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         xmlns:content="http://purl.org/rss/1.0/modules/content/"
         xmlns:atom="http://www.w3.org/2005/Atom"><channel><title>SGB RSS Feed</title><link>https://sgb.ch/</link><description>Beiträge des SGB</description><language>de-CH</language><copyright>Schweizerischer Gewerkschaftsbund</copyright><pubDate>Sat, 25 Apr 2026 15:55:23 +0200</pubDate><lastBuildDate>Sat, 25 Apr 2026 15:55:23 +0200</lastBuildDate><atom:link href="https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/ueberbrueckungsleistung/rss" rel="self" type="application/rss+xml" /><generator>Schweizerischer Gewerkschaftsbund</generator><item><guid isPermaLink="false">news-7932</guid><pubDate>Mon, 15 Nov 2021 16:17:15 +0100</pubDate><title>Die älteren Arbeitnehmenden nicht im Stich lassen</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/die-aelteren-arbeitnehmenden-nicht-im-stich-lassen</link><description>Unverständlicher Abbruch der Konferenz zu den älteren Arbeitnehmenden</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Die Probleme der älteren Arbeitnehmenden auf dem Arbeitsmarkt nehmen zu. Die Corona-Krise hat die Lage verschlechtert, über 55-jährige haben grössere Probleme, wieder eine Stelle zu finden. Gleichzeitig spricht sich der Bundesrat für ein höheres Rentenalter aus. Dem Vernehmen nach soll Bundespräsident Guy Parmelin sogar die Initiative der Jungfreisinnigen für Rentenalter 66/67 unterstützen. In diesem Kontext ist der heutige Beschluss, die nationale Konferenz zu den älteren Arbeitnehmenden zu beenden, ein Affront gegenüber den älteren Arbeitnehmenden. Die Konferenz, die vom SGB angestossen wurde, ist die Basis dafür, dass das Problem der älteren Arbeitnehmenden beim Bund endlich wahrgenommen wurde und die Überbrückungsleistung als erster konkreter Schritt eingeführt werden konnte. Der SGB fordert daher, dass die Lage der älteren Arbeitnehmenden verbessert und nicht verschlechtert wird – und dementsprechend auch die tripartite Konferenz weitergeführt wird.</p><p>Das Problem der Arbeits- und Erwerbslosigkeit hat sich in den letzten Jahren vergrössert. Besonders bedenklich ist die Entwicklung seit der Corona-Krise. Die Arbeitslosigkeit schoss zunächst steil in die Höhe und bildet sich seither nur schwach zurück. Sozialpolitisch ist die Arbeitslosigkeit von älteren Berufsleuten besonders besorgniserregend. Denn ältere Arbeitnehmende haben wesentlich grössere Probleme, wieder eine Stelle zu finden als jüngere – unabhängig von ihren Qualifikationen oder Lohnvorstellungen. Ein grosser Teil der älteren Arbeitslosen ist länger als ein Jahr ohne Erwerbsarbeit (Langzeitarbeitslose). Der Anteil der Ü55-ArbeitnehmerInnen an allen Langzeitarbeitslosen ist in jüngerer Zeit deutlich angestiegen. Langzeitarbeitslosigkeit wird immer mehr zu einem Problem, das insbesondere ältere Berufstätige betrifft.</p><p>Viele ältere Arbeitslose werden ausgesteuert, nachdem sie über lange Zeit erfolglos eine Stelle gesucht haben. Wenn ihnen die finanziellen Mittel ausgehen, sind sie auf Sozialhilfe angewiesen. Dazu kommt, dass heute wegen der restriktiveren IV-Praxis weniger IV-Neurenten für ältere Berufsleute gesprochen werden als früher. Die Sozialhilfequote der 50- bis 64-jährigen ist seit 2005 denn auch von 1.9 auf 3.0 Prozent gestiegen, viel stärker als in den anderen Altersgruppen.</p><p>Der gestiegene Druck auf die älteren Arbeitnehmenden führt auch zu mehr prekären Anstellungen. So arbeiten die 55- bis 64-jährigen häufiger in Temporärjobs. Angesichts der fehlenden Sicherheit, der geringeren Zahlungen an die berufliche Vorsorge (bei kurzen Einsätzen), der psychischen Belastung und des erhöhten Unfallrisikos dürften solche Temporäreinsätze oft unfreiwillig sein.</p><p>Ältere Stellensuchende haben es schwer. Sie schreiben viele Bewerbungen und erhalten dennoch Absagen. Teilweise mit fadenscheinigen Begründungen. Wer zusätzlich noch gesundheitliche Probleme oder gewisse Defizite in der Ausbildung hat, braucht ziemlich viel Glück, um wieder eine Stelle zu finden. Gleichzeitig ist es heutzutage wesentlich schwieriger, sich über eine Frühpensionierung oder eine IV-Rente aus dieser misslichen Lage zu retten.</p><p>Mit der Überbrückungsleistung hat sich die Lage der älteren Arbeitnehmenden in besonders schwierigen sozialen Verhältnissen zwar verbessert, doch die Umsetzung der ÜL harzt. Gerade für die Überwachung dieser Einführung, wäre eine Weiterführung des Dialoges notwendig gewesen. Einen weiteren Fortschritt stellt die Möglichkeit dar, dass Arbeitslose in der Pensionskasse verbleiben zu können. Doch es gibt nach wie vor Probleme, die gelöst werden müssen. Das ist auch im öffentlichen Interesse. Wenn Arbeitgeber ihre Verantwortung den älteren Arbeitnehmenden gegenüber nicht wahrnehmen, leiden nicht nur die Betroffenen, sondern auch die Allgemeinheit; sie muss finanziell einspringen. Daher fordert der SGB, den Dialog mit Bund und Sozialpartnern weiterzuführen, damit die älteren Arbeitnehmenden nicht im Stich gelassen werden.