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         xmlns:content="http://purl.org/rss/1.0/modules/content/"
         xmlns:atom="http://www.w3.org/2005/Atom"><channel><title>SGB RSS Feed</title><link>https://sgb.ch/</link><description>Beiträge des SGB</description><language>de-CH</language><copyright>Schweizerischer Gewerkschaftsbund</copyright><pubDate>Sat, 18 Apr 2026 04:10:58 +0200</pubDate><lastBuildDate>Sat, 18 Apr 2026 04:10:58 +0200</lastBuildDate><atom:link href="https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/unfallversicherung/rss" rel="self" type="application/rss+xml" /><generator>Schweizerischer Gewerkschaftsbund</generator><item><guid isPermaLink="false">news-5832</guid><pubDate>Fri, 18 Jan 2019 15:59:55 +0100</pubDate><title>Etwas mehr AHV und wichtige Weichenstellungen</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/etwas-mehr-ahv-und-wichtige-weichenstellungen</link><description>Sozialversicherungen 2019</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Im neuen Jahr bekommen AHV-BezügerInnen endlich etwas mehr Rente. Doch die steigenden Gesundheitskosten vermag das nicht auszugleichen. Es braucht dringend deutlich höhere AHV-Renten. Grundlage dafür könnte die Zusatzfinanzierung sein, über gemeinsam mit der Steuerreform im Mai abgestimmt wird.</p><p>Zum ersten Mal seit vier Jahren werden die AHV-Renten wieder einmal erhöht. Allerdings nur minim: um zehn auf 1185 Franken steigt die Minimalrente, während die Maximalrente um 20 auf 2370 Franken erhöht wird. Auch die Ergänzungsleistungen und die Hilflosenentschädigung werden leicht nach oben korrigiert. Auf der Beitragsseite steigt der AHV-Mindestbeitrag um vier auf 482 Franken, derjenige der freiwilligen AHV/IV um acht auf 922 Franken.</p><h3>Sinkende Renten</h3><p>Keine grossen Änderungen gibt es dieses Jahr in der obligatorischen beruflichen Vorsorge. Insbesondere der Mindestzinssatz bliebt nun schon im vierten Jahr auf dem rekordtiefen 1 Prozent. Die BVG-Kommission hatte ihn gar auf 0.75 Prozent senken wollen. Auch wenn der Bundesrat diesem Vorschlag nicht Folge leistete, werden die Altersguthaben weiterhin unterdurchschnittlich verzinst, was empfindliche Renteneinbussen zur Folge hat.</p><p>Leicht angehoben werden der BVG-Koordinationsabzug (24'885 Franken) und die Eintrittsschwelle (21'330 Franken) ebenso wie der maximale Steuerabzug in der Säule 3a (6826 Franken). Massiv gesenkt wird hingegen der BVG-Beitrag für Arbeitslose, nämlich von 1.5 auf 0.25 Prozent. Dies weil der Deckungsgrad hoch und die Arbeitslosigkeit relativ tief ist. Und schliesslich werden dieses Jahr die seit 2015 ausgerichteten Hinterlassenen- und Invalidenrenten in der zweiten Säule um 1.5 Prozent angehoben.</p><p>Die Probleme der zweiten Säule sind gross. Denn die durchschnittlichen Pensionskassenrenten sinken seit einigen Jahren. Grund sind die seit Jahren sinkenden Zinsen und Umwandlungssätze, vor allem in überobligatorischen Bereich. Und während wir Arbeitnehmende immer mehr einzahlen, kassieren Lebensversicherungen, Banken und Berater weiterhin Milliarden an Verwaltungskosten und Gebühren. Dieser Entwicklung muss entschieden entgegengetreten werden, denn mit sinkendem Rentenniveau rückt das Leistungsziel in noch weitere Ferne, wonach erste und zweite Säule zusammen die Erhaltung des Lebensstandards in angemessener Weise ermöglichen sollen. Es braucht höhere statt tiefere Renten. Dazu müssen dringend auch die AHV-Renten erhöht werden.</p><h3>Steigende Prämien</h3><p>Aufs Portemonnaie drücken auch die ständig steigenden Krankenkassenprämien. Die Standardprämie in der obligatorischen Krankenpflegeversicherung steigt im nächsten Jahr für Erwachsene um 2.7 Prozent, während sie für junge Erwachsene (&lt;25 Jahre) um 13.5 Prozent sinkt. Wenn das Bundesamt für Gesundheit von einem Anstieg von lediglich 1.2 Prozent spricht, so deshalb, weil die vom BAG kommunizierten Prämientarife für 2019 erstmals auf der erwarteten Durchschnittsprämie und nicht mehr auf der Standardprämie (300.- Franchise, freie Arztwahl) basieren. Schon heute verzichtet ein Grossteil der Versicherten auf freie Arztwahl und wählt eine höhere Franchise. Das bringt zwar etwas moderatere Prämien, im Krankheitsfall allerdings auch eine deutlich stärkere Kostenbeteiligung.</p><p>Um den Kostenanstieg im Gesundheitswesen zu dämpfen, sind verschiedene Massnahmen beschlossen oder in Erarbeitung. Per Dezember 2018 wurden die Preise von einigen hundert Medikamenten und Produkten gesenkt. Und ab 2019 werden gewisse bis anhin stationäre Leistungen nur noch vergütet, wenn sie ambulant erbracht werden, etwa Krampfadern-, Hämorrhoiden- und Leistenbruchoperationen oder Kniespiegelungen.</p><h3>Wichtige Abstimmung zur AHV-Finanzierung</h3><p>Am 19. Mai werden die StimmbürgerInnen über die Steuerreform und die AHV-Finanzierung (STAF) abstimmen. Diese Vorlage will der AHV jährlich 2 Mrd. Franken zusätzlich zuführen. Und zwar durch die sozialste Finanzierungsmethode überhaupt: eine leichte Anhebung der Lohnprozente. Diese AHV-Finanzierung ist gekoppelt an die umstrittene Neuauflage der Unternehmenssteuerreform III.</p><p>Noch in der parlamentarischen Beratung steckt die Revision der Ergänzungsleistungen. Die Differenzen gehen zurück an den Nationalrat und allenfalls in die Einigungskonferenz. Inhaltlich konnten wir die Erhöhung der Mietzinsmaxima um durchschnittlich 19 Prozent durchsetzen, ebenso die Bestimmung, dass ältere Arbeitslose in Zukunft ihr Pensionskassenguthaben in der Vorsorgeeinrichtung belassen und eine Rente beziehen können. Dennoch drohen weitere finanzielle Einschnitte und strengere Anspruchsvoraussetzungen für die EL.</p><p>Ebenfalls Kürzungen drohen bei der Revision der IV. Der Bundesrat wollte sie kostenneutral gestalten, doch die Nationalratskommission hat Kürzungsmassnahmen beschlossen. Besonders stossend ist die Kürzung der Kinderrenten von IV-Beziehenden um einen Viertel. Auch hinter der Einführung des stufenlosen Rentensystems verbergen sich Rentenkürzungen. Positiv sind die Massnahmen zur besseren beruflichen Eingliederung von Jugendlichen mit psychischen Problemen.</p>]]></content:encoded><category>Sozialpolitik</category><category>Gesundheit</category><category>Unfallversicherung</category><category>Invalidenversicherung</category><category>Arbeitslosenversicherung</category><category>Berufliche Vorsorge</category><category>AHV</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/_processed_/b/4/csm_senior-abrechnungen-iStock-milkos_2bc3297f72.jpg" length="152242" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-5601</guid><pubDate>Wed, 27 Jun 2018 15:08:03 +0200</pubDate><title>&quot;Das Erfolgsmodell Suva braucht wieder den Mut der Gründergeneration&quot;</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/das-erfolgsmodell-suva-braucht-wieder-den-mut-der-gruendergeneration</link><description>Die Rede von SGB-Präsident Paul-Rechsteiner zum Suva-Jubiläum</description><content:encoded><![CDATA[<p>Drei Dinge machten die Suva möglich, <a href="http://sgb.ch.46-231-200-148.monbijou.terminal8.ch/" target="_blank" class="download" rel="noreferrer">sagte SGB-Präsident Paul Rechsteiner </a>an der Feier zu ihrem 100-Jahr-Jubiläum: Die extreme Not samt horrenden Unfallzahlen. Der jahrzehntelange Druck der organisierten Arbeiterbewegung. Und schliesslich Unternehmer und bürgerliche Politiker mit einem starken Sinn für soziale Verantwortung.</p><p>Bei der Bewältigung von Katastrophen wie Mattmark oder Asbest spielte die Suva seither eine wichtige, unersetzliche Rolle. Die gemeinsame Steuerung des öffentlich-rechtlichen Unternehmens durch die Sozialpartner, mit dem Bund in der Rolle der Oberaufsicht, war der Schlüssel für effiziente und branchennahe Lösungen. Und schliesslich wurde der im Laufe der Jahrzehnte aufgebaute Mix von Prävention, Versicherung und Rehabilitation zum Schlüssel des Erfolgsmodells Suva.</p><p>Doch heute steckt die Suva in einer strategischen Falle, weil ihr Tätigkeitsbereich weitgehend auf den industriellen Sektor beschränkt wurde, der heute nur noch 20 Prozent der Erwerbstätigen erfasst. Deshalb, sagte Paul Rechsteiner, werde in den kommenden Jahren der Mut der Gründergeneration im Interesse zukunftsorientierter Lösungen wieder gefragt sein.</p>]]></content:encoded><category>Unfallversicherung</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/_processed_/2/3/csm_Rechsteiner_Paul_farbig_2015_4f858f4ce2.jpg" length="176593" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-5592</guid><pubDate>Thu, 21 Jun 2018 08:39:01 +0200</pubDate><title>&quot;Die Suva muss heraus aus der strategischen Falle!&quot;</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/die-suva-muss-heraus-aus-der-strategischen-falle</link><description>Ex-Suva-Verwaltungsrat, Ex-Unia- und SGB-Co-Präsident Vasco Pedrina zum 100-Jahr-Jubiläum</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">100 Jahre SUVA - diesen Erfolg darf man feiern, meint Vasco Pedrina, ehemaliger Suva-Verwaltungsrat und Unia-Co-Präsident. Doch die SUVA muss raus der strategischen Falle und in neue Felder vorstossen.</p><p><strong>SGB: Vasco Pedrina, du hast dein ganzes Berufsleben mit der Suva zu tun gehabt. Was sind die drei grossen Herausforderungen für die Zukunft der Suva?</strong></p><p><strong>Vasco Pedrina:</strong> Zunächst einmal: die Suva stellt eine Erfolgsstory dar. Das liegt an ihrer Form als öffentlich-rechtlichen Unternehmen, gemeinsam von den Sozialpartnern gesteuert. Kommen dazu der gute Produktemix mit den drei Bereichen Prävention, Versicherung und Rehabilitation sowie sehr gute Mitarbeitende, die echt stolz sind, für ein solches Sozialwerk zu arbeiten. Die Suva ist heute kerngesund, Ihre Zukunft jedoch ist gefährdet. Wenn die gesetzlichen Rahmenbedingungen für die Suva nicht ändern, dann schnappt die strategische Falle, die ihr gesteckt wurde, auch zu.</p><p><strong>Strategische Falle?</strong></p><p>In der Revision der Unfallversicherung 1984 kam es zu einem Deal zwischen den Gewerkschaften und den Bürgerlichen. Der ging so, dass der Unfallversicherung neu alle Arbeitnehmenden unterstellt wurden und dass die Versicherung weiterhin sehr gute Leistungen garantierte, etwa Renten von 90 Prozent des letzten Lohnes, was europäisch einen Spitzenwert darstellt. Gleichzeitig wurde auch einer moderaten Ausweitung der Leistungen zugestimmt. Der zu hohe Preis dafür war die Festlegung, das Monopol der Suva auf den zweiten Sektor, also Industrie und Gewerbe, zu beschränken. Das Problem dabei: 1984 beschäftigte der zweite Sektor rund 40 % der Erwerbstätigen, heute sind es nur etwas mehr als 20 %. Da droht eine langsame Ausblutung der Suva. Es ist eine schleichende Privatisierung zugunsten der Privatassekuranz im Gange.</p><p><strong>Aber die Suva versichert doch heute immer noch fast 2 Millionen Arbeitnehmende ...</strong></p><p>Stimmt, das ist aber weniger als die Hälfte der Erwerbstätigen. Früher versicherte die SUVA 70 Prozent und mehr aller versicherten Beschäftigten. Die absolute Zahl der Versicherten geht nicht rasch zurück, solange die Beschäftigung insgesamt steigt. Die drohenden Umbrüche, teils auch im Rahmen der Digitalisierung, werden da aber für eine Reduktion sorgen. Oder nehmen wir das seit Jahren bekannte Phänomen der Auslagerung: Wenn industrielle Betriebe etwa die Reinigung oder die Verpflegung auslagern, gehen diese Beschäftigten der Suva verloren. Fazit: Die Erosion des zweiten Sektors gefährdet die Suva. Es braucht eine Ausweitung des Suva-Tätigkeitsbereichs. Wir wollten diese Herausforderung bei der UVG-Revision von 2013/16 angehen, kamen aber damit nicht durch. Immerhin haben wir Verschlechterungen verhindert, so etwa die im ersten gescheiterten Anlauf vorgesehene Möglichkeit, dass Teile der öffentlichen Verwaltung zu den Privatversicherern hätten wechseln können.</p><p><strong>Was sind denn deine Vorschläge, um aus dieser strategischen Falle zu finden?</strong></p><p>Ein erster Vorschlag – den wir vertieft im Rahmen der erwähnten letzten Revision geprüft haben – war, den Suva-Bereich zu vergrössern. Man könnte der Suva alle öffentlichen Verwaltungen oder das Gesundheitswesen oder den kompletten Gross- und Detailhandel unterstellen. Zweiter Vorschlag: ein "Modell Deutschland" einführen. Das hiesse: Das Obligatorium der Unfallversicherung wäre der Suva zugewiesen, die Zusatzversicherung den Privatversicherern. Dieses Modell eröffnet jedoch unwägbare Abgrenzkonflikte. Ein weiteres Modell: Die Suva übernimmt die Taggeldversicherung auch für Krankheiten. Ich glaube, dass die hier erstgenannte Piste der Erweiterung wahrscheinlich die erfolgversprechendste darstellt.</p><p><strong>Wieso sollte das Parlament da nun plötzlich einlenken oder anders gefragt: wieso sollte der Rückhalt der Privatversicherer da plötzlich sinken?</strong></p><p>Weil die Zahlen eine eindeutige Sprache sprechen. Und zwar für die Suva: Von jedem einbezahlten Franken gehen bei der Suva 95 Rappen an die Versicherten zurück. Nur 5 Rappen werden für die Verwaltung verwandt. Bei den Privatversicherern gehen nur 80 bis 85 Rappen an die Versicherten zurück, mindestens 15 Rappen landen in den Taschen der Versicherer selbst. Das ist ein starkes Argument für die Suva, reicht aber nicht hin bei einem ideologisch so hart umkämpften Thema. Damit komme ich zur zweiten Herausforderung.</p><p><strong>Die da wäre?</strong></p><p>Wieso gelang es vor 100 Jahren, die Suva zu gründen? Nicht nur wegen dem hartnäckigen Druck der Arbeiterbewegung, sondern auch dank dem sozialen Flügel der Arbeitgeber und der bürgerlichen Kräfte. Der FDP-Nationalrat und spätere Bundesrat Ludwig Forrer war dabei die treibende Kraft. Neoliberalismus und SVP haben leider den sozialen Flügel in den Arbeitgeberverbänden, in FDP und CVP fast erstickt. Das muss sich ändern. Für uns heisst das: die Gewerkschaften und die fortschrittlichen politischen Kräfte müssen den sozialen Druck von unten massiv erhöhen, damit auch bei Unternehmern und bei den Mitte-Rechtsparteien das Bewusstsein für die Notwendigkeit der Bildung eines sozialen Flügels in ihren Reihen wieder wächst.</p><p><strong>Und die dritte Herausforderung?</strong></p><p>Das sind Sachfragen. Zum ersten ist die Asbestkatastrophe immer noch nicht bewältigt. Hier stellen sich der Suva noch viele Aufgaben, etwa bei der Prävention, bei der Last zwischen den Branchen, die gerechter verteilt werden soll, oder beim Aufbau des neuen Entschädigungsfonds für Asbest-Opfer. Festzustellen ist aber auch, dass die Suva – nach den Wirren der 1970er/80er Jahre – sehr viel geleistet hat und heute als Vorbild in Europa dasteht. Zum zweiten ist die tickende Bombe der psychosozialen Berufskrankheiten zu nennen. Insbesondere der Bereich Prävention ist diesbezüglich schlecht geregelt; eine Zuständigkeit der Suva wäre sehr zu begrüssen. Stichwort Nummer drei: die Digitalisierung. Nehmen wir zum Beispiel den Streit mit Uber, ob die TaxifahrerInnen Selbständigerwerbende oder Arbeitnehmende sind: Die Suva sollte auch für diese Arbeitnehmenden zuständig sein, ohne jegliche rechtliche Auseinandersetzung.</p><p><strong>Die Suva feiert dieses Jahr ihren 100. Geburtstag. Eine Möglichkeit, diese Herausforderungen anzupacken?</strong></p><p>Auf alle Fälle. Die Gewerkschaften wollen nicht einfach nur feiern. Wir werden die Feiern nutzen, um darauf hinzuweisen, dass die Suva kein Auslaufmodell sein darf sondern sich aus der strategischen Falle befreien muss.</p><h5>Vasco Pedrina</h5><ul><li>Vasco Pedrina, 1994 bis 1998 SGB-Co-Präsident, 1991 bis 2004 GBH- und GBI-Präsident, 2004 bis 2006 Unia-Co-Präsident, hatte bereits in den 1980er Jahren mit der SUVA zu tun, damals als Sekretär der SGB-Kommission für Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz. Pedrina war die treibende Kraft hinter der Kampagne für das Asbestverbot. Von 2007 bis Ende 2016 war er Mitglied des SUVA-Verwaltungsrates, die letzten 7 Jahre davon als Vizepräsident.</li></ul>]]></content:encoded><category>Sozialpolitik</category><category>Unfallversicherung</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/redaktion/photos/personen/Vasco-Pedrina-Unia.jpg" length="150871" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-5358</guid><pubDate>Tue, 03 Apr 2018 16:10:58 +0200</pubDate><title>SUVA: Betroffene werden zu Beteiligten</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/suva-betroffene-werden-zu-beteiligten</link><description>100 Jahre lösungsorientierte Zusammenarbeit</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead"> 1912 stimmten die Schweizer im zweiten Anlauf der Errichtung einer Unfallversicherung zu. 1918 nahm die SUVA als wesentlich sozialpartnerschaftlich geprägte Institution ihren Betrieb auf. Hier die Rede, die Nico Lutz am Jubiläumsanlass gehalten hat. </p><p>Wenn es die Suva nicht schon 100 Jahre gäbe, dann müsste man sie heute sofort erfinden. Der Staat, die Arbeitnehmer- und Arbeitgeberorganisationen tragen gemeinsam eines der bedeutendsten Sozialwerke mit. Was historisch aus einer Not und einem offensichtlichen Mangel geboren wurde, hat sich über 100 Jahre als ausgezeichnete Lösung bewährt. 
