen bzw. ihr hochbezahltes Fachpersonal verwendet und damit rückgängig gemacht werden soll.&nbsp;</p><h4>Spitäler und Schulen: Service public weiter unter Druck</h4><p>In starkem Kontrast zur geschilderten Vermögenslage der Kantone, bzw. als Kehrseite der gleichen Medaille zeigt sich der Zustand des Service public in den Regionen. Beim Staatspersonal wird seit Jahren gespart; im kommenden Jahr drohen verschärfte Nullrunden und teilweise sogar Nominallohnkürzungen. Die Prämienverbilligungen werden mit den im nächsten Jahr weiter stark steigenden Krankenkassenprämien in den meisten Kantonen mit Sicherheit nicht Schritt halten, was der Bevölkerung weiter Kaufkraft entziehen wird. Die gravierende Unterfinanzierung der Spitäler wird sich weiter verschärfen, genauso wie der Personalmangel in der Pflege. Und im Bildungswesen ist man mit einem starken Investitionsrückstand bei gleichzeitigem Lehrpersonenmangel konfrontiert. All diese Baustellen verlangen nach einem finanzpolitischen Umdenken und nach breitem gewerkschaftlichem Engagement.<br>&nbsp;</p>]]></content:encoded><category>Finanzen und Steuerpolitik</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/_processed_/0/5/csm_muenz_franken_kleingeld_fuenfliber_assalve_iStock_916e817b22.jpg" length="220123" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-10411</guid><pubDate>Fri, 15 Nov 2024 15:00:48 +0100</pubDate><title>Dossier 164: Analyse der Kantonsfinanzen</title><link>https://www.sgb.ch/themen/wirtschaft/detail/dossier-164-analyse-der-kantonsfinanzen</link><description>Budget 2025/AFP 2026-2028</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Die jährliche <a href="https://sgb.ch/fileadmin/redaktion/docs/dossiers/164d_f_RW_Kantonsfinanzen.pdf">SGB-Analyse zu den Kantonsfinanzen</a> zeigt, dass die Erwartung der KantoneI im Vergleich zum Vorjahr ist die positiver ist: Für das kommende Jahr 2025 budgetieren insgesamt 18 von 26 Kantonen ein Defizit, welches sich kumuliert betrachtet auf 510 Millionen beläuft. Für 2024 hatten insgesamt 17 von 26 Kantonen ein Defizit, budgetiert, welches sich kumuliert betrachtet auf 1070 Millionen belief und damit etwa doppelt so gross war. Die von den Kantonen ausgewiesene, beziehungsweise vom SGB berechnete Nettovermögensquote sollte sich gemäss der Budgets 2025 noch weiter erhöhen (das kumulierte Nettovermögen dürfte leicht steigen), von 5.93 Prozent in den Budgets 2024 auf 6.04 Prozent in den Budgets 2025.</p><p>Nach Vorliegen aller Rechnungsabschlüsse 2023 konnte im Frühjahr 2024 festgestellt werden, dass der kumulierte Überschuss der Erfolgsrechnungen aller Kantone insgesamt 2.2 Milliarden betrug – dies bei einem zuvor budgetierten kumulierten Defizit von 1.6 Milliarden. Die Kantone lagen also insgesamt um 3.8 Milliarden daneben. Was die Situation für das Jahr 2024 betrifft, wird erst mit dem Vorliegen der Rechnungsabschlüsse im nächsten Frühjahr Klarheit bestehen. Die Genauigkeit der Budgetierung der Kantone wird in diesem Dossier auch wieder isoliert untersucht: Nachdem der durchschnittliche Budgetierungsfehler im Jahr 2020 deutlich rückläufig war, stieg er danach deutlich an – von 3.84 Prozent (2020) auf 7.89 Prozent (2021). Im neusten abgeschlossenen Rechnungsjahr (2023) betrug der Budgetierungsfehler nun noch 6.09 Prozent. Das heisst im Jahr 2023 lagen die Gesamtergebnisse der Erfolgsrechnungen kumuliert betrachtet um 6.09 Prozent über jenen der Budgets.</p><p>Gemessen an der Wirtschaftsleistung würden mit den Budgets 2025 die Fiskaleinnahmen der Kantone (also die Steuereinnahmen von natürlichen und juristischen Personen) praktisch stabil bleiben, beziehungsweise von 7.53 Prozent auf 7.59 Prozent der Wirtschaftsleistung (Budget 2024) steigen. Über alle Kantone betrachtet bleibt die effektive Steuerlast für die Unternehmen im nächsten Jahr noch ziemlich konstant, sie dürfte aber für Privatpersonen mit hohen Einkommen sinken, und zwar von 29.3 Prozent auf 28.6 Prozent.</p>]]></content:encoded><category>Finanzen und Steuerpolitik</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/_processed_/0/5/csm_muenz_franken_kleingeld_fuenfliber_assalve_iStock_916e817b22.jpg" length="220123" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-10339</guid><pubDate>Fri, 20 Sep 2024 15:46:05 +0200</pubDate><title>Korrekte Anwendung der Schuldenbremse und faire Lastenverteilung zwischen Bund und Kantonen – bevor schädliche Sparmassnahmen beschlossen werden</title><link>https://www.sgb.ch/themen/wirtschaft/detail/korrekte-anwendung-der-schuldenbremse-und-faire-lastenverteilung-zwischen-bund-und-kantonen-bevor-schaedliche-sparmassnahmen-beschlossen-werden</link><description>Sparprogramm des Bundes</description><content:encoded><![CDATA[<p>Dass der Bundesrat die Sparvorschläge der «Gruppe Gaillard» fast tel quel übernimmt, ist irritierend. Zuerst müsste er die strukturellen Probleme auf der Einnahmenseite in Ordnung bringen. Alle wissen, dass die Schuldenbremse nicht verfassungskonform umgesetzt ist. Statt ausgeglichener Finanzen produziert sie Überschüsse – auf Kosten der Bevölkerung. Klar ist auch, dass der Bund immer mehr Aufgaben der Kantone übernehmen muss, weil diese die Arbeit nicht machen. So beispielsweise bei den Kita-Programmen oder den Prämienverbilligungen. Deshalb braucht es Vorschläge, wie der Bund diese Mittel von den Kantonen erhält. Das ist auch deshalb sinnvoll, weil die Kantone grosse Überschüsse erwirtschaften und der Bevölkerung laufend Geld wegnehmen, ohne dass sie etwas Sinnvolles damit machen.</p><p>Positiv ist immerhin, dass der Bund darauf verzichtet, die Überbrückungsleistung und die Gelder für den sozialen Wohnungsbau zu streichen. Negativ ist, dass beispielsweise der Teilrückzug des Bundes aus der AHV neben diversen anderen falschen Kürzungen immer noch Teil des Programms ist.</p><p>Der SGB erwartet, dass der Bundesrat zuerst eine saubere Auslegeordnung bei den Finanzen macht. Eine korrekte Anwendung der Schuldenbremse zusammen mit einer angemesseneren Verteilung der Bundes- und Kantonsgelder führt dazu, dass der Ausgabenspielraum beim Bund sich um 2 bis 4 Mrd. Franken vergrössert. Ob es dann überhaupt noch ein Sparprogramm braucht, ist mehr als fraglich.</p>]]></content:encoded><category>Finanzen und Steuerpolitik</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/_processed_/0/5/csm_Zahlungsfristen_Kalender_Geld_Rechner_ist-doucefleur-899321150_be97c09046.jpg" length="115726" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-10308</guid><pubDate>Thu, 05 Sep 2024 14:35:37 +0200</pubDate><title>Falsche Frage, falsche Antwort! Es braucht eine Finanzpolitik nicht gegen, sondern für die Bevölkerung</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/falsche-frage-falsche-antwort-es-braucht-eine-finanzpolitik-nicht-gegen-sondern-fuer-die-bevoelkerung</link><description>Bericht der Expertengruppe Aufgaben- und Subventionsüberprüfung</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">«Falsche Frage, falsche Antwort», lautet die Schlussfolgerung des Schweizerischen Gewerkschaftsbundes SGB zum heute vorgestellten Bericht der Expertengruppe Aufgaben- und Subventionsüberprüfung. Das Hauptproblem der Schweizer Finanzpolitik sind nicht Schulden und Defizite, sondern Überschüsse und ein Vermögensaufbau des Staates auf Kosten der Privathaushalte und Sozialversicherungen. Der SGB lehnt insbe­son­dere die vorgeschlagenen Kürzungen bei der sozialen Sicherheit im Bereich der AHV, der Über­brückungs­leistungen und der Prämien­verbilligungen klar ab. Die Schweiz braucht eine staatliche Finanz­politik für und nicht gegen die Bevölkerung.</p><h3 class="heading--h4">Staatliche Überschüsse auf Kosten der Bevölkerung, falsch umgesetzte Schuldenbremse</h3><p>Der Schweizer Staat hat kein Schuldenproblem – im Gegenteil. Die öffentliche Hand – insbesondere die Kantone – macht seit Jahren regelmässig hohe Überschüsse. Der Schweizer Staat hat den privaten Haushalten unnötigerweise Milliarden weggenommen um damit staatliche Vermögen anzuhäufen. Mittlerweile haben Bund, Kantone und Gemeinden ein ökonomisch unnötiges Eigenkapital von über 100 Milliarden Franken. Diese Finanzpolitik ist auch ein Problem für die kapitalgedeckten Sozialwerke in der Schweiz. Diese brauchen sichere Anlagen zu einigermassen nachhaltigen Zinsen.</p><p>Die Schuldenbremse des Bundes ist falsch umgesetzt. Die Verfassung verlangt einen Ausgleich von Einnahmen und Ausgaben. In Wirklichkeit schafft die Schuldenbremse Überschüsse von 1 bis 1.5 Mrd. Franken pro Jahr. Weil sie auf das Budget angewendet wird, gibt es Jahr für Jahr Budgetposten, die nicht ausgegeben werden. Der Bund nimmt dadurch mehr ein als er ausgibt. Dazu kommt, dass die Einnahmen immer wieder unterschätzt wurden. Die strukturellen Defizite des Bundes sind daher wesentlich geringer als Bundesrätin Keller-Sutter vorgibt.</p><p>Zudem verschieben sich immer mehr Aufgaben von Kantonen und Gemeinden zum Bund. Beispielsweise ist die Bevölkerung mobiler – Wohn- und Arbeitsort liegen in anderen Kantonen. Die Digitalisierung (insb. Machine Learning) erfordert Projekte in einer Grössenordnung, die für einzelne Kantone zu gross sind. Diese Verschiebung der Aufgaben muss auch in der Finanzpolitik stattfinden. Es braucht eine entsprechende Verlagerung von den Überschusskantonen hin zum Bund.</p><h3 class="heading--h4">Keine Verschlechterung der sozialen Sicherheit auf Kosten der Bevölkerung</h3><p>Die Expertengruppe greift die soziale Sicherheit in der Schweiz frontal an. Unter dem Deckmantel einer Senkung des Bundesbeitrags will sie bei der AHV «Reformdruck» erzeugen, damit das Rentenalter und die Beiträge erhöht werden. Sie ignoriert dabei, dass der Bund mit seinem Beitrag an die AHV auch Leistungen zahlt, die nicht über Lohn­beiträge finanziert werden. So beispielsweise die Erziehungs- und Betreuungsgutschriften. Wer Leistungen bestellt, muss auch zahlen. Zudem wurde der Bundes­anteil erhöht, damit die AHV nicht alle Verluste aus der Unternehmens­steuer­reform II tragen muss und die AktionärInnen auch einen kleinen Anteil zahlen.<br>Die vorgeschlagene Abschaffung der Über­brückungs­leistung ist inakzeptabel – auch weil sich die Lage der älteren Arbeitnehmenden weiter verschlechtert. Die ÜL muss im Gegenteil verbessert werden. Die Anspruchs­voraussetzungen sind viel zu restriktiv.</p><h3 class="heading--h4">Einnahmen­seitiges Potenzial nur teilweise erkannt</h3><p>In der reichen Schweiz gibt es ein enormes Potenzial auf der Einnahmen­seite. Dies wurde von der Arbeitsgruppe nur ansatzweise aufgeführt. Bei den Steuerlücken gibt es noch weitere Handlungs­optionen. Einen Einheitssatz bei der Mehrwertsteuer lehnt der SGB ab. Er führt zu Ungerechtigkeiten.</p><p>Die Experten­gruppe schlägt weiter vor, dass Flüchtlinge schneller ins Erwerbsleben integriert werden. Dieser Vorschlag ist gut. Aber dafür braucht es eine stärkere öffentliche Arbeitsvermittlung und weitere Massnahmen (unter anderem zum Spracherwerb). Diese sind im Bericht weder aufgeführt noch beziffert. Das Finanzdepartement hat bisher das Gegenteil gemacht. Der Bundesbeitrag an die ALV wird gekürzt. Auch hier verstösst Bundesrätin Keller-Sutter gegen das bürgerliche Prinzip «wer bestellt, muss auch zahlen».</p><h3 class="heading--h4">Kaufkraft, Medien und Kultur schützen</h3><p>Die Abschaffung der indirekten Presseförderung lehnt der SGB ab. Es gibt keine funktionierende Demokratie ohne funktionierende Medienlandschaft, weshalb das einzige, sehr bescheidene Instrument der öffentlichen Medienförderung auf keinen Fall abgeschafft werden darf. Die indirekte Presseförderung muss im Gegenteil ausgebaut werden, wie dies aktuell auch die zuständigen Parlamentskommissionen fordern.</p><p>Auch die von der Expertengruppe vorgeschlagenen massiven Kürzungen im Bereich des öffentlichen Verkehrs (insbesondere die Kürzungen im Bahninfrastrukturfonds und beim regionalen Personenverkehr) werden vom SGB abgelehnt. Sie werden mittelfristig zu einer Verschlechterung des Angebots und kurzfristig direkt zu einer massiven Verteuerung der Billettpreise führen und damit das Budget der Haushalte weiter belasten. Nicht nachvollziehbar sind auch die Kürzungen in der Kultur – einem Sektor, der in der Schweiz vergleichsweise wenig Förderung geniesst.</p>]]></content:encoded><category>Sozialpolitik</category><category>Finanzen und Steuerpolitik</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/redaktion/photos/illustrativ/steuern-zahlen/Vater-Kind-Rechnungen-besorgt_iSt-Geber86.jpg" length="494443" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-10278</guid><pubDate>Wed, 14 Aug 2024 15:20:00 +0200</pubDate><title>Bundesrat präsentiert unfairen AHV-Finanzierungsvorschlag – Parlament muss korrigieren</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/bundesrat-praesentiert-unfairen-ahv-finanzierungsvorschlag-parlament-muss-korrigieren</link><description>Finanzierung der 13. AHV-Rente</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Das klare Ja zur 13. AHV-Rente war Ausdruck davon, dass viele BürgerInnen mit mittleren und unteren Einkommen grosse Mühe haben, mit der Rente und dem Lohn über die Runden zu kommen. Das Ja war auch ein überdeutliches Signal an Bundesrat und Parlament, diese Probleme ernst zu nehmen und Lösungen zu finden.</p><p>Der heutige Finanzierungsvorschlag für die 13. AHV-Rente zeigt leider, dass dieses Signal beim Bundesrat nicht angekommen ist. Statt Lohnbeiträge zur Finanzierung zu verwenden, setzt der Bundesrat ausschliesslich auf die Mehrwertsteuer und will den Bundesanteil an der AHV-Finanzierung senken. Das Parlament muss diesen unsozialen Fehlentscheid korrigieren.</p><p>Der Bundesanteil dient u. a. dazu, AHV-Leistungen zu finanzieren, die nicht über Lohnbeiträge finanziert werden. Wie z. B. Erziehungs- und Betreuungsgutschriften sowie die Hilflosenentschädigung. Gleichzeitig sorgt er mit einer gewissen Solidarität dafür, dass sich auch die Unternehmen, die Dividendenempfänger und der Finanzsektor an der Finanzierung der AHV beteiligen. Bundesrätin Karin Keller-Sutter, die in letzter Zeit vor allem durch ihre Nähe zum Finanzplatz aufgefallen ist, hat sich hier im Bundesrat erneut durchgesetzt, nachdem sie bereits bei der Arbeitslosenversicherung einen tieferen Bundesbeitrag durch den Bundesrat gebracht hat. Es ist kein gutes Zeichen für ein Land, wenn eine Regierung Leistungen bestellt, aber nur einen Teil zahlen will.</p><p>Lohnbeiträge wären aus verschiedenen Gründen gerechtfertigt. Die Lohnbeiträge wurden in den letzten Jahren gesenkt. Insbesondere die Topverdiener wurden durch den Wegfall des Solidaritätsprozentes bei der ALV entlastet. Höhere Lohnbeiträge würden auch für etwas sozialen Ausgleich sorgen. Mit dem erneuten Aufgehen der Lohnschere ist die Verteilung in der Schweiz ungerechter geworden. Müssten sich die Topeinkommen stärker an der AHV beteiligen, würde das die mittleren und geringeren Verdienste entlasten.<br>&nbsp;</p>]]></content:encoded><category>AHV</category><category>Finanzen und Steuerpolitik</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/redaktion/photos/illustrativ/renten/Rentnerin-leeresPortemonneeiSt-Ellena.jpg" length="402990" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-10206</guid><pubDate>Mon, 13 May 2024 15:14:48 +0200</pubDate><title>Jahresabschlüsse 2023: Kantone mit prall gefüllten Kassen</title><link>https://www.sgb.ch/themen/wirtschaft/detail/jahresabschluesse-2023-kantone-mit-prall-gefuellten-kassen</link><description></description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Während der Bund – in ökonomisch und finanzpolitisch widersinniger Art – auf allen Ebenen Sparpakete vorantreibt, zeigen die Rechnungsabschlüsse 2023 bei den allermeisten Kantonen einen grossen Handlungsspielraum. Dieser muss nun umso mehr im Sinne der Bevölkerung genutzt werden.</p><h4>Fehlbudgetierungen bei Einnahmen und Ausgaben</h4><p>Nach Vorliegen der Rechnungsabschlüsse 2023 aller Kantone zeigt sich ein kumulierter Überschuss der Erfolgsrechnungen von 2.2 Milliarden Franken, bei einem zuvor budgetierten Defizit von 1.6 Milliarden. Die Kantone begründen dieses «Verrechnen» um 3.8 Milliarden hauptsächlich mit unerwartet hohen Einnahmen vor allem aus Unternehmenssteuererträgen, aber auch aus den Einkommenssteuern sowie aus Erträgen aus Finanzanlagen und – in einigen wenigen Kantonen – aus Erlösen von Stromverkäufen. Ausgabenseitig gaben viele Kantone an, dass die Aufwände für die Schutzsuchenden aus der Ukraine tiefer als budgetiert ausfielen (dies einerseits, weil die Anzahl Schutzbedürftiger geringer war als prognostiziert und andererseits, weil der Bund einen grösseren Anteil der Kosten übernommen hat als budgetiert). Ebenfalls oft genannt werden tiefere Personalausgaben, was ungeachtet des allgemeinen Personalbedarfs deswegen unverständlich ist, weil für das vergangene Jahr schon die budgetierten Lohnanpassungen in fast allen Kantonen weit hinter der Teuerung zurückgeblieben sind.</p><h4>SNB-Gewinne: Überoptimistisch veranschlagt</h4><p>Negativ bemerkbar gemacht haben sich in vielen Rechnungen die im letzten Jahr komplett ausgebliebenen Gewinnausschüttungen der Schweizerischen Nationalbank. Kumuliert betrachtet haben die Kantone für das Jahr 2023 SNB-Gelder von 1.6 Milliarden budgetiert (im Durchschnitt entsprach dies etwas mehr als einer budgetierten zweifachen Ausschüttung). Und dies, obwohl gut argumentiert werden kann, dass zum Zeitpunkt der Budgetierung ein nötiger Verzicht auf Gewinnausschüttungen bereits weitgehend absehbar gewesen wäre. Rechnet man den SNB-Posten zur ausgewiesenen Differenz zwischen den Budget- und Rechnungsabschlüssen hinzu, klaffen diese insgesamt um 5.4 Milliarden Franken auseinander – eine horrende Summe.&nbsp;</p><h4>Unternehmenssteuern: Gravierende Disparitäten</h4><p>Es gibt einige Kantone, deren positive Rechnungsabschlüsse besonders ins Auge stechen. So schneiden die Erfolgsrechnungen von Zürich und Aargau um 351 Millionen respektive 416 Millionen Franken besser ab als budgetiert (im Falle von Zürich gilt dies trotz einer budgetierten SNB-Gewinnausschüttung von 239 Millionen). Noch ausgeprägter ist die Differenz allerdings für die Kantone Basel-Stadt (421 Millionen Franken), Zug (213 Millionen) und vor allem Genf mit einer Rechnung, die um sage und schreibe 1.9 Milliarden Franken besser abschliesst als budgetiert. Nun handelt es sich bei diesem Trio ausgerechnet – honi soit qui mal y pense – um jene drei Kantone, die von der Schweizer Umsetzung der OECD-Mindestbesteuerung der Unternehmensgewinne am meisten profitieren werden. Denn gemäss beschlossener Bundesvorlage werden drei Viertel der Mehreinnahmen der sogenannten Ergänzungssteuer bei den Kantonen verbleiben. Auf Genf, Zug und Basel-Stadt wird dabei der Löwenanteil entfallen. Dies, obwohl die Unternehmenssteuereinnahmen dort bereits ausserordentlich hoch und eben im letzten Jahr – noch vor Umsetzung der OECD-Vorlage – weiter ausserordentlich stark gestiegen. Klar ist damit bereits heute, dass die Kantone – insbesondere die Finanzstarken – umso mehr in der Verantwortung stehen, die zu erwartenden zusätzlichen Milliarden explizit zum Wohle der Bevölkerung dort einzusetzen, wo sie am dringendsten gebraucht werden.</p><h4>Prämienverbilligungen</h4><p>Mitunter am gravierendsten ist die mangelnde Ausgabenbereitschaft der Kantone zweifelsohne den Verbilligungen der Krankenkassenprämien (siehe auch vorherige Analysen des SGB). Seit Jahren zieht sich ein Grossteil der Kantone aus dieser ihnen integral zugedachten Aufgabe zurück, wobei sie davon leider auch im letzten Jahr nicht zurückgeschreckt sind: Obwohl die mittleren Prämien im Jahr 2023 schweizweit um ganze 5.4 Prozent angestiegen sind (und zusätzlich die Bevölkerung gewachsen ist), haben gemäss den ersten Rechnungszahlen mindestens sieben Kantone ihre Mittel für Prämienverbilligungen nominal weiter gekürzt. Das ist ein absoluter Affront gegenüber der Normalbevölkerung, welche damit zusätzlich zum zu verkraftenden weiteren Prämiensprung noch mehr belastet wird. Anstatt sie zu kürzen, müssten die Kantone ihre Mittel für Prämienverbilligungen im Gegenteil massiv erhöhen. Und sie könnten dies absolut problemlos und sofort tun: Denn wie schon in den beiden Vorjahren, hätten die kumulierten Rechnungsüberschüsse der Kantone (2.2 Milliarden Franken) auch im Jahr 2023 gereicht, um die kantonalen Mittel für Prämienverbilligungen zu verdoppeln!<br>&nbsp;</p>]]></content:encoded><category>Finanzen und Steuerpolitik</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/_processed_/0/5/csm_muenz_franken_kleingeld_fuenfliber_assalve_iStock_916e817b22.jpg" length="220123" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-10190</guid><pubDate>Mon, 29 Apr 2024 10:01:00 +0200</pubDate><title>Es braucht eine Wende in der Einkommenspolitik </title><link>https://www.sgb.ch/themen/wirtschaft/detail/verteilungsbericht-2024-es-braucht-eine-wende-in-der-einkommenspolitik</link><description>SGB-Verteilungsbericht 2024: Nur Topverdienende erhielten mehr Lohn </description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Die unteren und mittleren Reallöhne stagnieren, die Last der Krankenkassen-Prämien wird untragbar. Die Einkommens- und Abgabenpolitik in der Schweiz geht klar in die falsche Richtung. Leidtragende sind die unteren und mittleren Einkommen. Profiteure sind die Topverdiener:innen und Gutsituierten. Die obersten Löhne sind stark gestiegen. Die Firmen schütten mehr Dividenden aus. Und die Kantone senken die Steuern für hohe Einkommen und Vermögen. Dies zeigt der Verteilungsbericht (<a href="https://sgb.ch/fileadmin/redaktion/docs/mk-cp/240429_Verteilung-Repartition/240429_Verteilungsbericht_2024.pdf" target="_blank" rel="noreferrer"><i class="fa-solid fa-file-pdf" aria-hidden="true"></i> Download</a>), den der SGB heute präsentiert. Es braucht eine Wende in der Lohn- und Einkommenspolitik. Damit diejenigen, die Tag für Tag für ihr Geld hart arbeiten müssen, finanziell gut über die Runden kommen.&nbsp;&nbsp;</p><p>Bei den unteren und mittleren Reallöhnen droht ein «verlorenes Jahrzehnt». Real sind sie heute nicht wesentlich höher als im Jahr 2016. Hauptgrund ist, dass zahlreiche Arbeitgeber ihren Kunden zwar höhere Preise verrechneten, aber nicht bereit waren, ihren Angestellten den Teuerungsausgleich zu gewähren. Die Kader und Topverdienernden haben heute hingegen 3’000 Franken pro Monat zusätzlich (oberstes Prozent der Löhne). Erstmals haben in der Schweiz über 4’000 Personen ein Jahresgehalt von einer Million Franken und mehr. «Von der Individualisierung der Lohnpolitik über Bonuszahlungen in den Firmen profitieren Kader und Topmanager überproportional. Damit auch die Arbeitnehmenden mit normalen Löhnen etwas vom Wohlstand haben, den sie erwirtschaften, braucht es im Gegenteil wieder mehr allgemeine Lohnerhöhungen», hält Daniel Lampart, Chefökonom SGB, fest.&nbsp;</p><h3 class="heading--h4"><strong>Ungerechte Abgabenpolitik korrigieren</strong></h3><p>Auch die Steuer- und Abgabepolitik spielte den Gutsituierten und der Oberschicht in die Hände. Die Kantone haben wieder damit begonnen, die Einkommens- und Vermögenssteuern zu senken. Weitere Steuersenkungen sind geplant. Auf der anderen Seite wiegt die Krankenkassen-Prämienlast für die unteren und mittleren Einkommen immer schwerer – auch weil die Kantone die Prämienverbilligungen nur schwach erhöhen. Eine vierköpfige Familie zahlt heute mehr als 1000 Franken pro Monat für die Krankenkasse – auch wenn sie ein Hausarzt- oder HMO-Modell gewählt hat. «Statt die ungerechte Verteilung der Einkommen zu korrigieren, verstärkt die aktuelle Abgabenpolitik die Ungleichheiten, insbesondere weil die ungerechten Kopfprämien ungebremst steigen», sagt Pierre-Yves Maillard, Präsident SGB.&nbsp;</p><p>Normal- und Geringverdienende haben heute nach Abzug der Steuern und der Wohnkosten deshalb weniger Geld zum Leben als im Jahr 2016. Die Topverdiener-Haushalte hingegen stehen finanziell besser da. Ihre Bruttoeinkommen stiegen. Und weil die Schweiz das Gesundheitswesen als einziges Land in Europa über eine Kopfsteuer finanziert, müssen sie sich weniger an der Entwicklung der Gesundheitskosten beteiligen als anderswo. Die Schweiz ist deshalb das Land in Europa, welches die Ungleichverteilungen am geringsten korrigiert.&nbsp;&nbsp;</p><h3 class="heading--h4"><strong>Substanzielle Lohnerhöhungen nötig - besonders bei unteren und mittleren Löhnen</strong></h3><p>Es braucht eine Wende in der Schweizer Lohn- und Einkommenspolitik. Die Reallöhne der Normal- und Geringverdienenden müssen markant stiegen. Wer eine Lehre gemacht hat, soll mindestens 5’000 Franken pro Monat verdienen. Generell müssen die Löhne mindestens 4’500 Franken betragen. Diese Lohnerhöhungen sind betriebswirtschaftlich möglich. Die Ertragslage und die Margensituation der Firmen sind gut. «Damit der Lohnrückstand und die Lohnlücke geschlossen werden, braucht es in diesem Lohnherbst substanzielle Lohnerhöhungen insbesondere bei den unteren und mittleren Löhnen. Nach wie vor gross ist auch der Handlungsbedarf bei den sogenannten Frauenberufen mit zu tiefen Löhnen. Wir werden die Lohnfrage in diesem Lohnherbst mit Aktionen in den Betrieben und auf den Strassen zum Thema machen», erklärt Vania Alleva, Vizepräsidentin SGB und Präsidentin Unia.&nbsp;</p><h3 class="heading--h4"><strong>Mehr Kaufkraft</strong></h3><p>In der Abgabenpolitik müssen die «Kopfsteuern» bei den Krankenkassenprämien gesenkt werden – über höhere Prämienverbilligungen, wie das die Prämien-Entlastungs-Initiative vorsieht. Niemand soll mehr als 10 Prozent des Einkommens für die Prämien ausgeben müssen. Die geplanten Senkungen der Einkommens- und Vermögenssteuern gehen hingegen in die falsche Richtung. Sie stellen diejenigen noch besser, die es nicht nötig haben.&nbsp;</p>]]></content:encoded><category>Finanzen und Steuerpolitik</category><category>Löhne und Vertragspolitik</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/_processed_/7/6/csm_Wirtschaft-Ungleichheit-Miniaturmenschen_hyejin_kang-iStock_6575ceb724.jpg" length="91069" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-10027</guid><pubDate>Fri, 17 Nov 2023 12:56:06 +0100</pubDate><title>Dossier 159: Kantonsbudgets 2024 – keine Entlastung für die Bevölkerung</title><link>https://www.sgb.ch/themen/wirtschaft/detail/kantonsbudgets-2024-keine-entlastung-fuer-die-bevoelkerung</link><description></description><content:encoded><![CDATA[<p class="Beilage-Antrag lead">Die jährliche <a href="https://sgb.ch/fileadmin/redaktion/docs/dossiers/159d_f_RW_Kantonsfinanzen.pdf">SGB-Analyse zu den Kantonsfinanzen</a> zeigt auf, dass die Kantone finanziell weiterhin gut dastehen. Trotzdem können die Privathaushalte nicht mit einer Entlastung rechnen. Dies gilt insbesondere für die Prämienverbilligungen, wo die Kantone trotz starken Prämienanstiegs extrem knausern.</p><p class="Text">Für das kommende Jahr budgetieren zwar 17 von 26 Kantonen ein Defizit in ihrer Erfolgsrechnung, doch haben die vergangenen Jahre ausnahmslos gezeigt, dass sich dieses spätestens mit dem Rechnungsabschluss in ein komfortables Plus verwandeln wird. Die Kantone budgetieren chronisch zu pessimistisch, wobei sie sich mit den neusten Rechnungsabschlüssen sogar noch stärker verrechnet haben als zuvor. Dies ist deshalb sehr problematisch, weil die jeweils "überraschenderweise" erwirtschafteten Überschüsse für sinnvolle und nötige Ausgaben wie etwa in der Bildung oder in der Gesundheit und Langzeitpflege jeweils nicht zur Verfügung stehen, sondern fast immer in den nutzlosen Vermögensaufbau fliessen ("Schuldenbremse"). Um die hohen Summen, um die es hier geht, zu veranschaulichen: Die Kantone hätten sowohl letztes Jahr als auch im Vorjahr alleine mit den Rechnungsüberschüssen ihre Ausgaben für Prämienverbilligungen bei Weitem mehr als verdoppeln können! Hätten sie dies getan, wäre der unter der anhaltenden Kaufkraftkrise leidenden Bevölkerung wirklich einen Dienst erwiesen worden.</p><h4>Die Prämienverbilligungen halten nicht Schritt</h4><p class="Text">Doch so weit kam es nicht, und es droht noch Schlimmeres. Denn wie die SGB-Analyse auch zeigt, budgetieren die Kantone im Durchschnitt für das nächste Jahr einen Anstieg ihrer Ausgaben für Prämienverbilligungen von lediglich 2.8 Prozent. Damit bleiben sie weit hinter dem erwarteten Prämiensprung von 8.7 Prozent zurück (das Bevölkerungswachstum noch nicht eingerechnet). Was dies für Haushalte mit mittleren und tiefen Einkommen bedeutet, ist klar: Sie werden zusätzlich einen überproportionalen Anteil der gestiegenen Gesundheitskosten selbst tragen müssen. Und dies, obwohl sie diese Kosten oftmals keineswegs mit verursachen, im Gegenteil: Gemäss neusten Zahlen des Obsan verzichtet fast jede zweite Person in schwierigen wirtschaftlichen Verhältnissen aus Kostengründen auf gesundheitliche Behandlungen.</p><h4>Alte Rezepte: Steuersenkungen und Sparpakete</h4><p class="Text">Anstatt also die Prämienverbilligungen zu erhöhen, planen nicht wenige Kantone die Umsetzung von Steuersenkungen im nächsten Jahr: In den Kantonen Bern, Basel-Stadt, Waadt, Wallis, Zug und Zürich sollen teilweise Unternehmen, überall aber wohlhabende Haushalte bei den Einkommens- und/oder Vermögenssteuern entlastet werden. Das ist ganz einfach volkswirtschaftlich völlig falsch und gesellschaftlich höchst unsozial. Falls dann aufgrund der Steuersenkungen irgendwann doch das Geld wieder fehlt, kommt für die Leute mit Sparpaketen der nächste Hammer. So geschieht dies aktuell in den Kantonen Jura und Tessin, wo die Bevölkerung brachiale Sparpakete verkraften muss. Für die nächsten Jahre ebenfalls Ausgabenkürzungen angekündigt haben die Kantone Glarus, Schwyz (!) und Thurgau.</p><h4>Auch die Investitionen nehmen ab</h4><p>Langfristig von grosser Bedeutung ist auch die Investitionspolitik der Kantone: Im nächsten Jahr sollen die budgetierten Nettoinvestitionen im Vergleich zum Vorjahr um 1.7 Prozent beziehungsweise 108 Millionen abnehmen, wobei der Rückgang in den Kantonen St. Gallen, Luzern und Wallis besonders stark ausfällt. Diese Entwicklung ist besorgniserregend, denn einerseits ist der Investitionsbedarf sehr gross und andererseits sind die Voraussetzungen für die Finanzierung – viel Nettovermögen, tiefe Zinsen –&nbsp; immer noch sehr günstig. Was heute eine Entlastung der Investitionsrechnung ist, dass sind morgen fehlende Schulhäuser, Pflegeheimplätze oder Bushaltestellen. So einfach ist das.</p><p class="Text">Fazit: In einem etwas schwierigeren wirtschaftlichen Umfeld sind die Kantone finanziell weiterhin äusserst komfortabel aufgestellt. Diese Ausgangslage müssen sie nutzen für eine Ausgaben- und Investitionspolitik im Sinne der Bevölkerung. Denn diese hat bei den Ausgaben ebenfalls keine Wahl: Seien es die Prämien, die Lebensmittel, die Strom- und ÖV-Preise - alles kostet im nächsten Jahr mehr.</p>]]></content:encoded><category>Finanzen und Steuerpolitik</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/_processed_/0/5/csm_muenz_franken_kleingeld_fuenfliber_assalve_iStock_916e817b22.jpg" length="220123" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-9897</guid><pubDate>Fri, 25 Aug 2023 09:29:38 +0200</pubDate><title>Bundesfinanzen: Alarmismus jetzt erst recht fehl am Platz</title><link>https://www.sgb.ch/themen/wirtschaft/detail/bundesfinanzen-alarmismus-jetzt-erst-recht-fehl-am-platz</link><description>Positive Hochrechnung zum Jahresabschluss 2023</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Die Sparstrategie des Bundesrats bekommt gerade tiefe Risse. Denn mit der Publikation der ersten Hochrechnung zum Jahresabschluss 2023 hellt sich das schwarzmalerische Bild des Finanzdepartements deutlich auf. So oder so: Die geplanten Kürzungen sind nicht nur finanzpolitisch unnötig, sie sind vor allem auch für die Bevölkerung schädlich.</p><p class="heading--h4">Geplant sind flächendeckende Kürzungen</p><p>Über die vergangenen Monate hinweg hat der Bundesrat eine Reihe von einschneidenden finanzpolitischen Entscheiden gefällt. Mit beabsichtigten Querschnittskürzungen von 2 Prozent im Haushalt 2024, mit der Senkung der Wachstumsraten der «mehrjährigen Finanzbeschlüsse» (öV, Kultur, Bildung, Entwicklungszusammenarbeit u. a.) sowie mit weitergehenden Kürzungen bei stark gebundenen Ausgaben (Arbeitslosenversicherung, AHV, Kinderbetreuung, Bahninfrastruktur) verfolgt der Bundesrat auf breiter Front eine kompromisslose Sparpolitik, die für die Bevölkerung längerfristig gravierende Konsequenzen hätte.</p><p>Der SGB hat bereits im Frühjahr festgehalten, dass dieser neue Sparkurs volkswirtschaftlich völlig falsch und angesichts des allgemeinen Zustands der öffentlichen Finanzen komplett unnötig ist. So verfügt die öffentliche Hand heute über ein Reinvermögen von mehr als 400 Milliarden Franken, was mehr als der Hälfte der gesamten jährlichen Wirtschaftsleistung entspricht. Zudem häuft der Bund mit Ausgabenunterschreitungen in der Rechnung seit Jahren Vermögenswerte an, die unproduktiv in der Schuldenbremse «parkiert» werden. Die für die Periode 2005-2021 gemessenen Budgetunterschreitungen betrugen jährlich durchschnittlich 2.6 Milliarden Franken, was fast exakt dem vom Bundesrat beabsichtigten Sparvolumen von jährlich 2.7 Milliarden entspricht. Alleine dieser Vergleich zeigt, dass die Sparmassnahmen nicht nur volkswirtschaftlich schädlich, sondern auch finanzpolitisch völlig obsolet sind.</p><p class="heading--h4">Erste Hochrechnung stellt einiges in Frage</p><p>Nachdem der Bundesrat also bereits im Frühjahr auf der Grundlage düsterer Finanzprognosen sparpolitische faits accomplis geschaffen hat (oder schaffen wollte), kommt nun mit der ersten Hochrechnung 2023 bereits auch die erste Entwarnung in eigener Sache: Denn gemäss den aktualisierten, Mitte August publizierten Zahlen wird für 2023 ein negativer Finanzierungssaldo von nur noch 1.5 Milliarden Franken erwartet – gegenüber 4.8 Milliarden im Voranschlag. Zwar ist ein wesentlicher Teil dieser Differenz auf die Ausbuchung des wohl nicht mehr benötigten Rettungsschirms für die Strombranche zurückzuführen und damit rein buchhalterischer Art. Doch bringt diese Hochrechnung auch handfeste Verbesserungen mit sich: So werden zusätzliche Einnahmen von 900 Millionen aus der direkten Bundessteuer erwartet, während auf der Ausgabenseite alleine die zusätzlichen nicht ausgeschöpften Kreditreste sowie tiefere Kosten für Schutzsuchende aus der Ukraine ein Plus von einer Milliarde gegenüber dem Voranschlag bringen.</p><p>Das trübe finanzpolitische Bild, welches der bundesrätlichen Sparpolitik zugrunde lag, hat sich also bereits kräftig eingefärbt. Umso lauter muss nun die Kritik an den ohnehin unsinnigen und für die Bevölkerung gerade während der aktuellen Kaufkraftkrise ohnehin toxischen Ausgabenkürzungen werden. Widerstand muss auf allen Ebenen geleistet werden. Im Folgenden drei besonders drängende Beispiele.</p><p class="heading--h4">Öffentlicher Verkehr: Tarifpolitik im Widerspruch zu Klima- und Investitionspolitik</p><p>Der von der öV-Branche angekündigte Aufschlag der Billettpreise um schweizweit durchschnittlich 3.7 Prozent ab Dezember 2023 darf so nicht umgesetzt werden. Dieser Beschluss ist die direkte Folge des Bundesratsentscheids zu den Kürzungen im Budget für den regionalen Personenverkehr. Das Parlament muss den Bundesrat nun möglichst schnell zur Umkehr bewegen. Eine Erhöhung der Billettpreise – in vielen Fällen wären es weit mehr als 3.7 Prozent – wäre nicht nur eine weitere massive Belastung für die arbeitende Bevölkerung, deren Kaufkraft im Moment ohnehin an allen Ecken und Enden Einbussen erfährt. Teurere Fahrscheine wären auch klimapolitisch das völlig falsche Signal: Wenn die Leute zum vermehrten Umstieg auf den öV bewegt werden sollen (das erklärte Ziel des Bundesrats), dann muss man diesen Umstieg doch fördern, statt ihn zu behindern! Und wenn über Jahre hinweg Milliarden in den Ausbau der Bahninfrastruktur investiert wurden und weiter werden, dann doch mit dem Ziel, diese Infrastruktur auch auszulasten!</p><p class="heading--h4">Kultur: Gute Pläne, doch weniger Mittel für deren Umsetzung</p><p>Nicht weniger widersprüchlich sind die kulturpolitischen Pläne des Bundesrats. Vor der Sommerpause wurde die Kulturbotschaft 2025-2028 in Vernehmlassung gegeben, und sie liest sich gut: Die Bedeutung der Kultur für die Stärkung des gesellschaftlichen Zusammenhalts, die kulturelle Teilhabe und die Förderung der Nachhaltigkeit werden unterstrichen, neue Förderinstrumente und Entwicklungsschwerpunkte vorgeschlagen. Nur: Für all das soll es nicht mehr, sondern viel weniger Geld geben. Neben den Kürzungen um 2 Prozent bereits im nächsten Jahr soll das Budget für die Kulturausgaben in den Folgejahren jeweils nur noch um 1.2 Prozent wachsen (nach 2.9 Prozent in der aktuellen Periode). Angesichts der Teuerung und des Bevölkerungswachstums entspricht dies einer laufenden massiven Kürzung der Ausgaben für Museen, Kunst, Film, Musik, Literatur und Schauspiel. Und dies, obwohl die Einkommenssituation der Arbeitnehmenden in der Kulturbranche fast durchgehend schlecht ist, wie ein gleichzeitig vom Bundesrat verabschiedeter Bericht aufzeigt. Der Bundesrat muss die Kulturbotschaft nach der Vernehmlassung also dringend nachbessern und die Mittel vor dem Hintergrund der verbesserten Haushaltslage auf ein Niveau anheben, das realistischerweise auch die Umsetzung der beabsichtigten Förderziele ermöglicht.</p><p class="heading--h4">Internationale Zusammenarbeit: Solidaritäten gegeneinander ausspielen</p><p>Ebenfalls in Vernehmlassung befindet sich aktuell die Botschaft zur Internationalen Zusammenarbeit für die Jahre 2025-2028. Gemäss den darin vom Bundesrat skizzierten Plänen kämen die Mittel für die ärmsten Länder der Welt gleich dreifach unter Druck: Erstens sollen auch dafür bereits im nächsten Jahr pauschal 2 Prozent weniger ausgegeben werden, zweitens sollen diese Mittel danach vom neu tieferen Niveau ausgehend jedes Jahr weniger stark wachsen und drittens sollen die zusätzlichen Beträge ohnehin gänzlich aus dem Budget der Entwicklungszusammenarbeit gestrichen und stattdessen für den Wiederaufbau der Ukraine reserviert werden. Damit versucht der Bundesrat bewusst, Solidaritäten gegeneinander auszuspielen: Selbstverständlich braucht es auch von der Schweiz ein massives finanzielles Engagement für die vom russischen Angriffskrieg gebeutelte Ukraine, doch diese ausserordentlichen Mittel müssen zusätzlich zum laufenden Budget gesprochen werden. Würde man – wie vorgeschlagen – der humanitären Hilfe oder den erfolgreichen Entwicklungsprojekten in den mitunter ärmsten Ländern der Welt plötzlich 1.5 Milliarden Franken entziehen, wären die Konsequenzen für die Menschen vor Ort gravierend. Und für die Schweiz wäre dies – auch im internationalen Vergleich – wortwörtlich ein Armutszeugnis.</p>]]></content:encoded><category>Finanzen und Steuerpolitik</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/_processed_/0/5/csm_Zahlungsfristen_Kalender_Geld_Rechner_ist-doucefleur-899321150_be97c09046.jpg" length="115726" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-9786</guid><pubDate>Wed, 17 May 2023 16:40:09 +0200</pubDate><title>NEIN zur ungerechten Umsetzung der OECD-Mindeststeuer</title><link>https://www.sgb.ch/oecd-nein</link><description>Sparen bei ÖV, Kultur und Bildung?</description><content:encoded><![CDATA[]]></content:encoded><category>Finanzen und Steuerpolitik</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/_processed_/6/c/csm_230515_OECD_OV2_2e44be01e8.jpg" length="145926" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-9721</guid><pubDate>Thu, 20 Apr 2023 09:00:00 +0200</pubDate><title>Rosskur beim Bund, Geldregen in den Kantonen: Eine toxische Kombination für die Bevölkerung</title><link>https://www.sgb.ch/themen/wirtschaft/detail/rosskur-beim-bund-geldregen-in-den-kantonen-eine-toxische-kombination-fuer-die-bevoelkerung</link><description></description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Der Bundesrat plant ein brachiales Sparpaket. Die als Reaktion darauf angehobenen öV-Fahrpreise sind nur ein kleiner Vorgeschmack dafür, was das für die Normalbevölkerung zu bedeuten hätte. Gleichzeitig schwimmen die Kantone im Geld, und wollen mit der OECD-Mindeststeuer noch mehr davon. Das müssen wir gemeinsam stoppen.</p><h3 class="heading--h4">Ausgangslage international nirgends besser</h3><p>Gleich vorweg: Der neuerdings vom Bundesrat verfolgte Sparkurs ist volkswirtschaftlich völlig falsch und angesichts des allgemeinen Zustands der öffentlichen Finanzen komplett unnötig. Wir erinnern uns: Nach einigen Startschwierigkeiten und unter Druck auch der Gewerkschaften hat der Bundesrat während der Coronapandemie einiges richtig gemacht und die Wirtschaft durch staatliche Einkommensgarantien vor einem Totalkollaps bewahrt. Dies bedingte massive ausserordentliche Mehrausgaben, die der Staat angesichts der – insbesondere im internationalen Vergleich – sehr komfortablen Finanzlage auch problemlos leisten konnte. Auch nach der Pandemie verfügt die öffentliche Hand noch über ein Reinvermögen von mehr als 400 Milliarden Franken, was mehr als der Hälfte der gesamten jährlichen Wirtschaftsleistung entspricht.</p><h3 class="heading--h4">259 Milliarden für die Banken – Rosskur für die Bevölkerung</h3><p>Wohl im Sinne einer Art kollektiven Selbstkasteiung zeichnete die bürgerliche Mehrheit des Bundesrats nach der Pandemie ein finanziell – nun nachweislich übertriebenes – düsteres Zukunftsbild, welche es erfordern würde, "den Gürtel nun endlich enger zu schnallen". Noch unter dem alten Finanzminister wurde folglich ein neuer Sparkurs verkündet, welcher von der neuen EFD-Vorsteherin stufenweise verschärft und konkretisiert wurde. Den letzten Ausschlag für die nun auf dem Tisch liegende Radikalkur gab vorgeblich der unerwartet schlechte Abschluss der Rechnung 2022, welcher sich jedoch vornehmlich aus buchhalterischen Umschichtungen und Einmaleffekten der Umsetzung der "STAF"-Reform (Einnahmen Verrechnungssteuer) ergab – und keineswegs auf strukturellen Problemen basiert.</p><p>Vor diesem Hintergrund muss man sich ob der Radikalität der angekündigten Sparmassnahmen die Augen zweimal reiben. Gekürzt werden soll flächendeckend: bei der Kultur (die sich nach Corona längst noch nicht wieder aufgerappelt hat), im öffentlichen Verkehr (mit der direkten, bereits eingetretenen Folge steigender Fahrpreise), bei der AHV (allen Ernstes?), in der Bildung (trotz steigender SchülerInnenzahlen) und in der internationalen Zusammenarbeit (Sparen bei den Allerärmsten schmerzt im Inland nicht). Gegen diese angekündigten Massnahmen werden sich die Gewerkschaften mit aller Kraft einsetzen.</p><h3 class="heading--h4">Kantone schwimmen «überraschend» mal wieder im Geld</h3><p>Wer sich mit Sparpaketen zur Zeit vornehm zurückhält, sind die Kantone. Doch sollte dies nicht als Lob verstanden werden, im Gegenteil: Nach Vorliegen der Jahresabschlüsse 2022 aus allen Kantonen zeigt sich ein kumulierter Überschuss von 3.3 Milliarden, bei einem zuvor budgetierten Defizit von 1.2 Milliarden. Die Kantone begründen dieses «Verrechnen» um 4.5 Milliarden allesamt hauptsächlich mit unerwartet hohen Einnahmen zum einen aus den Unternehmenssteuererträgen und zum anderen aus den Gewinnausschüttungen der Nationalbank. Ersteres ist nachvollziehbar, da zum Zeitpunkt der Erstellung der Budgets 2022 Ausmass und Tempo der wirtschaftlichen Erholung nach der Pandemie nicht absehbar waren. Im Unterschied zum Jahr 2021 war jedoch die erfolgte sechsfache Gewinnausschüttung der Nationalbank für die Budgets 2022 ganz und gar absehbar, weshalb diese nicht ernsthaft als Begründung für die hohen Überschüsse vorgebracht werden kann.</p><h3 class="heading--h4">Überschüsse werden zum Verschwinden gebracht</h3><p>Diese horrenden Überschüsse sind nichts Neues und werden vom SGB schon seit Jahren aufgezeigt und moniert. Das Hauptproblem dabei: Aufgrund der restriktiven Haushaltsregeln fliessen diese Mittel in fast allen Kantonen nicht in produktive Ausgaben oder Investitionen, sondern verschwinden in einem anhaltenden sinnlosen Vermögensaufbau (siehe die oben erwähnte Zahl von 400 Milliarden). Dieser würde sogar noch höher ausfallen, wenn die Kantone für den Abschluss 2022 nicht zusätzlich ausgiebig zur buchhalterischen Trickkiste gegriffen hätten. So wurden Hunderte von Millionen noch vor Jahresabschluss dem Eigenkapital zugeführt, in der "finanzpolitischen Reserve" parkiert oder für das vorgezogene Abbuchen ganzer künftiger Jahrestranchen von PK-Sanierungsbeiträgen verwendet – nur um die Lage nicht allzu rosig aussehen zu lassen und mit "Begehrlichkeiten" konfrontiert zu werden. Rechnet man diese eigenartigen Transaktionen zusammen, kommt zu den 4.5 Milliarden noch mehr als eine weitere Milliarde hinzu.</p><h3 class="heading--h4">Auf- und Ausgabenteilung aus dem Gleichgewicht</h3><p>Die grossen Überschüsse der Kantone ergeben sich aber nicht nur einnahmenseitig, sondern gehen vor allem auch einher mit einem fatalen Knausern bei eminent wichtigen öffentlichen Aufgaben wie den Prämienverbilligungen, der Langzeitpflege oder der Finanzierung der Energiewende. Vor dem Hintergrund des versuchten ausgabenpolitischen Kurswechsels des Bundes wiegen diese negativen Begleiterscheinungen der Finanzpolitik der Kantone nun umso schwerer. Denn es ist zu erwarten, dass Ersterer nicht mehr ohne Weiteres für die Versäumnisse Letzterer einspringen wird – so wie dies spätestens seit Ausbruch der Pandemie das gängige Muster war. Seien es der Axpo-Rettungsschirm, die Ukraine-Schutzsuchenden, die Energiewende oder das Elektronische Patientendossier: Der Bund übernahm wiederholt auch in ureigenen Aufgabenbereichen der Kantone einen Grossteil der Ausgaben. Die sogenannte fiskalische Äquivalenz ("wer bestimmen kann, hat auch zu zahlen") ist damit schon länger aus dem Gleichgewicht, was es nun endlich zu korrigieren gilt.</p><h3 class="heading--h4">OECD-Mindeststeuer: Ablehnung bringt neues Gleichgewicht</h3><p>Eine solche Korrektur darf aber eben nicht durch ein unsinniges Sparpaket beim Bund erfolgen, sondern sie muss sich aus dem produktiven Einsatz der horrenden Überschüsse der Kantone ergeben. Diese alleine sind wie erwähnt weit grösser als das provisorische Preisschild der Sparpläne des Bundesrates von 2.7 Milliarden. Angesichts dessen wäre jene Schlussfolgerung naheliegend, dass die Kantone dem Bund doch diese Summe einfach überweisen sollen, was gar nicht so abwegig wäre. Oder ein analoger Vorschlag: Mit einer sinnvollen Umsetzung der OECD-Mindeststeuer könnte sich der Bund die benötigten zusätzlichen Mittel gleich selbst holen. Beschlossen hat er stattdessen das Gegenteil, denn er will den Löwenanteil der zusätzlichen Einnahmen dieser Mindeststeuer absurderweise wiederum den Kantonen überlassen. Allein das ist Grund genug, diese Vorlage in der Juni-Abstimmung deutlich abzulehnen – um danach gleichzeitig einer finanzpolitisch einigermassen ausbalancierten Neuauflage zum Durchbruch zu verhelfen und den Giftschrank von Keller-Sutters Sparplänen mit Wucht zuzuschlagen.</p>]]></content:encoded><category>Finanzen und Steuerpolitik</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/_processed_/7/6/csm_Wirtschaft-Ungleichheit-Miniaturmenschen_hyejin_kang-iStock_6575ceb724.jpg" length="91069" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-9659</guid><pubDate>Fri, 10 Mar 2023 16:18:27 +0100</pubDate><title>Ausgaben des Bundes: Alarmismus fehl am Platz</title><link>https://www.sgb.ch/themen/wirtschaft/detail/ausgaben-des-bundes-alarmismus-fehl-am-platz</link><description>Der Bundesrat gibt die Eckwerte zu den mehrjährigen Finanzbeschlüssen bekannt</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Der Bundesrat fällt zurzeit im Wochentakt wegweisende finanzpolitische Richtungsentscheide. Ein weiterer kam heute mit den verabschiedeten "Eckwerte der mehrjährigen Finanzbeschlüsse" hinzu. Insbesondere in den Bereichen Bildung, öffentlicher Verkehr, Kultur und Internationale Zusammenarbeit liegen die vom Bundesrat festgelegten jährlichen Zielwachstumsraten für die Finanzbeschlüsse zum Teil merklich unter jenen der laufenden Legislaturperiode (umso mehr inflationsbereinigt!) – und stehen damit im starken Widerspruch zu den unmittelbar anstehenden Herausforderungen:</p><ul><li>Im Bildungsbereich bedingen nur schon die weiter steigenden SchülerInnen- und StudentInnenzahlen deutlich steigende Nominalausgaben.</li><li>Im öffentlichen Verkehr müssen einerseits ebenfalls die wachsenden Bevölkerungs- und damit Fahrgastzahlen bewältigt werden können. Und andererseits erfordert der von Bund und Parlament mehrfach bekräftigte Wille eines deutlichen Ausbaus des Anteils des öV am gesamten Verkehrsvolumen darüber hinaus einen deutlichen Ausbau des Angebots.</li><li>Die heute nicht bezifferbaren Ausgaben für den Wiederaufbau der Ukraine dürfen keineswegs zulasten des Wachstums der Ausgaben für die Internationale Zusammenarbeit gehen (so plant es der Bundesrat). Denn die Schweiz hat in diesem Bereich die Zielwerte, zu denen sie sich bereits vor Langem international verpflichtet hat, bis heute nicht erreicht.</li></ul><p>Der SGB anerkennt das Bemühen der Regierung um eine fundierte finanzpolitische Planung, teilt aber den neuerdings an den Tag gelegten Alarmismus keineswegs. Nach den ersten finanzpolitisch restriktiven Vorentscheiden bereits im letzten Herbst, hat der Bundesrat Mitte Februar sein Konsolidierungsprogramm für die kommenden Budget- und Finanzplanjahre vorgelegt. Die mehrjährigen Finanzbeschlüsse, zu denen nun die Eckwerte vorliegen, machen in diesem Rahmen einen Grossteil der schwach gebunden Ausgaben aus, für die der Bundesrat bereits ab dem nächsten Budgetjahr lineare Kürzungen von 2 Prozent vorsieht.</p><p>Die geplanten Kürzungen sind nicht nur wirtschafts- und sozialpolitisch unverantwortlich, sie sind auch finanzpolitisch fehl am Platz. Denn erstens hat sich der wirtschaftliche Ausblick weiter aufgehellt und zweitens sind die öffentlichen Finanzen in der Schweiz im internationalen Vergleich hervorragend aufgestellt: So verfügt der Staat in der Schweiz nach fast zwei Jahrzehnten kontinuierlicher und massiver Budgetunterschreitungen über ein Reinvermögen, welches mehr als der Hälfte der jährlichen Wirtschaftsleistung entspricht – und dies nach der Coronakrise.</p>]]></content:encoded><category>Finanzen und Steuerpolitik</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/redaktion/photos/illustrativ/servicepublic/floheinstein_flickr__zug_sbb_einfahrt_passagiere_bahnhof_gleise.jpg" length="391278" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-9617</guid><pubDate>Wed, 01 Feb 2023 14:11:48 +0100</pubDate><title>SNB-Initiative: Abbruch der Unterschriftensammlung</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/snb-initiative-abbruch-der-unterschriftensammlung</link><description>SGB-Vorstand beschliesst Volksinitiative «SNB-Milliarden für eine starke AHV» ad acta zu legen</description><content:encoded><![CDATA[<p>Der SGB-Vorstand hat am 1. Februar beschlossen, die Sammlung für die SNB-Initiative abzubrechen und somit unsere Volksinitiative «SNB-Milliarden für eine starke AHV» ad acta zu legen. Der Entscheid ist niemandem leichtgefallen, insbesondere wegen des bereits geleisteten Engagements. Doch mit den Rekordverlusten der SNB im Jahr 2022 ist die Botschaft der Volksinitiative wesentlich schwerer vermittelbar. Das Nationalbank-Defizit hat die Unterschriftensammlung deutlich gebremst.</p><p>Mit der raschen Zinswende, dem neuen Teuerungskontext und dem Angriff auf die BVG-Rente stellen sich in der Altersvorsorge neue Fragen und Herausforderungen, somit sind die Prioritäten und Ressourcen auf die anstehenden zentralen Projekte wie die 13. AHV-Rente oder das drohende Referendum zur BVG-Vorlage zu legen.</p><p>Nach wie vor ist es richtig und wichtig, dass freie SNB-Milliarden bei der AHV am richtigen Ort verwendet werden, weil alle davon profitieren. Die gerechte Verteilung der SNB Überschüsse wird sicher wieder ein Thema werden, unklar ist allerdings noch, wie rasch sich wieder Ausschüttungsreserven anhäufen werden. Der SGB wird in diesem Thema aktiv bleiben.</p>]]></content:encoded><category>AHV</category><category>Finanzen und Steuerpolitik</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/redaktion/kampagnen/SNB-Initiative/SNB_Initiative_breit_DE_1200x900.jpg" length="1152176" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-9525</guid><pubDate>Mon, 28 Nov 2022 14:44:57 +0100</pubDate><title>Budgets 2023: Die Kantone knausern zulasten der Bevölkerung</title><link>https://www.sgb.ch/themen/wirtschaft/detail/budgets-2023-die-kantone-knausern-zulasten-der-bevoelkerung</link><description></description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Die jährliche SGB-Analyse der Kantonsfinanzen zeigt auf, dass die Kantone finanziell weiterhin sehr gut dastehen. Trotzdem lassen die Budgets 2023 darauf schliessen, dass die Kantone ihre Verantwortung für eine Stärkung der Kaufkraft ihrer Bevölkerung nicht wahrnehmen werden.</p><p class="heading--h4">Hohe Überschüsse, solide Einnahmen</p><p>Nach Vorliegen der Rechnungsabschlüsse 2021 konnte im Frühjahr 2022 festgestellt werden, dass sich die Kantone insgesamt um 5.7 Milliarden Franken vertan haben. Anstelle eines budgetierten Defizits von 2.9 Milliarden wiesen die Abschlüsse der kantonalen Erfolgsrechnungen einen kumulierten Überschuss von 2.8 Milliarden auf. Nichts wäre angesichts des sich seither merklich eintrübenden wirtschaftlichen Umfelds sinnvoller gewesen, als diese unerwarteten Überschüsse produktiv für die Bevölkerung einzusetzen. Doch leider passierte das Gegenteil, denn die reihum rigiden kantonalen «Schuldenbremsen» verleibten sich dieses Geld quasi automatisch ein, womit es auf der hohen Kante der Finanzwirtschaft statt in den Brennpunkten der Realwirtschaft landete.</p><p>Trotz des schwierigen wirtschaftlichen Umfelds wird die Situation in den kantonalen Finanzverwaltungen auch im kommenden Jahr entspannt bleiben. So rechnen im nächsten Jahr sämtliche Kantone mit steigenden Steuereinnahmen – kumuliert betrachtet, sollen diese im Vergleich zum Budget 2022 um 5.5 Prozent beziehungsweise um 2.6 Milliarden Franken zunehmen. Weniger gut schaut es im nächsten Jahr bekannterweise für die SNB-Gewinnausschüttungen aus, doch können die Kantone notfalls auch einen kompletten Verzicht auf diese Mittel gut verkraften. Denn es sei daran erinnert, dass sie im laufenden Jahr eine sechsfache und damit maximal hohe Gewinnausschüttung verbuchen konnten, dies jedoch nirgendwo ansatzweise so budgetierten.</p><p>Für das kommende Jahr budgetieren insgesamt 13 von 26 Kantonen ein Defizit, welches sich kumuliert auf 224 Millionen Franken belaufen würde. Führt man sich allerdings vor Augen, dass sich die FinanzdirektorInnen chronisch verrechnen (oder zumindest verschätzen), kann man bei dieser Prognose für 2023 letztlich getrost von «tiefschwarzen» Rechnungen ausgehen. Denn, wie oben erwähnt, war das für 2021 budgetierte Defizit mehr als zehnmal so hoch wie das für 2023 erwartete, und dennoch verwandelte es sich am Ende in einen massiven Rechnungsüberschuss.</p><p class="heading--h4">Das gute Polster ist zum Abfedern da</p><p>Aufwandseitig ist klar, dass sich die Kantone mit einem grossen Ausgabenbedarf konfrontiert sehen. Dies einerseits aufgrund langfristiger Treiber: Die SchülerInnenzahlen steigen weiterhin stark, genauso wie der demografisch bedingte Aufwand in der Langzeitpflege. Andererseits sind auch die Auswirkungen der Pandemie sowohl wirtschaftlich (etwa im öV oder in der Kultur) als auch gesundheitlich (Impfungen und Tests) weiterhin spürbar. Und zuletzt kam mit dem Ukrainekrieg eine Reihe neuer beziehungsweise gestiegener Budgetposten hinzu, insbesondere im Bereich der Ausgaben für Schutzsuchende und der höheren Energiepreise.</p><p>Hoher Ausgabenbedarf bei gleichzeitig solidem finanziellen Spielraum: Die Kombination würde eigentlich stimmen. Doch die Kantone knausern: Zwar steht – mit Ausnahme des Kantons Jura – in kaum einem Kanton ein grösseres Sparpaket an, doch angesichts der steigenden Lebenshaltungskosten und des grossen Investitionsbedarfs entspricht schon ein «auf der Stelle Treten» einer äusserst konservativen Finanzpolitik.</p><p class="heading--h4">Prämienverbilligungen: Die Kantone stehen in der Pflicht</p><p>Exemplarisch hierfür stehen die Prämienverbilligungen: In den meisten Kantonen steigen die für 2023 budgetierten Prämienverbilligungen weit weniger stark an als die Prämien und das Bevölkerungswachstum. Kumuliert betrachtet werden die Ausgaben der Kantone für diesen Budgetposten nur um 4.2 Prozent zunehmen. Doch nur schon um ihren aktuellen – bereits äusserst bescheidenen – Anteil an der Finanzierung der Grundversicherung zu halten, müssten die Kantone die Prämienverbilligungen mindestens um 7.4 Prozent erhöhen (dies entspräche dem Prämienwachstum von 6.6 Prozent plus Bevölkerungswachstum von 0.8 Prozent). Und auch dann hätten sie noch nichts Zusätzliches geleistet, um die horrende Prämienlast der Haushalte mit tiefen und mittleren Einkommen endlich etwas zu mildern (oder gar auf diesem Weg für die gleichzeitig stark gestiegenen Energiepreise und Nebenkosten etwas Entlastung zu schaffen).</p><p>Begründet wird diese konservative finanzpolitische Haltung von den Kantonen mit einer spätestens seit der Coronapandemie dauernd wiederkehrenden Devise: Der Bund bestimmt, also soll er bezahlen – seien es der Axpo-Rettungsschirm, die Ausgaben für Ukraine-Schutzsuchende oder eben die Prämienverbilligungen. Doch diese Haltung ist weder mit den staatpolitischen Kompetenzen noch mit dem finanzpolitischen Gewicht der Kantone kompatibel. Deshalb gilt es nun, alles daran zu setzen – im Rahmen der kantonalen Budgetberatungen 2023 und darüber hinaus –, dass der vorhandene Handlungsspielraum zugunsten der Bevölkerung endlich genutzt wird und die dringend nötigen Mehrausgaben und Investitionen getätigt werden.</p>]]></content:encoded><category>Finanzen und Steuerpolitik</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/_processed_/0/5/csm_Zahlungsfristen_Kalender_Geld_Rechner_ist-doucefleur-899321150_be97c09046.jpg" length="115726" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-9519</guid><pubDate>Fri, 25 Nov 2022 11:55:23 +0100</pubDate><title>Dossier 152: Analyse der Kantonsfinanzen</title><link>https://www.sgb.ch/themen/wirtschaft/detail/dossier-152-analyse-der-kantonsfinanzen</link><description>Budget 2023 / AFP 2024-2026</description><content:encoded><![CDATA[<p>Nach Vorliegen aller Rechnungsabschlüsse 2021, konnte im Frühjahr 2022 festgestellt werden, dass der kumulierte Überschuss der Erfolgsrechnungen aller Kantone insgesamt 2.8 Milliarden betrug – dies bei einem zuvor budgetierten kumulierten Defizit von 2.9 Milliarden. Die Kantone lagen also insgesamt um 5.7 Milliarden daneben. Was die Situation für das Jahr 2022 betrifft, wird erst mit dem Vorliegen der Rechnungsabschlüsse im nächsten Frühjahr Klarheit bestehen. Die von wenigen Kantonen publizierten Hochrechnungen lassen jedoch darauf schliessen, dass die massiven Fehlbudgetierungen beziehungsweise Rechnungsüberschüsse anhalten werden. Für das kommende Jahr budgetieren insgesamt 13 von 26 Kantonen ein Defizit, welches sich kumuliert betrachtet auf 224 Mio. beläuft. Im Vergleich zum Vorjahr (16 von 26 Kantonen budgetierten ein Defizit von insgesamt -2.7 Mrd.) ist die Situation also "tiefschwarz".</p><p>Was die Gesamtausgaben (Erfolgsrechnung) der Kantone betrifft, zeigt ein Vergleich der Rechnungen 2021 mit jenen des Vorjahres eine flächendeckende Zunahme. Kumuliert betrachtet stiegen die Ausgaben in den Rechnungen 2021 im Vergleich zum Vorjahr um 5.9 Prozent respektive 5.8 Milliarden. Nimmt man die Budgets 2023 und 2022 zur Hand, zeigt sich eine ähnliche Entwicklung: Sämtliche Kantone rechnen mit steigenden Ausgaben, wobei der Anstieg kumuliert betrachtet mit 4.5 Prozent beziehungsweise 4.5 Milliarden etwas moderater ausfallen dürfte.</p><p>Aussagekräftig ist auch ein Blick auf die Entwicklung der kantonalen Fiskaleinnahmen. Vergleicht man die kantonalen Rechnungsergebnisse 2021 mit jenen des Vorjahres, so kann kumulativ eine Zunahme der Steuereinnahmen der natürlichen und juristischen Personen um 1.4 Milliarden festgestellt werden. Auch der Ausblick auf die weitere Entwicklung der Steuereinnahmen ist durchwegs positiv, denn sämtliche Kantone budgetieren für das Jahr 2023 mit steigenden Fiskalerträgen – kumuliert betrachtet sollen diese im Vergleich zum Budget 2022 um 5.5 Prozent beziehungsweise 2.6 Milliarden zunehmen.</p><p>Aufgrund der nach wie vor nicht schlechten Wirtschaftsaussichten rechnen also für das kommende Jahr alle Kantone mit steigenden Steuererträgen, jedoch selbstredend auch mit sinkenden Erträgen aus den SNB-Gewinnausschüttungen. Auch wenn die Situation zum jetzigen Zeitpunkt unabwägbar ist, muss für das laufende und allenfalls auch für das kommende SNB-Geschäftsjahr im schlechtesten Fall mit einem kompletten Ausbleiben der Gewinnausschüttungen an Bund und Kantone gerechnet werden.</p><p>Obwohl sich die meisten Kantone – Ausnahmen sind etwa das Tessin und der Jura – finanziell problemlos in der Lage befinden, im aktuell wirtschaftlich schwierigen Umfeld diesem zusätzlichen Ausgabenbedarf auch nachzukommen, tun sie dies pauschal betrachtet nur unzureichend. Exemplarisch hierfür stehen die Prämienverbilligungen: In den meisten Kantonen steigen die für 2023 budgetierten Prämienverbilligungen weit weniger stark an als die Prämien und das Bevölkerungswachstum.</p>]]></content:encoded><category>Finanzen und Steuerpolitik</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/_processed_/0/5/csm_Zahlungsfristen_Kalender_Geld_Rechner_ist-doucefleur-899321150_be97c09046.jpg" length="115726" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-8339</guid><pubDate>Wed, 03 Aug 2022 11:34:32 +0200</pubDate><title>Hohe Teuerung belastet die Kaufkraft der Arbeitnehmenden</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/hohe-teuerung-belastet-die-kaufkraft-der-arbeitnehmenden</link><description>Die Inflation bleibt hoch – Entlastungen für RentnerInnen und Erwerbstätige sind jetzt dringlich</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Die Teuerung bleibt mit 3.4 Prozent auf hohem Niveau und belastet damit die Kaufkraft der Berufstätigen und der Rentnerinnen und Rentner stark. Ohne Teuerungsausgleich drohen für Familien Reallohneinbussen von mehreren tausend Franken. Die Kaufkraft muss gesichert werden: Neben den dringend notwendigen generellen Lohnerhöhungen müssen die vom Schweizerischen Gewerkschaftsbund geforderten Massnahmen – die Erhöhung der Prämienverbilligung und der rasche Teuerungsausgleich der AHV-Renten – in der Herbstsession des Parlaments dringlich umgesetzt werden. Denn die erwarteten steigenden Krankenkassen-Prämien belasten die Haushalte zusätzlich.&nbsp;</p><p>Die Realeinkommen und die Kaufkraft in der Schweiz drohen zu sinken. Denn erstmals seit 2008 steigen die Konsumentenpreise wieder. Die Teuerung liegt im Juli nun weiterhin bei hohen 3.4 Prozent. Generelle Lohnerhöhungen und höhere Prämienverbilligungen sind in dieser Situation ein Muss. Die unteren und mittleren Löhne wurden bereits in den letzten Jahren zu wenig erhöht. Mit den derzeitigen Rahmenbedingungen verlieren Haushalte mit einem mittleren Lohn ohne Teuerungsausgleich künftig real mehrere tausend Franken pro Jahr. Zusätzlich droht ein Prämienschock bei den Krankenkassen von bis zu 10 Prozent. Die vom Schweizerischen Gewerkschaftsbund geforderten Entlastungen für Erwerbtätige und RentnerInnen müssen vom Parlament nun umgesetzt werden. In der Herbstsession sind die Erhöhung der Pämienverbilligung und der Teuerungsausgleich bei den AHV-Renten das Minimum.</p><p>Normalerweise funktioniert der Teuerungsausgleich bei den AHV-Renten. Doch auf 2023 drohen erstmals reale Rentenverluste in der Grössenordnung von 1000 Fr. für «mittlere» Rentnerinnen und Rentner. Zum einen, weil es bei den Pensions­kassenrenten keinen Teuerungsausgleich gibt. Und zum anderen, weil der «AHV-Mischindex», mit dem die Renten erhöht werden, zur Hälfte auf der Lohnentwicklung beruht. Damit hinkt die Rentenerhöhung der aktuellen Teuerung doppelt hinterher. Die AHV-Renten wurden letztmals auf den 1. Januar 2021 erhöht. Die nächste Erhöhung ist auf den 1. Januar 2023 fällig und dringend nötig. &nbsp;</p><p>Die AHV-Renten liegen im Schnitt bei rund 1800 Fr. im Monat, die Pensionskassen­renten bei 1700 Fr. pro Monat. Aufgrund der aufgelaufenen Teuerung beträgt der Kaufkraftverlust bei der Pensionskassenrente rund 675 Franken pro Jahr. Bei der AHV-Rente ist der reale Rückgang aufgrund des Mischindexes nicht so stark, aber immerhin auch noch fast 370 Franken jährlich. Aufaddiert sind das dann mehr als 1000 Franken.