</p>]]></content:encoded><category>Überbrückungsleistung</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/_processed_/3/2/csm_Frau-ue55-mitRegenschirm-draussen_photocase-kemai_1a66e1892a.jpg" length="181513" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-7431</guid><pubDate>Wed, 27 Jan 2021 06:35:00 +0100</pubDate><title>Weitere Restriktionen statt Berücksichtigung der harschen Realität älterer Arbeitsloser</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/weitere-restriktionen-statt-beruecksichtigung-der-harschen-realitaet-aelterer-arbeitsloser</link><description>Verordnung zur neuen Überbrückungsleistung</description><content:encoded><![CDATA[<p>Älteren Arbeitslosen, die trotz unzähligen Bewerbungen keine Stelle mehr finden, droht nach der Aussteuerung die finanzielle Abwehrspirale bis irgendwann kein Weg mehr an der Sozialhilfe vorbeiführt. Dort kann es sein, dass sie zuerst einen Teil des Altersvorsorgeguthabens aufbrauchen müssen, bevor sie Unterstützung erhalten. Dies nachdem sie zuvor schon ihr gesamtes Vermögen aufbrauchen mussten. Damit ist der Weg in die Ergänzungsleistungen im Rentenalter programmiert.</p><p>Der SGB hat sich deshalb seit Jahren für eine anständige soziale Absicherung älterer Arbeitsloser am Ende des Erwerbslebens eingesetzt. Dazu haben die Sozialpartner und der Bundesrat die Überbrückungsleistungen auf den Weg gebracht. Dieses jüngste Sozialwerk der Schweiz wurde vom Parlament im Sommer 2020 beschlossen. Damit Menschen, die ihr ganzes Leben lang gearbeitet haben und kurz vor der Pensionierung ihre Stelle verlieren, eine Alternative zur Sozialhilfe bleibt. Das ursprüngliche Modell wurde im Parlament zwar substanziell zurückgeschraubt. Betroffene Personen müssen strenge Voraussetzungen erfüllen, um Überbrückungsleistungen zu erhalten. Trotzdem stellen die ÜL einen sozialen Fortschritt dar, der mit der Corona-Krise immer notwendiger wird. Denn die Situation älterer Arbeitsloser und Ausgesteuerter spitzt sich weiter zu.</p><p>Der SGB setzt sich deshalb für eine möglichst frühe Inkraftsetzung des Gesetzes ein. Es ist ihm gelungen, dass zumindest jene Personen, die ab Januar 2021 ausgesteuert werden, im Juli 2021 Zugang zur Überbrückungsleistung erhalten sollen. Doch das bietet nur jenen Betroffenen eine Auffanglösung, die sich bis zum Inkrafttreten des ÜLG über Wasser halten können ohne ihre Altersguthaben auflösen zu müssen.</p><p>Und nun droht eine weitere Restriktion. Denn der Bundesrat schlägt in der Vernehmlassung zur neuen ÜL-Verordnung vor, dass alle Personen die in der Pensionskasse mehr als 500'000 Franken Altersguthaben ansparen konnten, von den Überbrückungsleistungen ausgeschlossen werden. Ein Pensionskassenvermögen von 500’000 Franken bedeutet eine BVG-Rente von rund 2300 Franken. Das entspricht der durchschnittlichen PK-Rente. Die vorgeschlagene Vermögensschwelle stellt damit den Zugang zur ÜL und den Erhalt der Altersvorsorge für einen weiten Teil der Betroffenen in Frage. Diese Schwelle könnte dazu führen, dass Ausgesteuerte weiterhin gezwungen sind, ihr Pensionskassen-Guthaben vorzubeziehen. Unter Umständen verlieren sie dabei den Anspruch auf eine Rente, weil sie das Geld als Kapital beziehen müssen. Und sofern ihre Vorsorgeeinrichtung einen mehrjährigen Vorbezug vorsieht, droht den Betroffenen schliesslich eine Rente an der Grenze zu den Ergänzungsleistungen.</p><p>Genau dies wollte man mit den ÜL verhindern. Der SGB ist der Ansicht, dass der Bundesrat mit dieser Schwelle den Auftrag des Gesetzgebers nicht erfüllt. Denn das Parlament wollte nur Personen mit sehr hohen Pensionskassenvermögen von den Überbrückungsleistungen ausschliessen. Der SGB wird sich deshalb dafür einsetzen, dass der Bundesrat die Vermögensschwelle substanziell heraufsetzt.</p>]]></content:encoded><category>Überbrückungsleistung</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/_processed_/b/4/csm_senior-abrechnungen-iStock-milkos_2bc3297f72.jpg" length="152242" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-7362</guid><pubDate>Thu, 10 Dec 2020 09:57:04 +0100</pubDate><title>Überbrückungsleistung hilft schon ab Januar 2021 ausgesteuerten Älteren </title><link>https://www.sgb.ch/corona-virus/details/ueberbrueckungsleistungen-hilft-schon-ab-januar-2021-ausgesteuerten-aelteren</link><description>Druck hat gewirkt: Parlament eröffnet früheren Anspruch auf Überbrückungsleistung</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Ein kleiner Erfolg: das Parlament folgt der Forderung des SGB, die soziale Härte, welche ausgesteuerte Ältere mit voller Wucht triff, zumindest etwas abzufedern. Sie haben ab Januar 2021 einen Anspruch auf die neue Überbrückungsleistung.</p><p><strong>Düstere Aussichten für die älteren Arbeitslosen</strong></p><p>Die Lage bei den älteren Arbeitslosen ist zunehmend besorgniserregend. Während sich die Lage bei den jüngeren über die Sommermonate wieder etwas entspannt hat, steigt die Arbeitslosenquote bei den älteren an. Insbesondere die Gruppe der 60-64-jährigen ist stark betroffen. Die Zahl der Arbeitslosen in dieser Altersgruppe war im November 2020 mit 11'397 Betroffenen auf einem historischen Höchststand. Und auch der Anteil der Langzeitarbeitslosen ist auf einen Höchststand seit der letzten AVIG-Revision im Jahr 2011 gestiegen.</p>]]></content:encoded><category>Corona</category><category>Überbrückungsleistung</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/_processed_/b/b/csm_aeltererMann-nachdenklich-am-Fenster_nadofotos-iStock_5669f08aa7.jpg" length="117954" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-7359</guid><pubDate>Tue, 08 Dec 2020 15:10:49 +0100</pubDate><title>Massnahmen gegen Aussteuerungen aus Arbeitslosenversicherung dringend</title><link>https://www.sgb.ch/corona-virus/details/massnahmen-gegen-aussteuerungen-aus-arbeitslosenversicherung-dringend</link><description>Im November weiter steigende Arbeitslosigkeit bei Älteren</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Die Corona-Krise hat zu einem ausserordentlich starken Anstieg der Arbeitslosigkeit geführt. Während sich die Lage bei den Jüngeren bis November leicht entspannt hat, steigt die Arbeitslosenquote bei den Älteren nach wie vor weiter an. Insbesondere die Gruppe der 60-64jährigen ist stark betroffen. Die Zahl der Arbeitslosen in dieser Altersgruppe war im Oktober 2020 mit 11'397 Betroffenen auf einem historischen Höchststand.