</p><p>Die Suva ist auch eine Erfolgsgeschichte, weil Arbeitgeber und Arbeitnehmer sich in dieser Organisation auf die gemeinsamen Interessen konzentrieren und in der Lage sind, über den einen oder anderen ideologischen Schatten zu springen. Das Resultat dieser lösungsorientierten Zusammenarbeit lässt sich sehen: 100 Jahre Erfolgsgeschichte als eines der wirksamsten, effizientesten und auch erfolgreichsten Sozialwerke. 
</p><h3>Arbeitssicherheit: im Interesse aller </h3><p>Der Ansatz der Suva ist bestechend: Betroffene werden zu Beteiligten. Die Arbeitnehmenden haben ein direktes Eigeninteresse an umfangreicher Präventionsarbeit, einer hohen Arbeitssicherheit und einem ausgebauten Gesundheitsschutz. Durch die Mitarbeit der Gewerkschaften in zahlreichen Suva-Expertengremien, im Suva-Rat und auch im verwaltungsratsähnlichen Suva-Ratsausschuss fliessen die Anliegen und die Sichtweise der Arbeitnehmenden direkt ein. Ebenso verhält es sich auf der Arbeitgeberseite, die ein hohes ökonomisches Interesse an einer ausgebauten Arbeitssicherheit und gesunden Mitarbeitenden hat. Dabei kann es im konkreten Fall durchaus auch unterschiedliche Positionen geben. Massnahmen zur Erhöhung der Arbeitssicherheit bedeuten auch Aufwand und dies kann zu Verzögerungen führen. Bei den "Lebenswichtigen Regeln" sowie bei der Charta "Stopp bei Gefahr" ist es allen Beteiligten gut gelungen, konkrete Handlungsanleitungen zu entwickeln, die Sicherheitsmassnahmen unabdingbar machen. In anderen Fragen ist es schwieriger, eine gemeinsame Position zu entwickeln. Zum Beispiel bei der Frage, ab wann es aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr zumutbar und schlicht zu gefährlich ist, bei Tiefsttemperaturen, bei Eis und Schnee, draussen zu arbeiten. Da gibt es aus unserer Sicht noch Luft nach oben. 
</p><h3>Gewerkschaften und Arbeitgeber erhöhen Glaubwürdigkeit </h3><p>Generell ist jedoch gerade auch aufgrund der direkten Mitwirkung von Gewerkschafts- und Arbeitgeberseite die Unterstützung für die Suva in der Bevölkerung sehr gross. Die Zusammenarbeit der Sozialpartner in der Suva erhöht auch deren Glaubwürdigkeit gegenüber der Politik, wenn es um Fragen der Unfallversicherung und der Arbeitssicherheit geht. Die letzte UVG-Revision ist ein eindrückliches Beispiel dafür. Nur so lässt sich erklären, dass der von den Sozialpartnern im zweiten Anlauf ausgehandelte Kompromiss rasch und praktisch ohne Änderungen vom Parlament genehmigt wurde. Die gelebte Zusammenarbeit in den Suva-Gremien und das damit gewonnene gegenseitige Vertrauen spielten dabei eine entscheidende Rolle. 
</p><p>Ohne diese Zusammenarbeit gäbe es auf eine Reihe von schwierigen Problemen, wie zum Beispiel die Asbestkatastrophe, schlechtere Antworten. Dabei handelt es sich nicht nur um die ganz wichtige Präventionsarbeit der Suva. Es geht auch um eine gerechtere Verteilung der Risiken, bzw. der Asbestlast zwischen den Suva-Branchen, die dank einer internen Rückversicherung ab nächstem Jahr realisiert wird. Und es geht um den Entschädigungsfonds Asbest, der mit tatkräftigem Support der Suva seine Arbeit Mitte des letzten Jahres rasch aufnehmen konnte. Und letztlich geht es um die noch laufende Revision des Verjährungsrechtes, bei der sich endlich ein zukunftsgerichteter Kompromiss abzeichnet. 
</p><h3>Öffnen für Dienstleistungen </h3><p>Die Gründung der Suva vor 100 Jahren war ein grosser Wurf und ein mutiger Akt in einer bewegten Zeit. Damals war die Wirtschaft in der Schweiz geprägt durch den Anstieg der Beschäftigung im 2. Sektor. Im Hinblick auf diese Veränderung wurde die Suva gegründet. Die Struktur der Wirtschaft hat sich in den vergangenen 100 Jahren stark verändert. Während 1920 rund drei Viertel der Beschäftigten im ersten und zweiten Sektor arbeiteten, sind heute mehr als drei Viertel der Beschäftigten im dritten Sektor, den Dienstleistungsberufen, tätig. Es wird in der Schweiz immer eine Bauwirtschaft und eine produzierende Industrie geben. Die Bedeutung, welche die Suva in den nächsten Jahrzehnten haben wird, wird sich aber auch daran entscheiden, in welchen Branchen die Suva versichern wird. Es ist zu hoffen, dass es auch hier wieder zukunftsfähige und mutige Entscheide gibt - damit unsere Nachkommen in 100 Jahren dann auf 200 Jahre erfolgreiche Suva zurückblicken können. </p>]]></content:encoded><category>Unfallversicherung</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-4064</guid><pubDate>Thu, 21 Jan 2016 09:54:53 +0100</pubDate><title>Und dann muss unser Coiffeur gehen…</title><link>https://www.sgb.ch/themen/migration/detail/und-dann-muss-unser-coiffeur-gehen</link><description>Nein zum Missbrauch der Verfassung, nein zur Durchsetzungsinitiative</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead"> Die Durchsetzungsinitiative wird sich auf die Sozialversicherungen und deren ausländische Leistungsbeziehende fatal auswirken. Denn nun führt auch der "Sozialmissbrauch" zur Ausweisung. Dieser aber ist schnell mal geschehen - auch ohne bösen Willen. </p><p>Vor zwei Jahren nahm eine knappe Mehrheit die Masseneinwanderungsinitiative an. Danach wurde schnell klar, dass die Auswirkungen des Begehrens zuvor nur oberflächlich diskutiert worden waren. Dasselbe sollte sich bei der Durchsetzungsinitiative nicht wiederholen.
</p><h3> Sozialmissbrauch: neu ein Verbrechen </h3><p>Die Durchsetzungsinitiative stelle bloss sicher, dass kriminelle Ausländer/innen rasch aus der Schweiz ausgewiesen werden. So deren Autoren. Das Volksbegehren wird aber viel weitreichender wirken, was uns alle negativ treffen wird. Sie verletzt zentrale Prinzipien unseres gesellschaftlichen Zusammenlebens wie die Menschenrechte und die richterliche Überprüfung von Entscheiden. Die Durchsetzungsinitiative wird sich aber auch auf unser Sozialversicherungssystem auswirken. Unsere Bundesverfassung wird einen neuen Straftatbestand erhalten: den Sozialmissbrauch. Was heisst das? Wer kann sich da schuldig machen? 
</p><p>Es ist klar: Wer Leistungen von Sozialversicherungen unrechtmässig bezieht, ist zu bestrafen. Unser Sozialversicherungsrecht kennt bereits viele Strafbestimmungen, welche die Täter/innen hart anfassen. Auch unser Strafgesetzbuch ahndet den Betrug scharf. Und die vom Parlament beschlossene Umsetzungsgesetzgebung zur Ausschaffungsinitiative führt den Straftatbestand des Sozialmissbrauchs ein. Mit der Durchsetzungsinitiative jedoch wird der Sozialmissbrauch zum Verbrechen erhoben. Ein Verbrechen, das aber nur von Ausländer/innen begangen werden kann. Denn die neue Verfassungsbestimmung über den Sozialmissbrauch richtet sich ausschliesslich an ausländische Staatsangehörige. Vor dem Gesetz wären in der Schweiz nicht mehr alle gleich. Das stellt uns auf die Stufe von Unrechtsstaaten. 
</p><h3>Arzt vergisst Meldung - raus! </h3><p>Eine Ausländerin oder ein Ausländer, der sich eines Sozialmissbrauchs schuldig macht, soll ab einer Schadenssumme von Fr. 300 automatisch ausgeschafft werden. Ohne Wenn und Aber, ein einziger Verstoss genügt. Wer nun glaubt, dass damit einzig IV-Betrüger und BMW-fahrende Sozialhilfebezüger im Visier stehen, der täuscht sich. Die Durchsetzungsinitiative definiert als Sozialmissbrauch auch Bagatellfälle. Sobald eine Sozialversicherungsleistung unrechtmässig bezogen wird, liegt ein Sozialmissbrauch vor. Böswilligkeit, Bereicherungsabsicht oder fiese Tricks sind dabei nicht nötig. Es genügt Unachtsamkeit und Unkenntnis der Rechtslage. Angesichts unseres komplexen Sozialversicherungssystems kann ein unrechtmässiger Bezug einer Leistung schnell mal passieren. Betroffen wären davon Ausländer/innen, die hier bestens integriert sind, die arbeiten und Familie haben. Beispiele: </p><ul><li>Ein deutscher Arzt erhält eine Kinderzulage für seine Tochter, die aufs Gymnasium geht. Nach der Matur entscheidet sich die Tochter, vor dem Studium ein Jahr lang im Ausland zu jobben. Der Vater vergisst den Ausbildungsunterbruch zu melden und bezieht weiterhin die Kinderzulagen, obwohl er kein Anrecht darauf hätte. Er hat so einen Sozialmissbrauch begangen. Die Folge bei Aufdeckung: automatische Ausschaffung nach Deutschland. </li><li>Eine kanadische Musikerin wird Mutter und erhält eine Mutterschaftsentschädigung von der Erwerbsersatzordnung. 8 Wochen später nimmt sie ein Engagement für 10 Aufführungen eines Musicals an. Sie unterlässt es, dies der Ausgleichskasse zu melden und bezieht weiterhin die Mutterschaftsentschädigung. Auch da droht die Ausschaffung nach Kanada. </li><li>Ein portugiesischer Teilinvalider kann sein Pensum als Verkäufer um 10% erhöhen. Er vergisst diese Veränderung in seinen wirtschaftlichen Verhältnissen der IV-Stelle zu melden und bezieht die unveränderte IV-Rente. Dadurch begeht er einen Sozialmissbrauch. Bei Aufdeckung wird er nach Portugal ausgeschafft. </li></ul><h3>Chaos bei den Sozialversicherungen </h3><p>Auch die Sozialversicherungsbehörden sind von der Durchsetzungsinitiative betroffen. Sie müssten eng mit den Strafverfolgungsbehörden kooperieren. So müssten etwa Pensionskassen diesen unverzüglich melden, wenn ausländische Versicherte eine Rentenleistung unrechtmässig beziehen. Für die Pensionskassen bedeutet dies, dass sie zuerst die Nationalität ihrer Versicherten in Erfahrung bringen müssten. Ein riesiger bürokratischer Aufwand. Dasselbe müssten die Unfallversicherer, die Krankenkassen und andere Sozialwerke tun. Zudem hätten sie die ausländischen Versicherten über die Rechtsfolgen eines unrechtmässigen Leistungsbezugs zu informieren. Der Vollzug des neuen Straftatbestandes wäre extrem aufwändig und schwierig. Fazit: Es mangelt uns nicht an Gesetzen, um den Sozialmissbrauch in der Schweiz zu ahnden. Eine weitere Verschärfung, wie sie die Durchsetzungsinitiative verlangt, führt zu Apartheid-Recht und würde bestens integrierte Ausländer/innen in ihrer Existenz treffen. Vielleicht unsere Lebenspartnerin, unseren Arbeitskollegen, unseren Nachbarn, unsere Tennispartnerin, unseren Coiffeur, unseren... </p>]]></content:encoded><category>Migration</category><category>Sozialpolitik</category><category>Unfallversicherung</category><category>Invalidenversicherung</category><category>Berufliche Vorsorge</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-3975</guid><pubDate>Fri, 27 Nov 2015 09:48:39 +0100</pubDate><title>Runder Tisch Asbest: Jetzt braucht es einen grosszügig dotierten Fonds</title><link>https://www.sgb.ch/themen/arbeit/detail/runder-tisch-asbest-jetzt-braucht-es-einen-grosszuegig-dotierten-fonds</link><description>Session IV: Verjährungsfrist und Sonderregelung für Asbestopfer</description><content:encoded><![CDATA[<article><p><b> Die Kommission für Rechtsfragen des Ständerates beantragt ihrem Plenum eine absolute Verjährungsfrist von 30 Jahren für sämtliche künftigen Personenschäden. Das ist ein erster Schritt in die richtige Richtung. Es braucht aber ganzheitliche und rechtsgleiche Lösungen für alle Asbest-Opfer, unabhängig davon, ob diese unter das Unfallversicherungsgesetz (UVG) fallen oder nicht. Nun erhöht auch das Bundesgericht den Druck mit einem wegweisenden Urteil.</b></p><p>Die ständerätliche Kommission (RK-S) ist mit ihrem Vorschlag für eine Verjährungsfrist von 30 Jahren dem Bundesrat gefolgt. Dies im Gegensatz zum Nationalrat, welcher die Frist auf 20 Jahre festgesetzt hatte. Diese Lösung ist aber für Asbest-Opfer immer noch nicht genügend - denn Mesotheliome (Tumore aufgrund von Asbestkontakt) kommen erst 40 und mehr Jahre nach Exposition auf. Deshalb will die Kommission ihren Vorschlag für Asbestopfer mit einer übergangsrechtlichen Sonderregelung ergänzen. Diese funktioniert aber nur, wenn für Asbest-Opfer, seien sie nun UVG-versichert oder nicht, ein grosszügig dotierter Entschädigungsfonds eingerichtet wird.
</p><p>Die vorgeschlagene Übergangsregelung im OR soll in Fällen von bereits verjährten asbestbedingten Personenschäden eine besondere Nachfrist von einem Jahr ab Inkrafttreten der OR-Reform erlauben. Die neue Klagemöglichkeit würde gegenüber den Leistungen eines Asbest-Entschädigungsfonds subsidiär zur Anwendung kommen.
</p><p>Damit trägt der Vorschlag der RK-S dem Urteil des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte (EGMR) in Strassburg immer noch nicht Rechnung. Dieses Urteil verlangt eine subjektive Verjährungsfrist mit Beginn des Krankheitsausbruchs (nicht ab Exposition). Die Übergangsregelung für bereits verjährte Fälle in Kombination mit der ständerätlichen Erwartung, dass ein grosszügig dotierter Entschädigungsfonds geschaffen wird, ist jedoch ein wichtiger Schritt in die richtige Richtung. Der Ständerat ist aufgerufen, diesen Vorschlag in der kommenden Session aufzunehmen und auszubauen.
</p><p>Zumal inzwischen auch das Bundesgericht den Druck erhöht hat: in einem wegweisenden, ja geradezu historischen Urteil hat es im November entschieden, dass das heute gültige Verjährungsrecht gegen die Grundrechte der Opfer verstösst. Damit macht das höchste Schweizer Gericht vorwärts bei der Umsetzung des oben erwähnten EGMR-Urteils – und wartet zurecht nicht auf die Politik: Mesotheliom-Kranken gegenüber funktioniert ab jetzt die Einrede der Verjährung nicht mehr. 
</p><p>Für den SGB als Initianten des Runden Tisches zu Asbest, welcher inzwischen unter der Leitung von Alt-Bundesrat Moritz Leuenberger tagt, ist klar: Will die Wirtschaft eine Prozessflut nach dem EGMR-Urteil verhindern und will das Parlament die Schweizer OR-Verjährungs-Regelung bei Asbesterkrankungen menschenrechtskonform gestalten, dann braucht es nicht nur eine entsprechende OR-Revision, sondern auch einen grosszügig dotierten Asbest-Fonds. Dieser soll Schadenersatz sowie eine einmalige Pauschalzahlung für erlittene Unbill gewähren. Dadurch schafft ein solcher Fonds Gerechtigkeit auch für bereits verjährte Fälle und verhindert kostspielige, langjährige Gerichtsfälle. Weiter muss auch ein spezifischer Care-Service für Asbest-Opfer und ihre Angehörige eingerichtet werden. Diese fühlen sich heute viel zu häufig trotz oft tödlichem Ausgang der Asbest-Erkrankungen im Stich gelassen.
</p><p>Damit kämen auch asbestbedingte Erkrankte zu ihrem Recht, die nicht unter das UVG fallen. Finanziert werden sollte ein solcher Fonds vor allem durch jene Unternehmen, die Asbestprodukte hergestellt und verkauft haben. </p></article>]]></content:encoded><category>Arbeit</category><category>Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz</category><category>Gesundheit</category><category>Unfallversicherung</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-2358</guid><pubDate>Fri, 02 Oct 2015 13:42:00 +0200</pubDate><title>Ein modernes Unfallversicherungsgesetz ohne Schwächung der Suva</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/ein-modernes-unfallversicherungsgesetz-ohne-schwaechung-der-suva</link><description>Sozialpartnerschaftlicher Erfolg bei der UVG-Revision</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead"> Ein modernes Gesetz, ohne die Suva zu schwächen: Bei der Revision des Unfallversicherungsgesetzes hat sich der Schulterschluss der Sozialpartner ausgezahlt.</p><p>Mit der Schlussabstimmung in der Herbstsession ist die Revision des Unfallversicherungsgesetzes (UVG) unter Dach und Fach. Die Räte haben das aus den 1980er Jahren stammende Gesetz modernisiert, ohne die Suva gegenüber den Privatversicherern zu schwächen oder Versicherungsleistungen abzubauen. Dieses positive Resultat kam nur dank einer intensiven Zusammenarbeit zwischen dem SGB und den Arbeitgeberverbänden zustande.
</p><p>Die vom Bundesrat präsentierte Vorlage wollte die gut funktionierende Sozialversicherung noch ohne finanzielle Not runterfahren. Die Privatversicherer hätten ihre Geschäfte weiter ausbauen können, die Suva wäre schwächer geworden. Ein Leistungsabbau hätte die Lage der Unfallinvaliden verschlechtert, die Versicherungsdeckung wäre gesenkt worden. Dank einer sozialpartnerschaftlichen Koalition im Parlament gelang es 2010, die Vorlage zurückzuweisen und diese Revision zu verhindern.