</p>]]></content:encoded><category>AHV</category><category>Finanzen und Steuerpolitik</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/redaktion/photos/illustrativ/steuern-zahlen/Rechnungen-viele_iStock-rawpixel_klein.jpg" length="556986" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-8255</guid><pubDate>Tue, 24 May 2022 10:00:00 +0200</pubDate><title>AHV stärken statt Rentenalter erhöhen</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/ahv-staerken-statt-rentenalter-erhoehen</link><description>Lancierung Volksinitiative «Nationalbankgewinne für eine starke AHV»</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Heute startet die Unterschriftensammlung für die Volksinitiative «Nationalbankgewinne für ein starke AHV». Die Schweizerische Nationalbank (SNB) hat Milliardenerträge aus Negativzinsen und Gewinnen angehäuft. Dieses Geld muss zurück an die Bevölkerung. Die SNB-Initiative will, dass ein Teil der Gewinne an die AHV geht. Die Initiative zeigt, dass solide AHV-Finanzen ohne Rentenalterhöhung möglich sind, und bietet eine Alternative zu den Frontalangriffen des Parlaments auf die Renten. Auf die Abbau-Vorlage AHV 21 kann so oder so verzichtet werden, weil die AHV-Prognosen bis 2032 zu pessimistisch sind. Unter Druck sind hingegen die Altersrenten. Die AHV-Renten halten mit den Lebenshaltungskosten nicht Schritt und die BVG-Renten sinken – auch wegen der Tiefzinspolitik der letzten Jahre. Für viele Rentnerinnen und Rentner reicht das Geld nicht mehr zum Leben. Deshalb braucht es eine Stärkung der AHV mit den Erträgen der Negativzinsen der SNB. Davon profitieren alle.</p><p>Die Schweizer Bevölkerung hat beschlossen, dass die AHV-Rente existenzsichernd sein muss und das in die Verfassung geschrieben. Dieser Entscheid ist bis heute nicht umgesetzt. Im Gegenteil: Die mittlere AHV-Rente beträgt heute noch knapp 1’800 Fr. Das sind 21 Prozent des Durchschnittslohns. Früher waren es mehr als 26 Prozent. Die AHV-Renten müssen daher dringend erhöht und nicht wie geplant abgebaut werden. Bundesrat und Parlament haben mit AHV 21 dennoch Verschlechterungen beschlossen: Allen voran die Erhöhung des Frauenrentenalters, was bei den Frauen zu noch tieferen Renten führt. Wer heute und morgen pensioniert wird, erhält bereits seit Längerem weniger Rente als die Jahrgänge davor. Für Pensionierte bleibt immer weniger zum Leben.</p><h3 class="heading--h5">Gerechte Zusatzfinanzierung der AHV</h3><p>Bereits früher hat die AHV Mittel von der SNB erhalten, wenn diese hohe Gewinne machte. So zum Beispiel im Jahr 2007, als die AHV 7 Mrd. Franken aus dem Verkauf der überschüssigen SNB-Goldreserven erhielt. Eine Ausschüttung an die AHV ist auch deshalb gerechtfertigt, weil die Negativzinsen der SNB auch die Altersvorsorge treffen. Der Nationalrat hat sich beispielsweise dafür ausgesprochen, dass die Erträge der SNB aus den Negativzinsen an die AHV fliessen sollen. Von 2015 bis 2021 hat die SNB 11.3 Mrd. Franken aus den Negativzinsen eingenommen.&nbsp;</p><p>Werden diese Erträge aus den Negativzinsen an die AHV ausschüttet, dürfte das Vermögen der AHV im Jahr 2032 trotz demografischer Alterung nicht geringer sein als heute. Die AHV wäre für die nächsten 10 Jahre finanziert: das zeigt eine Berechnung anhand der Szenarien des Seco und der Finanzverwaltung. Angesichts des Ausschüttungspotenzials der SNB sind zudem jährlich 2 Mrd. Franken Ausschüttung an die AHV realistisch.</p><h3 class="heading--h5">Unabhängigkeit der SNB und Anteil der Kantone unangetastet</h3><p>Durch den Initiativtext ist die Unabhängigkeit der Gelpolitik der Nationalbank in keiner Weise tangiert. Die gesamten Einnahmen aus den Negativzinsen sollen einmalig dem AHV-Fonds überwiesen werden. Die SNB wird in ihrer Anlage- und Rückstellungspolitik nicht eingeschränkt. Die Gewinnausschüttung an die AHV erfolgt nur, wenn die Reserven der SNB besonders hoch sind. Auch der bestehende Anteil der Kantone an den Ausschüttungen ist mit der Initiative weiterhin gewährleistet.</p><h3 class="heading--h5">Nationalbankgewinne gehören der Bevölkerung</h3><p>Die SNB hat in den letzten Jahren Gewinne angehäuft. Die Ausschüttungsreserve ist nach wie vor auf einem historisch hohen Niveau. Dieses Geld der SNB muss so oder so der Bevölkerung zu Gute kommen. Die Ausschüttung der SNB-Gewinne an die AHV stärkt die Altersvorsorge, ohne das Portemonnaie der Arbeitnehmenden zu belasten. Bei der AHV profitieren alle davon. Deshalb lancieren die Gewerkschaften zusammen mit der SP und weiteren PartnerInnen die Volksinitiative «Nationalbankgewinne für eine starke AHV».</p><p>Weitere Informationen und Argumente unter: <strong><a href="https://snb-initiative.ch/?src=mm" target="_blank" class="link--icon--external" rel="noreferrer">www.SNB-Initiative.ch</a></strong></p>]]></content:encoded><category>AHV</category><category>Finanzen und Steuerpolitik</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/redaktion/kampagnen/SNB-Initiative/SNB_Initiative_breit_DE_1200x900.jpg" length="1152176" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-8176</guid><pubDate>Tue, 12 Apr 2022 13:26:04 +0200</pubDate><title>Jetzt endlich etwas für die Leute tun!</title><link>https://www.sgb.ch/themen/wirtschaft/detail/jetzt-endlich-etwas-fuer-die-leute-tun</link><description>Kantonale Rechnungsabschlüsse</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Rekordverdächtige Überschüsse trotz Pandemie– und völlig falsche Rezepte, wie damit umzugehen ist: So präsentiert sich die Lage der Kantonsfinanzen nach Publikation der Rechnungsabschlüsse 2021.</p><p class="heading--h4">5.2 Milliarden mehr in den Kassen als budgetiert</p><p>Nach Vorliegen fast sämtlicher Rechnungsabschlüsse der Kantone für das vergangene Jahr drängt sich eine einfache Feststellung auf: Die Kantone schwimmen im Geld. Kumuliert betrachtet erzielten die Kantone in den Erfolgsrechnungen einen Überschuss von 2.7 Milliarden Franken. Dies, nachdem sie in den Budgets noch von einem Defizit von 2.5 Milliarden ausgegangen waren. Die FinanzdirektorInnen lagen also um sage und schreibe 5.2 Milliarden Franken daneben. Mit Ausnahme von drei Kantonen sind sämtliche Abschlüsse stark positiv, die Budgets waren hingegen fast überall noch rot.</p><p>Zugegeben: Zum Zeitpunkt der Erstellung der Budgets 2021 (Herbst 2020) war es nicht gerade einfach, den Gang der Wirtschaftsentwicklung zuverlässig zu prognostizieren, hoch waren insbesondere die pandemiebedingten Unsicherheiten. Dazu kam, dass die Nationalbank zusammen mit dem Bund noch während des Rechnungsjahres beschloss, den Kantonen eine höhere Gewinnausschüttung zukommen zu lassen. Aber dennoch: der erzielte Budgetierungsfehler ist dermassen hoch, dass die beschriebenen Faktoren bei weitem nicht ausreichende Erklärungen liefern.</p><p>Denn zwei weitere, sehr wohl beeinflussbare Faktoren spielen ebenfalls eine entscheidende Rolle: Erstens halten die FinanzdirektorInnen sogar in Pandemiezeiten an der zumindest unseriösen Tradition einer absehbar massiven Fehlbudgetierung fest. Letztere war bereits in den Vorjahren in den meisten Kantonen eine immer wiederkehrende Gegebenheit (nicht selten mit Abweichungen im zweistelligen Prozentbereich), wie der SGB in seinen Analysen zu den Kantonsfinanzen immer wieder aufgezeigt hat. Und zweitens waren die Kantone äusserst erfolgreich darin, den finanziellen Zusatzaufwand der pandemiebedingten Stützungsmassnahmen fast ausschliesslich dem Bund aufzuhalsen («Ddu hast die Schliessungen befohlen, also zahlst du!»): je nachdem wie man rechnet, gingen davon bis zu 90 Prozent auf das Konto der Bundeskasse.</p><p class="heading--h4">Nicht die Überschüsse sind das Problem, sondern der Umgang damit</p><p>Unter dem Strich wurden die Kantonskassen damit nicht zu Geschädigten, sondern fast schon zu Profiteuren der finanzpolitischen Auswirkungen der Pandemie. Das wäre nicht weiter zu beanstanden, wenn die Kantone diese Situation für Bevölkerung und Wirtschaft auch sinnvoll und produktiv zu nutzen wüssten. Doch leider ist das Gegenteil der Fall. Denn zunächst fliesst in den meisten Kantonen ein Grossteil der überzielten Überschüsse umgehend in die Tresore der Schuldenbremsen, welche in den meisten Kantonen noch viel strenger wirken als auf Bundesebene. Anstatt also die Mittel gezielt produktiv einzusetzen, fliessen sie völlig sinnbefreit in den weiteren Vermögensaufbau. Und dies, obwohl der Investitionsbedarf unbestritten gross ist – man denke nur an den klima- und versorgungspolitisch höchst dringenden Umbau der Energieproduktion, an den sich nach der Pandemie immer mehr zuspitzenden Pflegenotstand oder etwa auch an die Finanzierung des Gesundheitswesens (siehe unten).</p><p>Anstatt solche Zukunftsprojekte kreativ und mit den dafür notwendigen Mitteln anzugehen, setzen die Kantone – über die Schuldenbremse hinaus – vielerorts nur wieder auf die abgedroschene Strategie der Steuersenkungen: In mehr als der Hälfte der Kantone wurden im Rahmen der vergangenen Budgetberatungen Steuersätze und -füsse für juristische und/oder natürliche Personen gesenkt, oder solche Entscheide stehen kurz bevor. Dort, wo die Regierungen auf solche Projekte verzichteten, wurden sie stattdessen von den Parlamenten durchgesetzt (so etwa im Kanton Zürich). Diese Situation mutet wirklich paradox an, ist doch gleichzeitig allen Verantwortlichen bewusst, dass die von der OECD geforderte Einführung eines minimalen Gewinnsteuersatzes von 15 Prozent unmittelbar bevorsteht, und damit in den meisten Kantonen eine Steuererhöhung. In gewissen Kantonen werden somit die soeben beschlossenen Steuersenkungen zur Makulatur, noch bevor sie überhaupt umgesetzt werden können. Und das ist auch richtig.</p><p class="heading--h4">Endlich die Unterfinanzierung der Prämienverbilligungen aufheben</p><p>Die Kantone sollten sich heute umgekehrt endlich ernsthaft überlegen, weshalb sie trotz rekordmässig tiefer Steuern fortdauernd Überschüsse erzielen (und dies sogar während beziehungsweise nach einer Pandemie). Die Antwort ist simpel: Weil sie zu wenig ausgeben.</p><p>Ein frappantes Beispiel ist das Gesundheitswesens: Nirgendwo in Europa fliessen so wenig öffentliche Gelder in die Grundversorgung wie hierzulande, wo die Haushalte stattdessen eine zunehmend untragbare Last von Kopfprämien und direkter Kostenbeteiligung zu stemmen haben. Der Anteil der Prämienverbilligungen an der Finanzierung der Grundversicherung – neben der Spitalfinanzierung der Kantone das einzige steuerfinanzierte Element – hat sich in den letzten 10 Jahren sogar noch halbiert. Und dafür sind fast ausschliesslich die Kantone verantwortlich. Noch mehr zu verantworten werden sie diesbezüglich im kommenden Herbst haben. Dann nämlich steht mit grosser Wahrscheinlichkeit eine massive Prämienerhöhung an. Nichts wäre deshalb vordringlicher, als nun endlich eine massive Erhöhung der Mittel für Prämienverbilligungen zu beschliessen – sowohl auf Bundes- als auch auf Kantonsebene.</p>]]></content:encoded><category>Finanzen und Steuerpolitik</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/_processed_/d/b/csm_Geldscheine-Taschenrechner_iStock-disqis_925475424_4176b275e8.jpg" length="210876" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-8150</guid><pubDate>Tue, 05 Apr 2022 10:47:02 +0200</pubDate><title>Nein zur Abschaffung der Verrechnungssteuer: Referendum eingereicht</title><link>https://www.sgb.ch/themen/wirtschaft/detail/nein-zur-abschaffung-der-verrechnungssteuer-referendum-eingereicht</link><description></description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Ein breites Referendumsbündnis hat heute bei der Bundeskanzlei in Bern knapp 60’000 beglaubigte Unterschriften gegen die ersatzlose Abschaffung der Verrechnungssteuer auf Zinsen aus inländischen Obligationen eingereicht. Der Schweizerische Gewerkschaftsbund wird diese ungerechte Steuersenkung bekämpfen.</p><p>Die Verrechnungssteuer ist eine Sicherungssteuer, damit Anleger ihre Erträge korrekt versteuern – oder im gegenteiligen Fall wenigstens 35 Prozent davon abliefern müssen. Schafft man sie ab, wie es das Parlament auf Bestellung von Banken- und Konzernlobby beschlossen hat, ist dies ein Freipass zur Steuerkriminalität für Vermögende aus dem In- und Ausland auf Kosten der Allgemeinheit. Aber auch eine krasse Ungleichbehandlung: wer ein normales Sparkonto hat, bleibt weiterhin der Verrechnungssteuer unterstellt.</p><p>Während Steuerkriminelle und Grossanleger entlastet werden, geraten Arbeitnehmende wegen steigenden Krankenkassenprämien und Mieten zusehends unter Druck. «Die Rechten vergrössern diese Ungleichheit immer weiter», sagt SGB-Präsident und SP-Nationalrat Pierre-Yves Maillard. «Die Arbeitnehmenden, die auf ihr Sparkonto weiterhin Verrechnungssteuer bezahlen müssen, werden zu spüren bekommen, dass der öffentlichen Hand wegen der enormen Steuerausfälle Geld für wichtige Aufgaben fehlen wird.»</p>]]></content:encoded><category>Finanzen und Steuerpolitik</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/redaktion/photos/aktionen/PYM_Verrechnungssteuer_Referendum_UEbergabe.jpeg" length="1008333" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-8061</guid><pubDate>Sun, 13 Feb 2022 14:16:12 +0100</pubDate><title>Jetzt braucht es endlich Entlastungen für die Arbeitnehmenden</title><link>https://www.sgb.ch/themen/wirtschaft/detail/jetzt-braucht-es-endlich-entlastungen-fuer-die-arbeitnehmenden</link><description>Abschaffung der Emissionsabgabe verhindert</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Die Abstimmenden haben eine weitere Steuersenkung für die Unternehmen klar verworfen. Der Schweizerische Gewerkschaftsbund hat sich gegen die Abschaffung der Emissionabgabe engagiert, weil es einen Richtungswechsel braucht. Jetzt haben die Entlastung der Arbeitnehmenden und die Förderung der Kaufkraft höchste Priorität. Insbesondere die zunehmende Belastung durch die Krankenkassenprämien muss in Angriff genommen werden. Das Parlament muss im Rahmen der Behandlung der Volksinitiative zur Erhöhung der Prämienverbilligungen die Chance packen, endlich einen verteilungspolitischen Entscheid zu Gunsten der arbeitenden Bevölkerung zu treffen.</p><p>Vor dem Hintergrund der steigenden Mieten- und Abgabenlast hat das wuchtige Nein der Schweizer Stimmberechtigten zur Abschaffung der Stempelsteuer auf Emissionen nichts Überraschendes. Sie haben den Versuch gestoppt, Unternehmen und deren Besitzer weiter zu entlasten. Unternehmen nutzen die öffentlichen Dienstleistungen und die öffentliche Infrastruktur unabhängig davon, ob sie Gewinne machen oder nicht. Ohne Stempelsteuer hätte sich aber ein Teil der Firmen gar nicht mehr an der Finanzierung der öffentlichen Dienstleistungen beteiligt.</p><p>Angesichts der Kaufkraftprobleme der Haushalte war die Unangemessenheit dieser Vorlage evident. Trotz Aufschwung sind die Nettoeinkommen vieler Normalverdiener-Haushalte gesunken. Die steigenden Krankenkassenprämien haben die bescheidenen Lohnerhöhungen in den letzten Jahren mehr als weggefressen. Normalverdienende haben immer mehr Schwierigkeiten, mit dem Geld über die Runden zu kommen.</p><p>Nach der USR III und den ungerechten pauschalen Kinderabzügen ist zum dritten Mal eine unausgeglichene Steuervorlage des Parlaments in einer Volksabstimmung gescheitert. Es wäre an der Zeit, dass das Parlament auf das klare Signal hört: Nach Jahren der Entlastungen für Unternehmen, Vermögende und Grossverdienende braucht es jetzt politische Entscheide zur Stärkung der Kaufkraft.</p><p>Prioritär muss das Problem der unerträglich gewordenen Last der Krankenkassenprämien angegangen werden, die einkommenspolitisch degressiv wirken. Es braucht mehr Prämienverbilligungen, so dass niemand mehr als 10 Prozent des Einkommens für die Prämien ausgeben muss. Die Behandlung der Prämienentlastungsinitiative im Parlament bietet die Chance, noch in dieser Legislaturperiode endlich eine steuerpolitische Vorlage zum Abschluss zu bringen, die der ganzen Bevölkerung nützt.</p>]]></content:encoded><category>Finanzen und Steuerpolitik</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/redaktion/kampagnen/stempelsteuer-droitdetimbre/stempel_d.jpg" length="353169" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-8013</guid><pubDate>Tue, 11 Jan 2022 10:30:00 +0100</pubDate><title> 3 Milliarden für Prämienverbilligungen statt neue Steuergeschenke für Reiche</title><link>https://www.sgb.ch/themen/gewerkschaftspolitik/detail/3-milliarden-fuer-praemienverbilligungen-statt-neue-steuergeschenke-fuer-reiche</link><description>SGB-Jahresmedienkonferenz 2022</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">In der Krise waren fast ausschliesslich Haushalte mit niedrigem und mittlerem Einkommen von Kaufkraftverlust betroffen. Damit hat die Krise vor allem diejenigen getroffen, deren Einkommen bereits vorher kaum vom Fleck kamen. In dieser angespannten Lage muss die arbeitende Bevölkerung entlastet werden, doch Bundesrat und Parlament planen insgesamt gegen 3 Milliarden Franken Steuersenkungen für grosse Vermögen und hohe Einkommen. Gleichzeitig sind AHV-Kürzungen und Rentensenkungen bei den Pensionskassen geplant. Der Schweizerische Gewerkschaftsbund setzt sich im sozial- und einkommenspolitischen Schlüsseljahr 2022 für einen Kurswechsel zugunsten der Arbeitnehmenden ein. Mit mehreren Referenden, Initiativen und konkreten Arbeitskämpfen der Gewerkschaften. Damit der Aufschwung bei der Bevölkerung ankommt und die Löhne und Renten endlich wieder steigen.</p><p>Die Corona-Krise hat die Lage vieler Arbeitnehmender in den letzten zwei Jahren wesentlich verändert. Dank Kurzarbeit und den weiteren Lohngarantien (EO) konnte zwar eine Katastrophe verhindert werden, und die Arbeitslosigkeit geht seit einigen Monaten wieder zurück. Dennoch bleiben schmerzhafte Spuren und Verwundbarkeiten, insbesondere bei Arbeitnehmenden mit tieferen Einkommen sowie Jüngeren und Älteren. Bei den über 60-Jährigen ist der Aufschwung bisher noch kaum angekommen. Von ihnen sind nach wie vor mehr arbeitslos als vor der Krise. Auf der anderen Seite sind knapp 25’000 Personen im Alter von 15 bis 24 Jahren weniger erwerbstätig als vor dem Corona-Ausbruch. Im Aufschwung sind leider viele unsichere Stellen entstanden. &nbsp;Die Zahl der temporär Angestellten stieg 2021 beispielsweise um mehr als 10 Prozent.</p><p>Viele Arbeitnehmende haben zunehmend Mühe, mit dem Einkommen über die Runden zu kommen. Die Belastung durch die Krankenkassenprämien ist für viele unerträglich geworden. Die Löhne stiegen von 2016 bis 2022 real um nur 0.2 Prozent pro Jahr und hinken der Wirtschaftsentwicklung hinterher.</p><p>Statt diese Probleme anzugehen, arbeiten Bundesrat und Parlament in die Gegenrichtung. Sie planen Steuersenkungen von gegen 3 Mrd. Franken pro Jahr für Vermögende, GutverdienerInnen und Unternehmen. Die zunehmend unerträgliche Prämienlast in der Krankenversicherung wird hingegen nicht beseitigt.</p><p class="heading--h4">Es braucht mehr, nicht weniger AHV</p><p>2022 wird das schweizerische Drei-Säulen-Modell 50 Jahre alt. Bei der Einführung waren nicht nur existenzsichernde AHV-Renten vorgesehen, sondern auch Pensionskassen mit klaren Leistungsgarantien und einem Teuerungsausgleich. So soll die PK-Rente die Weiterführung des bisherigen Lebensstandards ermöglichen. Von diesem Verfassungsziel entfernen wir uns immer weiter. Die AHV ist nicht existenzsichernd und die Pensionskassenrenten sinken immer weiter. Den zukünftigen RentnerInnen bleibt immer weniger zum Leben.</p><p>Aus der Altersvorsorge ist mittlerweile ein boomendes Geschäft geworden, daher sind die Angriffe auf die AHV – an der Anbieter wie Pensionskassen, Banken oder Versicherungen nichts verdienen – nicht neu und wenig überraschend. Neu ist die Wucht. Der erste konkrete Angriff droht mit AHV 21: ein AHV-Abbau zulasten der Frauen. Dann die BVG-Reform der Banken und Versicherungen mit massiven Rentenverlusten. Schliesslich wollen Arbeitgeber und bürgerliche Parteien das Rentenalter bis auf 67 Jahre erhöhen. Wobei sie Wasser predigen und Wein trinken, denn wer von ihnen es sich leisten kann, geht früher in Rente: Die Frühpensionierungsquote in der Kredit- und Versicherungsbranche ist 50 Prozent höher als der schweizweite Durchschnitt. Der SGB wird all diese Rentenverschlechterungen entschieden bekämpfen. Angesichts der sinkenden PK-Renten braucht es mehr und nicht weniger AHV.</p><p class="heading--h4">Massnahmen zur Einkommensverbesserung für Normalverdienende und Senkung der Erwerbslosigkeit</p><p>Aus wirtschaftspolitischer Sicht sind für den SGB im Jahr 2022 insbesondere folgende Massnahmen prioritär:</p><ul><li>In der Einkommens- und Steuerpolitik braucht es sozialpolitische Verbesserungen für die Haushalte mit mittleren und tieferen Einkommen statt Steuersenkungen für die Oberschicht. Die für Steuersenkungen vorgesehenen knapp 3 Mrd. Franken müssen in die Prämienverbilligungen fliessen.</li><li>Eine konsequentere Bekämpfung der Frankenüberbewertung. Sie hat dazu geführt, dass die Erwerbslosigkeit in der Schweiz mit 5 Prozent viel höher ist als in Deutschland (3.3 Prozent). Sollte die EZB die Geldpolitik normalisieren, kann die SNB mit Zinserhöhungen zuwarten.</li><li>Eine stärkere Unterstützung der über 60-Jährigen bei der Stellensuche in den RAV, wie das im Impulsprogramm zur Begrenzungsinitiative vorgesehen war.</li><li>Generelle Lohnerhöhungen und endlich ein 13. Monatslohn für alle.</li><li>GAV mit guten Mindestlöhnen und Arbeitsbedingungen in allen Branchen. Prioritär insbesondere auch in wachsenden Branchen mit problematischen Arbeitsbedingungen wie bei den Kurieren.</li><li>Angesichts der Omikron-Variante muss der Bundesrat die Lohngarantien in der Kurzarbeit lückenlos verlängern. Wenn das Test-/Contact-Tracing-Regime überlastet wird, muss der Fokus auf die vulnerablen Personen gerichtet werden.</li></ul>]]></content:encoded><category>Schweiz</category><category>Gesundheit</category><category>Berufliche Vorsorge</category><category>AHV</category><category>Finanzen und Steuerpolitik</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/redaktion/docs/mk-cp/210107/210107_JMK-Totale.jpg" length="463998" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-7951</guid><pubDate>Mon, 22 Nov 2021 16:20:06 +0100</pubDate><title>Kantonsfinanzen: Schädlichen Vermögensaufbau verhindern</title><link>https://www.sgb.ch/themen/wirtschaft/detail/kantonsfinanzen-schaedlichen-vermoegensaufbau-verhindern</link><description>Dossier Nr. 148</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Die jährliche SGB-Analyse der Kantonsfinanzen zeigt auf, dass die Kantone finanziell relativ komfortabel durch die Coronakrise gekommen sind. Umso mehr Spielraum bleibt für eine aktive Ausgabenpolitik – und die immergleichen Fehler der Vergangenheit müssen endlich unterlassen werden.</p><p class="heading--h4">Finanzsituation sehr komfortabel</p><p>Im Zuge der Coronakrise haben im Jahr 2020 viele Kantone Mehrausgaben für Stützungsmassnahmen beschlossen und diese dann in den Budgets 2021 fest eingeplant. So stiegen die geplanten Gesamtausgaben kumuliert um 2.1 Milliarden Franken. Für den Rechnungsabschluss 2021 muss aber mit deutlich tieferen effektiven Ausgaben gerechnet werden. Dies einerseits wegen der überraschend guten wirtschaftlichen Entwicklung und andererseits aufgrund der Tatsache, dass letztlich nicht die Kantone, sondern der Bund den Löwenanteil der Krisenmassnahmen finanziert hat. Betrachtet man die in den Budgets 2022 geplanten Gesamtausgaben der Kantone, so lässt sich weitgehend eine Normalisierung feststellen: Kumulativ steigen die Ausgaben im Vergleich zum Budget 2021 um 1.9 Prozent beziehungsweise 2.2 Milliarden (dazu der Vorkrisenvergleich: Im Budget 2020 stiegen die Ausgaben um 2.5 Prozent respektive 3.0 Milliarden). Nur vier Kantone planen mit sinkenden Ausgaben, darunter der Kanton St. Gallen, der mit einem geplanten, völlig unnötigen 100-Millionen-Franken-Sparpaket negativ aus der Reihe tanzt.</p><p>Die Kantone stehen aber nicht nur ausgaben-, sondern auch einnahmenseitig sehr gut da. Sogar im «Pandemiejahr» 2020 waren ihre Steuererträge insgesamt erstaunlicherweise höher als im Vorkrisenjahr 2019. Auch für das kommende Budgetjahr rechnen fast alle Kantone mit steigenden Einnahmen. Durchschnittlich sollen diese um 4 Prozent beziehungsweise kumulativ um 1.6 Milliarden Franken zunehmen. Vergleicht man die für 2022 budgetierten Steuereinnahmen mit dem Budget 2019, erhöhen sich die Fiskaleinnahmen der Kantone um 3 Prozent beziehungsweise 800 Millionen und übersteigen damit das Vorkrisenniveau klar.</p><p class="heading--h4">Fehlbudgetierung und Vermögensaufbau</p><p>Die meisten Kantone budgetieren seit Jahren zu pessimistisch, das heisst sie weisen systematisch bessere Rechnungsabschlüsse auf. Im nächsten Jahr wird dieser «Budgetierungsfehler» schon alleine durch die Gewinne der Nationalbank (SNB) noch massiv zunehmen: Aufgrund der aktuellen Wirtschaftsentwicklung und der Bilanzlage der SNB kann auch für das kommende Jahr fest mit einer maximalen, beziehungsweise sechsfachen Gewinnausschüttung gerechnet werden, doch nur knapp die Hälfte der Kantone budgetiert dies auch so. Sieben Kantone planen sogar nur mit einer zwei- oder dreifachen Ausschüttung. Addiert man das von den Kantonen bewusst nicht budgetierte Ausschüttungsvolumen zusammen, ergibt sich ein Gesamtbetrag von fast einer Milliarde Franken. Anstatt, dass diese Mittel in nützliche Ausgaben fliessen – Bedarf gäbe es schon alleine bei den Prämienverbilligungen mehr als genug –, werden sie Ende 2022 fast überall zu einer weiteren, unnötigen und teuren (Negativzinsen!) Vermögensakkumulation beitragen.</p><p class="heading--h4">Steuersenkungen: Wie lange noch?</p><p>Steuerpolitisch hätte man nach den grossen Senkungen und Umwälzungen der vergangenen Jahre («STAF-Umsetzung» in den Kantonen) zunächst mit etwas Stabilität rechnen können, doch es kam anders: Fast die Hälfte der Kantone plant für 2022 oder spätestens 2023 weitere Steuersenkungen, sei es für Unternehmen oder wohlhabende Haushalte oder gar beide. Diese neue Runde im Steuerwettbewerb ist absolut unnötig und letztlich für alle schädlich, denn die Kantone konkurrieren schon langen nicht mehr mit vergleichbaren internationalen Wirtschaftsstandorten (wo die Steuerbelastung fast überall höher liegt), sondern kannibalisieren sich nur selbst. Sehr bald ändern dürfte sich dies aber durch die unmittelbar bevorstehende Einführung der von der OECD beschlossenen 15-prozentigen Mindestgewinnsteuer. Ein Grossteil der Schweizer Kantone wird davon betroffen sein, weshalb man nun gut daran täte sich «nach oben zu koordinieren», statt absurderweise weiter «nach unten zu konkurrieren».</p>]]></content:encoded><category>Finanzen und Steuerpolitik</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/_processed_/0/5/csm_Zahlungsfristen_Kalender_Geld_Rechner_ist-doucefleur-899321150_be97c09046.jpg" length="115726" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-7761</guid><pubDate>Tue, 05 Oct 2021 11:03:26 +0200</pubDate><title>Nein zum Stempelsteuer-Bschiss</title><link>https://www.sgb.ch/themen/wirtschaft/detail/70000-unterschriften-nein-zum-stempelsteuer-bschiss</link><description>Referendum eingereicht – 70&#039;000 Unterschriften übergeben</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">An die 70'000 Unterschriften gegen den Stempelsteuer-Bschiss konnten heute offiziell eingereicht werden. Das Referendum richtet sich gegen ein Steuergeschenk für Topeinkommen in Höhe von jährlich mindestens 250 Millionen Franken in einem ersten Schritt. Gesamthaft sind sogar neue Privilegien im Umfang von über 2 Milliarden Franken geplant. Nur rund 55 Grosskonzerne würden von den neuen Privilegien profitieren.</p><p>Der Schweizerische Gewerkschaftsbund SGB hatte gemeinsam mit SP und Grünen das Referendum ergriffen, nachdem das Parlament beschlossen hatte, die Emissionsabgabe auf Eigenkapital abzuschaffen. Dieses neue Steuerprivileg ist unfair, denn es würde nur Krisengewinner und Grossverdiener entlasten, während Arbeitnehmende leer ausgingen.</p><p>Dieser Stempelsteuer-Bschiss würde jährlich rund 250 Millionen Franken kosten. In weiteren Schritten sind zudem neue Privilegien für Konzerne im Umfang von über 2 Milliarden Franken geplant. Pierre-Yves Maillard, Präsident des Schweizerischen Gewerkschaftsbund erklärt: «Reiche Anleger und Topeinkommen steuerlich begünstigen ist im heutigen Kontext besonders unverschämt. Die Kaufkraft der Arbeitnehmenden mit tiefen und mittleren Löhnen ist stark unter Druck. Die Abschaffung der Stempelsteuer bringt ihnen nichts, die Konsequenzen der Einnahmeverluste werden sie hingegen schmerzhaft zu spüren bekommen, wenn z. B. bei den Prämienverbilligungen gespart wird.»</p><p>Die Einnahmenausfälle aus der Stempelsteuer würden mehrere hundert Millionen Franken bedeuten – jedes Jahr. Das erhöhte den Spardruck auf wichtige Dienstleistungen und Einrichtungen. Das Geld wird von Spitälern, ÖV und Schulen gebraucht. Damit einige wenige profitieren können, müssten alle Verschlechterungen hinnehmen.</p>]]></content:encoded><category>Finanzen und Steuerpolitik</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/redaktion/photos/veranstaltungen/211005_PYM-stempelsteuer-droitdetimbre.jpg" length="306268" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-7752</guid><pubDate>Sun, 26 Sep 2021 10:22:44 +0200</pubDate><title>Der SGB steht weiterhin für eine gerechte und ausgewogene Steuerpolitik ein</title><link>https://www.sgb.ch/themen/wirtschaft/detail/der-sgb-steht-weiterhin-fuer-eine-gerechte-und-ausgewogene-steuerpolitik-ein</link><description>Ablehnung der 99-Prozent-Initiative</description><content:encoded><![CDATA[<p>Der Schweizerische Gewerkschaftsbund (SGB) begrüsst das klare Ja zur «Ehe für alle» in der heutigen Abstimmung. Deren Einführung ist auch ein wichtiger Schritt für mehr Gleichstellung in der Arbeitswelt. Die Gefahr von Benachteiligungen am Arbeitsplatz wird dadurch verringert. Zudem können gleichgeschlechtliche Paare zukünftig auch von gesamtarbeitsvertraglichen oder firmeninternen Regelungen zugunsten von Ehepaaren profitieren.</p><p>Bedauerlich ist hingegen die Ablehnung der 99-Prozent-Initiative, welche mehr Mittel für überfällige soziale Verbesserungen bereitgestellt hätte. Für viele Gering- und Normalverdienende sind die Krankenkassenprämien mittlerweile eine enorme finanzielle Belastung, die dringend verringert werden muss. In den letzten Jahrzehnten haben jedoch die höchsten Einkommen am meisten von Steuererleichterungen profitiert. Dividenden und Zinsen werden in der Schweiz besonders vorteilhaft besteuert, und es gibt weder eine eidgenössische Vermögenssteuer noch eine Besteuerung von Kapitalgewinnen.</p><p>Die Lösung der Kaufkraftprobleme der Bevölkerung hat für den SGB weiterhin oberste Priorität: es braucht höhere Prämienverbilligungen. Und alle Pläne zur Senkung diverser Abgaben für AktionärInnen und die Vermögendsten müssen gestoppt werden. Der erste Schritt in diese Richtung ist das Referendum gegen die Abschaffung der Stempelsteuer.</p>]]></content:encoded><category>Finanzen und Steuerpolitik</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/_processed_/d/b/csm_Geldscheine-Taschenrechner_iStock-disqis_925475424_4176b275e8.jpg" length="210876" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-7701</guid><pubDate>Mon, 23 Aug 2021 11:15:35 +0200</pubDate><title>Prämienverbilligungen statt Steuergeschenke!</title><link>https://www.sgb.ch/themen/wirtschaft/detail/praemienverbilligungen-statt-steuergeschenke</link><description>Abstimmung vom 26. September: Der SGB unterstützt die 99-Prozent-Initiative</description><content:encoded><![CDATA[<p>Was würden Sie tun, wenn Sie 26 Millionen Franken hätten? Für die allermeisten Leute ist so viel Geld fast unvorstellbar. Für die reichsten 50’000 in der Schweiz ist das hingegen Alltag! Dieses reichste Prozent besitzt 43 Prozent aller Vermögen. Sie besitzen Firmen, Mehrfamilienhäuser, Wald und Landwirtschaftsland und machen damit ihre Geschäfte. Die Dividenden und Mieteinnahmen bringen viel Geld – rasch einmal bis zu einer Million Franken Einkommen pro Jahr.</p><p>Durch den Boom bei den Aktien und den Immobilien sind die Reichsten sogar noch reicher geworden. Die Vermögens- und Einkommensschere ist seit den 1990er Jahren aufgegangen. 1990 besass das reichste Prozent erst 33 Prozent aller Vermögen. Neben dem Boom auf den Finanzmärkten haben sie auch von der Steuerpolitik profitiert. Viele Kantone haben die Einkommenssteuern spürbar gesenkt. Die Vermögenssteuern wurden vielerorts halbiert. Und die Erbschaftssteuern für direkte Nachkommen abgeschafft.</p><p>Ganz anders ist die Situation für uns Gering- und NormalverdienerInnen. Dank den gewerkschaftlichen Kampagnen für bessere und Mindestlöhne ging es zwar beim Lohn sukzessive aufwärts. Doch die Politik war leider nicht auf unserer Seite. Weil Bund und Kantone lieber die Steuern für die Oberschicht senkten, als die Prämienverbilligungen für die Krankenkassen aufzustocken, wurden die Krankenkassenprämien für viele Haushalte zu einer immer grösseren Belastung. Sie verschlingen heute oft mehr als 10 Prozent des Einkommens. Dazu kommen die immer weiter steigenden Mieten und die Wohnungsknappheit in den Zentren. Viele Familien und Haushalte haben immer mehr Mühe, mit ihrem Lohn oder ihrer Rente über die Runden zu kommen.</p><p>Die VertreterInnen der Oberschicht und der Wirtschaft in National- und Ständerat haben das aber immer noch nicht begriffen. Sie bereiten weitere Steuersenkungen für AktionärInnen und Anleger vor. Wer Obligationen hat, soll keine Verrechnungssteuer mehr zahlen müssen. Die Ausgabe von Aktien soll künftig steuerfrei sein (Abschaffung der Emissionsabgabe bei der Stempelsteuer). Und die Renten in der Altersvorsorge sollen sinken – damit die GrossverdienerInnen weniger Beiträge bezahlen müssen. Der SGB bekämpft diese Vorhaben mit dem Referendum.</p><p>Die 99-Prozent-Initiative geht noch weiter und verlangt eine längst überfällige Wende zugunsten der Normalbevölkerung. Sie will die Kapitaleinkommen der TopverdienerInnen höher besteuern. Die zusätzlichen Steuereinnahmen sollen der Bevölkerung zugutekommen. Beispielsweise indem die Prämienverbilligungen bei den Krankenkassen endlich erhöht werden und die AHV-Renten wieder steigen. Darum unterstützt der SGB diese Initiative.<br> &nbsp;</p><p class="text-center"><a href="/aktuell/kampagnen/ungleichheit-bekaempfen-kapitaleinkommen-gerecht-besteuern" class="button">Kampagnenseite des SGB</a></p>]]></content:encoded><category>Finanzen und Steuerpolitik</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/_processed_/1/a/csm_VisualF4___2_von_6__43d9649b65.jpg" length="247500" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-7755</guid><pubDate>Mon, 23 Aug 2021 10:37:00 +0200</pubDate><title>Ungleichheit bekämpfen – Kapitaleinkommen gerecht besteuern!</title><link>https://www.sgb.ch/aktuell/kampagnen/ungleichheit-bekaempfen-kapitaleinkommen-gerecht-besteuern</link><description>Am 26. September JA zur 99%-Initiative</description><content:encoded><![CDATA[]]></content:encoded><category>Finanzen und Steuerpolitik</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/redaktion/photos/kampagnen/99prozent/99proz_grafik.png" length="46151" type="image/png"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-7655</guid><pubDate>Tue, 29 Jun 2021 09:59:57 +0200</pubDate><title>Nein zum Stempelsteuer-Bschiss</title><link>https://www.sgb.ch/aktuell/kampagnen/nein-zum-stempelsteuer-bschiss</link><description>Das Parlament hat beschlossen, die Emissionsabgabe auf Eigenkapital abzuschaffen. Damit würden unzählige Finanztransaktionen gänzlich steuerbefreit.</description><content:encoded><![CDATA[]]></content:encoded><category>Finanzen und Steuerpolitik</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/redaktion/kampagnen/stempelsteuer-droitdetimbre/StempelsteuerNein_4-3.png" length="72709" type="image/png"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-7356</guid><pubDate>Tue, 01 Dec 2020 11:10:00 +0100</pubDate><title>Dossier 145: Analyse der Kantonsfinanzen</title><link>https://www.sgb.ch/themen/wirtschaft/detail/dossier-145-analyse-der-kantonsfinanzen</link><description>Budget 2021 / AFP 2022-2024</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Um zu verhindern, dass aus der gegenwärtigen Krise eine dauerhafte Rezession wird, ist es dringend nötig, nicht bei den Stützungsmassnahmen zu sparen, Löhne weiterhin zu garantieren und Arbeitsplätzen zu erhalten. Diese Aufgabe hat nicht nur der Bund, sondern auch die Kantone: Sie verfügen über beträchtliche finanzielle Mittel, wie eine vom Schweizerischen Gewerkschaftsbund vorgelegte detaillierte Analyse der kantonalen Budgets für 2021 zeigt. Vor der Krise verfügten die Kantone über ein Nettovermögen von 40 Milliarden Franken. Die Kantone müssen darum jetzt handeln und ihre Rolle als Stabilisatoren voll wahrnehmen, statt Ausgaben zu kürzen oder Unternehmenssteuern zu senken: Die ausserordentliche Situation erfordert eine ausserordentliche Reaktion – auch in den Kantonen.</p><p>Die Hochkonjunktur der vergangenen Jahre ist mit der Coronapandemie zu einem abrupten Ende gekommen. Auf die Finanzen der Kantone hatte dies bereits unmittelbare Auswirkungen, wie es die heute vom SGB veröffentlichte Studie zu den Kantonsfinanzen zeigt.</p><p class="heading--h4">Krise entlarvt verfehlte Steuerpolitik</p><p>Kumuliert betrachtet budgetieren die Kantone insgesamt einen Rückgang der Fiskaleinnahmen um 1.67 Milliarden im Jahr 2021. Die Steuereinnahmen sind aber nicht nur konjunkturbedingt, sondern auch aufgrund steuerpolitischer Entscheide rückläufig. So treten vielerorts kantonale Steuergesetzrevisionen in Kraft. Diese wurden leider zu oft zum Anlass genommen, erneut einen Steuerwettlauf für tiefere Gewinnsteuern loszutreten. Zuletzt hat sogar der Kanton Nidwalden – mit den bereits seit Längerem schweizweit, ja weltweit tiefsten Unternehmenssteuern – kürzlich eine weitere Senkung des Gewinnsteuersatzes beschlossen. Der Kanton Zug, ebenfalls Tiefsteuerkanton, hat als «Konjunkturmassnahme» ebenfalls eine temporäre Senkung des Steuerfusses beschlossen. Dieser desaströse Steuerwettbewerb ist gerade in der aktuellen Krise absolut kontraproduktiv.</p><p class="heading--h4">Ausserordentliche Situation erfordert ausserordentliche Massnahmen</p><p>Die Kantone müssen in dieser ausserordentlichen wirtschaftlichen Situation auch finanzpolitisch ausserordentlich reagieren. Nun braucht es überall eine aktive Finanz- und Konjunkturpolitik, so dass es alle möglichst gut durch die Pandemie schaffen. Zu diesem Zweck müssen die Kantone rasch zugunsten der krisengeschwächten Branchen aktiv werden. Nachdem, auch auf Druck der Gewerkschaften, die Härtefall-Regelungen auf Bundesebene beschleunigt in Kraft treten werden, braucht es jetzt die kantonalen Entscheidungen, mehr Mittel als bisher geplant bereit zu stellen, um damit den Bedarf zu decken.</p><p>Der einzig vernünftige Weg ist, das Niveau an öffentlichen Investitionen beizubehalten oder weiterzuentwickeln. Dennoch budgetieren neun Kantone für das kommende Jahr – teils massiv – tiefere Nettoinvestitionen (Solothurn, Obwalden, Neuenburg, Bern, St. Gallen, Graubünden, Aargau, Tessin und Jura – in absteigender Reihenfolge). Eine solche Investitionspolitik ist nichts als kurzsichtig und kann katastrophale Folgen haben. Das Vertagen von Investitionen belastet zukünftige Generationen viel stärker als jede neue Verschuldung – insbesondere bei den gegenwärtig tiefen Zinssätzen. Dasselbe gilt für die Bundesebene.</p><p class="heading--h4">Unzureichende Massnahmen</p><p>Zwar haben einige vereinzelte Kantone ehrgeizige Massnahmen zur Krisenbewältigung angekündigt, doch kann die Gesamtschau nicht zufrieden stellen. Denn auf die Kantone entfallen 40% aller öffentlichen Ausgaben in der Schweiz. Für den SGB ist darum klar, dass sie auch jetzt ihre Verantwortung wahrnehmen und ihren Teil dazu beitragen müssen, indem sie ihre Investitionstätigkeit aufrechterhalten, Arbeitsplätze unterstützen und dazu beitragen, die Löhne zu garantieren. Der Entscheid des Kantons Waadt, einen Teil der Kurzarbeitsentschädigungen für die von den Einschränkungen betroffenen Branchen aufzustocken, ist ein Beispiel, das Nachahmer finden sollte.</p><p>In der gegenwärtigen Situation sind eine abwartende Haltung und Zurückhaltung ökonomisch gefährlich. Die Sicherung von Löhnen und Arbeitsplätzen muss weiterhin oberste Priorität haben, damit die Arbeitnehmer nicht den Preis der Krise zahlen müssen. Der Bund muss sein Engagement verstärken, aber auch die Kantone müssen und können ihren Teil dazu beitragen.</p>]]></content:encoded><category>Finanzen und Steuerpolitik</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/_processed_/d/b/csm_Geldscheine-Taschenrechner_iStock-disqis_925475424_4176b275e8.jpg" length="210876" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-7313</guid><pubDate>Thu, 12 Nov 2020 15:56:00 +0100</pubDate><title>Die Mittel für eine effiziente Krisenbewältigung sind vorhanden!</title><link>https://www.sgb.ch/themen/wirtschaft/detail/die-mittel-fuer-eine-effiziente-krisenbewaeltigung-sind-vorhanden</link><description>Anlayse zur Finanzlage der Kantone 2021
</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Um zu verhindern, dass aus der gegenwärtigen Krise eine dauerhafte Rezession wird, ist es dringend nötig, nicht bei den Stützungsmassnahmen zu sparen, Löhne weiterhin zu garantieren und Arbeitsplätzen zu erhalten. Diese Aufgabe hat nicht nur der Bund, sondern auch die Kantone: Sie verfügen über beträchtliche finanzielle Mittel, wie eine vom Schweizerischen Gewerkschaftsbund vorgelegte detaillierte Analyse der kantonalen Budgets für 2021 zeigt. Vor der Krise verfügten die Kantone über ein Nettovermögen von 40 Milliarden Franken. Die Kantone müssen darum jetzt handeln und ihre Rolle als Stabilisatoren voll wahrnehmen, statt Ausgaben zu kürzen oder Unternehmenssteuern zu senken: Die ausserordentliche Situation erfordert eine ausserordentliche Reaktion – auch in den Kantonen.</p><p>Die Hochkonjunktur der vergangenen Jahre ist mit der Coronapandemie zu einem abrupten Ende gekommen. Auf die Finanzen der Kantone hatte dies bereits unmittelbare Auswirkungen, wie es die heute vom SGB veröffentlichte Studie zu den Kantonsfinanzen zeigt.</p><p><strong>Krise entlarvt verfehlte Steuerpolitik</strong><br> Kumuliert betrachtet budgetieren die Kantone insgesamt einen Rückgang der Fiskaleinnahmen um 1.67 Milliarden im Jahr 2021. Die Steuereinnahmen sind aber nicht nur konjunkturbedingt, sondern auch aufgrund steuerpolitischer Entscheide rückläufig. So treten vielerorts kantonale Steuergesetzrevisionen in Kraft. Diese wurden leider zu oft zum Anlass genommen, erneut einen Steuerwettlauf für tiefere Gewinnsteuern loszutreten. Zuletzt hat sogar der Kanton Nidwalden – mit den bereits seit Längerem schweizweit, ja weltweit tiefsten Unternehmenssteuern – kürzlich eine weitere Senkung des Gewinnsteuersatzes beschlossen. Der Kanton Zug, ebenfalls Tiefsteuerkanton, hat als «Konjunkturmassnahme» ebenfalls eine temporäre Senkung des Steuerfusses beschlossen. Dieser desaströse Steuerwettbewerb ist gerade in der aktuellen Krise absolut kontraproduktiv.</p><p><strong>Ausserordentliche Situation erfordert ausserordentliche Massnahmen</strong><br> Die Kantone müssen in dieser ausserordentlichen wirtschaftlichen Situation auch finanzpolitisch ausserordentlich reagieren. Nun braucht es überall eine aktive Finanz- und Konjunkturpolitik, so dass es alle möglichst gut durch die Pandemie schaffen. Zu diesem Zweck müssen die Kantone rasch zugunsten der krisengeschwächten Branchen aktiv werden. Nachdem, auch auf Druck der Gewerkschaften, die Härtefall-Regelungen auf Bundesebene beschleunigt in Kraft treten werden, braucht es jetzt die kantonalen Entscheidungen, mehr Mittel als bisher geplant bereit zu stellen, um damit den Bedarf zu decken.</p><p>Der einzig vernünftige Weg ist, das Niveau an öffentlichen Investitionen beizubehalten oder weiterzuentwickeln. Dennoch budgetieren neun Kantone für das kommende Jahr – teils massiv – tiefere Nettoinvestitionen (Solothurn, Obwalden, Neuenburg, Bern, St. Gallen, Graubünden, Aargau, Tessin und Jura – in absteigender Reihenfolge). Eine solche Investitionspolitik ist nichts als kurzsichtig und kann katastrophale Folgen haben. Das Vertagen von Investitionen belastet zukünftige Generationen viel stärker als jede neue Verschuldung – insbesondere bei den gegenwärtig tiefen Zinssätzen. Dasselbe gilt für die Bundesebene.</p><p><strong>Unzureichende Massnahmen</strong><br> Zwar haben einige vereinzelte Kantone ehrgeizige Massnahmen zur Krisenbewältigung angekündigt, doch kann die Gesamtschau nicht zufrieden stellen. Denn auf die Kantone entfallen 40% aller öffentlichen Ausgaben in der Schweiz. Für den SGB ist darum klar, dass sie auch jetzt ihre Verantwortung wahrnehmen und ihren Teil dazu beitragen müssen, indem sie ihre Investitionstätigkeit aufrechterhalten, Arbeitsplätze unterstützen und dazu beitragen, die Löhne zu garantieren. Der Entscheid des Kantons Waadt, einen Teil der Kurzarbeitsentschädigungen für die von den Einschränkungen betroffenen Branchen aufzustocken, ist ein Beispiel, das Nachahmer finden sollte.</p><p>In der gegenwärtigen Situation sind eine abwartende Haltung und Zurückhaltung ökonomisch gefährlich. Die Sicherung von Löhnen und Arbeitsplätzen muss weiterhin oberste Priorität haben, damit die Arbeitnehmer nicht den Preis der Krise zahlen müssen. Der Bund muss sein Engagement verstärken, aber auch die Kantone müssen und können ihren Teil dazu beitragen.</p>]]></content:encoded><category>Finanzen und Steuerpolitik</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/_processed_/0/5/csm_Zahlungsfristen_Kalender_Geld_Rechner_ist-doucefleur-899321150_be97c09046.jpg" length="115726" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-7287</guid><pubDate>Wed, 30 Sep 2020 12:05:57 +0200</pubDate><title>Steuergeschenk an reiche Eltern verhindert</title><link>https://www.sgb.ch/themen/wirtschaft/detail/steuer-selbstbedienung-deutlich-gestoppt</link><description>Kinderabzüge bei der direkten Bundessteuer: eine unmissverständliche Warnung an die Parlamentsmehrheit</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Die Schweizer Stimmberechtigten haben heute eine Steuersenkung für hohe Einkommen, die als Familienunterstützung getarnt war, abgelehnt. 70 Prozent der Steuersenkung für die 20 Prozent einkommensstärksten Familien: Die Unangemessenheit dieser Massnahme angesichts der konkreten Kaufkraftprobleme der Haushalte in der Schweiz war unübersehbar. Sozial ungerechte Projekte sind dazu verdammt, vor dem Volk zu scheitern. Das Parlament wird dies bei künftigen Reformen berücksichtigen müssen.</p><p>Die Ablehnung dieses völlig unausgewogenen Steuerpakets ist eine gute Nachricht für den Schweizerischen Gewerkschaftsbund (SGB), der das Referendum im Herbst 2019 unterstützt hatte. Der gewählte Mechanismus hätte die Wirkung der Steuererleichterung auf die Familien mit den höchsten Einkommen begrenzt. Vor dem Hintergrund der Krise, in der viele Familien mit niedrigen und mittleren Einkommen grosse Schwierigkeiten haben, über die Runden zu kommen, wurde die Absurdität dieses Projekts noch deutlicher.</p><p>Zur Förderung der Berufstätigkeit der Frauen und der gleichberechtigten Aufgabenteilung von Paaren kann die Erhöhung des Kinderbetreuungskostenabzugs – die vom Referendum nicht bestritten wurde – nur einen marginalen Beitrag leisten. Im Gegenteil, die strukturellen Probleme der Kindertagesbetreuung in der Schweiz müssen angegangen und gelöst werden. Dazu gehört die rasche Schaffung weiterer Kinderbetreuungsplätze ebenso wie die Senkung des von den Eltern zu tragenden Kostenanteils. Der SGB wird sich weiterhin dafür einsetzen, dass die Tagesbetreuung als echter Service public verstanden wird.</p><p>Des weiteren hat für den SGB die Förderung der Kaufkraft von Arbeitnehmenden mit niedrigen und mittleren Einkommen nach wie vor höchste Priorität. Es geht einerseits darum, zu verhindern, dass die von Kurzarbeit oder Arbeitsplatzverlust Betroffenen in die Prekarität abrutschen, andererseits gegen eine wirtschaftliche Abwärtsspirale anzukämpfen. Das heutige Nein öffnet den Weg für wirksame und schnelle Massnahmen, die allen zugute kommen, wie zum Beispiel die Senkung der Krankenkassenprämien durch einen Abbau der Krankenkassen-Reserven.</p><p>&nbsp;«In einer derart angespannten sozialen und wirtschaftlichen Situation ist die Unterstützung der Kaufkraft von Familien eine absolute Notwendigkeit: Dies scheint weitgehend unbestritten. Aber wir brauchen einen Mechanismus, der sein Ziel auch wirklich erreicht», sagte SGB-Präsident Pierre-Yves Maillard. «Die Ablehnung dieser Steuersenkung für die höchsten Einkommen zeigt: sozial ungerechte Projekte können in einer Volksabstimmung nur scheitern.»</p>]]></content:encoded><category>Finanzen und Steuerpolitik</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/_processed_/e/3/csm_200927_Abstimmungsparty_e96f1d3316.jpg" length="259075" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-7252</guid><pubDate>Sun, 27 Sep 2020 15:36:00 +0200</pubDate><title>Klares Bekenntnis zu einer sozialen Schweiz</title><link>https://www.sgb.ch/themen/gleichstellung/detail/klares-bekenntnis-zu-einer-sozialen-schweiz</link><description>SGB-Kommentar zu den Ergebnissen der Volksabstimmungen vom 27.9.2020</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Die Abstimmenden haben Steuergeschenke an Reiche klar verworfen und den Vaterschaftsurlaub deutlich unterstützt. Das sind wichtige Signale für eine progressive Politik in der Schweiz. Sie ebnen den Weg für gerechte Lösungen für konkrete Probleme. Mit dem Genfer JA zu einem gesetzlichen Mindestlohn erhöht sich die Zahl der Kantone mit einem solchen Schutz für Bereiche ohne Gesamtarbeitsverträge auf vier.</p><h4>Steuergeschenke an Reiche deutlich gestoppt</h4><p>Die&nbsp;Schweizer Stimmberechtigten haben heute eine Steuersenkung für hohe Einkommen,&nbsp;die als Familienunterstützung getarnt war, abgelehnt. 70 Prozent der&nbsp;Steuersenkung für die 20&nbsp;Prozent einkommensstärksten Familien: Die Unangemessenheit&nbsp;dieser Massnahme angesichts der konkreten Kaufkraftprobleme der Haushalte in&nbsp;der Schweiz war unübersehbar. Vor dem Hintergrund der&nbsp;Krise, in der viele Familien mit niedrigen und mittleren Einkommen grosse&nbsp;Schwierigkeiten haben,&nbsp;über die Runden zu kommen, wurde die Absurdität dieses&nbsp;Projekts noch deutlicher.</p><p>Jetzt müssen die strukturellen Probleme&nbsp;der Kindertagesbetreuung in der Schweiz angegangen und gelöst werden. Dazu&nbsp;gehört die rasche&nbsp;Schaffung weiterer Kinderbetreuungsplätze ebenso wie die&nbsp;Senkung des von den Eltern zu tragenden Kostenanteils. Der SGB wird sich&nbsp;weiterhin dafür einsetzen, dass die Tagesbetreuung als echter&nbsp;Service public&nbsp;verstanden wird.</p><p>Des Weiteren hat für den SGB die Förderung&nbsp;der Kaufkraft von Arbeitnehmenden mit niedrigen und mittleren Einkommen nach&nbsp;wie vor höchste Priorität. Es geht einerseits darum, zu verhindern, dass&nbsp;die&nbsp;von Kurzarbeit oder Arbeitsplatzverlust Betroffenen in die Prekarität&nbsp;abrutschen, andererseits gegen eine wirtschaftliche Abwärtsspirale anzukämpfen.&nbsp;Das heutige Nein öffnet den Weg für wirksame&nbsp;und schnelle Massnahmen, die allen&nbsp;zugutekommen, wie zum Beispiel die Senkung der Krankenkassenprämien durch&nbsp;einen Abbau der Krankenkassen-Reserven.</p><p>«In einer derart angespannten sozialen und&nbsp;wirtschaftlichen Situation ist die Unterstützung der Kaufkraft von Familien eine&nbsp;absolute Notwendigkeit: Dies scheint weitgehend unbestritten. Aber wir&nbsp;brauchen&nbsp;einen Mechanismus, der sein Ziel auch wirklich erreicht», sagte SGB-Präsident&nbsp;Pierre-Yves Maillard. «Die Ablehnung dieser Steuersenkung für die höchsten&nbsp;Einkommen zeigt: sozial&nbsp;ungerechte Projekte können in einer Volksabstimmung nur&nbsp;scheitern.»</p><h4>Zwei Wochen Vaterschaftsurlaub sind erst&nbsp;der Anfang</h4><p>Die breite Zustimmung zum zweiwöchigen Vaterschaftsurlaub zeigt, dass die&nbsp;Schweizer Stimmberechtigten in Sachen Gleichstellung endlich aufholen wollen. Der Vaterschaftsurlaub muss&nbsp;der Aufbruch zu einer Familienpolitik sein, die es Männern und&nbsp;Frauen erlaubt, sich gleichberechtigt um Familie und Erwerbseinkommen zu kümmern.</p><p>Dazu braucht es prioritär eine Verstärkung des Betreuungsangebots. Der SGB bekräftigt&nbsp;deshalb seine Forderung nach einem bedarfsgerechten Angebot an familien- und&nbsp;schulergänzender Kinderbetreuung, das als unentgeltlicher Service public ausgestaltet&nbsp;werden&nbsp;muss. Zudem muss für alle Eltern eine Elternzeit eingeführt werden,&nbsp;für die sich der&nbsp;Schweizerische Gewerkschaftsbund gemeinsam mit verschiedenen weiteren&nbsp;Organisationen einsetzt.</p><p>In der konkreten Umsetzung auf Branchen- und Firmenebene muss&nbsp;der neue Vaterschaftsurlaub die&nbsp;freien Tage, auf die junge Vätern gemäss vielen&nbsp;GAV-Regelungen schon jetzt ein Anrecht haben, ergänzen und darf diese nicht&nbsp;ersetzen.</p><p>Der SGB wird sich weiterhin mit verschiedenen Organisationen für eine&nbsp;längere Elternzeit einsetzen. Es ist vielfach belegt, dass eine solche nicht&nbsp;nur für Kinder und Eltern Vorteile bringt, sondern auch für Wirtschaft und&nbsp;Gesellschaft. Insbesondere hilft sie Müttern und Vätern dabei, sich Berufs- und&nbsp;Familienarbeit fair aufzuteilen, ohne dabei in alte Geschlechtsrollen&nbsp;zurückzufallen: Eine längere Elternzeit fördert das Engagement der Väter in der&nbsp;Kinderbetreuung und die Erwerbsintegration der Mütter.</p><h4>Mindestlohn in Genf: überfälliger Schritt</h4><p>Die Stimmberechtigten in Genfer haben mit überwältigender Mehrheit die Einführung eines Mindestlohns von 23 CHF pro Stunde beschlossen. Der SGB begrüsst diesen klaren Sieg für den Schutz der Löhne: Zu viele Arbeitnehmende sind nicht durch Gesamtarbeitsverträge (GAV) abgesichert und erhalten daher Löhne, die nicht reichen, um davon zu leben. Es ist höchste Zeit, dass ihre Arbeit ausreichend bezahlt wird.</p><p>Die zu niedrigen Löhne finden sich vor allem in Branchen, in denen es keine GAV gibt – entweder, weil die Arbeitgeber nicht bereit sind, sie abzuschliessen, oder weil sie keine repräsentativen Verbände haben. Die Einführung eines Mindestlohns wird in diesen Sektoren Abhilfe schaffen, um die Kaufkraft der Arbeitnehmer zu stärken und den unlauteren Wettbewerb zwischen den Arbeitgebern zu verringern.</p><p>In vier Kantonen der Schweiz sind inzwischen gesetzliche Mindestlöhne eingeführt worden. In Basel-Stadt wartet eine Volksinitiative auf ihre Bearbeitung. Ausserdem wurden im Kanton Zürich drei kommunale Initiativen lanciert – in der Stadt Zürich, in Winterthur und Kloten. Das Ergebnis gibt diesen Initiativen starken Rückenwind.</p>]]></content:encoded><category>Gleichstellung von Mann und Frau</category><category>Finanzen und Steuerpolitik</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/_processed_/e/3/csm_200927_Abstimmungsparty_e96f1d3316.jpg" length="259075" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-7182</guid><pubDate>Thu, 27 Aug 2020 12:13:38 +0200</pubDate><title>NEIN zum Kinderabzug-Bschiss</title><link>https://www.sgb.ch/themen/wirtschaft/detail/nein-zum-kinderabzug-bschiss</link><description>Wer hat, dem wird gegeben? Am 27. September NEIN zum Bonus für reiche Eltern!</description><content:encoded><![CDATA[<p>&nbsp;</p><p class="lead">Kinderabzug erhöhen – das tönt gut, ist aber eine Mogelpackung. Die angebliche Unterstützung für Familien ist in Wirklichkeit eine Steuersenkung für Topverdienende. Die Rechnung soll der Mittelstand bezahlen. Das müssen wir verhindern!</p>]]></content:encoded><category>Finanzen und Steuerpolitik</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/redaktion/photos/kampagnen/kinderabzug.png" length="71878" type="image/png"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-7023</guid><pubDate>Mon, 15 Jun 2020 18:30:57 +0200</pubDate><title>Die Dringlichkeit anerkennen, aber gezieltere und gerechtere Lösungen anbieten!</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/die-dringlichkeit-anerkennen-aber-gezieltere-und-gerechtere-loesungen-anbieten</link><description>Kaufkraft der Familien: Nein zum Kinderabzug-Bschiss</description><content:encoded><![CDATA[<p>Die Massnahmen zur Bekämpfung der Pandemie, die wir – hoffentlich – hinter und gebracht haben, und die wirtschaftliche Krisensituation, die wir leider noch einige Zeit durchmachen werden, stellen alle in der Schweiz vor sehr akute Probleme. Die Familien sind nicht verschont geblieben: Für viele von ihnen, die bis zum Monatsende nur schwer durchkommen, waren die Kurzarbeit oder die Leistungen für Selbständige sicherlich eine willkommene Hilfe, aber auch der Beginn des Kopfzerbrechens: Wie soll man mit 10, 20, 30 Prozent weniger Einkommen zurechtkommen? Dies gilt umso mehr, als z.B. von der Kurzarbeit 50 Prozent der Beschäftigten in den am schlechtesten bezahlten Branchen betroffen waren, aber nur ein Fünftel der am besten bezahlten Beschäftigten. Und das ohne Berücksichtigung der Arbeitslosigkeit, denn seit Februar ist die Zahl der Arbeitssuchenden (saisonbereinigt) um 55’000 Personen gestiegen.</p><p>Das unmittelbare Problem, vor dem Hunderttausende von Haushalten in unserem Land stehen, ist das Problem der Kaufkraft. Wie die Befürworter des Steuerprojekts anerkennen auch wir, umso mehr in diesem neuen Kontext, die Notwendigkeit einer föderalen Anstrengung zur Verbesserung der Kaufkraft der Familien, aber wir stellen die angewandte Methode in Frage, die nicht denen zugute kommt, die sie am dringendsten benötigen. Von den Steuerausgaben in Höhe von 370 Millionen Franken werden mehr als 70 Prozent dem Fünftel der Familien mit den höchsten Einkommen zugute kommen. Und doch, wenn wir bereit wären, mehr als ein Drittel einer Milliarde pro Jahr auszugeben, um die Familien in diesem Land zu entlasten, gäbe es wirksame und einfache Ideen, die umgesetzt werden könnten, um das Ziel und die Bedürfnisse der Menschen wirklich zu erreichen. So belaufen sich beispielsweise die für alle Kinder in der Schweiz gezahlten Krankenkassenprämien auf 1.812 Milliarden. Und auch das ist eine Steuer. Wenn man also Steuern senken will, wäre es genauso gut diejenigen ins Auge zu fassen, die darunter am meisten leiden. Unter Berücksichtigung der bereits erfolgten Prämienverbilligungen könnte man mit 370 Millionen Franken die Prämien aller Kinder unter 18 Jahren in der Schweiz, welche die Familienbudgets belasten, mit einem pauschalen Rabatt um 25 Prozent senken.</p><p>Konkret heißt das:</p><ul><li>Für eine Familie mit zwei Kindern und einem Einkommen von rund 110'000 CHF brutto (d.h. etwas über 90'000 CHF netto):</li></ul><ol><li>Der Gesetzentwurf hat keinerlei Effekt, wenn beide Elternteile arbeiten.</li><li>Wenn nur ein Elternteil arbeitet, wird die Steuerlast um etwa 210 Franken pro Jahr gesenkt.</li><li>Eine Senkung der Prämien um 25 Prozent würde ihre Rechnung hingegen um 300 Franken pro Kind, insgesamt 600 Franken, also fast dreimal so viel, entlasten!</li></ol><ul><li>Für alle Familien, deren Bruttojahreseinkommen unter diesem Niveau liegt, ist die Gleichung einfacher: Der Gesetzesentwurf bringt ihnen nichts. Eine Senkung der Prämien bietet ihnen die gleichen 600 Franken Entlastung.</li><li>Und selbst für die obere Mittelschicht ist die Rechnung schnell gemacht: Bis zu 190'000 Franken Jahreseinkommen würde die Prämienentlastung für zwei Kinder grob gesagt mehr bringen als die Steuererleichterung!</li></ul><p>Die Entlastung der Familien von den Zwangsabgaben ist nicht nur eine Priorität aller politischen Programme. Es ist eine Antwort auf eine absolute Notwendigkeit angesichts der sozialen und wirtschaftlichen Situation, die wir erleben. Aber wir brauchen ein Projekt, das wirklich ins Schwarze trifft. Dieses Vorlage tut das nicht.</p>]]></content:encoded><category>Gesundheit</category><category>Finanzen und Steuerpolitik</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/_processed_/c/0/csm_Referendum-Kinderabzug_U-Doppelkarte_sgb_deutsch_v4-1_5b8519bcdd.jpg" length="272388" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-6493</guid><pubDate>Thu, 07 May 2020 12:16:21 +0200</pubDate><title>Aussergewöhnliche Massnahmen sind zwingend nötig</title><link>https://www.sgb.ch/corona-virus/details/aussergewoehnliche-massnahmen-sind-zwingend-noetig</link><description>Auch die Kantone stehen in der Corona-Krise in der Pflicht</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Die Kantone haben ein grosses volkswirtschaftliches Gewicht. Dieses müssen sie nun in die Waagschale werfen, um die Schäden des erwarteten massiven wirtschaftlichen Einbruchs möglichst in Grenzen zu halten. Dafür bleibt nicht viel Zeit.</p><p>Der Bund hat am 20. März mit dem Schnüren umfangreicher Rettungspakete zur Abfederung der wirtschaftlichen Folgen der Coronakrise begonnen. Die beschlossenen und zunächst bei Weitem nicht ausreichenden Instrumente wurden seitdem laufend ausgeweitet und die dafür gewährten Mittel aufgestockt. Dennoch muss festgestellt werden: Die vom Bundesrat beschlossenen Milliardenhilfen reichen nicht aus – und dies gilt vor allem für jene Branchen und gesellschaftlichen Bereiche, die mit hohen Einbussen konfrontiert sind und bis jetzt komplett leer ausgegangen sind. So allen voran die familienexterne Kinderbetreuung: Trotz verordneter massiver Betriebseinschränkung, werden die Kitas bis anhin von der öffentlichen Hand im Regen stehen gelassen. Das Gleiche gilt für GeschäftsmieterInnen in jenen Branchen die direkt oder indirekt vom Teilstillstand betroffen sind.</p><p>Nun fordern viele – auch die Gewerkschaften – den Bund dazu auf, abermals nachzubessern und die bestehenden Löcher in seinem «Schutzschirm» schnell zu stopfen. Dazu ist es höchste Zeit. In der Pflicht stehen aber ebenso die Kantone, die in der föderalistisch organisierten Schweiz zu Normalzeiten für über 40% der öffentlichen Ausgaben aufkommen (was weit mehr ist als der Bund). Bis heute stellen aber viele Kantonsregierungen de facto auf stur und verweisen auf den Bund: Dieser soll für sämtliche Einnahmeausfälle aufkommen, weil er es ja gewesen sei, der die dafür ursächlichen Notverordnungen erlassen habe.</p><p class="heading--h3">Föderalismus kann finanziell nicht nur bei schönem Wetter gelten</p><p>Dazu bleibt erstens zu sagen, dass wir von Glück reden können, dass der Bund relativ rasch für national einheitliche Regeln und Massnahmen gesorgt hat – angesichts des anfänglich unkontrollierten und schädlichen Flickenteppichs an kantonalen Massnahmen und Vorschriften. Zweitens ist völlig klar, dass die Kantone insbesondere in ihren Kernaufgaben weiterhin in der Pflicht stehen, und dies umso mehr in einer Krise. Allen voran sind das Bildung, Gesundheitsversorgung, Pflege und Betreuung.</p><p>Die Kantone stehen aber nicht nur in der Pflicht, sie haben auch die nötigen Mittel und Möglichkeiten für Stützungsmassnahmen. So hat der SGB bereits in seiner letzten <a href="https://www.sgb.ch/themen/wirtschaft/detail/kantonsfinanzen-2020-hohe-vermoegen-tiefe-investitionen" target="_blank" class="link link--external-blank">Analyse der Kantonsfinanzen</a> aufgezeigt, dass die Kantone zusammen über ein kumuliertes Nettovermögen von 35 Milliarden Franken verfügen. Dieses ist aufgrund der positiven wirtschaftlichen Entwicklung auch im vergangenen Jahr weiter angewachsen, wie eine erste Durchsicht zeigt: So schlossen sämtliche (!) Staatsrechnungen 2019 besser ab als budgetiert, und dies zumeist mit massiven Abweichungen. Dabei ergeben sich kumulierte Ertragsüberschüsse von 3.3 Milliarden (im Vergleich zu budgetierten 510 Millionen), wobei lediglich noch die Rechnung des Tessins ausstehend ist. Die Kantone konnten also im letzten Jahr weitere Mittel beiseite legen, die ihnen nun für effektive Massnahmen zur Eindämmung der wirtschaftlichen Folgen der Corona-Pandemie zur Verfügung stehen. Viele Kantone haben nun auch begonnen, diese Mittel zu nutzen. So hat der Kanton Waadt rückwirkend in der Rechnung 2019 über 400 Mio. für wirtschaftliche Stützungsmassnahmen zurückgestellt, der Kanton Basel-Stadt gewährt zusätzliche Überbrückungskredite in der Höhe von 50 Mio. und mehr Hilfe an Selbstständige im Umfang von 20 Mio., und der Kanton Zürich übernimmt 80% der Einnahmeausfälle seiner Kitas – um nur einige Beispiele zu nennen.