</p><p>Die Aussichten sind düster. Denn die Arbeitslosigkeit ist in denjenigen Branchen besonders stark gestiegen, die wirtschaftlich die grössten Schwierigkeiten haben. Beispielsweise in der Maschinenindustrie, der Gastronomie, der Hotellerie oder der Reisebranche. In der Hotellerie im Kanton Zürich gab es beispielsweise im November gerade noch 17 offene Stellen, dazu weitere 145 in Restaurants. Demgegenüber waren 3’204 Arbeitslose aus dem Gastgewerbe registriert. Die Stellensuche ist insbesondere für viele ältere Arbeitslose zunehmend aussichtslos. Es droht eine Aussteuerung.</p><p>In der ersten Corona-Welle hat der Bundesrat die Zahl der Taggelder erhöht und die Rahmenfristen verlängert und damit viele Aussteuerungen verhindert. Das ist nun nicht mehr der Fall. Bereits im November wurden über 1’700 Arbeitslose ausgesteuert. Diese Aussteuerungen werden nun noch zunehmen. Denn der Anteil der Langzeitarbeitslosen am Total befindet sich auf einem Höchststand seit der letzten AVIG-Revision im Jahr 2011.</p><p>Der SGB fordert eine Erhöhung der Anzahl ALV-Taggelder bzw. eine Verlängerung der Rahmenfristen, so dass weniger Arbeitslose ausgesteuert werden, insbesondere bei den älteren Altersgruppen. Zudem muss die Überbrückungsleistung bereits auf Anfang 2021 in Kraft gesetzt werden, damit die Ausgesteuerten ihre Leistungsansprüche bewahren können. Die Überbrückungsleistung ist notwendiger denn je.</p>]]></content:encoded><category>Corona</category><category>Überbrückungsleistung</category><category>Arbeitslosenversicherung</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/_processed_/8/3/csm_aeltererArbeiter_RainStar-iStock_kleiner_67970833b6.jpg" length="225197" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-7270</guid><pubDate>Thu, 08 Oct 2020 14:47:53 +0200</pubDate><title>﻿Überbrückungsleistung muss rasch in Kraft treten</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/ueberbrueckungsleistung-muss-rasch-in-kraft-treten</link><description>Nach dem gescheiterten Referendum braucht es für die Betroffenen nun bald Sicherheit</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Mit seinem Angriff auf die Überbrückungsleistung ist ein SVP-nahes Komitee gescheitert. Das ist eine gute Nachricht, denn diese neue Leistung wird dringend benötigt. Nachdem das Parlament sie im Schnellzugtempo beschlossen hat, muss sie nun auf Anfang 2021 in Kraft treten. Für ältere Menschen, die jetzt im schwierigen Kontext der Corona-Krise arbeitslos werden, muss damit wenigstens ein rechtlicher Anspruch gesichert werden.</p><p>Das Referendum gegen die Überbrückungsleistung ist offiziell gescheitert. Damit wird klar, dass dieser Angriff eines SVP-nahen Komitees weder vor noch nach dem Scheitern der Kündigungsinintiative den geringsten Rückhalt in der Bevölkerung hatte.</p><p>Mit der Überbrückungsleistung hatte das Parlament beschlossen, Menschen, die ihr ganzes Leben lang gearbeitet haben und kurz vor der Pensionierung ihre Stelle verlieren, eine Alternative zur Sozialhilfe anzubieten. Das ursprüngliche Modell dazu wurde von den Sozialpartnern zusammen mit dem Bundesrat erarbeitet.</p><p>Mit der Coronakrise ist nun noch deutlicher geworden, dass Arbeitnehmende über 50 Jahren oft von Entlassungen aus wirtschaftlichen Gründen betroffen sind: So hat gemäss den neusten, heute publizierten Seco-Daten die Zahl der arbeitslosen «Ü60» im Vergleich zum Vorjahr um 41% zugenommen, bei den über 55-Jährigen sind es sogar 45%!</p><p>Entsprechend dringend ist die neue Überbrückungsleistung für die betroffenen Leute. Und sie brauchen sie jetzt! Der Bundesrat muss darum alles dafür tun, dass die «ÜL» auf den 1. Januar 2021 in Kraft gesetzt werden kann. Das Gesetz wurde im Schnellzugtempo von Regierung, Verwaltung und Parlament erarbeitet und darf jetzt nicht monatelang liegen bleiben. Auch wenn die Umsetzung mit einer seriösen Verordnung noch etwas Zeit braucht, kann und soll der reine Rechtsanspruch für Überbrückungsleistungen problemlos auf den 1.1.2021 festgeschrieben werden. So erhalten die Betroffenen eine wichtiges Stück Sicherheit in sonst unsicheren Zeiten.</p>]]></content:encoded><category>Überbrückungsleistung</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/_processed_/6/5/csm_Frau-ue55-nachdenklich-Fenster_photocase-gu.ju._471161b42a.jpg" length="74380" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-7043</guid><pubDate>Thu, 09 Jul 2020 17:59:09 +0200</pubDate><title>Ein Angriff auf ältere Arbeitnehmende</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/ein-angriff-auf-aeltere-arbeitnehmende</link><description>Referendum gegen die Überbrückungsleistung</description><content:encoded><![CDATA[<p>Mit der Überbrückungsleistung für Arbeitslose am Ende ihrer beruflichen Laufbahn hatte das Parlament beschlossen, Menschen, die ihr ganzes Leben lang gearbeitet haben und kurz vor der Pensionierung ihre Stelle verlieren, eine Alternative zur Sozialhilfe anzubieten. Der Schweizerische Gewerkschaftsbund unterstützte dieses neue Sozialwerk. In den letzten Monaten ist deutlich geworden, dass Arbeitnehmende über 50 Jahren leider oft von Entlassungen aus wirtschaftlichen Gründen besonders betroffen sind – und dies unabhängig davon, ob die Grenzen offen oder geschlossen sind.