</p><h3>Sozialpartner mit eigener Vorlage</h3><p>Im Anschluss beschlossen die in der Suva vertretenen Arbeitnehmer- und Arbeitgeberverbände, gemeinsam eine eigene Vorlage auszuarbeiten. Sie sollte das UVG modernisieren, ohne die Errungenschaften in der Unfallversicherung und die Funktionsweise der Suva in Frage zu stellen. Die Verhandlungen erstreckten sich über mehrere Jahre. Als sich auch noch der Schweizerische Verband der Privatversicherer der ausgehandelten Vorlage der Sozialpartner anschloss, war der Weg frei für eine konfliktfreie Behandlung im Parlament.
</p><p>Aus Sicht der Arbeitnehmenden hat sich der eingeschlagene Weg gelohnt. Die Unfallversicherung konnte stabilisiert werden. Während bei vielen anderen Sozialversicherungen, etwa der IV oder der beruflichen Vorsorge, die Vorzeichen auf Abbau standen oder immer noch stehen, konnte dies in der Unfallversicherung verhindert werden.
</p><p>Die Unfallversicherung bleibt damit eine gut funktionierende, solid finanzierte Sozialversicherung. Sie profitiert von der Struktur der Suva: Branchen mit hohen Unfallrisiken sind obligatorisch bei der Suva versichert. Gleichzeitig bilden sie über ihre Sozialpartner die Trägerschaft der Versicherung - ein Erfolgsmodell. Auch weil die Suva mehr als nur die Risikodeckung übernimmt. Sie ist auch in der Prävention tätig und sorgt für Rehabilitation und Integration der Verunfallten.
</p><h3>Suva gesichert</h3><p>Mit dem neuen UVG bleiben die Unfallversicherung als verlässliche Sozialversicherung und die Suva als zentrale Institution der schweizerischen Sozialpartnerschaft auch in Zukunft gesichert. Zudem klärt die Revision einige bisher strittige Punkte, die auch für die Versicherten wichtig sind:</p><ul><li>Ein Arbeitnehmer oder eine Arbeitnehmerin ist ab dem Tag versichert, an dem das Arbeitsverhältnis beginnt (also auch wenn der 1. des Monats auf einen Sonntag fällt).</li><li>Die Versicherung endet am 31. Tag nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses.</li><li>Nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses kann eine Abredeversicherung geschlossen werden. Deren Dauer wird neu auf 6 Monate verlängert.</li><li>Alle Körperschädigungen, die wie ein Unfall behandelt werden, sind nun im Gesetz aufgezählt.</li><li>Die Unfallpräventionsmassnahmen werden auf Grenzgänger und Entsandte ausgedehnt. Auch ausländische Betriebe müssen neu Präventionsbeiträge bezahlen, obschon sie nicht unter die Versicherungspflicht fallen.</li></ul><p>Verhindert werden konnten auch radikale Einschnitte in der Rentenabdeckung für pensionierte Unfallinvalide. Zwar werden die Renten von Versicherten, die bis zu 20 Jahre vor der Pensionierung verunfallen und invalid werden, beim Erreichen des Rentenalters gekürzt. Zusammen mit den Altersrenten der AHV und der Pensionskassen erreichen pensionierte Unfallinvalide jedoch immer noch ein gutes Leistungsniveau:</p><ul><li>Bei Erreichen des Rentenalters wird die UVG-Rente von Unfallinvaliden, die zum Unfallzeitpunkt älter als 45 Jahre waren, gekürzt. Die Kürzung beträgt für jedes Jahr ab 45 bis zum Rentenalter 2%, bei einem Invaliditätsgrad unter 40% beträgt sie 1%. (Beispiel: Unfallzeitpunkt 55, Kürzung der UVG Rente ab 65: 20%). Dank langen Übergangsfristen, werden grundsätzlich nur Invalide betroffen sein, die nach Inkrafttreten der Revision verunfallen.</li></ul><p>Nicht durchsetzen konnten sich die Gewerkschaften mit ihrer Forderung nach einer Ausdehnung des Versicherungsobligatoriums bei der Suva. Aber immerhin wird die Position der Suva nicht geschwächt, sie erhält vielmehr mit neuen Corporate-Governance-Regeln ein klares Profil und wird in ihrer Autonomie gestärkt:</p><ul><li>Der bisherige Verwaltungsrat wird in Suva-Rat umbenannt. Er setzt sich weiterhin aus 40 Mitgliedern zusammen,16 Vertreterinnen oder Vertretern der Aarbeitnehmenden, 16 der Arbeitgeber und 8 des Bundes.</li></ul><ul><li>Bei Abgrenzungsfragen über die Versicherungsunterstellung bei der Suva wird neu ein Schlichtungsmechanismus angewandt.</li></ul><ul><li>Die Suva kann Nebentätigkeiten ausüben, wie etwa die Führung von Rehakliniken. Damit wird Rechtssicherheit geschaffen.</li></ul><p>Mit der UVG-Revision hat die Unfallversicherung eine modernere gesetzliche Grundlage erhalten. Der eingeschlagene sozialpartnerschaftliche Weg hat allen Beteiligten genützt.
</p><h3>Noch viel zu tun</h3><p>Dieser positive Ausgang nach einem ungünstigen Start darf aber nicht über die anstehenden Herausforderungen bei der Unfallversicherung hinwegtäuschen: Unfälle verursachen immer noch grosses menschliches Leid für die Betroffenen und ihre Angehörigen. Alleine 2013 starben 272 Menschen am Arbeitsplatz oder wegen einer Berufskrankheit. Und Unfälle sind keine Zufälle. Allzu oft sind sie in der Arbeitswelt Folge von Profitdruck, Zeitnot und mangelnder Wertschätzung der Arbeitnehmenden. Die Prävention von Berufsunfällen und -krankheiten muss intensiviert werden. Dabei gilt es auch griffige Massnahmen gegen Stresserkrankungen umzusetzen, damit Arbeit nicht zum Gesundheitsrisiko wird.</p>]]></content:encoded><category>Unfallversicherung</category><category>Schweiz</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-2336</guid><pubDate>Wed, 16 Sep 2015 14:25:00 +0200</pubDate><title>Unfallversicherung: Sozialpartnerkompromiss setzt sich durch</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/unfallversicherung-sozialpartnerkompromiss-setzt-sich-durch</link><description>Letzte Differenzen in UVG-Revision bereinigt 

</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Die beiden Räte haben die letzten Differenzen in der Reform des Unfallversicherungsgesetzes (UVG) bereinigt. Die gelungene Revision, keine Selbstverständlichkeit, nachdem 2008 ein erster Anlauf hatte beerdigt werden müssen, ist auch ein Ausdruck für sozialpartnerschaftlichen Gestaltungswillen. Im Folgenden, leicht gekürzt, ein Votum von Paul Rechsteiner, der in diesem Geschäft auch als Kommissionssprecher zuständig war. &nbsp;</p><p>Die Unfallversicherung ist die älteste der klassischen Sozialversicherungen. Sie funktioniert ausgezeichnet und garantiert gute Leistungen. Sie schreibt konstant schwarze Zahlen, und sie kostet den Bund und die Steuerzahlenden keinen Rappen, denn es sind die Arbeitgeber und die Arbeitnehmer, die für die Prämien aufkommen. Der Verfassungsartikel für die Schaffung einer Unfallversicherung stammt aus dem Jahr 1890. 1911 kam das Gesetz, und 1918 nahm die Suva als öffentlich-rechtliche Anstalt den Betrieb auf. Die damaligen Grundsatzentscheide haben sich bewährt. Erst 1984 kam es zu einer umfassenden Neuregelung. Nach über dreissig Jahren ist jetzt eine sanfte Modernisierung fällig. Sie übernimmt das eingespielte System der Versicherungsleistungen für Berufsunfälle und Nichtberufsunfälle. Heilbehandlungen und Taggeldleistungen werden aus einer Hand erbracht - ein grosser Unterschied zur Krankenversicherung. Dasselbe gilt für die Invalidenrenten und die Integritätsentschädigungen wie auch für die Regelung des versicherten Verdienstes. Aus dem Jahre 1984 stammt auch der Kompromiss für die Marktaufteilung zwischen der Suva und den Privatversicherungen. Auch hier belässt es die heutige Revisionsvorlage bei den seinerzeitigen Weichenstellungen.
</p><h3>Nicht nur Versicherung, auch Prävention</h3><p>Wer die Bedeutung der Unfallversicherung und ihre guten Leistungen verstehen will, muss ins frühe Industriezeitalter zurückblenden. Für Verunfallte und ihre Familien war ein Unfall eine Katastrophe. Aber auch der Industrielle sah sich unabsehbaren Haftungsrisiken ausgesetzt. In dieser Zeit brach sich die Idee einer Arbeiterunfallversicherung Bahn. Sie stand unter der Parole <br> "Haftpflicht bedeutet Streit, Versicherung Frieden". Gute Versicherungsleistungen sollten auch das Haftpflichtrisiko abdecken. Dieses kam nur noch ausnahmsweise zum Tragen. Die Einrichtung einer Unfallversicherung sorgte dafür, dass die Prävention von Unfällen und von Berufskrankheiten - diese sind bei den Risiken eingeschlossen - einen hohen Stellenwert bekam. Die Unfallverhütung hat zur Optimierung der gefahrengeneigten Arbeiten in Industrie und Gewerbe und überhaupt zu sicheren Produktionsprozessen nicht mehr Wegzudenkendes beigetragen. All das wird mit dem heute vorliegenden Reformprojekt bestätigt.
</p><h3>Sozialpartner mit Augenmass </h3><p>Die Botschaft von 2008 hatte in verschiedener Hinsicht Schlagseite. Vor allem aber hätte sie den Versicherungsumfang reduziert und die Versicherungsleistungen verschlechtert. Vor fast genau fünf Jahren beschloss das Parlament aufgrund einer ungewöhnlichen Koalition von Baumeister- und Gewerbeverband mit den Gewerkschaften eine Rückweisung an den Bundesrat, mit dem Auftrag, die Revisionsvorlage noch einmal zu überprüfen und auf das Wesentliche zu beschränken. In der Folge erarbeiteten die Dachverbände der Sozialpartner selber einen reduzierten Revisionsvorschlag. Den dabei gefundenen Lösungen und Kompromissen schlossen sich auch die Suva und der Schweizerische Versicherungsverband an. Das bildete die Basis der heutigen Zusatzbotschaft. Der etwas ungewöhnliche Weg über die Sozialpartner rechtfertigt sich durch die Tatsache, dass es sich bei der Unfallversicherung um eine Arbeitnehmerversicherung handelt, die durch Beiträge der Arbeitgeber und der Arbeitnehmer finanziert wird. Auch die Suva ist eine von den Arbeitgeberverbänden und den Gewerkschaften getragene Einrichtung. 
</p><h3>Die Neuerungen</h3><p>Inhaltlich lag und liegt die anspruchsvollste Aufgabe bei der Neuregelung der Unfallrenten im Alter oder, haftpflichtrechtlich gesprochen, beim sogenannten Rentenschaden. Weil beim neuen UVG von 1984 das BVG noch nicht existierte, muss eine Lösung gefunden werden, welche Überentschädigungen im Rentenalter verhindert, gleichzeitig aber dafür sorgt, dass Verunfallte nach wie vor die ihnen zustehenden Leistungen erhalten und namentlich der sogenannte Rentenschaden abgedeckt ist. Die jetzt vorliegende differenzierte Lösung nimmt Rücksicht auf das Alter der Verunfallten und auf den Invaliditätsgrad bei Teilrenten. Weil bei einem Invaliditätsgrad unter 40 Prozent keine IV- und keine BVG-Renten gesprochen werden, braucht es dafür eine von höheren Invaliditätsgraden abweichende Regelung. Wichtige Punkte sind zudem die Bestimmungen über die Grossereignisse, die vor allem einem Anliegen der Privatversicherer entsprechen, die Bestimmungen über die Abgrenzung der Tätigkeitsbereiche von Suva und Privatversicherung und die Anpassung der Organisation und der Governance der Suva an die heutigen Verhältnisse.</p>]]></content:encoded><category>Unfallversicherung</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-2291</guid><pubDate>Thu, 02 Jul 2015 13:50:00 +0200</pubDate><title>Wartefrist bei den Taggeldern der Unfallversicherung nützt niemandem</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/wartefrist-bei-den-taggeldern-der-unfallversicherung-nuetzt-niemandem</link><description>UVG–Kompromiss hält, ausser in einem Punkt</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead"> In der Junisession hat der Nationalrat die Revision des Unfallversicherungsgesetzes beraten und den Entwurf einstimmig angenommen. Die Vorlage, ein sozialpartnerschaftlich beantragter Kompromiss, erwies sich also als tragfähig. Bis auf eine Ausnahme, die der Ständerat zu korrigieren hat. </p><p>Der Nationalrat will, ähnlich wie bei der Krankentaggeldversicherung, für die Auszahlung der Unfallversicherung-Taggelder eine Wartefrist einführen. Firmen und Versicherer sollen eine Wartezeit von bis zu 30 Tagen bis zur Auszahlung des Taggeldes an Verunfallte vereinbaren und damit Prämien sparen können.
</p><h3> Wartefrist verschlechtert den Versicherungsschutz </h3><p>Die Einführung einer Wartefrist in der Unfallversicherung verschlechtert die sozialversicherungsrechtliche Abdeckung der Arbeitnehmenden vor Unfallfolgen. Der SGB lehnt sie daher klar ab. Daran ändert auch die Bestimmung (Art. 16 Abs. 5 Entw. UVG) nichts, dass dem Versicherten kein Nachteil daraus entstehen darf. Die Erfahrungen mit den Krankentaggeldversicherungen zeigen deutlich, dass sich solche Wartefristen nachteilig auf die Versicherten auswirken: Während der Wartefrist greift zwar die Lohnfortzahlungspflicht nach OR. Danach ist der Arbeitgeber während einer bestimmten Frist, die sich anhand der Dauer des Anstellungsverhältnisses ergibt, verpflichtet, bei Krankheit des Arbeitnehmers den Lohn weiter zu bezahlen. Die Frist ist jedoch kurz bemessen und greift erst nach einem mindestens dreimonatigen Anstellungsverhältnis. Für Arbeitnehmende, die frisch angestellt sind oder die im betreffenden Jahr bereits krank waren und die Dauer der Lohnfortzahlung ausgeschöpft haben, würde so die Lohnfortzahlung entfallen. Sie müssen den Lohnausfall bis zum Ablauf der Wartefrist selber überbrücken. 
</p><h3>Arbeitgeber müssen bei Bagatellunfällen mehr bezahlen </h3><p>Der Vorschlag ist aber auch für die Arbeitgeber nachteilig. Bei Bagatellunfällen, die eine Arbeitsunfähigkeit von wenigen Tagen nach sich ziehen, müssten sie während bis zu 30 Tagen selber für den Lohnausfall der verunfallten Arbeitnehmenden aufkommen. Bagatellunfälle bilden den Hauptanteil der Berufsunfälle. Für Kleinbetriebe etwa im Bauhaupt- und Baunebengewerbe sind Lohnausfälle für Bagatellunfälle ein häufiges Risiko, das aber viele Firmen nicht alleine tragen können. Die Prämieneinsparung, die sie mit einer Wartefrist erzielen können, macht die Risikoverlagerung auf den Arbeitgeber nicht wett. Im Gegenteil, durch die Einführung einer Wartefrist würde sich die Prämienlast für die Kleinbetriebe, die sich keine Wartefristen leisten können, eher noch vergrössern. 
</p><h3>Wartefrist führt zu einer zusätzlichen administrativen Belastung </h3><p>Eine Wartefrist in der Berufsunfallversicherung läuft zudem dem Anliegen einer administrativen Entlastung der KMU zuwider. Anstatt die Lohnfortzahlung durch den Unfallversicherer mittels Taggelder abwickeln zu lassen, muss sich das Unternehmen selber um die Lohnfortzahlung kümmern. Es wäre dann auch selber mit den schwierigen Abgrenzungsfragen rund um den Unfallbegriff konfrontiert. Die Wartefrist würde dem Unternehmen auch nicht die Meldung an den Unfallversicherer und die entsprechenden Verfahrensschritte ersparen. Denn der Unfall müsste gleichwohl dem Unfallversicherer gemeldet werden, damit dieser die Kosten für die Heilbehandlung übernehmen kann. Aber da die Meldung allenfalls mit Verspätung erfolgen würde, wären zudem ein erfolgreiches Case Management und die entsprechenden Integrationsbemühungen erschwert. Die Komplexität des Versicherungsangebots würde ebenfalls zunehmen und zusätzliche Abklärungen und Beratungen nötig machen. 
</p><h3>Wartefrist ist nachteilig für Arbeitgeber und Arbeitnehmer </h3><p>Die Einführung einer Wartefrist in der Berufsunfallversicherung benachteiligt sowohl die Arbeitnehmer als auch die Arbeitgeber. Von dieser Einschätzung gingen die Sozialpartner bei der Ausarbeitung des Kompromissvorschlages aus. Daher verzichteten sie auf eine Wartefrist im UVG. Der Entscheid des Nationalrats für eine solche Wartefrist lässt darauf schliessen, dass die negativen Auswirkungen einer solchen Änderung wenig bekannt waren. Der Ständerat, der das Thema in der Herbst- oder Wintersession behandeln wird, muss diesen Fehler korrigieren. </p>]]></content:encoded><category>Unfallversicherung</category><category>Sozialpolitik</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-2241</guid><pubDate>Thu, 28 May 2015 10:20:00 +0200</pubDate><title>Asbest, Personal, Transport, UVG… </title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/asbest-personal-transport-uvg</link><description>Sessionsvorschau III: weitere wichtige Geschäfte aus Sicht des SGB
</description><content:encoded><![CDATA[<h2>UVG-Revision: Sozialpartnerschaftlichen Kompromiss nicht gefährden</h2><p class="lead">2011 scheiterte im Parlament zu Recht die 1. UVG Revision. Nunmehr liegt dem Nationalrat eine neue, wesentlich von den Sozialpartnern gestaltete – und damit austarierte – Vorlage vor. </p><p>Doris Bianchi
</p><p>Die Unfallversicherung funktioniert gut und steht finanziell auf soliden Beinen. Um so unverständlicher, dass die 1. UVG-Revision in falsches Fahrwasser geriet. Sie wollte die SUVA schwächen und gefährdete damit die erfreulichen Verbesserungen bei der beruflichen Integration von Verunfallten und die Prävention. Die vorgeschlagenen Kürzungen der Versicherungsleistungen hätten die soziale Absicherung bei Unfällen und Berufskrankheiten auf ein ungenügendes Niveau gedrückt. Die Vorschläge fanden aber schliesslich 2011 keine Mehrheiten in den eidgenössischen Räten. 