</p><p class="heading--h3">Überschüsse abbauen, neue Schulden machen</p><p>Die Liste der kantonalen Massnahmen ist lang und vielfältig (der SGB stellt dazu eine <a href="https://www.sgb.ch/corona-virus/details/kantonale-hilfspakete" target="_blank" class="link link--external-blank">stets aktuell gehaltene Übersicht</a> zur Verfügung). Doch angesichts der wirtschaftlichen Herausforderungen – für das Jahr 2020 ist mit dem grössten wirtschaftlichen Einbruch seit dem Ende des Zweiten Weltkriegs zu rechnen – hat ein Grossteil dieser Massnahmen fast schon kosmetischen Charakter. Mit ihrem grossen volkswirtschaftlichen Gewicht müssen die Kantone nun dazu beitragen, dass nach dem grossen «Angebotsschock» der temporären Teilschliessung der Wirtschaft nun der «Nachfrageschock» möglichst in Grenzen gehalten wird. Einkommenseinbussen und Stellenverluste an allen Ecken und Enden müssen dafür vermieden werden, ansonsten werden in Kürze auch die Einbussen der kantonalen Haushalte selbst wesentlich massiver ausfallen.</p><p>Um den Einbruch zu verhindern bzw. in Grenzen zu halten, reicht es seitens der Kantone auch nicht, auf die grossen angehäuften Überschüsse der letzten Jahre zurückzugreifen. Die Kantone müssen darüber hinaus vielmehr weitere Mittel mobilisieren und sich schlich verschulden wie der Bund. Bei den immer noch – und bis auf Weiteres – gegebenen Negativzinsen gilt dabei im Grundsatz stets, dass sie am Schuldenmachen verdienen! Und dies bei einer schweizweiten Schuldenquote, die immer noch meilenweit entfernt ist von den längst als Makulatur geltenden Maastricht-Kriterien der Europäischen Union (öffentliche Schulden von maximal 60% der Wirtschaftsleistung). Die Kantone müssen ihre Verantwortung jetzt wahrnehmen und zügig handeln.</p>]]></content:encoded><category>Corona</category><category>Finanzen und Steuerpolitik</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/_processed_/d/b/csm_Geldscheine-Taschenrechner_iStock-disqis_925475424_4176b275e8.jpg" length="210876" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-6388</guid><pubDate>Fri, 28 Feb 2020 16:24:08 +0100</pubDate><title>Wirkungslos, aber teuer für den Bund</title><link>https://www.sgb.ch/themen/wirtschaft/detail/wirkungslos-aber-teuer-fuer-den-bund</link><description>Nein zur unilateralen Aufhebung der Industriezölle</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Mit der Aufhebung der Industriezölle würde kein "alter Zopf" abgeschnitten, sondern der Bundeshaushalt würde ohne entsprechenden Gegennutzen um 600 Mio. Einnahmen geprellt. Der Nationalrat muss dieses Vorhaben in der Frühlingssession stoppen.</p><p>Obwohl im Handelsstreit zwischen den USA und China die Zeichen seit einiger Zeit eher auf Entspannung stehen, kann momentan international wirklich nicht von einer Phase der allgemeinen Handelsliberalisierung gesprochen werden. Dies umso mehr, als die im vergangenen Dezember erfolgte Aushebelung des WTO-Schiedsgerichts die seit Jahren bestehende Handlungsunfähigkeit der Welthandelsorganisation noch weiter verstärkte. In dieser Phase des handelspolitischen Kräftemessens soll die Schweiz nun als liberale Trotzburg auftreten und unilateral – d.h. ohne irgendwelche Gegenleistungen ihrer Handelspartner – die noch verbleibenden Zölle auf Industrieimporte durch eine Änderung des Zolltarifgesetzes aufheben. Zumindest ist dies der Wille des Bundesrates und der vorberatenden Kommission des Nationalrates.</p><p class="heading--h4">Teures Verhandlungspfand</p><p>Pauschal mögen die hierfür vorgebrachten Argumente – Senkung der Konsumentenpreise, Reduktion des Administrativaufwands, Erhöhung der Handelsattraktivität etc. – auf den ersten Blick verfangen, sie halten aber der vom Bundesrat selbst präsentierten empirischen Prüfung keineswegs stand. Wie im Erläuternden Bericht festgestellt, ist es richtig, dass die wirtschaftliche Schutzfunktion der Industriezölle mit durchschnittlich 1.8% des Einfuhrwerts kein relevantes Ausmass mehr annimmt (mit Ausnahme der Textilproduktion, welche jedoch bereits seit Jahren in den Genuss von grosszügigen sektorspezifschen Ausnahmen kommt). Dabei wird aber vergessen, dass sich diese tiefen Zollsätze nicht einfach so "ergeben" hatten, sondern zu einem grossen Teil im Rahmen von Verhandlungen über Freihandelsabkommen als Konzession dienten. In anderen Worten: Die Schweiz hat für vergangene Zollsenkungen stets substanzielle Gegenleistungen erhalten. Senkt sie nun unilateral die noch bestehenden Industriezölle auf einen Schlag, so gibt sie dieses verbleibende "Verhandlungspfand" komplett aus der Hand – und das wie erwähnt in einer Phase grosser handelspolitischer Unsicherheiten. Und auch wenn sich der verbleibende Wert dieses Verhandlungspfands in Grenzen hält: Die Schweiz müsste in jedem Fall mit Retorsionen von Partnern bestehender Freihandelsabkommen rechnen. Denn diese würden zu Recht nicht verstehen, wieso sie sich Schweizer Zollsenkungen teuer erkaufen mussten, während andere Länder diese zukünftig gratis erhalten sollen (und dies sogar ohne Freihandelsabkommen!).</p><p class="heading--h4">Massnahme gegen die Hochpreisinsel?</p><p>Der Bundesrat hat in einer Begleitstudie die volkswirtschaftlichen Auswirkungen der Zollaufhebung untersuchen lassen. Diese Studie kommt zum Schluss, dass sich das Bruttoinlandprodukt gerade mal um einmalige 0.1% steigern liesse – unter der optimistischen Annahme über das Eintreten von volkswirtschaftlich unsicheren "indirekten Effekten" in der Höhe von 270 Millionen. Die erstaunlichste Zahl der Studie ist aber jene zum Einfluss der Massnahme auf die Konsumentenpreise: So sollen diese um lediglich 0.1% abnehmen! Als Teil des "Massnahmenpakets gegen die Hochpreisinsel Schweiz" – so präsentierte der Bundesrat die Aufhebung der Industriezölle – lässt sich diese Vorlage also wirklich nur mit viel gutem Willen ernst nehmen.</p><p class="heading--h4">600 Millionen Ausfälle für den Bund</p><p>Volkswirtschaftlich sind die Effekte dieser Vorlage also klein und zudem mit vielen Unsicherheiten behaftet. Für den Bundeshaushalt hätte die Aufhebung der Industriezölle jedoch klar bezifferbare Ausfälle von Zoll- und Steuereinnahmen in der Höhe von fast 600 Millionen zur Folge. Zur Kompensation dieser Einnahmeausfälle drohen folglich unmittelbare Ausgabenkürzungen, was der SGB nicht akzeptieren kann. Dies umso mehr, als die bürgerliche Mehrheit auch über die Industriezölle hinaus eine Reihe von Projekten vorantreibt, die den Bundeshaushalt einnahmeseitig noch wesentlich teurer zu stehen kämen: So drohen mit der Abschaffung des Eigenmietwerts und der Stempelabgaben Einnahmeausfälle von je (!) bis zu 2 Milliarden Franken. Und den unmittelbar durch die geplante Erhöhung der "Reichenabzüge" drohenden Steuerausfall von 370 Millionen kann die Bevölkerung zum Glück bereits am 17. Mai an der Urne stoppen.</p>]]></content:encoded><category>Aussenwirtschaft</category><category>Finanzen und Steuerpolitik</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/_processed_/d/b/csm_Geldscheine-Taschenrechner_iStock-disqis_925475424_4176b275e8.jpg" length="210876" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-6335</guid><pubDate>Wed, 20 Nov 2019 18:30:00 +0100</pubDate><title>Dossier 136: Analyse der Kantonsfinanzen 2019/2020</title><link>https://www.sgb.ch/themen/wirtschaft/detail/dossier-136-analyse-der-kantonsfinanzen-2019-2020</link><description></description><content:encoded><![CDATA[<p>Im vorliegenden Dossier untersucht der SGB die finanzielle Lage in den Kantonen, stellt vergleichend sowohl die Kennzahlen zu Einnahme wie auch zu Ausgaben anhand ausgewählter Indikatoren dar. Erstmals enthält es zudem ein «Ranking» der Kantone in den jeweiligen Bereichen.</p>]]></content:encoded><category>Finanzen und Steuerpolitik</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/_processed_/d/b/csm_Geldscheine-Taschenrechner_iStock-disqis_925475424_4176b275e8.jpg" length="210876" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-6238</guid><pubDate>Wed, 23 Oct 2019 00:00:00 +0200</pubDate><title>Kantonsfinanzen 2020: Hohe Vermögen, tiefe Investitionen</title><link>https://www.sgb.ch/themen/wirtschaft/detail/kantonsfinanzen-2020-hohe-vermoegen-tiefe-investitionen</link><description>Die Grosswetterlage ändert sich</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Nach der Publikation der Budgets und Finanzpläne von fast allen Kantonen legt der SGB wiederum eine umfassende Analyse zur Lage der kantonalen Finanzen vor. Neben allgemeinen Kennzahlen werden darin dynamisch wachsende Ausgabenbereiche wie die Bildung und Langzeitpflege stärker unter die Lupe genommen.</p><h3><strong>Wende bei den Steuereinnahmen</strong></h3><p>Die Hochkonjunktur der vergangenen Jahre hat sich auch in den Kassen der Schweizer Kantone bemerkbar gemacht. So sind die Fiskaleinnahmen der Kantone im Jahr 2018 verglichen mit 2017 gesamthaft um 3.6 Prozent gestiegen, und damit wesentlich stärker als die Wertschöpfung. Für das kommende Jahr rechnen weiterhin die meisten Kantone mit wachsenden Steuereinnahmen, jedoch wird sich dieses Wachstum deutlich abschwächen. Diese Verlangsamung erklärt sich einerseits durch die etwas eingetrübten Wirtschaftsaussichten, ist aber andererseits auch Vorbote der Umsetzung der STAF-Steuervorlage in den Kantonen (in den meisten Kantonen treffen bereits per 1.1.2020 erste kantonale Steuergesetzrevisionen in Kraft). So rechnen insgesamt sieben Kantone trotz wachsender Wirtschaft sogar mit rückläufigen Steuereinnahmen. In Basel-Stadt – einer der Kantone, auf den die nationale Vorlage im Sinne einer einkommensneutralen Umsetzung zugeschnitten war – soll der Rückgang gar knapp 5 Prozent betragen.</p><h3><strong>Rückläufige Überschüsse trotz moderater Investitionen</strong></h3><p>Die strukturellen Haushaltsüberschüsse (d.h. die um Konjunktur- und Sondereffekte bereinigten Ergebnisse der Finanzierungsrechnung) nehmen 2020 voraussichtlich in 14 von 25 Kantonen ab. Naheliegend wäre, dass dies aufgrund steigender Investitionsausgaben passiert. Denn erstens sind in vielen Bereichen massive Investitionen vonnöten (insbesondere in der Bildung und in der Langzeitpflege) und zweitens rufen sowohl das anhaltende Tief- bzw. Negativzinsumfeld als auch die konjunkturelle Abkühlung nach einer aktiven Investitionspolitik. In vielen Kantonen findet allerdings das Gegenteil statt: Die Investitionsausgaben dürften im&nbsp; Jahr 2020 gemäss den vorliegenden Budgets in 12 von 25 Kantonen abnehmen. Der Grund für die sich verschlechternden strukturellen Finanzierungsergebnisse liegt also nicht in einer aktiven Investitionspolitik, sondern ist vielmehr oftmals eine Folge der kantonalen STAF-Umsetzungen. Dies ist eine bedenkliche Entwicklung, denn der Umbau der kantonalen Systeme der Unternehmensbesteuerung sollte nicht dazu missbraucht werden, den interkantonalen Steuerwettbewerb auf einem noch tieferen Niveau neu zu entfachen.</p><h3><strong>Hohe Fehlbudgetierung, hohe Vermögen</strong></h3><p>Der SGB hat bereits in früheren Publikationen festgestellt, dass die <strong>Genauigkeit der Budgetierung</strong> in fast allen Kantonen zu wünschen übrig lässt: Die Kantone budgetieren chronisch zu pessimistisch, d.h. weisen systematisch bessere Rechnungsabschlüsse auf. Dieser Budgetierungsfehler hat im Rechnungsjahr 2018 nun sogar weiter zugenommen und liegt im schweizweiten Durchschnitt bei 5.5 Prozent (d.h. die Rechnungsabschlüsse der Kantone fallen im Verhältnis zu ihren Gesamteinnahmen um 5.5 Prozent besser aus als die in den Budgets prognostizierten Abschlüsse). Ebenfalls bereits wiederholt festgestellt hat der SGB, dass die Kantone nicht nur beim Erstellen ihrer Budgets, sondern auch beim Ausweisen ihrer <strong>Vermögen</strong> systematisch Schwarzmalerei betreiben. Die Verschuldung wird dabei vielerorts überhöht dargestellt, weil das den Bruttoschulden gegenüberstehende Vermögen nicht einbezogen oder zumindest nicht gebührend ausgewiesen wird. Korrekt ausgewiesen betrug das konsolidierte Nettovermögen der Kantone (Vermögen abzüglich Bruttoschulden) im Jahr 2017 fast 32 Milliarden Franken und hat auf das Jahr 2018 um weitere 10 Prozent auf knapp 35 Milliarden (!) zugenommen.</p><p>&nbsp;</p><p>&nbsp;</p>]]></content:encoded><category>Finanzen und Steuerpolitik</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/_processed_/d/b/csm_Geldscheine-Taschenrechner_iStock-disqis_925475424_4176b275e8.jpg" length="210876" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-6023</guid><pubDate>Wed, 15 May 2019 11:37:05 +0200</pubDate><title>Kantonsfinanzen: Investieren statt sparen!</title><link>https://www.sgb.ch/themen/wirtschaft/detail/kantonsfinanzen-investieren-statt-sparen</link><description>Zum Beispiel bei den Prämienverbilligungen</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Nicht nur der Bund verzeichnet Rekordüberschüsse, auch die Kantone schwimmen im Geld. Nichts wäre nun schädlicher, als damit erneut den Steuerwettbewerb anzuheizen.</p><p>Dass sich Finanzminister Ueli Maurer fast schon aus Tradition verrechnet, ist nichts Neues: Nachdem er die Rechnung 2017 mit einem Überschuss von 2.8 Milliarden abschloss, weist die Rechnung 2018 gar 2.9 Milliarden Mehrertrag auf. Budgetiert waren jeweils deutliche Verluste. Die Taktik dabei ist durchsichtig: Die Verwaltung und den Service public zur Ausgabendisziplin zwingen, um danach die (vielleicht nicht ganz so) überraschenden Mehreinnahmen in den Schuldenabbau zu stecken.</p><h3>Unverständliche Taktik</h3><p>Besonders unverständlich ist diese Taktik allerdings in Zeiten von einerseits bereits rekordtiefen Schulden und andererseits Negativzinsen, die einen eigentlich am Schuldenmachen noch verdienen lassen würden! So hat auch der IWF in seinem kürzlich erschienenen <a href="https://www.imf.org/en/News/Articles/2019/04/01/mcs-040119-switzerland-staff-concluding-statement-of-2019-article-iv-mission" target="_blank" class="external-link-new-window" rel="noreferrer">Länderbericht </a>die Schweiz zum wiederholten Male dazu aufgefordert, die finanzpolitisch sehr restriktive Schuldenbremse zu lockern, um mit Mehrausgaben nicht nur die momentane Konjunkturschwäche zu überwinden, sondern auch den längerfristigen Investitionsrückstand aufzuholen.</p><p>Weniger traditionsbehaftet ist, dass sich das Bild bei den Jahresrechnungen der Kantone genau gleich präsentiert: Für das Jahr 2018 wurden kumulierte Überschüsse von mehr als 2.3 Milliarden präsentiert, während man zuvor insgesamt ebenfalls Verluste budgetiert hatte. Wer also meinte, die Kantone zeigten bei ihrer Finanzplanung ein besseres Händchen -– zum Beispiel weil sie kleiner und überschaubarer sind –, der täuschte sich.</p><p>Auch das ist allerdings nicht neu: Der SGB hat in seinen Analysen (<a href="http://sgb.ch.46-231-200-148.monbijou.terminal8.ch/" target="_blank" class="download" rel="noreferrer">zuletzt hier</a>) wiederholt aufgezeigt, dass die Kantone beim Budgetieren systematisch schwarzmalen und zudem ihr Nettovermögen tiefrechnen. Dabei ging es aber zumeist in erster Linie nicht darum, einen guten Vorwand zum Abwehren ausgabenpolitischer "Begehrlichkeiten" zu haben, sondern man wollte möglichst viel Pulver in der jeweils nächsten Schlacht des interkantonalen Steuersenkungswettbewerbs verschiessen können. Die Folge davon: Ein Sparprogramm jagte das nächste.</p><h3>Tiefe Schnitte in vielen Bereichen</h3><p>Die aggressive Sparpolitik hat tiefe Spuren hinterlassen: in den Sozial- und Gesundheitsausgaben (obwohl die Anzahl der Krankheits- und Pflegefälle aufgrund der Demografie eigentlich zunimmt!), im Bildungswesen (obwohl die Schülerzahlen wieder steigen!), in der öffentlichen Infrastruktur (obwohl die Bevölkerung auch insgesamt stetig wächst!) und in der öffentlichen Verwaltung (obwohl das Staatspersonal bereits jahrelang Nullrunden schlucken musste!). Dass das so nicht weitergehen kann, ist längst nicht nur den Gewerkschaften und der Linken klar: Im Kanton Obwalden kämpfen die vereinigten Bürgerlichen für Steuererhöhungen, nachdem sie diesen Kanton mit ihrer aggressiven Tiefsteuerstrategie zuvor fast in den Konkurs geritten haben. Gebremst wurden sie dabei zu Recht vom nationalen Finanzausgleich: Obwalden wurde vom Nehmer- zum Geberkanton und musste damit beginnen, Steuereinnahmen an den NFA abzuliefern. Steuereinnahmen, die er aber überhaupt erst wieder generieren muss – durch eine Korrektur der radikalen Steuersenkungen der Vergangenheit.</p><h3>Nichts für die kleinräumige Schweiz</h3><p>Abgesehen von der prinzipiellen Schädlichkeit des interkantonalen Steuerwettbewerbs, eignet sich die Schweiz dafür auch aufgrund ihrer gleichzeitig kleinräumigen und vielfältigen Struktur schlecht. Unsere Gebietseinheiten sind nicht 26 in sich geschlossene Wirtschaftsregionen, sondern vielmehr Pendlerkantone, Bergkantone, Wirtschaftszentren, "Innovations-Hotspots", Tourismusmagnete etc. Entsprechend unterschiedlich sind die wirtschaftlichen Voraussetzungen und Möglichkeiten.</p><p>Wenn im deutschen Föderalismus von Standort- oder Steuerwettbewerb die Rede ist – um ein Gegenbeispiel zu nehmen –, dann handelt es sich bei den konkurrierende Einheiten immerhin um Bundesländer, die zum Teil flächen- und einwohnermässig grösser sind als die gesamte Schweiz. Baden-Württemberg (11 Mio. EinwohnerInnen), Bayern (13 Mio.) und Nordrhein-Westfalen (18 Mio.) sind ohne Zweifel eigenständige Wirtschafts- und Versorgungsregionen, die weder auf ein Kranken- noch auf ein Opernhaus im benachbarten Bundesland angewiesen sind oder dieses gemeinsam planen müssten.</p><p>Zurück zur Schweiz: Mit 2.3 Milliarden fehlt es den Kantonen im Moment also nicht an Geld. Entscheidend ist, dass dieses nicht für eine weitere Runde Steuersenkungswettbewerb eingesetzt wird. Doch unter dem Deckmantel der "Umsetzung der nationalen Steuervorlage" planen viele Kantone nichts anderes. Der SGB hat deshalb bereits im Herbst angekündigt, dass er sämtliche Referenden zu dahingehenden kantonalen Projekten unterstützen wird. In Bern hat das geklappt, in Basel leider nicht. Viele wichtige Entscheidungen werden noch folgen.</p>]]></content:encoded><category>Finanzen und Steuerpolitik</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/redaktion/photos/illustrativ/steuern-zahlen/Rechnungen-viele_iStock-rawpixel_klein.jpg" length="556986" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-5842</guid><pubDate>Tue, 29 Jan 2019 00:00:00 +0100</pubDate><title>Akt der Solidarität mit den schwächsten Gliedern der Gesellschaft</title><link>https://www.sgb.ch/themen/wirtschaft/detail/akt-der-solidaritaet-mit-den-schwaechsten-gliedern-der-gesellschaft</link><description>Vasco Pedrina und Daniel Lampart zum zweiten Schweizer Beitrag an ausgewählte EU-Staaten</description><content:encoded><![CDATA[<p>Das Parlament berät zurzeit die Vorlage für einen zweiten Entwicklungsbeitrag an ausgewählte EU-Staaten. 2006, unmittelbar nach der EU-Osterweiterung, gaben die Stimmberechtigten grünes Licht, zur Verringerung des sozialen Gefälles zwischen West- und Osteuropa über zehn Jahre eine Milliarde Franken einzusetzen. Dieses Engagement sollte die Schweiz fortsetzen.</p><p>In der Sache widersetzen sich die SVP und die radikale Linke. Die SVP ist in ihrem Egoismus prinzipiell gegen jede Entwicklungszusammenarbeit, verstärkt noch wenn diese für EU-Länder bestimmt ist. Die radikale Linke begründet ihr Nein vor allem mit den politischen Entwicklungen in den osteuropäischen Ländern. Es darf doch nicht sein, sagt sie, dass die Schweiz mit viel Geld zunehmend autoritäre Regierungen unterstützt, die Menschenrechte und demokratische Grundregeln mit den Füssen treten, etwa in Polen, Ungarn und weiteren Staaten.</p><p>Auch die Gewerkschaften sind sehr besorgt über die politischen Entwicklungen in Mittel-und Osteuropa. Mit diesem zweiten Beitrag soll in diesen Ländern jedoch die Zivilgesellschaft und die sozial benachteiligten Schichten der Gesellschaft unterstützt werden und nicht diese fragwürdigen Regierungen. Ginge es nach der Logik der radikalen Linken wäre die Schweiz übrigens gezwungen, drei Viertel ihrer Entwicklungszusammenarbeit weltweit zusammenzustreichen. Denn sie fliesst grossmehrheitlich in Länder mit nicht lupenreinen Demokratien!</p><p>Unsere Haltung ist klar. Die Schweiz ist dank den Bilateralen Verträgen an den EU-Binnenmarkt angeschlossen und profitiert dementsprechend von den Vorteilen. Deshalb soll sie weiterhin einen Beitrag zur Reduktion der regionalen wirtschaftlichen Unterschiede in der EU leisten. Die Erfahrungen mit dem ersten Erweiterungsbeitrag waren insgesamt positiv. Aus SGB-Sicht sollen die kritischen Lehren aus diesen Erfahrungen dazu dienen, den zweiten Beitrag thematisch und geographisch besser zu fokussieren. Die Projekte müssen weiterhin zu einer Verringerung des sozialen Gefälles beitragen. Sie sollen die Zivilgesellschaft und die Sozialpartner stärken und auf keinen Fall den Autoritarismus in Ländern wie Ungarn, Polen, der Tschechischen Republik oder der Slowakei. Die zwei neuen Schwerpunkte Migration und Berufsbildung können wirksam dazu beitragen, diese Ziele zu erreichen. Der SGB begrüsst, dass Staaten, wie zum Beispiel Griechenland, die von Migration besonders stark betroffen sind, mit 200 Millionen Franken – ein Sechstel der Gesamtsumme - unterstützt werden. Dieser Beitrag darf jedoch ausschliesslich in den Schutz und die Integration der Aufgenommenen fliessen.</p><p>Die wirtschaftliche und soziale Entwicklung in den zentral- und südosteuropäischen Ländern verläuft in unterschiedlichen Geschwindigkeiten. Länder wie Polen, Ungarn, etc. werden deswegen vom zweiten Beitrag deutlich weniger erhalten. Einen wesentlich höheren Anteil bekommen wirtschaftlich weniger entwickelte Länder wie Rumänien und Bulgarien. Aber auch in Ländern wie Polen und Ungarn leben immer noch viele Menschen unter dem Existenzminimum und haben keinen oder einen eingeschränkten Zugang zum Service Public. Dies betrifft insbesondere Minderheiten (wie Roma in Ungarn), aber auch ältere Menschen, Behinderte, Migrantinnen und Migranten und weitere sozial benachteiligte Gruppen. Deshalb ist zu begrüssen, dass die Schweiz in den grösseren Ländern mindestens die Hälfte der Mittel in weniger entwickelten und abgelegenen Regionen einsetzen will. Diese Mittel werden für die Grundversorgung (z.B. Anschluss von Kanalisationen und Trinkwasserversorgung) und für den Sozialbereich (Alters- und Behindertenpflege, Integration von Minderheiten in Kindergarten und Schule) eingesetzt. Gerade in Ländern wie Ungarn und Polen sind die Zivilgesellschaft und die Unabhängigkeit der Justiz besonders unter Druck. Die Schweiz will in den Partnerländen einen Fonds für die Zivilgesellschaft einrichten. Damit sollen insbesondere die Rolle und Verantwortung der letzteren bei der Rechenschaftsablegung des öffentlichen Sektors gestärkt werden.</p><p>Migrantinnen und Migranten sind in den zentral- und südosteuropäischen Ländern ungenügend in die Gesellschaft und die Wirtschaft integriert. Die Flüchtlingsthematik wird in populistischer Weise für sehr fragwürdige Zwecke missbraucht. Es ist trotzdem nicht falsch, seitens der Schweiz mit diesen Ländern weiterhin den Dialog für eine menschliche Asyl- und Flüchtlingspolitik zu führen. Zudem gibt es Möglichkeiten in Ländern wie Polen oder Tschechien, mit Integrationsmassnahmen die grosse Zahl von Arbeitsmigrantinnen und -migranten (die teilweise aus den Kriegsgebieten der Ukraine stammen) sozial und wirtschaftlich besser zu integrieren. Auch wenn die Rhetorik auf nationaler Ebene zurzeit stossend ist, besteht auf lokaler Ebene ein grosser Unterstützungsbedarf (z.B. Unterstützung der polnischen Städte in der Umsetzung ihrer Integrationspolitik).</p><p>Umstritten bei dieser Vorlage ist auch die Frage, ob die Schweiz ihre Zusage zu einem zweiten Beitrag von der Haltung der EU abhängig machen soll, was mit dem verhandelten institutionellen Rahmenabkommen Schweiz-EU passieren wird. Wenn die Schweiz, wie von den Gewerkschaften gefordert, das Rahmenabkommen in der jetzigen Form nicht gutheisst und auf weitere Verhandlungen pocht, ist es umso wichtiger, der EU positive Signale zu senden: mit einem Ja zum zweiten Beitrag, mit einem Nein zum Waffengesetz-Referendum Mitte Jahr und mit einem Nein zur SVP-Begrenzungsinitiative im nächsten oder übernächsten Jahr.</p><p>&nbsp;</p><p>&nbsp;</p><p>&nbsp;</p><p>______________________</p><p><br> Einen guten Überblick zum Zweiten Beitrag bietet ein Artikel in „Die Volkswirtschaft 12/2018“ von Hugo Bruggmann und Sirocco Messerli unter dem Titel „Ungleichheiten in der EU verringern“:</p>]]></content:encoded><category>Finanzen und Steuerpolitik</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/redaktion/photos/illustrativ/internat-eu/CH-EU_stadtratte-iStock.jpg" length="303602" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-5793</guid><pubDate>Tue, 27 Nov 2018 10:00:00 +0100</pubDate><title>Dossier 131: Analyse der Kantonsfinanzen</title><link>https://www.sgb.ch/themen/wirtschaft/detail/dossier-131-analyse-der-kantonsfinanzen</link><description>SGB untersucht Budgets und Finanzpläne der Kantone </description><content:encoded><![CDATA[<p>Die Schweiz befindet sich in einer Hochkonjunktur. Diese wirkt sich mit etwas Verzögerung auch auf die allgemeine finanzielle Situation der Kantone aus. Nachdem für das Jahr 2016 12 von 26 Kantonen positive Rechnungsabschlüsse vorweisen konnten (gemessen in strukturellen Saldi), waren es für das Jahr 2017 bereits 19 Kantone. Dennoch verfolgen viele Kantone seit Jahren eine harte Sparpolitik und planen auch für die kommenden Jahre nicht, davon abzuweichen. Begründet werden kann dies nicht mehr, wie vor einiger Zeit, mit "untragbar hohen Defiziten" oder der Notwendigkeit des Schuldenabbaus: Das aggregierte Finanzierungsergebnis der Kantone ist gemäss Finanzstatistik der EFV seit 2016 wieder deutlich positiv und die Refinanzierung der Schulden hat in dieser schon lange anhaltenden Tiefzinsphase keine akute Priorität. 
</p><p>Eine heute oft vorgebrachte Begründung für das Schnüren weiterer Sparpakete ist die zuerst im Rahmen der gescheiterten Unternehmenssteuerreform III und danach der Steuervorlage 17 / STAF geplante Abschaffung der international geächteten steuerlichen Privilegierung sogenannter Statusgesellschaften. Etliche Kantone beabsichtigen, die dereinst vom Verlust der Privilegien betroffenen Firmen im Rahmen flächendeckender Senkungen der Unternehmenssteuern zu kompensieren. Letztere würden weit über den Kreis der tangierten Firmen hinausgehen und entsprechende Millionenlöcher in die kantonalen Kassen reissen. Im Bewusstsein darüber planen gewisse Kantone bereits im Voraus weitere Sparpakete.
</p><p>Der SGB hat bereits in drei früheren Dossiers periodisch die Lage der kantonalen Finanzen analysiert und dabei jeweils Folgendes festgestellt:</p><ul><li>Die Kantone budgetieren chronisch zu pessimistisch, d.h. weisen systematisch bessere Rechnungsabschlüsse vor.</li><li>Die kantonale Verschuldung wird systematisch überschätzt, bzw. das der Verschuldung gegenüberstehende Vermögen vernachlässigt.</li><li>Defizite werden nicht genügend in Relation zur Konjunkturentwicklung betrachtet und strukturell betrachtet.</li><li>Kantone, die in der Vergangenheit ihre Steuern besonders stark senkten, haben heute verschärfte Probleme mit ihrem Finanzhaushalt – mit der erklärbaren Ausnahme einiger weniger kleiner Kantone.</li></ul><p>Die wirtschaftliche Situation hat sich in den letzten Jahren verändert, die Schweiz befindet sich schon seit einiger Zeit im Aufschwung. Die oben erwähnten Feststellungen haben aber auch heute nicht an Relevanz verloren: Für das Jahr 2017 schneiden so beispielsweise 23 von 26 Kantonen mit ihrer Rechnung besser ab als budgetiert.
</p><p>Das vorliegende Dossier gibt einerseits einen Überblick über die entscheidenden Finanzkennzahlen der Kantone, wie die Nettovermögensquote oder der strukturelle Haushaltssaldo. Im Vergleich zu früheren Dossiers werden diese Kennzahlen bereits für das Jahr 2017 berechnet und zudem für die Jahre 2018 und 2019 prognostiziert. Um dies zu ermöglichen, stützt sich die Analyse für die jüngsten Jahre nicht mehr auf die mit grosser Verzögerung erscheinende harmonisierte Finanzberichterstattung der EFV ab, sondern direkt auf die Zahlen aus den Kantonen. Letztere konnten insbesondere aufgrund der mittlerweile fast flächendeckenden Umstellung auf den Rechnungslegungsstandard HRM2 einfacher miteinander verglichen und entsprechend harmonisiert werden.
</p><p>Die ausgeprägte föderalistische Struktur der Schweiz erlaubt es, die Kantone nicht nur bezüglich ihrer Steuersätze sondern auch auf der Ebene ihrer Versorgungslage zu vergleichen. In einem zweiten Teil werden daher die&nbsp; Pro-Kopf-Ausgaben (bzw. Fallkosten) für unterschiedliche Aufgabenbereiche miteinander verglichen, wobei bei Verbundsaufgaben jeweils auch der kantonale Finanzierungsanteil eine grosse Rolle spielt. Im Fokus stehen insbesondere zwei Bereiche: Einerseits die Langzeitpflege, die demografisch bedingt über Jahrzehnte an Bedeutung gewinnen wird und andererseits die Bildung, die in den nächsten Jahren auf fast sämtlichen Stufen und in den allermeisten Kantonen mit einer massiv steigenden Anzahl an Lernenden zu rechnen hat.
</p><p>Die vorliegende Analyse der Kantonsfinanzen wurde nicht mehr thematisch gegliedert, sondern nach Kantonen strukturiert. Dies ermöglicht den schnellen Blick auf die Entwicklung in den einzelnen Kantonen.</p>]]></content:encoded><category>Finanzen und Steuerpolitik</category><category>Gesundheit</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-5788</guid><pubDate>Sun, 25 Nov 2018 15:31:00 +0100</pubDate><title>Schuss vor den Bug für die Steuerabbauer</title><link>https://www.sgb.ch/themen/wirtschaft/detail/schuss-vor-den-bug-fuer-die-steuerabbauer</link><description>SGB-Kommentar zu der kantonalen Abstimmung in Bern</description><content:encoded><![CDATA[<p> Der Schweizerische Gewerkschaftsbund (SGB) ist sehr erfreut über die Ablehnung des bernischen Steuergesetzes. Es ist ein Schuss vor den Bug für alle Steuerabbauer in den Kantonen, die zurzeit starke Senkungen der Unternehmenssteuern planen. <br><br>Der SGB erwartet, dass Steuervorlagen in den Kantonen dem Beispiel des Bundes folgen. Bei der Steuervorlage des Bundes hat das Parlament nämlich die Lehren aus der abgelehnten Unternehmenssteuerreform III gezogen: Die Aktionäre zahlen mehr Steuern. Und die Normalverdienenden profitieren, weil insbesondere die Firmen und die hohen Einkommen mehr AHV-Beiträge zahlen müssen. Der SGB wird auch in anderen Kantonen seine kantonalen Bünde unterstützen, Steuersenkungspakete auf Kosten der Bevölkerung zu versenken. </p>]]></content:encoded><category>Finanzen und Steuerpolitik</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-5754</guid><pubDate>Wed, 07 Nov 2018 12:01:00 +0100</pubDate><title>Probleme der zweiten Säule bleiben – es braucht Rentenverbesserungen</title><link>https://www.sgb.ch/themen/wirtschaft/detail/probleme-der-zweiten-saeule-bleiben-es-braucht-rentenverbesserungen</link><description>SGB bewertet Entscheid des Bundesrates zum BVG-Mindestzins</description><content:encoded><![CDATA[<p>Der Schweizerische Gewerkschaftsbund begrüsst, dass der Bundesrat den Mindestzins in der obligatorischen beruflichen Vorsorge bei 1 Prozent belässt. Er ist dabei zwar unter der Forderung der Gewerkschaften von 1.25 Prozent geblieben hat aber dem Druck des Schweizerischen Versicherungsverbandes und der Arbeitgeber für eine weitere Senkung nicht nachgegeben.
</p><p>Die Probleme der zweiten Säule bleiben aber gross. Denn die durchschnittlichen Pensionskassenrenten sinken seit einigen Jahren. Obwohl die Schweiz reicher wird und die Wirtschaft wächst. Wer in den nächsten Jahren in Rente geht, kann wegen der seit Jahren sinkenden Verzinsung der Vorsorgeguthaben und sinkenden Umwandlungssätzen unter Umständen bis zu einem Drittel weniger Rente haben. Gleichzeitig zahlen die Arbeitnehmenden immer mehr ein. Lebensversicherungen, Banken und Berater kassieren derweil Milliarden an Verwaltungskosten und Gebühren in der 2. Säule. 
</p><p>Dieser Entwicklung bei der Altersvorsorge muss nun entschieden entgegengetreten werden. Denn mit dem sinkenden Rentenniveau rückt das in der Bundesverfassung festgelegte Leistungsziel der Altersvorsorge in noch weitere Ferne, wonach erste und zweite Säule zusammen nach der Pension die Haltung des Lebensstandards in angemessener Weise ermöglichen soll. Es braucht höhere statt tiefere Renten. Dazu muss auch die AHV erhöht werden. Denn die Leistungsfähigkeit der auf dem Kapitaldeckungsverfahren aufgebauten zweiten Säule ist angesichts dieser Entwicklungen in den letzten Jahren gesunken. Es ist unter diesen Umständen dem sozial ausgleichenden Umlageverfahren, wie es in der AHV zur Anwendung kommt unterlegen. </p>]]></content:encoded><category>Finanzen und Steuerpolitik</category><category>Berufliche Vorsorge</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-5708</guid><pubDate>Tue, 02 Oct 2018 09:08:59 +0200</pubDate><title>Analyse der Kantonsfinanzen: durchzogene Aussichten</title><link>https://www.sgb.ch/themen/wirtschaft/detail/analyse-der-kantonsfinanzen-durchzogene-aussichten</link><description>SGB untersucht Budgets und Finanzpläne der Kantone</description><content:encoded><![CDATA[<p>Der Schweizerische Gewerkschaftsbund hat die Finanzlage der Kantone genauer unter die Lupe genommen. Die konzeptuell neu aufgebaute Auswertung hat für das kommende Jahr ein durchzogenes Bild ergeben: In einigen Kantonen sind die strukturellen Saldi - also die um Konjunktureffekte bereinigten Finanzierungsergebnisse - positiv, in anderen negativ oder zumindest rückläufig. Nachteilig wirken dabei vielerorts im Zusammenhang mit der Steuervorlage 17 / STAF geplanten Gewinnsteuersenkungen. 
</p><p>Anstelle einer einkommensneutralen Umsetzung, planen etliche Regierungen massive Gewinnsteuersenkungen. Diese bringen Ausfälle mit sich, welche sich spätestens bei einer Abschwächung der Konjunktur nirgendwo mehr ohne harte Einschnitte finanzieren lassen. So gäbe es für die öffentliche Hand im Kanton Zürich Mindererträge von 220 Millionen, im Kanton Baselland 42 Millionen und im Kanton Solothurn 88 Millionen (jeweils Nettobeträge, d.h. inklusive der Mehreinnahmen aus der SV17/STAF). Der Kanton Bern führt dabei die Rangliste an: Würde die vom Regierungsrat geplante stufenweise Reduktion des Gewinnsteuersatzes umgesetzt, so fehlten dem Kanton und seinen Gemeinden jährlich 300 Millionen. 
</p><p>In Kontrast zu diesen Mindereinnahmen stehen insbesondere zwei Bereiche der öffentlichen Grundversorgung, in denen es in den nächsten Jahren alleine schon aus demografischen Gründen zu massiven Mehrausgaben kommen muss: die Langzeitpflege und die Bildung. Die Schülerzahlen steigen in der Volksschule laut BFS bis 2022 um jährlich 1.6%, bei den Pflegefällen liegt die Zunahme laut Berechnungen des SGB bei jährlichen 3.3%. Der SGB nimmt in seiner neuen Analyse zu den Kantonsfinanzen deshalb auch unter die Lupe, inwiefern die Kantone für diese Herausforderungen in der Langzeitpflege und im Bildungswesen gerüstet sind. 
</p><h5>Auskünfte:</h5><ul><li>Reto Wyss, Zentralsekretär SGB, 079 740 99 84</li><li>Thomas Zimmermann, Leiter Kommunikation SGB, 079 249 59 74 </li></ul>]]></content:encoded><category>Finanzen und Steuerpolitik</category><category>Wirtschaft</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-5705</guid><pubDate>Fri, 28 Sep 2018 13:57:45 +0200</pubDate><title>SGB-Delegierte fordern Stärkung der FLAM – Stimmfreigabe zu STAF</title><link>https://www.sgb.ch/gremien/detail/sgb-delegierte-fordern-staerkung-der-flam-stimmfreigabe-zu-staf</link><description>SGB-Delegiertenversammlung vom 28. September 2018</description><content:encoded><![CDATA[<p> Die Flankierenden Massnahmen zum Schutz der Löhne und Arbeitsbedingungen sind und bleiben eine rote Linie und dürfen nicht dem Rahmenabkommen zwischen der Schweiz und der EU unterstellt werden. Die Delegierten des Schweizerischen Gewerkschaftsbundes haben an ihrer Versammlung diese Position mit einer Resolution bestätigt. Damit die Bilateralen Verträge der Bevölkerung auch wirklich dienen, muss mit den Flankierenden Massnahmen das Prinzip durchgesetzt werden, dass in der Schweiz Schweizer Löhne bezahlt werden und Schweizer Arbeitsbedingungen gelten. Und dazu müssen die Lohnschutzmassnahmen gestärkt und nicht ausgehöhlt werden.
</p><p>Die Arbeitnehmenden in der Schweiz stehen in ihrem Kampf für den Lohnschutz nicht isoliert da. Dies machte der Präsident des Österreichischen Gewerkschaftsbundes (ÖGB), Wolfgang Katzian, in einer Rede deutlich. Die EU müsse die Löhne und nicht die Grenzen schützen. Dass die Befürchtungen der Schweizer Gewerkschaften hinsichtlich einer Mitsprache der EU beim Lohnschutz berechtigt seien, zeige das Beispiel Österreichs. Dort habe der Druck aus Europa dazu geführt, dass Schutzmassnahmen gestrichen werden mussten. Er könne die Schweizer Arbeitnehmenden nur ermutigen, das erkämpfte Lohnschutzniveau zu verteidigen.
</p><p>Weiter haben die SGB-Delegierten das Bundesgesetz über die Steuervorlage und die AHV-Finanzierung eingehend und kontrovers diskutiert. In einer ersten Abstimmung sagten die Delegierten mit 46 zu 41 Stimmen und 3 Enthaltungen Ja zur Vorlage. In einer zweiten Abstimmung beschlossen die Delegierten angesichts der kontroversen Beurteilung der Vorlage durch die Delegierten mit 50 zu 40 Stimmen die Stimmfreigabe.
</p><p>Positiv beurteilt wird an der Vorlage, dass der AHV rasch jährlich 2 Milliarden Franken zufliessen und dabei mit einer leichten Erhöhung der Lohnprozente die sozialste Finanzierungsmethode gewählt wurde. Denn so wird das Gros der 2 Milliarden von den Arbeitgebern und jenen bezahlt, die sehr viel verdienen. Zudem wird sich so die von bürgerlicher Seite geforderte Erhöhung des Frauenrentenalters leichter bekämpfen lassen. Auch beim steuerpolitischen Teil der Vorlage wurden im Vergleich zur Unternehmenssteuerreform III Fortschritte erzielt. So müssen die Aktionäre und ein Teil der Firmen beim Bund mehr Steuern bezahlen. Und die in der USR III vorgesehenen Steuersenkungen für Firmen auf Bundesebene wurden gestrichen. Auf breite Kritik stiess der Umstand, dass die Kantone vom Bund über eine Milliarde Franken erhält und viele Kantone planen, mit diesem Geld die Gewinnsteuern zu senken. Obwohl die meisten Kantone vom Wegfall der heutigen Steuerprivilegien für Unternehmen gar nicht betroffen sind, weil sie nur wenigen Firmen solche gewährt haben. Aus diesem Grund werden die Gewerkschaften unnötige Steuersenkungspakete in den Kantonen aktiv bekämpfen.
</p><h5>Auskünfte</h5><ul><li>Daniel Lampart, SGB-Sekretariatsleiter und Chefökonom, 079 205 69 11</li><li>Thomas Zimmermann, Leiter Kommunikation SGB, 079 249 59 74 </li></ul>]]></content:encoded><category>Gremienbeschlüsse</category><category>Gewerkschaftspolitik</category><category>Schweiz</category><category>International</category><category>Flankierende Massnahmen und Personenfreizügigkeit</category><category>Finanzen und Steuerpolitik</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-5565</guid><pubDate>Sun, 10 Jun 2018 13:35:00 +0200</pubDate><title>Trotz Nein zu Vollgeld: Bessere Bankenregulierung nötig </title><link>https://www.sgb.ch/themen/wirtschaft/detail/trotz-nein-zu-vollgeld-bessere-bankenregulierung-noetig</link><description>SGB-Kommentar zu den eidgenössischen Abstimmungen vom 10. Juni 2018.</description><content:encoded><![CDATA[<p>Der Schweizerische Gewerkschaftsbund (SGB) begrüsst das deutliche Ja zum revidierten Geldspielgesetz. Endlich müssen so auch Anbieter von Online-Geldspielen Steuern bezahlen und Abgaben an die AHV leisten. Verbessert wird mit dem Ja auch der Schutz von Spielsüchtigen.
</p><p>Der SGB begrüsst auch das Nein zur Vollgeld-Initiative. Sie hätte für Arbeitsplätze und Konjunkturentwicklung grosse Risiken mit sich gebracht. Trotz des klaren Neins: Die Probleme des Finanz- und Bankensystems sind nicht gelöst. Damit es nicht erneut zu einer Finanzkrise kommt, muss dieser Sektor strenger reguliert werden. Und für die Banken braucht es höhere Eigenkapital-Vorgaben. Zudem müssen die überrissenen Banker-Boni gesenkt werden.<br><br><br></p>]]></content:encoded><category>Finanzen und Steuerpolitik</category><category>Geld und Währung</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-5567</guid><pubDate>Thu, 07 Jun 2018 17:21:25 +0200</pubDate><title>Paul Rechsteiner zur Steuervorlage 17 im Ständerat</title><link>https://www.sgb.ch/themen/wirtschaft/detail/paul-rechsteiner-zur-steuervorlage-17-im-staenderat</link><description>Hier das Votum im Volltext zum nachlesen und als Video zum nachhören und -sehen.</description><content:encoded><![CDATA[<p> Der Ständerat hat die Verknüpfung der Steuervorlage 17 mit einer Zusatzfinanzierung der AHV mit 34 zu 5 Stimmen gutgeheissen. Dazu publiziert der SGB hier das Votum von Paul Rechsteiner im Rat. Nun geht die Vorlage in die Wirtschaftskommission des Nationalrats und dann in den Nationalrat. Wie die SGB-Delegiertenversammlung in einer Resolution vom 25. Mai beschlossen hat, wird der SGB die Vorlage am Ende der Beratungen im Parlament beurteilen.<br><a href="https://sgb.ch/fileadmin/redaktion/blogs/lampart/shiller.png" target="_blank" rel="noreferrer"><b>⇒ Votum von Paul Rechsteiner als PDF</b></a></p><p>&nbsp;</p><p><b>Video von Paul Rechsteiner<br></b></p>]]></content:encoded><category>Finanzen und Steuerpolitik</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-5560</guid><pubDate>Tue, 05 Jun 2018 14:27:42 +0200</pubDate><title>Fünf gute Gründe für das Geldspielgesetz</title><link>https://www.sgb.ch/themen/wirtschaft/detail/fuenf-gute-gruende-fuer-das-geldspielgesetz</link><description>Ein Ja am 10. Juni ist sozial, sinnvoll und vernünftig</description><content:encoded><![CDATA[<p> Am 10. Juni 2018 entscheiden die Stimmberechtigten in der Schweiz über ein neues Geldspielgesetz. Der Schweizerische Gewerkschaftsbund SGB empfiehlt ein Ja, weil viele Gründe dafürsprechen. So sichert die Neuregelung, dass endlich auch die Erträge der Online-Glücksspielanbieter besteuert werden und so der AHV und der Allgemeinheit zu Gute kommen. Die fünf wichtigsten Fragen in diesem Zusammenhang wollen wir hier beantworten.
</p><h3>Warum braucht es das Gesetz überhaupt?</h3><p>Bislang gab es in der Schweiz keine regulierte Möglichkeit für Online-Glücksspiel. Trotzdem oder gerade deshalb ist ein illegaler Online-Geldspielmarkt entstanden, der hierzulande jährlich mittlerweile über 250 Millionen Franken umsetzt. Die Anbieter sitzen im Ausland, zahlen in der Schweiz auf diese Erträge keine Steuern, keine Abgaben und halten sich nicht an die in der Schweizer Rechtsordnung verankerten Prinzipien und Regeln zum Geldspiel. Mit dem neuen Gesetz wird erstmals ein legaler Weg für Online-Geldspiele in der Schweiz geschaffen.
</p><h3>Was haben Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer davon?</h3><p>Von den Einnahmen der Geldspiel-Betreiber soll auch die Allgemeinheit profitieren. Das ist heute schon bei den Casinos und Lotterien so. Und so soll es auch bei Online-Geldspielen gelten. Das neue Gesetz stellt sicher, dass von den Einnahmen nicht nur die Betreiber profitieren. Sondern auch die AHV, wo jeder zusätzliche Franken dem System zu Gute kommt und damit die Arbeitnehmenden entlastet. Aber auch Sport und Kultur profitieren. Es geht nicht um kleine Summen. Allein über die Casinos und Lotterien fliessen aktuell rund 270 Mio. Franken pro Jahr in die AHV. Mit der neuen Regelung werden es noch mehr Millionen sein.
</p><h3>Verbessert das Schutz von Süchtigen?</h3><p>Ja, denn erstmals gelten die Regeln zum Schutz von Spielsüchtigen auch für Online-Geldspiele. In den bislang illegalen Online-Casinos gibt es keinerlei Schutz und Kontrolle.</p><header><p>Bewirkt das Gesetz nicht auch Zensur?</p></header><p>Das Internet ist und darf kein rechtsfreier Raum sein. Wer sich nicht an das Geldspielgesetz hält, keine Konzession hat und sich damit auch nicht an der Finanzierung der Allgemeinheit beteiligt, dessen Webseite kann gesperrt werden. Es gibt derzeit keinen anderen Weg, zu verhindern, dass das Recht umgangen wird und ausländische Online-Casinos sich vor&lt;link typo3&gt; Steuern und Abgaben drücken. Mit dieser Durchsetzung des Rechts wird aber nicht in die Grundrechte auf freie Information und Meinungsfreiheit eingegriffen. Von Zensur kann also keine Rede sein.
</p><h3>Was passiert, wenn das Gesetz abgelehnt wird?</h3><p>Dann gilt weiterhin das alte Geldspielgesetz, das heisst Online-Casinos bleiben verboten, es gibt keine Möglichkeit, die Beiträge für AHV, Sport und Kultur dort zu sichern und gegen die unerlaubten Anbieter aus dem Ausland vorzugehen.
</p><p>Darum ist es sozial, sinnvoll und vernünftig, am 10. Juni JA zum Geldspielgesetz zu sagen. </p>]]></content:encoded><category>Wirtschaft</category><category>Finanzen und Steuerpolitik</category><category>Schweiz</category><category>Gewerkschaftspolitik</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-5546</guid><pubDate>Fri, 25 May 2018 16:04:51 +0200</pubDate><title>SGB-Delegierte fordern Stärkung des Service public</title><link>https://www.sgb.ch/gremien/detail/sgb-delegierte-fordern-staerkung-des-service-public</link><description>Weitere Beschlüsse zur Steuervorlage 17 und der Baubranche</description><content:encoded><![CDATA[<p> Obwohl sich die Stimmberechtigten in der Schweiz ein ums andere Mal zu guten öffentlichen Dienstleistungen bekennen, wird der Service public immer wieder von Marktfundamentalisten in Frage gestellt oder über Sparprogramme der öffentlichen Hand unter Druck gesetzt. Die Delegierten des Schweizerischen Gewerkschaftsbundes haben die neusten Angriffe und Herausforderungen diskutiert und eine Resolution beschlossen.<br><br>So muss sich die Steuerpolitik am Finanzbedarf des Service public ausrichten. Statt verheerende Steuersenkungsprojekte bei Kantonen und Gemeinden, braucht es eine Mindestbesteuerung, die den Steuerwettbewerb unter den Kantonen verhindert. Sparmassnahmen beim Personal der öffentlichen Hand, namentlich beim Bundespersonal und bei den Angestellten von Kantonen und Gemeinden werden abgelehnt, genauso wie unsinnige Wettbewerbsexperimente und eine Marktlogik, die den Service public zerstören: keine Verkehrspolitik, die zu Dumpingpreisen und Dumpinglöhnen führt, keine Aufhebung des Kabotage-Verbots, keine Liberalisierung des internationalen und nationalen Personenfernverkehrs!<br><br>Die Digitalisierung ist eine Chance für den Service public, wenn die Unternehmen das Personal schulen und weiterbilden. Es braucht einen Ausbau und keinen Abbau in der digitalen Transformation der Dienstleistungen. Angesichts des Drucks auf die Löhne in der Verkehrsbranche, bei Post und Kurierdiensten sowie im Sozialwesen und der akuten Verschlechterung der Arbeitsbedingungen insbesondere in der Medienbranche und im Gesundheitswesen fordern die Delegierten, dass alle Service public-Beschäftigten vorbildlichen Gesamtarbeitsverträgen unterstellt werden. In öffentlichen Betrieben wie SBB, Swisscom und Post müssen die Kaderlöhne auf 500'000 Franken beschränkt werden.<br><br>Weiter haben die Delegierten in einer Resolution beschlossen, die im Rahmen der Steuervorlage 17 von den Kantonen geplanten Gewinnsteuersenkungen zu bekämpfen. Die Kantone wollen an ihren problematischen und übertriebenen Gewinnsteuersenkungen festhalten obwohl ein Grossteil der Stimmbevölkerung aus Angst vor Steuerausfällen und Mehrbelastungen die USR III versenkten. Den Beschluss der Wirtschaftskommission des Ständerats, in die Steuervorlage eine Stärkung der AHV-Finanzen einzubauen, werten die Delegierten positiv. Eine umfassende Bewertung der Steuervorlage 17 wird der SGB aber erst nach Vorliegen der detaillierten Beschlüsse vornehmen.<br><br>Weiter bekräftigten die SGB-Delegierten den Willen in Sachen Lohngleichheit voranzukommen. Dazu rufen sie für den 22. September zusammen mit einer breiten Allianz von Frauenorganisationen zur nationalen Kundgebung für Lohngleichheit und gegen Diskriminierung in Bern auf. Der Druck auf das Parlament, mit der Revision des Gleichstellungsgesetzes endlich eine gesetzliche Kontrollpflicht und Sanktionsmöglichkeiten zu verankern, muss erhöht werden.<br><br>Ausserdem sicherten die Delegierten in einer Resolution den Bauarbeitern, die das Rentenalter 60 auf dem Bau verteidigen, ihre volle Solidarität zu. Es geht nicht an, dass die Bauleute länger arbeiten, weniger verdienen und mit weniger Geld in die Rente gehen müssen. Die Delegierten des SGB fordern den Schweizerischen Baumeisterverband auf, seine Verweigerungshaltung aufzugeben und endlich zu verhandeln.<br><br></p><h3>Die Resolutionen</h3><ul><li><a href="https://sgb.ch/fileadmin/redaktion/docs/consultations/2025/251119_RW_VL_Strom.pdf" class="download">Resolution&nbsp; zum Service public</a></li><li><a href="https://sgb.ch/fileadmin/redaktion/blogs/lampart/binnenmarkt_ch_eu_usa.png" class="download">Resolution zur Steuervorlage 17</a></li><li><a href="https://sgb.ch/fileadmin/redaktion/blogs/lampart/importe_smartphones.png" class="download">Resolution zum Arbeitskonflikt auf dem Bau</a></li></ul><h3>Weitere Dokumente</h3><ul><li><a href="https://sgb.ch/fileadmin/redaktion/photos/illustrativ/sgb/SGB-DV25.jpg" class="download">Rede von Paul Rechsteiner zur Eröffnung</a></li></ul><h3>Auskünfte </h3><ul><li>Dore Heim, Zentralsekretärin zuständig für Service public, 079 744 93 90</li><li>Daniel Lampart, SGB-Sekretariatsleiter und Chefökonom, 079 205 69 11</li><li>Thomas Zimmermann, Leiter Kommunikation SGB, 079 249 59 74</li></ul>]]></content:encoded><category>Gremienbeschlüsse</category><category>Gewerkschaftspolitik</category><category>Finanzen und Steuerpolitik</category><category>Service Public</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-5521</guid><pubDate>Thu, 17 May 2018 12:14:15 +0200</pubDate><title>Die neuen Eckwerte der Steuervorlage 17 aus Gewerkschaftssicht</title><link>https://www.sgb.ch/themen/wirtschaft/detail/die-neuen-eckwerte-der-steuervorlage-17-aus-gewerkschaftssicht</link><description>Beurteilung des Entscheids der WAK-S durch den SGB</description><content:encoded><![CDATA[<p>Die Wirtschaftskommission des Ständerates WAK-S hat heute Eckwerte zur Steuervorlage 17 präsentiert. Die konkrete Umsetzung der Vorschläge liegt aber noch nicht vor. Der SGB wird seine Beurteilung der SV 17 dann vornehmen, wenn die Details bekannt sind. <br><br>Gemäss dem, was heute präsentiert wurde, stellen die Vorschläge der WAK-S gegenüber der Bundesratsvorschlag der SV17 eine bedeutende Verbesserung dar. Die 2 Mrd. Fr. für die AHV erlauben es, das Umlageergebnis der AHV über einige Jahre zu stabilisieren. Dadurch fällt nicht nur der Druck auf die Leistungen weg – insbesondere aufs Frauenrentenalter. Sondern die Beiträge des Bundes und die Lohnbeiträge führen auch dazu, dass sich die Firmen und die hohen Einkommen stärker an der AHV-Finanzierung beteiligen als durch die im Rahmen der AHV-Revision geplante Erhöhung der Mehrwertsteuer. Positiv ist auch, dass die Kommission über eine Teilkorrektur des Kapitaleinlageprinzips endlich auf eine Forderung des SGBs eingetreten ist.<br><br>Sehr problematisch und übertrieben sind hingegen die von den Kantonen geplanten Gewinnsteuersenkungen. Grosse Teile der Bevölkerung haben Nein zur USR III gestimmt, weil sie grosse Steuerausfälle und Mehrbelastungen fürchteten. Dazu kommt, dass starke Senkungen der Gewinnsteuern in der Regel mit höheren Wohnungsmieten einhergehen. In Luzern und Zug ist die Wohnsituation für Normalverdienende zunehmend untragbar. Der erste Härtetest für die kantonalen Gewinnsteuersenkungen ist der Kanton Bern. Dort wird die Bevölkerung bald über ein Referendum abstimmen.</p>]]></content:encoded><category>Finanzen und Steuerpolitik</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-5441</guid><pubDate>Mon, 16 Apr 2018 15:52:54 +0200</pubDate><title>Für ein soziales Ja zum Geldspielgesetz</title><link>https://www.sgb.ch/themen/wirtschaft/detail/fuer-ein-soziales-ja-zum-geldspielgesetz</link><description>Der SGB hält die vorliegende Anpassung des Geldspielgesetzes für sinnvoll. Glücksspiel soll auch im Internet möglich sein, jedoch mit gleich langen Spiessen für Schweizer und ausländische Kasinos. Zentral ist für den SGB: Die vorliegende Revision garantiert, dass die Gewinne aus dem Online-Glücksspiel der AHV und der Allgemeinheit zur Verfügung gestellt werden. </description><content:encoded><![CDATA[<p>Die vorliegende Revision ist eine logische, moderate Anpassung des bestehenden Geldspielgesetzes an die Entwicklungen der letzten Jahre. Online-Angebote von Casinos sollen neu legalisiert werden. Weil dies bis heute offiziell nicht möglich war, hat sich leider ein illegaler Online-Geldspielmarkt entwickelt, bei dem ausländische Anbieter, häufig auch dubiose und domiziliert in Ländern ohne genügende rechtsstaatliche Regelungen, in die Lücke gesprungen sind. Diese ausländischen „Online-Casinos“ kümmern sich weder um Spielsucht noch beteiligen sie sich am Gemeinwohl in der Schweiz.
</p><p>&nbsp;</p><h3>Online ja, aber nur wenn…</h3><p>Das soll nun ändern: Online-Casinos sind neu erlaubt, sie müssen aber gewisse Sicherheits-Minimalstandards einhalten. Geldwäscherei ist verboten, und es sollen v.a. die Abgaben dieser Casinos und damit auch deren Beiträge an die Finanzierung der Sozialwerke sichergestellt werden. Damit ist die Diskriminierung der Schweizer Casinos abgeschafft: Nach geltender Gesetzgebung muss nämlich z.B. ein Online-Casino aus China mit Angeboten für die Schweiz keine Abgaben an diese leisten.
</p><p>&nbsp;</p><h3>Ein Beitrag zur Finanzierung der AHV </h3><p>Für die Gewerkschaften steht bei der Revision des Geldspielgesetzes die Finanzierung der Sozialwerke im Mittelpunkt. Der SGB befürwortet zudem den Schutz der Spielsüchtigen und die gleich langen Spiesse von Schweizer und ausländischen Casinos und damit den Erhalt hiesiger Arbeitsplätze. 
</p><p>Sage und schreibe die Hälfte der Gewinne der einheimischen Casinos fliesst heute in die Kassen der AHV. Jährlich gehen so rund 270 Mio. Franken aus Casino-Gewinnen in die AHV und 47 Mio. an die Standortkantone. Mit den Lotterie-Gewinnen können die Standortkantone Kunst, Gemeinnützigkeit und Sport finanzieren. So betragen die Abgaben aus der Lotterie zugunsten der kantonalen Lotterie- und Sportfonds rund 540 Mio. Franken! Dagegen bezahlt die ausländische Glücksspielindustrie keinen Rappen an unser Gemeinwohl. Das darf nicht sein! 
</p><p>Deshalb empfiehlt der SGB der Stimmbevölkerung ein Ja zum revidierten Geldspielgesetz.<br><br></p>]]></content:encoded><category>Finanzen und Steuerpolitik</category><category>AHV</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-5362</guid><pubDate>Mon, 09 Apr 2018 09:39:56 +0200</pubDate><title>SGB lehnt die vom Bundesrat vorgeschlagene „Steuervorlage 17“ ab</title><link>https://www.sgb.ch/themen/wirtschaft/detail/sgb-lehnt-die-vom-bundesrat-vorgeschlagene-steuervorlage-17-ab</link><description>Referendum möglich</description><content:encoded><![CDATA[<p>Die Steuervorlage 17 unterscheidet sich nur wenig von der an der Urne klar abgelehnten Unternehmenssteuerreform III. Als wäre nichts gewesen, wollen Bundesrat und Kantonsregierungen erneut die Gewinnsteuern bei rund 200‘000 Unternehmen massiv senken, obwohl von der Abschaffung der heutigen Steuerstatus nur rund 400 Firmen massgeblich betroffen wären.</p><p>Der SGB hat sich immer für eine zielgerichtete Unternehmenssteuerreform eingesetzt, welche die heutigen Privilegien abschafft, ohne dass Steuerausfälle resultieren. Diese soll vor allem ausreichend lang wirkende Übergangsbestimmungen enthalten, so dass die Kantone Zeit haben, sich neu auszurichten. Aus Vorsichtsgründen hat der SGB eine zielgerichtete, befristete Patentbox unterstützt. Die geplante generelle Gewinnsteuersenkung der Kantone und Gemeinden um über 40 Prozent lehnt der SGB ab. Diese ist völlig ineffizient und zum Fenster hinausgeworfenes Geld. Allfällige Kosten der Reform müssen von den Firmen und den Aktionären getragen werden. Für die Berufstätigen braucht es spürbare finanzielle Entlastungen. Beispielsweise durch höhere Krankenkassen-Prämienverbilligungen und Kinderzulagen.</p><p>Die vom Bundesrat vorgeschlagene Steuervorlage 17 (SV17) erfüllt die Kriterien des SGB nicht. Der SGB lehnt sie ab. SGB-Präsident Paul Rechsteiner betont: „Bei unveränderter Ausgangslage sähen wir uns am Schluss der Beratungen im Parlament gezwungen, unseren Gremien die Ergreifung des Referendums vorzuschlagen“.</p><h5>Auskünfte:</h5><ul><li>Daniel Lampart, SGB-Sekretariatsleiter und Chefökonom, 079 205 69 11</li></ul><p>&nbsp;</p>]]></content:encoded><category>Finanzen und Steuerpolitik</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-5345</guid><pubDate>Wed, 21 Mar 2018 15:14:27 +0100</pubDate><title>Parlament und Kantone müssen Privilegien für Firmen korrigieren</title><link>https://www.sgb.ch/themen/wirtschaft/detail/parlament-und-kantone-muessen-privilegien-fuer-firmen-korrigieren</link><description>Der SGB zur Botschaft des Bundesrates zur „Steuervorlage 17“</description><content:encoded><![CDATA[<p> Die heute vom Bundesrat vorgestellte Neuauflage der Unternehmenssteuerreform III ("Steuervorlage 17") unterscheidet sich nicht wesentlich von der im Rahmen des Referendums abgelehnten Vorlage. Insbesondere wenn man die in den Kantonen geplanten Gewinnsteuersenkungen berücksichtigt. 
</p><p>Für den SGB ist es klar, dass das Parlament Verbesserungen beschliessen muss. Die Steuervorlage 17 muss auf Bundesebene durch die Unternehmen und die Aktionäre gegenfinanziert werden. Und es braucht eine stärkere soziale Komponente für die Haushalte. Denn diese leiden immer mehr unter den höheren Lebenshaltungskosten (insb. den Krankenkassenprämien). 
</p><p>Die geplanten und vom Bund durch den höheren Kantonsanteil subventionierten kantonalen Gewinnsteuersenkungen sind zum Fenster hinausgeworfenes Geld. Davon profitieren in erster Linie Firmen wie die Grossbanken, die heute klaglos ihre ordentlichen Gewinnsteuern zahlen. Das Parlament muss den Finanzausgleich (NFA) so anpassen, dass kantonale Gewinnsteuersenkungen unattraktiv werden. Wenn der Kantonsanteil beim Bund erhöht wird, müssen diese Gelder für soziale Zwecke eingesetzt werden. Zudem erwartet der SGB von den Kantonen, dass sie ihre masslosen Steuersenkungsvorhaben für die Firmen korrigieren. 
</p><p>Die Reform der Ehepaarbesteuerung nützt den hohen und höchsten Einkommen. Die Frauenerwerbstätigkeit wird behindert ("Einverdienerabzug"). Der SGB spricht sich deshalb dagegen aus. Anstelle dieses Steuergeschenks für die Oberschicht soll der Bund das Geld besser in die familienexterne Kinderbetreuung investieren. Dort herrscht grosser Handlungsbedarf. 
</p><h5>Auskünfte</h5><ul><li>Daniel Lampart, Sekretariatsleiter SGB 079 205 69 11 </li></ul><ul><li>Thomas Zimmermann 079 249 59 74 </li></ul>]]></content:encoded><category>Finanzen und Steuerpolitik</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-5064</guid><pubDate>Wed, 06 Sep 2017 15:42:55 +0200</pubDate><title>Keine Bundessubvention für generelle Gewinnsteuersenkungen </title><link>https://www.sgb.ch/themen/wirtschaft/detail/keine-bundessubvention-fuer-generelle-gewinnsteuersenkungen</link><description>Vernehmlassung zur neuen Unternehmenssteuerreform III („Steuervorlage 17“)</description><content:encoded><![CDATA[<p> Der Schweizerische Gewerkschaftsbund SGB steht der vom Bundesrat vorgelegten neuen USR III ("Steuervorlage 17") kritisch gegenüber. Zwar ist mit der Erhöhung der Familienzulagen eine soziale Verbesserung eingebaut worden. Doch gleichzeitig sollen die Gewinnsteuern für alle Firmen in den Kantonen und Gemeinden im Ausmass der USR III gesenkt werden.
</p><p>Die von den Kantonen geplanten generellen Gewinnsteuersenkungen waren bereits in der USR III die teuerste und ineffizienteste Massnahme. Das klare Volks-Nein zeigte, dass Bund und Kantone hier zurückbuchstabieren müssen - indem der Kantonsanteil bei der direkten Bundesteuer nicht erhöht wird, sondern auf dem heutigen Niveau belassen wird. Wenn schon, sollte der soziodemografische Lastenausgleich gestärkt werden.
</p><p>Die heute vorgestellte Vernehmlassungsvorlage hätte bei einer Volksabstimmung einen schweren Stand. Denn die USR III wurde beispielsweise auch im Kanton Baselstadt, welcher ein sozialpolitisch noch etwas besseres Paket vorgeschlagen hat, deutlich abgelehnt. Der SGB setzt sich für eine sozialere, kostengünstigere Vorlage ein.
</p><h5>AUSKÜNFTE:</h5><ul><li>Daniel Lampart, Leiter SGB-Sekretariat, 079 205 69 11 </li></ul>]]></content:encoded><category>Finanzen und Steuerpolitik</category><category>Wirtschaft</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-4919</guid><pubDate>Thu, 01 Jun 2017 11:24:10 +0200</pubDate><title>„Steuervorlage 17“ hat Probleme nicht gelöst</title><link>https://www.sgb.ch/themen/gewerkschaftspolitik/detail/steuervorlage-17-hat-probleme-nicht-geloest</link><description>Bundesrat muss bei der Neuauflage der Unternehmenssteuerreform III korrigieren
</description><content:encoded><![CDATA[<p> Der Schweizerische Gewerkschaftsbund SGB steht der heute von Bundesrat Maurer und den Kantonsregierungen präsentierten, neuen USR III ("Steuervorlage 17") kritisch gegenüber. Zwar ist mit der Erhöhung der Familienzulagen eine soziale Verbesserung eingebaut worden. Doch gleichzeitig ist die Gefahr, dass die Gewinnsteuern für alle Firmen in den Kantonen und Gemeinden stark gesenkt werden, noch grösser als in der USR III. 
</p><p>Die von den Kantonen geplanten generellen Gewinnsteuersenkungen waren bereits in der USR III die teuerste und ineffizienteste Massnahme. Das klare Volks-Nein zeigte, dass Bund und Kantone hier zurückbuchstabieren müssen - indem der Kantonsanteil bei der direkten Bundesteuer nicht erhöht wird. Der heute präsentierte Vorschlag geht jedoch noch weiter als die USR III. Offenbar sollen sogar die Übergangsbestimmungen ("Step-up") gestrichen werden, welche einen Systemwechsel bei den Statusgesellschaften ohne Steuersenkungen erlaubt hätten. Paradoxerweise kann die Erhöhung der Teilbesteuerung auf 70 Prozent den Steuersenkungsdruck noch verstärken. Auf Druck des Gewerbes werden die Kantone diese Zusatzeinnahmen für weitere Gewinnsteuersenkungen zu verwenden versuchen. 
</p><p>Die heute präsentierten Eckwerte hätten bei einer Volksabstimmung einen schweren Stand. Denn die USR III wurde beispielsweise auch im Kanton Baselstadt, welcher ein sozialpolitisch noch etwas besseres Paket vorgeschlagen hat, deutlich abgelehnt. Der SGB erwartet vom Gesamtbundesrat, dass er die heute präsentierten Eckwerte korrigiert. Es braucht eine sozialere, kostengünstigere Vorlage. 
</p><h5>Auskünfte&nbsp; </h5><ul><li>Daniel Lampart, Leiter SGB-Sekretariat 079 205 69 11 </li></ul>]]></content:encoded><category>Schweiz</category><category>Finanzen und Steuerpolitik</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-4718</guid><pubDate>Tue, 14 Feb 2017 15:21:57 +0100</pubDate><title>USR III: Ein Sonntag eröffnet Perspektiven</title><link>https://www.sgb.ch/themen/wirtschaft/detail/usr-iii-ein-sonntag-eroeffnet-perspektiven</link><description>SGB-Präsident Paul Rechsteiner zum Nein zur Unternehmenssteuerreform III</description><content:encoded><![CDATA[<p> Das Jahr 2017 stand unter schlechten Vorzeichen. Donald Trump hat nach seinem Amtsantritt als neuer Präsident der westlichen Vormacht bisher alles eingelöst, was zu befürchten war: Hass und Ausgrenzung, neue Privilegien für die Reichen, verbunden mit Sozialabbau. In Europa sieht es an vielen Orten kaum besser aus. Auch in der Schweiz sind uns diese politischen Tendenzen nicht fremd. Umso erfreulicher und auch wichtiger sind die Abstimmungsresultate des letzten Sonntags.
</p><p>2004 gelang es der politischen Linken schon einmal, ein unsoziales Steuerpaket zu versenken. Der Abstimmungssieg gegen die Unternehmenssteuer-Reform III ist aber umso höher zu bewerten, als die Linke diesmal allein antreten musste und die Kantone im Gegensatz zu damals die Steuerreform aktiv unterstützten, statt sie zu bekämpfen. Mit der Botschaft, dass die Steuerreform jeden Haushalt 1000 Franken kosten würde, haben die Gewerkschaften trotz beschränkter finanzieller Mittel in der Kampagne einen der zentralen Beiträge geleistet.
</p><p>Das Nein zu dieser bürgerlichen Prestige-Vorlage bedeutet, dass bei einer Neuauflage gewisse Prinzipien beachtet werden müssen. Niemand bestreitet, dass die Steuerprivilegien für Briefkastenfirmen und andere Steuerumgehungskonstrukte abgeschafft werden müssen. Es gibt aber keinen Grund dafür, das mit einer allgemeinen Steuersenkung für die Unternehmen auf Kosten aller anderen zu verbinden. Auch Unternehmen müssen Steuern zahlen. Wie alle anderen. Auch Unternehmen sind auf gut Ausgebildete, auf einen leistungsfähigen Verkehr und auf einen funktionierenden Rechtsstaat angewiesen. Das sollen sie auch mitfinanzieren. Eine neue Vorlage wird das berücksichtigen müssen.