</p><p>Heute hat eine Gruppe von SVP-Mitgliedern, die sich angeblich als Einzelpersonen engagieren, das Referendum gegen die ÜL angekündigt. Das Manöver ist durchsichtig und zielt nur darauf ab, die Verantwortung für diesen Angriff auf einen beispiellosen Fortschritt für Arbeitnehmende, die am Ende ihrer Laufbahn entlassen werden, zu vertuschen.</p><p>Der SGB anerkennt selbstverständlich das Recht jeder und jedes einzelnen, ihre/seine politischen Rechte wahrzunehmen und jedes neue Gesetz einer Volksabstimmung unterziehen zu wollen. Der SGB wird die Überbrückungsleistung auf jeden Fall mit Überzeugung verteidigen. Erstaunlich ist jedoch, dass diese Leistung, die für mittellose Arbeitnehmende bestimmt ist, die oft mehr als 40 Jahre gearbeitet haben, ausgerechnet von denjenigen in Frage gestellt wird, die akzeptieren, dass ein ehemaliger Bundesrat und Milliardär rückwirkend eine Rente von 2.7 Millionen Franken erhalten soll. Öffentlicher Anstand ist für sie nur noch eine ferne Erinnerung.</p><p>Die Kündigungsinitiative der SVP ist ein frontaler Angriff auf die Arbeitnehmenden in der Schweiz. Nun folgt mit dem Referendum gegen die Überbrückungsleistung ein Angriff auf Arbeitnehmende am Ende ihrer Laufbahn. Die Gewerkschaften werden sich mit aller Kraft gegen diese Angriffe einsetzen.</p>]]></content:encoded><category>Überbrückungsleistung</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/_processed_/8/3/csm_aeltererArbeiter_RainStar-iStock_kleiner_67970833b6.jpg" length="225197" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-7011</guid><pubDate>Wed, 10 Jun 2020 15:46:13 +0200</pubDate><title>Ein konkreter Fortschritt</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/ein-konkreter-fortschritt</link><description>Der SGB begrüsst die Zustimmung zur Überbrückungsleistung im Parlament </description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Der Schweizerische Gewerkschaftsbund kämpft seit einigen Jahren dafür, dass Arbeitnehmende, die ein Leben lang gearbeitet haben, bei einem Stellenverlust vor der Pensionierung nicht in der Sozialhilfe landen. Die Einführung der Überbrückungsleistung durch das Parlament ist daher zu begrüssen, obwohl die Leistungshöhe vom Parlament gekürzt wurde. Die neue soziale Abfederung von Ausgesteuerten löst nicht alle Probleme, für die Betroffenen ist sie aber ein echter Fortschritt und eine Bekräftigung des Parlaments, sozialpartnerschaftlich-lösungsorientierte Kompromisse zu unterstützen.</p><p>Für ältere Arbeitslose, die trotz unzähligen Bewerbungen keine Stelle gefunden haben, geht es nach der Aussteuerung finanziell bergab. Irgendwann führt kein Weg mehr an der Sozialhilfe vorbei. Dort kann es aber sein, dass die Betroffenen zuerst einen Teil ihres Altersvorsorgeguthabens aufbrauchen müssen, bevor sie Unterstützung erhalten. Und dies, nachdem sie zuvor bereits fast ihr gesamtes Vermögen aufbrauchen mussten. So ist der Weg in die Ergänzungsleistungen im Rentenalter programmiert. Das ist inakzeptabel.</p><p class="heading--h3">Schutz ausbauen – jetzt erst recht</p><p>Die Corona-Krise hat den Arbeitsmarkt hart getroffen. Die Zahl der Arbeitslosen der Altersgruppe der «Ü55» hat in den Monaten März und April um fast 50 Prozent zugenommen. Der SGB setzt sich auch mit den Sozialpartnern vehement dafür ein, dass alle Massnahmen umgesetzt werden, um so viele Arbeitsplätze zu erhalten wie möglich. Jede Corona-Entlassung ist eine zu viel, erst recht bei langjährigen älteren Mitarbeitenden – hier sind die Arbeitgeber auch in der Verantwortung.</p><p>Wer ein Leben lang gearbeitet hat, braucht am Ende des Erwerbslebens eine bessere, anständige soziale Absicherung. Und genau dafür haben die Sozialpartner und der Bundesrat die Überbrückungsleistung auf den Weg gebracht. Die ÜL ist ein erster, konkreter Schritt. Umso wichtiger ist es, dass die Vorlage nun vom Bundesrat rasch in Kraft gesetzt wird.</p>]]></content:encoded><category>Überbrückungsleistung</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/_processed_/b/0/csm_190702_c-Keystone-PeterSchneider_MK-Sozialpartner_541687adfe.jpg" length="184438" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-6991</guid><pubDate>Thu, 28 May 2020 12:41:10 +0200</pubDate><title>Corona-Arbeitslosigkeit: Die Überbrückungsleistung ist nötiger denn je</title><link>https://www.sgb.ch/corona-virus/details/corona-arbeitslosigkeit-die-ueberbrueckungsleistung-ist-noetiger-denn-je</link><description>Das Parlament muss in der Sommersession beschliessen</description><content:encoded><![CDATA[<p>In den drei Corona-Monaten März bis Mai ist die Arbeitslosigkeit in der Schweiz richtiggehend explodiert - nämlich von rund 105'000 auf über 160'000 Personen (saisonbereinigt). So etwas hat es in der Schweiz noch nie gegeben. Nur dank den «Lohngarantien» in Form von Kurzarbeit oder des Corona-Elternurlaubs konnte Schlimmeres wie in den USA verhindert werden: Dort haben alleine im Monat April 20 Millionen Arbeitnehmende ihre Stelle verloren. Doch die Gefahr ist noch nicht gebannt, die Konjunkturaussichten sind nach wie vor trübe.</p><p class="heading--h3">Krise trifft «Ü55» hart</p><p>Besonders stark war der Anstieg bei den jungen Altersgruppen. Weil die Firmen bei den Stellenbesetzungen auf die Bremse traten, war die Stellensuche für diese Gruppe nach der Ausbildung, der Rekrutenschule oder einem Auslandaufenthalt besonders schwierig. Etwas im Schatten der jüngeren leiden aber auch die älteren Berufstätigen stark unter der Krise. Die «Ü55» sind grundsätzlich viel weniger oft auf Stellensuche als ihre jüngeren KollegInnen, und dennoch hat in dieser Altersgruppe die Zahl der neuen Arbeitslosen in den Monaten März und April um fast 50 Prozent zugenommen. Das ist sehr beunruhigend.