</p><p>Die Sozialpartner haben daraufhin beschlossen, Vorschläge für eine neue Revision auszuarbeiten. Diese sollte sich aufs Wesentliche beschränken und die Unfallversicherung als gut funktionierende und solid finanzierte Sozialversicherung erhalten. Die Verhandlungen dauerten fast zwei Jahre und waren geprägt von der gemeinsamen Verantwortung für ein wichtiges Sozialwerk. Wie in jedem sozialpartnerschaftlichen Kompromiss konnte keine Partei ihre Anliegen vollständig durchsetzen. Die sozialpartnerschaftlichen Vorschläge fanden auch die Zustimmung der Suva und des Schweizerischen Versicherungsverbandes. Damit stellen sich alle massgeblichen Akteure der Unfallversicherung, Arbeitnehmer, Arbeitgeber und Versicherungsträger, hinter den Kompromiss.
</p><p>Der Bundesrat hat die Vorschläge der Sozialpartner weitgehend in seine neue Vorlage aufgenommen. Diese modernisiert das seit 1984 geltende Gesetz über die Unfallversicherung, ohne deren effiziente Eigenheiten preiszugeben. Denn nur mit guten Versicherungsleistungen und einer starken Suva, welche Unfälle und Berufskrankheiten in Betrieben mit hohen Risiken abdecken, kann bei deren Vorkommen menschliches Leid gemildert werden.
</p><p>Die austarierte Vorlage modernisiert auch die Suva-Strukturen; die Besonderheiten in der Organisation der Suva bleiben jedoch erhalten. So ist weiterhin vorgesehen, dass das oberste Organ der Suva – neu der Suva-Rat – aus 40 Mitgliedern besteht. Diese Besonderheit ist wichtig für das gute Funktionieren der Unfallversicherung. 
</p><p>Die Suva wird eigenverantwortlich und paritätisch von den Sozialpartnern sowie von Bundesvertretern im Verwaltungsrat geführt und verwaltet. Die sozialpartnerschaftliche Steuerung und Selbstverwaltung der Suva ist das Korrelat zur Pflichtmitgliedschaft. Sie ist das Gegengewicht zur Tatsache, dass die bei der Suva versicherten Betriebe nicht wählen können, mit welchem Versicherer sie die Unfallversicherung abschliessen. Die Pflichtmitgliedschaft wiederum ist die Voraussetzung für eine wirksame Prävention. Die Suva kann so den nötigen Druck aufbauen auf die Betriebe, die die Arbeitssicherheitsvorschriften nicht einhalten oder auf solche, deren Schadenverlauf negativ ist. Wer den Versicherer nicht wechseln kann, muss im eigenen Interesse in solchen Fällen handeln. Die Pflichtmitgliedschaft stellt aber auch sicher, dass die Transaktionskosten niedrig sind.
</p><p>Diese Pflichtgemeinschaft verlangt, dass die Arbeitnehmer- und Arbeitgebervertretungen der Branchen, die obligatorisch bei der Suva versichert sind, auch Mitsprache bei der Ausgestaltung der Prämien und der &nbsp;Prävention sowie bei der Leistungsabwicklung erhalten. Deshalb umfasst das oberste Organ auch 40 Mitglieder. Und deshalb ist die Suva so gut in den Betrieben und beim Personal verankert. 
</p><p>Der Nationalrat wird in der Sommersession diese Revision beraten. Er tut gut daran, die austarierte Vorlage weder aufzuladen noch zusammenzustreichen. 
</p><h2>Motionen „Strategische Überprüfung der Bundesaufgaben“ und „Stopp der Personalkosten“ </h2><p>(Dore Heim) Es war auch schon attraktiver, bei der Bundesverwaltung zu arbeiten. Seit Monaten wird gegen die Bundesangestellten geschossen. Je nach intellektuellem Niveau und kulturellem Hintergrund werden die Voten mit staatstragender Besorgnis bemäntelt oder hemdsärmelig feindselig vorgebracht. Tenor: die Bundesverwaltung ist ein Moloch, den es zu bekämpfen gilt, ein Tsunami, der die Privatwirtschaft zu verschlingen droht, eine kreatürliche Wucht, die mit vereinten Kräften zurückgedrängt werden muss. Vergessen die unzähligen Vorstösse, die in jeder Session eingereicht werden, und die immer mehr und immer alles möglichst sofort von der Bundesverwaltung einfordern. Verdrängt die Tatsache, dass die Schweiz ein bewährtes Zusammenspiel von Verwaltung und Privatwirtschaft kennt und die hohe Qualität der Verwaltung wesentlich zur Standortattraktivität beiträgt. Und dass die Schweiz mit etwas über 33 Prozent eine der tiefsten Staatsquoten hat, interessiert gar nicht. Am Personaletat kann jeder sein Mütchen kühlen, das sind schwach gebundene Mittel und da droht kein Interessenkonflikt.
</p><h3>Motion der FK-NR zur strategischen Überprüfung der Bundesaufgaben:</h3><p>Nach Willen der Mehrheit der Finanzkommission des Nationalrats soll das Bundesbudget jährlich um 1.5 Mrd. Franken gekürzt werden. Damit solle das Anliegen eines nachhaltigen Bürokratieabbaus aufgenommen werden. Wohl eher soll so der Weg für die Umsetzung der USR III freigeschaufelt werden. Da eben der Personaletat der grösste Budgetposten mit schwach gebundenen Mitteln ist, dürfte klar sein, wo die Kürzung hauptsächlich erfolgen würde! Die Motion, die der Nationalrat&nbsp; am 11. Juni behandelt, muss abgelehnt werden, sie schnürt jeglicher Personalentwicklung die Luft ab und zementiert eine rigide Sparphilosophie – auf Jahre hinaus.
</p><h3>Motion Föhn „Stopp der Personalkosten“ 15.3368:</h3><p>Ständerat Föhn hat eine Vision: Die öffentliche Verwaltung wächst ungebremst weiter, der Staatsapparat bläht sich auf, jeder zusätzliche Beamte ist ein potentieller Regulierer. Davon leitet Ständerat Föhn eine Mission ab und verlangt gebieterisch die Entschlackung des aufgeblähten Personaletats, der Bundeshaushalt muss gesunden... Die Kur nach Föhn heisst: sofortiger und absoluter Stopp der Personalkosten. 
</p><p>Laut Berechnung des eidgenössischen Personalamts kostet die Bearbeitung eines Vorstosses ca. 6‘700 Franken. Pro Jahr werden etwa 1‘000 Vorstösse eingereicht. In einer Legislatur summiert sich dies auf 30 Mio. Franken oder hundert Stellen. Wir hoffen auf breite Ablehnung der ungeniessbaren Motion, die der Ständerat am 18. Juni behandelt.
</p><h2>Asbestopfer via Fonds gerecht entschädigen </h2><p>(Luca Cirigliano) Der Nationalrat wird diese Session eine Motion seiner Rechtskommission behandeln, die nach Haftpflichtrecht einen Fonds zur vollumfänglichen Entschädigung von Asbestopfern einrichten will. 
</p><p>Oft können Asbestkranke, weil die Krankheit häufig erst mehrere Jahrzehnte nach dem Kontakt mit Asbest ausbricht, keine Genugtuung oder Schadenersatz vom Schädiger erhalten. Das Schweizer Recht, bzw. dessen Interpretation durch die Gerichte, sieht nämlich vor, dass nach nur 10 Jahren Ansprüche aus Haftpflichtrecht verjähren, unabhängig davon, ob der Schaden anhält oder nicht. 
</p><p>Einen besseren Schutz der Asbestkranken verlangen nicht nur die Gewerkschaften und Opferverbände. Auch der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat ein wegweisendes Urteil gefällt. Danach verstösst es gegen die Menschenrechte, dass Asbestopfer nach 10 Jahren ab Einatmen der Fasern ihre Ansprüche nicht mehr vor Gericht geltend machen können und sie und ihre Angehörigen so auf ihrem Schaden sitzen bleiben. Unverständlicherweise verschliesst sich der Bundesrat jedoch bisher einer Lösung durch einen Fonds, wie sie viele andere europäischen Länder kennen. 
</p><p>Ein Fonds würde es nämlich erlauben, die krassesten Ungerechtigkeiten gegenüber Asbestopfern zu beheben und einen Schritt in Richtung menschenrechtskonformer Ausgestaltung des Verjährungsrechts zu machen. Ein solcher Fonds stellt insbesondere für bereits verjährte Fälle und für asbestbedingte Erkrankte, die nicht unter das Unfallversicherungsgesetz (UVG) fallen, einen späten Akt der Gerechtigkeit dar. 
</p><p>Der Bund muss die Asbesttragödie endlich ganzheitlich angehen. Eine Anpassung des Verjährungsrechts ist zudem auch nötig, um neuen Risiken, den sog. „Emerging Risks“, sachgerecht begegnen zu können. Weiter dürfen im Runden Tisch angesichts der gewaltigen Mengen von Asbest, die vor dem Verbot von 1990 in der Schweiz verbaut wurden und die heute bei Abbruch und Umbauten freigesetzt werden können, zwei Dinge nicht vergessen gehen. Einerseits müssen die Lücken in der Prävention dringend geschlossen werden. Andererseits dürfen die grossen Ausgaben, welche die Suva im Zusammenhang mit der Asbest-Problematik bereits leistet und die noch auf sie zukommen werden, nicht einseitig auf einige gewerbliche Branchen abgewälzt werden. Es braucht einen angemessenen Ausgleich im ganzen Versichertenkollektiv. 
</p><h2>Milchkuh-Initiative </h2><p>(Dore Heim) Hier darf mal echt von einer Abzocker-Initiative gesprochen werden, denn die vereinte Strassenlobby will die kompletten Einnahmen der Mineralölsteuer in die Strassenfinanzierung abzweigen und der Bundeskasse damit jährlich 1.5 Mrd. Franken entziehen. Dass die Strassenkasse mit diesem Zufluss unsinnig überfüttert würde und es gleichzeitig zu einem wüsten Verteidigungskampf in anderen, den bürgerlichen Parteien ebenfalls teuren Bereichen käme, hat den Ständerat als erstberatende Kammer dazu bewogen, die Initiative mit einer überwältigenden Mehrheit abzulehnen. Die KVF des Nationalrats sieht es nicht ganz so eindeutig, sie lehnt die Initiative mit 15 zu 7 Stimmen ab. Bleibt zu hoffen, dass die Ablehnung im Rat sehr viel deutlicher ausfällt! Denn die Milchkuh muss vom Eis, bevor über den neuen Nationalstrassen- und Agglomerationsprogramme Fonds NAF verhandelt wird. Es ist nämlich kaum möglich, eine konstruktive Debatte über eine zukunftsfähige Verkehrsinfrastruktur zu führen, wenn mit dieser Initiative stets das Fallbeil im Nacken droht.
</p><h2>Gütertransportgesetz Revision </h2><p class="lead">(Dore Heim) Der (kleine) Lichtblick vorneweg: Die KVF-Ständerat hat die Vorlage wenigstens etwas korrigiert.</p><p>Die Totalrevision des Gütertransportgesetzes hat sich im Nationalrat in der Frühlingssession zur Steilvorlage für den Strassentransport mutiert: Der gesamte Schienengüterverkehr soll künftig eigenwirtschaftlich sein, die SBB sollen nach Willen der Ratsmehrheit von der Pflicht zum Gütertransport befreit werden, und SBB Cargo soll aus dem Unternehmen ausgelagert werden. Dass dies der Förderung des Schienengüterverkehrs dienen soll, wirkt einigermassen dreist, zumal gerade der Wagenladungsverkehr, das Hauptgeschäft von SBB Cargo, kaum gewinnbringend betrieben werden kann. Konkurrenzfähig ist der Schienengüterverkehr nur bei langen Strecken und im Transit. Aber Fakt ist: Es ist der Güterverkehr im Inland, der boomt. Und er boomt auf der Strasse. Der Transport auf der Schiene lohnt sich nicht bei kleinen Mengen und er kann nicht auf kurzfristige Aufträge reagieren, denn er steht in härtestem Verdrängungskampf mit dem Personenverkehr. Zwei Drittel des Gütertransports im Inland werden via Strasse transportiert und mit leichten Lieferwagen kann auch das Nachtfahrverbot elegant umgangen werden. Der Kampf ist für den Schienentransport eigentlich nicht zu gewinnen.
</p><p>Die verknorzte Vorlage wurde von der KVF des Ständerats nun ein bisschen korrigiert: Der Güterverkehr als Kernaufgabe der SBB soll erhalten bleiben, und die Motion zur Auslagerung von SBB Cargo wird abgelehnt. Stattdessen sollen Möglichkeiten zur Weiterentwicklung von SBB Cargo evaluiert werden. Aber die Eigenwirtschaftlichkeit als Auftrag an den Schienengüterverkehr ist weiterhin in der Vorlage drin, über die nun als Zweitrat der Ständerat am 4. Juni beschliessen wird. Sollte daran festgehalten werden, ist die Zukunft des Schienengütertransports im Inland echt gefährdet. Denn der Trend zum Transport auf der Strasse hält an, nicht zuletzt wegen des starken Frankens. Gemeldet werden nämlich auch zunehmend Verstösse gegen das Kabotage-Verbot, d.h., dass ausländische Transportfirmen im Inland gleich mehrere Transporte erledigen. Selbsterklärend zu Dumpingpreisen. 
</p><p>&nbsp;</p><p>&nbsp;</p>]]></content:encoded><category>Unfallversicherung</category><category>Verkehr</category><category>Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz</category><category>Schweiz</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-2144</guid><pubDate>Wed, 25 Feb 2015 14:19:00 +0100</pubDate><title>Asbestkatastrophe umfassend bewältigen - SGB begrüsst runden Tisch</title><link>https://www.sgb.ch/themen/arbeit/detail/asbestkatastrophe-umfassend-bewaeltigen-sgb-begruesst-runden-tisch</link><description>Bund beschliesst runden Tisch zur Hilfe für Asbesterkrankte</description><content:encoded><![CDATA[<p> Der SGB begrüsst den Entscheid von Bundesrat Alain Berset, einen runden Tisch unter Leitung von alt Bundesrat Moritz Leuenberger zum Thema Asbest einzusetzen, der auch nach Lösungen bei der finanziellen Hilfe für Asbesterkrankte und ihre Angehörigen suchen soll. Der Bund entspricht damit einer zentralen Forderung der Gewerkschaften und des SGB. Der SGB und seine Verbände werden am Runden Tisch gerne ihren Beitrag zu einer gemeinsamen Lösung leisten.
</p><p>Erstes Ziel des runden Tischs muss sein, möglichst rasch finanzielle Lösungen für bereits verjährte Fälle und asbestbedingt Erkrankte zu suchen, die nicht unter das Unfallversicherungsgesetz (UVG) fallen. Für sie stellt eine Entschädigung einen späten Akt der Gerechtigkeit dar. Im Vordergrund steht für die Gewerkschaften dabei nach wie vor die Schaffung eines von der Wirtschaft finanzierten Entschädigungsfonds.
</p><p>Zweitens muss das schweizerische Verjährungsrecht in Zivilsachen neu geregelt werden, weil eine zehnjährige Verjährungsfrist den modernen gesundheitlichen Risiken nicht entspricht. Dies hat zuletzt vor Jahresfrist das Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) klar gemacht. Bei der laufenden Revision des Verjährungsrechts braucht es eine neue, opfergerechte Regelung der Fristen, innerhalb derer Asbesterkrankte Schadenersatz fordern können. Der langen Latenzzeit von Asbesterkrankungen am besten Rechnung trägt eine Frist, die erst ab Ausbruch der Krankheit zu laufen beginnt. Allenfalls kann eine solche Regelung auch auf Asbesterkrankungen beschränkt werden, wie es der Bund in seiner heutigen Mitteilung antönt.
</p><p>Nicht vergessen gehen dürfen am runden Tisch angesichts der gewaltigen Mengen von Asbest, die vor dem Verbot von 1990 in der Schweiz verbaut wurden und die heute bei Abbruch und Umbauten freigesetzt werden könnten, schliesslich zwei Dinge. Einerseits müssen die Lücken im Präventionsdispositiv dringend geschlossen werden. Andererseits dürfen die grossen Ausgaben, welche die Suva im Zusammenhang mit der Asbest-Problematik bereits leistet und die noch auf sie zukommen werden, nicht einseitig auf einige gewerbliche Branchen abgewälzt werden. Es braucht einen angemessenen Ausgleich im ganzen Versichertenkollektiv.
</p><p>Für den SGB ist klar: Die Schweiz darf die aus der Asbest-Katastrophe folgenden Probleme nicht länger vor sich herschieben, die Asbest-Kranken dürfen nicht länger vertröstet werden. Die Asbest-Katastrophe muss umfassend bewältigt werden. Dafür müssen alle Akteure gemeinsam handeln. Mit der Einberufung des runden Tisches hat der Bund einen ersten Schritt dazu getan.
