Verzicht auf Kontingente positiv – Es braucht mehr Schutzmassnahmen

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Medienmitteilung

SGB-Kommentar zur Umsetzung BV Art. 121a

Der SGB wertet es als positiv, dass der Kommissionsvorschlag zur Umsetzung der Masseneinwanderungsinitiative keine Kontingente und Höchstzahlen vorsieht. Diese haben in der Vergangenheit zu Schwarzarbeit und prekären Arbeitsbedingungen geführt. Zudem stehen sie im Widerspruch zu den Bilateralen Verträgen. Kontingente und Höchstzahlen wären schlecht für die Arbeitnehmenden in der Schweiz. Mit der Meldepflicht für offene Stellen hat die Kommission einen Schritt in die richtige Richtung gemacht. Zahlreiche Länder in Europa haben mit einer solchen Massnahme bereits positive Erfahrungen gemacht.

Nicht nachvollziehbar ist jedoch, dass diese Meldepflicht erst dann in Kraft tritt, wenn die Migrationszahlen ein gewisses Niveau erreicht haben. Die Meldepflicht muss sofort und dauerhaft eingeführt werden. In der Schweiz sind bereits heute so viele Personen auf Stellensuche wie kaum zuvor – darunter auch viele ältere Erwerbslose, die besonders grosse Mühe haben, wieder eine Stelle zu finden

Das ausgesprochen knappe Ja zur Masseneinwanderungsinitiative am 9. Februar 2014 war Ausdruck davon, dass sich viele Berufstätige in der Schweiz Sorgen um die Löhne und die Arbeitsplätze gemacht haben, aber erstmals bei einer Vorlage zur Personenfreizügigkeit keine neuen Gegenmassnahmen beschlossen wurden. Das muss nun korrigiert werden.

Bund, Kantone und Sozialpartner müssen die Missbräuche der Personenfreizügigkeit rasch und konsequent beseitigen. Und zwar mit nicht-diskriminierenden, arbeitsmarktlichen Massnahmen, die mit den Bilateralen vereinbar sind. Es braucht einen besseren Schutz der Löhne, u.a. über mehr Lohnkontrollen, höhere Bussen bei Missbräuchen sowie ein Abbau der bürokratischen Hürden bei der Allgemeinverbindlich-Erklärung von GAV. Ältere Arbeitnehmende müssen besser gegen Kündigung geschützt werden. Weiter sollen sich die öffentliche Hand und die Arbeitgeber stärker an den Kosten der ausserhäuslichen Kinderbetreuung beteiligen, damit Beruf und Familie einfacher unter einen Hut zu bringen sind. Und der Bund muss die vorliegenden Vorschläge zur Berufsausbildung von Erwachsenen endlich umsetzen.

Auskünfte
  • Daniel Lampart, Sekretariatsleiter SGB, 079 205 69 11
  • Thomas Zimmermann, Leiter Kommunikation SGB, 079 249 59 74

Zuständig beim SGB

Daniel Lampart

Premier secrétaire et économiste en chef

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