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         xmlns:content="http://purl.org/rss/1.0/modules/content/"
         xmlns:atom="http://www.w3.org/2005/Atom"><channel><title>SGB RSS Feed</title><link>https://sgb.ch/</link><description>Beiträge des SGB</description><language>de-CH</language><copyright>Schweizerischer Gewerkschaftsbund</copyright><pubDate>Fri, 01 May 2026 23:02:46 +0200</pubDate><lastBuildDate>Fri, 01 May 2026 23:02:46 +0200</lastBuildDate><atom:link href="https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/rss" rel="self" type="application/rss+xml" /><generator>Schweizerischer Gewerkschaftsbund</generator><item><guid isPermaLink="false">news-11661</guid><pubDate>Tue, 28 Apr 2026 19:03:34 +0200</pubDate><title>Nationalrat verweigert Umsetzung der Pflegeinitiative</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/nationalrat-verweigert-umsetzung-der-pflegeinitiative</link><description>Pflegenotstand und Volkswille ignoriert</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Der Nationalrat bestätigt die Entscheide seiner Kommission und höhlt die Gesetzesvorlage zur Umsetzung der Pflegeinitiative fast komplett aus. Das ist nicht nur eine krasse Verweigerung des Volkswillens, es ist auch ein enormer Affront für das unter stetig weiter steigender Belastung stehende Pflegepersonal.</p><p>Zum Auftakt der Debatte hatten die Gesundheitsverbände dem Parlament erst gestern einen von 190'000 Personen unterzeichneten Appell überreicht. Dieser macht klar, dass es so nicht weitergehen kann. Das Personal in den Spitälern, Heimen und Spitexdiensten arbeitet am Limit. Viele brennen aus oder verlassen den Beruf. Der Pflegenotstand verschärft sich, die Versorgungssicherheit ist bedroht. All diese Fakten sind hinlänglich bekannt, und sie geben der breiten Bevölkerung Anlass zu grosser Sorge. Vor bereits weit mehr als einer Legislaturperiode ist deshalb die Pflegeinitiative wuchtig in der Volksabstimmung angenommen worden. Nun endlich schnell und wirksam deren Umsetzung voranzutreiben wäre daher das Minimum gewesen, was der Nationalrat in der Sondersession hätte tun müssen. Stattdessen legt er bewusst die Basis für einen Scherbenhaufen: Die bereits völlig unzureichende Bundesratsvorlage, die von der vorberatenden Kommission noch weiter zusammengestrichen wurde, hat der Rat nun in der Erstbehandlung weitgehend bestätigt.</p><p>Wichtige Massnahmen wie die Senkung der Höchstarbeitszeit, ein fairer Ausgleich von Überstunden oder tripartite kantonale Kommissionen (alle wenigstens vom Bundesrat vorgeschlagen) hat der Nationalrat abgelehnt. Auf unabdingbare Massnahmen für eine bedarfsgerechte Personalausstattung und ganz generell die Finanzierung all dieser Massnahmen wurde bereits im Voraus verzichtet. Einzig die Pflicht zur Verhandlung von Gesamtarbeitsverträgen wurde ins Gesetz aufgenommen.</p><p>Politik heisst eigentlich in erster Linie Verantwortung. Doch das bewusste Ignorieren der versorgungs- und demografiepolitischen Notwendigkeit einer Verbesserung der Arbeitsbedingungen in der Pflege ist das Gegenteil davon. Nun liegt es am Ständerat, hier möglichst bald und deutlich zu korrigieren. Dazu gibt es keine Alternative.</p><p>Sonnenklar ist darüber hinaus, dass anstehende politische Weichenstellungen, die den Pflegenotstand sogar noch weiter verschärfen würden, auf keinen Fall erfolgen dürfen. Allen voran trifft dies auf die Abstimmung vom 14. Juni über die Chaos-Initiative zu. Deren Annahme wäre ein Debakel für das Gesundheitswesen in der Schweiz.<br>&nbsp;</p>]]></content:encoded><category>Gesundheit</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/redaktion/photos/aktionen/260427_Pflege-Aktion-BH_Foto-Manu-Friederich-fuer-Unia_93086.jpg" length="281510" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-11657</guid><pubDate>Fri, 24 Apr 2026 14:00:00 +0200</pubDate><title>Rentnerinnen und Rentner werden im Stich gelassen</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/rentnerinnen-und-rentner-werden-im-stich-gelassen</link><description>Teuerungsausgleich in der 2. Säule nötig</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Die Sozialkommission des Ständerates will, dass die Pensionskassen weiterhin keinen Teuerungsausgleich gewähren müssen. Sie lässt die Rentnerinnen und Rentner damit im Stich. Obwohl die Renten der 2. Säule in den letzten zehn Jahren real über 4 Prozent gesunken sind und es den Pensionskassen finanziell hervorragend geht. Der Schweizerische Gewerkschaftsbund (SGB) fordert, dass das klare Nein zur BVG-Reform 2024 ernst genommen wird und es endlich auch einen Ausgleich der Teuerung bei den PK-Renten gibt.</p><p>Die AHV-Renten werden regelmässig an die Lohn- und Preisentwicklung angepasst. Anders bei den Pensionskassen-Renten. Dabei hat der Bundesrat in der Botschaft zur Einführung des BVG noch festgehalten, dass eine Anpassung der PK-Renten an die Preisentwicklung entscheidend zur Verwirklichung des Verfassungsziels der 2. Säule beiträgt. Das gilt heute noch genauso.</p><p>Mit dem klaren Nein zur BVG-Reform hat die Bevölkerung 2024 ein deutliches Zeichen gesetzt, dass bei den Pensionskassen ein Kurswechsel nötig ist: Statt Rentensenkungen braucht es höhere Verzinsungen der Altersguthaben und den Ausgleich der Teuerung auf den Renten. Dies umso mehr, als die Inflationsprognose in den letzten Wochen wieder deutlich gestiegen ist.</p><p>Bei den privatrechtlichen Pensionskassen liegt der Deckungsgrad aktuell bei fast 120 Prozent. Die Anlageerträge sind hoch und die Reserven gut gefüllt. Den Pensionskassen geht es finanziell also hervorragend. Die Verfassung verlangt, dass die 2. Säule die Fortsetzung der gewohnten Lebenshaltung ermöglicht. Ohne Teuerungsausgleich bei den Pensionskassen-Renten geht das nicht. Das hat bereits der Bundesrat vor 50 Jahren erkannt.</p><p>Der SGB fordert deshalb vom Parlament, dass die PK-Renten regelmässig an die Teuerung angepasst werden. Zudem wird er sich dafür einsetzen, dass die Stiftungsrätinnen und Stiftungsräte in ihren Pensionskassen einen Teuerungsausgleich gewähren.<br>&nbsp;</p>]]></content:encoded><category>Berufliche Vorsorge</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/_processed_/b/4/csm_senior-abrechnungen-iStock-milkos_2bc3297f72.jpg" length="152242" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-11640</guid><pubDate>Fri, 17 Apr 2026 11:07:23 +0200</pubDate><title>30 Jahre KVG: Grund zum Feiern, und Verändern!</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/30-jahre-kvg-grund-zum-feiern-und-veraendern</link><description>Zum «Geburtstag» des Krankenversicherungsgesetzes</description><content:encoded><![CDATA[<p>Das Krankenversicherungsgesetz feiert Geburtstag: Bereits 30 Jahre alt wird das KVG im Jahr 2026! Vielen mag dabei ob der erdrückenden Prämienlast nicht zum Feiern zumute sein. Doch das ist falsch. Denn erst mit dem KVG wurde der diskriminierungsfreie Zugang für alle zur qualitativ hochstehenden Gesundheitsversorgung geschaffen. Davor war man der Willkür der privaten Kassen ausgesetzt. Diese konnten stets Aufnahmen verweigern, Versicherte ausschliessen oder Prämien unterschiedlich ansetzen. Und heute? Da sind die Prämien fast dreimal so hoch wie bei der Einführung des KVG. Man will sich also lieber nicht vorstellen, was mit einem Wildwest-System von damals heute los wäre.</p><p>Dennoch ist völlig klar, dass das KVG ein politischer Kompromiss und damit für die Gewerkschaften unzureichend war. Auf heute gemünzt, brachte es die «Mutter» dieser Sozialversicherung, alt-Bundesrätin und alt-SGB-Zentralsekretärin Ruth Dreifuss, kürzlich auf den Punkt:</p><blockquote><p>«Das 30-Jahr-Jubiläum des KVG markiert zugleich einen Erfolg und einen Neuanfang.»</p></blockquote><p>Einen Neuanfang braucht es, um die beiden gewichtigsten Unzulänglichkeiten dieses Gesetzes endlich zu überwinden:</p><ul><li>Erstens, dessen unsoziale Finanzierung: Die Kopfprämien sind ein völlig aus der Zeit gefallenes Unding. Sie müssen weg.</li><li>Zweitens, dessen Überreste des Kassensystems: Noch heute wird die für alle obligatorische Grundversicherung von 40 privaten Unternehmen abgewickelt. Und noch heute sind die Versicherten teilweise der Willkür dieser Unternehmen ausgesetzt. Beispielsweise wenn der Kassenarzt eine Kostengutsprache verweigert.</li></ul>]]></content:encoded><category>Gesundheit</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/redaktion/photos/illustrativ/gesundheit/Gesundheitskosten-Arztin-rechnet_AndreyPopov-ist.jpg" length="314587" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-11639</guid><pubDate>Fri, 17 Apr 2026 10:37:44 +0200</pubDate><title>Die AHV braucht eine langfristige Finanzierung</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/die-ahv-braucht-eine-langfristige-finanzierung</link><description>Nationalrätliche Sozialkommission nicht kompromissbereit</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Eine knappe Mehrheit der nationalrätlichen Sozialkommission will die 13. AHV-Rente mit einer um 0,5 Prozentpunkte höheren Mehrwertsteuer befristet bis 2033 finanzieren. Damit ist die 13. AHV-Rente nicht finanziert. Eine starke Minderheit in der Kommission befürwortet dagegen eine sozial ausgewogene, dauerhafte und ausreichende Mischfinanzierung aus Lohnbeiträge und der Mehrwertsteuer. Auch in der Vernehmlassung befürwortete eine Mehrheit die Mischfinanzierung.</p><p>Die 13. AHV-Rente wurde 2024 vom Volk mit klarer Mehrheit angenommen. Sie braucht eine langfristige Finanzierung. Der Schweizerische Gewerkschaftsbund (SGB) hat sich immer für eine reine Finanzierung über Lohnbeiträge ausgesprochen, was am sozialsten und kaufkraftschonendsten wäre. Für die Arbeitnehmenden stehen den kaum spürbaren höheren Lohnbeiträgen die höchste Rentenerhöhung in der AHV seit über 25 Jahren gegenüber. Auch für die Arbeitgeber sind höhere Lohnbeiträge problemlos tragbar: Wie der SGB mehrfach aufgezeigt hat, sind die Lohnbeiträge für die Arbeitgeber seit 2021 stark gesunken. Sie bezahlen jetzt sogar weniger Lohnbeiträge als vor 15 Jahren.</p><p>Der Entscheid der knappen Mehrheit der nationalrätlichen Sozialkommission ist deshalb unverantwortlich. Dies umso mehr, als der Ständerat mit seiner stark abgespeckten Vorlage einen grossen Schritt auf den Nationalrat zuging. Die starke Minderheit in der Sozialkommission ging sogar nochmals einen Schritt zu und strich den Interventionsmechanismus. Trotzdem zeigte sich die Mehrheit weiterhin kompromisslos und generiert unverantwortliche AHV-Defizite.</p><p>Der SGB wird sich dafür einsetzen, dass der Nationalrat seiner Verantwortung für eine mehrheitsfähige und sozial ausgewogene Finanzierung nachkommt.</p>]]></content:encoded><category>AHV</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/_processed_/e/2/csm_200305_Initiative_13.AHV.Rente0448_aca7855a5d.jpg" length="343805" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-11616</guid><pubDate>Fri, 10 Apr 2026 15:31:04 +0200</pubDate><title>Endlich durchgreifen: Versicherte müssen vor Selbstbedienung geschützt werden</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/endlich-durchgreifen-versicherte-muessen-vor-selbstbedienung-geschuetzt-werden</link><description>Zwangsverwaltung Sammelstiftung Tellco</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Seit mehr als zehn Jahren weisen Gewerkschaften und Medien immer wieder auf die Missstände bei der Pensionskasse Tellco hin. Mit der Zwangsverwaltung von Tellco pk hat die Zentralschweizer Stiftungsaufsicht nun einen längst fälligen ersten Schritt gemacht. Doch das ist nur ein Anfang. Damit die Arbeitnehmenden für ihre Beiträge möglichst viel Rente erhalten, braucht es eine bessere Aufsicht. Die Mitsprache der Arbeitnehmenden, wie sie im Gesetz vorgesehen ist, muss gewährleistet sein. Mit unserer Altersvorsorge darf kein Gewinn gemacht werden.</p><p>Die Tellco pk ist leider kein Einzelfall. Die 2. Säule ist eine Sozialversicherung. Sie ist wie vieles in der Schweiz dezentral organisiert, in rund 1'000 Pensionskassen und Vorsorgestiftungen. Eine Sozialversicherung darf keine Gewinne auf Kosten der Versicherten machen. Sie muss als Non-Profit-Struktur organisiert sein. Bei der AHV ist das im Grossen und Ganzen gewährleistet. In der 2. Säule besteht hingegen grosser Handlungsbedarf, der in den letzten Jahren sogar noch zugenommen hat.</p><p>Heute sind rund drei von vier Arbeitnehmenden nicht mehr bei einer firmeneigenen Pensionskasse versichert, sondern bei einer Sammel- oder Gemeinschaftseinrichtung. Die Tellco pk gehört zu den grössten Anbietern, neben den Stiftungen der grossen kommerziellen Versicherungen Swiss Life, AXA oder Vita (Zurich). Vor etwas mehr als zehn Jahren war es erst jede zweite Arbeitnehmerin oder jeder zweite Arbeitnehmer, die oder der bei einer solchen Einrichtung versichert war.</p><p>Traditionellerweise bilden die Betriebspensionskassen das Rückgrat der 2. Säule. In diesen sorgt ein Stiftungsrat aus gewählten Vertreterinnen und Vertretern der Arbeitgeber und der Arbeitnehmenden dafür, dass das Preis-Leistungsverhältnis der Kassen stimmt. Gewinne werden dort nicht erzielt. Wenn der Stiftungsrat seine Aufgabe jedoch nicht wahrnimmt, fliesst beispielsweise unnötig Geld an Vermögensverwalter, Rückversicherer oder andere Akteure ab. Die Arbeitnehmenden im Betrieb haben jedoch die Möglichkeit, den Stiftungsrat zu kontrollieren und bei Bedarf auszuwechseln.</p><p>Bei den Sammelstiftungen wie der Tellco pk funktioniert diese Kontrolle oft nicht ausreichend. Ein Grund ist, dass die Mitglieder der Stiftungsräte häufig keinen direkten Bezug mehr zu den Versicherten haben. Ein Beispiel: Stiftungsratspräsident und Arbeitnehmervertreter war vor dem Eingriff der Aufsicht Peter Hofmann. Gemäss seinem öffentlichen Profil ist er hauptberuflich Stiftungsrat und daneben selbständig erwerbend. Ein konkreter Bezug zu den versicherten Arbeitnehmenden ist weder dort noch im Geschäftsbericht ersichtlich.</p><p>Die Aufsichtsdefizite in der 2. Säule sind ein strukturelles Problem. Das zeigt auch ein Bericht im Auftrag des Bundesamtes für Sozialversicherungen. Dieser kommt unter anderem zum Schluss, dass die Verwaltungskosten in Sammel- und Gemeinschaftseinrichtungen signifikant höher sind. Zudem werden in gewissen Bereichen wie bei Rückversicherungen Leistungen von externen Anbietern eingekauft, die oft nicht im Interesse der Versicherten sind.</p><p>Der Fall Tellco pk zeigt einmal mehr, dass es eine klare Offensive bei der Aufsicht in der 2. Säule braucht. Die berufliche Vorsorge ist eine Sozialversicherung. Mit unserer Altersvorsorge darf kein Gewinn gemacht werden. Pensionskassen sowie Sammel- und Gemeinschaftseinrichtungen müssen von Personen beaufsichtigt werden, die die Interessen der Versicherten vertreten und über das nötige Fachwissen verfügen. In verschiedenen Branchen wie im Gastgewerbe, im Ausbaugewerbe oder im Coiffeurgewerbe bestehen sozialpartnerschaftliche Lösungen mit einem guten Preis-Leistungsverhältnis. Diese werden direkt von den Sozialpartnern geführt und kontrolliert. Dieses Modell sollte als Vorbild für weitere Branchen dienen.</p>]]></content:encoded><category>Berufliche Vorsorge</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/_processed_/d/b/csm_Geldscheine-Taschenrechner_iStock-disqis_925475424_4176b275e8.jpg" length="210876" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-11604</guid><pubDate>Wed, 01 Apr 2026 17:24:00 +0200</pubDate><title>Evaluationsbericht belegt Abzockerei der Pensionskassen auf Kosten der Versicherten</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/evaluationsbericht-belegt-abzockerei-der-pensionskassen-auf-kosten-der-versicherten-bvg</link><description>Strukturreform der beruflichen Vorsorge</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Der Wettbewerb in der 2. Säule ist nicht im Interesse der Versicherten. Das belegen die heute veröffentlichten Evaluationsberichte zur Strukturreform der beruflichen Vorsorge. Gewinnorientierte Holdings bereichern sich mit überhöhten Gebühren. Die Parität wird ausgehöhlt. Die Aufsicht schaut tatenlos zu, obwohl das Vorsorgevermögen zweckwidrig verwendet wird. Broker kassieren von Arbeitnehmenden bezahlte Entschädigungen und befeuern einen schädlichen Wettbewerb. Der Schweizerische Gewerkschaftsbund (SGB) fordert, dass die 2. Säule endlich wieder als Sozialversicherung verstanden und die paritätische Führung gestärkt wird.</p><p>Die Mehrheit der Versicherten ist heute in der 2. Säule in branchenneutralen Sammel- und Gemeinschaftseinrichtungen im Wettbewerb versichert. Dabei hat Wettbewerb in einer obligatorischen Sozialversicherung nichts verloren. Der betriebliche Charakter der beruflichen Vorsorge erodiert. Dass dieser Wettbewerb nicht im Interesse der Versicherten ist, zeigen die sinkenden Renten bei gleichzeitig steigenden Beiträgen und Vermögensverwaltungskosten.</p><p>Andererseits belegen die heute veröffentlichten Evaluationsberichte zur BVG-Strukturreform 2010 erstmals, was der SGB seit langem anprangert: Gewinnorientierte Servicegesellschaften missbrauchen die BVG-Strukturen, um sich mit überhöhten Gebühren auf Kosten der Versicherten zu bereichern. Dabei werden insbesondere die Vorschriften zur Offenlegung und Vermeidung von Interessenkonflikten nicht eingehalten. Anstatt marktübliche Preise werden überhöhte Gebühren für die Verwaltung verrechnet.</p><p>Möglichst günstige Geldleistungen sind laut Gesetz der ausschliessliche und zwingende Zweck von Pensionskassen. Die Evaluation zum «Projekt Governance» zeigt, dass der Wettbewerb diesen Zweck nicht erfüllt und für Versicherte nur Probleme schafft: Verwässerung des Deckungsgrades, Wachstumsanreize für höhere Gebühren, hohe Brokergebühren und hohe Marketingkosten. Es zeigt sich auch, dass Versicherte weder von Skaleneffekten noch von tieferen Risikoprämien (infolge weniger Rückdeckungen) profitieren. Die Parität wird in der Praxis mit Alibi-Arbeitnehmenden ausgehöhlt.</p><p>Die Aufsicht schaut dieser Abzockerei zu Lasten der Versicherten tatenlos zu. Obwohl sie gesetzlich verpflichtet wäre, die zweckmässige Verwendung des Vorsorgevermögens zu kontrollieren.</p><p>Für den SGB ist zentral, dass die 2. Säule endlich wieder als Sozialversicherung verstanden wird. Das bedingt erstens die Stärkung der paritätischen Führung der Pensionskassen – auch bei allen Sammel- und Gemeinschaftseinrichtungen. Dazu gehört auch, die gesetzlich vorgesehenen Mitwirkungsrechte bei PK-Wechseln einzuhalten und zu stärken. Zweitens muss die Aufsicht endlich das Preis-/Leistungsverhältnis für die Versicherten prüfen. Der gesetzliche Auftrag, die zweckmässige Vermögensverwaltung zu kontrollieren, verlangt genau das. Drittens müssen Broker nach Aufwand und vom Arbeitgeber (als Dienstleistungsempfänger) bezahlt werden. Und viertens braucht es mehr Transparenz für Benchmarking, das Vertrauen der Versicherten und für eine effiziente Digitalisierung im Interesse der Versicherten.</p>]]></content:encoded><category>Berufliche Vorsorge</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/redaktion/photos/illustrativ/steuern-zahlen/Broker-Statistiken-Dashboards_jakub-zerdzicki-unsplash.jpg" length="282895" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-11588</guid><pubDate>Thu, 19 Mar 2026 12:28:46 +0100</pubDate><title>Ständerat kommt seiner Verantwortung zur Finanzierung der 13. AHV-Rente nach</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/staenderat-kommt-seiner-verantwortung-zur-finanzierung-der-13-ahv-rente-nach</link><description>Ständerats-Plenum stimmt Mischfinanzierung zu</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Der Ständerat ist heute der vorberatenden Sozialkommission gefolgt und hat sich erneut dafür ausgesprochen, die 13. AHV-Rente mit einer Mischung aus Lohnbeiträgen und der Mehrwertsteuer dauerhaft zu finanzieren. Der Schweizerisches Gewerkschaftsbund (SGB) unterstützt diese solide und sozial ausgewogene Finanzierung. Klar ist vor den Beratungen im Nationalrat: Wer die 13. AHV-Rente nicht dauerhaft finanzieren will, möchte das Rentenalter erhöhen.</p><p>Die Entscheidung des Ständerats zeugt von staats- und sozialpolitischer Verantwortung: Das klare Ja zur 13. AHV-Rente der Bevölkerung verlangt eine soziale und dauerhafte Finanzierung. Der Entscheid des Ständerats gewährleistet eine solide und sozial ausgewogene Finanzierung. Der SGB wird sich dafür einsetzen, dass die unbefristete Mischfinanzierung auch im Nationalrat eine Mehrheit findet. Denn: Je schneller die 13. AHV-Rente finanziert wird, desto kleiner fällt der Zusatzaufwand aus.</p><p>Für die Arbeitnehmenden steht den kaum spürbaren höheren Lohnbeiträgen die höchste Rentenerhöhung in der AHV seit über 25 Jahren gegenüber. Auch für die Arbeitgeber sind höhere Lohnbeiträge problemlos tragbar: Wie der SGB mehrfach aufgezeigt hat, sind die Lohnbeiträge für die Arbeitgeber seit 2021 stark gesunken. Sie bezahlen jetzt sogar weniger Lohnbeiträge als vor 15 Jahren.</p><p>Vor den Beratungen im Nationalrat ist deshalb klar: Wer die 13. AHV-Rente nicht dauerhaft finanzieren will, möchte das Rentenalter erhöhen. Dem hat das Volk jedoch 2024 eine überdeutliche Absage erteilt.</p>]]></content:encoded><category>AHV</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/_processed_/1/8/csm_DSC_7979_63723ae457.jpg" length="431472" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-11570</guid><pubDate>Fri, 13 Mar 2026 10:00:00 +0100</pubDate><title>Nach dem Prämien-Hammer droht ein Franchise-Hammer</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/neben-dem-praemien-hammer-sicher-nicht-auch-noch-ein-franchise-hammer</link><description>Parlament und Bundesrat wollen Bevölkerung noch mehr belasten</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Bundesrat und Parlament sind bei der Finanzierung des Gesundheitswesens schon lange auf Abwegen. Die Sorge Nummer 1 der Bevölkerung wird fast komplett ignoriert. Und nun soll auch noch die Mindestfranchise steigen. Die geplante Zusatzbelastung für die Bevölkerung ist für den SGB inakzeptabel.</p><p>Die fast untragbare Last der Krankenkassenprämien ist in allen Umfragen die Sorge Nummer 1 der Bevölkerung. Was noch dazu kommt: Auch bei den zusätzlich selbst getragenen Gesundheitskosten (Franchise, Selbstbehalt, Zahnarzt) sind die Haushalte völlig am Anschlag. Im Vergleich der OECD-Länder steht die Schweiz diesbezüglich fast einsam an der Spitze.</p><p>Als ob diese Tatsachen nicht Grund genug wären, die Bevölkerung endlich wirksam zu entlasten, planen Bundesrat und Parlament genau das Gegenteil: Mit der heute vom Bundesrat in Vernehmlassung gegebenen KVG-Revision soll die Mindestfranchise massiv erhöht werden. Letztere soll dabei zunächst an die "aktuelle Kostensituation" angepasst werden und danach periodisch weiter steigen. Und dies, obwohl die durchschnittlich von den Versicherten selbst getragenen Gesundheitskosten allein über die letzten fünf Jahre um 12 Prozent zugenommen haben.</p><p>Dieses Ansinnen ist völlig realitätsfremd und komplett unsolidarisch. Eine höhere Mindestfranchise würde allen voran ältere sowie chronisch kranke Versicherte treffen, die aufgrund ihres Gesundheitszustands keine Möglichkeit haben, eine höhere Franchise zu wählen. Auch schadet die Massnahme der öffentlichen Gesundheit insgesamt. Denn die bereits viel zu hohe Kostenbeteiligung der Versicherten zwingt schon heute immer mehr PatientInnen zu einem gefährlichem Leistungsverzicht. Die Folgen: Unnötiges menschliches Leid und insgesamt höhere Kosten für alle.</p><p>Der SGB hatte diese Vorlage von Beginn weg bekämpft und wird dies weiter tun. Anstatt die "Mindestfranchisen den realen Gegebenheiten anpassen" – so der Titel der ursprünglichen Motion – müsste das Parlament endlich dringend die Finanzierung des Gesundheitswesens den "realen Gegebenheiten" anpassen. Heisst: Jene, die viel zu geben haben, sollen auch mehr bezahlen. Ganz einfach so wie überall sonst in Europa.<br>&nbsp;</p>]]></content:encoded><category>Gesundheit</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/redaktion/photos/illustrativ/steuern-zahlen/junge_frau_verzweifelt_rechnungen_taschenrechner_lores.jpg" length="491982" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-11567</guid><pubDate>Tue, 10 Mar 2026 15:40:32 +0100</pubDate><title>Der Weg ist frei, Lücken in der Arbeitslosenversicherung für Schwangere zu schliessen</title><link>https://www.sgb.ch/themen/gleichstellung/detail/der-weg-ist-frei-luecken-in-der-arbeitslosenversicherung-fuer-schwangere-zu-schliessen</link><description>SGB begrüsst Entschluss des Nationalrats</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Der Schweizerische Gewerkschaftsbund (SGB) begrüsst das klare Votum des Parlaments, die Lücken in der Arbeitslosenversicherung für schwangeren Frauen zu schliessen. Der Druck hat gewirkt, endlich diese Ungerechtigkeiten zu beseitigen: Schwangere sollen vor der Entbindung nicht länger ihren Anspruch auf Arbeitslosenunterstützung und damit auch ihren Anspruch auf Mutterschaftsentschädigung verlieren. Und zweitens soll die Anzahl der Taggelder erhöht werden, die ihnen bei Arbeitsunfähigkeit gezahlt werden können.</p><p>Der Nationalrat hat sich dem Beschluss des Ständerats vom vergangenen September angeschlossen und einer Motion zugestimmt, die den Weg ebnet für einen besseren Schutz von Schwangeren in der Arbeitslosenversicherung. Derzeit verlieren jedes Jahr etwa 500 Frauen ihren Anspruch auf Arbeitslosenunterstützung und damit auch ihren Anspruch auf Mutterschaftsgeld, selbst wenn die betroffenen Frauen jahrelang Beiträge gezahlt haben.</p><p>Zu verhindern, dass sie ihren Leistungsanspruch verlieren, verursacht nur minimale zusätzliche Kosten: 0.12&nbsp;Prozent der Ausgaben der Arbeitslosenversicherung, d. h. 8&nbsp;Millionen Franken von insgesamt 7 Milliarden Franken. Angesichts eines Einnahmenüberschusses von 1.4&nbsp;Milliarden Franken im Jahr 2024 fallen die zusätzlichen Kosten im Budget der Versicherung kaum ins Gewicht, sind jedoch für die betroffenen Frauen von grosser Bedeutung. So wird verhindert, dass sie in eine prekäre Lage geraten, in einer Zeit in der sie sich auf die Geburt vorbereiten sollten.</p><p>Darüber hinaus will das Parlament, schwangeren Arbeitslosen im Falle einer Arbeitsunfähigkeit mehr Taggelder gewähren. Derzeit erhalten die Betroffenen nach Ablauf von 30 aufeinanderfolgenden Tagen keine weitere Arbeitsunfähigkeitsentschädigung mehr und stehen dann ohne Einkommen da. Die 30 Tage sind jedoch schnell aufgebraucht, da schwangere Frauen während ihrer Schwangerschaft im Durchschnitt sechs Wochen lang arbeitsunfähig sind.</p><p>Das Engagement des SGB und weiterer Organisationen hatte Erfolg und konnte das Parlament davon überzeugen, diese Ungerechtigkeiten zu beseitigen. Das Dossier geht nun zurück an die Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit des Ständerates. Der Gewerkschaftsbund wird die weiteren Arbeiten zur Umsetzung dieser Reform weiter aufmerksam begleiten.<br>&nbsp;</p>]]></content:encoded><category>Gleichstellung</category><category>Arbeitslosenversicherung</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/redaktion/photos/illustrativ/gesundheit/Schwangerschaft_Arzt_Gynaekologe_iStock-BluePlanetStudio.jpg" length="210032" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-11535</guid><pubDate>Fri, 20 Feb 2026 12:30:00 +0100</pubDate><title>Verantwortungsvoller Beschluss zur Mischfinanzierung der 13. AHV-Rente</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/verantwortungsvoller-beschluss-zur-mischfinanzierung-der-13-ahv-rente</link><description>Zu den Beratungen der ständerätlichen Sozialkommission</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Die Sozialkommission des Ständerates ist ihrer Verantwortung nachgekommen: Sie hat sich erneut dafür ausgesprochen, die 13. AHV-Rente mit einer Mischung aus Lohnbeiträgen und der Mehrwertsteuer dauerhaft zu finanzieren. Der Schweizerische Gewerkschaftsbund (SGB) hat sich immer für eine reine Finanzierung über Lohnbeiträge ausgesprochen, was am sozialsten und kaufkraftschonendsten wäre. Der SGB unterstützt aber die solide und sozial ausgewogene Mischfinanzierung über alle Generationen. Klar ist nun: Wer die 13. AHV-Rente nicht dauerhaft finanzieren will, möchte das Rentenalter erhöhen.</p><p>Die Ständeratskommission hat sich wie letztes Jahr dafür ausgesprochen, die 13. AHV-Rente über eine Mischung aus Lohnbeiträgen und der Mehrwertsteuer dauerhaft zu finanzieren. Die Beschlüsse der ständerätlichen Sozialkommission zeugen von staats- und sozialpolitischer Verantwortung. Damit ist eine solide und sozial ausgewogene Finanzierung über alle Generationen gewährleistet, was der SGB unterstützt. Den kaum spürbaren höheren Lohnbeiträgen steht die höchste Rentenerhöhung in der AHV seit mehr als 25 Jahren gegenüber.</p><p>Der SGB wird sich dafür einsetzen, dass die von der Kommission beschlossene Mischfinanzierung auch im Ständerat eine Mehrheit findet. Denn: Je schneller die 13. AHV-Rente finanziert wird, desto kleiner fällt der Zusatzaufwand aus. Das hat diese Woche auch Compenswiss (der Ausgleichsfonds von AHV, IV und EO) bestätigt.</p><p>Klar ist nun auch: Wer die 13. AHV-Rente nicht dauerhaft finanzieren will, möchte das Rentenalter erhöhen. Das widerspricht jedoch diametral der klaren Annahme der 13. AHV-Rente und der überdeutlichen Ablehnung der Renten-Initiative der Jung-FDP durch das Volk – am selben Tag.<br>&nbsp;</p>]]></content:encoded><category>AHV</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/_processed_/1/4/csm_Staenderat_Schweiz_WikimediaCommons-Superikonoskop-ccbysa_4a4b8379cf.jpg" length="361601" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-11506</guid><pubDate>Fri, 13 Feb 2026 15:45:00 +0100</pubDate><title>Volksauftrag respektieren – jetzt Pflegeinitiative umsetzen!</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/volksauftrag-respektieren-jetzt-pflegeinitiative-umsetzen</link><description>Gemeinsame Medienmitteilung und Appell des Bündnis Gesundheitspersonal</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Das Bündnis Gesundheitspersonal lanciert heute <a href="https://unterzeichnen.pflege-appell.ch/jetzt?utm_source=SGB-Webseite" target="_blank" rel="noreferrer">einen dringenden Appell</a>, um die Parlamentarier:innen aufzufordern, das Bundesgesetz über die Arbeitsbedingungen in der Pflege massiv zu korrigieren und damit den Volksauftrag zu respektieren. Der Exodus im Gesundheitsbereich geht weiter, die Gesundheit der Pflegenden und die Versorgungsqualität für die Bevölkerung sind gefährdet. Doch das scheint der rechten Mehrheit im Parlament egal zu sein: Während die Stimmberechtigten 2021 die Pflegeinitiative mit grossem Mehr angenommen haben, weigern sich bisher die Parlamentarier:innen, die Arbeitsbedingungen in der Pflege zu verbessern und damit den Volkswillen umzusetzen. In der nationalrätlichen Kommission wurde der ungenügende Bundesratsvorschlag gar noch weiter verschlechtert!</p><p>Das Bundesgesetz über die Arbeitsbedingungen in der Pflege kommt demnächst zur Beratung in den Nationalrat. Der aktuelle Vorschlag der Nationalratskommission ist jedoch ein zahnloser Papiertiger. Die Parlamentarier:innen müssen diesen nun dringend korrigieren, damit das Gesetz nicht zur Symbolpolitik verkommt. Das Bündnis Gesundheitspersonal hat deshalb heute einen <a href="https://unterzeichnen.pflege-appell.ch/jetzt?utm_source=SGB-Webseite" target="_blank" rel="noreferrer">dringenden Appell</a> lanciert, der von der ganzen Bevölkerung unterzeichnet werden kann. Wir alle sind betroffen, wir alle benötigen einmal Pflege oder Betreuung.</p><p>Die Unterzeichnenden fordern die verantwortlichen Parlamentarier:innen auf:</p><ul><li>unabhängig ihrer Partei den Bundesverfassungsartikel 117b und damit die Pflegeinitiative und den Volkswillen vollständig umzusetzen.</li><li>das Gesetz (BGAP) massiv zu korrigieren: Eine deutliche Arbeitszeitreduktion, einen Personalschlüssel, der gute Pflege erlaubt, verbesserte Zuschläge in der Nacht, am Wochenende und an Feiertagen und die Verpflichtung aller Arbeitgeber, sich mindestens an die herrschenden kantonalen Gesetze und GAVs zu halten.</li><li>Diese Massnahmen für den Gesundheitsbereich mit der entsprechenden Finanzierung zu versehen.</li></ul><h3 class="heading--h5">Der Exodus im Gesundheitsbereich ist in vollem Gang</h3><p>Der Jobradar zeigt: Tausende Stellen im Pflegebereich sind unbesetzt. Ungefähr ein Drittel der Pflegenden verlässt den Beruf. Sie sind erschöpft, können nicht mehr. Der Personalmangel verschärft die Probleme weiter: Das Gesundheitspersonal gibt jeden Tag sein Bestes, es tut dies aber unter extrem hoher psychischer und physischer Belastung. Wenn die Gesundheit der Pflegenden in Gefahr ist, dann ist es auch die Versorgungsqualität für die Bevölkerung! Schon jetzt erhalten viele Menschen nicht mehr die Pflege und Betreuung, die sie benötigen.</p><h3 class="heading--h5">Bevölkerung auf der Seite des Gesundheitspersonals</h3><p>Nach dem Applaus während der Pandemie hat die Bevölkerung 2021 auch politisch klar Stellung für die Pflegenden bezogen. In einer historischen Abstimmung haben 2'161'272 Menschen und damit 61 Prozent die Pflegeinitiative angenommen. Das Herzstück der Initiative: Die konkrete Verbesserung der Arbeitsbedingungen, um die Belastung der Pflegenden zu senken und die Berufsausstiege zu stoppen. Die Ausbildungsoffensive kann nämlich nur so eine Wirkung entfalten.</p><h3 class="heading--h5">Nationalratskommission missachtet den Volkswillen</h3><p>ie Parlamentarier:innen der zuständigen Nationalratskommission haben heute jedoch entschieden, den Volkswillen mit den Füssen zu treten und die Kernanliegen der Pflegeinitiative faktisch zu ignorieren. Statt die verfassungsmässigen Vorgaben umzusetzen, haben sie den ohnehin unzureichenden Gesetzesvorschlag des Bundesrats in der Kommission sogar noch weiter abgeschwächt – und damit die Kernanliegen der Initiative nicht umgesetzt. So verzichtet die Kommission z.B. darauf, die Höchstarbeitszeit von 50 auf 45 Stunden zu senken, wie das z.B. bei Büroberufen der Fall ist. Sie hat praktisch alle Erhöhungen bei den Entschädigungen wieder nach unten korrigiert, dem Bundesrat die Kompetenz abgesprochen, bei Bedarf weitere Verbesserungen unkompliziert zu erlassen und keine Massnahmen zur bedarfsorientierten Personalausstattung vorgesehen – zentrales Element der Volksinitiative.</p><h3 class="heading--h5">Gesundheitspersonal ist empört</h3><p>Der Auftrag der Bevölkerung war eindeutig: Die Arbeitsbedingungen in der Pflege müssen deutlich und konkret verbessert werden. Dieses Ziel wird mit dem vorliegenden Vorschlag nicht nur verfehlt, sondern die nationalrätliche Kommission sendet damit ein alarmierendes Signal: Die dringend benötigten Verbesserungen für die Pflegenden sowie die nachhaltige Sicherstellung einer guten Gesundheitsversorgung haben für sie absolut keinen Stellenwert. Auch foutieren sie sich um die direkte Demokratie, was aus verschiedenen Gründen hochgefährlich ist und zurecht zu grosser Entrüstung unter den rund 800'000 Beschäftigten – 87 Prozent Frauen notabene – im Gesundheitsbereich führt.</p><p><a href="https://unterzeichnen.pflege-appell.ch/jetzt?utm_source=SGB-Webseite" target="_blank" class="button" rel="noreferrer">Appell unterschreiben</a><br>&nbsp;</p>]]></content:encoded><category>Gesundheit</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/redaktion/photos/communiques/appell-pflege.jpg" length="190787" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-11502</guid><pubDate>Wed, 11 Feb 2026 15:25:49 +0100</pubDate><title>Finanzspritze für die IV darf nicht zu Lasten der AHV gehen</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/finanzspritze-fuer-die-iv-darf-nicht-zu-lasten-der-ahv-gehen</link><description>Bundesratsentscheid zur IV-Revision</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Der Schweizerische Gewerkschaftsbund (SGB) begrüsst die vom Bundesrat vorgesehene Finanzspritze für die laufenden Kosten der IV, falls eine Zusatzfinanzierung notwendig wird. Die von der Politik verursachten IV-Schulden dürfen jedoch nicht auf die Arbeitnehmenden und den AHV-Fonds überwälzt werden. Eine bessere Eingliederung von jungen Erwachsenen ist richtig, birgt aber die Gefahr zusätzlicher Bürokratie in der IV. Essenziell wären zudem eine Verstärkung und eine konsequente Durchsetzung des Gesundheitsschutzes am Arbeitsplatz.</p><p>Die IV dient der Existenzsicherung von dauerhaft Erwerbsunfähigen. Dieses Leistungsziel wird heute deutlich verfehlt: Mittlerweile ist die Hälfte aller IV-RentnerInnen auf Ergänzungsleistungen angewiesen. Zudem ist eine Verlagerung der IV in die Sozialhilfe nachgewiesen. Es ist deshalb richtig, dass der Bundesrat im Rahmen der Eckwerte für die nächste IV-Revision eine allfällige Finanzierungslücke der IV mit einer moderaten Erhöhung der Lohnbeiträge schliessen möchte – und nicht durch einen Leistungsabbau.</p><p>Die IV-Schulden und die Schuldzinsen gegenüber der AHV dürfen hingegen nicht an die Arbeitnehmenden und den AHV-Fonds überwälzt werden. Die Schulden sind von der Bundespolitik verursacht und müssen deshalb vom Bund oder von der Schweizerischen Nationalbank übernommen werden.</p><p>Der SGB unterstützt alle Bemühungen für eine bessere Integration in den Arbeitsmarkt – insbesondere für junge Erwachsene, die am Anfang ihrer Erwerbsbiografie stehen. Diese bergen jedoch die Gefahr zusätzlicher Bürokratie. Die 2022 neu eingeführten Massnahmen sind wenig bekannt und bisher nicht evaluiert. Ohne Evaluation werden zusätzliche Eingliederungsmassnahmen zu mehr Bürokratie und zu mehr Druck auf die Versicherten führen.</p><p>In der Verantwortung stehen auch die Arbeitgeber: Personen, die bei der IV angemeldet sind, benötigen eine berufliche Perspektive und Arbeitsplätze anstatt leerer Versprechungen. Auch für den Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz sind die Arbeitgeber zuständig. Die steigenden Krankheitsabwesenheiten und IV-Anmeldungen zeigen, dass der Gesundheitsschutz verstärkt und konsequent durchgesetzt werden muss. Wie der SGB letzte Woche publik machte, werden Arbeitgeber von den Kantonen heute nur alle 20 Jahre kontrolliert. Neu muss dies mindestens alle zwei Jahre erfolgen.</p>]]></content:encoded><category>Invalidenversicherung</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/_processed_/b/b/csm_aeltererMann-nachdenklich-am-Fenster_nadofotos-iStock_5669f08aa7.jpg" length="117954" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-11460</guid><pubDate>Mon, 12 Jan 2026 09:30:00 +0100</pubDate><title>SGB Rentner:innen-Tagung: Gemeinsam für gute Renten und gegen die SVP-Chaos-Initiative</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/sgb-rentnerinnen-tagung-gemeinsam-fuer-gute-renten-und-gegen-die-svp-chaos-initiative</link><description></description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Am 27. März 2026 organisiert der SGB eine weitere seiner bekannten Rentner:innen-Tagungen. Im Fokus steht neben einer guten Altersvorsorge für alle die SVP-Chaos-Initiative. Die Initiative bringt nicht nur Löhne und Arbeitsplätze in Gefahr, sondern führt auch in der Pflege und der AHV zu Chaos.</p><p>Nach der historischen Annahme der 13. AHV-Rente und den Ablehnungen des BVG-Bschiss und einem höheren Rentenalter stehen im Parlament weitere Weichenstellungen in der Altersvorsorge bevor: Zur Finanzierung der 13. AHV-Rente, zum Ehepaar-Plafond und zu den Witwen- und Witwerrenten. Gabriela Medici, Co-Sekretariatsleiterin des SGB, wird eine Tour d’Horizon mit gewerkschaftlicher Einordnung über die aktuellen Auseinandersetzungen um gute Renten geben.</p><p>Daneben steht die SVP-Chaos-Initiative («10-Millionen-Schweiz») im Fokus. Daniel Lampart, Co-Sekretariatsleiter des SGB, berichtet über die gefährlichen Folgen der Initiative: Sie bringt Löhne und Arbeitsplätze in Gefahr. Zudem sorgt sie in der Pflege und der AHV zu Chaos, in dem Pfleger:innen und Beitragszahlende fehlen. Die radikale Initiative treibt damit die Kosten für alle in die Höhe und gefährdet eine funktionierende Schweiz.</p><p>Schliesslich werden die Vernetzung und Mitgliederbindung nach der Pensionierung innerhalb der Gewerkschaften diskutiert. Wie können Gewerkschaften von der langjährigen Erfahrung und dem Wissen von Rentner:innen profitieren? Was für Gefässe gibt es bereits? Was funktioniert gut? Dazu werden Erfahrungen aus verschiedenen Verbänden und Regionen ausgetauscht.</p><p><a href="https://sgb.ch/fileadmin/redaktion/docs/agenda/2026/260327_Programm_DE.pdf" target="_blank" class="button" title="PDF öffnen / herunterladen" rel="noreferrer">Vollständiges Programm</a></p><p><a href="https://uss.sgb.ch/civicrm/event/register?reset=1&amp;id=51" target="_blank" class="button" title="Jetzt anmelden" rel="noreferrer">Online-Anmeldung</a></p>]]></content:encoded><category>Sozialpolitik</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/redaktion/photos/illustrativ/renten/aeltere-Seminar-Teilnehmerin-Workshop-Konferenz_vm-ist457758283.jpg" length="301438" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-11461</guid><pubDate>Fri, 09 Jan 2026 16:50:00 +0100</pubDate><title>Volkswille ignoriert, Pflegepersonal verraten</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/volkswille-ignoriert-pflegepersonal-verraten-umsetzung-pflegeinitiative</link><description>Massive Kritik an der Umsetzung der Pflegeinitiative durch die nationalrätlichen Gesundheitskommission</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead"><span style="color:#0C0C0C;font-family:&quot;Arial&quot;,sans-serif;font-size:10.5pt;line-height:150%;">Die Umsetzung der Pflegeinitiative lässt schon viel zu lange auf sich warten. Und die vom Bundesrat dazu präsentierten Vorschläge sind viel zu lasch. Die zuständige Nationalratskommission macht es nun noch schlimmer: Sie höhlt die entsprechende Gesetzesvorlage fast komplett aus. Das ist nicht nur eine krasse Verweigerung des Volkswillens, es ist auch ein enormer Affront für das unter stetig weiter steigender Belastung stehende Pflegepersonal.</span><span style="color:#0C0C0C;font-family:&quot;Arial&quot;,sans-serif;font-size:10.5pt;line-height:150%;"></span></p><p><span style="color:#0C0C0C;font-family:&quot;Arial&quot;,sans-serif;font-size:10.5pt;line-height:150%;">Das Personal in den Spitälern, Heimen und Spitexdiensten arbeitet am Limit. Viele brennen aus oder verlassen den Beruf. Der Pflegenotstand verschärft sich, die Versorgungssicherheit ist bedroht. All diese Fakten sind hinlänglich bekannt, und sie geben der breiten Bevölkerung Anlass zu grosser Sorge. Deshalb wurde die Pflegeinitiative vor Jahren mit grosser Mehrheit angenommen. Und deshalb ist es ein Skandal, dass die Politik bis anhin fast untätig geblieben ist.</span></p><p><span style="color:#0C0C0C;font-family:&quot;Arial&quot;,sans-serif;font-size:10.5pt;line-height:150%;">Nun hätte es die nationalrätliche Gesundheitskommission in der Hand gehabt. Sie hätte bei der Beratung des Umsetzungsgesetzes zur Pflegeinitiative endlich vorwärts machen können. Die vom Bundesrat präsentierte Vorlage ist zwar völlig unzureichend, doch seitens des Gesundheitspersonals wurden die nötigen, sowohl vernünftigen als auch unabdingbaren Verbesserungsvorschläge gemacht. Geschehen ist gestern in der Kommission aber das Gegenteil: Das Gesetz wurde von der bürgerlichen Kommissionsmehrheit bis zur Unkenntlichkeit zusammengestrichen, mit ein paar ganz wenigen Ausnahmen wie der Einführung einer Pflicht zur Verhandlung von Gesamtarbeitsverträgen. Eine Senkung der derzeit angesichts der Belastung horrend hohen wöchentlichen Höchstarbeitszeit von 50 Stunden: Gestrichen. Ein würdiger Zuschlag für Sonn- und Feiertagsarbeit sowie bei kurzfristigen Änderungen der Dienstpläne: Aufgehoben. Eine reelle Zusatzfinanzierung und nötige Vorgaben für eine minimale Personalausstattung: Chancenlos.</span></p><p><span style="color:#0C0C0C;font-family:&quot;Arial&quot;,sans-serif;font-size:10.5pt;">Man reibt sich die Augen: Wie können die zuständigen FachpolitikerInnen so ignorant mit dem an sie gerichteten Volksauftrag umgehen, wie können sie so verantwortungslos die grossen demografischen Versorgungsfragen ausklammern und wie können sie so blind sein für die dringenden Bedürfnisse des Pflegepersonals? Erst im November hat dieses Personal bei eisiger Kälte auf dem Bundesplatz mobilisiert. Das war kein symbolischer Anlass, sondern es war der Appell, ja der Hilfeschrei der Arbeitenden einer für uns alle unerlässlichen Branche an die Politik, endlich zu handeln. Nun ist dieser Appell an das Nationalratsplenum gerichtet, welches das Gesetz voraussichtlich in der Frühlingssession beraten wird: Die Vorlage muss dann massiv korrigiert werden, dazu gibt es keine Alternative.</span></p>]]></content:encoded><category>Gesundheit</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/_processed_/e/7/csm_Krankenhaus_Spita_Gang_Korridor_Betti_Pflegeperson_iStockk-sudok1_fc0347b8c2.jpg" length="98063" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-11407</guid><pubDate>Wed, 26 Nov 2025 15:14:41 +0100</pubDate><title>Rentenaltererhöhung ist vom Tisch</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/rentenaltererhoehung-ist-vom-tisch</link><description>Bundesrat präsentiert AHV-Reform 2030</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead"><span style="color:#0C0C0C;font-family:&quot;Arial&quot;,sans-serif;font-size:10.5pt;">Der Bundesrat anerkennt mit der AHV-Reform 2030 die glasklare Ablehnung der Bevölkerung zur Rentenaltererhöhung. Der Schweizerische Gewerkschaftsbund SGB begrüsst, dass der Bundesrat in der nächsten AHV Reform auf eine Erhöhung des Rentenalters verzichtet. Mit 75 Prozent Nein zur Rentenaltererhöhung hat die Bevölkerung im letzten Jahr ein eindeutiges Zeichen gesetzt. Ein zentraler Fokus der Reform müsste allerdings auf der Schliessung der AHV Beitragslücken liegen, die immer häufiger zu Rentenkürzungen führen. Die AHV steht finanziell deutlich besser da als jahrzehntelang behauptet wurde. Jetzt braucht es vor allem eine soziale und solide Finanzierung der 13. AHV-Rente.</span><span style="color:#0C0C0C;font-family:&quot;Arial&quot;,sans-serif;font-size:10.5pt;"></span></p><p><span style="color:#0C0C0C;font-family:&quot;Arial&quot;,sans-serif;font-size:10.5pt;">Die Vorlage «AHV 2030» wird sich daran messen, ob sie die Lebensbedingungen für Arbeitnehmende und Rentner:innen mit tiefen und mittleren Einkommen verbessert. Erfreulich ist deshalb, dass der Bundesrat die überdeutliche Ablehnung eines höheren Rentenalters bei der Volksabstimmung im letzten Jahr ernst nimmt und auf eine Rentenaltererhöhung verzichtet. Rentenaltererhöhungen sind nichts anderes als Rentenkürzungen. Der dennoch starke Fokus der Reform auf Anreizen, um über das Rentenalter hinaus zu arbeiten, ist deshalb demokratie- und sozialpolitisch verfehlt. Mit der AHV21 wurde bereits eine Flexibilisierung der Pensionierung ermöglicht. Frühpensionierungen darüber hinaus weiter zu erschweren – insbesondere für Personen mit langen Erwerbskarrieren und harten Arbeitsbedingungen – lehnt der SGB entschieden ab.</span></p><p><span style="color:#0C0C0C;font-family:&quot;Arial&quot;,sans-serif;font-size:10.5pt;">Erstmals bestätigt der Bundesrat zudem heute explizit, was der SGB bereits kommuniziert hat: Wenn die 13. AHV-Rente nicht lediglich befristet finanziert wird, braucht die AHV kaum mehr zusätzliches Geld. Die AHV ist finanziell stabil.</span></p><p><span style="color:#0C0C0C;font-family:&quot;Arial&quot;,sans-serif;font-size:10.5pt;">Der SGB begrüsst den Vorschlag, Beitragslücken auf der Finanzierungsseite zu schliessen und sowohl Kranken- als auch Unfalltaggelder der AHV-Beitragspflicht zu unterstellen. Positiv ist auch der Beschluss, das Schlupfloch der überhöhten Dividendenauszahlungen zu stopfen. Missbräuchliche (beitragsbefreite) Dividenden statt (beitragspflichtigen) Lohnauszahlungen führen zu Mindereinnahmen in der AHV von bis zu 182 Millionen Franken (in einem Jahr).</span></p><p><span style="color:#0C0C0C;font-family:&quot;Arial&quot;,sans-serif;font-size:10.5pt;">Aus Sicht des SGB muss der Fokus der nächsten AHV-Reform stattdessen auf dem immer grösser werdenden Problem der Beitragslücken liegen. Immer mehr Menschen haben Beitragslücken. Eine Beitragslücke von einem Jahr führt lebenslang zu bis zu 60 Franken weniger Rente pro Monat – bei mehreren fehlenden Beitragsjahren noch mehr. Dies ist besonders problematisch, wenn Arbeitnehmende unverschuldet Lücken aufweisen, weil die Arbeitgeber sie nicht korrekt angemeldet und AHV-Beiträge nicht einbezahlt haben. Oder weil ihnen aufgrund längerer Absenzen plötzlich Beiträge fehlen.</span></p>]]></content:encoded><category>AHV</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/_processed_/8/3/csm_aeltererArbeiter_RainStar-iStock_kleiner_67970833b6.jpg" length="225197" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-11399</guid><pubDate>Fri, 21 Nov 2025 12:00:00 +0100</pubDate><title>Prämienlast für Arbeitnehmende nicht mehr tragbar</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/praemienlast-fuer-arbeitnehmende-nicht-mehr-tragbar</link><description>Krankenversicherungsprämien-Index (KVPI)</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Der neuste Krankenversicherungsprämien-Index (KVPI) bestätigt: steigende Prämien belasten die verfügbaren Durchschnittseinkommen immer stärker. Für Personen mit tiefen und mittleren Einkommen ist die Belastung noch deutlich höher und längst jenseits des Tragbaren. Wenn gleichzeitig in den Lohnverhandlungen erneut Nullrunden drohen, bleibt der arbeitenden Bevölkerung immer weniger zum Leben. Neben dem nötigen Ausbau der Prämienverbilligungen müssen sich auch die Arbeitgeber an den steigenden Kosten beteiligen, solange die Reallöhne stagnieren</p><p>Mit der jährlichen Publikation des Krankenversicherungsprämien-Indexes bestätigt das BFS heute, was die Haushalte schon das ganze Jahr im Portemonnaie spüren: Der erneute starke Prämiensprung 2025 schmälert die verfügbaren Einkommen deutlich. Der Einkommensverlust pro Person beläuft sich auf 220 Franken im Jahr. Und das wohlgemerkt bei Durchschnittswerten. Wie der SGB regelmässig zeigt, gibt es hunderttausende Haushalte, die deutlich weniger verdienen und trotzdem keine oder viel zu tiefe Prämienverbilligungen erhalten.</p><p>Insgesamt sind die Prämien der Grundversicherung in den letzten Jahren real um 40 Prozent gestiegen. Dazu kommt eine Erhöhung der Kostenbeteiligung mit Franchise, Selbstbehalt und Zahnpflegekosten um 20 Prozent in nur sieben Jahren. Auch im nächsten Jahr steigen die Prämien weiter. Nach einem geschätzten Anstieg von 5.7 Prozent in diesem Jahr wird die mittlere Prämie 2026 voraussichtlich um 4.4 Prozent steigen. Ein Prozentpunkt entspricht dabei aufgrund der steigenden Basis jedes Jahr einem höheren Frankenbetrag.</p><p>Mitverantwortlich für die sinkenden verfügbaren Einkommen sind auch die unzureichenden kantonalen Prämienverbilligungen. Zwischen 2014 und 2024 hat die Hälfte der Kantone die Verbilligungen real sogar weiter gekürzt, und dies trotz teils grossen Überschüssen in den Kantonskassen. Das ist unverständlich, unsozial und muss endlich korrigiert werden.</p><p>Neben einem grundlegenden Umbau hin zu einer sozialen Finanzierung der Gesundheitsversorgung braucht es dringende Massnahmen gegen Leerläufe und Profitmacherei im Gesundheitswesen. Das spart Milliarden und entlastet nicht nur die Prämienzahlenden, sondern auch das Pflegepersonal. Denn dieses ist im Arbeitsalltag ebenfalls massiv überlastet. Aus diesem Grund ruft das Gesundheitspersonal morgen zu einer nationalen Kundgebung auf dem Bundesplatz in Bern auf.<br>&nbsp;</p>]]></content:encoded><category>Gesundheit</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/redaktion/photos/illustrativ/gesundheit/Gesundheitskosten-Arztin-rechnet_AndreyPopov-ist.jpg" length="314587" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-11356</guid><pubDate>Wed, 05 Nov 2025 13:34:15 +0100</pubDate><title>Keine Erhöhung des Mindestzinses trotz hoher Anlageerträge der Pensionskassen und Inflation</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/keine-erhoehung-des-mindestzinses-trotz-hoher-anlageertraege-der-pensionskassen-und-inflation</link><description>Mutloser Entscheid des Bundesrates zum Mindestzins</description><content:encoded><![CDATA[<p><strong>Der Bundesrat hat heute entschieden, den BVG-Mindestzins bei tiefen 1.25 % zu belassen. Der Schweizerische Gewerkschaftsbund (SGB) kritisiert diesen mutlosen Entscheid. Nötig wäre angesichts der hohen Anlageerträge und prall geäufneten Reserven der Pensionskassen ein höherer Mindestzins – denn nur so kann garantiert werden, dass die höheren Altersguthaben bei den Arbeitnehmenden ankommen.</strong></p><p>Die Pensionskassen haben historisch hohe Reserven aufgebaut. Nachdem sie bereits im letzten Jahr Renditen von knapp 7 Prozent erzielten, läuft auch das laufende Jahr sehr gut: viele haben bislang schon bis zu 5 Prozent erwirtschaftet, womit der Mindestzins fast dreimal tiefer als die bislang erwirtschaftete Rendite ist. Die guten Renditen der letzten Jahre anerkennt auch der Bundesrat. Die finanzielle Lage der Vorsorgeeinrichtungen ist folglich sehr gut. Der Bundesrat hat es verpasst, diese Entwicklung zu berücksichtigen – und das, obwohl selbst die vorberatende BVG-Kommission vor drei Monaten schon betont hatte, dass viele Kriterien für eine Anhebung des Mindestzinses sprechen – und die Anlageerträge seither weiter angestiegen sind.</p><p>Dies ist unverständlich für die Versicherten. Der Mindestzins lag im Durchschnitt der letzten Jahre tiefer als die Teuerung, damit ist nicht einmal der Werterhalt des Kapitals für die Versicherten garantiert. Auch mit der Lohnentwicklung hält der Mindestzins nicht mit. Mit dieser Mindestzinspolitik höhlt der Bundesrat den gesetzlichen Schutz der Arbeitnehmenden stetig aus. Dies ist fatal. Der SGB wird sich dafür einsetzen, dass die Stiftungsräte ihre Verantwortung übernehmen, und sich für höhere Verzinsungen und damit auch höhere Renten einsetzen.</p>]]></content:encoded><category>Berufliche Vorsorge</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/redaktion/photos/illustrativ/renten/Rentnerin-leeresPortemonneeiSt-Ellena.jpg" length="402990" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-11319</guid><pubDate>Wed, 08 Oct 2025 13:48:58 +0200</pubDate><title>Pflegenotstand: Versorgung ist gefährdet</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/pflegenotstand-versorgung-ist-gefaehrdet-demo-in-bern</link><description>Grosse Kundgebung am 22. November in Bern</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Das Personal in Spitälern, Heimen und Spitexdiensten arbeitet am Limit. Viele brennen aus oder verlassen den Beruf. Der Pflegenotstand verschärft sich, die Versorgungssicherheit ist bedroht. Die Pflegeinitiative sollte Abhilfe schaffen. Vier Jahre nach ihrer deutlichen Annahme ist sie immer noch nicht umgesetzt. Der SGB unterstützt den Aufruf des breiten Bündnisses Gesundheitspersonal &nbsp;für eine sichere Gesundheitsversorgung und gute Arbeitsbedingungen und mobilisiert zur Pflege-Kundgebung am 22. November auf dem Bundesplatz in Bern.&nbsp;</p><h3 class="heading--h4">Pflege am Limit</h3><p>In der psychiatrischen Pflege, in Heimen und Spitälern herrscht chronischer Personalmangel. Pflegende berichten von Zuständen, die ethisch kaum mehr vertretbar sind. Gute Pflege braucht Zeit, besonders bei älteren oder dementen Menschen. Wenn wir im Akkord arbeiten müssen, werden die Pflegenden den Bewohnerinnen und Bewohnern nicht gerecht. Auch bei Ärztinnen und Ärzten ist die Situation prekär. Überlange Arbeitszeiten, fehlende Weiterbildung und zunehmende Erschöpfung sind Alltag. Die Gesundheit der Beschäftigten leidet, und mit ihr die Qualität der Versorgung.</p><h3 class="heading--h4">Gesetz mit Lücken</h3><p>Im Dezember berät der Nationalrat über die zweite Etappe der Umsetzung der Pflegeinitiative, also das neue Bundesgesetz über die Arbeitsbedingungen für das Pflegepersonal (BGAP). Doch der aktuelle Vorschlag des Bundesrats ist ungenügend: Er enthält keine verbindlichen Vorgaben für die Personalausstattung und keine Lösungen für die Finanzierung. Damit verfehlt er die zentralen Anliegen der Volksinitiative.</p><p>Ohne gute Arbeitsbedingungen gibt es keine sichere Gesundheitsversorgung und keine Pflege, die diesen Namen verdient.</p><h3 class="heading--h4">Gemeinsam für eine starke Pflege</h3><p>Aus diesen Gründen ruft das Bündnis Gesundheitspersonal auf zu einer nationalen Kundgebung am 22. November auf dem Bundesplatz in Bern, unter dem Motto: «Gesundheitsversorgung: Das sind wir für euch.» &nbsp;Das Bündnis setzt sich ein für gute Arbeitsbedingungen, mehr Personal, eine sichere Finanzierung und die konsequente Umsetzung der Pflegeinitiative. Es wird getragen von VPOD, Unia, SBK, Syna, SCIV, VSAO – gemeinsam mit dem SGB.</p><h3 class="heading--h4"><strong>Daten der Kundgebung:</strong></h3><p class="lead"><i class="fa-solid fa-calendar-day" aria-hidden="true"></i> &nbsp;Samstag, 22. November 2025<br><i class="fa-solid fa-clock" aria-hidden="true"></i> 14.15 Uhr<br><i class="fa-solid fa-location-dot" aria-hidden="true"></i> &nbsp;Bundesplatz Bern</p>]]></content:encoded><category>Gesundheit</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/_processed_/b/0/csm_Pflegerin-am-Boden_iSt_s-m-karlsson_8556a97eab.jpg" length="53918" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-11318</guid><pubDate>Wed, 08 Oct 2025 11:59:30 +0200</pubDate><title>Krankenkassenprämien: Zumutung ohne Ende</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/krankenkassenpraemien-zumutung-ohne-ende</link><description>Seit 10 Jahren gibt&#039;s bei Prämien und Selbstzahlungen der Patient:innen nur eine Richtung: nach oben. Die Belastung ist für viele nicht mehr tragbar.</description><content:encoded><![CDATA[<p>Es ist zwar fast schon üblich, aber daran gewöhnen können sich die Arbeitnehmenden ganz sicher nicht: Auch im nächsten Jahr werden die Krankenkassenprämien wieder deutlich steigen, und zwar im Mittel um 4.4 Prozent. Eine vierköpfige Familie bezahlte bereits im Jahr 2016 die horrende Prämiensumme von fast 10 000 Franken, nächstes Jahr werden es bereits über 14 000 Franken sein. Mit einem solchen Anstieg können die besten Lohnabschlüsse nicht ansatzweise mithalten.</p><h3 class="heading--h4">Wechselkarussell</h3><p>Die Bürgerlichen sagen oft, die Versicherten könnten selbst viel mehr für tiefere Prämien tun, indem sie zum Beispiel kon­sequent jedes Jahr zur günstigsten Kasse wechseln. Abgesehen davon, dass dieses Wechselkarussell absurd und teuer ist, können wir alle zusammen mit einem Kassenwechsel nichts einsparen, denn für das Kollektiv gilt der Grundsatz: Prämien = Kosten. Zudem haben bereits heute vier von fünf Personen ein sogenanntes alterna­tives Versicherungsmodell gewählt (HMO, Hausarzt, Telemedizin usw.). Viel Spielraum für Optimierung gibt es hier also seitens der Versicherten ­ohnehin nicht mehr.</p><h3 class="heading--h4">Fitnessabo</h3><p>Die unsoziale Finanzierung des Gesundheitswesens ist aber nicht nur eine Zumutung für die Arbeitnehmenden, sie schadet auch der Wirtschaft: Was sich die Leute für die Prämien vom Mund absparen müssen, das fehlt ihnen für den Restaurant­besuch oder das Fitnessabo.</p><h3 class="heading--h4">Notfallgebühr</h3><p>Die ungerechten Kopfprämien scheinen jedoch trotzdem eine heilige Kuh zu sein. Vor mehr als einem Jahr wurde leider die von den Gewerkschaften unterstützte Prämienentlastungsinitiative abgelehnt. Mit der Umsetzung des Gegenvorschlags kommt es zwar zumindest in einigen Kantonen zu einer Erhöhung der Prämienverbilligungen. Dies jedoch nur sehr moderat – und sowieso erst ab dem Jahr 2028. Gleichzeitig drohen weitere Belastungen der Versicherten, denn das Parlament will sowohl eine Notfallgebühr einführen als auch die Mindestfranchisen erhöhen. Das sind völlig unhaltbare Vorschläge, die unbedingt verhindert werden müssen. Stattdessen stehen die Kantone weiter in der Pflicht, endlich mehr Geld für eine soziale Finanzierung des Gesundheitswesens in die Hand zu nehmen.</p><p>&nbsp;</p><p class="text-right"><span style="font-size:0.7em;">Dieser Artikel ist zunächst in der </span><a href="https://www.workzeitung.ch/2025/10/krankenkassenpraemien-eine-zumutung-ohne-ende/" target="_blank" rel="noreferrer"><span style="font-size:0.7em;">Zeitschrift Work</span></a><span style="font-size:0.7em;"> erschienen.</span></p>]]></content:encoded><category>Gesundheit</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/redaktion/photos/illustrativ/gesundheit/Gesundheitskosten-Arztin-rechnet_AndreyPopov-ist.jpg" length="314587" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-11287</guid><pubDate>Wed, 24 Sep 2025 17:27:58 +0200</pubDate><title>Witwen und Kinder bezahlen mit Rentenkürzungen für höhere Ehepaar-Renten</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/witwen-und-kinder-bezahlen-mit-rentenkuerzungen-fuer-hoehere-ehepaar-renten</link><description>Verantwortungslose Beschlüsse des Nationalrats</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Mit hauchdünner Mehrheit hat der Nationalrat heute unverantwortliche AHV-Beschlüsse gefasst: Rentenkürzungen bei Witwen und Kindern, unfinanzierte Zusatzrenten für Ehepaare und ein Spiel mit neuen Defiziten. Der Schweizerische Gewerkschaftsbund SGB kritisiert diesen Entscheid deutlich. Wenn Ehegattenrenten erhöht werden sollen, dann sicher nicht auf Kosten der Witwen und Kinder.</p><p>Der Nationalrat hat heute beschlossen, die Kinderrenten abzuschaffen und die Ansprüche der Witwen zusammenzustreichen – und dazu das Ehepaarplafonds für Neurentner komplett aufzuheben. Dies führt zu einer massiven Leistungsverschlechterungen für Frauen und Kinder zugunsten besserverdienenden Ehepaaren. Dies ist nicht nur verteilungspolitisch falsch – das unverdauliche Paket führt unter dem Strich zu Mehrkosten von rund einer Milliarde Franken für die AHV – die nicht finanziert werden.</p><p>Diese Beschlüsse verdeutlichen, dass die Kommission nichts aus ihren Fehlern und den deutlichen Resultaten der Volksabstimmungen letztes Jahr gelernt hat: sie will keine Verantwortung übernehmen für eine mehrheitsfähige Vorlage. Vielmehr beschliesst sie ungerechte Kürzungen bei den Witwen- und Kinderrenten sowie zusätzliche AHV-Defizite, um dann das Rentenalter zu erhöhen. Das ist verantwortungslos. Der Schweizerische Gewerkschaftsbund fordert den Ständerat dazu auf, diese Entscheide zu korrigieren.&nbsp;<br>&nbsp;</p>]]></content:encoded><category>AHV</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/redaktion/photos/illustrativ/renten/Aeltere_Frau_schaut_traurig_aus_dem_Fenster_ist-Highwaystarz-Photography.jpg" length="190797" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-11285</guid><pubDate>Wed, 24 Sep 2025 14:22:54 +0200</pubDate><title>Der Ständerat möchte die Lücken in der Arbeitslosenversicherung schliessen</title><link>https://www.sgb.ch/themen/gleichstellung/detail/der-staenderat-moechte-die-luecken-in-der-arbeitslosenversicherung-schliessen</link><description>Sieg für schwangere Frauen</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Das Engagement des Schweizerischen Gewerkschaftsbundes (SGB) und der Frauenverbände hat Früchte getragen: Der Ständerat hat heute eine Motion angenommen, die darauf abzielt, die Gesetzeslücken zum Nachteil von Schwangeren in der Arbeitslosenversicherung zu schliessen.</p><p>Der Schweizerische Gewerkschaftsbund begrüsst den Entscheid des Ständerats, der die Arbeitslosenversicherung dahingehend anpassen will, dass schwangere Frauen nicht mehr ausgesteuert werden und dadurch ihr Anrecht auf Mutterschaftsentschädigung verlieren.</p><p>Der Ständerat entspricht damit einer Forderung, die bereits beim Feministischen Streik 2023 erhoben wurde und die der SGB mit Unterstützung der grossen feministischen Dachverbände eingebracht hat. Künftig sollen schwangere Frauen nach Ansicht der kleinen Kammer Anspruch auf verlängerte Arbeitslosentaggelder haben – so wie dies heute bereits für ältere Arbeitnehmende oder für Personen gilt, deren IV-Rente gekürzt wurde. Der Ständerat will damit eine Ungerechtigkeit beseitigen: Schwangere Frauen, die arbeitslos werden, sind auf dem Arbeitsmarkt klar benachteiligt, da es für sie kurz vor der Geburt besonders schwierig ist, eine Anstellung zu finden.</p><p>Derzeit geraten jedes Jahr rund 500 schwangere Frauen ans Ende ihrer Bezugsdauer und verlieren damit gleichzeitig auch ihren Anspruch auf Mutterschaftsentschädigung. Zudem gewährt die Arbeitslosenversicherung im Fall einer krankheitsbedingten Arbeitsunfähigkeit nur 30 Taggelder – selbst wenn die betroffenen Frauen jahrelang Beiträge geleistet haben.</p><p>Der Ständerat unterstützt deshalb eine Anpassung der Arbeitslosenversicherung, um diese beiden Ungerechtigkeiten zu korrigieren. Der SGB fordert nun den Nationalrat auf, dem Entscheid des Ständerats zu folgen, damit die Schutzlücken für schwangere Arbeitslose endgültig geschlossen werden und sie nicht in die Prekarität abrutschen.<br>&nbsp;</p>]]></content:encoded><category>Gleichstellung</category><category>Arbeitslosenversicherung</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/redaktion/photos/illustrativ/gesundheit/Schwangerschaft_Arzt_Gynaekologe_iStock-BluePlanetStudio.jpg" length="210032" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-11281</guid><pubDate>Tue, 23 Sep 2025 15:22:02 +0200</pubDate><title>Prämienlast wird untragbar</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/praemienlast-wird-untragbar</link><description>Bundesrat kommuniziert erneuten Prämienhammer</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Erneut steigen die Krankenkassenprämien in der Grundversicherung zum Jahreswechsel stark an. Für viele Haushalte ist die Grenze des Belastbaren längst überschritten. Eine vierköpfige Familie bezahlt über 14'000 Franken im Jahr. Die Kantone müssen den Gegenvorschlag zur Prämienentlastungs-Initiative jetzt rasch und konsequent umsetzen. Der Schweizerische Gewerkschaftsbund SGB fordert neben einer wirksamen Entlastung der unteren und mittleren Einkommen auch, die Verschwendung von Prämiengeldern durch die Krankenkassen zu stoppen. Angesichts der untragbaren Prämienlast müssen Millionen für Werbung und überrissene CEO-Löhne endlich gedeckelt werden.</p><p>Im kommenden Jahr werden die Prämien wieder massiv steigen, um 4.4 Prozent. Während eine Familie im schweizweiten Durchschnitt schon vor zehn Jahren fast 11'000 Franken jährlich für Prämien aufwenden musste, werden es im nächsten Jahr bereits über 14'000 Franken sein. Im Tessin bezahlt eine Familie heute sogar 5'500 Franken mehr als noch vor zehn Jahren. Diese Entwicklung ist gesundheitspolitisch schädlich, sozialpolitisch unhaltbar und wirtschaftspolitisch unsinnig. Wenn sich immer mehr Menschen die Prämien vom Mund absparen müssen, leiden nicht nur die Betroffenen, auch die Binnenwirtschaft wird abgewürgt. Und wenn Behandlungen wegen der horrenden Kostenbeteiligung hinausgeschoben werden, wird es am Ende für alle noch teurer.</p><p>Eine qualitativ gute und für alle zugängliche Gesundheitsversorgung ist nicht kostenlos zu haben. Aber es ist weder ein Naturgesetz, dass diese in der Schweiz so unsozial finanziert wird, noch dass hunderte Millionen Prämiengelder in ineffizienten Prozessen versickern. Die Krankenkassen betonen zwar, ihr Verwaltungsaufwand sei stabil bei rund 5 Prozent der Prämiengelder geblieben. Doch im Klartext bedeutet das: Heute bleiben 500 Millionen Franken mehr bei den Kassen als vor zehn Jahren. Geflossen sind diese Gelder in höhere CEO-Löhne, in immer teurere Werbeschlachten und in die kostspielige Versicherungsvermittlung, die weiterhin kaum reguliert ist.</p><p>Eigentlich wären längst bekannte Massnahmen überfällig. Ein elektronisches Patientendossier würde Transparenz schaffen und Doppelbehandlungen verhindern. Die Fehlanreize bei den profitablen Zusatzversicherungen zulasten der Grundversicherung müssten eingedämmt werden. Die Tarifsysteme müssten die Grundversorgung stärken, statt horrende Saläre einzelner Spezialärztinnen und Spezialärzte zu alimentieren. Eine wirksame Arzneimittelpolitik könnte endlich für vernünftige Preise und mehr Generika sorgen. Und eine national koordinierte Spitalplanung sowie eine echte Präventionspolitik sind überfällig. All diese Lösungen liegen seit Jahren auf dem Tisch, werden im Parlament aber von den entsprechenden Lobbys systematisch blockiert.</p><p>Kurzfristig Abhilfe schafft nur eine soziale Finanzierung. Es liegt nun an den Kantonen, endlich ein wirksames Sozialziel für die maximal zulässige Prämienbelastung festzulegen und die Finanzierung sicherzustellen. Das ist ab dem 1. Januar 2026 ihre gesetzliche Pflicht. Denn dann schlagen nicht nur die weiter gestiegenen Prämien zu Buche, sondern es tritt auch der Gegenvorschlag zur Prämienentlastungsinitiative in Kraft. Damit müssen künftig auch die Kantone, und nicht mehr nur die Prämienzahlenden, einen Teil der steigenden Kosten tragen. Dass sie dies wirksam tun, ist unumgänglich. Die Mittel dazu sind vorhanden.<br>&nbsp;</p>]]></content:encoded><category>Gesundheit</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/redaktion/photos/illustrativ/steuern-zahlen/Vater-Kind-Rechnungen-besorgt_iSt-Geber86.jpg" length="494443" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-11264</guid><pubDate>Wed, 17 Sep 2025 16:34:21 +0200</pubDate><title>Pensionskassenrenten stagnieren – trotz hohen Anlageerträgen</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/pensionskassenrenten-stagnieren-trotz-hohen-anlageertraegen</link><description>BfS-Pensionskassenstatistik 2024</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">2024 erwirtschafteten die Pensionskassen mit ihren Anlagen eine Rendite von knapp 7 Prozent. Doch in den Leistungen machte sich dieses hohe Plus nicht bemerkbar. Die durchschnittliche reale Pensionskassenrente lag lediglich 0.5 Prozent höher als im Vorjahr. Dabei müsste es bei den Pensionskassenrenten dringend aufwärts gehen: Trotz Wirtschafts- und Lohnwachstum sind die Renten heute real 10 Prozent tiefer als vor zehn Jahren.</p><p>Diese Resultate zeigen, dass die Leistungsfähigkeit der zweiten Säule dringend verbessert werden muss. Das Preis-Leistungsverhältnis unterscheidet sich stark. Es gibt effiziente Kassen, die mit relativ geringen Kosten gute Erträge erzielen. Andere Kassen sind vergleichsweise teuer.</p><p>Besorgniserregend ist insbesondere, dass sich immer mehr Kassen mit klaren Gewinninteressen etablieren. Hier besteht grosser Handlungsbedarf. Grundsätzlich sind die paritätisch zusammengesetzten Stiftungsräte verantwortlich dafür, dass die Kassen im Interesse der Versicherten geführt werden. Die neuen privaten Anbieter im Pensionskassenmarkt versuchen das jedoch zu umgehen, indem sie Pseudo-Arbeitnehmervertretungen in ihre Gremien wählen lassen. Zudem machen Banken und Versicherungen überteuerte Geschäfte mit dieser Sozialversicherung. Die erwirtschafteten Erträge müssen den Versicherten zugutekommen, und dürfen nicht in undurchsichtigen Finanzkonstrukten versickern.</p>]]></content:encoded><category>Berufliche Vorsorge</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/_processed_/5/b/csm_aeltereFrau-muss-rechnen_wenigGeld_banabana-san_istock_20635cf273.jpg" length="185174" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-11236</guid><pubDate>Thu, 11 Sep 2025 12:39:00 +0200</pubDate><title>Digitalisierung: das neue Geschäft mit unseren Renten?</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/digitalisierung-das-neue-geschaeft-mit-unseren-renten</link><description>Es braucht Vorteile für die Versicherten, nicht für die Finanzindustrie</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Oft wird behauptet, die Menschen verstünden die Altersvorsorge nicht. Dieses Argument wird gerne genutzt, um den Ruf nach mehr Finanzberatung oder gar nach dem Zugang der Banken zu allen Vorsorgedaten zu rechtfertigen. Doch das Problem liegt nicht bei den Versicherten, sondern bei den komplizierten und uneinheitlichen Informationen.</p><p>Die Digitalisierung bietet hier grosse Chancen. Doch aktuell funktioniert sie noch nicht im Sinne der Versicherten. Heute fliessen viel Geld und Ressourcen in eine Vielzahl von sogenannten IT-Pools der AHV-Ausgleichskassen. Das führt zu hohen Kosten, ohne dass die Versicherten direkt etwas davon haben. Statt viele Systeme nebeneinander weiterzubetreiben, wäre es besser, die Digitalisierung stärker zu zentralisieren. So könnten Kosten gespart und allen Versicherten ein gleich guter Zugang ermöglicht werden – egal, bei welcher Ausgleichskasse sie sind.</p><p>Genau das schlägt der Bundesrat mit einer Vorlage vor, die er hoffentlich bald dem Parlament übergibt. Das geplante Gesetz zur Digitalisierung der AHV (BISS) schafft die Grundlage für eine moderne, effiziente und transparente Verwaltung der 1. Säule. Sie zielt darauf ab, Abläufe zu vereinfachen, den Datenaustausch zwischen Versicherten, Arbeitgebern und Ausgleichskassen zu verbessern und so die AHV fit für das digitale Zeitalter zu machen. Der SGB unterstützt diese Stossrichtung klar. Gleichzeitig fordern wir, dass die Digitalisierung nicht bei der Verwaltung stehenbleibt: Es braucht einen digitalen AHV-Ausweis mit Frühwarnsystem, der den Versicherten jährlich eine Übersicht über ihre Beitragsjahre liefert und frühzeitig auf Lücken hinweist. Nur so können drohende Renteneinbussen verhindert und das Vertrauen in die AHV gestärkt werden. Dies ist umso wichtiger, als mittlerweile jede fünfte Person Beitragslücken aufweist.</p><h3 class="heading--h5">Zugang der Versicherer zu Vorsorgedaten?&nbsp;</h3><p>In der 2. Säule, also bei den Pensionskassen-Renten, drohen hingegen grosse Gefahren. Banken, Versicherer und Beratungsfirmen drängen immer stärker darauf, direkten Zugang zu den Vorsorgedaten zu erhalten. Genau dies verlangt auch der <a href="https://www.parlament.ch/de/ratsbetrieb/amtliches-bulletin/amtliches-bulletin-die-verhandlungen?SubjectId=67062" target="_blank" class="link--icon--external" title="Parlaments-Seite öffnen" rel="noreferrer">Vorstoss Ettlin</a>, der in den nächsten Tagen im Nationalrat debattiert wird. Der SGB lehnt dies entschieden ab. Denn es geht dabei nicht um Transparenz für die Versicherten, sondern um ein neues Geschäftsfeld für die Finanzbranche. Schon heute entscheiden sich immer mehr Versicherte für den Kapitalbezug statt für die Rente – mit grossen Risiken für ihre finanzielle Sicherheit. Statt sichere Renten zu gewährleisten, werden Altersguthaben in riskante Anlageprodukte gelenkt. Die Folge: Arbeitnehmende werden dazu verleitet, Kapital zu beziehen – und tragen dann das volle Risiko alleine. Beratungsfirmen wie das VZ profitieren davon, während die kollektive Sicherheit der 2. Säule untergraben wird und letztlich eine Erhöhung der Ausgaben für die Ergänzungsleistungen drohen.</p><p>Die Lösung ist deshalb nicht mehr Beratungsgeschäft für die Finanzindustrie, sondern klare, verständliche und einheitliche Ausweise – in der AHV wie in der 2. Säule. Transparenz schafft Sicherheit, ohne neue Abhängigkeiten von Banken und Versicherern.</p><p>&nbsp;</p>]]></content:encoded><category>Berufliche Vorsorge</category><category>AHV</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/redaktion/photos/illustrativ/renten/Seniorin-am-PC_style-photographs-photocase.jpg" length="538151" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-11232</guid><pubDate>Wed, 10 Sep 2025 18:47:07 +0200</pubDate><title>Nationalrat setzt auf verantwortungsloses Spiel mit AHV-Defiziten statt solider Finanzierung der 13. AHV-Rente</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/nationalrat-setzt-auf-verantwortungsloses-spiel-mit-ahv-defiziten-statt-solider-finanzierung-der-13-ahv-rente</link><description>SGB kritisiert Entscheid des Parlaments</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Der Schweizerische Gewerkschaftsbund bedauert den knappen Beschluss des Nationalrats, die Finanzierung der 13. AHV-Rente auf maximal drei Jahre zu befristen. Die AHV verdient eine solide Finanzierung. Erhöhungen des Rentenalters sind keine Alternative.</p><p>Statt die klaren Volksabstimmungen des letzten Jahres umzusetzen, folgt eine knappe Mehrheit des Nationalrats heute ihrer verantwortungslosen Kommission und setzt auf ein erneutes Spiel mit AHV-Defiziten. Sie setzt mit einer auf maximal drei Jahre befristeten Finanzierung weiterhin auf die von der Stimmbevölkerung deutlich zurückgewiesene Salamitaktik zur Erhöhung des Rentenalters. Sobald die Defizite der AHV beginnen, soll die heute zugesprochene Finanzierung aufhören.</p><p>Peinlich und unglaubwürdig: Noch gestern haben die Befürworter wegen den Zöllen administrative Erleichterungen gefordert. Heute wollen sie den Firmen innert kurzer Zeit zuerst eine Mehrwertsteuererhöhung und dann wieder eine Senkung zumuten – was bekanntlich mit nicht vernachlässigbarem administrativem Aufwand verbunden ist. Es zeigt sich: Die Abstimmungsverlierer der 13. AHV haben die Niederlage nach wie vor nicht verwunden. Es würde ihnen wohl guttun, ein paar Abstimmungen mehr zu verlieren. Dann werden sie schneller in der Trauerarbeit. Der heutige, unsinnige Beschluss geht wenigstens diesbezüglich in die richtige Richtung. Er wird im Parlament, spätestens aber in einer Volksabstimmung, durchfallen.</p><p>Der SGB wird sich weiterhin für eine solide, soziale und kaufkraftschonende Finanzierung der 13. AHV-Rente einsetzen – wie es auch der Ständerat und eine starke Minderheit des Nationalrats verlangen. Die heute nur knapp unterlegene Mischfinanzierung in mehreren Etappen würde eine schrittweise Berücksichtigung der finanziellen Bedürfnisse der AHV im nächsten Jahrzehnt ermöglichen.</p><p>Positiv ist hingegen der definitive Beschluss, die vom Bundesrat vorgeschlagene Kürzung des Bundesbeitrags an die AHV zurückzuweisen. Der Bund kann sich entsprechend nicht mehr aus der Verantwortung stehlen. Dies ist auch aus Verteilungssicht entscheidend. Denn über den Bundesbeitrag beteiligen sich die Dividendenempfänger und der Finanzsektor an der Finanzierung der AHV.</p>]]></content:encoded><category>AHV</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/_processed_/e/2/csm_200305_Initiative_13.AHV.Rente0448_aca7855a5d.jpg" length="343805" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-11207</guid><pubDate>Fri, 29 Aug 2025 17:23:19 +0200</pubDate><title>Witwen sollen höhere Ehepaar-Renten mit Rentenkürzung bezahlen</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/witwen-sollen-hoehere-ehepaar-renten-mit-rentenkuerzung-bezahlen</link><description>Unsoziale und Verantwortungslose Kommissionsbeschlüsse</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Mit hauchdünner Mehrheit hat die Sozialkommission des Nationalrats unverantwortliche AHV-Beschlüsse gefasst: Rentenkürzungen bei Witwen und Kindern, unfinanzierte Zusatzrenten für Ehepaare und ein Spiel mit neuen Defiziten. Der Schweizerische Gewerkschaftsbund SGB kritisiert diesen Entscheid deutlich. Die 13. AHV-Rente muss solide und sozial finanziert werden. Wenn Ehegattenrenten erhöht werden sollen, dann sicher nicht auf Kosten der Witwen.</p><p>Statt die klaren Volksabstimmungen des letzten Jahres umzusetzen, hat sich in der Sozialkommission des Nationalrats bei der Beratung der AHV-Vorlagen eine äusserst knappe Mehrheit (13:12 Stimmen) mit kopflosen Entscheiden durchgesetzt. Konkret schlägt sie dem Nationalratsplenum vor, dass die Mehrwertsteuer zugunsten der AHV um +0.7 Prozentpunkte erhöht werden soll, aber nur bis Ende 2030. Damit wird die 13. AHV-Rente während zwei bis drei Jahren finanziert (je nachdem ob das Inkrafttreten 2027 oder 2028 erfolgt). Das, obwohl die AHV in diesen Jahren finanziell gut aufgestellt ist. Sobald die Defizite dann steigen, soll die Finanzierung aufhören. Denn für die Zeit danach setzt die Kommission auf eine «nächste Reform» – in der dann das Rentenalter steigen soll.</p><p>Gleichzeitig will sie das Ehepaarplafonds für Neurentner komplett aufheben, und im Gegenzug die Kinderrenten, die Verwitweten-Zuschläge und die Beitragsbefreiung für nichterwerbstätige Ehepartner:innen abschaffen. Trotz dieser drastischen Rentenkürzungen bei Witwen und Kindern führt dieses unverdauliche Paket unter dem Strich zu Mehrkosten von rund einer Milliarde. Franken für die AHV – die nicht finanziert werden.</p><p>Diese Beschlüsse verdeutlichen, dass die Kommission nichts aus ihren Fehlern und den deutlichen Resultaten der Volksabstimmungen letztes Jahr gelernt hat: Sie möchte keine Verantwortung übernehmen für eine mehrheitsfähige Vorlage. Vielmehr beschliesst sie zusätzliche AHV-Defizite, um später das Rentenalter erhöhen zu können. Das ist verantwortungslos! Eine starke Mehrheit der Kommission hält am zweistufigen Ständeratsmodell fest, das eine Mischvariante aus zusätzlichen Lohnprozenten und höherer Mehrwertsteuer vorsieht und neben der Finanzierung der 13. AHV-Rente bereits eine Finanzierungslösung für einen Gegenvorschlag zur Mitte-Initiative aufgleist. Der Schweizerische Gewerkschaftsbund fordert den Nationalrat auf, der Minderheit zu folgen.</p>]]></content:encoded><category>AHV</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/redaktion/photos/illustrativ/renten/Rentnerin-leeresPortemonneeiSt-Ellena.jpg" length="402990" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-11202</guid><pubDate>Tue, 26 Aug 2025 17:20:22 +0200</pubDate><title>Mindestzins soll tief gehalten werden, obwohl die Pensionskassen florieren</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/mindestzins-soll-tief-gehalten-werden-obwohl-die-pensionskassen-florieren</link><description>Mutloser Entscheid der BVG-Kommission</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Eine Mehrheit der BVG-Kommission hat sich heute für eine Beibehaltung des Mindestzinses ausgesprochen. Dabei erkennt sie sogar an, dass die finanzielle Lage der Pensionskassen hervorragend ist, sich weiter verbessert hat und sie historisch hohe Reserven angehäuft haben. Darüber hinaus gesteht sie ein, dass der Mindestzins weder die Inflation ausgeglichen hat noch mit der Lohnentwicklung mithält.&nbsp;</p><p>Die Kommission verkennt die Kernfunktion des Mindestzinses. Die hohen Anlagegewinne der Pensionskassen kommen nicht bei den Versicherten an. Das Verhältnis der BVG-Altersguthaben zum gesamten Vorsorgekapital hat sich im letzten Jahrzehnt stetig verringert. Weil der Unterschied zwischen der durchschnittlichen Verzinsung und dem Mindestzins sich immer weiter vergrössert. Dies zeigt eindrücklich auf, dass der Mindestzins viel zu tief ausfällt, um seine Benchmark-Funktion zu erfüllen. Und es führt dazu, dass der gesetzliche Schutz der Versicherten dieser obligatorischen Sozialversicherung zunehmend an Bedeutung verliert. Davon betroffen sind insbesondere Arbeitnehmende in BVG-nahen Pensionskassen mit tieferen Einkommen.</p><p>Das Gesetz ist eigentlich klar: der Mindestzins soll sicherstellen, dass die Anlagegewinne der Pensionskassen den Arbeitnehmenden gutgeschrieben werden. Doch seit Jahren wird das nicht eingehalten. Angesichts der oben geschilderten Entwicklungen wäre es für die Versicherten nicht nachvollziehbar, auf eine Erhöhung des BVG-Mindestzinssatzes zu verzichten. Denn neben dem Erhalt des Rentenniveaus ist auch der Erhalt und die Äufnung des Vorsorgekapitals entscheidend, um das Vertrauen in die 2. Säule nicht weiter zu destabilisieren.&nbsp;<br>&nbsp;</p>]]></content:encoded><category>Berufliche Vorsorge</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/_processed_/7/c/csm_Rentnerin_aeltereFrau_Rechnungen_iStock-and-one_cut_c9ca7043f3.jpg" length="129462" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-11196</guid><pubDate>Wed, 20 Aug 2025 13:04:13 +0200</pubDate><title>Finanziell stabile AHV, wenn die 13. AHV-Rente finanziert ist</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/finanziell-stabile-ahv-wenn-die-13-ahv-rente-finanziert-ist</link><description>Historische AHV-Szenarien</description><content:encoded><![CDATA[<p><strong>Die heute vom Bund veröffentlichten AHV-Szenarien zeigen Historisches. Wenn die 13. AHV-Rente finanziert ist, braucht die AHV kaum mehr zusätzliches Geld. Dafür gibt es zwei Gründe:</strong></p><ul><li><strong>Bald werden alle Babyboomer-Jahrgänge (1946 bis 1964) pensioniert sein. Danach flacht die demografische Alterung merklich ab. Zudem steigt die Lebenserwartung nicht so stark, wie früher angenommen.</strong></li><li><strong>Die AHV hat in den letzten Jahren zusätzliche Mittel erhalten. Zuerst bei der Steuerreform STAF (Lohnbeiträge, Mehrwertsteuer, Bundesanteil). Danach im Rahmen von AHV21, wo es u.a. 0,4 zusätzliche Mehrwertsteuer-Prozente gab. Diese Massnahmen haben stark zur finanziellen Stabilisierung der AHV beigetragen.</strong></li></ul><p>Zum wiederholten Mal erweist sich die Realität besser, als die Prognosen es erwarten liessen. Der zusätzliche Finanzierungsbedarf der AHV beschränkt sich nun auf die 13. AHV-Rente. Der SGB fordert, dass die 13. Rente mit 0,8 zusätzlichen Lohnprozenten finanziert wird. Damit wäre die AHV künftig finanziell im Gleichgewicht. Höhere Lohnbeiträge sind wirtschaftlich problemlos tragbar. Die Arbeitslosenversicherung macht Überschüsse und wird die Beiträge in den kommenden Jahren senken können. Die Lohnbeiträge an die Unfallversicherung sind bereits deutlich gesunken, weil es weniger Berufsunfälle gibt.</p><p>Mit den heutigen Szenarien wird auch klar, dass die Forderungen nach Rentenaltererhöhungen oder Rentenverschlechterungen vom Tisch sind. Die AHV ist finanziell stabil. Die Zahlen zeigen ausserdem: Je schneller die 13. AHV-Rente finanziert wird, desto kleiner fällt der Zusatzaufwand aus. Der SGB fordert das Parlament dazu auf, die klaren Abstimmungsresultate vom März 2024 ernst zu nehmen und umzusetzen.</p>]]></content:encoded><category>AHV</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/redaktion/photos/illustrativ/renten/aelteres_paar_AHV_.jpg" length="108734" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-11193</guid><pubDate>Fri, 15 Aug 2025 12:04:28 +0200</pubDate><title>Ständeratskommission lässt Schwangere im Stich </title><link>https://www.sgb.ch/themen/gleichstellung/detail/staenderatskommission-laesst-schwangere-im-stich</link><description>Kein Schutz vor Aussteuerung und Verlust auf Mutterschaftsentschädigung </description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Die Ständeratskommission hat entschieden, dass Schwangere in der Arbeitslosenversicherung weiterhin ihre finanzielle Absicherung verlieren und ausgesteuert werden können – selbst wenn dies bedeutet, dass sie damit den Anspruch auf Mutterschaftsentschädigung verlieren. Trotz voller Kassen der Arbeitslosenversicherung weigert sich die Kommission, arbeitslosen schwangeren Frauen denselben Schutz wie anderen vulnerablen Gruppen zu gewähren. Damit droht den betroffenen Frauen ein Abstieg in die Sozialhilfe. Der SGB fordert den Ständerat auf, diesen knappen und ungerechten Entscheid der Kommissionsmehrheit zu korrigieren – und somit einen wichtigen Schritt für mehr Gleichstellung zu machen.</p><p>Schwangere Arbeitslose sind heute in der Schweiz nicht abgesichert. Denn bei gesundheitsbedingter Arbeitsunfähigkeit bietet die Arbeitslosenversicherung nur Anspruch auf 30 Taggelder. Auch wenn die Frauen vorher jahrelang ALV-Beiträge geleistet haben. Besonders störend ist es, dass schwangere Frauen vor der Geburt ausgesteuert werden können. Davon sind rund 500 Frauen pro Jahr betroffen. Sie verlieren als Konsequenz auch ihren Anspruch auf Mutterschaftsentschädigung. Denn im Unterschied zu älteren Arbeitnehmenden, Eltern und weiteren vulnerablen Personengruppen erhalten Schwangere heute keine zusätzlichen Taggelder von der ALV. Dabei stehen sie unbestritten vor besonderen Herausforderungen auf dem Arbeitsmarkt: Viele Arbeitgeber stellen Schwangere nicht mehr ein, bevor sie in Mutterschutz gehen.</p><p>Die Zahlen der Verwaltung zeigen, dass eine Verlängerung der Taggelder für Schwangere nur 0,12 Prozent der ALV-Ausgaben kosten würde – für das Budget also irrelevant, für die Betroffenen hingegen existenziell. Trotzdem will die Kommissionsmehrheit, vor allem ältere Männer, nichts ändern am Status quo. Besonders zynisch dabei: die Politik verlangt von Frauen regelmässig eine höhere Geburtenrate und mehr Erwerbstätigkeit. Aber ein minimaler Schutz wird ihnen verweigert.</p><p>Der SGB fordert den Ständerat auf, diesen respektlosen Fehlentscheid zu korrigieren und dafür zu sorgen, dass Schwangere in der ALV endlich geschützt werden.</p>]]></content:encoded><category>Gleichstellung von Mann und Frau</category><category>Arbeitslosenversicherung</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/redaktion/photos/illustrativ/gesundheit/Schwangerschaft_Arzt_Gynaekologe_iStock-BluePlanetStudio.jpg" length="210032" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-10672</guid><pubDate>Thu, 12 Jun 2025 12:08:17 +0200</pubDate><title>Wichtiger Etappensieg für eine solide Finanzierung der 13. AHV-Rente </title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/wichtiger-etappensieg-fuer-eine-solide-finanzierung-der-13-ahv-rente</link><description>Ständerat übernimmt Verantwortung</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Der Schweizerische Gewerkschaftsbund begrüsst die klaren Entscheide des Ständerats für eine solide, kaufkraftschonende Finanzierung der 13. AHV-Rente. Mit den heutigen Beschlüssen ist dies sichergestellt.</p><p>Der Ständerat nimmt mit den heutigen Beschlüssen seine Rolle wahr und stellt den mittelfristigen Finanzierungsbedarf der AHV solidarisch und kaufkraftschonend sicher. Das ist zu begrüssen. Die AHV Schritt für Schritt auszubluten - und damit die von der Stimmbevölkerung in aller Deutlichkeit abgelehnte Rentenaltererhöhung anzupeilen, ist der AHV nicht würdig. Der SGB wird sich dafür einsetzen, dass der heutige Beschluss auch im Nationalrat Bestand hat. Denn statt der vom Bundesrat vorgeschlagenen, ungenügenden und einseitigen Erhöhung der Mehrwertsteuer spricht sich der Ständerat für eine solide, solidarische und kaufkraftschonende Mischfinanzierung in mehreren Etappen aus. Die teilweise Finanzierung über Lohnbeiträge ist gerechtfertigt, weil sie für sozialen Ausgleich sorgt. Die höheren Lohnbeiträge werden für die Bevölkerung kaum spürbar sein.</p><p>Von besonderer Bedeutung ist auch der deutliche Entscheid, die vom Bundesrat vorgeschlagene Kürzung des Bundesbeitrags an die AHV zurückzuweisen. Das ist auch ein klares Signal an den Bundesrat, der im Rahmen des Entlastungspakets bei der AHV sparen möchte. Der Bund kann sich nicht aus der Verantwortung stehlen. Dies ist auch aus Verteilungssicht entscheidend. Denn über den Bundesbeitrag beteiligen sich die Dividendenempfänger und der Finanzsektor an der Finanzierung der AHV.<br>&nbsp;</p>]]></content:encoded><category>AHV</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/_processed_/e/2/csm_200305_Initiative_13.AHV.Rente0448_aca7855a5d.jpg" length="343805" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-10646</guid><pubDate>Fri, 23 May 2025 17:38:17 +0200</pubDate><title>Kahlschlag bei den Witwenrenten statt Gleichstellung und Respekt</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/kahlschlag-bei-den-witwenrenten-statt-gleichstellung-und-respekt</link><description>Nationalratskommission verweigert Modernisierung und beschliesst drastsche Rentensenkungen in der AHV</description><content:encoded><![CDATA[<p>Die Sozialkommission des Nationalrats hat in einer ersten Lesung problematische Rentenkürzungen bei den Witwen beschlossen. Statt die Hinterlassenenrenten der AHV an die gewandelten gesellschaftlichen Entwicklungen und Familienstrukturen anzupassen, setzt die Mehrheit der Kommission auf harte Abbaumassnahmen: Sie verweigert unverheirateten Eltern weiterhin einen minimalen Schutz bei Verwitwung. Selbst laufende Renten sollen nicht geschützt werden, obwohl sich an ihrer Situation nichts verändert hat. Diese Streichung bzw. Kürzung laufender Renten ist für den SGB inakzeptabel. Sie bedeutet für die betroffenen Frauen grosse (Rechts-)Unsicherheiten und löst Existenzängste aus. Die Streichung laufender Renten widerspricht auch dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte. Die RichterInnen hatten darin explizit festgehalten, dass die Schweiz das Urteil nicht zum Anlass nehmen darf, die Renten betroffener Frauen zu kürzen oder zu streichen.</p><p>Leidtragende der heutigen Beschlüsse sind einmal mehr hauptsächlich Frauen, welche die Hauptverantwortung für die Erziehung und Betreuung von Kindern und Angehörigen übernehmen. Diese Beschlüsse sind respektlos. Der SGB wird sich mit Nachdruck dafür einsetzen, dass sie korrigiert werden. Denn auch in der heutigen Zeit brauchen jene hinterlassene Elternteile mit Kindern im Fall der Verwitwung einen besonderen sozialversicherungsrechtlichen Schutz. Der SGB bleibt überzeugt, dass die Hinterlassenenleistung sowohl geschlechts- als auch zivilstandsunabhängig ausgestaltet werden soll und es grosszügigere Massnahmen braucht für ältere, armutsgefährdete Hinterbliebene.</p><p>Der SGB setzt sich mit Nachdruck für die Gleichstellung von Frauen und Männern ein – auch bei den Hinterlassenenrenten. Dabei bleibt unbestritten: die Ausgestaltung von Hinterlassenenleistungen ist gerade für die Frauen entscheidend. Der Anteil von Frauen bei den Verwitwungen liegt seit 50 Jahren konstant bei 70 Prozent. Eine Sparmassnahme kann und darf nicht als gleichstellungspolitischer Fortschritt verkauft werden.</p>]]></content:encoded><category>AHV</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/_processed_/a/a/csm_aeltere-Frau-in-Sorge_iStock-shirosov_0a995b5dc9.jpg" length="103222" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-10642</guid><pubDate>Wed, 21 May 2025 11:30:07 +0200</pubDate><title>Umsetzung der Pflegeinitiative: Botschaft des Bundesrats ungenügend</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/umsetzung-der-pflegeinitiative-botschaft-des-bundesrats-ungenuegend</link><description>Gemeinsame Medienmitteilung von SBK, VPOD, Unia, SCIV, Syna, SGB und Travail.Suisse</description><content:encoded><![CDATA[<p>Seit der überdeutlichen Annahme der Pflegeinitiative sind schon fast dreieinhalb Jahre vergangen. Nun präsentiert der Bundesrat endlich seine Umsetzungsbotschaft. Die Verbände und Gewerkschaften des Gesundheitspersonals begrüssen zwar die damit angestrebten Ziele. Doch soll die konkrete Umsetzung komplett in den Händen des Bundesrats bleiben, der dafür keinen einzigen zusätzlichen Franken vorsieht! Fazit: Ungenügend.</p><p>Seit Jahren arbeitet das Pflegepersonal in den Heimen, in den Spitälern und in der Spitex am Anschlag. Das Personal ist chronisch überlastet und wird schlecht behandelt. Ruhezeiten werden andauernd gebrochen, Dienstpläne werden laufend verändert und die Löhne sind weiterhin zu tief. Viele Angestellte verlassen den Beruf deshalb weiterhin nach wenigen Jahren. Doch geschehen sollte genau das Gegenteil! Denn für die kommenden Jahre besteht bekanntlich ein zusätzlicher Bedarf an weiteren zehntausenden Pflegekräften. Deshalb das wuchtige Ja der Bevölkerung zur Pflegeinitiative, und deshalb die Dringlichkeit, diese Initiative möglichst schnell und möglichst umfassend umzusetzen.</p><p>Doch geschehen ist bis jetzt das Gegenteil: Die «1. Etappe» der Umsetzung ist ein Minipaket, das zudem – je nach Kanton – in guten Fällen nur harzig anläuft und in schlechten Fällen durch die Kantone selbst völlig ausgehöhlt wird. Umso wichtiger bleibt die «2. Etappe», nämlich die konkrete Verbesserung der Situation durch das neue «Bundesgesetz über die Arbeitsbedingungen in der Pflege (BGAP)». Zu diesem Gesetz hat der Bundesrat nun endlich seine Botschaft präsentiert. Diese kommt leider nicht nur zu spät, sie ist auch unzureichend und in gewissen Punkten sogar kontraproduktiv.</p><p>Zwar begrüssen die Verbände und Gewerkschaften des Gesundheitspersonals selbstredend das Ziel der Verbesserung der Arbeitsbedingungen in den vorgesehenen konkreten Bereichen wie etwa die Reduktion der Höchst- und Normalarbeitszeit, den Ausgleich von Überstunden, Nacht- und Sonntagsarbeit sowie die strikteren Vorgaben bezüglich der Dienstpläne. Für die Umsetzung dieser Ziele ist die Botschaft allerdings sehr problematisch. Denn erstens sollen die neuen Vorgaben fast in ihrer Gesamtheit auf dem Verordnungsweg, das heisst in Kompetenz des Bundesrates und nicht des Parlaments, in Kraft gesetzt werden (oder auch nicht). Und zweitens – noch gravierender – sind dafür keinerlei zusätzliche finanzielle Mittel vorgesehen. Selbstverständlich ist aber klar: Ohne mehr Mehl kein grösserer Kuchen. Für das bestehende Pflegepersonal wäre eine «kostenneutrale» Umsetzung des BGAP wohl sogar stark kontraproduktiv. Statt zu einer Verbesserung der Arbeitsbedingungen käme es zu einer weiteren Verdichtung der Arbeit und zu noch mehr Stress.</p><p>Das neue BGAP könnte zudem auch deshalb sogar zu einer Verschlechterung der Personaldotation in den Betrieben und Organisationen der Kranken- und Langzeitpflege führen, weil der Bundesrat genau in diesem Bereich komplett auf jedwede Bestimmung verzichten will. Dies, obwohl die Einführung von minimalen Vorgaben für die personelle Ausstattung eine der zentralen Forderungen der Pflegeinitiative war.</p><p>Während der Bundesrat in den genannten Bereichen auf Verbesserungen verzichtet, plant er im Bereich der «Normenhierarchie» sogar bewusst eine Verschlechterung. Denn mit der nun verabschiedeten Version des BGAP wäre es künftig sogar möglich, mit Gesamtarbeitsverträgen von den verbesserten Vorgaben des neuen Bundesgesetzes gegen unten abzuweichen. Dieser Mechanismus ist für das Pflegepersonal ein Hohn: Es wäre es ein absurdes Vorgehen, im Rahmen eines neuen Gesetzes, einen Mechanismus dafür zu schaffen, die mit diesem Gesetz bewusst angestrebten Verbesserungen gleich wieder rückgängig machen zu können.</p><p>Es liegt nun am Parlament, die Zeichen der Zeit zu erkennen und verantwortungsbewusst an einer Verbesserung des BGAP zu arbeiten. Insbesondere muss der Boden für eine langfristige, zuverlässig ausgestaltete zusätzliche Finanzierung für den Erhalt der Pflegequalität gelegt werden. Ansonsten sind sämtliche Debatten für die Galerie und die Nichtachtung des Verfassungsartikels 117b (Pflegeinitiative) würde weiter andauern.<br>&nbsp;</p>]]></content:encoded><category>Gesundheit</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/_processed_/e/7/csm_Krankenhaus_Spita_Gang_Korridor_Betti_Pflegeperson_iStockk-sudok1_fc0347b8c2.jpg" length="98063" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-10637</guid><pubDate>Thu, 15 May 2025 12:08:15 +0200</pubDate><title>Bundesrat erkennt deutliches Nein zum höheren Rentenalter an – prüft aber Angriff auf die AHV-Renten </title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/ahv2030-bundesrat-erkennt-nein-zum-hoeheren-rentenalter-an-prueft-aber-angriff-auf-die-ahv-renten</link><description>AHV 2030</description><content:encoded><![CDATA[<p>Die AHV bleibt für die grosse Mehrheit der Bevölkerung die entscheidende Altersvorsorge. Dank der 13. AHV-Rente werden die Renten zum ersten Mal seit Jahrzehnten verbessert. Allerdings haben nach wie vor viele eine AHV-Rente unter 2'000 Franken pro Monat. Und im aktuellen Umfeld mit tiefen oder sogar drohenden Negativzinsen bleiben die PK-Renten unter Druck. Ein immer grösseres Problem sind zudem die AHV-Beitragslücken. Vielen fehlen aufgrund dieser Lücken heute lebenslänglich 200 Franken AHV-Rente pro Monat – und das, bis ans Lebensende.</p><p>Angesichts dieser Ausgangslage sind die vom Bundesrat beschlossenen Prüfaufträge für die nächste AHV-Reform ungenügend. Zwar verzichtet der Bundesrat darauf, für die nächste AHV-Reform eine generelle Rentenaltererhöhung zu prüfen. Damit anerkennt und respektiert er den klaren Willen der Stimmbevölkerung, die sich im letzten Jahr mit wuchtigen 75 Prozent gegen eine Erhöhung des Rentenalters ausgesprochen hat. Aus Sicht des Schweizerischen Gewerkschaftsbundes ist dieser Beschluss entscheidend. Umso enttäuschender ist die Tatsache, dass der Bundesrat trotzdem einseitig auf Massnahmen setzt, um längeres Arbeiten vorzubereiten. Antworten auf die konkreten Probleme der Arbeitnehmenden und RentnerInnen fehlen: der Bundesrat verzichtet auf Rentenerhöhungen für Personen mit tiefen Einkommen. Obwohl sich die Arbeitgeber und alle bürgerlichen Parteien noch vor einem Jahr dafür ausgesprochen hatten. Stattdessen prüft der Bundesrat sogar, den Teuerungsausgleich in der AHV aussetzen und damit die Kaufkraft der RentnerInnen mit tiefen AHV-Renten noch zusätzlich schwächen. Der SGB wird sich vehement gegen diesen Angriff auf die AHV einsetzen.</p><p>Der SGB ist überzeugt: Nur wenn der Fokus über die pure Finanzierungsfrage hinaus geöffnet wird, ist eine zukunftsweisende AHV-Revision erreichbar. Die Arbeitnehmenden brauchen Antworten auf zu tiefe AHV-Renten trotz lebenslangem Arbeiten. Sie brauchen Massnahmen, um AHV-Beitragslücken vorzubeugen und zu schliessen. Und sie brauchen eine solide finanzierte AHV, bei der DividendenbezügerInnen nicht entlastet werden während die RentnerInnen unter schwindenden Renteneinkommen leiden.</p>]]></content:encoded><category>AHV</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/redaktion/photos/illustrativ/renten/Rentnerin-leeresPortemonneeiSt-Ellena.jpg" length="402990" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-10629</guid><pubDate>Tue, 13 May 2025 15:01:44 +0200</pubDate><title>Finanzielle Stabilität der Pensionskassen – aber die Interessen der Versicherten sind nicht gesichert</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/finanzielle-stabilitaet-der-pensionskassen-aber-die-interessen-der-versicherten-sind-nicht-gesichert</link><description>Bericht der Oberaufsichtskommission Berufliche Vorsorge (OAK BV) </description><content:encoded><![CDATA[<p><span style="color:#0C0C0C;font-family:&quot;Arial&quot;,sans-serif;font-size:10.5pt;line-height:150%;">Der jährliche Bericht zur finanziellen Lage der Pensionskassen könnte deutlicher nicht sein: Die Pensionskassen sind solide finanziert, die Reserven prall gefüllt. Die jahrelang von der Oberaufsicht zum Hauptproblem deklarierte Umverteilung von Geldern der Aktiven zu den RentnerInnen hat sich relativiert und wird im Bericht nur noch am Rande erwähnt. Doch das Interesse der Arbeitnehmenden an effizienten Pensionskassen und möglichst hohen Renten bleibt kaum gesichert.</span></p><p><span style="color:#0C0C0C;font-family:&quot;Arial&quot;,sans-serif;font-size:10.5pt;line-height:150%;">Auch die Oberaufsicht weist darauf hin, dass ein Teil der Branche die Vorsorgeeinrichtungen missbraucht, um ihre Gewinne und Eigeninteressen zu maximieren. Die OAK zeigt im Fokusthema auf, dass sich die Arbeitgeber in Sammelstiftungen weiter aus der Finanzierung zurückziehen. Auch das Sanierungsrisiko übernehmen die Arbeitnehmenden zunehmend allein. Das ist inakzeptabel – umso mehr, als die Versicherten im letzten Jahrzehnt bereits die Kosten der tiefen Zinsen übernommen haben.</span></p><p><span style="color:#0C0C0C;font-family:&quot;Arial&quot;,sans-serif;font-size:10.5pt;">Der Schweizerische Gewerkschaftsbund wird sich dafür einsetzen, dass die Arbeitgeber ihren Anteil finanzieren. Die Aufsicht über die Pensionskassen soll nicht nur die finanzielle Stabilität beurteilen. Sie muss auch prüfen, dass die Pensionskassen effizient funktionieren, keine Gewinnabflüsse zulassen und die Interessen der Versicherten im Fokus haben. Die angekündigten Arbeiten zur Aufsicht über die Pensionskassen sind dafür entscheidend. Gewinnorientierte Versicherer dürfen sich nicht immer mehr bereichern, während die Versicherten das Risiko zunehmend alleine tragen.</span></p>]]></content:encoded><category>Berufliche Vorsorge</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/_processed_/7/6/csm_Wirtschaft-Ungleichheit-Miniaturmenschen_hyejin_kang-iStock_6575ceb724.jpg" length="91069" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-10582</guid><pubDate>Fri, 04 Apr 2025 17:43:17 +0200</pubDate><title>Der erste Schritt für eine solide Finanzierung der 13. AHV-Rente ist gelungen</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/der-erste-schritt-fuer-eine-solide-finanzierung-der-13-ahv-rente-ist-gelungen</link><description>Ständeratskommission übernimmt Verantwortung</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Der Schweizerische Gewerkschaftsbund (SGB) begrüsst die klaren Entscheide der ständerätlichen Sozialkommission für eine solide Finanzierung der 13. AHV-Rente. Die Stimmbevölkerung hat sich vor einem Jahr deutlich für eine starke AHV ausgesprochen. Dazu braucht es eine solide und möglichst solidarische und kaufkraftschonende Finanzierung der 13. AHV-Rente. Mit den heutigen Beschlüssen ist dies sichergestellt.</p><p>Der unfaire Vorschlag des Bundesrats wurde korrigiert: der Kürzung des Bundesbeitrags an die AHV hat die Kommission eine deutliche Absage erteilt. Das ist wichtig. Denn über den Bundesbeitrag beteiligen sich auch die Dividendenempfänger und der Finanzsektor an der Finanzierung der AHV. Und statt einer ungenügenden und einseitigen Erhörung der Mehrwertsteuer spricht sich die Kommission für eine solide, solidarische und kaufkraftschonende Mischfinanzierung in mehreren Etappen aus. Die teilweise Finanzierung über Lohnbeiträge ist gerechtfertigt, weil sie für sozialen Ausgleich sorgt. Die höheren Lohnbeiträge werden für die Bevölkerung kaum spürbar sein.</p><p>Die Ständeratskommission übernimmt darüber hinaus Verantwortung, den mittelfristigen Finanzbedarf der AHV sicherzustellen. Das ist zu begrüssen. Eine Salamitaktik, um die AHV Schritt für Schritt auszubluten <span style="font-family:&quot;Aptos&quot;,sans-serif;font-size:11.0pt;line-height:107%;">–</span> und damit die von der Stimmbevölkerung in aller Deutlichkeit abgelehnte Rentenaltererhöhung anzupeilen <span style="font-family:&quot;Aptos&quot;,sans-serif;font-size:11.0pt;line-height:107%;">–</span>, ist der AHV nicht würdig. Der SGB wird sich dafür einsetzen, dass der heutige Beschluss auch im Ständeratsplenum Bestand hält.</p><p>&nbsp;</p>]]></content:encoded><category>AHV</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/_processed_/e/2/csm_200305_Initiative_13.AHV.Rente0448_aca7855a5d.jpg" length="343805" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-10569</guid><pubDate>Mon, 31 Mar 2025 11:38:55 +0200</pubDate><title>AHV-Beitragslücken: ein immer grösseres Problem</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/ahv-beitragsluecken-ein-immer-groesseres-problem</link><description>Neue Zahlen zeigen: immer mehr Menschen haben Beitragslücken - mit massiven Folgen für ihre Renten</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Viele Menschen in der Schweiz haben Lücken in ihren AHV-Beiträgen. Das ist problematisch, weil jedes fehlende Beitragsjahr die Rente um 2.3 % kürzt – das kann bis zu 60 CHF weniger sein, monatlich und das ein Leben lang.&nbsp;</p><h3 class="heading--h5">Warum kann es Beitragslücken geben, wie kann es dazu kommen?</h3><ul><li>Unwissenheit: Viele merken nicht, dass sie zu wenig einzahlen, weil sie ihre AHV-Beitragsübersicht nicht regelmässig prüfen.</li><li>Schwarzarbeit: Wenn ein Arbeitgeber keine AHV-Beiträge zahlt, entstehen Lücken – und das ist in der Schweiz ein grösseres Problem als viele denken.</li><li>Unfall oder Krankheit: Wer ein Krankentaggeld erhält, zahlt oft keine AHV-Beiträge. Diese Zeit zählt dann nicht zur Rente.</li><li>Aufenthalt im Ausland: Wer während des Studiums oder für eine gewisse Zeit im Ausland lebt, kann Beitragslücken haben.</li></ul><h3 class="heading--h5">Wie könnte das Problem gelöst werden?</h3><p>Der Schweizerische Gewerkschaftsbund (SGB) schlägt folgende Massnahmen vor:</p><ol><li>Bessere Information:<br>Mit einem jährlichen AHV-Ausweis für alle Versicherten, damit sie allfällige Beitragslücken früh erkennen.<br>Ausserdem kostenlose Beratungsangebote, um die Folgen von Lücken auf die Rente zu verstehen.</li><li>Flexiblere Nachzahlungsmöglichkeiten:<br>Wer unverschuldet Beitragslücken hat (z. B. weil der Arbeitgeber die Arbeit nicht korrekt angemeldet hat), soll nachträglich einzahlen können.</li><li>Neue AHV-Beitragspflichten:<br>Unfall- und Krankentaggelder sollen AHV-pflichtig werden, damit auch diese Zeiten in der AHV berücksichtigt werden.<br>Einkommen von Personen mit Firmen im Ausland sollen in die AHV einbezogen werden.</li><li>Anpassungen für junge Berufstätige:<br>Lernende und andere junge Erwerbstätige sollen ihre Beiträge aus der Lehre für die spätere Rente besser nutzen können.</li></ol><h3 class="heading--h5">Warum ist das wichtig?</h3><p>Die AHV ist die wichtigste Altersvorsorge in der Schweiz. Wer Beitragslücken hat, bekommt eine tiefere Rente – oft genau die Menschen, die es sich am wenigsten leisten können. Der SGB fordert deshalb Reformen, damit mehr Menschen eine volle AHV-Rente erhalten.</p>]]></content:encoded><category>AHV</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/_processed_/9/a/csm_aeltereFrau-muss-rechnen_wenigGeld_banabana-san_istock_9833d4c1c3.jpg" length="185174" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-10541</guid><pubDate>Tue, 25 Mar 2025 07:43:27 +0100</pubDate><title>Geschäft mit Pensionskassen-Geldern</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/geschaeft-mit-pensionskassen-geldern</link><description>SGB fordert klare Regeln: Die Interessen der Versicherten müssen im Zentrum stehen!</description><content:encoded><![CDATA[<p>Die berufliche Vorsorge ist ein zentraler Pfeiler der Altersabsicherung in der Schweiz. Doch in der Praxis zeigt sich immer wieder, dass die Interessen der Versicherten nicht konsequent genug geschützt werden. Zu oft nutzen gewinnorientierte Unternehmen und Versicherungen die Strukturen der 2. Säule, um ihre eigenen finanziellen Interessen durchzusetzen – auf Kosten der Versicherten und ihrer Renten.</p><p>Der Schweizerische Gewerkschaftsbund (SGB) begrüsst daher grundsätzlich den neuen Weisungsentwurf der Oberaufsichtskommission Berufliche Vorsorge (OAK BV), der Mindestanforderungen für Rechtsgeschäfte zwischen Pensionskassen und nahestehenden Personen definiert. Diese Regeln sind ein wichtiger Schritt hin zu mehr Transparenz und einer einheitlicheren Aufsicht. Denn nur wenn Interessenskonflikte offengelegt und reguliert werden, kann verhindert werden, dass Versicherte durch überhöhte Gebühren oder ungünstige Vertragskonstruktionen benachteiligt werden.</p><p>Allerdings greift die Weisung noch zu kurz. Eine effektive Kontrolle der Effizienz in der 2. Säule bleibt weiterhin aus. Nach wie vor können private Anbieter hohe Risikoprämien, überhöhte Verwaltungskosten oder teure Vermögensverwaltungsgebühren durchsetzen, ohne dass eine wirksame Regulierung dies unterbindet. Hier braucht es dringend weitergehende gesetzliche Anpassungen, um sicherzustellen, dass das Vorsorgekapital tatsächlich den Versicherten zugutekommt – und nicht primär den Aktionären privater Anbieter.</p><p>Zudem warnt der SGB davor, dass die neuen Transparenzvorgaben nicht zu einem unnötigen administrativen Mehraufwand führen dürfen. Denn wenn gut funktionierende, schlanke und autonome Vorsorgeeinrichtungen durch übermässige Bürokratie gezwungen werden, sich gewinnorientierten Anbietern anzuschliessen, wäre das kontraproduktiv. Stattdessen braucht es zielgerichtete Massnahmen, die sich an der Grösse und Struktur der betroffenen Vorsorgeeinrichtungen orientieren.</p><p>Klar ist: Die berufliche Vorsorge muss sich wieder stärker an ihrem ursprünglichen Zweck orientieren – nämlich die Renten der Arbeitnehmenden zu sichern. Der SGB fordert die OAK BV auf, sich nicht nur für mehr Transparenz, sondern auch für eine echte Effizienzkontrolle in der 2. Säule einzusetzen. Die Versicherten dürfen nicht länger die Leidtragenden eines Systems sein, das finanzielle Interessen von Dritten über ihre eigene soziale Sicherheit stellt.</p><p>Mehr dazu in der <a href="https://sgb.ch/fileadmin/redaktion/docs/consultations/2025/250207_GM_OAK_Nahestehende.pdf" target="_blank" rel="noreferrer">vollständigen Stellungnahme (PDF)</a>.</p>]]></content:encoded><category>Berufliche Vorsorge</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/_processed_/0/d/csm_Mann-Frau-50plus_Beratungsgespraech-freundlich_iStock-AlexRaths_9d81410ef3.jpg" length="140984" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-10481</guid><pubDate>Wed, 05 Feb 2025 13:49:54 +0100</pubDate><title>Grippe, Erkältung, Viren, Bakterien – was sind Ihre Rechte und Pflichten am Arbeitsplatz? </title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/grippe-erkaeltung-viren-bakterien-was-sind-ihre-rechte-und-pflichten-am-arbeitsplatz</link><description>Tipps und Hinweise für Arbeitnehmende</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Es ist Grippezeit: zur Zeit rollt die erste Grippewelle von Westen durch die Schweiz. Ein sicherer Umgang mit Krankheit am Arbeitsplatz sind gerade jetzt zentrale Themen für Arbeitnehmende und Arbeitgeber. Um eine faire und gesundheitsfördernde Arbeitsumgebung sicherstellen zu können, müssen alle Beteiligten ihre Rechte und Pflichten kennen. Hier erfahren Sie, was Sie zum Thema wissen müssen und für welche Verbesserungen der SGB kämpft.</p><h4>Ärztliche Atteste erst ab dem dritten Tag</h4><p>Eine Ärztin oder ein Arzt stellt Ihnen ein ärztliches Attest zur Krankschreibung aus. Dieses bestätigt, dass die betroffene Person aufgrund einer Erkrankung nicht in der Lage ist, die vertraglich geschuldete Arbeit zu leisten. Die Arbeitsunfähigkeit bezieht sich auf Ihre konkrete Arbeit. So genügt z. B. bei einer Callcenter-Mitarbeiterin bereits eine «einfache» Heiserkeit, um die Erfüllung der Arbeitsleistung unmöglich zu machen.&nbsp;</p><p>Das Attest gibt den Beginn und die voraussichtliche Dauer der Arbeitsunfähigkeit an. Die Diagnose selbst bleibt vertraulich; es wird lediglich zwischen Krankheit und Unfall unterschieden. Um unnötigen Verwaltungsaufwand zu vermeiden, ist es sinnvoll, die Vorlage eines Attests erst ab dem dritten Krankheitstag zu verlangen. Eine Pflicht ab dem ersten Krankheitstag würde zu Mehrbelastungen für die erkrankte Person und das Gesundheitssystem führen. Arbeitgeber sollten also kein Attest ab dem ersten Tag verlangen.&nbsp;</p><h4>Es braucht eine obligatorische Krankengeldversicherung ab dem ersten Tag</h4><p>In der Schweiz fehlt eine flächendeckende obligatorische Krankengeldversicherung ab dem ersten Tag. Derzeit hängt der Anspruch auf Lohnfortzahlung von Branche, Gesamtarbeitsvertrag, Arbeitsvertrag und der Dauer des Arbeitsverhältnisses ab. Karenztage, an denen Arbeitnehmende im Krankheitsfall keine Lohnfortzahlung erhalten, sind nicht nur unsozial, sondern auch gesundheitlich riskant. Sie setzen erkrankte Arbeitnehmende unter Druck, trotz Krankheit zur Arbeit zu erscheinen, um Einkommensverluste zu vermeiden. Das verzögert die Genesung, erhöht die Ansteckungsgefahr von Kolleg:innen und verursacht langfristig höhere Gesundheitskosten. Eine obligatorische Krankengeldversicherung ab dem ersten Tag würde allen finanzielle Sicherheit im Krankheitsfall bieten und gesundheitsgefährdende Praktiken verhindern.&nbsp;</p><h4>Unterschätztes Problem: Präsentismus</h4><p>Arbeitgeber sind gefordert, eine Unternehmenskultur zu schaffen, welche die Gesundheit ihrer Mitarbeitenden priorisiert, klare Regeln zur Krankmeldung etabliert und Präsentismus, also das Erscheinen zur Arbeit trotz gesundheitlicher Einschränkungen verhindert. Auch ein Wechsel ins Homeoffice ist bei Krankheit selten eine gute Idee. Zwar können so Ansteckungen vermieden werden, doch Arbeit bei Krankheit kann die Genesung verzögern und im schlimmsten Fall dazu führen, dass man noch kränker wird. Also: wer krank ist, ist krank und soll sich erholen.&nbsp;</p><p>Der Arbeitgeber steht in der Pflicht, die Gesundheit seiner Arbeitnehmenden zu schützen. Deshalb ist auch ein Bonus, der bezahlt wird, wenn man keine Krankheitstage hat, eine schlechte Idee. Er führt zu Präsentismus mit den erwähnten gesundheitsgefährdenden Folgen und kann diese Arbeitgeberpflicht verletzten. Solche Boni sind aus arbeitsgesetzlicher Perspektive höchst problematisch und könnten zu rechtlichen Problemen für den Arbeitgeber führen.&nbsp;</p><h4>Was darf ich tun, wenn ich krankgeschrieben bin?</h4><p>Während einer Krankheit gilt: Nichts tun, was die Genesung gefährden könnte. Ob bestimmte Aktivitäten erlaubt sind, hängt von der Art der Erkrankung ab. So können Spaziergänge bei psychischen Belastungen oder gewissen anderen Erkrankungen hilfreich sein, während bei einer Grippe mit Fieber eher strikte Ruhe angebracht ist. Bei einer Migräne macht es Sinn, nicht in einem Bildschirm zu starren, während man bei einer gastro-intestinalen Infektion auch mal was auf Social Media posten kann.&nbsp;</p><p>Wenn Sie mehr erfahren möchten: wenden Sie sich an Ihre <a href="/der-sgb/angeschlossene-verbaende#c12334">Gewerkschaft </a>oder die <a href="/der-sgb/kantonale-buende#c12660">Rechtsberatung der Kantonalen Gewerkschaftsbünde</a>.&nbsp;</p><h4>Weiterführende Lektüre :&nbsp;</h4><ul><li>Der <a href="https://unia.ch/de/ratgeber/arbeitsrecht-ratgeber" target="_blank" rel="noreferrer">Unia-Ratgeber zum Arbeitsrecht</a> (siehe Lohn bei Krankheit)</li><li><a href="https://www.srf.ch/sendungen/kassensturz-espresso/espresso/lohnausfall-bei-krankheit-krank-und-keiner-zahlt" target="_blank" rel="noreferrer">«Kassensturz»/«Espresso» zu den Karenztagen</a></li><li>«Kassensturz»-Anwält:innen beantworten <a href="https://www.srf.ch/sendungen/kassensturz-espresso/services/fragen-und-antworten-darf-mein-arbeitgeber-nachfragen-warum-ich-krank-bin" target="_blank" rel="noreferrer">Fragen zu Krankheit am Arbeitsplatz</a></li><li><a href="https://www.beobachter.ch/arbeit-bildung/arbeitsrecht/krankgeschrieben-aber-trotzdem-arbeiten-692928" target="_blank" rel="noreferrer">Der «Beobachter» zur Krankschreibung</a></li><li><a href="https://www.weka.ch/themen/personal/lohn-und-gehalt/lohnfortzahlung/article/lohnfortzahlung-bei-krankheit-rechte-und-pflichten/" target="_blank" rel="noreferrer">Weiterführendes zur Lohnfortzahlung bei Krankheit</a></li><li><a href="https://www.weka.ch/themen/personal/personalfuehrung-und-personalentwicklung/absenz-und-casemanagement/article/praesentismus-arbeiten-obwohl-man-krank-ist/" target="_blank" rel="noreferrer">Weiterführendes zum Problem Präsentismus</a></li></ul><p>&nbsp;</p>]]></content:encoded><category>Gesundheit</category><category>Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/_processed_/c/8/csm_Krank-am-Arbeitsplatz_torwai-iStock_kleiner_1a6f8d00d4.jpg" length="118333" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-10452</guid><pubDate>Tue, 17 Dec 2024 07:33:24 +0100</pubDate><title>Franchisen-Hammer belastet Bevölkerung massiv</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/franchisen-hammer-belastet-bevoelkerung-massiv</link><description>Parlament und Bundesrat für Erhöhung der Mindestfranchise</description><content:encoded><![CDATA[<p>Die geplante Erhöhung der Mindestfranchise führt zu einer noch stärkeren Belastung der Bevölkerung durch steigende Gesundheitskosten. Nachdem die Gesundheitslobby bereits mit der EFAS-Reform die Prämienzahlenden stärker zur Kasse gebeten hat, sollen die Versicherten nun durch eine erhebliche Erhöhung der Mindestfranchise weiter belastet werden. Dies bestätigt den Kurs des bürgerlich dominierten Parlaments: Statt Einsparungen bei den privaten Anbietern vorzunehmen, werden die Schwächsten der Gesellschaft zusätzlich belastet. Dieses zynische «Weihnachtsgeschenk» kommt nur zwei Wochen vor dem Jahreswechsel, an dem die Bevölkerung ohnehin mit der dritten exorbitanten Prämiensteigerung in Folge konfrontiert sein wird.</p><p>Nach dem Bundesrat und dem Ständerat hat heute auch der Nationalrat einer Erhöhung der Mindestfranchise zugestimmt. Diese soll zunächst an die «aktuelle Kostensituation» angepasst und danach periodisch weiter erhöht werden. Im Klartext: Neben den Prämien sollen künftig auch die Franchisen unaufhörlich steigen.</p><p>Bereits heute steigen nicht nur die Prämien kontinuierlich, sondern auch die Kostenbeteiligung der Versicherten. Zwischen 2005 und 2023 hat sich die durchschnittliche Belastung durch Franchisen und Selbstbehalte um 40 Prozent erhöht. Warum? Weil viele Versicherte gezwungen sind, eine höhere Franchise zu wählen, um – vorausgesetzt, sie bleiben gesund – zumindest ein wenig Geld zu sparen.</p><p>Die Erhöhung der Franchisen trifft vor allem chronisch Kranke, die weder auf höhere Franchisestufen ausweichen noch auf notwendige Behandlungen verzichten können. Diese Massnahme schadet zudem der öffentlichen Gesundheit insgesamt. Denn die bereits jetzt viel zu hohe Kostenbeteiligung zwingt immer mehr Patient:innen zu einem gefährlichen Leistungsverzicht. Die Folgen: vermeidbares menschliches Leid und letztlich höhere Gesamtkosten für alle.<br>Anstatt die «Mindestfranchisen den realen Gegebenheiten an(zu)passen» – so der Titel der Motion – müsste das Parlament endlich dringend die Finanzierung des Gesundheitswesens nach «realen Gegebenheiten» ausgestalten. Heisst: Jene, die viel zu geben haben, sollen in der Grundversicherung auch mehr bezahlen müssen. Ganz einfach so wie überall sonst in Europa.</p><p>&nbsp;</p>]]></content:encoded><category>Gesundheit</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/redaktion/photos/illustrativ/gesundheit/Gesundheitskosten-Arztin-rechnet_AndreyPopov-ist.jpg" length="314587" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-10447</guid><pubDate>Thu, 12 Dec 2024 13:30:40 +0100</pubDate><title>Frauen bleiben um ein Jahr Rente betrogen</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/frauen-bleiben-um-ein-jahr-rente-betrogen</link><description>Scheitern der Abstimmungsbeschwerde gegen die Erhöhung des Frauenrentenalters</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Der Schweizerische Gewerkschaftsbund ist enttäuscht über das heutige Urteil des Bundesgerichts. Die BundesrichterInnen gewichten die Rechtssicherheit höher als die ungenügende Rentensituation der Frauen. Tatsache bleibt: obwohl Frauen tiefere Renten haben, wurde mit der Rentenaltererhöhung einseitig auf ihrem Rücken gespart. Und weitere Angriffe sind schon im Gange. Doch nach dem heutigen Urteil bleibt die Politik erst recht in der Verantwortung, endlich etwas gegen die grosse Rentenlücke der Frauen zu unternehmen. Die Frauen brauchen höhere Renten – statt weiterer Kürzungen der Witwenrenten unter dem Deckmantel der Gleichstellung.</p><p>Die Erhöhung des Frauenrentenalters wurde 2022 mit nur genau 31’195 Stimmen Unterschied äusserst knapp angenommen. Doch die AHV-Defizitprognosen, die im Abstimmungskampf eine zentrale Rolle spielten, beruhten auf Rechenfehlern des Bundes. Der SGB hatte mehrfach darauf aufmerksam gemacht, dass die offiziellen Prognosen zu negativ ausfallen.</p><p>Diese fehlerhaften Finanzszenarien haben den Abstimmungskampf zur Erhöhung des Frauenrentenalters massgeblich geprägt. Der SGB bleibt überzeugt, dass der Meinungsbildungsprozess ohne die Berechnungsfehler anders verlaufen wäre. Denn die Auswirkungen der Rechenfehler des BSV fallen in einem Zeitraum von 10 Jahren in etwa gleich hoch aus wie die Zusatzeinnahmen an die AHV durch die Erhöhung des Rentenalters der Frauen.</p><p>Damit bleibt Enttäuschung: die betroffenen Frauen wurden um ein Jahr Rente betrogen. Obwohl die Mehrheit der Frauen klar gegen die Reform war. Die intensiven Abstimmungskämpfe der letzten zwei Jahre in der Altersvorsorge wurden massgeblich geprägt durch die ungenügenden Frauenrenten. Nach dem heutigen Urteil des Bundesgerichts bleibt die Politik umso mehr in der Verantwortung, die grosse Rentenlücke der Frauen endlich zu schliessen. Die Frauen brauchen höhere Renten – statt weiterer Kürzungen der Witwenrenten unter dem Deckmantel der Gleichstellung.<br>&nbsp;</p>]]></content:encoded><category>AHV</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/_processed_/b/1/csm_241212_Reaktionen-Urteil_2bf2486266.jpg" length="423145" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-10429</guid><pubDate>Sun, 24 Nov 2024 13:34:48 +0100</pubDate><title>Knappes Ja zu EFAS: Problem der unbezahlbaren Prämien bleibt ungelöst</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/knappes-ja-zu-efas-problem-der-unbezahlbaren-praemien-bleibt-ungeloest</link><description>SGB-Reaktion auf den Ausgang der Volksabstimmung über die Änderung des Krankenversicherungs-Gesetzes</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead"><span class="no-hyphenation">Die knappe Annahme der EFAS-Reform ist eine schlechte Nachricht für Versicherte, PatientInnen und Pflegende. Es drohen höhere Prämien und mehr Druck auf die Pflegequalität und das Personal. Befürworter und Bundesrat haben im Abstimmungskampf weitgehende Versprechen gemacht, die die EFAS-Reform nicht erfüllen wird. Im Hinblick auf den Einbezug der Langzeitpflege müssen deshalb die Versicherten vor einer ausufernden Zusatzbelastung durch höhere Prämien und Selbstkosten geschützt werden. Zudem ist klar: bei der Ausarbeitung der neuen Tarifstruktur für Heime und Spitex muss die Umsetzung der Pflegeinitiative mit einer Verbesserung der Arbeitsbedingungen im Vordergrund stehen. Dringlich bleiben rasch greifende und entschiedene Massnahmen gegen den untragbaren Prämienanstieg und eine Eindämmung der Profite der gewinnorientierten Leistungserbringer und überhöhten Löhne der Spezialisten.</span></p><p>Ein sehr beträchtlicher Teil der Stimmbevölkerung hat mit einem Nein seine Sorge um weiter steigende Prämien und eine gefährdete Pflegequalität ausgedrückt. Im Vordergrund des Abstimmungskampfs stand die Prämienfrage. Dabei wurde restlos klar, dass es – mit oder ohne EFAS – nicht mehr so weitergehen kann mit der stetig steigenden Last der Kopfprämien. Eine sozial tragbare Finanzierung des Gesundheitssystems ist nun auf allen Ebenen schnell voranzutreiben. Dies zunächst mit einer durch die Kantone spürbar aufgestockten Umsetzung des bald in Kraft tretenden Gegenvorschlags zur Prämienentlastungsinitiative. Zudem sollen die Kantone ihrerseits einen deutlich höheren als den als gesetzliches Minimum definierten EFAS-Finanzierungsanteil festlegen.</p><p>Das knappe Ja zu EFAS darf nun keineswegs dazu führen, dass die wirksamen Massnahmen zur Eindämmung der Profitinteressen und der Leerläufe im Gesundheitswesen aufgeschoben werden. Dazu gehören eine merkliche Senkung der Medikamentenpreise, eine Anpassung der Tarifsysteme zugunsten der Grund- und Notfallversorgung sowie die Eindämmung der teuren Fehlanreize über die Zusatzversicherungen. Die öffentlichen Steuerungsmöglichkeiten müssen ausgeweitet werden. Etwa durch eine überregionale Spitalplanung und eine Einschränkung der Rosinenpickerei durch Privatspitäler.</p><p>Für den später geplanten Einbezug der Langzeitpflege in die einheitliche Finanzierung muss klar an den im Gesetz definierten Bedingungen festgehalten werden: Die Integration darf überhaupt nur bei vorhandener Datentransparenz geschehen, der neue Tarif muss zwingend kostendeckend ausgestaltet werden (und zwar nicht auf Basis der aktuellen Unterfinanzierung) und das Pflegepersonal muss Einsitz in der neuen Tariforganisation erhalten.</p><p>Die Umsetzung der vielen für die Sicherung der Pflegequalität und die Verbesserung der Arbeitsbedingungen des Pflegepersonals nötigen Massnahmen hat unabhängig von EFAS weiterhin absolute Priorität – wobei natürlich die schnelle Umsetzung der beiden Etappen der Pflegeinitiative im Vordergrund steht. Alles andere wäre eine Missachtung des Volksentscheids zur Pflegeinitiative, welche übrigens eine weit höhere Zustimmung erzielte als EFAS.</p>]]></content:encoded><category>Gesundheit</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/_processed_/0/3/csm_Abstimmung-Infobroschuere-claudio-schwarz-unsplash_36cb16ffaf.jpg" length="48009" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-10409</guid><pubDate>Tue, 12 Nov 2024 15:58:20 +0100</pubDate><title>Finanzierung der Langzeitpflege über Prämien wäre Alptraum für Versicherte</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/finanzierung-der-langzeitpflege-ueber-praemien-waere-alptraum-fuer-versicherte</link><description>Das bestätigen neue Zahlen des Bundesamts für Statistik</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Die heute veröffentlichten Zahlen des BFS zur Kostenentwicklung in der Langzeitpflege bestätigen die schlimmsten Befürchtungen der EFAS-Gegner:innen: Nicht nur nehmen die Kosten in Pflegeheimen und Spitex überproportional zu, sondern auch der Pflegebedarf der Patient:innen steigt. Und auch die Zahl der gewinnorientierten Akteure in der Langzeitpflege nimmt stark zu. Eine Finanzierung der Langzeitpflege über Prämien und ohne Deckelung der Kostenbeteiligung der Patient:innen hätte entsprechend verheerende Folgen für Versicherte, Patient:innen und Personal.</p><p>Das Bundesamt für Statistik hat heute die neusten Zahlen zur Kostenentwicklung in der Langzeitpflege publiziert. Demnach verzeichnete die Zunahme der Kosten in den Pflegeheimen und in der Spitex im Jahr 2023 das stärkste Wachstum des vergangenen Jahrzehnts: die Kosten der Alters- und Pflegeheime nahmen gegenüber dem Vorjahr um 5und jene der Spitex um 7 Prozent zu.</p><p>Damit werden die völlig unsicheren Langzeitprognosen des BAG und der EFAS-Befürworter:innen zum angeblich – im Verhältnis zur ambulanten Gesundheitsversorgung – nur moderat wachsenden und viel kleineren Kostenblock der Langzeitpflege bereits heute von der Realität widerlegt.</p><p>Aussergewöhnlich stark zugenommen hat auch die durchschnittlichen Anzahl Pflegestunden. Die Bewohnerinnen und Bewohner von Alters- und Pflegeheimen benötigten noch nie so viel Pflege wie 2023. Das widerspricht diametral jener weiteren Behauptung der EFAS-BefürworterInnen, wonach heute aufgrund existierender Fehlanreize immer mehr Patient:nnen mit tiefem Pflegebedarf in ein (unter dem Strich teureres) Heim gedrängt würden, statt von der (günstigeren) Spitex zuhause betreut zu werden.</p><p>Ebenfalls stark zugenommen hat gemäss BFS die Anzahl gewinnorientierter Akteure in der Langzeitpflege. Das macht umso klarer, dass das mit EFAS geplante, auf einer Wettbewerbs- und Profitlogik basierende neue Tarifsystem in der Langzeitpflege unbedingt verhindert werden muss. Im Gegenteil muss der offenbar bereits heute zu stark voranschreitenden Profitlogik unbedingt Einhalt geboten werden. Denn es ist völlig klar: Gewinn kann in der Altenpflege fast nur zulasten des Personals und damit der Behandlungsqualität erzielt werden.</p><p>Die neusten Zahlen bestätigen also, dass die einheitliche Finanzierung mit Einbezug der Langzeitpflege, worüber wir in 1.5 Wochen abstimmen. sowohl für die Prämienzahlenden, als auch für die Patient:nnen und das Pflegepersonal eine sehr bittere Pille wäre. Diese Reform muss daher unbedingt abgelehnt werden.</p>]]></content:encoded><category>Gesundheit</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/redaktion/photos/illustrativ/gesundheit/Gesundheitskosten-Arztin-rechnet_AndreyPopov-ist.jpg" length="314587" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-10394</guid><pubDate>Wed, 23 Oct 2024 13:45:29 +0200</pubDate><title>Sparen unter dem Deckmantel der Gleichstellung – damit muss nun endgültig Schluss sein</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/sparen-unter-dem-deckmantel-der-gleichstellung-damit-muss-nun-endgueltig-schluss-sein</link><description>Ungenügender Bundesratsvorschlag zur Witwenrente</description><content:encoded><![CDATA[<p>Der SGB steht einer Neugestaltung der Hinterlassenenrenten an die gewandelten gesellschaftlichen Entwicklungen und Familienstrukturen grundsätzlich offen gegenüber. Die heute geltenden Bestimmungen sind diskriminierend. Der SGB teilt die Einschätzung des Bundesrats, dass hinterlassene Elternteile mit Kindern im Falle einer Verwitwung besonders betroffen sind und einen besonderen sozialversicherungsrechtlichen Schutz über die AHV benötigen. Die primäre Ausrichtung der Hinterlassenenrenten auf die Betreuungs- und Erziehungszeit der Kinder ist entsprechend begrüssenswert. Auch überzeugt, dass diese Hinterlassenenleistung sowohl geschlechts- als auch zivilstandsunabhängig ausgestaltet und bis zum Erreichen des 25. Altersjahrs des jüngsten Kindes ausgerichtet werden soll. Daneben sieht der Bundesrat eine Übergangsrente zur Unterstützung von Hinterbliebenen ohne unterhaltsberechtigte Kinder vor und besondere Massnahmen für ältere, armutsgefährdete Hinterbliebene. Beide Instrumente sind aus Sicht des SGB zwar grundsätzlich zu begrüssen – ihre konkrete Ausgestaltung im Vorschlag des Bundesrats ist jedoch ungenügend.</p><p>Der SGB spricht sich dezidiert dagegen aus, dass die Neugestaltung der Hinterlassenenleistungen mit einem Leistungsabbau zugunsten der Bundesfinanzen verknüpft werden soll. Genau das sieht der Bundesrat aber vor. Gemessen an den Zahlen der AHV-Statistik 2022 entspricht die Vorlage des Bundesrats einer drastischen Kürzung des Gesamtbudgets der Hinterlassenenrenten um rund 50 Prozent. Ein Abbau, der vor allem Witwen trifft, die heute bereits eine Witwenrente erhalten. Diese Streichung bzw. Kürzung laufender Renten ist für den SGB inakzeptabel. Sie bedeutet für die betroffenen Frauen grosse (Rechts-)Unsicherheiten und löst Existenzängste aus. Die Streichung laufender Renten widerspricht auch dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte. Die RichterInnen hatten darin explizit festgehalten, dass die Schweiz das Urteil nicht zum Anlass nehmen darf, die Renten betroffener Frauen zu kürzen oder zu streichen.</p><p>Der SGB setzt sich mit Nachdruck für die Gleichstellung von Frauen und Männern ein – auch bei den Hinterlassenenrenten. Dabei bleibt unbestritten: die Ausgestaltung von Hinterlassenenleistungen ist gerade für die Frauen entscheidend. Der Anteil von Frauen bei den Verwitwungen liegt seit 50 Jahren konstant bei 70 Prozent. Eine Sparmassnahme kann und darf nicht als gleichstellungspolitischer Fortschritt verkauft werden.<br>&nbsp;</p>]]></content:encoded><category>AHV</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/_processed_/3/2/csm_Frau-ue55-mitRegenschirm-draussen_photocase-kemai_1a66e1892a.jpg" length="181513" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-10368</guid><pubDate>Fri, 18 Oct 2024 08:59:48 +0200</pubDate><title>EFAS: Hauptargument des Referendumskomitees in Umfrage ausgeblendet</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/efas-hauptargument-des-referendumskomitees-in-umfrage-ausgeblendet</link><description>Erste Gfs-Umfrage zur KVG-Revision</description><content:encoded><![CDATA[<p>Die heute veröffentlichte, erste Gfs-Umfrage im Auftrag der SRG zur Änderung des Kranken¬versicherungs¬gesetzes (EFAS) blendet das Hauptargument des Referendumskomitees völlig aus. Dass bei einem Ja durch die Umstellung auf das neue System die Krankenkassenprämien in 17 Kantonen auf einen Schlag steigen werden, wird mit keinem Wort erwähnt. Und auch auf die Tatsache, dass der Einbezug der Langzeitpflege langfristig einen stark prämien¬treibenden Effekt haben wird, wird in der Umfrage an keiner Stelle Bezug genommen. Dies, obwohl selbst der Krankenversicherer-Dachverband SantéSuisse deshalb vor langfristig negativen Effekten der Reform für die Prämienzahlenden warnt!</p><p>Die LeeWas-Umfrage im Auftrag von Tamedia wurde nur ein paar Tage früher erhoben und zeigt ein ganz anderes Bild. Dort wurde das Hauptargument des Referendumskomitees berücksichtigt. In dieser Umfrage ergab sich eine Pattsituation, Nein- und Ja-Anteile liegen gleichauf.</p><p>Es ist seit Beginn der Kampagne klar, dass die Nein-Kampagne auf zwei Hauptargumente setzt. Neben einer Verschlechterung der Pflegequalität drohen mit EFAS Prämienerhöhungen, weil die Kosten in der Langzeitpflege schneller steigen werden. Dies blendet übrigens auch die Bundesverwaltung aus, indem sie in ihrer Argumentation die Effekte der Integration der Langzeitpflege völlig unerwähnt lässt.</p><p>Das Referendumskomitee ist überzeugt: in Zeiten eines erneuten Prämienschocks ist eine Reform, die die Prämien und die Kostenbeteiligung der Versicherten steigen lässt und den Krankenkassen mehr Macht gibt, nicht mehrheitsfähig. Das Prämienargument wird im Abstimmungskampf eine zentrale Rolle spielen. Das kann nach wie vor zu einer Ablehnung der Vorlage führen.</p><p>&nbsp;</p>]]></content:encoded><category>Sozialpolitik</category><category>Gesundheit</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/redaktion/photos/illustrativ/steuern-zahlen/junge_frau_verzweifelt_rechnungen_taschenrechner_lores.jpg" length="491982" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-10364</guid><pubDate>Mon, 14 Oct 2024 13:25:40 +0200</pubDate><title>Gesundheitswirtschaft und Versicherungen werben mit Millionen für eine Reform zu ihren Gunsten</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/gesundheitswirtschaft-und-versicherungen-werben-mit-millionen-fuer-eine-reform-zu-ihren-gunsten</link><description>Abstimmung über Änderung Krankenversicherungsgesetz (KVG)</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Die Eidgenössische Finanzkontrolle hat heute die vorläufigen Kampagnenbudgets für die Abstimmung vom 24. November veröffentlicht. Die Befürworter der KVG-Reform verfügen über dreimal mehr Mittel als das Referendumskomitee. Die enormen Ausgaben der Versicherungen und der Dachverbände und Arbeitgeberorganisationen des Gesundheitswesens zeigen deutlich, wer von der Reform profitieren wird. Sie würde nämlich die Macht der Krankenkassen und die Position der gewinnorientierten Unternehmen im Gesundheitswesen stärken. Das Referendumskomitee wird darum alles daransetzen, die Bevölkerung über die wahren Folgen dieser gefährlichen Vorlage zu informieren.</p><p>Aus den von der Eidgenössischen Finanzkontrolle veröffentlichten Zahlen geht hervor, dass die Lobbys der Gesundheitswirtschaft ein Budget von insgesamt 1.5 Millionen Franken in ihre Kampagne für ein Ja zur KVG-Reform (EFAS) stecken. Im Gegensatz zu den Organisationen, die die Nein-Kampagne führen und die nur über ein Drittel dieses Betrags verfügen – die Budgets des Referendumskomitees und die Budgets der Kampagnen der Gewerkschaft VPOD und der SP zusammen gerechnet.</p><p>Die Mittel für das «Nein» stammen also hauptsächlich aus den individuellen Gewerkschaftsbeiträgen sowie aus kleineren Spenden. Die Ja-Kampagne hingegen wird ausschliesslich von verschiedenen gewinnorientierten Gesundheits­dienst­leistern sowie von Versicherungen und deren Lobbyisten bezahlt. Sowohl die ÄrztInnenverbände als auch der Apothekerverband und die Pharmaindustrie beteiligen sich finanziell massiv an der Ja-Kampagne. Dies selbstverständlich deshalb, weil die Vorlage ganz in ihrem Sinne ist und sie sich davon Profit erhoffen. Und ganz sicher nicht weniger Leistungsabrechnungen und Medikamenten-Verschreibungen. Das Märchen, dass EFAS eine effiziente Sparvorlage im Gesundheits­wesen sei, dürfte damit definitiv zu Ende erzählt sein.</p><p>Trotz der deutlich unterschiedlichen Budgets wird das Referendums­komitee alles daran setzen, die Bevölkerung zu informieren. Mit EFAS drohen massive Prämien­erhöhungen, in vielen Kantonen schon zum Zeitpunkt des Systemwechsels. Und zudem auch langfristig durch die Integration der Pflegeheime und der häuslichen Pflege. Die Reform sieht vor, dass 13 Milliarden Franken an öffentlichen Mitteln direkt an die Kranken­kassen überwiesen werden, die somit noch mehr Macht im Gesundheitssystem bekämen. Ihr Interesse besteht jedoch darin, Zusatz­ver­sicherungen zu verkaufen, indem sie die Grund­leistungen so weit wie möglich reduzieren. Es braucht ein klares «Nein» zu dieser Reform und im Gegenteil den Mut, endlich die exorbitanten Margen und die ungerechtfertigten Gewinne derjenigen zu reduzieren, die aus dem Gesund­heits­wesen ein Geschäft machen.</p>]]></content:encoded><category>Gesundheit</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/_processed_/2/a/csm_Bundeshaus_Curia-Confoederationis-Helveticae_iStock-RomanBabakin_ebcb62b137.jpg" length="372406" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-10360</guid><pubDate>Fri, 11 Oct 2024 10:29:07 +0200</pubDate><title>Wenn nicht drin ist, was drauf steht: Nein zu EFAS am 24. November 2024 </title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/wenn-nicht-drin-ist-was-drauf-steht-nein-zu-efas-am-24-november-2024</link><description>Verschlechterungen für die Versicherten, die PatientInnen und das Gesundheitspersonal</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">«Was lange währt, wird endlich gut»: Unter diesem Motto wollen uns die BefürworterInnen von «EFAS» ein Ja zu ihrer Vorlage schmackhaft machen. Das Parlament habe nun 15 Jahre lang intensiv an dieser Reform gearbeitet und nun könne es doch nicht sein, dass mit einem Referendum im letzten Moment alles zu Fall gebracht würde. Nun, das kann nicht nur sein, das muss sogar! Denn EFAS ist eine einseitige, vom Parlament verschriebene Mogelpackung mit viel zu grossen Risiken und Nebenwirkungen sowohl für die PrämienzahlerInnen als auch für die Hochbetagten und das Personal.</p><h3 class="heading--h4"><span><strong>Soziale Finanzierung war nie das Ziel</strong></span></h3><p>EFAS wurde von Beginn weg völlig falsch aufgegleist: Denn im Zentrum stand immer der Grundsatz, dass eine – an und für sich richtige – einheitliche Finanzierung «verteilungsneutral» umgesetzt werden müsse. Das heisst: An der völlig unsozialen Finanzierung hauptsächlich über sehr hohe Kopfsteuern (Prämien) und zu einem geringeren Anteil über einkommensabhängige Steuern soll sich rein gar nichts ändern. Sämtliche Anträge von progressiver Seite, den Kantonsanteil zugunsten der Prämienzahlenden deutlich zu erhöhen, wurden über die Jahre vom Parlament abgelehnt. Entsprechend unverschämt ist es, wenn bürgerliche PolitikerInnen und LobbyistInnen nun behaupten, es würde ihnen mit EFAS um eine Entlastung der Prämienzahlenden gehen. Im Gegenteil: Mit EFAS nimmt die massive Belastung der Haushalte durch Prämien ungebremst weiter zu. Selbst der Bundesrat geht davon aus, dass die Prämien mit dieser Reform bis im Jahr 2030 um weitere 42 Prozent (!) steigen werden. Doch selbst das ist noch optimistisch. Denn die entsprechende Studie ist heillos veraltet und wurde noch vor den massiven Prämiensprüngen der letzten drei Jahre verfasst. Ganz abgesehen davon, dass Prämienprognosen über einen so langen Zeitraum ohnehin Kaffeesatzlesen sind.</p><h3 class="heading--h4"><span><strong>Den PrämienzahlerInnen das Bein gestellt</strong></span></h3><p>So oder so ist aber klar: Sogar der falsche Grundsatz der "Verteilungsneutralität" wurde bald über Bord geworfen und mit einem für die Prämienzahlenden noch schlechteren Modell ersetzt. Denn unter dem unverständlichen Druck der Kantone hat das Parlament beschlossen, auch die Langzeitpflege (Heime und Spitex) in die «Formel» der einheitlichen Finanzierung einzubauen. Ein wahrer Tabubruch: Denn die Langzeitpflege ist heute der einzige Versorgungsbereich, für den ein gesetzlich festgelegter Prämiendeckel gilt. Überall sonst steigen die Prämien laufend im Gleichschritt mit den Kosten – seien es die überrissenen Medikamentenpreise oder unverschämte Löhne und Abrechnungen von Kassenbossen und SpezialärztInnen – massiv an. Und nun soll auch noch der Prämiendeckel für die Langzeitpflege ersatzlos aus dem Gesetz gestrichen werden. Das bedeutet im Klartext durchschnittlich 600 Franken mehr Prämienbeteiligung für einen Aufenthalt im Pflegeheim – pro Monat! Und weil das scheinbar noch nicht reicht, soll mit EFAS auch noch die maximale Kostenbeteiligung der PatientInnen in den Heimen und bei der Pflege zu Hause aus dem Gesetz gestrichen werden. Dies, obwohl die Kostenbeteiligung der Bevölkerung im Allgemeinen bereits heute nirgendwo in Europa höher ist als in der Schweiz. Verrückt.</p><h3 class="heading--h4"><span><strong>Die wahre Agenda wird noch nicht einmal versteckt</strong></span></h3><p>Wo also «einheitliche Finanzierung» draufsteht, steckt sehr viel mehr drin: sehr viel Schlechtes für die Versicherten, die PatientInnen und das Gesundheitspersonal. Dass es den LobbyistInnen dieser Reform eben auch um sehr viel mehr geht, haben sie in der Herbstsession im Ständerat erstaunlich offen unter Beweis gestellt. Denn genau an jenem Donnerstag, als die Gesundheitsministerin den nächsten Prämiensprung bekanntgeben musste, haben die StänderätInnen erstens entschieden, dass künftig die Franchisen weiter angehoben werden sollen. Und zweitens, dass sich die Krankenkassen neu frei aussuchen können, in welchen Spitälern und bei welchen ÄrztInnen sie künftig die Rechnungen der Versicherten bezahlen möchten. Die Einführung der kompletten sogenannten «Vertragsfreiheit» soll dies möglich machen. Besonders pikant daran: Mit EFAS wird diese Vertragsfreiheit umso interessanter. Denn wenn die Reform durchkäme, wären es künftig die Kassen, welche sämtliche Mittel an die ÄrztInnen und die Spitäler verteilen – also auch jene 13 Milliarden Steuergelder, über deren Verteilung heute ausschliesslich die Kantone entscheiden und wachen.&nbsp;Künftig würden also, gemäss Studie des Bundes, die Kassen "den Behandlungspfad über Kostengutsprachen stärker steuern". Klingt nicht angenehm, und wäre es auch nicht.</p><h3 class="heading--h4"><span><strong>Gute Absichten stoppen die Lobby nicht, aber ein Nein zu EFAS</strong></span></h3><p>Die BefürworterInnen von EFAS erhoffen sich von ihrer Reform bestenfalls Verbesserungen im Gesundheitssystem, die sich über drei Ecken allenfalls irgendwann bemerkbar machen – sofern «all die verschiedenen Akteure [...] ihr Verhalten tatsächlich ändern» (auch dies der O-Ton einer Begleitstudie). Andere BefürworterInnen verfolgen mit EFAS jedoch unbeirrt ihre Agenda eines noch mehr auf Profit und damit Zweiklassenmedizin getrimmten Gesundheitswesens. Was aber allen gemein ist: Sie nehmen mit EFAS explizit ins Gesetz geschriebene Verschlechterungen für die Versicherten, die PatientInnen und das Gesundheitspersonal in Kauf. Das ist auch nach 15 Jahren nicht zu akzeptieren, erst recht nicht. Deshalb am 24. November Nein zu EFAS.</p><p>&nbsp;</p>]]></content:encoded><category>Gesundheit</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/redaktion/kampagnen/efasvisual-2_art_01.jpg" length="177939" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-10355</guid><pubDate>Wed, 09 Oct 2024 12:54:07 +0200</pubDate><title> Die Anlagegewinne der Pensionskassen gehören den Versicherten</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/die-anlagegewinne-der-pensionskassen-gehoeren-den-versicherten</link><description>Zu tiefer Mindestzins in der 2. Säule</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Trotz hoher Renditen und historisch hoher Reserven bei den Pensions­kassen belässt der Bundesrat den BVG-Mindestzinssatz auf tiefen 1.25 Prozent. Die hohen Anlage­gewinne der Pensions­kassen kommen weiterhin nicht bei den Versicherten an. Der Schweizerische Gewerk­schafts­bund hatte eine Erhöhung des Mindest­zinses gefordert, weil eine bessere Verzinsung der Guthaben dringend nötig ist.</p><p>Das Gesetz ist eigentlich klar: der Mindest­zins soll sicherstellen, dass die Anlage­gewinne der Pensions­kassen den Arbeit­nehmenden gutgeschrieben werden. Doch seit Jahren wird das nicht eingehalten. Letztes Jahr haben die Pensionskassen 5 Prozent Rendite generiert, der Mindestzins lag bei 1.25 Prozent. Auch dieses Jahr betragen die Anlagegewinne bis Ende September bereits über 7 Prozent. Damit nicht genug: Rund die Hälfte der Pensions­kassen haben ihre Reserven voll geäufnet. Trotz dieser Ausgangs­lage kommt der Bundesrat heute lapidar zum Schluss, dass eine Überprüfung des Mindestzinses «nicht notwendig» sei. Gerade nach dem klaren Verdikt der Stimm­bevöl­kerung gegen die BVG-Reform ist dieser Beschluss inakzeptabel – so wird das Vertrauen der Arbeit­nehmenden in die 2. Säule weiter ausgehöhlt!</p><p>Der SGB und seine Verbände werden sich dafür einsetzen, dass die Pensions­kassen ihre Gewinne weitergeben, statt weitere Reserven zu äufnen.</p>]]></content:encoded><category>Berufliche Vorsorge</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/_processed_/8/a/csm_Bundeshaus-waehrend-Session_1e7fa2a8e8.jpg" length="365495" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-10348</guid><pubDate>Tue, 01 Oct 2024 10:45:00 +0200</pubDate><title>Höhere Prämien, schlechtere Pflege? Nein!</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/hoehere-praemien-schlechtere-pflege-nein</link><description>Abstimmung über die Änderung des Krankenversicherungsgesetzes (Einheitliche Finanzierung – EFAS)</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Am 24. November wird über eine Änderung des Krankenversicherungsgesetzes, auch unter dem Kürzel «EFAS» bekannt, abgestimmt. Unter dem Deckmantel einer neuen Verteilung der Finanzierung bringt die Vorlage erhebliche Verschlechterungen für die Bevölkerung. Der Einbezug der Langzeitpflege, wo die Kosten besonders schnell steigen, wird die Prämien weiter in die Höhe treiben. Mit der Reform geben zudem die Kantone die Verantwortung für die Pflege im Heim oder durch die Spitex auf. Sie würden neu 13 Milliarden Steuerfranken direkt an die Krankenkassen überwiesen. Für PatientInnen ohne teure Zusatzversicherungen droht eine Verschlechterung der Versorgungsqualität. EFAS ist gefährlich und falsch.</p><p>Mit EFAS würden die heute unterschiedlich finanzierten Bereiche der stationären Versorgung (Spitäler und Pflegeheime) und der ambulanten Behandlungen (Arztpraxen, Spitalambulatorien und Spitex) neu schweizweit nach einem einheitlichen Finanzierungsschlüssel abgegolten. «Mit EFAS würden zusätzlich zu den 35 Milliarden Prämiengeldern jedes Jahr 13 Milliarden unserer Steuergelder durch private Kassen, ohne demokratische Legitimation und ohne Transparenz, verwaltet», erklärt SGB-Präsident Pierre-Yves Maillard. Neu sollen die PrämienzahlerInnen in allen Versorgungsbereichen drei Viertel der Kosten tragen müssen. Christian Dandrès, Präsident VPOD, fügt hinzu: «EFAS würde es den Krankenkassen ermöglichen, die Kontrolle über das gesamte Gesundheitssystem zu übernehmen.»</p><p>Weil die Gesellschaft weiter altert, nehmen die Ausgaben in der Langzeitpflege (Heime und Spitex) besonders stark zu. Und genau an diesen Ausgaben sollen sich die PrämienzahlerInnen künftig ebenfalls immer mehr beteiligen. Denn der heute gültige Kostenbeteiligungsdeckel wird aus dem Gesetz gestrichen. «Nach einer Übergangsfrist von vier Jahren kann der Bundesrat die Beiträge laufend erhöhen, sowohl bei der Pflege zu Hause, wie im Pflegeheim», streicht SP-Vizepräsident David Roth heraus. Unter dem Strich drohen damit längerfristig ein weiterer Prämienschub sowie eine Erhöhung der Kosten, welche die PatientInnen selber tragen müssen.</p><h3 class="heading--h4"><span class="no-hyphenation"><strong>Krankenkassen würden künftig Gesundheits- und Pflegesystem kontrollieren</strong></span></h3><p>In der Langzeitpflege (Pflegeheime und Spitex) würde die heute definierte Zuständigkeit der Kantone schlichtweg aus dem Gesetz gestrichen. Es müsste mit den Kassen ein neuer Einheitstarif ausgehandelt werden. Wo dieser zu liegen käme, ist völlig offen. Klar ist lediglich, dass dabei die öffentlichen Einrichtungen, welche heute viele Zusatzlasten tragen müssen, zuallererst unter Druck kommen würden. Was das bedeutet, legt Natascha Wey, Generalsekretärin VPOD, dar: «Die Versorgungsqualität würde zwangsläufig sinken. Leute mit hohem Pflegebedarf würden nicht mehr gleich gut betreut werden wie heute.» Opfer wären neben den PatientInnen auch die Pflegenden. Die Reform würde den Druck auf das Pflegepersonal nämlich noch erhöhen, im offenen Widerspruch zur klar angenommenen aber immer noch nicht umgesetzten Pflegeinitiative. «Durch die Abschaffung der bestehenden Finanzierungsmechanismen wird der bereits bestehende Druck auf das Personal noch verstärkt. Die Folge wird eine beschleunigte Abwanderung von Personal aus der Langzeitpflege sein», hält Véronique Polito, Vizepräsidentin Unia, fest.</p><h3 class="heading--h4"><strong>Private Gewinnmacherei im Fokus</strong></h3><p>Die Reform wurde von der Lobby der Krankenkassen, Privatkliniken und gewinnorientierten Pflege-Organisationen gezimmert. Mit dem geplanten Rückzug der Kantone aus der Finanzierungs- und Organisierungsverantwortung für Pflegeheime und Spitex würde privaten, gewinnorientierten Akteuren der rote Teppich ausgerollt. Sie könnten sich die lukrativsten PatientInnen aussuchen. Gleichzeitig haben die Kassen ein Interesse an einer Rationierung der Grundversorgung, um mehr Zusatzversicherungen verkaufen zu können. Verlierer wären alle Normalversicherten. Katharina Prelicz-Huber, Nationalrätin Grüne, erklärt: «Mit der Revision käme es zu einer gewaltigen Machtverschiebung hin zu den Krankenkassen und weg von der demokratischen Steuerung, aber auch vom medizinischen Entscheid und den Bedürfnissen der Patient*innen.»</p><h3 class="heading--h4">Weitere Informationen</h3><p>Mehr Informationen, Argumente und Hintergründe zur Abstimmung finden sich auf <a href="https://hoehere-praemien.ch" target="_blank" class="link--icon--external" rel="noreferrer"><u>www.hoehere-praemien.ch</u></a></p>]]></content:encoded><category>Gesundheit</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/redaktion/kampagnen/efasvisual-1_4-3_01.jpg" length="109373" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-10346</guid><pubDate>Thu, 26 Sep 2024 14:00:00 +0200</pubDate><title>Prämienanstieg stoppen statt verstärken</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/praemienanstieg-stoppen-statt-verstaerken</link><description>Wirksame Massnahmen statt EFAS</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Erneut werden die Prämien in der Grundversicherung stark ansteigen. Für viele Haushalte ist aber die Grenze des Belastbaren längst erreicht. Doch mit der Änderung des Krankenversicherungsgesetzes (Einheitliche Finanzierung – EFAS), einem Lobby-Projekt der Krankenversicherer, drohen weitere Verschlechterungen. Das ist inakzeptabel, deshalb braucht es ein klares Nein zu dieser misslungenen Revision im November. Zudem ist eine schnelle Linderung der Prämienlast über Prämienverbilligungen dringend nötig – die Kantone haben das Geld!</p><p>Erneut steigen die Prämien und erneut macht die Politik keinerlei Anstalten, das Problem dort anzugehen, wo sich direkt und schnell Linderung ergeben würde: Bei der unsozialen Finanzierung. Stattdessen wird auch heute wieder auf strukturelle Reformen verwiesen. Doch mit der aktuell grössten diskutierten Strukturreform im Gesundheitswesen – der KVG-Revision «Einheitliche Finanzierung», über die wir im November abstimmen – winkt bei den Prämien keine Entlastung, sondern vielmehr eine zusätzliche Belastung! Denn die Kantone hatten die Politik geradezu erpresst und ihre Zustimmung zu dieser Reform daran geknüpft, dass sich die PrämienzahlerInnen künftig in der Langzeitpflege viel stärker an den Ausgaben beteiligen sollen als heute.</p><h3 class="heading--h4"><strong>Höhere Kostenbeteiligung für die Versicherten</strong></h3><p>Aufgrund der Alterung steigen aber die Kosten in den Heimen und bei der Spitex auf absehbare Zeit sehr stark an, was auch die Prämien massiv zusätzlich belasten würde. Diese Reform ist für die PrämienzahlerInnen also eine sehr laut tickende Zeitbombe, die sich nur mit einer Ablehnung in der Volksabstimmung vom 24. November entschärfen lässt. Nach den Sparrunden bei den Prämienverbilligungen muss diese weitere unverschämte Aktion der Kantone unbedingt gestoppt werden. Dies gilt übrigens ebenso für die absurden Ideen von Bundesrat und Parlament, die Kostenbeteiligung der Versicherten noch weiter zu erhöhen (Erhöhung Mindestfranchisen, Einführung Notfallgebühr oder ebenfalls EFAS).</p><p>Die Kopfprämien, gepaart mit den horrenden Kostenbeteiligungen sind für Haushalte mit tiefen und mittleren Einkommen untragbare «Nebenwirkungen» unserer Gesundheitsversorgung. Schnell etwas daran ändern lässt sich nur durch eine Erhöhung der in der Vergangenheit zusammengestrichenen Prämienverbilligungen. Der dazu beschlossene indirekte Gegenvorschlag zur Prämienentlastungsinitiative hilft zwar, jedoch ist er völlig unzureichend und entfaltet frühestens 2028 (!) eine Wirkung.</p><h3 class="heading--h4"><strong>Auch Kantone in der Verantwortung</strong></h3><p>Umso mehr – und einmal mehr – stehen deshalb die Kantone in der Verantwortung: Auch im letzten Jahr haben die Kantone wieder Milliardenüberschüsse gemacht, und weitere solche werden mit den Rechnungsabschlüssen 2024 folgen. Es wäre geradewegs pietätlos, nicht wenigstens einen Teil dieser Gelder für eine Aufstockung der Prämienverbilligungen zu verwenden und damit den Haushalten mit tiefen und mittleren Einkommen eine kleine Verschnaufpause zu gewähren.</p><p>&nbsp;</p>]]></content:encoded><category>Gesundheit</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/redaktion/photos/illustrativ/steuern-zahlen/RechnungenFrauSorgenvoll_iSt_MarkYes.jpg" length="332107" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-10344</guid><pubDate>Sun, 22 Sep 2024 12:30:00 +0200</pubDate><title>Deutliche Absage an Rentenabbau – Kurswechsel nötig</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/deutliche-absage-an-rentenabbau-nein-zur-bvg-reform</link><description>Nein zur BVG-Reform</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Die Stimmbevölkerung hat sich heute klar gegen tiefere Renten und unsoziale Beitragserhöhungen ausgesprochen. Das deutliche Nein zur BVG-Reform zeigt, dass die Parlamentsmehrheiten weit an der Bevölkerung vorbeipolitisieren. Nun braucht es einen Kurswechsel in der Altersvorsorge. Statt Rentensenkungen braucht es höhere Verzinsungen der Altersguthaben und den Ausgleich der Teuerung auf den Renten. Die Pensionskassen haben solide finanzielle Polster. Die Rentenlücke von Eltern – insbesondere von Müttern – die aufgrund familienbedingter Erwerbsunterbrüche entsteht, muss geschlossen werden. Nach über einem Jahrzehnt sinkender Renten und steigender Beiträge sind ausserdem entschiedene Schritte gegen überrissene Geldabflüsse an die Versicherer und die Finanzindustrie angezeigt, damit sich das Preis-Leistungsverhältnis der 2. Säule endlich verbessert.</p><p>Das Abstimmungsresultat ist ein überdeutliches Zeichen an die Bundespolitik und die Pensionskassen. Eine Mehrheit der Stimmberechtigten ist der klaren Meinung, dass das Rentenniveau in der Schweiz gerade für mittlere Einkommen keine Senkung verträgt. Denn die mittleren PK-Renten sind mit rund 1’700 Franken pro Monat bereits sehr tief. Statt weiter sinkenden Umwandlungssätzen braucht es jetzt höhere Verzinsungen der Altersguthaben und einen Teuerungsausgleich bei den Renten. Die finanzielle Lage der Pensionskassen ist sehr gut. Sie haben hohe Reserven und Rückstellungen angehäuft und Massnahmen getroffen, mit denen nicht nur die heutigen und die zukünftigen Renten finanzierbar sind.</p><p>Ausserdem braucht es Massnahmen, um die Rentenlücke von Eltern – insbesondere von Müttern – solidarisch finanziert zu schliessen. Die BVG-Reform wollte gerade die Mütter mit geringen Einkommen durch zusätzliche BVG-Beiträge belasten. Viele Betroffene haben das abgelehnt, weil sie das Geld zum Leben brauchen. Die Erziehungs- und Betreuungsgutschriften der AHV schneiden wesentlich besser ab, um die Rentenlücke der Frauen zu verringern. Eine Lösung im BVG muss sich an diesem Erfolgsmodell orientieren.</p><p>Das Nein des Volkes ist gleichzeitig ein deutliches Nein zu den Milliardengeschäften der Finanzindustrie und Privatassekuranz auf Kosten der Arbeitnehmenden. Sozialversicherungen sind nicht dafür da, dass mit ihnen Profite gemacht werden. Der SGB wird sich mit Nachdruck einsetzen für griffige Massnahmen gegen die zu hohen Verwaltungskosten der Pensionskassen, gegen einen durch Broker getriebenen Wettbewerb, gegen überrissene Risikoprämien sowie gegen die Gewinnabflüsse an die Versicherungskonzerne. Die Parität in der beruflichen Vorsorge muss in der Praxis gestärkt – und auch in den profitorientierten Sammelstiftungen der Lebensversicherer endlich realisiert werden. Die obligatorischen Einzahlungen der Arbeitnehmenden verdienen nicht nur eine klare Rentengarantie – sondern auch eine funktionierende, paritätische Aufsicht, welche die Interessen der Versicherten wahrt.</p><p>Weit an der Bevölkerung vorbei führt auch die Diskussion über die Finanzierung der 13. AHV-Rente. Bundesrat und ein Teil der bürgerlichen Parteien weigern sich, die zusätzliche AHV-Rente solide zu finanzieren. Sie wollen Defizite in der AHV, damit der Druck auf das Rentenalter steigt. Dabei hat die Bevölkerung am 3. März eine Rentenaltererhöhung klar abgelehnt. Die Bevölkerung erwartet von Bundesrat und Parlament eine Politik in der Altersvorsorge, welche zu guten und sicheren Renten führt. Dazu gehört auch eine solide, soziale Finanzierung der 13. AHV-Rente.<br>&nbsp;</p>]]></content:encoded><category>Berufliche Vorsorge</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/_processed_/f/1/csm_240922_Jubelbild_Foto-Unia_9bb4a73284.jpg" length="136415" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-10324</guid><pubDate>Wed, 18 Sep 2024 09:30:41 +0200</pubDate><title>Jugendallianz vereint gegen den BVG-Bschiss</title><link>https://www.sgb.ch/themen/bildung-jugend/detail/jugendallianz-vereint-gegen-den-bvg-bschiss</link><description></description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Mit Blick auf die Abstimmung über die Reform des Gesetzes über die berufliche Vorsorge (BVG) hat sich die Jugendallianz wieder formiert. Die Jugendallianz wird von den jungen Gewerkschafter*innen des SGB, der Sozialistischen Jugend der Schweiz, den Jungen Grünen und der Jungen Partei der Arbeit getragen und will die Rechte der Arbeitnehmenden sowie der Rentner*innen in der Schweiz verteidigen. Diese Reform ist ein dreister Bschiss, mit dem nicht nur eine drastische Rentenkürzung bei gleichzeitigen Beitragserhöhungen droht, sondern ein direkter Angriff auf die soziale Gerechtigkeit. Die irreführenderweise als notwendig dargestellte Reform droht Ungleichheiten zu verschärfen und die Schwächsten zu bestrafen, statt die Rentenbedingungen wirklich zu verbessern.</p><h4>Frauen und Junge bezahlen den Preis!&nbsp;</h4><p>Im Gegensatz zu den Behauptungen des Bundes wären Frauen und Junge die Hauptverlierer*innen dieser Reform. Frauen, die auf dem Arbeitsmarkt ohnehin schon benachteiligt sind, würden mit dieser Reform noch mehr verlieren. Die Realität weiblicher Berufskarrieren wird komplett ignoriert: Wer Familienarbeit leistet, unterbricht oft die Erwerbstätigkeit und riskiert damit, dass die Rentenansprüche trotz eines zusätzlichen Arbeitsjahres drastisch geschmälert würden. Die Erhöhung der Beiträge würde auch die jüngeren Generationen treffen: Milliarden an zusätzlichen Beiträgen werden ihnen abgeknöpft, ohne Garantie für eine faire Rente im Alter.</p><h4>Versäumnisse bei der Rentenverwaltung: Doppelmoral und Profite für die Finanzindustrie!</h4><p>Und als ob das nicht genug wäre, beweist das jüngste AHV-Fiasko beim Eidgenössischen Departement des Innern, dass der Bund seine Hausaufgaben nicht macht. Milliarden für die Rettung der Credit Suisse – aber kein fairer Deal für unsere Renten? Das ist pure Doppelmoral! Diese BVG-Reform ist nichts anderes als ein Geschenk für Versicherungen und Finanzindustrie, die sich noch mehr bereichern könnten. Das alles auf Kosten der Arbeitnehmenden, die mehr bezahlen müssten, um weniger zu erhalten. Eine soziale Ungerechtigkeit sondergleichen, die selbst die Basis der SVP nicht ignorieren kann.</p><h4>Sagen wir am 22. September Nein zur BVG-Reform!</h4><p>Angesichts dieser Ungerechtigkeiten ruft die Jugendallianz alle Kräfte des Landes auf, diese ungerechte Reform nicht zu unterstützen. Es geht um nichts weniger als eine gerechte Rente für alle, unabhängig von Geschlecht, Herkunft oder Alter und um den Rentenschutz künftiger Generationen. Die Generationensolidarität und die Gleichstellung stehen im Mittelpunkt unserer Forderungen. Die Allianz appelliert an alle, sich für die Verteidigung eines gerechten Rentensystems einzusetzen, das die sozialen Errungenschaften schützt und allen ein würdiges Leben im Alter gewährleistet. Gemeinsam können wir diesen Bschiss bodigen und eine gerechtere Zukunft aufbauen.</p><p>&nbsp;</p>]]></content:encoded><category>Bildung &amp; Jugend</category><category>Berufliche Vorsorge</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/redaktion/kampagnen/BVG-Referendum/SGB_BVG_Bschiss_Screen_Mann_RGB_1200x900_DE.jpg" length="586723" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-10320</guid><pubDate>Mon, 16 Sep 2024 10:56:00 +0200</pubDate><title>Finanzierung der 13. AHV-Rente: der Bundesratsvorschlag ist nicht nur unsozial, sondern auch ungenügend  </title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/finanzierung-der-13-ahv-rente-der-bundesratsvorschlag-ist-nicht-nur-unsozial-sondern-auch-ungenuegend</link><description>Neue AHV-Finanzszenarien</description><content:encoded><![CDATA[<p>Mit den heute veröffentlichen neuen Finanzszenarien für die AHV wird die Kommunikation des zu-ständigen Bundesamts um eine Episode reicher. Der AHV-Verrechner fällt offenbar wieder weniger gross aus, als vor einem Monat kommuniziert. Dabei fällt auf: der Bundesrat hält nicht einmal mehr seine eigenen Entscheide ein. Seit anfangs März betont er, sich für eine nachhaltige Finanzierung der 13. AHV-Rente einzusetzen. Doch mit der nun beschlossenen, zeitlich nicht befristeten Kürzung des Bundesanteils und einer Erhöhung der Mehrwertsteuer um 0.7 Prozentpunkte wird das Ergebnis der AHV nur gerade drei zusätzliche Jahre ausgeglichen.&nbsp;</p><p>Damit wird heute deutlich: der Bundesrat will für die 13. AHV-Rente nicht nur die unsozialste Finanzierungsquelle heranziehen. Mit seinen Beschlüssen wird die 13. AHV-Rente ausserdem nur ungenügend finanziert. Der Bundesrat setzt damit bewusst auf ein Ausbluten des AHV-Fonds zulasten der Versicherten. Mit einer Erhöhung der Lohnprozente um 0.7 Prozentpunkte wären immerhin schon rund 1 Mrd. Franken finanziert. Das Parlament wird dies korrigieren müssen.&nbsp;</p><p>Der SGB wird die angekündigte neue Methode für die Finanzperspektiven mit mehreren Modellen und Bandbreiten kritisch prüfen, sobald alle Unterlagen transparent einsehbar sind. Er bedauert das unkoordinierte und intransparente Vorgehen des BSV im Umgang mit dem AHV-Verrechner. So wird das Vertrauen der Arbeitnehmenden in die Bundesverwaltung weiter destabilisiert.<br>&nbsp;</p>]]></content:encoded><category>AHV</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/_processed_/b/4/csm_senior-abrechnungen-iStock-milkos_2bc3297f72.jpg" length="152242" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-10316</guid><pubDate>Fri, 13 Sep 2024 14:17:55 +0200</pubDate><title>Bundesrat wählt unsozialste Finanzierung – Parlament muss korrigieren</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/bundesrat-waehlt-unsozialste-finanzierung-parlament-muss-korrigieren</link><description>Finanzierung der 13. AHV mit tieferem Bundesanteil und höherer MwSt</description><content:encoded><![CDATA[<p>Das klare Ja zur 13. AHV-Rente war Ausdruck davon, dass viele BürgerInnen mit mittleren und unteren Einkommen grosse Mühe haben, mit der Rente und dem Lohn über die Runden zu kommen. Die steigenden Krankenkassenprämien 2025 und der fehlende Teuerungsausgleich in der 2. Säule werden dieses Problem weiter vergrössern. Das Ja war auch ein überdeutliches Signal an Bundesrat und Parlament, diese Probleme ernst zu nehmen und Lösungen zu finden.</p><p>Beim Bundesrat ist das offenbar nicht angekommen. Das zeigt jedenfalls der heutige Entscheid zur Finanzierung der 13. AHV-Rente. Eine Kürzung des Bundesbeitrags an die AHV und ein Verzicht auf Lohnbeiträge ist diejenige Finanzierungsvariante, welche für die unteren und mittleren Einkommen am unfairsten ist. Der Bundesrat setzt sich damit auch über die Stellungnahmen in der Vernehmlassung hinweg, wo sich die Mehrheit für eine sozialere Variante ausgesprochen hatte. Das Parlament muss diesen unsozialen Fehlentscheid korrigieren.</p><p>Nicht nachvollziehbar ist auch das Vorgehen: Die bisherigen Finanzszenarien des Bundes haben sich als falsch herausgestellt. Offenbar gibt es neue Prognosen. Doch diese sind nicht öffentlich zugänglich und können demzufolge auch nicht überprüft werden. Dass der Bundesrat vor der Publikation der Szenarien einen Finanzierungsvorschlag für die 13. AHV beschliesst, lässt vermuten, dass es nach wie vor Probleme gibt, korrekte Prognosen zur Verfügung zu stellen.</p><p>Die Kürzung des Bundesanteils ist ungerechtfertigt, weil er u. a. dazu dient, AHV-Leistungen zu finanzieren, die nicht über Lohnbeiträge finanziert werden. Wie z. B. Erziehungs- und Betreuungsgutschriften sowie die Hilflosenentschädigung. Gleichzeitig sorgt er mit einer gewissen Solidarität dafür, dass sich auch die Unternehmen, die AktionärInnen und der Finanzsektor an der Finanzierung der AHV beteiligen. Bundesrätin Karin Keller-Sutter hat bereits bei der Arbeitslosenversicherung einen tieferen Bundesbeitrag durch den Bundesrat gedrückt.</p><p>Lohnbeiträge wären aus verschiedenen Gründen gerechtfertigt. Die Lohnbeiträge wurden in den letzten Jahren gesenkt. Insbesondere die Topverdiener wurden durch den Wegfall des Solidaritätsprozentes bei der ALV entlastet. Sie würden auch für etwas sozialen Ausgleich sorgen. Die Verteilung in der Schweiz ist ungerechter geworden. Müssten sich die Topeinkommen stärker an der AHV beteiligen, würde das die mittleren und geringeren Verdienste entlasten.</p>]]></content:encoded><category>AHV</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/_processed_/a/a/csm_aeltere-Frau-in-Sorge_iStock-shirosov_0a995b5dc9.jpg" length="103222" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-10314</guid><pubDate>Wed, 11 Sep 2024 07:00:00 +0200</pubDate><title>Umfragen: Mehrheit gegen Rentensenkung</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/umfragen-mehrheit-gegen-rentensenkung</link><description>2. Welle der Abstimmungsumfragen zur BVG-Reform</description><content:encoded><![CDATA[<p>Die Ablehnung der BVG-Reform durch die Bevölkerung ist unübersehbar. Nach dem grossen Umfrage-Unterschied in der ersten Welle gleichen sich die beiden Umfragen mit einem klaren Nein-Trend an. Bei Tamedia bleibt die deutliche Nein-Mehrheit mit 58% stabil, während die Zustimmungswerte bei der SRG-Umfrage stark gesunken sind.</p><p>Das zeigt: Je länger und konkreter sich die Bevölkerung mit der Vorlage aus­ein­ander setzt, wird klar: Mehr bezahlen für tiefere Renten ist ein schlechter Deal. Zudem ist die Rentensenkung falsch und unnötig. Denn die Pensionskassen stehen finanziell hervorragend da, mit historisch hohen Reserven. Jetzt ist es Zeit für eine bessere Verzinsung und einen Teuerungsausgleich der Pensionskassen, anstatt eine weitere Rentensenkung.</p><p>Das Referendumskomitee ist durch die Umfrage-Werte bestärkt und motiviert, aber nur mit einer starken Mobilisierung kann die Reform auch wirklich verhindert werden. Deshalb wird sich das Referendumskomitee im Schlussspurt weiter stark dafür engagieren, die StimmbürgerInnen an die Urne zu bringen.</p>]]></content:encoded><category>Berufliche Vorsorge</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/redaktion/photos/illustrativ/servicepublic/Zeitungen-Onlinemedien_iSt-seb_ra_klein.jpg" length="697391" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-10308</guid><pubDate>Thu, 05 Sep 2024 14:35:37 +0200</pubDate><title>Falsche Frage, falsche Antwort! Es braucht eine Finanzpolitik nicht gegen, sondern für die Bevölkerung</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/falsche-frage-falsche-antwort-es-braucht-eine-finanzpolitik-nicht-gegen-sondern-fuer-die-bevoelkerung</link><description>Bericht der Expertengruppe Aufgaben- und Subventionsüberprüfung</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">«Falsche Frage, falsche Antwort», lautet die Schlussfolgerung des Schweizerischen Gewerkschaftsbundes SGB zum heute vorgestellten Bericht der Expertengruppe Aufgaben- und Subventionsüberprüfung. Das Hauptproblem der Schweizer Finanzpolitik sind nicht Schulden und Defizite, sondern Überschüsse und ein Vermögensaufbau des Staates auf Kosten der Privathaushalte und Sozialversicherungen. Der SGB lehnt insbe­son­dere die vorgeschlagenen Kürzungen bei der sozialen Sicherheit im Bereich der AHV, der Über­brückungs­leistungen und der Prämien­verbilligungen klar ab. Die Schweiz braucht eine staatliche Finanz­politik für und nicht gegen die Bevölkerung.</p><h3 class="heading--h4">Staatliche Überschüsse auf Kosten der Bevölkerung, falsch umgesetzte Schuldenbremse</h3><p>Der Schweizer Staat hat kein Schuldenproblem – im Gegenteil. Die öffentliche Hand – insbesondere die Kantone – macht seit Jahren regelmässig hohe Überschüsse. Der Schweizer Staat hat den privaten Haushalten unnötigerweise Milliarden weggenommen um damit staatliche Vermögen anzuhäufen. Mittlerweile haben Bund, Kantone und Gemeinden ein ökonomisch unnötiges Eigenkapital von über 100 Milliarden Franken. Diese Finanzpolitik ist auch ein Problem für die kapitalgedeckten Sozialwerke in der Schweiz. Diese brauchen sichere Anlagen zu einigermassen nachhaltigen Zinsen.</p><p>Die Schuldenbremse des Bundes ist falsch umgesetzt. Die Verfassung verlangt einen Ausgleich von Einnahmen und Ausgaben. In Wirklichkeit schafft die Schuldenbremse Überschüsse von 1 bis 1.5 Mrd. Franken pro Jahr. Weil sie auf das Budget angewendet wird, gibt es Jahr für Jahr Budgetposten, die nicht ausgegeben werden. Der Bund nimmt dadurch mehr ein als er ausgibt. Dazu kommt, dass die Einnahmen immer wieder unterschätzt wurden. Die strukturellen Defizite des Bundes sind daher wesentlich geringer als Bundesrätin Keller-Sutter vorgibt.</p><p>Zudem verschieben sich immer mehr Aufgaben von Kantonen und Gemeinden zum Bund. Beispielsweise ist die Bevölkerung mobiler – Wohn- und Arbeitsort liegen in anderen Kantonen. Die Digitalisierung (insb. Machine Learning) erfordert Projekte in einer Grössenordnung, die für einzelne Kantone zu gross sind. Diese Verschiebung der Aufgaben muss auch in der Finanzpolitik stattfinden. Es braucht eine entsprechende Verlagerung von den Überschusskantonen hin zum Bund.</p><h3 class="heading--h4">Keine Verschlechterung der sozialen Sicherheit auf Kosten der Bevölkerung</h3><p>Die Expertengruppe greift die soziale Sicherheit in der Schweiz frontal an. Unter dem Deckmantel einer Senkung des Bundesbeitrags will sie bei der AHV «Reformdruck» erzeugen, damit das Rentenalter und die Beiträge erhöht werden. Sie ignoriert dabei, dass der Bund mit seinem Beitrag an die AHV auch Leistungen zahlt, die nicht über Lohn­beiträge finanziert werden. So beispielsweise die Erziehungs- und Betreuungsgutschriften. Wer Leistungen bestellt, muss auch zahlen. Zudem wurde der Bundes­anteil erhöht, damit die AHV nicht alle Verluste aus der Unternehmens­steuer­reform II tragen muss und die AktionärInnen auch einen kleinen Anteil zahlen.<br>Die vorgeschlagene Abschaffung der Über­brückungs­leistung ist inakzeptabel – auch weil sich die Lage der älteren Arbeitnehmenden weiter verschlechtert. Die ÜL muss im Gegenteil verbessert werden. Die Anspruchs­voraussetzungen sind viel zu restriktiv.</p><h3 class="heading--h4">Einnahmen­seitiges Potenzial nur teilweise erkannt</h3><p>In der reichen Schweiz gibt es ein enormes Potenzial auf der Einnahmen­seite. Dies wurde von der Arbeitsgruppe nur ansatzweise aufgeführt. Bei den Steuerlücken gibt es noch weitere Handlungs­optionen. Einen Einheitssatz bei der Mehrwertsteuer lehnt der SGB ab. Er führt zu Ungerechtigkeiten.</p><p>Die Experten­gruppe schlägt weiter vor, dass Flüchtlinge schneller ins Erwerbsleben integriert werden. Dieser Vorschlag ist gut. Aber dafür braucht es eine stärkere öffentliche Arbeitsvermittlung und weitere Massnahmen (unter anderem zum Spracherwerb). Diese sind im Bericht weder aufgeführt noch beziffert. Das Finanzdepartement hat bisher das Gegenteil gemacht. Der Bundesbeitrag an die ALV wird gekürzt. Auch hier verstösst Bundesrätin Keller-Sutter gegen das bürgerliche Prinzip «wer bestellt, muss auch zahlen».</p><h3 class="heading--h4">Kaufkraft, Medien und Kultur schützen</h3><p>Die Abschaffung der indirekten Presseförderung lehnt der SGB ab. Es gibt keine funktionierende Demokratie ohne funktionierende Medienlandschaft, weshalb das einzige, sehr bescheidene Instrument der öffentlichen Medienförderung auf keinen Fall abgeschafft werden darf. Die indirekte Presseförderung muss im Gegenteil ausgebaut werden, wie dies aktuell auch die zuständigen Parlamentskommissionen fordern.</p><p>Auch die von der Expertengruppe vorgeschlagenen massiven Kürzungen im Bereich des öffentlichen Verkehrs (insbesondere die Kürzungen im Bahninfrastrukturfonds und beim regionalen Personenverkehr) werden vom SGB abgelehnt. Sie werden mittelfristig zu einer Verschlechterung des Angebots und kurzfristig direkt zu einer massiven Verteuerung der Billettpreise führen und damit das Budget der Haushalte weiter belasten. Nicht nachvollziehbar sind auch die Kürzungen in der Kultur – einem Sektor, der in der Schweiz vergleichsweise wenig Förderung geniesst.</p>]]></content:encoded><category>Sozialpolitik</category><category>Finanzen und Steuerpolitik</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/redaktion/photos/illustrativ/steuern-zahlen/Vater-Kind-Rechnungen-besorgt_iSt-Geber86.jpg" length="494443" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-10303</guid><pubDate>Mon, 02 Sep 2024 16:44:39 +0200</pubDate><title>Zu tiefer BVG-Mindestzins: Die hohen Renditen gehören den Versicherten</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/zu-tiefer-bvg-mindestzins-die-hohen-renditen-gehoeren-den-versicherten</link><description>Kommission weigert sich, Anlagegewinne weiterzugeben</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Trotz hoher Renditen und historisch hohen Reserven bei den Pensionskassen will die BVG-Kommission den BVG-Mindestzinssatz auf tiefen 1.25 Prozent halten. Damit verlieren die Altersguthaben der Arbeitnehmenden weiter an Wert. Die hohen Anlagegewinne der Pensionskassen kommen nicht bei den Versicherten an. Der Schweizerische Gewerkschaftsbund hatte eine Erhöhung des Mindestzinses gefordert. Weil die Renditen sprudeln, die finanzielle Lage der Pensionskassen gut ist und eine bessere Verzinsung dringend nötig ist. Letztes Jahr haben die Pensionskassen 5 Prozent Rendite generiert, der Mindestzins lag bei 1.25 Prozent. Bis Ende August betragen die Anlagegewinne schon 7 Prozent. Trotzdem wollten die Arbeitgeber und Versicherer den Mindestzins sogar senken, während sich die Pensionskassenvertreter hinter Ausflüchten verstecken. So wird das Vertrauen der Versicherten in die 2. Säule beschädigt.</p><p>Das Gesetz ist eigentlich klar: der Mindestzins soll sicherstellen, dass die Anlagegewinne der Pensionskassen den Arbeitnehmenden gutgeschrieben werden. Doch seit Jahren wird das nicht eingehalten. Letztes Jahr haben die Pensionskassen 5 Prozent Rendite generiert, der Mindestzins lag bei 1.25 Prozent. Bis Ende August betragen die Anlagegewinne dieses Jahr schon 7 Prozent. Damit nicht genug haben rund die Hälfte der Pensionskassen ihre Reserven voll geäufnet. Trotzdem schlägt eine knappe Mehrheit der Kommission dem Bundesrat vor, den Mindestzinssatz nicht anzutasten. Sie behaupten, es gäbe «keinen Handlungsbedarf» für eine Änderung. Den Versicherten drohen damit auch 2025 erneut sinkende Altersguthaben – und in der Folge noch tiefere Renten. Das ist inakzeptabel! Der SGB wird sich dafür einsetzen, dass der Bundesrat diesen Entscheid rückgängig macht und den Mindestzins erhöht. Der SGB hatte sich bereits im Vorfeld für eine Erhöhung des Mindestzinses eingesetzt.</p><p>Die BefürworterInnen der BVG-Reform haben in der BVG-Kommission heute ihr wahres Gesicht gezeigt: obwohl die Pensionskassen im Geld schwimmen, hatten die Arbeitgeber und die Versicherer sogar eine Senkung des Mindestzinssatzes auf 0.75 Prozent gefordert. Das zeigt die eigentliche Absicht hinter der BVG-Reform deutlich auf: die Pensionskassen und Versicherer häufen Gewinne an, aber bei den Arbeitnehmenden soll immer weniger ankommen. Die Rentengarantien werden absichtlich klein gehalten. Damit gefährden die Verantwortlichen das Vertrauen der Arbeitnehmenden in die berufliche Vorsorge. Und sie machen deutlich: einzig eine Ablehnung der BVG-Reform schützt die Renten der Versicherten.</p><p>&nbsp;</p>]]></content:encoded><category>Berufliche Vorsorge</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/_processed_/7/c/csm_Rentnerin_aeltereFrau_Rechnungen_iStock-and-one_cut_c9ca7043f3.jpg" length="129462" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-10295</guid><pubDate>Mon, 26 Aug 2024 16:59:56 +0200</pubDate><title>Irreführende Berechnungen des Bundes: BVG-Rentenverluste sind viel höher</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/irrefuehrende-berechnungen-des-bundes-bvg-rentenverluste-sind-viel-hoeher</link><description>Nach den AHV-Fehlprognosen nun auch realitätsferne BVG-Berechnungen</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Nachdem das BSV bereits bei den AHV-Prognosen ein falsches Bild vermittelt hat, stellt der Schweizerische Gewerkschaftsbund SGB durch neue Berechnungen fest: Auch die Berechnungen des BSV zur Reform der 2. Säule sind viel zu positiv und vermitteln der Stimmbevölkerung ein irreführendes Bild. So führt die Senkung des Umwandlungssatzes bereits für Löhne über 4’000 Franken zu sinkenden BVG-Renten. Anders als behauptet, trifft die Reform ausserdem auch die Pensionierten: bei einer Annahme werden viele RentnerInnen noch länger auf den Teuerungsausgleich warten müssen.&nbsp;</p><p>Die vom Bund veröffentlichten Zahlen beschönigen die Auswirkungen der Reform auf die Renten erheblich. Das, nachdem der Bund bereits bei den AHV-Abstimmungen fehlerhafte Finanzszenarien für die AHV vorgelegt hatte. Gemäss den Zahlen des Bundes müssen Personen mit Löhnen ab rund 5’500 Franken Monatseinkommen (x13) mit BVG-Rentenverlusten rechnen. In Wirklichkeit sind die Auswirkungen viel gravierender.&nbsp;</p><h3 class="heading--h4">Sinkende BVG-Renten bereits für Löhne über 4’000 Franken pro Monat</h3><p>Der Bund hat die Auswirkungen der Reform in einer Übersichtstabelle dargestellt und verweist im Abstimmungsbüchlein auf diese Zahlen. Dort wird behauptet, dass fast nur Berufstätige mit über 70’000 Franken Jahreslohn Renteneinbussen erleiden würden. Und dass junge Berufstätige mit Löhnen zwischen 25’000 bis 40’000 Franken pro Jahr über 300 Franken mehr Rente pro Monat erhalten würden. Doch diese Berechnungen basieren auf völlig weltfremden Annahmen. Sie gehen davon aus, dass die Arbeitnehmenden das Leben lang genau den gleichen Lohn verdienen. D. h., wer mit 40’000 Franken ins Berufsleben einsteigt, wird sein ganzes Leben lang 40’000 Franken verdienen. Das widerspricht jeder beruflichen Realität. Die Löhne steigen im Laufe der Zeit, weil wir zumindest bis ins Alter von 50 Jahren erfahrungsbedingt mehr verdienen. Und weil die Wirtschaft produktiver wird.</p><p>Dazu kommt der Erfahrungseffekt. Die Löhne der jüngeren Berufstätigen steigen zusätzlich um etwa 1 Prozent pro Jahr. Wenn man dieses realitätsnahe Lohnwachstum einbezieht, fallen die Ergebnisse der BVG-Reform wesentlich schlechter aus. Die BVG-Renten sinken ab Monatslöhnen von etwas über 4’000 Franken (Jahreslohn 54’000 Fr.).</p><h3 class="heading--h4">Bilanz der BVG-Reform bereits für Löhne über 3’300 Franken negativ.</h3><p>Die Rentenverbesserungen der tiefen und sehr tiefen Einkommen sind sehr teuer. Bei einem Monatslohn von 3’500 Franken führt die Reform zu jährlich 1’500 bis 2’500 Franken höheren BVG-Beiträgen (je nach Alter) – um dafür im Alter knapp 2’000 Franken pro Jahr bzw. weniger als 200 Franken/Monat an zusätzlicher BVG-Rente zu erhalten. Die Bilanz der BVG-Reform ist deshalb bereits für Monatslöhne im Bereich von 3’300 Franken (x13) negativ. Die von den BefürworterInnen und dem Bund kolportierten Rentenverbesserungen sind in vielen Fällen eine Fata Morgana. Sie existieren nur in den irreführenden Tabellen des Bundes. In Wirklichkeit wird die Reform bei einem grossen Teil der Beschäftigten zu tieferen BVG-Renten führen.&nbsp;</p><h3 class="heading--h4">Reform verhindert anstehende Teuerungsausgleiche für RentnerInnen</h3><p>Die Kosten für die Kompensationsmassnahmen werden nicht nur alle Erwerbstätigen, sondern auch die RentnerInnen übernehmen. Obwohl der Bundesrat behauptet, sie seien von der Reform nicht betroffen. Weil die Pensionskassen Reserven für die Kompensationen der Übergangsgeneration brauchen, steht das Geld nicht mehr zur Verfügung für den bereits diesen Herbst fälligen Teuerungsausgleich. Mit Annahme der Reform würden die Renten der Pensionierten noch seltener an die Teuerung angepasst, als dies heute schon der Fall ist. Denn Pensionierte müssen von den Pensionskassen erst dann berücksichtigt werden, wenn ihre Reserven voll geäufnet sind. Heute haben etwa die Hälfte der Pensionskassen diese Schwelle überschritten: sie müssen deshalb diesen Herbst auch Teuerungsausgleiche gewähren. Doch bei einer Annahme der Reform werden die Pensionskassen sich davor hüten. Sie werden zuerst neue Rückstellungen und Reserven bilden, um die Kompensationen zu finanzieren. Konsequenz: RentnerInnen müssten sich zusätzliche, schmerzhafte Jahre gedulden, bevor sie an die Reihe kämen. Während ihre Renten laufend an Wert verlieren – allein in den letzten drei Jahren betrug der Kaufkraftverlust einer mittleren PK-Rente rund 100 Franken/Monat.</p><p><strong>REFERENDUMS-KOMITEE PENSIONSKASSEN-REFORM</strong></p>]]></content:encoded><category>Berufliche Vorsorge</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/redaktion/kampagnen/BVG-Referendum/SGB_BVG_Bschiss_Screen_Frau_RGB_1200x900_DE.jpg" length="616630" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-10282</guid><pubDate>Fri, 16 Aug 2024 08:13:49 +0200</pubDate><title>Grosse Unterschiede bei den Umfragen zur BVG-Reform</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/grosse-unterschiede-bei-den-umfragen-zur-bvg-reform</link><description>Erste Abstimmungsumfragen zur BVG-Reform</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Diese Woche wurden die ersten Umfragen zur Abstimmung über die BVG-Reform veröffentlicht. Die Resultate unterscheiden sich erheblich. Während die Umfrage von LeeWas im Auftrag von Tamedia mit 59 Prozent Nein eine deutliche Ablehnung ergibt, zeigt die GFS-Umfrage im Auftrag der SRG mit 49 Prozent Ja ein noch offenes Rennen, allerdings mit einem niedrigen Wert der Meinungsbildung.</p><p>Die SRG-Umfrage wurde vom 29. Juli bis 12. August erhoben (mittlerer Erhebungstag ist der 4. August). Hier erreicht das Ja-Lager keine absolute Mehrheit, was für eine Behördenvorlage ein niedriger Einstiegswert ist. Die Meinungsbildung ist laut GFS aufgrund der komplexen Vorlage noch wenig weit fortgeschritten. Bemerkenswert bei der GFS-Umfrage ist, dass in der Fragestellung die negativen Effekte der Reform kaum erwähnt werden: mögliche Rentensenkungen als Effekt der Senkung des Umwandlungssatzes werden zum Beispiel nicht genannt. Diese Übernahme des Ja-Framings kann einen starken verzerrenden Effekt haben.</p><p>Bei den letzten zwei Rentenabstimmungen wichen die GFS-Umfragen im Gegensatz zu den Tamedia-Umfragen stark vom Endergebnis ab. Bei der Erhöhung des Frauenrentenalters 2022 wies GFS in der ersten Welle einen Ja-Wert von 64 Prozent, Tamedia von 54 Prozent aus. Das Endergebnis ergab 50,5 Prozent Ja. Auch bei der 13. AHV-Rente gab es einen grossen Unterschied zwischen der GFS-Umfrage und dem Endergebnis.</p><p>So oder so wird das Referendumskomitee alles daran setzen, die Bevölkerung von den negativen Auswirkungen zu überzeugen. Diese Vorlage hat fast nur Verlierer. Die Bevölkerung soll mehr bezahlen für niedrigere Renten – diese Rechnung geht nicht auf. Die Senkung des Umwandlungssatzes ist falsch und unnötig. Die Pensionskassen stehen finanziell hervorragend da, und die sogenannte Umverteilung existiert laut der Oberaufsichtskommission nicht mehr. Stattdessen droht diese Vorlage zu mehr Bürokratie bei den Pensionskassen zu führen, was die Verwaltungskosten weiter steigen lassen könnte. Auch ein bürgerliches Gewerbe-Komitee, bestehend aus acht Wirtschaftsverbänden und der Kammer der Pensionskassen-Experten, setzt sich gegen die Pensionskassen-Reform ein.</p><p>Die 3,5-Millionen-Kampagne der Arbeitgeber, Versicherungen und economiesuisse versucht, die Rentenkürzungen zu vertuschen. Das Referendumskomitee wird sich in den kommenden Wochen mit Aktionen, der Verteilung von Flyern und Informationsveranstaltungen für das Nein einsetzen. Die Nein-Kampagne setzt auf zehntausende Freiwillige, die sich bereits jetzt gegen diesen Renten-Bschiss engagiert haben und unabhängig von den Prognosen und Umfragen bis zum 22. September gegen die Rentensenkung kämpfen werden.</p>]]></content:encoded><category>Berufliche Vorsorge</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/redaktion/photos/illustrativ/servicepublic/Zeitungen-Onlinemedien_iSt-seb_ra_klein.jpg" length="697391" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-10278</guid><pubDate>Wed, 14 Aug 2024 15:20:00 +0200</pubDate><title>Bundesrat präsentiert unfairen AHV-Finanzierungsvorschlag – Parlament muss korrigieren</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/bundesrat-praesentiert-unfairen-ahv-finanzierungsvorschlag-parlament-muss-korrigieren</link><description>Finanzierung der 13. AHV-Rente</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Das klare Ja zur 13. AHV-Rente war Ausdruck davon, dass viele BürgerInnen mit mittleren und unteren Einkommen grosse Mühe haben, mit der Rente und dem Lohn über die Runden zu kommen. Das Ja war auch ein überdeutliches Signal an Bundesrat und Parlament, diese Probleme ernst zu nehmen und Lösungen zu finden.</p><p>Der heutige Finanzierungsvorschlag für die 13. AHV-Rente zeigt leider, dass dieses Signal beim Bundesrat nicht angekommen ist. Statt Lohnbeiträge zur Finanzierung zu verwenden, setzt der Bundesrat ausschliesslich auf die Mehrwertsteuer und will den Bundesanteil an der AHV-Finanzierung senken. Das Parlament muss diesen unsozialen Fehlentscheid korrigieren.</p><p>Der Bundesanteil dient u. a. dazu, AHV-Leistungen zu finanzieren, die nicht über Lohnbeiträge finanziert werden. Wie z. B. Erziehungs- und Betreuungsgutschriften sowie die Hilflosenentschädigung. Gleichzeitig sorgt er mit einer gewissen Solidarität dafür, dass sich auch die Unternehmen, die Dividendenempfänger und der Finanzsektor an der Finanzierung der AHV beteiligen. Bundesrätin Karin Keller-Sutter, die in letzter Zeit vor allem durch ihre Nähe zum Finanzplatz aufgefallen ist, hat sich hier im Bundesrat erneut durchgesetzt, nachdem sie bereits bei der Arbeitslosenversicherung einen tieferen Bundesbeitrag durch den Bundesrat gebracht hat. Es ist kein gutes Zeichen für ein Land, wenn eine Regierung Leistungen bestellt, aber nur einen Teil zahlen will.</p><p>Lohnbeiträge wären aus verschiedenen Gründen gerechtfertigt. Die Lohnbeiträge wurden in den letzten Jahren gesenkt. Insbesondere die Topverdiener wurden durch den Wegfall des Solidaritätsprozentes bei der ALV entlastet. Höhere Lohnbeiträge würden auch für etwas sozialen Ausgleich sorgen. Mit dem erneuten Aufgehen der Lohnschere ist die Verteilung in der Schweiz ungerechter geworden. Müssten sich die Topeinkommen stärker an der AHV beteiligen, würde das die mittleren und geringeren Verdienste entlasten.<br>&nbsp;</p>]]></content:encoded><category>AHV</category><category>Finanzen und Steuerpolitik</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/redaktion/photos/illustrativ/renten/Rentnerin-leeresPortemonneeiSt-Ellena.jpg" length="402990" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-10274</guid><pubDate>Tue, 13 Aug 2024 11:51:00 +0200</pubDate><title>Versicherungen und Arbeitgeber lassen sich die Kampagne für die BVG-Rentenkürzung 3.45 Millionen kosten</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/versicherungen-und-arbeitgeber-lassen-sich-die-kampagne-fuer-die-bvg-rentenkuerzung-345-millionen-kosten</link><description>Offenlegung Kampagnenbudgets für die Abstimmung vom 22. September</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Heute hat die Eidgenössische Finanzkontrolle (EFK) die Kampagnenbudgets für die Abstimmungen vom 22. September 2024 offengelegt. Insgesamt erhält die Kampagne für die Senkung der BVG-Renten 3.45 Millionen von Versicherungen, Arbeitgebern und Wirtschaft. Dem Referendumskomitee gegen die Rentenkürzung und den anderen Organisationen im Nein-Lager steht insgesamt nur rund die Hälfte zur Verfügung.</p><p>Dank erster Kleinspenden aus der Bevölkerung konnte das Referendumskomitee in den letzten Wochen 200'000 Franken für die Kampagne sammeln. Der SGB und die SGB-Gewerkschaften tragen insgesamt 400'000 Franken zur Kampagne des Referendums­komitees bei. Zusammen mit weiteren potenziellen Kleinspenden beträgt das gesamte Kampagnenbudget rund 700’000 Franken. Dazu kommen eigene Kampagnen-Aktivitäten anderer Akteure im Nein-Lager. Das sind die Gewerkschaft Unia mit 96'000 Franken, die SP Schweiz mit 700'000 Franken und Travail.Suisse mit 60'000 Franken.</p><p>Die Arbeitgeberverbände und das Ja-Komitee machen im Auftrag der Finanzindustrie eine Kampagne für den Renten-Bschiss, ohne dabei die unnötige und falsche Senkung der Renten auch nur zu erwähnen. Damit wird die Bevölkerung hinters Licht geführt. Das Referendums­komitee wird trotz des deutlich tieferen Kampagnenbudgets alles daran setzen, die Bevölkerung aufzuklären, dass die Senkung des Umwandlungssatzes falsch und unnötig ist. Den Pensionskassen geht es gut, sie schwimmen im Geld. Anstatt mehr Beiträge für tiefere Renten zu verlangen, sollen die Pensionskassen mit ihren historisch hohen Reserven die Verzinsung der Aktiven verbessern und endlich den überfälligen Teuerungsausgleich ausbezahlen.</p><h3 class="heading--h4">Detaillierte Zusammensetzung der Budgets:</h3><p>Das Kampagnenbudget des Referendumskomitees setzt sich wie folgt zusammen:</p><ul><li>Einzelspenden für das Referendumskomitee:<br>Bis jetzt wurden Kleinspenden in der Höhe von insgesamt 200’000 Franken eingenommen. Die Spenden betragen im Durchschnitt 54 Franken. Weitere Spendenaufrufe werden folgen, deshalb wurde im Budget eine Annahme für weitere Einnahmen gemacht, die potenziell im Verlauf der Kampagne noch gesammelt werden. Budgetiert sind insgesamt 300’000 Franken Spendeneinnahmen.</li><li>Zuwendungen der SGB-Gewerkschaften:<br>Für die Abstimmungskampagne zahlen die SGB-Verbände Beiträge, proportional nach Mitgliederstärke, in Höhe von insgesamt 270’000 Franken.</li><li>Eigenmittel des SGB:<br>Sie betragen 80’000 Franken.</li><li>Personeller Aufwand:<br>Der Einsatz von fest angestellten Mitarbeitenden wird zum einen als nicht monetäre Zuwendungen ausgewiesen in der Höhe von 47'000 Franken. Zum anderen sind personelle Aufwendungen von Kampagnen­mitarbeitenden in den finanziellen Zuwendungen enthalten, weil diese über die Zusatzfinanzierung der SGB-Verbände finanziert werden.</li></ul><p>Die gemeldeten Kampagnenbudgets gegen die BVG-Reform belaufen sich auf insgesamt auf ca. 1’900’000 Franken, denn weitere Organisationen haben eigenständige Kampagnen offengelegt:&nbsp;</p><ul><li>Gewerkschaft Unia, im Umfang von 96'000 Franken</li><li>SP Schweiz, im Umfang von 700'000 Franken</li><li>Travail.Suisse, im Umfang von 60’000 Franken</li></ul><p>Zusätzlich hat die Allianz «Nein zur BVG-Scheinreform», die aus Gewerbeorganisationen besteht, ein Kampagnenbudget von 350’000 CHF offengelegt.</p>]]></content:encoded><category>Berufliche Vorsorge</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/_processed_/7/6/csm_Wirtschaft-Ungleichheit-Miniaturmenschen_hyejin_kang-iStock_6575ceb724.jpg" length="91069" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-10272</guid><pubDate>Fri, 09 Aug 2024 15:18:00 +0200</pubDate><title>Gewerkschaftsbund unterstützt Abstimmungsbeschwerden</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/gewerkschaftsbund-unterstuetzt-abstimmungsbeschwerden</link><description>Umfangreiche Korrektur der AHV-Finanzperspektiven</description><content:encoded><![CDATA[<p>Aufgrund Berechnungsfehler des Bundesamtes für Sozialversicherungen (BSV) waren die AHV-Finanzperspektiven während Jahren deutlich zu pessimistisch. Der Abstimmungskampf zur Erhöhung des Frauenrenrentalters wurde massgeblich geprägt durch diese Angstszenarien für die Zukunft der AHV. Die Stimmbevölkerung konnte sich damit keine fundierte Meinung machen – die Frauen wurden um ein Jahr Rente betrogen. Es wird zahlreiche Abstimmungsbeschwerden geben. Der Schweizerische Gewerkschaftsbund (SGB) unterstützt die Abstimmungsbeschwerden von Gewerkschafterinnen.</p><p>Das BSV hat am Dienstag zugegeben, dass sie die Politik und die Bevölkerung seit Jahren mit falschen Finanzszenarien zur AHV informieren. Der SGB hat mehrfach darauf aufmerksam gemacht, dass die offiziellen Prognosen zu düster ausfallen. Seit dieser Woche gesteht es nun auch der Bund: <a href="/themen/detail/neue-ausgangslage-fuer-die-finanzierung-der-13-ahv-rente-der-sgb-fordert-die-auszahlung-ab-dezember-2025">der AHV geht es viel besser als behauptet</a>.</p><p>Die Erhöhung des Frauenrentenalters wurde 2022 äusserst knapp angenommen. Heute ist klar: die AHV-Defizitprognosen, die im Abstimmungskampf eine zentrale Rolle spielten, beruhten auf Rechenfehlern des Bundes. Die Bevölkerung wurde nicht sachlich informiert; der Meinungsbildungsprozess wäre ohne die Berechnungsfehler anders verlaufen. Das äusserst knappe Abstimmungsresultat zur Erhöhung des Frauenrentenalters ist damit in Frage gestellt.</p><p>Für den SGB ist klar: mit realistischen Finanzszenarien wäre die Abstimmung anders ausgefallen. Die Abstimmung muss aufgehoben werden. Viele Abstimmungsbeschwerden mit diesem Antrag werden heute eingereicht, auch von GewerkschafterInnen. Der SGB unterstützt diese Abstimmungsbeschwerden.</p>]]></content:encoded><category>AHV</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/_processed_/0/3/csm_Abstimmung-Infobroschuere-claudio-schwarz-unsplash_36cb16ffaf.jpg" length="48009" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-10270</guid><pubDate>Tue, 06 Aug 2024 09:53:47 +0200</pubDate><title>Neue Ausgangslage für die Finanzierung der 13. AHV-Rente – der SGB fordert die Auszahlung ab Dezember 2025</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/neue-ausgangslage-fuer-die-finanzierung-der-13-ahv-rente-der-sgb-fordert-die-auszahlung-ab-dezember-2025</link><description>Korrigierte AHV-Finanzszenarien des Bundes widerlegen Angstszenarien</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Das Bundesamt für Sozialversicherungen hat heute bekannt gegeben, dass die verwendeten Prognosemodelle für die AHV-Finanzszenarien zu pessimistisch ausfallen und nicht realistisch sind. Die heute erfolgte, umfangreiche Korrektur ist besorgniserregend und schadet dem Vertrauen in die Zuverlässigkeit der offiziellen Informationen zur Altersvorsorge. Der Bund hat mit seinen negativen Angstszenarien die AHV-Politik massgebend beeinflusst und grossen Druck auf Leistungskürzungen ausgeübt. Arbeitnehmende und RentnerInnen wurden in die Irre geführt. Die publizierten Abweichungen entsprechen fast einer 13. Monatsrente. Für den SGB ist klar: Das äusserst knappe Abstimmungsresultat zur Erhöhung des Frauenrentenalters wird damit in Frage gestellt. Dasselbe gilt für den ungenügenden Teuerungsausgleich in der AHV. Der SGB fordert, dass das Geld den Versicherten gutgeschrieben werden muss. So, dass die 13. AHV-Rente schon 2025 ausbezahlt wird. Zudem müssen die Rentenzuschläge für Frauen, die von der Erhöhung des Rentenalters besonders betroffen sind, an die Teuerung angepasst werden.</p><p>Der Bundesrat korrigiert heute bereits zum zweiten Mal in zwei Jahren die AHV-Finanzszenarien. Dies ist hochproblematisch. &nbsp;Wieder geht es der AHV besser als bisher behauptet. Die falschen Szenarien dienten dem Bund jeweils als Grundlage um die AHV-Finanzsituation weit schlechter darzustellen als tatsächlich der Fall – und dies während entscheidenden AHV-Reformdebatten. Der SGB kritisierte die offiziellen Prognosen während der vergangenen Kampagnen gegen die Erhöhung des Frauenrentenalters und jener für eine 13. AHV-Rente als zu negativ. Zum Glück hat sich die Stimmbevölkerung dadurch nicht in die Irre führen lassen und die Einführung einer 13. AHV-Rente gutgeheissen. Die Erhöhung des Frauenrentenalters wurde mit 50.5 Prozent Ja-Stimmen hingegen nur äusserst knapp beschlossen. Die Fehlschätzungen des Bundes stellen dieses Abstimmungsergebnis in Frage.</p><p>Nachdem 2011 die Szenarien des Bundes von Bundesrat Burkhalter an die Prognosemodelle des SGB angenähert wurden, lagen sie etwas näher an den tatsächlichen Ergebnissen. Sie blieben aber jeweils sehr konservativ und schwankungsanfällig – insbesondere im Bereich der prognostizierten Einnahmeflüsse. Die heute veröffentlichte, gewichtige Korrektur schwächt das Vertrauen der Bevölkerung in die Altersvorsorge und in die offiziellen Informationen des Bundes.&nbsp;</p><p>Die politischen Diskussionen zur Finanzierung der 13. AHV-Rente und zur weiteren Zukunft der AHV präsentieren sich in einem völlig neuen Licht. Der SGB fordert eine Sistierung der laufenden politischen Arbeiten, insbesondere die geplanten Kürzungen des Bundesbeitrags und der Hinterlassenenrenten. Die Prognosefehler müssen zunächst lückenlose und transparent untersucht werden, die Sozialpartner sind in den Prozess zu involvieren. Und ungeachtet der zukünftigen Prognosen müssen die gemäss aktualisierten Szenarien verfügbaren Finanzmittel der AHV genutzt werden, um die Situation der betroffenen Versicherten zu verbessern. So, dass die 13. AHV-Rente ein Jahr früher ausbezahlt wird. Und so, dass die von der Erhöhung des Rentenalters besonders betroffenen Frauen wenigstens einen Ausgleich der Teuerung erhalten.&nbsp;<br>&nbsp;</p>]]></content:encoded><category>AHV</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/_processed_/2/a/csm_Bundeshaus_Curia-Confoederationis-Helveticae_iStock-RomanBabakin_ebcb62b137.jpg" length="372406" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-10263</guid><pubDate>Tue, 02 Jul 2024 08:16:56 +0200</pubDate><title>Nein zu mehr bezahlen für weniger Rente</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/nein-zu-mehr-bezahlen-fuer-weniger-rente-am-22-september</link><description>Lancierung Abstimmungskampagne gegen Pensionskassen-Reform</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Heute lanciert ein breites Referendums-Bündnis die Kampagne gegen die Pensionskassen-Reform. Das Komitee warnt vor schmerzhaften Rentenkürzungen und höheren Lohnabzügen und setzt sich deshalb für ein Nein zur BVG-Reform ein, die am 22. September zur Abstimmung kommt. Die Arbeitnehmenden bezahlen bereits immer mehr in die Pensionskasse, erhalten aber immer weniger Rente fürs Geld. Dabei sagen selbst die Pensionskassen, dass es ihnen gut geht, ihre Reserven sind gefüllt. Gleichzeitig versickern immer mehr Milliarden in der Finanzindustrie. Damit wird klar: eine Senkung der Pensionskassen-Renten ist falsch.</p><h3 class="heading--h4">Blindflug für die Stimmbevölkerung</h3><p>Die Frage nach den effektiven Auswirkungen dieser Reform kann das Bundesamt für Sozialversicherungen nicht genau beantworten und verweist die Stimmbevölkerung an die Pensionskassen. Die Gewerkschaften sitzen in genau diesen Pensionskassen und kennen die konkreten Folgen, insbesondere im Gewerbe, in der Gastronomie, im Bau und in weiteren Tieflohnbranchen. Für Bäckerinnen, Gärtner, Automechanikerinnen und Schuhverkäufer ist diese Vorlage verheerend. Für diese Versicherten würden die Lohnbeiträge im Schnitt um ungefähr zwei Prozent steigen. Trotzdem würden etwa 6 von 10 Versicherten eine tiefere Rente erhalten als ohne Reform. Diese Rechnung geht nicht auf – gerade für Arbeitnehmende mit tiefen Einkommen!</p><h3 class="heading--h4">Immer weniger fürs Geld</h3><p>Wer heute in Rente geht, hat im Schnitt eine tiefere Pensionskassen-Rente als Arbeitnehmende, die vor 15 Jahren pensioniert wurden. Obwohl die Beiträge an die berufliche Vorsorge drastisch gestiegen sind. Grund: die Pensionskassen haben die Umwandlungssätze stark gesenkt, für dasselbe Kapital gibt es immer weniger Rente. Doch die Phase der tiefen Zinsen ist vorbei, die finanzielle Lage der Pensionskassen ist hervorragend, ihre Reservegefässe sind voll und die Oberaufsichtskommission über die 2. Säule sagt bereits seit drei Jahren: die sogenannte Umverteilung von Jung zu Alt ist beendet.</p><p>Deshalb muss nun Schluss sein mit weiteren Senkungen der Pensionskassen-Renten. Doch genau dies geschieht mit der BVG-Reform: sie senkt den Umwandlungssatz. Das führt zu Rentenkürzungen von bis zu 3’200 Franken jährlich. Gleichzeitig werden mit der Reform die obligatorischen Lohnabzüge erhöht. Die Kosten für die Arbeitnehmenden steigen um bis zu 2’400 Franken pro Jahr. Sie hätten mit der Reform noch weniger Nettolohn und würden trotzdem keine höhere Rente im Alter erhalten – oder sogar eine tiefere.</p><h3 class="heading--h4">Mogelpackung für die Frauen</h3><p>Insbesondere für Frauen funktioniert diese Reform nicht. Sie werden damit kräftig zur Kasse gebeten. Aber die grosse Rentenlücke in den Pensionskassen bleibt bestehen, denn ihre Nachteile durch Erwerbsunterbrüche und die ungleiche Verteilung der unbezahlten Arbeit werden mit der Reform nicht ausgeglichen.</p><h3 class="heading--h4">Steigende Geldabflüsse bei der Verwaltung</h3><p>Heute zweigen Banken, Manager und Experten jährlich über 7 Milliarden unserer Pensionskassengelder ab. Allein die Vermögensverwaltungskosten haben sich in den letzten 10 Jahren verdoppelt. Diese Vorlage ändert daran nichts, im Gegenteil: die Selbstbedienung durch die Finanzindustrie bleibt ungehemmt. Der Reform-Pfusch des Parlaments führt zu zusätzlicher Bürokratie und willkürlichen Rentenentscheiden. Darüber klagen auch die Pensionskassen.</p><h3 class="heading--h4">Zeit für Teuerungsausgleich</h3><p>Auch wer schon in Rente ist, vor allem RentnerInnen aus Tieflohnbranchen, hat nichts von dieser Reform, im Gegenteil: Der Ausgleich der Teuerung ist auch mit dieser Reform nicht garantiert. Dabei steigen seit einigen Jahren alle Preise, aber der Rentenbetrag bleibt gleich. RentnerInnen können sich immer weniger leisten: Allein in den letzten drei Jahren haben die Renten aufgrund der Teuerung über 5 Prozent an Kaufkraft verloren. Das entspricht bei einer mittleren PK-Rente rund 100 Franken pro Monat. Seit Jahrzehnten verspricht das Parlament eine Lösung, doch auch diese Reform bringt keine. Laufende Renten werden weiter an Wert verlieren.</p><p>An der Lancierung der Abstimmungskampagne stellte SGB-Präsident Pierre-Yves Maillard klar: «Weil es den Pensionskassen finanziell gut geht, ist diese Rentensenkung falsch.» Für Unia-Präsidentin Vania Alleva ist die BVG-Reform eine Katastrophe für die Arbeitnehmenden: «Dieser BVG-Bschiss bedeutet: Mehr bezahlen, weniger erhalten.» SP-Co-Präsident Cedric Wermuth sieht weitere Fehler der Reform: «Grosse Profiteurin der Vorlage ist die Finanzindustrie: Banker, Makler und Versicherungen zweigen Milliarden ab – auf Kosten der Versicherten.» Und die grüne Nationalrätin Manuela Weichelt betont, dass die Vorlage insbesondere für die Frauen nicht funktioniert: «Für sie ist die BVG-Reform ist eine teure Mogelpackung.» Adrian Wüthrich, Präsident von Travail.Suisse, erinnert daran, dass von der Rentensenkung alle betroffen wären, auch im überobligatorischen Bereich, weil «Pensionskassen dort mehr Spielraum haben, ihren Umwandlungssatz weiter zu senken.» Vernichtend ist das Fazit von Gabriela Medici, Leiterin Sozialversicherungen beim SGB: «Die vom Parlament gezimmerten Ausgleichsmassnahmen sind fatal für die Versicherten und führen zu Rentenverlusten, Willkür und Bürokratie.»</p><p>Mehr Infos auf der Kampagnen-Website: <a href="https://bvg-bschiss.ch" target="_blank" rel="noreferrer">www.bvg-bschiss.ch</a></p>]]></content:encoded><category>Berufliche Vorsorge</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/redaktion/kampagnen/BVG-Referendum/SGB_BVG_Bschiss_Screen_Frau_RGB_1200x900_DE.jpg" length="616630" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-10257</guid><pubDate>Fri, 21 Jun 2024 16:13:27 +0200</pubDate><title>Frontaler Angriff auf die soziale Sicherheit der Arbeitnehmenden</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/frontaler-angriff-auf-die-soziale-sicherheit-der-arbeitnehmenden</link><description>Nationalratskommission erklärt soziale Sicherheit als frei wählbar</description><content:encoded><![CDATA[<p>Die Sozialkommission des Nationalrats hat heute beschlossen, dass die Vertragsparteien selbst wählen können, ob sie selbständig oder Arbeitnehmende sind. Das ist ein frontaler Angriff auf die soziale Sicherheit der Arbeitnehmenden. Gemäss geltendem Recht sind dafür die realen Abhängigkeitsverhältnisse entscheidend. Diese zum Schutz der schwächeren Arbeitnehmenden notwendige Regel soll nun aufgeweicht werden. Die Kommission will, dass der sozialversicherungsrechtliche Schutz mit einem schriftlichen Vertrag wegbedungen werden kann.</p><p>Unter dem Vorwand, neue Geschäftsmodelle zu fördern und freiwillige Einzahlungen von Sozialversicherungsbeiträgen durch Plattformen zu ermöglichen, will die Kommission für soziale Sicherheit des Nationalrats den Schutz Arbeitnehmender drastisch einschränken. Denn neu könnten die Arbeitgeber mit schriftlichen Vereinbarungen erzwingen, dass jene, die für sie arbeiten, als Selb-ständige das gesamte wirtschaftliche Risiko übernehmen sollen. Das widerspricht nicht nur dem Grundgedanken der sozialen Sicherheit. Die Vorlage würde auch die Rechtsunsicherheit massiv vergrössern, nicht nur innerhalb des Sozialversicherungsrechts, sondern generell im Arbeitsrecht, und selbst die Praxis der Steuerbehörden wäre betroffen.&nbsp;</p><p>Nicht zuletzt öffnet der Vorschlag der Nationalratskommission Tür und Tor für noch mehr Schein-selbständige aus dem Ausland und Billigkonkurrenz für das einheimische Gewerbe. Der SGB wird sich deshalb im Rahmen des Vernehmlassungsverfahrens vehement einsetzen gegen dieses geplante Gesetz vehement einsetzen.&nbsp;<br>&nbsp;</p>]]></content:encoded><category>Sozialpolitik</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/redaktion/photos/illustrativ/sgb/Nationalratssaal_der_Schweiz-Superikonoskop-Wikimediacommons-ccbysa.jpg" length="337362" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-10247</guid><pubDate>Tue, 11 Jun 2024 13:57:00 +0200</pubDate><title>60 Frauen aus Gesellschaft und Politik unterschreiben Manifest gegen den BVG-Beschiss an den Frauen</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/60-frauen-aus-gesellschaft-und-politik-unterschreiben-manifest-gegen-den-bvg-beschiss-an-den-frauen</link><description>Rentenabstimmungen am 22. September</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Frauen haben immer noch einen Drittel tiefere Renten als Männer. Gegen diese Rentenlücke wurden im Zuge der Rentenaltererhöhung konkrete, wirksame und rasche Lösungen versprochen. Doch die BVG-Reform, die im September zur Abstimmung kommt, bricht dieses Versprechen: Frauen müssen mehr zahlen, und gleichzeitig drohen Ihnen Rentenverluste von bis zu 3’200 Franken! Die Reform funktioniert für Frauen nicht. Dies sagen heute mehr als 60 Frauen aus Politik und Gesellschaft, die ein Manifest gegen die Senkung der Pensionskassen-Renten unterschrieben haben. Schon am 14. Juni wird gegen diesen Rentenbschiss an den Frauen mobilisiert.</p><p>Vor der Abstimmung über die Erhöhung des Frauenrentenalters auf 65 Jahre (AHV 21) versprachen alle höhere Renten für Frauen. Doch statt dieses Versprechen zu halten, sollen mit der Reform der 2. Säule, über die wir am 22. September abstimmen, insbesondere Frauen zur Kasse gebeten werden – ohne dass ihnen höhere Renten garantiert sind. &nbsp;Unter dem Deckmantel einer Reform geht es um eine grosse Abbauvorlage. Für jeden Franken, der künftig einbezahlt werden soll, wäre weniger Rente garantiert als heute. Die Lohnbeiträge vieler Frauen hingegen würden sofort steigen.</p><p>Frauen mit niedrigen Einkommen würden auch mit dieser Reform nach der Pensionierung auf Ergänzungsleistungen angewiesen sein, da ihre Absicherung durch die Pensionskassenrenten unzureichend bleibt. Wegen der hohen BVG-Beiträge hätten die Frauen aber während des Erwerbslebens weniger Geld zur Verfügung: Ihre Situation vor der Rente würde sich verschlechtern. &nbsp;</p><p>Und auch mit dieser BVG-Reform hätten viele Mehrfachbeschäftigte wie Tagesmütter oder Frauen in der Reinigung weiterhin keinen Pensionskassenanschluss. Arbeitgebende in Tieflohnbranchen werden fortgesetzt darauf achten, dass Frauen keine Verträge erhalten, die ihnen Zugang zur 2. Säule ermöglichen. Das leistet prekären Arbeitsverhältnissen zusätzlich Vorschub. </p><p>Fast 90 Prozent der Pensionskassen haben jetzt schon Modelle für Teilzeitangestellte eingeführt. Die Rentenlücke der Frauen bleibt trotzdem gross – weil die hauptsächlich von Frauen geleistete Sorgearbeit in der 2. Säule nicht berücksichtigt wird. Diese BVG-Reform ignoriert die Folgen familienbedingter Erwerbsunterbrüche. Sie wiederholt den Fehler, die unbezahlte Sorgearbeit nicht anzuerkennen, und ignoriert damit die Hauptursache der Rentenlücke. Resultat: auch mit dieser BVG-Reform stehen berufstätige Mütter mit Betreuungsaufgaben im Alter nicht besser da. </p><p>Am Freitag, dem 14. Juni, finden im Rahmen der Frauenmobilisierungen auch Proteste gegen diesen BVG-Bschiss statt. Im Vorfeld haben heute mehr als 60 Frauen aus Politik und Gesellschaft <a href="https://www.frauenrenten.ch/bvg-bschiss/" target="_blank" rel="noreferrer">ein Manifest</a> gegen die Senkung der Pensionskassen-Renten unterschrieben und sagen: Diese Reform funktioniert für Frauen nicht!. Statt dieser Rentensenkungsvorlage braucht es eine echte Reform, von der die Frauen etwas haben. Das geht nur mit einer Anerkennung der Sorgearbeit und einer gerechten Finanzierung.</p><p>&nbsp;</p>]]></content:encoded><category>Berufliche Vorsorge</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/redaktion/photos/kampagnen/bvg21/MehrBezahlen-WenigerRente_quer.jpg" length="220740" type="image/png"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-10241</guid><pubDate>Sun, 09 Jun 2024 15:03:36 +0200</pubDate><title>Die Belastung durch unbezahlbare Prämien wird zunehmen</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/die-belastung-durch-unbezahlbare-praemien-wird-zunehmen</link><description>Prämien-Entlastungs-Initiative abgelehnt</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Mit der Ablehnung der Prämien-Entlastungs-Initiative bleibt das Problem der viel zu hohen und ständig steigenden Prämien ungelöst und die Kaufkraft der Bevölkerung stark belastet. Jetzt muss der Gegenvorschlag rasch und konsequent umgesetzt wer-den. In allen Kantonen, in denen die Initiative eine Ja-Mehrheit erzielte, werden die Gewerkschaften sich für eine Deckelung der Prämien auf 10 Prozent des Einkommens engagieren.&nbsp;</p><p>Die Last der Krankenkassenprämien wird für die unteren und mittleren Einkommen immer unerträglicher. Eine vierköpfige Familie zahlt heute mehr als 1’000 Franken pro Monat für die Krankenkasse – selbst wenn sie ein Hausarzt- oder HMO-Modell gewählt hat. Die ungerechten Kopfprämien verstärken die Ungleichheiten, auch weil die Reallöhne seit Jahren stagnieren – und weil die Kantone die Prämienverbilligungen nicht an die Kostenentwicklung angepasst haben. Normal- und Geringverdienende haben heute nach Abzug der obligatorischen Abgaben weniger Geld zum Leben als im Jahr 2016, während die Topverdiener-Haushalte finanziell besser dastehen.&nbsp;</p><p>Die Prämien-Entlastungs-Initiative hätte eine einfache Lösung dargestellt, mit einer Deckelung der Prämienlast auf 10 Prozent des Einkommens. Nach dem Nein braucht es nun eine rasche Umsetzung des Gegenvorschlags: der Bundesrat muss die Ausführungsverordnung rasch be-schliessen und in Kraft setzen; Kantone, die den neuen gesetzlich definierten Mindestanteil bei der Prämienverbilligung nicht erfüllen, müssen ihre Reglemente und Budgets so rasch wie möglich anpassen.</p><p>In den Kantonen, in denen die Initiative eine Mehrheit gefunden hat, werden sich die Gewerk-schaften an den Bemühungen beteiligen, kantonale Deckelungsmechanismen einzuführen. Die Beispiele Waadt und Graubünden zeigen, dass das funktioniert. So lassen sich konkret Arbeit-nehmende, Rentner:innen und Familien vor den nächsten Prämienexplosionen schützen.<br>&nbsp;</p>]]></content:encoded><category>Gesundheit</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/redaktion/photos/illustrativ/gesundheit/Gesundheit_Kosten_Stethoskop_Frankenscheine_iStock-Scharvik_web.jpg" length="423576" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-10226</guid><pubDate>Wed, 29 May 2024 16:46:56 +0200</pubDate><title>Die ungebremste Senkung der Umwandlungssätze geht weiter</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/die-ungebremste-senkung-der-umwandlungssaetze-geht-weiter</link><description>Swisscanto-Pensionskassenstudie 2024 zu den wichtigsten Entwicklungen in der 2. Säule</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Die heute veröffentlichte PK-Studie bestätigt: die Pensionskassen schwimmen im Geld, die Reserven wachsen, doch die Leistungen sinken weiter. Bei den Versicherten kommt immer weniger an, sie erhalten immer weniger für ihr Geld. Die Negativzinsen sind Schnee von gestern, die Anlagegewinne sind gut. Trotzdem sinken die Umwandlungssätze ungebremst weiter. Die Versicherten wollen sich nach einem langen Arbeitsleben auf sichere und gute Renten verlassen können, doch das ist immer weniger möglich. Diese problematische Entwicklung wird mit der BVG-Reform noch zusätzlich befeuert. Sie würde einen weiteren Abbau der Renten und zusätzliche Kosten mit sich bringen. Eine weitere Senkung der Umwandlungssätze ist unter den aktuellen Umständen falsch und nicht akzeptabel.</p><p>Die Ergebnisse der Swisscanto-Studie könnten nicht klarer sein: Den Pensionskassen geht es hervorragend, ihre Renditen sind überdurchschnittlich hoch, die Reserven prall gefüllt. Es ging ihnen kaum je besser. Das Gegenteil gilt für die Versicherten: Für das angesparte Kapital erhalten die Arbeitnehmenden immer weniger Rente. Trotz Zinswende wollen die Pensionskassen die Umwandlungssätze weiter senken. Seit 2016 sind die Umwandlungssätze laut PK-Studie im Schnitt von 6.25 auf heute 5.31 Prozent gesunken. Für die nächsten Jahre planen die Pensionskassen weitere Senkungsschritte.</p><p>Leistungsverbesserungen für die Versicherten wären jetzt nicht nur dringend nötig – aufgrund der finanziellen Lage der Pensionskassen wären sie auch finanzierbar. Doch die Pensionskassen weigern sich. Sie lagern immer mehr Risiken an die Versicherten aus und die Arbeitgeber stehlen sich aus der Verantwortung. Das muss sich jetzt ändern! Zu stark gesenkte Umwandlungssätze können erhöht werden, und ein Teuerungsausgleich der Renten ist überfällig. Doch die Pensionskassenbranche wehrt sich dagegen. Aufgrund der anhaltenden Teuerung verlieren die laufenden Renten weiterhin an Wert. Nur knapp 14 Prozent der Pensionskassen wollen 2024 die Inflation ausgleichen.</p><p>Und die BVG-Reform des Parlaments befeuert diese Probleme der Versicherten noch. Für den SGB deshalb ist klar: Sie muss abgelehnt werden. Statt für Ausgleich und steigende Leistungsgarantien zu sorgen, drohen den Versicherten mit dem BVG-Bschiss des Parlaments zusätzliche Rentenkürzungen von bis zu 3’200 Franken jährlich und noch tiefere Leistungsgarantien. Die Reform führt zu zusätzlicher Bürokratie und willkürlichen Rentenentscheiden. Der SGB wird sich deshalb vehement gegen diesen BVG-Bschiss einsetzen.</p><p>&nbsp;</p>]]></content:encoded><category>Berufliche Vorsorge</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/_processed_/7/c/csm_Rentnerin_aeltereFrau_Rechnungen_iStock-and-one_cut_c9ca7043f3.jpg" length="129462" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-10214</guid><pubDate>Wed, 22 May 2024 15:50:57 +0200</pubDate><title>Schnelle, soziale Umsetzung der 13. AHV-Rente</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/schnelle-soziale-umsetzung-der-13-ahv-rente</link><description></description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Der SGB begrüsst den Entscheid des Bundesrats, die Umsetzung der 13. AHV-Rente voranzutreiben. Der SGB spricht sich für eine mittelfristige Finanzierung der 13. AHV-Rente über Lohnprozente aus. Inakzeptabel ist der Verzicht auf den Bundesbeitrag. Wer bestellt, muss auch zahlen.&nbsp;</p><p>Mit dem Ja zur 13. AHV-Rente am 3. März ist klar, dass die Pensionierten eine zusätzliche Monatsrente erhalten. Für den SGB ist positiv, dass der Bundesrat die Umsetzung schnell an die Hand nimmt.&nbsp;</p><p>Die AHV macht Milliardenüberschüsse und der Fonds ist gut gefüllt. Mittelfristig braucht es jedoch eine Zusatzfinanzierung. Der SGB spricht sich dabei für höhere Lohnbeiträge aus. Das ist sozial, weil hohe Einkommen mehr bezahlen müssen. Und es ist effizient, da die Lohnbeiträge im AHV-Gesetz erhöht werden können und es keine zusätzliche Volksabstimmung braucht. Höhere Lohnbeiträge dürften für die Bevölkerung kaum spürbar sein. Denn die Sozialabgaben sind in letzter Zeit spürbar gesunken. Und sie werden voraussichtlich noch weiter sinken. Die Zusatzfinanzierung für die 13. AHV führt so einzig zu einer Umkehr dieser Senkungen.</p><p>Der SGB ist sehr befremdet darüber, dass der Bundesrat den Bundesbeitrag an die 13. AHV-Rente nicht bezahlen will. Dieser wurde u. a. einführt, um Leistungen der AHV zu finanzieren, die nicht durch Lohnbeiträge erworben werden (Erziehungs- und Betreuungsgutschriften, Leistungen an Hinterbliebene u. a.). Der Streichungsvorschlag trägt die Handschrift von Finanzministerin Karin Keller-Sutter. Sie verstösst damit bereits zum zweiten Mal gegen die Bürgertugend: «Wer bestellt, muss auch zahlen». Bereits in der Arbeitslosenversicherung will die Finanzministerin öffentliche Leistungen nicht finanzieren. Der SGB schlägt zudem vor, dass die Kantone einen Beitrag zur Finanzierung der 13. AHV-Rente leisten sollen, da sie durch diese zusätzliche Einnahmen haben. Das könnte den Bund entlasten.&nbsp;<br>&nbsp;</p>]]></content:encoded><category>AHV</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/_processed_/a/a/csm_aeltere-Frau-in-Sorge_iStock-shirosov_0a995b5dc9.jpg" length="103222" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-10208</guid><pubDate>Wed, 15 May 2024 11:08:31 +0200</pubDate><title>Nein zu mehr bezahlen für weniger Rente</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/nein-zu-mehr-bezahlen-fuer-weniger-rente</link><description>BVG-Bschiss kommt am 22. September an die Urne</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Im Juni 2023 hat ein breites Bündnis das Referendum gegen die BVG-Reform eingereicht. Neben Gewerkschaften, SP und Grünen hat mit dem «K-Tipp» auch die politisch unabhängige KonsumentInnenpresse Unterschriften gegen diese Rentensenkung gesammelt. Denn für die Versicherten bedeutet diese Vorlage: mehr bezahlen für tiefere Renten. Ein Nein ist deshalb wichtig. Die Renten aus den Pensionskassen sinken bereits seit Jahren und sind für viele Arbeitnehmende zu tief. Mit dem BVG-Bschiss des Parlaments drohen den Versicherten zusätzliche Rentenkürzungen von bis zu 3’200 Franken jährlich. Und dafür sollen sie jedes Jahr 2.1 Milliarden Franken mehr in die Pensionskassen einbezahlen. Diese Rechnung geht nur für die Finanzindustrie auf: sie zweigt weiterhin Milliarden ab – für die Versicherten bleibt immer weniger übrig.&nbsp;</p><p>Die Pensionskassenrenten sinken seit Jahren. Es gibt immer weniger Rente fürs Geld. Jetzt kommt es noch happiger. Mit der vom Parlament beschlossenen Senkung des Umwandlungssatzes sinken die Renten um bis zu 3’200 Franken jährlich. Besonders betroffen sind Arbeitnehmende über 50 Jahre und die Mittelschicht. Aber auch Jungen drohen Renteneinbussen. Gleichzeitig bleibt das Problem des fehlenden Teuerungsausgleichs ungelöst – das trifft insbesondere die RentnerInnen. Und damit nicht genug, steigen mit dem BVG-Bschiss die obligatorischen Lohnabzüge. Die Beschäftigten sollen jährlich 2.1 Milliarden Franken mehr in die Pensionskassen einbezahlen. Personen mit tiefen Löhnen sind besonders stark betroffen. Die Kosten pro ArbeitnehmerIn steigen um bis zu 2’400 Franken jährlich.&nbsp;</p><p>Mit der Reform werden insbesondere Frauen zur Kasse gebeten – ohne dass ihnen eine höhere Rente garantiert wird. Viele Berufstätige mit Betreuungsaufgaben werden im Alter nicht besser dastehen. Denn Lösungen für familienbedingte Erwerbsunterbrüche und Teilzeitarbeit fehlen. Und viele Mehrfachbeschäftigte wie beispielsweise Tagesmütter oder Putzfrauen werden weiterhin keinen Pensionskassenanschluss haben.</p><p>Die Reform ignoriert, dass die Pensionskassen auf Kosten der Versicherten immer mehr Reserven anhäufen. Das führt zu tieferen Renten im Alter. Nicht gelöst ist auch das Problem der steigenden Verwaltungskosten, wodurch weniger Geld bei den Versicherten ankommt. Die Reform führt im Gegenteil zu zusätzlicher Bürokratie und willkürlichen Rentenentscheiden. Die Pensionskassen-Lobby hat im Parlament den ursprünglichen Vorschlag des Bundesrats zerzaust. Vom Kompromiss der Sozialpartner ist kaum etwas übriggeblieben. Der Schweizerische Gewerkschaftsbund SGB wird sich deshalb in der Abstimmungskampagne vehement engagieren, um die Bevölkerung vom Nein zu diesem BVG-Bschiss zu überzeugen.&nbsp;</p>]]></content:encoded><category>Berufliche Vorsorge</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/_processed_/f/e/csm_Logo_Gross_BVG21_Nein_DE_be87869148.jpg" length="66161" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-10203</guid><pubDate>Tue, 07 May 2024 11:06:39 +0200</pubDate><title>Finanzielle Lage der Pensionskassen hervorragend – weitere Senkung des Umwandlungssatzes unnötig und falsch</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/finanzielle-lage-der-pensionskassen-hervorragend-weitere-senkung-des-umwandlungssatzes-unnoetig-und-falsch</link><description>Bericht der Oberaufsicht zur finanziellen Lage der Pensionskassen</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Die Oberaufsicht der 2. Säule bestätigt die hervorragende finanzielle Lage der Pensionskassen. Die Pensionskassen schwimmen in den Reserven, das Geld kommt immer weniger bei den Versicherten an. Die Quittung dafür bezahlen die Arbeitnehmenden: ihre Lohnbeiträge sind 14 Prozent höher, die durchschnittliche Rente liegt dennoch monatlich 300 Franken tiefer als vor 15 Jahren. Das ist auch der Aufsicht klar, wenn sie die Pensionskassen zu Ausgleich und Vertrauensbildung auffordert. Immer mehr bezahlen für weniger Rente, das muss gestoppt werden, Doch mit der BVG-Reform drohen den Versicherten zusätzliche Rentenkürzungen von bis zu 3’200 Franken jährlich. Dabei ist klar: statt weiteren Verschlechterungen der Leistungsgarantien braucht es nun höhere Pensionskassenrenten und den Ausgleich der Teuerung.</p><p>Die Ergebnisse der Oberaufsicht sind deutlich: Die finanzielle Lage der Pensionskassen ist sehr gut. Sie sind stabiler aufgestellt als je. In den letzten zwölf Jahren haben sie Reserven angehäuft und Massnahmen getroffen, mit denen nicht nur die heutigen und die zukünftigen Renten finanzierbar sind. Sie haben auch zusätzliche Reserven geäufnet, um unsichere Entwicklungen an den Finanzmärkten ausgleichen zu können.</p><p>Die OAK verschweigt hingegen, dass diese Entwicklung für die Versicherten fatal war. Ihre Beiträge haben sich in den letzten 15 Jahren um 14 Prozent erhöht – während die Rente im Schnitt monatlich 300 Franken tiefer ist als vor 15 Jahren. Selbst die OAK sorgt sich deshalb um das Vertrauen der Versicherten in die 2. Säule und ruft die Pensionskassen zu einem Ausgleich auf. Nachdem sie jahrelang behauptete, die Rentner:innen würden zu viel erhalten, fordert die OAK jetzt Gegenmassahmen zugunsten die Rentner:innen – denn sonst droht flächendeckend eine verlorene Generation der tiefen Zinsen.</p><p>Für den Schweizerischen Gewerkschaftsbund bestätigt dieser Befund deutlich: die BVG-Reform des Parlaments geht diametral in die falsche Richtung. Statt für Ausgleich und steigende Leistungsgarantien zu sorgen, drohen den Versicherten mit dem BVG-Bschiss des Parlaments zusätzliche Rentenkürzungen von bis zu 3’200 Franken jährlich. Die Reform ignoriert, dass die Pensionskassen auf Kosten der Versicherten immer mehr unnötige Reserven anhäufen. Nicht gelöst ist auch das Problem der steigenden Verwaltungskosten, wodurch weniger Geld bei den Versicherten ankommt. Die Reform führt im Gegenteil zu zusätzlicher Bürokratie und willkürlichen Rentenentscheiden. Der SGB wird sich deshalb vehement gegen diesen BVG-Bschiss einsetzen.</p>]]></content:encoded><category>Berufliche Vorsorge</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/_processed_/3/2/csm_Frau-ue55-mitRegenschirm-draussen_photocase-kemai_1a66e1892a.jpg" length="181513" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-10183</guid><pubDate>Thu, 25 Apr 2024 12:00:40 +0200</pubDate><title>Für die Versicherten, für das Gesundheitspersonal: Nein zur Kostenbremse!</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/fuer-die-versicherten-fuer-das-gesundheitspersonal-nein-zur-kostenbremse</link><description>Gute Gründe sprechen für ein Nein am 9. Juni zur so genannten Kostenbremse-Initative</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Die Kostenbremse-Initiative löst weder das Problem der unsozialen Finanzierung, noch spart sie dort, wo gespart werden müsste. Zu befürchten wäre bei ihrer Annahme vielmehr ein weiteres Voranschreiten der Zweiklassenmedizin und der Sparpolitik auf dem Buckel des Personals. Deshalb braucht es am 9. Juni ein klares Nein zu dieser gefährlichen Initiative.</p><h3 class="heading--h4">Falsche Logik</h3><p>Die Kostenbremse-Initiative will, dass sich die Gesundheitskosten künftig im Gleichschritt "mit der Gesamtwirtschaft und den durchschnittlichen Löhnen" entwickeln. Falls dies nicht der Fall ist, sollen zunächst die Tarifpartner und danach Bund und Kantone Massnahmen zur Kostensenkung ergreifen. Die Initiative geht von der Logik aus, dass man nur genug und effizient sparen müsse, damit die Prämien sinken und die Finanzierungsprobleme im Schweizer Gesundheitsprobleme gelöst werden. Ein sehr gefährlicher Ansatz, und zwar aus meherlei Hinsicht.&nbsp;</p><h3 class="heading--h4">Geschäftemacherei und Überversorgung: Sparpotenzial gross</h3><p>Gemäss diverser offizieller Berichte könnten im Schweizer Gesundheitswesen angeblich locker 20 Prozent der Ausgaben eingespart werden, ohne dass sich daraus irgendeine Einschränkung der Versorgung oder der Qualität ergibt. Tatsächlich ist das Sparpotenzial im Gesundheitssystem mit Sicherheit erheblich und eine Eindämmung der vorhandenen Verschwendung, Überversorgung und Geschäftemacherei ist unbedingt nötig. Schliesslich geht es hier um ein zentrales Gebiet des Service public, welcher zu Recht auch in allen anderen Bereichen klaren Budgetvorgaben und -kontrollen zu folgen hat. Was läuft schief? Drei Beispiele: Die Pharmaindustrie verdient sich in der Grundversicherung eine goldene Nase – die Medikamentenpreise sind viel zu hoch und Generika werden viel zu selten eingesetzt. Privatspitäler und Zusatzversicherer stürzen sich stets auf die profitablen Behandlungsfälle, operieren zu viel und belasten damit direkt die Grundversicherung. Und die Digitalisierung ist im Gesundheitswesen noch nirgendwo, was immer teurer kommt und nun endlich ändern muss (funktionierende Beispiele gibt es im Ausland mittlerweile genügend).</p><h3 class="heading--h4">Unsoziale Finanzierung und Prämienlast würden bleiben</h3><p>Doch Sparpotenzial hin oder her: Selbst, wenn man im Gesundheitswesen mit "schmerzfreien" Massnahmen 20 Prozent einsparen könnte, würde dies das Problem der unsozialen Finanzierung durch Kopfprämien mitnichten lösen. Wir würden uns dann auf dem Prämienniveau von 2018 wiederfinden. Genau in diesem Jahr wurde die 10%-Initiative lanciert, weil die Prämienlast der Haushalte mit tiefen und mittleren Einkommen bereits dann ein inakzeptables Ausmass angenommen hat.</p><h3 class="heading--h4">Gefährliche Umsetzung durch Lobby-Parlament</h3><p>Kostenseitig ist die politische Realität in der Gesundheitspolitik allerdings noch viel düsterer: Ein Grossteil der aus gewerkschaftlicher Sicht sinnvollen Massnahmen zur Kostendämpfung wird vom lobbygetriebenen Parlament seit Jahren blockiert (genauso wie eine soziale Finanzierung). Darunter auch von einem nicht kleinen Teil jener Partei, die die Kostenbremse-Initiative lanciert hat, die Mitte-Partei. Und genau dieses Parlament müsste die Kostenbremse-Initiative nach einer allfälligen Annahme dereinst umsetzen. Zu erwarten wäre deshalb, dass komplett am falschen Ort gespart würde, und zwar beim Personal und bei der Versorgungsqualität.</p><h3 class="heading--h4">Personal: Das Gegenteil von Sparen ist angesagt</h3><p>Das Gesundheitspersonal ist bekanntlich seit Jahren am Anschlag und leidet chronisch unter dem weiter zunehmenden Spardruck. Dazu kommt der ohnehin vorhandene, sich stetig verschärfende Personalmangel, der durch die demografische Entwicklung in den nächsten Jahren noch weiter ansteigen wird. Was es deshalb braucht, ist die umgehende Umsetzung der von der Bevölkerung mit grosser Mehrheit angenommenen Pflegeinitiative – und diese ist das Gegenteil einer Kostenbremse beim Personal!</p><h3 class="heading--h4">Giftschrank zum Ausbau der Zweiklassenmedizin</h3><p>Wenn nicht beim Personal gespart würde, dann drohten Einschnitte bei der Versorgung und beim Zugang. Der bürgerliche Giftschrank dafür ist prall gefüllt: "Krankenversicherung light für Personen in bescheidenen Verhältnissen", Gesundheitssparkonto, Franchisen von bis zu 10'000 Franken, drastische Kürzungen im Leistungskatalog, Ausbau der Zusatzversicherungen etc. Klar, all das würde in der Grundversicherung Kosten sparen – aber zu einem inakzeptablen gesellschaftlichen und sozialen Preis. Die Zweiklassemedizin ist im Gesundheitssystem bereits heute viel zu weit fortgeschritten. Dies insbesondere aufgrund der hohen Kostenbeteiligung (die zur Prämienbelastung noch hinzukommt), welche immer mehr Leute mit tiefen Einkommen auch von dringend nötigen Besuchen beim Arzt oder bei der Ärztin abhält.</p><h3 class="heading--h4">Gegenvorschlag und 10%-Initiative viel besser für Kostendämpfung</h3><p>Die Kostenbremse-Initiative ist der Schlüssel zum Giftschrank der lobbygetriebenen Parlamentsmehrheit und würde zu einer weiteren Entsolidarisierung im Gesundheitswesen führen. Die Initiative muss deshalb klar abgelehnt werden. In Kraft treten würde dann der vom Parlament beschlossene indirekte Gegenvorschlag. Dieser gibt Bund und Kantonen mehr Kompetenzen für Tarifeingriffe, was sich im Sinne der PrämienzahlerInnen positiv auswirken dürfte. Doch noch wichtiger: Am 9. Juni ist ein Ja zur Prämienentlastungs-Initiative nicht nur das beste Mittel zur Reduktion der Prämienlast, sondern auch zur Senkung der Kosten. Dies deshalb, weil Bund und Kantone mit dem darauf folgenden Ausbau der Prämienverbilligungen endlich gemeinsam ein starkes und reales Interesse daran haben, der Lobbymacht von Pharma, Zusatzversicherern und Privatspitälern entgegenzutreten und ihre Profitmacherei zulasten der Prämien- und SteuerzahlerInnen wirksam einzuschränken.</p>]]></content:encoded><category>Gesundheit</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/redaktion/photos/illustrativ/gesundheit/Gesundheitskosten-Arztin-rechnet_AndreyPopov-ist.jpg" length="314587" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-10171</guid><pubDate>Wed, 17 Apr 2024 14:46:51 +0200</pubDate><title>Endlich die schlimmste Steuer deckeln</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/endlich-die-schlimmste-steuer-deckeln</link><description>Redebeitrag von Pierre-Yves Maillard an der Medienkonferenz zur Prämien-Entlastungs-Initiative</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Am 9. Juni hat das Schweizer Volk eine Chance, die es lange nicht mehr bekommen wird. Es kann endlich ein Problem lösen, das die politische Mehrheit nicht angehen will. Es kann eine skandalöse Steueranomalie korrigieren und der schlimmsten aller Steuern eine verfassungsmässige Grenze setzen, indem es zur Initiative zur Senkung der Krankenkassenprämien Ja sagt.&nbsp;<br>&nbsp;</p><h3 class="heading--h4"><strong>Wo sind die liberalen Geister?</strong></h3><p>Die Schweizer Politik- und Medienwelt ist zweifellos eine derjenigen mit der größten Dichte an Geistern, die sich selbst als liberal bezeichnen. Es gibt Grünliberale, konservative Liberale, Ultraliberale und so weiter. Wie kommt es also, dass die Schweiz eine Steuer erfunden hat, die keine Grenzen hat? Die Prämie für die Krankenversicherung muss von allen bezahlt werden, auch von Kindern. Andere Versicherungen sind zwar in gewissen Situationen obligatorisch, aber die Krankenversicherung ist für die gesamte Bevölkerung und in jedem Alter verpflichtend. Man ist nicht verpflichtet, ein Auto oder ein Haus zu besitzen und sich somit gegen die Risiken, die der Besitz dieser Güter mit sich bringt, zu versichern. Aber man ist verpflichtet, sich gegen die Risiken von Krankheit und Unfällen zu versichern. &nbsp;</p><p>Die Krankenversicherungsprämie ist daher technisch gesehen eine Pflichtabgabe. Dass sie im internationalen Vergleich der Steuerquoten nicht berücksichtigt wird, liegt an einer einzigartigen Partikularität: Sie wird von privaten Körperschaften erhoben. Daher könnte man meinen, dass die Schweiz eine niedrigere Steuerquote als andere OECD-Länder hat. Selbst Economiesuisse findet dies in einer Mitteilung vom 22. Dezember 2014 seltsam und weist darauf hin, dass, wenn wir wie alle OECD-Länder die obligatorische Krankenversicherung zur Fiskalquote zählen würden, diese in der Schweiz mit fast 40 Prozent des BIP überdurchschnittlich hoch wäre.</p><p>Die Schweiz hat also eine ungerechte Steuer erfunden, die pro Kopf erhoben wird, in internationalen Vergleichen nicht auffällt und keinerlei Begrenzung unterliegt. Die Höhe der Steuer wird durch private Entscheidungen festgelegt, die von der Verwaltung nur bestätigt werden. Diese ungerechte Steuer kann also jedes Jahr steigen, ohne dass sie von einem Parlament oder dem Volk gebilligt wird. Alle anderen Steuern kennen eine Begrenzung im Gesetz oder in der Verfassung, mit Ausnahme der Krankenversicherungsprämie. Nun ist die Zustimmung zur Steuer ein Kardinalprinzip einer sogenannten "liberalen" Demokratie. Liberale Geister in der Schweiz finden diesen Zustand jedoch normal. &nbsp;</p><p>Diese Anomalie lässt sich aus einem einfachen Grund erklären: Diese grenzenlose Steuer schmerzt weder die Reichen noch die Unternehmen, sondern die arbeitenden Menschen und die Mittelschicht. Deshalb ist sie die Einzige, die wir jedes Jahr steigen lassen. &nbsp;&nbsp;<br>&nbsp;</p><h3 class="heading--h4"><strong>Es ist nicht die Initiative, die die Kosten verursacht</strong></h3><p>Von den Gegnern unserer Initiative hört man, dass unsere Initiative exorbitante Kosten verursachen würde. Es werden erschreckende Zahlen artikuliert. Die bereits bestehenden Modelle der Prämiendeckelung in Graubünden und im Kanton Waadt zeigen, dass diese beängstigenden Szenarien in der Praxis nicht eintreten. Im Kanton Waadt wurden nach der Einführung der Obergrenze von 10% der Krankenversicherungslast die anderen Steuern nicht erhöht. Sie sind im Gegenteil gesunken. Anstatt Theorien aufzustellen, kann man für einmal die Auswirkungen einer Idee in der Realität beobachten. Und das zeigt, dass unsere Idee möglich und finanzierbar ist. &nbsp;</p><p>Vor allem aber muss man eines sagen. Diejenigen, die von den Milliardenkosten unserer Initiative sprechen, tun so, als würden sie vergessen, dass diese Kosten nicht durch die Initiative verursacht werden. Unsere Initiative schafft keine zusätzlichen Gesundheitsleistungen. Sie ersetzt lediglich durch eine Deckelung die derzeitige einfache Lösung, der Bevölkerung jedes Jahr eine höhere Prämienrechnung zu schicken. Stattdessen würde ab einer bestimmten Grenze die Rechnung an die Allgemeinheit gehen, und dann müsste die politische Mehrheit ihre Verantwortung übernehmen und endlich die notwendigen Einsparungen vornehmen. Die Mitte und die Rechte sagen, dass es viele davon gibt. Sie müssen sie endlich umsetzen. &nbsp;<br>&nbsp;</p><h3 class="heading--h4"><strong>Wollen wir also gezielte Hilfen für die arbeitende Bevölkerung oder nicht? &nbsp;</strong></h3><p>Während der Kampagne zur 13. AHV-Rente haben die Rechte, die Mitte und die Arbeitgeberkreise zugegeben, dass unsere Bevölkerung ein ernsthaftes Problem mit sinkender Kaufkraft hat. Aber sie haben die 13. Rente bekämpft, weil sie ihrer Meinung nach nicht den Jungen zugute kommen wird und nicht zielgerichtet ist. Unsere Initiative für eine Prämienobergrenze geht auf diese beiden Einwände ein. Sie ist auf Familien und Personen mit mittlerem Einkommen ausgerichtet und bezieht die Erwerbstätigen mit ein. Es gibt genauso viele Erwerbstätige wie Rentner, die unter Krankenversicherungsprämien leiden, die 15 oder sogar 20 Prozent ihres Nettoeinkommens ausmachen. &nbsp;</p><p>Trotzdem bekämpfen jetzt die Mitte, die Rechte und die Arbeitgeberkreise trotzdem unsere Initiative zur Prämien-Entlastung. In Wirklichkeit wollen sie nichts tun, weder für die Erwerbstätigen noch für die Rentner. Weder allgemeine noch gezielte Massnahmen. Die sinkende Kaufkraft der Bevölkerung ist nicht ihr Problem. Sie haben nichts zu bieten. Nichts. &nbsp;<br>&nbsp;</p><h3 class="heading--h4"><strong>Nach dem Juni kommt der September &nbsp;</strong></h3><p>Nach dem 9. Juni wird es zu spät sein. Und in den nächsten fünf Jahren wird das Schweizer Volk keine Gelegenheit mehr haben, sich von der Prämienlast zu befreien. Die Teufelsmaschine der schlimmsten Steuererhöhungen ist in Gang gekommen und die Lobbyisten im Parlament verhindern schnelle und wirksame Einsparungen. Also wird der September 2024 mit neuen großen Prämienerhöhungen kommen. Dann September 2025. Dann September 2026. Dann September 2027, und so weiter. Die einzige Hoffnung ist der 9. Juni 2024. Danach wird es zu spät sein. Dann muss man mit einem deutlichen Ja für die Prämien-Entlastungs-Initiative stimmen.</p><p><i>Pierre-Yves Maillard, Präsident SGB</i></p><p>&nbsp;</p>]]></content:encoded><category>Gesundheit</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/redaktion/photos/personen/Pierre-Yves_Maillard_c-yoshikokusano-pour-luss.jpg" length="224527" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-10151</guid><pubDate>Wed, 27 Mar 2024 17:09:48 +0100</pubDate><title>Die 13. AHV-Rente schnell und kaufkraftschonend umsetzen</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/die-13-ahv-rente-schnell-und-kaufkraftschonend-umsetzen</link><description>Bundesratsbeschluss zur raschen Umsetzung der Initiative für eine 13. AHV-Rente