</p><h5>Auskünfte</h5><ul><li>&nbsp;Luca Cirigliano, Zentralsekretär SGB, zuständig für Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz, 076 335 61 97</li></ul><ul><li>Nico Lutz, Unia-Geschäftsleitungsmitglied, Sektorleiter Bau, 076 330 82 07</li></ul><p class="GliederungText">&nbsp;</p>]]></content:encoded><category>Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz</category><category>Unfallversicherung</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-2096</guid><pubDate>Mon, 12 Jan 2015 09:40:00 +0100</pubDate><title>Wie viel? Was bleibt? Was ändert?</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/wie-viel-was-bleibt-was-aendert</link><description>2015 sozialpolitisch</description><content:encoded><![CDATA[<p class="TiteldiverseCxSpFirst"><i></i></p><p class="lead">Was gilt neu? Was bleibt unverändert? Ein Überblick über die wichtigsten Änderungen bei den Sozialversicherungsleistungen und -beiträgen ab 2015. Und ein Ausblick auf angelaufene Revisionen.</p><h3>Was ändert sich bei der AHV?</h3><p><strong>Anpassung der AHV-Renten:</strong> Nach der letzten Anpassung 2013 werden 2015 die AHV-Renten wieder an die Lohn- und Preisentwicklung angepasst (sogenannter Mischindex). Die AHV-Minimalrente wird um Fr. 5 erhöht, was rund 0.4% entspricht. Grund für diese doch sehr bescheidene Anpassung sind die im Jahr 2014 relativ stabilen Konsumentenpreise: Den Mischindex legte der zuständige Ausschuss aufgrund der Jahresteuerung im Dezember 2014 fest, die gemäss seiner Schätzung nur zwischen 0 und 0.5 Prozent liegen dürfte. Die minimalen und maximalen AHV-Renten betragen für die Jahre 2015 und 2016 somit:</p><p class="Text">&nbsp;</p><table border="1" cellpadding="0" cellspacing="0" class="contenttable" style="border-collapse:collapse; width:439.4pt"><tbody><tr><td style="background-color:red; border-bottom:white; border-left:windowtext; border-right:white; border-style:solid; border-top:windowtext; border-width:1.0pt; height:17.0pt; width:155.9pt"><p class="Absatznormal">&nbsp;</p></td><td colspan="2" style="background-color:red; border-bottom:none; border-left:none; border-right:solid white 1.0pt; border-top:solid windowtext 1.0pt; height:17.0pt; width:5.0cm"><p class="Absatznormal">Minimum</p></td><td colspan="2" style="background-color:red; border-bottom:none; border-left:none; border-right:solid windowtext 1.0pt; border-top:solid windowtext 1.0pt; height:17.0pt; width:5.0cm"><p class="Absatznormal">Maximum</p></td></tr><tr><td style="background-color:red; border-bottom:solid white 1.0pt; border-left:solid windowtext 1.0pt; border-right:none; border-top:none; height:17.0pt; width:155.9pt"><p class="Absatznormal">&nbsp;</p></td><td style="background-color:white; border-bottom:solid windowtext 1.0pt; border-left:none; border-right:solid windowtext 1.0pt; border-top:none; height:17.0pt; width:70.85pt"><p class="Absatznormal">alt</p></td><td style="background-color:white; border-bottom:solid windowtext 1.0pt; border-left:none; border-right:solid windowtext 1.0pt; border-top:none; height:17.0pt; width:70.9pt"><p class="Absatznormal">neu</p></td><td style="border-bottom:solid windowtext 1.0pt; border-left:none; border-right:solid windowtext 1.0pt; border-top:none; height:17.0pt; width:70.85pt"><p class="Absatznormal">alt</p></td><td style="border-bottom:solid windowtext 1.0pt; border-left:none; border-right:solid windowtext 1.0pt; border-top:none; height:17.0pt; width:70.9pt"><p class="Absatznormal">neu</p></td></tr><tr><td style="background-color:red; border-bottom:solid white 1.0pt; border-left:solid windowtext 1.0pt; border-right:none; border-top:none; height:17.0pt; width:155.9pt"><p class="Absatznormal">AHV-Einzelrente</p></td><td style="background-color:white; border-bottom:solid windowtext 1.0pt; border-left:none; border-right:solid windowtext 1.0pt; border-top:none; height:17.0pt; width:70.85pt"><p class="Absatznormal">Fr. 1170</p></td><td style="background-color:white; border-bottom:solid windowtext 1.0pt; border-left:none; border-right:solid windowtext 1.0pt; border-top:none; height:17.0pt; width:70.9pt"><p class="Absatznormal">Fr. 1175</p></td><td style="border-bottom:solid windowtext 1.0pt; border-left:none; border-right:solid windowtext 1.0pt; border-top:none; height:17.0pt; width:70.85pt"><p class="Absatznormal">Fr. 2340</p></td><td style="border-bottom:solid windowtext 1.0pt; border-left:none; border-right:solid windowtext 1.0pt; border-top:none; height:17.0pt; width:70.9pt"><p class="Absatznormal">Fr. 2350</p></td></tr><tr><td style="background-color:red; border-bottom:solid white 1.0pt; border-left:solid windowtext 1.0pt; border-right:none; border-top:none; height:17.0pt; width:155.9pt"><p class="Absatznormal">AHV-Ehepaarsrente</p></td><td style="background-color:white; border-bottom:solid windowtext 1.0pt; border-left:none; border-right:solid windowtext 1.0pt; border-top:none; height:17.0pt; width:70.85pt"><p class="Absatznormal">Fr. 2340</p></td><td style="background-color:white; border-bottom:solid windowtext 1.0pt; border-left:none; border-right:solid windowtext 1.0pt; border-top:none; height:17.0pt; width:70.9pt"><p class="Absatznormal">Fr. 2350</p></td><td style="border-bottom:solid windowtext 1.0pt; border-left:none; border-right:solid windowtext 1.0pt; border-top:none; height:17.0pt; width:70.85pt"><p class="Absatznormal">Fr. 3510</p></td><td style="border-bottom:solid windowtext 1.0pt; border-left:none; border-right:solid windowtext 1.0pt; border-top:none; height:17.0pt; width:70.9pt"><p class="Absatznormal">Fr. 3525</p></td></tr><tr><td style="background-color:red; border-bottom:solid white 1.0pt; border-left:solid windowtext 1.0pt; border-right:none; border-top:none; height:17.0pt; width:155.9pt"><p class="Absatznormal">Witwen-/Witwerrente</p></td><td style="border-bottom:solid windowtext 1.0pt; border-left:none; border-right:solid windowtext 1.0pt; border-top:none; height:17.0pt; width:70.85pt"><p class="Absatznormal">Fr. 936</p></td><td style="border-bottom:solid windowtext 1.0pt; border-left:none; border-right:solid windowtext 1.0pt; border-top:none; height:17.0pt; width:70.9pt"><p class="Absatznormal">Fr. 940</p></td><td style="border-bottom:solid windowtext 1.0pt; border-left:none; border-right:solid windowtext 1.0pt; border-top:none; height:17.0pt; width:70.85pt"><p class="Absatznormal">Fr. 1872</p></td><td style="border-bottom:solid windowtext 1.0pt; border-left:none; border-right:solid windowtext 1.0pt; border-top:none; height:17.0pt; width:70.9pt"><p class="Absatznormal">Fr. 1880</p></td></tr><tr><td style="background-color:red; border-bottom:solid windowtext 1.0pt; border-left:solid windowtext 1.0pt; border-right:none; border-top:none; height:17.0pt; width:155.9pt"><p class="Absatznormal">Waisen- und Kinderrenten</p></td><td style="border-bottom:solid windowtext 1.0pt; border-left:none; border-right:solid windowtext 1.0pt; border-top:none; height:17.0pt; width:70.85pt"><p class="Absatznormal">Fr. 468</p></td><td style="border-bottom:solid windowtext 1.0pt; border-left:none; border-right:solid windowtext 1.0pt; border-top:none; height:17.0pt; width:70.9pt"><p class="Absatznormal">Fr. 470</p></td><td style="border-bottom:solid windowtext 1.0pt; border-left:none; border-right:solid windowtext 1.0pt; border-top:none; height:17.0pt; width:70.85pt"><p class="Absatznormal">Fr. 936</p></td><td style="border-bottom:solid windowtext 1.0pt; border-left:none; border-right:solid windowtext 1.0pt; border-top:none; height:17.0pt; width:70.9pt"><p class="Absatznormal">Fr. 940</p></td></tr></tbody></table><p class="Text">&nbsp;</p><p>Dass der Bund die AHV-Renten regelmässig an Preise und Löhne anpasst, ist zunächst positiv zu beurteilen. Doch der positive Fakt wird getrübt durch den Umstand, dass der verwendete Lohnindex die effektive Lohnentwicklung aufgrund seiner Berechnungsweise nur ungenügend abbildet. Damit entspricht die AHV-Rente einem immer geringeren Anteil des letzten Einkommens der Rentnerinnen und Rentner.</p><p><strong>Anpassung der Hilflosenentschädigungen der AHV: </strong>Mit der Erhöhung der AHV-Renten steigen auch die Hilflosenentschädigungen für Bezügerinnen und Bezüger von Altersrenten etwas. Hilflosenentschädigungen können AHV-Rentnerinnen oder Rentner beantragen, die für die alltäglichen Lebensverrichtungen dauernd auf die Hilfe Dritter angewiesen sind, dauernder Pflege oder persönlicher Überwachung bedürfen. Die Entschädigung beträgt bei einem schweren Grad der Hilflosigkeit 80% der minimalen AHV-Rente (neu Fr. 940) und bei einem mittleren Grad 50 % (neu Fr. 588). AHV-Bezüger mit einer Hilflosigkeit leichten Grades, die noch zu Hause leben, haben Anspruch auf eine Entschädigung in der Höhe von 20% der minimalen AHV-Rente (neu Fr. 235).</p><p><strong>AHV-Beitragspflicht: Gleich bleibende Beiträge für Selbständigerwerbende und Nichterwerbstätige; Befreiung von der Beitragspflicht der Sackgeldjobs: </strong>Selbständigerwerbende, deren Jahreseinkommen 2013/2014 über Fr. 56'200 lag, mussten AHV/IV und EO Beiträge in der Höhe von 9.7 Prozent ihres Einkommens bezahlen. Verdienten sie weniger als 56'200, lag ihr Beitragssatz zwischen 5.223 und 9.202 Prozent (sogenannte sinkende Beitragsskala). Die obere Grenze der sinkenden Beitragsskala entspricht dem vierfachen Jahresbetrag der AHV-Minimalrente. Mit deren Anstieg auf Fr. 1'175 ab dem 1. Januar 2015 erhöht sich auch der Grenzbetrag entsprechend auf Fr. 56'400. Unverändert bei Fr. 480 pro Jahr bleibt der Mindestbeitrag, den Selbständigerwerbende und Nichterwerbstätige für AHV, IV und EO entrichten müssen (AHV: Fr. 392; IV: Fr. 65; EO: Fr. 23). Somit bleibt auch der Mindestbeitrag für die freiwillige AHV/IV unverändert bei Fr. 914 pro Jahr, da er dem Doppelten des Mindestbeitrages in der obligatorischen Versicherung entspricht.</p><p>Ab dem 1. Januar 2015 sind neu die sogenannten "Sackgeldjobs" von Jugendlichen bzw. jungen Erwachsenen bis 25 Jahre von der AHV-Beitragspflicht befreit. Als "Sackgeldjobs" gelten Einkommen, die durch eine Beschäftigung in einem Privathaushalt erwirtschaftet werden und Fr. 750 pro Jahr nicht übersteigen. Wer also gelegentlich einen Babysitter beschäftigt, ist von Gesetzes wegen nicht mehr verpflichtet, Arbeitgeberbeiträge zu entrichten, ausser die beschäftigte Person verlangt dies oder der Jahreslohn liegt über diesen Fr. 750.</p><h3>Was ändert sich bei der IV?</h3><p><strong>Anpassung der IV-Renten: </strong>Analog zu den AHV-Renten steigen auch die IV-Renten. Anders als bei der AHV werden in der IV je nach Grad der Invalidität eine ganze, eine Dreiviertels-, eine halbe oder eine Viertelsrente ausgerichtet. Die minimalen und maximalen IV-Renten je nach Invaliditätsgrad betragen für das Jahr 2015:</p><p class="Text">&nbsp;</p><table border="1" cellpadding="0" cellspacing="0" class="contenttable" style="border-collapse:collapse; width:440.75pt"><tbody><tr><td style="background-color:red; border-bottom:solid white 1.0pt; border-left:solid windowtext 1.0pt; border-right:none; border-top:solid windowtext 1.0pt; height:17.0pt; width:83.55pt"><p class="Absatznormal">&nbsp;</p></td><td style="background-color:red; border-bottom:none; border-left:none; border-right:solid white 1.0pt; border-top:solid windowtext 1.0pt; height:17.0pt; width:89.3pt"><p class="Text">Ganze Rente</p></td><td style="background-color:red; border-bottom:none; border-left:none; border-right:solid white 1.0pt; border-top:solid windowtext 1.0pt; height:17.0pt; width:89.3pt"><p class="Text">¾ Rente</p></td><td style="background-color:red; border-bottom:none; border-left:none; border-right:solid white 1.0pt; border-top:solid windowtext 1.0pt; height:17.0pt; width:89.3pt"><p class="Text">½ Rente</p></td><td style="background-color:red; border-bottom:none; border-left:none; border-right:solid windowtext 1.0pt; border-top:solid windowtext 1.0pt; height:17.0pt; width:89.3pt"><p class="Text">¼ Rente</p></td></tr><tr><td style="background-color:red; border-bottom:solid white 1.0pt; border-left:solid windowtext 1.0pt; border-right:solid white 1.0pt; border-top:none; height:17.0pt; width:83.55pt"><p class="Text">Invalidenrente*</p></td><td style="background-color:white; border-bottom:solid windowtext 1.0pt; border-left:none; border-right:solid windowtext 1.0pt; border-top:none; height:17.0pt; width:89.3pt"><p class="Text">Fr. 1175 / Fr. 2350</p></td><td style="background-color:white; border-bottom:solid windowtext 1.0pt; border-left:none; border-right:solid windowtext 1.0pt; border-top:none; height:17.0pt; width:89.3pt"><p class="Text">Fr. 882 / Fr. 1763</p></td><td style="border-bottom:solid windowtext 1.0pt; border-left:none; border-right:solid windowtext 1.0pt; border-top:none; height:17.0pt; width:89.3pt"><p class="Text">Fr. 588 / Fr. 1175</p></td><td style="border-bottom:solid windowtext 1.0pt; border-left:none; border-right:solid windowtext 1.0pt; border-top:none; height:17.0pt; width:89.3pt"><p class="Text">Fr. 294 / Fr. 588</p></td></tr><tr><td style="background-color:red; border-bottom:solid windowtext 1.0pt; border-left:solid windowtext 1.0pt; border-right:solid white 1.0pt; border-top:none; height:17.0pt; width:83.55pt"><p class="Text">Kinderrente*</p></td><td style="background-color:white; border-bottom:solid windowtext 1.0pt; border-left:none; border-right:solid windowtext 1.0pt; border-top:none; height:17.0pt; width:89.3pt"><p class="Text">Fr. 470.-/ Fr. 940</p></td><td style="background-color:white; border-bottom:solid windowtext 1.0pt; border-left:none; border-right:solid windowtext 1.0pt; border-top:none; height:17.0pt; width:89.3pt"><p class="Text">Fr. 353 / Fr. 705</p></td><td style="border-bottom:solid windowtext 1.0pt; border-left:none; border-right:solid windowtext 1.0pt; border-top:none; height:17.0pt; width:89.3pt"><p class="Text">Fr. 235 / Fr. 470</p></td><td style="border-bottom:solid windowtext 1.0pt; border-left:none; border-right:solid windowtext 1.0pt; border-top:none; height:17.0pt; width:89.3pt"><p class="Text">Fr. 118 / Fr. 235</p></td></tr></tbody></table><p class="Text">*Mindest-/Höchstrente</p><p class="Text">&nbsp;</p><p><strong>Anpassung der Hilflosenentschädigungen der IV:</strong> Die Hilflosenentschädigungen der IV werden ebenfalls analog zur AHV erhöht. Bei der IV wird zwischen den Hilflosenentschädigungen für Personen im Heim und den Hilflosenentschädigungen für Personen zu Hause unterschieden. Für IV-Bezügerinnen und Bezüger zu Hause beträgt die Hilflosenentschädigung neu je nach Grad der Beeinträchtigung Fr. 470 (leicht), Fr. 1‘175 (mittel) bzw. Fr. 1‘880 (schwer). Für IV-Bezügerinnen und Bezüger im Heim beläuft sich die Entschädigung auf Fr. 118 (leicht), Fr. 294 (mittel) bzw. Fr. 470 (schwer).</p><p>Minderjährige können ebenfalls eine Hilflosenentschädigung erhalten, wenn sie zu Hause wohnen. Deren Höhe wird pro Tag berechnet und beläuft sich je nach Grad der Beeinträchtigung auf Fr. 15.70 (leicht), Fr. 39.20 (mittel) bzw. Fr. 62.70 (schwer).</p><h3>Was ändert sich bei den Ergänzungsleistungen?</h3><p>Auch bei den Ergänzungsleistungen findet aufgrund der Anpassung der AHV-Renten an den Mischindex eine Anpassung der Leistungen statt. So wird der Betrag für den allgemeinen Lebensbedarf leicht erhöht. Er spielt bei der Berechnung der anerkannten Ausgaben eine Rolle und beträgt neu:</p><p class="Text">&nbsp;</p><table border="1" cellpadding="0" cellspacing="0" class="contenttable" style="border-collapse:collapse; width:440.75pt"><tbody><tr><td style="background-color:red; border-bottom:white; border-left:windowtext; border-right:white; border-style:solid; border-top:windowtext; border-width:1.0pt; height:31.2pt; width:219.65pt"><p class="Absatznormal">Betrag für den allgemeinen Lebensbedarf (pro Jahr) für</p></td><td style="background-color:red; border-bottom:none; border-left:none; border-right:solid white 1.0pt; border-top:solid windowtext 1.0pt; height:31.2pt; width:110.55pt"><p class="Absatznormal">alt</p></td><td style="background-color:red; border-bottom:none; border-left:none; border-right:solid windowtext 1.0pt; border-top:solid windowtext 1.0pt; height:31.2pt; width:110.55pt"><p class="Absatznormal">neu</p></td></tr><tr><td style="background-color:red; border-bottom:solid white 1.0pt; border-left:solid windowtext 1.0pt; border-right:solid white 1.0pt; border-top:none; height:17.0pt; width:219.65pt"><p class="Text">… Alleinstehende</p></td><td style="background-color:white; border-bottom:solid windowtext 1.0pt; border-left:none; border-right:solid windowtext 1.0pt; border-top:none; height:17.0pt; width:110.55pt"><p class="Text">Fr. 19‘210</p></td><td style="background-color:white; border-bottom:solid windowtext 1.0pt; border-left:none; border-right:solid windowtext 1.0pt; border-top:none; height:17.0pt; width:110.55pt"><p class="Absatznormal">Fr. 19‘290</p></td></tr><tr><td style="background-color:red; border-bottom:solid white 1.0pt; border-left:solid windowtext 1.0pt; border-right:solid white 1.0pt; border-top:none; height:17.0pt; width:219.65pt"><p class="Text">… Ehepaare</p></td><td style="background-color:white; border-bottom:solid windowtext 1.0pt; border-left:none; border-right:solid windowtext 1.0pt; border-top:none; height:17.0pt; width:110.55pt"><p class="Text">Fr. 28‘815</p></td><td style="background-color:white; border-bottom:solid windowtext 1.0pt; border-left:none; border-right:solid windowtext 1.0pt; border-top:none; height:17.0pt; width:110.55pt"><p class="Absatznormal">Fr. 28‘935</p></td></tr><tr><td style="background-color:red; border-bottom:solid windowtext 1.0pt; border-left:solid windowtext 1.0pt; border-right:solid white 1.0pt; border-top:none; height:17.0pt; width:219.65pt"><p class="Text">… Waise</p></td><td style="background-color:white; border-bottom:solid windowtext 1.0pt; border-left:none; border-right:solid windowtext 1.0pt; border-top:none; height:17.0pt; width:110.55pt"><p class="Text">Fr. 10‘035</p></td><td style="background-color:white; border-bottom:solid windowtext 1.0pt; border-left:none; border-right:solid windowtext 1.0pt; border-top:none; height:17.0pt; width:110.55pt"><p class="Absatznormal">Fr. 10‘080</p></td></tr></tbody></table><h3>Was ändert sich bei der beruflichen Vorsorge?