</p><p>Das deutliche Abstimmungsresultat weist aber weit über die Steuerpolitik hinaus. Es zeigt, dass eine soziale Wende nötig ist. Die Politik auf dem Buckel der Normalverdienenden ist an eine Grenze gestossen. Der nächste Testfall dafür ist die Zukunft der Renten: die Stärkung der AHV als Basisversicherung für die ganze Bevölkerung. Die AHV ist für die tieferen und mittleren Einkommen ungleich wichtiger als für die hohen Saläre, die aber solidarisch zur Finanzierung beitragen müssen. Auch die Verbilligung der Krankenkassenprämien und die Kinderzulagen müssen nun zum Thema werden.
</p><p>Bemerkenswert ist der Abstimmungssonntag aber nicht nur mit Blick auf die sozialen Perspektiven. Das Ja zur Einbürgerungsvorlage und die Abfuhr für die SVP-Hetze ist ein klares Zeichen gegen Ausgrenzung und für mehr Rechte. Ein Votum gegen den derzeitigen Trend zur Abschottung. Städte und Gemeinden müssen nun handeln: mit einer Einbürgerungsoffensive auch für die erste und vor allem für die zweite Generation.
</p><p>Und noch etwas ist am letzten Sonntag passiert: Trotz massivstem finanziellem Ungleichgewicht hat eine offensive Kampagne gesiegt. Zum zweiten Mal, vergleichbar mit dem fulminanten Sieg über die unmenschliche SVP-Initiative ("Durchsetzungsinitiative"). Die direkte Demokratie öffnet neue Perspektiven. Perspektiven für eine lebendige und vielfältige Schweiz. </p>]]></content:encoded><category>Finanzen und Steuerpolitik</category><category>Schweiz</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-4714</guid><pubDate>Sun, 12 Feb 2017 12:50:00 +0100</pubDate><title>USR III: Ein Nein zu einer Politik auf Kosten der Normalverdienenden </title><link>https://www.sgb.ch/themen/wirtschaft/detail/usr-iii-ein-nein-zu-einer-politik-auf-kosten-der-normalverdienenden</link><description>Klare Abfuhr für die unausgewogene Unternehmenssteuerreform III</description><content:encoded><![CDATA[<p> Das deutliche Nein zur USR III zeigt: Eine generelle Steuersenkung für finanzstarke Unternehmen und ihre Aktionäre auf Kosten der Verkäuferin, des Schreiners oder der Lehrerin wird nicht akzeptiert. Die finanzielle Belastung durch höhere Krankenkassenprämien, höhere Abgaben für die 2. Säule oder steigende Mieten hat in den letzten Jahren nochmals zugenommen. Die Bevölkerung hat deshalb einer Politik, welche die Firmen einseitig auf Kosten der Haushalte entlasten will, völlig zu Recht die rote Karte gezeigt.
</p><p>Auch Unternehmen müssen Steuern zahlen und ihren Beitrag an die öffentlichen Dienstleistungen und Infrastruktur leisten. Es braucht nun eine zielgerichtete Unternehmenssteuerreform, welche die heutigen Privilegien abschafft, ohne dass Steuerausfälle resultieren. Allfällige Kosten müssen von den Firmen und den Aktionären getragen werden. Für die Arbeitnehmenden braucht es konkrete Entlastungen. Etwa durch höhere Krankenkassen-Prämienverbilligungen und Kinderzulagen.
</p><p>Die neue USR III soll nur Massnahmen enthalten, welche bei der Aufhebung der Privilegien für Statusgesellschaften auch tatsächlich nötig sind. Im Fokus sind die Kantone BS, VD und GE. Von einer vom Bund subventionierten, flächendeckenden Gewinnsteuersenkung in den Kantonen kostet viel zu viel und führt zu enormen Mitnahmeeffekten durch ordentlich besteuerte Firmen.
</p><p>Eine Politik auf Kosten der Normalverdienenden wird von der Bevölkerung nicht getragen. Dieser Tatsache muss das Parlament auch bei der Altersvorsorge 2020 Rechnung tragen.
</p><p class="TitelAusknfte">&nbsp;</p><h5>Auskünfte:</h5><ul><li>Paul Rechsteiner, Präsident SGB. 079 248 41 11</li><li>Daniel Lampart, Sekretariatsleiter SGB, 079 205 69 11</li><li>Thomas Zimmermann, Leiter Kommunikation SGB, 079 249 59 74</li></ul><p class="GliederungText">&nbsp;</p>]]></content:encoded><category>Finanzen und Steuerpolitik</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-4701</guid><pubDate>Tue, 07 Feb 2017 10:55:20 +0100</pubDate><title>USR III: 20 x mehr Mittel für die Anhänger des Jahrhundertbschisses!</title><link>https://www.sgb.ch/themen/wirtschaft/detail/usr-iii-20-x-mehr-mittel-fuer-die-anhaenger-des-jahrhundertbschisses</link><description>Goliath wankt trotzdem...</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead"> 1:20: Das ist das Verhältnis der Summen, die Gegner und Befürworter der USR III in die gedruckte Werbung investieren. Ein Kampf von David gegen Goliath also. Aber wir wissen aufgrund der Minder-Initiative: Mit Geld allein kauft man nicht jede Abstimmung. Deshalb gilt: Mobilisieren bis zur letzten Minute! </p><p>Allein im Januar haben die Befürworter der USR III 2 Millionen Franken ausgegeben für Plakate und Inserate. Seit Oktober 2016 haben sie nicht weniger als 3,3 Millionen Franken für solche Werbung locker gemacht (Quelle: Media Focus). Die Befürworter der USR III haben insgesamt 20 x mehr Mittel als deren Gegner. Sie schalten 8 x mehr Inserate als die Gegner. 
</p><p>Elektronische Veröffentlichungen und spezielle Druckerzeugnisse sind in den obigen Zahlen nicht mitgerechnet. Dazu gehören die gut 3 Millionen Franken, die der Gewerbeverband in seine schweizweit verteilte Abstimmungszeitung gesteckt hat oder die Schriften, die Economiesuisse in ausgewählten Regionen, etwa in fast allen Kantonen der Romandie, hat verteilen lassen. 
</p><h3>Die Grenze des Geldes </h3><p>Selten hat die Wirtschaft so geklotzt, um eines ihrer Vorhaben durchzubringen. Aber auch hier gilt: Mit Geld kann man vieles, aber nicht alles. Das war schon 2013 bei der Minder-Initiative so. Damals investierte Economiesuisse 40 x mehr als das Initiativkomitee - und fiel dennoch frontal auf die Nase.
</p><p> Wer so viel investiert, muss immense direkte Interessen haben. Und tatsächlich: der Klientel von Economiesuisse winkt ein satter Gewinn in Form von weniger Steuern. Was sind da ein paar Millionen, wenn den in aller Welt verstreuten Aktionären Milliarden verteilt werden können?! 
</p><p>Nur: das Volk ist nicht dumm. Es hat gemerkt, dass es die Zeche zahlen soll. 
</p><p>Gewonnen haben wir allerdings noch nicht. Wir müssen mobilisieren, bis zur letzten Minute! Und können damit auch zeigen: Intelligenz und Gerechtigkeitssinn des Volkes können Goliath zu Fall bringen. </p>]]></content:encoded><category>Finanzen und Steuerpolitik</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-4681</guid><pubDate>Thu, 26 Jan 2017 16:47:47 +0100</pubDate><title>USR III: Schweiz darf nicht aus der Champions League absteigen</title><link>https://www.sgb.ch/themen/wirtschaft/detail/usr-iii-schweiz-darf-nicht-aus-der-champions-league-absteigen</link><description>Nur ein Nein sichert den Verbleib an der Weltspitze</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead"> Die Schweiz ist ein Tiefsteuerstandort für Unternehmen. Weitere Senkungen kosten viel und bringen nichts. Sie gefährden stattdessen die Grundlagen unseres Wohlstands. </p><p>Die USR III belastet einen Haushalt mit mindestens 1000 Franken pro Jahr. Die Unternehmen profitieren. Bereits diese Überwälzung der Kosten auf die Arbeitnehmenden zeigt, wie einseitig diese Vorlage ist. Doch auch die Kampagne ist ein Affront für die Arbeitnehmenden. Wenn man Bundesrat Ueli Maurer und den Wirtschaftsverbänden zuhört, sollen plötzlich die Steuern ausschlaggebend sein für unseren Wohlstand. 
</p><p>Dabei weiss jeder, der mit den Branchen in Kontakt ist, dass es fast ausschliesslich die Qualität der Arbeit und die Einsatzbereitschaft der Arbeitnehmenden sind, die zählen. Die Maschinenindustrie beispielsweise kann im Produktewettbewerb mit China und anderen Ländern nur bestehen, wenn sie Maschinen von Top-Qualität mit einem hervorragenden Service liefert. Das ist nur möglich, weil die Schweizer Arbeitskräfte in der weltweiten Champions League-Spitze sind. 
</p><p>In Bezug auf die Unternehmenssteuern gehört die Schweiz schon heute zu den Tiefsteuerstandorten. Deutlich tiefer sind z.B. nur noch Bulgarien, Serbien-Montenegro, Paraguay oder die Vereinigten Arabischen Emirate. All diese Länder schaffen es bestenfalls in eine Regionalliga der Arbeitsqualität. Darum haben sie sich auch nie als Firmenmagnet etablieren können. Weitere Steuersenkungen in der Schweiz sind zum Fenster hinausgeworfenes Geld. 
</p><p>Für die Firmen hat der Eintritt in unsere Champions League einen Preis. Das sind die Steuern. Ohne Unternehmenssteuern könnten beispielsweise die ausländischen Aktionäre in aller Welt gratis von den Vorteilen der Schweiz profitieren. 
</p><p>Dass das Gerede von der grossen Bedeutung der Steuern für die Firmen falsch ist, zeigt auch ein Vergleich zwischen den Schweizer Kantonen. Zug oder Luzern haben viel tiefere Gewinnsteuern als Zürich. Sie sind von Zürich in weniger als einer Stunde erreichbar. Trotzdem ist Zürich der bedeutendste Firmenstandort der Schweiz. 
</p><p>Die Befürworter der USR III behaupten, dass sich die Steuersenkungen und die neuen Steueroptimierungsmöglichkeiten lohnen werden. Doch die Realität in den Kantonen zeigt das Gegenteil. In Kantonen wie Luzern, Schwyz usw., welche die Unternehmenssteuern vor 5 bis 10 Jahren stark gesenkt haben, reiht sich seither Sparpaket an Sparpaket. Obwohl die Regierungen das Gegenteil versprochen haben. Generelle Gewinnsteuersenkungen führen zu dauerhaften Ausfällen. 
</p><p>Leidtragende sind die Arbeitnehmenden bzw. die Privathaushalte. Das zeigt das Negativbeispiel Luzern. Die Luzerner Sparpakete beinhalteten unter anderem: </p><ul><li>eine Erhöhung der Steuern um mehr als 5 Prozent, wodurch ein durchschnittlicher Haushalt bis zu 500 Fr. mehr Steuern zahlt. Im neusten Sparpaket ist eine weitere Erhöhung der Kantonssteuern von 1.6 auf 1.7 Prozent vorgesehen; </li></ul><ul><li>diverse Kürzungen im Bildungsbereich - also beim Nachwuchs unserer Champions League. Diese gingen so weit, dass die SchülerInnen gegen eine Woche Zwangsferien demonstrierten; </li></ul><ul><li>tiefere Beiträge an Musikschulen, wodurch der Beitrag der Eltern je Kind jährlich um rund 150 Fr. steigt, </li></ul><ul><li>die Schliessung des Fundbüros (Ersatz durch eine Internetplattform). </li></ul><p>Die USR III ist schlecht für die Arbeitnehmenden und somit auch schlecht für die Zukunft unseres Landes. Deshalb braucht es am 12. Februar 2017 ein NEIN. </p>]]></content:encoded><category>Finanzen und Steuerpolitik</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-4680</guid><pubDate>Thu, 26 Jan 2017 14:28:00 +0100</pubDate><title>USR III: Was kümmert mich mein Geschwätz von gestern!</title><link>https://www.sgb.ch/themen/wirtschaft/detail/usr-iii-was-kuemmert-mich-mein-geschwaetz-von-gestern</link><description> Widersprüche und Kehrtwenden von Bundesrat und Kantonen</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead"> Bundesrat und Kantone behaupten im Abstimmungskampf, die vorliegende Unternehmenssteuerreform III sei ausgewogen. Und sie loben die verschiedenen Steuerspar-Instrumente. Was sie verschweigen: vor nicht langer Zeit redeten viele von ihnen mehrere der nun vorliegenden Massnahmen schlecht oder lehnten sie rundweg ab. Eine kleine Wendehals-Geschichte... </p><p>Praktisch im Wochentakt führt zurzeit Finanzminister Ueli Maurer in seitenlangen Interviews Kampagne für die USR III. Neben der üblichen Augenwischerei, dass sich tiefere Unternehmenssteuern unter dem Strich lohnen würden, und frechen Drohungen, dass er bei einem Nein sofort Sparpakete vorlegen werde, gefällt sich Maurer darin, die Steuerspar-Instrumente zu rühmen. Überraschend ist Letzteres nicht. Denn wir erinnern uns, wie er im April 2016 in einem Interview dreckige Offshore-Geschäfte der Superreichen verteidigte und sagte, dass es diese Möglichkeiten geben müsse. 
</p><p>Interessanter ist aber, dass sich Maurer mit dem Lob der Steuerspar-Vehikel selber widerspricht. So bekämpfte er in der Nationalratsdebatte etwa zu weit gefasste Ermässigungen bei den Kapitalsteuern. Es gäbe keine Verfassungsgrundlage, solche Ermässigungen auch auf Eigenkapital zu gewähren, das auf Darlehen an Konzerngesellschaften entfalle, sagte er. Mit diesem Argument forderte er den Nationalrat auf, einen entsprechenden Antrag abzulehnen. Vergeblich. Trotzdem stellt Maurer die USR III heute als ausgewogen dar. 
</p><p>Widersprüchlich agiert der Bundesrat auch beim Super-Steuerabzug für Forschung und Entwicklung. Wir wissen: Damit sollen die Firmen den Forschungsaufwand nicht bloss zu 100% abziehen können, sondern zu 150%! Das wäre so, wie wenn Pendler den anderthalbfachen Preis fürs GA oder für die Fahrtkosten in der Steuererklärung abziehen könnten. Im Herbst 2014 war für den Bundesrat klar: "Eine zusätzliche Entlastung über den Aufwand wäre mit hohen Mindereinnahmen verbunden und ist aus Standortsicht zum jetzigen Zeitpunkt nicht nötig". 
</p><p>Heute sind diese Aussagen Makulatur. Im Bundesbüchlein feiert der Bundesrat den F&amp;E-Mega-Abzug: "So soll ein Anreiz geschaffen werden, zukunftsträchtige Arbeitsplätze in der Schweiz anzusiedeln". Nicht erwähnt wird auch, dass bei der Standortwahl für Forschungsaktivitäten andere Kriterien als der Steuersatz viel entscheidender sind. Etwa das Potenzial einer Region, hoch qualifizierte Arbeitskräfte zu finden. Oder die Nähe zu Universitäten und anderen Forschungsanstalten. 
</p><p>Nicht nur Bundesrat Maurer hat sich in Widersprüche verstrickt. Auch die Kantone vollzogen radikale Kehrtwenden. In der Vernehmlassung lehnten sie die Einführung einer zinsbereinigten Gewinnsteuer ab. Es drohten "dynamische Effekte", welche "sowohl beim Bund als auch bei den Kantonen zu nicht verkraftbaren Einnahmenausfällen führen" könnten, schrieben sie. Heute loben sie die USR III als "ausgewogen" und behaupten, nur die wenigsten Kantone würden dieses Instrument einführen. Dass mit Zürich, Baselstadt und Zug drei grosse Wirtschaftskantone die Einführung bereits ankündigten, andere bereits nachziehen und die anderen Kantone damit in Zugzwang bringen, wird unter den Teppich gekehrt. 
</p><p>Immerhin stehen die Kantone dazu, dass die USR III zu Steuerausfällen führt. Zahlreiche Kantone haben sie bereits beziffert. Nachzulesen ist das in einer unvollständigen Zusammenstellung auf der <a href="https://www.estv.admin.ch/dam/estv/fr/dokumente/allgemein/Themen/usr-3/USR-III-Kantone.pdf.download.pdf/USR-III-Kantone_de.pdf" target="_blank" class="external-link-new-window" rel="noreferrer">Website der Eidgenössischen Steuerverwaltung</a>. Insgesamt werden mindestens 3 Mrd. Fr. fehlen. Wer für diese Ausfälle aufkommen muss, wollen sie nicht sagen. Doch auch diese Verschleierungstaktik ist am Erodieren. Auf die Frage, ob er garantieren könne, dass für die Ausfälle nicht die normalen Steuerzahler aufkommen müssen, gab der Genfer Volkswirtschaftsdirektor Pierre Maudet Anfang Woche in einem Interview mit dem Westschweizer Radio eine kurze kleinlaute Antwort: "Nein." Die Stimmberechtigten sind damit gut beraten, diesen Hinweis ernst zu nehmen und ihrerseits am 12. Februar Nein zu sagen. </p>]]></content:encoded><category>Finanzen und Steuerpolitik</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-4677</guid><pubDate>Wed, 25 Jan 2017 13:50:16 +0100</pubDate><title>Nein zur USR III: Schweiz landet nicht auf schwarzer Liste</title><link>https://www.sgb.ch/themen/gewerkschaftspolitik/detail/nein-zur-usr-iii-schweiz-landet-nicht-auf-schwarzer-liste</link><description>OECD-Steuerexperte gibt Entwarnung und kritisiert Patentboxen</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead"> Auch wenn die Schweizerinnen und Schweizer am 12. Februar Nein zur Unternehmenssteuerreform III sagen, landet die Schweiz nicht auf einer schwarzen Liste der OECD. Der OECD-Steuerbevollmächtigte Pascal Saint-Amans entkräftigt damit eines der Argumente der Befürworter. Gleichzeitig kritisiert er die in der USR III vorgesehenen Patentboxen.</p><p>Im Gegensatz zu dem, was viele Befürworterinnen und Befürworter der Unternehmenssteuerreform III behaupten, würde die Schweiz bei einem Nein zur USR III nicht automatisch auf eine schwarze Liste der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) gesetzt, "zumindest nicht sofort". Dies sagt kein geringerer als Pascal Saint-Amans, Direktor des OECD-Zentrums für Steuerpolitik und -verwaltung, der Anti-Steuerflucht-Abteilung der OECD, gegenüber dem Westschweizer Radio RTS. Damit ist das Argument der USR-III-BefürworterInnen hinfällig, gegen die Schweiz würden bei einem Nein automatisch Sanktionen ergriffen.
</p><p>Zwar gab Druck seitens der Europäischen Union und der OECD tatsächlich den Anstoss zur Reform, weil diese die Abschaffung der von ihnen als schädlich betrachteten Steuerprivilegien für Hauptsitze multinationaler Konzerne, Rohstoffhändler und andere vor allem im Ausland tätige Firmen fordern. Doch bei einem Nein am 12. Februar "werden sich die Schweiz und ihre Partner an einen Tisch setzen und diskutieren", die Schweiz jedoch nicht auf eine schwarze Liste kommen, sagt Saint-Amans. Er respektiere das System der direkten Demokratie in der Schweiz und damit auch den Volksentscheid vom 12. Februar. Auch verstehe er, dass es im Schweizer politischen System eine gewisse Zeit dauere, bis Reformen umgesetzt werden könnten. Hingegen kritisiert Saint-Amans die in der USR III vorgesehenen Patentboxen, diese seien "zweifellos nicht die beste Möglichkeit, öffentliche Gelder zu verwenden".
</p><p>Ein Nein zur USR III bedeutet also keineswegs das Ende der Beziehungen zwischen der Schweiz und der OECD. Vielmehr müsste sich das Parlament noch einmal mit der Reform beschäftigen und daraus eine ausgewogene Vorlage zimmern, die zwar die schädlichen Steuerprivilegien abschafft, hingegen ausgewogen finanziert ist. Die ursprüngliche Vorlage des Bundesrats, welche das Parlament bis zur Unkenntlichkeit verzerrt hat, ging in diese Richtung. Sie wäre damit eine gute Diskussionsgrundlage. </p>]]></content:encoded><category>Schweiz</category><category>International</category><category>Finanzen und Steuerpolitik</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-4808</guid><pubDate>Fri, 20 Jan 2017 11:47:00 +0100</pubDate><title>Dossier 119: USR III kostet jeden Haushalt mindestens 1000 Franken pro Jahr</title><link>https://www.sgb.ch/themen/wirtschaft/detail/dossier-119-usr-iii-kostet-jeden-haushalt-mindestens-1000-franken-pro-jahr</link><description>Enorme Steuerschlupflöcher und Steuerausfälle durch USR III. Avec un résumé en français.</description><content:encoded><![CDATA[]]></content:encoded><category>Finanzen und Steuerpolitik</category><category>Wirtschaft</category><category>Schweiz</category><category>Gewerkschaftspolitik</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-4667</guid><pubDate>Thu, 19 Jan 2017 09:31:56 +0100</pubDate><title>USR III belastet jeden Haushalt mit mindestens 1000 Franken pro Jahr</title><link>https://www.sgb.ch/themen/gewerkschaftspolitik/detail/usr-iii-belastet-jeden-haushalt-mit-mindestens-1000-franken-pro-jahr</link><description></description><content:encoded><![CDATA[<p> Die Unternehmenssteuerreform III verursacht unbestrittenermassen sehr hohe Steuerausfälle. Der Bundesrat bestätigt mittlerweile Ausfälle bei Bund, Kantonen und Gemeinden von mindestens 3 Mrd. Franken. Diese Schätzung ist zu tief angesetzt. So sind etwa die Ausfälle in bedeutenden Kantonen wie Zug und Aargau darin noch nicht enthalten. Zudem werden das Missbrauchspotenzial und die Ausfälle bei den neuen USR III-Steuersparinstrumenten unterschätzt. Der 150%-Abzug für Forschung und Entwicklung, die Patentbox oder die zinsbereinigte Gewinnsteuer werden Ausfälle von mehreren Hundert Millionen Franken verursachen. Dies zeigt eine vertiefte Analyse dieser Steuersparinstrumente durch den Schweizerischen Gewerkschaftsbund. Die Ausfälle aus den Unternehmenssteuern dürften sich deshalb rasch auf jährlich 4 Mrd. Fr. belaufen. Pro Haushalt sind das konservativ geschätzt durchschnittlich mindestens 1000 Franken pro Jahr. 
</p><p>Diesen Betrag müssen die Privathaushalte ausgleichen, sei es über steigende Steuern oder Gebühren, sei es über Sparpakete von Bund, Kantonen und Gemeinden. Der Spardruck ist dort verbreitet bereits sehr gross. Deshalb bekämpfen die Arbeitnehmenden-Organisationen der öffentlichen Hand die USR III. Deren VerteterInnen zeigten an der Medienkonferenz auf, dass alle Bereiche der staatlichen Tätigkeit betroffen sind: Vom Gesundheitswesen, über die Schulen, die Polizei, den öffentlichen Verkehr, die Kulturangebote (Orchester und Theater) bis zur allgemeinen Verwaltung. Die breite Bevölkerung muss sich mit weniger und schlechteren Dienstleistungen begnügen. Und für die Angestellten bringt der Spardruck schlechtere Arbeitsbedingungen. Unter dem Slogan <a href="http://hierwirdseng.strikingly.com/" target="_blank" class="external-link-new-window" rel="noreferrer">www.hier-wirds-eng.ch</a> kämpfen die Personalverbände des öffentlichen Dienstes deshalb für ein deutliches Nein zur USR III am 12. Februar.
</p><p> Der <b>Allianz der Arbeitnehmenden-Organisationen des öffentlichen Dienstes gegen die USR III</b> gehören folgende Organisationen an: Dachverband Lehrerinnen und Lehrer Schweiz LCH, Personalverband des Bundes PVB, Schweizer Berufsverband der Pflegefachfrauen und Plegefachmänner SBK, Schweiz. Gewerkschaftsbund SGB, Schweizerischer Musikerverband SMV, Schweizerischer Musikpädagogischer Verband SMPV, Syndicat des enseignants romands SER, Verband des Personals öffentlicher Dienste VPOD, Verband schweizerischer Polizei-Beamter VSPB, Öffentliches Personal Schweiz ZV 
</p><h5>Auskünfte </h5><ul><li>Daniel Lampart, Chefökonom und Sekretariatsleiter SGB, 079 205 69 01</li><li>Cora Antonioli, Landesvorstand Verband des Personals öffent. Dienste VPOD, 078 677 99 32</li><li> Urs Stauffer, Präsident ZV öffentliches Personal Schweiz, Leiter Steueramt Biel, 079 375 16 57</li><li> Max Hofmann, Generalsekretär des Verbandes Schweizer. Polizei-Beamter, 076 381 44 64</li><li> Thomas Zimmermann, Leiter Kommunikation SGB, 079 249 59 74 </li></ul>]]></content:encoded><category>Schweiz</category><category>Finanzen und Steuerpolitik</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-4644</guid><pubDate>Tue, 27 Dec 2016 11:44:22 +0100</pubDate><title>SGB-Untersuchung zeigt: Seit Inkrafttreten der USR II Ausfälle von 15 Milliarden</title><link>https://www.sgb.ch/themen/wirtschaft/detail/sgb-untersuchung-zeigt-seit-inkrafttreten-der-usr-ii-ausfaelle-von-15-milliarden</link><description></description><content:encoded><![CDATA[<p>Am 12. Februar stimmt die Schweiz über die Unternehmenssteuerreform III ab. Erneut wird den Stimmberechtigten eine Vorlage unterbreitet, deren Kostenfolgen nur halbwegs bekannt sind. Wie bereits bei der Unternehmenssteuerreform droht ein Milliardenbschiss. Der SGB hat nachgerechnet: Die Steuerausfälle der letzten Reform beliefen sich auf 9,5 bis 13 Milliarden, bei der AHV gingen rund 2 Milliarden verloren.
</p><p>Im Februar 2008 mussten die Stimmberechtigten über die Unternehmenssteuerreform II befinden. Der Entscheid fiel knapp aus. Nur knapp 20'000 Stimmen gaben den Ausschlag für die Annahme dieser Vorlage. Nur wenige Wochen nach dem Urnengang wurde bekannt, dass die USRII Steuerausfälle in Milliardenhöhe kosten wird, statt den paar Hundert Millionen, von denen im Abstimmungsbüchlein die Rede war.
</p><p>Auch heute - notabene acht Jahre später - hat der Bund nie transparent vorgerechnet, wie viel diese Reform eigentlich genau gekostet hat. Im Zentrum der vom damaligen Bundesrat Hansrudolf Merz krass unterschätzten Ausfälle stand das so genannte Kapitaleinlageprinzip. Der Bundesrat hatte im Abstimmungsbüchlein dazu keine Ausfälle beziffert. Eine Unterlassung, die das Bundesgericht später scharf kritisierte. Schon kurz nach der Abstimmung war klar, dass es Milliarden sein werden. 
</p><p>Der Schweizerische Gewerkschaftsbund (SGB) hat nun nachgerechnet. Die Zahlen sind horrend. Allein wegen des Kapitaleinlageprinzips entgingen der öffentlichen Hand bis 2015 zwischen 3 bis 6,5 Milliarden Franken. Trotz Steuergeheimnis agiert der SGB mit seinen Berechnungen nicht im luftleeren Raum. Sie stützen sich auf die Geschäftsberichte von Firmen sowie Aktienregister aus denen hervorgeht, wie viel Dividenden versteuert und wie viel steuerfrei an die Aktionäre ausgeschüttet worden sind.
</p><p>Auch in anderen Punkten lagen Schätzung und Realität weit auseinander. Etwa bei den Folgen der geänderten Dividendenbesteuerung auf die AHV-Finanzen. Hier bezifferte der Bundesrat die jährlichen Ausfälle für die AHV auf 86-130 Millionen. Tatsächlich dürfte der AHV aber fast der dreifache Betrag entgangen sein, weil sich die Eigentümer von Kapitalgesellschaften statt einen AHV-pflichtigen Lohn steuerbefreite Dividenden ausbezahlen liessen. Bis 2015 entgingen damit der AHV 2,1 bis 2,45 Mrd. Franken.
</p><p>Unter dem Strich kostete die USRII die öffentliche Hand konservativ geschätzt 9,5 bis 13 Milliarden Franken. Zu behaupten - wie es nun der Bund und die Befürworter der nächsten Milliardenbschiss-Vorlage tun -, dass die Steuerausfälle dank Firmenansiedlungen "durch die positiven Wachstumseffekte der Reform bei weitem kompensiert wurden", ist abenteuerlich. Haupttreiber der gestiegenen Einnahmen des Bundes waren nämlich schlicht die gestiegenen Unternehmensgewinne (&lt;link aktuell blog-daniel-lampart&gt;siehe Blog-Artikel von SGB-Chefökonom Daniel Lampart). Kommt dazu, dass von der USRII nicht die Firmen, sondern die Privataktionäre profitiert haben. Wer einen neuen &lt;link aktuell blog-daniel-lampart&gt;Milliardenbschiss verhindern will, stimmt am 12. Februar Nein zur Unternehmenssteuerreform III. So sorgen wir dafür, dass rasch eine neue Vorlage ausgearbeitet wird, bei der nicht wir alle die Zeche für eine unausgewogene Steuerpolitik bezahlen.</p>]]></content:encoded><category>Finanzen und Steuerpolitik</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-4603</guid><pubDate>Tue, 06 Dec 2016 16:09:46 +0100</pubDate><title>Neuenburg: LehrerInnen erreichen Verbesserungen – nach vier Streiktagen</title><link>https://www.sgb.ch/themen/service-public/detail/neuenburg-lehrerinnen-erreichen-verbesserungen-nach-vier-streiktagen</link><description>Regierung und Gewerkschaft finden Einigung</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead"> Nach einem vierten Streiktag haben die Gewerkschaften am 30. November beschlossen, ihren Streik auszusetzen. Beim Lohnsystem lenkte die Regierung zwar nicht ein, bei den Arbeitsbedingungen haben die Streikenden jedoch seit langem erhoffte Verbesserungen erreicht. Bilanz einer Bewegung, wie sie der Kanton im Bereich der Schule noch nie gesehen hat. </p><p>Mittwoch, 30. November, 7 Uhr in der Früh: Mit Kerzen und Spruchbändern in der Hand protestieren im Schlosshof zu Neuenburg erneut rund 400 LehrerInnen. Es ist ihr vierter Streiktag. Die Regierung empfängt zur selben Zeit die Gewerkschaften. Sie hält eisern am neuen Lohnsystem fest, das den Unterrichtenden einen empfindlichen Lohnabbau aufbürdet. Bei den Arbeitsbedingungen jedoch ist die Regierung angesichts der entschiedenen Mobilisierung zurückgekrebst. Für die Gewerkschaften noch nicht weit genug. Sie werden in dieser letzten Verhandlungsrunde fünf neue Zugeständnisse erreichen, darunter etwa Entlastungen für KlassenlehrerInnen oder für Unterrichtende, die 2015 und 2016 Lohnabbau hinzunehmen hatten. Die erreichten Zugeständnisse zusammen kosten mehrere Millionen Franken. "Das ist nicht nichts", kommentiert Claude Grimm, zuständige VPOD-Sekretärin. Die LehrerInnen erwarten nun, dass der Regierungsrat diesen Kompromiss auch im Parlament verteidigt.
</p><h3> Endlich Gehör verschafft </h3><p>Am Nachmittag des gleichen Tages beschliessen die zwei zuständigen Gewerkschaften, den Streik auszusetzen und die Verbesserungsvorschläge zu akzeptieren. Endlich hätten sie sich Gehör verschaffen können, meinen die Unterrichtenden. Claude Grimm: "Wir haben eine Stärke, die auch für die Zukunft noch einiges verspricht." Und fügt bei, dass die Bewegung von neuem anrollen werde, wenn einzelne Punkte der Vereinbarung nicht umgesetzt würden. 
</p><h3>Eine solche Mobilisierung der Unterrichtenden gab es noch nie </h3><p>Noch nie hat es in der Neuenburger Schule einen solchen Massenprotest gegeben. An den vier Streiktagen versammelten sich jeweils 400 bis 600 Unterrichtende. Und auch jene, die nicht streikten, waren aktiv; so schrieben sie etwa den Eltern, dass sie den Streik unterstützten. Das massive Engagement erstaunt nicht, denn das Lehrpersonal in Neuenburg ist seit Jahren Sparübungen unterworfen - und im schweizerischen Vergleich erst noch schlecht entlöhnt. Gekämpft aber haben die Neuenburger LehrerInnen nicht nur für ihre Arbeit, sondern auch für eine hochstehende Bildung als Aufgabe eines Service public, der den Jugendlichen so das Terrain einer möglichst guten Zukunft vorbereitet. </p>]]></content:encoded><category>Service Public</category><category>Finanzen und Steuerpolitik</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-4518</guid><pubDate>Wed, 05 Oct 2016 15:04:55 +0200</pubDate><title>Ruinöse Steuergeschenke? Volk hat das letzte Wort!</title><link>https://www.sgb.ch/themen/gewerkschaftspolitik/detail/ruinoese-steuergeschenke-volk-hat-das-letzte-wort</link><description>Unternehmenssteuerreform III: Referendum eingereicht</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead"> Über 70'000 Unterschriften hat ein breites Komitee gegen die masslose und unausgewogene Unternehmenssteuerreform III gesammelt. Die beglaubigten Unterschriften wurden am heutigen 6. Oktober der Bundeskanzlei übergeben.</p><p>Das Bündnis aus SGB und Gewerkschaften, SP, Grünen, JUSO, Junge Grünen, solidaritéS, PdA, und Attac hat während der Referendumsfrist über 72'000 Unterschriften gesammelt. 52'000 beglaubigte Unterschriften wurden nun bei der Bundeskanzlei eingereicht. Damit gelangt der Unternehmenssteuer-Bschiss definitiv zur Abstimmung, wahrscheinlich schon am 12. Februar 2017.
</p><p>Ursprüngliches Ziel der Unternehmenssteuerreform (USR) III war, international geächtete Steuerprivilegien abzuschaffen. Doch die jetzige Vorlage schafft nichts als viele neue Steuerschlupflöcher: "Ein paar Konzerne und ihre Aktionäre machen mit diesen undurchsichtigen Steuertricks Milliarden, alle anderen werden über den Tisch gezogen", sagt SP-Vizepräsident Beat Jans: "Ein Nein macht den Weg frei für eine massvolle und ausgewogene Reform".
</p><p>Die Kosten der USR III sind komplett unberechenbar. 2,7 Milliarden sind es ganz sicher - 1,3 Milliarden beim Bund und mindestens ebenso viel bei Kantonen und Gemeinden. Es könnte aber auch ein Mehrfaches sein. Erinnern wir uns an die USR II: Inzwischen hat sogar das Bundesgericht festgehalten, dass die Bevölkerung bei der Abstimmung 2008 betrogen wurde. Kosten von 900 Millionen veranschlagte der Bundesrat, in Wahrheit war es ein Vielfaches. Nur ein Nein zur USR III verhindert ein erneutes Debakel und einen weiteren Bschiss an der Bevölkerung.
</p><p>Unter den neuen Milliardenlöchern würden besonders die Gemeinden und Städte leiden. Damit ist auch klar, wer diese teure Rechnung schlussendlich bezahlen müsste: Berufstätige und RentnerInnen mit tiefen und mittleren Einkommen. Für SGB-Vizepräsidentin Vania Alleva ist klar, dass wir alle mit höheren Steuern, mehr Gebühren und Leistungsabbau für diese Reform bezahlen müssten. "Darum haben wir das Referendum ergriffen und werden diesen Steuer-Bschiss bekämpfen." </p>]]></content:encoded><category>Schweiz</category><category>Finanzen und Steuerpolitik</category><category>Wirtschaft</category><category>Gewerkschaftspolitik</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-4476</guid><pubDate>Mon, 12 Sep 2016 10:18:43 +0200</pubDate><title>Ruinöse Steuergeschenke kommen vors Volk</title><link>https://www.sgb.ch/themen/wirtschaft/detail/ruinoese-steuergeschenke-kommen-vors-volk</link><description>Unternehmenssteuerreform III: Referendum zustande gekommen</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Das Referendum gegen die Unternehmenssteuerreform III kommt zustande: knapp einen Monat vor Ablauf der Sammelfrist sind über 60'000 Unterschriften gesammelt.</p><p>Die Unterschriften gesammelt hat ein breites Bündnis aus Gewerkschaften, SP, Grünen, JUSO, Jungen Grünen, solidaritéS, PdA, und Attac. Denn zwar ist bei der USR III Vieles intransparent und bewusst undurchsichtig gehalten, aber eines ist klar: Die finanziellen Folgen wären verheerend.
</p><p>Die USR III gibt vor, international geächtete Steuerprivilegien abschaffen zu wollen. In Tat und Wahrheit sollen jedoch viele neue Steuerschlupflöcher für Konzerne und Grossaktionäre geschaffen werden. Statt internationale Akzeptanz zu schaffen, macht sich die Schweiz damit erneut angreifbar. Die Ausfälle sind indes aufgrund der komplizierten Instrumente unberechenbar: 2,7 Milliarden Franken sind es mindestens, dank der neuen Schlupflöcher dürfte es gar ein Vielfaches sein.
</p><p>Die grossen Leidtragenden der USR III wären Gemeinden und Städte. Während die Kantone vom Bund eine gewisse Entschädigung für ihre Ausfälle erhalten, lässt man erstere einfach in ihrer Finanzmisere sitzen. Die Rechnung müssten mit höheren Steuern, mehr Gebühren und Leistungsabbau wir alle begleichen. Auch die Mitarbeitenden der öffentlichen Hand wären von Abbau und Auslagerungen betroffen.
</p><p>Schon die USR II war ein Bschiss. Sogar das Bundesgericht hat festgehalten, dass die Stimmbevölkerung bei der Abstimmung über die letzte Reform 2008 betrogen wurde. Bereits damals wurde nicht korrekt ausgewiesen, welche Folgen die Annahme der Reform haben würde. Dass nun auch die USR III mit ihren vielen Schlupflöchern völlig undurchsichtig und unverständlich daherkommt, hat Kalkül und ist gewollt: Die Bürgerinnen und Bürger sollen wieder hinters Licht geführt werden und nicht erkennen, dass die Vorlage ein Eldorado für Steuerberater und Wirtschaftsanwälte schafft.
</p><p>In den nächsten Wochen werden die Unterschriften gesammelt und beglaubigt. Damit kann das Referendum am 6. Oktober fristgerecht eingereicht werden. Die Abstimmung findet voraussichtlich schon am 12. Februar 2017 statt. Das Bündnis ist sehr zuversichtlich, dass die Stimmenden den mehrfachen Unternehmenssteuer-Bschiss durchschauen und ablehnen werden. </p>]]></content:encoded><category>Finanzen und Steuerpolitik</category><category>Wirtschaft</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-4357</guid><pubDate>Tue, 28 Jun 2016 08:35:35 +0200</pubDate><title>USR III: Ineffizient, viel zu teuer und ungerecht</title><link>https://www.sgb.ch/themen/wirtschaft/detail/usr-iii-ineffizient-viel-zu-teuer-und-ungerecht</link><description>Referendum gegen völlig überladene Unternehmenssteuerreform III lanciert</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead"> Unter Führung der SP hat eine Allianz von Gewerkschaften und links-grünen Parteien das Referendum gegen die Unternehmenssteuerreform III lanciert. Denn die Bürgerlichen haben die Reform masslos überladen und als Vehikel für neue Steuerprivilegien und Schlupflöcher benützt.</p><p>Mit den Steuergeschenken an Firmen und Grossaktionäre würden allein dem Bund jedes Jahr mindestens 1,3 Milliarden Franken fehlen. Dazu kämen kaum abschätzbare Ausfälle bei Kantonen, Städten und Gemeinden, auch sie aber auf jeden Fall in Milliardenhöhe.
</p><p>Ursprünglich sollte die USR III ungerechtfertigte Steuerprivilegien für multinationale Firmen und Finanzgesellschaften in der Schweiz abschaffen. Ein Ziel, das auch der Schweizerische Gewerkschaftsbund unterstützt hat, wie SGB-Sekretariatsleiter und Chefökonom Daniel Lampart an der Referendumsstart-Medienkonferenz sagte. "Doch die rechtsbürgerlichen Kräfte missbrauchten die Reform in krasser Art und Weise. Die USR III führt zu riesigen Steuerausfällen - auf Kosten der Normalverdienenden."
</p><p>Dabei zahlen Firmen schon heute rund 5 Prozentpunkte tiefere Steuern als noch im Jahr 2000. Weitere Steuerprivilegien für Firmen wären volkswirtschaftlich und verteilungspolitisch falsch, so Lampart: "Auch Unternehmen müssen Steuern zahlen. Sie brauchen öffentliche Dienstleistungen wie Infrastruktur, Bildung, Rechtssicherheit ebenso wie die Privathaushalte." Doch mit der USR III würden gewisse Firmen fast keine Steuern mehr zahlen. Deshalb lehnt der SGB diese Reform ab und unterstützt das Referendum.
</p><h5>Unterschreiben</h5><ul><li>Hier können Sie das <a href="http://wecollect.usr3-nein.ch" target="_blank" class="external-link-new-window" rel="noreferrer">Referendum online unterschreiben.</a></li></ul>]]></content:encoded><category>Finanzen und Steuerpolitik</category><category>Wirtschaft</category><category>Schweiz</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-4345</guid><pubDate>Fri, 17 Jun 2016 09:43:20 +0200</pubDate><title>Referendum gegen Unternehmenssteuerreform III: Der SGB ist dabei</title><link>https://www.sgb.ch/themen/wirtschaft/detail/referendum-gegen-unternehmenssteuerreform-iii-der-sgb-ist-dabei</link><description>SGB-Delegierte einstimmig gegen Unternehmenssteuerreform III</description><content:encoded><![CDATA[<p> Ursprüngliches Ziel der Unternehmenssteuerreform III war, dass die Schweiz ungerechtfertigte Steuerprivilegien für multinationale Firmen und Finanzgesellschaften abschafft. Der SGB hat das unterstützt. Doch die rechtsbürgerlichen Kräfte missbrauchen die Reform in krasser Art und Weise, um den Firmen und ihren Aktionären neue, weitergehende Steuerprivilegien zu gewähren.</p><ul><li>Auch Unternehmen müssen Steuern zahlen. Auch sie brauchen öffentliche Dienstleistungen. Im Föderalismus gilt das erst recht. Ohne Unternehmenssteuern kämen die wirtschaftlichen Zentren mit den Firmensitzen in Finanznöte. Steuern würden nur noch in den Wohngemeinden und -kantonen bezahlt. Ausländische Aktionäre der Firmen erhielten den Schweizer Service Public sogar steuerfrei. Mit der vorliegenden Reform, kriegen sie den Service Public zu billig.</li><li>Die Unternehmenssteuerreform III führt zu einem weiteren, flächendeckenden Senkungs-wettlauf bei den Unternehmenssteuern. Der Bund wird diesen Steuersenkungswettlauf anheizen, indem er den Kantonen mehr als eine Milliarde für Steuersenkungen überweist.</li><li>Die so genannte "zinsbereinigte Gewinnsteuer" schafft ein schwarzes Loch in den Schweizer Steuergesetzen. Es drohen grosse Ausfälle, die im Moment niemand beziffern kann - wie bereits bei der Unternehmenssteuerreform II. Sie erlaubt es auch reichen Privatpersonen ihre Steuern substanziell zu senken - indem sie ihr Vermögen in eine Firma auslagern.</li><li>National- und Ständerat haben darüber hinaus eine Reihe von weiteren Steuerprivilegien geschaffen (Patentbox, F&amp;E-Abzug u.a.). Die Beschränkung des maximalen Steuerabzugs auf 80 Prozent ist Augenwischerei. Denn selbst mit dieser Regelung sind auf Kantons-und Gemeindeebene rekordtiefe Steuerbelastungen im Bereich von 2 Prozent völlig legal.</li></ul><p>Die Unternehmenssteuerreform III führt zu riesigen Steuerausfällen bei Bund, Kantonen und Gemeinden - auf Kosten der Normalverdienenden. Gewisse Firmen werden fast keine Steuern mehr zahlen. Die Delegiertenversammlung des SGB vom 27. Mai 2016 hat deshalb einstimmig beschlossen, das Referendum dagegen zu unterstützen.
</p><h5 class="TitelAusknfte">Auskünfte:</h5><ul><li><span class="Auszeichnunghalbfett"></span>Daniel Lampart, Sekretariatsleiter SGB, <span class="Auszeichnunghalbfett">031&nbsp;377 01 16; 079&nbsp;205 69 11</span></li><li>Thomas Zimmermann, Leiter Kommunikation SGB, 079&nbsp;249 59 74 </li></ul><p>&nbsp;</p>]]></content:encoded><category>Finanzen und Steuerpolitik</category><category>Schweiz</category><category>Gewerkschaftspolitik</category><category>Wirtschaft</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-4186</guid><pubDate>Thu, 17 Mar 2016 10:07:57 +0100</pubDate><title>Lohndruck und steigende Arbeitslosigkeit wegen restriktiver Geldpolitik</title><link>https://www.sgb.ch/themen/wirtschaft/detail/lohndruck-und-steigende-arbeitslosigkeit-wegen-restriktiver-geldpolitik</link><description>SGB-Kommentar zur SNB-Lagebeurteilung</description><content:encoded><![CDATA[<p>Mehr als ein Jahr nach Aufhebung des Mindestkurses bewegt sich der Franken nach wie vor unter einem Kurs von 1.10 Fr./Euro. Die Teuerung ist stark negativ. Die Arbeitslosigkeit steigt. In der Exportwirtschaft sind in kurzer Zeit Tausende von Arbeitsplätzen verschwunden. Seit Beginn der Aufwertung im Jahr 2008 gingen im Gastgewerbe und in der Industrie fast 10 Prozent der Stellen verloren. Da es keine Untergrenze mehr gibt, sind erneute Aufwertungsschocks nicht ausgeschlossen.
</p><p>Heute muss man konstatieren, dass sich die Hoffnung der SNB auf eine Frankenabwertung im Laufe von 2015 nicht realisiert hat. Die bisher ergriffenen geldpolitischen Massnahmen (Negativzinsen, Devisenmarktinterventionen) wirken zwar in die richtige Richtung. Doch sie reichen nicht aus. Es ist zunehmend unklar, welches Ziel unsere Nationalbank mit welchen Instrumenten genau verfolgt.
</p><p>Die Behauptung der SNB, die Geldpolitik sei expansiv, ist unzutreffend. Zwar sind die Zinsen tief. Doch der stark überbewertete Franken hat eine ausgesprochen negative ökonomische Wirkung, so dass die monetären Rahmenbedingungen in unseren Land eindeutig als restriktiv einzustufen sind. Das zeigt auch der von der SNB im Quartalsheft publizierte Monetary conditions index deutlich. 
</p><p>Der SGB erwartet von der SNB, dass sie den Franken auf ein tragbares Niveau bringt, das die Löhne und die Arbeitsplätze schützt. Fast alle kleinen, offenen Volkswirtschaften auf der Welt schützen sich in irgendeiner Form gegen schädliche Wechselkursausschläge. In der Vergangenheit hat das auch die Nationalbank meist getan. Zwischen 1978 und Ende 2009 zunächst gegenüber der Deutschen Mark explizit (80 Rp./DM) und später gegenüber dem Euro implizit. Das wirksamste Instrument ist ein expliziter Mindestkurs oder ein ausdrückliches Kursziel. Negativzinsen können die Durchsetzung dieses Kursziels erleichtern. Für sich alleine sind die Negativzinsen jedoch nur beschränkt wirksam, wie die anhaltende deutliche Frankenüberbewertung der letzten Monate zeigt.
</p><h5>Auskünfte:</h5><ul><li>Daniel Lampart, SGB-Sekretariatsleiter und Chefökonom, 079 205 69 11</li><li>Thomas Zimmermann, Leiter Kommunikation SGB, 079 249 59 74</li></ul>]]></content:encoded><category>Wirtschaft</category><category>Finanzen und Steuerpolitik</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-4097</guid><pubDate>Mon, 08 Feb 2016 11:04:22 +0100</pubDate><title>Schon heute viele Vorteile für Ehepaare </title><link>https://www.sgb.ch/themen/gewerkschaftspolitik/detail/schon-heute-viele-vorteile-fuer-ehepaare</link><description>Heiratsstrafe – ein Mythos?</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Die CVP behauptet, dass Ehepaare steuerlich benachteiligt seien und hat die Initiative gegen die „Heiratsstrafe“ eingereicht. Diese Behauptung ist schon relativ alt. Und sie zeigte Wirkung. Beim Bund gab es in den letzten Jahren mehrere Steuersenkungen, bei denen fast nur hohe und höchste Einkommen profitierten. </p><p class="Text">Eine genaue Prüfung zeigt, dass es die „Heiratsstrafe“ der CVP so nicht gibt. Eine Studie der Steuerverwaltung des Bundes für die kantonalen Steuern ergab beispielsweise, dass insbesondere Ehepaare mit tiefen und mittleren Einkommen im Durchschnitt sogar weniger Einkommenssteuern zahlen als Konkubinate. Bei den hohen Einkommen sind die Konkubinate etwas besser gestellt. Doch dort profitieren die Ehepaare von den Vorteilen bei der Erbschaftssteuer, die in der Analyse des Bundes nicht berücksichtigt ist. </p><p class="Text">Nimmt man noch die Sozialversicherungen dazu, haben die Ehepaare weitere Vorteile. In einer anderen Studie hat der Bund den Vorteil alleine bei der AHV auf 800 Millionen Franken pro Jahr beziffert. Zwar sind die AHV-Renten für Ehepaare plafoniert (1.5mal die maximale Rente der Einzelpersonen). Doch die Witwen- und Witwerrenten, der Verwitwetenzuschlag sowie das Beitragsprivileg für nicht-erwerbstätige Ehegatten machen diese Beschränkung mehr als wett. Leichte Vorteile gibt es auch bei der IV. Bei der 2. Säule hängt die Situation stark davon ab, ob die Pensionskassen auch den Konkubinatspaaren Witwen und Witwerrenten gewähren. Das ist nicht obligatorisch. </p><p class="Text">Generelle Steuersenkungen für Ehepaare sind nicht nötig. Im Durchschnitt sind Ehepaare sogar etwas besser gestellt als Konkubinate. Im Einzelfall hängt es von der konkreten Lebenssituation ab. Die Annahme der Initiative wäre für die bürgerlichen Parteien ein Steilpass, die Steuern auf Bundesebene weiter zu senken. Davon profitierten erneut fast ausschliesslich hohe und höchste Einkommen. Leidtragende wären die tiefen und mittleren Einkommen. Weil dann die AHV oder die Prämienverbilligungen bei den Krankenkassenprämien unter Druck kommen können. Deshalb braucht es ein Nein gegen die CVP-Initiative. </p>]]></content:encoded><category>Gewerkschaftspolitik</category><category>Finanzen und Steuerpolitik</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-4072</guid><pubDate>Tue, 26 Jan 2016 10:50:48 +0100</pubDate><title>Mit Essen spielt man nicht!</title><link>https://www.sgb.ch/themen/gewerkschaftspolitik/detail/mit-essen-spielt-man-nicht</link><description>Ja zur „Spekulationsstop-Initiative“</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead"> Spekulations-Geschäfte mit Nahrungsmitteln sind unmoralisch. Die "Spekulationsstop-Initiative" sorgt dafür, dass solche Geschäfte wenigstens in der Schweiz verboten werden. Der SGB hat die Ja-Parole beschlossen. </p><p>Banken, Vermögensverwaltern, Versicherungen und institutionellen Anlegern ist verboten, in Finanzinstrumente zu investieren, die sich auf Agrarrohstoffe und Nahrungsmittel beziehen. Verträge mit Produzenten und Händlern von Agrarrohstoffen und Nahrungsmitteln über die terminliche oder preisliche Absicherung sollen jedoch zulässig bleiben. Das sind die beiden zentralen Bestimmungen der "Spekulationsstop-Initiative". 
</p><h3>Den Hunger bekämpfen </h3><p>Das Volksbegehren will so den weltweiten Hunger bekämpfen. Jean Ziegler - und er weiss als ehemaliger Sondergesandter der UNO gegen den Hunger, wovon er spricht - hält den Hunger für den absoluten Skandal unserer Zeit. Alle fünf Sekunden verhungere ein Kind unter zehn Jahren. Warum? Nicht wegen fehlender Produktion, sondern mangelndem Zugang zu Nahrung. Und wie kommt das? Ziegler: "Die Spekulation treibt die Preise in die Höhe. Gemäss einer FAO-Statistik haben sich die Weltmarktpreise der Grundnahrungsmittel zwischen 2002 und 2012 verdoppelt. 1,1 Milliarden Menschen leben in Slums, wo die Mütter mit ganz wenig Geld die tägliche Nahrung kaufen müssen. Wenn nun die Preise der Grundnahrungsmittel nur steigen, sind diese Mütter nicht mehr in der Lage, ihre Kinder zu ernähren." 
</p><h3>Kaum Abwanderung von Firmen </h3><p>Der SGB hat die Ja-Parole beschlossen. Die von den Gegnern ins Feld geführten Steuerausfälle und Arbeitsplatzverluste hält er für masslos übertrieben. Denn richtig betroffen sind einzig Hedgefonds, die an die (Nahrungsmittel-)Rohstoffmärkte gebundene Derivate anbieten. Davon gibt es in der Schweiz nur wenige. Mit Nahrungsmitteln handelnde Rohstoffhändler, die vor allem im Genferseebogen und in Zug eine gewisse wirtschaftliche Bedeutung haben, sind nur betroffen, wenn sie Geschäfte tätigen, die nicht zur eigentlichen Absicherung des realen Handels dienen. Beschränkt betroffen dürften auch Banken sein, die im Eigenhandel solche Geschäfte tätigen. Fazit: Abwanderungen von Firmen dürften sich in engen Grenzen halten. 
</p><h3>Einmal vorangehen </h3><p>Sowohl in den USA wie in der EU ist die Nahrungsmittel-Spekulation zurzeit ein heisses Diskussionsthema. Zu erwarten ist, dass in beiden Räumen in nächster Zeit diesbezügliche stärkere Regulierungen erlassen werden dürften. Ein Teil der Schweizer Finanzwelt wird dabei sicher versucht sein, in die Bresche zu springen und mehr solche Geschäfte anzuziehen. Ein Ja zur Initiative würde dies zum Vornherein verhindern. </p>]]></content:encoded><category>Gewerkschaftspolitik</category><category>Finanzen und Steuerpolitik</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-4046</guid><pubDate>Wed, 13 Jan 2016 15:19:17 +0100</pubDate><title>Dossier 114: Fragwürdige Spar- und Steuerpolitik in den Kantonen</title><link>https://www.sgb.ch/themen/gewerkschaftspolitik/detail/dossier-114-fragwuerdige-spar-und-steuerpolitik-in-den-kantonen</link><description>Eine ökonomische Analyse - 3. aktualisierte Auflage</description><content:encoded><![CDATA[<p>Im Schweizer Föderalismus haben die Kantone eine Schlüsselrolle. Sie nehmen bei der Bildung und im Gesundheitswesen zentrale öffentliche Aufgaben wahr. Auch die Festlegung der direkten Steuersätze obliegt zu einem grossen Teil den Kantonen. Daher hängt zum einen die Qualität des Service Public wesentlich von den Kantonen ab. Zum anderen beeinflusst die kantonale Ausgaben- und Steuerpolitik die Schweizer Wirtschaft (Konjunkturentwicklung) unmittelbar. Die zurzeit in einer Mehrheit der Kantone durchgeführten oder zumindest geplanten Sparmassnahmen gefährden demnach einerseits die Qualität der für die gesellschaftliche und wirtschaftliche Entwicklung wichtigen öffentlichen Dienstleistungen. Qualitätseinbussen würden nicht nur die Zufriedenheit der Schweizer Bevölkerung beeinträchtigen, sondern könnten auch unserem Wohlstand schaden. Andererseits wirken sich die Sparpakete negativ aus auf die seit der Aufhebung de sMindestkurses ins Stocken geratene Konjunktur.
</p><p>Die Sparmassnahmen sind aus ökonomischer Sicht auch deshalb fragwürdig, weil sie nicht auf einer fundierten Analyse der Kantonsfinanzen beruhen. Die Kantone stehen nämlich in Wirklichkeit finanziell besser da, als von den Kantonsregierungen dargestellt. Erstens sind die Finanzprognosen systematisch zu tief. In der Vergangenheit fielen die Rechnungen in der Regel besser aus als die Budgets. Zweitens werden die Staatsschulden überschätzt. Fast alle Kantone haben mehr Vermögen als Schulden, das heisst, sie haben netto gar keine Schulden, sondern sind nettovermögend. Ferner sind die Einnahmen und Ausgaben in etwa zwei Dritteln der Kantone 2013 im Gleichgewicht, wenn allfällige einmalige Sondereffekte sowie Investitions- und Konjunkturschwankungen herausgerechnet werden (struktureller Saldo der Finanzierungsrechnung). Die Finanzierungsrechnungen 2014 und die Budgets für 2015 deuten darauf hin, dass sich seit 2013 nicht viel verändert hat: AR, BL, OW, SZ, TI und SO haben weiterhin Defizite. In NW, SH und insbesondere in TG dürfte sich die Lage im Vergleich zu 2013 verbessern. Ferner zeichnen sich für 2014 und 2015 nennenswerte Defizite in ZG und SG ab.</p>]]></content:encoded><category>Schweiz</category><category>Wirtschaft</category><category>Finanzen und Steuerpolitik</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-4043</guid><pubDate>Tue, 12 Jan 2016 13:51:19 +0100</pubDate><title>Moralisch richtig – kaum Steuerausfälle und Arbeitsplatzverluste</title><link>https://www.sgb.ch/themen/wirtschaft/detail/moralisch-richtig-kaum-steuerausfaelle-und-arbeitsplatzverluste</link><description>SGB befürwortet „Spekulationsstop-Initiative“</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead"> Das Volksbegehren "Keine Spekulation mit Nahrungsmitteln" sorgt dafür, dass unmoralische Spekulations-Geschäfte wenigstens auf Schweizer Boden eingeschränkt werden. Negative Folgen auf Steuererträge und Arbeitsplätze sind bescheiden. Der SGB hat deshalb die Ja-Parole beschlossen. </p><p>Im März 2014 haben die JUSO ihr Volksbegehren "Keine Spekulation mit Nahrungsmitteln" eingereicht. Die von der SP, den Grünen und verschiedenen Hilfswerken unterstützte Initiative fordert einen neuen Verfassungsartikel, der den Bund beauftragt, Vorschriften zur Bekämpfung der Spekulation mit Agrarrohstoffen und Nahrungsmitteln zu erlassen. Banken, Vermögensverwaltern, Versicherungen und institutionellen Anlegern soll verboten werden, in Finanzinstrumente zu investieren, die sich auf Agrarrohstoffe und Nahrungsmittel beziehen. Dasselbe Verbot soll auch für entsprechend strukturierte Produkte gelten. Ausserdem soll sich der Bund dafür einsetzen, dass die Spekulation mit Nahrungsmitteln weltweit wirksam bekämpft wird. Für den Vollzug, d.h. die Aufsicht, die Strafverfolgung und -beurteilung ist der Bund zuständig. Fehlbare Unternehmen können unabhängig von Organisationsmängeln direkt bestraft werden. Dieser Passus sorgt dafür, dass nicht wie heute auf die Mitarbeitenden losgegangen werden muss, sondern die Firmen zur Verantwortung gezogen werden. 
</p><p>Parallel zur Beratung der Initiative im Parlament sind die Räte im Rahmen des Finanzmarktinfrastrukturgesetzes einen Schritt auf die Initianten zugegangen. Vor dem Hintergrund, dass die EU und die USA Limiten für Investitionen branchenfremder Marktakteure initiiert haben, haben die Räte einen Passus in dieses Gesetz eingebaut, der es dem Bundesrat erlaubt, künftig Positionslimiten für Warenderivate zu verhängen. Damit soll der Einfluss einzelner Marktteilnehmer begrenzt werden, insbesondere jener ohne direkten Bezug zur Nahrungsmittelbranche. Rein spekulative Wetten auf steigende oder fallende Preise sollen so bei Nahrungsmitteln eingedämmt werden. Nach Ansicht der Initianten ist das ein Schritt in die richtige Richtung, reicht aber nicht, um die Ziele der Initiative zu realisieren. 
</p><h3>Ökonomische Wirkungen </h3><p>Die Initiative würde bei Annahme bescheidene ökonomische Wirkungen zeitigen. Richtig betroffen sind einzig Hedgefonds, die an die (Nahrungsmittel-)Rohstoffmärkte gebundene Derivate anbieten. Davon gibt es in der Schweiz nur wenige. Mit Nahrungsmitteln handelnde Rohstoffhändler, die vor allem im Genferseebogen und in Zug eine gewisse wirtschaftliche Bedeutung haben, sind nur betroffen, wenn sie Geschäfte tätigen, die nicht zur eigentlichen Absicherung des realen Handels dienen. Beschränkt betroffen dürften auch Banken sein, die im Eigenhandel solche Geschäfte tätigen. Abwanderungen von Firmen und damit Steuerausfälle und Arbeitsplatzverluste dürften sich damit in engen Grenzen halten. 
</p><p>Auch die Auswirkungen auf die Pensionskassen-Welt sind beschränkt. Schon heute stellen Anlagen in Rohstoff-Produkte bei Pensionskassen nur ein sehr geringes Volumen dar. Der Verzicht auf solche Engagements ist kein Problem, denn die Rohstoffe werfen keine direkten Erträge (Zinsen, Dividenden usw.) ab. Mit dem Ausweichen auf andere Produkte werden die Renditen der Vorsorgewerke sicher nicht geschmälert. 
</p><p>Damit hat die Initiative vor allem eine präventive Wirkung. Die Diskussionen in den USA und in der EU zeigen, dass die Nahrungsmittel-Spekulation in nächster Zeit wohl stärker reguliert werden dürfte. Dabei gilt es zu verhindern, dass die Schweiz einmal mehr solche Geschäfte anzieht. Mit der Initiative würde dies zum Vornherein verhindert. </p>]]></content:encoded><category>Wirtschaft</category><category>Finanzen und Steuerpolitik</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-4014</guid><pubDate>Wed, 16 Dec 2015 14:51:52 +0100</pubDate><title>&quot;Heiratsstrafe&quot;: Vier Argumente für ein Nein </title><link>https://www.sgb.ch/themen/wirtschaft/detail/heiratsstrafe-vier-argumente-fuer-ein-nein</link><description>Die CVP-Volksinitiative ist ein Bumerang</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Im November 2012 hat die CVP ihre Volksinitiative "Für Ehe und Familie - gegen die Heiratsstrafe" eingereicht. Sie will die ungleiche Behandlung von verheirateten und Konkubinatspaaren beseitigen, insbesondere bei Steuern und Sozialversicherungen, und da vor allem bei der AHV. Der SGB empfiehlt ein Nein. </p><h3>1. Überholte und diskriminierende Sicht der Ehe</h3><p>Die Initiative will eine viel zu enge und überholte Konzeption der Ehe ("Die Ehe ist die auf Dauer angelegte und gesetzlich geregelte Lebensgemeinschaft von Mann und Frau") in der Bundesverfassung verankern. Diese Konzeption schliesst gleichgeschlechtliche Paare aus und diskriminiert damit Menschen anderer sexueller Orientierung. Sie behindert somit eine Öffnung der Sozial- und Familienpolitik.
</p><h3>2. Steuergeschenk für eine Minderheit, die eher gut dran ist</h3><p>Nach einem Bundesgerichtsurteil, das die Ungleichbehandlung der Ehepaare rügt, haben Bund und Kantone ihre Besteuerungssysteme angepasst. Auf kantonaler Ebene sind Ehepaare nunmehr bevorteilt. Nur 80 000 Ehepaare mit eher hohen Einkommen und Rentnerehepaare mit Einkommen über 50 000 Franken zahlen bei der Bundessteuer weiterhin mehr als Konkubinatspaare. Trotzdem würde die Initiative Steuerausfälle von jährlich 1,9 Milliarden Franken beim Bund und 390 Millionen Franken bei den Kantonen und Gemeinden verursachen. Ausfälle, die angesichts der angespannten Finanzlage gegenfinanziert werden müssten.
</p><h3>3. Kein Bumerang: schlussendlich müssten Ehepaare mehr zahlen</h3><p>In den Sozialversicherungen werden die Ehepaare nicht benachteiligt, sondern insgesamt bevorzugt. Die Plafonierung der AHV-Renten auf 150 % für Ehepaare bestraft diese zwar auf den ersten Blick. Durch exklusive Leistungen (Witwenleistungen, Ehegattensplitting, Beitragsbefreiung für nichterwerbstätige Ehepartner, etc.) werden Ehepaare jedoch insgesamt privilegiert. Eine vollständige Beseitigung des 150%-Plafonds in der AHV hätte jährliche Kostenfolgen von 2 Mrd. Franken. Die heutigen Leistungen zu Gunsten der Verheirateten betragen jedoch jährlich 2,8 Mrd. Unter dem Strich würden also die Verheirateten schlechter fahren als heute.
</p><h3>4. Unser Vorschlag: Rentnerehepaare durch Rentenerhöhungen besserstellen</h3><p>Richtig ist jedoch, dass bei der AHV wegen des Plafonds von 150% der Ehepaarrente gegenüber zwei einfachen Renten der steigenden Erwerbsbeteiligung der Frauen zu wenig Rechnung getragen wird. Eine Anpassung an die neuen Rollenmodelle ist nötig. Daher braucht es eine Anhebung des Plafonds, so wie sie der Ständerat im Rahmen der Altersvorsorge 2020 beschlossen hat. Die beste Lösung, um die finanzielle Lage aller Rentnerehepaare zu verbessern, ist die Volksinitiative AHVplus. Sie würde den meisten Ehepaaren eine Erhöhung der AHV von 4200 Franken pro Jahr sichern. </p>]]></content:encoded><category>Finanzen und Steuerpolitik</category><category>AHV</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-3988</guid><pubDate>Fri, 04 Dec 2015 12:08:32 +0100</pubDate><title>Gleiche Strafen für gleiche Taten</title><link>https://www.sgb.ch/themen/gewerkschaftspolitik/detail/gleiche-strafen-fuer-gleiche-taten</link><description>Nein zur Durchsetzungsinintiative und weitere Parolen des SGB für die Abstimmung vom 28. Februar</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead"> Nein zu Durchsetzungsinitiative, zweiter Gotthardröhre und gegen die Heiratsstrafe, Ja zum Spekulationsstopp mit Nahrungsmitteln - die Parolen des SGB für die Abstimmung vom 28. Februar. </p><p class="Text">Nein zur Durchsetzungsinitiative, weil sie ein Zwei-Klassen-Recht einführt. Nein zur zweiten Gotthardröhre, weil sie die Verlagerung des alpenquerenden Verkehrs von der Strasse auf die Bahn gefährdet. Nein zur Initiative "gegen die Heiratsstrafe", weil es diese gar nicht gibt. Und schliesslich Ja zur Spekulationsstopp-Initiative, weil sie unmoralisches Geschäften einschränkt: Das sind die Parolen die der SGB-Vorstand jeweils einstimmig für die Vorlagen des eidgenössischen Urnenganges vom 28. Februar 2016 beschlossen hat.</p><h3>Durchsetzungsinitiative der SVP: Nein </h3><p>Der SGB lehnt die Durchsetzungsinitiative ab, weil sie ein Zweiklassenrecht einführt. Die Bestrafung einer Tat darf nur vom Ausmass der Tat und nicht von der Nationalität des Täters oder der Täterin abhängen. Wenn vier Jugendliche, drei Schweizer und ein nicht eingebürgerter Secondo, in jugendlichem Leichtsinn einen Einbruch begehen, sollen sie bestraft werden, und zwar alle gleich. Es geht nicht an, dass der Secondo, der hier ansonsten gut integriert ist, darüber hinaus noch ausgeschafft werden soll. So wird die Verhältnismässigkeit ausgeschaltet. Verhältnismässigkeit ist jedoch nicht nur ein Verfassungsgrundsatz sondern ebenso eine bewährte Alltagsmaxime.
</p><h3>Zweite Gotthardröhre: Nein</h3><p>Der Bau eines zweiten Strassentunnels widerspricht der vom Stimmvolk wiederholt unterstützten Verlagerungspolitik von der Strasse auf die Schiene. Das Versprechen, die beiden Röhren nur einspurig zu betreiben, ist kaum glaubwürdig, weil kaum durchzuhalten. Die so früher oder später ermöglichte Öffnung aller vier Spuren würde eine Reduktion des Alpentransitverkehrs auf der Strasse verunmöglichen. Mit der NEAT stehen genügend Kapazitäten zur Verfügung, um während der Sanierung die Nord-Süd-Verbindung zu gewährleisten und die mit der Annahme der Alpen-Initiative beschlossene Verlagerung endlich umzusetzen. - Bereits der SGB-Kongress 2014 hat eine entsprechende Resolution des Gewerkschaftsbundes Tessin angenommen.
</p><h3>CVP-Initiative "gegen die Heiratsstrafe": Nein</h3><p>Die Initiative will die angebliche Benachteiligung verheirateter Paare gegenüber anderen Lebensgemeinschaften bei den Steuern und der Altersvorsorge aufheben. In den Sozialversicherungen werden die Ehepaare jedoch nicht benachteiligt, sondern durch exklusive Leistungen (Witwenleistungen, Ehegattensplitting, Beitragsbefreiung für nichterwerbstätige Ehepartner, etc.) insgesamt privilegiert. Eine vollständige Beseitigung des 150%-Plafonds in der AHV hätte jährliche Kostenfolgen von 2 Mrd. Franken. Die heutigen Leistungen zu Gunsten der Verheirateten betragen jährlich 2,8 Mrd. Unter dem Strich würden also die Verheirateten schlechter fahren als heute. Auch im Steuerrecht sind die Benachteiligungen der Ehepartner gegenüber den Konkubinatspaaren weitestgehend beseitigt. Richtig ist, dass bei der AHV wegen des Plafonds von 150% der steigenden Erwerbsbeteiligung der Frauen zu wenig Rechnung getragen wird. Eine Anpassung an die neuen Rollenmodelle ist nötig. Daher braucht es eine Anhebung des Plafonds, so wie sie der Ständerat im Rahmen der Altersvorsorge 2020 beschlossen hat.
</p><h3>Volksinitiative "Keine Spekulation mit Nahrungsmitteln": Ja</h3><p>Die von der JUSO lancierte und der SP, den Grünen und verschiedenen Hilfswerken unterstützte Initiative verlangt vom Bund, Vorschriften zur Bekämpfung der Spekulation mit Agrarrohstoffen und Nahrungsmitteln zu erlassen. Die Initiative sorgt dafür, dass unmoralische Spekulations-Geschäfte wenigstens auf Schweizer Boden eingeschränkt werden. Sie sendet ein wichtiges Signal, dass die Bevölkerung diese Geschäfte eindämmen will und die Schweiz nicht zu einem Hafen für eine Spekulation wird, die in anderen Ländern bekämpft wird. Die negativen Folgen auf Steuererträge und Arbeitsplätze sind bescheiden sind, werden jedoch von den Gegnern masslos übertrieben. </p>]]></content:encoded><category>Gewerkschaftspolitik</category><category>Schweiz</category><category>Migration</category><category>Finanzen und Steuerpolitik</category><category>Verkehr</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-3980</guid><pubDate>Fri, 27 Nov 2015 15:10:00 +0100</pubDate><title>Unnötige Sparkeule</title><link>https://www.sgb.ch/themen/gewerkschaftspolitik/detail/unnoetige-sparkeule</link><description>Stabilisierungsprogramm</description><content:encoded><![CDATA[<article><p> Der Bundesrat befindet sich finanzpolitisch auf Abwegen. Er hat mit dem sogenannten "Stabilisierungsprogramm 2017-2019" ein ungerechtfertigtes Abbauprogramm vorgelegt, das die Bevölkerung mit Leistungsverschlechterungen und höheren Steuern bezahlen wird. Diese Sparkeule ist unnötig, denn für die Jahre 2017-2019 brauchen die Kantone im Rahmen der Unternehmenssteuerreform III dank den Übergangsbestimmungen kein Geld. Trotzdem wollen Bundesrat und Parlament den Kantonen den Wechsel mit mehr als einer Milliarde Franken versüssen. Ausserdem wollen Bundesrat und Parlament die - im Rahmen der Unternehmenssteuerreform II am Volk vorbeigeschmuggelten - massiven Steuerausfälle nicht rückgängig machen.