</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Der SGB begrüsst den raschen Entscheid des Bundesrats, um die Umsetzung der Initiative für eine 13. AHV-Rente voranzutreiben. Sowohl das klare Abstimmungsresultat als auch der angenommene Verfassungstext verpflichten die Politik. Der SGB fordert eine nachhaltige Finanzierung der 13. AHV-Rente über Lohnprozente und einen Kantonsanteil an die AHV. Der Bundesrat hat es heute verpasst, hier klare Weichen zu stellen.</p><p>Der SGB begrüsst den Entscheid des Bundesrats, dass die 13. AHV-Rente einmal jährlich ausbezahlt werden soll. Er setzt sich dafür ein, die 13. AHV-Rente über eine Erhöhung der Lohnprozente zu finanzieren. Das hat er auch während der Abstimmungskampagne immer betont. Denn die Finanzierung über Lohnprozente ist ausgesprochen sozial. Ausserdem braucht es dazu nur eine Gesetzesänderung, was eine rasche Umsetzung ermöglicht. Es handelt sich dabei um die kaufkraftschonendste Lösung zur Finanzierung der 13. AHV-Rente, sie dürfte für die Bevölkerung kaum spürbar sein. Denn die Sozialabgaben sind in letzter Zeit spürbar gesunken. Und sie werden voraussichtlich noch weiter sinken. Die Zusatzfinanzierung für die 13. AHV führt so einzig zu einer Umkehr dieser Senkungen.&nbsp;</p><p>Nicht verständlich ist für den Schweizerischen Gewerkschaftsbund hingegen, dass die 13. AHV-Rente als Anlass für Kürzungen des Bundesbeitrags an die AHV dienen soll. Es kann nicht sein, dass der Bund unter dem Deckmantel der 13. AHV und auf Kosten des Bundesbudgets an der finanziellen Stabilität des AHV-Fonds ritzt. Noch, dass die Bevölkerung über eine zusätzliche Erhöhung ihrer Beiträge für die Bundesfinanzen geradestehen soll. Der SGB spricht sich dafür aus, den Bundesanteil mit den zusätzlichen Steuereinnahmen aus der 13. AHV-Rente zu finanzieren. Dazu soll wieder ein Kantonsanteil an die Finanzierung der AHV eingeführt werden. So wie er bis 2008 in Art. 103 AHVG vorgesehen war.<br>&nbsp;</p>]]></content:encoded><category>AHV</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/redaktion/photos/kampagnen/ahvx13-avsx13/240303_abstimmungsanlass_ahvx13.jpg" length="663113" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-10136</guid><pubDate>Sun, 03 Mar 2024 15:23:06 +0100</pubDate><title>Ein klares Bekenntnis zur AHV: Bevölkerung will gute Renten</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/ein-klares-bekenntnis-zur-ahv-bevoelkerung-will-gute-renten-ja-zur-13-ahv</link><description>Historischer Abstimmungserfolg bei der 13. AHV-Rente</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Das Ja zur Initiative für eine 13. AHV-Rente ist für die heutigen und zukünftigen Rentnerinnen und Rentner ein wichtiger Fortschritt. Mit der 13. AHV-Rente werden ihre Kaufkraftverluste ausgeglichen und die Renten der Haushalte mit unteren Einkommen, insbesondere der Frauen verbessert. Der Schweizerische Gewerkschaftsbund SGB erwartet nun eine rasche Umsetzung. Mit dem klaren Nein zur Rentenalter-Erhöhung ist die Rentenalterfrage vom Tisch.</p><p>Das Abstimmungsergebnis zeigt klar: zu lange haben der Bundesrat, eine Mehrheit im Parlament und die Arbeitgeber das Rentenproblem ignoriert. Die Schweizerinnen und Schweizer haben das Zepter nun selbst in die Hand genommen. Sie haben die AHV-Renten erhöht. Damit die Kaufkraft der Renten erhalten wird. Und damit Frauen und Haushalte mit unteren Einkommen mehr Rente erhalten.</p><p>Die intensiv geführte Kampagne hat das ganze Land bewegt. Die Stimmbeteiligung war überdurchschnittlich hoch und das Resultat ist nicht nur unmissverständlich, es ist auch von historischer Bedeutung. Der Bundesrat, bürgerliche Parteien und die Arbeitgeber können das Rentenproblem nicht länger ignorieren. Denn wer ein Leben lang gearbeitet hat, verdient eine anständige Rente.</p><h3 class="heading--h4"><strong>Rasche Umsetzung</strong></h3><p>Nach diesem klaren Entscheid muss die 13. Monatsrente so schnell wie möglich den Rentnerinnen und Rentnern ausbezahlt werden. Die Stimmbevölkerung erwartet von der Politik jetzt eine rasche Umsetzung der Initiative.</p><p>Die Kaufkraft-Probleme der Bevölkerung sind mit der 13. AHV-Rente jedoch noch nicht alle gelöst. Die Löhne haben grossen Aufholbedarf und die Prämienbelastung des Mittelstands hat die Schmerzgrenze auf dieses Jahr klar überschritten.</p><h3 class="heading--h4"><strong>Nein zur Rentenalter-Erhöhung</strong></h3><p>Das klare Nein zur Rentenalter-Erhöhung ist eine Erleichterung für die Arbeit­nehmenden. Die permanente Forderung der Wirtschaft, dass wir länger arbeiten sollen, ist damit vom Tisch.</p>]]></content:encoded><category>AHV</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/redaktion/photos/kampagnen/ahvx13-avsx13/240303_abstimmungsanlass_ahvx13.jpg" length="663113" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-10129</guid><pubDate>Wed, 21 Feb 2024 08:46:57 +0100</pubDate><title>Die 13. AHV-Rente hat weiterhin eine Mehrheit in der Bevölkerung</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/die-13-ahv-rente-hat-weiterhin-eine-mehrheit-in-der-bevoelkerung</link><description>Letzte Abstimmungsumfragen für den 3. März</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Die zweite Welle der Tamedia-Umfrage zu den Abstimmungen vom 3. März zeigt nach wie vor eine hohe Zustimmung von 59 Prozent zur <a href="https://www.AHVx13.ch/?src=sgbhp" target="_blank" class="link--icon--external" rel="noreferrer">Initiative für eine 13.&nbsp;AHV-Rente</a>. Die SRG-Umfrage weist in der zweiten Welle eine Zustimmung von 53 Prozent aus. Für das Initiativ-Komitee war von Anfang an klar, dass es knapp werden wird.</p><p>Es zeichnet sich in vielen Gemeinden eine hohe Stimmbeteiligung ab, viele haben schon abgestimmt und der Meinungsbildungsprozess ist laut Umfrage weit fortgeschritten. Daher ist klar: Eine Annahme der 13. AHV-Rente an der Urne ist möglich. Durch den wenig ausgeprägten Stadt-Land Graben, ist auch ein Ständemehr möglich.&nbsp;</p><p>Dies bestätigt, dass die Initiative eine richtige Antwort auf ein akutes Problem bietet: RentnerInnen sehen sich mit steigenden Mieten, Krankenkassenprämien, Stromkosten und ÖV-Preisen konfrontiert. Die seit 2021 angefallene Teuerung hat bereits eine ganze Monatsrente aufgezehrt. Gleichzeitig erodieren die Renten aus den Pensionskassen seit Jahren dramatisch. Daher reicht die Rente immer weniger zum Leben. Das Versprechen, den gewohnten Lebensstandard im Alter zu halten, wird gebrochen.&nbsp;</p><p>Das betrifft die überwiegende Mehrheit der aktuellen und zukünftigen RentnerInnen. Ohne die 13. AHV-Rente geht der Mittelstand leer aus. Somit überrascht die die klare Zustimmung bei den tiefen und mittleren Einkommen nicht.</p><p>Die <a href="https://www.AHVx13.ch/?src=sgbhp" target="_blank" rel="noreferrer">Kampagne für die 13. AHV-Rente</a> wird seit Wochen von Zehntausenden Freiwilligen unterstützt. Mit Materialbestellungen, Flyer-Aktionen oder Spenden. Das breite Engagement in der Bevölkerung für diesen dringend notwendigen Rentenausgleich ist eindrücklich. Es wird die letzten Tage vor der Abstimmung eine entscheidende Rolle spielen.&nbsp;</p>]]></content:encoded><category>AHV</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/_processed_/3/7/csm_JetztAbstimmen_AVXx13_dea4eae91d.jpg" length="191806" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-10125</guid><pubDate>Mon, 19 Feb 2024 15:49:56 +0100</pubDate><title>Dossier 161: Mehr Rente fürs Geld dank der 13. AHV</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/dossier-161-mehr-rente-fuers-geld-dank-der-13-ahv</link><description>Private Vorsorge und AHV für Berufstätige im Vergleich</description><content:encoded><![CDATA[<p>Die Kaufkraft der Altersrenten in der Schweiz sinkt. Das ist nicht nur ein Problem für die Pensionierten, sondern auch für die Berufstätigen, die in Zukunft in Rente gehen werden. Die Renten der Pensionskassen sind um 13 Prozent gesunken und werden weiter sinken. In der Schweiz ist eine Rentenlücke aufgegangen. Diese wird sich in den nächsten Jahren schmerzhaft vergrössern. Vor allem die Mittelschichtshaushalte stehen im Alter vor immer grösseren finanziellen Herausforderungen.&nbsp;</p><p>Die Banken und Versicherungen nutzen die Rentenlücke, um Werbung für ihre Vorsorgeprodukte der 3. Säule zu machen. Sie warnen vor der Rentenlücke und fordern die Berufstätigen auf, in ihre Vorsorgeangebote zu investieren. Die Gewerkschaften schlagen hingegen mit der Initiative für die 13. AHV-Rente eine Aufstockung der AHV vor. Weil das Preis-Leistungsverhältnis der AHV für fast alle Arbeitnehmenden viel besser ist als in der privaten, individuellen Vorsorge.</p><p>Der SGB hat das <a href="https://sgb.ch/fileadmin/redaktion/docs/dossiers/161_PLV_Altersvorsorge_final.pdf">Preis-Leistungsverhältnis der 13. AHV-Rente und der 3. Säule im Detail nachgerechnet</a>. Die Resultate zeigen: Die AHV ist für den allergrössten Teil der Bevölkerung finanziell viel attraktiver. Dank der 13. AHV-Rente haben die Berufstätigen viel mehr Geld zum Leben als wenn sie ihre Rentenlücke mit einer privaten Lösung zu füllen versuchen müssten. Sofern sie überhaupt das Geld dazu haben. Die Preisunterschiede sind enorm. Dank der 13. AHV-Rente sparen Berufstätige mit mittlerem Lohn bis zur Pensionierung über 30'000 Fr. (Alleinstehende) bzw. über 55'000 Fr. (Ehepaare). Die 13. AHV-Rente schneidet selbst dann noch besser ab, wenn sich die Zinsen rasch und markant erhöhen würden.&nbsp;</p><p>Die Erhöhung der Lohnbeiträge um je 0.4 Lohnprozente für Arbeitnehmende und Betriebe würde auch mittelfristig zu keiner nennenswerten Erhöhung der Lohnabgaben im Vergleich zu den letzten Jahren führen. Denn die Sozialbeiträge sind gesunken und dürften weiter sinken – insbesondere bei der Unfall- und Arbeitslosenversicherung, weil es weniger Unfälle und Arbeitslose gibt.&nbsp;</p><p>Die über Lohnbeiträge finanzierte AHV ist viel kostengünstiger, weil die Arbeitgeber einen Teil der Beiträge zahlen. Weil es auch Rente gibt, wenn man sich um Kinder und pflegebedürftige Angehöri-ge gekümmert hat. Weil die AHV einen Teil der Beiträge der Topverdiener wie Sergio Ermotti zur Finanzierung der unteren und mittleren Renten braucht. Und weil die Banken und Versicherungen kaum etwas daran verdienen. Die Arbeitnehmenden erhalten in der AHV für ihre Beiträge deutlich mehr Rente. So kann die Rentenlücke effizient geschlossen werden.</p>]]></content:encoded><category>AHV</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/_processed_/6/8/csm_jungeFrauInWerkstatt_aerogondo-iStock_39047413ba.jpg" length="160504" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-10115</guid><pubDate>Wed, 07 Feb 2024 23:29:22 +0100</pubDate><title>Die 13. AHV-Rente: preisgünstig, zielorientiert und realisierbar</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/die-13-ahv-rente-preisguenstig-zielorientiert-und-realisierbar</link><description>AHV-Faktencheck </description><content:encoded><![CDATA[<p>Die Kaufkraft der Altersrenten in der Schweiz sinkt. Höhere Krankenkassenprämien, Mieten und Preise haben eine Monatsrente weggefressen. Das ist nicht nur ein Problem für die Pensionierten, sondern auch für die Berufstätigen, die in Zukunft in Rente gehen werden. Die Renten der Pensionskassen sind um 13 Prozent gesunken und werden weiter sinken. In der Schweiz ist eine Rentenlücke aufgegangen. Diese wird sich in den nächsten Jahren schmerzhaft vergrössern. Vor allem die Mittelschichtshaushalte stehen im Alter vor immer grösseren finanziellen Herausforderungen.</p><p>Die Banken und Versicherungen nutzen die Rentenlücke, um Werbung für ihre Vorsorgeprodukte der 3. Säule zu machen. Sie warnen vor der Rentenlücke und fordern die Berufstätigen auf, in ihre Vorsorgeangebote zu investieren. (<a href="https://sgb.ch/fileadmin/redaktion/docs/mk-cp/240208_mk_faktencheck_AHV/faktencheck_1_renten_gm.pdf" target="_blank" rel="noreferrer">Faktencheck dazu <i class="fa-regular fa-file-pdf" aria-hidden="true"></i></a>)Die Gewerkschaften schlagen hingegen mit der Initiative für die 13. AHV-Rente eine Aufstockung der AHV vor. Weil das Preis-Leistungs-Verhältnis der AHV für fast alle Arbeitnehmenden viel besser ist als in der privaten, individuellen Vorsorge.</p><p>Der SGB hat das Preis-Leistungs-Verhältnis der 13. AHV-Rente und der 3. Säule im Detail nachgerechnet. <a href="https://sgb.ch/fileadmin/redaktion/docs/mk-cp/240208_mk_faktencheck_AHV/faktencheck_2_plv.pdf" target="_blank" rel="noreferrer">Die Resultate <i class="fa-regular fa-file-pdf" aria-hidden="true"></i></a> zeigen: Die AHV ist für den allergrössten Teil der Bevölkerung finanziell viel attraktiver. Dank der 13. AHV-Rente haben die Berufstätigen viel mehr Geld zum Leben, als wenn sie ihre Rentenlücke mit einer privaten Lösung zu füllen versuchen müssten. Sofern sie überhaupt das Geld dazu hätten. Die Preisunterschiede sind enorm. Dank der 13. AHV-Rente sparen Berufstätige mit mittlerem Lohn bis zur Pensionierung über 30’000 Franken (Alleinstehende) bzw. über 55’000 Franken (Ehepaare). Die 13. AHV-Rente schneidet selbst dann noch besser ab, wenn sich die Zinsen rasch und markant erhöhen würden.</p><p>Die Erhöhung der Lohnbeiträge um je 0.4 Lohnprozentpunkte für Arbeitnehmende und Betriebe würde auch mittelfristig zu keiner nennenswerten Erhöhung der Lohnabgaben im Vergleich zu den letzten Jahren führen. Denn die Sozialversicherungsbeiträge sind gesunken und dürften weiter sinken – insbesondere bei der Unfall- und Arbeitslosenversicherung, weil es weniger Unfälle und Arbeitslose gibt. Die 13. AHV ist finanzierbar – ohne dass die Beitragslast spürbar steigt, wie die <a href="https://sgb.ch/fileadmin/redaktion/docs/mk-cp/240208_mk_faktencheck_AHV/faktencheck_3_ahv_finanzen.pdf" target="_blank" rel="noreferrer">SGB-Analyse <i class="fa-regular fa-file-pdf" aria-hidden="true"></i></a> zeigt.</p><p>Die über Lohnbeiträge finanzierte AHV ist viel kostengünstiger, weil die Arbeitgeber einen Teil der Beiträge zahlen. Weil es auch Rente gibt, wenn man sich um Kinder und pflegebedürftige Angehörige gekümmert hat. Weil die AHV einen Teil der Beiträge der Topverdiener wie Sergio Ermotti zur Finanzierung der unteren und mittleren Renten braucht. Und weil die Banken und Versicherungen nichts daran verdienen. Die Arbeitnehmenden erhalten in der AHV für ihre Beiträge deutlich mehr Rente. So kann die Rentenlücke effizient geschlossen werden.</p><p>Dass es ein Rentenproblem gibt, gestehen mittlerweile auch viele GegnerInnen ein. Entsprechend haben sie Alternativen zur 13. Rente eingebracht. Der SGB hat diese Vorschläge <a href="https://sgb.ch/fileadmin/redaktion/docs/mk-cp/240208_mk_faktencheck_AHV/faktencheck_4_Leere_Alternativversprechen.pdf" target="_blank" rel="noreferrer">analysiert <i class="fa-regular fa-file-pdf" aria-hidden="true"></i>.</a> Der Befund ist klar. Weil beispielsweise 9 von 10 Ehepaaren die maximal mögliche Rente beziehen, löst nur eine generelle Erhöhung der AHV-Renten das Problem.</p>]]></content:encoded><category>AHV</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/redaktion/photos/kampagnen/ahvx13-avsx13/SGB_AHV13_4-3_d.jpg" length="136306" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-10106</guid><pubDate>Mon, 29 Jan 2024 16:40:27 +0100</pubDate><title>RentnerInnen mit tiefen Einkommen werden die Ergänzungsleistungen gesenkt</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/rentnerinnen-mit-tiefen-einkommen-werden-die-ergaenzungsleistungen-gesenkt</link><description>Scheinheilige Argumente gegen die 13. AHV-Rente</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Ab Januar 2024 wurden zehntausenden RentnerInnen mit tiefen Einkommen die Ergänzungs-leistungen (EL) gekürzt oder gestrichen. Das heisst, sie müssen trotz steigender Preise mit we-niger Geld auskommen. Damit sparen Bund und Kantone über 400 Millionen Franken auf Kos-ten der RentnerInnen mit den tiefsten Einkommen. Umso unglaubwürdiger sind die plötzlich laut werdenden Versprechen, nach der Abstimmung über die 13. AHV-Rente im Parlament die tiefen Renten rasch zu erhöhen. Das Stimmverhalten der GegnerInnen lässt auf das Gegenteil schliessen. Damit wird deutlich: nur mit einem JA zur 13. AHV-Rente kann die Situation der be-dürftigsten RentnerInnen im Lande rasch und deutlich verbessert werden. Doch es steht mehr auf dem Spiel. Denn vom Kaufkraftverlust aufgrund der Teuerung und der steigenden Kran-kenkassenprämien ist auch die Mittelschicht betroffen: Darum ist es richtig, dass alle die 13. AHV-Rente bekommen sollen.&nbsp;</p><p>Viele Bezügerinnen und Bezüger von Ergänzungsleistungen stehen seit anfangs Jahr schlechter da. Denn ab jetzt greifen die vom Parlament beschlossenen Kürzungen bei den Ergänzungsleis-tungen in vollem Umfang. Für Personen, die bereits vor 2021 Ergänzungsleistungen bezogen, galt eine Übergangsfrist. Falls die Reform zu niedrigeren Ergänzungsleistungen führte, behielten sie drei Jahre lang ihre bisherigen Ansprüche. Diese Frist endete im Dezember 2023. Für die Betroffenen wird die Situation im aktuellen Umfeld der gestiegenen Preise noch schwieriger. Die Kürzungen bei den Ergänzungsleistungen des Parlaments treffen genau dort, wo die Preise rapide steigen: bei den Krankenkassenprämien und den Mieten.</p><p>Insgesamt erhalten gemäss Schätzungen der SKOS ein Drittel aller EL-BezügerInnen weniger Geld. Die Kürzungen machen bis zu 300 Franken weniger pro Monat aus. Auch im Jahr 2024 haben vie-le bisherige Bezügerinnen von Ergänzungsleistungen plötzlich keinen Anspruch mehr. Denn mit der EL-Reform hat das Parlament nicht nur die Vermögensschwellen angepasst, sondern auch die Berücksichtigung der Krankenkassenprämien bei der Berechnung der EL verändert. Zum Beispiel wurde der EL-Mindestbeitrag an die Prämien gesenkt: Entsprach er bisher der durchschnittlichen Krankenkassenprämie, beträgt er jetzt nur noch 60 Prozent der Durchschnittsprämie.&nbsp;<br>Auch bei der Berücksichtigung der Miete hat sich etwas geändert. Dieser Budgetposten ist für die Betroffenen besonders wichtig. Denn die Miete stellt für die meisten Menschen den grössten mo-natlichen Ausgabeposten dar. Der Mietzins wird in der EL-Berechnung nur bis zu einer bestimmten Kostenlimite berücksichtigt – den Mietzinsmaxima. Diese Maxima wurden zwar in der Reform er-höht. Doch durch die zweifache Anhebung des Referenzzinssatzes im Jahr 2023 und die damit verbundenen Mietzinserhöhungen bleiben diese Maxima weit hinter den realen Mietkosten.</p><p>Dass Bundesrat und GegnerInnen der 13. AHV-Rente nun damit argumentieren, man solle lieber RentnerInnen mit tiefen Einkommen gezielt helfen, ist scheinheilig. Bundesrat und Parlament ha-ben während des gesamten parlamentarischen Prozesses nie einen Gegenvorschlag in Umlauf gebracht. Nun verschweigen sie, dass die Ergänzungsleistungen gekürzt werden. Das zeigt: nur mit der 13. AHV-Rente können die höheren Lebenskosten für alle RentnerInnen ausgeglichen werden – bis in die Mittelschicht, die auch unter der Teuerung leidet. Die AHV bleibt sozial und gerecht: die 10 Prozent Topverdienende zahlen massiv mehr ein, als sie erhalten.&nbsp;<br>&nbsp;</p>]]></content:encoded><category>AHV</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/_processed_/0/e/csm_DSC_0324_bearbeitet-1_2544072787.jpg" length="373128" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-10100</guid><pubDate>Mon, 22 Jan 2024 17:16:54 +0100</pubDate><title>Albisgüetli-Rede von Pierre-Yves Maillard</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/albisgueetli-rede-von-pierre-yves-maillard</link><description>Gehalten an der SVP-Albisgüetli-Tagung vom 19. Januar 2024</description><content:encoded><![CDATA[<p>Meine Damen und Herren</p><p>Ich danke Ihnen für diese Einladung. Es freut mich sehr, heute Abend, ein wenig mit Ihnen über unsere AHV und ihre Bedeutung für unser Land sprechen zu dürfen.<br>Seit Anfang des Jahres ist die AHV in aller Munde. In der ganzen Schweiz wird intensiv über unsere Initiative für eine 13. AHV-Rente diskutiert.&nbsp;</p><p>Die Krankenkassenprämien sind brutal gestiegen. Die Mieten für Hundertausende Einwohnerinnen und Einwohner auch. Die Heizkosten sind so stark gestiegen, dass eine Rentnerin, die ich kenne, das Füllen ihres Heizöltanks diesen Winter nicht bezahlen konnte. Deswegen heizt sie nur noch das Zimmer, in dem sie sich gerade befindet, mit einem kleinen, mobilen Elektro-Ofen. Diese Frau hat ihr ganzes Leben lang gearbeitet und zwei Kinder grossgezogen. Jetzt kann sie ihr Haus nicht heizen. Aber, weil sie eben ein kleines Haus besitzt, hat sie kein Anspruch auf Ergänzungsleistungen. Gemäss der NZZ gehört sie damit zu den «reichen Rentnern», nur weil sie ein altes Haus besitzt, das sie nicht heizen kann … Das ist vielleicht das Schlimmste: Leute, die sich ein normales Leben nicht mehr leisten können, werden in der hysterischen Kampagne gegen unsere Initiative als «reich» beschrieben.&nbsp;</p><p>In dieser Situation befindet unser sogenannt reiches Land.&nbsp;</p><p>Die Frage lautet also: Können wir uns eine 13. AHV Monatsrente leisten, um diese brutale Kaufkraftkrise einzudämmen? Hat unsere Schweiz die Mittel, allen, die hier ein Leben lang gearbeitet haben, eine zusätzliche Monatsrente anzubieten?</p><p>Die Antwort des Bundesrats lautet: nein.&nbsp;</p><p>Aber er hat ein Problem. Die Leute im Land sagen sich: Wenn wir die massiven Kaufkraftverluste für unsere Älteren nicht einmal ein wenig kompensieren können, was können wir uns dann noch leisten? Die zehn oder hunderte Milliarden Steuergeld, die für alle möglichen anderen Zwecke ausgegeben wurden, waren sie wirklich nötig und konnten wir uns das leisten? Was ist für ein Land wichtiger, als dafür Sorge zu tragen, dass die ganze Bevölkerung zu Essen und ein warmes Dach über dem Kopf hat? Waren diese anderen Ausgaben nicht ein bisschen überflüssig? So überflüssig wie ein Ski-Saisonabonnement für die Bundesräte zum Beispiel.&nbsp;</p><p>Und, Herr Blocher, ich bin sicher, dass Sie diese bodenständige Überlegung sehr wohl verstehen. Denn vor einigen Jahren, haben Sie die genau gleiche Haltung gezeigt.&nbsp;</p><p>Sie hatten gesagt: «ich brauche meine Bundesratsrente nicht», und Sie hatten Recht. Doch dann haben Sie die Bundespolitik beobachtet und sind zum Schluss gekommen, dass sie zu viel für aus Ihrer Sicht unvernünftige Zwecke ausgab. Und haben sich gesagt: wenn das so ist, nehme ich meine Rente doch. Die Schweizer Bevölkerung kommt heute zum gleichen Schluss. Viele, auch in Ihrer Partei, sagen: Genug ist genug – jetzt nehme ich meine zusätzliche Rente. Aber es gibt einen grossen Unterschied zu Ihnen, Herr Blocher, den Sie sicher erkennen werden: In der Bevölkerung brauchen viele die 13. AHV-Rente, sie brauchen sie dringend.</p><p>Die AHV ist 75 Jahre alt. Sie hat ein Vermögen von 50 Milliarden. Dieses Vermögen wird, gemäss Bundesratsprognose, bis Ende des Jahrzehnts auf fast 70 Milliarden steigen. Die 13. Rente kostet 4 Milliarden jährlich, was mit 0,4 Lohnprozenten je für Arbeitgeber und Arbeitnehmende finanziert werden könnte. Aber eine solche Finanzierung ist zunächst gar nicht nötig. Selbst der vorsichtige Bundesrat plant für die nächsten Jahre mit AHV-Gewinnen von 3,5 Milliarden – pro Jahr! Das sind die Fakten.</p><p>Was passiert in zehn oder zwanzig Jahren? Ein Blick in die Vergangenheit lohnt sich. 2011 musste der der Bundesrat seine Prognosen korrigieren, weil sie zu pessimistisch waren. Und trotzdem lag er daneben. Er dachte, es werde mindestens 1,9 Lohnprozentpunkte brauchen, um die AHV-Finanzen bis 2030 im Gleichgewicht zu behalten. Und was ist geschehen? Mit der Vorlage zu Steuerreform und AHV-Finanzierung STAF und mit AHV 21 wurde das Äquivalent von gerade mal rund einem Lohnbeitragsprozent beschlossen – also nur die Hälfte des optimistischsten Szenarios. Und damit werden wir die AHV nicht nur im Gleichgewicht behalten können. Nein, wir werden damit bis 2030 grosse Gewinne anhäufen können.</p><p>Also, entgegen den düsteren Prognosen der Versicherungen und der Grossbanken ist die AHV heute nicht pleite. Und sie wird es morgen auch nicht sein. Die Grossbanken gehen manchmal bankrott… die AHV nicht!&nbsp;</p><p>Fazit: die 13. Rente ist nicht nur nötig, sondern wir haben auch die Mittel, um sie zu bezahlen.</p><p>Warum also müssen wir gegen diese einfache und vernünftige Initiative eine aggressive und irreführende Kampagne der Mächtigen in diesem Land erleben, in der die Armen als reich beschrieben werden und Wörter ihren wahren Sinn verlieren?</p><p>Ich gebe ihnen ein Beispiel. In der Schweiz verdient ein Bauer durchschnittlich 5000 Franken pro Monat. Wenn er, nach fünfzig Jahren schwerer Arbeit für diesen bescheidenen Lohn, eine AHV Rente von 1800 Franken pro Monat erhält, weshalb sollte er gegen eine 13. Rente stimmen? Hat er sie nicht mehr als genug verdient?</p><p>Und auch wenn er noch aktiv ist und in einigen Jahren 0,4 Lohnprozente mehr bezahlen müsste, warum sollte er das ablehnen, wenn er dafür im Ruhestand jedes Jahr eine dreizehnte Rente bekommt, die vier oder fünf Mal höher ist als die jährlichen zusätzlichen Lohnbeiträge? Wer würde annehmen, dass der Bauer diese Rechnung nicht machen kann? Denn er weiss ganz genau, dass er auf dem Markt, bei den Versicherungen, niemals ein so gutes Angebot finden würden. Er weiss, dass für ihn in der AHV die Rechnung einfach stimmt!</p><p>Wo also liegt das Problem? Wir verstehen es, wenn wir ein anderes Beispiel nehmen. Nennen wir dieses Beispiel Ermotti. Er verdient eine Million pro Monat. Eine Beitragserhöhung von 0,4 Lohnprozenten bedeutet für ihn 4000 Franken pro Monat. Dafür bekommt er im Ruhestand rund 200 Franken mehr AHV-Rente pro Monat. Für ihn ist die Rechnung nicht so gut, aber er wird deswegen nicht gross leiden. Doch würde man ihm die 13. AHV-Rente verweigern, käme schnell die Forderung, die Lohnbeiträge zu plafonieren. Damit würde die AHV eine ihrer finanziellen und sozialen Stärken verlieren. Darum sollen alle die 13. Rente bekommen. Denn so erhalten 90 Prozent der Bevölkerung mehr als sie bezahlen müssen.&nbsp;</p><p>Es ist sonnenklar: Mit der AHV machen die kleinen Leute und der Mittelstand einen guten Deal und die Reichen weniger. Aber das ist fair. Dass wir jetzt in den Zeitungen lesen müssen, von einer AHV-Verbesserung würden die Reichen profitieren, zeigt nur das Niveau des Zynismus, das mittlerweile in einigen gutgestellten Kreisen erreicht wurde.</p><p>Meine Damen und Herren, ich möchte Ihnen eine kleine Geschichte erzählen.&nbsp;</p><p>Mein Grossvater war Bauer, Gemeindepräsident und Grossrat im Kanton Freiburg. Er war Mitglied der BGB, der Bauern-, Gewerbe- und Bürgerpartei. Heute heisst diese Partei UDC, auf Deutsch SVP. Als Junge habe ich viel auf dem Bauernhof meines Grossvaters gearbeitet und auch viel mit ihm über Politik diskutiert. Als 1987 die Mutterschaftsversicherung zur Abstimmung kam, schauten wir am Abend zusammen die «Tagesschau» am Fernseher und erfuhren, dass die Vorlage abgelehnt wurde. Da ist mein Grossvater aufgesprungen, hat den Fernseher abgestellt und hat gerufen: Mit diesen Politikern würde heute sogar die AHV abgelehnt werden!</p><p>Damals habe ich gedacht, er übertreibt. Jetzt bin ich überzeugt: Er hatte Recht. Und vierzig Jahre später ist seine Aussage noch zutreffender.&nbsp;</p><p>Dabei müssen Sie wissen: mein Grossvater war stramm bürgerlich. Doch 1947, als er sechsundzwanzig Jahre alt war, hat er dezidiert für die AHV gestimmt. Auch wenn die Gegner damals schon voraussagten, in 20 Jahren werde sie Schiffbruch erleiden. Es ging nicht schief, und 20 Jahre später konnte das Parlament einstimmig eine Verdoppelung der Renten beschliessen. Auch 1987 war mein Grossvater immer noch bürgerlich und stimmte dennoch dezidiert für die Mutterschaftsversicherung.</p><p>Er hatte es zu etwas gebracht, aber er wurde in sehr arme Verhältnisse geboren. Vor dem Krieg, als Kind, litt er oft Hunger. Das hat er nie vergessen. Und darum war für ihn die Entwicklung und Verbesserung einer sozialen Sicherheit ein Teil des Fortschrittes unseres Landes.&nbsp;</p><p>Diese Generation hatte zwei Jahre ihrer Jugend für die Landesverteidigung während des 2. Weltkriegs geopfert. Ständig konfrontiert mit der Angst, dass die Idee der Demokratie selbst verschwinden könnte. Nach dem Krieg war ihnen allen, in welchen Parteien sie auch sein mochten, klar: Die Demokratie hat nur dann eine Chance, wenn sie allen im Land ein normales Leben garantiert. Denn sonst würde sie niemand verteidigen und für sie kämpfen, wenn sie in Frage gestellt wird. Diese Generation hat in drei Jahrzehnten jene soziale Sicherheit Stück für Stück aufgebaut, besonders für diejenigen, die ihr ganzes Leben hart gearbeitet haben. So konnten die faschistischen und kommunistischen Diktaturen geschlagen werden, und so hat die Welt und die Schweiz die Demokratie verteidigt und gestärkt.&nbsp;</p><p>Heute ist die Gefahr gross, dass die Erfahrung der Generation meines Grossvaters vergessen geht. Dieses Vergessen hat in den achtziger Jahren begonnen und geht langsam, aber stetig weiter. Und die Demokratie wird mit jedem Schritt geschwächt, den dieses Vergessen voranschreitet. Die neuen Eliten haben vergessen, dass das Wachstum des Reichtums immer auch mit einer Verstärkung der sozialen Sicherheit einhergehen werden muss. Sonst schwächen wir die Demokratie.</p><p>Diese gleichgewichtige Strategie der Nachkriegszeit hat während Jahrzenten unglaublich gut funktioniert. Mit dem Rückgang der Armut hat sich auch die Freiheit im Land stark verbreitet. Freiheit sollte eigentlich das Ziel von allen Gesellschaften sein, aber man ist nicht frei, wenn man Hunger leidet. Darum ist Freiheit auch mit Kaufkraft und sozialer Sicherheit verknüpft.&nbsp;</p><p>Auch die Wirtschaft hat davon profitiert, nicht nur wegen der gestiegenen Kaufkraft, die den Konsum und das Wachstum unterstützt hat. Und nicht zuletzt hat die AHV der Wirtschaft viel gebracht. Denn weil die Wirtschaft die Frauen im Arbeitsmarkt brauchte, haben beide Elternteile einer Familie begonnen, Lohnarbeit zu leisten. Das hat eine grosse Herausforderung für die Kinderbetreuung verursacht. Zwar haben Gemeinden und Kantone in die Entwicklung von Krippenplätzen investiert, aber sie konnten den Bedarf bei weitem nicht decken. Wer hat diese Lücke kompensiert? Die Grosseltern. Sie leisten in unserem Land Kinderbetreuungsarbeit im Gegenwert von 8 Milliarden Franken. Um sie zu ersetzen, müssten wir 80’000 Vollzeit-Arbeitsplätze schaffen und finanzieren.&nbsp;</p><p>Das heisst, dass unsere Altersvorsorge eigentlich nicht nur unserer älteren Bevölkerung den Ruhestand ermöglicht. Sie bietet auch unserer Gesellschaft und Wirtschaft billige Ressourcen, die helfen, die Betreuungsbedürfnissen einzudämmen. Wenn wir das Rentenalter erhöhen oder die Renten senken, dann verlieren wir viele dieser Ressourcen. Und was passiert dann? Genau das, was in den meisten westlichen Ländern geschieht. Junge Familien fragen sich: können wir es uns leisten, ein Kind zu haben? Das deutliche Sinken der Geburtenrate in den letzten drei Jahren mit ihren so brutalen Kaufkraftverlusten ist eine klare Antwort auf diese Frage. Wenn die Kaufkraft und die soziale Sicherheit sinken, dann kommen auch weniger Kinder zur Welt. Wenn die freie Welt eine Zukunft haben will, sollte sie auch darüber denken.</p><p>Wir Gewerkschafterinnen und Gewerkschafter haben Respekt vor unserer Vergangenheit, und wir wollen für die Zukunft unseres demokratischen Landes kämpfen. Darum kämpfen wir heute für die AHV und im Juni für die Begrenzung der Krankenkassenprämien. Wir kämpfen für die Leute, die in unserem Land hart arbeiten und das Recht haben, normal leben zu können. Aber wir kämpfen damit auch gleichzeitig für unsere demokratische Schweiz.</p><p>Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit.<br>&nbsp;</p>]]></content:encoded><category>AHV</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/redaktion/photos/personen/Pierre-Yves_Maillard_Bundeshaus.jpg" length="341008" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-10098</guid><pubDate>Mon, 22 Jan 2024 16:59:06 +0100</pubDate><title>Der Bundesrat ignoriert die sinkenden Renten </title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/der-bundesrat-ignoriert-die-sinkenden-renten</link><description>Einseitige Kampagne des Bundesrats gegen die 13. AHV-Rente</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Der Bundesrat präsentiert einseitige Argumente gegen eine 13. AHV-Rente und ignoriert die sich seit Jahren verschlechternde Rentensituation in der Schweiz.</p><p>Im letzten Jahrzehnt hat sich die finanzielle Lage vieler Menschen im oder vor dem Rentenalter deutlich verschlechtert. Das aktuelle <a href="https://sgb.ch/fileadmin/redaktion/docs/dossiers/160d__rentnerinnen.pdf">Rentendossier des SGB</a> zeigt dies eindrücklich. Die von Bundesrätin Elisabeth Baume-Schneider verwendeten Zahlen zei-gen eine Realität, die es so nicht mehr gibt. Sie basieren auf einer Studie mit Daten aus dem Jahr 2015. Doch seit 2015 hat sich die Situation markant geändert. Die Teuerung, der starke Anstieg der Krankenkassenprämien und die Erhöhung der Mieten seit 2020 alleine kosten eine ganze Monatsrente. Alleinstehende RentnerInnen haben rund 3’500 Franken weniger zum Leben. Bei den Ehepaaren sind es mehr als 6’000 Franken jährlich.&nbsp;</p><p>Dazu kommen die Probleme in der 2. Säule. Die Renten sinken real, obwohl wir immer mehr zah-len. Dies im Unterschied zur Zeit vor 10 bis 15 Jahren. Besonders betroffen sind Leute, die kürzlich in Rente gingen oder die die bald pensioniert werden. Die durchschnittliche Pensionskassenrente ist heute kaufkraftbereinigt wesentlich tiefer als 2015. Obwohl die Löhne und die Einkommen der Erwerbstätigen gestiegen sind und sie immer höhere Beiträge bezahlen.</p><p>Das Engagement des Bundesrats gegen die 13. AHV-Rente ignoriert damit nicht nur die Renten-realität in der Schweiz und das Verfassungsziel, wonach die Renten existenzsichernd sein sollten. Es fokussiert auch einseitig auf die Finanzen der AHV im kommenden Jahrzehnt. Und verschweigt, dass die überwiegende Mehrheit der Bevölkerung nur in der AHV bezahlbare Renten erreichen kann.<br>&nbsp;</p>]]></content:encoded><category>AHV</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/redaktion/photos/kampagnen/ahvx13-avsx13/SGB_AHV13_4-3_d.jpg" length="136306" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-10095</guid><pubDate>Fri, 19 Jan 2024 17:59:00 +0100</pubDate><title>Jetzt sollen auch noch die AHV-Kinderrenten abgeschafft werden</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/jetzt-sollen-auch-noch-die-ahv-kinderrenten-abgeschafft-werden</link><description>AHV-Abbau ohne Not und ohne Scham</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Die Sozialkommission des Nationalrats zeigt wenige Wochen vor der Abstimmung für eine 13. AHV-Rente, wie sie sich die Zukunft der AHV vorstellt: Sie beschliesst ein nächstes Abbau-projekt, das selbst dem Bundesrat zu weit geht. Der Beschluss, die AHV-Kinderrenten abzu-schaffen ist beschämend.&nbsp;</p><p>Das Parlament baut in der AHV weiter ab. Die nächste Abbaureform wurde schon aufgegleist und nun häufen sich parallel zusätzliche Abbauprojekte in der AHV. Neben den Sparplänen des Bun-desrats bei den Witwenrenten hat die Sozialkommission des Nationalrats heute für eine Abschaf-fung der Kinderrenten votiert.</p><p>Eine Aufhebung der Kinderrenten hätte erhebliche Auswirkungen auf das Einkommen von Perso-nen im Rentenalter mit Familienpflichten. Denn mit dem Übergang in die Rente sinkt das Ein-kommen stark. Und RentnerInnen haben grundsätzlich keinen Anspruch mehr auf Familienzulagen für ihre Kinder. Basierend auf umfangreichen Studien hat der Bundesrat vor wenigen Wochen auf-gezeigt: Ein Wegfall der Kinderrenten würde die Gefährdung der betroffenen Kinder, in die Armut abzurutschen drastisch erhöhen. Der Wegfall der Kinderrenten würde für einen Teil der jungen Er-wachsenen die Möglichkeit gefährden, ihre Erstausbildung abzuschliessen. Der Bundesrat kam deshalb zum Schluss, dass die Kinderrenten einen wichtigen Beitrag dazu leisten, die betroffenen Familien zu stützen. Für sie sind die Kinderrenten entscheidend. Betroffen sind dabei vorab Rent-nerInnen in der Schweiz. Denn über 70 Prozent der AHV-Kinderrenten werden an Eltern in der Schweiz ausbezahlt.&nbsp;</p><p>Die Mehrheit der Sozialkommission will davon nun nichts mehr wissen und verweist die Betroffe-nen auf die Ergänzungsleistungen. Offenbar geht es, völlig unabhängig von einem möglichen Fi-nanzbedarf, um die Schwächung der AHV. Mit der Abstimmung am 3. März für die Einführung der 13. AHV-Rente kann die Stimmbevölkerung diese Entwicklung stoppen und ein klares Signal für eine starke AHV ins Bundeshaus senden.<br>&nbsp;</p>]]></content:encoded><category>AHV</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/_processed_/a/a/csm_aeltere-Frau-in-Sorge_iStock-shirosov_0a995b5dc9.jpg" length="103222" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-10092</guid><pubDate>Wed, 17 Jan 2024 07:02:25 +0100</pubDate><title>Hohe Zustimmung: Die 13. AHV-Rente kommt zum richtigen Zeitpunkt</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/hohe-zustimmung-die-13-ahv-rente-kommt-zum-richtigen-zeitpunkt</link><description>Erste Abstimmungsumfrage zu den Abstimmungen am 3. März 2024</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Die erste Welle der Tamedia-Umfrage zu den Abstimmungen vom 3. März zeigt eine deutliche Zustimmung von 71 Prozent zur Einführung der 13. AHV-Rente. Dies bestätigt, dass die Initiative eine richtige Antwort auf ein akutes Problem bietet: Rentnerinnen und zukünftige Rentner sehen sich mit steigenden Mieten, Krankenkassenprämien, Stromkosten, ÖV- und Lebensmittelpreisen konfrontiert. Die seit 2021 angefallene Teuerung hat bereits eine ganze Monatsrente aufgezehrt. Daher reicht die Rente immer weniger zum Leben. Die <a href="https://www.AHVx13.ch/?src=sgbhp" target="_blank" rel="noreferrer">13. AHV-Rente</a> gleicht diesen Kaufkraftverlust aus. Ein Sieg scheint möglich, aber ist noch lange nicht im Trockenen. Gerade nach dieser Umfrage werden Arbeitgeber und Banken mit viel Geld eine intensive Gegenkampagne führen.</p><p>Das Initiativ-Komitee wird während der Kampagne deutlich machen, warum es jetzt an der Zeit ist, dass alle aktuellen und zukünftigen RentnerInnen eine 13. AHV-Rente erhalten. Menschen, die ein Leben lang gearbeitet haben, verdienen eine anständige Rente und keine Almosen. RentnerInnen, die keinen Anspruch auf Ergänzungsleistungen oder Prämienverbilligungen haben, spüren die steigenden Preise genauso wie alle anderen. Dass mit einer 13. AHV-Rente auch ihr Kaufkraftverlust ausgeglichen wird, ist eine Stärke der Initiative. Sie funktioniert sozial, wie die AHV immer funktioniert hat: Die Renten sind nach oben begrenzt, dafür tragen die Top-Einkommen einen höheren Beitrag bei.</p><p>Die Schweiz kann sich dies leisten, die AHV steht gut da: Im Gegensatz zu den jahrelangen düsteren Prognosen schreibt die AHV auch die nächsten Jahre Überschüsse. Das Vermögen der AHV wird bis zum Ende des laufenden Jahrzehnts auf 67 Milliarden Franken ansteigen. Dies entspricht etwa 20 Milliarden Franken mehr als heute.</p><h3 class="heading--h4">Klares Nein zur Renteninitiative</h3><p>Die Renteninitiative will das Rentenalter für alle erhöhen. Das ist ein radikaler Rentenabbau, der Normalverdienende bestraft: sie sollen noch länger arbeiten und mit noch tieferen Renten durchkommen müssen.</p><p>Die unlimitierte Erhöhung des Rentenalters findet bei weniger als einem Drittel der Bevölkerung eine positive Resonanz. Das überrascht nicht: die Initiative zielt an den Lebensrealitäten der arbeitenden Menschen vorbei. Auch Frühpensionierungen in besonders harten Jobs sind mit der Initiative gefährdet. Unsicherheit und Arbeitslosigkeit steigen. In vielen physisch anstrengenden Berufen und solchen mit Nachtarbeit oder hoher Belastung ist es schlicht nicht zumutbar, die Arbeitnehmenden länger arbeiten zu lassen. Dazu kommt, dass ältere Arbeitnehmende ab 55 es jetzt schon auf dem Arbeitsmarkt sehr schwer haben und kaum Stellen finden: die Initiative würde immer mehr Leute in die Langzeitarbeitslosigkeit und die Sozialhilfe treiben.</p><p>Der SGB wird sich trotz schlechten Umfrage-Ergebnisse für die Rentenalter-Erhöhung vehement <a href="https://67-nein.ch/?src=mm" target="_blank" rel="noreferrer">gegen diese Initiative</a> einsetzten.</p>]]></content:encoded><category>AHV</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/redaktion/photos/kampagnen/ahvx13-avsx13/210528_13.AHV0020_klein.jpg" length="584839" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-10090</guid><pubDate>Tue, 16 Jan 2024 12:31:11 +0100</pubDate><title>Länger arbeiten für tiefere Renten? Nein zur Rentenalter-Erhöhung</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/laenger-arbeiten-fuer-tiefere-renten-nein-zur-rentenalter-erhoehung</link><description>Position zur Volksabstimmung am 3. März über die Renteninitiative der Jungfreisinnigen</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Der Schweizerische Gewerkschaftsbund (SGB) lehnt die Rentenalter-Erhöhung klar ab. Die sogenannte Renteninitiative der Jungfreisinnigen will eine Erhöhung des Rentenalters auf 67 Jahre für alle – ein extremer Schritt, der Normalverdiener bestraft, indem sie dazu gezwungen werden, länger zu arbeiten und mit geringeren Renten auskommen müssen.&nbsp;</p><p>Diese radikale Initiative gefährdet auch Frühpensionierungen in besonders anspruchsvollen Berufen. Statt für Menschen in körperlich sehr harten und häufig schlechter bezahlten Jobs würde die Frühpensionierung ein Privileg für Topverdiener. Ausserdem führt die Initiative zu Unsicherheit und Arbeitslosigkeit, insbesondere für Menschen über 55, die bereits heute auf dem Arbeitsmarkt schlechte Chancen haben. Und das, obwohl die radikalen Kürzungspläne unnötig sind, da es der AHV finanziell gut geht. Allen Versuchen der Lobbyisten von Banken und Versicherungen zum Trotz, die die AHV schlecht reden wollen, ist sie in Wahrheit solide und verlässlich finanziert.</p><p>Ein breites Bündnis aus Gewerkschaften und Parteien aller politischen Richtungen lehnt die Initiative der Jungfreisinnigen ab. SGB-Präsident Pierre-Yves Maillard, fasst die Ablehnung zusammen: «Die Renteninitiative ist keine Lösung für das wahre Problem in der Altersvorsorge: alles ist teurer – und die zu tiefen Renten reichen nicht mehr! Ganz im Gegenteil, die Initiative verschärft das Problem.»<br>&nbsp;</p><p><strong>Weitere Informationen und Argumente gegen die Initiative und die beabsichtigte Erhöhung des Rentenalters auf 67 Jahre finden sich auf der Webseite des SGB unter &nbsp;</strong><a href="https://67-nein.ch/?src=mm" target="_blank" rel="noreferrer"><strong>www.67-nein.ch</strong></a><strong>&nbsp;</strong></p>]]></content:encoded><category>AHV</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/redaktion/photos/kampagnen/ahvx13-avsx13/gipser_r67.jpg" length="114756" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-10082</guid><pubDate>Tue, 09 Jan 2024 10:34:00 +0100</pubDate><title>Die Rente reicht nicht mehr: Die 13. AHV-Rente gleicht den Kaufkraftverlust aus</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/13-ahv-rente</link><description>Start der Abstimmungskampagne für die 13. AHV-Rente</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Mieten, Krankenkassenprämien, Strom, ÖV: die steigenden Preise haben seit 2021 eine ganze Monatsrente aufgezehrt. Die Rente reicht immer weniger. Die 13. AHV-Rente gleicht diesen Kaufkraftverlust aus – für alle aktuellen und zukünftigen Rentnerinnen und Rentner. Sie ist die kostengünstigste und effizienteste Lösung gegen zu niedrige Renten. Besonders der Mittelstand, der sonst immer leer ausgeht, profitiert davon. Eine breite Allianz aus Gewerkschaften, Parteien und RentnerInnen-Organisationen startet heute die Abstimmungskampagne für die 13. AHV-Rente.</p><p>Mit einer durchschnittlichen AHV-Rente von knapp 1’800 Franken pro Monat ist die AHV heute deutlich zu niedrig. Die Rentenlücke wird immer besorgniserregender, und die steigenden Lebenshaltungskosten verschärfen das Problem. «Menschen, die von einem durchschnittlichen Einkommen gelebt haben, wissen schlicht nicht mehr, wie sie über die Runden kommen sollen. Unsere Initiative für eine 13. AHV-Rente bietet eine konkrete Lösung an, die alle Rentnerinnen erreicht – auch die Mittelschicht, die auch unter der Teuerung leidet», erklärt Pierre-Yves Maillard, Präsident des Schweizerischen Gewerkschaftsbunds und SP-Ständerat. Eine Stärkung der AHV lohnt sich für 90 Prozent der Erwerbstätigen.&nbsp;</p><h3 class="heading--h4"><strong>Mehr als 90% profitieren</strong></h3><p>Aus diesem Grund setzt sich die breite Allianz mit ganzer Kraft für ihre Volksinitiative für eine 13. AHV-Rente ein. Nur in der AHV beteiligen sich alle – und profitieren alle von sofortigen Rentenverbesserungen, insbesondere auch die Frauen. «Mit der 13. AHV-Rente können wir den Kaufkraft-Verlust schnell und wirkungsvoll ausgleichen. Wer ein Leben lang gearbeitet und in die Altersvorsorge einbezahlt hat, verdient eine anständige Rente», stellt Mattea Meyer, Nationalrätin und Co-Präsidentin der SP Schweiz, fest. Vania Alleva, Unia-Präsidentin, betont: «Die 13. AHV-Rente hilft genau jenen am meisten, die es besonders nötig haben: Arbeitnehmenden mit kleinem Portemonnaie, darunter viele Frauen in Tieflohnbranchen, Teilzeitarbeitende und Arbeitnehmende in körperlich anspruchsvollen Berufen. Denn mehr als 9 von 10 Versicherten erhalten mehr aus der AHV zurück, als sie an Beiträgen eingezahlt haben.»</p><h3 class="heading--h4"><strong>Effiziente und sichere Lösung</strong></h3><p>In der 2. Säule gibt es weder einen Schutz vor Inflation noch garantierte Rentenleistungen für die Lohnbeiträge. Seit Jahren zahlen die Versicherten immer höhere Lohnbeiträge in die Pensionskassen ein, während die Renten stetig sinken. Und jetzt will das Parlament die Leistungen in der 2. Säule sogar noch weiter senken, obwohl die finanzielle Lage der Pensionskassen hervorragend ist. Besonders dreist ist dabei, dass die Versicherungen und Pensionskassen mit den Rentengeldern der Arbeitnehmenden weiterhin uneingeschränkt verdienen sollen. Mittlerweile zweigen sie jedes Jahr 7 Milliarden Franken von unserem Ersparten ab. Genau das Gegenteil ist bei der AHV der Fall: Der Beitragssatz ist stabil und die Verwaltungskosten sind niedrig. Die AHV ist damit nicht nur die sozialste, sondern auch die effizienteste und sicherste Form der Altersvorsorge.&nbsp;</p><p>Léonore Porchet, Nationalrätin der Grünen und Travail.Suisse-Vizepräsidentin, betont: «Nur die erste Säule ist solidarisch und erkennt die unbezahlte Arbeit der Frauen an. Mit einer 13. AHV ermöglichen wir wieder eine würdige Rente für alle, die an den aktuellen wirtschaftlichen Kontext angepasst ist.» Für Giorgio Fonio, Mitte-Nationalrat und Regiosekretär des OCST, ist klar: «Die 13. AHV-Rente liefert eine klare Antwort auf ein objektives Problem. Allen Pensionierten, die von der Politik Massnahmen erwarten, bietet sie eine konkrete Lösung an, damit sie nicht unter prekären Voraussetzungen in den Ruhestand treten müssen.»</p><h3 class="heading--h4"><strong>Die AHV ist stabil</strong></h3><p>Die aktuellen Finanzprognosen des Bundes für die AHV bestätigen: Die finanzielle Lage der AHV ist stabil. Sie erzielt in den kommenden Jahren rund 3 Milliarden Franken Überschuss jährlich. Im Gegensatz zu den dauernden düsteren Prognosen wird das Vermögen der AHV bis zum Ende des laufenden Jahrzehnts auf 67 Milliarden Franken ansteigen. Das sind etwa 20 Milliarden Franken mehr als heute.<br>&nbsp;</p>]]></content:encoded><category>AHV</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/redaktion/photos/kampagnen/ahvx13-avsx13/kaufkraftausgleich.svg" length="68736" type="image/svg+xml"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-10128</guid><pubDate>Fri, 29 Dec 2023 11:54:00 +0100</pubDate><title>Dossier 160: Rentensituation gestern, heute, morgen</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/dossier-160-rentensituation-gestern-heute-morgen</link><description>Zahlen und Fakten zur wirtschaftlichen und sozialen Lage der Rentne-rinnen und Rentner in der Schweiz</description><content:encoded><![CDATA[<p>2024 wird die schweizerische Stimmbevölkerung über drei Rentenabstimmungen entscheiden. Die wirtschaftliche Lage der Rentner und Rentnerinnen in der Schweiz wird deshalb im Fokus stehen. In der Öffentlichkeit hat sich die Vorstellung der reichen Alten eingeprägt, wenn über Personen im AHV-Alter gesprochen wird. <a href="https://sgb.ch/fileadmin/redaktion/docs/dossiers/160d__rentnerinnen.pdf">Das Bild ist falsch.</a> Die Einkommen der RentnerInnen sind wesentlich tiefer als jene der Arbeitnehmenden. Und die Ungleichheit zwischen Rentnerhaushalten fällt deutlich höher aus als jene zwischen Erwerbstätigen.&nbsp;</p><p>Tatsächlich sind die Renten tief, und in den letzten zwanzig Jahren stark gesunken. Versicherer und Banken profitieren vom Geschäft mit der Altersvorsorge und von der berechtigten Angst der Arbeitnehmenden vor zu tiefen Renten. Mit den nun deutlich steigenden Preisen und Krankenkassenprämien erreicht der Rentenverlust der älteren Generation ein neues Ausmass. Mittlerweile ist bereits eine gesamte Monatsrente an Kaufkraft verloren gegangen. Ein Ausgleich kann hier nur über eine 13. AHV-Rente gelingen.</p><p>In der Regel wird das Bild der reichen Älteren herangezogen, um sozialpolitische Verbesserungen zu verhindern. Begründet wird dies dann damit, dass es innerhalb armutsgefährdeter Personengruppen andere noch härter trifft. Massnahmen zugunsten von Alleinerziehenden, Mehrkindfamilien und IV-RentnerInnen fehlen trotzdem – und gerade für sie steigt die Gefahr einer in einigen Jahrzehnten noch tieferen Altersrente. Nur ein Ausbau der AHV ist gerade für sie die einzige Hoffnung auf bezahlbare, existenzsichernde Renten im Alter. Denn wer ein Leben lang gearbeitet hat, verdient eine gute Rente.<br>&nbsp;</p>]]></content:encoded><category>Berufliche Vorsorge</category><category>AHV</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/redaktion/photos/illustrativ/renten/aelteres_paar_AHV_.jpg" length="108734" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-10073</guid><pubDate>Fri, 08 Dec 2023 14:07:57 +0100</pubDate><title>Frauenbündnis aus Wirtschaft, Kultur, Gesellschaft und Politik setzt sich für eine 13. AHV-Rente ein</title><link>https://www.sgb.ch/themen/gleichstellung/detail/frauenbuendnis-aus-wirtschaft-kultur-gesellschaft-und-politik-setzt-sich-fuer-eine-13-ahv-rente-ein</link><description>Frauenmanifest veröffentlicht</description><content:encoded><![CDATA[<p><strong>Frauen kümmern sich Tag für Tag um die Familie, betreuen Kinder und pflegen Angehörige. Ohne diese Arbeit steht die Gesellschaft still. Doch die schlecht bezahlte oder gar unbezahlte Arbeit führt zu tiefen Renten im Alter. Trotzdem plant der Bundesrat nun weitere Kürzungen der Witwenrenten, wieder auf Kosten der Frauen. Damit muss endlich Schluss sein. Deshalb fordert ein </strong><a href="https://www.frauenrenten.ch/manifest/?src=sgbhp" target="_blank" rel="noreferrer"><strong>breites Frauenbündnis </strong></a><strong>mit Persönlichkeiten aus Wirtschaft, Kultur, Gesellschaft und Politik mehr statt weniger AHV mit der Einführung einer 13. AHV-Rente.</strong></p><p>Auf die vom Bundesrat verabschiedete Sparvorlage bei den Witwenrenten reagieren heute rund 60 Frauen aus Wirtschaft, Kultur, Gesellschaft und Politik. Frauen erhalten schon heute überproportional tiefe Renten, die oft nur knapp zum Leben reichen. Das Frauenbündnis setzt nun ein Zeichen für die dringend notwendige Einführung einer 13. AHV-Rente. Denn die AHV ist die einzige Altersvorsoge, die die unbezahlte Sorgearbeit berücksichtigt und auf diese Weise die Lohnunterschiede aus dem Erwerbsleben lindert. Nur mit einer starken AHV kann sichergestellt werden, dass die Arbeit der Frauen im Alter nicht vergessen geht.</p><p>Mit der Erhöhung des Frauenrentenalters wurde den Frauen letztes Jahr versprochen, dass ihre Renten steigen. Doch anstatt die Frauenrenten zu verbessern, kommt neben den Kürzungen der Witwenrenten bereits die nächste Abbauvorlage: Die BVG-Reform. Eine Annahme der BVG-Reform würde für viele Frauen bedeuten, dass sie trotz höherer Lohnabzüge tiefere Renten erhielten. Zudem belasten die steigenden Preise und Krankenkassenprämien Pensionierte mit tieferen Renten besonders stark: Ihre Kaufkraft sinkt rasant.</p><p>Ein breites Frauenbündnis aus Wirtschaft, Kultur, Gesellschaft und Politik fordert klar und deutlich: Mit den tiefen Frauenrenten muss Schluss sein! Gemeinsam setzen sie sich für die Einführung einer 13. AHV-Rente ein. Die Unterzeichnerinnen fordern, dass Gesellschaft und Politik die Arbeit der Frauen endlich genauso schätzt, wie sie es verdienen – auch finanziell. Nur die 13.&nbsp;AHV-Rente bringt eine dringend notwendige und langversprochene Rentenverbesserung.</p><h3 class="heading--h4 heading--h5"><strong>Unterzeichnerinnen:</strong></h3><p><i>Sarah Akanji, Vania Alleva, Jacqueline Badran, Peppina Beeli, Leandra Bias, Big Zis, Jeannine Borer, Michaela Bovolenta, Christiane Brunner, Bruna Campanello, Morena Diaz, Martine Docourt, Ruth Dreifuss, Yvonne Feri, Tamara Funiciello, Lina Gafner, Ellen Girod, Barbara Gysi, Greta Gysin, Bea Heim, Annette Hug, Simona Isler, Christiane Jaquet-Berger, Elisabeth Joris, Irene Kälin, Sandra Künzi, Sophie Ley, Rebekka Lindauer, Mascha Madörin, Isabel Martinez, Samira Marti, Gabriela Medici, Mattea Meyer, Patrizia Mordini, Fatima Moumouni, Sandrine Nikolic-Fuss, Anja Peter, Veronique Polito, Leonore Porchet, Katarina Prelicz-Huber, Marlen Reusser, Estelle Revaz, Yvonne Ribi, Marah Rikli, Anna Rosenwasser, Dagmar Rösler, Sara Satir, Yvonne Schärli, Sarah Schilliger, Franziska Schutzbach, Edith Siegenthaler, Aude Spang, Esther Waeber-Kalbermatten, Lucie Waser, Flavia Wasserfallen, Xenia Wassihun, Fanny de Weck, Manuela Weichelt, Natascha Wey, Melanie Winiger, Sarah Wyss</i><br>&nbsp;</p><h3 class="heading--h5">Das ganze Manifest:</h3><p><a href="https://www.frauenrenten.ch/manifest?src=sgbhp" target="_blank" rel="noreferrer"><u>www.frauenrenten.ch/manifest</u></a></p>]]></content:encoded><category>Gleichstellung von Mann und Frau</category><category>AHV</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/_processed_/7/0/csm_manifest-manifeste_2-3_3dfd9612c5.jpg" length="274995" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-10071</guid><pubDate>Wed, 06 Dec 2023 11:52:50 +0100</pubDate><title>Finanzierung Langzeitpflege: Mit EFAS droht ein weiterer Prämienschub</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/finanzierung-langzeitpflege-mit-efas-droht-ein-weiterer-praemienschub</link><description></description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Die gesundheitspolitische Vorlage zur einheitlichen Finanzierung von ambulanten und stationären Leistungen (EFAS) kommt in die parlamentarische Schlussrunde. Angesichts des grossen Reformdrucks gilt EFAS in Branchenkreisen mittlerweile als Allheilmittel schlechthin. Man verspricht sich unter diesem Kürzel neuerdings etwa auch Kosteneinsparungen in Milliardenhöhe – obwohl davon selbst seitens der BefürworterInnen ursprünglich nie die Rede war.</p><p>Die Vorlage kommt im Dezember in ihre fünfte Legislatur, was wohl nicht gerade für sie spricht. An EFAS wurde sehr lange «herumgedoktert». Insbesondere wurde entschieden, damit auch die Finanzierung der Langzeitpflege (Heime und Spitex) neu zu regeln. Ein fataler Entscheid, der die PrämienzahlerInnen und das Pflegepersonal sehr teuer zu stehen käme.</p><p>Der Geschäftsführer des Langzeitpflege-Verbands Artiset argumentierte, dass dieser Einbezug der Pflege bitter nötig sei, denn «in der heutigen Pflegefinanzierung übernimmt die öffentliche Hand einen immer grösseren Anteil der Pflegekosten, während der Anteil der Krankenversicherer sinkt». Das stimmt, zum Glück! Heute werden die steigenden Gesundheitskosten – seien es horrend teure neue Medikamente oder die Mengenausweitung der Zusatzversicherungen – überall sofort und integral auf die Prämien abgewälzt. Diese «Kopfsteuer» steigt damit jedes Jahr weiter, nächstes Jahr um fast 9 Prozent. Der Prämienanstieg trifft die Wirtschaftsanwältin grundsätzlich im gleichen Ausmass wie den Landschaftsgärtner. Für Erstere ist es ein Schnäppchen, für Letzteren ein Kaufkrafthammer, der sich heute schlicht nicht mehr stemmen lässt.&nbsp;</p><p>Nur in einem grossen Bereich ist heute die Finanzierung über Prämien gesetzlich gedeckelt: in der Langzeitpflege. Und genau hier soll der entsprechende Artikel durch EFAS ersatzlos aus dem Gesetz gestrichen werden! Künftig wären die Kantone damit nicht mehr für die sogenannte Restfinanzierung zuständig, womit sich die PrämienzahlerInnen zusätzlich dynamisch an genau jenem Kostenblock beteiligen müssten, der aufgrund der Demografie jedes Jahr am stärksten wächst. Dazu kommt: Weil die jeweils ebenfalls zu entrichtende Kostenbeteiligung – also das, was die Leute für die Pflege zusätzlich aus der eigenen Tasche bezahlen müssen – an den heute fixierten Versicherungsbeitrag gekoppelt ist, würde mit EFAS auch diese Deckelung wegfallen. Die Kostenbeteiligung würde somit mittelfristig ebenfalls stark ansteigen.</p><p>Einziger Ausweg, um diese Prämienexplosion durch EFAS zu verhindern wäre, den neu zu schaffenden Langzeitpflegetarif möglichst tief anzusetzen. Ein Dumpingtarif bedeutet aber nichts anderes als Sparen auf dem Buckel des Pflegepersonals. Dieses ist aber bereits heute völlig am Anschlag ist und verlässt den Beruf in Scharen. Mehr als zwei Jahre nach der wuchtigen Annahme der Pflegeinitiative wäre eigentlich etwas komplett Anderes angesagt: Gezielte Investitionen in eine Verbesserung der Arbeitsbedingungen und damit eine Sicherung der Pflegequalität und der Versorgungssicherheit. Was es dafür aber mit Sicherheit zuerst braucht, ist eine wuchtige Ablehnung der EFAS-Vorlage durch das Parlament.<br>&nbsp;</p>]]></content:encoded><category>Gesundheit</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/_processed_/f/b/csm_Altenheim_iStock-wavebreakmedia-820254064_476e1e8228.jpg" length="179275" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-10063</guid><pubDate>Fri, 24 Nov 2023 11:46:32 +0100</pubDate><title>Pensionskassenrenten sinken auf neuen Tiefststand</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/pensionskassenrenten-sinken-auf-neuen-tiefststand</link><description>Neurentenstatistik 2022 </description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Die Pensionskassen-Renten der Männer befinden sich auf einem historischen Tiefpunkt. Seit 2015 haben sie um 9.5 Prozent abgenommen. Und das ist noch ohne Berücksichtigung der Teuerung. Denn die PK-Renten werden nicht an die Teuerung angepasst. Seit 2015 bedeutet dies einen zusätzlichen Wertverlust von fast 5 Prozent. Die Rentnerinnen und Rentner werden im Stich gelassen. Sie haben heute weniger Geld zum Leben.</p><p>Die heute publizierte Neurentenstatistik bestätigt die fatale Entwicklung der sinkenden Renten und die miserable Rentensituation der Frauen. Seit 2015 ist die mittlere Pensionskassenrente der Männer um 9.5 Prozentpunkte gesunken. Auch die Rentenlücke der Frauen in der 2. Säule bleibt besorgniserregend. Noch immer erhält fast ein Drittel der Frauen keine Pensionskassen-Rente e. Die Hälfte der frisch pensionierten Frauen, erhält eine PK-Rente von weniger als 1’217 Franken pro Monat.&nbsp;</p><p>Dazu kommt, dass die Pensionskassen-Renten nicht an die Teuerung angepasst werden. Berücksichtig man die Teuerung, bedeutet dies seit 2015 einen zusätzlichen Wertverlust von fast 5 Prozent. Das heisst, die Renten sind kaufkraftbereinigt in den letzten acht Jahren rund 14 Prozent gesunken. Sie reichen immer weniger zum Leben. Für den SGB ist klar: dieser Rentenzerfall kann nur über die Annahme der Volksinitiative für eine 13. AHV-Rente ausgeglichen werden.&nbsp;<br>&nbsp;</p>]]></content:encoded><category>Berufliche Vorsorge</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/redaktion/photos/illustrativ/arbeit/Arbeitnehmerin50plus_nachdenklich_ist-Fertnig.jpg" length="514032" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-10061</guid><pubDate>Wed, 22 Nov 2023 15:29:36 +0100</pubDate><title>Kein voller Teuerungsausgleich in der AHV – aber 500 Millionen Steueroptimierung für Gutverdienende</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/kein-voller-teuerungsausgleich-in-der-ahv-aber-500-millionen-steueroptimierung-fuer-gutverdienende</link><description>Privatisierung der Altersvorsorge – Ausbau 3. Säule</description><content:encoded><![CDATA[<p>Der Bundesrat konkretisiert die Pläne, Gutverdienende mit ihrer sowieso bereits sehr komfortablen Altersvorsorge in der 3. Säule weiter zu privilegieren. Das ist nicht nur sozialpolitisch falsch, sondern ein Affront für die Bevölkerung. Noch vor Kurzem haben sich Bundesrat und Parlament geweigert, wenigstens die AHV-Renten vollumfänglich an die Teuerung anzupassen obwohl das die Normal- und Geringverdienenden mit ihren Kaufkraftproblemen etwas entlastet hätte. Die Kosten dafür waren ihnen zu hoch. Doch wenig später und trotz weiteren angekündigten Sparschritten, soll jetzt plötzlich das Geld vorhanden sein, um die hohen und höchsten Einkommen steuerlich zu entlasten. Vorgesehen sind Steuerentlastungen in der Höhe von 500 Millionen Franken für die private Vorsorge. Die Mindereinnahmen sind damit fast dreimal höher als der AHV-Teuerungsausgleich 2023 gekostet hätte. Das ist nichts anderes als eine massive Subventionierung und Privatisierung der Altersvorsorge – die aber nur für Topverdienende funktioniert.&nbsp;</p><p>Denn wer es sich leisten kann, den Maximalbetrag von 7’056 Franken in ein Konto der Säule 3a einzuzahlen, gehört zu einer privilegierten Bevölkerungsgruppe. Mehr als 80 Prozent der Haushalte können davon nur träumen. Für Grossverdienende ist die 3. Säule vor allem ein attraktives Steueroptimierungs-Vehikel. Wenn weitere Abzüge zugelassen werden, zahlen sie noch weniger Steuern. In den hohen Progressionsstufen kann das 30 Prozent ausmachen. Sozialpolitisch sind Vorteile für diese Einkommensgruppen nicht nur unnötig, sondern sogar eine Provokation. Gerade sehr gut verdienende ManagerInnen und Kader haben bereits heute nicht nur eine sehr gute Pensionskassenrente, sondern auch fast unbeschränkte Steueroptimierungsmöglichkeiten in der 2. Säule. Sie brauchen sicher keine zusätzlichen Steuerschlupflöcher in der 3. Säule.&nbsp;</p><p>Der SGB wird sich vehement gegen den heute vorgestellten, geplanten Ausbau der 3. Säule einsetzen. Gemäss einer Studie der Eidg. Steuerverwaltung machen die Haushalte mit einem Reineinkommen von 150’000 Franken und mehr am meisten Gebrauch vom 3. Säule-Steuerabzug. Personen mit tieferen und mittleren Einkommen, wie Briefträgerinnen oder Verkäufer haben kaum die Möglichkeit, in eine 3. Säule einzuzahlen. Sie brauchen ihr Geld zum Leben. Normal- und Geringverdienende werden mit der Belastung durch steigende Krankenkassenprämien, Mieten und Preise im Stich gelassen. Die Bevölkerung kann diese Rentenpolitik gegen die Bevölkerung mit der Annahme der 13. AHV-Rente am 3. März 2024 korrigieren.<br>&nbsp;</p>]]></content:encoded><category>AHV</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/_processed_/0/d/csm_Mann-Frau-50plus_Beratungsgespraech-freundlich_iStock-AlexRaths_9d81410ef3.jpg" length="140984" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-10038</guid><pubDate>Tue, 21 Nov 2023 09:17:35 +0100</pubDate><title>BFS bestätigt: Prämienlast steigt unaufhaltsam</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/bfs-bestaetigt-praemienlast-steigt-unaufhaltsam</link><description>Neuste Zahlen zum Krankenversicherungsprämien-Index (KVPI)
</description><content:encoded><![CDATA[<p class="TiteldiverseCxSpLast lead">Die Haushalte kommen wegen der Prämienlast immer stärker unter Druck. Das BFS bestätigt heute im neusten Krankenversicherungsprämien-Index die unaufhaltsame Prämienexplosion. Die Prämienlast der tiefen und mittleren Einkommen wird untragbar. Die laufende Lohnrunde zeigt: Die Lohnerhöhungen werden in vielen Branchen durch höhere Mieten, Prämien und die steigenden Preisen wieder «weggefressen». Besonders prekär wird die Lage für die Rentnerinnen und Rentner, ihnen bleibt immer weniger zum Leben.</p><p class="Text">Mit der jährlichen Publikation des Krankenversicherungsprämien-Indexes bestätigt das BFS heute, was die Schweizer Haushalte schon seit Januar im Geldbeutel und auf dem Bankkonto spüren: Der massive Prämiensprung 2023 hat die durchschnittlichen verfügbaren Einkommen weiter deutlich geschmälert. So hat die Prämienentwicklung 2022-2023 das Durchschnittseinkommen um weitere 0.4 Prozent geschmälert.</p><p class="Text">Wie der SGB regelmässig aufzeigt, gibt es aber Hundertausende Haushalte, die viel weniger als ein Durchschnittseinkommen verdienen – und trotzdem keine oder viel zu tiefe Prämienverbilligungen erhalten. Deren Belastung durch Krankenkassenprämien beträgt mitunter bis zu 20 Prozent des verfügbaren Einkommens. Eine ungerechte Absurdität, die sich im Wesentlichen durch die unsozialen Kopfprämien und die brachialen Sparübungen der Kantone bei den Prämienverbilligungen ergibt.</p><p class="Text">Leider kommt es mit dem Prämienanstieg 2024 noch schlimmer: So beträgt im kommenden Jahr der durchschnittliche Anstieg der Jahresprämien mehr als eine Monatsprämie des laufenden Jahres. Die Leute müssen also im nächsten Jahr eine «dreizehnte Monatsprämie» bezahlen, was für viele ganz einfach nicht drin liegt. Die Kantone verschärfen die Situation wiederum weiter, wie eine Analyse des SGB zu den Kantonsfinanzen zeigt: Fast alle Kantone (24 von 26) budgetieren einen Anstieg der Prämienverbilligungen, der weit hinter dem Prämienanstieg zurückliegt. Und teilweise kürzen sie die Prämienverbilligungen sogar weiter! Damit muss endlich Schluss sein: Spätestens mit einem Ja der Bevölkerung zur Prämienentlastungsinitiative im kommenden Jahr.</p>]]></content:encoded><category>Gesundheit</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/redaktion/photos/illustrativ/gesundheit/Gesundheit_Kosten_Stethoskop_Frankenscheine_iStock-Scharvik_web.jpg" length="423576" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-10018</guid><pubDate>Tue, 07 Nov 2023 13:41:00 +0100</pubDate><title>Rentnerinnen und Rentner fordern anständige Renten</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/rentnerinnen-und-rentner-fordern-anstaendige-renten</link><description>Über 150 Teilnehmende am RentnerInnen-Gipfel</description><content:encoded><![CDATA[<p class="contentpasted0">Unter dem Titel «Länger arbeiten für weniger Rente? Jetzt geht’s ums Ganze!» versammelten sich anfangs November über 150 engagierte Rentnerinnen und Rentner in Bern. Der Schweizerische Gewerkschaftsbund hatte gemeinsam mit Travail.Suisse, VASOS – der Vereinigung aktiver Senior:innen und Selbsthilfeorganisationen der Schweiz – sowie der Vereinigung zur Verteidigung der Rechte der Rentnerinnen und Rentner AVIVO Schweiz zum grossen Rentnerinnen- und Rentner-Gipfel geladen.</p><p class="contentpasted0">Es ist kein Zufall, dass sich die RentnerInnen der Arbeitnehmenden zum ersten Mal seit fast 20 Jahren wieder gemeinsam mit gewichtigen Seniorendachverbänden engagieren. Denn die Teuerung, die steigenden Mieten und die hohen Krankenkassenprämien treffen RentnerInnen mit voller Wucht. Bis Ende 2024 verlieren sie eine ganze Monatsrente an Kaufkraft. Nur die 13. AHV-Rente kann diese immer grösser klaffende Rentenlücke schliessen.</p><p class="contentpasted0">SGB-Präsident Pierre-Yves Maillard zeigte den Teilnehmenden eindrücklich auf wie die Geschichte der Schweiz mit der Geschichte der AHV verbunden ist. Denn nicht zufällig verköpert die AHV als Herzstück der sozialen Schweiz seit 75 Jahren die Solidarität und den Zusammenhalt der Schweiz und verkleinert die Unterschiede zwischen Arm und Reich. Kurt Regotz, ehemaliger Präsident der Gewerkschaft Syna zog den Hut vor den gemeinsamen Kämpfen im Aufbau der Altersvorsorge und rief auf zum gemeinsamen Engagement gegen die dreisten Abbaupläne der Banken, Arbeitgeber und Jungfreisinnigen. Denn nur gemeinsam sind die Rentenabstimmungen 2024 zu gewinnen. Die ehemalige Bundesrätin Ruth Dreifuss erinnerte an die grosse Stärke der AHV. Gerade für RentnerInnen sind die regelmässigen Rentenanpassungen in der AHV entscheidend. Denn in der 2. Säule gibt es keinen Teuerungsausgleich. Doch sie sind ungenügend, weil die AHV-Renten mittlerweile stark hinter der Lohnentwicklung hinterherhinken. Nur mit einer Erhöhung der AHV-Renten kann dem begegnet werden. Paul Rechsteiner, ehemaliger Präsident des SGB forderte die Anwesenden dazu auf, die kommenden Weichenstellungen in der Alterspolitik aktiv zu gestalten. Aber auch der Geburtstag der AHV wurde gebührend gefeiert: denn seit 75 Jahren können Rentnerinnen und Rentner auf die AHV vertrauen, um im Alter und bei Todesfällen einen Teil ihres Einkommens abgesichert zu wissen.</p><p class="contentpasted0">Zum Abschluss der Tagung setzten die anwesenden Rentnerinnen und Rentner ein klares Zeichen. Mit der einstimmig verabschiedeten Resolution fordern sie eine Rentenpolitik für, nicht gegen die Bevölkerung. Dabei setzt ein gutes Leben im Alter stets ein gutes Leben der noch Jüngeren voraus. Eine gut funktionierende, solidarische und verantwortungsvolle Gesellschaft, gute Arbeit, gute Löhne und sozialen Ausgleich in einer intakten Umwelt ist altersunabhängig unverzichtbar. Konkret forderten die Teilnehmerinnen und Teilnehmer:</p><ul><li><p class="contentpasted0"><span style="font-family:Symbol;mso-bidi-font-family:Symbol;mso-fareast-font-family:Symbol;"></span>Mittelfristig keine Renteneinkommen unter 5'000 Franken und sofort die 13. AHV-Rente für alle. Deshalb: <i>Ja zur Volksinitiative «Für ein besseres Alter»!</i></p></li><li><p class="contentpasted0"><span style="font-family:Symbol;mso-bidi-font-family:Symbol;mso-fareast-font-family:Symbol;"></span>Ein gezielter Ausbau der solidarisch und kostengünstig auf der Beitragsumlage beruhendn AHV. Nur die leistungsstarke und unbürokratische Hauptsäule der Altersvorsorge garantiert allen schnell und sicher finanziert höhere Renten, unabhängig von Börse und Finanzindustrie.</p></li><li><p class="contentpasted0"><span style="font-family:Symbol;mso-bidi-font-family:Symbol;mso-fareast-font-family:Symbol;"></span>Gleichzeitig soll der ständige Abbau der Rentenansprüche bei den Pensionskassen gestoppt werden. Deshalb: <i>Nein zur teuren und unsozialen BVG-Revision!</i></p></li><li><p class="contentpasted0"><span style="font-family:Symbol;mso-bidi-font-family:Symbol;mso-fareast-font-family:Symbol;"></span>Wer ein Leben lang gearbeitet hat, verdient eine gute Rente. Rentenaltererhöhungen verhindern das und bedeuten nichts als ein weiterer Abbau der Renten. Dagegen wehren sie sich. Deshalb: <i>Nein zur Renteninitiative!</i></p></li></ul>]]></content:encoded><category>AHV</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/_processed_/4/d/csm_Sommet-retraites-USS-Lucas_Dubuis-5_3000px_17b0623cd7.jpg" length="171758" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-10007</guid><pubDate>Wed, 01 Nov 2023 12:29:54 +0100</pubDate><title>Altersguthaben der Arbeitnehmenden verlieren weiter an Wert</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/altersguthaben-der-arbeitnehmenden-verlieren-weiter-an-wert-mindestzins2024</link><description>Bundesrat beschliesst zu tiefe Mindestverzinsung für die 2. Säule der Altersvorsorge</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Der Bundesrat hat den BVG-Mindestzinssatz 2024 auf tiefe 1.25 Prozent festgelegt. Damit liegt er bedeutend unter der aktuellen Teuerung. Resultat: Das Alterskapital der Versicherten verliert weiter an Wert und die Zinswende kommt nicht bei den Erwerbstätigen an. Obwohl sie während der Negativzinsphase bereits einen hohen Preis bezahlt haben. Am Schluss stehen noch tiefere Renten. Der Schweizerische Gewerkschaftsbund hatte eine Erhöhung des Mindestzinses auf 2 Prozent gefordert, weil die Zinsen gestiegen sind, die finanzielle Lage der Pensionskassen gut ist und sie eine bessere Verzinsung erlaubt. Nach 15 Jahren sinkender Pensionskassen-Renten aufgrund tiefer Zinsen und überhöhter Kosten muss jetzt Schluss sein.</p><p>Das Gesetz ist eigentlich klar: der Mindestzins ist so festzulegen, dass die Anlageerträge der Pensionskassen den Versicherten gutgeschrieben werden. Doch der Mindestzins hinkt den tatsächlich erwirtschafteten Renditen seit Jahren weit hinterher. Seit rund einem Jahr liegt er sogar tiefer als der risikolose Zins einer 10-jährigen Bundesobligation. Der Bundesrat erklärt mit seinem heutigen Entscheid, dass das weiter so bleiben soll. Für die Arbeitnehmenden ist das fatal – insbesondere für Erwerbstätige über 50 Jahren. Neben einer ungenügenden Lohnentwicklung droht ihnen nun bereits zum zweiten Mal in Folge eine Entwertung ihrer Altersguthaben.</p><p>Die Verzinsung der Altersguthaben ist entscheidend für die Frage, wie hoch die Rente aus der Pensionskasse einmal sein wird. Im letzten Jahrzehnt betrug die durchschnittliche Verzinsung der Guthaben 2.34 Prozent. Dabei müssten die Altersguthaben mindestens gleich hoch verzinst werden, wie die Teuerung ausfällt. Nun drohen den Erwerbstätigen neben Reallohneinbussen auch 2024 Kaufkraftverluste bei ihren schon stark geschrumpften Pensionskassenrenten. Und das, obwohl sich die finanzielle Lage der Pensionskassen dank der Zinswende drastisch verbessert hat. Doch sie weigern sich, die höheren Zinsen an die Versicherten weiterzugeben. Das ist für die Versicherten unverständlich und wird das Vertrauen in die 2. Säule weiter destabilisieren. Während die Versicherer ihre Gewinne mit der beruflichen Vorsorge munter weiter ausbauen.</p>]]></content:encoded><category>Berufliche Vorsorge</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/redaktion/photos/illustrativ/arbeit/Arbeitnehmerin50plus_nachdenklich_ist-Fertnig.jpg" length="514032" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-10001</guid><pubDate>Thu, 26 Oct 2023 09:49:16 +0200</pubDate><title>13. AHV-Rente kommt zum richtigen Zeitpunkt</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/13-ahv-rente-kommt-zum-richtigen-zeitpunkt</link><description>Volksabstimmungen am 3. März 2024</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Die Stimmbevölkerung kann am 3. März über die Initiative für eine 13. AHV-Rente abstimmen. Diese kommt genau zum richtigen Zeitpunkt. Wegen der Teuerung, den steigenden Mieten sowie durch die höheren Krankenkassenprämien verlieren Rentnerinnen und Rentner bis Ende 2024 eine ganze Monatsrente. Die 13. AHV-Rente kann diesen Kaufkraft-Verlust ausgleichen. Der Schweizerische Gewerkschaftsbund SGB wird sich mit vollem Engagement für diese wichtige Rentenverbesserung einsetzten.</p><h3 class="heading--h4">Wer rechnet, stärkt die AHV</h3><p>Die AHV ist heute klar zu tief, die mittlere AHV-Rente beträgt knapp 1’800 Franken pro Monat. Den Verfassunsauftrag, die Lebenshaltungskosten zu decken, erfüllt die AHV immer weniger. Die Rentenlücke wird zunehmend besorgniserregend, und die steigenden Lebenshaltungskosten verschärfen das Problem. Für 90 Prozent der Erwerbstätigen lohnt sich eine Stärkung der AHV, denn nur in der AHV beteiligen sich alle Einkommensklassen – und profitieren alle von direkten Rentenverbesserungen, insbesondere auch die Frauen. Für sie ist die AHV besonders wichtig: denn nur hier wird ihre unbezahlte Arbeit in höhere Renten umgewandelt. Eine Stärkung der AHV ist im aktuellen Umfeld umso wichtiger, denn in der 2. Säule gibt es weder einen Schutz vor Inflation noch garantierte Rentenleistungen für die Lohnbeiträge. Das Parlament ignoriert diese Tatsachen komplett und will die Leistungsgarantien in der 2. Säule weiter senken – und die Lohnbeiträge massiv ausbauen, trotz ausgezeichneter finanzieller Lage der Pensionskassen. Dabei sinken die Renten seit Jahren. Das Einzige, was bei den Pensionskassen steigt, sind die Kosten und die Gewinne für die Anbieter. Ganz im Gegensatz zur AHV, hier sind die Verwaltungskosten auf einem tiefen Niveau stabil.</p><h3 class="heading--h4">Der AHV geht es gut</h3><p>Die neuen Finanzperspektiven des Bundes zur AHV bestätigen: Die finanzielle Situation der AHV ist gut. Die AHV erzielt auch in nächster Zeit Jahren Jahr für Jahr rund 3 Mrd. Franken Überschuss. Entgegen der jahrelangen Schwarzmalerei wird das AHV-Vermögen bis Ende des laufenden Jahrzehnts auf 67 Mrd. steigen. Das sind rund 20 Mrd. Franken mehr als heute.</p><h3 class="heading--h4">Rentenalter 67</h3><p>Die Renteninitiative der Jungfreisinnigen ist ein Angriff auf die Normalverdienenden. Arbeitgeber und Banken betreiben eine unbegründete Panikmache gegen die AHV und für Rentenalter 67. Der SGB wird diese Initiative vehement bekämpfen. Die Erhöhung des Rentenalters zielt an der Realität am Arbeitsmarkt vorbei. Wer es sich leisten kann, geht schon heute früher. Mit der Erhöhung des AHV-Referenzalters könnten sich nur noch gutverdienende Chefs eine Frühpensionierung leisten. Kassiererinnen oder Bäcker sollen bis 67 arbeiten.</p><p>&nbsp;</p>]]></content:encoded><category>AHV</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/redaktion/photos/kampagnen/ahvx13-avsx13/210528_13.AHV0020_klein.jpg" length="584839" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-9976</guid><pubDate>Wed, 04 Oct 2023 09:26:33 +0200</pubDate><title>Rentnerinnen- und Rentner-Gipfel: Länger arbeiten für weniger Rente? Jetzt geht’s ums Ganze!</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/rentnerinnen-und-rentner-gipfel-laenger-arbeiten-fuer-weniger-rente-jetzt-gehts-ums-ganze</link><description>Veranstaltung am 3. November u.a. mit Pierre-Yves Maillard, Ruth Dreifuss, Kurt Regotz und Paul Rechsteiner</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Unter dem Titel «Länger arbeiten für weniger Rente? Jetzt geht’s ums Ganze!» lädt der Schweizerische Gewerkschaftsbund gemeinsam mit Travail.Suisse, VASOS und AVIVO zum Rentnerinnen- und Rentener-Gipfel ein.&nbsp;</p><p>Die Teuerung, die steigenden Mieten und die hohen Krankenkassenprämien treffen RentnerInnen mit voller Wucht. Bis Ende 2024 verlieren sie dadurch eine ganze Monatsrente an Kaufkraft. Doch anstatt die immer grösser klaffende Rentenlücke zu schliessen, wollen die Arbeitgeber, Banken und ihre Lobbyisten im Parlament das Problem sogar noch verschärfen: mit Rentenalter 67 und einer weiteren Senkung der Pensionskassen-Renten! Diese Politik gegen die Bevölkerung müssen wir an der Urne stoppen.</p><p>Die Verfassung hält seit über 50 Jahren deutlich fest: nach einem langen Erwerbsleben muss man von der Rente anständig leben können. Die kommenden Monate werden entscheiden: Gelingt uns ein kleiner, aber wichtiger Schritt in diese Richtung mit einer 13. AHV-Rente oder setzen sich die gefährlichen Angriffe auf unsere Renten durch? <strong>Am 3. November 2023</strong> setzen deshalb auch wir Rentnerinnen und Rentner ein klares Zeichen: in der Schweiz hat es genügend Geld für anständige Renten — nicht nur für Top-Verdiener. Wir brauchen eine Rentenpolitik für, nicht gegen die Bevölkerung.</p><p><a href="https://sgb.ch/fileadmin/redaktion/docs/agenda/2023/231103_RentnerInnen-Gipfel_Einladung.pdf" target="_blank" class="button" rel="noreferrer">Das vollständige Programm&nbsp;<i>&nbsp;</i></a> &nbsp;<a href="https://uss.sgb.ch/civicrm/event/register?reset=1&amp;id=31" target="_blank" class="button" rel="noreferrer">Zur Online-Anmeldung&nbsp;<i>&nbsp;</i></a></p><p>&nbsp;</p>]]></content:encoded><category>Berufliche Vorsorge</category><category>AHV</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/redaktion/photos/illustrativ/renten/aeltere-Seminar-Teilnehmerin-Workshop-Konferenz_vm-ist457758283.jpg" length="301438" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-9967</guid><pubDate>Tue, 26 Sep 2023 14:03:25 +0200</pubDate><title>Prämienhammer: Bevölkerung muss entlastet werden</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/praemienhammer-bevoelkerung-muss-entlastet-werden</link><description>Bundesrat verkündet Prämienanstieg 2024</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Der Bundesrat hat heute einen starken Anstieg der Krankenkassenprämien um 8.7 Prozent verkündet. Die Prämienlast wird für Normalverdienende unerträglich. Jetzt müssen die Prämienverbilligungen rasch steigen, um untere und mittlere Einkommen zu entlasten. Nachdem bereits die Mieten, der Strom und das tägliche Leben teurer geworden ist, bleibt den Erwerbstätigen und Rentnerinnen immer weniger zum Leben.&nbsp;</p><p>Was schon längst absehbar war, wurde heute offiziell bestätigt: Es kommt zu einem weiteren veritablen Prämienschock. Mit 8.7 Prozent steigen die Prämien in der Grundversicherung so stark wie seit 21 Jahren nicht mehr. Diese Zusatzbelastung übersteigt das Tragbare für viele Versicherte – nicht nur wegen der aktuell sehr schwierigen Kaufkraftsituation, sondern vor allem auch, weil die Prämienlast für Haushalte mit tiefen und mittleren Einkommen schon seit Langem viel zu hoch ist. Massgeblich dafür verantwortlich sind unter anderem die Kantone, welche sich seit jeher nicht dynamisch an den steigenden Kosten beteiligen: So wurden die Prämienverbilligungen zwischen 2012 und 2022 in 17 von 26 Kantonen real betrachtet gekürzt.</p><p>Ebenfalls Ausdruck der hohen Belastung sind die vor zwei Wochen vom Schweizerischen Gesundheitsobservatorium (Obsan) publizierten schockierenden Zahlen zum «Leistungsverzicht»: Unter den ökonomisch stark benachteiligten Haushalten verzichtet heute aus Kostengründen fast die Hälfte (46 Prozent) auf Arztbesuche oder Medikamente.</p><p>Nun braucht es endlich Gegensteuer: Runter mit den Medikamentenpreisen, weg mit der Überversorgung über Zusatzversicherungen, koordinierte Planung über die Kantonsgrenzen hinweg, Beschleunigung der Ambulantisierung – das wären schnell umsetzbare und wirksame Kostendämpfungsrezepte.&nbsp;</p><p>Doch können auch diese nicht das Gesundheitswesen endlich auf eine soziale Finanzierungsbasis stellen. Dafür muss die Finanzierung selbst mehrheitlich einkommensabhängig ausgestaltet werden, wie überall sonst in Europa. Genau dies fordert die Prämienentlastungsinitiative (10%-Initiative) von SP und SGB. Nachdem das Parlament unverständlicherweise den guten Gegenvorschlag dazu versenkt hat, bleibt die 10%-Initiative das einzige Mittel, um die Prämienbelastung der Haushalte bald wirksam zu senken.</p><p>Die Prämiendifferenz zwischen den Kantonen ist ebenfalls nicht mehr tragbar: Obwohl die Versicherten von Poschiavo bis Boncourt für ihr Geld Anrecht auf die exakt gleichen Leistungen haben, bezahlen sie im Kanton Basel-Stadt im Durchschnitt fast doppelt so hohe Prämien wie im Kanton Appenzell-Innerrhoden (+92 Prozent). Auch deshalb braucht es ein Sozialziel: In keinem Kanton und für keinen Haushalt soll die Prämienbelastung mehr als 10 Prozent des Einkommens betragen.</p>]]></content:encoded><category>Gesundheit</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/redaktion/photos/illustrativ/steuern-zahlen/Paar-Rechnungen-besorgt_iSt-Geber86.jpg" length="400495" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-9962</guid><pubDate>Wed, 20 Sep 2023 15:25:00 +0200</pubDate><title>Kundgebung für eine gute Altersvorsorge mit einer 13. AHV-Rente</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/kundgebung-fuer-eine-gute-altersvorsorge-mit-einer-13-ahv-rente</link><description>Gewerkschafts-SeniorInnen feiern den 75. Geburtstag der AHV</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Vor 75 Jahren, 1948, wurde ein zentrales Element des schweizerischen Sozialsystems eingeführt – die Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHV). Diesen Jahrestag einer Institution, die über Jahrzehnte hinweg für Solidarität und Zusammenhalt in unserer Gesellschaft und unter den Generationen gesorgt hat und die es zu bewahren und zu stärken gilt, begehen SeniorInnen aus der Gewerkschaftsbewegung mit einer Kundgebung.<br>&nbsp;</p><p class="heading--h4">«Die Stunde der Senior:innen», Montag, 25. September 2023. 15 bis 16 Uhr, Waisenhausplatz Bern</p><p>Thematisiert werden sollen an der Kundgebung einerseits die wachsenden Herausforderungen, denen unsere Sozialversicherungssysteme gegenüberstehen, insbesondere die drohende Erhöhung des Rentenalters und die mögliche Reduzierung der Pensionskassenleistungen und, andererseits, der Kaufkraftverlust der Renten sowie weitere soziale Anliegen. Die Forderungen der SeniorInnen sind breit gefächert. Gefordert wird:</p><ul><li>Eine gute Altersvorsorge mit einer 13. AHV-Rente. Das in der Bundesverfassung – Art. 112 – formulierte Ziel einer existenzsichernden AHV ist noch lange nicht erreicht! Mit der 13. AHV-Rente rückt dieses Ziel näher!</li><li>Nein zum BVG Abbau! BVG-Reform: Die grosse Enttäuschung – Mehr zahlen für weniger Rente?!</li><li>Die Krankenkassenprämien "explodieren". Die bisherigen Prämienverbilligungen sind deshalb ungenügend! Solidarität beibehalten! Einheitskrankenkasse jetzt!</li><li>Eine Gesundheitspolitik für ältere Menschen, die diesen Namen verdient!</li><li>Welches sollen die Schwerpunkte der Alters-, Wohn- und Sozialpolitik sein?</li><li>Ein Thema, von dem kaum jemand spricht, obwohl es Abertausende von Seniorinnen und Senioren persönlich betrifft, ist die Gewalt im Alter. Es ist die Aufgabe der ganzen Gesellschaft, hier energisch zu handeln.</li></ul><p>Die OrganisatorInnen wollen gemeinsam für die soziale Sicherheit aller Generationen einzustehen, jedoch auch für eine Politik, welche die Würde und die Rechte der älteren Generationen respektiert. Wie wollen ein starkes Zeichen für die Zukunft unserer Sozialsysteme setzen und für eine gerechtere, solidarischere Gesellschaft kämpfen.</p><p>Als Rednerinnen und Redner werden unter anderen Barbara Gysi, Pierre-Yves Maillard, Katharina Prelicz-Huber, Hans Stöckli, Vania Alleva, Vasco Pedrina und Rita Schmid auftreten.</p>]]></content:encoded><category>AHV</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/_processed_/e/2/csm_200305_Initiative_13.AHV.Rente0448_aca7855a5d.jpg" length="343805" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-9954</guid><pubDate>Sat, 16 Sep 2023 16:15:21 +0200</pubDate><title>Löhne und Renten rauf: wann, wenn nicht jetzt?</title><link>https://www.sgb.ch/themen/gewerkschaftspolitik/detail/kaufkraftdemo-loehne-und-renten-rauf-wann-wenn-nicht-jetzt</link><description>Nationale Demonstration für bessere Löhne und Renten</description><content:encoded><![CDATA[<p>Gegen 20'000 Menschen haben sich heute zur Demonstration für höhere Löhne und Renten in Bern und anschliessender Kundgebung vor dem Bundeshaus versammelt. Das Leben wird teurer, Löhne und Renten verlieren an Wert. Die Realeinkommen der Arbeit­nehmenden in der Schweiz sinken 2023 bereits zum dritten Mal in Folge. Die steigenden Preise werden für immer grössere Teile der Bevölkerung zur ernsthaften Belastung. Dazu kommen geplante oder soeben bekanntgegebene weitere Erhöhungen bei den Mieten, den Krankenkassenprämien oder dem Strom. Jetzt muss es mit den Löhnen aufwärtsgehen.</p><h3 class="heading--h4">Arbeitgeber müssen sich bewegen</h3><p>Die heutige Demonstration war der Anfang der gewerkschaftlichen Mobilisierung für den Lohnherbst. Eine vierte Minus-Lohnrunde muss verhindert werden. SGB-Präsident Pierre-Yves Maillard fragte auf dem Bundesplatz: «Wann, wenn nicht jetzt? Die Arbeitslosigkeit liegt bei zwei Prozent und die Gewinne und Dividenden sind so hoch wie nie zuvor. In dieser Situation muss garantiert sein, dass die Löhne den Lebenshaltungskosten entsprechen. Jetzt ist es Zeit für höhere Löhne!»</p><h3 class="heading--h4">Lohnerhöhungen möglich</h3><p>In der gegenwärtigen Lohnrunde braucht es generelle Lohnerhöhungen welche über die Steigerungen von Prämien, Mieten, Strom und die allgemeinen Preiserhöhungen hinausgehen. Wer eine Berufslehre abgeschlossen hat, soll mindestens 5’000 Franken im Monat verdienen. Und von den Produktivitätsgewinnen müssen auch die Arbeitnehmenden etwas haben. Geld ist genug vorhanden, damit alle mit ihrem Einkommen über die Runden kommen können, ohne sich grosse Sorgen machen zu müssen.</p><h3 class="heading--h4">Ausgleich dank 13. AHV-Rente</h3><p>Wegen der Teuerung, den steigenden Mieten sowie durch die höheren Kranken­kassen­prämien verlieren Rentnerinnen und Rentner bis Ende 2024 eine ganze Monatsrente. Die 13. AHV-Rente kann diesen Kaufkraft-Verlust ausgleichen und kommt deshalb genau zum richtigen Zeitpunkt. Neben der für die Arbeitnehmenden wichtigen Lohnrunde wird es auch für die Rentnerinnen und Rentner entscheidend. Weil die Preisentwicklung bei den Pensionskassen-Renten nicht angepasst wird, müssen nun die AHV-Renten erhöht werden. Für 90 Prozent der Erwerbstätigen lohnt sich eine Stärkung der AHV.</p>]]></content:encoded><category>Gewerkschaftspolitik</category><category>Gesundheit</category><category>AHV</category><category>Löhne und Vertragspolitik</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/redaktion/photos/veranstaltungen/230916_kaufkraft_pouvoir-achat/230916_demo-manif_pym-buehne_foto-c-manu-friedrich.jpg" length="104919" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-9951</guid><pubDate>Sat, 16 Sep 2023 15:15:00 +0200</pubDate><title>Gegen 20&#039;000 Menschen aus der ganzen Schweiz fordern höhere Löhne und Renten</title><link>https://www.sgb.ch/themen/gewerkschaftspolitik/detail/tausende-aus-der-ganzen-schweiz-fordern-hoehere-loehne-und-renten-1</link><description>Nationale Demonstration zu Kaufkraft-Krise</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Gegen 20'000 Menschen fordern in Bern höhere Löhne und Renten, weil das Leben immer teurer wird. Die Teilnehmenden aus der ganzen Schweiz erwarten zudem von der Politik sofort Massnahmen, um die Prämienlast zu senken, und einen wirksamen Schutz der Mieterinnen und Mieter vor Missbrauch und überzogenen Renditen der Immobilienwirtschaft. Für die arbeitende Bevölkerung wird es immer enger. Die heutige Grossdemonstration ist ein starkes Zeichen: In der reichen Schweiz muss das Geld für alle gut zum Leben reichen. <a href="/aktuell/kaufkraft-demo" class="link link--internal">Zur Demonstration</a> hat eine breite Kaufkraft-Allianz von SGB-Gewerkschaften, Travail.Suisse-Verbänden, der SP, den Grünen und dem MieterInnenverband aufgerufen. Diese Mobilisierung ist erst der Auftakt, die Kämpfe gehen weiter – in den Lohnverhandlungen in den Branchen und in den anstehenden Abstimmungskämpfen über Prämienlast und Renten.</p><p>Pflegerinnen, Schreiner, Rangierer, Lehrerinnen, wissenschaftliche Mitarbeiterinnen, Sozialarbeiter, Zugführerinnen, Gastromitarbeitende, Maurer, Pöstlerinnen und diverse weitere hart arbeitende Menschen aus allen Regionen der Schweiz sind nach Bern gereist, um ein starkes Zeichen zu setzen: Jetzt müssen die Löhne rauf! Gute Konjunktur und volle Kassen der Firmen erlauben eine substanzielle Erhöhung. Nach Jahren, in denen hauptsächlich die Aktionäre, die Kader und Firmenchefs von fürstlichen Entlohnungen, Boni und hohen Dividenden profitiert haben, sind jetzt die Normalverdienenden an der Reihe.</p><h3 class="heading--h4">Lohnerhöhungen möglich</h3><p>In der gegenwärtigen Lohnrunde braucht es generelle Lohnerhöhungen welche über die Steigerungen von Prämien, Mieten, Strom und die allgemeinen Preissteigerungen hinausgehen. Wer eine Berufslehre abgeschlossen hat, soll mindestens 5’000 Franken im Monat verdienen. Von den Produktivitätsgewinnen müssen die Arbeitnehmenden etwas haben. Geld ist genug vorhanden, damit alle mit ihrem Einkommen über die Runden kommen können, ohne sich grosse Sorgen machen zu müssen.</p><h3 class="heading--h4">Einkommenspolitik für die Oberschicht stoppen</h3><p>Die Prämienlast wird unerträglich. Deshalb müssen die Prämienverbilligungen rasch steigen, um untere und mittlere Einkommen zu entlasten, statt die Steuern für Vermögende und GutverdienerInnen zu senken. Auch die Explosion der Mietzinse muss gestoppt werden durch eine Deckelung der möglichen Erhöhungen. Schliesslich muss es im Strommarkt statt Milliardengewinne für Grosskonzerne endlich Massnahmen dagegen geben, stets die Risiken über Preiserhöhungen auf die VerbraucherInnen abzuwälzen.</p>]]></content:encoded><category>Schweiz</category><category>Gesundheit</category><category>Berufliche Vorsorge</category><category>AHV</category><category>Arbeit</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/_processed_/7/6/csm_demostart160923_sgb-tf_8dce8730b3.jpg" length="555956" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-9943</guid><pubDate>Wed, 13 Sep 2023 18:46:30 +0200</pubDate><title>Nationalratsbeschluss zu EFAS: Weitere Prämienbelastung absehbar</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/nationalratsbeschluss-zu-efas-weitere-praemienbelastung-absehbar</link><description>Einheitliche Finanzierung ambulant/stationär (EFAS)</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Anstatt endlich für eine Entlastung der PrämienzahlerInnen zu sorgen und die Regulierung des Gesundheitssystems zu verbessern, konzentriert sich das Parlament auf eine hochkomplexe Scheinreform, die letztlich nur eines mit Sicherheit bringt: Eine Stärkung der Profitinteressen im Gesundheitswesen, und – auch dadurch – womöglich eine weitere Belastung der PrämienzahlerInnen.</p><p>Mit EFAS würden künftig die Krankenkassen die Milliardenbeträge der Kantone für Spitalbehandlungen erhalten und verteilen. Dadurch sollen «ambulante Behandlungen gefördert» und «Fehlanreize beseitigt» werden. Beides wäre richtig, doch beides hat mit EFAS nicht viel zu tun: Die Tatsache, dass die gleiche Rechnung künftig von einer anderen Stelle bezahlt wird, hat auf die Wahl der Behandlungsart keinen entscheidenden Effekt. Und solange die Tarifsysteme nicht angetastet werden, bleiben auch die wesentlichen Fehlanreize bestehen. Zu befürchten wäre stattdessen eine Zunahme der Profitmacherei – zulasten sowohl der Prämien- als auch der SteuerzahlerInnen.</p><p>Besonders unverständlich: Der Nationalrat ist umgeschwenkt und hat, wie zuvor bereits der Ständerat, auch die Langzeitpflege in die Vorlage miteingebaut. Konkret bedeutet dies, dass genau jener Versorgungsbereich, der heute am schnellsten wächst, neu vollumfänglich durch die Prämien mitfinanziert würde. Denn die heute vorhandene Deckelung des Prämienbeitrags in der Langzeitpflege wurde ganz einfach aus dem Gesetz gestrichen. Weiter völlig unverständlich: Der Nationalrat hält an seiner Version fest, den Privatspitälern im Rahmen von EFAS ein Geschenk von 30 Prozent zusätzlicher Prämienbeteiligung zu machen. Beides ist so nicht hinnehmbar und ein weiterer Affront gegenüber den Haushalten mit tiefen und mittleren Einkommen, welche bereits – wie allseits bekannt– unter einer viel zu hohen und nun noch weiter steigenden Prämienlast leiden.</p><p>Mit EFAS droht den Versicherten aber nicht nur ein Prämiensprung, auch deren Kostenbeteiligung würde steigen. Denn einerseits soll in der Langzeitpflege die aktuelle Deckelung des PatientInnenbeitrags laut Gesetzestext gemäss Ständerat explizit nur noch fünf Jahre lang gelten und andererseits würden bei stationären Spitalaufenthalten neu die gesamten Behandlungskosten mit der Franchise und dem Selbstbehalt verrechnet (heute ist es nur knapp die Hälfte).</p><p>14 Jahre nach Start des Projekts EFAS ist klar, dass dieses Geschäft in seine fünfte (!) Legislatur kommen wird. Und in diesem Fall wurde definitiv nicht besser, was lange währte, oder vielmehr gärte. Das neue Parlament wird gut daran tun, diese Übung endlich abzubrechen und sich auf die wirklich wichtigen gesundheitspolitischen Projekte zu konzentrieren: Eine soziale Finanzierung und eine effiziente Regulierung.</p>]]></content:encoded><category>Gesundheit</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/redaktion/photos/illustrativ/gesundheit/Gesundheit_Kosten_Stethoskop_Frankenscheine_iStock-Scharvik_web.jpg" length="423576" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-9938</guid><pubDate>Tue, 12 Sep 2023 11:41:42 +0200</pubDate><title>Mickriger Gegenvorschlag zur Prämienentlastungsinitiative</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/mickriger-gegenvorschlag-zur-praemienentlastungsinitiative</link><description>Keine Prämienentlastung durch das Parlament</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Den Arbeitnehmenden und RentnerInnen bleibt immer weniger zum Leben. Die explodierenden Prämien tragen massgeblich dazu bei, dass die Realeinkommen sinken. Eine rasche Entlastung für Normalverdienende ist daher dringend nötig, um die Kaufkraft-Krise abzufedern. Eine substanzielle Erhöhung der Prämienverbilligungen wäre die einfachste und effektivste Lösung. Für den Schweizerischen Gewerkschaftsbund SGB ist es unverständlich, dass das Parlament die Bevölkerung trotz Prämien-Hammer im Stich lässt.</p><p>Mit dem Prämiensprung auf dieses Jahr und dem erwarteten für 2024 wird eine vierköpfige Familie im nächsten Jahr Prämienrechnungen in der Höhe von insgesamt 15’200 Franken erhalten, was nochmals fast 2’000 Franken mehr sind als 2022. Wie soll diese Familie das bezahlen? Wo doch die Prämienlast schon zuvor exorbitant hoch war und in der Zwischenzeit auch alles andere nur teurer geworden ist: Mieten, Nebenkosten, Lebensmittel, Strompreise, öV-Billette oder Posttarife.</p><p>Umso besser – könnte man meinen –, dass mit der Prämienentlastungsinitiative ein überzeugendes Konzept auf dem Tisch liegt, um zumindest die untragbare Prämienlast für die Normalbevölkerung mit höheren Prämienverbilligungen endlich zu lindern. Nichts wäre naheliegender, hat doch der Anteil der Prämienverbilligungen an der Finanzierung der Grundversicherung über die letzten 20 Jahre um fast 40 Prozent abgenommen. Schuld daran sind nicht nur die stark steigenden Prämien, sondern vor allem auch die brachialen Kürzungen eines Grossteils der Kantone – die heute übrigens fast alle «im Geld schwimmen».</p><p>Im Gegenteil zum Ständerat hat der Nationalrat dieses Problem bis anhin anerkannt und einen substanziellen Gegenvorschlag zur «10%-Initiative» unterstützt. Davon hat er sich nun aber verabschiedet. Damit bietet das Parlament der Bevölkerung keine Entlastung in der Kaufkraft-Krise. Das Volk wird nun die Möglichkeit haben, diesen Fehler an der Urne zu korrigieren. Allgemein werden sich die Betroffenen auflehnen müssen: Neben der unerträglichen Prämienbelastung werden auch die steigenden Mieten und Strompreise für immer mehr Menschen zum Problem, doch die Politik verweigert jegliche konkrete Massnahme. Der SGB und eine breite Kaufkraft-Allianz mobilisieren deshalb für diesen Samstag, 16. September für eine Demo und Kundgebung vor dem Bundeshaus. &nbsp;</p>]]></content:encoded><category>Gesundheit</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/redaktion/photos/illustrativ/steuern-zahlen/Rechnungen-viele_iStock-rawpixel_klein.jpg" length="556986" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-9910</guid><pubDate>Mon, 04 Sep 2023 18:05:11 +0200</pubDate><title>Zinswende kommt bei den Versicherten nicht an</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/zinswende-kommt-bei-den-versicherten-nicht-an</link><description>BVG-Kommission beschliesst tiefen Mindestzinssatz</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Die BVG-Kommission will den Mindestzinssatz auf tiefe 1.25 Prozent festlegen. Damit würde er bedeutend hinter der aktuellen Teuerung hinterherhinken. Resultat: Das Alterskapital der Versicherten verliert weiter an Wert und die Zinswende kommt nicht bei den Erwerbstätigen an. Obwohl sie während der Negativzinsphase bereits einen hohen Preis bezahlt haben. Am Schluss stehen noch tiefere Renten. Der Schweizerische Gewerkschaftsbund fordert den Bundesrat dazu auf, den Mindestzins auf 2 Prozent zu erhöhen. Die finanzielle Lage der Pensionskassen ist aufgrund der gestiegenen Zinsen gut und auch die Renditen fallen positiv aus. Nach 15 Jahren sinkenden Pensionskassen-Renten aufgrund tiefer Zinsen und überhöhter Kosten muss jetzt Schluss sein.</p><p>Die Mindestverzinsung liegt seit Jahren auf einem historischen Tiefpunkt und nicht nur die Umwandlungsätze, auch die PK-Renten sind deshalb dramatisch gesunken. Die Begründung dafür war stets das tiefe Zinsniveau. Doch selbst im zweiten Jahr nachdem die Zinsen deutlich gestiegen sind, will die BVG-Kommission die Verzinsung auf einem historisch tiefen Niveau belassen. Damit droht das System der 2. Säule endgültig in eine Vertrauenskrise zu geraten.&nbsp;</p><p>Das Gesetz ist eigentlich klar: der Mindestzins ist so festzulegen, dass die Anlageerträge der Pensionskassen den Versicherten gutgeschrieben werden. Doch der Mindestzins hinkt den tatsächlich erwirtschafteten Renditen seit Jahren massiv hinterher. Mittlerweile liegt er sogar weit tiefer als die Rendite von risikolosen Anlagen. Die BVG-Kommission empfiehlt dem Bundesrat mit ihrem heutigen Entscheid, dass das weiter so bleiben soll. Für die Arbeitnehmenden ist das fatal – insbesondere für Erwerbstätige über 50 Jahren. Neben einer ungenügenden Lohnentwicklung droht den ihnen nun bereits zum zweiten Mal in Folge eine Entwertung ihrer Altersguthaben.</p><p>Dabei führt die Zinswende zu einer komfortablen Ausgangslage für die Pensionskassen: Selbst die Oberaufsicht über die 2. Säule hat unlängst bestätigt, dass deren finanzielle Lage stabil ist. Im ersten Halbjahr 2023 haben die meisten Vorsorgeeinrichtungen bereits doppelt so hohe Renditen erwirtschaftet wie notwendig. Doch sie weigern sich, die höheren Zinsen an die Versicherten weiterzugeben. Das ist für die Versicherten unverständlich und wird das Vertrauen in die 2. Säule weiter destabilisieren. Während die Versicherer ihre Gewinne mit der beruflichen Vorsorge munter weiter ausbauen.</p>]]></content:encoded><category>Berufliche Vorsorge</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/_processed_/7/c/csm_Rentnerin_aeltereFrau_Rechnungen_iStock-and-one_cut_c9ca7043f3.jpg" length="129462" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-9906</guid><pubDate>Fri, 01 Sep 2023 06:00:00 +0200</pubDate><title>Ab heute erhalten nur noch die Männer Rente</title><link>https://www.sgb.ch/themen/gleichstellung/detail/equal-pension-day-2023</link><description>Heute ist «Equal Pension Day 2023»</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Heute ist es soweit:<a href="https://sgb.ch/fileadmin/redaktion/docs/communiques/230901_de_analyse_equalpensionday_2023.pdf" target="_blank" class="link link--download" rel="noreferrer"> Bis zum 1. September haben die Männer dieses Jahr bereits so viel Rente erhalten, wie die Frauen bis Ende Jahr erwarten dürfen.</a> Denn Frauen erhalten in der Schweiz noch immer einen Drittel weniger Rente als Männer. Die durchschnittliche Rentenlücke beträgt genau 17’293 Fran­ken. Der Schweizerische Gewerkschaftsbund macht mit dem Equal Pension Day auf diese prekäre Rentensituation der Frauen aufmerksam. Die steigen­den Preise, Mieten und Krankenkassenprämien verschärfen die bereits grosse Rentenlücke der Frauen, der Handlungsbedarf steigt. Dabei ist &nbsp;die Altersarmut in der Schweiz bereits heute weiblich.</p><p>Frauen und Männer arbeiten insgesamt zwar etwa gleich viel. Aber sie übernehmen nicht die gleichen Aufgaben. Frauen arbeiten öfter Teilzeit und arbeiten in Branchen mit tiefen Löhnen. Zu tiefe Löhne führen zu noch tieferen Renten. Sowohl im Beruf als auch im Privaten übernehmen Frauen den Grossteil der Betreuungs- und Sorge­arbeit. Sie kümmern sich um Kinder, sie kümmern sich um kranke oder ältere Ange­hörige, sie kümmern sich um den reibungslosen Ablauf und die Verpflegung oder das Wohlbefinden ihrer Vorgesetzten.</p><p>Besonders deutlich wird diese Rollenteilung in der Gesellschaft nach der Gründung einer Familie: bei Paaren mit Kindern leisten die Frauen fast zwei Drittel mehr unbe­zahlte Haus- und Familienarbeit wie ihr Partner. Diese Arbeit wird nur in der AHV anerkannt. Denn die unbezahlte Betreuungs- und Erziehungsarbeit der Frauen führt in der AHV zu höheren Renten. Ein Kind grossziehen erhöht die AHV-Rente um bis zu 350 Franken pro Monat. Deshalb sind die AHV-Renten von Frauen und Männern fast gleich hoch. Die Rente in der Pensionskasse ist hingegen untrennbar mit der Aus­übung einer Erwerbstätigkeit und dem dabei verdienten Lohn verknüpft. Anders als in der AHV gibt es keinen Mechanismus, der Erziehungs- und Betreuungsarbeit aner­kennt.</p><h3 class="heading--h4">Teuerung frisst ohnehin schon tiefe Monatsrente</h3><p>Die Mehrheit der Frauen hat heute Renten weit unter 3’000 Franken pro Monat. Und damit nicht genug: Vor einem Jahr hat man den Frauen versprochen, dass mit der Erhöhung des Rentenalters endlich auch ihre Renten steigen sollen. Jetzt zeigt sich das Gegenteil: Statt die Rentenlücke der Frauen endlich zu beseitigen, sind bereits weitere Verschlechterungen und Kürzungen z. B. bei den Witwenrenten geplant. Da­bei müssen heute schon über 11 Prozent der Frauen bei der Pensionierung direkt Ergänzungsleistungen beantragen. Altersarmut ist weiblich und nimmt mit steigen­dem Alter noch zu.</p><p>Nun kommen die Teuerung, die steigenden Mieten und die höheren Krankenkassen­prämien hinzu – und die ohnehin schon tiefen Renten reichen für noch weniger. Denn die Pensionskassenrenten kennen keinen Teuerungsausgleich. Und auch bei der AHV wird die Teuerung erst 2025 wieder ausglichen. Resultat: in vielen RentnerInnen-Haushalten wird die Kaufkrafteinbusse von 2021 bis 2024 so gross sein, dass sie rund eine Monatsrente weniger zur Verfügung haben.</p><p>Eine Chance, die prekäre Rentensituation der Frauen rasch aufzubessern ist die 13. AHV-Rente, über die im Frühjahr 2023 abgestimmt wird. Sie bedeutet durchschnitt­lich eine Rentenverbesserung von rund 150 Franken pro Monat, und zwar für alle heutigen wie zukünftigen Rentnerinnen. Weil die Initiative am System der Erziehungs- und Betreuungsgutschriften anknüpft, stärkt sie die Berücksichtigung der unbezahl­ten Arbeit in der Altersvorsorge – und dies, ohne die Kosten für Frauen mit tiefen Einkommen unnötig in die Höhe zu treiben. Dies wird möglich, weil sich Personen mit sehr hohen Einkommen direkt an der dringend benötigten Rentenver­besserung betei­ligen. Denn die Topverdienenden zahlen auf ihren Millionensalären voll in die AHV ein.&nbsp;</p><p>Die Stärkung der AHV an der Urne wird umso wichtiger, weil der Bundesrat in die entgegengesetzte Richtung geht. Neben den geplanten Sparmassnahmen bei der Wit­wenrente, hat der Bundesrat diesen Mittwoch beschlossen, die Rentenzuschläge für die am stärksten von der Rentenaltererhöhung betroffenen Frauen nicht einmal an die Teuerung anpassen – obwohl dies bei der AHV sonst überall gilt.</p><p>Gleichzeitig benutzen viele Pensionskassen die Erhöhung des Rentenalters, um die Leistungen der Frauen bei den Überbrückungsrenten zu verschlechtern. Und mit der BVG-Reform kommt die nächste grosse Abbauvorlage bereits 2024 zur Abstimmung. Auch sie zahlt sich für die Frauen nicht aus. Schlimmer noch: Für viele Frauen führt diese BVG-Revision sogar zu tieferen Renten, obwohl ihnen mehr vom Lohn abgezo­gen werden soll.</p>]]></content:encoded><category>Gleichstellung von Mann und Frau</category><category>Berufliche Vorsorge</category><category>AHV</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/_processed_/8/f/csm_equalPensionDay_39042bd9ba.png" length="169990" type="image/png"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-9903</guid><pubDate>Wed, 30 Aug 2023 09:17:56 +0200</pubDate><title>Haushaltsbelastung geht weit über horrende Prämienrechnung hinaus</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/haushaltsbelastung-geht-weit-ueber-horrende-praemienrechnung-hinaus</link><description>Hintergrund: Selbstzahlungen im Gesundheitswesen</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Die Prämien der Krankenversicherung sind horrend hoch und steigen weiter an. Gleiches gilt auch für die direkten Ausgaben der Haushalte für Leistungen inner- und ausserhalb der Grundversicherung. Insgesamt ist die Belastung der Haushalte durch Gesundheitsausgaben im Schweizer System heute derart hoch, dass die Zweiklassenmedizin schleichend zur Realität wird.</p><p class="heading--h4">Direkte Kostenbeteiligung in der Grundversicherung stark ansteigend</p><p>Die Krankenkassenprämien werden im nächsten Jahr ein weiteres Mal stark ansteigen. Mit den Prämiensprüngen 2023 und 2024 wird eine vierköpfige Familie (mit einem Kind über und einem anderen unter 19 Jahren) im nächsten Jahr Prämienrechnungen in der Höhe von insgesamt 15’200 Franken erhalten, was nochmals fast 2’000 Franken mehr sind als im letzten Jahr. In den teuersten Kantonen muss diese Familie gar über 19’000 Franken für Prämien aufwenden – und dies, ohne überhaupt ein einziges Mal eine Gesundheitsdienstleistung in Anspruch genommen oder ein Medikament bezogen zu haben. <strong>Tritt ein Krankheitsfall erst einmal ein, kommt es für die Versicherten aber sofort noch viel teurer.</strong> Denn in der Schweiz sind nicht nur die Prämien, sondern auch die von den Haushalten verlangten Selbstzahlungen horrend hoch.</p>]]></content:encoded><category>Gesundheit</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/redaktion/photos/illustrativ/steuern-zahlen/pleite_kein_geld_leere_hosentaschen.jpg" length="318354" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-9900</guid><pubDate>Tue, 29 Aug 2023 09:37:31 +0200</pubDate><title>Prämienverbilligungen: Die Kantone verhalten sich skandalös</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/praemienverbilligungen-die-kantone-verhalten-sich-skandaloes</link><description></description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Während der Bund die Prämienverbilligungen jedes Jahr wenigstens an die Kostenentwicklung anpasst, machen die meisten Kantone das Gegenteil: sie kürzen die Verbilligungen real betrachtet. Vor dem Hintergrund der sehr hohen und weiter steigenden Prämienlast und angesichts der prall gefüllten Kantonskassen ist diese Politik absolut unhaltbar.</p><p class="heading--h4">Ständerat torpediert Gegenvorschlag mit Lügenkampagne</p><p>Die Prämienlast der Haushalte ist untragbar hoch. Deshalb haben die Gewerkschaften gemeinsam mit der SP bereits im Jahr 2019 die Prämienentlastungsinitiative gestartet. Die simple und vernünftige Forderung dieser Initiative: Kein Haushalt soll mehr als 10 Prozent seines Einkommens für Krankenkassenprämien aufwenden müssen. Ende 2022 hat der Nationalrat endlich einen substanziellen Gegenvorschlag zu dieser Initiative vorgelegt, doch dieser wurde von den bürgerlichen KantonsvertreterInnen im Ständerat sogleich torpediert. Ihr Hauptargument gegen die Vorlage: die Kantone würden bereits heute «ihre Verantwortung wahrnehmen». Das ist ganz einfach eine Lüge, wie nachfolgend dargelegt wird.</p><p class="heading--h4">Verbilligungen runter, Prämienbelastung hoch</p><p>Der Anteil der öffentlichen beziehungsweise einkommensabhängig finanzierten Gesundheitsausgaben ist in der Schweiz im internationalen Vergleich rekordmässig tief. Solidarisch finanziert werden neben den direkten Ausgaben der Kantone für die Spitäler einzig die Prämienverbilligungen. Doch ihr Gewicht an den Gesamtausgaben hat sich drastisch reduziert: Während im Jahr 2000 in der Grundversicherung noch jeder achte Franken (12.4%) durch Prämienverbilligungen finanziert wurde, sind es gut 20 Jahre später nur noch 7.6 Prozent – ein Rückgang um fast 40 Prozent. Das logische Gegenstück dieser Entwicklung: Die durchschnittliche Prämienbelastung (nach Verbilligung!) hat sich für die relevanten Haushalte im selben Zeitraum von 6.5 Prozent auf 14 Prozent mehr als verdoppelt.</p>]]></content:encoded><category>Gesundheit</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/redaktion/photos/illustrativ/gesundheit/Gesundheit_Kosten_Stethoskop_Frankenscheine_iStock-Scharvik_web.jpg" length="423576" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-9881</guid><pubDate>Wed, 26 Jul 2023 15:14:00 +0200</pubDate><title>Initiative für eine 13. AHV-Rente kommt zum richtigen Zeitpunkt﻿</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/initiative-fuer-eine-13-ahv-rente-kommt-zum-richtigen-zeitpunkt</link><description>Umfrage zur Volksinitiative für eine 13. AHV-Rente</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Die Initiative für eine 13. AHV-Rente erhält grosse Unterstützung von der Stimmbevölkerung. Wegen der Teuerung, den steigenden Mieten sowie durch die höheren Krankenkassenprämien verlieren Rentnerinnen und Rentner bis Ende 2024 eine ganze Monatsrente. Die 13. AHV-Rente kann diesen Kaufkraft-Verlust ausgleichen und kommt deshalb zum richtigen Zeitpunkt – die Zustimmung von 68 Prozent ist daher keine Überraschung.</p><h3 class="heading--h4">Wer rechnet, stärkt die AHV</h3><p>Die AHV ist heute klar zu tief, die mittlere AHV-Rente beträgt knapp 1’800 Franken pro Monat. Die Rentenlücke wird zunehmend besorgniserregend, und die steigenden Lebenshaltungskosten verschärfen das Problem. Für 90 Prozent der Erwerbstätigen lohnt sich eine Stärkung der AHV, deshalb wird der SGB sich mit voller Kraft für seine <a href="/themen/detail/zeit-fuer-die-13-ahv-rente">Volksinitiative für eine 13. AHV-Rente</a> einsetzen. Nur in der AHV beteiligen sich alle – und profitieren alle von direkten Rentenverbesserungen, insbesondere auch die Frauen.&nbsp;In der 2. Säule gibt es weder einen Schutz vor Inflation noch garantierte Rentenleistungen für die Lohnbeiträge. Das Parlament will die Leistungsgarantien in der 2. Säule weiter senken – trotz ausgezeichneter finanzieller Lage der Pensionskassen. Dabei zahlen die Versicherten seit Jahren immer höhere Lohnbeiträge in die Pensionskassen, während die Renten sinken. Das Einzige, was bei den Pensionskassen seit Jahren steigt, sind die Kosten und die Gewinne für die Anbieter. Ganz im Gegensatz zur AHV, hier ist der Beitragssatz stabil, und die Verwaltungskosten sind tief.</p><h3 class="heading--h4">Der AHV geht es gut</h3><p>Die neuen Finanzperspektiven des Bundes zur AHV bestätigen: Die finanzielle Situation der AHV ist gut. Die AHV erzielt in den nächsten Jahren Jahr für Jahr rund 3 Mrd. Franken Überschuss. Entgegen der jahrelangen Schwarzmalerei wird das AHV-Vermögen bis Ende des laufenden Jahrzehnts auf 67 Mrd. steigen. Das sind rund 20 Mrd. Franken mehr als heute.</p><h3 class="heading--h4">Rentenalter 67</h3><p>Obwohl die die Renteninitiative der Jungfreisinnigen in der Tamedia-Umfrage eine tiefe Zustimmung bekommt, nimmt der SGB diesen Angriff auf die Normalverdienenden ernst. Rentenalter 67 wird von den Arbeitgebern und Banken mit Nachdruck gefordert und für die Panikmache gegen die AHV verwendet. Der SGB wird diese Initiative daher vehement bekämpfen. Die Erhöhung des Rentenalters zielt an der Realität am Arbeitsmarkt vorbei. Wer es sich leisten kann, geht schon heute früher. Mit der Erhöhung des AHV-Referenzalters könnten sich nur noch gutverdienende Chefs oder Banker eine Frühpensionierung leisten. Kassiererinnen oder Bäcker sollen bis 67 arbeiten.</p><p>SCHWEIZERISCHER GEWERKSCHAFTSBUND</p>]]></content:encoded><category>AHV</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/redaktion/photos/illustrativ/renten/Seniorin-am-PC_style-photographs-photocase.jpg" length="538151" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-9877</guid><pubDate>Fri, 14 Jul 2023 11:47:45 +0200</pubDate><title>Reserven steigen weiter: Die finanzielle Situation der AHV ist gut</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/reserven-steigen-weiter-die-finanzielle-situation-der-ahv-ist-gut</link><description>Der SGB zu den Finanzperspektiven des Bundes zur AHV</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Die neuen Finanzperspektiven des Bundes zur AHV bestätigen: Die finanzielle Situation der AHV ist gut. Die AHV erzielt in den nächsten Jahren Jahr für Jahr rund 3 Mrd. Franken Überschuss. Entgegen der jahrelangen Schwarzmalerei wird das AHV-Vermögen bis Ende des Jahrzehntes auf 67 Mrd. steigen. Das ist rund 20 Mrd. Franken mehr als heute. Doch mit Sparübungen und Horrorszenarien soll weiterhin vom echten Problem abgelenkt werden: Die AHV-Renten sind heute zu tief. Dies zeigen neue Zahlen des Bundesamts für Statistik zur Altersarmut. Die Rentenlücke wird zunehmend besorgniserregend, und die steigenden Lebenshaltungskosten verschärfen das Problem.</p><p>Bereits heute hat eine von zehn Personen über 65 Jahren nicht genügend Geld, um eine unerwartete Ausgabe zu stemmen. Gerade Alleinlebende, Personen die nur über einen obligatorischen Schulabschluss verfügen sowie MigrantInnen sind häufig mit Altersarmut konfrontiert. Gleichzeitig geht es der AHV sehr gut. Auch der Bund rechnet in seinen heute publizierten Finanzperspektiven bis 2030 mit Milliardenüberschüssen.</p><p>Wie sich die AHV-Finanzen danach entwickeln, hängt von den Lohnerhöhungen, der Beschäftigungssituation und den Renditen auf den AHV-Anlagen ab. Die vom Bund geplanten AHV-Sparübungen bei den Frauen sind daher umso unverständlicher. Statt die Renten der Frauen zu erhöhen und die von ihnen geleistete Betreuungs- und Erziehungsarbeit mit anständigen Renten zu sichern, sollen die Witwenrenten um 810 Millionen Franken gekürzt werden.</p><p class="heading--h4">Rentenlücke</p><p>Die Renten verlieren massiv an Wert. Wegen höheren Mieten und Krankenkassenprämien und einem Schub durch die höchste Teuerung seit Jahrzehnten bleibt den Rentnerinnen und Rentnern immer weniger im Portemonnaie. Nachdem die Pensionskassen Renten bereits seit Jahren gesunken sind, wird die Stärkung der AHV mit einer 13. AHV-Rente immer wichtiger – und sie ist finanzierbar. Der Ausgleich der Rentenlücke über die AHV ist für 90 Prozent der Erwerbstätigen am günstigsten.</p><p>Im Bundeshaus wird all dies aus ideologischen Gründen ignoriert. Denn Arbeitgeber, Banken und Topverdiener lobbyieren intensiv, um sich aus ihrer Verantwortung davonzuschleichen. Sie wollen keine existenzsichernden Renten für die Normalverdienenden mitfinanzieren. Noch im Juni lamentierte der Nationalrat deshalb stundenlang über die Schieflage der AHV, statt endlich die realen Rentenprobleme anzuerkennen. Und der Bundesrat bastelt am nächsten Abbau bei den Witwenrenten.</p><p>Für den SGB ist klar: Nur mit einem Ja zur Initiative für eine 13. AHV-Rente kann die Stimmbevölkerung der Politik die Augen öffnen. Die Initiative kommt genau richtig. Denn die Rentenlücke wird sich in den nächsten Monaten dramatisch vergrössern: Bis Ende 2024 verlieren RentnerInnen durch die Preisentwicklung, den Krankenkassen-Prämienschock und die höheren Mieten eine Monatsrente an Kaufkraft.</p>]]></content:encoded><category>AHV</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/redaktion/photos/kampagnen/ahvx13-avsx13/210528_13.AHV0020_klein.jpg" length="584839" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-9854</guid><pubDate>Wed, 05 Jul 2023 15:26:35 +0200</pubDate><title>Prämienlast wird unerträglich</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/praemienlast-wird-unertraeglich</link><description>Nationalratskommission ignoriert die steigenden Krankenkassenprämien</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Mit ihrem gestrigen Entscheid, beim Gegenvorschlag zur Prämienentlastungsinitiative (10%-Initiative) auf die völlig unzureichende Version des Ständerats einzuschwenken, macht die Gesundheitskommission des Nationalrats deutlich, dass sie die Kaufkraftprobleme breiter Bevölkerungsschichten weiter ignorieren will. &nbsp;Die Prämienbelastung wird unerträglich: Eine Familie muss bereits mehr als 1000 Franken im Monat für die Prämien zahlen, diesen Herbst droht eine weitere Prämienexplosion. Das Parlament muss den Entscheid deshalb im Herbst unbedingt korrigieren.</p><p>Die Kaufkraftkrise ist in vollem Gange. Lebensmittel, Mieten, Strom, Heizung: Alles wurde und wird teurer. Und obendrauf kommt der Kaufkraftkiller Nummer eins: Die Krankenkassenprämie der Grundversicherung. Nach 6.6 Prozent im vergangenen Jahr kann für kommenden Herbst mit einer Erhöhung in ähnlicher Grössenordnung gerechnet werden – wenn es nicht sogar noch mehr wird.</p><p>Zum Glück – könnte man meinen – existiert mit den Prämienverbilligungen ein pfannenfertiges Instrument, mit welchem dieser Kaufkraftschock prämienseitig effizient und zielgerichtet abgefedert werden kann. Und zum Glück hat der Nationalrat dazu im Rahmen des Gegenvorschlags zur 10%-Initiative auch ein griffiges und wirksames Ausbaukonzept erarbeitet. Doch anstatt genau daran festzuhalten, ist die zuständige Nationalratskommission gestern komplett eingeknickt und auf das völlig unzureichende, ja beschämende Modell des Ständerats eingeschwenkt. Die darin vorgesehenen Mehrausgaben von 356 Millionen Franken für Prämienverbilligungen entsprechen nicht einmal einem einzigen Prozent des gesamten Prämienvolumens.</p><p>Die Kommissionsmehrheit bringt damit leider deutlich zum Ausdruck, dass sie in einer Parallelwelt lebt und keine Ahnung von den aktuellen handfesten Sorgen der Schweizer Bevölkerung hat. Denn es vergeht kaum eine Woche ohne die Publikation eines Sorgenbarometers – und fast immer steht die (Un-)Bezahlbarkeit der Gesundheitsversorgung mit Abstand an der Spitze. Nun hat es das Parlament in der Herbstsession ein letztes Mal in der Hand: Es muss zur Vernunft kommen und in der letzten Behandlungsrunde den guten Gegenvorschlag des Nationalrats ins Ziel bringen. Damit hätten die Leute wenigstens mal eine Verschnaufpause.</p>]]></content:encoded><category>Gesundheit</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/_processed_/2/a/csm_Bundeshaus_Curia-Confoederationis-Helveticae_iStock-RomanBabakin_ebcb62b137.jpg" length="372406" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-9840</guid><pubDate>Wed, 28 Jun 2023 14:36:44 +0200</pubDate><title>Sparen bei den Frauenrenten: Bundesrat konkretisiert AHV-Abbau</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/sparen-bei-den-frauenrenten-bundesrat-konkretisiert-ahv-abbau</link><description>Der SGB zum AHV-Abbau des Bundesrates</description><content:encoded><![CDATA[<p>Noch bevor die Erhöhung des Rentenalters der Frauen in Kraft tritt, schreitet der Bundesrat munter mit einem weiteren Abbau der Frauenrenten voran. Obwohl die AHV-Finanzen für das nächste Jahrzehnt gesichert sind. Die heute beschlossenen Eckwerte bestätigen dabei unmissverständlich, wie sich der Bundesrat Gleichstellung vorstellt: anstatt die Renten der Frauen zu erhöhen und die von ihnen geleistete Betreuungs- und Erziehungsarbeit mit anständigen Renten zu sichern, sollen die Witwenrenten um 810 Millionen Franken gekürzt werden.</p><p>Die Details zur geplanten Vorlage sind erst teilweise bekannt. Klar ist jedoch, dass Frauen besonders betroffen sein werden. Denn gemessen an den heutigen Kosten erhalten sie fast 90 Prozent der Hinterlassenenleistungen. Und weil nur eine von zehn Witwen ihren Ehemann vor dem Rentenalter verliert, werden wohl auch Rentnerinnen betroffen sein. Dabei hat der Bundesrat erst letztes Jahr einen eindeutigen Bericht verabschiedet: Frauen sind nach dem Tod ihres Ehepartners bereits heute häufiger in einer schwierigen finanziellen Lage als Männer. All diesen Frauen bietet der Bundesrat mickrige Übergangszeiten an und dafür bereits ab 50 Jahren den Gang zum Sozialamt bzw. zu den Ergänzungsleistungen. Einziger Lichtblick: immerhin will der Bundesrat auf Kürzungen bei den Kinderrenten verzichten.</p>]]></content:encoded><category>AHV</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/_processed_/9/a/csm_aeltereFrau-muss-rechnen_wenigGeld_banabana-san_istock_9833d4c1c3.jpg" length="185174" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-9836</guid><pubDate>Tue, 27 Jun 2023 09:09:26 +0200</pubDate><title>141’726 Unterschriften gegen Rentensenkung bei den Pensionskassen </title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/141726-unterschriften-gegen-rentensenkung-bei-den-pensionskassen</link><description>Bündnis reicht Referendum gegen Pensionskassen-Reform ein</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Fast dreimal so viele Unterschriften wie nötig hat das breite Bündnis gegen die geplante Pensionskassen-Reform gesammelt. Mit der Einreichung von 141’726 Unterschriften hat es heute ein starkes Zeichen gesetzt. Neben den Gewerkschaften, SP und Grünen hat mit dem «K-Tipp» auch die politisch unabhängige KonsumentInnenpresse Unterschriften gegen die Rentensenkung gesammelt. Mehr bezahlen für tiefere Renten rechnet sich für die Versicherten nicht, deshalb ist ein Nein zu dieser Vorlage wichtig.</p><p>Die BVG-Reform würde zu weiteren Rentenverlusten von bis zu 3’240 Franken pro Jahr führen. Obwohl bereits die Teuerung eine Monatsrente frisst. Und schon die letzten zehn Jahre in der 2.&nbsp;Säule für die Arbeitnehmenden dramatisch waren. Die vom Parlament verabschiedete Reform blendet nicht nur aus, dass die Umwandlungssätze und Renten bereits seit mehreren Jahren sinken. Ebenso werden die deutliche Zinswende und die hohe Teuerung komplett ignoriert.</p><p>Die Renten trotz Zinswende weiter zu senken, ist falsch. Doch genau dies verlangt das Parlament: weitere Rentensenkungen von bis zu 15 Prozent. Nach AHV&nbsp;21 würde diese Vorlage zudem eine weitere Verschlechterung für die Frauen bedeuten. Ausgerechnet jene Generation, die von der Erhöhung des Rentenalters betroffen sein wird, müsste ihr restliches Erwerbsleben lang höhere Beiträge zahlen, würde weniger Nettolohn erhalten – und dafür tiefere oder höchstens gleich hohe Renten bekommen. Die Frauen sollen ein zweites Mal die Zeche zahlen. Nicht zuletzt ist die Reform auch aus technischer Sicht misslungen: Sie macht die 2.&nbsp;Säule noch undurchsichtiger, aufwändiger – und letztlich willkürlich. Das wird das Vertrauen in die 2.&nbsp;Säule weiter destabilisieren.</p><p>SGB-Präsident Pierre-Yves Maillard sagte bei der Übergabe der Unterschiften: «Die vielen Unterschriften zeigen, dass die Menschen genug vom Rentenabbau haben. Die geplante Reform ist eine reine Sparübung und führt zu Rentensenkungen auf breiter Front.» SP Co-Präsidentin Mattea Meyer betonte: «Die Rechnung stimmt nicht. Nicht für die Jungen, nicht für die Älteren, schon gar nicht für die Frauen: Mehr bezahlen für tiefere Renten ist ein schlechtes Angebot, deshalb lehnen wir diese Reform klar ab.» Vania Alleva, Unia-Präsidentin, sagte: «Gerade bei den tiefen Löhnen steigen die Kosten am stärksten, teilweise ohne Rentenverbesserung. Mit dieser Vorlage wandert das Geld von der Gastro-Angestellten oder der Pflegerin direkt zum Paradeplatz, wo man sich angesichts der Milliarden-Gewinne in der 2.&nbsp;Säule die Hände reibt.» Katharina Prelicz-Huber, VPOD-Präsidentin und Grüne Nationalrätin, nahm Bezug auf die Kosten in der 2.&nbsp;Säule: «Bei dieser Reform profitiert nur die Finanzindustrie. Schon heute zweigen Banken und Versicherungen mit dem Ersparten der Arbeitnehmenden jedes Jahr 7 Milliarden Franken ab.» Adrian Wühtrich, Präsident von Travail.Suisse: «Diese teure unausgeglichene Vorlage führt zu Lohn- und Rentenverlusten. Deshalb ist Travail.Suisse zuversichtlich, dass die Bevölkerung diesen weiteren Rentenabbau nicht akzeptieren wird.»</p>]]></content:encoded><category>Berufliche Vorsorge</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/_processed_/c/a/csm_bvg-karten-boxen-bundeshaus_4bb668a356.jpg" length="194189" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-9814</guid><pubDate>Tue, 13 Jun 2023 11:49:57 +0200</pubDate><title>Rentenalter 67 ist ein Angriff auf die Normalverdienenden</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/rentenalter-67-ist-ein-angriff-auf-die-normalverdienenden-1</link><description>Kehrtwende: Nationalrat lehnt Renteninitiative der Jungfreisinnigen knapp ab</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Nach einer chaotischen Kehrtwende im Nationalrat steht nun fest: die Renteninitiative der Jungfreisinnigen kommt ohne Gegenvorschlag an die Urne. Arbeitgeber und Banken werden diese Initiative für eine Millionen-Kampagne gegen die AHV nutzen. Der SGB wird sie vehement bekämpfen. Die Erhöhung des Rentenalters zielt an der Realität am Arbeitsmarkt vorbei. Wer es sich leisten kann, geht schon heute früher. Mit der Erhöhung des AHV-Referenzalters könnten sich nur noch gutverdienende Chefs oder Banker eine Frühpensionierung leisten. Kassiererinnen oder Bäcker sollen bis 67 arbeiten. Die echten Probleme liegen bei der Erosion des Rentenniveaus. Durch die Prämienexplosion und die Mietzins- und Preisentwicklung verlieren heutige RentnerInnen bis Ende 2024 bereits eine Monatsrente. Deshalb wird eine 13. AHV-Rente immer wichtiger.</p><p>Die Renteninitiative steht in der Tradition der Grossbanken und Versicherungen sowie ihrer politischen VertreterInnen, die sich seit der Einführung der AHV mit tiefroten AHV-Prognosen überbieten – ohne dass diese je eingetroffen wären. Doch heute hat sich die Lage der älteren Arbeitnehmenden drastisch verschlechtert. Eine Erhöhung des Rentenalters auf 67+ würde dazu führen, dass Arbeitnehmende mit mittleren Einkommen – wie eine Anwaltssekretärin oder ein Jugendarbeiter – bis zum Umfallen arbeiten müssten, während sich Topverdienende weiterhin eine Frühpensionierung leisten könnten. Der SGB wird sich vehement gegen diese Aushöhlung der AHV einsetzen.</p><p>Die Ratsdebatte hat aber auch deutlich gezeigt: Den knapp unterlegenen bürgerlichen ParlamentarierInnen scheint es hauptsächlich darum zu gehen, auf dem Rücken der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer billigen Wahlkampf zu betreiben – statt die realen Probleme der heutigen und zukünftigen RentnerInnen anzupacken. Die echten Probleme liegen bei der Erosion des Rentenniveaus. Die explodierenden Krankenkassenprämien, die steigenden Mieten und die generelle Teuerung führen dazu, dass RentnerInnen bis Ende 2024 real eine ganze Monatsrente fehlen wird. Deshalb wird eine 13. AHV-Rente immer wichtiger. Denn die Rechnung ist einfach: Für 92 Prozent der Arbeitnehmenden lohnt sich eine starke AHV, nur die 8 Prozent der Topverdienenden bezahlen mehr als sie erhalten. Im aktuellen Umfeld wird ein Ausbau der AHV unvermeidbar. Nur so kann die Kaufkraft der heutigen und der zukünftigen RentnerInnen erhalten werden.&nbsp;</p>]]></content:encoded><category>AHV</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/redaktion/photos/illustrativ/arbeit/Arbeiter-50plus_Werkstatt_ist-Liderina.jpg" length="407145" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-9808</guid><pubDate>Fri, 09 Jun 2023 14:29:50 +0200</pubDate><title>Dossier 157: Frauen in der Altersvorsorge</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/dossier-157-frauen-in-der-altersvorsorge</link><description>Eine Analyse der Gründe für die Rentenlücke von einem Drittel und weshalb Altersarmut in der Schweiz weiblich ist.</description><content:encoded><![CDATA[<p>Die Erhöhung des Frauenrentenalters hat die Rentenungleichheit der Geschlechter zu Recht in den Fokus der Öffentlichkeit gerückt. Die Einkommensunterschiede im Alter sind hoch – und Besserung ist nicht in Sicht. Das <a href="https://sgb.ch/fileadmin/redaktion/docs/dossiers/157d__Frauenrenten.pdf" target="_blank" class="link link--download" rel="noreferrer">SGB-Dossier 157: Frauen in der Altersvorsorge</a> analysiert die Gründe für die Rentenlücke der Frauen von durchschnittlich einem Drittel und zeigt auf, weshalb die Altersarmut in der Schweiz weiblich ist. Es zeigt, weshalb die Altersvorsorge heute nicht genügend Rücksicht nimmt auf die Erwerbsbiografien der Frauen. Und weshalb Frauen heute doppelt so häufig Ergänzungsleistungen wie Männer brauchen.</p><p>Die Zahlen sind deutlich: Frauen erhalten 19’000 Franken weniger Rente als Männer. Die zwei wichtigsten Gründe für diese Rentenlücke sind erstens die tieferen Löhne der Frauen und zweitens die Auswirkungen eigener Kinder. Dabei wirken sich Kinder je unterschiedlich auf die Renten von Männern und Frauen aus. Männer mit Kindern haben eine höhere Rente als Männer ohne Kinder. Obwohl bzw. eben gerade weil die Frauen nach wie vor die Hauptlast der unbezahlten Erziehungs- und Betreuungsarbeit übernehmen.</p><p>Die drei Vorsorge-Säulen spielen jeweils äusserst unterschiedliche Rollen und haben entsprechend auch andere Auswirkungen auf die Rentensituation der Frauen. Das vorliegende Dossier zeigt dies auf und zeigt, wie die AHV den Ausgleich schafft, aber auch, weshalb die tiefen Frauenrenten mit der vorgeschlagenen BVG-Reform nicht ausgeglichen werden können. Und warum die 3. Säule für die Mehrheit der Frauen praktisch unbedeutend ist.<br> Entscheidend ist der Fakt, dass die Betreuungsarbeit nur in der AHV anerkannt wird. Für eine Person mit voller Beitragsdauer bedeutet ein Kind eine Erhöhung der AHV-Rente um bis zu 350 Franken pro Monat. Die Rente in der Pensionskasse ist heute hingegen untrennbar mit der Ausübung einer Erwerbstätigkeit und dem dabei verdienten Lohn verknüpft. Anders als in der AHV gibt es keinen Mechanismus, der die Erziehungs- und Betreuungsarbeit abgelten würde.<br> In der AHV funktioniert ausserdem auch der Ausgleich zwischen den Geschlechtern unabhängig vom Zivilstand. Doch genau dieser Ausgleich ist durch das vom Bundesrat angekündigte, drastische Sparprogramm bei den Witwenrenten bedroht. In den Pensionskassen bleiben die Renten der Frauen unabhängig vom Zivilstand hinter jenen der Männer zurück. Bei den ledigen Personen ist der Unterschied wesentlich kleiner – er beträgt hier knapp 9 Prozent. Bei den Verheirateten und Verwitweten steigt die Rentenlücke auf fast 50 Prozent. Und selbst nach einer Teilung der Guthaben im Scheidungsfalle bleiben die Pensionskassen-Renten der geschiedenen Männer über einen Drittel höher als jene der geschiedenen Frauen. Frauen tragen in der 2. Säule das finanzielle Hauptrisiko einer Scheidung.<br> Die gesetzliche Benachteiligung Teilzeitbeschäftigter ist in der grossen Mehrheit der Pensionskassen hingegen bereits abgemildert. Die aktuelle Reform will diesen Schritt auch im Gesetz vollziehen – hat ihn aber mit einer Senkung des Umwandlungssatzes verknüpft. Deshalb führt die Reform nicht zu raschen Rentenverbesserungen. Vielmehr wäre die BVG-Reform für betroffene Frauen in Tieflohnbranchen mit grossen Nettolohnverlusten verbunden. Für viele Versicherte bedeutet die Reform deshalb unter dem Strich: mehr bezahlen für weniger Rente. Dies noch ohne Berücksichtigung der Tatsache, dass es in den Pensionskassen weiterhin keinen Schutz der Arbeiterinnen und Arbeiter vor der Inflation gibt. Für jene mit tiefen Pensionskassen-Renten – überwiegend Frauen – ist dies besonders problematisch.</p><p>Damit wird deutlich: der Druck auf die Frauen in der Altersvorsorge bleibt nach der Erhöhung des Rentenalters der Frauen auf 65 Jahre weiter hoch. Anstatt die diskriminierende Rentenlücke zu beseitigen, sind bereits in der Umsetzung von AHV 21 weitere unnötige Verschlechterungen geplant. So will der Bundesrat die Rentenzuschläge für die am stärksten betroffenen Frauen der Übergangsgeneration nicht wie sämtliche anderen Geldleistungen der AHV an die Lohn- und Preisentwicklung anpassen. Und in vielen Pensionskassen verschlechtern sich die Leistungen der Frauen bei den AHV-Überbrückungsrenten. Mit der BVG-Reform kommt die nächste Abbauvorlage voraussichtlich bereits im Frühling 2024 zur Abstimmung. Auch sie beseitigt die Ursachen der tiefen Frauenrenten nicht. Und mit dem Sparprogramm bei der AHV wird der Bundesrat bereits diesen Wahlherbst einen drastischen Abbau der Leistungen an Witwen vorantreiben.</p><p>Einziger Lichtblick ist die 13. AHV-Rente. Gemessen an der mittleren AHV-Rente bedeutet sie eine Rentenverbesserung von rund 150 Franken pro Monat, und zwar für alle heutigen wie auch alle zukünftigen Rentner:innen. Sie knüpft direkt am bewährten System der heutigen Erziehungs- und Betreuungsgutschriften an und stärkt damit die Berücksichtigung der unbezahlten Arbeit in der Altersvorsorge – und dies, ohne die Kosten für Personen mit tiefen und mittleren Einkommen, deren Kaufkraft aufgrund sinkender Reallöhne und steigender Lebenskosten bereits arg unter Druck ist, weiter unnötig in die Höhe zu treiben. Dies wird möglich, weil sich nur Personen mit sehr hohen Einkommen direkt an der dringend benötigten Rentenverbesserung beteiligen.</p>]]></content:encoded><category>Berufliche Vorsorge</category><category>AHV</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/redaktion/docs/dossiers/210918_Haende_weg_von_unseren_Renten0127.jpg" length="323618" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-9802</guid><pubDate>Mon, 05 Jun 2023 16:59:30 +0200</pubDate><title>Rentenalter 67 ist ein Angriff auf die Normalverdienenden</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/rentenalter-67-ist-ein-angriff-auf-die-normalverdienenden</link><description>Nationalrat will Gegenvorschlag zur Renteninitiative</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Der Nationalrat will einen Gegenvorschlag zur Renteninitiative und öffnet damit die Türen für Rentenalter 67+. Noch ist unklar, wie weit der AHV-Abbau gehen soll. Doch für den Schweizerischen Gewerkschaftsbund SGB steht fest: die Erhöhung des Rentenalters entspricht nicht der Realität am Arbeitsmarkt. Wer es sich leisten kann, geht schon heute früher. Mit der Erhöhung des AHV-Referenzalters könnten sich nur noch gutverdienende Chefs oder Banker eine Frühpensionierung leisten. Kassiererinnen oder Bäcker sollen bis 67 arbeiten. Die echten Probleme liegen bei der Erosion des Rentenniveaus. Durch die Prämienexplosion und die steigenden Mieten und Preise verlieren heutige RentnerInnen bis Ende 2024 bereits eine Monatsrente. Deshalb wird eine 13. AHV-Rente immer wichtiger.</p><p>Die Renteninitiative und auch der geplante Gegenvorschlag stehen in der Tradition der Grossbanken und Versicherungen sowie ihrer politischen VertreterInnen, die sich seit der Einführung der AHV mit tiefroten AHV-Prognosen überbieten. Schon heute hat sich die Lage der älteren Arbeitnehmenden drastisch verschlechtert. Eine Erhöhung des Rentenalters auf 67+ führt dazu, dass Arbeitnehmende mit mittleren Einkommen – wie eine Anwaltssekretärin oder ein Jugendarbeiter – bis zum Umfallen arbeiten müssen, während sich Topverdienende weiterhin eine Frühpensionierung leisten können. Der SGB wird sich vehement gegen diese Aushöhlung der AHV einsetzen.</p><p>Im Gegensatz zur privaten Vorsorge ist die AHV solide und verlässlich. Die seit Jahrzehnten prognostizierten Milliardendefizite in der AHV sind bisher nicht eingetroffen. Die AHV schloss letztes Jahr mit einem Umlageergebnis von plus rund 1.6 Milliarden Franken ab. Sie hat heute ein Vermögen von fast 50 Milliarden Franken, und dieses wird in den nächsten 5 Jahren noch zunehmen.</p><p class="heading--h4">Wasser predigen, Wein trinken</p><p>Für die Mehrheit der Arbeitnehmenden ist das im Gesetz festgeschriebene Rentenalter die entscheidende Berechnungsgrundlage für die Rentenhöhe. Schon heute gilt: wer es sich leisten kann, geht früher in Pension. In Branchen mit hohen Löhnen wie bei den Banken und Versicherungen ist die Quote der Frühpensionierungen sehr hoch.</p><p>Gleichzeitig ist klar: je höher das Einkommen, desto höher ist in der Regel auch die Lebenserwartung. Wer weniger verdient oder eine weniger gute Ausbildung hat, lebt eindeutig weniger lang. Und auch um die Gesundheit steht es weniger gut: In den Jahren, die diesen Menschen im Alter bleiben, sind sie häufiger krank. Wenn das allgemeine Rentenalter steigt, bleibt den Menschen, die es bereits im Erwerbsleben schwierig haben, immer weniger Zeit im verdienten Ruhestand.</p><p class="heading--h4">Wer rechnet, stärkt die AHV</p><p>Die Jungfreisinnigen behaupten, ihre Initiative entlaste die Jungen. Dabei funktioniert gerade für die Jungen die AHV: Gäbe es keine AHV, müssten Familien bis zu 400’000 Franken mehr bezahlen, um sich eine gleich hohe Rente privat anzusparen. Die Rechnung ist einfach: Für 92 Prozent der Arbeitnehmenden lohnt sich eine starke AHV, nur die 8 Prozent der Topverdienenden bezahlen mehr als sie erhalten. Im aktuellen Umfeld mit steigenden Preisen, Mieten und Krankenkassenprämien wird ein Ausbau der AHV unvermeidbar. Nur so kann die Kaufkraft der heutigen und der zukünftigen RentnerInnen gehalten werden. Der SGB setzt sich deshalb für die Einführung einer 13. AHV-Rente ein.&nbsp;</p>]]></content:encoded><category>AHV</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/redaktion/photos/illustrativ/arbeit/Arbeitnehmerin50plus_nachdenklich_ist-Fertnig.jpg" length="514032" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-9791</guid><pubDate>Wed, 31 May 2023 09:03:06 +0200</pubDate><title>Kaufkraftkrise: Ständerat ignoriert Prämienexplosion</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/kaufkraftkrise-staenderat-ignoriert-praemienexplosion</link><description>Ungenügender Gegenvorschlag zur Prämienentlastungsinitiative</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Den Arbeitnehmenden und RentnerInnen bleibt immer weniger zum Leben. Dies auch deshalb, weil die Kopfprämien der Krankenversicherung erneut stark ansteigen. Es braucht deshalb dringend griffige Massnahmen zur Stabilisierung der Kaufkraft. Mit der Prämienentlastungs­initiative oder einem substanziellen Gegenvorschlag dazu könnten untere und mittlere Ein­kommen wirksam entlastet werden. Doch der Ständerat will davon definitiv nichts wissen und schlägt den Leuten stattdessen die Türe vor der Nase zu.</p><p>Die Kaufkraftkrise wird ein immer grösseres Problem für untere und mittlere Einkommen. Die Teuerung ist nach wie vor hoch und mit der bevorstehenden Erhöhung des Referenzzinssatzes werden die Mie­ten ab Oktober deutlich steigen. Genauso klar scheint mittlerweile, dass im kommenden Herbst auch ein weiterer Prämienschock folgt. Damit drohen den Haushalten untragbare höhere Belas­tungen, welche zu einem massiven Kaufkraftverlust führen würde.</p><p>Umso besser – könnte man meinen –, dass mit der Prämienentlastungsinitiative ein überzeu­gendes Konzept auf dem Tisch liegt, um die untragbare Prämienlast für die Normalbevölkerung mit höheren Prämienverbilligungen endlich zu lindern. Das ist so naheliegend wie gerechtfertigt, denn seit der Einführung des Krankenversicherungsgesetzes sind die Kopfprämien real um 135 Prozent gestiegen, während die individuellen Prämienverbilligungen im Vergleich (+35 Prozent) richtiggehend eingebrochen sind.</p><p>Vor diesem Hintergrund hat der Ständerat dennoch entschieden, den bereits völlig unzureichenden Gegenvorschlag des Bundesrates zur Prämienentlastungsinitiative weiter zusammenzustreichen. Übrig bleiben damit Brosamen von 350 Millionen Franken, was nicht einmal einem einzigen Prä­mienprozent entspricht. Man kann es nicht anders sagen: Der Ständerat bringt damit zum Aus­druck, dass er sich um die handfesten Sorgen der Leute komplett foutiert. Bleibt es bei dieser Verweigerungshaltung, muss wenigstens Farbe bekannt und die Prämienentlastungsinitiative mög­lichst bald der Bevölkerung zur Abstimmung vorgelegt werden.</p>]]></content:encoded><category>Gesundheit</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/redaktion/photos/illustrativ/gesundheit/Gesundheit_Kosten_Stethoskop_Frankenscheine_iStock-Scharvik_web.jpg" length="423576" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-9789</guid><pubDate>Mon, 29 May 2023 14:20:23 +0200</pubDate><title>Pensionskassen-Referendum steht: Starkes Zeichen gegen Rentensenkung</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/pensionskassen-referendum-steht-starkes-zeichen-gegen-rentensenkung</link><description>Bündnis sammelt in 60 Tagen über 120’000 Unterschriften gegen Pensionskassen-Rentensenkung</description><content:encoded><![CDATA[<p>In nur 2 Monaten hat das breite Bündnis gegen die Pensionskassen-Reform bereits über 120’000 Unterschriften gesammelt. Neben den Gewerkschaften, SP und Grünen unterstützt die politisch unabhängige KonsumentInnenpresse mit dem «K-Tipp» die Unterschriftensammlung gegen die Rentensenkung. Mit den vielen Unterschriften kann ein starkes Zeichen gegen die geplante Pensionskassen-Reform gesetzt werden. Die Unterschriften werden Ende Juni der Bundeskanzlei übergeben, bis dann können weiterhin Unterschriften gesammelt oder eingeschickt werden.</p><p>SGB-Präsident Pierre-Yves Maillard sagt: «Die vielen Unterschriften zeigen, dass sich die Menschen um ihre Renten sorgen. Die Wut über den Rentenabbau ist riesig». Die geplante Reform sei eine reine Sparübung und führe zu Rentensenkungen auf breiter Front. Am Ende würden die Renten des Mittelstands sinken.</p><p>In Franken heisst das: Die Reform führt zu weiteren Rentenverlusten von bis zu 3’240 Franken pro Jahr. Obwohl bereits die Teuerung eine Monatsrente frisst. Und schon die letzten zehn Jahre in der 2. Säule für die Arbeitnehmenden dramatisch waren. Obwohl Umwandlungssätze und Renten seit mehreren Jahren sinken, blendet die vom Parlament verabschiedete Reform diese Entwicklungen vollständig aus. Ebenso werden die deutliche Zinswende und die hohe Teuerung komplett ignoriert.</p><p>Die Renten trotz Zinswende weiter zu senken, ist falsch. Doch genau dies hat das Parlament beschlossen, was weitere Rentensenkungen von bis zu 15 Prozent bedeuten würde. Nach AHV 21 würde diese Vorlage zudem eine weitere Verschlechterung für die Frauen bringen. Ausgerechnet jene Generation, die von der Erhöhung des Rentenalters betroffen sein wird, müsste ihr restliches Erwerbsleben lang höhere Beiträge zahlen, würde weniger Nettolohn erhalten – und dafür tiefere oder gleich hohe Renten bekommen. Damit wird nicht nur das Versprechen für bessere Frauenrenten gebrochen, sondern die Frauen sollen ein zweites Mal die Zeche zahlen. Nicht zuletzt ist die Reform auch aus technischer Sicht misslungen: Sie macht die 2. Säule noch undurchsichtiger, aufwändiger – und letztlich willkürlich. Das wird das Vertrauen in die 2. Säule weiter destabilisieren.</p>]]></content:encoded><category>Berufliche Vorsorge</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/redaktion/kampagnen/BVG-Referendum/lores_BVG21_Nein_DE.jpg" length="904390" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-9770</guid><pubDate>Tue, 09 May 2023 11:25:35 +0200</pubDate><title>Die Zinswende muss weitere Rentensenkungen stoppen</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/die-zinswende-muss-weitere-rentensenkungen-stoppen</link><description>Bericht der Oberaufsicht zur finanziellen Lage der Pensionskassen</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Die Oberaufsicht 2. Säule bestätigt in ihrem heute veröffentlichten Bericht: Den Pensionskassen geht es besser als je. Trotz negativen Anlageergebnissen im letzten Jahr verfügen die meisten Kassen noch über solide Reserven und Rückstellungen. Die finanziellen Aussichten der Pensionskassen verbessern sich aufgrund der steigenden Zinsen laufend weiter. Vor diesem Hintergrund ist die Ablehnung der vom Parlament verabschiedeten BVG-Abbauvorlage entscheidend. Der SGB sammelt aktuell Unterschriften für das Referendum. Statt weiteren Verschlechterungen der Leistungs-Garantien braucht es nun höhere Pensionskassenrenten und einen Teuerungsausgleich für RentnerInnen. Ansonsten verlieren die Renten ungebremst an Wert.</p><p>Der Bericht der Oberaufsicht zeigt auf, dass zu viele Kassen den ewig pessimistischen Experten-Meinungen gefolgt sind und die rentenwirksamen Umwandlungssätze weiter gesenkt haben. Obwohl gleichzeitig ihre Renditeerwartungen stiegen. Das Resultat dieses Vorgehens ist klar: die Versicherten tragen das Risiko der Finanzmärkte. Der Aufruf der Oberaufsicht, «die Pensionskassen hätten sich um einen Ausgleich zwischen den unterschiedlich behandelten Generationen zu sorgen» wirkt vor diesem Hintergrund geradezu zynisch.</p><p>Zu einfach macht es sich die Oberaufsicht auch in der Analyse zum gewählten Schwerpunktthema. Welche Bedeutung der Teuerung zukommt, um die Leistungskraft der Pensionskassen zu würdigen, ignoriert der Bericht schlicht. Auch die Analyse zum Beitrag der Anlageerträge an den Renten der 2. Säule greift zu kurz. Eine vom SGB erstellte Hintergrundanalyse zur Entwicklung der Kapitalerträge zeigt das Gegenteil: Seit 2015 zahlt der «dritte Beitragszahler» nur noch einen Fünftel der Beiträge. Bis ins Jahr 2000 lag dieser Beitrag konstant bei einem Drittel. Umso stärker ist die Belastung für Arbeitnehmende und Arbeitgeber. Auch in den letzten beiden Jahren sind die Beiträge pro Versicherte gestiegen und die Kapitalerträge &nbsp;gesunken. Diese Entwicklung ist alles andere als zwingend. Gut geführte Kassen weisen auch heute noch einen Beitrag des Anlageertrags an die Rente von bis zu 40 Prozent auf.</p><p>Das Problem liegt auch hier darin, dass die Versicherten vom Gesetz nicht genügend geschützt werden. Denn der vom Gesetz garantierte Mindestzins sollte eigentlich so festgelegt werden, dass die Anlageerträge den Versicherten gutgeschrieben werden müssen. Doch der Mindestzins hinkt den tatsächlich erwirtschafteten Renditen seit Jahren weit hinterher. Seit rund einem Jahr liegt er sogar tiefer als der risikolose Zins einer 10-jährigen Bundesobligation. Jene, die am stärksten von dieser Schere zwischen realen Renditeerträgen und einem tiefen Garantiezins profitieren – die Versicherer – werden von der Analyse der Oberaufsicht nicht einmal abgedeckt. Trotz steigenden Zinsen geben sie den angeschlossenen Arbeitnehmenden eine skandalös tiefe Verzinsung weiter.</p><p>Der Bericht der Oberaufsicht verdeutlicht damit glasklar: den Pensionskassen geht es gut. Die Versicherten haben gelitten und tun dies weiterhin. Vor diesem Hintergrund ist das Referendum gegen die vom Parlament verabschiedete Pensionskassen-Reform bitter nötig: eine weitere Verschlechterung der Leistungs-Garantien ist inakzeptabel.</p>]]></content:encoded><category>Berufliche Vorsorge</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/_processed_/0/d/csm_Mann-Frau-50plus_Beratungsgespraech-freundlich_iStock-AlexRaths_9d81410ef3.jpg" length="140984" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-9751</guid><pubDate>Fri, 28 Apr 2023 18:30:00 +0200</pubDate><title>Unverständliches Geschenk an Privatspitäler und Versicherungslobby</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/unverstaendliches-geschenk-an-privatspitaeler-und-versicherungslobby</link><description>Einheitliche Finanzierung ambulant/stationär (EFAS)

</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Die seit Jahren hängige KVG-Revision EFAS stärkt massgeblich die Profitinteressen im Gesundheitswesen. Umso mehr trifft dies auf die von der nationalrätlichen Gesundheitskommission soeben getroffenen Entscheide zu dieser Reform zu.</p><p>Seit Jahren beklagen sich die Dachverbände der Krankenkassen über teure Fehlanreize im Gesundheitswesen. Dabei verschweigen sie, dass sie selbst zu den grössten NutzniesserInnen vieler Fehlanreize gehören. Denn diese spülen ihnen hohe Gewinne in ihre Zusatzversicherungen – auch auf Kosten der PrämienzahlerInnen. Weil aber dieses Geschäftsmodell aufgrund der Verlagerungspolitik des Bundes (weniger stationäre Behandlungen und damit weniger (halb-)private Versicherungsverträge) in Gefahr ist, macht die Lobby seit Jahren Druck für die «Einheitliche Finanzierung ambulant/stationär». Die nationalrätliche Gesundheitskommission hat EFAS in einer weiteren Runde durchberaten und dabei diesem Druck erneut nachgegeben.</p><p>Wider Erwarten hält die Kommission an ihrem Entscheid fest, mit EFAS die privaten sogenannten Vertragsspitäler massiv zu privilegieren. Obwohl es sich dabei um Spitäler handelt, die von den Kantonen explizit nicht auf die Spitalliste gesetzt wurden, sollen dort neu 75 statt nur 45 Prozent der Behandlungskosten von der Grundversicherung übernommen werden können. Das ist nichts anderes als ein unverständliches Milliardengeschenk an die Privatspitäler und die Versicherungslobby – einzig und allein zulasten der PrämienzahlerInnen!</p><p>Auch der Entscheid, die Langzeitpflege in die Reform zu integrieren, würde die PrämienzahlerInnen teuer zu stehen kommen. So müssten sie sich künftig dynamisch an den stark steigenden Kosten in diesem Bereich beteiligen (heute ist diese Beteiligung gesetzlich gedeckelt). Das ist so nicht hinnehmbar und ein weiterer Affront gegenüber den Haushalten mit tiefen und mittleren Einkommen, welche chronisch unter einer viel zu hohen Prämienlast leiden. In ihrer zu diesem Geschäft geplanten zweiten Lesung muss die Kommission deshalb massiv über die Bücher gehen.</p>]]></content:encoded><category>Gesundheit</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/_processed_/a/7/csm_Arztgespraech-Formular_istockphoto-Cameravit_834c1bcf75.jpg" length="49460" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-9726</guid><pubDate>Tue, 18 Apr 2023 17:06:29 +0200</pubDate><title>Parlament ignoriert Prämienexplosion </title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/parlament-ignoriert-praemienexplosion</link><description>Ungenügender Gegenvorschlag zur Prämienentlastungs-Initiative</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Die Kaufkraftkrise verschärft sich durch die Explosion der Krankenkassenprämien. Den Arbeitnehmenden und RentnerInnen bleibt immer weniger zum Leben. Neben der anhaltend hohen Teuerung und den steigenden Mieten braucht es griffige Massnahmen zu Stabilisierung der Kaufkraft. Mit der Prämienentlastungs-Initiative können untere und mittlere Einkommen entlastet werden. Die Gesundheitskommission des Ständerats hat heute einen ungenügenden Gegenvorschlag beschlossen. Letzte Woche hat der Ständerat die Milliarden für die Bankenrettung durchgewunken, bei der Bevölkerung soll nun gespart werden.</p><p>Die Kaufkraftkrise bleibt ein grosses Problem für untere und mittlere Einkommen. Die Teuerung ist nach wie vor hoch und mit der unmittelbar bevorstehenden Erhöhung des Referenzzinssatzes werden die Mieten bald deutlich steigen. Nach den ersten Prognosen zur Entwicklung der Gesundheitskosten ist klar, dass im kommenden Herbst ein weiterer Prämienschock droht. Damit entstehen für die Haushalte untragbare höhere Belastungen, ohne Gegenmassnahmen droht ein massiver Kaufkraftverlust.</p><p>Die Prämienentlastungs-Initiative ist daher umso dringender, damit die seit Langem steigende Prämienlast der Normalbevölkerung endlich gesetzlich gedeckelt wird. Es kann schlicht nicht weitergehen, dass die Leute laufend höhere Prämien bezahlen müssen, während die für die Gesundheitsversorgung zuständigen Kantone ihren Finanzierungsanteil sukzessive herunterfahren (19 von 26 Kantonen haben die Prämienverbilligungen über die letzten 10 Jahre real proportional gekürzt). &nbsp;&nbsp;</p><p>Vor diesem alarmierenden Hintergrund hat die zuständige Ständeratskommission nun soeben entschieden, den bereits völlig unzureichenden Gegenvorschlag des Bundesrates zur Prämienentlastungs-Initiative weiter zusammenzustreichen. Übrig bleiben damit Brosamen von 350 Millionen Franken, was nicht einmal einem einzigen Prämienprozent entspricht. Die Kommissionsmehrheit bringt damit deutlich zum Ausdruck, dass sie in einer Parallelwelt lebt und die handfesten Probleme der Schweizer Bevölkerung ignoriert.</p><p>Der Ständerat hat es in der Sommersession einmal mehr in der Hand: Er muss unbedingt der Kommissionsminderheit folgen, welche den substanziellen und mit grosser Mehrheit verabschiedeten Gegenvorschlag des Nationalrats zur Annahme empfiehlt. Verpasst er diese Chance, soll er wenigstens aktiv dazu beitragen, dass die Prämienentlastungsinitiative der Bevölkerung möglichst rasch zur Abstimmung vorgelegt wird.</p>]]></content:encoded><category>Gesundheit</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/redaktion/photos/illustrativ/gesundheit/Gesundheit_Kosten_Stethoskop_Frankenscheine_iStock-Scharvik_web.jpg" length="423576" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-9681</guid><pubDate>Fri, 31 Mar 2023 08:35:44 +0200</pubDate><title>Pensionskassen-Reform: Mehr bezahlen für weniger Rente</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/pensionskassen-reform-mehr-bezahlen-fuer-weniger-rente</link><description>Breites Bündnis startet mit der Unterschriftensammlung gegen Pensionskassen-Rentensenkung</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Die vom Parlament verabschiedete Pensionskassen-Reform führt zu Rentenverlusten von bis zu 3’240 Franken im Jahr. Dies, obschon die Renten aus den Pensionskassen schon seit Jahren dramatisch sinken. Ausgerechnet Arbeitnehmende mit tiefen und mittleren Löhnen müssten mit BVG 21 nun viel mehr bezahlen – für insgesamt weniger Rente. Und die Frauen sollen nach der Erhöhung des Rentenalters noch ein zweites Mal bezahlen: Statt mit besseren Renten wäre eine Mehrheit mit einer Rentensenkung konfrontiert – diese Rechnung geht nicht auf. Deshalb startet das breite Bündnis gegen Rentenabbau heute die Unterschriftensammlung gegen die Pensionskassen-Reform.</p><p>Bereits die letzten zehn Jahre in der 2. Säule waren für die Arbeitnehmenden dramatisch. Die Umwandlungssätze und die Renten sinken seit mehreren Jahren. Die vom Parlament verabschiedete Reform blendet diese Entwicklungen vollständig aus. Auch die kräftige Zinswende und die hohe Teuerung werden komplett ignoriert. Der Kaufkraftverlust muss aufgrund des fehlenden Teuerungsausgleichs in der 2. Säule ausgeglichen werden, anstatt die Renten trotz Zinswende weiter zu senken. Doch genau dies hat das Parlament beschlossen; es setzt auf eine Reform, welche weitere Rentensenkungen von bis zu 15 Prozent bedeutet.</p><p>Nach AHV 21 bedeutet die Vorlage eine weitere Verschlechterung für die Frauen. Ausgerechnet jene Generation, die von der Erhöhung des Rentenalters betroffen sein wird, soll ihr restliches Erwerbsleben lang mehr Beiträge zahlen und weniger Nettolohn erhalten – und das für eine tiefere oder gleich hohe Rente. Dadurch werden nicht nur die gemachten Versprechen gebrochen, die Frauen zahlen ein zweites Mal die Zeche. Auch aus technischer Sicht ist die Reform misslungen: sie macht die 2. Säule noch unverständlicher und aufwändiger – und letztlich willkürlich. Das wird das Vertrauen in die Berufliche Vorsorge weiter destabilisieren.</p><p>Für SGB-Präsident <strong>Pierre-Yves Maillard</strong> ist die Vorlage aus der Zeit gefallen «Die Senkung des Umwandlungssatzes ist eine Idee aus der Zeit der Negativzinsen: Durch Zinswende und Teuerung müssen die Renten nun erhöht, nicht weiter gesenkt werden.» Für <strong>Mattea Meyer,</strong> SP Co-Präsidentin, verfehlt diese Pensionskassen-Vorlage alle gesteckten Ziele: «Sie führt zu tieferen Einkommen und sinkenden Renten. Während die Versicherten die teure Vorlage bezahlen, geht die Selbstbedienungsmentalität der Finanzindustrie weiter.»</p><p><strong>Adrian Wüthrich,</strong> Präsident von Travail.Suisse, stellt bei der Lancierung des Referendums klar: «Anders als von vielen behauptet, haben alle Versicherten ein BVG-Obligatorium, und sind daher von der Senkung des Mindestumwandlungssatzes betroffen. Wir müssen die massiven Pensionskassen-Rentensenkungen endlich stoppen und bei den Kosten der Pensionskassen ansetzen.»</p><p>Für <strong>Vania Alleva,</strong> Präsidentin der Unia, ist die Pensionskassen-Reform schlicht: «Ein Affront für die Frauen und für alle Beschäftigten.» Gemäss <strong>Katharina Prelicz-Huber,</strong>&nbsp;Präsidentin VPOD und Nationalrätin Grüne, bedeutet die Reform «für die meisten, auch jungen Menschen: Mehr bezahlen für tiefere Renten, obwohl die Pensionskassenrenten in den letzten Jahren laufend gesunken sind.»</p><p>Vor etwas mehr als einer Woche wurde eine Grossbank mit Milliarden gerettet. Aber schon mit der Pensionskassen-Reform hatte das Parlament der Finanzindustrie ein Riesengeschenk gemacht, sie ist auch hier die grösste Gewinnerin und soll weiterhin uneingeschränkt verdienen. Mittlerweile zweigt sie jedes Jahr sieben Milliarden Franken vom Ersparten der Versicherten ab. Während die versicherten Arbeitnehmenden den Gürtel enger schnallen sollen. Nach dem Motto: Oben wird geklotzt, unten weggenommen. Die Rechnung geht nicht auf, das haben bereits vor der Schlussabstimmung im Parlament auch mehrere Branchen des Gewerbes, der Bauernverband und diverse Pensionskassen-ExpertInnen öffentlich bekanntgegeben. Auch sie lehnen diese Vorlage ab.<br> &nbsp;</p><p class="text-center"><a href="https://rentenabbau.ch/?src=sgbhp" target="_blank" class="button button--red" rel="noreferrer"><i aria-hidden="true" class="fa-pen fas">&nbsp; </i>Online unterschreiben und mehr Infos</a></p>]]></content:encoded><category>Berufliche Vorsorge</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/redaktion/kampagnen/BVG-Referendum/lores_BVG21_Nein_DE.jpg" length="904390" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-9664</guid><pubDate>Fri, 17 Mar 2023 10:58:08 +0100</pubDate><title>BVG-Rentenabbau: Mehr bezahlen für weniger Rente</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/bvg-rentenabbau-mehr-bezahlen-fuer-weniger-rente</link><description>Rentenerhalt im Parlament gescheitert</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Die heute vom Parlament verabschiedete BVG-Reform führt zu Rentenverlusten von bis zu 3’240 Franken im Jahr. Dabei sinken die Renten aus den Pensionskassen schon seit Jahren. Ausgerechnet die tiefen Löhne müssen mit BVG 21 nun viel mehr bezahlen. Diese Rechnung geht nicht auf. Einziger Gewinner dieser Vorlage ist die Finanzindustrie; sie soll weiterhin uneingeschränkt verdienen. Mittlerweile zweigt sie jedes Jahr 7 Milliarden Franken vom Ersparten der Versicherten ab.</p><p>Nach dem Scheitern von AV 2020 wurden die Sozialpartner vom Bundesrat beauftragt, einen Lösungsvorschlag für die drängendsten Probleme in der 2. Säule zu erarbeiten. Denn es sind die Sozialpartner, welche die Verantwortung für die 2. Säule tragen, sie finanzieren und gestalten. Der nach intensiven Verhandlungen erreichte Reformvorschlag wurde vom Bundesrat übernommen und dem Parlament vorgelegt. Er hätte das BVG modernisiert, die Renten stabilisiert und jene von Teilzeitbeschäftigten und tiefen Einkommen umgehend verbessert. &nbsp;</p><p>Die heute vom Parlament in der Schlussabstimmung verabschiedete Vorlage hat damit nichts mehr zu tun. Das Parlament hat sie für Arbeitnehmende aller Generationen zum teuren und willkürlichen Abbauprojekt verhunzt. Nicht nur werden die Rentensenkungen des letzten Jahrzehnts mit der Senkung des Umwandlungssatzes auf 6&nbsp;Prozent weitergeführt. Es drohen Rentenverluste bis zu 270 Franken pro Monat. Hinzu kommen Kaufkraftverluste im selben Umfang – aufgrund der stetig steigenden Krankenkassenprämien und des fehlenden Teuerungsausgleichs in der 2. Säule. Obwohl seit 50 Jahren in der Verfassung das Gegenteil versprochen wird und die Inflation in der Schweiz höher ist als seit Jahrzehnten. Von jenen Personen, die kurz vor der Rente stehen, soll nur knapp ein Viertel eine volle Kompensation der Rentenkürzungen erhalten. Und für Personen, die nicht mehr zur Übergangsgeneration gehören, gilt insgesamt: mehr bezahlen für tiefere Renten. Selbst ganz jungen Arbeitnehmenden werden nach vierzig Jahren sparen noch tiefere Renten als bisher zugesichert. Dabei wären die Kosten für Arbeitnehmende mit tiefen und mittleren Einkommen so hoch, dass sich bereits ganze Branchen gegen die Reform ausgesprochen haben.</p><p>Technisch ist die Vorlage so unausgegoren, dass neben dem Bundesamt für Sozialversicherungen auch die Pensionskassenexperten zu Recht vor ihr warnen. Die Reform droht das bereits arg angeknackste Vertrauen der versicherten Arbeitnehmenden in die 2. Säule drastisch zu destabilisieren. Dieses Resultat ist ein Armutszeugnis. Es verdeutlicht, wie stark sich die bürgerliche Mehrheit – hinter den Kulissen munter unterstützt durch die Lobbyisten der gierigen Finanzindustrie, der Versicherer und der wortbrechenden Arbeitgeberverbände – vom Versprechen eines anständigen Ruhestands für alle Arbeitnehmenden verabschiedet haben.</p><p>Der SGB-Kongress hat bereits Ende November 2022 den Beschluss gefasst, Rentenabbau-Projekte in der 2. Säule vehement zu bekämpfen. Der Vorstand des SGB wird sich in zwei Wochen mit den heute definitiv gewordenen Abbaubeschlüssen auseinandersetzen und über die definitive Lancierung des Referendums beschliessen.</p>]]></content:encoded><category>Berufliche Vorsorge</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/redaktion/photos/illustrativ/sgb/Nationalratssaal_der_Schweiz-Superikonoskop-Wikimediacommons-ccbysa.jpg" length="337362" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-9661</guid><pubDate>Wed, 15 Mar 2023 12:21:13 +0100</pubDate><title>Die 13. AHV-Rente wird immer wichtiger</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/die-13-ahv-rente-wird-immer-wichtiger-1</link><description>Parlament ignoriert Wertverlust der Renten</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Die Renten verlieren massiv an Wert. Wegen höheren Mieten und Krankenkassenprämien und einem Schub durch die höchsten Teuerung seit Jahrzehnten bleibt den Rentnerinnen und Rentnern immer weniger im Portemonnaie. Nachdem die Pensionskassen Renten bereits seit Jahren gesunken sind, wird die Stärkung der AHV mit einer 13.&nbsp;AHV-Rente immer wichtiger. Denn wer ein Leben lang gearbeitet hat, verdient eine gute Rente.</p><p>Die Schweiz hat ein Rentenproblem: Immer weniger Arbeitnehmende können im Ruhestand von ihrer Rente leben. Dies gilt insbesondere für Frauen, aber auch für Männer mit tiefen bzw. mittleren Einkommen. Doch drei Monate nach dem Nationalrat wischt heute auch der Ständerat die Initiative für eine 13. AHV-Rente sowie jegliche Bemühungen um einen Gegenvorschlag im Schnelltempo vom Tisch.</p><p>Mit den Beschlüssen in der laufenden Woche macht das Parlament deutlich, dass ihm das Rentenproblem nicht nur egal ist. Sondern, dass es sich aktiv an einer stetigen Aushöhlung der solidarischen Alterssicherung in der Schweiz beteiligt, zugunsten einer privatisierten Altersvorsorge, welche sich nur Topverdiener leisten können – und an der sich Banken und Versicherer eine goldene Nase verdienen. Denn während es sich aus «finanziellen Gründen» gegen eine Erhöhung der AHV-Renten ausspricht und die Arbeiten zur Erhöhung einer weiteren Rentenaltererhöhung aufgleist, beschliesst es eine BVG-Reform, welche insbesondere Personen mit tiefen Einkommen insgesamt fast 40 Milliarden kosten soll. Ohne jegliche Rentengarantie: In der 2. Säule gibt es keinen Schutz vor der Inflation. Das Parlament will sogar, dass den Arbeitnehmenden selbst bei Einkäufen in die Pensionskasse nicht einmal der minimale gesetzliche Schutz zugesichert wird. Den Gewinnen der Finanz- und PK-Branche wird hingegen keinerlei Grenze gesetzt. Schliesslich verdeutlichen gerade die aktuellen Verwerfungen an den Finanzmärkten ein weiteres Mal, dass auf die von den Banken stark beworbene 3.&nbsp;Säule kein Verlass ist.</p><p>Im Fokus der laufenden Debatten zur Altersvorsorge müssen die Arbeitnehmenden stehen. Sie sind darauf angewiesen, dass ihre Lohnabflüsse für die Altersvorsorge bezahlbar sind und effizient eingesetzt werden. Für 90 Prozent der Erwerbstätigen lohnt sich eine Stärkung der AHV, deshalb wird der SGB intensiv für seine Volksinitiative für eine 13.&nbsp;AHV-Rente kämpfen. Nur in der AHV beteiligen sich alle – und profitieren alle von direkten Rentenverbesserungen, insbesondere auch die Frauen.</p><p>Aber auch für die Rentnerinnen und Rentner ist die Volksinitiative für eine 13. &nbsp;AHV-Rente gerade im aktuellen Umfeld wichtiger denn je. Denn die Kaufkraftsituation eines durchschnittlichen RentnerInnen-Haushalts ist prekär. Ohne entschiedene Gegenmassnahmen fehlt bis Ende 2024 eine ganze Monatsrente im Portemonnaie. Der SGB wird sich deshalb mit vollem Engagement für die Einführung einer 13. AHV-Rente einsetzen. Es ist nun an der Zeit, die AHV-Renten endlich wieder zu erhöhen.</p>]]></content:encoded><category>AHV</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/redaktion/photos/kampagnen/ahvx13-avsx13/210528_13.AHV0020_klein.jpg" length="584839" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-9657</guid><pubDate>Fri, 10 Mar 2023 10:03:32 +0100</pubDate><title>EFAS: Eine Scheinreform mit hohem Schadenspotenzial</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/efas-eine-scheinreform-mit-hohem-schadenspotenzial</link><description>Einheitliche Finanzierung der ambulanten und stationären Versorgung: eine vordergründig gute Idee, die viel Schaden anrichten wird</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Was lange reift, schmeckt nicht unbedingt besser. Dies trifft definitiv auf die KVG-Revision «EFAS» zu, welche auf einen bereits im Jahr 2009 eingereichten Vorstoss zurückgeht. Nun, 14 Jahre später, kommt die Revision erneut in die Gesundheitskommission des Nationalrats. Sie hat hohes Schadenpotenzial und muss dringend abgelehnt werden.</p><p>Das Gesundheitswesen befindet sich heute sowohl in einer gravierenden Versorgungs- als auch in einer anhaltenden Finanzierungskrise. Einerseits mangelt es immer mehr an Personal und Medikamenten und andererseits können breite Bevölkerungsschichten die hohen und weiter steigenden Kopfprämien und Zusatzkosten kaum mehr bezahlen. Vor diesem Hintergrund präsentiert die Versicherungslobby heute ihr Projekt der «Einheitlichen Finanzierung ambulant/stationär (EFAS)» als den grossen Wurf, welcher viele der im Gesundheitswesen vorhandenen Missstände an den Wurzeln packen soll. Schön wäre es – EFAS ist aber leider vielmehr eine Scheinreform mit hohem Schadenspotenzial.</p><p class="heading--h4">Geld weg, Steuerung auch</p><p>Verkürzt gesagt ist EFAS nichts anderes als eine Teilprivatisierung der Grundversicherung, denn mit dieser Vorlage würden letztlich einfach die rund 11 Milliarden Franken Steuergelder, welche die Kantone heute für die Spitäler ausgeben, den Versicherern übertragen. Diese sollen die Gelder dann über die bereits existierende «Gemeinsame Einrichtung KVG» (in welcher die Kantone lediglich beratend Einsitz nehmen dürften) nach einem national einheitlichen Verteilungsschlüssel in sämtlichen Versorgungsbereichen verteilen. Die Steuerungsmacht der Kassen würde also stark zunehmen (wer zahlt, befiehlt!) – zu Lasten der dazu demokratisch legitimierten Kantone, die für die vielen Milliarden noch nicht einmal Leistungsaufträge formulieren dürften (wie sonst überall im Service public üblich).</p><p class="heading--h4">Wesentliche Fehlanreize bleiben</p><p>Natürlich ist es unsinnig, dass ambulante Behandlungen heute anders finanziert werden als stationäre Eingriffe (an Letzteren beteiligt sich der Kanton zu 55 Prozent, an Ersteren gar nicht). Die simple Aufhebung dieses Unterschieds würde aber nichts daran ändern, dass die existierenden und unveränderten Tarifsysteme weiterhin teure Überversorgung (lukrative Eingriffe lohnen sich) und nicht minder teure Unterversorgung produzieren. Und was uns alle am meisten kostet, ist die Überversorgung in der Zusatzversicherung: Dort lohnt sich das Geschäft sowohl für die Kassen als auch für die Privatspitäler, denn Gewinne dürfen einbehalten werden.</p><p>Deshalb wird erwiesenermassen zu viel behandelt, und danach zum Grossteil über die Grundversicherung abgerechnet. Ein andauernder Skandal, an dem sich mit EFAS rein gar nichts ändern würde. Im Gegenteil: In der ersten Version des Nationalrats würde EFAS den Privatspitälern sogar ein weiteres Geschenk von hunderten von Millionen Franken machen, denn sie erhielten neu eine um 30 Prozent höhere Abgeltung.</p><p class="heading--h4">Langzeitpflege: Wilder Westen und höhere Prämien</p><p>Ebenfalls besonders unverständlich: Im Gegensatz zum Nationalrat hat der Ständerat auch die Langzeitpflege in die einheitliche Finanzierung miteingebaut. Konkret bedeutet dies, dass genau jener Versorgungsbereich, der heute – aufgrund der gesellschaftlichen Alterung – am schnellsten wächst, neu vollumfänglich durch die Prämien mitfinanziert würde. Denn die heute vorhandene Deckelung des Prämienbeitrags in der Langzeitpflege – eine der wenigen wirksamen Schranken gegen das Prämienwachstum – wurde vom Ständerat komplett aus dem Gesetz gestrichen. Das ist so nicht hinnehmbar und ein Affront gegenüber den Haushalten mit tiefen und mittleren Einkommen, welche chronisch unter einer viel zu hohen und beständig weiter steigenden Prämienlast leiden.</p><p>Es ist aber auch ein Affront gegenüber dem Gesundheitspersonal und den PatientInnen: Heute sind die Kantone per Gesetz für die sogenannte Restfinanzierung von Pflegeheimen und Spitex zuständig, und da läuft viel schief. Die Kantone bezahlen erwiesenermassen chronisch zu wenig, was die Heime durch steigenden Druck auf das Personal und – manchmal widerrechtlich – hohe Kostenbeteiligungen der PatientInnen zu kompensieren versuchen. Doch anstatt diese Missstände zu beheben und für die Einhaltung des Gesetzes zu sorgen, will der Ständerat die entsprechenden Artikel einfach komplett aus dem Gesetz streichen. Das Resultat wäre ein wilder Westen in der Pflegefinanzierung, und nach den Leidtragenden müsste man nicht lange suchen: Es wären erneut die PatientInnen und das Personal. Das Perfide daran ist, dass die Langzeitpflege insbesondere auf Druck der Kantone in die Reform eingebaut wurde. Denn die Kantone würden damit längerfristig finanziell besser fahren – zu Lasten der PrämienzahlerInnen!</p><p class="heading--h4">Kostenbeteiligung hoch, Prämienverbilligung runter</p><p>Mit EFAS droht den Versicherten aber nicht nur ein Prämiensprung, auch die Kostenbeteiligung würde steigen. Denn einerseits soll in der Langzeitpflege die aktuelle Deckelung des PatientInnenbeitrags gemäss Gesetzestext explizit nur noch fünf Jahre lang gelten und andererseits würden bei stationären Spitalaufenthalten neu die gesamten Behandlungskosten mit der Franchise und dem Selbstbehalt verrechnet (heute ist es nur knapp die Hälfte).</p><p>Dazu kommt: Der Kern von EFAS, ein national einheitlicher Finanzierungsschlüssel, bedeutet für jeden einzelnen Kanton, dass er seinen heute gültigen Finanzierungsschlüssel an den Schweizer Durchschnitt anpassen müsste. Dies entweder durch eine Erhöhung der Prämien (schon wieder!) oder durch eine Erhöhung der Steuerausgaben. Und auch höhere Steuerausgaben könnten schnell zu höheren Prämien führen. Denn einer der ersten Bereiche, wo seitens der Kantone bei Mehrausgaben gemeinhin gespart wird, sind die Prämienverbilligungen für bedürftige Haushalte – das hat die Vergangenheit zur Genüge gezeigt.</p><p class="heading--h4">Leeres Sparversprechen</p><p>Um gar nicht erst im Detail über die vielen oben geschilderten Abwegigkeiten ihrer Reform sprechen zu müssen, verweisen viele EFAS-BefürworterInnen oft einfach auf die Hunderte von Millionen von Franken, welche sich mit ihrem Projekt einsparen liessen. Auch dies eine völlig leere Behauptung, denn es gibt keine einzige Untersuchung und damit auch keine erhärteten Zahlen zu möglichen Einsparungen von EFAS. Im Kleingedruckten ist man deshalb auch ehrlicher, so schreibt der Krankenkassenverband Santésuisse wortwörtlich: «EFAS löst das grundlegende Problem der übermässig steigenden Kosten im Gesundheitswesen nicht.»</p><p>Damit ist vieles gesagt, und eines klar: EFAS muss vom Parlament gestoppt werden. Stattdessen sollte sich die Gesundheitspolitik endlich auf das Wesentliche und Dringende konzentrieren: eine Stärkung der Versorgung (insbesondere durch eine Besserstellung des Personals), wirksame Kostendämpfungen (insbesondere durch tiefere Medikamentenpreise, eine Reform der Tarifsysteme und die Stilllegung der Geschäftemacherei in der Zusatzversicherung) sowie eine soziale Finanzierung durch substanziell höhere Prämienverbilligungen.</p>]]></content:encoded><category>Gesundheit</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/redaktion/photos/illustrativ/gesundheit/Gesundheit_Kosten_Stethoskop_Frankenscheine_iStock-Scharvik_web.jpg" length="423576" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-9640</guid><pubDate>Thu, 02 Mar 2023 19:34:03 +0100</pubDate><title>Ständerat besiegelt noch höhere Rentenverluste</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/staenderat-besiegelt-noch-hoehere-rentenverluste</link><description>BVG 21: Mehr bezahlen und weniger Rente

</description><content:encoded><![CDATA[<p>Die heutigen Beschlüsse des Ständerats sorgen für noch höhere Rentenverluste für Personen mit mittleren Einkommen. Mit dem beschlossenen Koordinations­abzug steigen die Rentenverluste auf bis zu 15 Prozent – bzw. bis zu 271 Franken pro Monat. Damit wird die vom Bundesrat und allen Parteien einhellig befürwortete Garantie der Leistungen selbst für 25-Jährige mit mittleren Einkommen nicht mehr eingehalten. Das bedeutet nun für alle Generationen: Mehr bezahlen für weniger Rente.</p><p>Das Parlament hat aus der Bundesratsvorlage (Sozialpartnerkompromiss) ein Abbauprojekt gebastelt. Die Reform ist aus der Zeit gefallen: wegen der Zinswende und der steigenden Inflation stellen sich in der 2. Säule neue Probleme, allen voran der Wertzerfall der Pensionskassen-Renten durch die Inflation. In diesem Kontext braucht es Erhöhungen statt Senkungen bei den Renten. Die BVG-Vorlage stammt aus der Zeit der Negativzinsen, die inzwischen vorbei ist. Die Senkung des Umwandlungssatzes hat nun nicht mehr die gleiche Notwendigkeit. Das Parlament ignoriert diese neue Ausgangslage und hält an den Rentensenkungen fest. Der SGB wird sich vehement gegen die geplanten Rentensenkungen einsetzen.</p>]]></content:encoded><category>Berufliche Vorsorge</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/_processed_/1/4/csm_Staenderat_Schweiz_WikimediaCommons-Superikonoskop-ccbysa_00ccfc3a18.jpg" length="351390" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-9639</guid><pubDate>Thu, 02 Mar 2023 19:28:12 +0100</pubDate><title>AHV-Teuerungsausgleich fällt durch: Soziale Härte auch im Ständerat</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/ahv-teuerungsausgleich-faellt-durch-soziale-haerte-auch-im-staenderat</link><description>Parlament lässt Rentnerinnen und Rentner im Stich</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Die Renten in der AHV hinken in den letzten Jahren nicht nur der Teuerung hinterher – auch der Unterschied zwischen den Löhnen und den Renten wird von Jahr zu Jahr grösser.&nbsp; Die Mieten und die explodierenden Krankenkassen-Prämien führen dazu, dass die Renten immer weniger zum Leben reichen. Doch das Parlament ist nicht einmal bereit, mit der minimalen Anpassung an die Teuerung die Kaufkraft der Rentnerinnen und Rentner zu stützen, und lässt damit die Menschen im Stich, die ein Leben lang gearbeitet haben. Dazu kommt, dass die Pensionskassen­renten seit Jahren im Sinkflug sind und es dort gar keinen Teuerungsausgleich gibt.</p><p>Mit dem heutigen Entscheid bricht der Ständerat ein weiteres Versprechen der Verfassung – mit dem Nichteintreten auf die Vorlage ist der volle Teuerungs­ausgleich für AHV- und IV-RentnerInnen sowie EL- und ÜL-BezügerInnen definitiv vom Tisch. Obwohl das Parlament den Bundesrat vor wenigen Wochen noch zur Ausarbeitung dieser Vorlage aufgefordert hatte. Und obwohl die stark steigenden Preise und der Prämienschock bei den Krankenkassen Rentnerinnen und Rentner besonders hart treffen. So droht einem durchschnittlichen Rentnerhaushalt bis Ende 2024 ein Kaufkraftverlust von rund acht Prozent. Auf das Jahr gerechnet fehlt dann eine ganze Monatsrente im Portemonnaie.</p><p>Für den SGB ist damit klar: nun kann die Bevölkerung nur noch an der Urne mit der Einführung einer 13. AHV-Rente das Problem der sinkenden Renten korrigieren. Denn die Renten in der AHV hinken in den letzten Jahren nicht nur der Teuerung hinterher – auch der Unterschied zwischen den Löhnen und den Renten wird von Jahr zu Jahr grösser. Der SGB wird sich deshalb mit voller Kraft für die hängige Volksinitiative einsetzen über welche in knapp einem Jahr abgestimmt wird.</p>]]></content:encoded><category>AHV</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/_processed_/b/b/csm_aeltererMann-nachdenklich-am-Fenster_nadofotos-iStock_5669f08aa7.jpg" length="117954" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-9636</guid><pubDate>Wed, 01 Mar 2023 10:24:04 +0100</pubDate><title>Nationalrat bricht sein Versprechen und lässt die Rentnerinnen und Rentner im Stich </title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/nationalrat-bricht-sein-versprechen-und-laesst-die-rentnerinnen-im-stich</link><description>AHV-Teuerungsausgleich: Kehrtwende des Nationalrats</description><content:encoded><![CDATA[<p>Der Nationalrat will nicht einmal mehr über den vollen Teuerungsausgleich für RentnerInnen debattieren. Dabei verlieren die Renten durch die Teuerung und den Prämienschock immer mehr an Wert. Nun ist der Nationalrat nicht auf die Vorlage eingetreten, obwohl er den Bundesrat vor wenigen Wochen noch zu deren Ausarbeitung aufgefordert hat. Und obwohl die stark steigenden Preise und Prämien bei den Krankenkassen Rentnerinnen und Rentner besonders hart treffen.</p><p>Einem durchschnittlichen Rentnerhaushalt droht bis Ende 2024 ein Kaufkraftverlust von rund acht Prozent. Damit fehlt auf das Jahr gerechnet bis dann eine ganze Monatsrente im Portemonnaie.</p><p>Die Verfassung verlangt klar, dass die AHV-Renten mindestens an die Preisentwicklung angepasst werden müssen. Doch seit zwei Jahren ist dies bereits nicht mehr der Fall. Insgesamt belief sich die Teuerung seit der letzten Rentenanpassung auf 3.4 Prozent, die Renten wurden per Januar 2023 aber nur um 2.5 Prozent erhöht. Um seine eigenen Versprechen einzuhalten, müsste das Parlament deshalb eine ausserordentliche Rentenerhöhung von 0.9 Prozent beschliessen. Es ist nun am Ständerat, die grosse Kammer daran zu erinnern.</p>]]></content:encoded><category>AHV</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/redaktion/photos/illustrativ/renten/Rentnerin-leeresPortemonneeiSt-Ellena.jpg" length="402990" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-9634</guid><pubDate>Tue, 28 Feb 2023 14:58:00 +0100</pubDate><title>Fast 3 Milliarden mehr zahlen für tiefere Renten: SGB bekämpft Rentensenkung</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/fast-3-milliarden-mehr-zahlen-fuer-tiefere-renten-sgb-bekaempft-rentensenkung</link><description>BVG-Reform: Nationalrat besiegelt weiteren Rentenabbau

</description><content:encoded><![CDATA[<p>Die Entwicklungen des letzten Jahrzehnts in der 2. Säule sind für die Arbeitnehmenden dramatisch. Während ihre Beiträge an die Pensionskasse steigen, sinken die Leistungen, welche sie von den Kassen zurückerhalten. Doch obwohl die mittlere Neurente aktuell bereits 230 Franken tiefer ausfällt als 2015, hat der Nationalrat heute einen weiteren Abbau besiegelt und setzt auf weitere Rentenkürzungen von bis zu 200 Franken pro Monat. Dabei droht einem Rentner bis 2024 bereits ein Kaufkraftverlust von 300 Franken – denn Teuerung und steigende Krankenkassenprämien nagen ohnehin schon am Wert der Pensionskassenrenten.</p><p>Mit den heutigen Beschlüssen wird klar: die Reform der zweiten Säule ist im Parlament zur Abbauvorlage verkommen. Versicherte Arbeitneh­mende sollen mehr bezahlen, aber weniger Rente erhalten. Nicht nur die Lösung der Sozialpartner und des Bundesrats fegte der Nationalrats vom Tisch. Er weigert sich auch, auf den Rentenabbau durch die Teuerung zu reagieren oder griffige Instrumente zur Eindämmung der explodierenden Kosten und der Gewinnabschöpfung in der 2.&nbsp;Säule umzusetzen.</p><p>Dabei zweigen Pensionskassen und Versicherungen schon heute jährlich rund 7&nbsp;Milliarden Fran­ken aus der Sozialversicherung ab – mit dieser «Reform» werden die Kosten weiter explodieren. Gleichzeitig drohen einer Kassiererin, einem Bäcker oder einer Pflegerin mit der BVG-Reform hö­here Lohnabzüge, um am Ende weniger Rente zu bekommen.</p><h3 class="heading--h4">Aus dem BVG-Kompromiss machte das Parlament eine teure Abbauvorlage</h3><p>Der SGB hatte zusammen mit den Sozialpartnern im Auftrag des Bundesrats einen BVG-Kompro­miss ausgearbeitet und vorgelegt, der ohne Rentenkürzungen funktionieren würde. Obwohl der Bundesrat diesen dem Parlament unverändert vorgelegt und zur Annahme empfohlen hat, liegt nun eine weitere Abbauvorlage vor dem Abschluss.</p><p>Das Parlament verschliesst sich der Tatsache, dass sich die Rentensituation in diesem Land stark verschlechtert hat, während sich die Kassen der Versicherungen und Pensionskassen weiter füllen. Damit ist klar, dass eine Mehrheit im Parlament die Interessen der Anbieter höher gewichtet, als jene der versicherten Arbeitnehmenden. Deshalb wird der SGB eine BVG-Abbauvorlage vehement bekämpfen.</p><p>Sofern notwendig, werden die Erwerbstätigen an der Urne entscheiden können, ob sie 3 Milliarden Franken zusätzliche Lohnabzüge in die Pensionskassen stecken wollen, um dafür am Ende weni­ger Rente zu erhalten, oder ob sie damit eine 13. AHV-Rente finanzieren wollen. Die Rechnung ist einfach: Die Stärkung der AHV lohnt sich für 90 Prozent der Bevölkerung, gerade für untere und mittlere Einkommen und für die Frauen.</p><p>&nbsp;</p>]]></content:encoded><category>Berufliche Vorsorge</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/_processed_/7/c/csm_Rentnerin_aeltereFrau_Rechnungen_iStock-and-one_cut_c9ca7043f3.jpg" length="129462" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-9621</guid><pubDate>Fri, 03 Feb 2023 16:59:28 +0100</pubDate><title>BVG-Reform: 3 Milliarden mehr zahlen für tiefere Renten – SGB bekämpft Rentensenkung</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/bvg-reform-3-milliarden-mehr-zahlen-fuer-tiefere-renten-sgb-bekaempft-rentensenkung</link><description>BVG-Reform: Nationalratskommission plant weiteren Rentenabbau</description><content:encoded><![CDATA[<p>Die Reform der zweiten Säule verkommt im Parlament zur Abbauvorlage. Versicherte Arbeitneh­mende sollen mehr bezahlen, aber weniger Rente erhalten. Nicht nur die Lösung der Sozialpartner und des Bundesrats fegte die zuständige Sozialkommission des Nationalrats vom Tisch. Auch Massnahmen für eine echte Gleichstellung in der 2. Säule lehnt die SGK-N ab. Sie weigert sich, auf den Rentenabbau durch die Teuerung zu reagieren oder griffige Instrumente zur Eindämmung der explodierenden Kosten und der Gewinnabschöpfung in der 2. Säule umzusetzen.</p><p>Dabei zweigen Pensionskassen und Versicherungen schon heute jährlich rund 7 Milliarden Fran­ken aus der Sozialversicherung ab – mit dieser «Reform» werden die Kosten weiter explodieren. Gleichzeitig drohen einer Kassiererin, einem Bäcker oder einer Pflegerin mit der BVG-Reform hö­here Lohnabzüge, um am Ende weniger Rente zu bekommen.</p><p>Sofern notwendig, werden die Erwerbstätigen an der Urne entscheiden können, ob sie 3 Milliarden Franken zusätzliche Lohnabzüge in die Pensionskassen stecken wollen, um dafür am Ende weni­ger Rente zu erhalten, oder ob sie damit eine 13. AHV-Rente finanzieren wollen. Die Rechnung ist einfach: Die Stärkung der AHV lohnt sich für 90 Prozent der Bevölkerung, gerade für untere und mittlere Einkommen und für die Frauen.</p><p class="heading--h4">Weitere Rentensenkung ist tabu</p><p>Die Renten aus der 2. Säule sinken seit einem Jahrzehnt massiv. Zur tiefen Verzinsung und den extremen Senkungen bei den Umwandlungssätzen kommt nun der fehlende Teuerungsausgleich in den Pensionskassen dazu; damit verlieren NeurentnerInnen bis Ende 2024 eine ganze Monats­rente. Weitere Senkungen müssten damit für eine BVG-Reform tabu sein. Und auch eine Senkung des Mindestumwandlungssatzes dürfte mit der Zinswende keine Option mehr sein. Die Rechnung der SGK-N geht nur für die Anbieter auf, die Erwerbstätigen werden schlicht abgezockt.</p><p>Ein besonderer Hohn ist der Beschluss für die Frauen. Trotz grossen Versprechen in der Öffent­lichkeit verschlechtert die SGK-N für die Frauen sogar den mangelhaften Vorschlag des Ständerats. Frauen sollen nach der Erhöhung des Rentenalters auf die versprochenen, dringend und rasch notwendigen Rentenverbesserungen jahrzehntelang warten. Für nicht einmal die Hälfte der Frauen – und insgesamt für nur einen Viertel aller Versicherten – soll die Senkung des Umwandlungssat­zes voll kompensiert werden. Dabei ist unbestritten: Frauen und Teilzeitbeschäftigte brauchen so­fort höhere Renten – zu einem bezahlbaren Preis. Der heutige Beschluss bedeutet das Gegenteil. Und zeigt auf, dass Rentenverbesserungen nur durch eine Umlagekomponente bezahlbar und rasch erreicht werden können.</p><p class="heading--h4">Aus dem BVG-Kompromiss machte das Parlament eine teure Abbauvorlage</p><p>Der SGB hatte zusammen mit den Sozialpartnern im Auftrag des Bundesrats einen BVG-Kompro­miss ausgearbeitet und vorgelegt, der ohne Rentenkürzungen funktionieren würde. Obwohl der Bundesrat diesen dem Parlament unverändert vorgelegt und zur Annahme empfohlen hat, liegt nun eine weitere Abbauvorlage vor dem Abschluss.</p><p>Das Parlament verschliesst sich der Tatsache, dass sich die Rentensituation in diesem Land stark verschlechtert hat, während sich die Kassen der Versicherungen und Pensionskassen weiter füllen. Damit ist klar, dass eine Mehrheit im Parlament die Interessen der Anbieter höher gewichtet, als jene der versicherten Arbeitnehmenden. Deshalb wird der SGB eine BVG-Abbauvorlage vehement bekämpfen, wenn nötig mit einem Referendum.</p>]]></content:encoded><category>Berufliche Vorsorge</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/_processed_/9/a/csm_aeltereFrau-muss-rechnen_wenigGeld_banabana-san_istock_9833d4c1c3.jpg" length="185174" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-9617</guid><pubDate>Wed, 01 Feb 2023 14:11:48 +0100</pubDate><title>SNB-Initiative: Abbruch der Unterschriftensammlung</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/snb-initiative-abbruch-der-unterschriftensammlung</link><description>SGB-Vorstand beschliesst Volksinitiative «SNB-Milliarden für eine starke AHV» ad acta zu legen</description><content:encoded><![CDATA[<p>Der SGB-Vorstand hat am 1. Februar beschlossen, die Sammlung für die SNB-Initiative abzubrechen und somit unsere Volksinitiative «SNB-Milliarden für eine starke AHV» ad acta zu legen. Der Entscheid ist niemandem leichtgefallen, insbesondere wegen des bereits geleisteten Engagements. Doch mit den Rekordverlusten der SNB im Jahr 2022 ist die Botschaft der Volksinitiative wesentlich schwerer vermittelbar. Das Nationalbank-Defizit hat die Unterschriftensammlung deutlich gebremst.</p><p>Mit der raschen Zinswende, dem neuen Teuerungskontext und dem Angriff auf die BVG-Rente stellen sich in der Altersvorsorge neue Fragen und Herausforderungen, somit sind die Prioritäten und Ressourcen auf die anstehenden zentralen Projekte wie die 13. AHV-Rente oder das drohende Referendum zur BVG-Vorlage zu legen.</p><p>Nach wie vor ist es richtig und wichtig, dass freie SNB-Milliarden bei der AHV am richtigen Ort verwendet werden, weil alle davon profitieren. Die gerechte Verteilung der SNB Überschüsse wird sicher wieder ein Thema werden, unklar ist allerdings noch, wie rasch sich wieder Ausschüttungsreserven anhäufen werden. Der SGB wird in diesem Thema aktiv bleiben.</p>]]></content:encoded><category>AHV</category><category>Finanzen und Steuerpolitik</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/redaktion/kampagnen/SNB-Initiative/SNB_Initiative_breit_DE_1200x900.jpg" length="1152176" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-9545</guid><pubDate>Wed, 14 Dec 2022 16:24:19 +0100</pubDate><title>Die 13. AHV-Rente wird immer wichtiger</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/die-13-ahv-rente-wird-immer-wichtiger</link><description>Nationalrat zur Volksinitiative für eine 13. AHV-Rente</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Wer ein Leben lang gearbeitet hat, verdient eine gute Rente. Doch die mittlere AHV-Rente beträgt knapp 1’800 Franken pro Monat. Davon allein kann heute niemand leben. Gleichzeitig wurden die letzten Jahre die Pensionskassen-Renten stark gesenkt. Durch die steigenden Preise und Krankenkassenprämien verlieren die Renten nun zusätzlich deutlich an Wert, insbesondere weil die Renten aus der 2. Säule in der Regel nicht der Teuerung angepasst werden. Deshalb wird die Stärkung der AHV mit einer 13. AHV-Rente immer wichtiger.</p><p>Betroffen sind nicht nur die Rentnerinnen und Rentner, welche nach einem anstrengenden Erwerbsleben eine anständige Rente verdienen. Im Fokus stehen auch die Arbeitnehmenden. Denn sie sind darauf angewiesen, dass ihre Lohnabflüsse für die Altersvorsorge bezahlbar sind und effizient eingesetzt werden. Für 90 Prozent der Erwerbstätigen lohnt sich eine Stärkung der AHV, deshalb wird der SGB intensiv für seine Volksinitiative für eine 13.&nbsp;AHV-Rente kämpfen. Nur in der AHV beteiligen sich alle – und profitieren alle von direkten Rentenverbesserungen, insbesondere auch die Frauen. In der 2. Säule gibt es weder einen Schutz vor Inflation noch garantierte Rentenleistungen für die Lohnbeiträge. Auch auf die von den Banken stark beworbene 3.&nbsp;Säule ist kein Verlass, sie birgt nicht nur hohe Risiken, sondern die Arbeitgeber beteiligen sich nicht daran. Deshalb generiert die 3. Säule für Normalverdienende nur sehr kleine Renten.</p><p>Die Volksinitiative für eine 13. &nbsp;AHV-Rente ist gerade im aktuellen Umfeld wichtiger denn je. Denn zu den stark gesunkenen Pensionskassenrenten kommen nun noch die Inflation und explodierende Krankenkassenprämien. Dies macht die Kaufkraftsituation eines durchschnittlichen RentnerInnen-Haushalts besonders prekär. Ohne entschiedene Gegenmassnahmen fehlt bis Ende 2024 eine ganze Monatsrente im Portemonnaie.</p><p>Selbst die BefürworterInnen von AHV 21 hatten zugegeben: Insbesondere für Frauen, aber auch für Männer mit tiefen Einkommen reichen die Renten häufig nicht. Mit den Beschlüssen beider Räte in der laufenden Woche wird deutlich, dass das Parlament dies nicht ändern will. Während es sich aus «finanziellen Gründen» gegen eine Erhöhung der AHV-Renten ausspricht, beschliesst es eine BVG-Reform, welche Personen mit tiefen Einkommen insgesamt 3 Milliarden kostet.</p><p>Schon vor der haarscharfen Annahme von AHV 21 war die finanzielle Lage der AHV deutlich besser als in den Horror-Szenarien, mit denen die Banken seit Jahrzehnten gegen sie schiessen. Selbst gemäss den vorsichtigen Szenarien des Bundesrats wird die AHV bis 2030 fast 20 Milliarden Überschuss machen. Doch die Mehrheit des Nationalrats stützt sich lieber auf längerfristige Finanzszenarien bis 2050, welche gemäss Bundesrat unzuverlässig sind und ausserdem einseitig, weil sie nur die Kostenseite abbilden. Es geht dem Parlament nicht um die tatsächliche Finanzlage der AHV, sondern um eine stetige Aushöhlung des wichtigsten Sozialwerks der Schweiz, zugunsten einer privatisierten Altersvorsorge, welche sich nur Topverdiener leisten können – und an der sich Banken und Versicherer eine goldene Nase verdienen. Die Initiative verlangt das Gegenteil: zum 75. Jubiläum der AHV und dem 175. Geburtstag des modernen Bundesstaates ist es nun an der Zeit, die AHV-Renten endlich wieder zu erhöhen.</p>]]></content:encoded><category>AHV</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/redaktion/photos/kampagnen/ahvx13-avsx13/210528_13.AHV0020_klein.jpg" length="584839" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-9543</guid><pubDate>Tue, 13 Dec 2022 12:59:45 +0100</pubDate><title>BVG 21: Bessere Frauenrenten, statt mehr bezahlen und weniger erhalten</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/bvg-21-bessere-frauenrenten-statt-mehr-bezahlen-und-weniger-erhalten</link><description>Warum diese BVG-Revision nicht funktioniert</description><content:encoded><![CDATA[<p>Uns wird gesagt, das BVG sei zu kompliziert. Stimmt, gewisse Details und Berechnungen sind es auch. Aber es gibt auch Fakten, die ganz einfach sind. Zum Beispiel: Frauen haben 1/3 weniger Rente. Das heisst, diese müssen rasch und bezahlbar steigen. Vor der Abstimmung über AHV 21 haben viele Politiker versprochen: Wenn die Frauen länger arbeiten, sollen dafür die Renten aus den Pensionskassen steigen. Doch nun zeigt sich: Der Vorschlag des Parlaments funktioniert für die Frauen nicht. Schlimmer: Für viele Frauen führt diese BVG-Revision sogar zu tieferen Renten, obwohl ihnen mehr vom Lohn abgezogen werden soll. Ein Beispiel: Eine 49-jährige Frau müsste in Zukunft jeden Monat 100 Franken mehr bezahlen, würde aber rund 200 Franken weniger Rente erhalten, weil der sogenannte Umwandlungssatz gesenkt werden soll. Der Umwandlungssatz bestimmt, wie viel Prozent des einbezahlten Altersguthabens man pro Jahr als Rente bekommt.</p><p>Doch hier ist etwas faul. Denn schon ohne BVG-Reform sinken seit über einem Jahrzehnt die Pensionskassenrenten massiv. Obwohl die Kassen von sprudelnden Gewinnen an den Aktien- und Immobilienmärkten profitierten. Die heutige Realität in der 2. Säule: Tiefe Verzinsung, tiefere Umwandlungsätze, aber höhere Kosten und Gewinne für die Pensionskassen und Versicherungen. Konkret: Die Pensionskassen zweigen immer mehr von unserem Geld ab. Mittlerweile fast Jahr 6 Milliarden Franken pro Jahr! Mit diesem Geld könnten wir die Frauenrenten locker erhöhen. Leider heisst das weiterhin: Mickrige Pensionskassenrente für die Verkäuferin, fette Gewinne für die Banken. So geht es nicht vorwärts mit bessern Frauenrenten und echter Gleichstellung auch bei den Renten.</p><p>Aber warum stehen die Ständeräte hier so auf der Bremse? Warum können die Milliarden nicht für bessere Renten verwendet werden, statt für Banken-Boni und Gewinne bei den Versicherungen? Leider sind viele im Parlament mit dieser Branche verbunden, sie haben Mandate und Sitzen in Verwaltungsräten dieser Anbieter. Sind wir also Opfer dieser Lobbyisten? Nein. Wir haben es selbst in der Hand. So oder so, funktioniert die AHV für Frauen besser als die 2. Säule. Denn hier führt auch Betreuungsarbeit zu höheren Renten. Dazu kommt noch, dass im Gegensatz zu den Pensionskassen, keine Gewinne an die Banken abfliessen. Aber das Wichtigste ist: Die Top-Verdiener bezahlen mehr ein als Normalverdienende, bekommen aber nicht mehr als die maximale AHV-Rente. Darum lohnt sich die AHV für 90 Prozent der Bevölkerung. Was von den Banken als böse Umverteilung bekämpft wird, ist das geniale an der AHV, es ist die Grundlage dafür, dass auch die Kassiererin, die Verkäuferin, und der Bäcker eine anständige Rente erhalten können. Deshalb müssen wir die AHV stärken. Wir haben letztes Jahr die Initiative für eine 13. AHV-Rente eingereicht. Damit stärken wir die AHV und können die Frauenrenten verbessern.</p>]]></content:encoded><category>Berufliche Vorsorge</category><category>AHV</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/redaktion/kampagnen/Mailing-AHV21_1080X720.jpg" length="108006" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-9540</guid><pubDate>Mon, 12 Dec 2022 15:36:49 +0100</pubDate><title>Ständerat ignoriert Kaufkraft-Krise</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/praemienverbilligung-ahv</link><description>Prämienlast: Bevölkerung wird im Stich gelassen</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Die Haushalte werden durch den Prämienschock und die hohe Inflation stark belastet. Ohne Entlastung durch die Politik bleibt immer weniger im Portemonnaie. Mit schmerzhaften Auswirkungen auf untere und mittlere Einkommen und drohendem Schaden für die Wirtschaft. Der Ständerat jedoch ignoriert die akut schlechte Lage der Bevölkerung, indem er die vom Nationalrat beschlossene einmalige Prämienentlastung für das kommende Jahr versenkt.</p><p>Der Ständerat will bei den Prämienverbilligungen im nächsten Jahr trotz des sehr starken Prämiensprungs keinerlei Aufstockungen vornehmen. Der Entscheid ist ein Affront für alle Haushalte mit tiefen und mittleren Einkommen, die schon viel zu lange unter der hohen Prämienlast leiden. Zu dieser kommt nun nächstes Jahr ein weiterer Anstieg der Prämien um durchschnittlich 6.6 Prozent – zusätzlich zu allen anderen Verteuerungen des täglichen Lebens (Strom, Nebenkosten, Lebensmittel, Mieten etc.). Dies während sich gleichzeitig andere Träger in den letzten Jahren zunehmend aus der Finanzierung der Grundversicherung zurückgezogen haben, insbesondere die Kantone mit ihren Kürzungen bei den Prämienverbilligungen.</p><p>Eine Entwicklung, die sich – gemäss Analysen des SGB zu den kantonalen Budgets 2023 – in den meisten Kantonen leider auch nächstes Jahr fortsetzen wird. Die Schweiz ist fast das einzige Land in Europa, welches seine Grundversicherung nicht hauptsächlich über einkommensabhängige Mittel finanziert, damit werden untere und mittlere Einkommen überproportional belastet. Mit Blick auf die Zuspitzung der Kaufkraft-Krise hatte der Nationalrat die Zeichen der Zeit erkannt und sich als Sofortmassnahme für höhere Prämienverbilligungen im Jahr 2023 ausgesprochen (im Umfang von ca. 900 Millionen Franken). Mit dem Gegenentscheid des Ständerats ist dieses Vorhaben nun leider vom Tisch.</p><p class="heading--h4">Trostpflaster: Vollständiger Teuerungsausgleich in der AHV</p><p>Der SGB begrüsst den heutigen Beschluss des Ständerats, die AHV-Renten vollständig an die Teuerung anzupassen. Denn eine reguläre Rentenanpassung gemäss Mischindex hätte nur zu einer Erhöhung der AHV-Renten um 2.5 Prozent geführt, obwohl die Teuerung seit der letzten Rentenanpassung 3.6 Prozent beträgt. Dabei geht es nicht um kleine Beträge: Für Ehepaare bedeutet dies bis zu 970 Franken mehr AHV pro Jahr. Angesichts der steigenden Krankenkassenprämien und der drohenden Kaufkraftverluste bei den Pensionskassenrenten ist der heutige Beschluss ein kleiner Lichtblick. Der Bundesrat ist jetzt aufgefordert, den Teuerungsausgleich zügig an die Hand zu nehmen. Technisch einfache Durchführungsmöglichkeiten bestehen, bereits vor über 30 Jahren war dies für die Ausgleichskassen ohne Probleme umsetzbar.</p>]]></content:encoded><category>Gesundheit</category><category>AHV</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/redaktion/photos/illustrativ/steuern-zahlen/pleite_kein_geld_leere_hosentaschen.jpg" length="318354" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-9539</guid><pubDate>Mon, 12 Dec 2022 15:30:03 +0100</pubDate><title>Mehr bezahlen – weniger erhalten: Ein kategorisches Nein zu diesem Reformvorschlag</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/mehr-bezahlen-weniger-erhalten-ein-kategorisches-nein-zu-diesem-reformvorschlag</link><description>Der SGB zu den BVG-Beschlüssen des Ständerats</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Seit über einem Jahrzehnt sinken die Renten der Pensionskassen massiv. Obwohl die Kassen von sprudelnden Gewinnen an den Aktien- und Immobilienmärkten profitierten. Die heutige Realität in der 2. Säule: Tiefe Verzinsung, tiefere Umwandlungsätze, aber höhere Kosten und Gewinne für die Pensionskassen und Versicherungen. Das Parlament hätte die historische Chance gehabt, den vom Bundesrat unterstützten Kompromiss der Sozialpartner zu übernehmen, einen Reformvorschlag mit raschen und bezahlbaren Rentenverbesserungen für die Frauen. Stattdessen lässt es die Frauen jahrzehntelang auf bessere Renten warten und mehr bezahlen. Mit der Zinswende stellen sich in der 2. Säule ohnehin neue Probleme. Anstatt die Renten weiter zu senken, stellt sich die Frage, wie der Wertverlust der Renten und Guthaben aufgrund der Teuerung ausgeglichen werden kann.</p><p>Die Beschlüsse des Ständerats bedeuten nichts Anderes als teuer bezahlen für weniger Rente. Es drohen Rentenverluste von bis zu 200 Franken pro Monat. Trotz klaren Versprechen aller Involvierten, das Niveau der Renten insgesamt zu halten – und jenes der Frauenrenten zu verbessern. Und dies, obwohl sich die finanzielle Lage der Pensionskassen aufgrund der Zinswende rasant verbessert. Konkret schlägt der Ständerat damit vor, den Umwandlungssatz dauerhaft zu senken und dies nur während einer Übergangszeit zu kompensieren. Im Unterschied zum Sozialpartnerkompromiss würden sich Arbeitgeber und Personen mit hohen Einkommen kaum an den Kosten der Kompensation beteiligen. Ältere Arbeitnehmende bezahlen damit ihre eigene Rentenkürzung, jüngere finanzieren mit – haben aber selbst keinen Anspruch auf Rentenerhöhungen.</p><p>Für die Frauen ist der Beschluss ein besonderer Hohn. Der Ständerat schlägt vor, dass sie nach der Erhöhung des Rentenalters auf ihre dringend und rasch notwendigen Rentenverbesserungen jahrzehntelang warten sollen. Nicht einmal für die Hälfte der Frauen – und insgesamt für nur einen Viertel aller Versicherten – soll die Senkung des Umwandlungssatzes voll kompensiert werden. Witwen werden den Zuschlag ihres Ehemanns nicht einmal erben. Dabei ist unbestritten: Frauen und Teilzeitbeschäftigte brauchen sofort höhere Renten – zu einem bezahlbaren Preis. Der heutige Beschluss bedeutet das Gegenteil. Und zeigt auf, dass Rentenverbesserungen nur durch eine Umlagekomponente bezahlbar und rasch erreicht werden können.</p>]]></content:encoded><category>Berufliche Vorsorge</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/_processed_/a/a/csm_aeltere-Frau-in-Sorge_iStock-shirosov_0a995b5dc9.jpg" length="103222" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-9535</guid><pubDate>Fri, 09 Dec 2022 11:18:45 +0100</pubDate><title>AHV 21: Der Bundesrat nutzt seinen Spielraum zu Ungunsten der Frauen</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/ahv-21-der-bundesrat-nutzt-seinen-spielraum-zu-ungunsten-der-frauen</link><description>Kein Teuerungsausgleich bei den Kompensationen – unnötige Härte des Bundesrats bei der Umsetzung der AHV-Reform</description><content:encoded><![CDATA[<p>Im Herbst wurde den Frauen landauf, landab versprochen, dass sie mit AHV 21 höhere Renten erhalten würden. Insbesondere aufgrund der Rentenzuschläge für die von der Rentenaltererhöhung direkt betroffenen Frauen der Übergangsgeneration. Das Parlament sorgte dabei explizit dafür, dass die Zuschläge nicht der Plafonierung unterliegen. Um die Frauen besserzustellen, denn sonst hätten viele höchstens die reguläre Maximalrente erhalten und wären letztlich leer ausgegangen.</p><p>Nun setzt der Bundesrat dieselbe Klausel ohne Not zum Nachteil der betroffenen Frauen der Übergangsgeneration ein. Denn er will die Zuschläge nicht an den Mischindex knüpfen. Konsequenz: bei gleichbleibender Teuerung wären die Zuschläge bis ans Lebensende der betroffenen Frauen in rund zwanzig Jahren nur noch knapp halb so viel wert wie heute. Der SGB hatte bereits im Abstimmungskampf vehement darauf hingewiesen, dass die Kompensationsmassnahmen ungenügend ausfallen. Mit der vom Bundesrat heute vorgeschlagenen Umsetzung verkommen sie komplett zum Hohn. Der SGB fordert den Bundesrat deshalb mit Nachdruck dazu auf, seinen Spielraum so zu nutzen, dass zumindest die im Abstimmungskampf gemachten Versprechen eingehalten werden.</p>]]></content:encoded><category>AHV</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/redaktion/photos/illustrativ/renten/Rentnerin-leeresPortemonneeiSt-Ellena.jpg" length="402990" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-9532</guid><pubDate>Thu, 01 Dec 2022 11:28:00 +0100</pubDate><title>Grundversicherung: keine Privatisierung durch die Hintertür</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/grundversicherung-keine-privatisierung-durch-die-hintertuer</link><description></description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Nachdem er sich gestern den Anliegen der PrämienzahlerInnen komplett verweigert hat, stand der Ständerat heute der Versicherungslobby äusserst zuvorkommend zu Diensten. Mit der Verabschiedung der KVG-Revision "EFAS" erhält diese ein verfrühtes Weihnachtsgeschenk: Sie darf neu&nbsp;rund 11 Milliarden Steuergelder selber verteilen.</p><p>Der Ständerat ist heute seiner vorberatenden Kommission gefolgt und hat das sich seit Jahren in der Warteschleife befindende Projekt EFAS (Einheitliche Finanzierung ambulant/stationär) verabschiedet. EFAS ist nichts anderes als eine Teilprivatisierung der Grundversicherung, denn mit dieser Vorlage – welche angeblich einfach Fehlanreize beseitigen soll (niemand weiss wie) und Einsparungen bringen soll (niemand weiss wieviel) – werden letztlich einfach die rund 11 Milliarden Franken Steuergelder, welche die Kantone heute im stationären Bereich der Grundversicherung ausgeben, den Versicherern übertragen. Diese sollen die Gelder dann über die bereits existierende "Gemeinsame Einrichtung KVG" (in welcher die Kantone neu lediglich beratend Einsitz nehmen dürften) nach einem national einheitlichen Verteilungsschlüssel in sämtlichen Versorgungsbereichen verteilen.</p><p>Besonders unverständlich: Im Gegensatz zum Nationalrat hat der Ständerat auch die Langzeitpflege in die einheitliche Finanzierung miteingebaut. Konkret bedeutet dies, dass genau jener Versorgungsbereich, der heute – demografisch bedingt – am dynamischsten wächst, neu vollumfänglich durch die Prämien mitfinanziert würde. Denn die heute vorhandene Deckelung des Prämienbeitrags in der Langzeitpflege – eine der wenigen wirksamen gesetzlichen Bestimmungen gegen das Prämienwachstum – wurde vom Ständerat aus dem Gesetz gestrichen. Das ist so nicht hinnehmbar und ein weiterer Affront gegenüber den Haushalten mit tiefen und mittleren Einkommen, welche chronisch unter einer viel zu hohen und im nächsten Jahr weiter steigenden Prämienlast leiden.</p><p>Seit Jahren beklagen sich die Dachverbände der Krankenkassen über teure Fehlanreize im Gesundheitswesen. Dabei verschweigen sie, dass sie selbst zu den grössten NutzniesserInnen vieler Fehlanreize gehören. Denn diese spülen ihnen hohe Gewinne in ihre Zusatzversicherungen – auch auf Kosten der PrämienzahlerInnen. Weil aber dieses Geschäftsmodell aufgrund der Verlagerungspolitik des Bundes (weniger stationäre Behandlungen und damit weniger (halb-)private Versicherungsverträge) in Gefahr ist, macht die Lobby seit Jahren Druck für die "Einheitliche Finanzierung ambulant/stationär". Der Ständerat hat diesem Druck nun in einem ersten Schritt nachgegeben, doch die Differenzen zum Nationalrat bleiben zahlreich – und damit auch das Potenzial, dass sich das Parlament eines besseren belehrt und diese gefährliche Revision bald stoppt.</p>]]></content:encoded><category>Gesundheit</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/_processed_/e/7/csm_Krankenhaus_Spita_Gang_Korridor_Betti_Pflegeperson_iStockk-sudok1_fc0347b8c2.jpg" length="98063" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-9528</guid><pubDate>Wed, 30 Nov 2022 12:03:00 +0100</pubDate><title>Ständerat lässt Bevölkerung beim Prämienschock im Stich</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/staenderat-laesst-bevoelkerung-beim-praemienschock-im-stich</link><description>Nichteintreten auf 10%-Initiative und Gegenvorschlag </description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Die Haushalte werden durch den Prämienschock stark belastet. Für eine NormalverdienerInnen-Familie mit 2 Kindern liegen die Prämien erstmals über 1’000 Franken pro Monat. Indem der Ständerat nicht auf die Behandlung der Prämienentlastungsinitiative beziehungsweise des Gegenvorschlags eintritt, verkennt er die akute Prämienbelastung der Haushalte mit tiefen und mittleren Einkommen.</p><p>Nächstes Jahr kommt es bekanntlich zu einem starken Anstieg der Prämien um durchschnittlich 6.6 Prozent, zusätzlich zu allen anderen Verteuerungen des täglichen Lebens (Strom, Nebenkosten, Lebensmittel, Mieten etc.). Diese steigenden Ausgaben kommen zu einer schon seit Jahren für viele Haushalte kaum mehr tragbaren Prämienlast hinzu. Die Prämienbelastung liegt für eine NormalverdienerInnen-Familie mit 2 Kindern bei knapp 14 Prozent des Nettoeinkommens. Diese Familie zahlt 2023 erstmals über 1’000 Franken Prämie pro Monat.</p><p>Während sich die anderen Träger in den letzten Jahren zunehmend aus der Finanzierung der Grundversicherung zurückgezogen haben – insbesondere die Kantone mit ihren Kürzungen bei den Prämienverbilligungen – sahen sich die Privathaushalte mit immer höheren Prämienrechnungen konfrontiert. Diese Entwicklung wird sich gemäss Analysen des SGB in den meisten Kantonen leider auch nächstes Jahr fortschreiben.</p><p>Vor diesem alarmierenden Hintergrund hat der Ständerat nun soeben beschlossen, noch nicht einmal über eine Revision des Prämienverbilligungssystems zu diskutieren. Das ist in etwa, wie wenn die Feuerwehr bei einem Grossbrand bewusst auf ein Ausrücken verzichtet: Unverständlich und skandalös!</p><p>Die Argumentation der ständerätlichen Mehrheit, dass der Bundesrat mit seinem Gegenvorschlag zur Prämienentlastungsinitiative die Kantone ungerechtfertigterweise zu einer Erhöhung der Prämienverbilligungen verpflichten würde, ist absurd. Denn es sind die Kantone selbst, welche diese, ihnen gesetzlich zugeschriebene, Aufgabe seit Jahren vernachlässigen. Prämienverbilligungen sind keine Almosen, welche von den Kantonen nach Gutdünken gesenkt werden können, sondern sie sind gemäss Gesetz (KVG) integraler Bestandteil der Finanzierung der Grundversicherung.</p><p>Der Nationalrat hatte in der Sommersession die Zeichen der Zeit erkannt und sich für einen – weit über den bundesrätlichen Vorschlag hinausgehenden – substanziellen Gegenvorschlag zur Prämienentlastungsinitiative ausgesprochen. Er muss daran unbedingt festhalten.</p>]]></content:encoded><category>Gesundheit</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/_processed_/9/d/csm_Krankenhaus-Operation_Santiago-Nunez_photocase_011c844ab8.jpg" length="186001" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-9459</guid><pubDate>Fri, 04 Nov 2022 12:53:09 +0100</pubDate><title>Geld für die Versicherungslobby –  PrämienzahlerInnen gehen leer aus</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/staenderatskommission-voellig-auf-abwegen-geld-fuer-die-versicherungslobby-aber-nicht-fuer-die-praemienzahlerinnen</link><description>Ständeratskommission SGK-S zu einheitlicher Finanzierung und Prämienentlastung    </description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">In völliger Verkennung der aktuellen Lage hat die Gesundheitskommission des Ständerates (SKG-S) gestern eine Reihe von Entscheiden gefällt, die in jeder Hinsicht zulasten der PrämienzahlerInnen gehen. Dabei darf es nicht bleiben, das Parlament muss diese Entscheide in der Wintersession unbedingt korrigieren. &nbsp;</p><p>Der Nationalrat hatte die Zeichen der Zeit erkannt und sich zuletzt sowohl für längerfristig spürbar höhere Prämienverbilligungen ausgesprochen (im Rahmen seiner Beschlüsse zum Gegenvorschlag zur Prämienentlastungsinitiative) als auch für eine Sofortmassnahme für höhere Verbilligungen bereits im Prämienjahr 2023. Die SGK-S hat mit ihren gestrigen Entscheiden beide Vorlagen über den Haufen geworfen und sich lediglich für den mickrigen und absolut unzureichenden bundesrätlichen Gegenvorschlag zur Prämienentlastungsinitiative ausgesprochen. Die Kommission ist damit alles andere als bei den Leuten, denn diese müssen nächstes Jahr zusätzlich zur bereits horrenden Prämienlast und den breitflächig ansteigenden Preisen und Kosten auch noch einen Prämiensprung von durchschnittlich 6.6 Prozent verkraften. Dies, während sich gleichzeitig andere Finanzierungsträger der Grundversicherung in den letzten Jahren zunehmend zurückgezogen haben, insbesondere die Kantone mit ihren Kürzungen bei den Prämienverbilligungen. Der Entscheid der SGK-S ist umso realitätsfremder, wenn man sich zudem in Erinnerung ruft, dass die Schweiz fast das einzige Land in Europa ist, welches seine Grundversicherung nicht hauptsächlich über einkommensabhängige Mittel finanziert.</p><p>Als ob dem nicht genug wäre, hat die SGK-S gestern auch noch das sich seit Jahren in der Warteschleife befindende Projekt EFAS (Einheitliche Finanzierung ambulant/stationär) verabschiedet. EFAS ist nichts anderes als eine Teilprivatisierung der Grundversicherung, denn mit dieser Vorlage – welche angeblich einfach Fehlanreize beseitigen soll (niemand weiss wie) und Einsparungen bringen soll (niemand weiss wieviel) – werden letztlich einfach die 10 Milliarden Franken Steuergelder, welche die Kantone heute im stationären Bereich der Grundversicherung ausgeben den Versicherern übertragen. Die demokratische Steuerungshoheit in der Grundversicherung wäre zunichte, die Kassen könnten schalten und walten wie sie wollen. Logisch, dass der Versicherungslobby viel an diesem Projekt lag, und umso alarmierender, dass sich die SGK-S grossmehrheitlich dahinter scharte.</p><p>Die Quintessenz der gestrigen Sitzung ist also: Geld für die Versicherungslobby, ja gerne; Unterstützung für die PrämienzahlerInnen, nein danke. Das sind denkwürdige Entscheide, die aber hoffentlich von kurzer Dauer sein werden. Das Parlament muss sie dringend korrigieren.</p>]]></content:encoded><category>Gesundheit</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/redaktion/photos/illustrativ/gesundheit/Gesundheit_Kosten_Stethoskop_Frankenscheine_iStock-Scharvik_web.jpg" length="423576" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-8466</guid><pubDate>Tue, 01 Nov 2022 13:53:07 +0100</pubDate><title>Dossier 150: Solidarität lohnt sich</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/dossier-150-solidariaet</link><description>Die wirtschaftlichen Vorteile der Sozialversicherungen in der Schweiz</description><content:encoded><![CDATA[<p>Wer arbeitslos wird oder verunfallt, hat dank der Arbeits- und Unfallversicherung dennoch ein Einkommen. Und die Altersvorsorge sorgt für eine Rente, wodurch Altersarmut verhindert wird. Das ist eine Selbstverständlichkeit. Die Solidaritäten in den Sozialversicherungen haben die Lebenssituation von vielen verbessert.</p><p>Leider aber wird oft behauptet, dass soziale Sicherheit auf Kosten des wirtschaftlichen Wohlstandes gehe, dass sie eine Belastung für die Wirtschaft sei und die Belastungen insgesamt zu hoch seien. Dabei ist in vielerlei Hinsicht sogar das Gegenteil der Fall . Obligatorische Sozialversicherungen erhöhen die wirtschaftliche Effizienz und nützen letztlich allen. Nicht nur denjenigen, welche Leistungen daraus erhalten, sondern auch der Gesamtheit der Versicherten und dem wirtschaftlichen Wohlstand.</p><p>Die positiven wirtschaftlichen Auswirkungen von obligatorischen Sozialversicherungen gehen weit über die Konjunkturstabilisierung hinaus. Dank den Sozialversicherungen<br> können Kosten gespart und höhere Anlageerträge erwirtschaftet werden. Mit Präventionsmassnahmen werden Unfälle und Krankheiten verhindert und durch flankierende Massnahmen Arbeitnehmende wieder in den Arbeitsmarkt integriert.</p><p>Dieses Dossier erklärt, warum obligatorische Sozialversicherungen nicht nur zu mehr sozialer Sicherheit führen, sondern auch gesamtwirtschaftlich grosse Vorteile haben. Es zeigt die Zusammenhänge und Kausalitäten im Detail auf.</p>]]></content:encoded><category>Sozialpolitik</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/_processed_/9/d/csm_Krankenhaus-Operation_Santiago-Nunez_photocase_011c844ab8.jpg" length="186001" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-8451</guid><pubDate>Fri, 21 Oct 2022 16:59:32 +0200</pubDate><title>Viel bezahlen für ungenügende Renten – kein Ende in Sicht</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/viel-bezahlen-fuer-ungenuegende-renten-kein-ende-in-sicht</link><description>Kommission des Nationalrats sagt Nein zur Einführung einer 13. AHV-Rente</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Wer ein Leben lang gearbeitet hat, verdient eine gute Rente. Doch die mittlere AHV-Rente beträgt rund 1’800 Franken pro Monat. Davon allein kann heute niemand leben. Für den SGB ist klar: das Problem der zu tiefen Altersrenten muss jetzt konkret angepackt werden. Doch obwohl das Parlament dazu verpflichtet ist, die Verfassung einzuhalten und diese seit 50 Jahren existenzsichernde AHV-Renten verspricht, weigert sich die Nationalratskommission, ihre diesbezügliche Verantwortung zu übernehmen.</p><p>Damit Arbeitnehmende nach einem anstrengenden Erwerbsleben eine bezahlbare und anständige Rente erhalten, braucht es einen Ausbau der AHV. So wie ihn die Volksinitiative für eine 13.&nbsp;AHV-Rente fordert. Denn nur in der AHV beteiligen sich alle – und profitieren alle von direkten Rentenverbesserungen – insbesondere auch die Frauen. In der 2. Säule gibt es weder einen Schutz vor Inflation noch garantierte Rentenleistungen für die Lohnbeiträge. Zudem haben viele Berufstätige mit den von den Banken stark beworbenen 3. Säule-Fonds im laufenden Jahr hohe Verluste gemacht. Die Volksinitiative für eine 13. &nbsp;AHV-Rente ist gerade im aktuellen Umfeld wichtiger denn je. Denn zu den stark gesunkenen Pensionskassenrenten kommen nun noch die hohe Inflation und explodierende Krankenkassenprämien. Die Einkommen aller RentnerInnen und zukünftigen RentnerInnen sind stark unter Druck. Berichte des Bundesamts für Sozialversicherungen bestätigen diese drohenden Kaufkraftverluste.</p><p>Selbst die BefürworterInnen von AHV 21 hatten zugegeben: Insbesondere für Frauen, aber auch für Männer mit tiefen Einkommen reichen die Renten häufig nicht. Doch die Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit des Nationalrats (SGK-N) versteckt sich weiterhin hinter düsteren Finanzszenarien und lehnt die Volksinitiative ohne jeglichen Gegenvorschlag ab. Sogar Massnahmen für die ärmsten RentnerInnen-Haushalte hat sie abgelehnt. Es scheint fast, dass die Kommission noch nicht verstanden hat, dass die haarscharfe Annahme von AHV 21 bei der AHV zu einem Geldsegen führt. Selbst gemäss den vorsichtigen Szenarien des Bundesrats wird die AHV bis 2030 fast 20 Milliarden Überschuss machen.</p><p>Die von der Kommission verlangten längerfristigen Finanzszenarien bis 2050 sind gemäss Bundesrat unzuverlässig und ausserdem einseitig, weil sie nur die Kostenseite abbilden. Sie werden aufgrund ihrer irrelevanten Aussagekraft vom Bund deshalb nicht als sinnvoll erachtet. Dass die Mehrheit der Kommission dennoch auf der Grundlage dieser Zahlen diskutieren will, zeigt mit aller Deutlichkeit: Es geht ihr nicht um die tatsächliche Finanzlage der AHV, sondern um eine stetige Aushöhlung des wichtigsten Sozialwerks der Schweiz, zugunsten einer privatisierten Altersvorsorge, welche sich nur Topverdiener leisten können – und an der sich Banken und Versicherer eine goldene Nase verdienen.</p>]]></content:encoded><category>AHV</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/redaktion/photos/kampagnen/ahvx13-avsx13/210528_13.AHV0020_klein.jpg" length="584839" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-8431</guid><pubDate>Fri, 14 Oct 2022 17:35:19 +0200</pubDate><title>Unverständlich: Kommissionsentscheide zu den Prämienverbilligungen vertagt</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/unverstaendlich-kommissionsentscheide-zu-den-praemienverbilligungen-vertagt</link><description></description><content:encoded><![CDATA[<p>An ihrer zweitägigen Sitzung hat sich die Gesundheitskommission des Ständerates mit gewichtigen Geschäften zur Finanzierung der Grundversicherung befasst. Dies war dringend nötig, denn seit bald einem Monat kennen wir den im nächsten Jahr anstehenden massiven Prämienanstieg. Letzterer droht, die Kaufkraftprobleme der Haushalte mit tiefen und mittleren Einkommen noch wesentlich zu verschärfen – obwohl die Prämienlast für viele dieser Haushalte bereits heute kaum tragbar ist, umso mehr im Kontext der aktuellen Teuerung.</p><p>Was es deshalb endlich braucht, sind tiefere Kopfsteuern (Prämien) und höhere einkommensabhängig finanzierte Mittel (Prämienverbilligungen). Beides hat der Nationalrat mit zwei in der Herbstsession beschlossenen Geschäften unterstützt: Erstens sollen die Prämienverbilligungen als akute Stützungsmassnahme im nächsten Jahr seitens des Bundes temporär erhöht werden und zweitens sollen danach – im Rahmen eines Gegenvorschlags zur Prämienentlastungsinitiative von SP und SGB – sowohl der Bund als auch die Kantone diese Mittel langfristig adäquat erhöhen.</p><p>Die SGK-S hat nun aber die Behandlung beider Geschäfte vertagt, und negiert damit die Dringlichkeit einer sozialen Abfederung für die betroffenen Haushalte. Absolut unverständlich ist die Begründung der Kommission, die "Sofortmassnahme 2023" deshalb zu vertagen, weil zuvor eine längerfristige Lösung eingehend diskutiert werden müsse. Das Gegenteil ist der Fall: Zunächst braucht es eine sofortige Entlastung der Haushalte für das nächste Jahr, danach nahtlos eine substanzielle längerfristige Lösung.</p><p>Die Kommission muss nun in ihrer Novembersitzung unbedingt diese nötigen Entscheide fällen, damit die Geschäfte für die Wintersession beschlussreif sind.</p>]]></content:encoded><category>Gesundheit</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/redaktion/photos/illustrativ/steuern-zahlen/pleite_kein_geld_leere_hosentaschen.jpg" length="318354" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-8430</guid><pubDate>Fri, 14 Oct 2022 17:31:19 +0200</pubDate><title>Rentenkürzungen und massiv höhere Kosten – der SGB lehnt diesen Reformvorschlag kategorisch ab</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/rentenkuerzungen-und-massiv-hoehere-kosten-der-sgb-lehnt-diesen-reformvorschlag-kategorisch-ab</link><description>BVG: Der SGB zu den Beschlüssen der SGK-S</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Seit über einem Jahrzehnt senken Pensionskassen und Versicherungen in der 2. Säule die Renten. Obwohl sie von sprudelnden Gewinnen an den Aktienmärkten profitierten, von den Versicherten stetig steigende Beiträge erhalten haben und sie auch immer mehr für Verwaltung und Vermögensverwaltung kassieren. Und nun präsentiert die ständerätliche Kommission in der BVG-Reform Beschlüsse, die nichts anderes bedeuten als teuer bezahlen für weniger Rente. Dabei stehen mit der Zinswende in der 2. Säule bereits neue Probleme an: Anstatt die Renten weiter zu senken, muss die Frage beantwortet werden, wie der Wertverlust der Renten und Guthaben aufgrund der Teuerung ausgeglichen werden kann.</p><p class="heading--h4">Mehr bezahlen – weniger erhalten</p><p>Offenbar reichte für die Ständeratskommission selbst das knappe Abstimmungsresultat der AHV 21 nicht als Denkzettel aus, um die historische Chance zu packen und den durch die verantwortlichen Sozialpartner erarbeiteten und vom Bundesrat gestützten Reformvorschlag als Basis der Diskussionen zu übernehmen. Die Kommission bleibt trotz klaren Versprechen und einer sich rasant zuspitzenden Situation in den Pensionskassen sogar deutlich hinter ihren eigenen Entscheiden von vor einem halben Jahr zurück. Die dauerhafte Senkung des Umwandlungssatzes soll nur noch während einer Übergangszeit kompensiert werden und im Unterschied zum Sozialpartnerkompromiss beteiligen sich weder Arbeitgeber noch Personen mit hohen Einkommen an den Kosten der Kompensation. Ältere Arbeitnehmende bezahlen damit ihre eigene Rentenkürzung, jüngere finanzieren mit – haben aber selbst keinen Anspruch auf Rentenerhöhungen. Nicht einmal für einen Viertel aller Versicherten soll die Senkung des Umwandlungssatzes voll kompensiert werden. Über die Hälfte der Übergangsgeneration soll gemäss den heutigen Beschlüssen leer ausgehen.</p><p>Und die Frauen? Auf ihre dringend und rasch notwendigen Rentenverbesserungen sollen sie weiterhin Jahrzehnte warten – und bis dahin drastisch mehr bezahlen. Witwen werden den Zuschlag ihres Ehemanns nicht einmal erben können. Die Kommission erkennt zwar zu Recht, dass Frauen und Teilzeitbeschäftigte höhere Renten brauchen. Doch diese müssen auch bezahlbar bleiben. Das ist nicht gewährleistet: Bei einem Jahreslohn von 25’000 Franken steigen die Kosten für die Versicherten um knapp 8 Lohnprozente auf 160-250 Franken pro Monat – um dafür in 40 Jahren eine monatliche Rente von knapp 500 Franken zu erhalten. Es ist kein Zufall, dass die Sozialpartner und der Bundesrat die Renten dieser Personen zwar ebenfalls stark verbessern wollten – dank einer Umlagekomponente hätten sie aber nur knapp halb so viel dafür bezahlen müssen, als dies die Kommission nun fordert. Für die tieferen Löhne und die viele unbezahlte Arbeit sollen die Frauen nun also noch mit massiven Mehrkosten in der 2. Säule bestraft werden. Damit wird deutlich, worauf der SGB schon lange hingewiesen hat: Die dringend nötigen Rentenverbesserungen für die Frauen können nur mit einer Umlagekomponente bezahlbar und rasch erreicht werden.</p>]]></content:encoded><category>Berufliche Vorsorge</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/_processed_/b/0/csm_190702_c-Keystone-PeterSchneider_MK-Sozialpartner_541687adfe.jpg" length="184438" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-8428</guid><pubDate>Tue, 11 Oct 2022 16:40:44 +0200</pubDate><title>Gesundheit: Zuerst soziale Finanzierung, dann richtige Kostendämpfung</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/gesundheit-zuerst-soziale-finanzierung-dann-richtige-kostendaempfung</link><description>Der Prämienanstieg ist kein Schicksal</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">"Die Prämien steigen, weil die Kosten explodieren": Seit Jahren wird in der Schweiz mit diesem angeblichen Naturgesetz ein unfaires Spiel gespielt – zugunsten der Pharma- und Versicherungslobby, zulasten der Versicherten und des Pflegepersonals.</p><p class="heading--h4">Prämienanstieg 2023 nicht naturgegeben</p><p>Die Krankenkassenprämien steigen jährlich im Gleichschritt mit den Ausgaben in der Grundversicherung. Ist dies einmal nicht der Fall, d.h. deckt der Prämienanstieg in einem Jahr den Kostenanstieg im Nachhinein nicht, so kommt es im Folgejahr zu umso stärker steigenden Prämien: Genauso wird es mit den Prämien 2023 geschehen. Steigende Kosten = steigende Prämien: Landauf, landab wird dieser Zusammenhang zum Naturgesetz erklärt, doch das ist er keineswegs. Diese Gleichung ist vielmehr das Produkt unserer Gesetzgebung, welche mit dem Krankenversicherungsgesetz zwar eine Sozialversicherung definiert, deren Finanzierung aber explizit unsozial ausgestaltet hat. Das ist nicht nur wortwörtlich, sondern auch im internationalen Vergleich eine Anomalie: Während in fast allen westlichen OECD-Ländern die Krankenversicherung zu etwa 80 Prozent über einkommensabhängige Beiträge finanziert wird (Steuern oder Lohnbeiträge), sind es in der Schweiz nur circa 30 Prozent (!). Das Gros der Ausgaben wird hierzulande eben durch die Prämien finanziert, also durch Kopfsteuern.</p><p class="heading--h4">Sofortprogramm für minimal soziale Finanzierung beschlussreif</p><p>Weil die Schweiz ein wohlhabendes Land ist, kann sie sich eine exzellente Gesundheitsversorgung leisten – zum Glück! Und weil sie zurzeit stark altert, sind auch die Ausgaben im Bereich der "multimorbiden" Krankheitsfälle und in der Langzeitpflege hoch – selbstverständlich! Alleine diese beiden Faktoren führen aber jährlich zu einer substanziellen Zunahme Gesundheitsausgaben. Und nur schon das ist Erklärung genug, weshalb die Prämienlast der Versicherten niemals ausschliesslich durch die Umsetzung von seit Jahren diskutierten "Kostendämpfungsmassnahmen" auf ein für Haushalte mit tiefen und mittleren Einkommen akzeptables Mass gesenkt werden kann – seien die Massnahmen auch noch so effizient und effektiv. Eine soziale Finanzierung lässt sich nur erreichen, indem man sie gesetzlich beschliesst. Und die Vorlagen dazu liegen heute pfannenfertig auf dem Tisch: So hat der Nationalrat sowohl einen Gegenvorschlag zur Prämienentlastungsinitiative der SP und des SGB beschlossen (+2.2 Milliarden für Prämienverbilligungen) als auch eine Motion überwiesen, gemäss welcher der Bund als akute Sofortmassnahme im kommenden Jahr seine Prämienverbilligungen um weitere 900 Millionen erhöhen würde. Nun liegt es einzig und allein am Ständerat, diese Vorlagen möglichst bald zu verabschieden – es wäre das absolut Mindeste! Und Achtung: Prämienverbilligungen sind nicht Almosen des Staates, es sind ganz einfach die oben erwähnten, europaweit überall üblichen einkommensabhängig finanzierten Mittel für das Gesundheitswesen. Und da die Prämienverbilligungen nur teilweise durch den Bund finanziert werden, stehen auch die Kantone besonders in der Pflicht: Sie müssen nun mit den Budgets 2023 dafür sorgen, dass ihre Ausgaben für Prämienverbilligungen substanziell erhöht werden (nachdem sie von den meisten Kantonen über Jahre hinweg stark zusammengestrichen wurden). Tun sie dies nicht, dann beschliessen sie de facto eine Steuererhöhung für tiefe und mittlere Einkommen (denn mangelnde Prämienverbilligungen führen zu höheren Nettoprämien).</p><p class="heading--h4">Endlich das Gewinnverbot durchsetzen</p><p>Ist dieser Minimalumbau hin zu einer sozialeren Finanzierung der Grundversicherung von Bund und Kantonen erst einmal beschlossene Sache – und dem steht heute nichts im Weg – dann kann, ja dann muss auch wieder über Kostendämpfung gesprochen werden. Und zwar endlich darüber, dass heute an allen Ecken und Enden zulasten der Grundversicherung Gewinn gemacht wird, obwohl dies gesetzlich explizit verboten ist: Privatspitäler sahnen mit selektiven Eingriffen bei lukrativen Fallpauschalen ab und Zusatzversicherungen verdienen dabei mit; Pharmakonzerne blockieren Generika und bringen neue Arzneimittel auf den Markt, für welche sie mit ihrer geballten Lobbymacht fünf- oder gar sechsstellige Preise zulasten der Grundversicherung durchboxen; und Krankenkassen winken – oft auf mindestens einem Auge blind – massenhaft teure Rechnungen durch, anstatt sich zusammen zu tun und endlich substanziell in Prävention und koordinierte Versorgung zu investieren. Über diese Themen, die "grossen Fische", muss gesprochen werden. Und sicher nicht über die Einführung einer Notfallgebühr oder über die Erhöhung der Franchisen.</p><p class="heading--h4">Und sofort den Pflege-Exodus stoppen</p><p>Bleibt eine weitere Baustelle: die Verbesserung der Qualität und der Arbeitsbedingungen in der Pflege. Hierzu fehlen noch nicht einmal die Beschlüsse, den beschlossen wurde bereits vor langer Zeit, und zwar wuchtig: Mit über 60 Prozent sagte die Bevölkerung im November 2021 Ja zur Pflegeinitiative. Geschehen ist seit dann aber eigentlich nichts – ausser, dass sich die Situation in den Spitälern und Pflegeheimen weiter verschlechtert hat. Heute verlassen mehr als 300 Pflegende pro Monat ihren Beruf. Anstatt, dass das Pflegepersonal nach der Coronapandemie endlich mal hätte durchschnaufen können, wird weiter immer mehr Arbeit auf immer weniger Köpfe verteilt, womit sich auch die Versorgungssituation laufend zuspitzt.</p><p>Die Pflegeinitiative muss nun endlich umgesetzt werden, und zwar schnell – beginnend mit den von den Verbänden des Pflegepersonals geforderten <a href="https://vpod.ch/news/2022/09/pflexit/" target="_blank" class="link link--external-blank" rel="noreferrer">fünf Sofortmassnahmen</a>. Sonst ist das Schweizer Gesundheitswesen bald zwar immer noch das europaweit teuerste, aber nie und nimmer mehr das beste. Darunter würden neben den Pflegenden bald auch die PatientInnen leiden.</p>]]></content:encoded><category>Gesundheit</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/_processed_/9/d/csm_Krankenhaus-Operation_Santiago-Nunez_photocase_011c844ab8.jpg" length="186001" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-8420</guid><pubDate>Tue, 27 Sep 2022 14:48:41 +0200</pubDate><title>Weiterer Kaufkraftschock für die Bevölkerung</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/weiterer-kaufkraftschock-fuer-die-bevoelkerung</link><description>Prämien 2023: Nachhaltige soziale Finanzierung nötig</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Der befürchtete starke Krankenkassenprämien-Anstieg hat sich mit der heutigen Tarifankündigung durch das BAG leider bestätigt. Nun braucht es Massnahmen auf allen Ebenen, um das Schweizer Gesundheitswesen endlich auf eine soziale Finanzierungsbasis zu stellen. &nbsp;</p><p>Was sich schon länger angekündigt hat, wurde nun durch die offizielle Ankündigung der Tarife für 2023 bestätigt: Es kommt zu einem veritablen Prämienschock. Mit 6.6 Prozent steigen die Prämien der Grundversicherung so stark wie seit Jahren nicht mehr. Die PrämienzahlerInnen müssen damit eins zu eins geradestehen für die aktuell stark steigenden Gesundheitsausgaben. Nur: Diese Zusatzbelastung übersteigt das Tragbare nicht nur im aktuell angespannten Kontext (steigende Energiepreise etc.), sondern vor allem auch, weil die Prämienlast für Haushalte mit tiefen und mittleren Einkommen schon seit Langem viel zu schwer wiegt. Dies unter anderem, weil sich andere Finanzierungsträger – allen voran die Kantone – seit Jahren nicht dynamisch an den steigenden Kosten beteiligen: So wurden die Prämienverbilligungen in den letzten 10 Jahren in 19 von 26 Kantonen real betrachtet gekürzt!</p><p>Nun braucht es endlich Gegensteuer. Wirksame Kostendämpfungsmassnahmen – die es selbstverständlich braucht (etwa bei den Medikamentenpreisen oder bei den Zusatzversicherungen) – reichen niemals aus, um das Schweizer Gesundheitswesen endlich auf eine nachhaltig soziale Finanzierungsbasis zu stellen. Dafür muss nun – wie überall in Europa! – die Finanzierung über einkommensabhängig erhobene Mittel auf ein vernünftiges Mass gebracht werden. Genau dies fordert die Prämienentlastungsinitiative von SP und SGB sowie der dazu vom Nationalrat beschlossene Gegenvorschlag. Der Ständerat muss nun endlich vorwärts machen und diese Vorlagen zügig beraten. Nach seinem gestrigen, völlig unverständlichen Entscheid, auf die Behandlung der vom Nationalrat bereits beschlossenen temporären Prämienentlastung für 2023 zunächst nicht einzutreten, muss der Ständerat allerdings zuerst zur Vernunft kommen. Die Zeit dafür drängt wirklich.</p><p>Erwähnt werden muss auch das unwürdige Spiel, welches die Lobby der Versicherer aktuell treibt: Nach unablässlichen Ankündigungen eines Prämienschocks «im zweistelligen Bereich» sollen uns nun die 6.6 Prozent als gefühlt moderater Anstieg verkauft werden, was sie aber definitiv nicht sind. Effektiv kam es zu diesem Abschlag auch dank einer substanziellen Reduktion von Prämienreserven – so wie vom SGB seit Jahren gefordert! Geschehen ist dies nun still und leise, denn noch gestern hat die Krankenkassenlobby behauptet, es sei kein Geld mehr in den Reservetöpfen, beziehungsweise der unter politischem Druck vorgenommene «übermässige» Abbau von Reserven in den letzten zwei Jahren sei gar mit ein Grund für den starken Anstieg der Prämien im nächsten Jahr. Weit gefehlt!</p>]]></content:encoded><category>Gesundheit</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/redaktion/photos/illustrativ/gesundheit/Gesundheit_Kosten_Stethoskop_Frankenscheine_iStock-Scharvik_web.jpg" length="423576" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-8418</guid><pubDate>Mon, 26 Sep 2022 17:55:59 +0200</pubDate><title>Jetzt muss der Bundesrat rasch handeln</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/jetzt-muss-der-bundesrat-rasch-handeln</link><description>Widersprüchliche Entscheide zur Kaufkraft im Ständerat</description><content:encoded><![CDATA[<p>Durch hohe Inflation und steigende Krankenkassenprämien geraten Arbeitnehmende und RentnerInnen unter Druck. Ohne Gegenmassnahmen drohen massive Kaufkraftverluste. Der&nbsp;Schweizerische Gewerkschaftsbund (SGB) ist daher erleichtert, dass der Ständert dem Nationalrat gefolgt ist und einen vollen Teuerungsausgleich der AHV-Renten unterstützt. Dieser Entscheid ist bitter nötig und wird sich auch positiv auf BezügerIn­nen von IV-Renten, Ergänzungs- und Überbrückungsleistungen auswirken.&nbsp;Jetzt muss der Bundesrat für eine rasche Umsetzung sorgen.</p><p>Völlig unverständlich ist hingegen, dass der Ständerat den dringend nötigen Entscheid zur temporären Erhöhung des Bundesbeitrags für die Prämienverbilligungen um 30 Prozent durch eine Rückweisung an die zuständige Kommission vertagt hat. Dies nota bene im vollen Wissen darum, dass das BAG morgen eine massive Prämiensteigerung für das nächste Jahr bekanntgeben wird. Dies ist völlig unverständlich und verkennt die Lebensrealität der Bevölkerung. Nun muss alles daran gesetzt werden, dass die entsprechende Motion wenigstens in der Wintersession beschlossen und danach zügig umgesetzt werden kann.</p><p>Dennoch ist erfreulich, dass das Parlament im heutigen Kontext wenigstens bei der AHV Verantwortung übernimmt und sich fähig zeigt, richtig und schnell zu handeln. Nun ist der Bundesrat gefragt: Er muss rasch die nötigen Anpassungen vorbereiten und wo nötig dem Parlament noch dieses Jahr vorlegen, im Hinblick auf eine Inkraftsetzung auf 2023.</p>]]></content:encoded><category>Gesundheit</category><category>AHV</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/_processed_/e/9/csm_Bundeshaus_Bern_-_Federal_palace_of_Switzerland_852909e44f.jpg" length="309035" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-8415</guid><pubDate>Sun, 25 Sep 2022 16:00:00 +0200</pubDate><title>Ein haarscharfer Entscheid gegen die betroffenen Frauen</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/ein-haarscharfer-entscheid-gegen-die-betroffenen-frauen</link><description>Sehr knappes Ja zu AHV 21</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Der SGB bedauert das Ja zur AHV-21-Vorlage. Es ist ein Entscheid gegen die betroffenen Frauen. Die beschlossenen Leistungskürzungen verschlechtern die bereits problematische Einkommens- und Rentensituation der Frauen. Die BefürworterInnen haben den Frauen weitreichende Versprechen gemacht, dass diese Probleme jetzt angegangen werden. Es braucht nun entschiedene Massnahmen, um die finanzielle Unabhängigkeit und Gleichstellung der Frauen endlich zu ermöglichen. Dazu muss ihre Rentenlücke rasch geschlossen werden. Ausserdem braucht es genügend gute und bezahlbare familienergänzende Kinderbetreuung. Dringlich bleiben bessere Löhne und Arbeitsbedingungen in typischen Frauenberufen.</p><p>Die Rentenlücke ist nicht nur ein Problem für die Frauen. Auf die stark gesunkenen Pensionskassenrenten treffen nun die hohe Inflation und explodierende Krankenkassenprämien. Die Einkommen aller RentnerInnen und zukünftigen RentnerInnen sind stark unter Druck. Für den Schweizerischen Gewerkschaftsbund SGB bleibt deshalb klar: Das Problem der zu tiefen Altersrenten muss jetzt endlich konkret angepackt werden. Der volle Teuerungsausgleich bei den AHV-Renten ist dazu ein wichtiger erster Schritt. Es liegt nun am Ständerat, diesen Beschluss des Nationalrats zu unterstützen.</p><p>Trotz einem Millionen-Engagement der Wirtschaft für die Rentenaltererhöhung der Frauen und einer intensiven Angstkampagne der grossen Medienverlage, ist es dem Referendumsbündnis gelungen, stark über die eigene Basis hinaus zu überzeugen. Das Hauptargument der Rentenlücke der Frauen wurde breit debattiert und als Problem anerkannt. Arbeitgeber und Bürgerliche haben während des Abstimmungskampfes um jeden Preis nicht über die geplante weitere Erhöhung des Rentenalters auf 67 Jahre sprechen wollen. Der Schweizerische Gewerkschaftsbund SGB wird sich vehement gegen weiterführende Rentenaltererhöhungen zur Wehr setzen. Das deutliche Nein in der Westschweiz und im Tessin sowie gemäss den Umfragen auch einer Mehrheit der Frauen zeigt: Allfällige weitere Leistungsverschlechterungen, welche alle Bevölkerungsgruppen treffen, werden in Abstimmungen keine Mehrheiten finden.</p><p class="heading--h4">Erfreuliche Ablehnung einer weiteren Steuersenkung</p><p>Mit dem Nein zur Abschaffung der Verrechnungssteuer auf Obligationen wird der falschen Steuerpolitik für hohe Einkommen, Topvermögende und Unternehmen hoffentlich definitiv ein Riegel geschoben. Die Botschaft an Ueli Maurer und die bürgerliche Mehrheit in Bundesrat und Parlament ist klar: Mit einseitigen Begünstigungen für die Oberschicht muss definitiv Schluss sein. Angesichts der hohen Inflation und des drohenden Prämien- und Energie-Schocks braucht es nun konkrete und rasche Entlastungen für Arbeitnehmende und RentnerInnen.</p>]]></content:encoded><category>AHV</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/_processed_/8/3/csm_IMG-20220926-WA0005_0d99b61da1.jpg" length="304505" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-8411</guid><pubDate>Wed, 21 Sep 2022 14:21:33 +0200</pubDate><title>Wichtige Schritte zur Stabilisierung der Kaufkraft</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/wichtige-schritte-zur-stabilisierung-der-kaufkraft</link><description>Massive Preissteigerungen belasten die Haushalte</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Die hohe Inflation und die steigenden Krankenkassen-Prämien belasten die Haushalte. Ohne Massnahmen zur Stabilisierung der Kaufkraft und die dringend notwendigen generellen Lohnerhöhungen drohen für Familien Reallohneinbussen von rund 5’000 Franken. Für RentnerInnen droht bis 2024 ein Kaufkraftverlust im Umfang einer gesamten Monatsrente. Der Schweizerische Gewerkschaftsbund SGB begrüsst daher den ersten Schritt im Nationalrat, mit der Unterstützung des raschen Teuerungsausgleiches der AHV-Renten sowie der Erhöhung der Prämienverbilligung. Die Kaufkraft der Erwerbstätigen und RentnerInnen muss gesichert wer­den.</p><p>Der Verfassungsauftrag verlangt bei der AHV explizit einen Teuerungsausgleich. Aufgrund der bisherigen Berechnungsweise beim Mischindex ist das nicht gewährleistet. Damit die Kaufkraft der Renten gewähr­leistet ist, braucht es auf 2023 einen Sonderentscheid, welchen der Bundesrat noch verweigerte. Der SGB begrüsst den heute vom Nationalrat beschlossenen vollen Teuerungsausgleich der AHV- Renten und ruft den Ständerat dazu auf, zu folgen. Der Entscheid wirkt sich auch positiv aus auf BezügerIn­nen von IV-Renten, Ergänzungs- und Überbrückungsleistungen. Dies ist bitter nötig, denn die Kaufkraft der Rent­nerInnen ist stark unter Druck, weil es bei der Pensionskasse meistens keinen Teuerungsaus­gleich gibt. Von 2021 bis 2024 droht bei einer mittleren Pensionskassenrente ein Kaufkraftverlust von rund 100 Fran­ken pro Monat.</p><p>Auch die Annahme der Motion zur Abfederung des kommenden Prämienschocks bei den Kranken­kassen ist ein Lichtblick. Mit der Erhöhung des Bundesbeitrags für die Prämienverbilligungen um 30 Prozent stehen so im nächsten Jahr zusätzliche 850 Millionen Franken zur Verfügung. In der Verantwor­tung stehen nun aber vor allem die Kantone: Diese haben in den letzten Jahren trotz Prämien- und Bevöl­kerungswachstums die Mittel für die Verbilligungen in vielen Fällen stark gekürzt. Nun müssen sie schleu­nigst nachbessern und wie der Bund die Mittel massiv erhö­hen (ansonsten erhalten sie gemäss Motions­text auch die zusätzlichen Bundesgelder nicht). Nichtsdes­totrotz reichen die 850 Millionen aber keines­wegs, um den drohenden Prämiensprung komplett abzufe­dern. Denn steigen die Prämien schlimmsten­falls um 10 Prozent, würde diese Summe lediglich einen Viertel des zusätzlichen Prämienvolumens abdecken. Umso wichtiger bleibt, dass der Ständerat nun – neben der Annahme dieser Motion – endlich die Behandlung der Prämienentlastungsinitiative von SP und Gewerkschaften vorantreibt.</p>]]></content:encoded><category>Gesundheit</category><category>AHV</category><category>Verteilung</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/redaktion/photos/illustrativ/steuern-zahlen/pleite_kein_geld_leere_hosentaschen.jpg" length="318354" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-8381</guid><pubDate>Wed, 14 Sep 2022 13:01:40 +0200</pubDate><title>Frauen lehnen AHV-Abbau klar ab</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/frauen-lehnen-ahv-abbau-klar-ab</link><description>Nein-Trend bei AHV 21 – Schlussspurt und Mobilisierung wird über AHV 21 entscheiden</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Die GFS-Umfrage zeigt einen Nein-Trend gegen AHV 21. Der Nein-Anteil ist um 5 Prozentpunkte gestiegen ist. Die neue Tamedia-Umfrage zeigt nach wie vor eine deutlich höhere Ablehnung von 44 Prozent sowie eine klare Nein-Mehrheit bei den Frauen und in der Westschweiz. Beide Umfragen wurden im Zeitraum erfasst, bevor sich das Hauptargument der Befürworter als leeres Versprechen entpuppt hat: Dass der Ständerat die BVG-Reform auf nach der AHV-Abstimmung verschoben hat, führt zu einer neuen Ausgangslage bei der Meinungsbildung zu AHV 21. Ob und wann es eine BVG-Reform geben wird, ist nun offen. Eine weitere Rentenabbau-Vorlage im BVG ist ebenso denkbar wie ein kompletter Abbruch. Die Stimmbevölkerung soll nun die Katze im Sack kaufen. Das wird den Trend zur Ablehnung weiter verstärken. Ein Nein am 25. September ist weiterhin möglich.</p><p>Die Umfragen von heute bestätigt die deutliche Ablehnung der Frauen, da sie bereits ein Drittel weniger Rente als Männer erhalten. Mit AHV&nbsp;21 soll auf ihre Kosten gespart werden. Damit verlieren die Frauen ein Jahr AHV-Rente – das bedeutet rund 26’000 Franken weniger Renteneinkommen. Alleine in den nächsten 10 Jahren sollen mit AHV 21 die Frauenrenten um 7 Milliarden Franken gekürzt werden. Dieser einseitige Abbau ist ungerecht.</p><p>Die GFS-Umfrage zeigt in der 2. Welle einen Trend zum Nein. Bemerkenswerterweise geht der höhere Nein-Anteil auf Kosten der Ja-Absichten und nicht der Unentschlossenen. Das zeigt, dass sich die Meinungsbildung in der intensiven Abstimmungskampagne noch stark entwickelt. Zum ersten Mal zeigen beide Umfragen eine mehrheitliche Ablehnung bei den Frauen. Letztlich wurde, anders als in der ersten Welle, in der GFS-Umfrage das Hauptargument des Referendumskomitees der Frauenrenten-Lücke berücksichtigt – und wird nun als stärkstes Contra-Argument aufgeführt.</p><p class="heading--h4">Einseitige Berichterstattung</p><p>Die Medienberichterstattung in der Deutschschweiz lässt den Argumenten des Referendumskomitees kaum Raum. Im Gegenteil: Statt dass die Parteien und der Bundesrat die Rentenaltererhöhung vertreten, sind die Chefradaktionen der grossen Verlage im Kampagnen-Modus und transportieren die Angstmacherei bezüglich AHV, obwohl die Fakten eine deutliche Sprache sprechen: die AHV-Reserven sind so hoch wie noch nie, seit 2001 hat sich der AHV-Fonds verdoppelt, auf heute rund 50 Milliarden Franken.</p><p>Dabei wird die heutige ungenügende Rentensituation der Frauen kaum thematisiert –&nbsp;oder es wird immer auf die BVG-Reform verwiesen. Wobei sich nun genau dieses Argument als leeres Versprechen entpuppt hat: Entgegen allen Versprechungen liegt nichts Konkretes auf dem Tisch.</p><p class="heading--h4">Referendumskomitee führt engagierte Kampagne weiter</p><p>Das Bündnis gegen AHV 21 führt seit Monaten eine engagierte Kampagne mit dem Fokus auf die betroffenen Frauen. Die heutigen Umfragen zeigen, dass sich diese starke Präsenz auszahlt und schon viele StimmbürgerInnen zu überzeugen vermochte. In den restlichen 12 Tagen wird das Komitee weiterhin alles geben, um maximal viele Frauen und Männer gegen AHV 21 an die Urne zu bringen. Denn mit einer starken Mobilisierung ist ein Nein am 25. September weiterhin möglich.</p>]]></content:encoded><category>AHV</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/_processed_/2/d/csm_black_web_ahv21_logo-de_80ea4eeb62.jpg" length="90932" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-8378</guid><pubDate>Thu, 08 Sep 2022 15:35:00 +0200</pubDate><title>Bundesrat lässt RentnerInnen im Stich</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/bundesrat-laesst-rentnerinnen-im-stich</link><description>Trotz Preisexplosion lehnt der Bundesrat den vollen Teuerungsausgleich ab</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Stark steigende Preise und der Prämienschock bei den Krankenkassen treffen Rentnerinnen und Rentner besonders hart. Ein durchschnittliches Rentnerpaar droht bis Ende 2024 ein Kaufkraftverlust von bis zu acht Prozent, das entspricht monatlich 450 bis 500 Franken. Auf das Jahr gerechnet fehlt ihnen bis dann eine ganze Monatsrente im Portemonnaie. Nun wischt der Bundesrat alle mehrheitsfähigen Motionen für einen Sonder-Teuerungsausgleich der AHV-Renten vom Tisch. Der Schweizerische Gewerkschaftsbund ist bestürzt, dass der Bundesrat die neue Realität der Bevölkerung ignoriert. Das Parlament muss dringend nachbessern, um die RentnerInnen und Rentner nicht im Stich zu lassen.</p><p>Im Juni hat das Parlament mit mehreren mehrheitsfähigen Motionen einen Sonder-Teuerungsausgleich der AHV-Renten gefordert. Denn: wird der normale Mechanismus über den Mischindex angewendet, drohen im neuen Kontext der hohen Inflation massive Kaufkraftverluste. Doch anstatt die Forderung mit einer dringenden Gesetzesanpassung zu konkretisieren, schmettert der Bundesrat die Vorstösse ab. Und lässt damit die RentnerInnen im Stich. Obwohl bereits das BVG keinen Teuerungsausgleich kennt – anders als seit 50 Jahren in der Verfassung versprochen –, sollen auch die AHV-Renten jetzt real an Wert verlieren. Der Bundesrat ist leider nicht auf der Höhe der Zeit: In der Vergangenheit wurden die Renten bei massiver Teuerung erhöht – wenn nötig auch im Eilverfahren. Das Parlament muss hier dringend nachbessern. Es bleibt noch Zeit, um den Wert der AHV-Renten für das Jahr 2023 zu erhalten.</p><p>Die AHV-Renten werden auf der Grundlage des Mischindexes alle 2 Jahre angepasst. Dieser setzt sich zusammen aus Teuerung und Lohnindex. Doch käme dieser normale Mechanismus dieses Jahr zur Anwendung, würde die mittlere AHV-Rente an realem Wert verlieren. Denn die Entwicklung der Löhne hinkt der Teuerung hinterher, was das Ergebnis nach unten ziehen würde. Die Teuerung würde so maximal zur Hälfte ausgeglichen. Zusammen mit dem fehlenden Ausgleich bei den PK-Renten und der Kostenexplosion bei den Krankenkassenprämien bedeutet dies einen Kaufkraft-Verlust von 450 bis 500 Franken monatlich (AHV und BVG zusammengerechnet) für ein mittleres RentnerInnen-Ehepaar.</p><p>Der SGB hatte den Bundesrat schon anfangs Mai auf dieses Problem hingewiesen: Art. 112 Abs. 2 Bst. d der Verfassung hält fest, dass die AHV-Renten mindestens an die Preisentwicklung anzupassen sind. Im Juni hatte das Parlament mit mehreren mehrheitsfähigen Vorstössen einen vollen Ausgleich per 2023 gefordert, wenn nötig mit einer dringlichen Gesetzesänderung.</p><p>In früheren Situationen mit hoher Inflation wurden die Renten bereits im Eilverfahren angehoben. Zum Beispiel 1990: Im Dezember wurde das Gesetz geändert, im April des darauffolgenden Jahres nach Ablauf der Referendumsfrist ein Teuerungszuschlag an alle RentnerInnen ausbezahlt. Dieses Beispiel zeigt: ein voller Ausgleich ist nicht nur machbar, sondern nötig.</p><p>Doch leider hat der Bundesrat über den Sommer keinen Vorschlag erarbeitet. Er lehnt einen vollen Ausgleich ab, obwohl die Teuerung im August noch zugenommen hat. «Die RentnerInnen blicken mit Sorge auf ihr Budget für nächstes Jahr», sagt SGB-Sozialversicherungsexpertin Gabriela Medici. «In der 2. Säule ist kein Ausgleich vorgesehen. Dass der Bundesrat die Anpassung der AHV-Renten ablehnt, ist unverständlich,» Nun muss das Parlament in der kommenden Session unbedingt nachbessern.</p>]]></content:encoded><category>AHV</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/_processed_/b/b/csm_aeltererMann-nachdenklich-am-Fenster_nadofotos-iStock_5669f08aa7.jpg" length="117954" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-8376</guid><pubDate>Thu, 08 Sep 2022 13:30:00 +0200</pubDate><title>Rentenverbesserungen für Frauen entpuppen sich als leere Versprechen</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/rentenverbesserungen-fuer-frauen-entpuppen-sich-als-leere-versprechen</link><description>Ständerat verschiebt BVG-Reform auf nach der AHV-Abstimmung</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Die Frauen haben im Schnitt 34 Prozent tiefere Altersrenten, dies hat der Bundesrat gestern in einem neuen Bericht bestätigt – die Rentenlücke nimmt seit 2014 sogar zu. Die mit AHV 21 geplanten Rentenkürzungen der Frauen um durchschnittlich 26’000 Franken werden von den Befürwortern hauptsächlich damit rechtfertigt, dass sich die skandalöse Rentensituation der Frauen in der 2. Säule rasch verbessern soll. Dieses Hauptargument der Befürworter der Rentenaltererhöhung fällt mit den heutigen Beschlüssen der Kommission in sich zusammen und entpuppt sich als leeres Versprechen. Ob und wann eine BVG-Reform kommt, und mit welchem Inhalt, ist vor der AHV-Abstimmung nicht bekannt. Die Stimmbevölkerung soll die Katze im Sack kaufen. Diese Vernebelungstaktik der Ständeratskommission ist nicht akzeptabel.</p><p>Auch wenn klar ist, dass nur eine Erhöhung der AHV-Renten tatsächlich zu einer Verbesserung der schlechten Rentensituation führen würde, versprechen Arbeitgeber und Bürgerliche stattdessen seit Monaten schnelle Lösungen in der 2. Säule. Dieses Kartenhaus ist heute in sich zusammengefallen, Frauen und Ehepaare sollen sich nach dem Prinzip Hoffnung weiter gedulden. Und zuerst einen Rentenabbau bei der AHV akzeptieren. Dabei ist klar, dass alle bislang im Parlament diskutierten Vorschläge in der 2. Säule weit hinter der Kompromisslösung des Arbeitgeberverbands und der Gewerkschaften zurückbleiben. Der vom Bundesrat übernommene Vorschlag sah unter anderem vor, dass alle künftigen Rentnerinnen einen pauschalen monatlichen Rentenzuschlag von maximal 200 Franken erhalten, finanziert über 0,5 Lohnprozente. Doch nur SP und Grüne unterstützten diese Lösung.</p><p>Für den SGB bestätigt der Beschluss der Ständeratskommission mit aller Deutlichkeit: nur mit einem Nein zu AHV 21 am 25. September kann der nötige politische Druck für eine Verbesserung der heute schlechten Rentensituation der Frauen erreicht werden. Die finanzielle Stabilität der AHV ist in den nächsten Jahren gewährleistet. So bleibt Zeit für eine Reform der Altersvorsorge, welche die Interessen der breiten Bevölkerung berücksichtigt.</p><p>Die Schweiz leistet sich seit 50 Jahren ein System der Altersvorsorge, das für berufstätige Eltern nicht funktioniert. Der gestern veröffentlichte Bericht des Bundesrats zur Rentenlücke bestätigt dies in aller Deutlichkeit. Obwohl gerade Familien ihren Teil für die Sicherung der AHV leisten, trifft sie der mit AHV 21 drohende Rentenabbau.</p><p>Die immer reicher werdende Schweiz kann und muss sich eine gute und solide finanzierte Altersvorsorge leisten. Das ist nicht nur der Verfassungsauftrag in Sachen Altersvorsorge. Ein würdiges Leben im Alter ist auch eine Frage des Respekts für die betroffenen Arbeiternehmerinnen und Arbeitnehmer.</p>]]></content:encoded><category>Berufliche Vorsorge</category><category>AHV</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/_processed_/9/a/csm_aeltereFrau-muss-rechnen_wenigGeld_banabana-san_istock_9833d4c1c3.jpg" length="185174" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-8374</guid><pubDate>Wed, 07 Sep 2022 15:57:18 +0200</pubDate><title>Bundesrat bestätigt skandalöse Frauenrentenlücke</title><link>https://www.sgb.ch/themen/gleichstellung/detail/bundesrat-bestaetigt-skandaloese-frauenrentenluecke</link><description>Gleichstellung: massive Unterschiede beim Einkommen – und kein Fortschritt sichtbar!</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Der heute veröffentlichte Bericht zum «overall gender earning gap» ist ernüchternd und empörend. In den letzten 8 Jahren haben sich die Einkommensunterschiede zwischen Männern und Frauen nicht verringert. Drei Jahre nach dem grossen Frauen*streik fällt die Bilanz miserabel aus: Frauen leiden nach wie vor unter tieferen Einkommen. Die skandalöse Frauenrentenlücke hat gemäss dem Bericht seit 2014 sogar zugenommen und beträgt über einen Drittel. Eine glaubwürdige Lösung ist nicht in Sicht. Im Gegenteil: statt einer dringend notwendigen Rentenverbesserung sollen die Frauenrenten mit AHV 21 sogar um 26’000 Franken gekürzt werden. Nur mit einem Nein am 25. September kann der nötige politische Druck für eine Verbesserung der heute schlechten Rentensituation der Frauen erreicht werden.</p><p class="heading--h4">Immer noch tiefere Einkommen</p><p>Das Einkommen der Frauen im Erwerbsalter ist über 43.2 Prozent tiefer als dasjenige der Männer, obwohl beide Geschlechter im gleich viele Stunden arbeiten. Aber Frauen leisten wesentlich mehr unbezahlte Arbeit als Männer, etwa in der Betreuung von Kindern und pflegebedürftigen Angehörigen oder im Haushalt. Ausserdem erhalten Frauen im Erwerbsleben immer noch tiefere Löhne, einerseits wegen hartnäckigen Lohndiskriminierungen, aber auch wegen unterschiedlicher Berufswahl, Ausbildung und Karriereverläufen.</p><p>Gegen diese Lohn- und Einkommensunterschiede braucht es griffige Massnahmen, die über das revidierte Gleichstellungsgesetz hinausgehen. Neben weitergehenden Massnahmen gegen die Lohndiskriminierung braucht es Rahmenbedingungen, damit die unbezahlte Arbeit nicht nur auf die Mütter zurückfällt: Ohne flächendeckende und zahlbare Entlastungsangebote der öffentlichen Hand wie Kitas, Tagesschulen und Betreuungsplätze für erwachsene Pflegebedürftige werden wir die Einkommenslücke der Frauen nicht schliessen können.</p><p class="heading--h4">Rentenlücke schliesst sich nicht – weitere 8 Jahre Stillstand sind inakzeptabel</p><p>Bittere Konsequenz der schlechteren Erwerbschancen ist die Rentenlücke der Frauen. Denn insbesondere Mütter unterbrechen ihre Erwerbstätigkeit und arbeiten mehr Teilzeit, beides in erster Linie um die Haus- und Familienarbeit zu übernehmen. Und obwohl hinlänglich bekannt ist, dass die schweizerische Altersvorsorge für berufstätige Eltern nicht funktioniert, stehen wir mit AHV 21 vor einer Reform, die dauerhafte Rentenkürzungen zur Folge hätte bei den Frauen und Ehepaaren, die gemeinsam Kinder grossgezogen und daneben gearbeitet haben. Selbst Frauen, die kurz vor der Pension stehen, sind trotz «Kompensationsmassnahmen» kaum geschützt.</p><p>Für den SGB ist klar: neben einem Nein zu AHV 21 braucht es nicht nur entschiedene Schritte für eine echte Gleichstellung im Erwerbsleben sondern auch substanzielle Verbesserungen bei den Renten. Er setzt sich deshalb für eine Stärkung der AHV mit einer 13. AHV-Rente sowie eine Modernisierung des BVG mit dem Sozialpartnerkompromiss ein. Es ist noch nicht zu spät, diesen Kompromiss endlich umzusetzen. Denn bisher hat das Parlament in Sachen BVG noch keinen einzigen konkreten Schritt in Richtung einer brauchbaren Reform gemacht.</p>]]></content:encoded><category>Gleichstellung von Mann und Frau</category><category>AHV</category><category>Löhne und Vertragspolitik</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/_processed_/d/3/csm_150307_Frauendemo0143_67d965df5c.jpg" length="344665" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-8373</guid><pubDate>Wed, 07 Sep 2022 13:26:16 +0200</pubDate><title>Rentenkürzungen und weitreichender Eingriff in die Lebensplanung</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/ahv21-rentenkuerzungen-und-weitreichender-eingriff-in-die-lebensplanung</link><description>Ehepaare verlieren mit AHV 21 im Schnitt 24&#039;000 Franken</description><content:encoded><![CDATA[]]></content:encoded><category>AHV</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/redaktion/kampagnen/AHV_21/Gipser.jpg" length="192423" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-8361</guid><pubDate>Wed, 31 Aug 2022 12:04:24 +0200</pubDate><title>AHV-Abbau steht auf der Kippe</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/ahv-abbau-steht-auf-der-kippe</link><description>Umfrage zeigt Nein-Trend</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Die neuste Tamedia-Umfrage zeigt einen Nein-Trend bei AHV&nbsp;21. Weil die Zahl der Unentschlossenen nach wie vor sehr tief ist, zeigt diese Entwicklung, dass die Stimmbürgerinnen und Stimmbürger skeptisch werden, je mehr sie sich mit der unausgewogenen Vorlage befassen. Die noch deutlichere Verschiebung bei der Mehrwertsteuer-Vorlage zeigt zudem: Diese Steuererhöhung in einer Abbau-Vorlage stösst auf immer weniger Verständnis, weil sich die Kaufkraftperspektiven verschlechtern angesichts steigender Inflation und dem drohenden Prämienschock. AHV&nbsp;21 ist die falsche Vorlage zum falschen Zeitpunkt. Ein Nein ist möglich und nötig.&nbsp;</p><p>Laut der zweiten Tamedia-Umfrage legt das Nein-Lager zu, während der Ja-Anteil erodiert. Mit 47% Nein-Stimmabsicht und 52% Ja ist das Rennen sehr offen. Diese Ergebnisse&nbsp;zeigen, dass Kampagne und Argumente auch bei schon fortgeschrittener Meinungsbildung wirken. Je mehr sich die Stimmberechtigten mit der Vorlage befassen, desto klarer wird ihnen, dass ein Rentenabbau auf Kosten der Frauen und Ehepaare inakzeptabel ist.&nbsp;</p><p>Bei der Mehrwertsteuer-Vorlage ist die Verschiebung noch deutlicher. In Zeiten von steigenden Preisen für Energie, Lebensmittel, das Wohnen und vieles mehr ist es unverständlich, auch noch die Mehrwertsteuer zu erhöhen. Urban Hodel, Pressesprecher des SGB dazu: «Rentnerinnen, Rentner und Arbeitnehmende leiden jetzt schon unter einer sinkenden Kaufkraft. Es ist der falsche Moment, um die Mehrwertsteuer zu erhöhen und die Produkte und Dienstleistungen so noch weiter zu verteuern.»&nbsp;</p><p>Entscheidend wird die Mobilisierung der Frauen sein, die immer noch viel stärker gegen die Vorlage sind. Der Trend bei der Mehrwertsteuer-Vorlage zeigt zudem, dass immer mehr Männer keine Steuererhöhung für eine Abbauvorlage akzeptieren.&nbsp;</p>]]></content:encoded><category>AHV</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/redaktion/photos/kampagnen/frauenrenten/210315_Appell-UEbergabe_c-YoshikoKusano.jpg" length="427463" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-8357</guid><pubDate>Mon, 29 Aug 2022 11:05:43 +0200</pubDate><title>Ab heute erhalten nur noch die Männer Rente</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/ab-heute-erhalten-nur-noch-die-maenner-rente-1</link><description>Equal Pension Day 2022</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Heute ist es soweit: der 29. August 2022 markiert den Tag, an dem die Männer bereits so viel Rente erhalten haben, wie die Frauen im ganzen Jahr. Denn Frauen erhalten in der Schweiz mindestens einen Drittel weniger Rente als Männer. Doch anstatt dieses Problem zu lösen, stimmt die schweizerische Stimmbevölkerung in wenigen Tagen über eine weitere Verschlechterung der Frauenrenten ab.</p><p>Der Gender-Pension-Gap ist die Konsequenz der schlechteren Erwerbschancen von Müttern. Denn sie unterbrechen ihre Erwerbstätigkeit und arbeiten mehr Teilzeit, beides in erster Linie um die Haus- und Familienarbeit zu übernehmen. Als direkte Folge drohen ihnen schlechte Renten. Doch obwohl es hinlänglich bekannt ist, dass die schweizerische Altersvorsorge für berufstätige Eltern nicht funktioniert, stehen wir am diesjährigen Equal Pension Day nur wenige Tage vor der entscheidenden Abstimmung zu AHV 21. Mit dieser Reform drohen dauerhafte Rentenkürzungen bei den Frauen und Ehepaaren, die gemeinsam Kinder grossgezogen und daneben gearbeitet haben. Selbst Frauen, die kurz vor der Pension stehen, sind trotz «Kompensationsmassnahmen» kaum geschützt. Der SGB zeigt in neuen Beispielen auf, was die Reform für die Frauen der Übergangsgeneration konkret bedeuten würde</p><p>Der SGB ruft die Stimmbevölkerung dazu auf, keine Verschlechterungen der heute bereits schlechten Rentensituation der Frauen zuzulassen und diese AHV-Abbauvorlage an die Absender zurückzusenden. Doch das alleine reicht nicht. Es braucht dringend Massnahmen, um die Rentensituation der Frauen zu verbessern. Dazu braucht es neben der Gleichstellung im Erwerbsleben entschiedene Schritte in der Rentenreform. Der SGB setzt sich deshalb für eine Stärkung der AHV mit einer 13. AHV-Rente sowie eine Modernisierung des BVG mit dem Sozialpartnerkompromiss ein. Es ist noch nicht zu spät, dem Parlament zu zeigen, dass es Zeit ist, diesen Kompromiss endlich umzusetzen. Denn nur er bringt für die Frauen sofortige und bezahlbare Rentenverbesserungen in der 2. Säule.</p>]]></content:encoded><category>Berufliche Vorsorge</category><category>AHV</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/_processed_/8/f/csm_equalPensionDay_39042bd9ba.png" length="169990" type="image/png"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-8355</guid><pubDate>Fri, 26 Aug 2022 09:12:29 +0200</pubDate><title>Breite Abstimmungsmobilisierung auf der Strasse</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/breite-abstimmungsmobilisierung-auf-der-strasse</link><description>Beginn der Mobilisierung gegen AHV-Abbau</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Die Aktion der Gewerkschaft SEV am Bahnhof Bern ist der Auftakt zur Abstimmungsmobilisierung. Morgen Samstag findet der schweizweite Aktionstag statt: Das breite Bündnis gegen AHV 21 organisiert in über 60 Städten und Gemeinden über 100 Aktionen und Stände, um im direkten Gespräch die Bevölkerung über den geplanten AHV-Abbau zu informieren, nachdem Gewerkschaften bereits diese Woche in den Betrieben und auf der Strasse mit Ständen und Veranstaltungen präsent waren. Heute werden ausserdem Prospekte gegen AHV 21 an 550’000 Haushalte verschickt.</p><p>Das Ja-Lager versucht, die Tragweite dieser Reform herunterzuspielen, die katastrophale Situation der Frauen im Rentenalter zu verschleiern und die Rentenkürzungen, die AHV 21 für Frauen und Ehepaare mit sich bringen wird, zu verschleiern. Die allgemeine Teuerung und der sich abzeichnende Schock bei den Krankenkassenprämien rücken jedoch die Frage der Rentenhöhe in den Mittelpunkt der Debatte. Angesichts der kontinuierlichen Senkung der Pensionskassen-Renten in den letzten Jahren und vor dem Hintergrund der aktuellen Inflation ist eine Rentenkürzung in der AHV besonders falsch.</p><p>Darüber hinaus bedeutet die vom Bundesrat klar geäusserte Absicht, das Rentenalter für alle über 65 Jahre hinaus zu erhöhen, dass bei einem Ja weitere Kürzungen in der AHV folgen werden, die alle betreffen werden. Ganz zu schweigen von der mit der Vorlage verbundenen Erhöhung der Mehrwertsteuer, die die bereits spürbare Teuerung noch verstärken wird.</p><p>Die erste Tamedia-Umfrage hat eine sehr deutliche Ablehnung der Reform bei den Frauen gezeigt hat. Das Referendumskomitee ist zuversichtlich, dass es gelingen wird, die gesamte Bevölkerung davon zu überzeugen, dass nur ein Nein den geplanten Abbau der AHV verhindert.</p><p>Der Auftakt der Mobilisierung heute in Bern hat verdeutlicht, warum diese Abstimmung eigentlich alle betrifft: «Die Erhöhung des Rentenalters bedeutet eine Senkung der Renten. Nur mit einem Nein zu AHV 21 kann dieser Angriff gestoppt werden», sagte Giorgio Tuti, Präsident des SEV, in Bern.</p>]]></content:encoded><category>AHV</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/redaktion/photos/aktionen/DSC01669_r.JPG" length="182122" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-8348</guid><pubDate>Fri, 19 Aug 2022 16:42:55 +0200</pubDate><title>Eine 13. AHV-Rente ist wichtiger denn je!</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/eine-13-ahv-rente-ist-wichtiger-denn-je</link><description>Nationalratskommission nimmt Debatte zur 13. AHV-Rente auf</description><content:encoded><![CDATA[<p>Die heute in der Kommission des Nationalrats behandelte Initiative ist simpel, aber bestechend: Sie fordert eine 13. Auszahlung der monatlichen Altersrente, auf die man in der AHV Anspruch hat. Das entspricht einer Erhöhung der Renten um 8.33 Prozent. Aufgrund der ausgleichenden Eigenschaft der AHV profitieren die tiefen und mittleren Einkommen so am meisten. Für eine Familie – sagen wir einen Tramführer und eine Teilzeit arbeitende Verkäuferin mit einem Kind – würde die AHV um rund 300 Franken pro Monat erhöht. Die Initiative sieht ausserdem vor, dass auch EL-BezügerInnen von der 13. Monatsrente profitieren. Gerade die ärmsten Rentnerinnen und Rentner sollen die Erhöhung deutlich spüren.</p><p>Eine Erhöhung der AHV-Renten ist dringend notwendig. Denn die mittlere AHV-Rente beträgt knapp 1’800 Franken pro Monat. Davon kann man in der Schweiz nicht leben – obwohl die Verfassung seit 50 Jahren existenzsichernde AHV-Renten verspricht. Und die Renten sind nicht nur tief, sie kommen auch immer mehr unter Druck. Heute beträgt die mittlere AHV-Rente noch 21 Prozent des Durchschnittslohnes. Früher waren es mehr als 26 Prozent. Das wären heute knapp 500 Franken mehr AHV-Rente pro Monat. Ohne eine Erhöhung der AHV-Renten wird sich dieses Problem weiter akzentuieren. Hinzu kommt, dass die Pensionskassenrenten sinken. Ein Rentner, der 2020 in Rente ging, erhält 200 Franken weniger Monatsrente aus der Pensionskasse als sein Kollege, der 5 Jahre früher in Rente ging. Und nun drohen auf diese bereits anspruchsvolle Ausgangslage weitere, grosse reale Rentenverluste durch die Teuerung und höhere Krankenkassenprämien.</p><p>Der Bundesrat bleibt in der Botschaft zur Initiative die Antwort schuldig, wie er das Problem der ungenügenden Renten lösen will. Der SGB fordert die zuständige Kommission dazu auf, dies zu ändern.</p>]]></content:encoded><category>AHV</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/redaktion/photos/kampagnen/ahvx13-avsx13/210528_13.AHV0020_klein.jpg" length="584839" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-8346</guid><pubDate>Fri, 19 Aug 2022 15:07:59 +0200</pubDate><title>SRG-Umfrage ignoriert Hauptargument des AHV-21-Referendums</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/srg-umfrage-ignoriert-hauptargument-des-ahv-21-referendums</link><description>Umfrage in Schieflage – Resultate zeigen kein objektives Bild</description><content:encoded><![CDATA[<p>Die heute veröffentlichte Gfs-Umfrage im Auftrag der SRG ignoriert das Hauptargument der AHV 21 GegnerInnen: Dass Frauen heute ein Drittel weniger Rente erhalten, wird in der Umfrage mit keinem Wort erwähnt. Das macht die Ergebnisse unglaubwürdig. Denn die Frauenrenten-Lücke ist ein objektiver Fakt und wird von keiner Seite in Frage gestellt. Das Referendumskomitee fordert daher die Auftraggeber auf, die Umfrage entsprechend anzupassen. Die im selben Zeitraum erhobene Tamedia-Umfrage hat das Hauptargument der Referendumsführer berücksichtig und zeigt ein deutlich anderes Bild.</p><p>Frauen erhalten heute im Durchschnitt ein Drittel weniger Rente, und mit AHV&nbsp;21 wird den Frauen im Schnitt die AHV-Rente um 26'000 Franken gekürzt: dieses Argument steht seit Beginn im Fokus der Referendumskampagne. Das Referendumskomitee hatte vor dem Sommer GfS als durchführendes Institut über die Hauptargumente schriftlich informiert. Dass die Frauenrentenlücke in der Umfrage mit keinem Wort erwähnt wird, ist daher unverständlich, irreführend und schliesslich schädlich für die Meinungsbildung der Stimmbevölkerung.</p><p>Die zwei Umfragen, die mit nur 4 Tagen Abstand erhoben wurden, zeigen sehr unterschiedliche Ergebnisse. Gleichzeitig bleibt der Unterschied in den Stimmabsichten nach Geschlecht gleich hoch. Frauen wehren sich deutlich mehr gegen eine Verschlechterung ihrer Renten und einen Abbau bei der AHV, weil sie aus der eigenen Erfahrung wissen, dass es im Alter schwierig sein wird, über die Runden zu kommen. Eine stärkere Mobilisierung der Frauen ist zu erwarten, was auf ein nach wir vor knappes Resultat hindeutet.</p><p>Das Referendumskomitee gegen AHV 21 ist ausserdem überzeugt: «Im Kontext der steigenden Teuerung und des Prämienschocks bei den Krankenkassen wird die Erhöhung der Mehrwertsteuer für eine Rentenabbau-Vorlage an Bedeutung gewinnen und kann zu einer Ablehnung der Vorlage führen», so Urban Hodel, Co-Leiter der Abstimmungskampagne.</p>]]></content:encoded><category>AHV</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/_processed_/2/a/csm_67-de-ls_a4d939c5a5.jpg" length="60294" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-8339</guid><pubDate>Wed, 03 Aug 2022 11:34:32 +0200</pubDate><title>Hohe Teuerung belastet die Kaufkraft der Arbeitnehmenden</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/hohe-teuerung-belastet-die-kaufkraft-der-arbeitnehmenden</link><description>Die Inflation bleibt hoch – Entlastungen für RentnerInnen und Erwerbstätige sind jetzt dringlich</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Die Teuerung bleibt mit 3.4 Prozent auf hohem Niveau und belastet damit die Kaufkraft der Berufstätigen und der Rentnerinnen und Rentner stark. Ohne Teuerungsausgleich drohen für Familien Reallohneinbussen von mehreren tausend Franken. Die Kaufkraft muss gesichert werden: Neben den dringend notwendigen generellen Lohnerhöhungen müssen die vom Schweizerischen Gewerkschaftsbund geforderten Massnahmen – die Erhöhung der Prämienverbilligung und der rasche Teuerungsausgleich der AHV-Renten – in der Herbstsession des Parlaments dringlich umgesetzt werden. Denn die erwarteten steigenden Krankenkassen-Prämien belasten die Haushalte zusätzlich.&nbsp;</p><p>Die Realeinkommen und die Kaufkraft in der Schweiz drohen zu sinken. Denn erstmals seit 2008 steigen die Konsumentenpreise wieder. Die Teuerung liegt im Juli nun weiterhin bei hohen 3.4 Prozent. Generelle Lohnerhöhungen und höhere Prämienverbilligungen sind in dieser Situation ein Muss. Die unteren und mittleren Löhne wurden bereits in den letzten Jahren zu wenig erhöht. Mit den derzeitigen Rahmenbedingungen verlieren Haushalte mit einem mittleren Lohn ohne Teuerungsausgleich künftig real mehrere tausend Franken pro Jahr. Zusätzlich droht ein Prämienschock bei den Krankenkassen von bis zu 10 Prozent. Die vom Schweizerischen Gewerkschaftsbund geforderten Entlastungen für Erwerbtätige und RentnerInnen müssen vom Parlament nun umgesetzt werden. In der Herbstsession sind die Erhöhung der Pämienverbilligung und der Teuerungsausgleich bei den AHV-Renten das Minimum.</p><p>Normalerweise funktioniert der Teuerungsausgleich bei den AHV-Renten. Doch auf 2023 drohen erstmals reale Rentenverluste in der Grössenordnung von 1000 Fr. für «mittlere» Rentnerinnen und Rentner. Zum einen, weil es bei den Pensions­kassenrenten keinen Teuerungsausgleich gibt. Und zum anderen, weil der «AHV-Mischindex», mit dem die Renten erhöht werden, zur Hälfte auf der Lohnentwicklung beruht. Damit hinkt die Rentenerhöhung der aktuellen Teuerung doppelt hinterher. Die AHV-Renten wurden letztmals auf den 1. Januar 2021 erhöht. Die nächste Erhöhung ist auf den 1. Januar 2023 fällig und dringend nötig. &nbsp;</p><p>Die AHV-Renten liegen im Schnitt bei rund 1800 Fr. im Monat, die Pensionskassen­renten bei 1700 Fr. pro Monat. Aufgrund der aufgelaufenen Teuerung beträgt der Kaufkraftverlust bei der Pensionskassenrente rund 675 Franken pro Jahr. Bei der AHV-Rente ist der reale Rückgang aufgrund des Mischindexes nicht so stark, aber immerhin auch noch fast 370 Franken jährlich. Aufaddiert sind das dann mehr als 1000 Franken.</p>]]></content:encoded><category>AHV</category><category>Finanzen und Steuerpolitik</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/redaktion/photos/illustrativ/steuern-zahlen/Rechnungen-viele_iStock-rawpixel_klein.jpg" length="556986" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-8337</guid><pubDate>Mon, 01 Aug 2022 13:44:34 +0200</pubDate><title>Die AHV: Quelle des Erfolgs der Schweiz</title><link>https://www.sgb.ch/themen/gewerkschaftspolitik/detail/die-ahv-quelle-des-erfolgs-der-schweiz</link><description>Der SGB zum 1. August</description><content:encoded><![CDATA[<p>Der SGB-Präsident Pierre-Yves Maillard stellt in seiner Rede zu den 1. August-Feierlichkeiten die AHV als die Quelle des Erfolgs der Schweiz in den Fokus. Maillard warnt in Chevroux davor, dass die Aufgabe des Prinzips der Solidarität die grösste Bedrohungen für ein Land ist.</p><p>Wörtlich sagte der SGB-Präsident: «Ein Land muss ein Raum der Freiheit und Sicherheit sein, in dem man denken, unternehmen und arbeiten kann. Wenn aber der gemeinsame Anspruch verloren geht, sich gegenseitig zu helfen und gemeinsam etwas zu unternehmen, dann fällt das Land auseinander. Das lehrt uns unsere Geschichte und die der AHV, die so eng mit der jüngeren Geschichte der Schweiz verbunden ist. In den unruhigen und riskanten Zeiten, in denen wir leben, ist dies die Botschaft, die ich Ihnen überbringen möchte. Ohne Gemeinsinn und Solidarität wird nichts möglich sein, ob es sich nun um wirtschaftliche, soziale oder energie- und umweltpolitische Herausforderungen handelt. Die Schweiz steht für Gemeinsinn und Solidarität, wie die AHV.»</p><p><br><a href="https://sgb.ch/fileadmin/redaktion/docs/communiques/220801_PYM_1August_Rede.pdf" target="_blank" class="link--arrow" rel="noreferrer"><i aria-hidden="true" class="fa-file-pdf fas">&nbsp; </i>Vollständige Rede von Pierre-Yves Maillard</a></p>]]></content:encoded><category>Gewerkschaftspolitik</category><category>Arbeitslosenversicherung</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/redaktion/photos/personen/Pierre-Yves_Maillard_Bundeshaus.jpg" length="341008" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-8319</guid><pubDate>Fri, 01 Jul 2022 09:25:10 +0200</pubDate><title>AHV 21 kostet Frauen 26’000 Franken</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/ahv-21-kostet-frauen-26000-franken</link><description>Lancierung Abstimmungskampagne gegen AHV 21</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Ein breites Bündnis hat das Referendum gegen AHV&nbsp;21 ergriffen, weil mit der AHV-Vorlage einseitig auf Kosten der Frauen gespart wird. Obwohl Frauen um einen Drittel tiefere Altersrenten erhalten, sollen ihre Renten im nächsten Jahrzehnt um 7 Milliarden Franken gekürzt werden. Damit verlieren sie rund 26’000 Franken Einkommen. Und das ist nur der erste Schritt: Rentenalter 67 für alle steht auf dem Programm. Das Referendumskomitee bekämpft im Umfeld von explodierenden Preisen und Prämienschock auch die Mehrwertsteuererhöhung und sagt am 25. September klar 2x NEIN zum AHV-Abbau.</p><p>Die AHV-Schreckensszenarien sind wieder nicht eingetroffen: Vor wenigen Wochen musste der Bundesrat seine Prognosen deutlich nach oben korrigieren. Umso weniger akzeptabel ist eine AHV-Abbau-Vorlage auf Kosten der Frauen. Bundesrat und Parlament ignorieren die schlechte Rentensituation der Frauen: Sie erhalten ein Drittel weniger Rente als Männer und können fast nur auf die AHV zählen. Die Rentenlücke spiegelt die ungleiche Verteilung der Erwerbschancen. Frauen übernehmen mehrheitlich Arbeiten in anstrengenden – aber schlechter bezahlten – Berufen wie Reinigung, Verkauf, Betreuung, Gesundheit und Pflege. Und es sind hauptsächlich Frauen, die sich um Kinder, Enkelkinder, alternde (Schwieger-)Eltern und kranke Angehörige kümmern. Folge sind Teilzeitpensen –&nbsp;vier von fünf Frauen mit Kindern arbeiten heute Teilzeit –&nbsp;und tiefere Einkommen. Insgesamt verdienen Frauen ganze 33 Prozent weniger als Männer. Obwohl sie, unbezahlte und bezahlte Arbeit zusammengezählt, gleich viele Stunden arbeiten. Konsequenz: Die Arbeit vieler Frauen führt heute zu unwürdig tiefen Renten. Trotzdem sollen ausgerechnet sie für AHV 21 bezahlen. Damit würden Frauen in Zukunft ein Jahr AHV-Rente verlieren – gemessen am Medianeinkommen rund 26’000 Franken Einkommensverlust. Und auch die Rentensituation von Ehepaaren würde sich mit der Reform verschlechtern – obwohl ihre Renten heute schon plafoniert sind.</p><p class="heading--h4">Nein zu Rentenalter 67 für alle</p><p>Bei einem Ja kommt spätestens 2026 der nächste Abbauschritt. Das Parlament hat beschlossen, dass der Bundesrat bis dann die nächste Reform vorlegen muss, in welcher «strukturelle Fragen» angepackt werden. Das heisst nichts anderes als: Rentenalter rauf, und zwar für alle. Bereits im Parlament ist die Renteninitiative. Sie fordert nicht nur eine generelle Erhöhung des Rentenalters, sondern auch eine Verknüpfung mit der Lebenserwartung –&nbsp;was das Rentenalter auf 67 und später noch höher steigen lassen würde. Auch in der BVG-Reform droht ein Abbau-Massaker: mehr bezahlen für weniger Rente. AHV 21 spielt die erste Geige im Rentenabbau-Konzert. Nur ein klares Nein jetzt kann weiteren Rentenabbau stoppen.</p><p class="heading--h4">Die Realität auf dem Arbeitsmarkt</p><p>Heute sind 60- bis 64-Jährige die Altersgruppe mit der höchsten Arbeitslosenquote&nbsp;– das ist völlig neu. Und die Arbeitslosigkeit sinkt bei den «Älteren» langsamer. Auf dem Arbeitsmarkt sind ihre Perspektiven schlecht. Nur wenige Arbeitgeber geben ihnen eine Chance. Sie haben grössere Mühe, wieder eine Stelle zu finden, wenn sie arbeitslos sind, unabhängig von Qualifikationen oder Lohnvorstellungen. In Gastronomie, Gesundheits- und Sozialwesen sowie im Detailhandel hat die Zahl der älteren arbeitslosen Frauen stark zugenommen – trotz häufiger Klagen der Arbeitgeber über Arbeitskräftemangel. Es droht, was in anderen Ländern beobachtet werden kann: Die Erhöhung des Rentenalters wird mehr Personen in Langzeitarbeitslosigkeit oder Sozialhilfe treiben.</p><p class="heading--h4">Mehr bezahlen – weniger Rente?</p><p>Realeinkommen und Kaufkraft in der Schweiz drohen zu sinken. Denn erstmals seit 2008 steigen die Konsumentenpreise wieder. Für das laufende Jahr wird eine Teuerung von 2.7 Prozent erwartet. Zusätzlich droht bei den Krankenkassen ein Prämienschock von bis zu 10 Prozent. Mit den derzeitigen Rahmenbedingungen hätten Berufstätige mit mittlerem Lohn ohne Teuerungsausgleich künftig real 1’600 Franken weniger Einkommen pro Jahr. Paaren mit Kindern, wo beide Elternteile berufstätig sind, droht eine Reallohn-Einbusse von 2’200 Franken. In diesem angespannten Kontext will das Parlament mit AHV 21 die Mehrwertsteuer erhöhen.</p><p>Das Referendumsbündnis hat innert kurzer Zeit das Dreifache der nötigen Unterschriften gesammelt. Vor drei Wochen, am 14. Juni demonstrierten über 50’000 Menschen gegen die Verschlechterung der Frauenrenten. Die Abstimmungskampagne baut auf dieser erfolgreichen Mobilisierung auf. Sie stellt die ungenügende Rentensituation der Frauen in den Fokus und zeigt auf, weshalb eine weitere Verschlechterung durch den AHV-Abbau inakzeptabel ist.</p>]]></content:encoded><category>AHV</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/_processed_/f/5/csm_26000-fr_84d5ea15d8.jpg" length="87560" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-8313</guid><pubDate>Wed, 22 Jun 2022 14:24:00 +0200</pubDate><title>Renteninitiative entlarvt Agenda gegen Arbeitnehmende: Rentenalter 67+ für alle</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/renteninitiative-entlarvt-agenda-gegen-arbeitnehmende-rentenalter-67-fuer-alle</link><description>Bundesrat schickt Botschaft zur Renteninitiative ins Parlament</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Die nächste AHV-Abbauvorlage ist bereits im Parlament: unter dem Vorwand der Demografie will die Renteninitiative die solidarisch finanzierte Altersvorsorge schwächen. Seit der Einführung der AHV warnen Grossbanken und Versicherungen sowie ihre politischen VertreterInnen mit tiefroten AHV-Prognosen. Die Renteninitiative steht in dieser Tradition. Schon heute hat sich die Lage der älteren Arbeitnehmenden drastisch verschlechtert. Eine Erhöhung des Rentenalter auf 67+ führt dazu, dass Arbeitnehmende mit mittleren Einkommen – wie eine Anwaltssekretärin oder ein Jugendarbeiter – bis zum Umfallen arbeiten müssen, während sich Top-Verdienende weiterhin eine Frühpensionierung leisten können. Der SGB wird sich vehement gegen diese Aushöhlung der AHV einsetzen.</p><p>Im Gegensatz zur privaten Vorsorge ist die AHV solide und verlässlich. Die seit Jahrzehnten prognostizierten Milliardendefizite in der AHV sind bisher nicht eingetroffen. Die AHV schloss die schwierigen Corona-Jahre 2020-21 mit einem Plus von rund 2.5 Milliarden Franken ab. Sie hat heute ein Vermögen von fast 50 Milliarden Franken, und dieses wird in den nächsten 5 Jahren noch zunehmen.</p><p class="heading--h4">Wasser predigen, Wein trinken</p><p>Für die Mehrheit der Arbeitnehmenden ist das im Gesetz festgeschriebene Rentenalter die entscheidende Berechnungsgrundlage für die Rentenhöhe. Schon heute gilt: wer es sich leisten kann, geht früher in Pension. In Branchen mit hohen Löhnen wie bei den Banken und Versicherungen ist die Quote der Frühpensionierungen sehr hoch.</p><p>Gleichzeitig ist klar: je höher das Einkommen, desto höher ist in der Regel auch die Lebenserwartung. Wer weniger verdient oder eine weniger gute Ausbildung hat, lebt eindeutig weniger lang. Und auch um die Gesundheit steht es weniger gut. In den Jahren, die diesen Menschen im Alter bleiben, sind sie häufiger krank. Wenn das allgemeine Rentenalter steigt, bleibt den Menschen, die es bereits im Erwerbsleben schwierig haben, immer weniger Zeit im verdienten Ruhestand.</p><p>Anstatt wie behauptet die Jungen zu entlasten, entlarvt die Initiative der Jungfreisinnigen damit die Arbeitnehmenden-feindliche Agenda in der Altersvorsorge: sie will nichts anderes, als dass der Banker weiterhin mit einer hohen Rente mit 60 in Pension gehen und damit lange leben kann – die Kassiererin, die Pflegerin oder der Lagerist sollen bis 67 arbeiten und nur wenige gute Jahre im Ruhestand verbringen.</p><p class="heading--h4">Wer rechnet, stärkt die AHV</p><p>Gerade für die Jungen funktioniert die AHV: Gäbe es keine AHV, müssten Familien 400’000 Franken mehr bezahlen, um sich eine gleich hohe Rente privat anzusparen. Die Rechnung ist einfach: Für 92 Prozent der Arbeitnehmenden lohnt sich eine starke AHV, nur die 8 Prozent der Topverdienenden bezahlen mehr als sie erhalten. Die AHV-Finanzierung blieb trotz starker demografischer Alterung in den letzten Jahrzehnten stets solide, weil die Produktivität stieg. Heute erarbeitet eine Beschäftigte pro Stunde durchschnittlich dreimal mehr als 1948, davon profitiert auch die AHV.</p>]]></content:encoded><category>AHV</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/_processed_/a/a/csm_aeltere-Frau-in-Sorge_iStock-shirosov_0a995b5dc9.jpg" length="103222" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-8302</guid><pubDate>Thu, 16 Jun 2022 10:04:10 +0200</pubDate><title>Prämien und Kaufkraft: Nationalrat macht endlich einen substanziellen Schritt</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/praemien-und-kaufkraft-nationalrat-macht-endlich-einen-substanziellen-schritt</link><description>Gegenvorschlag zur 10%-Initiative