</h3><p><strong>Anpassung der Grenzbeträge:</strong> Die Anpassungen in der AHV bewirken, dass auch die Grenzbeträge der obligatorischen beruflichen Vorsorge angehoben werden. Unter anderem erhöhen sich der Mindestjahreslohn, ab dem Arbeitnehmende obligatorisch BVG-versichert sind (sogenannte Eintrittsschwelle), sowie die Lohngrenzen, innerhalb derer eine Vorsorgeeinrichtung die verbindlichen, im BVG festgehaltenen Konditionen wie den Mindestzinssatz oder den Mindestumwandlungssatz anwenden muss (koordinierter Lohn gemäss BVG).</p><p class="Text">&nbsp;</p><table border="1" cellpadding="0" cellspacing="0" class="contenttable" style="border-collapse:collapse; width:440.75pt"><tbody><tr><td style="background-color:red; border-bottom:white; border-left:windowtext; border-right:white; border-style:solid; border-top:windowtext; border-width:1.0pt; height:31.2pt; width:219.65pt"><p class="Absatznormal">&nbsp;</p></td><td style="background-color:red; border-bottom:none; border-left:none; border-right:solid white 1.0pt; border-top:solid windowtext 1.0pt; height:31.2pt; width:110.55pt"><p class="Text">bisherige Beträge</p></td><td style="background-color:red; border-bottom:none; border-left:none; border-right:solid windowtext 1.0pt; border-top:solid windowtext 1.0pt; height:31.2pt; width:110.55pt"><p class="Text">neue Beträge</p></td></tr><tr><td style="background-color:red; border-bottom:solid white 1.0pt; border-left:solid windowtext 1.0pt; border-right:solid white 1.0pt; border-top:none; height:17.0pt; width:219.65pt"><p class="Text">Eintrittsschwelle</p></td><td style="background-color:white; border-bottom:solid windowtext 1.0pt; border-left:none; border-right:solid windowtext 1.0pt; border-top:none; height:17.0pt; width:110.55pt"><p class="Text">Fr. 21‘060</p></td><td style="background-color:white; border-bottom:solid windowtext 1.0pt; border-left:none; border-right:solid windowtext 1.0pt; border-top:none; height:17.0pt; width:110.55pt"><p class="Text">Fr. 21‘150</p></td></tr><tr><td style="background-color:red; border-bottom:solid white 1.0pt; border-left:solid windowtext 1.0pt; border-right:solid white 1.0pt; border-top:none; height:17.0pt; width:219.65pt"><p class="Text">Koordinationsabzug</p></td><td style="background-color:white; border-bottom:solid windowtext 1.0pt; border-left:none; border-right:solid windowtext 1.0pt; border-top:none; height:17.0pt; width:110.55pt"><p class="Text">Fr. 24‘570</p></td><td style="background-color:white; border-bottom:solid windowtext 1.0pt; border-left:none; border-right:solid windowtext 1.0pt; border-top:none; height:17.0pt; width:110.55pt"><p class="Text">Fr. 24‘675</p></td></tr><tr><td style="background-color:red; border-bottom:solid white 1.0pt; border-left:solid windowtext 1.0pt; border-right:solid white 1.0pt; border-top:none; height:17.0pt; width:219.65pt"><p class="Text">Maximaler BVG-rentenbildender Jahreslohn</p></td><td style="background-color:white; border-bottom:solid windowtext 1.0pt; border-left:none; border-right:solid windowtext 1.0pt; border-top:none; height:17.0pt; width:110.55pt"><p class="Text">Fr. 84‘240</p></td><td style="background-color:white; border-bottom:solid windowtext 1.0pt; border-left:none; border-right:solid windowtext 1.0pt; border-top:none; height:17.0pt; width:110.55pt"><p class="Text">Fr. 84‘675</p></td></tr><tr><td style="background-color:red; border-bottom:solid white 1.0pt; border-left:solid windowtext 1.0pt; border-right:solid white 1.0pt; border-top:none; height:17.0pt; width:219.65pt"><p class="Text">Maximaler koordinierter Lohn</p></td><td style="background-color:white; border-bottom:solid windowtext 1.0pt; border-left:none; border-right:solid windowtext 1.0pt; border-top:none; height:17.0pt; width:110.55pt"><p class="Text">Fr. 59‘670</p></td><td style="background-color:white; border-bottom:solid windowtext 1.0pt; border-left:none; border-right:solid windowtext 1.0pt; border-top:none; height:17.0pt; width:110.55pt"><p class="Text">Fr. 60‘000</p></td></tr><tr><td style="background-color:red; border-bottom:solid windowtext 1.0pt; border-left:solid windowtext 1.0pt; border-right:solid white 1.0pt; border-top:none; height:17.0pt; width:219.65pt"><p class="Text">Minimaler koordinierter Lohn</p></td><td style="background-color:white; border-bottom:solid windowtext 1.0pt; border-left:none; border-right:solid windowtext 1.0pt; border-top:none; height:17.0pt; width:110.55pt"><p class="Text">Fr. 3‘510</p></td><td style="background-color:white; border-bottom:solid windowtext 1.0pt; border-left:none; border-right:solid windowtext 1.0pt; border-top:none; height:17.0pt; width:110.55pt"><p class="Text">Fr. 3‘525</p></td></tr></tbody></table><p class="Text">&nbsp;</p><p><strong>Anpassung des Mindestzinssatzes:</strong> Der Bundesrat hat im Oktober 2014 beschlossen, den Zinssatz, mit dem die Vorsorgeeinrichtungen das Guthaben ihrer Versicherten im BVG-Obligatorium mindestens verzinsen müssen (Mindestzinssatz), 2015 bei 1.75% zu belassen. Dies obwohl die Vorsorgeeinrichtungen aufgrund der erfreulichen Renditeentwicklungen im Aktien- und Immobilienmarkt in den Anlagemonaten, die dem Entscheid vorausgingen, gute Ergebnisse erzielen konnten. Noch immer stützt sich der Bundesrat bei seinem Entscheid auf die von der BVG-Kommission favorisierte sogenannte "Mehrheitsformel". Diese unterschätzt die Renditemöglichkeiten, weil sie von einer zu vorsichtigen, risikoarmen Anlage-Allokation ausgeht, welche Obligationen übermässig gewichtet, und zusätzlich einen Sicherheitsabschlag enthält, der gesetzlich nicht vorgesehen ist.</p><p><strong>Keine Anpassung der Hinterlassenen- und Invalidenrenten BVG:</strong> Die Hinterlassenen- und Invalidenrenten der obligatorischen zweiten Säule (BVG) werden dieses Jahr nicht erhöht. Normalerweise werden sie bis zum Erreichen des ordentlichen Rentenalters im gleichen Zug wie die AHV-Renten alle zwei Jahre an die Preisentwicklung angepasst. Ein Teuerungsausgleich wird zum ersten Mal nach dreijähriger Laufzeit gewährt. Die Höhe der Anpassung entspricht der Zunahme zwischen dem Stand des Landesindexes der Konsumentenpreise im September des Jahres vor der letzten Anpassung (bzw., bei erstmaliger Anpassung, dem Septemberindex des Jahres, in dem die Rente zu laufen begann, in diesem Fall 2011) und dem Stand im September des Jahres vor der neuen Anpassung (in diesem Fall 2014). Da der Index in den Jahren 2008 bis 2012 im September höher lag als im September 2014, müssen die Hinterlassenen- und Invalidenrenten nicht angepasst werden. Die nächste Anpassung erfolgt frühestens 2017, wenn die AHV-Renten wieder dem Mischindex angepasst werden.</p><p>Über eine Anpassung der Altersrenten an die Preisentwicklung entscheidet das oberste Organ der Vorsorgeeinrichtung - eine automatische Anpassung ist im Obligatorium nicht vorgesehen.</p><h3>Was ändert sich bei der gebundenen Selbstvorsorge Säule 3a?</h3><p>Auch bei der gebundenen Selbstvorsorge 3a werden die Grenzbeträge angepasst. Der maximal erlaubte Steuerabzug beträgt neu Fr. 6'768 (bisher 6'739) für Personen, die in der beruflichen Vorsorge versichert sind, respektive Fr. 33'840 (bisher 33'696) für Personen ohne 2. Säule.</p><h3>Was ändert sich bei den Familienzulagen?</h3><p>Auch bei den Familienzulagen gibt es aufgrund der Anpassung der AHV-Renten einige Änderungen. So müssen Arbeitnehmende unter anderem ab 2015 mindestens Fr. 7'050 pro Jahr verdienen (bisher: Fr. 7'020), damit sie Anspruch auf die vollen Familienzulagen haben. Verdienen sie weniger, haben sie Anspruch auf Familienzulagen für Nichterwerbstätige, sofern ihr steuerbares Einkommen nach Bundesrecht Fr. 42'300 im Jahr nicht übersteigt (bisher: Fr. 42'120), sie keine ordentliche Altersrente oder Ergänzungsleistungen zur AHV/IV beziehen und der Ehegatte ebenfalls keine ordentliche Altersrente bezieht. Diese Obergrenze für Nichterwerbstätige gilt für die grosse Mehrheit der Kantone. Einzig der Kanton Waadt (hier beträgt die Grenze Fr. 56'400) sowie die Kantone Genf, Jura und Tessin (keine Grenze) kennen andere Regelungen. Ebenfalls angepasst wird die Höhe des maximalen Einkommens eines Kindes in Ausbildung, ab dem der Anspruch auf Familienzulagen erlischt, nämlich von Fr. 28'080 auf Fr. 28'200.</p><h3>Was ändert sich bei der Krankenversicherung?</h3><p>Die obligatorische Kranken-Grundversicherung wird auch 2015 teurer. Im Durchschnitt steigen die Krankenkassenprämien um 4 Prozent, wobei die Zunahme je nach Kanton zwischen 2.7 und 6.8 Prozent beträgt. Die permanent steigenden Krankenkassenprämien belasten die Schweizer Haushaltsbudgets stark und die Prämienverbilligungen vermögen diese Belastung immer weniger abzufedern. Aktuelle Berechnungen zeigen: Während sich die Prämien seit 1997 teuerungsbereinigt im Durchschnitt fast verdoppelt haben (94%), sind die Prämienverbilligungen nur um gut ein Drittel gestiegen (36%, vgl. SGB-Dossier Nr. 108).</p><h3>Über was wird 2015 diskutiert?</h3><p><strong>Altersvorsorge 2020 und AHVplus:</strong> 2015 kommt das Reformpaket Altersvorsorge 2020, das eine ganzheitliche Reform der 1. und 2. Säule anstrebt, ebenso in die parlamentarische Phase wie die SGB-Initiative AHVplus, die 10 Prozent höhere AHV-Renten fordert. Als Erstrat wird der Ständerat über die Altersvorsorge 2020 debattieren. Die Botschaft zur Vorlage wurde am 19. November 2014 verabschiedet und unterscheidet sich nur wenig vom Entwurf, der Ende 2013 in die Vernehmlassung ging. Eckwerte des umfangreichen Reformpakets sind u.a. die Erhöhung des Frauenrentenalters auf 65 Jahre, die Flexibilisierung des Rentenbezugs u.a. durch die Einführung von Teilrenten, die Zusatzfinanzierung der AHV durch eine Erhöhung der Mehrwertsteuer, die Neuordnung des AHV-Bundesbeitrags, der automatische Stopp der Rentenerhöhungen, die Kürzung von Witwenleistungen zugunsten der Kinderrenten, die Senkung des Mindestumwandlungssatzes in der beruflichen Vorsorge von 6.8 auf 6 Prozent und die Abschaffung des Koordinationsabzugs im BVG.</p><p>Weil für Leute mit tiefen und mittleren Einkommen, insbesondere für viele Frauen, schon das heutige Rentenniveau ungenügend ist und der Verfassungsauftrag nach wie vor nicht umgesetzt ist, wonach die Renten aus erster und zweiter Säule die Fortsetzung "des gewohnten Lebens in angemessener Weise" ermöglichen sollen, hat der SGB Ende 2013 die Volksinitiative "AHVplus - Für eine starke AHV" eingereicht, die ebenfalls noch dieses Jahr zuerst vom Ständerat und dann vom Nationalrat behandelt wird. Sie verlangt, die AHV-Renten um 10 Prozent zu erhöhen. Für Alleinstehende würde die durchschnittliche AHV-Rente um rund Fr. 200 und für Ehepaare um rund Fr. 350 pro Monat angehoben.</p><p><strong>Revision des Unfallversicherungsgesetzes:</strong> 2015 berät das Parlament über die Zusatzbotschaft zur Änderung des Bundesgesetzes über die Unfallversicherung, die am 19. September 2014 vom Bundesrat angenommen wurde. Die 1. UVG-Revision scheiterte 2011 im Parlament. Die revidierte Vorlage wurde in Zusammenarbeit mit den Sozialpartnern ausgearbeitet und geniesst breite Unterstützung. Sie enthält u.a. Gesetzesanpassungen, die verhindern sollen, dass jemand trotz Arbeitsvertrag nicht unfallversichert ist. Auch das Anliegen der Revision, das Problem anzupacken, dass verunfallte Personen mit Invalidenrente beim Erreichen des ordentlichen Rentenalters überentschädigt sein können, wurde gelöst, und zwar ohne dass Bezügerinnen und Bezüger von Unfallinvalidenrenten nach Erreichen des ordentlichen Rentenalters schlechter dastünden, als wenn sie keinen Unfall gehabt hätten.</p><p><strong>Reform der Ergänzungsleistungen und Erhöhung der Mietzinsmaxima bei den Ergänzungsleistungen:</strong> Geht es nach dem Bundesrat, wird 2015 endlich über die längst fällige Anhebung der Höchstbeträge für die anrechenbaren Mietzinse in den EL beschlossen. Eine entsprechende Botschaft hat der Bundesrat am 17. Dezember 2014 dem Parlament überwiesen. Der Handlungsbedarf ist unbestritten: die Mietzinsmaxima wurden seit 2001 nicht mehr erhöht, obwohl die Mietzinse in diesem Zeitraum im Durchschnitt um über 21 Prozent gestiegen sind.</p><p>Der Bundesrat will es nicht bei dieser einzelnen Anpassung des Bundesgesetzes über die Ergänzungsleistungen belassen und plant für 2015 den Start einer umfassenderen Reform der EL. Deren Ziel soll sein, den Kostenanstieg bei den EL zu bremsen. Die Steuerungsmöglichkeiten des Bundes sind wegen der Kompetenzverteilung zwischen Bund und Kantonen in dieser Frage eingeschränkt. Mit welchen Mitteln der Bund sein Ziel genau erreichen will, wird sich in der Vernehmlassungsphase zeigen, die noch in der ersten Jahreshälfte 2015 starten dürfte. Die im Sommer 2014 publizierten Richtungsentscheide verheissen wenig Gutes: zur Diskussion steht u.a. eine Erhöhung der Vermögensfreibeträge. Das würde besonders Heimbewohner und -bewohnerinnen treffen, denn sie müssen oft auf ihr Vermögen zurückgreifen, um Hygieneartikel, Coiffeurbesuche oder auch Transportkosten für Arztbesuche zu finanzieren. Die anrechenbaren Taxen für die persönlichen Auslagen im Heim sind dafür nämlich schlicht zu bescheiden.</p><p class="Text">&nbsp;</p>]]></content:encoded><category>Sozialpolitik</category><category>Gesundheit</category><category>Unfallversicherung</category><category>Invalidenversicherung</category><category>Ergänzungsleistungen</category><category>Berufliche Vorsorge</category><category>AHV</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/redaktion/photos/illustrativ/steuern-zahlen/Rechnungen-viele_iStock-rawpixel_klein.jpg" length="556986" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-2013</guid><pubDate>Tue, 07 Oct 2014 08:34:00 +0200</pubDate><title>Opfergerechte Verjährung und runder Tisch zur Bewältigung</title><link>https://www.sgb.ch/themen/arbeit/detail/opfergerechte-verjaehrung-und-runder-tisch-zur-bewaeltigung</link><description>Asbestkatastrophe jetzt umfassend angehen</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Die Asbestkatastrophe ist auch in der Schweiz noch lange nicht bewältigt. Weil es endlich eine umfassende Antwort braucht, fordert der SGB den Bundesrat auf, die massgebenden Akteure zu einem "runden Tisch" einzuladen.</p><p>&nbsp;</p><p>Der Gesetzgeber hat zuerst einmal die heute viel zu rigide Verjährungsfrist von 10 Jahren anzupassen. Denn Asbest-Erkrankungen brechen oft erst 40 Jahre nach Exposition mit dem Stoff aus. „Es ist schreiendes Unrecht, dass Schädigungen durch Asbest verjähren, bevor die Krankheit ausgebrochen ist“, stellte SGB-Präsident Paul Rechsteiner vor versammelter Presse fest. Trotz klarer Kritik durch den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte sperre sich die Politik hierzulande gegen eine opfergerechte Verjährung. Rechsteiner weiter: „Der bundesrätliche Vorschlag von 30 Jahren – vom Nationalrat nun auf 20 Jahre verkürzt – ist mit Blick auf die Latenzzeiten bei weitem nicht ausreichend.“ Richtig wäre es, „die Verjährung generell erst ab Ausbruch der Krankheit laufen zu lassen.“ Eine solche neue Regelung könnte allenfalls auf Asbesterkrankungen beschränkt werden. 
</p><p>Die Politik muss jedoch auch menschenwürdige und gerechte Lösungen für die bereits erkrankten Asbestopfer finden. Der SGB fordert hier einen Entschädigungsfonds. SGB-Zentralsekretär Luca Cirigliano: „Durch Genugtuung oder Schadenersatz schafft ein solcher Fonds Gerechtigkeit auch für bereits verjährte Fälle.“ Vor allem kämen damit auch asbestbedingte Erkrankte zu ihrem Recht, die nicht unter das Unfallversicherungsgesetz (UVG) fallen. Finanziert werden sollte ein solcher Fonds vor allem durch jene Unternehmen, die Asbestprodukte hergestellt und verkauft haben. 