</p><p>Aus dem Gewerkschaftsalltag wissen wir von zahlreichen Betroffenen, die in den letzten beiden Jahren nach längerer Suche endlich wieder eine Stelle gefunden haben. Doch kaum brach die Corona-Krise aus, wurden sie entlassen. Mit der steigenden Arbeitslosigkeit haben sie nun kaum noch Chancen, irgendwo unterzukommen. Gleichzeitig fehlen ihnen in der Arbeitslosenversicherung oft die nötigen Beitragsjahre, um wieder genügend Taggelder beziehen zu können. Dass in der Krise niemand zurückgelassen werde, ist für diese Betroffenen somit eine hohle Phrase.</p><p class="heading--h3">Soziale Abwärtsspirale stoppen</p><p>Für ältere Arbeitslose, die trotz unzähligen Bewerbungen keine Stelle gefunden haben, geht es nach der Aussteuerung finanziell bergab. Irgendwann führt kein Weg mehr an der Sozialhilfe vorbei. Dort kann es aber sein, dass die Betroffenen zuerst einen Teil des Altersvorsorgeguthabens aufbrauchen müssen, bevor sie Geld erhalten. Und dies, nachdem sie bereits zuvor fast ihr gesamtes Vermögen aufbrauchen mussten. So ist der Weg in die Ergänzungsleistungen im Rentenalter programmiert – mit den entsprechend höheren Kosten für die Sozialwerke. Wer ein Leben lang gearbeitet hat, braucht am Ende des Erwerbslebens eine bessere, anständige soziale Absicherung. Und genau dafür haben die Sozialpartner und der Bundesrat die Überbrückungsleistungen auf den Weg gebracht. Doch die ÜL sind nur ein kleiner Schritt. Umso wichtiger ist es, dass das Parlament sie im Juni definitiv beschliesst, und sie danach vom Bundesrat rasch in Kraft gesetzt wird.</p><p class="heading--h3">ÜL minimale und bezahlbare Lösung</p><p>Noch vor der Krise wurde kritisiert, dass diese neue soziale Absicherung für ältere Arbeitnehmende zu schnell ausgearbeitet und beraten worden sei – nachdem der SGB dieses Instrument zuvor bereits jahrelang gefordert hatte. Angesichts der nun erlebten parlamentarischen und bundesrätlichen Beschlussfassungen zu den Corona-Hilfspaketen, erscheint das Tempo aber plötzlich reichlich moderat. Das gilt übrigens umso mehr für die veranschlagten Kosten der Überbrückungsleistungen: Diese würden einer Ausfallquote von gerade einmal 0.4% der Corona-Hilfskredite entsprechen (zum Vergleich: Bundesrat Ueli Maurer rechnet mit Ausfällen von10%, eine noch höhere Quote ist sehr wahrscheinlich).</p>]]></content:encoded><category>Corona</category><category>Sozialpolitik</category><category>Überbrückungsleistung</category><category>Arbeit</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/_processed_/3/2/csm_Frau-ue55-mitRegenschirm-draussen_photocase-kemai_1a66e1892a.jpg" length="181513" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-6398</guid><pubDate>Thu, 05 Mar 2020 20:01:18 +0100</pubDate><title>SGK-S nimmt Probleme der älteren Arbeitnehmenden nicht ernst genug</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/sgk-s-nimmt-probleme-der-aelteren-arbeitnehmenden-nicht-ernst-genug</link><description>Differenzbereinigung zur Überbrückungsleistung</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Die Sozialkommission des Ständerats will das ausgewogene Kompromissmodell des Nationalrats zu den Überbrückungsleistungen (ÜL) drastisch kürzen. Nur gut halb so viele Betroffene sollen eine – tiefere – ÜL erhalten können. Dies ist so nicht akzeptabel.</p><p>Die Probleme der älteren Arbeitnehmenden auf dem Arbeitsmarkt nehmen seit Jahren zu – und die soziale Absicherung in der Zeit zwischen Stellenverlust und Pensionsalter ist klar ungenügend. Diese Fakten sind breit anerkannt, wie gerade der gestrige, sehr klare Entscheid des Nationalrats zur Überbrückungsleistung zeigte. Das von der Grossen Kammer befürwortete Modell ist sehr ausgewogen, indem es einerseits mit strengen Anspruchsvoraussetzungen spezifisch auf die prekärsten Fälle zugeschnitten ist und andererseits harte Schwelleneffekte vermeidet – dies bei sehr überschaubaren Nettokosten, die nicht einmal 10% des Überschusses 2019 des Bundes entsprechen.</p><p>Die Sozialkommission des Ständerats zerpflückt nun den im Nationalrat gefundenen Kompromiss, indem sie die verschärften Anspruchsvoraussetzungen bestätigt, gleichzeitig aber an den harten Altersgrenzen für den Bezug von ÜL sowie an einem viel zu tiefen Plafond festhält. So sollen Personen, die vor dem 60. Altersjahr ausgesteuert werden – und sei es nur ein Monat – null Anspruch auf ÜL haben, selbst wenn sie ein sehr tiefes Einkommen haben und jahrzehntelang Sozialversicherungsbeiträge bezahlten. Und jene, die Anspruch auf ÜL haben, würden sich mit Leistungen begnügen müssen, die sogar noch unter dem Niveau der Ergänzungsleistungen liegen.</p><p>Mit ihrem Entscheid macht die Kommission deutlich, dass sie das Ausmass der Probleme der älteren Arbeitnehmenden auf dem Arbeitsmarkt nicht gebührend anerkannt. Kommt es beispielsweise in der Industrie in einem Betrieb zu Massenentlassungen, so würde im Ständeratsmodell nur der Hälfte der Entlassenen über 55 Jahren bei erfolgloser Stellensuche nach der Aussteuerung mit einer (tiefen) ÜL geholfen, während die andere Hälfte von ihnen längerfristig fast unweigerlich in die Altersarmut abrutschen würde. Das darf weder die Absicht noch der definitive Beschluss sein.</p><p>Der Ständerat hat es in der nächsten Sessionswoche in der Hand, Augenmass zu bewahren und die Entscheide seiner Kommission im Sinne des ausgewogenen Kompromissvorschlags des Nationalrats zu korrigieren.