</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Im schlimmsten Fall wird der Prämienanstieg im Herbst zweistellig. Auch vor diesem Hintergrund ist der heutige Entscheid des Nationalrates für einen substanziellen Gegenvorschlag zur Prämienentlastungsinitiative sehr zu begrüssen. Der Ständerat muss nun möglichst bald nachziehen.</p><p>Die Prämienentlastungsinitiative von SP und SGB will die Belastung der Haushalte durch die Krankenkassenprämien auf 10 Prozent des Einkommens begrenzen. Der Bundesrat stellte der Initiative einen Gegenvorschlag gegenüber, der nur in einigen wenigen Kantonen marginale Verbesserungen gebracht hätte und deshalb völlig ungenügend ist. Der Nationalrat hat nun nachgebessert und mit grosser Mehrheit den viel wirksameren Gegenvorschlag seiner Gesundheitskommission verabschiedet.</p><p>Mit dem heutigen Beschluss stehen den Haushalten mit tiefen und mittleren Einkommen 2.2 Milliarden Franken zusätzlich an Prämienverbilligungen zur Verfügung. Das ist ein sehr relevanter Betrag, mit dem die Finanzierung der Grundversicherung endlich spürbar sozialer ausgestaltet werden kann. Dass dabei zusätzliche Steuergelder eingesetzt werden, ist nur folgerichtig. Denn nirgendwo in Europa wird die Grundversicherung heute zu so einem kleinen Anteil über einkommensabhängig erhobene Mittel finanziert, wie in der Schweiz.</p><p>Zwar hat der Nationalrat diese Vorlage zügig verabschiedet. Doch der befürchtete Prämienschock kommt bereits nach dem Sommer. Der Ständerat muss deshalb den erzielten, breit abgestützten Kompromiss möglichst schnell unter Dach und Fach bringen. Darüber hinaus braucht es aber auch unmittelbare, zielgerichtete Sofortmassnahmen für die Stützung der Kaufkraft der Haushalte mit tiefen Einkommen.</p>]]></content:encoded><category>Gesundheit</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/redaktion/photos/illustrativ/steuern-zahlen/junge_frau_verzweifelt_rechnungen_taschenrechner_lores.jpg" length="491982" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-8299</guid><pubDate>Wed, 15 Jun 2022 14:40:38 +0200</pubDate><title>Das bürgerliche Manöver für AHV 21 ist gescheitert</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/das-buergerliche-manoever-fuer-ahv-21-ist-gescheitert</link><description>Unwürdiges BVG-Chaos im Ständerat</description><content:encoded><![CDATA[<p>Die heutige Ständeratsdebatte zur BVG-Reform hat gezeigt: Die von den Bürgerlichen geprägten Diskussionen stecken im Chaos fest. Doch weiterhin droht in der Reform der 2. Säule ein drastischer Rentenabbau. Und es wird immer deutlicher, dass den Frauen medial zwar das Blaue vom Himmel herab versprochen wurde. Doch sobald es konkret wird, sind der Mehrheit selbst die ungenügenden Leistungsverbesserungen zu viel, welche die Kommission noch vor einem Monat vorgeschlagen hatte. Mit der heutigen Rückweisung des Geschäfts sind sie definitiv vom Tisch. Der bürgerliche Plan, kurz vor der Abstimmung über AHV 21 im BVG für die Frauen eine Scheinlösung zu beschliessen, um sie nach der Abstimmung wieder rückgängig zu machen, ist damit gescheitert. Doch die Frauen stehen in der Rentenfrage weiterhin mit leeren Händen da.</p><p>Die Sozialpartner tragen die Verantwortung für die 2. Säule und finanzieren diese. Im Auftrag des Bundesrats hatten sie eine Revision des BVG vorgeschlagen, um auf die drängendsten Probleme in der 2. Säule Antworten zu liefern. Der Bundesrat übernahm diesen Vorschlag, welcher das BVG modernisiert, die Renten stabilisiert und jene von Teilzeitbeschäftigten und tiefen Einkommen umgehend verbessert hätte.</p><p>Bereits die bürgerliche Mehrheit des Nationalrats wollte von den Vorschlägen der Sozialpartner und des Bundesrats nichts wissen und setzte auf ein Modell mit Rentensenkungen von bis zu 12 Prozent und massiven Kostensteigerungen für Personen mit tiefen und mittleren Einkommen. Frauen wären um Jahrzehnte vertröstet worden. Nach einem halben Jahr verlangt der Ständerat nun nach einem Neuanfang, der für die Reform aber wenig Gutes verheisst. Für den SGB bleibt klar: er wird eine BVG-Reform nur dann mittragen, wenn sie zu keiner Verschlechterung der Renten führt – und zu finanzierbaren Rentenerhöhungen für die Frauen. Jeder neue Vorschlag wird sich dazu am Preis-Leistungs-Verhältnis des Sozialpartnerkompromisses messen müssen.</p>]]></content:encoded><category>Berufliche Vorsorge</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/_processed_/1/8/csm_DSC_7979_63723ae457.jpg" length="431472" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-8297</guid><pubDate>Tue, 14 Jun 2022 20:09:21 +0200</pubDate><title>Es braucht endlich echte Gleichstellung – statt Abbau auf Kosten der Frauen</title><link>https://www.sgb.ch/themen/gleichstellung/detail/schweizweite-mobilisierungen-zum-14-juni</link><description>Schweizweite Mobilisierungen zum 14. Juni</description><content:encoded><![CDATA[<p><strong>Am heutigen 14. Juni gingen schweizweit rund&nbsp;50 000&nbsp;Frauen und solidarische Männer auf die Strasse. Drei Jahre nach dem grossen Frauen*streik hat sich noch zu wenig bewegt in Richtung Gleichstellung. Schlimmer: Es droht ein einseitiger AHV-Abbau auf Kosten der Frauen. Deshalb stand das Nein zu AHV 21 im Fokus der meisten Kundgebungen, ganz nach dem Motto «Bessere Löhne statt höheres Rentenalter». Einen Rückschlag bei den Frauenrenten, obwohl diese heute schon einen Drittel tiefer sind als diejenigen der Männer, lassen sich die Frauen nicht bieten!</strong></p><p>Lohnunterschiede, systematische Diskriminierung, ungleiche Verteilung der unbezahlten Arbeit auf die Geschlechter: Echte Fortschritte in der Gleichstellung lassen noch immer auf sich warten. Umso stossender das Vorhaben des Parlaments, die AHV-Renten der Frauen zu kürzen. Der Widerstand gegen den AHV-Abbau stand im Mittelpunkt der heutigen Kundgebungen. Die Signale der Frauen könnten deutlicher nicht sein: Jetzt die AHV auf Kosten der Frauen abzubauen, obwohl sie im Rentenalter schon heute mit um einen Drittel tieferen Renten leben müssen, ist inakzeptabel.</p><p>Heute kamen in der ganzen Schweiz rund 50&nbsp;000 Menschen&nbsp;bei Aktionen, Kundgebungen und Demonstrationen zusammen. Die Frauen und solidarischen Männer haben dabei bekräftigt, dass die Löhne und Renten der Frauen endlich verbessert werden müssen. Auch eine gerechte Verteilung der bezahlten und unbezahlten Arbeit ist überfällig. Dafür fehlen zurzeit aber die notwendigen Rahmenbedingungen. Und letztlich müssen alle Formen von Diskriminierungen aufgrund des Geschlechts bekämpft werden.</p>]]></content:encoded><category>Gleichstellung</category><category>Gleichstellung von Mann und Frau</category><category>AHV</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/_processed_/0/f/csm_2021-9-18-DEMO-AVS21-NON-Lucas-Dubuis19_xlarge.2x.1632216459_5b1e40869c.jpg" length="307444" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-8286</guid><pubDate>Wed, 08 Jun 2022 19:21:24 +0200</pubDate><title>Erfreulicher Rückgang der Arbeitslosigkeit – aber grosse Probleme bei denen über 60</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/erfreulicher-rueckgang-der-arbeitslosigkeit-aber-grosse-probleme-bei-denen-ueber-60</link><description>Reaktion des SGB auf die Seco-Zahlen zur Arbeitslosigkeit im Mai 2022</description><content:encoded><![CDATA[<p>Die Zahl der Arbeitslosen ist im Mai weiter gesunken. Erstmals seit dem Herbst 2019 müssen weniger als 100'000 Personen stempeln und Arbeit suchen. Das ist für die Arbeitnehmenden in der Schweiz eine positive Entwicklung. Sie spiegelt auch die gute konjunkturelle Lage.</p><p>Leider aber haben die 60- bis 64-Jährigen bisher noch wenig von diesem Aufschwung gespürt. Diese Altersgruppe hat mittlerweile die höchste Arbeitslosenquote. Die Zahl der Arbeitslosen ist nach wie vor viel höher als vor der Corona-Krise.</p><p>Auf den RAV müssen die Anstrengungen zur Integration der älteren Arbeitslosen erhöht werden. Der Bund stellt ihnen über das «Impulsprogramm» aus dem Jahr 2019 mehr als 60 Mio. Franken pro Jahr zur Verfügung, um ältere Arbeitslose zu vermitteln. Es gab im Mai erneut mehr offene Stellen, die den RAV gemeldet wurden – nämlich über 70'000. Es ist also ein grosses Vermittlungspotenzial vorhanden.</p>]]></content:encoded><category>Arbeitslosenversicherung</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/redaktion/photos/illustrativ/arbeit/AElterer-Zimmermann_Peruphotoart-photocase.jpg" length="907441" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-8266</guid><pubDate>Mon, 30 May 2022 10:22:52 +0200</pubDate><title>Respekt für die Frauen: Höhere Löhne statt höheres Rentenalter</title><link>https://www.sgb.ch/themen/gleichstellung/detail/respekt-fuer-die-frauen-hoehere-loehne-statt-hoeheres-rentenalter-14juni22</link><description>Aufruf zum 14. Juni 2022</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Zum Auftakt der Mobilisierung für den feministischen Streiktag vom 14.&nbsp;Juni&nbsp;2022 präsentieren betroffene Frauen den Aufruf und die Forderung nach echter Gleichstellung und mehr Respekt für ihre Arbeit. Kurz vor Sessionsbeginn erinnern die Gewerkschaftsfrauen daran, dass sich seit dem Frauen*streik 2019 kaum etwas verbessert hat. Im Gegenteil: der Lohnunterschied zwischen Männern und Frauen sinkt nicht und die Frauenrentenlücke bleibt skandalös. Am 14.&nbsp;Juni&nbsp;2022 sind deshalb schweizweite Aktionen und Kundgebungen geplant.</p><p>Das Schweizer Frauenstimmrecht ist nun 50 Jahre alt. Fast gleich alt ist das Versprechen der Politik, dass auch Frauen im Alter von der AHV leben können – das wird heute nicht erfüllt. Regierung und Parlament interessieren sich offenbar nicht für diesen Missstand. Deshalb präsentieren vier Gewerkschaftsfrauen ihren Frust direkt vor dem Bundeshaus.</p><p><strong>Rentnerin Ursula Mattmann</strong> sagt: «Wir Frauen haben im Durschnitt einen Drittel weniger Rente. Ich frage mich, von was sollen die Frauen denn leben? So kann es nicht weitergehen: Die Renten müssen besser werden, nicht schlechter!» Voll im Erwerbsleben steht <strong>Elena Marti, Fachfrau Betreuung Kind</strong>. Auch sie ist enttäuscht: «Frauen arbeiten immer noch zu tieferen Löhnen unter schlechteren Bedingungen. Von tatsächlicher Gleichstellung sind wir noch weit entfernt. Es braucht endlich mehr Respekt für unsere Arbeit.»</p><p><strong>Krankenpflegerin Marie-Odile Heim</strong> berichtet von unregelmässigen Arbeitszeiten und ihrem physisch belastenden Beruf. «Dazu kommt noch der Grossteil der unbezahlten Care-Arbeit: viele Frauen sind schon mit 60 erschöpft. Bis 65, gar 66 oder 67 weitermachen ist unmöglich.» Mit Blick auf die anstehenden Abbau-Vorlagen aus dem Parlament zeigt sich <strong>Verkäuferin Clotilde Pinto</strong> wütend: «Unsere Renten sind heute schon zu tief! Wir können uns keine frühere Pensionierung leisten, wie unsere Chefs. Deshalb ist die Rentenkürzung bei den Frauen eine Frechheit.»</p><p>Die Betroffenen fordern mehr Respekt für ihre Arbeit. Das bedeutet: höhere Löhne statt ein höheres Rentenalter. Am 14.&nbsp;Juni fordern Frauen Renten, die zum Leben reichen und keine Erhöhung des Frauenrentenalters. Dafür echte Gleichstellung bei den Löhnen und der unbezahlten Arbeit.</p><p>Eine Übersicht über die schweizweiten Aktionen und Informationen zum 14. Juni findet sich auf <a href="https://www.14juni.ch" target="_blank" class="link link--external-blank" rel="noreferrer">www.14juni.ch</a>.</p><p>&nbsp;</p>]]></content:encoded><category>Gleichstellung von Mann und Frau</category><category>AHV</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/redaktion/photos/communiques/220530_mk-cp2.jpg" length="313756" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-8258</guid><pubDate>Wed, 25 May 2022 14:56:58 +0200</pubDate><title>Bundesrat ignoriert Problem der sinkenden Renten</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/bundesrat-ignoriert-problem-der-sinkenden-renten</link><description>Volksinitiative für einer 13. AHV-Rente: der Ball liegt nun beim Parlament</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Die AHV-Renten sind zu tief und die Renten aus den Pensionskassen brechen ein. Gleichzeitig steigen die Preise und es droht ein Prämienschock bei den Krankenkassen. Da bleibt immer weniger zum Leben übrig. Besonders gross ist der Rentenrückstand bei den Frauen. Der Bundesrat ignoriert mit der Ablehnung der Volksinitiative für eine 13. AHV-Rente das Problem der zu tiefen Altersrenten. Im Gegenteil: er verabschiedet sich vom Versprechen existenzsichernder AHV-Renten und verstrickt sich in Ausflüchten zu drohenden AHV-Defiziten. Unerwähnt bleibt dabei, dass die heute publizierten Finanzszenarien für die AHV bis 2030 substanziell positiver ausfallen als noch vor vier Monaten vorhergesagt. Somit ist klar: jetzt muss das Parlament die Fehler des Bundesrats korrigieren. Denn wer ein Leben lang gearbeitet hat, verdient eine gute Rente.</p><p>Die Schweizer Bevölkerung hat beschlossen, dass die AHV-Rente existenzsichernd sein muss und dies in die Verfassung geschrieben. Dieser Entscheid ist bis heute nicht umgesetzt. Im Gegenteil: 50 Jahre nach dem Versprechen verabschiedet sich der Bundesrat immer deutlicher von diesem Auftrag. Lapidar verweist er Arbeitnehmende nach einem anstrengenden Erwerbsleben auf die Ergänzungsleistungen anstatt ihren Anspruch auf eine würdige Altersrente umzusetzen. Dies, obwohl sich die Rentensituation dramatisch entwickelt. Denn die Pensionskassenrenten sind im Sinkflug. Die Frauenrenten skandalös tief. Und die AHV-Renten halten mit den Löhnen nicht Schritt. Die mittlere AHV-Rente beträgt heute noch knapp 1’800 Franken Das sind 21 Prozent des Durchschnittslohnes. Früher waren es mehr als 26 Prozent. Was heute einer AHV-Rente von knapp 2’300 Franken entsprechend würde. Dieses Jahr drohen die AHV-Renten sogar nicht einmal mit der Teuerung Schritt zu halten.</p><p>Anstatt dieses Problem anzugehen, versteckt sich der Bundesrat hinter der Drohkulisse, wonach ein Ausbau der AHV nicht bezahlbar sei. Nicht einmal in einem Nebensatz erwähnt er dabei, dass er seine Finanzszenarien im Vergleich zum Januar substanziell angepasst hat. Mit dieser systematischen Angstmacherei zulasten der Bevölkerung wird der Bundesrat seiner Verantwortung der Bevölkerung gegenüber nicht gerecht. Er vergisst dabei auch willentlich, dass die AHV für 90 Prozent der Bevölkerung die billigste Altersvorsorge ist und auch bleiben wird. Gerade für Jüngere ist ein Ausbau der AHV eine grosse Entlastung.</p><p>Nur die Initiative für eine 13. AHV-Rente adressiert die Frage der Rentenhöhe und stellt sich damit nicht nur zum richtigen Zeitpunkt gegen die geplanten Abbauvorlagen, sondern läutet die dringend notwendige Gegenoffensive ein. Die Initiative ist simpel, sie fordert die Einführung einer weiteren Auszahlung jener Rente, auf die man in der AHV Anspruch hat. So wie fast alle einen 13. Monatslohn haben. Auf eine monatliche Auszahlung gerechnet, bedeutet das eine Erhöhung der AHV-Renten um 8.33 Prozent. Aufgrund der ausgleichenden Eigenschaft der AHV profitieren Personen mit tiefen und mittleren Einkommen so am meisten. In der Schweiz hat es genug Geld für anständige Renten – nicht nur für die Top-Verdiener. Es ist nun am Parlament, sich ernsthaft mit den Altersleistungen auseinanderzusetzen.</p>]]></content:encoded><category>AHV</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/redaktion/photos/kampagnen/ahvx13-avsx13/210528-13AHV0061_xlarge.1624621701.jpg" length="485212" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-8255</guid><pubDate>Tue, 24 May 2022 10:00:00 +0200</pubDate><title>AHV stärken statt Rentenalter erhöhen</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/ahv-staerken-statt-rentenalter-erhoehen</link><description>Lancierung Volksinitiative «Nationalbankgewinne für eine starke AHV»</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Heute startet die Unterschriftensammlung für die Volksinitiative «Nationalbankgewinne für ein starke AHV». Die Schweizerische Nationalbank (SNB) hat Milliardenerträge aus Negativzinsen und Gewinnen angehäuft. Dieses Geld muss zurück an die Bevölkerung. Die SNB-Initiative will, dass ein Teil der Gewinne an die AHV geht. Die Initiative zeigt, dass solide AHV-Finanzen ohne Rentenalterhöhung möglich sind, und bietet eine Alternative zu den Frontalangriffen des Parlaments auf die Renten. Auf die Abbau-Vorlage AHV 21 kann so oder so verzichtet werden, weil die AHV-Prognosen bis 2032 zu pessimistisch sind. Unter Druck sind hingegen die Altersrenten. Die AHV-Renten halten mit den Lebenshaltungskosten nicht Schritt und die BVG-Renten sinken – auch wegen der Tiefzinspolitik der letzten Jahre. Für viele Rentnerinnen und Rentner reicht das Geld nicht mehr zum Leben. Deshalb braucht es eine Stärkung der AHV mit den Erträgen der Negativzinsen der SNB. Davon profitieren alle.</p><p>Die Schweizer Bevölkerung hat beschlossen, dass die AHV-Rente existenzsichernd sein muss und das in die Verfassung geschrieben. Dieser Entscheid ist bis heute nicht umgesetzt. Im Gegenteil: Die mittlere AHV-Rente beträgt heute noch knapp 1’800 Fr. Das sind 21 Prozent des Durchschnittslohns. Früher waren es mehr als 26 Prozent. Die AHV-Renten müssen daher dringend erhöht und nicht wie geplant abgebaut werden. Bundesrat und Parlament haben mit AHV 21 dennoch Verschlechterungen beschlossen: Allen voran die Erhöhung des Frauenrentenalters, was bei den Frauen zu noch tieferen Renten führt. Wer heute und morgen pensioniert wird, erhält bereits seit Längerem weniger Rente als die Jahrgänge davor. Für Pensionierte bleibt immer weniger zum Leben.</p><h3 class="heading--h5">Gerechte Zusatzfinanzierung der AHV</h3><p>Bereits früher hat die AHV Mittel von der SNB erhalten, wenn diese hohe Gewinne machte. So zum Beispiel im Jahr 2007, als die AHV 7 Mrd. Franken aus dem Verkauf der überschüssigen SNB-Goldreserven erhielt. Eine Ausschüttung an die AHV ist auch deshalb gerechtfertigt, weil die Negativzinsen der SNB auch die Altersvorsorge treffen. Der Nationalrat hat sich beispielsweise dafür ausgesprochen, dass die Erträge der SNB aus den Negativzinsen an die AHV fliessen sollen. Von 2015 bis 2021 hat die SNB 11.3 Mrd. Franken aus den Negativzinsen eingenommen.&nbsp;</p><p>Werden diese Erträge aus den Negativzinsen an die AHV ausschüttet, dürfte das Vermögen der AHV im Jahr 2032 trotz demografischer Alterung nicht geringer sein als heute. Die AHV wäre für die nächsten 10 Jahre finanziert: das zeigt eine Berechnung anhand der Szenarien des Seco und der Finanzverwaltung. Angesichts des Ausschüttungspotenzials der SNB sind zudem jährlich 2 Mrd. Franken Ausschüttung an die AHV realistisch.</p><h3 class="heading--h5">Unabhängigkeit der SNB und Anteil der Kantone unangetastet</h3><p>Durch den Initiativtext ist die Unabhängigkeit der Gelpolitik der Nationalbank in keiner Weise tangiert. Die gesamten Einnahmen aus den Negativzinsen sollen einmalig dem AHV-Fonds überwiesen werden. Die SNB wird in ihrer Anlage- und Rückstellungspolitik nicht eingeschränkt. Die Gewinnausschüttung an die AHV erfolgt nur, wenn die Reserven der SNB besonders hoch sind. Auch der bestehende Anteil der Kantone an den Ausschüttungen ist mit der Initiative weiterhin gewährleistet.</p><h3 class="heading--h5">Nationalbankgewinne gehören der Bevölkerung</h3><p>Die SNB hat in den letzten Jahren Gewinne angehäuft. Die Ausschüttungsreserve ist nach wie vor auf einem historisch hohen Niveau. Dieses Geld der SNB muss so oder so der Bevölkerung zu Gute kommen. Die Ausschüttung der SNB-Gewinne an die AHV stärkt die Altersvorsorge, ohne das Portemonnaie der Arbeitnehmenden zu belasten. Bei der AHV profitieren alle davon. Deshalb lancieren die Gewerkschaften zusammen mit der SP und weiteren PartnerInnen die Volksinitiative «Nationalbankgewinne für eine starke AHV».</p><p>Weitere Informationen und Argumente unter: <strong><a href="https://snb-initiative.ch/?src=mm" target="_blank" class="link--icon--external" rel="noreferrer">www.SNB-Initiative.ch</a></strong></p>]]></content:encoded><category>AHV</category><category>Finanzen und Steuerpolitik</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/redaktion/kampagnen/SNB-Initiative/SNB_Initiative_breit_DE_1200x900.jpg" length="1152176" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-8252</guid><pubDate>Fri, 20 May 2022 15:12:57 +0200</pubDate><title>Prämienentlastung: Wichtiger Schritt des Nationalrats</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/praemienentlastung-wichtiger-schritt-des-nationalrats</link><description>Wirksamer Gegenvorschlag zur 10%-Initiative</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Mit den erwarteten, stark steigenden Krankenkassenprämien droht den Schweizer Haushalten im Herbst ein weiterer grosser Kaufkraftschock. Vor diesem Hintergrund ist der heutige Entscheid der zuständigen Nationalratskommission für einen substanziellen Gegenvorschlag zur Prämienentlastungsinitiative sehr zu begrüssen. Nun muss dieser breit unterstützte Kompromiss vom Parlament möglichst bald verabschiedet werden.</p><p>Die Prämienentlastungsinitiative von SP und SGB will die Belastung der Haushalte durch die Krankenkassenprämien auf 10 Prozent des Einkommens begrenzen. Der Bundesrat stellte der Initiative einen Gegenvorschlag gegenüber, der nur in einigen wenigen Kantonen marginale Verbesserungen gebracht hätte und deshalb völlig ungenügend ist. Es lag daheran der Sozial- und Gesundheitskommission des Nationalrats (SGK-N), hier substanziell nachzubessern. In einem zweiten Anlauf hat sie ihre Verantwortung wahrgenommen und mit breiter Mehrheit einen wirksamen Gegenvorschlag beschlossen.</p><p>Mit dem heutigen Beschluss der SGK-N stehen den Haushalten mit tiefen und mittleren Einkommen 2.2 Milliarden Franken zusätzlich an Prämienverbilligungen zur Verfügung. Das ist ein sehr relevanter Betrag, mit dem die Finanzierung der Grundversicherung endlich spürbar sozialer ausgestaltet werden kann. Letzteres ist nicht nur angesichts der aktuellen Kaufkraftprobleme absolut unabdingbar, sondern – wie sämtliche Sorgenbarometer wieder und wieder zeigen – schon seit Jahren eines der für die arbeitende Normalbevölkerung dringlichsten Anliegen.</p><p>Noch ist es ein weiter Weg bis zur definitiven Verabschiedung dieses Gegenvorschlags. Doch der befürchtete Prämienschock kommt bereits in wenigen Monaten. National- und Ständerat müssen deshalb den erzielten, breit unterstützten Kompromiss möglichst schnell unter Dach und Fach bringen. Darüber hinaus braucht es aber auch unmittelbare, zielgerichtete Sofortmassnahmen für die Stützung der Kaufkraft der Haushalte mit tiefen Einkommen.</p>]]></content:encoded><category>Gesundheit</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/redaktion/photos/illustrativ/gesundheit/Gesundheit_Kosten_Stethoskop_Frankenscheine_iStock-Scharvik_web.jpg" length="423576" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-8246</guid><pubDate>Tue, 17 May 2022 10:40:20 +0200</pubDate><title>Sinkflug der PK-Renten muss stoppen – die Versicherten brauchen Garantien</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/sinkflug-der-pk-renten-muss-stoppen-die-versicherten-brauchen-garantien</link><description>Der SGB zum Jahresbericht der OAK BV</description><content:encoded><![CDATA[<p>Der Bericht der Oberaufsichtskommission OAK BV bestätigt, dass die finanzielle Lage der Pensionskassen sehr solide ist. Doch das gilt nicht für die Versicherten – denn in den letzten zehn Jahren wurden die Altersguthaben historisch tief verzinst, die Umwandlungssätze drastisch gekürzt und nun frisst die steigende Inflation den Wert der bereits zu tiefen PK-Renten auf. Am stärksten betroffen sind ältere Erwerbstätige über 55 Jahre und NeurentnerInnen. Für sie zeichnet sich die 2.&nbsp;Säule derzeit anstatt als Sozialversicherung vor allem als Quelle sozialer Verunsicherung aus. Konkret droht eine verlorene Generation im BVG, sofern in den Pensionskassen nicht umgehend Gegensteuer gegeben wird. Jüngere Erwerbstätige sind weniger betroffen, weil sie noch nicht viel Guthaben angespart haben. Und sie werden von der sich abzeichnenden Zinswende und den soliden Reserven in den Pensionskassen profitieren.</p><p>Die OAK anerkennt diese Ausgangslage heute. Sie erkennt die problematische Individualisierung und einen Trend zu Wackelrenten zu Recht endlich als Problem an. Das Tiefzinsumfeld brachte die Pensionskassen zwar in eine anspruchsvolle Lage. Doch vor allem die von der OAK in den letzten Jahren stark beförderte und heute als überwunden erklärte Umverteilungsdiskussion hat massgeblich dazu beigetragen, dass die Versicherten einen – abhängig von ihrem Alter unterschiedlich hohen – Preis zahlen. Es wäre zu begrüssen, wenn die OAK stattdessen die nur knapp erwähnten, gewinnorientierten Dienstleister welche die 2. Säule als Geschäftsmodell verstehen, stärker in den Fokus nehmen würde. Denn weiterhin fliessen jedes Jahr mehrere Milliarden von den Versicherten zu den Anbietern.</p><p>Seit anfangs Jahr steigen die Zinsen so schnell wie kaum je zuvor. Das bedeutet kurzfristig zwar Buchverluste – mittelfristig aber eine Stabilisierung der 2. Säule. Den Pensionskassen geht es besser denn je, diese Buchverluste sind zu tragen. Es ist an der Zeit, dass sich die Versicherten wieder auf ihre PK-Rente verlassen können – und die Kassen das Risiko der Finanzmärkte tragen. Angesichts der Ausgangslage fordert der SGB:</p><ul><li>Keine weitere Senkung der Leistungsgarantien.&nbsp;Auf Vorrat beschlossene Senkungen der Umwandlungssätze und der technischen Zinsen müssen gestoppt bzw. rückgängig gemacht werden.</li><li>Bessere Verzinsungen&nbsp;für Erwerbstätige&nbsp;und Rentenerhöhungen&nbsp;bzw. Teuerungsausgleich&nbsp;für (Neu-)RentnerInnen, welche der altersabhängigen Betroffenheit der Versicherten Rechnung tragen.</li></ul>]]></content:encoded><category>Berufliche Vorsorge</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/_processed_/a/a/csm_aeltere-Frau-in-Sorge_iStock-shirosov_0a995b5dc9.jpg" length="103222" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-8196</guid><pubDate>Wed, 27 Apr 2022 13:05:20 +0200</pubDate><title>BVG 21 – teuer bezahlen für weniger Rente ist keine Option</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/bvg-21-teuer-bezahlen-fuer-weniger-rente-ist-keine-option</link><description></description><content:encoded><![CDATA[<p>Nachdem der Nationalrat im Dezember bereits einen Rentenabbau beschlossen hat, orientiert sich auch die SGK-S mit ihren BVG-Revisionsvorschlägen an der 2010 an der Urne wuchtig abgelehnten Vorlage. Die real existierenden Probleme in der 2. Säule werden vom Parlament hingegen ignoriert – gleich wie die gemeinsam getragenen Kompromissvorschläge der Sozialpartner.</p><p>Konkret führen die Beschlüsse der SGK-S zu massiven Mehrkosten für Personen mit tiefen Einkommen. Insgesamt bedeuten die Beschüsse: mehr bezahlen für weniger Rente. Die dauerhafte Senkung des Umwandlungssatzes soll nur während einer Übergangszeit kompensiert werden und im Unterschied zum Sozialpartnerkompromiss beteiligen sich weder Arbeitgeber noch Personen mit hohen Einkommen an den Kosten der Kompensation. Ältere Arbeitnehmende bezahlen damit ihre eigene Rentenkürzung, jüngere finanzieren mit einem Beitrag auf ihren Altersguthaben mit, haben aber selbst keinen Anspruch auf Rentenerhöhungen.</p><p>Die Kommission erkennt zwar zu Recht, dass Frauen und Teilzeitbeschäftigte höhere Renten brauchen. Doch diese müssen auch bezahlbar bleiben. Das ist nicht gewährleistet: Bei einem Jahreslohn von CHF 25’000 steigen die Kosten für die Versicherten um knapp 8 Lohnprozente auf 160-250 Franken pro Monat – um dafür in 40 Jahren eine monatliche Rente von knapp 500 Franken zu erhalten. Es ist kein Zufall, dass die Sozialpartner und der Bundesrat die Renten dieser Personen zwar ebenfalls stark verbessern wollten – dank Umlagekomponente hätten sie aber nur knapp halb so viel dafür bezahlt als dies die Kommission nun fordert. Denn ihr Portemonnaie während der Erwerbszeit sollte bewusst geschont werden. Aber auch für Personen mit höheren Einkommen überzeugen die Entscheide nicht: insgesamt führen sie im Vergleich zum Sozialpartnerkompromiss zu tieferen Renten für alle Personen, die ein ganzes Erwerbsleben im «neuen» Modell versichert sind und über 55’000 Franken pro Jahr verdienen. Und im Vergleich zu heute drohen Rentenkürzungen für alle Personen mit einem mittleren Einkommen.</p><p>Angesichts der Entwicklungen in den Pensionskassen sind die Beschlüsse der Kommission aus Sicht des SGB nicht akzeptabel: die Kassen schwimmen im Geld, die Anbieter (Pensionskassen, Banken und Versicherungen) missbrauchen die 2.&nbsp;Säule als Selbstbedienungsladen – selbst die von der Branche als wettbewerbsverzerrend und rechtswidrig kritisierten Geldabflüsse an Broker in Form von Courtagen wurden von der Parlamentsmehrheit geschützt. Und die Einführung der solidarisch finanzierten Umlagekomponente in der 2. Säule wird verhindert. Mit der Zinswende stellen sich in der 2. Säule ohnehin neue Probleme. Anstatt die Renten weiter zu senken, stellt sich die Frage, wie der Wertverlust der Renten aufgrund der Teuerung ausgeglichen werden kann.</p>]]></content:encoded><category>Berufliche Vorsorge</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/_processed_/e/9/csm_Bundeshaus_Bern_-_Federal_palace_of_Switzerland_852909e44f.jpg" length="309035" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-8182</guid><pubDate>Wed, 20 Apr 2022 10:30:00 +0200</pubDate><title>Familien verlieren über 3000 Franken</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/familien-verlieren-ueber-3000-franken</link><description>SGB fordert Gegenmassnahmen zum Kaufkraftverlust</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Die aktuelle Teuerung von über 2% und ein Prämienschock bei den Krankenkassen belasten die Kaufkraft der Berufstätigen massiv. Ohne Teuerungsausgleich drohen für Familien Reallohneinbussen von 2200 Franken und ein zusätzlicher Kaufkraftverlust von 1000 Franken durch die steigenden Krankenkassen-Prämien. Der Schweizerische Gewerkschaftsbund fordert daher generelle Reallohnerhöhungen als Beteiligung an der guten Wirtschaftsentwicklung. Gegen den sich abzeichnenden Anstieg bei den Krankenkassenprämien müssen dringend Gegenmassnahmen getroffen werden.</p><p>Die Rückkehr der Teuerung seit mehr als 10 Jahren führt zu einer völlig neuen Ausgangslage. Für 2022 ist eine Jahresteuerung von mehr als 2 Prozent zu erwarten. Generelle Lohnerhöhungen sind in diesem Umfeld unabdingbar, da sonst empfindliche reale Einkommenseinbussen drohen. Ohne Teuerungsausgleich hätten Berufstätige mit einem mittleren Lohn real 1600 Franken weniger Ein­kommen pro Jahr. Für Paare mit Kindern, wo beide Elternteile berufstätig sind, würde das eine Reallohneinbusse von 2200 Franken bedeuten.&nbsp;</p><p>Der drohende Prämienschock von bis zu 10% wird die Haushalte mit mittleren Einkommen besonders stark treffen. Sie erhalten kaum Prämienverbilligungen und zahlen oft mehr als 10 Prozent ihres Ein­kommens in die Krankenkassen. Der Prämienschock für eine vierköpfige Familie mit zwei Kindern führt dazu, dass die Familie rund 1100 Fr. mehr für die Prämien ausgeben muss.</p><h3 class="heading--h4">Nachholbedarf bei den Löhnen</h3><p>Die oberen Einkommensgruppen und die «Top-Manager» zahlten sich Gehaltserhöhungen aus, als hätte es keine «Abzocker-Kritik» gegeben. Auf der anderen Seite gibt es auch wieder mehr Arbeit­nehmende mit einem Tieflohn. Diese besorgniserregende Ausgangslage erfordert Massnahmen, damit die Kaufkraft der Gering- und Normalverdienenden steigt und nicht sinkt. Ohne Gegen­massnahmen droht Familien ein Kaufkraftverlust von gegen 3500 Franken. «Die realen Einkommen müssen steigen, damit die Teuerung keine Gefahr für die Berufstätigen darstellt», erklärt Daniel Lampart, Chefökonom des SGB.</p><p>Schon seit einiger Zeit sind die Löhne der Normalverdienenden viel zu wenig gestiegen. «Die Produktivitätssteigerungen wurden nicht an die Arbeitnehmenden weitergegeben. Insbesondere bei den niedrigen und mittleren Einkommen besteht darum ein grosser Nachholbedarf», hält Vania Alleva, Präsidentin der Unia, fest. Die allgemeine konjunkturelle Lage ist nach wie vor positiv. Viele Branchen haben sich inzwischen völlig von der Krise erholt und erleben einen Boom. Der Spielraum für Lohnerhöhungen ist klar vorhanden.</p><p>Dazu kommt eine ausgezeichnete finanzielle Lage der Kantone, welche teilweise sogar von den Corona-Massnahmen des Bundes profitiert haben. Die Kantone haben die Corona-Jahre mit Überschüssen von mehr als 1.0&nbsp;Mrd.&nbsp;Fr.&nbsp;(2020) bzw. 2.7&nbsp;Mrd.&nbsp;Fr.&nbsp;(2021) abgeschlossen.</p><p>Pierre-Yves Maillard, Präsident des SGB, fasst zusammen: «Für den übergrossen Teil der arbeitenden Bevölkerung ist die aktuelle Entwicklung ein Schock, wie wir ihn lange nicht erlebt haben. Normalverdienende sind darauf angewiesen, dass es jetzt substanzielle Verbesserungen bei den Löhnen und Massnahmen gegen die Last der Krankenkassenprämien gibt.»</p><h3 class="heading--h4">Forderungen des SGB</h3><p>Angesichts des drohenden Kaufkraftverlusts fordert der SGB folgende Massnahmen:</p><ul><li>Generelle <strong>Lohnerhöhungen </strong>mit Teuerungsausgleich und einem Reallohnzuwachs als Beteiligung an der guten Wirtschaftsentwicklung.</li><li>Alle Arbeitnehmenden sollen bei einer Vollzeittätigkeit mindestens <strong>4000 Fr. Lohn</strong> erhalten – 13mal.</li><li>Es braucht dringend höhere <strong>Prämienverbilligungen </strong>bei der Krankenversicherung. Niemand soll mehr als 10 Prozent für die Krankenkasse zahlen müssen. Angesichts des drohenden Prämienschocks sollte der Bundesrat rasch einen entsprechenden Vorschlag machen.</li></ul>]]></content:encoded><category>Gesundheit</category><category>Löhne und Vertragspolitik</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/_processed_/2/4/csm_Paar-Rechnungen-besorgt_iSt-Geber86_557cffb209.jpg" length="102141" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-8154</guid><pubDate>Mon, 11 Apr 2022 09:56:15 +0200</pubDate><title>Angesichts steigender Prämien ist Untätigkeit keine Option</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/angesichts-steigender-praemien-ist-untaetigkeit-keine-option</link><description>Gegenvorschlag zur Prämien-Entlastungs-Initiative</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Die Kaufkraft der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in der Schweiz steht unter Druck: Bei den Löhnen geht es kaum voran, während die Lebenshaltungskosten steigen. Diesen Herbst droht ein veritabler Schock bei den Krankenkassenprämien, die das Budget der Haushalte schon jetzt stark belasten. Vor diesem Hintergrund ist der Entscheid der zuständigen Nationalratskommission mehr als enttäuschend, am minimalistischen und weitgehend unzureichenden Gegenvorschlag des Bundesrats festzuhalten. Noch kann dies in der zweiten Lesung korrigiert werden: Diese Chance muss unbedingt genutzt werden.</p><p>Die Prämienentlastungsinitiative, die der SGB unterstützt, will die Belastung der Haushalte durch die Krankenkassenprämien auf 10 Prozent des Einkommens begrenzen. Der Bundesrat stellte ihr einen Gegenvorschlag gegenüber, der nur in einigen Kantonen marginale Auswirkungen haben würde. Ein völlig ungenügender Vorschlag, da die Prämienlast in den Haushaltsbudgets stetig steigt, während die Mittel für die Prämienverbilligungen immer weiter gesunken sind. In der Zwischenzeit haben die Krankenkassen riesige Reserven angehäuft und weigern sich beharrlich, diese den Versicherten zurückzugeben.</p><p>Die steigenden Preise setzen heute die Kaufkraft der Arbeitnehmenden im ganzen Land unter Druck. Die Lohnerhöhungen waren unzureichend, die Folge davon sind Reallohnverluste. Der erwartete massive Anstieg der Krankenkassenprämien in diesem Herbst stellt eine weitere Bedrohung für die Haushaltsbudgets dar.</p><p>Dennoch hat die Kommission es leider verpasst, den Gegenvorschlag des Bundesrates zu einer wirksamen Vorlage auszubauen. Sieht man sich jedoch ihre Pläne im Steuerbereich an, scheint die rechte Mehrheit in Bundesrat und Parlament der Meinung zu sein, dass es sehr wohl grossen finanziellen Spielraum gibt. Es ist daher unverständlich, warum Haushalte mit tiefen und mittleren Einkommen auch weiter durch die horrende Prämienlast gelähmt bleiben sollen. Und dies nur kurz nachdem die Schweiz eine Jahrhundertpandemie überwunden hat, welche den Wert einer guten, für die ganze Bevölkerung barrierefrei zugänglichen Gesundheitsversorgung nun wirklich allen vor Augen geführt hat.</p><p>Die Kommission wäre gut beraten, bei der zweiten Lesung, die sie für Mai angesetzt hat, ihren Entwurf nachzubessern. Denn es besteht dringender Handlungsbedarf.</p>]]></content:encoded><category>Gesundheit</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/redaktion/photos/illustrativ/gesundheit/Gesundheit_Kosten_Stethoskop_Frankenscheine_iStock-Scharvik_web.jpg" length="423576" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-8132</guid><pubDate>Fri, 25 Mar 2022 13:00:00 +0100</pubDate><title>151’782 Unterschriften: Ein kräftiges Zeichen gegen den AHV-Abbau</title><link>https://www.sgb.ch/themen/gleichstellung/detail/151782-unterschriften-ein-kraeftiges-zeichen-gegen-den-ahv-abbau</link><description>Breites Bündnis reicht Unterschriften gegen Rentenalter-Erhöhung ein</description><content:encoded><![CDATA[<p>Das Referendumsbündnis hat heute über 150’000 Unterschriften gegen AHV 21 bei der Bundeskanzlei eingereicht. Eine massive Mobilisierung im ganzen Land machte es möglich, noch vor Fristablauf dreimal mehr Unterschriften als nötig zu sammeln. Damit setzt das breite Bündnis ein starkes Zeichen gegen eine Abbauvorlage, die auf dem Rücken der Frauen rund 10 Milliarden einsparen will. Und dies, obwohl die Rentenlücke der Frauen noch immer rund einen Drittel beträgt. Eine weitere Verschlechterung ihrer Rentensituation ist deshalb nicht akzeptabel.</p><p>AHV 21 ist nur der erste Schritt eines längerfristigen Abbauplans: Geplant ist Rentenalter 66 und höher. Auch im BVG liegt eine Abbau-Reform auf dem Tisch, die primär die Interessen der Besserverdienenden, Banken und Versicherer bedient. Ziel dieser Pläne: Länger arbeiten und weniger Rente bekommen.</p><p>Banken und Versicherungen wollen die AHV schwächen, an der sie nichts gewinnen und die für sie viel lukrativere private Vorsorge ausbauen. Für eine übergrosse Mehrheit der Arbeitnehmenden lohnt sich aber nicht die teure 3. Säule, sondern eine starke AHV. Umso wichtiger ist es, mit einem klaren Nein zu AHV 21 diese Pläne jetzt zu stoppen.</p><p>Unia-Präsidentin <strong>Vania Alleva</strong> betonte an der Übergabe der Unterschriften vor der Bundeskanzlei: «Frauen brauchen höhere Renten statt ein höheres Rentenalter!» Für den Präsidenten des Schweizerischen Gewerkschaftsbunds, <strong>Pierre-Yves Maillard</strong>, gibt es Alternativen zu Rentenabbau und einer Erhöhung des Rentenalters: «Mit den ausserordentlich hohen Gewinnen und den Negativzinsen der Nationalbank können wir die AHV stärken, statt auf Kosten der Frauen zu sparen.»</p><p>Grünen-Nationalrätin und VPOD-Präsidentin <strong>Katharina Prelicz-Huber</strong> verwies auf die aktuelle Rentensituation der Frauen: «Frauen haben insgesamt mindestens um einen Drittel tiefere Altersrenten als Männer; ein Viertel der Frauen lebt nur von der AHV und damit unter dem Existenzminimum.» SP Co-Präsidentin <strong>Mattea Meyer </strong>nannte die konkreten Zahlen, die Realität für die meisten Frauen in diesem Land: «Jede zweite Frau erhält weniger als 3’000 Franken Rente, inklusive Pensionskasse.»</p><p>Für Travail.Suisse-Präsident&nbsp;<strong>Adrian Wüthrich</strong>&nbsp;ist eine Reformvorlage auf dem Buckel der Frauen inakzeptabel: &nbsp;«Statt Lohngleichheit erhalten die Frauen Rentenalter 65. Sie müssen länger arbeiten, obwohl die Nationalbank genügend Mittel hätte für eine faire AHV-Finanzierung.»</p><p>Neben den Gewerkschaften, Verbänden und Parteien engagieren sich auch die feministischen Frauenstreik-Kollektive für das Referendum. In deren Namen betonte <strong>Marie Jolliet</strong>: «Wir wollen eine Reform, die allen Menschen eine würdige Rente sichert: Die Renten müssen erhöht werden, nicht das Rentenalter!»</p><p><br> Informationen rund um das Referendum und Kampagnenmaterial finden sich auf <a href="https://www.frauenrenten.ch/?src=sgbhp" target="_blank" class="link link--external-blank" rel="noreferrer">www.frauenrenten.ch</a></p>]]></content:encoded><category>Gleichstellung von Mann und Frau</category><category>AHV</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/_processed_/4/3/csm_2022-03-25_Ubergabe_Ref-AHV21-_c_Lucas-Dubuis-Unia_3_37ad221057.jpg" length="375118" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-8068</guid><pubDate>Tue, 15 Feb 2022 08:32:52 +0100</pubDate><title>Über 100’000 Unterschriften nach nur 50 Tagen</title><link>https://www.sgb.ch/themen/gleichstellung/detail/ueber-100000-unterschriften-nach-nur-50-tagen</link><description>AHV 21-Referendum: AHV-Abbau bewegt das Land</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Das breite Bündnis hat gegen den AHV-Abbau hat in weniger als 50 Tagen und somit in der halben Referendumsfrist bereits über 100’000&nbsp;Unterschriften für das Referendum gegen AHV&nbsp;21 gesammelt. Trotzt kalten Wintertagen und anhaltenden Corona-Einschränkungen ist das Referendum gegen die Erhöhung des Frauenrentenalters fulminant gestartet.</p><p>Mit der geplanten Rentenaltererhöhung sollen bei den Frauen rund 10 Milliarden Franken eingespart wer­den. Dies bedeutet für die Frauen eine Rentenkürzung von jährlich rund 1’200&nbsp;Franken. Obwohl die Rentenlücke der Frauen noch immer rund einen Drittel beträgt. Deshalb stösst eine weitere Verschlechterung der Rentensituation der Frauen auf grossen Widerstand. Anstatt das Versprechen existenzsichernder AHV-Renten endlich einzulösen, versucht das Parlament ein weiteres Mal, die AHV zu schwä­chen. Daher ist klar, AHV&nbsp;21 ist erst der Anfang: Arbeitgeber und bürgerliche Parteien setzen auf wei­tere Angriffe auf das Herzstück der sozialen Sicherheit in diesem Land. Rentenalter&nbsp;67 für alle steht auf dem Programm und auch bei den Pensionskassen sind weitere Rentensenkun­gen ge­plant. &nbsp;Um so wichtiger ist es, diesen Abbauplänen ein starkes Zeichen entgegenzusetzten.</p><p>Das Referendum gegen AHV&nbsp;21 wurde von Gewerkschaften, Parteien, Verbänden und feminis­tischen Kollektiven ergriffen. Die Unterschriftensammlung läuft bis auf weiteres weiter, Einsendeschluss der Unterschriften ist am 20.&nbsp;März. Weitere Informationen zum Referendum:&nbsp;<a href="https://www.ahv21-nein.ch/?src=sgb100" target="_blank" class="link link--external-blank" rel="noreferrer">www.ahv21-nein.ch</a></p>]]></content:encoded><category>Gleichstellung</category><category>AHV</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/redaktion/photos/veranstaltungen/210918_Haende_weg_von_unseren_Renten0445.jpg" length="321278" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-8057</guid><pubDate>Fri, 11 Feb 2022 15:55:03 +0100</pubDate><title>Nationalbankgewinne für eine starke AHV</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/nationalbankgewinne-fuer-eine-starke-ahv</link><description>Delegiertenversammlung des SGB beschliesst SNB-Initiative</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Der Schweizerische Gewerkschaftsbund SGB lanciert die Volksinitiative «Nationalbankgewinne für eine starke AHV». Dies haben die SGB-Delegierten heute beschlossen. Durch ausserordentlich hohe Gewinne und Negativzinsen ist das Ausschüttungspotenzial der SNB stark gestiegen. Dieses Geld gehört der Bevölkerung. Von einer Ausschüttung an die AHV profitieren alle. Mit dieser Initiative zeigt der SGB eine Alternative zu den Frontalangriffen des Parlaments auf die Renten. Dieses hat die Erhöhung des Frauenrentenalters beschlossen und will die BVG-Renten senken. Ab Sommer 2022 beginnt die parlamentarische Diskussion um eine generelle Rentenaltererhöhung. Obwohl die AHV-Renten mit den Lebenshaltungskosten nicht Schritt halten und die Pensionskassenrenten dramatisch gesunken sind. Doch in diesem Land hat es genügend Geld für anständige Renten.</p><p>Die Altersvorsorge steht an einem Scheideweg. Die Renten sinken, weil die Pensionskassen weniger leistungsfähig sind und die AHV-Renten mit den Löhnen nicht Schritt halten. Es braucht deshalb Rentenerhöhungen wie die vom SGB geforderte 13. AHV-Rente. Statt das Problem der sinkenden Renten zu lösen, wollen Arbeitgeber und bürgerliche Kreise das Rentenalter erhöhen und die Leistungen weiter senken. Geld für Rentenerhöhungen ist in der Schweiz jedoch ausreichend vorhanden. So auch bei der SNB, die mittlerweile über 1 Billion Franken in Form von Aktien, Obligationen und Gold besitzt. In der Ausschüttungsreserve liegen mehr als 100 Milliarden Franken – nach Rückstellungen und sehr grosszügigen Ausschüttungen von 6 Milliarden Franken an Bund und Kantone. Diese ausserordentlich hohen angehäuften Gewinne müssen zurückverteilt werden.</p><p>Es ist wichtig, dass ein Teil dieses Vermögens an die AHV fliesst. Bereits in früheren Jahren wurde die AHV berücksichtigt, wenn die SNB besonders hohe Gewinne machte. So erhielt 2007 die AHV zum Beispiel 7 Mrd. Franken aus dem Verkauf der überschüssigen SNB-Goldreserven. Eine Ausschüttung an die AHV ist auch deshalb gerechtfertigt, weil die Negativzinsen der SNB die Altersvorsorge ebenfalls treffen.</p><p>Der SGB hat sich für einen Initiativtext entschieden, der die Unabhängigkeit der Gelpolitik der Nationalbank weiterhin garantiert. Die Initiative verlangt lediglich eine Anpassung der Verteilung der Ausschüttungen. Sie zielt weder auf eine grundsätzliche Neuregelung der Ausschüttungen ab, noch schränkt sie die SNB bei ihren Anlagen ein, um beispielsweise eine gewisse Rendite zu erwirtschaften. Die Gewinnausschüttung an die AHV erfolgt nur, wenn die Reserven der SNB besonders hoch sind. Zusätzlich sollen die gesamten Einnahmen aus den Negativzinsen einmalig dem AHV-Fonds überwiesen werden. Weder die Rückstellungspolitik der SNB noch die hohen Gewinnausschüttungen an die Kantone werden durch den beschlossenen Initiativtext berührt.</p><p>Die Unterschriftensammlung beginnt bereits diesen Frühling, damit die Bevölkerung so bald wie möglich über dieses breit abgestützte Anliegen abstimmen kann und die AHV damit gestärkt wird.</p>]]></content:encoded><category>AHV</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/redaktion/photos/illustrativ/steuern-zahlen/Schweizerische_Nationalbank_Bundesplatz_Baikonour-wikimediacommons-ccbysa.jpg" length="2076100" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-8043</guid><pubDate>Tue, 08 Feb 2022 13:54:53 +0100</pubDate><title>Sparen bei den Armen? Ein Skandal!</title><link>https://www.sgb.ch/themen/migration/detail/sparen-bei-den-armen</link><description>AIG: SGB lehnt Kürzung der Sozialhilfe für Ausländer:innen aus Drittstaaten ab</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Der Bundesrat will Drittstaatangehörigen pauschal die Sozialhilfe kürzen. Damit hebelt er das Verfassungsrecht auf Hilfe in Notlagen aus und schafft eine unwürdige Zweiklassengesellschaft. Dabei hat er das Ausländerrecht in den letzten Jahren bezüglich Sanktionierung von Sozialhilfebezug schon kontinuierlich verschärft. Der SGB wird das Vorhaben bekämpfen.&nbsp;</p><p>In den ersten drei Jahren nach Erhalt ihrer Aufenthaltsbewilligung soll Drittstaatsangehörigen die Sozialhilfe gekürzt werden. Diese Änderung des Ausländer:innen- und Integrationsgesetzes (AIG) hat der Bundesrat im Januar in die Vernehmlassung geschickt. Die Verschärfung wird als Sparmassnahme und Mittel zur Reduktion der Attraktivität der Schweiz als Zuwanderungsland angepriesen. Ausserdem soll die Kürzung Anreiz für die Arbeitsintegration sein. Das ist zynisch: Arbeitsintegration ist nicht bloss eine Frage des guten Willens der Betroffenen, es braucht vor allem einen Arbeitsmarkt, zu dem Menschen ohne Schweizer Pass Zugang haben. Der Bundesrat nimmt mit dem Vorschlag die Verletzung von gleich zwei Verfassungsgrundsätzen in Kauf: Artikel 8 Abs. 1 verankert die Rechtsgleichheit aller Menschen, Art. 12 das Recht auf Hilfe in Notlagen.</p><p>Der Vernehmlassungsentwurf ist ein neuer Tiefpunkt in einer Entwicklung hin zu immer mehr Diskriminierungen von Armutsbetroffenen. Schon die Revision des Ausländer:innengesetzes AUG zum Ausländer:innen- und Integrationsgesetz AIG hat das Leben von Menschen ohne Schweizer Pass hierzulande unsicherer gemacht: Während zuvor eine Niederlassungsbewilligung nur in Ausnahmefällen und nach 15-jährigem Aufenthalt gar nicht mehr entzogen werden konnte, kann Sozialhilfebezug seither unabhängig von der Aufenthaltsdauer zur Ausweisung oder zur Rückstufung der Niederlassungsbewilligung führen.</p><p>Zwar muss der Sozialhilfebezug im Regelfall „selbstverschuldet“ sein, damit er sanktioniert werden kann. Doch das Staatssekretariat für Migration (Sem) überlässt die Umsetzung den Kantonen. Und diese legen das Kriterium der Selbstverschuldung unterschiedlich und teilweise sehr frei aus. Ausserdem muss seit 2021 für die Verlängerung der Aufenthaltsbewilligung von Sozialhilfebeziehenden das Einverständnis des Sem eingeholt werden. Armut wird je länger je mehr kriminalisiert Diese Verschärfungen haben zur Folge, dass viele armutsbetroffene Menschen ohne Schweizer Pass, obwohl sie Anspruch auf Sozialhilfe hätten, auf den Gang zum Sozialamt verzichten, um ihr Aufenthalts- oder Niederlassungsrecht nicht aufs Spiel zu setzen.</p><p>Die Corona-Pandemie hat uns die Auswirkungen dieser menschenunwürdigen Politik deutlich vor Augen geführt: Viele Migrant:innen arbeiten in besonders von pandemiebedingten Schliessungen betroffenen Branchen, und die Kurzarbeitsentschädigung, die noch bis Ende 2020 nur 80 Prozent des Lohns deckte, reichte bei tiefen Einkommen nicht zum Leben. Aus Angst davor, neben der finanziellen auch noch die Aufenthaltssicherheit zu riskieren, verzichteten dennoch viele darauf, ihr Recht auf Unterstützung in Anspruch zu nehmen.</p><p>Dass der Bundesrat jetzt neue Massnahmen plant, um das Grundrecht von Drittstaatsangehörigen auf Hilfe in einer Notlage zu beschränken, ist ein Schlag ins Gesicht jener Menschen, die von der Pandemie besonders betroffen waren. Jener Menschen, die während der letzten zwei Jahre keinen sicheren Job im Homeoffice hatten, sondern an vorderster Front im Detailhandel, im Gesundheitswesen oder in der Reinigung zur Bewältigung der Pandemie beigetragen haben. Jener Menschen, die erst von Betriebsschliessungen betroffen waren und dann als erste wieder in den Restaurants oder Coiffeursalons fremde Bedürfnisse befriedigen mussten.</p><p>Der SGB wird diesen und weitere Schritte hin zur Kriminalisierung der Armen und zu einer Zweiklassengesellschaft entschieden bekämpfen: Das Recht auf Rechtsgleichheit und staatliche Unterstützung in Notlagen darf nicht durch die Ausländer:innengesetzgebung ausgehebelt werden!</p>]]></content:encoded><category>Migration</category><category>Sozialpolitik</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/redaktion/photos/illustrativ/steuern-zahlen/junge_frau_verzweifelt_rechnungen_taschenrechner_lores.jpg" length="491982" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-8022</guid><pubDate>Tue, 18 Jan 2022 17:03:46 +0100</pubDate><title>Der Rentenzerfall geht ungebremst weiter</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/der-rentenzerfall-geht-ungebremst-weiter</link><description>Das zeigt die heute veröffentlichte Neurentenstatistik</description><content:encoded><![CDATA[<p>Die heute publizierte Neurentenstatistik bestätigt die fatale Entwicklung mit sinkenden Renten und einer miserablen Rentensituation der Frauen. Seit 2015 ist die mittlere Pensionskassenrente um 135 Franken pro Monat bzw. 7.5 Prozentpunkte gesunken. Inzwischen ist die mittlere AHV-Rente rund 100 Franken höher als jene der 2. &nbsp;Säule. Dies obwohl es den Kassen finanziell besser geht als je und obwohl sie auch 2021 im Durchschnitt über 8 Prozent Rendite erzielen konnten. Die Rentenlücke der Frauen in der 2.&nbsp;Säule bleibt besorgniserregend. Noch immer erhält fast ein Drittel der Frauen keine Rente aus der 2. &nbsp;Säule. Sofern eine Pensionskassenrente vorhanden ist, ist die mittlere PK-Rente von Frauen nur etwa halb so hoch wie diejenige der Männer. Die Hälfte der Frauen, die 2020 pensioniert wurden, erhält eine PK-Rente von weniger als 1’167 Franken pro Monat. Die Kapitalbezüge der Frauen fallen sogar bis zu 2.5 mal tiefer aus wie jene der Männer. Die im Parlament beschlossenen weiteren Rentensenkungen sind für die Betroffenen ein Affront. Die Renten reichen immer weniger zum Leben.</p><p>50 Jahre nach der Einführung des 3-Säulen-Modells steht die Altersvorsorge vor einer entscheidenden Weichenstellung. Die heute erschienenen Zahlen zeigen es deutlich auf: Frauen und Männer mit tieferen und mittleren Einkommen – und entsprechend tieferen Pensionskassenguthaben – bleibt nichts Anderes übrig, als bis zum regulären Rentenalter zu arbeiten und danach mit tieferen Renten durchzukommen. Die Renten jener, die sich frühpensionieren lassen sind wesentlich höher. Wer es sich leisten kann, geht früher in Rente. Eine Erhöhung des Rentenalters würde diese Ungleichheit noch ausbauen. Aber auch die vom Nationalrat beschlossenen Eckwerte für die BVG-Reform tragen dieser Entwicklung in keiner Weise Rechnung. Für den SGB ist klar: er wird sich für eine Stärkung der Renten – sowohl in der AHV wie auch im BVG einsetzen. Sei es über die Einführung einer 13. AHV-Rente, sei es über den BVG-Sozialpartnerkompromiss. Und mit einem klaren Nein zur Abbauvorlage AHV 21.</p>]]></content:encoded><category>Berufliche Vorsorge</category><category>AHV</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/_processed_/0/8/csm_210918_HaendeWeg-Demo-Manif-PasTouche_eceaef1f3d.jpg" length="424041" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-8013</guid><pubDate>Tue, 11 Jan 2022 10:30:00 +0100</pubDate><title> 3 Milliarden für Prämienverbilligungen statt neue Steuergeschenke für Reiche</title><link>https://www.sgb.ch/themen/gewerkschaftspolitik/detail/3-milliarden-fuer-praemienverbilligungen-statt-neue-steuergeschenke-fuer-reiche</link><description>SGB-Jahresmedienkonferenz 2022</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">In der Krise waren fast ausschliesslich Haushalte mit niedrigem und mittlerem Einkommen von Kaufkraftverlust betroffen. Damit hat die Krise vor allem diejenigen getroffen, deren Einkommen bereits vorher kaum vom Fleck kamen. In dieser angespannten Lage muss die arbeitende Bevölkerung entlastet werden, doch Bundesrat und Parlament planen insgesamt gegen 3 Milliarden Franken Steuersenkungen für grosse Vermögen und hohe Einkommen. Gleichzeitig sind AHV-Kürzungen und Rentensenkungen bei den Pensionskassen geplant. Der Schweizerische Gewerkschaftsbund setzt sich im sozial- und einkommenspolitischen Schlüsseljahr 2022 für einen Kurswechsel zugunsten der Arbeitnehmenden ein. Mit mehreren Referenden, Initiativen und konkreten Arbeitskämpfen der Gewerkschaften. Damit der Aufschwung bei der Bevölkerung ankommt und die Löhne und Renten endlich wieder steigen.</p><p>Die Corona-Krise hat die Lage vieler Arbeitnehmender in den letzten zwei Jahren wesentlich verändert. Dank Kurzarbeit und den weiteren Lohngarantien (EO) konnte zwar eine Katastrophe verhindert werden, und die Arbeitslosigkeit geht seit einigen Monaten wieder zurück. Dennoch bleiben schmerzhafte Spuren und Verwundbarkeiten, insbesondere bei Arbeitnehmenden mit tieferen Einkommen sowie Jüngeren und Älteren. Bei den über 60-Jährigen ist der Aufschwung bisher noch kaum angekommen. Von ihnen sind nach wie vor mehr arbeitslos als vor der Krise. Auf der anderen Seite sind knapp 25’000 Personen im Alter von 15 bis 24 Jahren weniger erwerbstätig als vor dem Corona-Ausbruch. Im Aufschwung sind leider viele unsichere Stellen entstanden. &nbsp;Die Zahl der temporär Angestellten stieg 2021 beispielsweise um mehr als 10 Prozent.</p><p>Viele Arbeitnehmende haben zunehmend Mühe, mit dem Einkommen über die Runden zu kommen. Die Belastung durch die Krankenkassenprämien ist für viele unerträglich geworden. Die Löhne stiegen von 2016 bis 2022 real um nur 0.2 Prozent pro Jahr und hinken der Wirtschaftsentwicklung hinterher.</p><p>Statt diese Probleme anzugehen, arbeiten Bundesrat und Parlament in die Gegenrichtung. Sie planen Steuersenkungen von gegen 3 Mrd. Franken pro Jahr für Vermögende, GutverdienerInnen und Unternehmen. Die zunehmend unerträgliche Prämienlast in der Krankenversicherung wird hingegen nicht beseitigt.</p><p class="heading--h4">Es braucht mehr, nicht weniger AHV</p><p>2022 wird das schweizerische Drei-Säulen-Modell 50 Jahre alt. Bei der Einführung waren nicht nur existenzsichernde AHV-Renten vorgesehen, sondern auch Pensionskassen mit klaren Leistungsgarantien und einem Teuerungsausgleich. So soll die PK-Rente die Weiterführung des bisherigen Lebensstandards ermöglichen. Von diesem Verfassungsziel entfernen wir uns immer weiter. Die AHV ist nicht existenzsichernd und die Pensionskassenrenten sinken immer weiter. Den zukünftigen RentnerInnen bleibt immer weniger zum Leben.</p><p>Aus der Altersvorsorge ist mittlerweile ein boomendes Geschäft geworden, daher sind die Angriffe auf die AHV – an der Anbieter wie Pensionskassen, Banken oder Versicherungen nichts verdienen – nicht neu und wenig überraschend. Neu ist die Wucht. Der erste konkrete Angriff droht mit AHV 21: ein AHV-Abbau zulasten der Frauen. Dann die BVG-Reform der Banken und Versicherungen mit massiven Rentenverlusten. Schliesslich wollen Arbeitgeber und bürgerliche Parteien das Rentenalter bis auf 67 Jahre erhöhen. Wobei sie Wasser predigen und Wein trinken, denn wer von ihnen es sich leisten kann, geht früher in Rente: Die Frühpensionierungsquote in der Kredit- und Versicherungsbranche ist 50 Prozent höher als der schweizweite Durchschnitt. Der SGB wird all diese Rentenverschlechterungen entschieden bekämpfen. Angesichts der sinkenden PK-Renten braucht es mehr und nicht weniger AHV.</p><p class="heading--h4">Massnahmen zur Einkommensverbesserung für Normalverdienende und Senkung der Erwerbslosigkeit</p><p>Aus wirtschaftspolitischer Sicht sind für den SGB im Jahr 2022 insbesondere folgende Massnahmen prioritär:</p><ul><li>In der Einkommens- und Steuerpolitik braucht es sozialpolitische Verbesserungen für die Haushalte mit mittleren und tieferen Einkommen statt Steuersenkungen für die Oberschicht. Die für Steuersenkungen vorgesehenen knapp 3 Mrd. Franken müssen in die Prämienverbilligungen fliessen.</li><li>Eine konsequentere Bekämpfung der Frankenüberbewertung. Sie hat dazu geführt, dass die Erwerbslosigkeit in der Schweiz mit 5 Prozent viel höher ist als in Deutschland (3.3 Prozent). Sollte die EZB die Geldpolitik normalisieren, kann die SNB mit Zinserhöhungen zuwarten.</li><li>Eine stärkere Unterstützung der über 60-Jährigen bei der Stellensuche in den RAV, wie das im Impulsprogramm zur Begrenzungsinitiative vorgesehen war.</li><li>Generelle Lohnerhöhungen und endlich ein 13. Monatslohn für alle.</li><li>GAV mit guten Mindestlöhnen und Arbeitsbedingungen in allen Branchen. Prioritär insbesondere auch in wachsenden Branchen mit problematischen Arbeitsbedingungen wie bei den Kurieren.</li><li>Angesichts der Omikron-Variante muss der Bundesrat die Lohngarantien in der Kurzarbeit lückenlos verlängern. Wenn das Test-/Contact-Tracing-Regime überlastet wird, muss der Fokus auf die vulnerablen Personen gerichtet werden.</li></ul>]]></content:encoded><category>Schweiz</category><category>Gesundheit</category><category>Berufliche Vorsorge</category><category>AHV</category><category>Finanzen und Steuerpolitik</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/redaktion/docs/mk-cp/210107/210107_JMK-Totale.jpg" length="463998" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-8011</guid><pubDate>Fri, 07 Jan 2022 11:08:35 +0100</pubDate><title>Rekordhohe SNB-Gewinne: Jetzt muss auch die AHV ihren Teil erhalten</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/rekordhohe-snb-gewinne-jetzt-muss-auch-die-ahv-ihren-teil-erhalten</link><description></description><content:encoded><![CDATA[<p>Alleine mit den 26 Milliarden Franken Gewinn der Schweizerischen Nationalbank SNB vom letzten Jahr könnte man den zusätzlichen Finanzierungsbedarf der AHV für die nächsten 10 Jahre decken. Noch viel grösser sind die Reserven der SNB. In der Ausschüttungsreserve liegen mehr als 100 Milliarden Franken – nach Rückstellungen und sehr grosszügigen Ausschüttungen von 6 Milliarden Franken an Bund und Kantone.</p><p>Die Altersrenten sind eines der Hauptprobleme der Schweizer Bevölkerung. Die Pensionskassenrenten sinken wegen des Tiefzinsumfelds. Und die AHV-Renten sind politisch unter Druck. Mit der geplanten Rentenaltererhöhung verlieren ausgerechnet die Frauen, die schon heute viel tiefere Renten haben als Männer. Zudem hinken die AHV-Renten den Löhnen und den Krankenkassenprämien hinterher.</p><p>Die AHV-Renten müssen steigen und nicht sinken. Geld dafür ist in der Schweiz ausreichend vorhanden. Der Schweizerische Gewerkschaftsbund schlägt vor, einen Teil der SNB-Gewinne künftig in die AHV umzuleiten. Er plant eine entsprechende Volksinitiative, welche im Februar den SGB-Delegierten vorgelegt werden wird. Damit könnte beispielsweise die überfällige 13. AHV-Rente finanziert werden.</p>]]></content:encoded><category>AHV</category><category>Geld und Währung</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/redaktion/photos/illustrativ/steuern-zahlen/Schweizerische_Nationalbank_Bundesplatz_Baikonour-wikimediacommons-ccbysa.jpg" length="2076100" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-8007</guid><pubDate>Tue, 04 Jan 2022 11:15:00 +0100</pubDate><title>AHV 21 ist erst der Anfang – Rentenaltererhöhung ist Rentenabbau</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/ahv-21-ist-erst-der-anfang-rentenaltererhoehung-ist-rentenabbau</link><description>Breites Bündnis lanciert Referendum gegen AHV 21</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Mit der geplanten Rentenaltererhöhung sollen bei den Frauen rund 10 Milliarden eingespart wer­den. Dies bedeutet für die Frauen eine Rentenkürzung von jährlich rund 1’200 Franken. Obwohl die Rentenlücke der Frauen noch immer rund einen Drittel beträgt. Jede Verschlechterung ihrer Rentensituation ist deshalb inakzeptabel. Anstatt das Versprechen existenzsichernder AHV-Renten endlich einzulösen, versucht das Parlament ein weiteres Mal, die AHV zu schwä­chen. Daher ist klar, AHV 21 ist erst der Anfang: Arbeitgeber und bürgerliche Parteien setzen auf wei­tere Angriffe auf das Herzstück der sozialen Sicherheit in diesem Land. Rentenalter 67 für alle steht auf dem Programm und auch bei den Pensionskassen sind weitere Rentensenkun­gen ge­plant. Heute lanciert ein breites Bündnis aus Gewerkschaften, Parteien, Verbänden und feminis­tischen Kollektiven das <a href="https://www.frauenrenten.ch/referendum-unterschreiben/?src=sgbhp" target="_blank" class="link link--external-blank" rel="noreferrer">Referendum gegen diesen ersten Schritt durch die AHV 21</a>.</p><p>Das breite Referendumsbündnis gegen AHV 21 lanciert heute an der gemeinsamen Medienkonferenz das Referendum. Insbesondere für die Frauen ist die AHV-Abbauvorlage eine Mogelpackung. Unter dem Strich bezahlen sie den Preis dieser Reform einseitig mit einer Leistungskürzung durch die Ren­tenaltererhöhung. Für den Präsidenten des Schweizerischen Gewerkschaftsbunds<strong> Pierre-Yves Maillard</strong> ist es ein Skandal, dass das Parlament die Augen vor der Rentensituation der Bevölkerung und vor allem der Frauen verschliesst. Er hält fest: «Die Hälfte aller Frauen, die 2019 in Rente gingen, müssen mit weniger als 1’770 Franken AHV-Rente pro Monat auskommen. Diese Renten sind zu tief, eine Verschlechterung ist deshalb inakzeptabel». Für Unia-Präsidentin <strong>Vania Alleva</strong> trägt AVH 21 den bestehenden Rentenproblemen der Frauen nicht Rechnung und löst keines davon. Im Gegenteil: «Die Reform geht voll zulasten der Frauen und ist schlicht unzumutbar. Wir werden eine Erhöhung des Frau­en­rentenalters vehement bekämpfen».&nbsp;</p><p>Grünen-Nationalrätin und Vizepräsidentin von Travail.Suisse <strong>Léonore Porchet</strong> betont, dass die AHV durch die Lohndiskriminierung von Frauen jährlich 825 Millionen Franken verliert. Es ist ein Hohn, dass nun ausgerechnet die Frauen die Kosten dieses «Reformpakets» tragen sollen. «Die Frauen werden im Alter und auf dem Arbeitsmarkt bereits heute massiv benachteiligt und sollen nun auch noch für diese Reform bezahlen. Das ist inakzeptabel.» Travail.Suisse-Präsident <strong>Adrian Wüthrich</strong> ergänzt, Rentenalter 66 oder 67 seien bereits geplant, der Kampf gegen AHV 21 sei somit erst der Anfang: «Die Erhöhung des Rentenalters ist für Frauen wie für Männer &nbsp;der falsche Weg und wird von den Gewerkschaften klar bekämpft». Für SP-Ständerätin <strong>Marina Carobbio</strong> sind insbesondere die vorgesehenen Kompensatio­nen für die Frauen der Übergangsgeneration absolut ungenügend: «Die Frauen der Übergangsgenera­tion werden mit Brosamen abgespeist.»&nbsp;</p><p>Neben den Gewerkschaften, Verbänden und Parteien engagieren sich auch die feministischen Frauen*streik-Kollektive für das Referendum. In deren Namen betont <strong>Anna-Béatrice Schmaltz,</strong> «solange Frau­enrenten ein Drittel tiefer sind, ist es unfair und absolut ungerechtfertigt, das Frauenrentenalter zu erhö­hen». VPOD-Zentralsekretärin und Vertreterin der Frauen*streik-Kollektive <strong>Michela Bovolenta</strong> bringt den Ärger der Frauen auf den Punkt: «Das Parlament hat uns leider nicht zugehört: Für mehr Gleich­stellung auch im Alter sorgen, statt einen Abbau auf Kosten der Frauen zu planen. Die Frauenrenten gehören erhöht, nicht das Frauenrentenalter!»&nbsp;</p><p>Nachdem vor rund zwei Jahren über 500’000 Frauen für mehr Lohn, Zeit und Respekt auf die Strasse gegangen sind, werden zentrale Forderungen der Frauen*streik-Bewegung immer noch ignoriert. Die Bilanz ist miserabel: Erwerbstätige Frauen leiden weiterhin unter tieferen Löhnen, Lohndiskriminierung, Teilzeitpensen und unbezahlter Arbeit. Dies führt zur heute skandalös schlechten Rentensituation der Frauen. Durch AHV 21 verschlechtert sich die Situation noch mehr. Und selbst für Frauen kurz vor der Pensionierung drohen konkrete Verschlechterungen.</p><p>Auch in der Reform der 2. Säule (BVG 21) wurde den Frauen die kalte Schulter gezeigt und der Erhalt des Leistungsniveaus für alle brutal zusammengestrichen. Das breite Bündnis wird daher erbitterten Widerstand gegen die Erhöhung des Frauenrentenalters leisten, das Referendum gegen AHV 21 ist erst der Anfang. Die Rentensituation muss sich verbessern, nicht verschlechtern. Gerade die Frauen lassen sich nicht mehr vertrösten, ihre Geduld ist am Ende.</p><p><strong>Das Referendum gegen den AHV-Abbau kann auch <a href="https://www.frauenrenten.ch/referendum-unterschreiben/?src=sgbhp" target="_blank" class="link link--external-blank" rel="noreferrer">online unterschrieben</a> werden.</strong></p>]]></content:encoded><category>AHV</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/_processed_/a/3/csm_AHV21-DE_Visual_7c60ba5f66.jpg" length="103193" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-7983</guid><pubDate>Wed, 15 Dec 2021 11:34:04 +0100</pubDate><title>Inakzeptabler Rentenabbau auf Kosten der Frauen</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/inakzeptabler-rentenabbau-auf-kosten-der-frauen</link><description>SGB kündigt Referendum gegen AHV 21 an</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Die skandalöse Rentenlücke der Frauen beträgt rund einen Drittel. Anstatt diese Situation endlich zu verbessern, sollen die Frauen nun den Preis der AHV-Abbauvorlage bezahlen – mit einer Rentenkürzung von jährlich rund 1’200 Franken. Gegen die Mogelpackung AHV 21 wird der Schweizerische Gewerkschaftsbund SGB mit einem breiten Bündnis das Referendum ergreifen. Klar ist dabei: AHV 21 ist erst der Anfang. Auch den geplanten Rentenabbau im BVG – bei welchem der Nationalrat die Frauen ebenfalls im Stich lassen will – und weitere Rentenaltererhöhungen werden von den Gewerkschaften vehement bekämpft.</p><p>Das Parlament verschliesst die Augen vor der Rentensituation der Frauen: Die Hälfte aller Frauen, die 2019 in Rente gingen, muss mit weniger als 1’770 Franken AHV-Rente pro Monat auskommen. Fast ein Drittel der Frauen, die heute pensioniert werden, hat keine Rente aus der 2. Säule. Und sofern eine Pensionskassenrente vorhanden ist, ist die mittlere PK-Rente nur etwa halb so hoch wie jene der Männer. In typischen Frauenbranchen sind PK-Renten zwischen 500 und 800 Franken pro Monat üblich. Diese Renten sind zu tief, eine Verschlechterung ist deshalb inakzeptabel.</p><p>Trotz dieser Ausgangslage sollen die Frauen in der AHV mit einem Rentenabbau konfrontiert werden. Denn das Parlament will das Frauenrentenalter erhöhen. Gemessen an der AHV-Medianrente bedeutet dieser Schritt <strong>eine Rentenkürzung von jährlich rund 1’200 Franken.</strong> Damit sollen ausgerechnet jene, die bereits heute unter einer ungenügenden Rentenabsicherung leiden, einschneidende und dauerhafte Rentenkürzungen schultern. Dringend notwendige Verbesserungen für die Situation der Frauen enthält die Vorlage keine, obwohl nur in der AHV alle Frauen erreicht werden können. Und selbst die beschlossene Ausgestaltung der Massnahmen zugunsten der Übergangsgeneration an Frauen ist eine Mogelpackung: Für über die Hälfte der Frauen der Übergangsgeneration würden direkt Renteneinbussen entstehen.</p><p>Anders als vom Bundesrat vorgeschlagen, will das Parlament den AHV-Vorbezug ausserdem erst ab 63 Jahren ermöglichen. Obwohl der bundesrätliche Vorschlag breite Unterstützung genoss und für die AHV kostenneutral ist. Damit werden die Frauen doppelt bestraft. Nicht nur wird ihr Rentenalter erhöht. Zusätzlich können sie die AHV nicht mehr bereits im Alter von 62 Jahren vorbeziehen. Für die Männer ändert sich in dieser Hinsicht zwar nichts im Vergleich zum status quo. Aber auch sie werden von Rentenkürzungen betroffen sein, mit welchen das Parlament vorzeitig Pensionierte zur längeren Erwerbstätigkeit anspornen will.Damit wird klar: im Schatten der Corona-Krise soll im Parlament der Rentenabbau vorangetrieben und durchgesetzt werden. Denn neben der AHV-Vorlage hat sich bei der BVG-Reform im Nationalrat das Banken- und Versicherungsmodell durchgesetzt. Statt Verbesserungen für die Frauen im BVG würde es höhere Kosten und tiefere Renten aus den Pensionskassen bedeuten. Das Ziel der Bürgerlichen ist klar: Länger arbeiten – weniger zum Leben, zunächst bei den Frauen, und dann für alle.</p><p>Diese Politik zielt an der Realität der Bevölkerung vorbei. Dies hat bereits die historische Online-Sammlung anfangs Jahr eindrücklich aufgezeigt. Innert 5 Tagen haben über 300’000 Frauen und Männer den Appell gegen AHV 21 unterzeichnet – Mitte September skandierten über 15’000 DemonstrantInnen vor dem Bundeshaus «Hände weg von unseren Renten». Mit dieser klaren Opposition gegen Rentenabbau und einem entschlossenen Engagement für eine starke AHV wird der SGB mit einem breiten Bündnis das Referendum gegen AHV 21 ergreifen.</p>]]></content:encoded><category>AHV</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/redaktion/photos/veranstaltungen/210918_SEV_Rd21_MFR8189-c-Manu-Friedrich.jpg" length="926575" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-7975</guid><pubDate>Wed, 08 Dec 2021 17:56:55 +0100</pubDate><title>Mehr bezahlen, weniger erhalten</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/mehr-bezahlen-weniger-erhalten-1</link><description>BVG-Reform in der Sackgasse: PK-Lotterie statt stabile Renten</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Der Nationalrat streicht die Verbesserungen der skandalös tiefen PK-Renten der Frauen. Stattdessen übernimmt das Parlament die «Pfusch-Vorlage» der Kommission und schafft damit Willkür und Ungleichbehandlung. Unter dem Strich bleiben massiv höhere Kosten für sinkende Renten. Vom Banken und Versicherungsmodell profitieren einzig die Top-Einkommen durch neue Steueroptimierungen in der 2. Säule.</p><p>Die Pensionskassenrenten sind seit 2005 real um 8 Prozent gesunken, und die Versicherten haben noch nie so viel in die 2. Säule einbezahlt wie heute. Das müsste nicht nur den Pensionskassen, das müsste insbesondere auch dem Parlament zu denken geben. Doch anstatt sich mit der Rentenrealität zu befassen versteckt sich der Nationalrat hinter seiner Kommission und will das BVG weder stabilisieren noch die Renten sichern. Im Gegenteil beschliesst der Nationalrat ein Modell, das zu Rentenverlusten von bis zu 12 Prozent führt. Obwohl der Leistungserhalt von allen Parteien als notwendiges Ziel anerkannt wurde. Er weigert sich ausserdem, die bereits heute skandalös tiefen PK-Renten der Frauen zu verbessern. Die Frauen – welche schon seit 40 Jahren auf Lösungen in der 2. Säule warten – sollen noch einmal 15 Jahre vertröstet werden. Ohne jede Garantie, dass dannzumal eine Rentenverbesserung erfolgt, sollen sie bis dahin teuer bezahlen – für die Pensionskassenmanager und Versicherer.</p><p>Für die Kompensation setzt der Nationalrat auf die willkürliche Unterscheidung zwischen BVG-Obligatorium und Überobligatorium. Dabei ist klar: die Mehrheit soll leer ausgehen. Denn die Kassen haben in den letzten Jahren den gesetzlichen Schutz stetig verwässert. Der Nationalrat schafft mit dem heutigen Beschluss auch weitere Ungleichbehandlungen. So, dass bei vergleichbar tiefen Löhnen bspw. die Mitarbeitenden in Logistikzentren oder die Zustellerinnen der Post keine Kompensation erhalten. Sie aber den Leistungserhalt der Arbeitnehmenden im Autogewerbe finanzieren müssten. Oder gar für den Rentenzuschlag von Ingenieuren und Architekten aufkommen müssten, welche – trotz höherem Einkommen – in einer BVG-Minimalkasse versichert sind. Personen der Übergangsgeneration, die verunfallen und/oder invalid werden, gehen leer aus. Für sie ist keine Kompensation vorgesehen. Auch wer die letzten zehn Jahre vor der Pensionierung im Ausland tätig war, soll selbst auf dem gesetzlichen Teil seiner Rente keinen Leistungserhalt bekommen. Einzig in einem Punkt hat der Nationalrat seine Sozialkommission zu Recht in die Schranken gewiesen: der SGB begrüsst den heutigen Entscheid, die 3. Säule nicht auszubauen.</p><p>Insgesamt fällt das vom Nationalrat beschlossene Modell für alle Personen mit einem Einkommen unter CHF 86’040 teurer aus als der Vorschlag des Bundesrats und der Sozialpartner. Gleichzeitig werden Personen mit hohen Einkommen und Arbeitgeber aus Hochlohnbranchen aus der Verantwortung entlassen, sich an der BVG-Reform finanziell zu beteiligen. Für Personen mit tiefen Einkommen und/oder Mehrfachbeschäftigungen ist der Ausbau besonders teuer. So soll zum Beispiel eine Arbeitnehmerin, welche 15’000 Franken verdient, neu auch in die Pensionskasse einzahlen. Damit erreicht sie bei einer vollständigen Erwerbskarriere eine Monatsrente von gerade mal 60 Franken. Sie soll mit ihrem Minilohn aber auch die Aktionäre der Versicherungen und die Löhne der PK-Geschäftsführer bezahlen. Um ihre eigene Rente geht es dabei nicht.</p><p>Der Nationalrat ignoriert damit nicht nur die historische Rentenrealität, mit welcher die Arbeitnehmenden seit über einem Jahrzehnt konfrontiert sind. Er zeigt mit aller Deutlichkeit, dass er der Aufgabe nicht gewachsen ist, eine technisch funktionierende, mehrheitsfähige BVG-Vorlage zu zimmern. Der SGB wird sich mit Nachdruck dafür einsetzen, dass der Ständerat zurückfindet zum Sozialpartnerkompromiss.</p>]]></content:encoded><category>Berufliche Vorsorge</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/_processed_/a/a/csm_aeltere-Frau-in-Sorge_iStock-shirosov_0a995b5dc9.jpg" length="103222" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-7971</guid><pubDate>Tue, 07 Dec 2021 12:33:05 +0100</pubDate><title>Nationalrat konkretisiert Rentenverluste der Frauen</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/nationalrat-konkretisiert-rentenverluste-der-frauen</link><description>Nationalrat mit AHV 21 auf Kollisionskurs</description><content:encoded><![CDATA[<p>Das Frauenrentenalter soll erhöht werden. Damit verlieren die Frauen rund 1’200 Franken Rente pro Jahr. Obwohl sie bereits jetzt rund ein Drittel tiefere Renten haben als die Männer, sollen sie nun auch in der AHV mit einem Rentenabbau konfrontiert werden. Damit sind aus Sicht des SGB die verbleibenden Diskussionen zur Ausgestaltung der Massnahmen zugunsten der Übergangsgeneration an Frauen deshalb letztlich irrelevant. Anstatt das grosse Problem der Frauenrenten anzupacken, führen sie zu einer dauerhaften Verschlechterung der Rentensituation von Frauen.</p><p>Die heutigen Beschlüsse bestätigen denn auch, dass der Nationalrat die Frauen einfach aus Prinzip bezahlen lassen will. Denn bei fast gleichbleibenden Gesamtkosten beschliesst er ein Modell, welches bei allen Frauen der Übergangsgeneration zu tieferen Renten führt, als dies der Ständerat fordert. Der Nationalrat will, dass für über die Hälfte der Frauen der Übergangsgeneration direkt Renteneinbussen entstehen. Länger arbeiten – weniger Geld zum Leben. Zunächst bei den Frauen, und dann für alle. Diese Signale sendet der Nationalrat an die Bevölkerung.</p><p>Einzig für die Zusatzfinanzierung über die Nationalbankgelder setzt sich der Nationalrat weiterhin ein. Der SGB begrüsst diesen Beschluss ausdrücklich: er zeigt, dass die Finanzierung anständiger Renten ohne Abbau möglich wäre.</p>]]></content:encoded><category>AHV</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/_processed_/9/a/csm_aeltereFrau-muss-rechnen_wenigGeld_banabana-san_istock_9833d4c1c3.jpg" length="185174" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-7969</guid><pubDate>Tue, 07 Dec 2021 08:49:28 +0100</pubDate><title>Pfusch-Vorlage: Lotterie statt stabile Renten</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/pfusch-vorlage-lotterie-statt-stabile-renten</link><description>BVG-Reform in der Sackgasse</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Die Kommissionsmehrheit des Nationalrats hat über Nacht aus dem austarierten BVG-Kompromiss der Sozialpartner eine «Pfusch-Vorlage» gebastelt mit Willkür bei den Leistungen und Mehrkosten bei den Beiträgen. Die Frage, wer von einer Abfederung der drohenden Rentenkürzungen profitieren soll und wer nicht, gleicht nun eher einer Lotterie als einer Sozialversicherung. Das vorliegende Banken- und Versicherungsmodell treibt die Kosten und Gewinnabflüsse in der 2.&nbsp;Säule weiter schamlos in die Höhe. Eine derart fehlerhafte und willkürliche BVG-Reform, bei der die Erwerbstätigen mit mittleren und tiefen Einkommen hohe Mehrkosten bezahlen, unter dem Strich aber weniger erhalten, wird vom SGB vehement bekämpft.</p><p>Obwohl ein Rentenabbau im BVG an der Urne bereits 2010 mit 72.2 Prozent wuchtig abgelehnt wurde, haben die Pensionskassen und Versicherungen in der Zwischenzeit die Umwandlungsätze und die Verzinsung im Überobligatorium drastisch gesenkt. Rund 8 von 10 Erwerbstätigen sind von dieser historischen Rentenschmelze betroffen. Währenddessen wurden die Kosten und Gewinnabflüsse zu den Anbietern der 2. Säule weiter schamlos in die Höhe getrieben – dadurch ist das Vertrauen in die Pensionskassen auf einem Tiefpunkt angelangt. Denn die Pensionskassenrenten sind seit 2005 real um 8 Prozent gesunken. Obwohl die Versicherten noch nie so viel in die 2. Säule einbezahlt haben wie heute. Gleichzeitig klafft die Rentenlücke der Frauen im BVG tief. Wenn Frauen überhaupt Leistungen aus der Pensionskasse erhalten, dann sind sie im Durchschnitt halb so hoch wie jene der Männer.</p><p>Mit der anstehenden BVG-Reform müsste das Parlament das System so stabilisieren, dass die Leistungen erhalten bleiben, die Versicherten geschützt sind und die Frauenrenten erhöht werden. Um diese Ziele zu erreichen hat der der SGB – zusammen mit Travail.Suisse und dem Arbeitgeberband – den Auftrag des Bundesrates erfüllt und nach über einem Jahr Verhandlungen im Juni 2019 den gemeinsamen Kompromiss präsentiert. Doch das nun im Nationalrat vorliegende Modell der Banken und Versicherungen ermöglicht keinen einzigen dieser Punkte zu erfüllen. Dem Parlament bleibt die Wahl, auf die Vorlage der Sozialpartner und des Bundesrats zurückzukommen, um die Renten zu stabilisieren und damit drängende sozialpolitische Probleme anzupacken. Oder, den Partikularinteressen der Versicherer und Banken zu folgen – und damit die BVG-Reform für weitere Steuergeschenke zugunsten der Topverdiener zu missbrauchen und gleichzeitig die Renten und Löhne von Personen mit tiefen und mittleren Einkommen weiter zu senken.</p>]]></content:encoded><category>Berufliche Vorsorge</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/_processed_/e/9/csm_Bundeshaus_Bern_-_Federal_palace_of_Switzerland_852909e44f.jpg" length="309035" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-7957</guid><pubDate>Sun, 28 Nov 2021 14:11:00 +0100</pubDate><title>Erfolg für gewerkschaftliche Anliegen</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/erfolg-fuer-gewerkschaftliche-anliegen</link><description>Volksabstimmungen vom 28. November 2021</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Das Ja zur Pflegeinitiative ist eine hervorragende Nachricht für das Gesundheitspersonal und für die Qualität der Pflege in der Schweiz. Der angenommene Text muss nun rasch umgesetzt werden. Neben der notwendigen Ausbildungsoffensive muss insbesondere bei der Entlöhnung, dem Personalbestand und den Arbeitsbedingungen angesetzt werden. Auf jegliche Stärkung der Profitlogik im Gesundheitswesen muss verzichtet werden.</p><p>Für die deutliche Unterstützung des Volkes und der Kantone für eine Verbesserung der Ausbildungs- und Arbeitsbedingungen in einer spezifischen Branche gibt es in der jüngeren Geschichte keinen Präzedenzfall. Die Pandemie hat nur verdeutlicht, was die Gewerkschaften seit Jahren anprangern: Der massive Druck auf das Pflegepersonal führt zu einer für das Gesundheitssystem problematischen instabilen Situation und zu inakzeptablen Belastungen. Die Unterstützung für das Gesundheitspersonal ist daher auch ein wichtiges Signal für alle Arbeitnehmenden und gewerkschaftliche Anliegen.</p><p>Die heutige Unterstützung an der Urne macht den Weg frei für überfällige und notwendige Fortschritte. Die Stärkung der Ausbildung erfordert eine intensive Zusammenarbeit der Kantone, für die der Bund sorgen muss. Für die Erarbeitung der gesetzlichen Grundlagen zur Konkretisierung der anderen Aspekte der Initiative – insbesondere der Verbesserungen der Arbeitsbedingungen – braucht es eine rasche Abstimmung mit den Gewerkschaften und anschliessend Entscheide des Bundes. Ebenfalls müssen nun rasch Personalaufstockungen und Lohnerhöhungen für die von der Initiative betroffenen diplomierten Pflegekräfte erfolgen. Eine wirksame und echte Entspannung der Situation ist jedoch nur möglich, wenn alle Pflegeberufe aufgewertet werden. Dies ist auch eine notwendige Antwort auf die Mobilisierungen des Gesundheitspersonals, die in vielen Pflegeeinrichtungen des Landes stattgefunden haben, die alle vom Pflegenotstand betroffen sind.</p><p>Für den Schweizerischen Gewerkschaftsbund (SGB) ist das deutliche Ja auch ein Signal gegen die Pläne zur Privatisierung des Gesundheitssystems und eine Ablehnung einer weiteren Stärkung der Macht der Krankenkassen. Ein Service public im Gesundheitsbereich darf nicht allein von Leistungsvergütungen abhängen. Die Pandemie hat gezeigt, dass es im Gegenteil notwendig ist, Handlungsspielräume und Kapazitätsreserven zu erhalten, was auch bedeutet, dass der Arbeitsdruck für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer im Gesundheitswesen sinkt. So ist die geplante einheitliche Finanzierung von ambulanten und stationären Leistungen, wie sie derzeit im Parlament diskutiert wird, schlichtweg nicht mit einer ernsthaften Umsetzung der Pflegeinitiative vereinbar.</p><p class="heading--h4">Covid-19-Gesetz: Bewährte Hilfen verlängern</p><p>Der SGB begrüsst das Ja zum Covid-19-Gesetz. Da die Entwicklung der Pandemie sehr unvorhersehbar bleibt, ist die Beibehaltung der gesetzlichen Grundlagen für finanzielle Unterstützungen für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, deren Arbeit oder Einkommen gefährdet ist, von entscheidender Bedeutung. Für die Gewerkschaften muss die Sicherung von Arbeitsplätzen und Einkommen weiterhin im Gleichschritt einhergehen mit allen notwendigen Massnahmen zur Eindämmung der Ausbreitung des Virus. Ebenso muss der Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz aufrechterhalten – und vor allem ernsthaft umgesetzt und überwacht werden. Besonders gefährdete Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer müssen durch spezifische Massnahmen geschützt werden können, insbesondere solange der Zugang zu einer Auffrischungsimpfung nicht garantiert ist oder lange Wartezeiten bestehen.</p><p>Der erleichterte Zugang zu Kurzarbeit, die Erwerbsausfallentschädigungen für Selbstständige und bei Quarantäne sowie spezifische Hilfen, z. B. für Kulturschaffende, müssen unbedingt verlängert werden. Die Beschlüsse der parlamentarischen Kommissionen vom 19. November sind richtungsweisend. Die Aufrechterhaltung der Stabilisierungs- und Schutzmassnahmen ist der beste Weg, um die negativen wirtschaftlichen Folgen der aktuellen Unsicherheit für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sowie die Wirtschaft insgesamt zu verhindern.</p><p class="heading--h4">Ladenöffnungszeiten: Verschlechterung für Verkaufspersonal abgewendet</p><p>Die Genfer Bevölkerung hat sich heute gegen eine Erweiterung der Ladenöffnungszeiten ausgesprochen. Auch die Weiterführung der Sonntagsverkäufe wurde klar abgelehnt. Studien zeigen, dass Sonntagsöffnungen oder längere Öffnungszeiten keinen zusätzlichen Umsatz bringen. Sie erhöhen nur die Arbeitsbelastung für das Verkaufspersonal. Das Genfer Nein folgt vielen ähnlichen Ergebnissen in anderen Kantonen in den letzten Monaten und Jahren und zeigt, dass die Erweiterung der Ladenöffnungszeiten auf Kosten von Gesundheit und Familienleben des Verkaufspersonals nicht mehrheitsfähig ist.&nbsp;</p>]]></content:encoded><category>Gesundheit</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/redaktion/docs/Abstimmungen/211128/pflegeini-sujet-de.jpg" length="184939" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-7953</guid><pubDate>Wed, 24 Nov 2021 14:41:34 +0100</pubDate><title>Bundesrat ignoriert die Rentenrealität der Bevölkerung</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/bundesrat-ignoriert-die-rentenrealitaet-der-bevoelkerung</link><description>Der SGB bedauert die fehlende Unterstützung im Bundesrat für eine 13. AHV-Rente</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Mit der Ablehnung der Initiative für eine 13. AHV-Rente ignoriert der Bundesrat die Rentenrealität der Bevölkerung. Denn die Renten reichen nicht zum Leben – weil die Pensionskassenrenten sinken und die Betreuungsarbeit der Frauen nicht abbilden. Die AHV ist für eine übergrosse Mehrheit der Erwerbstätigen massiv günstiger als eine private Finanzierung der Rentenlücke. Für den Schweizerischen Gewerkschaftsbund ist klar: er wird im Parlament und an der Urne für die Initiative kämpfen. Wer ein Leben lang gearbeitet hat, verdient eine gute Rente.</p><p>Heute bezieht die Hälfte aller Neurentnerinnen und -rentner eine Altersrente von unter 3’439 Franken pro Monat (AHV+BVG zusammen). Frauen sind noch stärker betroffen, sie haben über einen Drittel tiefere Renten als Männer. Vielen droht damit Altersarmut. Und die Situation spitzt sich zu, denn aufgrund der tiefen Zinsen sinken die Pensionskassenrenten seit über einem Jahrzehnt. Nach Abzug von Krankenkassenprämien und Miete bleibt vielen deshalb nicht mehr allzu viel Rente zum Leben übrig.</p><p>50 Jahre nach den Versprechen des Bundesrates zum 3-Säulen-Modell wird immer deutlicher sichtbar: die Leistungsgarantien der Verfassung gelten für immer weniger in diesem Land. Die Pensionskassenrenten sind im Sinkflug. Die Frauenrenten skandalös tief. Und die AHV-Renten halten mit den Löhnen nicht Schritt. Trotz der immer grösseren Rentenlücke wollen die politischen Mehrheiten in Bern einzig die private Vorsorge ausbauen. Sowohl in der AHV wie auch in der 2. Säule schmieden sie Abbauprojekte. Dabei können bereits heute nur die 10 Prozent Topverdienende überhaupt 6’800 Franken in die 3.&nbsp;Säule einzahlen. Alle anderen fahren mit der AHV besser. Vor lauter Schwarzmalerei gegen die AHV vergessen viele, wie effizient und überlegen die AHV ist, das Herzstück der sozialen Sicherheit und des Zusammenhaltes der Schweiz. Gäbe es keine AHV, sondern nur private Vorsorgelösungen, müssten Familien mit mittleren Einkommen rund 400’000 Franken mehr für die gleiche Rente zahlen. Bei den Alleinstehenden wären es 200’000 bis 250’000 Franken mehr.</p><p>Nur die Initiative für eine 13. AHV-Rente adressiert die Frage der Rentenhöhe und stellt sich damit nicht nur zum richtigen Zeitpunkt gegen die geplanten Abbauvorlagen, sondern läutet die dringend notwendige Gegenoffensive ein. Die Initiative ist simpel, sie fordert die Einführung einer weiteren Auszahlung jener Rente, auf die man in der AHV Anspruch hat. So wie fast alle einen 13. Monatslohn haben. Auf eine monatliche Auszahlung gerechnet, bedeutet das eine Erhöhung der AHV-Renten um 8.33 Prozent. Aufgrund der ausgleichenden Eigenschaft der AHV profitieren Personen mit tiefen und mittleren Einkommen so am meisten. In der Schweiz hat es genug Geld für anständige Renten – nicht nur für die Top-Verdiener.</p>]]></content:encoded><category>AHV</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/redaktion/photos/kampagnen/ahvx13-avsx13/210528_13.AHV0027_klein.jpg" length="690533" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-7949</guid><pubDate>Fri, 19 Nov 2021 17:21:37 +0100</pubDate><title>Der SGB begrüsst, dass die finanziellen Unterstützungsmassnahmen im Covid-19-Gesetz verlängert werden sollen</title><link>https://www.sgb.ch/corona-virus/details/der-sgb-begruesst-dass-die-finanziellen-unterstuetzungsmassnahmen-im-covid-19-gesetz-verlaengert-werden-sollen</link><description>SGK-N zeigt Rückgrat beim Covid-19-Gesetz</description><content:encoded><![CDATA[<p>Der Schweizerische Gewerkschaftsbund SGB begrüsst, dass auch die sozialpolitische Kommission des Nationalrats alle finanziellen Unterstützungsmechanismen im Covid-19-Gesetz verlängern will. Mit diesen Beschlüssen widerspricht die Kommission dem Bundesrat klar und signalisiert: der weitere Verlauf der Corona-Pandemie ist ungewiss. Sicher ist aber, dass bestehende und allfällige neue Einschränkungen durch soziale Hilfsmassnahmen abgestützt werden müssen. Entsprechend begrüsst der SGB die Beschlüsse der SGK-N, denn die Erleichterungen im Bereich der Arbeitslosenversicherung und die Taggelder des Corona-Erwerbsersatzes für Arbeitnehmende in Quarantäne, Eltern mit Betreuungspflichten und Selbständige bleiben auch im kommenden Winter entscheidend, um Arbeitsplätze und Löhne zu sichern.</p><p class="heading--h4">Unverständliches Festhalten an der Senkung der Frauenrenten</p><p>Während sich die Delegierten des SGB heute gegen jegliche Verschlechterung bei den Renten aussprachen, setzt das Parlament seinen Angriff auf die Frauenrenten unbeirrt fort. Obwohl die Hälfte aller Neurentnerinnen heute mit einer Rente unter 2’934 Franken auskommen muss, hält die SGK-N nicht nur daran fest, dass die Frauenrenten um 1’200 Franken pro Jahr gesenkt werden sollen. Dringend notwendige Verbesserungen sieht die Vorlage keine vor, obwohl die Rentenlücke der Frauen eine unbestrittene Tatsache ist. Auch die heute bekannt gegebenen Massnahmen für die Übergangsgeneration sind ein Hohn: selbst wer in die Übergangsgeneration fällt, wird nicht abgesichert. Für über die Hälfte der Frauen der Übergangsgeneration würde AHV 21 mit den heutigen Beschlüssen umgehend eine Rentensenkung im Vergleich zum Status quo bedeuten!</p>]]></content:encoded><category>Corona</category><category>AHV</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/_processed_/e/4/csm_geschlossen_iStock-brightstars_3da7df7c31.jpg" length="135394" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-7932</guid><pubDate>Mon, 15 Nov 2021 16:17:15 +0100</pubDate><title>Die älteren Arbeitnehmenden nicht im Stich lassen</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/die-aelteren-arbeitnehmenden-nicht-im-stich-lassen</link><description>Unverständlicher Abbruch der Konferenz zu den älteren Arbeitnehmenden</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Die Probleme der älteren Arbeitnehmenden auf dem Arbeitsmarkt nehmen zu. Die Corona-Krise hat die Lage verschlechtert, über 55-jährige haben grössere Probleme, wieder eine Stelle zu finden. Gleichzeitig spricht sich der Bundesrat für ein höheres Rentenalter aus. Dem Vernehmen nach soll Bundespräsident Guy Parmelin sogar die Initiative der Jungfreisinnigen für Rentenalter 66/67 unterstützen. In diesem Kontext ist der heutige Beschluss, die nationale Konferenz zu den älteren Arbeitnehmenden zu beenden, ein Affront gegenüber den älteren Arbeitnehmenden. Die Konferenz, die vom SGB angestossen wurde, ist die Basis dafür, dass das Problem der älteren Arbeitnehmenden beim Bund endlich wahrgenommen wurde und die Überbrückungsleistung als erster konkreter Schritt eingeführt werden konnte. Der SGB fordert daher, dass die Lage der älteren Arbeitnehmenden verbessert und nicht verschlechtert wird – und dementsprechend auch die tripartite Konferenz weitergeführt wird.</p><p>Das Problem der Arbeits- und Erwerbslosigkeit hat sich in den letzten Jahren vergrössert. Besonders bedenklich ist die Entwicklung seit der Corona-Krise. Die Arbeitslosigkeit schoss zunächst steil in die Höhe und bildet sich seither nur schwach zurück. Sozialpolitisch ist die Arbeitslosigkeit von älteren Berufsleuten besonders besorgniserregend. Denn ältere Arbeitnehmende haben wesentlich grössere Probleme, wieder eine Stelle zu finden als jüngere – unabhängig von ihren Qualifikationen oder Lohnvorstellungen. Ein grosser Teil der älteren Arbeitslosen ist länger als ein Jahr ohne Erwerbsarbeit (Langzeitarbeitslose). Der Anteil der Ü55-ArbeitnehmerInnen an allen Langzeitarbeitslosen ist in jüngerer Zeit deutlich angestiegen. Langzeitarbeitslosigkeit wird immer mehr zu einem Problem, das insbesondere ältere Berufstätige betrifft.</p><p>Viele ältere Arbeitslose werden ausgesteuert, nachdem sie über lange Zeit erfolglos eine Stelle gesucht haben. Wenn ihnen die finanziellen Mittel ausgehen, sind sie auf Sozialhilfe angewiesen. Dazu kommt, dass heute wegen der restriktiveren IV-Praxis weniger IV-Neurenten für ältere Berufsleute gesprochen werden als früher. Die Sozialhilfequote der 50- bis 64-jährigen ist seit 2005 denn auch von 1.9 auf 3.0 Prozent gestiegen, viel stärker als in den anderen Altersgruppen.</p><p>Der gestiegene Druck auf die älteren Arbeitnehmenden führt auch zu mehr prekären Anstellungen. So arbeiten die 55- bis 64-jährigen häufiger in Temporärjobs. Angesichts der fehlenden Sicherheit, der geringeren Zahlungen an die berufliche Vorsorge (bei kurzen Einsätzen), der psychischen Belastung und des erhöhten Unfallrisikos dürften solche Temporäreinsätze oft unfreiwillig sein.</p><p>Ältere Stellensuchende haben es schwer. Sie schreiben viele Bewerbungen und erhalten dennoch Absagen. Teilweise mit fadenscheinigen Begründungen. Wer zusätzlich noch gesundheitliche Probleme oder gewisse Defizite in der Ausbildung hat, braucht ziemlich viel Glück, um wieder eine Stelle zu finden. Gleichzeitig ist es heutzutage wesentlich schwieriger, sich über eine Frühpensionierung oder eine IV-Rente aus dieser misslichen Lage zu retten.</p><p>Mit der Überbrückungsleistung hat sich die Lage der älteren Arbeitnehmenden in besonders schwierigen sozialen Verhältnissen zwar verbessert, doch die Umsetzung der ÜL harzt. Gerade für die Überwachung dieser Einführung, wäre eine Weiterführung des Dialoges notwendig gewesen. Einen weiteren Fortschritt stellt die Möglichkeit dar, dass Arbeitslose in der Pensionskasse verbleiben zu können. Doch es gibt nach wie vor Probleme, die gelöst werden müssen. Das ist auch im öffentlichen Interesse. Wenn Arbeitgeber ihre Verantwortung den älteren Arbeitnehmenden gegenüber nicht wahrnehmen, leiden nicht nur die Betroffenen, sondern auch die Allgemeinheit; sie muss finanziell einspringen. Daher fordert der SGB, den Dialog mit Bund und Sozialpartnern weiterzuführen, damit die älteren Arbeitnehmenden nicht im Stich gelassen werden.</p>]]></content:encoded><category>Überbrückungsleistung</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/_processed_/3/2/csm_Frau-ue55-mitRegenschirm-draussen_photocase-kemai_1a66e1892a.jpg" length="181513" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-7914</guid><pubDate>Tue, 02 Nov 2021 10:08:55 +0100</pubDate><title>Warum die Jungen von der AHV besonders profitieren: Private Vorsorge und AHV im Vergleich</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/warum-die-jungen-von-der-ahv-besonders-profitieren-private-vorsorge-und-ahv-im-vergleich</link><description>Der SGB veröffentlicht die Resultate eines umfassenden Preis-Leistungs-Vergleichs (SGB-Dossier Nr. 147)</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Die AHV schlägt mit ihrem Preis-Leistungs-Verhältnis die private Vorsorge um Längen. Neue, umfassende Modellrechnungen des SGB macht klar: Die private Vorsorge ist zu teuer. Eine klare Mehrheit der Erwerbstätigen zahlt dank der AHV deutlich weniger, als wenn sie die gleiche Rente in der privaten Vorsorge ansparen müsste. Für 90 Prozent der Familien ist die AHV günstiger als die 3. Säule. Ein Verkäufer spart mit der AHV bis zur Pensionierung über 250’000 Franken. Eine 13. AHV-Rente ist daher die beste Lösung, um die immer grösser werdende Rentenlücke der Berufstätigen zu schliessen.</p><p>Die Perspektiven in der Altersvorsorge sind düster. Die Renten in der 2. Säule sinken und die AHV-Renten reichen nicht zum Leben. Die Rentenlücke wird immer grösser.&nbsp;Dieses zentrale sozialpolitische Problem der Arbeitnehmenden muss gelöst werden. Der SGB hat daher einen umfassenden Preis-Leistungs-Vergleich (<a href="https://sgb.ch/fileadmin/redaktion/docs/dossiers/147d_SM-KS-DL-GM_Preisvergleich_Altersvorsorge.pdf" target="_blank" class="link link--download" rel="noreferrer"><i class="fa-file-pdf far"></i> PDF ansehen</a>) berechnet. Die Studie hat die&nbsp;gesamten&nbsp;Beiträge an die AHV mit den Beträgen verglichen, die in einen Fonds der privaten Vorsorge einbezahlt werden müssten, um die gleiche&nbsp;Rente wie in der AHV zu erhalten. Die Resultate zeigen: der allergrösste Teil der Bevölkerung hat dank der AHV&nbsp;viel mehr Geld&nbsp;zum Leben&nbsp;als bei einer privaten Vorsorge.&nbsp;</p><p>Besonders eindrücklich fallen die Kostenunterschiede im Familienszenario aus. Gäbe es die AHV nicht und müssten sie sich dieselbe Rente zu den gängigen Konditionen privat ansparen, würde für Ehepaare mit mittleren Einkommen die monatliche Mehrbelastung bereits 790 Franken betragen. Über das ganze Erwerbsleben macht das rund 400’000 Franken. Alleinstehende Frauen mit Medianeinkommen sparen dank der AHV über 270’000 Franken. Für 90 Prozent der Bevölkerung kostet ein Rentenfranken in der AHV weniger als in der 3. Säule.</p><p>Diese vorteilhaften Leistungen gelingen der AHV, weil sie solidarisch finanziert und unbürokratisch einzig ihren Versicherten verpflichtet ist. Denn einkommensstarke Arbeitnehmende zahlen unbegrenzt in die AHV ein – und damit weit mehr als sie von ihr ausbezahlt bekommen. Weitere Beiträge der öffentlichen Hand, die über Steuern und Gebühren finanziert werden, verstärken die soziale Finanzierung. Ausserdem werden in der AHV Risiken und Kosten gemeinschaftlich abgedeckt, die in der privaten Vorsorge für jede und jeden einzeln hinzugerechnet werden müssen.</p><p>Der von Banken und Versicherungskreisen propagierte Ausbau der 3. Säule wäre sozialpolitisch und volkswirtschaftlich falsch. Er ist für viele unbezahlbar teuer und bietet im Alter keine Einkommenssicherheit. Die Gewerkschaften schlagen mit der Initiative für die 13. AHV-Rente deshalb eine Aufstockung der AHV vor.</p><p><a href="https://sgb.ch/fileadmin/redaktion/docs/dossiers/147d_SM-KS-DL-GM_Preisvergleich_Altersvorsorge.pdf" target="_blank" class="button" rel="noreferrer"><i aria-hidden="true" class="fa-file-pdf far">&nbsp; </i>Vollständiges Dossier ansehen</a></p>]]></content:encoded><category>Berufliche Vorsorge</category><category>AHV</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/_processed_/6/8/csm_jungeFrauInWerkstatt_aerogondo-iStock_39047413ba.jpg" length="160504" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-7912</guid><pubDate>Fri, 29 Oct 2021 16:00:00 +0200</pubDate><title>Nationalratskommission lässt die Frauen im Regen stehen</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/nationalratskommission-laesst-die-frauen-im-regen-stehen</link><description>BVG 21: Nationalratskommission beschliesst sinkende Renten zu steigenden Kosten</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Die zuständige Kommission des Nationalrats beschliesst Rentensenkungen bis zu 12 Prozent für die Erwerbstätigen und lässt die Frauen nun auch in der 2. Säule im Stich. Gleichzeitig winkt sie Steuererleichterungen für Top-Verdienende im Umfang von einer halben Milliarde durch. Der SGB wird dieses Renten-Abbauprojekt dezidiert bekämpfen.</p><p>Die Bedingungen für eine solide Reform der 2. Säule standen eigentlich gut. Die Sozialpartner – welche zusammen die Verantwortung tragen und die Finanzierung über die Pensionskassen stemmen – hatten sich auf ein Reformmodell geeinigt. Und über Parteigrenzen hinweg waren sich alle einig, dass nicht nur das Rentenniveau gehalten – sondern auch die skandalöse Rentensituation der Frauen und Teilzeitbeschäftigten umgehend verbessert werden muss. Mit dem heutigen Beschluss wird dies zur Illusion. &nbsp;</p><p>Unter dem Strich bedeutet das Modell der Kommission massive Zusatzkosten für Arbeitnehmende mit tiefen Löhnen und Normalverdienende. Nach 15 Jahren massiven Rentensenkungen und gleichzeitig stetig steigenden Pensionskassen-Beiträgen. Doch anstatt die Realität der Versicherten zu anerkennen, orientiert sich die bürgerliche Kommissionsmehrheit an den Anliegen der Versicherer und Banken.</p><p>Besonders fatal sind die Entscheide für die Frauen. Denn die Rentenlücke der Frauen ist unbestrittenermassen eines der grossen Probleme, welches die Rentenreformen lösen müssen. Viele bürgerliche ParlamentarierInnen haben behauptet, dies bei der BVG-Reform anzugehen. Doch zwei Jahre nach dem Frauen*streik sollen die Frauen nach der vorgeschlagenen Rentenaltererhöhung in AHV 21 nun auch in der BVG-Reform im Stich gelassen werden.</p>]]></content:encoded><category>Berufliche Vorsorge</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/_processed_/a/a/csm_aeltere-Frau-in-Sorge_iStock-shirosov_0a995b5dc9.jpg" length="103222" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-7893</guid><pubDate>Tue, 19 Oct 2021 10:37:06 +0200</pubDate><title>Ja zur Pflegeinitiative: Selbstverständlich!</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/ja-zur-pflegeinitiative-selbstverstaendlich</link><description>Für eine gute Pflegeversorgung und gute Arbeitsbedingungen</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Die Klatschkonzerte für das Pflegepersonal werden seit bald zwei Jahren von kompletter politischer Realitätsverweigerung begleitet. Daran kann die Bevölkerung am 28. November endlich etwas ändern: Mit einem Ja zur Pflegeinitiative werden die schon lange bestehenden Missstände in der Pflege endlich angegangen – zum Wohle des Personals, und von uns allen.</p><p>«Wer einen Pflegeberuf wählt, hat nicht primär den Lohn vor Augen, sondern eher ein Ideal» – so liess sich der Präsident des Zürcher Spitalverbands mitten in der ersten Phase der Coronapandemie in den Medien zitieren. Diese Aussage ist an Geringschätzung gegenüber dem Pflegepersonal natürlich schwer zu überbieten, doch lässt sich dazu auch Folgendes erwidern: Das Ideal ist heute ebenso ein Problem wie der Lohn.</p><p>Schon lange vor der Pandemie war der gelebte Berufsalltag in der Pflege weit vom beschworenen Ideal entfernt: In einer im Jahr 2019 beim Pflegepersonal durchgeführten Umfrage gab fast ein Drittel der Befragten an, einmal oder mehrmals berufsbedingt einen Monat oder länger krankgeschrieben gewesen zu sein. Bei ebenfalls jeder dritten Pflegenden wurde die gesetzliche Ruhezeit von elf Stunden zwischen zwei Schichten monatlich mehr als fünfmal gebrochen. Fast alle Befragten gaben zudem an, sich müde und ausgebrannt zu fühlen. Und sie sind einhellig der Meinung, dass der chronische Personalmangel und Spardruck schon längst Auswirkungen auf die Pflegequalität hat.</p><h3 class="heading--h4">Tiefe Berufsverweildauer, hohe Abhängigkeit vom Ausland</h3><p>All dies hat spürbare Konsequenzen: Wer nicht mehr kann, der/die geht. Für Pflegefachpersonen liegt die durchschnittliche Berufsverweildauer heute bei nur gerade 15 Jahren, was im Vergleich zu anderen Berufsgruppen sehr tief ist. Besonders bedenklich und teuer: Jede dritte Pflegende, die den Beruf vorzeitig wieder verlässt, ist jünger als 35 Jahre.</p><p>In der Gesundheitsversorgung und Langzeitpflege findet also ein anhaltender Exodus statt, der heute nur durch die Anstellung von Pflegepersonal aus dem Ausland aufgefangen werden kann: Kein westliches Land beschäftigt mehr im Ausland ausgebildete Pflegende als die Schweiz; ein Drittel des gesamten Pflegepersonals hier ist ausländischer Herkunft. Und wir alle wissen: Wären sie nicht hier, stünde der Betrieb in den Heimen und Spitälern still. Was wäre bloss geschehen, hätten etwa Frankreich und Italien während der Hochphase der Pandemie die Grenzen nicht nur für Ferienreisende, sondern auch für die Tausenden GrenzgängerInnen geschlossen? Dringenden Bedarf an dem von ihnen selbst teuer ausgebildeten Pflegepersonal haben unsere Nachbarländer allemal, ganz unabhängig von der Pandemie. Und das wird sich in der Schweiz auch sehr bald bemerkbar machen, denn im europäischen Umland ist man zurzeit überall daran, die Arbeitsbedingungen für das Pflegepersonal stark zu verbessern.</p><h3 class="heading--h4">Angebot ungleich Nachfrage: Löhne hoch!</h3><p>Während also das «Angebot» an Pflegepersonal in der Schweiz eher sinkt, wird die «Nachfrage» über die nächsten Jahrzehnte schon alleine aufgrund der Alterung der Gesellschaft weiter stark zunehmen. Bereits heute sind 11'000 (!) Pflegestellen unbesetzt und bis im Jahr 2029 wird es total 70'000 zusätzliche Pflegende brauchen. Es ist daher völlig klar, dass es in der Schweiz sofort eine massive Ausbildungsoffensive braucht, genau wie dies die Pflegeinitiative fordert. Nur ist ebenso klar, dass die Pflegeberufe kein bisschen an Attraktivität gewinnen, wenn sich nicht endlich auch die Arbeitsbedingungen und Berufsperspektiven verbessern. Und dazu gehört selbstverständlich auch der Lohn: Im Verhältnis zum gesamtwirtschaftlichen Durchschnittslohn verdienen Pflegefachpersonen in keinem europäischen OECD-Land (ausser Lettland und Litauen) weniger als in der Schweiz. Von den PflegeassistentInnen muss hierzulande die Hälfte mit einem Lohn von unter 4000 Franken bei Vollzeitarbeit auskommen. Wenn also Angebot und Nachfrage nicht zusammenpassen, wie oben erwähnt, dann muss sich sinnvollerweise der Preis ändern – im Falle der Pflegeversorgung ist dies der Lohn. Und genau deshalb fordert die Pflegeinitiative zusätzlich zur Ausbildungsoffensive eine angemessene Abgeltung der Pflegeleistungen, anforderungsgerechte Arbeitsbedingungen und berufliche Entwicklungsmöglichkeiten.</p><h3 class="heading--h4">Endlich die Hausaufgaben machen</h3><p>Ein Ja zur Pflegeinitiative ist eine Selbstverständlichkeit. Es ist der klare Auftrag an die Politik, endlich die Hausaufgaben zu machen und längerfristig schweizweit eine gute Pflegeversorgung zu gewährleisten. Nicht mehr und nicht weniger.</p><p>Und was die Kosten betrifft, mit denen die Initiative von ihren GegnerInnen gegeisselt wird, verhält es sich in etwa wie mit dem Klima: Die Kosten, nichts zu tun, sind längerfristig ganz einfach viel höher. Wobei wir im Unterschied zur Klimapolitik definitiv nicht damit rechnen können, dass andere für uns bezahlen.</p>]]></content:encoded><category>Gesundheit</category><category>Arbeitsrechte</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/_processed_/4/3/csm_pflegeini-sujet-de_6ddbb2fd77.jpg" length="79819" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-7757</guid><pubDate>Tue, 28 Sep 2021 16:34:12 +0200</pubDate><title>Trotz Prämienstagnation: KVG-Finanzierung akut reformbedürftig</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/trotz-praemienstagnation-kvg-finanzierung-akut-reformbeduerftig</link><description>Krankenkassen-Prämienrunde 2022</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Die Krankenkassenprämien werden nächstes Jahr "sogar" um 0.2 Prozent sinken. Diese BAG-Mitteilung überlagert die wesentliche Botschaft: Die Prämienlast ist bereits untragbar hoch und steigt für viele Haushalte aufgrund teilweise sinkender Einkommen sogar noch weiter an. Genauso wie die Reserven.</p><p>Die heutige Ankündigung des Bundesamts für Gesundheit (BAG), dass die mittleren Prämien im nächsten Jahr sogar leicht sinken werden, ist nur ein kleiner Lichtblick. Denn für viele Haushalte liegt die Prämienbelastung gemessen am verfügbaren Einkommen bereits seit Jahren bei 20 Prozent und mehr und ist damit längst untragbar. Und auch im nächsten Jahr steigt die relative Prämienbelastung zumindest für all jene zahlreichen Haushalte weiter an, die im Zuge der wirtschaftlichen Turbulenzen mit Einkommensverlusten zu kämpfen haben.</p><p>Umso bedenklicher ist es, dass die laufenden Bestrebungen, das unsolidarische Finanzierungssystem der Grundversicherung endlich strukturell zu verbessern, ausgebremst oder auf die lange Bank geschoben werden sollen. Allen voran betrifft dies die Erhöhung der Prämienverbilligungen sowie den Abbau der Reserven.</p><p>Nachdem bereits der in die Vernehmlassung gegebene indirekte Gegenvorschlag zur Prämienentlastungsinitiative völlig unzureichend war, hat der Bundesrat diesen in der Botschaft noch weiter zusammengekürzt: Der Bund will keinen Rappen zusätzlich für Prämienverbilligungen ausgeben und die Kantone werden sich gegen die neuen, äusserst bescheidenen Zusatzauflagen bereits im Ständerat erbittert zu Wehr setzen. Der Rückblick dazu: In den letzten 10 Jahren haben 20 von 26 Kantonen ihre Prämienverbilligungen gekürzt, dies teils massiv.</p><p>Die vom Bundesrat präsentierte Verordnungsänderung zum freiwilligen Reserveabbau der Krankenkassen ist nun in Kraft. Als (symbolische) Folge dessen haben die Kassen angekündigt, dass sie im nächsten Jahr circa 380 Millionen Franken Reserven abbauen bzw. den Versicherten zurückgeben wollen, nachdem es im Vorjahr noch knapp 200 Millionen waren. Leider reicht dies bei Weitem noch nicht: 380 Millionen sind knapp mehr als 1 Prozent des gesamten Prämienvolumens und nur etwa 3 Prozent des Reservebestandes. 9 von 10 Versicherern bauen keinerlei Reserven ab, darunter Kassen mit Solvenzquoten von über 500 Prozent (bei einem gesetzlichen Zielwert von 100%!). Insgesamt werden die Reserven zudem keineswegs abgebaut, sondern nehmen – schon nur aufgrund der Börsengewinne – massiv weiter zu. Dieses Geld gehört den Versicherten und muss ihnen endlich substanziell und flächendeckend zurückerstattet werden.</p>]]></content:encoded><category>Gesundheit</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/redaktion/photos/illustrativ/gesundheit/Gesundheit_Kosten_Stethoskop_Frankenscheine_iStock-Scharvik_web.jpg" length="423576" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-7747</guid><pubDate>Sat, 18 Sep 2021 15:20:00 +0200</pubDate><title>15’000 demonstrieren gegen Rentenabbau</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/15000-demonstrieren-gegen-rentenabbau</link><description>Demonstration sendet klare Botschaft an das Parlament</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Rund 15’000 Personen haben heute auf dem Bundesplatz in Bern gegen den geplanten Rentenabbau protestiert. Das Signal an das Parlament ist deutlich: Eine AHV Vorlage auf Kosten der Frauen wird auf entschiedenen Widerstand stossen. Anstatt die Renten zu kürzen ist es jetzt endlich an der Zeit für bessere Renten. Die Rentenlücke bei den Frauen beträgt einen Drittel – ein Skandal! Deshalb hat ein breites Bündnis von Gewerkschaften, Frauenkollektiven und politischen Parteien zur Grossdemonstration aufgerufen.</p><p>Die AHV-Renten reichen nicht mehr zum Leben. Auch die Leistungen aus der zweiten Säule befinden sich seit Jahren im Sinkflug. Einmal mehr sind es die Frauen, die am stärksten betroffen sind: Für sie sind die Ungleichheiten nach der Pensionierung noch grösser, als sie es bereits während ihres Arbeitslebens durch die Lohndiskriminierung sind. Diese sehr konkreten Probleme müssen umgehend gelöst werden – aber die Mehrheit im Parlament ignoriert sie und bereitet im Gegenteil Abbau und Rentenkürzungen vor.</p><p>Um auf diesen Skandal aufmerksam zu machen, hat ein breites Bündnis aus Gewerkschaften, Frauen*Kollektiven und politischen Parteien zu einer nationalen Demonstration aufgerufen. Trotz der schwierigen Pandemie-Situation versammelten sich heute rund 15’000 Menschen in Bern. Die Botschaft war klar: Die Renten müssen erhöht statt gekürzt werden. «Hände weg von unseren Renten!» Die Abbaupläne, allen voran AHV21, werden auf harten Widerstand stossen.</p><p>Auf dem Bundesplatz berichteten Arbeitnehmerinnen aus verschiedenen Branchen der ganzen Schweiz von den konkreten Schwierigkeiten, die für sie eine Frauenrentenalter-Erhöhung und die Schwächung der AHV mit sich bringen würden. Ein Jahr länger zu arbeiten ist oft schlicht nicht möglich, nach einer langen Karriere in einem aufreibenden Beruf und neben der unbezahlten Care- und Pflegearbeit. Und das, obschon heute die Rentenaussichten aufgrund von Laufbahnunterbrüchen, Teilzeitarbeit und Lohndiskriminierung alles andere als rosig sind. Darum ist es im Gegenteil zwingend notwendig, das Rentenniveau anzuheben, damit jede und jeder von einer guten Rente profitieren kann. Zum Beispiel mit einer 13. AHV-Rente.</p>]]></content:encoded><category>Berufliche Vorsorge</category><category>AHV</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/redaktion/photos/veranstaltungen/210918_SEV_Rd21_MFR8189-c-Manu-Friedrich.jpg" length="926575" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-7745</guid><pubDate>Fri, 17 Sep 2021 11:45:52 +0200</pubDate><title>Prämienentlastungsinitiative: Gegenvorschlag unbrauchbar</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/praemienentlastungsinitiative-gegenvorschlag-unbrauchbar</link><description>Krankenkassen-Finanzierung höchst unsozial</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Die heute vom Bundesrat präsentierte Botschaft zum indirekten Gegenvorschlag zur 10%-Initiative ist für die PrämienzahlerInnen absolut ungenügend. Denn schon seit Jahren leidet eine Vielzahl der Haushalte in der Schweiz unter einer untragbaren Prämienlast, die sogar sehr bald noch weiter steigen wird.</p><p>Trotz rascher wirtschaftlicher Erholung sehen sich die unteren und mittleren Einkommen im Zuge der Coronakrise mit starken Einkommensverlusten konfrontiert. Schon alleine deswegen hat ihre Prämienlast – trotz eines ausnahmsweise nur kleinen Anstiegs der Krankenkassenprämien über die letzten drei Jahren – weiter zugenommen.</p><p>In der Schweiz bezahlt eine Schuhverkäuferin nach wie vor dieselben Krankenkassenprämien wie ein Wirtschaftsanwalt. Untragbar für sie, ein Schnäppchen für ihn. Viele Haushalte geben für Kopfprämien mittlerweile mehr als 20 Prozent des verfügbaren Einkommens aus; Geld, das ihnen – und der Wirtschaft – anderswo akut fehlt!</p><p>Diese Last ist deshalb so hoch, weil sich die Prämien seit Einführung des KVG im Jahr 1996 nahezu verdreifacht haben und weil die Kantone gleichzeitig beim einzigen korrektiven Element, den Prämienverbilligungen, seit Jahren den Rotstift ansetzen. Diese Entwicklung muss endlich ein Ende haben, genau wie es die 10%-Initiative fordert.</p><p>Noch Mitte der Neunzigerjahre legte der Bundesrat fest, dass die künftige Belastung der Haushalte durch Krankenkassenprämien höchstens 8 Prozent des steuerbaren Einkommens betragen dürfe. Heute ist dieser Wert für viele Haushalte auf das Dreifache dessen gestiegen, und dennoch lehnt der Bundesrat das in der Prämienentlastungs-Initiative geforderte, weit mildere Sozialziel ab. Mit dem stattdessen präsentierten Gegenvorschlag will er lediglich erreichen, dass jene Kantone, in denen die Belastung am höchsten und die kantonale Beteiligung am tiefsten ist, etwas mehr Prämienverbilligungen ausschütten müssten (selbst will der Bund keinen Rappen mehr bezahlen). Ein Vorschlag, der absolut ungenügend und schon im Ständerat zum Scheitern verurteilt ist.</p><p>Das Parlament hat es nun in der Hand, die Finanzierung der Grundversicherung endlich auf sozial und wirtschaftlich tragbare Beine zu stellen und auf Basis der vom Bundesrat präsentierten Vorlage einen seriösen und substanziellen Gegenvorschlag auszuarbeiten. Fehlt dazu der Wille, soll die 10%-Initiative möglichst bald zur Abstimmung gebracht werden.</p>]]></content:encoded><category>Gesundheit</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/_processed_/0/5/csm_Zahlungsfristen_Kalender_Geld_Rechner_ist-doucefleur-899321150_be97c09046.jpg" length="115726" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-7734</guid><pubDate>Tue, 14 Sep 2021 18:43:02 +0200</pubDate><title>AHV-Reform auf Kosten der Frauen? Jetzt reicht es!</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/ahv-reform-auf-kosten-der-frauen-jetzt-reicht-es</link><description>Ständerat blind für sozialpolitische Probleme</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Frauen erhalten rund einen Drittel weniger Renten als Männer. Trotz dieser skandalösen Rentenlücke sollen in der AHV auf Kosten der Frauen weitere 10 Milliarden eingespart und ihre AHV-Renten um über 5 Prozent gesenkt werden. Anstatt das dringende Problem der Frauen-Rentenlücke anzugehen, greift die bürgerliche Mehrheit im Parlament mit der AHV 21 damit den wichtigsten Pfeiler der Altersvorsorge frontal an. Die Beschlüsse sind klar: zunächst die Frauen, dann alle. Doch dieser Vorschlag ist zum Scheitern verurteilt. Die Gewerkschaften mobilisieren deshalb in einem breiten Bündnis mit Frauen*streik-Kollektiven, politischen Parteien für eine nationale Demonstration, vor dem Bundeshaus, mitten in der Session, am 18. September.</p><p>Ende Januar haben über 300'000 Frauen den Appell gegen die Benachteiligung bei den Renten unterschrieben. Denn Frauen bekommen in der Schweiz mindestens einen Drittel weniger Rente als Männer. Doch anstatt dafür zu sorgen, diese Rentenlücke so rasch wie möglich zu schliessen, macht die Politik genau das Gegenteil.</p><p>Das Parlament beschliesst Rentensenkungen zulasten der Frauen – im Umfang von jährlich über 1.2 Milliarden. Dass es ihm mit diesem Schritt nicht um die finanzielle Stabilität der AHV geht, bewies der Ständerat heute deutlich: von der vom Nationalrat beschlossenen Zusatzfinanzierung über die Negativzinserträge der Nationalbank will er nichts wissen. Sie hätte bei der AHV zu fast gleich hohen Zusatzeinnahmen geführt, wie durch die Erhöhung des Frauenrentenalters eingespart werden soll. Auch die heute vorgeschlagenen Ausgleichsmassnahmen für die Frauen der Übergangsgeneration können nicht kaschieren, dass mit AHV 21 letztlich keine Reform sondern einzig eine Reduzierung von Rentenansprüchen ohne finanzielle Konsolidierung des Sozialwerks vorliegt.</p><p>Für den SGB ist klar: diese – wie auch alle weiteren angekündigten Abbauschritte bei den Renten – werden wir nicht hinnehmen. Ein breites Bündnis ruft deshalb <a href="https://www.frauenrenten.ch/#aufnachbern" target="_blank" class="link link--external-blank" rel="noreferrer">am 18. September zu einer Demo vor dem Bundeshaus auf</a>. Unter dem Motto «Hände weg von unseren Renten» wird ein starkes Signal gesetzt: Verschlechterungen bei den Renten, sei es in der AHV oder im BVG, werden auf entschiedenen Widerstand stossen.</p>]]></content:encoded><category>AHV</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/_processed_/1/4/csm_Staenderat_Schweiz_WikimediaCommons-Superikonoskop-ccbysa_4a4b8379cf.jpg" length="361601" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-7720</guid><pubDate>Fri, 03 Sep 2021 10:00:00 +0200</pubDate><title>Rentenklau: Jetzt reicht es!</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/rentenklau-jetzt-reicht-es</link><description>Gewerkschaften mobilisieren gegen Rentenreformen – Grosse Demonstration am 18. September</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Frauen erhalten rund einen Drittel weniger Renten als Männer. Trotz dieser skandalösen Rentenlücke sollen in der AHV auf Kosten der Frauen weitere 10 Milliarden eingespart werden. Hinzu kommen die schleichend sinkenden BVG-Renten, von denen alle betroffen sind, während die Lohnbeiträge nur steigen. Auch in der 2. Säule droht das Parlament die Ungerechtigkeiten zu verstärken: mit den neusten Entscheiden der Kommission bezahlen sehr viele Verkäuferinnen, Pflegefachfrauen und Lehrerinnen mehr – und erhalten weniger. Teilzeitangestellte Frauen mit der grössten Rentenlücke werden zusätzlich benachteiligt. Anstatt das dringende Problem des Rentenniveaus anzugehen, greift die bürgerliche Mehrheit im Parlament wichtige Pfeiler der sozialen Sicherheit frontal an. Jetzt reicht es! Die Gewerkschaften lancieren die Mobilisierung für eine nationale Demonstration, vor dem Bundeshaus, mitten in der Session, am 18. September.</p><p>Ende Januar haben über 300'000 Frauen den Appell gegen ihre Benachteiligung bei den Renten unterschrieben. Denn Frauen bekommen in der Schweiz mindestens einen Drittel weniger Rente als Männer. Doch anstatt dafür zu sorgen, diese Rentenlücke so rasch wie möglich zu schliessen, beschliesst die Politik genau das Gegenteil - Rentensenkungen zulasten der Frauen im Umfang von jährlich über 1.2 Milliarden. Aude Spang, Gleichstellungssekretärin Unia, fasst zusammen: «AHV 21 ist eine reine Rentensenkungsvorlage: Frauen müssten effektiv ein Jahr länger arbeiten und AHV-Beiträge bezahlen, erhalten aber ihre Rente ein Jahr weniger lang. Das ist ein Affront»</p><p>Dass es dem Parlament mit diesem Schritt nicht um die finanzielle Stabilität der AHV geht, bewies die Kommission des Ständerats Mitte Woche deutlich: von der vom Nationalrat beschlossenen Zusatzfinanzierung über die Negativzinserträge der Nationalbank will sie nichts wissen. Sie hätten bei der AHV zu fast gleich hohen Zusatzeinnahmen geführt wie durch die Erhöhung des Frauenrentenalters eingespart werden soll. Travail.Suisse-Präsident Adrian Wüthrich fasst zusammen: «Den Frauen wird das geboten, was sie nicht wollen – ein höheres Rentenalter – und verweigert, was sie brauchen – Lohngleichheit und gute Renten».<br> &nbsp;</p><h3 class="heading--h4">Auch in der 2. Säule droht eine problematische Reform</h3><p>Gleichzeitig sinken seit 15 Jahren die Renten aus der 2. Säule immer tiefer, während die Beiträge steigen. Angesichts dieses Rentenabbaus braucht es dringend eine Stabilisierung im BVG. Und auch dort muss die Rentensituation der Frauen verbessert werden.</p><p>Doch die BVG-Reform droht zu entgleisen – obwohl die Frauen in der Parlamentsdebatte auf die 2. Säule vertröstet wurden. Denn die Kommission will sich für ein höchst unsoziales Modell entscheiden, das gleichzeitig die mittleren Löhne stark belastet und auf Beiträge der Topverdienenden verzichtet. Gabriela Medici nennt die konkreten Folgen: «Die Beschlüsse zur BVG-Reform führen zu Rentenkürzungen von bis zu 12%. Für 48-jährige Frauen bedeutet dies eine unhaltbare Renteneinbusse von monatlich beinahe 200 Franken!» Der von Nationalrat de Courten eingebrachte Vorschlag stellt gerade für Verkäuferinnen, Pflegefachfrauen und Lehrerinnen eine Frechheit dar. Denn die Vorsorgepläne im Detailhandel, die BVG-Abdeckung von Pflegefachfrauen, Pöstlerinnen und Lehrerinnen schliessen sie von der vorgeschlagenen Kompensation aus. Und damit nicht genug. Anstatt Massnahmen gegen die bestehende Rentenlücke dieser Frauen zu ergreifen, soll ihnen nun noch Geld weggenommen werden. Anspruch auf den «neuartigen» Rentenzuschlag haben sie nur im Ausnahmefall. Einer Coop-Verkäuferin drohen hingegen Kosten von bis zu 2000 Franken für den Rentenzuschlag anderer. Auch für eine teilzeitbeschäftigte Zustellerin bei der Post wären es bei einem bescheidenen Lohn unter 3000 Franken monatlich immer noch fast 1200 Franken. Und dass, während die Beteiligung der Top-Verdiendenden auf unter 4'400 Franken plafoniert wird.<br> &nbsp;</p><h3 class="heading--h4">Rentenabbau wird auf Widerstandstossen</h3><p>Jetzt reicht es! Die Gewerkschaften werden weitere Abbauschritte bei den Renten nicht hinnehmen. “Wir werden die Angriffe der Finanzindustrie auf unser Rentensystem bekämpfen», fasst Pierre-Yves Maillard, Präsident des Schweizerischen Gewerkschaftsbundes, zusammen. Ein breites Bündnis ruft deshalb zu einer Demo vor dem Bundeshaus auf. Unter dem Motto «Hände weg von unseren Renten» wird ein starkes Signal gesetzt: Verschlechterungen bei den Renten, sei es in der AHV oder im BVG, werden auf entschiedenen Widerstand stossen.</p>]]></content:encoded><category>Berufliche Vorsorge</category><category>AHV</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/redaktion/photos/illustrativ/renten/Rentnerin-leeresPortemonneeiSt-Ellena.jpg" length="402990" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-7709</guid><pubDate>Tue, 24 Aug 2021 10:35:00 +0200</pubDate><title>Zu tiefe Verzinsung in der 2. Säule</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/zu-tiefe-verzinsung-in-der-2-saeule</link><description>Trotz aller positiven Vorzeichen keine Mehrheit für die Erhöhung des BVG-Mindestzinses</description><content:encoded><![CDATA[<p>Die Renditen der Pensionskassen fallen seit Jahren deutlich höher aus als die Verzinsung. Mittlerweile haben die Pensionskassen üppig gefüllte Reserven und hohe Deckungsgrade angehäuft – während die Pensionskassenrenten sinken und die Beiträge der Versicherten stetig stiegen. Nun drängen sich endlich ein Richtungswechsel und eine höhere Verzinsung der Altersguthaben auf – denn die Renditen bleiben anhaltend hoch. Der Schweizerische Gewerkschaftsbund hat sich in der BVG-Kommission ohne Erfolg für eine Erhöhung des Mindestzinses eingesetzt, um die sinkenden Renten zu stabilisieren und das schwindende Vertrauen in die 2. Säule zurückzugewinnen.</p><p>Alle Kennzahlen und Entwicklungen sind überdeutlich: die Reserven der Pensionskassen sind voll geäufnet, ihre Anlagerenditen ansehnlich. Trotz Corona betrug die Performance im Anlagejahr 2020 gemäss UBS-Pensionskassenindex 4.09% (nach Gebühren) – auch die durchschnittliche Rendite der letzten fünf Jahre fällt mit 4.72% gut aus – seit Messbeginn 2006 beträgt die Performance mittlerweile 74.61%. Auch für das laufende Jahr bestätigt ein Blick auf alle grösseren Indices die gute Lage an den Finanzmärkten. Gleichzeitig befinden sich die Vorsorgeeinrichtungen in einer guten finanziellen Lage. So bestätigte die Oberaufsicht der beruflichen Vorsorge unlängst, dass sich der durchschnittliche Deckungsgrad mit 119.9% per Ende Juni 2021 auf einem historischen Höchststand befindet. Entsprechend haben zwei Drittel der Vorsorgeeinrichtungen ihre Zielwertschwankungsreserven vollständig geäufnet. Doch trotz dieser klaren Signale und entgegen der Forderung des SGB spricht sich eine Mehrheit der eidgenössischen BVG-Kommission gegen eine – nur schon moderate – Erhöhung des BVG-Mindestzinses aus.</p><p>Aus Sicht des SGB ist dies unverständlich. Angesichts der oben geschilderten Entwicklungen ist es für die Versicherten zu Recht kaum nachvollziehbar, dass der BVG-Mindestzins nicht erhöht werden soll. Denn neben dem Erhalt des Rentenniveaus ist auch die Äufnung des Vorsorgekapitals entscheidend, um das Vertrauen in die 2. Säule nicht weiter zu destabilisieren. Mit ihren Beschlüssen ignoriert die BVG-Kommission letztlich die gesetzliche Aufgabe des Mindestzinses: dafür zu sorgen, dass die Anlageerträge den Versicherten gutgeschrieben werden. Ein Blick in die Praxis bestätigt, dass eine Erhöhung des Mindestzinssatzes für die Kassen machbar wäre: die durchschnittliche Verzinsung der Altersguthaben betrug letztes Jahr über alle Kassen hinweg über zwei Prozent (Swisscanto 2021). Doch anstatt sich nach der Realität einer durchschnittlichen Kasse zu richten – nur so kann die gesetzliche Benchmark-Funktion erfüllt werden – orientiert sich eine Mehrheit der BVG-Kommission bei der Festsetzung des Mindestzinses an den Versicherer-Modellen. Letztere sind aber mehr um ihre Gewinne als um die Renten der Arbeitnehmenden bemüht. Gerade vor dem Hintergrund der sinkenden PK-Renten ist es wenig erstaunlich, dass rund zwei Drittel der Versicherten der Meinung sind, ihnen würden die Renten geklaut. Die Kommission hätte es in der Hand gehabt, hier etwas entgegenzusteuern. Nun bleibt es am Bundesrat, diese Verantwortung zu übernehmen.</p>]]></content:encoded><category>Berufliche Vorsorge</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/_processed_/b/4/csm_senior-abrechnungen-iStock-milkos_2bc3297f72.jpg" length="152242" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-7698</guid><pubDate>Fri, 20 Aug 2021 17:28:29 +0200</pubDate><title>Mehr bezahlen – weniger erhalten </title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/mehr-bezahlen-weniger-erhalten</link><description>Kommission des Nationalrats (SGK-N) beschliesst BVG-Reform gegen die Arbeitnehmenden
</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Die nationalrätliche Kommission (SGK-N) droht, den austarierten BVG-Kompromiss der Sozialpartner zu versenken und will stattdessen Rentensenkungen bis zu 12 Prozent für die Erwerbstätigen sowie weitgehende Erleichterungen für Top-Verdienende. Die Chance, die Frauenrentenlücke rasch zur verringern, wird damit von der realitätsfremden Kommission vom Tisch gefegt. Unter dem Strich bedeutet das «Modell de Courten» massive Zusatzkosten für Versicherte mit tiefen Löhnen und Normalverdiener. Nach 15 Jahren massiven Rentensenkungen und gleichzeitig stetig steigenden BVG-Beiträgen ist diese BVG Reform zum Scheitern verurteilt, wenn die Kommission nicht zum ursprünglichen Entscheid zurückkehrt.</p><p>Für Verkäuferinnen oder Krankenpflegerinnen ist der Revisionsvorschlag der Kommission fatal. Mit ihren tiefen Löhnen werden sie besonders zur Kasse gebeten. Denn sie erhalten keinen Rentenzuschlag, müssen aber dennoch für die Rentenzuschläge der anderen, nur im BVG-Obligatorium Versicherten zahlen. Denn auch weniger und normal Verdienende sind oft über dem Obligatorium versichert, werden aber von den Kompensationen ausgeschlossen. Bei einem bescheidenen Lohn von 45’000 Franken macht das über 15 Jahre knapp 2’000 Franken. Diese Frauen bräuchten dringend Rentenverbesserungen, wie das im Vorschlag der Sozialpartner bzw. des Bundesrates vorgesehen war. Stattdessen werden Top-Verdienende entlastet, weil neu die BVG-Plafonierung für den Beitrag zur Finanzierung der Zuschläge ausschlaggebend ist. Und weil ihnen weitgehende Steuererleichterungen in der 2. und der 3. Säule gewährt werden sollen.</p><p>Versicherungen und Banken haben sich in der Kommission damit auf der ganzen Linie durchgesetzt. Anstatt die BVG-Renten zu stabilisieren und die Rentenlücke der Frauen entschieden zu verringern, setzen sie auf den Ausbau der privaten Vorsorge. Ihre Gewinninteressen drohen einen historischen Kompromiss der Sozialpartner zu beerdigen, der eine dringend notwendige Modernisierung und rasche Verbesserungen für die unhaltbare Rentensituation der Frauen bringen würde. Nach 15 Jahren schleichendem Rentenabbau in der 2. Säule ist eine Stabilisierung der Renten wichtig.</p><p>Die Versicherten werden nicht mehr untätig mehr bezahlen für weniger Rente. Denn bereits heute reicht die Rente für immer weniger Menschen zum Leben. Doch anstatt dies anzuerkennen wird nun eine weitere Rentensenkung um bis zu 12 Prozent vorgeschlagen und Solidarität verhindert – notabene zu einem höheren Gesamtpreis.</p>]]></content:encoded><category>Berufliche Vorsorge</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/redaktion/photos/illustrativ/sgb/Nationalratssaal_der_Schweiz-Superikonoskop-Wikimediacommons-ccbysa.jpg" length="337362" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-7652</guid><pubDate>Fri, 25 Jun 2021 16:49:38 +0200</pubDate><title>Nationalratskommission folgt den Sozialpartnern in der BVG-Reform</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/nationalratskommission-folgt-den-sozialpartnern-in-der-bvg-reform</link><description>Travail.Suisse, Arbeitgerberverband und SGB begrüssen den Entscheid. Nun darf die Mehrheitsfähigkeit nicht mit unnötigen Änderungen gefährdet werden.</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Kurz vor der Sommerpause hat die zuständige Kommission des Nationalrats ihre Beratung zur Reform der beruflichen Vorsorge aufgenommen. Die Vorlage des Bundesrates, die dabei auf dem Tisch liegt, basiert auf dem Sozialpartnerkompromiss, den Arbeitgeber- und Arbeitnehmerverbände gemeinsam erarbeitet haben. Die Kompromisspartner begrüssen die Bereitschaft der Kommission, dem Vorschlag in weiten Teilen zu folgen. Einzelne vorgeschlagene Änderungen gefährden die Mehrheitsfähigkeit hingegen unnötig.</p><p>Den Mitgliedern der sozialpolitischen Kommission des Nationalrats dürfte gehörig der Kopf geraucht haben – das kennen die Sozialpartner aus eigener Erfahrung. In zähen Verhandlungen haben sie 2018/2019 unter dem Titel «Sozialpartnerkompromiss» eine Vorlage zur Reform der zweiten Säule erarbeitet. Nachdem der Bundesrat den Kompromiss Ende 2020 übernommen und als «BVG 21» in die Räte geschickt hatte, nahm die sozialpolitische Kommission diese Woche ihre Beratung dazu auf.</p><p>Inhaltlich zielt die Vorlage darauf ab, den Mindestumwandlungssatz im BVG von heute 6.8 auf neu 6.0 Prozent zu reduzieren und die zweite Säule gleichzeitig an die Realitäten im Arbeitsmarkt anzupassen. Dabei soll vor allem die Altersvorsorge bei Teilzeitanstellungen und in Niedriglohnbranchen gestärkt werden, was insbesondere vielen Frauen zugutekommt. Als eigentliches Herzstück der Vorlage sieht der Kompromiss einen Rentenzuschlag vor, der die Leistungen trotz Reduktion des Umwandlungssatzes garantiert und gleichzeitig bestehende Vorsorgelücken verringert.</p><p>Wie die Kommission mitgeteilt hat, will sie – gleich wie der Bundesrat – dem Vorschlag der Sozialpartner in weiten Teilen folgen. Dies hat sie im Sinne eines Grundsatzentscheides beschlossen, auch wenn die Beratungen nach der Sommerpause fortgeführt werden. Die Sozialpartner begrüssen diesen Entscheid und sehen sich damit in ihren Vorarbeiten bestätigt. Während alternative Modelle die Leistungen nur teilweise und nur innerhalb des BVG-Obligatoriums garantieren, gibt der Sozialpartnerkompromiss eine umfassende Antwort auf die aktuellen Herausforderungen in der zweiten Säule.</p><p>Einzelne vorgeschlagene Änderungen der Kommission sehen die Sozialpartner hingegen kritisch: So soll beispielsweise der Sparprozess, der heute vom 25. bis zum 64./65. Altersjahr dauert, neu offenbar bereits mit 21 Jahren starten. Mit dieser Änderung wird aber nicht nur in ein in sich schlüssiges Leistungsmodell eingegriffen, sondern die Vorlage insbesondere für KMU erheblich verteuert. Denn gerade gewerbliche Betriebe weisen häufig eine vergleichsweise jüngere Belegschaft auf. Mit dem Kommissionsvorschlag würde die finanzielle Belastung sowohl für die Arbeitnehmenden als auch für die Arbeitgeber gerade hier überproportional steigen. Verbesserungen wären aber frühestens in 40 Jahren spürbar.</p><p>Gleichzeitig will die Kommission gemäss Mitteilung auch umfassendere Einkaufs- und steuerliche Abzugsmöglichkeiten für die Altersvorsorge zulassen – was zu grösseren Steuerausfällen führen würde. In diesen beiden Punkten begibt sich die Kommission auf eine unnötige Gratwanderung, welche die Mehrheitsfähigkeit der Vorlage gefährdet. Die Sozialpartner rufen die Kommission deshalb dazu auf, sich gleich wie sie selbst am gemeinsamen Ziel zu orientieren: eine schlanke Reform der zweiten Säule, die möglichst breit abgestützt und mehrheitsfähig ist.</p>]]></content:encoded><category>Berufliche Vorsorge</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/_processed_/b/0/csm_190702_c-Keystone-PeterSchneider_MK-Sozialpartner_541687adfe.jpg" length="184438" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-7604</guid><pubDate>Wed, 09 Jun 2021 19:50:01 +0200</pubDate><title>Rentenreform gegen die Frauen – so nicht!</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/rentenreform-gegen-die-frauen-so-nicht</link><description>Der Schweizerische Gewerkschaftsbund zur AHV 21 </description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Frauen erhalten ein Drittel weniger Renten als die Männer. Trotz dieser skandalösen Rentenlücke beschliesst auch der Nationalrat eine AHV-Reform, die von den Frauen bezahlt werden soll. Für den Schweizerischen Gewerkschaftsbund SGB bleibt klar: die Erhöhung des Rentenalters mit dem damit verbundenen Rentenabbau bei den Frauen ist inakzeptabel. Die Zusatzfinanzierung über die Negativzinsen der SNB ist ein Lichtblick. Der Nationalrat belegt damit, dass eine sichere AHV mit besseren Renten möglich ist, wenn der politische Wille dazu vorhanden ist.</p><p>Wer ein Leben lang gearbeitet hat, verdient eine gute Rente. Auch unsere Verfassung sieht dies seit fast 50 Jahren vor. Doch die Realität ist leider eine ganz andere. Insbesondere die Frauen leiden unter tiefen Renten, die kaum zum Leben reichen. Die Hälfte aller Neurentnerinnen muss heute mit einer Rente unter 2’934 Franken auskommen. Das reicht nicht zum Leben. Trotzdem verlangt das Parlament, dass ihre Rente um 1’200 Franken pro Jahr gesenkt werden soll. Verbesserungen sind keine vorgesehen.</p><p>Auch die beschlossenen Massnahmen für die Übergangsgeneration sind ein Hohn: Durch die Verkürzung der Übergangsregelungen auf sechs Jahre trifft die volle Rentensenkung auch Frauen, die kurz vor dem Rentenalter stehen. Sie bewirkt auch eine weitere Verschlechterung für jene erwerbstätigen Frauen, die heute 55 Jahre alt sind und in der 2. Säule seit über einem Jahrzehnt unter ausbleibenden Zinsen und sinkenden Renten leiden. Und selbst wer in die Übergangsgeneration fällt, wird nicht abgesichert: Für über die Hälfte der Frauen der Übergangsgeneration bedeutet AHV 21 so eine Rentensenkung im Vergleich zum Status quo. Erwerbstätige Frauen sind besonders betroffen. Sogar die – kostenneutrale – Möglichkeit, mit 62 Jahren in Frührente zu gehen, soll den Frauen genommen werden. Ohne jegliche Begründung – es sei denn, dass der Weg für eine generelle Erhöhung des Rentenalters geebnet werden solle.</p><p>Dabei zeigt die Zustimmung für eine Zusatzfinanzierung über die Negativzinsen der SNB, dass eine sichere AHV mit besseren Renten möglich ist und eine Reform ohne Leistungsabbau auf Kosten der Frauen möglich ist – wenn der politische Wille dazu vorhanden wäre.</p>]]></content:encoded><category>AHV</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/_processed_/7/c/csm_Rentnerin_aeltereFrau_Rechnungen_iStock-and-one_cut_c9ca7043f3.jpg" length="129462" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-7598</guid><pubDate>Mon, 07 Jun 2021 09:47:58 +0200</pubDate><title>Weitere 80 Jahre Rentenlücke kommen nicht in Frage</title><link>https://www.sgb.ch/themen/gleichstellung/detail/weitere-80-jahre-rentenluecke-kommen-nicht-in-frage</link><description>Eine Woche vor dem 14. Juni</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Zentrale Forderungen der Frauen*streik-Bewegung werden auch zwei Jahre nach dem Streik ignoriert. Zwei Tage vor der grossen AHV-Debatte im Nationalrat bleibt die Bilanz miserabel: gerade erwerbstätige Frauen leiden weiterhin unter zu wenig Zeit, Lohn und Respekt. Die tieferen Löhne, Teilzeitpensen und unbezahlte Arbeit führen zur heute skandalös schlechten Rentensituation der Frauen – bei der kein Ende in Sicht ist. Neue Berechnungen des Schweizerischen Ge­werkschaftsbunds zeigen: Geht alles so weiter wie bisher, schliesst sich diese Lücke erst in 80 Jahren. Trotzdem richtet sich die Rentenreform AHV 21 gegen die Frauen. Die Erhöhung des Frauenrenten­alters wird an der Urne und auf der Strasse deshalb auf erbitterten Wi­derstand stossen. Die Frauen lassen sich nicht mehr vertrösten, ihre Ge­duld ist am Ende.</p><p>Die während des Erwerbslebens erlittenen Benachteiligungen der Frauen durch tiefere Löhne oder Teilzeitarbeit verstärken sich bei den Renten. Dass es eine Rentenlücke gibt, kann heute nicht mehr geleugnet werden. Die mittlere Pensionskas­senrente der Frauen, die 2019 pensioniert wurden, betrug monatlich 1’160 Fran­ken. Bei den Männern betrug sie 2’144 Franken. Nur bei der AHV ist die Renten­höhe fairer verteilt, da auch Erziehungs- und Betreuungszeiten rentenbildend sind. Unter dem Strich bleibt eine Rentendifferenz von einem Drittel.</p><p>Faktisch sind viele Frauen im Alter daher immer noch von Männern abhängig. Ihre tiefen Renten reichen nicht zum Leben. Die Gleichstellung in der Altersvorsorge kommt nicht vom Fleck: Wenn die Entwicklung so weitergeht wie bisher, wäre die Rentenlücke erst im Jahr 2100 überwunden. In 80 Jahren! Und mit der AHV 21 soll die Rentensituation der Frauen gar noch verschlechtert werden.</p><p>Die AHV ist die soziale Errungenschaft des 20. Jahrhunderts. Sie hat die Menschen von Existenzängsten befreit. Die AHV muss deshalb auch im 21. Jahrhundert der Motor für die Gleichstellung sein. Denn nur sie berücksichtigt die mehrheit­lich von Frauen erbrachte, nicht entlöhnte Pflege- und Sorgearbeit bei der Ren­tenberechnung. Deshalb muss die AHV gestärkt werden, die Volksinitiative für eine 13. AHV-Rente ist ein wichtiger Schritt in diese Richtung.</p><p>An der heutigen Medienkonferenz zogen Gewerkschafterinnen und Vertreterinnen der SGK-N Bilanz, zwei Tage vor der entscheidenden Beratung zur AHV 21 im Nationalrat und eine Woche vor dem 14. Juni. Die Referentinnen zeigten auf, wo es bei der Gleichstellung vorwärtsgehen muss, dass die Rentenlücke der Frauen nicht mehr länger toleriert werden kann und weshalb sie auch am 14. Juni 2021 wieder zu Aktionen mobilisieren:</p><p>Unia-Präsidentin<strong> Vania Alleva</strong> sagte: «Zur bereits schwierigen Rentensituation der Frauen soll jetzt eine Erhöhung des Frauenrentenalters kommen, was faktisch zu einer Kürzung der sowieso schon tiefen Renten führen wird. Die AHV 21 trägt all den bestehenden Problemen nicht Rechnung, löst keines davon. Im Gegenteil, die Reform geht voll zulasten der Frauen und ist schlicht unzumutbar. Wir werden eine Erhöhung des Frauenrentenalters nicht zulassen.»</p><p><strong>Mattea Meyer, </strong>Co-Präsidentin SP Schweiz zeigte sich ernüchtert: «Statt endlich für Verbesserungen zu sorgen, kommt der bürgerlichen Mehrheit im Parlament nichts Besseres in den Sinn, als einen Rentenabbau durchzusetzen. Das ist ein Hohn, zwei Jahre nach dem Frauenstreik!»</p><p><strong>Léonore Porchet, </strong>Nationalrätin Grüne und Vizepräsidentin Travail.Suisse nannte die Fakten: «Die AHV 21 bringt Einsparungen von 10 Milliarden Franken zwischen 2022 und 2031, allein durch die Erhöhung des Rentenalters für Frauen. Dabei übernehmen Frauen einen gleich hohen oder sogar höheren Anteil an bezahlter und nicht bezahlter Arbeit wie die Männer und werden während ihrer gesamten beruflichen Laufbahn benachteiligt.»</p><p>Grüne-Nationalrätin und VPOD Präsidentin <strong>Katharina Prelicz-Huber</strong> nannte ein Beispiel: «Eine Fachperson Betreuung im Kinderbetreuungsbe­reich verdient beim Berufseinstieg 4’000-4200 und nach 10 Jahren Erfahrung 4’500-4’700 Franken im Monat. Der Grund für die tiefen Löhne ist einzig, dass die Arbeit von Frauen geleistet wird. Ein Credit- und Riskmanager aber beginnt mit monatlich 8’750 Franken. Wenn die Fachperson Betreuung noch eigene Kinder hat und nur Teilzeit arbeitet, erwartet sie im Alter eine miserable, den Manager eine fürst­liche Rente. Eine unhaltbare Situation; eine Aufwertung der Pflege- und Care-Berufe ist dringend notwendig!»</p><p><strong>Gabriela Medici,</strong> stellvertretende SGB-Sekretariatsleiterin betonte: «Die Ren­tenlücke von heute spiegelt die ungleiche Verteilung der Erwerbschancen der Frauen von gestern. Doch solange wir in der Altersvorsorge nichts ändern, führt die typi­sche Erwerbskarriere der Frauen zu unwürdig tiefen Renten. Damit sind Frauen fak­tisch immer noch von den Männern abhängig, ansonsten reichen die tiefen Renten nicht zum Leben.»</p><p>Die Co-Präsidentin der SGB-Frauenkommission <strong>Patrizia Mordini </strong>betonte, «gerade in Anbetracht der steigenden Lohnungleichheit ist eine Erhöhung des Frauenrentenal­ters durch das Parlament respektlos, unwürdig und zynisch! Unsere Wut, die Wut der Frauen ist gross! Wir zeigen diese Wut am 14. Juni mit Lärm-Aktionen zum sym­bolischen Zeitpunkt 15.19 Uhr – ab dann arbeiten die Frauen nämlich neuerdings gratis! 2019 war dies noch um 15.24 Uhr.</p>]]></content:encoded><category>Gleichstellung von Mann und Frau</category><category>AHV</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/redaktion/kampagnen/AHV_21/web_Logo-AHV21_DE.jpg" length="405668" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-7587</guid><pubDate>Wed, 02 Jun 2021 09:43:17 +0200</pubDate><title>Weg mit den schwarzen Listen, Schluss mit den Kopfprämien!</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/kvg-weg-mit-den-schwarzen-listen-schluss-mit-den-kopfpraemien</link><description>In der Sommersession werden wegweisende Entscheide zur Finanzierung und zum Zugang im Gesundheitswesen gefällt.</description><content:encoded><![CDATA[<h3 class="heading--h4">Verfassungswidrige Einschränkung der Leistungen</h3><p>Gemäss Bundesverfassung muss in der Schweiz jede Person «die für ihre Gesundheit notwendige Pflege» erhalten. Seit der Einführung der sogenannten «schwarzen Listen» im Jahr 2010 wird dieser Grundsatz aber in gravierender Weise verletzt. Mit diesen Listen können die Kantone «säumige PrämienzahlerInnen» erfassen und deren Zugang zu Gesundheitsleistungen auf nicht weiter definierte Notfallbehandlungen einschränken. Was dies im Extremfall bedeuten kann, ist schon mehrfach publik geworden: So wurde 2018 im Kanton Graubünden einem HIV-positiven Patienten von der Krankenkasse die Finanzierung seiner Medikamente verweigert, weil er mit den Prämienzahlungen im Verzug war. Der Mann verstarb daraufhin an Begleiterkrankungen von AIDS. Sein Todesurteil war nicht das HI-Virus, sondern die schwarze Liste des Kantons, auf der sein Name stand.</p><p>Bei der Einführung dieser Listen gingen deren VerfechterInnen von der abwegigen Idee aus, die betroffenen Versicherten seien zahlungsunwillig und könnten mit dieser Massnahme zur Begleichung ihrer Rechnungen gebracht werden. Doch das Problem ist nicht die Zahlungsunwilligkeit, sondern vielmehr die immer weiter verbreitete Zahlungsunfähigkeit der Versicherten: Schweizweit wurden im Jahr 2019 421'000 Versicherte aufgrund von Zahlungsausständen für Prämien betrieben. Schuld daran ist direkt die unsoziale Finanzierung des Schweizer Gesundheitswesens, die in der Grundversicherung zu 80% über Kopfprämien und darüber hinaus mit weiteren 22 Milliarden Franken über direkte Kostenbeteiligungen der Bevölkerung läuft. Dieses System schafft beste Voraussetzungen dafür, dass Haushalte mit tiefen und mittleren Einkommen in die Zahlungsunfähigkeit getrieben werden. Dabei werden sie zusätzlich von den Krankenkassen schikaniert, die mit dem Inkasso teilweise ein regelrechtes Geschäft betreiben – etwa, indem sie jede verschickte Prämienrechnung einzeln in Betreibung setzen und darauf jeweils teure Gebühren erheben.</p><p>Die Gesundheitskommission des Ständerats will nun zwar einige dieser Praktiken unterbinden, sie hat aber beim wichtigsten Punkt eine Kehrtwende gemacht: Im Gesetzesentwurf, den sie in Vernehmlassung gegeben hat, wollte sie auch die schwarzen Listen abschaffen, doch vor einigen Wochen hat sie sich plötzlich wieder dagegen entschieden. Dieser völlig unverständliche Entscheid muss im Ständerat unbedingt korrigiert werden!</p><h3 class="heading--h4">Soziale Finanzierung einzige nachhaltige Lösung</h3><p>Langfristig noch wichtiger ist aber, dass die bürgerlichen Parteien endlich die gravierenden, und für die öffentliche Gesundheit schädlichen Auswirkungen der unsozialen Finanzierung der Schweizer Gesundheitsversorgung anerkennen und entsprechend mithelfen, die Probleme an der Wurzel anzugehen. Die unmittelbar wirksamste Massnahme dazu wäre eine Begrenzung der Prämienlast auf höchstens 10% des Einkommens eines Haushalts. Genau dies fordert die vom SGB mitgetragene Prämienentlastungsinitiative, welche demnächst in die parlamentarische Beratung kommen wird. Bevor dies der Fall ist hat, das Parlament aber bereits in der kommenden Session die Möglichkeit, wichtige Pflöcke einzuschlagen. So kann es beim Abbau der überschüssigen Krankenkassenreserven endlich vorwärtsgehen, indem die dazu in Behandlung kommenden Standesinitiativen der Kantone Tessin, Genf, Jura, Freiburg und Neuenburg angenommen werden. Nichts lässt nach einer Pandemie mehr rechtfertigen, dass die Krankenkassen heute auf einem Berg von über 12 Milliarden Reserven sitzen, der stetig weiter und weiter wächst. Dieses Geld gehört den Versicherten und muss baldmöglichst mindestens zur Hälfte an sie zurückbezahlt werden.</p><h3 class="heading--h4">Nein zur Notfallgebühr</h3><p>Darüber hinaus muss der Ständerat in der Sommersession unbedingt an seiner Position festhalten, die – im Rahmen einer parlamentarischen Initiative vom Nationalrat geforderte – Einführung einer «Gebühr für Bagatellfälle in der Spitalnotfallaufnahme» abzulehnen. Den Leuten trotz bereits horrend hoher Kostenbeteiligung noch mehr Geld aus der Tasche zu ziehen – ganz in der Annahme, dass diese aus «Spass» bzw. mangelndem Kostenbewusstsein in unnötigen Fällen den teuren Spitalnotfall aufsuchen – ist absolut nicht zulässig. Überall mangelt es an HausärztInnen und diese sind, zu recht, oft nicht mehr «in alter Manier» 24 Stunden verfügbar. Dass da hin und wieder ein Bagatellfall in der Notaufnahme landet, ist die logische Konsequenz – und zudem wesentlich billiger, als mit dieser neuen Gebühr Notfallaufnahmen von wirklich schweren Fällen zu verhindern. Denn genau das wäre die Konsequenz: Bereits heute verzichtet jedeR fünfteR VersicherteR aus finanziellen Gründen auf nötige Gesundheitsleistungen.</p>]]></content:encoded><category>Gesundheit</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/_processed_/a/7/csm_Arztgespraech-Formular_istockphoto-Cameravit_834c1bcf75.jpg" length="49460" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-7582</guid><pubDate>Fri, 28 May 2021 16:00:00 +0200</pubDate><title>Zeit für die 13. AHV-Rente!</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/zeit-fuer-die-13-ahv-rente</link><description>Volksinitiative für ein besseres Leben im Alter eingereicht</description><content:encoded><![CDATA[<p>Das breite Bündnis der Initiative für eine 13. AHV-Rente hat der Bundeskanzlei 137’550 Unterschriften überreicht. Das Volksbegehren «für ein besseres Leben im Alter» ist damit die erste Initiative, für die während der Corona-Pandemie genügend Unterschriften gesammelt wurden. Die nötigen Unterschiften kamen rund sechs Monate vor Ablauf der Sammelfrist zusammen. Dies zeigt die Dringlichkeit des Projekts: die AHV-Renten reichen nicht zum Leben und verlieren stetig an Wert. Gleichzeitig sinken die Renten aus der 2.&nbsp;Säule immer schneller. Trotzdem plant das Parlament mit «AHV 21» eine Abbauvorlage. Mit dem Initiativprojekt zur Stärkung der AHV können die Renten sozial und kostengünstig verbessert werden.</p><p>Wer ein Leben lang gearbeitet hat, verdient eine gute Rente. Auch unsere Verfassung sieht dies seit fast 50 Jahren vor. Doch die Realität ist leider eine ganz andere. Tatsächlich bezieht die Hälfte aller Neurentnerinnen und -rentner heute eine Altersrente von unter 3’439 Franken pro Monat (AHV + BVG zusammen). Frauen sind noch stärker betroffen, sie haben über einen Drittel tiefere Renten als Männer. Vielen droht damit Altersarmut. Und die Situation spitzt sich zu, denn aufgrund der tiefen Zinsen sinken die Pensionskassenrenten seit über einem Jahrzehnt. Nach Abzug von Krankenkassenprämien und Miete bleibt vielen deshalb nicht mehr allzu viel Rente zum Leben übrig. Es wird damit immer deutlicher sichtbar, dass die Altersvorsorge am Scheideweg steht. Damit kommt die Initiative für eine 13. AHV-Rente genau zum richtigen Zeitpunkt.</p><p>Die Initiative ist simpel, aber bestechend: Sie fordert die Einführung einer weiteren Auszahlung jener Rente, auf die man in der AHV Anspruch hat. So wie fast alle einen 13. Monatslohn haben. Auf eine monatliche Auszahlung gerechnet, bedeutet das eine Erhöhung der AHV-Renten um 8.33 Prozent. Aufgrund der ausgleichenden Eigenschaft der AHV profitieren Personen mit tiefen und mittleren Einkommen so am meisten. Aber auch EL-BezügerInnen sollen von der 13. Monatsrente profitieren.</p><p>Die AHV hat das beste Preis-Leistungsverhältnis und ist für die überwiegende Mehrheit der Bevölkerung die günstigste Rentenverbesserung. Der von Banken und Versicherungskreisen propagierte Ausbau der 3. Säule stellt keine Option dar, um die Altersvorsorge zu sichern. Denn in der AHV beteiligen sich auch die Arbeitgeber und Top-Verdienende an der Finanzierung. Darüber hinaus fordert der SGB einen finanziellen Beitrag aus den Nationalbankerträgen an die AHV.</p><p>Anlässlich der Übergabe der Unterschriften bedankte sich SGB-Präsident Pierre-Yves Maillard für den grossen Einsatz des breiten Komitees und aller UnterstützerInnen, die trotz den durch die Pandemie erschwerten Bedingungen viele Unterschriften gesammelt haben: «Die äusseren Umstände waren schwierig, doch dafür war das Engagement umso grösser, herzlichen Dank.» SP-Ständerätin Marina Carobbio betonte: «Die AHV ist unser sozialer Motor für die Rentengleichheit, gerade für die Frauen.» SEV-Präsident Giorgio Tuti erinnerte an das verdrängte Problem in der 2. Säule: «Mit dieser Initiative geben wir eine Antwort auf die sinkenden Pensionskassen-Renten und garantieren damit den Erhalt der Kaufkraft.» Dagmar Rösler, LCH-Präsidentin, betonte die Frauenrenten-Lücke: «Nur mit der Stärkung der AHV geht es bei der Rentengleichstellung vorwärts.» Köbi Hauri von der Unia Rentnerkommission brachte das aktuelle Problem auf den Punkt: die «RentnerInnen brauchen einfach eine Erhöhung der AHV, weil viele nur knapp über die Runden kommen».</p>]]></content:encoded><category>AHV</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/redaktion/photos/kampagnen/ahvx13-avsx13/210528_13.AHV0027_klein.jpg" length="690533" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-7579</guid><pubDate>Fri, 28 May 2021 14:15:00 +0200</pubDate><title>Die Altersvorsorge braucht einen grundlegenden Kurswechsel</title><link>https://www.sgb.ch/gremien/detail/die-altersvorsorge-braucht-einen-grundlegenden-kurswechsel</link><description>SGB-Delegiertenversammlung am 28. Mai 2021</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Den rasanten Rückgang der Altersrenten stoppen, die AHV und die umlagefinanzierten Renten stärken: diese Prioritäten haben heute die Delegierten des Schweizerischen Gewerkschaftsbundes (SGB) an ihrer 301. Delegiertenversammlung gesetzt. Aus sozialer Sicht ist es absolut dringend, das Rentenniveau zu erhöhen, vor allem für Frauen und insbesondere mit der Einführung einer 13. AHV-Rente, wie es die heute eingereichte Initiative fordert. Sollte das Parlament hingegen darauf beharren, die 1. Säule mit «AHV 21» abbauen zu wollen, wird der SGB diese Reform mit einem Referendum bekämpfen. Die Delegiertenversammlung widmete sich auch die Europapolitik: Nachdem die Gewerkschaften die rote Linie des Lohnschutzes verteidigt haben, geht es nun darum, sich für ein sozialeres Europa und eine sozialere Schweiz einzusetzen. Schliesslich riefen die Delegierten dazu auf, die Lehren aus der Corona-Krise zu ziehen, den Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz zu stärken, und rasch zu handeln, um die Kaufkraft der Arbeitnehmenden zu stärken.</p><p>Die Renten werden in den kommenden Monaten ganz oben auf der Tagesordnung der Gewerkschaften stehen. Nicht nur wegen der politischen Agenda, sondern vor allem, weil sich die Rentensituation in einem noch nie gesehenen Tempo verschlechtert. Die Renten der zweiten Säule befinden sich seit mehr als zehn Jahren im freien Fall: Wer 2019 in Rente ging, erhielt 6.8 Prozent weniger BVG-Rente als diejenigen, welche zwei Jahre zuvor pensioniert wurden, und dies obwohl die Beiträge permanent steigen. Die Frauen sind am stärksten betroffen, da ihre Renten im Durchschnitt um ein Drittel niedriger sind als diejenigen der Männer.</p><p>Jede Reform der Altersvorsorge muss es ermöglichen, das Rentenniveau für möglichst viele Menschen anzuheben. Deshalb müssen die erste Säule und die umlagefinanzierten Renten gestärkt werden. Die Einreichung der Initiative für eine 13. AHV-Rente ist gleichzeitig ein Signal wie auch ein sehr konkreter Vorschlag in diese Richtung. Andererseits bereitet sich der SGB angesichts der Reform «AHV 21», die sich immer klarer als Leistungsabbau auf Kosten der Frauen entpuppt, die Lancierung eines Referendums vor.</p><h3 class="heading--h4">Für ein soziales Europa</h3><p>Es ist der klaren, festen und konsequenten Haltung der Gewerkschaften zu verdanken, dass der hart erkämpfte autonome Lohnschutz nicht in Frage gestellt wurde: Diese Erkenntnis war der Ausgangspunkt für die Diskussion über die Europapolitik an der Delegiertenversammlung. Die Gefährdung der Kontroll- und Sanktionsmechanismen und die Schwächung des Service public, die sich mit Unterzeichnung dieses Rahmenabkommens ergeben hätten, wären die Arbeitnehmenden viel zu teuer zu stehen gekommen. Das Engagement der Gewerkschaften für gute Beziehungen zur Europäischen Union basiert auf dem Grundsatz, dass die getroffenen Vereinbarungen konkrete Verbesserungen für alle bringen müssen, die in der Schweiz arbeiten, –&nbsp; und keine Verschlechterungen. Die Gewerkschaften werden diesen Weg weiterverfolgen.</p><p>Die von den Delegierten verabschiedete Resolution gibt eine klare Richtung vor: Soziale Rechte, Löhne und Arbeitsbedingungen müssen sich in der Schweiz und in Europa verbessern. Ein Ausspielen der Arbeitnehmenden gegeneinander kann nur zu einer Verschlechterung führen. Vielmehr müssen Massnahmen gegen neue Formen prekärer Arbeit und für mehr Gesamtarbeitsverträge ergriffen werden, insbesondere durch die Stärkung der grenzüberschreitenden Gewerkschaftsarbeit. Der SGB wird sich, zusammen mit der gesamten europäischen Gewerkschaftsbewegung, weiterhin in diese Richtung engagieren.</p><h3 class="heading--h4">Raus aus der Corona-Krise mit Stützung von Beschäftigung, Gesundheit und Kaufkraft</h3><p>Die Corona-Krise hat einen grossen Tribut von den Arbeitnehmenden gefordert. Der Kampf gegen die Pandemie hat in mehreren Branchen kolossale Anstrengungen von den Beschäftigten gefordert, die immer noch nicht ausreichend anerkannt werden. In anderen Branchen hat er zu höherer Arbeitslosigkeit und erheblichen Einkommensverlusten geführt. Dank der Arbeit der Gewerkschaften und der Stabilität des Sozialversicherungssystems konnte der Schaden begrenzt werden. Es bleibt aber noch viel zu tun: Es ist absolut inakzeptabel, dass die Pandemie zu mehr Prekarität und wachsenden Ungleichheiten führt. Neben der Unterstützung des Covid-19-Gesetzes, das die Rechtsgrundlage für alle bisher gewährten Hilfen darstellt, fordert der SGB daher rasche Massnahmen zur Stützung der Kaufkraft, insbesondere die Umverteilung der überschüssigen Reserven der Krankenkassen und eine bessere Entschädigung bei Kurzarbeit für tiefe Einkommen.</p><p>Schliesslich ist es an der Zeit, die Lehren aus der Pandemie zu ziehen und den Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz zu stärken. Die Gesundheitskrise hat die von den Gewerkschaften seit langem angeprangerten Mängel klar verdeutlicht: Die Kontrolldichte muss nachhaltig erhöht werden, und Organisationen wie die Suva oder die paritätischen Kommissionen müssen neu die kantonalen Inspektorate bei ihrer Aufgabe unterstützen können. Die chronischen Defizite der Schweiz im Bereich Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz müssen endlich behoben werden.</p>]]></content:encoded><category>Gremienbeschlüsse</category><category>AHV</category><category>Flankierende Massnahmen und Personenfreizügigkeit</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/_processed_/9/1/csm_210528_SGB-DV_USS-AD_DL_13947c6163.jpg" length="174074" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-7562</guid><pubDate>Wed, 12 May 2021 18:04:01 +0200</pubDate><title>Nichts zu feiern: ungebremster Sturzflug der PK-Renten</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/nichts-zu-feiern-ungebremster-sturzflug-der-pk-renten</link><description>Fünf Jahre SGB-Pensionskassen-Alarm</description><content:encoded><![CDATA[<p>Vor fünf Jahren veröffentlichte der SGB zum ersten Mal eine Übersicht über die sinkenden Umwandlungssätze und schwindenden Pensionskassenrenten. Im fünften Jahr der Erhebung des SGB – welche rund 50 Pensionskassen mit über einer Million aktiv Versicherten umfasst – zeigt sich, dass sich die Situation auch im eben angebrochenen Jahr weiter zuspitzt: der mittlere Umwandlungssatz fällt 2021 auf 5,4 Prozent.</p><p class="heading--h4">Umwandlungssätze sind 20 Prozent tiefer als vor der Finanzkrise</p>]]></content:encoded><category>Berufliche Vorsorge</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/_processed_/7/c/csm_Rentnerin_aeltereFrau_Rechnungen_iStock-and-one_cut_c9ca7043f3.jpg" length="129462" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-7551</guid><pubDate>Mon, 10 May 2021 15:27:40 +0200</pubDate><title>Nur ein Ja garantiert die sozialen und wirtschaftlichen Absicherungen</title><link>https://www.sgb.ch/corona-virus/details/nur-ein-ja-garantiert-die-sozialen-und-wirtschaftlichen-absicherungen</link><description>Abstimmung vom 13. Juni: Der SGB sagt Ja zum Covid-19-Gesetz</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Die Corona-Krise ist für alle im Land eine schwere Prüfung. Doch dank der Lohngarantien und der sozialen Absicherungen im Covid-19-Gesetz – wie der Kurzarbeit oder dem Erwerbsersatz – ist die Schweiz besser durch die Krise gekommen als andere Länder. Viele dieser Absicherungen basieren auf dem Covid-19-Gesetz über das am 13. Juni abgestimmt wird. Deshalb hat der Vorstand des SGB einstimmig die Ja-Parole beschlossen.</p><p>Das Covid-19-Gesetz wurde vom Parlament als dringlich erklärt wurde und ist deshalb schon seit September 2020 in Kraft. Gegen das Gesetz wurde das Referendum ergriffen. Würde es in der Volksabstimmung abgelehnt, wäre vieles in Frage gestellt. Die Leidtragenden wären die Arbeitnehmenden in der Schweiz. Es gäbe mehr Arbeitslose und Druck auf die Löhne.</p><p class="heading--h4">Was alles auf dem Spiel steht</p><p>Ohne Covid-19-Gesetz fallen alle Zusatzmassnahmen weg, welche helfen, die Kurzarbeitsgelder an die Corona-Massnahmen anzupassen. Konkret würden Arbeitnehmende mit einem tiefen Lohn bei einem Nein weniger Kurzarbeitsgeld erhalten. Heute gibt es für Löhne bis 4340 Franken (bei Vollzeit) mehr als die üblichen 80 Prozent Lohnersatz. Für Arbeitnehmende auf Abruf und in befristeten Verträgen gäbe es gar kein Kurzarbeitsgeld mehr und die Anordnung von Kurzarbeit würde für die Unternehmen – welche unter der Corona-bedingten Wirtschaftskrise leiden – wieder viel bürokratischer. Das gefährdet die Arbeitsplätze der betroffenen Angestellten.</p><p>Auch ausserhalb der Kurzarbeit würden viele Massnahme und Finanzhilfen wegfallen. Vor allem im Kunst- und Kulturbereich, aber auch im Sport und in den Medien würden zahlreiche Personen in die Sozialhilfe gedrängt. Denn die Nothilfe und die kantonalen Finanzhilfen zur Überbrückung der Zeit, bis Konzerte und Theater in vollen Sälen wieder möglich sind, fallen weg.</p><p>Schliesslich wären der besondere Gesundheitsschutz für besonders gefährdete Arbeitnehmende und die Lohnfortzahlung für die Zeit einer Quarantäneanordnung in Frage gestellt. Auch der Lohnersatz über den Bund fällt weg, wenn eine sichere Beschäftigung im Betrieb nicht möglich ist. Und ebenso würde die gesetzliche Grundlage für einen Impfpass plötzlich wegfallen.</p><p>Dabei könnte der Bundesrat selbst wenn das Referendum angenommen würde weiterhin Anlässe verbieten und Läden schliessen. Auch selektive Zulassungen zu Anlässen nur für Personen mit Impfung oder Negativtest blieben weiterhin möglich. Denn das Epidemiengesetz liefert dafür die rechtliche Basis und es steht bei der Abstimmung nicht zur Diskussion.</p><p>Tatsächlich scheint es so, als ob die Corona-Krise bald überstanden ist. Das hoffen wir natürlich alle. Doch wir können es nicht wissen. Dank dem Covid-19-Gesetz haben die Gewerkschaften jedoch immerhin die Gewissheit, dass sie systematisch angehört werden, sobald der Bundesrat Covid-19-Massnahmen trifft, die Auswirkungen auf die Arbeitswelt haben.</p><p>Gerade diese Bestimmung des Covid-19-Gesetzes ist aus Sicht des SGB entscheidend. Denn gerade dank frühem Einbezug und beharrlicher Arbeit der Gewerkschaften konnten in den letzten Monaten – teils gegen den Widerstand des Departements für Wirtschaft, Bildung und Forschung &nbsp;und des Seco Mehrheiten für wichtige gewerkschaftliche Forderungen gefunden werden. Sie sind entscheidend, dass die Schweiz bislang glimpflicher durch die Epidemie kam als andere Länder. Deshalb braucht es am 13. Juni ein Ja zum Covid-19-Gesetz.</p>]]></content:encoded><category>Corona</category><category>Sozialpolitik</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/_processed_/e/4/csm_geschlossen_iStock-brightstars_3da7df7c31.jpg" length="135394" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-7542</guid><pubDate>Fri, 30 Apr 2021 16:22:32 +0200</pubDate><title>Frauenrenten senken ist ein Tabu</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/frauenrenten-senken-ist-ein-tabu</link><description>Mit AHV 21 zielt das Parlament weit an der Realität vorbei</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Mit der Rentenaltererhöhung beschliesst die Kommission des Nationalrates (SGK-N) eine AHV-Reform auf Kosten der Frauen, die eine faktische Rentensenkung hinnehmen sollen. Frauen erhalten insgesamt noch immer fast ein Drittel weniger Rente. Diese skandalöse Rentensituation muss sich verbessern, nicht weiter verschlechtern. Deshalb lehnt der Schweizerische Gewerkschaftsbund lehnt diese AHV 21 dezidiert ab.</p><p>Anstatt Antworten auf die drängende Frage zu beraten, von welcher Rente die Frauen im Alter leben, beschliesst die zuständige Kommission des Nationalrats im Schnelldurchlauf munter weitere Rentensenkungen auf Kosten der Frauen. Obwohl Frauen in der Schweiz mindestens einen Drittel weniger Rente als Männer bekommen. Und obwohl jedes Kommissionsmitglied auch im persönlichen Umfeld Frauen kennen muss, die unter dieser skandalösen Rentensituation leiden. Denn noch immer erhält fast ein Drittel der Frauen gar keine Rente aus der 2. Säule. In typischen Frauenbranchen sind PK-Renten zwischen 500 und 800 Franken pro Monat üblich; das reicht nicht zum Leben. Umso mehr müssen die Frauen sich auf die AHV verlassen können.</p><p>Auch die vorgeschlagenen Massnahmen für die Übergangsgeneration sind ein Hohn: Durch die Verkürzung der Übergangsregelungen auf sechs Jahre trifft die volle Rentensenkung auch Frauen, die kurz vor dem Rentenalter stehen. Sie bewirken auch eine weitere Verschlechterung für jene erwerbstätigen Frauen, die heute 55 Jahre alt sind und in der 2. Säule seit über einem Jahrzehnt unter ausbleibenden Zinsen und sinkenden Renten leiden. Und selbst wer in die Übergangsgeneration fällt, wird nicht abgesichert: Für über die Hälfte der Frauen der Übergangsgeneration bedeutet AHV 21 so eine Rentensenkung im Vergleich zum status quo. Erwerbstätige Frauen sind besonders betroffen.</p><p class="heading--h4">Fehler des Ständerats bleiben unkorrigiert</p><p>Auch weitere Fehler des Ständerats bleiben unkorrigiert: Die beschlossene Flexibilisierung des Rentenantritts bleibt gekappt erst ab 63 möglich und die gewährte Zusatzfinanzierung reicht nur für rund fünf Jahre. Zwar hat die Kommission eingesehen, dass der Freibetrag für erwerbstätige Rentner*innen so festgesetzt werden muss, dass auch Personen mit tieferen Einkommen sich ihre Rente verbessern können. Dass über diese Möglichkeit aber «freiwillig» entschieden werden soll, grenzt nicht nur an Naivität und ist kaum umsetzbar, es widerspricht auch fundamental der Systematik der AHV.</p><p>Für den SGB ist klar: wer ein Leben lang gearbeitet hat, verdient eine gute Rente. Wer die AHV reformiert, muss deshalb die realen Rentenprobleme berücksichtigen. Es zeichnet sich ab, dass das Parlament an der Urne daran erinnert werden muss.</p>]]></content:encoded><category>AHV</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/_processed_/7/c/csm_Rentnerin_aeltereFrau_Rechnungen_iStock-and-one_cut_c9ca7043f3.jpg" length="129462" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-7523</guid><pubDate>Mon, 12 Apr 2021 09:43:22 +0200</pubDate><title>Zeit für die soziale Wende!</title><link>https://www.sgb.ch/themen/gewerkschaftspolitik/detail/zeit-fuer-die-soziale-wende</link><description>Aufruf des SGB zum 1. Mai 2021</description><content:encoded><![CDATA[<p>Die Corona-Pandemie schüttelt die Welt und den Arbeitsmarkt durch. Die Jahrhundert-Krise wird soziale und wirtschaftliche Narben hinterlassen. Hunderttausende waren und sind von Entlassungen betroffen oder müssen Angst um ihren Arbeitsplatz haben. KollegInnen im Verkauf, im Service oder im Tourismus wurde über Monate ein Teil des Einkommens gestrichen.</p><p>Während in den Villen die Einkommen durch Aktiengewinne weiter sprudeln, haben die tiefsten Einkommen am stärksten gelitten. Gleichzeitig haben sich viele Arbeitsverhältnisse prekarisiert. Arbeitnehmende im boomenden privaten Online-Handel werden mit Stress, Gratisstunden und temporären Verträgen abgestraft.</p><p>Doch diesen Frühling verbinden wir auch mit der Hoffnung, dass es aufwärts gehen wird und eine soziale Wende möglich ist. Unverrückbar geglaubte Muster wurden durch die Krise auf den Kopf gestellt. Diese Krise weckt den Mut der sozialen Bewegungen, schlecht bezahlte Berufe endlich aufzuwerten und neue soziale Sicherheiten einzuführen.</p><p>Damit können wir die ungerechte Einkommensverteilung offensiv bekämpfen. Die Kosten der Pandemie dürfen nicht die Arbeiterinnen und Arbeiter tragen. Der Weg aus der Krise kann nur mit Perspektiven und finanzieller Sicherheit für alle gelingen.</p><p>Solidarität hat eine neue Aktualität erhalten und damit auch der Kampf für Veränderung nach Jahrzenten der neoliberalen Vorherrschaft. Es braucht einen Aufschwung für die Arbeiterinnen und Arbeiter – mit Vollbeschäftigung, besseren Löhnen und einer sozialeren Altersvorsorge. <strong>Es ist Zeit für die soziale Wende!</strong></p><p><strong>Weitere infos und das Programm für den 1. Mai 2021 finden sich auf <a href="https://www.mai2021.ch/de/" target="_blank" class="link link--external-blank" rel="noreferrer">www.mai2021.ch</a></strong></p>]]></content:encoded><category>Schweiz</category><category>Sozialpolitik</category><category>Wirtschaft</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/_processed_/e/c/csm_1mai-de_f8a7c30c09.png" length="82678" type="image/png"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-7507</guid><pubDate>Fri, 26 Mar 2021 08:48:27 +0100</pubDate><title>Nahtlose Unterstützung für ältere Arbeitslose – steter Tropfen höhlt den Stein</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/nahtlose-unterstuetzung-fuer-aeltere-arbeitslose-steter-tropfen-hoehlt-den-stein</link><description>Verbesserung bei den Übergangsbestimmungen zu den Überbrückungsleistungen</description><content:encoded><![CDATA[<p>Mit den Überbrückungsleistungen wurde die jüngste Sozialversicherung der Schweiz vor noch nicht einmal einem Jahr beschlossen. Seither setzt sich der SGB dafür ein, dass diese Leistungen so schnell wie möglich Inkrafttreten. Denn die Lage bei den älteren Arbeitslosen ist angesichts der Corona-Krise zunehmend besorgniserregend.</p><p>Während das Parlament sich im Herbst dieser Realität noch verschloss, hat es kurz vor Weihnachten auf Druck des SGB eine Bestimmung erlassen wonach allen Personen die Möglichkeit geöffnet wurde, im Juli einen ÜL-Antrag zu stellen – sofern sie ab Januar 2021 ausgesteuert wurden und alle anderen, strengen Anspruchsvoraussetzungen der ÜL erfüllen. Doch das war erst eine halbe Lösung. Denn sie half nur jenen, die es sich leisten können bis Juli anderswie über die Runden zu kommen. Aber mehr lag vor drei Monaten nicht drin.</p><p>Doch nun zeigt sich, dass das weitere Beharren des SGB in dieser Sache sich ausbezahlt macht. Denn in der Frühlingssession konnten die notwendigen Mehrheiten gefunden werden. Neu werden alle arbeitslosen Personen, die bis zum 1. Juli 2021 60 Jahre alt werden und mindestens 20 Jahre Beiträge an die AHV bezahlt haben, gar nicht mehr ausgesteuert, bis die Überbrückungsleistungen in Kraft treten.</p><p>Auch mit dieser neuen Lösung werden die grossen Probleme älterer Arbeitsloser nicht aus der Welt geschaffen. Und auch die direkt betroffenen Personen müssen sich ab Juli einem strengen Anmeldeprozedere für die ÜL unterziehen. Unter Umständen zeigt sich dann, dass sie doch keinen Anspruch auf ÜL haben werden, um sich den Bestand ihrer Altersvorsorge in Würde sichern zu können. Doch das Seco rechnet immerhin damit, dass von dieser neuen Änderung rund 930 Personen profitieren. Das zeigt: mit Ausdauer lassen sich die politischen Mehrheiten finden, um die soziale Härte, welche älteren Arbeitslosen entgegen weht etwas abzufedern.&nbsp;</p>]]></content:encoded><category>Berufliche Vorsorge</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/_processed_/b/4/csm_senior-abrechnungen-iStock-milkos_2bc3297f72.jpg" length="152242" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-7495</guid><pubDate>Mon, 15 Mar 2021 23:19:00 +0100</pubDate><title>AHV-Reform auf Kosten der Frauen: Ständerat nimmt seine Verantwortung nicht wahr</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/ahv-reform-auf-kosten-der-frauen-staenderat-nimmt-seine-verantwortung-nicht-wahr</link><description>Kleine Parlamentskammer ignoriert die Realität der Frauen weiter.</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Die vom Ständerat beschlossenen Änderungen der AHV sind respektlos. Der Schweizerische Gewerkschaftsbund hat bereits gezeigt, dass Frauen durch die Rentenaltererhöhung mit AHV 21 rund 1200 Franken pro Jahr verlieren. Obwohl die Renten der Frauen bereits heute mindestens einen Drittel tiefer sind als jene der Männer. In etwas mehr als einer Woche haben über 300'000 Frauen und Menschen einen öffentlichen Appell gegen diese Reform auf dem Buckel der Frauen unterzeichnet und dem Ständerat übergeben. Doch der Ständerat ignoriert die Realität der Frauen weiter.</p><p>Der Ständerat hat heute beschlossen, den Gesamtbetrag der Kompensationen für die Übergangsgeneration von neun Frauenjahrgängen von 712 auf 430 Millionen jährlich weiter zu unterbieten. Diese weitere Senkung der Kompensationen ist ein Zeichen von Ignoranz. Die vorgeschlagenen Rentenzuschläge können die Rentenlücke der Frauen der Übergangsgeneration bei weitem nicht schliessen.</p><h3 class="heading--h4">Flexibilisierung: Frauen werden doppelt bestraft</h3><p>Auch die Flexibilisierung des Renteneintritts soll nach Ansicht des Ständerats gekappt werden. Anstatt wie vom Bundesrat vorgeschlagen bereits ab Alter 62 soll ein Vorbezug erst ab 63 möglich sein. Obwohl der bundesrätliche Vorschlag breite Unterstützung geniesst und mittelfristig kostenneutral ist. Und auch hier sollen vorab die Frauen bezahlen. Denn wird die Flexibilisierung erst ab Alter 63 eingeführt, ändert sich dadurch für die Männer nichts. Die Frauen werden hingegen doppelt bestraft. Nicht nur wird ihr Rentenalter erhöht. Zusätzlich können sie im Vergleich zum Status quo nur noch ein Jahr im Voraus die AHV-Rente vorbeziehen.</p><h3 class="heading--h4">﻿Renten müssen zum Leben reichen</h3><p>Für den SGB ist klar: wer ein Leben lang gearbeitet hat, verdient eine gute Rente. Wer die AHV reformiert, muss deshalb die realen Rentenprobleme berücksichtigen. Die Lösung dazu ist einfach: wir brauchen eine Stärkung der AHV, keinen Abbau. Gerade um den Rentenrückstand der Frauen zu beseitigen. Der Ständerat wird mit seiner Kürzestauseinandersetzung zur AHV dieser Verantwortung nicht gerecht. Mit den heutigen Entscheiden versucht der Ständerat das genaue Gegenteil: eine Reform ohne Rückhalt der Frauen. Diese Unterschätzung der Frauenbewegung wird AHV21 blockieren. Der SGB wird alles daran setzen, dass der Nationalrat die Vorlage massgeblich korrigiert.</p>]]></content:encoded><category>AHV</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/_processed_/9/a/csm_aeltereFrau-muss-rechnen_wenigGeld_banabana-san_istock_9833d4c1c3.jpg" length="185174" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-7492</guid><pubDate>Mon, 15 Mar 2021 12:15:00 +0100</pubDate><title>314’187-mal: Hände weg von den Frauenrenten!</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/314187-mal-haende-weg-von-den-frauenrenten</link><description>Dringender Appell an den Ständerat übergeben</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Kurz vor der Debatte im Parlament wurden dem Ständerat heute 314’187 Unterschriften gegen eine AHV-Abbauvorlage auf dem Buckel der Frauen überreicht. Die vorgeschlagene Rentenverschlechterung für die Frauen hat eine Welle der Empörung ausgelöst. In so kurzer Zeit wurden in der Schweiz noch nie so viele Unterschriften online unterzeichnet. Die Botschaft ist klar: Eine AHV-Reform, welche die Lebensrealität der Frauen ignoriert, ist chancenlos. Die Renten der Frauen sind noch immer über einen Drittel tiefer, als jene der Männer. Die Frauenrenten müssen deshalb steigen, und nicht sinken.</p><p>Im Alter von der AHV leben können: dieses Versprechen wird für viele Frauen weiterhin nicht eingelöst. Deshalb war die schlechte und ungleiche Rentenabsicherung auch ein zentrales Anliegen des Frauen*streiks 2019. Doch anstatt dafür zu sorgen, dies endlich zu erreichen, schlägt die Kommission mit der Reform AHV 21 genau das Gegenteil vor: eine Abbauvorlage auf dem Buckel der Frauen.</p><p class="heading--h4">Die Rentensituation der Frauen ist grosses Problem.</p><p>Im offenen Brief fordern Hunderttausende UnterzeichnerInnen den Ständerat deshalb dazu auf, die Verschlechterungen in der AHV21-Vorlage rückgängig zu machen, und stattdessen den Frauen endlich eine bessere Rentenabsicherung im Alter zu garantieren. Dazu braucht es eine Reform, welche die AHV-Renten nicht einzig für die Ehepaare verbessert. Denn die Verfassung verspricht auch den Frauen seit fast 50 Jahren, dass die AHV den Lebensbedarf von allen angemessen deckt.</p><p>An der Übergabe der Unterschriften an den Ständerat, der die AHV-Reform heute behandelt, erinnert <strong>Vania Alleva</strong>, Präsidentin der Gewerkschaft Unia deshalb daran: «Wer sein ganzes Leben lang gearbeitet hat, verdient eine Rente, die zum Leben reicht. Das gilt auch für Frauen, das ist heute noch nicht der Fall!» SP Co-Präsidentin <strong>Mattea Meyer</strong> betonte, «Altersarmut ist oft weiblich. Es braucht jetzt höhere AHV-Renten und sicher keinen Rentenabbau». VPOD-Zentralsekretärin <strong>Michela Bovolenta</strong> bringt den Ärger der Frauen auf den Punkt: «Das Parlament muss uns endlich zuhören und für mehr Gleichstellung auch im Alter sorgen, statt einen Abbau auf Kosten der Frauen zu planen. Die Frauenrenten gehören erhöht, nicht das Frauenrentenalter!» Schliesslich betont <strong>Lisa Mazzone</strong>, Grüne Ständerätin: «Die Rufe der Frauen wurden bis jetzt in der Politik überhört. Doch dieses starke Zeichen darf nicht mehr ignoriert werden. Ohne die Frauen macht man keine Reform».</p><p>Link zum Appell: <a href="https://www.frauenrenten.ch" target="_blank" class="link--icon--external" rel="noreferrer">www.frauenrenten.ch</a></p>]]></content:encoded><category>AHV</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/redaktion/photos/kampagnen/frauenrenten/210315_Appell-UEbergabe_c-YoshikoKusano.jpg" length="427463" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-7456</guid><pubDate>Wed, 17 Feb 2021 09:35:40 +0100</pubDate><title>Analyse: Die Rentenlücke der Frauen</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/frauenrenten</link><description>Die SGB-Analyse zeigt: Frauen erhalten ein Drittel weniger Rente, in der zweiten Säule sind es sogar 50%, die sie weniger erhalten als die Männer.</description><content:encoded><![CDATA[]]></content:encoded><category>Gleichstellung</category><category>Berufliche Vorsorge</category><category>AHV</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/redaktion/photos/kampagnen/frauenrenten/00_DE_SGB_Chart_Rentenrueckstand_some.png" length="56947" type="image/png"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-7444</guid><pubDate>Fri, 05 Feb 2021 14:32:01 +0100</pubDate><title>Die Frauenrenten müssen rauf!</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/die-frauenrenten-muessen-rauf</link><description>Dringender Appell: Hände weg von den Frauenrenten</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">In nur einer Woche haben fast 300’000 Menschen den dringenden Appell gegen die Erhöhung des Frauenrentenalters und die damit verbundene Kürzung der AHV-Renten der Frauen unterschrieben. In so kurzer Zeit wurden in der Schweiz noch nie so viele Unterschriften gesammelt. Dieser beeindruckende Aufschrei zeigt: Eine AHV-Reform, welche die Lebensrealitäten der Frauen ignoriert, hat keine Chance.</p><p>Das Frauenstimmrecht in der Schweiz wird diesen Sonntag 50 Jahre alt. Fast gleich alt ist das Versprechen der Politik, dass auch Frauen im Alter von der AHV leben können. Doch anstatt dafür zu sorgen, dass dies endlich erreicht wird, sieht die geplante Reform genau das Gegenteil vor. Es handelt sich um eine Abbauvorlage auf dem Buckel der Frauen.</p><p>Dabei wäre es nach der grossen Mobilisierung des Frauen*streiks 2019 endlich an der Zeit, konkrete Fortschritte zu erreichen. Eines der dringlichsten Probleme ist die Frauen-Rentenlücke, insbesondere in der 2. Säule sind die Rentenunterschiede gross. Noch immer erhalten Frauen rund ein Drittel weniger Rente als Männer. Obwohl auch Frauen ihr Leben lang arbeiten – sei es gegen Bezahlung oder unbezahlt –, beziehen sie im Alter oft viel zu tiefe Renten.</p><p class="heading--h4">Eine Menschenkette von Davos bis Genf</p><p>Würden alle 291'061 Unterzeichnerinnen und Unterzeichner des Appells sich die Hände geben, dann entspricht dies einer Menschenkette länger als von Davos bis Genf! Dieser Aufschrei quer durch die Schweiz ist damit ein klarer Auftrag: Es ist Zeit für eine bessere Rentenabsicherung im Alter und höhere Frauenrenten. Reformen in der Altersvorsorge haben nur dann Aussicht auf Erfolg, wenn sie diesem brennenden Problem gerecht werden. Die Politik kann sich diesem starken Zeichen nicht weiter verschliessen.</p>]]></content:encoded><category>AHV</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/_processed_/e/0/csm_haende_weg_hoch_211fc6037b.jpg" length="132337" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-7433</guid><pubDate>Fri, 29 Jan 2021 12:25:28 +0100</pubDate><title>Die Menschen brauchen Rentenerhöhungen – die Kommission liefert Abbauphantasien</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/die-menschen-brauchen-rentenerhoehungen-die-kommission-liefert-abbauphantasien</link><description>AHV 21: Die Ständeratskommission zeigt ihr wahres Gesicht</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Die von der Ständeratskommission beschlossenen Änderungen der AHV sind respektlos. Der Schweizerische Gewerkschaftsbund hat bereits gezeigt, dass Frauen durch die Rentenaltererhöhung mit AHV 21 rund 1200 Franken pro Jahr verlieren. Nun sollen auch noch die Kompensationen für die unmittelbar betroffenen Frauen zusammengestrichen werden. Obwohl die Renten der Frauen bereits heute mindestens einen Drittel tiefer sind als jene der Männer.</p><p>Die Entscheide der zuständigen SGK des Ständerats zu AHV 21 sind respektlos. Eine Woche vor dem 50. Jubiläum des Frauenstimmrechts zeigen die Herren Ständeräte damit ihr wahres Gesicht. Nachdem sie beschlossen haben, das Frauenrentenalter erhöhen zu wollen, kürzen sie nun auch die vom Bundesrat vorgeschlagenen Kompensation für die unmittelbar betroffenen Frauen noch einmal massiv.</p><p>Schon der Vorschlag des Bundesrates sah angesichts der bestehenden Rentenlücken der Frauen nur beschämende Kompensationen vor. Dass die Bürgerlichen das nun noch unterbieten und den betroffenen Frauen nur ein paar Almosen verteilen wollen, stellt ein gleichstellungspolitisches Armutszeugnis dar. Noch nie wurde den Frauen weniger Kompensationen für eine Erhöhung des Frauenrentenalters angeboten als am gestrigen Tag. Auch jenen Frauen, die in der Mini-Übergangsphase von sechs Jahren in Rente gehen werden, drohen konkret spürbare Rentenkürzungen. Selbst die 12 Prozent der Frauen mit den geringsten Einkommen sind vor Rentenverlusten nicht geschützt.</p><p class="heading--h4">Flexibilisierung: Frauen werden doppelt bestraft</p><p>Auch die Flexibilisierung des Renteneintritts soll nach Ansicht der Kommission gekappt werden. Anstatt wie vom Bundesrat vorgeschlagen bereits ab Alter 62 soll ein Vorbezug erst ab 63 möglich sein. Obwohl der bundesrätliche Vorschlag breite Unterstützung geniesst und mittelfristig kostenneutral ist. Und auch hier sollen vorab die Frauen bezahlen. Denn wird die&nbsp;Flexibilisierung erst ab Alter 63 eingeführt,&nbsp;ändert sich dadurch für die Männer nichts. Die Frauen werden hingegen&nbsp;doppelt bestraft. Nicht nur wird ihr Rentenalter erhöht. Zusätzlich können sie im Vergleich zum Status quo nur noch ein Jahr im Voraus die AHV-Rente vorbeziehen.</p><p class="heading--h4">Partielle Wahrnehmungsverweigerung</p><p>Einzig mit der Erhöhung des Ehepaarplafonds orientiert sich SGK-S an den realen Rentenproblemen. Denn auch die plafonierte AHV-Maximalrente reicht angesichts der steigenden Lebenskosten immer weniger zum Leben. Es sei daran erinnert: die Hälfte aller Personen, die 2018 in Rente gingen, muss mit weniger als 3’450 Franken pro Monat durchkommen. Die Erhöhung des Plafonds auf 155% ist deshalb zwar ein Schritt hin zur dringend notwendigen Rentenverbesserung. Doch sie nützt nur einem Teil der verheirateten Paare. Verheiratete Paare mit tiefen bis mittleren Einkommen kämpfen mit denselben Problemen, ebenso wie Alleinstehende und. Für sie sieht die Kommission aber keinerlei Verbesserungen vor.</p><p>Für den SGB ist klar: wer ein Leben lang gearbeitet hat, verdient eine gute Rente. Deshalb betont SGB-Präsident Pierre-Yves Maillard: «Wer die Verantwortung trägt, die Altersvorsorge zu reformieren, muss sich an den realen Problemen orientieren. Und die Lösung ist einfach: wir brauchen eine Stärkung der AHV, keinen Abbau. Gerade um den Rentenrückstand der Frauen zu beseitigen.» Mit den gestrigen Entscheiden hat die Ständeratskommission ihr eigentliches Ziel verraten: wer die nächste AHV-Reform an die Wand fahren will, mag ihr folgen.</p>]]></content:encoded><category>AHV</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/_processed_/a/a/csm_aeltere-Frau-in-Sorge_iStock-shirosov_0a995b5dc9.jpg" length="103222" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-7428</guid><pubDate>Wed, 27 Jan 2021 08:46:40 +0100</pubDate><title>BVG 21: Renten garantieren und BVG modernisieren</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/bvg-21-renten-garantieren-und-bvg-modernisieren</link><description>Hintergründe zum BVG 21-Sozialpartnerkompromiss</description><content:encoded><![CDATA[<p>Kommende Woche beginnt der parlamentarische Prozess zur BVG-Reform. Grundlage der Beratungen ist der Sozialpartner-Kompromiss. Dieser Kompromiss der Dachverbände der nationalen Sozialpartner wurde vom Bundesrat unverändert übernommen. Einerseits sichert er die Renten und andererseits modernisiert er das BVG zu einem guten Preis-Leistungs-Verhältnis. Die Sozialpartner setzen sich weiterhin gemeinsam für den mehrheitsfähigen Kompromiss ein und haben an einem Mediengespräch die wichtigsten Hintergründe des Kompromisses präsentiert.</p><p>Die letzten 15&nbsp;Jahre erlitten alle Reformbestrebungen der 2. Säule Schiffbruch. 2010 scheiterte die Senkung des Mindestumwandlungssatzes von 6,8 auf 6,4&nbsp;Prozent ohne Kompensationen mit 73&nbsp;Prozent Nein-Stimmen vor dem Volk. 2017 wurde die Senkung des Mindestumwandlungssatzes von 6,8 auf 6,0&nbsp;Prozent mit einer Kompensation in der AHV verworfen. Daraufhin forderte der Bundesrat die Sozialpartner als Garanten und Durchführer der 2.&nbsp;Säule auf, einen gemeinsamen Reformvorschlag für die drängendsten Probleme der 2.&nbsp;Säule auszuarbeiten.</p><p>Nach intensiven Verhandlungen unterbreiteten die Sozialpartner dem Bundesrat einen gemeinsamen Kompromiss-Vorschlag, den sie weiterhin tragen und auch vor dem Parlament vertreten werden. Der Sozialpartner-Kompromiss erreicht auch sein wichtigstes Ziel: trotz Senkung des Mindestumwandlungssatzes kann das heutige Leistungsniveau insgesamt gehalten werden. Er sichert die Renten, modernisiert das BVG und trägt damit auch einer veränderten Arbeitswelt Rechnung. Ausserdem erhalten Versicherte mit tieferen Löhnen und Teilzeitbeschäftigte –- insbesondere Frauen – eine höhere Rente. Möglich macht dies ein Mix aus nur noch zwei Altersgutschriften, einem tieferen Koordinationsabzug und einem solidarisch finanzierten Rentenzuschlag, der zugleich das bisherige Leistungsniveau der Übergangsgeneration gewährleistet.</p><p>&nbsp;</p>]]></content:encoded><category>Berufliche Vorsorge</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/redaktion/photos/kampagnen/bvg21/3-Elemente.svg" length="78749" type="image/svg+xml"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-7431</guid><pubDate>Wed, 27 Jan 2021 06:35:00 +0100</pubDate><title>Weitere Restriktionen statt Berücksichtigung der harschen Realität älterer Arbeitsloser</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/weitere-restriktionen-statt-beruecksichtigung-der-harschen-realitaet-aelterer-arbeitsloser</link><description>Verordnung zur neuen Überbrückungsleistung</description><content:encoded><![CDATA[<p>Älteren Arbeitslosen, die trotz unzähligen Bewerbungen keine Stelle mehr finden, droht nach der Aussteuerung die finanzielle Abwehrspirale bis irgendwann kein Weg mehr an der Sozialhilfe vorbeiführt. Dort kann es sein, dass sie zuerst einen Teil des Altersvorsorgeguthabens aufbrauchen müssen, bevor sie Unterstützung erhalten. Dies nachdem sie zuvor schon ihr gesamtes Vermögen aufbrauchen mussten. Damit ist der Weg in die Ergänzungsleistungen im Rentenalter programmiert.</p><p>Der SGB hat sich deshalb seit Jahren für eine anständige soziale Absicherung älterer Arbeitsloser am Ende des Erwerbslebens eingesetzt. Dazu haben die Sozialpartner und der Bundesrat die Überbrückungsleistungen auf den Weg gebracht. Dieses jüngste Sozialwerk der Schweiz wurde vom Parlament im Sommer 2020 beschlossen. Damit Menschen, die ihr ganzes Leben lang gearbeitet haben und kurz vor der Pensionierung ihre Stelle verlieren, eine Alternative zur Sozialhilfe bleibt. Das ursprüngliche Modell wurde im Parlament zwar substanziell zurückgeschraubt. Betroffene Personen müssen strenge Voraussetzungen erfüllen, um Überbrückungsleistungen zu erhalten. Trotzdem stellen die ÜL einen sozialen Fortschritt dar, der mit der Corona-Krise immer notwendiger wird. Denn die Situation älterer Arbeitsloser und Ausgesteuerter spitzt sich weiter zu.</p><p>Der SGB setzt sich deshalb für eine möglichst frühe Inkraftsetzung des Gesetzes ein. Es ist ihm gelungen, dass zumindest jene Personen, die ab Januar 2021 ausgesteuert werden, im Juli 2021 Zugang zur Überbrückungsleistung erhalten sollen. Doch das bietet nur jenen Betroffenen eine Auffanglösung, die sich bis zum Inkrafttreten des ÜLG über Wasser halten können ohne ihre Altersguthaben auflösen zu müssen.</p><p>Und nun droht eine weitere Restriktion. Denn der Bundesrat schlägt in der Vernehmlassung zur neuen ÜL-Verordnung vor, dass alle Personen die in der Pensionskasse mehr als 500'000 Franken Altersguthaben ansparen konnten, von den Überbrückungsleistungen ausgeschlossen werden. Ein Pensionskassenvermögen von 500’000 Franken bedeutet eine BVG-Rente von rund 2300 Franken. Das entspricht der durchschnittlichen PK-Rente. Die vorgeschlagene Vermögensschwelle stellt damit den Zugang zur ÜL und den Erhalt der Altersvorsorge für einen weiten Teil der Betroffenen in Frage. Diese Schwelle könnte dazu führen, dass Ausgesteuerte weiterhin gezwungen sind, ihr Pensionskassen-Guthaben vorzubeziehen. Unter Umständen verlieren sie dabei den Anspruch auf eine Rente, weil sie das Geld als Kapital beziehen müssen. Und sofern ihre Vorsorgeeinrichtung einen mehrjährigen Vorbezug vorsieht, droht den Betroffenen schliesslich eine Rente an der Grenze zu den Ergänzungsleistungen.</p><p>Genau dies wollte man mit den ÜL verhindern. Der SGB ist der Ansicht, dass der Bundesrat mit dieser Schwelle den Auftrag des Gesetzgebers nicht erfüllt. Denn das Parlament wollte nur Personen mit sehr hohen Pensionskassenvermögen von den Überbrückungsleistungen ausschliessen. Der SGB wird sich deshalb dafür einsetzen, dass der Bundesrat die Vermögensschwelle substanziell heraufsetzt.</p>]]></content:encoded><category>Überbrückungsleistung</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/_processed_/b/4/csm_senior-abrechnungen-iStock-milkos_2bc3297f72.jpg" length="152242" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-7394</guid><pubDate>Thu, 07 Jan 2021 11:00:00 +0100</pubDate><title>Eine soziale Agenda für 2021: Gute Löhne und Renten, sichere Arbeitsplätze</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/jahresmedienkonferenz-2021</link><description>Jahresmedienkonferenz 2021 – Schwierige Situation der Arbeiterinnen und Arbeiter</description><content:encoded><![CDATA[<p>Die durch die Coronavirus-Pandemie verursachte Krise hinterlässt schmerzhafte Spuren in der Arbeitswelt. Der Verlust von Einkommen und Arbeitsplätzen ist besorgniserregend und trifft die Menschen mit den niedrigsten Einkommen am stärksten. Die Krise trifft die Arbeitnehmenden in einer schwierigen Situation, weil sie bereits zuvor mit stagnierenden Löhnen und sinkenden Renten konfrontiert waren. Um den Arbeitnehmenden wieder eine Zukunftsperspektive zu eröffnen, braucht das Land daher ein abgestimmtes Massnahmenpaket. Kurzfristig zum Erhalt von Arbeitsplätzen, zum Schutz von Arbeitslosen und zur Förderung der Kaufkraft – insbesondere durch die Rückverteilung von 500 Franken aus den Überschussreserven der Krankenkassen an alle Versicherten. Im Jahr 2021 werden zudem die Weichen gestellt, damit das Rentensystem langfristig gerechter und effizienter wird – indem die Umlagekomponente im BVG eingeführt und eine Stärkung der AHV möglich wird. Dies durch die bald einzureichende Initiative für eine 13. AHV-Rente. Die Solidarität ist der Schlüssel, um gestärkt aus der Krise hervorzugehen.</p><h3 class="heading--h4">Unterbeschäftigung auf Rekordniveau</h3><p>Die Lage auf dem Arbeitsmarkt ist zu Beginn des Jahres 2021 düster. Die Unterbeschäftigungs-quote, die sich aus der Addition von Arbeitslosigkeit, Unterbeschäftigung und Kurzarbeit ergibt, erreicht ein Rekordhoch von 10 Prozent. In vielen Bereichen ist es schlichtweg illusorisch, kurzfristig einen Job zu finden, da sehr starke Einschränkungen gelten. Einkommensverluste und Arbeitslosigkeit treffen Arbeitnehmende mit niedrigen Einkommen viel härter. Gerade die Haushalte, die von den niedrigsten Löhnen leben müssen, treten mit erschöpften Reserven und einer noch geringeren Fähigkeit, mit unvorhergesehenen Ausgaben fertig zu werden ins neue Jahr. Der Erhalt von Arbeitsplätzen, die Verlängerung des Arbeitslosengeldes und die Stützung der Kaufkraft sind daher dringend notwendig. Die Gesundheitskrise darf nicht in einer langwierigen wirtschaftlichen Krise enden.</p><h3 class="heading--h4">Arbeitnehmende in einer schwierigen Phase betroffen</h3><p>Die Schweiz befand sich wirtschaftlich schon vor der Pandemie in einer schwierigen Situation. Die Löhne stiegen nur geringfügig, während viele Fixkosten und Pflichtbeiträge stiegen. Zudem zahlen wir für die starke Abhängigkeit der Pensionskassen von den Finanzmärkten einen hohen Preis, mit einem kontinuierlichen und signifikanten Rückgang der Renten. Die Folge: Die reale Kaufkraft von Arbeitnehmenden und RentnerInnen war bereits vor der Krise rückläufig. Eine Rückkehr zu einer dynamischen Lohnentwicklung und eine Erhöhung der Renten sind daher unerlässlich.</p><p>Generell leiden die Schweizer Exporte seit Jahren unter der Überbewertung des Schweizer Frankens: Die Maschinenausfuhren haben sich beispielsweise seit 2008 halbiert. Zudem entwickeln sich die zukunftsträchtigen Investitionen in ICT und Forschung ungünstiger als in der Eurozone. Die Exposition der Schweiz gegenüber Wechselkursschwankungen ist besonders hoch und erfordert ein viel entschlosseneres Handeln der Nationalbank.</p><h3 class="heading--h4">Investieren in eine sozialere Schweiz</h3><p>Die Prioritäten für das Jahr 2021 sind klar. Zunächst einmal müssen wir die Arbeitsplätze sichern und den Kaufkraftverlust, der 2020 eingetreten ist, zumindest teilweise kompensieren. In der Altersvorsorge braucht es Massnahmen zur Verbesserung der Leistungsfähigkeit. Die Stärkung der Solidarität ist eine absolute Notwendigkeit, keine Option.</p><h3 class="heading--h4">Daraus ergeben sich folgende Forderungen:</h3><ul><li>Rückverteilung von 500 Franken pro Person aus den Überschussreserven der Krankenkassen als schnelle Kaufkraftunterstützung</li><li>Arbeitslosenunterstützung zur Verhinderung von Aussteuerungen verlängern, zusätzliche Stützungsmassnahmen zur Verhinderung von Konkursen einführen</li><li>Zusätzliche Mittel für den Service public im Gesundheitssektor, Belohnung für das Personal für seinen ausserordentlichen Einsatz und langfristige Verbesserung der Arbeitsbedingungen</li><li>Aktivere Geldpolitik gegen die Überbewertung des Schweizer Frankens</li><li>Ein gerechtes und nachhaltiges Rentensystem mit besseren Renten durch Stärkung der Umlagekomponente im BVG und Erhöhung der AHV-Renten.</li></ul>]]></content:encoded><category>Sozialpolitik</category><category>Wirtschaft</category><category>Arbeit</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/redaktion/docs/mk-cp/210107/210107_JMK-Totale.jpg" length="463998" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-7404</guid><pubDate>Thu, 07 Jan 2021 09:08:00 +0100</pubDate><title>Das Leistungsniveau in der Altersvorsorge ist in Frage gestellt </title><link>https://www.sgb.ch/themen/gewerkschaftspolitik/detail/das-leistungsniveau-in-der-altersvorsorge-ist-in-frage-gestellt</link><description>Weichenstellungen in der Altersvorsorge erfolgen 2021</description><content:encoded><![CDATA[<p>Sowohl in der Schweiz wie auch international zeigt die Corona-Krise eindrücklich auf, wie wichtig starke Sozialwerke sind. Dies gilt insbesondere für das Instrument der Kurzarbeit. Stabilität und Sicherheit gibt auch eine intakte Altersvorsorge. Als negatives Beispiel gilt die USA, wo eine schwache und individualisierte Rentenabsicherung dazu führt, dass viele US-AmerikanerInnen auch nach dem Eintritt ins Rentenalter aus finanziellen Gründen weiterarbeiten müssen. Nun zeigt sich, dass Regionen mit höherer Altersarmut häufig auch Gebiete mit höheren Infektionsraten sind. Denn die Betroffenen sind oft in sogenannt essentiellen Berufen wie der Logistik, oder der Betreuung tätig. Forscher empfehlen dem US-Gesetzgeber deshalb zur Pandemiebekämpfung, die Lebenshaltungskosten älterer Personen bei der Ausgestaltung von Konjunkturmassnahmen und Rentenreformen stärker zu berücksichtigen. Eine derart prekäre Rentensituation gilt es in der Schweiz mit allen Mitteln zu verhindern. Doch auch hier reichen die Renten immer weniger zum Leben und der Druck auf die Renten nimmt weiter zu.</p><p>Der Schweizerische Gewerkschaftsbund wird sich 2021 neben der Bewältigung der Corona-Krise schwerpunktmässig mit der Altersvorsorge befassen. Denn dieses Jahr werden die Weichen für die materielle Sicherung der laufenden und künftigen Altersrenten gestellt. Jung und Alt sind davon gleichermassen betroffen. Besonders exponiert sind bei den laufenden Reformen jene Arbeitnehmenden, die zu tiefen und mittleren Einkommen arbeiten. Am meisten steht für die Frauen auf dem Spiel: Zum einen können durch den Sozialpartnerkompromiss BVG 21 die skandalös tiefen Frauenrenten rasch und spürbar verbessert werden. Anderseits plant das Parlament eine AHV-Abbauvorlage mit Rentenverlusten von jährlich bis zu 1’200 Franken für die Frauen.</p><p class="heading--h4">Für BezügerInnen mittlerer Renten sind Coiffeurbesuche ein Luxus</p><p>Vor knapp drei Wochen hat das Parlament mit nur zwei Gegenstimmen die Kurzarbeitsentschädigung von Geringverdienenden aufgestockt. Seit wenigen Tagen werden im Covid-19-Gesetz deshalb Einkommen bis 3’470 Franken garantiert. Damit anerkennt das Parlament, dass die Lebenshaltungskosten in der Schweiz so hoch sind, dass Personen mit tieferen Löhnen nicht auf 20 Prozent ihres Einkommens verzichten können, ohne in grössere Bedrängnis zu geraten.</p><p>Doch die Kaufkraftprobleme, vor denen im Zuge der Pandemiebekämpfung Personen mit sehr geringen Einkommen geschützt werden sollen, sind für die Hälfte aller Rentnerinnen und Rentner bereits Realität. Denn die mittlere Rente der Personen, die 2018 in Rente gingen, betrug 3’449 Franken pro Monat – AHV- und BVG-Renten zusammen.</p><p>Eine Gegenüberstellung dieser Rente mit den gemäss Statistiken üblichen Ausgaben für eine Einzelperson über 65 verdeutlicht, dass davon nach den Steuern, den Krankenkassenprämien und der Miete nicht mehr allzu viel zum Leben übrigbleibt. Restaurant- und Coiffeurbesuche bleiben für viele Rentnerinnen und Rentner ein seltener Luxus. Obwohl sie ein Leben lang gearbeitet haben.</p><p><strong>Mittlere AHV- und BVG-Rente 2018&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp; 3’449</strong></p><p>Steuern&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp; 266<br> Miete und Nebenkosten&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp; 1’035<br> Krankenkassenprämie&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp; 408<br> Gebühren&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp; 25</p><p><strong>Verfügbares Einkommen&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp; 1’715</strong></p><p>Nahrungsmittel/Getränke/Genussmittel &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; 422<br> Kleider/Schuhe &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp;&nbsp; 59<br> Gesundheitsausgaben &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; 216<br> Versicherungen &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp;&nbsp; 268<br> Wohnungseinrichtung u.a. &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; 96<br> übrige Haushaltausgaben &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp;&nbsp; 85<br> Telefon/Internet/Post u.a. &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; 89<br> Computer/Radio- und Fernsehgeräte u.a. &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; 45<br> Zeitungen/Bücher/Abos &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; 42<br> Verkehrsmittel &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp;&nbsp; 172<br> Körperpflege u.a. &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; 65</p><p><strong>Übrig bleibendes verfügbares Einkommen&nbsp;&nbsp; 156</strong></p><p>Restaurants/Hotel &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp;&nbsp; 133<br> Unterhaltung/Erholung/Kultur &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; 212<br> Geschenke/Spenden&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp; 40</p><p>Quellen: BFS Neurentenstatistik, HABE 2015-2017.</p><p>Für viele Frauen bleibt selbst eine Rente in dieser Höhe unerreichbar. Die Medianrente jener Frauen, die sowohl eine AHV- wie eine BVG-Rente beziehen, liegt unter 3’000 Franken pro Monat. Und bei einer Gesamtbetrachtung würde die Rentenhöhe der Frauen noch deutlich geringer ausfallen, denn fast ein Drittel der Frauen erhält gar keine BVG-Rente.</p><p class="heading--h4">Rentenhöhe muss Ausgangspunkt jeder Reform sein</p><p>Gemäss Verfassung sollen die Leistungen der 1. Säule (AHV und IV) den Existenzbedarf angemessen sichern, während die Leistungen der 2. Säule (berufliche Vorsorge BVG) darauf aufbauen und die Fortführung der gewohnten Lebensweise in angemessener Weise zu ermöglichen haben.</p><p>Diese soliden Verfassungsziele stehen aber in erschreckendem Widerspruch zu den tatsächlich ausbezahlten Renten. Selbst wenn eine Person alle Voraussetzungen erfüllt und ihr ganzes Erwerbsleben ohne Lücken die gesetzlich geforderten Beiträge einbezahlt hat, muss sie mit einer tiefen Rente rechnen. Denn die gesetzlich geschützten, maximal möglichen Rentenleistungen aus AHV und BVG entsprechen bei einer männlichen Einzelperson im Jahr 2021 einem Betrag von 4’370 Franken pro Monat.</p><p>Die überobligatorischen Renten der 2. Säule konnten lange Jahre darüber hinwegtäuschen, dass die Realisierung der verfassungsrechtlich geforderten Altersvorsorge auf halbem Weg stecken geblieben ist. Doch nun sinken die Durchschnittsrenten der 2. Säule bereits seit einigen Jahren – einerseits wegen den tieferen Umwandlungssätzen im Überobligatorium, anderseits wegen der wesentlich geringeren Verzinsung der Vorsorgeguthaben. Sie können den fehlenden gesetzlichen Schutz nicht mehr kompensieren.</p><p>Der Bundesrat verschliesst sich dieser Realität, auch wenn er sich prominent für die Erhaltung des Leistungsniveaus in der Altersvorsorge ausspricht. Seine Reformvorschläge zur AHV gehen gar in die gegenteilige Richtung:</p><p>Gemessen an der AHV-Medianrente bedeutet die Erhöhung des Frauenrentenalters von 64 auf 65 Jahre für die betroffenen Frauen eine Leistungseinbusse von rund 1’200 Franken pro Jahr. Sofern sie denn überhaupt bis 64 arbeiten und Beiträge einzahlen können, denn die Arbeitsmarktsituation ist für ältere Arbeitnehmerinnen noch schwieriger als jene der Männer.</p><p>Obwohl die Minimalrente der AHV 2021 um 10 Franken erhöht wurde, deckt die AHV-Rente systembedingt einen immer kleineren Teil des Lohnes der Neurentnerinnen und Neurentner ab, weil die Renten mit dem Mischindex nur alle zwei Jahre zur Hälfte an die Löhne und zur Hälfte an die Teuerung angepasst werden. Nach Ansicht des Bundesrats soll der Ersatzquotenindex von den anfänglichen 100 Prozent bis 2030 auf 86 Prozent sinken, also um ganze 14 Prozent. Nur die Volksinitiative für eine 13. AHV-Rente bietet hier Gegensteuer.</p><p class="heading--h4">Rentenverluste in der 2. Säule</p><p>Vor fünf Jahren veröffentlichte der SGB zum ersten Mal eine Übersicht über die sinkenden Umwandlungssätze und schwindenden Pensionskassenrenten. Mittlerweile berichten auch Banken und Versicherer fast monatlich über die zusammenbrechenden Renten in der 2. Säule.</p><p>Seit mehr als einem Jahrzehnt sind die Versicherten damit konfrontiert, immer mehr in die 2. Säule einzubezahlen und dafür dennoch immer tiefere Renten zu erhalten. 2019 sind die Beiträge zwar leicht zurückgegangen. Dies ist aber auf einen stärkeren Anstieg der Beitragslöhne zurückzuführen. Wäre der Anstieg der Beitragslöhne etwa gleich wie im Vorjahr, wären auch die Beitragssätze gestiegen.</p><p>2021 wird der Druck auf die Renten der 2. Säule weiter zunehmen. Viele Pensionskassen haben bereits weitere Senkungen der technischen Zinssätze und der Umwandlungssätze beschlossen. Grund dafür sind die tiefen Zinsen. Tiefe Zinsen sind für die nach dem Kapitaldeckungsverfahren finanzierte 2. Säule besonders schwer zu verkraften. Der Anteil des Kapitalertrags an den Einnahmen der beruflichen Vorsorge ist bereits drastisch gesunken. Während er im Jahr 1987 mit 32.6 Prozent noch dem sprichwörtlichen dritten Beitragszahler entsprach, fiel der Anteil des Kapitalertrags bis 2018 auf 19.9 Prozent. In gleichem Umfang stiegen die Beiträge der Versicherten an die 2. Säule kontinuierlich. Im Jahr 1987 kam auf eine Versicherte rund 2’300 Franken Kapitalertrag (3’400 Franken zu Preisen von 2018). Die Versicherte zahlte durchschnittlich 4’800 (7’000) Franken an Beiträgen, die Arbeitgeberbeiträge miteinbezogen. Im Jahr 2018 waren es 4’333 Franken Kapitalertrag und bereits 13’400 Franken an Beiträgen. Diese Entwicklung ist insofern bemerkenswert, als das Gesamtkapital der zweiten Säule im selben Zeitraum enorm zugenommen hat. Im Jahr 1987 betrug das Kapital rund 158 Milliarden Franken, 2018 waren es bereits 865 Milliarden. So sank der Anteil des Kapitalertrags am Kapital von über 6 Prozent in den 1990er Jahren auf unter 1.9 Prozent 2018.</p><p>Insgesamt bewegen sich die Kosten der sozialen Sicherheit in der Schweiz im europäischen Vergleich mit rund einem Viertel des BIP zwar im Mittelfeld der Länder West- und Nordeuropas. Doch betrachtet man die kaufkraftbereinigten Ausgaben pro Kopf, hat die Schweiz die zweitteuerste Altersvorsorge der europäischen Länder.[1] Dies ist umso bedenklicher, als die Ersatzquote der schweizerischen Altersvorsorge jener in anderen Ländern stark hinterherhinkt.</p><p>Konkret: wir zahlen massiv mehr für deutlich weniger Leistungen. Dies zeigen sowohl Vergleiche mit OECD-Ländern als auch internationale Übersichten zur Altersvorsorge.[2]</p><p class="heading--h4">Schlussfolgerungen und Forderungen</p><p>Wer ein Leben lang gearbeitet hat, verdient eine gute Rente. Obwohl uns die Verfassung dies seit fast 50 Jahren vorschreibt, sind wir immer weiter davon entfernt. Der SGB ist deshalb überzeugt, dass es jetzt ein starkes Engagement für gute Renten braucht.</p><p>Es gibt verschiedene Möglichkeiten, wie die verfassungsmässigen Leistungsziele der Altersvorsorge erreicht werden können: durch eine Stärkung der AHV, durch bessere Leistungen der beruflichen Vorsorge oder durch eine Kombination von Massnahmen in den beiden Säulen. Was zu bevorzugen ist, hängt von verschiedenen Faktoren ab. Einerseits stellt sich die Frage, wie leistungsfähig das Kapitaldeckungsverfahren der beruflichen Vorsorge und das Umlageverfahren der AHV als solche sind. Anderseits sind die Verteilungswirkungen der beiden Vorsorgesysteme unterschiedlich. Angesichts der Ausgangslage ergeben sich für den SGB die folgenden Konsequenzen und Forderungen:</p><ul><li>Die AHV muss gestärkt werden. Damit die Renten und insbesondere die Frauenrenten zum Leben reichen. Dazu hat der SGB in einer breiten Allianz von Arbeitnehmerverbänden, Parteien und RentnerInnenorganisationen die Volksinitiative für eine 13. AHV-Rente lanciert, die er dieses Jahr einreichen wird.</li><li>Die laufenden Reformprojekte werden sich an der Höhe der Altersrenten messen lassen müssen. Reformvorhaben, welche zu sinkenden Rentenleistungen führen, sind an der Urne zum Scheitern verurteilt.</li><li>Die Leistungsziele der Verfassung sollten zu einem möglichst guten Preis erreicht werden. Möglichst hohe Rentenansprüche sollten also mit möglichst tiefen Beiträgen erworben werden. Das Umlageverfahren generiert für die überwiegend grosse Mehrheit der Erwerbstätigen die mit Abstand höchsten Leistungen pro Beitragsfranken. Es braucht deshalb eine Stärkung des Umlageverfahrens in der Altersvorsorge, über die Umlagekomponente im BVG-Kompromiss der Sozialpartner und über eine 13. AHV-Rente in der AHV.</li><li>Um den zusätzlichen Finanzierungsbedarf in der Altersvorsorge solidarisch zu leisten, braucht es ausserdem einen finanziellen Beitrag der SNB-Gewinne an die AHV-Renten.</li><li>Der von Banken und Versicherungskreisen propagierte Ausbau der 3. Säule stellt keine Option dar, um die Altersvorsorge zu sichern. Die 3. Säule bietet für die überwiegende Mehrheit der Bevölkerung keine Einkommenssicherheit im Alter.</li></ul><p>&nbsp;</p><p>[1] &nbsp;&nbsp;&nbsp; Vgl. BFS, Panorama «Soziale Sicherheit», März 2020, S. 3.</p><p>[2] &nbsp;&nbsp;&nbsp; OECD, Net pension replacement rates, Men, % of pre-retirement earnings, 2018, <a href="https://data.oecd.org/chart/6d6s" target="_blank" rel="noreferrer">data.oecd.org/chart/6d6s</a>; Mercer CFA Institute Global Pension Index 2020, Subindex Angemessenheit.</p>]]></content:encoded><category>Gewerkschaftspolitik</category><category>Sozialpolitik</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/redaktion/docs/mk-cp/210107/pensionskassenschere.png" length="75750" type="image/png"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-7402</guid><pubDate>Thu, 07 Jan 2021 09:02:00 +0100</pubDate><title>Es braucht eine ehrgeizige Lohn- und Sozialagenda für 2021</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/es-braucht-eine-ehrgeizige-lohn-und-sozialagenda-fuer-2021</link><description>Die Arbeitswelt vor den Folgen der Krise schützen und wieder eine Zukunftsperspektive schaffen</description><content:encoded><![CDATA[<p>Dunkle Schatten lasten zu Beginn dieses Jahres auf der Arbeitswelt. Viele Haushalte mussten im letzten Jahr bedeutende Einkommensverluste hinnehmen und starten daher aus einer schlechteren Situation ins neue Jahr als 2020. Die Unterbeschäftigung ist so hoch wie nie zuvor: Zählt man Arbeitslosigkeit und Kurzarbeit zusammen, ergibt sich ein Rekordhoch der Unterbeschäftigung von 10 Prozent. Und die wirtschaftlichen Aussichten bleiben ungewiss, was bei vielen die berechtigte Angst vor Prekarität schürt, von den Jüngsten, die in den Arbeitsmarkt eintreten, bis hin zu Arbeitnehmenden am Ende ihrer Laufbahn.</p><p>Der Kampf der eidgenössischen und kantonalen Behörden gegen die Pandemie hat extrem ungerechte Folgen. Der Staat verbietet Aktivitäten, sobald sich die Situation verschlechtert, und bürdet somit einem Teil der Bevölkerung die wirtschaftlichen Kosten für Massnahmen auf, die im Namen der Gesundheit aller getroffen wurden. Dabei haben diese Personen keinerlei Fehler begangen. Im Gegenteil, sie haben sich oft sehr diszipliniert an die verschiedenen Anordnungen und zu treffenden Schutzmassnahmen gehalten. Der Staat hat es in der zweiten Welle verpasst, zu jeder Verschärfung einen wirksamen Schutz der Einkommen derjenigen zu garantieren, denen er verbietet zu arbeiten. Gesundheitsbehörden und Regierungen beschliessen zwar regelmässig – auf dringliche Empfehlung der Epidemiologen – tiefgreifende Einschränkungen. Zeitgleich ausreichende Massnahmen zur wirtschaftlichen und sozialen Abfederung vorzubereiten und umzusetzen haben sie aber jeweils versäumt.</p><p>Die Beteuerung «wir lassen euch nicht im Stich», welche die Bundespräsidentin im Namen des gesamten Bundesrats aussprach, wird somit in der Praxis nicht eingelöst.</p><p>Und wenn wir das Schlimmste verhindern konnten, dann dank harter Interventionen der Gewerkschaften und einiger Wirtschaftsorganisationen beim Bundesrat oder oft auch direkt im Parlament. Es brauchte unseren unermüdlichen Einsatz um beispielsweise zu erreichen, dass die Kurzarbeit auf befristete und atypische Arbeitsverhältnisse ausgeweitet wurde. Um Entschädigungen für Eltern einzuführen, die wegen Betreuungspflichte aufgrund einer Schulschliessung oder Quarantäne einer Klasse nicht zur Arbeit gehen konnten. Und ganz besonders um zu erreichen, dass die niedrigsten Einkommen bei Kurzarbeit endlich zu 100 Prozent entschädigt werden. Nichts davon war von vornherein als Begleitmassnahme geplant.</p><p>Heute müssen sich Hunderttausende mit den Mühen der Schweizer Bürokratie herumschlagen und werden ohne Rücksicht auf die Besonderheiten ihrer Situation von einer Abteilung zur nächsten geschickt. Was schliesslich die Unterstützungsmassnahmen betrifft, welche das Parlament mit grosser Mühe doch noch beschlossen hat, gibt es unfaire Schwelleneffekte wie z. B. der zu hohen und willkürlichen Grenze von 40 Prozent Umsatzeinbusse, damit verfehlen diese oft ihr Ziel.</p><p>Schliesslich warten die Männer und Frauen, die im Gesundheitswesen arbeiten und die alles gegeben haben, um die lebensnotwendige Versorgung zu gewährleisten, immer noch auf eine angemessene Vergütung für ihren ausserordentlichen Einsatz. Es hat sich gezeigt, dass die Organisation des Gesundheitssystems als Markt mit ihrem Anreiz maximaler Rentabilität für die Anbieter ungeeignet ist, um aussergewöhnlicher Ereignisse bewältigen zu können: Diese Lektion müssen wir in Erinnerung behalten, wenn es in Zukunft um die Finanzierung der Pflege geht. Aber jetzt sind es die Mitarbeitenden, welche die Hauptlast dieser Unzulänglichkeiten tragen mussten, und für dieses Engagement drängt sich eine Anerkennung auf. Die Tatsache, dass Mitarbeitende in Alters- und Pflegeheimen nicht immer nicht immer in Quarantäne gehen können, wenn es nötig wäre, ist schlicht inakzeptabel. Dieses Jahr braucht es personelle Verstärkung in Heimen und Krankenhäusern. Der Bundesrat und die Kantone müssen sie anordnen und finanzieren. Mit dieser Verstärkung können Teams entlastet und unser Gesundheitssystem widerstandsfähiger gemacht werden. Das kann helfen zu vermeiden, dass in der Hektik überrissene Massnahmen getroffen werden, weil sie nicht ausreichend abgestimmt und evaluiert wurden.</p><p class="text-center"><strong>***</strong></p><p>Wir beginnen das Jahr also in einer katastrophalen Situation, was den nationalen Zusammenhalt betrifft. Die Branchen, die in dieser Krise geopfert werden, die Arbeiterinnen und Arbeiter, die davon betroffen sind, ob Angestellte oder Selbstständige, und ihre Familien haben guten Grund, sich vom Land und seinen Behörden im Stich gelassen zu fühlen. Es geht insbesondere um den Tourismus, das Hotel- und Gastgewerbe und um die Bereiche Kultur, Freizeit, Sport, Reisen und Veranstaltungen. Hunderttausende von Menschen arbeiten in diesen Branchen. Zusammen mit ihren Familien sind es zweifellos mehr als eine Million Menschen, die sich in prekären Verhältnissen befinden. Und auf der anderen Seite müssen sich diejenigen, die als systemrelevant entdeckt wurden, vorerst damit begnügen, noch härter zu arbeiten, ohne reale Aussicht auf dauerhafte Lohnverbesserungen.</p><p>Aber diese Situation ist auch eine Katastrophe für unseren sozialen Zusammenhalt. Die Krise wird zu einem massiven Anstieg der Ungleichheit führen. Die Berufe, die von brutalem Arbeitsplatzabbau und Kurzarbeit betroffen sind, sind die am schlechtest bezahlten. Umgekehrt sind die höchsten Löhne deutlich weniger betroffen, und die Kapitalmärkte samt den von ihnen generierten Einkommen präsentieren sich in besserer Verfassung als je zuvor. Wir dürfen nicht hinnehmen, dass eine Pandemie am Ende in eine weiter geöffnete Lohn- und Vermögensschere mündet.