</p><p>SGB-Vize- und Unia-Co-Präsidentin Vania Alleva verlangte den Ausbau der Präventionsmassnahmen zu Asbest. Denn: „Angesichts der grossen Mengen Asbest, die vor dem Verbot (1989) verbaut wurden, sind zahlreiche Arbeitnehmende des Ausbaugewerbes noch auf Jahre hinaus bei Rückbau-, Umbau- und Renovationsarbeiten erheblichen Risiken ausgesetzt: Es ist eine tickende Zeitbombe! Grosser Handlungsbedarf besteht insbesondere in mehreren Kantonen (Baubewilligung nur nach Analyse auf Asbestvorkommen, Entsorgungspraxis usw.).“ Gleichzeitig forderte Alleva eine gerechtere Risikoverteilung zwischen den Branchen und mehr Engagement der Schweiz auf internationaler Ebene.
</p><p>&nbsp;</p><h5>Auskünfte</h5><p>&nbsp;</p><ul><li>Luca Cirigliano, Zentralsekretär SGB, 076 335 61 97</li><li> Vania Alleva, Vize-Präsidentin SGB, Co-Präsidentin Unia, 079 620 11 14</li></ul><p>&nbsp;</p><h5>Redebeiträge</h5><ul><li>&lt;media&gt;Paul Rechsteiner, Präsident SGB&lt;/media&gt;</li><li>&lt;media&gt;Luca Cirigliano, Zentralsekretär SGB&lt;/media&gt;</li><li>&lt;media&gt;Vania Alleva, Vize-Präsidentin SGB, Co-Präsidentin Unia&lt;/media&gt;</li></ul><h5>Materialien</h5><ul><li>&lt;media&gt;SGB-Eingabe an den Bundesrat&lt;/media&gt;</li></ul><p>&nbsp;</p><p>&nbsp;</p>]]></content:encoded><category>Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz</category><category>Unfallversicherung</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-1545</guid><pubDate>Tue, 10 Jun 2014 17:09:00 +0200</pubDate><title>Nunmehr eine konsensuale UVG-Revision</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/nunmehr-eine-konsensuale-uvg-revision</link><description>Bundesrat eröffnet Vernehmlassung

</description><content:encoded><![CDATA[<p class="Text">2011 scheiterte im Parlament die 1. UVG Revision. Zu Recht. Denn die beabsichtigte Schwächung der Suva sowie die vorgeschlagenen Kürzungen der Versicherungsleistungen wären ein herber Rückschlag gewesen. Die Revision&nbsp; fand aber schliesslich keine Mehrheit. Die Sozialpartner haben daraufhin beschlossen, Vorschläge für eine neue Revision auszuarbeiten. Diese sollte sich aufs Wesentliche beschränken und die Unfallversicherung als gut funktionierende und solid finanzierte Sozialversicherung nicht schwächen.</p><p class="Text">Der SGB begrüsst es, dass der Bundesrat nun die Vorschläge der Sozialpartner über eine neue Revisionsvorlage aufgenommen hat und darüber die konferenzielle Vernehmlassung eröffnet. Mit dieser Vorlage wird das seit 1984 geltende Gesetz über die Unfallversicherung modernisiert ohne auf deren effiziente Eigenarten zu verzichten. Denn nur mit guten Versicherungsleistungen und &nbsp;einer starken Suva, welche Unfälle und Berufskrankheiten abdeckt, ist garantiert, dass bei deren Vorkommen menschliches Leid gemildert werden kann.</p>]]></content:encoded><category>Unfallversicherung</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-389</guid><pubDate>Tue, 01 Mar 2011 11:43:00 +0100</pubDate><title>Gelandet, wo sie hingehört – auf dem Misthaufen der Geschichte</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/gelandet-wo-sie-hingehoert-auf-dem-misthaufen-der-geschichte</link><description></description><content:encoded><![CDATA[<p>Wie zuvor die grosse Kammer hat heute der Ständerat beschlossen, die Revision des Unfallversicherungsgesetzes (UVG) an den Bundesrat zurück zu schicken. Damit nimmt eine unsägliche Revisionsgeschichte ihr Ende, in der die Vertreter der Privatversicherer rücksichtslos ihre Interessen durchzusetzen versucht hatten. Ohne jede Not wurde eine bestens funktionierende Sozialversicherung in den Würgegriff genommen. Für die versicherten Arbeitnehmer/innen hätte dies mehr Kosten für weniger Leistungen zur Folge gehabt.&nbsp;
</p><p>Der Schweizerische Gewerkschaftsbund hat diese zerstörerische Aktion von Beginn weg bekämpft und zwischen den Sozialpartnern (SGB, Baumeisterverband, Gewerbeverband) erfolgreich „eine Allianz der Vernunft“ angeregt. Diese hat sich schliesslich im Nationalrat und nunmehr auch im Ständerat durchgesetzt.&nbsp;
</p><p>Damit ist der ganz grobe Abbau vom Tisch. Sollten in der geplanten technischen Revision jedoch auch materielle Aspekte – etwa die Kürzung von Unfallrenten im Pensionsalter – reingeschmuggelt werden, dann wird der SGB solche Vorschläge bekämpfen.&nbsp;</p>]]></content:encoded><category>Unfallversicherung</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-18</guid><pubDate>Mon, 21 Feb 2011 17:10:00 +0100</pubDate><title>Jetzt der endgültige Todesstoss</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/jetzt-der-endgueltige-todesstoss</link><description>In der Frühjahrssession wird der Ständerat als Zweitrat über das Schicksal der UVG Revision entscheiden. Wenn Vernunft noch etwas gelten soll, bleibt der kleinen Kammer keine Wahl: Die unsägliche Revision muss an den Absender zurück.</description><content:encoded><![CDATA[<p class="Absatznormal"><span lang="DE">Zur Erinnerung: Der Bundesrat hat im Jahr 2008 dem Parlament eine Vorlage über die Umgestaltung der Unfallversicherung unterbreitet. In der vorberatenden Kommission des Nationalrates drückte die Lobby der Privatversicherer rücksichtslos ihre eigenen Interessen durch. Resultat: eine gut funktionierende, finanziell stabile Sozialversicherung hätte demontiert und daraus ein Profitcenter für die Privatversicherer gemacht werden sollen. Für die versicherten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer hätte dies mehr Kosten für weniger Leistungen zur Folge gehabt. Dank einer Allianz der Vernunft zwischen den Sozialpartnern (SGB, Baumeisterverband, Gewerbeverband) und einer dezidierten, öffentlichen Vorgehensweise besann sich der Nationalrat im Plenum eines Besseren. Er wies die Vorlage im letzten Herbst an den Bundesrat zurück.</span></p><h3 style="font-weight: bold;" class="Absatznormal"><span lang="DE">Keine geschmuggelten Leistungskürzungen</span></h3><p class="Absatznormal">Die vorberatende Kommission des Ständerates hat im Januar dieses Jahres ebenfalls die Mangelhaftigkeit dieser Revision anerkannt und empfiehlt ihrem Rat ebenfalls die Rückweisung. Damit wäre die Revision in dieser Form vom Tisch. Aber die Revisionsgelüste bleiben. Unter Form einer technischen Revision sollen unbestrittene Punkte angegangen werden. Die Gefahr bleibt jedoch, dass auch materielle Aspekte – etwa die Kürzung von Unfallrenten im Pensionsalter – reingeschmuggelt werden. Der SGB wird die Vorarbeiten daher genau verfolgen und wird sich aktiv ins Spiel bringen, wenn Leistungskürzungen anstehen.</p>]]></content:encoded><category>Unfallversicherung</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-130</guid><pubDate>Mon, 27 Sep 2010 16:25:00 +0200</pubDate><title>Versicherungsverband zuerst auf der Überholspur – und dann Vollcrash</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/versicherungsverband-zuerst-auf-der-ueberholspur-und-dann-vollcrash</link><description>Die Privatversicherer haben den Bogen überspannt. Sie haben dermassen an der Unfallversicherung geschraubt, dass es für die meisten weniger Leistung zu höheren Kosten gegeben hätte. Deshalb hat der SGB von Anfang an Abbruch der Übung gefordert. Und sich jetzt auch durchgesetzt. </description><content:encoded><![CDATA[<p class="Absatznormal"><span lang="DE">Dem Versicherungsverband ist es bei der Revision des Unfallversicherungsgesetzes (UVG) bis zur vorberatenden Kommission des Nationalrates gelungen, massive Abstriche an der bisherigen Unfallversicherung durchzusetzen und damit die SUVA, die gemeinsam von den Sozialpartnern verwaltet wird, zu schwächen.&nbsp;&nbsp;</span>Das zeigte sich modellartig an zwei neu geplanten Bestimmungen:</p><ul><li><span lang="DE"><span></span></span><span lang="DE">Die Absenkung des versicherten Höchstverdienstes von 126‘000.- auf rund 100‘000.- Franken hätte in der Grundversicherung die Prämien um 2 % hochschnellen lassen. Denn der Einnahmeverlust bei den Prämien wäre höher gewesen als die Einsparung bei den Leistungen. Sowohl für die Arbeitgeber wie für die Arbeitnehmer wäre die Belastung gewachsen.&nbsp;</span></li></ul><ul><li><span lang="DE"><span></span></span><span lang="DE">Die Erhöhung des Mindestinvaliditätsgrades von 10 auf 20 % hätte vor allem handwerklich Arbeitende betroffen, die wegen einer Unfallverletzung Lohneinbussen von unter 20 % hätten hinnehmen müssen. Solche Lohnausfälle wären nicht mehr durch die Versicherung gedeckt worden – mehr Haftpflichtprozesse und damit allenfalls happige Kosten für Arbeitnehmende und Arbeitgeber wären die Folge gewesen.&nbsp;</span></li></ul><p class="Absatznormal"><span lang="DE">Der SGB bekämpfte diese Revision von der ersten Stunde an, die rotgrünen Parteien auch. In den bürgerlichen Fraktionen wurden Kritiker der Vorlage auf Intervention der Privatversicherer kaltgestellt. Weil die Interessen der Sozialpartner insgesamt betroffen waren, suchte der SGB die Allianz mit Gewerbeverband und Baumeisterverband. Vereint verlangten Gewerkschaften und Gewerbe, die Vorlage müsse zurück an den Bundesrat. sonst ergreife man zusammen das Referendum. Ohne jegliche Not werde die bestens finanzierte und ausgezeichnet funktionierende Unfallversicherung verschlechtert.&nbsp;&nbsp;</span></p><p class="Absatznormal"><span lang="DE">Diesem Weckruf ist der Nationalrat am 22. September mit deutlicher Mehrheit gefolgt. Kurz vor dem Finish, nach langer Fahrt auf der Überholspur, kam jetzt für die Privatversicherer der Vollcrash.&nbsp;</span></p>]]></content:encoded><category>Unfallversicherung</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-422</guid><pubDate>Wed, 22 Sep 2010 13:46:00 +0200</pubDate><title>Gelandet, wo sie hingehört: im Papierkorb</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/gelandet-wo-sie-hingehoert-im-papierkorb</link><description></description><content:encoded><![CDATA[<p>Der SGB ist erleichtert und befriedigt darüber, dass der Nationalrat heute die Änderung des Bundesgesetzes über die Unfallversicherung (UVG) an den Bundesrat zurückgewiesen hat. Der SGB hat sich von Beginn weg voll für die Rückweisung dieser komplett verunglückten Revision eingesetzt. Er ist dazu auch eine Allianz mit jenem Teil des Gewerbes und der Arbeitgeber eingegangen, die durch die Änderungen negativ betroffen gewesen wären.&nbsp;
</p><p>In der Tat hätte die Absenkung des versicherten Höchstverdienstes zu bedeutenden Verschlechterungen geführt. Die Erhöhung des Mindestinvaliditätsgrad von 10 auf 20 % hätte nach einem Unfall viele handwerklich Arbeitende getroffen. Die beabsichtigte Schwächung der SUVA hätte zudem deren umfangreiches Präventionsprogramm in Sachen Unfallverhütung gefährdet.
</p><p>Der SGB ist froh, dass der Abbau an einer Sozialversicherung, die bestens funktioniert und finanziert ist, nun da gelandet ist, wo er hingehört: im Papierkorb.</p>]]></content:encoded><category>Unfallversicherung</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-139</guid><pubDate>Wed, 08 Sep 2010 14:40:00 +0200</pubDate><title>Wenn sie nicht schon gestorben ist, dann wird sie vor dem Volk sterben</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/wenn-sie-nicht-schon-gestorben-ist-dann-wird-sie-vor-dem-volk-sterben</link><description>SESSIONSVORSCHAU: Jetzt hat es der Versicherungsverband zu toll getrieben. Zwar hat er in der vorberatenden Kommission des Nationalrates noch seine Wunschliste durchgedrückt, aber er hat damit auch eine ungewohnte Allianz auf den Plan gerufen, die mit ihrem klaren „So nicht!“ der Revision den Todesstoss gegeben haben dürfte.</description><content:encoded><![CDATA[<p>Wenn Gewerbeverband und Gewerkschaftsbund sowie Baumeisterverband und Unia gemeinsam öffentlich verlangen, eine Gesetzesrevision müsse zurück an den Bundesrat, sonst ergreife man zusammen das Referendum dagegen, dann muss ein schwerer Angriff auf die gemeinsamen Interessen der Sozialpartner lanciert worden sein.
</p><p>Er ist es. Dem Versicherungsverband ist es bei der UVG-Revision bis zur vorberatenden Kommission des Nationalrates gelungen, massiv an der bisherigen Unfallversicherung und damit an der SUVA, die gemeinsam von den Sozialpartnern verwaltet wird, zu rütteln. Einerseits hat der Versicherungsverband eine Absenkung des versicherten Höchstverdienstes von 126‘000.- auf rund 100‘000.- Franken durchgedrückt. Folge: In der Grundversicherung würden die Prämien um 2 % steigen. Denn der Einnahmeverlust bei den Prämien ist höher als die Einsparung bei den Leistungen. Sowohl für die Arbeitgeber wie für die Arbeitnehmer würde also die Belastung wachsen. Gleichzeitig wären – neue Belastung - &nbsp;Zusatzversicherungen für das Kader nötig.
</p><p>Andererseits haben die Privatversicherer durchgedrückt, dass der heutige Mindestinvaliditätsgrad von 10 auf 20 % erhöht werden soll. Folge: Vor allem manuell Arbeitende, die wegen einer Unfallverletzung Lohneinbussen unter 20 % hinnehmen müssen, wären nicht mehr durch die Versicherung gedeckt (siehe Beispiel im Kasten).
</p><p>Die Schwächung der SUVA hätte zudem zur Folge, dass deren umfangreiches Präventionsprogramm in Sachen Unfallverhütung gefährdet würde.
</p><p>An ihrer gemeinsamen Pressekonferenz vom 31. August haben die Sozialpartner klar gemacht, dass sie diesen dreisten Angriff auf die Sozialversicherung nicht akzeptieren.&nbsp; Die Vorlage müsse zurück an den Bundesrat. Wenn nicht, lancierten Gewerbe und Gewerkschaften gemeinsam das Referendum. Der Angriff sei widersinnig. Ohne jegliche Not, sondern allein wegen der Gier der Privatversicherer, werde die bestens finanzierte und ausgezeichnet funktionierende Versicherung verschlechtert. &nbsp;
</p><p>Linksgrün hat die Revision immer schon abgelehnt. In den bürgerlichen Fraktionen werden die Karten vor der Plenumsberatung neu gemischt. Der Versicherungsverband hat verlauten lassen, er hätte nie so weit gehen wollen. Fazit: Man darf davon ausgehen, dass sich soziale Vernunft durchsetzt - und die Vorlage dahin findet, wo sie hingehört: in den Papierkorb.
</p><h3 style="font-weight: bold; ">Was bedeutet ein Mindestinvaliditätsgrad von 20 %?</h3><p>Herbert, 39, Schreiner, Jahreslohn: 72 000 Franken. Bei seiner beruflichen Tätigkeit verletzt er sich mit der Tischsäge schwer am Handgelenk. Die Heilung verzögert sich, das Handgelenk muss versteift werden. Herbert kann zwar weiterarbeiten, muss aber eine körperlich leichtere, schlechter bezahlte Arbeit übernehmen. Es resultiert eine unfallbedingte Lohneinbusse von 19% (= 13‘680.- pro Jahr), die heute von der Unfallversicherung durch eine Rente gedeckt wird. Kapitalisiert bis zum Alter 65 resultiert ein Schaden von rund Fr. 260'000.--.&nbsp;
</p><p>Nach dem Willen der Kommission soll Herbert künftig keine Rente mehr erhalten, sondern den Ersatz für diese Lohneinbusse bei der Haftpflichtversicherung des Arbeitgebers einfordern. Langwierige rechtliche Auseinandersetzungen zwischen Herbert und seinem Arbeitgeber sind die Folge - zulasten einer raschen Wiedereingliederung am Arbeitsplatz.&nbsp;
</p><p><br><span style="font-weight: bold; font-style: italic;">Ausserdem in der Sessionsvorschau:&nbsp;11. AHV-Revision,&nbsp;Postreform&nbsp;und&nbsp;Volksinitiative "jugend und musik".</span></p>]]></content:encoded><category>Unfallversicherung</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-431</guid><pubDate>Tue, 31 Aug 2010 14:03:00 +0200</pubDate><title>Gewerbe und Gewerkschaften fordern gemeinsam „Zurück an den Bundesrat“</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/gewerbe-und-gewerkschaften-fordern-gemeinsam-zurueck-an-den-bundesrat</link><description></description><content:encoded><![CDATA[<p>In nicht gerade alltäglicher Allianz fordern Gewerbe und Gewerkschaften heute das&nbsp; Parlament gemeinsam auf, die komplett in Schieflage geratene Revision des Unfallversicherungsgesetzes (UVG) an den Bundesrat zurück zu schicken. Die Spitzenvertreter des Baumeisterverbandes und des Gewerbeverbandes einerseits, des Gewerkschaftsbundes und der Unia andererseits stellen übereinstimmend fest, dass die Revision ohne Not an der bisher gut funktionierenden UV massive Verschlechterungen vornehmen will, die für die klare Mehrheit der Betriebe wie der Arbeitnehmenden mehr Beiträge und weniger Schutz bedeuteten.&nbsp;
</p><p>Nationalrat Werner Messmer, Präsident des Schweizerischen Baumeisterverbandes, vertritt gleichzeitig eine „Plattform der bei der SUVA versicherten Branchenverbände“ mit über 60‘000&nbsp; Betrieben und über 1 Mio. versicherten Arbeitnehmenden. Messmer hält die Verschlechterung&nbsp; der SUVA für „völlig unverständlich“ und verwies dazu u.a. auf die Senkung des versicherten Höchstverdienstes von 126'000 auf rund 100'000 Franken. „Die Folge ist ein Prämienanstieg um zwei Prozent in der Grundversicherung, weil der Einnahmenverlust bei den Prämien grösser ist als die Einsparungen bei den Versicherungsleistungen. Zudem sieht sich der Unternehmer gezwungen, Zusatzversicherungen abzuschliessen, will er seinem Kader keine Deckungseinbusse zumuten. Es entstehen also Mehrkosten aufgrund von Zusatzversicherungen.“ Von dieser erheblichen «Entsolidarisierung» sei das Baugewerbe besonders stark betroffen, weil die Unfallhäufigkeit bei den verbleibenden Suva-versicherten Mitarbeitern deutlich höher ist als bei den «befreiten» Kadermitgliedern.