</p>]]></content:encoded><category>Überbrückungsleistung</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/redaktion/photos/illustrativ/sgb/Nationalratssaal_der_Schweiz-Superikonoskop-Wikimediacommons-ccbysa.jpg" length="337362" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-6383</guid><pubDate>Fri, 28 Feb 2020 14:50:04 +0100</pubDate><title>Sozialer Fortschritt in Griffweite</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/sozialer-fortschritt-in-griffweite</link><description>Überbrückungsleistung in der Frühlingssession</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Die Probleme der älteren Generation auf dem Arbeitsmarkt sind bekannt und akut. Das Parlament hat es in der Frühlingssession in der Hand, mit der Überbrückungsleistung endlich eine konkrete Massnahme zu beschliessen.</p><p>Die OECD sagt es seit Jahren, das Seco bestätigt es einiger Zeit, die SGB-Gewerkschaften können es "auf dem Terrain" tagtäglich beobachten: Die Schweiz hat ein Problem mit Altersdiskriminierung. Wer über 50, spätestens aber wer über 55 Jahre alt ist, wird allzu oft kritisch beäugt und härter beurteilt, wenn er sich um eine Stelle bemüht. Eigentlich wird dies schon lange als Problem anerkannt, denn unter anderem deshalb haben ältere Arbeitnehmende länger Anrecht auf den Bezug von ALV-Taggeldern. Doch diese längere Bezugsdauer kompensiert längst nicht mehr ihre Probleme bei der Stellensuche: Der Anteil der Ü50 an den Langzeitarbeitslosen hat in den letzten 10 Jahren um 50% zugenommen, von den Arbeitslosen Ü60 wird mittlerweile jede Zweite ausgesteuert. Zwar ist landauf landab von Fachkräftemangel die Rede, doch ist dies für die betroffenen Personen weniger als ein schlechter Trost: Ihr Fachwissen und ihre langjährige Berufserfahrung scheinen nicht zu zählen, sie werden beruflich aufs Abstellgleis gestellt.</p><p>Die vom Bundesrat und den Sozialpartnern präsentierte Überbrückungsleistung geht die Probleme der älteren Arbeitnehmenden nun endlich ganz konkret an – und zwar mit einer würdigen sozialen Absicherung der finanziell sehr schwierigen Zeit zwischen Aussteuerung und Erreichen des ordentlichen Rentenalters. Die ÜL ist nur der Gipfel eines ganzen Bergs von Massnahmen (Pilotprojekte, Impulsprogramme, Potenzialanalysen etc.), welche ansonsten alle zu Recht auf die Wiedereingliederung der älteren Arbeitnehmenden in den Arbeitsmarkt setzen. Als würdiger Rettungsanker für all jene, die auch nach 200 oder 300 Bewerbungen aussen vor gelassen werden, ist sie aber umso wichtiger.</p><p class="heading--h2">Wirkungsvoller Kompromiss</p><p>In der vergangenen Wintersession hat der Ständerat die präsentierte Vorlage zur Überbrückungsleistung allerdings bis zur Unkenntlichkeit zusammengestrichen – sowohl bei der Leistungsdauer als auch bei der Leistungshöhe. Die Sozialkommission des Nationalrats hat diesen Ausrutscher nun in ihrer letzten Sitzung wesentlich korrigiert und mit der Annahme eines umfassenden Antragspakets auch etliche sinnvolle Neuerungen beschlossen: So sollen alle 60-jährigen Ausgesteuerten Überbrückungsleistungen erhalten können, d.h. die Aussteuerung muss explizit nicht nach dem 60. Geburtstag stattfinden. Eine problematische und letztlich willkürliche Altersguillotine wird damit entfernt, die oft erwähnten "Schwelleneffekte" werden geglättet. Gleichzeitig wird durch die Einführung einer Mindestversicherungsdauer von 5 Jahren nach dem Alter 50 garantiert, dass die ÜL eine spezifische Leistung für ältere Ausgesteuerte bleibt. Darüber hinaus hat die SGK-N richtigerweise beschlossen, dass auch Erziehungs- und Betreuungsgutschriften an die Mindestversicherungsdauer angerechnet werden können, was insbesondere für die Frauen eine wichtige Regelung ist. Zudem soll auch die aktuelle Generation von Bezugsberechtigten bereits in den Genuss von ÜL kommen können.</p><p class="heading--h2">Angleichung an die Ergänzungsleistungen</p><p>Gleichwohl werden im nun vorgeschlagenen Modell auch Abstriche gemacht. Schmerzhaft ist dabei insbesondere die Streichung der BVG-Sparbeiträge als Teil der anerkannten Ausgaben. Durch die sehr wichtige Übernahme der BVG-Risikobeiträge wird aber wenigstens die – erst kürzlich im Rahmen der EL-Revision beschlossene – PK-Weiterversicherbarkeit garantiert. Ein weiterer schmerzhafter Einschnitt ist zudem die von der Kommission beschlossene Reduktion der Vermögensschwelle auf die Hälfte der EL-Vermögensschwelle. Sie beträgt somit für Alleinstehende noch 50'000 Franken, für Paare 100'000 Franken. Damit werden ältere Ausgesteuerte vor dem Bezug von Überbrückungsleistungen ihr Vermögen stärker abbauen müssen, was längerfristig ihr Risiko für den Bedarf an Ergänzungsleistungen erhöht.</p><p>Grundsätzlich lehnt sich das von der Sozialkommission des Nationalrats beschlossene Modell viel näher an das bewährte System der Ergänzungsleistungen an – genau wie dies vom Ständerat prinzipiell auch gefordert wurde. Damit stimmen alle Voraussetzungen dafür, dass die beiden Kammern des Parlaments diese wichtige sozialpolitische Vorlage nun in der kommenden Frühlingssession zügig zu Ende beraten und damit den Probleme der älteren Arbeitnehmenden in diesem Punkt endlich konkret entgegenwirken können.