</p><p>Damit sich dieses Gefühl des Verlassenseins und des Verrats nicht auf Dauer festsetzt, kann gehandelt werden, sofern der Bundesrat der Bürokratie diesmal keinen Raum lässt und sich als fähig erweist, dafür zu sorgen, den Betroffenen schnell eine konkrete Entschädigung zukommen zu lassen. Die Unterstützung mittels der sogenannten Härtefallregelung muss in den nächsten Wochen umgesetzt werden, und der Bundesrat muss alle rechtlichen Spielräume nutzen, um sie so unkompliziert zugänglich wie möglich zu gestalten. Die Zerstörung von Arbeitsplätzen so weit wie möglich zu verhindern, ist eine Anstrengung, der man sich zu Beginn des Jahres mit allen zur Verfügung stehenden Mitteln widmen sollte, um soziale Katastrophen bei Jugendlichen und Arbeitnehmern am Ende ihres Berufslebens zu vermeiden, aber auch um den Aufschwung zu beschleunigen, sobald die Pandemie unter Kontrolle gebracht wurde.</p><p>Ebenso erwarten wir, dass die 100prozentige Lohngarantie bei Kurzarbeit schon mit den Januar-Ausgleichszahlungen wirksam wird. Und dass die geplanten Hilfen für den Kultur- und Veranstaltungsbereich endlich ihre Empfänger erreichen, und zwar in allen Kantonen. Sobald diese erste Hilfe gewährt wurde, muss der Bundesrat dem Kultursektor eine ernsthafte und stabile Perspektive für die Wiederaufnahme seiner Tätigkeit geben.</p><p>Schliesslich haben, egal was getan wird, weit über eine Million Arbeitnehmende letztes Jahr 20 Prozent ihres Einkommens für einen Monat oder mehr verloren. Dabei handelt es sich hauptsächlich um Mitarbeitende am unteren Ende der Lohnskala. Im Sommer 2020 wurde die durchschnittliche Auswirkung dieser Verluste auf die gesamte Bevölkerung unseres Landes geschätzt. Wir wissen daher, wenn wir uns wieder auf die tatsächlich Betroffenen konzentrieren, dass sich die Verluste auf mehrere tausend Franken pro betroffenen Haushalt belaufen. Diese Verluste führen dazu, dass diese Haushalte noch stärker dem Risiko ausgesetzt sind, unvorhergesehene Ausgaben nicht bewältigen zu können, insbesondere Gesundheitskosten.</p><p>Auf der anderen Seite verfügt jeder Schweizer Vier-Personen-Haushalt über ein Sparbuch mit rund 2’000 Franken, das bei seiner Krankenkasse hinterlegt ist. Die Überschussreserven aus dem KVG belaufen sich nämlich auf rund 5 Milliarden Franken, was gut 500 Franken pro Person entspricht.</p><p>Es gibt keinen besseren Zeitpunkt, um dieses Geld an die Versicherten zurückzuverteilen. Dies würde einerseits einen Teil des Kaufkraftverlustes der von der Krise betroffenen Haushalte ausgleichen. Andererseits wissen wir heute, dass einer der Zwecke dieser Reserven (die Finanzierung des Gesundheitssystems im Falle einer Pandemie) hinfällig ist: Der Pandemie-Fall ist eingetroffen und alles deutet darauf hin, dass er nicht den massiven Abbau der Reserven erfordert hat, wie ihn die Krankenkassen befürchtet haben.</p><p>Diese Umverteilung ist also möglich und notwendig. Es gibt nur einen Weg, um sicherzustellen, dass sie unter fairen und sicheren Bedingungen durchgeführt wird: eine Zurückzahlung an alle EinwohnerInnen dieses Landes, Erwachsene und Kinder, mit dem gleichen Frankenbetrag pro Kopf. Dies ist der einzige Weg, um fair zu sein und Mitnahmeeffekte oder Ungerechtigkeiten zu vermeiden, die eine Umverteilung gemäss der Situation der einzelnen Krankenkassen unweigerlich verursachen würde. Bei der ersten Lesung des Covid-19-Gesetzes im Frühjahr haben wir eine komplette entsprechende Gesetzesänderung vorgelegt. Dieser Vorschlag bleibt auf dem Tisch.</p><p class="text-center"><strong>***</strong></p><p>Wie ich schon sagte, hat die Krise die Arbeitswelt sehr ungerecht getroffen. Die tiefsten Einkommen, die prekärsten Arbeitnehmenden, die am stärksten gefährdeten Menschen haben einen hohen Preis bezahlt. Wir müssen nicht nur verhindern, dass sich diese Ungerechtigkeit in diesem Jahr noch verschlimmert, sondern wir müssen diesen Trend langfristig umkehren.</p><p>Das stärkt uns in den Kämpfen, die wir im Jahr 2021 führen werden und die über die Folgen der Pandemie hinausgehen. So steht zum Beispiel das Thema Altersvorsorge an einem Scheideweg. Das Parlament droht mit einer Verschlechterung der AHV-Leistungen, insbesondere für Frauen. Die Renten der 2. Säule werden im anhaltenden Tiefzins-Umfeld ausgehöhlt: Unser System leidet unter seiner Abhängigkeit von den Finanzmärkten. Und die Rechten im Parlament wollen mit der dritten Säule eine private Altersvorsorge stärken, die sich nur an die höchsten Einkommen richtet.</p><p>Angesichts dessen werden wir in die Offensive gehen. In den kommenden Monaten werden wir unsere Initiative für eine 13. AHV-Rente zu einem erfolgreichen Abschluss bringen. Und wir werden den Sozialpartner-Kompromiss zum BVG verteidigen, der hilft, die wichtigsten Probleme der 2. Säule zu lösen.</p><p>Ganz allgemein wollen wir, dass das Land aus dieser Prüfung mit gestärkter Solidarität hervorgeht und sich das Vertrauen in die Zukunft für unsere Jugend bewahrt. Wir werden von den Behörden weiterhin verlangen, alle eingegangenen Verpflichtungen in diesem Sinne weiterzuführen und in ihren Entscheidungen Ausgewogenheit und Gerechtigkeit zu beweisen. Aber wir werden auch, und dies sobald es die Pandemie-Situation erlaubt, mit aller nötigen Kraft auf die Strasse zurückkehren – für Arbeit und für Löhne. Denn es ist inakzeptabel, dass die Arbeitnehmenden für eine Krise bezahlen sollen, für die sie in keiner Weise verantwortlich sind.</p>]]></content:encoded><category>Sozialpolitik</category><category>Wirtschaft</category><category>Arbeit</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/redaktion/docs/mk-cp/210107/unterbeschaeftigung.png" length="38167" type="image/png"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-7382</guid><pubDate>Wed, 16 Dec 2020 11:52:25 +0100</pubDate><title>Endlich eine Lösung für die Geringverdienenden in dieser schwierigen Zeit</title><link>https://www.sgb.ch/corona-virus/details/endlich-eine-loesung-fuer-die-geringverdienenden-in-dieser-schwierigen-zeit</link><description>Aufstockung der Kurzarbeitsentschädigung für tiefere Löhne</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Für die Betroffenen ist die Aufstockung des Lohnersatzes bei Kurzarbeit ein Durchbruch. Seit einigen Monaten drängt der Schweizerische Gewerkschaftsbund auf eine Lösung für die schmerzhaften Einkommensverluste der Geringverdienenden in Kurzarbeit. Jetzt hat das Parlament endlich gehandelt: neu werden im Covid-​19-Gesetz Löhne bis 3’470 Franken garantiert, und Löhne bis 4’340 Franken erhalten mehr Kurzarbeitsentschädigung als die geltenden 80 Prozent. &nbsp;</p><p>Endlich haben National-​ und Ständerat eine Lösung für die Geringverdienenden bei der Kurzarbeit beschlossen. Sie erhalten neu für Löhne bis 3’470 Franken (Vollzeit) den vollen Lohnersatz, und für Löhne zwischen 3’470 und 4’340 Franken (Vollzeit) mehr Kurzarbeitsentschädigung als die heutigen 80 Prozent. Das ist für die Betroffenen eine grosse Erleichterung. Denn die Geringverdienenden sind von der Corona-​Krise besonders stark betroffen.</p><p>Sie arbeiten im Gastgewerbe, in der Kulturbranche, in der Luftfahrt oder in anderen Branchen, die durch die Corona-​Massnahmen und die Verhaltensänderungen der Bevölkerung direkt oder indirekt beeinträchtigt werden. Löhne unter 4’000 Franken sind in diesen Branchen leider immer noch eine verbreitete Realität. Wenn dann in Kurzarbeit nur noch 80 Prozent des Lohnes fürs Leben zur Verfügung steht, wird die bereits in normalen Zeiten schwierige Situation noch schwieriger bis unmöglich. Umso wichtiger ist der Parlamentsentscheid für eine Aufstockung der Kurzarbeitsentschädigung. Zentral ist nun, dass diese Gelder so rasch wie möglich ausbezahlt werden.</p>]]></content:encoded><category>Corona</category><category>Arbeitslosenversicherung</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/redaktion/photos/illustrativ/arbeit/Koch_Restaurant_geschlossen_keineGaeste_ClarkandCompany-iStock.jpg" length="328362" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-7362</guid><pubDate>Thu, 10 Dec 2020 09:57:04 +0100</pubDate><title>Überbrückungsleistung hilft schon ab Januar 2021 ausgesteuerten Älteren </title><link>https://www.sgb.ch/corona-virus/details/ueberbrueckungsleistungen-hilft-schon-ab-januar-2021-ausgesteuerten-aelteren</link><description>Druck hat gewirkt: Parlament eröffnet früheren Anspruch auf Überbrückungsleistung</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Ein kleiner Erfolg: das Parlament folgt der Forderung des SGB, die soziale Härte, welche ausgesteuerte Ältere mit voller Wucht triff, zumindest etwas abzufedern. Sie haben ab Januar 2021 einen Anspruch auf die neue Überbrückungsleistung.</p><p><strong>Düstere Aussichten für die älteren Arbeitslosen</strong></p><p>Die Lage bei den älteren Arbeitslosen ist zunehmend besorgniserregend. Während sich die Lage bei den jüngeren über die Sommermonate wieder etwas entspannt hat, steigt die Arbeitslosenquote bei den älteren an. Insbesondere die Gruppe der 60-64-jährigen ist stark betroffen. Die Zahl der Arbeitslosen in dieser Altersgruppe war im November 2020 mit 11'397 Betroffenen auf einem historischen Höchststand. Und auch der Anteil der Langzeitarbeitslosen ist auf einen Höchststand seit der letzten AVIG-Revision im Jahr 2011 gestiegen.</p>]]></content:encoded><category>Corona</category><category>Überbrückungsleistung</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/_processed_/b/b/csm_aeltererMann-nachdenklich-am-Fenster_nadofotos-iStock_5669f08aa7.jpg" length="117954" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-7359</guid><pubDate>Tue, 08 Dec 2020 15:10:49 +0100</pubDate><title>Massnahmen gegen Aussteuerungen aus Arbeitslosenversicherung dringend</title><link>https://www.sgb.ch/corona-virus/details/massnahmen-gegen-aussteuerungen-aus-arbeitslosenversicherung-dringend</link><description>Im November weiter steigende Arbeitslosigkeit bei Älteren</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Die Corona-Krise hat zu einem ausserordentlich starken Anstieg der Arbeitslosigkeit geführt. Während sich die Lage bei den Jüngeren bis November leicht entspannt hat, steigt die Arbeitslosenquote bei den Älteren nach wie vor weiter an. Insbesondere die Gruppe der 60-64jährigen ist stark betroffen. Die Zahl der Arbeitslosen in dieser Altersgruppe war im Oktober 2020 mit 11'397 Betroffenen auf einem historischen Höchststand.</p><p>Die Aussichten sind düster. Denn die Arbeitslosigkeit ist in denjenigen Branchen besonders stark gestiegen, die wirtschaftlich die grössten Schwierigkeiten haben. Beispielsweise in der Maschinenindustrie, der Gastronomie, der Hotellerie oder der Reisebranche. In der Hotellerie im Kanton Zürich gab es beispielsweise im November gerade noch 17 offene Stellen, dazu weitere 145 in Restaurants. Demgegenüber waren 3’204 Arbeitslose aus dem Gastgewerbe registriert. Die Stellensuche ist insbesondere für viele ältere Arbeitslose zunehmend aussichtslos. Es droht eine Aussteuerung.</p><p>In der ersten Corona-Welle hat der Bundesrat die Zahl der Taggelder erhöht und die Rahmenfristen verlängert und damit viele Aussteuerungen verhindert. Das ist nun nicht mehr der Fall. Bereits im November wurden über 1’700 Arbeitslose ausgesteuert. Diese Aussteuerungen werden nun noch zunehmen. Denn der Anteil der Langzeitarbeitslosen am Total befindet sich auf einem Höchststand seit der letzten AVIG-Revision im Jahr 2011.</p><p>Der SGB fordert eine Erhöhung der Anzahl ALV-Taggelder bzw. eine Verlängerung der Rahmenfristen, so dass weniger Arbeitslose ausgesteuert werden, insbesondere bei den älteren Altersgruppen. Zudem muss die Überbrückungsleistung bereits auf Anfang 2021 in Kraft gesetzt werden, damit die Ausgesteuerten ihre Leistungsansprüche bewahren können. Die Überbrückungsleistung ist notwendiger denn je.</p>]]></content:encoded><category>Corona</category><category>Überbrückungsleistung</category><category>Arbeitslosenversicherung</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/_processed_/8/3/csm_aeltererArbeiter_RainStar-iStock_kleiner_67970833b6.jpg" length="225197" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-7341</guid><pubDate>Wed, 25 Nov 2020 17:33:33 +0100</pubDate><title>Bundesrat folgt BVG-Kompromiss</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/bundesrat-folgt-bvg-kompromiss</link><description>Sozialpartner zur BVG-Reform</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Der Bundesrat übernimmt die Eckwerte der Sozialpartner für eine BVG-Reform. Auch die Vernehmlassung hat gezeigt, dass der Kompromiss der einzige Weg ist, der das Rentenniveau im BVG garantiert und damit die zentrale Vorgabe des Bundesrates erfüllt. Die drei Sozialpartner sehen sich in ihrer Zusammenarbeit bestätigt.</p><p>Als Träger der beruflichen Vorsorge begrüssen die drei nationalen Dachverbände der Sozialpartner in einer gemeinsamen Medienmitteilung, dass der Bundesrat eine mehrheitsfähige Reform der 2. Säule auf der Basis ihres intensiv verhandelten Kompromissmodells unterstützt. Die Vernehmlassung hat gezeigt, dass die drei Zielsetzungen der Vorlage – Leistungserhalt, Verbesserungen für Frauen und Modernisierung der zweiten Säule – mehrheitsfähig sind. Das vom Bundesrat gewählte Modell erreicht diese Ziele durch eine Kombination von beitrags- und leistungsseitigen Massnahmen. Der Vorschlag sorgt für ein gutes Preis-Leistungs-Verhältnis und ist damit auch für KMU attraktiv. Er sorgt umgehend für eine bessere Rentensituation von Erwerbstätigen mit niedrigen Einkommen und Teilzeitbeschäftigten. Die damit verbundenen Mehrkosten sind insgesamt verhältnismässig. Die Sozialpartner sind zuversichtlich, dass die Parteien nach Abwägen aller Optionen den Vorschlag ebenfalls als austariert und mehrheitsfähig erachten werden.</p><p><strong>Valentin Vogt</strong> betont: <i>«Mit dem Kompromiss werden die grössten strukturellen Defizite in der beruflichen Vorsorge korrigiert».</i> Der Präsident des Schweizerischen Arbeitgeberverbands ist zufrieden, dass das Rentenniveau trotz sofortiger Reduktion des Mindestumwandlungssatzes auf 6 Prozent gehalten werden kann.</p><p>SGB Präsident <strong>Pierre-Yves Maillard</strong> hält fest: <i>«Das gravierende Problem, der seit über zehn Jahren sinkenden Pensionskassenrenten wird mit dieser Vorlage erstmals angegangen. Die sozialpartnerschaftliche 2. Säule als Sozialversicherung wird mit dieser Vorlage gestärkt.»</i></p><p>Gemäss <strong>Adrian Wüthrich,</strong> Präsident von Travail.Suisse wird der Kompromiss Arbeitnehmenden mit tiefen Einkommen und Teilzeitbeschäftigten zu spürbar besseren Renten verhelfen. <i>«Das wird endlich auch die Rentensituation der Frauen verbessern»,</i> sagt Wüthrich. <i>«Zudem sinken die Beiträge der älteren Arbeitnehmenden und verbessern dadurch ihre Beschäftigungschancen, ohne die Renten zu verschlechtern»,</i> so Wüthrich.</p>]]></content:encoded><category>Berufliche Vorsorge</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/_processed_/b/0/csm_190702_c-Keystone-PeterSchneider_MK-Sozialpartner_541687adfe.jpg" length="184438" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-7311</guid><pubDate>Tue, 10 Nov 2020 10:00:00 +0100</pubDate><title>Die Renten sind schon zu tief – die geplante Senkung muss gestoppt werden</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/die-renten-sind-schon-zu-tief-die-geplante-senkung-muss-gestoppt-werden</link><description>Rentenprobleme spitzen sich zu – die Altersvorsorge am Scheideweg</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Die vom Parlament geplante Erhöhung des Frauenrentenalters ist nichts anderes als eine Rentensenkung. Der Schweizerische Gewerkschaftsbund zeigt auf, dass Frauen mit AHV 21 rund 1’200 Franken pro Jahr verlieren würden. Obwohl ihre Renten bereits heute mindestens einen Drittel tiefer sind als jene der Männer. Gleichzeitig bricht die 2. Säule weiter ein. Die Altersvorsorge steht daher an einem Scheideweg. Der SGB fordert einen Kurswechsel: Ausbau der AHV und umgehender Stopp der Abbauvorlagen.</p><p><strong>AHV 21: Rentenkürzungen von 1’200 Franken pro Jahr</strong><br> Trotz tiefen Frauenrenten, hat sich die zuständige Kommission des Ständerats bereits dafür ausgesprochen, mit AHV 21 das Frauenrentenalter zu erhöhen. Gemessen an der AHV-Medianrente bedeutet dieser Schritt eine Kürzung von jährlich rund 1’200 Franken. Mit den Frauen sollen ausgerechnet jene, die bereits heute unter einer ungenügenden Rentenabsicherung leiden, einschneidende Rentenkürzungen schultern. Dringend notwendige Verbesserungen für die Situation der Frauen enthält die Vorlage keine. Angesichts dieser Ausgangslage und der schwierigen Rentensituation der Frauen ist für SGB-Zentralsekretärin Gabriela Medici klar: «Eine AHV-Reform kann nur gelingen, wenn sie die Probleme der zu tiefen Frauenrenten adressiert».</p><p><strong>Historische Krise der 2. Säule</strong><br> Seit rund 10 Jahren befinden sich die Pensionskassen-Renten im freien Fall. Dies führt zu gravierenden Einbussen der Kaufkraft. Die Leistungsfähigkeit der 2. Säule leidet massiv. Aldo Ferrari, Vizepräsident der Gewerkschaft Unia, warnt: «Ohne Kurswechsel geht der freie Fall bei den Leistungen weiter». In typischen Frauenbranchen ist die Situation noch gravierender. PK-Renten zwischen 500 und 800 Franken pro Monat sind üblich. Für kapers-Präsidentin Sandrine Nikolic-Fuss ist klar: «Diese Renten reichen nicht zum Leben».</p><p><strong>Abbau oder Prosperität</strong><br> Die Gewerkschaften warnen seit langem vor dem Zerfall der Pensionskassen-Renten. Mittlerweile ist das Problem zwar breit bekannt: Der Mehrheit der Arbeitnehmenden droht eine ungenügende Rente und eine prekäre Einkommenssituation im Alter. Doch das Parlament verschliesst sich der Realität und verharrt in einer Abbaulogik, statt Lösungen zu suchen. Das ist nicht nur ein Affront für die Betroffenen. In Krisenzeiten ist das auch volkswirtschaftlich verantwortungslos. Für SGB-Präsident Pierre-Yves Maillard ist klar: «Wir brauchen auch in der Altersvorsorge für alle die Perspektive, dass es aufwärts gehen kann.»</p><p><i>Unten verlinkt finden sich die Untersuchungen des SGB und vollständigen Redebeiträge.</i></p>]]></content:encoded><category>Berufliche Vorsorge</category><category>AHV</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/_processed_/7/c/csm_Rentnerin_aeltereFrau_Rechnungen_iStock-and-one_cut_c9ca7043f3.jpg" length="129462" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-7277</guid><pubDate>Wed, 21 Oct 2020 10:14:00 +0200</pubDate><title>Keine Gewinne mit Prämiengeldern!</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/keine-gewinne-mit-praemiengeldern</link><description>Die Krankenkassenlobby muss gestoppt werden</description><content:encoded><![CDATA[<p>Nach den eidgenössischen Wahlen war es kurzzeitig etwas stiller um sie geworden. Nun hat die Krankenkassenlobby in einer «Nacht- und Nebelaktion» in der Gesundheitskommission des Nationalrats wieder eindrücklich auf sich aufmerksam gemacht: Die Kommission hat in ihrer letzten Sitzung einem FDP-Antrag zugestimmt, der es den Krankenkassen per Gesetz ganz offiziell erlauben würde, in der Grundversicherung Gewinne zu erzielen, das heisst: Prämiengelder in die eigene Tasche zu stecken.</p><p>Konkret besagt der Gesetzesartikel, dass Versicherer, die mit Leistungserbringern (Spitälern, Arztpraxen etc.) Preise vereinbaren, welche unter den offiziell ausgehandelten Tarifen liegen, 25 Prozent der dadurch erzielten Kosteneinsparungen «zur freien Verfügung» hätten. Das ist absolut inakzeptabel, denn in einer Sozialversicherung dürfen selbstverständlich keine Gewinne erzielt werden. Und so steht es auch im aktuellen Gesetz – klipp und klar. Man stelle sich vor, die AHV würde aufgrund einer Reduktion des Brotpreises einen Teil der Renten zurückbehalten und damit z. B. dem eigenen Kader grosszügige Lohnerhöhungen gewähren! Ja, das klingt wie an den Haaren herbeigezogen.</p><p>Der Angriff auf das Gewinnerzielungsverbot im KVG muss also unbedingt gestoppt werden – und zwar bereits vom Parlament in der kommenden Wintersession. Es ist schliesslich schon stossend genug, dass in den Zusatzversicherungen Jahr für Jahr horrende Gewinne erzielt werden. Denn auch das ist nicht einfach ein Gebot der Wirtschaftsfreiheit: Jeder Franken Gewinn, der mit Zusatzversicherungen erzielt wird, muss auch teilweise durch Prämiengelder aus der Grundversicherung bezahlt werden. Denn der Grossteil der medizinischen Kosten einer privatversicherten Person wird von der Grundversicherung übernommen. Auch damit muss endlich Schluss sein!</p><p>Doch damit nicht genug. Ginge es nach der FDP, sollten die restlichen 75 Prozent der erzielten Kosteneinsparungen z. B. für die Erhöhung der Reserven eingesetzt werden. Ausgerechnet! Vor einigen Wochen wurde publik, dass die Krankenkassen – trotz Pandemie – auf einem Berg von über 11 Milliarden Franken Reserven sitzen. Diese Gelder sind nichts anderes als die zu hohen Kopfprämien der Vergangenheit! Die Prämienlast der Haushalte wird in der Schweiz aber immer unerträglicher und die Kaufkraftprobleme nehmen – gerade in der momentanen Wirtschaftskrise –entsprechend zu. Deshalb fordert der SGB, dass mindestens die Hälfte dieser 11 Milliarden sofort an die Bevölkerung zurückbezahlt wird. Und ganz sicher sollen nicht noch mehr Reserven angehäuft werden, wie dies die FDP in der Gesundheitskommission forderte.</p>]]></content:encoded><category>Gesundheit</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/_processed_/9/d/csm_Krankenhaus-Operation_Santiago-Nunez_photocase_011c844ab8.jpg" length="186001" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-7270</guid><pubDate>Thu, 08 Oct 2020 14:47:53 +0200</pubDate><title>﻿Überbrückungsleistung muss rasch in Kraft treten</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/ueberbrueckungsleistung-muss-rasch-in-kraft-treten</link><description>Nach dem gescheiterten Referendum braucht es für die Betroffenen nun bald Sicherheit</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Mit seinem Angriff auf die Überbrückungsleistung ist ein SVP-nahes Komitee gescheitert. Das ist eine gute Nachricht, denn diese neue Leistung wird dringend benötigt. Nachdem das Parlament sie im Schnellzugtempo beschlossen hat, muss sie nun auf Anfang 2021 in Kraft treten. Für ältere Menschen, die jetzt im schwierigen Kontext der Corona-Krise arbeitslos werden, muss damit wenigstens ein rechtlicher Anspruch gesichert werden.</p><p>Das Referendum gegen die Überbrückungsleistung ist offiziell gescheitert. Damit wird klar, dass dieser Angriff eines SVP-nahen Komitees weder vor noch nach dem Scheitern der Kündigungsinintiative den geringsten Rückhalt in der Bevölkerung hatte.</p><p>Mit der Überbrückungsleistung hatte das Parlament beschlossen, Menschen, die ihr ganzes Leben lang gearbeitet haben und kurz vor der Pensionierung ihre Stelle verlieren, eine Alternative zur Sozialhilfe anzubieten. Das ursprüngliche Modell dazu wurde von den Sozialpartnern zusammen mit dem Bundesrat erarbeitet.</p><p>Mit der Coronakrise ist nun noch deutlicher geworden, dass Arbeitnehmende über 50 Jahren oft von Entlassungen aus wirtschaftlichen Gründen betroffen sind: So hat gemäss den neusten, heute publizierten Seco-Daten die Zahl der arbeitslosen «Ü60» im Vergleich zum Vorjahr um 41% zugenommen, bei den über 55-Jährigen sind es sogar 45%!</p><p>Entsprechend dringend ist die neue Überbrückungsleistung für die betroffenen Leute. Und sie brauchen sie jetzt! Der Bundesrat muss darum alles dafür tun, dass die «ÜL» auf den 1. Januar 2021 in Kraft gesetzt werden kann. Das Gesetz wurde im Schnellzugtempo von Regierung, Verwaltung und Parlament erarbeitet und darf jetzt nicht monatelang liegen bleiben. Auch wenn die Umsetzung mit einer seriösen Verordnung noch etwas Zeit braucht, kann und soll der reine Rechtsanspruch für Überbrückungsleistungen problemlos auf den 1.1.2021 festgeschrieben werden. So erhalten die Betroffenen eine wichtiges Stück Sicherheit in sonst unsicheren Zeiten.</p>]]></content:encoded><category>Überbrückungsleistung</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/_processed_/6/5/csm_Frau-ue55-nachdenklich-Fenster_photocase-gu.ju._471161b42a.jpg" length="74380" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-7260</guid><pubDate>Wed, 30 Sep 2020 13:43:55 +0200</pubDate><title>Prämienrunde 2021: 0.5 Prozent sind immer noch viel zu viel  </title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/praemienrunde-2021-05-prozent-sind-immer-noch-viel-zu-viel</link><description>Immenser Reserveberg muss abgebaut werden</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Die mittlere Krankenkassenprämie steigt im Jahr 2021 um durchschnittlich 0.5 Prozent. Das ist zwar nicht so viel wie im langjährigen Durchschnitt, doch für die PrämienzahlerInnen ist es in Zeiten der coronabedingten Wirtschaftskrise immer noch viel zu viel.</p><p>Das Schweizer Gesundheitswesen war in diesem Jahr wahrlich gefordert. Die Coronapandemie hat dem Personal in den Spitälern im Frühjahr alles abverlangt; zusätzliche Kapazitäten mussten in Windeseile aufgebaut und entsprechend finanziert werden. Doch finanziell ist die Sache gar nicht so klar. Zwar hat Corona gekostet, jedoch haben die Spitäler und Praxen während fast zwei Monaten auf die Durchführung sämtlicher nicht dringender Eingriffe verzichten müssen. Diese wurden nicht alle nachgeholt und entsprechend sind Kosten bzw. Einnahmen ausgeblieben, wie die Spitäler und ÄrztInnen bestätigen, bzw. beklagen.</p><p class="heading--h3">Nicht nur die Prämien, auch die Reserven steigen und steigen</p><p>Die Krankenkassen bestreiten einen Kostenrückgang – jedoch ohne konkrete Zahlen zu nennen – und wollen nun unter anderem deswegen die Prämien für das kommende Jahr erhöhen. Gleichzeitig verweisen sie darauf, dass ohne Rückgriff auf die in der Vergangenheit gebildeten Reserven der Anstieg noch höher ausfallen würde. Diese Argumentation ist so absolut nicht haltbar, und zwar aus folgendem Grund: Die Prämien in der Grundversicherung steigen mittelfristig im Gleichschritt mit den Bruttokosten. Weil sie jeweils im Voraus festgelegt werden müssen, gibt es dabei jährlich kleinere oder grössere Abweichungen. Steigen nun in einem Jahr die Bruttokosten stärker als die Prämien, so kann zum Ausgleich auf die Reserven zurückgegriffen werden. Doch was geschah beispielsweise im Jahr 2019: Die mittlere Prämie stieg um 1, die Bruttokosten aber um ganze 4.9 Prozent. Man hätte also einen Rückgang der Reserven erwarten können, doch eingetreten ist das Gegenteil: Die Reserven haben im Jahr 2019 um sage und schreibe 21 Prozent zugenommen! Die Verwaltung spricht von Börsengewinnen, doch so stark haben dort die Kassen noch nicht einmal vor dem Finanzcrash 2008 geklingelt, weit gefehlt. Im laufenden Jahr könnte sich die Geschichte nun genau so wiederholen: Die mittlere Prämie stieg 2020 um 0.2 Prozent und die Kosten werden – gemäss Kassen – um mehrere Prozentpunkte steigen. Dennoch wissen wir bereits jetzt: Die Reserven sinken wieder nicht, sondern sie steigen erneut saftig an, und zwar um ganze 13 Prozent!</p><p class="heading--h3">Die Reserven gehören den Versicherten</p><p>Wieso ist das ein Problem? Weil die Reserven nichts anderes als angehäufte Prämiengelder sind und damit den Versicherten gehören. Reserven werden für den gesundheitlichen Krisenfall gebildet, der nun mit der Coronapandemie definitiv eingetreten ist – und statt zu sinken, steigen die Reserven weiter. Der Fall ist deshalb völlig klar: Der immense Reserveberg von mittlerweile über 11 Milliarden Franken muss sofort abgebaut und mindestens um die Hälfte reduziert werden, wie der SGB schon seit längerem fordert. Corona hat den letzten Beweis dafür geliefert, dass die Kassen das Geld auf der hohen Kante nicht brauchen, wohingegen die Bevölkerung in der Wirtschaftskrise jeden Franken brauchen kann: Wirtschaftspolitisch kann man nichts Unsinnigeres tun, als den normalen Leuten in der Krise das Geld aus der Tasche zu ziehen, um es unproduktiv anzulegen.</p><p class="heading--h3">Prämienbelastung steigt um weit mehr als 0.5 Prozent</p><p>Trotz moderaten Prämienanstiegs wird die relative Prämienbelastung für viele Haushalte in der Schweiz massiv steigen – denn viele Arbeitnehmende sind mit starken Einkommenseinbrüchen konfrontiert. Wer seine Stelle verloren hat oder seit Monaten statt eines bescheidenen Lohns nur 80 Prozent Kurzarbeitsentschädigung erhält, für den oder die ist die Last der Prämien schlicht erdrückend. Wer dann noch krank wird, kann es finanziell noch weniger stemmen – denn nirgendwo in Europa ist die direkte Kostenbeteiligung höher als in der Schweiz (Franchise, Selbstbehalt, Zahnbehandlung etc.). Dazu kommt: Gesundheitlich anfällige Personen zahlen zumeist höhere Prämien, und diese Prämien nehmen auch im kommenden Jahr stärker zu als die vom BAG erst seit Kurzem ausgewiesene «mittlere Prämie», welche einem Durchschnittswert über alle Franchisestufen und Versicherungsmodelle entspricht.</p><p class="heading--h3">Die Prämienentlastungs-Initiative endlich behandeln!</p><p>Die Reserven müssen also sofort abgebaut und den Leuten zurückgegeben werden. Doch das allein reicht nicht. Seit Jahren reduzieren die meisten Kantone auch die Mittel der individuellen Prämienverbilligungen massiv, obwohl dies das einzige Instrument ist, welches der horrenden Kopfprämienlast entgegenwirkt. SGB und SP haben deshalb schon vor Monaten die Prämienentlastungs-Initiative eingereicht, welche fordert, dass kein Haushalt mehr als 10 Prozent seines verfügbaren Einkommens für Krankenkassenprämien aufwenden muss. Bundesrat und Parlament müssen nun endlich vorwärts machen und diese Initiative zügig behandeln. Entweder kommt dann ein griffiger Gegenvorschlag, oder es gibt endlich eine Volksabstimmung über eine faire Finanzierung des Gesundheitswesens.</p>]]></content:encoded><category>Gesundheit</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/redaktion/photos/illustrativ/steuern-zahlen/Rechnungen-viele_iStock-rawpixel_klein.jpg" length="556986" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-7247</guid><pubDate>Tue, 22 Sep 2020 14:11:41 +0200</pubDate><title>Die Prämienlast muss runter</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/die-praemienlast-muss-runter</link><description>Krankenkassen-Prämienrunde 2021</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Nun ist es offiziell: Die Krankenkassen haben in den letzten Jahren rund 11 Milliarden Prämienfranken der Versicherten als Reserven angehäuft. Mit diesem Geld könnten nun die Prämien umgehend gesenkt werden. Die überschüssigen Milliarden müssen sofort zurück an die Haushalte, jetzt wo die Wirtschaft in eine Rezession geraten ist und die Kaufkraft der Haushalte flächendeckend erodiert ist.</p><p>Die Prämien sind die letzten Jahre zur für die Haushalte unerträglichen Last geworden. Gleichzeitig kürzen Kantone die Mittel für individuelle Prämienverbilligungen seit Jahren. Mit der Corona-bedingten Wirtschaftskrise sind nun viele Haushalte mit einem Einbruch der Einkommen konfrontiert – etwa wegen Stellenverlusten oder weil bei Kurzarbeit auch auf Tiefstlöhnen nur 80 Prozent des Gehalts ausbezahlt werden. Die nun angekündigte sehr «moderate» Prämiensteigerung lindert das Problem dieser Haushalte daher nicht.</p><p class="heading--h3">Ausbau der Prämienverbilligung zwingend</p><p>Schon die direkte Kostenbeteiligung der Versicherten ist in der ganzen OECD nirgendwo höher als in der Schweiz. Und darüber hinaus ist die Finanzierung auch noch über unsolidarische Kopfprämien organisiert. Der SGB fordert seit Jahren ein Umdenken durch eine Stärkung der einkommensabhängigen Finanzierung. Ermöglichen würde dies zum Beispiel die Prämienentlastungs-Initiative von SGB und SP. Sie fordert, dass ein Haushalt mit höchstens 10 Prozent des verfügbaren Einkommens durch die Krankenkassenprämien belastet wird.</p><p class="heading--h3">Milliarden-Reserven sind nicht mehr zu rechtfertigen</p><p>Die Milliarden-Reserven wurden insbesondere für den Fall einer gesundheitlichen Krise angehäuft - welche nun eingetreten ist. Doch die Krankenkassen mussten auch in diesem Fall nicht auf die Reserven zurückgreifen. Die Reservesumme ist mittlerweile also doppelt so hoch wie sie laut geltendem Gesetz sein müsste. Es reicht deshalb bei Weitem nicht, dass die Prämien im Jahr 2021 «nur» um durchschnittlich 0.5 Prozent steigen. Auch der letzten Dienstag kommunizierte «freiwillige Abbau» der Reserven nützt nichts, wenn die Krankenkassen nicht mitspielen – dies zeigt der nun angekündigte mickrige Reserveabbau von lediglich 211 Millionen Franken exemplarisch. Nun braucht es ein klares politisches Bekenntnis: Der horrende Reserveberg muss rasch abgebaut und den Versicherten zurückzugeben werden, was ihnen zusteht. Sie konnten es nie besser gebrauchen als jetzt, deshalb muss die Prämienlast jetzt runter.</p>]]></content:encoded><category>Gesundheit</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/_processed_/e/9/csm_Bundeshaus_Bern_-_Federal_palace_of_Switzerland_852909e44f.jpg" length="309035" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-7245</guid><pubDate>Fri, 18 Sep 2020 15:33:56 +0200</pubDate><title>Die überhöhten Reserven gehören den Haushalten</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/die-ueberhoehten-reserven-gehoeren-den-haushalten</link><description>Überschüssige Reserven der Krankenkassen</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Der Bundesrat anerkennt den dringenden Handlungsbedarf angesichts der überschüssigen Milliarden-Reserven der Krankenkassen. Der Druck der Krankenkassenprämien wird für Familien und GeringverdienerInnen zunehmend zu einer untragbaren Belastung. Die Covid-Krise hat die Entwicklung der Kaufkraft nach unten weiter verschärft. Gleichzeitig horten die Krankenkassen Milliarden-Reserven, welche die gesetzlichen Mindestbestimmungen bei Weitem überschreiten. Der Schweizerische Gewerkschaftsbund begrüsst, dass der Bundesrat mit der heutigen Anpassung der Reservebestimmungen diesen riesigen Berg an angehäuften Reserven reduzieren will.</p><p>Der Bundesrat anerkennt den dringenden Handlungsbedarf, den riesigen Berg angehäufter Reserven zu reduzieren und in diesen wirtschaftlich sehr schwierigen Zeiten an die Bevölkerung zurückzuverteilen. Die beschlossene Massnahme ist jedoch erst ein Tropfen auf den heissen Stein. Denn nun dürfen die Krankenkassen zwar übermässige Reserven an ihre Versicherten ab einer «Solvenzquote» von bereits 100 Prozent (statt wie bis anhin 150%) zurückgeben, doch sind solche Rückzahlungen immer noch freiwillig. Fast alle Kassen hätten auch heute bereits freiwillige Rückzahlungen leisten können; die durchschnittliche Solvenzquote liegt bei über 200 Prozent. Dazu kommt, dass selbst eine Solvenzquote von 100 Prozent in der heutigen Definition des BAG auf sehr konservativen bzw. vorsichtigen Annahmen beruht: nicht einmal im nun eingetretenen Pandemiefall haben sich derartige Reserven als auch nur annähernd nötig erwiesen. Ausserdem ist es nicht nachvollziehbar, dass der Bundesrat diese Verordnungsänderung nicht per sofort beschliesst, sondern dass diese erst auf das Prämienjahr 2022 in Kraft treten soll. Der Handlungsbedarf ist dringend und unbestritten.</p><p>Angesichts der angespannten konjunkturellen Lage und der Entwicklung der Kaufkraft der Haushalte, fordert der SGB weiterführende Schritte in diese Richtung. Die Krankenkassen sollen dazu verpflichtet werden, überhöhte Reserven abzubauen. Damit sichergestellt wird, dass die Krankenkassen diese Milliarden so rasch wie möglich an die Haushalte zurückfliessen lassen.</p>]]></content:encoded><category>Gesundheit</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/redaktion/photos/illustrativ/gesundheit/krankenkassen_logos_kvg_visana_swica_assura_helsana_css_concordia_format_neue_website.jpg" length="94246" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-7211</guid><pubDate>Fri, 04 Sep 2020 11:08:01 +0200</pubDate><title>Keine Abbauvorlage auf dem Buckel der Frauen</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/keine-abbauvorlage-auf-dem-buckel-der-frauen</link><description>AHV21: Die Kommission des Ständerats ist auf dem Irrweg – Parlament muss auf Rentenhöhe fokussieren</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Der SGB lehnt die von der Ständeratskommission vorgelegten Eckwerte der Reform AHV21 klar ab. Anstatt sich der realen Problematik der tiefen AHV-Renten anzunehmen, setzt die SGK-S weiterhin auf eine Erhöhung des Frauenrentenalters. Doch Frauen sind bereits heute in der Altersvorsorge stark benachteiligt. Eine Abbauvorlage auf dem Buckel der Frauen ist für den SGB deshalb ein klares Tabu.</p><p>Der SGB ist überzeugt: eine bei der Stimmbevölkerung mehrheitsfähige Reform der AHV kann nur gelingen, wenn sie die Rentenhöhe als Ausgangspunkt nimmt. Seit über 40 Jahren hat es keine Erhöhung der AHV-Renten mehr gegeben. Die Anpassungen aufgrund des Mischindex berücksichtigen die Lohnentwicklung nur ungenügend. Die AHV-Renten sind deshalb immer weniger wert – und dies bei massiv steigenden Gesundheitskosten und Mieten. Gleichzeitig befinden sich die Renten aus der Pensionskasse seit Jahren im Sturzflug und drohen weiter zu sinken. Da bleibt immer weniger zum Leben übrig.</p><p>Besonders gross ist der Rentenrückstand bei den Frauen. Anfangs dieser Woche haben Männer bereits so viel Rente erhalten wie die Frauen im ganzen Jahr 2020. Die bürgerliche Mehrheit der zuständigen Ständeratskommission verschliesst die Augen vor dieser Realität. Im Gegenteil verschlechtert ihr Vorschlag die bereits heute völlig ungenügende Rentensituation der Frauen nochmals. Mit der vorgesehenen Erhöhung des Frauenrentenalters verlieren die Frauen bis Ende des Jahrzehnts 8.8 Mrd. Franken an Rentenleistungen. Es geht nicht an, dass diese Reform jene bezahlen sollen, die bereits heute am Schlechtesten gestellt sind. Der SGB wird alles daran setzen, diese inakzeptable Entwicklung im Parlament zu verhindern.</p>]]></content:encoded><category>AHV</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/redaktion/photos/illustrativ/arbeit/Arbeitnehmerin50plus_nachdenklich_ist-Fertnig.jpg" length="514032" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-7196</guid><pubDate>Mon, 31 Aug 2020 10:35:03 +0200</pubDate><title>Ab heute erhalten nur noch die Männer Rente</title><link>https://www.sgb.ch/themen/gleichstellung/detail/ab-heute-erhalten-nur-noch-die-maenner-rente</link><description>Erster Equal Pension Day zeigt Frauen-Renten-Lücke auf</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Am 31. August haben Männer bereits so viel Rente erhalten wie die Frauen im ganzen Jahr 2020. Denn Frauen bekommen in der Schweiz mindestens einen Drittel weniger Rente als Männer. Der vom SGB ins Leben gerufene «Equal Pension Day» macht auf diese Diskriminierung aufmerksam und zeigt den dringenden Handlungsbedarf auf.</p><p>Der Gender-Pension-Gap von heute zeigt die ungleiche Verteilung der Erwerbschancen von gestern. Denn Frauen unterbrechen häufiger ihre Erwerbstätigkeit und arbeiten mehr Teilzeit, beides in erster Linie aus familiären Gründen, um die Haus- und Familienarbeit übernehmen zu können. Deshalb führt die Arbeit vieler Frauen auch heute noch zu unwürdig tiefen Renten.</p><p>Die berufliche Vorsorge dient vielen Frauen nur als magere Ergänzung. Noch immer erhält ein Drittel der Frauen gar keine Rente aus der 2. Säule. Sofern eine Pensionskassenrente ausbezahlt wird, ist die mittlere PK-Rente von Frauen nur etwa halb so hoch wie diejenige der Männer. Die Hälfte der Frauen, die 2018 pensioniert wurden, erhält eine PK-Rente unter 1165 Franken pro Monat. «In typischen Frauenbranchen sind PK-Renten zwischen 500 und 800 Franken pro Monat üblich; das reicht nicht zum Leben» so Gabriela Medici, SGB Zentralsekretärin.</p><p>Zwar können sich die Frauen auf die AHV verlassen: Nach dem ersten Frauenstreik 1991 wurden für sie entscheidende Gleichstellungsmassnahmen in die AHV eingeführt. Sie verringern den Lohn- und Rentenrückstand und führen dazu, dass die AHV-Renten von Frauen und Männern heute ungefähr gleich hoch sind. Doch die AHV-Rente beträgt maximal 2370 Franken pro Monat. Das reicht nicht zum Leben. «Dass das Parlament nun eine Renten-Abbauvorlage auf dem Buckel der Frauen plant, ist eine Frechheit. Ein Jahr nach dem grossen Frauenstreik 2019 müssen die Frauenrenten endlich rauf», fordert SP-Nationalrätin Mattea Meyer.</p><p>Traurige Realität ist: fast 11 Prozent aller Frauen müssen direkt beim Renteneintritt Ergänzungsleistungen beantragen, um über die Runden zu kommen. Dies obwohl sie sich um Kinder und Angehörige gekümmert haben, daneben erwerbstätig waren, unter einer weit höheren Unterbeschäftigung litten als Männer – und im Rentenalter den Herkulesteil der Grosskinderbetreuung übernehmen. 2019 bezogen insgesamt über 140‘000 Frauen Ergänzungsleistungen – bei den Männern sind es halb so viele. Besonders betroffen sind geschiedene und verwitwete Frauen. «Wir dürfen die Gleichstellung in der Rentenfrage nicht mehr unter den Tisch wischen, auch dazu braucht es eine 13. AHV-Rente», betont die Grüne Nationalrätin Léonore Porchet anlässlich des heutigen Equal Pension Day.</p>]]></content:encoded><category>Gleichstellung von Mann und Frau</category><category>Berufliche Vorsorge</category><category>AHV</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/_processed_/8/f/csm_equalPensionDay_255fcb6538.png" length="236052" type="image/png"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-7175</guid><pubDate>Tue, 25 Aug 2020 17:13:50 +0200</pubDate><title>Pensionskassen-Renten weiter im Sturzflug</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/pensionskassen-renten-weiter-im-sturzflug</link><description>Mehrheit der Sozialpartner gegen Senkung des Mindestzinses auf Vorrat</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Die BVG-Kommission empfiehlt&nbsp;die Senkung des BVG-Mindestzinssatzes auf den historischen Tiefststand von 0.75 Prozent. Die Pensionskassen-Renten brechen dadurch weiter ein. Jetzt ist es am Bundesrat, diesen Fehlentscheid zu korrigieren um die Renten zu stabilisieren und das Vertrauen in die 2. Säule nicht weiter zu torpedieren.&nbsp; &nbsp;</p><p>Der SGB spricht sich gegen die Senkung des Mindestzinses in der beruflichen Vorsorge aus. Er hatte in seiner Anhörung eine Beibehaltung des Zinssatzes bei 1 % gefordert. Doch die BVG-Kommission hat heute mit einer knappen Mehrheit beschlossen, dem Bundesrat eine weitere Senkung des Mindestzinses von 1 % auf 0.75 % zu empfehlen. Dadurch destabilisiert sie das bereits arg strapazierte Vertrauen der Versicherten in die 2. Säule ohne Grund. Denn seit Jahren sinken die Umwandlungssätze und die Renten der Pensionskassen, während die Versicherten höhere Beiträge leisten als jemals zuvor.</p><p>Eine Senkung des Mindestzinses quasi auf Vorrat entspricht nicht dem Willen des Gesetzes. Es sieht vor, dass der Mindestzins so festzulegen ist, dass die Anlageerträge den Versicherten gutgeschrieben werden. Er soll daher über mehrere Jahre hinweg ungefähr den Erträgen entsprechen, die ein angemessenes Pensionskassenportfolio erzielt. &nbsp;Das ist bei einer Senkung des nicht mehr der Fall. Darum hat sich auch eine klare Mehrheit der angehörten Sozialpartner dagegen ausgesprochen.</p><p><strong>Solide Ausgangslage, gute Reserven</strong><br> Denn die Vorsorgeeinrichtungen sind mit einer äusserst soliden Ausgangslage in das Jahr 2020 gestartet, 2019 gilt in mehreren Indizes als das Jahr mit der besten je gemessenen Performance. Und auch die durchschnittliche Jahresperformance der letzten zehn Jahre betragen je nach Quelle fast 5 %. Zudem sind die Wertschwankungsreserven der Pensionskassen gut gefüllt und ihre finanzielle Situation wird sowohl von der Oberaufsicht über die berufliche Vorsorge als auch in der vor wenigen Tagen veröffentlichten Pensionskassenstudie der Swisscanto als stabil erachtet.</p><p>Obwohl im I. Quartal 2020 Marktverwerfungen und Kurseinbrüche dominierten, hat sich die Situation auf den Finanzmärkten mittlerweile stabilisiert, die Einbrüche konnten zu einem guten Teil bereits wieder ausgeglichen werden. Alle grösseren Indices bestätigen dies auf klare Weise. Die Deckungsgrade lagen per Ende Juni im Durchschnitt bei 107.9 Prozent und damit wieder höher als Ende 2018.</p><p>In diesem Umfeld eine weitere Senkung des Mindestzinses vorzuschlagen, missachtet die langfristige Perspektive, welche die Stärke der 2. Säule darstellen sollte – und notabene auch von verschiedensten Akteuren gefordert wird. Der SGB fordert den Bundesrat auf, diesen Fehler zu korrigieren, den Mindestzins bei 1 Prozent zu belassen und nicht auf den knappen Beschluss der BVG-Kommission einzugehen. Der Sturzflug bei den Renten muss zwingend gestoppt werden.</p>]]></content:encoded><category>Berufliche Vorsorge</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/_processed_/9/a/csm_aeltereFrau-muss-rechnen_wenigGeld_banabana-san_istock_9833d4c1c3.jpg" length="185174" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-7184</guid><pubDate>Wed, 05 Aug 2020 15:49:00 +0200</pubDate><title>Abschaffung der schwarzen Listen höchste Zeit</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/abschaffung-der-schwarzen-listen-hoechste-zeit</link><description>Der SGB zur Vernehmlassung der Gesundheitskommission</description><content:encoded><![CDATA[<p>Gemäss Bundesverfassung haben sich Bund und Kantone dafür einzusetzen, dass "jede Person die für ihre Gesundheit notwendige Pflege erhält" (Art. 41). Mit einer Änderung der Regelung betreffend nichtbezahlte Prämien hat der Bund jedoch im Jahr 2010 die Voraussetzung für eine bis heute andauernde, gravierende Verletzung dieses Verfassungsartikels geschaffen. Denn seit dann sind die Kantone ermächtigt, Versicherte, die ihrer Prämienpflicht nicht nachkommen, auf einer Liste zu erfassen und ihren Zugang zu Gesundheitsdienstleistungen auf nicht näher definierte "Notfallbehandlungen" zu beschränken. Die ganz konkreten Auswirkungen dieser Neuregelung haben zu einigen medialen Schlagzeilen geführt, wie etwa zum Fall eines fünfzigjährigen HIV-positiven Patienten im Kanton Graubünden, welchem im Jahr 2018 von der Krankenkasse die Finanzierung der notwendigen Medikamente verweigert wurde, weil er mit der Zahlung seiner Prämien im Verzug war. Eine Notfallsituation war nach Meinung der Kasse nicht gegeben, worauf der Mann an Begleiterkrankungen von AIDS verstarb. Sein Todesurteil war nicht das HI-Virus, sondern letztlich die schwarze Liste.</p><p><strong>Nicht zahlungsunwillig, zahlungsunfähig!</strong><br> Bei der Einführung der schwarzen Listen ging man von der abwegigen Idee aus, die betroffenen Versicherten seien zahlungsunwillig und könnten mit dieser Massnahme zur Begleichung ihrer Rechnungen gebracht werden. Dass das Problem allerdings nicht die Zahlungsunwilligkeit, sondern vielmehr die immer weiter verbreitete Zahlungsunfähigkeit der Versicherten ist, dürfte heute hinreichend klar sein: Gesamtschweizerisch wurden im Jahr 2019 421'000 Versicherte aufgrund von Zahlungsausständen für OKP-Prämien betrieben. Und gemäss einer Studie der Zürcher Stadtammänner sind gesamthaft bereits ein Drittel (!) aller Betreibungen den Krankenkassenprämien geschuldet.</p><p>Das Schweizer Gesundheitswesen ist falsch und unsolidarisch finanziert. Während im europäischen Umland die Grundversicherung grösstenteils über einkommensabhängige Beiträge finanziert wird, machen in der Schweiz die Kopfprämien und Selbstzahlungen den weitaus grössten Anteil aus. Dieses System treibt Haushalte mit tiefen und mittleren Einkommen geradezu in die Zahlungsunfähigkeit. Und dies trotz parallel existierender Prämienverbilligungen. Denn die Prämienverbilligungen werden von den Kantonen seit Jahren fast überall gekürzt. Und aus den entsprechenden Budgetposten werden zudem immer mehr Mittel zur Finanzierung ebendieser Zahlungsausstände abgezweigt, was völlig paradox ist: Reduziert ein Kanton die Prämienverbilligungen, um aus dem gesamten, unveränderten Budgetposten die zunehmenden Aufwände für Zahlungsausstände zu finanzieren (so mehrfach geschehen), so schafft er ganz einfach die Voraussetzungen für noch mehr Zahlungsausstände. Es wird also ein Teufelskreis angeheizt, unter dem die betroffenen Versicherten am meisten leiden.</p><p><strong>Ein Sozialziel anstelle der schwarzen Listen!</strong><br> Es ist eine traurige Tatsache, dass in den Eidgenössischen Räten letztlich erst nach Bekanntwerden des oben beschriebenen schwerwiegenden Falles ein Umdenken stattgefunden hat, welches nun in der Eröffnung einer Vernehmlassung zur Abschaffung der schwarzen Listen mündete, Im Rahmen dieser Revision müssen aber auch die Krankenkassen an die kurze Leine genommen werden. Denn es darf nicht sein, dass einige von ihnen an Versicherten mit Zahlungsschwierigkeiten sogar noch verdienen. Dies tun sie heute etwa durch das Verrechnen horrender "Gebühren wegen Verzugsschaden", welche sie auf jeder Prämienrechnung einzeln erheben. Darüber hinaus werden ihnen von den Kantonen heute sowieso mindestens 85% Prozent der Zahlungsausstände rückerstattet.</p><p>Langfristig entscheidender und über die vorliegende Revision hinausgehend wäre aber, dass die bürgerlichen Parteien endlich die gravierenden, und letztlich der öffentlichen Gesundheit abträglichen Auswirkungen der unsozialen Finanzierung des Schweizer Gesundheitswesen anerkennten und entsprechend mithälfen, diese an der Wurzel anzugehen. Die unmittelbar wirksamste Massnahme wäre eine Begrenzung der Prämienlast auf höchstens 10% des verfügbaren Einkommens eines Haushalts. Genau dies fordert die vom SGB mitgetragene Prämienentlastungsinitiative, welche demnächst in die parlamentarische Beratung kommen wird.</p>]]></content:encoded><category>Gesundheit</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/redaktion/photos/illustrativ/steuern-zahlen/Rechnungen-viele_iStock-rawpixel_klein.jpg" length="556986" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-7156</guid><pubDate>Wed, 05 Aug 2020 15:29:09 +0200</pubDate><title>Kein AHV-Abbau auf dem Buckel der Frauen</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/kein-ahv-abbau-auf-dem-buckel-der-frauen</link><description>SGB kündigt Widerstand gegen Erhöhung des Frauenrentenalters an.</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Der Rentenrückstand bei den Frauen ist bereits heute besonders gross, sie erhalten deutlich weniger Rente als die Männer. Trotzdem planen bürgerliche Parteien eine Abbaureform auf dem Buckel der Frauen. Der SGB lehnt die Erhöhung des Frauenrentenalters ab und ist bereit, diesen Angriff auf die AHV zu bekämpfen.&nbsp;&nbsp;</p><p>Der geplante bürgerliche Pakt für eine Abbauvorlage auf dem Buckel der Frauen ist respektlos. Weil ein Jahr nach dem Frauenstreik nicht nur den Frauen bewusst ist, dass sie heute zu kurz kommen. Es ist ein Skandal, dass Frauen im Jahr 2020 noch immer deutlich tiefere Renten haben als die Männer. Die Lebensläufe der Frauen sind durch Erwerbsunterbrüche, Teilzeitarbeit und tiefere Löhne geprägt. Die Rentengleichstellung ist nur durch eine Stärkung der AHV möglich – nicht durch den Irrweg einer Abbauvorlage. Die Gewerkschaften werden der AHV-Abbauallianz entgegentreten und keine Verschlechterungen der heute bereits schlechten Rentensituation der Frauen zulassen.</p><p>Deshalb betont SGB-Präsident Pierre-Yves Maillard: «Wir werden diesen Angriff auf die AHV bekämpfen. Wir brauchen eine Stärkung der AHV, keinen Abbau. Gerade um den Rentenrückstand der Frauen zu beseitigen.» Denn wer ein Leben lang gearbeitet hat, verdient eine gute Rente. Doch die AHV-Renten sind bereits heute zu tief und die Renten aus den Pensionskassen brechen ein. Gleichzeitig steigen Mieten und Krankenkassenprämien. Da bleibt immer weniger zum Leben übrig. Darum ist eine Rentenkürzung, welche die bürgerlichen Pläne für die meisten zur Folge hätte, der völlig falsche Weg.&nbsp;</p><p>Schon der Vorschlag des Bundesrates sah – angesichts der bestehenden Rentenlücken bei den Frauen – beschämend kleine Kompensationsmassnahmen für Frauen vor. Dass die Bürgerlichen mit ihrem Vorschlag das noch unterbieten und allenfalls ein paar Almosen verteilen wollen, ist aus Sicht des Gewerkschaftsbunds ein gleichstellungspolitisches Armutszeugnis.</p>]]></content:encoded><category>AHV</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/_processed_/a/a/csm_aeltere-Frau-in-Sorge_iStock-shirosov_0a995b5dc9.jpg" length="103222" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-7043</guid><pubDate>Thu, 09 Jul 2020 17:59:09 +0200</pubDate><title>Ein Angriff auf ältere Arbeitnehmende</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/ein-angriff-auf-aeltere-arbeitnehmende</link><description>Referendum gegen die Überbrückungsleistung</description><content:encoded><![CDATA[<p>Mit der Überbrückungsleistung für Arbeitslose am Ende ihrer beruflichen Laufbahn hatte das Parlament beschlossen, Menschen, die ihr ganzes Leben lang gearbeitet haben und kurz vor der Pensionierung ihre Stelle verlieren, eine Alternative zur Sozialhilfe anzubieten. Der Schweizerische Gewerkschaftsbund unterstützte dieses neue Sozialwerk. In den letzten Monaten ist deutlich geworden, dass Arbeitnehmende über 50 Jahren leider oft von Entlassungen aus wirtschaftlichen Gründen besonders betroffen sind – und dies unabhängig davon, ob die Grenzen offen oder geschlossen sind.</p><p>Heute hat eine Gruppe von SVP-Mitgliedern, die sich angeblich als Einzelpersonen engagieren, das Referendum gegen die ÜL angekündigt. Das Manöver ist durchsichtig und zielt nur darauf ab, die Verantwortung für diesen Angriff auf einen beispiellosen Fortschritt für Arbeitnehmende, die am Ende ihrer Laufbahn entlassen werden, zu vertuschen.</p><p>Der SGB anerkennt selbstverständlich das Recht jeder und jedes einzelnen, ihre/seine politischen Rechte wahrzunehmen und jedes neue Gesetz einer Volksabstimmung unterziehen zu wollen. Der SGB wird die Überbrückungsleistung auf jeden Fall mit Überzeugung verteidigen. Erstaunlich ist jedoch, dass diese Leistung, die für mittellose Arbeitnehmende bestimmt ist, die oft mehr als 40 Jahre gearbeitet haben, ausgerechnet von denjenigen in Frage gestellt wird, die akzeptieren, dass ein ehemaliger Bundesrat und Milliardär rückwirkend eine Rente von 2.7 Millionen Franken erhalten soll. Öffentlicher Anstand ist für sie nur noch eine ferne Erinnerung.</p><p>Die Kündigungsinitiative der SVP ist ein frontaler Angriff auf die Arbeitnehmenden in der Schweiz. Nun folgt mit dem Referendum gegen die Überbrückungsleistung ein Angriff auf Arbeitnehmende am Ende ihrer Laufbahn. Die Gewerkschaften werden sich mit aller Kraft gegen diese Angriffe einsetzen.</p>]]></content:encoded><category>Überbrückungsleistung</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/_processed_/8/3/csm_aeltererArbeiter_RainStar-iStock_kleiner_67970833b6.jpg" length="225197" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-7036</guid><pubDate>Wed, 01 Jul 2020 17:18:15 +0200</pubDate><title>Wichtige Verlängerung der Kurzarbeit sichert Arbeitsplätze </title><link>https://www.sgb.ch/corona-virus/details/wichtige-verlaengerung-der-kurzarbeit-sichert-arbeitsplaetze</link><description>Der SGB zu den Bundesratsbeschlüssen</description><content:encoded><![CDATA[<p>Der SGB begrüsst die Verlängerung der Kurzarbeit von 12 auf 18 Monate. Damit können Arbeitsplätze gesichert werden. Weitere Corona-Entlassungen müssen um jeden Preis verhindert werden. In den Branchen mit tiefen Löhnen ist der Anteil Kurzarbeit und Arbeitslosigkeit am höchsten. Die damit verbundenen Einkommensausfälle von 20 bis 30 Prozent sind für die Betroffenen nur schwer verkraftbar. Die Leistungen der Kurzarbeit und der Arbeitslosenversicherung reichen hier nicht aus. Hier braucht es 100 Prozent Lohnersatz.</p><p class="heading--h3">Einkommenssicherung für Selbständigerwerbende und Kulturschaffende stärken; Lücken für Härtefälle identifizieren</p><p>Durch die Verlängerung und Ausdehnung des Corona-Erwerbsersatzes für Selbständige im Veranstaltungsbereich hat der Bundesrat endlich Klarheit geschaffen. Gerade Kulturschaffende sind dringend auf diese Verlängerung angewiesen, weil der Kulturbereich nach wie vor stark eingeschränkt ist und dies voraussichtlich noch länger bleiben wird. Auch anerkennt der Bundesrat mit seinen Beschlüssen, dass weitere Anstrengungen notwendig sind, damit Härtefälle im Rahmen der Coronakrise erkannt und gemildert werden können.</p><p class="heading--h3">Absicherung der Freizügigkeitsguthaben bei der Auffangeinrichtung BVG&nbsp;</p><p>Der SGB begrüsst auch die Einführung eines Nullzinskontos beim Bund für die Stiftung Auffangeinrichtung BVG. Im Einklang mit den Sozialpartnern fordert er vom Parlament nun die rasche Umsetzung der Gesetzesvorlage. Denn die von den Sozialpartnern getragene Stiftung übernimmt wichtige Aufgaben in der Beruflichen Vorsorge die gerade auch in Zeiten rasant steigender Arbeitslosigkeit von grosser Bedeutung sind. Sie bildet ein schweizweites Auffangbecken für die Pensionskassengelder aller Arbeitnehmenden, die ihre Arbeit verlieren. Mit der Verabschiedung der Botschaft zuhanden des Parlaments anerkennt der Bundesrat die herausfordernde Aufgabe der Auffangeinrichtung und die Verantwortung des Bundes, zur Stabilität der Auffangeinrichtung beizutragen.</p>]]></content:encoded><category>Corona</category><category>Arbeitslosenversicherung</category><category>Berufliche Vorsorge</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/_processed_/e/9/csm_Bundeshaus_Bern_-_Federal_palace_of_Switzerland_852909e44f.jpg" length="309035" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-7023</guid><pubDate>Mon, 15 Jun 2020 18:30:57 +0200</pubDate><title>Die Dringlichkeit anerkennen, aber gezieltere und gerechtere Lösungen anbieten!</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/die-dringlichkeit-anerkennen-aber-gezieltere-und-gerechtere-loesungen-anbieten</link><description>Kaufkraft der Familien: Nein zum Kinderabzug-Bschiss</description><content:encoded><![CDATA[<p>Die Massnahmen zur Bekämpfung der Pandemie, die wir – hoffentlich – hinter und gebracht haben, und die wirtschaftliche Krisensituation, die wir leider noch einige Zeit durchmachen werden, stellen alle in der Schweiz vor sehr akute Probleme. Die Familien sind nicht verschont geblieben: Für viele von ihnen, die bis zum Monatsende nur schwer durchkommen, waren die Kurzarbeit oder die Leistungen für Selbständige sicherlich eine willkommene Hilfe, aber auch der Beginn des Kopfzerbrechens: Wie soll man mit 10, 20, 30 Prozent weniger Einkommen zurechtkommen? Dies gilt umso mehr, als z.B. von der Kurzarbeit 50 Prozent der Beschäftigten in den am schlechtesten bezahlten Branchen betroffen waren, aber nur ein Fünftel der am besten bezahlten Beschäftigten. Und das ohne Berücksichtigung der Arbeitslosigkeit, denn seit Februar ist die Zahl der Arbeitssuchenden (saisonbereinigt) um 55’000 Personen gestiegen.</p><p>Das unmittelbare Problem, vor dem Hunderttausende von Haushalten in unserem Land stehen, ist das Problem der Kaufkraft. Wie die Befürworter des Steuerprojekts anerkennen auch wir, umso mehr in diesem neuen Kontext, die Notwendigkeit einer föderalen Anstrengung zur Verbesserung der Kaufkraft der Familien, aber wir stellen die angewandte Methode in Frage, die nicht denen zugute kommt, die sie am dringendsten benötigen. Von den Steuerausgaben in Höhe von 370 Millionen Franken werden mehr als 70 Prozent dem Fünftel der Familien mit den höchsten Einkommen zugute kommen. Und doch, wenn wir bereit wären, mehr als ein Drittel einer Milliarde pro Jahr auszugeben, um die Familien in diesem Land zu entlasten, gäbe es wirksame und einfache Ideen, die umgesetzt werden könnten, um das Ziel und die Bedürfnisse der Menschen wirklich zu erreichen. So belaufen sich beispielsweise die für alle Kinder in der Schweiz gezahlten Krankenkassenprämien auf 1.812 Milliarden. Und auch das ist eine Steuer. Wenn man also Steuern senken will, wäre es genauso gut diejenigen ins Auge zu fassen, die darunter am meisten leiden. Unter Berücksichtigung der bereits erfolgten Prämienverbilligungen könnte man mit 370 Millionen Franken die Prämien aller Kinder unter 18 Jahren in der Schweiz, welche die Familienbudgets belasten, mit einem pauschalen Rabatt um 25 Prozent senken.</p><p>Konkret heißt das:</p><ul><li>Für eine Familie mit zwei Kindern und einem Einkommen von rund 110'000 CHF brutto (d.h. etwas über 90'000 CHF netto):</li></ul><ol><li>Der Gesetzentwurf hat keinerlei Effekt, wenn beide Elternteile arbeiten.</li><li>Wenn nur ein Elternteil arbeitet, wird die Steuerlast um etwa 210 Franken pro Jahr gesenkt.</li><li>Eine Senkung der Prämien um 25 Prozent würde ihre Rechnung hingegen um 300 Franken pro Kind, insgesamt 600 Franken, also fast dreimal so viel, entlasten!</li></ol><ul><li>Für alle Familien, deren Bruttojahreseinkommen unter diesem Niveau liegt, ist die Gleichung einfacher: Der Gesetzesentwurf bringt ihnen nichts. Eine Senkung der Prämien bietet ihnen die gleichen 600 Franken Entlastung.</li><li>Und selbst für die obere Mittelschicht ist die Rechnung schnell gemacht: Bis zu 190'000 Franken Jahreseinkommen würde die Prämienentlastung für zwei Kinder grob gesagt mehr bringen als die Steuererleichterung!</li></ul><p>Die Entlastung der Familien von den Zwangsabgaben ist nicht nur eine Priorität aller politischen Programme. Es ist eine Antwort auf eine absolute Notwendigkeit angesichts der sozialen und wirtschaftlichen Situation, die wir erleben. Aber wir brauchen ein Projekt, das wirklich ins Schwarze trifft. Dieses Vorlage tut das nicht.</p>]]></content:encoded><category>Gesundheit</category><category>Finanzen und Steuerpolitik</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/_processed_/c/0/csm_Referendum-Kinderabzug_U-Doppelkarte_sgb_deutsch_v4-1_5b8519bcdd.jpg" length="272388" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-7011</guid><pubDate>Wed, 10 Jun 2020 15:46:13 +0200</pubDate><title>Ein konkreter Fortschritt</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/ein-konkreter-fortschritt</link><description>Der SGB begrüsst die Zustimmung zur Überbrückungsleistung im Parlament </description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Der Schweizerische Gewerkschaftsbund kämpft seit einigen Jahren dafür, dass Arbeitnehmende, die ein Leben lang gearbeitet haben, bei einem Stellenverlust vor der Pensionierung nicht in der Sozialhilfe landen. Die Einführung der Überbrückungsleistung durch das Parlament ist daher zu begrüssen, obwohl die Leistungshöhe vom Parlament gekürzt wurde. Die neue soziale Abfederung von Ausgesteuerten löst nicht alle Probleme, für die Betroffenen ist sie aber ein echter Fortschritt und eine Bekräftigung des Parlaments, sozialpartnerschaftlich-lösungsorientierte Kompromisse zu unterstützen.</p><p>Für ältere Arbeitslose, die trotz unzähligen Bewerbungen keine Stelle gefunden haben, geht es nach der Aussteuerung finanziell bergab. Irgendwann führt kein Weg mehr an der Sozialhilfe vorbei. Dort kann es aber sein, dass die Betroffenen zuerst einen Teil ihres Altersvorsorgeguthabens aufbrauchen müssen, bevor sie Unterstützung erhalten. Und dies, nachdem sie zuvor bereits fast ihr gesamtes Vermögen aufbrauchen mussten. So ist der Weg in die Ergänzungsleistungen im Rentenalter programmiert. Das ist inakzeptabel.</p><p class="heading--h3">Schutz ausbauen – jetzt erst recht</p><p>Die Corona-Krise hat den Arbeitsmarkt hart getroffen. Die Zahl der Arbeitslosen der Altersgruppe der «Ü55» hat in den Monaten März und April um fast 50 Prozent zugenommen. Der SGB setzt sich auch mit den Sozialpartnern vehement dafür ein, dass alle Massnahmen umgesetzt werden, um so viele Arbeitsplätze zu erhalten wie möglich. Jede Corona-Entlassung ist eine zu viel, erst recht bei langjährigen älteren Mitarbeitenden – hier sind die Arbeitgeber auch in der Verantwortung.</p><p>Wer ein Leben lang gearbeitet hat, braucht am Ende des Erwerbslebens eine bessere, anständige soziale Absicherung. Und genau dafür haben die Sozialpartner und der Bundesrat die Überbrückungsleistung auf den Weg gebracht. Die ÜL ist ein erster, konkreter Schritt. Umso wichtiger ist es, dass die Vorlage nun vom Bundesrat rasch in Kraft gesetzt wird.</p>]]></content:encoded><category>Überbrückungsleistung</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/_processed_/b/0/csm_190702_c-Keystone-PeterSchneider_MK-Sozialpartner_541687adfe.jpg" length="184438" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-6991</guid><pubDate>Thu, 28 May 2020 12:41:10 +0200</pubDate><title>Corona-Arbeitslosigkeit: Die Überbrückungsleistung ist nötiger denn je</title><link>https://www.sgb.ch/corona-virus/details/corona-arbeitslosigkeit-die-ueberbrueckungsleistung-ist-noetiger-denn-je</link><description>Das Parlament muss in der Sommersession beschliessen</description><content:encoded><![CDATA[<p>In den drei Corona-Monaten März bis Mai ist die Arbeitslosigkeit in der Schweiz richtiggehend explodiert - nämlich von rund 105'000 auf über 160'000 Personen (saisonbereinigt). So etwas hat es in der Schweiz noch nie gegeben. Nur dank den «Lohngarantien» in Form von Kurzarbeit oder des Corona-Elternurlaubs konnte Schlimmeres wie in den USA verhindert werden: Dort haben alleine im Monat April 20 Millionen Arbeitnehmende ihre Stelle verloren. Doch die Gefahr ist noch nicht gebannt, die Konjunkturaussichten sind nach wie vor trübe.</p><p class="heading--h3">Krise trifft «Ü55» hart</p><p>Besonders stark war der Anstieg bei den jungen Altersgruppen. Weil die Firmen bei den Stellenbesetzungen auf die Bremse traten, war die Stellensuche für diese Gruppe nach der Ausbildung, der Rekrutenschule oder einem Auslandaufenthalt besonders schwierig. Etwas im Schatten der jüngeren leiden aber auch die älteren Berufstätigen stark unter der Krise. Die «Ü55» sind grundsätzlich viel weniger oft auf Stellensuche als ihre jüngeren KollegInnen, und dennoch hat in dieser Altersgruppe die Zahl der neuen Arbeitslosen in den Monaten März und April um fast 50 Prozent zugenommen. Das ist sehr beunruhigend.</p><p>Aus dem Gewerkschaftsalltag wissen wir von zahlreichen Betroffenen, die in den letzten beiden Jahren nach längerer Suche endlich wieder eine Stelle gefunden haben. Doch kaum brach die Corona-Krise aus, wurden sie entlassen. Mit der steigenden Arbeitslosigkeit haben sie nun kaum noch Chancen, irgendwo unterzukommen. Gleichzeitig fehlen ihnen in der Arbeitslosenversicherung oft die nötigen Beitragsjahre, um wieder genügend Taggelder beziehen zu können. Dass in der Krise niemand zurückgelassen werde, ist für diese Betroffenen somit eine hohle Phrase.</p><p class="heading--h3">Soziale Abwärtsspirale stoppen</p><p>Für ältere Arbeitslose, die trotz unzähligen Bewerbungen keine Stelle gefunden haben, geht es nach der Aussteuerung finanziell bergab. Irgendwann führt kein Weg mehr an der Sozialhilfe vorbei. Dort kann es aber sein, dass die Betroffenen zuerst einen Teil des Altersvorsorgeguthabens aufbrauchen müssen, bevor sie Geld erhalten. Und dies, nachdem sie bereits zuvor fast ihr gesamtes Vermögen aufbrauchen mussten. So ist der Weg in die Ergänzungsleistungen im Rentenalter programmiert – mit den entsprechend höheren Kosten für die Sozialwerke. Wer ein Leben lang gearbeitet hat, braucht am Ende des Erwerbslebens eine bessere, anständige soziale Absicherung. Und genau dafür haben die Sozialpartner und der Bundesrat die Überbrückungsleistungen auf den Weg gebracht. Doch die ÜL sind nur ein kleiner Schritt. Umso wichtiger ist es, dass das Parlament sie im Juni definitiv beschliesst, und sie danach vom Bundesrat rasch in Kraft gesetzt wird.</p><p class="heading--h3">ÜL minimale und bezahlbare Lösung</p><p>Noch vor der Krise wurde kritisiert, dass diese neue soziale Absicherung für ältere Arbeitnehmende zu schnell ausgearbeitet und beraten worden sei – nachdem der SGB dieses Instrument zuvor bereits jahrelang gefordert hatte. Angesichts der nun erlebten parlamentarischen und bundesrätlichen Beschlussfassungen zu den Corona-Hilfspaketen, erscheint das Tempo aber plötzlich reichlich moderat. Das gilt übrigens umso mehr für die veranschlagten Kosten der Überbrückungsleistungen: Diese würden einer Ausfallquote von gerade einmal 0.4% der Corona-Hilfskredite entsprechen (zum Vergleich: Bundesrat Ueli Maurer rechnet mit Ausfällen von10%, eine noch höhere Quote ist sehr wahrscheinlich).</p>]]></content:encoded><category>Corona</category><category>Sozialpolitik</category><category>Überbrückungsleistung</category><category>Arbeit</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/_processed_/3/2/csm_Frau-ue55-mitRegenschirm-draussen_photocase-kemai_1a66e1892a.jpg" length="181513" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-6990</guid><pubDate>Thu, 28 May 2020 11:39:01 +0200</pubDate><title>Pflege: Nach dem Klatschkonzert braucht es nun endlich Taten!</title><link>https://www.sgb.ch/corona-virus/details/pflege-nach-dem-klatschkonzert-braucht-es-nun-endlich-taten</link><description>Das Parlament muss die Grundversorgung stärken</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Es ist ganz einfach: Dem Klatschkonzert während der Corona-Krise müssen nun konkrete Taten zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen in der Pflege folgen. Der Handlungsbedarf ist schon lange gegeben, das hat die COVID-Pandemie hoffentlich auch den letzten ZweiflerInnen im Parlament klargemacht.</p><p>In einer im Jahr 2019 – also lange vor Corona – beim Pflegepersonal durchgeführten Umfrage der Unia zur Langzeitpflege gaben 28 Prozent der Befragten an, einmal oder mehrmals berufsbedingt einen Monat oder länger krankgeschrieben gewesen zu sein. Bei 30 Prozent der Pflegenden wird die gesetzliche Ruhezeit von elf Stunden zwischen zwei Schichten monatlich mehr als fünfmal gebrochen. Und von den PflegeassistentInnen gaben 59 Prozent einen Lohn von unter 4000 Franken bei Vollzeitarbeit an.</p><p class="heading--h3">Realitätsverweigerung muss Vergangenheit sein</p><p>«Wer einen Pflegeberuf wählt, hat nicht primär den Lohn vor Augen, sondern eher ein Ideal» ist alles, was Christian Schär, Präsident des Zürcher Spitalverbands, zu dieser Situation zu sagen hat («NZZ», 8.4.2020). Etwa ähnlich schlau äusserte sich der vielzitierte Gesundheitsberater Willy Oggier: «Wenn man nun deren Löhne [die Löhne der Pflegenden] pauschal erhöht, besteht die Gefahr, dass viele ihr Pensum reduzieren» («Bund», 25.5.2020). Pensenreduktion aufgrund zu guter Bezahlung! – das sei also, was die Pflegenden im Sinn hätten.</p><p>Solche und ähnliche realitätsfremde, ja herabwürdigende Äusserungen zur Lage des Pflegepersonals gehören nach Corona nun hoffentlich definitiv der Vergangenheit an. Denn der Fall ist klar: Bis ins Jahr 2030 braucht es hierzulande 65'000 zusätzliche Pflegende. Dabei beschäftigt bereits heute kein westliches Land mehr im Ausland ausgebildetes Pflegepersonal, als die Schweiz. Gleichzeitig beträgt die durchschnittliche Berufsverweildauer nur gerade 15 Jahre, was vor dem Hintergrund der oben zitierten Umfrageergebnisse zu Stress und Bezahlung in der Pflege nicht verwundert. Die Therapie ist also ebenso klar wie die Diagnose: Die Schweiz muss massiv mehr Pflegepersonal ausbilden (insbesondere Pflegefachpersonen) und gleichzeitig die Arbeitsbedingungen in der Pflege stark verbessern. Klar ist: Nicht nur die Arbeitnehmenden selbst, sondern auch die Bevölkerung fordert mit Vehemenz bessere Bedingungen in der Pflege. Dies zeigt exemplarisch die vom VPOD lancierte Petition «Stand by your nurse», welche inmitten der Coronakrise in Windeseile mehr als 80'000 Unterschriften erreicht hat.</p><p class="heading--h3">Nun die Pflegeinitiative umsetzen</p><p>Dies sind beides zentrale Forderungen der vom SGB unterstützten Pflegeinitiative des SBK, zu welcher schon länger die parlamentarischen Beratungen laufen. Der Nationalrat hat dazu Ende 2019 einen indirekten Gegenvorschlag verabschiedet, der zwar weit hinter den unabdingbaren Forderungen der Initiative zurückblieb, jedoch eine gute und ausbaubare Grundlage lieferte. Doch die vorberatende Kommission des Ständerats hat diese Chance verpasst und den Gegenvorschlag stattdessen weiter zusammengestrichen und krankenkassenfreundlich umgebaut. An die Stelle des Klatschkonzerts ist nun also abermals die Realitätsverweigerung getreten. Der Ständerat hat es in der Sommersession aber in der Hand, diese Entscheide zu korrigieren und endlich substanziell für eine Verbesserung der Arbeitsbedingungen in der Pflege zu sorgen. Denn – um auf die Lehren der Corona-Krise zurückzukommen – wer weiss: Vielleicht schliessen Frankreich und Italien während der nächsten Pandemie die Grenzen nicht nur für Ferienreisende, sondern auch für Ihre Tausende GrenzgängerInnen, welche während der Corona-Krise unermüdlich an den Schweizer Pflegebetten ausharrten (und dies insbesondere in den von COVID am stärksten betroffenen Kantonen Tessin und Genf). Nicht auszudenken, zu welchen «Überschwemmungen» die Infektionswelle dann hierzulande führen würde.</p><p class="heading--h3">Viele Versorgungsfragen abseits des Personals</p><p>Über den Personalbedarf hinaus hat Corona aber auch die Dringlichkeit von Versorgungsfragen neu in den Fokus gerückt. So hat es anfänglich teilweise akut an Schutzmaterial gemangelt, was leicht zu verhindern gewesen wäre und in Zukunft hoffentlich auch verhindert werden wird. Komplexer steht es aber um die Verfügbarkeit von lebensnotwendigen Medikamenten. Zwar werden hierzulande zum Beispiel 70 Prozent des Generikamarktes durch zwei inländische Firmen abgedeckt, doch beziehen diese die für ihre Produktion nötigen Wirkstoffe fast ausschliesslich von ein paar wenigen Fabriken in China. Dass eine solche einseitige Abhängigkeit vom Ausland bei gleichzeitiger Konzentration auf wenige Handelspartner problematisch sein kann, haben nicht erst die nach dem Ausbruch der Pandemie unterbrochenen weltweiten Lieferketten gezeigt. Denn bereits zuvor waren etwa bei der Verfügbarkeit von Antibiotika und Impfstoffen immer häufiger Engpässe aufgetreten. Eine Wiederaufnahme der Produktion lebensnotwendiger Medikamente im Inland ist daher ernsthaft in Betracht zu ziehen, ebenso eine dauerhafte Stärkung der Armeeapotheke und gezielte langfristige Investitionen in die Forschung an übertragbaren Krankheiten. Das Parlament befasst sich in der Sommersession richtigerweise auch mit diesen Fragen.</p>]]></content:encoded><category>Corona</category><category>Gesundheit</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/_processed_/f/b/csm_Altenheim_iStock-wavebreakmedia-820254064_476e1e8228.jpg" length="179275" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-6988</guid><pubDate>Thu, 28 May 2020 11:22:08 +0200</pubDate><title>Kinderbetreuung: Die Gratis-Stütze von Wirtschaft und Gesellschaft wackelt</title><link>https://www.sgb.ch/corona-virus/details/kinderbetreuung-die-gratis-stuetze-von-wirtschaft-und-gesellschaft-wackelt</link><description>Neue Zahlen des Bundesamts für Statistik</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Die Schweizer Wirtschaft und Gesellschaft würden ohne familienergänzende Kinderbetreuung kaum funktionieren: Fast zwei Drittel der Kinder unter 13 Jahren werden gemäss neusten BfS-Zahlen familienergänzend betreut. Dabei übernehmen Grosseltern einen gleich grossen Betreuungsanteil wie Kitas und schulergänzende Tagesstrukturen. Dass dieses Arrangement Risiken birgt, hat die Corona-Krise deutlich gezeigt.</p><p>Nötig wäre ein grösseres Angebot an institutioneller Kinderbetreuung: 7 Prozent der Kinder, die privat (durch Eltern oder Verwandte) betreut werden, bräuchten einen Platz, bei 11 Prozent der schon jetzt in Kitas oder Tagesschulen betreuten Kindern besteht zusätzlicher Betreuungsbedarf. Im Weg stehen die zu hohen Elternbeiträge (im Schnitt über 4 Prozent des Brutto-Familieneinkommens) und das fehlende Angebot.</p><p>Dies dürfte ein Grund sein, dass Grosseltern in der Schweiz zu einem wichtigen Pfeiler der Familienpolitik geworden sind und jährlich 160 Millionen Stunden Kinderbetreuung übernehmen, die von einem Drittel der Kinder regelmässig in Anspruch genommen wird. Besonders hoch ist der Anteil bei Kindern im Vorschulalter mit 40 Prozent. In Familien ohne Migrationshintergrund sind Grosseltern bei weitem die häufigste Betreuungslösung (49%). Sie leisten damit Gratisarbeit im Wert von rund 8 Milliarden Franken, wie das Bundesamt für Statistik schätzt – Kosten, die Eltern und die öffentliche Hand einsparen, während Wirtschaft und Gesellschaft massiv davon profitieren.</p><p>Die Betreuung durch Grosseltern ist insbesondere in ländlichen Gebieten weit verbreitet, im Tessin und den Deutschschweizer Kantonen häufiger als in der Romandie. In der Westschweiz und in städtischen Gebieten dagegen werden nicht nur mehr Kinder familienergänzend betreut, sondern die Familien setzen auch mehr auf die institutionelle Kinderbetreuung. Entsprechend gibt es in den Städten dieser Regionen in der Tendenz mehr institutionelle Betreuungsplätze pro 1000 Kinder im Vorschulalter (z.B. Zürich: fast 600; Lausanne: knapp 500) als in kleineren Deutschschweizer Städten und im Tessin (Bülach: 200, Illnau-Effretikon: knapp 150, Lugano: knapp 300).</p><p>Nach Corona wird es nicht mehr so einfach sein, sich auf die Grosseltern als festen Pfeiler der Vereinbarkeit von Beruf und Familie zu verlassen. Das System hat sich als fragil erwiesen. Grosseltern sind wichtig im Leben von Kindern, doch sie sollten nicht mehr in der Pflicht sein, deren Eltern zu entlasten, damit diese ihrer Erwerbsarbeit nachgehen können, sondern lediglich subsidiär zum Zug kommen. Bis zu einem Drittel der Kinder in der Schweiz könnte dadurch auf zusätzliche Betreuungsplätze angewiesen sein.</p><p>Die Schweiz wird nach Corona nicht um den Ausbau der Kinderbetreuungsplätze im vorschulischen und im schulischen Bereich herumkommen. Besonderen Handlungsbedarf gibt es in ländlichen Gebieten vor allem in der Deutschschweiz und im Tessin. Der Bund und die Kantone müssen diesen nun rasch mit einer gesamtschweizerischen Strategie angehen, die auch die ländlichen Kantone in die Pflicht nimmt. Auch darf sich die Gesellschaft nicht mehr auf die Gratisarbeit der Grosselterngeneration verlassen: Die Kinderbetreuung nutzt allen, also muss sie auch gesamtgesellschaftlich organisiert und solidarisch finanziert werden. Die Politik ist in der Pflicht, die familien- und schulergänzende Kinderbetreuung endlich als durch die öffentliche Hand bezahlten Service Public auszugestalten. Damit Grosseltern weiterhin den Eltern den Ausgang am Abend ermöglichen, den Kindern ein abwechslungsreiches Wochenende bieten und in Notfällen einspringen können, aber nicht mehr unentbehrlicher Bestandteil der Schweizer Familienpolitik sein müssen.</p>]]></content:encoded><category>Corona</category><category>Gleichstellung</category><category>Sozialpolitik</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/_processed_/1/9/csm_Kindergarten_Marcobir-iStock_62ff0a353b.jpg" length="198344" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-6984</guid><pubDate>Mon, 25 May 2020 14:15:15 +0200</pubDate><title>Lage der Arbeitnehmenden: Dringender Handlungsbedarf</title><link>https://www.sgb.ch/corona-virus/details/lage-der-arbeitnehmenden-dringender-handlungsbedarf</link><description>Corona-Krise: Treffen der Sozialpartner mit dem Bundesrat</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Die Lage der Arbeitnehmenden ist auch nach der Öffnung der Wirtschaft äusserst angespannt. Der Schweizerische Gewerkschaftsbund sieht daher dringenden Handlungsbedarf. Allgemein gilt es, Corona-Entlassungen um jeden Preis zu verhindern und die Kaufkraft der Normalverdienenden zu erhalten. Öffentliche Sparmassnahmen müssen vermieden werden, weil dadurch die Arbeitslosigkeit steigen und ein Aufschwung behindert würde. Die Arbeitslosigkeit von älteren Erwerbstätigen ist besorgniserregend gestiegen – hier fordert der SGB rasch Gegensteuer.</p><p class="heading--h3">Anhaltende wirtschaftliche Probleme – auch nach Öffnung der Wirtschaft</p><p>Die Weltwirtschaft und der internationale Tourismus bleiben schwer angeschlagen, was in einem Exportland wie der Schweiz besonders schmerzhafte Spuren hinterlässt. Die «Lohngarantien» des Bundesrates, insbesondere die rasche Ausweitung der Kurzarbeit, haben eine Katastrophe auf dem Arbeitsmarkt mit Arbeitslosenzahlen wie in den USA verhindert. Trotzdem steigt die Arbeitslosigkeit auch in der Schweiz in einem Ausmass, wie es bisher niemand von uns erlebt hat. In den Monaten März/April betrug die Zunahme über 40 Prozent (saisonbereinigt). Besorgniserregend nimmt auch die Arbeitslosigkeit bei den 55-64jährigen überproportional zu. Gerade diese Arbeitnehmenden haben grosse Mühe, wieder eine Stelle zu finden.</p><p class="heading--h3">Kaufkraftprobleme spitzen sich zu</p><p>Die Corona-Krise trifft Geringverdienenden besonders stark. In den Branchen mit tiefen Löhnen, wie beispielsweise dem Gastgewerbe oder der Kulturbranche, ist der Anteil Kurzarbeit und Arbeitslosigkeit am höchsten. Die damit verbundenen Einkommensausfälle von 20 bis 30 Prozent sind für die Betroffenen nur schwer verkraftbar. Die Leistungen der Kurzarbeit und der Arbeitslosenversicherung reichen hier nicht.</p><p class="heading--h3">Schuldenbremse kann Massenarbeitslosigkeit verursachen</p><p>Die expansive Finanzpolitik des Bundes hat in der Corona-Krise die Wirtschaft stabilisiert. Doch nun droht bei Bund und Kantonen eine Sparpolitik, welche zusätzliche Arbeitslosigkeit verursacht. Eine Amortisation der Corona-Ausgaben in etwas mehr als 6 Jahren, wie sie die Schuldenbremse verlangt, würde die Schweizer Wirtschaft in eine Dauerrezession stürzen.</p><p>Die Schweiz kann die Krise bekämpfen und Arbeitslosigkeit verhindern. Der finanzpolitische Spielraum für den Bund und die Firmen ist vorhanden. Der SGB fordert deshalb:</p><ul><li>Kaufkraft erhalten - insbesondere bei den Geringverdienenden: Die Löhne bei Kurzarbeit sollen zu 100 Prozent bezahlt werden. Zudem kann die Belastung durch die Krankenkassenprämien verringert werden – durch höhere Prämienverbilligungen und einen Abbau der Reserven in den Krankenkassen.</li><li>Keine staatlichen Sparmassnahmen: Die ausserordentlichen Ausgaben des Bundes für die Corona-Krise dürfen keine Sparmassnahmen nach sich ziehen, weil dies zu noch mehr Arbeitslosigkeit führen und den Aufschwung behindern würde. Die öffentliche Hand muss nun Aufträge vorziehen bzw. zusätzliche Arbeiten auslösen.</li><li>Keine höhere Belastung der Normalverdienenden: Die Arbeitslosenversicherung braucht nochmals zusätzliche Mittel des Bundes. Sonst drohen Beitragserhöhungen, welche die Kaufkraftprobleme und die Krise verschärfen. Der positive Entscheid des Bundesrates vom 20. Mai muss nun rasch umgesetzt werden. Zusätzlich sollte der Bund bei der ALV das Solidaritätsprozent auf 2.2 Prozent erhöhen – auf die Höhe des normalen Beitragssatzes.</li><li>Planungssicherheit: Die Kurzarbeitsdauer sollte so rasch als möglich auf 18 Monate verlängert werden. Auch die Verlängerung der ALV-Bezugsdauer gibt den besonders betroffenen älteren und jüngeren Arbeitslosen mehr Sicherheit. Ein vorschneller Abbau der Leistungen wäre daher folgenschwer.</li><li>Überbrückungsleistung nötiger denn je: In der Altersgruppe zwischen 55 und 64 Jahren nimmt die Arbeitslosigkeit überproportional zu.</li><li>Weitere Konjunkturstützungsmassnahmen: Um eine schwere Rezession zu verhindern, braucht es weitere Konjunkturstützungsmassnahmen. Die Sozialpartner sollten bei der Ausarbeitung in einer entsprechenden Arbeitsgruppe einbezogen werden.</li></ul><p><a href="https://sgb.ch/fileadmin/redaktion/docs/communiques/akt200524_gipfel_berset_parmelin_red.pdf" target="_blank" class="link link--download" rel="noreferrer">Hier </a>finden Sie die Analyse und die Forderungen, welche gestern am Treffen der Sozialpartner dem Bundesrat abgegeben wurde.</p>]]></content:encoded><category>Corona</category><category>Gesundheit</category><category>Wirtschaft</category><category>Arbeit</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/_processed_/2/a/csm_Bundeshaus_Curia-Confoederationis-Helveticae_iStock-RomanBabakin_ebcb62b137.jpg" length="372406" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-6513</guid><pubDate>Wed, 20 May 2020 15:26:06 +0200</pubDate><title>Massenarbeitslosigkeit verhindern, Kinderbetreuungsstrukturen retten</title><link>https://www.sgb.ch/corona-virus/details/massenarbeitslosigkeit-verhindern-kinderbetreuungsstrukturen-retten</link><description>Reaktion des SGB auf bundesrätliche Corona-Entscheide</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Der SGB begrüsst die vom Bundesrat beschlossene Zusatzfinanzierung der Arbeitslosenversicherung (ALV) durch den Bund. Damit können höhere Belastungen der Normalverdienenden verhindert und die wichtigen Lohngarantien fortgesetzt werden. Der Kaufkraftverlust für untere und mittlere Einkommen bleibt ein drängendes Problem. Die familienergänzende Kinderbetreuung spielt eine zentrale Rolle für die Krisenbewältigung. Sie muss in dieser kritischen Zeit unbedingt erhalten werden, damit sie nachher auch ausgebaut werden kann. Die Bestätigung der Unterstützung durch den Bund ist ein erster Schritt. Die breit abstützte Forderung für koordiniertes Vorgehen ist weiterhin offen.</p><p class="heading--h3">Belastung für Normalverdienende verhindern</p><p>Der Ausbau der Kurzarbeit hat einer Massenarbeitslosigkeit vorgebeugt und somit eine Katastrophe wie in den USA verhindert. Der SGB hatte eine Zusatzfinanzierung durch den Bund gefordert und begrüsst daher diesen wichtigen Schritt, die ALV mit 14 Milliarden durch den Bund zu unterstützen. Damit die Belastung der Erwerbstätigen nicht steigt, braucht es allerdings noch weiterführende Massnahmen.</p><p>Die unteren und mittleren Einkommen sind am härtesten von der Kurzarbeit und den schmerzhaften Lohneinbussen betroffen. Die flächendeckende Einkommenseinbussen sind eine volkswirtschaftliche und individuelle Katastrophe für die Kaufkraft. Der SGB fordert deshalb eine 100-prozentige Lohngarantie für GeringverdienerInnen und eine Verlängerung der Kurzarbeitsentschädigung, um Massenarbeitslosigkeit zu verhindern und die die Kaufkraft der unteren und mittleren Einkommen zu erhalten.</p><p class="heading--h3">Entscheid zur Kinderbetreuung zu zögerlich</p><p>Die heute verabschiedete Notverordnung zur finanziellen Unterstützung der Kinderbetreuung während der Covid-Krise greift zu kurz. Zwar folgt der Bundesrat dem Parlament und sieht Finanzhilfen von 65 Mio. Franken vor, doch er überlässt die Umsetzung weiterhin den Kantonen. Ein koordiniertes Vorgehen, wie es der Schweizerische Gewerkschaftsbund SGB mit über 40 weiteren Organisationen vom Bundesrat verlangt hat, sieht anders aus.</p><p>Der SGB ist erleichtert, dass der Bund nun endlich finanzielle Mittel zum Erhalt des Kinderbetreuungsangebotes investiert, unterstreicht jedoch, dass es für eine erfolgreiche Überwindung der Krise mehr Mittel sowie ein schweizweit einheitliches Vorgehen braucht. Der Föderalismus stösst hier an seine Grenzen und es braucht nun koordinierte Bemühungen auf nationaler Ebene, damit die familienergänzende Kinderbetreuung nicht geschwächt aus der Krise hervorgeht. Wir erwarten, dass der Bund die entsprechenden Arbeiten mit allen Kantonen und unter Einbezug von Sozialpartnern und Fachorganisationen aufgleist. Ebenso braucht es eine vorausschauende Planung für eine allfällige zweite Welle. Mit der über 40 Organisationen umfassenden Koalition Kinderbetreuung hat der SGB diese Forderungen beim Bundesrat eingebracht und erwartet, dass sie nun rasch umgesetzt werden.</p>]]></content:encoded><category>Corona</category><category>Gleichstellung</category><category>Arbeitslosenversicherung</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/_processed_/e/9/csm_Bundeshaus_Bern_-_Federal_palace_of_Switzerland_852909e44f.jpg" length="309035" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-6511</guid><pubDate>Wed, 20 May 2020 14:36:11 +0200</pubDate><title>Unbrauchbarer Gegenvorschlag löst keine Probleme</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/unbrauchbarer-gegenvorschlag-loest-keine-probleme</link><description>Bundesrätlicher Entscheid zur Prämienentlastungs-Initiative muss dringend korrigiert werden</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Der Bundesrat beschliesst einen unbrauchbaren Gegenvorschlag zur Prämienentlastungsinitiative. Dabei sind die unteren und mittleren Einkommen in der Corona-Krise am härtesten von Einkommensverlusten betroffen. Höhere Prämienverbilligungen können diese Betroffene wirksam entlasten. Dass der Bundesrat die neue Dringlichkeit dieser Entlastungsinitiative mit einem Vorschlag bekämpfen will, der kaum über geltendes Recht hinausgeht, ist eine Trickserei – das Parlament muss nun dringend korrigieren.</p><p class="heading--h3">Bundesrat bleibt weit hinter seiner eigenen Position zurück</p><p>Noch Mitte Neunzigerjahre legte der Bundesrat fest, dass die künftige Belastung der Haushalte durch Krankenkassenprämien höchstens 8 Prozent des steuerbaren Einkommens betragen dürfe. Heute ist diese Belastung für viele Haushalte mit tiefen und mittleren Einkommen auf das Dreifache dessen gestiegen – und dennoch lehnt der Bundesrat das in der Prämienentlastungs-Initiative geforderte, weit mildere Sozialziel ab.</p><p class="heading--h3">Sparen auf dem Buckel der tiefen Einkommen</p><p>Alleine seit dem Jahr 2000 hat die Prämienbelastung der Haushalte real um 75% zugenommen (nach Verbilligung!). Dies nicht nur wegen der steigenden Prämien (+120%), sondern ebenso aufgrund der sinkenden Bedeutung der Prämienverbilligungen: Im Jahr 2000 kamen diese für 12% der Gesundheitskosten auf, heute sind es nicht einmal mehr 6%. Zu verantworten haben dies insbesondere die Kantone, welche mit ihren vielen unsozialen Sparpaketen zum Teil sogar die gesetzlichen Mindestvorgaben gebrochen haben. Dies wurde anhand eines Falls im Kantons Luzern vor etwas mehr als einem Jahr auch durch das Bundesgericht bestätigt.</p><p>Gerade in der aktuellen wirtschaftlichen Krise mit ihren schmerzhaften Lohneinbussen – insbesondere für die unteren und mittleren Einkommen, die aufgrund der Kurzarbeit sich und ihre Familien kaum noch über die Runden bringen – sind höhere Prämienverbilligungen zwingend notwendig. Denn diese stützen direkt die Kaufkraft der Haushalte mit tiefen Einkommen. Für den SGB hat eine soziale Finanzierung des Gesundheitswesens durch die Corona-Krise daher noch stark an Dringlichkeit gewonnen. Das Parlament muss nun nachbessern und sich für die Prämienentlastungs-Initiative aussprechen.</p>]]></content:encoded><category>Gesundheit</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/redaktion/photos/illustrativ/steuern-zahlen/Rechnungen-viele_iStock-rawpixel_klein.jpg" length="556986" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-6492</guid><pubDate>Thu, 07 May 2020 12:03:17 +0200</pubDate><title>Corona-Elternurlaub und Ausstieg aus dem Lockdown</title><link>https://www.sgb.ch/corona-virus/details/corona-elternurlaub-und-ausstieg-aus-dem-lockdown</link><description>Was gilt und was muss besser werden?</description><content:encoded><![CDATA[<p>Der Corona-Elternurlaub schützt alle erwerbstätigen Eltern mit Kindern unter 12 Jahren vor Lohneinbussen wenn sie ihre Arbeit nicht oder nicht wie üblich erledigen können, weil die Fremdbetreuung ihrer Kinder nicht mehr gewährleistet ist.</p><p>Nach anfänglichen Unsicherheiten hat sich die Zahl der ausbezahlten Taggelder für Eltern in den letzten zwei Wochen mehr als verdoppelt. Diese Entwicklung weist in die richtige Richtung. Denn eine erste Zwischenbilanz des SGB zeigte, dass der Corona-Elternurlaub mit Anlaufschwierigkeiten kämpfte – obwohl die Belastung erwerbstätiger Eltern aufgrund der Kinderbetreuung zuhause stetig zunahm. Verschiedene Arbeitgeber haben in der Zwischenzeit nachgebessert, und ihre Angestellten über diese Entlastungsmöglichkeit orientiert.</p><p>Auf Druck des SGB hat das Bundesamt für Sozialversicherungen ausserdem klargestellt, dass Arbeitnehmende im Homeoffice nicht ausgeschlossen sind und das Merkblatt entsprechend aktualisiert. Bis Anfang Mai haben knapp 2600 Eltern Corona-Elternurlaub erhalten. Der Bundesrat rechnete mit rund 60‘000 Anmeldungen. Es stellt sich die Frage, woher diese grosse Diskrepanz kommt. Zumal die Gewerkschaften weiterhin zahlreiche Anfragen verunsicherter und überlasteter Eltern erhalten. Und <a href="https://www.nzz.ch/zuerich/coronavirus-in-zuerich-lockdown-veraendert-den-alltag-von-muettern-ld.1553723" target="_blank" class="link link--external-blank" rel="noreferrer">selbst die bürgerliche Presse weist mittlerweile darauf hin, dass der Druck auf die Familien und insbesondere die Mütter weiter zunimmt</a>.</p><p class="heading--h3">Was gilt ab dem 11. Mai?</p><p>Gerade mit Blick auf die ab dem Montag, 11. Mai 2020 geltende neue Phase der Corona-Krise erhält die Verunsicherung rund um die Kinderbetreuung eine neue Dimension. So sind mit der Öffnung zusätzlicher Betriebe wie beispielsweise im Detailhandel und der Gastronomie viele erwerbstätige Eltern erst jetzt mit der Herausforderung konfrontiert, dass ihre Präsenz am Arbeitsplatz wieder gefordert ist – die Kinderbetreuung aber alles andere als normal funktioniert. Zwar hat der Bundesrat beschlossen, dass auch die Schulen wieder starten. Doch das bringt den Eltern nur eine teilweise Entlastung. Denn viele Kantone sehen eine Übergangsphase und nur einen schrittweisen Schulbeginn vor. Für schulergänzende Betreuungsstrukturen gelten teilweise noch einmal andere Übergangsfristen. Beispielsweise gilt im Kanton Zürich weiterhin das Prinzip, Kinder möglichst zu Hause beziehungsweise privat zu betreuen. Die Zürcher Gemeinden beschränken das Betreuungsangebot entsprechend weiterhin. Und auch die Betreuung durch Grosseltern fällt aus - auch hier mit offenem Enddatum.</p><p>Von den Eltern – und den Arbeitgebern – wird in dieser Situation lapidar Verständnis und Flexibilität verlangt. Anstatt klarzustellen, dass die Möglichkeit des Corona-Elternurlaubs auch nach dem 11. Mai solange besteht, als auch die Fremdbetreuung der Kinder corona-bedingt weiterhin ausfällt. Dabei ist die Notverordnung in dieser Frage klar: wenn der Schul- bzw. Kitabesuch infolge kantonaler Einschränkungen wie z. B. der Führung von Halbklassen nicht oder nur teilweise möglich ist, oder wenn die Betreuungspersonen weiter ausfallen, weil sie der Risikogruppe angehören, dann besteht auch weiterhin Anspruch. Dieser endet erst, wenn eine Betreuungslösung gefunden wurde, mit dem 12. Geburtstag des Kinds oder mit dem Wegfallen aller Einschränkungen. Wie alle Notverordnungen gilt dies bis auf weiteres bzw. bis die Bestimmung am 16. September 2020 ausläuft.</p><p class="heading--h3">Entflechtung von Kinderbetreuung und Erwerbsarbeit</p><p>Damit der Ausstieg auf dem Lockdown gelingt, müssen erwerbstätige Eltern klar wissen, ob sie Anspruch auf einen Betreuungsplatz für ihre Kinder haben oder nicht – und wenn ja, zu welchem Preis. Solange die Kinderbetreuung nicht gesichert ist, haben sie die gesetzliche Pflicht, sich um ihre Kinder zu kümmern. Niemand darf deshalb die Stelle verlieren oder gezwungen werden, dafür Ferien zu beziehen. Dies ist besonders wichtig für jene Eltern, die ihre Arbeit nicht von zu Hause aus ausführen können.</p><p class="heading--h3">Keine Doppelbelastung im Corona-Homeoffice&nbsp;</p><p>Doch auch für Eltern im erzwungenen, aber aus Gesundheitsschutz-Gründen nötigen Corona-Homeoffice muss die Erwerbsarbeit und Kinderbetreuung jetzt umgehend entflochten werden. In acht Wochen Lockdown hatten die Arbeitgeber genügend Zeit, sich um eine gesetzeskonforme Umsetzung der Arbeits- und der Ruhezeiten im Homeoffice zu bemühen – und andernfalls auf den Corona-Elternurlaub zurückzugreifen. Denn besonders im Homeoffice gilt – unabhängig von allfälligen Kinderbetreuungspflichten – das Verbot der Nachtarbeit zwischen 23 Uhr abends und 6 Uhr morgens sowie die tägliche Ruhezeit von mindestens elf aufeinander folgenden Stunden. Gerade Eltern im Homeoffice haben Recht auf Schlaf, Erholung und Schutz vor Burnout.</p><p>Als Anregung für eine Stunde Rechnen mit den Kindern im Fernunterricht: gehen wir der Einfachheit halber davon aus, dass die Ruhezeit von 20 Uhr abends bis 7 Uhr morgens erfolgt. Denn für die Einführung von Abendarbeit ab 20 Uhr braucht der Arbeitgeber gemäss Gesetz die obligatorische Mitwirkung der Arbeitnehmenden. Gehen wir weiter davon aus, dass die Kinder sich vormittags und nachmittags je maximal zwei Stunden selbst beschäftigen können. Das dürfte für Kinder unter 12 Jahren eher die Obergrenze darstellen. Wie viele Betreuungspersonen braucht es, damit die Arbeitszeiten voll geleistet werden können?</p><p>Jedes Kind wird sagen können: diese Rechnung geht nicht auf. Deshalb heisst die Lösung der «Fangfrage»: Corona-Elternurlaub beantragen!</p>]]></content:encoded><category>Corona</category><category>Gleichstellung</category><category>Sozialpolitik</category><category>Arbeit</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/redaktion/photos/illustrativ/gleichstellung/Kinder_zuhause_davidpereiras-photocase.jpg" length="735485" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-6491</guid><pubDate>Thu, 07 May 2020 11:43:22 +0200</pubDate><title>Vor dem Virus sind finanziell nicht alle gleich</title><link>https://www.sgb.ch/corona-virus/details/vor-dem-virus-sind-finanziell-nicht-alle-gleich</link><description>Die Corona-Krise zeigt: Öffentliche Gesundheit verlangt öffentliche Finanzierung</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Der aktuelle gesundheitliche Notstand zeigt wohl nichts eindrücklicher als das: Gesundheit ist nicht Privatsache. Nun muss dies endlich auch für die Finanzierung des Schweizer Gesundheitswesens gelten.</p><p>Möglicherweise wird die Corona-Pandemie auf die zukünftigen Prämien gar keine grossen Auswirkungen haben. Dies deshalb, weil fast sämtliche COVID-bedingten Zusatzkosten im durch die Kantone mitfinanzierten stationären Spitalbereich anfallen und gleichzeitig die Behandlungen im – komplett prämienfinanzierten – ambulanten Bereich während Wochen auf Notfälle beschränkt waren. Sollten dennoch Mehrkosten auf die Krankenkassen zukommen, ist das laut deren Aussagen kein Problem, denn genau dafür hätten sie ja die prallen, das gesetzliche Mindestmass weit überschreitenden Reservepolster angelegt.</p><p>Und damit sind wir sogleich wieder beim Kern des Problems: Auch die Reserven sind komplett prämienfinanziert. Werden sie nun übermässig abgebaut, dann heisst das ganz einfach, dass eine Schuhverkäuferin verhältnismässig stärker zur finanziellen Bewältigung der Coronakrise wird beitragen müssen als ein Wirtschaftsanwalt. Und vor dem Virus wären wir –&nbsp; wieder einmal – nicht alle gleich.</p><p class="heading--h3">Finanzierung neu regeln</p><p>Die aktuelle Situation zeigt, dass die Finanzierung unseres Gesundheitswesens nicht nur unsozial, sondern auch der öffentlichen Gesundheit selbst abträglich ist. Lässt sich jemand mit Corona-Symptomen nicht testen, weil er oder sie es scheut oder nicht vermag, die Kosten dafür selbst zu tragen (etwa wegen einer hohen Franchise), so führt dies für die Gesellschaft schnell zu weit höheren Kosten, denn das Virus kann sich unnötig weiter ausbreiten.</p><p>Kurzfristig ist deshalb klar, dass COVID-Behandlungen durch die öffentliche Hand zu übernehmen und insbesondere von der direkten Kostenbeteiligung der Versicherten auszunehmen sind. Doch dabei kann man es natürlich nicht belassen. Denn das finanzielle Problem im Schweizer Gesundheitswesen ist nicht Corona, sondern es ist die Tatsache, dass alle Versicherten einerseits eine Kopfsteuer entrichten müssen (die Prämie) und darüber hinaus andererseits noch so viel aus der eigenen Tasche berappen müssen (Franchise und Selbstbehalt sowie vom Leistungskatalog ausgeschlossene Medikamente und Behandlungen) wie nirgendwo sonst in der OECD. Corona sollte uns also endlich die Augen öffnen und zu einem grundlegenden Umbau der Finanzierung unseres Gesundheitswesens führen. Die nächste Gelegenheit dazu bietet die im Januar eingereichte Prämien-Entlastungs-Initiative von SP und SGB: Der Bundesrat muss das darin geforderte Ziel (kein Haushalt bezahlt mehr als 10% seines verfügbaren Einkommens für Krankenkassenprämien) stützen und die Initiative bald zur Annahme empfehlen.</p><p class="heading--h3">Kostenabgeltung anders aufstellen</p><p>Sind die Mittel einmal erhoben – zurzeit sind das ungefähr 80 Milliarden pro Jahr –, ist deren möglichst sinnvolle Verwendung zu erwarten. Doch auch dies ist nicht gegeben: Die heute gültigen Abgeltungssysteme der Tarmed-Taxpunkte (ambulanter Bereich) und SwissDRG-Fallpauschalen (stationärer Bereich) sind Hauptursprung einer Reihe von Fehlanreizen, die im Gesundheitswesen gleichzeitig Über- und Unterversorgung hervorbringen. Überversorgung ist teuer, weil unnötige Eingriffe vorgenommen werden, was vermeidbare Kosten mit sich bringt. Unterversorgung ist teuer, weil nötige Eingriffe nicht vorgenommen werden, was (höhere) Folgekosten mit sich bringt.</p><p>Auch in diesem Bereich lehrt uns die Coronakrise Einiges, insbesondere was die Unterversorgung betrifft: Im viel zitierten, aber vor der Krise leider nicht viel beachteten Influenza-Pandemieplan wurde bereits 2018 detailliert dargelegt, wo es im Ernstfall welche Reserve an Schutzmaterial, Medikamenten und Behandlungsplätzen bräuchte. Doch für solche Präventionsmassnahmen ist das aktuelle Abgeltungssystem leider nicht gemacht, denn die einzelnen Krankenkassen haben kein Interesse an den dafür nötigen Mehrkosten (sie würden die Prämien erhöhen müssen und verlören Versicherte) und die Spitäler können diese nicht leisten (in den Fallpauschalen sind sie nicht inbegriffen). Es braucht also nicht nur eine öffentliche Finanzierung des Gesundheitswesens, sondern auch eine öffentliche, d. h. zentrale Kostenabgeltung, welche einhergeht mit der Definition der abzugeltenden Leistungen. Das wären dann wohl – zum Beispiel – grössere Schutzmaskenbestände und weniger künstliche Hüftgelenke.</p>]]></content:encoded><category>Corona</category><category>Gesundheit</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/_processed_/a/7/csm_Arztgespraech-Formular_istockphoto-Cameravit_834c1bcf75.jpg" length="49460" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-6427</guid><pubDate>Fri, 27 Mar 2020 17:57:04 +0100</pubDate><title>Schutz der besonders gefährdeten Arbeitnehmenden muss gewährleistet werden!</title><link>https://www.sgb.ch/corona-virus/details/schutz-der-besonders-gefaehrdeten-arbeitnehmenden-muss-gewaehrleistet-werden</link><description>Besorgniserregende Entwicklung auf dem Arbeitsmarkt – Kurzarbeit auf Höchststand, mehr Flexibilität für die Kantone</description><content:encoded><![CDATA[<p>Der Bundesrat schafft wichtige Klarheit, ob und wie die Kantone weiterführende Massnahmen ergreifen dürfen, um die Corona-Krise eindämmen zu können («Krisen-Fenster»). Dringend intensiviert werden muss der Vollzug der bezüglich Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz getroffenen Massnahmen. Dabei stehen nun auch die Kantone und die Arbeitgeberverbände in der Pflicht. Störend ist weiterhin, dass besonders gefährdete Arbeitnehmende wieder an den Arbeitsplatz zurückkehren sollen. Die Lage für die Arbeitnehmenden spitzt sich von Tag zu Tag zu, bereits 656`000 sind von Kurzarbeit betroffen.</p><p>Der Bundesrat anerkennt nun, dass einige Kantone Massnahmen ergreifen müssen, um ihrer besonderen Situation Rechnung tragen zu können. Der SGB begrüsst diese neue Möglichkeit, die den Kantonen nun aber auch eine echte Verantwortung auferlegt: Sie müssen die Probleme in den Branchen erfassen und schnell wirksame Kontrollstrukturen aufbauen. Das Kriterium des Ausbleibens der Grenzgänger ist für den SGB aber sachfremd und nicht nachvollziehbar.</p><p>Die Mitwirkung der Sozialpartner, die der Bundesrat zwingend vorschreibt, nimmt auch die Arbeitgeber in die Pflicht, ihre Verantwortung zur Eindämmung der Pandemie wahrzunehmen. Dort wo die Einhaltung der Massnahmen nicht durchgesetzt werden kann, müssen die Arbeiten sistiert werden. Wo die Beschäftigten weiterarbeiten – im Gesundheitswesen, im Verkauf und in vielen lebensnotwenigen Bereichen – müssen sie wirksam geschützt werden, auch vor Überlastung. In mehreren Kantonen hat dies bereits zu einem gemeinsamen Vorgehen mit den Behörden geführt.&nbsp;</p><p>Die Kehrtwende des Bundesrats vom letzten Freitag führt dazu, dass besonders gefährdete Arbeitnehmende wieder am Arbeitsplatz erscheinen müssen (Art. 10c Abs. 2 COVID-19-Verordnung 2). Die Betroffenen fürchten zu Recht um ihre Gesundheit. Der SGB stellt mit Bestürzung fest, dass der Bundesrat nach wie vor an dieser Verordnung festhält. Der fehlende Schutz gerade dieser besonders verletzlichen Erwerbstätigen gefährdet nicht nur die direkt Betroffenen, sondern untergräbt das Vertrauen in die Massnahmen des Bundes grundsätzlich.</p><p>Darüber hinaus ist der SGB weiterhin über die vor einer Woche vom Bundesrat beschlossene Aufhebung der Maximalarbeitszeit in Branchen wie dem Gesundheitswesen und der Logistik besorgt. Er hält an seiner Forderung fest, die bisher geltenden Regeln und die Rechte der betroffenen Arbeitnehmenden wiederherzustellen.</p>]]></content:encoded><category>Corona</category><category>Gesundheit</category><category>Arbeit</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/_processed_/1/4/csm_Delta_News_Hub-Flickr_CC_BY_2.0_corona_handgriff_reinigung_dff021d5e8.jpg" length="169129" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-6422</guid><pubDate>Wed, 25 Mar 2020 17:31:18 +0100</pubDate><title>Punktuelle Erleichterungen – für viele Betroffene bleiben Fragen offen</title><link>https://www.sgb.ch/corona-virus/details/punktuelle-erleichterungen-fuer-viele-betroffene-bleiben-fragen-offen</link><description></description><content:encoded><![CDATA[<p>Die Krise aufgrund der Massnahmen zur Bekämpfung der Coronavirus-Pandemie trifft die Beschäftigten in einem noch nie dagewesenen Ausmass. Für Hunderttausende Arbeitnehmende sinken die Löhne oder ihre berufliche Tätigkeit wird eingestellt, und dieser Trend setzt sich fort.</p><p>Der SGB begrüsst die Umsetzung schneller und flexibler Massnahmen, um die Löhne zu garantieren und den Einbezug der Sozialpartner in dieser besonders schwierigen Situation. Er begrüsst die heutigen Entscheide zur Arbeitslosenversicherung. Der Druck von besonders betroffenen Kantonen für weiterführende Massnahmen wird stark steigen. Der SGB hält an seiner Forderung fest, eine flexible Lösung mit den Kantonen zu finden, und ist zuversichtlich, dass der Dialog rasch zu einer Klärung kommt und der Schutz der Erwerbstätigen garantiert werden kann.</p><p>Es gibt allerdings noch weitere Probleme zu lösen, etwa bei der Umsetzung von Präventivmassnahmen am Arbeitsplatz und beim Schutz von besonders gefährdeten Personen. Mit Blick auf die wachsende Unsicherheit in der Arbeitswelt wird der SGB weiterhin Vorschläge formulieren, um die Auswirkungen der Krise auf die Schweizer Arbeitnehmenden zu begrenzen.</p><p class="heading--h3">Neue Massnahmen zur Begrenzung der wirtschaftlichen Auswirkungen der Krise</p><p>Es ist und bleibt das zentrale Ziel des Gewerkschaftsbunds, in dieser Krisenzeit die Einkommen möglichst vieler Menschen zu garantieren, damit gleichzeitig ein Wegbrechen der Kaufkraft und eine totale Destabilisierung der Wirtschaft vermieden werden können. Der SGB begrüsst daher die heutige Entscheidung, die Rahmenfrist der Arbeitslosen für den Bezug von Leistungen der Arbeitslosenversicherung um ebenso viele Tage zu verlängern, wie die restriktiven Massnahmen im Zusammenhang mit der Epidemie – wie das Verbot von Aktivitäten&nbsp;– dauern, welche zahlreiche Branchen betreffen. Der Ausnahmecharakter der Wochen, welche wir durchleben in Bezug auf den Arbeitsmarkt lässt sich nicht leugnen.</p><p>Ebenfalls sind die Aussetzung finanzieller Sanktionen bei der Nichtrespektierung der Anforderungen bei der Arbeitssuche logisch und zu begrüssen. Auch die Arbeitssuchenden dürfen nicht den Preis für die aktuelle Situation bezahlen müssen.</p><p>Schliesslich begrüsst der SGB die vom Bundesrat vorgenommenen Präzisierungen in Bezug auf die Unternehmenskredite und –Bürgschaften, welche der Bund garantiert. Dieser Beitrag zur Erhaltung von Arbeitsplätzen unterliegt klaren Regeln, einschliesslich der Festlegung von Zinssätzen.</p><p class="heading--h3">Schutz gefährdeter Menschen</p><p>Der SGB lehnt hingegen weiterhin die Massnahmen des Bundesrates für Personen ab, welche aufgrund ihres Gesundheitszustandes besonders gefährdet sind. Gemäss der letzten Änderung der Pandemieverordnung COVID-19 2 könnten diese Personen wieder gezwungen werden, an ihrem Arbeitsplatz zu arbeiten, sofern der Arbeitgeber eine Reihe von Schutzmassnahmen ergreift.</p><p>Für die Gewerkschaften ist es von wesentlicher Bedeutung, dass die für die Arbeitnehmer geltenden Massnahmen mit den für das gesamte soziale und öffentliche Leben erlassenen Massnahmen übereinstimmen. Mit der Möglichkeit, gefährdete Personen zur Arbeit zurückzurufen, verstossen wir seit mehreren Wochen gegen die Anweisungen an die Bevölkerung. Ganz zu schweigen von dem konkreten Risiko, dem die betroffenen Arbeitnehmenden ausgesetzt sind, zumal die zu ergreifenden Massnahmen nicht klar definiert sind. Diese Bestimmung muss schnell überarbeitet werden: Das Vertrauen in die Strategie zur Bekämpfung der Ansteckung steht auf dem Spiel.</p><p>Besorgt ist der SGB schliesslich auch über die Abschaffung der Maximalarbeitszeit, welche der Bundesrat letzte Woche für gewisse Branchen in einer Hauruck-Übung beschlossen hat. Derart lange Arbeitswochen können sich schädlich auf die Gesundheit des Personals auswirken, welches zurzeit ohnehin schon unter enormem Druck steht. Eine solche Massnahme ist daher zurückzuweisen, und die Gewerkschaften werden sich im Interesse der Arbeitnehmenden dafür einsetzen, dass der bisherige Zustand wiederhergestellt wird.</p><p class="heading--h3">Handlungsspielraum für die besonders betroffenen Kantone</p><p>In einer Reihe von Kantonen des Landes wächst der Druck für Massnahmen, die über diejenigen des Bundes hinausgehen, insbesondere im Bereich der Wirtschaftstätigkeit. Der SGB&nbsp; fordert deshalb, dass der Bundesrat den Kantonen die Möglichkeit geben soll, innerhalb definierter Grenzen die oft auch von den Gewerkschaften gestellten Forderungen umsetzen zu können. Arbeitsplätze können nicht von der Einhaltung von Massnahmen zur Verhinderung einer Ansteckung und zum Schutz der Gesundheit ausgenommen werden. Der SGB setzt sich für Lösungen ein, die auf Sozialpartnerschaft und Kontrollen in den Unternehmen basieren. Er wird seinen regelmässigen Dialog mit den Arbeitgebern und dem Bundesrat in dieser Hinsicht fortsetzen.</p>]]></content:encoded><category>Corona</category><category>Gewerkschaftspolitik</category><category>Gesundheit</category><category>Wirtschaft</category><category>Arbeit</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/redaktion/photos/illustrativ/gesundheit/Corona-Wirtschaft_iStock-ffikretow.jpg" length="104925" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-6406</guid><pubDate>Fri, 13 Mar 2020 15:46:57 +0100</pubDate><title>Auf Krisenmodus schalten: Löhne müssen garantiert werden</title><link>https://www.sgb.ch/corona-virus/details/auf-krisenmodus-schalten-loehne-muessen-garantiert-werden</link><description>Bundesrätliche Massnahmen zur Eindämmung der Corona-Epidemie</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Der Bundesrat schliesst die Schulen, ohne ausreichende Abfederung für die erwerbstätigen Eltern. Der SGB fordert, dass der Bundesrat bis zur Schulschliessung am Montag Massnahmen vorlegt, wie die Löhne garantiert werden können und die Kinderbetreuung in allen Kantonen sichergestellt werden kann. Diese einzigartige Krisensituation braucht rasche Massnahmen. Der Abbau von Hürden bei Kurzarbeit ist ein wichtiger Schritt in die richtige Richtung.</p><p>Auch wenn Eltern zuhause bleiben müssen, um die Kinder zu betreuen, muss der Arbeitgeber die Löhne grundsätzlich weiterbezahlen. Darüber hinaus ist aber auch der Staat in der Pflicht. Denn die Schulen werden auf seine Anordnung hin geschlossen. Der SGB schlägt einen Lohnersatz für Eltern mit Betreuungspflichten vor. Dazu sollen bereits bestehende Strukturen wie die Erwerbsersatzordnung EO genutzt werden. Zusätzlich müssen alle Kantone Betreuungsangebote auf die Beine stellen.</p><p>Bereits jetzt haben viele Angestellte mit tiefen Löhnen und prekären Arbeitsverträgen in den stark betroffenen Branchen wie Gastgewerbe, Kultur- oder Eventbereich ihre Stelle verloren. Dass der Bundesrat hier gezielt Unterstützung zugesagt hat begrüsst der SGB.</p><p>Die drastischen Massnahmen des Bundesrats, um die Ausbreitung des Coronavirus zu verlangsamen, sind zwar nachvollziehbar, doch wenn die Löhne nicht garantiert werden, droht eine schwere Rezession mit drastischen Folgen für die Erwerbstätigen. Deshalb hat für den SGB im Moment oberste Priorität, dass, die Löhne sichergestellt sind.</p><p>Zusätzlich müssen Konjunkturprogramme vorbereitet werden. Dabei ist der Fokus auf die binnenwirtschaftlichen Branchen zu richten, welche ihre Produkte und Dienstleistungen vor allem in der Schweiz verkaufen. Hier helfen Massnahmen zur Stärkung der Kaufkraft sowie – um ein Übergreifen auf die Bauwirtschaft zu verhindern – auch Investitionsprogramme.</p><p>Wichtig ist zudem, dass sich die Firmen bei Lieferengpässen aushelfen. Die Nationalbank muss vor allem die Exportwirtschaft vor grösseren Schäden bewahren, indem sie gegen die Frankenüberbewertung ankämpft und dafür sorgt, dass der Franken einigermassen fair bewertet ist.</p><p class="heading--h3">Die Rechtslage:</p><p>Das Risiko einer Epidemie gehört in die Sphäre des Unternehmerrisikos. Die Unternehmen sind grundsätzlich angehalten, den Lohn zu zahlen, auch wenn der Betrieb eingestellt wird oder Arbeitnehmende aufgrund an sie gerichteter behördlicher Massnahmen gemäss Epidemiegesetz nicht am Arbeitsplatz erscheinen können. Das heisst konkret, dass der Arbeitnehmende das Recht auf Zahlung seines Lohnes hat, wenn z.B. eine Quarantäne über ihn verhängt wurde oder er von einer anderen behördlichen Massnahme persönlich betroffen wird und nicht mehr an den Arbeitsplatz darf. Aber auch wenn z.B. staatliche Massnahmen zur Schliessung von Schulen oder Kitas führen, und der Arbeitnehmer seine Kinder betreuen muss, besteht eine Lohnfortzahlungspflicht: die Eltern sind gesetzlich verpflichtet, die Betreuung der Kinder sicherzustellen und das Kindeswohl zu schützen.</p>]]></content:encoded><category>Corona</category><category>Gesundheit</category><category>Wirtschaft</category><category>Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/redaktion/photos/illustrativ/gleichstellung/Mann-liest-Kind-vanda_lay.jpg" length="656606" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-6405</guid><pubDate>Fri, 13 Mar 2020 09:38:15 +0100</pubDate><title>Sichere Löhne und Arbeitsplätze – gesunde Bevölkerung</title><link>https://www.sgb.ch/corona-virus/details/sichere-loehne-und-arbeitsplaetze-gesunde-bevoelkerung</link><description>Kommentar von SGB-Sekretariatsleiter und Chefökonom Daniel Lampart</description><content:encoded><![CDATA[<p>So etwas wie die Corona-Epidemie gab es in der Schweiz lange nicht mehr. Viele Arbeitnehmende machen sich grosse Sorgen – um die Gesundheit, aber auch um ihre Löhne und Arbeitsplätze. Die Massnahmen der Behörden zur Verhinderung von Ansteckungen werden immer einschneidender. Angesichts der gesundheitlichen Gefahren für die Risikogruppen in der Bevölkerung ist das nachvollziehbar. Doch gleichzeitig stehen Bund und Kantone dadurch auch in der Pflicht, alles zu unternehmen, dass die Löhne und die Arbeitsplätze in der Schweiz gesichert sind. Wenn Löhne nicht mehr bezahlt werden, droht eine schwere Rezession. Bereits jetzt haben viele Angestellte mit tiefen Löhnen und prekären Arbeitsverträgen im Gastgewerbe, im Kultur- oder Eventbereich ihre Stelle verloren. Während besser Verdienende in Büroberufen vorderhand noch Homeoffice machen können.</p><p>Um eine wirtschaftliche Krise zu verhindern, braucht es einen 3-Stufen-Plan. Die erste Stufe ist bereits ausgelöst. Dank der Kurzarbeit können die Löhne in Firmen mit Problemen weiter bezahlt werden, wobei die Wartezeiten noch stark verkürzt werden müssen. Ergänzend dazu braucht es einen Härtefall-Fonds insbesondere für Kulturschaffende, bei denen Auftritte abgesagt wurden.</p><p>Die Auslösung der zweiten Stufe steht unmittelbar bevor. Denn wenn beispielsweise Schulen geschlossen werden, greift das Instrument der Kurzarbeit nicht mehr. Es braucht zusätzliche Massnahmen, damit die Löhne in dieser Situation weiterhin gewährleistet sind. Zuallererst stehen natürlich die Arbeitgeber in der Pflicht, die Löhne zu zahlen. Doch wenn Firmen in Not sind, müssen Bund und Kantone unterstützend helfen – beispielsweise indem die Erwerbsersatzordnung (EO) vorübergehend einspringt. Dabei kann es um grosse Beträge gehen. Zudem braucht es Betreuungsstrukturen für Eltern, die keine anderen Möglichkeiten haben – wie das in Österreich bereits der Fall ist.</p><p>Um eine Rezession in der gesamten Wirtschaft zu verhindern, müssen für eine dritte Stufe Konjunkturprogramme vorbereitet werden. Dabei liegt der Fokus auf binnenwirtschaftlichen Branchen, welche ihre Produkte und Dienstleistungen vor allem in der Schweiz verkaufen. Hier helfen Massnahmen zur Stärkung der Kaufkraft sowie – um ein Übergreifen auf die Bauwirtschaft zu verhindern – auch Investitionsprogramme. Wichtig ist zudem, dass sich die Firmen bei Lieferengpässen aushelfen. Die Nationalbank muss vor allem die Exportwirtschaft vor grösseren Schäden bewahren, indem sie gegen die Frankenüberbewertung ankämpft und dafür sorgt, dass der Franken einigermassen fair bewertet ist.</p><p>Eine ausserordentliche Situation erfordert ausserordentliche Massnahmen. Das Personal in den Spitälern leistet einen riesigen Einsatz, damit die Kranken möglichst wieder gesund werden. Dasselbe braucht es in der Wirtschaftspolitik. Damit die Arbeitnehmenden – und insbesondere die Arbeitnehmenden, die es bereits vor der Krise schwer hatten – nicht die Leidtragenden sind.&nbsp; &nbsp;</p>]]></content:encoded><category>Corona</category><category>Gesundheit</category><category>Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/_processed_/c/9/csm_NIAID-flickr_corona_virus_sars_cv2_covid19_modell_print_3d_schwarzer_hintergrund_CC_BY_2.0_700d440701.jpg" length="138683" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-6401</guid><pubDate>Sun, 08 Mar 2020 13:15:00 +0100</pubDate><title>Internationaler Frauenkampftag: Engagement trotz Corona </title><link>https://www.sgb.ch/themen/gleichstellung/detail/internationaler-frauenkampftag-engagement-trotz-corona</link><description>Einstehen für mehr Gleichstellung und weniger Diskriminierung </description><content:encoded><![CDATA[<p>Trotz Corona-Virus nutzen die Frauen den internationalen Frauenkampftag, um für mehr Gleichstellung und weniger Diskriminierung einzustehen. Die Forderungen des Frauen*streiks haben nichts von ihrer Aktualität eingebüsst: Frauen sind im Erwerbsleben immer noch konfrontiert mit Lohndiskriminierung und Sexismus, mit gläsernen Decken und prekären Arbeitsbedingungen. Und nach wie vor verzichten viele Frauen auf einen Teil ihres Erwerbseinkommens, um sich unbezahlt um Kinder und Angehörige zu kümmern. Der Preis dafür sind Einkommen und Altersrenten, die keine Existenz sichern können.</p><p>Um auf dieses Malaise hinzuweisen und wenigstens in Bezug auf das Alter Situation der Frauen zu verbessern und die <a href="https://www.ahvx13.ch/rentenluecke-der-frauen/?src=sgbhp" target="_blank" class="link link--external-blank" rel="noreferrer">Rentenlücke</a> zu schliessen, hat ein breites Bündnis unter Führung der Gewerkschaften die Initiative für eine 13. AHV-Rente lanciert – nicht zufällig direkt vor dem Wochenende des Frauenkampftags. Denn von den drei Säulen der Altersvorsorge ist es die erste, die AHV, die den Frauenbiografien gerecht wird und auch die unbezahlte Betreuungs- und Sorgearbeit berücksichtigt. Mit der Stärkung der AHV stärken wir die Frauen.</p><p>Doch wir müssen das Problem an der Wurzel anpacken: Solange die Frauen die Hauptverantwortung für die Betreuungs- und Sorgearbeit übernehmen, wird dies auf Kosten ihrer Existenzsicherung geschehen. Dabei ist diese (über)lebenswichtige Arbeit eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe. Entsprechend müssen Betreuungsangebote für Erwachsene und Kinder als Service Public organisiert und solidarisch über Steuern finanziert sein. Sie müssen faire Arbeitsbedingungen, anständige Löhne und gute Qualität bieten. Dafür setzt sich der SGB ein – am Frauenkampftag und an jedem weiteren Tag.</p><p>&nbsp;</p>]]></content:encoded><category>Gleichstellung</category><category>AHV</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/user_upload/A_Bilder/Veranstaltungen/190614_frauen_streik/Frauenstreik-Sion-FS-AnjaWurm-freshfocus_cut.jpg" length="331040" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-6398</guid><pubDate>Thu, 05 Mar 2020 20:01:18 +0100</pubDate><title>SGK-S nimmt Probleme der älteren Arbeitnehmenden nicht ernst genug</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/sgk-s-nimmt-probleme-der-aelteren-arbeitnehmenden-nicht-ernst-genug</link><description>Differenzbereinigung zur Überbrückungsleistung</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Die Sozialkommission des Ständerats will das ausgewogene Kompromissmodell des Nationalrats zu den Überbrückungsleistungen (ÜL) drastisch kürzen. Nur gut halb so viele Betroffene sollen eine – tiefere – ÜL erhalten können. Dies ist so nicht akzeptabel.</p><p>Die Probleme der älteren Arbeitnehmenden auf dem Arbeitsmarkt nehmen seit Jahren zu – und die soziale Absicherung in der Zeit zwischen Stellenverlust und Pensionsalter ist klar ungenügend. Diese Fakten sind breit anerkannt, wie gerade der gestrige, sehr klare Entscheid des Nationalrats zur Überbrückungsleistung zeigte. Das von der Grossen Kammer befürwortete Modell ist sehr ausgewogen, indem es einerseits mit strengen Anspruchsvoraussetzungen spezifisch auf die prekärsten Fälle zugeschnitten ist und andererseits harte Schwelleneffekte vermeidet – dies bei sehr überschaubaren Nettokosten, die nicht einmal 10% des Überschusses 2019 des Bundes entsprechen.</p><p>Die Sozialkommission des Ständerats zerpflückt nun den im Nationalrat gefundenen Kompromiss, indem sie die verschärften Anspruchsvoraussetzungen bestätigt, gleichzeitig aber an den harten Altersgrenzen für den Bezug von ÜL sowie an einem viel zu tiefen Plafond festhält. So sollen Personen, die vor dem 60. Altersjahr ausgesteuert werden – und sei es nur ein Monat – null Anspruch auf ÜL haben, selbst wenn sie ein sehr tiefes Einkommen haben und jahrzehntelang Sozialversicherungsbeiträge bezahlten. Und jene, die Anspruch auf ÜL haben, würden sich mit Leistungen begnügen müssen, die sogar noch unter dem Niveau der Ergänzungsleistungen liegen.</p><p>Mit ihrem Entscheid macht die Kommission deutlich, dass sie das Ausmass der Probleme der älteren Arbeitnehmenden auf dem Arbeitsmarkt nicht gebührend anerkannt. Kommt es beispielsweise in der Industrie in einem Betrieb zu Massenentlassungen, so würde im Ständeratsmodell nur der Hälfte der Entlassenen über 55 Jahren bei erfolgloser Stellensuche nach der Aussteuerung mit einer (tiefen) ÜL geholfen, während die andere Hälfte von ihnen längerfristig fast unweigerlich in die Altersarmut abrutschen würde. Das darf weder die Absicht noch der definitive Beschluss sein.</p><p>Der Ständerat hat es in der nächsten Sessionswoche in der Hand, Augenmass zu bewahren und die Entscheide seiner Kommission im Sinne des ausgewogenen Kompromissvorschlags des Nationalrats zu korrigieren.</p>]]></content:encoded><category>Überbrückungsleistung</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/redaktion/photos/illustrativ/sgb/Nationalratssaal_der_Schweiz-Superikonoskop-Wikimediacommons-ccbysa.jpg" length="337362" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-6390</guid><pubDate>Thu, 05 Mar 2020 11:00:00 +0100</pubDate><title>Initiative für eine 13. AHV-Rente: «Unsere Arbeit verdient gute Renten»</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/initiative-fuer-eine-13-ahv-rente</link><description>Breite Allianz lanciert Volksinitiative für ein besseres Leben im Alter</description><content:encoded><![CDATA[<p>Die AHV-Renten reichen nicht zum Leben und sie verlieren stetig an Wert. Gleichzeitig sinken die Renten aus der 2. Säule immer schneller. Und das obwohl die Beiträge der Berufstätigen in die Pensionskasse einen Höchststand erreicht haben. Wer heute und morgen pensioniert wird, erhält weniger Rente als die Jahrgänge davor. Besonders problematisch ist der Rentenrückstand der Frauen; die Gleichstellung der Geschlechter liegt in weiter Ferne. Deshalb lanciert eine breite Allianz aus Gewerkschaften, Parteien, Verbänden, RentnerInnen- und Frauenorganisationen rund um das Wochenende des internationalen Tags der Frau (8. März) die Initiative für eine 13.&nbsp;AHV-Rente.</p><p>Es ist ein Skandal, dass Frauen im Jahr 2020 noch immer deutlich tiefere Renten haben als Männer. Über ein Drittel aller Frauen erhält im Alter gar keine Rente aus der 2. Säule. Und selbst wenn Frauen eine Pensionskasse haben, sind ihre PK-Renten durchschnittlich nur halb so hoch wie jene der Männer. Weil ihre Lebensläufe durch Erwerbsunterbrüche, Teilzeitarbeit und tiefere Löhne geprägt sind. In der AHV hingegen sind die Männer- und Frauenrenten ähnlich hoch, weil in der AHV auch die Betreuung von Kindern und Angehörigen als Arbeit anerkannt wird und zu höheren AHV-Renten führt. Nur die AHV schafft diese Gleichstellung. Unia Präsidentin Vania Alleva fordert deshalb «diesen Schritt in Richtung mehr soziale Sicherheit und Gerechtigkeit zwischen den Geschlechtern».</p><p>SGB Präsident Pierre-Yves Maillard will mit Initiative auch «die drohende Privatisierung der Altersvorsorge abwehren. Die Banken und Versicherungen reden die AHV schlecht, um möglichst viele Produkte der 3. Säule zu verkaufen.» In der Schweiz habe es genug Geld für anständige Renten. Zum Beispiel dank einer Zusatzfinanzierung aus den exorbitant hohen Nationalbank-Überschüssen. Mit der 13. AHV-Rente soll ausserdem der bereits erfolgte Zerfall der Pensionskassenrenten ausgeglichen werden, so SEV-Präsident Giorgio Tuti.</p><p>Für Barbara Gysi, SP-Vizepräsidentin, ist «die Solidarität in der AHV nicht nur zwischen hohen und tiefen Einkommen einzigartig, sondern auch zwischen den Geschlechtern. Denn nur in der AHV ist die unbezahlte Familien- und Pflegearbeit rentenbildend.» So fordert die grüne Nationalrätin Léonore Porchet im Jahr nach dem Frauen*streik denn auch konkrete Verbesserungen: «Die AHV stärken heisst die Gleichstellung stärken.»</p><p>Die breite Allianz beginnt heute Mittag, Donnerstag 5. März 2020, mit der Unterschriftensammlung. Aufgrund der Unsicherheiten rund um die Entwicklung der Coronavirus-Krise verweisen die InitiantInnen auf das Online-Tool auf der Website: <a href="http://www.AHVx13.ch?src=sgbhp" target="_blank" class="link link--external-blank" rel="noreferrer">www.AHVx13.ch</a>. Interessierte können sich auf der Website direkt informieren und unterschreiben – und die Sammlung so auch von Zuhause aus unterstützen.</p>]]></content:encoded><category>AHV</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/_processed_/1/4/csm_AHV13_D_Logo_Horizontal_auf_Hell_mitmehrweissraum_fff32189ad.png" length="208159" type="image/png"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-6385</guid><pubDate>Fri, 28 Feb 2020 14:55:31 +0100</pubDate><title>Steuerersparnisse für Reiche statt Rentenprobleme lösen</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/steuerersparnisse-fuer-reiche-statt-rentenprobleme-loesen</link><description>Die Motion Ettlin spielt mit den Ängsten rund um die Altersvorsorge</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Eine Motion des Obwaldner CVP-Ständerats Erich Ettlin verspricht Frauen eine bessere Absicherung im Alter – tatsächlich bringt sie aber nur Steuerersparnisse für Reiche</p><p>Der Nationalrat berät in der Frühlingssession eine Motion von CVP-Ständerat Ettlin, die zusätzliche, steuerbefreite Einkaufsmöglichkeiten in die Säule 3a fordert. Ettlin will mit seinem Vorstoss das Problem der sinkenden PK-Renten angehen, die Rentenlücke der Frauen verkleinern, die aufgrund einer Familienpause nur eine kleine PK-Rente haben und die Vorsorge für den Mittelstand stärken. Das sind hehre Ziele. Doch die vorgeschlagene Massnahme taugt nicht. Sie dient hauptsächlich Personen mit sehr hohen Einkommen. Auf Kosten der Allgemeinheit.</p><p>Denn die 3. Säule ist vor allem ein Steuersparinistrument und bringt kaum finanzielle Absicherung im Alter. Viele haben deshalb gar keine oder nur sehr kleine Vermögen in der dritten Säule. Entsprechend tief sind die Leistungen aus den 3a Konten. Die mittlere Leistung aus der Säule 3a betrug für Frauen 2017 rund 41‘000 Franken, für Männer knapp 49‘000 Franken. Das reicht nicht lange, um davon zu leben.</p><p>Gleichzeitig haben nur 13 Prozent aller Steuerpflichtigen genügend Geld, um den maximal von den Steuern abziehbaren Betrag von 6‘826 Franken in ein Konto der Säule 3a einzahlen zu können. Gemäss einer Studie der Eidg. Steuerverwaltung machen die Haushalte mit einem Reineinkommen von 150‘000 Fr. und mehr am meisten Gebrauch von dem 3. Säule-Steuerabzug. Personen mit tieferen und mittleren Einkommen, wie Briefträgerinnen oder Verkäufer haben kaum die Möglichkeit, in eine 3. Säule einzuzahlen. Sie brauchen ihr Geld zum Leben.</p><p class="heading--h4">Einzahlungen in die Säule 3a nach Einkommensklasse[1]</p><table style="height:204px; width:988px" class="contenttable"><tbody><tr><td>&nbsp;</td><td>0-50'000</td><td>50'000-<br> 			100'000</td><td>100'000-<br> 			150'000</td><td>150'000-<br> 			200'000</td><td>200'000-<br> 			250'000</td><td>250'000+</td></tr><tr><td>Zug</td><td>216</td><td>1'588</td><td>3'542</td><td>5'883</td><td><p>6'863<br> 			&nbsp;</p></td><td>6'322</td></tr><tr><td>Bern</td><td>221</td><td>1'411</td><td>3'880</td><td>6'422</td><td>7'952</td><td>8'171</td></tr></tbody></table><p>Quelle: Peters (2011)[2]</p><p>Selbst Ettlin anerkennt dies. Er will deshalb nicht die generellen Grenzbeträge erhöhen, sondern neu Nachzahlmöglichkeiten schaffen. Konkret fordert er, dass man sich alle fünf Jahre mit einem zusätzlichen Höchstbetrag von rund 35‘000 Franken in die Säule 3a einkaufen kann – sofern man erwerbstätig ist und in früheren Jahren nicht immer den Maximalbetrag in die 3. Säule geleistet hat. Doch auch die mit der Motion Ettlin geforderten Nachzahlmöglichkeiten können sich nur höhere mittlere Einkommen leisten. Dieselben Personen können sich bereits heute steuerbefreit in ihre Pensionskasse einkaufen und dort mögliche Vorsorgelücken stopfen. Wer später im Leben mehr verdient, soll nicht noch zusätzlich von Steuerersparnissen profitieren. Er (bzw. im Einzelfall sie) verfügt bereits heute über die Möglichkeit, fürs Alter vorzusorgen. Doch entgegen der Empfehlung des Bundesrats und ohne vertiefte Analyse der Auswirkungen haben die zuständigen Kommissionen des Stände- und Nationalrats die Motion angenommen.</p><p class="heading--h4">Steuerersparnisse für Reiche und Privatisierung der Altersvorsorge zulasten der Allgemeinheit</p><p>Die gesamten Steuerausfälle aus der 3. Säule wurden seit Jahren nicht mehr beziffert. Eine Schätzung für das Jahr 2005 ergab Ausfälle von 450 Mio. Fr. alleine auf Bundesebene.[3] &nbsp;Seither haben die Einzahlungen in die 3. Säule markant zugenommen. Gegenwärtig sind es rund 10 Mrd. Franken pro Jahr. Das entspricht ungefähr einem Drittel der jährlichen AHV-Lohnbeiträge. Eine sehr grobe Schätzung ergibt entsprechend wesentlich höhere Steuerausfälle. Bei einem angenommenen Grenzsteuersatz von 25 Prozent ergibt das rund 2.5 Mrd. Franken. Werden diese 10 Mrd. Franken später wieder zu einem (fiktiven, aber realistischen) Auszahlungssatz von 5 Prozent besteuert, so belaufen sich die Ausfälle netto auf rund 2 Mrd. Franken. Welche zusätzlichen Steuerausfälle die Motion Ettlin bringen würde, bleibt völlig unklar. Klar ist hingegen, dass sie die Entwicklung hin zu einer schleichenden Teil-Privatisierung der Altersvorsorge weiter beschleunigt. Denn der Aufbau der 3. Säule erfolgt bei Banken und Versicherungen, die damit Gewinne erzielen.</p><p class="heading--h4">Reale Rentenprobleme lösen wir nur mit einer Stärkung der AHV</p><p>Aus Sicht des SGB ist klar, dass man mit dieser Motion die realen Rentenprobleme nicht angehen kann. Steuererleichterungen bei der Altersvorsorge nützen vor allem den hohen und höchsten Einkommen. Die geforderten Nachzahlmöglichkeiten würden die Steuerersparnisse von Personen mit hohem Einkommen weiter vergrössern. Für die übrigen Einkommensklassen ist eine Erhöhung der AHV die beste Lösung. Deshalb lanciert der SGB am 5. März 2020 die Initiative für eine 13. AHV-Rente.</p><p>&nbsp;</p><p>[1] Die Einkommen sind Nettoeinkommen (nach Beiträgen an 1. und 2. Säule. Die Zahlen beziehen sich auf das Jahr 2007.</p><p>[2] Peters, R. (2011): Steuerabzüge, wer profitiert? www.estv.admin.ch/dam/estv/de/dokumente/allgemein/Dokumentation/Zahlen_fakten/berichte/2011/Steuerabz%C3%BCge%20Wer%20profitiert.pdf.download.pdf/2011_Steuerabzuege.pdf</p><p>[3] www.estv.admin.ch/dam/estv/de/dokumente/allgemein/Dokumentation/Zahlen_fakten/berichte/2009/Les%20cotisations%20au%20pilier%203a.pdf.download.pdf/2009_Pilier3a_f.pdf</p>]]></content:encoded><category>Berufliche Vorsorge</category><category>AHV</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/redaktion/photos/illustrativ/renten/Seniorin-am-PC_style-photographs-photocase.jpg" length="538151" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-6383</guid><pubDate>Fri, 28 Feb 2020 14:50:04 +0100</pubDate><title>Sozialer Fortschritt in Griffweite</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/sozialer-fortschritt-in-griffweite</link><description>Überbrückungsleistung in der Frühlingssession</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Die Probleme der älteren Generation auf dem Arbeitsmarkt sind bekannt und akut. Das Parlament hat es in der Frühlingssession in der Hand, mit der Überbrückungsleistung endlich eine konkrete Massnahme zu beschliessen.</p><p>Die OECD sagt es seit Jahren, das Seco bestätigt es einiger Zeit, die SGB-Gewerkschaften können es "auf dem Terrain" tagtäglich beobachten: Die Schweiz hat ein Problem mit Altersdiskriminierung. Wer über 50, spätestens aber wer über 55 Jahre alt ist, wird allzu oft kritisch beäugt und härter beurteilt, wenn er sich um eine Stelle bemüht. Eigentlich wird dies schon lange als Problem anerkannt, denn unter anderem deshalb haben ältere Arbeitnehmende länger Anrecht auf den Bezug von ALV-Taggeldern. Doch diese längere Bezugsdauer kompensiert längst nicht mehr ihre Probleme bei der Stellensuche: Der Anteil der Ü50 an den Langzeitarbeitslosen hat in den letzten 10 Jahren um 50% zugenommen, von den Arbeitslosen Ü60 wird mittlerweile jede Zweite ausgesteuert. Zwar ist landauf landab von Fachkräftemangel die Rede, doch ist dies für die betroffenen Personen weniger als ein schlechter Trost: Ihr Fachwissen und ihre langjährige Berufserfahrung scheinen nicht zu zählen, sie werden beruflich aufs Abstellgleis gestellt.</p><p>Die vom Bundesrat und den Sozialpartnern präsentierte Überbrückungsleistung geht die Probleme der älteren Arbeitnehmenden nun endlich ganz konkret an – und zwar mit einer würdigen sozialen Absicherung der finanziell sehr schwierigen Zeit zwischen Aussteuerung und Erreichen des ordentlichen Rentenalters. Die ÜL ist nur der Gipfel eines ganzen Bergs von Massnahmen (Pilotprojekte, Impulsprogramme, Potenzialanalysen etc.), welche ansonsten alle zu Recht auf die Wiedereingliederung der älteren Arbeitnehmenden in den Arbeitsmarkt setzen. Als würdiger Rettungsanker für all jene, die auch nach 200 oder 300 Bewerbungen aussen vor gelassen werden, ist sie aber umso wichtiger.</p><p class="heading--h2">Wirkungsvoller Kompromiss</p><p>In der vergangenen Wintersession hat der Ständerat die präsentierte Vorlage zur Überbrückungsleistung allerdings bis zur Unkenntlichkeit zusammengestrichen – sowohl bei der Leistungsdauer als auch bei der Leistungshöhe. Die Sozialkommission des Nationalrats hat diesen Ausrutscher nun in ihrer letzten Sitzung wesentlich korrigiert und mit der Annahme eines umfassenden Antragspakets auch etliche sinnvolle Neuerungen beschlossen: So sollen alle 60-jährigen Ausgesteuerten Überbrückungsleistungen erhalten können, d.h. die Aussteuerung muss explizit nicht nach dem 60. Geburtstag stattfinden. Eine problematische und letztlich willkürliche Altersguillotine wird damit entfernt, die oft erwähnten "Schwelleneffekte" werden geglättet. Gleichzeitig wird durch die Einführung einer Mindestversicherungsdauer von 5 Jahren nach dem Alter 50 garantiert, dass die ÜL eine spezifische Leistung für ältere Ausgesteuerte bleibt. Darüber hinaus hat die SGK-N richtigerweise beschlossen, dass auch Erziehungs- und Betreuungsgutschriften an die Mindestversicherungsdauer angerechnet werden können, was insbesondere für die Frauen eine wichtige Regelung ist. Zudem soll auch die aktuelle Generation von Bezugsberechtigten bereits in den Genuss von ÜL kommen können.</p><p class="heading--h2">Angleichung an die Ergänzungsleistungen</p><p>Gleichwohl werden im nun vorgeschlagenen Modell auch Abstriche gemacht. Schmerzhaft ist dabei insbesondere die Streichung der BVG-Sparbeiträge als Teil der anerkannten Ausgaben. Durch die sehr wichtige Übernahme der BVG-Risikobeiträge wird aber wenigstens die – erst kürzlich im Rahmen der EL-Revision beschlossene – PK-Weiterversicherbarkeit garantiert. Ein weiterer schmerzhafter Einschnitt ist zudem die von der Kommission beschlossene Reduktion der Vermögensschwelle auf die Hälfte der EL-Vermögensschwelle. Sie beträgt somit für Alleinstehende noch 50'000 Franken, für Paare 100'000 Franken. Damit werden ältere Ausgesteuerte vor dem Bezug von Überbrückungsleistungen ihr Vermögen stärker abbauen müssen, was längerfristig ihr Risiko für den Bedarf an Ergänzungsleistungen erhöht.</p><p>Grundsätzlich lehnt sich das von der Sozialkommission des Nationalrats beschlossene Modell viel näher an das bewährte System der Ergänzungsleistungen an – genau wie dies vom Ständerat prinzipiell auch gefordert wurde. Damit stimmen alle Voraussetzungen dafür, dass die beiden Kammern des Parlaments diese wichtige sozialpolitische Vorlage nun in der kommenden Frühlingssession zügig zu Ende beraten und damit den Probleme der älteren Arbeitnehmenden in diesem Punkt endlich konkret entgegenwirken können.</p>]]></content:encoded><category>Überbrückungsleistung</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/_processed_/8/3/csm_aeltererArbeiter_RainStar-iStock_kleiner_67970833b6.jpg" length="225197" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-6375</guid><pubDate>Fri, 21 Feb 2020 15:39:51 +0100</pubDate><title>Sozialer Fortschritt für ältere Ausgesteuerte</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/sozialer-fortschritt-fuer-aeltere-ausgesteuerte</link><description>Erfreulicher Entscheid zu den Überbrückungsleistungen</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Die Nationalratskommission korrigiert die ständerätlichen Fehlentscheide bei der Überbrückungsleistung. Sie stellt sich damit klar gegen drastische Kürzungen am Bundesratsmodell.</p><p>Die Probleme der älteren Arbeitnehmenden haben stark zugenommen. Dies stellen nicht nur die SGB-Gewerkschaften in ihrer täglichen Arbeit, sondern auch die OECD und das Seco fest. Die Zahl der Ausgesteuerten und Sozialhilfeabhängigen "Ü55" nimmt stetig zu, weshalb der SGB seit Jahren eine bessere soziale Absicherung für ältere Arbeitnehmende fordert. Genau das ist auch das Ziel der vom Bundesrat und den Sozialpartnern vorgeschlagenen Überbrückungsleistung.</p><p>Ende letzten Jahres hat der Ständerat die präsentierte Vorlage allerdings bis zur Unkenntlichkeit zusammengestrichen. Dies hat die Sozialkommission des Nationalrats nun mit der Annahme eines umfassenden Antragspakets weitgehend korrigiert und dabei auch wesentliche Neuerungen beschlossen: Überbrückungsleistungen sollen so nicht nur jene erhalten, die nach dem 60. Geburtstag ausgesteuert werden, sondern alle 60-jährigen Ausgesteuerten (unabhängig vom Zeitpunkt der Aussteuerung). Damit wird ein harter Schwelleneffekt geglättet, und gleichzeitig wird durch die Einführung einer Mindestversicherungsdauer von 5 Jahren nach dem Alter 50 garantiert, dass die ÜL eine spezifische Leistung für ältere Ausgesteuerte bleibt. Des Weiteren hat die SGK-N richtigerweise beschlossen, dass auch Erziehungs- und Betreuungsgutschriften an die Mindestversicherungsdauer angerechnet werden können, was insbesondere für die Frauen eine wichtige Bestimmung ist. Zudem soll auch die aktuelle Generation von Bezugsberechtigten bereits in den Genuss von ÜL kommen können.</p><p>Gleichwohl werden im nun beschlossenen Modell auch Abstriche gemacht. Schmerzhaft ist dabei insbesondere die Streichung der BVG-Sparbeiträge als Teil der anerkannten Ausgaben. Durch die sehr wichtige Übernahme der BVG-Risikobeiträge wird aber wenigstens die PK-Weiterversicherbarkeit garantiert. Ein weiterer schmerzhafter Einschnitt ist zudem die von der Kommission beschlossene Reduktion der Vermögensschwelle auf die Hälfte der EL-Vermögensschwelle. Damit werden zukünftige ÜL-Beziehende ihr Vermögen stärker abbauen müssen, was sich längerfristig durch mehr EL-Fälle bemerkbar machen wird.</p><p>Nun hat das Parlament in der Frühlingssession die Möglichkeit, diese wichtige sozialpolitische Vorlage zügig zu Ende zu beraten und damit die Probleme der älteren Arbeitnehmenden endlich konkret anzugehen.</p>]]></content:encoded><category>Überbrückungsleistung</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/_processed_/3/2/csm_Frau-ue55-mitRegenschirm-draussen_photocase-kemai_1a66e1892a.jpg" length="181513" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-6341</guid><pubDate>Thu, 23 Jan 2020 14:30:00 +0100</pubDate><title>Eine gute Nachricht für die Kaufkraft</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/eine-gute-nachricht-fuer-die-kaufkraft</link><description>Prämien-Entlastungs-Initiative eingereicht</description><content:encoded><![CDATA[<p>Der SGB begrüsst das Zustandekommen der Prämien-Entlastungs-Initiative. Die kurze Zeitspanne, in welcher die Unterschriften – mit Unterstützung der Gewerkschaften – gesammelt werden konnten, illustriert die Schärfe des Problems für die Haushalte im Land. Nun kann die längst notwendige Diskussion eröffnet werden: Ist es normal, dass die Krankenkassenprämie für eine alleinerziehende Mutter, die als Verkäuferin arbeitet, gleich hoch ist wie für obere Kader? In den letzten Jahren haben zahlreiche Kantone die Prämienverbilligungen eingefroren oder gar gesenkt. Gleichzeitig sind die Prämien weit stärker gestiegen als die Löhne. Die Folge: Die Kaufkraft der Haushalte stagniert. Gesamthaft ist die Belastung durch Abgaben, Steuern und Prämien heute real degressiv verteilt, das heisst, dass die kleineren Einkommen besonders stark zur Kasse gebeten werden.</p><p>Die Beschränkung der Prämien auf zehn Prozent des Einkommens ist darum ein konkreter Beitrag zur Verbesserung der Kaufkraft. Sie folgt dem 10-Punkte-Massnahmenpaket, <a href="/themen/detail/10-punkte-paket-fuer-mehr-kaufkraft-und-eine-sozialere-schweiz">welches der SGB vergangen November präsentiert hat</a>. Nur mit der Umsetzung dieser Instrumente kann der arbeitenden Bevölkerung wieder eine Perspektive zur Verbesserung ihrer Lebensbedingungen gegeben werden, weil damit die Lohnerhöhungen nicht mehr vollständig von den steigenden Zwangsabgaben aufgefressen werden.</p><p>Gesundheit darf kein Luxusprodukt sein. Zum de facto bereits beschränkten Leistungszugang als Folge der Kopfprämien kommt die Tatsache dazu, dass die direkte Beteiligung an den Gesundheitskosten in der Schweiz die höchste aller OECD-Länder ist. Als Folge davon hält die Schweiz bereits den traurigen Rekord beim Verzicht auf Leistungen, mit allen Risiken für die Gesundheit und langfristigen Kosten, welche dieser nach sich ziehen kann. Die Lösung dafür kann nur eine solidarische Finanzierung sein und keinesfalls eine Zwei-Klassen-Medizin je nach Dicke des Portemonnaies. Die heute eingereichte Initiative ist ein wichtiger Schritt in diese Richtung.</p>]]></content:encoded><category>Gesundheit</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/_processed_/2/6/csm_200123_Einreichung-PEI_Gysi-Carobbio-PYM_b4806c8699.jpg" length="311401" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-6333</guid><pubDate>Thu, 16 Jan 2020 16:42:53 +0100</pubDate><title>BVG-Reform: Einzelne Arbeitgeber stehlen sich aus der Verantwortung</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/einzelne-arbeitgeber-stehlen-sich-aus-der-verantwortung</link><description>Modell der Banken und des Baumeisterverbands trifft auf deutliche Kritik</description><content:encoded><![CDATA[<p>Das heute von den Banken und ihren Gehilfen (Baumeisterverband, Swiss Retail) präsentierte «BVG-Reformmodell» ist ein Frontalangriff auf die Renten der Arbeitnehmenden. Und er fällt den Sozialpartnern, die nach langen Verhandlungen eine tragfähige Lösung gefunden haben, in den Rücken. Der Vorschlag führt zu sinkenden Renten. Insbesondere in Kassen, welche nicht auf grosse Reserven sitzen. Auch haben die Absender bereits mehrfach erklärt, dass sie sich gegen eine Modernisierung der 2. Säule verbunden mit klaren Verbesserungen bei den skandalös tiefen Frauenrenten aussprechen.</p><p>Die Motivation dahinter ist durchsichtig. Die Arbeitgeber in den Banken wollen sich aus der gesellschaftlichen Verantwortung stehlen und keinen Beitrag dazu leisten, dass in einer BVG-Reform die Versicherten in allen Kassen ihre Renten erhalten können. Sie lehnen die soziale Umlagekomponente im Sozialpartnerkompromiss ab. Dabei führt gerade diese für untere und mittlere Einkommen zu einem besseren Preis-Leistungsverhältnis in der beruflichen Vorsorge, wovon auch Bauarbeiter profitieren. Dass sich der Baumeisterverband offensiv gegen diese tragfähige Lösung zugunsten seiner Angestellten stellt, ist bemerkenswert. UNIA-Vizepräsident Aldo Ferrari hält dazu fest: «Der Baumeisterverband bekämpft ein Modell, das für seine Beschäftigten Vorteile und eine stärkere Beteiligung der Top-Verdiener vorsieht. Das ist für die hart arbeitenden Bauleute ein Hohn!»</p><p>Das heute präsentierte Modell führt zu höheren Einzahlungen in die 2. Säule – und doch zu tieferen Renten. Auf dieser Basis kann eine Reform nicht gelingen. SGB-Zentralsekretärin Gabriela Medici betont ausserdem: «Für die grossen Rentenprobleme der Frauen, die in den nächsten Jahren in Rente gehen, bietet das heute präsentierte Modell keine Antworten.»</p><p>Denn bereits heute befindet sich die 2. Säule in der Krise und die effektiven Renten sinken seit über zehn Jahren – obwohl die Arbeitnehmenden immer stärker zur Kasse gebeten werden. Um das Vertrauen in die 2. Säule zu stärken braucht es gemeinsame Lösungen. Dies hat auch der Bundesrat erkannt. Nur der Kompromiss der Dachverbände bietet die Chance die 2. Säule zu modernisieren und die zu tiefen Renten für untere und mittlere Einkommen wie auch für Teilzeitangestellte zu korrigieren. Das ist die einzige Basis für eine tragfähige Lösung.</p>]]></content:encoded><category>Berufliche Vorsorge</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/_processed_/b/4/csm_senior-abrechnungen-iStock-milkos_2bc3297f72.jpg" length="152242" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-6311</guid><pubDate>Mon, 16 Dec 2019 12:45:16 +0100</pubDate><title>500-600 Franken: Tiefstrenten für Frauen in der 2. Säule</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/500-600-franken-tiefstrenten-fuer-frauen-in-der-2-saeule</link><description>SGB-Untersuchung bringt verheerende Zahlen ans Licht</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Der SGB hat die Durchschnittsrenten von Pensionskassen aus Branchen mit einem hohen Anteil an Frauen und Teilzeitangestellten untersucht. Das Ergebnis ist verheerend: In zahlreichen dieser Branchen bewegen sich die Renten der 2. Säule auf extrem niedrigem Niveau, oft betragen sie deutlich weniger als die Hälfte des Schweizer Durchschnitts.</p><p>Besonders prekär ist die Situation zum Beispiel in der Gastronomie, wo die PK-Renten weniger als ein Viertel des Durchschnitts betrugen. Die bedeutendsten Vorsorgeeinrichtungen der Branche, GastroSocial und BVG-Stiftung der SV-Group, bezahlten durchschnittlich nur rund 600 bzw. 500 Franken Rente. Zum Vergleich: Die durchschnittliche Schweizer PK-Rente liegt bei 2'471 Franken.</p><p>In der Coiffeur- und Kosmetikbranche sieht die Situation ähnlich aus. Die durchschnittliche Rente der Pensionskasse Coiffure &amp; Esthétique beträgt rund 800 Franken. Und auch im Detailhandel sind die Altersrenten nur ungefähr halb so hoch wie im Schweizer Durchschnitt: 1'387 Franken bei Coop, 1'410 Franken bei Manor.</p><p>Die Zahlen bestätigen, was der SGB schon lange betont: In der 2. Säule besteht dringender Handlungsbedarf für Frauen und Teilzeitangestellte. Ein erster Schritt zu einer Besserstellung der Frauen in der 2. Säule ist der BVG-Kompromiss, den der Bundesrat übernommen hat. Vorsichtig geschätzt würden sich damit, trotz Senkung des Umwandlungssatzes, die Renten in diesen Branchen fast verdoppeln, vorwiegend aufgrund des tieferen Koordinationsabzugs und des Rentenzuschlags.</p><p>Allerdings sind mehr als ein Drittel der Frauen gar nicht in der 2. Säule versichert, und auch bei Pensionskassen mit höheren Altersrenten gibt es enorme Geschlechterunterschiede. Im Schnitt erhalten Frauen nur die Hälfte einer Männer-PK-Rente. Deshalb braucht es weitere Verbesserungen, insbesondere höhere AHV-Renten. Nur so kann die Rentensituation für Frauen in Teilzeitbranchen nachhaltig verbessert werden.</p>]]></content:encoded><category>Berufliche Vorsorge</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/_processed_/5/b/csm_aeltereFrau-muss-rechnen_wenigGeld_banabana-san_istock_20635cf273.jpg" length="185174" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-6309</guid><pubDate>Fri, 13 Dec 2019 10:50:28 +0100</pubDate><title>Der Bundesrat ergreift die historische Chance für die berufliche Vorsorge</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/der-bundesrat-ergreift-die-historische-chance-fuer-die-berufliche-vorsorge</link><description>Eröffnung der Vernehmlassung für die BVG-Reform</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Im Sommer 2019 präsentierte der Schweizerische Gewerkschaftsbund zusammen mit dem Arbeitgeberverband und Travail.Suisse ein tragfähiges Reformmodell für die 2. Säule. Der Bundesrat übernimmt den Sozialpartner-Kompromiss und löst mit der Vernehmlassung nun den regulären Gesetzgebungsprozess aus.</p><p>Zurecht packt der Bundesrat damit die Chance, die jahrelange Reform-Blockade zu lösen und die berufliche Vorsorge zu modernisieren. Er erkennt, dass die Vorlage den notwendigen Fortschritt bringt bei den skandalös tiefen PK-Renten der Frauen und das Leistungsniveau im BVG insgesamt erhält. Trotz sofortiger Senkung des Mindestumwandlungssatzes von 6.8 auf 6 Prozent. Dies gelingt dank der Einführung eines dauerhaften, solidarisch finanzierten Rentenzuschlags ins BVG, der pro Kopf an alle künftigen BVG-RentnerInnen ausbezahlt wird. Und, weil die Arbeitnehmenden gemeinsam mit den Arbeitgebern bereit sind, mehr Beiträge in die 2. Säule zu leisten.</p><p>Die Stabilisierung des BVG ist wichtig, weil sich die Renten der 2. Säule seit über zehn Jahren im steten Sinkflug befinden. Durch die ausgewogene Kombination von beitrags- und leistungsseitigen Massnahmen sorgt der Kompromiss für ein gutes Preis-Leistungs-Verhältnis. Der SGB ist überzeugt: eine mehrheitsfähige Reform der beruflichen Vorsorge kann nur auf dieser Basis gelingen. Vor diesem Hintergrund wird er sich für das Sozialpartnermodell einsetzen. Dabei ist allen Beteiligten bewusst, dass es keinen Spielraum gibt, den Kompromiss aufzuschnüren.</p>]]></content:encoded><category>Berufliche Vorsorge</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/redaktion/photos/illustrativ/renten/Seniorin-am-PC_style-photographs-photocase.jpg" length="538151" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-6306</guid><pubDate>Thu, 12 Dec 2019 15:00:00 +0100</pubDate><title>Ältere Arbeitnehmende: Ständerat nimmt Probleme nicht ernst genug</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/aeltere-arbeitnehmende-staenderat-nimmt-probleme-nicht-ernst-genug</link><description>Entscheid zur Überbrückungsleistung	</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Der Ständerat spricht sich zwar im Grundsatz für die vom Bundesrat und den Sozialpartnern präsentierte Überbrückungsleistung aus, streicht diese aber stark zusammen. Für die Betroffenen ist das frustrierend, der neugewählte Nationalrat ist entsprechend gefordert.</p><p>Die Probleme der älteren Arbeitnehmenden haben zugenommen. Dies stellen nicht nur die SGB-Gewerkschaften in ihrer täglichen Arbeit, sondern auch die OECD und sogar das Seco fest. Die Diskriminierung äussert sich einerseits in einer Zunahme prekärer Arbeitsverhältnisse und andererseits in steigender Arbeitslosigkeit für die über 55-Jährigen. Entsprechend nimmt auch ihre Zahl der Ausgesteuerten und Sozialhilfeabhängigen stetig zu, weshalb der SGB seit Jahren eine bessere soziale Absicherung für die ältere Generation der Arbeitnehmenden fordert. Betroffene, die trotz unzähliger Bewerbungen keine Stelle gefunden haben, sind entmutigt, was das Problem nur noch vergrössert. Wenn am Ende die Aussteuerung kommt, geht es auch finanziell bergab. Irgendwann führt kein Weg an der Sozialhilfe und damit später an den Ergänzungsleistungen vorbei. Mit der Überbrückungsleistung würde diesen Leuten in der Not geholfen. Denn die ÜL verhindert nicht nur das unwürdige Abrutschen nach einer erfüllten Berufskarriere auf das tiefe Niveau der Sozialhilfe für einige wenige Jahre, sondern sie stellt auch sicher, dass während dieser Jahre nicht der Boden für andauernde Altersarmut danach gelegt wird.</p><p>Beide dieser effektiven Wirkungen setzt der Ständerat mit seinem heutigen Entscheid, bzw. der Annahme zweier Einzelanträge Noser, fahrlässig aufs Spiel. Denn erstens will er, dass die ÜL nur bis zum Erreichen des vorzeitigen und nicht des ordentlichen Rentenalters gesprochen werden kann, und zweitens soll sie beim zweifachen Betrag des EL-Lebensbedarfs gedeckelt werden (statt beim dreifachen Betrag). In Anbetracht der hohen Gesundheits- und Wohnkosten wird sich dabei die Leistungshöhe für viele ÜL-EmpfängerInnen nicht mehr wesentlich von der Sozialhilfe unterscheiden. Und bei Erreichen des 62. Altersjahrs werden sie dann, wie heute, mit erheblichen Renteneinbussen sowohl in der 1. als auch in der 2. Säule leben müssen. Viele ÜL-BezügerInnen würden dabei in die Altersarmut fallen und langfristig auf Ergänzungsleistungen angewiesen sein.</p><p>Der Ständerat macht mit seinem Entscheid heute zwar deutlich, dass er den Handlungsbedarf bei den älteren Arbeitnehmenden anerkannt hat. Denn immerhin ist mit den ÜL eine gezielt wirkende neue Sozialleistung auf dem parlamentarischen Weg – und das bereits wenige Monate, nachdem die Sozialpartner diese Leistung initial vorgeschlagen haben. Mit der unnötigen Annahme der Einzelanträge Noser schwächt der Rat allerdings die Wirksamkeit der ÜL massiv. Nun steht der neugewählte Nationalrat in der Verantwortung, die Vorlage entsprechend zu korrigieren.</p>]]></content:encoded><category>Überbrückungsleistung</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/_processed_/8/3/csm_aeltererArbeiter_RainStar-iStock_kleiner_67970833b6.jpg" length="225197" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-6271</guid><pubDate>Thu, 28 Nov 2019 18:30:00 +0100</pubDate><title>Stärkung der Pflege: Der Nationalrat hat es in der Hand </title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/staerkung-der-pflege-der-nationalrat-hat-es-in-der-hand</link><description>Die Versicherungslobby muss gestoppt werden</description><content:encoded><![CDATA[<p>Kein westliches Land beschäftigt mehr im Ausland ausgebildetes Pflegefachpersonal als die Schweiz. Zahlen der OECD zeigen: Jede vierte Pflegefachperson besitzt hierzulande ein ausländisches Diplom, mehr als ein Drittel des gesamten Pflegepersonals ist ausländischer Herkunft.</p><p>Die Schweiz lässt sich die Ausbildung ihres Pflegepersonals also zu einem beträchtlichen Teil vom (ärmeren) Ausland finanzieren und trägt damit zum Pflegenotstand jenseits der Grenze bei. Und trotzdem konnte man damit nicht verhindern, dass auch hier in der Pflege der Personalmangel immer akuter wird. Und aufgrund der demografischen Entwicklung wird der Bedarf an Pflege(fach)personen auf absehbare Zeit noch weiter steigen.</p><h3>Stress hoch, Löhne tief</h3><p>Vor diesem Hintergrund ist der heutige Alltag in der Pflege mehr als ernüchternd: Seit Jahren wird der durch die neue Spital- und Pflegefinanzierung ausgelöste Wettbewerb zwischen Spitälern und Heimen auf dem Buckel der Beschäftigten ausgetragen. Gleichzeitig steigt die Komplexität der Pflegefälle kontinuierlich, was zusätzlich zu einem Anstieg der Arbeitsintensität beiträgt.</p><p>Das Resultat sind Stress, Qualitätsprobleme und eine tiefe Berufsverweildauer von durchschnittlich 15 Jahren. Schon allein die Löhne liefern hierfür eine hinreichende Erklärung: Gemessen am Durchschnittslohn werden Pflegepersonen in der OECD nur noch in Litauen und Lettland schlechter bezahlt als in der Schweiz!</p><p>Es ist deshalb dringend nötig, die Arbeitsbedingungen und damit die Attraktivität der Pflegeberufe substanziell zu stärken. Das muss von einer angemessenen Entlohnung über vernünftige Arbeitszeiten bis hin zu einem Ausbau der Berufskompetenzen gehen. Die Pflegeinitiative des Berufsverbands SBK - SGB-Mitglied im Beobachterstatus - greift all diese Themen auf und fordert ein umfassendes Massnahmenpaket zur Stärkung von Qualität und Quantität in der Pflege.</p><h3>Gegenvorschlag: Nachbesserungen nötig</h3><p>Die dazu nun im Rahmen eines indirekten Gegenvorschlags vorliegenden Gesetzesänderungen und Beschlüsse sind zwar ein klarer Fortschritt im Bereich der Schaffung neuer Ausbildungsplätze und der Stärkung der Kompetenzen, Sie beinhalten aber keinerlei Massnahmen zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen und zur Förderung der Qualität. Zudem sind die Mittel, die vom Bund gemäss Gegenvorschlag gesprochen werden sollen, stark davon abhängig, ob die Kantone mitziehen. Bleiben einzelne Kantone untätig, bliebe auch das vorliegende Gesetz wirkungslos.</p><p>Der grösste Schwachpunkt der Revision ist jedoch, dass die eigenständige Leistungserbringung der Pflegefachpersonen an die Bedingung von "Vereinbarungen mit den Versicherern" gekoppelt werden soll. Dieser abermalige Versuch der Krankenkassenlobby, die Vertragspflicht mit den Leistungserbringern durch die Hintertür auszuhebeln ist völlig inakzeptabel - war doch genau ein solcher Versuch bereits der Auslöser für die Lancierung der Pflegeinitiative!</p><p>Für den SGB ist daher klar: Der neugewählte Nationalrat muss den "Lobby-Artikel" in der Wintersession schnellstmöglich wieder aus der Vorlage kippen und diese dann im Hinblick auf einen möglichen Rückzug der Initiative weiter verbessern. Es braucht verbindliche Massnahmen zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen (GAV-Pflicht), klare Vorgaben für eine Mitfinanzierung durch die Kantone und gesetzliche Verpflichtungen zur Steigerung der Pflegequalität.</p><p>Und nicht zuletzt muss darauf verzichtet werden, die Gesetzesänderungen wie vom Bundesrat vorgeschlagen auf acht Jahre zu befristen. Das ist deshalb unredlich, weil der "Pflegenotstand" bis dann kaum behoben sein wird. Zudem ist die aktuelle Mode, Gesetze mit Ablaufdaten zu versehen, demokratiepolitisch ganz grundsätzlich fragwürdig.</p>]]></content:encoded><category>Gesundheit</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/_processed_/f/b/csm_Altenheim_iStock-wavebreakmedia-820254064_476e1e8228.jpg" length="179275" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-6275</guid><pubDate>Thu, 28 Nov 2019 13:00:00 +0100</pubDate><title>Ältere Arbeitnehmende: Kündigungsschutz und soziale Absicherung verbessern! </title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/aeltere-arbeitnehmende-kuendigungsschutz-und-soziale-absicherung-verbessern</link><description>Der Ständerat hat es mit der Überbrückungsleistung in der Hand </description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Die Schweiz hat ein Problem auf dem Arbeitsmarkt: Altersdiskriminierung. Zwar ist seit Jahren überall von Fachkräftemangel die Rede, in vielen Branchen spüren aber die "Ü55" wenig davon.</p><p>So war während den wirtschaftlichen Boomjahren von 2014-2018 erwartungsgemäss die Arbeitslosigkeit in allen Altersgruppen rückläufig - nur für die über 55-jährigen Arbeitnehmenden hat sie zugenommen. Dazu kommt, dass der Anteil der prekären Arbeitsverhältnisse für ältere Arbeitnehmende ansteigt: Sowohl Temporärarbeit als auch geringfügige Beschäftigung nehmen bei den Ü55 seit Jahren überdurchschnittlich stark zu.</p><p>Die OECD fordert die Schweiz deshalb schon seit Langem auf, gesetzlich gegen Altersdiskriminierung vorzugehen, zuletzt wieder im kürzlich publizierten Länderbericht Schweiz. Konkret muss dies heissen, dass hierzulande endlich ein verstärkter Kündigungsschutz für langjährige MitarbeiterInnen eingeführt wird. Im europäischen Umland ist dies bewährter Standard, ebenso in einigen GAV-Branchenlösungen in der Schweiz. Die Neuzusammensetzung des Parlaments lässt nun hoffen: Glaubt man den Smartvote-Antworten der Gewählten, dürfte ein verbesserter Kündigungsschutz gute Chancen auf parlamentarische Umsetzung haben.</p><h3>Altersarmut nachhaltig vorbeugen</h3><p>Davon abgesehen bleibt eine verbesserte soziale Absicherung älterer Ausgesteuerter ein vordringliches Anliegen. Denn einmal arbeitslos, tragen ältere Arbeitnehmende ein sehr hohes Risiko, später ausgesteuert zu werden. Das Amt für Wirtschaft und Abgaben des Kantons Zürich gibt an, dass heute jedeR zweiteR (!) Arbeitslose über 60 Jahren in der Aussteuerung landet.</p><p>Was geschieht danach üblicherweise? Die Betroffenen müssen von ihrem Vermögen zehren (oftmals inklusive BVG-Kapital), bevor sie in der Sozialhilfe landen. Gleichzeitig ist damit die Basis für Armut bzw. EL-Abhängigkeit im Alter gelegt. Den Betroffenen wird dabei jede Würde genommen: Sie haben ein Leben lang "gekrampft" und in die Sozialversicherungen einbezahlt. Auf dem Zenith der beruflichen Erfahrung werden sie fallen gelassen und landen im beruflichen und finanziellen Nichts.</p><p>Die vom Bundesrat vorgeschlagene Überbrückungsleistung (ÜL) schafft hier Abhilfe: Über 60jährigen Ausgesteuerten soll diese bis zum Erreichen des ordentlichen Rentenalters einen Lebensstandard auf EL-Höhe garantieren und gleichzeitig die Renten für danach sichern. Damit schlägt die ÜL einerseits eine Brücke zwischen Aussteuerung und Rente und verhindert andererseits spätere Armut im Alter. Und auch die Ausgaben sind absolut überschaubar: Weil Bund und Kantone bei den ordentlichen EL sowie in der Sozialhilfe sparen werden, belaufen sich die Nettokosten der ÜL auf maximal 200 Millionen Franken pro Jahr.</p><h3>Entscheidung in der Wintersession</h3><p>Nun muss der Ständerat in der Wintersession alles dafür tun, die nötige Gesetzesrevision mit einigen wichtigen Verbesserungen zügig zu verabschieden: Erstens muss die ÜL für Arbeitslose ab 55 Jahren (bzw. Ausgesteuerte ab 57 Jahren) greifen, denn sämtliche Arbeitsmarktindikatoren weisen darauf hin, dass die genannten Probleme spätestens ab diesem Alter rapide zunehmen. Die von den Arbeitgebern und der FDP geforderte Beschränkung der ÜL auf Ausgesteuerte erst ab 62 Jahren wäre für die Betroffenen hingegen ein Hohn, der Begriff "Symbolpolitik" wäre dafür fast schon ein Lob.</p><p>Ebenfalls nachbessern muss der Ständerat bei der vom Bundesrat vorgeschlagenen Plafonierung der Überbrückungsleistung. Sie würde dazu führen, dass vielen Betroffenen in Kantonen mit hohen Mieten und Prämien nicht einmal der EL-Lebensstandard zusteht. Und auch hier ist die alternative Forderung von rechts - eine weitere Absenkung des Plafonds - völlig unverständlich: Dies käme einer "Sozialhilfe durch die Hintertür" gleich und würde damit die Betroffenen ebenfalls an der Nase herumführen.</p>]]></content:encoded><category>Überbrückungsleistung</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/_processed_/6/5/csm_Frau-ue55-nachdenklich-Fenster_photocase-gu.ju._471161b42a.jpg" length="74380" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-6269</guid><pubDate>Fri, 15 Nov 2019 11:55:00 +0100</pubDate><title>Weichenstellung in der Altersvorsorge: Volksinitiative für eine 13. AHV-Rente </title><link>https://www.sgb.ch/gremien/detail/weichenstellung-in-der-altersvorsorge-volksinitiative-fuer-eine-13-ahv-rente</link><description>Beschluss der SGB-Delegiertenversammlung </description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Die Delegierten des Schweizerischen Gewerkschaftsbunds haben an ihrer Versammlung heute beschlossen, in der Altersvorsorge mit einer Volksinitiative für eine 13. AHV-Rente in die Offensive zu gehen. Der SGB-Vorstand wird festlegen, wann die Unterschriftensammlung beginnt.</p><p>Die Initiative ist die Antwort der Gewerkschaften auf das immer deutlich sichtbar werdende Rentenproblem:</p><ul><li>Die Renten der Pensionskassen sinken seit Jahren. Obwohl die Berufstätigen immer höhere Beiträge in ihre Pensionskasse einzahlen.</li><li>Die Rentensituation der Frauen ist besonders problematisch: Sofern sie überhaupt eine PK-Rente erhalten, ist diese durchschnittlich nur halb so hoch wie jene der Männer.</li><li>Die Renten sind bereits erschreckend tief: Die Hälfte aller, die 2017 in Rente gingen, müssen mit weniger als 3600 Fr. pro Monat über die Runden kommen (AHV+PK-Rente zusammen).</li></ul><p>Deshalb braucht es eine 13. AHV-Rente so wie es für viele einen 13. Monatslohn gibt. Die Initiative versteht sich als erster Schritt hin zu existenzsichernden Renten. Denn wer ein Leben lang gearbeitet hat, soll von der Rente leben können. So wie es die Verfassung seit bald 50 Jahren vorsieht. Gerade Frauen sind besonders auf eine leistungsfähige AHV angewiesen. Die AHV ist die einzige Sozialversicherung, welche die vorwiegend von Frauen erbrachte nicht entlöhnte Pflege- und Sorgearbeit in die Rentenberechnung einbezieht.</p><p>Die Initiative ist simpel, aber bestechend: Sie fordert eine weitere Auszahlung der Altersrente, auf die man in der AHV Anspruch hat. Das ist auf eine monatliche Auszahlung gerechnet eine Erhöhung der Renten um 8.33 Prozent. Aufgrund der ausgleichenden Eigenschaft der AHV profitieren die tiefen und mittleren Einkommen so am meisten. Für eine Familie, sagen wir einen Tramführer und eine Teilzeit arbeitende Coop-Verkäuferin mit einem Kind, würde die Initiative rund 300 Fr. mehr Rente pro Monat bedeuten. Die Initiative sieht ausserdem vor, dass auch EL-BezügerInnen von der 13. Monatsrente profitieren sollen.</p><p>Die SGB-Delegierten haben zudem beschlossen, dass die Gewinne der Schweizerischen Nationalbank zur Finanzierung der AHV herangezogen werden. Im Parlament soll auf entsprechende Mehrheiten hingearbeitet werden. Sollte der parlamentarische Weg scheitern, wird der SGB die Lancierung einer Initiative zu dieser Frage prüfen.</p>]]></content:encoded><category>Gremienbeschlüsse</category><category>AHV</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/_processed_/e/5/csm_191115_Medici-DV_e3efa162ab.jpg" length="107320" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-6274</guid><pubDate>Thu, 14 Nov 2019 13:00:00 +0100</pubDate><title>10-Punkte-Paket für mehr Kaufkraft und eine sozialere Schweiz</title><link>https://www.sgb.ch/themen/gewerkschaftspolitik/detail/10-punkte-paket-fuer-mehr-kaufkraft-und-eine-sozialere-schweiz</link><description>Antworten auf Kaufkraftprobleme und unsoziale Abgabenpolitik </description><content:encoded><![CDATA[<p>Die Schweiz hat ein Kaufkraftproblem. Die Reallöhne kommen nicht vom Fleck. Die Renten in der 2.&nbsp;Säule sinken, obwohl die Beiträge erhöht werden. Und die Belastung der unteren und mittleren Einkommen durch die Krankenkassenprämien hat vielerorts ein unerträgliches Niveau erreicht. Wegen diesen Kopfprämien wirken die Steuern und Abgaben insgesamt mittlerweile sogar degressiv – trotz Prämienverbilligungen. Immer mehr Haushalte in der Schweiz haben Mühe, ihre Rechnungen zu bezahlen. Klammert man die Gesundheitsausgaben aus, sinkt deshalb mittlerweile der Pro-Kopf-Konsum.</p><p>Zur Lösung dieser Probleme hat der SGB an der heutigen Medienkonferenz ein <strong>10-Punkte-Massnahmenpaket</strong> für mehr Kaufkraft und eine sozialere Schweiz vorgeschlagen:</p><ul><li>Substanzielle Lohnerhöhungen.</li><li>Rasche Bekämpfung der Frauen-Lohndiskriminierung mit Einbezug der Gewerkschaften.</li><li>Einen 13. Monatslohn für alle in den GAV und in den Betrieben (Coiffure, Callcenter u.a.)</li><li>Wesentliche Verbesserung bei der beruflichen Situation der Frauen (u.a. über einen Ausbau der Betreuungsangebote, die als Service public geführt und finanziert werden).</li><li>Mehr Gesamtarbeitsverträge mit guten Mindestlöhnen und mehr Schutz für Arbeitnehmende.</li><li>Eine Stärkung der AHV über eine 13. Monatsrente (Entscheid an der SGB-DV vom 15.11.2019).</li><li>Ein besseres Preis-Leistungsverhältnis bei den Pensionskassen u.a. mit einer Umlagekomponente, wie das im Sozialpartnerkompromiss vorgesehen ist.</li><li>Beschränkung der Krankenkassen-Prämienbelastung auf 10 Prozent des verfügbaren Einkommens wie in der Volksinitiative der SP vorgesehen (höhere Prämienverbilligungen).</li><li>Ausschüttung eines Teils der SNB-Gewinne an die AHV.</li><li>Erhöhung der Familienzulagen.</li></ul>]]></content:encoded><category>Gewerkschaftspolitik</category><category>Sozialpolitik</category><category>Wirtschaft</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/_processed_/0/f/csm_191114_Medici-Maillard-Lampart_29ebbbdbbf.jpg" length="182271" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-6245</guid><pubDate>Wed, 06 Nov 2019 15:15:00 +0100</pubDate><title>Probleme der 2. Säule angehen: Rentenverbesserungen nötig</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/probleme-der-zweiten-saeule-angehen-es-braucht-rentenverbesserungen</link><description>Reaktion auf den Bundesratsentscheid zum Mindestzins</description><content:encoded><![CDATA[<p>Die Pensionskassen haben im Verlaufe dieses Jahres rekordhohe Renditen von durchschnittlich knapp 9 Prozent erwirtschaftet. Dennoch stagniert die Verzinsung des Alterskapitals seit Jahren und die Umwandlungssätze sinken immer weiter. Deshalb brechen die Rentenversprechen aus der 2. Säule zusammen und die Rentenkrise bei den Pensionskassen wird immer deutlicher.</p><p>Der Schweizerische Gewerkschaftsbund bewertet es als positiv, dass der Bundesrat der Empfehlung der BVG-Kommission folgt und den Mindestzins in der obligatorischen beruflichen Vorsorge nicht unter den heute geltenden Zins von einem Prozent senkt – so wie dies die Versicherungen und Arbeitgeber forderten. Der SGB ist allerdings überzeugt, dass die historisch tiefe Mindestverzinsung das Rentenproblem weiter verschärft. Der für das Kapitaldeckungsverfahren vorgesehene Zinseszins-Effekt bleibt aus und die Leistungsfähigkeit der 2. Säule wird in Frage gestellt. Das in der Bundesverfassung festgelegte Leistungsziel der Altersvorsorge rückt so in weite Ferne.</p><p>Während die Gewinne der Firmen und Versicherungen, der Nationalbank und des Bundes weiterhin zunehmen, sollen die Erwerbstätigen auf eine existenzsichernde Rente verzichten und sinkende Renten in Kauf nehmen. Diese Abwärtsspirale muss ein Ende haben! Deshalb brauchen wir endlich eine Verbesserung der tiefen AHV-Renten und eine Stabilisierung der 2. Säule durch den BVG-Sozialpartnerkompromiss.</p>]]></content:encoded><category>Berufliche Vorsorge</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/_processed_/b/4/csm_senior-abrechnungen-iStock-milkos_2bc3297f72.jpg" length="152242" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-6244</guid><pubDate>Wed, 30 Oct 2019 18:00:00 +0100</pubDate><title>Ältere Arbeitnehmende: endlich ein Schritt vorwärts</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/aeltere-arbeitnehmende-endlich-ein-schritt-vorwaerts</link><description>SGB begrüsst Botschaft des Bundesrats für eine Überbrückungsrente </description><content:encoded><![CDATA[<p>Endlich geht es bei der Bekämpfung der Probleme von älteren Arbeitnehmenden vorwärts. Fünf Jahre, nachdem dank eines Postulats des damaligen SGB-Präsidenten die "Konferenz Ältere Arbeitnehmende" ins Leben gerufen wurde, kann das Parlament nun endlich einen konkreten Fortschritt beschliessen - eine Überbrückungsrente für ältere Arbeitslose, die keine Stelle mehr finden und ausgesteuert werden.</p><p>Ältere Arbeitnehmende haben im Schweizer Arbeitsmarkt mit starken Diskriminierungen zu kämpfen. Dies äussert sich insbesondere in einer Zunahme prekärer Arbeitsverhältnisse sowie steigender Arbeitslosigkeit für über 55-Jährige. Vor allem aber nimmt die Zahl der Ausgesteuerten und Sozialhilfeabhängigen stark zu, weshalb der SGB seit Jahren eine bessere soziale Absicherung am Ende des Erwerbslebens fordert. Diese muss sowohl ein Abrutschen in die Sozialhilfe verhindern, als auch zukünftige Renteneinbussen vermeiden. Die vorgeschlagene Überbrückungsleistung setzt genau hier an und erlaubt ein akutes sozialpolitisches Problem zu lindern.</p><p>Der SGB unterstreicht jedoch, dass weitere Verbesserungen am bundesrätlichen Vorschlag nötig sind. So zeigen sämtliche Indikatoren, dass die Probleme der älteren Generation erwiesenermassen bereits spätestens ab dem 55., und nicht erst ab dem 60. Altersjahr beginnen. Die Überbrückungsleistung muss deshalb bereits von Arbeitslosen ab 55 Jahren (bzw. Ausgesteuerten ab 57 Jahren) bezogen werden können. Weiter lehnt es der SGB ab, dass die Überbrückungsleistung, wie vom Bundesrat vorgeschlagen, in einem Verhältnis zum EL-Lebensbedarf gedeckelt wird. In Kantonen mit hohen Prämien und Mieten hätte dies ungerechtfertigte (und letztlich gesetzeswidrige) Kürzungen der Leistungen zur Folge. Das Parlament hat nun die Möglichkeit, die bundesrätliche Vorlage insbesondere in diesen beiden Punkten nachzubessern.</p>]]></content:encoded><category>Ergänzungsleistungen</category><category>Arbeitslosenversicherung</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/_processed_/3/2/csm_Frau-ue55-mitRegenschirm-draussen_photocase-kemai_1a66e1892a.jpg" length="181513" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-6226</guid><pubDate>Mon, 30 Sep 2019 08:45:29 +0200</pubDate><title>Prämienrunde 2020: Nicht nur gute Nachrichten </title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/praemienrunde-2020-nicht-nur-gute-nachrichten</link><description>Es gibt zu viele Ungleichheiten im System, wie die Analyse des SGB zeigt.</description><content:encoded><![CDATA[<p>Die Prämienerhöhung fällt für das kommende Jahr wie erwartet sehr moderat aus. Das ist zunächst vor allem für die Versicherten eine gute Nachricht. Die zumeist massiven Prämiensteigerungen der vergangenen Jahre standen im starken Kontrast zu einer Reihe wirksamer Kostendämpfungsmassnahmen. Nun haben die Krankenkassen endlich reagiert und damit begonnen, ihre so angehäuften riesigen Reserveüberschüsse abzubauen und an die Versicherten rückzuverteilen. Die Prämienrunde 2020 – so ist man sich weitgehend einig – ist allerdings vielmehr eine <a href="/themen/detail/praemien-2020-nicht-mehr-als-eine-verschnaufpause">kurzfristige Verschnaufpause</a> denn eine anhaltende Trendwende, wie die bereits wieder nach oben korrigierte Kostenprognose für die kommenden Jahre deutlich macht.</p><h3>Standardprämie vs. mittlere Prämie</h3><p>Dennoch führt auch eine genauere Betrachtung der Prämienankündigung bereits Unerfreulicheres zutage. So basiert die vom BAG publizierte Zahl der durchschnittlichen Prämiensteigerung von 0.3% (Erwachsene) zum zweiten Mal auf der sogenannten «mittleren Prämie». Da sich diese aus dem Durchschnitt aller gewählten Versicherungsmodelle und Wahlfranchisen ergibt, verschleiert sie die Nachteile, die solche Modelle für die Versicherten bringen. Insbesondere ist das deren höhere Kostenbeteiligung, welche die gegebene moderate Prämiensteigerung im Krankheitsfall sofort mehrfach aufzufressen droht. Betrachtet man aber – wie bis 2017 üblich – die Standardprämie (Grundmodell bei 300 Franken Franchise), so fällt die Prämiensteigerung für 2020 mit 0.8% bereits deutlich höher aus. Immerhin sind heute noch fast 20% der EinwohnerInnen in einem Standardmodell versichert, darunter hauptsächlich jene Personengruppen, für die ein Wahlmodell bzw. eine hohe Franchise aufgrund ihres Gesundheitszustands nicht infrage kommt.</p><h3>Solidargemeinschaft bereits angekratzt</h3><p>Obwohl die Prämien nun gerade für diese Versicherten stärker steigen, hat die «Expertenlobby» nach der Bekanntgabe wieder einmal kräftig die Werbetrommel für höhere Prämienrabatte bei Wahlfranchisen gerührt. Dabei bemühen sie das immer gleiche Argument, die «Jungen und Gesunden» müssten heute viel zu viel für die «Alten und Kranken» bezahlen. Dazu drei wesentliche Anmerkungen:</p><ol><li>Dies ist in der Gesamtbetrachtung völlig falsch: So muss heute eine 95-Jährige nicht nur Prämien stemmen, die im Durchschnitt 43 Prozent höher sind, sondern bezahlt darüber hinaus noch 195 Prozent mehr Franchise und Selbstbehalt als ein 25-Jähriger (ganz zu schweigen von weiteren Kosten für Pflegeheim/Spitex, Spitaltaxen, Medikamente etc.).</li><li>Es ist ganz einfach der grundlegende Charakter einer Versicherung, dass Gesunde (bzw. «potenziell Kranke») die Behandlung der Kranken mitfinanzieren. Es wird sich also – welch Überraschung – in jeder Versicherung immer eine Personengruppe finden, die mehr bezahlt bzw. weniger Leistungen bezieht als andere. Und dass dies in ausgeprägter Weise auf die KVG-Grundversicherung zutrifft, ist Ausdruck einer politisch gewollten diskriminierungsfreien gesundheitlichen Grundversorgung für alle.</li><li>Abschliessend sei bemerkt, dass die heute gewährten Prämienrabatte für Wahlfranchisen laut BAG-Berechnungen versicherungstechnisch sowieso bereits zu hoch angesetzt sind – oder in anderen Worten: Sie erlauben es den gesunden Versicherten schon heute, sich finanziell teilweise aus der Solidargemeinschaft in der Grundversicherung («einheitlicher Risikopool») auszuklinken.</li></ol><h3>Kantonale Unterschiede frappant</h3><p>Neben den Unterschieden zwischen den Versichertengruppen, bringt die Prämienrunde 2020 auch grosse Differenzen zwischen den Kantonen mit sich. So sinken die Prämien im Kanton Luzern um 1.5 Prozent, steigen aber im Kanton Neuenburg um ganze 2.9 Prozent. Diese grosse Diskrepanz ist Ausdruck der verfehlten Organisation der Grundversicherung, welche über mehr als 50 private Krankenkassen in insgesamt 42 Prämienregionen abgewickelt wird. Diese Fragmentierung bringt finanziell regelmässig Verwerfungen mit sich, denen die Versicherten letztlich willkürlich und alternativlos ausgeliefert sind (von mühsamen und langfristig wirkungslosen Kassenwechseln abgesehen).</p><p>Im Kanton Neuenburg, beispielsweise, ist der Hauptgrund für die massive Prämienerhöhung die Tatsache, dass fast die Hälfte der Bevölkerung bei der Billigkasse Assura versichert ist. Diese hat die Reserven in den letzten Jahren – im Gegensatz zu fast allen anderen Kassen – zu knapp bemessen und zieht jetzt über Prämienerhöhungen nach.</p><p>Das Beispiel Neuenburg zeigt damit überdeutlich: Bevor sich einzelne Kantone in Geiselhaft von wenigen oder gar nur einem Versicherer begeben, müssen sie auf Wunsch ihrer Bevölkerung die Möglichkeit haben, selbst eine kantonale Krankenkasse aufzubauen, genau wie dies unlängst auch der Waadtländer Staatsrat forderte (eine Standesinitiative ist zu erwarten). Damit wären nicht nur die lästigen Reserveschwankungen Vergangenheit, es könnte endlich auch wirksam in Prävention investiert und bei den Verwaltungskosten gespart werden.<br> &nbsp;&nbsp; &nbsp;<br> &nbsp;</p>]]></content:encoded><category>Gesundheit</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/_processed_/a/7/csm_Arztgespraech-Formular_istockphoto-Cameravit_834c1bcf75.jpg" length="49460" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-6217</guid><pubDate>Thu, 19 Sep 2019 16:41:02 +0200</pubDate><title>Prämien 2020: Nicht mehr als eine Verschnaufpause</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/praemien-2020-nicht-mehr-als-eine-verschnaufpause</link><description>Trotz moderater Prämienrunde 2020 bleibt das zentrale Problem der Schweizer Gesundheitsversorgung akut bestehen: die höchst unsoziale Finanzierung.</description><content:encoded><![CDATA[<p>Wenn das Bundesamt für Gesundheit am nächsten Donnerstag die zu erwartende moderate Prämienerhöhung für das Jahr 2020 bekanntgeben wird, dürfte es zu einem grossen Schulterklopfen kommen. Der Bund wird sich für griffige Kostendämpfungsmassnahmen loben (insbesondere den Tarmed-Tarifeingriff), die ÄrztInnen werden ihr Verantwortungsbewusstsein unterstreichen (und damit den drohenden Globalbudgets ihre Notwendigkeit absprechen) und die Krankenkassen werden sich als "Kümmerer" geben, welche den Menschen nun endlich einen Prämienschock ersparen würden.</p><p>Dass dies bestenfalls die halbe Wahrheit ist, dürfte allen klar sein. Denn erstens ist die temporär moderate Zunahme der Gesundheitskosten bereits wieder Vergangenheit: Nach einem Kostenwachstum von 2.6% im Jahr 2017 und 2.8% im Jahr 2018, geht die KOF-Konjunkturforschungsstelle für 2019 von 3.7% und für 2020 von 3.6% aus. Dieses Wachstum wird sich – wie immer zeitverzögert – auch in den zukünftigen Prämien niederschlagen.</p><p>Bevor dies allerdings geschehen darf, müssen die Kassen endlich Ordnung in ihre Bücher bringen. Denn aufgrund in der Vergangenheit zu hoch angesetzter Prämien schwimmen sie heute im Geld: Die angehäuften Reserven entsprechen Ende 2018 praktisch dem Doppelten des gesetzlich Vorgeschriebenen. Dieses Geld gehört den Versicherten und muss ihnen in Form tieferer Prämien zurückgegeben werden. Das falsche Selbstlob in den teuren Werbekampagnen können sich die Kassen dabei getrost sparen.</p><h3>Soziale Finanzierung vorantreiben</h3><p>Zweitens bleibt trotz moderater Prämienrunde 2020 das zentrale Problem der Schweizer Gesundheitsversorgung akut bestehen: Die höchst unsoziale Finanzierung durch Kopfprämien und horrende Kostenbeteiligung. Denn selbst wenn die KOF-Prognosen nicht zutreffen und weitere Kostendämpfungsmassnahmen greifen sollten: Dies änderte nichts an der bereits extrem hohen Prämienbelastung insbesondere von (Eineltern-)Familien und RentnerInnen.</p><p>Die <a href="https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/gesundheit/artikel/details/gesundheit-fuer-alle-bezahlbar-machen-ja-zur-praemien-entlastungs-initiative/" target="_blank" class="external-link-new-window">Prämienentlastungsinitiative von SP Schweiz und SGB</a> zur Einführung eines Prämiendeckels bei 10% des verfügbaren Einkommens ist deshalb unerlässlich. Sobald die Initiative zustande kommt, muss sie im Parlament prioritär behandelt werden. Ein anderes Reformprojekt, die <a href="/themen/detail/die-einheitliche-finanzierung-kommt-die-praemienzahlerinnen-teuer-zu-stehen" target="_blank">"Einheitliche Finanzierung"</a> sollte hingegen schleunigst beerdigt werden: Diese KVG-Revision fordert einen beispielslosen Ausbau der Finanzierungs- und Steuerungsmacht der Krankenkassen im Gesundheitswesen. Dass diese sich dafür mit ihrer aktuellen Geschäftspolitik – siehe Reserve-Anhäufung und Lohnpolitik in den Chef-Etagen – alles andere als empfehlen, liegt eigentlich auf der Hand.<br> &nbsp;</p>]]></content:encoded><category>Gesundheit</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/_processed_/9/d/csm_Krankenhaus-Operation_Santiago-Nunez_photocase_011c844ab8.jpg" length="186001" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-6213</guid><pubDate>Thu, 19 Sep 2019 16:00:44 +0200</pubDate><title>Für eine bessere soziale Absicherung älterer Arbeitsloser</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/fuer-eine-bessere-soziale-absicherung-aelterer-arbeitsloser</link><description></description><content:encoded><![CDATA[<p>Heute ist die Erwerbsbeteiligung der 55- bis 64-Jährigen so hoch wie noch nie. Doch längst nicht alle, die im Alter von 55 bis 64 Jahren zur Erwerbsbevölkerung zählen, haben auch eine sichere Stelle, im Gegenteil. Erstens führte ein in den vergangenen Jahren gestiegener Druck auf die älteren Arbeitnehmenden zu mehr prekären Anstellungen und zweitens hat die Arbeitslosigkeit unter den älteren Arbeitnehmenden in den letzten Jahren stetig zugenommen.</p><p>Sozialpolitischer Ausdruck dieser Situation ist zunächst eine unter älteren Arbeitnehmenden deutlich höhere durchschnittliche Bezugsdauer von ALV-Taggeldern (Langzeitarbeitslosigkeit). Letztere hat ein Ausmass angenommen, welches längst nicht mehr durch die gesetzlich geltende längere maximale Taggeldbezugsdauer für ältere bzw. langjährige Versicherte aufgefangen werden kann, weshalb für diese auch das Aussteuerungsrisiko stark gestiegen ist. Die Chance, im Alter nach einer Aussteuerung wieder erfolgreich im Arbeitsmarkt Fuss zu fassen, ist jedoch oft sehr gering. Dies ist für jede einzelne und jeden einzelnen der Betroffenen eine schmerzhafte Erfahrung – sowohl psychisch als auch finanziell. Finanziell ist jedoch nicht nur die Überbrückung der verbleibenden Erwerbsjahre eine Herausforderung, sondern es sind die heute möglichen Optionen dieser Überbrückung selbst, die in den meisten Fällen dazu führen, dass die Einkommensprobleme auch nach Erreichen des ordentlichen Rentenalters bis auf Weiteres bestehen bleiben. Dies deshalb, weil ein verfrühtes Ausscheiden aus dem Erwerbsleben zwangsläufig zu späteren Renteneinbussen führt.</p><h3>Überbrückungsleistung auf dem richtigen Weg, Verbesserungen nötig</h3><p>Um die Situation der älteren Arbeitnehmenden zu verbessern, fordert der SGB seit langem ein breites Massnahmenpaket. Vonnöten sind dabei präventive Massnahmen, wie ein besserer Kündigungsschutz für langjährige ältere Mitarbeitende, ein effektiver Schutz gegen Altersdiskriminierung, wirksame berufsbegleitende Weiterbildungsangebote sowie eine spezifischere Ausrichtung der öffentlichen Stellenvermittlung auf die Bedürfnisse älterer Arbeitsloser. Parallel dazu ist es aber unerlässlich, dass die bestehenden Lücken der sozialen Absicherung im Vorrentenalter endlich geschlossen werden. Der SGB begrüsst deshalb die vom Bundesrat vorgeschlagene Einführung einer Überbrückungsleistung für ältere Arbeitslose sehr.</p><p>Die Überbrückungsleistung (ÜL) löst ein akutes, flächendeckend auftretendes sozialpolitisches Problem zu sehr überschaubaren Bruttokosten von nicht einmal 300 Millionen pro Jahr. Diesen Bruttokosten stehen zudem relevante Einsparungen bei den ordentlichen Ergänzungsleistungen sowie in der Sozialhilfe gegenüber. Die verhältnismässig tiefen Nettokosten erklären sich aber auch stark aus dem relativ eng definierten Kreis der Anspruchsberechtigten. Der SGB ist aber der Meinung, dass die vorgesehenen Bedingungen für den ÜL-Bezug klar zu restriktiv ausgestaltet sind und zu viele ältere Arbeitslose von der Anspruchsberechtigung ausschliessen. Denn seit Längerem weisen sämtliche Indikatoren darauf hin, dass die Probleme der älteren Arbeitnehmenden bereits im Alter von 55 und nicht erst im Alter von 60 Jahren sprunghaft zunehmen. Die Überbrückungsleistung muss daher spätestens für diese Altersgruppe greifen.</p><p>Ein Fantasiegebilde ist hingegen das von rechts gebetsmühlenartig vorgebrachte Argument, die Überbrückungsleistung würde Arbeitgebende dazu ermutigen, vermehrt ältere Mitarbeitende zu entlassen, weil diese neu ja besser abgesichert sein würden. Um diese Behauptung zu widerlegen, genügt ein Blick in den Kanton Waadt, der mit der "Rente-pont" bereits seit dem Jahr 2011 ein ähnliches Instrument kennt. Die&nbsp; damit gemachten Erfahrungen sind durchwegs positiv und es konnten keine negativen Anreizeffekte auf dem Arbeitsmarkt beobachtet werden. Dies bestätigen übrigens auch die Arbeitgebenden vor Ort – klar, denn kein Unternehmen hat prinzipiell ein Interesse daran, leichtfertig auf die Erfahrung langjähriger Mitarbeitender zu verzichten.<br> &nbsp;</p>]]></content:encoded><category>Sozialpolitik</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/_processed_/6/5/csm_Frau-ue55-nachdenklich-Fenster_photocase-gu.ju._471161b42a.jpg" length="74380" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-6211</guid><pubDate>Thu, 19 Sep 2019 11:00:11 +0200</pubDate><title>Einknicken vor Finanzplatz schadet Geldpolitik und Altersvorsorge</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/einknicken-vor-finanzplatz-schadet-geldpolitik-und-altersvorsorge</link><description>Frankenüberbewertung muss dezidierter bekämpft werden </description><content:encoded><![CDATA[<p>Der Franken ist nach wie vor stark überbewertet. Die Konjunkturlage hat sich vor allem für die Exportwirtschaft eingetrübt. Vor diesem Hintergrund ist es umso wichtiger, dass sich die Schweizerische Nationalbank SNB offensiv für einen angemessenen Frankenkurs einsetzt. Mit den Negativzinsen und den Devisenmarktinterventionen setzt die SNB Instrumente ein, welche eine Wirkung in die richtige Richtung entfalten. Doch leider liess sie die Marktteilnehmer nicht nur im Unklaren, welche Ziele sie damit genau verfolgte. Sondern sie liess immer wieder auch Aufwertungsepisoden zu.</p><p>Der heutige Entscheid, den Negativzins für die Banken zu lockern, ist ein weiteres Zeichen von Schwäche. Die SNB signalisiert damit, dass sie von ihrem geldpolitischen Kurs abzuweichen bereit ist, wenn der Druck des Finanzplatzes steigt.</p><h3>Altersvorsorge im Nachteil</h3><p>Damit wird auch die Wirksamkeit des Negativzinses geschwächt. Im Unterschied zur AHV und den Pensionskassen sind die Banken und die Privatanleger in Bezug auf Devisenanlagen beweglicher. Der Negativzins müsste vor allem dort durchgesetzt werden. AHV und Pensionskassen sollten hingegen weitergehende Ausnahmen erhalten. Sie sind zurecht verpflichtet, ihre Leistungen in Franken zu zahlen. Deshalb müssen sie einen grossen Teil ihrer Gelder auch in Franken anlegen.</p><p>Der SGB erwartet von der SNB, dass sie dezidierter gegen die Frankenüberbewertung vorgeht. Zudem braucht es endlich Lösungen für die Negativzinsproblematik in der AHV und bei den Pensionskassen. Der AHV-Fonds muss vollständig von den Negativzinsen ausgenommen werden. Und die Einnahmen aus den Negativzinsen sollten an die Pensionskassen ausgeschüttet werden, um den Rückgang bei den Renten aufzuhalten.<br> &nbsp;</p>]]></content:encoded><category>Berufliche Vorsorge</category><category>AHV</category><category>Geld und Währung</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/redaktion/photos/illustrativ/steuern-zahlen/Schweizerische_Nationalbank_Bundesplatz_Baikonour-wikimediacommons-ccbysa.jpg" length="2076100" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-6177</guid><pubDate>Fri, 06 Sep 2019 16:12:40 +0200</pubDate><title>Die &quot;einheitliche Finanzierung&quot; kommt die PrämienzahlerInnen teuer zu stehen</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/die-einheitliche-finanzierung-kommt-die-praemienzahlerinnen-teuer-zu-stehen</link><description>Der Nationalrat kann in der Herbstession den Griff der Krankenkassen in unser Portemonnaie stoppen.</description><content:encoded><![CDATA[<p>Seit Jahren beklagen sich die Krankenkassen über teure Fehlanreize im Gesundheitswesen. Und verschweigen dabei, dass sie selbst diese Fehlanreize nur zu gern ausnutzen. Indem sie zum Beispiel beim Aushandeln von stationären Tarifen wo immer möglich, ihre lukrativen Zusatzversicherungen begünstigen, was den Kantonen oft Mehrkosten verursacht. Nun setzen Bundesrat und Kantone zu Recht darauf, dass unkomplizierte Eingriffe vermehrt ambulant durchgeführt werden. Das passt weder den Privatspitälern, die sich über die letzten Jahre mit teuren Apparaten, Einrichtungen und Bettenhäusern hochgerüstet haben, noch den Krankenkassen, die heute hauptsächlich mit Zusatzversicherungen im stationären Bereich Geld verdienen.</p><p>Die Kassen haben längst reagiert. Einerseits bauen sie seit Jahren ihr Geschäftsmodell um und entwickeln sich von reinen Versicherern zu Leistungserbringern, wie zum Beispiel die Swica die ihre Gruppenpraxis-Kette Medgate in Kooperation mit der Migros betreibt. Andererseits nehmen die Kassen immer aggressiver Einfluss auf die Regulierung der Grundversicherung. Zum Beispiel in der gesundheitspolitischen Kommission des Nationalrates: Raymond Clottu (SVP/Groupe Mutuel), Ulrich Giezendanner (SVP/KPT), Sebastian Frehner (SVP/Groupe Mutuel), Heinz Brand (SVP/Santésuisse), Lorenz Hess (BDP/Visana), Ruth Humbel (CVP/Concordia) und Bruno Pezzatti (FDP/Groupe Mutuel) vertreten dort die Interessen der Krankenkassen.</p><h3>Diskriminierungsfreien Zugang erhalten</h3><p>Ihr Flaggschiff ist die "einheitliche Finanzierung: Neu sollen sich die Kantone an der Finanzierung ambulanter und stationärer Leistungen zu gleichen Teilen und "kostenneutral" beteiligen. Heute finanzieren sie nur stationäre Behandlungen zu 55%, was sie rund 8 Milliarden Franken kostet. Diese 8 Milliarden würden neu den Krankenkassen quasi rübergeschoben und von diesen nach Gutdünken an die Leistungserbringer verteilt. Profitieren würden vor allem die Privatkliniken (selbst solche, die nicht auf einer Spitalliste sind) und damit die Zusatzversicherungen.</p><p>Das Gesundheitswesen gehört zur öffentlichen Grundversorgung. Niemand kann sich aussuchen, ob er/sie krank wird und welche "Leistungen" er/sie dann beziehen möchte - Gesundheit ist kein Konsumprodukt. Immer schamloser greifen private Akteure nach der Steuerungsmacht im Gesundheitswesen. Der Nationalrat kann diesen Angriff in der Herbstsession stoppen. Denn die Regulierung und Planung der Gesundheitsversorgung muss integrale Aufgabe der öffentlichen Hand bleiben. Nur so kann der diskriminierungsfreie Leistungszugang für alle Bevölkerungsschichten gewährleistet werden.</p><p>Der freie Zugang zu medizinischer Versorgung ist wegen der unsozialen Finanzierung längst unter Druck. Mit der "einheitlichen Finanzierung" würde die heute schon horrend hohe Kostenbeteiligung der Versicherten weiter steigen. Und sollten sich die Kantone mit ihrer Forderung, auch die Langzeitpflege in die "einheitliche Finanzierung" einzubeziehen, durchsetzen, würden die Prämien weiter und nachhaltig steigen. Denn aufgrund der demografischen Entwicklung wächst heute kaum ein Kostenblock schneller als die Langzeitpflege. Doch auch sie gehört zur öffentlichen Grundversorgung und muss deshalb auch grösstenteils öffentlich - d.h. durch einkommensabhängig erhobene Steuermittel - finanziert werden. Eine weitere Abwälzung auf die Kopfprämien wäre für einen Grossteil der Bevölkerung schlicht untragbar.</p>]]></content:encoded><category>Gesundheit</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/redaktion/photos/illustrativ/steuern-zahlen/pleite_kein_geld_leere_hosentaschen.jpg" length="318354" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-6163</guid><pubDate>Wed, 28 Aug 2019 11:21:00 +0200</pubDate><title>Parlament muss auf Rentenhöhe fokussieren – SGB lehnt höheres Frauenrentenalter ab</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/parlament-muss-auf-rentenhoehe-fokussieren-sgb-lehnt-hoeheres-frauenrentenalter-ab</link><description>AHV-Reform 21: Ungenügende Botschaft des Bundesrats
</description><content:encoded><![CDATA[<p>Die vom Bundesrat vorgelegte Botschaft zur AHV-Reform 21 ist für den Schweizerischen Gewerkschaftsbund (SGB) nicht überzeugend. Das neu gewählte Parlament muss sie überarbeiten. Einerseits kann eine bei der Stimmbevölkerung mehrheitsfähige Reform der AHV nur gelingen, wenn sie als Ausgangspunkt die Rentenhöhe nimmt. Der von den Sozialpartnern vorgeschlagene Kompromiss in der 2. Säule hat zwar das Potenzial, die sinkenden PK-Renten zu stabilisieren. Doch auch bei der AHV gibt es dringenden Handlungsbedarf. So hat es seit über 40 Jahren keine Erhöhung der AHV-Renten mehr gegeben. Die Anpassungen aufgrund des Mischindex berücksichtigen die Lohnentwicklung nur ungenügend. Die AHV-Renten sind deshalb immer weniger wert – und dies bei massiv steigenden Gesundheitskosten. Der SGB hat deshalb eine Initiative für eine 13. AHV-Rente beschlossen. Nur so kann gewährleistet werden, dass die AHV ihre Aufgabe erfüllt – ein würdiges Leben im Alter.</p><p>Anderseits lehnt der SGB die geplante Erhöhung des Frauenrentenalters klar ab. Die finanzielle Stabilität der AHV ist auch dem Schweizerischen Gewerkschaftsbund ein Anliegen. Dass sie aber zur Hauptsache von den Frauen geschultert werden soll, überzeugt nicht. Die Situation älterer Arbeitnehmerinnen auf dem Arbeitsmarkt bleibt weiterhin unbefriedigend: über die Hälfte aller Frauen scheiden vor dem ordentlichen Rentenalter aus dem Erwerbsprozess, viele der älteren Arbeitnehmerinnen arbeiten in kleinen Pensen, obwohl sie gerne mehr arbeiten würden. Laut Zahlen des Bundesamts für Statistik, leiden Frauen dreieinhalbmal so oft unter Unterbeschäftigung als Männer. Auch die Renten der Frauen sind unerträglich viel tiefer als jene der Männer: Gemäss Neurentenstatistik 2017 erhielten Männer, die 2017 in Rente gingen, etwa doppelt so hohe Leistungen aus der 2. Säule wie Frauen im gleichen Jahr. Die Renten der Frauen sind oft so tief, dass es für ein anständiges Leben im Alter nicht reicht. Es braucht deshalb echte Fortschritte bei der Gleichstellung und nicht eine falsche Gleichmacherei beim Rentenalter. Das unterstreicht auch die Grossmobilisierung am Frauen*streik.</p><p>Der SGB ist überzeugt: Die immer reicher werdende Schweiz kann und muss sich eine solide finanzierte, solidarische Altersvorsorge leisten. Das gibt die Verfassung uns vor – und es ist eine Frage des Respekts für die betroffenen Arbeiternehmerinnen und Arbeitnehmer, die massgeblich zur Wirtschaftsleistung und zur bisherigen Ausgestaltung der sozialen AHV beigetragen haben.<br> &nbsp;</p>]]></content:encoded><category>AHV</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/_processed_/5/b/csm_aeltereFrau-muss-rechnen_wenigGeld_banabana-san_istock_20635cf273.jpg" length="185174" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-6156</guid><pubDate>Thu, 22 Aug 2019 16:02:35 +0200</pubDate><title>Weiterentwicklung IV: Erste Richtigstellungen durch die Ständerats-Kommission</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/weiterentwicklung-iv-erste-richtigstellungen-durch-die-staenderats-kommission</link><description>Korrektur einiger Entscheide zu Lasten von IV-RentnerInnen, z.B. zu den Kinderrenten - aber weitere bleiben Verbesserungen nötig</description><content:encoded><![CDATA[<p>Direkt als Einstieg nach der Sommerpause hat sich die Kommission für Soziale Sicherheit und Gesundheit des Ständerats mit der Invalidenversicherung (IV) auseinandergesetzt. Nach mehreren Sparrunden auf dem Buckel der IV-RentenbezügerInnen verfolgt der Bundesrat mit der aktuellen Revision unter dem Titel «Weiterentwicklung der IV» eine stärkere Förderung der beruflichen Eingliederung, Beratung und Begleitung sowie eine verbesserte Koordination innerhalb der Invalidenversicherung.</p><p>Diese Ziele zu erreichen tut Not. Der Schweizerische Gewerkschaftsbund (SGB) hat sich sowohl in der Vernehmlassung als auch während der Beratungen dieses Frühjahr im Nationalrat für eine Revision eingesetzt, die ihrem Namen gerecht wird. Doch der Nationalrat nahm dies zum Anlass, um weitere Kürzungen zu beschliessen: so entschied er sich für eine Kürzung der Kinderrenten und zur Einführung eines «stufenlosen» Rentensystems, das gerade für Personen mit einem hohen Invaliditätsgrad (zwischen 60-69%) zu folgenschweren Rentenkürzungen führen würde. Heute erhalten diese Personen eine Dreiviertelrente. Neu könnten sie nur mit einer Rente rechnen die ihrem IV-Grad entspricht. Obwohl dieselbe Zielgruppe auf dem Arbeitsmarkt kaum Chancen auf eine entsprechende Teilzeitbeschäftigung hat.</p><p>Diese Umstellung des Systems ist stossend für die Betroffenen, sie ist aufwändig und kostet. Auch vor dem Hintergrund, dass die entstehenden Renteneinbussen in der Realität zu einer Kostenverlagerung hin zur EL führen dürften, scheint der Entscheid nicht überzeugend. Die IV kann dadurch ihrer Aufgabe der Existenzsicherung neu auch bei hohen Invaliditätsgraden immer weniger erfüllen. Dabei ist bereits heute beinahe die Hälfte der IV-RentnerInnen auf Ergänzungsleistungen angewiesen, um ihren Lebensunterhalt zu bestreiten.</p><p>Die vorberatende Kommission des Ständerats hat nun einige dieser Entscheide korrigiert. Dies ist zu begrüssen. Insbesondere hat sie sich einstimmig dafür ausgesprochen, auf die Kürzung der Kinderrenten zu verzichten. Das neue Rentensystem hat sie aber gutgeheissen – mit den erwähnten negativen Folgen für IV-BezügerInnen.</p><p>Immerhin sollen IV-BezügerInnen ab 55 Jahren von den mit dem Systemwechsel entstehenden Leistungskürzungen ausgenommen werden. Ebenfalls zu begrüssen ist, dass für den Erhalt einer ganzen Rente weiterhin kein Invaliditätsgrad von 80% notwendig sein soll. Die Kommission folgt hier dem Nationalrat, entgegen der Forderung des Arbeitgeberverbands.</p><p>Der SGB wird sich nun im Verlauf der weiteren parlamentarischen Debatten dafür einsetzen, dass insbesondere die beruflichen Eingliederungsmassnahmen gestärkt werden. Denn trotz entsprechender Zielsetzung in den letzten Revisionen stagniert die Erwerbsbeteiligung von Menschen mit Behinderungen weiterhin. Es wäre also definitiv Zeit für mehr Verbindlichkeit und da stellt der Beschluss des Nationalrats die untere Messlatte dar.<br> &nbsp;</p>]]></content:encoded><category>Invalidenversicherung</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/_processed_/1/4/csm_Staenderat_Schweiz_WikimediaCommons-Superikonoskop-ccbysa_9bc09bbf59.jpg" length="347720" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-6113</guid><pubDate>Thu, 11 Jul 2019 16:43:11 +0200</pubDate><title>Stabiles Leistungsniveau und solidarisch finanzierter Rentenzuschlag</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/stabiles-leistungsniveau-und-solidarisch-finanzierter-rentenzuschlag</link><description>Der Sozialpartnerkompromiss zum BVG </description><content:encoded><![CDATA[<p>Obwohl der Wohlstand in der Schweiz steigt, sind die Renten der 2. Säule in den letzten zehn Jahren gesunken. Viele Menschen stellen heute empört fest, dass sich frühere Rentenversprechen in Luft aufgelöst haben. Weil die Zinsen – wegen der Finanzkrise – tief sind. Und weil Banken und Versicherungen auf Kosten der Versicherten viel Geld verdienen.</p><p>Vor diesem Hintergrund hat der SGB mit den Sozialpartnern über eine Reform der 2. Säule verhandelt. Letzte Woche wurde der Vorschlag der Sozialpartner Bundesrat Berset übergeben und der Öffentlichkeit vorgestellt. Diese Woche hat nun auch der Vorstand des SGB den Vorschlag als akzeptables Resultat, bei der alle Sozialpartner Zugeständnisse eingehen mussten, gewürdigt und dem Modell zugestimmt.</p><p>Dies gelingt aufgrund der Einführung eines dauerhaften, solidarisch finanzierten Rentenzuschlags ins BVG, der es ermöglicht das heutige Leistungsniveau zu halten – trotz sofortiger Senkung des Mindestumwandlungssatzes von 6.8 auf 6 Prozent. Dieser Rentenzuschlag wird mit einem Lohnbeitrag von 0.5 Prozent auf allen Löhnen bis rund 850‘000 Franken/Jahr finanziert und pro Kopf an alle künftigen BVG-RentnerInnen ausbezahlt. Dadurch erhalten tiefe Einkommen und Teilzeitbeschäftigte, die heute in der 2. Säule massiv schlechter gestellt sind, mit dem Reformvorschlag umgehend höhere PK-Renten. Personen mit höheren Einkommen beteiligen sich mit ca. einem Drittel an diesen Rentenverbesserungen. Wer einen Lohn von 50‘000 Fr. hat, zahlt rund 250 Fr. p.a. um nachher jährlich rund 1200 bis 1500 Fr. mehr Rente zu haben – unabhängig von der Höhe des Alterskapitals. Das stärkt den Solidaritätsgedanken in der 2. Säule und verbessert zudem das Preis-Leistungsverhältnis des BVG, was im heutigen Tiefzinsumfeld besonders wichtig ist.</p><p>Der Vorschlag sieht auch Änderungen vor bei den von Arbeitnehmenden geleisteten Beiträgen an die 2. Säule. Einerseits wird der Koordinationsabzug halbiert. Dies führt langfristig zu besseren Renten für Teilzeitarbeitende und ist damit insbesondere für Frauen von zentraler Bedeutung. Es ist aber auch ein Schritt, der mit höheren Lohnabgaben verbunden ist. Weiter führt der Vorschlag eine Glättung der Lohnbeitragssätze zwischen den jungen und den älteren Arbeitnehmenden ein. Ab Alter 45 sollen die BVG-Beiträge nicht mehr steigen. Dies trägt den Bedenken Rechnung, dass die höheren Altersgutschriften die beruflichen Chancen der älteren Arbeitnehmenden verringern.</p><h3>Das Verhandlungsergebnis auf einen Blick</h3><p>&nbsp;</p><table cellpadding="0" cellspacing="0" style="border-collapse:collapse; width:453.35pt" class="contenttable"><caption>Das Verhandlungsergebnis auf einen Blick</caption><thead><tr><th scope="col" style="width:119.85pt"><p>&nbsp;</p></th><th scope="col" style="width:99.65pt"><p><strong>Geltende Ordnung</strong></p></th><th scope="col" style="width:233.85pt"><p><strong>Sozialpartnerkompromiss</strong></p></th></tr></thead><tbody><tr><td style="border-color:black; border-style:solid; border-top:none; border-width:1.0pt; vertical-align:top; width:119.85pt"><p>&nbsp;</p><p><strong>Eintrittsschwelle</strong></p><p>&nbsp;</p></td><td style="border-bottom:solid windowtext 1.0pt; border-left:none; border-right:solid windowtext 1.0pt; border-top:none; vertical-align:top; width:99.65pt"><p>&nbsp;</p><p>21‘330</p><p>&nbsp;</p></td><td style="border-bottom:solid windowtext 1.0pt; border-left:none; border-right:solid windowtext 1.0pt; border-top:none; vertical-align:top; width:233.85pt"><p>&nbsp;</p><p>21‘330</p><p>&nbsp;</p></td></tr><tr><td style="border-color:black; border-style:solid; border-top:none; border-width:1.0pt; vertical-align:top; width:119.85pt"><p>&nbsp;</p><p><strong>Koordinationsabzug</strong></p><p>&nbsp;</p></td><td style="border-bottom:solid windowtext 1.0pt; border-left:none; border-right:solid windowtext 1.0pt; border-top:none; vertical-align:top; width:99.65pt"><p>&nbsp;</p><p>24‘885</p><p>&nbsp;</p></td><td style="border-bottom:solid windowtext 1.0pt; border-left:none; border-right:solid windowtext 1.0pt; border-top:none; vertical-align:top; width:233.85pt"><p>&nbsp;</p><p>12’443</p><p>&nbsp;</p></td></tr><tr><td style="border-color:black; border-style:solid; border-top:none; border-width:1.0pt; vertical-align:top; width:119.85pt"><p>&nbsp;</p><p><strong>MuwS</strong></p><p>&nbsp;</p></td><td style="border-bottom:solid windowtext 1.0pt; border-left:none; border-right:solid windowtext 1.0pt; border-top:none; vertical-align:top; width:99.65pt"><p>&nbsp;</p><p>6.8 %</p><p>&nbsp;</p></td><td style="border-bottom:solid windowtext 1.0pt; border-left:none; border-right:solid windowtext 1.0pt; border-top:none; vertical-align:top; width:233.85pt"><p>&nbsp;</p><p>6.0%</p><p>&nbsp;</p></td></tr><tr><td style="border-color:black; border-style:solid; border-top:none; border-width:1.0pt; vertical-align:top; width:119.85pt"><p>&nbsp;</p><p><strong>Altersgutschriften</strong></p><p>&nbsp;</p></td><td style="border-bottom:solid windowtext 1.0pt; border-left:none; border-right:solid windowtext 1.0pt; border-top:none; vertical-align:top; width:99.65pt"><p>&nbsp;</p><p>&nbsp;</p><p>&nbsp;</p></td><td style="border-bottom:solid windowtext 1.0pt; border-left:none; border-right:solid windowtext 1.0pt; border-top:none; vertical-align:top; width:233.85pt"><p>&nbsp;</p><p>&nbsp;</p><p>&nbsp;</p></td></tr><tr><td style="border-color:black; border-style:solid; border-top:none; border-width:1.0pt; vertical-align:top; width:119.85pt"><p>&nbsp;</p><p>&nbsp; 21-24</p><p>&nbsp;</p></td><td style="border-bottom:solid windowtext 1.0pt; border-left:none; border-right:solid windowtext 1.0pt; border-top:none; vertical-align:top; width:99.65pt"><p>&nbsp;</p><p>-</p><p>&nbsp;</p></td><td style="border-bottom:solid windowtext 1.0pt; border-left:none; border-right:solid windowtext 1.0pt; border-top:none; vertical-align:top; width:233.85pt"><p>&nbsp;</p><p>-</p><p>&nbsp;</p></td></tr><tr><td style="border-color:black; border-style:solid; border-top:none; border-width:1.0pt; vertical-align:top; width:119.85pt"><p>&nbsp;</p><p>&nbsp; 25-34</p><p>&nbsp;</p></td><td style="border-bottom:solid windowtext 1.0pt; border-left:none; border-right:solid windowtext 1.0pt; border-top:none; vertical-align:top; width:99.65pt"><p>&nbsp;</p><p>7%</p><p>&nbsp;</p></td><td style="border-bottom:solid windowtext 1.0pt; border-left:none; border-right:solid windowtext 1.0pt; border-top:none; vertical-align:top; width:233.85pt"><p>&nbsp;</p><p>9%</p><p>&nbsp;</p></td></tr><tr><td style="border-color:black; border-style:solid; border-top:none; border-width:1.0pt; vertical-align:top; width:119.85pt"><p>&nbsp;</p><p>&nbsp; 35-44</p><p>&nbsp;</p></td><td style="border-bottom:solid windowtext 1.0pt; border-left:none; border-right:solid windowtext 1.0pt; border-top:none; vertical-align:top; width:99.65pt"><p>&nbsp;</p><p>10%</p><p>&nbsp;</p></td><td style="border-bottom:solid windowtext 1.0pt; border-left:none; border-right:solid windowtext 1.0pt; border-top:none; vertical-align:top; width:233.85pt"><p>&nbsp;</p><p>9%</p><p>&nbsp;</p></td></tr><tr><td style="border-color:black; border-style:solid; border-top:none; border-width:1.0pt; vertical-align:top; width:119.85pt"><p>&nbsp;</p><p>&nbsp; 45-54</p><p>&nbsp;</p></td><td style="border-bottom:solid windowtext 1.0pt; border-left:none; border-right:solid windowtext 1.0pt; border-top:none; vertical-align:top; width:99.65pt"><p>&nbsp;</p><p>15%</p><p>&nbsp;</p></td><td style="border-bottom:solid windowtext 1.0pt; border-left:none; border-right:solid windowtext 1.0pt; border-top:none; vertical-align:top; width:233.85pt"><p>&nbsp;</p><p>14%</p><p>&nbsp;</p></td></tr><tr><td style="border-color:black; border-style:solid; border-top:none; border-width:1.0pt; vertical-align:top; width:119.85pt"><p>&nbsp;</p><p>&nbsp; 55-Referenzalter</p><p>&nbsp;</p></td><td style="border-bottom:solid windowtext 1.0pt; border-left:none; border-right:solid windowtext 1.0pt; border-top:none; vertical-align:top; width:99.65pt"><p>&nbsp;</p><p>18%</p><p>&nbsp;</p></td><td style="border-bottom:solid windowtext 1.0pt; border-left:none; border-right:solid windowtext 1.0pt; border-top:none; vertical-align:top; width:233.85pt"><p>&nbsp;</p><p>14%</p><p>&nbsp;</p></td></tr><tr><td style="border-color:black; border-style:solid; border-top:none; border-width:1.0pt; vertical-align:top; width:119.85pt"><p>&nbsp;</p><p>&nbsp;</p><p>&nbsp;</p></td><td style="border-bottom:solid windowtext 1.0pt; border-left:none; border-right:solid windowtext 1.0pt; border-top:none; vertical-align:top; width:99.65pt"><p>&nbsp;</p><p>&nbsp;</p><p>&nbsp;</p></td><td style="border-bottom:solid windowtext 1.0pt; border-left:none; border-right:solid windowtext 1.0pt; border-top:none; vertical-align:top; width:233.85pt"><p>&nbsp;</p><p>&nbsp;</p><p>&nbsp;</p></td></tr><tr><td style="border-color:black; border-style:solid; border-top:none; border-width:1.0pt; vertical-align:top; width:119.85pt"><p>&nbsp;</p><p><strong>Rentenzuschlag</strong></p><p>&nbsp;</p></td><td style="border-bottom:solid windowtext 1.0pt; border-left:none; border-right:solid windowtext 1.0pt; border-top:none; vertical-align:top; width:99.65pt"><p>&nbsp;</p><p>&nbsp;</p><p>&nbsp;</p></td><td style="border-bottom:solid windowtext 1.0pt; border-left:none; border-right:solid windowtext 1.0pt; border-top:none; vertical-align:top; width:233.85pt"><p>&nbsp;</p><p>&nbsp;</p><p>&nbsp;</p></td></tr><tr><td style="border-color:black; border-style:solid; border-top:none; border-width:1.0pt; vertical-align:top; width:119.85pt"><p>&nbsp;</p><p>1.-5. Jahrgang</p><p>&nbsp;</p></td><td style="border-bottom:solid windowtext 1.0pt; border-left:none; border-right:solid windowtext 1.0pt; border-top:none; vertical-align:top; width:99.65pt"><p>&nbsp;</p><p>-</p><p>&nbsp;</p></td><td style="border-bottom:solid windowtext 1.0pt; border-left:none; border-right:solid windowtext 1.0pt; border-top:none; vertical-align:top; width:233.85pt"><p>&nbsp;</p><p>200 Franken / Monat</p><p>&nbsp;</p></td></tr><tr><td style="border-color:black; border-style:solid; border-top:none; border-width:1.0pt; vertical-align:top; width:119.85pt"><p>&nbsp;</p><p>6.-10. Jahrgang</p><p>&nbsp;</p></td><td style="border-bottom:solid windowtext 1.0pt; border-left:none; border-right:solid windowtext 1.0pt; border-top:none; vertical-align:top; width:99.65pt"><p>&nbsp;</p><p>-</p><p>&nbsp;</p></td><td style="border-bottom:solid windowtext 1.0pt; border-left:none; border-right:solid windowtext 1.0pt; border-top:none; vertical-align:top; width:233.85pt"><p>&nbsp;</p><p>150 Franken / Monat</p><p>&nbsp;</p></td></tr><tr><td style="border-color:black; border-style:solid; border-top:none; border-width:1.0pt; vertical-align:top; width:119.85pt"><p>&nbsp;</p><p>11.-15. Jahrgang</p><p>&nbsp;</p></td><td style="border-bottom:solid windowtext 1.0pt; border-left:none; border-right:solid windowtext 1.0pt; border-top:none; vertical-align:top; width:99.65pt"><p>&nbsp;</p><p>-</p><p>&nbsp;</p></td><td style="border-bottom:solid windowtext 1.0pt; border-left:none; border-right:solid windowtext 1.0pt; border-top:none; vertical-align:top; width:233.85pt"><p>&nbsp;</p><p>100 Franken / Monat</p><p>&nbsp;</p></td></tr><tr><td style="border-color:black; border-style:solid; border-top:none; border-width:1.0pt; vertical-align:top; width:119.85pt"><p>&nbsp;</p><p>ab 16. Jahrgang</p><p>&nbsp;</p></td><td style="border-bottom:solid windowtext 1.0pt; border-left:none; border-right:solid windowtext 1.0pt; border-top:none; vertical-align:top; width:99.65pt"><p>&nbsp;</p><p>-</p><p>&nbsp;</p></td><td style="border-bottom:solid windowtext 1.0pt; border-left:none; border-right:solid windowtext 1.0pt; border-top:none; vertical-align:top; width:233.85pt"><p>&nbsp;</p><p>Fixierung der Höhe pro Kalenderjahr durch den Bundesrat</p><p>&nbsp;</p></td></tr><tr><td style="border-color:black; border-style:solid; border-top:none; border-width:1.0pt; vertical-align:top; width:119.85pt"><p>&nbsp;</p><p>Finanzierung</p><p>&nbsp;</p></td><td style="border-bottom:solid windowtext 1.0pt; border-left:none; border-right:solid windowtext 1.0pt; border-top:none; vertical-align:top; width:99.65pt"><p>&nbsp;</p><p>-</p><p>&nbsp;</p></td><td style="border-bottom:solid windowtext 1.0pt; border-left:none; border-right:solid windowtext 1.0pt; border-top:none; vertical-align:top; width:233.85pt"><p>&nbsp;</p><p>0,5% (auf den AHV-pflichtigen Einkommen)</p><p>&nbsp;</p></td></tr></tbody></table><p>&nbsp;</p><p>Der SGB hat die Auswirkungen des Kompromissmodells auf die Rentenhöhe und die Lohnbeiträge der einzelnen Lohnklassen im BVG-Obligatorium untersucht. Diese Modellrechnungen bestätigen, dass das Leistungsniveau gehalten wird. Zur Erstellung von individuellen Rentenprognosen sind sie hingegen wenig geeignet, weil sie individuelle Lohnentwicklungen nicht berücksichtigen und in BVG-Simulationen übliche konservative Annahmen zu Zins- und Lohnentwicklungen tendenziell zu einer Unterschätzung der Renten führen.</p><p>Viele Versicherte der beruflichen Vorsorge haben ausserdem überobligatorische Lösungen (rund 85 % aller Versicherten haben überobligatorische Versicherungsanteile). So gibt es heute Detailhandelsangestellte oder Gesundheitsfachleute (FAGE) im Überobligatorium, welche keinen oder einen tieferen Koordinationsabzug haben. Gleichzeitig finden sich in denselben Berufen aber auch zahlreiche Angestellte, welche nur BVG-obligatorisch versichert sind. Im genannten Fall des Überobligatoriums sind die Auswirkungen des Kompromissvorschlags schwerer abzuschätzen. Insbesondere Teilzeitbeschäftigte werden aber einen grösseren obligatorischen Anteil in der 2. Säule haben. Sie werden deshalb durch den neuen gesetzlichen Rahmen besser geschützt.</p><h3>Wie geht es weiter?</h3><p>Die Verfassung setzt in Sachen Vorsorge klare Ziele. An diesen orientiert sich der SGB: die Renten aus AHV und zweiter Säule sollen die «Fortsetzung des gewohnten Lebens in angemessener Weise» ermöglichen. An diesen Zielen orientiert sich der SGB. Er hat stets darauf aufmerksam gemacht, dass kein Spielraum für eine Senkung der Renten besteht und dass das Umlageverfahren stärker gewichtet werden muss. Vor diesem Hintergrund wird sich der SGB für das Sozialpartnermodell fürs BVG einsetzen. Die berufliche Vorsorge ist eine paritätisch geführte Sozialversicherung. Es ist deshalb ein starkes Zeichen, wenn die Sozialpartner sich auf eine Lösung für die gesetzlichen Mindestparameter einigen. Der Bundesrat hat signalisiert, dass er einen Gesetzgebungsprozess beginnen will, der das Verhandlungsergebnis als Reformvorschlag übernimmt. Die ersten Reaktionen der Parteien, aber auch der Branche deuten darauf hin, dass der Kompromiss als mehrheitsfähig eingeschätzt wird. Es drohen aber – nicht nur von Seiten des Gewerbeverbands und der SVP – aggressive Attacken, vor allem auf die Umlagekomponente. Sollte der Kompromiss aufgeschnürt werden, wird der SGB auch seine Unterstützung zum Modell in Frage stellen müssen.</p><p>Auch kann das Ergebnis der Verhandlungen nicht darüber hinwegtäuschen, dass die 2. Säule auch geprägt ist durch Geldabflüsse in Milliardenhöhe an Versicherer, Vermögensverwalter und Broker. Der SGB wird sich deshalb auch in Zukunft vehement für stärkere Gewinneinschränkungen, adäquate Risikoprämien, Transparenz in Bezug auf die Verwaltungskosten und einheitliche, verständliche Vorsorgeausweise in der beruflichen Vorsorge einsetzen. Und er wird weiterhin unbeirrt auf einer Stärkung der AHV bestehen – dem wichtigsten Sozialwerk der Schweiz und eine der grössten Errungenschaften der Gewerkschaftsbewegung.</p>]]></content:encoded><category>Berufliche Vorsorge</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/_processed_/0/d/csm_Mann-Frau-50plus_Beratungsgespraech-freundlich_iStock-AlexRaths_9d81410ef3.jpg" length="140984" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-6102</guid><pubDate>Wed, 03 Jul 2019 15:20:18 +0200</pubDate><title>Bundesrat gefährdet AHV-Reform ohne Not – SGB lehnt höheres Frauenrentenalter ab</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/bundesrat-gefaehrdet-ahv-reform-ohne-not-sgb-lehnt-hoeheres-frauenrentenalter-ab</link><description>Eckwerte des Bundesrats zur AHV-Reform 21</description><content:encoded><![CDATA[<p>Vor nicht einmal zwei Monaten hat die Stimmbevölkerung mit der Annahme des AHV-Steuerpakets gezeigt, dass ihr die AHV viel wert ist. Die finanzielle Stabilität der AHV in den nächsten Jahren ist dadurch gewährleistet. Vor nicht einmal einem Monat haben die Frauen in diesem Land mit dem Frauenstreik - der grössten politischen Demonstration der neueren Geschichte - dann ein klares Signal gesendet: es braucht nun echte Fortschritte bei der Gleichstellung und nicht eine falsche Gleichmacherei beim Rentenalter.</p><p>Mit den heute beschlossenen Eckwerten zur AHV-Reform 21 verschliesst sich der Bundesrat vor diesen Realitäten. Anstatt sich der realen Problematik der ungenügenden Renten anzunehmen, setzt er weiterhin auf eine Erhöhung des Frauenrentenalters. Beides ist aus Sicht des Schweizerischen Gewerkschaftsbundes inakzeptabel und gefährdet die Arbeit an der Reform ohne Not. Die Delegierten des SGB haben es an der letzten Delegiertenversammlung Ende Mai wiederholt und sich klar gegen die Erhöhung des Frauenrentenalters ausgesprochen.</p><p>Die im Gegenzug für die Erhöhung des Rentenalters der Frauen vorgeschlagenen Kompensationsmassnahmen stellen keinen Ausgleich dar für die realen Probleme der Frauen. Nicht nur beträgt die Kompensation bloss einen Drittel dessen was die Frauen durch die Erhöhung des Frauenrentenalters an die Reform beitragen sollen. Auch sei daran erinnert, dass die Frauen in der Altersvorsorge wegen den Pensionskassenrenten insgesamt ein deutlich tieferes Rentenniveau haben als die Männer. Der Bund hat dies unlängst wieder bestätigt: die Männer, die 2017 in Rente gingen erhielten etwa doppelt so hohe Leistungen aus der 2. Säule wie die Frauen im gleichen Jahr. Oft ist die Rente der Frauen so tief, dass es für ein anständiges Leben im Alter nicht reicht. Der am Dienstag vorgestellte Sozialpartnerkompromiss zum BVG würde dies in Zukunft zwar korrigieren. Das Rentenniveau der Frauen dürfte aber dennoch noch lange Jahre deutlich unter jenem der Männer bleiben. Deshalb muss nun das Parlament bei der AHV-Vorlage die richtigen Konsequenzen ziehen.</p><p>Für den Schweizerischen Gewerkschaftsbund ist klar: erstens bleibt genug Zeit für eine AHV-Reform im Interesse der breiten Bevölkerung. Die immer reicher werdende Schweiz kann und muss sich eine gute und solide finanzierte Altersvorsorge leisten. Das ist nicht nur der Verfassungsauftrag in Sachen Altersvorsorge. Ein würdiges Leben im Alter ist auch eine Frage des Respekts für die betroffenen Arbeiternehmerinnen und Arbeitnehmer.</p><h5>Auskünfte:</h5><ul><li>Gabriela Medici, SGB-Zentralsekretärin zuständig für Sozialpolitik, 079 242 65 43</li><li>Thomas Zimmermann, Leiter Kommunikation SGB, 079 249 59 74</li></ul>]]></content:encoded><category>AHV</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/_processed_/b/b/csm_aeltererMann-nachdenklich-am-Fenster_nadofotos-iStock_5669f08aa7.jpg" length="117954" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-6100</guid><pubDate>Tue, 02 Jul 2019 10:10:05 +0200</pubDate><title>Sozialpartnerkompromiss in der beruflichen Vorsorge bringt Modernisierung und gewährleistet Leistungsniveau</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/sozialpartnerkompromiss-in-der-beruflichen-vorsorge-bringt-modernisierung-und-gewaehrleistet-leistungsniveau</link><description>Reform BVG – Ergebnis der Sozialpartnerverhandlungen </description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Die drei nationalen Dachorganisationen der Arbeitnehmer und Arbeitgeber unterbreiten Bundesrat Berset heute ihren Vorschlag zur Modernisierung der beruflichen Vorsorge (BVG). Trotz Senkung des Mindestumwandlungssatzes wird das heutige Leistungsniveau insgesamt gehalten. Dank beitrags- und leistungsseitiger Massnahmen erhalten Versicherte mit tieferen Löhnen und Teilzeitbeschäftigte - insbesondere Frauen – künftig sogar mehr Rente. Möglich macht dies ein Mix aus nur noch zwei Altersgutschriften, einem tieferen Koordinationsabzug und einem solidarisch finanzierten Rentenzuschlag, der zugleich auch das bisherige Leistungsniveau der Übergangsgeneration gewährleistet.</p><p>Vor über einem Jahr erteilte der damalige Bundespräsident Alain Berset den nationalen Dachverbänden der Sozialpartner den Auftrag, eine Lösung für die drängendsten Probleme der zweiten Säule zu erarbeiten. Nach intensiven Verhandlungen unterbreiten der Schweizerische Arbeitgeberverband, Travail.Suisse und der Schweizerische Gewerkschaftsbund Bundesrat Berset heute ihren Vorschlag zur Reform der beruflichen Vorsorge (BVG).<br><br><strong>Der Sozialpartnerkompromiss umfasst folgende Massnahmen:</strong></p><ul><li>Der zur Berechnung der Rente verwendete Mindestumwandlungssatz wird im Zeitpunkt des Inkrafttretens der Revision in einem Schritt auf 6,0 Prozent gesenkt.</li><li>Der Koordinationsabzug, der den versicherten Lohn bestimmt, wird halbiert. Die Senkung führt unmittelbar zu einem höheren versicherten Verdienst. Langfristig werden namentlich Teilzeitbeschäftigte im BVG besser abgesichert.</li><li>Die Altersgutschriften (Lohnbeiträge) für die zweite Säule werden angepasst. Neu gilt im Alter von 25 bis 44 Jahren eine Altersgutschrift von 9 Prozent auf dem BVG-pflichtigen Lohn; ab Alter 45 beträgt die Altersgutschrift 14 Prozent. Damit werden die Altersgutschriften gerade der älteren Arbeitskräfte spürbar gesenkt.</li><li>Die Zuschüsse für Arbeitgeber mit ungünstigen Altersstrukturen werden aufgehoben. Sie sind aufgrund der deutlichen Korrektur der Altersgutschriften für Versicherte ab 45 Jahren nicht mehr nötig.</li><li>Künftigen Bezügern von Renten der beruflichen Vorsorge wird ein solidarisch finanzierter Rentenzuschlag pro Kopf als Fixbetrag ausbezahlt. Finanziert wird der Rentenzuschlag durch einen Lohnbeitrag von 0,5 Prozent auf den AHV-pflichtigen Jahreseinkommensbezüger bis 853‘200 Franken.</li><li>Diese dauerhafte, zweckgebundene Umlagekomponente erlaubt es, das Rentenniveau der Übergangsgeneration zu halten sowie die Renten für tiefere Einkommen und Teilzeitbeschäftigte sofort zu verbessern.</li><li>Eine Übergangsgeneration (fünfzehn Neurentnerjahrgänge ab Inkrafttreten der Revision) erhält einen im Betrag garantierten Rentenzuschlag. Ab dem 16. Jahr wird der Bundesrat die Höhe des Rentenzuschlags jährlich anhand der vorhandenen Mittel festlegen. &nbsp;</li><li>Mit einer neuen Prämie können für benötigte Rückstellungen zur Finanzierung von Leistungsgarantien künftig transparent tarifiert und ausgewiesen werden.</li><li>Der Bundesrat wird – unter Einbezug der Sozialpartner – mindestens alle fünf Jahre einen Bericht verfassen. Darin sind die Grundlagen zur Festlegung des Mindestumwandlungssatzes und zur Höhe des Rentenzuschlags aufzuführen.</li></ul><p><br> Durch die gewählte Kombination von beitrags- und leistungsseitigen Massnahmen sind die mit dem Kompromiss verbundenen Mehrkosten insgesamt verhältnismässig. Der Vorschlag sorgt für ein gutes Preis-Leistungs-Verhältnis und ist damit auch KMU-tauglich. Im Unterschied zu früheren Reformansätzen für die Übergangsgeneration erlaubt das vorgeschlagene Modell nicht nur die sofortige Senkung des Mindestumwandlungssatzes, sondern auch den Verzicht auf die Führung einer «doppelten Schattenrechnung» durch die Vorsorgeeinrichtungen. Zudem ist das Modell einfach, schnell und kostengünstig umsetzbar.<br><br> Die paritätisch geführte berufliche Vorsorge ist eine zentrale Domäne der Sozialpartnerschaft. SAV, SGB und Travail.Suisse haben deshalb gewissenhaft einen sachgerechten und tragfähigen Kompromiss ausgearbeitet. Die Lösung modernisiert das BVG, berücksichtigt ausgewogen vielfältige Interessen und ist dadurch mehrheitsfähig.<br><br> Die drei Dachverbände bitten den Bundesrat, eine entsprechende Vorlage zu erarbeiten und den Gesetzgebungsprozess zu initiieren, so dass der Sozialpartnerkompromiss per 2021, spätestens per 2022, in Kraft gesetzt werden kann.<br> &nbsp;</p>]]></content:encoded><category>Berufliche Vorsorge</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/_processed_/b/0/csm_190702_c-Keystone-PeterSchneider_MK-Sozialpartner_541687adfe.jpg" length="184438" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-6083</guid><pubDate>Tue, 11 Jun 2019 15:36:07 +0200</pubDate><title>Nur zaghafte Verbesserungsvorschläge des Bundesrats</title><link>https://www.sgb.ch/themen/gleichstellung/detail/nur-zaghafte-verbesserungsvorschlaege-des-bundesrats</link><description>Das Parlament muss bei der Angehörigenbetreuung nachbessern</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Oft betreuen Angehörige pflegebedürftige oder betagte Menschen. Die ist nur schwer mit Erwerbsarbeit zu vereinbaren. Der Bundesrat schickt Verbesserungsvorschläge ins Parlament. Die Stoßrichtung stimmt, aber das Parlament muss nachbessern.</p><p>Mit dem Bundesgesetz über die Verbesserung der Vereinbarkeit von Erwerbstätigkeit und Angehörigenbetreuung schlägt der Bundesrat dringend nötige Verbesserungen vor. Denn oft sind es Angehörige, in der Mehrheit der Fälle Frauen, die die Betreuung von betagten oder pflegebedürftigen Familienmitgliedern übernehmen. Die Forderung des Schweizerischen Gewerkschaftsbundes SGB, dass Dienstleistungen in Pflege und Betreuung im Bedarfsfall allen Menschen bezahlbar und in guter Qualität zugänglich sein müssen, ist noch lange nicht erfüllt. Die öffentliche Hand muss hier sehr viel mehr Verantwortung übernehmen. Also springen Schwiegertöchter, Partnerinnen, Schwestern ein, wenn jemand in ihrem Umfeld auf Pflege und Betreuung angewiesen ist - häufig auf Kosten des eigenen Erwerbseinkommens. Für diese Menschen braucht es dringend Unterstützung, damit ihnen ihr Einsatz weder gesundheitlich noch finanziell zum Nachteil wird.</p><p>Nachdem die Vorlage in der Vernehmlassung mehrheitlich begrüsst wurde, schickt der Bundesrat sie nun an das Parlament. Konkret schlägt er vor, dass nicht nur Eltern von minderjährigen Kindern, sondern alle Arbeitnehmenden kurzzeitig der Arbeit fernbleiben dürfen, ohne auf den Lohn verzichten zu müssen, wenn Angehörige erkranken. Allerdings sind die vom Bundesrat vorgesehenen 3 Tage pro Ereignis zu kurz und die jährliche Obergrenze von 10 Tagen ist ein unnötiger Bückling vor den Arbeitgeberverbänden, die die Vorlage in der Vernehmlassung abgelehnt haben.</p><p>Weiter will der Bundesrat, dass Eltern von schwer erkrankten oder verunfallten Kindern bis zu 14 Wochen bezahlt beurlaubt werden können. Dies ist eine große Erleichterung für betroffene Familien, auch wenn die 14 Wochen in vielen Fällen nicht ausreichen werden. Der SGB begrüßt auch, dass dieser Urlaub auf Anregung aus der Vernehmlassung auch tageweise bezogen werden kann. Der flexible Bezugsmodus ermöglicht es Eltern, die Urlaubstage über die - zu kurze - Rahmenfrist von 18 Monaten besser zu verteilen. Sehr stossend ist, dass ein Kündigungsschutz nur über 6 Monate besteht, und nicht über die 18 Monate der Rahmenfrist. Dies muss dringend korrigiert werden. Leider verzichtet der Bundesrat auf längere Urlaube für die Betreuung erwachsener Angehöriger. So werden weiterhin gerade ältere Arbeitnehmende aus dem Berufsleben gedrängt werden, weil sie Verantwortung für ihre betagten Eltern übernehmen müssen.</p><p>Die dritte Verbesserung, über die das Parlament befinden wird, betrifft die AHV-Betreuungsgutschriften: Neu ist auch anspruchsberechtigt, wer Angehörige mit bloss kleiner (bisher mittlere) Hilflosigkeit betreut und wer zur Lebenspartnerin oder zum Lebenspartner schaut - Ehe oder Verwandtschaft sind nicht mehr Pflicht. Dies ist ein sehr wichtiger Schritt, um das Armutsrisiko von betreuenden Angehörigen zu senken. Unverständlich ist dagegen, dass der Bundesrat die vom SGB in die Vernehmlassung eingebrachten Verbesserungen nicht aufnimmt: Der Verzicht darauf, die eingetragene Partnerschaft gleichberechtigt neben der Ehe aufzuführen, wird der gesellschaftlichen Realität nicht gerecht, dies muss dringend korrigiert werden. Und die Definition von Lebenspartnerschaft als Führung eines gemeinsamen Haushaltes während mindestens 5 Jahren ist extrem rigide. Der SGB ist der Ansicht, dass 2 Jahre und/oder ein gemeinsames Kind längstens reichen, um eine Lebenspartnerschaft zu bestätigen.</p><p>Der SGB appelliert an National- und Ständerat, dass sie diese wichtigen Verbesserungen rasch beschliessen und nötige Korrekturen an der Bundesratsvorlage vornehmen. Denn wer Verantwortung für das Wohlergehen anderer übernimmt, verdient, dass Staat und Gesellschaft auch für sein Wohlergehen Verantwortung übernehmen. Die Politik ist in der Pflicht, dies umzusetzen.</p>]]></content:encoded><category>Gleichstellung von Mann und Frau</category><category>Gesundheit</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/_processed_/8/a/csm_Bundeshaus-waehrend-Session_1e7fa2a8e8.jpg" length="365495" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-6147</guid><pubDate>Fri, 24 May 2019 15:00:00 +0200</pubDate><title>Für die Gleichstellung auch nach der Pensionierung</title><link>https://www.sgb.ch/themen/gleichstellung/detail/fuer-die-gleichstellung-auch-nach-der-pensionierung</link><description>Anstatt das Rentenalter der Frauen anzugreifen, müssen endlich die AHV-Renten erhöht werden. Dafür streiken wir am 14. Juni!</description><content:encoded><![CDATA[<p>Frauen haben viele Gründe, um zu streiken. Einer davon ist, dass die Gleichstellung der Frauen auch am Ende ihrer Erwerbskarriere weiterhin nicht garantiert ist. Über 40 Jahre nach Einführung des Drei-Säulen-Prinzips zur Sicherung des Lebensstandards im Alter erhalten sie immer noch deutlich tiefere Renten als Männer.</p><p>Viele Frauen beenden ihre Erwerbsarbeit, bevor sie das Pensionierungsalter 64 erreicht haben. Sechs Jahre vor dem Rentenalter sind noch drei Viertel der Frauen erwerbstätig oder auf Arbeitssuche. Mit 63 Jahren sind es nur noch 46.2 Prozent. Die allermeisten in einer Teilzeitanstellung. Wieso? Weil viele Frauen gesundheitlich nicht mehr der in der Lage sind, zu arbeiten. Körperlich und psychisch belastende Arbeitsbedingungen können auf die Dauer an die Substanz gehen. Ältere Frauen verlassen den Arbeitsmarkt aber nicht nur, weil sie selbst krank sind. Sondern auch, um kranke und pflegebedürftige Angehörige zu pflegen. Wenn die Eltern, die Schwiegereltern oder der Partner pflegebedürftig werden, ist es für viele Frauen immer noch selbstverständlich, ihre bezahlte Arbeit zu beenden oder einzuschränken, um unbezahlte Pflege- und Betreuungsarbeit zu übernehmen. Viele Grossmütter übernehmen auch die Betreuung ihrer Enkelkinder und leisten so einen wichtigen Beitrag zur Vereinbarung von Familie und Arbeit der jüngeren Frauen. 2012 betreute jede sechste Frau zwischen 55 und 64 Jahren regelmässig Kinder, die nicht im gleichen Haushalt leben. Grossmütter komplettieren das unzureichende Angebot an externen Betreuungsmöglichkeiten und können eine grosse Hilfe sein für Eltern mit unregelmässigen Arbeitszeiten oder wenn spontan eine Betreuungslücke gefüllt werden muss, weil z.B. jemand krank geworden ist.</p><p>Dieses Engagement der Frauen für die Haus- Erziehungs-, Pflege- und Betreuungsarbeit wird in unserem System der Altersvorsorge nicht genügend anerkannt. Denn eine genügende Absicherung im Alter garantiert die auf drei Säulen basierende Altersvorsorgesystem nur, wenn fortwährend und in hinreichendem Umfang Sozialversicherungsbeiträge geleistet wurden.</p><p>Auch heute müssen die meisten Frauen im Alter auf die Rente aus der AHV setzen. Quasi alle Frauen erhalten eine AHV-Rente. Dank Erziehungs- und Betreuungsgutschriften, Ehegattensplitting sowie der Rentenformel sind die AHV-Renten der Frauen ähnlich hoch wie jene der Männer. Die AHV schafft so als einzige Sozialversicherung einen Ausgleich für die ungleiche Verteilung der unbezahlten Pflege- und Betreuungsarbeit zwischen Frauen und Männern. Das Problem der AHV: Mit den heutigen AHV-Altersrentenansätzen alleine ist die Existenz im Alter nur ungenügend gesichert.</p><p>Doch die berufliche Vorsorge hilft der Mehrheit der Frauen nicht weiter: Ein Drittel der pensionierten Frauen erhalten im Alter weder Rente noch Kapital aus der zweiten Säule. Und jene Frauen, die zwar über ein Pensionskassenanschluss verfügen, erhalten nur halb so hohe Renten wie die Männer. Eine neu ausbezahlte Altersrente aus der beruflichen Vorsorge betrug im Jahr 2017 für Frauen 1221 Franken, für Männer 2301 Franken.</p><p>Für die Frauen nimmt die AHV einen weitaus wichtigeren Stellenwert bei der Altersabsicherung ein. Deshalb ist es für uns klar: <strong>Anstatt das Rentenalter der Frauen anzugreifen, müssen endlich die AHV-Renten erhöht werden. Dafür streiken wir am 14. Juni!</strong></p>]]></content:encoded><category>Gleichstellung von Mann und Frau</category><category>AHV</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-6046</guid><pubDate>Tue, 21 May 2019 12:11:50 +0200</pubDate><title>Rentenhöhe gehört ins Zentrum der AHV-Reform – Nein zu höherem Rentenalter</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/rentenhoehe-gehoert-ins-zentrum-der-ahv-reform-nein-zu-hoeherem-rentenalter</link><description>Empfehlung des SGB zur AHV-Reform: Angehen der wirklichen Probleme statt Angstmacherei </description><content:encoded><![CDATA[<p>Der Schweizerische Gewerkschaftsbund (SGB) lehnt die vom Schweizerischen Arbeitgeberverband (SAV) geforderte Erhöhung des Frauenrentenalters und in einem zweiten Schritt des generellen Rentenalters ab. Die Arbeitgeber lenken damit vom eigentlichen Problem der Altersvorsorge ab: vom sinkenden Rentenniveau.Der Arbeitgeberverband verkennt weiterhin, dass eine Reform der AHV nur gelingen kann, wenn die ungenügende Rentenhöhe der Ausgangspunkt für die Diskussionen bildet.</p><p><br> Breite Bevölkerungskreise kämpfen bereits heute mit einer ungenügenden Rente im Alter. Die Quote der NeurentnerInnen, die Ergänzungsleistungen zur AHV beziehen müssen, um über die Runden zu kommen, ist zwischen 2005 und 2017 von 7.6 auf 9.6 Prozent gestiegen. Gleichzeitig sinkt und sinkt das zukünftige Niveau der Pensionskassenrenten – besonders stark in den letzten Jahren mit minus 11 Prozent zwischen 2015-2018.&nbsp; Schuld ist das Finanzierungsmodell der zweiten Säule, das wegen der Tiefzinsphase aus den Fugen geraten ist. Es zeigt sich je länger je mehr, dass zur Sicherung anständiger Renten das Umlageverfahren der AHV dem Kapitaldeckungsverfahren der Pensionskassen überlegen ist.<br> &nbsp;</p><p>Dass die AHV wegen der zurzeit überdurchschnittlichen Zunahme der RentnerInnenzahlen zusätzliches Geld braucht ist unbestritten. Dass sie deswegen vor dem Kollaps steht, ist hingegen billige Angstmacherei. Mit einer soliden Zusatzfinanzierung kann die AHV den wegen der Baby-Boom-Generation vorübergehend anfallenden Finanzbedarf decken. Mit der Annahme von STAF wurde ein erster Schritt zur Stärkung der AHV-Finanzen gemacht. Weitere müssen folgen. Dank STAF hat die Schweiz nun mehr Zeit, die wahren Probleme der Altersvorsorge zu lösen. So wie es in der Verfassung verankert ist: die Renten aus AHV und zweiter Säule sollen die «Fortsetzung des gewohnten Lebens in angemessener Weise» ermöglichen. Stabile und sogar steigende Renten für ein Leben im Alter in Würde garantiert nur die umlagefinanzierte AHV. Sie gehört deshalb ausgebaut, so wie es der SGB in der Volksinitiative für eine 13. AHV-Rente verlangt, die im Herbst lanciert wird.<br> &nbsp;</p><p>Auch die Forderung des SAV nach einer Erhöhung des Rentenalters für die Frauen lehnt der SGB dezidiert ab. Gemäss den aktuellsten verfügbaren Zahlen (SAKE 2018) sind ein Jahr vor dem ordentlichen Rentenalter nur noch 46.2 Prozent aller Frauen erwerbstätig. Solange ältere Arbeitnehmende immer grössere Mühe haben, sich bis zum ordentlichen Rentenalter im Arbeitsmarkt zu halten, ist die Diskussion um ein höheres Rentenalter müssig. Es würde vor allem soziale Probleme bringen, die dann über Instrumente wie die Sozialhilfe bekämpft werden müssen. Dies sehen gemäss Umfragen auch über zwei Drittel der Stimmberechtigten so.<br> &nbsp;</p>]]></content:encoded><category>AHV</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/redaktion/photos/illustrativ/renten/Seniorin-am-PC_style-photographs-photocase.jpg" length="538151" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-6018</guid><pubDate>Tue, 14 May 2019 12:29:31 +0200</pubDate><title>Kapitaldeckungsverfahren in der Krise</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/kapitaldeckungsverfahren-in-der-krise</link><description>Jahresbericht OAK zur finanziellen Lage der Vorsorgeeinrichtungen 2018</description><content:encoded><![CDATA[<p>Der Jahresbericht der Oberaufsicht über die 2. Säule bestätigt die Analyse des Schweizerischen Gewerkschaftsbunds und zeigt die schwierige Situation der beruflichen Vorsorge klar auf: Immer mehr Versicherte mussten immer mehr in die 2. Säule einzahlen, während gleichzeitig die in Aussicht gestellte Rente sank. Das zukünftige Rentenniveau hat sich laut OAK in den letzten vier Jahren um durchschnittlich rund 11% verschlechtert. Die Ursache für die ständig schlechteren Renten der zweiten Säule sind die Probleme des Kapitaldeckungsverfahrens bei tiefen Zinsen auf den Kapitalmärkten. Dies wirkt sich negativ auf das Alterskapital aus und trägt bei zu sinkenden Neurenten. Die versicherten Erwerbstätigen zahlen somit einen hohen Preis für die Spätfolgen der Finanzkrise.</p><p>Auffällig ist auch, dass die Anzahl Vorsorgeeinrichtungen in Unterdeckung massiv zugenommen und sich im Vergleich zum Vorjahr verdreifacht hat. Die Unterdeckungen betreffen nicht nur rund 10 % des gesamten Vorsorgekapitals der 2. Säule sondern vor allem auch ca. 15 % aller Versicherten - welche potenziell über Sanierungsmassnahmen noch einmal zur Kasse gebeten werden könnten.</p><p>Die Verfassung setzt in Sachen Vorsorge klare Ziele. An diesen muss sich die Schweizer Politik orientieren: die Renten aus AHV und zweiter Säule sollen die "Fortsetzung des gewohnten Lebens in angemessener Weise" ermöglichen. Für den SGB ist klar: wenn kein Gegensteuer gegeben wird und die Rentenhöhe für künftige RentnerInnen wegen der schlechten Lage der zweiten Säule stetig sinkt, droht eine sozialpolitische Bombe. Die immer reicher werdende Schweiz kann und muss sich eine gute und solide finanzierte Altersvorsorge leisten. Die historisch einmalige Tiefstzinsphase darf nicht dazu führen, dass das bei einer Mehrheit der Versicherten ohnehin bescheidene Rentenniveau sinkt. Deshalb braucht es eine Stärkung der AHV. Ausserdem müssen die Erträge der Nationalbank aus den Negativzinsen zurück in die Altersvorsorge der Versicherten fliessen.</p><p>Die 2. Säule ist heute aber nicht nur durch die Tiefstzinsen geschwächt. Auch die Oberaufsichtskommission stellt fest, dass die komplexen Strukturen der stetig an Bedeutung gewinnenden Sammelstiftungen Risiken für die Versicherten bergen. Viele neue Sammelstiftungen entsprechen nicht den erforderlichen Transparenz- und Governance-Bestimmungen. Und sie werden nur ungenügend beaufsichtigt. Die berufliche Vorsorge ist mehr denn je geprägt durch einen unkontrollierten Wettbewerb sowie Geldabflüsse in Milliardenhöhe an Versicherer, Vermögensverwalter und Broker. Die Gewinne dieser Akteure mit dem Geld der Versicherten sind systemfremd - und bei sinkenden Renten besonders stossend. Deshalb braucht es stärkere Gewinneinschränkungen und Aufsichtsbehörden sowie Transparenz in Bezug auf die Verwaltungskosten. Zur Verbesserung des Preis-Leistungsverhältnisses sollte ausserdem die Umlagekomponente im BVG gestärkt werden. Nur so können Reformen der 2. Säule auf Akzeptanz stossen.</p><p class="TitelAusknfte">&nbsp;</p><h5>Auskünfte:</h5><ul><li>Gabriela Medici, SGB-Zentralsekretärin zuständig für Sozialpolitik, 079 242 65 43</li><li>Thomas Zimmermann, Leiter Kommunikation SGB, 079 249 59 74</li></ul><p class="GliederungText">&nbsp;</p>]]></content:encoded><category>Berufliche Vorsorge</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/_processed_/b/b/csm_aeltererMann-nachdenklich-am-Fenster_nadofotos-iStock_5669f08aa7.jpg" length="117954" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-6015</guid><pubDate>Sun, 12 May 2019 17:00:00 +0200</pubDate><title>Widerstand gegen höheres Rentenalter ungebrochen </title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/widerstand-gegen-hoeheres-rentenalter-ungebrochen</link><description>Wer angesichts der Probleme älterer Arbeitnehmende das Rentenalter erhöht, schafft vor allem mehr Leid und Prekarität.</description><content:encoded><![CDATA[<p> Der Schweizerische Gewerkschaftsbund (SGB) nimmt mit Verwunderung vom Plädoyer des Verbandes Angestellte Schweiz für ein generell höheres Rentenalter Kenntnis. Dass sich Angestellte Schweiz für ein höheres Rentenalter ausspricht, ist nicht neu. In den letzten Jahren haben das Vertreter dieses kleinen Verbands wiederholt getan. Überraschend kommt der neuste Angriff auf das Rentenalter hingegen in einer Phase, wo die Probleme von älteren Arbeitnehmenden auf dem Arbeitsmarkt immer offensichtlicher werden. Arbeitnehmende über 50 Jahre haben immer grössere Mühe sich im Arbeitsmarkt zu halten und vor allem nach einem Stellenverlust eine neue Anstellung zu finden. Wer angesichts dieser Probleme das Rentenalter erhöht, schafft damit vor allem mehr Leid und Prekarität.
</p><p>Die AHV ist grundsätzlich solide aufgestellt. Wegen der durch die Babyboomer-Generation bedingten vorübergehend sehr starken Zunahme der RentenbezügerInnen braucht es Massnahmen, damit das wichtigste Sozialwerk der Schweiz nicht in Schieflage gerät. Gefordert sind dabei zusätzliche Gelder und nicht ein höheres Rentenalter. Diese werden am sinnvollsten über höhere Lohnbeiträge erhoben. Denn das ist die sozialste Art, der AHV Geld zuzuführen, da alle auf den ganzen Lohn Beiträge bezahlen, die Renten aber gleichzeitig gedeckelt sind. Dadurch beteiligen sich alle mit sehr hohen Löhnen an der Finanzierung der Renten von allen mit tiefen und normalen Löhnen. Die Finanzierung über höhere Lohnbeiträge ist umso mehr angezeigt, als diese seit 40 Jahren nicht angehoben wurden.
</p><p>Für den SGB, den mit 360'000 Mitgliedern grössten Gewerkschaftsdachverband der Schweiz, ist klar. Er wird eine Erhöhung des Rentenalters bekämpfen und sagt auch Nein zu einem höheren Rentenalter der Frauen. Die AHV muss durch eine gute Zusatzfinanzierung gestärkt werden. Ausserdem muss die Rentenhöhe im Auge behalten werden, die für künftige RentnerInnen wegen der schlechten Lage der zweiten Säule zurzeit sinkt. Hier muss Gegensteuer gegeben werden, sonst droht eine sozialpolitische Bombe. Die immer reicher werdende Schweiz kann sich eine gute und solide finanzierte Altersvorsorge leisten.<br><br></p>]]></content:encoded><category>AHV</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-5968</guid><pubDate>Mon, 15 Apr 2019 11:54:59 +0200</pubDate><title>Solidarisch für die AHV – Rentensicherheit statt Diktat der leeren Kassen</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/solidarisch-fuer-die-ahv-rentensicherheit-statt-diktat-der-leeren-kassen</link><description>Negatives Gesamtergebnis der AHV 2018</description><content:encoded><![CDATA[<p> Die AHV entwickelt sich grundsätzlich stabil. Das heute publizierte Gesamtergebnis der AHV verdeutlicht aber, dass die AHV in die Jahre eingetreten ist, in welchen sie aufgrund des Renteneintritts der Babyboomer-Generation vorübergehend einen finanziellen Mehrbedarf aufweist.
</p><p>Dies ist aber für den SGB kein Grund für Alarmismus. Anstatt mit einem Diktat der leeren Kassen das wichtigste Sozialwerk der Schweiz auszuhöhlen, geht es nun darum, sowohl das finanzielle Gleichgewicht der AHV als auch die ausbezahlten Leistungen zu sichern. Diese Rentensicherheit sind wir den Rentnerinnen und Rentnern von heute und morgen schuldig. Entgegen der Vorstellungen der Arbeitgeber und der Bürgerlichen, die seit ihrer Einführung gegen eine Stärkung der AHV kämpfen. Welche Sparmassnahmen sie bei steigenden Defiziten einsetzen möchten, ist bereits bekannt: Rentenalter 67 für alle. Weil ihnen die Solidarität zwischen Arm und Reich in der AHV zu stark ist. Die Leute sollen für sich alleine vorsorgen. Und dazu das Geld zu den Banken und Versicherungen tragen. So steigen die Profite der Finanzwirtschaft.
</p><p>Eine solide und solidarische Finanzierung der AHV ist deshalb unerlässlich. Über eine mögliche Finanzierungsquelle werden die StimmbürgerInnen bereits am 19. Mai 2019 abstimmen. Im Rahmen der Steuerreform und AHV-Finanzierung (STAF) will das Parlament der AHV jährlich 2 Mrd. Franken zusätzlich zuführen. Und zwar durch die sozialste Finanzierungsmethode überhaupt: eine leichte Anhebung der Lohnprozente. Diese AHV-Finanzierung ist aber gekoppelt an die umstrittene Steuerreform.
</p><p>Der SGB erwartet, dass auch der Bund seine Verantwortung übernimmt. Nicht nur die künftigen Rentnerinnen und Rentner sollen zur Kasse gebeten werden, solange der Bund auch dank hoher Einnahmeüberschüsse keinen Beitrag zur finanziellen Stabilisierung der AHV leistet. Schliesslich erneuert der SGB seine Forderung, den AHV-Ausgleichsfonds von den Negativzinsen der Nationalbank zu befreien.
</p><h5>Auskünfte:</h5><ul><li>Gabriela Medici, Zentralsekretärin SGB zuständig für Sozialversicherungen, 079 242 65 43</li><li>Thomas Zimmermann, Leiter Kommunikation SGB, 079 249 59 74 </li></ul>]]></content:encoded><category>AHV</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-5966</guid><pubDate>Fri, 12 Apr 2019 11:40:05 +0200</pubDate><title>Es braucht eine solide, starke erste Säule!</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/es-braucht-eine-solide-starke-erste-saeule</link><description>Die Debatte über die AHV-Finanzierung spitzt sich zu</description><content:encoded><![CDATA[<p>In diesen Wochen gerät die Finanzierung der AHV immer mehr ins Zentrum der öffentlichen Debatte über die Altersvorsorge. Weil nach dem schlechten Anlageresultat des letzten Jahres nun auch das negative Gesamtergebnis der AHV im Jahr 2018 bekannt gegeben wird. Treiber der Debatte ist auch die Abstimmung über das AHV-Steuerpaket (STAF) vom 19. Mai. Zeit für eine Standortbestimmung:
</p><p>Für Bundesrat Alain Berset ist die nächste AHV-Reform dringend notwendig und die Anhebung des Frauenrentenalters unvermeidbar, unabhängig vom Ausgang der Abstimmung im Mai. Der SGB stimmt dem Bundesrat nur darin zu, dass die AHV in den nächsten Jahren mehr Geld braucht und in diesem Sinne ist eine Reform notwendig. Der Bundesrat verkennt aber, dass die Erhöhung des Frauenrentenalters einer der Hauptgründe für das Scheitern der letzten Reform war. Der SGB lehnt eine Angleichung der Rentenalter ab. Weil die Situation der Frauen auf dem Arbeitsmarkt nicht mit jener der Männer vergleichbar ist. Zudem ist die Diskussion über eine Erhöhung des Rentenalters ohnehin müssig, solange es für ältere Arbeitnehmende schwierig bleibt, nach einem Stellenverlust zwischen 50 und 60 wieder eine Arbeitsstelle zu finden. Gerade bei den Frauen hat der Arbeitsmarkt die Herausforderung noch lange nicht gemeistert, möglichst vielen eine Beschäftigung bis zum ordentlichen Rentenalter zu ermöglichen.
</p><h3>Klares Nein zum höheren Frauenrentenalter</h3><p>Neben dem SGB haben alle linken Parteien sowie sämtliche Frauenverbände und mehrere Westschweizer Kantone im Vernehmlassungsverfahren klar signalisiert, dass sie die Anhebung des Frauenrentenalters ablehnen. Auch alle jüngeren Umfragen zur Thematik bestätigen: Die Erhöhung des Frauenrentenalters ist nicht mehrheitsfähig (vgl. CS-Sorgenbarometer vom Dezember 2018; gfs.bern-Umfrage vom Sommer 2018). Der Bundesrat sollte sich genau überlegen, ob er die nächste Reform wieder mit der Hypothek der Frauenrentenaltererhöhung belasten will. Dahingehende Äusserungen im Vorfeld der STAF-Abstimmung wirken in diesem Zusammenhang besonders polemisch.
