Missbräuchliche Konkurse häufen sich - Jetzt will selbst die Ratsrechte handeln

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Verfasst durch Jean Christophe Schwaab, Zentralsekretär SGB und Nationalrat SP/VD

Arbeitgeber, die ihre Probleme auf dem Rücken der Anderen „lösen“, indem sie Konkurs beantragen und so versuchen, ausstehende Löhne und Sozialleistungen zu umgehen, dürften vielleicht schon bald nichts weiter als düstere Vergangenheit sein. Nach dem Ständerat hat auch der Nationalrat eine Motion angenommen, mit welcher missbräuchliche Konkurse eingedämmt werden können.

Ohne Gegenstimme hat der Nationalrat eine Motion des Ständerats angenommen, deren Ziel es ist, das Phänomen der sich häufenden missbräuchlichen Kündigungen einzudämmen. Eine gute Sache, denn damit dürfte eine zentrale Forderung der Gewerkschaftsbewegung endlich umgesetzt werden.

Tatsächlich haben die Gewerkschaften seit langem schon auf die skandalösen Machenschaften einiger Unternehmer hingewiesen, welche Konkurs an Konkurs reihen mit dem einzigen Ziel, Löhne, Sozialbeiträge und Rechnungen von Zulieferern nicht bezahlen zu müssen. Sobald der Konkurs abgewickelt ist, gründen sie eine neue Firma, deren Konkurs wiederum nicht lange auf sich warten lässt – natürlich nicht, ohne wiederum hohe Schulden zu hinterlassen. Das Hauptproblem dabei ist, dass die geschädigten Arbeitnehmenden im Allgemeinen keinerlei Chance haben, die ihnen geschuldete Lohnsumme einzufordern. Viel zu oft haben sie im Endeffekt Frondienst geleistet.

Solche Methoden sind nichts anderes als unlauterer Wettbewerb und Dumping. Denn wer schon von Beginn herein weiss, dass er ausstehende Rechnungen nicht bezahlen wird, kann tiefere Preise anbieten – zum Nachteil seiner ehrlichen Konkurrenten. Es ist deshalb auch verständlich, dass die parlamentarische Rechte, welche sich gerne nahe bei den Unternehmern wähnt, diese Motion trotz ungebrochenem Willen zur Liberalisierung des Arbeitsmarktes ebenfalls unterstützt hat.

So konnte ein wichtiger und vor allem dringend nötiger Etappensieg errungen werden. Denn diese verabscheuenswerten Praktiken schienen sich in letzter Zeit stark zu vermehren, insbesondere auf dem Bau. Erst kürzlich haben die Gewerkschaften Unia und syndicom wieder mehrere skrupellose Unternehmer mit solchen Praktiken gemeldet.

Nun liegt der Ball beim Bundesrat, ein entsprechendes Gesetz auszuarbeiten. Dabei kann man ihm nur raten, sich an entsprechenden Massnahmen im Ausland ein Vorbild zu nehmen. Mehrere europäische Länder kennen nämlich bereits Regeln, die denjenigen Unternehmern die Gründung eines neuen Unternehmens verbieten, welche bei einem Konkurs signifikante Forderungen von Arbeitnehmenden oder Sozialversicherungen nicht bedienen konnten. Dabei geht es auch darum, nicht jene zu bestrafen, die aufrichtig Konkurs anmelden mussten.

Zuständig beim SGB

Daniel Lampart

Premier secrétaire et économiste en chef

031 377 01 16

daniel.lampart(at)sgb.ch
Daniel Lampart
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