</p><p>Unter dem Strich wird so künstlich ein Sparbedarf von mehr als einer Milliarde geschaffen, der nun die breite Bevölkerung ausbaden soll. Diesmal ist nicht nur das Bundespersonal im Visier, das bereits von laufenden Sparmassnahmen betroffen ist und nun über diverse Massnahmen, die zu einer deutlichen Mehrbelastung führen, weitere 344 Mio. Fr. beitragen soll. Betroffen ist diesmal die breite Bevölkerung. Besonders stossend ist, dass auf Kosten der Schwächsten gespart werden soll, bei den IV- und EL-Bezügerinnen und -Bezügern 120 resp. 150 Mio. Franken. Und der grösste Sparauftrag geht an die Bildung. Diese unverantwortliche Finanzpolitik, bei der die Bevölkerung die Zeche für Steuergeschenke an Unternehmen bezahlt, lehnt der Schweizerische Gewerkschaftsbund entschieden ab.
</p><h5>Auskünfte</h5><ul><li>Daniel Lampart, Leiter SGB-Sekretariat, 079 205 69 11</li><li>Thomas Zimmermann, Leiter Kommunikation SGB, 079 249 59 74 </li></ul></article>]]></content:encoded><category>Schweiz</category><category>Finanzen und Steuerpolitik</category><category>Service Public</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-2380</guid><pubDate>Mon, 02 Nov 2015 09:57:00 +0100</pubDate><title>Protestaktion gegen Sparprogramm und Diffamierungen</title><link>https://www.sgb.ch/themen/service-public/detail/protestaktion-gegen-sparprogramm-und-diffamierungen</link><description>Bundespersonal wehrt sich

</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Am 4. November werden Bundesangestellte mit einem Marsch zum Bundeshaus eine Petition für den Bundesrat einreichen, die von gut 6‘500 Mitarbeitenden unterschrieben worden ist. Das Bundespersonal fordert darin Anerkennung für die Arbeit und einen Stopp der Spar- und Abbaupläne des Bundesrats. Die Protestaktion ist von allen Personalverbänden gemeinsam lanciert worden.</p><p>Der Druck ist enorm und er nimmt weiter zu. Seit einem Jahr hagelt es Vorstösse von rechtsbürgerlichen ParlamentarierInnen, die radikale Kürzungen bei Stellen und Löhnen fordern und ganze Bundesämter halbieren wollen. Bundesangestellte werden als Regulierungsfanatiker beschimpft, die der Privatwirtschaft das Leben schwer machen. Der Bundesrat gibt kein Gegensteuer, sondern bemüht sich unter dem Eindruck der pessimistischen Finanzprognosen, die Vorstösse zu erfüllen, bevor sie überhaupt in den Räten behandelt worden sind. Das Sparprogramm für 2016 beinhaltet eine Kürzung von 140 Millionen Franken beim Personal: Nullrunde bei den Löhnen, Halbierung des Lohnanstiegs und Streichen der Treueprämie im 5. Dienstjahr (eine zusätzliche Ferienwoche). Diese Kürzungen treffen junge Mitarbeitende, solche in tiefen Lohnklassen und NeueinsteigerInnen besonders hart. Der gebremste Lohnanstieg wird sich massiv auf die interne Lohnungleichheit auswirken, denn neue Mitarbeitende werden das Lohnniveau ihrer Kolleginnen und Kollegen erst nach doppelt so vielen Anstellungsjahren, wenn überhaupt, erreichen können: bis heute brauchte es 15 Jahre, bis man das Lohnmaximum erreicht hatte, künftig werden es 30 Jahre sein.
</p><h3>Bundespersonal soll Unternehmenssteuerreform III bezahlen</h3><p>Obwohl die neusten Hochrechnungen einmal mehr einen sehr guten Rechnungsabschluss für 2015 prognostizieren – statt einem Überschuss von 400 Millionen vermutlich einer von gut 1 Milliarde Franken – hält der Bundesrat an seinem Sparkurs fest. Nicht zuletzt soll damit nämlich der Weg für die Unternehmenssteuerreform III geebnet werden. Denn hier will der Bund die Kantone für ihre Einnahmenausfälle mit einer Milliarde Franken entschädigen. Dieses Geld muss der Bundesrat in den kommenden Jahren aber erst mittels Kürzungen im Bundesbudget „freispielen“. Da aber sind annähernd 80 Prozent der Ausgaben effektiv Transferzahlungen, wo kaum gespart werden kann. Bleibt der Eigenbereich der Bundesverwaltung mit gut 20 Prozent, wo auch die Personalressourcen zugeordnet sind. Der Bundesrat verkündete vor zwei Wochen, dass in der Tat ein Grossteil der Sparmassnahmen der Jahre nach 2016 in diesem Eigenbereich anfallen würde und „namhafte Kürzungen im Personalbereich vorgesehen“ seien. 
</p><h3>Massive Einschnitte</h3><p>Die Details des so genannten Stabilisierungsprogramms („Abbauprogramm“ wäre richtig) hält der Bundesrat noch zurück, vermutlich bis die Protestaktion vom 4. November vorbei ist. Es ist aber damit zu rechnen, dass Hunderte von Stellen gestrichen werden. Beschlossene Sache ist zudem, dass das komplette Lohnsystem umgebaut wird. Künftig soll es keine geregelte Lohnentwicklung mehr geben, und auch die bereits heute stark ausgedünnten Beiträge der Arbeitgeberin an die AHV-Überbrückungsrenten sollen gänzlich wegfallen. Damit werden sich Bundesangestellte in tiefen Lohnklassen einen vorzeitigen Altersrücktritt nicht mehr leisten können. Fraglich ist jedoch, ob die Bundesämter auch willens sind, Angestellte in den Werkstätten, im Lager- und Reinigungsbereich bis 65 zu beschäftigen.
</p><h3>Sozialpartnerschaft missachtet</h3><p>Die Personalverbände protestieren mit der Aktion vom 4. November auch dagegen, dass der Bundesrat die Sozialpartnerschaft missachtet, indem die spärlichen Informationen über dieses weitreichende Stabilisierungsprogramm nur via Medien kommuniziert werden und die Personalverbände weder einbezogen werden noch mit ihnen über die Sparmassnahmen verhandelt wird.</p>]]></content:encoded><category>Service Public</category><category>Finanzen und Steuerpolitik</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-2284</guid><pubDate>Sun, 28 Jun 2015 13:50:00 +0200</pubDate><title>Dossier 111: Fragwürdige Spar- und Steuerpolitik in den Kantonen</title><link>https://www.sgb.ch/themen/wirtschaft/detail/dossier-111-fragwuerdige-spar-und-steuerpolitik-in-den-kantonen</link><description>Eine ökonomische Analyse</description><content:encoded><![CDATA[<p>Den Kantonen geht es viel besser als sie sagen: Systematisch schätzen sie ihre Einnahmen zu tief ein, weisen zu tiefe Vermögen aus und rechtfertigen damit unsinnige Sparpläne. Dies zeigt eine ökonomische Analyse des SGB.</p>]]></content:encoded><category>Finanzen und Steuerpolitik</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-2267</guid><pubDate>Sun, 14 Jun 2015 12:01:00 +0200</pubDate><title>Enttäuschung bei der Erbschaftssteuer - Erleichterung beim RTVG</title><link>https://www.sgb.ch/themen/wirtschaft/detail/enttaeuschung-bei-der-erbschaftssteuer-erleichterung-beim-rtvg</link><description>SGB-Kommentar zu den eidgenössischen Abstimmungen</description><content:encoded><![CDATA[<p>Der Schweizerische Gewerkschaftsbund ist enttäuscht über das deutliche Nein zur Erbschaftssteuer. Das Problem der krass ungleichen Vermögensverteilung bleibt damit bestehen. Mit einer über zwei Jahre andauernden, millionenschweren Desinformations-Kampagne haben die Initiativ-Gegner vor allem die Angst vor einem KMU-Sterben geschürt. Das Resultat darf daher nicht dahingehend interpretiert werden, dass sich die Bevölkerung eine weitere Entlastung der hohen Einkommen und Vermögen wünschen würde. Der SGB wird sich gegen entsprechende Ansinnen stellen. Nicht zuletzt hat sich auch der Widerstand der Kantone gegen eine nationale Erbschaftssteuer negativ auf den Ja-Anteil ausgewirkt. Dies zeigt sich gerade auch im hohen Nein-Anteil im Kanton Waadt, der heute noch eine Erbschaftssteuer für direkte Nachkommen kennt und deshalb Einnahmeausfälle befürchtete.
</p><p>Mit Erleichterung nimmt der SGB vom Ja zu den geräteunabhängigen Radio- und Fernsehgebühren Kenntnis. Damit wird die Finanzierung der SRG auf eine zukunftstaugliche Grundlage gestellt. So wird die SRG ihren Service-Public-Auftrag auch in Zukunft in allen Landesteilen erfüllen können. Die Gefahr der Berlusconisierung der Schweizer Medienlandschaft ist damit aber nicht vom Tisch. Die privaten Medien und rechtsbürgerliche Politiker werden weiterhin versuchen, die SRG zurechtzustutzen, um in die Marktlücken zu springen und für ihre Anliegen eine grössere Plattform aufzubauen. Der SGB wird diesen Bestrebungen wie bis anhin entgegentreten. Gefordert ist gleichzeitig auch die SRG selber. Sie muss vor allem im Bereich Information mit einem qualitativ hochstehenden, ausgewogenen Programm den Rückhalt in der Bevölkerung stärken.
</p><p>Der SGB bedauert die Ablehnung der Stipendien-Initiative. Sie hätte vielen Jugendlichen, die sich nach ihrem Lehrabschluss beruflich weiterbilden wollen, zu Stipendien verholfen. Angesichts der auch künftig ausgeprägt nötigen Qualifizierungsbestrebungen kann das Thema jedoch nicht für mehrere Jahre tabu bleiben. Wenn die Politik den sogenannten "Fachkräftemangel" zielstrebig angehen will, wird sie nicht darum herumkommen, auch für bessere Stipendien und damit für mehr Ausbildungswilligkeit zu sorgen. Als ersten Schritt dazu soll der Bund direkte Stipendien-Beiträge da vorsehen, wo sich ein dringender Bedarf an Fachleuten zeigt. Zudem ist das Interkantonale Stipendienkonkordat aufgerufen, Minimalbeiträge vorzusehen, die ein Leben in Würde erlauben.
</p><h5>Auskünfte:</h5><p>&nbsp;</p><ul><li><span>Thomas Zimmermann, Leiter Kommunikation SGB, 079 249 59 74</span></li><li><span>Daniel Lampart, Leiter SGB-Zentralsekretariat, 079 205 68 11</span></li></ul><p></p>  ]]></content:encoded><category>Finanzen und Steuerpolitik</category><category>Kommunikation und Medien</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-2265</guid><pubDate>Wed, 10 Jun 2015 15:28:00 +0200</pubDate><title>Ökonom Thomas Piketty zur Erbschaftssteuer: „Sehr überzeugend“</title><link>https://www.sgb.ch/themen/gewerkschaftspolitik/detail/oekonom-thomas-piketty-zur-erbschaftssteuer-sehr-ueberzeugend</link><description>&quot;Selbstverständlich unterstüzte ich Ihre Initiative zu 100%&quot;
</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Seit seinem bahnbrechenden Werk "Das Kapital im 21. Jahrhundert" gehört der Pariser Wirtschaftsprofessor Thomas Piketty zu den weltweit bekanntesten und renommiertesten Ökonomen. Nach Erscheinen dieses Buchs könnten wir nicht mehr auf gleiche Weise von Reichtum und Ungleichheit sprechen, sagt Nobelpreisträger Paul Krugman. Pikettys Spezialgebiet ist die immer drastischere Vermögenskonzentration. Der SGB hatte Gelegenheit, ihn zur Erbschaftssteuer zur befragen und stellte fest: Piketty ist ein grosser Fan der Initiative.</p><p><b>SGB: Herr Piketty, was denken Sie von der Erbschaftsteuer-Initiative, über die in der Schweiz am 14. Juni abgestimmt wird?</b></p><p>Thomas Piketty: Selbstverständlich unterstütze ich Ihre Initiative zu 100 %. Ich finde sie sehr überzeugend und sehr gut überlegt. Es gibt denn auch keinen Grund, dass jemand, der 100 000 oder 500 000 Schweizer Franken verdient, viel Steuern zahlt, während jemand, der 5 oder 10 Mio. Franken erbt, überhaupt nichts zahlt. Es geht um Steuergerechtigkeit, und die ist nicht je nach Staat verschieden. Deutschland, Grossbritannien, Japan, die USA und Frankreich sind sehr verschiedene Staaten. Aber alle kennen sie eine nationale Steuer auf Erbschaften.
</p><p><b>Die Initiative verlangt einen Steuersatz von 20 % für den Teil der Erbschaft, der 2 Mio. Franken übersteigt. Die Gegner bezeichnen dies als viel zu hoch. Was meinen Sie?</b></p><p>Das ist überhaupt nicht hoch. Die angewandten Sätze für die höchsten Erbschaften betragen in den fünf oben genannten Staaten zwischen 30 und 50 %. Und dies unabhängig der politischen Ausrichtung der jeweiligen Regierung. Weder Merkel in Deutschland noch Cameron in Grossbritannien oder Abe in Japan sind besonders links – und dennoch halten sie an hohen Sätzen für hohe Erbschaften fest. An Sätzen, die klar höher sind als die von Ihnen vorgeschlagenen 20 %. Diese Steuer schont in den genannten Ländern bescheidene und mittlere Vermögen, was ich richtig finde. Das tut auch Ihre Initiative. Und dann noch dies: In Japan hat die Mitte-Rechts-Regierung den höchsten Satz der Erbschaftssteuer soeben auf 55 % gehoben.
</p><p><b>Aber es gibt doch auch Staaten, die Erbschaften nicht besteuern ...</b></p><p>Das stimmt. Es gibt Staaten ohne Erbschaftssteuern – wie das Italien seit Berlusconi. Nur: soll die Schweiz wirklich in Berlusconis Fussstapfen treten? </p>]]></content:encoded><category>Schweiz</category><category>Finanzen und Steuerpolitik</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-2260</guid><pubDate>Fri, 05 Jun 2015 14:41:00 +0200</pubDate><title>SGB lehnt Bundessubvention für kantonale Gewinnsteuersenkungen ab</title><link>https://www.sgb.ch/themen/wirtschaft/detail/sgb-lehnt-bundessubvention-fuer-kantonale-gewinnsteuersenkungen-ab</link><description>SGB zur Unternehmenssteuerreform III</description><content:encoded><![CDATA[<p> In seiner heute verabschiedeten Botschaft zur Unternehmenssteuerreform III schlägt der Bundesrat eine unverhältnismässige Senkung der Steuern für Unternehmen und Aktionäre vor. Die Firmen und Aktionäre wurden bereits in der Vergangenheit steuerlich privilegiert (Unternehmenssteuerreform II, kantonale Steuersenkungen, Teil-Abschaffung Emissionsabgabe u.a.), so dass sie sich zunehmend aus der Finanzierung der öffentlichen Dienstleistungen verabschieden.
</p><p>Der SGB unterstützt die Aufhebung der Sonderregelungen für Firmen (Statusgesellschaften u.a.). Subventionen des Bundes für kantonale Gewinnsteuersenkungen lehnt er aber klar ab. Erstens würden dadurch auch Kantone Bundesgeld für Steuersenkungen erhalten, die von der Abschaffung der Sonderstatus gar nicht betroffen sind. Zweitens werden Kantone, die in übertriebenem Mass Privilegien gewährt haben, für ihre falsche Strategie belohnt. Zahlen müssten die Steuersenkungen für Firmen am Schluss einmal mehr die Lohnabhängigen. Bereits bereitet der Bund massive Sparmassnahmen vor, die nicht nur das Personal treffen werden sondern auch die Bevölkerung über Leistungsabbau und andere Kompensationsmassnahmen.
</p><p>Bereits unter dem geltenden Recht haben die Kantone gemäss den Firmen-Steuerberatern auch nach Abschaffung der Privilegien rund 10 Jahre Zeit, sich an die neue Situation anzupassen, da die betroffenen Firmen so genannt "aufgedeckte stille Reserven" abschreiben und damit die heutige, tiefe Belastung über einen längeren Zeitraum aufrecht erhalten können. Das muss grundsätzlich reichen. Die Bundessubvention für kantonale Gewinnsteuersenkungen ist deshalb nicht nötig. Sollte es sich herausstellen, dass durch die Abschaffung der Sonderregelungen dennoch Arbeitsplätze gefährdet sind, so ist der SGB bereit, für eine enge, klar definierte Patentbox Hand zu bieten.
</p><p>Statt die Firmen weiter aus der Steuerpflicht zu entlassen, wäre eine Einschränkung des falschen Steuerwettbewerbs nötig. Die kantonale Besteuerung der Unternehmen soll durch eine stärkere Rolle des Bundes (höherer Bundessteuersatz u.a.) eingeschränkt werden. Zudem muss eine Kapitalgewinnsteuer eingeführt werden. 
</p><h5>Auskünfte</h5><ul><li><span class="Auszeichnunghalbfett"><span><span><span></span></span></span></span>Daniel Lampart, SGB-Sekretariatsleiter und Chefökonom, 079 205 69 11</li><li>Thomas Zimmermann, Leiter Kommunikation SGB, 079 249 59 74 </li></ul>]]></content:encoded><category>Finanzen und Steuerpolitik</category><category>Schweiz</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-2200</guid><pubDate>Thu, 21 May 2015 15:43:00 +0200</pubDate><title>AHV stärken – Ja zur Erbschaftssteuer</title><link>https://www.sgb.ch/themen/gewerkschaftspolitik/detail/ahv-staerken-ja-zur-erbschaftssteuer</link><description>Rede von SGB-Präsident Paul Rechsteiner an der Medienkonferenz Ja zur Erbschaftssteuerreform</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead"> Die Volksinitiative für die Erbschaftssteuer auf Millionenvermögen ist ein wichtiges Projekt für mehr Steuergerechtigkeit. Und gleichzeitig ein gutes Mittel für die Stärkung der AHV. Die Initiative erreicht also zwei Ziele auf einen Schlag. Umso zwingender sind die Gründe, der Initiative zuzustimmen.</p><p>Massgebend für die Beurteilung einer Steuer sind erstens die Steuergerechtigkeit, zweitens der Ertrag und drittens die Folgen für den allgemeinen Wohlstand. Unter allen diesen Gesichtspunkten schneidet der Vorschlag für eine Steuer von 20% auf Erbschaften von mehr als zwei Millionen Franken hervorragend ab.
</p><p>Zur Steuergerechtigkeit: Gibt es eine gerechtere Steuer als jene auf grossen Erbschaften? Erbschaften führen zu einem Einkommen ohne eigenes Verdienst und eigenes Zutun. Beträgt ein vererbtes Vermögen mehr als zwei Millionen Franken, wäre es im Verhältnis zu anderen Einkommensarten und erarbeiteten Vermögenszuwächsen geradezu obszön, dieses unbesteuert zu lassen. Einer der Grundsätze der Schweizer Steuerpolitik ist gemäss Bundesverfassung die Besteuerung nach der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit. Es gibt nach diesem Grundsatz keinen vernünftigen, nachvollziehbaren Grund, ausgerechnet grosse Erbschaften nicht zu besteuern.
</p><p>Auch die Erträge der Steuer auf grossen Erbschaften ab zwei Millionen Franken können sich sehen lassen: Die Kantone werden mit einer Milliarde Franken entschädigt. Sie profitieren gleichzeitig davon, dass der Steuersenkungswettlauf der letzten Jahrzehnte, mit dem die Erbschaftssteuern Schritt um Schritt gesenkt oder abgeschafft wurden, mit der Regelung auf Bundesebene auf einen Schlag gestoppt wird. Aber auch die zwei Milliarden jährlich für die AHV sind eine substanzielle Mehreinnahme. Sie entsprechen etwa 0,7 Mehrwertsteuerprozenten und betragen damit ein Vielfaches der Spielbankenabgabe, die auch der AHV zukommt. Die AHV ist das zentrale Sozialwerk der Schweiz und im Alter die wichtigste Einkommensquelle für die Mehrheit mit unteren und mittleren Einkommen. Dass die reichsten der Erblasser mit der Erbschaftssteuer einen Zusatzbeitrag an die AHV leisten, sorgt zudem für ein Stück Ausgleich innerhalb der betagten Generation der Bevölkerung, was umso wichtiger ist, als sich die finanziellen und sozialen Gegensätze im Alter verschärfen. Auch jüngere Generationen wissen dieses Stück sozialen Ausgleich zu schätzen.
</p><p>Eine Erbschaftssteuer auf grossen Erbschaften vermehrt somit den allgemeinen Wohlstand, weil sie mit der AHV das wichtigste Sozialwerk der Schweiz stärkt. Dabei bleibt es aber nicht. Weil die Schweiz über eine extrem ungleiche und immer ungleicher werdende Vermögensverteilung verfügt, sorgt die Initiative auch hier für etwas mehr Ausgleich und Gerechtigkeit. Und eine ausgeglichenere Einkommens- und Vermögensentwicklung ist wiederum der wirtschaftlichen und sozialen Entwicklung förderlich. Das sind die wichtigsten Gründe, weshalb sich der schweizerische Gewerkschaftsbund mit Überzeugung für ein Ja zur Erbschaftssteuerinitiative einsetzt. </p>]]></content:encoded><category>Schweiz</category><category>Finanzen und Steuerpolitik</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-2222</guid><pubDate>Mon, 11 May 2015 11:20:00 +0200</pubDate><title>Schweizer unterschätzen krasse Vemögensungleichheit</title><link>https://www.sgb.ch/themen/wirtschaft/detail/schweizer-unterschaetzen-krasse-vemoegensungleichheit</link><description>Repräsentative Umfrage von SGB und Unia zur Vermögensverteilung</description><content:encoded><![CDATA[<p> Das Vermögen in der Schweiz ist extrem ungleich verteilt. Noch viel ungerechter, als wir alle denken. Das zeigt eine repräsentative Umfrage bei über 1000 Schweizerinnen und Schweizern*, <b>die SGB und Unia in einem Video präsentieren:</b> Wir glauben zwar, dass die reichsten 20 Prozent mehr als die Hälfte des gesamten Privatvermögens besitzen. Die Realität ist aber viel heftiger - das reichste Fünftel der Schweizerinnen und Schweizer besitzt sechs Mal mehr als alle anderen zusammen, 86 Prozent des Vermögens! Den ärmsten 20 Prozent bleibt hingegen gar nichts.
</p><p>Schaut man die Superreichen an, wird das Verhältnis noch krasser: Die reichsten 2 Prozent besitzen gleich viel wie wir alle zusammen. Und diese Vermögenskonzentration nimmt ständig zu. Weil in den letzten Jahrzehnten die Kapitaleinkünfte der Reichen immer weniger, Arbeit und Konsum aber immer mehr belastet wurden. Und weil die Superreichen ihr Vermögen steuerfrei den Nachkommen vererben. Das ist ungerecht, unsozial und schadet Gesellschaft und Wirtschaft.
</p><p>Ginge es nach den Befragten sähe die Vermögensverteilung viel ausgeglichener aus. Gemäss ihrer Idealvorstellung würde das reichste Fünftel in der Schweiz etwas mehr als einen Drittel des Vermögens besitzen. Und das ärmste Fünftel besässe immerhin 9 Prozent des Vermögens und ginge nicht wie in der Realität leer aus.
</p><p>Einen Schritt Richtung Idealvorstellung können die Stimmberechtigten am 14. Juni tun: Mit einem Ja zu einer nationalen Erbschaftssteuer für Erbschaften über 2 Millionen Franken würde die Vermögenskonzentration in den Händen weniger gebremst. Betroffen sind nur die reichsten 2 Prozent der Bevölkerung. Profitieren würden wir alle, denn die Einnahmen fliessen zur AHV und zu den Kantonen. Das sorgt für mehr Chancengleichheit und stärkt die AHV.
</p><p>* Die Umfrage wurde im März vom Meinungsforschungsinstitut Link durchgeführt. Befragt wurden im Rahmen eines Visual Bus (Online-Umfrage-Instrument von Link) 1009 Personen im Alter zwischen 15-74 Jahren, die mind. 1 Mal wöchentlich zu privaten Zwecken im Internet sind.
</p><h5 style=" ">Auskünfte</h5><ul><li>Thomas Zimmermann, Leiter Kommunikation SGB, 079 249 59 74</li><li>Pepo Hofstetter, Leiter Kommunikation Unia, 079 322 36 11</li></ul><p>&nbsp;</p>]]></content:encoded><category>Finanzen und Steuerpolitik</category><category>Gewerkschaftspolitik</category><category>Schweiz</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-2196</guid><pubDate>Fri, 17 Apr 2015 10:52:00 +0200</pubDate><title>Einkommen entlasten – AHV stärken: Ja zur Erbschaftssteuerreform!</title><link>https://www.sgb.ch/themen/wirtschaft/detail/einkommen-entlasten-ahv-staerken-ja-zur-erbschaftssteuerreform</link><description>Abstimmung vom 14. Juni: Kampagnenstart der Trägerorganisationen der Erbschaftssteuer-Initiative</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Die Zeit ist reif für eine nationale Erbschaftssteuer. An einer Medienkonferenz haben die Präsidentinnen und Präsidenten der Trägerorganisationen EVP, SP, Grüne und SGB die Ja-Kampagne lanciert und ihre Argumente für eine nationale Erbschaftssteuer dargelegt.</p><p>Die Schweiz hat die höchste Vermögenskonzentration aller OECD-Länder. Die reichsten 2% der Steuerzahler besitzen gleich viel Vermögen wie alle anderen 98%. Und weil sie in der Schweiz ihre Riesenvermögen steuerfrei an ihre Nachkommen vererben können, nimmt die Vermögenskonzentration ständig zu. Eine Erbschaftssteuer auf hohe Vermögen, wie sie die Initiative vorsieht, gibt dieser für die Gesellschaft schädlichen Entwicklung Gegensteuer. Kleinere und mittlere Erbschaften werden nicht besteuert, damit die unteren und mittleren Gesellschaftsschichten weiterhin Vermögen bilden können.
</p><h3>Teil des schweizerischen Erfolgsmodells</h3><p>Die meisten Kantone erheben seit jeher eine Erbschaftssteuer. Unter dem Druck des Steuerwettbewerbshaben die meisten in den letzten Jahren die Nachkommen davon befreit, während die Erbschaften von entfernt oder nicht Verwandten weiterhin mit bis zu 49% besteuert werden. Die Initiative beseitigt die intransparente und kantonal ungleiche Besteuerung, indem die Zuständigkeit für die Erbschaftssteuer von den Kantonen auf den Bund übergeht. Die Initiative fordert demnach nicht eine neue Steuer, sondern lediglich eine Steuerreform. Die Kantone werden für den Verlust ihrer Erbschaftssteuern entschädigt, indem sie 1/3 des Ertrages aus der nationalen Erbschaftssteuer erhalten.
</p><p>Für den Schweizerischen Gewerkschaftsbund steht bei der Abstimmung über die Erbschaftssteuerreform das Argument der gestärkten AHV als wichtigstes Sozialwerk der Schweiz im Zentrum. SGB-Präsident Paul Rechsteiner: "Dass die reichsten der Erblasser mit der Erbschaftssteuer einen Zusatzbeitrag an die AHV leisten, sorgt für ein Stück Ausgleich innerhalb der betagten Generation der Bevölkerung, was umso wichtiger ist, als sich die finanziellen und sozialen Gegensätze im Alter verschärfen. Auch jüngere Generationen wissen dieses Stück sozialen Ausgleichs zu schätzen."
</p><p>Für Christian Levrat, Präsident der SP Schweiz steht die ungleiche Vermögensverteilung im Vordergrund: "Wenn selbst die Credit Suisse die Schweiz als Land mit "sehr hoher Ungleichheit" in Sachen Vermögensverteilung bezeichnet, müssen die Alarmglocken läuten." Unter den entwickelten Wirtschaftsnationen sei der Reichtum nur noch in Hong Kong und den USA ähnlich ungleich verteilt. "Eine Spitzenposition, auf welche die Schweiz nicht stolz sein kann."
</p><p>Laut Regula Rytz, Co-Präsidentin der Grünen will "die Erbschaftssteuer-Reform das heutige System nicht auf den Kopf stellen, sondern schlägt eine gezielte Anpassung vor. Vermögenswerte unter 2 Millionen Franken können weiterhin steuerfrei vererbt werden, neu nicht nur an direkte Nachkommen, sondern auch an weitere Verwandte. Grosse Vermögen über 2 Millionen Franken dagegen sollen einer Erbschaftssteuer unterliegen. Das Elternhaus oder die Goldschalenuhr des Onkels sind von der Initiative also nicht betroffen."
</p><p>Alt Nationalrat Heiner Studer, Präsident des Trägervereins betonte: "Der damalige Bundesrat Kaspar Villiger sprach bereits 2002 vom Vorschlag einer eidgenössischen Erbschafts- und Schenkungssteuer, weil dies eine gerechte Steuer ist. Tatsächlich ist es ein liberales Anliegen, nicht vor allem die Arbeitsleistungen zu belasten, sondern auch die Einkommen aus anderen Quellen."
</p><p>Die Initiative sei nicht wirtschaftsfeindlich, sagte EVP-Präsidentin Marianne Streiff: "Die Initianten sind ganz bewusst darauf bedacht, mit der Erbschaftssteuerreform Familienunternehmen und Bauernhöfe – und damit natürlich auch deren Arbeitsplätze – zu schonen. Im Verfassungsartikel wird festgeschrieben, dass die Bundesversammlung für die genannten Betriebe einen höheren Freibetrag und einen reduzierten Steuersatz festzulegen hat. Beim Freibetrag geht das Initiativkomitee von 50 Millionen aus und beim Steuersatz von 5 statt 20 Prozent."
</p><h3>Steuersatz ist vernünftig und fair</h3><p>Die Erbschaftssteuer ist ohne Progression ausgestaltet und beträgt 20% auf dem steuerpflichtigen Betrag. Das schafft einfache und übersichtliche Verhältnisse. Der Steuersatz von 20% ist gegenüber den Steuersätzen in den wichtigsten OECD-Ländern (Deutschland 30%, Grossbritannien sowie USA 40% und Frankreich 45%) absolut konkurrenzfähig.
</p><p>Die Volksinitiative "Millionen-Erbschaften besteuern für unsere AHV (Erbschaftssteuerreform)" wurde am 16. August 2011 lanciert. Am 15. Februar 2013 konnte das Initiativkomitee 110'205 gültige Unterschriften bei der Bundeskanzlei einreichen.
</p><h5>Weitere Informationen zum Thema</h5><p>Rede von SGB-Präsident Paul Rechsteiner an der Medienkonferenz Ja zur Erbschaftssteuerreform
</p><p><a href="http://www.erbschaftssteuerreform.ch/" target="_blank" class="external-link-new-window" rel="noreferrer">Website des Initiativkomitees</a></p><p>Drei Mal Ja für eine gerechtere und sozialere Schweiz</p>]]></content:encoded><category>Finanzen und Steuerpolitik</category><category>Schweiz</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-2185</guid><pubDate>Thu, 02 Apr 2015 11:20:00 +0200</pubDate><title>SGB lehnt unverhältnismässige Steuergeschenke für Unternehmen ab</title><link>https://www.sgb.ch/themen/wirtschaft/detail/sgb-lehnt-unverhaeltnismaessige-steuergeschenke-fuer-unternehmen-ab</link><description>SGB zur Unternehmenssteuerreform III</description><content:encoded><![CDATA[<p>Der Bundesrat will mit der Unternehmenssteuerreform III den Unternehmen und Aktionären einmal mehr masslose Steuergeschenke machen. Der SGB lehnt diese unverhältnismässigen Steuersenkungen ab. Den Firmen wurden bereits in der Vergangenheit massive Steuerprivilegien gewährt. Sie tragen deshalb immer weniger zur Finanzierung der öffentlichen Dienstleistungen bei. Mit den Vorschlägen des Bundesrats wird der Druck auf die öffentlichen Finanzen weiter steigen. Allein dem Bundeshaushalt werden gemäss Bundesrat mit 1,1 Mrd. Fr. fehlen. Sparrunden und Leistungsabbau sind die Folge. Unter dem Strich zahlen einmal mehr die Normalverdienenden die Zeche. Zumal der Bundesrat die Einführung einer Kapitalgewinnsteuer fallen lässt, mit der die Aktionäre einen Teil der Rechnung übernommen hätten.
</p><p>Die Aufhebung der Sonderregelungen für Firmen (Holding-, Domizil- und gemischte Gesellschaften) ist notwendig und wird vom SGB unterstützt. Nicht akzeptabel ist, dass der Bundesrat nie eine ausführliche ökonomische Analyse über die wirtschaftlichen Folgen der Abschaffung der kantonalen Sonderregelungen vorgelegt hat. Diese würde nämlich zeigen, dass der Wegfall der Sonderregelungen - wenn überhaupt - mit befristeten Übergangsmassnahmen abgefedert werden muss. Zum Beispiel durch die "Aufdeckung" und anschliessende Abschreibung der stillen Reserven. Diese erlaubt es den Firmen, die heutige tiefe Steuerbelastung mindestens 10 Jahre fortzuschreiben.
</p><h5>Auskünfte: </h5><p>&nbsp;</p><ul><li><span>Daniel Lampart, Leiter SGB-Sekretariat, 079 205 69 11</span></li></ul><p>&nbsp;</p>]]></content:encoded><category>Finanzen und Steuerpolitik</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-2154</guid><pubDate>Sun, 08 Mar 2015 12:35:00 +0100</pubDate><title>Weg frei für fortschrittliche Familienpolitik</title><link>https://www.sgb.ch/themen/wirtschaft/detail/weg-frei-fuer-fortschrittliche-familienpolitik</link><description>SGB zu den Abstimmungen</description><content:encoded><![CDATA[<p>Mit Befriedigung nimmt der SGB das deutliche Nein zur CVP-Familieninitiative zur Kenntnis. Eine Annahme der Initiative hätte vor allem gut situierte Familien entlastet, den einkommensschwächeren Familien unter dem Strich aber Nachteile gebracht. Die Initiative hätte zudem den Weg für eine fortschrittliche Familienpolitik versperrt. Nun sind Bundesrat und Parlament gefordert, die Familien mit konkreten Massnahmen zu unterstützen. Die Vereinbarkeit von Familie und Beruf muss gefördert werden, unter anderem mit Tagesschulen, Blockzeiten und einer ausserfamiliären Betreuung, die allen offen steht. Ausserdem braucht es höhere Kinderzulagen und einen Ausbau der Prämienverbilligungen in der obligatorischen Krankenversicherung.
</p><p>Zufrieden ist der SGB auch über die Ablehnung der grünliberalen Energieinitiative. Sie hätte Bund und AHV Mittel entzogen, da eine funktionierende Energiebesteuerung mittelfristig zu sinkenden Steuererträgen führt. Ausserdem hätte diese Steuer die unteren Einkommen überdurchschnittlich belastet.
</p><p class="Text">Endlich zur Kenntnis nehmen muss das Parlament den Widerstand der Stimmberechtigten gegen lange Ladenöffnungszeiten. So hat es das Stimmvolk im Kanton Solothurn abgelehnt, dass die Läden unter der Woche künftig bis 20 Uhr geöffnet haben dürfen. Eine solche Ausweitung der Ladenöffnungszeiten wird zurzeit auch von Bundesrat und Parlament vorbereitet. Das Parlament sollte nun diese Übung abbrechen und das Ladenöffnungszeitengesetz schubladisieren. Denn der Solothurner Entscheid zeigt: die Skepsis gegen längere Öffnungszeiten ist anhaltend gross. In mehr als einem Dutzend Kantone haben in den letzten Jahren die Stimmberechtigten ihr Veto eingelegt.</p><h5>Auskünfte:</h5><p>&nbsp;</p><ul><li><span>Thomas Zimmermann, Kommunikation, 079 249 59 74</span></li></ul><p>&nbsp;</p>]]></content:encoded><category>Finanzen und Steuerpolitik</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-2138</guid><pubDate>Thu, 19 Feb 2015 09:57:00 +0100</pubDate><title>Gefährliche Nebenwirkungen der CVP-Initiative</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/gefaehrliche-nebenwirkungen-der-cvp-initiative</link><description>„Steuerfreie Kinder- und Ausbildungszulagen“: Tür zum Missbrauch weit offen</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead"> Die Volksinitiative "Steuerfreie Kinder- und Ausbildungszulagen" entlastet vor allem gut situierte Familien. Gleichzeitig benachteiligt sie einkommensschwächere Familien und lädt geradezu zu Missbrauch ein.</p><p>So verlockend der Titel tönt und so hehr die erklärten Ziele sind: das Nein des SGB zur CVP-Volksinitiative "Steuerfreie Kinder- und Ausbildungszulagen" war schon nach dem ersten Studium klar. Denn das Volksbegehren bringt unter dem Strich den einkommensschwachen Familien nur Nachteile; einkommensstarke dagegen können durchaus profitieren.
</p><p>Das ist der Hauptgrund, warum wir diese Initiative am 9. März abzulehnen müssen. Es gibt aber einen weiteren Grund, der wird mittlerweile auch öffentlich diskutiert wird: Bis jetzt ist der Bund davon ausgegangen, dass bei einem Ja zur Initiative der öffentlichen Hand rund 1 Milliarde Franken Steuereinnahmen entgehen würden. Diese Zahl könnte deutlich zu tief zu sein. Denn die Initiative stösst die Tür zum Missbrauch weit auf.
</p><p>Wie das? Kinder- und Ausbildungszulagen wären bei einer Annahme der Initiative künftig steuerfrei. Schon jetzt bezahlt der Arbeitgeber auf diesen Zulagen keine Sozialversicherungsbeiträge. Und bereits heute können die Arbeitgeber höhere Kinder- und Ausbildungszulagen ausrichten als die 200 bzw. 250 Franken, die der Bund minimal vorschreibt. Würde die Initiative angenommen, könnten Arbeitgeber - wie auch die Arbeitnehmenden - auf die schlaue wie kurzsichtige Idee kommen, die Löhne zu kürzen, aber dafür in gleichem Umfang die entsprechenden Zulagen zu erhöhen. Auf den ersten Blick eine Win-win-Situation: Die einen sparen Steuern, die anderen Sozialversicherungsbeiträge. Auf den zweiten Blick ein doppelter Verlust: für die Arbeitnehmenden ein späterer Rentenverlust, für die öffentliche Hand ein noch grösseres Loch in den Kassen, das dann auch irgendwie zu bezahlen wäre.
</p><p>Wie hoch würde der durch solche Mauscheleien erzielte Ausfall sein, zusätzlich zur bereits berechneten Milliarde? - Der grüne Luzerner Nationalrat Louis Schelbert wollte die Verwaltung mit entsprechenden Recherchen beauftragen. Die nationalrätliche Kommission für Wirtschaft und Abgaben (WAK) lehnte seinem entsprechenden Antrag jedoch ab.
</p><p>Vielleicht liesse sich auch keine exakte Zahl ermitteln. Aber für ein entschlossenes Nein zum Initiatvie ist das auch gar nicht nötig. Es genügt zu wissen, dass die Tür für Missbrauch weit aufgestossen ist. Wenn eine Therapie nicht erreicht, was sie will und wenn sie dann auch noch gefährliche Nebenwirkungen auslöst, gibt es nur eins: Nein sagen! </p>]]></content:encoded><category>Sozialpolitik</category><category>Finanzen und Steuerpolitik</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-2108</guid><pubDate>Tue, 20 Jan 2015 11:41:00 +0100</pubDate><title>Dossier 108: Höhere Prämienverbilligungen  gegen die Krankenkassen-Prämienlast</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/dossier-108-hoehere-praemienverbilligungen-gegen-die-krankenkassen-praemienlast</link><description>Eine Analyse der durchschnittlichen Prämienlast in der Schweiz und Vorschläge für den Ausbau der Prämienverbilligungen. Avec résumé en français.</description><content:encoded><![CDATA[<p>Die Prämien der obligatorischen Krankenpflegeversicherung steigen Jahr für Jahr. Deutlich stärker als es die Löhne und die Preise tun. Für viele Schweizer Haushalte werden die Prämien zu einer immer schwereren Last und mitunter zu einem finanziellen Problem. Obwohl bei der Revision des Krankenversicherungsgesetzes (KVG) in den 1990er-Jahren eine Stabilisierung der Prämienlast bei 8 Prozent des steuerbaren Einkommens angestrebt wurde. Abhilfe tut deshalb Not.</p>]]></content:encoded><category>Gesundheit</category><category>Finanzen und Steuerpolitik</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-2083</guid><pubDate>Tue, 09 Dec 2014 16:50:00 +0100</pubDate><title>Im Volk werden die Karten neu gemischt</title><link>https://www.sgb.ch/themen/gewerkschaftspolitik/detail/im-volk-werden-die-karten-neu-gemischt</link><description>Parlament lehnt Erbschaftssteuer ab

</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Nach dem Ständerat hat nun auch die grosse Kammer die Volksinitiative für eine nationale Erbschaftssteuer abgelehnt. Voraussichtlich im Juni 2015 wird sich das Volk zu diesem Vorstoss mit dem Ziel von mehr Verteilgerechtigkeit äussern können. </p><p>SP, EVP, Grüne und SGB bissen auch im Nationalrat mit ihrem Volksbegehren auf bürgerlichen Granit. Mit 124 gegen 56 Stimmen empfahl dieser am spätnachts am 8. Dezember eine Ablehnung. Nur gerade 2 CVPler tanzten aus der geschlossenen bürgerlichen Verweigerungsreihe. 
</p><h3>„Lediglich ein bisschen Ausgleich“</h3><p>Corrado Pardini (SP BE) verwies in der Debatte darauf, dass die Erbschaftssteuer eine der ältesten und gerechtesten Steuern sei. „Seit John Stuart Mill ist sie ein urliberales Anliegen. Unsere Initiative konfisziert nichts, sie sorgt lediglich für ein bisschen Ausgleich. Bis 2 Millionen Franken, bei Ehepaaren bis 4 Millionen Franken, wird kein Rappen erhoben. Kleinere Erbschaften werden in einigen Kantonen durch unsere Initiative sogar zum ersten Mal steuerbefreit. Wir schonen den Mittelstand.“ Auch Jacqueline Badran (SP ZH) wies darauf hin, dass der Freibetrag „die Fleissigen und Sparsamen schützt. Er ermöglicht, dass jemand ein Arbeitsleben lang, also von 25 bis 65, jedes Jahr nach Abzug der Steuern 50 000 Franken zur Seite legt. Wer kann das schon?“
</p><p>Diese Argumente fanden in der parlamentarischen Debatte kein Gehör. Die Blocktreue funktionierte. Beim Volk, das darüber aller Voraussicht nach im Juni 2015 entscheidet, wird das anders sein. 
</p><h3>Das will die Volksinitiative „Erbschaften besteuern für unsere AHV“</h3><p>Erbschaften ab einem Freibetrag von 2 Mio. Franken sollen neu einheitlich vom Bund besteuert werden. Vorgesehen ist ein Steuersatz von 20%. Der Ertrag dieser Steuer soll zu einem Drittel an die Kantone und zu zwei Dritteln an die AHV gehen. Für KMU und Landwirtschaftsbetriebe sind weitergehende Erleichterungen vorgesehen, die das Parlament selbst bestimmen kann. In der Schweiz besitzen nur gerade 2% der Steuerpflichtigen ein Vermögen von mehr als 2 Mio. Franken. </p>]]></content:encoded><category>Schweiz</category><category>Finanzen und Steuerpolitik</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-2056</guid><pubDate>Tue, 11 Nov 2014 14:58:00 +0100</pubDate><title>Dickes Gejammer, aber auf dünner Grundlage </title><link>https://www.sgb.ch/themen/gewerkschaftspolitik/detail/dickes-gejammer-aber-auf-duenner-grundlage</link><description>Wer die Pauschalsteuer abschafft, schafft mehr Gerechtigkeit

</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Die Initiative zur Abschaffung der Pauschalsteuer geniesst in der Bevölkerung viel Rückhalt. Sie hat das Potenzial für ein Volks-Ja. Deshalb schwingen die Freunde der Millionärs- und Milliardärs-Steuerprivilegien nun im Abstimmungskampf die Arbeitslosigkeits-Keule. Die Grundlage dafür ist schwach.</p><p>Wie immer wenn einer linken Volksinitiative Sieg-Potenzial attestiert wird, bauen Wirtschaftsverbände und bürgerliche Parteien die gleiche Drohkulisse auf: Arbeitsplatzabbau und Arbeitslosigkeit. Diesmal sollen wegen der Abschaffung der Pauschalbesteuerung 22‘000 Arbeitsplätze verloren gehen. Nur wenige Medien haben diese Zahl hinterfragt. 
</p><p>Jene, die es taten, deckten auf, dass die Zahl aus einer Studie eines Berliner Ökonomen stammt. Bestellt wurde die Studie von der privaten Lobby-Organisation „Mehrwert Schweiz“, deren Sekretariat von der Berner PR-Agentur Furrer, Hugi und Partner geführt wird. Der gleichen Firma also, die auch bei der IG Arbeitsplätze im Berggebiet die Fäden zieht, der Interessengemeinschaft, die heute zuvorderst gegen die Abschaffung der Pauschalbesteuerung weibelt.
</p><h3>Zürcher Erfahrungen: Unter dem Strich bleibt’s gleich</h3><p>Das Parteigutachten geht von der höchst zweifelhaften Annahme aus, dass alle Pauschalbesteuerten die Schweiz von heute auf morgen verlassen. Diese Annahme hält der Realität nicht stand. Das zeigen die Erfahrungen aus Zürich und den anderen vier Kantonen, die die Pauschalbesteuerung in den letzten Jahren abgeschafft haben. In Zürich etwa zog die Hälfte der Pauschalbesteuerten weg – meist in einen anderen Kanton. Kanton und Gemeinden hatten danach fast gleich viel in der Kasse. Denn die verbliebenen rund 100 ehemaligen Steuerprivilegierten zahlten zusammen so viel wie früher knapp 200 Pauschalierte. Unter dem Strich dürfte die Übung für den Kanton und die Gemeinden sogar noch lukrativ gewesen sein. Denn die Villen der Weggezogenen blieben nicht leer. Die normalbesteuerten neuen Bewohner dürften dem Staat willkommene Zusatzeinnahmen beschert haben.
</p><p>Wird die Pauschalbesteuerung nun in der ganzen Schweiz abgeschafft, dürften sich diese Erfahrungen bestätigen. Auch und gerade im Wallis. Spezialisierte Anwälte und Treuhänder – so genannte „Miliardärsschlepper“ – lockten dort in den letzten Jahren vor allem Franzosen im Pensionsalter an. Wichtigster Köder: Keine oder fast keine Erbschaftssteuern. Dass heute den so neu in Crans-Montana und Verbier Angesiedelten dank der Pauschalsteuer die Rechnung bereits vorher unglaublich tief ausfällt, ist da nur ein Zückerchen. Der Drang, die Schweiz nach Abschaffung der Pauschalbesteuerung zu verlassen, dürfte damit stark gebremst werden. Dies umso mehr, als sie auch wegen ihrer Liegenschaft enger an die Schweiz gebunden sind als zunächst gedacht. Denn ihre Villen und Luxusappartements sind Erstwohnungen. Wird die Zweitwohnungsinitiative korrekt durchgesetzt, darf die Liegenschaft nicht einfach in eine Zweitwohnung umgewandelt werden. Kommt dazu, dass es für die französischen Staatsangehörigen heikel ist, im heutigen Umfeld die Papiere zu verschieben.
</p><h3>Berggemeinden: neue Geschäftsmodelle entwickeln</h3><p>Die Politiker der wenigen betroffenen Gemeinden (in erster Linie: Crans-Montana, Pontresina, Saanen, St. Moritz, Verbier und Zermatt), können sich damit die Hände reiben. Dank normal zahlenden Pauschalierten werden sie im Geld schwimmen und ihre Bahnanlagen bald wieder aus eigener Kraft erneuern können. Ausserdem können sie wieder ohne schlechtes Gewissen schlafen. Denn manch einer von ihnen hat im trauten Gespräch schon eingeräumt, dass die Pauschalsteuer zwar ungerecht, das Geschäft mit den so Privilegierten aber wichtiger sei. 
</p><p>Wer so argumentiert, dem fehlt der Blick fürs Ganze. Der unterschlägt, dass solche Steuerprivilegien der Gesellschaft insgesamt schaden. Denn die ungerechte Bevorteilung von Superreichen höhlt den Verfassungsgrundsatz aus, wonach alle nach ihrer wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit zu besteuern sind. Im Namen des Standortwettbewerbs sollte die Verfassung nicht mit Füssen getreten werden. Ein Ja zur Abschaffung der Pauschalsteuer schafft mehr Steuergerechtigkeit.
</p><p>Statt zu lamentieren, dass die Unterländer den Berggebieten einmal mehr Knebel zwischen die Beine werfen, sollten die Politiker in die Hände spucken und tragfähigere Geschäftsmodelle entwickeln als das Schachern um Superreiche. Dabei dürfen sie durchaus selbstbewusst auftreten. Denn sie haben, wovon Unterländer träumen: eine intakte und schöne Natur mit vielfältigen Möglichkeiten. Davon träumen laut dem Luzerner Anwalt und Milliardärsschlepper Urs Mühlebach auch Superreiche. Als wichtige Gründe für den Zuzug in die Schweiz nannte Mühlebach kürzlich in einem Artikel des Tages-Anzeigers die hohe Lebensqualität, „geografische Highlights“ und das gute Bildungssystem.</p>]]></content:encoded><category>Schweiz</category><category>Finanzen und Steuerpolitik</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-2044</guid><pubDate>Wed, 29 Oct 2014 11:29:00 +0100</pubDate><title>Keine Ausnahmen, auch nicht für reiche Ausländer</title><link>https://www.sgb.ch/themen/gewerkschaftspolitik/detail/keine-ausnahmen-auch-nicht-fuer-reiche-auslaender</link><description>Pauschalbesteuerung ist undemokratisch und ungerecht
</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Der SGB unterstützt die eidgenössische Volksinitiative für die Abschaffung der Pauschalbesteuerung. Denn die Pauschalbesteuerung reicher Ausländer/innen ist undemokratisch und ungerecht. </p><p>Die Bundesverfassung schreibt in Artikel 127 die Besteuerung nach der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit vor. Das ist gerecht. Denn wer viel hat, kann auch viel geben. Es bleibt ihm ja auch immer noch viel mehr als jenem, der wenig hat – und der deshalb auch wenig geben kann. Die Verfassung rechtfertigt so die Progression der Besteuerung: Der Reichere soll auch proportional mehr abgeben. 
</p><p>Die Pauschalbesteuerung steht in krassem Widerspruch zu diesem Grundsatz. Sie verkehrt ihn geradezu ins Gegenteil. Gut 5600 reiche Ausländer sind heute in der Schweiz pauschal besteuert. Statt ihr effektives Einkommen und Vermögen haben sie bloss den siebenfachen Mietwert ihrer Wohnung als Einkommen zu versteuern, sofern sie hier keine Erwerbstätigkeit ausüben. Dies jedoch wird kaum kontrolliert. Mit der Folge, dass Oligarchen, die an der Spitze weit verzweigter wirtschaftlicher Imperien stehen, hierzulande pauschal besteuert werden. Denn lieber den Spatz in der Hand, sagt sich mancher Vorstand eines öffentlichen Finanzhaushaltes, drückt drei Augen zu und nimmt eine leichte, aber vorübergehende Röte ob der Verletzung der Rechtsgleichheit in Kauf. 
</p><p>Nur: Werden die Tauben abfliegen, wenn sie nicht mehr privilegiert behandelt werden? Hat man dann zwar Gerechtigkeit im Prinzip, aber dafür ein Loch in der Kasse? Der Kanton Zürich hat die Pauschalbesteuerung abgeschafft. Die Vögel sind nicht alle abgeflogen, rund die Hälfte blieben in ihren Nestern. Und weil die jetzt korrekt bezahlen, ist deren Steuersumme grösser als die aller Pauschalbesteuerten zuvor. Nicht mitgerechnet dabei ist, dass neue Menschen, und nicht grad solche, die jede Hunderternote zweimal umdrehen, bevor sie sie ausgeben, die leer gewordenen Wohnungen wieder gefüllt haben. 
</p><p>Nach Zürich haben auch die Kantone SH, AR, BS, BL die Pauschalbesteuerung abgeschafft. Auch da sind die Erfahrungen mit denen in ZH vergleichbar. Kein Exodus, kein Alarm der Steuerverwaltung. Die uneinheitliche Praxis fördert jedoch den interkantonalen Steuertourismus. Deshalb ist die Pauschalbesteuerung jetzt auf gesamtschweizerischer Ebene abzuschaffen. 
</p><p>Um welche Summen geht es dabei? Im Schnitt zahlte ein Pauschalbesteuerter 2010 an Bund, Kanton und Gemeinden rund 123‘000 Franken Steuern. Die Pauschalbesteuerung erbrachte 2010 gemäss Finanzdirektorenkonferenz total 668 Mio. Franken. Gemessen an den 121.5 Milliarden Franken Steuereinnahmen von Bund, Kanton und Gemeinden sind das gerade mal 0.55%. 
</p><p>Es ist eine Qual, wenn man in einer Abstimmung zwischen Grundsatz und Pragmatik, zwischen Gerechtigkeit und Geld, wählen muss. Hier stellt sich diese Frage nicht im Entweder-oder. Deshalb NEIN zur Pauschalbesteuerung. </p>]]></content:encoded><category>Schweiz</category><category>Finanzen und Steuerpolitik</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-1993</guid><pubDate>Mon, 22 Sep 2014 14:02:00 +0200</pubDate><title>SGB lehnt masslose Senkung der Unternehmenssteuern ab</title><link>https://www.sgb.ch/themen/wirtschaft/detail/sgb-lehnt-masslose-senkung-der-unternehmenssteuern-ab</link><description>Unternehmenssteuerreform III: Kantone für übertriebenen Steuerwettbewerb nicht belohnen</description><content:encoded><![CDATA[<p> Die heute vom Bundesrat in die Vernehmlassung geschickte Unternehmenssteuerreform III beinhaltet eine völlig unverhältnismässige Senkung der Steuern für Unternehmen und Aktionäre. Das ist masslos, zumal diese bereits in der Vergangenheit in verschiedenen Etappen steuerlich privilegiert wurden und sich die Firmen so zunehmend aus der Finanzierung der öffentlichen Dienstleistungen verabschieden. Eines der krasseren Beispiele ist die Einführung des Kapitaleinlageprinzips, welches Steuerausfälle in Milliardenhöhe zur Folge hat.
</p><p>Der SGB unterstützt die Aufhebung der Sonderregelungen für Firmen (Statusgesellschaften u.a.). Doch es darf nicht sein, dass einzelne Kantone, die in der Vergangenheit in übertriebenem Masse Privilegien gewährt haben, nun vom Bund finanzielle Mittel erhalten, um diese Fehler zu korrigieren.
</p><p>Der SGB verlangt, dass durch die Abschaffung der Sonderregelungen bedingte negative Auswirkungen auf die Steuereinnahmen bei Bund und Kantonen durch befristete Massnahmen abgemildert werden sollen. Zusätzlich soll die kantonale Besteuerung der Unternehmen durch eine stärkere Rolle des Bundes (höherer Bundessteuersatz u.a.) eingeschränkt werden. Das beschränkt den schädlichen Steuerwettbewerb der Kantone und verhindert, dass diese weitere Fehler machen. Die Einführung einer Kapitalgewinnsteuer wird vom SGB unterstützt.
</p><h5>Weitere Auskünfte:</h5><ul><li>Daniel Lampart, Leiter SGB-Sekretariat, 079 205 69 11</li></ul>]]></content:encoded><category>Wirtschaft</category><category>Finanzen und Steuerpolitik</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-1577</guid><pubDate>Fri, 22 Aug 2014 10:25:00 +0200</pubDate><title>Zu Hause teurer essen?</title><link>https://www.sgb.ch/themen/wirtschaft/detail/zu-hause-teurer-essen</link><description>Nein zur Gastro-Initiative</description><content:encoded><![CDATA[<div><p class="lead">Der Branchenverband GastroSuisse will mit einer Volksinitiative erreichen, dass Restaurants und TakeAways künftig den gleichen Mehrwertsteuersatz bezahlen und die Verpflegung über die Gasse steuerlich nicht mehr bevorteilt wird. Das wirkt auf den ersten Blick durchaus sympathisch. Doch die Initiative sagt nicht, wie das Problem konkret gelöst werden soll. Die Gefahr ist gross, dass am Schluss Menschen mit tiefen und mittleren Einkommen die Leidtragenden sind. Am 28. September kommt die Initiative zur Abstimmung.</p><p>Die Ausgangslage: Für Restaurants gilt heute der Normalsteuersatz von 8 Prozent. Demgegenüber zahlen TakeAway-Anbieter (Essen „über die Gasse“) nur 2.5 Prozent. Sie profitieren vom sozialpolitisch begründeten Lebensmittel-Mehrwertsteuersatz. Die Gastro-Initiative verlangt nun, dass „gastgewerbliche Leistungen dem gleichen Steuersatz wie die Lieferung von Nahrungsmitteln unterliegen“. Ausgenommen sind alkoholische Getränke, Tabak und andere Raucherwaren, die auch weiterhin mit einem eigenen Satz besteuert werden.&nbsp;</p></div><div><p>Würden Leistungen des Gastgewerbes neu statt mit 8 Prozent nur noch mit 2.5 Prozent MwSt. besteuert, hätte dies Steuerausfälle von bis zu 750 Millionen Franken zur Folge. Der Bundesrat hat angekündigt, dass er bei einem Ja zur Initiative den tiefen Mehrwertsteuersatz von 2.5 auf 3.8 Prozent anheben will, um die Steuerausfälle zu kompensieren. Die Lebensmittel würden damit teurer. Für viele Familien und Menschen mit tiefem Einkommen wäre das ein reales Problem. Aber auch wenn der Steuersatz für Lebensmittel nicht angehoben würde, müssten die Steuerausfälle irgendwie kompensiert werden – weitere Sparpakete wären vorprogrammiert. Der SGB sagt deshalb Nein zur Initiative.
</p><p>Die Probleme im Schweizer Gastgewerbe sind ohnehin anderswo zu suchen. Gemäss Gastrosuisse selbst gibt es rund 27'000 Beizen in der Schweiz. Jedes Jahr gehen rund 2'600 (10%) neue auf. Viele denken, sie könnten eine Beiz führen - viel Geld zum Starten brauche es nicht und das Personal sei ja ganz billig. Die Quittung kommt rasch: Jedes Jahr gehen rund 2'400 Beizen (9%) wieder ein, über 750 (3%) davon melden Konkurs an - ausstehende Löhne und AHV-Beiträge zahlt dann die Allgemeinheit. Diese Rekord-Fluktuation benennt auch Gastrosuisse als "Strukturproblem". Und sein Ex-Präsident Klaus Künzli folgerte daraus vor einigen Jahren, in der Schweiz habe es gegen 10'000 Beizen zu viel. Das sei der Hauptgrund, warum so viele Beizen in den roten Zahlen steckten.</p></div>]]></content:encoded><category>Finanzen und Steuerpolitik</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-1407</guid><pubDate>Tue, 14 Jan 2014 12:02:00 +0100</pubDate><title>Ein starker Service Public – damit die Schweiz funktioniert!</title><link>https://www.sgb.ch/themen/service-public/detail/ein-starker-service-public-damit-die-schweiz-funktioniert</link><description>Tagung am 27. Februar</description><content:encoded><![CDATA[<p>Gesundheitsvorsorge, Bildung, Verwaltung, öffentlicher Verkehr und Post – der Service Public ist ein essentieller Grundpfeiler unseres Landes. Doch durch unnötige Sparrunden der Kantone und ideologisch motivierte Privatisierungs- und Gewinnmaximierungsübungen wird dieser Grundpfeiler immer mehr unterspült.
</p><p>Der SGB und seine Service Public-Gewerkschaften VPOD, PVB, SEV, syndicom und garaNto treten dieser falschen Politik entschieden entgegen. Denn nur ein starker Service Public garantiert auch eine starke Schweiz, an der alle teilhaben können. Gerade tiefe und mittlere Einkommen, also die grosse Masse der Arbeitnehmenden in der Schweiz, sind auf die öffentlichen Dienstleistungen und Infrastrukturen angewiesen. Und nicht nur das: von hervorragend ausgebildeten Fachkräften bis hin zu einem gut ausgebauten Verkehrsnetz profitiert auch die Wirtschaft von einem starken Service Public. 
</p><p>An der Tagung „Ein starker Service Public – damit die Schweiz funktioniert“ werden die aktuellen Brennpunkte in der Schweiz beleuchtet und Eckpunkte für einen starken Service Public definiert. Für den Blick über den Tellerrand sorgen zwei Referate zu aktuellen Debatten in der EU, darunter die erste europäische Bürgerinitiative „Wasser ist ein Menschenrecht!“, welche von knapp 2 Millionen EU-Bürgern unterzeichnet wurde.
</p><p>Die Tagung findet statt am 27. Februar von 9:15 bis 17:15 im Hotel Bern an der Zeughausgasse 9 in Bern. Anmeldeschluss ist der 20. Februar.
</p><p>&lt;media 1748&gt;Zur Anmeldung…&lt;/media&gt;</p>]]></content:encoded><category>Service Public</category><category>Energie und Umwelt</category><category>Post</category><category>Verkehr</category><category>Finanzen und Steuerpolitik</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-1396</guid><pubDate>Fri, 20 Dec 2013 11:14:00 +0100</pubDate><title>Dossier Nr. 99: Fragwürdige und schädliche Sparmassnahmen in den Kantonen</title><link>https://www.sgb.ch/themen/wirtschaft/detail/dossier-nr-99-fragwuerdige-und-schaedliche-sparmassnahmen-in-den-kantonen</link><description>Eine ökonomische Analyse</description><content:encoded><![CDATA[<p>In vielen Kantonen werden Sparpakete geschnürt. Begründet werden sie vor allem damit, dass die Kantone in den nächsten Jahren mehr ausgeben werden als sie einnehmen. Diese Defizite würden die Staatsverschuldung erhöhen und seien nicht tragbar. Die finanzielle Lage der Kantone wird jedoch dramatisiert: Erstens neigen die Kantone dazu, zu pessimistisch zu budgetieren, so dass die Kantonsfinanzen in Wirklichkeit besser sind als in den düsteren Zukunftsszenarien. Zweitens werden die Staatsschulden überschätzt, denn die Kantone haben mehr Vermögen als Schulden. Diese verzerrte Darstellung der finanziellen Situation der Kantone führt zu einer falschen Finanzpolitik. Insbesondere davon betroffen sind die kantonalen Aufgaben im Bereich Bildung und Gesundheit. Die durch die Sparmassnahmen entstehenden Qualitätseinbussen haben nicht nur negative Konsequenzen für die Bevölkerung, sondern sie können auch dem Schweizer Wohlstand schaden.
</p><p> Bis anhin wurde weder die Schlüsselrolle der Kantone bei den für die Gesellschaft und die wirtschaftliche Entwicklung zentralen öffentlichen Dienstleistungen ausreichend thematisiert. Noch wurde eine fundierte Analyse der Kantonsfinanzen vorgenommen. Auf dieser Basis kann keine erfolgreiche Finanzpolitik betrieben werden.</p>]]></content:encoded><category>Finanzen und Steuerpolitik</category><category>Schweiz</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-1392</guid><pubDate>Wed, 18 Dec 2013 11:41:00 +0100</pubDate><title>Föderalismus ist gut, soziale Gerechtigkeit ist besser</title><link>https://www.sgb.ch/themen/gewerkschaftspolitik/detail/foederalismus-ist-gut-soziale-gerechtigkeit-ist-besser</link><description>Bundesrat macht es sich sehr leicht

</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Der Bundesrat gibt die Volksinitiative „Millionen-Erbschaften besteuern für unsere AHV“ zum Abschuss frei. Er beantragt dem Parlament, die Volksinitiative ohne Gegenvorschlag abzulehnen. Das ist krasse Parteinahme für die Superreichen – kann aber korrigiert werden. Spätestens an der Urne.</p><p>Die Schweiz ist punkto Vermögensaufteilung eines der ungleichsten Länder. Die vermögendsten 1 % besitzen soviel wie die 99 übrigen %. Durch Erbschaften wird diese extrem ungleiche Verteilung noch einmal verstärkt. Pro Jahr werden in der Schweiz rund 40 Mia. Franken vererbt. Die Erben grosser Summen werden dabei geschont. Denn die Kantone haben, um für die Reichen attraktiv zu sein, einer nach dem andern die Erbschaftssteuer für die direkten Nachkommen beseitigt.
</p><p>Hier hakte ein Bündnis von EVP, SP, SGB und Grünen mit der Volksinitiative „Millionen-Erbschaften besteuern für unsere AHV (Erbschaftssteuerreform)“ ein. Das Volksbegehren, am 15.2.2013 eingereicht, sieht eine 20%-ige Erbschaftssteuer vor. Dabei gelten die ersten zwei Mio. Franken als Freibetrag, und für Unternehmen und Landwirtschaftsbetriebe sind zusätzliche bedeutende Ermässigungen vorgesehen. Der Ertrag dieser Steuer, pro Jahr auf 3 Mia. Franken geschätzt, soll zu zwei Dritteln an die AHV und zu einem Drittel an die Kantone gehen.
</p><p>Am 13. Dezember nun hat der Bundesrat die Botschaft zur Initiative verabschiedet. Er lehnt die Initiative ab, ohne jeglichen Gegenvorschlag. Er beschränkt sich in seiner Begründung auf das rein formale Argument, dass die Erbschaftssteuer den Kantonen gehöre und dass er daran nichts ändern wolle. Damit blendet der Bundesrat schlicht aus, dass der Föderalismus in dieser Frage total versagt hat und dass dieses Versagen die extreme Vermögensaufteilung in der Schweiz weiter antreibt. 
</p><p>Und was sagt der Bundesrat zu den zwei Mia. Franken, welche die Initiative der AHV pro Jahr in die Kasse spülen würde. Die Regierung verweist auf ihre Altersvorsorgevorlage 2020, wo sie für die künftige Mehrfinanzierung der AHV auf bis zu 2 zusätzliche Mehrwertsteuerprozente setzt. 
</p><p>Wahrscheinlich sehen das im nächsten Jahr die eidgenössischen Räte in ihrer Mehrheit ebenso. Aber dann wird das Volk das letzte Wort haben. Dieses wird nicht nur über eine Steuerreform zu entscheiden haben. Es wird bei dieser Vorlage auch wählen können, wer künftig den zusätzlichen Finanzbedarf für die AHV oder für AHVplus zu berappen hat. Undifferenziert alle mit der Rasenmähermethode à la mehr Mehrwertsteuer, oder sozial überlegt die Reichsten mit einer Erbschaftssteuer, die nur sie trifft. 
</p><p>Spätestens dann werden die Karten neu ausgeteilt – und das Blatt der Initianten wird gute Trümpfe enthalten.</p>]]></content:encoded><category>Schweiz</category><category>Finanzen und Steuerpolitik</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-1356</guid><pubDate>Tue, 12 Nov 2013 15:57:00 +0100</pubDate><title>Steuersenkungen für Millionen-Abzocker</title><link>https://www.sgb.ch/themen/arbeit/detail/steuersenkungen-fuer-millionen-abzocker</link><description>Millionenlöhne werden privilegiert</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Eine Auswertung der Steuersenkungen bei den Einkommenssteuern der letzten 10 Jahre zeigt&nbsp;: Am meisten profitiert haben Personen mit Millionenlöhnen.</p><p>Steuersenkungen vor allem für die Mittelschicht und Leute mit tiefen Einkommen? Fehlanzeige. Überdurchschnittlich entlastet wurden in den letzten 10 Jahren die Topverdiener der Managerklasse. Dies zeigen Daten von Bundes- und Kantonssteuern der eidgenössischen Steuerverwaltung, die der SGB analysiert hat. Damit wird klar: Nicht nur sind die Löhne der Abzocker-Manager massiv gewachsen, für solch unanständig hohe Einkommen wurden auch noch grosszügig die Steuern gesenkt!
</p><p>Für Menschen mit normalen Einkommen hingegen sind die Steuersenkungen marginal geblieben. Insgesamt stehen sie schlechter da, die Erhöhungen bei Mieten und Krankenkassenprämien sind höher als die Entlastungen bei den Steuern. Eine alleinstehende Arbeitnehmerin mit einem Einkommen von 70‘000 Franken zahlt 2011 im Vergleich zu 2000 bloss 879 Franken weniger Steuern pro Jahr. Ein alleinstehender Arbeitnehmer mit einem Einkommen von einer Million konnte im gleichen Zeitraum 34‘000 Franken Steuern einsparen.
</p><p>Diese Steuersenkungspolitik für die Oberschicht kostete unser Land mehr Steuereinnahmen als die schlimmsten Horrorszenarien von Economiesuisse und Co. bei einer Annahme der 1:12-Initiative voraussagen. Heute bezeichnen die bürgerlichen PolitikerInnen die 1:12-Initiative als falsch, weil sie Steuerausfälle bewirke. Wie nennen sie dann ihre eigene Politik der letzten 10 Jahre? Am fälschesten?
</p><p>Am Rande: <a href="http://www.denknetz-online.ch/IMG/pdf/Studie_Fiskalwirkung_1zu12-Initiative.pdf" target="_blank" class="external-link-new-window" rel="noreferrer">Eine Modellrechnung verschiedener Szenarien des Think-Tanks „Denknetz“</a> rechnet bei einem Ja zu 1:12 mit zwischen 30 Millionen Minder- und 50 Millionen Franken Mehreinnahmen für die öffentliche Hand.&nbsp;</p>]]></content:encoded><category>Löhne und Vertragspolitik</category><category>Wirtschaft</category><category>Verteilung</category><category>Finanzen und Steuerpolitik</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-1355</guid><pubDate>Tue, 12 Nov 2013 11:47:00 +0100</pubDate><title>Die Chance packen!</title><link>https://www.sgb.ch/themen/gewerkschaftspolitik/detail/die-chance-packen</link><description>Eröffnungsrede von Paul Rechsteiner zur SGB-DV vom 8. 11.2013</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Wo stehen wir in den wichtigsten Dossiers? Wo wollen wir hin? – Eine kurze Standort- und Zielbestimmung von SGB-Präsident Paul Rechsteiner zur Eröffnung der SGB-Delegiertenversammlung vom 8.11.2013.</p><p>Wir haben an der letzten DV vom 3. Juni die Massnahmen zum Schutz der Löhne im Verhältnis zu den bilateralen Verträgen evaluiert. Und wir haben ein Forderungspaket an die Bundesbehörden verabschiedet. Das hat dazu geführt, dass eine Arbeitsgruppe des Seco mit den Sozialpartnern und den Kantonen eingesetzt worden ist. Sie hat die Aufgabe, den Schutz der Löhne zu überprüfen und allenfalls Massnahmen vorzuschlagen. Noch gibt es keine Resultate. Wir werden zum Resultat wieder Stellung nehmen können, demokratisch, in unseren Gremien und Organen. Es steht viel auf dem Spiel.
</p><p>Wenig beruhigend ist es, wie gewisse Deutschschweizer Kantone die flankierenden Massnahmen vollziehen. Der Skandal mit dem Lohndumping im neuen Durchgangsbahnhof Zürich mit der Ausbeutung von Scheinselbständigen zeigt die Missstände drastisch auf. Wenn die Zuständigen im Wirtschaftskanton Zürich nicht endlich merken, was es geschlagen hat, wird sich das politisch gewaltig rächen. Statt Ideologien verbreiten müssen die Chefs in ihren Ämtern endlich die Arbeit machen, für die sie bezahlt sind.
</p><p>Wir haben aber auch unabhängig von dieser Schlüsselaufgabe im Bereich der Flankierenden ein gewaltiges Programm. Leider haben wir die Abstimmung über die Tankstellenshops verloren. Die Liberalisierer sind immerhin gewarnt, dass es für sie schwierig werden dürfte, wenn sie grössere Schritte in Angriff nehmen, wenn sie schon hier so viel Mühe hatten. 
</p><p>Stark war die Leistung unserer Verbände bei der Unterschriftensammlung von AHVplus. In nur vier Monaten, bis zu den Sommerferien, waren die Unterschriften beisammen. Ein grosser Dank und Anerkennung den vielen Aktiven, die hier mitgewirkt haben. Wir werden die Initiative am 17. Dezember einreichen, nicht als Weihnachtsgeschenk, sondern als konkrete und starke Antwort auf die Abbaupläne aus dem Bundeshaus, wo sich fast alle mit noch unsozialeren Sozialabbauvorschlägen überbieten. Unser Antritt für eine stärkere AHV ist heute so nötig wie noch nie.
</p><p>Die zentrale Kampagne des nächsten halben Jahres aber ist unsere Mindestlohninitiative. Wir müssen und wir werden nach dem Vorlauf mit 1:12 alle Kräfte darauf konzentrieren. Die Mindestlohninitiative ist die wichtigste lohnpolitische Auseinandersetzung in diesem Land seit langem. Im Bundeshaus haben wir damit keine Chance. Aber in der Bevölkerung sieht es anders aus. Wie stark die Grenze von 4000 Franken schon heute in den Köpfen verankert ist, zeigt die Image-Kampagne von Lidl. Und wenn Ottmar Hitzfeld sagt, er sei gegen 1:12, aber er unterstütze die Mindestlohninitiative, dann ist das ein Signal, dass wir weit, sehr weit kommen können. 