</p><h3>Solide Finanzierung der AHV</h3><p>Die AHV ist eine Wohltat für die Schweiz. Für die grosse Mehrheit der Bevölkerung ist die AHV im Rentenalter der wichtigste Einkommensbestandteil. Anders als die sinkenden Pensionskassenrenten für NeurentnerInnen werden die ausbezahlten AHV-Renten weiterhin regelmässig der Lohn- und Teuerungsentwicklung angepasst. Obwohl die AHV grundsätzlich solide aufgestellt ist, braucht sie im nächsten Jahrzehnt vorübergehend zusätzliches Geld., denn die so genannte Babyboomer-Generation lässt die Anzahl RentnerInnen zurzeit überdurchschnittlich ansteigen. Letztes Jahr dürfte die AHV insgesamt rund 2,5 Mrd. Fr. verloren haben. Während der nächsten zehn Jahre werden die Umlage-Defizite anhalten.
</p><p>Über eine mögliche Finanzierungsquelle werden die Stimmberechtigten am 19. Mai 2019 entscheiden: Im Rahmen des AHV-Steuerpakets will das Parlament der AHV jährlich 2 Mrd. Franken zusätzlich zuführen. Und zwar über eine leichte Anhebung der Lohnpromille und eine Erhöhung der Bundesmittel. Dies in der Logik des bewährten und äusserst sozialen Finanzierungsmodells der AHV. Die Beiträge des Bundes und die Erhöhung der Lohnbeiträge würden dazu führen, dass sich Firmen und hohe Einkommen stärker an der AHV-Finanzierung beteiligen, als durch eine Erhöhung der Mehrwertsteuer, wie im Rahmen der AHV-Revision geplant. Denn die 800 Mio. Fr., die der Bund aus seiner Kasse beisteuern würde, kommen grösstenteils aus Steuereinnahmen. Und die Lohnprozente sind nicht nur beim Arbeitgeberanteil positiv. Die obersten zehn Prozent der Löhne zahlen fast ein Drittel der AHV-Beiträge. Die AHV-Renten sind aber plafoniert. Dies hat zur Folge, dass 92 Prozent der Versicherten mehr aus der AHV erhalten, als sie einzahlen.
</p><h3>Erste Säule stärken</h3><p>Bei einer Annahme der STAF-Vorlage würde ausserdem die langjährige gewerkschaftliche Forderung erfüllt und das 1999 eingeführte Mehrwertsteuer-Demografieprozent endlich vollständig in die AHV fliessen. Zurzeit sind es nur 0,83 Prozent. Die mit STAF vorgesehenen Zusatzeinnahmen decken den finanziellen Zusatzbedarf der AHV bis Mitte der 2020er Jahre sicher. Das verschafft Zeit und erleichtert unseren Kampf gegen Verschlechterungen bei der Altersvorsorge. Diese AHV-Zusatzfinanzierung ist leider mit der vor allem wegen der bei den Kantonen und Gemeinden zu erwartenden Steuerausfälle umstrittenen Steuerreform verknüpft.&nbsp;
</p><p>Für den SGB steht unabhängig vom Resultat der Abstimmung im Mai im Vordergrund, dass das wichtigste Sozialwerk der Schweiz auch während der Babyboomer-Beule gut finanziert ist. Und dass der Finanzierungsbedarf in der 1. Säule solidarisch zwischen allen Altersgruppen und Einkommen aufgeteilt wird. Sowohl die Arbeitgeber als auch der Bundesrat machen bereits heute Druck, die AHV-Leistungen abzubauen. Sei es mit einem höheren Rentenalter, sei es mit einem Angriff auf den Teuerungsausgleich (Mischindex). Das ist angesichts des für breite Bevölkerungsschichten bereits heute bescheidenen Rentenniveaus nicht haltbar. Umso mehr als die Pensionskassenrenten für NeurentnerInnen sinken und die AHV-Renten trotz regelmässigen Erhöhungen immer mehr der Lohnentwicklung hinterherhinken.
</p><p>Deshalb ist klar: eine Erhöhung der AHV-Renten ist dringend nötig, um den künftigen RentnerInnen ein anständiges Rentenniveau zu sichern. Sonst droht die Altersarmut wieder um sich zu greifen. Der SGB arbeitet dazu eine Initiative für eine 13. AHV-Rente aus. </p>]]></content:encoded><category>AHV</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-5923</guid><pubDate>Tue, 02 Apr 2019 16:01:26 +0200</pubDate><title>Wackelrenten: verantwortungsloses Initiativprojekt</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/wackelrenten-verantwortungsloses-initiativprojekt</link><description>Falsches Signal im Umgang mit den Versicherten</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Der SGB stellt sich vehement gegen das neu unter dem irreführenden Namen "Für eine generationengerechte Altersvorsorge" lancierte Initiativprojekt zur Einführung von Wackelrenten in der 2. Säule.</p><p>Eine Rente besteht in einem verlässlichen regelmässigen Einkommen. Sonst verlieren die Arbeitnehmenden jegliches Vertrauen in die 2. Säule. Dies hat auch das Bundesgericht Ende 2017 bestätigt. Laufende Renten geniessen "betragsmässig absoluten Schutz" und dies muss auch so bleiben. Das Fundament und der wichtigste Vorteil einer Pensionskasse ist, die Schwankungen der Kapitalmärkte über längere Zeiträume kollektiv zu tragen und die Arbeitnehmenden davor zu schützen, in einem schlechten Anlagejahr in Pension zu gehen. Wer dieses Prinzip mit Wackelrenten angreift, stellt die Berechtigung der zweiten Säule in Frage. Mit Wackelrenten würden nicht nur die Anlagerisiken noch stärker auf die Versicherten überwälzt. Die Arbeitgeber würden dadurch auch von ihrer Sanierungslast befreit. Variable Renten sind deshalb in erster Linie Kostenoptimierungsmassnahmen für Firmen.</p><p>Die Einführung variabler Renten ist auch schlicht verfassungswidrig: Bereits heute reichen die sinkenden PK-Renten zusammen mit jener der AHV, für weite Teile der Bevölkerung kaum, um im Alter davon anständig leben zu können, so wie es die Verfassung vorschreibt. Die durchschnittliche ausbezahlte PK-Rente lag 2016 bei 2358 Franken. Zusammen mit der durchschnittlichen AHV-Rente kommt man damit auf ein Renteneinkommen von etwas über 4000 Franken. Seit 2005 sind die PK-Renten im Mittel um fast 9 Prozent gesunken. Aufgrund der schlechten Zinsentwicklung werden sie voraussichtlich weiter sinken. Obwohl die Wirtschaft wächst und die Löhne steigen. Das Gros der Rentnerinnen und Rentner ist deshalb auf eine sichere, fixe Rente angewiesen. Mit zunehmendem Alter steigen ausserdem die Gesundheitskosten und lassen immer weniger Geld zum Leben übrig. Hinzu kommt der fehlende Inflationsausgleich, der die Renten aus der 2. Säule im Laufe der Jahre bereits heute schmelzen lässt.</p><p>Es ist deshalb nicht nur verantwortungslos, sondern auch zynisch, wenn die Befürworter der Wackelrenten - notabene ehemalige PwC-Pensionskassenführer mit einer viel höheren Rente - diese Realität verkennen. Solche Rentenmodelle werden bloss noch mehr Leute in die Ergänzungsleistungen treiben. Das ist unhaltbar. Unter dem Deckmantel des Schlagworts "die Jungen bezahlen für die Alten" wird so die Entsolidarisierung zwischen den Generationen vorangetrieben. Die richtige Antwort auf die Tiefstzinssituation, die mittlerweile voll auf die PK-Renten durchschlägt, ist eine Stärkung der beruflichen Vorsorge mit umlagefinanzierten Elementen.</p><h5>Auskünfte:</h5><ul><li>Gabriela Medici, Zentralsekretärin SGB zuständig für Sozialversicherungen, 079 242 65 43</li><li>Thomas Zimmermann, Leiter Kommunikation SGB, 079 249 59 74</li></ul>]]></content:encoded><category>Sozialpolitik</category><category>Berufliche Vorsorge</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/_processed_/5/b/csm_aeltereFrau-muss-rechnen_wenigGeld_banabana-san_istock_20635cf273.jpg" length="185174" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-5915</guid><pubDate>Wed, 27 Mar 2019 16:00:00 +0100</pubDate><title>Keine höheren Franchisen: Dabei muss es nun bleiben!</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/keine-hoeheren-franchisen-dabei-muss-es-nun-bleiben</link><description>Franchisen-Erhöhung im Parlament in letzter Minute versenkt</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Die Referendumsdrohung hat gewirkt: Eine Mehrheit des Parlaments hat es in der Schlussabstimmung abgelehnt, dass die Franchisen künftig automatisch mit den Kosten steigen sollen. Diese Haltung muss aber auch nach den Wahlen noch gelten!</p><p>Nachdem die Pläne zur Erhöhung der Franchise in der Grundversicherung zunächst im Schnellzugtempo durch die Parlamentskammern gepeitscht wurden, hat sich die SVP in letzter Minute daran erinnert, dass 2019 ja Wahljahr ist! So hat sie denn eine Kehrtwende vollzogen und die Vorlage in der Schlussabstimmung mehrheitlich – das heisst mit Ausnahme der KrankenkassenlobbyistInnen in ihren Reihen – abgelehnt und damit gemeinsam mit den linken Parteien versenkt. Für die Versicherten ist das zunächst einmal eine sehr gute Nachricht. Während bereits die finanzielle Last der Kopfprämien für viele Haushalte kaum mehr tragbar ist, gilt dies umso mehr für die Kostenbeteiligung im Krankheitsfall. Eine kontinuierliche Erhöhung der Franchisen wäre daher nicht nur höchst unsozial, sondern für die Gesundheit der Leute auch gefährlich gewesen.</p><p>Dennoch ist damit die Frage nach einer Erhöhung der Kostenbeteiligung längst noch nicht vom Tisch. Denn einerseits befinden sich dazu weitere Vorstösse in parlamentarischer Behandlung (z.B. zur Einführung einer Praxisgebühr sowie einer Notfallzahlung) und andererseits haben ParlamentarierInnen rechts der Mitte bereits angekündigt, dass sie die höheren Franchisen direkt nach den Wahlen wieder auf die Agenda setzen würden. Weil man die Leute eigentlich kaum für dümmer verkaufen kann, begründen sie dies mit einer «Opfersymmetrie», die künftig gelten soll. Darunter verstehen die Bürgerlichen, dass nicht nur die Versicherten, sondern auch die Leistungserbringer ihren Beitrag zur Eindämmung der Kosten leisten sollen. Das ist doppelter Unfug. Denn erstens senkt eine Franchisen-Erhöhung – wie auch immer kombiniert – die Kosten höchstens marginal und zweitens heisst Opfersymmetrie für diese Leute, dass an einen Ende die Beiträge erhöht und am anderen Ende die Leistungen gesenkt werden.</p><p>Davon abgesehen findet die Debatte zur Kostendämpfung längst statt, und zwar zu Recht. Unter der gegebenen finanziellen Belastung verstehen die Versicherten nicht, weshalb Generika in der Schweiz immer noch 140% mehr kosten als in den europäischen Vergleichsländern. Sie akzeptieren nicht, dass in der Grundversicherung bei identischem «Angebot» immer noch fast 60 Krankenkassen einerseits teuer um sie werben und auf der anderen Seite die Arzt- und Spitalabrechnungen oft nur unzureichend kontrollieren. Und sie können nicht nachvollziehen, dass in der kleinräumigen Schweiz in der Gesundheitsversorgung immer noch jeder Kanton weitgehend sein eigenes Süppchen kocht – mit entsprechend grossen Prämienunterschieden.</p><p>Das Fazit ist klar: Was vor den Wahlen gesagt wurde, muss auch danach gelten. Der SGB setzt sich in jedem Fall gegen eine Erhöhung der Kostenbeteiligung und für eine Senkung der Prämienlast ein.<br> &nbsp;</p>]]></content:encoded><category>Gesundheit</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/_processed_/5/e/csm_Dirk_Vorderstrasse-flickr_medikamente_pillen_tabletten_krank_arbeitsunfaehig_arbeitsunfaehigkeitsbescheinigung_8f773be567.jpg" length="87749" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-5917</guid><pubDate>Wed, 27 Mar 2019 14:46:00 +0100</pubDate><title>EL-Revision: Unter dem Strich hinnehmbar, trotz bitterer Pillen</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/el-revision-unter-dem-strich-hinnehmbar-trotz-bitterer-pillen</link><description>Reaktion einer breiten Allianz auf die Revision der Ergänzungsleistungen</description><content:encoded><![CDATA[<p>&nbsp;Die EL-Allianz sieht die vom Parlament verabschiedete Revision der Ergänzungsleistungen mit gemischten Gefühlen. Die überfällige Erhöhung der Mietzinsmaxima ist das zentrale Element, weshalb es diese Vorlage – trotz Kürzungen – unter dem Strich zu akzeptieren gilt.<br> &nbsp;<br> Die Allianz Ergänzungsleistungen – bestehend aus SeniorInnenverbänden, Verbänden der Menschen mit Behinderungen, ArbeitnehmerInnenorganisationen, Frauenorganisationen sowie dem Mieterverband – hat die Beratung der soeben abgeschlossenen EL-Revision stets eng begleitet und sich dabei beharrlich für die Rechte und Ansprüche der Betroffenen starkgemacht. Dies insbesondere vor dem Hintergrund des Verfassungsauftrags der sozialen Existenzsicherung der 1. Säule: Ergänzungsleistungen müssen ein würdiges Leben ermöglichen, sie sind keine wohlwollende sozialstaatliche Hilfeleistung, sondern ein verfassungsrechtliches und gesellschaftliches Gebot.<br> &nbsp;<br> Die rechtsbürgerliche Mehrheit hat leider eine Reihe schmerzhafter Sparmassnahmen in die EL-Revision eingebaut. Neben der völlig unnötigen Senkung der Vermögensfreibeträge, sind dies die Kürzungen der Beiträge für Kinder sowie die Herabsetzung des EL-Mindestbetrags. Demgegenüber steht jedoch, dass die seit 2001 nicht an die Mietpreisentwicklung angepassten Beiträge für Mieten endlich deutlich erhöht werden. Das ist eine lange erwartete, substanzielle Entlastung für einen Grossteil der BezügerInnen. Auch ein wichtiger sozialpolitischer Fortschritt ist die Schaffung der Möglichkeit, dass Arbeitnehmende, die im Alter ihren Arbeitsplatz verlieren, in ihrer angestammten Pensionskasse verbleiben können. Positiv ins Gewicht fällt zudem die neue Anrechenbarkeit der Kosten für externe Kinderbetreuung.<br> &nbsp;<br> Politisch negativ zu bewerten ist die Verknüpfung der EL-Revision mit der ursprünglich separaten Vorlage zur Erhöhung der Mietzinsmaxima. Dank dem Druck der EL-Allianz wurde aber eine Reihe weiterer von der rechten Nationalratsmehrheit geforderter Kürzungsmassnahmen verhindert. So wird es keine Sanktionen bei PK-Kapitalbezug geben und auch die volle Rückerstattung der Krankenkassenprämien bleibt erhalten. Die diesbezüglichen Kürzungsvorschläge hat die EL-Allianz vehement bekämpft und dabei unmissverständlich klargemacht, dass ein Referendum die unmittelbare Konsequenz ihrer Annahme sein würde.<br> &nbsp;<br> Nun muss die EL-Revision zügig in Kraft gesetzt werden, da insbesondere die beschlossene Erhöhung der Mietzinsmaxima Not tut. Aber auch die Umsetzung des revidierten Gesetzes auf Verordnungsebene wird entscheidend sein. Dabei muss dem Charakter der EL als Versicherungsleistung bestmöglich Sorge getragen werden (z.B. bei den Regelungen zum Vermögensverbrauch). Die Organisationen der EL-Allianz werden sich aktiv an der dazu erwarteten Vernehmlassung beteiligen. Essenziell ist aber auch, dass der Bundesrat die stets vorhandene Verordnungskompetenz zur Anpassung der Mietzinsmaxima an die Preisentwicklung in Zukunft endlich wahrnimmt. Nach dem parlamentarischen Grundsatzentscheid zur Erhöhung dieser Beträge wäre alles andere nicht verständlich.</p><h5>UNTERSTÜTZER/iNNEN:</h5><p><strong>Behindertenorganisationen </strong>u.a.: Insos Schweiz / Inclusion Handicap / Procap / Pro Infirmis<br><strong>SeniorInnenorganisationen: </strong>Avivo / SP60+ / Schweiz. Seniorenrat / Schweiz. Verband für Seniorenfragen / Verein aktiver Senioren- und Selbsthilfe-Organisationen der Schweiz<br><strong>Frauenorganisationen: </strong>GrossmütterRevolution / Schweiz. Bäuerinnen- und Landfrauenverband<br><strong>Arbeitnehmendenverbände: </strong>SGB (Unia, VPOD, Avenir Social, Rentnerkommission) / Travail.Suisse<br><strong>Andere: </strong>Schweiz. Hebammenverband / Schweiz. Mieterinnen- und Mieterverband / Netzwerk Gutes Alter<br> &nbsp;</p>]]></content:encoded><category>Ergänzungsleistungen</category><category>AHV</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/_processed_/b/4/csm_senior-abrechnungen-iStock-milkos_2bc3297f72.jpg" length="152242" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-5905</guid><pubDate>Fri, 15 Mar 2019 12:25:32 +0100</pubDate><title>Nein zum Raubzug auf die Versicherten!</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/nein-zum-raubzug-auf-die-versicherten</link><description>Das Referendum gegen die Franchisen-Explosion wird kommen</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Nirgendwo in Europa müssen sich die Versicherten mehr an den Gesundheitskosten beteiligen als in der Schweiz. Jede weitere Franchisenerhöhung muss deshalb mit dem Referendum bekämpft werden.</p><p>Entsprechend schlägt der Präsidialausschuss des SGB dem Vorstand vor, das Referendum gegen die automatische Anpassung der Franchisen an die Kostenentwicklung zu unterstützen. Denn höhere Franchisen und eine weitere Kostenabwälzung auf die Versicherten wären unsozial.</p><p>Schon die Prämienlast ist für viele Arbeitnehmende unerträglich hoch. Doch wer krank wird und eine Behandlung benötigt, muss gleich noch tiefer in die Tasche greifen. Dann müssen Franchisen, Selbstbehalte und Tagestaxen bezahlt werden. Und nun hat das bürgerliche Parlament unter dem Druck der Krankenkassenlobby beschlossen, die Franchisen in Zukunft laufend zu erhöhen.</p><p>Der Belastung der Versicherten nach oben soll somit keine Grenze mehr gesetzt werden. Ganz im Gegenteil, beispielsweise, zur Steuerbelastung von GrossaktionärInnen, gutbetuchten Erben und pauschalbesteuerten Superreichen – um auch daran wieder mal zu erinnern.</p><p>Dieser Parlamentsbeschluss ist ein Angriff auf alle Versicherten, insbesondere aber auf Rentnerinnen und Rentner und chronisch Kranke. Denn sie können die Gesundheitskosten heute schon kaum mehr bezahlen, und gleichzeitig können gerade sie nicht auf Behandlungen verzichten. Immer mehr tun das heute trotzdem, was nicht nur ihre Gesundheit gefährdet, sondern am Ende oft auch teurer kommt!</p><h3>Absurde Behauptungen</h3><p>Gerade sie verhöhnen die bürgerlichen Parteien und die Krankenkassenlobby, wenn sie behaupten, mit dem Wechsel von Kasse, Franchise und Versicherungsmodell könnten mehr als eine Million Versicherte ihre Prämienbelastung "um 40 Prozent oder mehr" senken. Erstens führt ein Kassenwechsel später einfach zu umso saftigeren Prämiensteigerungen. Und zweitens käme gerade jene, die auf Behandlungen angewiesen sind, eine höhere Wahlfranchise viel teurer zu stehen.</p><p>Statt die Versicherten zu verhöhnen, soll die bürgerliche Parlamentsmehrheit endlich ihre Hausaufgaben machen und wirksame Kostendämpfungsmassnahmen beschliessen. Und zwar dort, wo es weder die Menschen belastet noch der Qualität schadet: Beispielsweise bei Medikamentenpreisen, Zusatzversicherungen und Datentransparenz! Doch dafür müsste man sich erst mal dem Einfluss der Krankenkassen- und Pharmalobby entziehen und auf den ein oder anderen Verwaltungsratssitz verzichten.</p>]]></content:encoded><category>Gesundheit</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/_processed_/5/b/csm_aeltereFrau-muss-rechnen_wenigGeld_banabana-san_istock_20635cf273.jpg" length="185174" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-5896</guid><pubDate>Mon, 04 Mar 2019 14:16:11 +0100</pubDate><title>Franchisen-Erhöhung: Jetzt erst recht nicht!</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/franchisen-erhoehung-jetzt-erst-recht-nicht</link><description>Der Ständerat muss nach dem Bundesgerichtsurteil über die Bücher gehen</description><content:encoded><![CDATA[<p> Das <a href="/themen/detail/jetzt-muessen-die-praemienverbilligungen-rauf">Bundesgerichtsurteil</a> vom Januar zu den Prämienverbilligungen hat einmal mehr klar gemacht, dass es mit der Finanzierung des Schweizer Gesundheitswesens so nicht mehr weitergehen kann: In 25 von 26 Kantonen genügen die Prämienverbilligungen den bundesgesetzlichen Vorgaben nicht. Insbesondere Familien mit tiefen und mittleren Einkommen zahlen seit Jahren flächendeckend zu hohe Nettoprämien - und jedes Jahr kommt noch mehr drauf.
</p><p>Nun müssen die Kantone gegensteuern und die Prämienverbilligungen zumindest auf ein gesetzeskonformes Niveau anheben. Etliche Kantone haben bereits angekündigt, genau dies zu tun (Wallis, Neuenburg, St. Gallen, Luzern). Andere werden demnächst nachziehen, ansonsten müssen weitere Klagen eingereicht werden.
</p><p>Die entscheidende Lehre aus dem Bundesgerichtsurteil ist aber eine andere: Die Gesamtbelastung der Versicherten mit tiefen und mittleren Einkommen hat ein untragbares Ausmass angenommen. Dies drückt sich einerseits dadurch aus, dass die bezahlten Prämien im Jahr 2000 noch rund 8 Prozent eines Haushaltsbudgets ausmachten, während es heute fast doppelt so viel ist (14 Prozent). Andererseits hat sich aber auch die Kostenbeteiligung (Franchise, Selbstbehalt, Spital-/Pflegetaxe, einzelne Medikamente etc.) seit der Einführung des Krankenversicherungsgesetzes mehr als verdoppelt.
</p><p>Bei der Prämienbelastung besteht nun erheblicher Druck zum Handeln: Nicht nur aufgrund des Bundesgerichtsurteils, sondern spätestens auch mit der Einreichung der soeben lancierten "Prämien-Entlastungs-Initiative" von SP und SGB. Wohl im Wissen darum, hat die rechtsbürgerliche Mehrheit ihre Bestrebungen im Parlament auf eine Erhöhung der Kostenbeteiligung verlegt: So sollen eine Notfall- und gleich auch noch eine Praxisgebühr eingeführt werden. Aber vor allem sollen die Franchisen massiv angehoben werden: Nach dem Nationalrat hat nun auch die zuständige Ständeratskommission die Vorlage zur automatischen Anpassung der Franchise an die Kostenentwicklung durchgewinkt (<a href="/themen/detail/hoehere-franchisen-sind-nicht-tragbar">siehe SGB-Kommentar</a>).
</p><p>Die Botschaft ist zu durchsichtig: Was den Versicherten in die linke Tasche gegeben wird (durch – vielleicht – höhere Prämienverbilligungen), soll ihnen flugs aus der rechten Tasche wieder gezogen werden. Die bürgerliche Parlamentsmehrheit will die Versicherten offenbar für dumm verkaufen!
</p><p>Noch ist nichts beschlossene Sache, denn der Ständerat hat es in der Frühjahrssession in der Hand, die Notbremse zu ziehen. Gerade nach dem Bundesgerichtsurteil zu den Prämienverbilligungen wäre alles andere völlig unverständlich. </p>]]></content:encoded><category>Gesundheit</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-5882</guid><pubDate>Tue, 26 Feb 2019 10:00:00 +0100</pubDate><title>Gesundheit für alle bezahlbar machen: Ja zur Prämien-Entlastungs-Initiative!</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/gesundheit-fuer-alle-bezahlbar-machen-ja-zur-praemien-entlastungs-initiative</link><description>Gesundheit ist kein Luxusprodukt. Unterschreiben Sie jetzt!</description><content:encoded><![CDATA[<p>Die Prämienrechnung flattert monatlich in den Briefkasten, oder besser gesagt: sie kracht ins Haus. Denn bald wiegt diese Rechnung dreimal mehr als noch vor 20 Jahren. Und zwar nicht nur für Leute, die sich dies problemlos leisten können, sondern für alle. Die Prämie eines Wirtschaftsanwalts ist genau gleich hoch wie jene einer Schuhverkäuferin oder eines Bauarbeiters. Zwar gibt es Prämienverbilligungen, doch erhalten diese immer weniger Haushalte, und zu immer kleineren Beträgen. Denn die meisten Kantone haben die Mittel dafür eingefroren oder gar gekürzt, um Steuern für die Superreichen zu senken. Gleichzeitig sind für die Arbeitnehmenden die Löhne und für die ältere Bevölkerung die Renten viel weniger stark gestiegen als die Prämien.</p><p><strong>So kann es nicht weitergehen:</strong> Gesundheit ist kein Luxusprodukt, auf das man auch mal verzichten kann, sondern ganz einfach die Voraussetzung für ein gutes Leben. Es ist deshalb keine Frage, dass Gesundheit wieder für alle bezahlbar sein muss. Genau das ist das Ziel der Prämien-Entlastungs-Initiative.</p><p>Die Initiative fordert, dass <strong>kein Haushalt in der Schweiz mehr als 10% seines Einkommens</strong> für Krankenkassenprämien ausgeben muss. Weder Familien, noch Alleinerziehende oder Alleinstehende, noch RentnerInnen. Heute gibt es viele Haushalte, die mehr als 20% des Einkommens für die Prämien aufbringen müssen. Damit wäre mit dieser Volksinitiative Schluss, denn sie würde die Prämienverbilligungen entsprechend erhöhen. Die Kantone könnten nicht immer mehr kürzen oder Bezugsberechtigte mit administrativen Schikanen von den ihnen zustehenden Prämienverbilligungen fernhalten.</p><p>Die Prämien-Entlastungs-Initiative stoppt auch die bereits stattfindenden Entwicklungen zur Zwei-Klassen-Medizin. Denn heute überlegen sich viele Leute mit tiefen und mittleren Einkommen zwei- oder dreimal, ob sie zur Ärztin gehen sollen – auch wenn der Bauch oder der Kopf vielleicht längst schon zu fest schmerzt. Das ist nicht nur unangenehm, es kann auch sehr gefährlich und teuer werden. <strong>Die Initiative sorgt dafür, dass die Prämienlast sinkt </strong>und sich alle Leute die Prämien für eine tiefe Franchise leisten können. Der Zugang zur medizinischen Grundversorgung wird damit für alle gestärkt.</p><p>Sparen muss man im Gesundheitswesen zwar auch: Bei den Medikamentenpreisen, bei der Überversorgung und bei Abzockerlöhnen. Aber sicher nicht, indem man durch finanzielle Hürden für die Versicherten den Zugang zu Behandlungen rigoros einschränkt.</p><h3>Setzen Sie ein Zeichen für ein solidarisches und bezahlbares Gesundheitswesen:</h3><h3><a href="https://sgb.ch/fileadmin/user_upload/Kampagnen/Praemien-Entlastung/PraemienEntlastungsIni_U-Bogen_de.pdf" target="_blank" class="button" rel="noreferrer">» Unterschreiben Sie die Prämien-Entlastungs-Initiative!</a></h3><p>&nbsp;</p>]]></content:encoded><category>Gesundheit</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/_processed_/1/e/csm_10prozentsindgenug_9d852f3737.png" length="38535" type="image/png"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-5874</guid><pubDate>Fri, 22 Feb 2019 14:41:27 +0100</pubDate><title>IV-Revision: weiter entwickeln, nicht weiter abbauen</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/iv-revision-weiter-entwickeln-nicht-weiter-abbauen</link><description>Die IV-Revision darf nicht zu einer weiteren Kürzungsvorlage werden.</description><content:encoded><![CDATA[<p> Mit gewissem Recht bezeichnet der Bundesrat die aktuell laufende Revision der Invalidenversicherung als "Weiterentwicklung der IV", anstatt sie in eine Reihe mit den vergangenen Kürzungsrevisionen zu stellen und als "Revision 7" mit einer weiteren Nummer zu versehen. Die Vorlage beinhaltet wichtige qualitative Elemente mit den Schwerpunkten bei Eingliederung, Beratung und Begleitung sowie Koordination. Dass es aber noch ein weiter Weg ist, bis diese Elemente gestärkt werden und eine neue Sparrunde auf dem Buckel der Versicherten abgewehrt ist, hat die erste Beratungsrunde in der nationalrätlichen Sozialkommission gezeigt.
</p><h3>Verhinderte und drohende Sparmassnahmen</h3><p>Zwar wurden dort Angriffe wie "Keine IV-Rente unter 30 Jahren!" vorerst abgewehrt, doch bereits wurde auch eine Reihe neuer Sparmassnahmen beschlossen: Taggelder sollen während einer beruflichen Ausbildung nicht mehr für behinderungsbedingte Erwerbsausfälle ausbezahlt, Kinderrenten um 25 Prozent gekürzt werden.
</p><p>Am einschneidendsten ist aber der Grundsatzentscheid zur Einführung eines "stufenlosen" Rentensystems, den auch bereits der Bundesrat getroffen hat. Dies ist ein System, das neue Fehlanreize setzen würde und ausgerechnet jenen Personen schmerzhafte Renteneinbussen brächte, die am wenigsten Aussicht auf eine Teilzeitbeschäftigung haben (Invaliditätsgrad 60-69%). In Kombination mit der Kinderrentenkürzung würde das neue System für viele Familien zu substanziellen Einkommensausfällen führen (im Extremfall zur Kürzung eines Viertels der Leistungen).
</p><p>Eine entsprechende Kostenverlagerung in die Ergänzungsleistungen wäre die bereits in der Vergangenheit oft beobachtete unvermeidbare Folge. Der Nationalrat muss daher auf diese beiden Massnahmen verzichten- selbst, wenn er nur die Kosten betrachtet. Definitiv vom Tisch ist zum Glück bereits die vom Arbeitgeberverband erbittert geforderte 80%-Schwelle für den Erhalt einer Vollrente.
</p><h3>Verbindliche Wiedereingliederung</h3><p>Die IV verbucht seit 2017 Überschüsse und wird ihre verbleibenden Schulden beim AHV-Fonds voraussichtlich bis 2030 zurückzahlen können, trotz anhaltendem Bevölkerungswachstum. Grund dafür ist aber weniger eine erfolgreiche Eingliederungspolitik als vielmehr die erwähnten Revisionen 4 bis 6, mit denen der Zugang zur IV immer stärker eingeschränkt und die Leistungen der Bezugsberechtigten mehrfach gekürzt wurden, wie erwähnt nicht zuletzt auf Kosten der EL. Der Druck für eine erfolgreiche Eingliederungspolitik ist also heute gerade wegen dieser Revisionen hoch, ebenso der Bedarf an Stellen für Personen mit Teilrenten.
</p><p>Menschen mit Behinderungen können heute immer noch nur mit grosser Mühe, an den Arbeitsplatz zurückzukehren oder im Arbeitsmarkt Fuss fassen. Den in der Vergangenheit von den Arbeitgebern gemachten Versprechen hinkt die Realität leider hinterher. Der SGB unterstützt daher die mit der jetzigen IV-Revision vorgesehenen Zusammenarbeitsvereinbarungen zwischen den Sozialpartnern zur Eingliederung und Wiedereingliederung in den ersten Arbeitsmarkt.
</p><p>Sie reichen aber nicht aus: Um endlich wirklich spürbare und nachhaltige Fortschritte zu erzielen, braucht es verbindliche gesetzliche Vorgaben. Eine Kommissionsminderheit fordert daher, dass Unternehmen mit über 250 Arbeitnehmenden mindestens 1 Prozent Arbeitnehmende beschäftigen müssen, die von Invalidität betroffen oder bedroht sind. Eine, einer von hundert, das ist nun wirklich das Minimum.
</p><p>&nbsp;</p>]]></content:encoded><category>Gesundheit</category><category>Invalidenversicherung</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-5871</guid><pubDate>Thu, 21 Feb 2019 17:38:49 +0100</pubDate><title>EL-Reform: Letzte Korrekturen dringend nötig</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/el-reform-letzte-korrekturen-dringend-noetig</link><description>Sanktionen bei Kapitalbezug sind realitätsfremd und schädlich.</description><content:encoded><![CDATA[<p>Die Behandlung der EL-Revision ist auf der parlamentarischen Zielgeraden. Eines steht dabei jetzt schon fest: Das Parlament hat sich bislang dem bundesrätlichen Ziel der Beibehaltung des Leistungsniveaus leider nicht angeschlossen. So will die Sozialkommission des Nationalrates mit ihren letzten Beschlüssen die Leistungen um insgesamt 697 Millionen kürzen, was für die Betroffenen schlichtweg nicht verkraftbar wäre. Aber auch der Ständerat will insgesamt 598 Millionen sparen. Doch diese 100 Millionen Differenz sind entscheidend, denn sie gehen grösstenteils auf die Forderung der Kommission nach einer Kapitalbezugssanktion zurück. So sollen sämtliche Fälle von Kapitalbezug aus der Pensionskasse mit einer zehnprozentigen Kürzung der jährlichen Ergänzungsleistungen bestraft werden.</p><p>Im Jahr 2015 haben laut Finanzkontrolle mehr als die Hälfte der Neupensionierten Kapital bezogen. In mehr als einem Drittel der Fälle war der dabei ausbezahlte Betrag tiefer als die geltenden EL-Vermögensfreibeträge. Diese beiden Zahlen machen deutlich, dass der Kapitalbezug erstens weit verbreitet ist und sich die ausbezahlten Summen zweitens keineswegs zum "Verprassen" eignen. Dazu kommt, dass mit der EL-Revision sowieso strikte Regeln zum Verbrauch von Vermögen vorgesehen sind. Halten sich EL-Beziehende nicht an diese Regeln, werden sie ebenfalls sanktioniert werden können. Dennoch hielt die Nationalratskommission daran fest, dass sämtliche Arten des Kapitalbezugs mit einer 10%-Kürzung sanktioniert werden sollen – das können 500 Franken sein (zuhause), aber genau so gut auch 5000 Franken (im Heim). Der Nationalrat muss in seiner abschliessenden Behandlung der Revision endlich auf den Boden der Realität zurückkommen und diese unfaire Massnahme streichen.</p><p>Eine weitere Differenz zwischen den Räten bleiben die Vermögensfreibeträge – als "Notgroschen" gerade für HeimbewohnerInnen bei einer immer noch nicht zufriedenstellenden Finanzierung der Heimpflege eminent wichtig. Der Nationalrat will diese Freibeträge um 30% kürzen. Das ist fahrlässig und würde wohl auch zu neuen Sozialhilfefällen führen, was laut EL-Gesetz explizit verboten ist und bleibt.<br><br><strong>Nötige Erhöhung der Mietobergrenzen</strong><br> Unter dem Strich bleibt klar: Diese Reform ist – auch mit den noch nötigen Korrekturen des Nationalrates – nur deshalb akzeptabel, weil endlich die seit 2001 unveränderten Obergrenzen für die Erstattung der Mieten erhöht werden. Dies ist für EL-Beziehende ungemein wichtig. Aber für den SGB ist klar, dass der Bundesrat in Zukunft unbedingt von seiner Kompetenz zur Anpassung der Mietzinsmaxima auf dem Verordnungsweg Gebrauch machen muss – genau, wie er es für den Lebensbedarf oder auch die AHV-Renten macht. Es darf nicht sein, dass die finanziell Schwächsten unserer Gesellschaft in Zukunft weiter zu Geiseln der Teuerung gemacht werden, während sich die Topsaläre mit der "Teuerung" jährlich weiter nach oben bewegen.</p><p>Man kann nicht genug oft daran erinnern: Die Beziehenden von Ergänzungsleistungen – und das sind grossmehrheitlich Frauen – haben meist jahrzehntelang Sozialversicherungsbeiträge bezahlt. Sie haben ein verfassungsmässig garantiertes Recht auf eine soziale Existenzsicherung. Das muss auch der Nationalrat in seiner letzten Behandlung der EL-Revision anerkennen.<br> &nbsp;</p>]]></content:encoded><category>Ergänzungsleistungen</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/_processed_/8/a/csm_Bundeshaus-waehrend-Session_1e7fa2a8e8.jpg" length="365495" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-5863</guid><pubDate>Wed, 20 Feb 2019 12:48:54 +0100</pubDate><title>AHV 21: Bundesrat muss die richtigen Schlüsse ziehen</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/ahv-21-bundesrat-muss-die-richtigen-schluesse-ziehen</link><description>Botschaft AHV 21 erst nach der Abstimmung über das umstrittene AHV-Steuerpaket </description><content:encoded><![CDATA[<p>Der Schweizerische Gewerkschaftsbund (SGB) begrüsst, dass der Bundesrat die Botschaft AHV 21 erst nach der Abstimmung über das umstrittene AHV-Steuerpaket ausarbeitet und vorlegt. Denn von der Abstimmung am 19. Mai hängt ab, ob der AHV jährlich 2 Mrd. Franken zugeführt werden und die AHV-Finanzierung rasch stabilisiert werden kann – mit der sozialsten Finanzierungsmethode überhaupt, nämlich über eine leichte Anhebung der Lohnprozente und eine Erhöhung der Bundesmittel.<br><br>Wenig überraschend zeigt die Vernehmlassung zur AHV 21, dass die vorgeschlagenen Massnahmen äusserst umstritten sind. Etwa das – vom SGB dezidiert abgelehnte – höhere Frauenrentenalter oder die Höhe der notwendigen Zusatzfinanzierung. In seiner Aufzählung unterschlägt der Bundesrat einen wichtigen Punkt: Die Renten aus AHV und Pensionskassen reichen zusammen immer weniger, um den Verfassungsauftrag zu erfüllen, wonach die Renten zusammen «die gewohnte Lebenshaltung in angemessener Weise» ermöglichen sollen. Denn die Pensionskassenrenten der NeurentnerInnen sind in den letzten Jahren stetig gesunken. Und sie sinken weiter. Deshalb braucht es eine Erhöhung der AHV-Renten. In einer so langen Tiefzinsphase ist das Umlageverfahren der AHV dem Kapitaldeckungsverfahren der Pensionskassen hoch überlegen. Und bei der AHV bringt ein Beitragsfranken mehr Rente, weil das Preis-Leistungsverhältnis der AHV im Vergleich zu allen anderen Vorsorgearten für den Grossteil der Bevölkerung unschlagbar gut ist. Aus diesen Gründen bereitet der SGB zurzeit eine Initiative für eine 13. AHV-Rente vor.<br><br>Der Bundesrat ist gut beraten, die Frage der Rentenhöhe in seiner Botschaft zu AHV 21 aufzugreifen und eine Lösung vorzuschlagen.<br><br></p>]]></content:encoded><category>AHV</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-5857</guid><pubDate>Thu, 14 Feb 2019 14:14:13 +0100</pubDate><title>Die AHV verdient eine solide Finanzierung – Bund muss Verantwortung übernehmen</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/die-ahv-verdient-eine-solide-finanzierung-bund-muss-verantwortung-uebernehmen</link><description>Der AHV-Fonds Compenswiss musste 2018 Verluste auf seinen Anlagen hinnehmen. Auch die AHV ist damit Opfer des schlechten Anlagejahres geworden. </description><content:encoded><![CDATA[<p>Der AHV-Fonds Compenswiss musste 2018 Verluste auf seinen Anlagen hinnehmen. Auch die AHV ist damit Opfer des schlechten Anlagejahres geworden. Nach einem guten Anlageergebnis 2017 handelt es sich dabei um den grössten Anlageverlust seit Ausbruch der Finanzkrise vor zehn Jahren. Er hat hart erarbeitete Beiträge der Versicherten und der Arbeitgeber vernichtet und ist schmerzhaft. 
</p><p>Anders als bei den Renten der beruflichen Vorsorge hängt die Gesundheit der AHV-Finanzen in erster Linie von der Lohnsumme ab, die in der Schweiz verdient wird. Wesentlich schlimmer ist die Lage bei den Renten der 2. Säule, die stark unter der Tiefstzinsphase leiden. Die Pensionskassenrenten sind seit 2005 im Mittel um fast 9 Prozent gesunken. Die AHV entwickelt sich dagegen grundsätzlich stabil, obwohl es wegen der Baby-Boomer-Generation im nächsten Jahrzehnt einen finanziellen Mehrbedarf gibt. Gleichzeitig ist aber für den SGB klar: um den künftigen RentnerInnen ein anständiges Rentenniveau zu sichern, braucht es eine Stärkung der AHV. Der SGB erarbeitet dazu eine Initiative für eine 13. AHV-Rente. Denn die AHV hat für alle mit tiefen und mittleren Löhnen das beste Preis-Leistungsverhältnis in der Schweizer Altersvorsorge – da Topverdiener auf dem vollen Lohn Beiträge bezahlen, ohne aber mehr Rente zu kriegen als Normalverdiener. 
</p><p>In einem ersten Schritt muss die Schweiz den vorübergehend anfallenden finanziellen Mehrbedarf sichern. Für den SGB steht im Vordergrund, dass der Finanzierungsbedarf in der 1. Säule solidarisch über alle Altersgruppen und Einkommen aufgeteilt wird. Über eine mögliche Finanzierungsquelle werden die Stimmberechtigten bereits am 19. Mai 2019 abstimmen. Im Rahmen des AHV-Steuerpakets (STAF) will das Parlament der AHV jährlich 2 Mrd. Franken zusätzlich zuführen. Und zwar durch die sozialste Finanzierungsmethode überhaupt: eine leichte Anhebung der Lohnprozente und eine Erhöhung der Bundesmittel. Diese AHV-Finanzierung ist aber gekoppelt an die umstrittene Neuauflage der Unternehmenssteuerreform III.
</p><p>Gerade mit Blick auf den erneut hohen Überschuss des Bundes erwartet der SGB, dass auch der Bund seine Verantwortung übernimmt, um dieses wichtigste Sozialwerk der Schweiz zu stützen. Schliesslich erneuert der SGB seine Forderung, den AHV-Ausgleichsfonds von den Negativzinsen der Nationalbank zu befreien.&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp; &nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp; &nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp; </p>]]></content:encoded><category>AHV</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-5845</guid><pubDate>Fri, 01 Feb 2019 12:18:10 +0100</pubDate><title>Jetzt müssen die Prämienverbilligungen rauf!        </title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/jetzt-muessen-die-praemienverbilligungen-rauf</link><description>Bundesgericht zeigt Sozialabbauern in den Kantonen die rote Karte</description><content:encoded><![CDATA[<p>Es ist eine schallende Ohrfeige für die Sozialabbauer in den Kantonen: Das Bundesgericht hat in einem wegweisenden Urteil befunden, dass der Spielraum für Kürzungen bei Prämienverbilligungen klar begrenzt ist. So muss die Prämienlast laut KVG nicht nur für Haushalte mit tiefen Einkommen, sondern auch für Familien des "unteren Mittelstandes" mit Prämienverbilligungen gemindert werden. Diesen Grundsatz hat nicht nur der Kanton Luzern – Ursprungskanton der Klage – jahrelang in krasser Art und Weise verletzt, sondern grundsätzlich alle Kantone, mit nur einer einzigen Ausnahme: Graubünden.
</p><p>Während Jahren hat man sich in den meisten Kantonen nicht um die sozialen Folgen der unaufhaltsam steigenden Kopfprämien in der Grundversicherung geschert. Ganz im Gegenteil: Um die Ausfälle der aggressiven Steuersenkungen der vergangenen Jahre zu kompensieren, hat man vielerorts auch bei den Prämienverbilligungen das Messer angesetzt. Kurzerhand wurden Richtprämien, Eintrittsschwellen und Verbilligungsanteile gekürzt, mit jeweils nur einem Ziel: weniger Prämienverbilligungen für weniger Haushalte. So kam es dazu, dass der Kantonsanteil an den Prämienverbilligungen (neben jenem des Bundes) von 50% im Jahr 2010 auf noch 42% im Jahr 2017 sank. Oder anders ausgedrückt: 11 Kantone geben heute für Prämienverbilligungen weniger Mittel aus als noch vor 10 Jahren – trotz des starken Bevölkerungswachstums und trotz des noch stärkeren Prämienwachstums!
</p><h3>Kantone müssen sofort korrigieren</h3><p>Der SGB hat diese Entwicklungen regelmässig stark kritisiert und in seinem <a href="/themen/detail/aufschwung-jetzt-fuer-gerechtere-einkommenverteilung-nutzen">Verteilungsbericht</a> jeweils aufgezeigt, wie alarmierend die Lage bei der Prämienlast wirklich ist. Nun kommt mit dem Bundesgerichtsurteil endlich Bewegung in die Sache. Die Kantone können soziale Missstände nicht mehr einfach in den Hinterzimmern wegdefinieren und so mit ihrer Sparwut weiter verschärfen. Sie sind nun im Gegenteil gerichtlich dazu verpflichtet, eine Kehrtwende zu vollziehen und ihre Anspruchsbedingungen für Prämienverbilligungen schnellstmöglich gesetzeskonform auszugestalten.
</p><p>Auch rückwirkend werden vorenthaltene Verbilligungen auszurichten sein, und das nicht nur im Kanton Luzern (dessen Regierung dies bereits angekündigt hat). Kommen die Kantone diesem Auftrag nicht nach, werden bald weitere erfolgreiche Klagen folgen.
</p><h3>Es braucht mehr</h3><p>Unabhängig vom Korrekturbedarf in den Kantonen bleibt die vom Bundesgericht aufgezeigte grundsätzliche Problematik zumindest teilweise bestehen: Die Kantone werdenweiterhin einen zu grossen Definitionsspielraum für die Gewährung von Prämienverbilligungen haben – insbesondere bei den kinderlosen Haushalten mit tiefen und mittleren Einkommen. Abhilfe schaffen kann hier nur ein schweizweit einheitliches Sozialziel, das auf dem Papier auch der Bundesrat seit mehr als 25 Jahren befürwortet.
</p><p>Einen neuen Anlauf in diese Richtung unternimmt die demnächst unterschriftsreife "Prämien-Entlastungs-Initiative", welche verlangt, dass kein Haushalt in der Schweiz mehr als 10 Prozent seines Budgets für Prämien ausgeben muss. Finanziert werden müsste dies mit mehr Prämienverbilligungen. Aber nicht nur durch die Kantone, sondern zu mindestens zwei Dritteln auch durch den Bund.
</p><p>Diese schweizweit gültige Belastungsgrenze ist dringend nötig. Denn das heutige System der kantonalen Kopfprämien wirkt gleich doppelt bestrafend: Nicht nur bezahlt die Schuhverkäuferin genau die gleiche Prämie wie der Wirtschaftsanwalt, sie ist in der Regel auch viel weniger mobil, um sich einen Kanton mit tiefen Prämien und/oder hohen Prämienverbilligungen (bei gleichzeitig bezahlbarer Miete) auszusuchen. </p>]]></content:encoded><category>Gesundheit</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-5832</guid><pubDate>Fri, 18 Jan 2019 15:59:55 +0100</pubDate><title>Etwas mehr AHV und wichtige Weichenstellungen</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/etwas-mehr-ahv-und-wichtige-weichenstellungen</link><description>Sozialversicherungen 2019</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Im neuen Jahr bekommen AHV-BezügerInnen endlich etwas mehr Rente. Doch die steigenden Gesundheitskosten vermag das nicht auszugleichen. Es braucht dringend deutlich höhere AHV-Renten. Grundlage dafür könnte die Zusatzfinanzierung sein, über gemeinsam mit der Steuerreform im Mai abgestimmt wird.</p><p>Zum ersten Mal seit vier Jahren werden die AHV-Renten wieder einmal erhöht. Allerdings nur minim: um zehn auf 1185 Franken steigt die Minimalrente, während die Maximalrente um 20 auf 2370 Franken erhöht wird. Auch die Ergänzungsleistungen und die Hilflosenentschädigung werden leicht nach oben korrigiert. Auf der Beitragsseite steigt der AHV-Mindestbeitrag um vier auf 482 Franken, derjenige der freiwilligen AHV/IV um acht auf 922 Franken.</p><h3>Sinkende Renten</h3><p>Keine grossen Änderungen gibt es dieses Jahr in der obligatorischen beruflichen Vorsorge. Insbesondere der Mindestzinssatz bliebt nun schon im vierten Jahr auf dem rekordtiefen 1 Prozent. Die BVG-Kommission hatte ihn gar auf 0.75 Prozent senken wollen. Auch wenn der Bundesrat diesem Vorschlag nicht Folge leistete, werden die Altersguthaben weiterhin unterdurchschnittlich verzinst, was empfindliche Renteneinbussen zur Folge hat.</p><p>Leicht angehoben werden der BVG-Koordinationsabzug (24'885 Franken) und die Eintrittsschwelle (21'330 Franken) ebenso wie der maximale Steuerabzug in der Säule 3a (6826 Franken). Massiv gesenkt wird hingegen der BVG-Beitrag für Arbeitslose, nämlich von 1.5 auf 0.25 Prozent. Dies weil der Deckungsgrad hoch und die Arbeitslosigkeit relativ tief ist. Und schliesslich werden dieses Jahr die seit 2015 ausgerichteten Hinterlassenen- und Invalidenrenten in der zweiten Säule um 1.5 Prozent angehoben.</p><p>Die Probleme der zweiten Säule sind gross. Denn die durchschnittlichen Pensionskassenrenten sinken seit einigen Jahren. Grund sind die seit Jahren sinkenden Zinsen und Umwandlungssätze, vor allem in überobligatorischen Bereich. Und während wir Arbeitnehmende immer mehr einzahlen, kassieren Lebensversicherungen, Banken und Berater weiterhin Milliarden an Verwaltungskosten und Gebühren. Dieser Entwicklung muss entschieden entgegengetreten werden, denn mit sinkendem Rentenniveau rückt das Leistungsziel in noch weitere Ferne, wonach erste und zweite Säule zusammen die Erhaltung des Lebensstandards in angemessener Weise ermöglichen sollen. Es braucht höhere statt tiefere Renten. Dazu müssen dringend auch die AHV-Renten erhöht werden.</p><h3>Steigende Prämien</h3><p>Aufs Portemonnaie drücken auch die ständig steigenden Krankenkassenprämien. Die Standardprämie in der obligatorischen Krankenpflegeversicherung steigt im nächsten Jahr für Erwachsene um 2.7 Prozent, während sie für junge Erwachsene (&lt;25 Jahre) um 13.5 Prozent sinkt. Wenn das Bundesamt für Gesundheit von einem Anstieg von lediglich 1.2 Prozent spricht, so deshalb, weil die vom BAG kommunizierten Prämientarife für 2019 erstmals auf der erwarteten Durchschnittsprämie und nicht mehr auf der Standardprämie (300.- Franchise, freie Arztwahl) basieren. Schon heute verzichtet ein Grossteil der Versicherten auf freie Arztwahl und wählt eine höhere Franchise. Das bringt zwar etwas moderatere Prämien, im Krankheitsfall allerdings auch eine deutlich stärkere Kostenbeteiligung.</p><p>Um den Kostenanstieg im Gesundheitswesen zu dämpfen, sind verschiedene Massnahmen beschlossen oder in Erarbeitung. Per Dezember 2018 wurden die Preise von einigen hundert Medikamenten und Produkten gesenkt. Und ab 2019 werden gewisse bis anhin stationäre Leistungen nur noch vergütet, wenn sie ambulant erbracht werden, etwa Krampfadern-, Hämorrhoiden- und Leistenbruchoperationen oder Kniespiegelungen.</p><h3>Wichtige Abstimmung zur AHV-Finanzierung</h3><p>Am 19. Mai werden die StimmbürgerInnen über die Steuerreform und die AHV-Finanzierung (STAF) abstimmen. Diese Vorlage will der AHV jährlich 2 Mrd. Franken zusätzlich zuführen. Und zwar durch die sozialste Finanzierungsmethode überhaupt: eine leichte Anhebung der Lohnprozente. Diese AHV-Finanzierung ist gekoppelt an die umstrittene Neuauflage der Unternehmenssteuerreform III.</p><p>Noch in der parlamentarischen Beratung steckt die Revision der Ergänzungsleistungen. Die Differenzen gehen zurück an den Nationalrat und allenfalls in die Einigungskonferenz. Inhaltlich konnten wir die Erhöhung der Mietzinsmaxima um durchschnittlich 19 Prozent durchsetzen, ebenso die Bestimmung, dass ältere Arbeitslose in Zukunft ihr Pensionskassenguthaben in der Vorsorgeeinrichtung belassen und eine Rente beziehen können. Dennoch drohen weitere finanzielle Einschnitte und strengere Anspruchsvoraussetzungen für die EL.</p><p>Ebenfalls Kürzungen drohen bei der Revision der IV. Der Bundesrat wollte sie kostenneutral gestalten, doch die Nationalratskommission hat Kürzungsmassnahmen beschlossen. Besonders stossend ist die Kürzung der Kinderrenten von IV-Beziehenden um einen Viertel. Auch hinter der Einführung des stufenlosen Rentensystems verbergen sich Rentenkürzungen. Positiv sind die Massnahmen zur besseren beruflichen Eingliederung von Jugendlichen mit psychischen Problemen.</p>]]></content:encoded><category>Sozialpolitik</category><category>Gesundheit</category><category>Unfallversicherung</category><category>Invalidenversicherung</category><category>Arbeitslosenversicherung</category><category>Berufliche Vorsorge</category><category>AHV</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/_processed_/b/4/csm_senior-abrechnungen-iStock-milkos_2bc3297f72.jpg" length="152242" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-5830</guid><pubDate>Fri, 18 Jan 2019 15:47:52 +0100</pubDate><title>Höhere Franchisen sind nicht tragbar</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/hoehere-franchisen-sind-nicht-tragbar</link><description>Anpassung der Franchisen an die Kostenentwicklung: Unverständlicher Kommissionsentscheid</description><content:encoded><![CDATA[<p> Nach dem Nationalrat will nun auch die zuständige Ständeratskommission die Franchisen der Grundversicherung künftig an die Kostenentwicklung anpassen. Dieser Entscheid ist realitätsfremd - sowohl was die Situation der Versicherten in der Schweiz als auch was einen Vergleich mit dem Ausland betrifft.
</p><p>Nirgendwo in Westeuropa bezahlen die Versicherten mehr aus der eigenen Tasche für die Gesundheitskosten als in der Schweiz - und die Kopfprämien kommen noch dazu. Die Wahl der Franchise ist dabei genauso wenig ein freier Entscheid wie der Gang zum Arzt. Ein Gang der - entgegen der landläufigen Meinung, wir würden "wegen jedem Bobo zum Arzt rennen" - gemäss OECD in der Schweiz weit seltener ist als in allen Nachbarländern (in Deutschland werden 10 Arztbesuche pro Kopf und Jahr registriert, während es in der Schweiz knapp 4 sind).
</p><p>Es ist also völlig unverhältnismässig, die heute schon horrende Kostenbeteiligung der Versicherten durch einen neuen Gesetzesautomatismus laufend weiter zu erhöhen. Betroffen wären davon insbesondere RentnerInnen mit tiefen und mittleren Einkommen. Denn sie zahlen bereits heute über 7 Prozent ihres Einkommens für die Gesundheitskosten, könnten aber sicher nicht auf nötige Behandlungen verzichten.
</p><p>Die pauschale Behauptung, mit einer Erhöhung der Franchisen würden die Prämien weniger stark ansteigen, ist zudem falsch: Die Erfahrung mit vergangenen Franchisenerhöhungen lässt diesen Schluss nicht zu. 
</p><p>Nun ist der Ständerat gefordert, diese Tatsachen zu berücksichtigen und den Kommissionsentscheid zu korrigieren.
</p><h5>Auskünfte</h5><ul><li>Reto Wyss, Zentralsekretär SGB, 079 740 99 84</li><li>Thomas Zimmermann, Leiter Kommunikation SGB, 079 249 59 74 </li></ul>]]></content:encoded><category>Gesundheit</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-5826</guid><pubDate>Tue, 15 Jan 2019 10:00:00 +0100</pubDate><title>Probleme bei der Kaufkraft und der Rentenhöhe rasch angehen</title><link>https://www.sgb.ch/themen/gewerkschaftspolitik/detail/probleme-bei-der-kaufkraft-und-der-rentenhoehe-rasch-angehen</link><description>SGB-Jahresmedienkonferenz 2019</description><content:encoded><![CDATA[<p>Die Schweiz hat ein Kaufkraftproblem und ein Rentenproblem. Trotz Aufschwung stagnieren die Reallöhne. Gleichzeitig fressen Krankenkassenprämien und steigende Beiträge an die Pensionskassen immer mehr vom Lohn weg, so dass der effektiv verfügbare Lohn gar sinkt. Und wer in Pension geht, erhält immer weniger Rente von seiner Pensionskasse. Dies zeigen diverse Analysen, die der Schweizerische Gewerkschaftsbund SGB an seiner Jahresmedienkonferenz präsentierte.</p><p>Obwohl die Schweizer Wirtschaft in den letzten zwei Jahren kräftig gewachsen ist, stagnierten die Reallöhne. Sogar Deutschland, das lange eine schädliche «Lohnzurückhaltung» pflegte, hat heute ein stärkeres Lohnwachstum. Besonders betroffen sind langjährige Arbeitnehmende mit 20 oder mehr Jahren Betriebszugehörigkeit: Ihre Löhne sind seit 2010 kaum noch gestiegen. Derweil steigen die Ausgaben für die Krankenkassen immer weiter und nagen an der Kaufkraft.</p><p>Hinzu kommt, dass die Beiträge an die zweite Säule ebenfalls steigen. Seit der Finanzkrise bewegt sich der durchschnittliche reglementarische Beitragssatz von 18 auf 19,5 Prozent zu. Dafür bekommen die künftigen RentnerInnen aber nicht mehr Rente. Das Gegenteil ist der Fall. Seit 2005 sind die durchschnittlichen Pensionskassenrenten um 9 Prozent gesunken. Und die Situation spitzt sich immer mehr zu. Die neuste Auswertung des SGB bei 42 Pensionskassen mit 750'000 Versicherten zeigt: nachdem der mittlere Umwandlungssatz 2013 noch 6,4% betrug sinkt er im laufenden Jahr von 5,8 auf 5,6%. Künftige Rentnerinnen und Rentner werden damit nicht nur viel mehr einbezahlt haben als die Rentnerjahrgänge zuvor. Sie werden auch deutlich tiefere Renten erhalten.</p><p><strong>Der SGB fordert folgende Massnahmen, um das Kaufkraftproblem der Schweiz anzugehen:</strong></p><ul><li>Die Löhne müssen substanziell steigen. Insbesondere bei langjährigen MitarbeiterInnen und bei den Frauen. Zur Verbesserung der Lohnsituation der Frauen müssen die im neuen Gleichstellungsgesetz verankerten Lohnüberprüfungen rasch und konsequent durchgeführt werden.</li><li>In der Altersvorsorge braucht es eine Stärkung der AHV mit ihrem ausgezeichneten Preis-Leistungsverhältnis. Der SGB erarbeitet zurzeit einen Initiativtext für eine 13. AHV-Rente.</li><li>In der 2. Säule dürfen keine Gewinne auf Kosten der Versicherten gemacht werden. Dazu braucht es Gewinneinschränkungen für Lebensversicherer, Transparenz in Bezug auf die Verwaltungskosten und einheitliche, verständliche Vorsorgeausweise. Zur Verbesserung des Preis-Leistungsverhältnisses sollte die Umlagekomponente im BVG gestärkt werden. Die Schweizerische Nationalbank darf dem AHV-Ausgleichsfonds (compenswiss) keine Negativzinsen belasten. Weiter sollen die Einnahmen der SNB aus den Negativzinsen an die 2. Säule ausgeschüttet werden (Verteilung über den Sicherheitsfonds).</li><li>Zur finanziellen Entlastung der Haushalte mit unteren und mittleren Einkommen sind mehr Krankenkassen-Prämienverbilligungen nötig. Der SGB unterstützt die entsprechende Volksinitiative, die fordert, dass niemand mehr als 10 Prozent des verfügbaren Haushaltseinkommens für die Krankenkassenprämien ausgeben muss.</li><li>Die Geldpolitik muss aktiv dafür sorgen, dass der Franken fair bewertet ist. Eine isolierte Zinserhöhung der SNB – wie von Bankenkreisen gefordert – wäre hingegen fatal.</li></ul><p><strong>&nbsp;<br> Grund- und Weiterbildung für alle.</strong><br> Weiter hat der SGB die Situation in der Berufsbildung analysiert. Nach wie vor ist der Anteil jener mit einer Grundausbildung auf Sekundarstufe II ungenügend. Hier müssen Benachteiligungen und finanzielle Hürden abgebaut und spezifische Unterstützungsmassnahmen für die Betroffenen ausgebaut werden.</p><p>Deutlich machte der SGB auch, dass beim Rahmenabkommen die vom Bundesrat im Jahr 2013 beschlossenen roten Linien weiterhin gelten müssen. Die Flankierenden Massnahmen dürften nicht aufgeweicht werden. Im Gegenteil: Es braucht mehr Schutz und mehr Gesamtarbeitsverträge mit guten Mindestlöhnen.<br><br> &nbsp;</p>]]></content:encoded><category>Schweiz</category><category>Bildung &amp; Jugend</category><category>AHV</category><category>Verteilung</category><category>Löhne und Vertragspolitik</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/redaktion/photos/illustrativ/steuern-zahlen/Rechnungen-viele_iStock-rawpixel_klein.jpg" length="556986" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-5805</guid><pubDate>Thu, 06 Dec 2018 12:06:00 +0100</pubDate><title>Monitoring zeigt: Handlungsbedarf bei den Prämien mehr als dringend</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/monitoring-zeigt-handlungsbedarf-bei-den-praemien-mehr-als-dringend</link><description>Prämienbelastung der Versicherten erwiesenermassen massiv gestiegen</description><content:encoded><![CDATA[<p>Im soeben neu erschienen <a href="https://www.bag.admin.ch/bag/de/home/versicherungen/krankenversicherung/krankenversicherung-versicherte-mit-wohnsitz-in-der-schweiz/praemienverbilligung/monitoringpraemienverbilligung.html" target="_blank" class="external-link-new-window" rel="noreferrer">"Monitoring"-Bericht des BAG</a> bestätigt sich, was der SGB vor Kurzem bereits in seinem <a href="/themen/detail/aufschwung-jetzt-fuer-gerechtere-einkommenverteilung-nutzen">Verteilungsbericht </a>festgehalten hat: Die Nettoprämienbelastung ist in den letzten 10 Jahren in allen Kantonen für sämtliche Haushalte mit tiefen und mittleren Einkommen massiv gestiegen. Im schweizweiten Durchschnitt ist die Belastung von 9% im Jahr 2007 auf 14% im Jahr 2017 gestiegen, wobei der Anstieg für gewisse Haushalte noch wesentlich ausgeprägter war.
</p><p>Nun hat diese Entwicklung natürlich auch etwas mit dem Kostenwachstum in der Grundversicherung zu tun. Sinnvolle Kostendämpfungsmassnahmen, z.B. zur Eindämmung der Überversorgung und zur Senkung der Arzneimittelpreise sind daher unumgänglich. Diese dürfen aber nicht vom Hauptproblem der unsozialen Finanzierung der Krankenversicherung ablenken.
</p><p>Der Monitoringbericht untersucht nämlich nicht den Kosten- bzw. Prämienanstieg, sondern explizit die Wirksamkeit der Prämienverbilligungssysteme. Dass diese in fast allen Kantonen durch Sparpakete massiv nachgelassen hat: darin begründen sich die Resultate dieses Berichts. So gaben im Jahr 2017 elf Kantone insgesamt weniger Geld für die Verbilligung der Prämien aus also noch zehn Jahre zuvor – dies trotz der massiven Prämiensteigerungen und des starken Bevölkerungswachstums.
</p><p>So darf es nicht weitergehen. Der SGB hat an seinem Kongress einstimmig die Unterstützung der von der SP Schweiz am gleichen Wochenende lancierten Prämienentlastungsinitiative beschlossen. Diese setzt den Standard für ein wirksames Prämienverbilligungssystem. Ein solches dient nicht nur den Versicherten mit tiefen und mittleren Einkommen, es korrigiert auch den volkswirtschaftlichen Unsinn, dass diese gezwungenermassen einen immer grösseren Teil ihres Einkommens für die Bezahlung der Krankenkassenprämien aufwenden müssen.<br><br></p>]]></content:encoded><category>Gesundheit</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-5797</guid><pubDate>Fri, 30 Nov 2018 13:51:00 +0100</pubDate><title>SGB-Initiativprojekt: Es braucht eine 13. AHV-Rente</title><link>https://www.sgb.ch/themen/gewerkschaftspolitik/detail/sgb-initiativprojekt-es-braucht-eine-13-ahv-rente</link><description></description><content:encoded><![CDATA[<p> Die Altersvorsorge hat ein Problem: Die Pensionskassenrenten sinken, während die Beiträge steigen. Wer heute und morgen pensioniert wird, erhält weniger von seiner Pensionskasse als die Jahrgänge davor. Der beste und finanziell vernünftigste Weg, für ein anständiges Rentenniveau zu sorgen, ist eine Erhöhung der AHV-Renten. Besonders wichtig ist das für die Frauen, die bei der Rente schlechter gestellt sind. Deshalb haben die Delegierten am 56. SGB-Kongress beschlossen, eine Volksinitiative für eine 13. AHV-Rente zu planen.
</p><p>Der Rentenanspruch in der zweiten Säule sinkt von Jahr zu Jahr, obwohl die Schweiz immer reicher wird und obwohl die Berufstätigen immer höhere Beiträge in ihre Pensionskasse einzahlen. Grund sind die tiefen Zinsen und die Profite der Banken und Versicherungen aus der zweiten Säule. <br>Die AHV-Renten hingegen steigen, weil sie an die Teuerung und teilweise an die Lohnentwicklung angepasst werden. Das ist positiv. Aber sie hinken dennoch den Löhnen hinterher. Zudem fressen die Krankenkassenprämien einen immer grösseren Teil der Rente auf. Immer mehr AHV-RentnerInnen sind deshalb auf Ergänzungsleistungen angewiesen.
</p><p>Angesichts sinkender Pensionskassenrenten bei steigenden Lebenshaltungskosten entfernt sich die Schweiz immer mehr vom Verfassungsziel, wonach Pensionskassen und AHV zusammen „die Fortsetzung der gewohnten Lebenshaltung in angemessener Weise“ ermöglichen sollen.
</p><p>Ein anständiges Rentenniveau können wir in der heutigen Situation nur über eine Stärkung der AHV sichern. Es braucht eine 13. AHV-Rente so wie es für die meisten LohnbezügerInnen einen 13. Monatslohn gibt. Das kostet zwar etwas, aber die AHV bleibt für tiefe und mittlere Einkommen dennoch die Altersvorsorge mit dem besten Preis-Leistungsverhältnis. Auch weil sie sehr sozial ist. Bei ihr bekommen 92 Prozent der Arbeitnehmenden mehr Rente als sie einbezahlt haben. 
</p><p>Von einem Ausbau der AHV profitieren vor allem die Frauen, weil sie häufig nur eine kleine oder gar keine Pensionskassenrente haben. Und auch weil Erziehungs- und Betreuungsarbeit – anders als bei der Pensionskasse – zu mehr Rente führen. Die SGB-Delegierten beauftragten am ersten Kongresstag den Vorstand, eine Volksinitiative für eine 13. AHV-Rente im Detail vorzubereiten und den Gremien zu unterbreiten. <br><br></p>]]></content:encoded><category>Gewerkschaftspolitik</category><category>AHV</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-5793</guid><pubDate>Tue, 27 Nov 2018 10:00:00 +0100</pubDate><title>Dossier 131: Analyse der Kantonsfinanzen</title><link>https://www.sgb.ch/themen/wirtschaft/detail/dossier-131-analyse-der-kantonsfinanzen</link><description>SGB untersucht Budgets und Finanzpläne der Kantone </description><content:encoded><![CDATA[<p>Die Schweiz befindet sich in einer Hochkonjunktur. Diese wirkt sich mit etwas Verzögerung auch auf die allgemeine finanzielle Situation der Kantone aus. Nachdem für das Jahr 2016 12 von 26 Kantonen positive Rechnungsabschlüsse vorweisen konnten (gemessen in strukturellen Saldi), waren es für das Jahr 2017 bereits 19 Kantone. Dennoch verfolgen viele Kantone seit Jahren eine harte Sparpolitik und planen auch für die kommenden Jahre nicht, davon abzuweichen. Begründet werden kann dies nicht mehr, wie vor einiger Zeit, mit "untragbar hohen Defiziten" oder der Notwendigkeit des Schuldenabbaus: Das aggregierte Finanzierungsergebnis der Kantone ist gemäss Finanzstatistik der EFV seit 2016 wieder deutlich positiv und die Refinanzierung der Schulden hat in dieser schon lange anhaltenden Tiefzinsphase keine akute Priorität. 
</p><p>Eine heute oft vorgebrachte Begründung für das Schnüren weiterer Sparpakete ist die zuerst im Rahmen der gescheiterten Unternehmenssteuerreform III und danach der Steuervorlage 17 / STAF geplante Abschaffung der international geächteten steuerlichen Privilegierung sogenannter Statusgesellschaften. Etliche Kantone beabsichtigen, die dereinst vom Verlust der Privilegien betroffenen Firmen im Rahmen flächendeckender Senkungen der Unternehmenssteuern zu kompensieren. Letztere würden weit über den Kreis der tangierten Firmen hinausgehen und entsprechende Millionenlöcher in die kantonalen Kassen reissen. Im Bewusstsein darüber planen gewisse Kantone bereits im Voraus weitere Sparpakete.
</p><p>Der SGB hat bereits in drei früheren Dossiers periodisch die Lage der kantonalen Finanzen analysiert und dabei jeweils Folgendes festgestellt:</p><ul><li>Die Kantone budgetieren chronisch zu pessimistisch, d.h. weisen systematisch bessere Rechnungsabschlüsse vor.</li><li>Die kantonale Verschuldung wird systematisch überschätzt, bzw. das der Verschuldung gegenüberstehende Vermögen vernachlässigt.</li><li>Defizite werden nicht genügend in Relation zur Konjunkturentwicklung betrachtet und strukturell betrachtet.</li><li>Kantone, die in der Vergangenheit ihre Steuern besonders stark senkten, haben heute verschärfte Probleme mit ihrem Finanzhaushalt – mit der erklärbaren Ausnahme einiger weniger kleiner Kantone.</li></ul><p>Die wirtschaftliche Situation hat sich in den letzten Jahren verändert, die Schweiz befindet sich schon seit einiger Zeit im Aufschwung. Die oben erwähnten Feststellungen haben aber auch heute nicht an Relevanz verloren: Für das Jahr 2017 schneiden so beispielsweise 23 von 26 Kantonen mit ihrer Rechnung besser ab als budgetiert.
</p><p>Das vorliegende Dossier gibt einerseits einen Überblick über die entscheidenden Finanzkennzahlen der Kantone, wie die Nettovermögensquote oder der strukturelle Haushaltssaldo. Im Vergleich zu früheren Dossiers werden diese Kennzahlen bereits für das Jahr 2017 berechnet und zudem für die Jahre 2018 und 2019 prognostiziert. Um dies zu ermöglichen, stützt sich die Analyse für die jüngsten Jahre nicht mehr auf die mit grosser Verzögerung erscheinende harmonisierte Finanzberichterstattung der EFV ab, sondern direkt auf die Zahlen aus den Kantonen. Letztere konnten insbesondere aufgrund der mittlerweile fast flächendeckenden Umstellung auf den Rechnungslegungsstandard HRM2 einfacher miteinander verglichen und entsprechend harmonisiert werden.
</p><p>Die ausgeprägte föderalistische Struktur der Schweiz erlaubt es, die Kantone nicht nur bezüglich ihrer Steuersätze sondern auch auf der Ebene ihrer Versorgungslage zu vergleichen. In einem zweiten Teil werden daher die&nbsp; Pro-Kopf-Ausgaben (bzw. Fallkosten) für unterschiedliche Aufgabenbereiche miteinander verglichen, wobei bei Verbundsaufgaben jeweils auch der kantonale Finanzierungsanteil eine grosse Rolle spielt. Im Fokus stehen insbesondere zwei Bereiche: Einerseits die Langzeitpflege, die demografisch bedingt über Jahrzehnte an Bedeutung gewinnen wird und andererseits die Bildung, die in den nächsten Jahren auf fast sämtlichen Stufen und in den allermeisten Kantonen mit einer massiv steigenden Anzahl an Lernenden zu rechnen hat.
</p><p>Die vorliegende Analyse der Kantonsfinanzen wurde nicht mehr thematisch gegliedert, sondern nach Kantonen strukturiert. Dies ermöglicht den schnellen Blick auf die Entwicklung in den einzelnen Kantonen.</p>]]></content:encoded><category>Finanzen und Steuerpolitik</category><category>Gesundheit</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-5790</guid><pubDate>Mon, 26 Nov 2018 19:00:00 +0100</pubDate><title>Belastung der Versicherten: Nationalrat kennt keine Grenzen</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/belastung-der-versicherten-nationalrat-kennt-keine-grenzen</link><description>SGB kritisiert Beschluss zur automatischen Anpassung der Franchisen
</description><content:encoded><![CDATA[<p>Die rechtsbürgerliche Mehrheit des Nationalrats spricht sich für eine Vorlage zur Anpassung der Franchisen an die Entwicklung der Gesundheitskosten aus. Damit zeigen SVP, FDP &amp; Co. einmal mehr, dass sie den Kompass für die Anliegen der Bevölkerung komplett verloren haben.<br><br> Die Finanzierung der Krankenversicherung findet sich seit Jahren in den obersten Rängen sämtlicher Sorgenbarometer. Dies erstaunt nicht, gibt es doch heute in vielen Kantonen Haushalte, die 20 Prozent oder mehr ihres verfügbaren Einkommens für Prämienzahlungen aufwenden müssen. Die direkte Kostenbeteiligung (Franchise, Selbstbehalt etc.) kommt da noch hinzu. Sie ist in kaum einem OECD-Land höher als in der Schweiz!<br><br> Die alltägliche Realität der Versicherten wäre also Grund genug für das Parlament, sich endlich und intensiv mit Modellen der sozialen Finanzierung der Grundversicherung auseinanderzusetzen. Doch mit dem Durchwinken der von der Versicherungslobby geforderten stetigen Erhöhung der Franchisen geschieht genau das Gegenteil.<br><br> Der Ball liegt nun beim Ständerat. Er muss dieser Vorlage eine wuchtige Abfuhr erteilen. Alles andere wäre ein Hohn für die Versicherten – insbesondere für alte und chronisch kranke PatientInnen.<br></p>]]></content:encoded><category>Gesundheit</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-5754</guid><pubDate>Wed, 07 Nov 2018 12:01:00 +0100</pubDate><title>Probleme der zweiten Säule bleiben – es braucht Rentenverbesserungen</title><link>https://www.sgb.ch/themen/wirtschaft/detail/probleme-der-zweiten-saeule-bleiben-es-braucht-rentenverbesserungen</link><description>SGB bewertet Entscheid des Bundesrates zum BVG-Mindestzins</description><content:encoded><![CDATA[<p>Der Schweizerische Gewerkschaftsbund begrüsst, dass der Bundesrat den Mindestzins in der obligatorischen beruflichen Vorsorge bei 1 Prozent belässt. Er ist dabei zwar unter der Forderung der Gewerkschaften von 1.25 Prozent geblieben hat aber dem Druck des Schweizerischen Versicherungsverbandes und der Arbeitgeber für eine weitere Senkung nicht nachgegeben.
</p><p>Die Probleme der zweiten Säule bleiben aber gross. Denn die durchschnittlichen Pensionskassenrenten sinken seit einigen Jahren. Obwohl die Schweiz reicher wird und die Wirtschaft wächst. Wer in den nächsten Jahren in Rente geht, kann wegen der seit Jahren sinkenden Verzinsung der Vorsorgeguthaben und sinkenden Umwandlungssätzen unter Umständen bis zu einem Drittel weniger Rente haben. Gleichzeitig zahlen die Arbeitnehmenden immer mehr ein. Lebensversicherungen, Banken und Berater kassieren derweil Milliarden an Verwaltungskosten und Gebühren in der 2. Säule. 
</p><p>Dieser Entwicklung bei der Altersvorsorge muss nun entschieden entgegengetreten werden. Denn mit dem sinkenden Rentenniveau rückt das in der Bundesverfassung festgelegte Leistungsziel der Altersvorsorge in noch weitere Ferne, wonach erste und zweite Säule zusammen nach der Pension die Haltung des Lebensstandards in angemessener Weise ermöglichen soll. Es braucht höhere statt tiefere Renten. Dazu muss auch die AHV erhöht werden. Denn die Leistungsfähigkeit der auf dem Kapitaldeckungsverfahren aufgebauten zweiten Säule ist angesichts dieser Entwicklungen in den letzten Jahren gesunken. Es ist unter diesen Umständen dem sozial ausgleichenden Umlageverfahren, wie es in der AHV zur Anwendung kommt unterlegen. </p>]]></content:encoded><category>Finanzen und Steuerpolitik</category><category>Berufliche Vorsorge</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-5749</guid><pubDate>Fri, 02 Nov 2018 12:13:50 +0100</pubDate><title>Nein zu höheren Franchisen und Knebelverträgen!</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/nein-zu-hoeheren-franchisen-und-knebelvertraegen</link><description>Wir müssen die Krankenkassenlobby stoppen.</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead"> Kaum irgendwo ist die Krankenversicherung unsozialer finanziert als in der Schweiz, und nirgendwo die direkte Kostenbeteiligung der Versicherten höher. Der SGB will eine solidarische Finanzierung: Gesundheit muss für alle bezahlbar bleiben.</p><p>Zwar werden die Prämien nächstes Jahr weniger stark steigen, als wir von den letzten Jahren gewohnt sind. Doch die vom Bundesamt für Gesundheit veröffentlichte mittlere Zunahme von nur 1.2 Prozent kann gar nicht mit den Vorjahren verglichen werden: Das BAG rechnet neu mit der Durchschnittsprämie der tatsächlich gewählten Versicherungsmodelle, und nicht wie bis anhin mit der Standardprämie (300 Franken Franchise, freie Arztwahl). Letztere steigt nächstes Jahr nicht um 1.2, sondern um 2.7 Prozent.
</p><p>Nun ist es durchaus sinnvoll, bei der Prämiensteigerung nicht nur die Standardprämie zu betrachten. Denn heute wählen nicht einmal mehr 20 Prozent der Versicherten das Modell mit freier Arztwahl und 300 Franken Franchise. Das Problem ist allerdings, dass der Wechsel zum Blick auf den Anstieg der effektiven Prämien die möglichen Kostenfolgen für die Versicherten komplett kaschiert. Wer nämlich eine Franchise von 2500 Franken gewählt hat, kann zwar zunächst mit einer leicht tieferen Prämienzunahme rechnen. Im Krankheitsfall nützt das aber nichts, weil dann die ersten 2500 Franken Behandlungskosten direkt aus dem eigenen Sack berappt werden müssen. Das macht nicht nur den geringeren Prämienanstieg zunichte, sondern auch den Vorteil der wegen der hohen Franchise tieferen Prämie. Die Gesundheit wird so für viele in der Schweiz ein doppelt riskantes Gut: Werden sie krank, leiden sie sowohl unter den gesundheitlichen als auch unter den finanziellen Folgen der Krankheit.
</p><h3>Sonderfall Schweiz</h3><p>Im Unterschied zu fast allen westeuropäischen Ländern, finanziert die Schweiz ihre Grundversicherung über unsoziale Kopfpauschalen statt über einkommensabhängige Lohnbeiträge oder aus Steuermitteln. Und in keinem Land der OECD ist hinaus die direkte Kostenbeteiligung der Versicherten höher (u.a. sind dies die oben erwähnten hohen Franchisen). Trotz obligatorischer Versicherung müssen wir fast 30 Prozent der Gesundheitsausgaben aus dem eigenen Sack bezahlen.
</p><p>Und nun will die von der Krankenkassenlobby dominierte Gesundheitskommission des Nationalrates Krankheit noch teurer machen: Die Grundfranchise soll sofort von 300 auf 500 Franken steigen und alle Franchisen zukünftig automatisch an die Kostenentwicklung angepasst werden. Damit nicht genug, will die Kommission sogar Knebelverträge einführen: Wer eine höhere Franchise wählt, soll nur noch alle drei Jahre die Police wechseln dürften. Im Extremfall hiesse dies für (überraschend) schwer erkrankte Versicherte, dass sie alleine für die Franchise 7500 Franken aus der eigenen Tasche bezahlen müssten. Im Sommer sorgte die Chefin der grössten Schweizer Krankenkasse CSS, Philomena Colatrella, für Kopfschütteln, als sie eine Franchise von 10.000 Franken für alle vorgeschlagen hat. Davon ist der aktuelle Vorschlag nicht mehr weit entfernt. Wer solche Forderungen stellt, soll ehrlich sein und gleich die Abschaffung der Grundversicherung verlangen.
</p><h3>Stoppen wir die Lobbyisten</h3><p>Für den SGB ist klar: Das Schweizer Gesundheitswesen ist bereits heute maximal unsolidarisch. Eine Erhöhung der Kostenbeteiligung kommt deshalb nicht in Frage. Der Nationalrat muss in der Wintersession die Krankenkassenlobby zurückpfeifen und die obengenannten Gesetzesprojekte versenken.
</p><p>Aber auch der Bundesrat ist seit der Wahl von "Kranken-Cassis" dabei, sich gesundheitspolitisch ins Abseits zu spielen: So fordert er in einem kürzlich publizierten Bericht etwa die "Kantonalisierung" der Prämienverbilligungen, bzw. den Rückzug des Bundes aus der Finanzierung dieses einzigen Instrumentes einer sozialen Korrektur. Was das bedeuten würde, ist klar: Die Gelder für die Prämienverbilligungen würden noch weiter gekürzt, obwohl es nach den endlosen Sparrunden in den Kantonen schon lange keinen Spielraum mehr nach unten gibt.
</p><p>Wenn er denn sparen will, soll der Bundesrat dies beispielsweise bei den in der Schweiz horrend hohen Medikamentenpreisen tun. Tatsächlich hat er dazu nun endlich einen Vorschlag präsentiert - der leider bereits im Vorfeld massiv gestutzt wurde, diesmal von der Pharmalobby. Auch das muss im Parlament korrigiert werden. </p>]]></content:encoded><category>Gesundheit</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-5689</guid><pubDate>Mon, 24 Sep 2018 10:00:00 +0200</pubDate><title>Krankenkassenprämien: Schon lange nicht mehr sozial tragbar</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/krankenkassenpraemien-schon-lange-nicht-mehr-sozial-tragbar</link><description>So lange die Grundversicherung nicht anders finanziert wird, führt jeder Prämienanstieg zu mehr sozialer Ungleichheit.</description><content:encoded><![CDATA[<p><b>Das Bundesamt für Gesundheit hat heute die Erhöhung der Standardprämien für das kommende Jahr bekanntgegeben. Trotz des moderaten Anstiegs ist klar: So lange die Grundversicherung nicht anders finanziert wird, führt jeder Anstieg zu mehr sozialer Ungleichheit.</b></p><p>Die Diskussion um Kostendämpfungen im Gesundheitswesen hat ihre Berechtigung: Die Überversorgung durch die Zusatzversicherungen belastet die Grundversicherung massiv, genauso wie die seit Jahren überteuerten Medikamentenpreise. Völlig absurd ist allerdings die vielzitierte Behauptung, man könne ohne Qualitätseinbussen locker 20% der Kosten einsparen. Darunter würden sowohl die PatientInnen als auch das Gesundheitspersonal massiv leiden. 
</p><p>Entscheidend ist: Die Gesundheitskosten werden alleine schon durch die Alterung der Bevölkerung weiter zunehmen. Doch es ist kein Naturgesetz, dass dabei für die unteren und mittleren Einkommensklassen auch die Prämien steigen müssen. Die Prämienverbilligungen sind das soziale Korrektiv zur tragbaren Verteilung der Gesundheitskosten, doch wurden sie in vielen Kantonen massiv gekürzt. 2017 gaben 11 Kantone weniger Mittel für Prämienverbilligungen aus als noch vor zehn Jahren – trotz des massiven Anstiegs der Prämien um 43% und des starken Bevölkerungswachstums um 12%! Die letzte Woche lancierte Volksinitiative der SP Schweiz zur klaren Begrenzung der Prämienlast mittels Erhöhung der Prämienverbilligungen ist daher bitter nötig.
</p><p>Darüber hinaus darf aber auch die in der Schweiz rekordhohe direkte Kostenbeteiligung der Versicherten auf keinen Fall weiter erhöht werden. Der SGB wird die dazu hängigen Geschäfte (z.B. die automatische Anpassung der Franchisen an die Kostenentwicklung) bekämpfen.</p>]]></content:encoded><category>Gesundheit</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-5662</guid><pubDate>Tue, 04 Sep 2018 17:30:00 +0200</pubDate><title>Mindestzinsentscheid drückt die Renten – Bundesrat muss korrigieren</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/mindestzinsentscheid-drueckt-die-renten-bundesrat-muss-korrigieren</link><description>Unter 1% Zinsen bei den Pensionskassen wäre ein Tabubruch.</description><content:encoded><![CDATA[<p>Die Empfehlung der BVG-Kommission zuhanden des Bundesrats verschärft die Probleme der Arbeitnehmenden in der Altersvorsorge. Die Renten aus der zweiten Säule sinken weiter und die künftigen Rentnerinnen und Rentner werden immer weniger im Portemonnaie haben. Eine Mindestverzinsung von unter 1% ist ein Tabubruch. Sie führt nicht nur zu weiter sinkenden Renten, sondern erschüttert das Vertrauen der Versicherten in die zweite Säule nachhaltig. Nun muss der Bundesrat korrigierend eingreifen.
</p><p>Würde der Bundesrat der Empfehlung der BVG-Kommission folgen, würde der Mindestzins erstmals in der Geschichte der zweiten Säule unter 1% fallen. Das ist nicht akzeptabel. Denn die Pensionskassen konnten ihre Reserven im 2017 deutlich aufstocken. Und sie erwirtschafteten Renditen zwischen 7 bis 8 Prozent. Die schrittweise, massive Senkung des Mindestzinses der letzten Jahre ist Resultat von unbegründeter Schwarzmalerei. Dies belegen die Zahlen des Credit Suisse Index’: So erreichten in den letzten 6 Jahren die Schweizer Pensionskassen im Durchschnitt eine Performance von rund 5.5 Prozent. Eine Mindestverzinsung von 1.25 Prozent wäre für die Pensionskassen unter diesen Umständen kein Problem gewesen. 
</p><p>Der Bundesrat ist gut beraten, diese pessimistische Empfehlung der BVG-Kommission und auch den Druck der Arbeitgeber und des Schweizerischen Versicherungsverbandes (SVV) für einen noch tieferen Mindestzinssatz zu ignorieren. Sonst rückt das in der Bundesverfassung festgelegte Leistungsziel der Altersvorsorge in noch weitere Ferne, wonach erste und zweite Säule zusammen nach der Pension die Haltung des Lebensstandards in angemessener Weise ermöglichen soll. Mit einer so tiefen Verzinsung in der zweiten Säule ist klar, dass dieses Leistungsziel einzig durch höhere AHV-Renten gehalten werden kann.</p>]]></content:encoded><category>Berufliche Vorsorge</category><category>AHV</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-5659</guid><pubDate>Fri, 31 Aug 2018 16:00:12 +0200</pubDate><title>EL-Revision: Hände weg vom Existenzminimum!</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/el-revision-haende-weg-vom-existenzminimum</link><description>Die Nationalratskommission blickt über die sozialen Realitäten hinweg</description><content:encoded><![CDATA[<p>Die Sozial- und Gesundheitskommission des Nationalrats (SGK) blickt mit ihrer starren Haltung zur Revision der Ergänzungsleistungen komplett über die sozialen Realitäten in diesem Land hinweg. Sollte sich dieser Kurs am Ende der Beratung durchsetzen, ist eine Volksabstimmung kaum zu vermeiden.
</p><p>Existenzsichernde Renten sind ein Verfassungsauftrag. Erklärtes Ziel der Ergänzungsleistungen ist es, diesem Verfassungsauftrag nachzukommen. In den letzten Jahren hat man sich davon aber, insbesondere aufgrund der steigenden Miet- und Lebenshaltungskosten, immer mehr entfernt. Die anrechenbaren Mietzinse wurden seit 2001 nie angepasst, wohingegen die durchschnittlichen Mieten um 24% gestiegen sind. Der Ständerat will diesen Anstieg immerhin zu 18% (Einzelhaushalte) angleichen, die SGK des Nationalrates beharrt nun aber auf knapp 5%. In ländlichen Kantonen soll es gar keine Erhöhung geben, obwohl dort die Mietzinse ebenfalls gestiegen sind, mit über 30 Prozent seit 2001 teilweise sogar noch stärker! 
</p><p>Während sich damit Zehntausende betroffene IV- und AHV-RentnerInnen die Differenz weiterhin vom sehr knapp bemessenen Lebensbedarf absparen müssten, besteht die Nationalratskommission darüber hinaus auf ihrem Giftschrank voller unverständlicher Kürzungs- und Disziplinierungsmassnahmen:</p><ul><li>So sollen sämtliche Fälle von Kapitalbezug aus der Pensionskasse mit einer 10%-Kürzung in der EL bestraft werden. Wer heute also zum Beispiel zwecks Unternehmensgründung Pensionskassenkapital bezieht, der muss unter Umständen 30 Jahre später dafür büssen.</li><li>Im Rahmen der "Neuen Pflegefinanzierung" wurden die EL-Vermögensfreibeträge erhöht. Dies war – wie ein vor dem Sommer erschienener Evaluationsbericht überdeutlich zeigt – eine notwendige Massnahme zur Deckung der Finanzierungslücken in der Langzeitpflege. Die SGK-N ignoriert diese Fakten völlig. Sie will genau das Gegenteil und die Vermögensfreibeträge um über 30% kürzen!</li><li>Ein erklärtes Ziel der Revision ist die Beseitigung von Fehlanreizen. Völlig unverständlich ist es deshalb, dass die SGK-N darauf beharrt, Ehepartnereinkommen von EL-BezügerInnen zu 100% anzurechnen. Die viel beschworenen Arbeitsanreize wären damit gleich null. Da Arbeitseinkommen im Gegensatz zu den EL versteuert werden müssen, würde es sogar zu Negativanreizen kommen. Auch sonst werden Familienmitglieder keineswegs geschont: Die Kommission will die für Kinder anrechenbaren Ausgaben drastisch kürzen – ein sozialpolitischer Tiefpunkt.</li></ul><p>Wir fordern den Nationalrat vehement dazu auf, die Vorschläge seiner Kommission zu korrigieren und im Wesentlichen der Variante des Ständerates zu folgen. Bleibt von der EL-Revision am Schluss eine Abbauvorlage, ist eine Volksabstimmung kaum zu vermeiden.</p>]]></content:encoded><category>Gesundheit</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-5635</guid><pubDate>Wed, 25 Jul 2018 15:44:54 +0200</pubDate><title>GFS-Umfrage: Ja zu höherem Rentenalter nur, wenn es auch mehr Jobs gibt</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/gfs-umfrage-ja-zu-hoeherem-rentenalter-nur-wenn-es-auch-mehr-jobs-gibt</link><description>Befragte wollen lieber mehr Einnahmen statt höheres Rentenalter</description><content:encoded><![CDATA[<p> Von einem "überraschenden Stimmungsumschwung" in der Bevölkerung wussten die Medien am Wochenende zu berichten. Grundlage war eine soeben erschienene <a href="https://www.gfsbern.ch/de-ch/Detail/reformbedarf-ungebrochen-ansaetze-vorsichtig-wohlwollend-beurteilt" target="_blank" class="external-link-new-window" rel="noreferrer">Studie des Forschungsinstituts GFS Bern</a>, wonach eine klare Mehrheit für die Erhöhung des Frauenrentenalters sei, nämlich zwei Drittel der Stimmbevölkerung. Fast nirgends wurde allerdings erwähnt, dass in derselben Umfrage eine noch deutlichere Mehrheit, nämlich 69 Prozent, erklärte, eine Diskussion über die Erhöhung des Rentenalters sei müssig, solange es so schwierig bleibe, zwischen 50 und 60 Arbeit zu finden.
</p><p>Schon letzten Herbst stellte die Erhöhung des Frauenrentenalters einen der Hauptgründe für die Ablehnung der Rentenreform dar. Wenn der Bundesrat nur wenige Monate nach dem Scheitern dieser Vorlage das Frauenrentenalter schon wieder erhöhen will, ignoriert er die harschen Realitäten mit denen ältere Arbeitnehmende auf dem Arbeitsmarkt konfrontiert sind.
</p><p>Kommt dazu, dass ältere Arbeitnehmerinnen auf dem Arbeitsmarkt sogar noch weniger gefragt sind als ältere Arbeitnehmer. Die Erwerbsquote der Frauen nimmt ab 55 schlagartig ab: während fast 85 Prozent aller Frauen bis 54 Jahre erwerbstätig sind, sinkt dieser Anteil danach markant. Nur noch 68 Prozent der Frauen zwischen 55 und 64 Jahren sind überhaupt noch erwerbstätig, wie die Schweizerische Arbeitskräfteerhebung (Sake) 2017 des Bundesamts für Statistik zeigt. Bei den Frauen hat der Arbeitsmarkt die Herausforderung noch lange nicht gemeistert, möglichst vielen eine Beschäftigung bis zum ordentlichen Rentenalter zu ermöglichen.
</p><p>Wer die GFS-Umfrage genau liest, stösst auf einen weiteren wichtigen Punkt, der bisher wenig Beachtung fand. Er ist jedoch für den neu startenden Prozess der AHV-Reform ebenso relevant: Die befragten Stimmberechtigten anerkennen zwar klar die Finanzierungsprobleme der AHV und damit die Notwendigkeit einer Reform. Generell bevorzugen sie aber Reformen, die mit höheren Beiträgen oder zusätzlichen Mehrwertsteuereinnahmen unsere Altersvorsorge wieder ins Gleichgewicht bringen – und zwar eindeutig vor allen Projekten, die eine Erhöhung des Rentenalters mit sich bringen würden. Der Bundesrat wäre also wohl beraten, wenn er sich genau überlegen würde, ob er die nächste Reform wieder mit der Hypothek der Frauenrentenaltererhöhung belasten will. </p>]]></content:encoded><category>AHV</category><category>Sozialpolitik</category><category>Berufliche Vorsorge</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-5602</guid><pubDate>Thu, 28 Jun 2018 09:37:06 +0200</pubDate><title>Probleme der Altersversorgung nicht gelöst – Nein zu Frauenrentenalter 65</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/probleme-der-altersversorgung-nicht-geloest-nein-zu-frauenrentenalter-65</link><description>Ein höheres Frauenrentenalter lehnt der SGB ab. Die im Gegenzug dafür vorgeschlagenen Kompensationsmassnahmen stellen keinen Ausgleich dar für die realen Probleme der betroffenen Frauen. Die heutigen Probleme der Altersvorsorge können nur mit einer Erhöhung der AHV-Renten gelöst werden. </description><content:encoded><![CDATA[<p>Die Pensionskassenrenten sinken. Die Renten aus 1. und 2. Säule reichen je länger je weniger, um nach der Pension den Lebensstandard in angemessener Weise fortzusetzen. So wie es die Verfassung verlangt. Und ein immer grösserer Teil der AHV geht für Krankenkassenprämien und Gesundheitsausgaben drauf. Das sind die grossen Probleme der Schweizer Altersvorsorge. Die heute vom Bundesrat publizierte Vernehmlassung zur Reform der 1. Säule klammert die Frage der Rentenhöhe aus und gibt hier keine Antwort. Im Gegenteil: Mit der vorgeschlagenen Erhöhung des Frauenrentenalters schafft der Bundesrat neue Probleme und verschliesst sich vor der Realität, dass gerade diese Massnahme ein wesentlicher Grund für die Ablehnung der Altersvorsorge 2020 war. 
</p><p>Positiv ist immerhin, dass der Bundesrat eine AHV-Zusatzfinanzierung vorschlägt, welche die finanzielle Lage der AHV bis 2030 sichern soll. Wobei der SGB eine Erhöhung der Lohnbeiträge der Mehrwertsteuer vorzieht. Die derzeit im Parlament hängige Zusatzfinanzierung der AHV im Rahmen der Steuerreform wurde vom SGB noch nicht abschliessend beurteilt. Klar ist, dass sie der AHV finanziell mehr Luft geben und den Druck auf die Leistungen reduzieren würde. Dies ist bei der Reform der 1. Säule zu berücksichtigen. 
</p><p>Für den SGB ist klar: Die heutigen Probleme der Altersvorsorge können nur mit einer Erhöhung der AHV-Renten gelöst werden. Ein höheres Frauenrentenalter lehnt der SGB ab. Die im Gegenzug dafür vorgeschlagenen Kompensationsmassnahmen stellen keinen Ausgleich dar für die realen Probleme der betroffenen Frauen. &nbsp; &nbsp; <br><br></p><h5>AUSKÜNFTE: &nbsp; </h5><ul><li>Gabriela Medici, SGB-Zentralsekretärin Sozialversicherungen, 079 242 65 43</li><li>Thomas Zimmermann, Leiter Kommunikation SGB, 079 249 59 74 </li></ul>]]></content:encoded><category>AHV</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-5601</guid><pubDate>Wed, 27 Jun 2018 15:08:03 +0200</pubDate><title>&quot;Das Erfolgsmodell Suva braucht wieder den Mut der Gründergeneration&quot;</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/das-erfolgsmodell-suva-braucht-wieder-den-mut-der-gruendergeneration</link><description>Die Rede von SGB-Präsident Paul-Rechsteiner zum Suva-Jubiläum</description><content:encoded><![CDATA[<p>Drei Dinge machten die Suva möglich, <a href="http://sgb.ch.46-231-200-148.monbijou.terminal8.ch/" target="_blank" class="download" rel="noreferrer">sagte SGB-Präsident Paul Rechsteiner </a>an der Feier zu ihrem 100-Jahr-Jubiläum: Die extreme Not samt horrenden Unfallzahlen. Der jahrzehntelange Druck der organisierten Arbeiterbewegung. Und schliesslich Unternehmer und bürgerliche Politiker mit einem starken Sinn für soziale Verantwortung.</p><p>Bei der Bewältigung von Katastrophen wie Mattmark oder Asbest spielte die Suva seither eine wichtige, unersetzliche Rolle. Die gemeinsame Steuerung des öffentlich-rechtlichen Unternehmens durch die Sozialpartner, mit dem Bund in der Rolle der Oberaufsicht, war der Schlüssel für effiziente und branchennahe Lösungen. Und schliesslich wurde der im Laufe der Jahrzehnte aufgebaute Mix von Prävention, Versicherung und Rehabilitation zum Schlüssel des Erfolgsmodells Suva.</p><p>Doch heute steckt die Suva in einer strategischen Falle, weil ihr Tätigkeitsbereich weitgehend auf den industriellen Sektor beschränkt wurde, der heute nur noch 20 Prozent der Erwerbstätigen erfasst. Deshalb, sagte Paul Rechsteiner, werde in den kommenden Jahren der Mut der Gründergeneration im Interesse zukunftsorientierter Lösungen wieder gefragt sein.</p>]]></content:encoded><category>Unfallversicherung</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/_processed_/2/3/csm_Rechsteiner_Paul_farbig_2015_4f858f4ce2.jpg" length="176593" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-5592</guid><pubDate>Thu, 21 Jun 2018 08:39:01 +0200</pubDate><title>&quot;Die Suva muss heraus aus der strategischen Falle!&quot;</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/die-suva-muss-heraus-aus-der-strategischen-falle</link><description>Ex-Suva-Verwaltungsrat, Ex-Unia- und SGB-Co-Präsident Vasco Pedrina zum 100-Jahr-Jubiläum</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">100 Jahre SUVA - diesen Erfolg darf man feiern, meint Vasco Pedrina, ehemaliger Suva-Verwaltungsrat und Unia-Co-Präsident. Doch die SUVA muss raus der strategischen Falle und in neue Felder vorstossen.</p><p><strong>SGB: Vasco Pedrina, du hast dein ganzes Berufsleben mit der Suva zu tun gehabt. Was sind die drei grossen Herausforderungen für die Zukunft der Suva?</strong></p><p><strong>Vasco Pedrina:</strong> Zunächst einmal: die Suva stellt eine Erfolgsstory dar. Das liegt an ihrer Form als öffentlich-rechtlichen Unternehmen, gemeinsam von den Sozialpartnern gesteuert. Kommen dazu der gute Produktemix mit den drei Bereichen Prävention, Versicherung und Rehabilitation sowie sehr gute Mitarbeitende, die echt stolz sind, für ein solches Sozialwerk zu arbeiten. Die Suva ist heute kerngesund, Ihre Zukunft jedoch ist gefährdet. Wenn die gesetzlichen Rahmenbedingungen für die Suva nicht ändern, dann schnappt die strategische Falle, die ihr gesteckt wurde, auch zu.</p><p><strong>Strategische Falle?</strong></p><p>In der Revision der Unfallversicherung 1984 kam es zu einem Deal zwischen den Gewerkschaften und den Bürgerlichen. Der ging so, dass der Unfallversicherung neu alle Arbeitnehmenden unterstellt wurden und dass die Versicherung weiterhin sehr gute Leistungen garantierte, etwa Renten von 90 Prozent des letzten Lohnes, was europäisch einen Spitzenwert darstellt. Gleichzeitig wurde auch einer moderaten Ausweitung der Leistungen zugestimmt. Der zu hohe Preis dafür war die Festlegung, das Monopol der Suva auf den zweiten Sektor, also Industrie und Gewerbe, zu beschränken. Das Problem dabei: 1984 beschäftigte der zweite Sektor rund 40 % der Erwerbstätigen, heute sind es nur etwas mehr als 20 %. Da droht eine langsame Ausblutung der Suva. Es ist eine schleichende Privatisierung zugunsten der Privatassekuranz im Gange.</p><p><strong>Aber die Suva versichert doch heute immer noch fast 2 Millionen Arbeitnehmende ...</strong></p><p>Stimmt, das ist aber weniger als die Hälfte der Erwerbstätigen. Früher versicherte die SUVA 70 Prozent und mehr aller versicherten Beschäftigten. Die absolute Zahl der Versicherten geht nicht rasch zurück, solange die Beschäftigung insgesamt steigt. Die drohenden Umbrüche, teils auch im Rahmen der Digitalisierung, werden da aber für eine Reduktion sorgen. Oder nehmen wir das seit Jahren bekannte Phänomen der Auslagerung: Wenn industrielle Betriebe etwa die Reinigung oder die Verpflegung auslagern, gehen diese Beschäftigten der Suva verloren. Fazit: Die Erosion des zweiten Sektors gefährdet die Suva. Es braucht eine Ausweitung des Suva-Tätigkeitsbereichs. Wir wollten diese Herausforderung bei der UVG-Revision von 2013/16 angehen, kamen aber damit nicht durch. Immerhin haben wir Verschlechterungen verhindert, so etwa die im ersten gescheiterten Anlauf vorgesehene Möglichkeit, dass Teile der öffentlichen Verwaltung zu den Privatversicherern hätten wechseln können.</p><p><strong>Was sind denn deine Vorschläge, um aus dieser strategischen Falle zu finden?</strong></p><p>Ein erster Vorschlag – den wir vertieft im Rahmen der erwähnten letzten Revision geprüft haben – war, den Suva-Bereich zu vergrössern. Man könnte der Suva alle öffentlichen Verwaltungen oder das Gesundheitswesen oder den kompletten Gross- und Detailhandel unterstellen. Zweiter Vorschlag: ein "Modell Deutschland" einführen. Das hiesse: Das Obligatorium der Unfallversicherung wäre der Suva zugewiesen, die Zusatzversicherung den Privatversicherern. Dieses Modell eröffnet jedoch unwägbare Abgrenzkonflikte. Ein weiteres Modell: Die Suva übernimmt die Taggeldversicherung auch für Krankheiten. Ich glaube, dass die hier erstgenannte Piste der Erweiterung wahrscheinlich die erfolgversprechendste darstellt.</p><p><strong>Wieso sollte das Parlament da nun plötzlich einlenken oder anders gefragt: wieso sollte der Rückhalt der Privatversicherer da plötzlich sinken?</strong></p><p>Weil die Zahlen eine eindeutige Sprache sprechen. Und zwar für die Suva: Von jedem einbezahlten Franken gehen bei der Suva 95 Rappen an die Versicherten zurück. Nur 5 Rappen werden für die Verwaltung verwandt. Bei den Privatversicherern gehen nur 80 bis 85 Rappen an die Versicherten zurück, mindestens 15 Rappen landen in den Taschen der Versicherer selbst. Das ist ein starkes Argument für die Suva, reicht aber nicht hin bei einem ideologisch so hart umkämpften Thema. Damit komme ich zur zweiten Herausforderung.</p><p><strong>Die da wäre?</strong></p><p>Wieso gelang es vor 100 Jahren, die Suva zu gründen? Nicht nur wegen dem hartnäckigen Druck der Arbeiterbewegung, sondern auch dank dem sozialen Flügel der Arbeitgeber und der bürgerlichen Kräfte. Der FDP-Nationalrat und spätere Bundesrat Ludwig Forrer war dabei die treibende Kraft. Neoliberalismus und SVP haben leider den sozialen Flügel in den Arbeitgeberverbänden, in FDP und CVP fast erstickt. Das muss sich ändern. Für uns heisst das: die Gewerkschaften und die fortschrittlichen politischen Kräfte müssen den sozialen Druck von unten massiv erhöhen, damit auch bei Unternehmern und bei den Mitte-Rechtsparteien das Bewusstsein für die Notwendigkeit der Bildung eines sozialen Flügels in ihren Reihen wieder wächst.</p><p><strong>Und die dritte Herausforderung?</strong></p><p>Das sind Sachfragen. Zum ersten ist die Asbestkatastrophe immer noch nicht bewältigt. Hier stellen sich der Suva noch viele Aufgaben, etwa bei der Prävention, bei der Last zwischen den Branchen, die gerechter verteilt werden soll, oder beim Aufbau des neuen Entschädigungsfonds für Asbest-Opfer. Festzustellen ist aber auch, dass die Suva – nach den Wirren der 1970er/80er Jahre – sehr viel geleistet hat und heute als Vorbild in Europa dasteht. Zum zweiten ist die tickende Bombe der psychosozialen Berufskrankheiten zu nennen. Insbesondere der Bereich Prävention ist diesbezüglich schlecht geregelt; eine Zuständigkeit der Suva wäre sehr zu begrüssen. Stichwort Nummer drei: die Digitalisierung. Nehmen wir zum Beispiel den Streit mit Uber, ob die TaxifahrerInnen Selbständigerwerbende oder Arbeitnehmende sind: Die Suva sollte auch für diese Arbeitnehmenden zuständig sein, ohne jegliche rechtliche Auseinandersetzung.</p><p><strong>Die Suva feiert dieses Jahr ihren 100. Geburtstag. Eine Möglichkeit, diese Herausforderungen anzupacken?</strong></p><p>Auf alle Fälle. Die Gewerkschaften wollen nicht einfach nur feiern. Wir werden die Feiern nutzen, um darauf hinzuweisen, dass die Suva kein Auslaufmodell sein darf sondern sich aus der strategischen Falle befreien muss.</p><h5>Vasco Pedrina</h5><ul><li>Vasco Pedrina, 1994 bis 1998 SGB-Co-Präsident, 1991 bis 2004 GBH- und GBI-Präsident, 2004 bis 2006 Unia-Co-Präsident, hatte bereits in den 1980er Jahren mit der SUVA zu tun, damals als Sekretär der SGB-Kommission für Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz. Pedrina war die treibende Kraft hinter der Kampagne für das Asbestverbot. Von 2007 bis Ende 2016 war er Mitglied des SUVA-Verwaltungsrates, die letzten 7 Jahre davon als Vizepräsident.</li></ul>]]></content:encoded><category>Sozialpolitik</category><category>Unfallversicherung</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/redaktion/photos/personen/Vasco-Pedrina-Unia.jpg" length="150871" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-5590</guid><pubDate>Thu, 21 Jun 2018 07:57:00 +0200</pubDate><title>Grosse Unterschiede bei den Krankenkassenprämien</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/grosse-unterschiede-bei-den-krankenkassenpraemien</link><description>Alte, Kranke und Frauen zahlen massiv mehr – Solidarität nicht weiter aufweichen</description><content:encoded><![CDATA[<p> Unabhängig von Gesundheitszustand und Alter gelten in der Schweiz seit Inkrafttreten des Krankenversicherungsgesetzes KVG im Jahr 1996 regional einheitliche Prämien. Das ist eine wichtige Errungenschaft, die den solidarischen Versicherungscharakter in der Gesundheitsversorgung entscheidend gestärkt hat.
</p><p>Der grosse Makel daran: Es sind leider auch vom Geldbeutel unabhängige, einheitliche Kopfprämien: Der Milliardär zahlt gleich viel wie die Migros-Kassiererin. Für viele Haushalte mit tiefen und mittleren Einkommen sind die Krankenkassenprämien heute daher zu einer untragbaren finanziellen Belastung geworden. Dieses Problem ist allseits bekannt; der SGB setzt sich seit Jahren für einkommensabhängige Nettoprämien ein.
</p><h3>Prämienunterscheid von 43 Prozent</h3><p>Weniger bekannt ist aber die Tatsache, dass sich die Prämienhöhe trotz gesetzlicher Einheitsprämie dennoch sowohl nach Alter als auch nach Gesundheitszustand signifikant unterscheidet. Aktuelle Untersuchungen hierzu liefert ein <a href="https://www.helsana.ch/docs/helsana-praemienreport-2018.pdf" target="_blank" class="external-link-new-window" rel="noreferrer">Bericht des Gesundheitsökonomen Pius Gyger</a>.
</p><p>Betrachtet man nicht nur die vom Bundesamt für Gesundheit (BAG) jährlich kommunizierte Standardprämie (Durchschnittsprämie bei freier Arztwahl mit 300 Franken Franchise), sondern die effektiv bezahlten Prämien, so ergibt sich folgendes Bild: Eine 25-jährige Versicherte bezahlte 2016 eine durchschnittliche Monatsprämie von 299 Franken, während ein 95-Jähriger im gleichen Jahr 427 Franken bezahlte. Dieser Unterschied von 43 Prozent kommt durch die Wahl des Versicherungsmodells und der Franchise zustande, also dadurch, dass sich gesunde Junge eher für ein Modell mit Einschränkung (z.B. Telemedizin) und eine hohe Franchise (z.B. 2500.-) entscheiden können. Beides bringt ihnen eine Prämienreduktion.
</p><p>Rechnet man zu diesen Prämien noch die direkte Kostenbeteiligung der Versicherten hinzu, dann vergrössert sich der Unterschied zwischen Jung und Alt gar auf 55 Prozent: Alte und damit kränkere Versicherte müssen mehr Gesundheitsleistungen in Anspruch nehmen und damit auch mehr Selbstbehalt bezahlen (inkl. Spital- und Pflegepauschalen).
</p><p>Die Prämien steigen also nicht nur mit der Zeit (jährlicher Durchschnitt seit 1996: 4.6%), sondern zusätzlich auch mit dem Alter. Verteilt man die obenstehende Differenz von 43 Prozent auf die relevanten 70 Lebensjahre, so ergibt das eine zusätzliche Prämienerhöhung von 0.5 Prozent pro Altersjahr.
</p><h3>Das Portemonnaie bestimmt das Prämienmodell</h3><p>Nun spiegelt die Verfügbarkeit von unterschiedlichen Versicherungsmodellen und Franchisen in der Theorie eine Wahlfreiheit vor, die so in der Praxis nicht existiert: Es ist weitgehend nicht löbliche Bescheidenheit, die es Versicherten erlaubt, eine höhere Franchise oder ein HMO-Modell zu wählen, sondern einzig und allein der Gesundheitszustand und das Portemonnaie.
</p><p>So kam das BAG letztes Jahr in einem<a href="https://www.bag.admin.ch/dam/bag/fr/dokumente/kuv-aufsicht/krankenversicherung/auswahl-und-wechsel-franchisen-in-okp.pdf.download.pdf/auswahl-und-wechsel-franchisen-in-okp.pdf" target="_blank" class="external-link-new-window" rel="noreferrer"> Bericht</a> zum Schluss, dass "Versicherte ihre Franchisen mehrheitlich individuell nach den von ihnen erwarteten Bruttoleistungen" wählen. Mit anderen Worten: Die Leute verhalten sich genauso, wie es das System von ihnen verlangt. Wird man kränker (bzw. älter), nimmt man eine höhere Prämie in Kauf, um dafür eine tiefere Franchise zu erhalten. Nur: Unter dem Strich bezahlt man dennoch mehr.
</p><p>Die Versicherten entscheiden sich also nicht dann für tiefere Prämien, wenn sie es wollen, sondern dann, wenn sie es können. Im Alter können sie es aufgrund des Gesundheitszustandes zunehmend nicht mehr - und müssen finanzielle Mehrbelastungen schultern.
</p><p>Die gesetzlich vorgesehene Solidarität in der Grundversicherung wird also gerade durch den demografischen Wandel zunehmend strapaziert. Dies aber nicht deshalb - wie von bürgerlichen Wahlfreiheitsideologen behauptet - weil die Jungen immer mehr für die Alten bezahlen müssten. Sondern deshalb, weil die Alten viel höhere Prämien bezahlen müssen als die Jungen (die zudem dereinst noch älter werden werden).
</p><p>Übrigens: Die effektiv bezahlten Prämien unterscheiden sich nicht nur nach Alter, sondern auch nach Geschlecht: Die Prämien der Frauen waren 2016 durchschnittlich 8 Prozent höher als jene der Männer. </p>]]></content:encoded><category>Gesundheit</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-5562</guid><pubDate>Tue, 05 Jun 2018 14:52:27 +0200</pubDate><title>Die Schikanen der Kassen müssen ein Ende haben</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/die-schikanen-der-kassen-muessen-ein-ende-haben</link><description>Für die Stärkung der sozialen Grundversicherung</description><content:encoded><![CDATA[<p>Die Macht der Kassen kommt die Versicherten teuer zu stehen: So hat vor einigen Wochen die Chefin der grössten Schweizer Krankenkasse CSS, Philomena Colatrella, eine Franchise von 10.000 Franken für alle vorgeschlagen. Sie nannte das ein "Denken in neuen Mustern". Das sei angesichts der "Kostenexplosion" im Gesundheitswesen dringend nötig.
</p><p>Zur Einordnung dieses "Denkanstosses": In der sozialen Grundversicherung werden heute pro Kopf etwa 3400 Franken ausgegeben. 10 000 Franken Franchise kämen daher in etwa einer dreifachen Abschaffung der Grundversicherung gleich. Die Strategie dahinter: Irgendetwas von diesem absurden Vorschlag wird nach der öffentlichen Empörung wohl schon hängen bleiben und so z. B. den im Parlament hängigen <a href="/themen/detail/nicht-noch-mehr-kostenbeteiligung-im-gesundheitswesen">Vorschlägen zur weiteren Erhöhung der Kostenbeteiligung der Versicherten</a> zum Durchbruch verhelfen. Doch die Krankenkassen machen nicht nur politisch mit marktradikalen Vorschlägen von sich reden, sie sorgen auch in ihrem Kerngeschäft stetig für Unbehagen. Hier die jüngsten Negativbeispiele:</p><ul><li>Die Krankenkasse Sympany versucht, teure Versicherte mit einem <a href="https://www.srf.ch/sendungen/kassensturz-espresso/krankenkasse-schickt-rueckzahlung-via-teure-checks-2" target="_blank" class="external-link-new-window" rel="noreferrer">Zahlungstrick</a> rauszuekeln: Sie überweist Rückerstattungen per Postcheques. Dabei fallen für jede einzelne Zahlung 20 Franken Gebühren an, welche vollumfänglich den Versicherten belastet werden.</li><li>Die Swica und andere Kassen setzen ungefragt und ohne Warnhinweis "<a href="https://www.blick.ch/news/wirtschaft/web-spione-sammeln-persoenliche-daten-krankenkassen-spionieren-kunden-aus-id8319625.html" target="_blank" class="external-link-new-window" rel="noreferrer">Web-Tracker</a>" ein. Dank dieser können sie beispielsweise mit Facebook-Daten "zielgerichtet Kunden ansprechen".</li><li>Die Helsana und andere bieten <a href="https://www.nzz.ch/schweiz/datenschuetzer-kritisiert-gesundheits-app-der-helsana-ld.1381282" target="_blank" class="external-link-new-window" rel="noreferrer">Apps</a> an, mit denen z. B. durch sportliche Aktivität spielerisch Prämienrabatte gesammelt werden können. Bezahlt wird dabei mit Daten, weswegen der Eidgenössischen Datenschutzbeauftrage die Helsana bereits zurückgepfiffen hat. Diese zeigt sich unbeeindruckt, wirbt weiterhin für ihre App – und verstösst damit weiterhin gegen das Prinzip der Prämiengleichheit in der Grundversicherung.</li><li>Trauriger <a href="https://www.suedostschweiz.ch/ereignisse/2018-04-29/mann-stirbt-weil-oekk-medikamente-nicht-bezahlt" target="_blank" class="external-link-new-window" rel="noreferrer">Gipfel der Kassenwillkür</a>: Die ÖKK verweigert einem zahlungsunfähigen Versicherten die notwendigen HIV-Medikamente. Er stirbt schliesslich an Aids.</li></ul><p>Die CSS-Chefin hat Recht: Es muss tatsächlich in neuen Mustern gedacht werden: Wir müssen nämlich die Kassen endlich an die kurze Leine nehmen. Die soziale Krankenversicherung garantiert per Gesetz einen diskriminierungsfreien Zugang zur medizinischen Grundversorgung. Die administrative Abwicklung dieser Versicherung besteht darin, Rechnungen entgegenzunehmen, zu prüfen und gemäss Gesetz zu bezahlen. Das ist die Aufgabe der Krankenkassen, nicht mehr und nicht weniger.
</p><p>Momentan befinden sich zwei Volksinitiativen im Sammelstadium, welche sich genau daran orientieren. Die Initiative "<a href="https://fairpraemien.ch" target="_blank" class="external-link-new-window" rel="noreferrer">Für fairere Prämien</a>" will den Kantonen erlauben, selbst die Prämien festzulegen und die Kosten zu finanzieren. Die administrative Abwicklung würde bei den Krankenversicherungen bestellt und entsprechend kontrolliert. Die Initiative "<a href="https://stop-krankenkessen-lobby.ch" target="_blank" class="external-link-new-window" rel="noreferrer">Für ein von den Krankenkassen unabhängiges Parlament</a>" verlangt die Unvereinbarkeit von Kassen- und Bundesparlamentsmandaten. Diese Initiativen sind mehr als eine Überlegung wert. Doch so oder so: Um eine qualitativ hochstehende und für alle bezahlbare Gesundheitsversorgung mit guten Arbeitsbedingungen zu gewährleisten bleibt noch viel zu tun. </p>]]></content:encoded><category>Gesundheit</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-5556</guid><pubDate>Mon, 04 Jun 2018 09:04:10 +0200</pubDate><title>SGB und Travail.Suisse fordern Verbesserungen bei der Zweiten Säule</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/sgb-und-travail-suisse-fordern-verbesserungen-bei-der-zweiten-saeule</link><description>Die zweite Säule hat Leistungsprobleme: Es braucht Verbesserungen für Leute mit tiefen und mittleren Einkommen – Geldabfluss an Lebensversicherer muss gestoppt werden.</description><content:encoded><![CDATA[<p>Die zweite Säule hat ein Leistungsproblem. Die durchschnittlichen Pensionskassenrenten der NeurentnerInnen sinken seit ein paar Jahren, obwohl die Löhne steigen und die Wirtschaft wächst. Und obwohl die Pensionskassen in den letzten fünf Jahren eine durchschnittliche Rendite von 5 Prozent erwirtschafteten. Die beiden Gewerkschafts- und Arbeitnehmenden-Dachverbände SGB und Travail.Suisse fordern, dass der Verfassungsauftrag umgesetzt wird: die Renten aus AHV und zweiter Säule sollen die „Fortsetzung des gewohnten Lebens in angemessener Weise“ ermöglichen – auch für Leute mit tiefen und mittleren Einkommen.
</p><p><br>Generell reicht das Rentenniveau aus AHV und Pensionskasse heute oft nicht, um dem Verfassungsauftrag gerecht zu werden. Betroffen sind nicht nur jene mit tiefen Einkommen. Wer einen geringeren Lohn hat als 84'000 Fr./Jahr muss im Alter eng rechnen. Das sind schätzungsweise zwei Drittel der Arbeitnehmenden. Besonders stossend ist der ungenügende Versicherungsschutz für Teilzeitarbeitende.
</p><p><br>Im Jahr 2000 gab es für 100'000 Fr. angespartes Alterskapital noch eine jährliche PK-Rente von 7200 Franken. Heute sind es noch rund 5870 Franken. Die Ursache für die ständig schlechteren Renten der zweiten Säule sind die Probleme des Kapitaldeckungsverfahrens bei tiefen Zinsen auf den Kapitalmärkten. Die tiefen Zinsen wirken sich negativ auf das Alterskapital aus. Diese Entwicklung hat den politischen Druck auf die Leistungsparameter Mindestzins und Mindestumwandlungssatz stark erhöht. Versicherungsnahe Kreise wollen diese auf ein Niveau drücken, das auch kurzfristig erreicht werden kann. Die zweite Säule zeichnet sich jedoch dadurch aus, dass sie einen langfristigen Anlagehorizont hat. So ist es nicht überraschend, dass ein Portfolio mit 25 Prozent Aktien und 75 Prozent Obligationen in den letzten 21 Jahren mit einer Rendite von 4,7% trotz einer gravierenden Finanzkrise und mehreren harten Börseneinbrüchen nicht viel schlechter abschnitt als ein gleiches Portfolio seit 1925.
</p><p><br>Richtig ist, dass die Lebensversicherer – insbesondere mit ihrem Angebot der Vollversicherungen – nicht genug leistungsfähig sind und in der beruflichen Vorsorge keine Berechtigung mehr haben. Umso mehr als sie die Versicherten mit einer nicht gerechtfertigten Umsatzbeteiligung, überhöhten Risikoprämien und überhöhten Vermögensverwaltungs-, Vertriebs- und Brokerkosten schröpfen. Generell muss der Geldabfluss aus der zweiten Säule an Dritte (Versicherer, Vermögensverwalter, Broker usw.) gestoppt oder eingedämmt werden.
</p><p><br>Für den SGB und Travail.Suisse ist klar: Die in der zweiten Säule zu ergreifenden Massnahmen werden sich daran messen müssen, ob der Verfassungsauftrag auch für die heutigen Erwerbstätigen mit tiefen und mittleren Einkommen erfüllt wird. Dabei muss das Preis-Leistungsverhältnis der verschiedenen Säulen der Altersvorsorge berücksichtigt werden und damit die Tatsache, dass die AHV für das Gros der Erwerbstätigen die besten Leistungen zu den tiefsten Kosten ermöglicht.
</p><p>&nbsp;</p><h3>Auskünfte:</h3><ul><li><b>Paul Rechsteiner</b>, Präsident SGB, 079 277 61 31</li><li><b>Adrian Wüthrich</b>, Präsident Travail.Suisse, 079 287 04 93</li><li><b>Daniel Lampart</b>, Sekretariatsleiter und Chefökonom SGB, 079 205 69 11</li><li><b>Matthias Kuert</b>, Leiter Sozialpolitik Travail.Suisse, 078 625 72 73</li><li><b>Gabriela Medici</b>, SGB-Zentralsekretärin zuständig für Sozialversicherungen, 079 242 65 43</li></ul><p>&nbsp;</p>]]></content:encoded><category>Berufliche Vorsorge</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-5532</guid><pubDate>Thu, 24 May 2018 16:26:07 +0200</pubDate><title>Endlich höhere Mietzinsmaxima für EL durchsetzen</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/endlich-hoehere-mietzinsmaxima-fuer-el-durchsetzen</link><description>Die Mär von der Kostenexplosion</description><content:encoded><![CDATA[<p>Der Ständerat hat es in der Sommersession in der Hand, den massiven Sozialabbau des Nationalrates bei den Ergänzungsleistungen aufzuhalten.
</p><p>Der Arbeitgeberverband spricht beständig von einer "Kostenexplosion" bei den Ergänzungsleistungen (EL). Damit nimmt er erstens mit Blick auf die Vergangenheit die Funktionsweise der sozialen Sicherung in der Schweiz nicht zur Kenntnis. Und er erzählt zweitens– was die Zukunft betrifft – die Unwahrheit. 
</p><p>Zur vergangenen Entwicklung: Trotz massiver Sparmassnahmen insbesondere bei der IV, ist es dank den EL gelungen, dem Verfassungsgebot der existenzsichernden Renten einigermassen gerecht zu werden. Heute sind 46% der IV-RentnerInnen zusätzlich auf Ergänzungsleistungen angewiesen und das Parlament ist gut beraten, dies im Rahmen der IV-Revision entsprechend zur Kenntnis zu nehmen: Es gibt keinen Spielraum nach unten.
</p><p>Zur künftigen Entwicklung: Will man nicht endlich die 1. Säule stärken, müsste man den Leuten schon das Altern verbieten, um die prognostizierte Zunahme der EL-Ausgaben in den nächsten Jahren aufzuhalten. Denn diese lässt sich zum allergrössten Teil auf die demografische Entwicklung zurückführen. Wer hier kürzen will, der verletzt die Verfassung und trifft insbesondere die Frauen, die mehr als zwei Drittel der AHV-RentnerInnen mit EL ausmachen.
</p><p>Dazu kommt: Obwohl die Babyboomer ins Pensionsalter kommen, ist die bis 2030 prognostizierte jährliche Ausgabensteigerung bei den EL mit 2.5% alles andere als eine "Kostenexplosion". Bei einem Potenzialwachstum der Wirtschaft von 1.7% und einer normalisierten Inflation von 1% (geltende Annahmen aus dem Finanzplan des Bundes) bleibt von einem realen Kostenwachstum rein gar nichts mehr übrig. Das sollte auch der Arbeitgeberverband zur Kenntnis nehmen.
</p><p>Die zuständige Ständeratskommission jedenfalls hat es, Sie zeigte sich bei der Beratung der EL-Revision verständig und korrigierte die vom Nationalrat ausgerichtete Kürzungsorgie zu grossen Teilen: Die Mietzinsmaxima sollen deutlich erhöht werden, BVG-Kapitalbezüge sind weiterhin sanktionsfrei möglich und die Höhe der Erstattung der Krankenkassenprämien bleibt substanziell erhalten.
</p><p>Leider hat es die Kommission versäumt, das betreute Wohnen zu fördern – obwohl gerade dieses eine sehr kostengünstige Variante zur Vermeidung von viel teureren, verfrühten Heimeintritten gewesen wäre. Sehr bedenklich bleibt zudem die Position zur Vermögensberücksichtigung: Zwar ist die vorgeschlagene EL-Rückerstattung aus dem Erbe weniger einschneidend als die Einführung von Vermögensschwellen mit gesicherten Darlehen auf Wohneigentum. Erstere kommt jedoch implizit der Einführung einer Erbschafssteuer für Arme sehr nahe. In der Schweiz bräuchte es jedoch vielmehr endlich (wieder) eine vernünftige Erbschaftssteuer für Gutbetuchte – im europäischen Umland zu Recht Standard. Zuletzt ist auch das Beharren der Kommission auf der Lebensführungskontrolle beim Vermögensverzicht stossend und einer verfassungsmässig garantierten Bedarfsleistung wie den EL prinzipiell unwürdig.
</p><p>Was die Verbesserungen der Revision betrifft, ist entscheidend, dass der Rat mindestens an der vom Bundesrat vorgeschlagenen Erhöhung der Mietzinsmaxima festhält. Die lokal möglichen Kürzungen um 10% sind mittelfristig unproblematisch. Denn der dafür notwendige Abdeckungsgrad von mindestens 90% wird bereits heute in den meisten Regionen nicht erreicht – ein Problem, das sich auch mit den neuen, fixen Mietzinsmaxima mittelfristig weiter verschärfen wird. Die durch den entsprechenden Passus geschaffene Möglichkeit, die anrechenbaren Mieten auch um 10% zu erhöhen, sollte daher von den Kantonen zukünftig rege in Anspruch genommen werden.
</p><p>Absolut inakzeptabel ist allerdings die vom Nationalrat vorgeschlagene faktische Kürzung (!) der Mietzinsmaxima. Dies wird der Ständerat mit seinen Entscheiden in der Sommersession hoffentlich unmissverständlich klar machen.</p>]]></content:encoded><category>Gesundheit</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-5519</guid><pubDate>Wed, 16 May 2018 15:50:56 +0200</pubDate><title>Ueli Maurer schreibt ein Gesetz für die Versicherungen, nicht für die Menschen</title><link>https://www.sgb.ch/themen/arbeit/detail/ueli-maurer-schreibt-ein-gesetz-fuer-die-versicherungen-nicht-fuer-die-menschen</link><description>SGB-Kritik am Entwurf für das Versicherungsvertragsgesetz</description><content:encoded><![CDATA[<p>Der Bundesrat hat eine Revision des Versicherungsvertragsgesetzes (VVG) vorgelegt, die eine eklatante Verschlechterung für die Versicherten in der Schweiz darstellen würde. Die Menschen würden gegenüber den Versicherungsgesellschaften deutlich schlechter gestellt. Alte Probleme würden bestehen bleiben, neue geschaffen. Der SGB wehr sich deshalb gegen den vom Bundesrat präsentierten VVG-Entwurf. Diese Post muss definitiv zum Absender zurück.
</p><p>&nbsp;</p><p><b>Viele Vorstösse verlangen Verbesserungen…</b></p><p>In den letzten Jahren wurden unzählige Vorstösse im Parlament präsentiert, die eine Verbesserung im Bereich des VVG verlangten. Viele kamen von Seiten der Gewerkschaften und KonsumentInnen-Organisationen. 
</p><p>So sollte der Willkür der Versicherer ein Riegel geschoben werden. Heute kann in den AGB praktisch alles versteckt werden, was man sich vorstellen kann. So kommt es oft dazu, dass man als Versicherte oder Versicherter zwar jahrelang Prämien zahlt, aber im Schadensfall keine Leistung bekommt – mit Verweis auf das Kleingedruckte.
</p><p>Die Hoffnung auf Verbesserungen wird mit dem jetzigen VVG-Entwurf bitter enttäuscht. 
</p><p>&nbsp;</p><p><b>VVG bringt nur Verschlechterungen</b></p><p>Stattdessen bringt der Entwurf des Bundesrates praktisch nur Verschlechterungen und gibt den Versicherungen noch mehr Macht, zu schalten und walten, wie sie wollen:</p><ul><li>Einer der grössten Negativpunkte ist die Möglichkeit zur einseitigen Vertragsänderung durch die Versicherer. Damit könnten die Versicherungen von einem Tag auf den anderen die Vertragsbedingungen einseitig anpassen können, ohne Einverständnis des Versicherten!</li><li>Ältere Arbeitnehmende könnten aus der Krankentaggeld-Versicherung ausgeschlossen werden. </li><li>Versicherungen dürften künftig bei einer Kündigung nachträglich Leistungen für bereits eingetretene Schadensfälle kürzen oder einstellen.<br><br></li></ul><p><b>Problem der Krankentagegeld-Versicherungen ungelöst</b></p><p>Besonders für Arbeitnehmende sind faire Versicherungsregeln existenziell wichtig. Sie sind in der Schweiz besonders schlecht gegen Krankheit geschützt. Für den Schutz vor einem Erwerbsausfall wegen einer Krankheit, die nicht zur Invalidität führt, gibt es keine obligatorische sondern lediglich eine freiwillige Versicherung. Diese unterliegt oftmals dem Versicherungsvertragsgesetz. Hier wäre deshalb dringender Handlungsbedarf – doch davon fehlt im Entwurf der VVG-Revision jede Spur.
</p><p>Diese Probleme bräuchten dringend eine Lösung durch den Gesetzgeber:</p><ul><li>Die Prämienberechnung und -festlegung ist intransparent und für den oder die Versicherte nicht nachvollziehbar. Die Aufsicht über die Prämientarife durch die Finma ist äusserst schwach. Die Vergleichbarkeit der Angebote ist schwierig. Dementsprechend ist der Markt von Brokern kontrolliert.</li><li>Die undurchsichtige Prämienpolitik der Versicherungsgesellschaften führt etwa dazu, dass nach einem Versicherungsfall mit einer langen Krankentaggeldbezugsdauer mit einem Prämienanstieg zu rechnen ist. Die höheren Prämien wiederum wirken sich nachteilig auf die Beschäftigung älterer Arbeitnehmenden aus. </li><li>Aufgrund der herrschenden Vertragsautonomie können der Versicherungsnehmer (Arbeitgeber) und die Versicherungsgesellschaft vereinbaren, dass die Leistungen mit der Beendigung des Arbeitsverhältnisses eingestellt werden. Wer als erkrankten Arbeitnehmer entlassen wird, verliert dadurch seinen Lohnersatzanspruch und hat infolge seiner Krankheit nur einen eingeschränkten Zugang zu den Taggeldern der Arbeitslosenversicherung mit engen Fristen und überrissenen Prämien, so dass erkrankte Arbeitnehmende praktisch über keinen ausreichenden Schutz vor dem Erwerbsausfall verfügen. </li><li>Unklar sind auch viele Aspekte der Koordination zwischen Krankentaggeld und Leistungen der Invalidenversicherung. Die Frage der Gleichwertigkeit der Krankentaggeldleistungen gegenüber der Lohnfortzahlungspflicht des Arbeitgebers (Art. 324a Abs. 4 OR) oder die Definition der versicherten Leistungen bieten ebenfalls in der Praxis Probleme. </li></ul><p>&nbsp;</p><p>Diese Lücken im Versicherungsschutz, welche ältere Arbeitnehmende stärker zu spüren bekommen, werden von breiten Kreisen kritisiert und es wird eine Verbesserung gefordert. Viele Vorstösse, u.a. von Paul Rechsteiner, im Parlament haben hier Verbesserungen verlangt. Doch statt diese dringenden Probleme zu lösen, konzentriert sich der Gesetzentwurf auf die Interessen der Assekuranz.
</p><p>&nbsp;</p><p><b>Fazit</b></p><p>Alles in allem: Man sieht, hier hat Bundesrat Ueli Maurer sich offenbar vom Versicherungsverband ein Gesetz diktieren lassen, das für die Menschen in der Schweiz inakzeptabel ist. Der SGB lehnt diesen skandalösen Gesetzentwurf darum entschieden ab.</p>]]></content:encoded><category>Arbeitsrechte</category><category>Gesundheit</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-5495</guid><pubDate>Thu, 03 May 2018 09:33:44 +0200</pubDate><title>SGB unterstützt Referendum gegen Observation von Versicherten </title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/sgb-unterstuetzt-referendum-gegen-observation-von-versicherten</link><description>Grundrechtlich und rechtsstaatlich unzulässig</description><content:encoded><![CDATA[<p> Der Vorstand des Schweizerischen Gewerkschaftsbundes (SGB) hat beschlossen, das bereits lancierte Referendum gegen die Revision des Bundesgesetzes über den Allgemeinen Teil des Sozialversicherungsrechts (ATSG) und die damit vorgesehenen gesetzlichen Bestimmungen zur Observation von Versicherten zu unterstützen. 
</p><p>Der SGB befürwortet die Betrugsbekämpfung bei allen Sozialversicherungen. Das Schweizerische Sozialversicherungsrecht enthält mittlerweile zahlreiche Massnahmen und Straftatbestände, welche den Missbrauch von Sozialversicherungsleistungen bekämpfen und bestrafen. Bei den Überwachungen ist die aktuelle gesetzliche Grundlage aber unzureichend. 
</p><p>Das diesbezügliche, vom Parlament im Frühling verabschiedete Gesetz verletzt grundrechtliche und rechtsstaatliche Prinzipien. So ist es unabdingbar, dass eine Überwachung nur dann erfolgen darf, wenn sich andere Massnahmen als untauglich erweisen und eine richterliche Genehmigung vorliegt, die einen Missbrauchsverdacht bestätigt. Der SGB unterstützt deshalb das ergriffene Referendum gegen die Überwachung von Versicherten. 
</p><p><a href="https://pledge.wecollect.ch/de" target="_blank" class="external-link-new-window" rel="noreferrer">Unterschriftenbogen herunterladen</a></p><h5>Auskünfte </h5><ul><li>Gabriela Medici, Zentralsekretärin Sozialversicherungen, 031 377 01 13 oder 079 242 65 43 </li><li>Thomas Zimmermann, Leiter Kommunikation SGB, 079 249 59 74 </li></ul>]]></content:encoded><category>Sozialpolitik</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-5465</guid><pubDate>Thu, 26 Apr 2018 14:38:52 +0200</pubDate><title>Reagieren nicht negieren - Ältere Arbeitnehmende brauchen mehr Schutz</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/reagieren-nicht-negieren-aeltere-arbeitnehmende-brauchen-mehr-schutz</link><description>Konferenz zum Thema ältere Arbeitnehmende</description><content:encoded><![CDATA[<p>Die vierte Nationale Konferenz hat unter anderem beschlossen, dass Massnahmen zur Lösung der finanziellen und sozialen Probleme von älteren Arbeitslosen mit drohender Aussteuerung geprüft werden müssen. Das ist positiv. Darüber hinaus braucht es zusätzliche Massnahmen wie beispielsweise einen besseren Schutz langjähriger älterer Mitarbeiter gegen Kündigung.</p><p>Die Arbeitslosigkeit in der Altersgruppe 55plus ist in den letzten Jahren stärker angestiegen als die Arbeitslosigkeit insgesamt. Insbesondere in den letzten beiden Jahren akzentuierte sich dieses Phänomen. Und dies obwohl die Betroffenen viel länger ohne Stelle bleiben als Arbeitslose anderer Alterskategorien und obwohl bei den 55plus der Anteil jener, die zwar eine Stelle haben aber eigentlich mit einem höheren Pensum arbeiten möchten (Unterbeschäftigung), höher ist und weiter ansteigt. Abzulesen ist die soziale Sprengkraft dieser Phänomene an der Sozialhilfequote der 50-64-Jährigen: Sie ist seit 2005 um 50 Prozent auf 2,9 Prozent angestiegen.</p><p>Es geht nicht an, die Probleme mit Verweis auf die insgesamt gestiegene Erwerbsquote der 55plus, zu negieren. Dieser Anstieg ist v.a. darauf zurückzuführen, dass die sinkenden Pensionskassenrenten viele dazu zwingt, länger als geplant zu arbeiten um den Lebensstandard im Alter halten zu können. Zudem stieg die Erwerbstätigkeit auch wegen der veränderten Rolle der Frauen.</p><p><strong>Um die Lage der älteren Arbeitnehmer zu verbessern, schlägt der SGB folgende Massnahmen vor:</strong></p><ul><li>Langjährige Mitarbeitende über 50 sollen besonders <strong>gegen Kündigungen geschützt</strong> werden, wie das z.T. in Gesamtarbeitsverträgen bereits gilt. Anders als oft behauptet, wirkt dieser zusätzliche Schutz nicht als Hindernis für den Wiedereintritt in den Arbeitsmarkt. Denn er ist an die Dauer der Betriebszugehörigkeit gebunden und wirkt bei einer Neuanstellung nicht abschreckend.</li><li>Ältere Arbeitslose müssen <strong>bessere Chancen</strong> haben, wieder eine Stelle zu finden. Die von National- und Ständerat beschlossene Stellenmeldepflicht muss nun konsequent umgesetzt werden, damit die älteren Stellensuchenden einen Vorteil erhalten.</li><li>Arbeitnehmende (und Arbeitslose) sollen das Recht auf eine berufliche <strong>Standortbestimmung bzw. Laufbahnberatung </strong>erhalten (z. B. ab 45 Jahren). In Bezug auf Aus- und Weiterbildung sollen sie auf mehr Unterstützung zählen können, z. B. über zusätzliche Angebote und Informationsmassnahmen in den Branchen mit Gesamtarbeitsverträgen. Bund und Kantone müssen den Zugang zu Eidgenössischen Fähigkeitszeugnissen (EFZ) erleichtern.</li><li>Ältere Arbeitnehmende brauchen eine bessere <strong>soziale Absicherung bei Erwerbslosigkeit</strong>: Arbeitslose ab 58 müssen in der Pensionskasse versichert bleiben und einen Rentenanspruch erhalten. Sie sollen nicht mehr gezwungen werden können, bei Aussteuerung bereits ihr Alterskapital anzuzapfen.</li><li><strong>Vorzeitige </strong>Pensionierungen in Branchenlösungen.</li><li>Besserer<strong> Schutz gegen Diskriminierungen</strong>, z.B. in Form eines Diskriminierungsverbots wie es von der OECD vorgeschlagen wurde.</li></ul><p>&nbsp;</p>]]></content:encoded><category>Arbeitslosenversicherung</category><category>Arbeit</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/_processed_/8/3/csm_aeltererArbeiter_RainStar-iStock_kleiner_67970833b6.jpg" length="225197" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-5441</guid><pubDate>Mon, 16 Apr 2018 15:52:54 +0200</pubDate><title>Für ein soziales Ja zum Geldspielgesetz</title><link>https://www.sgb.ch/themen/wirtschaft/detail/fuer-ein-soziales-ja-zum-geldspielgesetz</link><description>Der SGB hält die vorliegende Anpassung des Geldspielgesetzes für sinnvoll. Glücksspiel soll auch im Internet möglich sein, jedoch mit gleich langen Spiessen für Schweizer und ausländische Kasinos. Zentral ist für den SGB: Die vorliegende Revision garantiert, dass die Gewinne aus dem Online-Glücksspiel der AHV und der Allgemeinheit zur Verfügung gestellt werden. </description><content:encoded><![CDATA[<p>Die vorliegende Revision ist eine logische, moderate Anpassung des bestehenden Geldspielgesetzes an die Entwicklungen der letzten Jahre. Online-Angebote von Casinos sollen neu legalisiert werden. Weil dies bis heute offiziell nicht möglich war, hat sich leider ein illegaler Online-Geldspielmarkt entwickelt, bei dem ausländische Anbieter, häufig auch dubiose und domiziliert in Ländern ohne genügende rechtsstaatliche Regelungen, in die Lücke gesprungen sind. Diese ausländischen „Online-Casinos“ kümmern sich weder um Spielsucht noch beteiligen sie sich am Gemeinwohl in der Schweiz.
</p><p>&nbsp;</p><h3>Online ja, aber nur wenn…</h3><p>Das soll nun ändern: Online-Casinos sind neu erlaubt, sie müssen aber gewisse Sicherheits-Minimalstandards einhalten. Geldwäscherei ist verboten, und es sollen v.a. die Abgaben dieser Casinos und damit auch deren Beiträge an die Finanzierung der Sozialwerke sichergestellt werden. Damit ist die Diskriminierung der Schweizer Casinos abgeschafft: Nach geltender Gesetzgebung muss nämlich z.B. ein Online-Casino aus China mit Angeboten für die Schweiz keine Abgaben an diese leisten.
</p><p>&nbsp;</p><h3>Ein Beitrag zur Finanzierung der AHV </h3><p>Für die Gewerkschaften steht bei der Revision des Geldspielgesetzes die Finanzierung der Sozialwerke im Mittelpunkt. Der SGB befürwortet zudem den Schutz der Spielsüchtigen und die gleich langen Spiesse von Schweizer und ausländischen Casinos und damit den Erhalt hiesiger Arbeitsplätze. 
</p><p>Sage und schreibe die Hälfte der Gewinne der einheimischen Casinos fliesst heute in die Kassen der AHV. Jährlich gehen so rund 270 Mio. Franken aus Casino-Gewinnen in die AHV und 47 Mio. an die Standortkantone. Mit den Lotterie-Gewinnen können die Standortkantone Kunst, Gemeinnützigkeit und Sport finanzieren. So betragen die Abgaben aus der Lotterie zugunsten der kantonalen Lotterie- und Sportfonds rund 540 Mio. Franken! Dagegen bezahlt die ausländische Glücksspielindustrie keinen Rappen an unser Gemeinwohl. Das darf nicht sein! 
</p><p>Deshalb empfiehlt der SGB der Stimmbevölkerung ein Ja zum revidierten Geldspielgesetz.<br><br></p>]]></content:encoded><category>Finanzen und Steuerpolitik</category><category>AHV</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-5371</guid><pubDate>Tue, 10 Apr 2018 15:00:00 +0200</pubDate><title>AXA-Entscheid bestätigt SGB-Kritik</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/axa-entscheid-bestaetigt-sgb-kritik</link><description>SGB warnt: Privatversicherer sahnen nach wie vor zuviel ab</description><content:encoded><![CDATA[<p>Der heutige Entschied der AXA, aus dem Geschäft mit Vollversicherungen auszusteigen, bestätigt die Kritik des SGB, dass die Vollversicherungslösungen der Lebensversicherungen für die Versicherten der beruflichen Vorsorge unattraktiv und in der Regel deutlich schlechter sind.</p><p>Die AXA erhofft sich mehr Gewinn mit teil-autonomen BVG-Lösungen. Sie behauptet, dies sei auch&nbsp; im Interesse der Versicherten. Für den SGB jedoch ist nach wie vor klar: Versicherte fahren besser, wenn sie bei anderen Anbietern der 2. Säule angeschlossen sind, die eben nicht gewinnorientiert sind. Die Versicherer betreiben ihr Geschäft gewinnorientiert. Sie verursachen durch eine minimale Verzinsung, überhöhte Risikobeiträge und hohe Verwaltungs- und Vermögenskosten enorme Geldabflüsse aus der 2. Säule. Für die versicherten Arbeitnehmenden fliesst dadurch viel Geld aus der beruflichen Vorsorge ab, welches für die Renten fehlt. Der SGB kritisiert, dass Versicherungsgesellschaften Profite aus der Durchführung einer Sozialversicherung ziehen – das ist systemfremd.</p><p>Der Entscheid der AXA zeigt aber auch auf, dass die Situation der Versicherten mit tiefen Löhnen und jene der KMU in der 2. Säule heute äusserst schwierig ist und sie immer mehr darauf angewiesen sind, sich beim Staat, also der Auffangeinrichtung, zu versichern. Für Personen mit einem tiefen Einkommen garantiert die 2.Säule je länger je weniger stabile Altersrenten, die einen angemessenen Lebensstandard gewährleisten. Hier besteht dringender Handlungsbedarf.</p><h5>Auskünfte:</h5><p>&nbsp;</p><ul><li>Gabriela Medici, SGB-Zentralsekretärin&nbsp; 031 377 01 13 oder 079 242 65 43</li></ul><p>&nbsp;</p>]]></content:encoded><category>Berufliche Vorsorge</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-5358</guid><pubDate>Tue, 03 Apr 2018 16:10:58 +0200</pubDate><title>SUVA: Betroffene werden zu Beteiligten</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/suva-betroffene-werden-zu-beteiligten</link><description>100 Jahre lösungsorientierte Zusammenarbeit</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead"> 1912 stimmten die Schweizer im zweiten Anlauf der Errichtung einer Unfallversicherung zu. 1918 nahm die SUVA als wesentlich sozialpartnerschaftlich geprägte Institution ihren Betrieb auf. Hier die Rede, die Nico Lutz am Jubiläumsanlass gehalten hat. </p><p>Wenn es die Suva nicht schon 100 Jahre gäbe, dann müsste man sie heute sofort erfinden. Der Staat, die Arbeitnehmer- und Arbeitgeberorganisationen tragen gemeinsam eines der bedeutendsten Sozialwerke mit. Was historisch aus einer Not und einem offensichtlichen Mangel geboren wurde, hat sich über 100 Jahre als ausgezeichnete Lösung bewährt. 
</p><p>Die Suva ist auch eine Erfolgsgeschichte, weil Arbeitgeber und Arbeitnehmer sich in dieser Organisation auf die gemeinsamen Interessen konzentrieren und in der Lage sind, über den einen oder anderen ideologischen Schatten zu springen. Das Resultat dieser lösungsorientierten Zusammenarbeit lässt sich sehen: 100 Jahre Erfolgsgeschichte als eines der wirksamsten, effizientesten und auch erfolgreichsten Sozialwerke. 
</p><h3>Arbeitssicherheit: im Interesse aller </h3><p>Der Ansatz der Suva ist bestechend: Betroffene werden zu Beteiligten. Die Arbeitnehmenden haben ein direktes Eigeninteresse an umfangreicher Präventionsarbeit, einer hohen Arbeitssicherheit und einem ausgebauten Gesundheitsschutz. Durch die Mitarbeit der Gewerkschaften in zahlreichen Suva-Expertengremien, im Suva-Rat und auch im verwaltungsratsähnlichen Suva-Ratsausschuss fliessen die Anliegen und die Sichtweise der Arbeitnehmenden direkt ein. Ebenso verhält es sich auf der Arbeitgeberseite, die ein hohes ökonomisches Interesse an einer ausgebauten Arbeitssicherheit und gesunden Mitarbeitenden hat. Dabei kann es im konkreten Fall durchaus auch unterschiedliche Positionen geben. Massnahmen zur Erhöhung der Arbeitssicherheit bedeuten auch Aufwand und dies kann zu Verzögerungen führen. Bei den "Lebenswichtigen Regeln" sowie bei der Charta "Stopp bei Gefahr" ist es allen Beteiligten gut gelungen, konkrete Handlungsanleitungen zu entwickeln, die Sicherheitsmassnahmen unabdingbar machen. In anderen Fragen ist es schwieriger, eine gemeinsame Position zu entwickeln. Zum Beispiel bei der Frage, ab wann es aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr zumutbar und schlicht zu gefährlich ist, bei Tiefsttemperaturen, bei Eis und Schnee, draussen zu arbeiten. Da gibt es aus unserer Sicht noch Luft nach oben. 
</p><h3>Gewerkschaften und Arbeitgeber erhöhen Glaubwürdigkeit </h3><p>Generell ist jedoch gerade auch aufgrund der direkten Mitwirkung von Gewerkschafts- und Arbeitgeberseite die Unterstützung für die Suva in der Bevölkerung sehr gross. Die Zusammenarbeit der Sozialpartner in der Suva erhöht auch deren Glaubwürdigkeit gegenüber der Politik, wenn es um Fragen der Unfallversicherung und der Arbeitssicherheit geht. Die letzte UVG-Revision ist ein eindrückliches Beispiel dafür. Nur so lässt sich erklären, dass der von den Sozialpartnern im zweiten Anlauf ausgehandelte Kompromiss rasch und praktisch ohne Änderungen vom Parlament genehmigt wurde. Die gelebte Zusammenarbeit in den Suva-Gremien und das damit gewonnene gegenseitige Vertrauen spielten dabei eine entscheidende Rolle. 
</p><p>Ohne diese Zusammenarbeit gäbe es auf eine Reihe von schwierigen Problemen, wie zum Beispiel die Asbestkatastrophe, schlechtere Antworten. Dabei handelt es sich nicht nur um die ganz wichtige Präventionsarbeit der Suva. Es geht auch um eine gerechtere Verteilung der Risiken, bzw. der Asbestlast zwischen den Suva-Branchen, die dank einer internen Rückversicherung ab nächstem Jahr realisiert wird. Und es geht um den Entschädigungsfonds Asbest, der mit tatkräftigem Support der Suva seine Arbeit Mitte des letzten Jahres rasch aufnehmen konnte. Und letztlich geht es um die noch laufende Revision des Verjährungsrechtes, bei der sich endlich ein zukunftsgerichteter Kompromiss abzeichnet. 
</p><h3>Öffnen für Dienstleistungen </h3><p>Die Gründung der Suva vor 100 Jahren war ein grosser Wurf und ein mutiger Akt in einer bewegten Zeit. Damals war die Wirtschaft in der Schweiz geprägt durch den Anstieg der Beschäftigung im 2. Sektor. Im Hinblick auf diese Veränderung wurde die Suva gegründet. Die Struktur der Wirtschaft hat sich in den vergangenen 100 Jahren stark verändert. Während 1920 rund drei Viertel der Beschäftigten im ersten und zweiten Sektor arbeiteten, sind heute mehr als drei Viertel der Beschäftigten im dritten Sektor, den Dienstleistungsberufen, tätig. Es wird in der Schweiz immer eine Bauwirtschaft und eine produzierende Industrie geben. Die Bedeutung, welche die Suva in den nächsten Jahrzehnten haben wird, wird sich aber auch daran entscheiden, in welchen Branchen die Suva versichern wird. Es ist zu hoffen, dass es auch hier wieder zukunftsfähige und mutige Entscheide gibt - damit unsere Nachkommen in 100 Jahren dann auf 200 Jahre erfolgreiche Suva zurückblicken können. </p>]]></content:encoded><category>Unfallversicherung</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-5355</guid><pubDate>Wed, 28 Mar 2018 16:54:45 +0200</pubDate><title>Nicht noch mehr Kostenbeteiligung im Gesundheitswesen </title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/nicht-noch-mehr-kostenbeteiligung-im-gesundheitswesen</link><description>Grenze ist längst schon überschritten</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead"> Das vordringlichste Problem im Schweizer Gesundheitswesen ist die unsoziale Finanzierung. Dennoch wollen einige Unverbesserliche die private Kostenbeteiligung erhöhen.</p><p>Der Bundesrat hat soeben seine Botschaft zur Erfüllung der Motion Bischofberger zur automatischen Anpassung der Franchisen an die Kostenentwicklung in der Grundversicherung vorgestellt. Die bundesrätliche Botschaft ist für die Versicherten eine Hiobsbotschaft: Sie sollen in Zukunft für die medizinische Grundversorgung noch mehr aus der eigenen Tasche bezahlen müssen. Und dies obwohl die Kostenbeteiligung in der Schweiz mit 27% im OECD-Vergleich heute bereits rekordverdächtig hoch ist. In Deutschland müssen die Versicherten 13% und in Frankreich 7% direkt selbst bezahlen. In diesen Zahlen nicht berücksichtigt sind die für breite Bevölkerungsschichten ebenfalls schon längst nicht mehr tragbaren Auswirkungen des (in Europa ebenfalls einzigartigen) Kopfprämiensystems. 
</p><h3>Automatische Anpassung der Franchisen </h3><p>Konkret schlägt die Vorlage vor, die Franchisen (heute zwischen 300 und 2500 Franken) künftig automatisch an die Entwicklung der Gesundheitsausgaben anzupassen. Damit soll die "Kostenwahrheit" erhöht und die "Selbstverantwortung" der Versicherten gestärkt werden. Die Krankenkassen und die bürgerlichen Parteien (die in den Verwaltungsräten dieser Kassen hocken) scheinen sich einig zu sein: Wem es gesundheitlich nicht gut geht, d.h. wer oft in ärztliche Behandlung gehen muss und deshalb eine tiefe Franchise wählt, der/die generiert unnötig Kosten und handelt unverantwortlich. Letztendlich läuft diese Haltung auf die Zerschlagung der solidarischen Grundversicherung hinaus. Krankenpflege soll zu einem Gut wie jedes andere werden: Wer etwas davon will, der/die kauft sich etwas. 
</p><h3>Verzicht kann auch gefährlich sein</h3><p> Mit dieser Gesetzesanpassung wird suggeriert, dass die Leute heute wegen jedem "Wehwehchen" zum Arzt rennen, wovon sie demnach eine noch höhere Kostenbeteiligung zu Recht abhalten würde. Das Gegenteil ist der Fall! In der Schweiz verzichten laut OECD jährlich bereits über 20% der Bevölkerung aus finanziellen Gründen auf medizinische Behandlungen. Dabei geht es längst nicht mehr nur um Bagatellfälle, sondern immer mehr um gefährlichen Leistungsverzicht mit hohen Folgekosten. Eine automatisierte Erhöhung der Franchisen verschärft dieses Problem zusätzlich; der freie Zugang zur medizinischen Grundversorgung würde ebenso automatisch verringert. 
</p><h3>Bei Anreizstrukturen stumm </h3><p>Wenn etwas unnötige Überversorgung generiert, dann sind es nicht die Versicherten, sondern falsche Anreizstrukturen im komplizierten Gesundheitswesen. Anstatt sich genau darum zu kümmern, wollen Bischofberger &amp; Co. einen Automatismus zur Kostenabwälzung ins Gesetz schreiben und stehlen sich damit aus jeglicher Verantwortung. Dabei liegen unzählige, sofort umsetzbare Massnahmen zur wirksamen Kostendämpfung auf dem Tisch: Verhinderung missbräuchlicher Zusatzversicherungstarife, breitere Verlagerung von Behandlungen in den ambulanten Bereich, Einführung eines Referenzpreissystems für tiefere Medikamentenpreise, Stärkung der Rechnungskontrolle usw. Die Liste wirksamer Massnahmen, mit denen weder auf dem Buckel der Versicherten, noch zu Lasten des Pflegepersonals gespart wird, ist lang. Nun müssen sie endlich umgesetzt werden. </p>]]></content:encoded><category>Gesundheit</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-5351</guid><pubDate>Fri, 23 Mar 2018 10:20:59 +0100</pubDate><title>Gabriela Medici neue SGB-Zentralsekretärin für Sozialversicherungen</title><link>https://www.sgb.ch/themen/gewerkschaftspolitik/detail/gabriela-medici-neue-sgb-zentralsekretaerin-fuer-sozialversicherungen</link><description>Wechsel im SGB-Zentralsekretariat</description><content:encoded><![CDATA[<p> Diese Woche hat Gabriela Medici ihre Arbeit als Zentralsekretärin des SGB im Bereich Sozialversicherungen aufgenommen. Der Vorstand des SGB hatte die 32-jährige Zürcher Juristin im Januar einstimmig als Nachfolgerin von Doris Bianchi gewählt. Sie ist dabei insbesondere für das Dossier Altersvorsorge verantwortlich.
</p><p>Gabriela Medici war bereits 2010 als wissenschaftliche Mitarbeiterin für den SGB tätig. Ihr Studium schloss Medici mit einer Dissertation über "menschenrechtliche Vorgaben und staatliche Handlungspflichten für Migrantinnen als Pflegehilfen in Schweizer Privathaushalten" ab. Zuletzt war sie als Geschäftsführerin beim "Kompetenzzentrum für Menschenrechte" der Universität Zürich tätig und unterrichtete dort auch im Bereich des öffentlichen Rechts.
</p><h5>Auskünfte:</h5><ul><li>Gabriela Medici, SGB-Zentralsekretärin, 031 377 01 13 oder 079 242 65 43</li><li>Thomas Zimmermann, Leiter Kommunikation SGB, 079 249 59 74</li></ul>]]></content:encoded><category>Gewerkschaftspolitik</category><category>Sozialpolitik</category><category>AHV</category><category>Berufliche Vorsorge</category><category>Schweiz</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-5343</guid><pubDate>Tue, 20 Mar 2018 16:43:00 +0100</pubDate><title>Nationalrat will unhaltbare EL-Kürzungen</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/nationalrat-will-unhaltbare-el-kuerzungen</link><description>Kleine Kammer muss korrigieren</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Unverständlich: die Reform der Ergänzungsleistungen (EL) wurde im Nationalrat zu einer fast reinen Abbauvorlage umgebaut. Der Ständerat muss nun zwingend Gegensteuer geben.</p><p>Der SGB nimmt die vom Nationalrat verabschiedete Revision der Ergänzungsleistungen mit Unverständnis zur Kenntnis. Die grosse Kammer hat es verpasst, dem bundesrätlichen Ziel des Leistungserhaltes auch nur annähernd gerecht zu werden. Obwohl die ursprünglich separate, dringend nötige Vorlage zur Erhöhung der Mietzinsmaxima mit der EL-Vorlage verknüpft wurde, kommen nun unter dem Strich Nettoeinsparungen von jährlich mindestens 900 Millionen raus.</p><h3>Voll auf Abbaukurs</h3><p>Als unverzichtbarer Teil der durch die Verfassung vorgegebenen Existenzsicherung in der 1. Säule darf die EL nicht in die Bittstelllogik der Sozialhilfe abrutschen. Mit der geplanten Lebensführungskontrolle, d.h. harten Regeln zur erlaubten Verbrauchshöhe und dem Verwendungszweck bescheidener kleiner Vermögen, droht aber genau dies. Der dabei zulässige Vermögensfreibetrag wurde vom Nationalrat mit 25 000 Franken (Einzelpersonen) viel zu tief angesetzt. Damit könnten insbesondere viele HeimbewohnerInnen die real anfallenden persönlichen Auslagen in etlichen Kantonen kaum mehr stemmen.</p><p>Für den SGB ebenfalls unverständlich sind die beschlossenen Kürzungen bei der Übernahme der Krankenkassenprämien. Die Senkung der EL-Mindesthöhe von bis zu 40% wird zunächst dazu führen, dass die betroffenen Versicherten umso früher auf mehr Mittel angewiesen sein werden. Darüber hinaus dürfte diese Massnahme jedoch auch den kantonalen Wettlauf bei den Kürzungen der Prämienverbilligungen neu anheizen. Darunter leiden werden mit den stetig steigenden Prämien neben den EL-EmpfängerInnen sämtliche Haushalte in bescheidenen Verhältnissen. Noch schwerer wiegt hingegen der Entscheid des Nationalrates, die EL-Prämienerstattung künftig nach den jeweiligen kantonalen Richtprämien zu bemessen. Die Richtprämie liegt allerdings in praktisch allen Kantonen deutlich unter der heute angewandten Durchschnittsprämie - im Durchschnitt beträgt die Differenz 30%!</p><h3>Mieten: Wende um 360 Grad</h3><p>Doch damit leider nicht genug: Die längst überfällige Anpassung der Mietzinsmaxima - also die Erhöhung der durch die EL maximal übernommenen Mieten - wurde vom Nationalrat nicht nur abgeschwächt, sondern faktisch gestrichen. Die Mieten sind seit 2001 (dem Jahr der letzten Anpassung) um 24% gestiegen, die Mietzinsmaxima sollen nun durchschnittlich um nicht einmal 5% anwachsen. Dies allerdings mit einer Hintertür für die Kantone, die neuen Beträge pauschal um 10% zu kürzen. In ihrer Kombination führen diese beiden Massnahmen zu einem durchschnittlichen Rückgang (!) der Mietzinsmaxima um bis zu 6%! Was dabei nicht vergessen werden darf: höhere Mietzinsmaxima brächten insbesondere für die Kantone spürbare Entlastungen, weil damit teure Heimeintritte verhindert werden können. Dies trifft umso mehr auf die Form des betreuten Wohnens zu, welcher der Nationalrat eine zunächst vorgesehene Unterstützung von 90 Millionen ebenfalls verweigert hat.</p><h3>Positiv: ältere Arbeitslose können in PK bleiben</h3><p>Aus gewerkschaftlicher Sicht sehr positiv ist einzig die beschlossene Möglichkeit des Pensionskassenverbleibs von Arbeitslosen über 58 Jahren. Dieser Entscheid weist auch im Hinblick auf die zu verhandelnde BVG-Revision in die richtige Richtung. Was die berufliche Altersvorsorge betrifft, muss zudem allen pensionierten Versicherten weiterhin die Möglichkeit des Kapitalbezugs offenstehen. Das von Bundesrat und Ständerat vorgesehene Kapitalbezugsverbot wurde zum Glück vom Nationalrat wieder gekippt - dies allerdings ergänzt um die inakzeptable Sanktion einer pauschalen 10%-Kürzung der jährlichen EL im Falle eines Kapitalbezugs.</p><p>Im Ständerat sind nun massive Korrekturen nötig. Die StandesvertreterInnen dürfen nicht zulassen, dass die Existenzsicherung im Alter und bei Invalidität so massiv beschnitten wird. Dies auch deshalb, weil es längerfristig wieder die Kantone wären, die über steigende Sozialhilfeausgaben den Ausgleich schaffen müssten.</p>]]></content:encoded><category>Ergänzungsleistungen</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/_processed_/9/a/csm_171120_SGB_reto_wyss.0010_a2e1b34ee1.jpg" length="142884" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-5322</guid><pubDate>Fri, 02 Mar 2018 15:36:22 +0100</pubDate><title>Probleme der Altersvorsorge nicht gelöst</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/probleme-der-altersvorsorge-nicht-geloest</link><description>SGB-Kommentar zu den Eckwerten des Bundesrates zur Reform der Altersvorsorge</description><content:encoded><![CDATA[<p> Die Pensionskassenrenten sinken. Und ein immer grösserer Teil der AHV geht für Krankenkassenprämien und Gesundheitskosten drauf. Das sind die grossen Probleme der Schweizer Altersvorsorge. Die heute vom Bundesrat festgelegten Eckwerte geben hier keine Antwort. Im Gegenteil: Mit der vorgeschlagenen Erhöhung des Frauenrentenalters schafft der Bundesrat neue Probleme. 
</p><p>Positiv ist immerhin, dass der Bundesrat eine substanziellere AHV-Zusatzfinanzierung vorschlägt als in der Altersvorsorge 2020. Das gibt der AHV finanziell mehr Luft und reduziert den Druck auf die Leistungen. Wobei der SGB eine Erhöhung der Lohnbeiträge der Mehrwertsteuer vorzieht. 
</p><p>Für den SGB ist klar: Die heutigen Probleme der Altersvorsorge können nur mit einer Erhöhung der AHV-Renten gelöst werden. Ein höheres Frauenrentenalter lehnt der SGB ab. 
</p><h5>Auskünfte:</h5><ul><li>Daniel Lampart, Sekretariatsleiter SGB, 079 205 69 11</li></ul><ul><li>Thomas Zimmermann, Leiter Kommunikation SGB, 079 249 59 74</li></ul>]]></content:encoded><category>AHV</category><category>Sozialpolitik</category><category>Berufliche Vorsorge</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-5294</guid><pubDate>Mon, 19 Feb 2018 10:53:40 +0100</pubDate><title>EL-Revision: Keine Sparübung auf dem Buckel der Ärmsten!</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/el-revision-keine-sparuebung-auf-dem-buckel-der-aermsten</link><description>Vorlage immer noch zwiespältig</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Als Zweitrat behandelt die grosse Kammer am 14. März die Teilrevision der Ergänzungsleistungen (EL). Der Nationalrat muss die Vorlage verbessern, wenn die Revision das vom Bundesrat definierte Ziel des Leistungserhalts erreichen soll.</p><p>Obwohl ursprünglich als Provisorium gedacht, sind die Ergänzungsleistungen schon längst ein unverzichtbarer Teil der 1. Säule. Sie übernehmen auch eine zentrale Rolle im System der Pflegefinanzierung und sind zur Ergänzung der IV-Renten zwingend nötig. Eine grosse Bedeutung haben die EL zudem im System der Prämienverbilligung: Aus diesem fliessen heute bereits 40% der Gelder in die Prämienübernahmen der EL-Beziehenden.</p><p>Aus Sicht der Gewerkschaften zeigt die hohe Anzahl von Personen, die bei Invalidität oder im Alter auf EL angewiesen sind, primär den Bedarf, die Renten zu erhöhen und für bezahlbare Krankenkassenprämien zu sorgen. Die vom Bundesrat in der vorgeschlagenen EL-Teilrevision formulierte Zielsetzung des Erhaltes des Leistungsniveaus ist vor diesem Hintergrund das Minimum.</p><h3>Anpassung Mietzinsmaxima korrigieren Leistungsverlust</h3><p>Im momentanen Stand der Beratung kann das Leistungsniveau aber nur sehr grosszügig interpretiert als gesichert gelten. Und dies auch nur deshalb, weil die EL-Revision mit der Vorlage über die Anpassung der anrechenbaren Mietzinsmaxima verknüpft wurde. Die überfällige Anpassung der Mietzinsmaxima ist jedoch keine Massnahme des Leistungserhalts, sondern der überfällige Ausgleich eines seit 2001 schleichend wachsenden Leistungsverlustes (so sind die Mietzinsen seither um mehr als 20% gestiegen).</p><p>Die Vorlage ist auch als Gesamtpaket betrachtet äusserst zwiespältig. Die neuen Mietzinsmaxima würden den EL-BezügerInnen wichtige Entlastungen bringen, was auch für die Mietzinszuschläge für betreutes Wohnen gilt. Diesem Fortschritt stehen aber etliche grosse Einschnitte gegenüber: Anstelle der Durchschnittsprämie soll die EL-Mindesthöhe künftig nur noch dem Betrag der höchsten Prämienverbilligung entsprechen. Letzterer liegt jedoch in vielen (und immer mehr) Kantonen deutlich unter der effektiven Prämie. Diese Neudefinition würde über 120 Millionen einsparen (Tendenz stark steigend), welche neu von den EL-BezügerInnen übernommen werden müssten. Das sind PrämienzahlerInnen in schwierigsten wirtschaftlichen Verhältnissen.</p><h3>Lebensführungskontrollen</h3><p>Darüber hinaus sollen mit der EL-Reform die Vermögensfreibeträge um einen Drittel gesenkt und die Regeln zum Vermögensverzicht verschärft werden. Und die Gefahr einer harten "Lebensführungskontrolle" ist noch nicht gebannt. Damit würden prinzipiell sämtliche Ausgaben von EL-BezügerInnen über Jahre hinweg rückwirkend geprüft, was schlichtweg bedeuten würde, dass sich RentnerInnen nichts über die eigene Existenzsicherung hinaus leisten dürften.</p><p>Das Parlament hat die Chance, diese Vorlage noch zu korrigieren und sie wieder an ihr Ziel der Leistungssicherung heranzuführen. Vor dem Hintergrund des einmal mehr unerwarteten Milliardenüberschusses im Bundeshaushalt ist es erst recht selbstverständlich, dass bei den Ärmsten nicht gespart wird. Auf weitere Verschärfungsmassnahmen ist zudem unbedingt zu verzichten, was im Speziellen auf die Senkung des Bundesbeitrags an die Prämienverbilligungen zutrifft. Dieser im Raum stehende Vorschlag ist völlig sachfremd und verkennt die Lebensrealität der Menschen bzw. PrämienzahlerInnen in diesem Land komplett: Die Prämien sind heute inflationsbereinigt um 128% höher als vor 20 Jahren.</p>]]></content:encoded><category>Ergänzungsleistungen</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/_processed_/d/f/csm_Simon_Bleasdale_flickr_CC-BY-NC-ND2_alte_Frau_mensch_spaziergang_ahv_rente_natur_old_see_6dc98a3339.jpg" length="207258" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-5292</guid><pubDate>Thu, 15 Feb 2018 10:54:11 +0100</pubDate><title>Abbauforderungen der Arbeitgeber verschärfen Probleme der Altersvorsorge </title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/abbauforderungen-der-arbeitgeber-verschaerfen-probleme-der-altersvorsorge</link><description>Der SGB zur Medienkonferenz des Arbeitgeberverbandes </description><content:encoded><![CDATA[<p> Die heute vom Arbeitgeberverband präsentierten Abbauvorschläge werden die Probleme in der Altersvorsorge verstärken, statt sie zu lösen. 
</p><p>Bereits heute sinken die Pensionskassenrenten. Obwohl die Schweiz reicher wird und die Gewinne in den Firmen steigen. Das hat es hierzulande noch nie gegeben. Wer in den nächsten Jahren in Rente geht, kann unter Umständen bis zu einem Drittel weniger Rente haben. Lebensversicherungen, Banken und Berater kassieren derweil Milliarden an Verwaltungskosten und Gebühren in der 2. Säule. 
</p><p>Die AHV-Renten sind stabil, was positiv ist. Doch ein immer grösserer Teil der AHV-Rente wird durch die höheren Gesundheitskosten und Krankenkassenprämien aufgefressen. Vielen Pensionierten bleibt weniger Geld zum Leben. 
</p><p>Die Erhöhung des Frauenrentenalters auf 65 Jahre war ein entscheidendes Element bei der Ablehnung der Altersvorsorge 2020. Weil die Probleme der älteren Arbeitnehmenden ungelöst sind und die Arbeitgeber bisher nichts Wesentliches dagegen unternommen haben. Und weil die Rentensituation vieler Frauen ungenügend ist. 
</p><p>Aus diesen Gründen braucht es umfassende Massnahmen zur Sicherung der Renten. Die Pensionskassen-Rentenverluste müssen kompensiert werden. Bei den laufenden Renten braucht es einen Ausgleich für die stark steigenden Gesundheitskosten. In der 2. Säule dürfen keine Gewinne auf Kosten der Versicherten gemacht werden. Beim Rentenalter muss der Status quo gelten.
</p><h5>Auskünfte</h5><ul><li>Daniel Lampart, Leiter SGB-Sekretariat, 079 205 69 11 </li></ul><ul><li>Thomas Zimmermann, Leiter Kommunikation SGB, 079 249 59 74 </li></ul>]]></content:encoded><category>AHV</category><category>Berufliche Vorsorge</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-5243</guid><pubDate>Wed, 10 Jan 2018 13:12:16 +0100</pubDate><title>Eine verpasste Chance und kaum Neues</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/eine-verpasste-chance-und-kaum-neues</link><description>Sozialversicherungen 2018</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead"> Für das neue Jahr sind nur minime Veränderungen in den schweizerischen Sozialversicherungen vorgesehen. </p><h2>AHV </h2><h3>Renten unverändert </h3><p>Das Nein bei der Volksabstimmung über die Altersvorsorge 2020 im September 2017 führt dazu, dass eine Zusatzfinanzierung für die AHV und die Revisionen in der AHV sowie in der beruflichen Vorsorge aufgeschoben werden. Die Vorlage hätte die AHV-Renten substantiell erhöht. Somit bleiben die AHV- und IV-Renten auch im Jahr 2018 unverändert. Denn auch in diesem Jahr entfällt die automatische Anpassung der AHV-Renten an die Preis- und Lohnentwicklung. Der Verzicht wird dadurch begründet, dass sich sowohl der Preis- als auch der Lohnindex nur schwach entwickelt haben. Die letzte Erhöhung der Renten erfolgte auf den 1. Januar 2015.
</p><h3> Ausgleichsfonds-Gesetz tritt in Kraft </h3><p>Das neue Bundesgesetz zur Verwaltung des Ausgleichsfonds von AHV, IV und EO schafft die gesetzliche Grundlage für die Umwandlung der Fonds in eine öffentlich-rechtliche Anstalt. Die Betriebsaufnahme der neuen Anstalt "compenswiss (Ausgleichsfonds AHV/IV/EO)" soll am 1. Januar 2019 erfolgen. 
</p><h2>Invalidenversicherung </h2><h3>Höherer Intensivpflegezuschlag </h3><p>Familien, die zu Hause ein schwerkrankes oder schwerbehindertes Kind pflegen, erhalten einen höheren Beitrag der IV. Dieser sogenannte der Intensivpflegezuschlag wird ab 2018 erhöht. Werden mindestens 4 Stunden Intensivpflege pro Tag geleistet, dann erhöht sich der Intensivpflegezuschlag pro Monat um 470 bis 940 Franken. Bei mindestens 6 Stunden beträgt die Erhöhung 940 bis 1645 Franken, bei mindestens 8 Stunden 1410 bis 2350 Franken. 
</p><h3>Neue Methode bei der Berechnung des Invaliditätsgrades </h3><p>Die revidierte Verordnung über die IV wird im Laufe des Jahres 2018 in Kraft treten. Die Berechnungsmethode der IV-Rente (sogenannte "gemischte Methode") wird dabei verbessert. Künftig werden die Folgen einer gesundheitlichen Beeinträchtigung nicht nur für die Erwerbstätigkeit, sondern in gleicher Gewichtung auch für allgemeine Aufgaben (wie beispielsweise Haushaltsarbeiten usw.) berücksichtigt. Dadurch werden Teilzeiterwerbstätige und insbesondere Frauen weniger diskriminiert. Bisher führte Teilzeiterwerb zu einem niedrigeren Invaliditätsgrad als Vollzeiterwerb. 
</p><h3>Zusatzfinanzierung läuft aus </h3><p>Im September 2009 wurde an der Urne eine vorübergehende Anhebung der MWST um 0.4% zugunsten der IV gutgeheissen. Diese Zusatzfinanzierung ist per 31.12.2017 ausgelaufen. Ab 2018 gelten somit neue Mehrwertsteuersätze. Der Normalsatz beträgt nunmehr 7.7% (alt 8 %), der Sondersatz Beherbergung&nbsp; 3.7 % (alt 3.8 %), der reduzierte Satz bleibt bei 2.5 %. Bei den Werten 2018 sind die 0.1 % Zuschlag für die Finanzierung der Eisenbahninfrastruktur (FABI) eingerechnet.
</p><h2> Berufliche Vorsorge </h2><h3>Mindestzinssatz: historisches Tiefstniveau </h3><p>2016 wurde der Mindestzinssatz in der obligatorischen beruflichen Vorsorge auf ein historisches Tiefstniveau von 1 Prozent gesenkt. Er bleibt aufgrund der Empfehlung der Eidgenössischen Kommission für die berufliche Vorsorge 2018 unverändert. Das Altersguthaben wird somit weiterhin unterdurchschnittlich verzinst. Grund dafür sind die anhaltend tiefen Zinsen - obwohl Aktien und Immobilien erfreuliche Renditen abwerfen. Der BVG-Mindestzinssatz variierte von1985 bis 2011 zwischen 2 bis 4 Prozentpunkten. 
</p><h3>Hinterlassenen- und Invalidenrenten (BVG): unverändert </h3><p>Die Hinterlassenen- und Invalidenrenten der obligatorischen beruflichen Vorsorge bleiben im Jahr 2018 ebenfalls unverändert. Altersrentner/innen der beruflichen Vorsorge haben keinen gesetzlichen Anspruch auf eine Teuerungsanpassung ihrer Altersrente. Die Pensionskassen verzichten flächendeckend auf eine Anpassung. 
</p><h2>Krankenversicherung </h2><h3>Prämien klettern weiter in die Höhe </h3><p>2018 steigt die Standartprämie der obligatorischen Krankenpflegeversicherung um durchschnittlich 4 Prozent (+4.5 Prozent im Vorjahr). Für Kinder steigt die Prämie mit 5% erneut am stärksten an. Die Erhöhung variiert je nach Kanton. Seit der Einführung des Bundesgesetzes über die Krankenversicherung haben sich die Krankenkassenprämien real verdoppelt. 
</p><p>Der Bundesrat erhöht 2018 die Prämie für aktive und pensionierte Berufsmilitärs, die in der Militärversicherung gegen Krankheit und Unfall versichert sind, von 292 auf 340 Franken pro Monat. Damit sollen die krankheitsbedingten Kosten wieder durch die Prämie gedeckt werden, was jüngst nicht mehr der Fall war. 
</p><p>Im Laufe des Jahres 2018 werden Massnahmen zur Dämpfung der Gesundheitskosten vorgestellt. In einem Expertenbericht stellt der Bundesrat bestehende, geplante oder komplett neue Massnahmen zur Kostendämpfung in der obligatorischen Krankenpflegeversicherung vor. Dieser Expertenbericht wird die gesundheitspolitische Debatte prägen. 
</p><p>Ab dem 1. Januar 2018 gelten zudem neue TARMED-Tarife. Sie umfassen sämtliche ärztlichen und arztnahen Leistungen, die den Patienten in Rechnung gestellt werden. Obwohl sich an den Leistungen für Versicherte nichts ändert, sollen durch verschiedene Anpassungen rund 470 Mio. Franken (1.5 Prozent des Prämienvolumens) eingespart werden. 
</p><h2>Reformen 2018: Drohende Verschärfungen bei den Ergänzungsleistungen · </h2><p>Die Reform der Ergänzungsleistungen wird das Parlament auch 2018 beschäftigen. Nach dem Ständerat wird nun der Nationalrat über die Reform beraten. In den parlamentarischen Kommissionen sind Abbaumassnahmen mit gravierenden Folgen für Senioren und Menschen mit Behinderung durchgesetzt worden. So soll bei der Rückerstattung der Krankenkassenprämien gespart oder es soll die Vermögensfreibeträge bei der EL-Berechnung gekürzt werden. Einziger Lichtblick: die längst fällige Erhöhung der Mietzinsmaxima könnte durchgesetzt werden. · 
</p><p>Das Parlament wird sich zudem mit der Weiterentwicklung der IV befassen. Die Botschaft sieht Handlungsbedarf bei Kindern und Jugendlichen mit Gesundheitsproblemen und bei psychisch Kranken. Geplant ist auch die Einführung einer linearen Rentenskala. · 
</p><p>Nach der Ablehnung der Reform Altersvorsorge 2020 wird 2018 die Vernehmlassung über eine erneute Revision eröffnet werden. Der Bundesrat plant in einem ersten Schritt, die AHV zu revidieren und für deren Zusatzfinanzierung zu sorgen. Die berufliche Vorsorge soll in einem zweiten Schritt angegangen werden. </p>]]></content:encoded><category>Sozialpolitik</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-5237</guid><pubDate>Wed, 03 Jan 2018 16:04:51 +0100</pubDate><title>Aufschwung gehört den Arbeitnehmenden </title><link>https://www.sgb.ch/themen/gewerkschaftspolitik/detail/aufschwung-gehoert-den-arbeitnehmenden</link><description>SGB-Jahresmedienkonferenz 2018</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead"> Die Schweizer Wirtschaft ist endlich im Aufschwung angekommen. Die gute Wirtschaftsentwicklung muss nun genützt werden, die seit Beginn der Finanzkrise gewachsenen Probleme der Arbeitnehmenden zu lösen.</p><p>Der Aufschwung muss den Arbeitnehmenden gehören. Dazu stellt der Schweizerische Gewerkschaftsbund SGB folgende Forderungen auf:</p><ul><li>Die Arbeitszeiten müssen wieder sinken. Seit 2013 ist die Arbeitszeit von Vollzeiterwerbstätigen um fast eine halbe Woche gestiegen. Das ist widersinnig angesichts der viel zu hohen Erwerbslosigkeit. Produktivitätsfortschritte müssen sowohl in Form von höheren Löhnen als auch in Form von weniger Arbeitszeit an die Arbeitnehmenden weitergegeben werden.</li><li>Mit der neuen Stellenmeldepflicht verbessern sich die Chancen für Arbeitslose, rascher eine gute Stelle zu finden. Bund und Kantone müssen sie unterstützen. Zwangsweise Zuweisungen wären hingegen negativ für alle Beteiligten (Stellensuchende, RAV und Arbeitgeber).</li><li>Bei den Pensionskassen sinkt das Rentenniveau. Obwohl die Löhne gestiegen und die Wirtschaft insgesamt gewachsen sind. Und obwohl wir immer mehr vom Lohn einzahlen. Für den SGB bleibt die Rentenhöhe entscheidend für die Beurteilung künftiger Reformen. Die PK-Rentenverluste müssen kompensiert werden und es braucht einen Ausgleich für die stark steigenden Gesundheitskosten. Dazu braucht es in der Altersvorsorge eine Stärkung der Umlagekomponente. Zur Stabilisierung der Altersvorsorge muss die SNB die Einnahmen aus den Negativzinsen an die 2. Säule ausschütten (über Sicherheitsfonds). Und die SNB darf dem AHV-Fonds keine Negativzinsen belasten. Erhöhungen des Rentenalters lehnt der SGB ab.</li><li>Die Lohnungleichheit zwischen Männern und Frauen  muss endlich effektiv bekämpft werden. Das Parlament muss die Massnahmen in der vom Bundesrat vorgeschlagenen Revision des Gleichstellungsgesetzes verschärfen. Freiwilligkeit löst das Problem nicht. Es braucht Verbindlichkeit und Durchsetzungskompetenzen. Der SGB wird sich mit Vehemenz dafür einsetzen, dass der vom Volk vor 37 Jahren in der Verfassung verankerte Grundsatz "gleicher Lohn für gleichwertige Arbeit" von Männern und Frauen endlich umgesetzt wird. Die Geldpolitik muss aktiv dafür sorgen, dass der Franken fair bewertet ist, d.h. bei einem Wechselkurs zischen 1.25 bis 1.35 Fr./Euro. Das stärkt die Wirtschaft und die Beschäftigung. </li></ul><p class="TitelAusknfte">&nbsp;</p><h5>Auskünfte:</h5><ul><li>Daniel Lampart, SGB-Sekretariatsleiter und Chefökonom, 079 205 69 11</li><li>Thomas Zimmermann, Leiter Kommunikation, 079 249 59 74</li></ul><p class="GliederungText">&nbsp;</p>]]></content:encoded><category>Schweiz</category><category>Gewerkschaftspolitik</category><category>Arbeit</category><category>Wirtschaft</category><category>Sozialpolitik</category><category>Gleichstellung von Mann und Frau</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-5230</guid><pubDate>Wed, 20 Dec 2017 16:00:01 +0100</pubDate><title>Probleme beim Rentenniveau lösen statt auf Rentenalter fokussieren</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/probleme-beim-rentenniveau-loesen-statt-auf-rentenalter-fokussieren</link><description>Grundsatzentscheide des Bundesrats zur Altersvorsorge</description><content:encoded><![CDATA[<p> Nach dem Nein zur Altersvorsorge 2020 sind viele Probleme der Altersvorsorge ungelöst. Der Schweizerische Gewerkschaftsbund SGB hat grosse Zweifel, dass mit den Vorschlägen des Bundesrats zum weiteren Vorgehen diese Probleme gelöst werden können. So verliert der Bundesrat kein Wort darüber, dass die Kaufkraft der heutigen RentnerInnen wegen den steigenden Krankenkassenprämien und Gesundheitskosten stetig sinkt. Auch zu den sinkenden PK-Renten der künftigen Rentner-Generation äussert sich der Bundesrat nicht. Stattdessen ist vor allem vom höheren Rentenalter der Frauen und von länger arbeiten die Rede. Mit diesem Fokus würde sich die schwierige Lage der älteren Arbeitnehmenden noch verschärfen. Diese verlieren heute bei Stellenverlust sogar den Anspruch auf eine Rente. Kein Thema ist für den Bundesrat in neuer Zusammensetzung offensichtlich auch das Problem, dass die Frauen viel zu tiefe Altersrenten haben. 
</p><p>Diese Probleme gilt es zu lösen. Entscheidend für eine erfolgreiche Reform wird sein, ob die heutigen und künftigen RentnerInnen von ihren Renten aus AHV und Pensionskasse ihren Lebensstandard in angemessener Weise halten können. So wie es die Bundesverfassung vorschreibt. Dazu muss das Rentenniveau verbessert werden. Umso mehr als gemäss CS-Sorgenbarometer 62% der Befragten die finanzielle Absicherung im Alter als ungenügend erachten. Zudem stammten viele Stimmen gegen die Altersvorsorge 2020 von heutigen RentnerInnen, die es als ungerecht empfanden, dass die AHV-Renten nur für kommende Rentner-Generationen erhöht werden sollten. 
</p><p>Der Bundesrat ignoriert diese Sorgen breiter Bevölkerungskreise. Stattdessen fokussiert er sich in den beschlossenen inhaltlichen Stossrichtungen wie von den Arbeitgebern gefordert auf das Rentenalter. Für den SGB ist klar: Die AHV braucht zusätzliche Mittel - vor allem in Form höherer Lohnbeiträge. Aber es braucht ebenfalls bessere AHV-Renten, damit der Verfassungsauftrag auch in Zukunft umgesetzt wird. In der zweiten Säule dürfen Banken und Versicherer keine Gewinne mehr auf Kosten der Versicherten machen. Das Frauenrentenalter muss bei 64 Jahren bleiben, denn auch diese Massnahme war hart umstritten und wurde von einer deutlichen Mehrheit der Frauen abgelehnt. Und wer mit 58 und älter die Stelle verliert, soll in der alten Pensionskasse bleiben können. 
</p><h5>Auskünfte</h5><ul><li> Doris Bianchi, Geschäftsführende Sekretärin SGB zuständig für Sozialpolitiik, 076 564 67 67 </li><li>Thomas Zimmermann, Leiter Kommunikation SGB, 079 249 59 74 </li></ul>]]></content:encoded><category>AHV</category><category>Berufliche Vorsorge</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-5224</guid><pubDate>Thu, 14 Dec 2017 15:55:59 +0100</pubDate><title>Mehr Prämienverbilligung</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/mehr-praemienverbilligung</link><description>Gesundheit muss bezahlbar sein</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead"> Der Abbau von Fehlanreizen und ineffizienten Strukturen auf der Leistungsseite ist richtig. Eine soziale Finanzierung - im europäischen Umland Standard - bleibt aber absolut vordringlich. </p><p>Ende Oktober hat der Bundesrat den breit erwarteten Expertenbericht zur Kostendämpfung im Gesundheitswesen vorgestellt. Seither wird viel über die darin enthaltenen, zumeist angebotsseitigen Massnahmen diskutiert. Dies völlig zu Recht, denn der Bericht geht in der Grundversicherung von einem Einsparpotenzial ohne Qualitätseinbussen von 20% der Kosten aus. Die Zahl scheint hoch, doch selbst wenn es nur 15% wären, hätten wir uns damit vier Jahre Prämienerhöhung gespart. 
</p><h3>Gesundheitskosten: Schweiz am unsozialsten </h3><p>Und hier liegt auch weiterhin das Hauptproblem. Unabhängig davon, was kostenseitig eingespart werden kann: die Finanzierung des Schweizer Gesundheitswesens bleibt hochgradig unsozial. Die neueste Zahl dazu liefert der jährlich erscheinende OECD-Gesundheitsbericht. Dieser setzt die Schweiz mit einer privaten Kostenbeteiligung von 5.3% des durchschnittlichen Haushaltsbudgets an die einsame Spitze (Durchschnitt OECD: 3.0%). Jene 5.3% beinhalten nicht nur die Kostenelemente Franchise, Selbstbehalt, Pflegekostenbeteiligung und Spitalpauschale, sondern beispielsweise auch sämtliche Kosten für Zahnbehandlungen. Im OECD-Ausland sind diese meist Teil des versicherungsfinanzierten Leistungskatalogs.
</p><p> Vorsicht: Die Schweiz erreicht diesen Spitzenrang in der Kostenbeteiligung noch gänzlich ohne Berücksichtigung der Grundversicherungsprämien - bei uns Kopfprämien, im europäischen Ausland einkommensabhängige Lohnabgaben oder gar progressiv erhobene Steuermittel. 
</p><p>Vor diesem Hintergrund ist es nicht erstaunlich, dass bei uns 2016 laut demselben Bericht 21% der Bevölkerung aus Kostengründen auf mindestens eine Behandlung verzichtet hat (Rang 3). Es ist fast zynisch, dahinter nur zu Recht vermiedene Bagatellfälle zu vermuten, wie es die Versicherungslobby teilweise tut. Zudem stellt sich die Frage, ab welchem Punkt sich Leistungsverzicht auch kostenseitig rächt. 
</p><h3>Prämienverbilligung: Trend kehren </h3><p>Das einzige Instrument zur direkten Korrektur der unsozialen Finanzierung bleiben zurzeit die Prämienverbilligungen. Dies jedoch in einem immer kleineren Umfang: 2007 bis 2016 haben die Kantonsbeiträge an den Prämienverbilligungen in neun Kantonen abgenommen, während die Prämien real um 40% zunahmen! Neueste Sparmassnahmen - wie in den Kantonen Bern, Solothurn oder Aargau beschlossen - sind hier noch nicht beinhaltet; ganz zu schweigen vom Kanton Luzern, der von bedürftigen Personen bereits ausbezahlte Verbilligungen zurückverlangt. 
</p><p>Es ist überfällig, bei den Prämienverbilligungen das Steuer herumzureissen. Dies nicht zuletzt auch deshalb, weil die eingangs erwähnten kostenseitigen Massnahmen zu einer Verlagerung von Behandlungen vom stationären in den ambulanten Bereich und damit tendenziell zu einem Prämienschub führen werden (ambulante Leistungen werden zu 100% durch die PrämienzahlerInnen getragen). 
</p><p>Der SGB fordert, dass die Prämienlast der Haushalte auf maximal 10% des Nettoeinkommens begrenzt wird - solidarisch getragen durch den Bund und die Kantone. </p>]]></content:encoded><category>Gesundheit</category><category>Sozialpolitik</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-5179</guid><pubDate>Thu, 23 Nov 2017 09:17:57 +0100</pubDate><title>Voranschlag 2018: Was der AHV versprochen, gehört auch der AHV! </title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/voranschlag-2018-was-der-ahv-versprochen-gehoert-auch-der-ahv</link><description>Bundespersonal einmal mehr das Bauernopfer?</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead"> In den Verhandlungen zum Voranschlag 2018 schmieden die Räte zwei heisse Eisen. Einerseits muss die AHV zu ihren Mitteln kommen. Andererseits gilt es den blinden Sparkurs auf dem Rücken des Bundespersonals zu stoppen.</p><p>Mit der Ablehnung der Reform Altersvorsorge 2020 entgehen der AHV Finanzen, einerseits die Mehrwertsteuereinnahmen in Milliardenhöhe, die befristet bis Ende dieses Jahres der Invalidenversicherung zu Gute kommen. Andererseits hätte die Reform auch eine höhere Beteiligung des Bundes an der AHV-Finanzierung mit sich gebracht. Der Bund hätte dem AHV-Fonds im Jahr 2018 zusätzlich rund 442 Mio Franken überweisen müssen. Entsprechend ist diese Ausgabe auch im Voranschlag 2018 aufgeführt. Die Ablehnung der Reform führt nun dazu, dass der Bund diesen Betrag der AHV nicht mehr schuldet und daraus einen Überschuss generieren kann. 
</p><h3>442 Millionen für die AHV </h3><p>Für den SGB ist klar, dass dieser Überschuss dennoch der AHV zu Gute kommen muss. Die höhere Beteiligung des Bundes an der AHV-Finanzierung wurde weder in der parlamentarischen Debatte noch im Abstimmungskampf kritisiert. Zudem ist die AHV auf zusätzliche Mittel angewiesen. Die Finanzkommission des Nationalrates folgte dieser Logik. Ihre Schwesterkommission möchte hingegen diese Entlastung des Budgets teilweise dem Bahninfrastrukturfonds zufliessen lassen. 
</p><p>Die Eidgenössischen Räte müssen in der Wintersession diese Differenz zu Gunsten der AHV ausräumen. Während der Bahninfrastrukturfonds ab 2018 mit zusätzlichen Einnahmen aus der Mehrwertsteuer rechnen kann, wird die Finanzierungslage für die AHV immer angespannter. Die höhere Bundesausgabe zugunsten der AHV ist budgetiert und darf nicht für andere Zwecke verwendet werden. 
</p><h3>Sparen über alles </h3><p>Schon zum dritten Mal: Eine hauchdünne Mehrheit strammrechter Ausprägung in der Finanzkommission des Nationalrats will bei der Entwicklungszusammenarbeit, der Osthilfe, beim Asylwesen und bei Präventionsmassnahmen sparen. Vor allem aber und unbedingt soll wieder beim Bundespersonal gekürzt werden! Gegen diesen radikalen Kurs wendet sich wie immer eine knapp unterlegene Minderheit der nationalrätlichen Finanzkommission sowie die ständerätliche Finanzkommission. 
</p><h3>Erneut eine Lohn-Nullrunde? </h3><p>Um was geht es in diesem Voranschlag? Die Pensionskasse PUBLICA muss ihre technischen Grundlagen anpassen, eine Senkung des technischen Zinses steht an und damit eine Leistungseinbusse von mehr als 10% für die Angestellten in der Bundesverwaltung, wenn die Arbeitgeberin nicht mehr Kapitel einschiesst. Der Bundesrat wäre willens, allerdings auch nur, indem er dem Personal zum dritten Mal in Folge eine Nullrunde beim Lohn zumutet. Die ursprünglich budgetierten 32 Mio. Franken für einen allfälligen Teuerungsausgleich setzt der Bundesrat nun einfach für die Pensionskasse ein. Insgesamt will er im Voranschlag 2018 eine Zusatzfinanzierung von 64 Mio. Franken leisten, die Hälfte eben mit einer Umwidmung der budgetierten Lohnmassnahmen. Die Personalverbände haben vor dieser Verquickung von Lohnpolitik und Pensionskassenmassnahmen gewarnt, denn sie haben genau das befürchtet, was nun eine Mehrheit der Finanzkommission des Nationalrats durchdrücken will: keine Zusatzfinanzierung für die zweite Säule und kein Teuerungsausgleich. Noch besteht eine leichte Hoffnung, dass das Personal nicht gänzlich leer ausgehen wird, denn immerhin will auch eine Minderheit der ständerätlichen Finanzkommission nicht nur die Zusatzfinanzierung für die zweite Säule, sondern auch den Teuerungsausgleich gewähren. 
</p><h3>Den Rotstift im Kopf </h3><p>Der Bundesrat versucht Jahr für Jahr den AbbauparlamentarierInnen zuvorzukommen, indem er selbst schon den Rotstift ansetzt. So hat er bereits im Stabilisierungsprogramm beschlossen, im Eigenbereich für das Jahr 2018 nochmals 150 Mio. Franken raus zu kürzen. Aber die rechte Fraktion der Finanzpolitiker toppt ihn regelmässig: Nicht nur will sie dem Personal rein gar nichts geben, sie will obendrein im Personaletat nochmals 152 Mio. Franken mehr kürzen. Das ist zum Glück nur ein Minderheitsantrag. Aber er ist in den Kommissionsberatungen nur knapp unterlegen... </p>]]></content:encoded><category>AHV</category><category>Service Public</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-5163</guid><pubDate>Thu, 09 Nov 2017 15:56:33 +0100</pubDate><title>Rentenverbesserungen nötig</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/rentenverbesserungen-noetig</link><description>Bestätigung durch Voto-Auswertung</description><content:encoded><![CDATA[<p> Die Voto-Auswertung der Abstimmung über die Altersvorsorge 2020 bestätigt, dass die Vorlage an einer Vielzahl von Gründen gescheitert ist. Viele davon sind auf persönliche Betroffenheit zurückzuführen. So haben die Rentnerinnen und Rentner die Altersvorsorge überdurchschnittlich stark abgelehnt. Ein grosser Teil dieser Gruppe hat offensichtlich Nein gestimmt, weil sie im Unterschied zu den Neurentnerinnen und - rentnern keine AHV-Erhöhung erhalten hätten. Kein Wunder, wenn die Krankenkassenprämien und Gesundheitskosten immer mehr Geld kosten. Dies zeigt auch der Voto-Argumente-Check: Mehr als ein Drittel jener, die den AHV-Zuschlag als Grund für ihre Nein-Stimme nannten, taten dies mit der Zusatzbegründung, dass diese Massnahme gegenüber heutigen Rentnerinnen und Rentner ungerecht sei. 
</p><p>Auch die Erhöhung des Frauenrentenalters hat eine entscheidende Rolle bei der Ablehnung gespielt. Zwar haben die Frauen im Vergleich zu den Männern die Vorlage gesamtschweizerisch nur unwesentlich stärker abgelehnt. In der Westschweiz war Frauenrentenalter 65 jedoch das mit Abstand am häufigsten genannte Nein-Argument. Dies war entscheidend dafür, dass Genf und die Waadt die Vorlage ablehnten. 
</p><p>Die Voto-Analyse zeigt, dass die finanzielle Situation der Personen mit tiefen und mittleren Renten sowie das Frauenrentenalter bei der Neuauflage der Altersvorsorge-Reform eine wichtige Rolle spielen müssen Wer - wie die Arbeitgeber - im Abstimmungskampf eine Vorlage als unsozial brandmarkt (Plakatbotschaft: "Rentner bestrafen") und den fehlenden Zuschlag für heutige Rentnerinnen und Rentner in den Vordergrund stellt, muss konsequent sein und die Forderung nach Verbesserungen bei der AHV aufnehmen. Insbesondere müssen die AHV-Renten künftig der Entwicklung der explodierenden Krankenkassenprämien Rechnung tragen. Ausserdem zeigt Voto, dass einseitige Abbau-Vorlagen chancenlos sind: Sie würden noch stärker verworfen als die Altersvorsorge 2020. 
</p><h5>Auskünfte </h5><ul><li>Doris Bianchi, geschäftsführende Sekretärin SGB, 076 564 67 67 </li></ul><ul><li>Thomas Zimmermann, Leiter Kommunikation, 079 249 59 74 </li></ul>]]></content:encoded><category>AHV</category><category>Berufliche Vorsorge</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-5162</guid><pubDate>Thu, 09 Nov 2017 09:12:29 +0100</pubDate><title>Höhere AHV-Renten: nach wie vor dringend!</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/hoehere-ahv-renten-nach-wie-vor-dringend</link><description>Zum Programm der SGB-Delegierten</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead"> Wenn die Krankenkassenprämien den Lift nehmen, können die AHV-Renten nicht im Keller bleiben. Deshalb forderten die SGB-Delegierten am 3. November eine Erhöhung der AHV-Renten. In der Zweiten Säule sollen die Profite eingedämmt werden. </p><p>Mit der Ablehnung der Altersvorsorge 2020 wurde die Chance verpasst, die AHV-Renten erstmals seit langem wieder zu erhöhen. Das Frauenrentenalter bleibt zwar bei 64 Jahren. Viele Probleme sind aber ungelöst und werden sich ohne Gegenmassnahmen verschärfen. 
</p><h3>Die Probleme&nbsp; </h3><p>So fressen etwa die Krankenkassenprämien und die weiteren Gesundheitskosten einen immer höheren Teil der Altersrente auf. Die Neurenten in der 2. Säule sind unter Druck - wegen der Tiefzinssituation, aber auch weil Banken und Lebensversicherungen in der 2. Säule Gewinne abschöpfen. Wer gegen Ende der Berufslaufbahn keine Stelle mehr hat, verliert meistens auch den Rentenanspruch. Zahlreiche Frauen haben tiefe bis sehr tiefe Renten. Und die AHV ist in den nächsten Jahren auf zusätzliche Einnahmen angewiesen, damit die Defizite nicht grösser werden. In der Neuauflage der Altersvorsorge-Reform müssen diese Probleme gelöst werden. Erst dann ermöglichen die Altersrenten die von der Bundesverfassung verlangte "gewohnte Lebenshaltung in angemessener Weise". 
</p><p>Deshalb hat die SGB-Delegiertenversammlung am 3. November im Hinblick auf die Neuauflage der Altersvorsorge-Reform ein Massnahmenpaket verabschiedet, welches das Rentenniveau in den Vordergrund rückt und die Profite in der zweiten Säule eindämmen möchte. 
</p><h3>Krankenkassenprämien fressen Rente </h3><p>Im Alter ist der Budgetposten Gesundheit besonders belastend. Die Krankenkassenprämien und die Gesundheitskosten steigen viel stärker als die AHV-Renten. Den Rentnerhaushalten bleibt deshalb immer weniger AHV-Rente, um die übrigen Lebenshaltungskosten zu bestreiten. Die Krankenkassenprämien haben sich in den letzten 20 Jahren mehr als verdoppelt (+228%). Die AHV-Durchschnittsrente ist im selben Zeitraum zwar ebenfalls gestiegen, hat aber mit einem Wachstum von rund 21% mit den KV-Prämien nicht Schritt gehalten. Deshalb brauchen die AHV-RentnerInnen einen immer grösseren Teil ihrer Rente, um die Krankenkassenprämien zu bezahlen. Dazu kommen noch Franchisen, Selbstbehalte und Gesundheitsausgaben, die von der Krankenversicherung nicht abgedeckt sind. 
</p><p>Höhere AHV-Renten müssen hier für einen Ausgleich sorgen. Das SGB-Sekretariat wird im Verlauf des nächsten Jahres konkrete Vorschläge für die Umsetzung prüfen und entwickeln. 
</p><h3>Rentenniveau der Frauen verbessern </h3><p>Im Fokus bleibt auch die Rentensituation der Frauen. Denn im nächsten Jahrzehnt werden Arbeitnehmerinnen in Rente gehen, die zwar stärker erwerbstätig waren als ihre Vorgängerinnen, aber trotzdem eine schlechte Rentenabdeckung haben werden. Denn sie waren meist in Teilzeitpensen beschäftigt, hatten längere Erwerbsunterbrüche wegen Familienpflichten und mussten zu tiefe Löhne hinnehmen. Eine Verschlechterung des Leistungsniveaus mittels der von Arbeitgeberkreisen und bürgerlichen Parteien geforderten Erhöhung des Rentenalters auf 65 für Frauen kann daher nicht hingenommen werden. Vielmehr muss das Rentenniveau der Frauen verbessert werden. 
</p><h3>Höhere Lohnbeiträge </h3><p>Mit dem Abstimmungs-Nein zur Zusatzfinanzierung sind der AHV Mittel entgangen, die sie für ein finanzielles Gleichgewicht gebraucht hätte. Ohne weitere Finanzierungsschritte zeichnen sich in den nächsten Jahren Defizite ab. Dies gilt es aus Sicht der SGB-Delegierten zu vermeiden. Sie fordern deshalb eine beitragsseitige Stabilisierung der AHV-Finanzen über höhere Lohnbeiträge. 
</p><h3>Keine Profite in der Zweiten Säule </h3><p>Trotz Ablehnung der Altersvorsorge-Reform geraten die Renten der Pensionskassen unter Druck. Sinkende Umwandlungssätze sind heute auf der Tagesordnung der meisten Kassen. Um die daraus folgenden Rentensenkungen abzufedern, müssen viele Versicherte mehr ansparen, indem sie mehr oder länger einzahlen müssen. Gleichzeitig bleibt die 2. Säule für Lebensversicherungen und Banken immer noch ein lukratives Geschäft. Die SGB Delegierten forderten an ihrer Versammlung eine gewerkschaftliche Kampagne gegen die Profite in der 2. Säule. Denn gewinnorientierte Unternehmen dürfen sich nicht auf Kosten einer Sozialversicherung bereichern. </p>]]></content:encoded><category>AHV</category><category>Berufliche Vorsorge</category><category>Sozialpolitik</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-5152</guid><pubDate>Fri, 03 Nov 2017 15:27:32 +0100</pubDate><title>Das Nein als Aufruf für eine Verbesserung auch der heutigen Renten</title><link>https://www.sgb.ch/themen/gewerkschaftspolitik/detail/das-nein-als-aufruf-fuer-eine-verbesserung-auch-der-heutigen-renten</link><description>DV-Eröffnungsrede von SGB-Präsident Paul Rechsteiner, 3. 11. 2017</description><content:encoded><![CDATA[<p> Die Abstimmungsniederlage zur Altersvorsorge am 24. September war knapp. Viel knapper als die früheren Abstimmungsergebnisse zur Altersvorsorge in den letzten Jahrzehnten. Leider aber knapp auf die falsche Seite: Ein Nein bleibt ein Nein. Und eine verpasste Chance, die AHV-Renten erstmals seit Jahrzehnten wieder real zu verbessern.
</p><p>Erinnern wir uns: Ende 2010 hatten wir am SGB-Kongress das strategische Ziel formuliert, die AHV-Renten nach langem Stillstand endlich wieder zu verbessern. Und nach den Abwehrerfolgen in der Defensive wieder in die Offensive zu gehen. Für den Durchbruch hatten wir damals einen Zeithorizont von 10 bis 15 Jahren anvisiert. Weil wir ja damit rechnen mussten, nicht im ersten Anlauf durchzukommen.
</p><p>So nah wie am 24. September waren wir einer realen, wenn auch vorläufig bescheidenen Rentenverbesserung noch nie. Vor einem Jahr, im Herbst 2016, erreichten wir mit unserer Volksinitiative AHVplus in der ersten Volksabstimmung über bessere AHV-Renten einen Ja-Anteil von gut 40%. Jetzt waren es über 47%, also gut 7% mehr als vor Jahresfrist.
</p><p>Jene Kreise aus unseren Reihen, die das Nein vertreten haben, haben sich eine schwere Verantwortung aufgeladen. Denn ohne das linke Nein und ohne den K-Tipp hätten die Wirtschaftsverbände und die Rechtsparteien, nicht gewonnen. Das ist bitter. Und das muss schwer zu denken geben.
</p><p>Auch für das Funktionieren unserer Organisationen. Die Gewerkschaften sind pluralistische Organisationen, und wir legen grossen Wert auf einen vielfältigen, demokratischen Prozess der Meinungsbildung. Zu einem demokratischen Prozess gehört aber auch, dass ein nach kontroverser Diskussion zustande gekommener Entscheid, wenn er einmal gefällt ist, auch respektiert wird. Und nicht regionale Unterorganisationen dann in einer nationalen Frage einen Sonderzug fahren. Das ist eine Voraussetzung für unsere Schlagkraft bei der Verteidigung der sozialen Interessen. Und das ist auch die Regelung in unseren Statuten. Das heisst der Verfassung, die wir uns für das gemeinsame Funktionieren in unserer Organisation gegeben haben. Das muss hier aus aktuellem Anlass wieder einmal in Erinnerung gerufen werden. Was wir jetzt erlebt haben, darf sich nicht wiederholen.
</p><p>An dieser Delegiertenversammlung wollen wir aber nicht vor allem Rückschau halten, sondern nach vorne blicken. Wir sind die wichtigste Kraft bei der Verteidigung der Renten in unserem Land. Das bedeutet, dass Sozialabbau auch nach dem 24. September nicht in Frage kommt. Und dass wir einen Rentenabbau mit dem Referendum bekämpfen werden.
</p><p>Das genügt aber nicht. Die Wirtschaftsverbände haben in ihrer Kampagne die Rentnerinnen und Rentner mit dem Schlagwort "Rentner bestrafen" zu einem Nein aufgerufen, weil sie keine Rentenerhöhung bekommen hätten. Zu viele in der älteren Generation sind dieser Neid-Parole gefolgt. Dieses Nein ist aber kein Nein zu höheren Renten. Sondern ein Aufruf für eine Verbesserung auch der heutigen Renten.
</p><p>Es ist eine Tatsache, dass die Krankenkassenprämien und die Gesundheitskosten den Renten davonlaufen. Deshalb müssen wir in einer nächsten Etappe vertiefen, wie wir dafür sorgen können, dass die Renten, angefangen mit den heutigen, in Zukunft mit den Krankenkassenprämien und den Gesundheitskosten Schritt halten. Das ist der Vorschlag des Präsidialausschusses und des Vorstands. Für die Realisierung müssen wir alle Mittel bis hin zu den Volksrechten in Betracht ziehen.
</p><p>Für eine neue Offensive sind wir aber nicht nur bei den Renten gefragt. Auch bei der Lohngleichheit muss es jetzt endlich vorwärtsgehen. Das ist das zweite grosse Thema dieser Delegiertenversammlung.
</p><p>Ein Grosskampf steht uns, zusammen mit den allen demokratischen Kräften in diesem Land, im Abstimmungskampf gegen No Billag bevor. Die beabsichtigte Zerstörung der SRG als wichtigstem öffentlichen Informationskanal unseres vielfältigen Landes hat, wenn man es gründlicher durchdenkt, Staatsstreichcharakter. Eine Demokratie braucht funktionierende unabhängige Medien wie die Luft zum Atmen. Wir können den Schaden gar nicht ermessen, der uns droht, wenn die Medienlandschaft schwergewichtig nur noch aus kommerzialisierten und von SVP-Oligarchen dominierten Medien bestehen würde.
</p><p>Grosse Gefahren drohen auch für unsere Bahnen, eine grosse Errungenschaft, auf die wir auch im internationalen Vergleich stolz sein können. Unser öffentliches Verkehrssystem ist deshalb so leistungsfähig, weil die Schweiz die Liberalisierungspolitik von Ländern wie England oder Deutschland nicht mitgemacht hat. Jetzt droht uns dieser Unsinn mit Fernbussen und einem Konkurrenzsystem im nationalen Verkehr, nur weil dies der Direktor des BAV gerne so hätte. Für solche Neuorientierungen braucht es aber mehr als Amtsentscheide, sondern politische Weichenstellungen. Wir unterstützen den SEV beim Widerstand gegen die verfehlte Liberalisierung des Fernverkehrs durch die Hintertür.
</p><p>Zum Abschluss meiner Eröffnung eine erfreuliche Feststellung. Das Bundesgericht hat in den letzten Monaten zwei gewerkschaftlich sehr positive Entscheide gefällt. Zuerst wurde die neue Neuenburger Mindestlohnregelung gutgeheissen, ein wichtiger Schritt nach vorne für unsere Mindestlohnkampagne. Und vor kurzem erst ist auf eine Beschwerde des VPOD das Zutrittsrecht der Gewerkschaften bestätigt worden. Auch das eine wichtige Errungenschaft für unsere Verbände im gewerkschaftlichen Alltag, in dem zu oft auch Selbstverständlichkeiten zuerst durchgesetzt werden müssen. </p>]]></content:encoded><category>Schweiz</category><category>Gewerkschaftspolitik</category><category>Sozialpolitik</category><category>AHV</category><category>Berufliche Vorsorge</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-5149</guid><pubDate>Fri, 03 Nov 2017 09:37:51 +0100</pubDate><title>Krankenkassenprämien fressen Renten – Mehr AHV!</title><link>https://www.sgb.ch/themen/gewerkschaftspolitik/detail/krankenkassenpraemien-fressen-renten-mehr-ahv</link><description>SGB-Delegierte beschliessen Forderungen für Reform der Altersvorsorge</description><content:encoded><![CDATA[<p>Die Delegierten des Schweizerischen Gewerkschaftsbundes SGB haben nach der Ablehnung der Altersvorsorge 2020 die anstehenden Herausforderungen analysiert und Forderungen beschlossen. Mit dem Nein bleiben viele Probleme ungelöst: Die AHV ist unterfinanziert, die Pensionskassen-Renten der breiten Bevölkerung sinken weiter, die Frauen bleiben in der zweiten Säule benachteiligt, ältere Arbeitnehmende haben nach Stellenverlust keine Rentengarantie in der zweiten Säule und die Kaufkraft der Rentnerinnen und Rentner sinkt wegen den stetig steigenden Krankenkassenprämien immer mehr.
</p><p>Die SGB-Delegierten fordern deshalb:</p><ul><li>Die AHV-Renten müssen erhöht werden, damit sie mit den steigenden Krankenkassenprämien und Gesundheitskosten Schritt halten.</li><li>Die AHV braucht zusätzliche Mittel - vor allem in Form von höheren Lohnbeiträgen. Das AHV-Mehrwertsteuerprozent muss endlich vollständig in die AHV fliessen.</li><li>In der zweiten Säule dürfen Banken und Versicherer keine Gewinne mehr auf Kosten der Versicherten machen. Der SGB wird eine entsprechende Kampagne lancieren.</li><li>Für langjährige, ältere Arbeitnehmende muss der Kündigungsschutz verbessert werden. Bei Stellenverlust ab 58 sollen sie in der alten Pensionskasse bleiben können. Weiter braucht es mir Branchenlösungen für den vorzeitigen Altersrücktritt.</li><li>Das Frauenrentenalter muss bei 64 Jahren bleiben.</li></ul><p>Weiter haben die Delegierten beschlossen, in der anstehenden Revision des Gleichstellungsgesetzes den Druck für effektive Massnahmen zur Beseitigung der Lohnungleichheit zu erhöhen. Die Missachtung des entsprechenden Verfassungsartikels ist ein über 20-jähriger Skandal und gehört dringend beendet. Es braucht behördliche Kontrollen, Sanktionen und den stärkeren Einbezug der Gewerkschaften.
</p><p>&nbsp;</p><p>Mit einer einstimmig beschlossenen Resolution kündigten die Delegierten an, dass sich der SGB mit voller Kraft gegen No Billag zu kämpfen. Diese Initiative schafft den Service Public in den Medien ab, was der Demokratie und dem Zusammenhalt in der Schweiz schadet. Ausserdem sprachen sich die Delegierten gegen die Pläne zur Liberalisierung des Schienenfernverkehrs aus und forderten die marokkanischen Behörden in einer weiteren Resolution auf, die GewerkschafterInnen und politischen Gefangenen in der Rif-Region sofort freizulassen und auf deren soziale und wirtschaftliche Forderungen einzutreten.
</p><h5>Auskünfte:</h5><ul><li>Daniel Lampart, Sekretariatsleiter SGB, 079 205 69 11</li><li>Doris Bianchi, Geschäftsführende Sekretärin SGB zuständig für Sozialpolitiik, 076 564 67 67</li><li>Thomas Zimmermann, Leiter Kommunikation SGB, 079 249 59 74</li></ul>]]></content:encoded><category>Gewerkschaftspolitik</category><category>AHV</category><category>Sozialpolitik</category><category>Berufliche Vorsorge</category><category>Gleichstellung von Mann und Frau</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-5121</guid><pubDate>Tue, 03 Oct 2017 14:23:00 +0200</pubDate><title>Keine Verwässerung der Stellenmeldepflicht</title><link>https://www.sgb.ch/themen/arbeit/detail/keine-verwaesserung-der-stellenmeldepflicht</link><description>Umsetzung MEI: Meldepflicht bei 5 Prozent Arbeitslosigkeit</description><content:encoded><![CDATA[<p> Die im Rahmen der Umsetzung der Masseneinwanderungsinitiative beschlossene Stellenmeldepflicht muss den älteren Arbeitslosen nützen. Deshalb muss sie so ausgestaltet sein, dass den Betroffenen mit der Einführung der Meldepflicht sofort auch tatsächlich Job-Angebote unterbreitet werden.
</p><p>Für den SGB ist es deshalb klar, dass von Beginn weg alle Stellen in Berufen mit einer Arbeitslosenquote von 5 Prozent oder mehr gemeldet werden müssen. Und nicht in einem ersten Schritt nur in Branchen mit einer Quote von 8 Prozent oder mehr.
</p><p>Der 8-Prozent-Vorschlag der Kantone, der gemäss "NZZ am Sonntag" und anderen Medien auch im Bundesrat auf offene Ohren stösst, würde bloss dazu führen, dass die Firmen die Meldepflicht umgehen. Ausserdem führt er zu Rechtsunsicherheit. Die Meldung der Stelle ist für die Firmen mit einem sehr geringen Aufwand möglich (z.B. auf <a href="https://www.job-room.ch/pages/job/jobSearch.xhtml" target="_blank" class="external-link-new-window" rel="noreferrer">www.job-room.ch</a>).
</p><p>Bei der Wartefrist der Firmen, wie lange die Stellen ausschliesslich in den regionalen Arbeitsvermittlungszentren RAV ausgeschrieben sind, ist Flexibiltät möglich, vor allem in der Einführungsphase. Die RAV sollten den Firmen rasch mitteilen, wenn sie wahrscheinlich keine oder nur wenige passende Stellensuchende haben. Die Wartezeit sollte dann entfallen. Die ausführliche Position des SGB zur Umsetzung der Stellenmeldepflicht lesen Sie in der angehängten Vernehmlassungsantwort.</p>]]></content:encoded><category>Arbeit</category><category>Flankierende Massnahmen und Personenfreizügigkeit</category><category>Arbeitslosenversicherung</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-5111</guid><pubDate>Wed, 27 Sep 2017 14:34:13 +0200</pubDate><title>Rentenreform: Eine verpasste Chance</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/rentenreform-eine-verpasste-chance</link><description>Aber die Ziele der Altersvorsorge 2020 bleiben aktuell</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead"> Die Ablehnung der Altersvorsorge 2020 ist in einer sozialen Perspektive ein schmerzhafter Rückschlag. Oder genauer: Eine verpasste grosse Chance für soziale Fortschritte.</p><p>Die Vorlage hätte für viele Jahre eine solide Finanzierung der AHV gebracht. Und das Rentensystem wäre sozial modernisiert worden, mit Vorteilen für fast alle.
</p><h3>Das Nein hat es viel leichter</h3><p>Das Abstimmungsresultat bestätigt einmal mehr, dass es, wenn es um die Renten geht, das Nein viel leichter hat als ein Ja zu einer Veränderung. Schaut man genauer hin, so waren es allerdings schwergewichtig sozialpolitische Argumente, die zu einem Nein führten. Die Wirtschaftsverbände beliessen es mit ihrer Kampagne nicht dabei, die Generationen gegeneinander aufzuhetzen. Sie und die mit ihnen verbündeten Rechtsparteien hatten Verbesserungen für die Rentner immer bekämpft. Jetzt warben sie mit dem Slogan "Rentner bestrafen" für das Nein, weil die Rentnerinnen und Rentner den Zuschlag nicht bekämen. Viele Ältere, die Mühe haben, mit der Rente über die Runden zu kommen, folgten dieser Parole. Das aber spricht nicht für schlechtere, sondern für bessere AHV-Renten für alle. Den Gegnern der Vorsorgereform wird ihre eigene Kampagne noch auf die Füsse fallen.
</p><p>Auch viele Frauen stimmten Nein, weil sie die Heraufsetzung des Rentenalters nicht akzeptieren konnten. Dies umso weniger, als die Frauen in der Schweiz noch immer deutlich weniger verdienen als die Männer. Die auch Jahrzehnte nach Annahme des entsprechenden Verfassungsartikels nicht realisierte Lohngleichheit war und bleibt auch in der Rentenfrage ein wichtiger Faktor bei der Meinungsbildung.
</p><h3>Protest gegen Pensionskassen</h3><p>Für grossen Unmut sorgten in Diskussionen regelmässig auch die sich unabhängig von der gesetzlichen Regelung ständig verschlechternden Pensionskassenrenten. Sie bewogen nicht wenige, aus Protest ein Nein in die Urne zu legen.
</p><p>Wenn es eine unmittelbare Lehre aus dem Abstimmungsresultat gibt, dann jene, dass die Finanzierungsvorlage für einmal besser abgeschnitten hat als die Rentenvorlage. Früher war das anders. Im Ergebnis heisst das nichts anderes, als dass eine Mehrheit für eine Zusatzfinanzierung für die AHV in Reichweite wäre. Ob die politische Weisheit und Weitsicht vorhanden ist, sich in einem ersten Schritt auf eine reine Zusatzfinanzierung zu konzentrieren, ist allerdings zweifelhaft. Realisierbar wäre sie rasch, vorausgesetzt der politische Wille wäre da, wenn sie mittels der im Abstimmungskampf kaum bestrittenen Lohnpromille realisiert würde. Denn dafür wäre keine obligatorische Volksabstimmung nötig.
</p><h3>Die Renten weiter verteidigen</h3><p>Für die Gewerkschaften bleibt klar, dass sie die Renten gegen jeden Abbau verteidigen werden. Der knappe Misserfolg vom Sonntag ändert nichts daran, dass die gewerkschaftlichen Abstimmungserfolge gegen den Rentenabbau in den Jahren 2004 und 2010 viel grösser waren (mehr als zwei Drittel bzw. über 70% Nein). Die Sieger vom Sonntag werden bald an ihre Grenzen stossen.
</p><p>Trotz des Rückschlags vom Sonntag bleibt eine starke AHV ein zentrales Ziel des gewerkschaftlichen Kampfs. Schon die Einführung der AHV vor siebzig Jahren wurde nur möglich, weil die Arbeiterbewegung sich trotz vieler Niederlagen nicht entmutigen liess und weiter kämpfte. Die Volksinitiative AHVplus hatte vor einem Jahr in der Volksabstimmung einen Ja-Anteil von gut 40% erreicht. Bei der Altersvorsorge 2020 waren es jetzt fast 48%.
</p><p>Das Ziel besserer AHV-Renten bleibt für die Zukunft aktuell. Unabhängig von der verpassten Chance vom Sonntag. Dafür sorgen allein schon die wegen der tiefen Zinsen auf den Kapitalmärkten sinkenden Renten der Pensionskassen. Und die steigenden Krankenkassenprämien, die den AHV-Renten davonlaufen. </p>]]></content:encoded><category>Sozialpolitik</category><category>AHV</category><category>Berufliche Vorsorge</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-5103</guid><pubDate>Sun, 24 Sep 2017 15:09:58 +0200</pubDate><title>Ein sozialpolitisch motiviertes Nein zur Altersvorsorge 2020</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/ein-sozialpolitisch-motiviertes-nein-zur-altersvorsorge-2020</link><description>Am Widerstand zweier Komitees knapp gescheitert</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead"> Die Altersvorsorge 2020 ist am Widerstand eines linken und eines rechten Komitees knapp gescheitert. Es gibt zahlreiche Gründe für das Nein zum Gesetz.</p><p>Viele heutige Rentnerinnen und Rentner haben Mühe, mit der Rente über die Runden zu kommen. Sie folgten dem Argument der Gegner, dass sie im Gegensatz zu den NeurentnerInnen keinen AHV-Zuschlag erhalten würden. Vor allem Frauen stimmten Nein, weil sie keine Erhöhung des Rentenalters akzeptieren konnten. Zumal die Frauen weniger verdienen als die Männer und die Probleme der älteren Arbeitnehmenden nicht gelöst sind. Dazu kam ein Protest gegen die Leistungssenkungen bei den Pensionskassen.
</p><p>Das Nein zum Gesetz der Altersvorsorge 2020 zeigt, dass bedeutende sozialpolitische Argumente bei der Ablehnung eine entscheidende Rolle gespielt haben. Diese Probleme müssen gelöst werden. Der so genannte "Plan B" der Arbeitgeber ist damit bereits zum Vornherein gescheitert. Er löst kein einziges der Probleme und käme die Arbeitnehmenden teuer zu stehen.
</p><p>Für die Gewerkschaften ist klar: Wer in der Schweiz eine Rente erhält, muss davon leben können. Deshalb kämpfen sie auch in Zukunft für gute AHV-Renten und eine gute Altersvorsorge. Leistungsabbau liegt nicht drin. Und: Die Probleme der älteren Arbeitnehmenden müssen gelöst werden. Bei den Frauen braucht es wirksame Instrumente, um die Lohngleichheit durchzusetzen.
</p><h5>AUSKÜNFTE:</h5><ul><li>Daniel Lampart, Leiter SGB-Zentralsekretariat, 079 205 69 11</li><li>Doris Bianchi, geschäftsführende SGB-Sekretärin, zuständig für Sozialpolitik, 076 564 67 67</li><li>Thomas Zimmermann, Leiter Kommunikation SGB, 079 249 59 74 </li></ul>]]></content:encoded><category>Sozialpolitik</category><category>AHV</category><category>Berufliche Vorsorge</category><category>Schweiz</category><category>Gewerkschaftspolitik</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-5088</guid><pubDate>Fri, 15 Sep 2017 11:52:42 +0200</pubDate><title>Zynisches Spiel mit den EL-Bezügerinnen und EL-Bezügern</title><link>https://www.sgb.ch/themen/gewerkschaftspolitik/detail/zynisches-spiel-mit-den-el-bezuegerinnen-und-el-bezuegern</link><description>Heuchlerische Argrumente von FDP und SVP gegen die Rentenreform</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Höhere AHV-Renten, bessere PK-Leistungen für Menschen mit tiefen Einkommen, mehr Flexibilität beim Renteneintritt. Die Altersvorsorge 2020 ist ein grosser Fortschritt für Menschen mit tiefen Einkommen. Umso heuchlerischer und zynischer ist es, wenn FDP und SVP vorgaukeln, sie würden sich um Bezügerinnen und Bezüger von Ergänzungsleistungen (EL) sorgen.</p><p>Denn in der laufenden EL-Reform setzen sich just FDP und SVP für Kürzungen ein. Und just die FDP und die SVP kämpfen zusammen mit den Deutschschweizer Arbeitgebern und Economiesuisse gegen die Altersvorsorge 2020 und damit gegen höhere AHV-Renten, die es Tausenden Menschen erlauben, sich von den EL zu befreien.</p><p>Die Gewerkschaften und die linken Parteien stehen ein für Altersrenten, die ein würdiges Leben im Alter garantieren. Das fordert auch die Bundesverfassung. "Die Altersvorsorge 2020 erhöht die AHV-Renten um 840 Franken pro Jahr und bringt in der 2. Säule grosse Verbesserungen für Teilzeitarbeitende und kleine Einkommen. Die Reform befreit Tausende Menschen von der EL-Abhängigkeit und ist darum ein grosser sozialer Fortschritt", sagt etwa Ständerätin Pascale Bruderer.</p><p>Arbeitgeber, Economiesuisse, FDP und SVP betreiben dagegen ein zynisches Spiel. Zuerst kämpfen sie gegen höhere AHV-Renten und drängen so immer mehr Rentnerinnen und Rentner in die Ergänzungsleistungen (EL). Dann setzen sie sich bei der EL-Reform dafür ein, diese Ergänzungsleitungen zu kürzen. Und jetzt spielen sie sich in der Schlussphase des Abstimmungskampfs als Anwälte der EL-Bezügerinnen und EL-Bezüger auf. Dabei unterschlagen sie bewusst, dass durch die Reform keine einzige Person, die heute EL bezieht, schlechter gestellt wird, da die Reform nur Neurentnerinnen und Neurentner betrifft.</p><p>Gar eine krasse Fakenews ist die Behauptung, eine EL-Bezügerin mit einem Jahreseinkommen von 30'000 Franken müsse 144 Franken mehr MwSt pro Jahr bezahlen. Eine kurze Rechnung zeigt aber: Diesen Zusatzaufwand hätte sie nur dann, wenn sie für 48'000 Franken einkaufen würde - bei einem Jahreseinkommen von 30'000 Franken... Das zeigt zweierlei: FDP und SVP haben keine Ahnung von der Lebensrealität der Menschen, die wenig Geld haben. Und sie schrecken nicht davor zurück, Zahlen zu manipulieren, um die Leute hinters Licht zu führen.</p>]]></content:encoded><category>Gewerkschaftspolitik</category><category>Schweiz</category><category>Sozialpolitik</category><category>Ergänzungsleistungen</category><category>AHV</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/_processed_/d/f/csm_Simon_Bleasdale_flickr_CC-BY-NC-ND2_alte_Frau_mensch_spaziergang_ahv_rente_natur_old_see_6dc98a3339.jpg" length="207258" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-5083</guid><pubDate>Wed, 13 Sep 2017 11:08:52 +0200</pubDate><title>Für sichere und stabile Renten</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/fuer-sichere-und-stabile-renten</link><description>Arbeitnehmendenkomitee will Abstimmungssieg mit intensivem Schlussspurt sichern</description><content:encoded><![CDATA[<p> Die Erfahrungen der letzten Woche zeigen: Im direkten Gespräch über die Altersvorsorge 2020 sind die Leute gut für ein doppeltes Ja zum ersten tragfähigen Kompromiss seit 20 Jahren zu gewinnen. Sie verstehen, dass jetzt der Zeitpunkt gekommen ist, die Renten zu sichern, das Rentenniveau zu verteidigen und die Renten von Personen mit bescheidenem Einkommen - vor allem Frauen - zu verbessern. Viele sind jedoch verunsichert durch die Gegenkampagne, in der die linken ReferendumsführerInnen und die Reform-Gegner aus der Wirtschaft aus diametral entgegengesetzten Gründen für die Ablehnung kämpfen, gleichzeitig aber mit teilweise gleichen Argumenten agieren.
</p><p>Gemäss den heute veröffentlichten Umfragen liegt das doppelte Ja zur Altersvorsorge 2020 zurzeit leicht vorne. Umfragen sind Umfragen. Abgerechnet wird an der Urne. Das "Komitee der Arbeitnehmerorganisationen für ein doppeltes Ja zur Altersvorsorge 2020" wird bis am 24. September alles unternehmen, um dieser Reform zum Durchbruch zu verhelfen.
</p><p>Ein Nein würde die AHV in die Schuldenwirtschaft treiben und den Druck für Rentenkürzungen und Rentenalter 67 erhöhen. Der Plan B der Reform-Gegner bringt den Arbeitnehmenden sicher keine bessere Lösung. Gerade für Frauen ist eine Ablehnung eine schlechte Perspektive. Sie dürften dann in einem ersten Paket erneut über Frauenrentenalter 65 abstimmen, jedoch ohne Kompensationsmassnahmen wie bei der Altersvorsorge 2020.
</p><p>Die Gewerkschaften und Angestelltenorganisationen zusammen mit ihren Partnerinnen unter den politischen Parteien werden die Schlussoffensive, die vor zehn Tagen mit den Stellungnahmen von Alt-Bundesrätin Eveline Widmer-Schlumpf, Emil, Beni Thurnheer, einem Frauenappell und dem Aufruf zur Verteidigung der Renten eingeleitet wurde, bis zum Abstimmungssonntag durchziehen. Sie werden vor allem auf der Strasse im direkten Gespräch mit der Bevölkerung für ein doppeltes Ja werben.
</p><h5>Auskünfte:</h5><p>&nbsp;</p><ul><li><b></b>Thomas Zimmermann, Leiter Kommunikation SGB, 079 249 59 74</li></ul><p>&nbsp;</p><h3><b></b>Das Komitee der Arbeitnehmerorganisationen für ein Ja zur Altersvorsorge 2020:</h3><ul><li>Schweizerischer Gewerkschaftsbund SGB</li><li>Unia</li><li>Gewerkschaft des Verkehrspersonals SEV</li><li>Gewerkschaft Medien und Kommunikation Syndicom</li><li>Schweizerische Verband des Personals öffentlicher Dienst VPOD</li><li>Professionelle Soziale Arbeit Schweiz AvenirSocial</li><li>Gewerkschaft des Zoll- und Grenzwachtpersonals garaNto</li><li>Vereinigung des Kabinenpersonals kapers</li><li>Nautilus International</li><li>Personalverband des Bundes PVB</li><li>Schweizerischer Bankpersonalverband SBPV</li><li>Schweiz. Musikpädagogischer Verband SMPV</li><li>Schweizerischer Musikerverband SMV</li><li>Schweizer Syndikat Medienschaffender SSM</li><li>TravailSuisse</li><li>Syna</li><li>Organizzazione Christiano-Sociale Ticinese OCST</li><li>Transfair</li><li>Dachverband der Lehrerinnen und Lehrer Schweiz LCH</li><li>Öffentliches Personal Schweiz ZV</li><li>Kaufmännischer Verband Schweiz</li><li>Angestellte Schweiz</li><li>Schweizer Berufsverband der Pflegefachfrauen und Pflegefachmänner SBK</li><li>Schweizer Kaderorganisation SKO</li><li>Verband Schweizerischer Polizeibeamter VSPB<b></b></li></ul>]]></content:encoded><category>Berufliche Vorsorge</category><category>AHV</category><category>Sozialpolitik</category><category>Schweiz</category><category>Gewerkschaftspolitik</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-5081</guid><pubDate>Tue, 12 Sep 2017 11:47:11 +0200</pubDate><title>Paul Rechsteiner über das Kleine und das Grosse</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/paul-rechsteiner-ueber-das-kleine-und-das-grosse</link><description>Die Widersprüche der Rentenreform-GegnerInnen</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Im Kampf gegen die Rentenreform produzieren die Gegner groteske Widersprüche. Eine kleine Rechnung.</p><p>Auf der einen Seite machen sie die 70.- Rentenzuschlag bei der AHV lächerlich ("Zückerchen"). Auf der anderen Seite finden sie diesen Rentenzuschlag dermassen schwerwiegend und schlimm, dass sie deswegen gerade die ganze Reform bachab schicken wollen. Dies, obwohl auch sie nicht bestreiten, dass die Reform eine für das Rentensystem wichtige Zusatzfinanzierung bringt.
</p><p>Der offensichtliche Widerspruch erklärt sich rasch, wenn man genauer hinschaut: Was für die einen klein ist, ist für die anderen gross. Verdient jemand 500'000 Franken pro Jahr, dann ist die Rentenerhöhung für ihn lächerlich klein. Aber: Wer 500'000 pro Jahr verdient, zahlt in Zukunft 750 Franken pro Jahr mehr an die AHV.
</p><p>Genau umgekehrt sieht es für alle mit tiefen und mittleren Einkommen aus. Wer 4000 Franken pro Monat verdient, zahlt nur 6 zusätzlich pro Monat, also 72 Franken pro Jahr. Die Rentenerhöhung beträgt aber 840 Franken pro Jahr (12 x 70.-), egal wie hoch das Einkommen ist. Und bei den Ehepaaren sieht es noch besser aus: Bei den meisten steigt die Ehepaarrente um 2700 Franken pro Jahr.
</p><p>Die AHV ist die leistungsfähigste unserer Sozialversicherungen. Und die sozial gerechteste. Das ist es, was die Gegner stört. </p>]]></content:encoded><category>Sozialpolitik</category><category>AHV</category><category>Berufliche Vorsorge</category><category>Schweiz</category><category>Gewerkschaftspolitik</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-5065</guid><pubDate>Wed, 06 Sep 2017 16:15:09 +0200</pubDate><title>Breiter Aufruf zur Verteidigung der Renten lanciert</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/breiter-aufruf-zur-verteidigung-der-renten-lanciert</link><description>Verein zur Verteidigung der AHV kämpft für vernünftigen Kompromiss</description><content:encoded><![CDATA[<p> Ein vernünftiger Kompromiss: Eine Gruppe von Bürgerinnen und Bürgern der Schweiz, mehr als 130 Persönlichkeiten aus allen Schichten, Arbeitnehmende, Arbeitgeber und Pensionierte, Frauen und Männer, Kulturschaffende, Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler, ist äusserst beunruhigt über den möglichen Ausgang der Abstimmung vom 24. September. Deshalb haben sie am Mittwochmorgen, 6. September einen <a href="https://www.vernuenftiger-kompromiss.ch/" target="_blank" class="external-link-new-window" rel="noreferrer">Aufruf zur Verteidigung der Renten</a> lanciert. Damit fordern sie die Stimmbürgerinnen und -bürger auf, den vernünftigen Rentenkompromiss Altersvorsorge 2020 am 24. September mit einem doppelten Ja zu unterstützen. Ihre Argumente:</p><ul><li>Der Schweiz ist seit der Einführung der AHV vor 70 Jahren gelungen, der Altersarmut ein Ende zu setzen, ein gutes System der Altersvorsorge nicht zu entwickeln, und es auch immer wieder den Bedürfnissen der gesellschaftlichen und demografischen EntwicklungDie Altersvorsorge 2020 entspricht diesem ursprünglichen Geist. Wenn sie abgelehnt wird, drohen der AHV eine gefährliche Schuldenlast und Leistungsabbau.</li><li>Die Pensionskassen und die AHV ergänzen sich. Doch in Zeiten niedriger Zinsen gerät dieses Prinzip in Schwierigkeiten und die Rente droht insgesamt zu sinken. Hier soll durch die Reform der Altersvorsorge ein Ausgleich geschaffen werden. Gleichzeitig garantiert die Reform der AHV als grösstem Sozialwerk der Schweiz die nötigen finanziellen Mittel, insbesondere durch eine im Alltag kaum spürbare Mehrwertsteuererhöhung.</li><li>Die AHV ist 1947 aus einem Kompromiss entstanden, wie sie die Demokratie immer wieder braucht. Sie sind oft schmerzhaft aber unabdingbar. Nur so kann sich die Gesellschaft weiter entwickeln. Die Altersvorsorge 2020 gleicht das Frauenrentenalter jenem der Männer an. Umgekehrt sorgt sie dafür, dass Teilzeitarbeitende und Schlechtverdienende - zu denen oft Frauen gehören - künftig besser versichert sind. Unter dem Strich werden auch die Frauen profitieren.</li><li>Unsere Altersvorsorge muss verteidigt werden. Das schafft die Altersvorsorge 2020 als vernünftiger Kompromiss. Die Rentenreform passt zu unserem Land, zu unserer Tradition, gemeinsam Lösungen zu finden, die die Interessen aller berücksichtigen. Und sie passt zum Solidaritätsgedanken, aus dem die Schweiz entstanden ist.</li></ul><p>Zu den <a href="https://www.vernuenftiger-kompromiss.ch/liste-erstunterzeichner" target="_blank" class="external-link-new-window" rel="noreferrer">Erstunterzeichnerinnen und -unterzeichnern des Aufrufs</a> gehören unter anderem alt Bundesrätin Ruth Dreifuss, Christophe Reymond, Generaldirektor Westschweizer Arbeitgeberverband Centre Patronal, alt Ständerat Dick Marty, Musiker Büne Huber, Kolumnist Thomas Cueni, Christian Wanner, alt Regierungsrat SO, Stephanie Mörikofer, alt Regierungsrätin AG, alt Ständerätin Christine Egerszegi-Obrist, Anton Schaller, Zürcher Senioren- und Rentnerverband, Schauspieler Stefan Gubser und Markus Ritter, Präsident des Schweizerischen Bauernverbands. Ebenso wie Busfahrer Gilbert D'Alessandro, Rangierleiter Hanspeter Eggenberger, Sekretärin Irma Tombesi, Restaurationsfachfrau Angela Thiele und Taxifahrer Andreas Suter.
</p><p>Sie alle rufen das Volk dazu auf, den Aufruf zu unterzeichnen und vor allem am 24. September für eine vernünftige Reform der Altersvorsorge zu stimmen. Denn es ist Zeit für diesen vernünftigen Kompromiss. Für sichere und stabile Renten, 2x Ja zur Altersvorsorge 2020 am 24. September!</p>]]></content:encoded><category>Berufliche Vorsorge</category><category>AHV</category><category>Sozialpolitik</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-5057</guid><pubDate>Tue, 05 Sep 2017 15:04:01 +0200</pubDate><title>Kein Diktat der leeren Kassen bei der AHV!</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/kein-diktat-der-leeren-kassen-bei-der-ahv</link><description>Das dreckige Spiel von FDP und SVP: Erst aushungern, dann aushöhlen.</description><content:encoded><![CDATA[<p> Mein früherer Nachbar Giovanni musste Ende der 1990er-Jahre wegen Rückenschmerzen seinen Job als Pneumonteur aufgeben. Die IV gewährte ihm eine halbe Rente. Weil er Zeitungen austrug, kam er einigermassen über die Runden.
</p><p>Dramatische IV-Rentenkürzung
</p><p>2012 wurde Giovanni von der IV-Stelle aufgeboten: Unter dem Titel "eingliederungsorientierte Rentenrevision" überprüfte die IV seinen Rentenanspruch nochmals. Nun befand sie, dass seine Schmerzen überwindbar seien. Obwohl sich an seinem Gesundheitszustand nichts geändert und er keinerlei Aussicht auf eine Erhöhung des Arbeitspensums hatte, kürzte die IV Giovannis laufende Rente um die Hälfte. Seither kämpft Giovanni ums finanzielle Überleben. Er musste Ergänzungsleistungen beantragen.
</p><p>Solch dramatische Rentenkürzungen sind die Folge der Sparmassnahmen bei der IV. Erinnern wir uns: Die IV rutschte Mitte der 90er-Jahre in die Schulden. FDP und SVP lehnten im Parlament die nötige Erhöhung der Lohnbeiträge für die IV oder eine solide Zusatzfinanzierung stets ab. Und dies bewusst. Ihr Ziel ist ein Diktat der leeren Kassen: Es braucht ein Defizit, das als anstössig gilt, um den Sozialstaat auszuhöhlen. So wie es bereits Margret Thatcher predigte. Bei der IV ist diese Taktik des Sozialabbaus leider aufgegangen.
</p><p>FDP und SVP wollen die AHV in die Schuldenwirtschaft treiben
</p><p>Nun versuchen sie das gleiche dreckige Spiel bei der AHV. FDP und SVP lehnen eine Ausfinanzierung der AHV ab. Mit vollem Einsatz bekämpfen sie die Rentenreform Altersvorsorge 2020. Denn gemäss ihrer Ideologie muss die AHV darben. Damit sie in die Schuldenwirtschaft getrieben wird und dann zurückgestutzt werden kann. Welche Sparmassnahmen bei hohen Defiziten zum Zuge kommen werden, ist bereits bekannt: Rentenalter 67 für alle und Streichung der automatischen Rentenanpassung an Teuerung und Löhne.
</p><p>Seit ihrer Einführung bekämpfen die gleichen Kreise wie heute auch eine Stärkung der AHV. Weil ihnen die Solidarität zwischen Arm und Reich in der AHV zu stark ist. Die Leute sollen für sich alleine vorsorgen. Und dazu das Geld zu den Banken und Versicherungen tragen. So steigen die Profite der Finanzwirtschaft.
</p><p>2xJa gegen das Dikat der leeren Kassen
</p><p>Mit einem doppelten JA am 24. September können wir ein solches Diktat der leeren Kassen bei der AHV verhindern. Dank der Altersvorsorge 2020 bleibt die AHV finanziell im Gleichgewicht. Und das zu moderaten Kosten für die Bevölkerung. Erst 2021 wird dazu die Mehrwertsteuer um 0,3 Punkte auf 8,3% erhöht. Diese Zusatzfinanzierung sichert die AHV-Renten und deren Anpassung an Löhne und Teuerung. Ohne leere AHV-Kasse wird auch die Rechtfertigung von FDP und SVP für Rentenalter 67 hinfällig. Trotz Renteneintritt der Babyboomer-Generation. Diese Rentensicherheit sind wir den Rentnerinnen und Rentnern von heute und morgen schuldig.
</p><p>Bei der IV ist das Aushungern eines Sozialwerkes gelungen. Giovanni zahlt das mit der Halbierung seiner IV-Rente und dem Verlust seiner finanziellen Selbständigkeit. Bei der AHV haben wir es in der Hand, das üble Spiel von FDP und SVP zu durchkreuzen - mit einem doppelten JA am 24. September. </p>]]></content:encoded><category>Berufliche Vorsorge</category><category>AHV</category><category>Sozialpolitik</category><category>Schweiz</category><category>Gewerkschaftspolitik</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-5055</guid><pubDate>Tue, 05 Sep 2017 11:52:51 +0200</pubDate><title>Appell &quot;2xJA – Frauen für die AHV&quot; lanciert</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/appell-2xja-frauen-fuer-die-ahv-lanciert</link><description>SGB-Zentralsekretärinnen Regula Bühlmann und Doris Bianchi rufen zum Unterzeichnen auf</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Eine breite Gruppe von Frauen verschiedenster Herkunft hat am heutigen 5. September den Appell Frauen für die AHV auf der Website <a href="https://www.zweimal-ja.ch/de" target="_blank" class="external-link-new-window" rel="noreferrer">www.zweimal-ja.ch</a> lanciert.</p><p>In den nächsten Tagen wird sich das Schicksal unserer Renten entscheiden. Fast alle grossen Frauenorganisationen empfehlen für die Abstimmung vom 24. September 2xJa zur Rentenreform Altersvorsorge 2020. Dies trotz der Erhöhung des Frauenrentenalters.
</p><p>Sie machen sich für diesen Kompromiss stark, weil die Reform endlich die Frauenrenten verbessert, weil sie mit der AHV die erst Säule unserer Altersvorsorge stärkt, die für die Frauen besonders wichtig ist, und weil sie die Finanzierung unserer Renten sichert.
</p><p>Nun halten bereits weit über hundert Frauen, die ihn schon unterschrieben haben, im Appell "2xJA – Frauen für die AHV" fest: </p><ul><li><b>Die Frauenrenten müssen endlich verbessert werden,</b> inbesondere dienjenigen von Frauen, die Teilzeit arbeiten.</li><li><b>Eine starke AHV ist für die Frauen unabdingbar:</b> Nur in der AHV wirkt auch die unbezahlt geleistete Familienarbeit rentenbildend.</li><li><b>Deshalb sagen die Frauen 2xJA zur Altersvorsorge 2020.</b></li></ul><p>Zu den Urheberinnnen und Erstunterzeichnerinnen gehören Regula Bühlmann, SGB-Zentralsekretärin, zuständig für Gleichstellungs-  und Familienpolitik und Doris Bianchi, stv. SGB-Sekretariatsleiterin,  zuständig für Alterspolitik und Sozialversicherungen.
</p><p>Sie fordern alle Frauen auf, mitzuhelfen, den Appell zu verbreiten: Unterschreiben Sie ihn und streuen Sie ihn breit in den sozialen Medien (Facebook, Twitter, Snapchat etc.), per E-Mail, SMS und auf anderen Kanälen: <a href="https://www.zweimal-ja.ch/de" target="_blank" class="external-link-new-window" rel="noreferrer">www.zweimal-ja.ch</a>!</p>]]></content:encoded><category>AHV</category><category>Berufliche Vorsorge</category><category>Sozialpolitik</category><category>Schweiz</category><category>Gewerkschaftspolitik</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-5047</guid><pubDate>Wed, 30 Aug 2017 17:11:06 +0200</pubDate><title>BVG-Mindestzins-Senkung verhindert</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/bvg-mindestzins-senkung-verhindert</link><description>Ein vernünftiger Entscheid der BVG-Kommission </description><content:encoded><![CDATA[<p>Die BVG-Kommission empfiehlt dem Bundesrat den Mindestzinssatz für das künftige Jahr nicht anzupassen. Damit haben die BVG-Versicherten die Sicherheit, dass ihr Altersguthaben auch im 2018 weiterhin mindestens zu 1% verzinst wird.
</p><p>Statt den Zins gemäss der bislang angewendeten Formel weiter zu senken, wird nun eine Arbeitsgruppe prüfen, nach welchen Kriterien der Mindestzinssatz in Zukunft festgelegt werden soll. Damit hat die BVG-Kommission den Arbeitgeberverband, den Gewerbeverband und den Versicherungsverband in die Schranken gewiesen, die trotz solider effektiver Renditen der Pensionskassen den Mindestzins auf nur noch 0,5% senken wollten.
</p><p>Mit ihrem Entscheid ermöglicht es die BVG-Kommission die bislang verwendeten Formeln der Realität anzupassen. Diese Formeln entsprechen nicht mehr dem heutigen Anlageverhalten der Pensionskassen. Die stark gewichteten Bundesobligationen führen dazu, dass der empfohlene Zinssatz zuletzt immer tiefer fiel und sich in den kommenden Jahren in Richtung einer Nullverzinsung bewegt hätte. Dies obwohl die Pensionskassen zurzeit weit höhere Renditen erwirtschaften.
</p><h5>AUSKÜNFTE:</h5><ul><li>Doris Bianchi, stv. Sekretariatsleiterin SGB, zuständig für das Dossier Altersvorsorge, 076 564 67 67 </li></ul>]]></content:encoded><category>Berufliche Vorsorge</category><category>Sozialpolitik</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-5038</guid><pubDate>Tue, 29 Aug 2017 09:12:55 +0200</pubDate><title>Stabile und sichere Renten statt Defizitwirtschaft und Unsicherheit</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/stabile-und-sichere-renten-statt-defizitwirtschaft-und-unsicherheit</link><description>Die Arbeitnehmenden-Organisationen engagieren sich für ein doppeltes Ja zur Altersvorsorge 2020</description><content:encoded><![CDATA[<p> Die Rentenreform bringt sichere Renten und verbessert sie für alle künftigen Rentnerinnen und Rentner, die heute einen mittleren und tiefen Lohn haben. Und sie ist für die Bevölkerung die günstigste Lösung. Bei Ablehnung der Vorlage würde die AHV in die Schuldenwirtschaft getrieben und damit in eine Abbaulogik geraten. Für alle nationalen Gewerkschaften und Arbeitnehmenden-Organisationen, die zusammen über 700'000 Arbeitnehmende vertreten, ist die Altersvorsorge 2020 deshalb eine gute und vernünftige Vorlage. Am 24. September ist ihr mit einem doppelten Ja zuzustimmen, so der gemeinsame Appell der Arbeitnehmenden-Organisationen anlässlich einer Pressekonferenz am 29. August.
</p><p>Sichere Renten und ein stabiles Rentenniveau sind für alle entscheidend, für die heutigen Rentnerinnen und Rentner, aber auch für die kommenden Generationen. Letztere müssen sich so keine Sorgen machen, wieder direkt für ihre Eltern und Grosseltern aufkommen zu müssen. Für die Sicherung der AHV-Renten ist nur eine bescheidene Zusatzfinanzierung nötig. Effektiv wird der Mehrwertsteuersatz dazu erst 2021 um 0,3 Punkte auf 8,3 Prozent angehoben. Eine weitere, bereits heute für die IV erhobene, Milliarde wird in die AHV fliessen - ohne dass die Bevölkerung damit mehr belastet würde. Bei einem Nein wäre diese Milliarde für die AHV verloren. Die AHV-Defizite würden rasch steigen, und damit auch der Druck für Leistungsabbau und Rentenalter 67. Ein Ja verbessert die Renten für Arbeitnehmende mit tiefen und mittleren Einkommen. Zwei Drittel der Bevölkerung leben im Alter hauptsächlich von der AHV. Deshalb ist für sie der AHV-Zuschlag von 840 Franken pro Jahr für Alleinstehende und bis zu 2712 Franken pro Jahr für Ehepaare besonders wichtig. Denn bei der AHV bekommen sie für einen Beitragsfranken am meisten Rente. Eine Ablehnung würde nicht nur diese Verbesserung verhindern. Sie würde auch dazu führen, dass mehr Leute mit tiefen Einkommen auf Ergänzungsleistungen angewiesen wären.
</p><p>Ein Ja bringt Rentenverbesserungen für die Frauen. Heute beträgt die durchschnittliche Pensionskassenrente einer Frau nur einen Drittel einer Männerrente. Das wird sich nun ändern, da der versicherte Lohn für alle, die Teilzeit arbeiten, angehoben wird. Trotz höherem Frauenrentenalter ist die Altersvorsorge 2020 für Frauen deshalb positiv. Mit einem Nein würde eine Verbesserung der Rentensituation der Frauen dagegen in weite Ferne rücken. Wer Nein sagt, lehnt auch eine Rentengarantie für ältere Arbeitslose ab. Diese werden heute aus der Pensionskasse ausgeschlossen und müssen bei Aussteuerung oft das Alterskapital bereits vor der Pensionierung anzapfen. Das soll sich endlich ändern.
</p><p>Ein Nein würde auch längst fällige Anpassungen der Altersvorsorge an gesellschaftliche Bedürfnisse verhindern. Altersvorsorge 2020 bringt eine Flexibilisierung des Rentenalters. Wer länger arbeiten kann und will, soll darin nicht behindert werden. Und wer ausgelaugt ist und auf dem Arbeitsmarkt keine Perspektive mehr hat, soll früher gehen können, ohne dafür bestraft zu werden.
</p><p>Die Mitgliederverbände des Komitees der Arbeitnehmenden-Organisationen für ein Ja zur Altersvorsorge 2020 rufen alle Arbeitnehmenden auf, die Rentenreform gutzuheissen. 70 Jahre nach der Annahme der AHV durch die Stimmberechtigten, ist es an der Zeit, das wichtigste Sozialwerk der Schweiz zu stärken. Bei einem Nein wird es keine bessere Vorlage geben. Vielmehr würde der Abbaudruck steigen.
</p><h5>Auskünfte:</h5><p>&nbsp;</p><p class="Text"><span lang="DE"></span></p><ul><li>Paul Rechsteiner, Präsident Schweizerischer Gewerkschaftsbund SGB, 079 277 81 31</li><li>Adrian Wüthrich, Präsident Travail.Suisse, 079 287 04 93</li><li>Franziska Peterhans, Zentralsekr. Dachverband Lehrerinnen und Lehrer Schweiz LCH, 076 542 49 11</li><li>Christian Zünd, CEO Kaufmännischer Verband, 079 815 79 12</li><li>Jenny Brochellaz, Geschäftsstellenleiterin SBK Valais, 079 320 98 70</li><li>Véronique Polito, GL-Mitglied Unia, 079 436 21 29</li></ul><p class="Text"><span lang="DE"></span></p>]]></content:encoded><category>AHV</category><category>Berufliche Vorsorge</category><category>Sozialpolitik</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-5036</guid><pubDate>Mon, 28 Aug 2017 10:23:30 +0200</pubDate><title>AV 2020: Falsches wird auch bei Wiederholung nicht wahr</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/av-2020-falsches-wird-auch-bei-wiederholung-nicht-wahr</link><description>Fünf massive Falschaussagen des „K-Tipp“ zur Rentenreform</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead"> Ist man beim "K-Tipp" einfach schlecht informiert, oder betreibt man eine unfaire Kampagne gegen die Rentenreform?</p><p>Jedenfalls wird das KonsumentInnenmagazin nicht müde, Unwahrheiten über die Altersvorsorge 2020 zu verbreiten. Zudem streut der "K-Tipp" seinen Leserinnen und Lesern in Sachen künftiger Pensionskassenrenten Sand in die Augen. Dass es auch anders ginge, beweist der "Beobachter", der <a href="https://www.beobachter.ch/politik/altersvorsorge-2020-wer-profitiert-wer-verliert-was-bringt-die-rentenreform" target="_blank" class="external-link-new-window" rel="noreferrer">sachlich über die Rentenreform berichtet</a>. Nachstehend die wichtigsten Falschinformationen der aktuellen "K-Tipp" Ausgabe:</p><ul><li>Die Mehrwertsteuer steigt nicht um 0,6, sondern erst 2021 um 0,3 Prozentpunkte auf 8,3%. Als Konsumentenschutz-Blatt müsste der "K-Tipp" wissen, dass bei einem Nein zur Altersvorsorge 2020 die MWSt zwar um 0,3 Punkte gesenkt werden müsste, aber die Preise für Güter des täglichen Bedarfs kaum fallen würden.</li><li>Die Pensionskassenrenten werden nicht um 12% sinken. Denn anders als bei der Rentenklau-Abstimmung werden die Einbussen wegen der Senkung des Mindestumwandlungssatz kompensiert. Zudem profitieren die Versicherten der obligatorischen beruflichen Vorsorge während 20 Jahren von eine Besitzstandgarantie: solidarisch finanziert über alle Versicherten der 2. Säule.</li><li>Die Beiträge an die Pensionskassen werden nicht flächendeckend um 1% erhöht. Dies gilt einzig in der obligatorischen beruflichen Vorsorge. Über 80% der Versicherten haben eine überobligatorische berufliche Vorsorge und sparen in ihrer Pensionskasse weit mehr an, als sie obligatorisch müssten.</li><li>Ehepaare werden bis zu 2712 Franken mehr AHV Rente pro Jahr erhalten und nicht bloss Fr. 1356 wie der "K-Tipp" schreibt. Denn beide profitieren vom Zuschlag auf die Einzelrente von je 840 Franken. Zusätzlich wird der Plafonds der Ehepaarrente erhöht.</li><li>Der AHV-Zuschlag von 840 Franken jährlich wird gleich wie die Rente automatisch der Teuerung und Lohnentwicklung angepasst. Er ist nicht fix, wie im "K-Tipp" behauptet.</li></ul><p>Besonders perfid ist, dass der "K-Tipp" der Leserschaft weismacht, dass in Sachen Pensionskassen-Renten alles in Butter sei: Als ob die Pensionskassen bei einem Nein am 24. September den Mindestumwandlungssatz von 6,8% anwenden würden ... Dabei unterschlägt der "K-Tipp", dass schon heute die überwiegende Mehrheit der Pensionskassen einen Umwandlungssatz von unter 6% anwendet. Der durchschnittliche Umwandlungssatz über alle rund 1700 Pensionskassen beträgt 5,63%. Und die Tendenz zeigt leider weiterhin gegen unten.
</p><p>Umso nötiger sind daher die Verbesserungen in der AHV, wie sie die Rentenreform Altersvorsorge 2020 bringt. Darum empfehlen alle nationalen Gewerkschaften und Arbeitnehmendenorganisationen der Schweiz ein doppeltes Ja am 24. September. </p>]]></content:encoded><category>AHV</category><category>Berufliche Vorsorge</category><category>Sozialpolitik</category><category>Schweiz</category><category>Gewerkschaftspolitik</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-5031</guid><pubDate>Fri, 18 Aug 2017 12:49:36 +0200</pubDate><title>Ja zur AV 2020 – auch aus Frauensicht!</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/ja-zur-av-2020-auch-aus-frauensicht</link><description>Warum Natascha Wey, Co-Präsidentin SP Frauen* und Gewerkschafterin, ja zur Rentenreform AV 2020 sagt</description><content:encoded><![CDATA[<p> Die Altersreform 2020 kann einen als Feministin in ein Dilemma bringen. In ein Dilemma, weil sie Fort- und Rückschritte beinhaltet. Die SP Frauen haben nach langer Diskussion die Ja-Parole beschlossen. Und dieses Ja vertreten wir nun mit Überzeugung.
</p><h3>Die Erhöhung des Frauenrentenalters ist tatsächlich nicht gerechtfertigt, ...</h3><p>Linke Gegnerinnen haben einen wichtigen Punkt: Die Erhöhung des Frauenrentenalters ist ökonomisch nicht gerechtfertigt. Wer Feminismus - wie ich - auch als Verteilungsfrage versteht, kann dazu deshalb a priori nur mit Mühe "Ja" sagen. Ich habe also Verständnis für Frauen, welche die Erhöhung des Rentenalters kritisieren, wenngleich diese Erhöhung der bürgerlichen Parlamentsmehrheit und nicht der Linken zuzuschreiben ist. Sämtliche Anträge, das Rentenalter nicht zu erhöhen wurden nämlich abgeschmettert.
</p><h3>... aber das "linke Nein" verschweigt die erzielten Fortschritte.</h3><p>Zur Vorlage Nein zu sagen, ist aber auch gefährlich. Und zwar, weil die Altersvorsorge 2020 für Frauen wichtige Fortschritte bringt. Diese werden von Gegner_innen ausgeblendet. Es sind vor allem Fortschritte für Frauen mit tiefen Einkommen und schlechten Versicherungslösungen. Das kann die Frau sein, die am Kiosk arbeitet. Oder die Migrantin, die für eine kleine Reinigungsfirma Büros putzt. Oder die Pflegefachfrau auf dem Land, die in einem Altersheim angestellt ist, deren Lohn aber zu tief ist, um bei einer Pensionskasse obligatorisch versichert zu sein.
</p><p>Fakt ist: Die Pensionskassenrenten der Frauen sind im Schnitt 63 Prozent tiefer als jene der Männer. Dies hängt damit zusammen, dass Frauen oft Teilzeitarbeit leisten und durch den zu hohen Koordinationsabzug diskriminiert werden. Die Reform setzt hier an: Wer zwischen 21'150 Franken und 55'000 Franken pro Jahr verdient, profitiert von einem deutlich besseren Versicherungsschutz. Zwei Drittel der Leute mit solchen Löhnen sind Frauen. Ein Beispiel: Eine Frau, mit Jahrgang 1978, die ein Jahreseinkommen von 35'000 Franken ausweist, käme unter geltendem Recht bei ihrer Pensionierung im Jahr 2043 auf eine Pensionskassenrente von 365 Franken. Mit der Reform 2020 verbessert sich diese Rente auf 594 Franken pro Monat. Zusammen mit dem AHV-Zuschlag von 840 Franken pro Jahr, erreicht sie im Alter also eine substanzielle Rentenverbesserung. Und darauf ist sie angewiesen. Die Flexibilisierung des Koordinationsabzuges in der zweiten Säule beseitigt zumindest einen Teil der bestehenden Diskriminierungen in der beruflichen Vorsorge. Das war für uns SP Frauen ein wichtiges Argument für unser Ja, denn Diskriminierungen im Erwerbsleben akzeptieren wir schliesslich auch bei den Löhnen nicht.
</p><h3>Für die ökonomische Unabhängigkeit von Frauen</h3><p>Als Feministinnen setzen wir SP Frauen uns für die ökonomische Unabhängigkeit von Frauen ein. Und wir sind auch der Meinung, dass Frauen ein Recht darauf haben, für die geleistete Erwerbsarbeit anständig versichert zu werden. Nochmals: rund 60 Prozent der Frauen arbeiten Teilzeit, aber nur 18 Prozent der Männer. Und ja, diese Vorlage ist kein feministisches Wunderwerk. Aber etwas weiss ich mit Sicherheit: sollte die Rentenreform an der Urne scheitern und die Rechten ihren Plan zur Ausblutung der AHV umsetzen können, dann droht in den kommenden Jahren vor allem eines: ein anti-feministischer Angriff und eine Schrumpfkur für die AHV. Und ich bin mir ziemlich sicher, dass die Leidtragenden in erster Linie die Frauen sein werden.
</p><p>Natascha Wey ist Co-Präsidentin der SP Frauen* und VPOD-Zentralsekretärin </p>]]></content:encoded><category>Berufliche Vorsorge</category><category>AHV</category><category>Sozialpolitik</category><category>Schweiz</category><category>Gewerkschaftspolitik</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-5029</guid><pubDate>Fri, 18 Aug 2017 08:06:02 +0200</pubDate><title>Breite Allianz zur Sicherung unserer Altersrenten</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/breite-allianz-zur-sicherung-unserer-altersrenten</link><description>Medienkonferenz der Ja-Komitees für die Rentenreform Altersvorsorge 2020</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead"> Am Freitag sind in Bern die drei nationalen Ja-Komitees für ein doppeltes Ja zur Rentenreform vor die Medien getreten.</p><p>Angeführt von Vertreterinnen und Vertretern der bürgerlichen Parteien CVP, BDP und EVP, der linken Parteien SP und Grüne sowie der Arbeitgeber und des Schweiz. Gewerkschaftsbunds hatten die drei Komitees eine klare gemeinsame Botschaft: Die Rentenreform ist ein ausgewogener Kompromiss und nach 20 Jahren Reformstau dringend nötig. Sie bringt sichere Renten und sorgt für ein stabiles Rentenniveau. Deshalb setzen sich die Mitglieder des bürgerlichen, des linken sowie des Arbeitnehmenden-Komitees mit Überzeugung für ein doppeltes Ja zur Altersvorsorge 2020 ein.
</p><h3>Renten gesichert, AHV solide finanziert</h3><p>Aus Sicht der Arbeitnehmenden sei entscheidend, dass die Renten gesichert und die AHV solide finanziert werde, sagte Paul Rechsteiner, Präsident des Schweizerischen Gewerkschaftsbundes. Dazu brauche es eine AHV-Zusatzfinanzierung, sonst drohe eine gefährliche Schuldenwirtschaft, die zu Abbau führe wie früher bei der IV. "Zur Sicherung des Rentenniveaus braucht es wegen des starken Drucks auf den Pensionskassen zudem Rentengarantien in der zweiten Säule und den AHV-Rentenzuschlag - gerade für jene mit mittleren und tiefen Einkommen."
</p><p>Gerhard Pfister, Präsident der CVP, bekräftigte im Namen des bürgerlichen Komitees, dass die Altersvorsorge wegen der Demografie und der Tiefzinssituation dringend angepasst werden muss. "Mit der Rentenreform haben wir endlich einen ausgewogenen Kompromiss gefunden, der diese Herausforderungen angeht und den Fortbestand unserer Sozialwerke sichert. Das ist wichtig für die heutigen und künftigen Rentnergenerationen." Ausserdem schaffe die Reform mehr Gerechtigkeit, indem endlich die Heiratsstrafe in der AHV gemindert werde.
</p><h3>Reform für Arbeitnehmende und kleine Einkommen</h3><p>"Die Altersvorsorge 2020 ist eine Reform für die Arbeitnehmenden und für die kleinen Einkommen, weil sie die AHV stärkt. Darum steht die SP geschlossen hinter der Reform, das hat unsere Urabstimmung gezeigt", sagte SP-Präsident Christian Levrat. Er warnte jedoch auch vor dem Plan B bei einem Nein: "FDP und SVP trauen sich nicht den Stimmbürgerinnen und Stimmbürgern reinen Wein einzuschenken, aber sie wollen Rentenalter 67 und tiefere Renten, darauf arbeiten sie seit Jahren hin."
</p><p>Die Präsidentin der EVP, Marianne Streiff, erinnerte daran, dass Extremforderungen chancenlos sind. "Nur eine ausgewogene Reform, die allen etwas bietet und von allen etwas verlangt, kann gelingen. Die teuerste Reform wäre eine gescheiterte Reform, denn die aufgelaufenen Defizite der AHV müssten die nachfolgenden Generationen bezahlen."
</p><p>Der Westschweizer Arbeitgeberverband FER steht ebenfalls hinter der Altersvorsorge 2020, wie der stellvertretende Generaldirektor Olivier Sandoz ausführte. "Die Sicherung unserer Sozialsysteme ist im Interesse von uns allen, auch gerade der Wirtschaft. Deswegen befürworten alle grossen Arbeitgeber- und Wirtschaftsverbände in der Romandie sowie einige Chefs grosser Unternehmen die Rentenreform." Wichtig sei auch die Tatsache, dass die Altersvorsorge 2020 die Arbeit weit weniger verteuere als der von den Gegnern propagierte "Plan B".
</p><h3>Frauen, die rechnen. sagen Ja</h3><p>Unter dem Strich könnten auch die Frauen die Reform gut unterstützen, trotz des höheren Frauenrentenalters, erklärte Regula Rytz, Präsidentin der Grünen. "Es ist gelungen, gerade die Erhöhung des Rentenalters finanziell zu kompensieren." weil die Teilzeitarbeit bei den Pensionskassen besser versichert werde, erhielten viele Frauen deutlich mehr Rente. "Frauen die nachrechnen, sagen deshalb Ja - und konzentrieren ihre Kräfte auf die Bekämpfung der Lohndiskriminierung."
</p><p>Zum Abschluss unterstrich BDP-Präsident Martin Landolt, dass die Rentenreform die Altersvorsorge nicht nur sichert, sondern auch modernisiert. "Das Rentenalter wird flexibilisiert und heutige Arbeitsmodelle wie Teilzeitarbeit werden besser abgesichert. Zudem stärkt die Reform die Solidarität zwischen den Generationen, denn sie sichert die Zukunft unserer Vorsorgewerke." Die Reform geschehe deshalb nicht "auf dem Buckel der jungen Generation - im Gegenteil: "Die junge Generation wird sogar höhere Renten erhalten als dies beim heutigen System der Fall wäre." 
</p><h5>Auskünfte:</h5><p>Auskünfte im Namen der drei Ja-Komitees für die Rentenreform geben:</p><ul><li>Paul Rechsteiner, Präsident Schweiz. Gewerkschaftsbund, 079 277 61 31</li><li>Gerhard Pfister, Präsident der CVP Schweiz, 079 334 12 30</li><li>Christian Levrat, Präsident der SP Schweiz, 079 240 75 57</li><li>Marianne Streiff, Präsidentin EVP Schweiz, 079 664 74 57</li><li>Olivier Sandoz, Stv. GD Fédération des entreprises romandes FER, 079 643 21 25</li><li>Regula Rytz, Präsidentin Grüne Schweiz, 079 353 86 38</li><li>Martin Landolt, Präsident BDP Schweiz, 079 620 08 51</li><li>Béatrice Wertli, Generalsekretärin CVP, 078 873 88 08</li><li>Thomas Zimmermann, Leiter Kommunikation SGB, 079 249 59 74</li><li>Michael Sorg, Mediensprecher SP, 079 785 86 08</li></ul>]]></content:encoded><category>Sozialpolitik</category><category>AHV</category><category>Berufliche Vorsorge</category><category>Schweiz</category><category>Gewerkschaftspolitik</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-5022</guid><pubDate>Wed, 09 Aug 2017 10:34:45 +0200</pubDate><title>Entscheidende Wochen für die AHV</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/entscheidende-wochen-fuer-die-ahv</link><description>SGB-Präsident Paul Rechsteiner warnt: Lassen wir uns nicht für dumm verkaufen!</description><content:encoded><![CDATA[<p> Die Ferien sind zu Ende, der Abstimmungskampf über die Altersvorsorge 2020 ist lanciert.
</p><p>Der Ausgang ist offen.
</p><p>Die Gewerkschaften engagieren sich zusammen mit allen anderen nationalen Organisationen der Arbeitnehmenden für ein doppeltes Ja. Dieses geeinte Engagement ist dringend notwendig, denn die Stimmbürgerinnen und Stimmbürger sehen sich mit einem grossen Verwirrspiel konfrontiert.
</p><p>Auch die Gegner bestreiten nicht, dass die AHV Mehreinnahmen braucht. Aber statt der bescheidenen Zusatzfinanzierung über die Mehrwertsteuer zuzustimmen, propagieren sie ein Nein - um damit endlich einen Hebel für einen Leistungsabbau in die Hand zu bekommen, für den sie bisher keine Mehrheiten fanden.
</p><p> Für eine Sozialversicherung ist Schuldenwirtschaft Gift. Das haben wir bei der Invalidenversicherung erlebt. Die AHV ist so solide finanziert wie keine andere Sozialversicherung. Bis jetzt. Seit 1975 bezahlen wir die gleichen Lohnbeiträge, obwohl sich die Zahl der Rentnerinnen und Rentner in dieser Zeit mehr als verdoppelt hat. Nur einmal, vor 20 Jahren, brauchte es ein zusätzliches Mehrwertsteuerprozent.
</p><p>Und jetzt sind wieder 0,6 Mehrwertsteuerprozent fällig. So billig wie jetzt ist die AHV-Finanzierung nie wieder zu haben. Die Hälfte davon, 0,3%, werden wir im Portemonnaie nicht einmal spüren. Denn wir zahlen sie schon heute. Bei einem Nein sind diese 0,3% für die AHV verloren. Es geht dabei um mehr als eine Milliarde Franken.
</p><p>Für die Zukunft gesichert ist die AHV aber nur, wenn auch der andere Teil der Vorlage das Volksmehr schafft: Die Revision der AHV und des Pensionskassengesetzes, also die Rentenreform Altersvorsorge 2020.
</p><p>Nicht wenigen macht die Heraufsetzung des Frauenrentenalters auf 65 Jahre Bauchweh. Verständlich. Aber: Unter dem Strich, alles zusammen gerechnet, ist die Vorlage klar positiv. Erstmals seit Jahrzehnten werden die AHV-Renten wieder verbessert. 840 Franken pro Jahr für die Alleinstehenden und über 2700 Franken für die Mehrheit der Ehepaare. Das sind Verbesserungen, die in den Haushaltsbudgets gerade der Leute mit tieferen Einkommen ins Gewicht fallen. Auch die Verbesserungen für die Teilzeitbeschäftigten und die älteren Arbeitnehmenden lassen sich sehen.
</p><p>Die kommenden sechs Wochen sind für die Zukunft unserer Renten entscheidend. Und wegweisend für die Zukunft der AHV, dieses Herzstück des Schweizer Sozialstaats. Wir haben es in der Hand, den Abstimmungskampf zu gewinnen. Gegen jene, die uns für dumm verkaufen möchten, indem sie die Jungen gegen die Alten auszuspielen versuchen.
</p><h3>Paul Rechsteiner, <b>Präsident Schweizerischer Gewerkschaftsbund SGB</b></h3><p>PS: Wollen Sie sich engagieren? Konsultieren Sie die <a href="http://sichere-renten-ja.ch/engagieren/" target="_blank" class="external-link-new-window" rel="noreferrer">Kampagnenwebsite </a>(siehe unten)</p>]]></content:encoded><category>Sozialpolitik</category><category>AHV</category><category>Berufliche Vorsorge</category><category>Schweiz</category><category>Gewerkschaftspolitik</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-5015</guid><pubDate>Tue, 25 Jul 2017 12:04:05 +0200</pubDate><title>Altersvorsorge 2020: Kunst- und Kulturschaffende sagen klar Ja</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/altersvorsorge-2020-kunst-und-kulturschaffende-sagen-klar-ja</link><description>Immer mehr Befürwortende</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead"> Wer sein Geld als Künstler oder Künstlerin verdient, wird von der Altersvorsorge 2020 profitieren. Deshalb ruft Suisseculture, der Dachverband der Kulturschaffenden, für den 24. September zu einem doppelten Ja auf.</p><p>Die 2012 im Alter von 92 Jahren verstobene Maria Becker, eine der grossen Schauspielerinnen in der Schweiz des letzten Jahrhunderts, antwortete im Rahmen eines Interviews auf die Bemerkung, dass ihr künstlerisches Engagement im hohen Alter Bewunderung auslöse: "Wollen Sie die Wahrheit wissen? Ich kann von der AHV allein nicht leben, bekomme keine Pension und bin auf Zusatzverdienst angewiesen". 
</p><p>Die Situation, welche die Grande Dame des Schweizer Theaters in dieser Offenheit darlegte, gilt auch heute noch für die allermeisten Kulturschaffenden. Die kleinen Einkünfte während ihres Arbeitslebens führen dazu, dass ihre AHV-Rente kaum das Minimum von 14'100 Franken für Einzelpersonen übersteigt. 
</p><h3>Oft prekär </h3><p>Wenn Künstlerinnen und Künstler nicht mehr in der Lage sind, zusätzlich zur Rente einen Verdienst zu erzielen, werden sie schnell von Sozialhilfe abhängig. Natürlich hat jeder den rechtlichen Anspruch auf Ergänzungsleistungen bis zum Existenzminimum und kann sich in Notlagen an öffentliche und private Hilfseinrichtungen wenden. Aber sein Alter am Existenzminimum fristen zu müssen ist bitter, und der Bittgang zu Hilfseinrichtungen wird, nach einem selbstbestimmten, kreativen und arbeitsintensiven Leben, zu Recht als erniedrigend empfunden. Zudem muss vor dem Bezug von Ergänzungsleistungen das private Vermögen aufgebraucht werden. Dazu zählen auch eigene Kunstwerke - oder solche von Freundinnen oder Freunden - sowie Musikinstrumente oder ein Atelier, das man früher erworben hat. 
</p><p>Eine Umfrage im Jahr 2016 bei Künstlerinnen und Künstlern aller Sparten hat einen Medianwert des Gesamteinkommens (Einkommen aus Kunstschaffen und aus allen übrigen Tätigkeiten) von Fr. 40'000 pro Jahr ergeben. Die Einkommenssituation der Hälfte der über 2600 Teilnehmenden ist also eindeutig als prekär zu bezeichnen. Dass die private Vorsorge für das Alter keine Priorität geniesst, ist die Folge dieser minimalen Verdienste. Zumal die meisten Künstlerinnen und Künstler keine Beiträge von Arbeitgebern erhalten, ihre Altersvorsorge also vollumfänglich selber berappen müssen. Lediglich 36 % der Frauen und 41 % der Männer geben in der Umfrage an, über eine 2. Säule zu verfügen. Bei der privaten Vorsorge sind die Zahlen etwas besser. Insgesamt gaben hier 49 % an, in einer Säule 3a zu sparen. 