</p>]]></content:encoded><category>Überbrückungsleistung</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/_processed_/8/3/csm_aeltererArbeiter_RainStar-iStock_kleiner_67970833b6.jpg" length="225197" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-6375</guid><pubDate>Fri, 21 Feb 2020 15:39:51 +0100</pubDate><title>Sozialer Fortschritt für ältere Ausgesteuerte</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/sozialer-fortschritt-fuer-aeltere-ausgesteuerte</link><description>Erfreulicher Entscheid zu den Überbrückungsleistungen</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Die Nationalratskommission korrigiert die ständerätlichen Fehlentscheide bei der Überbrückungsleistung. Sie stellt sich damit klar gegen drastische Kürzungen am Bundesratsmodell.</p><p>Die Probleme der älteren Arbeitnehmenden haben stark zugenommen. Dies stellen nicht nur die SGB-Gewerkschaften in ihrer täglichen Arbeit, sondern auch die OECD und das Seco fest. Die Zahl der Ausgesteuerten und Sozialhilfeabhängigen "Ü55" nimmt stetig zu, weshalb der SGB seit Jahren eine bessere soziale Absicherung für ältere Arbeitnehmende fordert. Genau das ist auch das Ziel der vom Bundesrat und den Sozialpartnern vorgeschlagenen Überbrückungsleistung.</p><p>Ende letzten Jahres hat der Ständerat die präsentierte Vorlage allerdings bis zur Unkenntlichkeit zusammengestrichen. Dies hat die Sozialkommission des Nationalrats nun mit der Annahme eines umfassenden Antragspakets weitgehend korrigiert und dabei auch wesentliche Neuerungen beschlossen: Überbrückungsleistungen sollen so nicht nur jene erhalten, die nach dem 60. Geburtstag ausgesteuert werden, sondern alle 60-jährigen Ausgesteuerten (unabhängig vom Zeitpunkt der Aussteuerung). Damit wird ein harter Schwelleneffekt geglättet, und gleichzeitig wird durch die Einführung einer Mindestversicherungsdauer von 5 Jahren nach dem Alter 50 garantiert, dass die ÜL eine spezifische Leistung für ältere Ausgesteuerte bleibt. Des Weiteren hat die SGK-N richtigerweise beschlossen, dass auch Erziehungs- und Betreuungsgutschriften an die Mindestversicherungsdauer angerechnet werden können, was insbesondere für die Frauen eine wichtige Bestimmung ist. Zudem soll auch die aktuelle Generation von Bezugsberechtigten bereits in den Genuss von ÜL kommen können.</p><p>Gleichwohl werden im nun beschlossenen Modell auch Abstriche gemacht. Schmerzhaft ist dabei insbesondere die Streichung der BVG-Sparbeiträge als Teil der anerkannten Ausgaben. Durch die sehr wichtige Übernahme der BVG-Risikobeiträge wird aber wenigstens die PK-Weiterversicherbarkeit garantiert. Ein weiterer schmerzhafter Einschnitt ist zudem die von der Kommission beschlossene Reduktion der Vermögensschwelle auf die Hälfte der EL-Vermögensschwelle. Damit werden zukünftige ÜL-Beziehende ihr Vermögen stärker abbauen müssen, was sich längerfristig durch mehr EL-Fälle bemerkbar machen wird.</p><p>Nun hat das Parlament in der Frühlingssession die Möglichkeit, diese wichtige sozialpolitische Vorlage zügig zu Ende zu beraten und damit die Probleme der älteren Arbeitnehmenden endlich konkret anzugehen.</p>]]></content:encoded><category>Überbrückungsleistung</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/_processed_/3/2/csm_Frau-ue55-mitRegenschirm-draussen_photocase-kemai_1a66e1892a.jpg" length="181513" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-6306</guid><pubDate>Thu, 12 Dec 2019 15:00:00 +0100</pubDate><title>Ältere Arbeitnehmende: Ständerat nimmt Probleme nicht ernst genug</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/aeltere-arbeitnehmende-staenderat-nimmt-probleme-nicht-ernst-genug</link><description>Entscheid zur Überbrückungsleistung	</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Der Ständerat spricht sich zwar im Grundsatz für die vom Bundesrat und den Sozialpartnern präsentierte Überbrückungsleistung aus, streicht diese aber stark zusammen. Für die Betroffenen ist das frustrierend, der neugewählte Nationalrat ist entsprechend gefordert.</p><p>Die Probleme der älteren Arbeitnehmenden haben zugenommen. Dies stellen nicht nur die SGB-Gewerkschaften in ihrer täglichen Arbeit, sondern auch die OECD und sogar das Seco fest. Die Diskriminierung äussert sich einerseits in einer Zunahme prekärer Arbeitsverhältnisse und andererseits in steigender Arbeitslosigkeit für die über 55-Jährigen. Entsprechend nimmt auch ihre Zahl der Ausgesteuerten und Sozialhilfeabhängigen stetig zu, weshalb der SGB seit Jahren eine bessere soziale Absicherung für die ältere Generation der Arbeitnehmenden fordert. Betroffene, die trotz unzähliger Bewerbungen keine Stelle gefunden haben, sind entmutigt, was das Problem nur noch vergrössert. Wenn am Ende die Aussteuerung kommt, geht es auch finanziell bergab. Irgendwann führt kein Weg an der Sozialhilfe und damit später an den Ergänzungsleistungen vorbei. Mit der Überbrückungsleistung würde diesen Leuten in der Not geholfen. Denn die ÜL verhindert nicht nur das unwürdige Abrutschen nach einer erfüllten Berufskarriere auf das tiefe Niveau der Sozialhilfe für einige wenige Jahre, sondern sie stellt auch sicher, dass während dieser Jahre nicht der Boden für andauernde Altersarmut danach gelegt wird.</p><p>Beide dieser effektiven Wirkungen setzt der Ständerat mit seinem heutigen Entscheid, bzw. der Annahme zweier Einzelanträge Noser, fahrlässig aufs Spiel. Denn erstens will er, dass die ÜL nur bis zum Erreichen des vorzeitigen und nicht des ordentlichen Rentenalters gesprochen werden kann, und zweitens soll sie beim zweifachen Betrag des EL-Lebensbedarfs gedeckelt werden (statt beim dreifachen Betrag). In Anbetracht der hohen Gesundheits- und Wohnkosten wird sich dabei die Leistungshöhe für viele ÜL-EmpfängerInnen nicht mehr wesentlich von der Sozialhilfe unterscheiden. Und bei Erreichen des 62. Altersjahrs werden sie dann, wie heute, mit erheblichen Renteneinbussen sowohl in der 1. als auch in der 2. Säule leben müssen. Viele ÜL-BezügerInnen würden dabei in die Altersarmut fallen und langfristig auf Ergänzungsleistungen angewiesen sein.