</p><p>Darum braucht es im kommenden halben Jahr einen Grosseinsatz unserer Bewegung, der ganzen Gewerkschaftsbewegung. 6 Monate bis zum wahrscheinlichen Abstimmungstermin vom nächsten Mai sind nicht viel. Aber doch so viel, dass wir die Schweiz bewegen können. Die Chance dafür ist gross. Packen wir sie!</p>]]></content:encoded><category>Schweiz</category><category>Löhne und Vertragspolitik</category><category>Finanzen und Steuerpolitik</category><category>AHV</category><category>Verteilung</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-1327</guid><pubDate>Fri, 25 Oct 2013 12:07:00 +0200</pubDate><title>Reiche profitieren - Rechnung zahlen die anderen</title><link>https://www.sgb.ch/themen/gleichstellung/detail/reiche-profitieren-rechnung-zahlen-die-anderen</link><description>SVP-Familieninitiative will von unten nach oben umverteilen</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Wird die SVP-Familieninitiative angenommen, dann gibt es zwei Szenarien. Entweder drohen Bund und Kantonen Steuerausfälle von rund 1,4 Mrd. Franken. Die Rechnung dafür bezahlen wir alle – mit Sparpaketen und dem Abbau staatlicher Leistungen. Oder aber: Familien, in denen beide Elternteile arbeiten müssen, zahlen mehr Steuern. Der SGB weist beide Möglichkeiten zurück und sagt entschieden Nein zu dieser Mogelpackung. </p><p>Heute können Familien, die ihre Kinder in einer Krippe betreuen lassen, die Kosten dafür bis zu einer gewissen Grenze in ihrer Steuerrechnung geltend machen. Dieser Fremdbetreuungsabzug wurde eingeführt, weil vorher diese Eltern gegenüber Eltern ohne Fremdbetreuung steuerlich schlechter gestellt waren. Die Abzüge setzen den Verfassungsgrundsatz um, dass die Menschen hierzulande nach ihrer wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit zu besteuern sind. Die SVP will diese Errungenschaft nun wieder aushebeln. Sie will Familien ohne Fremdbetreuung den gleich hohen Steuerabzug gewähren. Dies obwohl bei diesen keine entsprechenden Betreuungskosten anfallen. Das ist, wie wenn Menschen, die nicht pendeln, einen Pendlerabzug geltend machen könnten. Profitieren würden vor allem gutsituierte Familien, die es sich leisten können, dass nur ein Elternteil arbeiten muss. Kommt dazu, dass Paare mit tiefen Einkommen keine Bundessteuer bezahlen. Die SVP greift hier in die Trickkiste: Sie will vor allem begüterten Familien Erleichterungen verschaffen. 
</p><h3>Sparpakete für alle oder… </h3><p>Die SVP-Forderung kann grundsätzlich auf zwei verschiedene Weisen umgesetzt werden. Möglich wäre zum einen die Einführung eines Eigenbetreuungsabzugs. Konsequenterweise wäre dieser neue Abzug gleich hoch festzulegen wie der Fremdbetreuungsabzug heute. Das allerdings hätte bei Bund und Kantonen Steuerausfälle von 1,4 Mrd. Fr. zur Folge und würde Sparpakete auslösen. Die öffentlichen Haushalte würden erneut Leistungen abbauen müssen. Was das heisst, zeigt sich aktuell in verschiedenen Kantonen wie z.B. in Bern oder St. Gallen. Primär betroffen wäre wohl der soziale Bereich. Zusammengestrichen würden prioritär etwa die Beiträge an Alters-, Pflege- und Behindertenheime. Ebenso wird bei Sparpaketen ein Abbau bei den Ergänzungsleistungen und bei der Prämienverbilligung visiert. Folge: Höhere Pensionskosten, die von den Heimbewohnerinnen und -bewohnern bezahlt werden müssten und zusätzliche Belastungen bei den Krankenkassenprämien. Mit anderen Worten: Behinderte, kranke und pflegebedürftige Menschen sowie viele Haushalte mit tiefen und mittleren Einkommen würden vermehrt zur Kasse gebeten, nur damit sich reichere Familien entlasten können. Gerade die älteren Menschen, die vielleicht aus Sympathie mit einem Familienmodell, das in ihrer aktiven Familienzeit noch dominant war, zu einem Ja neigen, seien ausdrücklich gewarnt: Sie schiessen hier ein klassisches Eigentor. Auch sie werden dann zur Kasse gebeten – für etwas, das ihnen nichts bringt. Aber auch wenn der Staat bei den Schulen oder bei der Infrastruktur spart: Wieder zahlen dann in der Tendenz alle für mehr Privilegien von einzelnen. Der Spardruck auf den Staat wird umso grösser, als in anderen Steuerbereichen (Unternehmensbesteuerung, Emissionsabgaben etc.) weitere Steuerausfälle in Milliardenhöhe vorbereitet werden. Die Volksinitiative der SVP wird also, wenn sie in dieser Variante umgesetzt wird, direkt zu einer weiteren Umverteilung von den Ärmeren zu den Reicheren führen. 
</p><h3>...höhere Belastung für die Mehrheit der Familien</h3><p>Die Initiative kann nach Ansicht der SVP und der Behörden jedoch auch ohne Steuerausfälle umgesetzt werden. Dazu müsste jedoch der Fremdbetreuungsabzug gestrichen werden. Die Zeche würden dann jene Familien bezahlen, die ihre Kinder in eine Krippe geben und die man vor kurzem durch die Einführung dieser Abzüge vermehrt hat schützen wollen. Sie müssten für ihre Steuern deutlich mehr hinblättern. Traditionelle Familien mit dem Mann im Beruf und der Frau in der Küche würden steuerlich besser gestellt als Familien, in denen Vater und Mutter arbeiten müssen, um ein ausreichendes Einkommen zu sichern. Die Wahl des Familienmodells würde – wie vor der Einführung der Fremdbetreuungsabzüge – erneut durch die Steuern beeinflusst. 
</p><p>Ein solcher Rückschritt muss am 24. November mit einem deutlichen Nein zur SVP-Familieninitiative verhindert werden. 
</p><p>Fazit: Man kann es drehen und wenden wie man will. Ob man die SVP-Initiative so oder so umsetzt:&nbsp; Die Zeche zahlt die grosse Mehrheit! Im Fall eines neuen Steuerabzugs für Selbstbetreuung zahlen alle, die von Sparprogrammen betroffen sind! Im Fall der Abschaffung des Steuerabzugs für die Fremdbetreuung zahlt die Mehrheit der Familien mit Kindern mehr Steuern. 
</p><p>Beide Arten von Umverteilung sind abzulehnen. Beide sind sozial ungerecht. 
</p><p>Der SGB fordert, dass Beruf und Familie einfacher vereinbart werden können. Er verlangt dazu einen weiteren Ausbau der familienergänzenden Kinderbetreuung. Die SVP-Initiative ist Gift für ein solches Programm. Sie gehört wuchtig abgelehnt! 
</p><p>&nbsp;</p><p>&nbsp;</p>]]></content:encoded><category>Gleichstellung von Mann und Frau</category><category>Finanzen und Steuerpolitik</category><category>Schweiz</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-1331</guid><pubDate>Wed, 23 Oct 2013 15:18:00 +0200</pubDate><title>CVP-Initiative ist ein Schuss ins Leere</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/cvp-initiative-ist-ein-schuss-ins-leere</link><description>Bessere Renten für Verheiratete nur dank AHVplus</description><content:encoded><![CDATA[<p>Die CVP hat die Unterschriften für ihre Volksinitiative „Für die Ehe und Familie – gegen die Heiratsstrafe“ mit dem Versprechen gesammelt, dass Ehepaare im Rentenalter eine bessere AHV-Rente erhalten sollen. Denn die CVP hält die Begrenzung der AHV-Renten von Ehepaaren auf Fr. 3‘510 für eine Benachteiligung der Verheirateten gegenüber den Konkubinatspaaren. Wer im Alter im Konkubinat lebt, kann hingegen bis zu Fr. 4680 AHV-Rente erhalten.
</p><p>Der Bundesrat kommt aber in seiner heute publizierten Botschaft zur Initiative „Für die Ehe und Familie – gegen die Heiratsstrafe“ zum Schluss, dass die AHV die Ehepaare in keiner Weise benachteiligt. Der Bundesrat hält im Gegenteil fest, dass die AHV die Verheirateten mittels Witwenrenten, Einkommenssplitting oder Beitragsbefreiungen sogar privilegiere. Er empfiehlt die CVP-Initiative zur Annahme: weil diese keine Änderungen bewirken werde. Konkret: Die Begrenzung der AHV-Renten von Ehepaaren bleibt trotz neuer Verfassungsbestimmung bestehen.
</p><p>Die CVP hat mit höheren Renten für die Verheirateten den Bürgerinnen und Bürgern das Blaue vom Himmel versprochen. Im Endeffekt werden Ehepaare bei der Annahme dieser Volksinitiative keinen Franken mehr AHV-Rente erhalten. 
</p><p>Einzig die Volksinitiative AHVplus führt zu besseren AHV-Renten für Ehepaare. Die überwiegende Mehrheit der Ehepaare wird dank AHVplus eine Rentenerhöhung von Fr. 350 erhalten. Davon profitieren vor allem Ehepaare mit tiefen und mittleren Einkommen. Für sie ist die AHV die effizienteste Form der Altersvorsorge. Eine breite Allianz von Arbeitnehmerverbänden hat in diesem Sommer innert Rekordzeit die nötigen Unterschriften für diese Volksinitiative gesammelt. 
</p><p>Auskünfte: Doris Bianchi, 031 377 01 13 oder 076 564 67 67</p>]]></content:encoded><category>AHV</category><category>Finanzen und Steuerpolitik</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-1301</guid><pubDate>Fri, 13 Sep 2013 14:21:00 +0200</pubDate><title>Die Zeit ist reif für die Erbschaftssteuer</title><link>https://www.sgb.ch/themen/wirtschaft/detail/die-zeit-ist-reif-fuer-die-erbschaftssteuer</link><description>Bundesrat verkennt Föderalismusversagen</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Der Bundesrat lehnt die Erbschaftssteuerreform mit dem Verweis auf die kantonale Steuerautonomie ab. Das ist zu kurz gedacht: die Initiative korrigiert ein Föderalismusversagen auf moderate Weise und dämpft so die Folgen des Steuerwettbewerbs.</p><p>Das Initiativkomitee nimmt befriedigt zur Kenntnis, dass die Volksinitiative „Millionen-Erbschaften besteuern für unsere AHV (Erbschaftssteuerreform)“ auch nach Ansicht des Bundesrates für gültig zu erklären und Volk und Ständen zur Abstimmung zu unterbreiten ist. Damit werden die Stimmberechtigten die Gelegenheit erhalten, für eine moderate und gerechte Erbschaftssteuer zu votieren, wie sie im Initiativbegehren von EVP, SP, Gewerkschaften und Grünen skizziert ist.
</p><p>Nicht nachvollziehen kann das Komitee hingegen die Ablehnung durch den Bundesrat, verbunden mit dem Hinweis, nicht in die Steuerautonomie der Kantone eingreifen zu wollen. Dazu erklärt Heiner Studer als Präsident des Trägervereins: „Die Initiative wäre nicht notwendig gewesen, wenn in den letzten Jahren nicht ein Kanton nach dem anderen seine Erbschaftssteuern abgeschafft hätte. Die Erbschaftssteuerreform ist eine sinnvolle und nötige Antwort auf dieses Föderalismusversagen. Sie korrigiert dieses mit einer moderaten Besteuerung auf Bundesebene, die sich auf die grossen und sehr grossen Vermögen über 2 Millionen Franken beschränkt.“
</p><p>Im Übrigen hält das Initiativkomitee an der Beurteilung seiner Initiative fest:
</p><p>&nbsp;</p><ul><li><span>Erbschaften bis 2 Millionen Franken werden nicht besteuert. Mit dem hohen Freibetrag werden kleine und mittlere Vermögen bewusst ausgeklammert. Der Mittelstand wird nicht belastet.</span></li><li><span>Der Steuersatz von 20% (nur auf jenem Teil des Nachlasses, der 2 Millionen übersteigt!) ist absolut konkurrenzfähig. Die Gesamtsteuerbelastung in der Schweiz bleibt im internationalen Vergleich tief.</span></li><li><span>Für Unternehmen und Landwirtschaftsbetriebe sind erhebliche Ermässigungen vorgesehen, damit ihre Weiterführung nicht gefährdet wird und die Arbeitsplätze erhalten bleiben. &nbsp;</span></li><li><span>Mit der Einführung einer nationalen Erbschaftssteuer werden die kantonalen Schenkungs- und Erbschaftssteuern aufgehoben.</span></li><li><span>Zuwendungen an den Ehepartner und an gemeinnützige Institutionen sind steuerfrei. Geschenke von 20‘000 Franken pro beschenkte Person und Jahr werden ebenfalls nicht besteuert.</span></li><li><span>Die Initiative verlangt, dass 2/3 der Steuereinnahmen zweckgebunden an die AHV gehen. Sie </span><span>sichert der AHV damit zusätzliche Einnahmen</span></li></ul><p></p>    ]]></content:encoded><category>Finanzen und Steuerpolitik</category><category>Schweiz</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-1096</guid><pubDate>Wed, 26 Jun 2013 15:05:00 +0200</pubDate><title>Mutloser Bundesrat – Zuversichtliche Initiantinnen und Initianten</title><link>https://www.sgb.ch/themen/wirtschaft/detail/mutloser-bundesrat-zuversichtliche-initiantinnen-und-initianten</link><description>Abschaffung der Pauschalbesteuerung</description><content:encoded><![CDATA[<p>Nachdem der Bundesrat bereits im März die Ablehnung der Initiative zur Abschaffung der Pauschalbesteuerung beschlossen hatte, will er jetzt offenbar zügig vorwärts machen. Die heute verabschiedete Botschaft bringt keine neuen Argumente. Mit seinem Nein hat der Bundesrat eine weitere Chance verpasst, ein obsoletes Steuerprivileg für Superreiche zu beseitigen und eine auch aussenpolitisch heikle Steuer-Baustelle zu räumen.
</p><p>Die Initiative fordert gleiche Spielregeln für alle: jeder soll Steuern nach seiner wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit zahlen. Die Pauschalbesteuerung verletzt die Rechtsgleichheit und untergräbt die Steuermoral. An dieser grundsätzlichen Ungerechtigkeit vermag auch die vom Parlament im letzten Herbst beschlossene kosmetische Verschärfung beim Pauschalsteuer-Tarif nichts zu ändern. Zudem wurde den bisherigen 5‘500 Profiteuren eine fünfjährige Übergangsfrist ab Inkraftsetzung eingeräumt; damit bleibt für sie bis mindestens 2019 alles beim Alten.&nbsp;
</p><p>Nachdem bereits eine Reihe von Kantonen die Pauschalbesteuerung abgeschafft hat, sehen die Initiantinnen und Initianten der Abstimmung auf Bundesebene mit grosser Zuversicht entgegen.&nbsp;Die Abschaffung der Pauschalbesteuerung drängt sich auf gesamtschweizerischer Ebene immer mehr auf.&nbsp;Denn so kann dem&nbsp;Steuer-Tourismus pauschalbesteuerter Millionäre und der interkantonalen Schmuddel-Konkurrenz Einhalt geboten werden, die bei der Abschaffung in einzelnen Kantonen punktuell drohen.
</p><h5>Auskünfte:</h5><ul><li>Nico Lutz, GL-Mitglied Unia 076 330 82 07</li><li>Thomas Zimmermann, SGB-Kommunikation 031 377 01 06</li></ul>]]></content:encoded><category>Finanzen und Steuerpolitik</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-1085</guid><pubDate>Wed, 12 Jun 2013 18:43:00 +0200</pubDate><title>Keine Heiratsstrafe</title><link>https://www.sgb.ch/themen/wirtschaft/detail/keine-heiratsstrafe</link><description>AHV gewährt viele Vorteile nur Verheirateten</description><content:encoded><![CDATA[<p class="Text lead">Die AHV bestrafe Ehepaare gegenüber Konkubinatspaaren. Der häufig gehörte Vorwurf ist falsch. Denn er blendet viele Vorzüge aus, die die AHV nur Verheirateten bietet.</p><p class="Text">Ehepaare im Rentenalter erhalten zusammen von der AHV höchstens Fr. 3510 pro Monat. Dies auch wenn die einzelnen Renten je über Fr. 2000 liegen würden. Die AHV-Altersrenten sind für Verheiratete auf 150 % der maximalen Rente begrenzt.</p><p class="Text">Ist dieser Plafonds für Verheirate ungerecht? Eine Strafe? Werden dafür Konkubinatspaare im gemeinsamen Haushalt und mit zwei unbegrenzten AHV-Renten begünstigt? </p><p class="Text">Wer so argumentiert, verkennt, dass Ehepaare in der zivilstandsabhängigen AHV in vielerlei Hinsicht begünstigt werden.</p><p class="Text">&nbsp;</p><ul><li><span>Für Ehepaare gibt es Beitragserleichterungen: Bei Ehepaaren bezahlt nur ein Ehepartner AHV-Beiträge, falls nur ein Ehepartner erwerbstätig ist. Der nichterwerbstätige Ehepartner muss keine AHV-Beiträge entrichten, bleibt aber AHV-versichert. Bei der Berechnung der Altersrente werden die Einkommen, welche Verheiratete während den Ehejahren erzielt haben, aufgeteilt und je zur Hälfte der Ehefrau und dem Ehemann gutgeschrieben. Das ist etwa für Ehefrauen vorteilhaft, die während der Ehe nicht oder nur wenig gearbeitet haben.</span></li><li><span>Auch auf der Leistungsseite sieht es für Ehepaare besser aus als für Unverheiratete: Nur Verheiratete haben im Todesfall des Ehepartners bzw. der Ehepartnerin Anspruch auf eine Witwer- bzw. Witwenrente. Stirbt eine verheiratete Person, erhält der Ehemann oder die Ehefrau zudem einen Zuschlag von 20 Prozent auf die eigene Altersrente (bis höchstens zum Betrag der Maximalrente).</span></li></ul><p class="Text">Würde nun der AHV-Plafonds für die Altersrenten der Ehepaare abgeschafft werden, müssten konsequenterweise auch diese Vorteile gestrichen werden. Die Ehepaare hätten dann unter dem Strich ein Minus-Geschäft gemacht, wie die folgende Auflistung zeigt.</p><p class="Text">&nbsp;</p><p class="Text"><b>AHV-Leistungen für Verheiratete</b></p><table border="1" cellspacing="0" cellpadding="0" style="border: none; " class="contenttable"><tbody><tr><td width="198" valign="top" style="width: 148.75pt; border-top-style: solid; border-right-style: solid; border-left-style: solid; border-color: windowtext; border-width: 1pt; padding: 0cm 5.4pt; "><p class="Text">Beitragsvorteil:</p><p class="Text">Beitragspflicht erfüllt, wenn Ehepartner einzahlt</p></td><td width="198" valign="top" style="width: 148.8pt; border-top-style: solid; border-right-style: solid; border-top-color: windowtext; border-right-color: windowtext; border-bottom-color: windowtext; border-top-width: 1pt; border-right-width: 1pt; border-bottom-width: 1pt; border-left-style: none; padding: 0cm 5.4pt; "><p class="Text">&nbsp;</p><p class="Text">+ 200 Mio</p></td></tr><tr><td width="198" valign="top" style="width: 148.75pt; border-right-style: solid; border-left-style: solid; border-right-color: windowtext; border-bottom-color: windowtext; border-left-color: windowtext; border-right-width: 1pt; border-bottom-width: 1pt; border-left-width: 1pt; border-top-style: none; padding: 0cm 5.4pt; "><p class="Text">Witwen- und Witwerrente</p></td><td width="198" valign="top" style="width: 148.8pt; border-top-style: none; border-left-style: none; border-bottom-color: windowtext; border-bottom-width: 1pt; border-right-style: solid; border-right-color: windowtext; border-right-width: 1pt; padding: 0cm 5.4pt; "><p class="Text">+ 1‘400 Mio</p></td></tr><tr><td width="198" valign="top" style="width: 148.75pt; border-right-style: solid; border-left-style: solid; border-right-color: windowtext; border-bottom-color: windowtext; border-left-color: windowtext; border-right-width: 1pt; border-bottom-width: 1pt; border-left-width: 1pt; border-top-style: none; padding: 0cm 5.4pt; "><p class="Text">Zuschlag für verwitwete Altersrentenbezüger</p></td><td width="198" valign="top" style="width: 148.8pt; border-top-style: none; border-left-style: none; border-bottom-color: windowtext; border-bottom-width: 1pt; border-right-style: solid; border-right-color: windowtext; border-right-width: 1pt; padding: 0cm 5.4pt; "><p class="Text">+ 1‘200 Mio</p></td></tr><tr><td width="198" valign="top" style="width: 148.75pt; border-right-style: solid; border-left-style: solid; border-right-color: windowtext; border-bottom-color: windowtext; border-left-color: windowtext; border-right-width: 1pt; border-bottom-width: 1pt; border-left-width: 1pt; border-top-style: none; padding: 0cm 5.4pt; "><p class="Text">Plafond Ehepaarrente:</p><p class="Text">Begrenzt auf 150% der maximalen AHV-Rente</p></td><td width="198" valign="top" style="width: 148.8pt; border-top-style: none; border-left-style: none; border-bottom-color: windowtext; border-bottom-width: 1pt; border-right-style: solid; border-right-color: windowtext; border-right-width: 1pt; padding: 0cm 5.4pt; "><p class="Text">- 2‘000 Mio</p></td></tr><tr><td width="198" valign="top" style="width: 148.75pt; border-right-style: solid; border-left-style: solid; border-right-color: windowtext; border-bottom-color: windowtext; border-left-color: windowtext; border-right-width: 1pt; border-bottom-width: 1pt; border-left-width: 1pt; border-top-style: none; padding: 0cm 5.4pt; "><p class="Text">Total „Vorteil“ für Ehepaare</p></td><td width="198" valign="top" style="width: 148.8pt; border-top-style: none; border-left-style: none; border-bottom-color: windowtext; border-bottom-width: 1pt; border-right-style: solid; border-right-color: windowtext; border-right-width: 1pt; padding: 0cm 5.4pt; "><p class="Text">+ 800 Mio</p></td></tr></tbody></table><p class="Text">&nbsp;</p><p class="Text">&nbsp;</p><p class="Text">Dass für Ehepaare die Altersrenten begrenzt werden, berücksichtigt den Umstand, dass die Lebenshaltungskosten in einem Zwei-Personen-Haushalt in aller Regel tiefer sind als in zwei separaten Ein-Person-Haushalten. Also ist es zweckmässig, das Renteneinkommen auf diese Situation anzupassen. Natürlich haben auch Konkubinatspaare, die gemeinsam wohnen, die gleichen tieferen Lebenshaltungskosten wie Ehepaare. Aus Praktikabilitätsgründen kann aber die AHV keine Kontrolle der jeweiligen Wohnsituation aufziehen. Die Ehe ist der klarste Anknüpfungspunkt für einen gemeinsamen Haushalt. Alles andere würde zu einem grossen bürokratischen Aufwand führen.</p><p>&nbsp;</p><p class="Text">&nbsp;</p>]]></content:encoded><category>Finanzen und Steuerpolitik</category><category>Sozialpolitik</category><category>Gleichstellung von Mann und Frau</category><category>AHV</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-1068</guid><pubDate>Fri, 17 May 2013 16:21:00 +0200</pubDate><title>Keine Mehrwertsteuererhöhung wegen Steuergeschenken für Rohstoffhändler</title><link>https://www.sgb.ch/themen/wirtschaft/detail/keine-mehrwertsteuererhoehung-wegen-steuergeschenken-fuer-rohstoffhaendler</link><description>Groteske Vorschläge der Arbeitsgruppe zur Unternehmenssteuerreform III</description><content:encoded><![CDATA[<div><p>Der heutige Bericht des Bundesrates zur Korrektur der von der EU kritisierten Steuerprivilegien zeigt nun offiziell, dass nur 2 der 26 Kantone überhaupt signifikant betroffen sind, nämlich Genf und Basel. Der Vorschlag der Arbeitsgruppe, die Unternehmenssteuern generell zu senken, ist daher völlig unverhältnismässig. Wenn der Bund so genannte „Lizenzboxen“ zulassen würde, blieben nur noch die Genfer Rohstoffhändler, die bei einer Abschaffung der Steuerprivilegien allenfalls aus Genf – eventuell in andere Kantone - wegziehen würden. Es ist völlig grotesk, dass die Arbeitsgruppe nur wegen diesen Rohstoffhändlern die Unternehmenssteuern generell senken will. Noch grotesker ist, dass die Schweizer Bevölkerung die gesalzene Rechnung mit höheren Mehrwertsteuern bezahlen soll.
</p><p>Für den SGB kommt eine generelle Senkung der Unternehmenssteuern nicht in Frage. In den letzten Jahren wurden die Gewinnsteuern bereits übermässig gesenkt. Die Firmen werden so zunehmend aus der Finanzierung der öffentlichen Dienstleistungen entlassen. Obwohl sie in z.T. erheblichem Ausmass davon profitieren. Die Vorschläge der Arbeitsgruppe würden den Wettlauf um tiefste Unternehmenssteuersätze noch anheizen.</p></div><div><p>Der SGB verlangt eine führende Hand des Bundes gegen das Steuerdumping. Es braucht verbindliche Untergrenzen bei den kantonalen Unternehmenssteuern. Damit die Zentrumskantone, die ihre Steuerprivilegien aufgeben müssen, mehr Mittel erhalten, muss der soziodemografische Lastenausgleich gestärkt werden. Wenn zusätzliche Mittel für diese Korrektur der Unternehmenssteuern gebraucht werden, sollen diese bei den Unternehmen und Aktionären eingetrieben werden. Der Abstimmungsbetrug des Bundesrates bei der Unternehmenssteuerreform II ist nach wie vor nicht korrigiert. Hätten Bundesrat und Parlament diesen Fehler korrigiert, hätte der Bund mehrere hundert Millionen Franken an Zusatzeinnahmen.</p></div><div><p>&nbsp;</p></div><h5><span>Auskünfte</span></h5><div><ul><li><span>Daniel Lampart, SGB-Sekretariatsleiter und Chefökonom,&nbsp;</span><span>079 205 69 11</span></li></ul></div>]]></content:encoded><category>Finanzen und Steuerpolitik</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-1054</guid><pubDate>Mon, 29 Apr 2013 15:01:00 +0200</pubDate><title>Die wirksamen Rezepte gegen die zunehmende Ungleichheit: Politische Korrek-turen und starke Gewerkschaften!</title><link>https://www.sgb.ch/themen/wirtschaft/detail/die-wirksamen-rezepte-gegen-die-zunehmende-ungleichheit-politische-korrek-turen-und-starke-gewerkschaften</link><description>Bericht über die finanzielle Lage der Arbeitnehmenden in der Schweiz</description><content:encoded><![CDATA[<p>Die aktuelle Publikation des Schweizerischen Gewerkschaftsbunds zum 1. Mai 2013 („Lohndruck und ungerechte Verteilung“) bringt die wesentlichen Befunde zur wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Lage der Schweiz konzis auf den Punkt. Im oberen und obersten Spektrum der Einkommen gibt es immer mehr Einkommensmillionäre (und Einkommenshalbmillionäre). Sie beanspruchen einen immer grösseren Anteil der Lohnsumme für sich. Gleichzeitig verabschieden sie sich immer mehr aus der gesellschaftlichen Verantwortung. Ein Beispiel dafür sind die zunehmenden Steuerprivilegien für die hohen und höchsten Einkommen und Vermögen. Diese Schicht situiert sich ausserhalb der gemeinsamen Lebenswelt, für die sie aber gleichzeitig neue unsoziale Regeln setzen will, beispielsweise durch den Abbau des Sozialstaats.
</p><p>Auf der anderen Seite haben die realen Löhne der grossen Mehrheit mit unteren und mittleren Einkommen in den letzten zehn, fünfzehn Jahren nur wenig zugelegt. Der Befund akzentuiert sich noch, wenn die Entwicklung der wichtigsten Ausgabenposten einbezogen wird. Der Anstieg der Wohn- und Gesundheitskosten steht in einem Missverhältnis zu den nur bescheiden steigenden Einkünften. Noch kritischer wird der Befund mit Blick auf die Tatsache, dass die Stressbelastung bei mehr als einem Drittel der Arbeitsverhältnisse inzwischen ein gesundheitsgefährdendes Ausmass angenommen hat. Auf der einen Seite stagnierende Einkommen, auf der anderen Seite steigende Mieten und Krankenkassenprämien, mehr Belastung und Stress – beispielsweise durch die ständige Ausweitung des Arbeitstages: Für viele ist die Bilanz damit negativ. 
</p><p>Ein grosses und ungelöstes Problem bleiben in der Schweiz die zu tiefen Löhne bei fast 440‘000 Lohnabhängigen. Es muss schwer zu denken geben, dass rund ein Fünftel der Erwerbstätigen in Schwierigkeiten gerät, wenn eine ausserordentliche Ausgabe von 2‘000 Franken wie eine Zahnarztrechnung oder eine Autoreparatur zu bezahlen ist. 
</p><p>Und dass zu jenen, bei denen eine volle Erwerbstätigkeit nicht mehr zum Leben reicht, immer mehr Lohnabhängige mit einer Berufslehre gehören, ist ein alarmierendes Signal für eine Wirtschaft, deren Leistungen zu einem bedeutenden Teil auf gut ausgebildeten Beschäftigten mit einer Berufslehre beruhen. Die Schweiz ist zu Recht stolz auf die Qualität der Berufslehre. Dann muss sich eine Lehre aber auch auszahlen. Sonst wird die Lehre systematisch abgewertet.
</p><p>Besonders krass ist die Lohndiskriminierung von Frauen in den Tieflohnbranchen wie dem Detailhandel. Wenn gut ausgebildete Verkäuferinnen mit Berufserfahrung bei Kleider- oder Schuhketten zu wenig für ein anständiges Leben verdienen, während die Inhaber dieser Konzerne samt und sonders Milliardäre sind, die sich aber weigern, Gesamtarbeitsverträge abzuschliessen, dann bringt das die dramatische Lohnungerechtigkeit in der Schweiz auf den Punkt. Dass die qualifizierten Verkäuferinnen miserabel bezahlt werden, liegt nicht am fehlenden Geld, sondern an den ungerechten Verhältnissen. 
</p><p>Diese Verhältnisse aber lassen sich ändern. Es waren politisch gesteuerte Prozesse und Entscheide, die dazu geführt haben, dass auch in der Schweiz die Ungleichheit zugenommen hat, die Einkommen und Vermögen immer ungleicher verteilt wurden und soziale Errungenschaften immer mehr unter Druck gekommen sind. Diese politische Fehlentwicklung für mehr Ungleichheit kann auch wieder umgedreht werden. Mit Entscheiden für mehr Vernunft, für mehr Ausgleich und sozialen Zusammenhalt.
</p><p>Die neue Dynamik der Mindestlohninitiative ist ein wichtiger Schritt in diese Richtung. Aber auch die Initiative 1:12 als wirksame Massnahme gegen Lohnexzesse gehört dazu. Weil die soziale Ungleichheit im Alter noch zunimmt, ist es wichtig, dass die AHV als Basis der Altersvorsorge für alle gestärkt wird. Das will die Initiative AHVplus. Zu den politischen Schritten für mehr Vernunft gehören alle steuerpolitischen Vorschläge, die dazu führen, dass die hohen Einkommen und Vermögen wieder einen angemessenen Beitrag zu den öffentlichen Lasten tragen, etwa eine nationale Erbschaftssteuer. Und die Ablehnung aller Projekte, welche die gesellschaftliche Solidarität weiter schwächen. Wichtig ist schliesslich eine öffentliche Infrastruktur, die allen zu erschwinglichen Preisen zur Verfügung steht, und ein gutes Bildungs- und Gesundheitswesen ohne finanzielle Hürden. 
</p><p>Ausschlaggebend für eine positive Lohnentwicklung für alle aber sind letztlich starke Gewerkschaften und gute Gesamtarbeitsverträge. In Bereichen mit starken Gewerkschaften und guten Gesamtarbeitsverträgen sind die Löhne und die Arbeitsbedingungen besser als dort, wo es keine Gesamtarbeitsverträge gibt. Die Schweiz hat die Chance, in diesen Bereichen in den kommenden Jahren grosse Schritte nach vorne zu machen, mit Mindestlöhnen und der Stärkung der Gesamtarbeitsverträge. Der zunehmende Druck auf Löhne und Arbeitsbedingungen ist kein Schicksal. Ob es gelingt, wieder eine nachhaltige Entwicklung zugunsten der Mehrheit mit unteren und mittleren Einkommen einzuleiten, oder ob der negative Trend der letzten 10, 15 Jahre sich fortsetzt, wird jetzt entschieden. Es steht viel auf dem Spiel. 
</p><p>Somit gilt:</p><ul><li><span>Es braucht in allen Branchen Gesamtarbeitsverträge mit Mindestlöhnen, vor allem berufsspezifischen Mindestlöhnen. Niemand soll weniger als 22 Franken pro Stunde oder 4‘000 Franken pro Monat verdienen. Dafür muss ein gesetzlicher Mindestlohn eingeführt werden, der auch in Branchen ohne Gesamtarbeitsvertrag nicht unterschritten werden darf.</span></li><li><span>Die Abdeckung mit Gesamtarbeitsverträgen ist in der Schweiz ungenügend. Das ist eine Folge der überholten Gesetzgebung mit hohen Hürden für die Allgemeinverbindlichkeit der Gesamtarbeitsverträge. Der schweizerische Arbeitnehmerschutz muss im Mindestlohnbereich durch die Förderung von Gesamtarbeitsverträgen modernisiert werden.</span></li></ul><p>&nbsp;</p>]]></content:encoded><category>Verteilung</category><category>Finanzen und Steuerpolitik</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-1053</guid><pubDate>Mon, 29 Apr 2013 14:41:00 +0200</pubDate><title>Wende in der Lohn- und Einkommenspolitik für gerechte Verhältnisse</title><link>https://www.sgb.ch/themen/wirtschaft/detail/wende-in-der-lohn-und-einkommenspolitik-fuer-gerechte-verhaeltnisse</link><description>Bericht über die finanzielle Lage der Arbeitnehmenden in der Schweiz</description><content:encoded><![CDATA[<h3>Finanzsorgen und steigende Arbeitsbelastung </h3><p>Die Schweiz ist so reich wie noch nie. Trotzdem leiden viele Erwerbstätige in der Schweiz unter Lohndruck. Ein Fünftel von ihnen wird sogar von ernsthaften Einkommenssorgen geplagt. Die Betroffenen kommen in Geldnot, wenn sie unvorhergesehen 2‘000 Franken für den Zahnarzt oder eine Autoreparatur ausgeben müssen. Doch nicht nur das Geld ist das Problem, sondern auch die stark gestiegene Belastung am Arbeitsplatz. Mittlerweile fühlt sich mehr als ein Drittel der ArbeiterInnen und Angestellten bei der Arbeit häufig oder sehr häufig gestresst. Das auch, weil sie vermehrt ausserhalb der regulären Arbeitszeit arbeiten müssen.
</p><h3>Boni und Individualisierung der Lohnpolitik lassen Lohnschere aufgehen</h3><p>Alle Erwerbstätigen haben zum höheren Wohlstand in der Schweiz beigetragen. Aber nur eine Minderheit profitiert davon. Die grossen Profiteure sind die Manager und Kader. Ihre Saläre sind in den letzten Jahren stark gestiegen. Heute gibt es in der Schweiz 11‘586 Topverdiener mit einem Jahresgehalt von einer halben Million Franken und mehr. Das sind vier Mal mehr als im Jahr 1997. Auf der Verliererseite stehen die Berufsleute mit einer Lehre. Sie haben in ihren Betrieben viel geleistet. Doch auf dem Lohnkonto herrscht Flaute. Ihre Löhne sind von 2002 bis 2010 nach Abzug der Teuerung sogar leicht gesunken (Medianlohn). 
</p><p>Die Ursachen dieser Lohnexzesse sind vor allem die Bonuszahlungen und die Individualisierung der Lohnpolitik. Die Manager wurden seit den 90er Jahren stärker an den Gewinnen und am Aktienkurs der Firma beteiligt. Damit sie das Unternehmen im Interesse der Aktionäre führen. Sie sollten für die Aktionäre möglichst viel Gewinn machen. Die Gewinne und die Aktienkurse schossen in die Höhe und damit auch die an sie gebundenen Managerboni. Die Einführung der Boni hat den Managern erlaubt, den grössten Teil der höheren Lohnbudgets für sich selber abzuzweigen. Hätten die Firmen klassische Lohnsysteme mit generellen Lohnerhöhungen gehabt, wären die Chefs gezwungen gewesen, dem gesamten Personal mehr Lohn auszuzahlen. Die Lohnschere öffnete sich nicht nur bei grossen Konzernen, sondern auch bei mittleren Betrieben und&nbsp; Unternehmen im öffentlichen Besitz. Seit der Auslagerung der Bundesbetriebe SBB und PTT werden auch diesen Chefs Millionensaläre bezahlt. 
</p><p>Am unteren Ende ist die Lohnverteilung nach wie vor prekär. 437‘200 Lohnabhängige müssen für einen Tieflohn arbeiten (Stand 2010). Das sind 11.8 Prozent aller Arbeitnehmenden. Sie verdienen – auf eine Vollzeitstelle hochgerechnet – weniger als 4000 Franken im Monat (12 Monatslöhne). Viele sind auf Unterstützung angewiesen. Etwa indem die Eltern oder Grosseltern einen finanziellen Zustupf an die Ausgaben leisten oder indem sie sogar zur Sozialhilfe gehen müssen. Obwohl sie voll erwerbstätig sind. 
</p><p>Besonders empörend ist, dass 144‘600 dieser Tieflohn-ArbeiterInnen eine Lehre abgeschlossen haben. Offensichtlich garantiert auch eine drei- oder vierjährige Ausbildung keinen Schutz vor Dumpinglöhnen. Viele solche Negativ-Beispiele gibt es in grossen Kleider- und Schuhgeschäften. Hier haben zwei Drittel der Erwerbstätigen mit weniger als 4000 Franken Lohn eine Lehre abgeschlossen. Den Besitzern der Läden geht es hingegen hervorragend. Sie besitzen nicht selten Milliardenvermögen. 
</p><p>Positiv ist immerhin, dass sich das Tieflohnproblem in der Schweiz im Unterschied zu anderen Ländern nicht weiter verschärft hat. Dank der Kampagne „keine Löhne unter 3000 Franken“ der Gewerkschaften konnten beispielsweise die untersten Mindestlöhne im Gastgewerbe von 2350 Franken im Jahr 1998 auf heute 3400 Franken (13 Monatslöhne) angehoben werden. 
</p><p>Frauen haben 18 Prozent weniger Lohn als Männer. Ein Teil dieses Unterschieds lässt sich darauf zurückführen, dass die Frauen in den Firmen andere Arbeiten ausführen oder weniger häufig in leitenden Positionen sind. Doch selbst wenn man das berücksichtigt, verdienen Frauen bei gleicher Arbeit und Qualifikation über 400 Franken pro Monat weniger als die Männer. Diese Lohndiskriminierung der Frauen ist illegal. Dank starkem Druck der Gewerkschaften konnte sie in den letzten Jahren verringert werden. 
</p><h3>Steuer- und Abgabepolitik für die Oberschicht</h3><p>Die Steuer- und Abgabepolitik spielt eine entscheidende Rolle, wie viel Geld einer Familie oder einer Einzelperson unter dem Strich zum Leben bleibt. Dabei begünstigte die Politik in den letzten Jahren eindeutig die Oberschicht. Die Einkommens- und Vermögenssteuern wurden gesenkt. Am stärksten profitiert haben Haushalte mit einem Millioneneinkommen. Sie zahlen heute rund 30‘000 Franken weniger Steuern als vor 10 Jahren. 
</p><p>Deutlich schlechter ist die Bilanz für die Haushalte mit einem tieferen oder mittleren Einkommen. Zwar wurden auch sie, soweit das bei einem tieferen Einkommen überhaupt möglich ist, steuerlich leicht entlastet. Doch gleichzeitig stiegen andere Abgaben wie Gebühren und indirekte Steuern. Die Krankenkassenprämien schossen in die Höhe. In den Jahren 2000 bis 2010 legten sie um mehr als 50 Prozent zu. Das Budget einer Normalverdiener-Familie wird dadurch mit 3‘600 Franken zusätzlich belastet (teuerungsbereinigt). Die Prämienexplosion hätte mit höheren Prämienverbilligungen oder mit höheren kantonalen Beiträgen an die Spitäler abgemildert werden können. Doch leider wurden die dafür nötigen Gelder für die Steuersenkungen gebraucht. 
</p><p>Auch die Mieten sind stärker gestiegen als die Löhne. Viele Familien in den Agglomerationen haben heute Mühe, eine bezahlbare Wohnung zu finden. Es bräuchte eine Offensive im gemeinnützigen Wohnungsbau. Doch das Gegenteil ist der Fall. Die öffentliche Hand und die Genossenschaften bauen weniger Wohnungen. Der Bund reduzierte seine Unterstützung für den gemeinnützigen Wohnbau massiv.&nbsp; 
</p><p>Die Einkommensbilanz nach Abgaben, Krankenkassenprämien und Mieten ist bedenklich: Einkommensstarke Familien hatten 2010 rund 15‘000 Franken pro Jahr mehr zum Leben (teuerungsbereinigt) als im Jahr 2000. Davon können mittlere und tiefe Einkommen nur träumen. Sie hätten es am nötigsten, haben aber nur ein kleines Plus, nämlich 2‘900 bzw. 1‘300 Franken mehr. Bei den Einpersonenhaushalten ist das verfügbare Einkommen sogar gesunken. 
</p><h3>Wende in der Lohn- und Einkommenspolitik für gerechte Verhältnisse</h3><p>Gegen diese Lohn- und Einkommensschere gibt es auf nationaler Ebene grossen Handlungsspielraum. Dass die Globalisierung oder andere national nicht beeinflussbare Faktoren diese Schere geöffnet haben und wir nichts dagegen tun können, ist ein Märchen. Das sagt inzwischen sogar die OECD (2011)<a href="file:///H:/ALLGEMEI/Pressedienste%20(pd)/DE/PK-und-anderes/2013/130429_DL_Finanzlage_Arbeitnehmende.docx#_ftn1" target="_blank" name="_ftnref1"><sup>[1]</sup></a>. Es kann zwar „Marktkräfte“ geben, die zu einer ungleicheren Lohnverteilung führen. Das ist beispielsweise dann der Fall, wenn durch die Einführung von neuen Technologien (Computer u.a.) höher qualifizierte und besser bezahlte Arbeitskräfte auf dem Arbeitsmarkt gefragter sind und noch höhere Saläre verlangen können. Doch diese negativen Entwicklungen können national korrigiert werden. In den Ländern, in denen die Gewerkschaften sowie eine aktive Wirtschafts- und Sozialpolitik etwas gegen die aufgehende Lohnschere getan haben, ist die Einkommensverteilung ausgeglichener.
</p><p>Bei der Steuer- und Abgabenpolitik wären Verbesserungen auf nationaler Ebene einfach. Die Steuersenkungen für Grossverdiener müssen rückgängig gemacht werden. Das führt zu Mehreinnahmen bei der öffentlichen Hand von mehr als 3 Mrd. Franken. Dieses Geld muss für eine gerechtere Finanzierung der Gesundheitswesens (insb. höhere Prämienverbilligungen) und den gemeinnützigen Wohnbau verwendet werden
</p><h3>Die Schweiz braucht eine Wende in der Lohnpolitik: </h3><p>&nbsp;</p><ul><li><span>Damit alle ihren Anteil am höheren Wohlstand im Land erhalten, braucht es klassische Lohnsysteme mit generellen Lohnerhöhungen. Von der Ideologie der Individualisierung haben fast nur die Kader und Spezialisten profitiert.</span></li><li><span>In allen Branchen müssen die Löhne durch Mindestlöhne geschützt sein – vor allem über berufsspezifische Mindestlöhne in Gesamtarbeitsverträgen GAV. Niemand soll weniger als 22 Fr./h bzw. 4‘000 Fr./Mt. (Vollzeit) verdienen (gesetzlicher Mindestlohn). Dank der Gewerkschafts-Kampagne „Keine Löhne unter 3‘000 Franken“ sind die Tieflöhne in der Schweiz seit 1998 deutlich gestiegen. Deshalb haben die tiefen Löhne gerade in der Schweiz mit den mittleren Löhnen Schritt gehalten.</span></li><li><span>Es braucht Gesamtarbeitsverträge GAV für alle. Die GAV-Abdeckung ist in der Schweiz ungenügend. Das hängt mit den hohen gesetzlichen Hürden hierzulande zusammen. GAV mit Mindestlöhnen müssen öffentlich gefördert werden. Wie das in anderen Ländern üblich ist. Es ist kein Zufall, dass die Sozialpartnerschaft in den meisten anderen Ländern in Europa entwickelter ist als in der Schweiz.</span></li><li><span>Die Lohndiskriminierung der Frauen muss beseitigt werden. Die Bundesverfassung sagt klar, dass Frauen und Männer für gleichwertige Arbeit den gleichen Lohn erhalten müssen. Die Lohndiskriminierung ist illegal.</span></li><li><span>Der Arbeitnehmerschutz muss verbessert werden. Eine Arbeitslosenversicherung mit guten Leistungen stärkt den Erwerbstätigen den Rücken, wenn sie sich gegen schlechte Arbeitsbedingungen wehren oder in Lohnverhandlungen stehen.</span></li><li><span>Firmen in öffentlichem Besitz sollen keine Löhne über 500‘000 Fr. zahlen (SBB, Post, Kantonalbanken). Bund und Kantone müssen das durchsetzen. Bei den privaten Firmen soll das Verhältnis 1:12 gelten.</span></li></ul><hr><p><a href="file:///H:/ALLGEMEI/Pressedienste%20(pd)/DE/PK-und-anderes/2013/130429_DL_Finanzlage_Arbeitnehmende.docx#_ftnref1" target="_blank" name="_ftn1">[1]</a> OECD (2011): Divided We Stand: Why Inequality Keeps Rising. Paris: OECD Publishing.
</p><p>&nbsp;</p>]]></content:encoded><category>Verteilung</category><category>Finanzen und Steuerpolitik</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-1051</guid><pubDate>Mon, 29 Apr 2013 10:30:00 +0200</pubDate><title>SGB fordert dringend nötige Wende in der Lohn- und Einkommenspolitik</title><link>https://www.sgb.ch/themen/arbeit/detail/sgb-fordert-dringend-noetige-wende-in-der-lohn-und-einkommenspolitik</link><description>Bericht zur finanziellen Lage der Arbeitnehmenden</description><content:encoded><![CDATA[<p>Ein am Montag vom Schweizerischen Gewerkschaftsbund (SGB) veröffentlichter Bericht zeigt: Die Schweiz ist so reich wie noch nie. Trotzdem hat sich die finanzielle Lage für viele Erwerbstätige seit der Jahrtausendwende verschlechtert. Sie leiden unter Lohndruck. Ein Fünftel von ihnen hat ernste Einkommenssorgen und gerät bei unvorhergesehenen Rechnungen von 2000 Franken (Zahnarzt, Autoreparatur) in Not. Fast 150‘000 Personen verdienen trotz Lehre weniger als 4000 Franken Monatslohn.
</p><p>Doch nicht nur das Geld ist das Problem, sondern auch die stark gestiegene Belastung am Arbeitsplatz. Mehr als ein Drittel der ArbeiterInnen und Angestellten fühlt sich bei der Arbeit häufig oder sehr häufig gestresst. Und beinahe ein Fünftel von ihnen muss regelmässig Arbeit nach Hause nehmen und arbeitet ausserhalb der regulären Arbeitszeiten. Profitiert von den Entwicklungen bei den Löhnen hat nur eine Minderheit. Dank Bonussystemen waren die grossen Profiteure die Manager und Kader. Die Zahl der „Lohnmillionäre“ vervierfachte sich seit 1997.
</p><p>Nun ist es Zeit für eine Wende in der Lohn- und Einkommenspolitik: Statt Boni braucht es wieder klassische Lohnsysteme mit generellen Lohnerhöhungen. Es braucht Gesamtarbeitsverträge für alle und gute Mindestlöhne von mindestens 22 Fr./h in allen Branchen. Firmen im öffentlichen Besitz sollen keine Löhne über 500‘000 Franken mehr bezahlen. Bei den privaten Firmen soll das Verhältnis 1:12 gelten.
</p><p>&nbsp;</p><h5>UNTERLAGEN</h5><ul><li>Bericht zur finanziellen Lage der Arbeitnehmenden</li><li>&lt;media 993 - - "TEXT, 130429 DL Finanzlage Arbeitnehmende, 130429_DL_Finanzlage_Arbeitnehmende.pdf, 174 KB"&gt;Daniel Lampart, Leiter SGB-Sekretariat und Chefökonom: "Wende in der Lohn- und Einkommenspolitik für gerechte Verhältnisse"&lt;/media&gt;</li><li>&lt;media 994 - - "TEXT, 130429 PR Finanzlage Arbeitnehmende, 130429_PR_Finanzlage_Arbeitnehmende.pdf, 84 KB"&gt;Paul Rechsteiner, Präsident SGB: "Die wirksamen Rezepte gegen die zunehmende Ungleichheit: Politische Korrekturen&nbsp;&lt;/media&gt;&lt;media 994 - - "TEXT, 130429 PR Finanzlage Arbeitnehmende, 130429_PR_Finanzlage_Arbeitnehmende.pdf, 84 KB"&gt;und starke Gewerkschaften!"&lt;/media&gt;</li></ul><h5>Auskünfte</h5><p>&nbsp;</p><ul><li>Daniel Lampart, SGB-Sekretariatsleiter und Chefökonom, 079 205 69 11</li><li>Thomas Zimmermann, Leiter Kommunikation SGB, 079 249 59 74</li></ul><p>&nbsp;</p>]]></content:encoded><category>Löhne und Vertragspolitik</category><category>Verteilung</category><category>Finanzen und Steuerpolitik</category><category>Sozialpolitik</category><category>Gleichstellung von Mann und Frau</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-1020</guid><pubDate>Tue, 19 Mar 2013 10:48:00 +0100</pubDate><title>20&#039;000 gegen Sparmassnahmen</title><link>https://www.sgb.ch/themen/wirtschaft/detail/20000-gegen-sparmassnahmen</link><description>Bern: Grosskundgebung für einen starken Service Public</description><content:encoded><![CDATA[<p>Steuerprivilegien für Reiche, zerstörerischer Standortwettbewerb und Steuersenkungen auf breiter Front schaffen überall im Land Defizite in den Kassen von Gemeinden und Kantonen. Reflexartig rufen bürgerliche PolitikerInnen nach Sparmassnahmen im Service Public und beim Personal und wollen so korrigieren, was sie mit ihrer Steuerpolitik selber angerichtet haben. Diese Politik geht an den Bedürfnissen der Bevölkerungsmehrheit vorbei. Diese ist angewiesen auf einen starken Staat und vertraut auf die Leistungen der gemeinsamen Institutionen: Auf eine würdige Pflege im Alter, auf die Polizei oder auf ein möglichst starkes Bildungssystem. Nur für die obersten 10‘000 ist es interessanter die staatlichen Leistungen abzubauen als die Steuern anzuheben. Denn sie können diese Dienstleistungen privat einkaufen.
</p><p>Dass diese gefährliche Sparerei auf Widerstand stösst, zeigten die 20‘000 Bernerinnen und Berner, die letzten Samstag an einer eindrücklichen Kundgebung teilnahmen. Mit einem so grossen Aufmarsch hatte an dieser ersten Grosskundgebung der Berner Gewerkschaften und Personalverbände seit 2002 niemand gerechnet. Im Kanton Bern wehren sich die Gewerkschaften gegen den stetigen Abbau beim Personal und die damit einhergehende Verschlechterung der Arbeitsbedingungen. Im Zentrum steht die grundsätzliche Forderung für ein verlässliches Leistungsangebot im Kanton Bern. Das bestehende Defizit darf nicht mit einem katastrophalen Leistungsabbau kompensiert werden. Es braucht eine Grundversorgung für alle, die das Leben im Kanton Bern lebenswert macht. Béatrice Stucki, Gewerkschaftssekretärin beim VPOD, brauchte deutliche Worte: „Wer dem Staat die nötigen Gelder entzieht schafft eine Zweiklassen-Gesellschaft und schadet dem sozialen Frieden.“ Und Barbara Dätwyler, Präsidentin der Sektion Bern des Schweizer Berufsverbandes der Pflegefachfrauen und Pflegefachmänner (SBK) nannte ein Beispiel aus ihrem Bereich: „Wenn wir jetzt nicht klar und deutlich STOPP sagen, weiss ich nicht, ob wir in ein paar Jahren überhaupt noch Pflegende haben werden.“
</p><p>In der ganzen Schweiz - nicht nur in Bern - treffen die Abbau-Politiker vermehrt auf Widerstand. So gingen letzten Herbst auch in den Kantonen St. Gallen, Genf, Waadt, Neuenburg, Tessin oder Luzern Zehntausende auf die Strasse und demonstrierten gegen die Sparpläne. Für den SGB steht fest: Im ganzen Land sind Bürgerinnen und Bürger und Gewerkschafterinnen und Gewerkschafter bereit, der schädlichen Abbruchpolitik entgegenzutreten.</p>]]></content:encoded><category>Finanzen und Steuerpolitik</category><category>Schweiz</category><category>Service Public</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-995</guid><pubDate>Thu, 14 Feb 2013 17:14:00 +0100</pubDate><title>Ein bedeutender Schritt gegen Ungleichheit und für eine starke AHV</title><link>https://www.sgb.ch/themen/wirtschaft/detail/ein-bedeutender-schritt-gegen-ungleichheit-und-fuer-eine-starke-ahv</link><description>Volksinitiative „Millionen-Erbschaften besteuern für unsere AHV“ eingereicht </description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Am 15. Februar reichte ein Bündnis von SP, SGB, EVP und Grünen die Volksinitiative „Millionen-Erbschaften besteuern für unsere AHV“ ein. Erbschaften über 2 Mio. Franken sollen neu mit 20 % besteuert werden. Zwei Drittel des Ertrags sollen an die AHV, ein Drittel an die Kantone gehen. Die Volksinitiative trägt damit ihren Teil bei, damit möglich wird, was diesem Land so nottut: mehr soziale Gerechtigkeit.</p><p>Seit den 90er Jahren bestimmt massive Ungleichheit die Einkommensverteilung in der Schweiz. Die Lohnschere hat sich in dieser Zeit drastisch geöffnet. So haben die hohen Saläre seit 1994 um 33 % zugenommen, die mittleren jedoch nur um 7 % und die tiefen um 9 %. Die Vermögensunterschiede sind extrem: 2,6 % der Bevölkerung besitzen 50 % der Vermögen, und eine auf die Interessen der Oberschicht ausgerichtete Steuer- und Abgabenpolitik hat diese Ungleichheit noch gestärkt statt korrigiert. 
</p><p>Die Erbschaftssteuer wirkt hier korrigierend. Für den Schweizerischen Gewerkschaftsbund (SGB) ist sie ein wichtiger Baustein in der Architektur von mehr Gleichheit. Weitere Bausteine sind faire Mindestlöhne für die „normalen“ Erwerbstätigen und bessere AHV-Renten für die Pensionierten. Diese beiden Forderungen packt der SGB mit zwei Volksinitiativen an. Die Volksinitiative „Für den Schutz fairer Löhne (Mindestlohninitiative)“ steht vor der Phase parlamentarischer Beratung, die Volksinitiative „AHVplus: Für eine starke AHV“ wird noch dieses Frühjahr lanciert werden.
</p><p>Wenn die heute eingereichte Volksinitiative in der Abstimmung durchkommt, dann werden zwei Drittel der Erträge der Erbschaftsteuer der AHV zugutekommen. Das dürften dann rund 2 Mia. Franken pro Jahr sein.
</p><p>Diese 2 Mia. Franken sind in der AHV gut und sozial angelegt. Dank den hohen Freibeträgen werden nur hohe Vermögen von der Erbschaftssteuer erfasst. Die Erbschaftssteuer erfüllt damit die Funktion einer sozialen Korrektur. Geld fliesst von den Reichen weg hin in ein Gefäss, das bereits durch seine Ausgestaltung eine stark umverteilende Wirkung entfaltet. 
</p><p>Die Lage der AHV ist alles andere als dramatisch. Zu Panik besteht überhaupt kein Grund. Dennoch kann die AHV dieses Geld sehr gut brauchen. In rund 15 Jahren wird die AHV mehr Mittel benötigen, um den heutigen Leistungsstandard sicher zu stellen. Mit dem Ertrag der Erbschaftssteuer werden die ohnehin undramatischen Beitrags- (oder Abgabe-)erhöhungen noch moderater sein. 
</p><p>Der SGB ist aber auch der festen Überzeugung, dass in der AHV ein Ausbau angezeigt ist. Aus diesem Grund wird der SGB noch diesen Frühling die Volksinitiative AHVplus starten. Sie fordert einen Zuschlag von 10 % auf allen AHV-Renten. Damit soll das verfassungsmässige Ziel der „Fortsetzung der gewohnten Lebensweise in angemessener Weise“ für mehr Menschen Wirklichkeit werden. Auch hier: zwei Drittel dieses AHV-Ausbaus wären mit den Erträgen der Erbschaftssteuer bereits finanziert. 
</p><p>Mit anderen Worten: die moderat gestaltete Erbschaftssteuer hilft wesentlich dabei, die AHV an neue Voraussetzungen und Bedürfnisse anzupassen. Sie hilft wesentlich, soziale Ungleichheit zu korrigieren. Und sie hilft wesentlich dabei, eine von falschen Annahmen und Behauptungen beherrschte AHV-Debatte zu entdramatisieren.</p>]]></content:encoded><category>Finanzen und Steuerpolitik</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-958</guid><pubDate>Mon, 07 Jan 2013 09:17:00 +0100</pubDate><title>Gerechtere Einkommensverteilung, bessere Renteneinkommen</title><link>https://www.sgb.ch/themen/gewerkschaftspolitik/detail/gerechtere-einkommensverteilung-bessere-renteneinkommen</link><description>Jahresmedienkonferenz 2013</description><content:encoded><![CDATA[<p>Auch im Jahr 2013 steht die Lohn- und Rentenentwicklung zuoberst auf der politischen Agenda des Schweizerischen Gewerkschaftsbundes (SGB). Die Mindestlohn-Initiative wird in die parlamentarische Beratung gelangen. Sie verlangt einen gesetzlichen Mindestlohn von monatlich 4‘000 Franken für eine Vollzeitstelle sowie die Förderung von GAV durch den Bund. Ein solcher Mindestlohn ist bitter nötig: Rund 430‘000 Arbeitnehmende erhalten für einen Vollzeitjob nur einen sogenannten Tieflohn von weniger als 4‘000 Franken pro Monat. 140‘000 Menschen davon verdienen so wenig, obwohl sie über einen Lehrabschluss verfügen. Damit wird das Versprechen nicht eingelöst, dass Menschen mit Lehre von ihrem Lohn leben und eine Familie gründen können müssen.
</p><p>Während Beschäftigte mit einer Lehre zwischen 2002 bis 2010 einen sinkenden Reallohn hinnehmen mussten, stiegen die Reallöhne der Kader um mehr als 12 Prozent. Und auch die Aktionäre konnten in den letzten Jahren von Milliarden-Steuergeschenken profitieren. Ein gesetzlicher Mindestlohn von 4‘000 Franken sorgt damit für etwas mehr Lohngerechtigkeit, wie SGB-Präsident Paul Rechsteiner vor den Medien ausführte.
</p><h3><b>Raubzüge auf die AHV-Kasse stoppen</b></h3><p>In der Debatte über die Altersvorsorge wird der SGB alle Versuche bekämpfen, die erste Säule schlecht zu reden und zu schwächen. Es geht nicht an, dass der AHV Geld vorenthalten wird, das ihr zusteht. Heute fliessen die Erträge der Tabak- und Alkoholsteuer in die Bundeskasse, statt in die AHV. Dort werden sie mit dem Bundesbeitrag an die AHV verrechnet. Der AHV entgehen so allein 2,5 Mrd. Franken. Insgesamt stünden der AHV jährlich 3 Mrd. Franken mehr zu als ihr heute zufliessen, wie SGB-Chefökonom Daniel Lampart aufzeigte. Stattdessen werden mit dem Geld Steuersenkungen für die Oberschicht und die Unternehmen finanziert. Hier besteht Korrekturbedarf.
</p><p>Kompensiert werden müssen auch die 300 bis 400 Mio. Franken Einnahmeausfälle, die bei der AHV wegen der Unternehmenssteuerreform II anfallen, da sich Firmenbesitzer heute lieber AHV-freie Dividenden statt AHV-pflichtige Löhne auszahlen. Zudem muss das Parlament den Plan des Bundesrats zurückweisen, die Schulden der IV gegenüber der AHV nur noch mit einem statt zwei Prozent zu verzinsen (Einnahmeausfall für die AHV: 150 Millionen).
</p><p>„Die Kreise, die sich angeblich um die Finanzen der AHV sorgen, täten besser daran, die AHV vor den Raubzügen zu schützen, denen sie seit Jahr und Tag ausgesetzt ist“, sagte Paul Rechsteiner. Ob die AHV genug Geld hat um die Herausforderungen der Zukunft zu meistern, ist in erster Linie eine Frage des politischen Willens. Als eines der reichsten Länder der Welt hat die Schweiz die dazu nötigen Ressourcen.
</p><h3><b>Bessere Renten dank AHVplus</b></h3><p>Statt eines Abbaus braucht es bei der AHV vielmehr einen Ausbau. Höhere AHV-Renten sind dringend nötig, da heute viele Menschen im Alter ihr „gewohntes Leben“ nicht mehr „angemessen“ weiterführen können, wie es in der Verfassung vorgeschrieben ist. Die AHV ist die effizienteste und stabilste Säule der Altersvorsorge, wie die für die Sozialpolitik zuständige SGB-Zentralsekretärin Doris Bianchi ausführte. Deshalb will der SGB die AHV ausbauen. Dazu startet der SGB im Frühling die Volksinitiative AHVplus. Ziel ist es, auf den AHV-Renten einen Zuschlag von 10 Prozent zu gewähren.
</p><h5>Referate der jahresmedienkonferenz 2013</h5><ul><li>&lt;media 825 - - "TEXT, 130107 PR Jahres MK , 130107_PR_Jahres_MK_.pdf, 68 KB"&gt;Paul Rechsteiner, Präsident SGB:&nbsp;„Keine Löhne unter 4‘000 Franken“, anständige Renten und&nbsp;„Schluss mit den Raubzügen auf die AHV-Kasse!“&lt;/media&gt;</li><li>&lt;media 824 - - "TEXT, 130107 DL Jahres MK, 130107_DL_JahresMK.pdf, 124 KB"&gt;Daniel Lampart, SGB-Chefökonom:&nbsp;Faire Löhne für die Normalhaushalte – Schluss mit Steuersenkungen für die Oberschicht auf Kosten der AHV&lt;/media&gt;</li><li>&lt;media 823 - - "TEXT, 130107 DB Jahres MK, 130107_DB_Jahres_MK.pdf, 78 KB"&gt;Doris Bianchi,&nbsp;Geschäftsführende Sekretärin Bereich Sozialversicherungen:&nbsp;Bessere Renten&lt;/media&gt;<p class="Titeldiverse"></p><p class="AktuellesDatum"></p></li></ul><h5>Auskünfte</h5><ul><li>Daniel Lampart, SGB-Chefökonom,&nbsp;079 205 69 11</li><li>Doris Bianchi, Geschäftsführende Sekretärin Bereich Sozialversicherungen,&nbsp;076 564 67 67</li></ul>]]></content:encoded><category>Schweiz</category><category>Verteilung</category><category>Löhne und Vertragspolitik</category><category>AHV</category><category>Finanzen und Steuerpolitik</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-943</guid><pubDate>Thu, 06 Dec 2012 11:10:00 +0100</pubDate><title>Öl in die Abwärtsspirale</title><link>https://www.sgb.ch/themen/wirtschaft/detail/oel-in-die-abwaertsspirale</link><description>Kantone sparen auf dem Buckel des Personals</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Die meisten Kantone budgetieren für 2013 ein Defizit. Deshalb wollen sie sparen, vor allem auf dem Buckel des öffentlichen Personals. Dieses aber beginnt sich zu wehren. In bisher vier Kantonen entwickeln die Beschäftigten und ihre Verbände harten Widerstand.</p><p>Eine satte Mehrheit der Kantone sieht für das nächste Jahr ein Defizit vor. Um dieses möglichst rasch zu beseitigen, planen diese Kantone einschneidende Sparprogramme. Visiert ist ein Dienstleistungsabbau. Gemeinsam ist dem Potpourri an Vorschlägen zweierlei: Die Menschen werden weniger Dienstleistungen (weniger Züge, Busse, Schulstunden, Beratung, schneegeräumte Strassen etc.) in Anspruch nehmen können, und die Kantonsangestellten müssen büssen: mit Mehrarbeit, weniger Lohn, Stellenabbau oder einem Mix aus allem.&nbsp; 
</p><h3>Kantone mit dem Rotstift beim Personal</h3><p>Die folgenden Beispiele zeigen, wohin die Reise geht:
</p><p>Das Tessin erwartet ein Defizit von 198,5 Mio Franken. Um dieses zu korrigieren, will der Kanton die Löhne des öffentlichen Personals um 2 % (1,8 bei den vom Staat unterstützten Unternehmen) kürzen.
</p><p>In Genf budgetiert die Regierung im zweiten Anlauf ein Defizit von 191 Mio. Franken. Angesagt sind ein Personalabbau im Bereich Bildung/Erziehung, Einschränkungen bei der vorzeitigen Pensionierung sowie Lohnabbau.
</p><p>St. Gallen budgetierte in einem ersten Anlauf ein Defizit von 230 Mio. Franken. Ende November hat der Kantonsrat eine Steuerfusserhöhung um 10 % und eine Entnahme aus dem Eigenkapital von 110 Mio Franken gutgeheissen. Das Defizit reduzierte sich so auf 27 Mio. Dennoch beauftragte die Legislative die Regierung, den Personalaufwand 2013 nach eigenem Gutdünken um 1 % zu kürzen. Gegenüber ursprünglichen Plänen (siehe unten) buchstabierte die Legislative jedoch zurück. 
</p><p>In Luzern will die Regierung nächstes Jahr 57,7 Mio. Franken sparen, 2014 soll der Sparbetrag auf 111,8 Mio. steigen. Zahlen soll auch hier das Personal: Der Aufwand dafür soll nur um 0,5 % wachsen statt wie ursprünglich geplant um 1,5 %, beabsichtige Bestandeserhöhungen bei der Polizei werden über mehrere Jahre gestaffelt statt unverzüglich vollzogen. In der Verwaltung werden 26 Stellen gestrichen, bei Bildung und Gesundheit wird der Sachaufwand gekürzt.
</p><p>Zürich budgetierte ein Defizit von 157 Mio. Franken. Daraufhin zwang der Kantonsrat der Regierung ein Sparprogramm von 200 Mio. Franken auf. Die Regierung soll frei bestimmen, wo sie wieviel einspart.
</p><p>Im Kanton Bern sollen geplante Lohnverbesserungen von 44 Mio. Franken abgesagt werden, dazu gesellt sich ein 53 Mio. schweres über alle Bereiche verteiltes Leistungsabbau-Paket.
</p><p>&nbsp;In weiteren 11 Kantonen sind Sparmassnahmen angesagt. Nur gerade AG, VS, FR, BS, VD und UR kündigen für nächstes Jahr schwarze Zahlen an.
</p><h3>&nbsp;„Gegen jede Fairness“</h3><p>„Diese Abbaumassnahmen gehen gegen jede Fairness in den Arbeitsbeziehungen – und sie werden die Leute demotivieren. Zudem hat man im öffentlichen Dienst die Schraube der Arbeitsrhythmen so stark angezogen, dass jeder solche Abbau für die Service Public-Kund/innen unmittelbaren und sofortigen Leistungsabbau bedeutet,“ erklärt Dore Heim, die beim SGB u.a. für den Service Public zuständig ist. Heim sieht mit den Massnahmen auch die Attraktivität des Staates auf dem Arbeitsmarkt gefährdet: „Solcher Abbau ist ein negatives Signal an alle, die sich vorstellen können, im Service Public zu arbeiten.“ Der SGB warnt zudem vor kontraproduktiven Auswirkungen von Sparprogrammen. Sie sind konjunkturelles Gift – oder Öl in die Abwärtsspirale. Der SGB will denn auch die Finanzlage der Kantone genauer untersuchen. Erste Resultate sind auf Frühlingsbeginn 2013 zu erwarten. 
</p><p>Ob nun die Kantone zu pessimistisch budgetieren oder nicht: eines steht heute bereits fest. Die Einkommensverluste und damit die Defizite haben sie selbst verschuldet. Sie wollten Reiche und Unternehmen anlocken und senkten diesen die Steuern. Um nicht hintenanzustehen, zogen bald alle Kantone mit, was zu einem exorbitanten Steuersenkungswettbewerb führte. Folge: mangelnde Einnahmen überall. Das Beispiel St. Gallen zeigt die Dimension: Die aktuelle (2012 beschlossene) Steuerfusserhöhung macht bloss einen Viertel der in den Jahren und Jahrzehnten zuvor gewährten Steuersenkungen wieder rückgängig. 
</p><h3>Widerstand formiert sich</h3><p>In mehreren Kantonen regt sich nun aber Widerstand gegen den Abbau. Gewerkschaften und Personalverbände gehen gemeinsam dagegen vor. 
</p><p>In St. Gallen demonstrierten am 15. November an die 5000 Kantonsangestellte, „darunter das halbe Polizeikorps“ (NZZ) gegen die Sparmassnahmen. Sie erreichten zumindest, dass der Vorschlag eines 1,5 %igen Lohnabbaus fallen gelassen wurde. In Luzern gingen am 24. November gut 1500 Beschäftigte auf die Strasse, eine Petition wurde über 6000 mal unterzeichnet, und für den 10. Dezember, den Tag des Entscheides, ist ein Schülerstreik geplant. Im Tessin streikten unter VPOD-Führung die Staatsangestellten am 5. Dezember. Die meisten Schulen blieben geschlossen. An einer Protestdemo – um 15.00 in Bellinzona, also während der Arbeitszeit – fanden sich 2000 Menschen ein. Die Linke zeigt sich zuversichtlich, das Abbaubudget kippen oder zumindest die schlimmsten Giftzähne ziehen zu können. In Genf streiken die Service-Public-Beschäftigten heute (6. 12.). Vor allem an den Schulen und den Spitälern gärt es. 
</p><p>Die Gegenwehr formiert sich je nach Kanton unterschiedlich. Eine Bilanz ist aktuell noch nicht möglich. Für Dore Heim aber ist klar: „Wenn alle Personalverbände diesen Abbau zusammen entschlossen bekämpfen, dann werden sie ihn verhindern. Wir stellen hoffnungsvolle Zeichen der Abwehr fest.“</p>]]></content:encoded><category>Finanzen und Steuerpolitik</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-921</guid><pubDate>Tue, 20 Nov 2012 17:14:00 +0100</pubDate><title>Denkfehler in der «Denkfabrik» der Grosskonzerne</title><link>https://www.sgb.ch/themen/wirtschaft/detail/denkfehler-in-der-denkfabrik-der-grosskonzerne</link><description>Publikation von Avenir Suisse zur Mittelschicht</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Avenir Suisse hat in ihrem Buch zur Mittelschicht («Mittelstand») die Einkommensentwicklung in der Schweiz analysiert und ist zum richtigen Resultat gekommen, dass erstens die Einkommen der Oberschicht stärker gestiegen sind als diejenigen der Mittelschicht. Und dass zweitens die Unterschicht im Vergleich zur Mittelschicht in der Schweiz nicht weiter verloren hat. Falsch sind hingegen die politischen Schlussfolgerungen des durch die Grosskonzerne finanzierten „Think-tanks“.</p><p>Die Oberschicht hat sowohl von starken Lohnerhöhungen als auch von Steuererleichterungen profitiert. Das zeigt der SGB-Verteilungsbericht. Die Steuer- und Abgabepolitik hat diejenigen begünstigt, die es am wenigsten nötig haben. Eines der neueren Beispiele ist die so genannte Unternehmenssteuerreform II, von der vor allem reiche Aktionäre profitieren. Damit sich die Einkommenssituation der Mittel- und Unterschicht verbessert, müssten ihre Löhne angehoben und die Steuer- und Abgabepolitik zielorientierter ausgerichtet werden. Steuererleichterungen für die im internationalen Vergleich bereits seit langem tief besteuerte Schweizer Oberschicht sind zum Fenster hinausgeworfenes Geld. 