</p><h3>Positiv für Kulturschaffende </h3><p>Leider ist es so, dass auch im Kunstbereich die Frauen nach wie vor bei der Kulturförderung benachteiligt werden, wie eine kürzlich erfolgte Genderumfrage im Bereich des Films ergab. Ebenfalls bringt ihnen das AHV-Alter von 64 Jahren wenig Vorteile, denn in den freien, künstlerischen Berufen arbeiten Frauen (und Männer) meistens solange es ihnen die Gesundheit erlaubt. Profitieren würden Kulturschaffende beider Geschlechter von der Erhöhung der AHV-Rente sowie der Flexibilisierung des Bezugs der Altersrente, wie die Vorlage "Altersvorsorge 2020" dies vorsieht. Dadurch könnten sie ihren Rentenbezug herausschieben und für den Zeitpunkt, an dem sie keinen Erwerbsverdienst mehr erzielen, höhere AHV-Renten erreichen. 
</p><p>Ebenso würden die vielen freischaffenden Künstlerinnen und Künstler, die neben ihrer künstlerischen Tätigkeit eine kleine Teilzeitstelle innehaben, von der "Reform Altersvorsorge 2020" profitieren. Sie würden an diesen Arbeitsstellen durch die Herabsetzung des Koordinationsabzuges in der 2. Säule höhere Beiträge für ihre Altersvorsorge äufnen oder überhaupt erst von dieser erfasst werden. Zudem wird durch einige kleine, bedeutungslos erscheinende Anpassungen im BVG mehr Rechtssicherheit für die zahlreichen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer mit häufig wechselnden Arbeitgebern im Film-, Theater- und Musikbereich geschaffen. 
</p><p>Suisseculture und die ihnen angeschlossenen Verbände der Kulturschaffenden rufen deshalb dazu auf, zu den Vorlagen "Reform der Altersvorsorge 2020" und "Zusatzfinanzierung der AHV" 2 x Ja zu stimmen.
</p><h5>Wer ist Suisseculture?</h5><p> Suisseculture ist der Dachverband sämtlicher Organisationen der professionellen Kultur- und Medienschaffenden der Schweiz. Es gehören ihm folgende Verbände und Organisationen an: ACT - Berufsverband der freien Theaterschaffenden; AdS - Autorinnen und Autoren der Schweiz; ARF/FDS - Verband Filmregie und Drehbuch Schweiz; ASTEJ - Verband theater für junges publikum; dansesuisse - Berufsverband der Schweizer Tanzschaffenden; impressum - Die Schweizer Journalistinnen; ktv - Vereinigung KünstlerInnen - Theater - VeranstalterInnen, Schweiz; Musikschaffende Schweiz; Pro Cirque; ProLitteris; ProLitteris - Fürsorge-Stiftung; SBf - Schweizer Berufsfotografen; SBKV, Schweizerischer Bühnenkünstlerverband; SGBK, Schweizerische Gesellschaft Bildender Künstlerinnen; SIG - Schweizerische Interpreten-Gesellschaft; SMS - Schweizer Musik Syndikat; SMV - Schweizerischer Musikerverband; STFG - Schweizerische Trickfilmgruppe; SSA - Société Suisse des Auteurs; SSM - Schweizer Syndikat Medienschaffender; ssfv - schweizer syndikat film und video; ssrs - syndicat suisse romand du spectacle; syndicom - Gewerkschaft Medien und Kommunikation; STV - Schweiz. Tonkünstlerverein; SUISA; SUISA - Stiftung für Musik; SUISSIMAGE; vfg - Vereinigung fotografischer GestalterInnen; USPP - Union Suisse des Photographes Professionnels; VISARTE - Berufsverband visuelle Kunst Schweiz. 
</p><p><b>Johanna Lier</b> ist Schriftstellerin und Schauspielerin sowie Präsidentin von Suisseculture 
</p><p><b>Hans Läubli </b>ist Geschäftsleiter von Suisseculture </p>]]></content:encoded><category>AHV</category><category>Sozialpolitik</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-5011</guid><pubDate>Fri, 14 Jul 2017 09:23:42 +0200</pubDate><title>„Plan B“ bringt teurere Rente und höheres Rentenalter</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/plan-b-bringt-teurere-rente-und-hoeheres-rentenalter</link><description>Die FDP auf Crashkurs mit der Bevölkerungsmehrheit</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Gehören Sie zu den Normalverdienenden? Dann mussten bei Ihnen letzten Sonntag die Alarmglocken schrillen: Die FDP legte ihren „Plan B“ vor, wie sie das Rentensystem nach einem Nein zur Altersvorsorge 2020 gestalten will. Für Sie wird das teuer. Obwohl Sie erst mit 67 in Rente werden gehen können.</p><p class="Text">Economiesuisse, Arbeitgeber- und Gewerbeverband, FDP &amp; Co. haben in den letzten Monaten viel Kreide gefressen. Dabei stand bei ihnen noch bis weit in die parlamentarische Schlussberatung der Altersvorsorge 2020 eine zentrale Forderung im Vordergrund: Das Rentenalter muss rauf, mindestens auf 67. Am liebsten am Volk vorbei, durch ein technokratisches und undemokratisches Instrument namens Interventionsmechanismus: Unterschreiten die AHV-Reserven ein bestimmtes Mass, steigt das Rentenalter automatisch.</p><h3 class="Text">Technokratisches Monster</h3><p class="Text">Das Parlament hat dieses technokratische Monster glücklicherweise gekippt. Doch aufgegeben haben dessen Erfinder deshalb noch lange nicht. Auch wenn sie zurzeit alles unternehmen, um ihre wahren Absichten zu verschleiern: Kurz vor der Abstimmung über die Rentenreform möchten sie nicht als diejenigen dastehen, die das Rentenalter auf 67 Jahre erhöhen wollen.</p><p class="Text">Darum heisst das dritte Paket ihres „Plan B“ jetzt „technische Massnahmen“. Die seien „politisch kaum bestrittenen“, schreibt die „NZZ am Sonntag“. Das Gegenteil ist richtig: Noch vor wenigen Monaten war die automatische Rentenaltererhöhung unter dem Stichwort „Entpolitisierung“ ausdrücklich Teil des „Plan B“. So schrieb etwa der Gewerbeverband, ein Mechanismus, der eine schrittweise Erhöhung des Rentenalters auf 67 Jahre bringe, sei „absolut unerlässlich“. Es ist kein Schelm, wer hinter den „technischen Massnahmen“ eine Neuauflage genau dieser Idee sieht.</p><h3 class="Text">Länger arbeiten, mehr zahlen</h3><p class="Text">Economiesuisse, Arbeitgeber- und Gewerbeverband, FDP &amp; Co. wollen uns aber nicht nur länger arbeiten lassen. Sondern für unsere Rente auch mehr bezahlen lassen: Ihre „Lösung“ kommt die mittleren und tiefen Einkommen massiv teurer. Weil sie die Senkung des Mindestumwandlungssatzes der Pensionskassen in ihrem „Plan B“ nur in der zweiten Säule ausgleichen wollen.</p><p class="Text">Was das bedeutet, hat das <a href="https://www.parlament.ch/centers/documents/de/mm-sgk-n-2017-03-10-beschluesse-reform-2020-d.pdf" target="_blank" rel="noreferrer">Parlament zusammengestellt</a>: Richtig teuer wird es für Junge mit tiefen Einkommen. Ein 24-jähriger Mann mit einem Jahreseinkommen von 40‘000 Franken müsste bis zur Pensionierung 30‘760 Fr. mehr Beiträge einzahlen als mit der Altersvorsorge 2020. Bei einem Lohn von 55‘000 Franken wären es gar 37‘875 Franken mehr.</p><h3 class="Text">Keine Solidarität im "Plan B"</h3><p class="Text">Der Grund für diese deutlich höheren Kosten: In der zweiten Säule sorgt jeder nur für sich vor. Anders als bei der Altersvorsorge 2020, die auch auf die soziale AHV setzt, spielt im „Plan B“ Solidarität keine Rolle. Bei der Abstimmung vom 24. September geht es deshalb auch um diese zentralen Fragen: Soll sich die Wirtschaft durchsetzen, die will, dass wir alle nur für uns selbst vorsorgen? Oder soll mit dem AHV-Zuschlag die erste Säule gestärkt werden, die für das Gros der Bevölkerung das beste Preis-Leistungsverhältnis hat, dank ihrer solidarischen Finanzierung, mit der Superreiche alle anderen unterstützen?</p><p class="Text">Letzteres wollen Economiesuisse, Arbeitgeber- und Gewerbeverband, FDP &amp; Co unbedingt verhindern. Und sie wollen die AHV mit ihrem Nein in eine Defizitspirale zwingen. Ihr „Plan B“ kann und will das gar nicht verhindern. Eine Neuauflage der Rentenreform würde mehrere Jahre in Anspruch nehmen. Selbst bei einer raschen Inkraftsetzung des „Plan B“ im Jahr 2021 würden der AHV rund 5 Mrd. Franken entgehen. Die AHV würde bis dann rote Zahlen schreiben. Das müssen wir verhindern und mit einem doppelten Ja am 24. September die Renten zu vernünftigen Kosten sichern. Jeder Neustart wird mehr kosten und macht einschneidende Massnahmen wie Rentenalter 67 wahrscheinlicher.</p>]]></content:encoded><category>Sozialpolitik</category><category>AHV</category><category>Berufliche Vorsorge</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-5009</guid><pubDate>Thu, 13 Jul 2017 11:54:10 +0200</pubDate><title>Rentenerhöhungen dank AV 2020</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/rentenerhoehungen-dank-av-2020</link><description>Top, die Wette gilt: Rentenerhalt oder Rentenerhöhung für die meisten</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead"> Wetten dass? - Für über 90 Prozent der Betroffenen bringt die Altersvorsorge 2020 höhere Renten oder sichert das Rentenniveau.</p><p>Tatsächlich müssten mit AV 2020 nur Männer, die heute zwischen 39 und 44 Jahre alt sind und genug Zeit und Möglichkeiten haben, die Verluste auszugleichen, etwas abgeben. Dies zeigen neuste Berechnungen des Bundesamts für Sozialversicherungen. Zu den Gewinnerinnen der Rentenreform zählen insbesondere Frauen mit tieferen Einkommen und Familien in bescheidenen Verhältnissen. Hier die Zahlen:
</p><h3>Besonders Frauen profitieren</h3><p>Gerade Frauen, die Teilzeit arbeiten oder wenig verdienen, bringt AV 2020 definitiv Verbesserungen: Eine heute 24-Jährige, die 3500 Franken im Monat verdient, wird jeden Monat 255 Franken mehr Rente aus AHV und Pensionskasse erhalten, das sind 3060 Franken im Jahr. Auch eine 44-Jährige in der gleichen Lohnkategorie wird von AV 2020 profitieren, für sie erhöht sich die Rente um 2136 Franken pro Jahr. Doch auch Frauen, die besser verdienen, profitieren: Bei einem Monatslohn von 5200 Franken verbessert AV 2020 für Frauen aller Alterskategorien die Rente.
</p><p>Dasselbe gilt übrigens auch für Männer aller Alterskategorien mit einem Monatslohn von 5200 Franken - auch ihnen beschert AV 2020 höhere Renten. Für einmal werden gut verdienende, mitten im Leben stehende Männer leicht benachteiligt: gut situierte männliche Vierziger müssen sich tatsächlich auf einen Rentenverlust von maximal 40 Franken pro Monat gefasst machen. Doch mit ihren Löhnen verfügen sie über genügend finanziellen Spielraum, um diesen geringen Verlust auf die eine oder andere Weise auszugleichen.
</p><h3>Finanzspritze für Familien in bescheidenen Verhältnissen</h3><p>Stark profitieren von der Rentenreform werden Familien, zum Beispiel Ehepaare mit zwei Kindern. Und zwar ganz besonders solche mit beschränkten Mitteln: Verdienen beide zusammen 8700 Franken (5800 und 2900 Franken), gibt es monatliche Rentenerhöhungen zwischen 302 und 478 Franken, je nach Alterskategorie. Die jüngsten Eltern dürfen sich auf 5736 Franken mehr Rente jedes Jahr freuen (plafonierte Maximalrente), eine alles andere als vernachlässigbare Summe.
</p><p>Für 44-jährige Ehepaare mit Kindern und einem mittleren (insgesamt 11'000 Franken) bis guten (14'000 Franken) Einkommen gleicht der AHV-Zuschlag die Rentenverluste in der zweiten Säule aus. Für sie bleibt also das heutige Rentenniveau mit AV 2020 erhalten.
</p><h3>Die Reform nützt denjenigen, die es brauchen</h3><p>Über diese Zahlen sollten alle vor der Abstimmung vom 24. September noch einmal nachdenken. Das Resümee: die Altersvorsorge 2020 erweist sich als positiv für die zukünftigen Renten von 90.8 Prozent der Bevölkerung, und das alles zu einem viel bescheideneren Preis, als was die Vorschläge der Rechten gekostet hätten.
</p><p>Die Rentenreform ist sozial, weil sie dank des AHV-Zuschlags und der Ausgleichsmechanismen in der zweiten Säule gerade die Renten benachteiligter Bevölkerungsgruppen erhöht, und weil sie für fast alle übrigen das Rentenniveau erhält. Und die Altersvorsorge 2020 ist zukunftsweisend und verantwortungsbewusst, weil sie die AHV-Finanzen stärkt und die zweite Säule festigt - Wette gewonnen! </p>]]></content:encoded><category>Sozialpolitik</category><category>AHV</category><category>Berufliche Vorsorge</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-4984</guid><pubDate>Thu, 06 Jul 2017 12:55:54 +0200</pubDate><title>Die AHV wird 70 – Zeit, sie zu stärken</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/die-ahv-wird-70-zeit-sie-zu-staerken</link><description>Ruth Dreifuss‘ Blick von der Gründung der AHV bis zur Altersvorsorge 2020</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead"> Die AHV ist das Fundament der Schweizer Sozialpolitik. Ein Sozialwerk, das die Rechte nie wollte. Alt Bundesrätin und Gewerkschafterin Ruth Dreifuss erinnert an den harten Kampf vor der Volksabstimmung vom 6. Juli 1947 über die Einführung der AHV. An zehn AHV-Revisionen, welche die Leistungen den Bedürfnissen der Bevölkerung anpassten. An 20 Jahre Stillstand. Und sieht die Chance, die AHV endlich wieder zu stärken. Mit zwei Ja zur Altersvorsorge 2020 am 24. September.</p><p>Vor genau 70 Jahren haben die Stimmberechtigten in der Schweiz das Gesetz über die Alters- und Hinterbliebenenversicherung gutgeheissen. Es war die Krönung eines langen gewerkschaftlichen und linken Kampfes. Und gleichzeitig der Beginn eines zähen Ringens um Leistungen, welche die Rentnerinnen und Rentner, die Witwen und Waisen auch tatsächlich schützen.
</p><h3>Die AHV: ein Recht, kein Almosen</h3><p>Schon im Generalstreik von 1918 war die AHV eine der zentralen Forderungen und blieb seither immer im Zentrum des gewerkschaftlichen Engagements. 1925 verankerten Volk und Stände den Auftrag, eine Alters- und Hinterbliebenenversicherung zu gründen in der Verfassung. Doch die Rechte torpedierte einen ersten Gesetzesentwurf erfolgreich. 1947 mobilisierte die wegen eines Referendums der gleichen Gegner nötig gewordene Abstimmung dann alle gewerkschaftlichen Kräfte. Um endlich eine Versicherung zu verankern, deren Prinzipien seither gelten: Alle sind versichert unabhängig davon, welchen Lebensentwurf jemand wählt; die Beiträge sind einkommensabhängig, während die Maximalrente gedeckelt ist. Anders gesagt: es geht um ein Recht und nicht um Almosen, wie der Schweizerische Gewerkschaftsbund in den Wochen vor der Abstimmung vom 6. Juli 1947 schrieb. Alle müssen dazu beitragen und die Stärkeren helfen den Schwächeren. Die Solidarität ist das Fundament der AHV. Und deshalb ist die AHV das Fundament der Schweizer Sozialpolitik.
</p><h3>Langes Ringen um Verbesserungen</h3><p>Die Einführung der AHV ist auch der Beginn eines langen Ringens: die ab 1948 ausbezahlten Renten waren viel zu knapp berechnet, um die Altersarmut der Arbeiterinnen und Arbeiter auszumerzen. Es brauchte neun AHV-Revisionen, um sich diesem Ziel anzunähern. Und es brauchte eine 10. AHV-Revision, damit den Frauen das Recht auf eine eigene Rente zugestanden wurde, bei deren Berechnung ausserdem die Erziehungs- und Betreuungsaufgaben berücksichtigt wurden. Damit der bisherige Lebensstandard im Rentenalter gehalten werden konnte, wurde es auch nötig, die bislang freiwillige und an eine Firma oder Branche gebundene berufliche Vorsorge für obligatorisch zu erklären.
</p><h3>Gleiche Gegner, gleiche Argumente</h3><p>Heute führen wir wieder eine Kampagne für eine Reform der Altersvorsorge. Dieselben Gegner bekämpfen die Vorlage. Mit den immer gleichen Argumenten wollen sie eine Stärkung der AHV verhindern. Erneut müssen wir ihre Strategie bekämpfen, die AHV in eine Defizitspirale zu führen, um danach einen massiven Leistungsabbau rechtfertigen zu können. Wir wollen sowohl das Rentenniveau aus erster und zweiter Säule erhalten, als auch deren Finanzierung mittelfristig sichern. Das verlangt auch Opfer: eine leichte Anhebung der Mehrwertsteuer und der von Arbeitgebern und Arbeitnehmern bezahlten Lohnbeiträge. Aber auch die schrittweise Erhöhung des Frauenrentenalters.
</p><h3>Ausgeglichene Kosten-Nutzenrechnung</h3><p>Die einzigen Reformen der Altersvorsorge, die bisher angenommen wurden und so die Lage der Rentnerinnen und Rentner verbessern konnten, waren jene mit einer ausgeglichen Kosten-Nutzen-Rechnung. Am 24. September können wir über eine solche ausgeglichene Reform entscheiden. Sie kann aber nur Erfolg haben, wenn Volk und Stände neben dem Gesetz auch die Erhöhung der Mehrwertsteuer gutheissen. Am 6. Juli 1947 reichte ein Ja für die Geburt der AHV. Am 24. September 2017 braucht es zwei Ja, damit diese AHV gestärkt wird! </p>]]></content:encoded><category>Sozialpolitik</category><category>AHV</category><category>Berufliche Vorsorge</category><category>Schweiz</category><category>Gewerkschaftspolitik</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-4982</guid><pubDate>Thu, 06 Jul 2017 09:06:41 +0200</pubDate><title>Stabile und sichere Renten statt Defizitwirtschaft und Unsicherheit </title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/stabile-und-sichere-renten-statt-defizitwirtschaft-und-unsicherheit</link><description>Arbeitnehmerorganisationen-Komitee Ja zur Altersvorsorge 2020 gegründet</description><content:encoded><![CDATA[<p> Die Altersvorsorge 2020 sichert die Renten und verbessert sie für Arbeitnehmende mit tiefen und mittleren Einkommen. Das sind die Gründe weshalb alle nationalen Gewerkschaften und Arbeitnehmerorganisationen in den letzten Tagen das Komitee der Arbeitnehmerorganisationen für ein Ja zur Altersvorsorge 2020 gegründet haben. Das Komitee vertritt mehr als 700'000 Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in der Schweiz und wird sich mit aller Kraft für ein doppeltes Ja am 24. September einsetzen.
</p><h3>Erste positive Vorlage</h3><p>In den letzten 20 Jahren hat das Stimmvolk alle Altersvorsorge-Reformen von Bundesrat und Parlament abgelehnt. Zurecht. Denn sie waren einseitige Abbauvorlagen. Nun liegt erstmals eine Vorlage auf dem Tisch, die insgesamt positiv ist.
</p><p>Eine bescheidene Zusatzfinanzierung sorgt für sichere AHV-Renten. Eine Milliarde Franken wird der AHV zufliessen, ohne dass dies die Bevölkerung zusätzlich im Portemonnaie spürt. Denn die heute für die IV erhobenen 0,3 Mehrwertsteuerprozentpunkte werden in die AHV umgeleitet. Der Mehrwertsteuersatz bleibt damit bis 2021 bei 8 Prozent. Erst dann steigt der Satz um 0,3 Punkte auf 8,3 Prozent. So günstig können die AHV-Finanzen in Zukunft nie mehr stabilisiert werden. Wer die Altersvorsorge 2020 ablehnt, schwächt damit die AHV. Denn ohne Zusatzfinanzierung gerät die AHV in eine Defizitspirale, die den Druck auf die Renten und für Rentenalter 67 erhöht.
</p><h3>Verbesserungen für Frauen, tiefe und mittlere Einkommen</h3><p>Ein Ja verbessert die Rentensituation für Arbeitnehmende mit tiefen und mittleren Einkommen. Zwei Drittel der Bevölkerung leben im Alter hauptsächlich von der AHV. Deshalb ist für sie der AHV-Zuschlag von 840 Franken pro Jahr für Alleinstehende und bis zu 2712 Franken pro Jahr für Ehepaare besonders wichtig. Denn bei der AHV bekommen sie für einen Beitragsfranken am meisten Rente. Eine Ablehnung würde nicht nur diese Verbesserung verhindern. Sie würde auch dazu führen, dass mehr Leute mit tiefen Einkommen auf Ergänzungsleistungen angewiesen wären.
</p><p>Ein Ja bringt insbesondere Rentenverbesserungen für die Frauen. Heute sind Frauen in der Pensionskasse benachteiligt, weil sie häufig Teilzeit arbeiten. Deshalb betragen ihre PK-Renten im Schnitt nur einen Drittel einer Männerrente. Das wird sich nun ändern, da der versicherte Lohn steigen wird. Dank dieser Massnahmen ist die Altersvorsorge 2020 trotz der Anhebung des Frauenrentenalters unter dem Strich positiv für die Frauen. Mit einem Nein würde die Verbesserung der Rentensituation der Frauen dagegen in weite Ferne rücken. Wer Nein sagt, lehnt auch eine Rentengarantie für ältere Arbeitslose ab. Diese werden heute aus der Pensionskasse ausgeschlossen und müssen bei Aussteuerung oft das Alterskapital bereits vor der Pension anzapfen. Dieser unwürdigen Situation wird nun ein Riegel geschoben.
</p><h3>Nach 70 Jahren die AHV stärken</h3><p>Die Mitgliederverbände des Komitees der Arbeitnehmerorganisationen Ja zur Altersvorsorge 2020 rufen alle Arbeitnehmenden auf, die Altersvorsorge 2020 gutzuheissen. 70 Jahre nach der Annahme der AHV durch die Stimmberechtigten, ist es an der Zeit, das wichtigste Sozialwerk der Schweiz zu stärken. Bei einem Nein wird es keine bessere Vorlage geben. Vielmehr würde der Abbaudruck steigen. 
</p><p>&nbsp;</p><h5>Auskünfte:</h5><ul><li>Paul Rechsteiner, Präsident Schweizerischer Gewerkschaftsbund SGB, 079 277 81 31</li><li>Adrian Wüthrich, Präsident Travail.Suisse, 079 287 04 93</li><li>Franziska Peterhans, Zentralsekr. Dachverband Lehrerinnen und Lehrer Schweiz LCH, 076 542 49 11</li><li>Daniel Jositsch, Präsident Kaufmännischer Verband, 079 503 06 17</li><li>Doris Bianchi, Geschäftsführende Sekretärin SGB, zuständig für Dossier Altersvorsorge, 076 564 67 67</li></ul><p>&nbsp;</p><p><b>Komitee der Arbeitnehmerorganisationen für ein Ja zur Altersvorsorge 2020:</b> Schweizerischer Gewerkschaftsbund <b>SGB; Unia;</b> Gewerkschaft des Verkehrspersonals <b>SEV;</b> Gewerkschaft Medien und Kommunikation <b>Syndicom; </b>Schweizerische Verband des Personals öffentlicher Dienst <b>VPOD;</b> Professionelle Soziale Arbeit Schweiz <b>AvenirSocial; </b>Gewerkschaft des Zoll- und Grenzwachtpersonals <b>garaNto; </b>Vereinigung des Kabinenpersonals <b>kapers; Nautilus </b>International; Personalverband des Bundes <b>PVB; </b>Schweizerischer Bankpersonalverband SBPV; Schweiz. Musikpädagogischer Verband <b>SMPV;</b> Schweizerischer Musikerverband <b>SMV; </b>Schweizer Syndikat Medienschaffender <b>SSM; TravailSuisse; Syna;</b> Organizzazione Christiano-Sociale Ticinese <b>OCST; Transfair;</b> Dachverband der Lehrerinnen und Lehrer Schweiz <b>LCH; </b>Öffentliches Personal Schweiz <b>ZV;</b><b>Kaufmännischer Verband</b> Schweiz; <b>Angestellte Schweiz; </b>Schweizer Berufsverband der Pflegefachfrauen und Pflegefachmänner <b>SBK;</b> Schweizer Kaderorganisation <b>SKO; </b>Verband Schweizerischer Polizeibeamter <b>VSPB<b></b></b></p>]]></content:encoded><category>Sozialpolitik</category><category>AHV</category><category>Berufliche Vorsorge</category><category>Gewerkschaftspolitik</category><category>Schweiz</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-4966</guid><pubDate>Mon, 26 Jun 2017 12:08:40 +0200</pubDate><title>Ein Ja zur Rentenreform schafft Sicherheit</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/ein-ja-zur-rentenreform-schafft-sicherheit</link><description>Otto Pillers persönliches Plädoyer für den Rentenkompromiss</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead"> Otto Piller, ehemaliger Direktor des Bundesamts für Sozialversicherungen und Freiburger alt SP-Ständerat, geniesst eine besonders hohe Glaubwürdigkeit, wenn es um unsere Altersvorsorge geht. Ein Plädoyer des 75-jährigen AHV-Fans für den Rentenkompromiss AV 2020.</p><p>Meine erste Erinnerung an die AHV ist eine "süsse"! Ich war sechsjährig als mein Grossvater im Januar 1948 erstmals die AHV-Rente erhielt. Es waren ca. 40 Franken. Mein Grossvater war überglücklich und wollte seine Grosskinder daran teilhaben lassen. So kaufte er im Dorfladen Süssigkeiten, mit denen er uns verwöhnte. In meinen Kinder- und Jugendjahren war die AHV eine süsse Überraschung.
</p><h3>Rechtsbürgerliche von Anfang an gegen die AHV</h3><p>Dann wuchs mein Interesse an der Politik, speziell am Sozialen. Ich las mich durch: Es war ein sehr langer politischer Kampf notwendig gewesen, um schliesslich im Jahre 1947 in einer Referendumsabstimmung eine obligatorische Altersversicherung einzuführen. Viele europäische Länder hatten dies bereits längst getan! Trotzdem bekämpften schon damals rechtsbürgerliche Kreise die Vorlage, dies mit dem Argument, die AHV sei schlicht nicht finanzierbar. Wie Unrecht sie schon damals hatten! Unsere AHV wird von Experten im In- und Ausland als beste und stabilste Sozialversicherung eingestuft. Die Finanzierung und das Rentenniveau sind so klug gewählt, dass seit 1975 keine Beitragserhöhung nötig war - und trotzdem jammern die immer gleichen Kreise, die AHV sei nicht mehr finanzierbar.
</p><p>Im Jahre 1972 beschloss das Stimmvolk, an Stelle des Ausbaues der AHV das Dreisäulenprinzip für die Altersvorsorge einzuführen. Neben der AHV wurden das Obligatorium in der beruflichen Vorsorge und das steuerprivilegierte Sparen in der Verfassung verankert. Es dauerte dann allerdings nochmals 13 Jahre, bis 1985 das BVG in Kraft treten konnte. Im Grundsatz wurde festgelegt, dass AHV und die berufliche Vorsorge zusammen eine Altersrente von mindestens 60 Prozent des letzten Lohnes ergeben sollten. Der Bundesrat hat damals und auch später immer wieder zu Recht betont, dass an unserem Sozialversicherungssystem grundsätzlich festgehalten werde, dass dieses aber durch Revisionen regelmässig an die gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Veränderungen anzupassen sei.
</p><h3>Eine Revision der Altersvorsorge ist notwendig</h3><p>Die sind eingetreten. Zum ersten ist unsere Lebenserwartung stark gestiegen. Ebenso erfreulich ist, dass zweitens die Gleichstellung von Frau und Mann voran geht, wenn auch etwas zu langsam. Junge Familien organisieren sich so, dass für beide Beruf und Familie vereinbar werden. Die dritte Veränderung ist weniger positiv: Seit einigen Jahren stottert der Motor der zweiten Säule, deren Rendite wird immer kleiner. All das verlangt natürlich Anpassungen. So wird mit der Altersvorsorge 2020 für Neurentnerinnen und Neurentnern der sogenannte Umwandlungssatz gesenkt. Das führt für sie zu einer Verminderung der Rente. Aber alle Altersrenten werden länger ausbezahlt, und dies an immer mehr ältere Menschen.
</p><p>Die Abstimmungsvorlage bringt endlich eine notwendige Revision der Altersvorsorge. Sie sichert das Vorsorgeziel von 60 Prozent des letzten Lohnes auch künftig ab. Die Reduktion der Neurenten in der zweiten Säule wird mit einer bescheidenen Erhöhung von 70 Franken bei den AHV-Neurenten kompensiert. Dazu kommen noch äusserst bescheidene Erhöhungen bei den Lohnprozenten und bei der Mehrwertsteuer. Als Kompromissbeitrag musste auch die Erhöhung des Frauenrentenalters auf 65 Jahre akzeptiert werden.
</p><h3>Ein Denkzettel für die Egoisten</h3><p>Fazit: Wir haben es mit einer ausgewogenen Vorlage zu tun, bei der alle etwas geben mussten, aber letztlich alle auch profitieren können - ausser die Reichen und Superreichen, die den Sozialstaat nicht brauchen und ihn bei jeder Gelegenheit auch bekämpfen. Es sind die gleichen Kreise aus der Politik und der Wirtschaft, die schon 1947 gegen die AHV Sturm liefen.
</p><p>Dabei ist die Schweiz in der Zwischenzeit zu einem der reichsten Länder der Welt aufgestiegen. Wir können uns doch den Sozialstaat heute viel besser leisten als dies in den Nachkriegsjahren der Fall war. Dieses unsolidarische und egoistische Handeln der Gegner dieser Vorlage stimmt mich traurig. Es macht mich auch wütend. Erteilen wir diesen Kreisen am 24. September einen Denkzettel! Stimmen wir massiv Ja! </p>]]></content:encoded><category>Sozialpolitik</category><category>AHV</category><category>Berufliche Vorsorge</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-4952</guid><pubDate>Fri, 16 Jun 2017 16:53:21 +0200</pubDate><title>Verordnungsentwurf schafft Klarheit für Umsetzung der Altersvorsorge 2020</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/verordnungsentwurf-schafft-klarheit-fuer-umsetzung-der-altersvorsorge-2020</link><description>SGB begrüsst Eröffnung des Vernehmlassungsverfahrens</description><content:encoded><![CDATA[<p> Der SGB begrüsst die Eröffnung des Vernehmlassungsverfahrens über die Verordnungsanpassungen zur Altersvorsorge 2020. Damit wird Transparenz und Klarheit geschaffen wie diese Gesamtlösung, welche die AHV stärkt und die Renten sichert, konkret umgesetzt werden soll. Das ist für die Stimmbevölkerung ein Vorteil.
</p><p>Im Verordnungsentwurf werden für die Versicherten wichtige Fragen geklärt. So kommen die AHV-Verbesserungen ab dem 1. Januar 2019 zum Zug. Sie werden ab diesem Zeitpunkt auch an die Versicherten ausbezahlt, die ab Anfang 2018 das Referenzalter erreichen. Damit können auch diejenige Frauen, die 2018 schon eine Erhöhung ihres Rentenalters um 3 Monate schultern müssen, auf den AHV-Zuschlag zählen.
</p><p>Auch die Anpassung des Mindestumwandlungssatzes in der obligatorischen beruflichen Vorsorge tritt per 1. Januar 2019 in Kraft. Dadurch erhalten die Pensionskassen Zeit, ihre Reglemente anzupassen. Auf diesen Zeitpunkt greift auch die Besitzstandgarantie für die Übergangsgeneration. Für den SGB ist hier klar, dass diese auch für Versicherte gelten soll, die sich vor dem Referenzalter 65 pensionieren lassen. Dies entspricht dem Willen des Gesetzgebers, der mit der Gesamtlösung Altersvorsorge 2020 Rentenverluste infolge Senkung des Mindestumwandlungsatzes verhindern wollte.
</p><p>Die Besitzstandgarantie kommt den Versicherten zu Gute, deren Rente sich einzig nach der obligatorischen beruflichen Vorsorge berechnet. Darunter fallen insbesondere Versicherte aus dem Gastgewerbe oder dem Ausbaugewerbe. Aufgrund ihrer strengen körperlichen Arbeit ist ein früherer Altersrücktritt bei ihnen häufig zwingend nötig. Eine Ungleichbehandlung gegenüber Versicherten, die bis 65 Jahre arbeiten können, wäre hier stossend.
</p><p>Mit der Altersvorsorge 2020 werden die Renten gesichert. Dank höheren AHV-Renten. Dank Ausgleichsmassnahmen bei der zweiten Säule. Dank einer bescheidenen Zusatzfinanzierung für die AHV, in deren Kasse eine Milliarde Franken mehr fliessen wird, ohne dass die Bevölkerung dadurch zusätzlich belastet wird. Ausserdem bringt die Altersvorsorge 2020 vielen Frauen eine höhere Pensionskassenrente. Und ältere Arbeitslose erhalten eine Rentengarantie. Aus diesen Gründen sagt der Schweizerische Gewerkschaftsbund klar Ja zur Altersvorsorge 2020.
</p><h5>AUSKÜNFTE:</h5><ul><li>Doris Bianchi, geschäftsführende SGB-Sekretärin, zuständig für Sozialpolitik, 076 564 67 67</li><li>Thomas Zimmermann, Leiter Kommunikation SGB, 079 249 59 74 </li></ul>]]></content:encoded><category>Sozialpolitik</category><category>AHV</category><category>Berufliche Vorsorge</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-4950</guid><pubDate>Fri, 16 Jun 2017 10:41:50 +0200</pubDate><title>AV 2020: Das Ja-Lager wächst stetig</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/av-2020-das-ja-lager-waechst-stetig</link><description>Immer mehr betroffene Verbände und Organisationen sagen Ja zum Rentenkompromiss</description><content:encoded><![CDATA[<p>Am 9. Juni hat mit der Vereinigung aktiver Senioren- und Selbsthilfeorganisationen der Schweiz (VASOS) die zweite grosse RentnerInnenorganisation die Ja-Parole zu AV 2020 gefasst. Sie folgte damit dem Schweizerischen Seniorenrat (SSR), der bereits Mitte Mai Ja gesagt hatte. Und reiht sich ein in eine immer grösser werdende Zahl von Organisationen und Verbänden: Der SGB und die grossen Schweizer Gewerkschaften, die SP, Alliance F, der Bauernverband usw. Zuletzt beschlossen am 10. Juni die Delegierten des Kaufmännischen Verbandes (KV) eine klare Ja-Parole.
</p><h3>Renten sichern, AHV stärken</h3><p>Es fällt auf, dass die Debatten zwar lebhaft, die Entscheide jedoch ebenso deutlich sind: 98 zu 21 Stimmen beim SGB, 49 zu 9 bei den Bauern, nur eine Gegenstimme beim Seniorenrat, 25 zu 1 mit einer Enthaltung bei VASOS. Offensichtlich vermögen die Argumente, die für den Rentenkompromiss AV 2020 sprechen, nachhaltig zu überzeugen. Hauptargument bei VASOS war, dass die Reform die aktuellen Renten und die Finanzierung der AHV für die nächsten 15 Jahre sichert.
</p><h3>Endlich ein Schritt gegen die Benachteiligung der Frauen</h3><p>Die 0.3 Prozentpunkte Mehrwertsteuererhöhung, welche die Bevölkerung effektiv spüren wird (0.3 Prozentpunkte zahlt sie bereits, sie fliessen momentan nur nicht in den AHV-Topf), erachtet VASOS als verkraftbar. Um die steigende Zahl der NeurentnerInnen aufzufangen und die AHV zu stabilisieren sei dies alles andere als teuer.
</p><p>Die Erhöhung des Frauenrentenalters ist auch für VASOS ein Rückschritt, dennoch überwiegen in den Augen der Delegierten die Vorteile, "weil mit der Altersvorsorge 2020 endlich etwas gegen die Benachteiligung der Frauen in der Pensionskasse getan wird". Ebenfalls ins Gewicht fielen in der Debatte die Verbesserungen für arbeitslose ältere Arbeitnehmende.
</p><h3>Das Rentensystem modernisieren und finanziell sichern</h3><p>Als "Schritt in die richtige Richtung" würdigten auch die KV-Delegierten den Rentenkompromiss. Mit AV 2020 werde "die AHV langfristig gesichert und auf eine solide Finanzierungsbasis gestellt". Für die Umsetzung fordert der KV Massnahmen, "die eine Erwerbsarbeit bis zum offiziellen Rentenalter ermöglichen". Ausserdem brauche es "Massnahmen und Antworten zur fortschreienden Digitalisierung sowie zur Situation älterer Mitarbeitender auf dem Arbeitsmarkt".
</p><p>Von Woche zu Woche wächst das Lager der Organisationen und Verbände, die sich mit einer klaren Ja-Parole zum Rentenkompromiss AV 2020 bekennen. Eine positive Tendenz, denn einerseits muss die AHV unbedingt gestärkt werden, ist sie doch die sozialste Säule mit einer starken Umverteilungswirkung, insbesondere für Frauen. Gleichzeitig muss andererseits das Rentensystem modernisiert und finanziell gesichert werden. All das erlaubt die Vorlage Altersvorsorge 2020. Deshalb ist ein Ja am 24. September unabdingbar. </p>]]></content:encoded><category>Sozialpolitik</category><category>AHV</category><category>Berufliche Vorsorge</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-4917</guid><pubDate>Wed, 31 May 2017 14:23:37 +0200</pubDate><title>Altersvorsorge 2020 nötiger denn je!</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/altersvorsorge-2020-noetiger-denn-je</link><description>Ständerat will bei den Ergänzungsleistungen sparen</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead"> Der Ständerat hat heute das grösste Sparpaket bei den Ergänzungsleistungen (EL) seit ihrer Einführung im Jahr 1965 beschlossen. Das zeigt drastisch: Höhere AHV-Renten, wie sie die Altersvorsorge 2020 vorsieht, sind dringend nötig. </p><p>Der Ständerat will die Ausgaben für die EL um rund eine halbe Milliarde Franken pro Jahr senken. Dieses Sparpaket wird Seniorinnen und Senioren sowie Menschen mit Behinderungen hart treffen. Es wird - ohne Gegenmassnahmen bei der AHV - ihren ohnehin schon engen finanziellen Spielraum noch mehr verringern.
</p><p> Positiv ist, dass der Ständerat die anerkannten Ausgaben für die Miete endlich an die gestiegenen Wohnkosten anpassen will. Gleichzeitig kürzt er jedoch die anerkannten Ausgaben für die Krankenversicherungsprämien. Künftig dürfen sich die EL-Beziehenden höchstens die Prämienausgaben des drittgünstigsten Krankenversicherers anrechnen lassen. Das heisst, dass die 300'000 EL-Beziehenden zu Billigkassen wechseln müssen. Die freie Wahl eines Krankenversicherers ist für Hochbetagte und Pflegebedürftige jedoch massiv eingeschränkt. Viele von ihnen werden nicht wechseln können und müssen sich dann die höheren Krankenkassenausgaben vom Lebensbedarf absparen. Die Kantone sparen so jährlich 170 Mio. Franken - auf dem Rücken der EL-Beziehenden! Weitere 123 Millionen will der Ständerat bei der Rückerstattung der Krankenversicherungsprämien sparen. 
</p><p>Dieser Sparhammer bei den EL ist unwürdig. Der Nationalrat, der die Vorlage später behandeln wird, muss korrigieren. 
</p><p>Der heutige Beschluss der kleinen Kammer zeigt deutlich, dass nur mit besseren AHV Renten die breite Bevölkerung im Alter ein würdiges Leben führen kann. Die Revision Altersvorsorge 2020 ist ein richtiger und wichtiger Schritt dazu. 
</p><h5>Auskünfte </h5><ul><li>Doris Bianchi, geschäftsführende Sekretärin zuständig für Sozialpolitik, 076 564 67 67 </li></ul><ul><li>Thomas Zimmermann, Leiter Kommunikation SGB, 079 249 59 74 </li></ul>]]></content:encoded><category>AHV</category><category>Invalidenversicherung</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-4914</guid><pubDate>Mon, 29 May 2017 16:19:13 +0200</pubDate><title>AV 2020: Warum die UBS die AHV schlechtredet</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/av-2020-warum-die-ubs-die-ahv-schlechtredet</link><description>Angstmacherei  für skrupellose Geschäfte auf unserem Buckel</description><content:encoded><![CDATA[<p> Seit Jahren veröffentlicht die Grossbank UBS mindestens einmal pro Jahr eine sogenannte Studie, in der sie die AHV schlecht redet. Auch letzte Woche wieder. So weit so schlecht. Diesmal hat's mir aber "den Nuggi usegschlage". Denn nur ein paar Tage zuvor hatte mir ein UBS-Berater einen Werbeprospekt zur Altersvorsorge in die Hand gedrückt. Und diese machte klar, welch schamlose Strategie hinter der AHV-Miesmacherei der UBS steckt: Skrupellose Geschäfte machen auf dem Buckel verängstigter Bürgerinnen und Bürger.
</p><p>Die Angstmacherei läuft immer nach demselben Muster: Die UBS schwingt die Demografie-Keule und bläut den potenziellen Kunden ein, dass die AHV nicht mehr zu finanzieren sei. Kein Wort davon, dass die AHV heute im Vergleich zu 1975 die Anzahl ausbezahlter Renten von 900'000 auf 2,2 Millionen mehr als verdoppelt hat, die Lohnbeiträge dafür aber nie erhöhen musste. Kein Wort davon, dass alle Studien der letzten 30 Jahre, die der AHV desaströse Finanzlöcher voraussagten, nie eingetroffen sind. Warum auch die neuste "Studie" der UBS das Papier nicht wert ist, auf dem sie geschrieben ist, lesen sie <a href="/der-sgb/kantonale-buende/zug#c9786" class="internal-link">hier</a>.
</p><p>Seit neustem betont die UBS nun auch die Probleme der Pensionskassen. Diese stecken wegen der rekordtiefen Zinsen unbestrittenermassen in einer schwierigen Situation. Doch das kann kein Grund sein, das Dreisäulen-System in einer Grafik so darzustellen, dass die erste Säule am Einstürzen ist und die zweite Säule gefährliche Risse aufweist, während die dritte Säule sich in tadellosem Zustand präsentiert. Denn das Problem der tiefen Zinsen stellt sich auch für die dritte Säule, wie in jeder kapitalgedeckten Vorsorge.
</p><p>Das kümmert die UBS wenig: Sie propagiert in ihrer Broschüre Vorsorgefonds mit Aktienanteilen bis zu 75 Prozent. Das ist skrupellos, auch wenn die Bank im Kleingedruckten schreibt, dass bei steigendem Aktienanteil die Wertschwankungen höher und damit die Risiken grösser sind. Was hilft das, wenn ich während einer Börsenbaisse pensioniert werde? Das ist nicht einfach das Angstszenario einer Gewerkschafterin. Denn bei den steuerprivilegierten Drittsäule-Produkten kann ich nicht völlig frei bestimmen, wann ich das Kapital beziehe und versteuere.
</p><p>Von den 67 letzten Jahren endeten 19 mit einer Börsenbaisse. Das ist fast jedes vierte Jahr. Für alle, die nicht zu den Superreichen zählen, ein viel zu hohes Risiko. Mehr zu den Risiken erfahren Sie <a href="/der-sgb/kantonale-buende/zug#c9787" class="internal-link">hier</a>. Was die UBS ebenfalls unterschlägt ist, dass ihre Produkte teuer sind: Die Trader, die Börsen und Fonds, die Bank - sie alle zweigen sich ihr Scherflein von meiner dritten Säule ab. Im Gegensatz zur AHV: Unsere soziale, umlagefinanzierte Sozialversicherung wirtschaftet so sparsam und effizient, dass sie mit Abstand am meisten Rente pro Beitragsfranken auszahlen kann.
</p><p>Doch weil im Umlageverfahren alle AHV-Beiträge direkt wieder zu den Rentnerinnen und Rentner fliessen, können Banken und Versicherungen damit kein Geld verdienen. Also schürt die UBS lieber die Angst vor der Überalterung und versucht, die Generationen gegeneinander auszuspielen. Dabei hat, wer heute seine AHV-Rente geniesst, während seiner aktiven Zeit die Rente der damaligen Pensionierten mitfinanziert. Und wer heute arbeitet und mit seinen Beiträgen die Rente der jetzigen Pensionierten mitfinanziert, wird später selbst von der AHV profitieren können.
</p><p>Eine solide AHV und stabile Pensionskassen liegen nicht im Interesse von Banken, Versicherungen und ihrem Verband Economiesuisse. Deshalb haben sie wenig Freude an der "Altersvorsorge 2020", welche die AHV stärkt und die Renten sichert. Lieber malen sie schwarz, um uns ihre teure dritte Säule aufschwatzen zu können. Dieses Spiel müssen wir nicht mitmachen: Mit einem Ja zum Kompromiss Altersvorsorge 2020 können wir ihre Pläne durchkreuzen. Am 24. September liegt der Ball bei uns. </p>]]></content:encoded><category>Sozialpolitik</category><category>AHV</category><category>Berufliche Vorsorge</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-4906</guid><pubDate>Wed, 24 May 2017 09:42:55 +0200</pubDate><title>EL-Revision: Kein Sparen bei denen, die nichts zum Sparen haben</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/el-revision-kein-sparen-bei-denen-die-nichts-zum-sparen-haben</link><description>Ständerat muss korrigieren</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Der Ständerat behandelt in dieser Session die Revision des Ergänzungsleistungsgesetzes. Die Vorlage enthält gute Vorschläge wie die Anpassung der Mietzinsmaxima, aber auch etliche Verschlechterungen ohne jegliches soziales Gespür.</p><p>Rund 300'000 Seniorinnen und Senioren sowie Menschen mit Behinderung sind heute auf Ergänzungsleistungen (EL) angewiesen, um über die Runden zu kommen. Und es werden immer mehr. Denn die Renteneinkommen hinken den Lebenshaltungskosten hintennach. Daher ist es wichtig, dass die Renten verbessert werden. Die Revision Altersvorsorge 2020 tut das. Die AHV-Renten-Verbesserung um Fr. 840 bzw. bis zu Fr. 2'712 für die Ehepaare sowie die Anpassungen in der obligatorischen beruflichen Vorsorge werden das Renteneinkommen der Leute mit tiefen Löhnen stärken. Diese Verbesserungen sind dringend. Umso mehr erstaunt, dass in der Revision des Bundesgesetzes über Ergänzungsleistungen zur Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenversicherung (EL-Gesetz) Einsparungen von rund 300 Millionen Franken vorgesehen sind. Diese Sparmassnahmen würde insbesondere spüren, wer von der EL die Krankenversicherungsprämie zurückerstattet erhält.</p><p>Der Ständerat wird die Revision des EL-Gesetzes in der Sommersession beraten. Die Vorlage mischt Gutes und Schlechtes. Die Erhöhung der Mietzinsmaxima zur Anrechnung bei der EO etwa ist eine dringende, vom SGB seit langem geforderte Anpassung. Verschlechterungen wie etwa die Kürzung der Vermögensfreigrenzen und die Kürzung der EL-Mindesthöhe jedoch werden EL-Beziehende hart treffen.</p><h3>Kein Sparen bei der Rückerstattung!</h3><p>Noch mehr gilt dies für die Rückerstattung der Krankenversicherungsprämie. Heute erhalten EL-Beziehende diese Rückerstattung in der Höhe der Durchschnittsprämie ihres Kantons. Künftig soll die Rückerstattung auf der Höhe der höchsten individuellen Prämienverbilligung des Kantons gedeckelt sein. Dieser Vorschlag entzieht den EL-Beziehenden pro Jahr rund 120 Millionen Franken. Die Kommission des Ständerates hat hier noch einen Zacken zugelegt und möchte sogar die Berechnungsgrundlagen ändern.</p><p>Die Kommissionsmehrheit beantragt, künftig für die EL-Berechnung einen Pauschalbetrag in der Höhe der Prämie des drittgünstigsten Krankenversicherers im Kanton anzurechnen. Damit sollen EL-Beziehende angeregt werden, sich möglichst kostengünstig versichern zu lassen. Die Kommissionsminderheit möchte dagegen am bundesrätlichen Vorschlag festhalten, der sich auf den Pauschalbetrag der kantonalen bzw. regionalen Durchschnittsprämie abstützt.</p><p>Der Vorschlag der Kommissionsmehrheit schränkt die Freiheit der EL-Beziehenden bei ihrer Wahl des Krankenversicherers stark ein. In einzelnen Kantonen stehen keine drei Krankenversicherer zur Verfügung, die günstiger als die Durchschnittsprämie sind.</p><h3>Kein Angriff auf die Schwachen</h3><p>Zudem funktioniert der beabsichtigte Anreiz für einen Wechsel zu einem günstigen Krankenvers-cherer bei EL-Beziehenden nicht:</p><ul><li>Vor allem für EL-Beziehende, die dauerhaft auf Pflege und Betreuung angewiesen sind, ist der Wechsel eines Krankenversicherers alleine kaum zu bewerkstelligen. Sie sind dafür auf die Unterstützung von Angehörigen oder von Beratungsstellen angewiesen.</li></ul><ul><li>EL-Beziehende verfügen über sehr bescheidene eigene Mittel. Sie sind daher darauf angewiesen, dass ihre Krankenkassen die Beträge der Arztrechnungen schnell und kulant rückerstatten. Die Krankenversicherer mit den tiefsten Prämien verfügen jedoch allzu häufig nur über einen mangelhaften Service und trödeln bei der Rückerstattung.</li></ul><p>Für die EL-Beziehenden hat der Wechsel in Billigkassen daher finanzielle Engpässe zur Folge. Eine Konzentration der EL-Beziehenden bei den günstigen Krankenversicherern würde innert kurzem zudem zu einer Erhöhung der Prämien führen. Denn die Risikostruktur dieser Krankenversicherer würde ungünstig verändert. Gleichzeitig würde sich das administrativ aufwändige ständige Wechseln der Krankenversicherer für alle KVG-Versicherten intensivieren.</p><p>Der SGB ist gegen diesen falschen Sparanreiz auf dem Buckel der EL-Beziehenden. Er bedeutet nichts anderes, als dass diese künftig einen kleineren Teil ihrer Gesundheitsausgaben über die EL vergütet erhalten. Diese Mehrausgaben werden sie sich vom allgemeinen Lebensbedarf absparen müssen. Ein solcher Angriff auf ohnehin Schwache ist nicht akzeptabel. Entsprechend hat der SGB beim Ständerat interveniert.</p>]]></content:encoded><category>Ergänzungsleistungen</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/_processed_/5/b/csm_aeltereFrau-muss-rechnen_wenigGeld_banabana-san_istock_20635cf273.jpg" length="185174" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-4879</guid><pubDate>Fri, 12 May 2017 16:00:10 +0200</pubDate><title>Wirtschaftsverbände gegen bessere AHV – wie einst gegen deren Gründung</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/wirtschaftsverbaende-gegen-bessere-ahv-wie-einst-gegen-deren-gruendung</link><description>SGB-Präsident Paul Rechsteiner über die Ewiggestrigen AHV-Gegner</description><content:encoded><![CDATA[<p> Diese Woche hat der Vorstandsausschuss von Economiesuisse - gegen den Widerstand Westschweizer Wirtschaft - zur Altersvorsorgereform 2020 die Nein-Parole beschlossen. Ende April hatte schon der Gewerbeverband nach einem Mehrheitsentscheid der Gewerbekammer bekannt gegeben, die Vorsorgereform "hart zu bekämpfen". Damit liegen diese Wirtschaftsverbände auf einer Linie mit dem Arbeitgeberverband, der eine grosse Kampagne gegen den "schädlichen AHV-Ausbau" angekündigt hat.
</p><p>Damit wird es Zeit, wieder einmal daran zu erinnern, dass die verbandspolitische Ausgangslage noch die gleiche ist wie in den Jahrzehnten, als unsere Vorfahren für die Einführung der AHV gekämpft hatten. Beim legendären Abstimmungskampf von 1947 standen der Arbeitgeberverband, der Gewerbeverband und der sogenannte Vorort, die Vorgängerorganisation der heutigen Economiesuisse, auf der Seite der Gegner der Schaffung einer AHV. Die Geschichte hat ihnen Unrecht gegeben. Die AHV ist die wichtigste innenpolitische Errungenschaft der modernen Schweiz.
</p><p>Am 24. September 2017 geht es wieder um eine grundsätzliche Weichenstellung. Bekommt die AHV die Milliarde aus der Mehrwertsteuer, die nach dem Auslaufen der IV-Uebergangsfinanzierung frei wird? Kann die Finanzierung der Renten der Baby-Boomer-Generation mit nur 0,3 Mehrwertsteuerprozenten im Jahre 2021 für mehr als zehn Jahre sichergestellt werden? Und kommt es nach Jahren von Stillstand endlich wieder zu einer bescheidenen, aber doch spürbaren Verbesserung der AHV-Neurenten in der Höhe von 840 Franken pro Jahr für Alleinstehende und bis zu 2'712 Franken pro Jahr für Ehepaare?
</p><p>Oder setzen sich die Gegner der AHV durch? Der Plan der Gegner ist klar: Sie wollen die AHV finanziell aushungern. Und das Rentenalter auf 67 Jahre heraufsetzen. Rentenalter 67 wäre aber nichts anderes als eine massive Rentensenkung.
</p><p>Die AHV ist die erste Säule der Altersvorsorge. Nicht nur nach unserer Verfassung, sondern auch in der Realität. Am 24. September muss sie gestärkt statt geschwächt werden. </p>]]></content:encoded><category>Sozialpolitik</category><category>AHV</category><category>Berufliche Vorsorge</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-4820</guid><pubDate>Mon, 10 Apr 2017 11:16:48 +0200</pubDate><title>AV 2020: bürgerliche Gegner sind wahre Feinde der AHV</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/av-2020-buergerliche-gegner-sind-wahre-feinde-der-ahv</link><description>Alles, nur nicht die AHV stärken: Treibende Kraft ist die Profitgier</description><content:encoded><![CDATA[<p> Keine Stimme zu viel, keine zu wenig: Mit genau den nötigen 101 Stimmen hat der Nationalrat das Reformpaket Altersvorsorge 2020 (AV 2020) gutgeheissen. Eine Stimme weniger, und fünf Jahre Arbeit wären vernichtet gewesen. Bis zur letzten Minute lobbyierte der Arbeitgeberverband für ein Nein. Lieber ein Absturz als eine Erhöhung der AHV-Renten, lautete die Devise.
</p><p>Doch der Arbeitgeberverband und seine rechtsbürgerlichen HelferInnen, die bis zuletzt härtesten Widerstand gegen die AV 2020 leisteten, können ihre Niederlage nicht akzeptieren. Sie wollen die Vorlage nun an der Urne versenken. Und damit die AHV schwächen statt stärken. Und den Weg frei räumen für Rentenalter 67.
</p><p>Während Jahren haben sie gepredigt, dass es endlich eine Reform brauche, nun sind sie - vor allem die Arbeitgeber in der Deutschschweiz - wild entschlossen, bei der Volksabstimmung am 24. September einen Scherbenhaufen zu hinterlassen. Woher rührt dieser Widerstand? Welche Ziele verfolgen die Arbeitgeber und ihre Verbündeten aus SVP und FDP?
</p><h3>Rentensystem à la SVP</h3><p>Fast 20 Jahre ist es her, dass die SVP offenlegte, wie sie sich Altersvorsorge der Zukunft vorstellt. An ihrem Kongress vom 4. März 2000 forderte die Partei, den totalen Umbau der AHV: Statt dass die Reichen wie heute dank der Umlagefinanzierung einen starken solidarischen Beitrag an die Renten des Grossteils der Bevölkerung leisten müssen, wollte die SVP mehr "Eigenverantwortung" der Versicherten. Konkret sollte die Finanzierung der AHV nach dem Kapitalsparverfahren ähnlich funktionieren wie bei den Pensionskassen oder, noch unsolidarischer, beim privaten Sparen.
</p><p>Auch heute ist die in der AV 2020 vorgesehene Erhöhung der AHV-Renten um 840 Franken jährlich für Alleinstehende und bis zu 2712 Franken für Ehepaare ein Alptraum der neoliberalen SVP-Führung. Obwohl mit den Bauern ein wichtiger Teil der Parteibasis besonders stark von der AHV profitiert. Doch die solidarische Finanzierung der AHV und generell alle solidarischen Elemente bei den Sozialversicherungen sind ihnen ein Gräuel.
</p><p>Selten hat ein Vorschlag die SVP derart in Rage gebracht wie die Erhöhung der AHV-Renten. Jedes Argument war ihnen recht, um die AHV-Erhöhung zu bekämpfen. Der Walliser SVP-Nationalrat Raymond Clottu verstieg sich nach der entscheidenden Abstimmung am Westschweizer Radio zur Behauptung, es sei ungerecht, wenn Menschen die nur wenig oder gar nichts in eine zweite Säule einbezahlt hätten - also vor allem Frauen, Bauern und KleingewerblerInnen - nun einen AHV-Zuschlag erhielten. Lieber die Altersvorsorge an die Wand fahren, als die AHV stärken, lautet auch jetzt noch die SVP-Losung.
</p><h3>Alles, nur nicht die AHV stärken</h3><p>Als vor zwei Jahren SVP und FDP bei den Wahlen zulegten, jubilierte der Schweizerische Arbeitgeberverband. Die Arbeitgeber sahen den Zeitpunkt gekommen, ihre neoliberalen Rezepte durchzusetzen und den Sozialstaat zurückzustutzen. Und in der Altersvorsorge das individuelle Sparen auszubauen. Obwohl das heute fast nicht mehr rentiert und vor allem den Banken und Versicherungen nützt.
</p><p>Für die Arbeitgeber ist "ein Aufblähen der AHV-Leistungen" schlicht "nicht vorstellbar". Alles, nur nicht die AHV stärken - in letzter Minute zauberte der beim Arbeitgeberverband fürs Dossier Altersvorsorge zuständige Martin Kaiser eine "Lösung" aus dem Hut, um den Ständeratskompromiss mit der AHV-Rentenerhöhung zu verhindern: Ausgleich der wegen der Senkung des Umwandlungssatzes tieferen Renten in der zweiten statt in der ersten Säule. Der zweiten Säule, die wegen der andauernden Tiefzinsphase kein sicheres Rentenniveau mehr garantieren kann, sollten Milliarden zufliessen. Das hätte massiv mehr gekostet und deutlich weniger gebracht hätte, als der vom Ständerat vorgezogene Ausgleich in der ersten Säule.
</p><h3>Profitgier ist die Ursache</h3><p>Woher kommt diese Haltung? Schuld daran ist absurderweise gerade die Vorzüge unserer AHV: Sie ist nicht nur sozial, sondern auch solidarisch. Diese solidarische Finanzierung der AHV war den Arbeitgebern schon immer ein Dorn im Auge. Als in den 1940er Jahren klar wurde, dass die AHV nicht mehr zu verhindern war, setzen Arbeitgeber, Finanzindustrie und Bürgerliche alles daran, die Renten möglichst tief zu halten. Denn je tiefer die AHV-Renten, desto besser läuft das Geschäft von Banken und Versicherungen mit der Altersvorsorge.
</p><p>Deshalb bezeichnete Hans Sulzer, Präsident der Economiesuisse-Vorgängerorganisation Schweizerischer Handels- und Industrieverein (Vorort) die AHV 1945 als "Vorstufe zur Diktatur". Kommt dazu, dass das Umlageverfahren der AHV das Geld der Spekulation entzieht, weil die Junge direkt die Renten der Pensionierten bezahlen, statt das Kapital auf dem Finanzmarkt zu parken.
</p><p>Daher stammt die Abscheu gegenüber der AHV. Eine Abscheu, die sich wider jegliche ökonomische Vernunft bis heute gehalten hat: Noch letztes Jahr lud der von SVP-Milliardären finanzierte Think-Tank "Liberales Institut" zu einer Veranstaltung gegen die "staatssozialistische AHV". Hier lautet die Devise die AHV schleifen, dort, beim anderen wirtschaftsliberalen Think-Tank Avenir Suisse, trägt man Rentenalter 67 seit Jahren wie das Allerheiligste vor sich her.
</p><h3>Den Angriff abschmettern</h3><p>Die Marschroute ist klar: Am 24. September wollen Arbeitgeber, Finanzindustrie und ihre bürgerlichen GehilfInnen die AHV sturmreif schiessen. Um dann auf den Trümmern ihre Vorstellung einer "Altersvorsorge" umzusetzen. Mit Rentenalter 67 oder höher. Mit Rentenkürzungen und Sozialabbau. Diesen Totalangriff auf unsere Sozialwerke können und müssen wir abschmettern. Mit einem Ja zur Altersvorsorge 2020 am 24. September. </p>]]></content:encoded><category>AHV</category><category>Sozialpolitik</category><category>Berufliche Vorsorge</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-4791</guid><pubDate>Tue, 28 Mar 2017 16:33:35 +0200</pubDate><title>EL-Revision: Mit einer Hand geben, mit anderer nehmen</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/el-revision-mit-einer-hand-geben-mit-anderer-nehmen</link><description>Sozialkommission des Ständerats endlich für höhere Mietzinsmaxima </description><content:encoded><![CDATA[<p> Die heutigen Ansätze für die Mietausgaben reichen für die EL-Beziehenden in keiner Weise mehr aus. Endlich schlägt auch die SGK des Ständerats die Erhöhung der Mietzinsmaxima vor. Der SGB begrüsst diese längst fällige Anpassung. Damit wird die Existenzsicherung der EL wieder garantiert. 
</p><p>Gleichzeitig schlägt die SGK S in der Revision des Ergänzungsleistungsgesetzes jedoch weitgehende Verschlechterungen in der materiellen Absicherung von Senioren und Menschen mit Behinderungen vor. So bei den Gesundheitskosten, die laut der Kommission künftig weit weniger von den EL übernommen werden sollen. EL-Beziehenden sollen sich nach Ansicht der SGK S künftig in Billig-Krankenkassen versichern lassen. Ein ständiger Krankenkassenwechsel für die EL-Beziehenden wäre somit vorprogrammiert. Dies ist weder sozial noch effizient. 
</p><p>Für den SGB sind Leistungskürzungen im Bereich der Rückerstattung der Krankenkassenausgaben stossend. Menschen, die auf EL angewiesen sind, haben keinen Spielraum, um bei der Gesundheit zu sparen. Sie sind ohnehin schon mit stets steigenden Gesundheitskosten konfrontiert.</p>]]></content:encoded><category>Sozialpolitik</category><category>AHV</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-4788</guid><pubDate>Fri, 24 Mar 2017 12:30:17 +0100</pubDate><title>SGB-Delegierte sagen klar Ja zur Altersvorsorge 2020</title><link>https://www.sgb.ch/gremien/detail/sgb-delegierte-sagen-klar-ja-zur-altersvorsorge-2020</link><description>Gesamtpaket für Arbeitnehmende positiv, Fortschritte bei Lohngleichheit gefordert</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Die Delegiertenversammlung des Schweizerischen Gewerkschaftsbundes (SGB) unterstützt die Altersvorsorge 2020. Sie hat den im Parlament ausgehandelten Kompromiss mit 98 zu 21 Stimmen bei einer Enthaltung deutlich gutgeheissen und empfiehlt den Arbeitnehmenden, am 24. September Ja zu stimmen.</p><p>Die Altersvorsorge 2020 ist ein Gesamtpaket, das aus Sicht der Arbeitnehmenden unter dem Strich positiv ist. Zwar bringt die Vorlage mit der Erhöhung des Frauenrentenalters auf 65 auch einen Rückschritt. Zentrale Forderungen der Gewerkschaften werden aber erfüllt:</p><ul><li>Das Rentenniveau wird erhalten und alle Angriffe auf das Rentenniveau der heutigen Rentnerinnen und Rentner wurden abgewehrt. Im Gegensatz zur Vorlage aus dem Jahr 2010 wird die Senkung des Umwandlungssatzes in der zweiten Säule ausgeglichen, u.a. dank einer Besitzstandgarantie für alle ab 45 Jahren.</li><li>Die AHV-Renten werden erstmals seit 40 Jahren über die regelmässige Anpassung an die Teuerung und die Lohnentwicklung hinaus erhöht. Dank der Erhöhung der AHV-Renten um 840 Fr./Jahr für Alleinstehende und bis zu 2712 Fr./Jahr für Ehepaare gibt es unter dem Strich für verschiedene Gruppen von Versicherten sogar ein höheres Rentenniveau.</li><li>Die AHV-Finanzen werden bis 2030 mit einer leichten Anhebung der Mehrwertsteuer gesichert. Neu zu spüren bekommt die Bevölkerung einzig die Erhöhung um 0,3% Mehrwertsteuer im Jahr 2021. Denn die ersten zusätzlichen 0,3%MWSt. für die AHV werden bereits heute erhoben und fliessen künftig statt in die IV in die AHV, sofern Volk und Stände der Reform zustimmen.</li><li>Die Teilzeitarbeit in der zweiten Säule wird künftig besser versichert. Damit wird die Rentenungleichheit zwischen Männern und Frauen auch bei den Pensionskassen abnehmen. Bei Stellenverlust ab 58 geht der Anspruch auf eine Pensionskassenrente nicht mehr wie heute verloren. Auch wer vor der Pensionierung keine Stelle mehr findet und keine Beiträge mehr bezahlen kann, hat in Zukunft endlich einen Rentenanspruch.</li></ul><p>Die Delegierten betonten, dass eine Ablehnung der Altersvorsorge 2022 einzig dem Arbeitgeberverband und den rechts-bürgerlichen Parteien nützen würde. Diese wollen die Vorlage versenken, weil die AHV-Renten angehoben werden. Ihr eigentliches Ziel ist aber, dass die AHV finanziell in Schieflage gerät, damit sie dann Rentenalter 67 und Rentenkürzungen durchsetzen können.
</p><p>Auf starke Kritik stiess bei den Delegierten die Erhöhung des Frauenrentenalters. So lange die Frauen bei den Löhnen und damit später auch bei den Renten benachteiligt seien, dürfe das Frauenrentenalter nicht erhöht werden, sagten Delegierte aus der lateinischen Schweiz. Die Mehrheit war jedoch der Meinung, dass die Reform trotz dieser Kröte unterstützt werden muss. Einig waren sich die Delegierten, dass die Lohnungleichheit zwischen Frauen und Männern aber nun endlich stärker bekämpft werden muss. Sie beauftragten den SGB, eine Kampagne und eine Initiative zur Durchsetzung der Lohngleichheit zu prüfen. 
</p><h5>Auskünfte:</h5><ul><li>Doris Bianchi, Geschäftsführende Sekretärin SGB zuständig für Sozialpolitiik, 076 564 67 67</li><li>Thomas Zimmermann, Leiter Kommunikation SGB, 079 249 59 74 </li></ul>]]></content:encoded><category>Gremienbeschlüsse</category><category>Berufliche Vorsorge</category><category>AHV</category><category>Sozialpolitik</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-4786</guid><pubDate>Wed, 22 Mar 2017 13:10:15 +0100</pubDate><title>Der SGB-Vorstand empfiehlt die Altersvorsorge 2020 zur Annahme</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/der-sgb-vorstand-empfiehlt-die-altersvorsorge-2020-zur-annahme</link><description>Antrag auf Unterstützung zuhanden der Delegiertenversammlung vom 24. März 2017</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead"> Der Vorstand des Schweizerischen Gewerkschaftsbunds SGB empfiehlt seiner Delegiertenversammlung vom Freitag, die Altersvorsorge 2020 gutzuheissen. Mit 21 zu 2 Stimmen bei einer Enthaltung stellt er den Delegierten den Antrag, die wichtige Reform zu unterstützen.</p><p>Die klare Mehrheit des SGB-Vorstands ist der Meinung, dass die Vorlage als Gesamtpaket für die Arbeitnehmenden positiv ist: Das Rentenniveau wird erhalten. Die Senkung des Umwandlungssatzes wird kompensiert. Für alle ab 45-Jährigen und Älteren gilt eine Besitzstandgarantie. Dank der Erhöhung der AHV-Renten um 840 Fr./Jahr für Alleinstehende und bis zu 2712 Fr./Jahr für Ehepaare gibt es unter dem Strich für verschiedene Kategorien sogar ein höheres Rentenniveau. Damit werden die AHV-Renten, erstmals seit 40 Jahren, über die Teuerungs- und Lohnentwicklung hinaus erhöht.
</p><p>Die Erhöhung des Frauenrentenalters beurteilt der Vorstand als Rückschritt. Doch gibt es mit der Altersvorsorge 2020 gerade für Frauen einen seit langem geforderten Fortschritt: Die Teilzeitarbeit in der zweiten Säule wird künftig besser versichert. Damit wird die Rentenungleichheit zwischen Männern und Frauen endlich auch bei den Pensionskassen abnehmen. Ein grosser Fortschritt ist zudem, dass bei Stellenverlust ab 58 der Anspruch auf eine Pensionskassenrente nicht mehr wie heute verloren geht. Auch wenn sie keine Stelle mehr finden und keine Beiträge mehr bezahlen können, haben ältere Arbeitslose in Zukunft einen Rentenanspruch.
</p><p>Von grosser Bedeutung ist für den SGB-Vorstand, dass mit der Altersvorsorge 2020 die AHV-Finanzierung bis 2030 gesichert wird und alle Angriffe auf das Rentenniveau für heutige Rentnerinnen und Rentner abgewehrt wurden. Er hielt gleichzeitig fest, dass eine Ablehnung der Altersvorsorge 2020 einzig dem Arbeitgeberverband und den rechts-bürgerlichen Parteien nützen würde. Sie wollen, dass die AHV unterfinanziert ist, damit sie dann bessere Karten haben, um Rentenalter 67 und Rentenkürzungen durchzusetzen.
</p><p>Die definitive SGB-Parolenfassung zur Altersvorsorge 2020 nimmt die ausserordentliche Delegiertenversammlung vom kommenden Freitag vor.
</p><h5>Auskünfte:</h5><ul><li>Doris Bianchi, Geschäftsführende Sekretärin SGB zuständig für Sozialpolitiik, 076 564 67 67</li><li>Thomas Zimmermann, Leiter Kommunikation SGB, 079 249 59 74 </li></ul>]]></content:encoded><category>Sozialpolitik</category><category>AHV</category><category>Berufliche Vorsorge</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-4782</guid><pubDate>Thu, 16 Mar 2017 17:14:49 +0100</pubDate><title>Das SGB-Präsidium ist über die Stärkung der AHV erfreut</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/das-sgb-praesidium-ist-ueber-die-staerkung-der-ahv-erfreut</link><description>Altersvorsorge 2020</description><content:encoded><![CDATA[<p> Der Präsidialausschuss des Schweizerischen Gewerkschaftsbundes (SGB) ist erfreut, dass sich der rechtsbürgerliche Schulterschluss in der Altersvorsorge 2020 nicht durchsetzen konnte. Damit ist der Weg offen für eine Stärkung der AHV. Die Erhöhung der AHV-Renten um 840 Fr./Jahr für Alleinstehende und bis zu 2712 Fr./Jahr für Ehepaare hilft insbesondere Leuten mit tiefen und mittleren Einkommen. Sie ist umso wichtiger, als die zweite Säule grosse Probleme hat, ihre Leistungsversprechungen zu halten, hielt der Präsidialausschuss an seiner Sitzung vom Donnerstag fest. 
</p><p>Die Reform enthält eine riesige Kröte: die Erhöhung des Frauenrentenalters. Sie bringt jedoch neben den höheren AHV-Renten auch andere wichtige Fortschritte: </p><ul><li>Eine bessere Abdeckung der Teilzeitarbeit in der oblig. berufliche Vorsorge. Damit wird die Ungleichbehandlung von Frauen in der zweiten Säule reduziert. </li><li>Eine Besitzstandsgarantie für die über 45-jährigen in der obligatorischen beruflichen Vorsorge. Sie erleiden gegenüber heute keine Leistungseinbusse. </li><li>Wer ab 58-jährig arbeitslos wird, behält anders als heute einen Rentenanspruch, auch wenn keine Beiträge mehr einbezahlt werden. </li><li>Die Modernisierung des Altersrücktritts. Bessere Möglichkeiten für Teilpensionierungen. </li><li>Die finanzielle Sicherung der AHV bis 2030 dank zusätzlich 0,6 Prozent Mehrwertsteuer. 0,3 Prozent davon werden dabei bereits erhoben. Die Mehrbelastung beträgt damit nur 0,3 Prozent. </li></ul><p>Entscheiden, ob diese Fortschritte die Erhöhung des Frauenrentenalters aufwiegen, werden die SGB-Delegierten an einer ausserordentlichen Versammlung am 24. März. Zwei Tage vorher wird der SGB-Vorstand zuhanden der Delegiertenversammlung einen Antrag formulieren. 
</p><h5>Auskünfte</h5><ul><li>Doris Bianchi, geschäftsführende Sekretärin zuständig für Sozialpolitik, 076 564 67 67 </li></ul><ul><li>Thomas Zimmermann, Leiter Kommunikation SGB, 079 249 59 74 </li></ul>]]></content:encoded><category>AHV</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-4777</guid><pubDate>Wed, 15 Mar 2017 11:00:25 +0100</pubDate><title>AV 2020: Aufsplittung in Abbauvorlagen ist keine Alternative</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/av-2020-aufsplittung-in-abbauvorlagen-ist-keine-alternative</link><description>Altersvorsorge 2020 auf der Schlussgeraden</description><content:encoded><![CDATA[<p> Der Schweizerische Gewerkschaftsbund begrüsst, dass die Einigungskonferenz die Erhöhung der AHV-Renten definitiv beschlossen hat. Die Erhöhung um 840 Fr./Jahr für Alleinstehende und bis zu 2712 Fr./Jahr für Ehepaare hilft insbesondere Leuten mit tiefen und mittleren Einkommen. Sie ist richtig, weil damit die mit dem tieferen Umwandlungssatz verbundene Senkung der Pensionskassenrenten nicht nur in der kriselnden zweiten Säule sondern auch in der viel stabileren AHV ausgeglichen wird.
</p><p>Mit der Limitierung der AHV-Zusatzfinanzierung auf 0,6 Mehrwertsteuer-Prozent ist der Ständerat der rechts-bürgerlichen Mehrheit im Nationalrat stark entgegengekommen. Nach Erfüllung dieser zentralen Nationalratsforderung, sollte nun auch die grosse Kammer die Vorlage gutheissen können. Die Vorlage zu versenken, wäre verantwortungslos. Denn die Altersvorsorge 2020, in der von der Einigungskonferenz verabschiedeten Form, ist auf Jahre hinaus die einzige Reform der Altersvorsorge, die vor dem Stimmvolk Bestand haben kann. Wird die Reform in verschiedene Abbauvorlagen gesplittet, ist der Schiffbruch unausweichlich. Das zeigt die Vergangenheit. Der SGB wird solche Abbauvorlagen vehement bekämpfen.
</p><p>Schafft die Altersvorsorge 2020 die Hürde des Nationalrats, wird der SGB seine definitive Beurteilung an einer ausserordentlichen Delegiertenversammlung vom 24. März vornehmen. Zwei Tage zuvor wird der SGB-Vorstand über den Antrag an die Delegiertenversammlung entscheiden.
</p><h5>Auskünfte:</h5><ul><li>Doris Bianchi, geschäftsführende Sekretärin zuständig für Sozialpolitik, 076 564 67 67</li><li>Thomas Zimmermann, Leiter Kommunikation SGB, 079 249 59 74 </li></ul>]]></content:encoded><category>Sozialpolitik</category><category>AHV</category><category>Berufliche Vorsorge</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-4773</guid><pubDate>Mon, 13 Mar 2017 18:13:38 +0100</pubDate><title>Ungenügende Schritte des Nationalrats </title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/ungenuegende-schritte-des-nationalrats</link><description>Altersvorsorge 2020 auf der Schlussgeraden</description><content:encoded><![CDATA[<p> Der Nationalrat hat es verpasst, bei der Altersvorsorge 2020 endgültig auf den Ständeratskompromiss einzuschwenken. In der Version des Nationalrats ist die Altersvorsorge 2020 zum Scheitern verurteilt. Der SGB und seine Verbände können der Altersvorsorge 2020 höchstens zustimmen, wenn diese unter dem Strich für die Arbeitnehmenden positiv ausfällt. Das ist nur der Fall, wenn die Senkung des Umwandlungssatzes auch über eine AHV-Erhöhung von 840 Fr./Jahr für Alleinstehende und von bis zu 2712 Fr./Jahr für Ehepaare kompensiert wird. Werden die Rentenausfälle einzig innerhalb der zweiten Säule kompensiert, ist die Vorlage nicht mehr positiv zu werten. Denn so müssen gerade Leute mit mittleren und tiefen Einkommen viel höhere Beiträge zahlen als bei der Ständeratslösung. Das entzieht ihnen während dem Arbeitsleben viel mehr Kaufkraft. 
</p><p>Falsch ist die einseitige Kompensation über die zweite Säule auch, weil sich deren Rahmenbedingungen im Tiefstzinsumfeld weiter verschlechtern. Die Rentenversprechungen von heute sind keinesfalls garantiert. Die höheren AHV-Renten hingegen werden garantiert und vor allem sofort nach Inkrafttreten ausbezahlt. Wichtig sind höhere AHV-Renten vor allem auch für die Frauen, die mit der Rentenaltererhöhung den höchsten Preis für die Reform bezahlen sollen. Höhere AHV-Renten sind für sie viel günstiger als höhere Pensionskassenrenten. Denn bei der AHV zahlen Frauen einen Drittel des Beitragsvolumens, erhalten aber über die Hälfte der ausbezahlten Renten. 
</p><p>Sollten sich in der Einigungskonferenz FDP, SVP und GLP und damit die Arbeitgeber durchsetzen, ist ein Referendum und der Absturz unausweichlich. Lassen diese Parteien die Vorlage im Parlament abstürzen, tragen sie die politische Verantwortung für einen weiteren jahrelangen Stillstand. Die Vergangenheit hat gezeigt, dass nur Reformen an der Urne Bestand haben können, bei der alle Beteiligten Konzessionen machen müssen und die den Versicherten auch soziale Fortschritte bringt. 
</p><p>Der SGB fällt seinen Entscheid zur Altersvorsorge 2020 an einer ausserordentlichen Delegiertenversammlung, die am 24. März stattfinden wird. Zwei Tage zuvor wird der SGB-Vorstand über seinen Antrag an die Delegiertenversammlung entscheiden. 
</p><h5>Auskünfte</h5><ul><li>Doris Bianchi, geschäftsführende Sekretärin zuständig für Sozialpolitik, 076 564 67 67</li><li>Thomas Zimmermann, Leiter Kommunikation SGB, 079 249 59 74 </li></ul>]]></content:encoded><category>AHV</category><category>Berufliche Vorsorge</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-4766</guid><pubDate>Thu, 09 Mar 2017 19:07:01 +0100</pubDate><title>FDP, SVP und GLP fordern Kompromiss, der keiner sein kann</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/fdp-svp-und-glp-fordern-kompromiss-der-keiner-sein-kann</link><description>Kompromiss AV 2020: Einzig mögliche Grundlage ist Modell Ständerat</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead"> Die von der SVP, FDP und GLP heute Abend präsentierte Position zur Altersvorsorge 2020 ist keinesfalls geeignet als Kompromiss. Einzig mögliche Grundlage für den Kompromiss mit den Gewerkschaften ist der Beschluss des Ständerats, der eine Erhöhung der AHV-Renten um 840 Fr./Jahr für Alleinstehende und bis zu 2712 Fr./Jahr für Ehepaare enthält.</p><p>Der SGB und seine Verbände können der Altersvorsorge 2020 höchstens zustimmen, wenn diese unter dem Strich für die Arbeitnehmenden, insbesondere für jene mit tiefen und mittleren Einkommen, positiv ausfällt. Wird die Senkung des Umwandlungssatzes einzig innerhalb der zweiten Säule kompensiert, ist die Vorlage nicht mehr positiv zu werten. Denn so müssen gerade Leute mit mittleren und tiefen Einkommen viel höhere Beiträge zahlen als bei der Ständeratslösung. Das entzieht ihnen während dem Arbeitsleben viel mehr Kaufkraft.
</p><p>Falsch ist die einseitige Kompensation über die zweite Säule auch, weil sich deren Rahmenbedingungen im Tiefstzinsumfeld weiter verschlechtern. Die Rentenversprechungen von heute sind keinesfalls garantiert. Die höheren AHV-Renten hingegen werden garantiert und vor allem sofort nach Inkrafttreten ausbezahlt. Wichtig sind höhere AHV-Renten vor allem auch für die Frauen, die mit der Rentenaltererhöhung den höchsten Preis für die Reform bezahlen sollen. Höhere AHV-Renten sind für sie viel günstiger als höhere Pensionskassenrenten. Denn bei der AHV zahlen Frauen ein Drittel des Beitragsvolumens, erhalten aber über die Hälfte der ausbezahlten Renten.
</p><p>Sollten sich FDP, SVP und GLP durchsetzen, ist ein Referendum und der Absturz unausweichlich. Lassen diese Parteien die Vorlage im Parlament abstürzen, tragen sie die politische Verantwortung für einen weiteren jahrelangen Stillstand. Die Vergangenheit hat gezeigt, dass nur Reformen an der Urne Bestand haben können, bei der alle Beteiligten Konzessionen machen müssen und die den Versicherten auch soziale Fortschritte bringt.
</p><p>Der SGB fällt seinen Entscheid zur Altersvorsorge 2020 an einer ausserordentlichen Delegiertenversammlung, die am 24. März stattfinden wird. Zwei Tage zuvor wird der SGB-Vorstand über seinen Antrag an die Delegiertenversammlung entscheiden.
</p><h5>Auskünfte: </h5><ul><li>Doris Bianchi, geschäftsführende Sekretärin zuständig für Sozialpolitik, 076 564 67 67 </li><li>Thomas Zimmermann, Leiter Kommunikation SGB, 079 249 59 74 </li></ul><p><br></p>]]></content:encoded><category>Sozialpolitik</category><category>AHV</category><category>Berufliche Vorsorge</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-4762</guid><pubDate>Tue, 07 Mar 2017 11:25:30 +0100</pubDate><title>Höhere Renten endlich in Griffweite</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/hoehere-renten-endlich-in-griffweite</link><description>Altersvorsorge 2020 auf der Schlussgeraden</description><content:encoded><![CDATA[<p> Der Schweizerische Gewerkschaftsbund SGB begrüsst, dass der  Ständerat am eingeschlagenen Kurs festhält und erstmals seit 40 Jahren  die künftigen AHV-Renten über die Anpassung an die Teuerung und die  Lohnentwicklung hinaus erhöhen will. Würde die Senkung des  Umwandlungssatzes, wie es der Nationalrat will, einzig über die  kränkelnde zweite Säule kompensiert, wären ein Referendum und ein  Absturz der Reform unausweichlich. Denn dieser Vorschlag ist für Leute  mit tiefen und mittleren Einkommen viel teurer. Ausserdem ist das Risiko  gross, dass trotz der höheren Beiträge die Pensionskassenrenten am Ende  tiefer ausfallen als zurzeit vorausgesagt.
</p><p>Der SGB wird der  Reform nur mit den AHV-Zuschlägen zustimmen können. Denn die Vorlage  enthält mit dem höheren Frauenrentenalter und der Senkung des  Umwandlungssatzes von 6,8 auf 6% zwei Elemente, die nur geschluckt  werden können, wenn die Gesamtbilanz der Altersvorsorge 2020 positiv  ist. Der Ständerat hat dazu heute ein weiteres positives Element  beschlossen, indem die Besitzstandgarantie in der zweiten Säule bereits  für alle Versicherten ab 45 und nicht erst ab 50 gelten soll. Für sie  alle sind die Rentenzuschläge von 840 Fr./Jahr für Alleinstehende sowie  von bis zu 2712 Fr./Jahr für Ehepaare eine effektive Rentenerhöhung. Ein  Fortschritt sind die Zuschläge aber für alle mit tiefen und mittleren  Einkommen. Besonders wichtig sind sie für die 500'000 erwerbstätigen  Frauen, die nur bei der AHV versichert sind. Nur die AHV-Zuschläge  bringen ihnen mehr Rente. Positiv zu werten sind zudem die besseren  Pensionskassenrenten bei Teilzeitarbeit, der Rentenanspruch auch bei  Stellenverlust im Alter sowie die Sicherung der AHV-Finanzen bis 2030.
</p><p>Der  Entscheid des SGB zur Altersvorsorge 2020 fällt an einer  ausserordentlichen Delegiertenversammlung, die am 24. März stattfinden  wird. Zwei Tage zuvor wird der SGB-Vorstand über seinen Antrag an die  Delegiertenversammlung entscheiden.
</p><h5>Auskünfte:</h5><ul><li>&nbsp;Doris Bianchi, geschäftsführende Sekretärin zuständig für Sozialpolitik, 076 564 67 67</li></ul><ul><li>Thomas Zimmermann, Leiter Kommunikation SGB, 079 249 59 74</li></ul>]]></content:encoded><category>AHV</category><category>Berufliche Vorsorge</category><category>Sozialpolitik</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-4748</guid><pubDate>Tue, 28 Feb 2017 13:11:11 +0100</pubDate><title>Wenn der Nationalrat nicht einlenkt, stürzt Altersvorsorge 2020 ab!</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/wenn-der-nationalrat-nicht-einlenkt-stuerzt-altersvorsorge-2020-ab</link><description></description><content:encoded><![CDATA[<p> Der Nationalrat beharrt bei der Altersvorsorge 2020 auf Rentenalter 67 für alle und verweigert weiterhin bessere AHV-Renten. Die grosse Kammer will den mit der Senkung des Umwandlungssatzes bewirkten Rentenabbau einzig mit Massnahmen in der kränkelnden zweiten Säule angehen. Das wäre gerade für Leute mit tiefen Einkommen sowie KMU viel zu teuer. Zudem dauert es zu lange, bis sich diese Massnahmen auch wirklich positiv im Portemonnaie der Betroffenen niederschlagen. Völlig quer in der Landschaft steht die vom Nationalrat beschlossene Vorlage, die zu Rentenalter 67 führen soll. Sollte sich der Nationalrat in der Differenzbereinigung durchsetzen, sind ein Referendum und der Absturz der Reform unausweichlich. 
</p><p>Eine Zustimmung zur Reform, die mit der Erhöhung des Frauenrentenalters einen nur schwer verdaulichen Entscheid enthält, ist für den SGB nur eine Option, wenn der Nationalrat auf den Ständeratskurs einschwenkt. Die AHV-Zuschläge von 840 Fr./Jahr für alle NeurentnerInnen sowie von bis zu 2712 Fr./Jahr für Ehepaare, wie sie der Ständerat beschlossen hat, sind effizient, nötig und kommen das Gros der Versicherten weit günstiger zu stehen als eine entsprechende Erhöhung der Pensionskassenrente. Positiv zu werten sind zudem die besseren Pensionskassenrenten bei Teilzeitarbeit, der Rentenanspruch auch bei Stellenverlust im Alter sowie die Sicherung der AHV-Finanzen bis 2030. 
</p><p>Der Entscheid des SGB zur Altersvorsorge 2020 fällt an einer ausserordentlichen Delegiertenversammlung, die am 24. März stattfinden wird. Zwei Tage zuvor wird der SGB-Vorstand über seinen Antrag an die Delegiertenversammlung entscheiden. 
</p><h5>Auskünfte </h5><ul><li>Doris Bianchi, geschäftsführende Sekretärin zuständig für Sozialpolitik, 076 564 67 67 </li><li>Thomas Zimmermann, Leiter Kommunikation SGB, 079 249 59 74 </li></ul>]]></content:encoded><category>AHV</category><category>Berufliche Vorsorge</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-4743</guid><pubDate>Thu, 23 Feb 2017 10:14:35 +0100</pubDate><title>Altersvorsorge 2020: Nur der Weg des Ständerats ist gangbar</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/altersvorsorge-2020-nur-der-weg-des-staenderats-ist-gangbar</link><description>Vorschau Session</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead"> In der Frühjahrssession muss das Parlament die Altersvorsorge 2020 fertig beraten. Eine Zustimmung zur Reform ist für den SGB nur möglich, wenn sich die beträchtlichen Differenzen zwischen den beiden Räten auf der Linie des Ständerates einpendeln. </p><p>Vorneweg: sowohl der National- wie der Ständerat muten den Frauen mit dem definitiv gefällten Entscheid, deren Rentenalter auf 65 Jahre anzuheben, einen harten Abbau zu, der nur sehr schwierig zu verdauen sein wird. Das kann nur dann geschehen, wenn er in eine Vorlage eingebettet ist, bei der die positiven Punkte der Reform insgesamt überwiegen. Mit den Vorschlägen der nationalrätlichen Kommission ist dies nicht gegeben. 
</p><p>Die Lösungsansätze der beiden Räte gehen weit auseinander. Der Nationalrat will den mit der Senkung des Umwandlungssatzes bewirkten Rentenabbau einzig mit Massnahmen auf der Ebene der Zweiten Säule angehen. Das wird für die tiefen Einkommen zu teuer. Zudem dauert es zu lange, bis sich solche Rentenverbesserungen auswirken. Inakzeptabel ist auch das Festhalten an Rentenalter 67 als Finanzierungsmassnahme. Der Ständerat dagegen setzt auf höhere AHV-Renten. Er hat erkannt: Die AHV hat sich in ihrer ganzen Geschichte als effizient und finanzierungssicher erwiesen. 
</p><p>Mit den Vorschlägen des Ständerates stehen bei der AHV dank dem gewerkschaftlichen Druck erstmals seit 20 Jahren wieder Verbesserungen an. Der Rentenzuschlag von Fr. 840 pro Jahr für alle NeurentnerInnen, wie ihn der Ständerat beschlossen hat, ist die erste substantielle pauschale Rentenverbesserung seit 40 Jahren. Damit wäre das Tabu der Rentenverbesserungen in der AHV gebrochen. Die Erhöhung des Rentenalters auf 67 wäre vom Tisch. Auf der Positivliste stehen weitere Punkte, von denen hier nur die besseren Pensionskassenrenten bei Teilzeitarbeit, der Rentenanspruch auch bei Stellenverlust im Alter und die Sicherung der AHV-Finanzen bis 2030 erwähnt seien. 
</p><p>Kurzum: Aus Sicht der Arbeitnehmenden sind nur die Vorschläge des Ständerates geeignet, die Rentenprobleme zu lösen. Es ist zu hoffen, dass im Parlament die Sorgen der Arbeitnehmenden ernst genommen werden und die Vorlage auf der Positionsebene des Ständerates bereinigt wird. Dann werden die Delegierten des SGB am 24. März darüber zu entscheiden haben, ob die diversen Vorteile der Reform den Rückschritt des höheren Rentenalters für die Frauen aufzuheben vermögen. </p>]]></content:encoded><category>AHV</category><category>Berufliche Vorsorge</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-4685</guid><pubDate>Tue, 31 Jan 2017 10:34:01 +0100</pubDate><title>Würdiges Leben mit Ergänzungsleistungen</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/wuerdiges-leben-mit-ergaenzungsleistungen</link><description>Kein Abbbau bei den EL: Allianz warnt vor drastischen Folgen</description><content:encoded><![CDATA[<p> Kein Abbau bei den Ergänzungsleistungen (EL): mit diesem Appell ist heute die breit verankerte "Allianz Ergänzungsleistungen", in welcher Behinderten-, Senioren-, Frauen-, Arbeitnehmenden- und Mieterorganisationen vertreten sind, an die Öffentlichkeit getreten. Die Allianz bekämpft die in der anstehenden Revision des Ergänzungsleistungsgesetzes (ELG) vorgesehenen einschneidenden Spar- und Abbaumassnahmen. Der Bundesrat will 300 Millionen Franken einsparen - auf dem Rücken von älteren Menschen und solchen mit Behinderungen. Dem Arbeitgeberverband und einigen bürgerlichen Parteien geht die soziale Härte dieser Abbauvorschläge gar zu wenig weit. Dabei müssen die betroffenen EL-Bezüger/innen bereits heute jeden Franken zweimal umdrehen, bevor sie ihn ausgeben. 
</p><p>Die EL-Allianz fordert die eidgenössischen Räte dazu auf, die seit 2001 unveränderten Mietzinsmaxima endlich anzupassen. Diese decken mit heute Fr. 1'100.- pro Monat für Alleinstehende sowie 1'250.- für Familien und Paare in keiner Weise mehr die im heutigen Wohnungsmarkt zu bezahlenden Mieten ab.
</p><p> Die Allianz wehrt sich gegen die Kürzungen der EL und die strengeren Anspruchsvoraussetzungen, die der Bundesrat in der hängigen Revision des ELG vorschlägt. Sie opponiert vor allem der Senkung der Vermögensfreibeträge, den Einschränkungen bei der Verwendung des Vermögens, den Neuerungen bei der Berücksichtigung des Erwerbseinkommens und dem Abbau bei der Vergütung der Krankenkassenprämien. Diese Vorschläge drangsalieren die Betroffenen. Zudem fordert die Allianz, dass der Betrag für die persönlichen Auslagen von Heimbewohnerinnen und Heimbewohnern gesamtschweizerisch auf rund Fr. 500.- pro Monat festgelegt wird. Gefördert werden soll auch das "Wohnen zuhause", was unmittelbar mehr Investitionen der EL verlangt, langfristig sich jedoch aufgrund von weniger Heimeintritten rechnen wird. 
</p><h3>In der "Allianz für Ergänzungsleistungen" sind vertreten: </h3><ul><li><b>Behindertenorganisationen:</b> AGILE.CH / Inclusion Handicap / Procap / Pro Infirmis</li><li><b>Seniorenorganisationen:</b> Avivo / Pro Senectute / SSR / Vasos / GrossmütterRevolution</li><li><b>Frauenorganisationen:</b> Evangelische Frauen / Landfrauenverband</li><li><b>Arbeitnehmendenverbände:</b> SBK / SGB / Travail.Suisse</li><li><b>Mieterverbände:</b> MV </li></ul><h5>Auskünfte </h5><ul><li>Doris Bianchi, geschäftsführende Sekretärin SGB, 076 564 67 67</li><li>Petra Kern, Abteilungsleiterin Sozialversicherungen Inclusion Handicap, 079 714 07 37</li><li>Adrian Wüthrich, Präsident Travail.Suisse, 079 287 04 93</li><li>Michel Pillonel, Co-Präsident Schweizerischer Seniorenrat SSR, 079 414 86 10</li></ul>]]></content:encoded><category>Sozialpolitik</category><category>AHV</category><category>Invalidenversicherung</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-4658</guid><pubDate>Fri, 13 Jan 2017 16:46:11 +0100</pubDate><title>Destruktive Rentenpolitik auf dem Buckel der Arbeitnehmenden</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/destruktive-rentenpolitik-auf-dem-buckel-der-arbeitnehmenden</link><description>Nationalratskommission zur Altersvorsorge 2020</description><content:encoded><![CDATA[<p> Die Kommission für Soziales und Gesundheit des Nationalrates (SGK) erkennt die Zeichen der Zeit nicht. Sie hält mit einer knappen Mehrheit an ihrem Konzept "länger arbeiten, viel mehr einbezahlen und trotzdem ein unsicheres Rentenniveau" fest. Dies obschon der Ständerat Vorschläge für eine durchdachte Rentenrevision beschlossen hatte.
</p><p>Die Mehrheit der SGK-N hat es erneut verpasst für Lösungen einzustehen, die zu einem sicheren Renteneinkommen führen und die für die breite Bevölkerung finanziell tragbar sind. Stattdessen setzt die Mehrheit der Kommission weiterhin auf einen massiven Ausbau der obligatorischen beruflichen Vorsorge. Die Beiträge für die Pensionskassen würden sich für die tiefen Einkommen nahezu verdreifachen. Damit verbunden: Happige Netto-Lohneinbussen. Und dies zu einer Zeit wo das Kapitaldeckungssystem der zweiten Säule in der Krise steckt. Denn trotz der viel höheren Pensionskassen-Beiträge gerät das Rentenniveau ins Rutschen, weil die Verzinsung der angesparten Gelder immer tiefer ausfällt und der Mindestumwandlungssatz sinkt.
</p><p>Stark spüren gerade die Frauen die Lohneinbussen, denn sie haben i.d.R. tiefere Löhne. Trotzdem ist ihre Aussicht auf eine ausreichende und stabile Rente mager. Besonders störend ist es bei den Frauen ab 60. Sie sind die ersten, die von der raschen Erhöhung des Frauenrentenalters auf 65 betroffen wären. Und gerade sie hätten vom Ausbau der zweiten Säule ausser Kosten nur Brosamen. Für sie ist die vom Ständerat beschlossene Aufstockung der AHV-Renten essentiell.
</p><p>Keinen Ausgleich für die Rentenverschlechterungen stellt zudem die von der Kommission vorgeschlagene Förderung der frühzeitigen Pensionierung für Leute mit Tiefsteinkommen dar. Die Voraussetzungen sind derart restriktiv, dass nur einzelne wenige Personen davon profitieren können. Dass die Kommission gleichzeitig auf der automatischen Rentenaltererhöhung auf 67 beharrt, zeigt wie konzeptlos agiert wird.
</p><p>Der Nationalrat ist gut beraten in der Frühjahrssession vom Kommissionskurs abzurücken und auf die Beschlüsse des Ständerats einzuschwenken. In der Form der SGK-N hat die Altersvorsorge 2020 vor dem Volk wenig Chancen. Denn für die Arbeitnehmenden ist sie so unter dem Strich negativ. Der SGB wird nach der Schlussabstimmung im Parlament am 24. März über die Altersvorsorge 2020 befinden. 
</p><h5>Auskünfte:</h5><p>&nbsp;</p><ul><li>Doris Bianchi, geschäftsführende Sekretärin zuständig für Sozialpolitik, 076 564 67 67</li><li>Thomas Zimmermann, Leiter Kommunikation SGB, 079 249 59 74</li></ul><p class="GliederungText">&nbsp;</p>]]></content:encoded><category>AHV</category><category>Sozialpolitik</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-4647</guid><pubDate>Wed, 04 Jan 2017 15:05:41 +0100</pubDate><title>Sozialversicherungen 2017: Was ändert sich?</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/sozialversicherungen-2017-was-aendert-sich</link><description>Eine Übersicht des SGB</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead"> Das neue Jahr bringt einige Veränderungen in den Sozialversicherungen mit sich. Wir fassen hier die wichtigsten Anpassungen zusammen, welche Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer betreffen. </p><h3>AHV/IV </h3><p>2017 werden die AHV- und IV-Renten auf dem gleichen Stand wie 2016 und 2015 bleiben. Die minimale AHV-Rente beträgt weiterhin Fr. 1175 im Monat, die maximale Rente Fr. 2350 (bei vollständiger Beitragsdauer). Alle Leistungen und Beiträge, die sich auf die AHV-Rente abstützen - auch bei den EL oder in 2. Säule - bleiben ebenfalls unverändert. Anders als in der Vergangenheit werden die Renten nicht wie üblich im 2-Jahres-Rhythmus der Teuerung und Lohnentwicklung angepasst. Begründung: die negative Teuerung und die schwache Lohnentwicklung. Dies ist in der Geschichte der AHV einmalig und führt zu einer sinkenden Ersatzquote für künftige RentnerInnen. Die AHV-Rente wird so einen kleineren Teil des letzten Lohnes abdecken. Auch die aktuellen Rentenbezüger spüren dieses Einfrieren der Renten stark. Da die steigenden Krankenkassenprämien bei der Teuerungsberechnung nicht berücksichtigt werden, bleibt nach Abzug der Wohn- und Gesundheitskosten immer weniger zum Leben. 
</p><p>2017 entfällt die Pflicht für die Ausgleichskassen und für die Arbeitgeber, den neu angestellten Mitarbeitenden einen Versicherungsausweis auszuhändigen. Damit verlieren die Arbeitnehmenden leider den Beweis, dass bei Stellenantritt die Anmeldung bei der AHV stattgefunden hat. Sie tun also gut daran, einen solchen Ausweis selber bei der Ausgleichskasse zu bestellen und sporadisch zu kontrollieren, ob die entsprechenden AHV-Beiträge vom Arbeitgeber einbezahlt worden sind. 
</p><h3>Berufliche Vorsorge </h3><p>Das Altersguthaben wird voraussichtlich im 2017 noch schlechter verzinst werden als in den Vorjahren. Der Mindestzinssatz in der obligatorischen beruflichen Vorsorge wird 2017 von 1,25% auf 1% gesenkt. Das ist der tiefste Wert seit Einführung der obligatorischen 2. Säule vor 32 Jahren. 
</p><p><b>Vorsorgeausgleich bei Scheidung </b></p><p>Veränderungen im Vorsorgeausgleich gibt es bei Scheidung. Grundsätzlich gilt immer noch, dass das während der Ehe angesparte Pensionskassenguthaben hälftig unter den Eheleuten geteilt wird. Als massgebender Zeitpunkt für die Berechnung der Teilung gilt aber neu die Einleitung und nicht mehr das Ende des Scheidungsverfahrens. Künftig soll die Teilung auch stattfinden, wenn der verpflichtende Ehepartner bereits pensioniert ist oder eine IV-Rente bezieht. In solchen Fällen kann auch die vorhandene Rente geteilt und in eine lebenslange Rente für den berechtigten Ehepartner umgerechnet werden. 
</p><p>Die Pensionskassen und die Freizügigkeitsstiftungen werden ab 2017 verpflichtet, der Zentralstelle 2. Säule jährlich alle Kontoinhaber zu melden. Damit können die Scheidungsgerichte kontrollieren, dass der Teilung keine Guthaben entzogen werden. Wer bei einer Scheidung ein Pensionskassenguthaben erhält, selber aber keiner Pensionskasse angeschlossen ist, kann das Guthaben neu bei Pensionierung von der Stiftung Auffangeinrichtung in eine Rente umwandeln lassen. 
</p><p>Die Anpassungen beim Vorsorgeausgleich beinhalten auch eine Rückwirkungsklausel, die sich in erster Linie an geschiedene Witwen richtet. Diese können bis Ende 2017 unter bestimmten Voraussetzungen beim Scheidungsgericht den Antrag auf die Neuberechnung der Teilung stellen. 
</p><p><b>Wahl der Anlagestrategie </b></p><p>Per Mitte 2017 tritt die Revision über die individuelle Wahl der Anlagestrategie über die Pensionskassengelder in Kraft. Pensionskassen, die ausschliesslich Löhne über Fr. 127'000 versichern, dürfen das Anlagerisiko komplett auf die Versicherten übertragen. Im Falle einer schlechten Renditeentwicklung kann der Versicherte beim Pensionskassenaustritt oder im Vorsorgefall mitunter sogar ein tieferes Altersguthaben vorfinden als sein eingebrachtes Guthaben. Ein weiterer Aspekt dieser Revision ist die Beschränkung des Rentenbezugs. Bei Pensionierung oder im Todesfall und bei Invalidität ist nur der Kapitalbezug möglich. 
</p><h3>Unfallversicherung </h3><p>Mit der Revision des Unfallversicherungsgesetzes (UVG) wird Klarheit bezüglich Beginn und Ende des Versicherungsschutzes geschaffen: Die Deckung der obligatorischen Unfallversicherung beginnt immer am ersten Tag eines Arbeitsverhältnisses, auch wenn dieser auf ein Wochenende oder einen Feiertag fällt. Sie endet immer am 31. Tag nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses. Die Nachdeckung dauert also einen ganzen Monat an. Im Anschluss kann eine Abredeversicherung für 6 Monate abgeschlossen werden. 
</p><p><b>Kürzung der UV-Renten nach Erreichen des AHV-Alters</b></p><p>Wer eine Rente der Unfallversicherung erhält und das AHV-Alter erreicht, muss künftig eine Kürzung der UV-Rente hinnehmen. Der Gesetzgeber wollte damit die Rentenansprüche der Unfallinvaliden an jene der Altersvorsorge angleichen. Die Kürzung erfolgt aber nur, sofern der Versicherte zum Unfallzeitpunkt älter als 45 Jahre alt war. Bei einem Invaliditätsgrad unter 40% erfolgt die Kürzung um 1% für jedes Jahr, welches die versicherte Person im Unfallzeitpunkt älter als 45 Jahre war, somit um maximal 20%. Bei einem Invaliditätsgrad von mindestens 40%, ist die Kürzung doppelt so hoch, beträgt also maximal 40%. Einem Arbeitnehmer, der mit 56 verunfallt und zu 50% invalid wird, wird mit 65 die UV-Rente folglich um 22% gekürzt. Diese Kürzungen erfolgen jedoch erst bei Versicherten, die das AHV-Alter ab 2025 erreichen und vorerst zu reduzierten Sätzen. Die volle Kürzung erfolgt erst ab 2029. 
</p><p>Die im Rahmen eines runden Tisches beschlossene Verbesserung der <b>sozialen Absicherung für Asbestopfer </b>wird rasch umgesetzt: Ab 2017 wird die Integritätsentschädigung bei einem Mesotheliom oder anderen Tumoren mit kurzer Überlebenszeit bereits mit dem Ausbruch der Krankheit gewährt. 
</p><p>Im Bereich der <b>Unfallprävention</b> wird präzisiert, dass sich auch ausländische Firmen, die in der Schweiz Arbeiten ausführen lassen, an die Vorschriften der Unfallprävention halten müssen. Sie müssen hierfür auch Präventionszuschläge bezahlen. 
</p><h3>Krankenversicherung </h3><p>2017 steigt die Standardprämie der obligatorischen Krankenversicherung wiederum um durchschnittlich 4,5%. Die Erhöhung variiert je nach Kanton. Die Prämien für Kinder und für junge Erwachsene steigen am stärksten. 2017 wird auch der Prämienzuschlag für die Prävention erhöht. Dieser Beitrag, der zusätzlich zu der Krankenkassenprämie fällig wird, betrug seit 1998 Fr. 2.40 pro Jahr. Er wird 2017 auf Fr. 3.60 und 2018 auf Fr. 4.80 angehoben. </p>]]></content:encoded><category>Sozialpolitik</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-4645</guid><pubDate>Wed, 04 Jan 2017 08:17:08 +0100</pubDate><title>Arbeitslosigkeit bekämpfen, Kaufkraft stärken, Pensionskassen entlasten</title><link>https://www.sgb.ch/themen/gewerkschaftspolitik/detail/arbeitslosigkeit-bekaempfen-kaufkraft-staerken-pensionskassen-entlasten</link><description>SGB-Jahresmedienkonferenz 2017</description><content:encoded><![CDATA[<p> Die Entwicklung der Schweizer Wirtschaft in den letzten Jahren ist besorgniserregend. Das Bruttoinlandprodukt pro Kopf stagniert nahezu. Die Erwerbslosigkeit steigt. Deutschland, der frühere "kranke Mann Europas", ist daran, die Schweiz zu überholen. Gründe sind der starke Franken sowie Kaufkraftverluste für die Arbeitnehmenden durch steigende Krankenkassenprämien und Pensionskassenbeiträge sowie sinkende Renten. Der Schweizerische Gewerkschaftsbund (SGB) fordert deshalb: </p><ul><li>Die Nationalbank (SNB) soll die rund 1,2 Mrd. Fr. Einnahmen aus den Negativzinsen an die Pensionskassen zurückerstatten - über den Sicherheitsfonds der zweiten Säule. So kann der Druck auf die Pensionskassen etwas gelindert werden. Der AHV-Fonds (Compenswiss) muss vollständig von den Negativzinsen ausgenommen werden. Wichtig ist zudem eine Stärkung der AHV mit ihrem unschlagbaren Preis-Leistungsverhältnis. So wie sie der Ständerat bei der Altersvorsorge 2020 aufgegleist hat. </li></ul><ul><li>Es braucht höhere Prämienverbilligungen. Niemand soll mehr als 10 Prozent des um Kinderabzüge bereinigten Nettoeinkommens für die Krankenversicherung ausgeben müssen. Längerfristig muss die Krankenversicherung einkommensabhängig finanziert werden - wie jede Sozialversicherung. </li></ul><ul><li>Die Wettbewerbskommission nimmt jährlich ungefähr 300 Millionen Franken an Bussen ein. Das Geld soll an die Bevölkerung zurückbezahlt werden - wie bei der CO2-Abgabe über eine Reduktion der Krankenkassenprämien. </li></ul><ul><li>Der SGB erwartet von der SNB, dass sie sich deutlich stärker gegen die Überbewertung des Frankens wehrt. Ziel muss sein, den Franken in der kurzen Frist bei 1.10 Fr./Euro zu stabilisieren und danach rasch für einen angemessenen Wechselkurs zu sorgen. </li></ul><ul><li>Der Schweizer Wohlstand basiert auf einem sehr guten Service Public. Bund, Kantone und Gemeinden müssen das über ihre Ausgabenpolitik gewährleisten. Exzessive Steuersenkungen à la USR III sind zum Fenster hinausgeworfenes Geld, das später für wichtige Aufgabenbereiche wie Bildung u.a. fehlen wird. </li></ul><h5>Auskünfte </h5><ul><li>Daniel Lampart, SGB-Sekretariatsleiter und Chefökonom, 079 205 69 11 </li><li>Doris Bianchi, Geschäftsführende Sekretärin Bereich Sozialversicherungen, 076 564 67 67 </li></ul><ul><li><a href="https://sgb.ch/fileadmin/redaktion-gbkz/bilder/illustrativ/1Mai24_WebseiteX.jpg" class="download">Redetext Paul Rechsteiner</a></li><li><a href="https://sgb.ch/fileadmin/redaktion-sgb-sg/bilder/news/2024_1.Mai.png" class="download">Redetext Daniel Lampart</a></li><li><a href="https://sgb.ch/fileadmin/redaktion-sgb-sg/bilder/news/2404_vpsg.jpg" class="download">Redetext Doris Bianchi</a></li></ul>]]></content:encoded><category>Schweiz</category><category>Sozialpolitik</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-4633</guid><pubDate>Thu, 22 Dec 2016 06:00:00 +0100</pubDate><title>Altersvorsorge 2020: Der Kaiser ist nackt</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/altersvorsorge-2020-der-kaiser-ist-nackt</link><description>SGB-Präsident Paul Rechsteiner: Nur die Ständeratslösung ist mehrheitsfähig </description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead"> Nach der zweiten Beratung des Pakets "Altersvorsorge 2020" im Ständerat und vor der nächsten Runde im Nationalrat lohnt sich ein kurzer Blick zurück - auch auf eine Geschichte, in der der Arbeitgeberverband mit seinen politischen Verbündeten nur noch eines will: um jeden Preis die Verbesserungen in der AHV für alle verhindern. </p><p>Der Ständerat hatte im Herbst 2015 eine Vorlage mit einem Zuschlag auf den AHV-Renten von 70 Franken pro Monat verbunden mit einer Verbesserung des Ehepaar-Plafonds von 150 auf 155% beschlossen. Danach war die Nationalratskommission während fast neun Monaten am Zug. Die Rechtsmehrheit in der Kommission schnürte unter Anleitung des Arbeitgeberverbands eine Vorlage, die auf nichts anderes als eine knallharte Rentensenkung hinauslief. Nebst einem Mechanismus für Rentenalter 67. 
</p><h3>Blind, aber treue Gefolgschaft </h3><p>Am 25. September 2016 stimmten in der Volksabstimmung über 40% für die Volksinitiative AHVplus. Am gleichen Abend noch zog der Arbeitgeberverband eine völlig neue Vorlage aus dem Hut. Sie verzichtete auf Rentensenkungen, führte aber im Gegenzug zu enormen zusätzlichen Kosten und Beiträgen in der beruflichen Vorsorge (24 Milliarden Franken kumuliert bis 2030). Der neue Vorschlag des Arbeitgeberverbands wurde darauf von FDP, SVP und GLP zum Gesetz erklärt, ohne dass auch nur eine Stunde Kommissionsberatung stattgefunden hätte. Diese "blinde" Gesetzgebung war ein wohl einmaliger Vorgang in der Geschichte des Schweizer Parlaments bei einer Vorlage von dieser Tragweite. Die Devise lautete: Egal, was es kostet. Nur eine Verbesserung der AHV-Leistungen darf es nicht geben. 
</p><p>Inzwischen ist die zweite Beratung im Ständerat abgeschlossen. Eine stabile Mehrheit bestätigt die Verbesserung der AHV-Leistungen für die Neurentnerinnen und Neurentner. Arbeitgeberverband, Economiesuisse und FDP hatten Minderheitsvorschläge mit einer Kompensation der Rentenverluste einzig über das BVG propagiert, auch wenn diese viel teurer zu stehen kommen und schlechtere Renten bewirken als die mit der AHV kombinierte Lösung des Ständerats. 
</p><h3>Und wieder eine Pirouette </h3><p>Neu ist aber, dass für den Arbeitgeberverband das Tabu zusätzlicher Leistungen in der AHV nicht mehr gilt. Nur die monatlichen 70 Franken für die Neurentner dürfen es nicht sein. Stattdessen soll für einen Teil der Ehepaare der Ehepaarplafond heraufgesetzt und abgesehen davon der Rentenkürzungssatz reduziert werden. Aber nur für eine kleine Minderheit der Ärmsten, die sowieso im EL-Bereich liegen und kaum etwas davon haben. Sowohl die Ehepaare wie auch die Alleinstehenden fahren nach diesen Vorschlägen viel schlechter als mit den Beschlüssen des Ständerats. Die Alleinstehenden würden nur zahlen, bekämen aber nichts. Und auch die Ehepaare fahren weit schlechter als nach den Beschlüssen des Ständerats. Trotzdem kosten die in manchen Medien als Kompromiss angepriesenen Minderheitsvorschläge fast die Hälfte der Beschlüsse des Ständerats in der AHV. Finanziert sind diese Leistungen nach dem Modell der Minderheiten im Gegensatz zum Beschluss des Ständerats allerdings nicht. So viel zur Logik und Seriosität dieser Vorschläge. 
</p><p>Geführt wird das Dossier Altersvorsorge im Arbeitgeberverband von Ressortleiter Martin Kaiser. Herr Kaiser liess noch vor der Beratung im Ständerat verlauten, dass sie, die Arbeitgeber, die ganze Reform versenken würden, wenn die 70 Franken nicht fallen gelassen würden. Wen kann es da noch wundern, dass Arbeitgeberverband, Economiesuisse und FDP nach dem Entscheid des Ständerats flugs verkündeten: Besser keine Reform als diese. Es brauche keine Reform nur um der Reform willen. Inhaltlich angegriffen wird wiederum einzig der AHV-Zuschlag für die Neurentnerinnen und Neurentner.
</p><h3> Der Kaiser ist nackt </h3><p>Die Rezepte des Herrn Kaiser für die Vorsorgereform wechseln also im Wochentakt und manchmal sogar im Takt von Tagen. Von den Berechnungen des Bundesamtes für Sozialversicherungen, die den Unsinn seiner Vorschläge belegen, lässt er sich grundsätzlich nicht irritieren. Wenigstens so lange ihm Parteien wie FDP und SVP unhinterfragt folgen. 
</p><p>Das Stück, das der Arbeitgeberverband hier bietet, erinnert fatal an ein Märchen von Hans Christian Andersen. Es trägt den Titel "Des Kaisers neue Kleider". Der Kaiser war längst nackt, aber alle taten so, als ob alles in bester Ordnung wäre. Bis ein Kind die einfache Wahrheit aussprach. Wie lange müssen wir warten, bis einer seiner Freunde es wagt, Herrn Kaiser die Wahrheit zu sagen? 
</p><h3>Nur die Ständeratslösung ist mehrheitsfähig </h3><p>Die grosse Herausforderung der Altersvorsorge ist die Rentenhöhe. Schon heute sinken die Umwandlungssätze ausserhalb des gesetzlichen Obligatoriums quer durch die Schweiz. Einzig die Vorschläge des Ständerats schaffen dazu ein gewisses Gegengewicht. Zwar sind die Rentenverbesserungen nach den Beschlüssen des Ständerats bescheiden, zu bescheiden. Sie sorgen aber dafür, dass nach Jahrzehnten die AHV-Renten endlich wieder verbessert werden. Und dank dem fixen Frankenbetrag für alle Neurentnerinnen und Neurentner für die tieferen Einkommen etwas stärker als für die höheren. Wenn eine Vorlage im Gegensatz zu den gescheiterten bürgerlichen Projekten der Nuller-Jahre die Hürde der Volksabstimmung überwinden kann, dann jene des Ständerats. Die Vorschläge des Arbeitgeberverbands nach dem Muster der Aera Couchepin führen dagegen direkt in die Sackgasse. 
</p><p>Wir stehen vor spannenden Monaten. </p>]]></content:encoded><category>AHV</category><category>Berufliche Vorsorge</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-4618</guid><pubDate>Tue, 13 Dec 2016 12:25:55 +0100</pubDate><title>Altersvorsorge 2020 nur mit AHV-Erhöhung auf Kurs</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/altersvorsorge-2020-nur-mit-ahv-erhoehung-auf-kurs</link><description> SGB begrüsst Standhalten des Ständerats</description><content:encoded><![CDATA[<p> Die Arbeitnehmenden sind in der Schweiz mit Blick auf ihre Altersvorsorge zunehmend verunsichert. Die Frage, ob ihre AHV- und Pensionskassen-Renten für ein anständiges Leben ausreichen werden, bietet immer mehr Anlass zur Sorge. Denn das Rentenniveau der Zweiten Säule ist am Sinken und auch die AHV-Renten halten mit der Lohnentwicklung nicht mehr mit.
</p><p>Der SGB begrüsst es, dass der Ständerat den Provokationen aus dem Nationalrat standgehalten hat und nicht auf die automatische Rentenaltererhöhung auf 67 Jahre eingetreten ist. Positiv ist auch, dass der Ständerat die Sorgen der Arbeitnehmenden im Vergleich zum Nationalrat höher gewichtet und daran festhält, die rückläufigen Pensionskassen-Renten zu einem Teil über bessere AHV-Renten zu kompensieren. Die Anhebung der AHV-Renten um 70 Franken pro Monat sowie die Verbesserung der AHV-Renten der Ehepaare sind angesichts des sinkenden Rentenniveaus in der Zweiten Säule nötig. Beide Massnahmen sind zudem mit 0,3% Lohnbeiträgen effizient und gerecht finanziert. Die Stabilisierung des Rentenniveaus ausschliesslich mittels Massnahmen in der Zweiten Säule, so wie es der Nationalrat wünscht, würde Leute mit tiefen und mittleren Einkommen viel mehr kosten (Sparbeiträge) und vor allem auch Firmen aus Niedriglohnbranchen übermässig belasten. Und das Minderheitsmodell des Ständerats würde den künftigen Rentnerinnen und Rentnern tiefere Renten bringen als das Ständeratsmodell. Und auch hier wäre die Beitragslast deutlich höher. Angesichts der Tiefstzinsphase ist klar: die stärkere Kapitalbildung ist heute weit weniger effizient als in vergangenen Jahren.
</p><p>Der SGB erachtet auch die vom Ständerat verabschiedete Zusatzfinanzierung für die AHV als sinnvoll. Die AHV braucht im nächsten Jahrzehnt Zusatzeinnahmen. Positiv ist, dass von den zusätzlichen 1% Mehrwertsteuer, nur 0,7% effektiv neu im Portemonnaie zu spüren sind, da 0,3% bereits heute für die IV erhoben werden. Ohne Erhöhung droht eine Unterfinanzierung der AHV.
</p><p>Der Nationalrat tut gut daran, den Beschlüssen des Ständerates zu folgen. Ignoriert er die Sorgen der Arbeitnehmenden weiterhin, folgt die Quittung an der Urne. Schon die bisherigen Beschlüsse des Ständerats enthalten mit dem Frauenrentenalter 65 und der Umwandlungssatzsenkung einschneidende Massnahmen, die breite Kreise ablehnen. Ohne Stärkung der AHV und mit einem Automatismus für Rentenalter 67 ist ein Volks-Nein absehbar. Der SGB wird die "Altersvorsorge 2020" nach deren Bereinigung am 24. März an einer a.o. Delegiertenversammlung beurteilen.
</p><h5>Auskünfte:</h5><p>&nbsp;</p><ul><li>Doris Bianchi, Geschäftsführende Sekretärin SGB, 076 564 67 67</li><li>Thomas Zimmermann, Leiter Kommunikation SGB, 079 249 59 74</li></ul>]]></content:encoded><category>Sozialpolitik</category><category>AHV</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-4574</guid><pubDate>Wed, 23 Nov 2016 14:09:39 +0100</pubDate><title>Altersvorsorge 2020 – Ständerat auf Kurs</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/altersvorsorge-2020-staenderat-auf-kurs</link><description>Vorschau Wintersession</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead"> In der Wintersession befasst sich der Ständerat erneut mit der Altersvorsorge 2020. Gewichtige Differenzen zwischen den beiden Räten bestehen beim Erhalt des Rentenniveaus, bei der Zusatzfinanzierung für die AHV, beim Automatismus für ein höheres Rentenalter und bei den Witwen- und Kinderrenten. Für den SGB weisen die Beschlüsse des Ständerates in die klar bessere Richtung.</p><p>Die vorberatende Kommission der kleinen Kammer beantragt ihrem Plenum, weitgehend der bisherigen Linie zu folgen: </p><ul><li>Festhalten am AHV-Rentenzuschlag von Fr. 70 und Verbesserung des Ehegattenplafonds auf 155%; </li></ul><ul><li>Bessere Abdeckung der Teilzeitarbeit in der beruflichen Vorsorge: Koordinationsabzug entspricht 40% des Jahreslohn, maximaler Wert= Fr. 21'150; </li></ul><ul><li>Zusatzfinanzierung über Mehrwertsteuer: schrittweise Erhöhung um 1%; </li></ul><ul><li>Keine automatische Rentenaltererhöhung; </li></ul><ul><li>Keine Anpassung der Witwen- und Kinderrenten. </li></ul><p>&nbsp;</p><h3>AHV anheben, um Rentenverluste zu kompensieren </h3><p>Der SGB begrüsst die Stossrichtung der ständerätlichen Anträge. Die durch die Senkung des Mindestumwandlungssatzes entstehenden Rentenverluste innerhalb des BVG kompensieren zu wollen, wie das der Nationalrat vorschlägt, ist aufgrund des anhaltenden Formtiefs der Zweiten Säule falsch. Die Beitragslast für die Versicherten wäre viel zu hoch, insbesondere für Arbeitnehmende mit tiefen Einkommen. Beispiel: Für eine 30-jährige Arbeitnehmerin mit einem Monatslohn von 3'000 Franken vergrösserte sich in der obligatorischen beruflichen Vorsorge der versicherte Lohn von heute Fr. 11'325 auf Fr. 36'000. Bezahlte die Arbeitnehmerin bisher monatlich Fr. 33.-- an Altersgutschriften, würden es künftig Fr. 135.-- sein. Die gleiche Erhöhung der Beitragslast müsste auch die Firma stemmen. Aber auch bei mittleren Einkommen zeigt ein Vergleich zwischen den Vorschlägen der beiden Räte, dass die Variante des Ständerates für die Versicherten bis zu sechs Mal günstiger kommt. 
</p><h3>Kein Interventionsmechanismus, kein Rentenalter 67 </h3><p>Der SGB lehnt einen Interventionsmechanismus mit automatischen Massnahmen in der AHV dezidiert ab. Bei der vom Nationalrat beschlossenen Erhöhung der Mehrwertsteuer um nur 0.6 Prozent sind die Rentenleistungen im nächsten Jahrzehnt nicht gesichert. Die Stabilisierungsregel ist nichts anderes als eine gut getarnte generelle Rentenaltererhöhung auf 67. Dies wiederum ist eine Zwängerei, die angesichts der Lage älterer Angestellter auf dem Arbeitsmarkt zynisch ist - und deshalb vor dem Volk auch keine Chance hätte. Es braucht deshalb eine Zusatzfinanzierung über die Erhöhung der Mehrwertsteuer in der Höhe eines Prozentpunktes, wie das der Ständerat beantragt. Infolge der Überführung der IV-Zusatzfinanzierung in die AHV wäre nur eine MwSt-Erhöhung von 0.7% spürbar. 
</p><p><b>Fazit:</b> Der Ständerat bemüht sich um eine gewisse Ausgewogenheit der Reform. Der Nationalrat mutet unter allen wichtigen Titeln der Bevölkerung bloss Verschlechterungen zu. Deshalb ist zu hoffen, dass die kleine Kammer resolut an ihren Vorschlägen festhält. </p>]]></content:encoded><category>AHV</category><category>Berufliche Vorsorge</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-4556</guid><pubDate>Wed, 09 Nov 2016 15:21:32 +0100</pubDate><title>Spitalpolitik: So geht’s nicht mehr weiter!</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/spitalpolitik-so-geht-s-nicht-mehr-weiter</link><description>Zuerst die Qualität der Pflege und dann erst die Rentabilität</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead"> Für das Spitalpersonal wächst der Druck ins Unerträgliche. Deshalb hat es am 3. November zusammen mit der zuständigen Gewerkschaft, dem VPOD, die Alarmglocke gezogen. 30 Aktionen in 17 Kantonen setzten ein klares Zeichen gegen Abbau. </p><p>Der Protest des Spitalpersonals nahm verschiedene Formen: Da wurden Flyer verteilt, Diskussionen veranstaltet, Infostände aufgebaut oder Versammlungen einberufen. In Lausanne kam es gar zu einer Demonstration. Gemeinsam war allen Aktionen der Protest gegen die Verschlechterung der Arbeitsbedingungen in den öffentlichen Spitälern. Ebenso im Visier des Protestes: das neue System der Spitalfinanzierung, das zum Vorteil der privaten Krankenhäuser die Konkurrenz zwischen den Spitälern erhöht, sowie die anhaltende Sparpolitik der Kantone, die sich auch in Stellenabbau niederschlägt.
</p><h3> Schlechtere Arbeitsbedingungen, schlechtere Pflege </h3><p>Die Pflegenden beklagen zurecht und bitter, dass erkrankte KollegInnen nicht ersetzt werden, dass andauernd personelle Unterbesetzung herrscht und dass die Einsätze kaum mehr planbar sind. Damit steigen Stress und Burn out rapide an. Die Löhne werden gedrückt, prekäre Anstellungen mehren sich, immer mehr Aufgaben werden von Temporären wahrgenommen. Diese zerstörerische Politik gefährdet nicht nur die Qualität der Pflege, sie schreckt zudem qualifiziertes Personal ab, sich zu bewerben.
</p><h3> Petition </h3><p>Der Aktionstag vom 3. November stellt nur einen ersten Schritt einer Kampagne dar, die auf nationaler Ebene weiter verfolgt wird. Gleichzeitig hat der VPOD eine<a href="http://vpod.ch/brennpunkte/spitaeler/aufruf-gute-pflege-statt-profite/" target="_blank" class="external-link-new-window" rel="noreferrer"> Petition l</a>anciert, die auf viel Echo gestossen ist. Sie verlangt, dass alle Spitäler, die staatlich subventioniert sind, die Arbeitsbedingungen und Löhne der öffentlichen Spitäler respektieren müssen, dass im Verhältnis zu den Hospitalisierungen genügend Personal eingestellt werden muss und dass fix und temporär Beschäftigte gleich behandelt werden müssen. Weitere Forderungen betreffen die Ruhezeiten und die Planbarkeit der Einsätze. 
</p><p>Mehr Infos zur <a href="http://vpod.ch/campa/aktionstag-spital/" target="_blank" class="external-link-new-window" rel="noreferrer">VPOD-Kampagne</a></p>]]></content:encoded><category>Gesundheit</category><category>Service Public</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-4552</guid><pubDate>Tue, 08 Nov 2016 15:27:03 +0100</pubDate><title>Ständeratskommission korrigiert Altersvorsorge 2020</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/staenderatskommission-korrigiert-altersvorsorge-2020</link><description>SGB begrüsst Stossrichtung der Kommission und Festhalten an AHV-Erhöhung</description><content:encoded><![CDATA[<p>Mit ihren heutigen Entscheiden korrigiert die Sozialkommission des Ständerats (SGK) die krass arbeitnehmerfeindlichen Entscheide des Nationalrats in der Altersvorsorge. Der Schweizerische Gewerkschaftsbund begrüsst, dass die SGK nicht auf die Provokation der Nationalratsmehrheit eingetreten ist und den Automatismus für Rentenalter 67 sowie die Streichung der Witwenrente ablehnt und gleichzeitig an der Teilkompensation der Pensionskassen-Rentenausfälle über die AHV festhält.
</p><p>Es wäre falsch, die Senkung des Umwandlungssatzes einzig innerhalb der zweiten Säule zu kompensieren. Dies kommt alle Beteiligten viel teurer zu stehen. Zudem wäre die angestrebte Rentenhöhe trotz der massiv höheren Beiträgen nicht garantiert. Der sicherste und sozialste Weg, die Rentenausfälle zu kompensieren führt über eine Erhöhung der AHV. Die Minderheitsvorschläge der SGK-S lehnt der SGB ab. Diese Vorschläge wären teurer als der Mehrheitsvorschlag. Zudem würden nur Minderheiten von den angestrebten Verbesserungen profitieren.
</p><p>Der SGB wird erst am Ende der Beratung der Altersvorsorge 2020 Bilanz ziehen. Er wird die Beschlüsse des Parlaments an einer ausserordentlichen Delegiertenversammlung vom 24. März würdigen und über das weitere Vorgehen befinden.
</p><h5>Auskünfte</h5><ul><li>Doris Bianchi, Geschäftsführende Sekretärin SGB, 076 564 67 67</li><li>Thomas Zimmermann, Leiter Kommunikation SGB, 079 249 59 74 </li></ul>]]></content:encoded><category>AHV</category><category>Sozialpolitik</category><category>Berufliche Vorsorge</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-4545</guid><pubDate>Thu, 03 Nov 2016 14:39:25 +0100</pubDate><title>Ausufernde Arbeitszeiten und damit Gratisarbeit und Stress bekämpfen</title><link>https://www.sgb.ch/themen/gewerkschaftspolitik/detail/ausufernde-arbeitszeiten-und-damit-gratisarbeit-und-stress-bekaempfen</link><description>Delegiertenversammlung des SGB</description><content:encoded><![CDATA[<p>Die SGB-Delegierten haben heute beschlossen, die immer dreisteren Angriffe auf geregelte Arbeitszeiten und Gesundheitsschutz vehement zu bekämpfen. Auslöser dieses Entscheids sind Vorstösse von Konrad Graber und Karin Keller-Sutter. Die beiden Ständeräte haben mit ihren parlamentarischen Initiativen die Arbeitszeiterfassung, geregelte Arbeitszeiten, die Nacht- und Sonntagsruhe, das Recht auf Pausen und auf wöchentliche Höchstarbeitszeiten auf die Abschussliste gesetzt. Fast die Hälfte aller Angestellten wäre betroffen und müsste wegen dem Abbau des Arbeitnehmerschutzes in letzter Konsequenz Gratisarbeit leisten. 
</p><p>Die Folgen dieser Flexibilisierung wären verheerend: Stress und Burn Out würden noch mehr zunehmen, die Vereinbarkeit von Arbeit und Familie noch mehr gefährdet, die Planbarkeit des Lebens noch mehr erschwert. 
</p><p>Die SGB-Delegierten fordern eine resolute Bekämpfung von grenzenlosem Arbeiten. Angezeigt sind vielmehr Verbesserungen beim Schutz vor gesundheitlichen Risiken am Arbeitsplatz und Massnahmen für eine bessere Planbarkeit der Arbeit. Die Delegierten verlangen einen griffigen Vollzug des Arbeitsgesetzes, insbesondere mehr Kontrollen der Arbeitszeit durch die Kantone und die SUVA. Sonntags- und Nachtarbeit müssen weiterhin absolute Ausnahme bleiben. Arbeitszeiterfassung und Ruhezeitbestimmungen sollen auch für Home-Office gelten. Zudem sind bei Arbeit auf Abruf die Einsatzpläne und Pikettdienste verbindlich zu regeln, wobei kurzfristige Änderungen nur im äussersten betrieblichen Notfall und mit einem Lohnzuschlag von 25 % erfolgen dürfen. 
</p><p>Weiter beschlossen die SGB-Delegierten, die Altersvorsorge 2020 in der vom Nationalrat beschlossenen Version mit allen Mitteln zu bekämpfen. Die Entscheide des Nationalrats gehen voll auf Kosten der Arbeitnehmenden. In Zeiten von Nullzinsen ist es falsch, die zweite Säule weiter aufzublähen. Das kostet das Gros der Versicherten im Gegensatz zu einer teilweisen Kompensation der Pensionskassen-Rentenverluste über die AHV viel mehr. Die Beitragslast würde massiv steigen. Die Parole zur Altersvorsorge 2020 und die Frage des Referendums wird der SGB nach Abschluss der parlamentarischen Debatte an einer ausserordentlichen Delegiertenversammlung am 24.3.2017 diskutieren. 
</p><p>Ausserdem verlangten die Delegierten in einer weiteren Resolution von der Post ein Stellenabbau-Moratorium. 
</p><h5>Auskünfte </h5><ul><li>Daniel Lampart, Sekretariatsleiter SGB, 079 205 69 11 </li></ul><ul><li>Luca Cirigliano, Zentralsekretär SGB, zuständig für Arbeitsrecht, 076 335 61 97 </li></ul><ul><li>Doris Bianchi, Geschäftsführende Sekretärin zuständig für Altersvorsorge, 076 564 67 67 </li></ul><ul><li>Ewald Ackermann, Kommunikation SGB, 079 660 36 14 </li></ul>]]></content:encoded><category>Schweiz</category><category>Gewerkschaftspolitik</category><category>Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz</category><category>Arbeit</category><category>AHV</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-4544</guid><pubDate>Thu, 03 Nov 2016 14:31:13 +0100</pubDate><title>AHV: Auseinandersetzung am Beginn, nicht am Ende</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/ahv-auseinandersetzung-am-beginn-nicht-am-ende</link><description>SGB-Präsident Paul Rechsteiners Eröffnungsansprache zu den Delegierten</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead"> Die Renten der Zweiten Säule sinken. Das ist sozialer Sprengstoff. Lösung verspricht einzig eine Stärkung der AHV. Nur sie kann die notwendigen Rentensteigerungen, kostengünstig leisten. Die Eröffnungsrede von Paul Rechsteiner an der Delegiertenversammlung des SGB vom 4.11.16. </p><p>Vor wenigen Jahren haben die Delegierten des Schweizerischen Gewerkschaftsbundes beschlossen, die AHV wieder ins Zentrum der politischen Diskussionen zu rücken. Nach Jahren in der Defensive wollten wir zum Thema Renten endlich wieder in die Offensive gehen. Als Folge dieser Beschlüsse lancierten wir die Volksinitiative AHVplus für eine Rentenverbesserung von 10%. Leider haben wir uns nun am 25. September mit unserer Volksinitiative AHVplus in der Volksabstimmung nicht durchsetzen können. 
</p><p>Das lag allerdings nicht am Inhalt und an der Qualität unserer Initiative, und auch nicht am Einsatz vieler Gewerkschafterinnen und Gewerkschafter. Ich danke allen, die hier so engagiert mit gekämpft haben, für ihren grossen Einsatz herzlich. Wie waren bei dieser Abstimmung über die längst fällige Verbesserung der AHV-Renten mit einer Angstmache- und Verdummungskampagne konfrontiert, die es so lange nicht mehr gegeben hat. Obwohl die AHV eine auch im internationalen Vergleich genial finanzierte Sozialversicherung ist, wurde sie systematisch schlecht geredet. In verantwortungsloser Weise wurden die Generationen gegeneinander ausgespielt und die Jüngeren gegen die Älteren aufgehetzt, obschon die AHV die Sozialversicherung ist, die für den besten Ausgleich auch zwischen den Generationen sorgt. 
</p><p>Den Vogel schossen jene ab, die AHVplus mit der irreführenden Behauptung bekämpften, sie würde den Ärmsten der Armen mit den Ergänzungsleistungen schaden. Der Zynismus kennt keine Grenzen, sind es doch dieselben Kreise, die bei den Ergänzungsleistungen einen Sozialabbau in der Höhe von Hunderten von Millionen Franken durchsetzen wollen. 
</p><p>Ein trübes Kapitel waren, nicht zum ersten Mal beim Thema Renten, die Medien vor allem in der Deutschschweiz. Sie führten weitab von einem Informationsauftrag eine entstellende Kampagne gegen uns. Das Deutschschweizer Fernsehen brachte es als Service Public-Medium sogar fertig, die grösste nationale Demonstration der letzten Jahre, unsere AHV-Demo vom 10. September, in der Tagesschau einfach totzuschweigen. 
</p><p>Trotzdem haben unserer Initiative über 40% der Stimmenden und insgesamt gegen eine Million Menschen zugestimmt. Und die Kantone der Suisse Romande und das Tessin haben Ja gesagt. Wir hätten natürlich gewinnen wollen und gewinnen müssen. Aber die fast eine Million Menschen, die zugestimmt haben, sind eine wichtige Investition in die Kämpfe um die Altersvorsorge der Zukunft. 
</p><p>Die Auseinandersetzungen um das Projekt Altersvorsorge 2020 sind nur der Anfang. Die antisozialen Provokationen des Nationalrates müssen und werden wir zu Fall bringen. Aber was heute mit den Renten passiert, geht über Altersvorsorge 2020 weit hinaus. Quer durch die Schweiz werden die Renten der Pensionskassen in einem bis vor kurzem noch nicht vorstellbaren Ausmass gesenkt. Man zahlt immer mehr, bekommt aber dafür trotzdem immer schlechtere Renten. 
</p><p>Die sogenannte Ersatzquote, die Höhe der Renten im Vergleich zu den Löhnen, wird immer schlechter. Unsere Verfassung sagt, dass man von den Renten der AHV und der Pensionskasse zusammen im Alter anständig leben können soll. Fortsetzung des gewohnten Lebens in angemessener Weise, wie es in der Sprache der Verfassung heisst. Diese Fortführung des Lebensstandards im Alter ist heute grundlegend in Frage gestellt. Die ständige Verschlechterung der Pensionskassenrenten wird so zum sozialen Sprengstoff. 
</p><p>Der Weg aus diesem Problem führt einzig über die Stärkung der AHV. Nur die AHV ist in der Lage, eine Verbesserung der Renten für alle, die das brauchen, kostengünstig zu finanzieren. 
</p><p>Das ist die Debatte, die wir in einer neuen Qualität eröffnen und weiterführen müssen. Die Debatte um anständige Renten im Alter. Die Debatte um die Stärkung der AHV. 
</p><p>Unsere Volksinitiative AHVplus war nur die Eröffnung einer gewaltigen neuen Auseinandersetzung. Wir brauchen dafür einen langen Atem, die kollektive Intelligenz unserer Bewegung und die vielen Menschen, die uns vertrauen. </p>]]></content:encoded><category>AHV</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-4535</guid><pubDate>Wed, 26 Oct 2016 10:49:28 +0200</pubDate><title>Mehr auf die AHV setzen!</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/mehr-auf-die-ahv-setzen</link><description>Pensionskassen mit rekordtiefem Mindestzinssatz</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead"> Mit dem Entscheid des Bundesrats, den Mindestzinssatz in der Beruflichen Vorsorge ab dem 1. Januar 2017 von aktuell 1,25 auf 1 Prozent zu senken, ist dieser auf einem historischen Rekordtief angelangt. </p><p>Das spiegelt die tiefe Krise, in der sich die zweite Säule nunmehr befindet – und bedeutet für die Versicherten nichts anderes als tiefere Renten. Denn die Verzinsung des Alterssparkapitals bestimmt nebst dem Umwandlungssatz die Höhe der späteren Pensionskassenrente. Wenn das angesparte Geld in den Pensionskassen immer tiefer verzinst wird, wächst das Sparkapital nicht genügend, um später daraus eine anständige Rente zu erhalten.
</p><p>Die so entstehenden Rentenverluste müssen ausgeglichen werden, und dies umso dringlicher, wenn die Zinsflaute in nächster Zeit anhalten wird. Denn sonst wird der Verfassungsauftrag, wonach die Renten aus AHV und Pensionskasse "die Fortsetzung des Lebensstandards in angemessener Weise" ermöglichen müssen, für immer mehr Pensionierte nicht mehr erfüllbar.
</p><p>Für den Ausgleich dieser Verluste ist auf die AHV zu setzen. Sie ist von den Risiken der Kapitalanlage nicht betroffen und funktioniert nach wie vor in höchstem Mass leistungsfähig. Als ersten Schritt in der sich aufdrängenden neuen Austarierung der beiden Säulen fordert der SGB, den durch die Absenkung des Mindestumwandlungssatzes entstehenden Rentenverlust in der Reformvorlage Altersvorsorge 2020 durch eine Verbesserung der AHV-Renten auszugleichen, so wie es der Ständerat vorgeschlagen hat.
</p><h5>Auskünfte:</h5><p>&nbsp;</p><ul><li>Doris Bianchi, geschäftsführende Sekretärin SGB, 076 564 67 67</li></ul>]]></content:encoded><category>Berufliche Vorsorge</category><category>Sozialpolitik</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-4533</guid><pubDate>Tue, 25 Oct 2016 09:54:39 +0200</pubDate><title>Länger arbeiten und frappant mehr einzahlen? Sicher nicht!</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/laenger-arbeiten-und-frappant-mehr-einzahlen-sicher-nicht</link><description>Altersvorsorge 2020 auf Kurs bringen</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead"> Bei der Altersvorsorge 2020 gibt es beträchtliche Differenzen zwischen einem pragmatischen Ständerat und einem ideologisch sturen Nationalrat. Anhand der drei wichtigsten Navigationspunkte: Wohin muss der Dampfer steuern, wenn er nicht Schiffbruch erleiden will?</p><p>Zwei zentrale Entscheide haben National- und Ständerat bereits gefällt, nämlich die Erhöhung des Rentenalters für die Frauen auf 65 Jahre sowie die Absenkung des Mindestumwandlungssatzes von 6,8 % auf 6 %. Immerhin wollen beide Kammern die durch diese Absenkung entstehenden Rentenverluste ausgleichen. 
</p><h3>Wer rechnet, setzt auf die AHV </h3><p>Der Ständerat will dies durch einen Zuschlag von 70 Franken für die künftigen AHV-Rentenbezüger/innen und eine Erhöhung des AHV-Ehepaarplafonds auf 155 %. Zudem soll auch die obligatorische berufliche Vorsorge leicht verstärkt werden und ein Besitzstand für die Übergangsgeneration eingeführt werden. Der Nationalrat will den Verlust allein innerhalb der zweiten Säule ausgleichen. Geht es nach ihm, soll künftig der gesamte Bruttolohn in der beruflichen Vorsorge versichert sein - sofern ein Jahreslohn von 21'500.- erzielt wird. Dieser vom Arbeitgeberverband ausgeheckte Vorschlag wird aber teuer. Im Jahr 2030 kostet er nach Berechnung des Bundesamtes für Sozialversicherungen 4,5 Milliarden Franken. Die entsprechende Zahl für den ständerätlichen Vorschlag: unter 3 Milliarden Franken. 
</p><h3>Bumerang für wenig Verdienende </h3><p>Mehr in die zweite Säule einzuzahlen, wäre vor allem für wenig Verdienende dornenvoll. Ein Beispiel: Agnes, 30 Jahre, Monatslohn von 3000, versichert heute 11'325 Fr. in der zweiten Säule, künftig wären es nach Nationalrat 36'000.-. Heute bezahlt Agnes monatlich 33.- an Altersgutschriften, künftig wären es 135.-, also über 100 Franken mehr. Auch das Unternehmen müsste den gleichen Mehrbetrag stemmen. Das schenkt ein. 
</p><p>Fazit: die Nettolöhne sinken, bei tiefen Löhnen wird die Existenzsicherung wieder schwieriger. Die Erfolge der gewerkschaftlichen Mindestlohnkampagnen wären in vielen Fällen auf einen Schlag weggefressen. Ausserdem ist zu erwarten, dass viele Firmen Teilzeitpensen nur bis zu 21'150.-, dem Betrag der BVG-Eintrittsschwelle, anbieten werden. Denn so können sie ihrerseits der happigen Erhöhung der Beiträge entgehen. 
</p><p>Der Ständerat will den AHV-Zuschlag durch eine Erhöhung der Lohnprozente um je 0.15 % finanzieren. Agnes und ihre Firma hätten in diesem Modell also nur je 4,5 Franken mehr pro Monat zu zahlen. Aber auch bei mittleren Löhnen zeigt sich das Modell des Ständerats als viel leistungsfähiger. Nehmen wir Manuel, 30 Jahre, Jahreslohn 70'000.-. Mit der Ständeratslösung müsste er jährlich 472.- mehr bezahlen, mit derjenigen des Nationalrats 3229.-. Die Zahlen sprechen also eine deutliche Sprache. Und erklären, warum auch der Gewerbeverband von diesem Vorschlag der grossen Kammer nichts wissen will. 
</p><h3>Kein Automatismus für Rentenalter 67 </h3><p>Der vom Nationalrat beschlossene Automatismus für Rentenalter 67 hat in dieser Vorlage nichts verloren. Die grosse Kammer will der AHV die nötigen und verkraftbaren zusätzlichen Mittel verweigern und die AHV in den Würgegriff nehmen, um so ein höheres Rentenalter zu erzwingen. Und dies in einer Zeit, in der kaum ein Unternehmen über 65-Jährige beschäftigen will. Dieser technokratische Automatismus muss weg, auch wenn er in einer separaten Vorlage geregelt wird, über die dann auch separat abgestimmt würde. 
</p><h3>Mehrwertsteuer: keine Erpressung durch die Hintertür </h3><p>Der SGB hat es nie geleugnet: Jetzt gehen die Baby-Boomer-Generation in Pension, und das kostet, wenigstens vorübergehend, etwas. Deshalb ist eine Erhöhung der Mehrwertsteuerabgabe um 1 % nötig. So hat der Ständerat beschlossen. Der Nationalrat hat sich bloss für 0,6 % ausgesprochen. Seine Absicht ist klar: Die AHV soll ins Defizit getrieben werden, damit Rentenalter 67 durchgesetzt werden kann. 
</p><h3>Einsicht zeigen, korrigieren </h3><p>Ein Ausgleich der beschlossenen Rentenabsenkungen in der zweiten Säule durch einen AHV-Zuschlag, die Beerdigung von Rentenalter 67, eine ausreichende Finanzierung der AHV: das sind zusammenfassend die drei Schlüssel, die der Vorlage ein gewisses Mass an Ausgewogenheit garantieren. Der Nationalrat will, dass wir für die gleichen Altersleistungen mehr einzahlen und länger arbeiten sollen. Einsicht zeigen und seine Haltung korrigieren, wäre da ein Zeichen von spätem Gespür und praktischer Intelligenz. Noch ist es nicht zu spät dafür... </p>]]></content:encoded><category>AHV</category><category>Berufliche Vorsorge</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-4511</guid><pubDate>Wed, 28 Sep 2016 18:21:35 +0200</pubDate><title>Nationalrat auf teurem Crashkurs – Frauen und Junge sollen bluten</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/nationalrat-auf-teurem-crashkurs-frauen-und-junge-sollen-bluten</link><description>SGB-Kommentar zu Nationalratsbeschlüssen zur Altersvorsorge 2020</description><content:encoded><![CDATA[<p>Die Mehrheit des Nationalrats hat heute unter dem Motto "länger arbeiten und viel mehr bezahlen" in der Beratung der "Altersvorsorge 2020" einen Crashkurs verfolgt. Der Automatismus für Rentenalter 67 ist nicht mehrheitsfähig. Allen Beschwichtigungen zum Trotz ist der beschlossene Interventionsmechanismus ein vorprogrammiertes Rentenalter 67 im nächsten Jahrzehnt. Dies obschon heute immer mehr ältere Arbeitnehmenden um ihre Arbeitsstelle bangen müssen und kaum Chancen haben bei Stellenverlust eine Anstellung zu finden. Rentenalter 67 wird zu einer Massen-Aussteuerung führen.
</p><p>Noch rascher länger arbeiten müssen die Frauen. Betroffen sind bereits die heute 62-jährigen Frauen, ohne dass diese Leistungsverschlechterung kompensiert wird. Und obwohl diese Frauen schon heute mit Schwierigkeiten auf dem Arbeitsmarkt kämpfen und sie in der Pensionskasse gegenüber den Männern benachteiligt sind, weil sie nach wie vor den Grossteil der Betreuungs- und Hausarbeit schultern. 
</p><p>Schlecht sieht es auch für die Beitragszahler in den Pensionskassen aus. Zwar haben FDP und SVP nach dem Abstimmungskampf zu AHVplus kalte Füsse bekommen und sind nun bereit, Rentenverluste in den Pensionskassen wirklich zu kompensieren. Doch statt auf die kostengünstigste Lösung mit dem besten Preis-Leistungsverhältnis zu setzen, wie sie der Ständerat mit dem AHV-Zuschlag von 70 Franken beschlossen hat, setzt der Nationalrat auf ein Modell, bei dem insbesondere junge Menschen bluten müssen. Die Beitragslast für die berufliche Vorsorge würde gemäss dem Nationalratsmodell sofort sehr stark ansteigen. Bei einem Jahreslohn von 70'000 steigen die jährlichen Lohnbeiträge um 1'500 pro Jahr. Die gleiche Summe muss auch der Arbeitgeber zusätzlich aufwerfen. Zusammen mit den steigenden Krankenkassenprämien für die Kinder werden junge Familien in Bedrängnis kommen. Dank der von SVP und FDP beschlossenen Aufblähung der 2. Säule werden die Lohnnebenkosten explodieren, was gerade die KMU stark belastet. 
</p><p>In der Altersvorsorge müssen die Beitragsfranken effizient eingesetzt werden. Dies ist hier nicht der Fall. Eine seriöse Beratung über unsere Altersvorsorge sieht anders aus. In der vorliegenden Form ist die Vorlage nicht mehrheitsfähig.
</p><h5>Auskünfte:</h5><ul><li>Doris Bianchi, Geschäftsführende Sekretärin SGB, 076 564 67 67</li><li>Thomas Zimmermann, Leiter Kommunikation SGB, 079 249 59 74</li></ul>]]></content:encoded><category>AHV</category><category>Sozialpolitik</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-4500</guid><pubDate>Mon, 26 Sep 2016 10:31:11 +0200</pubDate><title>Krankenkassenprämien: Maximal 10 % des Einkommens!</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/krankenkassenpraemien-maximal-10-des-einkommens</link><description>SGB verlangt schweizweites Sozialziel</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead"> Erneut steigen die Krankenkassenprämien nächstes Jahr im Schnitt um 4,5 %. Viele Haushalte können diese erdrückende Belastung nicht mehr stemmen. Deshalb fordert der SGB ein verbindliches, schweizweit gültiges Sozialziel. Die Krankenkassenprämien sollen maximal 10 Prozent des Nettoeinkommens betragen. </p><p>Nächstes Jahr werden die Krankenkassenprämien erneut um durchschnittlich 4,5 % ansteigen. Seit 1997 haben sie sich praktisch verdoppelt. Die Haushalte werden heute je nach Kanton und Grösse mit 14 bis 16 Prozent belastet. Das zeigt, dass die seinerzeit eingeführte Prämienverbilligung das unsoziale Kopfprämiensystem nur sehr schwach korrigiert. Das damalige Sozialziel, dass niemand für die Krankenkassenprämie mehr als 8 Prozent seines Einkommens bezahlen soll, ist bei weitem verfehlt.
</p><p> Schuld daran sind die anhaltenden Sparprogramme von Bund und Kantonen, bei denen auch die Prämienverbilligung gekürzt wird. Öl ins Feuer dieser Entwicklung giessen werden die Unternehmenssteuerreform III und die geplante Revision der Ergänzungsleistungen, bei welcher die EL-Bezüger/innen eine viel tiefere Rückerstattung der Krankenkassenprämien hinnehmen sollen. 
</p><p>Der SGB fordert dringend eine Korrektur dieser für immer mehr Haushalte bedrohlichen Entwicklung. Er verlangt ein verbindliches, schweizweit gültiges Sozialziel. Dieses hat festzulegen, dass die Krankenkassenprämien maximal 10 Prozent des Nettoeinkommens betragen dürfen.
</p><h5>Auskunft </h5><ul><li>Thomas Zimmermann, Leiter Kommunikation SGB, 079 249 59 74 </li></ul>]]></content:encoded><category>Gesundheit</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-4498</guid><pubDate>Fri, 23 Sep 2016 15:37:51 +0200</pubDate><title>Grosser Rückhalt für bessere AHV-Renten </title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/grosser-rueckhalt-fuer-bessere-ahv-renten</link><description>Der SGB-Kommentar zu AHVplus und den übrigen Abstimmungsvorlagen</description><content:encoded><![CDATA[<p>Die Forderung nach höheren AHV-Renten hat einen grossen Rückhalt in der Bevölkerung. Dies zeigt die breite Unterstützung der AHVplus-Initiative, insbesondere das sich abzeichnende Ja in der lateinischen Schweiz. Die AHV wurde viele Jahre schlecht geredet. Die Volksinitiative AHVplus war die erste Etappe auf dem Weg zu besseren AHV-Renten.
</p><p>Den AHVplus-Gegnern ist es zwar mit ihrer Angstkampagne noch einmal gelungen, Unsicherheit zu schüren und Zweifel an der Finanzierbarkeit der 10-Prozent-Erhöhung zu streuen. Dabei machten sie nicht nur die AHV schlecht, sondern spielten auch in unverantwortlicher Weise die Alten gegen die Jungen aus.
</p><p>Doch die Pensionskassenrenten stehen wegen den historisch tiefen Zinsen unter einem noch nie dagewesenen Druck. Dazu kommen stark steigende Lebenshaltungskosten - namentlich wegen den massiven Erhöhungen der Krankenkassenprämien. Zur Sicherung Altersrenten hat die AHV ein unschlagbares Preis-Leistungsverhältnis.
</p><h3>"Altersvorsorge 2020" muss Rentenverluste ausgleichen</h3><p>Diese Tatsachen müssen klar in die Beratung der "Altersvorsorge 2020" einfliessen. Die Rentenverschlechterungen bei den Pensionskassen müssen zwingend ausgeglichen, die Kaufkraftverluste müssen berücksichtigt werden. Der Ständerat hat in der Erstberatung von "Altersvorsorge 2020" den Weg vorgezeichnet.
</p><p>Der SGB und die "Allianz für eine starke AHV" wird die Beratungen der "Altersvorsorge 2020" eng begleiten und sich mit Vehemenz für die Erhaltung des Rentenniveaus über eine Erhöhung der AHV-Renten einsetzen. Die Erhöhung des Rentenalters und weitere Verschlechterungen werden wir bekämpfen.
</p><h3>Verpasste Chance</h3><p>Der SGB bedauert auch das klare Nein zur Volksinitiative "Grüne Wirtschaft". Damit wurde die Chance vertan, jetzt verbindliche Leitplanken für eine nachhaltige Wirtschaft zu setzen. Mit dem Ja zum Nachrichtendienstgesetz sind die Kompetenzen des Schweizer Nachrichtendienstes massiv ausgebaut worden. Der SGB bedauert dies und warnt vor einem zweiten Fichenskandal
</p><h5>Auskünfte</h5><ul><li>Paul Rechsteiner, SGB-Präsident, Ständerat SG/SP, 079 277 61 31</li><li>Doris Bianchi, Geschäftsführende Sekretärin SGB, 076 564 67 67</li><li>Daniel Lampart, Sekretariatsleiter SGB, 079 205 69 11</li><li>Thomas Zimmermann, Leiter Kommunikation SGB, 079 249 59 74 </li></ul>]]></content:encoded><category>AHV</category><category>Sozialpolitik</category><category>Schweiz</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-4492</guid><pubDate>Wed, 21 Sep 2016 10:13:08 +0200</pubDate><title>AHVplus: Jede Stimme zählt</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/ahvplus-jede-stimme-zaehlt</link><description>Jetzt die sicherste und solidarischste Sozialversicherung stärken!</description><content:encoded><![CDATA[<p> Die Renten der Pensionskassen sinken. Sie werden in naher Zukunft immer tiefer ausfallen. Wie kann das heutige Rentenniveau so noch gehalten werden? Noch mehr in die Pensionskassen einzahlen? Eine teure Lebensversicherung abschliessen? Oder sollen noch mehr Leute in die Ergänzungsleistungen gedrängt werden? 
</p><p>Auf genau diese Fragen liefert die Volksinitiative AHVplus die richtige Antwort: Viel effizienter ist es, bei der AHV zu intervenieren. 
</p><p>Heute werden die Lohnbeiträge für die Pensionskassen immer tiefer verzinst. Für das kommende Jahr muss von einer Mindestverzinsung von 1% ausgegangen werden. Die Berechnungen für die Mindestverzinsung im Jahr 2020 zeigen eine Nullverzinsung an. 
</p><p>Unter diesen Umständen ist&nbsp; ein Lohnfranken im Umlageverfahren, wie es die AHV kennt, viel besser eingesetzt. Ein Umlageverfahren ist in der gegenwärtigen Nullzinsphase der effizientere Weg, um sichere Leistungen zu garantieren. Denn das Alterssparen lohnt sich immer weniger. Zudem nehmen die Risiken eines Kapitalverlustes zu: Um die nötigen Renditen zu erwirtschaften, müssen heute die Pensionskassen immer risikoreicher anlegen. 
</p><p>Sichere Renten gibt es bei der AHV auch dank der solidarischen Finanzierung: Eine unbegrenzte Beitragspflicht bei gleichzeitig begrenzter späterer Rente. Zum Glück gibt es die AHV, denn so profitieren auch die weniger Privilegierten über ihre AHV-Rente vom massiven Lohnwachstum in den oberen Etagen. 
</p><p>Wir müssen unseren Beitragsfranken möglichst effizient einsetzen. In der gegenwärtigen Krise der kapitalgedeckten Altersvorsorge tun wir gut daran, das Umlageverfahren zu stärken. 
</p><p>Deshalb: Wer rechnet, stimmt am 25. September Ja zu AHVplus! </p>]]></content:encoded><category>AHV</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-4489</guid><pubDate>Fri, 16 Sep 2016 12:58:49 +0200</pubDate><title>Bundesrat verschlechtert Ergänzungsleistungen – Nur höhere AHV-Renten helfen</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/bundesrat-verschlechtert-ergaenzungsleistungen-nur-hoehere-ahv-renten-helfen</link><description>SGB-Kommentar zum Sparkurs bei den Ergänzungsleistungen</description><content:encoded><![CDATA[<p>Bund und Kantone wollen auf dem Buckel der ärmsten Rentnerinnen und Rentner fast eine halbe Milliarde Franken sparen. Diese Pläne hat der Bundesrat am Freitag mit der Botschaft zur Reform der Ergänzungsleistungen (EL) dem Parlament vorgelegt. Dort drohen den EL-Bezügerinnen und EL-Bezügern noch härtere Massnahmen. Denn die bürgerlichen Parteien forderten in der Vernehmlassung einen viel schärferen Sparkurs als der Bundesrat nun vorschlägt. Damit wird eine Erhöhung der AHV-Renten umso dringlicher. Sonst kommen die bedürftigsten Rentnerinnen und Rentner immer mehr unter die Räder.
</p><p>Der Bundesrat hat dem Druck der Kantone und der bürgerlichen Parteien nachgegeben und will nun auch bei den EL eine Sparübung durchziehen. Dies wird vor allem die rund 50'000 EL-Bezüger hart treffen, die von den EL die Krankenkassenprämien vergütet erhalten. Denn hier schlägt der Bundesrat Kürzungen der Krankenkassenprämien-Rückerstattung von bis zu 40% vor. Künftig soll nicht mehr die höhere Durchschnittsprämie zurückerstattet werden, sondern der viel tiefere Ansatz der kantonalen Individuellen Prämienverbilligung.
</p><p>Mit den Kürzungen im Bereich der Krankenkassenprämien-Rückvergütung sparen die Kantone 161 Millionen –&nbsp;auf Kosten bedürftiger Senioren. Diese werden deutlich weniger für ihre Gesundheitsausgaben erhalten. Die Erhöhung der AHV-Renten wird deshalb immer dringlicher. Denn ohne Verbesserungen bei der AHV kann das Budgetloch der Rentnerinnen und Rentner nicht gestopft werden. 
</p><p>Der Bundesrat will zudem den Zugang zu den EL erschweren. Wer trotz tiefem Einkommen sparsam gelebt hat und sich einen Notgroschen fürs Alter zusammen gespart hat, muss künftig viel mehr davon aufbrauchen, bevor er oder sie EL erhält.
</p><p>Angesichts der Entscheide des Bundesrats und der viel weitergehenden Forderungen der bürgerlichen Parteien, ist das Argument der AHVplus-Gegner, dass die Initiative AHVplus den EL-Bezügerinnen und Bezügern nichts bringt, definitiv widerlegt. Nur mit einer Erhöhung der AHV-Renten sind Leute mit EL auf der sicheren Seite. Denn so sind sie weniger abhängig von EL.
</p><h5>Auskünfte: </h5><ul><li>Doris Bianchi, Geschäftsführende Sekretärin SGB, 076 564 67 67</li><li>Thomas Zimmermann, Leiter Kommunikation SGB, 079 249 59 74</li></ul>]]></content:encoded><category>Sozialpolitik</category><category>AHV</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-4488</guid><pubDate>Thu, 15 Sep 2016 13:26:43 +0200</pubDate><title>Manifest: Starke Frauen für eine starke AHV</title><link>https://www.sgb.ch/themen/gleichstellung/detail/manifest-starke-frauen-fuer-eine-starke-ahv</link><description>SGB-Frauenkommission und Marche Mondiale des Femmes lancieren Manifest</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead"> Die Frauenkommission des Schweizerischen Gewerkschaftsbundes SGB lanciert gemeinsam mit Marche Mondiale des Femmes MMF ein Manifest für eine starke AHV.</p><p>Dies weil Frauen besonders von der AHV profitieren: Ihre AHV-Renten sind gleich hoch wie diejenigen der Männer. Denn die AHV ist die einzige Altersvorsorge, welche die Erziehungs- und Betreuungsarbeit der Frauen bei der Rentenberechnung mitberücksichtigt. Ganz im Gegenteil zur zweiten Säule: Doppelt so viele Rentnerinnen wie Rentner haben gar keine Pensionskassenrente, und wenn sie eine haben, ist diese nur halb so hoch wie diejenige der Männer.
</p><p>Gerade vor dem Hintergrund des Rentenmassakers, das die nationalrätliche Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit auf Kosten der Frauen veranstalten will, ist es umso wichtiger, die AHV zu stärken: Rentenerhöhung statt Rentenaltererhöhung, Solidarität zwischen den Generationen, den Geschlechtern und Einkommensklassen statt Wirtschaften ins Kässeli der Versicherer.
</p><p>Die unterzeichnenden Frauen und Männer wissen, dass die Schweiz sich die längst überfällige Erhöhung der AHV-Renten leisten kann. Sie setzen sich ein für eine Stärkung der AHV und somit für eine Stärkung der Frauen. Sie sagen JA zu AHVplus.
</p><h5>Auskünfte</h5><ul><li>Regula Bühlmann, SGB-Zentralsekretärin, 076 200 90 89 </li></ul>]]></content:encoded><category>Gleichstellung von Mann und Frau</category><category>AHV</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-4474</guid><pubDate>Sat, 10 Sep 2016 11:28:26 +0200</pubDate><title>Eine überdeutliche Warnung an die Brandstifter im Nationalrat</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/eine-ueberdeutliche-warnung-an-die-brandstifter-im-nationalrat</link><description>Mehr als 20&#039;000 demonstrieren gegen Rentenabbau und für starke AHV</description><content:encoded><![CDATA[<p> Mehr als 20'000 Rentnerinnen und Rentner, Erwerbstätige, Junge und Alte aus allen Regionen der Schweiz sind heute Samstag dem Aufruf der Allianz für eine starke AHV gefolgt und haben ihre Empörung und Wut über das geplante Rentenmassaker im Nationalrat sowie ihre Forderung nach einer Stärkung der AHV und ihr Ja zu AHVplus auf die Strasse getragen.
</p><p>Dies ist ein überdeutliches Zeichen an die Brandstifter in der Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit des Nationalrats (SGK-N). Würden sie sich mit ihren Abbauplänen durchsetzen, müssten am Schluss alle für weniger Rente länger arbeiten und mehr Beiträge bezahlen. Solch ein Rentenmassaker wird vor dem Volk keinen Bestand haben.
</p><p>Mit dem mächtigen, friedlichen und bunten Demonstrationszug von der Schützenmatte durch die Berner Innenstadt ist der Nationalrat gewarnt. Nun liegt es an ihm, in die Altersvorsorge 2020 wieder einen Ausgleich für die Rentenkürzungen in der zweiten Säule einzubauen.
</p><p>Der St. Galler Ständerat und SGB-Präsident Paul Rechsteiner sprach an der Schlusskundgebung am Aargauerstalden von einer "gewaltigen Provokation in einer neuen Dimension wie es sie in der Schweiz noch nicht gab. Was die SVP und FDP bei der Rentenreform wollen, übersteigt im Negativen alles, was wir bisher gesehen haben." Syna-Präsident Arno Kerst betonte, beim Abbauprogramm der SGK würden besonders "Frauen und Arbeitnehmende mit tiefen Einkommen unter die Räder kommen".
</p><p>Dabei stünden schon heute Frauen in der Altersvorsorge schlechter da, sagte Natascha Wey, Co-Präsidentin SP Frauen bereits auf der Schützenmatte. "Über ein Drittel aller Frauen in der Schweiz haben nur die AHV. Es ist daher keine Frage, ob die SP Frauen eine Stärkung der AHV unterstützen. Die AHV muss nicht nur gestärkt, sondern massiv ausgebaut werden."
</p><p>Wie das geht, machte die geschäftsführende SGB-Sekretärin Doris Bianchi klar. Gegen die sinkenden Renten der Pensionskassen seien weder ein höheres Rentenalter noch mehr Sparen in der zweiten Säule und schon gar nicht Ergänzungsleistungen eine Lösung. "Die Lösung liegt einzig in der AHV. Wir brauchen AHVplus. Wir sind die Kraft, die in diesem Land vieles bewegen kann. Kämpfen und gewinnen werden wir gegen das Rentenmassaker und zusammen gewinnen wir auch AHVplus." 
</p><h3> AHVplus wird von der "Allianz für eine starke AHV" getragen.</h3><p>Der Allianz gehören alle Gewerkschaften und die grossen Arbeitnehmenden-Organisationen des Öffentlichen Dienstes an (AvenirSocial, Garanto, Kapers, LCH, Nautilus, PVB, SBK, SBPV, SER, SEV, SGB, SIT, SMPV, SMV, SSM, Syna, Syndicom, Travail.Suisse, Unia, VPOD, VSPB, ZV), sowie die RentnerInnenverbände VASOS und AVIVO, die Parteien SP, SP60+, SP Frauen, Grüne, JUSO und junge Grüne. Ja zu AHVplus sagen zudem unter anderen der Schweizerische Seniorenrat und das KMU-Netzwerk.
</p><h5>Auskünfte:</h5><ul><li>Matthias Preisser, Kommunikation SGB, 079 656 55 36</li><li>Doris Bianchi, geschäftsführende Zentralsekretärin SGB, 076 564 67 67</li></ul>]]></content:encoded><category>Sozialpolitik</category><category>AHV</category><category>Berufliche Vorsorge</category><category>Schweiz</category><category>Gewerkschaftspolitik</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-4469</guid><pubDate>Fri, 09 Sep 2016 09:09:04 +0200</pubDate><title>Ja zu AHVplus verhindert Rentenmassaker</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/ja-zu-ahvplus-verhindert-rentenmassaker</link><description>Sessionsvorschau: Altersvorsorge 2020</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead"> Der Nationalrat wird die Reform "Altersvorsorge 2020" diskutieren. Er wird die vorberatende Kommission massiv korrigieren müssen. Ein Ja am 25. September zur Volksinitiative AHVplus würde ihn dazu zwingen. </p><p>Die vorberatende Kommission hatte ein eigentliches Rentenmassaker beschlossen: Künftige Generationen sollen Rentenverluste in Milliardenhöhe hinnehmen und bis 67 arbeiten. Ein Ja zur Volksinitiative AHVplus am 25. September wäre der eleganteste, einfachste und kostengünstigste Weg, diesen massiven Abbau zu stoppen. 
</p><p>Die Nationalratskommission beantragt ihrem Plenum eine Vorlage, in welcher das heute geltende Rentenniveau nicht erhalten bleiben soll. Die Auswirkungen der Kommissionsentscheide sind Abbau in Reinkultur:</p><ul><li>Der Mindestumwandlungssatz wird auf 6% gesenkt. Die BVG-Renten werden um 12% fallen. Die Kommission will keinen Ausgleich dafür. Die beschlossenen Kompensationsmassnahmen sind praktisch wirkungslos und belasten übermässig die Jungen. </li><li>Mit dem Verzicht auf den vom Ständerat beschlossenen AHV-Zuschlag sowie auf die Anhebung der AHV-Ehepaarrenten wird das Rentenniveau aller künftigen Rentnerinnen und Rentner sinken.</li><li>Die Beiträge an die Pensionskasse werden um bis zu 2 Prozentpunkte steigen. Trotzdem erhalten die künftigen Rentnergenerationen weniger Rente aus der Pensionskasse. </li><li>Keine echte Besitzstandgarantie für die Übergangsgeneration. Anders als von Bundesrat und Ständerat vorgesehen, soll es keine kollektive, solidarische Lösung geben. Auch die über 50-Jährigen müssen Renteneinbussen hinnehmen. Denn der Besitzstand bezieht sich nur auf das bisher angesparte Altersguthaben. </li><li>Das generelle Rentenalter wird über einen Automatismus rasch auf 67 angehoben. Als erste werden die heute 62-jährigen Frauen länger arbeiten müssen. Die dafür vorgesehene Kompensation ist mager. Sie bringt den Frauen nur ein paar Franken mehr Rente. Alle verheirateten Frauen gehen leer aus. </li><li>Weitere Kürzungen der Witwen- und Waisenrenten und neu auch bei den Kinderrenten.</li></ul><p>Der Nationalrat wird die Vorlage erst nach der Abstimmung zu AHVplus (25. September) behandeln. Deshalb eröffnet sich den Stimmberechtigten die einmalige Chance, dieses Rentenmassaker mit einem klaren Ja zu AHVplus zu verhindern. Es steht zu bezweifeln, dass der Rat ohne Vorgabe des Volkes die Weichen richtig zu stellen versteht. </p>]]></content:encoded><category>AHV</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-4440</guid><pubDate>Mon, 05 Sep 2016 15:12:13 +0200</pubDate><title>Arbeitgeber können sich AHVplus leisten</title><link>https://www.sgb.ch/themen/gewerkschaftspolitik/detail/arbeitgeber-koennen-sich-ahvplus-leisten</link><description>Seit 2000 zahlen die Unternehmen 0.7% weniger Sozialabgaben</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">&nbsp;</p><p class="lead">Seit der Jahrtausendwende zahlen die Unternehmen deutlich weniger Sozialabgaben, nämlich 0.7 Lohnprozent. AHVplus würde sie 0.4 Lohnprozent kosten. Rechnen Sie selbst ... </p><p>Die Lohnbeiträge an die Sozialversicherungen sind seit dem Jahr 2000 deutlich gesunken. Gemäss BFS betrug der Rückgang der Arbeitgeberbeiträge bis 2013 rund 0.7 Prozentpunkte - also mehr als die 0.4 Lohnprozente, welche sie für AHVplus aufwenden müssten (alle Kapitalgesellschaften ohne Banken/Versicherungen). 
</p><h3>Auch für die Firmen schlussendlich billiger </h3><p>Hauptursache ist der von 3 auf 2.2 Prozent gesunkene Beitragssatz für die ALV sowie tiefere Unfallversicherungsprämien. Neuere, aggregierte Zahlen gibt es noch nicht. 2014 ist das Solidaritätsprozent der ALV deplafoniert worden. Auf 2016 ist der EO-Beitrag von 0.5 auf 0.45 Prozent gesunken, während der maximale UVG-Verdienst leicht angehoben wurde. Die detaillierten Auswertungen des BSV zeigen aber, dass sich seither nichts Wesentliches geändert haben dürfte - mit Ausnahme der 2. Säule. Deren Beiträge sind gestiegen - und gerade diese Entwicklung könnte mit einer Stärkung der AHV gestoppt werden. Denn die AHV hat das bessere Preis-Leistungsverhältnis für tiefe und mittlere Einkommen. Das käme auch die Firmen billiger als die immer teureren Lösungen in der 2. Säule. 
</p><h3>Gerechtere Verteilung </h3><p>Mit anderen Worten: Die Firmen können sich schon nur dieser Entlastungen wegen AHVplus leisten. Und überhaupt: die Unternehmen machen gute Gewinne. Die neusten Zahlen des BFS (2013) weisen einen Bruttobetriebsgewinn von rund 193 Mrd. Fr. aus (ohne Banken/Versicherungen und Pensionskassen). Die Firmen haben fast 58 Mrd. Fr. an Gewinnen ausgeschüttet. Dagegen nimmt sich der für AHVplus erforderliche Arbeitgeberbeitrag von etwas über 2 Mrd. Fr. ausgesprochen bescheiden aus. AHVplus korrigiert damit auch die ungerechte Verteilentwicklung der letzten Jahre: Die obersten 10 Prozent haben ihren Anteil an der Gesamtlohnsumme von 27.3 auf 29.8 Prozent erhöht. Der Lohnanteil der übrigen ist gesunken. Die Kader und Gutverdiener profitierten teilweise von luxuriösen Pensionskasseneinkäufen durch ihre Arbeitgeber. 
</p><h3>Positive Wirkung auf Beschäftigung </h3><p>Löhne sind nicht nur Kosten, sondern auch Einkommen und damit auch Konsum. Um die Auswirkungen höherer Lohnbeiträge auf die Beschäftigung zu bewerten, müssen beide Seiten angeschaut werden. Im Falle einer Beitragserhöhung für die AHV dürfte der Nettoeffekt auf die Beschäftigung positiv sein. Wieso? AHV-BezügerInnen geben in der Regel mehr aus als sie einnehmen. Steigen die AHV-Renten, wird das zusätzliche Einkommen wieder ausgegeben und nicht gespart. Das führt daher zu einer entsprechenden Erhöhung des Konsums. Der Absatz der Firmen steigt. Die Beschäftigung nimmt zu. </p>]]></content:encoded><category>Schweiz</category><category>AHV</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-4435</guid><pubDate>Fri, 02 Sep 2016 14:31:10 +0200</pubDate><title>Sinkflug des Mindestzinses hält an – Rentenniveau wird weiter sinken</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/sinkflug-des-mindestzinses-haelt-an-rentenniveau-wird-weiter-sinken</link><description>Pensionskassen unter Druck</description><content:encoded><![CDATA[<p> Mit dem Mehrheitsentscheid der BVG-Kommission, dem Bundesrat per 2017 eine Senkung des Mindestzinssatzes von heute 1,25% auf 1% zu empfehlen, müssen sich die Versicherten erneut auf tiefere Renten einstellen. Der SGB und die weiteren Arbeitnehmerorganisationen hatten angesichts der aktuellen Renditeentwicklungen der Pensionskassen eine Beibehaltung des jetzigen Mindestzinssatzes auch im 2017 gefordert.
</p><p>Immerhin konnte mit der Empfehlung der Kommission, den Mindestzinssatz auf 1% zu senken, Schlimmeres verhindert werden. Denn der Pensionskassenverband und der Arbeitgeberverband verlangten eine Senkung auf 0,75 Prozent. Ein so tiefer Zinssatz hätte aber die berufliche Vorsorge noch stärker in die Bredouille gebracht.
</p><p>Denn die Verzinsung des Alterssparkapitals ist nebst dem Umwandlungssatz matchentscheidend für die Höhe der späteren Pensionskassenrente. Wenn das angesparte Geld in den Pensionskassen immer tiefer verzinst wird, wächst das Sparkapital nicht genügend, um später daraus eine anständige Rente zu erhalten.
</p><p>Die Zinsflaute wirkt sich verheerend auf die kapitalgedeckte Altersvorsorge aus: Während Jahren, von 1985 bis 2002, wurde die Pensionskassengelder mit mindestens 4 Prozent verzinst. Dank dem Zinseszinseffekt konnte man sein Alterssparkapital somit innerhalb von 18 Jahren verdoppeln. Mit einem Mindestzins von 1% dauert es hingegen 70 Jahre, bis sich das Kapital verdoppelt hat. Das sind 14 Jahre mehr als mit einer Mindestverzinsung von 1,25 Prozent. Je tiefer der Zins, desto brutaler wird die Auswirkung einer weiteren Zinssenkung. Der Grund ist der fehlende Zinseszinseffekt.
</p><p>Ohne anständige Verzinsung trägt die kapitalgedeckte berufliche Vorsorge immer weniger zum Renteneinkommen der Pensionierten bei. Diese Rentenverluste müssen ausgeglichen werden. Denn sonst ist der Verfassungsauftrag, wonach die Renten aus AHV und Pensionskasse "die Fortsetzung des Lebensstandards in angemessener Weise" ermöglichen müssen, für immer mehr Pensionierte ein leeres Versprechen. Der einfachste und kostengünstigste Weg, die Rentenverluste in der zweiten Säule auszugleichen, ist eine Erhöhung der AHV-Renten, wie sie die Volksinitiative AHVplus verlangt. Wer rechnet, stimmt am 25. September ja zu AHVplus.
</p><h5>Auskünfte:</h5><ul><li> Doris Bianchi, Geschäftsführende Sekretärin SGB, 076 564 67 6 </li><li>Thomas Zimmermann, Leiter Kommunikation SGB, 079 249 59 74 </li></ul>]]></content:encoded><category>Berufliche Vorsorge</category><category>Sozialpolitik</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-4423</guid><pubDate>Thu, 25 Aug 2016 09:36:32 +0200</pubDate><title>Placebo-Zückerchen für die Frauen</title><link>https://www.sgb.ch/themen/gleichstellung/detail/placebo-zueckerchen-fuer-die-frauen</link><description>Durchsichtiges Manöver soll Rentenmassaker verschleiern</description><content:encoded><![CDATA[<p> Am 19. August hat sich die Nationalratskommission zu einem eigentlichen Rentenmassaker bekannt. Der massive Abbau würde vor allem auf Kosten der Frauen geschehen: Sie, die aufgrund schlechterer Löhne, Teilzeitpensen und unbezahlter Arbeit schon heute Mühe haben, im Alter über die Runden zu kommen, würden besonders unter den Einsparungen bei den Witwen- und Kinderrenten sowie bei der zweiten Säule leiden. Ganz zu schweigen von der Erhöhung des Frauenrentenalters, das wie befürchtet nur ein erster Schritt hin zu Rentenalter 67 ist. 
</p><p>Doch halt, mitten im Schlachtfeld findet sich ein Versprechen für die Frauen, das auf den ersten Blick so gar nicht zur generellen Stossrichtung des Reform passen will: Frauen sollen entsprechend der statistischen unerklärten Lohndifferenz mehr AHV-Rente erhalten, also pro Prozent unerklärtem Lohnunterschied ein Prozent mehr AHV. Was auf den ersten Blick bestechend tönt - und bestechen wollen sie uns vermutlich - ist auf den zweiten Blick eine Mogelpackung: Wir brauchen die Lohngleichheit, keine Frage - und das Parlament hat es in der Hand, diese mit der geplanten Revision des Gleichstellungsgesetzes endlich umzusetzen. Doch die Rentnerinnen mit ein paar Prozent mehr AHV-Rente abzuspeisen, entschädigt sie nicht für den entgangenen Lohn... 
</p><p>Kommt hinzu, dass die Maximalrenten nicht angetastet werden. Verheiratet? Pech gehabt, der Aufschlag würde den Plafond sprengen. Schon jetzt eine AHV-Rente von mehr als 2000 Franken? Gratulation, aber eine Kompensation liegt so kaum mehr drin. Letzten Endes würden die wenigsten Frauen von der vorgeschlagenen "Entschädigung" profitieren.
</p><p>Das Zückerchen also ist ein Placebo, mit dem wir uns nicht abspeisen lassen. Wir wollen Lohngleichheit. Und wir wollen faire, existenzsichernde Renten sowie Rentenalter 64. Nur wer sich für dumm verkaufen lässt, gibt sich mit weniger zufrieden. </p>]]></content:encoded><category>Gleichstellung von Mann und Frau</category><category>AHV</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-4417</guid><pubDate>Mon, 22 Aug 2016 10:53:33 +0200</pubDate><title>Jetzt die starke Antwort an die Sozialabbauer!</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/jetzt-die-starke-antwort-an-die-sozialabbauer</link><description>Aufruf zur Grossdemonstration „Rentenabbau stoppen – AHV stärken!“</description><content:encoded><![CDATA[<p> So den Reichen hörig und so weit weg von den Anliegen der normalen Leute: einen eindrucksvolleren Beweis für ihre isolierte sozialpolitische Position hätten die rechtsbürgerlichen Parlamentarier/innen nicht liefern können. In der Altersvorsorge 2020 haben sie die Mehrheit der vorberatenden Kommission des Nationalrats errungen. Sie wollen die künftigen Renten der 2. Säule massiv kürzen - ohne einen Ausgleich, der diesen Namen verdient. Und sie treten bei den Einnahmen auf den Schlauch, um so Rentenalter 67 durchdrücken zu können. Wieso? Weil die Superreichen in diesem Land, die so reich sind wie noch nie, keine höheren Beiträge zahlen wollen. 
</p><p>Das bringt das Fass zum Überlaufen! 
</p><p>Jetzt braucht es eine starke Antwort auf diesen Versuch eines Massakers. 
</p><p>Jetzt braucht es vor allem ein Ja zur AHVplus-Initiative. Diese Initiative stärkt die AHV und die Menschen, die auf sie angewiesen sind. Sie bricht den Sozialabbauern, welche die AHV in den Würgegriff zwingen wollen, die Finger. Diese Pläne landen dann, wo sie hingehören: auf dem Misthaufen der Geschichte - oder im Museum verhinderter Sozialanschläge. 
</p><p>Und es braucht eine starke Antwort vom Volk, hier wie ein Kalb vorgeführt, welches seine Metzger fröhlich zur Schlachtbank führen. Diese Antwort geben wir den Metzgern bereits am 10. September auf der Strasse. Deshalb: Kommt alle nach Bern an die grosse Demo "Rentenabbau stoppen - AHV stärken!" </p>]]></content:encoded><category>AHV</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-4414</guid><pubDate>Fri, 19 Aug 2016 13:44:31 +0200</pubDate><title>Rentenmassaker: Jetzt braucht’s ein Ja zu AHVplus</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/rentenmassaker-jetzt-braucht-s-ein-ja-zu-ahvplus</link><description>Nationalratskommission torpediert &quot;Altersvorsorge 2020&quot;</description><content:encoded><![CDATA[<p> Die Nationalratskommission veranstaltet zur Reform "Altersvorsorge 2020" ein Rentenmassaker: Die künftigen Rentnergenerationen sollen wegen massiv tieferen Renten Milliardenverluste hinnehmen und bis 67 arbeiten müssen. Deshalb braucht es jetzt ein Ja zur Volksinitiative AHVplus, die am 25. September zur Abstimmung gelangt.
</p><p>AHVplus ist der einfachste und kostengünstigste Weg, das Rentenmassaker zu stoppen. Denn die AHV hat das beste Preis-/Leistungsverhältnis. Und sie ist sicher, da sie den Risiken der Finanzmärkte kaum ausgesetzt ist. Der SGB, seine Verbände und die "Allianz für eine starke AHV" werden die Abstimmungskampagne mit voller Energie führen. Sie werden die Provokation der Nationalratskommission energisch bekämpfen. Unter dem Motto "Rentenabbau stoppen&nbsp;– AHV stärken" rufen sie deshalb bereits am 10. September zu einer nationalen Demo in Bern auf.
</p><p>Die Nationalratskommission bricht mit ihren Beschlüssen das Versprechen von Bundesrat und Ständerat, dass mit der Reform "Altersvorsorge 2020" das heute geltende Rentenniveau erhalten bleiben soll. In der vorliegenden Form hat das Reformpaket vor dem Volk keine Chance.
</p><p>Hier muss nun der Nationalrat stark korrigieren. Denn die Auswirkungen der SGK-Entscheide wären massiv:</p><ul><li>Die Senkung des Mindestumwandlungssatzes auf 6% führt zu einer 12 % tieferen Rente. Diese Rentensenkung will die Kommission nicht ausgleichen. Die beschlossenen Kompensationsmassnahmen sind praktisch wirkungslos und belasten übermässig die Jungen.</li><li>Mit dem Verzicht auf den vom Ständerat beschlossenen AHV-Zuschlag für künftige Rentnerinnen und Rentner sowie die Anhebung der AHV-Ehepaarrenten wird das Rentenniveau aller künftigen Rentnerinnen und Rentner sinken.</li><li>Die Beiträge an die Pensionskasse werden um bis zu 2 Prozentpunkte steigen. Trotzdem erhalten die künftigen Rentnergenerationen weniger Rente aus der Pensionskasse.</li><li>Die Kommission verzichtet auch auf eine echte Besitzstandgarantie für die Übergangsgeneration. Anders als von Bundesrat und Ständerat vorgesehen, soll es keine kollektive, solidarische Lösung geben. Auch die über 50-Jährigen müssen Renteneinbussen hinnehmen. Denn die Besitzstandwahrung bezieht sich nur auf das bisher angesparte Altersguthaben.</li><li>Das generelle Rentenalter wird über einen Automatismus rasch auf 67 angehoben. Als erste werden die heute 62-jährigen Frauen länger arbeiten müssen. Die dafür vorgesehene Kompensation ist mager. Sie bringt den Frauen nur ein paar Franken mehr Rente. Allen verheirateten Frauen bringt diese Massnahme nichts.</li><li>Dazu kommen weitere Kürzungen der Witwen- und Waisenrenten und neu auch bei den Kinderrenten.</li></ul><p>Die Stimmberechtigten haben nun die Möglichkeit am 25. September eine Weichenstellung gegen dieses Rentenmassaker vorzunehmen – mit einem klaren Ja zu AHVplus. 
</p><h5>Auskünfte</h5><ul><li>Doris Bianchi, Geschäftsführende Sekretärin SGB, 076 564 67 67</li><li>Thomas Zimmermann, Leiter Kommunikation SGB, 079 249 59 74 </li></ul>]]></content:encoded><category>AHV</category><category>Sozialpolitik</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-4383</guid><pubDate>Tue, 05 Jul 2016 16:02:38 +0200</pubDate><title>AHVplus statt PK minus</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/ahvplus-statt-pk-minus</link><description>Der Bundesrat ignoriert die Sorgen der Bevölkerung</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead"> Der Bundesrat lehnt die Volksinitiative AHVplus ab. Damit missachtet er die Anliegen der Bevölkerung, die sich um ihr künftiges Renteneinkommen Sorgen macht.</p><p>Denn wer in den nächsten Jahren in Pension geht, muss sich mit einer immer tieferen Rente aus der zweiten Säule begnügen: Die Pensionskassen senken reihenweise ihre Umwandlungssätze. Dadurch werden die künftigen Renten immer tiefer ausfallen. Kommt dazu, dass Bundesrat und Parlament den gesetzlichen Mindestumwandlungssatz senken wollen, ohne für genügende Ausgleichsmassnahmen zu sorgen. Den Beteuerungen von Bundesrat und bürgerlicher Parteien zum Trotz rutscht das Rentenniveau so weiter ab. Und die nächsten Rentenverschlechterungen in Form eines höheren Rentenalters 67 oder gar darüber hinaus stehen bereits vor der Tür.
</p><p>Einzig die Volksinitiative AHVplus vermag das Rentenniveau zu stabilisieren. Für bescheidene 0,4 Lohnprozentpunkte (plus 0,4 des Arbeitgebers) erhalten später alle deutlich mehr Rente - im Schnitt 2400 Fr./Jahr für Alleinstehende und 4200 Fr. für verheiratete Paare. Ein so gutes Preis-Leistungsverhältnis hat nur die AHV zu bieten. Hier bringt ein Beitragsfranken am meisten Rente, was besonders den Frauen und den Jungen zu Gute kommt. Denn in der zweiten und dritten Säule müssten wir viel mehr Geld auf die Seite legen, um einen entsprechenden Rentenzuwachs finanzieren zu können. Die AHV trumpft insbesondere in der aktuellen Tiefzinsphase gegenüber der 2. und 3. Säule auf.
</p><p>Für die Rentnerinnen und Rentner ist die Volksinitiative AHVplus für die Finanzierung ihres Lebensunterhalts ausschlaggebend. 2017 werden die AHV-Renten auf dem gleichen Niveau wie heute verharren: Die AHV-Renten werden zum ersten Mal seit Einführung des AHV-Mischindexes 1979 nicht angepasst, weil die Teuerung rückläufig ist und die Löhne stagnieren. Doch die Krankenkassenprämien steigen und die Mietkosten bleiben weiterhin hoch. Dadurch bleibt den Rentnerinnen und Rentnern nächstes Jahr unter dem Strich weniger zum Leben.
</p><p>Hier schafft einzig die Volksinitiative AHVplus Abhilfe. Auch für die EL-Beziehenden ist AHVplus ein sozialpolitischer Fortschritt. Denn sie reduziert ihre Abhängigkeit von den unsicheren bedarfsabhängigen Ergänzungsleistungen und garantiert ihnen mehr Rente. Deshalb kann es am 25. September für alle zukünftigen Rentnerinnen und Rentner nur eine Antwort auf Abbaupläne und sinkende Rentenerwartungen geben: ein klares Ja zur Volksinitiative AHVplus. </p>]]></content:encoded><category>AHV</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-4361</guid><pubDate>Wed, 29 Jun 2016 17:02:57 +0200</pubDate><title>Wer rechnet, stärkt die AHV</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/wer-rechnet-staerkt-die-ahv</link><description>Auftakt der Kampagne für die Volksinitiative AHVplus</description><content:encoded><![CDATA[<p class="Text">&nbsp;</p><p>Die Pensionskassen-Renten sinken und sinken. Wer in den nächsten Jahren in Rente geht, muss mit happigen Rentenverlusten rechnen. Gleichzeitig hinken die Renten der Wirtschaftsentwicklung hinterher. Deshalb braucht es eine Erhöhung der AHV-Altersrenten um 10 Prozent, so wie es die Volksinitiative AHVplus verlangt. Denn die AHV ist die effizienteste, sicherste und kostengünstigste Altersvorsorge der Schweiz, wie die "Allianz für eine starke AHV" am Mittwoch zum Auftakt des Abstimmungskampfs deutlich machte.
</p><p>Die Pensionskassen-Renten sind unter Druck. Obwohl wir in die zweite Säule immer mehr einzahlen müssen, gibt es weniger Rente. Rentenverluste von bis zu 20 Prozent sind keine Seltenheit. Die Turbulenzen auf den Finanzmärkten lösen frühere Rentenversprechen quasi in Luft auf.
</p><p>Die Renten aus der AHV entwickeln sich hingegen berechenbar und zuverlässig. Dank intelligentem Finanzierungsmodell bewältigt die AHV die Alterung der Gesellschaft sehr gut: Obwohl die AHV-Lohnprozente seit 1975 nie angehoben wurden und nur ein Mehrwertsteuer-Prozent dazukam, zahlt die AHV heute mehr als doppelt so viele Renten aus wie damals. Sie wurden sogar an die Teuerungs- und Lohnentwicklung angepasst. Mit diesem bewährten Finanzierungsmodell kann die AHV auch die Baby-Boomer-Jahrgänge mit nur einem Mehrwertsteuer-Prozent finanzieren.
</p><p>Sicher ist die AHV auch, weil sie viel weniger stark den ungestümen Kräften der Finanzmärkte ausgeliefert ist. Da sie den Grossteil der Einnahmen gleich wieder ausgibt, muss sie nur einen Bruchteil der Gelder anlegen, die in der zweiten Säule rentabel angelegt werden müssen. Das macht die AHV auch äusserst effizient. Denn so fallen viel weniger Kosten für die Verwaltung des Kapitals an.
</p><p>Aus diesen Gründen ist es höchste Zeit, die AHV zu stärken. Um das Rentenniveau zu sichern. Und um im Alter die "gewohnte Lebenshaltung in angemessener Weise" zu ermöglichen, so wie es die Verfassung verlangt. Die Initiative "AHVplus" will die AHV-Altersrenten um 10 Prozent erhöhen. Für bescheidene 0,4 Lohnprozente (plus 0,4 des Arbeitgebers) erhalten später alle deutlich mehr Rente - im Schnitt 2400 Fr./Jahr für Alleinstehende und 4200 Fr. für verheiratete Paare. Ein so gutes Preis-Leistungsverhältnis hat nur die AHV. Hier bringt ein Beitragsfranken am meisten Rente, was besonders den Frauen und den Jungen zu Gute kommt. Denn in der zweiten und dritten Säule müssten wir viel mehr Geld auf die Seite legen, um diesen Rentenzuwachs zu finanzieren.
</p><p>Für die "Allianz für eine starke AHV", die von allen Gewerkschaften und den grossen Arbeinehmerorganisationen des öffentlichen Sektors, den Rentnerorganisationen VASOS/AVIVO sowie der SP, den Grünen, der Juso und den Jungen Grünen getragen wird, ist damit klar: Wer rechnet, stärkt die AHV.<span lang="DE"></span></p><h5> Die "Allianz für eine starke AHV":</h5><p>AvenirSocial, AVIVO, Garanto, Grüne, junge Grüne, JUSO, Kapers, LCH, Nautilus, New Wood, POP, PVB, SBK, SBKV, SBPV, SER, SEV, SGB, SIT, SMPV, SMV, SP, SP60+, SP Frauen, SSM, Syna, Syndicom, Travail.Suisse, Unia, VASOS, VPOD, VSPB, ZV
</p><p class="Text">&nbsp;</p>]]></content:encoded><category>AHV</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-4359</guid><pubDate>Wed, 29 Jun 2016 09:53:08 +0200</pubDate><title>Bilaterale erhalten – Masseneinwanderungsartikel innenpolitisch umsetzen</title><link>https://www.sgb.ch/themen/arbeit/detail/bilaterale-erhalten-masseneinwanderungsartikel-innenpolitisch-umsetzen</link><description>Aus dem SGB-Vorstand: Resolution zum Brexit und Aufruf zur nationalen Renten-Demo am 10. September</description><content:encoded><![CDATA[<p class="Text">&nbsp;</p><p>Der SGB-Vorstand hat an der heutigen Sitzung die Auswirkungen des "Brexit"-Entscheides auf die Schweizer Wirtschaft und die "Umsetzung" des Masseneinwanderungsartikels diskutiert. Er hat einstimmig eine Resolution mit folgenden Forderungen verabschiedet.</p><ul><li>Die SNB muss verhindern, dass die Löhne und die Arbeitsplätze durch eine Frankenaufwertung unter Druck kommen. Der Franken ist viel zu hoch bewertet. Der SGB erwartet, dass die SNB den Franken rasch im Bereich von mindestens 1.10 Fr./Euro stabilisiert und danach für einen Wechselkurs sorgt, bei dem die Löhne und Arbeitsplätze gesichert sind und eine Deindustrialisierung der Schweiz verhindert wird.</li><li>Die Bilateralen Verträge mit der EU müssen erhalten bleiben. Die so genannte "Umsetzung" des Art. 121a BV soll primär über nicht-diskriminierende Massnahmen in der Schweiz erfolgen. Der Schutz der Löhne, der Arbeitsbedingungen und der älteren Arbeitnehmenden muss verbessert werden. Zusätzlich braucht es Massnahmen zur besseren Vereinbarkeit von Beruf und Familie sowie bessere Aus- und Weiterbildungsmöglichkeiten.</li><li>Die vom Bundesrat präsentierte "einseitige" Schutzklausel ist abzulehnen. Sie steht einerseits im Widerspruch zu den Bilateralen. Andererseits fördert sie prekäre Aufenthaltsstatus und Arbeitsbedingungen.</li></ul><p>Weiter sagt der SGB-Vorstand den Rentenabbauplänen im Nationalrat den Kampf an. Er ruft die Arbeitnehmenden in der Schweiz zu einer nationalen Renten-Demo auf. Unter der Losung "Rentenabbau stoppen - AHV stärken" werden wir am 10. September in Bern für anständige Renten demonstrieren. Denn das Rentenniveau für künftige Rentnerinnen und Rentner ist akut gefährdet. Einerseits weil die Pensionskassen-Renten wegen der Turbulenzen an den Finanzmärkten und der hartnäckigen Tiefzinsphase derzeit stetig sinken. Andererseits, weil die neue rechte Mehrheit im Nationalrat - anders als Bundesrat und Ständerat - das heutige Rentenniveau nicht erhalten will. Er will die Rentenverluste nicht kompensieren und will zudem das Rentenalter auf 67 erhöhen. Obwohl alle wissen, dass ältere Arbeitnehmende schon heute Mühe haben überhaupt bis zum ordentlichen Pensionsalter 64/65 ihre Stelle zu halten.
</p><p class="Text">&nbsp;</p><h5>Auskünfte:</h5><ul><li>Daniel Lampart, Leiter SGB-Zentralsekretariat, 079 205 69 11</li><li>Thomas Zimmermann, Leiter Kommunikation SGB, 079 249 59 74 </li></ul>]]></content:encoded><category>Flankierende Massnahmen und Personenfreizügigkeit</category><category>Schweiz</category><category>Migration</category><category>AHV</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-4309</guid><pubDate>Fri, 27 May 2016 09:46:09 +0200</pubDate><title>SGB mobilisiert gegen Rentenabbau und für eine starke AHV</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/sgb-mobilisiert-gegen-rentenabbau-und-fuer-eine-starke-ahv</link><description>SGB-Delegiertenversammlung mit klarer Botschaft</description><content:encoded><![CDATA[<p>Wer in den nächsten Jahren pensioniert wird, hat deutlich weniger Rente. Weil die Pensionskassen die Umwandlungssätze teilweise massiv senken. Dazu kommt, dass die AHV-Renten mit den Löhnen nicht mehr Schritt gehalten haben und erhöht werden müssen. Anstatt dieses Rentenproblem zu lösen, wollen die Arbeitgeber, die Versicherungslobby und bürgerliche Kreise die Renten weiter senken – über eine Erhöhung des Rentenalters auf 67, weitere Senkungen der Umwandlungssätze und sogar die Kürzung von laufenden Renten.
</p><p class="Text">Die SGB-Delegierten haben diese Pläne an der DV vom 27. Mai heftig kritisiert. Immer mehr Menschen im Land wird klar, dass zur Sicherung der Renten eine Erhöhung der AHV-Renten nötig ist. Die AHV-Renten haben ein unschlagbares Preis-Leistungsverhältnis und entwickeln sich zuverlässig. Für die SGB-Delegierten ist klar: Wer rechnet, stärkt die AHV. In einer Resolution hielten die Delegierten Folgendes fest:</p><ul><li>Dank der Initiative AHVplus können die AHV-Altersrenten um 10 Prozent erhöht werden.</li><li>Die SGB-Delegierten verlangen, dass der Bund die in den letzten Jahren der AHV vorenthaltenen Milliarden ausbezahlt. Er hat in den letzten Jahren mehr als 10 Milliarden auf Kosten der AHV auf die hohe Kante gelegt.&nbsp;</li><li>Die Gewerkschaften verteidigen die Renten der beruflichen Vorsorge und wehren sich gegen übereilige Senkungen der Umwandlungssätze und gegen Rentenkürzungen. Die Arbeitgeber müssen sich an der Sicherung der Pensionskassenrenten beteiligen.</li><li>Sie verteidigen das Rentenalter 64/65 und verlangen gute, sichere Beschäftigungsmöglichkeiten für ältere Arbeitnehmende.</li><li>Die Delegierten rufen am 10. September in Bern gegen den Rentenabbau und für eine Stärkung der AHV auf die Strasse zu gehen und mit einer grossen nationalen Rentendemo ein deutliches Signal an Arbeitgeber, Wirtschaft und Politik zu senden.</li></ul><p class="GliederungText">Die SGB-Delegierten haben zudem beschlossen, gegen das Bundesdiktat für längere Ladenöffnungszeiten (LadÖG) das Referendum zu ergreifen. Das Referendum gegen die Steuersenkungen für Unternehmen (Unternehmenssteuerreform III) wird der SGB aktiv unterstützen. Zudem rufen die Delegierten dazu auf, an der auf den 10. September vom SGB in Bern angesetzten nationalen Demonstration gegen den Rentenabbau und für eine Stärkung der AHV teilzunehmen.</p><h5>Auskünfte:</h5><p class="GliederungText">&nbsp;</p><ul><li>Daniel Lampart, Sekretariatsleiter SGB, 079&nbsp;205 69 11</li><li>Doris Bianchi, geschäftsführende Sekretärin SGB, zuständig für Sozialpolitik, 076&nbsp;564 67 67</li><li>Thomas Zimmermann, Leiter Kommunikation SGB, 079&nbsp;249 59 74&nbsp;</li></ul>]]></content:encoded><category>AHV</category><category>Berufliche Vorsorge</category><category>Sozialpolitik</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-4285</guid><pubDate>Wed, 11 May 2016 11:26:32 +0200</pubDate><title>Rentenabbau stoppen – AHV stärken</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/rentenabbau-stoppen-ahv-staerken</link><description>Volksabstimmung zu AHVplus</description><content:encoded><![CDATA[<p> Mit dem Entscheid, die Abstimmung über die Volksinitiative AHVplus am 25. September an die Urne zu bringen, ist der Startschuss für eine intensive öffentliche Debatte zur Altersvorsorge gefallen. Es ist offensichtlich: Die Pensionskassen-Renten werden in Zukunft immer tiefer ausfallen. Wegen der Finanzmarktkrise sind Senkungen von bis zu 20 Prozent keine Seltenheit. Diese Rentenverluste müssen ausgeglichen werden. Der sicherste und kostengünstigste Weg dazu ist eine Erhöhung der AHV-Renten um 10 Prozent. Dies umso mehr als die AHV-Renten seit Jahrzehnten nicht mehr substanziell erhöht wurden und je länger je mehr der Lohnentwicklung hinterherhinken. 
</p><p>AHVplus ist eine sichere Lösung des Rentenproblems, weil die AHV die Alterung der Gesellschaft hervorragend bewältigt. Das zeigen die Zahlen: Obwohl die AHV-Lohnprozente seit 1975 nie angehoben wurden, zahlt die AHV heute 2,2 Millionen Renten aus - mehr als doppelt so viele wie damals. Nur einmal kam ein Mehrwertsteuerprozent dazu. Möglich ist das dank dem genialen Finanzierungsmodell: Die Zunahme der Anzahl Beschäftigter und das Lohnwachstum führen automatisch zu deutlich höheren Einnahmen. Zudem zahlen Top-Verdiener viel mehr ein, als sie später als Rente erhalten. Das kommt allen Normalverdienern zugute. 
</p><p>AHVplus ist für die grosse Mehrheit der Bevölkerung die kostengünstigste Lösung, denn sie ist die Altersvorsorge in der Schweiz mit dem besten Preis-Leistungsverhältnis. Mit AHVplus werden alleinstehende Rentnerinnen und Rentner im Schnitt 200 Fr./Monat mehr Rente erhalten. Bei Ehepaaren sind es 350 Fr./Monat. Werden diese Rentenerhöhungen über zusätzliche Lohnprozente finanziert (nötig sind für Arbeitgeber und Arbeitnehmer je 0,4%), kostet das z.B. eine kaufmännische Angestellte oder einen Polymechaniker mit einem Monatslohn von 6000 Fr. gerade mal 27 Fr./Monat. Müsste er die gleiche Rentenerhöhung in der Pensionskasse ansparen, käme das 2.5-mal teurer. 
</p><p>Deshalb stellen sich den Stimmberechtigten folgende Fragen: Ein wenig mehr bezahlen für eine höhere AHV-Rente? Oder viel mehr in die Pensionskasse einzahlen, für eine gleich hohe oder gar tiefere Rente als heute? Wer rechnet und sich von der andauernden Angst-Kampagne der AHV-Gegner nicht ins Bockshorn jagen lässt, beantwortet die Fragen mit einem Ja zu AHVplus. Statt über Rentenalter 67 zu phantasieren, obwohl ältere Arbeitnehmende schon heute Mühe haben, bis zur Pensionierung ihre Stelle zu halten, muss die Schweiz für anständige Renten sorgen, so wie es in der Verfassung steht. Für alle in der "Allianz für eine starke AHV" zusammengeschlossen Organisationen ist deshalb klar: Wir müssen den Rentenabbau stoppen und die AHV stärken. 
</p><h5>Auskünfte </h5><ul><li>Doris Bianchi, stellvertretende Sekretariatsleiterin SGB, 076 564 67 67 </li><li>Thomas Zimmermann, Leiter Kommunikation SGB, 079 249 59 74 </li></ul>]]></content:encoded><category>AHV</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-2277</guid><pubDate>Mon, 02 May 2016 17:00:00 +0200</pubDate><title>AHVplus: dringlich, sinnvoll, finanzierbar</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/ahvplus-dringlich-sinnvoll-finanzierbar</link><description>Erfolgsmodell AHV stärken: Renten um 10% erhöhen</description><content:encoded><![CDATA[<p>&nbsp;</p><p class="lead">Die Altersrenten schrumpfen. Bundesrat und Bürgerliche wollen die Leistungen gar noch weiter verschlechtern. Abhilfe verspricht die SGB-Volksinitiative AHVplus, über die wir am 25. September abstimmen. Sie bringt einen AHV-Rentenzuschlag von 10%. Der SGB setzt bewusst auf eine Stärkung der ersten Säule, weil sie sozialer, sicherer und günstiger ist.</p><p>Die AHV-Renten hinken immer mehr den Löhnen hinterher, und auch die Leistungen der zweiten Säule stehen unter Druck. Deshalb sind die Renteneinkommen aus erster und zweiter Säule schon heute für viele Menschen zu gering. Ohne Gegenmassnahmen wird sich das Problem für künftige Rentnerinnen und Rentner noch verschärfen. Das bundesrätliche Projekt Altersvorsorge 2020 will die Leistungen der AHV gar noch verschlechtern, indem der Teuerungsausgleich in Frage gestellt wird.Der Schweizerische Gewerkschaftsbund (SGB) hat deshalb im März 2013 als Gegenprojekt die Volksinitiative "AHVplus: für eine starke AHV" gestartet. Schon im Dezember 2013 konnten die Initianten 112'114 beglaubigte Unterschriften bei der Bundeskanzlei einreichen. Das zeigt, wie sehr das Problem der zu geringen Renten den Menschen unter den Nägeln brennt. Entsprechend breit wird die Initiative getragen: Neben dem SGB und seinen Mitgliedsverbänden stehen weitere Arbeitnehmer-Organisationen (LCH, SER, VSPB und Syna), SP, Grüne sowie RentnerInnen-Organisationen.</p><p>&nbsp;</p><h3>Kurzsichtige Räte</h3><p>Dennoch sagten Stände- und Nationalrat kompromisslos Nein zu AHVplus. Wie kurzsichtig das ist, zeigt ein Blick auf die Renteneinkommen aus erster und zweiter Säule von Leuten mit vormals tiefen und mittleren Erwerbseinkommen: Sie reichen heute vielfach nicht, um nach der Pensionierung das "gewohnte Leben in angemessener Weise" weiterzuführen. Dieser Verfassungsauftrag wird damit nicht erfüllt. Ein alleinstehender Elektromonteur beispielsweise, der zuletzt 5500 Fr./Monat verdiente, muss sich mit 3000 Fr. Rente begnügen&nbsp;– das heisst den Gürtel deutlich enger schnallen.</p><h3>AHV-Rentenerhöhung: dringlich, ...</h3><p>Eine Erhöhung der AHV-Altersrenten ist also dringlich. Nicht nur für das Gros der heutigen RentnerInnen, sondern vor allem für die künftigen Rentner-Generationen. Ein Zuschlag von 10%, wie ihn AHVplus vorsieht, würde Leuten mit solch mageren Renten den Alltag bedeutend erleichtern. Und gerade die heutige Situation zeigt, dass es sinnvoll ist, gezielt die erste Säule zu stärken. Denn die Leistungen aus der zweiten Säule sind nicht stabil: Tiefere Zinssätze für das angesparte Rentenkapital, sinkende Umwandlungssätze&nbsp;– Leistungskürzungen waren in den letzten Jahren an der Tagesordnung. Versicherte und Arbeitgeber können die Leistungen der zweiten Säule meist nur halten, indem sie bedeutend mehr Geld einschiessen.</p><h3>... sinnvoll ...</h3><p>Ein Ausbau der AHV ist gut investiertes Geld: Dank dem genialen, solidarischen Finanzierungsmodell erhalten Leute mit tiefen und mittleren Einkommen für ihre AHV-Beiträge später mehr Rente, als wenn sie das gleiche Geld in die zweite Säule oder in eine private Vorsorge stecken müssten. Gerade Frauen profitieren überdurchschnittlich von der AHV, da die Familienarbeit bei der Berechnung der Renten berücksichtigt wird. So erhalten sie trotz Erwerbsunterbrüchen oder Teilzeitarbeit ähnlich hohe AHV-Renten wie Männer. Mit 10% mehr AHV sinkt für Menschen mit tiefen Einkommen auch die Abhängigkeit von Ergänzungsleistungen (EL). Ein sozialer Fortschritt, denn Renten aus einer Sozialversicherung sind sicherer und weniger entwürdigend als Bedarfsleistungen wie die EL.</p><h3>... und finanzierbar</h3><p>Eine Stärkung der AHV ist finanzierbar. Entgegen allen Prognosen von Verwaltung und Versicherungswirtschaft erweist sich die AHV als äusserst solide: Das wichtigste Sozialwerk der Schweiz schreibt schwarze Zahlen, obwohl sich seit Einführung der AHV die Zahl der RentnerInnen auf mehr als 2 Millionen versechsfacht hat, und heute nur noch 2,5 Vollbeschäftigte eine Rente finanzieren.Eine AHV-Rentenerhöhung um 10 Prozent kostet rund 4,1 Mrd. Franken. Zu ihrer Finanzierung darf eine Erhöhung der Lohnbeiträge kein Tabu sein. Während andere Sozialversicherungen wie die Kranken- oder die Pensionskassen in den letzten Jahren ihre Beiträge stetig erhöht haben, blieben die AHV-Lohnbeiträge seit 40 Jahren stabil bei 8,4 Prozent. AHVplus würde Arbeitgeber und Arbeitnehmer je 0,4 Lohnprozente kosten. Dem steht für die überwiegende Mehrheit der Renter eine Erhöhung der AHV um 200 Fr./Monat und um 350 Fr./Monat für Ehepaare gegenüber. Mit Blick auf den 25. September werden der SGB und seine Partner den Stimmberechtigten mit einer starken Kampagne aufzeigen, dass es für eine zukunftsfähige Altersvorsorge diese Stärkung der AHV braucht.</p><h5>Weitere Informationen</h5><ul><li>Ausführliche Argumentarien zu AHVplus generell, zur Finanzierbarkeit und zu AHVplus und Ergänzungsleistungen</li><li>Der Kommentar von SGB-Präsident Paul Rechsteiner zum Nein des Ständerats</li><li>Die Website von AHVplus</li></ul>]]></content:encoded><category>AHV</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-4271</guid><pubDate>Sun, 01 May 2016 15:01:04 +0200</pubDate><title>Kampf für starke AHV im Mittelpunkt</title><link>https://www.sgb.ch/themen/gewerkschaftspolitik/detail/kampf-fuer-starke-ahv-im-mittelpunkt</link><description>Heute Mai-Feiern an über 50 Orten in der ganzen Schweiz (3)</description><content:encoded><![CDATA[<p> An über 50 Orten der Schweiz sind heute, am Tag der Arbeit, trotz garstiger Witterung mehrere 10'000 Menschen gegen Renten- und Stellenabbau und für mehr soziale Gerechtigkeit auf die Strasse gegangen. Der Schweizerische Gewerkschaftsbund (SGB) hat die diesjährigen 1. Mai-Feiern unter das Motto "Gemeinsam kämpfen - für eine starke AHV" gestellt. 
</p><p>Die meisten Kundgebungen, die grösste davon in Zürich mit gut 10 000 Teilnehmenden, sind mittlerweile beendet, die Feste dauern an. Die Menschen demonstrierten friedlich, aber entschieden dafür, dass die derzeit sinkenden Pensionskassenrenten durch höhere AHV-Renten ausgeglichen werden. Sie protestierten gegen die Pläne der bürgerlichen Parteien, die bei den Renten einen Leistungsabbau und Rentenalter 67 erzwingen wollen. Obwohl ältere Arbeitnehmende schon heute Mühe haben, bis zum ordentlichen Rentenalter ihre Stelle zu halten. 
</p><p>Dutzende von Redner/innen zeigten auf, dass die AHV die Alterung der Gesellschaft bislang gut aufgefangen hat und dies auch in Zukunft tun wird. Sie werden das Argument der "demografischen Ausweglosigkeit" als Rechtfertigungstrick für einen Rentenabbau entlarven - und verlangen, dass die AHV zu stärken ist. 
</p><h3>Zitate aus 1.Mai-Reden (2) </h3><p>In Interlaken sprach <b>Corrado Pardini</b> (Unia GL) u.a. zur AHV als Grundpfeiler der Schweiz: "Wer ein Leben lang gechrampft hat, soll im Alter sorgenfrei leben können. [...] SVP und FDP aber wollen die Sozialversicherungen zusammenstreichen. Dann müssen sich die Menschen privat absichern, ein hundertfaches Milliardengeschäft für die Privatversicherer. Darum sagen sie, die AHV sei nicht sicher. Weil die Gesellschaft "überaltere". Und immer weniger Arbeitende angeblich für immer mehr Alte bezahlen müssen. Mumpitz! Erstens haben Menschen kein Ablaufdatum wie ein Joghurt. Zweitens ist die AHV billig, effizient, gerecht, sicher und klug konstruiert." 
</p><p>SGB-Sekretariatsleiter <b>Daniel Lampart</b> wies in Liestal u.a. darauf hin, dass die Gewerkschaften in den letzten Jahren die Lage der Werktätigen verbessert hätten, dank mehr abgeschlossener GAV und den flankierenden Massnahmen: "Unverständlich ist, dass sich Detailhändler wie Migros, Manor, H&amp;M, Zara usw. weigern, mit den Gewerkschaften einen GAV abzuschliessen." Lampart kritisierte den Unwillen, gegen den überbewerteten Franken vorzugehen: "Die Schweiz ist fast das einzige Land in Europa, in dem die Arbeitslosigkeit steigt. Der Druck auf die Löhne und die Arbeitsplätze nimmt zu. Die SNB hat sich stark zurückgezogen. Dabei kann nur sie das Problem lösen. [...] Wo gibt es ein Land, das zulässt, dass die eigene Währung Arbeitsplätze vernichtet und Firmen vertreibt? Der Franken ist unsere Währung. Sie muss uns nützen, nicht schaden." 
</p><p><b>Dore Heim</b>, geschäftsführende SGB-Sekretärin, schnitt in Basel auch ein anderes Thema an: "Eine Revision des Gleichstellungsgesetzes soll einen stärkeren Hebel gegen die Lohndiskriminierung bringen, hängt aber in der Luft wegen unklaren Mehrheiten im Bundesrat. Es ist unsicher, ob das überarbeitete Gleichstellungsgesetz überhaupt kommen wird und wenn es kommt, wird es ein zahmer Versuch. Es ist ganz klar wieder Zeit um ein Zeichen zu setzen: 25 Jahre nach dem grossen Fest des Frauenstreiks von 1991 rufen wir Gewerkschafterinnen dazu auf, am 14. Juni Pause zu machen. Eine lange Mittagspause als Warnung an die Politik und die Arbeitgeber - wenn ihr blockiert, können wir auch!" 
</p><h5>Auskunft </h5><p>Ewald Ackermann, 031 377 01 09 oder 079 660 36 14 </p>]]></content:encoded><category>Schweiz</category><category>AHV</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-4268</guid><pubDate>Sun, 01 May 2016 10:19:33 +0200</pubDate><title>Gemeinsam kämpfen – für eine starke AHV</title><link>https://www.sgb.ch/themen/gewerkschaftspolitik/detail/gemeinsam-kaempfen-fuer-eine-starke-ahv</link><description>Heute Mai-Feiern an über 50 Orten in der ganzen Schweiz (2)</description><content:encoded><![CDATA[<p> An über 50 Orten der Schweiz gehen heute, am Tag der Arbeit, die Menschen gegen Renten- und Stellenabbau und für mehr soziale Gerechtigkeit auf die Strasse. Der Schweizerische Gewerkschaftsbund (SGB) hat die diesjährigen 1. Mai-Feiern unter das Motto "Gemeinsam kämpfen - für eine starke AHV" gestellt. 
</p><p>An diesen Kundgebungen demonstrieren die Menschen dafür, dass die derzeit sinkenden Pensionskassenrenten durch höhere AHV-Renten ausgeglichen werden. Sie protestieren gegen die Pläne der bürgerlichen Parteien, die bei den Renten einen Leistungsabbau und Rentenalter 67 erzwingen wollen. Obwohl ältere Arbeitnehmende schon heute Mühe haben, bis zum ordentlichen Rentenalter ihre Stelle zu halten. 
</p><p>Dutzende von Redner/innen zeigen auf, dass die AHV die Alterung der Gesellschaft bislang gut aufgefangen hat und dies auch in Zukunft tun wird. Sie werden das Argument der "demografischen Ausweglosigkeit" als Rechtfertigungstrick für einen Rentenabbau entlarven - und verlangen, dass die AHV zu stärken ist. 
</p><h3>Zitate aus 1.Mai-Reden (1) </h3><p>In Thun und Spiez hat SGB-Präsident <b>Paul Rechsteiner</b> ausgeführt: "Die Renten der Pensionskassen werden immer schlechter, teilweise dramatisch. Vor allem für die künftigen Rentnerinnen und Rentner. Unsere Volksinitiative AHVplus verlangt eine Rentenverbesserung um 10%. Das ist natürlich nicht gratis, aber um ein Mehrfaches günstiger als für das gleiche Resultat bei den Pensionskassen, und ein Vielfaches günstiger als bei privaten Versicherungen." 
</p><p>SEV-Präsident <b>Giorgio Tuti</b> in Bern zum gleichen Thema: "Es ist klar, dass Gutverdienende gegen einen Ausbau der AHV sind, denn sie bezahlen Beiträge auf ihren hohen Löhnen und bekommen dennoch nicht mehr als die Maximalrente, die für alle gleich ist. Und es ist auch klar, dass sich die Privatversicherer und die Banken dagegen wehren. Sie reden die AHV schlecht und wollen sie verschlechtern, damit sie mit den Pensionskassen und der dritten Säule ihr Geld verdienen können." 
</p><p>In Biel begründete die stellvertretende SGB-Sekretariatsleiterin <b>Doris Bianchi</b> die Notwendigkeit der AHVplus-Volksinitiative wie folgt: "Nur noch die Grossverdiener können in der Schweiz sorglos ins Alter blicken. Um heute auf eine anständige Pensionskassen-Rente von Fr. 2'000 pro Monat zu kommen, muss man sich eine halbe Million Franken zusammengespart haben. Das schaffen nur noch die Grossverdiener. Schon Arbeitnehmende mit einem Monatslohn von Fr. 7'000 brutto haben Mühe, das Ziel einer halben Million zu erreichen." 
</p><p>VPOD-Präsidentin<b> Katharina Prelicz-Huber</b> wies in Aarau auf ein anderes Thema und begründete das doppelte Nein zu "Pro Service public"- und "Milchkuh"-Initiative. Die beiden Begehren bedrohten "einen breiten, bis in die Randregionen betriebenen Service public [...] Wenn dem Bundeshaushalt auf einen Schlag als Folge der "Milchkuh" 1500 Millionen Franken Einnahmen fehlen, wäre ein gigantisches Abbaupaket in Bildung, Gesundheit, Sozialbereich, öffentlichem Verkehr usw. die Folge." 
</p><p>Unia-Präsidentin <b>Vania Alleva</b> geisselte in Chur "die neoliberalen Krisenrezepte" weltweit und in der Schweiz: "Der Kniefall der Nationalbank vor den Finanzmärkten ist ein deutliches Beispiel dafür. Die Aufhebung der Wechselkursbindung hat innert Jahresfrist bereits Zehntausende von Arbeitsplätzen vernichtet. Kein Wunder hat die Zahl der Armen in der Schweiz wieder zugenommen - auf 530'000 Menschen. 800'0000 Menschen können sich nicht einmal eine Woche Ferien leisten. - Die 300 Reichsten dagegen steigerten ihr Vermögen in den letzten vier Jahren von 481 Milliarden auf 596 Milliarden Franken." 
</p><p>(Ein weiteres Communiqué mit Redezitaten folgt nachmittags.) 
</p><h5>Auskunft </h5><p>Ewald Ackermann, 031 377 01 09 oder 079 660 36 14 </p>]]></content:encoded><category>Schweiz</category><category>AHV</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-4257</guid><pubDate>Mon, 25 Apr 2016 10:57:52 +0200</pubDate><title>Gemeinsam kämpfen – für eine starke AHV!</title><link>https://www.sgb.ch/themen/gewerkschaftspolitik/detail/gemeinsam-kaempfen-fuer-eine-starke-ahv</link><description>Alles zum Tag der Arbeit 2016: Aufruf, Plakat, Geschichte, Überblick Veranstaltungen</description><content:encoded><![CDATA[<p> In einer Zeit, in welcher die Arbeitgeber den starken Franken zum Anlass nehmen, massenhaft Stellen abzubauen und die Arbeitnehmenden immer flexibleren und mühsameren Arbeitsbedingungen zu unterwerfen;
</p><p>in einer Zeit, in welcher sich die Nationalbank weigert, die wirklichen Probleme zur Kenntnis zu nehmen, und weiter an einem zerstörerischen Frankenkurs festhält, ohne sich für die Konsequenzen zu interessieren, die vor allem die Arbeitnehmenden auszubaden haben;
</p><p>in einer Zeit, in welcher die Gräben zwischen reich und arm immer grösser werden und die bürgerliche Politik kaum etwas tut, um sie wieder ein bisschen zuzuschütten, sondern mit ihrer Steuer und Finanzpolitik diese Kluft noch vergrössert;
</p><p>in einer Zeit, in welcher die Arbeitgeber sich trotz Verfassungsgebot immer noch weigern, den Frauen für gleichwertige Arbeit endlich gleichen Lohn zu zahlen, und die bürgerlichen Parteien nichts dagegen unternehmen;
</p><p>in einer Zeit, in welcher die bürgerliche Politik die öffentliche Hand von Sparrunde zu Sparrunde jagt und sich nicht scheut, den Service public immer mehr auszuhöhlen;
</p><p>in einer Zeit, in welcher die grösste Partei des Landes dauernd gegen Migranten und Minderheiten hetzt, um mit dieser Sündenbockpolitik von den wirklichen Problemen abzulenken;
</p><p>in einer Zeit, in welcher die Arbeitgeber und die bürgerlichen Parteien in der AHV permanent Leistungen abbauen wollen und so immer mehr Menschen in Not treiben, obwohl der Tanker der 2. Säule immer mehr in Schieflage gerät und sich die Aussichten vieler Menschen auf einen Lebensabend in materieller Würde eintrüben;
</p><p>in einer solchen Zeit gilt es zusammenzustehen, gemeinsam zu kämpfen, für Würde und soziale Gerechtigkeit, für Arbeit und gute Arbeitsbedingungen.
</p><h3>Kämpfen lohnt sich</h3><p>Dabei lehrt uns die Vergangenheit, dass sich kämpferischer Einsatz der Gewerkschaften lohnt. Das zeigte der erfolgreiche Kampf gegen die unmenschliche Durchsetzungsinitiative, wo die Gewerkschaften entscheidend dazu beigetragen haben, der SVP die Grenzen für Fremdenfeindlichkeit und Angriffe auf die rechtsstaatlichen und menschenrechtlichen Fundamente der Schweiz aufzuzeigen. Das zeigen auch die von den Gewerkschaften in den letzten 15 Jahren gewonnenen Volksabstimmungen, mit denen ein Leistungsabbau in der Altersvorsorge verhindert wurde.
</p><p>Dieser Kampf geht nun in eine neue Runde. Denn die Arbeitgeber und die bürgerlichen Parteien treiben ihre Kampagne für einen unsolidarischen Umbau der Altersvorsorge unvermindert voran. Mit der Demografiekeule versuchen sie, der Bevölkerung den vermeintlichen Zwang für ein höheres Rentenalter und einen Leistungsabbau einzutrichtern. Und mit dem Beschwören der "Golden Ager-Generation" versuchen sie den Leuten einzureden, die RentnerInnen und Rentner seien generell auf Rosen gebettet und schüren einen Generationenkonflikt.
</p><h3>Gegen die Legenden in den Köpfen</h3><p>Gegen diese Legenden, die sich in vielen Köpfen festgesetzt haben, treten wir Gewerkschaften an. Denn wir wissen, dass die grosse Mehrheit der heutigen und künftigen Rentnerinnen und Rentner, nicht weniger, sondern mehr Rente braucht. Und wir wissen, dass die Volksversicherung AHV, als effizienteste, sicherste und solidarischste Sozialversicherung, gestärkt statt geschwächt werden muss.
</p><p>Gemeinsam mit den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern, gemeinsam mit den Rentnerinnen und Rentnern werden wir kämpfen für AHVplus. Dabei geht es um mehr als um 10 % mehr AHV. Es geht darum, Sand in den Motor der sozialen Demontage zu werfen - und Öl ins Getriebe der Gerechtigkeit zu schütten.
</p><p>Packen wir diese soziale Wende an. Zuerst bei der AHV, einem Jahrhundertwerk, einem schweizerischen Tatbeweis von Solidarität. Und dann in der Arbeitswelt und in der Gesellschaft. Gemeinsam. Weil eine soziale Wende nötig ist. Und weil sie möglich ist. </p>]]></content:encoded><category>Gewerkschaftspolitik</category><category>Schweiz</category><category>Arbeit</category><category>Arbeitsrechte</category><category>Sozialpolitik</category><category>AHV</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-4248</guid><pubDate>Tue, 19 Apr 2016 13:27:20 +0200</pubDate><title>Deutlich mehr ältere Erwerbslose</title><link>https://www.sgb.ch/themen/arbeit/detail/deutlich-mehr-aeltere-erwerbslose</link><description>Kommentar zur Schweizerischen Arbeitskräfteerhebung 2015</description><content:encoded><![CDATA[<p> Ältere Arbeitslose haben grosse Probleme, wieder eine Stelle zu finden. Dass die Erwerbslosigkeit in der Altersgruppe 55+ in den letzten 3 Jahren deutlich von 3 auf 3.9 Prozent gestiegen ist, gibt deshalb Anlass zu grosser Sorge. Zumal sich die Erwerbslosigkeit insgesamt in dieser Zeit vergleichsweise wenig erhöht hat, nämlich von 4.4 auf 4.5 Prozent.
</p><p>Diese Statistik relativiert die heute veröffentlichten Ergebnisse des BFS zur Erwerbsbeteiligung der 55- bis 64-Jährigen. Insbesondere die tieferen Leistungen bei der 2. Säule führen dazu, dass heute mehr Personen in dieser Altersgruppe auf eine Erwerbstätigkeit angewiesen sind als noch vor Jahren. Die höheren reglementarischen Rentenalter der Pensionskassen und die tieferen Umwandlungssätze erlauben es vielen Arbeitnehmenden nicht mehr, frühzeitig in Rente zu gehen. Das ist vor allem dann ein Problem, wenn sich die Situation am Arbeitsplatz deutlich verschlechtert oder Entlassungen drohen. Dazu kommt die Frankenüberbewertung, welche vor allem in der Industrie dazu führt, dass auch ältere Mitarbeiter die Stelle verlieren.
</p><p>Der Schweizerische Gewerkschaftsbund (SGB) fordert deshalb, dass an der Nationalen Konferenz zu den Problemen der älteren Arbeitnehmenden von diesem Donnerstag konkrete Massnahmen zur Verbesserung ihrer Situation beschlossen werden. So sollen beispielsweise langjährige ältere Mitarbeiter besser gegen Kündigungen geschützt werden - wie das bereits in zahlreichen GAV der Fall ist. Auch sollen die Arbeitgeber ihre offenen Stellen konsequent den RAV melden müssen. Das erhöht die Chancen der älteren Arbeitslosen, wieder eine Stelle zu finden. Das zeigen die Erfahrungen in Ländern mit einer Meldepflicht wie Luxemburg, Belgien oder Schweden. In diesen Ländern haben die RAV weit mehr Stellen zur Vermittlung gemeldet. In der Schweiz sind es auf 5 Mio. Arbeitsplätze bloss 10'000.
</p><p class="TitelAusknfte">&nbsp;</p><h5>Auskünfte:</h5><ul><li>Daniel Lampart, SGB-Sekretariatsleiter und Chefökonom, 079 205 69 11</li><li>Thomas Zimmermann, Leiter Kommunikation SGB, 079 249 59 74</li></ul>]]></content:encoded><category>Arbeit</category><category>Arbeitslosenversicherung</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-4232</guid><pubDate>Tue, 12 Apr 2016 08:51:10 +0200</pubDate><title>Rentenabbau stoppen: AHV-Renten endlich wieder verbessern</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/rentenabbau-stoppen-ahv-renten-endlich-wieder-verbessern</link><description>PK-Alarm: Dramatische Verschlechterungen der Pensionskassenrenten</description><content:encoded><![CDATA[<p> Wer heute 50 ist, muss bei Renteneintritt mit massiv tieferen Renten rechnen. Quer durch die Schweiz ist bei den Pensionskassen ein bis vor kurzem nie vorstellbarer Rentenabbau im Gang. Die Umwandlungssätze sind bei Pensionskassen mit überobligatorischen Leistungen auf breiter Front unter 6 Prozent gesunken, wie eine Auswertung des Schweizerischen Gewerkschaftsbundes (SGB) der Daten von über 60 Pensionskassen zeigt. Dies ist erst der Anfang. Einige grosse Pensionskassen drücken die Sätze gar unter 5 Prozent. Dies bedeutet für die Versicherten ein Rentenabbau von bis zu 20 Prozent auf der PK-Rente. Kommt dazu, dass viele bei Sammelstiftungen versichert sind, bei denen Versicherungsgesellschaften auf dem Buckel der Versicherten satte Gewinne einfahren. Etwa mit dem Geschäft der Risikoversicherungen. Statt das Gros der Einzahlungen in den Sparprozess zu leiten und so ein anständiges Alterskapital zu äufnen, fliessen hier überdurchschnittlich viel Gelder in die Absicherung gegen Tod und Invalidität.
</p><p>Unter dem Strich können die Renten aus AHV und Pensionskasse immer weniger "die Fortsetzung des gewohnten Lebens in angemessener Weise" garantieren. Dieser Verfassungsauftrag gerät damit für immer mehr künftige Rentnerinnen und Rentner ausser Reichweite. Betroffen sind nicht nur Menschen mit tiefen Erwerbseinkommen. Betroffen sind auch viele mit Löhnen um die 7000 Franken. Wer in der zweiten Säule nicht über ein Alterskapital von mindestens 500'000 Franken ansparen kann, wird mit den neuen Umwandlungssätzen eine PK-Rente erhalten, die zusammen mit der AHV-Rente die Fortsetzung des gewohnten Lebens in angemessener Weise nicht mehr ermöglicht.
</p><p>Soll dem Verfassungsauftrag in Zukunft nachgelebt werden, muss der Rentenabbau gestoppt werden. Der einfachste und kostengünstigste Weg dazu ist, die AHV-Renten nach Jahrzehnten des Stillstands, wieder zu verbessern, so wie es die Initiative AHVplus verlangt. Ein Zuschlag von 200 Fr. für Alleinstehende und 350 Fr. für Ehepaare würde für alle mit unteren und mittleren Einkommen eine spürbare Verbesserung bringen. Höhere AHV-Renten sind nicht gratis. Sie kosten je 0,4 Lohnprozente für Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Dem steht eine Rentenerhöhung von 10 Prozent gegenüber. Müsste die gleiche Rentenerhöhung über die zweite oder dritte Säule angespart werden, würde dies ein Vielfaches kosten. Nicht zu vergessen ist dabei, dass die Lohnbeiträge an die AHV in den letzten 40 Jahren nie erhöht wurden und seit 1975 stabil bei 8,4 Prozent (je 4,2 Prozent für Arbeitgeber und Arbeitnehmer) liegen. Die Lohnbeiträge an die Pensionskassen sind in der Zwischenzeit im Schnitt auf über 18 Prozent angewachsen.
</p><p>Um den Verfassungsauftrag zu erfüllen, führt kein Weg an höheren AHV-Renten vorbei. Denn in der AHV gibt es für einen Beitragsfranken mehr Rente als in jedem anderen Vorsorgesystem. 
</p><h5>Auskünfte:</h5><ul><li>Doris Bianchi, Geschäftsführende SGB-Sekretärin, zuständig für Sozialversicherungen und Alterspolitikk 076&nbsp;564 67 67</li><li>Thomas Zimmermann, Leiter Kommunikation SGB, 079&nbsp;249 59 74 </li></ul>]]></content:encoded><category>Sozialpolitik</category><category>AHV</category><category>Berufliche Vorsorge</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-4226</guid><pubDate>Wed, 06 Apr 2016 14:52:12 +0200</pubDate><title>Rentenalter 67 widerspricht der Realität auf dem Arbeitsmarkt</title><link>http://ahvplus-initiative.ch/wp/index.php/2016/04/06/rentenalter-67-widerspricht-der-realitaet-auf-dem-arbeitsmarkt</link><description>SVP und FDP liegen mir ihrer Forderung nach Rentenalter 67 falsch, zeigt eine aktuelle Swiss-Life-Umfrage. Mehr dazu im neuen Rentenblog von Doris Bianchi.</description><content:encoded><![CDATA[]]></content:encoded><category>Sozialpolitik</category><category>AHV</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-4198</guid><pubDate>Tue, 29 Mar 2016 11:27:52 +0200</pubDate><title>Kein Grund zur Panik</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/kein-grund-zur-panik</link><description>AHV-Finanzen wie erwartet mit Defizit</description><content:encoded><![CDATA[<p> Die AHV hat wie erwartet im letzten Jahr ein Defizit erlitten. Das ist kein Anlass für Panik. Dieses Resultat spiegelt ein vorübergehendes Phänomen: Da zurzeit mit den Baby-Boomer-Jahrgängen überdurchschnittlich viele Personen in Rente gehen, ist das Umlageergebnis negativ. Dieses Defizit kann rasch und ohne Überforderung der Wirtschaft und der Bevölkerung ausgeglichen werden. Die Entscheide des Ständerats zur Altersvorsorge 2020 sind dafür wegweisend. Mit einem Mehrwertsteuerprozent würde die Demografie-Beule sofort ausgeglichen und die AHV-Finanzen bis 2030 gesichert. Werden die Ende 2017 auslaufenden 0,3 MWSt.-Prozente für die IV in die AHV überführt, wird die Bevölkerung diese Zusatzfinanzierung für die AHV gar nicht erst spüren. Die effektive Erhöhung im nächsten Jahrzehnt beträgt nur 0,7 Prozent. Eine solche Erhöhung der Mehrwertsteuer kostet Personen mit einem mittleren Lohn von 6200 Franken gerade mal 15 Fr. pro Monat, oder eine gute Käseschnitte. Dies ist verkraftbar und gut investiertes Geld. Denn die AHV ist für den Grossteil der Rentnerinnen und Rentner die wichtigste Einkommensquelle im Alter. 
</p><p>Der Ruf der Arbeitgeber und der bürgerlichen Parteien nach einem Rentenalter 67 und anderen drastischen Abbaumassnahmen bei der AHV ist in erster Linie Panikmache, hinter der handfeste wirtschaftliche Interessen der Versicherungslobby stecken. So sollen die Menschen in die Arme der Versicherungen und ihrer Angebote der privaten Vorsorge getrieben werden. Die Behauptung, die AHV treibe wegen der demografischen Entwicklung in den Ruin, ist Kern dieser seit Jahren andauernden Angstkampagne. Die AHV beweist seit ihrer Gründung, dass sie die demografischen Veränderungen schultern kann. Seit 1975 hat sich die Zahl der AHV-Renten von 960'000 auf 2,2 Millionen mehr als verdoppelt. Trotzdem wurden die Lohnbeiträge in diesen 40 Jahren nie angehoben. Nur ein MWSt.-Prozent kam vor bald 20 Jahren dazu. Dies zeigt, wie solide das AHV-Finanzierungsmodell ist. 
</p><p>Der Ruf nach Rentenalter 67 wäre zudem verantwortungslos. Er blendet aus, dass ältere Arbeitnehmende bereits heute Mühe haben, bis zum ordentlichen Rentenalter eine Stelle zu halten. Immer mehr Leute würden in der Sozialhilfe enden. Auch ist das Rentenniveau aus AHV und Pensionskasse für sehr viele Personen bereits heute ungenügend. Und das Leben wird nicht billiger. Deshalb darf es keinen Leistungsabbau geben. Vielmehr ist eine Stärkung der AHV nötig, wie sie die Initiative AHVplus verlangt. Umso mehr als in der zweiten Säule wegen der schwierigen Lage auf den Finanzmärkten die künftigen Renten wegbrechen. Die AHV ist mit einem Anlagevolumen von 33 Mrd. Fr. gegenüber der zweiten Säule (890 Mrd. Fr. verwaltete Vermögen) viel weniger den Turbulenzen an den Finanzmärkten ausgesetzt und deshalb klar im Vorteil. 
</p><h5>Auskünfte und Hinweise: </h5><p>Doris Bianchi (076 564 6767), geschäftsführende Zentralsekretärin des SGB, zuständig für Sozialpolitik 
</p><p>Das ABC der AHV-Finanzen finden Sie unter<a href="http://ahvplus-initiative.ch/wp/index.php/wir-werden-immer-aelter-ein-problem-fuer-die-ahv/" target="_blank" class="external-link-new-window" rel="noreferrer"> www.ahvplus-initiative.ch</a>. 
</p><p><b>AHVplus</b> wird von folgenden Organisationen unterstützt: Avenir Social, AVIVO, Garanto, Grüne, JUSO, Kapers, LCH, PVB, SBPV, SER, SEV, SGB, SIT, SMPV, SMV, SP, SP60+, SSM, Syna, Syndicom, Travail.Suisse, Unia, VASOS, VPOD, VSPB, ZV </p>]]></content:encoded><category>AHV</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-4156</guid><pubDate>Sun, 28 Feb 2016 16:35:39 +0100</pubDate><title>Es braucht bessere AHV-Renten für Ehepaare</title><link>https://www.sgb.ch/themen/gewerkschaftspolitik/detail/es-braucht-bessere-ahv-renten-fuer-ehepaare</link><description>Der SGB zu den weiteren eidgenössischen Vorlagen</description><content:encoded><![CDATA[<p> Der SGB begrüsst das Nein zur CVP-Initiative. Denn diese Initiative hätte nicht nur einen überholten Ehebegriff in der Verfassung verankert sondern auch zu Milliarden-Steuerausfällen bei Bund, Kantonen und Gemeinden geführt, ohne einen deutlichen Mehrgewinn an Steuergerechtigkeit zu schaffen. Die Debatte und nun auch der hohe Ja-Stimmenanteil zeigen jedoch, dass die Deckelung der AHV-Ehepaarrenten auf 150% als ungerecht empfunden wird und das AHV-Rentenniveau für Ehepaare zu tief ist. Denn immer mehr Rentner-Ehepaare waren früher Doppelverdiener. Das Renteneinkommen für Eheleute muss deshalb verbessert werden, so wie es die Initiative AHVplus verlangt. Zumindest muss der Deckel aber auf 155% angehoben werden, so wie es der Ständerat beschlossen hat. 
</p><p>Der SGB bedauert das Ja des Volks zur <b>zweiten Gotthardröhre</b>. Der Volksentscheid darf jedoch kein Anlass sein, die demnächst fertig erstellte NEAT gleich wieder zu torpedieren. Bundesrat und Befürworter haben vor allem mit ihrem Argument nach verbesserter Unfallprävention gepunktet. Sie stehen nunmehr in der Pflicht, ihr Versprechen, nach dem Bau der neuen Röhre beide Tunnels je nur einspurig befahren zu lassen, auch einzulösen. Denn für den SGB ist und bleibt klar, dass im Sinne einer möglichst nachhaltigen Verkehrspolitik der Transit- und insbesondere der alpenquerende Güterverkehr auf die Schiene gehört. 
</p><p>Der SGB bedauert das Nein zur <b>Spekulationsstopp-Initiative</b>. Die aktuellen Diskussionen in den USA und in der EU deuten darauf hin, dass Nahrungsmittelspekulation bald stärker reguliert werden wird. Der heutige Volksentscheid darf in diesem Fall nicht als Vorwand dienen, künftig solche Geschäfte geradezu anziehen zu wollen und so eine erneute internationale Ächtung zu riskieren. 
</p><h5>Auskünfte </h5><ul><li>Paul Rechsteiner, SGB-Präsident, 079 277 61 31 </li></ul><ul><li>Thomas Zimmermann, Leiter SGB-Kommunikation 079 249 59 74 </li></ul>]]></content:encoded><category>Schweiz</category><category>AHV</category><category>Energie und Umwelt</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-4150</guid><pubDate>Fri, 26 Feb 2016 16:03:41 +0100</pubDate><title>Kommission blind gegen zunehmende Armut </title><link>https://www.sgb.ch/themen/gewerkschaftspolitik/detail/kommission-blind-gegen-zunehmende-armut</link><description>SGK will Mietzinsmaxima bei den EL nicht erhöhen</description><content:encoded><![CDATA[<p> Der heutige Entscheid der nationalrätlichen Kommission SGK, die Erhöhung der bei Ergänzungsleitungen (EL) anrechenbaren Mietzinsmaxima zu sistieren und erst bei der Behandlung des Ergänzungsleistungsgesetzes zu behandeln, ist ein Schlag ins Gesicht von Tausenden von Senior/innen und Menschen mit Behinderung. Betroffen sind Menschen, die sich die Erfüllung unmittelbarster Bedürfnisse vom Mund absparen müssen. 
</p><p>Die für die EL anrechenbaren Mietzinsmaxima sind heute viel zu tief. Alleinstehende können sich maximal Fr. 1100 Wohnkosten pro Monat, Ehepaare maximal Fr. 1250 anrechnen lassen. Egal, wie teuer ihre Wohnung ist und ob sie in Genf oder im Haslital wohnen. Zum letzten Mal sind diese Maxima im Jahr 2001 angepasst worden. Seither sind die Mietzinse in der Schweiz im Durchschnitt um 21 Prozent angestiegen. Das anrechenbare Mietzinsmaximum deckt somit immer weniger die anfallenden Wohnkosten. Die Betroffenen müssen sich diese Kosten beim Essen, bei den Kleidern oder der Mobilität absparen. Ihre Existenzsicherung ist gefährdet. 
</p><p>Der heutige Entscheid des Hinauszögerns ist ein Skandal. Es wird Jahre dauern, bis die Revision des Ergänzungsleistungsgesetzes abgeschlossen sein wird. Eine bürgerliche Mehrheit, blind für das Elend des Alltags, hat diese unnötige Verlängerung einer Misere zu verantworten. 
</p><p>Der Entscheid zeigt zudem geradezu lehrbuchhaft, wie nötig gute AHV-Renten sind, um Altersarmut zu bekämpfen. Das einzige im Raum stehende Projekt für bessere AHV-Renten und damit eine effiziente Bekämpfung von Altersarmut ist die Volksinitiative AHVplus der Gewerkschaften, über die im Herbst abgestimmt werden dürfte. 
</p><h5>Auskünfte </h5><ul><li>Doris Bianchi, Geschäftsführende Sekretärin Bereich Sozialversicherungen, 076 564 67 67 </li></ul>]]></content:encoded><category>Schweiz</category><category>Sozialpolitik</category><category>AHV</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-4138</guid><pubDate>Tue, 23 Feb 2016 11:36:20 +0100</pubDate><title>Nationalrat muss Mietzinsmaxima anpassen</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/nationalrat-muss-mietzinsmaxima-anpassen</link><description>Existenzsicherung im Alter immer mehr in Frage gestellt</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Für viele BezügerInnen von Ergänzungsleistungen (EL) ist Existenzsicherung eine tägliche Herausforderung. Das ist wesentlich dadurch bedingt, dass die EL die Mietzinse viel zu wenig berücksichtigen. Der Nationalrat kann das in der kommenden Session ändern.</p><p>Der verfassungsrechtliche Auftrag der Rentenleistungen der 1. Säule ist die Existenzsicherung. Dieser Auftrag konnte bis heute nicht verwirklicht werden. Ohne weitere Einkünfte können Rentnerinnen und Rentner in der Schweiz nicht einmal mit einer Maximalrente der AHV oder der IV, also mit Fr. 2350 pro Monat, über die Runden kommen. Der Antrag für Ergänzungsleistungen (EL) wird so zum Muss. Die EL sind ein zentraler Bestandteil der Existenzsicherung. Anders als bisher angenommen nimmt ihre Bedeutung jedoch nicht ab, sondern zu.</p><h3>EL: zentral bei Invalidität und im Alter</h3><p>Besonders ausgeprägt ist dies im Fall der Invalidenversicherung. Mittlerweilen sind über 43% der IV-RentnerInnen auf Ergänzungsleistungen angewiesen, um über die Runden zu kommen. Wenn für fast die Hälfte aller Invaliden in der Schweiz das Renteneinkommen so tief ist, dass Zusatzleistungen für die Existenzsicherung nötig sind, dann zeigt sich klar, dass unser Versicherungssystem bei Invalidität lückenhaft ist. Die EL mussten in den letzten Jahren das mit den zahlreichen Revisionen der IV einhergehende Absinken des Rentenniveaus ausgleichen.</p><p>Aber auch im Alter wächst die Bedeutung der EL. Das Risiko, als NeurentnerIn Ergänzungsleistungen beantragen zu müssen, um über die Runden zu kommen, ist seit 1999 von 5,7% auf mittlerweile 8,6% markant gestiegen, wie es eine aktuelle Studie der Fachhochschule Bern darlegt. Dies trotz unseres vielgerühmten 3-Säulen-Systems der Altersvorsorge und trotz 30 Jahren obligatorischer beruflicher Vorsorge.</p><h3>Anrechenbarer Mietzins viel zu tief</h3><p>Die EL sind Bedarfsleistungen. Deshalb müssen die Ansätze für die Bedarfsrechnung periodisch angepasst werden. Entfällt diese Anpassung, wird die Existenzsicherung gefährdet. Aktuell krankt die Bedarfsrechnung der EL daran, dass die anrechenbaren Mietzinsmaxima viel zu tief sind. Alleinstehende können sich maximal Fr. 1100 Wohnkosten pro Monat, Ehepaare maximal Fr. 1250 anrechnen lassen. Egal, wie teuer ihre Wohnung ist und ob sie in Zürich oder in Altdorf wohnen. Seit der letzten Anpassung im Jahr 2001 sind die Mietzinse in der Schweiz im Durchschnitt um rund 21 Prozent angestiegen. Das anrechenbare Mietzinsmaximum deckt immer weniger die anfallenden Wohnkosten. Die Betroffenen müssen den nicht gedeckten Teil des Mietzinses aus dem Betrag ihrer EL für den allgemeinen Lebensbedarf begleichen. Sie sparen sich also die Wohnkosten vom Essen und von den Auslagen für Kleider oder für die Mobilität ab. Das gefährdet ihre Existenzsicherung.</p><h3>Nationalrat muss korrigieren</h3><p>Auf die dringend notwendige Anhebung der Mietzinsmaxima warten die Betroffenen schon seit Jahren. Die Lage spitzt sich jährlich zu. An der kommenden Frühjahrssession ist die Erhöhung der EL-Mietzinsmaxima im Nationalrat traktandiert. Diese Erhöhung ist seit mehr als 10 Jahren überfällig. Die grosse Kammer muss die Vorlage endlich annehmen.</p><p>Aktuell läuft noch die Vernehmlassung für die Revision des Ergänzungsleistungsgesetzes. Auf Druck der Kantone schlägt der Bundesrat etliche Verschlechterungen bei der Gewährung der EL vor. Solange die Mietzinsmaxima nicht an das heutige Niveau der Mietzinse angepasst werden, kann aus Sicht des SGB keine Revision des ELG angestrebt werden.</p>]]></content:encoded><category>Sozialpolitik</category><category>Invalidenversicherung</category><category>Ergänzungsleistungen</category><category>AHV</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/_processed_/5/b/csm_aeltereFrau-muss-rechnen_wenigGeld_banabana-san_istock_20635cf273.jpg" length="185174" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-4131</guid><pubDate>Tue, 16 Feb 2016 09:56:31 +0100</pubDate><title>2 x Nein zum Abbau der Prämienverbilligungen im Kanton Bern</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/2-x-nein-zum-abbau-der-praemienverbilligungen-im-kanton-bern</link><description>Am 28. Februar können die Stimmenden ein Zeichen setzen und die unsoziale Berner Abbaupolitik korrigieren</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead"> Höchste Prämien – tiefste Prämienverbilligungen. Dieses Missverhältnis will der Kanton Bern nun noch weiter ausbauen. Am 28. Februar kann die Berner Stimmbevölkerung die schamlosen Sparer stoppen.</p><p>Ende 2013 schnürte das Berner Kantonsparlament das grösste Abbaupaket in der Geschichte des Kantons. Zu den schmerzhaftesten Massnahmen gehörte der Abbau bei den Prämienverbilligungen für die Krankenkasse. Nachdem der Grosse Rat die Prämienverbilligungen schon 2012 massiv reduziert hatte, kürzte er sie 2013 nochmals um bis zu 35 Millionen Franken pro Jahr. Die fatalen Folgen: 50'000 Krankenversichete bekommen gar keine Prämienverbilligungen mehr, oder nur noch massiv gekürzte.
</p><h3>Grosser Rat: Sozialziel gestrichen</h3><p>Dieser Abbau war ebenso schamlos wie gesetzeswidrig: Das Gesetz schreibt nämlich vor, dass mindestens das einkommensschwächste Viertel der Bevölkerung von Prämienverbilligungen profitieren muss. Damit soll die Last der Krankenkassenprämien erträglich gehalten werden. Weil diese Vorgabe mit dem massiven Abbau bei Weitem nicht mehr einzuhalten war, stricht der Grosse Rat kurzerhand, das gesetzliche Sozialziel. Damit könnte in Zukunft sowohl die Zahl als auch die Höhe der Prämienverbilligungen beliebig reduziert werden. Gegen diesen möglichen freien Fall der hat ein Komitee, darunter auch die Gewerkschaften, erfolgreich das Referendum ergriffen. Am 28. Februar können sich die Stimmenden erstmals zum Abbau äussern und mit zwei Nein sicherstellen, dass der Grosse Rat noch einmal über die Bücher muss.
</p><h3>Abbau trifft Familien und Mittelstand</h3><p>Ein Abbau bei den Prämienverbilligungen würde vor allem Haushalte des unteren Mittelstands hart treffen, ganz besonders Familien mit Kindern, die mit sehr hohen Auslagen für die Krankenkasse belastet sind. Wirtschaftlich eigenständige Menschen – zum Beispiel BerufseinsteigerInnen, ArbeitnehmerInnen mit Teilzeitpensen, Pflegehilfen – könnten so in die Sozialhilfe gedrängt werden. Das ist entwürdigend.
</p><h3>Hohe Prämien, tiefste Prämienverbilligungen</h3><p>Dabei steht der Kanton Bern bei den Prämienverbilligungen ohnehin miserabel da: Schweizweit profitierten 2014 27 Prozent der Versicherten von Prämienverbilligungen, während es im Kanton Bern nur gerade 22,6 Prozent. Obwohl die Krankenkassenprämien im Kanton Bern speziell hoch sind, zahlt kein anderer Kanton so wenig an die von Bund und Kantonen gemeinsam finanzierten Prämienverbilligung. Entsprechend hoch ist die Prämienbelastung: Im Durchschnitt müssen Bernerinen und Berner 17 Prozent des verfügbaren Einkommens für die Krankenkassen hinlegen. Bei der Einführung der Prämienverbilligungen definierte der Bundesrat als Sozialziel, dass die Prämien nach der Verbilligung höchstens 8 Prozent des steuerbaren Einkommens eines Haushalts ausmachen sollen ...
</p><p>Ein doppeltes Nein am 28. Februar zwingt die Berner Regierung und das Parlament noch einmal über die Bücher zu gehen und eine sozialverträgliche Lösung zu erarbeiten. Und sendet ein Signal, das auch die anderen Kantone zur Kenntnis nehmen müssen, die ähnliche Abbauübungen bei den Prämienverbilligungen planen. </p>]]></content:encoded><category>Sozialpolitik</category><category>Gesundheit</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-4107</guid><pubDate>Thu, 11 Feb 2016 14:20:21 +0100</pubDate><title>Mehr Fairness statt neue Ausbeutung</title><link>https://www.sgb.ch/themen/arbeit/detail/mehr-fairness-statt-neue-ausbeutung</link><description>Die Lücke in der Care-Arbeit wird immer grösser</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead"> Pflege und Betreuung sind je länger je weniger gesichert. Prekäre Jobs nehmen zu. Deshalb muss der Staat hier mehr investieren - die Männer auch. </p><p>Obwohl immer mehr Frauen erwerbstätig sind, leisten sie auch heute noch einen Grossteil der unbezahlten Arbeit - Pflege- und Betreuungsleistungen nicht nur für Kinder, sondern auch für ältere und kranke Angehörige. Diese Arbeit, unter dem Begriff Care zusammengefasst, ist ein blinder Fleck in der Ökonomie. Solange sie gratis geleistet wird, taucht sie in den Wirtschaftsstatistiken gar nicht erst auf. Kommt dazu, dass die Care-Arbeit nicht der in der Ökonomie allgegenwärtigen Effizienzlogik gehorcht: Wir können zwar immer schneller Autos produzieren, aber nicht effizienter Kinder trösten oder Kranke pflegen. 
</p><h3>Lücke in der Versorgung </h3><p>Frauen sind jedoch nicht mehr bedingungslos bereit, diese Arbeit zu übernehmen und das finanzielle Risiko zu tragen. Während unsere Lebenserwartung steigt und die Care-Arbeit an Bedeutung zunimmt, verzichten je länger je weniger Frauen auf einen eigenen Lohn und finanzielle Absicherung, um sogenannte Liebesarbeit zu leisten. Und Männer übernehmen nicht in dem Mass mehr unbezahlte Arbeit, wie Frauen bezahlte übernehmen. In der Versorgung von Kindern und Pflegebedürftigen ist eine Lücke entstanden. Sie wird grösser werden, wenn wir nicht Gegensteuer geben. 
</p><h3>Mangelhafter Schutz für Care-Migrantinnen </h3><p>Institutionen wie Kitas, Spitäler und die Spitex können diese Lücke schon jetzt nicht mehr schliessen. Gerade die Pflege älterer und kranker Menschen wird unter dem Spardruck zunehmend wieder ins Private abgedrängt. In die Bresche springen wiederum Frauen: Care-Migrantinnen lassen ihre eigenen Familien zurück, um sich hier unter prekären Arbeitsbedingungen und zu einem miserablen Lohn rund um die Uhr um "fremde Angehörige" zu kümmern. Schwarzarbeit ist an der Tagesordnung, Privatsphäre und Freizeit sind in solchen Arrangements meist Fremdwörter. Obwohl die Schweiz das Übereinkommen 189 der Internationalen Arbeitsorganisation (IAO) "Menschenwürdige Arbeit für Hausangestellte" ratifiziert hat und der Bundesrat in einem Bericht Handlungsbedarf eingesteht, ist die Care-Arbeit gegen Bezahlung immer noch nicht dem Arbeitsgesetz unterstellt. Dadurch fehlt den Care-Angestellten ein effektiver Schutz ihrer Gesundheit und persönlicher Integrität. 
</p><h3>Kaum Schutz - trotz ratifiziertem IAO-Übereinkommen </h3><p>Bei entlohnter Care-Arbeit ist die Gefahr von Ausbeutung, Gewalt, Sozial- und Lohndumping beträchtlich. Deshalb verlangt das Übereinkommen 189 der IAO, dass Hausangestellte arbeits- und sozialrechtlich den übrigen Angestellten gleichgestellt werden. Verbesserungen seien vor allem hinsichtlich Arbeitszeit, soziale Sicherheit und Arbeitsbedingungen (Minimalstandards bei Arbeitssicherheit und psychischem und physischem Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz) nötig. Insbesondere müssen so die weiblichen Care-Angestellten vor (sexuellem) Missbrauch, Belästigung und Gewalt geschützt werden. In der Schweiz werden diese Erfordernisse trotz Ratifikation des Übereinkommens noch nicht genügend implementiert: So können z.B. Arbeitsinspektorate keine Besuche an Arbeitsplätzen von Care-Angestellten in den Haushalten machen. 
</p><h3>Staat muss mehr investieren </h3><p>Die Schweiz muss sich klar werden, dass Care-Arbeit keine private Angelegenheit ist, sondern eine gesellschaftlich notwendige Aufgabe, ohne die die Wirtschaft zusammenkracht. Wir brauchen dringend eine Umverteilung: Die Allgemeinheit muss Verantwortung übernehmen und Ressourcen investieren - in Kinderbetreuungsplätze, Pflegeeinrichtungen aber auch in die Versorgung zu Hause. Bezahlte Care-Arbeit muss dem Arbeitsgesetz unterstellt werden. Geregelte Arbeits- und Ruhezeiten sowie existenzsichernde Mindestlöhne sind dabei zwingend. Den Rest müssen Frauen und Männer fair aufteilen. </p>]]></content:encoded><category>Arbeit</category><category>Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz</category><category>Löhne und Vertragspolitik</category><category>Gesundheit</category><category>Gleichstellung von Mann und Frau</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-4105</guid><pubDate>Thu, 11 Feb 2016 09:32:23 +0100</pubDate><title>Gutes Preis-Leistungs-Verhältnis der AHV – auch in schwierigen Börsen-Zeiten</title><link>https://www.sgb.ch/themen/gewerkschaftspolitik/detail/gutes-preis-leistungs-verhaeltnis-der-ahv-auch-in-schwierigen-boersen-zeiten</link><description>Solide AHV-Finanzen</description><content:encoded><![CDATA[<p> Das von Compenswiss bekannt gegebene negative Anlageergebnis spiegelt die ungünstige Entwicklung auf den Finanzmärkten im vergangenen Jahr. Doch im Unterschied zur zweiten Säule spielt die Anlagerendite bei der über das Umlageverfahren finanzierten AHV eine untergeordnete Rolle. Das Finanzierungsmodell der AHV ist gerade in Zeiten hartnäckiger Tiefzinsen und grosser Turbulenzen auf den Finanzmärkten dem Kapitaldeckungsverfahren deutlich überlegen. Denn beim Umlageverfahren werden die laufenden Renten grösstenteils direkt aus den laufenden Beiträgen bezahlt. Deshalb müssen AHV/IV/EO nur rund 33 Mrd. Fr. anlegen. Die zweite Säule dagegen ist mit einem Anlagevolumen von 890 Mrd. Fr. deutlich stärker den Finanzmärkten ausgesetzt. 
</p><p>Die AHV ist viel berechenbarer. Selbst bei zunehmender Alterung. Dort wissen wir, dass wegen der nun in Rente gehenden Babyboomer vorübergehend ein Mehrbedarf entsteht. Dieser soll wie vom Bundesrat und vom Ständerat vorgesehen über die Mehrwertsteuer finanziert werden. Nötig ist 1 Prozent. Werden die Ende 2017 auslaufenden 0,3 MWSt-Prozente für die IV in die AHV überführt, beträgt die effektive Erhöhung nur 0,7 Prozent. Dies ist verkraftbar und gut investiertes Geld. Denn die AHV ist für den Grossteil der Rentnerinnen und Rentner die wichtigste Einkommensquelle. 
</p><p>In der zweiten Säule drohen hingegen enorme Mehrkosten. Ohne dass die Versicherten mehr Leistung erhalten. Dies zeigt etwa das Beispiel der grössten Pensionskasse der Schweiz, der BVK Zürich. Diese senkt den Umwandlungssatz für das Alterskapital von 6,2 auf 4,87 Prozent. Damit die künftigen RentnerInnen trotzdem nicht weniger erhalten als ihnen bislang vorhergesagt wurde, werden die Lohnbeiträge um 5 Prozentpunkte erhöht. Bei ganz jungen Versicherten (21-23-Jährige) und bei jenen, die kurz vor der Pensionierung stehen, beläuft sich die Erhöhung gar auf 10, respektive 11 Prozentpunkte! Das ist viel Geld, das den Aktiven fehlt, um ihr Leben zu finanzieren. 
</p><p>Keine Option ist es, wie von Arbeitgebern und Bürgerlichen gefordert, das Rentenalter zu erhöhen und die Leistungen generell zu verschlechtern. Zum einen haben ältere Arbeitnehmende bereits heute Mühe, bis zum ordentlichen Rentenalter eine Stelle zu halten. Immer mehr Leute würden in der Sozialhilfe enden. Andererseits ist das Rentenniveau aus AHV und Pensionskasse für sehr viele Personen bereits heute ungenügend. Statt Abbau braucht es deshalb eine Stärkung der AHV, wie sie die Initiative AHVplus verlangt. Denn die AHV hat für Leute mit tiefen und mittleren Einkommen das beste Preis-Leistungsverhältnis. 
</p><h5>Auskünfte </h5><ul><li>Daniel Lampart, SGB-Sekretariatsleiter, 079 205 69 11 </li><li>Thomas Zimmermann, Leiter Kommunikation SGB, 079 249 59 74 </li></ul>]]></content:encoded><category>Schweiz</category><category>Sozialpolitik</category><category>AHV</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-4090</guid><pubDate>Wed, 03 Feb 2016 15:15:56 +0100</pubDate><title>Diese Rosine geben wir nicht her!</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/diese-rosine-geben-wir-nicht-her</link><description>Frauenrentenalter 64 ist keine Rosinenpickerei </description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead"> Frauen wollen Gleichstellung. Also sollen sie gefälligst auch Militärdienst leisten und bis 65 Jahre arbeiten. So die angeblich wertneutralen Gleichheitsmacher/innen - die nicht merken, auf welch schiefer Ebene sie argumentieren. </p><p>Wir seien Rosinenpickerinnen, für welche die Gleichstellung bei den eigenen Privilegien aufhöre. Wie bitte: Frauen in der Altersvorsorge privilegiert? - Das ruft nach Fakten.
</p><h3> Ungleichheit zuvor schlägt voll auf Rente durch </h3><p>Fakt ist: Frauen verrichten wesentlich mehr unbezahlte Arbeit als Männer und verdienen für die bezahlte Arbeit erst noch weniger. Dies hat nicht nur Folgen für die finanzielle Situation von Frauen im Erwerbsalter, sondern auch für die Altersvorsorge: 38 Prozent der Rentnerinnen leben allein von der AHV, bei den Rentnern ist es mit 19 Prozent nur die Hälfte. Die Rente aus der zweiten Säule ist für Frauen im Schnitt halb so hoch wie diejenige der Männer, ihr angespartes Kapital beträgt gar nur ein Drittel desjenigen der Männer. Von Privilegien für Frauen kann also in der Altersvorsorge keine Rede sein. Vielmehr zahlen sie auch im Alter noch den Preis für das gesellschaftliche Ungleichgewicht. 
</p><h3>Angehörige pflegen </h3><p>Kommt hinzu, dass es für viele Frauen heute schon kaum möglich ist, bis 64 im Erwerbsleben zu bleiben: Ein Jahr vor dem ordentlichen Pensionsalter sind nur noch 41 Prozent erwerbstätig. Viele sind entweder krank oder ausgepumpt davon, jahrzehntelang den Job mit der Haus- und Familienarbeit zu vereinbaren. Die restlichen müssen ihr Pensum reduzieren resp. ganz aufgeben, um kranke und alte Angehörige zu pflegen. Stellen für Frauen, die nach einer Betreuungs- oder Pflegeauszeit wieder Arbeit suchen, gibt es kaum. Da bleibt oft nur noch die vorzeitige Pensionierung mit den entsprechenden Rentenkürzungen. Frauen haben aufgrund ihrer höheren Lebenserwartung auch ein deutlich höheres Risiko zu verwitwen als die Männer. Entsprechend werden sie im hohen Alter sehr viel seltener durch ihren Partner gepflegt, als dies umgekehrt der Fall ist. Dies hat Pflege- und weitere Kosten zur Folge, die schnell mal in die Armut führen können. 
</p><h3>Nur magere Kompensation </h3><p>Alles in allem ist das tiefere Frauenrentenalter eine magere Kompensation für drei Fakten. Dass Frauen im Erwerbsleben häufig zurückstecken, um ihre Eltern, Ehemänner, Kinder und Enkelkinder zu betreuen; dass sie häufig Ergänzungsleistungen beziehen müssen, weil sie von der Rente nicht leben können; und dass ältere Frauen auf dem Arbeitsmarkt eigentlich gar nicht mehr gewollt sind. Frauenrentenalter 65 führt mehr Frauen in die Armut und ist inakzeptabel, solange die Gleichstellung nicht verwirklicht ist. Daran festzuhalten, ist keine Rosinenpickerei. Frauenrentenalter 64 ist die Rosine, die wir nicht aus den Händen geben, bis wir die Hälfte des Kuchens haben. </p>]]></content:encoded><category>AHV</category><category>Gleichstellung von Mann und Frau</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-4071</guid><pubDate>Tue, 26 Jan 2016 10:30:38 +0100</pubDate><title>Diskriminierende und veraltete Sicht der Ehe </title><link>https://www.sgb.ch/themen/gewerkschaftspolitik/detail/diskriminierende-und-veraltete-sicht-der-ehe</link><description>SGB sagt NEIN zur Volksinitiative «Heiratsstrafe»  </description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Die CVP-Initiative "Heiratsstrafe abschaffen" gibt vor, für verheiratete Paare die Steuern zu senken. Sie definiert die Ehe jedoch sehr altertümlich und diskriminiert Lesben und Schwule. Eine Öffnung der Ehe für alle würde versperrt. Und der Einnahmeverlust für den Bund wäre beträchtlich. Deshalb lehnt der SGB das Begehren klar ab.</p><p>Die Initiative "Heiratsstrafe abschaffen" will die angebliche Benachteiligung verheirateter Paare gegenüber Konkubinatspaaren bei der direkten Bundesteuer abschaffen. Dabei definiert sie in der Verfassung die Ehe als die "auf Dauer angelegte und gesetzlich geregelte Lebensgemeinschaft von Mann und Frau". Für homosexuelle Paare würde damit der Anspruch auf gleiches Recht bei der Ehe in weite Ferne verschwinden. "Damit dreht die Initiative das Rad zurück und torpediert die entsprechenden parlamentarischen Bemühungen", kommentiert Max Krieg, Präsident der Kommission LGBT (Lesben, Gay, Bisexuelle und Transmenschen) des SGB. Krieg weiter: "Eine repräsentative Umfrage vom November 2015 hat gezeigt, dass 70% der hiesigen Bevölkerung eine solche Öffnung der Ehe befürworten." In der Tat: Die Formen von Ehe und Familie sind heute viel offener als die Definition der CVP-Initiative.</p><p>Auch das Ehe- und Familienrecht entwickelt sich auf der ganzen Welt in Richtung Öffnung. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte etwa hat befunden, dass auch homosexuelle Paare ein Recht auf Familie haben. Und der oberste Gerichtshof in den USA hat kürzlich entschieden, dass die einzelnen Staaten Ehen von Personen gleichen Geschlechts nicht mehr verbieten dürfen.</p><h3>Einheit der Materie nicht gegeben</h3><p>Ein anderes Problem der Initiative: Sie verletzt die sogenannte Einheit der Materie, indem sie zwei Themen mischt. Sie verunmöglicht es dem Volk, über zwei separate Fragen auch separat zu entscheiden: über das Steuerwesen einerseits und die Öffnung der Ehe auf gleichgeschlechtliche Paare andererseits. Diese Koppelung, die nur ein doppeltes Ja oder ein doppeltes Nein zulässt, ist unsauber, geradezu manipulativ. Sie lässt keine differenzierte Stimmabgabe zu.</p><h3>Steuergeschenk nur für gut Verdienende</h3><p>Die Rechte behauptet, die "Heiratsstrafe" in ihrer fiskalischen Form sei ausgeprägt. Das ist masslos übertrieben. Max Krieg führt aus, warum: "Nur gerade 80 000 verheiratete Paare aus den bestsituierten Kreisen würden von Massnahmen profitieren, die man durchaus als Steuergeschenk für Reiche bezeichnen könnte." Aufgrund eines Entscheides des Bundesgerichtes hat nämlich die Mehrheit der Kantone die Benachteiligung Verheirateter aus dem Steuerwesen getilgt und dazu das Splitting eingeführt. Beim Bund würde die Initiative jedoch weitere Steuerausfälle in der Grössenordnung von ca. 1,3 bis 2,3 Milliarden Franken verursachen. Das ist happig und ungerecht, wie auch Max Krieg findet. "Dann wird wieder bei der Bildung, beim Sozialen, bei den öffentlichen Diensten gespart. In Zeiten, in denen sich beim Bund ein Sparpaket an das andere reiht, noch dessen Einnahmen abzuwürgen, ist desaströs."</p><h3>Quer zur Zeit</h3><p>Hebt man seinen Blick auch nur ein wenig über die nationalen Grenzen, stellt man rasch fest, wie rückständig die Initiative ist. Zahlreiche Länder, etwa Frankreich, Portugal, Spanien, Irland oder die skandinavischen Staaten, haben die Ehe unabhängig der sexuellen Orientierung für alle ermöglicht. Max Krieg: "Die Schweiz wäre in Westeuropa das einzige Land, das ein Eheverbot für gleichgeschlechtliche Paare verankerte."</p>]]></content:encoded><category>Schweiz</category><category>Gleichstellung von LGBT</category><category>Sozialpolitik</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-4064</guid><pubDate>Thu, 21 Jan 2016 09:54:53 +0100</pubDate><title>Und dann muss unser Coiffeur gehen…</title><link>https://www.sgb.ch/themen/migration/detail/und-dann-muss-unser-coiffeur-gehen</link><description>Nein zum Missbrauch der Verfassung, nein zur Durchsetzungsinitiative</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead"> Die Durchsetzungsinitiative wird sich auf die Sozialversicherungen und deren ausländische Leistungsbeziehende fatal auswirken. Denn nun führt auch der "Sozialmissbrauch" zur Ausweisung. Dieser aber ist schnell mal geschehen - auch ohne bösen Willen. </p><p>Vor zwei Jahren nahm eine knappe Mehrheit die Masseneinwanderungsinitiative an. Danach wurde schnell klar, dass die Auswirkungen des Begehrens zuvor nur oberflächlich diskutiert worden waren. Dasselbe sollte sich bei der Durchsetzungsinitiative nicht wiederholen.
</p><h3> Sozialmissbrauch: neu ein Verbrechen </h3><p>Die Durchsetzungsinitiative stelle bloss sicher, dass kriminelle Ausländer/innen rasch aus der Schweiz ausgewiesen werden. So deren Autoren. Das Volksbegehren wird aber viel weitreichender wirken, was uns alle negativ treffen wird. Sie verletzt zentrale Prinzipien unseres gesellschaftlichen Zusammenlebens wie die Menschenrechte und die richterliche Überprüfung von Entscheiden. Die Durchsetzungsinitiative wird sich aber auch auf unser Sozialversicherungssystem auswirken. Unsere Bundesverfassung wird einen neuen Straftatbestand erhalten: den Sozialmissbrauch. Was heisst das? Wer kann sich da schuldig machen? 
</p><p>Es ist klar: Wer Leistungen von Sozialversicherungen unrechtmässig bezieht, ist zu bestrafen. Unser Sozialversicherungsrecht kennt bereits viele Strafbestimmungen, welche die Täter/innen hart anfassen. Auch unser Strafgesetzbuch ahndet den Betrug scharf. Und die vom Parlament beschlossene Umsetzungsgesetzgebung zur Ausschaffungsinitiative führt den Straftatbestand des Sozialmissbrauchs ein. Mit der Durchsetzungsinitiative jedoch wird der Sozialmissbrauch zum Verbrechen erhoben. Ein Verbrechen, das aber nur von Ausländer/innen begangen werden kann. Denn die neue Verfassungsbestimmung über den Sozialmissbrauch richtet sich ausschliesslich an ausländische Staatsangehörige. Vor dem Gesetz wären in der Schweiz nicht mehr alle gleich. Das stellt uns auf die Stufe von Unrechtsstaaten. 
</p><h3>Arzt vergisst Meldung - raus! </h3><p>Eine Ausländerin oder ein Ausländer, der sich eines Sozialmissbrauchs schuldig macht, soll ab einer Schadenssumme von Fr. 300 automatisch ausgeschafft werden. Ohne Wenn und Aber, ein einziger Verstoss genügt. Wer nun glaubt, dass damit einzig IV-Betrüger und BMW-fahrende Sozialhilfebezüger im Visier stehen, der täuscht sich. Die Durchsetzungsinitiative definiert als Sozialmissbrauch auch Bagatellfälle. Sobald eine Sozialversicherungsleistung unrechtmässig bezogen wird, liegt ein Sozialmissbrauch vor. Böswilligkeit, Bereicherungsabsicht oder fiese Tricks sind dabei nicht nötig. Es genügt Unachtsamkeit und Unkenntnis der Rechtslage. Angesichts unseres komplexen Sozialversicherungssystems kann ein unrechtmässiger Bezug einer Leistung schnell mal passieren. Betroffen wären davon Ausländer/innen, die hier bestens integriert sind, die arbeiten und Familie haben. Beispiele: </p><ul><li>Ein deutscher Arzt erhält eine Kinderzulage für seine Tochter, die aufs Gymnasium geht. Nach der Matur entscheidet sich die Tochter, vor dem Studium ein Jahr lang im Ausland zu jobben. Der Vater vergisst den Ausbildungsunterbruch zu melden und bezieht weiterhin die Kinderzulagen, obwohl er kein Anrecht darauf hätte. Er hat so einen Sozialmissbrauch begangen. Die Folge bei Aufdeckung: automatische Ausschaffung nach Deutschland. </li><li>Eine kanadische Musikerin wird Mutter und erhält eine Mutterschaftsentschädigung von der Erwerbsersatzordnung. 8 Wochen später nimmt sie ein Engagement für 10 Aufführungen eines Musicals an. Sie unterlässt es, dies der Ausgleichskasse zu melden und bezieht weiterhin die Mutterschaftsentschädigung. Auch da droht die Ausschaffung nach Kanada. </li><li>Ein portugiesischer Teilinvalider kann sein Pensum als Verkäufer um 10% erhöhen. Er vergisst diese Veränderung in seinen wirtschaftlichen Verhältnissen der IV-Stelle zu melden und bezieht die unveränderte IV-Rente. Dadurch begeht er einen Sozialmissbrauch. Bei Aufdeckung wird er nach Portugal ausgeschafft. </li></ul><h3>Chaos bei den Sozialversicherungen </h3><p>Auch die Sozialversicherungsbehörden sind von der Durchsetzungsinitiative betroffen. Sie müssten eng mit den Strafverfolgungsbehörden kooperieren. So müssten etwa Pensionskassen diesen unverzüglich melden, wenn ausländische Versicherte eine Rentenleistung unrechtmässig beziehen. Für die Pensionskassen bedeutet dies, dass sie zuerst die Nationalität ihrer Versicherten in Erfahrung bringen müssten. Ein riesiger bürokratischer Aufwand. Dasselbe müssten die Unfallversicherer, die Krankenkassen und andere Sozialwerke tun. Zudem hätten sie die ausländischen Versicherten über die Rechtsfolgen eines unrechtmässigen Leistungsbezugs zu informieren. Der Vollzug des neuen Straftatbestandes wäre extrem aufwändig und schwierig. Fazit: Es mangelt uns nicht an Gesetzen, um den Sozialmissbrauch in der Schweiz zu ahnden. Eine weitere Verschärfung, wie sie die Durchsetzungsinitiative verlangt, führt zu Apartheid-Recht und würde bestens integrierte Ausländer/innen in ihrer Existenz treffen. Vielleicht unsere Lebenspartnerin, unseren Arbeitskollegen, unseren Nachbarn, unsere Tennispartnerin, unseren Coiffeur, unseren... </p>]]></content:encoded><category>Migration</category><category>Sozialpolitik</category><category>Unfallversicherung</category><category>Invalidenversicherung</category><category>Berufliche Vorsorge</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-4035</guid><pubDate>Wed, 06 Jan 2016 11:27:41 +0100</pubDate><title>Bei den Renten kaum Neues, aber Entscheidendes möglich </title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/bei-den-renten-kaum-neues-aber-entscheidendes-moeglich</link><description>Die sozialpolitischen Änderungen im neuen Jahr</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead"> Der Überblick über die ab 2016 neuen Leistungen und Beiträge in den Sozialversicherungen zeigt, dass im neuen Jahr mehr gleich bleibt als ändert. 2016 werden jedoch die Stimmberechtigten entscheiden können, ob sie eine stärkere AHV wollen. </p><h2>AHV/IV/EO: Senkung der Beitragssätze für die Erwerbsersatzordnung </h2><p>Die Renten ändern 2016 nicht. Angepasst werden jedoch die Beiträge. Der Beitragssatz der Erwerbsersatzordnung (EO) sinkt ab 1. Januar 2016 von 0,5 auf 0,45 Prozent. Dieser Beitrag finanziert den Erwerbsausfall bei Militär-, Zivil- oder Zivilschutzdienst sowie bei Mutterschaft. Grund für die Senkung: die Reserven des EO-Fonds entsprechen wieder den gesetzlichen Mindestanforderungen. Mit dieser Anpassung reduziert sich der Totalbeitrag AHV/IV/EO von bisher 10.3 auf neu 10.25%. Dadurch reduziert sich auch der jährliche AHV/IV/EO-Mindestbeitrag für Nichterwerbstätige auf 478 Franken (bisher 480 Franken).</p><table style="width: 572px; height: 135px;" class="contenttable"><thead><tr><th scope="col">Beitragssätze</th><th scope="col">Arbeitnehmer</th><th>Arbeitgeber</th><th scope="col">Total</th></tr></thead><tbody><tr><td><b>AHV</b></td><td>4,2%</td><td>4,2%</td><td>8,4%</td></tr><tr><td><b>IV</b></td><td>0,7%</td><td>0,7%</td><td>1,4%</td></tr><tr><td><b>EO</b></td><td>0,225%</td><td>0,225%</td><td>0,45%</td></tr><tr><td rowspan="1"><b>Total</b></td><td rowspan="1">5,125%</td><td>5,125%</td><td rowspan="1">10,25%</td></tr></tbody></table><h2>Unfallversicherung: Erhöhung des maximal versicherten Verdienstes </h2><p>In der Unfallversicherung wird der maximal versicherte Verdienst ab 1. Januar von 126'000 auf 148'200 Franken angehoben. Mit der neuen Obergrenze sind wieder rund 95 Prozent der Arbeitnehmenden zum vollen Lohn versichert. Die letzte Anpassung erfolgte 2008. Weil seither die oberen Löhne anstiegen, wurde die Anpassung notwendig. Dieser Höchstbetrag ist entscheidend, um Prämien und Leistungen der obligatorischen Unfallversicherung zu berechnen. Er wird aber auch für andere Sozialversicherungen berücksichtigt. So ist er auch massgebend für die Festsetzung der Beiträge und Leistungen der Arbeitslosenversicherung und für die maximale Höhe des Taggeldes der IV. 