</p><p>SGB-Präsident Paul Rechsteiner verwies auf das historische Erfolgsmodell der Unfallversicherung. „ Diese bestfinanzierte aller Sozialversicherungen schreibt schwarze Zahlen und kostet den Bund keinen Franken.“ Rechsteiner brandmarkte die Erhöhung des Mindestinvaliditätsgrades von 10 auf 20 %. Das werde für die Betroffenen, manuell arbeitende Menschen, zu empfindlichen Einbussen und für die Arbeitgeber gleichzeitig zu neuen Haftpflichtrisiken führen. Die Privatversicherungslobby, bisher erfolgreich im Parlament, warnte er: „Wir sind zuversichtlich, dass das Volk, dem in diesem extremen Fall höhere Prämien für schlechtere Leistungen zugemutet würden, diese Revision bachab schicken würde. Dieses Fiasko kann und muss sich der Gesetzgeber ersparen, indem er die verfehlte Vorlage an den Absender, d.h. den Bundesrat zurückschickt.“
</p><p>Für den Direktor des Schweizerischen Gewerbeverbandes sgv, Hans-Ulrich Bigler, steht fest: „Die Unfallversicherung funktioniert heute zu gut, als dass wir bereit sind, eine Pfuschrevision mit ungeahnten Folgen in Kauf zu nehmen.“ Auch der Gewerbeverband lehnt eine Schwächung der SUVA ab. Diese habe in den letzten Jahren die Prämien in der Berufsunfallsversicherung schrittweise gesenkt, was den Betrieben entgegen gekommen sei. Zudem kritisierte Bigler, „wie seitens der Privatversicherer, die sich gerne zusätzliche Gewinnmöglichkeiten sichern möchten, auf das Parlament – aber auch auf einst stolze Arbeitgeberorganisationen - Druck ausgeübt wurde.“
</p><p>„Die schamlose Bereicherung der Versicherungen ist zu stoppen – die SUVA ist zu verteidigen“, resumierte Unia-Copräsident Andreas Rieger. Er benannte weitere Gefahren einer SUVA-Schwächung. So fördere die SUVA auch die Arbeitssicherheit in den Betrieben, ihre präventiven Bestrebungen hätten „zu einer spürbaren Reduktion schwerer und damit auch kostspieliger Berufsunfälle geführt.“ Auch deswegen sei diese Revision „unsinnig, unnötig und ein Affront.“ Wenn das Parlament nicht Einsicht zeige, werde „eine Allianz mit Seltenheitswert dafür sorgen, dass das Vorhaben der privaten Versicherungskonzerne spätestens in einer Volksabstimmung Schiffbruch erleiden wird.“
</p><p>&nbsp;</p><p style="font-style: italic;">Angehängt finden Sie Referate von:</p><ul style="font-style: italic;"><li><span><span></span></span><span style="font-weight: bold;">Werner Messmer</span>, Nationalrat, Zentralpräsident Schweizerischer Baumeisterverband</li><li><span></span><span style="font-weight: bold;">Paul Rechsteiner</span>, Nationalrat, SGB-Präsident</li><li><span><span></span></span><span style="font-weight: bold;">Hans-Ulrich Bigler</span>, Direktor Schweizerischer Gewerbeverband</li><li><span><span></span></span><span style="font-weight: bold;">Andreas Rieger</span>, Co-Präsident Unia&nbsp;</li></ul>]]></content:encoded><category>Unfallversicherung</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-455</guid><pubDate>Fri, 25 Jun 2010 14:36:00 +0200</pubDate><title>Inakzeptabel: Höhere Prämien für schlechtere Leistungen der Unfallversicherung</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/inakzeptabel-hoehere-praemien-fuer-schlechtere-leistungen-der-unfallversicherung</link><description></description><content:encoded><![CDATA[<p>Die sozialpolitische Kommission des Nationalrats dreht gleich bei mehreren, soliden Sozialversicherungen an der Abbauschraube: Einerseits bei der AHV, anderseits bei der Unfallversicherung.
</p><p>Es ist haarsträubend, die Privatversicherer diktieren die Revision der Unfallversicherung: Diese ist in bester Verfassung und schreibt schwarze Zahlen. Ungeachtet dessen plant die Mehrheit der vorberatenden Nationalratskommission in dieser Sozialversicherung groben Leistungsabbau. Damit eröffnen sie den Privatversicherern ein lukratives Geschäftsfeld mit teuren Zusatzversicherungen für hohe Einkommen.
</p><p>Um den Privatversicherern neue Einnahmequellen zu eröffnen, will die Kommissionsmehrheit ohne Not die obligatorische Versicherungsdeckung im Unfallversicherungsgesetz (UVG) massiv kürzen (von 126'000 auf 101'000 Franken Jahreslohn). In der Folge würden auch die Leistungen für mittlere und tiefe Einkommen sinken. Und wegen der so entstandenen Einnahmeausfälle müssten die Prämien in der Grundversicherung für alle um 2 Prozent erhöht werden. Um die Leistungen auf dem bisherigen Niveau zu halten, müssten die Firmen teure Zusatzversicherungen abschliessen und Arbeitgeber und Arbeitnehmende hätten Mehrkosten zu tragen.
</p><p>Auch der Beschluss, Invaliditätsrenten für Unfallversicherte unter einem IV-Grad von 20 Prozent abzuschaffen, passt zu diesem Bild einer privatversicherungshörigen Politik. Erwerbstätige sollen ihren Erwerbsausfall bei unfallbedingten Invaliditäten von bis zu 20 Prozent neu beim Arbeitgeber einfordern statt wie bisher beim Unfallversicherer. Dies ist ein Rückfall ins 19. Jahrhundert mit unnötig vielen und teuren Gerichtshändeln, die das Arbeitsverhältnis belasten. Unhaltbar sind auch die Rentenkürzungen für Unfallinvalide, die ins AHV-Alter eintreten: Ihre Renten würden massiv gekürzt, teilweise sogar ganz gestrichen.
</p><p>Die 11. AHV-Revision bleibt auf Absturzkurs: Die unpopuläre Erhöhung des Frauenrentenalters wäre nur annehmbar, wenn die dadurch bewirkten Einsparungen von mindestens 800 Millionen für eine soziale Frührente verwendet würden.
</p><p>Der SGB fordert die Räte auf, die unsozialen Beschlüsse bei der AHV und der Unfallrevision zu korrigieren. Ansonsten hat der 7. März gezeigt, dass das Volk den Demolierungsplänen zugunsten der Lebensversicherer die rote Karte zeigt.</p>]]></content:encoded><category>AHV</category><category>Unfallversicherung</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-480</guid><pubDate>Fri, 29 Jan 2010 15:12:00 +0100</pubDate><title>Nach Rentenklau nun Raubzug bei Unfallversicherung</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/nach-rentenklau-nun-raubzug-bei-unfallversicherung</link><description></description><content:encoded><![CDATA[<p>Die Mehrheit der Sozialkommission des Nationalrats (SGK) will auf Druck der Versicherungslobby nach der 2. Säule (Senkung des Umwandlungssatzes) nun auch das Unfallversicherungsgesetz (UVG) massiv verschlechtern:</p><ul><li>Sie beantragt einen tieferen versicherten Verdienst. Das bringt neue Geschäfte für die privaten Versicherungen und führt zu massiv höheren Prämien bei Arbeitnehmern und Arbeitgebern.</li></ul><ul><li>Sie will die Abschaffung aller Renten unter einem Invaliditätsgrad von 20%. Dies trifft vor allem körperlich und handwerklich arbeitende Menschen mit Unfallverletzungen an Händen, Armen, Schultern, Beinen und am Rücken, die wegen dieser Verletzungen nicht mehr voll leistungsfähig sind.&nbsp; Das Deckungskapital für diese Unfälle, das bereits bezahlt worden ist, beträgt über eine Milliarde Franken.</li></ul><ul><li>Auch wer in der Vergangenheit einen Unfall mit bleibender Invalidität erlitten hat, dem will die Kommissionsmehrheit die Renten für die Zukunft massiv senken. Und dies ohne dass sich die Betroffenen noch an die Haftpflichtversicherungen halten könnten, weil die Unfallversicherer die Haftpflichtsummen bereits kassiert haben. Eine gewaltige Ungerechtigkeit.</li></ul><p>Der Schweizerische Gewerkschaftsbund wird diesen Angriff auf die gut funktionierende Unfallversicherung entschieden bekämpfen. Er fordert das Parlament auf, die überflüssige und schädliche Revision zu beerdigen und sich stattdessen den wirklichen Problemen zuzuwenden, zum Beispiel jenen in der Krankenversicherung.
</p><p>Weil der Druck für die Revision einmal mehr von der Versicherungslobby stammt, ist das Nein zum Rentenklau am 7. März das beste Rezept dafür, die für die soziale Sicherheit gefährliche Arroganz dieser Kreise in die Schranken zu weisen.
</p><p>Die obligatorische Unfallversicherung ist eine ausgezeichnet funktionierende Sozialversicherung ohne Finanzierungsprobleme. Die über 700‘000 Unfälle, die von der Unfallversicherung jedes Jahr abgewickelt werden zeigen, wie wichtig diese Sozialversicherung im täglichen Leben der Arbeitnehmenden in der Schweiz ist. Gesetzgeberischen Handlungsbedarf gibt es keinen.</p>]]></content:encoded><category>Unfallversicherung</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-207</guid><pubDate>Mon, 07 Dec 2009 13:34:00 +0100</pubDate><title>Hemmungslose Privatversicherer-Parlamentarier wollen Sozialabbau und Lohnverteuerung</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/hemmungslose-privatversicherer-parlamentarier-wollen-sozialabbau-und-lohnverteuerung</link><description>Noch wenig bekannt, aber nicht minder gefährlich als die AHV- und die ALV-Revision ist die Revision des Unfallversicherungsgesetzes (UVG). In der zuständigen nationalrätlichen Kommission agieren viele Bürgerliche enthemmt gegen die Interessen der Versicherten und der Arbeitgeber. Sie wollen Versicherungsleistungen kürzen oder abschaffen, die Suva schwächen und vor allem den Spielraum der Privatassekuranz für profitable Zusatzversicherungen vergrössern. Sogar um den Preis von Prämienerhöhungen für alle Versicherten und Arbeitgeber.</description><content:encoded><![CDATA[<p>Das Spiel ist aus dem Trauerspiel „Krankenversicherung“ bestens bekannt: Die Sozialkommissionen von National- und Ständerat sind bürgerlicherseits von Krankenkassen und Privatversicherern dominiert. Diese verhindern sinnvolle Reformen und sind nur darauf aus, die Gewinnmöglichkeiten für sich zu vergrössern, zulasten der Versicherten und der Patienten. Genau dasselbe Spiel läuft nun bei der oblig. Unfallversicherung (UV) ab. Wenn diese Räte bei der Krankenversicherung&nbsp;änderungen, die für die Versicherten einschneidend sind, noch mit den stetigen Kosten- und Prämienerhöhungen „rechtfertigen“ können, so ist dies beim UVG überhaupt nicht der Fall: Die UV ist gut finanziert, Sparmassnahmen sind nicht nötig. Und dennoch wollen die Lobbyisten der Krankenkassen und Privatversicherer die Versicherungsleistungen verschlechtern. Mit dem Ziel, mehr Spielraum für privatrechtliche Zusatzversicherungen zu schaffen, die für sie selbst mehr Gewinn abwerfen. Für die Versicherten und die Arbeitgeber aber führt dies zu höheren Prämien und tieferen Leistungen nach Unfällen.
</p><h3>Höchstversicherter Lohn runter: Leistungen runter, Prämien rauf?</h3><p>Heute müssen jeweils 92-96 % der Arbeitnehmenden zum vollen Lohn versichert sein. Das bedeutet unter anderem, dass all diese Arbeitnehmenden nach Unfällen Taggelder und Renten im Umfang von 80 % ihres Lohnes erhalten. Technisch erfolgt das dadurch, dass der sog. höchstversicherte Lohn UVG vom Bundesrat periodisch so angepasst wird, dass dieses Ziel erreicht ist. Gegenwärtig beträgt der höchstversicherte Lohn Fr. 126'000 pro Jahr. Auf den ersten Blick mag das nach viel aussehen, im Vergleich etwa zu den viel tieferen Leistungen bei der AHV oder in der beruflichen Vorsorge. Doch es gibt sehr gute Gründe dafür: Bei Berufsunfällen ersetzt die UV die Haftpflicht des Arbeitgebers. Das kann sie nur, wenn fast alle Versicherten auch wirklich gut abgesichert sind gegen die wirtschaftlichen Folgen eines Unfalles. Nun hat die Kommission des Nationalrates auf Antrag von Frau Humbel-Näf (CVP), einer Lobbyistin der Krankenkassen, beschlossen, dass nur noch 85-90 % aller Arbeitnehmenden zum vollen Lohn versichert sein sollen. Die untere Limite von 85 % entspricht heute einem Jahreslohn von 96'000 Franken – der Unterschied ist also gross. Auf den ersten Blick könnte man nun meinen, dass durch eine derartige Senkung nur Arbeitnehmer mit guten Löhnen schlechter fahren würden (tiefere Invaliditäts- und Hinterlassenenrenten und weniger Taggeld als bisher). Das wären etwa 250'000 Versicherte, was nicht wenige sind. Doch dem ist nicht so. Weil der höchstversicherte Lohn auch bei der Berechnung verschiedener Leistungen der UV eine Rolle spielt, wären auch viele andere Verunfallte schlechter gestellt als bisher, also auch solche mit kleinen und mittleren Löhnen. Dies vor allem dann, wenn sie infolge eines Unfalls dauerhafte körperliche Schäden erlitten haben (Integritätsentschädigung) oder dauerhaft auf die Hilfe von Dritten angewiesen sind (Hilflosenentschädigung). Vor allem aber wären definitiv alle 3.8 Mio. in der UV versicherten Arbeitnehmenden durch Prämienerhöhungen betroffen: Die höchstversicherte Lohn ist auch nämlich auch die obere Bemessungsgrösse für die Prämien. Eine Senkung des höchstversicherten Lohnes würde netto zu einem Prämienausfall führen, der nur durch eine Erhöhung der Prämiensätze um 2-3 % kompensiert werden könnte. Es müssten also alle Versicherten mehr Prämien für die Nichtberufsunfallversicherung zahlen als bisher, dies trotz schlechteren Leistungen. Auch ihre Arbeitgeber müssten höhere Berufsunfallversicherungsprämien bezahlen als bisher. Trotz diesen höheren Prämien riskieren sie, bei Berufsunfällen für allfällige von der Unfallversicherung nicht mehr abgedeckte Leistungen arbeitsvertraglich oder haftpflichtrechtlich belangt zu werden. Den verunfallten Arbeitnehmenden bliebe teilweise nichts anderes als der gerichtliche Weg übrig – was auch für sie eine Zumutung wäre.
</p><h3>Wem nützt’s? Wer lauert?</h3><p>Für diese Senkung des höchstversicherten Lohnes und die daraus folgenden Verschlechterungen für die Verunfallten und für alle Arbeitnehmenden und Arbeitgeber haben die Krankenkassen- und Versichererlobbyisten im Nationalrat gar keine Begründung vorzuweisen. Aber wem der Coup nützt, ist in diesem Fall klar: Nämlich den Privatversicherungen und den Krankenkassen. Sie würden den Arbeitgebern privatrechtliche Unfallzusatzversicherungen anbieten. Diese sind teurer als die oblig. Unfallversicherung, weil die Versicherungen freie Hand haben, um höhere Profite herauszuholen. Fazit: Alle Versicherten und alle Arbeitgeber müssten höhere Beiträge bezahlen und hätten dennoch schlechtere Leistungen. Wer die gleichen Leistungen wie heute haben möchte, müsste noch ein zweites Mal drauf zahlen. Die Perfidität geht noch weiter: Während die ca. 40 privaten Unfallversicherer diese Zusatzversicherungen anbieten dürfen und das durch die Senkung des höchstversicherten Lohnes vergrösserte Potential dafür auch nutzen würden, ist das der Suva jedoch untersagt. Gleichzeitig wollen die Lobbyisten der Privatassekuranz der Suva die „Filetstücke“, sprich die risikoärmsten Branchen wegnehmen. Die Suva ist bekanntlich die einzige sozialpartnerschaftlich geführte und nicht profitorientierte Unfallversicherung.
</p><h3>Auch die Beiträge an die Arbeitslosenversicherung würden steigen</h3><p>Das ist aber noch nicht alles: Weil der höchstversicherte Lohn UVG auch für die Beiträge und die Leistungen der Arbeitslosenversicherung massgebend ist, würden auch dort die Leistungen verschlechtert, und es käme auch dort zu einem Nettoverlust von 130 Mio. Fr. pro Jahr. Die ALV ist bereits heute defizitär, ihr Defizit würde mit dieser Massnahme nochmals vergrössert. Der Spar- und Abbaudruck würde noch grösser.
</p><h3>Abbauorgie</h3><p>Obwohl die Unfallversicherung solide finanziert ist, will die Privatassekuranz noch mehr Leistungen abbauen. Für bestimmte Unfallfolgen soll erst ab einem Invaliditätsgrad von 40 % ein Anspruch auf Invaliditätsrente bestehen. Das bisherige effiziente Medizinaltarifsystem der Unfallversicherung soll durch das viel teurere und kompliziertere Medizinaltarifsystem der Krankenversicherung ersetzt werden, was zu einem weiteren, absolut unnötigen Kostenschub führen würde. Unfallinvaliden, die ins AHV-Alter kommen, soll die Rente gekürzt werden.</p>]]></content:encoded><category>Unfallversicherung</category></item></channel></rss>