</p><p>Avenir Suisse macht hingegen den unsinnigen Vorschlag, die einkommensabhängigen Tarife bei den Horten und Kinderkrippen zu reduzieren bzw. abzuschaffen. Dieser Vorschlag wäre für die Mittelschicht verheerend. Es würde sich vor allem für jüngere Mittelschichtsfrauen nicht mehr lohnen, eine Erwerbstätigkeit aufzunehmen. Das zeigen beispielsweise Zahlen für die Stadt Zürich. Offenbar ist der „Denkfabrik“ der Grosskonzerne hier ein Denkfehler unterlaufen.
</p><p>Ein ganzer Tag in einer Kinderkrippe in der Stadt Zürich kostet pro Kind rund 100 Fr. (Vollkosten bzw. ohne Subvention). Das wäre daher der Tarif für alle, wenn es keine Subventionen gäbe bzw. wenn die Tarife nicht einkommensabhängig wären. Ein Paar mit zwei Kindern, das seine Kinder einen Tag pro Woche in einem Hort unterbringt, würde dann pro Jahr etwas über 10‘000 Fr. für die Krippe bezahlen. Demgegenüber beträgt der mittlere Bruttolohn einer Frau im Alter von 20 bis 29 Jahren rund 55‘000 Fr. (Vollzeitpensum, Kt. Zürich). Auf eine 20 Prozent-Stelle macht das rund 11‘000 Fr. Lohn. Nach Abzug der Sozialversicherungsbeiträge und Steuern blieben noch rund 9‘000 Fr. Nettolohn. Das wären weniger als die Kosten für die Kinderbetreuung. Ohne einkommensabhängige Tarife für die Krippen müsste somit mehr als die Hälfte der jungen Frauen sogar Geld drauflegen, damit sie einer Erwerbsarbeit nachgehen könnten. Die Erwerbstätigkeit dieser Frauen würde schlagartig sinken.
</p><p>Avenir Suisse stört sich daran, dass die höheren Einkommen weniger Subventionen erhalten, je mehr sie verdienen. Das trifft in Zürich bis 155‘000 Fr. steuerbares Einkommen zu. Danach erhalten die Haushalte keine Subventionen mehr. Die Kosten für Kinderbetreuung nehmen dann gemessen am zusätzlichen Einkommen ab (degressiver Verlauf). Dennoch bleibt bei diesen Haushalten am Schluss unter dem Strich Geld übrig. Wenn man noch bedenkt, dass ein Paar vielleicht 15 Jahre der 45 Jahre Erwerbsarbeit Kinder zu versorgen hat, so relativiert sich das Problem weiter. Denn wer während der Kinderphase erwerbstätig war, hat über das ganze Leben gesehen einen höheren Lohn (Berufserfahrung u.a.). 
</p><p>Wer sich daran stört, dass die Subventionen mit steigendem Einkommen sinken, muss eine familienexterne Kinderbetreuung verlangen, die kostenlos und für alle zugänglich ist. Wie das bei der Schule bereits der Fall ist. Darüber wäre auch nachzudenken. Vermutlich wird sich die Schweiz in Zukunft so organisieren.</p>]]></content:encoded><category>Finanzen und Steuerpolitik</category><category>Verteilung</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-913</guid><pubDate>Mon, 12 Nov 2012 11:07:00 +0100</pubDate><title>74 Prozent für die Erbschaftssteuer</title><link>https://www.sgb.ch/themen/wirtschaft/detail/74-prozent-fuer-die-erbschaftssteuer</link><description>Erbschaftssteuer-Initiative</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">40 Milliarden Franken werden in der Schweiz jedes Jahr vererbt. Der Grossteil davon steuerfrei. Das soll sich ändern: 74 Prozent der Bevölkerung sprechen sich für eine Besteuerung von Millionenerbschaften aus.</p><p>Dass jedes Jahr Vermögenswerte in zweistelliger Milliardenhöhe unversteuert vererbt werden, ist alarmierend. Während Herr und Frau Schweizer jeden Tag ins Büro oder auf die Baustelle gehen und ihr Einkommen brav versteuern, leben die Millionenerben in ihrer eigenen Welt: Für ihren Reichtum haben sie keinerlei Leistung erbracht – und versteuern mussten sie ihn obendrein auch noch nicht. 
</p><h3>Bevölkerung will Erbschaftssteuer</h3><p>Davon hat die Bevölkerung nun offensichtlich die Nase voll. Laut einer kürzlich von den Gewerkschaften Unia, ver.di (D) und GPA dip (A) veröffentlichten repräsentativen Umfrage sprechen sich in der Schweiz 74 Prozent der Bevölkerung für eine Steuer auf Millionenerbschaften aus. Genau dieselbe Forderung stellt auch die Erbschaftssteuer-Initiative: Bei einer Erbschaft oder Schenkung sollen Vermögensteile über 2 Millionen Franken mit einem Pauschalsatz von 20 Prozent besteuert werden. Geschont werden dabei sowohl das Einfamilienhaus als auch der Familienbetrieb.
</p><p>Zur Kasse gebeten werden hingegen die reichsten der Reichen. Sie sollen nicht weiter ihre Vermögen von Generation zu Generation weiterschieben können, ohne dass die Gesellschaft etwas davon zurück erhält. So sollen jährlich 3 Milliarden Franken zusammenkommen – in Zukunft sogar noch mehr, weil die Reichsten immer mehr Vermögen anhäufen und vererben.
</p><h3>Ein Teil für die Kantone, zwei Teile für die AHV</h3><p>Diese 3 Milliarden Franken sollen den Kantonen und der AHV zugutekommen. Die Kantone werden mit einem Drittel der Einnahmen dafür entschädigt, dass die Erbschaftssteuer künftig nicht mehr Sache der Kantone ist. Für die meisten Kantone bedeutet das dringend benötigte Mehreinnahmen, denn viele Kantone haben ihre Erbschaftssteuer unlängst dem Steuerwettbewerb geopfert. Die Zusatzerträge für die Kantone kämen gerade richtig in einer Zeit, wo aufgrund der verfehlten Finanzpolitik der Bürgerlichen ein Sparpaket das nächste jagt.
</p><p>Die restlichen zwei Drittel – vorderhand also etwa 2 Milliarden Franken – sind für die AHV bestimmt. Sie würden zusätzlichen finanziellen Spielraum schaffen, der für dringend nötige Rentenanpassungen genutzt werden könnte. Denn entgegen dem gerne bemühten Klischee sind längst nicht alle Rentnerinnen und Rentner auf Rosen gebettet – im Gegenteil: Viele von ihnen kommen mit ihren Renten mehr schlecht als recht über die Runden.
</p><h3>Erbschaftssteuer für AHVplus</h3><p>Bereits für Anfang 2013 plant der SGB deshalb die Lancierung einer Volksinitiative AHVplus. Sie soll die Renten dort erhöhen, wo sie am bittersten fehlen und damit die AHV ihrem Verfassungsauftrag – der Erhaltung des gewohnten Lebensstandards – wieder näher bringen.
</p><p>Doch bevor es an dieses nächste grosse Projekt gehen kann, steht der Endspurt der Erbschaftssteuer-Initiative an. Noch braucht es 25‘000 Unterschriften, damit das Volksbegehren im Februar 2013 eingereicht werden kann. Vom 22.-24. November finden deshalb in der ganzen Schweiz noch einmal gemeinsame Sammelaktionen der SGB-Gewerkschaften und ihrer Initiativpartner statt. 
</p><p>Die Bevölkerung hat klar gemacht, dass sie die Erbschaftssteuer will. Nun ist es an uns, ihrer Forderung eine Stimme zu geben.</p>]]></content:encoded><category>Finanzen und Steuerpolitik</category><category>AHV</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-904</guid><pubDate>Thu, 01 Nov 2012 17:28:00 +0100</pubDate><title>Geld ist genug da</title><link>https://www.sgb.ch/themen/gewerkschaftspolitik/detail/geld-ist-genug-da</link><description>14. November, Europäischer gewerkschaftlicher Aktionstag</description><content:encoded><![CDATA[<p><a href="http://www.geld-ist-genug-da.eu/uploads/media/Veranstaltungen_in_der_CH.pdf" target="_blank" class="linkicon" rel="noreferrer">Aktuelle Übersicht über die Veranstaltungen der Aktionswoche der Unia</a></p><p class="lead">Der Europäische Gewerkschaftsbund hat den 14. November zum europaweiten Aktionstag für Arbeit und Solidarität ausgerufen. In Spanien, Portugal, Griechenland, Malta und Zypern wehren sich die Gewerkschaften an diesem Tag mit einem Generalstreik gegen die desaströse Abbaupolitik. In den deutschsprachigen Ländern kommt es während der ersten Novemberhälfte zu den Aktionswochen „Geld ist genug da“.</p><p>„Die Sparpolitik führt in die Sackgasse. Sie bedeutet wirtschaftliche Stagnation, gar Rezession. Folge: das Wachstum bricht ein, die Arbeitslosigkeit steigt massiv an. Lohnabbau und Schnitte in die sozialen Schutznetze bedrohen das europäische Sozialmodell. Sie verstärken soziale Ungleichheiten und Ungerechtigkeiten.“ So beginnt der Europäische Gewerkschaftsbund (EGB) seinen Aufruf für den 14. November. Sein Vorstand hat am 17. Oktober beschlossen, diesen Tag zum europaweiten Aktionstag gegen die blinde Sparwut auszurufen. An diesem Tag soll den Regierenden von Reykjavik bis La Valletta, von Helsinki bis Lissabon klar gemacht werden, dass jetzt die Zeit reif ist für die Wende, für einen europäischen Sozialvertrag.
</p><p>Wiewohl die Lage je nach Staat verschieden sein mag: Ein Muster dominiert beinahe überall. Es sind die einfachen Leute, die die Krise bezahlen sollen, mit Lohn- und Sozialabbau – die Reichen und die Superreichen dagegen werden geschont. Der EGB fordert deshalb nicht nur Massnahmen für eine nachhaltige jobintensive Wirtschaft und eine gerechte Verteilung; es sollen auch Finanztransaktionen neu besteuert, die Steuerflucht bekämpft, die Unternehmen europaweit &nbsp;einheitlich minimal besteuert, die GAV und die sozialen Grundrechte respektiert werden.
</p><h3>Generalstreik in 5 Staaten</h3><p>Im Süden Europas ist die Lage äusserst schlimm. Sparpaket reiht sich an Sparpaket. Die Arbeitslosigkeit erreicht Dimensionen, die teils gar die Dreissiger-Depression übersteigen. Deshalb überrascht es nicht, dass Spanien, Portugal, Griechenland, Malta und Zypern an diesem 14. November zum härtesten Mittel gegen die verheerende Politik greifen: zum Generalstreik. Während 24 Stunden soll das wirtschaftliche Leben lahmgelegt werden. In Spanien etwa ist es in der Nach-Franco-Ära, also seit über 30 Jahren, das erste Mal, dass in einem gleichen Jahr zwei Mal zu einem Generalstreik aufgerufen wird. Die vereinten spanischen Gewerkschaften brandmarken zum ersten die Arbeitsmarkt-„Reformen“ der Regierung Rajoy, welche Unternehmens-Verträge auf Kosten der Branchen-Verträge stärkt und dabei den Arbeitgebern mehr Freiraum zubilligt als den Arbeitnehmenden. Die Folge sind massiv zunehmende Massenentlassungen. Zum zweiten bekämpfen sie den unverfrorenen Abbau in Gesundheit, sozialer Unterstützung und Erziehung sowie den Lohnabbau und die Überwälzung neuer steuerlicher Lasten vor allem auf kleine Einkommen. 
</p><h3>„Geld ist genug da“</h3><p>In den deutschsprachigen Ländern konzentriert sich der gewerkschaftliche Protest nicht bloss auf den 14. November. Vom 1. bis zum 14. November finden länderübergreifende gewerkschaftliche Aktionswochen statt, die unter dem Motto „Geld ist genug da. Zeit für Gerechtigkeit“ stehen<a href="file:///C:/Users/kism/AppData/Local/Microsoft/Windows/Temporary%20Internet%20Files/Content.Outlook/EVNU8TWR/121101_EA_14%20NOV.docx#_ftn1" target="_blank" name="_ftnref1">[1]</a>. Für die Schweiz sind bis heute rund 20 Aktionen bekannt, an denen – oft unter Teilnahme von Gewerkschafter/innen aus Südeuropa – diskutiert wird, wie ein sozialer Ausweg aus der Krise zu finden wäre. Die Richtung dabei ist klar: Ein Flugblatt der Unia weist darauf hin, dass den 10 Billionen Euro Schulden in Europa 27 Billionen Euro private Vermögen gegenüberstehen. Deshalb sind „hohe Einkommen, Vermögen, Erbschaften und Finanzmarktgeschäfte endlich fair zu besteuern.“ Gleichzeitig sind in der Schweiz im gleichen Rahmen auch weitere dezentrale Aktionen, etwa für die Einführung der Solidarhaftung oder gegen kantonale Sparprogramme geplant. Entsprechende Manifestationen sind bis heute in St. Gallen (15. November) und in Luzern (24. November) bekannt.
</p><h3>Keine Unternehmenssteuergeschenke</h3><p>„Wenn Europa ein Paradies für Millionäre ist, dann ist die Schweiz der siebente Himmel“, so bewertete Unia-Co-Präsident Andi Rieger vor den Medien anlässlich der Präsentation dieser Aktionswoche die aggressive Rolle der Schweiz im europäischen Steuerwettbewerb. Nach der Unternehmenssteuer-Reform II, „einem neuen, klaffenden Fluchtloch“, das nur den Reichen nütze, solle nunmehr die Unternehmenssteuer in der Schweiz generell auf 15% heruntergedrückt werden. Das zeigt: Die Schweiz ist ein Teil des europäischen Problems. - Eine Politik für soziale Gerechtigkeit und korrekte Verteilung aber ist der Schlüssel zu dessen Lösung.
</p><p>&nbsp;</p><p>Mehr Informationen:<br><a href="http://www.geld-ist-genug-da.eu/" target="_blank" class="linkicon" rel="noreferrer">http://www.geld-ist-genug-da.eu</a></p>]]></content:encoded><category>International</category><category>Verteilung</category><category>Finanzen und Steuerpolitik</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-898</guid><pubDate>Fri, 19 Oct 2012 14:19:00 +0200</pubDate><title>Schluss mit Steuerprivilegien für Multimillionäre</title><link>https://www.sgb.ch/themen/wirtschaft/detail/schluss-mit-steuerprivilegien-fuer-multimillionaere</link><description>Initiative eingereicht</description><content:encoded><![CDATA[<p>Die Alternative Linke – La Gauche- La Sinistra (AL), die SP Schweiz, der Schweizerische Gewerkschaftsbund und die Unia haben gemeinsam die eidgenössische Volksinitiative „Schluss mit den Steuerprivilegien für Millionäre (Abschaffung der Pauschalbesteuerung)“ eingereicht. Für die von der Alternativen Linken lancierte Initiative wurden von den beteiligten Organisationen insgesamt über 120'000 Unterschriften gesammelt. Davon wurden über 103‘000 beglaubigte Unterschriften bei der Bundeskanzlei eingereicht.
</p><p>Die Initiative will das skandalöse Steuerprivileg der Pauschalbesteuerung ausländischer Millionärinnen und Millionäre schweizweit abschaffen. Heute müssen diese statt ihrem effektiven Einkommen und Vermögen bloss einen Pauschalbetrag (bisher den fünf-, neu den siebenfachen Mietwert ihrer Wohnung) als Einkommen versteuern, sofern sie hier keine Erwerbstätigkeit ausüben. Zurzeit profitieren 5'500 Superreiche von diesem Dumping-Angebot. Unter ihnen finden sich eine wachsende Zahl von Business-Nomaden und Schein-Erwerbslosen wie etwa Ingvar Kamprad oder Viktor Vekselberg, die ihre weltweiten Firmenkonglomerate von hier aus managen.
</p><p>Die Initiantinnen und Initianten fordern gleiche Spielregeln für alle: jeder soll Steuern nach seiner wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit zahlen. Die Pauschalbesteuerung verletzt die Rechtsgleichheit und untergräbt die Steuermoral. An dieser grundsätzlichen Ungerechtigkeit vermögen auch die vom Parlament beschlossenen kosmetischen Verschärfungen beim Pauschalsteuer-Tarif nichts zu ändern.
</p><p>Dass sich mehr Steuergerechtigkeit durchaus auszahlen kann, hat das Beispiel Zürich gezeigt. Die angedrohte komplette Abwanderung der Pauschalbesteuerten hat nicht stattgefunden: rund die Hälfte ist geblieben. Unter dem Strich nimmt das Steueramt von den Verbliebenen mehr Steuern ein als von allen Profiteuren gesamthaft zuvor.
</p><p>Nachdem bereits eine Reihe von Kantonen (ZH, SH, AR, BS, BL) eine Abschaffung der Pauschalbesteuerung beschlossen hat, drängt sich eine Abschaffung auf gesamtschweizerischer Ebene immer mehr auf. Damit kann auch dem Steuer-Tourismus pauschalbesteuerter Millionäre und der interkantonalen Schmuddel-Konkurrenz Einhalt geboten werden, die bei der Abschaffung in einzelnen Kantonen drohen.
</p><h5>Auskünfte</h5><p>&nbsp;</p><ul><li>Niggi Scherr (AL) 044 241 77 18</li><li>Fred&nbsp;Charpié (La Gauche) 078 892 73 74</li><li>Pierre Vanek (SolidaritéS) 079 664 74 44</li><li>Susanne Leutenegger Oberholzer (SP) 079 673 01 03</li><li>Andreas Rieger (Unia) 079 468 66 22<a name="_GoBack"></a>.</li></ul><p>&nbsp;</p>]]></content:encoded><category>Finanzen und Steuerpolitik</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-885</guid><pubDate>Fri, 12 Oct 2012 14:47:00 +0200</pubDate><title>Keine weiteren Steuergeschenke für Unternehmen!</title><link>https://www.sgb.ch/themen/wirtschaft/detail/keine-weiteren-steuergeschenke-fuer-unternehmen</link><description>Unternehmensbesteuerung</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Wegen des Streits mit der EU um die Steuerdumping-Praktiken der Schweiz plant die Genfer Kantonsregierung ein 457 Millionen schweres Steuergeschenk für Unternehmen: Künftig sollen alle in Genf angesiedelten Unternehmen einen einheitlichen Steuersatz von 13 Prozent bezahlen. Auch die Kantone Basel und Zürich liebäugeln mit solch drastischen Steuersenkungen. Dieses Steuerdumping muss gestoppt werden, denn die Zeche bezahlt die Bevölkerung.&nbsp;</p><p>In der Schweiz können ausländische Firmen, die das Gros ihres Umsatzes ausserhalb der Schweiz erwirtschaften, von einem international konkurrenzlos tiefen Steuerklima profitieren. Sie bezahlen dabei weniger Steuern als Firmen, die ihr Geschäft hauptsächlich in der Schweiz machen. Die grosse Mehrheit der Unternehmen zahlt in der Schweiz einen Gewinn-Steuersatz von etwa 23 Prozent. Eine kleine, privilegierte Minderheit hingegen zahlt je nach Kanton nur einen Satz von 11 Prozent. Einzig Hong Kong kennt noch tiefere Unternehmenssteuersätze.
</p><h3>Unlauterer Steuerwettbewerb</h3><p>Aus Sicht der EU betreibt die Schweiz mit diesem System unlauteren Wettbewerb. Die EU fordert, dass die steuerrechtlichen Spezialregelungen aufgegeben und die im Ausland erzielten Gewinne gleich besteuert werden wie jene im Inland. Ein grosser Nutzniesser dieser Politik ist vor allem der Kanton Genf. Gemäss einer Mitte Oktober präsentierten Studie des Lausanner Universitätsinstituts Créa gibt es in Genf 945 Firmen mit speziellem Steuerstatut. Dazu kommen 136 mit ihnen verbundene Firmen. Die hauptsächlich im Handel – vor allem im Rohstoffhandel – tätigen Firmen mit ihren knapp 20‘000 Angestellten zahlen rund eine Milliarde Gewinnsteuern an Kanton und Gemeinden sowie 640 Millionen an den Bund.
</p><p>Damit diese Firmen nicht abwandern, will die Genfer Regierung den Unternehmenssteuersatz generell auf 13 Prozent senken (auch für Schweizer Firmen, die bislang um die 24 Prozent zahlen). Diese Steuersenkung für das Gros der Genfer Firmen würde beim Kanton und den Gemeinden laut Studie zu einem Steuerausfall von 457 Millionen Franken führen. Um dies zu finanzieren, verlangt Genf die Unterstützung durch den Bund.
</p><p>Aufgeschreckt durch die Studie aus Genf preschten auch die Kantone Basel und Zürich vor und dachten laut über eine Senkung der Unternehmenssteuern nach. Die Zürcher Regierung bezifferte den so verursachten Steuerausfall auf 350 Millionen Franken, die Basler Regierung nannte keine konkreten Zahlen.
</p><h3>Unnötige Steuergeschenke in Milliardenhöhe</h3><p>Der Schweizerische Gewerkschaftsbund (SGB) kritisiert diese Pläne. Sollten sie realisiert werden und Schule machen, würde das in der gesamten Schweiz zu Steuerausfällen von mehreren Milliarden führen. Eine generelle Senkung der Unternehmenssteuern kann sich die Schweiz nicht leisten und ist ein volkswirtschaftlicher Unsinn: Die Zentren würden geschwächt, der Service Public würde abgebaut und die Infrastruktur vernachlässigt. Bereits jetzt werden in zahlreichen Kantonen Sparmassnahmen vorbereitet. Damit ist klar: Der Beitrag der Unternehmen an die Finanzierung der öffentlichen Dienstleistungen darf nicht weiter sinken. Sonst muss die Bevölkerung die Zeche über höhere Steuern bezahlen oder schlechtere staatliche Leistungen hinnehmen.
</p><p>Eine Studie des SGB zeigt, dass die Schweiz auf die auch von Economiesuisse propagierte generelle Steuersenkung verzichten kann. Nur Genf, vermutlich auch die Waadt und Basel-Stadt sind stark betroffen. Insgesamt sollten die Folgen der Anpassung an die EU-Forderungen in der Schweiz aber verkraftbar bleiben, da nur ein überschaubarer Teil der Firmen abwandern würde. Denn im weltweiten Vergleich sind die Unternehmenssteuern in der Schweiz auch ohne die Sondersätze für Spezialgesellschaften tief. Für Genf, eventuell die Waadt und Basel-Stadt, die bei der Aufgabe der Dumping-Sätze einen Teil des Steuersubstrats verlieren würden, müssten im Rahmen des Finanzausgleichs Lösungen gesucht werden.
</p><p>Angesichts der schwachen Datenlage über Umfang und Bedeutung der tiefen Unternehmenssteuern für Spezialgesellschaften muss der Bund aber nun zuerst eine sorgfältige Analyse vornehmen. Erst dann kann über die zu treffenden Massnahmen entschieden werden.
</p><h3>Mehr Fairness anstatt noch mehr Steuerdumping</h3><p>Schon jetzt ist aber klar, dass sich die Schweiz eher an den internationalen Bestrebungen für faire Steuersysteme beteiligen sollte, als die Unternehmenssteuer-Spirale weiter nach unten zu drehen. Fairness ist im Interesse aller Staaten, auch der Eidgenossenschaft. Denn die Schweiz ist selber ein Opfer von Dumping-Praktiken anderer Länder. Bekannt sind etwa die tiefen Besteuerungen von Erträgen aus immateriellen Gütern in den Benelux-Ländern. Dabei werden auf Lizenz- und oder Patenterträgen nur null bis sieben Prozent Gewinnsteuern erhoben, während es auf üblichen Erträgen bis zu 30 Prozent sind.</p>]]></content:encoded><category>Finanzen und Steuerpolitik</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-884</guid><pubDate>Wed, 03 Oct 2012 11:31:00 +0200</pubDate><title>Dossier Nr. 91: Unternehmen müssen Steuern zahlen - Steuergeschenke für Firmen sind volkswirtschaftlich falsch</title><link>https://www.sgb.ch/themen/wirtschaft/detail/dossier-nr-91-unternehmen-muessen-steuern-zahlen-steuergeschenke-fuer-firmen-sind-volkswirtschaftlich-falsch</link><description>Unternehmensbesteuerung</description><content:encoded><![CDATA[<h5>Zusammenfassung </h5><p>Auch Unternehmen müssen Steuern zahlen. Denn sie brauchen die öffentlichen Dienstleistungen (Infrastruktur, Bildung, Rechtssicherheit usw.) ebenso wie die Privathaushalte. Im Föderalismus gilt das erst recht. Ohne Unternehmenssteuern kämen die wirtschaftlichen Zentren in Finanznöte. Denn Steuern würden nur noch in den Wohngemeinden und –kantonen bezahlt. Ausländische Aktionäre von Schweizer Firmen wären sogar subventioniert. Der Schweizer Staat würde ihren Unternehmen die Infrastruktur (fast) steuerfrei zur Verfügung stellen. Indirekt könnten auch reiche Privathaushalte ihre Steuerbelastung senken. Wenn die Unternehmenssteuern tief sind, können sie Unternehmungen ihr Vermögen in Firmen auslagern um Steuern zu sparen. Weil die Schweiz keine Kapitalgewinnsteuer hat, können sie die Gewinne später bei einem Verkauf steuerfrei in ihr Privatvermögen verschieben.
</p><p>Die Schweiz hat bereits seit Langem weltweit tiefste Unternehmenssteuern. Mit weiteren Senkungen kann sie sich gegenüber anderen Wirtschaftsstandorten nicht besser stellen. Im Gegenteil drohen die negativen Auswirkungen zu überwiegen: Wegen den Steuerausfällen werden die Zentrumskantone weniger volkswirtschaftlich notwendige Investitionen in Infrastruktur, Bildung, Sicherheit usw. tätigen können. Das kann die Schweiz Wohlstand und Arbeitsplätze kosten. Die Ergebnisse der wirtschaftswissenschaftlichen Forschung sind selbst für Länder mit hohen Unternehmenssteuern nicht eindeutig. Ob Unternehmenssteuersenkungen aber tatsächlich zu mehr Arbeitsplätzen und Investitionen führen, ist höchst umstritten. Wahrscheinlich sind primär finanzielle Reaktionen auf die Unternehmenssteuersenkungen, etwa die Verschiebungen von Einkommenssteuersubstrat zu Unternehmenssteuersubstrat und Gewinnverschiebungen, ohne dass es dabei zur Verlagerung von substanziellen wirtschaftlichen Tätigkeiten kommt. Die Schweizer Unternehmen werden vor allem durch Arbeitskräftemangel und ungenügende Nachfrage nach ihren Produkten in ihrer Geschäftstätigkeit behindert. Das zeigen Umfragen bei den Firmen. Die Steuerbelastung ist kein Problem. &nbsp;
</p><p>Trotzdem ist die Besteuerung der Unternehmen in den letzten zehn Jahren unter massiven Druck geraten. 1998 schaffte der Bund mit der Unternehmenssteuerreform I die progressiven Gewinnsteuersätze und die Kapitalsteuer ab. Angetrieben von kleineren Kantonen mit unbedeutenden Unternehmenssteuereinnahmen senkten in den letzten Jahren die Kantone die Kapital- und die Gewinnsteuern um teilweise über sechzig Prozent. Das Gefälle in den kantonalen Steuersätzen hat sich deutlich verstärkt. Die kantonalen Steuersenkungen haben sich nicht gelohnt. Für diese Jahre gilt: Je mehr ein Kanton seine Unternehmenssteuern senkte, desto weniger stark nahmen seine Unternehmenssteuereinnahmen zu. 
</p><p>Die Unternehmenssteuersenkungen sind aber nicht nur von ungewissem Nutzen, sie bergen auch grosse Gefahren. </p><ul><li>Zwischen den Kantonen entsteht ein gefährliches Ungleichgewicht: Die kleinen Kantone senken ihre beinahe bedeutungslosen Unternehmenssteuern, während die grossen Kantone unter Druck geraten, weil sie die Kosten für den Service public und die Infrastruktur des Standorts Schweiz stemmen müssen. Gerade Gewinnverschiebungen innerhalb der Schweiz führen zu einer „Trittbrettfahrermentalität“: die Infrastruktur der Zentren ist den Unternehmen willkommen, ihre Gewinne verschieben sie dagegen lieber in einen Tiefsteuerkanton. Mit dem steigenden Gefälle der Unternehmenssteuern in den einzelnen Kantonen verschärft sich dieses Problem. Zudem alimentieren die Zentren via NFA die Steuersenkungen der Kleinkantone.</li><li>Durch die Senkung der Unternehmenssteuern geraten auch die Spitzensteuersätze der Einkommenssteuer unter Druck. Entweder werden gleichzeitig die Einkommenssteuern gesenkt, womit auch hier Einnahmeausfälle sowie eine schwächere Progression drohen. Oder aber der Steuerspreizungseffekt zwischen Unternehmenssteuern und Einkommenssteuern vergrössert sich, womit durch eine Verschiebung von Einkommen in eine Gesellschaft ein Steuerschlupfloch genutzt werden kann. Gleichzeitig führen Senkungen der Unternehmenssteuer tendenziell zu einem Anstieg der indirekten Steuern (Loretz 2008). Insgesamt entlastet dies das Kapitaleinkommen auf Kosten des Lohneinkommens. Das benachteiligt die tiefen und mittleren Einkommen.</li><li>Die EU akzeptiert die Ungleichbehandlung von in- und ausländischen Erträgen sowie die Steuerbefreiung von Nichtbeteiligungserträgen bei Holdinggesellschaften nicht mehr. Eine Anpassung ist für die Schweiz unumgänglich, dies könnte aber den Steuerwettbewerb nochmals stark verschärfen. Eine Analyse über die Auswirkungen einer Abschaffung der Steuerprivilegien gibt es nicht. Trotzdem machen Bund und Kantone mit Schreckszenarien über die Abwanderung von Unternehmen Druck für eine „Jahrhundert-Steuersenkung“ bei der Gewinnsteuer. Über die Unternehmenssteuerreform III sollen die Kantone vom Bund Milliardenbeträge erhalten, um ihre Steuern stark senken zu können. Es ist zu befürchten, dass das am Schluss die Normalverdienenden zahlen müssen. Wirtschaftlich ist das Unsinn. In Zürich erhielten dann beispielsweise die grossen Banken und Versicherungen überflüssige Steuererleichterungen von bis zu einem Drittel.</li><li>Die Schweiz ist selber Opfer von internationalem Steuerdumping – insbesondere innerhalb von multinationalen Unternehmen. Doch diese Tatsache ist noch nicht ins politische Bewusstsein gedrungen. Man versucht die eigenen Steuerprivilegien krampfhaft zu verteidigen, statt die internationalen Bestrebungen für eine faire Besteuerung zu unterstützen.</li></ul><p>Die massiven Unternehmenssteuersenkungen der letzten Jahre bedrohen den Wirtschaftsstandort Schweiz also mehrfach. Den Zentren drohen die Mittel zu fehlen, die sie für die Finanzierung wesentlicher Stärken des Wirtschaftsstandortes Schweiz benötigen. Der SGB schlägt deshalb Folgendes vor:</p><ul><li>Die Unternehmen sollen sich auch in Zukunft angemessen an den Kosten zur Erbringung von staatlichen Leistungen beteiligen. Denn diese Leistungen sichern letztlich die Investitionen und die Schaffung von guten Arbeitsplätzen in der Schweiz. Auf Bundesebene gilt es deshalb, eine breite Erfassung des Steuersubstrates sicher zu stellen. Aufgrund der höheren Mobilität der Unternehmensgewinne gegenüber den tatsächlichen Arbeitsplätzen und den Einkommen der natürlichen Personen wäre eine Verlagerung der Gewinnbesteuerung von den Kantonen und Gemeinden zum Bund sinnvoll. Das könnte durch eine moderate Anhebung der Gewinnsteuern auf Bundesebene, zum Beispiel von 8.5 auf 11 Prozent, erreicht werden. Die Mehreinnahmen können durch einen höheren Kantonsanteil an den Unternehmenssteuereinnahmen des Bundes bzw. über den Soziodemografischen Lastenausgleich (SLA ) an die Kantone zurückfliessen, um eine bessere Abgeltung der Zentrumslasten im Zusammenhang mit wichtigen Leistungen für den Standort Schweiz sicher zu stellen.</li><li>Der volkswirtschaftlich ungesunde Steuerwettbewerb muss über eine auf Bundesebene festgelegte, starke Untergrenze der kantonalen Steuersätze eingeschränkt werden. Das verhindert, dass den Zentrumskantonen die Mittel für wirtschaftlich wichtige Investitionen fehlen.</li><li>Der „Steuerstreit“ mit der EU muss gelöst werden. Dazu ist die Sonderbehandlung von Holdings, Domizil- und Gemischten Gesellschaften vollumfänglich abzuschaffen (StHG Art. 28 Abs. 2-4 streichen). Statt Schreckszenarien zu kolportieren muss der Bund endlich eine seriöse Analyse über die Auswirkungen einer Abschaffung der Steuerprivilegien vorlegen. Diese kann zeigen, dass die Auswirkungen für die Kantone mit Ausnahme von Genf möglicherweise wirtschaftlich ohne weiteres tragbar sind. Grosse Unklarheiten gibt es in Bezug auf die Situation in den Kantonen Basel-Stadt und Waadt. Selbst wenn ein Teil der heute privilegierten Firmen ins Ausland abwandert, werden die Ausfälle dadurch kompensiert, dass die verbleibenden ihre Gewinne voll versteuern müssen. Gibt es Verlagerungen in Tiefsteuerkantone, dürften die Zentrumskantone mehr Mittel aus der NFA erhalten. Diese Wirkung kann durch einen Ausbau des Soziodemografischen Lastenausgleichs SLA noch verstärkt werden. Beim Bund können allfällige Steuerausfälle durch eine Ausweitung des Steuersubstrats (Einschränkung des Kapitaleinlageprinzips, weniger Verlustvorträge u.a.) kompensiert werden. Indem längere Übergangsfristen vorgesehen werden, können sich die Kantone auf die neuen Rahmenbedingungen einstellen.</li><li>Die Schweiz sollte an solchen internationalen Bestrebungen für eine faire Unternehmensbesteuerung partizipieren und eine solche fordern. Dabei ist eine Eindämmung der internationalen Gewinnverschiebungen zu Steuerzwecken innerhalb von Unternehmen anzustreben. Unternehmenssteuern sind grundsätzlich dort zu bezahlen, wo die Wertschöpfung durch die Unternehmen stattfindet und dem Staat die damit verbundenen Kosten für öffentliche Leistungen anfallen. Eine Ungleichbehandlung von verschiedenen Gewinnen innerhalb eines Landes – wie zum Beispiel besonders mobilen Erträgen auf immateriellen Gütern oder im Ausland erwirtschafteten Gewinnen – ist dabei schädlich und international zu unterbinden.</li></ul><p>Mit solchen oder ähnlichen Massnahmen ist sichergestellt, dass sich die Unternehmen in der Schweiz auch in Zukunft an den Kosten, der von ihnen beanspruchten staatlichen Leistungen beteiligen. Es wird ohne direkten Eingriff erreicht, dass sich der Steuerwettbewerb bei den Unternehmenssteuern in der Schweiz zukünftig in geordneten Bahnen bewegt und die wirtschaftlichen Zentren nicht unnötig unter Druck geraten. Zudem wird der Unternehmenssteuerstreit mit der EU beigelegt und die Schweiz kann international auf eine faire Besteuerung der Unternehmen hinarbeiten. Insgesamt bleibt die Schweiz auch in Zukunft für Unternehmen sehr attraktiv. Die Steuerbelastung bleibt im westeuropäischen Vergleich tief.&nbsp;</p>]]></content:encoded><category>Finanzen und Steuerpolitik</category><category>Verteilung</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-881</guid><pubDate>Tue, 02 Oct 2012 10:49:00 +0200</pubDate><title>&quot;Jahrhundert-Steuergeschenk&quot; wäre volkswirtschaftlich unsinnig</title><link>https://www.sgb.ch/themen/wirtschaft/detail/jahrhundert-steuergeschenk-waere-volkswirtschaftlich-unsinnig</link><description>Unternehmenssteuerreform III</description><content:encoded><![CDATA[<p>Die Unternehmenssteuerreform II verursacht viel höhere Steuerausfälle als vom Bundesrat vorausgesagt. Statt ein paar hundert Millionen fallen nun tatsächlich mehrere Milliarden weg. Dieses Steuerloch ist weder finanziell verdaut, noch politisch aufgearbeitet. Trotzdem fordern Economiesuisse, SVP, FDP, CVP und BDP – mit teilweiser Unterstützung des Bundesrats – erneut ein Milliarden-Steuergeschenk für Unternehmen.
</p><p>Einerseits wollen sie den Finanzplatz steuerlich privilegieren und die Stempelabgabe integral abschaffen. Kostenpunkt: 2,5 bis 3 Milliarden Franken für den Bund. Andererseits wollen sie die Gewinnsteuern für Unternehmen generell auf 15 Prozent senken, was allein bei den Kantonen und Gemeinden 4 bis 5 Milliarden Franken kosten würde. Diese Senkung begründen sie mit Forderungen der EU. Die Europäische Union verlangt, dass die Schweiz Steuerprivilegien für gewisse Firmen abschafft, weil sie den Wettbewerb verzerren und mit bestehenden Verträgen nicht vereinbar sind.
</p><p>Die von der Wirtschaft und den bürgerlichen Parteien angestrebte generelle Senkung des Gewinnsteuersatzes ist eine übertriebene Reaktion auf die EU-Forderungen. Obwohl der Bundesrat bislang keine Studie vorlegte zu den Auswirkungen eines Wegfalls der Steuerprivilegien, wird ein viel zu schwarzes Bild zu den wirtschaftlichen Folgen gezeichnet. Gemäss einer Untersuchung des Schweizerischen Gewerkschaftsbundes (SGB) wären diese überschaubar: Sie konzentrieren sich stark auf den Kanton Genf. Eventuell wären auch die Kantone Waadt und Basel-Stadt betroffen.
</p><p>Damit ist klar: „Eine generelle Steuersenkung für alle Unternehmen ist volkswirtschaftlicher Unsinn“, erklärte SGB-Ökonom Daniel Lampart am Dienstag vor den Medien. Die wirtschaftlichen Zentren würden bei der Finanzierung des Service Public und der Infrastruktur in Finanznöte geraten. Es geht deshalb nicht an, dass der Beitrag der Unternehmen an die Finanzierung der öffentlichen Dienstleistungen weiter sinkt. „Die Unternehmen müssen sich deshalb in Zukunft wieder angemessen an den Kosten der staatlichen Leistungen beteiligen. Die Kosten dürfen nicht nur oder immer stärker auf die natürlichen Personen abgewälzt werden“, sagte SGB-Präsident Paul Rechsteiner.
</p><p>Die Unternehmen haben weitere Senkungen gar nicht nötig: Seit Langem ist die Schweiz eines der Länder mit den tiefsten Unternehmenssteuern. Weitere Senkungen bringen nur Steuerausfälle in Milliardenhöhe. Es braucht im Gegenteil ein Umdenken in der Steuerpolitik. Die Schweiz muss sich den internationalen Bestrebungen gegen Steuerdumping anschliessen. Denn auch die Schweiz ist ein Opfer von Steuerparadiesen.
</p><h5>Auskünfte</h5><p>&nbsp;</p><ul><li>Daniel Lampart, Leiter SGB-Sekretariat, 079 205 69 11</li><li>Thomas Zimmermann, SGB-Kommunikation, 031 377 01 06 oder 079 249 59 74</li></ul><h5> Dokumente zur Medienkonferenz</h5><p>&nbsp;</p><ul><li>Votum von SGB-Präsident Paul Rechsteiner: &lt;media 639 - - "TEXT, 121002 PR USR, 121002_PR_USR.pdf, 90 KB"&gt;"Kein neuer Steuerbetrüg auf dem Buckel der Bevölkerung!"&lt;/media&gt;</li><li>Votum von SGB-Sekretariatsleiter Daniel Lampart: &lt;media 638 - - "TEXT, 121002 DL USR, 121002_DL_USR.pdf, 93 KB"&gt;"Sinnloses Milliardenloch bei den Unternehmenssteuern verhindern - für den Wohlstand der Schweizer Arbeitnehmenden"&lt;/media&gt;</li><li>Dossier 91: &lt;media 653&gt;Unternehmen müssen Steuern zahlen - Steuergeschenke für Firmen sind volkswirtschaftlich falsch&lt;/media&gt;</li></ul><p>&nbsp;</p>]]></content:encoded><category>Finanzen und Steuerpolitik</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-843</guid><pubDate>Mon, 27 Aug 2012 13:45:00 +0200</pubDate><title>Schlussspurt im Kampf gegen Steuerprivilegien für ausländische Bonzen</title><link>https://www.sgb.ch/themen/gewerkschaftspolitik/detail/schlussspurt-im-kampf-gegen-steuerprivilegien-fuer-auslaendische-bonzen</link><description>Kein Sonderregime, kein Steuerbschiss!</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">5500 topreiche Ausländer werden in der Schweiz heute pauschalbesteuert. Millardäre sparen so Millionen, Millionäre Zehntausende von Franken. Das ungerechte System stösst jedoch auf zunehmenden Widerstand der Kantone. Um die Pauschalbesteuerung in der ganzen Schweiz abzuschaffen, sammeln wir Unterschriften für eine Volksinitiative. Noch braucht es dazu aber einen gehörigen Effort. </p><p>Was haben Immer-Noch-Sänger Johnny Hallyday, Zuckerkönig Jean-Claude Mimran und Wieder-Rennfahrer Michael Schuhmacher gemeinsam? Sie leben wie 5500 andere Superreiche als Pauschalbesteuerte in der Schweiz und sparen so Millionen an Abgaben, die sie ihrem Staat schuldeten. Ursprünglich war die Pauschalbesteuerung nur als Lockvogel für vermögende ausländische Rentner gedacht. Heute wird allen Superreichen so hofiert – Geld stinkt ja nicht. Immer mehr Schein-Erwerbslose, versteckt hinter fadenscheinigen juristischen Konstruktionen, managen von der Schweiz aus ihre weltweiten Firmenkonglomerate und optimieren mächtig Steuern. Statt dem effektiven Einkommen und Vermögen wie alle normalen Menschen versteuern sie in der Regel bloss den fünffachen Mietwert ihrer Wohnung als Einkommen. Nur: die Mär, dass der Durchschnittliche ja auch profitiere, wenn der Superreiche sehr viel profitiere, beginnt immer weniger Durchschnittliche zu überzeugen... 
</p><h3>Zürcher Beispiel macht Schule</h3><p>Begonnen hat alles in Zürich. Im bevölkerungsreichsten Kanton ist die ungerechte Pauschalbesteuerung 2009 abgeschafft worden. Zwar sind dann wie angedroht viele zuvor so begünstigte Profiteure tatsächlich weggezogen. Die Zürcher Steuereinnahmen haben aber darunter nicht gelitten, denn die neuen Mieter der verlassenen Luxusvillen zahlen systemgerecht Steuern und machten den Verlust problemlos wett. Auch in Schaffhausen und Appenzell-Ausserrhoden wurden entsprechende Vorstösse vom Volk angenommen. Solche scheiterten dafür in Luzern, St. Gallen und im Thurgau. In beiden Basel ist die Abschaffung ein Thema im Parlament; in Genf, im Aargau und in Obwalden sind kantonale Volksinitiativen lanciert worden. Und in Bern wird am 23. September über eine von den Gewerkschaften und linksgrünen Parteien verantwortete Volksinitiative „Faire Steuern – Für Familien“ abgestimmt.
</p><h3>Harter Kampf in Bern</h3><p>Dieser bernische Kampf für eine gerechte Steuerbelastung und „gegen unhaltbare Privilegien und den Ausverkauf demokratischer Werte“ (Corrado Pardini) wirft hohe Wellen. Insbesondere Gemeinden aus dem Simmental und Saanenland – da liegt ein Ort namens Gstaad, wo sich Nerz und Diamant gute Nacht sagen – wirbeln mächtig Propagandastaub auf, um ihre Leute auf den Nein-Pfad zu bringen. So einseitig propagandistisch waren ihre Versammlungen, dass die Unia eine verwaltungsrechtliche Beschwerde dagegen einreichen musste. Unia wird zugunsten der Volksinitiative und für eine wirkliche Abstimmungsdiskussion in Gstaad, der Höhle des Löwen also, auch eine Demo durchführen. Rendez-vous im Palace-Dorf am 8. September…
</p><h3>Eidgenössische Volksinitiative kurz vor Torschluss</h3><p>Auch national dürfte die Pauschalbesteuerung bald einmal zur Disposition stehen. Die Alternative Liste Zürich hat, nunmehr unterstützt von der Unia, dem SGB und der SPS, eine eidgenössische Volksinitiative zur Abschaffung der Pauschalbesteuerung lanciert. Noch stehen die 100‘000 Unterschriften nicht ganz. Und es pressiert. Deshalb den Unterschriften-Bogen <a href="https://www.uss.ch/luss/unions-cantonales/argovie" class="internal-link">hier runterladen</a>, möglichst rasch unterschreiben, unterschreiben lassen – und zurücksenden!
</p><p><sup><sub>Bild: By Bryan Chan from Toronto, Canada (Johnny Hallyday) [CC-BY-SA-2.0 (http://creativecommons.org/licenses/by-sa/2.0)], via Wikimedia Commons</sub></sup></p>]]></content:encoded><category>Schweiz</category><category>Finanzen und Steuerpolitik</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-827</guid><pubDate>Tue, 10 Jul 2012 16:56:00 +0200</pubDate><title>Reichtum ohne Leistung endlich wieder besteuern!</title><link>https://www.sgb.ch/themen/wirtschaft/detail/reichtum-ohne-leistung-endlich-wieder-besteuern</link><description>Volksinitiative „Millionen-Erbschaften besteuern für unsere AHV“</description><content:encoded><![CDATA[<p>Jedes Jahr werden in der Schweiz rund 40 Milliarden Franken vererbt. Ein Grossteil dieser Erbschaften ist steuerfrei. So bleibt der Reichtum in den immer gleichen Händen. Hier setzt die Erbschaftssteuer-Initiative an.
</p><p>In der Schweiz besitzt das reichste Prozent der Bevölkerung gleich viel wie die restlichen 99%. Dieses reichste Prozent besitzt jedoch nicht nur viel, sondern gibt seinen Reichtum auch über Generationen weiter. So wird Reichtum zu einer Frage der Verwandtschaft anstatt der Leistung. Und nicht nur das: Während der Rest der Bevölkerung sein hart verdientes Einkommen versteuern muss, sind Erbschaften selbst in Millionen- und Milliardenhöhe oft Steuerfrei. Das begünstigt die Konzentration von Vermögen in der Hand einiger weniger noch zusätzlich. Es entsteht eine exklusive Kaste der Superreichen, welche sich immer stärker von der Gesellschaft abschottet.
</p><h3>Sinnvolle Ausgestaltung</h3><p>Die Erbschaftssteuer-Initiative fordert deshalb auf Bundesebene eine einheitliche Steuer von 20% auf alle Erbschaften über 2 Millionen Franken. Dadurch werden das Einfamilienhaus, die Familienbetriebe und KMU (zusätzliche Freigrenze und reduzierter Steuersatz) sowie die Bauernhöfe (steuerfrei) geschont. Die daraus resultierenden zusätzlichen Einnahmen von etwa 3 Milliarden Franken pro Jahr werden auf die Kantone (ein Drittel) und die AHV (zwei Drittel) aufgeteilt.
</p><p>Durch den Anteil für die Kantone werden diese dafür entschädigt, dass die Besteuerung von Erbschaften künftig Sache des Bundes ist. Der positive Nebeneffekt dabei: Die Erbschaftssteuer kann nicht mehr als Zunder im Feuer des entarteten Steuerwettbewerbs missbraucht werden.
</p><h3>Stärkung der AHV und grosse Chance für AHVplus</h3><p>Erbschaften fallen als Folge der gestiegenen Lebenserwartung meist erst im Rentenalter an. Um die AHV langfristig zu sichern und gleichzeitig die Prämien zahlende Generation zu entlasten, soll auch die Renten beziehende Generation mit der Erbschaftssteuer zur Finanzierung der AHV beitragen.
</p><p>Die Erbschaftssteuer würde der AHV jährlich etwa 2 Milliarden Franken Mehreinnahmen bescheren. Damit könnte nicht nur die zusätzliche Belastung durch die demographische Entwicklung aufgefangen werden. Die zusätzlichen Mittel wären auch eine mögliche Finanzierungsgrundlage für unser Modell AHVplus, welches tiefe und mittlere Renten anheben will.
</p><h3>Zwei Fliegen auf einen Streich</h3><p>Nicht zuletzt deshalb hat die Erbschaftssteuer-Initiative eine grosse Bedeutung für unsere Bewegung. Mit ihr können wir zwei wichtige Bereiche unserer Politik vereinen: den Kampf für mehr Verteilungsgerechtigkeit und die Sicherung und den Ausbau der AHV. Bisher sind gut 65‘000 Unterschriften zusammen. 
</p><h5>Unterschriftenbogen</h5><p>&nbsp;</p><p>Den Unterschriftenbogen gibt es hier zum Download: <a href="http://bit.ly/LzG3HY" target="_blank" rel="noreferrer">http://bit.ly/LzG3HY</a></p><p>&nbsp;</p>]]></content:encoded><category>Finanzen und Steuerpolitik</category><category>AHV</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-826</guid><pubDate>Tue, 10 Jul 2012 16:39:00 +0200</pubDate><title>Keine Extrawurst für die Reichsten!</title><link>https://www.sgb.ch/themen/wirtschaft/detail/keine-extrawurst-fuer-die-reichsten</link><description>Volksinitiative „Schluss mit den Steuerprivilegien für Millionäre“</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Reiche Ausländer können sich in der Schweiz pauschal besteuern lassen und so teilweise massiv Steuern sparen. Zürich und Schaffhausen haben es vorgemacht: Mit dieser Extrawurst muss endlich Schluss sein!</p><p>Sofern sie in der Schweiz offiziell nicht arbeiten, können ausländische Multimillionäre von der Pauschalbesteuerung profitieren. Statt dem effektiven Einkommen und Vermögen wie alle normalen Menschen müssen sie bloss einen Pauschalbetrag, in der Regel den fünffachen Mietwert ihrer Wohnung, als Einkommen versteuern. Zurzeit werden rund 5500 ausländische Millionäre pauschalbesteuert, darunter immer mehr Business-Nomaden und Schein-Erwerbslose, die ihre weltweiten Firmenkonglomerate von hier aus managen.
</p><p>Gerechte Steuern für alle
</p><p>Diese Privilegierung der ohnehin schon Privilegierten ist neoliberale Steuerlogik von vorgestern. Die Bevölkerung des Kantons Zürich erkannte dies bereits 2009 und schaffte diesen alten Zopf ab. Von den düsteren Prognosen der Rechtsbürgerlichen, welche vor massiven Steuerverlusten warnten, bewahrheitete sich keine. Im Gegenteil. Nachdem gut die Hälfte der Pauschalbesteuerten den Kanton Zürich nach dem Volksentscheid verliessen, wiesen die betroffenen Gemeinden sogar höhere Steuereinnahmen aus – es waren in die freigewordenen Villen und Herrenhäuser schnell neue und nicht minder gut betuchte Bewohnerinnen und Bewohner eingezogen.
</p><p>Das wird auch national funktionieren. Denn durch eine Schweiz weite Abschaffung der Pauschalbesteuerung fällt die Möglichkeit der Pauschalbesteuerten weg, einfach in den nächsten Kanton abzuwandern. Wer in der Schweiz leben und von ihren Vorzügen profitieren will, soll sich auch angemessen an ihrer Finanzierung beteiligen. Und sie werden es tun. Denn die Schweiz ist nicht nur wegen tiefen Steuern attraktiv.
</p><p>Auch bei dieser Initiative ist unser Engagement gefragt. Wer selber noch nicht unterschrieben hat, sollte das natürlich unbedingt noch nachholen und den Bogen am besten auch gleich noch bei den Kolleginnen und Kollegen zirkulieren lassen. Das ist wenig Aufwand für den Einzelnen oder die Einzelne, bringt aber in der Summe trotzdem schon viel.
</p><p>Den Unterschriftenbogen gibt es hier zum Download: <a href="http://bit.ly/O942NE" target="_blank" rel="noreferrer">http://bit.ly/O942NE</a></p>]]></content:encoded><category>Finanzen und Steuerpolitik</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-825</guid><pubDate>Fri, 06 Jul 2012 14:17:00 +0200</pubDate><title>Schweizer Millionäre auf dem Vormarsch</title><link>https://www.sgb.ch/themen/wirtschaft/detail/schweizer-millionaere-auf-dem-vormarsch</link><description>Global Wealth Report: Anteil der Millionäre 2011 um fast 6% gewachsen</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Der Club der Millionäre ist 2011 weltweit gewachsen während das weltweite Privatvermögen geschrumpft ist. Und der Club wird Multikulti: In China, Brasilien und Russland wächst die Zahl der Millionäre weiter – und massiv in der Schweiz. Zeit, die Privilegien der Millionäre zu stutzen.</p><p>Der Club der Millionäre ist 2011 zwar (nach einem Wachstum von über 8% im 2010) nur um knapp 1% gewachsen. In den angelsächsischen Ländern, Australien oder Indien hat er sogar Mitglieder verloren. Aber er wird dem Global Wealth Report 2012 zufolge Multikulti: In China, Brasilien und Russland wächst die Zahl der Millionäre weiter – und in der Schweiz. 2011 gab es in der Schweiz bereits 32.9 Dollar-Millionäre pro 1000 Einwohnern - ein Anstieg von fast 6% - und das mitten in der Krise.<br></p><h3>Grossteil der Rettungspakete landet bei Banken</h3><p>Nun ist der <a href="http://www.capgemini.com/services-and-solutions/by-industry/financial-services/solutions/wealth/worldwealthreport/" target="_blank" class="external-link-new-window" rel="noreferrer">Global Wealth Report von Capgemini</a> kein Verteilungs­bericht. Er dient der Anlageberatung. Die Höhe der Vermögen wird nach Weltregionen ausge­wiesen. Motto: Wohin ist das Kapital, das scheue Reh, geflüchtet. Im letzten Jahr wurde nur im Mittleren Osten – dank steigender Ölpreise – Geld angehäuft, weltweit verloren die Millionäre 1,7&nbsp;% ihres Vermögens.
</p><p>Erstaunlicherweise stand das kriselnde Europa neben der asiatisch-pazifischen Region mit gleichfalls 1,1&nbsp;% Vermögensverlust noch gut da. Europas Millionärsclub ist dabei sogar um 1,1&nbsp;% grösser geworden. Wie das? Offensichtlich haben sich die Rettungs­einsätze von Merkel &amp; Co. hier gelohnt. Ein Grossteil der Milliarden­pakete landet ja nicht bei den Griechen, sondern bei den Banken und ihren Anlegern, den Millionären.
</p><h3>Sinkende Nachfrage in Europa trifft Weltwirtschaft</h3><p>Trotzdem hat die Krise der Eurozone die Anleger im letzten Jahr verunsichert. Jetzt stellen ihre Berater unangenehme Fragen: Wie gehen Austeritätspolitik und Wachstum zusammen? Viele Investoren blieben „an der Seitenlinie“ und warteten auf klare Signale, dass die Eurozone den politischen Willen hat, Lösungen für die Gesundung der Volkswirtschaften der Krisenländer zu erarbeiten. Ihr Problem: Selbst bisher sichere Geldan­lagen wie die Staatsanleihen stabiler Länder werden nicht mehr als sicherer Hafen angesehen.
</p><p>Wie der G20-Gipfel Anfang dieser Woche gezeigt hat, ist die Eurokrise längst ein globales Problem. Auch der asiatisch-pazifische Raum, in 2011 erstmals die Region mit den meisten Millionären, war betroffen. Die exportorientierten Volkswirtschaften litten unter der sinkenden Nachfrage aus den EU-Staaten.
</p><h3>Trotz Krise wachsende Vermögen</h3><p>Auch wenn die Sparschweine der Reichen weltweit im Jahr 2011 nicht so stark zulegen konnten wie auch schon – es sind immer noch 42'000&nbsp;Mrd.&nbsp;Dollar drin. Genug Geld für die Lösung der globalen Herausforderungen ist also vorhan­den, könnte man meinen: für Investitionen in Zukunfts­felder, zur Schaffung von Arbeitsplätzen, zur Armuts­bekämpfung, für den Klimaschutz.
</p><p>Aber die gute Tat bringt nicht schnell genug Rendite – und abgeschöpft wird überall zu wenig. Darum ist klar: Her mit nennenswerten Vermögens- und Erbschaftssteuern, einem höheren Spitzensteuersatz und einer Finanztranskationssteuer in ganz Europa!
</p><p>&nbsp;</p><p><i>Mit Material vom <a href="http://www.dgb.de/" target="_blank" class="linkicon" rel="noreferrer">DGB</a></i></p>]]></content:encoded><category>Finanzen und Steuerpolitik</category><category>International</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-808</guid><pubDate>Tue, 19 Jun 2012 11:46:00 +0200</pubDate><title>Botschaft an die G20: Welt will Finanztransaktionssteuer</title><link>https://www.sgb.ch/themen/gewerkschaftspolitik/detail/botschaft-an-die-g20-welt-will-finanztransaktionssteuer</link><description>63% Weltweit wollen Beitrag von Spekulanten und Banken zur Wirtschaft</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Aus einer vom Internationalen Gewerkschaftsbund (IGB) in Auftrag gegebenen neuen Umfrage in 13 Ländern geht hervor, dass 63% der Befragten für eine Finanztransaktionssteuer (FTS) – häufig auch als Robin-Hood-Steuer bezeichnet – sind, um die Banken und Finanzinstitutionen dazu zu veranlassen, ihren Teil zur Krisenbewältigung beizutragen.</p><p>Die Gewerkschaften werden den Staats- und Regierungschefs die Umfrageergebnisse beim G20-Gipfel in Los Cabos vorlegen, damit die FTS wieder auf die G20-Agenda gesetzt wird. Der französische Staatspräsident François Hollande will das Thema beim ersten G20-Treffen seit seiner Wahl ebenfalls ansprechen.
</p><p>Die FTS genießt in den untersuchten G20-Ländern große Zustimmung (63%) und wird in den sechs an der Umfrage beteiligten EU-Ländern sogar noch stärker befürwortet (73%, 10 Prozentpunkte mehr als der globale Durchschnitt). Am Freitag werden die EU-Finanzminister tagen, um einen Beschluss über eine FTS auf EU-Ebene zu fassen: Jetzt wissen sie, dass die europäischen Wählerinnen und Wähler dafür sind.
</p><p>In den USA ist der Bekanntheitsgrad der FTS gering. Lediglich 17% der Befragten waren sich dieser Maßnahme bewusst, aber nach einer kurzen Erläuterung des Konzeptes sprachen sich 63% dafür aus, die Banken auf diese Weise einen Beitrag zur Gesellschaft leisten zu lassen.
</p><p>"Vier Jahre nach dem Beginn der Krise sind weltweit nahezu 210 Millionen Menschen arbeitslos, die Einkommen sinken und die meisten Menschen haben nicht genug Geld, um davon etwas sparen zu können. Durch die FTS würden 480 Millionen Euro in die globale Wirtschaft zurückfließen und Finanzspekulationen eingedämmt werden", erklärte IGB-Generalsekretärin Sharan Burrow.
</p><p>Die Wut und die Verärgerung darüber, dass internationale Banken und Großkonzerne finanziell nicht genug zur Bewältigung der globalen Finanzkrise beigetragen haben, wachsen. Nach Ansicht von 78% der Befragten sollten internationale Banken mehr zahlen, 77% würden Großkonzerne stärker zur Kasse bitten.
</p><p>"Die Zeit der Untätigkeit muss jetzt endlich ein Ende haben", sagte Michael Sommer, DGB-Vorsitzender und Präsident des Internationalen Gewerkschaftsbundes, am Montag in Berlin zu den Ergebnissen der Internationalen Gewerkschaftsumfrage.
</p><p>"Die Umfrage zeigt, dass die Menschen ein klares Gespür für Gerechtigkeit haben. Zu Recht brandmarken sie die Handlungsunwilligkeit der Staaten in Sachen Finanzmarktregulierung. Im Namen der internationalen Gewerkschaftsbewegung fordere ich die Staats- und Regierungschef auf, die Finanztransaktionssteuer einzuführen.
</p><p>Als es darum ging, Spardiktate für die Krisenländer durchzudrücken, Renten und Löhne zu kürzen und Arbeitnehmerrechte zu schleifen, wurden Widerstände im Eiltempo beiseite geräumt. Aber seit Beginn der Krise im Jahr 2008 warten die Menschen darauf, dass die Verursacher der globalen Wirtschafts- und Finanzkrise an den Krisenkosten beteiligt werden. Hierzu wäre die Finanztransaktionssteuer ein wichtiger Beitrag. Es ist höchste Zeit, dass die Regierungen auf die Menschen hören und nicht länger auf die Lobbyisten der Finanzwirtschaft."
</p><p>Und Richard Trumka, der Präsident des US-Gewerkschaftsbundes AFL-CIO, merkt an: "Es ist jetzt an der Zeit, dass die Wall Street durch eine Finanztransaktionssteuer, die Arbeitsplätze schaffen, Spekulationen begrenzen, neue Einnahmen in Milliardenhöhe bringen und die Grundlage für langfristigen wirtschaftlichen Wohlstand schaffen würde, ihren Teil dazu beiträgt, die Krise in den Griff zu bekommen."
</p><p>"Es wird Zeit, dass die britische Regierung endlich aktiv wird. Anstatt sich für die Interessen der Finanzwelt stark zu machen, sollte sie auf die überwältigende Mehrheit der Bevölkerung hören, die sich deutlich für eine FTS ausgesprochen hat, die die öffentlichen Finanzen transformieren und zu Wachstum und sozialer Gerechtigkeit beitragen wird", so Brendan Barber, der Generalsekretär des britischen Gewerkschaftsbundes TUC.
</p><p>Als die weltweite Umfrage des IGB alarmierende Trends deutlich machte ‒ 67% der Menschen glauben, dass die Wähler nicht genügend Einfluss auf die wirtschaftlichen Entscheidungsprozesse haben ‒ hat die internationale Gewerkschaftsbewegung gewarnt, dass der demokratische Vertrag mit den Wählern in vielen Ländern gebrochen wurde.
</p><p>"Die Regierungen müssen auf ihre Bevölkerung hören, da sonst die Gefahr einer erhöhten politischen und wirtschaftlichen Instabilität droht. Banken und Großkonzerne üben zu großen Einfluss auf die Wirtschaft einzelner Länder aus. Eine Finanztransaktionssteuer ist eine gute Möglichkeit, um internationale Banken einen Beitrag zur globalen Wirtschaft leisten zu lassen", erklärte Sharan Burrow.
</p><p>Die Gewerkschaften werden die Umfrageergebnisse bei Zusammenkünften auf dem G20-Gipfel mit einzelnen Staats- und Regierungschefs, darunter David Cameron (Großbritannien), Julia Gillard (Australien), Angela Merkel (Deutschland), Cristina Kirchner (Argentinien) und Yoshihiko Noda (Japan), sowie mit Christine Lagarde (IWF) und Angel Gurria (OECD) übergeben.</p>]]></content:encoded><category>International</category><category>Finanzen und Steuerpolitik</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-807</guid><pubDate>Wed, 04 Apr 2012 10:38:00 +0200</pubDate><title>Im Dienste des reichsten Prozents</title><link>https://www.sgb.ch/themen/wirtschaft/detail/im-dienste-des-reichsten-prozents</link><description>Economiesuisse verzerrt Fakten zur Verteilungsgerechtigkeit</description><content:encoded><![CDATA[<p>Der Wirtschaftsdachverband economiesuisse versucht uns mit einem neuen Text (der eigentlich eher eine aufgewärmte Studie aus 2009 ist) einzureden, dass das reichste Prozent in unserem Land immer mehr unter die Räder komme.
</p><p>&lt;media 471 - linkicon "TEXT, 120404 Irrtum economiesuisse, 120404_Irrtum_economiesuisse.pdf, 522 KB"&gt;Hier unsere Erwiderungen zu den wichtigsten Punkten&lt;/media&gt;</p>]]></content:encoded><category>Wirtschaft</category><category>Arbeit</category><category>Finanzen und Steuerpolitik</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-694</guid><pubDate>Sun, 11 Mar 2012 14:27:00 +0100</pubDate><title>Genug von den „Steuerspartrickli“ für die Besserverdienenden!</title><link>https://www.sgb.ch/themen/wirtschaft/detail/genug-von-den-steuerspartrickli-fuer-die-besserverdienenden</link><description>Der SGB zur Ablehnung der Bausparinitiative</description><content:encoded><![CDATA[<p>Der Schweizerische Gewerkschaftsbund (SGB) ist froh, dass die Bausparinitiative an der Urne gescheitert ist. Die Stimmbürgerinnen und Stimmbürger haben den Etikettenschwindel durchschaut: Die Initiative war eine Steuersparinitiative für Besserverdienende und nicht, wie behauptet, ein Instrument zur Förderung des privaten Wohneigentums. Das steuerbefreite Bausparen wäre nur den Reichen zu Gute gekommen, hätte aber weniger Begüterten nicht geholfen, Wohneigentum zu erwerben. Der Besitz von Wohneigentum wird zudem bereits heute steuerlich begünstigt. Weitere Steuervergünstigungen sind für all jene ungerecht, die kein Wohneigentum kaufen können oder wollen.
</p><p>Das Nein zur Bausparinitiative ist auch ein Indiz dafür, dass die Schweizerinnen und Schweizer genug haben von den immer neuen „Steuerspartrickli“ für die Besserverdienenden, die sich die bürgerlichen Politikerinnen und Politiker ausdenken. Was es jetzt braucht sind nicht noch mehr Steuerschlupflöcher für die hohen Einkommen, sondern mehr Steuer- und Abgabengerechtigkeit im Interesse der Normalverdienenden.
</p><p><b>Auskünfte:</b></p><p>Daniel Lampart, Leiter SGB-Zentralsekretariat, 079 205 69 11<br>Paul Rechsteiner, SGB-Präsident, 079 27761 31<br>Jean Christophe Schwaab, SGB-Zentralsekretär, 078 690 35 09<br>Ewald Ackermann, SGB-Kommunikation, 079 660 36 14</p>]]></content:encoded><category>Finanzen und Steuerpolitik</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-65</guid><pubDate>Tue, 16 Aug 2011 13:15:00 +0200</pubDate><title>Wesentlicher Beitrag für die Zukunft der AHV</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/wesentlicher-beitrag-fuer-die-zukunft-der-ahv</link><description>Wer zu Geld kommt, zahlt Steuern dafür. Das ist so beim Arbeitslohn, bei Renten- und Zinseinkommen, Lottogewinnen, Betriebsgewinnen, Verkaufserlösen usw. Wer jedoch erbt, wird geschont. – Bei den Superreichen soll dies nun ändern.</description><content:encoded><![CDATA[<p class="Absatznormal"><span lang="DE">In unserem Land erben jedes Jahr ein paar wenige Frauen und Männer Milliarden-Vermögen, ohne dass sie dafür irgendetwas leisten (oder gar arbeiten) mussten. Und der Gipfel: Für dieses Geld zahlen sie auch keine Steuern. Das ist ungerecht!</span></p><h3 style="font-weight: bold;" class="Absatznormal"><span lang="DE">Extrem ungleich verteilte Vermögen</span></h3><p class="Absatznormal"><span lang="DE">In diesem Frühjahr hat der SGB den «Verteilungsbericht» vorgestellt (siehe&nbsp;</span><span lang="DE">www.verteilungsbericht.ch</span>). Die wichtigsten Erkenntnisse daraus: Das reichste Prozent der Schweizer Bevölkerung besass im Jahr 2007 40.9 Prozent des gesamten Vermögens Die nächsten 9 Prozent besassen beträchtliche 34.4 Prozent, die «ärmsten» 90 Prozent, also der überwältigende Teil der Einwohnerinnen und Einwohner der Schweiz, verfügten lediglich über 24.7 Prozent des Vermögens.&nbsp;</p><p class="Absatznormal"><span lang="DE">Die Unterschiede werden immer grösser: Das reichste Prozent konnte seinen Anteil am gesamten Vermögenskuchen innert zehn Jahren um 6.1 Prozent steigern, dies beinahe vollumfänglich zulasten der übrigen 90 Prozent. Der Trend ist klar: Es ist eine starke Umverteilung zugunsten der Superreichen im Gange, denn die Anzahl der Schweizerinnen und Schweizer mit sehr hohen Vermögen (über 2 respektive 5 Millionen Franken) hat sich im Zeitraum 1997-2007 mehr als verdoppelt. Waren es 1997 noch gut 12’000 Personen mit einem Vermögen von über 5 Millionen, sind es 2007 bereits fast 25’000.</span></p><p class="Absatznormal"><span lang="DE">Das Vermögen in der Schweiz ist also extrem ungerecht verteilt. Eine eidgenössische Erbschaftssteuer, die einzig und allein die höchsten Vermögen betrifft, ist mehr als gerechtfertigt.</span></p><h3 style="font-weight: bold;" class="Absatznormal"><span lang="DE">Von den Superreichen – für alle</span></h3><p class="Absatznormal"><span lang="DE">Die Volksinitiative betrifft die kleinen und mittleren Vermögen nicht. Wer etwas gespart hat, wer ein Einfamilienhaus besitzt, ja sogar wer etwas gespart hat&nbsp;<i>und</i>&nbsp;ein Einfamilienhaus besitzt, wird nicht besteuert. Die Erbschaftsteuer soll nur auf Vermögen über 2 Millionen Franken erhoben werden, also auf wirklich grossen Vermögen, die mit blossem Arbeitseinkommen nicht geschaffen werden können.</span></p><p class="Absatznormal"><span lang="DE">Die Einnahmen aus der Erbschaftssteuer von rund drei Milliarden Franken werden vollumfänglich an die Bevölkerung weitergegeben. Ein Drittel an die Kantone und zwei Drittel an die AHV. Damit kann unser wichtigstes Sozialwerk an die Herausforderungen der Zukunft (Sicherung eines würdigen Ruhestands für alle, Fortführung des bisherigen Lebensstandards auch bei kleinen Einkommen, flexibles Rentenalter für Klein- und Normalverdiener) angepasst werden.</span></p><p class="DatumundSignatur">Fazit: Die Erbschaftssteuer ist die Steuer, die niemandem Geld wegnimmt, aber allen etwas bringt.<b><span lang="DE"></span></b></p><h3 class="DatumundSignatur" style="font-weight: bold;"><span lang="DE">&nbsp;Das verlangt die Volksinitiative</span></h3><p class="Absatznormal"><span lang="DE">Die Eidg. Volksinitiative „Hohe Erbschaften besteuern für unsere AHV“ ist am 16.8. 2011 von einem von der EVP (Evangelische Volkspartei) angeführten Bündnis lanciert worden. Diesem Bündnis gehören u.a. an: SGB, SPS, Grüne. Die Initiative verlangt für Erbschaften über 2 Mio. Franken eine neu durch den Bund erhobene Steuer mit einem einheitlichen Satz von 20 %.&nbsp;</span>Besondere Ermässigungen vorgesehen sind bei der Vererbung von Unternehmen und bäuerlichen Betrieben, die von den Erben weiter geführt werden. Die Einnahmen gehen zu einem Drittel an die Kantone und zu zwei Dritteln an die AHV. Für den SGB ist die Initiative ein guter Vorstoss, um den in den letzten Jahren markant gewachsenen Graben zwischen Reichen und Gewöhnlichen wieder ein bisschen zuzuschütten.</p><p class="DatumundSignatur">Unterschriftenbogen und mehr Infos:&nbsp;<span lang="DE"><a href="http://www.sgb.ch/" target="_blank"><span lang="DE-CH">www.sgb.ch</span></a></span></p>]]></content:encoded><category>AHV</category><category>Finanzen und Steuerpolitik</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-605</guid><pubDate>Tue, 16 Aug 2011 00:00:00 +0200</pubDate><title>Ein wesentlicher Beitrag für die Zukunft unseres wichtigsten Sozialwerks</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/ein-wesentlicher-beitrag-fuer-die-zukunft-unseres-wichtigsten-sozialwerks</link><description>Weshalb beteiligt sich der Schweizerische Gewerkschaftsbund an der Erbschaftssteuer-Initiative?</description><content:encoded><![CDATA[<p>Wer zu Geld kommt, gibt davon einen Teil an die Gemeinschaft ab – in Form von Steuern. Das ist die Regel beim Arbeitslohn, und es gilt auch bei einem Lottogewinn, für Renteneinkommen, für die Zinserträge auf dem Sparkonto, für Honorare, Betriebsgewinne, Verkaufserlöse usw.
</p><p>Es gilt jedoch nicht für Erbschaften. In unserem Land erben jedes Jahr ein paar wenige Frauen und Männer Milliarden-Vermögen, ohne dass sie dafür irgendetwas leisten (oder gar arbeiten) mussten. Und der Gipfel: Für dieses Geld zahlen sie auch keine Steuern. Das ist ungerecht!