</p><p>Der Ständerat macht mit seinem Entscheid heute zwar deutlich, dass er den Handlungsbedarf bei den älteren Arbeitnehmenden anerkannt hat. Denn immerhin ist mit den ÜL eine gezielt wirkende neue Sozialleistung auf dem parlamentarischen Weg – und das bereits wenige Monate, nachdem die Sozialpartner diese Leistung initial vorgeschlagen haben. Mit der unnötigen Annahme der Einzelanträge Noser schwächt der Rat allerdings die Wirksamkeit der ÜL massiv. Nun steht der neugewählte Nationalrat in der Verantwortung, die Vorlage entsprechend zu korrigieren.</p>]]></content:encoded><category>Überbrückungsleistung</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/_processed_/8/3/csm_aeltererArbeiter_RainStar-iStock_kleiner_67970833b6.jpg" length="225197" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-6275</guid><pubDate>Thu, 28 Nov 2019 13:00:00 +0100</pubDate><title>Ältere Arbeitnehmende: Kündigungsschutz und soziale Absicherung verbessern! </title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/aeltere-arbeitnehmende-kuendigungsschutz-und-soziale-absicherung-verbessern</link><description>Der Ständerat hat es mit der Überbrückungsleistung in der Hand </description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Die Schweiz hat ein Problem auf dem Arbeitsmarkt: Altersdiskriminierung. Zwar ist seit Jahren überall von Fachkräftemangel die Rede, in vielen Branchen spüren aber die "Ü55" wenig davon.</p><p>So war während den wirtschaftlichen Boomjahren von 2014-2018 erwartungsgemäss die Arbeitslosigkeit in allen Altersgruppen rückläufig - nur für die über 55-jährigen Arbeitnehmenden hat sie zugenommen. Dazu kommt, dass der Anteil der prekären Arbeitsverhältnisse für ältere Arbeitnehmende ansteigt: Sowohl Temporärarbeit als auch geringfügige Beschäftigung nehmen bei den Ü55 seit Jahren überdurchschnittlich stark zu.</p><p>Die OECD fordert die Schweiz deshalb schon seit Langem auf, gesetzlich gegen Altersdiskriminierung vorzugehen, zuletzt wieder im kürzlich publizierten Länderbericht Schweiz. Konkret muss dies heissen, dass hierzulande endlich ein verstärkter Kündigungsschutz für langjährige MitarbeiterInnen eingeführt wird. Im europäischen Umland ist dies bewährter Standard, ebenso in einigen GAV-Branchenlösungen in der Schweiz. Die Neuzusammensetzung des Parlaments lässt nun hoffen: Glaubt man den Smartvote-Antworten der Gewählten, dürfte ein verbesserter Kündigungsschutz gute Chancen auf parlamentarische Umsetzung haben.</p><h3>Altersarmut nachhaltig vorbeugen</h3><p>Davon abgesehen bleibt eine verbesserte soziale Absicherung älterer Ausgesteuerter ein vordringliches Anliegen. Denn einmal arbeitslos, tragen ältere Arbeitnehmende ein sehr hohes Risiko, später ausgesteuert zu werden. Das Amt für Wirtschaft und Abgaben des Kantons Zürich gibt an, dass heute jedeR zweiteR (!) Arbeitslose über 60 Jahren in der Aussteuerung landet.</p><p>Was geschieht danach üblicherweise? Die Betroffenen müssen von ihrem Vermögen zehren (oftmals inklusive BVG-Kapital), bevor sie in der Sozialhilfe landen. Gleichzeitig ist damit die Basis für Armut bzw. EL-Abhängigkeit im Alter gelegt. Den Betroffenen wird dabei jede Würde genommen: Sie haben ein Leben lang "gekrampft" und in die Sozialversicherungen einbezahlt. Auf dem Zenith der beruflichen Erfahrung werden sie fallen gelassen und landen im beruflichen und finanziellen Nichts.</p><p>Die vom Bundesrat vorgeschlagene Überbrückungsleistung (ÜL) schafft hier Abhilfe: Über 60jährigen Ausgesteuerten soll diese bis zum Erreichen des ordentlichen Rentenalters einen Lebensstandard auf EL-Höhe garantieren und gleichzeitig die Renten für danach sichern. Damit schlägt die ÜL einerseits eine Brücke zwischen Aussteuerung und Rente und verhindert andererseits spätere Armut im Alter. Und auch die Ausgaben sind absolut überschaubar: Weil Bund und Kantone bei den ordentlichen EL sowie in der Sozialhilfe sparen werden, belaufen sich die Nettokosten der ÜL auf maximal 200 Millionen Franken pro Jahr.</p><h3>Entscheidung in der Wintersession</h3><p>Nun muss der Ständerat in der Wintersession alles dafür tun, die nötige Gesetzesrevision mit einigen wichtigen Verbesserungen zügig zu verabschieden: Erstens muss die ÜL für Arbeitslose ab 55 Jahren (bzw. Ausgesteuerte ab 57 Jahren) greifen, denn sämtliche Arbeitsmarktindikatoren weisen darauf hin, dass die genannten Probleme spätestens ab diesem Alter rapide zunehmen. Die von den Arbeitgebern und der FDP geforderte Beschränkung der ÜL auf Ausgesteuerte erst ab 62 Jahren wäre für die Betroffenen hingegen ein Hohn, der Begriff "Symbolpolitik" wäre dafür fast schon ein Lob.</p><p>Ebenfalls nachbessern muss der Ständerat bei der vom Bundesrat vorgeschlagenen Plafonierung der Überbrückungsleistung. Sie würde dazu führen, dass vielen Betroffenen in Kantonen mit hohen Mieten und Prämien nicht einmal der EL-Lebensstandard zusteht. Und auch hier ist die alternative Forderung von rechts - eine weitere Absenkung des Plafonds - völlig unverständlich: Dies käme einer "Sozialhilfe durch die Hintertür" gleich und würde damit die Betroffenen ebenfalls an der Nase herumführen.</p>]]></content:encoded><category>Überbrückungsleistung</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/_processed_/6/5/csm_Frau-ue55-nachdenklich-Fenster_photocase-gu.ju._471161b42a.jpg" length="74380" type="image/jpeg"/></item></channel></rss>