</p><h2>Arbeitslosenversicherung: 2,2% Abzug bis zu 148'200.- </h2><p>Aufgrund der oben erwähnten Erhöhung wird der Arbeitslosenversicherungs-"Grundbeitrag" von 2,2% (Arbeitgeber und Arbeitnehmer zusammen) neu bis zu einem Lohn von 148'200 Franken (alt: 126'000.-) erhoben. 
</p><h2>Berufliche Vorsorge </h2><h3>a) Rekordtiefe BVG-Mindestverzinsung </h3><p>In der beruflichen Vorsorge sinkt die Mindestverzinsung auf den historischen Tiefstand von 1.25%. Das Altersguthaben wird also schlechter verzinst als in den Vorjahren. 
</p><h3>b) Anpassungen Teilung Pensionskassenleistungen bei Scheidung </h3><p>Noch offen ist, ob die neuen Bestimmungen über den Vorsorgeausgleich bei Ehescheidungen Mitte 2016 in Kraft treten sollen oder erst auf 2017. Diese Revision bringt Klarheit für jene Fälle des Vorsorgeausgleichs, in denen ein Ehepartner eine Altersrente oder eine Invalidenrente bezieht. Der Vorsorgeausgleich soll neu durch die Teilung der Rente erfolgen. Für die Berechnung des Vorsorgeausgleichs soll neu der Zeitpunkt der Einleitung des Scheidungsverfahrens und nicht mehr das Scheidungsdatum massgebend sein. Geschiedene, welche Mittel aus dem Vorsorgeausgleich nicht in eine Pensionskasse einbringen können, erhalten die Möglichkeit, diese Freizügigkeitsleistung im Fall der Pensionierung bei der Auffangeinrichtung in eine Altersrente umwandeln zu lassen.
</p><h2> Krankenversicherung</h2><h3> a) stärkere Aufsicht über die Krankenkassen </h3><p>Das neue Gesetz zur Aufsicht über die Krankenversicherung tritt am 1.1.2016 in Kraft. Damit soll die Aufsicht griffiger ausgestaltet und die Transparenz verbessert werden. Als Aufsichtsbehörde kann das Bundesamt für Gesundheit (BAG) die Versicherer verpflichten, ihre Prämien anzupassen, wenn diese gemessen an den Kosten zu hoch sind. Dies war bisher nicht möglich. 
</p><h3>b) Prämienkorrekturen </h3><p>Mit dem neuen Aufsichtsgesetz sollen erneute Prämienkorrekturen vermieden werden. Die zwischen 1996 und 2013 in einigen Kantonen im Verhältnis zu den Kosten zu hoch (oder zu tief) in Rechnung gestellten Krankenkassenprämien werden 2016 abgerechnet. In 10 Kantonen (BE, UR, OW, NW, GL, SO, BL, SH, AR, und JU) müssen die Versicherten einen Prämienzuschlag von Fr. 48 hinnehmen. Im Kanton Luzern sind es Fr. 18. Der Zuschlag wird mit der Rückerstattung aus der Umweltabgabe( Fr. 5.20 pro Monat bzw. Fr. 62.40 pro Jahr) verrechnet. In 9 Kantonen (Kantone AI, FR, GE, GR, TG, TI, VD, ZG, ZH) erfolgt hingegen eine Prämiengutschrift. Für diese Kantone wird das BAG den Betrag, der für alle Versicherten des Kantons gleich hoch ist, im Frühjahr 2016 festlegen. Die Höhe des Betrags kann aber von Kanton zu Kanton variieren. 
</p><h2>Sozialhilfe: tiefere Ansätze </h2><p>Ab 2016 werden die Kantone und Gemeinden die überarbeiteten Richtlinien der Schweizerischen Konferenz für Sozialhilfe (SKOS) anwenden. Betroffen sind vor allem junge Erwachsene. Die Ansätze für junge Erwachsene bis 25 mit eigenem Haushalt werden um 20 Prozent auf 789 Franken (alt: 986.-) gesenkt. Die pauschale Integrationszulage von monatlich Fr. 200.- für alleinerziehende Personen wird ebenfalls gestrichen. Für die Betroffenen - meist Frauen - ist dies eine grosse Einbusse. Zumal die Vereinbarkeit von Erwerbstätigkeit und Kinderbetreuung für Alleinerziehende immer noch schwierig ist. Zudem werden die Sanktionen verschärft. 
</p><h2>Die grossen Reformen: stärkere AHV ist möglich </h2><p>2016 wird für die Geschichte der AHV ein Schlüsseljahr: Unsere Volksinitiative AHVplus gelangt zur Abstimmung. Wir werden eine engagierte Kampagne für die Stärkung der AHV fahren. Im neuen Jahr wird zudem der Nationalrat (als zweite Kammer) die Vorlage zur Revision Altersvorsorge 2020 beraten. Zu bekämpfen sind hier primär zwei harte Einschnitte: die Erhöhung des Rentenalters für Frauen auf 65 sowie die Senkung des Mindestumwandlungssatzes auf 6%. 
</p><p>Anpassungen sind auch bei <b>Ergänzungsleistungen </b>geplant. Hier läuft bis im Frühjahr 2016 eine Vernehmlassung. Bis Ende 2016 wird der Bundesrat die entsprechende Botschaft vorlegen. Es drohen Verschlechterungen vor allem bei der Rückerstattung der Krankenkassenprämien für die Senioren und Invaliden. Zudem ist für 2016 eine erneute Revision der <b>Invalidenversicherung</b> anberaumt. </p>]]></content:encoded><category>Sozialpolitik</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-4033</guid><pubDate>Tue, 05 Jan 2016 13:44:09 +0100</pubDate><title>Dossier 113: Mehr Stellensuchende wegen Leistungsabbau bei den Sozialversicherungen</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/dossier-113-mehr-stellensuchende-wegen-leistungsabbau-bei-den-sozialversicherungen</link><description></description><content:encoded><![CDATA[<p>Die vorliegende Studie untersucht die Auswirkungen von Leistungsverschlechterungen bei den Sozialversicherungen auf den Arbeitsmarkt. Der Befund für die vergangenen 15 Jahre ist besorgniserregend. Die Erhöhung des Frauenrentenalters in der AHV von 62 auf 64 Jahre, die viel restriktivere Rentenpraxis in der IV und die Erhöhung der reglementarischen Rentenalter in den Pensionskassen haben dazu geführt, dass sich heute schätzungsweise 90'000 bis 110'000 Personen mehr auf dem Arbeitsmarkt befinden als es ohne den Leistungsabbau in der sozialen Sicherung der Fall wäre. Dies entspricht immerhin knapp 2 Prozent der Erwerbspersonen.
</p><p>Da dieser Anstieg der Erwerbspersonen nicht auf einen gestiegenen Arbeitskräftebedarf der Unternehmen zurückzuführen ist, ist es sehr wahrscheinlich, dass die geringeren Sozialversicherungsleistungen wesentlich zur Erhöhung der Erwerbslosigkeit beigetragen haben. Im Rahmen der Altersreform 2020 ist eine weitere Erhöhung des Frauenrentenalters auf 65 Jahre geplant. Gemäss unserer Berechnungen würde ein Frauenrentenalter von 65 Jahren zu einer zusätzlichen Zunahme der Erwerbspersonen um 18'000 bis 25'000 Frauen führen (Referenzjahr 2013). </p>]]></content:encoded><category>Sozialpolitik</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-4031</guid><pubDate>Tue, 05 Jan 2016 09:05:44 +0100</pubDate><title>Rekordhohe Erwerbslosigkeit bekämpfen, nicht verschärfen</title><link>https://www.sgb.ch/themen/gewerkschaftspolitik/detail/rekordhohe-erwerbslosigkeit-bekaempfen-nicht-verschaerfen</link><description>SGB-Jahresmedienkonferenz 2016</description><content:encoded><![CDATA[<p> Die Erwerbslosigkeit in der Schweiz ist auf einem traurigen historischen Höchststand. Die Schweiz ist fast das einzige Land in Europa, in dem die Zahl der Erwerbslosen zunimmt. Deutschland hat mittlerweile sogar eine tiefere Erwerbslosenquote als die Schweiz. Eine Ursache dafür ist die starke Aufwertung des Frankens seit 2007. Weiter haben Leistungsverschlechterungen bei der Altersvorsorge und der IV dazu geführt, dass heute zusätzliche schätzungsweise 90'000 bis 110'000 Personen auf einen Arbeitsplatz angewiesen sind (knapp 2 Prozent der Erwerbspersonen). Das zeigt eine heute veröffentliche Studie des SGB. Die Probleme der älteren Arbeitnehmenden haben sich auch deshalb verstärkt.
</p><p>Und ohne Gegensteuer trüben sich ihre Perspektiven weiter ein. Bei der Altersvorsorge sind die Renten unter gewaltigem Druck. Krassestes Beispiel ist die BVK Zürich: Die grösste Pensionskasse der Schweiz hat die Umwandlungssätze bei Pensionierung mit 65 Jahren von 6,2 auf 4,87% gesenkt und die Beiträge um 5 Lohnprozente und mehr erhöht. Gleichzeitig hinken die AHV-Renten seit Jahren den Löhnen hinterher. Der im Rahmen der Altersvorsorge 2020 geplante Leistungsabbau wird die Beschäftigungssituation weiter verschlechtern: Stiege das Frauenrentenalter auf 65 Jahre, wären zwischen 18'000 und 25'000 Frauen mehr auf eine Arbeitsstelle angewiesen.
</p><p>Zur Lösung dieser Probleme hat der SGB an seiner Jahresmedienkonferenz unter anderem folgende Massnahmen und Forderungen vorgestellt:</p><ul><li>Die Arbeitgeber müssen offene Stellen obligatorisch den RAV melden, damit Erwerbslose einfacher eine Stelle finden.</li><li>Langjährige ältere Arbeitnehmende brauchen zudem einen besseren Kündigungsschutz. Die Erfahrungen mit solchen Bestimmungen in GAV sind positiv. Rentenaltererhöhungen sind abzulehnen, da sie die Probleme verschärfen.</li><li>Die SNB muss wieder ein verbindliches Kursziel verfolgen. Effektiv führt kein Weg an einem neuen Mindestkurs des Frankens zum Euro vorbei.</li><li>Die Bilateralen Verträge sind zu erhalten. Sie sind wichtig für die Löhne und Arbeitsplätze in der Schweiz. Aber sie müssen allen Arbeitnehmenden in der Schweiz nützen. Lücken beim Schutz von Löhnen und Arbeitsplätzen gilt es deshalb zu schliessen.</li><li>Die AHV-Renten müssen um 10 Prozent erhöht werden, wie das die SGB-Initiative AHVplus verlangt. Nur eine Stärkung der AHV erlaubt es, zu einem vernünftigen Preis anständige Renten zu sichern. </li></ul><h5>Referate der Medienkonferenz</h5><ul><li>Paul Rechsteiner, Präsident SGB:"<a href="https://sgb.ch/fileadmin/redaktion-usf/docs/Invitation_OJ_AD_de_l_USF_2023.pdf" class="download">Bilaterale erhalten mit verbessertem Arbeitnehmerschutz - Die AHV stärken. Und ein Nein zur unmenschlichen SVP-Initiative am 28. Februar</a>"</li><li>Daniel Lampart, SGB-Chefökonom: "<a href="https://sgb.ch/fileadmin/redaktion-usf/Invitation_OJ_AD_de_l_USF_2023.pdf" class="download">So viele Erwerbslose wie noch nie - Ursachen und Gegenmassnahmen</a>"</li><li>Doris Bianchi, Geschäftsführende Sekretärin Bereich Sozialversicherungen SGB: "<a href="https://sgb.ch/fileadmin/redaktion-usv/20230513_const-leg_feuilles-imprimer-recto-verso.pdf" class="download">Unsere bewährte Altersvorsorge stärken: Ja zu besseren AHV-Renten</a>"</li></ul><h5>Aktuelles Dossier zum Thema</h5><ul><li>SGB-Dossier Nr. 113: "<a href="https://sgb.ch/fileadmin/redaktion-usv/morges.jpg" class="download">Mehr Stellensuchende wegen Leistungsabbau bei den Sozialversicherungen</a>"</li></ul><h5>&nbsp;Auskünfte:</h5><ul><li>Daniel Lampart, SGB-Sekretariatsleiter und Chefökonom, 079 205 69 11</li><li>Doris Bianchi, Geschäftsführende Sekretärin Bereich Sozialversicherungen, 076 564 67 67</li></ul><p class="GliederungText">&nbsp;</p>]]></content:encoded><category>Schweiz</category><category>Wirtschaft</category><category>Flankierende Massnahmen und Personenfreizügigkeit</category><category>Löhne und Vertragspolitik</category><category>AHV</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-4024</guid><pubDate>Mon, 21 Dec 2015 14:41:16 +0100</pubDate><title>Löhne schützen, bessere Renten, Abbau bekämpfen</title><link>https://www.sgb.ch/themen/gewerkschaftspolitik/detail/loehne-schuetzen-bessere-renten-abbau-bekaempfen</link><description>Paul Rechsteiner zu den wichtigsten SGB-Zielen im neuen Jahr</description><content:encoded><![CDATA[<p> SGB-N: Seit den Wahlen haben FDP und SVP eine Mehrheit im Nationalrat. Diese bürgerliche Mehrheit politisiert prononciert antisozial und generell arbeitnehmerfeindlich. Welches sind angesichts dessen die drei grössten Herausforderungen für den SGB im kommenden Jahr?
</p><p> PR: Die erste Herausforderung besteht darin, 2016 ein geregeltes Verhältnis mit der EU zu erreichen. Wir wollen die Arbeitsplätze und die Löhne sichern. Dafür braucht es eine Stärkung der Schutzmassnahmen. Zum zweiten geht es darum, die AHV-Renten zu verbessern. Wir werden für unsere Volksinitiative AHVplus kämpfen, die zur Abstimmung kommt. Für die Altersvorsorge 2020 ist die Ausgangslage nach den Wahlen schwieriger geworden. Klar ist: Eine von Verschlechterungen geprägte Vorlage wird von uns bekämpft werden. Ein gutes Signal ist der erfolgreiche Kampf der Bauarbeiter für Rentenalter 60 mit guten Renten auf dem Bau. Das bestätigt zum einen, dass es anständige Renten braucht und es eine Verschlechterung nicht verträgt. Und zum andern, dass zusätzliche Beiträge kein Tabu sind, wenn es mehr Geld braucht. Abgesehen von den Renten müssen wir 2016 wohl mit grösseren Angriffen auf die sozialen Errungenschaften im Arbeitsgesetz und durch Sparprogramme rechnen. Aber wir sind nicht wehrlos. Soweit Gesetze geändert werden, können wir Verschlechterungen mit dem Referendum bekämpfen. 
</p><p>Die Bürgerlichen haben im Nationalrat die Forderung nach höheren AHV-Renten hart angegriffen. Sie werfen der Initiative vor, dass sie Giesskannenverbesserungen bringe, die man nicht bezahlen könne. Was sagst Du? 
</p><p>Unser Grundsatz ist: Wer ein Leben lang gearbeitet hat, muss von AHV- und BVG-Rente anständig leben können. Die AHV spielt dabei eine zentrale Rolle. Die AHV-Renten sind jedoch gegenüber den Löhnen in Rückstand geraten. Dieser Rückstand muss aufgeholt werden, umso mehr als gerade Menschen mit tiefen und mittleren Löhnen bei der Pensionierung einen empfindlichen Einkommensschnitt verdauen müssen. Klar ist, dass es mehr Finanzen braucht, wenn die Renten erhöht werden. Der nötige Mehrbedarf an Mitteln ist bei der AHV gut investiert. Ich verweise nochmals auf die Bauarbeiter: Die Lohnbeiträge für gute Renten lohnen sich. 
</p><p>Wieso konzentrieren sich die Gewerkschaften auf eine Stärkung der AHV? 
</p><p>In der zweiten Säule zahlen wir zwar immer mehr ein, müssen aber froh sein, wenn wir wenigstens das Erreichte halten können. Die AHV hat für alle mit unteren und mittleren Einkommen ein sensationelles Preis-Leistungsverhältnis. Deshalb ist klar: Wir müssen die AHV stärken, wenn die Menschen im Alter sicher leben sollen.
</p><p>Themenwechsel: Der Bundesrat will die Masseneinwanderungsinitiative mit einer Schutzklausel umsetzen. Auch ohne Einigung mit der EU sollen damit ab einem noch nicht bezifferten Schwellenwert Kontingente für einen Rückgang der Zuwanderung sorgen. Ein akzeptabler Weg? 
</p><p>Wir müssen auf jeden Fall die bilateralen Verträge erhalten. Einen Rückgriff auf Kontingente mit der Neuauflage eines Saisonnierstatuts lehnen wir klar ab. Die Vergangenheit hat gezeigt: das führt nur zu Diskriminierung und einer Tieflohnpolitik in den betroffenen Branchen. Im neuen System mit gleichen Rechten für alle ist es gelungen, die Löhne zu verbessern und die Gesamtarbeitsverträge zu stärken. Das sind unsere Ziele, und wir kämpfen weiter für sie, aber unter veränderten Voraussetzungen. 
</p><p>Die Menschen sind verunsichert. Sie befürchten Stellenverlust und Lohnabbau. Was tun? Es geht darum, die bereits ergriffenen Schutzmassnahmen weiter zu entwickeln. Die flankierenden Massnahmen zum Schutz der Löhne hatten und haben eine positive Wirkung. Auf neue Probleme braucht es aber neue Antworten. Nicht nur auf Bundesebene. Auch in den Kantonen ist im Kampf gegen Lohndumping einiges in Bewegung geraten. Im Tessin, in Baselland und in Genf gibt es neue Massnahmen. In Zürich wird im Februar über eine gewerkschaftliche Initiative gegen Lohndumping abgestimmt. Das sind wichtige Schritte. Auch zum Schutz älterer Beschäftigter muss mehr geschehen. 
</p><p>Im Februar stimmen wir u.a. über die sogenannte Durchsetzungsinitiative ab. Warum ist ein Nein zu dieser Initiative so wichtig? Das Parlament hat im Gesetz zum neuen Ausschaffungsartikel eine Härtefallklausel festgeschrieben. So wie es der Rechtsstaat verlangt. Die sogenannte Durchsetzungsinitiative will dagegen einen Automatismus ohne jeden Spielraum für die Gerichte. Obwohl es um existenzielle Entscheide geht. Das verstösst gegen die Menschenrechte, aber auch gegen die Gewaltenteilung. Die Ausschaltung der Gerichte ist ein Angriff auf den Rechtsstaat. Es geht um menschliche Schicksale. Nämlich um Hunderttausende von Secondos und Secondas, die hier geboren und aufgewachsen sind. Und um ihre Angehörigen. Sie gehören zur Schweiz. Nicht nur wenn es um Fussball geht. Auch wenn sie einmal eine Dummheit oder eine Jugendsünde begangen haben. Dafür sollen sie bestraft werden, wie alle anderen auch. Aber nicht auch noch ihre soziale Existenz verlieren. Alles andere wäre eine Schande für die schweizerische Demokratie. </p>]]></content:encoded><category>Schweiz</category><category>Flankierende Massnahmen und Personenfreizügigkeit</category><category>Sozialpolitik</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-4014</guid><pubDate>Wed, 16 Dec 2015 14:51:52 +0100</pubDate><title>&quot;Heiratsstrafe&quot;: Vier Argumente für ein Nein </title><link>https://www.sgb.ch/themen/wirtschaft/detail/heiratsstrafe-vier-argumente-fuer-ein-nein</link><description>Die CVP-Volksinitiative ist ein Bumerang</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Im November 2012 hat die CVP ihre Volksinitiative "Für Ehe und Familie - gegen die Heiratsstrafe" eingereicht. Sie will die ungleiche Behandlung von verheirateten und Konkubinatspaaren beseitigen, insbesondere bei Steuern und Sozialversicherungen, und da vor allem bei der AHV. Der SGB empfiehlt ein Nein. </p><h3>1. Überholte und diskriminierende Sicht der Ehe</h3><p>Die Initiative will eine viel zu enge und überholte Konzeption der Ehe ("Die Ehe ist die auf Dauer angelegte und gesetzlich geregelte Lebensgemeinschaft von Mann und Frau") in der Bundesverfassung verankern. Diese Konzeption schliesst gleichgeschlechtliche Paare aus und diskriminiert damit Menschen anderer sexueller Orientierung. Sie behindert somit eine Öffnung der Sozial- und Familienpolitik.
</p><h3>2. Steuergeschenk für eine Minderheit, die eher gut dran ist</h3><p>Nach einem Bundesgerichtsurteil, das die Ungleichbehandlung der Ehepaare rügt, haben Bund und Kantone ihre Besteuerungssysteme angepasst. Auf kantonaler Ebene sind Ehepaare nunmehr bevorteilt. Nur 80 000 Ehepaare mit eher hohen Einkommen und Rentnerehepaare mit Einkommen über 50 000 Franken zahlen bei der Bundessteuer weiterhin mehr als Konkubinatspaare. Trotzdem würde die Initiative Steuerausfälle von jährlich 1,9 Milliarden Franken beim Bund und 390 Millionen Franken bei den Kantonen und Gemeinden verursachen. Ausfälle, die angesichts der angespannten Finanzlage gegenfinanziert werden müssten.
</p><h3>3. Kein Bumerang: schlussendlich müssten Ehepaare mehr zahlen</h3><p>In den Sozialversicherungen werden die Ehepaare nicht benachteiligt, sondern insgesamt bevorzugt. Die Plafonierung der AHV-Renten auf 150 % für Ehepaare bestraft diese zwar auf den ersten Blick. Durch exklusive Leistungen (Witwenleistungen, Ehegattensplitting, Beitragsbefreiung für nichterwerbstätige Ehepartner, etc.) werden Ehepaare jedoch insgesamt privilegiert. Eine vollständige Beseitigung des 150%-Plafonds in der AHV hätte jährliche Kostenfolgen von 2 Mrd. Franken. Die heutigen Leistungen zu Gunsten der Verheirateten betragen jedoch jährlich 2,8 Mrd. Unter dem Strich würden also die Verheirateten schlechter fahren als heute.
</p><h3>4. Unser Vorschlag: Rentnerehepaare durch Rentenerhöhungen besserstellen</h3><p>Richtig ist jedoch, dass bei der AHV wegen des Plafonds von 150% der Ehepaarrente gegenüber zwei einfachen Renten der steigenden Erwerbsbeteiligung der Frauen zu wenig Rechnung getragen wird. Eine Anpassung an die neuen Rollenmodelle ist nötig. Daher braucht es eine Anhebung des Plafonds, so wie sie der Ständerat im Rahmen der Altersvorsorge 2020 beschlossen hat. Die beste Lösung, um die finanzielle Lage aller Rentnerehepaare zu verbessern, ist die Volksinitiative AHVplus. Sie würde den meisten Ehepaaren eine Erhöhung der AHV von 4200 Franken pro Jahr sichern. </p>]]></content:encoded><category>Finanzen und Steuerpolitik</category><category>AHV</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-4000</guid><pubDate>Thu, 10 Dec 2015 09:37:29 +0100</pubDate><title>IV braucht verbindliche berufliche Integration und gesicherte Finanzierung</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/iv-braucht-verbindliche-berufliche-integration-und-gesicherte-finanzierung</link><description>Der SGB zur Weiterentwicklung der Invalidenversicherung: Der Bund darf sich nicht von seinen finanziellen Verpflichtungen zurückziehen</description><content:encoded><![CDATA[<p> Der Revisionsmarathon bei der Invalidenversicherung (IV) geht weiter. Aus gewerkschaftlicher Sicht ist klar: Jetzt muss die Ära der Lippenbekenntnisse der Arbeitgeber bei der beruflichen Integration endlich ein Ende finden. Und der Bund darf sich nicht von seinen finanziellen Verpflichtungen gegenüber der IV zurückziehen. Nur so ist eine Weiterentwicklung der IV möglich.
</p><p>Anfang Dezember hat der Bundesrat seine Vorschläge zur Weiterentwicklung der IV in die Vernehmlassung geschickt. Anders als bei den vorgängigen Revisionen stehen gemäss seinen Aussagen diesmal aber nicht die Sparmassnahmen im Vordergrund. Zu Recht, denn weitere Leistungsverschlechterungen könnten die IV-Versicherten nach der Rosskur der letzten Revisionen nicht verkraften.
</p><h3>Drohende Leistungsverschlechterungen</h3><p>Bei näherer Betrachtung der Vorlage, zeigt sich aber, dass auch in dieser Revision Leistungsabbau droht. Zum Beispiel bei der Einführung eines stufenlosen Rentensystems. Hier sieht eine Variante vor, dass eine volle IV-Rente zukünftig erst ab einem Invaliditätsgrad von 80 Prozent und nicht wie bis anhin 70 Prozent ausgerichtet werden soll. Eine solche Erhöhung des für die Zusprache einer vollen Rente nötigen Invaliditätsgrads ist in den Augen des SGB eine reine Sparübung auf dem Buckel von Schwerinvaliden. Zu meinen, damit werde die Erwerbsbeteiligung gefördert, ist ein Irrglaube. Denn der Arbeitsmarkt bietet keine Stellen für Schwerinvalide mit einer geringen Resterwerbsfähigkeit an. Für prognostizierte Einsparungen von jährlich 95 Millionen Franken werden die IV-RentnerInnen in finanzielle Nöte gebracht und letztlich noch stärker in die Ergänzungsleistungen gedrängt. Das ist reine Verlagerungstaktik und unverantwortlich gegenüber den Schwerinvaliden und den Ergänzungsleistungen.
</p><p>Auch die vorgeschlagenen Neuregelungen bei den Taggeldern sind nicht kostenneutral. Die Einsparungen belaufen sich auf bis zu 51 Millionen Franken pro Jahr. Immerhin aber möchte der Bundesrat die berufliche Integration von Jugendlichen und jungen Erwachsenen stark fördern.
</p><p>Auswirkungen auf das Leistungsniveau dürften auch die Anpassungen bei den medizinischen Leistungen bei Geburtsgebrechen haben. Hier schlägt der Bundesrat eine stärkere Anlehnung an die Krankenversicherung vor. Zudem dürften allenfalls bisher anerkannte Geburtsgebrechen künftig aus der Geburtsgebrechenliste herausfallen (z.B. Zahnfehlstellungen).
</p><h3>Keine verbindlichen Massnahmen bei der beruflichen Integration</h3><p>Die Ausrichtung dieser Revision auf Früherfassung und Integrationsmassnahmen für Jugendliche und junge psychisch erkrankte Versicherte ist aus Sicht des SGB angezeigt. Der Länderbericht der OECD zur psychischen Gesundheit und Beschäftigung in der Schweiz deckte einige Schwachstellen im Bereich der Übergänge von der Schule in die Ausbildung auf. Die nun in der Vorlage vorgeschlagenen Massnahmen für Jugendliche sind zu begrüssen. Sie sind jedoch kompliziert ausgestaltet. Vermisst werden zudem Angebote zur Vermeidung oder Begleitung von Schulabbrüchen.
</p><p>Die Vernehmlassungsvorlage enthält zusätzliche neue Integrationsinstrumente. Arbeitgeber sollen weitere Anreize zur Beschäftigung von Invaliden erhalten. Doch nicht alle Massnahmen vermögen zu überzeugen. So ist etwa die Förderung des Personalverleihs eine Massnahme, die der SGB skeptisch beurteilt.
</p><p>An Anreizen für die Beschäftigung von Invaliden mangelt es schon heute nicht. Dennoch bleiben die Integrationsleistungen der Arbeitgeber deutlich hinter den Erwartungen zurück. All die im Rahmen der IV-Revision 6a abgegebenen Versprechen der Arbeitgeberseite, für die Integration der IV-RentnerInnen auch ohne verbindliche Beschäftigungsquote zu sorgen, wurden nicht eingehalten. Entsprechend vermisst der SGB in dieser Vorlage griffige Vorgaben für die Beschäftigung von Invaliden. Auf Anreize alleine zu setzen genügt offensichtlich nicht. Immerhin ein Schritt in die richtige Richtung ist die Möglichkeit, Zusammenarbeitsvereinbarungen zwischen Bund und Sozialpartnern abzuschliessen. Mit solchen Vereinbarungen, die sich an bestehenden Modellen in der Westschweiz orientieren, sollen auch Zielvorgaben gemacht sowie sozialpartnerschaftliche Massnahmen und Instrumente von der IV finanziell unterstützt werden.
</p><h3>Die Sparmassnahmen des Bundes destabilisieren die IV</h3><p>Die vorgeschlagene Weiterentwicklung der IV - namentlich im Bereich Verbesserung der beruflichen Eingliederung - erscheint nur umsetzbar, wenn der IV auch genügend Mittel zur Verfügung stehen. Doch gerade auf der Finanzierungsseite droht ein massiver Einbruch. Der Bundesrat will im Rahmen seines als "Stabilisierungsprogramm 2017-2019" bezeichneten Sparprogramms die IV destabilisieren: Er schlägt vor, den Bundesanteil an die IV zu reduzieren. Damit gingen der IV bereits ab 2018 über 60 Millionen Franken pro Jahr verloren. Angesichts der auslaufenden IV-Zusatzfinanzierung per Ende 2017 und der Pflicht, die IV-Schulden beim AHV-Fonds zu begleichen, ist die IV zwingend auf die Bundeseinnahmen angewiesen. Für den SGB ist deshalb eine solche Destabilisierungsmassnahme nicht hinnehmbar. Sie hintertreibt die Entschuldung der IV und würde damit auch die AHV schwächen. </p>]]></content:encoded><category>Sozialpolitik</category><category>Invalidenversicherung</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-3975</guid><pubDate>Fri, 27 Nov 2015 09:48:39 +0100</pubDate><title>Runder Tisch Asbest: Jetzt braucht es einen grosszügig dotierten Fonds</title><link>https://www.sgb.ch/themen/arbeit/detail/runder-tisch-asbest-jetzt-braucht-es-einen-grosszuegig-dotierten-fonds</link><description>Session IV: Verjährungsfrist und Sonderregelung für Asbestopfer</description><content:encoded><![CDATA[<article><p><b> Die Kommission für Rechtsfragen des Ständerates beantragt ihrem Plenum eine absolute Verjährungsfrist von 30 Jahren für sämtliche künftigen Personenschäden. Das ist ein erster Schritt in die richtige Richtung. Es braucht aber ganzheitliche und rechtsgleiche Lösungen für alle Asbest-Opfer, unabhängig davon, ob diese unter das Unfallversicherungsgesetz (UVG) fallen oder nicht. Nun erhöht auch das Bundesgericht den Druck mit einem wegweisenden Urteil.</b></p><p>Die ständerätliche Kommission (RK-S) ist mit ihrem Vorschlag für eine Verjährungsfrist von 30 Jahren dem Bundesrat gefolgt. Dies im Gegensatz zum Nationalrat, welcher die Frist auf 20 Jahre festgesetzt hatte. Diese Lösung ist aber für Asbest-Opfer immer noch nicht genügend - denn Mesotheliome (Tumore aufgrund von Asbestkontakt) kommen erst 40 und mehr Jahre nach Exposition auf. Deshalb will die Kommission ihren Vorschlag für Asbestopfer mit einer übergangsrechtlichen Sonderregelung ergänzen. Diese funktioniert aber nur, wenn für Asbest-Opfer, seien sie nun UVG-versichert oder nicht, ein grosszügig dotierter Entschädigungsfonds eingerichtet wird.
</p><p>Die vorgeschlagene Übergangsregelung im OR soll in Fällen von bereits verjährten asbestbedingten Personenschäden eine besondere Nachfrist von einem Jahr ab Inkrafttreten der OR-Reform erlauben. Die neue Klagemöglichkeit würde gegenüber den Leistungen eines Asbest-Entschädigungsfonds subsidiär zur Anwendung kommen.
</p><p>Damit trägt der Vorschlag der RK-S dem Urteil des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte (EGMR) in Strassburg immer noch nicht Rechnung. Dieses Urteil verlangt eine subjektive Verjährungsfrist mit Beginn des Krankheitsausbruchs (nicht ab Exposition). Die Übergangsregelung für bereits verjährte Fälle in Kombination mit der ständerätlichen Erwartung, dass ein grosszügig dotierter Entschädigungsfonds geschaffen wird, ist jedoch ein wichtiger Schritt in die richtige Richtung. Der Ständerat ist aufgerufen, diesen Vorschlag in der kommenden Session aufzunehmen und auszubauen.
</p><p>Zumal inzwischen auch das Bundesgericht den Druck erhöht hat: in einem wegweisenden, ja geradezu historischen Urteil hat es im November entschieden, dass das heute gültige Verjährungsrecht gegen die Grundrechte der Opfer verstösst. Damit macht das höchste Schweizer Gericht vorwärts bei der Umsetzung des oben erwähnten EGMR-Urteils – und wartet zurecht nicht auf die Politik: Mesotheliom-Kranken gegenüber funktioniert ab jetzt die Einrede der Verjährung nicht mehr. 
</p><p>Für den SGB als Initianten des Runden Tisches zu Asbest, welcher inzwischen unter der Leitung von Alt-Bundesrat Moritz Leuenberger tagt, ist klar: Will die Wirtschaft eine Prozessflut nach dem EGMR-Urteil verhindern und will das Parlament die Schweizer OR-Verjährungs-Regelung bei Asbesterkrankungen menschenrechtskonform gestalten, dann braucht es nicht nur eine entsprechende OR-Revision, sondern auch einen grosszügig dotierten Asbest-Fonds. Dieser soll Schadenersatz sowie eine einmalige Pauschalzahlung für erlittene Unbill gewähren. Dadurch schafft ein solcher Fonds Gerechtigkeit auch für bereits verjährte Fälle und verhindert kostspielige, langjährige Gerichtsfälle. Weiter muss auch ein spezifischer Care-Service für Asbest-Opfer und ihre Angehörige eingerichtet werden. Diese fühlen sich heute viel zu häufig trotz oft tödlichem Ausgang der Asbest-Erkrankungen im Stich gelassen.
</p><p>Damit kämen auch asbestbedingte Erkrankte zu ihrem Recht, die nicht unter das UVG fallen. Finanziert werden sollte ein solcher Fonds vor allem durch jene Unternehmen, die Asbestprodukte hergestellt und verkauft haben. </p></article>]]></content:encoded><category>Arbeit</category><category>Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz</category><category>Gesundheit</category><category>Unfallversicherung</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-3972</guid><pubDate>Fri, 27 Nov 2015 09:04:15 +0100</pubDate><title>So nötig AHVplus ist, so uneinsichtig sind die Bürgerlichen</title><link>https://www.sgb.ch/themen/gewerkschaftspolitik/detail/so-noetig-ahvplus-ist-so-uneinsichtig-sind-die-buergerlichen</link><description>Session I: AHVplus im Nationalrat</description><content:encoded><![CDATA[<article><p><b> Wer ein Leben lang hart arbeitet, soll auch im Alter anständig leben können. Das ist, auf den Punkt gebracht, das Anliegen von AHVplus. Die Volksinitiative des SGB steht am 16. Dezember in der grossen Kammer zur Debatte.</b></p></article><p>Heute genügen bei vielen Menschen die Renten aus der ersten und zweiten Säule nicht für ein anständiges Leben im Alter, obwohl sie zuvor ein Leben lang gearbeitet und dabei immer Beiträge bezahlt haben. Die AHV-Renten müssen deshalb um 10 Prozent angehoben werden. Das lohnt sich, denn die AHV ist die sicherste Altersvorsorge mit dem besten Preis-Leistungs-Verhältnis. Im Gegensatz zu Pensionskassen und insbesondere zur privaten Vorsorge zahlen Personen mit mittleren Einkommen wenig, um in den Genuss einer spürbaren Rentenerhöhung zu kommen. Der 10-Prozent-Zuschlag auf den laufenden und künftigen Altersrenten bringt der grossen Mehrheit der Pensionierten deutlich mehr Geld ins Portemonnaie. Alleinstehende würden im Durchschnitt pro Monat 200 Franken mehr erhalten. Die meisten Ehepaare bekämen jeden Monat 350 Franken mehr. Diese Zuschläge sind nötig. Denn einerseits sind die AHV-Renten gegenüber der Lohnentwicklung immer mehr ins Hintertreffen geraten, andererseits verschlechtern sich die Pensionskassenrenten.
</p><h3>An den Bedürfnissen der Leute vorbei</h3><p>So nötig die Volksinitiative AHVplus für viele ältere Menschen wäre, so uneinsichtig geschlossen lehnen sie die bürgerlichen Parteien ab. Der Ständerat hat die Initiative mit 33 gegen 11 Stimmen zur Ablehnung empfohlen. Die vorberatende Kommission des Nationalrates beantragt ihrem Plenum mit 15 zu 8 dasselbe. Das Parlament politisiert so an den Bedürfnissen der Leute vorbei.
</p><h3>AHV ist solid</h3><p>Viele bürgerliche Parlamentarier/innen blasen die Finanzierung der AHV zum Problem auf. Sie hoffen, dass entsprechend stetes rhetorisches Einpeitschen mit der Zeit schon seine Spuren hinterlassen wird. Dabei ist die AHV solid aufgestellt. Das wichtigste Sozialwerk der Schweiz schreibt schwarze Zahlen, obwohl sich seit seiner Einführung die Zahl der Rentner/innen mehr als verzehnfacht hat. Auch die längere Lebensdauer und der Geburtenrückgang brachten die AHV nicht aus dem Lot. Die AHV konnte all diese Herausforderungen schultern, weil die Einnahmen mit der steigenden Leistungsfähigkeit der Wirtschaft wachsen. Es ist wie in der Landwirtschaft: Vor 50 Jahren gab es noch um die 15 Prozent Bauern, heute sind es nur noch knapp 3,5 Prozent. Trotzdem produzieren die Landwirte heute dank gesteigerter Produktivität viel mehr Nahrungsmittel. Genauso positiv wirkt sich der allgemeine Produktivitätsfortschritt auf die AHV-Kasse aus. Weil die AHV durch Lohnprozente finanziert wird, lagen die Einnahmen dank des Lohnwachstums fast immer über den Ausgaben - obwohl seit 1975 die Lohnbeiträge nicht mehr erhöht wurden. Einzig ein knappes Mehrwertsteuerprozent kam Ende der 90er Jahre dazu. Dennoch sagen seit gut 20 Jahren andauernd selbsternannte Propheten der AHV Riesen-Defizite voraus.
</p><p>Auch den Eintritt der Babyboom-Generation ins Rentenalter in den nächsten Jahren kann die AHV gut meistern. Die überdurchschnittliche Zunahme der Neurentner/innen wird nämlich ein vorübergehendes Phänomen sein. Sie kann deshalb gut durch Zusatzeinnahmen mittels einer Mehrwertsteuererhöhung abgefedert werden, bis die darauffolgende geburtenschwächere Generation in Rente geht.
</p><h3>AHVplus ist finanzierbar</h3><p>Die von der Initiative vorgeschlagene Rentenerhöhung um 10 Prozent kostet rund 4.1 Mrd. Franken. AHVplus schreibt keinen spezifischen Finanzierungsschlüssel vor. Für bessere Leistungen sind höhere Lohnbeiträge gerechtfertigt. Sie betrügen je 0.4 Lohnprozente für Arbeitgeber und Arbeitnehmer (20 Prozent des Finanzierungsbedarfs würden durch den Bundesbeitrag gedeckt). Bei einem Bruttojahreslohn von 54'000 Franken würde der zusätzliche Lohnabzug pro Jahr nur gerade 220 Franken ausmachen. Dem steht für die gleiche Person eine jährliche Rentenerhöhung von über 2000 Franken gegenüber. Eine Finanzierung über Lohnprozente ist damit vertretbar. Die Lohnnebenkosten für die AHV bleiben mit je 4,6% immer noch niedrig. Kommt dazu: Die Beitragssätze für die AHV sind seit 40 Jahren nie mehr angepasst worden, im Gegensatz etwa zu den Krankenkassen oder den Pensionskassen.
</p><h3>Beim Urnengang werden Karten neu gemischt</h3><p>Das sind die Fakten. Zu befürchten steht, dass die bürgerliche Mehrheit in der Debatte diese weiterhin negieren wird. Für den Urnengang jedoch werden die Karten neu gemischt. Da sind es die Leute selbst, die ihre Bedürfnisse checken. Und die dann auch entsprechend ihrer Bedürfnisse abstimmen. </p>]]></content:encoded><category>Schweiz</category><category>Sozialpolitik</category><category>AHV</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-3970</guid><pubDate>Thu, 26 Nov 2015 09:00:00 +0100</pubDate><title>SGB-Vorstand fordert rasche Verlängerung der Kurzarbeit</title><link>https://www.sgb.ch/themen/wirtschaft/detail/sgb-vorstand-fordert-rasche-verlaengerung-der-kurzarbeit</link><description>Starker Franken</description><content:encoded><![CDATA[<p>Der massiv überbewertete Franken kostete bisher viele Arbeitsplätze. Weitere Stellen drohen verloren zu gehen. Der SGB-Vorstand fordert den Bundesrat auf, die heute auf ein Jahr begrenzte Bezugsdauer für Kurzarbeit unverzüglich um 6 Monate zu verlängern (gemäss Art. 35 Abs. 2 AVIG). Kurzarbeit ist eine wichtige Massnahme für Firmen, Schwankungen in ihren Auftragsbeständen ohne Stellenabbau und Auslagerungen auszugleichen.
</p><p>Klar ist für die SGB-Gewerkschaften, dass eine Verlängerung der Kurzarbeitsregeln das Problem des starken Frankens nur lindert aber nicht löst. Der Franken muss der Schweiz nützen, nicht schaden. Gefordert ist die Nationalbank. Sie ist die einzige Institution, die direkt auf den Wechselkurs Einfluss nehmen kann. Sie muss endlich die immer deutlicher zu vernehmende Kritik aus Ökonomenkreisen, aus der Exportwirtschaft und aus den Gewerkschaften ernst nehmen und für einen tragbaren Frankenkurs sorgen. Der SGB-Vorstand erwartet von der SNB, dass sie den Franken endlich auf ein Niveau bringt, das die Löhne und die Arbeitsplätze schützt. Das hat die Nationalbank in der Vergangenheit meist getan; Zwischen 1978 und Ende 2009 zunächst gegenüber der Deutschen Mark explizit (80 Rp./DM) und später gegenüber dem Euro implizit. Das wirksamste Instrument ist ein expliziter Mindestkurs oder ein ausdrückliches Kursziel.
</p><h5 style="font-size: 12.9228px; color: rgb(117, 117, 117); margin: 20px 0px 10px; line-height: 1.5em; max-width: 100%; padding: 7px 10px 5px; text-transform: uppercase; background: rgb(245, 245, 245); ">AUSKÜNFTE:</h5><ul style="font-size: 12.0012px; color: rgb(51, 51, 51);"><li style="font-size: 12.0024px; margin-left: 0.5em; ">Daniel Lampart, Leiter SGB-Sekretariat, 079 205 69 11</li></ul>]]></content:encoded><category>Wirtschaft</category><category>Geld und Währung</category><category>Arbeitslosenversicherung</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-3968</guid><pubDate>Wed, 25 Nov 2015 15:05:00 +0100</pubDate><title>SGB lehnt Leistungsverschlechterungen bei den Ergänzungsleistungen ab</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/sgb-lehnt-leistungsverschlechterungen-bei-den-ergaenzungsleistungen-ab</link><description>Vernehmlassung EL-Reform</description><content:encoded><![CDATA[<p>Für immer mehr Neurentnerinnen und Neurentner reichen die Renten aus erster und zweiter Säule nicht mehr für ein anständiges Leben im Alter. Sie sind schon direkt beim Eintritt ins Rentenalter auf Ergänzungsleistungen angewiesen, um über die Runden zu kommen. Gleichzeitig übernehmen die Ergänzungsleistungen immer mehr die Funktion einer Pflegefinanzierung. Zu Recht, denn sonst wäre die Mehrheit der pflegebedürftigen Betagten in einem Heim auf Sozialhilfe angewiesen.
</p><p>Vor diesem Hintergrund ist es unverständlich, dass der Bundesrat nun den Zugang zu den Ergänzungsleistungen einschränken will und sogar Leistungsverschlechterungen in Kauf nimmt. Denn die Senkung der Vermögensfreigrenze bedeutet, dass nur noch mittellose Betagte beim Heimeintritt Anspruch auf Ergänzungsleistungen haben werden. Den Betroffenen bleibt damit im Pflegeheim kaum mehr ein finanzieller Spielraum für persönliche Ausgaben. Das ist unwürdig, auch und gerade im Alter. Auch der Vorschlag, dass künftig nicht mehr die durchschnittliche Krankenkassenprämie sondern nur noch ein geringerer Anteil der Krankenkassenprämie von der EL übernommen werden soll, trifft die EL-Beziehenden stark.
</p><p>Unredlich ist der Bundesrat mit dem Verweis, dass die maximal anrechenbaren Mietzinse gezielt erhöht werden. Diese überfällige Anpassung wartet schon seit Jahren auf eine Umsetzung. Nach langem Hinausschieben hat der Nationalrat in der letzten Session die entsprechende Gesetzesrevision an die Hand genommen. Diese Arbeiten sind weiterzuführen. Denn die EL-Bezügerinnen und -Bezüger können nicht auf die EL-Reform warten und weitere Jahre den Gürtel immer enger schnallen.
</p><p>Der Druck auf die EL zeigt, dass es gerade für Leute mit tiefen und mittleren Einkommen von grösster Bedeutung ist, dass das Rentenniveau aus erster und zweiter Säule für ein anständiges Leben im Alter reicht. Der effizienteste, kostengünstigste, sicherste und sozialste Weg, dieses Ziel zu erreichen, ist eine Anhebung der AHV-Renten, wie sie die Initiative AHVplus verlangt. Nur eine Stärkung der AHV ist eine seriöse Antwort auf Prekarität im Alter.
</p><h5 style="font-size: 12.9228px; color: rgb(117, 117, 117); margin: 20px 0px 10px; line-height: 1.5em; max-width: 100%; padding: 7px 10px 5px; text-transform: uppercase; background: rgb(245, 245, 245); ">AUSKÜNFTE:</h5><ul style="font-size: 12.0012px; color: rgb(51, 51, 51);"><li style="font-size: 12.0024px; margin-left: 0.5em; ">Doris Bianchi, Geschäftsführende Sekretärin Bereich Sozialversicherungen, 076 564 67 67</li></ul>]]></content:encoded><category>Sozialpolitik</category><category>AHV</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-2390</guid><pubDate>Fri, 13 Nov 2015 14:33:00 +0100</pubDate><title>Nationalratskommission politisiert an Bedürfnissen der Bevölkerung vorbei</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/nationalratskommission-politisiert-an-beduerfnissen-der-bevoelkerung-vorbei</link><description>Volksinitiative AHVplus</description><content:encoded><![CDATA[<p> Die sozialpolitische Kommission des Nationalrats politisiert an den Sorgen vieler Rentnerinnen und Rentner vorbei und hat die Initiative AHVplus mit der dringend nötigen AHV-Rentenerhöhung ohne ernsthafte Prüfung der Situation abgelehnt. Die Kommissionsmehrheit nimmt nicht zur Kenntnis, dass das Rentenniveau aus erster und zweiter Säule für viele Leute mit tiefen und mittleren Einkommen heute ungenügend ist, insbesondere für viele Frauen. Sie verweigert sich der Erkenntnis, dass die AHV-Renten immer mehr den Löhnen hinterherhinken und dass bei der zweiten Säule die Zeichen auf Leistungsverschlechterungen stehen. Die Stärkung der AHV ist damit der Kardinalsweg für ein anständiges Rentenniveau. Ohne Ausbau der AHV werden künftig noch mehr Rentnerinnen und Rentner auf Ergänzungsleistungen angewiesen sein.
</p><p>Prekär ist die Lage für all jene, die wegen tiefen Löhnen, Teilzeitarbeit oder Unterbrüchen in der Erwerbsarbeit bei der zweiten Säule auf keinen grünen Zweig kommen. Sie können nur ein bescheidenes Alterskapital ansparen und erhalten deswegen tiefe Renten. Dies gilt insbesondere für Frauen. Stark betroffen sind auch ältere Arbeitnehmende, die Mühe haben, sich im Arbeitsmarkt zu halten. Aber auch Arbeitnehmende mit einer normalen Berufskarriere sind nicht auf Rosen gebettet. Ein Bäcker etwa, der zuletzt rund 5500 Franken verdiente, muss sich nach seiner Pensionierung mit etwas über 3000 Franken aus erster und zweiter Säule begnügen. Damit wird der Verfassungsauftrag, wonach die Renten aus erster und zweiter Säule die Fortsetzung "des gewohnten Lebens in angemessener Weise" ermöglichen sollen, nicht umgesetzt.
</p><p class="Text">Für die Mehrheit der Rentnerinnen und Rentner ist die AHV-Rente die Haupteinnahmequelle im Alter. Für sie ist es eine grosse Erleichterung, wenn sie pro Monat 200 Fr. (resp. 350 Fr. für Verheiratete) mehr im Portemonnaie haben. Die Erhöhung der AHV- Renten ist dabei die viel effizientere Massnahme als etwa eine Aufblähung der zweiten Säule. Die überfällige Anpassung der AHV-Renten an die Reallöhne, ist finanzierbar. Die auf 4,1 Mrd. Fr. veranschlagten Kosten können durch 0,8 Lohnprozente gedeckt werden, umso mehr als sie seit 1975 nie erhöht worden sind. Im Gegensatz etwa zu den Lohnprozenten der zweiten Säule, die mittlerweile durchschnittlich über 18 Prozent betragen. Die Erhöhung der AHV-Lohnprozente als wirtschaftsfeindlich zu bezeichnen, ist damit verlogen.</p><p>Sollte auch der Nationalrat die Zeichen der Zeit ignorieren werden der SGB und seine Partner in einem intensiven Abstimmungskampf alles daran setzen, dass nicht immer mehr Leute von Ergänzungsleistungen abhängig werden und es nach Jahren der Stagnation endlich wieder eine nennenswerte Verbesserung der AHV-Renten gibt. Entscheidend ist für die Stimmberechtigten wie viel Rente sie im Alter erwarten können. 
</p><p class="TitelAusknfte">&nbsp;</p><h5>Auskünfte:</h5><ul><li>Doris Bianchi, Geschäftsführende Zentralsekretärin zuständig für Sozialpolitik, 076 564 67 67</li><li>Thomas Zimmermann, Leiter Kommunikation SGB, 079 249 59 74</li></ul><p class="GliederungText">&nbsp;</p>]]></content:encoded><category>AHV</category><category>Sozialpolitik</category><category>Schweiz</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-2377</guid><pubDate>Wed, 28 Oct 2015 11:26:00 +0100</pubDate><title>Bundesrat verteilt Geschenke an die Versicherungen</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/bundesrat-verteilt-geschenke-an-die-versicherungen</link><description>SGB-Kommentar zum Mindestzins-Entscheid</description><content:encoded><![CDATA[<p>Mit seinem Entscheid, den Mindestzins der beruflichen Vorsorge auf den historischen Tiefststand von 1,25% zu senken, hat der Bundesrat einmal mehr den Klagen der Versicherungswirtschaft nachgegeben und die Versicherten bestraft. Unter den heutigen Bedingungen wäre ein höherer - wenn auch immer noch bescheidener - Satz von 1.75% möglich. Denn die Vergangenheit zeigt: der Bundesrat hat in den letzten Jahren den Mindestzinssatz fast immer rund ein Prozent tiefer angesetzt als es die tatsächlich erzielten Anlagerenditen erlaubt hätten. Grosse Profiteure sind dabei die Lebensversicherer, die so ihre Gewinnmarge erhöhten. Alleine im 2014 strichen die Versicherungen so Gewinne von rund 700 Millionen Franken ein. 
</p><p>Aus Sicht der Arbeitnehmenden ist diese Entwicklung verheerend. Das Altersguthaben wird immer schlechter verzinst und so sinken auch die künftigen Rentenleistungen. Kein Wunder wird das Vertrauen in die zweite Säule immer stärker untergraben. Der SGB fordert deshalb einen Systemwechsel bei der Festlegung des Mindestzinses. Statt für das Folgejahr soll der Bundesrat künftig den Zins für das laufende Jahr festlegen. 
</p><p>Klar ist aber auch, dass die Schwierigkeiten, in der zweiten Säule gute Renten zu garantieren, bis auf weiteres nicht kleiner werden. Wer Rentenausfälle ausgleichen will, muss deshalb die AHV stärken, so wie das die Volksinitiative AHVplus verlangt. Das ist sicherer und viel günstiger als immer mehr Geld in die zweite Säule zu stecken. Das hat auch der Ständerat erkannt und mit der Erhöhung der AHV-Renten eine Stärkung der AHV beschlossen. Der Nationalrat tut gut daran, ebenfalls auf diesen Weg einzuschwenken. Denn eine Reform der Altersvorsorge ohne sozialen Fortschritt ist zum Scheitern verurteilt. 
</p><h5>Auskünfte: </h5><p>&nbsp;</p><ul><li><span>Doris Bianchi, Geschäftsführende Zentralsekretärin zuständig für Sozialpolitik, 076 564 67 67</span></li><li><span>Thomas Zimmermann, Leiter Kommunikation SGB, 079 249 59 74</span></li></ul><p>&nbsp;</p>]]></content:encoded><category>Berufliche Vorsorge</category><category>Sozialpolitik</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-2366</guid><pubDate>Sun, 11 Oct 2015 10:30:00 +0200</pubDate><title>Rentenalter 67, 68 oder gar 69?!</title><link></link><description>Viele bürgerliche Parteien wollen das Rentenalter massiv erhöhen.</description><content:encoded><![CDATA[]]></content:encoded><category>AHV</category><category>Sozialpolitik</category><category>Berufliche Vorsorge</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-2358</guid><pubDate>Fri, 02 Oct 2015 13:42:00 +0200</pubDate><title>Ein modernes Unfallversicherungsgesetz ohne Schwächung der Suva</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/ein-modernes-unfallversicherungsgesetz-ohne-schwaechung-der-suva</link><description>Sozialpartnerschaftlicher Erfolg bei der UVG-Revision</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead"> Ein modernes Gesetz, ohne die Suva zu schwächen: Bei der Revision des Unfallversicherungsgesetzes hat sich der Schulterschluss der Sozialpartner ausgezahlt.</p><p>Mit der Schlussabstimmung in der Herbstsession ist die Revision des Unfallversicherungsgesetzes (UVG) unter Dach und Fach. Die Räte haben das aus den 1980er Jahren stammende Gesetz modernisiert, ohne die Suva gegenüber den Privatversicherern zu schwächen oder Versicherungsleistungen abzubauen. Dieses positive Resultat kam nur dank einer intensiven Zusammenarbeit zwischen dem SGB und den Arbeitgeberverbänden zustande.
</p><p>Die vom Bundesrat präsentierte Vorlage wollte die gut funktionierende Sozialversicherung noch ohne finanzielle Not runterfahren. Die Privatversicherer hätten ihre Geschäfte weiter ausbauen können, die Suva wäre schwächer geworden. Ein Leistungsabbau hätte die Lage der Unfallinvaliden verschlechtert, die Versicherungsdeckung wäre gesenkt worden. Dank einer sozialpartnerschaftlichen Koalition im Parlament gelang es 2010, die Vorlage zurückzuweisen und diese Revision zu verhindern.
</p><h3>Sozialpartner mit eigener Vorlage</h3><p>Im Anschluss beschlossen die in der Suva vertretenen Arbeitnehmer- und Arbeitgeberverbände, gemeinsam eine eigene Vorlage auszuarbeiten. Sie sollte das UVG modernisieren, ohne die Errungenschaften in der Unfallversicherung und die Funktionsweise der Suva in Frage zu stellen. Die Verhandlungen erstreckten sich über mehrere Jahre. Als sich auch noch der Schweizerische Verband der Privatversicherer der ausgehandelten Vorlage der Sozialpartner anschloss, war der Weg frei für eine konfliktfreie Behandlung im Parlament.
</p><p>Aus Sicht der Arbeitnehmenden hat sich der eingeschlagene Weg gelohnt. Die Unfallversicherung konnte stabilisiert werden. Während bei vielen anderen Sozialversicherungen, etwa der IV oder der beruflichen Vorsorge, die Vorzeichen auf Abbau standen oder immer noch stehen, konnte dies in der Unfallversicherung verhindert werden.
</p><p>Die Unfallversicherung bleibt damit eine gut funktionierende, solid finanzierte Sozialversicherung. Sie profitiert von der Struktur der Suva: Branchen mit hohen Unfallrisiken sind obligatorisch bei der Suva versichert. Gleichzeitig bilden sie über ihre Sozialpartner die Trägerschaft der Versicherung - ein Erfolgsmodell. Auch weil die Suva mehr als nur die Risikodeckung übernimmt. Sie ist auch in der Prävention tätig und sorgt für Rehabilitation und Integration der Verunfallten.
</p><h3>Suva gesichert</h3><p>Mit dem neuen UVG bleiben die Unfallversicherung als verlässliche Sozialversicherung und die Suva als zentrale Institution der schweizerischen Sozialpartnerschaft auch in Zukunft gesichert. Zudem klärt die Revision einige bisher strittige Punkte, die auch für die Versicherten wichtig sind:</p><ul><li>Ein Arbeitnehmer oder eine Arbeitnehmerin ist ab dem Tag versichert, an dem das Arbeitsverhältnis beginnt (also auch wenn der 1. des Monats auf einen Sonntag fällt).</li><li>Die Versicherung endet am 31. Tag nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses.</li><li>Nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses kann eine Abredeversicherung geschlossen werden. Deren Dauer wird neu auf 6 Monate verlängert.</li><li>Alle Körperschädigungen, die wie ein Unfall behandelt werden, sind nun im Gesetz aufgezählt.</li><li>Die Unfallpräventionsmassnahmen werden auf Grenzgänger und Entsandte ausgedehnt. Auch ausländische Betriebe müssen neu Präventionsbeiträge bezahlen, obschon sie nicht unter die Versicherungspflicht fallen.</li></ul><p>Verhindert werden konnten auch radikale Einschnitte in der Rentenabdeckung für pensionierte Unfallinvalide. Zwar werden die Renten von Versicherten, die bis zu 20 Jahre vor der Pensionierung verunfallen und invalid werden, beim Erreichen des Rentenalters gekürzt. Zusammen mit den Altersrenten der AHV und der Pensionskassen erreichen pensionierte Unfallinvalide jedoch immer noch ein gutes Leistungsniveau:</p><ul><li>Bei Erreichen des Rentenalters wird die UVG-Rente von Unfallinvaliden, die zum Unfallzeitpunkt älter als 45 Jahre waren, gekürzt. Die Kürzung beträgt für jedes Jahr ab 45 bis zum Rentenalter 2%, bei einem Invaliditätsgrad unter 40% beträgt sie 1%. (Beispiel: Unfallzeitpunkt 55, Kürzung der UVG Rente ab 65: 20%). Dank langen Übergangsfristen, werden grundsätzlich nur Invalide betroffen sein, die nach Inkrafttreten der Revision verunfallen.</li></ul><p>Nicht durchsetzen konnten sich die Gewerkschaften mit ihrer Forderung nach einer Ausdehnung des Versicherungsobligatoriums bei der Suva. Aber immerhin wird die Position der Suva nicht geschwächt, sie erhält vielmehr mit neuen Corporate-Governance-Regeln ein klares Profil und wird in ihrer Autonomie gestärkt:</p><ul><li>Der bisherige Verwaltungsrat wird in Suva-Rat umbenannt. Er setzt sich weiterhin aus 40 Mitgliedern zusammen,16 Vertreterinnen oder Vertretern der Aarbeitnehmenden, 16 der Arbeitgeber und 8 des Bundes.</li></ul><ul><li>Bei Abgrenzungsfragen über die Versicherungsunterstellung bei der Suva wird neu ein Schlichtungsmechanismus angewandt.</li></ul><ul><li>Die Suva kann Nebentätigkeiten ausüben, wie etwa die Führung von Rehakliniken. Damit wird Rechtssicherheit geschaffen.</li></ul><p>Mit der UVG-Revision hat die Unfallversicherung eine modernere gesetzliche Grundlage erhalten. Der eingeschlagene sozialpartnerschaftliche Weg hat allen Beteiligten genützt.
</p><h3>Noch viel zu tun</h3><p>Dieser positive Ausgang nach einem ungünstigen Start darf aber nicht über die anstehenden Herausforderungen bei der Unfallversicherung hinwegtäuschen: Unfälle verursachen immer noch grosses menschliches Leid für die Betroffenen und ihre Angehörigen. Alleine 2013 starben 272 Menschen am Arbeitsplatz oder wegen einer Berufskrankheit. Und Unfälle sind keine Zufälle. Allzu oft sind sie in der Arbeitswelt Folge von Profitdruck, Zeitnot und mangelnder Wertschätzung der Arbeitnehmenden. Die Prävention von Berufsunfällen und -krankheiten muss intensiviert werden. Dabei gilt es auch griffige Massnahmen gegen Stresserkrankungen umzusetzen, damit Arbeit nicht zum Gesundheitsrisiko wird.</p>]]></content:encoded><category>Unfallversicherung</category><category>Schweiz</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-2347</guid><pubDate>Tue, 22 Sep 2015 10:39:00 +0200</pubDate><title>Nicht gekniffen: Nationalrat will Mietzinsmaxima bei EL anpassen</title><link>https://www.sgb.ch/themen/gewerkschaftspolitik/detail/nicht-gekniffen-nationalrat-will-mietzinsmaxima-bei-el-anpassen</link><description>Erfolgreiche Aktion der Allianz für würdige Ergänzungsleistungen</description><content:encoded><![CDATA[<p>Die "Allianz für würdige Ergänzungsleistungen" hat heute Morgen vor Eröffnung der entsprechenden Debatte in einer kurzen Aktion vor dem Bundeshaus den Nationalrat aufgefordert, die bei den Ergänzungsleistungen anrechenbaren Mietzinsmaxima endlich zu erhöhen. Mit Erfolg.</p><p>Denn wenig später entschied der Nationalrat, auf den Vorschlag des Bundesrats, die anrechenbaren Mietzinsmaxima bei den Ergänzungsleistungen (EL) zu erhöhen, einzutreten. Dies entgegen dem Willen der vorberatenden Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit (SGK). Eine knappe Mehrheit der SGK hatte dem Plenum beantragt, die überfällige Anpassung auf die lange Bank zu schieben.</p><p>Denn diese Maxima sind seit 2001 nicht mehr angehoben worden, obwohl seither die Mietzinse im Schnitt um 21% angestiegen sind. Für die Betroffenen bedeutet diese Verzögerungspolitik Einsparungen bei Essen und persönlichen Auslagen. Das ist inakzeptabel. Der Nationalrat hat dies vor vier Jahren eingesehen und den Bundesrat beauftragt, dies zu korrigieren. In der Folge arbeitete dieser eine Vorlage aus, welche die anrechenbaren Mietzinsmaxima regional abgestuft erhöhen will.</p><p>Gegen den unsensiblen und inakzeptablen Vorschlag, die Anpassung herauszuschieben, hat sich eine "Allianz für würdige Ergänzungsleistungen" gebildet. Ihr gehören Rentnerinnen-Organisationen, Behindertenverbände, der Mieterverband und Gewerkschaften an. Diese Allianz hat heute Morgen vor der nationalrätlichen Beratung auf dem Bundesplatz eine Aktion "Für ein Leben in Würde - für gute Ergänzungsleistungen" durchgeführt. Die Allianz rief das Plenum des Nationalrates auf, seiner Kommission nicht zu folgen. Es sei unzumutbar, wenn die Betroffenen den Gürtel noch länger noch enger schnallen müssten. Das Plenum der grossen Kammer soll die Vorlage des Bundesrats ohne Abstriche annehmen und so den schwächsten Mitgliedern unserer Gesellschaft eine sehr konkrete und lebenswichtige Hilfe ermöglichen.</p><p>Die "Allianz für würdige Ergänzungsleistungen" wird sich auch in Zukunft engagieren. Sie wird Abbauprogramme bei den Ergänzungsleistungen entschieden bekämpfen.</p><p class="Text">&nbsp;</p><h3>Der "Allianz für gute Ergänzungsleistungen" gehören an:</h3><ul><li>Agile (die Organisationen von Menschen mit Behinderung)</li><li>AVIVO (Vereinigung zu Verteidigung und Lebensgestaltung der Rentner)</li><li>Evangelische Frauen Schweiz; Grossmütter-Revolution</li><li>MV (Mieterinnen- und Mieterverband)</li><li>SGB-Rentnerkommission</li><li>Travail.Suisse</li><li>VASOS (Vereinigung aktiver Senioren- und Selbsthilfe-Organisationen der Schweiz)</li></ul><h5>Weitere Informationen</h5><ul><li>Hochauflösende Fotos der Aktion finden Sie auf dem<a href="https://www.flickr.com/photos/55425572@N04/albums/72157658955549105" target="_blank" class="external-link-new-window" rel="noreferrer"> Flickr-Account des SGB</a></li><li>Der <a href="https://sgb.ch/fileadmin/user_upload/Bilder/Symbolbilder_Artikel/Kongressrede_Paul_Rechsteiner_Beginn_red.pdf">Flyer </a>der "Allianz für würdige Ergänzungsleistungen"</li></ul>]]></content:encoded><category>Schweiz</category><category>Sozialpolitik</category><category>Ergänzungsleistungen</category><category>AHV</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/_processed_/0/5/csm_Zahlungsfristen_Kalender_Geld_Rechner_ist-doucefleur-899321150_be97c09046.jpg" length="115726" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-2340</guid><pubDate>Thu, 17 Sep 2015 15:49:00 +0200</pubDate><title>„Es ist ein Riesenschritt, dass der Ständerat wieder auf die AHV setzt“</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/es-ist-ein-riesenschritt-dass-der-staenderat-wieder-auf-die-ahv-setzt</link><description>Interview mit SGB-Präsident Paul Rechsteiner zu den Beschlüssen des Ständerats</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Der Ständerat will die AHV-Renten erhöhen, hält aber am höheren Frauenrentenalter und der Senkung des Umwandlungssatzes fest. Reichen die höheren AHV-Renten, damit die Gewerkschaften diese riesigen Kröten schlucken?</p><p>Paul Rechsteiner: Die Gewerkschaften sind gegen eine Erhöhung des Frauenrentenalters und gegen eine Senkung des Umwandlungssatzes. Trotz des Widerstandes von mir und ein paar anderen hat der Ständerat daran festgehalten. Die Gewerkschaften ziehen aber erst am Ende der Parlamentsberatungen Bilanz und entscheiden über die Referendumsfrage. Als Ständerat, der die Vorlage stark mitgeprägt hat, habe ich schon jetzt Stellung beziehen müssen. Unter dem Strich war für mich ausschlaggebend, dass wir alle Verschlechterungen für die heutigen Rentnerinnen und Rentner abwehren konnten und die Verschlechterungen für die künftigen Rentner-Generationen sinnvoll kompensieren konnten.
</p><p class="lead">Der Kompromiss ist also akzeptabel?</p><p>Die Bundesratsvorschläge hätten die AHV geschwächt. Der Bundesrat wollte den Teuerungsausgleich in Frage stellen und den Bund teilweise aus der AHV-Finanzierung entlassen. All diese Verschlechterungen sind weg. Die heutigen Rentner stehen damit so da, wie wenn wir ein Referendum gewonnen hätten. Gleichzeitig wird die AHV-Finanzierung bis 2030 gesichert. Positiv ist auch, dass die Umwandlungssatzsenkung weitgehend innerhalb der zweiten Säule kompensiert wird - für alle heute 47-Jährigen vollständig und für die Jüngeren teilweise. Dazu gibt es erstmals seit 20 Jahren wieder eine Rentenverbesserung bei der AHV. Jährlich sind das 840 Fr. für Alleinstehende und über 2700 Fr. für Ehepaare. Das ist ein recht gutes Ergebnis. Die Vorzeichen der Vorlage wechselten damit vom Minus zum Plus. Deshalb habe ich das Resultat unterstützt.
</p><p class="lead">Der Ständerat will die AHV-Renten nur für Neurentnerinnen und Neurentner erhöhen. Brauchen die heutigen Rentner keine Erhöhung?</p><p>Mit unserer Initiative AHVplus verlangen wir eine Rentenerhöhung auch für die heutigen Rentnerinnen und Rentner. Nach 20 Jahren wäre wieder einmal eine Verbesserung nötig. Das lehnte der Ständerat ab. Immerhin hat er abgesehen vom Frauenrentenalter für bisherige Rentnerinnen und Rentner auf alle anderen Verschlechterungen verzichtet. Wer jedoch eine Rentenverbesserung für alle will, muss sich für die Initiative einsetzen. Sie hat schon jetzt sehr viel bewirkt. Sie hat das Tabu gebrochen, dass es bei der AHV keine Verbesserungen leiden mag. Es ist ein Riesenschritt, dass der Ständerat wieder auf die AHV setzt. Würde die Vorlage so bleiben wie sie jetzt ist, wäre das ein Teilerfolg von AHVplus. 
</p><p class="lead">Die FDP und SVP wollen jedoch die Ständeratslösung kippen und die höheren AHV-Renten bekämpfen. Aus demografischen Gründen stünden diese „völlig quer in der Landschaft“, seien „nicht akzeptabel“, ja „paradox“. Was sagst Du zu dieser Kritik?</p><p>Die Kreise, die so argumentieren, sind in der Ära Couchepin steckengeblieben: Sie wollen die Renten verschlechtern. Ich empfehle diesen Leuten, einen Grundkurs zum Funktionieren der AHV zu besuchen. Sie haben ein paar elementare Tatsachen über die AHV-Finanzierung nicht verstanden. Die AHV verfügt über die bestmögliche Finanzierung aller Altersvorsorgesysteme. Sie erlaubt, die Zunahme der Lebenserwartung und die zunehmende Zahl der Rentnerinnen und Rentner zu finanzieren. Das Prinzip ist einfach. Alle müssen auf dem vollen Lohn Beiträge zahlen. Wer auf einem Millioneneinkommen Beiträge bezahlt, kriegt aber keine höhere Rente als jemand mit einem mittleren Einkommen. Die wirtschaftliche Entwicklung und damit die steigenden Löhne werden so voll von der AHV mitgenommen. Das ist entscheidend für die Finanzierung der AHV und nicht die Anzahl Aktive pro Rentner, die seit Gründung der AHV tatsächlich gesunken ist. Nur dank diesem genialen Finanzierungsmodell war es möglich, dass sich die Zahl der AHV-Bezügerinnen und –Bezüger seit 1975 von 900‘000 auf über 2,1 Millionen mehr als verdoppelt hat und die AHV-Lohnbeiträge in dieser Zeit nie angehoben werden mussten. Nur ein knappes Mehrwertsteuerprozent kam dazu.
</p><p class="lead">Die Renten der Jungen sind also nicht gefährdet, wie angebliche Experten immer wieder erklären?</p><p>Nein. Es ist gerade im Interesse der Jungen, die AHV zu stärken. Denn wenn es keine AHV gäbe, müssten die Jungen wieder direkt für ihre Eltern sorgen. Es käme wieder zur schwierigen gegenseitigen Abhängigkeit zwischen Jung und Alt. Zweitens - und noch wichtiger – müssten die Jungen ohne AHV privat für ihre eigene Pension vorsorgen. Das käme sie viel teurer zu stehen. Die AHV ist die kostengünstigste Form der Altersvorsorge. Für Leute mit tiefen und mittleren Einkommen hat sie ein unschlagbares Preis-Leistungs-Verhältnis.</p>]]></content:encoded><category>AHV</category><category>Schweiz</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-2336</guid><pubDate>Wed, 16 Sep 2015 14:25:00 +0200</pubDate><title>Unfallversicherung: Sozialpartnerkompromiss setzt sich durch</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/unfallversicherung-sozialpartnerkompromiss-setzt-sich-durch</link><description>Letzte Differenzen in UVG-Revision bereinigt 

</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Die beiden Räte haben die letzten Differenzen in der Reform des Unfallversicherungsgesetzes (UVG) bereinigt. Die gelungene Revision, keine Selbstverständlichkeit, nachdem 2008 ein erster Anlauf hatte beerdigt werden müssen, ist auch ein Ausdruck für sozialpartnerschaftlichen Gestaltungswillen. Im Folgenden, leicht gekürzt, ein Votum von Paul Rechsteiner, der in diesem Geschäft auch als Kommissionssprecher zuständig war. &nbsp;</p><p>Die Unfallversicherung ist die älteste der klassischen Sozialversicherungen. Sie funktioniert ausgezeichnet und garantiert gute Leistungen. Sie schreibt konstant schwarze Zahlen, und sie kostet den Bund und die Steuerzahlenden keinen Rappen, denn es sind die Arbeitgeber und die Arbeitnehmer, die für die Prämien aufkommen. Der Verfassungsartikel für die Schaffung einer Unfallversicherung stammt aus dem Jahr 1890. 1911 kam das Gesetz, und 1918 nahm die Suva als öffentlich-rechtliche Anstalt den Betrieb auf. Die damaligen Grundsatzentscheide haben sich bewährt. Erst 1984 kam es zu einer umfassenden Neuregelung. Nach über dreissig Jahren ist jetzt eine sanfte Modernisierung fällig. Sie übernimmt das eingespielte System der Versicherungsleistungen für Berufsunfälle und Nichtberufsunfälle. Heilbehandlungen und Taggeldleistungen werden aus einer Hand erbracht - ein grosser Unterschied zur Krankenversicherung. Dasselbe gilt für die Invalidenrenten und die Integritätsentschädigungen wie auch für die Regelung des versicherten Verdienstes. Aus dem Jahre 1984 stammt auch der Kompromiss für die Marktaufteilung zwischen der Suva und den Privatversicherungen. Auch hier belässt es die heutige Revisionsvorlage bei den seinerzeitigen Weichenstellungen.
</p><h3>Nicht nur Versicherung, auch Prävention</h3><p>Wer die Bedeutung der Unfallversicherung und ihre guten Leistungen verstehen will, muss ins frühe Industriezeitalter zurückblenden. Für Verunfallte und ihre Familien war ein Unfall eine Katastrophe. Aber auch der Industrielle sah sich unabsehbaren Haftungsrisiken ausgesetzt. In dieser Zeit brach sich die Idee einer Arbeiterunfallversicherung Bahn. Sie stand unter der Parole <br> "Haftpflicht bedeutet Streit, Versicherung Frieden". Gute Versicherungsleistungen sollten auch das Haftpflichtrisiko abdecken. Dieses kam nur noch ausnahmsweise zum Tragen. Die Einrichtung einer Unfallversicherung sorgte dafür, dass die Prävention von Unfällen und von Berufskrankheiten - diese sind bei den Risiken eingeschlossen - einen hohen Stellenwert bekam. Die Unfallverhütung hat zur Optimierung der gefahrengeneigten Arbeiten in Industrie und Gewerbe und überhaupt zu sicheren Produktionsprozessen nicht mehr Wegzudenkendes beigetragen. All das wird mit dem heute vorliegenden Reformprojekt bestätigt.
</p><h3>Sozialpartner mit Augenmass </h3><p>Die Botschaft von 2008 hatte in verschiedener Hinsicht Schlagseite. Vor allem aber hätte sie den Versicherungsumfang reduziert und die Versicherungsleistungen verschlechtert. Vor fast genau fünf Jahren beschloss das Parlament aufgrund einer ungewöhnlichen Koalition von Baumeister- und Gewerbeverband mit den Gewerkschaften eine Rückweisung an den Bundesrat, mit dem Auftrag, die Revisionsvorlage noch einmal zu überprüfen und auf das Wesentliche zu beschränken. In der Folge erarbeiteten die Dachverbände der Sozialpartner selber einen reduzierten Revisionsvorschlag. Den dabei gefundenen Lösungen und Kompromissen schlossen sich auch die Suva und der Schweizerische Versicherungsverband an. Das bildete die Basis der heutigen Zusatzbotschaft. Der etwas ungewöhnliche Weg über die Sozialpartner rechtfertigt sich durch die Tatsache, dass es sich bei der Unfallversicherung um eine Arbeitnehmerversicherung handelt, die durch Beiträge der Arbeitgeber und der Arbeitnehmer finanziert wird. Auch die Suva ist eine von den Arbeitgeberverbänden und den Gewerkschaften getragene Einrichtung. 
</p><h3>Die Neuerungen</h3><p>Inhaltlich lag und liegt die anspruchsvollste Aufgabe bei der Neuregelung der Unfallrenten im Alter oder, haftpflichtrechtlich gesprochen, beim sogenannten Rentenschaden. Weil beim neuen UVG von 1984 das BVG noch nicht existierte, muss eine Lösung gefunden werden, welche Überentschädigungen im Rentenalter verhindert, gleichzeitig aber dafür sorgt, dass Verunfallte nach wie vor die ihnen zustehenden Leistungen erhalten und namentlich der sogenannte Rentenschaden abgedeckt ist. Die jetzt vorliegende differenzierte Lösung nimmt Rücksicht auf das Alter der Verunfallten und auf den Invaliditätsgrad bei Teilrenten. Weil bei einem Invaliditätsgrad unter 40 Prozent keine IV- und keine BVG-Renten gesprochen werden, braucht es dafür eine von höheren Invaliditätsgraden abweichende Regelung. Wichtige Punkte sind zudem die Bestimmungen über die Grossereignisse, die vor allem einem Anliegen der Privatversicherer entsprechen, die Bestimmungen über die Abgrenzung der Tätigkeitsbereiche von Suva und Privatversicherung und die Anpassung der Organisation und der Governance der Suva an die heutigen Verhältnisse.</p>]]></content:encoded><category>Unfallversicherung</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-2333</guid><pubDate>Tue, 15 Sep 2015 15:03:00 +0200</pubDate><title>Wichtige Weichenstellung trotz grosser Rückschritte</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/wichtige-weichenstellung-trotz-grosser-rueckschritte</link><description>Ständerat zur Altersvorsorge 2020</description><content:encoded><![CDATA[<p> Erstmals seit 20 Jahren sollen die AHV-Renten wieder deutlich verbessert werden. Mit diesem Beschluss hat der Ständerat die Vorschläge des Bundesrats zur Altersvorsorge in einem entscheidenden Punkt verbessert. Denn die Reform darf der Bevölkerung nicht nur Opfer abverlangen. Sie muss auch sozialen Fortschritt bringen. Die Mehrheit der Bevölkerung ist auf anständige Renten der AHV und der Pensionskassen angewiesen. Nur wenn für sie die Bilanz in der Endabrechnung stimmt, kann die Vorlage an der Urne bestehen. An diesem Grundsatz wird sich auch der Nationalrat orientieren müssen, wenn die Reform nicht erneut scheitern soll. Dies gilt umso mehr, als die mit den Beschlüssen des Ständerats verbundenen Einschnitte nach wie vor enorm sind:</p><ul><li>Die Senkung des Umwandlungssatzes von 6.8 auf 6 Prozent bedeutet für Personen im BVG-Obligatorium eine Rentenkürzung um 12 Prozent. Dieser Ausfall wird für Personen unter 50 Jahren nicht voll kompensiert. Hier muss der Nationalrat noch nachbessern.</li><li>Die Frauen erleiden wegen der Anhebung des Rentenalters eine Rentenkürzung: Auf ihrem Buckel werden 1.22 Milliarden Franken gespart. Dies obwohl sie in der Altersvorsorge gegenüber Männern nach wie vor benachteiligt sind und wegen tieferer Löhne und der Übernahme familiärer Betreuungsaufgaben viel tiefere Renten aus der zweiten Säule ansparen können. Zudem fehlen immer noch griffige Massnahmen gegen Lohnungleichheit.</li></ul><p>Vergessen gingen im Ständerat auch die heutigen RentnerInnen. Für sie sind bislang keine Rentenverbesserungen vorgesehen. Obwohl bei vielen die heutige Rente aus erster und zweiter Säule nicht reicht, um den "gewohnten Lebensstandard in angemessenem Weise" fortführen zu können, wie die Bundesverfassung vorschreibt. Die Rentenerhöhung muss deshalb nicht nur für neue, sondern auch für heutige RentnerInnen, wie es die SGB-Volksinitiative AHVplus verlangt.
</p><p>Positiv an den Ständerats-Beschlüssen ist insbesondere, dass auf diverse, vom Bundesrat vorgeschlagene Massnahmen verzichtet wird, die die AHV geschwächt statt gestärkt hätten. So stellt der Ständerat den Teuerungsausgleich nicht in Frage und will den Bund nicht teilweise aus der AHV-Finanzierung entlassen. Erfreut ist der SGB auch, dass die AHV-Witwenrenten erhalten bleiben.
</p><p>Der SGB geht davon aus, dass der Ständerat seine Beratungen gemäss den Kommissionsanträgen abschliesst, und dass zudem der Nationalrat an diesen Verbesserungen festhält. Nach Bereinigung der Vorlage in den Räten wird der SGB Bilanz ziehen und seine Haltung festlegen. Wer Rentenkürzungen nicht vollständig kompensieren will, sei jedoch schon jetzt daran erinnert, dass eine solche Vorlage an der Urne wie in der Vergangenheit Schiffbruch erleiden wird. 
</p><h5>Auskünfte</h5><ul><li>Doris Bianchi, 076 564 67 67, Geschäftsführende Sekretärin Bereich Sozialversicherungen</li><li>Thomas Zimmermann, 079 249 59 74, Leiter Kommunikation SGB</li></ul><h5>Zum Herunterladen</h5><ul><li><a href="https://sgb.ch/fileadmin/user_upload/Bilder/Logos/SGB/klein_logo-sgb-uss_info-dt.eps">Votum von SGB-Präsident Paul Rechsteiner</a> in der Eintretensdebatte des Ständerats<br></li></ul><p class="GliederungText">&nbsp;</p>]]></content:encoded><category>AHV</category><category>Sozialpolitik</category><category>Schweiz</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-2332</guid><pubDate>Tue, 15 Sep 2015 12:31:00 +0200</pubDate><title>Grösstes und wichtigstes Reformprojekt seit Jahren muss der grossen Mehrheit anständige Renten sichern</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/groesstes-und-wichtigstes-reformprojekt-seit-jahren-muss-der-grossen-mehrheit-anstaendige-renten-sichern</link><description>Altersvorsorge 2020: Votum von SGB-Präsident und Ständerat Paul Rechsteiner</description><content:encoded><![CDATA[<p> Altersvorsorge 2020 ist das grösste und wichtigste Reformprojekt der Schweiz seit Jahren. Es beeinflusst das Leben von Hunderttausenden, ja von Millionen von Menschen in unserem Land, das Leben all jener, die heute im Rentenalter stehen, aber noch stärker die Lebenslage aller, die in Zukunft das Rentenalter erreichen werden. Die Vorlage ist gleichzeitig ein Testfall für das Funktionieren, für die Funktionsfähigkeit unserer politischen Institutionen. Ist das Parlament in der Lage, auf diesem sensiblen Gebiet eine Vorlage zu schnüren, die auf die Lebensrealität der Menschen in unserem Land abgestimmt ist und deshalb den Test der Mehrheitsfähigkeit nicht nur im Parlament, sondern auch in einer Volksabstimmung bestehen wird?
</p><p>Das Fiasko der Rentenvorlagen von 2004 und 2010 zeigt, dass es auf diesem Gebiet nicht genügt, dass ein Projekt die Vorstellungen der Mehrheit im Parlament abbildet. Der Erfolg einer Rentenvorlage misst sich daran, was sie für die grosse Mehrheit der Leute mit unteren und mittleren Einkommen konkret bedeutet, also für die grosse Mehrheit der Bevölkerung, die auf anständige Renten der AHV und der Pensionskassen angewiesen sind. Für sie ist die Höhe der Renten entscheidend, die aus dieser Vorlage resultiert. Für sie erträgt es keinen Sozialabbau. Sie wollen, sie brauchen anständige Renten, so wie es unsere Bundesverfassung verspricht: "Fortsetzung der gewohnten Lebenshaltung in angemessener Weise" im Rentenalter durch die Renten der AHV und der Pensionskasse zusammen.
</p><h3>Der Vorschlag des Bundesrats würde das Sozialwerk AHV schwächen</h3><p>Der Bundesrat hat mit dem Projekt Altersvorsorge 2020 die richtige Methode gewählt. Die AHV und die Pensionskassen werden gemeinsam behandelt. Die Revisionsvorlage orientiert sich damit an den Vorgaben der Verfassung. Richtig ist und bleibt am Projekt des Bundesrates auch, dass es die Finanzierung der AHV bis 2030 sichern will, also aus heutiger Perspektive für fünfzehn Jahre. Diese fünfzehn Jahre sind der maximale Zeitraum, für den sich einigermassen belastbare Prognosen machen lassen. Bekanntlich waren die Prognosen für die AHV immer zu negativ, zu pessimistisch. Sie wurden durch die Realität jeweils im positiven Sinne widerlegt. Aber es ist verständlich, dass man für die Prognosen lieber auf der vorsichtigen Seite bleibt. Sowohl das Projekt des Bundesrates wie auch die Vorlage der Kommission orientieren sich für das Jahr 2030 an der Vorgabe eines Fondstands bei der AHV von 100 Prozent. Sowohl der Bundesrat wie auch der Vorschlag der Kommission erreichen dieses Ziel.
</p><p>So richtig der Vorschlag einer Zusatzfinanzierung ist, so problematisch sind die anderen Vorschläge des Bundesrates zur AHV. Würden diese Vorschläge des Bundesrates zur ersten Säule umgesetzt, so würde die AHV als Sozialwerk geschwächt statt gestärkt. Es ist deshalb wichtig, dass die Kommission die Vorlage des Bundesrates zur AHV stark umgestaltet und verbessert hat. Von den Verschlechterungen ist nach den Kommissionsberatungen einzig die Heraufsetzung des Rentenalters der Frauen auf 65 Jahre geblieben. Weggefallen sind nach einstimmigen Kommissionsentscheiden die Verschlechterung des Teuerungsausgleichs durch den sogenannten Interventionsmechanismus, der massive Einschnitt bei den Witwenrenten und der teilweise Rückzug des Bundes von der Finanzierung der AHV. Dieser Rückzug hätte die AHV-Rechnung um Hunderte von Millionen Franken verschlechtert. Die gute Botschaft für die heutigen Rentnerinnen und Rentner als Bilanz aus den Kommissionsberatungen lautet, dass ihre AHV-Renten gesichert sind und nicht angetastet werden. Den künftigen Rentnerinnen wird dagegen die Heraufsetzung des Rentenalters zugemutet, ebenso den Ehemännern, die dann auch ein Jahr länger auf die Ehepaarrente warten müssen. Das bleibt nach dem Entscheid der Kommissionsmehrheit eine empfindliche Verschlechterung für alle, die in Zukunft ins Rentenalter kommen.
</p><p>Die Kommission ist sich einig darin, dass die noch nicht reservierten 3 Mehrwertsteuerpromille, die bis Ende 2017 in die IV fliessen, der AHV zugutekommen müssen. Stimmt das Volk diesem Vorschlag zu - alles spricht dafür -, dann ist das gut für die AHV, aber auch für die Wirtschaft und die Bevölkerung. Es gibt dann bis 2021 nämlich überhaupt keine Mehrwertsteuererhöhung. Auch die beiden Erhöhungsschritte im Umfang von 0,3 und 0,4 Prozent im Laufe des nächsten Jahrzehnts sind sehr kostengünstig. Die letzte Erhöhung der Mehrwertsteuer für die AHV, in den Neunzigerjahren, liegt dann über zwanzig Jahre zurück. Alle diese Entscheide der Kommission zur Finanzierung sind positiv.
</p><h3>Verbesserungen, die sich sehen lassen können</h3><p>Das Herzstück der Revisionsvorlage nach den Kommissionsberatungen aber ist der Vorschlag für eine Verbesserung der AHV-Renten für die alleinstehenden Neurentnerinnen und -rentner um 840 Franken pro Jahr, 70 Franken pro Monat, und die jährliche Rentenverbesserung für Ehepaare, die den Plafond erreichen, um über 2700 Franken. Diese Verbesserungen lassen sich sehen, auch wenn für die Alleinstehenden ein höherer Betrag wünschenswert gewesen wäre. Dank des fixen Zuschlags wird die soziale Komponente der AHV gestärkt, was positiv ist. Bei den tiefen Renten beträgt die Verbesserung 6 Prozent. Nicht weniger ist es bei den Ehepaaren, was die Vorlage vor allem für die mittleren Einkommen attraktiv macht. Dass die Rentenverbesserungen nicht höher ausfallen, hängt mit der Beschränkung der Kosten zusammen. Die 0,3 Lohnprozente - je 0,15 für Arbeitgeber und Arbeitnehmer - sind eine günstigere Lösung als die Vorschläge des Bundesrates für Kompensationen im BVG.
</p><p>Die Lösung über die AHV hat aber gegenüber den Vorschlägen des Bundesrates zwei Vorteile: erstens den Vorteil eines besseren Preis-Leistungs-Verhältnisses für alle mit unteren und mittleren Einkommen und zweitens, dass die Wirkung der Rentenverbesserung sofort eintritt. Beim Weg über das BVG müssen die Versicherten Jahrzehnte warten, denn der Ansparprozess über das BVG dauert heute vierzig Jahre und in Zukunft, nach dem Vorschlag der Kommission, 45 Jahre. Trotz bescheidenen Kosten lässt sich der Vorschlag der Kommission für eine Rentenverbesserung über die AHV im Resultat somit sehen.
</p><h3>Die AHV-Renten müssen nach 20 Jahren wieder verbessert werden</h3><p>Warum braucht es heute wieder eine Verbesserung der AHV-Renten? Die Renten der AHV sind seit 1980, also seit 35 Jahren, gegenüber der Lohnentwicklung langsam, aber sicher in Rückstand geraten. Wie auch der Bundesrat in seiner Botschaft einräumt, beträgt der Rentenrückstand inzwischen rund 10 Prozent. Das beeinträchtigt mit Blick auf das verfassungsmässige Leistungsziel, die Fortsetzung des gewohnten Lebens in angemessener Weise, die sogenannte Ersatzquote. Längere Zeit hat man das vielleicht nicht so gross gemerkt, weil die BVG-Leistungen aufgebaut worden sind. Seit nun aber die Renten der Pensionskassen immer mehr unter Druck gekommen sind, wirkt sich der Rentenrückstand bei der AHV immer empfindlicher aus. Es braucht deshalb, nach zwanzig Jahren, wieder eine Verbesserung bei den AHV-Renten. Es ist die erste Verbesserung seit zwanzig Jahren, seit der Einführung von Erziehungs- und Betreuungsgutschriften durch die 10. AHV-Revision. Und dank dieser Verbesserungen war das die letzte erfolgreiche Reformvorlage der AHV.
</p><p>Bewertet man die Ergebnisse der Kommissionsarbeit als Ganzes, sind sie weit tragfähiger als die Vorschläge des Bundesrates, weil sie sich stärker an den sozialen Bedürfnissen der Bevölkerung orientieren. Es besteht allerdings noch Verbesserungsbedarf; ich werde in der Detailberatung auf diese Punkte zurückkommen.
</p><h3>Die Bevölkerung akzeptiert keine Schwächung der genialen AHV</h3><p>Das Schicksal der Revisionsvorlage bestimmt sich an der Rentenfrage. Die BVG-Renten müssen gesichert und die AHV-Renten wieder an die Lohnentwicklung angepasst werden. Die Bevölkerung wird es nicht akzeptieren, dass die AHV, unser zentrales Sozialwerk, geschwächt anstatt gestärkt wird. Denn die AHV hat es in einmaliger Weise geschafft, die Zunahme der Lebenserwartung und die Zunahme der Zahl der Rentnerinnen und Rentner zu finanzieren, und dies dank der genialen Finanzierung durch die unbeschränkte Beitragspflicht auf allen Erwerbseinkommen: Auch Einkommensmillionäre und Boni-Jäger bezahlen bekanntlich auf ihren ganzen Bezügen AHV-Beiträge. Ihre Renten sind aber nicht höher als jene von Leuten mit mittleren Einkommen.
</p><p>Die AHV steht deshalb wie keine andere Sozialversicherung für den gesellschaftlichen Zusammenhalt der Schweiz, für den sozialen Ausgleich und für den Ausgleich zwischen den Generationen. Für alle mit tieferen und mittleren Einkommen, das heisst bis zu einem Einkommen von rund 150 000 Franken, ist das Preis-Leistungs-Verhältnis bei der AHV einmalig gut. Die AHV nützt den Älteren wie den Jüngeren. Ohne AHV sähen sich die Älteren wieder in die unwürdigen Zustände der Abhängigkeit und der Armut zurückgeworfen; die Jüngeren hätten viel höhere Lohnabzüge und müssten viel mehr sparen als heute.
</p><p>Vergessen wir nicht, dass die Lohnabzüge bei der AHV seit vierzig Jahren gleich geblieben sind, bei 8,4 Prozent, also je 4,2 Prozent für Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Bei den Pensionskassen beträgt der durchschnittliche Beitragssatz inzwischen mehr als 18 Prozent, also weit mehr als das Doppelte. Somit liegt die AHV-Lösung auch im Interesse der Jüngeren.
</p><p>Wir stehen vor einer Schlüsselreform für die Zukunft der Schweiz. Gelingen wird sie, wenn sie sich wie die früheren erfolgreichen Vorlagen wieder an den sozialen Bedürfnissen der Bevölkerung orientiert.
</p><p>In diesem Sinne stimme ich für Eintreten. </p>]]></content:encoded><category>AHV</category><category>Sozialpolitik</category><category>Schweiz</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-2327</guid><pubDate>Fri, 04 Sep 2015 10:22:00 +0200</pubDate><title>Mehr bezahlbare Wohnungen, mehr gemeinnütziger Wohnbau</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/mehr-bezahlbare-wohnungen-mehr-gemeinnuetziger-wohnbau</link><description>SGB unterstützt Volksinitiative </description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead"> Am 4. September hat der Schweizerische Mieterinnen- und Mieterverband die Unterschriftensammlung für seine Volksinitiative "Mehr bezahlbare Wohnungen" gestartet. Sie will die wohnpolitische Passivität des Bundes aufbrechen. Der SGB unterstützt die Initiative.</p><p>Die Lage auf dem Wohnmarkt präsentiert sich - gelinde gesagt - angespannt. Die Mietzinse sind in den letzten Jahren stetig gestiegen, obwohl die Tiefzinsphase anhält. Billige Wohnungen sind Mangelware. Verlierer sind Menschen mit tiefen und mittleren Einkommen. Sie haben mittlerweile für das Wohnen eine Belastung zu tragen, die in den übrigen Bereichen keine grossen Sprünge zulässt. Genauer: sie müssen in diesen Bereichen den Gürtel enger schnallen, ein persönlicher, gesellschaftlicher und wirtschaftlicher Unsinn.
</p><h3>Bund könnte, will aber nicht</h3><p>Angesichts dieser Notlage wäre die Förderung des gemeinnützigen Wohnbaus eine wichtige und richtige Massnahme. Denn dieser bremst das stete Steigen der Mieten ab. Der Bund hätte die Kompetenz und sogar die Pflicht, den gemeinnützigen Wohnbau zu fördern: Artikel 108 der Verfassung verpflichtet ihn bereits seit 1973, den Wohnungsbau, den Erwerb von Wohnungs- und Hauseigentum für Private sowie die Tätigkeit von Organisationen des gemeinnützigen Wohnungsbaus zu fördern. Und der Bund verfügt mit dem Wohnraumförderungsgesetz sogar über ein gesetzliches Instrument dazu. Nur: er spielt diese Karte nicht aus. Mit dem Entlastungsprogramm 2003 hat er zinslose und zinsgünstige Darlehen für den gemeinnützigen Wohnbau eingefroren, und hält - trotz des 2013 gestarteten "wohnpolitischen Dialogs" - daran fest.
</p><h3>10 % des Wohnbaus soll gemeinnützig sein</h3><p>Der Schweizerische Mieterinnen- und Mieterverband will nun für Tauwetter sorgen. Er hat dazu eine Volksinitiative erarbeitet. Sie verlangt vom Bund und von den Kantonen ein verstärktes Engagement für preisgünstigen Wohnraum und die Erhöhung des Anteils der gemeinnützigen Wohnungen. Dieser wird heute je nach Quelle auf vier bis acht Prozent geschätzt. Als Ziel sollen gemäss der Initiative gesamtschweizerisch zehn Prozent der neu gebauten Wohnungen gemeinnützigen Charakter haben. Weiter will das Begehren verhindern, dass Förderprogramme der öffentlichen Hand zu Leerkündigungen und Luxussanierungen führen.
</p><p>Die Wohnbaugenossenschaften Schweiz, der SGB, die linken Parteien und weitere Organisationen unterstützen die Initiative, die man ab heute unterzeichnen kann. Wohnen müssen wir alle. Wenn der Markt alleine nicht genug bezahlbaren Wohnraum schafft, muss die Politik nachhelfen. 
</p><h5>Unterschreiben</h5><p><a href="http://bezahlbare-wohnungen.ch/de/initiative-fuer-bezahlbare-wohnungen/" target="_blank" class="external-link-new-window" rel="noreferrer">Hier </a>finden Sie weitergehende Informationen und können die Initiative unterschreiben</p>]]></content:encoded><category>Sozialpolitik</category><category>Schweiz</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-2325</guid><pubDate>Thu, 03 Sep 2015 13:26:00 +0200</pubDate><title>AHV ist zu stärken, nicht zu schwächen</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/ahv-ist-zu-staerken-nicht-zu-schwaechen</link><description>Herbstsession I: Altersvorsorge 2020 im Erstrat</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">In der Herbstsession wird der Ständerat die Revision Altersvorsorge 2020 behandeln. Seine vorberatende Kommission (SGK-S) hat die Vorlage des Bundesrates wesentlich umgestellt und&nbsp; verbessert. Sie möchte auf die Verschlechterungen bei der AHV verzichten und schlägt stattdessen eine Verbesserung der AHV-Altersrenten vor. </p><p>Nicht eliminiert hat die Kommission leider die <b>Erhöhung des Rentenalters für Frauen auf 65 Jahre</b>. Die Kommission schlägt gar vor, mit der Anhebung bereits im Jahr der Inkraftsetzung zu beginnen, und zwar in 4 Schritten um jeweils 3 Monate. Die Übergangsphase wird dadurch auf 3 Jahre verkürzt. Nach dem Vorschlag der SGK-S würde die Erhöhung bereits ab 2018 beginnen; &nbsp;2021 wäre sie abgeschlossen. Von der schrittweisen Erhöhung wären Frauen ab Jahrgang 1954 betroffen. Für Frauen mit Jahrgang 1956 und jünger würde Rentenalter 65 gelten. Ein erleichterter Rentenvorbezug für Personen mit langer Beitragsdauer und tiefen Einkommen ist nicht mehr vorgesehen.
</p><p>Die Kommission hält auch an der Senkung des Mindestumwandlungssatzes von 6,8% auf 6,0% fest. Sie spricht sich immerhin für den Erhalt des Leistungsniveaus mittels Kompensationsmassnahmen aus. Aber die Verschlechterung bei der Rentenumwandlung ist massiv. Dabei &nbsp;zeigen auch die neuesten wissenschaftlichen Untersuchungen über die Akzeptanz von Reformvorhaben in der Altersvorsorge, dass die Senkung des Mindestumwandlungssatzes als Leistungskürzung wahrgenommen wird, welche die Annahme eines Reformprojekts gefährdet. 
</p><p>Beide Einschnitte wiegen schwer. Der SGB lehnt sie ab. Die Erhöhung des Rentenalters trifft genau jene Frauen, die jahrzehntelang tiefere Löhne wegen Lohndiskriminierung und unterbrochene Erwerbskarrieren aufgrund fehlender Betreuungsmöglichkeiten für ihre Kinder hinnehmen mussten. Für sie verlängert sich das Arbeitsleben, und das bei nur mageren Perspektiven auf dem Arbeitsmarkt. Deshalb ist das Rentenalter bei 64 und der Mindestumwandlungssatz bei 6,8% zu belassen. 
</p><h3>Überfällige AHV-Rentenverbesserung</h3><p>Ausser der Rentenaltererhöhung für die Frauen hat die Kommission alle vom Bundesrat vorgesehene AHV-Verschlechterungen gestrichen. 
</p><p>Zentrale Verbesserung im Paket Altersvorsorge 2020 ist der Vorschlag eines Rentenzuschlages von 70 Fr. für Altersrenten der AHV und die Anhebung der Plafonierungsgrenze für Paare auf 155%. Die Erhöhung von 70 Franken linear erhöht die Minimalrente um 6%, die Maximalrente um 3%. Die heutige AHV-Maximalrente würde auf Fr. 2420.- steigen. Bei Ehepaaren machen die beiden Zuschläge von je 70 Franken und die Anhebung des Plafonds eine Verbesserung von maximal 226 Franken aus. Damit wird die Rentenabdeckung der künftigen Bezüger/innen mit vormals tiefen bis hin mit mittleren Einkommen spürbar verbessert.
</p><p>Diese Rentenverbesserung ist als Zuschlag ausgestaltet, der keine Veränderungen bei der IV und bei den Hinterlassenenrenten nach sich zieht. Damit folgt sie der Logik unserer AHVplus-Initiative. Sie soll aber nur den Neurentnerinnen und -rentnern zukommen. Laufende Renten sollen – anders als bei der AHVplus-Initiative – nicht erhöht werden. Künftige RentnerInnen werden durch diesen Vorschlag im Vergleich zu ihrem letzten Lohneinkommen eine etwas bessere AHV-Rentenabdeckung haben. Andererseits kompensiert diese Massnahme die Leistungseinbussen, die viele künftige RentnerInnen in der beruflichen Vorsorge wegen immer tieferen Umwandlungssätzen und tiefen Verzinsungen hinnehmen müssen. 
</p><p>Eine Verbesserung des Rentenniveaus über die AHV hat zudem den Vorteil, dass die Rentenerhöhung sofort wirksam wird und nicht erst nach einer jahrzehntelangen Ansparphase. Davon profitieren insbesondere tiefe bis mittlere Einkommen und vor allem Frauen. Für sie ist die AHV häufig die einzige Einkommensquelle im Alter. Die direkte Rentenverbesserung über die AHV ist für die Frauen, die kurz vor der Pensionierung stehen, weit vorteilhafter als der Weg über die berufliche Vorsorge. Denn diese Generation von Frauen verfügt in der Regel über gar keine oder nur eine geringfügige berufliche Vorsorge. Wegen der verbleibenden kurzen Ansparphase könnten sie die entstandenen Lücken trotz neuen Finanzierungsmassnahmen gar nicht mehr auffüllen.
</p><h3>Abstriche bei der beruflichen Vorsorge</h3><p>In der beruflichen Vorsorge wird die Senkung des Mindestumwandlungssatz auf 6% das Rentenniveau senken. Um Renteneinbussen zu verhindern, hat die Kommission aber für die Übergangsgeneration eine Leistungsgarantie mit Kompensationsmassnahmen vorgesehen, die von allen BVG-Versicherten umlagefinanziert werden. Dank weiteren Massnahmen (z.B. früherer Beginn des Alterssparens) soll das aktuelle Rentenniveau ungefähr stabil bleiben. Genaue Berechnungen liegen noch nicht vor, aber für Versicherte, die bei Inkrafttreten der Revision jünger als 50 sind, dürften Leistungseinbussen eintreten.
</p><p>Insgesamt konnten sich in der beruflichen Vorsorge die Vorschläge des Arbeitgeberverbandes durchsetzen. Der Umwandlungssatz wird rasch gesenkt, und gleichzeitig fallen die Kompensationsmassnahmen bescheidener aus, was zu tieferen Kosten führen wird. Zur Verbesserung der Versicherungsabdeckung bei Teilzeitarbeit wird lediglich die Berücksichtigung des Beschäftigungsgrades bei der Eintrittsschwelle vorgeschlagen. Dadurch sollen vor allem Arbeitnehmerinnen in Kleinpensen neu versichert werden. 
</p><p>Ungünstig für die Versicherten erweist sich auch der Mehrheitsbeschluss der SGK-S, die Mindestquoten-Regelung für die in der beruflichen Vorsorge tätigen Versicherungsgesellschaften beim Status Quo zu belassen. Damit können sich die Versicherungen weiterhin hohe Profite sichern. 
</p><p>Die gewerkschaftliche Forderung nach einer Verbesserung der Altersvorsorge für ältere Arbeitslose hat die Kommission jedoch aufgenommen. Für ältere Arbeitslose ab 58 soll der Verbleib in ihrer letzten Pensionskasse mit Beitragsbefreiung möglich sein. Dadurch erhalten sie mit 65 eine Altersrente und sind nicht mehr gezwungen, das Alterskapital beziehen.
</p><h3>Sicherung der AHV bis 2030</h3><p>Auch die Kommission hält an der Zusatzfinanzierung für die AHV durch eine Erhöhung der Mehrwertsteuer fest. Die Erhöhung zugunsten der AHV fällt jedoch mit 1% tiefer aus als der Vorschlag des Bundesrates (1,5%). Effektiv ist die MwSt-Mehrbelastung für die Bevölkerung aber nur 0,7%, weil der erste Schritt der MwSt-Finanzierung in der Umleitung der Ende 2017 auslaufenden IV-Zusatzfinanzierung in die AHV besteht. Ein Erhöhungsschritt um 0,3 Prozentpunkte erfolgt per 1.1.2021, der letzte Schritt um weitere 0,4 Prozentpunkte im 2025. Damit bleibt die Mehrwertsteuerbelastung für die Bevölkerung verkraftbar. Und der AHV-Finanzhaushalt bleibt so bis 2030 stabil.
</p><p>Besonders sinnvoll ist die geringfügige Erhöhung der AHV-Lohnbeiträge um 0,3 Prozentpunkte (je 0.15 Arbeitgeber/Arbeitnehmer). Mit dieser Massnahme soll die Rentenverbesserung finanziert werden. Eine solche Anpassung ist nach 40 Jahren eingefrorenem AHV-Beitragssatz überfällig. Denn in der beruflichen Vorsorge ist der durchschnittliche Beitragssatz mittlerweile auf über 18% gestiegen. Die Beiträge an die AHV sind mit neu 8,7% für die Wirtschaft verkraftbar. Die Firmen hätten viel höhere Lohnnebenkosten zu stemmen, wenn die bundesrätlichen Vorschläge im Rahmen des BVG finanziert werden müssten. Die stärkere Kapitalbildung in der beruflichen Vorsorge hätte einen Mehraufwand von 3,2 Mrd. zur Folge, während die Rentenverbesserungen in der AHV 1,39 Mrd. Mehrausgaben generieren. Die Kompensationen in der beruflichen Vorsorge, welche die Kommissionen beschlossen haben, fallen deutlich tiefer aus. Sie belaufen sich auf 1,55 Mrd. Unter dem Strich kommen die Unternehmen – vor allem das Gewerbe, für das weit häufiger das BVG-Obligatorium massgebend ist – mit den Vorschlägen der SGK-S günstiger davon.
</p><h3>Richtung stimmt, aber Einschnitte müssen verschwinden</h3><p>In der Kommission fand die Gesamtvorlage eine klare Mehrheit. Mehrheitsfähig beim Volk ist aber die Vorlage noch nicht. Höheres Rentenalter und tieferer Umwandlungssatz kommen nicht gut an. Der Ständerat tut gut daran, diese Einschnitte zu beseitigen.
</p><p>Das Inkrafttreten der Reform ist wegen der Mehrwertsteuerfinanzierung auf den 1.1.2018 gesetzt. Der Nationalrat müsste deshalb die Vorlage bis Ende 2016 durchberaten. Die obligatorische Volksabstimmung für die Widmung der zusätzlichen Mehrwertsteuereinnahmen an die AHV müsste im Frühjahr 2017 stattfinden. Über den Verlauf der Beratungen im Nationalrat kann heute nur spekuliert werden. Klar ist aber, dass die künftige Zusammensetzung der eidgenössischen Räte ausschlaggebend sein wird. Die kommenden Wahlen sind für die Altersvorsorge in der Schweiz eine Richtungswahl.
</p><p>&nbsp;</p>]]></content:encoded><category>AHV</category><category>Berufliche Vorsorge</category><category>Schweiz</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-2318</guid><pubDate>Fri, 28 Aug 2015 09:34:00 +0200</pubDate><title>Vor der Ständeratsdebatte: Der SGB veröffentlicht seine neue AHV-Broschüre</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/vor-der-staenderatsdebatte-der-sgb-veroeffentlicht-seine-neue-ahv-broschuere</link><description>AHV stärken statt schwächen</description><content:encoded><![CDATA[<p> Das Ringen um die künftige Ausgestaltung der Altersvorsorge ist in vollem Gang. Mitte August hat die Sozialkommission des Ständerats (SGK) ihre Beschlüsse zur "Altersvorsorge 2020" präsentiert. Zwar macht sie mit dem Vorschlag, die AHV-Renten zu erhöhen, einen wichtigen Schritt auf die Arbeitnehmenden zu. Sie hält aber auch an groben Verschlechterungen fest, der Erhöhung des Frauenrentenalters und der Senkung des Umwandlungssatzes auf 6 Prozent. Rechtzeitig auf die Ständeratsdebatte hat der SGB nun eine Broschüre veröffentlicht, die mit Mythen zur AHV aufräumt und Fakten präsentiert.
</p><p>Über die Altersvorsorge ist ein harter Richtungskampf im Gang. Ein Teil der bürgerlichen Parteien und die Arbeitgeber wollen vor allem Eines: Die Leistungen abbauen - über ein höheres Rentenalter, über die Senkung des Umwandlungssatzes oder mit einer Sparbremse für die AHV. Seit Jahren reden diese Kreise die AHV schlecht und bekämpfen nun auch die von der SGK vorgeschlagene Erhöhung der AHV-Renten um 70 Fr. für Alleinstehende und 226 Fr. für Ehepaare.
</p><p>Zu Unrecht, wie die SGB-Broschüre "AHV. Eine starke Altersvorsorge für Jung und Alt" zeigt. So hat das wichtigste Sozialwerk der Schweiz die seit seiner Gründung anhaltende Alterung gut geschultert. Nie kam es zum immer wieder angekündigten Kollaps. Zudem zeigt die Broschüre, dass die AHV für die grosse Mehrheit der Bevölkerung die wichtigste Einkommensquelle im Alter und auch die effizienteste und kostengünstigste Altersvorsorge ist.
</p><p>Es liegt auf der Hand: Eine gute Reform gelingt nur, wenn statt über Mythen über Fakten gesprochen wird. Offensichtlich ist zudem, dass eine solche Reform vor dem Stimmvolk einzig Bestand haben kann, wenn sie auch soziale Fortschritte bringt. Das wissen wir nicht erst seit der kürzlich veröffentlichten Studie der Zürcher Politologie-Professorin Silja Häusermann. Das zeigen auch alle erfolgreichen Reformen der Schweizer Altersvorsorge. Aus Sicht der Arbeitnehmenden ist damit klar: Statt die AHV zu schwächen, müssen wir sie stärken.
</p><p>Die Broschüre "AHV. Eine starke Altersvorsorge für Jung und Alt" kann hier beim SGB heruntergeladen werden. Gedruckte Einzelexemplare können unter <a href="#" data-mailto-token="thpsav1pumvGzni5jo" data-mailto-vector="7" class="mail">info(at)sgb.ch</a> bestellt werden. 
</p><p class="TitelAusknfte">&nbsp;</p><h5>Auskünfte:</h5><ul><li>Thomas Zimmermann, 079 249 59 74, Leiter Kommunikation SGB</li></ul>]]></content:encoded><category>AHV</category><category>Sozialpolitik</category><category>Schweiz</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-2310</guid><pubDate>Wed, 19 Aug 2015 12:11:00 +0200</pubDate><title>Konzerne sollen zu ihrer Verantwortung stehen müssen</title><link>https://www.sgb.ch/themen/gewerkschaftspolitik/detail/konzerne-sollen-zu-ihrer-verantwortung-stehen-muessen</link><description>Sozial- und umweltverträglich wirtschaften</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead"> Schweizer Unternehmen sollen sozial korrekt und umweltverträglich produzieren und handeln, auch im Ausland. Das verlangt die Konzernverantwortungsinitiative, die ein breites Bündnis von Menschenrechtsorganisationen im Frühling dieses Jahres lanciert hat.</p><p>Immer wieder kommt es vor, dass auch Schweizer Konzerne im Ausland durch ein Geschäftsgebaren auffallen, das die Menschenrechte oder Umweltpflichten ignoriert. Schwierig ist es, solchen Missbrauch zu bekämpfen, vor allem in Staaten, die kaum eine Arbeitsgesetzgebung kennen oder eine solche nicht durchsetzen. Ein breites Bündnis von Menschenrechtsorganisationen hat deshalb nun eine Volksinitiative lanciert, wonach Unternehmen mit Sitz in der Schweiz auch für Verstöße gegen Menschenrechte und Umweltstandards im Ausland haften sollen.
</p><p>Gleichsam präventiv sollen die Unternehmen zuerst eine Sorgfaltsprüfung nach dem Modell der 2011 verabschiedeten UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte vornehmen müssen. Dabei sollen die tatsächlichen und die möglichen Auswirkungen auf die international anerkannten Menschenrechte und auf die Umwelt ermittelt werden. Falls solche vorkommen, müssen die Unternehmen dagegen geeignete Massnahmen ergreifen. Die Konzerne mit Sitz in der Schweiz sollen zudem dafür sorgen, dass faire Geschäftsmodi ebenfalls von den durch sie kontrollierten Unternehmen respektiert werden.
</p><p>Gewerkschaften unterstützen
</p><p>"Mutter" der neuen Volksinitiative ist die Petition "Recht ohne Grenzen", die 2012 von den annähernd gleichen zusammenarbeitenden Organisationen eingereicht wurde. Die Petition hat zwar Diskussionen ausgelöst. Das Parlament jedoch konnte sich nicht entschliessen, verbindliche Regeln zu erlassen. Es setzte auf Freiwilligkeit. Deshalb hat das Bündnis nun nachgestossen: Die Menschenrechte und auch die Rechte der Arbeitenden sollen überall respektiert werden.
</p><p>Der SGB und einige seiner Mitgliedsverbände gehören zu den vielen Organisationen, welche die Volksinitiative unterstützen. Deshalb ruft der SGB dazu auf, die Volksinitiative zu unterzeichnen.
</p><h5>Weitere Informationen</h5><ul><li><a href="http://konzern-initiative.ch/" target="_blank" class="external-link-new-window" rel="noreferrer">Website </a>der Konzernverantwortungsinitiative</li></ul>]]></content:encoded><category>International</category><category>Aussenwirtschaft</category><category>Sozialpolitik</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-2306</guid><pubDate>Mon, 17 Aug 2015 15:00:00 +0200</pubDate><title>Erster AHV-Ausbau seit 20 Jahren – trotz positiver Weichenstellung bleiben grosse Rückschritte</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/erster-ahv-ausbau-seit-20-jahren-trotz-positiver-weichenstellung-bleiben-grosse-rueckschritte</link><description>Die Sozialkommission des Ständerats zur Altersvorsorge 2020</description><content:encoded><![CDATA[<p> Nach dem Bundesrat will auch die Sozialpolitische Kommission des Ständerats (SGK) das Frauenrentenalter rasch auf 65 erhöhen und den Umwandlungssatz in der zweiten Säule drastisch senken. Beides sind Rückschritte, die der Schweizerische Gewerkschaftsbund (SGB) ablehnt. Denn die Senkung des Umwandlungssatzes kommt der grössten Rentensenkung aller Zeiten gleich. Und die Frauen werden bereits bei den Löhnen benachteiligt und erhalten deshalb oft magere Pensionskassen-Renten. Diese Nachteile dürfen nicht mit dem höheren Frauenrentenalter verschärft werden, umso mehr als ältere Frauen auf dem Arbeitsmarkt nicht gefragt sind.
</p><p>Positiv ist, dass die SGK erstmals seit 20 Jahren wieder die AHV-Renten deutlich verbessern und den aufgelaufenen Rückstand auf die Lohnentwicklung etwas ausgleichen will. Damit orientiert sich die Kommission an den erfolgreichen AHV-Revisionen, die für die Bevölkerung jeweils nicht nur Opfer sondern auch soziale Fortschritte brachten. Wird dieses Rezept missachtet, sind keine Reformen möglich – dies zeigt das Scheitern der 11. AHV-Revision. Die Vorschläge der SGK stellen die Weichen deshalb richtig und schaffen für die AHV eine bis ins Jahr 2030 solide Grundlage.
</p><p>Der SGB bedauert, dass die SGK die Rentenverbesserungen nur den Neurentnerinnen und -rentnern gewähren will. Denn das heutige Niveau der Renten aus erster und zweiter Säule ist auch für viele heutige RentnerInnen ungenügend. Der SGB fordert deshalb, dass die Rentenerhöhungen allen zu Gute kommen, so wie es die eigene Initiative AHVplus verlangt.
</p><p>Der SGB begrüsst aber, dass die Kommission im Gegensatz zum Bundesrat den Teuerungsausgleich nicht in Frage stellt und den Bund nicht teilweise aus der AHV-Finanzierung entlassen will. Erfreut ist der SGB auch, dass die AHV-Witwenrenten nicht gestrichen werden sollen.
</p><p>Positiv ist zudem das vorgeschlagene Finanzierungsmodell. Die leichte Anhebung der AHV-Lohnprozente ist verkraftbar: Denn die AHV-Lohnprozente sind seit 1975 nie erhöht worden (stabil bei 8.4 Prozent&nbsp;– je 4.2% für Arbeitnehmer und -geber). Die durchschnittlichen Lohnprozente für die zweite Säule aber sind auf mittlerweile 18 Prozent angestiegen und sollten gemäss den Plänen des Bundesrats weiter steigen. Es ist sinnvoller, die Lohnprozente für die AHV anzuheben. Denn für Leute mit tieferen und mittleren Einkommen bedeuten höhere AHV-Renten bessere Leistungen zu vergleichsweise tiefen Kosten. Vor allem profitieren die Versicherten sofort und nicht erst in Jahren von den besseren Leistungen. 
</p><p class="GliederungText">&nbsp;</p><h5>Auskünfte:</h5><ul><li>Paul Rechsteiner, 079 277 61 31, SGB-Präsident</li><li>Doris Bianchi, 076 564 67 67, Geschäftsführende Sekretärin Bereich Sozialversicherungen</li><li>Thomas Zimmermann, 079 249 59 74, Leiter Kommunikation SGB</li></ul>]]></content:encoded><category>Sozialpolitik</category><category>AHV</category><category>Schweiz</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-2291</guid><pubDate>Thu, 02 Jul 2015 13:50:00 +0200</pubDate><title>Wartefrist bei den Taggeldern der Unfallversicherung nützt niemandem</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/wartefrist-bei-den-taggeldern-der-unfallversicherung-nuetzt-niemandem</link><description>UVG–Kompromiss hält, ausser in einem Punkt</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead"> In der Junisession hat der Nationalrat die Revision des Unfallversicherungsgesetzes beraten und den Entwurf einstimmig angenommen. Die Vorlage, ein sozialpartnerschaftlich beantragter Kompromiss, erwies sich also als tragfähig. Bis auf eine Ausnahme, die der Ständerat zu korrigieren hat. </p><p>Der Nationalrat will, ähnlich wie bei der Krankentaggeldversicherung, für die Auszahlung der Unfallversicherung-Taggelder eine Wartefrist einführen. Firmen und Versicherer sollen eine Wartezeit von bis zu 30 Tagen bis zur Auszahlung des Taggeldes an Verunfallte vereinbaren und damit Prämien sparen können.
</p><h3> Wartefrist verschlechtert den Versicherungsschutz </h3><p>Die Einführung einer Wartefrist in der Unfallversicherung verschlechtert die sozialversicherungsrechtliche Abdeckung der Arbeitnehmenden vor Unfallfolgen. Der SGB lehnt sie daher klar ab. Daran ändert auch die Bestimmung (Art. 16 Abs. 5 Entw. UVG) nichts, dass dem Versicherten kein Nachteil daraus entstehen darf. Die Erfahrungen mit den Krankentaggeldversicherungen zeigen deutlich, dass sich solche Wartefristen nachteilig auf die Versicherten auswirken: Während der Wartefrist greift zwar die Lohnfortzahlungspflicht nach OR. Danach ist der Arbeitgeber während einer bestimmten Frist, die sich anhand der Dauer des Anstellungsverhältnisses ergibt, verpflichtet, bei Krankheit des Arbeitnehmers den Lohn weiter zu bezahlen. Die Frist ist jedoch kurz bemessen und greift erst nach einem mindestens dreimonatigen Anstellungsverhältnis. Für Arbeitnehmende, die frisch angestellt sind oder die im betreffenden Jahr bereits krank waren und die Dauer der Lohnfortzahlung ausgeschöpft haben, würde so die Lohnfortzahlung entfallen. Sie müssen den Lohnausfall bis zum Ablauf der Wartefrist selber überbrücken. 
</p><h3>Arbeitgeber müssen bei Bagatellunfällen mehr bezahlen </h3><p>Der Vorschlag ist aber auch für die Arbeitgeber nachteilig. Bei Bagatellunfällen, die eine Arbeitsunfähigkeit von wenigen Tagen nach sich ziehen, müssten sie während bis zu 30 Tagen selber für den Lohnausfall der verunfallten Arbeitnehmenden aufkommen. Bagatellunfälle bilden den Hauptanteil der Berufsunfälle. Für Kleinbetriebe etwa im Bauhaupt- und Baunebengewerbe sind Lohnausfälle für Bagatellunfälle ein häufiges Risiko, das aber viele Firmen nicht alleine tragen können. Die Prämieneinsparung, die sie mit einer Wartefrist erzielen können, macht die Risikoverlagerung auf den Arbeitgeber nicht wett. Im Gegenteil, durch die Einführung einer Wartefrist würde sich die Prämienlast für die Kleinbetriebe, die sich keine Wartefristen leisten können, eher noch vergrössern. 
</p><h3>Wartefrist führt zu einer zusätzlichen administrativen Belastung </h3><p>Eine Wartefrist in der Berufsunfallversicherung läuft zudem dem Anliegen einer administrativen Entlastung der KMU zuwider. Anstatt die Lohnfortzahlung durch den Unfallversicherer mittels Taggelder abwickeln zu lassen, muss sich das Unternehmen selber um die Lohnfortzahlung kümmern. Es wäre dann auch selber mit den schwierigen Abgrenzungsfragen rund um den Unfallbegriff konfrontiert. Die Wartefrist würde dem Unternehmen auch nicht die Meldung an den Unfallversicherer und die entsprechenden Verfahrensschritte ersparen. Denn der Unfall müsste gleichwohl dem Unfallversicherer gemeldet werden, damit dieser die Kosten für die Heilbehandlung übernehmen kann. Aber da die Meldung allenfalls mit Verspätung erfolgen würde, wären zudem ein erfolgreiches Case Management und die entsprechenden Integrationsbemühungen erschwert. Die Komplexität des Versicherungsangebots würde ebenfalls zunehmen und zusätzliche Abklärungen und Beratungen nötig machen. 
</p><h3>Wartefrist ist nachteilig für Arbeitgeber und Arbeitnehmer </h3><p>Die Einführung einer Wartefrist in der Berufsunfallversicherung benachteiligt sowohl die Arbeitnehmer als auch die Arbeitgeber. Von dieser Einschätzung gingen die Sozialpartner bei der Ausarbeitung des Kompromissvorschlages aus. Daher verzichteten sie auf eine Wartefrist im UVG. Der Entscheid des Nationalrats für eine solche Wartefrist lässt darauf schliessen, dass die negativen Auswirkungen einer solchen Änderung wenig bekannt waren. Der Ständerat, der das Thema in der Herbst- oder Wintersession behandeln wird, muss diesen Fehler korrigieren. </p>]]></content:encoded><category>Unfallversicherung</category><category>Sozialpolitik</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-2286</guid><pubDate>Wed, 01 Jul 2015 14:28:00 +0200</pubDate><title>Es muss und wird weitergehen!</title><link>https://www.sgb.ch/themen/gleichstellung/detail/es-muss-und-wird-weitergehen</link><description>10 Jahre Mutterschaftsurlaub</description><content:encoded><![CDATA[<p> Am 1. Juli 2005 ist in der Schweiz nach jahrzehntelangen Auseinandersetzungen der Mutterschaftsurlaub eingeführt worden. Die SGB-Frauenkommission feierte heute diesen Geburtstag öffentlich auf dem Bundesplatz. Für die SGB-Frauen sind nach 10 Jahren nun weitere Fortschritte im Schutz von Mutter- und Elternschaft sowie in der Vereinbarkeit von Familie und Beruf nötig. Die Kommission stellt fest, dass viele Branchen und Betriebe die seinerzeitige Entlastung durch die Einführung der Erwerbsersatzlösung (EO) nicht dazu genützt hatten, um diesen Urlaub über das gesetzliche Minimum (14 Wochen zu 80 % entschädigt) hinaus zu verbessern. Die SGB-Frauen fordern deshalb</p><ol><li>18 Wochen Mutterschaftsurlaub zu 100 % bezahlt: Ein Erwerbsersatz von 80% reicht gerade für Frauen mit tiefen Löhnen unter Umständen nicht, um die Lebenskosten zu decken. 18 Wochen fordert auch die Internationale Arbeitsorganisation (ILO).</li><li>einen Vaterschaftsurlaub und Elternzeit: Eine faire Verteilung von bezahlter und unbezahlter Arbeit zwischen den Geschlechtern ist nur möglich, wenn Väter schon früh ihren Platz als Bezugspersonen ihrer Kinder einnehmen können. Der SGB fordert einen 8-wöchigen Vaterschaftsurlaub sowie eine 24-wöchige Elternzeit. Letztere sollen die Eltern paritätisch zwischen sich aufteilen.</li><li>Vorgeburtliche Regelungen, damit Schwangere bei Bedarf ein gesichertes Anrecht auf einen entschädigten Urlaub haben.</li></ol><p>Diese Lösungen werden den ausgewiesenen Bedürfnissen der Familien gerecht. Sie stellen zudem einen wesentlichen Schritt dar, dass die Schweiz hinsichtlich Vereinbarkeit von Familie und Beruf nicht weiterhin die Rolle des europäischen Schlusslichts spielt. 
</p><h5 class="GliederungText" style=" margin-bottom:0cm; margin-bottom:.0001pt">Auskünfte</h5><ul><li>Regula Bühlmann, SGB-Zentralsekretärin, 076&nbsp;200 90 89</li></ul>]]></content:encoded><category>Gleichstellung von Mann und Frau</category><category>Sozialpolitik</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-2282</guid><pubDate>Fri, 26 Jun 2015 15:13:00 +0200</pubDate><title>Das Zuwarten der SGK bedroht Betagte und Invalide in ihrer Existenz</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/das-zuwarten-der-sgk-bedroht-betagte-und-invalide-in-ihrer-existenz</link><description>Anrechenbare Mietzinse in den EL: Anpassung überfällig und zwingend</description><content:encoded><![CDATA[<p> Die Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit des Nationalrates hat die längst fällige Anpassung der anrechenbaren Mietzinse in den Ergänzungsleistungen (EL) auf die lange Bank geschoben. Statt die anrechenbaren Mietzinse endlich zu erhöhen, will sie die Revision des EL-Gesetzes abwarten. Dieser Null-Entscheid bringt die 300'000 Betagten und Invaliden, die auf EL angewiesen sind, in finanzielle Notlagen.
</p><p>Wer heute Ergänzungsleistungen zu seiner AHV- oder IV-Rente beantragen muss, um überhaupt über die Runden zu kommen, kann sich als Alleinstehende maximal Fr. 1'100, als Verheirateter maximal Fr. 1'250 pro Monat als Mietzinsausgaben anrechnen lassen. Damit sind aber die hohen Wohnkosten in der Schweiz bei weitem nicht abgedeckt. In der Folge müssen sich die Betroffenen den nicht gedeckten Teil des Mietzinses vom Mund absparen. Das Zuwarten der SGK-N verschärft ihre Lage.
</p><p>Denn die Anpassung der Mietzinsmaxima an die Preisentwicklung ist überfällig. Die letzte Anpassung fand vor fast 15 Jahren statt. Seither sind die Wohnkosten massiv angestiegen. Ein längeres Zuwarten, wie es die Mehrheit der SGK-N will, liegt nicht mehr drin. Behandelt das Parlament die Mietzinsmaxima erst im Rahmen der beabsichtigten Revision des ELG, verzögert sich deren längst fällige Erhöhung bis ins Jahr 2020.
</p><p>Als Teil der 1. Säule sind die Ergänzungsleistungen unverzichtbar für ein würdiges Leben vieler AHV- und IV-Rentenbezügerinnen und -bezüger. Um den Auftrag der Existenzsicherung überhaupt erfüllen zu können, müssen die in den EL anrechenbaren Ausgaben wie die Mietkosten zwingend regelmässig der Preisentwicklung angepasst werden.
</p><h5>Auskünfte:</h5><ul><li>Doris Bianchi, Geschäftsführende Sekretärin Bereich Sozialversicherungen, 076 564 67 67</li><li>Matthias Preisser, Kommunikation SGB, 079 656 55 36 </li></ul>]]></content:encoded><category>Sozialpolitik</category><category>AHV</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-2276</guid><pubDate>Wed, 17 Jun 2015 10:36:00 +0200</pubDate><title>Die AHV zu stärken, ist nötig und finanziell tragbar</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/die-ahv-zu-staerken-ist-noetig-und-finanziell-tragbar</link><description>Der präsidiale Kommentar zu AHVplus 

</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Es war zu erwarten gewesen: Der Ständerat hat unsere Volksinitiative AHVplus klar abgelehnt. Für die Abstimmung jedoch werden die Karten neu gemischt. Denn ein Zuschlag zu den Altersrenten der AHV in der Höhe von 10 Prozent ist nötig. Das werden viele einsehen, die sich mit den Fakten auseinandersetzen.</p><p>&nbsp;</p><p>Der AHV-Mischindex, 1980 eingeführt, ist für die Rentner/innen eine gute Sache. Er passt die Renten je zur Hälfte an die Entwicklung der Preise und der Löhne an. Im Gegensatz zu den Pensionskassen ist so bei der AHV der Teuerungsausgleich garantiert. Problematischer wirkt sich der Mischindex für die künftigen Rentner/innen aus. Weil ihre Löhne für die Rentenberechnung mit dem Mischindex angepasst werden, verlieren ihre Rentenansprüche gemessen an den Löhnen schleichend an Wert. Der Rückstand auf die Lohnentwicklung beträgt seit 1980 bereits 10 Prozent. Deshalb ist heute wieder eine Anpassung der Renten nötig. Denn mit dem langsamen, aber steten Absinken der Ersatzquote der AHV ist der Verfassungsauftrag der „Fortsetzung des gewohnten Lebens in angemessener Weise“ nicht mehr erfüllt. 
</p><h3>AHV stärken: Bescheidener Mehrbeitrag, ansehnliche Mehrleistung</h3><p>Eine Rentenverbesserung kann bei der heutigen Lage der Kapitalmärkte nur die mit dem Umlageverfahren finanzierte AHV leisten. Die AHV ist für die Mehrheit der Bevölkerung, allen voran für die Frauen, die zentrale Säule der Altersvorsorge. In der beruflichen Vorsorge wurden im Laufe der letzten 30 Jahren die Beiträge im Gegensatz zur AHV stark erhöht; sie machen inzwischen über 18 Prozent aus und sollen gemäss bundesrätlicher Vorlage zu „Altersvorsorge 2020“ nochmals angehoben werden – das für bescheidene und erst in Jahrzehnten anfallende Renten. Bei der AHV sind es seit 1975 stabile 8,4 Prozent. Dazu kommt dass bei &nbsp;der AHV das Preis-Leistungs-Verhältnis für die Menschen mit Einkommen bis zu 150‘000 Franken viel besser ist als bei den Pensionskassen. Und bei privaten Versicherungen für Einkommen von weit über 200‘000 Franken. 
</p><p>AHVplus bringt den Ehepaaren monatliche Rentenverbesserungen von rund 350 Franken. Pro Jahr macht das über 4‘000 Franken aus. Bei den Alleinstehenden sind es rund 200 Franken pro Monat. Oder gegen 2‘500 Franken pro Jahr. Die Kosten für diese Rentenverbesserungen betragen weniger als 4 Lohnpromille für die Arbeitnehmer und 4 Lohnpromille für die Arbeitgeber. Angesichts der damit verbundenen substanziellen Rentenverbesserungen dürfen Lohnpromille kein Tabu sein. 
</p><h3>Auch künftig auf soliden Füssen </h3><p>Die Kosten einer solchen Rentenverbesserung können wir uns leisten, weil die AHV ausserordentlich solid finanziert ist. Auch gegenüber den Herausforderungen der Demografie. Die AHV war wie keine andere Versicherung in der Lage, die Zunahme der Lebenserwartung und die Zunahme der Zahl der Rentner/innen zu finanzieren. Das zeigt die Entwicklung seit 1975. Die Zahl der Rentner/innen hat sich in den 40 Jahren seit 1975 von 900‘000 auf über 2 Millionen erhöht. Trotzdem bezahlen wir heute bei der AHV nicht mehr Lohnprozente als 1975: 4.2 Prozent Arbeitnehmerbeitrag und 4.2 Prozent Arbeitgeberbeitrag. Ein einziges Mal in diesen 40 Jahren brauchte es ein zusätzliches Mehrwertsteuerprozent, in der zweiten Hälfte der 90er Jahre. Und wenn in den nächsten zehn Jahren wieder ein Mehrwertsteuerprozent fällig wird, dann ist das bei der AHV äusserst gut angelegt. 
</p><p>Wieso diese enorme Leistungsfähigkeit der AHV-Finanzierung? Das Rezept ist so einfach wie schlagend. Die Beitragspflicht bei der AHV ist gegen oben unbeschränkt. Auch die höchsten Erwerbseinkommen und Millionenboni sind voll beitragspflichtig. Die Renten aber sind plafoniert. Der Millionär bekommt keine höhere Rente als jemand mit einem mittleren Einkommen. Dieses einfache, aber hoch wirksame Prinzip finanziert die AHV. Aus diesen Gründen mag es für bessere AHV-Renten eine bescheidene Erhöhung der Lohnbeiträge leiden. 
</p><h3>Wir müssen kämpfen</h3><p>Wir stehen vor einer wichtigen Weichenstellung: Lassen wir es zu, dass die AHV-Renten gegenüber der wirtschaftlichen Entwicklung schleichend an Wert verlieren? Oder wollen wir die AHV-Renten wieder stärken, weil es nach 30 Jahren nötig geworden ist? Die Antwort ist klar: Die AHV als zentrales und stärkstes Sozialwerk für die grosse Mehrheit im Lande muss gestärkt werden, statt wie im Projekt „Altersvorsorge 2020“ geschwächt. Dafür müssen wir kämpfen.
</p><h5>Kasten:</h5><p>(tz) Der Ständerat hat in der Sommersession die AHVplus-Initiative ohne Gegenvorschlag zur Ablehnung empfohlen. Die Bürgerlichen wollen die Initiative möglichst rasch an die Urne bringen, entweder im Februar oder im Juni 2016. Der SGB, seine Mitgliedsverbände und die Partnerorganisationen stehen damit ab sofort in der Kampagne für AHVplus. Zurzeit starten wir eine Bildungsoffensive in unseren Reihen. AHV-BotschafterInnen werden ab Herbst den Gewerkschaften und Parteien für Veranstaltungen zur Verfügung stehen und einen guten Boden für die Debatten zu AHVplus und Altersvorsorge 2020 legen. AHVplus wird voraussichtlich die erste Volksabstimmung im laufenden Reformprozess. Da wollen wir Vollgas geben. Für eine starke AHV.</p>]]></content:encoded><category>AHV</category><category>Schweiz</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-2261</guid><pubDate>Tue, 09 Jun 2015 11:21:00 +0200</pubDate><title>Die Zukunft der Altersvorsorge liegt in einer stärkeren AHV</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/die-zukunft-der-altersvorsorge-liegt-in-einer-staerkeren-ahv</link><description>Volksinitiative &quot;AHVplus: für eine starke AHV&quot;</description><content:encoded><![CDATA[<p> Der Ständerat hat es verpasst, die Weichen für eine zukunftstaugliche Ausgestaltung der Altersvorsorge richtig zu stellen. Das kompromisslose Nein zur Volksinitiative "AHVplus: für eine starke AHV" ist kurzsichtig. Denn eine Erhöhung der AHV-Altersrenten ist dringlich. Nicht nur für das Gros der heutigen RentnerInnen, sondern vor allem für die künftigen Rentner-Generationen.
</p><p>Die Renteneinkommen aus erster und zweiter Säule reichen heute für viele Leute mit vormals tiefen und mittleren Erwerbseinkommen nicht, um nach der Pensionierung das "gewohnte Leben in angemessener Weise" weiterzuführen. Dieser Verfassungsauftrag ist damit nicht erfüllt. Ein alleinstehender Elektromonteur beispielsweise, der zuletzt 5500 Fr./Monat verdiente, muss sich mit 3000 Fr. Rente begnügen, das heisst den Gürtel deutlich enger schnallen. Ein Zuschlag von 10% würde Leuten mit solch mageren Renten den Alltag bedeutend erleichtern.
</p><p>Vor allem für künftige RentnerInnen ist eine Stärkung der ersten Säule wichtig. Einerseits weil die Renten gegenüber der Lohnentwicklung immer mehr in Rückstand geraten. Andererseits weil die Leistungen aus der zweiten Säule nicht stabil sind. Leistungskürzungen waren in den letzten Jahren an der Tagesordnung: tiefere Zinssätze für das angesparte Rentenkapital und sinkende Umwandlungssätze. Meist können die Leistungen nur gehalten werden, indem Versicherte und Arbeitgeber bedeutend mehr Geld in die zweite Säule einschiessen. Obwohl die Renten schon heute für viele Menschen nicht für ein anständiges Leben reichen, drohen sie sogar zu sinken.
</p><p>Mit einem Ausbau der AHV ist das Geld gut investiert: Dank dem genialen, solidarischen Finanzierungsmodell erhalten Leute mit tiefen und mittleren Einkommen für ihre AHV-Beiträge später mehr Rente, als wenn sie das gleiche Geld in eine private Vorsorge stecken müssten. Insbesondere Frauen profitieren überdurchschnittlich von der AHV, da die Familienarbeit bei der Berechnung der Renten berücksichtigt wird. So erhalten sie trotz Erwerbsunterbrüchen oder Teilzeitarbeit ähnlich hohe AHV-Renten wie Männer. Mit 10% mehr AHV sinkt für Menschen mit tiefen Einkommen die Abhängigkeit von Ergänzungsleistungen (EL). Ein sozialer Fortschritt, denn Renten aus einer Sozialversicherung sind sicherer und weniger entwürdigend als Bedarfsleistungen wie die EL.
</p><p>Eine Stärkung der AHV ist finanzierbar. Entgegen allen Prognosen von Verwaltung und Versicherungswirtschaft ist die AHV als äusserst solide: Das wichtigste Sozialwerk der Schweiz schreibt schwarze Zahlen, obwohl sich seit Einführung der AHV die Zahl der RentnerInnen auf mehr als 2 Millionen versechsfacht hat, und heute nur noch 2,5 Vollbeschäftigte für eine Rente finanzieren.
</p><p>Eine AHV-Rentenerhöhung um 10 Prozent kostet rund 4,1 Mrd. Franken. Zur ihrer Finanzierung darf eine Erhöhung der Lohnbeiträge kein Tabu sein. Während andere Sozialversicherungen wie die Kranken- oder die Pensionskassen in den letzten Jahren ihre Beiträge stetig erhöht haben, blieben die AHV-Lohnbeiträge seit 40 Jahren stabil bei 8,4 Prozent. AHVplus würde Arbeitgeber und Arbeitnehmer je 0,4 Lohnprozente kosten. Dem steht für die überwiegende Mehrheit der Renter eine Erhöhung der AHV um 200 Fr./Monat und um 350 Fr./Monat für Ehepaare gegenüber.
</p><p>Hält nach dem Ständerat auch der Nationalrat am kategorischen Nein fest, wird AHVplus rasch an die Urne kommen. Der Schweizerische Gewerkschaftsbund (SGB) und seine Partner werden mit einer starken Kampagne den Stimmberechtigten aufzeigen können, dass es für eine zukunftsfähige Altersvorsorge diese Stärkung der AHV braucht.
</p><p>Die Volksinitiative "AHVplus: für eine starke AHV" wurde im Dezember 2013 nach nur wenigen Monaten Sammelzeit mit 111'683 Unterschriften eingereicht. Hinter der Initiative stehen der SGB, seine Mitgliedsverbände, weitere Arbeitnehmer-Organisationen (LCH, SER, VSPB und Syna), die SP, die Grünen sowie RentnerInnen-Organisationen.
</p><h5>Auskünfte</h5><ul><li>Paul Rechsteiner, Präsident SGB, 079 277 61 31</li></ul><ul><li>Doris Bianchi, Geschäftsführende Sekretärin Bereich Sozialversicherungen, 076 564 67 67</li><li>Thomas Zimmermann, Kommunikation SGB, 079 249 59 74</li></ul><h5>Zum Herunterladen</h5><p>&lt;media 3200 - - "TEXT, AHVplus SR 9 6 15, AHVplus_SR_9_6_15.pdf, 55 KB"&gt;Die Rede von SGB-Präsident Paul Rechsteiner im Ständerat&lt;/media&gt;
</p><h5>Weitere Informationen</h5><p><a href="http://ahvplus-initiative.ch/" target="_blank" class="external-link-new-window" rel="noreferrer">Website AHVplus</a></p><p class="GliederungText">&nbsp;</p>]]></content:encoded><category>AHV</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-2241</guid><pubDate>Thu, 28 May 2015 10:20:00 +0200</pubDate><title>Asbest, Personal, Transport, UVG… </title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/asbest-personal-transport-uvg</link><description>Sessionsvorschau III: weitere wichtige Geschäfte aus Sicht des SGB
</description><content:encoded><![CDATA[<h2>UVG-Revision: Sozialpartnerschaftlichen Kompromiss nicht gefährden</h2><p class="lead">2011 scheiterte im Parlament zu Recht die 1. UVG Revision. Nunmehr liegt dem Nationalrat eine neue, wesentlich von den Sozialpartnern gestaltete – und damit austarierte – Vorlage vor. </p><p>Doris Bianchi
</p><p>Die Unfallversicherung funktioniert gut und steht finanziell auf soliden Beinen. Um so unverständlicher, dass die 1. UVG-Revision in falsches Fahrwasser geriet. Sie wollte die SUVA schwächen und gefährdete damit die erfreulichen Verbesserungen bei der beruflichen Integration von Verunfallten und die Prävention. Die vorgeschlagenen Kürzungen der Versicherungsleistungen hätten die soziale Absicherung bei Unfällen und Berufskrankheiten auf ein ungenügendes Niveau gedrückt. Die Vorschläge fanden aber schliesslich 2011 keine Mehrheiten in den eidgenössischen Räten. 
</p><p>Die Sozialpartner haben daraufhin beschlossen, Vorschläge für eine neue Revision auszuarbeiten. Diese sollte sich aufs Wesentliche beschränken und die Unfallversicherung als gut funktionierende und solid finanzierte Sozialversicherung erhalten. Die Verhandlungen dauerten fast zwei Jahre und waren geprägt von der gemeinsamen Verantwortung für ein wichtiges Sozialwerk. Wie in jedem sozialpartnerschaftlichen Kompromiss konnte keine Partei ihre Anliegen vollständig durchsetzen. Die sozialpartnerschaftlichen Vorschläge fanden auch die Zustimmung der Suva und des Schweizerischen Versicherungsverbandes. Damit stellen sich alle massgeblichen Akteure der Unfallversicherung, Arbeitnehmer, Arbeitgeber und Versicherungsträger, hinter den Kompromiss.
</p><p>Der Bundesrat hat die Vorschläge der Sozialpartner weitgehend in seine neue Vorlage aufgenommen. Diese modernisiert das seit 1984 geltende Gesetz über die Unfallversicherung, ohne deren effiziente Eigenheiten preiszugeben. Denn nur mit guten Versicherungsleistungen und einer starken Suva, welche Unfälle und Berufskrankheiten in Betrieben mit hohen Risiken abdecken, kann bei deren Vorkommen menschliches Leid gemildert werden.
</p><p>Die austarierte Vorlage modernisiert auch die Suva-Strukturen; die Besonderheiten in der Organisation der Suva bleiben jedoch erhalten. So ist weiterhin vorgesehen, dass das oberste Organ der Suva – neu der Suva-Rat – aus 40 Mitgliedern besteht. Diese Besonderheit ist wichtig für das gute Funktionieren der Unfallversicherung. 
</p><p>Die Suva wird eigenverantwortlich und paritätisch von den Sozialpartnern sowie von Bundesvertretern im Verwaltungsrat geführt und verwaltet. Die sozialpartnerschaftliche Steuerung und Selbstverwaltung der Suva ist das Korrelat zur Pflichtmitgliedschaft. Sie ist das Gegengewicht zur Tatsache, dass die bei der Suva versicherten Betriebe nicht wählen können, mit welchem Versicherer sie die Unfallversicherung abschliessen. Die Pflichtmitgliedschaft wiederum ist die Voraussetzung für eine wirksame Prävention. Die Suva kann so den nötigen Druck aufbauen auf die Betriebe, die die Arbeitssicherheitsvorschriften nicht einhalten oder auf solche, deren Schadenverlauf negativ ist. Wer den Versicherer nicht wechseln kann, muss im eigenen Interesse in solchen Fällen handeln. Die Pflichtmitgliedschaft stellt aber auch sicher, dass die Transaktionskosten niedrig sind.
</p><p>Diese Pflichtgemeinschaft verlangt, dass die Arbeitnehmer- und Arbeitgebervertretungen der Branchen, die obligatorisch bei der Suva versichert sind, auch Mitsprache bei der Ausgestaltung der Prämien und der &nbsp;Prävention sowie bei der Leistungsabwicklung erhalten. Deshalb umfasst das oberste Organ auch 40 Mitglieder. Und deshalb ist die Suva so gut in den Betrieben und beim Personal verankert. 
</p><p>Der Nationalrat wird in der Sommersession diese Revision beraten. Er tut gut daran, die austarierte Vorlage weder aufzuladen noch zusammenzustreichen. 
</p><h2>Motionen „Strategische Überprüfung der Bundesaufgaben“ und „Stopp der Personalkosten“ </h2><p>(Dore Heim) Es war auch schon attraktiver, bei der Bundesverwaltung zu arbeiten. Seit Monaten wird gegen die Bundesangestellten geschossen. Je nach intellektuellem Niveau und kulturellem Hintergrund werden die Voten mit staatstragender Besorgnis bemäntelt oder hemdsärmelig feindselig vorgebracht. Tenor: die Bundesverwaltung ist ein Moloch, den es zu bekämpfen gilt, ein Tsunami, der die Privatwirtschaft zu verschlingen droht, eine kreatürliche Wucht, die mit vereinten Kräften zurückgedrängt werden muss. Vergessen die unzähligen Vorstösse, die in jeder Session eingereicht werden, und die immer mehr und immer alles möglichst sofort von der Bundesverwaltung einfordern. Verdrängt die Tatsache, dass die Schweiz ein bewährtes Zusammenspiel von Verwaltung und Privatwirtschaft kennt und die hohe Qualität der Verwaltung wesentlich zur Standortattraktivität beiträgt. Und dass die Schweiz mit etwas über 33 Prozent eine der tiefsten Staatsquoten hat, interessiert gar nicht. Am Personaletat kann jeder sein Mütchen kühlen, das sind schwach gebundene Mittel und da droht kein Interessenkonflikt.
</p><h3>Motion der FK-NR zur strategischen Überprüfung der Bundesaufgaben:</h3><p>Nach Willen der Mehrheit der Finanzkommission des Nationalrats soll das Bundesbudget jährlich um 1.5 Mrd. Franken gekürzt werden. Damit solle das Anliegen eines nachhaltigen Bürokratieabbaus aufgenommen werden. Wohl eher soll so der Weg für die Umsetzung der USR III freigeschaufelt werden. Da eben der Personaletat der grösste Budgetposten mit schwach gebundenen Mitteln ist, dürfte klar sein, wo die Kürzung hauptsächlich erfolgen würde! Die Motion, die der Nationalrat&nbsp; am 11. Juni behandelt, muss abgelehnt werden, sie schnürt jeglicher Personalentwicklung die Luft ab und zementiert eine rigide Sparphilosophie – auf Jahre hinaus.
</p><h3>Motion Föhn „Stopp der Personalkosten“ 15.3368:</h3><p>Ständerat Föhn hat eine Vision: Die öffentliche Verwaltung wächst ungebremst weiter, der Staatsapparat bläht sich auf, jeder zusätzliche Beamte ist ein potentieller Regulierer. Davon leitet Ständerat Föhn eine Mission ab und verlangt gebieterisch die Entschlackung des aufgeblähten Personaletats, der Bundeshaushalt muss gesunden... Die Kur nach Föhn heisst: sofortiger und absoluter Stopp der Personalkosten. 
</p><p>Laut Berechnung des eidgenössischen Personalamts kostet die Bearbeitung eines Vorstosses ca. 6‘700 Franken. Pro Jahr werden etwa 1‘000 Vorstösse eingereicht. In einer Legislatur summiert sich dies auf 30 Mio. Franken oder hundert Stellen. Wir hoffen auf breite Ablehnung der ungeniessbaren Motion, die der Ständerat am 18. Juni behandelt.
</p><h2>Asbestopfer via Fonds gerecht entschädigen </h2><p>(Luca Cirigliano) Der Nationalrat wird diese Session eine Motion seiner Rechtskommission behandeln, die nach Haftpflichtrecht einen Fonds zur vollumfänglichen Entschädigung von Asbestopfern einrichten will. 
</p><p>Oft können Asbestkranke, weil die Krankheit häufig erst mehrere Jahrzehnte nach dem Kontakt mit Asbest ausbricht, keine Genugtuung oder Schadenersatz vom Schädiger erhalten. Das Schweizer Recht, bzw. dessen Interpretation durch die Gerichte, sieht nämlich vor, dass nach nur 10 Jahren Ansprüche aus Haftpflichtrecht verjähren, unabhängig davon, ob der Schaden anhält oder nicht. 
</p><p>Einen besseren Schutz der Asbestkranken verlangen nicht nur die Gewerkschaften und Opferverbände. Auch der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat ein wegweisendes Urteil gefällt. Danach verstösst es gegen die Menschenrechte, dass Asbestopfer nach 10 Jahren ab Einatmen der Fasern ihre Ansprüche nicht mehr vor Gericht geltend machen können und sie und ihre Angehörigen so auf ihrem Schaden sitzen bleiben. Unverständlicherweise verschliesst sich der Bundesrat jedoch bisher einer Lösung durch einen Fonds, wie sie viele andere europäischen Länder kennen. 
</p><p>Ein Fonds würde es nämlich erlauben, die krassesten Ungerechtigkeiten gegenüber Asbestopfern zu beheben und einen Schritt in Richtung menschenrechtskonformer Ausgestaltung des Verjährungsrechts zu machen. Ein solcher Fonds stellt insbesondere für bereits verjährte Fälle und für asbestbedingte Erkrankte, die nicht unter das Unfallversicherungsgesetz (UVG) fallen, einen späten Akt der Gerechtigkeit dar. 
</p><p>Der Bund muss die Asbesttragödie endlich ganzheitlich angehen. Eine Anpassung des Verjährungsrechts ist zudem auch nötig, um neuen Risiken, den sog. „Emerging Risks“, sachgerecht begegnen zu können. Weiter dürfen im Runden Tisch angesichts der gewaltigen Mengen von Asbest, die vor dem Verbot von 1990 in der Schweiz verbaut wurden und die heute bei Abbruch und Umbauten freigesetzt werden können, zwei Dinge nicht vergessen gehen. Einerseits müssen die Lücken in der Prävention dringend geschlossen werden. Andererseits dürfen die grossen Ausgaben, welche die Suva im Zusammenhang mit der Asbest-Problematik bereits leistet und die noch auf sie zukommen werden, nicht einseitig auf einige gewerbliche Branchen abgewälzt werden. Es braucht einen angemessenen Ausgleich im ganzen Versichertenkollektiv. 
</p><h2>Milchkuh-Initiative </h2><p>(Dore Heim) Hier darf mal echt von einer Abzocker-Initiative gesprochen werden, denn die vereinte Strassenlobby will die kompletten Einnahmen der Mineralölsteuer in die Strassenfinanzierung abzweigen und der Bundeskasse damit jährlich 1.5 Mrd. Franken entziehen. Dass die Strassenkasse mit diesem Zufluss unsinnig überfüttert würde und es gleichzeitig zu einem wüsten Verteidigungskampf in anderen, den bürgerlichen Parteien ebenfalls teuren Bereichen käme, hat den Ständerat als erstberatende Kammer dazu bewogen, die Initiative mit einer überwältigenden Mehrheit abzulehnen. Die KVF des Nationalrats sieht es nicht ganz so eindeutig, sie lehnt die Initiative mit 15 zu 7 Stimmen ab. Bleibt zu hoffen, dass die Ablehnung im Rat sehr viel deutlicher ausfällt! Denn die Milchkuh muss vom Eis, bevor über den neuen Nationalstrassen- und Agglomerationsprogramme Fonds NAF verhandelt wird. Es ist nämlich kaum möglich, eine konstruktive Debatte über eine zukunftsfähige Verkehrsinfrastruktur zu führen, wenn mit dieser Initiative stets das Fallbeil im Nacken droht.
</p><h2>Gütertransportgesetz Revision </h2><p class="lead">(Dore Heim) Der (kleine) Lichtblick vorneweg: Die KVF-Ständerat hat die Vorlage wenigstens etwas korrigiert.</p><p>Die Totalrevision des Gütertransportgesetzes hat sich im Nationalrat in der Frühlingssession zur Steilvorlage für den Strassentransport mutiert: Der gesamte Schienengüterverkehr soll künftig eigenwirtschaftlich sein, die SBB sollen nach Willen der Ratsmehrheit von der Pflicht zum Gütertransport befreit werden, und SBB Cargo soll aus dem Unternehmen ausgelagert werden. Dass dies der Förderung des Schienengüterverkehrs dienen soll, wirkt einigermassen dreist, zumal gerade der Wagenladungsverkehr, das Hauptgeschäft von SBB Cargo, kaum gewinnbringend betrieben werden kann. Konkurrenzfähig ist der Schienengüterverkehr nur bei langen Strecken und im Transit. Aber Fakt ist: Es ist der Güterverkehr im Inland, der boomt. Und er boomt auf der Strasse. Der Transport auf der Schiene lohnt sich nicht bei kleinen Mengen und er kann nicht auf kurzfristige Aufträge reagieren, denn er steht in härtestem Verdrängungskampf mit dem Personenverkehr. Zwei Drittel des Gütertransports im Inland werden via Strasse transportiert und mit leichten Lieferwagen kann auch das Nachtfahrverbot elegant umgangen werden. Der Kampf ist für den Schienentransport eigentlich nicht zu gewinnen.
</p><p>Die verknorzte Vorlage wurde von der KVF des Ständerats nun ein bisschen korrigiert: Der Güterverkehr als Kernaufgabe der SBB soll erhalten bleiben, und die Motion zur Auslagerung von SBB Cargo wird abgelehnt. Stattdessen sollen Möglichkeiten zur Weiterentwicklung von SBB Cargo evaluiert werden. Aber die Eigenwirtschaftlichkeit als Auftrag an den Schienengüterverkehr ist weiterhin in der Vorlage drin, über die nun als Zweitrat der Ständerat am 4. Juni beschliessen wird. Sollte daran festgehalten werden, ist die Zukunft des Schienengütertransports im Inland echt gefährdet. Denn der Trend zum Transport auf der Strasse hält an, nicht zuletzt wegen des starken Frankens. Gemeldet werden nämlich auch zunehmend Verstösse gegen das Kabotage-Verbot, d.h., dass ausländische Transportfirmen im Inland gleich mehrere Transporte erledigen. Selbsterklärend zu Dumpingpreisen. 
</p><p>&nbsp;</p><p>&nbsp;</p>]]></content:encoded><category>Unfallversicherung</category><category>Verkehr</category><category>Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz</category><category>Schweiz</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-2240</guid><pubDate>Wed, 27 May 2015 15:14:00 +0200</pubDate><title>Keine Besteuerung der Existenzsicherungsleistungen</title><link>https://www.sgb.ch/themen/gewerkschaftspolitik/detail/keine-besteuerung-der-existenzsicherungsleistungen</link><description>Sessionsvorschau II </description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Nach dem Willen des Ständerates sollen Betagte, Invalide und Ausgesteuerte auf ihren Ergänzungs- und Sozialhilfeleistungen auch noch Steuern bezahlen. Zu hoffen ist, dass der Nationalrat diesen Beschluss korrigiert. Die Anzeichen dafür stehen günstig.</p><p>Der Ständerat überwies im letzten Dezember eine Motion seiner Wirtschaftskommission, die fordert, dass Unterstützungsleistungen aus öffentlichen und privaten Mitteln sowie AHV- und IV-Ergänzungsleistungen der Einkommenssteuer unterstellt werden und gleichzeitig das Existenzminimum steuerlich entlastet wird. Die Idee hinter diesem Vorstoss war, die Betagten, Invaliden und Ausgesteuerten zur Erwerbsarbeit zu motivieren.</p><p>Dass damit aber keine Erwerbsanreize geschaffen werden, sondern die Betroffenen noch stärker in finanzielle Bedrängnis gebracht werden und eine unsinnige bürokratische Verschiebung von Steuermittel verursacht wird, hat die Wirtschaftskommission des Nationalrates erkannt. Sie schlägt dem Ratsplenum vor, die Motion abzulehnen.</p><p>Sozialhilfeleistungen werden zur Behebung einer finanziellen Notlage ausgerichtet. Die Ergänzungsleistungen (EL) dienen der Existenzsicherung bei Bezug einer Rentenleistung der 1. Säule (AHV/IV). Sozialhilfeleistungen und EL sind steuerfrei. Das ist sozialpolitisch motiviert. Die zur Behebung einer Notlage oder zur Existenzsicherung gewährten finanziellen Mittel sollen der bedürftigen Person ungeschmälert zugutekommen, ansonsten würde der Zweck dieser Leistungen unterlaufen. Denn eine infolge der Steuerbelastung reduzierte Unterstützungsleistung zur Existenzsicherung würde eben nicht mehr die Existenz absichern. Dies entspricht auch dem verfassungsmässigen Grundsatz der Besteuerung nach der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit. Wer nur das Existenzminimum hat, hat keine wirtschaftliche Leistungsfähigkeit, die besteuert werden kann.</p><p>Gleichzeitig gibt es aber im schweizerischen Steuersystem keinen Anspruch auf eine Steuerbefreiung des Existenzminimums, das durch Erwerbseinkommen erwirtschaftet wird. Die Steuerbefreiung des Existenzminimums als wichtige Massnahme zur Armutsbekämpfung fordert der SGB schon lange. Während auf Bundesebene bei der direkten Bundessteuer dank der Tarifgestaltung und den Abzügen Einkommen im Bereich der Existenzsicherung faktisch nicht besteuert werden, greift in vielen Kantonen die Steuerpflicht bereits deutlich unter dem Existenzminimum.</p><p>Dem Bund sind jedoch wegen der Finanzautonomie der Kantone sehr enge Grenzen in der Steuergesetzgebung gesetzt. Eine Definition des Existenzminimums oder wie die Befreiung zu bewerkstelligen ist, würde bereits in die Finanzautonomie der Kantone eingreifen. Es ist zu erwarten, dass die Kantone dagegen opponieren würden. Eine formelle Vorschrift im Sinne eines Grundsatzes würde aber im Vergleich zum Status quo kaum Veränderungen nach sich ziehen. Die Kantone wären immer noch frei, das Existenzminimum selber zu definieren und unter die Anspruchsgrenze von Sozialhilfe und EL zu gehen.</p><p>Da es offensichtlich ist, dass weder die Sozialhilfeansätze und die EL-Ansätze für die Begleichung der neuen steuerlichen Abgaben erhöht werden noch das Existenzminimum in der kantonalen Steuerpraxis befreit wird, läuft die Steuerbarkeit von Unterstützungsleistungen auf das Herunterdrücken des Existenzminimums der Sozialhilfe und jenes der EL hinaus.</p><p>Damit würde die ohnehin schon prekäre Situation der Sozialhilfe- und EL-Beziehenden verschlechtert werden. Im Gegenzug würden bescheidene zusätzliche Steuereinnahmen generiert, die dem Grundsatz der Besteuerung nach der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit zuwider laufen. Vor dem Hintergrund einer in vielen Kantonen praktizierten sehr vorteilhaften Besteuerung der sehr hohen Einkommen eine groteske Situation. Der Staat nimmt den Ärmsten, damit sie noch weniger zum Leben haben. Gleichzeitig erleichtert er die Steuerlast der Reichsten, damit sie noch besser leben können.</p><p>Die Massnahme würde auch keinen Schub bei der Beschäftigung von unterstützten Personen auslösen. Die überwiegende Mehrheit der EL-Bezüger hat infolge ihres hohen Alters oder ihrer vollständigen Invalidität gar kein Erwerbspotential, und bei den Sozialhilfeempfängern braucht es in erster Linie Beschäftigungsmöglichkeiten, damit sie erwerbstätig werden.</p><p>Die Argumente sind glasklar und müssen auch dem Nationalrat einleuchten: Mit der Besteuerung von Unterstützungsleistungen ist nichts gewonnen, sondern viel verloren. Die Ärmsten in unserem Land wären hart getroffen.</p>]]></content:encoded><category>Schweiz</category><category>Sozialpolitik</category><category>Ergänzungsleistungen</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/_processed_/5/b/csm_aeltereFrau-muss-rechnen_wenigGeld_banabana-san_istock_20635cf273.jpg" length="185174" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-2238</guid><pubDate>Wed, 27 May 2015 14:54:00 +0200</pubDate><title>Volksinitiative AHVplus „Für eine starke AHV“: Die Zukunft der Altersvorsorge liegt in der Stärkung der AHV</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/volksinitiative-ahvplus-fuer-eine-starke-ahv-die-zukunft-der-altersvorsorge-liegt-in-der-staerkung-der-ahv</link><description>Sessionsvorschau I</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead"> Der Ständerat wird voraussichtlich am 9. Juni über die Volksinitiative AHVplus "Für eine starke AHV" beraten. In den Sitzungen der zuständigen Kommission für Soziales und Gesundheit fand die Forderung nach einer Stärkung der AHV nicht genügend Gehör. Dabei ist eine Verstärkung der AHV-Altersrente heute dringlich. </p><p>Wer in Pension geht, soll mit seinen Renten aus AHV und Pensionskasse sein "gewohntes Leben in angemessener Weise" weiterführen können. So steht es in der Bundesverfassung. Für Rentnerinnen und Rentner mit vormals tiefen oder mittleren Erwerbseinkommen wird dieses Ziel nicht erreicht. Ein alleinstehender Elektromonteur beispielsweise, der zuletzt einen Lohn von 5'500 Fr. verdiente, muss sich mit 3'000 Fr. Rente begnügen. Damit kann er sein gewohntes Leben nicht mehr finanzieren. Er muss den Gürtel im Alter deutlich enger schnallen. Gleichzeitig steigen seine Gesundheitskosten immer mehr an. Die Krankenkassenprämienbelastung ist bei Rentnerhaushalten überdurchschnittlich hoch. Immer mehr Rentnerinnen und Rentnern droht das Abrutschen in die Ergänzungsleistungen. 
</p><h3>Renteneinkommen sinken </h3><p>Aber auch die künftige Rentnergeneration steuert auf ein Rentenproblem zu. Die Renteneinkommen vieler Personen werden kleiner: Zahlreiche Pensionskassen haben in den letzten Jahren ihre Leistungen gekürzt. Quer durch die Schweiz wurden und werden die Zinssätze für das angesparte Rentenkapital und die Umwandlungssätze gesenkt. Auf vielen Versicherungsausweisen ist deshalb die in Aussicht gestellte Altersrente wie Schnee in der Sonne geschmolzen. In der zweiten Säule gibt es aktuell keine Aussicht auf Besserung. Im Gegenteil: die von der Schweizerischen Nationalbank eingeführten Negativzinsen verstärken den Druck in der zweiten Säule. Deshalb muss die erste Säule gestärkt werden. 
</p><p>Wie der Bundesrat in seiner Botschaft zur Volksinitiative AHVplus ausführt, entwickeln sich die AHV-Renten systembedingt nicht im Gleichschritt mit den Löhnen. Die Renten wachsen dadurch weniger stark als die Löhne. Als Folge davon sinkt mit der Zeit die Ersatzquote der AHV, welche die AHV-Renten dem letzten Lohn gegenüberstellt. Somit wird trotz regelmässigen Rentenanpassungen für jeden künftigen Rentnerjahrgang beim Übergang vom Erwerbsleben in den Ruhestand ein immer kleinerer Teil des Einkommens durch die AHV-Rente ersetzt als für den vorherigen Jahrgang. Der Rückstand der Renten gegenüber den Löhnen beträgt über 10%. Die Volksinitiative AHVplus schliesst diese Lücke. 
</p><h3>Existenzsicherung nicht erreicht </h3><p>Laut der Bundesverfassung müssen die AHV-Renten existenzsichernd sein. Dieses Ziel erreicht jedoch nicht einmal die AHV-Maximalrente von 2'350 Franken. Zur Existenzsicherung tragen die Ergänzungsleistungen (EL) bei. Rund 186'000 Altersrentnerinnen und Altersrentner sind heute auf Ergänzungsleistungen angewiesen, um ihren Lebensunterhalt zu finanzieren. Die Tendenz ist steigend. Die EL sind jedoch eine Bedarfsleistung. Das heisst, sie werden nur auf Antrag und nach eingehender Prüfung der finanziellen Situation gewährt. Die Existenzsicherung im Alter sollte aber nicht an Bedingungen geknüpft sein. Dies ist unwürdig. Der EL-Antrag ist kein einfacher Gang. Viele verzichten darauf aus Scham oder Ehrgefühl. Mit einer Rentenerhöhung um 10 Prozent kommen die AHV Renten ihrem Ziel der Existenzsicherung endlich etwas näher, womit auch die Abhängigkeit von Ergänzungsleistungen sinkt. Dies wäre ein grosser sozialpolitischer Fortschritt, und umso notwendiger, als in den nächsten Jahren der Druck auf die EL in den Kantonen stark zunehmen wird. 
</p><h3>Solide AHV </h3><p>Die AHV ist entgegen aller Schwarzmalerei immer noch gut aufgestellt. Das wichtigste Sozialwerk der Schweiz schreibt schwarze Zahlen, obwohl seit Einführung der AHV sich die Zahl der Rentnerinnen und Rentner mehr als versechsfacht hat und heute bei über 2 Millionen liegt. Auch die längere Lebensdauer und der Geburtenrückgang (Demografie) - heute bezahlen 2,5 Vollbeschäftigte für einen AHV-Rentnern/eine AHV-Rentnerin, zu Beginn der AHV waren es 4,5 gewesen - brachte die AHV nicht aus dem Lot. Auch den Eintritt der Babyboom-Generation ins Rentenalter in den nächsten Jahren kann die AHV gut meistern. Eine allfällige starke Zunahme der Neurentnerinnen und -rentner wird ein vorübergehendes Phänomen sein, das durch Zusatzeinnahmen mittels einer Mehrwertsteuererhöhung abgefedert werden kann, bis die darauffolgende geburtenschwächere Generation in Rente geht. 
</p><h3>Kosten: bescheiden und vertretbar </h3><p>Die Rentenerhöhung um 10 Prozent kostet rund 4.1 Mrd. Franken bzw. 3,7 Mrd. Franken wenn die Einsparungen in der EL mitberücksichtigt werden. Die Initiative AHVplus schreibt keinen spezifischen Finanzierungsschlüssel vor. Die AHV ist eine Versicherung, die zum wesentlichen Teil über Lohnbeiträge finanziert wird. Für eine bessere Versicherungsleistung sind höhere Lohnbeiträge gerechtfertigt. Während andere Sozialversicherungen in den letzten Jahren ihre Beiträge für die Finanzierung der Leistungen stetig er-höht haben - etwa die Krankenkassen oder die Pensionskassen - hat man die Beitragssätze für die AHV seit 40 Jahren nie mehr angepasst. Der Finanzierungsbedarf für die Rentenerhöhung im Ausmass von 200 Franken pro Monat für die überwiegende Mehrheit der Altersrentner und 350 Franken für die Ehepaare entspricht 0.5 Lohnprozenten für Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Bei einem Bruttojahreslohn von 54'000 Franken würde der zusätzliche Lohnabzug pro Jahr nur gerade 270 Franken kosten. Dem steht eine jährliche Rentenerhöhung von über 2000 Franken gegenüber. Eine Finanzierung über Lohnprozente ist damit vertretbar. Die Lohnnebenkosten für die AHV bleiben mit je 4,7 % immer noch niedrig. 
</p><h5>Der Inhalt der Volksinitiative im Detail </h5><p>Die Volksinitiative AHVplus verlangt die Erhöhung aller AHV-Altersrenten um 10 Prozent. Die Erhöhung wird als Zuschlag auf die laufenden und künftigen Altersrenten ausbezahlt. Die bewährte Rentenberechnung wird nicht verändert. In die Systematik der Rentenleistungen wird nicht eingegriffen. Die weiteren Rentenleistungen der AHV und der IV würden sich weiterhin auf die "ordentliche" Altersrente ohne Zuschlag stützen. Der AHVplus-Zuschlag führt auch zu keinen Veränderungen in der beruflichen Vorsorge. Der Zuschlag soll spätestens zwei Jahre nach der Annahme der Volksinitiative auf die laufenden AHV-Renten ausbezahlt werden. Zusätzliche Gesetzesanpassungen sind nicht nötig. Die grosse Mehrheit der Altersrentnerinnen und Altersrentner erhält mit AHVplus eine Rentenerhöhung von 200 Fr. pro Monat; die Ehepaare eine Erhöhung von 350 Franken. Die AHV-Minimalrente würde um 118 Fr. steigen, die Maximalrente um 235 Franken. Die plafonierte maximale Ehepaarrente würde um 353 auf 3'878 Fr. steigen. Diese Initiative des Schweizerischen Gewerkschaftsbundes (SGB) und seiner Verbände wird mitgetragen von einer breiten Allianz anderer Arbeitnehmerverbände wie LCH, SER, SBK, VSPB, ZV, der RentnerInnenorganisation AVIVO sowie von den Parteien SP, Grünen und JUSO. </p>]]></content:encoded><category>AHV</category><category>Schweiz</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-2211</guid><pubDate>Wed, 29 Apr 2015 15:36:00 +0200</pubDate><title>Private Hausbetreuung: Bundesrat muss einen Gang höher schalten</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/private-hausbetreuung-bundesrat-muss-einen-gang-hoeher-schalten</link><description>Der Bericht zur Pendelmigration in der Altenpflege zeigt die Probleme auf, jetzt muss der Bundesrat handeln statt weiter abklären</description><content:encoded><![CDATA[<p> In der privaten Seniorenbetreuung zu Hause herrschen heute sehr oft unhaltbare Arbeitsbedingungen. Dies räumt nun auch der Bundesrat ein in seinem Bericht zur Pendelmigration in der Alterspflege. Statt rasch Massnahmen zu ergreifen, will der Bundesrat aber nun zuerst weitere Abklärungen vornehmen. Dies ist für die betroffenen Betreuerinnen und Betreuer nicht akzeptabel. Nach zwei Jahren Arbeit in der interdepartementalen Arbeitsgruppe liegen die Lösungsansätze auf dem Tisch. Der Schweizerische Gewerkschaftsbund sowie die Gewerkschaften VPOD und Unia, die in diesem Sektor die Interessen der Arbeitnehmenden vertreten, fordern deshalb eine raschere Gangart.
</p><p>Zurzeit herrscht in der privaten Hauspflege ein Notstand bei den Arbeitsbedingungen. Während die Anbieter von den Kunden pro Monat 8000 bis 14'000 Franken für die 24-Stunden-Betreuung von Betagten verlangen, bezahlen sie den Betreuerinnen in der Regel nur schäbige Löhne von 1200 bis knapp 4000 Fr., rechnen aber nur einen Teil der Arbeitsstunden an und verweigern Nachtzuschläge und Ruhezeiten.
</p><p>Dass nun auch der Bundesrat in seinem Bericht feststellt, "dass es gesetzlichen Handlungsbedarf gibt, um den betroffenen Arbeitnehmerinnen einen angemessenen Schutz zu gewährleisten", ist zwar positiv. Als Sofortmassnahme sind die schon bestehenden gesetzlichen Bestimmungen des Arbeitsgesetzes durchzusetzen. Die Arbeitsinspektorate sind anzuweisen, für die Einhaltung des Arbeitsgesetzes bei den Hausbetreuungsanbietern zu sorgen, insbesondere die Anrechnung und Bezahlung aller geleisteten Arbeitsstunden. Ein weiteres Mittel ist die Allgemeinverbindlicherklärung des mit dem Verband "Zu Hause leben" ausgehandelten Gesamtarbeitsvertrages. Nur wenn diese Bestimmungen für alle gelten, lässt sich Lohndumping verhindern. Denn nur so können danach auch flächendeckende Kontrollen durchgeführt werden.
</p><p>Eines ist unbestritten: Gute Betreuung braucht gute Arbeitsbedingungen. Tiefstlöhne und ungeregelte Arbeitsbedingungen sind nicht nur für die Hausbetreuerinnen schlecht, sondern auch für die betreuten Menschen.
</p><h5>Auskünfte:</h5><ul><li><span><span><span></span></span></span>Stefan Giger, Generalsekretär VPOD, 079 296 77 07<span><span><span></span></span></span></li><li><span><span><span></span></span></span>Mauro Moretto, Zentralsekretär Unia, 079 214 92 04<span class="Auszeichnunghalbfett"><span><span><span></span></span></span></span></li><li><span class="Auszeichnunghalbfett"><span><span><span></span></span></span></span>Dore Heim, Zentralsekretärin SGB, <span class="Auszeichnunghalbfett">079 744 93 90</span></li></ul>]]></content:encoded><category>Gesundheit</category><category>Service Public</category><category>Arbeitsrechte</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-2193</guid><pubDate>Wed, 15 Apr 2015 15:31:00 +0200</pubDate><title>Sozialhilfe zu besteuern ist grotesk</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/sozialhilfe-zu-besteuern-ist-grotesk</link><description>SGB begrüsst Entscheid der WAK-N</description><content:encoded><![CDATA[<p>Der SGB begrüsst, dass sich die WAK-N gestern Abend mit klarem Stimmenverhältnis gegen die Motion ihrer Schwesterkommission ausgesprochen hat, welche fordert, dass Unterstützungsleistungen aus öffentlichen und privaten Mitteln sowie AHV- und IV-Ergänzungsleistungen der Einkommenssteuer unterstellt werden und gleichzeitig das Existenzminimum steuerlich entlastet wird. 
</p><p>Es ist offensichtlich, dass die Steuerbarkeit von Unterstützungsleistungen auf das Herunterdrücken des Existenzminimums der Sozialhilfe und jenes der EL hinauslaufen würde. Damit würde die ohnehin schon prekäre Situation der Sozialhilfe- und EL-Beziehenden verschlechtert. Die zusätzlichen Steuereinnahmen, die dem Grundsatz der Besteuerung nach der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit zuwider laufen, wären nur bescheiden, das aber bei einem erheblichen administrativen Aufwand. 
</p><p>Die Massnahme würde auch keinen Schub bei der Beschäftigung von unterstützten Personen auslösen. Die überwiegende Mehrheit der EL-Bezüger hat infolge ihres hohen Alters oder ihrer vollständigen Invalidität gar kein Erwerbspotential, und bei den Sozialhilfeempfängern braucht es in erster Linie Beschäftigungsmöglichkeiten, damit sie erwerbstätig werden.
</p><p>Der SGB ist deshalb zuversichtlich, dass das Plenum der grossen Kammer der Kommission folgt und diese Motion versenkt.
</p><h5>Auskünfte:</h5><ul><li>Doris Bianchi, Geschäftsführende Zentralsekretärin, zuständig für Sozialpolitik, 076 564 67 67</li></ul>]]></content:encoded><category>Sozialpolitik</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-2184</guid><pubDate>Wed, 01 Apr 2015 16:11:00 +0200</pubDate><title>Notizen zur Geschichte eines Plakates</title><link>https://www.sgb.ch/themen/gewerkschaftspolitik/detail/notizen-zur-geschichte-eines-plakates</link><description>Hommage an Hans Erni</description><content:encoded><![CDATA[<p> Der SGB ist kein Museum und keine Kunstanstalt. Deshalb überlässt er eine Würdigung des Künstlers Hans Erni und seines modernen, sofort wiedererkennbaren Stils den Berufenen.
</p><p>Wieso sollte der SGB Hans Erni überhaupt würdigen? Weil sein Plakat, das er 1947 für die Kampagne zur Einführung der AHV geschaffen hat, einen besonderen Status erreicht hat. Am 25. Oktober 1946 entschied der SGB-Vorstand auf Antrag von VPOD-Generalsekretär Hans Oprecht, für die Abstimmungskampagne zur Einführung der AHV die Erarbeitung eines Plakates dem bereits sehr bekannten Hans Erni zu übertragen. Erni akzeptierte. Er schuf ein Gemälde, das lange Zeit gleichsam die bildliche Verkörperung der AHV darstellte. Der SGB produzierte daraus ein Plakat (Weltformat), aber auch Kleinplakate und Faltprospekte. 
</p><p>Ein junger Mensch – Ernis Bruder stand Modell – blickt in die Zukunft. Darunter liegt, friedlich die Zeitung lesend, ein älterer Mann in der einen, eine strickende ältere Frau in der anderen Version. Kraft und Milde vereinen sich in einen Ton humanistischer Versöhnung.
</p><p>Selten wurde in der Schweiz ein Plakat so berühmt wie Ernis "Ja zur AHV". Berufs- und Kunstschulen, sowie Gewerkschaftssekretariate verlangten nach der Abstimmung das Sujet – als Andenken und zum Schmuck. Deshalb entschloss sich der SGB nach geschlagener und gewonnener Schlacht zu einem Sonderdruck des Plakats ohne Text, das er mit einem von Erni selbst geschaffenen Rahmen vertrieb.
</p><p>Hier die beiden Versionen des Plakats. Die Version mit dem Mann (Ernis Vater als Modell) ist die bekanntere als die mit der Frau (Ernis Mutter als Modell).</p>]]></content:encoded><category>Schweiz</category><category>AHV</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-2170</guid><pubDate>Thu, 26 Mar 2015 18:19:00 +0100</pubDate><title>Ständeratskommission nimmt Sorgen vieler RentnerInnen nicht ernst</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/staenderatskommission-nimmt-sorgen-vieler-rentnerinnen-nicht-ernst</link><description>SGB zum Entscheid der Ständeratskommission über AHVplus</description><content:encoded><![CDATA[<p>Die sozialpolitische Kommission des Ständerats nimmt die Sorgen vieler Rentnerinnen und Rentner nicht ernst und lehnt eine dringend nötige Rentenerhöhung, so wie sie die Initiative AHVplus vorschlägt, sang- und klanglos ab. Die Mehrheit der Ständeratskommission will nicht zur Kenntnis nehmen, dass für Leute mit tiefen und mittleren Einkommen, insbesondere für viele Frauen, das heutige Rentenniveau ungenügend ist. Sie nimmt in Kauf, dass künftig noch mehr RentnerInnen auf Ergänzungsleistungen angewiesen sind.
</p><p>Prekär wird die Lage für all jene, die keine oder nur eine äusserst bescheidene Zweitsäulen-Rente haben. Dies gilt insbesondere für Frauen aber auch für alle Arbeitnehmenden, die in den nächsten 15 Jahren in Pension gehen. Sie mussten in den letzten Jahren Kürzungen in der beruflichen Vorsorge (BVG) hinnehmen. Leiden werden v.a. auch jene älteren Arbeitnehmenden, die nach einer Entlassung keinen Job mehr finden, damit die wichtigsten Beitragsjahre für die berufliche Vorsorge verlieren und deshalb eine miese BVG-Rente hinnehmen müssen.
</p><p>Aber auch Arbeitnehmende mit einer normalen Berufskarriere sind bei weitem nicht auf Rosen gebettet. Ein Elektriker etwa, der zuletzt rund 5500 Franken verdiente, muss sich nach seiner Pensionierung mit weniger als 3500 Franken aus erster und zweiter Säule begnügen. Eine Verkäuferin, die gerade mal 4000 Franken verdient, sogar mit weniger als 3000 Franken. Auch für sie wird der Verfassungsauftrag, wonach die Renten aus erster und zweiter Säule die Fortsetzung "des gewohnten Lebens in angemessener Weise" ermöglichen sollen, nicht umgesetzt.
</p><p>Anders als von der Ständeratskommission behauptet, ist das Kosten-/Nutzenverhältnis der Initiative gut. Für viele Menschen ist die AHV-Rente die Haupteinnahmequelle im Alter. Für sie ist es eine grosse Erleichterung, wenn sie pro Monat 200 Fr. (resp. 350 Fr. für Verheiratete) mehr im Portemonnaie haben. Die Erhöhung der AHV- Renten ist dabei die viel effizientere Massnahme als etwa eine Aufblähung der zweiten Säule. Die überfällige Anpassung der AHV-Renten an die Reallöhne, ist auch finanzierbar. Von der auf 4 Mrd. Fr. veranschlagten Rentenverbesserung wären 2 Milliarden bereits gedeckt durch eine nationale Erbschaftssteuer. Weitere 2,2 Mrd. Fr. können gedeckt werden, in dem die Tabaksteuer direkt in die AHV fliesst statt in die Bundeskasse. Auch Lohnprozente, die seit 1975 nie erhöht worden sind, dürfen kein Tabu sein. 0.6 Lohnprozente würden reichen, den Mehrbedarf zu decken.
</p><p>Halten nach der Kommission auch das Ratsplenum und später der Nationalrat an diesem Kurs fest, werden der SGB und seine Partner in der Volksabstimmung alles daran setzen, dass nicht immer mehr Leute von Ergänzungsleistungen abhängig werden und es nach Jahren der Stagnation endlich wieder eine nennenswerte Verbesserung der Renten gibt. Entscheidend ist für die Stimmberechtigten wie viel Rente sie im Alter erwarten können.
</p><h5>Auskünfte:</h5><ul><li><span>Paul Rechsteiner, SGB-Präsident, 079 277 61 31</span></li><li><span>Doris Bianchi, Geschäftsführende Zentralsekretärin zuständig für Sozialpolitik, 076 564 67 67</span></li><li><span>Thomas Zimmermann, Leiter Kommunikation SGB, 079 249 59 74</span></li></ul><p>&nbsp;</p>]]></content:encoded><category>AHV</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-2169</guid><pubDate>Thu, 26 Mar 2015 10:46:00 +0100</pubDate><title>SGB weist AHV-Panikszenarien zurück - Mittelentzug muss gestoppt werden</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/sgb-weist-ahv-panikszenarien-zurueck-mittelentzug-muss-gestoppt-werden</link><description>SGB-Kommentar zum AHV-Umlageergebnis</description><content:encoded><![CDATA[<p>Dass das Umlageergebnis der AHV erstmals seit 1999 in die roten Zahlen gerutscht ist, überrascht nicht: Einerseits wurden der AHV in den letzten Jahren wegen der Unternehmenssteuerreform II jährlich 300-400 Mio. Fr. entzogen, denn viele Unternehmer zahlen sich vermehrt AHV-befreite Dividenden statt Löhne aus. Andererseits ist die Erwerbslosigkeit in der Schweiz so hoch wie nie (nach IAO-Definition). Damit entgehen der AHV ebenfalls Lohnbeiträge. Denn Ausgesteuerte bezahlen gar keine Lohnbeiträge und Arbeitslose auf deutlich tieferen Löhnen.
</p><p>Panikszenarien gekoppelt an Abbauforderungen, wie sie nun wegen den neusten AHV-Zahlen herumgeboten werden, weist der Schweizerische Gewerkschaftsbund (SGB) deshalb entschieden zurück. Die demografische Alterung der Gesellschaft ist seit der Gründung der AHV eine Realität. Wegen stark gestiegener Lebenserwartung und deutlich gesunkener Geburtenrate ist das Verhältnis zwischen Beitragszahlenden und RentenbezügerInnen von 6,5:1 auf 3,4:1 gesunken. Trotzdem steht die AHV noch heute mit Reserven von 45 Mrd. Fr. äusserst robust da. Seit 1975 hat sich die Zahl der RentnerInnen auf mehr als 2 Millionen verdoppelt. Trotzdem wurden die Lohnbeiträge an die AHV seither nie mehr erhöht. Nur einmal in diesen 40 Jahren ist ein Mehrwertsteuerprozent dazugekommen. Das zeigt, dass der soziale Finanzierungsmechanismus, bei dem Beiträge auf dem gesamten Erwerbseinkommen erhoben werden, äusserst solide ist. Alle mit der Demografie begründeten Horror-Finanzszenarien haben sich deshalb als falsch erwiesen.
</p><p>In den nächsten Jahren wird der Renteneintritt der geburtenstarken Jahrgänge vorübergehend für einen Mehrbedarf sorgen. Diesen kann die AHV durch die vom Bundesrat vorgeschlagene Erhöhung der Mehrwertsteuer oder andere Massnahmen gut bewältigen. Steigt die Erwerbsarbeit markant an, oder werden die Fehlentwicklungen der Unternehmenssteuerreform II korrigiert, sinkt auch der Bedarf für Zusatzeinnahmen. Keine Option ist es jedoch, der AHV weitere Mittel zu entziehen. Die im Rahmen des Konsolidierungs- und Aufgabenüberprüfungspakets (KAP) vom Bundesrat vorgeschlagene Halbierung des Zinssatzes von 2 auf 1% auf den Schulden der IV gegenüber der AHV weist der SGB deshalb entschieden zurück.
</p><h5><span>Auskünfte:</span></h5><p>&nbsp;</p><ul><li><span>Paul Rechsteiner, SGB-Präsident, 079 277 61 31 (Bitte per SMS kontaktieren. Paul Rechsteiner ruft zurück.)</span></li><li><span>Doris Bianchi, Geschäftsführende Zentralsekretärin zuständig für Sozialpolitik, 076 564 67 67</span></li><li><span>Thomas Zimmermann, Leiter Kommunikation SGB, 079 249 59 74</span></li></ul><p>&nbsp;</p>]]></content:encoded><category>AHV</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-2144</guid><pubDate>Wed, 25 Feb 2015 14:19:00 +0100</pubDate><title>Asbestkatastrophe umfassend bewältigen - SGB begrüsst runden Tisch</title><link>https://www.sgb.ch/themen/arbeit/detail/asbestkatastrophe-umfassend-bewaeltigen-sgb-begruesst-runden-tisch</link><description>Bund beschliesst runden Tisch zur Hilfe für Asbesterkrankte</description><content:encoded><![CDATA[<p> Der SGB begrüsst den Entscheid von Bundesrat Alain Berset, einen runden Tisch unter Leitung von alt Bundesrat Moritz Leuenberger zum Thema Asbest einzusetzen, der auch nach Lösungen bei der finanziellen Hilfe für Asbesterkrankte und ihre Angehörigen suchen soll. Der Bund entspricht damit einer zentralen Forderung der Gewerkschaften und des SGB. Der SGB und seine Verbände werden am Runden Tisch gerne ihren Beitrag zu einer gemeinsamen Lösung leisten.
</p><p>Erstes Ziel des runden Tischs muss sein, möglichst rasch finanzielle Lösungen für bereits verjährte Fälle und asbestbedingt Erkrankte zu suchen, die nicht unter das Unfallversicherungsgesetz (UVG) fallen. Für sie stellt eine Entschädigung einen späten Akt der Gerechtigkeit dar. Im Vordergrund steht für die Gewerkschaften dabei nach wie vor die Schaffung eines von der Wirtschaft finanzierten Entschädigungsfonds.
</p><p>Zweitens muss das schweizerische Verjährungsrecht in Zivilsachen neu geregelt werden, weil eine zehnjährige Verjährungsfrist den modernen gesundheitlichen Risiken nicht entspricht. Dies hat zuletzt vor Jahresfrist das Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) klar gemacht. Bei der laufenden Revision des Verjährungsrechts braucht es eine neue, opfergerechte Regelung der Fristen, innerhalb derer Asbesterkrankte Schadenersatz fordern können. Der langen Latenzzeit von Asbesterkrankungen am besten Rechnung trägt eine Frist, die erst ab Ausbruch der Krankheit zu laufen beginnt. Allenfalls kann eine solche Regelung auch auf Asbesterkrankungen beschränkt werden, wie es der Bund in seiner heutigen Mitteilung antönt.
</p><p>Nicht vergessen gehen dürfen am runden Tisch angesichts der gewaltigen Mengen von Asbest, die vor dem Verbot von 1990 in der Schweiz verbaut wurden und die heute bei Abbruch und Umbauten freigesetzt werden könnten, schliesslich zwei Dinge. Einerseits müssen die Lücken im Präventionsdispositiv dringend geschlossen werden. Andererseits dürfen die grossen Ausgaben, welche die Suva im Zusammenhang mit der Asbest-Problematik bereits leistet und die noch auf sie zukommen werden, nicht einseitig auf einige gewerbliche Branchen abgewälzt werden. Es braucht einen angemessenen Ausgleich im ganzen Versichertenkollektiv.
</p><p>Für den SGB ist klar: Die Schweiz darf die aus der Asbest-Katastrophe folgenden Probleme nicht länger vor sich herschieben, die Asbest-Kranken dürfen nicht länger vertröstet werden. Die Asbest-Katastrophe muss umfassend bewältigt werden. Dafür müssen alle Akteure gemeinsam handeln. Mit der Einberufung des runden Tisches hat der Bund einen ersten Schritt dazu getan.
</p><h5>Auskünfte</h5><ul><li>&nbsp;Luca Cirigliano, Zentralsekretär SGB, zuständig für Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz, 076 335 61 97</li></ul><ul><li>Nico Lutz, Unia-Geschäftsleitungsmitglied, Sektorleiter Bau, 076 330 82 07</li></ul><p class="GliederungText">&nbsp;</p>]]></content:encoded><category>Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz</category><category>Unfallversicherung</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-2138</guid><pubDate>Thu, 19 Feb 2015 09:57:00 +0100</pubDate><title>Gefährliche Nebenwirkungen der CVP-Initiative</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/gefaehrliche-nebenwirkungen-der-cvp-initiative</link><description>„Steuerfreie Kinder- und Ausbildungszulagen“: Tür zum Missbrauch weit offen</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead"> Die Volksinitiative "Steuerfreie Kinder- und Ausbildungszulagen" entlastet vor allem gut situierte Familien. Gleichzeitig benachteiligt sie einkommensschwächere Familien und lädt geradezu zu Missbrauch ein.</p><p>So verlockend der Titel tönt und so hehr die erklärten Ziele sind: das Nein des SGB zur CVP-Volksinitiative "Steuerfreie Kinder- und Ausbildungszulagen" war schon nach dem ersten Studium klar. Denn das Volksbegehren bringt unter dem Strich den einkommensschwachen Familien nur Nachteile; einkommensstarke dagegen können durchaus profitieren.
</p><p>Das ist der Hauptgrund, warum wir diese Initiative am 9. März abzulehnen müssen. Es gibt aber einen weiteren Grund, der wird mittlerweile auch öffentlich diskutiert wird: Bis jetzt ist der Bund davon ausgegangen, dass bei einem Ja zur Initiative der öffentlichen Hand rund 1 Milliarde Franken Steuereinnahmen entgehen würden. Diese Zahl könnte deutlich zu tief zu sein. Denn die Initiative stösst die Tür zum Missbrauch weit auf.
</p><p>Wie das? Kinder- und Ausbildungszulagen wären bei einer Annahme der Initiative künftig steuerfrei. Schon jetzt bezahlt der Arbeitgeber auf diesen Zulagen keine Sozialversicherungsbeiträge. Und bereits heute können die Arbeitgeber höhere Kinder- und Ausbildungszulagen ausrichten als die 200 bzw. 250 Franken, die der Bund minimal vorschreibt. Würde die Initiative angenommen, könnten Arbeitgeber - wie auch die Arbeitnehmenden - auf die schlaue wie kurzsichtige Idee kommen, die Löhne zu kürzen, aber dafür in gleichem Umfang die entsprechenden Zulagen zu erhöhen. Auf den ersten Blick eine Win-win-Situation: Die einen sparen Steuern, die anderen Sozialversicherungsbeiträge. Auf den zweiten Blick ein doppelter Verlust: für die Arbeitnehmenden ein späterer Rentenverlust, für die öffentliche Hand ein noch grösseres Loch in den Kassen, das dann auch irgendwie zu bezahlen wäre.
</p><p>Wie hoch würde der durch solche Mauscheleien erzielte Ausfall sein, zusätzlich zur bereits berechneten Milliarde? - Der grüne Luzerner Nationalrat Louis Schelbert wollte die Verwaltung mit entsprechenden Recherchen beauftragen. Die nationalrätliche Kommission für Wirtschaft und Abgaben (WAK) lehnte seinem entsprechenden Antrag jedoch ab.
</p><p>Vielleicht liesse sich auch keine exakte Zahl ermitteln. Aber für ein entschlossenes Nein zum Initiatvie ist das auch gar nicht nötig. Es genügt zu wissen, dass die Tür für Missbrauch weit aufgestossen ist. Wenn eine Therapie nicht erreicht, was sie will und wenn sie dann auch noch gefährliche Nebenwirkungen auslöst, gibt es nur eins: Nein sagen! </p>]]></content:encoded><category>Sozialpolitik</category><category>Finanzen und Steuerpolitik</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-2136</guid><pubDate>Wed, 18 Feb 2015 11:51:00 +0100</pubDate><title>Bundesrat greift ohne Rechtsgrundlage  die Sonntagsruhe an</title><link>https://www.sgb.ch/themen/arbeit/detail/bundesrat-greift-ohne-rechtsgrundlage-die-sonntagsruhe-an</link><description>Umsetzung der Motion Abate: Sonntagsruhe in Gefahr</description><content:encoded><![CDATA[<p> Die Sonntagsallianz missbilligt den Entscheid des Bundesrats aufs Schärfste, in Einkaufszentren, die auf den Tourismus ausgerichtet sind, Sonntagsarbeit zuzulassen. Der Beschluss ist gravierend, weil er dem Gesetz und der Verfassung widerspricht. Die Sonntagsallianz, in der sich rund dreissig Organisationen zur Verteidigung der Sonntagsruhe zusammengeschlossen haben, gelangt deshalb an den Bundesrat.
</p><p>Die Sonntagsallianz missbilligt den Entscheid des Bundesrats, Sonntagsarbeit in jenen Einkaufszentren zuzulassen, die auf die "Bedürfnisse" des Tourismus ausgerichtet sind. Dies ist ein weiterer Schritt, den Sonntag immer mehr zu einem Werk- und Einkaufstag zu machen, obwohl der Sonntag der einzige gemeinsame Ruhetag für die grosse Mehrheit der Bürgerinnen und Bürger ist. Der Sonntag muss weiterhin unter einem besonderen Schutz stehen und arbeitsfrei bleiben, sowohl um gemeinsame gesellschaftliche Aktivitäten, das familiäre und das religiöse Beisammensein als auch die Gesundheit der Arbeitnehmenden zu schützen.
</p><p>Der Entscheid stellt auf noch nie dagewesene Weise die rechtsstaatlichen Institutionen in Frage, denn die neue Verordnung wiederspricht laut übereinstimmender Meinung renommierter Rechtsprofessoren dem Gesetz, wenn nicht gar der Verfassung. Die Empörung der Sonntagsallianz ist umso grösser, als der Bund den Angriff auf die Sonntagsruhe per Verordnungsänderung beschloss und es so der Bevölkerung verunmöglicht, sich an der Urne dazu zu äussern. Dies obwohl in den letzten Jahren in fast allen Kantonen mehr Sonntagsarbeit vom Stimmvolk abgelehnt worden ist.
</p><p>Da mehrere Mitglieder-Organisationen der Sonntagsallianz – insbesondere die Landeskirchen – nicht konsultiert worden sind und damit vor ein " Fait accompli " gestellt wurden, verlangt die Sonntagsallianz ein Treffen mit Bundesrat Johann Schneider-Ammann, um ihm die Enttäuschung gewichtiger gesellschaftlicher Akteure über den Ausschluss aus diesem Verfahren und die grosse Sorge kundzutun, dass das gesamtgesellschaftliche Interesse immer öfter dem Profitstreben einiger weniger geopfert wird.
</p><p>&nbsp;</p><p class="Text"><b></b></p><h5>Für weitere Informationen</h5><ul><li>Otto Schäfer, Schweizerischer Evangelischer Kirchenbund, 076 778 39 87</li><li>Wolfgang Bürgstein, Generalsekretär Justitia et Pax, 078 824 44 18</li><li>Klaus Stadtmüller, Präsident der schweizerischen Gesellschaft für Arbeitsmedizin, 079 237 97 10</li><li>Lieselotte Fueter, Co-Präsidentin der evangelischen Frauen der Schweiz, 079 302 45 35</li><li>Arno Kerst, Präsident Syna, 079 598 67 70</li><li>Vania Alleva, Co-Präsidentin Unia, Leiterin Dienstleistungsberufe, 079 620 11 14 </li></ul>]]></content:encoded><category>Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz</category><category>Gesundheit</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-2130</guid><pubDate>Mon, 09 Feb 2015 14:56:00 +0100</pubDate><title>Und dann bezahlen einkommensschwache Familien die Zeche …</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/und-dann-bezahlen-einkommensschwache-familien-die-zeche</link><description>CVP-Initiative entlastet diejenigen, die es nicht nötig haben</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Der SGB lehnt die Volksinitiative „Steuerfreie Kinder- und Ausbildungszulagen“ ab. Sie entlastet vor allem gut situierte Familien und wird den einkommensschwächeren Familien unter dem Strich Nachteile bringen. </p><p>Die CVP-Volksinitiative „Steuerfreie Kinder- und Ausbildungszulagen“ gibt vor, die Familien zu entlasten. In Tat und Wahrheit entlastet sie jedoch die einkommensstarken Familien. Denn heute wird rund die Hälfte aller Haushalte mit Kindern von der direkten Bundessteuer gar nicht erfasst. So gilt etwa: Ein Paar mit 2 Kindern und bloss einem verdienenden Elternteil zahlt erst ab einem Bruttoeinkommen von 97‘500.- direkte Bundessteuer. Oder: Ein Paar mit 2 Kindern und Eltern, die beide verdienen und deshalb eine Drittbetreuung von 10‘000.- geltend machen können, zahlt erst ab einem Bruttoeinkommen von 126‘000.- direkte Bundessteuer.
</p><p>In den Kantonen und Gemeinden werden die Einkommen zwar tiefer erfasst. Dennoch gilt auch auf dieser Ebene, dass durch die Initiative im unteren Bereich nur wenig erspart wird, während oben die Nichtanrechnung der Kinder- und Ausbildungszulagen einschenkt. 
</p><p><b>Fazit I also:</b> Die einkommensschwachen Familien gewinnen mit dieser Initiative nichts, die einkommensstarken schon.
</p><p>Käme die Initiative durch, dann hätte die öffentliche Hand rund 1 Milliarde Franken weniger Steuereinnahmen. Der Bund wäre mit minus 200 Mio. betroffen, die Kantone zusammen mit rund 770 Mio. Will die öffentliche Hand den Umfang ihrer Leistungen garantieren, muss sie entweder zu neuen Einnahmen gelangen oder sie muss Leistungen einschränken. Während die einkommensstarken Familien dafür das durch die Volksinitiative ersparte Einkommen einsetzen können, müssten die einkommensschwachen Familien mehr bezahlen als zuvor. 
</p><p><b>Fazit II also</b><b>:</b> Die einkommensschwachen Familien gewinnen mit dieser Initiative nicht nur nichts, sie werden im Ergebnis sogar mehr belastet. Sie werden zum Opfer einer falsch angelegten Umverteilung. 
</p><p>Kommt etwas anderes dazu. Es gibt durchaus Vorschläge, Familien sozial gerecht zu entlasten resp. effizient zu unterstützen. Da ist der Vorschlag der SP eines fixen Kinderabzugs auf dem Steuerbetrag. Der SGB seinerseits setzt sich für eine intensivere Förderung der Vereinbarkeit von Familie und Beruf (Tagesschulen, Blockzeiten, eine ausserfamiliäre Betreuung, die allen offensteht), für höhere Kinderzulagen und einen Ausbau der Verbilligungen der Krankenversicherungsprämien ein. 
</p><p>All diese Vorschläge hätten deutlich weniger Umsetzungschancen, wenn die Volksinitiative der CVP durchkäme. Das Terrain wäre besetzt, die familienpolitische Pflicht getan. Das Mässige, Mickrige und Einseitige verhinderte das wirklich Fortschrittliche. 
</p><p><b>Fazit III:</b> Am 8. März geht es also auch um eine familienpolitische Weichenstellung. Es gilt zu verhindern, dass eine wirklich fortschrittliche Familienpolitik für lange Zeit nicht zum Zuge kommen kann.
</p><h5>Kasten: Nein zur Energiesteuer</h5><p>Der SGB lehnt auch die grünliberale Initiative ab. Sie gefährdet die Finanzen von Bund und AHV. Denn wäre die Steuer wirksam und dämpfte den Energieverbrauch, dann sänke auch der Steuerertrag. Dann wäre es ebenfalls möglich, dass die Sätze aufgrund der politischen Konstellationen nicht mehr erhöht würden. Gleichzeitig belastet die Initiative die unteren Einkommen übermässig. Der SGB befürwortet Energieabgaben nur dann, wenn sie pro Kopf rückerstattet werden.</p>]]></content:encoded><category>Sozialpolitik</category><category>Schweiz</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-2118</guid><pubDate>Tue, 27 Jan 2015 09:59:00 +0100</pubDate><title>Familien entlasten? Ja, aber richtig und die richtigen</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/familien-entlasten-ja-aber-richtig-und-die-richtigen</link><description> CVP-Initiative setzt falsche Akzente</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Der SGB lehnt die Volksinitiative „Steuerfreie Kinder- und Ausbildungszulagen“ ab. Sie ist zu wenig zielgerichtet und verteilungspolitisch falsch.</p><p>„Wir wollen die Familien stärken“: So begründet die CVP die von ihr lancierte Volksinitiative „Steuerfreie Kinder- und Ausbildungszulagen“. Das Bekenntnis tönt gut. Die Frage ist bloss: Wird es bei dem am 8. März 2015 zur Abstimmung gelangenden Volksbegehren auch eingelöst? 
</p><p>Antworten wir höflich: Nur zum Teil. Denn die CVP-Initiative senkt das steuerbare Einkommen. Wegen der Progression profitieren da vor allem Familien mit hohen Einkommen. Familien mit tiefen Einkommen werden etwa bei der direkten Bundessteuer durch diesen Vorschlag gar nicht erfasst. Ein fixer Kinderabzug auf dem Steuerbetrag wäre verteilungspolitisch viel neutraler gewesen. Aber die CVP hat etwas anderes gewollt, warum auch immer... 
</p><p>Wer Familien stärken will, muss dies sozialpolitisch zielgerichtet machen. Deshalb sind primär die einkommensschwachen zu stärken. Natürlich kann der CVP-Vorschlag auch diesen Familien ein paar Brosamen bieten. Aber genau da liegt auch der Haken. Die Volksinitiative wird für die öffentliche Hand zu weniger Steuereinnahmen führen, dies in der Grössenordnung von einer Milliarde Franken. Das führt entweder zu Leistungsabbau oder aber zu einer Steuererhöhung unter anderem Titel. Für Familien mit knappen Einkommen ist beides eine schlechte Vision. So oder so: Ihnen droht bei einem Ja zur CVP-Initiative ein schlechter Tausch. Das Wenige, was sie gewinnen, werden sie teurer zu bezahlen haben. Deutsch und deutlich: In der Hand dürften sie „danach“ weniger haben.
</p><p>Der SGB setzt andere Schwerpunkte in der Bekämpfung der Armut von Familien: </p><ul><li>Zuerst einmal braucht es anständige Löhne, möglichst in allgemeinverbindlichen Gesamtarbeitsverträgen festgelegt. </li></ul><ul><li>Das Prinzip gleicher Lohn für gleiche Arbeit ist endlich umzusetzen. Immer noch hinken die Frauenlöhne beinahe 20 % denjenigen der Männer hintennach. Rund die Hälfte dieser Differenz ist „reine“ Diskriminierung, stellt also einen eigentlichen Lohnraub an den Frauen dar. </li></ul><ul><li>Dann sind bessere Voraussetzungen für die Vereinbarkeit von Familie und Beruf zu schaffen (Tagesschulen, Blockzeiten, eine ausserfamiliäre Betreuung, die allen offensteht). </li></ul><ul><li>Dringend nötig sind höhere Kinderzulagen und Verbilligungen der Krankenversicherungsprämien. </li></ul>]]></content:encoded><category>Sozialpolitik</category><category>Schweiz</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-2108</guid><pubDate>Tue, 20 Jan 2015 11:41:00 +0100</pubDate><title>Dossier 108: Höhere Prämienverbilligungen  gegen die Krankenkassen-Prämienlast</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/dossier-108-hoehere-praemienverbilligungen-gegen-die-krankenkassen-praemienlast</link><description>Eine Analyse der durchschnittlichen Prämienlast in der Schweiz und Vorschläge für den Ausbau der Prämienverbilligungen. Avec résumé en français.</description><content:encoded><![CDATA[<p>Die Prämien der obligatorischen Krankenpflegeversicherung steigen Jahr für Jahr. Deutlich stärker als es die Löhne und die Preise tun. Für viele Schweizer Haushalte werden die Prämien zu einer immer schwereren Last und mitunter zu einem finanziellen Problem. Obwohl bei der Revision des Krankenversicherungsgesetzes (KVG) in den 1990er-Jahren eine Stabilisierung der Prämienlast bei 8 Prozent des steuerbaren Einkommens angestrebt wurde. Abhilfe tut deshalb Not.</p>]]></content:encoded><category>Gesundheit</category><category>Finanzen und Steuerpolitik</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-2096</guid><pubDate>Mon, 12 Jan 2015 09:40:00 +0100</pubDate><title>Wie viel? Was bleibt? Was ändert?</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/wie-viel-was-bleibt-was-aendert</link><description>2015 sozialpolitisch</description><content:encoded><![CDATA[<p class="TiteldiverseCxSpFirst"><i></i></p><p class="lead">Was gilt neu? Was bleibt unverändert? Ein Überblick über die wichtigsten Änderungen bei den Sozialversicherungsleistungen und -beiträgen ab 2015. Und ein Ausblick auf angelaufene Revisionen.</p><h3>Was ändert sich bei der AHV?</h3><p><strong>Anpassung der AHV-Renten:</strong> Nach der letzten Anpassung 2013 werden 2015 die AHV-Renten wieder an die Lohn- und Preisentwicklung angepasst (sogenannter Mischindex). Die AHV-Minimalrente wird um Fr. 5 erhöht, was rund 0.4% entspricht. Grund für diese doch sehr bescheidene Anpassung sind die im Jahr 2014 relativ stabilen Konsumentenpreise: Den Mischindex legte der zuständige Ausschuss aufgrund der Jahresteuerung im Dezember 2014 fest, die gemäss seiner Schätzung nur zwischen 0 und 0.5 Prozent liegen dürfte. Die minimalen und maximalen AHV-Renten betragen für die Jahre 2015 und 2016 somit:</p><p class="Text">&nbsp;</p><table border="1" cellpadding="0" cellspacing="0" class="contenttable" style="border-collapse:collapse; width:439.4pt"><tbody><tr><td style="background-color:red; border-bottom:white; border-left:windowtext; border-right:white; border-style:solid; border-top:windowtext; border-width:1.0pt; height:17.0pt; width:155.9pt"><p class="Absatznormal">&nbsp;</p></td><td colspan="2" style="background-color:red; border-bottom:none; border-left:none; border-right:solid white 1.0pt; border-top:solid windowtext 1.0pt; height:17.0pt; width:5.0cm"><p class="Absatznormal">Minimum</p></td><td colspan="2" style="background-color:red; border-bottom:none; border-left:none; border-right:solid windowtext 1.0pt; border-top:solid windowtext 1.0pt; height:17.0pt; width:5.0cm"><p class="Absatznormal">Maximum</p></td></tr><tr><td style="background-color:red; border-bottom:solid white 1.0pt; border-left:solid windowtext 1.0pt; border-right:none; border-top:none; height:17.0pt; width:155.9pt"><p class="Absatznormal">&nbsp;</p></td><td style="background-color:white; border-bottom:solid windowtext 1.0pt; border-left:none; border-right:solid windowtext 1.0pt; border-top:none; height:17.0pt; width:70.85pt"><p class="Absatznormal">alt</p></td><td style="background-color:white; border-bottom:solid windowtext 1.0pt; border-left:none; border-right:solid windowtext 1.0pt; border-top:none; height:17.0pt; width:70.9pt"><p class="Absatznormal">neu</p></td><td style="border-bottom:solid windowtext 1.0pt; border-left:none; border-right:solid windowtext 1.0pt; border-top:none; height:17.0pt; width:70.85pt"><p class="Absatznormal">alt</p></td><td style="border-bottom:solid windowtext 1.0pt; border-left:none; border-right:solid windowtext 1.0pt; border-top:none; height:17.0pt; width:70.9pt"><p class="Absatznormal">neu</p></td></tr><tr><td style="background-color:red; border-bottom:solid white 1.0pt; border-left:solid windowtext 1.0pt; border-right:none; border-top:none; height:17.0pt; width:155.9pt"><p class="Absatznormal">AHV-Einzelrente</p></td><td style="background-color:white; border-bottom:solid windowtext 1.0pt; border-left:none; border-right:solid windowtext 1.0pt; border-top:none; height:17.0pt; width:70.85pt"><p class="Absatznormal">Fr. 1170</p></td><td style="background-color:white; border-bottom:solid windowtext 1.0pt; border-left:none; border-right:solid windowtext 1.0pt; border-top:none; height:17.0pt; width:70.9pt"><p class="Absatznormal">Fr. 1175</p></td><td style="border-bottom:solid windowtext 1.0pt; border-left:none; border-right:solid windowtext 1.0pt; border-top:none; height:17.0pt; width:70.85pt"><p class="Absatznormal">Fr. 2340</p></td><td style="border-bottom:solid windowtext 1.0pt; border-left:none; border-right:solid windowtext 1.0pt; border-top:none; height:17.0pt; width:70.9pt"><p class="Absatznormal">Fr. 2350</p></td></tr><tr><td style="background-color:red; border-bottom:solid white 1.0pt; border-left:solid windowtext 1.0pt; border-right:none; border-top:none; height:17.0pt; width:155.9pt"><p class="Absatznormal">AHV-Ehepaarsrente</p></td><td style="background-color:white; border-bottom:solid windowtext 1.0pt; border-left:none; border-right:solid windowtext 1.0pt; border-top:none; height:17.0pt; width:70.85pt"><p class="Absatznormal">Fr. 2340</p></td><td style="background-color:white; border-bottom:solid windowtext 1.0pt; border-left:none; border-right:solid windowtext 1.0pt; border-top:none; height:17.0pt; width:70.9pt"><p class="Absatznormal">Fr. 2350</p></td><td style="border-bottom:solid windowtext 1.0pt; border-left:none; border-right:solid windowtext 1.0pt; border-top:none; height:17.0pt; width:70.85pt"><p class="Absatznormal">Fr. 3510</p></td><td style="border-bottom:solid windowtext 1.0pt; border-left:none; border-right:solid windowtext 1.0pt; border-top:none; height:17.0pt; width:70.9pt"><p class="Absatznormal">Fr. 3525</p></td></tr><tr><td style="background-color:red; border-bottom:solid white 1.0pt; border-left:solid windowtext 1.0pt; border-right:none; border-top:none; height:17.0pt; width:155.9pt"><p class="Absatznormal">Witwen-/Witwerrente</p></td><td style="border-bottom:solid windowtext 1.0pt; border-left:none; border-right:solid windowtext 1.0pt; border-top:none; height:17.0pt; width:70.85pt"><p class="Absatznormal">Fr. 936</p></td><td style="border-bottom:solid windowtext 1.0pt; border-left:none; border-right:solid windowtext 1.0pt; border-top:none; height:17.0pt; width:70.9pt"><p class="Absatznormal">Fr. 940</p></td><td style="border-bottom:solid windowtext 1.0pt; border-left:none; border-right:solid windowtext 1.0pt; border-top:none; height:17.0pt; width:70.85pt"><p class="Absatznormal">Fr. 1872</p></td><td style="border-bottom:solid windowtext 1.0pt; border-left:none; border-right:solid windowtext 1.0pt; border-top:none; height:17.0pt; width:70.9pt"><p class="Absatznormal">Fr. 1880</p></td></tr><tr><td style="background-color:red; border-bottom:solid windowtext 1.0pt; border-left:solid windowtext 1.0pt; border-right:none; border-top:none; height:17.0pt; width:155.9pt"><p class="Absatznormal">Waisen- und Kinderrenten</p></td><td style="border-bottom:solid windowtext 1.0pt; border-left:none; border-right:solid windowtext 1.0pt; border-top:none; height:17.0pt; width:70.85pt"><p class="Absatznormal">Fr. 468</p></td><td style="border-bottom:solid windowtext 1.0pt; border-left:none; border-right:solid windowtext 1.0pt; border-top:none; height:17.0pt; width:70.9pt"><p class="Absatznormal">Fr. 470</p></td><td style="border-bottom:solid windowtext 1.0pt; border-left:none; border-right:solid windowtext 1.0pt; border-top:none; height:17.0pt; width:70.85pt"><p class="Absatznormal">Fr. 936</p></td><td style="border-bottom:solid windowtext 1.0pt; border-left:none; border-right:solid windowtext 1.0pt; border-top:none; height:17.0pt; width:70.9pt"><p class="Absatznormal">Fr. 940</p></td></tr></tbody></table><p class="Text">&nbsp;</p><p>Dass der Bund die AHV-Renten regelmässig an Preise und Löhne anpasst, ist zunächst positiv zu beurteilen. Doch der positive Fakt wird getrübt durch den Umstand, dass der verwendete Lohnindex die effektive Lohnentwicklung aufgrund seiner Berechnungsweise nur ungenügend abbildet. Damit entspricht die AHV-Rente einem immer geringeren Anteil des letzten Einkommens der Rentnerinnen und Rentner.</p><p><strong>Anpassung der Hilflosenentschädigungen der AHV: </strong>Mit der Erhöhung der AHV-Renten steigen auch die Hilflosenentschädigungen für Bezügerinnen und Bezüger von Altersrenten etwas. Hilflosenentschädigungen können AHV-Rentnerinnen oder Rentner beantragen, die für die alltäglichen Lebensverrichtungen dauernd auf die Hilfe Dritter angewiesen sind, dauernder Pflege oder persönlicher Überwachung bedürfen. Die Entschädigung beträgt bei einem schweren Grad der Hilflosigkeit 80% der minimalen AHV-Rente (neu Fr. 940) und bei einem mittleren Grad 50 % (neu Fr. 588). AHV-Bezüger mit einer Hilflosigkeit leichten Grades, die noch zu Hause leben, haben Anspruch auf eine Entschädigung in der Höhe von 20% der minimalen AHV-Rente (neu Fr. 235).</p><p><strong>AHV-Beitragspflicht: Gleich bleibende Beiträge für Selbständigerwerbende und Nichterwerbstätige; Befreiung von der Beitragspflicht der Sackgeldjobs: </strong>Selbständigerwerbende, deren Jahreseinkommen 2013/2014 über Fr. 56'200 lag, mussten AHV/IV und EO Beiträge in der Höhe von 9.7 Prozent ihres Einkommens bezahlen. Verdienten sie weniger als 56'200, lag ihr Beitragssatz zwischen 5.223 und 9.202 Prozent (sogenannte sinkende Beitragsskala). Die obere Grenze der sinkenden Beitragsskala entspricht dem vierfachen Jahresbetrag der AHV-Minimalrente. Mit deren Anstieg auf Fr. 1'175 ab dem 1. Januar 2015 erhöht sich auch der Grenzbetrag entsprechend auf Fr. 56'400. Unverändert bei Fr. 480 pro Jahr bleibt der Mindestbeitrag, den Selbständigerwerbende und Nichterwerbstätige für AHV, IV und EO entrichten müssen (AHV: Fr. 392; IV: Fr. 65; EO: Fr. 23). Somit bleibt auch der Mindestbeitrag für die freiwillige AHV/IV unverändert bei Fr. 914 pro Jahr, da er dem Doppelten des Mindestbeitrages in der obligatorischen Versicherung entspricht.</p><p>Ab dem 1. Januar 2015 sind neu die sogenannten "Sackgeldjobs" von Jugendlichen bzw. jungen Erwachsenen bis 25 Jahre von der AHV-Beitragspflicht befreit. Als "Sackgeldjobs" gelten Einkommen, die durch eine Beschäftigung in einem Privathaushalt erwirtschaftet werden und Fr. 750 pro Jahr nicht übersteigen. Wer also gelegentlich einen Babysitter beschäftigt, ist von Gesetzes wegen nicht mehr verpflichtet, Arbeitgeberbeiträge zu entrichten, ausser die beschäftigte Person verlangt dies oder der Jahreslohn liegt über diesen Fr. 750.</p><h3>Was ändert sich bei der IV?</h3><p><strong>Anpassung der IV-Renten: </strong>Analog zu den AHV-Renten steigen auch die IV-Renten. Anders als bei der AHV werden in der IV je nach Grad der Invalidität eine ganze, eine Dreiviertels-, eine halbe oder eine Viertelsrente ausgerichtet. Die minimalen und maximalen IV-Renten je nach Invaliditätsgrad betragen für das Jahr 2015:</p><p class="Text">&nbsp;</p><table border="1" cellpadding="0" cellspacing="0" class="contenttable" style="border-collapse:collapse; width:440.75pt"><tbody><tr><td style="background-color:red; border-bottom:solid white 1.0pt; border-left:solid windowtext 1.0pt; border-right:none; border-top:solid windowtext 1.0pt; height:17.0pt; width:83.55pt"><p class="Absatznormal">&nbsp;</p></td><td style="background-color:red; border-bottom:none; border-left:none; border-right:solid white 1.0pt; border-top:solid windowtext 1.0pt; height:17.0pt; width:89.3pt"><p class="Text">Ganze Rente</p></td><td style="background-color:red; border-bottom:none; border-left:none; border-right:solid white 1.0pt; border-top:solid windowtext 1.0pt; height:17.0pt; width:89.3pt"><p class="Text">¾ Rente</p></td><td style="background-color:red; border-bottom:none; border-left:none; border-right:solid white 1.0pt; border-top:solid windowtext 1.0pt; height:17.0pt; width:89.3pt"><p class="Text">½ Rente</p></td><td style="background-color:red; border-bottom:none; border-left:none; border-right:solid windowtext 1.0pt; border-top:solid windowtext 1.0pt; height:17.0pt; width:89.3pt"><p class="Text">¼ Rente</p></td></tr><tr><td style="background-color:red; border-bottom:solid white 1.0pt; border-left:solid windowtext 1.0pt; border-right:solid white 1.0pt; border-top:none; height:17.0pt; width:83.55pt"><p class="Text">Invalidenrente*</p></td><td style="background-color:white; border-bottom:solid windowtext 1.0pt; border-left:none; border-right:solid windowtext 1.0pt; border-top:none; height:17.0pt; width:89.3pt"><p class="Text">Fr. 1175 / Fr. 2350</p></td><td style="background-color:white; border-bottom:solid windowtext 1.0pt; border-left:none; border-right:solid windowtext 1.0pt; border-top:none; height:17.0pt; width:89.3pt"><p class="Text">Fr. 882 / Fr. 1763</p></td><td style="border-bottom:solid windowtext 1.0pt; border-left:none; border-right:solid windowtext 1.0pt; border-top:none; height:17.0pt; width:89.3pt"><p class="Text">Fr. 588 / Fr. 1175</p></td><td style="border-bottom:solid windowtext 1.0pt; border-left:none; border-right:solid windowtext 1.0pt; border-top:none; height:17.0pt; width:89.3pt"><p class="Text">Fr. 294 / Fr. 588</p></td></tr><tr><td style="background-color:red; border-bottom:solid windowtext 1.0pt; border-left:solid windowtext 1.0pt; border-right:solid white 1.0pt; border-top:none; height:17.0pt; width:83.55pt"><p class="Text">Kinderrente*</p></td><td style="background-color:white; border-bottom:solid windowtext 1.0pt; border-left:none; border-right:solid windowtext 1.0pt; border-top:none; height:17.0pt; width:89.3pt"><p class="Text">Fr. 470.-/ Fr. 940</p></td><td style="background-color:white; border-bottom:solid windowtext 1.0pt; border-left:none; border-right:solid windowtext 1.0pt; border-top:none; height:17.0pt; width:89.3pt"><p class="Text">Fr. 353 / Fr. 705</p></td><td style="border-bottom:solid windowtext 1.0pt; border-left:none; border-right:solid windowtext 1.0pt; border-top:none; height:17.0pt; width:89.3pt"><p class="Text">Fr. 235 / Fr. 470</p></td><td style="border-bottom:solid windowtext 1.0pt; border-left:none; border-right:solid windowtext 1.0pt; border-top:none; height:17.0pt; width:89.3pt"><p class="Text">Fr. 118 / Fr. 235</p></td></tr></tbody></table><p class="Text">*Mindest-/Höchstrente</p><p class="Text">&nbsp;</p><p><strong>Anpassung der Hilflosenentschädigungen der IV:</strong> Die Hilflosenentschädigungen der IV werden ebenfalls analog zur AHV erhöht. Bei der IV wird zwischen den Hilflosenentschädigungen für Personen im Heim und den Hilflosenentschädigungen für Personen zu Hause unterschieden. Für IV-Bezügerinnen und Bezüger zu Hause beträgt die Hilflosenentschädigung neu je nach Grad der Beeinträchtigung Fr. 470 (leicht), Fr. 1‘175 (mittel) bzw. Fr. 1‘880 (schwer). Für IV-Bezügerinnen und Bezüger im Heim beläuft sich die Entschädigung auf Fr. 118 (leicht), Fr. 294 (mittel) bzw. Fr. 470 (schwer).</p><p>Minderjährige können ebenfalls eine Hilflosenentschädigung erhalten, wenn sie zu Hause wohnen. Deren Höhe wird pro Tag berechnet und beläuft sich je nach Grad der Beeinträchtigung auf Fr. 15.70 (leicht), Fr. 39.20 (mittel) bzw. Fr. 62.70 (schwer).</p><h3>Was ändert sich bei den Ergänzungsleistungen?</h3><p>Auch bei den Ergänzungsleistungen findet aufgrund der Anpassung der AHV-Renten an den Mischindex eine Anpassung der Leistungen statt. So wird der Betrag für den allgemeinen Lebensbedarf leicht erhöht. Er spielt bei der Berechnung der anerkannten Ausgaben eine Rolle und beträgt neu:</p><p class="Text">&nbsp;</p><table border="1" cellpadding="0" cellspacing="0" class="contenttable" style="border-collapse:collapse; width:440.75pt"><tbody><tr><td style="background-color:red; border-bottom:white; border-left:windowtext; border-right:white; border-style:solid; border-top:windowtext; border-width:1.0pt; height:31.2pt; width:219.65pt"><p class="Absatznormal">Betrag für den allgemeinen Lebensbedarf (pro Jahr) für</p></td><td style="background-color:red; border-bottom:none; border-left:none; border-right:solid white 1.0pt; border-top:solid windowtext 1.0pt; height:31.2pt; width:110.55pt"><p class="Absatznormal">alt</p></td><td style="background-color:red; border-bottom:none; border-left:none; border-right:solid windowtext 1.0pt; border-top:solid windowtext 1.0pt; height:31.2pt; width:110.55pt"><p class="Absatznormal">neu</p></td></tr><tr><td style="background-color:red; border-bottom:solid white 1.0pt; border-left:solid windowtext 1.0pt; border-right:solid white 1.0pt; border-top:none; height:17.0pt; width:219.65pt"><p class="Text">… Alleinstehende</p></td><td style="background-color:white; border-bottom:solid windowtext 1.0pt; border-left:none; border-right:solid windowtext 1.0pt; border-top:none; height:17.0pt; width:110.55pt"><p class="Text">Fr. 19‘210</p></td><td style="background-color:white; border-bottom:solid windowtext 1.0pt; border-left:none; border-right:solid windowtext 1.0pt; border-top:none; height:17.0pt; width:110.55pt"><p class="Absatznormal">Fr. 19‘290</p></td></tr><tr><td style="background-color:red; border-bottom:solid white 1.0pt; border-left:solid windowtext 1.0pt; border-right:solid white 1.0pt; border-top:none; height:17.0pt; width:219.65pt"><p class="Text">… Ehepaare</p></td><td style="background-color:white; border-bottom:solid windowtext 1.0pt; border-left:none; border-right:solid windowtext 1.0pt; border-top:none; height:17.0pt; width:110.55pt"><p class="Text">Fr. 28‘815</p></td><td style="background-color:white; border-bottom:solid windowtext 1.0pt; border-left:none; border-right:solid windowtext 1.0pt; border-top:none; height:17.0pt; width:110.55pt"><p class="Absatznormal">Fr. 28‘935</p></td></tr><tr><td style="background-color:red; border-bottom:solid windowtext 1.0pt; border-left:solid windowtext 1.0pt; border-right:solid white 1.0pt; border-top:none; height:17.0pt; width:219.65pt"><p class="Text">… Waise</p></td><td style="background-color:white; border-bottom:solid windowtext 1.0pt; border-left:none; border-right:solid windowtext 1.0pt; border-top:none; height:17.0pt; width:110.55pt"><p class="Text">Fr. 10‘035</p></td><td style="background-color:white; border-bottom:solid windowtext 1.0pt; border-left:none; border-right:solid windowtext 1.0pt; border-top:none; height:17.0pt; width:110.55pt"><p class="Absatznormal">Fr. 10‘080</p></td></tr></tbody></table><h3>Was ändert sich bei der beruflichen Vorsorge?</h3><p><strong>Anpassung der Grenzbeträge:</strong> Die Anpassungen in der AHV bewirken, dass auch die Grenzbeträge der obligatorischen beruflichen Vorsorge angehoben werden. Unter anderem erhöhen sich der Mindestjahreslohn, ab dem Arbeitnehmende obligatorisch BVG-versichert sind (sogenannte Eintrittsschwelle), sowie die Lohngrenzen, innerhalb derer eine Vorsorgeeinrichtung die verbindlichen, im BVG festgehaltenen Konditionen wie den Mindestzinssatz oder den Mindestumwandlungssatz anwenden muss (koordinierter Lohn gemäss BVG).</p><p class="Text">&nbsp;</p><table border="1" cellpadding="0" cellspacing="0" class="contenttable" style="border-collapse:collapse; width:440.75pt"><tbody><tr><td style="background-color:red; border-bottom:white; border-left:windowtext; border-right:white; border-style:solid; border-top:windowtext; border-width:1.0pt; height:31.2pt; width:219.65pt"><p class="Absatznormal">&nbsp;</p></td><td style="background-color:red; border-bottom:none; border-left:none; border-right:solid white 1.0pt; border-top:solid windowtext 1.0pt; height:31.2pt; width:110.55pt"><p class="Text">bisherige Beträge</p></td><td style="background-color:red; border-bottom:none; border-left:none; border-right:solid windowtext 1.0pt; border-top:solid windowtext 1.0pt; height:31.2pt; width:110.55pt"><p class="Text">neue Beträge</p></td></tr><tr><td style="background-color:red; border-bottom:solid white 1.0pt; border-left:solid windowtext 1.0pt; border-right:solid white 1.0pt; border-top:none; height:17.0pt; width:219.65pt"><p class="Text">Eintrittsschwelle</p></td><td style="background-color:white; border-bottom:solid windowtext 1.0pt; border-left:none; border-right:solid windowtext 1.0pt; border-top:none; height:17.0pt; width:110.55pt"><p class="Text">Fr. 21‘060</p></td><td style="background-color:white; border-bottom:solid windowtext 1.0pt; border-left:none; border-right:solid windowtext 1.0pt; border-top:none; height:17.0pt; width:110.55pt"><p class="Text">Fr. 21‘150</p></td></tr><tr><td style="background-color:red; border-bottom:solid white 1.0pt; border-left:solid windowtext 1.0pt; border-right:solid white 1.0pt; border-top:none; height:17.0pt; width:219.65pt"><p class="Text">Koordinationsabzug</p></td><td style="background-color:white; border-bottom:solid windowtext 1.0pt; border-left:none; border-right:solid windowtext 1.0pt; border-top:none; height:17.0pt; width:110.55pt"><p class="Text">Fr. 24‘570</p></td><td style="background-color:white; border-bottom:solid windowtext 1.0pt; border-left:none; border-right:solid windowtext 1.0pt; border-top:none; height:17.0pt; width:110.55pt"><p class="Text">Fr. 24‘675</p></td></tr><tr><td style="background-color:red; border-bottom:solid white 1.0pt; border-left:solid windowtext 1.0pt; border-right:solid white 1.0pt; border-top:none; height:17.0pt; width:219.65pt"><p class="Text">Maximaler BVG-rentenbildender Jahreslohn</p></td><td style="background-color:white; border-bottom:solid windowtext 1.0pt; border-left:none; border-right:solid windowtext 1.0pt; border-top:none; height:17.0pt; width:110.55pt"><p class="Text">Fr. 84‘240</p></td><td style="background-color:white; border-bottom:solid windowtext 1.0pt; border-left:none; border-right:solid windowtext 1.0pt; border-top:none; height:17.0pt; width:110.55pt"><p class="Text">Fr. 84‘675</p></td></tr><tr><td style="background-color:red; border-bottom:solid white 1.0pt; border-left:solid windowtext 1.0pt; border-right:solid white 1.0pt; border-top:none; height:17.0pt; width:219.65pt"><p class="Text">Maximaler koordinierter Lohn</p></td><td style="background-color:white; border-bottom:solid windowtext 1.0pt; border-left:none; border-right:solid windowtext 1.0pt; border-top:none; height:17.0pt; width:110.55pt"><p class="Text">Fr. 59‘670</p></td><td style="background-color:white; border-bottom:solid windowtext 1.0pt; border-left:none; border-right:solid windowtext 1.0pt; border-top:none; height:17.0pt; width:110.55pt"><p class="Text">Fr. 60‘000</p></td></tr><tr><td style="background-color:red; border-bottom:solid windowtext 1.0pt; border-left:solid windowtext 1.0pt; border-right:solid white 1.0pt; border-top:none; height:17.0pt; width:219.65pt"><p class="Text">Minimaler koordinierter Lohn</p></td><td style="background-color:white; border-bottom:solid windowtext 1.0pt; border-left:none; border-right:solid windowtext 1.0pt; border-top:none; height:17.0pt; width:110.55pt"><p class="Text">Fr. 3‘510</p></td><td style="background-color:white; border-bottom:solid windowtext 1.0pt; border-left:none; border-right:solid windowtext 1.0pt; border-top:none; height:17.0pt; width:110.55pt"><p class="Text">Fr. 3‘525</p></td></tr></tbody></table><p class="Text">&nbsp;</p><p><strong>Anpassung des Mindestzinssatzes:</strong> Der Bundesrat hat im Oktober 2014 beschlossen, den Zinssatz, mit dem die Vorsorgeeinrichtungen das Guthaben ihrer Versicherten im BVG-Obligatorium mindestens verzinsen müssen (Mindestzinssatz), 2015 bei 1.75% zu belassen. Dies obwohl die Vorsorgeeinrichtungen aufgrund der erfreulichen Renditeentwicklungen im Aktien- und Immobilienmarkt in den Anlagemonaten, die dem Entscheid vorausgingen, gute Ergebnisse erzielen konnten. Noch immer stützt sich der Bundesrat bei seinem Entscheid auf die von der BVG-Kommission favorisierte sogenannte "Mehrheitsformel". Diese unterschätzt die Renditemöglichkeiten, weil sie von einer zu vorsichtigen, risikoarmen Anlage-Allokation ausgeht, welche Obligationen übermässig gewichtet, und zusätzlich einen Sicherheitsabschlag enthält, der gesetzlich nicht vorgesehen ist.</p><p><strong>Keine Anpassung der Hinterlassenen- und Invalidenrenten BVG:</strong> Die Hinterlassenen- und Invalidenrenten der obligatorischen zweiten Säule (BVG) werden dieses Jahr nicht erhöht. Normalerweise werden sie bis zum Erreichen des ordentlichen Rentenalters im gleichen Zug wie die AHV-Renten alle zwei Jahre an die Preisentwicklung angepasst. Ein Teuerungsausgleich wird zum ersten Mal nach dreijähriger Laufzeit gewährt. Die Höhe der Anpassung entspricht der Zunahme zwischen dem Stand des Landesindexes der Konsumentenpreise im September des Jahres vor der letzten Anpassung (bzw., bei erstmaliger Anpassung, dem Septemberindex des Jahres, in dem die Rente zu laufen begann, in diesem Fall 2011) und dem Stand im September des Jahres vor der neuen Anpassung (in diesem Fall 2014). Da der Index in den Jahren 2008 bis 2012 im September höher lag als im September 2014, müssen die Hinterlassenen- und Invalidenrenten nicht angepasst werden. Die nächste Anpassung erfolgt frühestens 2017, wenn die AHV-Renten wieder dem Mischindex angepasst werden.</p><p>Über eine Anpassung der Altersrenten an die Preisentwicklung entscheidet das oberste Organ der Vorsorgeeinrichtung - eine automatische Anpassung ist im Obligatorium nicht vorgesehen.</p><h3>Was ändert sich bei der gebundenen Selbstvorsorge Säule 3a?</h3><p>Auch bei der gebundenen Selbstvorsorge 3a werden die Grenzbeträge angepasst. Der maximal erlaubte Steuerabzug beträgt neu Fr. 6'768 (bisher 6'739) für Personen, die in der beruflichen Vorsorge versichert sind, respektive Fr. 33'840 (bisher 33'696) für Personen ohne 2. Säule.</p><h3>Was ändert sich bei den Familienzulagen?</h3><p>Auch bei den Familienzulagen gibt es aufgrund der Anpassung der AHV-Renten einige Änderungen. So müssen Arbeitnehmende unter anderem ab 2015 mindestens Fr. 7'050 pro Jahr verdienen (bisher: Fr. 7'020), damit sie Anspruch auf die vollen Familienzulagen haben. Verdienen sie weniger, haben sie Anspruch auf Familienzulagen für Nichterwerbstätige, sofern ihr steuerbares Einkommen nach Bundesrecht Fr. 42'300 im Jahr nicht übersteigt (bisher: Fr. 42'120), sie keine ordentliche Altersrente oder Ergänzungsleistungen zur AHV/IV beziehen und der Ehegatte ebenfalls keine ordentliche Altersrente bezieht. Diese Obergrenze für Nichterwerbstätige gilt für die grosse Mehrheit der Kantone. Einzig der Kanton Waadt (hier beträgt die Grenze Fr. 56'400) sowie die Kantone Genf, Jura und Tessin (keine Grenze) kennen andere Regelungen. Ebenfalls angepasst wird die Höhe des maximalen Einkommens eines Kindes in Ausbildung, ab dem der Anspruch auf Familienzulagen erlischt, nämlich von Fr. 28'080 auf Fr. 28'200.</p><h3>Was ändert sich bei der Krankenversicherung?</h3><p>Die obligatorische Kranken-Grundversicherung wird auch 2015 teurer. Im Durchschnitt steigen die Krankenkassenprämien um 4 Prozent, wobei die Zunahme je nach Kanton zwischen 2.7 und 6.8 Prozent beträgt. Die permanent steigenden Krankenkassenprämien belasten die Schweizer Haushaltsbudgets stark und die Prämienverbilligungen vermögen diese Belastung immer weniger abzufedern. Aktuelle Berechnungen zeigen: Während sich die Prämien seit 1997 teuerungsbereinigt im Durchschnitt fast verdoppelt haben (94%), sind die Prämienverbilligungen nur um gut ein Drittel gestiegen (36%, vgl. SGB-Dossier Nr. 108).</p><h3>Über was wird 2015 diskutiert?</h3><p><strong>Altersvorsorge 2020 und AHVplus:</strong> 2015 kommt das Reformpaket Altersvorsorge 2020, das eine ganzheitliche Reform der 1. und 2. Säule anstrebt, ebenso in die parlamentarische Phase wie die SGB-Initiative AHVplus, die 10 Prozent höhere AHV-Renten fordert. Als Erstrat wird der Ständerat über die Altersvorsorge 2020 debattieren. Die Botschaft zur Vorlage wurde am 19. November 2014 verabschiedet und unterscheidet sich nur wenig vom Entwurf, der Ende 2013 in die Vernehmlassung ging. Eckwerte des umfangreichen Reformpakets sind u.a. die Erhöhung des Frauenrentenalters auf 65 Jahre, die Flexibilisierung des Rentenbezugs u.a. durch die Einführung von Teilrenten, die Zusatzfinanzierung der AHV durch eine Erhöhung der Mehrwertsteuer, die Neuordnung des AHV-Bundesbeitrags, der automatische Stopp der Rentenerhöhungen, die Kürzung von Witwenleistungen zugunsten der Kinderrenten, die Senkung des Mindestumwandlungssatzes in der beruflichen Vorsorge von 6.8 auf 6 Prozent und die Abschaffung des Koordinationsabzugs im BVG.</p><p>Weil für Leute mit tiefen und mittleren Einkommen, insbesondere für viele Frauen, schon das heutige Rentenniveau ungenügend ist und der Verfassungsauftrag nach wie vor nicht umgesetzt ist, wonach die Renten aus erster und zweiter Säule die Fortsetzung "des gewohnten Lebens in angemessener Weise" ermöglichen sollen, hat der SGB Ende 2013 die Volksinitiative "AHVplus - Für eine starke AHV" eingereicht, die ebenfalls noch dieses Jahr zuerst vom Ständerat und dann vom Nationalrat behandelt wird. Sie verlangt, die AHV-Renten um 10 Prozent zu erhöhen. Für Alleinstehende würde die durchschnittliche AHV-Rente um rund Fr. 200 und für Ehepaare um rund Fr. 350 pro Monat angehoben.</p><p><strong>Revision des Unfallversicherungsgesetzes:</strong> 2015 berät das Parlament über die Zusatzbotschaft zur Änderung des Bundesgesetzes über die Unfallversicherung, die am 19. September 2014 vom Bundesrat angenommen wurde. Die 1. UVG-Revision scheiterte 2011 im Parlament. Die revidierte Vorlage wurde in Zusammenarbeit mit den Sozialpartnern ausgearbeitet und geniesst breite Unterstützung. Sie enthält u.a. Gesetzesanpassungen, die verhindern sollen, dass jemand trotz Arbeitsvertrag nicht unfallversichert ist. Auch das Anliegen der Revision, das Problem anzupacken, dass verunfallte Personen mit Invalidenrente beim Erreichen des ordentlichen Rentenalters überentschädigt sein können, wurde gelöst, und zwar ohne dass Bezügerinnen und Bezüger von Unfallinvalidenrenten nach Erreichen des ordentlichen Rentenalters schlechter dastünden, als wenn sie keinen Unfall gehabt hätten.</p><p><strong>Reform der Ergänzungsleistungen und Erhöhung der Mietzinsmaxima bei den Ergänzungsleistungen:</strong> Geht es nach dem Bundesrat, wird 2015 endlich über die längst fällige Anhebung der Höchstbeträge für die anrechenbaren Mietzinse in den EL beschlossen. Eine entsprechende Botschaft hat der Bundesrat am 17. Dezember 2014 dem Parlament überwiesen. Der Handlungsbedarf ist unbestritten: die Mietzinsmaxima wurden seit 2001 nicht mehr erhöht, obwohl die Mietzinse in diesem Zeitraum im Durchschnitt um über 21 Prozent gestiegen sind.</p><p>Der Bundesrat will es nicht bei dieser einzelnen Anpassung des Bundesgesetzes über die Ergänzungsleistungen belassen und plant für 2015 den Start einer umfassenderen Reform der EL. Deren Ziel soll sein, den Kostenanstieg bei den EL zu bremsen. Die Steuerungsmöglichkeiten des Bundes sind wegen der Kompetenzverteilung zwischen Bund und Kantonen in dieser Frage eingeschränkt. Mit welchen Mitteln der Bund sein Ziel genau erreichen will, wird sich in der Vernehmlassungsphase zeigen, die noch in der ersten Jahreshälfte 2015 starten dürfte. Die im Sommer 2014 publizierten Richtungsentscheide verheissen wenig Gutes: zur Diskussion steht u.a. eine Erhöhung der Vermögensfreibeträge. Das würde besonders Heimbewohner und -bewohnerinnen treffen, denn sie müssen oft auf ihr Vermögen zurückgreifen, um Hygieneartikel, Coiffeurbesuche oder auch Transportkosten für Arztbesuche zu finanzieren. Die anrechenbaren Taxen für die persönlichen Auslagen im Heim sind dafür nämlich schlicht zu bescheiden.</p><p class="Text">&nbsp;</p>]]></content:encoded><category>Sozialpolitik</category><category>Gesundheit</category><category>Unfallversicherung</category><category>Invalidenversicherung</category><category>Ergänzungsleistungen</category><category>Berufliche Vorsorge</category><category>AHV</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/redaktion/photos/illustrativ/steuern-zahlen/Rechnungen-viele_iStock-rawpixel_klein.jpg" length="556986" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-2084</guid><pubDate>Mon, 05 Jan 2015 09:28:00 +0100</pubDate><title>Den sozialen Kompass neu ausrichten</title><link>https://www.sgb.ch/themen/gewerkschaftspolitik/detail/den-sozialen-kompass-neu-ausrichten</link><description>SGB-Jahresmedienkonferenz 2015</description><content:encoded><![CDATA[<p> Der Schweizer Politik ist in den letzten zwanzig Jahren der soziale Kompass abhandengekommen. Statt die stark aufgehende Lohnschere zu korrigieren, hat die Politik Normalverdienerhaushalte zusätzlich belastet statt entlastet. Der Schweizerische Gewerkschaftsbund (SGB) fordert deshalb deutliche Lohnerhöhungen für tiefe und mittlere Einkommen - insbesondere für Leute mit Lehre, einen Ausbau der Krankenkassen-Prämienverbilligungen und höhere AHV-Renten.
</p><p>Der am Montag vorgestellte neuste SGB-Verteilungsbericht lässt keinen Zweifel offen: Die Einkommensentwicklung der Topverdiener und der Normalverdiener klafft weit auseinander. Seit 1996 sind die Löhne des am bestbezahlten Prozentes der Arbeitstätigen real um rund 40 Prozent gestiegen, während die tiefen und mittleren Löhne nur um 8 bzw. 12 Prozent zulegten. Berufsleute mit einer Lehre (höchster Bildungsabschluss) mussten sich mit weniger als 5 Prozent begnügen. Noch ungleicher als bei den Löhnen ist die Einkommensentwicklung im Rentenalter, denn die 2. und 3. Säule verlängert die Ungleichgewichte des Erwerbslebens ins Alter und akzentuiert sie. Kommt dazu, dass die AHV-Renten gemessen an der wirtschaftlichen Entwicklung immer mehr an Wert verlieren und nicht mit der Lohnentwicklung Schritt halten.
</p><p>Statt korrigierend einzugreifen, hat die Politik die zunehmend ungleiche Lohnentwicklung sogar noch verstärkt: Die obersten Einkommensschichten wurden vor allem bei den direkten Steuern entlastet, die unteren und mittleren Einkommen dagegen über Abgaben, insbesondere den Krankenkassenprämien, deutlich mehr belastet. Unter dem Strich sank das real verfügbare Einkommen der Wenigverdiener zwischen 2002 und 2012 um 200 Fr./Monat (Alleinstehende) bzw. 190 Fr./Monat (Verheiratete mit 2 Kindern). Die mittleren Einkommensklassen stagnierten, während das bestverdienende Prozent 1930 resp. 2680 Fr./Monat mehr im Portemonnaie hatte.
</p><p>Zur Neuausrichtung des sozialen Kompass' fordert der SGB eine Aufstockung der Prämienverbilligungen. Kein Haushalt soll mehr als 10 Prozent des Einkommens für Krankenkassenprämien aufwenden müssen. In einem zweiten Schritt müssen 8 Prozent anvisiert werden, so wie es Ende der 1990er Jahre im Krankenversicherungsgesetz als Sozialziel formuliert wurde.
</p><p>Nach der bescheidenen Lohnrunde 2015 braucht es zudem substanzielle Lohnerhöhungen bei den unteren und mittleren Einkommen, insbesondere bei Berufsleuten mit Lehre. Angesagt sind generelle Lohnerhöhungen im Rahmen von Gesamtarbeitsverträgen statt individualisierte Lohnsysteme, von denen vor allem die höchsten Einkommen profitieren.
</p><p>Und zur Linderung der Einkommensunterschiede im Alter muss die sozial finanzierte AHV ausgebaut werden, so wie es die Initiative "AHVplus: Für eine starke AHV" fordert. Statt wie im Projekt "Altersvorsorge 2020" die AHV zu schwächen (höheres Frauenrentenalter, Teilrückzug des Bundes aus der Finanzierung, Sparbremse) muss das wichtigste Sozialwerk gestärkt werden.
</p><h5>Referate der Medienkonferenz</h5><ul><li><span>Paul Rechsteiner, Präsident SGB: "</span>&lt;media 2543 - - "TEXT, 150105 PR Jahres MK , 150105_PR_Jahres_MK_.pdf, 67 KB"&gt;Ein sozialer Kompass für die Schweiz: Bessere Löhne für Berufsleute mit Lehre, Entlastungen bei den Krankenkassenprämien und höhere AHV-Renten!&lt;/media&gt;"</li><li><span>Daniel Lampart, SGB-Chefökonom: "</span>&lt;media 2544 - - "TEXT, 150105 DL Jahres PK, 150105_DL_Jahres_PK.pdf, 169 KB"&gt;Massnahmen gegen Lohn- und Einkommensschere und die hohe Krankenkassen-Prämienlast&lt;/media&gt;"</li><li><span>Doris Bianchi, Geschäftsführende Sekretärin Bereich Sozialversicherungen SGB: "</span>&lt;media 2545 - - "TEXT, 150105 DB Jahres MK, 150105_DB_Jahres_MK.pdf, 118 KB"&gt;AHV stärken für Alt und Jung&lt;/media&gt;"</li></ul><h5>Aktuelle Dossiers zum Thema</h5><ul><li>SGB-Dossier Nr. 107: "&lt;media 2553 - - "TEXT, 107df DL Verteilungsbericht 2015, 107df_DL_Verteilungsbericht_2015.pdf, 8.0 MB"&gt;SGB-Verteilungsbericht 2015. Eine Analyse der Lohn-, Einkommens- und Vermögensverteilung in der Schweiz<span lang="FR-CH">. Avec résumé en français</span>.&lt;/media&gt;"</li><li>SGB-Dossier Nr. 108: "&lt;media 2554 - - "TEXT, 108df DL-BO-DG Praemienverbilligung, 108df_DL-BO-DG_Praemienverbilligung.pdf, 7.5 MB"&gt;Höhere Prämienverbilligungen gegen die Krankenkassen-Prämienlast. Eine Analyse der durchschnittlichen Prämienlast in der Schweiz und Vorschläge für den Ausbau der Prämienverbilligungen. Avec résumé en français.&lt;/media&gt;"</li></ul><h5>SGB-Verteilungsbericht</h5><ul><li><a href="http://www.verteilungsbericht.ch/" target="_blank" class="external-link-new-window" rel="noreferrer">Zur Website des SGB-Verteilungsberichts 2015</a></li></ul><h5>Auskünfte</h5><ul><li>Daniel Lampart, SGB-Sekretariatsleiter und Chefökonom, 079 205 69 11</li><li>Doris Bianchi, Geschäftsführende Sekretärin Bereich Sozialversicherungen, 076 564 67 67</li></ul><p class="GliederungText">&nbsp;</p>]]></content:encoded><category>Gewerkschaftspolitik</category><category>Schweiz</category><category>Löhne und Vertragspolitik</category><category>Verteilung</category><category>AHV</category><category>Gleichstellung von Mann und Frau</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-2087</guid><pubDate>Wed, 17 Dec 2014 13:44:00 +0100</pubDate><title>Die Armut und nicht die Armen bekämpfen</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/die-armut-und-nicht-die-armen-bekaempfen</link><description>Ein Manifest gegen die Hetze

</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Ein Bündnis aus Gewerkschaften, Hilfswerken und weiteren sozial engagierten Organisationen wendet sich in einem Manifest gegen die systematische Diffamierung der Sozialhilfe und ihrer Bezüger/innen. Es bekennt sich zu einer Sozialhilfe, die einen Zugang zum gesellschaftlichen Leben eröffnet.</p><p>In letzter Zeit ist es wieder schick geworden, die Bezüger/innen der Sozialhilfe als Schmarotzer und die in der Sozialhilfe Tätigen als Naivlinge mit zuviel Herz, aber zu wenig Kopf anzugreifen. Die Botschaft, zumeist bewusst, lautet: Der gesellschaftliche Konsens wird von unten bedroht, von den Faulen, den Betrügern, die den Gabentisch absahnen, den die Krampfenden bereitstellen müssen. Missbrauch an allen Ecken stellen die Schmierenschreiber fest, Politiker fordern dann Massnahmen gegen die “soziale Hängematte“. Darüber kann wieder berichtet werden. Der Kreis hat sich geschlossen... Und einige oben lachen sich ins Fäustchen, wenn sich Volkes Zorn gegen unten entlädt. Dann kann man ungestört die Einkommensgräben ausbauen.
</p><h3>Nicht die Armen die Zeche für falsche Fiskalpolitik bezahlen lassen</h3><p>Gegen dieses Bild einer vom Missbrauch geprägten Sozialhilfe richten mittlerweile Hilfswerke, Gewerkschaften und weitere Zivilorganisationen ihr Manifest „für ein soziales Existenzminimum“. Das Manifest, am 16.12. der Öffentlichkeit vorgestellt und auch vom SGB unterzeichnet, räumt mit den krummen Mythen auf. Es weist angesichts der in vielen Kantonen diskutierten Reduktion von Sozialhilfe-Leistungen darauf hin, wie schräg es sei, dass in einem Land mit mehr Millionären als Sozialhilfebeziehenden „die Ärmsten die Zeche für eine verfehlte Fiskalpolitik zu zahlen hätten.“
</p><h3>Soziales Existenzminimum garantieren</h3><p>Das Manifest spricht sich für eine Sozialhilfe aus, die nicht allein das physische Überleben sichert, sondern einen Zugang zum gesellschaftlichen Leben ermöglicht. Gekürzte Leistungen verunmöglichen gerade letzteres – und erschweren damit die Befähigung, dass die Betroffenen sich selbst aus Prekarität befreien. An erster Stelle fordert das Manifest deshalb eine Garantie des sozialen Existenzminimums.
</p><p>&lt;media 2540&gt;Manifest im Wortlaut&lt;/media&gt;</p>]]></content:encoded><category>Sozialpolitik</category><category>Service Public</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-2086</guid><pubDate>Wed, 17 Dec 2014 12:24:00 +0100</pubDate><title>Ergänzungsleistungen: Überfällige Anpassung an die Lebensrealität</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/ergaenzungsleistungen-ueberfaellige-anpassung-an-die-lebensrealitaet</link><description>Wirtschaftlich schwache Haushalte endlich entlasten</description><content:encoded><![CDATA[<p>Der Schweizerische Gewerkschaftsbund ist erfreut über die längst fällige Erhöhung der Mietzinsmaxima bei den Ergänzungsleistungen (EL). Damit wir die Höhe der anrechenbaren Mietzinsen bei den EL endlich der Realität angepasst. Denn die EL müssen dafür sorgen, dass Menschen mit tiefen Alters-, Hinterlassenen- oder Invalidenrenten wirtschaftlich über die Runden kommen. Deshalb müssen sie sich an der Lebensrealität der Menschen orientieren. Der massive Anstieg der Mietkosten wurde jedoch in den letzten Jahrzehnten nie berücksichtigt. Seit 2001 wurden die Mietzinsmaxima nicht mehr erhöht, obwohl die Mietzinse in diesem Zeitraum im Durchschnitt um über 21 Prozent gestiegen sind. Die Betroffenen EL-BezügerInnen mussten deshalb den Gürtel immer enger schnallen. Gerade bei älteren Menschen wird der grösste Teil ihrer Konsumausgaben von den Mietkosten weggefressen. Die Erhöhung der Mietzinsmaxima war damit überfällig und führt endlich zu einer Entlastung wirtschaftlich schwacher Haushalte. Nicht akzeptabel wäre, wenn das Parlament die dringend notwendige Anpassung auf die lange Bank schieben würde.</p><p>Nicht vergessen werden dürfen jene Pensionierten, die trotz bescheidenen Renteneinkommen nicht EL-berechtigt sind. Auch für diese Personen sind die Mieten der wichtigste Ausgabenposten. Damit sich deren wirtschaftliche Lage verbessert, braucht es eine Erhöhung ihrer Renten, wie sie die Initiative AHVplus verlangt. Diese Erhöhung braucht es umso mehr, als die AHV-Renten immer stärker hinter der Lohnentwicklung herhinken und die letzte substanzielle Anpassung über dreissig Jahre zurückliegt. Die Erhöhung der AHV-Renten um 10 Prozent ist damit nicht nur eine willkommene Entlastung für diese Personen, sie ist auch sozialpolitisch dringend notwendig.</p><h5>Auskünfte:</h5><p>&nbsp;</p><ul><li>Doris Bianchi, Geschäftsführende Zentralsekretärin SGB, zuständig für Sozialpolitik, 031 377 01 13 oder 076 564 67 67</li></ul><p>&nbsp;</p>]]></content:encoded><category>Ergänzungsleistungen</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-2085</guid><pubDate>Wed, 17 Dec 2014 10:38:00 +0100</pubDate><title>Haushalte mit tiefen Einkommen würden verlieren</title><link>https://www.sgb.ch/themen/service-public/detail/haushalte-mit-tiefen-einkommen-wuerden-verlieren</link><description>SGB empfiehlt 2 x NEIN für den eidgenössischen Urnengang vom 8.3.2015</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead"> Der SGB hat für den eidgenössischen Urnengang vom 8.3.2015 zweimal die Nein-Parole beschlossen. Der Vorstand empfiehlt sowohl die Volksinitiative "Kinder- und Ausbildungszulagen befreien" der CVP wie diejenige der Grünliberalen ("Energie- statt Mehrwertsteuer") zur Ablehnung.</p><p>Die Volksinitiative "Kinder- und Ausbildungszulagen befreien" entlastet vor allem Familien mit hohen Einkommen. Der SGB setzt andere Schwerpunkte in der Bekämpfung der Armut von Familien: Es braucht anständige Löhne, möglichst in allgemeinverbindlichen Gesamtarbeitsverträgen festgelegt, und bessere Voraussetzungen für die Vereinbarkeit von Familie und Beruf (Tagesschulen, Blockzeiten, eine ausserfamiliäre Betreuung, die allen offensteht) sowie höhere Kinderzulagen und KV-Prämienverbilligungen. Zudem risse die Initiative Löcher in den öffentlichen Haushalt, was vor allem die tiefen und mittleren Einkommen auszubaden hätten: entweder durch Leistungsverzicht oder durch Steuererhöhungen.
</p><p>Die grünliberale Initiative lehnt der SGB ab, weil sie Haushalte mit niedrigen Einkommen überproportional belastet und die Finanzen von Bund und AHV gefährdet. Denn wäre die Steuer wirksam und dämpfte den Energieverbrauch, dann sänke auch der Steuerertrag. Nicht auszuschliessen ist dabei, dass die Steuersätze auf Energie aufgrund der politischen Konstellationen nicht mehr erhöht würden. Das verursachte dann Finanzlücken in den öffentlichen Kassen und bei der AHV. Der SGB befürwortet Energieabgaben als Lenkungsinstrument nur dann, wenn sie pro Kopf rückerstattet werden. </p>]]></content:encoded><category>Energie und Umwelt</category><category>Sozialpolitik</category><category>Schweiz</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-2074</guid><pubDate>Tue, 02 Dec 2014 10:30:00 +0100</pubDate><title>Dossier 106: SGB-Kongress vom 23. – 24. Oktober 2014: Positionspapiere und Resolutionen</title><link>https://www.sgb.ch/themen/gewerkschaftspolitik/detail/dossier-106-sgb-kongress-vom-23-24-oktober-2014-positionspapiere-und-resolutionen</link><description></description><content:encoded><![CDATA[<p>«Sécurité, solidarité, équité»: So lautete das Motto des 55. ordentlichen SGB-Kongresses, der am 23. und 24. Oktober 2014 im Berner Kursaal mit weit über 300 Beteiligten stattfand. Die gut 200 stimmberechtigten Delegierten bereinigten 4 Positionspapiere, beschlossen 16 Resolutionen und entschieden über 36 Anträge. Diese Beschlüsse stellen die Weichen für das gewerkschaftliche Handeln der nächsten vier Jahre.
</p><p>Das vorliegende Dossier umfasst die Positionspapiere und Resolutionen, wie sie vom Kongress verabschiedet worden sind. Gleichzeitig erfasst es die programmatische Schlussrede von Paul Rechsteiner, der per Akklamation als SGB-Präsident bestätigt wurde.</p>]]></content:encoded><category>Gewerkschaftspolitik</category><category>Schweiz</category><category>International</category><category>Arbeit</category><category>Service Public</category><category>Sozialpolitik</category><category>Wirtschaft</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-2062</guid><pubDate>Wed, 19 Nov 2014 14:07:00 +0100</pubDate><title>Parlament muss Paket verbessern und insbesondere AHV stärken</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/parlament-muss-paket-verbessern-und-insbesondere-ahv-staerken</link><description>Reform Altersvorsorge 2020/Volksinitiative AHVplus

</description><content:encoded><![CDATA[<p>Der Schweizerische Gewerkschaftsbund begrüsst, dass der Bundesrat daran festhält, die Reform der Altersvorsorge gesamtheitlich anzugehen. Die Aufsplittung in Einzelreformen ist politisch chancenlos. Das zeigt die Vergangenheit. Deshalb gilt es jetzt in den Reformprozess der Altersvorsorge einzutreten. Das Parlament muss das Paket jedoch deutlich verbessern: Die Reform muss der heute ungenügenden Rentenhöhe Rechnung tragen. Die AHV muss gestärkt, statt geschwächt werden. Zudem darf das Parlament die Leistungen der obligatorischen beruflichen Vorsorge nicht schmälern.
</p><p>Für Leute mit tiefen und mittleren Einkommen, insbesondere für viele Frauen, ist das heutige Rentenniveau ungenügend. Der Verfassungsauftrag, wonach die Renten aus erster und zweiter Säule die Fortsetzung „des gewohnten Lebens in angemessener Weise“ ermöglichen sollen, ist nach wie vor nicht umgesetzt. Zudem hinken die AHV-Renten immer mehr den Reallöhnen hinterher. Aus diesen Gründen ist die AHV zu stärken. Denn von der AHV profitieren Leute mit tiefen und mittleren Einkommen dank deren sozialen Finanzierung am meisten. Für den SGB ist es deshalb unverständlich, dass der Bundesrat dieses in der Volksinitiative „AHVplus - Für eine starke AHV“ formulierte Anliegen in keiner Weise aufnimmt.
</p><p>Stattdessen enthält „Altersvorsorge 2020“ eine Reihe Vorschläge, welche zu schlechteren AHV-Leistungen führen. Der SGB lehnt die Erhöhung des Rentenalters für Frauen auf 65 ab, weil sie der Lebenssituation der Frauen über 60 nicht Rechnung trägt. Zudem ist der Arbeitsmarkt schon heute nicht fähig, Frauen – aber auch Männern – in diesem Alter genügend Stellen anzubieten. Deshalb sind generelle Rentenalterhöhungen chancenlos.
</p><p>Der SGB unterstützt die Erhöhung der Mehrwertsteuer zugunsten der AHV. Denn aufgrund der geburtenstarken Jahrgänge, die in den nächsten Jahren in Rente gehen werden, ist eine AHV-Zusatzfinanzierung für das nächste Jahrzehnt nötig. Hingegen kann es nicht angehen, dass sich der Bund teilweise aus der AHV-Finanzierung (Neuordnung des AHV-Bundesbeitrags) zurückzieht. Nicht in Frage kommt auch die im sogenannten Interventionsmechanismus vorgesehene automatische Sistierung der AHV-Rentenanpassung an Teuerung und Lohnentwicklung. Diesen Raubzug auf das Portemonnaie der Rentnerinnen und Rentner gilt es zu verhindern.
</p><p>Weiter lehnt der SGB eine Schwächung der ohnehin schon tiefen Renten der obligatorischen beruflichen Vorsorge ab. Die vorgeschlagene drastische Absenkung des Mindestumwandlungssatzes auf 6% ist nicht realistisch, hat doch das Stimmvolk bereits eine bescheidenere Kürzung auf 6,4% abgeschmettert. Die vorgeschlagenen Massnahmen für den Leistungserhalt kommen die Menschen mit tiefen Löhnen sehr teuer zu stehen und schmälern ihr Budget während der Erwerbsarbeit.
</p><h5>Auskünfte:</h5><p>- Doris Bianchi, Geschäftsführende Zentralsekretärin SGB, zuständig für Sozialpolitik; 031 377 01 13 oder 076 564 67 67
</p><p>- Thomas Zimmermann, Leiter Kommunikation SGB; 079 249 59 74
</p><p><a name="Text9"></a><a name="Text10"></a></p>]]></content:encoded><category>AHV</category><category>Berufliche Vorsorge</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-1391</guid><pubDate>Tue, 11 Nov 2014 11:06:00 +0100</pubDate><title>Erfolgsmodell AHV stärken</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/erfolgsmodell-ahv-staerken</link><description>AHV-Renten um 10 % erhöhen</description><content:encoded><![CDATA[<p>Die AHV-Renten hinken immer mehr den Löhnen hinterher und die Leistungen der zweiten Säule stehen unter Druck. Die Renteneinkommen aus erster und zweiter Säule sind deshalb für viele Menschen zu gering. Ohne Gegenmassnahmen wird sich das Problem für künftige Rentnerinnen und Rentner noch verschärfen. Das Projekt „Altersvorsorge 2020“ will die Leistungen der AHV gar noch verschlechtern, indem der Teuerungsausgleich in Frage gestellt wird.
</p><p>Der Schweizerische Gewerkschaftsbund (SGB) hat deshalb im März 2013 als Gegenprojekt zu den Plänen „Altersvorsorge 2020“ die Volksinitiative „AHVplus: für eine starke AHV“ gestartet. Im Dezember 2013 haben der SGB, seine Mitgliedsverbände, weitere Arbeitnehmer-Organisationen (LCH, SER, VSPB und Syna), die SP, die Grünen sowie RentnerInnen-Organisationen 112‘114 beglaubigte Unterschriften bei der Bundeskanzlei eingereicht. Die Botschaft des Bundesrates ist noch dieses Jahr (2014) zu erwarten.
</p><p>AHVplus fordert die Stärkung des wichtigsten Sozialwerks der Schweiz. Denn die AHV ist die sicherste, effizienteste und sozialste Altersvorsorge der Schweiz. Die Initiative verlangt, die AHV-Renten um 10 Prozent zu erhöhen. Für Alleinstehende würde die durchschnittliche AHV-Rente um rund 200 Fr. und für Ehepaare um rund 350 Fr. pro Monat angehoben. Dank dem genialen und solidarischen Finanzierungsmodell ist eine Stärkung der ersten Säule für Versicherte mit tiefen und mittleren Einkommen viel effizienter und kostengünstiger als das private Sparen, wo die Banken und Versicherungen mitverdienen. Wegen dem viel besseren Preis-Leistungsverhältnis der ersten Säule ist es gerade für die junge Generation interessant, die AHV zu stärken.
</p><p>Überdurchschnittlich profitieren würden insbesondere die Frauen: Wegen Mutterschaft und Kinderbetreuung erhalten Frauen oft nur kleine Pensionskassenrenten. Bei der AHV dagegen werden die Erwerbsunterbrüche dank Erziehungsgutschriften ausgeglichen, so dass auch Frauen mit Kindern gute AHV-Renten ausbezahlt werden.
</p><p>Was etwas wert ist, kostet auch etwas: Die Rentenverbesserung wird auf 3,6 Mrd. Fr. veranschlagt. Würde die Schweiz eine nationale Erbschaftssteuer einführen, so wären 2 Milliarden bereits finanziert. Und würde die Tabaksteuer direkt in die AHV fliessen statt in die Bundeskasse, stünden der AHV auf einen Schlag weitere 2,2 Mrd. Fr. mehr zur Verfügung. &nbsp;
</p><p><a href="http://flic.kr/s/aHsjP7TGMk" target="_blank" class="linkicon" rel="noreferrer">Zu den Fotos der Einreichung</a></p><p>&nbsp;</p><p>Nachtrag vom 20.01.2014: Die Volksinitiative ist laut Mitteilung der Bundeskanzlei formell zustande gekommen.
</p><h5>Auskünfte</h5><ul><li>Paul Rechsteiner, Präsident SGB, 079 277 61 31</li><li>Doris Bianchi, Geschäftsführende Sekretärin Bereich Sozialversicherungen<a name="Text10">, </a>076 564 67 67</li></ul><h5> Dokumente</h5><ul><li>"Die Antwort der Gewerkschaften auf die "Altersvorsorge 2020"" von Paul Rechsteiner, Präsident SGB</li><li>&lt;media&gt;"Die Zukunft der Altersvorsorge liegt in einer stärkeren AHV"&lt;/media&gt; von Doris Bianchi, Geschäftsführende Sekretärin Bereich Sozialversicherungen SGB</li><li>&lt;media&gt;"AHVplus: für ein Alter in Sicherheit und Würde"&lt;/media&gt; von Giorgio Tuti, Präsident SEV</li><li>&lt;media&gt;"Mit AHVplus endlich eine Rente, die diesen Namen bei den Arbeitnehmenden verdient"&lt;/media&gt; von Aldo Ferrari, Geschäftsleitungsmitglied Unia</li><li style="font-size: 12px;">&lt;media&gt;"Die Schweizerische Erfolgsgeschichte hat drei Buchstaben: AHV"&lt;/media&gt;&nbsp;von Jacqueline Fehr, Nationalrätin SP</li><li style="font-size: 12px;">&lt;media&gt;"Ein Schritt hin zur Deckung des Existenzbedarfs"&lt;/media&gt; von Christiane Jacquet-Berger, Präsidentin AVIVO Schweiz</li></ul>]]></content:encoded><category>AHV</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-2052</guid><pubDate>Fri, 07 Nov 2014 16:22:00 +0100</pubDate><title>Schändlich und schädlich</title><link>https://www.sgb.ch/themen/migration/detail/schaendlich-und-schaedlich</link><description>Geschäftsführende SGB-Sekretärin Doris Bianchi zum Saisonnierstatut</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Das Saisonnierstatut war ebenso schändlich wie schädlich. Dies hielt die geschäftsführende SGB-Sekretärin Doris Bianchi am Freitag, 7. November, in einer emotionalen Rede fest.</p><p class="Text">Vor den Teilnehmenden einer Unia-Tagung zum Thema Saisonniers im Berner Progr sagte Bianchi, die Schweiz habe „die Not und Perspektivlosigkeit vieler ausländischer Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer“ ausgenützt. "Saisonniers waren Menschen zweiter Klasse": Schutzlos dem Arbeitgeber ausgeliefert, ohne Familie, ohne anständige Wohnung, ohne Chance, ohne soziale Sicherheit. „Wer krank wurde, verlor die Arbeit und wurde nach Hause spediert. Nicht wenige im Sarg. Alleine in Mattmark starben vor 50 Jahren 57 Saisonniers.“ </p><p class="Text">Das Saisonnierstatut drückte Löhne und Arbeitsbedingungen ganzer Branchen. So schadete es „nicht nur den ausländischen Arbeitskollegen, sondern uns allen, der gesamten Volkswirtschaft, dem Ansehen der Schweiz“. Doch statt sich für das verursachte Leid zu entschuldigen, es „in die Schandecke der Schweizer Geschichte zu stellen – zusammen mit der Flüchtlingspolitik im Zweiten Weltkrieg, den Verdingkindern, den Kindern der Landstrasse wird das Saisonnierstatut heute wieder salonfähig“.</p><p class="Text">Bianchi, selbst Tochter von Saisonniers, machte klar: Es darf keinen Weg zurück in die Diskriminierung geben. Die Gewerkschaften, die Söhne und Töchter von Saisonniers, die heute der ersten Klasse angehören, „stehen in der Pflicht. Wir dürfen nicht vergessen, wie unsere Eltern leben mussten. Wir müssen wachrütteln. Wir haben es in der Hand, dass die Schweiz nicht wieder in schändliche Diskriminierungen zurückkehrt. Mit einem deutlichen Nein zur Ecopop-Initiative am 30. November machen wir den ersten Schritt.“</p><p class="Text">Unia-Co-Präsidentin Vania Alleva bekräftigte das Engagement der Gewerkschaften gegen menschenfeindliche Statute und Kontigentierungen. Zuvor hatte Catia Porri von ihrer Kindheit als versteckte Saisonnier-Tochter berichtet. Porri ist eine der Protagonistinnen des SGB-Films „Verboten und versteckt – Saisonnierkinder erzählen“. Mit der Tagung eröffnete die Unia die Ausstellung „<a href="https://sgb.ch/fileadmin/t8_jetpack/theme/javascript/plyr-3.5.3/controls.md" class="download">Das Leben der Saisonniers in Bildern</a>“. Eine nachgebaute Baracke ist bis zum 13. November auf dem Berner Waisenhausplatz zu sehen, anschliessend in Genf.</p>]]></content:encoded><category>Migration</category><category>Sozialpolitik</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-2040</guid><pubDate>Fri, 24 Oct 2014 17:37:00 +0200</pubDate><title>SGB fordert wirtschaftspolitische Wende</title><link>https://www.sgb.ch/themen/gewerkschaftspolitik/detail/sgb-fordert-wirtschaftspolitische-wende</link><description>55. SGB-Kongress in Bern beendet</description><content:encoded><![CDATA[<p> Statt Migrantinnen und Migranten zu Sündenböcken für hausgemachte Probleme zu machen, braucht es eine wirtschaftspolitische Wende. Diese Forderung haben die 400 Delegierten des SGB-Kongresses am Freitag mit Vehemenz vertreten. Denn die realen Probleme im Land sind sozialer Art und heissen Lohndruck, Prämienlast, Stress und unsichere Arbeitsplätze - Probleme, die durch Abschottung noch verstärkt und ausgeweitet würden.
</p><p>Damit nicht nur die Topverdiender, Aktionäre und Arbeitgeber vom steigenden Wohlstand profitieren, müssen mehr Arbeitnehmende vom Schutz eines Gesamtarbeitsvertrags (GAV) profitieren können. Der GAV-Abdeckungsgrad muss auf über 60 Prozent steigen. Dazu müssen Bundesrat und Parlament die Hürden für GAV und deren Allgemeinverbindlicherklärung senken. Gute GAV sind darüber hinaus dank klaren Arbeitszeitregelungen ein effizientes Mittel gegen den zunehmenden Stress am Arbeitsplatz, sorgen für eine bessere Vereinbarkeit von Beruf und Familie und senken die Lohndiskriminierung der Frauen. Damit Frauen nicht länger diskriminiert werden, braucht es aber mehr. Neben der vom Bundesrat vorgeschlagenen Pflicht der Unternehmen, ihre Löhne auf Diskriminierung zu untersuchen, müssen die Firmen verpflichtet werden, diese auch zu beseitigen. Und eine Kontrollbehörde, in die auch die Sozialpartner eingebunden sind, muss das Gleichheitsgebot durchsetzen.
</p><p>Dringend nötig sind Massnahmen zur Stärkung der Einkommen. Es darf nicht sein, dass der Reallohnzuwachs der Normalverdienenden gleich wieder von steigenden Krankenkassenprämien weggefressen wird. Der SGB fordert deshalb eine substanzielle Erhöhung der Prämienverbilligungen. Die Prämien dürfen künftig nur noch maximal 10 Prozent des Haushaltseinkommens betragen. Dazu müssen Bund und Kantone die Mittel für Prämienverbilligungen um rund 2 Milliarden Franken aufstocken, statt an der Sparschraube zu drehen. Mittelfristig soll die Prämien-Belastung maximal 8 Prozent betragen, wie es bei der Revision des Krankenversicherungsgesetzes in den 1990er Jahren das Ziel war. Längerfristig muss die Krankenversicherung einkommensabhängig finanziert werden - wie jede Sozialversicherung.
</p><p>Intensiv debattiert haben die Kongressdelegierten die Konsequenzen aus der Annahme der Masseneinwanderungsinitiative. Sie haben bekräftigt, dass die Bilateralen erhalten, neue Diskriminierungen verhindert und die Schutzmassnahmen für Löhne und Arbeitsbedingungen ausgebaut werden müssen. Die Schweiz kann sich keine Sololäufe leisten. Die Bilateralen sind für den Wohlstand und sichere Arbeitsplätze von grosser Bedeutung und garantieren, dass Berufstätige mit EU-Pass nicht diskriminiert werden. Dieses Prinzip muss auch in Zukunft gelten. Der Arbeitskräftebedarf darf nicht über Kurzaufenthaltsbewilligungen befriedigt werden. Diskriminierungen wie ein neues Saisonnierstatut wird der SGB bekämpfen. Löhne und Arbeitsbedingungen müssen besser geschützt werden. Insbesondere braucht es auch einen Schutz gegen Kündigungen und vor prekären Arbeitsformen. Denn eine künftige Abstimmung über den Bilateralen Weg kann nur gewonnen werden, wenn die sozialen Interessen gewahrt werden und der Grundsatz durchgesetzt wird, dass in der Schweiz Schweizer Löhne bezahlt werden müssen.
</p><p>In einer Resolution ruft der SGB-Kongress auf, die gefährliche und unmenschliche Ecopop-Initiative zu bekämpfen. Sie führt zu Lohndruck und schlechteren Arbeitsbedingungen aller Arbeitnehmenden und schürt die Fremdenfeindlichkeit. In einer emotionalen Debatte machte der Kongress deutlich, dass der SGB neue aufenthaltsrechtliche Diskriminierungsformen resolut bekämpfen wird. In diesem Zusammenhang startete der SGB mit dem berührenden Kurzfilm "Verboten und versteckt - Saisonnierkinder erzählen" eine Sensibilisierungskampagne gegen ein neues Saisonnierstatut.
</p><p>In weiteren Resolutionen forderte der SGB, dass sich die Schweiz aus den Verhandlungen über ein TISA-Abkommen zurückzieht. Ein solches Liberalisierungsabkommen für Dienstleistungen würde unweigerlich zu einem Privatisierungsdruck für zahlreiche Service-public-Aufgaben führen, etwa in der Wasserversorgung, im Gesundheits- und Bildungswesen oder im öffentlichen Verkehr.