</p><h3 style="font-weight: bold;">Wie sieht die Vermögenssituation in der Schweiz aus?</h3><p>Dazu hat der SGB vor einigen Monaten den «Verteilungsbericht» vorgestellt. (Der Verteilungsbericht liegt der Medienmappe bei; Informationen sind auch unter&nbsp;<a href="http://www.verteilungsbericht.ch/" target="_blank" rel="noreferrer">www.verteilungsbericht.ch</a>&nbsp;verfügbar).
</p><p>Hier die wichtigsten Erkenntnisse daraus: Das reichste Prozent der Schweizer Bevölkerung besass im Jahr 2007 40.9 Prozent des gesamten Vermögens Die nächsten 9 Prozent besassen beträchtliche 34.4 Prozent, die «ärmsten» 90 Prozent, also der überwältigende Teil der Einwohnerinnen und Einwohner der Schweiz, verfügten lediglich über 24.7 Prozent des Vermögens.&nbsp;
</p><p>Die Unterschiede werden immer grösser: Das reichste Prozent konnte seinen Anteil am gesamten Vermögenskuchen innert zehn Jahren um 6.1Prozent steigern, dies beinahe vollumfänglich zulasten der übrigen 90 Prozent. Der Trend ist klar: Es ist eine starke Umverteilung zugunsten der Superreichen im Gange, denn die Anzahl der Schweizerinnen und Schweizer mit sehr hohen Vermögen (über 2 respektive 5 Millionen Franken) hat sich im Zeitraum 1997-2007 mehr als verdoppelt. Waren es 1997 noch gut 12’000 Personen mit einem Vermögen von über 5 Millionen, sind es 2007 bereits fast 25’000.
</p><p>Das Vermögen in der Schweiz ist also extrem ungerecht verteilt. Eine eidgenössische Erbschaftssteuer, die einzig und allein die höchsten Vermögen betrifft, ist mehr als gerechtfertigt.
</p><h3 style="font-weight: bold;">&nbsp;Von den Superreichen – für alle&nbsp;</h3><p>Die Volksinitiative betrifft die kleinen und mittleren Vermögen nicht. Wer etwas gespart hat, wer ein Einfamilienhaus besitzt, ja sogar wer etwas gespart hat&nbsp;<span style="font-weight: bold;">und&nbsp;</span>ein Einfamilienhaus besitzt, wird nicht besteuert. Die Erbschaftsteuer soll nur auf Vermögen über 2 Millionen Franken erhoben werden, also auf wirklich grossen Vermögen, die mit blossem Arbeitseinkommen nicht geschaffen werden können.
</p><p>Die Einnahmen aus der Erbschaftssteuer von rund drei Milliarden Franken werden vollumfänglich an die Bevölkerung weitergegeben. Ein Drittel an die Kantone und zwei Drittel an die AHV. Damit kann unser wichtigstes Sozialwerk an die Herausforderungen der Zukunft (Sicherung eines würdigen Ruhestands für alle, Fortführung des bisherigen Lebensstandards auch bei kleinen Einkommen, flexibles Rentenalter für Klein- und Normalverdiener) angepasst werden.
</p><p>Zusammenfassend kann ich festhalten: Die Erbschaftssteuer ist die Steuer, die niemandem Geld wegnimmt, aber allen etwas bringt!</p>]]></content:encoded><category>AHV</category><category>Finanzen und Steuerpolitik</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-52</guid><pubDate>Tue, 24 May 2011 11:39:00 +0200</pubDate><title>Trend kehren – mehr Gerechtigkeit!</title><link>https://www.sgb.ch/themen/wirtschaft/detail/trend-kehren-mehr-gerechtigkeit</link><description>Für den SGB ist klar: bei der Steuerpolitik braucht es eine Trendumkehr. Die SGB-Delegierten haben dazu am 20. Mai eine Acht-Punkte-Position verabschiedet.</description><content:encoded><![CDATA[<p class="Absatznormal">Mit den Löhnen haben sich in den letzten Jahren auch die Vermögen weiter auseinander entwickelt. Der Staat hat diese gefährliche Entwicklung der Umverteilung nicht gebremst sondern gefördert. Er entlastete hohe Einkommen bei den Steuern, er hob dafür die Gebühren und indirekten Steuern an und belastete untere und mittlere Einkommen mehr. Das Gesundheitswesen ist ein Paradebeispiel zunehmender Schröpfung der mittleren Einkommen. Die Kantone wollen weniger für die Spitäler zahlen. Das bedeutet: Weniger Geld aus einkommensabhängigen Steuermitteln. Dafür steigen die Krankenkassenprämien, die alle belasten.</p><p class="Absatznormal">Jetzt ist genug! Der SGB fordert eine Trendumkehr zu mehr Gerechtigkeit. Die folgenden 8 Punkte sind der Wegweiser dazu.&nbsp;</p><ul><li><span style="font-family:Wingdings"><span><span style="font:7.0pt &quot;Times New Roman&quot;"></span></span></span><span>Die Progression bei den Steuertarifen muss gestärkt, nicht abgebaut werden.&nbsp;</span></li></ul><ul><li><span style="font-family:Wingdings"><span><span style="font:7.0pt &quot;Times New Roman&quot;"></span></span></span><span>Das Gesundheitswesen muss gerecht finanziert werden. Kurzfristig braucht es eine deutliche Erhöhung der Prämienverbilligungen bei den Krankenkassenprämien. Mittelfristig eine Abkehr vom System der Kopfprämien. Und es müssen mehr, nicht weniger Steuermittel ins Gesundheitswesen fliessen.</span></li></ul><ul><li><span style="font-family:Wingdings"><span><span style="font:7.0pt &quot;Times New Roman&quot;"></span></span></span><span>Eine nationale Nachlasssteuer mit einem Freibetrag von 2 Mio. Fr. soll die geschwächten kantonalen Erbschafts- und Nachlasssteuern ersetzen. Die Einnahmen aus der Steuer sollen in die AHV (2/3) und an die Kantone (1/3) fliessen.</span></li></ul><ul><li><span style="font-family:Wingdings"><span><span style="font:7.0pt &quot;Times New Roman&quot;"></span></span></span><span>Ein Einheitssatz bei der Mehrwertsteuer belastet die tiefen Einkommen. Der SGB lehnt diesen ab.&nbsp;</span></li></ul><ul><li><span style="font-family:Wingdings"><span><span style="font:7.0pt &quot;Times New Roman&quot;"></span></span></span><span>Die Unternehmen werden in der Schweiz ausgesprochen tief besteuert. Der SGB lehnt alle weiteren Steuersenkungen ab.&nbsp;</span></li></ul><ul><li><span style="font-family:Wingdings"><span><span style="font:7.0pt &quot;Times New Roman&quot;"></span></span></span><span>Der SGB befürwortet die Abschaffung der Pauschalbesteuerung in den Kantonen.</span></li></ul><ul><li><span style="font-family:Wingdings"><span><span style="font:7.0pt &quot;Times New Roman&quot;"></span></span></span><span>Der SGB setzt sich für eine Steuerharmonisierung zwischen den Kantonen, aber auch zwischen den Gemeinden ein. Das verhindert Steuerdumping.&nbsp;</span></li></ul><ul><li><span style="font-family:Wingdings"><span><span style="font:7.0pt &quot;Times New Roman&quot;"></span></span></span><span>Bei der Abstimmung über die Unternehmenssteuerreform II wurde die Schweizer Bevölkerung betrogen. Entlastet werden vor allem reiche Grossaktionäre. Der Bundesrat muss die Reform rückgängig machen. Kapitaleinlagen dürfen nur dann steuerfrei ausgeschüttet werden, wenn die Firmen alle ausschüttbaren Gewinnreserven, einschliesslich des laufenden Jahresgewinns, an die Aktionäre ausbezahlt haben.&nbsp;</span></li></ul>]]></content:encoded><category>Finanzen und Steuerpolitik</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-554</guid><pubDate>Mon, 02 May 2011 10:20:00 +0200</pubDate><title>SGB-Verteilungsbericht</title><link>https://www.sgb.ch/themen/arbeit/detail/sgb-verteilungsbericht</link><description>Dossier Nr. 77</description><content:encoded><![CDATA[<p>Seit den 1990er Jahren ist die Einkommens- und Vermögensverteilung eines der brennendsten Themen in der Schweiz. Grosse Teile der Bevölkerung haben seit längerem den Eindruck, dass sie nicht mehr Geld zum Leben haben, obwohl unser Land immer reicher wird. Das Geld landet offenbar bei anderen als bei den tiefen und mittleren Einkommen.</p>]]></content:encoded><category>Löhne und Vertragspolitik</category><category>Finanzen und Steuerpolitik</category><category>Wirtschaft</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-612</guid><pubDate>Tue, 26 Apr 2011 17:21:00 +0200</pubDate><title>Einkommensschere mit intelligenter Lohn- und Steuerpolitik bekämpfen</title><link>https://www.sgb.ch/themen/wirtschaft/detail/einkommensschere-mit-intelligenter-lohn-und-steuerpolitik-bekaempfen</link><description>Mit seinem Verteilungsbericht liefert der SGB den bis heute fehlenden, wissenschaftlichen Überblick über die Einkommens- und Vermögensverteilung in der Schweiz der letzten 15 Jahre. Das Resultat ist klar, die Profiteure der letzten 10, 15 Jahre sind die hohen und höchsten Einkommen – sowohl bei den Löhnen als auch bei den Vermögenseinkommen, wie SGB-Präsident Paul Rechsteiner sagt.</description><content:encoded><![CDATA[<p>Die bestbezahlten 40‘000 Personen erhöhten ihre Reallöhne um über 20 Prozent. Gleichzeitig stiegen die tiefen und mittleren Löhne nur um rund 2 bis 4 Prozent, womit sie deutlich unter dem Produktionswachstum lagen. Verursacht wird diese Lohnschere von der individualisierten Lohnpolitik. Die Lohnschere öffnet sich am meisten in denjenigen Branchen, die am stärksten Bonuszahlung pflegen (bspw. Banken, Versicherungen). Besser sieht es in Branchen mit aktiver Mindestlohnpolitik und guten Gesamtarbeitsverträgen (GAV) aus. „Dank hohem Organisationsgrad schaffen wir es, vergleichsweise anständige Lohnverhältnisse zwischen den Berufen mit einfacheren Anforderungen und den obersten Einkommensklassen zu bewahren, doch der Druck der Unternehmen geht eindeutig in die andere Richtung“, hält Giorgio Tuti fest. Er präsidiert die Gewerkschaft des Verkehrspersonals SEV und ist SGB-Vizepräsident.
</p><p>Die Steuer- und Abgabepolitik stand voll im Dienst der höchsten Einkommen und Vermögen. Das Resultat: 2008 hat eine Familie mit hohem Einkommen 14‘800 Franken mehr frei verfügbares Einkommen als vor zehn Jahren. Die mittleren und besonders die tiefen Familieneinkommen haben hingegen kaum mehr Geld zum Leben (2‘700 bzw. 300 Franken).
</p><p>Das Fazit von SGB-Chefökonom Daniel Lampart: „Mit individualisierter Lohnpolitik und Boni werden die tiefen und mittleren Löhne um ihren Anteil an der Wertschöpfung gebracht.“ Für gerechtere Verhältnisse braucht es generelle Lohnerhöhungen. Anstelle von Boni sollen 13 Monatslöhne bezahlt werden. Alle Löhne müssen durch Mindestlöhne geschützt sein, über GAV und einen gesetzlichen Mindestlohn von 22 Fr./h, wie das die Mindestlohn-Initiative vorsieht.
</p><p>Die Steuer- und Abgabenpolitik muss den tiefen und mittleren Einkommen nützen. Der SGB lehnt Steuersenkungen fürs Bausparen, die Abschaffung der Emissionsabgabe bei Obligationen sowie die Revision der Wohneigentumsbesteuerung ab. Diese öffentlichen Gelder braucht es für eine gerechtere Finanzierung der Krankenversicherung. Prioritär sind höhere Prämienverbilligungen.
</p><p>Der Verteilungsbericht kann unter&nbsp;<a href="http://www.verteilungsbericht.ch/" target="_blank" rel="noreferrer">www.verteilungsbericht.ch</a>&nbsp;heruntergeladen werden.
</p><p>&nbsp;</p><p style="font-style: italic;">Angehängt finden Sie Referate von:</p><ul style="font-style: italic;"><li><span style="font-weight: bold;">Paul Rechsteiner</span>, Präsident SGB</li></ul><ul style="font-style: italic;"><li><span style="font-weight: bold;">Daniel Lampart</span>, Chefökonom und Sekretariatsleiter SGB</li></ul><ul style="font-style: italic;"><li><span style="font-weight: bold;">Giorgio Tuti</span>, Vizepräsident SGB und Präsident SEV</li></ul>]]></content:encoded><category>Finanzen und Steuerpolitik</category><category>Löhne und Vertragspolitik</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-32</guid><pubDate>Fri, 18 Mar 2011 10:48:00 +0100</pubDate><title>„Warum nicht 30 Prozent Eigenkapital?“</title><link>https://www.sgb.ch/themen/wirtschaft/detail/warum-nicht-30-prozent-eigenkapital</link><description></description><content:encoded><![CDATA[<p class="Text"><span style="font-family:&quot;Times New Roman&quot;,&quot;serif&quot;">Der renommierte Kenner der Bankenregulierung, Prof. Martin Hellwig, hat sich in der Too-Big-To-Fail-Diskussion zu Wort gemeldet. „Warum nicht 30 Prozent Eigenkapital-Anforderung ungewichtet?“, fragte Hellwig, der am Max Planck Institut in Bonn lehrt. Das wären 30 Rappen Eigenkapital pro Franken in der Bilanz. Demgegenüber schlägt der Bundesrat vor, dass die Grossbanken ungefähr 3 Rappen pro Bilanzfranken halten müssten.</span></p><p class="Text"><span style="font-family:&quot;Times New Roman&quot;,&quot;serif&quot;">Hellwig denkt also an zehn Mal höhere Eigenkapital-Anforderungen und erst noch mit strengeren Auflagen als es die bundesrätliche Vorlage über die Regulierung der Grossbanken vorsieht. Die Vernehmlassungsfrist dazu läuft noch bis am 23. März. Bereits jetzt ist klar, dass unverblümter Druck von den Grossbanken kommt, dass sie weniger Eigenkapital halten müssen. Unterstützung dafür erhalten sie aus dem bürgerlichen Lager.</span></p><p class="Text"><span style="font-family:&quot;Times New Roman&quot;,&quot;serif&quot;">Martin Hellwig hält genügend Eigenkapital für zentral, um künftige Finanzkrisen zu verhindern. Gegenüber den Risikomodellen ist er sehr skeptisch, da diese den Banken Möglichkeiten für Manipulationen eröffneten. Das gängige Gegenargument, dass Eigenkapital teuer sei, widerlegt Hellwig. Wenn eine Bank mehr Eigenkapital hält, ist sie sicherer. Damit muss sie weniger Zinsen für Fremdkapital zahlen, was Kosten spart.</span></p><p class="Text"><span style="font-family:&quot;Times New Roman&quot;,&quot;serif&quot;">Die UBS-Drohung, dass sie bei zu strenger Bankenregulierung aus der Schweiz wegziehe, kontert Hellwig gelassen. Er könne sich nicht vorstellen, dass die ganze Bank wegziehe. Dafür spräche zu viel für den hiesigen Standort, wie politische Stabilität, Renomee und vorhandenes Know-how.</span></p><p class="Text"><span style="font-family:&quot;Times New Roman&quot;,&quot;serif&quot;">Bereits lange vor der Finanzkrise, die vor drei Jahren ganze Volkswirtschaften bedrohte, wies Hellwig auf die schwerwiegenden Mängel der Bankregulierungen hin, u.a. auf die Risikomodelle unter Basel II. Mit diesen Modellen wurden die Risiken unterschätzt. Und die Modelle gaben einen Anreiz, Risiken aus den Bankbilanzen „auszulagern“, bspw. in den weniger regulierten Versicherungssektor (Beispiel AIG).</span></p><p class="Text"><span style="font-family:&quot;Times New Roman&quot;,&quot;serif&quot;">Hellwig äusserte sich gestern im Rahmen eines Referat mit dem Titel „Bankenregulierung nach der Krise: Reichen die Reformen aus?“ an der Universität Bern. Organisierte wurde der Anlass vom SGB. Die Folien von Martin Hellwig können auf&nbsp;<a href="http://www.sgb.ch/" target="_blank">www.sgb.ch</a>&nbsp;heruntergeladen werden.</span></p>]]></content:encoded><category>Geld und Währung</category><category>Finanzen und Steuerpolitik</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-26</guid><pubDate>Fri, 18 Mar 2011 10:37:00 +0100</pubDate><title>Bundesrätin Widmer-Schlumpf wie Bundesrat Merz im Dienst der Reichen und Banken?</title><link>https://www.sgb.ch/themen/wirtschaft/detail/bundesraetin-widmer-schlumpf-wie-bundesrat-merz-im-dienst-der-reichen-und-banken</link><description></description><content:encoded><![CDATA[<p class="Absatznormal">Unter Bundesrat Merz wurde der Ruf des Finanzdepartementes bös ramponiert. Falsche Zahlen, Steuersenkungsprojekte für Grossverdiener, Reiche und Banken sowie unnötige Sparpakete prägten diese Zeit.&nbsp;</p><p class="Absatznormal">Seit mehreren Jahren veröffentlicht das Departement düstere Finanzaussichten für den Bund. So wurden Sparpakete gerechtfertigt und die Sanierung der IV hinausgeschoben. Die Realität bei den Bundesfinanzen war dann jedes Jahr viel besser. Die Rechnungsabschlüsse waren durchwegs höher als die Budgets. In der Zeit von Bundesrat Merz hat der Bund fast 23 Mrd. Fr. besser abgeschlossen als budgetiert. Das ist mehr als ein Drittel des ganzen Bundeshaushaltes!</p><p class="Absatznormal">Den Vogel abgeschossen hat das Finanzdepartement unter Bundesrat Merz mit der Unternehmenssteuerreform II. An der Pressekonferenz vor der Volksabstimmung im Jahr 2008 sagte Bundesrat Merz: „Es ist Zeit, etwas für die kleinen und mittleren Unternehmen zu tun – für all die Tausenden von Malern, Apothekern, Garagisten, Floristen, Metzgern“. Doch nun sind es Konzerne wie Credit Suisse, Suisse Re oder ABB, die ihre Dividenden steuerfrei ausschütten und beim Bund Milliardenlöcher hinterlassen. Das Stimmvolk wurde bös hereingelegt.&nbsp;</p><p class="Absatznormal">Merz‘ Nachfolgerin – Bundesrätin Widmer-Schlumpf – hat es in der Hand, den Ruf des Departementes wieder herzustellen. Gestartet ist sie aber schlecht. Den Banken will sie Steuern von fast 200 Mio. Fr. schenken, damit diese noch billiger Schulden machen können (Abschaffung der Emissionsabgabe). Und die Milliardenausfälle bei der Unternehmenssteuerreform versucht sie zu verwedeln. Denn effektiv dürften es noch mehr sein als der Bundesrat am Montag der Öffentlichkeit präsentiert hat.&nbsp;</p><p class="Absatznormal">Von diesem Steuergeschenk für die Aktionäre profitieren einmal mehr vor allem die Vermögenden und Superreichen. Denn sie sind es, die Aktien halten, während die Normalhaushalte kaum im Besitz von Aktien sind. Im Durchschnitt erhält ein Aktionär einen Steuerrabatt von rund 1000 Franken pro Jahr!</p><p class="Absatznormal">Die Finanzpolitik unter Bundesrätin Widmer-Schlumpf scheint somit nahtlos an diejenige unter Bundesrat Merz anzuschliessen. Die Reichen und die Grossverdiener erhalten Rabatte, während die Durchschnittsfamilie seit Jahren darauf wartet, dass der Bund endlich die Prämienverbilligungen erhöht, damit das Haushaltsbudget nicht durch die explodierenden Krankenkassenprämien aufgefressen wird.&nbsp;</p><p class="Absatznormal">Bundesrätin Widmer-Schlumpf muss die Steuerrabatte für die Grossaktionäre und die Banken stoppen. Bundesrat Merz hat mit seiner Politik das Gesicht verloren. Bundesrätin Widmer-Schlumpf läuft Gefahr, dass sie mit ihrer Politik der Bevölkerung nicht mehr in die Augen schauen kann.</p>]]></content:encoded><category>Finanzen und Steuerpolitik</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-386</guid><pubDate>Mon, 14 Mar 2011 11:39:00 +0100</pubDate><title>Bundesrat muss die riesigen Steuerausfälle sofort stoppen</title><link>https://www.sgb.ch/themen/wirtschaft/detail/bundesrat-muss-die-riesigen-steuerausfaelle-sofort-stoppen</link><description></description><content:encoded><![CDATA[<p>Der SGB erwartet vom Bundesrat, dass er das von der Unternehmenssteuerreform II verursachte Milliarden schwere Steuerloch auf dem Dringlichkeitsweg schliesst. Das ist er der Schweizer Bevölkerung schuldig. Sie stimmte der Vorlage nur äussert knapp zu – auf Grundlage falscher Informationen.
</p><p>Das Stimmvolk wurde bei der Referendumsabstimmung doppelt hereingelegt:</p><ul><li>Im Abstimmungsbüchlein war allein von Steuerausfällen in der Höhe von 83 Mio. Franken die Rede. Nun bringt der Bund neue Zahlen. Er erwartet Ausfälle von 400 bis 600 Mio. Franken im Jahr. Auch diese Schätzung wird sich wohl als zu tief erweisen.</li></ul><ul><li>Bundesrat Merz sagte an der Medienkonferenz vor der Volksabstimmung: „Es ist Zeit, etwas für die kleinen und mittleren Unternehmen zu tun – für all die Tausenden von Malern, Apothekern, Garagisten, Floristen, Metzgern“. Doch von der Unternehmenssteuerreform II profitieren vor allem Aktionäre von Grosskonzernen wie Credit Suisse, Swiss Re oder ABB mit Milliardensteuergeschenken, nicht die KMU.</li></ul><p>Die riesigen Steuergeschenke für die Aktionäre von Grosskonzernen kommen die Bevölkerung teuer zu stehen.</p>]]></content:encoded><category>Finanzen und Steuerpolitik</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-21</guid><pubDate>Mon, 21 Feb 2011 17:18:00 +0100</pubDate><title>Immer noch das Spardiktat im Kopf</title><link>https://www.sgb.ch/themen/wirtschaft/detail/immer-noch-das-spardiktat-im-kopf</link><description>Der Bundesrat steht in Sachen Förderung von Bildung, Forschung und Innovation für das Jahr 2012 (BFI 12) auf der Bremse. Der Ständerat wird am zweitletzten Sessionstag korrigieren müssen.</description><content:encoded><![CDATA[<p class="Absatznormal">In seiner Botschaft zur BFI 12 verkennt der Bundesrat zumindest drei wesentliche Punkte, nämlich die langfristige Bedeutung der Bildungsinvestitionen, den gemeinsam geäusserten Willen der Berufsbildungsakteure und die Erfahrung aus der letzten BFI-Botschaft 2007-11.</p><h3 style="font-weight: bold;" class="Absatznormal"><span>Bildung unterschätzt</span></h3><p class="Absatznormal">Der Bundesrat attestiert in seiner Botschaft der Schweiz einen weltweiten Bildungs- und Forschungs-Spitzenplatz. Er erwähnt aber nicht, welche enormen Wachstumsraten bei den Bildungs- und Forschungsinvestitionen Länder wie Deutschland und China beschlossen haben. Die Ausführungen von Claudia Schmied, der Vorsitzenden der OECD-Bildungsministertagung vom 4./5.11.10, hat er wohl nicht zur Kenntnis genommen: „Bildung muss mehr denn je als Investition und als Motor für langfristiges Wachstum und sozialen Zusammenhalt betrachtet werden. Wir brauchen mehr besser ausgebildete Menschen, um in unserer zunehmend globalen und vielgestaltigen Gesellschaft den künftigen Wohlstand zu sichern.“ Bildung und Forschung dürfen entsprechend nicht einfach dem politischen Tagesgeschäft und auch nicht einem Ziel wie der „stabilen Staatsquote“ unterworfen werden. Bildung und Forschung als zentrales Investitionsfeld brauchen Stabilität und Stetigkeit, verlangen doch die ständigen Produktivitätssteigerungen der Wirtschaft und die komplexeren demokratischen Prozesse in der Gesellschaft für alle höhere Bildungskompetenzen. Diese Erkenntnis findet jedoch in der BFI-Botschaft mit nur 1,9 Prozent Wachstum über den ganzen BFI-Bereich (ohne EU-Programme) keinen Niederschlag.</p><p class="Absatznormal">Dabei hat uns PISA 2010 gerade gelehrt, dass mit zielgerichteten Bildungsanstrengungen Verbesserungen, insbesondere für die sozial Benachteiligten, erreicht werden können. Solche Bildungsausgaben können dann bei den Sozial- und Strafvollzugskosten wieder eingespart werden.</p><h3 class="Absatznormal"><span>Bund erfüllt seine Pflicht nicht</span></h3><p class="Absatznormal">Spätestens seit der Veröffentlichung des „Weissbuches“ der Akademien der Wissenschaften der Schweiz wurde ein Kampf zwischen Anhängern der Berufs- und jenen der Allgemeinbildung entfacht. Der Bundesrat giesst mit der BFI-Botschaft 2012 Öl in dieses Feuer, indem er ein Projekt der ETH besonders fördern, aber die Anliegen der 6. Nationalen Lehrstellenkonferenz nicht berücksichtigen will. Am 25.10.10 haben unter Leitung von Bundespräsidentin Doris Leuthard die Spitzen der Erziehungsdirektorenkonferenz (EDK) und der Sozialpartner vorgeschlagen, „den Anteil des Bundes an den Berufsbildungskosten der öffentlichen Hand möglichst rasch auf den gesetzlichen Richtwert von 25 Prozent zu erhöhen“. Der Bund sollte seit 2009 diese 25 Prozent erreicht haben. Hat er aber nicht. Und für 2012 plant er sogar einen Rückgang. Der Bund steht nach seinen eigenen Berechnungen mit 100 Millionen bei den Kantonen in der Kreide. Genau diese Mittel fehlen den Kantonen für die Stärkung der höheren Berufsbildung. Ohne sie werden die Kantone die an der 6. Nationalen Lehrstellenkonferenz beschlossene Stärkung der höheren Berufsbildung nicht realisieren. Deshalb muss der Bund endlich Verfassungsartikel 63 („er fördert ein breites und durchlässiges Angebot im Bereich der Berufsbildung“) gerecht werden.</p><h3 style="font-weight: bold;" class="Absatznormal"><span>Parlament: erneut korrigieren</span></h3><p class="Absatznormal">Für die BFI-Periode 2007-11 gab es eine vergleichbare Ausgangslage: Der Bundesrat definierte eine Wachstumszielvorgabe von nur 4,5 Prozent. Die Gewerkschaften ergriffen darauf die Initiative und forderten gemeinsam mit den Arbeitgebern und den Kantonen ein Plus von 8 bis 10 Prozent. Diesem Ziel schlossen sich alle relevanten Bildungs- und Forschungsinstitutionen an. Das Parlament beschloss schliesslich ein Plus von 6 Prozent für den ganzen BFI-Bereich.&nbsp;</p><p class="Absatznormal">Das Parlament kann auch 2011 die gleiche bildungspolitische Weitsicht haben wie 2006, wenn es bereits für den BFI-Zwischenschritt 2012 nicht nur den ETH-Bereich, sondern auch den Berufsbildungsbereich entsprechend den Vorgaben der Lehrstellenkonferenz fördert.</p>]]></content:encoded><category>Finanzen und Steuerpolitik</category><category>Bildung &amp; Jugend</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-397</guid><pubDate>Wed, 22 Dec 2010 12:01:00 +0100</pubDate><title>Grotesk: Bund macht Schulden für Grossbanken billiger</title><link>https://www.sgb.ch/themen/wirtschaft/detail/grotesk-bund-macht-schulden-fuer-grossbanken-billiger</link><description></description><content:encoded><![CDATA[<p class="Text">Dass der Bundesrat nach dem enttäuschenden Bericht der Expertenkommission „Too big to fail“ heute keinen grossen Wurf präsentieren würde, war zu erwarten. Doch dass er durch die Abschaffung der Emissionsabgabe auf Obligationen gleich noch das Schuldenmachen der Grossbanken fördert, sorgt für Kopfschütteln.&nbsp;</p><p class="Text">Schliesslich herrscht Einigkeit: Eine der Hauptursachen der Krise war, dass die Banken zu wenig Eigenkapital hatten, um die Verluste auf ihren Wertpapieranlagen aufzufangen. Damit sich die Krise nicht wiederholt, brauchen die Banken mehr Eigenkapital. Das war denn auch bisher eine der wichtigsten Stossrichtungen bei der Neuregulierung der Banken.&nbsp;</p><p class="Text">Schon die von der Expertengruppe präsentierten Vorschläge zu den neuen Eigenkapitalvorschriften für die Banken waren ungenügend. Damit hätte die UBS mit grosser Wahrscheinlichkeit ihre Verluste in der Krise nicht ausreichend auffangen können. Hierfür brauchen die Banken mehr Eigenkapital. Der Bundesrat übernimmt diese zu tiefen Eigenkapitalvorschriften und schlägt zusätzlich vor, das Schuldenmachen der Banken zu verbilligen. Damit schwächt er die Anreize für die Banken, über die neuen Minimalvorschriften hinaus Eigenkapital zu halten. Während andere Länder Bankenabgaben auf Fremdkapital eingeführt haben (z.B. Schweden), soll die Schweiz nach Meinung des Bundesrats die Abgaben abschaffen.&nbsp;</p>]]></content:encoded><category>Finanzen und Steuerpolitik</category><category>Wirtschaft</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-401</guid><pubDate>Sun, 28 Nov 2010 12:08:00 +0100</pubDate><title>Wunsch nach mehr Steuergerechtigkeit</title><link>https://www.sgb.ch/themen/wirtschaft/detail/wunsch-nach-mehr-steuergerechtigkeit</link><description></description><content:encoded><![CDATA[<p>Die Reichen sind in den letzten Jahren entlastet worden, auf Kosten der Normalverdienenden, die unter vermehrten Gebühren und höheren indirekten Steuern leiden. Kein Wunder vereinigte die vom SGB unterstützte Steuergerechtigkeits-Initiative eine grosse Anzahl Stimmen auf sich. Im Volk gibt es ein starkes Bedürfnis nach einer gerechteren Verteilung der Steuerlast. Dies zeigte sich etwa im Kanton Thurgau, wo die Stimmberechtigten eine Flat Rate Tax bachab schickten. Oder im Kanton Zürich, der die Pauschalbesteuerung abschaffte.
</p><p>Die Gegner der Steuergerechtigkeits-Initiative anerkannten im Abstimmungskampf, dass die heutige Wettbewerbssituation unter den Kantonen unschöne Auswüchse mit sich bringt. Sie versprachen mitzuhelfen, hier Verbesserungen zu erreichen. Etwas mehr Steuergerechtigkeit brächte bspw. eine Revision des Finanzausgleichs: Kantone mit sehr tiefem Steuersatz sollten weniger Mittel aus dem Ausgleichstopf erhalten.
</p><p>Die Steuergerechtigkeits-Initiative fand weit über das links-grüne Lager hinaus Unterstützung – trotz der riesigen Propagandalawine des Verbands Economiesuisse, der selbst heute noch Inserate schaltete.</p>]]></content:encoded><category>Finanzen und Steuerpolitik</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-116</guid><pubDate>Tue, 23 Nov 2010 15:49:00 +0100</pubDate><title>Schluss mit dem Steuerkrieg zwischen den Kantonen</title><link>https://www.sgb.ch/themen/wirtschaft/detail/schluss-mit-dem-steuerkrieg-zwischen-den-kantonen</link><description>Die Steuergerechtigkeitsinitiative der SP Schweiz fordert, dass alle Kantone Einkommen über 250‘000 Franken mit wenigstens 22 Prozent und Vermögen über 2 Mio. Franken mit wenigstens 0.5 Prozent besteuern müssen. Damit reduziert sie die schädlichen Auswüchse des ungebremsten kantonalen Steuerwettbewerbs. </description><content:encoded><![CDATA[<p class="Text">Die Initiative stösst im Volk verständlicherweise auf viel Sympathie. Denn vom Steuerkrieg profitieren ausschliesslich die Reichsten. Sie erhalten die grössten Steuergeschenke und spüren die gravierenden negativen Auswüchse des Steuerkrieges kaum. Durch die riesigen Steuergeschenke an die höchsten Einkommen geraten die Kantone in einen Sparzwang, welcher direkt auf die tiefen und mittleren Einkommen abgewälzt wird. Denn gespart wird als erstes in der Bildung, bei der Gesundheitsversorgung und beim Personal – also in den Bereichen, wo breite Teile der Bevölkerung auf die Leistungen des Staates angewiesen sind. Und als wäre das noch nicht genug, schiessen in vielen Fluchtgemeinden der Reichen auch noch die Mieten derart durch die Decke, dass Normalverdienende regelrecht vertrieben werden.</p><p class="Text">Wenn die Steuer- und Gebührenlast für tiefe und mittlere Einkommen immer höher wird, während sie für die Reichsten immer kleiner wird, dann läuft etwas grundlegend schief in unserem Land. Diesem Treiben schieben wir am 28. November mit einem Ja zur Steuergerechtigkeitsinitiative der SP Schweiz einen Riegel. Schluss mit dem unsinnigen Steuerkrieg, zurück zu einer solidarischen Gesellschaft, in der alle Menschen ihren Platz haben und nicht nur die reichsten 10 Prozent!</p><p class="Text">Damit wir der Initiative zum Erfolg verhelfen können, braucht es nun nochmals den Einsatz von uns allen. Bringt eure Kollegen, Familien, Freunde und Bekannte dazu, dass sie bis zum Sonntag ihr Ja zu mehr Steuergerechtigkeit auch wirklich abgeben. Lassen wir uns von den aufgeschreckten Superreichen, welche in den letzten Tagen drohten wegzuziehen, nicht erpressen. Stimmen wir am Sonntag deutlich Ja zur Steuergerechtigkeitsinitiative!</p>]]></content:encoded><category>Finanzen und Steuerpolitik</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-558</guid><pubDate>Thu, 18 Nov 2010 10:55:00 +0100</pubDate><title>Massnahmen zur Stärkung der Kaufkraft -  Auswirkungen auf die Schweizer Konjunktur</title><link>https://www.sgb.ch/themen/wirtschaft/detail/massnahmen-zur-staerkung-der-kaufkraft-auswirkungen-auf-die-schweizer-konjunktur</link><description>Dossier Nr. 72</description><content:encoded><![CDATA[<p>Im kommenden Jahr droht vor allem über höhere Krankenkassenprämien eine massive Kaufkraftabschöpfung von rund 2 Milliarden Franken. Diese wird die Arbeitslosigkeit zusätzlich in die Höhe treiben. Denn weniger Kaufkraft heisst weniger Konsum. Und der Konsum ist die grösste Nachfragekomponente der Wirtschaft. Würde die Kaufkraft erhöht, ergäben sich dementsprechend positive Wirkungen auf die Konjunktur. Vor allem mit Massnahmen zugunsten von tiefen und mittleren Einkommen wie höhere Prämienverbilligungen bei der Krankenversicherung kann der Konsum angekurbelt werden. Schlecht ist hingegen die Wirksamkeit von Massnahmen, von denen höhere Einkommen profitieren (z.B. eine Senkung der Einkommenssteuer). Das zeigen verschiedene Untersuchungen.&nbsp;</p>]]></content:encoded><category>Finanzen und Steuerpolitik</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-120</guid><pubDate>Mon, 15 Nov 2010 15:57:00 +0100</pubDate><title>Steuergerechtigkeit: 99% profitieren</title><link>https://www.sgb.ch/themen/wirtschaft/detail/steuergerechtigkeit-99-profitieren</link><description></description><content:encoded><![CDATA[<p>In den letzten Jahren ging die schweizerische Steuerpolitik in eine Richtung, die den Interessen der lohnabhängigen Mehrheit der Bevölkerung schwer schadet: Immer mehr Steuervorteile für die hohen und höchsten Einkommen auf der einen Seite, immer stärkere Belastungen für kleinere und mittlere Einkommen auf der anderen. Dies vor allem durch die sogenannten indirekten Steuern, beispielsweise im Bereich der Mehrwertsteuer und Krankenkassenprämien, die ja nichts anderes als eine indirekte Steuer sind.
</p><p>Die Steuergerechtigkeitsinitiative schiebt dieser Fehlentwicklung mit einer neuen, intelligenten Idee einen Riegel. Sie schreibt die Mindeststeuersätze nur für die höchsten Einkommen und Vermögen vor. Darüber hinaus bleiben die Kantone frei, wie sie ihr Steuersystem regeln wollen. Mit diesem einfachen, unbürokratischen Vorschlag wird der problematische Wettlauf um die Reichen auf einen Schlag gestoppt. Und jene mit hohen und höchsten Einkommen müssen endlich wieder einsehen, dass sie gewöhnliche Bürgerinnen und Bürger mit normalen Rechten und Pflichten und nicht quasi goldene Kälber mit ausserirdischen Privilegien sind. Das nützt auch der Demokratie. Denn zu einer Demokratie gehört, dass alle, je nach ihrer wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit, ihren Anteil zur Finanzierung der öffentlichen Aufgaben beitragen müssen.&nbsp;
</p><p>Die Gegner der Initiative, angefangen vom Wirtschaftsdachverband Economiesuisse bis hin zu verschiedenen Regierungsräten, versuchen nun den Leuten mit grossem finanziellem Aufwand einzureden, dass die Initiative in Wirklichkeit der Mehrheit der Bevölkerung mit mittleren Einkommen schade. Man kann sich fragen, für wie dumm diese Propagandisten die Bevölkerung halten. Die steuerbaren Einkommen über 250‘000 (bei Alleinstehenden; das effektive Einkommen liegt dabei klar über 300‘000 Franken) und die steuerbaren Vermögen über 2 Millionen Franken sind eine kleine Minderheit. Wenn die kleine sehr finanzkräftige Minderheit mehr zahlen muss, dann nützt das bei gleichbleibenden staatlichen Ausgaben allen anderen. 150 Franken mindestens macht das pro Kopf der Bevölkerung aus, die allein dieser kleine Schritt in Richtung mehr Steuergerechtigkeit bewirkt.&nbsp;
</p><p>Und wenn die bürgerlichen Regierungsräte nun darauf hinweisen, dass die meisten kantonalen Steuersysteme die Vorgaben der Initiative schon weitgehend erfüllten, dann umso besser. Das Ja ist trotzdem gerade für die Zentren von grösster Bedeutung. Wenn sich in Zukunft auch jene Kantone in der Zentral- und Ostschweiz an die minimalsten Grundsätze bei der Besteuerung der Reichen halten müssen, die in diesen Einkommens- und Vermögenskategorien heute schamlos Steuerdumping betreiben, dann hilft das auch der Bevölkerung in den steuerpolitisch korrekten Kantonen. Denn es hat für 99% der Bevölkerung negative Folgen, wenn sich eine kleine privilegierte Schicht in die Steuerparadiese absetzen und sich dadurch von der Mitfinanzierung der öffentlichen Leistungen drücken kann, die von ihnen selbstverständlich weiterhin genutzt werden. Wenn es einen Missbrauch gibt, der sofort gestoppt werden muss, dann ist es dieser.&nbsp;</p>]]></content:encoded><category>Finanzen und Steuerpolitik</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-409</guid><pubDate>Wed, 03 Nov 2010 12:18:00 +0100</pubDate><title>Bund unterschätzt Finanzen seit 2005 um rund 15 Mrd. Franken</title><link>https://www.sgb.ch/themen/wirtschaft/detail/bund-unterschaetzt-finanzen-seit-2005-um-rund-15-mrd-franken</link><description></description><content:encoded><![CDATA[<p>Auch für 2010 verschätzt sich der Bund wieder massiv. Der Haushalt wird um 3,4 Milliarden Franken besser abschliessen, als prognostiziert. Solche Unterschätzungen haben System. Seit 2005 verschätzte sich der Bund jedes Mal um grosse Beträge. Aufaddiert beträgt der Fehler mittlerweile mehr als 15 Milliarden Franken. Das ist rund ein Viertel des Bundeshaushalts!
</p><p>Diese systematische Unterschätzung nährt den Verdacht, dass der Bund bewusst konservativ budgetiert, um seine harte Sparpolitik zu rechtfertigen. Die neue Finanzministerin, Bundesrätin Widmer-Schlumpf, muss die Ursachen dieser Fehleinschätzungen aufklären und abstellen. Eine gute Finanzpolitik braucht eine saubere Budgetierungsgrundlage. Bei der gegenwärtigen Budgetierung ist das nicht der Fall.</p>]]></content:encoded><category>Finanzen und Steuerpolitik</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-123</guid><pubDate>Tue, 02 Nov 2010 16:09:00 +0100</pubDate><title>Schädlichen Steuerwettbewerb stoppen!</title><link>https://www.sgb.ch/themen/wirtschaft/detail/schaedlichen-steuerwettbewerb-stoppen</link><description>Wer ist der billigste im ganzen Land? Am 28. November könnten die Schweizer/innen einerseits den Ospels und Grübels Kummer bereiten und andererseits für mehr Steuergerechtigkeit sorgen. Denn die Steuergerechtigkeitsinitiative der SPS ist gut unterwegs. </description><content:encoded><![CDATA[<p class="Text">Die Einnahmen in den meisten Kantonen gehen und gingen infolge der Krise zurück, der Steuersenkungswettlauf geht weiter. Beispiel Zentralschweiz: Der für Unternehmen bereits heute sehr steuergünstige Kanton Luzern senkt die Gewinnsteuern auf 2012 auf ein Tiefstniveau. Nidwalden läutet mit der Senkung der Gewinnsteuern und der Steuersätze für hohe Einkommen die nächste Senkungsrunde ein. Das führt das Obwaldner Parlament dazu, die Gewinnsteuern zu senken, um wieder den tiefsten Satz bieten zu können. Nach der Flat-Rate in Obwalden führte zudem auch Uri mit NFA-Geld eine Flat-Rate-Tax ein. Fazit: Der Steuersenkungswettlauf, der sich in den letzten Jahren beschleunigt hat, kommt nicht zum Stillstand.&nbsp;</p><h3 class="Text">Mehreinnahmen nur für Regionen nah von Wirtschaftszentren</h3><p>Diese Steuersenkungen werden damit begründet, dass der Kanton eine tiefe Steuerbelastung haben muss, um als Standort für Firmen und hohe Einkommen attraktiv zu sein. Die Steuerbelastung ist jedoch bei der Standortwahl ein relativ unwichtiger Faktor. Viel wichtiger sind Lebensqualität und Infrastruktur sowie für die Unternehmen die Verfügbarkeit von gut qualifizierten Arbeitskräften oder die Nähe zu den Kunden.&nbsp;
</p><p>Doch selbst wenn die Steuerbelastung von Bedeutung wäre, hat die Schweiz kein Problem. Die Gewinn- und Einkommenssteuern sind im internationalen Vergleich sehr tief. Wenn die Steuern weiter gesenkt werden, bringt das schweizweit folglich nur Steuerausfälle. Steuersenkungen können höchstens für kleine Kantone und Gemeinden in der Nähe der Wirtschaftszentren zu Mehreinnahmen führen. Das aber auf Kosten der Zentren, die eine Abwanderung von Steuersubstrat hinnehmen müssen. Dass Steuersenkungen meist Verlustgeschäfte sind, sagen paradoxerweise sogar die Kantonsregierungen. In fast allen Steuersenkungsvorlagen wird mit Steuerausfällen gerechnet. Besonders gut zeigt das die Abschaffung der Erbschaftssteuer für direkte Nachkommen. Seit den 1990er Jahren haben fast alle Kantone diese Steuer abgeschafft. Die Folge: Die Einnahmen aus dieser Steuer sind um rund 500 Mio. Fr. gesunken, ohne dass die Vermögenssteuereinnahmen gestiegen sind.&nbsp;
</p><h3>Die andere Seite: steigende Mieten</h3><p>Ökonomisch gesehen kann der Steuerwettbewerb zwischen den Kantonen gar nicht funktionieren. Alle BewohnerInnen können sich frei im Land bewegen und von den öffentlichen Dienstleistungen (Verkehr, Kultur, Sicherheit usw.) in der ganzen Schweiz profitieren, egal in welchem Kanton sie wohnen. Sie können wie Oswald Grübel oder Marcel Ospel in Wollerau tiefste Steuern bezahlen, aber von der Lebensqualität Zürichs profitieren.&nbsp;
</p><p class="Text">Leidtragende sind die EinwohnerInnen mit tiefen und mittleren Einkommen. Denn wo Steuern gesenkt werden, steigen in der Regel die Bodenpreise und die Mieten. Dieser Anstieg frisst bei diesen Menschen mehr vom Einkommen weg, als sie durch tiefere Steuern einsparen. Das zeigt das Beispiel Zug in aller Deutlichkeit.&nbsp;</p><h3 class="Text">Mit der Steuergerechtigkeitsinitiative zu einer vernünftigen Steuerpolitik</h3><p>Aus diesen Gründen hat die SP die „Steuergerechtigkeitsinitiative“ lanciert. Sie will für sehr hohe Einkommen und Vermögen Mindeststeuersätze von 22 % beziehungsweise 5 ‰ einführen. Unverheiratete trifft es ab einem steuerbaren Einkommen von 250'000 Franken – das entspricht einem Bruttoeinkommen zwischen 300'000 und 350'000 Franken. Bei den Vermögen greift die Initiative sogar erst ab zwei Millionen Franken ein. Mit dem geforderten Degressionsverbot wird zudem die steuerliche Privilegierung von besonders mächtigen und mobilen Personengruppen verhindert. Kurz: Es geht um weniger als 1 % der Schweizer Bevölkerung, das heute auf Kosten der Mehrheit vom ungezügelten Steuerwettbewerb profitiert.</p>]]></content:encoded><category>Finanzen und Steuerpolitik</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-419</guid><pubDate>Wed, 29 Sep 2010 13:40:00 +0200</pubDate><title>Vorrang für Beschäftigung und Wachstum</title><link>https://www.sgb.ch/themen/wirtschaft/detail/vorrang-fuer-beschaeftigung-und-wachstum</link><description></description><content:encoded><![CDATA[<p>In ganz Europa protestieren heute Gewerkschaften unter dem Motto „Nein zu Sparmassnahmen – Vorrang für Beschäftigung und Wachstum“. Sie fordern unter anderem eine Finanztransaktionssteuer und weitere Instrumente, um Sozialdumping in Europa zu verhindern. Und sie wehren sich dagegen, dass die Bevölkerung und die Arbeitnehmenden die Kosten für eine Krise tragen sollen, die sie nicht zu verantworten haben. Viele europäische Regierungen schnüren Sparpakete, die schmerzhaften Abbau bei den Sozialversicherungen und im Service public bringen. Zudem wird versucht, die Rechte der Arbeitnehmenden einzuschränken.
</p><p>Bund und mehrere Kantone sind an der Arbeit, Sparprogramme zu verabschieden, die schlimme Auswirkungen auf die Wirtschaft und den Service public haben. Und auch in der Schweiz ist ein breiter Angriff auf unsere Sozialwerke im Gang. Mit einer wochenlangen, engagierten Kampagne bekämpfte der SGB die Revision der Arbeitslosenversicherung, die leider knapp durchkam. Das bedeutet für Tausende die Aussteuerung. Falls das Parlament den bei der AHV geplanten Sozialabbau verabschiedet, ergreift der SGB dagegen das Referendum. Der SGB wehrt sich auch gegen Verschlechterungsabsichten bei der Invaliden- und der Unfallversicherung.
</p><p>An der heutigen Grossdemonstration in Brüssel nimmt auch eine Delegation von SGB-Verbänden teil.</p>]]></content:encoded><category>Finanzen und Steuerpolitik</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-428</guid><pubDate>Fri, 03 Sep 2010 13:56:00 +0200</pubDate><title>Referendum gegen 11. AHV-Revision, wenn keine substanziellen Änderungen</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/referendum-gegen-11-ahv-revision-wenn-keine-substanziellen-aenderungen</link><description></description><content:encoded><![CDATA[<p>Der SGB-Vorstand hat an seiner ersten Sitzung nach der Sommerpause einstimmig beschlossen, das Referendum gegen die 11. AHV-Revision zu lancieren, sofern in der Herbstsession nicht noch gewichtige Korrekturen an der Vorlage vorgenommen werden. Gleichzeitig hat er die Parolen zur eidgenössischen Volksabstimmung vom 28. November verabschiedet: für die „Steuergerechtigkeits-Initiative“ einstimmig JA, für die „Ausschaffungsinitiative“ sowie den Gegenvorschlag dazu ebenso einstimmig NEIN.
</p><p>Die&nbsp;<span style="font-weight: bold;">11. AHV-Revision</span>&nbsp;stellt mit der beabsichtigten Verschlechterung des Rentenanpassungssystems einen massiven Angriff auf die AHV-Renten dar.&nbsp;Absolut ungenügend ist ebenso die Abfederung des Rentenvorbezugs. Damit diese sozial ist, braucht es mindestens den Betrag, der durch die Erhöhung des Rentenalters der Frauen auf 65 Jahre gespart wird: 800 Mio. Franken.
</p><p>Die&nbsp;<span style="font-weight: bold;">„Steuergerechtigkeits-Initiative“</span>&nbsp;stoppt den exzessiven und ruinösen Steuersenkungswettbewerb, der schweizweit letztlich nur zu einer langsamen Ausblutung der öffentlichen Hand und einer Besserstellung der ohnehin schon gut Gestellten führt. Indem die Initiative der SP auf sehr hohen Einkommen und Vermögen Mindeststeuersätze von 22 % resp. 0,5 % festschreibt, unterbindet sie diesen Wettbewerb und verhindert so die zunehmende Bevorzugung der Reichen.&nbsp;
</p><p>Das doppelte NEIN zu<span style="font-weight: bold;">&nbsp;„Ausschaffungsinitiative“ und Gegenvorschlag&nbsp;</span>begründet der SGB-Vorstand wie folgt: Ein gleiches Verbrechen kann nicht mit einem je verschiedenem Recht bestraft werden. Nationalität darf kein Kriterium der Bestrafung von Verbrechen sein. Das Volksbegehren hätte zudem, weil unvereinbar mit einigen internationalen Garantien, für ungültig erklärt werden müssen.&nbsp;</p>]]></content:encoded><category>AHV</category><category>Finanzen und Steuerpolitik</category><category>Migration</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-274</guid><pubDate>Thu, 13 Aug 2009 14:40:00 +0200</pubDate><title>Statt Geschenke für die Oberschicht Prämienverbilligungen für alle</title><link>https://www.sgb.ch/themen/wirtschaft/detail/statt-geschenke-fuer-die-oberschicht-praemienverbilligungen-fuer-alle</link><description>Bei wohl kaum einer Vorlage in der Geschichte des Bundes klafften Ideologie und Tatsachen so weit auseinander wie bei der so genannten Familienbesteuerungsrevision. Was als Entlastung der Familien angepriesen wird, ist ein Geschenk für die Reichen.</description><content:encoded><![CDATA[<p>Die BefürworterInnen der Vorlage behaupten, die geplante Steuersenkung sei
</p><p>&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp; a) eine Entlastung der Familien mit Kindern und
</p><p>&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp; b) eine Entlastung der Mittelschicht.
</p><p>Beides stimmt nicht, wie die Statistiken des Finanzdepartementes zeigen. Wer profitiert, sind die obersten 10 Prozent der Einkommen. Die normalen Familien haben kaum etwas davon. Im Gegenteil: sie dürften in irgendeiner Form von den Sparmassnahmen betroffen sein, die den so verursachten 600 Mîo. Fr. Steuerausfällen folgen werden. Die Familienbesteuerungsrevision ist in Wahrheit eine Umverteilungsaktion für die Oberschicht.
</p><p>Gemäss den Statistiken des Finanzdepartementes hat die Hälfte der Familien in der Schweiz ein Reineinkommen von 80'000 Fr. und weniger. 9 Prozent der Familien mit Kindern haben 150'000 Fr./Jahr und mehr zur Verfügung.&nbsp;
</p><p>Wer profitiert nun in welchem Ausmass? Um das zu beziffern, kann man die Belastungsvergleiche in der Botschaft des Bundesrates zuziehen. Allerdings sind diese irreführend, weil das Departement Merz angenommen hat, dass Familien mit tiefen und mittleren Einkommen jährlich 12'000 Fr. für externe Kinderbetreuung ausgeben. Das entspricht nicht den Tatsachen. Gemäss einer Studie des BFS betragen die Kinderbetreuungskosten im Durchschnitt rund 6000 Fr./Jahr. Die in der Botschaft präsentierten Entlastungen bei Familien mit mittleren Einkommen dürften daher zu hoch sein.&nbsp;
</p><p>Doch selbst mit den Zahlen des Departements Merz wirkt sich die&nbsp; Familienbesteuerungsrevision erschütternd aus. Die Familien mit einem Einkommen bis 80'000 Fr. gehen nahezu leer aus. Das heisst, dass die Hälfte der Familien nach der Revision kaum einen Franken weniger Steuern zahlt. Oben in der Einkommensskala schenkt die Revision jedoch ein. Die einkommensstärksten 10 Prozent der Familien mit Kindern holen sich gleich die Hälfte der 600 Mio. Fr. ab. Die Oberschichtsfamilie zahlt künftig über 3000 Fr. weniger Steuern pro Jahr. Die Normalfamilie mit mittlerem Einkommen hingegen berappt im allerbesten Fall rund 200 Fr. – weniger. Im Normalfall dürfte sie fast leer ausgehen.&nbsp;
</p><p>Das Steuergeschenk für die Oberschicht kostet ungefähr 600 Mio. Fr. Wenn das Parlament das Geld zur Entlastung der Familien mit normalem und mittleren Einkommen einsetzte, so hätte jede Familie rund 1500 Fr./Jahr mehr zur Verfügung. Das würde die Familien entlasten, die das Geld brauchen. 1500 Fr. sind beispielsweise ziemlich genau so viel, wie die Familie im kommenden Jahr voraussichtlich mehr für Krankenkassenprämien ausgeben muss, wenn sie keine Prämienverbilligung erhält.
</p><p>Der SGB ist gegen diese steuerliche Entlastung der Oberschicht. Der Anstieg der Krankenkassenprämien wird die Familien im kommenden Jahr massiv belasten. Was es daher braucht, sind Prämienverbilligungen, die diese Mehrbelastung auffangen.</p>]]></content:encoded><category>Finanzen und Steuerpolitik</category><category>Gesundheit</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-282</guid><pubDate>Tue, 07 Jul 2009 14:55:00 +0200</pubDate><title>Irreführende Information des Departementes Merz </title><link>https://www.sgb.ch/themen/wirtschaft/detail/irrefuehrende-information-des-departementes-merz</link><description>Die bürgerliche Mehrheit in der WAK des Ständerates hat letzte Woche die so genannte „Revision der Familienbesteuerung“ durchgewunken. Diese ist allerdings ein Etikettenschwindel. Denn sie bringt den normalen Familien wenig bis nichts. Im Gegenteil werden diese im kommenden Jahr unter den enorm steigenden Krankenkassenprämien leiden. Profitieren werden vor allem die obersten 10 Prozent der Einkommen. </description><content:encoded><![CDATA[<p>Haushalte mit einem Einkommen von 150'000 Fr. und mehr werden künftig 1000 bis 5000 Fr. weniger Steuern zahlen müssen. Normale Familien gehen hingegen weitestgehend leer aus. Denn mehr als die Hälfte der Haushalte mit Kindern hat ein Bruttoeinkommen von 80'000 Fr. oder weniger. Sie werden nach der Revision bestenfalls 300 Fr. weniger Steuern bezahlen müssen. Ein grosser Teil der Familien wird gar nichts davon haben. Wenn der Bundesrat bei der Vorlage von „steuerlichen Entlastungen für Familien mit Kindern“ spricht, so betreibt er Etikettenschwindel.&nbsp;
</p><p>Um dieses Missverhältnis bei der Entlastung von arm und reich zu kaschieren, hat das Departement Merz die Übersicht, wie stark normale Familien von der Steuersenkung profitieren, in der Botschaft zur Gesetzesrevision geschönt. Bei der Berechnung, wie viel eine Familie steuerlich entlastet wird, hat er angenommen, dass die ausserhäusliche Kinderbetreuung 12'000 Fr./Jahr kostet. Dementsprechend könnten nach dem Vorschlag des Bundesrates 12'000 Fr. als Steuerabzug geltend gemacht werden. Tatsächlich aber gibt ein grosser Teil der Haushalte mit einem mittleren Bruttoeinkommen deutlich weniger dafür aus. In Zürich bezahlt ein Paar mit einem Kind, welches 3 Tage pro Woche eine Krippe besucht, und einem steuerbaren Einkommen von 65'000 Fr. rund 550 Fr./Monat bzw. ca. 6500 Fr. pro Jahr für die Krippe. Gemäss der BFS-Studie "Familien in der Schweiz" betragen die durchschnittlichen Kinderbetreuungskosten 400-500 Fr./Monat.&nbsp;
</p><p>Die Berechnungen des Departements Merz zu den Steuerentlastungen sind deshalb irreführend. Die Entlastung für Familien mit mittleren Einkommen wird nicht viel mehr als 150 Fr./Jahr betragen. Profitieren werden einzig die hohen Einkommen mit Steuergeschenken von 1000 bis 5000 Fr.
</p><p>Das Steuergeschenk kostet ca. 600 Mio. Fr. Würde man das Geld zur Entlastung von tieferen und mittleren Einkommen einsetzen, so hätte jede Familie rund 1500 Fr./Jahr mehr zur Verfügung. Das würde die Mehrbelastung durch die höheren Krankenkassenprämien auffangen, denn 1500 Fr. entsprechen ziemlich genau dem Betrag, den die Familie im kommenden Jahr voraussichtlich mehr für Krankenkassenprämien ausgeben muss, wenn sie keine Prämienverbilligung erhält.&nbsp;</p>]]></content:encoded><category>Finanzen und Steuerpolitik</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-528</guid><pubDate>Mon, 18 May 2009 16:49:00 +0200</pubDate><title>Moratorium für Steuergeschenke an Reiche –  Aktionen gegen Politik des laisser faire</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/moratorium-fuer-steuergeschenke-an-reiche-aktionen-gegen-politik-des-laisser-faire</link><description></description><content:encoded><![CDATA[<p>Die Delegierten des Schweizerischen Gewerkschaftsbundes fordern ein Moratorium bei den Steuergeschenken des Bundes für Reiche und hohe Einkommen. Einstimmig haben sie an ihrer heutigen DV diesem Antrag zugestimmt. Die Delegierten verurteilten eine Politik, die unter dem Deckmantel der Familienbesteuerungs­revision die reichsten 10 Prozent der Bevölkerung zusammen mit dem Ausgleich der kalten Progression bereits 2010 um rund 1 Milliarde Steuerfranken entlastete. Dagegen gehen die übrigen 90 Prozent der Schweizer Bevölkerung nicht nur leer aus, sie werden 2010 fast 2 Mia. Franken mehr Krankenkassenprämien bezahlen müssen. Diese Politik ist konjunkturell und sozial selbstmörderisch.
</p><p>Die SGB-Delegierten forderten vom Bundesrat zügig griffige Massnahmen gegen die beängstigende Zunahme der Arbeitslosigkeit. Dazu gehört in erster Linie ein Ausgleich der gesteigerten Krankenkas­senprämien in voller Höhe sowie ein mindestens 5 Mia. Franken schweres Investitionsprogramm. Sie beschlossen, dem hinsichtlich Konjunkturankurbelung zögernden und lediglich mit einem Minipro­gramm liebäugelnden Bundesrat mit gewerkschaftlichen Aktionen Beine zu machen. Diese Aktionen sollen auch gegen den Abbau in den Sozialversicherungen gerichtet sein. Für den 2. Juni 09 sind erste dezentrale Alarm-Demonstrationen vorgesehen (insbesondere gegen den Abbau in der AHV gerichtet), am 19. September soll eine grosse nationale Kundgebung den ersten Höhepunkt einer gewerkschaftlichen Mobilisierung gegen die verantwortungslose Politik des laisser faire darstellen.&nbsp;&nbsp;
</p><p>Mit allen gegen 3 Nein-Stimmen beschlossen die Delegierten des SGB zudem die Ja-Parole zur IV-Finanzierung (Abstimmung vom 27.9.09). Die IV braucht dringend mehr Geld. Nur so kann ihre weitere Verschuldung gestoppt werden. Dies sahen die Delegierten als notwendig an, um einen neuerlichen - diesmal noch drastischeren - Leistungsabbau in dieser Sozialversicherung zu verhin­dern.
</p><p>Hinweis: Die zwei entsprechend von den Delegierten verabschiedeten Resolutionen finden Sie auf www.sgb.ch</p>]]></content:encoded><category>Sozialpolitik</category><category>Finanzen und Steuerpolitik</category><category>Invalidenversicherung</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-293</guid><pubDate>Tue, 28 Apr 2009 15:45:00 +0200</pubDate><title>Neue Weichenstellungen in der Lohnpolitik, der Steuerpolitik und bei den Sozialwerken</title><link>https://www.sgb.ch/themen/arbeit/detail/neue-weichenstellungen-in-der-lohnpolitik-der-steuerpolitik-und-bei-den-sozialwerken</link><description>Nun muss der Bundesrat endlich Gegensteuer wider die Krise geben. Das dritte Konjunkturpaket hat die Kaufkraft zu stärken und umfangreiche Investitionen anzustossen. Zudem müssen die hohen Einkommen bei der Arbeitslosenversicherung stärker in die Pflicht genommen werden. Auch in der Lohnpolitik sind Korrekturen angesagt.</description><content:encoded><![CDATA[<p>Die Weltwirtschaftskrise hat begonnen, voll auch auf die Schweizer Wirtschaft durchzuschlagen. Zwar sind die Folgen noch nicht in vollem Ausmass sichtbar, weil der Binnen­sektor derzeit noch gut läuft und viele Unternehmen mit Auftragsflauten – richtigerweise – zunächst auf die Kurzarbeit ausgewichen sind. Sämtliche Prognosen zeigen aber, dass die Schweiz in kurzer Zeit mit einer Arbeitslosigkeit konfrontiert sein wird, die sie über­haupt noch nie gesehen hat, und den daraus folgenden verheerenden Folgen für die Ge­sellschaft und die Wirtschaft – falls nun nicht rasch, entschieden und in einer Grössen­ordnung, die ökonomisch ins Gewicht fällt, Gegensteuer gegeben wird.&nbsp;
</p><h3>Substanzielle Investitionen</h3><p>Leider hat der Bundesrat unter Führung eines Bundespräsidenten, der sich in erster Linie als Ausläufer der UBS-Spitze versteht, bis jetzt nicht begriffen, was für die Schweizer Wirtschaft und die Arbeitsplätze auf dem Spiel steht. Wenn für die Rettung der UBS an den demokratischen Regeln vorbei eine Summe von 68 Milliarden Franken beschlossen wurde, umgerechnet 10‘000 Franken pro Kopf der Bevölkerung, Säuglinge und Greise inbegriffen, dann braucht es jetzt für die Bekämpfung der Arbeitslosigkeit auch substanzielle Investitionen. Die Verfassung verpflichtet die Behörden ausdrücklich zur Krisen­bekämpfung. Das dritte Konjunkturpaket ist die entscheidende Herausforderung der kommenden Monate für die Wirtschaftspolitik des Bundes. Dieses Konjunkturpaket muss einerseits die Kaufkraft auf den Beginn des kommenden Jahres stützen. Im Vordergrund stehen dabei die Prämienerhöhungen der Krankenversicherung, die durch ein Sozialpaket aufgefangen werden müssen. Andererseits braucht es ein grosses Investitionsprogramm. Ansonsten ist heute schon absehbar, dass die Kantone und Gemeinden angesichts der krisenbedingt rückläufigen Einnahmen ihre Budgets zusammenstreichen werden, mit den fatalen, verstärkenden Auswirkungen auf die Krise. Die Weichen für eine offensive Poli­tik gegen die Krise werden jetzt gestellt.
</p><h3>Effiziente Sozialversicherungen</h3><p>Wichtige Weichenstellungen stehen auch bei den Sozialwerken bevor. Ein entscheidender Unterschied zur Krise der dreissiger Jahre sind funktionierende Sozialwerke. Heraus­gefordert ist in der Krise zunächst die Arbeitslosenversicherung. Statt einer Beschrän­kung oder gar Senkung der Ansprüche braucht es mit Blick auf die Tiefe der Krise eine Verlängerung der Bezugsdauer auf 520 Tage und eine Erhöhung der Taggelder um zehn Prozentpunkte. Das verbessert die soziale Absicherung und stärkt die Kaufkraft bei jenen, die sie dringend brauchen. Es waren ja nicht die von der Arbeitslosigkeit Betroffenen und Bedrohten und ihre Familien, welche die Wirtschaftskrise verursacht haben. Sondern die verantwortungslosen Manager im Finanzsektor und die neoliberalen Ideologen, für deren Versagen nun der Staat einspringen muss. Es ist auch ein Gebot der Gerechtigkeit, dass die hohen Einkommen stärker an die Kosten der Arbeitslosenversicherung beitragen müssen. Wir fordern, dass die hohen Einkommen ab 126‘000 Franken mit 2 Lohnpro­zenten in die Beitragspflicht einbezogen werden und damit einen substanziellen Beitrag an die Kosten leisten.&nbsp;
</p><p>Ein Gebot der Stunde ist die Verteidigung der Renten. Beim Referendum gegen die Senkung des Umwandlungssatzes geht es um die Renten im BVG-Obligatorium, um jene Renten, die für die Lebenshaltung unerlässlich sind. Eine wichtige Schlussfolgerung aus der Krise der Kapitalmärkte ist die Stärkung der AHV, die im ökonomisch viel leistungs­fähigeren und zudem sozialeren Umlageverfahren finanziert wird. Die Gewerkschaften werden das Sozialabbauprojekt der Neuaufgelegten 11. AHV-Revision mit dem Referendum bekämpfen, falls diese Sozialabbauvorlage im Parlament definitiv durchkommen sollte. Statt Sozialabbau muss bei der AHV wieder eine reale Verbesserung der Renten in Angriff genommen werden. Gerade bei der Krise der Zweiten Säule muss die Erste Säule ausgebaut und nicht abgebaut werden.
</p><h3>Neue Lohn- und Steuerpolitik</h3><p>Entscheidend für die nötigen neuen Weichenstellungen im Verteilkampf zugunsten von mehr sozialer Gerechtigkeit und gegen die Reichtumsexzesse sind aber nicht nur die Sozialwerke, sondern vor allem auch die Lohnpolitik und die Steuerpolitik. In der Lohnpo­litik geht es einerseits um die konkrete Realisierung der Mindestlohnziele von 3‘500 Franken pro Monat für Ungelernte und von 4‘500 Franken für Gelernte. Andererseits braucht es für die Unternehmen der öffentlichen Hand unter Einschluss von Post und Swisscom eine neue Höchstgrenze für Kaderlöhne in der Höhe von 500‘000 Franken. Es ist unter keinem Titel zu rechtfertigen, dass die Manager der öffentlichen Unternehmen deutlich mehr kassieren als ein Bundesrat. Wenn die öffentliche Hand die Spitzensaläre auf 500‘000 Franken beschränkt, gibt das auch ein starkes Signal für die Lohnpolitik der Unternehmen. Eine weitere überfällige Massnahme gegen Lohnexzesse liegt darin, dass Saläre über einer Million Franken der Gewinnsteuer unterstellt werden sollen.&nbsp;
</p><p>Überhaupt muss in der Steuerpolitik dafür gesorgt werden, dass die hohen Einkommen und Vermögen wieder ihren Anteil an den steuerlichen Lasten tragen. Dafür müssen zunächst die verschiedenen Steuerprojekte von Finanzminister Merz gestoppt werden, die alle nur das Ziel verfolgen, die Steuerbelastung von oben nach unten zu verschieben. Auch in den Kantonen müssen die Vorhaben, die hohen Einkommen weiter zu entlasten, ein Ende haben. Statt einer Schwächung braucht es auf allen Ebenen eine Verschärfung der Steuerprogression. Dazu gehört auch die Einführung einer nationalen Erbschaftssteuer mit einem Freibetrag.
</p><p>Gestoppt werden muss schliesslich die verfehlte Politik der Liberalisierung und Privatisierung des Service Public, die der Bevölkerung und den Beschäftigten nur Nachteile bringt. Die jüngsten Beschlüsse des Bundesrats zur Post zeigen, dass in seiner gegenwärtigen Zusammensetzung das überfällige Umdenken nach dem Fiasko der neoliberalen Ideologie noch nicht einmal eingesetzt hat. Eine Regierung aber, die, statt die Ursachen der gewaltigen Wirtschafts- und Finanzkrise zu benennen, weiterhin die gescheiterten ideologischen Rezepte des Neoliberalismus verbreitet und umsetzt, ist Teil des Problems und nicht Teil der Lösung.
</p><h3>Soziale Gerechtigkeit&nbsp;</h3><p>Der 1. Mai ist der einzige säkulare Feiertag, der weltumspannend gefeiert wird. Vor 120 Jahren ins Leben gerufen von einer Bewegung armer Männer und Frauen erinnert er an die Würde der arbeitenden Menschen und an die Anliegen der sozialen Gerechtigkeit, die einer Zeit der schamlosen Bereicherung einerseits und grosser sozialer Not andererseits nicht weniger wichtig geworden sind. Die Geschichte zeigt, dass gerechte soziale und wirtschaftliche Verhältnisse entscheidend von der Stärke der Gewerkschaften abhängig sind. Das bedeutet gute Gesamtarbeitsverträge und leistungsfähige Sozialwerke, aber auch, dass die Schweiz mit einem wirksamen Kündigungsschutz gegen gewerkschaftsfeindliche Kündigungen endlich den Standard des internationalen Menschenrechtsschut­zes erreichen muss. Nach dem Scheitern des neoliberalen Systems braucht es jetzt neue Weichenstellungen zugunsten der sozialen Gerechtigkeit.</p>]]></content:encoded><category>Löhne und Vertragspolitik</category><category>Finanzen und Steuerpolitik</category><category>Sozialpolitik</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-543</guid><pubDate>Wed, 11 Feb 2009 17:08:00 +0100</pubDate><title>Kaufkraft stärken statt unnötige Steuergeschenke </title><link>https://www.sgb.ch/themen/wirtschaft/detail/kaufkraft-staerken-statt-unnoetige-steuergeschenke</link><description></description><content:encoded><![CDATA[<p>Die Konjunkturaussichten haben sich weiter verdüstert. Bereits leiden Teile der Binnenwirtschaft unter einer schlechteren Konjunktur. Damit die Arbeitslosigkeit in der Schweiz nicht auf neue Rekordniveaus ansteigt, braucht es stabilisierende Massnahmen. Die vom Bundesrat vorgestellten Massnahmen (1. und 2. Stufe) reichen dazu nicht aus.
</p><p>Bis jetzt haben der Konsum und Teile der Bauwirtschaft einen grösseren Absturz der Schweizer Wirtschaft verhindert. Ohne konjunkturpolitisches Gegensteuern wird das nicht mehr lange der Fall sein. Die Kaufkraft der Schweizer Haushalte wird durch die explodierenden Krankenkassenprämien und die steigende Arbeitslosigkeit massiv geschwächt werden. Das wird sich negativ auf den Konsum und den Wohnungsbau auswirken.&nbsp;
</p><p>Um hier Gegensteuer zu geben, muss der Bundesrat ein viel umfangreicheres Konjunkturpaket schnüren. Es braucht Massnahmen zur Stärkung der Kaufkraft der Haushalte: Die Verbilligung der Krankenkassenprämien muss erhöht werden und es müssen höhere Familienzulagen bezahlt werden. Was die Bauwirtschaft betrifft, hat der SGB an seiner Pressekonferenz vom 20. Januar mögliche Investitionen im Umfang von 7 Milliarden Franken präsentiert. Diese müssen nun beschlossen werden.&nbsp;
</p><p>Der SGB begrüsst die vom Bundesrat beschlossene Verlängerung der Kurzarbeitsentschädigung auf 18 Monate. Diese Massnahme wird den Anstieg der Arbeitslosigkeit dämpfen helfen. Damit die Stellen erhalten und Entlassungen verhindert werden, sind aber weitergehende Anstrengungen notwendig. Es braucht eine Weiterbildungsoffensive, wie sie der SGB am 20. Januar skizziert hatte.&nbsp;
</p><p>Die Revision der Familienbesteuerung ist eine Mogelpackung. Davon werden nur hohe Einkommen profitieren. Die Mehrheit der Schweizer Bevölkerung wird hingegen darunter leiden, weil wegen den Steuersenkungen das Geld fehlt, um die steigende Belastung durch Krankenkassenprämien mit Prämienverbilligungen zu lindern. Der Konjunktur bringt dieses Steuergeschenk nichts, denn die Bezüger hoher Einkommen werden die Steuerersparnisse auf die hohe Kante legen.&nbsp;</p>]]></content:encoded><category>Finanzen und Steuerpolitik</category></item></channel></rss>