</p><p>Der SGB hat am zweiten Kongresstag ausserdem Ständerat Paul Rechsteiner als SGB-Präsidenten sowie Vania Alleva (Co-Präsidentin Unia) und Giorgio Tuti (Präsident SEV) als Vizepräsidentin, respektive Vizepräsidenten wiedergewählt.
</p><p>Bereits am Donnerstag hat der SGB ausserdem den Westschweizer Karikaturisten Philippe Bécquelin, alias "Mix et Remix" mit dem mit 10'000 Franken dotierten SGB-Kulturpreis ausgezeichnet. 
</p><h5>Auskünfte</h5><ul><li>Daniel Lampart, Leiter SGB-Sekretariat, 079 205 69 11</li><li>Thomas Zimmermann, Leiter Kommunikation SGB, 079 249 59 74<span class="Auszeichnunghalbfett"></span></li></ul>]]></content:encoded><category>Gewerkschaftspolitik</category><category>Schweiz</category><category>Arbeit</category><category>Service Public</category><category>Sozialpolitik</category><category>Migration</category><category>Gleichstellung von Mann und Frau</category><category>Wirtschaft</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-2029</guid><pubDate>Thu, 23 Oct 2014 16:25:00 +0200</pubDate><title>Soziale Sicherheit stärken, nicht schwächen</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/soziale-sicherheit-staerken-nicht-schwaechen</link><description>SGB-Kongress will Errungenschaften verteidigen und Lücken schliessen</description><content:encoded><![CDATA[<p> Der SGB wird in den nächsten vier Jahren die sozialen Errungenschaften verteidigen und sich für die Schliessung bestehender Lücken engagieren. Dies haben die rund 400 Delegierten am Donnerstag am Kongress im Rahmen einer Debatte über die Soziale Sicherheit deutlich gemacht. Statt die Sozialversicherungen zu schwächen, muss die Sicherung eines angemessenen Lebensstandards im Fokus der Politik stehen.
</p><p>Soziale Risiken wie Tod, Alter, Krankheit, Invalidität, Unfall und Arbeitslosigkeit können nur kollektiv getragen werden. Denn deren finanzielle Folgen sind alleine nicht zu stemmen. Dazu gibt es keine leistungsfähigeren Instrumente als Sozialversicherungen. Denn sie verbinden das Prinzip der grossen Zahl mit dem Prinzip der Solidarität - etwa zwischen Jung und Alt, zwischen Gesund und Krank sowie zwischen Reich und Arm. Deshalb liefern Sozialversicherungen viel bessere Ergebnisse als jede private Vorsorge.
</p><p>Das wichtigste Sozialwerk der Schweiz, die AHV, darf aus diesem Grund nicht geschwächt, sondern muss gestärkt werden. Von einer Schwächung profitiert nur die private Vorsorge. Die Erhöhung des Frauenrentenalters kommt für den SGB damit nicht in Frage. Sie trägt der Lebenssituation der Frauen über 60 nicht Rechnung. Ausserdem ist der Arbeitsmarkt schon heute nicht fähig, Personen in diesem Alter genügend Stellen anzubieten.
</p><p>Falsch ist auch der geplante teilweise Rückzug des Bundes aus der AHV-Finanzierung (Neuordnung des AHV-Bundesbeitrags). Dies würde entweder zu höheren Mehrwertsteuern oder zu tieferen Rentenleistungen führen. Die im Falle einer finanziellen Schieflage der AHV geplante automatische Sistierung der zweijährlichen Rentenanpassung an Teuerung und Lohnentwicklung lehnt der SGB strikt ab.
</p><p>Für Leute mit tiefen und mittleren Einkommen - also das Gros der Bevölkerung - ist die AHV der stärkste Pfeiler ihrer Altersvorsoge. Für ein würdevolles Leben im Alter brauchen sie ein angemessenes Renteneinkommen. Deshalb darf die erste Säule nicht geschwächt werden. Die AHV braucht in der anstehenden Reform "Altersvorsorge 2020" eine Stärkung wie sie die Initiative "AHVplus" in Form eines 10-Prozent-Zuschlags fordert. Dies umso mehr als die AHV-Neurenten immer mehr der Lohnentwicklung hinterherhinken.
</p><p>Nicht hinnehmen wird der SGB die Pläne für Abstriche bei den Ergänzungsleistungen (EL). Wird der Zugang zu den EL eingeschränkt, würden Leute mit mittleren Einkommen hart getroffen. Sie würden rasch von Sozialhilfe abhängig. Die EL würden ihre Funktion als Pflegeversicherung nicht mehr erfüllen. Der SGB wird deshalb Verschlechterungen bei der Finanzierung der Pflege im Alter bekämpfen.
</p><p>Weiter sprach sich der SGB-Kongress gegen Verschlechterungen der ohnehin schon tiefen Renten der obligatorischen beruflichen Vorsorge aus. Die vorgeschlagene drastische Absenkung des Mindestumwandlungssatzes auf 6% lehnt der SGB ab
</p><p>&nbsp;</p><p class="Text">&nbsp;</p><p>Die SGB-Kongressdelegierten unterstrichen ihre Bereitschaft, ihre Forderungen mit Nachdruck zu vertreten und hiessen eine Resolution gut, in der zu einer nationalen Kundgebung am 7. März 2015 für Lohngleichheit und gegen eine Erhöhung des Frauenrentenalters auf 65 Jahre aufgerufen wird.
</p><p>Mit ihren Forderungen und Botschaften richteten sich die Delegierten auch an Sozialminister Alain Berset, der in seiner Rede das Projekt "Altersvorsorge 2020" erläuterte. Er rief dabei zu gemeinsamem Engagement für eine langfristig stabile Altersvorsorge auf.
</p><h5 class="GliederungText" style=" ">Auskünfte</h5><ul><li>Doris Bianchi, Geschäftsführende Zentralsekretärin SGB, zuständig für Sozialpolitik 031 377 01 13 oder 076 564 67 67<span class="Auszeichnunghalbfett"></span></li></ul>]]></content:encoded><category>Sozialpolitik</category><category>AHV</category><category>Berufliche Vorsorge</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-2028</guid><pubDate>Thu, 23 Oct 2014 13:25:00 +0200</pubDate><title>SGB-Präsident Paul Rechsteiner zieht durchzogene Bilanz</title><link>https://www.sgb.ch/themen/gewerkschaftspolitik/detail/sgb-praesident-paul-rechsteiner-zieht-durchzogene-bilanz</link><description>55. ordentlicher SGB-Kongress eröffnet</description><content:encoded><![CDATA[<p class="Text">SGB-Präsident Paul Rechsteiner hat in seiner Eröffnungsrede zum 55. ordentlichen SGB-Kongress am Donnerstag im Berner Kursaal eine durchzogene Bilanz der letzten Kongressperiode präsentiert. Positiv wertete er Fortschritte bei den Mindestlöhnen und der Ausweitung des Schutzes der Arbeitnehmenden durch Gesamtarbeitsverträge (GAV). Als grössten Negativpunkt führte Rechsteiner die Annahme der sogenannten Masseneinwanderungsinitiative an.</p><h3 class="Text" style="text-align: left; text-align:left">Einiges bewirkt</h3><p class="Text">Wer nur auf die Ergebnisse schaue, müsse auch bei den Volksabstimmungen der letzten vier Jahre aus gewerkschaftlicher Sicht eine negative Bilanz ziehen, sagte Rechsteiner. Er führte die Ablehnung der Mindestinitiative ebenso an wie der Initiative für mindestens sechs Wochen Ferien von Travail Suisse, der Steuergerechtigkeitsinitiative, der 1:12-Initiative und der Initiative für eine öffentliche Krankenkasse. Jedoch seien all diese Initiativen nicht &nbsp;vergeblich gewesen: „Schlimmstenfalls blieb ein Erfolg aus. Im besseren Fall haben sie unabhängig vom Ergebnis an der Urne einiges bewirkt.“</p><p class="Text">Dies gelte besonders für die Mindestlohinitiative. Trotz ihrer Ablehnung sei es gelungen, die Marke von 4000 Franken zu setzen. in den Vertragsverhandlungen „kam es dank unserer Mindestlohnkampagne zu eigentlichen Durchbrüchen. Die Gewerkschaften haben die Aufgabe, die Lohn- und Lebensverhältnisse der Menschen zu verbessern. Gemessen an diesem Ziel war die Mindestlohnkampagne ein grosser Erfolg.“</p><p class="Text">Kritischer wertete Rechsteiner die knappe Niederlage bei der Ausdehnung der Ladenöffnungszeiten in Tankstellenshops. Rückblickend zeige sich, „dass es nicht nur um ein paar Tankstellen ging.“ Das Sonntagsarbeitsverbot werde zum Beispiel im Outlet Landquart trotz klarer Rechtslage und eines Bundesgerichtsentscheids „schon gar nicht mehr durchgesetzt, ein im schweizerischen Rechtsstaat einmaliger Vorgang.“</p><h3 class="Text" style="text-align: left; text-align:left">Grosses Thema 9. Februar</h3><p class="Text">Alle Abstimmungen der letzten vier Jahre stünden aber im Schatten des Ja zur sogenannten Masseneinwanderungsinitiative der SVP am 9. Februar. „So knapp dieses Ja ausfiel, so schwerwiegend sind die Folgen für die Schweiz und ihre Zukunft, aber auch für die Arbeitnehmenden und die Gewerkschaften.“ Die Position des SGB nach dem 9. Februar lasse sich in drei Punkten zusammenfassen: „Erstens halten wir an den bilateralen Verträgen unter Einschluss der Personenfreizügigkeit fest. Es braucht geregelte Beziehungen zur EU. Zweitens bekämpfen wir jede neue Diskriminierung. Ein neues Saisonnierstatut kommt für uns nicht in Frage. Und drittens braucht es mehr und nicht weniger Schutz für die Löhne und Arbeitsplätze in der Schweiz.“ Die Frage des Wie weiter? nach dem 9. Februar gehöre zu den grossen Themen dieses Kongresses. </p><p class="Text">Als positive Entwicklung würdigte der SGB-Präsident, dass der Abdeckungsgrad durch Gesamtarbeitsverträge weiter verbessert werden konnte, ebenso die Einführung der Solidarhaftung und besserer Regeln gegen Scheinselbständigkeit. Auch die erstmals in der Schweiz eingeführte Sozialplanpflicht im neuen Sanierungsrecht und die Ratifizierung von Abkommen der Internationalen Arbeitsorganisation, wie zum Beispiel zum Schutz der Hausangestellten, erwähnte Rechsteiner als Positivpunkte.</p><h3 class="Text" style="text-align: left; text-align:left">Treten an Ort</h3><p class="Text">Problematischer sei das „Treten an Ort beim Kündigungsschutz für Mitglieder von Personalkommissionen und gewerkschaftliche Vertrauensleute“, aber auch bei der Lohngleichheit zwischen Mann und Frau. Bei den Sozialversicherungen stelle die AHVplus-Initiative „das Gegenprojekt zu den Sozialabbauvorschlägen aus dem Bundeshaus“ dar. Als „bemerkenswerte Arbeitskämpfe“ erwähnte Rechsteiner die Streiks bei Novartis in Nyon und Merck Serono in Genf sowie auf der Grossbaustelle des neuen SBB-Durchgangsbahnhofs in Zürich.</p><h5 class="Text" style="text-align: left; text-align:left">Redebeiträge</h5><ul><li>&lt;media 2360 - - "TEXT, Kongressrede Paul Rechsteiner Beginn red 01, Kongressrede_Paul_Rechsteiner_Beginn_red_01.pdf, 1.5 MB"&gt;Paul Rechsteiner, Präsident SGB&lt;/media&gt;</li></ul>]]></content:encoded><category>Gewerkschaftspolitik</category><category>Schweiz</category><category>Flankierende Massnahmen und Personenfreizügigkeit</category><category>Gewerkschaftsrechte</category><category>Löhne und Vertragspolitik</category><category>Sozialpolitik</category><category>International</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-2024</guid><pubDate>Wed, 15 Oct 2014 13:16:00 +0200</pubDate><title>AHV-Neurenten hinken hinter Lohnentwicklung her - AHVplus schafft Abhilfe</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/ahv-neurenten-hinken-hinter-lohnentwicklung-her-ahvplus-schafft-abhilfe</link><description>Altersvorsorge</description><content:encoded><![CDATA[<p>Die vom Bundesrat beschlossene Anpassung der AHV-Renten an die Preis- und Lohnentwicklung ist für die heutigen Rentnerinnen und Rentner positiv. Dank dem Mischindex wird dafür gesorgt, dass ihr Rentenniveau mit den Lebenskosten einigermassen Schritt hält. Aus diesem Grund wird sich der Schweizerische Gewerkschaftsbund (SGB) in der anstehenden Debatte über das Projekt "Altersvorsorge 2020" mit Vehemenz dafür einsetzen, dass die regelmässige Anpassung der Renten nicht untergraben wird. Die im Falle von AHV-Defiziten geplante automatische Sistierung der Rentenanpassung lehnt der SGB strikte ab.
</p><p>Die positiven Effekte des Mischindexes auf das Rentenniveau der heutigen Pensionierten dürfen aber nicht darüber hinwegtäuschen, dass Neurenten heute empfindlich hinter der Lohnentwicklung hinterherhinken. Einerseits weil die Renten gemäss Mischindex nur teilweise der Lohnentwicklung angepasst werden (hälftig der Teuerung, hälftig den Löhnen). Andererseits weil der verwendete Lohnindex die effektive Lohnentwicklung nur ungenügend abbildet. Denn er trägt dem Strukturwandel im Arbeitsmarkt nicht Rechnung, der sich positiv auf die Löhne auswirkt. In den letzten 10 Jahren ist deshalb das Rentenniveau für Neurentner gegenüber der Lohnentwicklung um 10 Prozent in Rückstand geraten. 
</p><p>Dieses Problem muss in der anstehenden Reform "Altersvorsorge 2020" angegangen werden. Es braucht endlich wieder einen Ausgleich durch einen Zuschlag zur AHV-Rente, so wie es die Initiative "AHVplus - für eine starke AHV" der Gewerkschaften fordert. Nur so kann die Altersvorsorge dem Verfassungsauftrag gerecht werden, dass die Renten aus erster und zweiter Säule die Fortführung der gewohnten Lebenshaltung in angemessener Weise ermöglichen sollen. Nur dank besseren AHV-Renten können Arbeitnehmende mit tiefen und mittleren Einkommen auch in Zukunft im Alter ein Leben in materieller Würde führen.
</p><h5><span>Auskünfte:</span></h5><p>&nbsp;</p><ul><li><span>Doris Bianchi, Geschäftsführende Sekretärin SGB, zuständig für Sozialpolitik 031 377 01 13 oder 076 564 67 67&nbsp;</span></li></ul><p>&nbsp;</p>]]></content:encoded><category>AHV</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-2013</guid><pubDate>Tue, 07 Oct 2014 08:34:00 +0200</pubDate><title>Opfergerechte Verjährung und runder Tisch zur Bewältigung</title><link>https://www.sgb.ch/themen/arbeit/detail/opfergerechte-verjaehrung-und-runder-tisch-zur-bewaeltigung</link><description>Asbestkatastrophe jetzt umfassend angehen</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Die Asbestkatastrophe ist auch in der Schweiz noch lange nicht bewältigt. Weil es endlich eine umfassende Antwort braucht, fordert der SGB den Bundesrat auf, die massgebenden Akteure zu einem "runden Tisch" einzuladen.</p><p>&nbsp;</p><p>Der Gesetzgeber hat zuerst einmal die heute viel zu rigide Verjährungsfrist von 10 Jahren anzupassen. Denn Asbest-Erkrankungen brechen oft erst 40 Jahre nach Exposition mit dem Stoff aus. „Es ist schreiendes Unrecht, dass Schädigungen durch Asbest verjähren, bevor die Krankheit ausgebrochen ist“, stellte SGB-Präsident Paul Rechsteiner vor versammelter Presse fest. Trotz klarer Kritik durch den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte sperre sich die Politik hierzulande gegen eine opfergerechte Verjährung. Rechsteiner weiter: „Der bundesrätliche Vorschlag von 30 Jahren – vom Nationalrat nun auf 20 Jahre verkürzt – ist mit Blick auf die Latenzzeiten bei weitem nicht ausreichend.“ Richtig wäre es, „die Verjährung generell erst ab Ausbruch der Krankheit laufen zu lassen.“ Eine solche neue Regelung könnte allenfalls auf Asbesterkrankungen beschränkt werden. 
</p><p>Die Politik muss jedoch auch menschenwürdige und gerechte Lösungen für die bereits erkrankten Asbestopfer finden. Der SGB fordert hier einen Entschädigungsfonds. SGB-Zentralsekretär Luca Cirigliano: „Durch Genugtuung oder Schadenersatz schafft ein solcher Fonds Gerechtigkeit auch für bereits verjährte Fälle.“ Vor allem kämen damit auch asbestbedingte Erkrankte zu ihrem Recht, die nicht unter das Unfallversicherungsgesetz (UVG) fallen. Finanziert werden sollte ein solcher Fonds vor allem durch jene Unternehmen, die Asbestprodukte hergestellt und verkauft haben. 
</p><p>SGB-Vize- und Unia-Co-Präsidentin Vania Alleva verlangte den Ausbau der Präventionsmassnahmen zu Asbest. Denn: „Angesichts der grossen Mengen Asbest, die vor dem Verbot (1989) verbaut wurden, sind zahlreiche Arbeitnehmende des Ausbaugewerbes noch auf Jahre hinaus bei Rückbau-, Umbau- und Renovationsarbeiten erheblichen Risiken ausgesetzt: Es ist eine tickende Zeitbombe! Grosser Handlungsbedarf besteht insbesondere in mehreren Kantonen (Baubewilligung nur nach Analyse auf Asbestvorkommen, Entsorgungspraxis usw.).“ Gleichzeitig forderte Alleva eine gerechtere Risikoverteilung zwischen den Branchen und mehr Engagement der Schweiz auf internationaler Ebene.
</p><p>&nbsp;</p><h5>Auskünfte</h5><p>&nbsp;</p><ul><li>Luca Cirigliano, Zentralsekretär SGB, 076 335 61 97</li><li> Vania Alleva, Vize-Präsidentin SGB, Co-Präsidentin Unia, 079 620 11 14</li></ul><p>&nbsp;</p><h5>Redebeiträge</h5><ul><li>&lt;media&gt;Paul Rechsteiner, Präsident SGB&lt;/media&gt;</li><li>&lt;media&gt;Luca Cirigliano, Zentralsekretär SGB&lt;/media&gt;</li><li>&lt;media&gt;Vania Alleva, Vize-Präsidentin SGB, Co-Präsidentin Unia&lt;/media&gt;</li></ul><h5>Materialien</h5><ul><li>&lt;media&gt;SGB-Eingabe an den Bundesrat&lt;/media&gt;</li></ul><p>&nbsp;</p><p>&nbsp;</p>]]></content:encoded><category>Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz</category><category>Unfallversicherung</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-2008</guid><pubDate>Wed, 01 Oct 2014 09:32:00 +0200</pubDate><title>AHV hat unschlagbares Preis-Leistungsverhältnis</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/ahv-hat-unschlagbares-preis-leistungsverhaeltnis</link><description>Altersvorsorge</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead"> Das Preis-Leistungsverhältnis der AHV ist unschlagbar gut: Die grosse Mehrheit der Bevölkerung in der Schweiz bekommt für jeden in die AHV einbezahlten Franken deutlich mehr Rente, als wenn das gleiche Geld auf einem Konto der privaten Vorsorge angespart würde. Dies zeigen Modellrechnungen des Schweizerischen Gewerkschaftsbundes (SGB).</p><p>Die Zahlen sprechen eine klare Sprache: Ein Ehepaar (Sie: Teilzeit-Verkäuferin, Er: Vollzeit-Bauarbeiter) mit zwei Kindern und einem versicherten Lohn von zuletzt 7400 Franken, hatte im Referenzjahr 2013 Anspruch auf eine AHV-Rente von 3510 Fr. pro Monat. Dafür bezahlte das Paar während dem gesamten Erwerbsleben 305'500 Fr. AHV-Beiträge. Hätte das gleiche Paar eine gleich hohe Rente privat ansparen müssen, wäre die Rechnung viel teurer ausgefallen: Die beiden hätten insgesamt 655'700 Fr. in eine dritte Säule stecken müssen. Statt nur 10.3 Prozent, hätten sie 22.5 Prozent des Lohnes für das Alter auf die Seite legen müssen.
</p><p>Das viel bessere Preis-Leistungsverhältnis ist im genialen AHV-Finanzierungsmodell begründet. Neben der starken Solidarität zwischen hohen und tiefen Einkommen und der Berücksichtigung unbezahlter Familienarbeit in der Rentenberechnung, zählt die AHV ihre schlanke Verwaltung, die grosse Unabhängigkeit vom Gewinnstreben privater Anbieter sowie die Umlagefinanzierung zu ihren Trümpfen. Das gute Abschneiden der AHV ist auch das Resultat der schlechten Konditionen der Anbieter privater Vorsorgelösungen. Weil Banken und Versicherungen für ihre Aktionäre Gewinne erzielen müssen, werden die Versicherten über hohe Gebühren gemolken. Dies spüren die Versicherten auch in der beruflichen Vorsorge. Hier schneiden die Vorsorgelösungen der Lebensversicherungsgesellschaften weit schlechter ab als jene autonomer Pensionskassen.
</p><p>Die AHV verfügt nicht nur individuell über ein einmalig gutes Preis-Leistungsverhältnis, sondern auch als Vorsorgesystem. Die Finanzierung ist stabil. Obwohl sich die Lebenserwartung stark erhöht hat und sich die Zahl der Rentnerinnen und Rentner seit 1975 mehr als verdoppelte, sind die Lohnbeiträge unverändert geblieben (je 4.2 Prozent für Arbeitnehmer und Arbeitgeber). Nur einmal wurde ein zusätzliches Mehrwertsteuer-Prozent für die AHV eingeführt.
</p><p>Die Analyse des SGB zeigt es deutlich: Zur Abdeckung elementarer sozialer Risiken, wie etwa dem Alter, sind Sozialversicherungen Privatversicherungen weit überlegen. Im Hinblick auf die anstehende Debatte über die "Altersvorsorge 2020" müssen Bundesrat und Parlament der sozialen und wirtschaftlichen Überlegenheit der Volksversicherung AHV Rechnung tragen. Statt - wie vorgeschlagen - geschwächt, muss die AHV gestärkt werden. Die AHV-Renten müssen der wirtschaftlichen Entwicklung angepasst werden, so wie es die Volksinitiative AHVplus verlangt
</p><p>&nbsp;</p><p class="TitelAusknfte">&nbsp;</p><h5>Auskünfte:</h5><ul><li>Paul Rechsteiner, Präsident SGB, 079 277 61 31</li><li>Thomas Zimmermann, Leiter Kommunikation SGB, 031 377 01 06 oder 079 249 59 74</li></ul><h5>Redebeiträge</h5><ul><li><a href="https://sgb.ch/fileadmin/user_upload/Dokumente/Blog_Lampart/blog_bild_de1.png" class="download">Paul Rechsteiner, Präsident SGB</a></li><li><a href="https://sgb.ch/fileadmin/user_upload/Dokumente/Blog_Lampart/blog_bild_de1.pptx" class="download">Doris Bianchi, Geschäftsführende Sekretärin SGB</a></li><li><a href="https://sgb.ch/fileadmin/user_upload/Dokumente/Blog_Lampart/blog_bild_de2.png">Giorgio Tuti, Präsident SEV, Vizepräsident SGB</a></li><li><a class="download">Aldo Ferrari, Geschäftsleitungsmitglied Unia</a></li></ul><h5>Materialien</h5><ul><li><a href="https://sgb.ch/fileadmin/redaktion/logos/verbaende/movendo_logo_fr_4c.jpg" class="download">Berechnung SGB</a></li><li><a href="https://sgb.ch/fileadmin/redaktion/photos/illustrativ/steuern-zahlen/quote-part-fiscaleVSeff-gouv.png" class="download">Hintergrundinformationen</a></li></ul><p class="GliederungText">&nbsp;</p>]]></content:encoded><category>Sozialpolitik</category><category>AHV</category><category>Berufliche Vorsorge</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-2005</guid><pubDate>Sun, 28 Sep 2014 13:40:00 +0200</pubDate><title>Mit Ausbau der Prämienverbilligungen Haushalte entlasten</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/mit-ausbau-der-praemienverbilligungen-haushalte-entlasten</link><description>Eidg. Abstimmungen</description><content:encoded><![CDATA[<p>Der Schweizerische Gewerkschaftsbund (SGB) ist enttäuscht über die Ablehnung der öffentlichen Krankenkasse. Damit wurde eine Chance verpasst, in der Krankenversicherung unnötige Werbe- und Marketingkosten zu unterbinden und den absurden Wettbewerb um gute Risiken zu beenden.
</p><p>Die Krankenkassenprämien sind in der Vergangenheit deutlich stärker gestiegen als die Einkommen. Das belastet die Haushalte. Betroffen sind vor allem Menschen mit mittleren Einkommen, umso mehr als in den letzten Jahren viele Kantone im Rahmen ihrer Sparpakete begonnen haben, die Prämienverbilligungen zu senken. Diesen Trend will der SGB brechen. Er fordert einen deutlichen Ausbau der Prämienverbilligungen.
</p><p>Erfreut nimmt der SGB von der Ablehnung der Mehrwertsteuer-Initiative von Gastrosuisse Kenntnis. Damit konnten steigende Preise für Lebensmittel verhindert und die Gefahr von Steuerausfällen abgewehrt werden.
</p><p>Erfreulich ist auch der Entscheid der Schwyzer Stimmberechtigten, die bisherige Steuerpolitik zu korrigieren und die hohen Einkommen und Vermögen etwas stärker zur Kasse zu bitten. Die Schwyzer erteilten damit jenen Steuerhardlinern eine Absage, die auf eine angemessene Abschöpfung des Steuersubstrats verzichten wollten, nur um dann umso lauter eine Senkung der Schwyzer Beiträge an den Nationalen Finanzausgleich zu fordern. 
</p><h5>Auskünfte:</h5><p>&nbsp;</p><ul><li><span>Thomas Zimmermann, Leiter Kommunikation SGB, 079 249 59 74</span></li></ul><p>&nbsp;</p>]]></content:encoded><category>Gesundheit</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-1600</guid><pubDate>Thu, 11 Sep 2014 13:38:00 +0200</pubDate><title>Den unnützen Wettbewerb beenden</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/den-unnuetzen-wettbewerb-beenden</link><description>Am 28. September Ja zur öffentlichen Krankenkasse</description><content:encoded><![CDATA[<p>Können Sie auch ein Lied singen von aufdringlichen Anrufern, die Sie zum Wechsel der Krankenkasse überreden wollen? Oder sind Sie schon älter, vielleicht gar chronisch krank? Dann wissen Sie, wie Kassen versuchen, Sie vom Eintritt abzuhalten, mit Schikanen und unfairen Tricks. Wenn zum Beispiel die versprochene Offerte einfach nie eintrifft. Viele Krankenkassen bieten heute gewissen Kundinnen und Kunden bei Offertanfragen systematisch einen schlechteren Service.
</p><p>Abwimmeln oder Telefonterror sind die Kehrseite derselben Medaille: Die Kassen wollen keine „schlechten“ und kämpfen um die „guten Risiken“. Denn in der Grundversorgung müssen alle Kassen die gleichen Leistungen versichern. Das schreibt das Gesetz vor. Für die Kassen gibt es nur zwei Möglichkeiten, Kosten zu sparen: Entweder bessere und gut koordinierte Behandlungen insbesondere für chronisch Kranke oder aber die Jagd auf die „guten Risiken“. Die Kassen setzen vor allem auf die zweite Möglichkeit. Indem sie den anderen Kassen junge und gesunde Versicherte abjagen und alte und kranke Versicherte zuschieben, versuchen sie sich eine profitablere Kostenstruktur zu schaffen. Wer mehr Junge und Gesunde versichert, hat tiefere Kosten, kann die Prämien senken und so noch mehr „gute Risiken“ anziehen. Und sichert sich gleichzeitig interessante Kundschaft für die profitablen Zusatzversicherungen.
</p><p>Rund 325 Millionen Franken verschleudern die Krankenkassen jedes Jahr nur für Werbung und Wechselkosten. Das sind unsere Prämiengelder. Die Managerlöhne und die Kosten für die Jagd auf die „guten Risiken“ sind darin noch nicht einmal enthalten. Die öffentliche Krankenkasse macht endlich Schluss mit dieser Geldverschwendung. Stattdessen tritt in den Vordergrund, worum es bei einer Krankenkasse eigentlich gehen sollte: die Behandlungsqualität. Mit Prävention und Gesundheitsförderung hält die öffentliche Kasse die Kosten langfristig tief. Chronisch Kranke bekommen gut koordinierte, individuelle Behandlung. Das bedeutet mehr Qualität mit tieferen Kosten. Heute scheuen die Kassen vor solchen Programmen zurück. Damit würden sie ja für „schlechte Risiken“ attraktiver. Auch diesen Irrsinn beendet die öffentliche Krankenkasse.
</p><p>„Sozialversicherungen organisieren die Solidarität.“ Deshalb „funktioniert Wettbewerb in den Sozialversicherungen nicht.“ Das sagt kein wilder Regulierer, sondern der ehemalige FDP-Präsident Franz Steinegger. Ein Ja zur öffentlichen Krankenkasse am 28. September beendet den unnützen Wettbewerb der über 60 Krankenkassen.</p>]]></content:encoded><category>Gesundheit</category><category>Sozialpolitik</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-1584</guid><pubDate>Fri, 29 Aug 2014 13:39:00 +0200</pubDate><title>Weniger Bürokratie – mehr Zeit für PatientInnen</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/weniger-buerokratie-mehr-zeit-fuer-patientinnen</link><description>Papierkrieg, Wechselchaos oder nervende Telefonwerbung</description><content:encoded><![CDATA[<p>"Ich habe genug von immer mehr Papierkram und Kassentricks - ich will mich um meine Patienten kümmern können." Dies sagt Dr. med. René Hausmann zu seiner Arbeit als Hausarzt. Neben lästigen Telefonanrufen und Papierkrieg beim Kassenwechsel bedeuten die über 60 Krankenkassen auch für das Gesundheitspersonal eine zeitaufwändige und teure Bürokratie.
</p><p>Der Kassendschungel mit über 300‘000 verschiedenen Prämien(je nach Alter, Versicherungsmodell und Kasse) bedeutet für Pflegende, ÄrztInnen und PhysiotherapeutInnen ein einziges Wirrwarr an Regelungen, Formularen und Ansprechpersonen. Statt die Arbeitszeit für die Behandlung und Pflege der Patientinnen und Patienten zu nutzen, muss das Gesundheitspersonal immer mehr Zeit der überbordenden Kassenbürokratie opfern. Wie viel Arbeitszeit der Papierkrieg frisst, zeigt das Beispiel einer <a href="http://www.nzz.ch/schweiz/gegen-buerokratie-und-risikoselektion-1.18353142" target="_blank" rel="noreferrer">Spitalärztin</a>: Sie sagt, sie verbringe mittlerweile 50 Prozent ihrer täglichen Arbeit mit Büroarbeit. Mit einer öffentlichen Krankenkasse gäbe es endlich ein klares und transparentes System, welches auch die Administration für ÄrztInnen und Co. vereinheitlichen und vereinfachen würde.
</p><p>Insbesondere bei den Kostengutsprachen und Kostenübernahmen von gewissen Medikamenten (off-label-use) brächte die öffentliche Krankenkasse endlich Klarheit. Obwohl das Krankenversicherungsgesetz (KVG) eigentlich genau vorschreibt, welche Leistungen von den Kassen übernommen werden müssen, legen die Kassen in der Praxis ihren Handlungsspielraum unterschiedlich aus. Dies führt zu einer Ungleichbehandlung der PatientInnen. Eine Sozialversicherung muss jedoch alle Versicherten gleich behandeln. Das heutige System, das auf Risikoselektion statt Behandlungsqualität setzt, kann dieses Versprechen offenbar nicht einlösen. Oder, wie es Meret Schindler, dipl. Pflegefachfrau HF, ausdrückt: «Ich will eine Krankenkasse, welche sich um die Patientinnen und Patienten kümmert und nicht um ihre eigenen wirtschaftlichen Interessen.»
</p><p>Bisher wenig Beachtung gefunden hat ein eigentliches Novum, welches mit der öffentlichen Krankenkasse eingeführt würde. Die Oberaufsicht übt heute das Bundesamt für Gesundheit (BAG) aus. Dank einer paritätischen Aufsicht, zusammengesetzt aus öffentlicher Hand, Versicherten und Leistungserbringer, sind künftig auch die Pflegenden und Ärzte an der Kontrolle darüber beteiligt, wofür die Prämiengelder und die grossen Vermögen der Krankenkasse eingesetzt werden.</p>]]></content:encoded><category>Gesundheit</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-1576</guid><pubDate>Thu, 21 Aug 2014 12:07:00 +0200</pubDate><title>Arbeit à gogo macht krank! </title><link>https://www.sgb.ch/themen/arbeit/detail/arbeit-a-gogo-macht-krank</link><description>Keine Abschaffung der Arbeitszeiterfassung</description><content:encoded><![CDATA[<div><p class="lead">Schweizer arbeiten immer länger. Sie arbeiten vermehrt auch in der Freizeit, an Sonntagen, in den Ferien. So nimmt der Stress am Arbeitsplatz zu. Man schläft schlechter. Das Familien- und Sozialleben leidet. Burn-Outs sind die Folge, Depressionen, in Extremfällen sogar Herzinfarkte oder Suizide.&nbsp;</p><p>Dass die Stressfaktoren am Arbeitsplatz zunehmen, hat jüngst wieder die Gesundheitsbefragung des Bundes gezeigt: Die Befragten nannten Überarbeitung und fehlende Pausen als sehr grosse Risiken. Dass immer mehr gearbeitet wird (oft mehr als gesetzlich erlaubt!) und die Sonntags- und Nachtruhe nicht mehr eingehalten wird, hat meist damit zu tun, dass die Arbeitszeit nicht mehr erfasst wird. Indem Arbeitgeber mehr oder weniger sanft Druck ausüben, verzichten Arbeitnehmende häufig, ihre Arbeitszeit und v.a. die Überstunden zu notieren. Manchmal passiert dies auch auf Initiative des Angestellten: Aus Angst vor einer Entlassung gaukelt man mehr Produktivität vor, und stempelt aus, obwohl man dann weiter arbeitet. Eine gefährliche Form der Selbstausbeutung! Grund für den erhöhten Druck am Arbeitsplatz sind vielfach versteckte Sparmassnahmen, etwa weil Firmen bei gleichbleibender Arbeitslast Personal reduzieren. Begründet werden die Massnahmen oft mit „verschärfte Konkurrenz in Zeiten der Globalisierung“.&nbsp;</p></div><div><p>Das Arbeitsgesetz hat bei der Arbeitszeit jedoch klare Grenzen gesetzt. Es unterscheidet richtig-erweise zwischen Überstunden, Überzeiten, Nacht- und Sonntagsarbeit und schreibt obligatorische Pausen zur Erholung vor. Denn Arbeitsmediziner wissen: Der menschlichen Leistungsfähigkeit sind Grenzen gesetzt, und diese müssen respektiert werden. Sonst müssen wir horrende Gesundheitskosten tragen sowie viel menschliches Leid.&nbsp;
</p><p>Kontrolliert wird die Einhaltung dieser Gesetze zum psychischen Gesundheitsschutz indem die Arbeitszeit erfasst wird. Diese Dokumente müssen alle Arbeitgeber von Gesetzes wegen bei einer Inspektion bereithalten, sonst droht eine Busse oder Anzeige. Die Arbeitszeiterfassung ist ein einfaches, aber effektives Instrument, um den psychischen Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz sicherzustellen. Doch was fordern nun bürgerliche Politiker und Wirtschaftsvertreterinnen? Ausgerechnet die Abschaffung der Arbeitszeiterfassung! Das Ziel ist klar: Die Angestellten sollen mehr arbeiten und dank fehlender Überstunden-Erfassung vermehr gratis arbeiten. Die Folgen, etwa zusätzliche Gesundheitskosten, soll derweil die Gesellschaft tragen. Dagegen wehren sich die Gewerkschaften!</p></div>]]></content:encoded><category>Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz</category><category>Gesundheit</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-1573</guid><pubDate>Tue, 19 Aug 2014 13:27:00 +0200</pubDate><title>Ja zur öffentlichen Krankenkasse</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/ja-zur-oeffentlichen-krankenkasse</link><description>Weil&#039;s vernünftig ist!</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Die privaten Krankenkassen verschleudern jedes Jahr rund 325 Millionen unserer Prämien für teure Werbekampagnen und Wechselkosten. Hinzu kommen hohe Managerlöhne und die unsolidarische Jagd auf sogenannt „gute Risiken“. Heute hat keine Krankenkasse ein Interesse daran, kranke Menschen optimal zu betreuen – weil sie das attraktiv für teure chronisch Kranke machen würde. Eine öffentliche &nbsp;Krankenkasse setzt diesem Unsinn ein Ende. Deshalb setzen sich der SGB und seine Verbände für die Initiative „Für eine öffentliche Krankenkasse“ ein.</p><h3>Schädlicher Pseudo-Wettbewerb</h3><p>In der Schweiz gibt es heute über 60 Krankenkassen, die in der Grundversorgung tätig sind. Sie veranstalten einen teuren Pseudo-Wettbewerb. Da alle die gleichen, durch das Gesetz vorgeschriebenen Leistungen versichern müssen, gibt es für die Kassen nur zwei Möglichkeiten, Kosten zu sparen: Bessere und gut koordinierte Behandlungen insbesondere für chronisch Kranke oder aber die Jagd auf „gute Risiken“. Die Kassen setzen vor allem auf die zweite Möglichkeit. Indem sie den anderen Kassen „gute Risiken“, das heisst junge und gesunde Versicherte abjagen und „schlechte Risiken“ zuschieben, schaffen sie sich eine profitablere Kostenstruktur und interessantere Kundschaft für Zusatzversicherungen. Wer mehr Junge und Gesunde hat, kann dank tieferen Gesundheitskosten die Prämien senken und noch mehr „gute Risiken“ anziehen. Mit Schikanen und unfairen Tricks halten die Kassen gleichzeitig kranke und alte Menschen vom Kassenwechsel ab. &nbsp;So bieten viele Kassen im heutigen System gewissen KundInnen etwa bei Offertanfragen systematisch eine schlechtere Servicequalität, um „schlechten Risiken“ den Beitritt zu erschweren. 
</p><p>Die unsägliche Risikoselektion wäre mit einer öffentlichen Krankenkasse ein für alle Mal vom Tisch. Statt Risikoselektion tritt die Behandlungsqualität in den Vordergrund. Das heisst, der Fokus der Kasse wird darauf gelenkt, mit koordinierter Behandlung, Prävention und Gesundheitsförderung die Kosten langfristig tief zu halten. PatientInnen mit chronischen Erkrankungen können dank koordinierten Versorgungsprogrammen und individueller Begleitung optimal und dadurch auch kostengünstiger behandelt werden. 
</p><h3>Über 60 Krankenkassen</h3><p>Die Kassendichte in der Schweiz ist hoch. 60 Krankenkassen bedeuten auch mindestens 60 GeneraldirektorInnen, 60 Verwaltungsratsgremien, 60 Versicherungspaläste, 60 Werbeabteilungen, 60 Abrechnungsverwaltungen und mindestens 60 PolitiklobbyistInnen. Mit diesen sinnlosen Parallelstrukturen verteuert sich unser Gesundheitswesen unnötig. Nur schon für Marketing – dazu gehören auch die lästigen Telefonanrufe - und die alljährlichen Wechsel verschleudern die Kassen jedes Jahr rund 325 Millionen Franken. 
</p><p>Die öffentliche Krankenkasse funktioniert effizienter und transparenter. Sie übernimmt die Aufgaben der bisher 60 privaten Anbieter und unterhält Agenturen in allen Kantonen. Weil es nur noch eine statt 60 Verwaltungen braucht, können Infrastruktur- und Verwaltungskosten gesenkt werden. Auch teure Werbung und kostspieliges Politlobbying hat die öffentliche Krankenkasse nicht nötig. Diese Einsparungen spüren die Versicherten positiv bei ihren Prämien. 
</p><h3>Teure Bürokratie</h3><p>Das heutige System ist völlig intransparent und unüberschaubar. Die über 60 unterschiedlichen Krankenkassen bieten mit der obligatorischen Grundversicherung ein völlig identisches Produkt an. Dennoch gibt es unglaubliche rund 300‘000 verschiedene Prämien für dasselbe Produkt, je nach Alter, Region, Kasse und Versicherungsmodell. Für Patientinnen und Patienten, aber auch für Ärzte, Pflegepersonal, Spitäler, Labors, Apotheken bedeutet dies einen nicht mehr durchschaubaren Bürokratie-Dschungel: je nach Kasse unterschiedliche Formulare, unterschiedliche Ansprechstellen und Zuständigkeiten, Anforderungen, Wünsche und Entscheide. So verpuffen viel Arbeit, Geld und Energie in unnötiger Bürokratie.
</p><p>Mit der öffentlichen Krankenkasse gibt es für Gesundheitspersonal wie Versicherte nur noch eine Abrechnungs- und Ansprechstelle. Pflegende und ÄrztInnen haben wieder mehr Zeit für die Heilung ihrer PatientInnen statt stundenlag Kostengutsprachen der verschiedenen Kassen nachzurennen. Lästige Werbeanrufe der Kassen und der alljährliche mühsame Wechsel für die Versicherten fallen endlich weg.
</p><h5>Weitere Informationen</h5><ul><li><span>Argumente</span></li><li><span>&lt;media 2134 - - "TEXT, Web-Flyer Download Einheitskasse deutsch, Web-Flyer_Download_Einheitskasse_deutsch.pdf, 645 KB"&gt;Flyer Deutsch&lt;/media&gt;</span></li><li><span><a href="http://oeffentliche-krankenkasse.ch/" target="_blank" class="external-link-new-window" rel="noreferrer">Webseite "Ja zur öffentlichen Krankenkasse!"</a></span></li></ul><p>&nbsp;</p>]]></content:encoded><category>Gesundheit</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-1568</guid><pubDate>Thu, 17 Jul 2014 13:53:00 +0200</pubDate><title>Ratifizierung Sozialcharta</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/ratifizierung-sozialcharta</link><description>Für die Schweiz eine längst überfällige Formsache</description><content:encoded><![CDATA[<p class="Text lead">Die Schweiz kann die Europäische Sozialcharta ohne Gesetzesänderungen ratifizieren. Zu diesem Schluss kommt der Bundesrat in einem Anfang Juli veröffentlichten Bericht. Damit erhält die Debatte über die Ratifizierung dieses Pfeilers zum Schutz der Menschenrechte in Europa neuen Schub. Es wird auch Zeit, denn was für die Schweiz eigentlich eine Formsache sein müsste, dauert nun schon fast 40 Jahre.</p><p class="Text">Die Idee hinter der Sozialcharta ist einfach: Sie soll in ganz Europa, zusammen mit anderen Rechtstexten, Mindeststandards für Demokratie, Rechtsstaatlichkeit und Menschenrechte setzen. Zusammen mit der Konvention für Menschenrechte (EMRK) bildet die Charta eines der Hauptinstrumente des Menschenrechtsschutzes auf unserem Kontinent. Nachdem die Mitglieder des Europarates diesen Vertrag 1961 abschlossen, ist ein Land nach dem anderen beigetreten und hat den Text&nbsp;ratifiziert. Mittlerweile würden die Standards überall in Europa gelten, von Portugal bis Russland und von Island bis Gibraltar, wären da nicht ein paar weisse Flecken auf der Landkarte: So haben die Schweiz, Liechtenstein, Monaco und San Marino die Charta zwar unterzeichnet – der Bundesrat tat dies bereits 1976 -, aber seither nie ratifiziert. Das ist ein völkerrechtliches Kuriosum, denn die Ratifizierung wurde in der Zwischenzeit zu einer Voraussetzung, um dem Europarat beizutreten. Da würde es der Schweiz – Europarat-Mitglied seit 1963 – gut anstehen nachzuziehen.</p><h3><b>Freie Wahl der sozialpolitischen Instrumente</b></h3><p class="Text">Konkret soll die Sozialcharta die wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Mindestrechte garantieren. Sie umschreibt Rechte des Individuums u.a. in den Bereichen Bildung, Beschäftigung, soziale Sicherheit und Nichtdiskriminierung. Den Mitgliedsstaaten steht jedoch frei, wie diese Mindeststandards erreicht werden sollen. Der sozialpartnerschaftliche Dialog ist genauso möglich wie der Weg über die Gesetze. Eine Harmonisierung der sozialpolitischen Instrumente ist ausdrücklich nicht vorgesehen. Ausserdem können Privatpersonen die Durchsetzung der Mindeststandards auch nicht mittels individuellen Beschwerden einfordern.</p><p class="Text">Wie der Bundesrat in seinem Bericht nun festhält „erfüllt die Schweiz aus rechtlicher Sicht die Mindestanforderungen für die Ratifikation“. Umso mehr als die 1996 revidierte Sozialcharta „à la carte“ ratifiziert werden kann und Vorbehalte möglich sind. Die Voraussetzungen zur Ratifizierung sind damit gegeben.</p><h3><b>Wichtiges Zeichen gegen innen und aussen</b></h3><p class="Text">Der SGB wird sich in der nun anstehenden Debatte dafür einsetzen, dass die Schweiz endlich diesen Weg beschreitet und bei internationalen Grundrechts-Ratings künftig besser abschneidet. Es wäre ein wichtiges Signal nach aussen. Denn gerade für einen wirtschaftlich stark vernetzten Kleinstaat ist ein weites Vertrags- und Beziehungsnetz wichtig – seit der EU-kritischen Abstimmung vom Februar 2014 mehr denn je. Indem sich die Schweiz als rechtsstaatlich moderner Staat positioniert, läuft sie auch nicht Gefahr, einmal mehr ohne Not auf einer „Schwarzen Liste“ zu landen.</p><p class="Text">Auch gegen innen wäre eine Ratifizierung der Sozialcharta für viele Menschen in der Schweiz ein wichtiges Symbol. Denn sie enthält für besonders verletzliche Personengruppen wie Junge, Behinderte oder ältere Menschen programmatische Schutzbestimmungen und würde die in den Gesetzen bereits bestehenden Sozialstandards zusammenfassen, bzw. klar und verständlich präsentieren. Für Menschen, die sich in der Gesellschaft häufig allein gelassen fühlen, ist ein solches Zeichen nicht zu unterschätzen. So würden auch die Integrationsbemühungen der Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeiter erleichtert. Aus diesem Grund macht sich etwa Avenir Social, der Berufsverband der Sozialen Arbeit in der Schweiz, für eine Ratifizierungn stark. &nbsp;</p><p class="Text">Erste Zeichen können die Parlamentarierinnen und Parlamentarier bereits im Herbst setzen, etwa in der zuständigen Delegation der Eidgenössischen Räte in der parlamentarischen Versammlung des Europarates sowie in der Aussenpolitischen Kommission des Ständerates.</p>]]></content:encoded><category>Sozialpolitik</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-1554</guid><pubDate>Wed, 25 Jun 2014 14:14:00 +0200</pubDate><title>Bundesrat hält an Kollisionskurs fest - Inakzeptabler Angriff auf Ergänzungsleistungen</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/bundesrat-haelt-an-kollisionskurs-fest-inakzeptabler-angriff-auf-ergaenzungsleistungen</link><description>Altersvorsorge 2020 - Reform der EL</description><content:encoded><![CDATA[<p>Der Bundesrat hat nach der Auswertung der Vernehmlassung zur Altersvorsorge 2020 keine Richtungskorrektur vorgenommen. Statt die AHV zu stärken und für ein genügendes Renteneinkommen zu sorgen, ist der Bundesrat weiterhin auf Kollisionskurs mit den Interessen der breiten Bevölkerung. So will er die AHV schwächen statt stärken. Viele heutige und künftige Rentnerinnen und Rentner werden deshalb den Gürtel enger schnallen müssen, obwohl ihre Renteneinkommen bereits heute oft nicht für ein anständiges Leben reichen.
</p><p>Trotz vehementer Kritik in der Vernehmlassung will der Bundesrat die AHV schwächen, indem sich der Bund aus der AHV-Finanzierung zurückzieht. Dieses Ausbluten der AHV ist für den Schweizerischen Gewerkschaftsbund SGB nicht akzeptabel, genauso wenig wie die Pläne, bei angespannter Finanzlage die automatische Teuerungsanpassung der AHV-Renten auszusetzen.
</p><p>Festhalten will der Bundesrat auch an der Erhöhung des Frauenrentenalters auf 65, obwohl alle Frauenorganisationen von links bis rechts dies unisono ablehnen. Es ist ein Hohn, auf dem Buckel der Frauen 1 Mrd. Fr. zu sparen. Denn Frauen haben bereits heute viel zu tiefe Renteneinkommen, da sie im Berufsleben wegen Lohndiskriminierung und Erwerbsunterbrüchen weniger Rentenansprüche äufnen können. Ausserdem gibt es zu wenige Jobs für Frauen über 60. Statt des höheren Rentenalters braucht es auch für Frauen höhere AHV-Renten.
</p><p>In Gefahr sind wegen der drastischen Senkung des Mindestumwandlungssatzes von 6,8 auf 6 Prozent auch die Renteneinkommen der zweiten Säule. Zwar will der Bundesrat die grösste Rentensenkung aller Zeiten durch zusätzliche Pensionskassen-Abgaben ausgleichen. Diese Massnahmen dürften aber im Parlament einen schweren Stand haben, wie die breite Skepsis in der Vernehmlassung zeigt. Selbst wenn sie die Parlamentshürde schaffen, sind sie für Arbeitnehmende mit Einkommen von 3000-5000 Fr./Monat nicht vorteilhaft: Trotz höheren Abgaben auf den bereits knappen Löhnen, werden sie nur eine mickrige Rente erhalten. Abhilfe schaffen nur höhere AHV-Renten, so wie sie die Initiative AHVplus der Gewerkschaften fordert.
</p><p>Der SGB ist konsterniert, dass praktisch im Gleichschritt zur Altersvorsorge 2020 nun auch die Ergänzungsleistungen EL unter die Räder kommen sollen. Die beabsichtigte Einschränkung des Zugangs zu den EL wird den Mittelstand treffen. Es darf nicht sein, dass sich nur Reiche einen Aufenthalt in einem Pflegeheim leisten können und die anderen zur Sozialhilfe müssen. Für den SGB müssen die EL ihre Funktion als Pflegefinanzierung erfüllen können. Einschnitte sind daher inakzeptabel. Die angekündigten Einsparungen bei den EL zeigen deutlich, dass der Lebensstandard im Alter für Leute mit tiefen und mittleren Einkommen künftig weiter gedrückt wird. Umso mehr braucht es die Volksinitiative AHVplus „Für eine starke AHV“. Denn nur dank besseren AHV-Renten können Arbeitnehmende mit tiefen und mittleren Einkommen auch in Zukunft im Alter ein Leben in materieller Würde führen.
</p><h5>Auskünfte:</h5><p>&nbsp;</p><ul><li><span>Doris Bianchi, Geschäftsführende Zentralsekretärin SGB, zuständig für Sozialpolitik 031 377 01 13 oder 076 564 67 67</span></li></ul><p>&nbsp;</p>]]></content:encoded><category>AHV</category><category>Berufliche Vorsorge</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-1546</guid><pubDate>Tue, 10 Jun 2014 17:19:00 +0200</pubDate><title>Angemessene Anrechnung der AHV-Erziehungsgutschriften erreicht</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/angemessene-anrechnung-der-ahv-erziehungsgutschriften-erreicht</link><description>SGB-Intervention stösst im Bundesrat auf offenes Ohr

</description><content:encoded><![CDATA[<p>Trotz Änderung des Sorgerechts: Die AHV-Erziehungsgutschriften werden weiterhin aufgrund der tatsächlichen Erziehungsengagements gesprochen. So hat der Bundesrat entschieden und damit einer Intervention des SGB und von Frauenorganisationen entsprochen. Das kommt in aller Regel den Frauen entgegen, denen hier „klammheimliche Enteignung“ gedroht hatte.
</p><p>Ab dem 1. Juli werden nicht verheiratete oder geschiedene Eltern im Regelfall die gemeinsame elterliche Sorge für ihre Kinder haben. Diese Änderung des Sorgerechts wirkt sich auch auf die AHV aus. Denn die Erziehungsgutschriften der AHV werden anhand des Sorgerechts angerechnet. Wer das alleinige Sorgerecht hat, erhält die ganze Erziehungsgutschrift von Fr. 42‘120 Franken pro Jahr, für welches man für Kinder unter 16 gesorgt hat. Bei gemeinsamer elterlichen Sorge wurde bisher die Erziehungsgutschrift hälftig geteilt, ausser die Eltern hätten eine andere Teilung vereinbart. Die Folge dieser grobschlächtigen Regelung hätte bei vielen Frauen zu markanten AHV-Renteneinbussen geführt. Denn die gemeinsame elterliche Sorge sagt nichts über die tatsächliche Erwerbs- und Betreuungssituation aus. Trotz gemeinsamem Sorgerecht ist davon auszugehen, dass auch in Zukunft häufig nur ein Elternteil – meistens die Mutter – die Erwerbstätigkeit reduziert, um die gemeinsamen Kinder zu betreuen. Damit wird sie – die Mutter – mit Einbussen bei den künftigen AHV-Renten zu rechnen haben.&nbsp; 
</p><h3>Am tatsächliches Engagement für Erziehung messen</h3><p>Der SGB und die Frauenorganisationen haben den Bundesrat Ende 2013 auf diesen Missstand aufmerksam gemacht und eine Regelung für die Anrechnung der Erziehungsgutschriften gefordert, die der Erwerbs- und Betreuungssituation besser Rechnung trägt. Mit der Mitte Mai verabschiedeten Anpassung der AHV-Verordnung hat der Bundesrat dieses Anliegen berücksichtigt und angemessene Anrechnungsregelungen geschaffen. 
</p><p>Die neue Bestimmung in der AHV-Verordnung sieht vor, dass das Gericht oder die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (KESB) bei jedem Entscheid über die gemeinsame elterliche Sorge, über die Zuteilung der Obhut oder über die Betreuungsanteile gleichzeitig auch über die Anrechnung der Erziehungsgutschriften befindet. Dabei ist demjenigen Elternteil die ganze Erziehungsgutschrift anzurechnen, der voraussichtlich den überwiegenden Teil der Betreuungsleistung für die gemeinsamen Kinder erbringen wird. Die Erziehungsgutschrift ist hälftig anzurechnen, wenn anzunehmen ist, dass beide Eltern in gleichem Umfang Betreuungsleistungen für die gemeinsamen Kinder erbringen werden.
</p><h3>Solange keine Vereinbarung, dann die Mutter</h3><p>Kommt die gemeinsame elterliche Sorge aufgrund einer gemeinsamen Erklärung der Eltern vor dem Zivilstandsamt oder vor der KESB zustande, müssen die Eltern gleichzeitig eine Vereinbarung über die Anrechnung der Erziehungsgutschriften treffen oder innert drei Monaten eine solche Vereinbarung bei der zuständigen KESB einreichen. Geschieht dies nicht, wird die KESB von Amtes wegen über die Anrechnung der Erziehungsgutschriften entscheiden. Solange weder ein Entscheid des Gerichts oder der KESB noch eine Vereinbarung der Eltern über die Anrechnung der Erziehungsgutschrift vorliegt, wird die Erziehungsgutschrift in vollem Umfang der Mutter angerechnet. Diese Regelung berücksichtigt den Umstand, dass auch heute die Mütter in den meisten Fällen ihre Erwerbstätigkeit im Hinblick auf die Betreuung der Kinder stärker einschränken als die Väter.
</p><p>Mit dieser Regelung rücken die Erziehungsgutschriften stärker in den Fokus. Während sie heute meistens erst im Zeitpunkt der Pensionierung relevant werden, wird es künftig klug sein, sich im Zeitpunkt einer Trennung oder Scheidung oder bei Geburt des Kindes mit der Materie zu befassen.</p>]]></content:encoded><category>AHV</category><category>Gleichstellung von Mann und Frau</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-1545</guid><pubDate>Tue, 10 Jun 2014 17:09:00 +0200</pubDate><title>Nunmehr eine konsensuale UVG-Revision</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/nunmehr-eine-konsensuale-uvg-revision</link><description>Bundesrat eröffnet Vernehmlassung

</description><content:encoded><![CDATA[<p class="Text">2011 scheiterte im Parlament die 1. UVG Revision. Zu Recht. Denn die beabsichtigte Schwächung der Suva sowie die vorgeschlagenen Kürzungen der Versicherungsleistungen wären ein herber Rückschlag gewesen. Die Revision&nbsp; fand aber schliesslich keine Mehrheit. Die Sozialpartner haben daraufhin beschlossen, Vorschläge für eine neue Revision auszuarbeiten. Diese sollte sich aufs Wesentliche beschränken und die Unfallversicherung als gut funktionierende und solid finanzierte Sozialversicherung nicht schwächen.</p><p class="Text">Der SGB begrüsst es, dass der Bundesrat nun die Vorschläge der Sozialpartner über eine neue Revisionsvorlage aufgenommen hat und darüber die konferenzielle Vernehmlassung eröffnet. Mit dieser Vorlage wird das seit 1984 geltende Gesetz über die Unfallversicherung modernisiert ohne auf deren effiziente Eigenarten zu verzichten. Denn nur mit guten Versicherungsleistungen und &nbsp;einer starken Suva, welche Unfälle und Berufskrankheiten abdeckt, ist garantiert, dass bei deren Vorkommen menschliches Leid gemildert werden kann.</p>]]></content:encoded><category>Unfallversicherung</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-1542</guid><pubDate>Wed, 04 Jun 2014 16:26:00 +0200</pubDate><title>Bundesamt verzichtet auf Rekurs – Jetzt braucht es längere Verjährungsfristen</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/bundesamt-verzichtet-auf-rekurs-jetzt-braucht-es-laengere-verjaehrungsfristen</link><description>Gerechtigkeit für Asbestopfer
</description><content:encoded><![CDATA[<p>Der Schweizerische Gewerkschaftsbund (SGB) begrüsst den Entscheid des Bundesamtes für Justiz, auf einen Rekurs beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) hinsichtlich eines Urteils zu Asbest und Verjährung zu verzichten.  
</p><p>Der EGMR hat in einem Urteil vom 11.3.2014 klar signalisiert, dass das schweizerische Recht mit seiner Verjährungsfrist von 10 Jahren den modernen gesundheitlichen Risiken nicht entspricht. Dieses Urteil des EGMR bezog sich auf die Klage der Witwe eines Asbestopfers. Deren Gatte war 2005 an Asbestkrebs verstorben. Jahrzehnte zuvor war er bei seiner Berufsarbeit mit Asbest in Kontakt gekommen. Die Witwe forderte vom früheren Arbeitgeber sowie der Suva Schadenersatz und Genugtuung, wurde jedoch von allen Instanzen mit Verweis auf die Verjährung von 10 Jahren abgewiesen. 
</p><p>Der Verzicht auf Rekurs gibt den Gewerkschaften und auch dem EGMR Recht. Mit andern Worten: Das Schweizer Haftpflichtrecht ist im Bereich Asbest und anderen Emerging Risks mit Gesundheitsschäden erst nach langer Latenzzeit ungenügend und muss dringendst reformiert werden. Verjährungsfristen von 30 Jahren reichen dazu nicht, es braucht solche von 50 Jahren. Bauchfell-Krebs z. B. bricht erst nach mindestens 40 Jahren nach Asbest-Exposition aus. <br>Eine Sonderlösung braucht es für bereits erkrankte Asbest-Opfer und ihre Angehörigen. Angezeigt ist ein grosszügiger Entschädigungsfonds. Der Nationalrat ist aufgerufen, unverzüglich zu handeln.
</p><h5>Auskünfte:</h5><p>Luca Cirigliano, Zentralsekretär SGB, 076 335 61 97</p>]]></content:encoded><category>Gesundheit</category><category>Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-1538</guid><pubDate>Tue, 27 May 2014 15:05:00 +0200</pubDate><title>EGMR-Urteil ist korrekt: Es braucht längere Verjährungsfristen</title><link>https://www.sgb.ch/themen/arbeit/detail/egmr-urteil-ist-korrekt-es-braucht-laengere-verjaehrungsfristen</link><description>Gerechtigkeit für Asbestopfer 

</description><content:encoded><![CDATA[<p><a name="Text5"></a></p><p>Der Schweizerische Gewerkschaftsbund (SGB) hat heute per Brief das Bundesamt für Justiz aufgefordert, dass die Schweiz auf einen Rekurs beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) hinsichtlich eines Urteils zu Asbest und Verjährung verzichten soll. 
</p><p>Der EGMR hat in seinem Urteil vom 11.3.2014 klar signalisiert, dass das schweizerische Recht mit seiner Verjährungsfrist von 10 Jahren den modernen gesundheitlichen Risiken nicht entspricht. Dieses Urteil des EGMR bezog sich auf die Klage der Witwe eines Asbestopfers. Deren Gatte war 2005 an Asbestkrebs verstorben. Jahrzehnte zuvor war er bei seiner Berufsarbeit mit Asbest in Kontakt gekommen. Die Witwe forderte vom früheren Arbeitgeber sowie der Suva Schadenersatz und Genugtuung, wurde jedoch von allen Instanzen mit Verweis auf die Verjährung von 10 Jahren abgewiesen. 
</p><p>Die korrekte Entschädigung der Asbestopfer und ihrer Angehörigen ist eine moralische Pflicht, der sich die Schweiz bis jetzt nicht gestellt hat. Das Urteil des EGMR trägt diesem eklatanten Mangel Rechnung. Dieses Urteil anfechten zu wollen, ist nicht nur ein billiger Weg, der Verantwortung zu entgehen, sondern auch eine Verhöhnung der Opfer. Nötig ist vielmehr, angesichts der vergangenen wie der neuen Gefahren das Verjährungsrecht auf mindestens 50 Jahre auszudehnen.
</p><h5>Auskünfte:</h5><p>Luca Cirigliano, Zentralsekretär SGB, 076 335 61 97
</p><p>Ewald Ackermann, Kommunikation SGB, 079 660 36 14</p>]]></content:encoded><category>Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz</category><category>Gesundheit</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-1524</guid><pubDate>Wed, 14 May 2014 11:29:00 +0200</pubDate><title>AHV stärken statt schwächen</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/ahv-staerken-statt-schwaechen</link><description>Altersvorsorge</description><content:encoded><![CDATA[<p>Der Bundesrat nimmt die Sorgen vieler Rentnerinnen und Rentner nicht ernst. Mit seinem Grundsatzentscheid zur Initiative AHVplus schlägt er die Forderung nach einem höheren Renteneinkommen in den Wind, obwohl bereits heute viele Rentnerinnen und Rentner unter der Armutsschwelle leben müssen und die Altersarmut ohne Gegenmassnahmen weiter um sich greifen wird. Statt zu handeln, will der Bundesrat mit dem Projekt „Altersvorsorge 2020“ die Leistungen der AHV gar noch verschlechtern, indem er den Teuerungsausgleich in Frage stellt. Damit ist die Initiative „AHVplus: für eine starke AHV“ der einzige Weg, um anständige Renten zu sichern.
</p><p>1992 wurden die AHV-Renten letztmals substanziell an die Lohnentwicklung angepasst. Deshalb hinken die AHV-Renten immer mehr den Löhnen hinterher. Ausserdem stehen die Leistungen der zweiten Säule unter Druck. Die Renteneinkommen sind deshalb für viele Menschen zu gering. Vom Verfassungsauftrag, wonach die Renten aus erster und zweiter Säule „den gewohnten Lebensstandard in angemessener Weise“ sichern sollen, ist die Schweiz damit weit entfernt. Schlimmer noch: Gemäss einer Studie der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) leben in der Schweiz bereits heute 18 % der Rentenbezüger unter der Armutsschwelle.
</p><p>Nur eine Stärkung der AHV kann sinnvoll Gegensteuer geben. Denn die AHV ist die sicherste, effizienteste und sozialste Altersvorsorge der Schweiz. Die Initiative verlangt, die AHV-Renten um 10 Prozent zu erhöhen. Für Alleinstehende würde die durchschnittliche AHV-Rente um rund 200 Fr. und für Ehepaare um rund 350 Fr. pro Monat angehoben. Dank dem genialen und solidarischen Finanzierungsmodell ist eine Stärkung der ersten Säule für Versicherte mit tiefen und mittleren Einkommen viel effizienter und kostengünstiger als das private Sparen, wo die Banken und Versicherungen mitverdienen. Wegen dem viel besseren Preis-Leistungsverhältnis der ersten Säule ist es gerade für die junge Generation interessant, die AHV zu stärken. Vor allem für Frauen ist die AHV dank den Erziehungsgutschriften viel attraktiver als andere Vorsorge-Modelle.
</p><p>Was etwas wert ist, darf auch etwas kosten: Die Rentenverbesserung wird auf 3,6 Mrd. Fr. veranschlagt. Würde die Schweiz eine nationale Erbschaftssteuer einführen, so wären 2 Milliarden bereits finanziert. Und würde die Tabaksteuer direkt in die AHV fliessen statt in die Bundeskasse, stünden der AHV auf einen Schlag weitere 2,2 Mrd. Fr. mehr zur Verfügung. 
</p><p>Die Volksinitiative „AHVplus: für eine starke AHV“ wurde im Dezember 2013 nach nur wenigen Monaten Sammelzeit mit 111‘683 Unterschriften eingereicht. Hinter der Initiative stehen der Schweizerische Gewerkschaftbund (SGB), seine Mitgliedsverbände, weitere Arbeitnehmer-Organisationen (LCH, SER, VSPB und Syna), die SP, die Grünen sowie RentnerInnen-Organisationen.
</p><h5>Auskünfte:</h5><p>&nbsp;</p><ul><li><span>Paul Rechsteiner, Präsident SGB, 079 277 61 31</span></li><li><span>Doris Bianchi, Geschäftsführende Sekretärin Bereich Sozialversicherungen, 076 564 67 67</span></li><li><span>Thomas Zimmermann, Kommunikation SGB, 079 249 59 74</span></li></ul><p>&nbsp;</p>]]></content:encoded><category>AHV</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-1488</guid><pubDate>Wed, 09 Apr 2014 16:37:00 +0200</pubDate><title>Gewerkschaften, Frauen und Linke klar gegen höheres Rentenalter und für bessere AHV</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/gewerkschaften-frauen-und-linke-klar-gegen-hoeheres-rentenalter-und-fuer-bessere-ahv</link><description>Wer positioniert sich wie zur Reform Altersvorsorge 2020?

</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Die Vernehmlassungsphase zur Reform Altersvorsorge 2020 ist abgeschlossen. In den Positionen der grossen Verbände und Parteien sind wenig Gemeinsamkeiten und viele Differenzen zu erkennen. Das Vorgehen jedoch, die 1. und 2. Säule in eine einzige Vorlage zu packen, findet breite Zustimmung. </p><p>Die Arbeitgeberverbände, Economiesuisse sowie die bürgerlichen Parteien sprechen sich alle klar für ein höheres Rentenalter aus. Sie betrachten die Erhöhung des Frauenrentenalters auf 65 als zwingenden Schritt, auf den später noch weitere generelle Erhöhungen für Männer und Frauen folgen sollen. Diese sollen von den AHV Finanzen abhängig sein. Mit einer solchen Koppelung des Rentenalters an den AHV-Fonds oder an die steigende Lebenserwartung – wie von der SVP gefordert – soll das Rentenalter auf über 67 klettern.
</p><h3>Frauenverbände geschlossen gegen höheres Rentenalter</h3><p>Keine Unterstützung findet das Rentenalter 65 bei den Betroffenen. Die Frauenverbände lehnen ein höheres Rentenalter unisono klar ab. Sie begründen dies mit den vorherrschenden Ungleichheiten im Berufsleben, die sich negativ auf die Rente auswirken. Weil einzig die AHV diese Benachteiligungen auszugleichen vermag, fordern die Frauenverbände deren Stärkung. Die Arbeitnehmerverbände, die SP und die Grünen lehnen ein höheres Rentenalter ebenfalls ab.
</p><h3>Höhere Mehrwertsteuer?</h3><p>Konsens herrscht darin, dass die AHV für das nächste Jahrzehnt auf Zusatzeinnahmen angewiesen ist. Eine Erhöhung der Mehrwertsteuer findet eine breite Mehrheit. Auch unter den Seniorenverbänden. Der Gewerbeverband und die SVP sind jedoch gegen eine Steuererhöhung. Die Finanzierung der AHV soll durch ein höheres Rentenalter sichergestellt werden. Economiesuisse und die anderen bürgerlichen Parteien erachten eine höhere Mehrwertsteuer als gangbar, jedoch nicht im geforderten Ausmass und stets gekoppelt an die Erhöhung des Rentenalters. Die Arbeitnehmerverbände, EVP, SP und Grünen bringen die nationale Steuer auf hohe Erbschaften ins Spiel, über die der Souverän voraussichtlich 2015 abstimmen wird. 
</p><h3>Berufliche Vorsorge: Leistungserhalt bejaht</h3><p>Bei den Reformvorschlägen über die berufliche Vorsorge überwiegen die Stimmen, die eine Senkung des Mindestumwandlungssatzes unterstützen. Breit getragen jedoch ist – im Gegensatz zur beabsichtigten Senkung im Jahr 2009 – das Bekenntnis dazu, dass das aktuelle Leistungsniveau der obligatorischen beruflichen Vorsorge nicht verringert werden darf. Daher erscheint für viele eine Senkung auf 6% als zu stark. Denn die dafür erforderliche Aufstockung des Altersguthabens wäre enorm. Dass Massnahmen, welche die Renteneinbussen kompensieren würden, zu treffen sind, wird denn auch breit geteilt. Zwar anerkennen die Antwortenden, dass es für die Übergangsgeneration andere Massnahmen als einzig die Aufstockung des Altersguthabens braucht, die Zustimmung zu den vorgeschlagenen Massnahmen für die Übergangsgeneration ab 40 ist jedoch sehr gering. Vor allem wird die Dauer von 25 Jahren kritisiert. Nach wie vor bevorzugen die Arbeitgeberverbände und die bürgerlichen Parteien, dass der Mindestumwandlungssatz künftig vom Bundesrat oder von den Pensionskassen festgelegt werden muss.&nbsp; 
</p><h3>Interventionsmechanismus bei der AHV nicht populär</h3><p>Vom Tisch dürfte die vorgeschlagene Neuordnung des Bundesbeitrages sein. Dass der Bund seine Verantwortung für die AHV reduzieren möchte, wird nicht goutiert. 
</p><p>Ein ähnliches Schicksal dürfte der vorgeschlagene Interventionsmechanismus erleiden. Economiesuisse weibelt seit Jahren für eine Schuldenbremse bei der AHV. Die darin enthaltene automatische Sistierung der AHV-Rentenanpassung ist jedoch derart einschneidend, dass sie beim Stimmvolk nur durchfallen kann. Die klare Ablehnung durch die Arbeitnehmerverbände, die Seniorenorganisationen und weitere Kreise zeigt, dass bei den AHV-Renten kein Spielraum gegen unten vorhanden ist. Diese Ausgangslage hat nun den Arbeitgeberverband und Economiesuisse bewogen, auf die automatische Sistierung der AHV-Rentenanpassung zu verzichten. Ihr vorgeschlagener Interventionsmechanismus, der eine automatische Rentenalter-Erhöhung beinhalten soll, wird aber voraussichtlich auch keine Mehrheit finden. 
</p><h3>Frauen, Gewerkschaften, Linke, Senioren und CVP für bessere AHV-Renten </h3><p>Alle Verbände und Parteien sprechen sich grundsätzlich für die Erhaltung des Leistungsniveaus in der Altersvorsorge aus. Die Renten dürfen nicht sinken. Für eine Verbesserung der AHV-Renten stehen nebst den Arbeitnehmerverbänden die Frauenorganisationen, etliche Seniorenverbände, die SP und die Grünen sowie die CVP ein. Die CVP hält in ihrer Antwort an ihrem Anliegen nach einer Deplafonierung der AHV-Renten für Ehepaare fest. Damit würden die AHV-Renten für Verheiratete markant steigen. 
</p><h3>Getrenntes Vorgehen nicht möglich</h3><p>Das zuständige Bundesamt für Sozialversicherung wird die Vernehmlassung in den nächsten Monaten auswerten. Es obliegt dann dem Bundesrat, daraus eine Gesetzesvorlage zusammenzustellen und diese vor Jahresende dem Parlament zuzuleiten. Die Knackpunkte sind nun bekannt: Rentenalter, Mindestumwandlungssatz und Finanzierung. Getrennt können sie aber nicht angegangen werden und schon gar nicht ohne den Bezug auf die Lebensrealität der jetzigen und künftigen Rentnerinnen und Rentner. Der SGB wird sich im Reformprozess dafür einsetzen, dass deren Interessen in den Fokus rücken.
</p><p>&nbsp;</p>]]></content:encoded><category>AHV</category><category>Schweiz</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-1471</guid><pubDate>Thu, 27 Mar 2014 09:57:00 +0100</pubDate><title>Bundesrat muss andere Akzente setzen: AHV stärken statt schwächen</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/bundesrat-muss-andere-akzente-setzen-ahv-staerken-statt-schwaechen</link><description>Vernehmlassung Reform Altersvorsorge 2020

</description><content:encoded><![CDATA[<p>Der Schweizerische Gewerkschaftsbund unterstützt den Vorschlag des Bundesrats, bei der Reform der Altersvorsorge gesamtheitlich vorzugehen. Denn Einzelreformen, die Rentenleistungen verschlechtern, würden - wie in der Vergangenheit - zu Recht scheitern. Bei den vorgeschlagenen Massnahmen fordert der SGB eine deutliche Akzentverschiebung, die der heute ungenügenden Rentenhöhe Rechnung trägt: Die AHV muss gestärkt, statt geschwächt werden. Ausserdem dürfen die Leistungen der obligatorischen beruflichen Vorsorge nicht geschmälert werden. Dies hat der SGB-Vorstand im Rahmen der Vernehmlassung zum Paket „Altersvorsorge 2020“ beschlossen.
</p><p>Die Zukunft der Altersvorsorge liegt für den SGB in der Stärkung der AHV. Nur so kann der Verfassungsauftrag vernünftig umgesetzt werden, dass die Renten aus erster und zweiter Säule die Fortsetzung „des gewohnten Lebens in angemessener Weise“ ermöglichen sollen. Denn die AHV ist eine Erfolgsgeschichte, von der Leute mit tiefen und mittleren Einkommen dank der sozialen Finanzierung am meisten profitieren. Die AHV-Renten hinken aber immer mehr den Reallöhnen hinterher. Und insbesondere die Frauen sind auf einen Ausbau der AHV angewiesen. Den Weg zur Stärkung der AHV weist der SGB mit seiner Volksinitiative „AHVplus - Für eine starke AHV“. 
</p><p>Die Vorschläge des Bundesrates, welche zu schlechteren AHV-Leistungen führen, lehnt der SGB dagegen ab, denn:</p><ul><li>die Erhöhung des Rentenalters für Frauen auf 65 trägt der Lebenssituation der Frauen über 60 nicht Rechnung. Ausserdem ist der Arbeitsmarkt schon heute nicht fähig, Personen in diesem Alter genügend Stellen anzubieten.</li><li>mit dem Referenzrentenalter 65 steigt die Unsicherheit für die Beschäftigten. Ab dem Erreichen des frühesten Rücktrittsalters von 62 Jahren würde den Arbeitnehmenden häufiger die Kündigung drohen als heute und die Altersdiskriminierung damit verschärft. Ausserdem öffnet das Referenzrentenalter 65 Tür und Tor für eine schrittweise Erhöhung des Rentenalters auf 67 Jahre.</li><li>die Sistierung der AHV-Rentenanpassung an Teuerung und Lohnentwicklung als automatische Massnahme des Interventionsmechanismus ist ein Raubzug auf die Portemonnaies der Rentner und Rentnerinnen.</li><li>der teilweise Rückzug des Bundes aus der Finanzierung der AHV (Neuordnung des AHV-Bundesbeitrags) führt zu höheren Mehrwertsteuern oder tieferen Rentenleistungen.</li><li>die Streichung der Witwenrenten für verwitwete Ehefrauen mit erwachsenen Kindern missachtet die entstandenen Erwerbseinbussen der betroffenen Witwen.</li></ul><p>Aufgrund der geburtenstarken Jahrgänge, die in den nächsten Jahren in Rente gehen werden, ist eine Zusatzfinanzierung für die AHV für das nächste Jahrzehnt nötig. Der SGB unterstützt eine Zusatzfinanzierung in Form einer Erhöhung der Mehrwertsteuer. Aber auch höhere Lohnbeiträge dürfen kein Tabu sein. Sie wurden seit 1975 nicht erhöht.
</p><p>Weiter lehnt der SGB eine Schwächung der ohnehin schon tiefen Renten der obligatorischen beruflichen Vorsorge ab. Die vorgeschlagene drastische Absenkung des Mindestumwandlungssatzes auf 6% beruht auf einer dünnen Faktenlage. Der SGB ist gegen einen Mindestumwandlungssatz von 6%. Die vorgeschlagenen Massnahmen für den Leistungserhalt kommen die Menschen mit tiefen Löhnen sehr teuer zu stehen und schmälern ihr Budget während der Erwerbsarbeit.
</p><p>&lt;media 1850 - - "TEXT, 140327d VL DB Reform Altersvorsorge 2020, 140327d_VL_DB_Reform_Altersvorsorge_2020.pdf, 3.4 MB"&gt;Die Vernehmlassung in vollem Wortlaut finden Sie hier.&lt;/media&gt;
</p><h5>Auskünfte:</h5><p>- Doris Bianchi, Geschäftsführende Zentralsekretärin SGB, zuständig für Sozialpolitik<br> 031 377 01 13 oder 076 564 67 67
</p><p>- Ewald Ackermann, SGB-Kommunikation<a name="Text9"><br></a><a name="Text10"></a>031 377 01 09 oder 079 660 36 14</p>]]></content:encoded><category>AHV</category><category>Schweiz</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-1449</guid><pubDate>Fri, 28 Feb 2014 10:06:00 +0100</pubDate><title>Unsinnigen Wettbewerb auf dem Buckel der Versicherten beenden </title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/unsinnigen-wettbewerb-auf-dem-buckel-der-versicherten-beenden</link><description>Volksinitiative für öffentliche Krankenkasse ermöglicht Systemwechsel 

</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Am 5. März 2014 wird der Nationalrat als Zweitrat die Volksinitiative «Für eine öffentliche Krankenkasse» behandeln. Er wird wohl leider wie zuvor Bundesrat und Ständerat die Initiative ablehnen – und verpasst damit eine Chance. Die Volksinitiative will der marktwirtschaftlichen Organisation in einer Sozialversicherung und damit dem Pseudowettbewerb unter den Kassen ein für alle Mal ein Ende setzen. Das ist nötig, denn die Zeche dieses Wettbewerbs zahlen die Versicherten.</p><p>Der SGB unterstützt die Volksinitiative „Für eine öffentliche Krankenkasse“. Sie führt im Gesundheitswesen zu einem grundlegenden Kurswechsel. Statt gut 60 Krankenkassen, die sich gegenseitig und auf dem Buckel der Versicherten konkurrenzieren, soll eine einzige Kasse mit Agenturen in den Kantonen die Grundversicherung abwickeln. Zukünftig sollen auch die Versicherten zusammen mit Vertretern des Bundes und der Kantone in den Organen dieser einzigen Kasse vertreten sein.
</p><h3>Marktwirtschaftliche Organisation in einer Sozialversicherung – Schluss damit!</h3><p>Seit dem 1. Januar 1996 ist das Bundesgesetz über die Krankenversicherung (KVG) in Kraft. Die Krankenversicherung ist eine Sozialversicherung. Ihre Aufgabe ist, die Bevölkerung flächendeckend für die Heilungskosten bei Krankheit zu versichern. Seit dem KVG hat also die ganze Bevölkerung Zugang zu einer qualitativ hochstehenden Gesundheitsversorgung. Und das soll auch so bleiben. Der Leistungskatalog in der Grundversicherung ist für alle gleich, und es gelten die gleichen Regeln für alle. 
</p><p>Auch nach der Einführung des KVG sollten Krankenversicherer miteinander in Wettbewerb treten können – so wollte es der Gesetzgeber. Gestartet wurde damit der Versuch, erstmals eine Sozialversicherung marktwirtschaftlich zu organisieren. Dieser Versuch ist aus unserer Sicht gescheitert, denn in diesem System zahlen die Versicherten die Zeche. Die marktwirtschaftliche Organisation dieser Sozialversicherung hat trotz reguliertem Wettbewerb unter den Kassen weder zu mehr Effizienz noch zu Qualitätsverbesserungen geführt. Statt auf Diversifizierung, Gesundheitsförderung und Kostenmanagement setzen die Kassen auf Risikoselektion. Sie versuchen mit allen Mitteln, die aus Kostensicht jeweils optimalen Versicherten zu gewinnen. Die Praxis zeigt, dass zum Beispiel chronisch Kranke oder ältere Personen (schlechte Risiken) nach einer Offertanfrage für die Grundversicherung im Durchschnitt länger warten mussten als Gesunde (gute Risiken). 
</p><p>Die Kassen führen heute sowohl die Grund- als auch die Zusatzversicherung. Eine konsequente Trennung der beiden Bereiche innerhalb einer Kasse ist illusorisch. Die Trennung ist aber notwendig, um den Transfer von Gesundheitsdaten zum Zweck der Risikoselektion zu verhindern.
</p><p>Der Leistungskatalog in der Grundversicherung ist für alle gleich. Zudem gelten die gleichen Regeln für medizinische Behandlung, Rehabilitation und Pflege. Doch die Realität ist anders! Transparenz und Gerechtigkeit des Systems werden durch die Vielzahl der Kassen unterlaufen, zum Beispiel bei den Kostengutsprachen. Benötigt eine Patientin nach einer Operation einen Rehabilitationsaufenthalt, braucht es eine Kostengutsprache. Bis zum Eintreffen der Kostengutsprache dauert es je nach Kasse unterschiedlich lang. Einige Kassen verweigern Kostengutsprachen, wo andere sie ohne weiteres bewilligen. Die Patient/innen sind also vom Goodwill der Kasse abhängig – von Gleichbehandlung kann keine Rede sein.
</p><h3>Die Macht der Kassen – Schluss damit</h3><p>Die heutigen Kassen sind nicht genügend transparent, und die Versicherten haben – da sie nicht vertreten sind – nichts zu sagen. Sie haben kaum Einsicht, was mit ihren Prämien passiert, und keinen Einfluss auf die Geschäftspolitik. Diese wird allein von den Kassen, ihren Verwaltungsräten und –rätinnen und ihren Interssenverbänden wie z.B. Santésuisse gemacht.
</p><p>Mit der öffentlichen Krankenkasse ist das Problem der Risikoselektion vom Tisch, die Gleichbehandlung bei den Leistungen gewährleistet, dank strikter Trennung von Grund- und Zusatzversicherung die Transparenz hergestellt und die Macht der Kassen geknackt. Es braucht diesen Systemwechsel. Er ist im Sinne der Versicherten.</p>]]></content:encoded><category>Gesundheit</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-1412</guid><pubDate>Mon, 20 Jan 2014 14:17:00 +0100</pubDate><title>Volksinitiative AHVplus formell zustande gekommen</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/volksinitiative-ahvplus-formell-zustande-gekommen</link><description>Erfolgsmodell AHV stärken</description><content:encoded><![CDATA[<p class="PresseOberzeile">Die Volksinitiative „AHVplus: Für eine starke AHV“ ist formell zustande gekommen. Von den 112‘114 letzten Dezember eingereichten Unterschriften waren nur gerade 419 ungültig. Damit ist klar, dass den Plänen des Bundesrats zur „Altersvorsorge 2020“&nbsp; mit AHVplus nun ein eigentliches Gegenprojekt gegenübersteht, mit dem die künftigen Renteneinkommen gestärkt statt geschwächt würden. Dies ist dringend notwendig. Denn die AHV-Renten hinken immer mehr den Löhnen hinterher und die Leistungen der zweiten Säule stehen unter Druck. Die Renteneinkommen aus erster und zweiter Säule sind deshalb für viele Menschen zu gering. Ohne Gegenmassnahmen wird sich das Problem für künftige Rentnerinnen und Rentner noch verschärfen. Das Projekt „Altersvorsorge 2020“ will die Leistungen der AHV gar noch verschlechtern, indem der Teuerungsausgleich in Frage gestellt wird.</p><p class="Text">Statt die AHV-Leistungen abzubauen, braucht es eine Stärkung des wichtigsten Sozialwerks der Schweiz. Denn die AHV ist die sicherste, effizienteste und sozialste Altersvorsorge der Schweiz. Die Initiative verlangt, die AHV-Renten um 10 Prozent zu erhöhen. Für Alleinstehende würde die durchschnittliche AHV-Rente um rund 200 Fr. und für Ehepaare um rund 350 Fr. pro Monat angehoben. Dank dem genialen und solidarischen Finanzierungsmodell ist eine Stärkung der ersten Säule für Versicherte mit tiefen und mittleren Einkommen viel effizienter und kostengünstiger als das private Sparen, wo die Banken und Versicherungen mitverdienen. Wegen dem viel besseren Preis-Leistungsverhältnis der ersten Säule ist es gerade für die junge Generation interessant, die AHV zu stärken.</p><p class="Text">Überdurchschnittlich profitieren würden insbesondere die Frauen: Wegen Mutterschaft und Kinderbetreuung erhalten Frauen oft nur kleine Pensionskassenrenten. Bei der AHV dagegen werden die Erwerbsunterbrüche dank Erziehungsgutschriften ausgeglichen, so dass auch Frauen mit Kindern gute AHV-Renten ausbezahlt werden.</p><h5>Kontakt</h5><p class="SCHWEIZERISCHERGEWERKSCHAFTSBUND">Doris Bianchi, Geschäftsführende Sekretärin Bereich Sozialversicherungen<span style="font-size: 12px; line-height: 1.46em;"><a name="Text10">, </a></span>076 564 67 67</p>]]></content:encoded><category>AHV</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-1406</guid><pubDate>Tue, 14 Jan 2014 11:39:00 +0100</pubDate><title>Kein Untergraben der Fristenregelung</title><link>https://www.sgb.ch/themen/gleichstellung/detail/kein-untergraben-der-fristenregelung</link><description>Abstimmung vom 9. Februar 2014</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Die Volksinitiative „Abtreibungsfinanzierung ist Privatsache“ will, dass die obligatorische Krankenpflegeversicherung die Kosten eines Schwangerschaftsabbruchs nicht mehr übernimmt. Weil die Initianten keine Chance sehen, die Abtreibung wie in alten Zeiten wieder zu verbieten, begnügen sie sich mit einem solchen Rumpfprogramm: Irgendwie – und sei es nur bei den Finanzen – soll bestraft werden, wer abtreibt.</p><p>Der politische Kampf um die Fristenregelung hat 30 Jahre gedauert. Er war heftig. Erst im Jahr 2002 ist die geltende Fristenregelung eingeführt worden. Sie erlaubt in den ersten 12 Wochen nach der letzten Periode eine straffreie Abtreibung. Diese Lösung hat sich bewährt. Das zeigt sich schon nur daran, dass seither die Zahl der Abtreibungen in der Schweiz zurückgegangen ist.
</p><p>Die Kosten einer solchen Abtreibung übernimmt die obligatorische Krankenpflegeversicherung. Genau diese Bestimmung wollen nun die Initianten streichen. Eigentlich meinen sie ja den Esel, sie schlagen aber den Sack. Sie wissen, dass eine Rückkehr zu den alten Zeiten, als Abtreibung noch strafbar war, keine Chance hat. Deshalb begnügen sie sich mit einem Ersatz. Die Kosten sollen von den Abtreibenden selbst übernommen werden. Das ist unlauter und benachteiligt die Frauen. Die Argumentation mit dem „Privaten“ hat zudem eine gefährliche modellbildende Wirkung. Wenn eine Abtreibung Privatsache sein und deshalb auch privat bezahlt werden soll, dann dauert es nur ein paar Schritte, bis die Solidarität in der Krankenversicherung weitgehend ausradiert ist. Wer sich medizinisch behandeln muss wegen durch Alkohol verursachter Probleme – Privatsache, selber bezahlen! Wer ein Geschwür behandelt, verursacht durch zu viel Stress – Privatsache, selber bezahlen! Wer wegen zuviel Sport Knieprobleme kurieren will – Privatsache, selber bezahlen! Die Reihe lässt sich beliebig verlängern. Und am Schluss sind mehr als die Hälfte aller medizinischen Behandlungen privat verursacht – und selber zu bezahlen.
</p><p>Fakt ist: Die Kosten für Schwangerschaftsabbrüche betragen weniger als 0,03 Prozent der Gesundheitskosten. Dafür sind die alten Zeiten der Engelsmacherinnen vorbei. Darüber sind wir glücklich. Diesen wieder eine Chance zu geben in den unterprivilegierten Schichten kommt nicht in Frage!
</p><p>Und ein letztes Wort zu den Initianten. Sie sind dauernd präsent mit Volksinitiativen gleichen Kalibers. Letzten November sind die gleichen Kreise mit der Familieninitiative gescheitert. Im Dezember 2013 reichten sie die Volksinitiative gegen Sexualkunde in Kindergarten und Primarschule ein. Und dann lancierten sie vor kurzem eine neue Anti-Abtreibungs-Initiative. Ein klares Nein ist schon nur darum notwendig, dass wir nicht Jahr für Jahr zum gleichen Thema an die Urne gerufen werden. 
</p><p>Fazit also: ein klares Nein zu einem Vorschlag, der, weil das Verbot der Abtreibung nicht durchsetzbar ist, die Frauen wenigstens finanziell abstrafen will.
</p><p>Weitere Informationen:&nbsp;<span style="font-size: 12px; line-height: 1.46em; "><a href="http://www.nein-angriff-fristenregelung.ch/de/" target="_blank" rel="noreferrer">www.nein-angriff-fristenregelung.ch</a></span></p>]]></content:encoded><category>Gleichstellung von Mann und Frau</category><category>Gesundheit</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-1398</guid><pubDate>Tue, 07 Jan 2014 10:35:00 +0100</pubDate><title>Sozialpartnerschaft stärken: Mehr allgemeinverbindliche GAV</title><link>https://www.sgb.ch/themen/arbeit/detail/sozialpartnerschaft-staerken-mehr-allgemeinverbindliche-gav</link><description>SGB-Jahresmedienkonferenz 2014</description><content:encoded><![CDATA[<p class="PresseOberzeile">Aus Arbeitnehmersicht gibt die wirtschaftliche und soziale Lage der Schweiz Anlass zur Sorge.</p><p class="GliederungText">&nbsp;</p><ul><li><span>Obwohl die Schweiz im internationalen Vergleich höchste Löhne hat, sind weniger als 50 Prozent der Arbeitnehmenden durch GAV-Mindestlöhne geschützt. Weil der Bund GAV eher behindert als fördert, und weil viele Arbeitgeber als Anti-Sozialpartner GAV ablehnen, ist die GAV-Abdeckung in der Schweiz vergleichsweise tief und die Sozialpartnerschaft schwach.</span></li><li><span>Der Bundesrat will die Leistungsfähigkeit der Altersvorsorge verschlechtern, obwohl bereits heute die „Fortsetzung des gewohnten Lebens in angemessener Weise“ nicht gewährleistet ist obwohl dieses Ziel in der Bundeverfassung festgelegt ist. Das Projekt Altersvorsorge 2020 würde bei tiefen und mittleren Einkommen zu starken Kaufkrafteinbussen führen, weil sie viel mehr in die zweite Säule einzahlen müssten.</span></li><li><span>Die Erwerbslosigkeit steigt – vor allem wegen dem überbewerteten Franken. Die Schweiz droht erstmals hinter Deutschland zurückzufallen.</span></li><li><span>Wegen Steuersenkungen in den Kantonen – vor allem für Unternehmen – verhindern nun Sparpakete die für die Sicherung des Schweizer Wohlstandes notwendigen Investitionen in den Service Public. Allein die höheren SchülerInnen-Zahlen werden zusätzliche Bildungsausgaben erfordern.<br><br></span></li></ul><p class="Text">Der Schweizerische Gewerkschaftsbund (SGB) wird sich im Jahr 2014 mit aller Kraft dafür einsetzen, in diesen Fragen für die Arbeitnehmenden Verbesserungen zu erzielen. Wie der SGB an seiner Jahresmedienkonferenz forderte, muss der GAV-Abdeckungsgrad rasch um rund 10 Prozent auf 60 Prozent erhöht werden. Dazu müssen die Hürden für die Allgemeinverbindlicherklärung von GAV gesenkt werden (Abschaffung des Arbeitgeberquorums). Bund und Kantone müssen GAV fördern (bei Subventionen u.a.). Dank GAV können faire Arbeitgeber nicht durch schwarze Schafe konkurrenziert werden. GAV mit verbindlichen Regeln für Löhne und Arbeitsbedingungen führen zu gerechteren Verhältnissen. Anders als bei individualisierten Lohnsystemen profitieren nämlich bei einem GAV nicht in erster Linie die Gutverdiener. Zudem sind GAV wirksame Instrumente gegen die Lohndiskriminierung der Frauen. Damit auch die Löhne in Branchen ohne GAV geschützt sind, braucht es als unterste Limite für alle einen gesetzlichen Mindestlohn von 22 Fr./h. </p><p class="Text">Bei der Altersvorsorge 2020 fordert der SGB eine Überarbeitung des Projektes. Insbesondere die erste Säule soll ausgebaut werden. Der SGB hat dazu die Initiative AHVplus eingereicht. Zur Sicherung des Schweizer Wohlstandes braucht es eine angemessene Geld- und Finanzpolitik. Die Kantone müssen die notwendigen Investitionen in Bildung, Infrastruktur und Gesundheitsversorgung tätigen. Sie müssen die unnötigen Steuersenkungen für Unternehmen rückgängig machen.</p><p class="Text">&nbsp;</p><h5>Referate der Medienkonferenz:</h5><p class="Text">&nbsp;</p><ul><li><span>Paul Rechsteiner, Präsident SGB: &lt;media 1718 - - "TEXT, 140107 PR Jahres MK , 140107_PR_Jahres_MK_.pdf, 138 KB"&gt;"&lt;/media&gt;</span><span>&lt;media 1718 - - "TEXT, 140107 PR Jahres MK , 140107_PR_Jahres_MK_.pdf, 138 KB"&gt;Sozialpartnerschaft heisst: Mehr GAV und mehr Allgemeinverbindlichkeit!"&lt;/media&gt;</span></li><li><span>Daniel Lampart, SGB-Chefökonom: &lt;media 1717 - - "TEXT, 140107 DL Jahres MK, 140107_DL_JahresMK.pdf, 260 KB"&gt;"&lt;/media&gt;</span><span>&lt;media 1717 - - "TEXT, 140107 DL Jahres MK, 140107_DL_JahresMK.pdf, 260 KB"&gt;Mehr Gesamtarbeitsveträge – mehr Investitionen in den Service public"&lt;/media&gt;</span></li><li><span>Doris Bianchi, Geschäftsführende Sekretärin Bereich Sozialversicherungen SGB: &lt;media 1716 - - "TEXT, 140107 DB Jahres MK, 140107_DB_Jahres_MK.pdf, 126 KB"&gt;"&lt;/media&gt;</span><span>&lt;media 1716 - - "TEXT, 140107 DB Jahres MK, 140107_DB_Jahres_MK.pdf, 126 KB"&gt;Altersvorsorge 2020: Kein gutes Geschäft für bei tiefen und mittleren Einkommen"&lt;/media&gt;<br><br></span></li></ul><h5>Auskünfte:</h5><p class="GliederungText">&nbsp;</p><ul><li><span>Daniel Lampart, SGB-Sekretariatsleiter und Chefökonom, </span><span class="Auszeichnunghalbfett">079 205 69 11</span></li><li><span>Doris Bianchi, Geschäftsführende Sekretärin Bereich Sozialversicherungen</span><span><a name="Text10">, </a></span><span class="Auszeichnunghalbfett">076 564 67 67</span></li></ul>]]></content:encoded><category>Löhne und Vertragspolitik</category><category>Schweiz</category><category>AHV</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-1389</guid><pubDate>Tue, 17 Dec 2013 10:00:00 +0100</pubDate><title>Die Antworten der Gewerkschaften auf „Altersvorsorge 2020“</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/die-antworten-der-gewerkschaften-auf-altersvorsorge-2020</link><description>AHVplus-Initiative</description><content:encoded><![CDATA[<p>Im Sommer dieses Jahres haben die Gewerkschaften die Unterschriftensammlung für die Volksinitiative „AHVplus“ in nur vier Monaten abgeschlossen. Die starke Resonanz der Initiative zeigt die Popularität des Anliegens. Mit der verzögerten Einreichung jetzt vor Weihnachten wird die Initiative auf den Gesetzgebungsprozess von „Altersvorsorge 2020“ abgestimmt. Die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer mit unteren und mittleren Einkommen sind im Alter auf anständige Renten angewiesen („Fortsetzung des gewohnten Lebens in angemessener Weise“, wie es in der Bundesverfassung heisst). Sie haben genug von den ständigen Rentenabbauforderungen, umso mehr als der Verfassungsauftrag schon heute nicht erfüllt wird. Als Prozess ist das Projekt „Altersvorsorge 2020“ mit der Zusammenschau der ersten und zweiten Säule richtig aufgegleist. Inhaltlich muss das Projekt „Altersvorsorge 2020“ allerdings stark korrigiert werden: Weg vom Rentenabbau hin zu einer Stärkung der Volksversicherung AHV. 
</p><p>Warum braucht es bessere AHV-Renten? Die AHV-Renten haben seit vielen Jahren gemessen an der wirtschaftlichen Entwicklung an Wert verloren (sogenannte „kalte Degression“). Der Teuerungsausgleich via Mischindex (hälftig Teuerung und hälftig Lohnentwicklung) ist für die laufenden AHV-Renten eine gute Sache. Dieses System führt aber dazu, dass beim Übertritt ins Rentenalter die neuen Renten im Vergleich zur Lohnentwicklung langsam aber sicher in Rückstand geraten. Es braucht deshalb nach Jahrzehnten endlich wieder einen Ausgleich durch einen Zuschlag zur AHV-Rente. Nur so kann die Altersvorsorge dem Verfassungsauftrag gerecht werden.
</p><p>Das Projekt „Altersvorsorge 2020“ gibt leider nicht nur auf das Problem des Rentenrückstands bei der AHV keine Antwort. Es verschlimmert das Problem sogar noch, indem unter dem Titel „Schuldenbremse“ sogar noch der Teuerungsausgleich in Frage gestellt wird. All das ist das Gegenteil des angekündigten Leistungserhalts. 
</p><p>Wie sollen bessere AHV-Renten finanziert werden? Wenn wir das Projekt „Altersvorsorge 2020“ betrachten, dann kosten die Ausgleichsmassnahmen zur vorgeschlagenen Rentensenkung bei den Pensionskassen hohe zusätzliche Lohnabgaben für die 2. Säule. Die zusätzlichen Beiträge stehen für die Betroffenen in einem sehr ungünstigen Preis-Leistungs-Verhältnis: hohe Kosten für bescheidene Leistungen. 
</p><p>Viel besser ist das Preis-Leistungs-Verhältnis für alle mit unteren und mittleren Einkommen bei der AHV. Entscheidend dafür ist die gleichzeitig solidarische wie hoch effiziente Finanzierung der AHV mit gegen oben unbeschränkter Beitragspflicht bei gleichzeitig plafonierten Renten. AHVplus stärkt deshalb die bewährte Volksversicherung AHV, die allen zu Gute kommt. Die Ausgaben dafür sind gut investiert. Und nur am Rande: Käme die Volksinitiative für eine nationale Erbschaftssteuer durch, so wären zwei Drittel der Kosten der Rentenverbesserung durch AHVplus bereits finanziert. 
</p><p>AHVplus stärkt die Basis unserer Altersvorsorge: die AHV. Die Volksinitiative stellt somit die entscheidende Frage in der Rentenpolitik der kommenden Jahrzehnte: Gute Renten für die breite Bevölkerung.</p>]]></content:encoded><category>AHV</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-1386</guid><pubDate>Fri, 13 Dec 2013 16:12:00 +0100</pubDate><title>SGB fordert ein Berufsregister auf Bundesebene</title><link>https://www.sgb.ch/themen/bildung-jugend/detail/sgb-fordert-ein-berufsregister-auf-bundesebene</link><description>Neues Gesundeitsberufegesetz</description><content:encoded><![CDATA[<p>Der Schweizerische Gewerkschaftsbund begrüsst das vom Bundesrat am Freitag in die Vernehmlassung geschickte Gesundheitsberufegesetz. Damit wird die Grundlage geschaffen, erstmals auf nationaler Ebene die Gesundheitsberufe auf Tertiärstufe zu regeln. Das Gesetz ist von grosser Bedeutung: Durch die Stärkung der Rahmenbedingungen für die Ausbildung des Nachwuchses in den Gesundheitsberufen wird die Gesundheitsversorgung langfristig gesichert.
</p><p>Angesichts der Alterung der Gesellschaft und der rasch steigenden Zahl chronisch kranker Menschen, wird der Bedarf an Pflegepersonal in den nächsten Jahren stetig zunehmen. Trotz der bisherigen Bemühungen, junge Menschen für diese Berufe zu begeistern, ist der Nachwuchs nicht gesichert. Heute verfügt rund ein Drittel des qualifizierten Personals &nbsp;über ein ausländisches Diplom. Da sich der Personalmangel in der gesamten EU verschärft, wird es für die Schweiz immer schwieriger, qualifiziertes Personal im Ausland zu rekrutieren. Die Schweiz muss deshalb zwingend in die Ausbildung investieren und Rahmenbedingungen schaffen, die die Weiterentwicklung der Berufsbilder und eine integrierte Gesundheitsversorgung ermöglichen. Die Rahmenbedingungen sind entscheidend, um die Attraktivität dieser Berufe zu verbessern.
</p><p>Das Gesetz definiert auf Bundesebene die minimalen Anforderungen für die Ausbildungsgänge und deren Zulassung, die Voraussetzungen für die Anerkennung der Diplome sowie die Kriterien für die Erteilung und den Entzug der Zulassung für die selbständige Berufsausübung.&nbsp; Der SGB begrüsst die grundsätzliche Stossrichtung der Gesetzesvorlage, bedauert aber dass einige Fragen erst in Form von Varianten unterbreitet werden.
</p><p>Für den SGB müssen nicht nur die Bachelor-, sondern auch die Masterausbildungen in diesem Gesetz geregelt werden. Ausserdem ist es unabdingbar, auf Bundesebene ein zentrales Berufsregister einzuführen. Ein solches Register ist ein bewährtes Instrument, das garantiert, dass die die Leute für die Ausübung ihres Berufes genügend qualifiziert sind. Das Register trägt zum Schutz der Patientinnen und Patienten bei und fördert die stetige Fortbildung. Unter Führung des Bundes könnte das Berufsregister ein effizientes Steuerungsinstrument zur Nachwuchsplanung im Gesundheitswesen werden.
</p><h5>Auskünfte:</h5><p>&nbsp;</p><ul><li><span>Véronique Polito, SGB-Zentralsekretärin, 079 436 21 29</span></li></ul><p>&nbsp;</p>]]></content:encoded><category>Bildung &amp; Jugend</category><category>Gesundheit</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-1381</guid><pubDate>Wed, 04 Dec 2013 11:34:00 +0100</pubDate><title>Nicht wieder zurück zu gefährlichen und würdelosen Zuständen</title><link>https://www.sgb.ch/themen/arbeit/detail/nicht-wieder-zurueck-zu-gefaehrlichen-und-wuerdelosen-zustaenden</link><description>NEIN zum fiesen Angriff auf die Fristenlösung
</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Die eidgenössische Volksinitiative "Abtreibungsfinanzierung ist Privatsache" verlangt, dass die obligatorische Krankenpflegeversicherung die Kosten eines Schwangerschaftsabbruchs nicht mehr übernimmt. Zu diesem Rückschritt gibt es nur eine Antwort: NEIN!</p><p>Die Fristenregelung wurde in der Volksabstimmung vom 2. Juni 2002 mit einem Ja-Stimmenanteil von 72,2 Prozent überaus deutlich angenommen. Noch wuchtiger wurde am gleichen Tag die Pro-Life-Initiative der "Schweizerischen Hilfe für Mutter und Kind" abgelehnt (82 Prozent). Die neu akzeptierte Regelung erlaubt in den ersten 12 Wochen nach der letzten Periode einen straffreien Schwangerschaftsabbruch. Gleichzeitig wurde in der Verfassung verankert, dass die Kosten für die Abtreibung von der obligatorischen Krankenpflegeversicherung gedeckt werden. 
</p><p>Der politische Kampf um die Fristenregelung und das damit verbundene Selbstbestimmungsrecht der Frau hat 30 Jahre gedauert! Diese Lösung ist gesellschaftlich gut verankert und hat sich bewährt. Es gibt keinen Grund an ihr zu rütteln.
</p><p>Die Initianten geben vor, mit ihrem Anliegen gesundheitspolitische Ziele zu verfolgen. Da eine Abtreibung keine Krankheit sei, dürfe sie auch nicht über die Krankenversicherung finanziert werden. Dies ist ein Scheinargument. Es kaschiert, dass die Initianten den Schwangerschaftsabbruch verteufeln. Die vorgeschlagene Neuregelung der Kosten würde viele Frauen wieder zwingen, medizinisch fragwürdig und unter demütigenden Umständen abzutreiben. Ein solcher Rückschritt darf unter keinen Umständen hingenommen werden! 
</p><p>Die Kosten für Schwangerschaftsabbrüche belaufen sich laut Angaben der Krankenversicherer auf 8 Millionen Franken pro Jahr. Das entspricht weniger als 0,03 Prozent der gesamten Gesundheitskosten. Die Kosten für Abtreibungen sinken, denn die Zahl der Schwangerschaftsabbrüche ist rückläufig. Wer den Zugang zum medizinisch korrekt durchgeführten Abbruch erschwert, nimmt Zulauf zu Kurpfuscherei und damit hohe Risiken für die Gesundheit in Kauf. Allfällige Folgekosten müsste die Krankenkasse übernehmen, sodass von den angestrebten Einsparungen nichts übrig bliebe. Von einer Kosten- oder gar Prämiensenkung kann schon gar keine Rede sein.
</p><p>&nbsp;</p>]]></content:encoded><category>Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz</category><category>Gesundheit</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-1376</guid><pubDate>Wed, 27 Nov 2013 17:24:00 +0100</pubDate><title>Zweite Säule: Ständerat will endlich den „Prämienbschiss“ stoppen</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/zweite-saeule-staenderat-will-endlich-den-praemienbschiss-stoppen</link><description>Altersvorsorge</description><content:encoded><![CDATA[<p>Lebensversicherungsgesellschaften verlangen schon seit Jahren überhöhte Prämien für die Rentenleistungen bei Invalidität und Tod. Im 2012 nahmen sie 2,7 Mrd. Prämien ein, während die Ausgaben 1,4 Mrd. Franken betrugen. Kumuliert über die letzten sieben Jahre strichen sie 8,8 Mrd. Fr. ein. Diese Gewinne realisierten sie auf dem Buckel der Versicherten.
</p><p>Der SGB fordert schon seit Jahren, dass sich die Prämiensätze an den gesunkenen Versicherungsleistungen orientieren müssen. Die Prämien für die Risiken Invalidität und Tod der beruflichen Vorsorge müssen markant gesenkt und die Profitmöglichkeiten der Lebensversicherer eingeschränkt werden.
</p><p>Nun hat der Ständerat mit der Annahme der Motion Egerszegi „Faire Risikoprämien in der beruflichen Vorsorge“ diese Forderung&nbsp;endlich aufgenommen. Entgegen der Meinung des Bundesrates, welcher das Anliegen auf die lange Bank schieben und erst den Ausgang des Reformprojekts Altersvorsorge 2020 abwarten wollte, sieht der Ständerat raschen Handlungsbedarf. Er will in der Aufsichtsverordnung Eckwerte für die Prämienfestlegung verankern.
</p><p>Der SGB begrüsst diesen Entscheid. Damit wird die berufliche Vorsorge als Sozialversicherung gestärkt.
</p><h5>Auskünfte:</h5><ul><li>Doris Bianchi, Geschäftsführende SGB-Sekretärin zuständig für Sozialpolitik, 076 564 67 67</li></ul>]]></content:encoded><category>Sozialpolitik</category><category>Berufliche Vorsorge</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-1372</guid><pubDate>Sun, 24 Nov 2013 12:08:00 +0100</pubDate><title>Lohnschere bleibt ein Problem</title><link>https://www.sgb.ch/themen/arbeit/detail/lohnschere-bleibt-ein-problem</link><description>1:12, SVP-Familieninitiative</description><content:encoded><![CDATA[<p>Der Schweizerische Gewerkschaftsbund (SGB) nimmt die Ablehnung der Volksinitiative 1:12 zur Kenntnis. Die Debatte hat gezeigt, dass der Unmut über überrissene Manager-Löhne in breitesten Kreisen – bis zu Bundesrat Johann Schneider-Ammann – gross ist. Gleichzeitig zeigt das Abstimmungsresultat, dass die Stimmberechtigten sich von den Angstszenarien der Initiativgegner haben einschüchtern lassen. Das Problem der Lohnschere bleibt, daran ändert leider auch die Abzocker-Initiative nichts. Es braucht nun wirksame Massnahmen. Die Löhne in öffentlichen Betrieben müssen auf 500‘000 Franken beschränkt werden. Im Privatsektor muss eine Bonussteuer für Löhne über 1 Million Franken eingeführt werden. 
</p><p>Mit Genugtuung nimmt der SGB von der Ablehnung der SVP-Familieninitiative Kenntnis. Der Schweiz bleibt damit in der Familienpolitik ein Rückschritt erspart. Eine Mehrheit der Schweizerinnen und Schweizer hat die Mogelpackung durschaut: Die Steuergeschenke für begüterte Einverdienerhaushalte hätten zu hohen Steuerausfällen bei Bund und Kantonen geführt und den Spardruck erhöht. Vor allem aber hätte die Familieninitiative die Benachteiligung von Doppelverdiener-Familien verstärkt, die ihre Kinder fremd betreuen lassen müssen. Diese Familien müssen unterstützt werden. Der SGB fordert deshalb einen Ausbau der familienergänzenden Kinderbetreuung.
</p><p>Der SGB bedauert das Nein zur Erhöhung der Autobahnvignette. Diese hätte eine Voraussetzung dafür geschaffen, die Finanzierung der Strasse auf eine langfristige Grundlage zu stellen. Der SGB wird sich dafür einsetzen, dass die Finanzierung von Strasse und Schiene langfristig gesichert wird - etwa mit seinem Engagement für die Vorlage zur Finanzierung der Schiene FABI, über die am 9. Februar abgestimmt wird.
</p><p>&nbsp;</p><p>SCHWEIZERISCHER GEWERKSCHAFTSBUND
</p><h5>Auskünfte:</h5><ul><li>Thomas Zimmermann, Leiter Kommunikation SGB, 079 249 59 74</li></ul>]]></content:encoded><category>Löhne und Vertragspolitik</category><category>Sozialpolitik</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-1364</guid><pubDate>Thu, 21 Nov 2013 11:41:00 +0100</pubDate><title>Erziehungsgutschriften sind für die, die de facto betreuen</title><link>https://www.sgb.ch/themen/gleichstellung/detail/erziehungsgutschriften-sind-fuer-die-die-de-facto-betreuen</link><description>Fatale Nebenwirkung der Sorgerechtsrevision 
</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Mit dem gemeinsamen Sorgerecht sollen im Regelfall neu auch die AHV-Erziehungsgutschriften hälftig auf Vater und Mutter verteilt werden. Diese Regel ist völlig praxisfremd und bedeutet für die meisten geschiedenen und ledigen Mütter einen grossen Schritt Richtung Altersarmut. </p><p>Im Sommer beschloss das Parlament die Revision des Sorgerechts. Damit wurde das gemeinsame Sorgerecht über die Kinder auch bei Scheidung oder bei Unverheirateten als Regelfall eingeführt. Die Revision wirkt sich auch auf die AHV aus. Denn die Gewährung von Erziehungsgutschriften bei der Rentenberechnung knüpft an das Sorgerecht an.
</p><h3>Indirekte Diskriminierung der Frauen</h3><p>Folglich müssten nunmehr auch die Erziehungsgutschriften der AHV stets geteilt werden. Dies würde empfindliche Renteneinbussen bei vielen Frauen nach sich ziehen. Die AHV-Rente von ledigen oder geschiedenen Müttern wird heute zum wesentlichen Teil von der vollen Anrechnung der Erziehungsgutschriften geprägt. Dies ist insbesondere bei Frauen der Fall, die einer Teilzeit-Arbeit nachgegangen sind oder in einer Tieflohnbranche gearbeitet haben. Die Erziehungsgutschriften von rund Fr. 42‘000 für jedes Jahr, in dem für Kinder unter 16 gesorgt wurde, sind der Hauptgrund, dass die Renten für ledige oder geschiedene Mütter heute höher ausfallen als in der Vergangenheit und im Schnitt fast 2000 Franken pro Monat betragen. Diese soziale Errungenschaft der 10. AHV-Revision wird mit der Revision über das Sorgerecht in Frage gestellt. Würde künftig bei allen Scheidungen nur die hälftige Erziehungsgutschrift angerechnet, würden die künftigen AHV-Renten vieler geschiedener oder lediger Mütter um über 100 Franken pro Monat sinken. Es droht ihnen die Armutsfalle. 
</p><p>Die hälftige Teilung der Erziehungsgutschriften, die künftig bei allen Scheidungen zur Anwendung kommen sollte, führt zu einer indirekten Diskriminierung der geschiedenen Mütter. Denn in der Praxis benachteiligt die hälftige Teilung die Frauen stark: Ihr massgebliches Jahreseinkommen für die AHV-Rentenberechnung wird reduziert, während die geschiedenen Väter wegen der höheren Erwerbsquote und der hälftigen Erziehungsgutschrift auf ein weit höheres Jahreseinkommen gelangen. 
</p><h3>Wer kümmert sich de facto um die Kinder?</h3><p>Die Erziehungsgutschriften sollen die Einbussen in der Altersvorsorge abfedern, die entstehen, wenn wegen der Betreuung von Kindern die Erwerbsarbeit aufgegeben oder reduziert wird. Für die Anrechnung der Erziehungsgutschrift muss es daher massgebend sein, wer sich um die Betreuung der Kinder kümmert und dadurch die Erwerbsmöglichkeiten nicht voll ausschöpfen kann. Kinder von geschiedenen Eltern wachsen heute zu 86% bei der Mutter auf. Diese Quote ist konstant. Daran hat auch die seit 2000 auf Antrag mögliche gemeinsame elterliche Sorge nichts verändert, was mittlerweile fast bei der Hälfte der geschiedenen Eltern der Fall ist. Kein neues Bild wird sich ab 2014 abzeichnen, wenn die gemeinsame elterliche Sorge zum Regelfall wird. Weniger als ein Viertel der alleinerziehenden Mütter arbeiteten 2012 Vollzeit. Die überwiegende Mehrheit arbeitet Teilzeit im Bereich von 50%.
</p><p>Die hälftige Teilung der Erziehungsgutschriften bei geschiedenen Eltern, sofern nicht ein Urteil oder eine Vereinbarung eine andere Zuteilung festschreibt, federt die immer noch vorherrschenden Erwerbseinbussen der Mütter ungenügend ab. Die geschiedenen Mütter haben zwar die Möglichkeit, eine andere Aufteilung auszuhandeln und vom Gericht beschliessen zu lassen. Aber damit werden die Erziehungsgutschriften zum Verhandlungsgegenstand im Scheidungsverfahren. Neu müssen die Gerichte bzw. die Scheidungswilligen auch diesen Aspekt der Altersvorsorge im Fokus haben. Dies wird auch angesichts der Erfahrungen mit dem Vorsorgeausgleich in der beruflichen Vorsorge nicht ohne Weiteres stattfinden. Zudem dürfte die Anrechnung der Erziehungsgutschriften die ohnehin häufig schwierigen Kompromisse um die Unterhalts- und Vorsorgeansprüche erschweren. Der Verhandlungsweg erscheint in diesem zentralen Aspekt der Altersvorsorge von Frauen nicht gangbar. Die materielle Grundsicherung im Alter durch die AHV darf nicht zum Verhandlungsgegenstand gemacht werden.
</p><p>Der Ständerat wird am 2. Dezember die Motion Janiak behandeln. Diese verlangt, dass die Anrechnung der Erziehungsgutschriften anhand der tatsächlichen Betreuungsverhältnisse zwingend im Scheidungsurteil oder in einer Scheidungskonvention festgehalten werden muss. Bei ledigen Eltern muss die Anrechnung durch die Kindesschutzbehörde erfolgen. Dies ist eine Verbesserung, aber die AHV-Erziehungsgutschriften bleiben ein Spielball. 
</p><h3>SGB: Erziehungsgutschriften im Regelfall der Mutter</h3><p>Vielmehr drängt sich eine Lösung auf, welche die Einkommenseinbussen, die aufgrund der Kinderbetreuung entstehen, ausgleicht. Da diese Einbussen in den allermeisten Fällen immer noch bei den Müttern vorkommen, hat der SGB dem Bundesrat mittels Schreiben vorgeschlagen, dass auch bei geschiedenen Eltern die Erziehungsgutschriften der Mutter voll angerechnet werden, ausser die geschiedenen Eltern hätten eine Teilung oder die volle Anrechnung an den Vater ausgehandelt. Diese Lösung ist einfach und klar. Sie entlastet die Gerichte von zusätzlichen Ver-handlungen und die Ausgleichskassen von zahlreichen Anpassungen. Die AHV/IV-Kommission hat an ihrer Sitzung vom 22. August dem Bundesrat ebenfalls diese Anrechnung empfohlen. 
</p><p>Der Bundesrat ist nun gefordert, den Zweck der Erziehungsgutschriften zu wahren und die drohende indirekte Diskriminierung vieler Mütter zu beseitigen. </p>]]></content:encoded><category>Gleichstellung von Mann und Frau</category><category>AHV</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-1360</guid><pubDate>Wed, 20 Nov 2013 14:40:00 +0100</pubDate><title>SGB lehnt grösste Rentensenkung aller Zeiten ab - AHV nicht schwächen</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/sgb-lehnt-groesste-rentensenkung-aller-zeiten-ab-ahv-nicht-schwaechen</link><description>Altersvorsorge 2020</description><content:encoded><![CDATA[<p>Der SGB begrüsst, dass der Bundesrat die Reform der Altersvorsorge in einer Gesamtschau vorantreibt. Die Methode ist gut, denn ein gestaffeltes Vorgehen ist zum Scheitern verurteilt. Bei den Inhalten muss der Bundesrat jedoch andere Akzente setzen und die AHV stärken statt schwächen.
</p><p>Mit der Senkung des Umwandlungssatzes von 6,8 auf 6 Prozent schlägt der Bundesrat die grösste Rentensenkung aller Zeiten vor. Diese kann durch die Verbesserung der Legal Quote und die vorgeschlagenen Kompensationsmassnahmen in der zweiten Säule nicht wettgemacht werden. Die Senkung würde doppelt so hoch ausfallen wie der Rentenklau, den das Stimmvolk 2010 mit einer Drei-Viertel-Mehrheit abschmetterte. Die krasse Senkung des Mindestumwandlungssatzes kann der Schweizerische Gewerkschaftsbund (SGB) nicht akzeptieren. Denn der Bundesrat ignoriert die Lebensrealität künftiger Rentner mit normalen Einkommen: Wer heute ein Monatseinkommen von 5500 Fr. hat – etwa ein Elektromonteur – erzielt nach der Pension ein tiefes Jahres-Renteneinkommen aus erster und zweiter Säule von etwa 36‘000 Franken. Nach der Senkung des Umwandlungssatzes würde sein Rentenniveau um 1200 Fr. sinken. Die ohnehin tiefen Altersrenten dürfen nicht gesenkt, sondern müssen vielmehr erhöht werden, so wie es die Volksinitiative AHVplus verlangt. Nur mit einer Stärkung der AHV kann der Verfassungsauftrag umgesetzt werden, dass die Renten aus erster und zweiter Säule die Fortsetzung „des gewohnten Lebens in angemessener Weise“ ermöglichen sollen. 
</p><p>Nein sagt der SGB auch zur geplanten Erhöhung des Frauen-Rentenalters auf 65 Jahre. Von einem Schritt zur Gleichberechtigung von Frau und Mann zu sprechen, ist ein Hohn. Denn Frauen haben wegen Babypause und tieferen Löhnen ein wesentlich tieferes Renteneinkommen als die Männer. Zudem sind ältere Arbeitnehmerinnen auf dem Arbeitsmarkt noch weniger gefragt als Männer. Unverständlich ist auch, dass der Bundesrat mit dem neuen Referenzrentenalter und dem Pensionierungsfenster 62/70 die Türe aufstösst zu einem allgemein höheren Rentenalter, so wie es die Arbeitgeber und die bürgerlichen Parteien fordern. Ein höheres Rentenalter zielt jedoch an der Realität auf dem Arbeitsmarkt vorbei, da ältere Arbeitnehmende Mühe haben, ihre Stelle zu halten oder eine neue zu finden.
</p><p>Bekämpfen wird der SGB die Pläne des Bundesrats, den Bund aus der Finanzierung der AHV teilweise zurückzuziehen. Würde der Bundesbeitrag an die AHV künftig zur Hälfte an die Mehrwertsteuer gekoppelt, würden der AHV bis im Jahr 2030 jährlich mindestens 550 Mio. Fr. entgehen. Diese Abwälzung der Finanzierung lehnt der SGB kategorisch ab, genauso wie die technokratische Schuldenbremse, die zu automatischen Rentenverschlechterungen führen würde. Vielmehr müssen der AHV alle Mittel zukommen, die ihr schon heute zustehen, aber nicht zufliessen. So müssen die Erträge aus der Alkohol- und Tabaksteuer direkt der AHV zugeführt und der Trend zu Dividendenausschüttungen statt Lohnzahlungen gestoppt werden.
</p><p>SCHWEIZERISCHER GEWERKSCHAFTSBUND
</p><h5>Auskünfte:</h5><ul><li>Doris Bianchi, Geschäftsführende SGB-Sekretärin zuständig für Sozialpolitik, 076 564 67 67</li></ul>]]></content:encoded><category>AHV</category><category>Berufliche Vorsorge</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-1355</guid><pubDate>Tue, 12 Nov 2013 11:47:00 +0100</pubDate><title>Die Chance packen!</title><link>https://www.sgb.ch/themen/gewerkschaftspolitik/detail/die-chance-packen</link><description>Eröffnungsrede von Paul Rechsteiner zur SGB-DV vom 8. 11.2013</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Wo stehen wir in den wichtigsten Dossiers? Wo wollen wir hin? – Eine kurze Standort- und Zielbestimmung von SGB-Präsident Paul Rechsteiner zur Eröffnung der SGB-Delegiertenversammlung vom 8.11.2013.</p><p>Wir haben an der letzten DV vom 3. Juni die Massnahmen zum Schutz der Löhne im Verhältnis zu den bilateralen Verträgen evaluiert. Und wir haben ein Forderungspaket an die Bundesbehörden verabschiedet. Das hat dazu geführt, dass eine Arbeitsgruppe des Seco mit den Sozialpartnern und den Kantonen eingesetzt worden ist. Sie hat die Aufgabe, den Schutz der Löhne zu überprüfen und allenfalls Massnahmen vorzuschlagen. Noch gibt es keine Resultate. Wir werden zum Resultat wieder Stellung nehmen können, demokratisch, in unseren Gremien und Organen. Es steht viel auf dem Spiel.
</p><p>Wenig beruhigend ist es, wie gewisse Deutschschweizer Kantone die flankierenden Massnahmen vollziehen. Der Skandal mit dem Lohndumping im neuen Durchgangsbahnhof Zürich mit der Ausbeutung von Scheinselbständigen zeigt die Missstände drastisch auf. Wenn die Zuständigen im Wirtschaftskanton Zürich nicht endlich merken, was es geschlagen hat, wird sich das politisch gewaltig rächen. Statt Ideologien verbreiten müssen die Chefs in ihren Ämtern endlich die Arbeit machen, für die sie bezahlt sind.
</p><p>Wir haben aber auch unabhängig von dieser Schlüsselaufgabe im Bereich der Flankierenden ein gewaltiges Programm. Leider haben wir die Abstimmung über die Tankstellenshops verloren. Die Liberalisierer sind immerhin gewarnt, dass es für sie schwierig werden dürfte, wenn sie grössere Schritte in Angriff nehmen, wenn sie schon hier so viel Mühe hatten. 
</p><p>Stark war die Leistung unserer Verbände bei der Unterschriftensammlung von AHVplus. In nur vier Monaten, bis zu den Sommerferien, waren die Unterschriften beisammen. Ein grosser Dank und Anerkennung den vielen Aktiven, die hier mitgewirkt haben. Wir werden die Initiative am 17. Dezember einreichen, nicht als Weihnachtsgeschenk, sondern als konkrete und starke Antwort auf die Abbaupläne aus dem Bundeshaus, wo sich fast alle mit noch unsozialeren Sozialabbauvorschlägen überbieten. Unser Antritt für eine stärkere AHV ist heute so nötig wie noch nie.
</p><p>Die zentrale Kampagne des nächsten halben Jahres aber ist unsere Mindestlohninitiative. Wir müssen und wir werden nach dem Vorlauf mit 1:12 alle Kräfte darauf konzentrieren. Die Mindestlohninitiative ist die wichtigste lohnpolitische Auseinandersetzung in diesem Land seit langem. Im Bundeshaus haben wir damit keine Chance. Aber in der Bevölkerung sieht es anders aus. Wie stark die Grenze von 4000 Franken schon heute in den Köpfen verankert ist, zeigt die Image-Kampagne von Lidl. Und wenn Ottmar Hitzfeld sagt, er sei gegen 1:12, aber er unterstütze die Mindestlohninitiative, dann ist das ein Signal, dass wir weit, sehr weit kommen können. 
</p><p>Darum braucht es im kommenden halben Jahr einen Grosseinsatz unserer Bewegung, der ganzen Gewerkschaftsbewegung. 6 Monate bis zum wahrscheinlichen Abstimmungstermin vom nächsten Mai sind nicht viel. Aber doch so viel, dass wir die Schweiz bewegen können. Die Chance dafür ist gross. Packen wir sie!</p>]]></content:encoded><category>Schweiz</category><category>Löhne und Vertragspolitik</category><category>Finanzen und Steuerpolitik</category><category>AHV</category><category>Verteilung</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-1353</guid><pubDate>Fri, 08 Nov 2013 16:05:00 +0100</pubDate><title>Die Ferrari-Leviten der UBS</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/die-ferrari-leviten-der-ubs</link><description>Eine Glosse</description><content:encoded><![CDATA[<p>Die UBS streichelt uns wieder mal pädagogisch warm ums Herz: Auf Luxus sei im Altersvorsorgesystem der Schweiz zu verzichten, fordert sie in ihrem aktuellen Infoblatt „UBS Outlook Schweiz“ zu Vorsorge und Nachfolgeplanung. 
</p><p>Und beginnt gleich so: Unsere Altersvorsorge sei ein Ferrari. Wo doch ein einfacher Geländewagen genügen würde. Ob die rund 300‘000 Rentnerinnen und Rentner, die nur von einer AHV Rente leben, in einem Ferrari unterwegs sind? Die UBS hat sie nicht gefragt. Denn für die Einkommensverhältnisse der kleinen Leute ist die UBS – sagen wir das mal so – nicht unbedingt der ideale Ansprechpartner. Rentner auf Tauchferien in den Malediven stehen da schon höher im Kurs.
</p><p>In folgerichtiger Pädagogik will die Bank der grossen Masse der Rentnerinnen und Rentner „weniger Luxus“ verordnen. Zur „Entlastung künftiger Generationen“. Zu Deutsch: die Renten der Alten kürzen, damit die Jungen weniger Rentenbeiträge zahlen müssen. Und die Folgen dieser Medizin? Die Alten wären wieder auf einen finanziellen Zustupf der eigenen Kinder angewiesen. Und die Kinder hätten wegen tieferen Rentenbeiträgen später Anspruch auf eine kleinere Rente. 
</p><p>Auch zum Mindestumwandlungssatz hat die UBS eine klare Meinung. Mit didaktisch geschwellter Brust stellt sie fest: Selbst wenn der Umwandlungssatz wie vom Bundesrat vorgeschlagen von 6,8 auf 6 Prozent gesenkt würde, befindet sich der Satz noch an der „oberen Limite“. Realistischer sei ein Wert zwischen 5 und 6 Prozent. Und dann holt die Bank noch zur Demokratielehre aus: Überhaupt, der Mindestumwandlungssatz sei ein politischer Spielball. Völlig unverständlich, dass sich das Stimmvolk über die Höhe seiner künftigen Rente äussern könne. 
</p><p>Da überrascht schon gar nicht mehr, dass die Schweiz in der Altersvorsorge ihre Position als Musterknabe verloren habe. Alle europäischen Länder seien beim Leistungsabbau weiter gegangen. Was für ein Skandal: Griechenland kürzt die Altersrenten und die Schweiz verharrt auf ihrem Leistungsniveau. 
</p><p>Ausserdem: nur in der Schweiz zweifle die Politik daran, ob das private Sparen gestärkt werden solle. Einige OECD-Staaten machten es besser und setzten neuerdings weniger auf umlagefinanzierte Rentensysteme und mehr auf das private Sparen. 
</p><p>Nun ja, man darf das: für seine eigenen Zwecke werben. Denn noch mehr privates Alterssparen würde ja die Kassen der UBS klingeln lassen. 
</p><p>Ob das Sinn macht, ist eine andere Frage: Mit der schon heute höchsten Nettosparquote in Europa liegt die Schweiz nämlich auch in Sachen kapitalgedeckte Altersvorsorge an der Spitze.</p>]]></content:encoded><category>Berufliche Vorsorge</category><category>AHV</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-1346</guid><pubDate>Thu, 31 Oct 2013 09:41:00 +0100</pubDate><title>Zugang zu Tageslicht ist ein Menschenrecht!</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/zugang-zu-tageslicht-ist-ein-menschenrecht</link><description>Migros muss kompensatorisch für bezahlte Pausen sorgen</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">In einem historischen Urteil hat das Verwaltungsgericht Zürich entschieden, dass die Sicht aufs Freie und damit der Zugang zu Tageslicht integraler Bestandteil des Gesundheitsschutzes ist. Das Schweizer Arbeitsrecht garantiert den Arbeitnehmenden entweder einen Arbeitsplatz mit Fenstern oder, wenn dies nicht möglich ist, verlängerte – und bezahlte! – Pausen an einem Ort, wo Tageslicht bzw. Sicht aufs Freie garantiert sind.</p><p>Das Arbeitsgesetz und seine Verordnung sind im Bereich der Gestaltung von Arbeitspausen und Pausenräume klar. Pausenorte müssen alle Anforderungen zum Schutz der Gesundheit gemäss Verordnung 3 zum Arbeitsgesetz (Art. 15 und 24 ArGV 3) respektieren. Diese Minimalbedingungen sind:
</p><p>– Sicht ins Freie muss garantiert werden. 
</p><p>– Der Pausenort muss vom Arbeitsplatz räumlich abgetrennt sein. 
</p><p>– Der Ort muss sauber, ruhig und mit einer Sitzgelegenheit versehen sein. 
</p><p>– Man muss eine Möglichkeit haben, dort etwas essen zu können.
</p><p>– Trinkwasser muss gratis zur Verfügung stehen. 
</p><h3>&nbsp;Arbeitsgesetz, obwohl klar, immer wieder verletzt</h3><p>Leider versuchen gewisse Arbeitgeber immer wieder, auf Kosten der Gesundheit ihrer Arbeitnehmenden zu sparen. So auch die Migros im Shop-Ville/Rail-City des Bahnhofs Zürich. Einerseits werden hier Arbeitnehmenden sehr lange Arbeitsstunden zugemutet: Die Läden öffnen bereits um 6.30 Uhr, gehen häufig aber erst um 22 Uhr zu; gearbeitet wird sogar an Sonn- und Feiertagen… Andererseits wird die Arbeit unter künstlichem Licht bzw. in schummrigen Diensteingängen und „Tunnels“ verrichtet. 
</p><p>Bei dieser Arbeit „unter Tage“ riskieren die Arbeitnehmenden viel. Studien zeigen nämlich, dass das Fehlen von Tageslicht mit der Zeit gravierende Störungen der Gesundheit mit sich bringen kann, u.a. wegen dem Fehlen von Melatonin (vgl. <a href="http://www.fvlr.de/tag_sichtmedizin.htm" target="_blank" rel="noreferrer">http://www.fvlr.de/tag_sichtmedizin.htm</a>). Auch haben verschiedene internationale Organisationen festgehalten, dass ein minimaler Zugang zu Tageslicht als eigentliches Menschenrecht zu werten ist, welcher aus dem Persönlichkeitsschutz des Individuums fliesst: Diese Doktrin wurde nicht zuletzt bei Arbeitnehmenden von Bergwerken, aber auch für Insassen von Anstalten entwickelt. In der Schweiz wird sie aber leider immer noch nicht konsequent umgesetzt, obwohl die gesetzlichen Grundlagen vorhanden sind. 
</p><h3>Kompensatorische Massnahmen</h3><p>Wenn der Arbeitsplatz wegen zwingenden technischen oder baulichen Bedingungen keine Sicht aufs Freie bzw. keinen Tageslicht-Einfall erlaubt, sind obligatorische „kompensatorische“ Massnahmen für die so in ihrer Gesundheit gefährdeten Arbeitnehmenden vorzusehen. Dazu können folgende Punkte gehören:
</p><p>- Rotation der Arbeitnehmer als organisatorische Massnahme. 
</p><p>- Bezahlte Zusatzpausen mit Tageslicht von mindestens 20 Minuten pro Halbtag (=4 Stunden). 
</p><p>Leider weigerte sich die Migros, hier das Gesetz korrekt zu implementieren. Insbesondere wollte die Migros die Zusatzpausen von je 20 Minuten pro Halbtag nicht bezahlen. Zwar gestand der Detaillist ein, dass diese für die Gesundheit notwendig seien. Es wollte aber offenbar auf Kosten der Gesundheit sparen. Die Angestellten hätten diese Pausen auf eigene Rechnung, also unbezahlt, nehmen sollen. Dabei hatte ja die Migros, da sie keine baulichen Massnahmen ergreifen wollte, um Tageslicht einzulassen oder zumindest eine Rotation der Arbeitnehmenden zu gewähren, diese unmöglichen Arbeitsbedingungen selbst zu verantworten.
</p><p>Das Verwaltungsgericht Zürich hielt deshalb in seinem Grundsatzurteil, das jetzt in begründeter Form vorliegt und welches seit Ende Oktober rechtskräftig ist, folgendes fest: Gesundheitsschutz ist Sache des Arbeitgebers und wenn er Risiken zu verantworten hat (wenn er z.B. kein Tageslicht in seinen Räumlichkeiten einlassen will oder keinen Pausenraum mit Sicht aufs Freie herrichtet), muss er für die kompensatorischen Massnahmen auch finanziell aufkommen. So auch für die Pausen, die mindestens 20 Minuten pro Halbtag betragen und wie Arbeitszeit bezahlt werden müssen. Damit wurde die juristische Leitplanke für alle vergleichbaren Arbeitsorte rechtskräftig festgesetzt. 
</p><h3>Urteil hat Konsequenzen für alle Branchen</h3><p>Nun gilt es, die durch die Judikative konkretisierten Bestimmungen von Art. 15 und 24 ArGV 3 in allen Betrieben und Branchen durchzusetzen. Gerade im Detailhandel gibt es hier noch viel zu tun. Denn die Arbeitgeber haben es bisher aus unverständlichen Gründen versäumt, Licht in Gebäude zu lassen. Im Gegenteil: Häufig werden in Läden sogar die Fenster durch Werbung zugeklebt, und die Gesundheit der Angestellten wird so leichtfertig gefährdet.
</p><p>Aber auch in der Logistik, z.B. bei Angestellten von Kühllagern oder Magazinen, herrscht Anpassungsbedarf. Das betrifft insbesondere die kompensatorischen Massnahmen der bezahlten Zusatzpausen von je 20 Minuten pro Arbeitstag. </p>]]></content:encoded><category>Gesundheit</category><category>Gewerkschaftspolitik</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-1344</guid><pubDate>Wed, 30 Oct 2013 13:26:00 +0100</pubDate><title>Zu zaghafte Anhebung der Mindestverzinsung</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/zu-zaghafte-anhebung-der-mindestverzinsung</link><description>Bundesrat zaudert beim BVG-Mindestzinssatz</description><content:encoded><![CDATA[<p>Auch nächstes Jahr werden die Pensionskassen-Versicherten nur ungenügend an der seit mehreren Jahren besseren Ertragslage ihrer Kassen beteiligt: Die vom Bundesrat beschlossene leichte Anhebung des Mindestzinssatzes von 1.5 auf 1.75 % ist viel zu tief ausgefallen. Angesichts der sehr guten Ertragslage wäre ein Mindestzinssatz von 2.25 % angezeigt, wie ihn der Schweizerische Gewerkschaftsbund (SGB) zusammen mit den übrigen Arbeitnehmerorganisationen forderte.
</p><p>Die meisten Vorsorgeeinrichtungen haben 2012 eine weit höhere Performance (7 % nach einer Swisscanto-Umfrage) als 1,5 % erzielt. Auch in den Jahren zuvor lag der Mindestzinssatz meist unter der durchschnittlichen Performance der Vorsorgeeinrichtungen. Den Versicherten jedoch wurde trotz guter Ertragslage meist nur der Mindestzins von 1.5 % gutgeschrieben.
</p><p>Dank der tiefen Mindestverzinsung konnten auch die Lebensversicherungsgesellschaften ihre Erträge stark steigern. Sie gehören zu den Profiteuren der zweiten Säule, während die Sparkapitalien der Versicherten stagnieren. Diese einseitige Politik führt bei den Versicherten berechtigterweise zum Gefühl, andauernd den Kürzeren zu ziehen. 
</p><p>Der Bundesrat hat mit der minimen Anhebung des Mindestzinses nicht nur dem Nachholbedarf bei den Versicherten zu wenig Rechnung getragen. Er hat erneut die Ertragsmöglichkeiten der Lebensversicherungsgesellschaften vergrössert.
</p><h5 class="TitelAusknfte">Auskünfte:</h5><ul><li><span>Doris Bianchi, geschäftsführende Sekretärin des SGB, zuständig für die Sozialpolitik, 076 564 67 67</span></li><li><span>Ewald Ackermann, SGB-Information, 031 377 01 09 oder 079 660 36 14</span></li></ul>]]></content:encoded><category>Berufliche Vorsorge</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-1331</guid><pubDate>Wed, 23 Oct 2013 15:18:00 +0200</pubDate><title>CVP-Initiative ist ein Schuss ins Leere</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/cvp-initiative-ist-ein-schuss-ins-leere</link><description>Bessere Renten für Verheiratete nur dank AHVplus</description><content:encoded><![CDATA[<p>Die CVP hat die Unterschriften für ihre Volksinitiative „Für die Ehe und Familie – gegen die Heiratsstrafe“ mit dem Versprechen gesammelt, dass Ehepaare im Rentenalter eine bessere AHV-Rente erhalten sollen. Denn die CVP hält die Begrenzung der AHV-Renten von Ehepaaren auf Fr. 3‘510 für eine Benachteiligung der Verheirateten gegenüber den Konkubinatspaaren. Wer im Alter im Konkubinat lebt, kann hingegen bis zu Fr. 4680 AHV-Rente erhalten.
</p><p>Der Bundesrat kommt aber in seiner heute publizierten Botschaft zur Initiative „Für die Ehe und Familie – gegen die Heiratsstrafe“ zum Schluss, dass die AHV die Ehepaare in keiner Weise benachteiligt. Der Bundesrat hält im Gegenteil fest, dass die AHV die Verheirateten mittels Witwenrenten, Einkommenssplitting oder Beitragsbefreiungen sogar privilegiere. Er empfiehlt die CVP-Initiative zur Annahme: weil diese keine Änderungen bewirken werde. Konkret: Die Begrenzung der AHV-Renten von Ehepaaren bleibt trotz neuer Verfassungsbestimmung bestehen.
</p><p>Die CVP hat mit höheren Renten für die Verheirateten den Bürgerinnen und Bürgern das Blaue vom Himmel versprochen. Im Endeffekt werden Ehepaare bei der Annahme dieser Volksinitiative keinen Franken mehr AHV-Rente erhalten. 
</p><p>Einzig die Volksinitiative AHVplus führt zu besseren AHV-Renten für Ehepaare. Die überwiegende Mehrheit der Ehepaare wird dank AHVplus eine Rentenerhöhung von Fr. 350 erhalten. Davon profitieren vor allem Ehepaare mit tiefen und mittleren Einkommen. Für sie ist die AHV die effizienteste Form der Altersvorsorge. Eine breite Allianz von Arbeitnehmerverbänden hat in diesem Sommer innert Rekordzeit die nötigen Unterschriften für diese Volksinitiative gesammelt. 
</p><p>Auskünfte: Doris Bianchi, 031 377 01 13 oder 076 564 67 67</p>]]></content:encoded><category>AHV</category><category>Finanzen und Steuerpolitik</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-1322</guid><pubDate>Thu, 10 Oct 2013 09:33:00 +0200</pubDate><title>Tiefere technische Zinssätze kosten 15 Milliarden Franken</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/tiefere-technische-zinssaetze-kosten-15-milliarden-franken</link><description>Falsches und gefährliches Manöver der Pensionskassenexperten</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Ende September hat die Kammer der Pensionskassenexperten den Referenzzinssatz für den technischen Zins neu auf 3 Prozent festgelegt. Das ist falsch und gefährlich. Gefährlich, weil in der Folge 15 Mia. Franken in die berufliche Vorsorge eingeschossen werden müssten und das Vertrauen in die Zweite Säule so strapaziert würde. Falsch, weil die Grundlagen zu diesem Entscheid nicht das tatsächliche Anlageverhalten der Pensionskassen abbilden.</p><p>Die Kapitalerträge haben eine zentrale Funktion in der Finanzierung der Pensionskassenrenten. Verschiedene Zinssätze sind für die versicherten Arbeitnehmenden von grosser Bedeutung. Während der BVG-Mindestzinssatz vom Bundesrat jährlich festgelegt wird und im Fokus des politischen Interesses steht, ist der technische Zinssatz weitgehend eine technokratisch bestimmte Grösse. Sie wird einzig in Expertengremien vorbestimmt.
</p><p>Beim technischen Zinssatz handelt es sich um eine angenommene rechnerische Grösse, mit der die künftigen Renten und Beiträge einer Pensionskasse abgezinst werden. So lassen sich die Verpflichtungen einer Pensionskasse bestimmen. Zudem prägt er auch den Umwandlungssatz und die Beiträge mit. Ein tieferer technischer Zinssatz führt bei den Rentnern zu einer Vergrösserung ihres Vorsorgekapitals und bei den künftigen Rentnern zu tieferen Renten wegen der Senkung des Umwandlungssatzes.
</p><p>Als einfache Faustregel gilt: Eine Reduktion des technischen Zinssatzes um 0,5 Prozentpunkte ergibt eine Reduktion des Umwandlungssatzes um rund 0,35 Prozentpunkte und eine Erhöhung des Vorsorgekapitals der Rentner um rund 5 Prozent. 
</p><h3>Senkung des technischen Zinses: hohe Kosten</h3><p>Folglich ist jede Senkung des technischen Zinses mit hohen Kosten verbunden. Für eine Pensionskasse mit einem Vorsorgevermögen von 1 Milliarde Franken, in welcher 600 Millionen Fr. der Aktiven und 400 Millionen Fr. Vorsorgekapital der Rentner liegen, bedeutet die Senkung des technischen Zinssatzes von 3,5 auf 3 % einen zusätzlichen Aufwand von 20 Millionen für die Rentner. Wegen der Senkung des Umwandlungssatzes hätten zudem die künftigen Rentner spürbare tiefere Renten. Renteneinbussen von über Fr. 1000 pro Jahr wären vorprogrammiert.
</p><p>Laut dem Bericht der Oberaufsichtskommission BVG über die finanzielle Lage der Pensionskassen im 2012 weisen von den 1800 Vorsorgeeinrichtungen ohne Staatsgarantie über ein Drittel der Pensionskassen einen technischen Zinssatz von über 3,5 Prozent aus. Bei den Kassen mit Staatsgarantie sind es sogar zwei Drittel. Eine flächendeckende Absenkung des technischen Zinssatzes für alle diese Vorsorgeeinrichtungen bedeutet, dass in den nächsten Jahren rund 15 Milliarden in die berufliche Vorsorge eingeschossen werden müssen. Damit wird das ganze System der beruflichen Vorsorge destabilisiert und letztlich ihre Berechtigung weiter in Frage gestellt.
</p><h3>Referenzzinssatz ist nicht wirklichkeitsnah</h3><p>Diesen Konsequenzen war sich die Kammer der Pensionskassenexperten viel zu wenig bewusst, als sie Ende September den Referenzzinssatz für den technischen Zins neu auf 3 Prozent festgelegt hat. Der technische Zins der Pensionskassen soll nach der Vorstellung der Pensionskassenexperten nur in begründeten Ausnahmen über 3 Prozent liegen. Die Pensionskassenexperten haben diesen Entscheid gestützt auf ihre Fachrichtlinie 4 gefällt. Danach entspricht der Referenzzinssatz einem Wert, der sich sowohl aus einer vorsichtigen, durchschnittlichen Performance der letzten 20 Jahre als auch der Rendite für 10-jährige Bundesanleihen ergibt. Zudem werden als Sicherheitsmarge noch weitere 0,5 Prozentpunkte abgezogen. Der Referenzzinssatz entspricht einem risikofreien Ansatz. Denn er spiegelt in erster Linie die Renditen von schweizerischen Obligationen wieder. Da in den letzten Jahren Bundesanleihen kaum Renditen abwerfen, erstaunt es nicht, dass der Referenzzinssatz fällt und noch weiter fallen wird. In wenigen Jahren ist mit einem Referenzzinssatz von 2,5 % zu rechnen. Dabei bestehen schon heute Anzeichen, dass es sich bei der aktuellen Tiefzinsphase um ein vorübergehendes Phänomen handelt, das nicht ohne weiteres für die nächsten Jahrzehnte fortgeschrieben werden darf.
</p><p>Für die Berechnung der künftigen richtigen technischen Zinssätze stützen sich die Pensionskassenexperten auf eine Anlageaufteilung, die in keiner Weise jener der Pensionskassen entspricht. Keine Pensionskasse legt drei Viertel ihres Geldes in Bundesobligationen an. Vielmehr wird breit diversifiziert. Im Schnitt halten die Pensionskassen rund 30% Aktien und 20% Immobilien. Die Performance der Pensionskassen war daher im Jahr 2012 mit über 7% sehr gut. Auch für 2013 darf mit einem guten Ergebnis gerechnet werden. 
</p><h3>Zweite Säule muss mehr sein als private Lebensversicherung</h3><p>Die übermässige Gewichtung der Bundesobligationen entspricht viel mehr der Anlagestrategie von Lebensversicherungsgesellschaften. Wenn nun die Bewertungsgrössen von Pensionskassen sich immer mehr jenen von Privatversicherungen angleichen, büsst die berufliche Vorsorge an Stellung ein. Denn so kommt die berechtigte Frage nach dem Mehrwert der beruflichen Vorsorge gegenüber einer Lebensversicherung auf. Die Senkung des technischen Zinssatzes wird stets mit der Schaffung von mehr Sicherheiten begründet. Letztlich wirken sich aber tiefe technische Zinssätze destabilisierend auf unser schweizerisches System der Altersvorsorge aus. 
</p><h3>Totengräber der Zweiten Säule</h3><p>Die Macht der Pensionskassenexperten bei der Festlegung des technischen Zinssatzes ist gross. Zwar obliegt es dem paritätisch zusammengesetzten Stiftungsrat den technischen Zinssatz zu bestimmen, er tut es aber auf Empfehlung des Pensionskassenexperten. Sich gegen die Empfehlung des Experten zu stellen, ist heikel. Das Gesetz verpflichtet den Experten Abweichungen von seiner Empfehlung der Aufsichtsbehörde zu melden. Die einzelnen Stiftungsräte können sich dadurch in extremis bei finanziellen Schwierigkeiten der Pensionskasse haftbar machen. Es überrascht daher nicht, dass die Stiftungsräte jeweils den Empfehlungen des Experten folgen. Dabei ist ein kritisches Auge auf die Empfehlungen der Experten mehr als nötig.
</p><p>Mit einer flächendeckenden Absenkung der technischen Zinssätze auf 3 % und tiefer machen sich die Pensionskassenexperten zu den Totengräbern der Zweiten Säule. Die auf falschen Annahmen beruhende Fachrichtlinie 4 der Pensionskassenexperten gehört schnellstens revidiert. </p>]]></content:encoded><category>Berufliche Vorsorge</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-1315</guid><pubDate>Thu, 26 Sep 2013 12:30:00 +0200</pubDate><title>Drückende KVG-Prämienlast: SGB fordert höhere Prämienverbilligungen</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/drueckende-kvg-praemienlast-sgb-fordert-hoehere-praemienverbilligungen</link><description>Krankenkassenprämien</description><content:encoded><![CDATA[<p>Die Krankenkassenprämien werden auch 2014 stärker steigen als die Löhne. Diese bereits seit Jahren anhaltende Entwicklung führt dazu, dass die Schweizer Normalverdiener-Haushalte finanziell immer stärker belastet werden. Denn die Prämienverbilligungen haben mit der Kostenentwicklung in der Krankenversicherung nicht Schritt gehalten. Im Gegenteil haben Kantone wie Zürich oder Bern in der Vergangenheit ihre Beiträge für Prämienverbilligungen gekürzt. Auch die kantonalen Sparpakete für 2014 sehen weitere Kürzungen vor – so beispielsweise in St. Gallen. 
</p><p>Der Schweizerische Gewerkschaftsbund (SGB) fordert mehr Mittel für Krankenkassen-Prämienverbilligungen. Die Schweiz ist noch weit entfernt von der Umsetzung des vom Bundesrat formulierten Sozialziels, wonach niemand mehr als 8 Prozent seines steuerbaren Einkommens für die Prämien der Krankenversicherung aufzuwenden habe.
</p><h5 class="SCHWEIZERISCHERGEWERKSCHAFTSBUND">&nbsp;Auskünfte</h5><ul><li>Daniel Lampart, SGB-Chefökonom, 079 205 69 11</li></ul>]]></content:encoded><category>Gesundheit</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-1310</guid><pubDate>Sat, 21 Sep 2013 16:17:00 +0200</pubDate><title>Starker Protest gegen Lohndumping und Rentenklau</title><link>https://www.sgb.ch/themen/gewerkschaftspolitik/detail/starker-protest-gegen-lohndumping-und-rentenklau</link><description>Mehr als 15’000 Menschen an SGB-Kundgebung</description><content:encoded><![CDATA[<p>Mehr als 15’000 Menschen haben heute in Bern an einer Kundgebung des SGB gegen Lohndumping und Rentenklau sowie für faire Arbeitsbedingungen demonstriert. „Stoppen wir die sozialpolitische Brandstiftung, bevor der Flächenbrand beginnt!“, rief ihnen SGB-Präsident Rechsteiner auf dem Bundesplatz zu. Es brauche die „soziale Wende“: weg von extrem ungleich verteilten Vermögen und Löhnen, weg von im Bundeshaus vorbereitetem Rentenklau, weg von SBB-Wackelrenten „als Testlauf für alle Pensionskassen“, hin zu gerechten Löhnen, hin zu griffigem Lohnschutz und hin zu anständigen Renten. „Darum braucht es AHVplus und die Mindestlohninitiative.“ In einem Sternmarsch und nach verschiedenen Vorkundgebungen hatten sich zuvor die Teilnehmenden farbenfroh und lautstark, aber stets friedlich, auf verschiedenen Routen durch die Berner Innenstadt zum Bundesplatz bewegt.
</p><p>Vania Alleva, Co-Präsidentin der Gewerkschaft Unia und SGB-Vize-Präsidentin, klagte dort an: Im „Erfolgsmodell Schweiz“ gäbe es gegen eine Million Armutsbetroffene und fast eine halbe Million Beschäftigte mit Tieflöhnen. Deshalb: „Löhne unter 4000 Franken darf es in der reichen und teuren Schweiz nicht mehr geben. Und niemand soll mehr als zwölf Mal soviel verdienen, wie der Schlechtestbezahlte im gleichen Betrieb.“ Für nächstes Jahr seien zudem eine Lohnerhöhung für alle sowie mehr Schutz und bessere flankierende Massnahmen gegen Lohndumping verlangt. 
</p><p>„Wackelrenten sind unzumutbar, beschämend, gefährlich – sorgen wir stattdessen für eine gerechte Altersvorsorge für alle!“ so verurteilte Giorgio Tuti auf dem Bundesplatz und in einer Vorkundgebung des SEV den Versuch der SBB-Pensionskasse, Spekulationsverluste allein den Rentner/innen aufzubürden. „Wir schauen dem Bundesrat genau auf die Finger, wenn er in den nächsten Monaten und Jahren die Altersvorsorge neu regeln will. Wir werden keine Vorschläge akzeptieren, die schön tönen, aber Rentenklau bedeuten. Wir bleiben dabei: Wer ein Leben lang gearbeitet hat, hat ein Anrecht auf ein Alter in Würde und Anstand.“
</p><p>Gegen zunehmenden Stress bei der Arbeit und die weitere Ausdehnung von Nacht- und Sonntagsarbeit wandte sich Alain Carrupt, Co-Präsident der Gewerkschaft Syndicom: „Die Arbeitnehmenden verdienen mehr Respekt; Gesundheit und Familienleben sind mehr wert als die Möglichkeit, morgens um Drei eine Tiefkühlpizza zu kaufen.“
</p><p>„Wider die Sparschweinerei“, wider die Aushöhlung und Auslagerung beim Service public wandte sich Katharina Prelicz-Huber, Präsidentin vpod Schweiz. Sie kritisierte, dass es nicht vorwärts geht mit der Lohngleichheit: „Freiwillige Massnahmen haben versagt. Es braucht verbindliche Regelungen zur Durchsetzung der Lohngleichheit.“
</p><h5>Auskünfte</h5><ul><li><span>Ewald Ackermann, Kommunikation SGB, 079 660 36 14&nbsp;</span></li></ul><h5> Reden</h5><ul><li><span>Paul Rechsteiner, Präsident SGB</span></li><li><span>&lt;media 1314 - - "TEXT, 130921 Vania Alleva, 130921_Vania_Alleva.pdf, 1.3 MB"&gt;Vania Alleva, Copräsidentin Unia&lt;/media&gt;</span></li><li><span>&lt;media 1304 - - "TEXT, 130921 Giorgio Tuti, 130921_Giorgio_Tuti.pdf, 78 KB"&gt;Giorgio Tuti, Präsident SEV&lt;/media&gt;</span></li><li><span>&lt;media 1311 - - "TEXT, 130921 Katharina Prelicz, 130921_Katharina_Prelicz.pdf, 136 KB"&gt;Katharina Prelicz, Präsidentin VPOD&lt;/media&gt;</span></li><li><span>&lt;media 1303 - - "TEXT, 130921 Alain Carrupt f, 130921_Alain_Carrupt_f.pdf, 80 KB"&gt;Alain Carrupt, Copräsident syndicom&lt;/media&gt;</span></li></ul><h5>Bilder</h5><ul><li><span><a href="http://flic.kr/s/aHsjJuF8KR" target="_blank" class="external-link" rel="noreferrer">flickr.com</a></span></li></ul>]]></content:encoded><category>Schweiz</category><category>Löhne und Vertragspolitik</category><category>AHV</category><category>Berufliche Vorsorge</category><category>Verteilung</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-1297</guid><pubDate>Wed, 11 Sep 2013 17:20:00 +0200</pubDate><title>Nationalrat will Rentenkürzungen am Volk vorbeischmuggeln</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/nationalrat-will-rentenkuerzungen-am-volk-vorbeischmuggeln</link><description>Mindestumwandlungssatz</description><content:encoded><![CDATA[<p>Nach dem Willen des Nationalrates soll der Mindestumwandlungssatz nicht mehr im Gesetz, sondern vom Bundesrat festgelegt werden. Anstatt das Stimmvolk würden die Versicherungsgesellschaften und die Pensionskassen-Lobby&nbsp;die künftige Rentenhöhe diktieren. Für den SGB muss der Mindestumwandlungssatz zwingend im Gesetz festgelegt sein. Alles andere führt zu tieferen Renten.
</p><p>Der Mindestumwandlungssatz definiert, wie hoch die Pensionskassenrente für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer mit tiefen Einkommen ausfallen wird. Die wichtigste Leistungsgarantie in der obligatorischen beruflichen Vorsorge muss demokratisch legitimiert sein. Es entspricht unserem direktdemokratischen Staatssystem, dass die Bürgerinnen und Bürger über zentrale Aspekte ihres Lebens mitbestimmen. Das Stimmvolk hat 2010 dieses Recht ausgeübt – und mit überwältigender Mehrheit von 70% die Senkung des Mindestumwandlungssatzes abgelehnt. Nun will der Nationalrat die direkte Demokratie aushebeln. 
</p><p>Dieser Entscheid folgt Plänen der Versicherungsgesellschaften und der Pensionskassen-Lobby. Denn diese können ihren Einfluss beim Bundesrat viel stärker ausüben als beim Stimmvolk. Tiefere Pensionskassenrenten und höhere Profite für die Versicherungsgesellschaften sind vorprogrammiert.
</p><p>Der Nationalrat schafft mit der Überweisung dieser Motion an den Ständerat eine noch ungünstigere Ausgangslage für den Reformprozess Altersvorsorge 2020. Zum höheren Rentenalter und zu Rentenkürzungen kommt jetzt auch noch die Aushebelung der direkten Demokratie. Ein solches Paket wird das Stimmvolk nicht schlucken.
</p><h5 class="TitelAusknfte">Auskünfte:</h5><p>Doris Bianchi, geschäftsführende Sekretärin des SGB, zuständig für die Sozialpolitik, 076 564 67 67
</p><p>&nbsp;</p>]]></content:encoded><category>Berufliche Vorsorge</category><category>Gewerkschaftspolitik</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-1295</guid><pubDate>Thu, 05 Sep 2013 08:54:00 +0200</pubDate><title>SGB wird getarnte Rentenkürzungen bekämpfen</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/sgb-wird-getarnte-rentenkuerzungen-bekaempfen</link><description>Keine Wackelrenten!</description><content:encoded><![CDATA[<p>Keine variablen Pensionskassenrenten, keine „Wackelrenten“: diese klare Botschaft begründete der SGB an seiner heutigen Pressekonferenz. Denn solche Modelle höhlen das Rentensystem aus, führen zu schwankenden Einkommen und damit zu Prekarität im Alter.
</p><p>Am weitesten fortgeschritten sind solche Pläne bei der SBB. Als „ungeheuerlich“ bezeichnete SEV-Präsident Giorgio Tuti den Plan des Stiftungsrats der Pensionskasse SBB, eine „Wackelrente“ einzuführen. Das Modell könnte ein Lokführer mit bis zu 560 Franken weniger Rente pro Monat bezahlen, ein Gleisbauer mit bis zu 400 Franken. Die Rentenhöhe wäre nicht mehr garantiert. „Die Versicherten müssten die Risiken, welchen die Finanzmärkte ausgesetzt sind, voll tragen. Und damit sind die EisenbahnerInnen nicht einverstanden.“ Jahrelang hätten diese für eine gesunde PK SBB gekämpft und dabei auch Leistungsverschlechterungen, Rentenaltererhöhungen und – immer noch anhaltend – Sanierungsbeiträge in der Höhe von 2,5% in Kauf genommen. Mit einer Petition und an der Demo vom 21. September 2013 in Bern werden „die EisenbahnerInnen kraftvoll zeigen, dass sie für Sicherheit sind.“ 
</p><p>SGB-Präsident Paul Rechsteiner erteilte allen ähnlich gelagerten Versuchen mit variablen Renten eine klare Absage. „Diese neuen Ideen höhlen nicht nur die bisher gültigen Grundsätze über das schweizerische Rentensystem aus.“ Sie seien „schlicht verfassungswidrig“, weil die „Fortsetzung des gewohnten Lebens in angemessener Weise“, die auf einem verlässlichen regelmässigen Einkommen beruhe, so verunmöglicht werde. „Die Planspiele der SBB-Spitze mit der Einführung einer „Wackelrente“ müssen somit gestoppt werden, bevor noch weiterer Schaden angerichtet wird.“ 
</p><p>Auch Doris Bianchi, geschäftsführende Sekretärin des SGB, kritisierte den zunehmenden „Trend zur Risikoverlagerung von der Kasse zum Versicherten“. Rentenmodelle, bei denen ein fixer Anteil nur mehr 90 % der angesparten Rente betrage, würden immer häufiger propagiert. Nicht nur schwankendes Einkommen und Prekarität im Rentenalter seien die Folge; „variable Renten sind auch getarnte Rentenkürzungen, Kostenoptimierungsmassnahmen für Firmen und hebeln den Teuerungsausgleich aus.“
</p><h5><span>Referate der Medienkonferenz:</span></h5><ul><li><span>Paul Rechsteiner, Präsident SGB: &lt;media 1241 - - "TEXT, 130905 PR Wackelrente, 130905_PR_Wackelrente.pdf, 75 KB"&gt;"SBB-Pensionskasse: Skandalöser Angriff auf die Renten"&lt;/media&gt;</span></li><li>Doris Bianchi, Geschäftsführende Sekretärin SGB, zuständig für Altersvorsorge: &lt;media 1240 - - "TEXT, 130905 DB variable Renten, 130905_DB_variable_Renten.pdf, 72 KB"&gt;"Variable Renten auf dem Prüfstand: Angriff auf die Altersvorsorge"&lt;/media&gt;</li><li><span><span>Giorgio Tuti, Präsident SEV: &lt;media 1242 - - "TEXT, 130905 GT Wackelrente, 130905_GT_Wackelrente.pdf, 30 KB"&gt;"&lt;/media&gt;</span>&lt;media 1242 - - "TEXT, 130905 GT Wackelrente, 130905_GT_Wackelrente.pdf, 30 KB"&gt;Hände weg von den Renten der EisenbahnerInnen!"&lt;/media&gt;</span></li></ul><h5>Auskünfte:</h5><ul><li><span>Doris Bianchi, geschäftsführende Sekretärin Bereich Sozialversicherungen,&nbsp;</span><span>076 564 67 67</span></li></ul>]]></content:encoded><category>Berufliche Vorsorge</category><category>Verkehr</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-1280</guid><pubDate>Tue, 03 Sep 2013 15:16:00 +0200</pubDate><title>Bundesrat muss Mindestzinssatz auf 2,25 % anheben</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/bundesrat-muss-mindestzinssatz-auf-2-25-anheben</link><description>BVG-Kommission setzt ein Zeichen, allerdings zaghaft</description><content:encoded><![CDATA[<p>Die Mehrheit der BVG-Kommission beantragt heute dem Bundesrat, den Mindestzinssatz in der beruflichen Vorsorge für das Jahr 2014 vom historischen Allzeittief von 1,5 % leicht auf 1,75 % anzuheben. Der Antrag geht in die richtige Richtung, ist aber zu zaghaft. Angesichts der andauernd guten Ertragslage ist eine deutlichere Anhebung verlangt. Der SGB fordert wie die übrigen Arbeitnehmerorganisationen den Bundesrat auf, den Mindestzinssatz auf 2,25 % anzuheben.
</p><p>Die meisten Vorsorgeeinrichtungen haben 2012 eine weit höhere Performance (7 % nach einer Swisscanto-Umfrage) als 1,5 % erzielt. Auch in den Jahren zuvor lag der Mindestzinssatz meist unter der durchschnittlichen Performance der Vorsorgeeinrichtungen. Den Versicherten jedoch wurde trotz guter Ertragslage meist nur der Mindestzins von 1.5 % gutgeschrieben. Diese einseitige Politik führt bei den Versicherten berechtigterweise zum Gefühl, andauernd den Kürzeren zu ziehen. 
</p><p>Der Bundesrat muss diese schiefe Gewichtung der Interessen nun bei der Festlegung des Mindestzinssatzes für 2014 korrigieren. Er muss dem Nachholbedarf bei den Versicherten und den Renditen der marktgängigen Anlagen Rechnung tragen. Denn auch im laufenden Jahr ist der Anlageerfolg gut. Deshalb ist eine Anhebung des Mindestzinssatzes auf 2,25 % angezeigt.
</p><h5>Auskünfte:</h5><p>&nbsp;</p><ul><li><span>Doris Bianchi, geschäftsführende Sekretärin des SGB, zuständig für die Sozialpolitik, 076 564 67 67</span></li></ul><p>&nbsp;</p>]]></content:encoded><category>Berufliche Vorsorge</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-1287</guid><pubDate>Thu, 29 Aug 2013 09:14:00 +0200</pubDate><title>Bundesrat soll Mindestzinssatz auf 2,25 % anheben</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/bundesrat-soll-mindestzinssatz-auf-2-25-anheben</link><description>SGB warnt vor Vertrauensverlust</description><content:encoded><![CDATA[<p>Der Schweizerische Gewerkschaftsbund (SGB) fordert für 2014 eine Anhebung des Mindestzinssatzes in der beruflichen Vorsorge auf 2.25 %. Heute liegt dieser bei 1,5 %, obwohl die meisten Vorsorgeeinrichtungen 2012 eine weit höhere Performance erzielt hatten. Auch in den Jahren zuvor lag der Mindestzinssatz meist unter der durchschnittlichen Performance der Vorsorgeeinrichtungen. Den Versicherten wurde trotz dieser guten Ertragslage (7 % für 2012 nach einer Swisscanto-Umfrage 2013) meist nur der Mindestzins von 1.5 % gutgeschrieben. Dieses Auseinanderdriften von Performance und Verzinsung bewirkt künftig nicht nur tiefere Pensionskassenrenten; es führt auch zu einem Vertrauensverlust in die Zweite Säule, der sich in den berechtigten Vorwürfen des Rentenklaus manifestiert. 
</p><p>Der Bundesrat muss dieses Missverhältnis nun bei der Festlegung des Mindestzinssatzes für 2014 korrigieren und den Renditen der marktgängigen Anlagen Rechnung tragen. Denn auch im laufenden Jahr ist der Anlageerfolg gut. Deshalb ist statt einem weiteren Einfrieren des Mindestzinssatzes auf dem historischen Tief von 1.5 % dessen Anhebung auf 2.25 % mehr als gerechtfertigt.
</p><h5>Kontakt:</h5><p>Doris Bianchi, Zentralsekretärin SGB zuständig für Sozialpolitik, 076 56467 67</p>]]></content:encoded><category>Berufliche Vorsorge</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-1286</guid><pubDate>Wed, 28 Aug 2013 15:55:00 +0200</pubDate><title>SGB befürwortet Epidemiengesetz </title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/sgb-befuerwortet-epidemiengesetz</link><description>Volksabstimmung vom 22. September </description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Mit aller Kraft gegen den 24-Stunden-Arbeitstag: Das ist die Devise des SGB für die Abstimmung am 22. September. Neben dieser zentralen gewerkschaftlichen Vorlage kommen zwei weitere zur Abstimmung. Der SGB befürwortet das revidierte Epidemiengesetz. Zur Volksinitiative „Ja zur Aufhebung der Wehrpflicht“ hat er keine Parole beschlossen. </p><p>Das neue Epidemiengesetz überträgt im Vergleich zu seinem Vorgänger mehr Kompetenzen von der kantonalen auf die Bundesebene. Die Organisationen des SGB, die das besonders betroffene medizinische Personal vertreten, befürworten die Vorlage. So halten der VPOD (Verband des Personals öffentlicher Dienste) und der SBK (Schweizer Berufsverband der Pflegefachfrauen und Pflegefachmänner, beim SGB im „Beobachterstatus“) die neuen Bestimmungen für geeignet, übertragbare Krankheiten effektiv zu verhüten oder zu bekämpfen. Ein Impfobligatorium kann nur eingeführt werden, wenn bei einer ausserordentlichen Lage eine erhebliche Gefahr für die öffentliche Gesundheit besteht, wenn dabei ein rasches und für die ganze Schweiz einheitliches Vorgehen nötig ist und sich das Obligatorium auf einzelne Personengruppen beschränkt.
</p><h3>Kein Impfzwang</h3><p>Das neue Gesetz gewährleistet, dass niemand zur Impfung gezwungen wird und dass niemand bei einer Nichtimpfung bestraft werden darf. Gesundheitspersonal etwa, das sich nicht impfen lässt, darf nicht an den Pranger gestellt, zu unbezahltem Urlaub verpflichtet oder gar entlassen werden. Der Arbeitgeber hat während der sensiblen Zeit impfverweigerndem Personal einen Ersatzarbeitsplatz zu besorgen. 
</p><p>Der SGB hat die Ja-Parole verabschiedet, weil die Vorlage den Arbeitnehmerschutz regelt und das Ausmass dieser Regelung von den direkt betroffenen Verbänden gut geheissen wird. Das Ja ist damit „gewerkschaftlicher Natur“. 
</p><p>Kommt dazu, dass die teilweise wirren und schrillen Behauptungen der Gesetzes-Gegner nach dem Muster „das Gesetz fördert die Frühsexualisierung der Kinder“ nicht gerade dazu angetan sind, das Vertrauen in die Bestimmungen der Vorlage zu mindern.
</p><p>Zur Volksinitiative „Aufhebung der Wehrpflicht“ hat der SGB keine Parole beschlossen.&nbsp;</p>]]></content:encoded><category>Gesundheit</category><category>Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-1219</guid><pubDate>Fri, 19 Jul 2013 10:47:00 +0200</pubDate><title>Volksinitiative AHVplus des SGB zustande gekommen</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/volksinitiative-ahvplus-des-sgb-zustande-gekommen</link><description>Breite Bevölkerungskreise fordern eine stärkere AHV</description><content:encoded><![CDATA[<p>In nur vier Monaten hat der Schweizerische Gewerkschaftsbund (SGB) zusammen mit seinen Partnern die Unterschriften für die Volksinitiative AHVplus gesammelt. Mit inzwischen über 116‘000 gesammelten Unterschriften ist die Initiative „AHVplus - für eine starke AHV“ de facto zustande gekommen. Der SGB hat nun seine Verbände und Partner aufgefordert, in den nächsten zwei Wochen die Unterschriftensammlung abzuschliessen und bereits gesammelte Unterschriften zurückzuschicken. Die Gemeinden fordert der SGB auf, die Beglaubigung bis Ende August vorzunehmen, damit die Initiative danach eingereicht werden kann. Der SGB dankt den vielen Helferinnen und Helfern, dass sie diese Initiative quasi im Referendumstempo gesammelt haben. 
</p><p>Angesichts der gewaltigen Abbaupläne des Bundesrats bei der Altersvorsorge ist das rasche Zustandekommen von AHVplus keine Überraschung. Es zeigt, dass breite Kreise in der Altersvorsorge statt Abbau sozialen Fortschritt wollen. Denn sie wissen, dass die Renten seit Jahren der wirtschaftlichen Entwicklung hinterherhinken und der Verfassungsauftrag bei weitem nicht erfüllt ist, wonach die Altersrenten aus erster und zweiter Säule den bisherigen Lebenswandel „in angemessener Weise“ ermöglichen sollen. Obwohl dieses Versprechen heute bei vielen Menschen nicht eingehalten wird, plant der Bundesrat vor allem Abbaumassnahmen, die teilweise durch massive Zusatzbeiträge bei der zweiten Säule ausgeglichen werden sollen. Statt Abbau bei der Altersvorsorge braucht es nun eine Stärkung der AHV. AHVplus verlangt einen Zuschlag von 10% auf alle AHV-Altersrenten. Die durchschnittliche AHV-Rente würde für Alleinstehende um rund 200 Franken, für Ehepaare um rund 350 Franken pro Monat steigen. Mit AHVplus haben die Stimmberechtigten nun einen Trumpf in der Hand, um dem Grossangriff auf die Altersvorsorge nicht mehr aus einer rein defensiven Perspektive entgegenzutreten. 
</p><p>Die Volksinitiative AHVplus wurde von den Verbänden des Schweizerischen Gewerkschaftsbundes lanciert und wird von den Parteien SP und Grünen sowie weiteren Arbeitnehmer-Organisationen (etwa den Lehrerverbänden LCH und SER, dem Verband der Polizeibeamten VSPB, dem Zentralverband des Staatspersonals ZV, dem Verband des Pflegefachpersonals SBK sowie Travail.Suisse-Verbänden wie Syna und Alters-Organisationen wie VASOS und AVIVO) unterstützt. 
</p><h5>Auskünfte:</h5><ul><li>Paul Rechsteiner, SGB-Präsident, 079 277 61 31</li><li>Ewald Ackermann, SGB-Information, 031 377 01 09; 079 660 36 14</li></ul>]]></content:encoded><category>AHV</category><category>Gewerkschaftspolitik</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-1093</guid><pubDate>Fri, 21 Jun 2013 12:32:00 +0200</pubDate><title>SGB lehnt neu aufgelegten Rentenklau ab – AHV darf nicht geschwächt werden</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/sgb-lehnt-neu-aufgelegten-rentenklau-ab-ahv-darf-nicht-geschwaecht-werden</link><description>Altersvorsorge 2020</description><content:encoded><![CDATA[<div><p>Der Bundesrat schlägt mit der Senkung des Umwandlungssatzes von 6,8 auf 6 Prozent die grösste Rentensenkung aller Zeiten vor. Über 12 Prozent würden die Renten sinken. Die Senkung würde doppelt so hoch ausfallen wie der Rentenklau, den das Stimmvolk 2010 mit einer Drei-Viertel-Mehrheit abschmetterte. Diese krasse Senkung des Mindestumwandlungssatzes kann der Schweizerische Gewerkschaftsbund (SGB) nicht akzeptieren. Er wird sie bekämpfen. Sie ist nicht zwingend. Sie stützt sich auf das derzeitige Tiefzinsniveau. So tiefe Zinse und Renditen sind jedoch nicht in Stein gemeisselt. Eine Rentenreform einzig auf ein Tiefzinsszenario zu stützen, ist nicht seriös.</p></div><div><p>Zwar will der Bundesrat die Rentenkürzung abfedern. Durch die Erhöhung der Sparbeiträge (längere Beitragszeiten etc.) wird die den Unwägbarkeiten der Finanzmärkte ausgesetzte Zweite Säule jedoch weiter aufgeblasen. Jährlich müssten zusätzlich rund 3,7 Milliarden Franken in die Pensionskassen fliessen. Das kostet die Erwerbstätigen mit kleinen und mittleren Einkommen sehr viel Geld. Statt die teure und für tiefe Einkommen wenig attraktive Zweite Säule weiter aufzublasen, sollten die Leistungen der AHV verbessert werden, so wie es die Volksinitiative AHVplus verlangt.</p></div><div><p class="Text">Nicht akzeptabel sind die Pläne des Bundesrats, sich bei der Finanzierung der AHV aus der Verantwortung zu stehlen. Würde der Bundesbeitrag an die AHV künftig zur Hälfte an die Mehrwertsteuer gekoppelt, würden der AHV bis im Jahr 2030 jährlich mindestens 550 Millionen Franken entgehen. Um Rentenkürzungen zu vermeiden, müsste deswegen beispielsweise die Mehrwertsteuer erhöht werden. Diese Abwälzung der Finanzierung lehnt der SGB kategorisch ab.</p></div><div><p>Der SGB lehnt auch die Anhebung des Frauenrentenalters auf 65 ab. Dies ist eine einseitige und ungerechte Abbaumassnahme. Denn Frauen haben heute wegen Erwerbsunterbrüchen und tieferen Löhnen deutlich tiefere Altersrenten als Männer. Mit der Erhöhung des Rentenalters würde sich die materielle Ungleichbehandlung der Frauen gegenüber den Männern noch verschärfen. Gleichzeitig warnt der SGB davor, das ordentliche Rentenalter 64/65 aufzugeben und durch ein Referenzalter zu ersetzen. Dis ist ein erster Schritt in Richtung höheres Rentenalter für alle.</p></div><div><p>Der SGB begrüsst, dass der Bundesrat die Reform der Altersvorsorge gesamtheitlich vorantreibt. Insgesamt setzt der Bundesrat aber falsche Akzente, denn die Vorschläge führen zu einer unerwünschten Aufblähung der Zweiten Säule und einer Schwächung der AHV. Eine Absage erteilt der SGB auch allen Versuchen, einzelne Reformschritte herauszulösen oder verschiedene Gesetzespakete zu staffeln. Dieses Vorgehen ist zum Scheitern verurteilt.
</p><h5>Hintergrundmaterial</h5><p>&lt;media 1088 - - "TEXT, 130621 DB Altersvorsoge Hintergrund, 130621_DB_Altersvorsoge_Hintergrund.pdf, 626 KB"&gt;Doris Bianchi "Reform Altersvorsorge 2020 -&nbsp;&lt;/media&gt;&lt;media 1088 - - "TEXT, 130621 DB Altersvorsoge Hintergrund, 130621_DB_Altersvorsoge_Hintergrund.pdf, 626 KB"&gt;Bundesrat bläht die Zweite Säule auf und schwächt die AHV"&lt;/media&gt;
</p><p class="Titeldiverse">&nbsp;</p><h5>Auskunft</h5><p>Doris Bianchi, SGB-Zentralsekretärin zuständig für die Sozialpolitik, 076 564 67 67</p></div><div></div>]]></content:encoded><category>AHV</category><category>Berufliche Vorsorge</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-1092</guid><pubDate>Thu, 20 Jun 2013 16:54:00 +0200</pubDate><title>Rentenkürzungen und weitere Verschlechterungen verhindert</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/rentenkuerzungen-und-weitere-verschlechterungen-verhindert</link><description>Parlament stoppt das Revisionsrennen bei der IV</description><content:encoded><![CDATA[<p>Die Invalidenversicherung (IV) wurde in den letzten Jahren einem strengen Sparregime unterworfen. Eine Revision jagte die andere. Nun hat das Parlament das Revisionsrennen gestoppt. Zu Recht, denn die IV befindet sich auf Kurs. Ihre Finanzen stabilisieren sich. Weitere Leistungskürzungen sind nicht nötig. Vielmehr muss die IV nun ihre neue Rolle als Eingliederungsversicherung konsolidieren. Und die Unternehmen müssen Arbeitsplätze für die zu integrierenden Invaliden schaffen.
</p><p>Die IV-Revision 6b hätte zu Rentenkürzungen bei Schwerinvaliden geführt. Zudem wären künftig die IV-Renten nicht mehr der Teuerung und der Lohnentwicklung angepasst worden. Ein perfider Interventionsmechanismus hätte der IV den finanziellen Spielraum geraubt. Die Folge wären technokratisch bestimmte automatische Beitragserhöhungen und Rentenkürzungen gewesen. Dass das Parlament eine so technokratisch bestimmte Revision hat abstürzen lassen, ist richtig.</p>]]></content:encoded><category>Invalidenversicherung</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-1089</guid><pubDate>Tue, 18 Jun 2013 11:17:00 +0200</pubDate><title>Nun zahlen Spitzenverdiener wirklich ein Solidaritätsprozent</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/nun-zahlen-spitzenverdiener-wirklich-ein-solidaritaetsprozent</link><description>Mehr Solidarität in der Arbeitslosenversicherung</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Beide Räte haben der Deplafonierung des Solidaritätsprozentes in der Arbeitslosenversicherung zugestimmt. Damit wird das Solidaritätsprozent, heute auf Einkommensteile zwischen 126‘000 bis 315‘000 Franken beschränkt, gegen oben geöffnet.&nbsp;</p><p>Die Beiträge für die Arbeitslosenversicherung (ALV) sind seit dem 1.4.2011 auf 2,2 % (je hälftig für Arbeitnehmer und -geber) des versicherten Verdienstes veranschlagt. Dessen Maximum beträgt 126‘000 Franken. Eingeführt wurde zum Zweck der Schuldentilgung ein sogenanntes Solidaritätsprozent (1 % wiederum je hälftig für Arbeitnehmer und -geber) auf den Einkommensteil zwischen 126‘000 bis 315‘000 Franken. Warum diese Solidarität über 315‘000 Franken nicht mehr gelten sollte, konnte wohl nur mit besonderer Nachsicht für die besonders Reichen erklärt werden. 
</p><p>Mitunter aber gibt es Korrektur und Einsicht auch bei den Bürgerlichen. So haben in der Sommersession sowohl der National- wie auch der Ständerat einer Revision des Arbeitslosenversicherungsgesetzes zugestimmt. Diese plafoniert das Solidaritätsprozent nicht mehr bei 315‘000 Franken, sondern erhebt es neu auf dem ganzen Einkommen ab 126‘000 Franken. Diese Änderung, eine alte Forderung des SGB, wird der ALV pro Jahr rund 100 Mio. Franken mehr zuführen. Die Schulden dürften zwei Jahre früher als geplant abgetragen sein. Die Mehrheiten in beiden Kammern waren komfortabel: im Nationalrat 132 gegen 48 Stimmen, im Ständerat 26 gegen 5 Stimmen. 
</p><p>SGB-Präsident Paul Rechsteiner in der ständerätlichen Debatte vom 17. Juni: „Es ist eine bescheidene Massnahme, aber eine Massnahme in die richtige Richtung. Es würde eigentlich dem Charakter einer Sozialversicherung entsprechen, wenn die Beitragspflicht nach dem Modell der AHV grundsätzlich auch deplafoniert würde. Mit diesem Solidaritätsprozent wird aber immerhin ein Schritt in die richtige Richtung gemacht […]“
</p><p>Fazit: zumindest das Solidaritätsprozent trägt in Zukunft seinen Namen zurecht.</p>]]></content:encoded><category>Arbeitslosenversicherung</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-1088</guid><pubDate>Mon, 17 Jun 2013 16:41:00 +0200</pubDate><title>SGB lässt Rentenklau nicht zu</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/sgb-laesst-rentenklau-nicht-zu</link><description>Bundesrat plant grösste Rentensenkung aller Zeiten </description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">In seinen Reformplänen Altersvorsorge 2020 tritt der Bundesrat brachial und kompromisslos an. Der SGB wird vehement dafür eintreten, dass jene Punkte dieses Programms, die eine Rentensenkung zur Folge haben, beerdigt werden.</p><p>Die Sonntagspresse hat die Reformpläne zur Altersvorsorge 2020 publik gemacht. Würden die Pläne umgesetzt, müssten Rentnerinnen und Rentner künftig mit weniger auskommen oder vorher deutlich mehr einzahlen. Für den Schweizerischen Gewerkschaftsbund ist dieser Weg nicht gangbar. Schon heute ist das Renteneinkommen für tiefe und mittlere Einkommen zu niedrig, um ein anständiges Leben im Alter zu garantieren. Zudem haben Leute über 50 bereits heute Mühe, im Arbeitsmarkt zu bestehen.
</p><h3>Brutale Rentensenkungen</h3><p>Mit der Senkung des Mindestumwandlungssatzes von 6,8 auf 6 Prozent erwägt Bundesrat Alain Berset die grösste Rentensenkung aller Zeiten. Der letzte Anlauf, den Mindestumwandlungssatz zu senken, wurde 2010 an der Urne abgeschmettert. Fast 73 Prozent der Abstimmenden lehnten die Kürzung um 0,4 Prozent auf 6,4 Prozent ab. Nun soll der Satz gar doppelt so stark gesenkt werden. Die Pensionskassenrenten würden so um 12 Prozent sinken. Wer auf eine Pensionskassenrente von 1500 Franken pro Monat anspart, etwa ein Schreiner, würde wegen der Altersvorsorge-Reform pro Monat fast 200 Franken weniger im Portemonnaie haben. Dieser Rentenabbau wird es an der Urne schwierig haben. Zwar schlägt der Bundesrat vor, den Ausfall zu kompensieren. Kompensation heisst jedoch, der Zweiten Säule zusätzliche Mittel zuzuführen. Dieses Rezept wurde bei der 1. BVG-Revision verordnet. Damals wurde die Senkung des Mindestumwandlungssatzes mit der Vergrösserung des Altersguthabens abgefedert. Zehn Jahre später ist jedoch die Bereitschaft, mehr Geld in die Zweite Säule einzuzahlen, auch auf Arbeitnehmerseite deutlich gesunken. Für Leute mit tiefem Einkommen rechnet sich die Zweite Säule nicht. Die AHV ist für tiefe und mittlere Einkommen die weit effizientere Altersvorsorge als das Zwangssparen in der Zweiten Säule. Die Stärkung der AHV wie sie die SGB Initiative AHVplus will, ist der Königsweg für eine gute Altersvorsorge.
</p><h3>Ungerechte Rentensituation für Frauen</h3><p>Bereits seit längerem bekannt ist die Forderung nach einer Erhöhung des Frauenrentenalters auf 65. Die Verkürzung der Bezugsdauer ist ebenfalls eine Rentensenkung. Sie trifft nur die Frauen und wiegt besonders schwer. Denn Frauen haben deutlich tiefere Altersrenten als Männer. Die Gründe dafür liegen bei der Zweiten Säule und den tieferen Löhnen der Frauen. Von Gleichberechtigung der Frauen im Rentenalter kann also nicht die Rede sein. 40 Prozent aller Frauen verlassen den Arbeitsmarkt vor 64. Dabei spielen familiäre Verpflichtungen eine wichtige Rolle. Viele Frauen um die 60 betreuen ihre Enkelkinder und leisten somit einen wesentlichen Beitrag zur Vereinbarung von Familie und Beruf. Andere pflegen ihre kranken Eltern, Schwiegereltern oder den eigenen Partner. Die Heraufsetzung des Frauenrentenalters verkennt die soziale Realität der Frauen. Als Sanierungsmassnahme für die AHV ist sie einseitig und ungerecht. Der SGB lehnt eine solche Rentenverschlechterung ab. Vielmehr muss das Renteneinkommen der Frauen durch den Ausbau der AHV verbessert werden.
</p><h3>Finanzierungstricks bluten die AHV aus</h3><p>Auch bei der Finanzierung der AHV ziehen dunkle Wolken auf. Der Bund will sich aus seiner Verantwortung gegenüber der AHV stehlen und sich so einen grösseren Spielraum für Steuersenkungen – etwa für die Unternehmenssteuerreform III – schaffen. Heute übernimmt der Bund rund 20% der AHV-Ausgaben. Laut den bundesrätlichen Plänen soll der Bund nur noch 10% der Ausgaben decken. Der restliche Anteil soll an die Einnahmen der Mehrwertsteuer geknüpft werden. Der heutige Bundesanteil von 7,6 Mrd. Franken würde sich auf circa 5 Mrd. Franken reduzieren. Der Ausfall müsste dann durch eine Erhöhung der Mehrwertsteuer aufgefangen werden. Damit schwächt der Bund die Erste Säule massiv. Ein starker Ausbau der AHV-Finanzierung über die Mehrwertsteuer ist unbeliebt, weil sie den Konsum verteuert. Der Druck für Rentenkürzungen bei der AHV wird zunehmen. Passend dazu fordern auch Economiesuisse und die bürgerlichen Parteien eine automatische Leistungsanpassung bei der AHV, mit andern Worten: eine Schmälerung der künftigen Renteneinkommen. Unter dem Titel Schuldenbremse für die AHV hat das Eidg. Parlament bereits die Einführung einer technokratischen Ausgabenkürzung beschlossen. Künftig sollen die AHV-Renten nicht mehr der Teuerung- und Lohnentwicklung angepasst werden. Der Schweizerische Gewerkschaftsbund wird sich vehement gegen alle Pläne stemmen, die das Rentenniveau drücken.</p>]]></content:encoded><category>AHV</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-1085</guid><pubDate>Wed, 12 Jun 2013 18:43:00 +0200</pubDate><title>Keine Heiratsstrafe</title><link>https://www.sgb.ch/themen/wirtschaft/detail/keine-heiratsstrafe</link><description>AHV gewährt viele Vorteile nur Verheirateten</description><content:encoded><![CDATA[<p class="Text lead">Die AHV bestrafe Ehepaare gegenüber Konkubinatspaaren. Der häufig gehörte Vorwurf ist falsch. Denn er blendet viele Vorzüge aus, die die AHV nur Verheirateten bietet.</p><p class="Text">Ehepaare im Rentenalter erhalten zusammen von der AHV höchstens Fr. 3510 pro Monat. Dies auch wenn die einzelnen Renten je über Fr. 2000 liegen würden. Die AHV-Altersrenten sind für Verheiratete auf 150 % der maximalen Rente begrenzt.</p><p class="Text">Ist dieser Plafonds für Verheirate ungerecht? Eine Strafe? Werden dafür Konkubinatspaare im gemeinsamen Haushalt und mit zwei unbegrenzten AHV-Renten begünstigt? </p><p class="Text">Wer so argumentiert, verkennt, dass Ehepaare in der zivilstandsabhängigen AHV in vielerlei Hinsicht begünstigt werden.</p><p class="Text">&nbsp;</p><ul><li><span>Für Ehepaare gibt es Beitragserleichterungen: Bei Ehepaaren bezahlt nur ein Ehepartner AHV-Beiträge, falls nur ein Ehepartner erwerbstätig ist. Der nichterwerbstätige Ehepartner muss keine AHV-Beiträge entrichten, bleibt aber AHV-versichert. Bei der Berechnung der Altersrente werden die Einkommen, welche Verheiratete während den Ehejahren erzielt haben, aufgeteilt und je zur Hälfte der Ehefrau und dem Ehemann gutgeschrieben. Das ist etwa für Ehefrauen vorteilhaft, die während der Ehe nicht oder nur wenig gearbeitet haben.</span></li><li><span>Auch auf der Leistungsseite sieht es für Ehepaare besser aus als für Unverheiratete: Nur Verheiratete haben im Todesfall des Ehepartners bzw. der Ehepartnerin Anspruch auf eine Witwer- bzw. Witwenrente. Stirbt eine verheiratete Person, erhält der Ehemann oder die Ehefrau zudem einen Zuschlag von 20 Prozent auf die eigene Altersrente (bis höchstens zum Betrag der Maximalrente).</span></li></ul><p class="Text">Würde nun der AHV-Plafonds für die Altersrenten der Ehepaare abgeschafft werden, müssten konsequenterweise auch diese Vorteile gestrichen werden. Die Ehepaare hätten dann unter dem Strich ein Minus-Geschäft gemacht, wie die folgende Auflistung zeigt.</p><p class="Text">&nbsp;</p><p class="Text"><b>AHV-Leistungen für Verheiratete</b></p><table border="1" cellspacing="0" cellpadding="0" style="border: none; " class="contenttable"><tbody><tr><td width="198" valign="top" style="width: 148.75pt; border-top-style: solid; border-right-style: solid; border-left-style: solid; border-color: windowtext; border-width: 1pt; padding: 0cm 5.4pt; "><p class="Text">Beitragsvorteil:</p><p class="Text">Beitragspflicht erfüllt, wenn Ehepartner einzahlt</p></td><td width="198" valign="top" style="width: 148.8pt; border-top-style: solid; border-right-style: solid; border-top-color: windowtext; border-right-color: windowtext; border-bottom-color: windowtext; border-top-width: 1pt; border-right-width: 1pt; border-bottom-width: 1pt; border-left-style: none; padding: 0cm 5.4pt; "><p class="Text">&nbsp;</p><p class="Text">+ 200 Mio</p></td></tr><tr><td width="198" valign="top" style="width: 148.75pt; border-right-style: solid; border-left-style: solid; border-right-color: windowtext; border-bottom-color: windowtext; border-left-color: windowtext; border-right-width: 1pt; border-bottom-width: 1pt; border-left-width: 1pt; border-top-style: none; padding: 0cm 5.4pt; "><p class="Text">Witwen- und Witwerrente</p></td><td width="198" valign="top" style="width: 148.8pt; border-top-style: none; border-left-style: none; border-bottom-color: windowtext; border-bottom-width: 1pt; border-right-style: solid; border-right-color: windowtext; border-right-width: 1pt; padding: 0cm 5.4pt; "><p class="Text">+ 1‘400 Mio</p></td></tr><tr><td width="198" valign="top" style="width: 148.75pt; border-right-style: solid; border-left-style: solid; border-right-color: windowtext; border-bottom-color: windowtext; border-left-color: windowtext; border-right-width: 1pt; border-bottom-width: 1pt; border-left-width: 1pt; border-top-style: none; padding: 0cm 5.4pt; "><p class="Text">Zuschlag für verwitwete Altersrentenbezüger</p></td><td width="198" valign="top" style="width: 148.8pt; border-top-style: none; border-left-style: none; border-bottom-color: windowtext; border-bottom-width: 1pt; border-right-style: solid; border-right-color: windowtext; border-right-width: 1pt; padding: 0cm 5.4pt; "><p class="Text">+ 1‘200 Mio</p></td></tr><tr><td width="198" valign="top" style="width: 148.75pt; border-right-style: solid; border-left-style: solid; border-right-color: windowtext; border-bottom-color: windowtext; border-left-color: windowtext; border-right-width: 1pt; border-bottom-width: 1pt; border-left-width: 1pt; border-top-style: none; padding: 0cm 5.4pt; "><p class="Text">Plafond Ehepaarrente:</p><p class="Text">Begrenzt auf 150% der maximalen AHV-Rente</p></td><td width="198" valign="top" style="width: 148.8pt; border-top-style: none; border-left-style: none; border-bottom-color: windowtext; border-bottom-width: 1pt; border-right-style: solid; border-right-color: windowtext; border-right-width: 1pt; padding: 0cm 5.4pt; "><p class="Text">- 2‘000 Mio</p></td></tr><tr><td width="198" valign="top" style="width: 148.75pt; border-right-style: solid; border-left-style: solid; border-right-color: windowtext; border-bottom-color: windowtext; border-left-color: windowtext; border-right-width: 1pt; border-bottom-width: 1pt; border-left-width: 1pt; border-top-style: none; padding: 0cm 5.4pt; "><p class="Text">Total „Vorteil“ für Ehepaare</p></td><td width="198" valign="top" style="width: 148.8pt; border-top-style: none; border-left-style: none; border-bottom-color: windowtext; border-bottom-width: 1pt; border-right-style: solid; border-right-color: windowtext; border-right-width: 1pt; padding: 0cm 5.4pt; "><p class="Text">+ 800 Mio</p></td></tr></tbody></table><p class="Text">&nbsp;</p><p class="Text">&nbsp;</p><p class="Text">Dass für Ehepaare die Altersrenten begrenzt werden, berücksichtigt den Umstand, dass die Lebenshaltungskosten in einem Zwei-Personen-Haushalt in aller Regel tiefer sind als in zwei separaten Ein-Person-Haushalten. Also ist es zweckmässig, das Renteneinkommen auf diese Situation anzupassen. Natürlich haben auch Konkubinatspaare, die gemeinsam wohnen, die gleichen tieferen Lebenshaltungskosten wie Ehepaare. Aus Praktikabilitätsgründen kann aber die AHV keine Kontrolle der jeweiligen Wohnsituation aufziehen. Die Ehe ist der klarste Anknüpfungspunkt für einen gemeinsamen Haushalt. Alles andere würde zu einem grossen bürokratischen Aufwand führen.</p><p>&nbsp;</p><p class="Text">&nbsp;</p>]]></content:encoded><category>Finanzen und Steuerpolitik</category><category>Sozialpolitik</category><category>Gleichstellung von Mann und Frau</category><category>AHV</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-1079</guid><pubDate>Wed, 05 Jun 2013 11:00:00 +0200</pubDate><title>In keiner anderen Versicherung ist das Preis-Leistungs-Verhältnis so komfortabel</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/in-keiner-anderen-versicherung-ist-das-preis-leistungs-verhaeltnis-so-komfortabel</link><description>AHVplus ist problemlos finanzierbar</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">AHVplus bringt allen einen Zuschlag von 10 % auf die Rente. Wenn man AHVplus vollständig über Lohnbeiträge finanzieren will, kostet das jeden Arbeitnehmenden 0,55 zusätzliche Lohnprozente. Nirgendwo sonst kriegt man für so wenig Geld später eine solche Leistung. Und: der Beitrag kann auch tiefer sein, denn neben den Lohnprozenten gibt es auch andere Finanzierungsmöglichkeiten.</p><p>Die Frau in Beige wehrt mit erhobener Hand ab, aber, immerhin, sie läuft nicht einfach weiter:
</p><p>„Dereinst 10 % mehr AHV, das würd ich schon nehmen. Aber wer zahlt das? – Wohl ich selber? Oder dann doch die Jungen? Also die, die das Geld dringend notwendig haben.“
</p><p>Marc, ein begnadeter Unterschriftensammler für AHVplus, lässt sich nicht beirren. Er fordert die Frau in Beige auf zu rechnen:
</p><p>„10 % mehr AHV, das sind rund 3,6 Milliarden Franken. 3,6 Mia. Franken entsprechen 1,1 Lohnprozenten. Also zahlen Sie 0,55 % mehr Beitrag und ihr Arbeitgeber nochmals diesen Betrag. Dafür kriegen Sie während Ihrem ganzen nachberuflichen Leben 10 % mehr AHV-Rente.“
</p><p>„Das geht doch nicht auf. Nur 0,55 % mehr Beitrag und dafür 10 % mehr Rente, das kann gar nicht aufgehen…“
</p><p>Marc ist sattelfest und hat alle Statistiken intus. Er nimmt seine ganze Didaktik und dazu seine Schwester als Beispiel: Diese verdient 54‘000 Fr. pro Jahr und hätte für AHVplus einen zusätzlichen Lohnabzug von 297 Fr. pro Jahr zu gewärtigen. Die jährliche Rentenerhöhung dereinst betrüge jedoch über 2000.- pro Jahr. Die Ausführungen sind lang, die Frau in Beige kann ihnen folgen, ist ja nicht auf den Kopf gefallen. Und sie versteht, was Marc gleichsam als Fazit zieht: „Statt viel Geld in private Vorsorgelösungen zu stecken, können Sie sich mit wenig Geld via AHVplus einen guten Rentenzustupf leisten 
</p><h3>Andere Quellen möglich</h3><p>Die Initiative AHVplus schreibt keinen Finanzierungsschlüssel vor. Marc blieb in seiner Erklärung bei den Lohnprozenten als alleiniger Quelle. Es stehen jedoch auch andere Einnahmen für die AHV zur Diskussion. 
</p><p>-&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp; Heute wird dem Volk vorgegaukelt, dass die Erträge aus der Tabak- und Alkoholsteuer direkt in die AHV fliessen. In Wahrheit fliesst dieses Geld in die allgemeine Bundeskasse. Der Bund finanziert daraus einen Teil seines gesetzlich festgelegten 20-Prozent-Beitrags für die AHV. Wenn der Bund die Tabaksteuer erhöht, bekommt die AHV deshalb keinen einzigen Zusatzfranken. Würden die Erträge aus der Tabaksteuer direkt in die AHV gesteckt und am normalen Bundesbeitrag festgehalten, würden der AHV 2,2 Milliarden Franken zufliessen. Bei der Alkoholsteuer kämen nochmals 300 Millionen Franken hinzu.
</p><p>-&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp; Auch die Mehrwertsteuererhöhung für die AHV aus dem Jahr 1999 kommt nicht voll der AHV zugute. Der Bund zweigt vom AHV-Mehrwertsteuerprozent einen Anteil von 17 Prozent in die eigene Kasse ab – mit der Begründung, dass er bereits einen Bundesbeitrag leistet. Das sind nochmals 500 Millionen Franken. 
</p><p>-&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp; Noch vor AHVplus wird über die Einführung einer nationalen Erbschaftssteuer auf Erbschaften über 2 Mio. Franken entschieden. Die Erträge würden zu zwei Drittel der AHV zufliessen. Das bedeutet für die AHV 2 Milliarden Franken mehr pro Jahr. Mehr als die Hälfte der Mehrkosten von AHVplus wären bereits dadurch gedeckt.
</p><h3>Für Jugendliche keine bessere Altersvorsorge</h3><p>Übrigens: die Frau in Beige hat die Volksinitiative noch auf der Strasse unterzeichnet. Sie stellte, noch bevor Marc auf die anderen Arten der Finanzierung als über Lohnprozente zu sprechen kommen konnte, eine, wie sie selbst sagte, „Milchbüechlirechnung“ an.
</p><p>„Ich denk ja nicht nur an mich bei AHVplus, sondern auch an meine Tochter, die demnächst ihren ersten Beitrag zahlen wird. Sie wird also im Lauf ihrer Erwerbsbiografie 0,55 % mehr Beitrag auf ihren Lohn zahlen. Sagen wir 45 Jahre auf durchschnittlich 50‘000 Franken pro Jahr. Das macht 275 Fr. mal 45 = 12‘375.-. Dafür kriegt sie über 2000 Fr. mehr Rente pro Jahr, sagen wir 20 Jahre mal 2000 = 40‘000 Franken. Sie kriegt also mehr als das Dreifache zurück als was sie einbezahlt hat. Oder wenn sie nur 10 Jahre die AHV bekommen sollte, immerhin noch fast das Doppelte. Da kann man es sich gut leisten, wenn die Preise für Waren und Dienstleistungen in einem minimalen Ausmass steigen, weil die Arbeitgeber ihren zusätzlichen Teil von 0,55 % auf die Preise überwälzen werden.“
</p><h3>Kasten:</h3><h3>In der AHV ist Demografie Nebensache</h3><p>Bei der AHV spielt die Demografie nur eine untergeordnete Rolle. Das Verhältnis von Beitragszahlenden zu Rentenbeziehenden hat sich seit Einführung der AHV andauernd verschlechtert, die AHV hat dies jedoch spielend verdaut. 1948, bei der Einführung der AHV, standen beinahe 7 Beitragszahlende einem Rentenbezüger gegenüber. Heute sind es 3,8 Beitragszahlende. Wieso hat die AHV dies problemlos geschafft? Weil sie jeden Lohnfranken, also auch die Supersaläre, also die gesamte Lohnsumme erfasst. Die Lohnsumme ist gestiegen. Dies, weil die Löhne und auch die Zahl der Erwerbstätigen gestiegen sind. Das wird auch in Zukunft so sein – schon nur aus dem einfachen Grund, dass immer mehr Frauen immer mehr arbeiten wollen. Die Änderung von heute (3,8 zu 1) zu 2050, wo ein Verhältnis von 2 zu 1 vorausgesagt wird, ist zudem weniger ausgeprägt als die von 1948 zu 2012.
</p><p>Mit andern Worten: die AHV funktioniert zu einem guten Teil jenseits der Demografie, weil jeglicher Lohn, gegen oben unbegrenzt, erfasst wird. Das erklärt wohl auch, warum die Reichen dieses Landes seit Jahrzehnten predigen, der AHV-Ausbau sei nicht mehr finanzierbar...
</p><p>&nbsp;</p>]]></content:encoded><category>AHV</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-1075</guid><pubDate>Thu, 30 May 2013 11:12:00 +0200</pubDate><title>Spitzenverdiener sollen Solidaritätsprozent auf dem ganzen Lohn zahlen</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/spitzenverdiener-sollen-solidaritaetsprozent-auf-dem-ganzen-lohn-zahlen</link><description>Mehr Solidarität in der Arbeitslosenversicherung

</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Beide Räte befassen sich in der kommenden Session mit der Deplafonierung des Solidaritätsprozentes in der Arbeitslosenversicherung. Die Zeichen stehen gut, dass das Solidaritätsprozent, heute auf Einkommensteile zwischen 126‘000 bis 315‘000 Franken beschränkt, gegen oben geöffnet wird. </p><p>Zur Geschichte: Die im September 2010 knapp angenommene, seit dem 1.4.2011 in Kraft stehende revidierte Arbeitslosenversicherung hat leistungsseitig für mehrere Gruppen von Arbeitslosen zu schmerzlichen Einbussen, beitragsseitig zu einer Erhöhung von 2 auf 2,2 % auf dem versicherten Verdienst geführt. Dessen Maximum beträgt 126‘000 Franken. Eingeführt wurde zum Zweck der Schuldentilgung ein sogenanntes Solidaritätsprozent auf den Einkommensteil zwischen 126‘000 bis 315‘000 Franken. Die Gewerkschaften hatten diese ALV-Revision bekämpft. Sie hatten gefordert, die Beiträge auf die ganze Lohnsumme zu erheben. Insbesondere beim Solidaritätsprozent leuchtete wohl niemand ein, warum Solidarität bei den ganz grossen Salären nicht angewendet werden solle. 
</p><p>Mitunter gibt es Korrektur und Einsicht. So haben 2012 National-, Stände- und darauf auch der Bundesrat einer Motion „Sanierung der Arbeitslosenversicherung“ zugestimmt. Diese fordert, dass das Solidaritätsprozent nicht mehr bei 315‘000 Franken plafoniert, sondern auf dem ganzen Einkommen erhoben wird. Diese Änderung, eine alte Forderung des SGB, würde der ALV pro Jahr rund 90 Mio. Franken mehr zuführen. Die Schulden wären zwei Jahre früher als geplant abgetragen.
</p><p>Der Bundesrat hat nun eine Revision des Arbeitslosenversicherungsgesetzes vorgelegt, die dieses Anliegen aufnimmt. Die vorberatenden Kommissionen beider Räte haben Zustimmung signalisiert: Diejenige des Nationalrates, die WAK, hat sich mit 18 zu 7 Stimmen, diejenige des Ständerates, die SGK, mit 9 zu 1 (bei 2 Enthaltungen) für die unbegrenzte Öffnung gegen oben ausgesprochen. 
</p><p>Es darf also erwartet werden, dass der Solidaritätsbeitrag demnächst seinen Namen&nbsp;verdient.</p>]]></content:encoded><category>Arbeitslosenversicherung</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-1071</guid><pubDate>Thu, 30 May 2013 09:41:00 +0200</pubDate><title>Ohrfeige für die künftigen Schwerbehinderten?</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/ohrfeige-fuer-die-kuenftigen-schwerbehinderten</link><description>IV-Revision 6b in der Zielgerade</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Die Beratung der IV-Revision 6b geht in die Schlussphase. Es steht viel auf dem Spiel. Arbeitnehmende, die wegen Krankheit nicht mehr arbeiten können, müssen bereits heute sehr hohe medizinische Hürden überwinden, um IV-Leistungen beziehen zu dürfen. Künftig drohen ihnen noch weitere Leistungsverschlechterungen.</p><p>Die IV Finanzen entwickeln sich positiv. Die Zusatzeinnahmen und die drastische Reduktion der zugesprochenen Neurenten bringen die IV wieder ins Lot. Ein weiteres Sparprogramm, wie es der Bundesrat ursprünglich vorgesehen hatte, ist nicht nötig. Die Eidgenössischen Räte haben die positive finanzielle Entwicklung der IV-Rechnung berücksichtigt. Immerhin haben sie der Aufteilung der Vorlage zugestimmt. Die umstrittene Kürzung der Kinderrenten und die Reduktion der Reisekostenbeiträge sind ausgeschieden worden.
</p><h3>Volle IV-Rente erst ab Invaliditätsgrad 80 %?</h3><p>Kernelement der Revision ist das neue, lineare Rentensystem. Während der Nationalrat eine volle IV-Rente ab einem Invaliditätsgrad von 70 % vorsehen wollte, hielt der Ständerat an der ursprünglichen, strengeren Zusprechung fest: Eine volle IV-Rente sollen nur Invalide mit einem Invaliditätsgrad von über 80 % erhalten. Damit bestraft der Ständerat die künftigen Schwerbehinderten mit einem Invaliditätsgrad von 60 bis 79 %. Diese müssen eine Renteneinbusse von 30 % hinnehmen. Die Aussichten auf eine Resterwerbstätigkeit sind praktisch bei null. Diese Renteneinbusse werden letztlich häufig die Ergänzungsleistungen ausgleichen müssen. Die vorberatende Kommission des Nationalrats möchte nun dem Ständerat folgen und ebenfalls die volle IV-Rente erst mit einem Invaliditätsgrad von 80% akzeptieren. Wenn der Nationalrat diesem Antrag am 4. Juni folgt, wird die Referendumsfrage akut. Für die Behindertenverbände zeichnet sich ein Referendum ab, falls die volle IV-Rente erst bei IV-Grad 80 % gewährt würde.
</p><h3>Interventionsmechanismus ist abzulehnen</h3><p>Das zweite Kernelement der Vorlage ist der Interventionsmechanismus bei der IV. Der Nationalrat hatte den Interventionsmechanismus abgelehnt, während der Ständerat darauf beharrt. Unter dem Begriff Interventionsmechanismus verbergen sich dauerhafte automatische Rentenkürzungen. Die ohnehin schon tiefen IV-Renten sollen bei sinkenden IV-Einnahmen gekürzt werden, indem keine Rentenanpassung an den AHV-Mischindex mehr gewährt wird. Das ist eine inakzeptable Rentenverschlechterung. Zudem bringt der Interventionsmechanismus auch eine automatische Erhöhung der Lohnbeiträge. Die automatischen Rentenkürzungen bei der IV sind der Testlauf für die AHV. Die bürgerlichen Parteien und die Arbeitgeberverbände fordern mit Nachdruck eine Schuldenbremse für die AHV. Die Entscheide bei der IV spuren daher die Inhalte der Reform Altersvorsorge 2020 vor. Die vorberatende Kommission des Nationalrats lehnt weiterhin den Interventionsmechanismus ab. 
</p><p>Für den SGB muss das Parlament bei der Ausgestaltung des neuen linearen Systems Augenmass walten lassen. Die Schwelle von 80% für eine volle IV-Rente ist zu hoch. Automatische Leistungskürzungen in den Sozialversicherungen sind zudem für den SGB inakzeptabel. Damit würden die Technokraten das Leistungsniveau bestimmen. Die direktdemokratischen Mitwirkungsmöglichkeiten wären ausgeschaltet. Auf einen solchen unschweizerischen Weg lassen wir uns nicht ein.</p>]]></content:encoded><category>Invalidenversicherung</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-1069</guid><pubDate>Thu, 23 May 2013 14:07:00 +0200</pubDate><title>Nur auf eine starke AHV ist Verlass</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/nur-auf-eine-starke-ahv-ist-verlass</link><description>Leistungsabbau trotz guter Renditen bei den Pensionskassen  </description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Den meisten Pensionskassen geht es gut. Dies zeigen die jüngst veröffentlichten Zahlen zur finanziellen Gesundheit der zweiten Säule. Trotzdem schüren die Pensionskassen-Branche und deren Aufsichtsbehörde Angst und predigen Leistungsabbau. Das Vertrauen in die zweite Säule sinkt. Da kommt der SGB mit seinen Plänen gerade recht, die erste Säule zu stärken.</p><p>Landauf, landab haben die Pensionskassen in den letzten Wochen ihre Ergebnisse 2012 veröffentlicht. Und auch die vom Vorsorgeanbieter Swisscanto in einer grossangelegten Umfrage sowie von der neuen Oberaufsichtskommission Berufliche Vorsorge (OAK) in einem Bericht ausgewerteten Zahlen zeigen es: 2012 war ein erfolgreiches Jahr für die Pensionskassen. Die Renditen zogen kräftig an. Im Schnitt erwirtschafteten die Schweizer Pensionskassen eine Rendite von gut 7,4 %. Über 90 Prozent der Pensionskassen erreichten eine Rendite zwischen 5 bis 10 Prozent. Dementsprechend stiegen auch die Deckungsgrade der Pensionskassen. Mit einem durchschnittlichen Deckungsgrad von fast 110% bei den privatrechtlichen Kassen und 90% bei den öffentlichen Kassen ist die berufliche Vorsorge gut aufgestellt. Zudem sind die Berechnungsgrundlagen für die Rentenverpflichtungen immer vorsichtiger geworden. Erfreulicherweise kommen auch die Kosten langsam herunter. 
</p><h3>Gute Performance, schlechte Verzinsung</h3><p>Trotz dieser positiven Entwicklung schüren die Branche und die zuständigen Behörden weiterhin Angst. Von der sehr guten Performance sahen die Versicherten deshalb kaum was. Die durchschnittliche Verzinsung der Altersguthaben lag unter 2 Prozent. Der Mindestzinssatz betrug letztes Jahr mickrige 1,5 Prozent. Auch 2013 wird es nicht mehr sein. Das drückt das Alterskapital künftiger Rentnerinnen und Rentner. Einer 55-jährigen Frau, die bereits 200‘000 Franken Altersguthaben angespart hat, hätten 6000 Franken gutgeschrieben werden müssen, wenn schon nur knapp die Hälfte der tatsächlich erwirtschafteten Durchschnitts-Rendite weiter gegeben worden wäre. Real nahm ihr Altersguthaben dank Zins aber nur um 3000 Franken zu. Dieser Fall zeigt, dass sich die magere Verzinsung bereits innerhalb von 3 bis 4 Jahren zu Verlusten von über 10‘000 Franken zusammenläppern kann. Dieses Geld fehlt dann bei der Umrechnung des Altersguthabens in eine Rente. Dies umso mehr als die künftigen Rentnerinnen und Rentner sich ohnehin mit tieferen Renten abfinden müssen. Denn die meisten Kassen haben in den letzten Jahren ihre Umwandlungssätze bis auf unter 6 Prozent gesenkt. 
</p><p>Die Pensionskassen-Branche wollte nach dem wuchtigen Volks-Nein zur Senkung des Mindestumwandlungssatzes im Jahr 2010 mehr Vertrauen in die berufliche Vorsorge schaffen. Sie tut aber genau das Gegenteil. Wenn in guten Jahren die Verzinsung mickrig bleibt und auch Rentenkürzungen durchgezogen werden, nimmt das ohnehin angeschlagene Vertrauen in die zweite Säule weiter ab. Es ist für den versicherten Arbeitnehmer nicht mehr nachvollziehbar, wieso trotz hoher Pensionskassen-Renditen Leistungen gekürzt werden. 
</p><h3>AHV ist und bleibt verständlich – und verlässlich</h3><p>Die Altersvorsorge muss verständlich und nachvollziehbar funktionieren. Im Schweizer 3-Säulen-Modell wird nur noch die erste Säule, also die AHV, allgemein verstanden. Die Finanzierung im Umlageverfahren ist verständlicher als die Finanzierung der Pensionskassen, wo auch bei guten Renditen die künftigen Renten nicht anwachsen dürfen. Die AHV-Einnahmen decken fortlaufend die ausbezahlten AHV-Renten. Solange sich die Wirtschaft positiv entwickelt, fliessen genügend AHV-Beiträge, um die Renten zu finanzieren. Die AHV fusst auf dem Prinzip der Solidarität zwischen jung und alt sowie zwischen reich und arm. Ohne Solidarität funktioniert keine Gesellschaft und erst recht keine Risikogemeinschaft wie eine Sozialversicherung. Die solidarische Finanzierung der AHV ist auch 65 Jahre nach ihrer Einführung leistungsstark, trotz einer Verdoppelung der ausbezahlten Renten und trotz der Verschlechterung des Verhältnisses zwischen RentnerInnen und Beitragszahlenden von 1:9 auf 1:2,5.
</p><p>Die paradoxe Situation bei den Pensionskassen zeigt deutlich, dass wir bei der Ausgestaltung unseres künftigen Altersvorsorgesystems auf den Ausbau der AHV setzen müssen. Die Volksinitiative AHVplus verlangt eine Erhöhung aller Altersrenten um 10 Prozent. Nur die AHV ist Garant für eine verlässliche und nachvollziehbare Altersvorsorge.</p>]]></content:encoded><category>AHV</category><category>Gewerkschaftspolitik</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-1051</guid><pubDate>Mon, 29 Apr 2013 10:30:00 +0200</pubDate><title>SGB fordert dringend nötige Wende in der Lohn- und Einkommenspolitik</title><link>https://www.sgb.ch/themen/arbeit/detail/sgb-fordert-dringend-noetige-wende-in-der-lohn-und-einkommenspolitik</link><description>Bericht zur finanziellen Lage der Arbeitnehmenden</description><content:encoded><![CDATA[<p>Ein am Montag vom Schweizerischen Gewerkschaftsbund (SGB) veröffentlichter Bericht zeigt: Die Schweiz ist so reich wie noch nie. Trotzdem hat sich die finanzielle Lage für viele Erwerbstätige seit der Jahrtausendwende verschlechtert. Sie leiden unter Lohndruck. Ein Fünftel von ihnen hat ernste Einkommenssorgen und gerät bei unvorhergesehenen Rechnungen von 2000 Franken (Zahnarzt, Autoreparatur) in Not. Fast 150‘000 Personen verdienen trotz Lehre weniger als 4000 Franken Monatslohn.
</p><p>Doch nicht nur das Geld ist das Problem, sondern auch die stark gestiegene Belastung am Arbeitsplatz. Mehr als ein Drittel der ArbeiterInnen und Angestellten fühlt sich bei der Arbeit häufig oder sehr häufig gestresst. Und beinahe ein Fünftel von ihnen muss regelmässig Arbeit nach Hause nehmen und arbeitet ausserhalb der regulären Arbeitszeiten. Profitiert von den Entwicklungen bei den Löhnen hat nur eine Minderheit. Dank Bonussystemen waren die grossen Profiteure die Manager und Kader. Die Zahl der „Lohnmillionäre“ vervierfachte sich seit 1997.
</p><p>Nun ist es Zeit für eine Wende in der Lohn- und Einkommenspolitik: Statt Boni braucht es wieder klassische Lohnsysteme mit generellen Lohnerhöhungen. Es braucht Gesamtarbeitsverträge für alle und gute Mindestlöhne von mindestens 22 Fr./h in allen Branchen. Firmen im öffentlichen Besitz sollen keine Löhne über 500‘000 Franken mehr bezahlen. Bei den privaten Firmen soll das Verhältnis 1:12 gelten.
</p><p>&nbsp;</p><h5>UNTERLAGEN</h5><ul><li>Bericht zur finanziellen Lage der Arbeitnehmenden</li><li>&lt;media 993 - - "TEXT, 130429 DL Finanzlage Arbeitnehmende, 130429_DL_Finanzlage_Arbeitnehmende.pdf, 174 KB"&gt;Daniel Lampart, Leiter SGB-Sekretariat und Chefökonom: "Wende in der Lohn- und Einkommenspolitik für gerechte Verhältnisse"&lt;/media&gt;</li><li>&lt;media 994 - - "TEXT, 130429 PR Finanzlage Arbeitnehmende, 130429_PR_Finanzlage_Arbeitnehmende.pdf, 84 KB"&gt;Paul Rechsteiner, Präsident SGB: "Die wirksamen Rezepte gegen die zunehmende Ungleichheit: Politische Korrekturen&nbsp;&lt;/media&gt;&lt;media 994 - - "TEXT, 130429 PR Finanzlage Arbeitnehmende, 130429_PR_Finanzlage_Arbeitnehmende.pdf, 84 KB"&gt;und starke Gewerkschaften!"&lt;/media&gt;</li></ul><h5>Auskünfte</h5><p>&nbsp;</p><ul><li>Daniel Lampart, SGB-Sekretariatsleiter und Chefökonom, 079 205 69 11</li><li>Thomas Zimmermann, Leiter Kommunikation SGB, 079 249 59 74</li></ul><p>&nbsp;</p>]]></content:encoded><category>Löhne und Vertragspolitik</category><category>Verteilung</category><category>Finanzen und Steuerpolitik</category><category>Sozialpolitik</category><category>Gleichstellung von Mann und Frau</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-1047</guid><pubDate>Tue, 16 Apr 2013 17:44:00 +0200</pubDate><title>Parlament schafft Ausgleich zu schwächerem Kündigungsschutz bei Insolvenz</title><link>https://www.sgb.ch/themen/arbeit/detail/parlament-schafft-ausgleich-zu-schwaecherem-kuendigungsschutz-bei-insolvenz</link><description>Revision Sanierungsrecht</description><content:encoded><![CDATA[<p class="PresseDatum">Der Schweizerische Gewerkschaftsbund (SGB) begrüsst, dass im Rahmen der Revision des Firmensanierungsrechts eine Sozialplanpflicht eingeführt wird. Nach dem Bundesrat und dem Ständerat hat nun auch der Nationalrat anerkannt, dass die vorgesehene Lockerung des Kündigungsschutzes in insolventen Firmen für die betroffenen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ohne Kompensationsmassnahmen nicht akzeptabel ist.</p><p class="Text">Als Ausgleich zur Möglichkeit der fristlosen Kündigung bei Firmensanierungen dient die Sozialplanpflicht, wie sie der SGB schon lange fordert. Eine Sozialplanpflicht ist in der heutigen Wirtschaftskrise nötiger denn je. Wenn in der Wirtschaft immer noch goldene Fallschirme und Antrittsprämien für unfähige Manager ausbezahlt werden, dann muss auch genügend Geld für Abfindungen, Umschulungen oder Frühpensionierungen der entlassenen Arbeitnehmenden vorhanden sein. Ohne die Sozialplanpflicht wäre das Sanierungsrecht aus dem Lot geraten und für den SGB nicht mehr akzeptabel gewesen.</p><p class="SCHWEIZERISCHERGEWERKSCHAFTSBUND">&nbsp;</p><h5>Auskünfte</h5><p class="GliederungText">Luca Cirigliano, Zentralsekretär SGB,&nbsp;076 335 61 97</p>]]></content:encoded><category>Arbeitsrechte</category><category>Sozialpolitik</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-1040</guid><pubDate>Thu, 11 Apr 2013 15:05:00 +0200</pubDate><title>Nein zum Angriff auf die Fristenlösung</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/nein-zum-angriff-auf-die-fristenloesung</link><description>Nicht wieder zurück in alte Zeiten!</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Eine Volksinitiative aus konservativen Kreisen will Abtreibungen zwar nicht verbieten, aber zur „Privatsache“ erklären. Der Eingriff würde aus dem Katalog der obligatorischen Grundversicherung gestrichen, die Frauen hätten ihn selbst zu bezahlen. Das geht gegen die Würde der Frau und stellt einen Rückfall in konfliktreiche und für die Frauen leidvolle alte Zeiten dar. </p><p>Am 17. April 2013 wird die Grosse Kammer als Erstrat im Rahmen ihrer Sondersession die Volksinitiative „Abtreibungsfinanzierung ist Privatsache – Entlastung der Krankenversicherung durch Streichung der Kosten des Schwangerschaftsabbruchs aus der obligatorischen Grundversicherung“ beraten. Die Initiative fordert, dass die Vergütung einer Abtreibung aus dem Leistungskatalog der obligatorischen Krankenversicherung zu streichen ist. Kurz gesagt: Frauen sollen künftig Abtreibungen aus der eigenen Tasche bezahlen. Die Initiative stellt damit eine nach Jahren zustande gekommene und via Volksabstimmung legitimierte Lösung im Bereich des Schwangerschaftsabbruchs in Frage. Sie ist ein inakzeptabler Rückschritt und muss abgelehnt werden. Die Nein-Parole hat die SGB-Frauenkommission zusammen mit 53 weiteren nationalen Organisationen schon längst beschlossen. Auch der Bundesrat und die zuständige nationalrätliche Kommission empfehlen das Begehren zur Ablehnung. Nur eine Minderheit von vier SVP-Männern beantragt dem Nationalrat, die Initiative anzunehmen.
</p><h3>Ein Nein ohne lange Diskussion!</h3><p>Straflosigkeit innerhalb einer klar definierten Frist und die Übernahme der Kosten durch die Krankenkasse sind unzertrennbare Teile der bestehenden Lösung. Würden die Kosten nicht mehr durch die Krankenkassen gedeckt, wären Tür und Tor geöffnet, Frauen, die einen Schwangerschaftsabbruch vornehmen, unwürdigen Verhältnissen auszusetzen. Ein inakzeptabler Rückschritt! Zudem wäre die Behandlungsqualität nicht mehr garantiert, was schädliche Auswirkungen auf die Gesundheit der Frauen und entsprechende Kostenfolge für die obligatorische Krankenpflegeversicherung nach sich ziehen könnte. 
</p><p>Im letzten Jahrhundert war ein Schwangerschaftsabbruch strafbar, ausser wenn nach ärztlicher Erkenntnis eine Gefahr für das Leben der Schwangeren oder die Gefahr einer schwerwiegenden Beeinträchtigung ihrer Gesundheit bestand und diese nicht auf andere für sie zumutbare Weise abgewendet werden konnte (medizinische Indikation).
</p><h3>Nicht wieder alte Gräben aufwerfen</h3><p>Verschiedene Etappen prägten die Diskussion um die Regelung des Schwangerschaftsabbruchs:&nbsp; Die 1971 zustande gekommene Volksinitiative „für Straflosigkeit des Schwangerschaftsabbruchs“ wurde zugunsten der 1975 lancierter Initiative für die Fristenlösung zurückgezogen. Der Gegenvorschlag des Bundesrates zu dieser Initiative empfahl die erweiterte Indikationenlösung inklusiv der sozialen Indikation. Im Mai 1978 wurde dieser Gegenvorschlag an der Urne abgelehnt. Ebenfalls in der Volksabstimmung scheiterte 1977 die Volksinitiative „für die Fristenlösung“. 
</p><p>Während der Sommersession 1978 wurden vier parlamentarische Initiativen sowie vier Standesinitiativen eingereicht. Ein Vorstoss verlangte die Einrichtung einer sozial-medizinischen Indikationslösung, die drei anderen strebten eine föderalistische Lösung im Bereich des straffreien Schwangerschaftsabbruchs an. Die Standesinitiativen wollten den Kantonen ermöglichen, die Fristenlösung einzuführen. All diese Vorstösse fanden im Parlament keine Mehrheit.
</p><p>1980 kam die Volksinitiative „Recht auf Leben“ zustande. Sie scheiterte 1985 in der Volksabstimmung. Auch die Volksinitiative „für Mutter und Kind“ wurde am 2. Juni 2002 mit 81,8 Prozent Nein-Stimmen abgelehnt. Hingegen wurde am selben Abstimmungstag mit 72,2 Prozent Ja-Stimmen die heute geltende Regelung angenommen. Sie geht auf eine im April 1993 von alt SP-Nationalrätin Barbara Hearing eingereichte parlamentarische Initiative zurück. Der Vorstoss verlangte eine Neuregelung des Schwangerschaftsabbruchs via Einführung einer Fristenlösung. Das vom Stimmvolk deutlich angenommene und am 1. Oktober 2002 in Kraft getretene Gesetz hält fest, dass ein Schwangerschaftsabbruch – zusätzlich zum Fall, in dem der Schwangerschaftsabbruch notwendig ist, um die Gefahr einer schweren Gesundheitsbeeinträchtigung der Schwangeren abzuwenden – straflos ist, wenn er innerhalb von zwölf Wochen seit Beginn der letzten Periode auf schriftliches Verlangen der schwangeren Frau vorgenommen wird. Zusammen mit dieser Vorlage wurde das Krankenpflegeversicherungsgesetz KVG in dem Sinne angepasst, dass die obligatorische Krankenpflegeversicherung OKP bei straflosem Abbruch einer Schwangerschaft die Kosten übernimmt. Diese Lösung ist gesellschaftlich gut verankert. Sie hat sich bewährt. Deshalb gibt es keinen Grund an ihr zu rütteln.</p>]]></content:encoded><category>Gesundheit</category><category>Gleichstellung von Mann und Frau</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-1023</guid><pubDate>Mon, 25 Mar 2013 14:29:00 +0100</pubDate><title>Immer noch dicke Kröten</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/immer-noch-dicke-kroeten</link><description>IV-Revision 6b immer noch in Differenzbereinigung</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Das zweite Massnahmenpaket der 6. IV Revision befindet sich im Differenzbereinigungsverfahren. Nachdem der Nationalrat in der Wintersession 2012 als Zweitrat Augenmass hatte walten lassen und den Vorschlägen des Bundesrates und des Erstrates in wesentlichen Punkten nicht gefolgt war, hielt nun der Ständerat in der Frühjahrsession an einem grossen Teil seiner ursprünglichen Leistungskürzungen fest.</p><p>Immerhin: der Ständerat hat der positiven finanziellen Entwicklung der IV Rechnung getragen. Deshalb ist er den Vorschlägen des Nationalrats gefolgt und hat die Aufteilung der Vorlage beschlossen. Die umstrittene Kürzung der Kinderrenten und die Reduktion der Reisekostenbeiträge werden aus der 6. IV-Revision ausgegliedert.
</p><h3>Volle Rente ab 70 oder 80%?</h3><p>Mit der Teilung der Vorlage möchte der Ständerat das neue, lineare Rentensystem durchbringen. Während der Nationalrat eine volle IV-Rente ab einem Invaliditätsgrad von 70% vorsehen wollte, hielt der Ständerat an der ursprünglichen, strengeren Zusprechung fest: Eine volle IV-Rente sollen nur Invalide mit einem Invaliditätsgrad von über 80 % erhalten. Damit bestraft der Ständerat die künftigen Schwerbehinderten mit einem Invaliditätsgrad von 60 bis 79 %. Diese müssten eine Renteneinbusse von 30 % hinnehmen. Die Aussichten auf eine Resterwerbstätigkeit sind praktisch bei null. Diese Renteneinbusse werden letztlich häufig die Ergänzungsleistungen ausgleichen müssen. 
</p><p>Nach dem Willen des Ständerates soll das neue Rentensystem erst auf die Neurenten angewendet werden. Die Anwendung auch auf bestehende Renten, wie es der Nationalrat will, würde zur Kürzung von laufenden Renten führen und auch in der beruflichen Vorsorge Probleme aufwerfen.
</p><h3>Automatische Rentenkürzungen sind inakzeptabel</h3><p>Der Ständerat beharrt zudem auf einen Interventionsmechanismus bei der IV. Der Nationalrat hatte mit einer Mehrheit von SP und SVP den Interventionsmechanismus abgelehnt. Die SVP tat dies wegen der daran gekoppelten Lohnbeitragserhöhung. Unter dem Begriff Interventionsmechanismus verbergen sich dauerhafte automatische Rentenkürzungen. Die ohnehin schon tiefen IV-Renten sollen bei sinkenden IV-Einnahmen gekürzt werden, indem keine Rentenanpassung an den AHV-Mischindex mehr gewährt wird. Das ist eine inakzeptable Rentenverschlechterung. Aber es steht noch mehr auf dem Spiel. Die automatischen Rentenkürzungen bei der IV sind der Testlauf für die AHV. Die bürgerlichen Parteien und die Arbeitgeberverbände fordern mit Nachdruck eine Schuldenbremse für die AHV. Die Entscheide bei der IV spuren daher die Inhalte der Reform Altersvorsorge 2020 vor. 
</p><p>Die Vorlage geht zurück an den Nationalrat. Für die Behindertenverbände zeichnet sich ein Referendum ab, falls die volle IV-Rente erst bei IV-Grad 80% gewährt würde.</p>]]></content:encoded><category>Invalidenversicherung</category><category>Schweiz</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-1018</guid><pubDate>Mon, 11 Mar 2013 09:38:00 +0100</pubDate><title>Lancierung der Volksinitiative AHVplus</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/lancierung-der-volksinitiative-ahvplus</link><description>Erfolgsmodell AHV stärken</description><content:encoded><![CDATA[<div><p>Heute können viele Menschen mit ihren Renteneinkommen aus erster und zweiter Säule im Alter ihr „gewohntes Leben“ nicht mehr „angemessen“ weiterführen, wie es die Verfassung verspricht. Zudem hinken die AHV-Renten immer mehr den Löhnen hinterher und die Leistungen der zweiten Säule stehen unter Druck. Deshalb sollen die AHV-Renten um 10 Prozent erhöht werden. Dies fordert die Volksinitiative „AHVplus: für eine starke AHV“, die der SGB in Allianz mit einem breiten Bündnis am Dienstag lanciert.</p></div><p class="Text">Die AHV ist die sicherste, effizienteste und sozialste Altersvorsorge der Schweiz. Seit Jahren wird die AHV von Sozialabbau-Ideologen schlechtgeredet. Die so geniale wie einfache und solidarische Finanzierung der AHV sorgt jedoch dafür, dass die wichtigste Schweizer Sozialversicherung solide dasteht. Wider besseres Wissen werden die Angriffe auf das Erfolgsmodell AHV fortgesetzt. Jetzt ist es Zeit für ein Gegenprojekt, das den Bedürfnissen breiter Kreise Rechnung trägt. Der SGB fordert zusammen mit seinen Mitgliedsverbänden, weiteren Arbeitnehmer-Organisa-tionen (etwa den Lehrerverbänden), der SP, den Grünen sowie Rentner/innen-Organisationen einen Zuschlag von 10 Prozent auf allen AHV-Renten. Für Alleinstehende steigt so die durchschnittliche AHV-Rente um rund 200 Fr. und für Ehepaare um rund 350 Fr. pro Monat.</p><p class="Text">Von der Erhöhung würden insbesondere Frauen profitieren: Wegen Mutterschaft und Kinderbetreuung erhalten Frauen oft nur kleine Pensionskassenrenten. Bei der AHV dagegen werden die Erwerbsunterbrüche dank Erziehungsgutschriften ausgeglichen, so dass auch Frauen mit Kindern gute AHV-Renten ausbezahlt werden. Ein Zuschlag auf den AHV-Renten zahlt sich damit für Frauen überdurchschnittlich aus. Eine Stärkung der AHV ist vor allem auch für die junge Generation interessant. Für Personen mit tiefen und mittleren Einkommen ist die mit AHVplus erzielte Rentenerhöhung viel günstiger als wenn das gleiche Ziel über die Pensionskasse erreicht werden müsste. Denn privates Sparen für das Alter kostet viel mehr, weil Banken und Versicherungen mitverdienen.</p><p class="Text">Was etwas wert ist, kostet auch etwas: Die Rentenverbesserung wird auf 3,6 Milliarden Fr. veranschlagt. Würde die Schweiz eine nationale Erbschaftssteuer einführen, so wären 2 Milliarden bereits finanziert. Und würde die Tabaksteuer direkt in die AHV fliessen statt in die Bundeskasse, stünden der AHV auf einen Schlag weitere 2,2 Milliarden Fr. mehr zur Verfügung.</p><h5>Weitere Unterlagen</h5><p class="SCHWEIZERISCHERGEWERKSCHAFTSBUND">&nbsp;</p><ul><li>Redebeitrag Paul Rechsteiner, Präsident SGB: "Es braucht wieder bessere AHV-Renten!"</li><li>&lt;media 906 - - "TEXT, 130311 AHVplus Redebeitraege, 130311_AHVplus_Redebeitraege.pdf, 198 KB"&gt;Weitere Redebeiträge: Vania Alleva, Co-Präsidentin Unia, Vizepräsidentin SGB; Giorgio Tuti, Präsident SEV, Vizepräsident SGB; Maria Roth Bernasconi, Nationalrätin SP, Generalsekretärin PVB; Regula Rytz, Co-Präsidentin der Grünen;&nbsp;Beat W. Zemp, Zentralpräsident LCH;&nbsp;Christiane Jaquet-Berger, Präsidentin AVIVO&lt;/media&gt;</li></ul><h5>Kontakte</h5><p class="GliederungText">&nbsp;</p><ul><li><span>Paul Rechsteiner, Präsident SGB, </span><span class="Auszeichnunghalbfett">079 277 61 31</span></li><li><span>Doris Bianchi, Geschäftsführende Sekretärin Bereich Sozialversicherungen</span><span><a name="Text10">, </a></span><span class="Auszeichnunghalbfett">076 564 67 67</span></li></ul><p>&nbsp;</p>]]></content:encoded><category>AHV</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-1017</guid><pubDate>Mon, 11 Mar 2013 09:34:00 +0100</pubDate><title>Paul Rechsteiner: Es braucht wieder bessere AHV-Renten!</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/paul-rechsteiner-es-braucht-wieder-bessere-ahv-renten</link><description>SGB-Präsident Paul Rechsteiner zur Lancierung der Volksinitiative AHVplus</description><content:encoded><![CDATA[<p>Die AHV ist die erste und für die Mehrheit der Bevölkerung wichtigste Säule der Altersvorsorge. AHV-Renten haben den Vorteil, dass sie – via Mischindex – regelmässig an die Teuerung angepasst werden. Trotzdem hinken die Renten der AHV inzwischen empfindlich hinter der Lohnentwicklung her. Die letzte reale Rentenerhöhung gab es 1975. Nach bald 40 Jahren ist es deshalb höchste Zeit für eine Rentenverbesserung. Die Volksinitiative AHVplus verlangt einen Zuschlag zu den Altersrenten in der Höhe von 10%. In Franken gerechnet würden dadurch die Renten der Alleinstehenden um rund 200 Franken und jene der Verheirateten um rund 350 Franken pro Monat steigen.
</p><p>Weshalb eine Volksinitiative? Die vorläufigen Pläne des Bundesrates in der Altersvorsorge („Altersvorsorge 2020“) sehen für die Bevölkerung in den entscheidenden Punkten nur Verschlechterungen vor: Senkung der Renten der Pensionskassen (Stichwort „Umwandlungssatz“), Verschlechterung des Teuerungsausgleichs in der AHV (Stichwort „Schuldenbremse“), ganz abgesehen von der Heraufsetzung des Frauenrentenalters. Auf das Problem der ungenügenden Renten für viele mit unteren und mittleren Einkommen geben die Pläne aus dem Bundeshaus keine Antwort. Und weil bei den Pensionskassen eine Rentenverbesserung nicht realistisch ist (schon die Verteidigung der Renten der 2. Säule ist anspruchsvoll), kann das Verfassungsziel der Altersvorsorge („Fortsetzung des gewohnten Lebens in angemessener Weise“) nur durch bessere AHV-Renten gewährleistet werden.
</p><p>Dafür spricht auch, dass die AHV äusserst solid und leistungsfähig finanziert ist. Von 1975 bis heute ist die Zahl der Rentnerinnen und Rentner von 900‘000 auf über 2 Millionen angestiegen. Trotzdem sind die Lohnbeiträge an die AHV in diesen 38 Jahren nie erhöht worden. Nur einmal, vor 15 Jahren, brauchte es ein zusätzliches Mehrwertsteuerprozent. Warum ist die AHV-Finanzierung so leistungsfähig? Das Rezept ist so einfach wie solidarisch: Alle zahlen Beiträge auf dem ganzen Erwerbseinkommen, auch wenn sie Millionen kassieren. Aber auch die Einkommensmillionäre bekommen keine höheren AHV-Renten als die Mehrheit der Bevölkerung.
</p><p>&nbsp;</p><p>Das Preis-Leistungsverhältnis für bessere Renten ist deshalb für die grosse Mehrheit der Bevölkerung mit unteren und mittleren Einkommen bei der AHV viel günstiger als bei allen anderen Formen der Altersvorsorge. Dies gilt aber nicht nur dann, wenn die Verbesserung der AHV-Renten über Lohnpromille finanziert würde (10% höhere Renten würden 3,6 Milliarden Franken kosten, was umgerechnet je 0,55 Lohnprozente für Arbeitgeber und Arbeitnehmerinnen entspricht). Käme nämlich die Erbschaftssteuer durch, so wären zwei Drittel der Rentenverbesserung bereits finanziert. Zwei Drittel der Rentenerhöhung wären auch auf einen Schlag finanziert, wenn die Tabaksteuer statt der Bundeskasse der AHV zu Gute käme. 
</p><p>Wir stehen heute vor einer Wende in der Rentenpolitik. Statt die AHV ständig schlechtzureden und die Bevölkerung mit immer neuen Abbauvorschlägen zu plagen, braucht es endlich wieder eine Anpassung der Renten an die wirtschaftliche Entwicklung und die sozialen Bedürfnisse. Die in einem breiten Bündnis lancierte Volksinitiative AHVplus weist den Weg dazu.
</p><p>&nbsp;</p><ul><li><span style="font-size: 12px; line-height: 1.46em;">Medienkonferenz AHVplus - weitere Unterlagen</span></li></ul><p></p>]]></content:encoded><category>AHV</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-1006</guid><pubDate>Fri, 01 Mar 2013 13:47:00 +0100</pubDate><title>IV: Kein technokratischer Leistungsabbau</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/iv-kein-technokratischer-leistungsabbau</link><description>Sessionsvorschau: Ständerat fährt harte Linie bei 6. IV Revision</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Die IV kommt nicht zur Ruhe. Obschon die Ausgaben seit Jahren am Sinken sind, ist der Leistungsabbau noch nicht ausgestanden. Das zeigt die IV Revision 6b, die sich in der Differenzbereinigung befindet. Vom Ständerat droht eine harte Linie.</p><p>Der Ständerat wird in der Frühjahrsession über die IV beraten. Der Nationalrat liess in der letzten Session Augenmass walten und verbesserte die Revisionsvorlage in wesentlichen Punkten. Nun liegt es am Ständerat hier gleichzuziehen. Die Vorzeichen stehen aber dafür nicht allzu positiv. Zwar hat die vorberatende Kommission ebenfalls beschlossen, die umstrittenen Kürzungen der Kinderrenten und der Reisekosten aus der Vorlage auszuklammern, aber sie hält an weiteren drastischen Leistungsverschlechterungen fest.
</p><h3><span>Ständeratskommission: ganze Rente erst ab 80%</span></h3><p>Im Rahmen des neuen stufenlosen Rentensystems ging der Nationalrat davon aus, dass ein Invaliditätsgrad von 70 Prozent wie heute Anspruch auf eine ganze IV-Rente geben sollte. Damit nahm er die berechtigten Einwände wahr, dass Schwerinvalide ihre Resterwerbsfähigkeit von 20 oder 30 Prozent in der Regel gar nie ausüben können. Schwerinvalide haben kaum Chancen, eine ihren gesundheitlichen Problemen entsprechende Teilzeitanstellung von rund einem Tag pro Woche zu finden.
</p><p><span lang="DE">Die zuständige Kommission des Ständerats schlägt hingegen vor, dass erst ein Invaliditätsgrad von 80 Prozent zu einer ganzen Rente führen sollte. Das Plenum des Ständerats darf an dieser Leistungsverschlechterung nicht festhalten. Denn ansonsten drohen Renteneinbussen für die betroffenen Schwerinvaliden von rund Fr. 500 pro Monat. </span></p><p><span lang="DE">&nbsp;</span></p><h3><span lang="DE">Kein Automatismus um Renten einzufrieren</span></h3><p><span lang="DE">Einen Rückschritt gegenüber dem Nationalrat will der Ständerat auch bei der Finanzierung der IV machen. Die IV-Revisionsvorlage beinhaltet einen sogenannten Interventionsmechanismus. Hinter diesem Titel versteckt sich ein perfider Ablauf. Bei einem bestimmten Stand der IV-Finanzen treten automatische Leistungsverschlechterungen und höhere Lohnbeiträgen in Kraft. Die ohnehin schon tiefen IV Renten – die durchschnittliche IV-Rente beträgt rund Fr. 1600 – sollen nicht mehr der Teuerung und der Lohnentwicklung angepasst werden. Gleichzeitig würden auch die Lohnbeiträge an die IV steigen. Dies ohne jede Gesetzesanpassung, ohne jede demokratische Mitsprache. Für den SGB ist ein solcher technokratischer Sozialabbau ein Angriff auf das erfolgreiche schweizerische Sozialversicherungssystem und steht quer zu unserem direkt-demokratischen Staatsverständnis. </span></p><p><span lang="DE">&nbsp;</span></p><h3><span lang="DE">Zuerst die IV, dann die AHV</span></h3><p><span lang="DE">Immerhin hat der Nationalrat die Brisanz des Vorschlages erkannt und hat den Interventionsmechanismus abgelehnt. Der Ständerat möchte hingegen daran festhalten. Dabei schielt er auch schon auf die AHV. Denn im Rahmen der Reformen Altersvorsorge 2020 sollen ebenfalls automatische Leistungskürzungen für die AHV eingeführt werden. Mit einem Interventionsmechanismus werden Leistungskürzungen auf Vorrat eingeführt. Weil sie nicht sofort greifen, sondern unter der Bedingung einer bestimmten Finanzlage stehen, treffen sie die Rentnerinnen und Rentner nicht direkt und sind daher mehrheitsfähiger. Der SGB hat aber dieses Spiel durchschaut. Er lehnt präventive automatische Rentenkürzungen oder Rentenaltererhöhungen dezidiert ab. Es gibt in der Schweiz keinen Platz für Technokratie. Dies muss auch die kleine Kammer anerkennen – und deshalb auf den Interventionsmechanismus bei der IV verzichten.&nbsp;</span></p>]]></content:encoded><category>Invalidenversicherung</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-994</guid><pubDate>Thu, 14 Feb 2013 14:58:00 +0100</pubDate><title>Nicht herumflicken, streichen!</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/nicht-herumflicken-streichen</link><description>Individuelle Risikotragung schadet der beruflichen Vorsorge</description><content:encoded><![CDATA[<p>Im Falschen gibt’s nichts Richtiges. Die Wahl individueller Anlagestrategien in der Beruflichen Vorsorge ist falsch. Deshalb ist dieses System abzuschaffen und nicht daran herumzuflicken.
</p><p>Die geltenden Vorschriften über die berufliche Vorsorge erlauben es heute Kader-Pensionskassen, ihren Versicherten verschiedene Anlagestrategien, die mehr oder weniger risikobehaftet sind, anzubieten. Kaderleute können etwa risikoreichere Anlagestrategien mit einem hohen Aktienanteil wählen und so von einer allfälligen höheren Rendite profitieren. Falls aber diese Rendite wegen starken Börsenverlusten negativ ausfällt, garantiert das Freizügigkeitsgesetz den Kaderleuten beim Stellenwechsel ihre gesamten eingebrachten Leistungen samt Zinsen. Somit muss ein allfällig entstandener Verlust nicht vollumfänglich vom zockenden Versicherten, sondern von der Kaderpensionskasse und somit den verbliebenen Versicherten getragen werden. Diese unhaltbare Situation möchte der Bundesrat mit seinen Vorschlägen über die Änderung des Freizügigkeitsgesetzes ändern.
</p><h3>Legislatorischen Schnellschuss korrigieren</h3><p>Seine Vorschläge sind zwar gut gemeint, erweisen sich aber alles andere als gut. Der Bundesrat möchte, dass der Versicherte einer Kaderpensionskasse, der eine abweichende Anlagestrategie wählt, einen allfälligen Anlageverlust beim Austritt aus der Pensionskasse selber trägt. Weit effektiver und systemgerechter wäre es aber, wenn die individuellen Wahlmöglichkeiten der Anlagestrategien rückgängig gemacht würden. Die Einführung der Wahlmöglichkeiten im Rahmen der 1. BVG-Revision erfolgte vorschnell und ohne Abschätzung der möglichen Auswirkungen. Die Komplexität der Individualisierung und die zahlreichen Probleme bei der Umsetzung zeigen, dass die Wahl der Anlagestrategien durch die Versicherten ein legislatorischer Schnellschuss war, der behoben werden muss. Der SGB fordert deshalb – anstatt einer Anpassung des Freizügigkeitsgesetzes – die Streichung von Art. 1e BVV 2. 
</p><h3>Gefahr der Ausweitung</h3><p>Die Wahl der Anlagestrategie durch den Versicherten ist unvereinbar mit dem Grundsatz der kollektiven Solidarität innerhalb der Vorsorgeeinrichtung. Die Risiken, wie etwa die Anlagerisiken, werden in der beruflichen Vorsorge grundsätzlich vom Kollektiv getragen. Darin liegt der Mehrwert der beruflichen Vorsorge gegenüber der privaten Vorsorge. Eine Individualisierung der Risikotragung, wie sie der Bundesrat vorschlägt, ist systemwidrig. Auch wenn nur Mitarbeitende mit einem Jahreseinkommen über 130‘000 Franken von einer solchen Risikoverlagerung betroffen sein könnten, birgt bereits die blosse Möglichkeit auch für die tieferen Einkommensklassen Gefahren. Die Erfahrung zeigt, dass etliche Anstellungsbedingungen, die früher nur für Kaderleute galten, heute auch bei den Normalverdienenden angewendet werden. So waren variable Lohnbestandteile wie Boni oder Arbeitszeitmodelle wie die Vertrauensarbeitszeit früher dem Kader vorbehalten, heute sind sie auch bei den Angestellten verbreitet. Da in der beruflichen Vorsorge zudem der Trend nach einer individuellen Risikotragung immer stärker zu spüren ist, dürfte die Verlagerung des Anlagerisikos auf die Kaderleute Schule machen und früher oder später auch bei den Arbeitnehmenden mit einem Jahreseinkommen unter 130‘000 ankommen. Damit wären die künftigen Rentnerinnen und Rentner grossen Unsicherheiten ausgesetzt.
</p><h3>Kein Bedarf</h3><p>Es besteht zudem kein Bedarf die Altersvorsorge für Kadermitglieder noch mehr zu begünstigen. Die Kadervorsorge über die berufliche Vorsorge hat auch ohne individuelle Wahlmöglichkeiten eine äusserst attraktive Position. Die Grenze des versicherbaren Lohnes über die berufliche Vorsorge liegt aktuell bei Fr. 842‘400. Bis zu dieser Schwelle sind Sparbeiträge und Einkäufe in die Kader-Pensionskassen steuerbefreit. Unternehmen können also für ihre Kaderleute steuerprivilegiert feudale Vorsorgelösungen vorsehen. Die stossenden Einkommensunterschiede zwischen oberem Kader und Angestellten werden dadurch sogar im Alter zementiert. Versicherte von Kader-Vorsorgekassen verfügen über genügend finanzielle Mittel, um auch privat für das Alter vorzusorgen. Individuelle Anlageentscheide können in ausreichender Form im Rahmen der privaten Altersvorsorge (Säulen 3a und 3b) getroffen werden. Daher braucht es nicht eine Ausweitung auf die berufliche Vorsorge.
</p><p>Die Wahlmöglichkeiten von Anlagestrategien haben mehr Probleme und Aufwand geschaffen als nötig. Das Anliegen einer guten Altersvorsorge für Gut- und Spitzenverdienende ist in der Schweiz schon genügend realisiert.</p>]]></content:encoded><category>Berufliche Vorsorge</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-990</guid><pubDate>Fri, 08 Feb 2013 08:48:00 +0100</pubDate><title>Ja zur Vereinbarkeit von Familie und Beruf</title><link>https://www.sgb.ch/themen/gleichstellung/detail/ja-zur-vereinbarkeit-von-familie-und-beruf</link><description>Medienmitteilung Frauenallianz, Abstimmung vom 3. März 2013</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead"><b>Die Vereinbarkeit von Familie und Beruf ist die gesellschaftspolitische Herausforderung unserer Zeit und gehört daher als wichtiges Bekenntnis in unsere Bundesverfassung. Aber auch aus volkswirtschaftlicher Sicht braucht es nun Anstrengungen: Wer arbeiten will, soll auch arbeiten können. Die Verantwortung bleibt dabei bei den Kantonen, womit die Subsidiarität gewahrt wird. Die Schaffung eines bedarfsgerechten Angebots an familien- und schulergänzenden Tagesstrukturen ist der Grundstein für eine Gesellschaft in der Frauen und Männer auf Augenhöhe Verantwortung in der Familie und im Beruf übernehmen.</b></p><p>Die Förderung der Vereinbarkeit von Familie und Erwerbstätigkeit ist ein zentrales Element einer zeitgemässen Familienpolitik. Die Vereinbarkeit trägt zur Bekämpfung von Familienarmut, Verwirklichung der Chancengleichheit für die Kinder, Steigerung der Produktion und des Volkseinkommens, Bewältigung der demografischen Herausforderungen sowie zur Gleichstellung von Mann und Frau bei.
</p><p><b>Kompetenzordnung zwischen Bund und Kantonen wird respektiert</b></p><p>Der vorgeschlagene Verfassungsartikel respektiert die Kompetenzordnung zwischen Bund und Kantonen. Der Bund erhält lediglich eine subsidiäre Kompetenz, die erst zum Zuge kommt, wenn die Bestrebungen der Kantone und Dritter nicht ausreichen, um die Vereinbarkeit von Familie und Beruf zu verbessern.
</p><p><b>Volkswirtschaftlich sinnvoll</b></p><p>Gute Rahmenbedingungen für die Familien bilden einen Erfolgsfaktor für die Schweiz. Sie fördern das qualitative Wirtschaftswachstum und eine bessere Ausschöpfung des (Human-)Kapitals. Die Wirtschaft kann auf eine erhöhte Partizipation der Frauen und Männer am Arbeitsmarkt zählen und muss nicht auf das grosse Know-how der vielen gut ausgebildeten Menschen verzichten.
</p><p>Carmen Walker Späh, Präsidentin FDP.Die Liberalen Frauen sagt:<i> „Dieser Verfassungsartikel ist ein wichtiger Schritt hin zu einer Gesellschaft, in der Männer und Frauen gemeinsam Verantwortung für Familie und Beruf übernehmen. Die Volkswirtschaft wird davon profitieren!"</i></p><p>Christina Werder, Zentralsekretärin Gleichstellungspolitik, SGB sagt: <i>Noch immer fehlen Tausende von Krippenplätze mit pädagogischem Konzept und guten Arbeitsbedingungen. Dieser Verfassungsartikel ist wichtig, damit endlich die notwendigen Strukturen zur besseren Vereinbarkeit von Erwerbs- und Familienarbeit geschaffen werden.</i></p><p>Lucrezia-Meier Schatz, Geschäftsführerin Pro Familie Schweiz, sagt: <i>Wer die Eigenverantwortung der Familien fördern will, muss ihnen die Möglichkeit geben, ihren Familienalltag zu gestalten und ihre Lebensgrundlage zu sichern, sonst laufen sie die Gefahr, von staatlicher Unterstützung wie z.B. Sozialhilfe, Prämienverbilligungen und Stipendien abhängig zu werden. Ein bedarfsgerechtes Angebot an familienergänzenden Betreuungsmöglichkeiten sichert den Familien die Wahlfreiheit und entlastet nachhaltig den Staat. Wer rechnen kann, weiss um die Win-Win Situation, denn tiefere&nbsp; Sozialausgaben, tiefere Integrations- und Wiedereingliederungskosten, gedeckte Infrastrukturkosten durch höhere Steuereinnahmen sind positive Folgen für den Staat.“</i></p><p>Katharina Prelicz-Huber,<i> Präsidentin Grüne Frauen: Nur eine umfassende, familienergänzende Kinderbetreuung garantiert Frauen Kontinuität im Berufsleben und verhindert, dass Kinder zu einem Armutsrisiko werden. Ein breit gefächertes Angebot trägt nicht nur gleichstellungs-, bildungs- und sozialpolitischen Zielen Rechnung, sondern ist auch ein wichtiger Integrations- und Standortfaktor: Wie eine Studie[1] dokumentiert, kommt jeder in Kinderbetreuungsplätze investierte Franken in 3-facher Form zurück. </i></p><p>&nbsp;</p><p>Auskunft erteilen:</p><ul><li><span>&nbsp; &nbsp; Monique Ryser, Präsidentin BPW, 079/207 51 44</span></li><li><span>&nbsp; &nbsp; Lucrezia Meier-Schatz, Nationalrätin, Pro Familia Schweiz,&nbsp;</span><span>Geschäftsführerin, 079/639 14 77</span></li><li><span>&nbsp; &nbsp; SP Frauen, Cesla Amarelle, Nationalrätin, Vize-Präsidentin, 079 240 46 87</span></li><li><span>&nbsp; &nbsp; GLP, Kathrin Bertschy, Nationalrätin BE, 078/667 68 85</span></li><li><span>&nbsp; &nbsp; BDP, Ursula Haller Nationalrätin BE, 079/330 72 60</span></li><li><span>&nbsp; &nbsp; Grüne Frauen Schweiz, Katharina Prelicz-Huber, 076/ 391 79 15</span></li><li><span>&nbsp; &nbsp; alliance F, Rosmarie Zapfl, Präsidentin, 079/ 425 54 31</span></li><li><span>&nbsp; &nbsp; Evangelische Frauen Schweiz, Liselotte Fueter, Co-Präsidentin,079/302 45 35</span></li><li><span>&nbsp; &nbsp; Schweizerischer Gewerkschaftsbund SGB, Christina Werder,&nbsp;</span><span>Zentralsekretärin Gleichstellungspolitik: 079/341 90 01</span></li><li><span>&nbsp; &nbsp; CVP Frauen, Babette Sigg, Präsidentin, 076/373 83 18</span></li><li><span>&nbsp; &nbsp; FDP.Die Liberalen Frauen, Carmen Walker Späh, Präsidentin, Kantonsrätin ZH, 079/575 67 66</span></li></ul><hr><p><a href="file:///C:/Users/kism/AppData/Local/Microsoft/Windows/Temporary%20Internet%20Files/Content.Outlook/KDXWXK9U/MM_Frauenallianz_Vereinbarkeit_08022013.docx#_ftnref1" target="_blank" name="_ftn1">[1]</a> Büro Bass, Kindertagesstätten zahlen sich aus, 2001</p>]]></content:encoded><category>Gleichstellung von Mann und Frau</category><category>Sozialpolitik</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-976</guid><pubDate>Tue, 29 Jan 2013 15:24:00 +0100</pubDate><title>Spitzenverdiener sollen mehr zur Schuldentilgung beitragen</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/spitzenverdiener-sollen-mehr-zur-schuldentilgung-beitragen</link><description>Mehr Solidarität in der Arbeitslosenversicherung</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Meinungsumschwung im guten Sinn: Eine Mehrheit der eidgenössischen Räte und der Regierung befürwortet seit kurzem die Deplafonierung des Solidaritätsprozentes in der Arbeitslosenversicherung. Für den SGB eine späte Einsicht, aber doch ein Akt der Gerechtigkeit. Denn heute gilt das Solidaritätsprozent nur für Einkommensteile zwischen 126‘000 bis 315‘000 Franken.</p><p>Seit dem 1.4.2011 ist die revidierte Arbeitslosenversicherung in Kraft. Sie hat für verschiedene Gruppen von Arbeitslosen schmerzliche Leistungseinbussen bewirkt. Beitragsseitig hat sie zu einer Erhöhung von 2 auf 2,2 % auf dem versicherten Verdienst geführt. Dessen Maximum beträgt 126‘000 Franken. Eingeführt wurde zum Zweck der Schuldentilgung ein sogenanntes Solidaritätsprozent auf den Einkommensteil zwischen 126‘000 bis 315‘000 Franken. Die Gewerkschaften bekämpften die ALV-Revision als unsozial. Sie hatten deplafonierte, also auf die ganze Lohnsumme erstreckende Beiträge gefordert. Möglichst bei den Beiträgen insgesamt, aber unbedingt beim Solidaritätsprozent. Die Volksabstimmung im September 2010 war knapp, mit 47 gegen 53 % kam das Gesetz durch.
</p><h3>Kehrtwende</h3><p>Soweit zur jüngsten Geschichte. Sowohl der National- wie der Stände- und darauf auch der Bundesrat haben nun aber hinsichtlich Solidaritätsprozent eine Kehrtwende vollzogen. Sie haben einer Motion „Sanierung der Arbeitslosenversicherung“ zugestimmt. Diese fordert, dass das Solidaritätsprozent nicht mehr bei 315‘000 Franken plafoniert, sondern auf dem ganzen Einkommen erhoben wird. Diese Änderung, eine alte Forderung des SGB, würde der ALV pro Jahr rund 90 Mio Franken mehr zuführen. Die Schulden wären zwei Jahre früher als geplant abgetragen.
</p><h3>Konkreter Akt der Solidarität</h3><p>Der SGB befürwortet eine rasche Umsetzung des Vorschlags auf den 1.1.2014. Aus der Perspektive der Gerechtigkeit – so Daniel Lampart in der momentan laufenden Vernehmlassung – stehe die Plafonierung „völlig quer in der Schweizerischen Sozialversicherungslandschaft.“ Denn sei es „richtig und wichtig, dass Gutverdiener in die gesellschaftliche Verantwortung genommen werden.“ Das höchstverdienende Prozent habe in den vergangenen Jahren massiv von der aufgehenden Lohnschere profitiert und weit überdurchschnittliche Lohnsteigerungen verzeichnet. Und Paul Rechsteiner, SGB-Präsident, meinte in der Ratsdebatte: „Leute mit solchen Einkommen sind privilegiert; sie haben von den wirtschaftlichen Verhältnissen profitiert, während andere, die arbeitslos geworden sind, darunter leiden. In diesem Sinne geht es um einen konkreten Akt der Solidarität.“</p>]]></content:encoded><category>Arbeitslosenversicherung</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-973</guid><pubDate>Mon, 28 Jan 2013 14:58:00 +0100</pubDate><title>SGB gegen de facto-Berufsverbot für junge Ärzte und Ärztinnen </title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/sgb-gegen-de-facto-berufsverbot-fuer-junge-aerzte-und-aerztinnen</link><description>Kein Zulassungsstopp </description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Im Rahmen der Anhörung zur Verordnung über die Einschränkung der Zulassung von Leistungserbringern zur Tätigkeit zulasten der obligatorischen Krankenpflegeversicherung (VZEL) spricht sich der SGB für den Verzicht auf die erneute Einführung eines befristeten Zulassungsstopps aus.</p><p>Der SGB ersucht den Bundesrat, auf die Umsetzung der befristeten Zulassungsbeschränkung zu verzichten. Er führt dafür drei Gründe auf:
</p><p>&nbsp;</p><ol><li><span>Der Zulassungsstopp war 10 Jahre in Kraft. Der Nutzen bezüglich Kostenlenkung wurde nie vertieft untersucht. Mehr Handlungsbedarf zeigt sich in diesem Bereich bei der noch immer unbefriedigenden Koordination der Spitzenmedizin, den noch immer zu hohen Medikamentenpreisen und in der fehlenden Koordination bei der Anwendung der Hightech-Apparate.</span></li><li><span>Der Zulassungsstopp trifft immer die jungen Ärztinnen und Ärzte. Dies ist eine nicht akzeptierbare Diskrimination. Sie dauert nun 10 Jahren an und soll weitere drei Jahre andauern. Anstatt junge Ärztinnen und Ärzte in ihrer Berufsentwicklung zu behindern, ist die Attraktivität der ärztlichen Tätigkeit in den Spitälern und in Fachrichtungen, die heute untervertreten sind, zu steigern. Verlangt sind vor allem familienfreundlichere Arbeitsbedingungen in den Spitälern. So würde dem Drang in die selbständige Praxistätigkeit entgegengewirkt.</span></li><li><span>Die Zulassungsbeschränkung berücksichtigt die Qualität der Leistungserbringer nicht, obwohl dies ein zentral sein müsste.&nbsp;</span></li></ol><p></p>  ]]></content:encoded><category>Gesundheit</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-968</guid><pubDate>Tue, 22 Jan 2013 14:27:00 +0100</pubDate><title>Automatischer Rentenabbau hat keine Chance</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/automatischer-rentenabbau-hat-keine-chance</link><description>Altersvorsorge</description><content:encoded><![CDATA[<p>Mit dem schönfärberisch „Schuldenbremse“ genannten Mechanismus plant die bürgerliche Mehrheit der Sozialkommission des Ständerats einen automatischen Rentenabbau – sei es über Rentenkürzungen, sei es über ein höheres Rentenalter. Damit politisieren die bürgerlichen Politiker am Volk vorbei, das solch technokratischen Abbauplänen bereits in der 11. AHV-Revision eine wuchtige Abfuhr erteilte. Der Schweizerische Gewerkschaftsbund SGB wird die Neuauflage dieser Pläne mit allen Mitteln bekämpfen.
</p><p>Der SGB fordert die bürgerlichen Politiker auf, die AHV nicht ständig schlecht zu reden und endlich die Raubzüge auf die Alters- und Hinterbliebenenversicherung einzustellen. Insgesamt entgehen der AHV jährlich rund 3 Milliarden Franken, weil der Bund auf Einnahmen zugreift, die eigentlich der AHV zustehen – etwa bei der Tabak- und Alkoholsteuer. Und immer wieder wird der AHV Geld entzogen – etwa wegen der Unternehmenssteuerreform II.
</p><p>Statt ständig Abbaupläne zu wälzen sollte sich die Politik darauf konzentrieren, wie der wichtigste und solideste Pfeiler des Sozialstaats gestärkt und der Verfassungsauftrag umgesetzt werden kann. Gemäss Bundesverfassung müssen die Renteneinkommen aus erster und zweiter Säule zusammen im Pensionsalter den gewohnten Lebenswandel in „angemessener Weise“ garantieren. Dazu braucht es eine Erhöhung der AHV-Renten, so wie sie der SGB in der Volksinitiative „AHVplus: Für eine starke AHV“ fordert, die er im Frühjahr lanciert.
</p><h5 style="font-size: 13px; "><span>AUSKÜNFTE</span></h5><ul style="font-size: 12px; "><li style="font-size: 12px; "><span>Doris Bianchi, Geschäftsführende Sekretärin, zuständig für Sozialpolitik,&nbsp;031 377 13 oder 076 564 67 67</span></li><li style="font-size: 12px; "><span>Thomas Zimmermann, Leiter Kommunikation,&nbsp;031 377 01 06 oder 079 249 59 74</span></li></ul>]]></content:encoded><category>AHV</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-958</guid><pubDate>Mon, 07 Jan 2013 09:17:00 +0100</pubDate><title>Gerechtere Einkommensverteilung, bessere Renteneinkommen</title><link>https://www.sgb.ch/themen/gewerkschaftspolitik/detail/gerechtere-einkommensverteilung-bessere-renteneinkommen</link><description>Jahresmedienkonferenz 2013</description><content:encoded><![CDATA[<p>Auch im Jahr 2013 steht die Lohn- und Rentenentwicklung zuoberst auf der politischen Agenda des Schweizerischen Gewerkschaftsbundes (SGB). Die Mindestlohn-Initiative wird in die parlamentarische Beratung gelangen. Sie verlangt einen gesetzlichen Mindestlohn von monatlich 4‘000 Franken für eine Vollzeitstelle sowie die Förderung von GAV durch den Bund. Ein solcher Mindestlohn ist bitter nötig: Rund 430‘000 Arbeitnehmende erhalten für einen Vollzeitjob nur einen sogenannten Tieflohn von weniger als 4‘000 Franken pro Monat. 140‘000 Menschen davon verdienen so wenig, obwohl sie über einen Lehrabschluss verfügen. Damit wird das Versprechen nicht eingelöst, dass Menschen mit Lehre von ihrem Lohn leben und eine Familie gründen können müssen.
</p><p>Während Beschäftigte mit einer Lehre zwischen 2002 bis 2010 einen sinkenden Reallohn hinnehmen mussten, stiegen die Reallöhne der Kader um mehr als 12 Prozent. Und auch die Aktionäre konnten in den letzten Jahren von Milliarden-Steuergeschenken profitieren. Ein gesetzlicher Mindestlohn von 4‘000 Franken sorgt damit für etwas mehr Lohngerechtigkeit, wie SGB-Präsident Paul Rechsteiner vor den Medien ausführte.
</p><h3><b>Raubzüge auf die AHV-Kasse stoppen</b></h3><p>In der Debatte über die Altersvorsorge wird der SGB alle Versuche bekämpfen, die erste Säule schlecht zu reden und zu schwächen. Es geht nicht an, dass der AHV Geld vorenthalten wird, das ihr zusteht. Heute fliessen die Erträge der Tabak- und Alkoholsteuer in die Bundeskasse, statt in die AHV. Dort werden sie mit dem Bundesbeitrag an die AHV verrechnet. Der AHV entgehen so allein 2,5 Mrd. Franken. Insgesamt stünden der AHV jährlich 3 Mrd. Franken mehr zu als ihr heute zufliessen, wie SGB-Chefökonom Daniel Lampart aufzeigte. Stattdessen werden mit dem Geld Steuersenkungen für die Oberschicht und die Unternehmen finanziert. Hier besteht Korrekturbedarf.
</p><p>Kompensiert werden müssen auch die 300 bis 400 Mio. Franken Einnahmeausfälle, die bei der AHV wegen der Unternehmenssteuerreform II anfallen, da sich Firmenbesitzer heute lieber AHV-freie Dividenden statt AHV-pflichtige Löhne auszahlen. Zudem muss das Parlament den Plan des Bundesrats zurückweisen, die Schulden der IV gegenüber der AHV nur noch mit einem statt zwei Prozent zu verzinsen (Einnahmeausfall für die AHV: 150 Millionen).
</p><p>„Die Kreise, die sich angeblich um die Finanzen der AHV sorgen, täten besser daran, die AHV vor den Raubzügen zu schützen, denen sie seit Jahr und Tag ausgesetzt ist“, sagte Paul Rechsteiner. Ob die AHV genug Geld hat um die Herausforderungen der Zukunft zu meistern, ist in erster Linie eine Frage des politischen Willens. Als eines der reichsten Länder der Welt hat die Schweiz die dazu nötigen Ressourcen.
</p><h3><b>Bessere Renten dank AHVplus</b></h3><p>Statt eines Abbaus braucht es bei der AHV vielmehr einen Ausbau. Höhere AHV-Renten sind dringend nötig, da heute viele Menschen im Alter ihr „gewohntes Leben“ nicht mehr „angemessen“ weiterführen können, wie es in der Verfassung vorgeschrieben ist. Die AHV ist die effizienteste und stabilste Säule der Altersvorsorge, wie die für die Sozialpolitik zuständige SGB-Zentralsekretärin Doris Bianchi ausführte. Deshalb will der SGB die AHV ausbauen. Dazu startet der SGB im Frühling die Volksinitiative AHVplus. Ziel ist es, auf den AHV-Renten einen Zuschlag von 10 Prozent zu gewähren.
</p><h5>Referate der jahresmedienkonferenz 2013</h5><ul><li>&lt;media 825 - - "TEXT, 130107 PR Jahres MK , 130107_PR_Jahres_MK_.pdf, 68 KB"&gt;Paul Rechsteiner, Präsident SGB:&nbsp;„Keine Löhne unter 4‘000 Franken“, anständige Renten und&nbsp;„Schluss mit den Raubzügen auf die AHV-Kasse!“&lt;/media&gt;</li><li>&lt;media 824 - - "TEXT, 130107 DL Jahres MK, 130107_DL_JahresMK.pdf, 124 KB"&gt;Daniel Lampart, SGB-Chefökonom:&nbsp;Faire Löhne für die Normalhaushalte – Schluss mit Steuersenkungen für die Oberschicht auf Kosten der AHV&lt;/media&gt;</li><li>&lt;media 823 - - "TEXT, 130107 DB Jahres MK, 130107_DB_Jahres_MK.pdf, 78 KB"&gt;Doris Bianchi,&nbsp;Geschäftsführende Sekretärin Bereich Sozialversicherungen:&nbsp;Bessere Renten&lt;/media&gt;<p class="Titeldiverse"></p><p class="AktuellesDatum"></p></li></ul><h5>Auskünfte</h5><ul><li>Daniel Lampart, SGB-Chefökonom,&nbsp;079 205 69 11</li><li>Doris Bianchi, Geschäftsführende Sekretärin Bereich Sozialversicherungen,&nbsp;076 564 67 67</li></ul>]]></content:encoded><category>Schweiz</category><category>Verteilung</category><category>Löhne und Vertragspolitik</category><category>AHV</category><category>Finanzen und Steuerpolitik</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-953</guid><pubDate>Tue, 18 Dec 2012 12:37:00 +0100</pubDate><title>Staatlich gedecktes Lohndumping ist illegal und gefährdet den sozialen Frieden</title><link>https://www.sgb.ch/themen/arbeit/detail/staatlich-gedecktes-lohndumping-ist-illegal-und-gefaehrdet-den-sozialen-frieden</link><description>Paul Rechsteiner zum Streik im Spital „La Providence“</description><content:encoded><![CDATA[<p>Wenn irgendwo in diesem Land eine Gemeinde ein Schulhaus bauen will, so ist es selbstverständlich, dass der Dachdeckermeister, der den Auftrag für das Schulhausdach erhalten will, den entsprechenden Branchen-Gesamtarbeitsvertrag einhalten muss. Wenn der Kanton Bern die Buslinie, mit der Sie, liebe Journalistinnen und Journalisten, vielleicht heute gekommen sind, zur Vergabe ausschreiben will, so muss der Anbieter den kantonalbernischen Bus-Gesamtarbeitsvertrag einhalten, egal ob der Anbieter Bernmobil, Postauto oder Dysli heisst.
</p><p class="Text">Wenn der Staat eine Leistung einkauft, so tut er das mit Steuergeldern. Es darf nicht sein, dass der Staat das Geld, das wir Arbeitnehmende als Steuern bezahlen, dazu verwendet, um unsere Löhne zu drücken. Der Staat darf kein Lohndumping betreiben. Er hat Güter und Leistungen nur bei Anbietern einzukaufen, die die Gesetze einhalten und die die orts- und branchenüblichen Anstellungsbedingungen und Löhne einhalten. </p><p class="Text">Das ist der Grundgedanke, wie er in den Submissionsgesetzen steht. 1994 hat die Schweiz das WTO-Abkommen über das öffentliche Beschaffungswesen unterzeichnet, gestützt darauf wurden dann die bilateralen Verträge mit der EU abgeschlossen, insbesondere das Abkommen über das öffentliche Beschaffungswesen. Alle Kantone haben sich auf diese Marktöffnung eingestellt und eine Interkantonale Vereinbarung über das öffentliche Beschaffungswesen (IVöB) abgeschlossen und in das kantonale Recht überführt – auch der Kanton Neuenburg (siehe Beilage).</p><p class="Text">Was im Beschaffungswesen gilt, muss auch bei Leistungsaufträgen und bei der Vergabe von Subventionen gelten. Wenn ein Kanton ein Spital auf die kantonale Spitalliste setzt und diesem Spital sogar noch Subventionen zahlt, so muss dieses Spital den kantonalen Gesamtarbeitsvertrag einhalten. Genau so steht es auch im Neuenburger Beschluss über die kantonale Spitalliste. Im Kanton Neuenburg besteht ein kantonaler GAV unter dem Namen „Santé 21“, der für die staatlichen und privaten Anbieter im Neuenburger Gesundheitswesen gilt, für alle Spitäler, für die Alters- und Pflegeheime, ja selbst für die Spitex.</p><p class="Text">Nun will eine private, gewinnorientierte Firma, die Genolier Swiss Medical Network GSMN, eines dieser Spitäler aufkaufen, das Spital „La Providence“. Auf Befehl von Genolier hat „La Providence“ den GAV "Santé 21" bereits gekündigt, damit die Löhne und Anstellungsbedingungen runtergefahren werden können. Zusätzlich verlangt Genolier vom Kanton Neuenburg weitere Subventionen – der Regierungsrat will diese offenbar auch gewähren. Und im Widerspruch zum in Kraft stehenden Beschluss über die Spitalliste will der Regierungsrat „La Providence“ weiter auf der Spitalliste lassen, auch wenn Genolier die Löhne unter GAV-Niveau kürzt.</p><p class="Text">Den GAV missachten, Löhne senken, zusätzliche Subventionen einfordern, und dafür den Privataktionären der Genolier SA fette Gewinne ausschütten – so stellt sich Genolier das Gesundheitswesen der Zukunft vor. Nach Aufkäufen von Kliniken in Genf, in der Waadt und im Tessin streckt Genolier die Hand auch nach Neuenburg aus. Die Neuenburger Regierung zeigte sich bislang nicht im Stande, Genolier in die Schranken zu weisen. Sie scheint gewillt, die eigenen Gesetze sowie die Interkantonale Vereinbarung über das öffentliche Beschaffungswesen zu missachten. Das ist nicht akzeptabel. Die Belegschaft von „La Providence“ hat den Kampf gegen diese unsoziale Politik von Genolier aufgenommen und ist in den Ausstand getreten. Der Schweizerische Gewerkschaftsbund, die ganze Gewerkschaftsbewegung erklärt sich solidarisch mit den Beschäftigten von „La Providence“.</p><p class="Text">Medienmitteilung SGB</p>]]></content:encoded><category>Löhne und Vertragspolitik</category><category>Schweiz</category><category>Gesundheit</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-952</guid><pubDate>Tue, 18 Dec 2012 12:23:00 +0100</pubDate><title>Streik im Neuenburger Spital „La Providence“</title><link>https://www.sgb.ch/themen/arbeit/detail/streik-im-neuenburger-spital-la-providence</link><description>Staatlich gedecktes Lohndumping verhindern</description><content:encoded><![CDATA[<p>Was in der ganzen Schweizer Wirtschaft selbstverständlich ist, soll in Neuenburg ausser Kraft gesetzt werden? Im Neuenburger Gesundheitswesen besteht ein kantonaler Gesamtarbeitsvertrag unter dem Namen „Santé 21“, der für alle Spitäler, für die meisten Alters- und Pflegeheime, ja selbst für die Neuenburger Spitex gilt. Gemäss geltendem Recht muss ein Spital, das vom Kanton Subventionen und auf die kantonale Spitalliste will, diesen Branchen-GAV einhalten. In allen anderen Branchen ist das ebenso: Wenn der Staat mit Steuergeldern Güter, Bauaufträge oder andere Leistungen einkauft, so darf er damit nicht Lohndumping betreiben. Er muss vom Lieferanten verlangen, dass die orts- und branchenüblichen Anstellungsbedingungen eingehalten werden.
</p><p>Die Privatspitalgruppe Genolier Swiss Medical Network GSMN will in Neuenburg das Spital „La Providence“ aufkaufen. Auf Befehl von Genolier hat das Spital den Branchen-Gesamtarbeitsvertrag aufgekündigt und will die Löhne und Anstellungsbedingungen verschlechtern. Wer sich wehrt, dem wird mit Entlassung gedroht. Gleichzeitig verlangt das Spital vom Kanton zusätzliche Subventionen. Bisher lässt der Neuenburger Regierungsrat das Spital gewähren, will es weiter auf der Spitalliste führen und stellt sogar zusätzliche Subventionen in Aussicht, obwohl der GAV nicht mehr eingehalten wird.
</p><p>Bleibt der Regierungsrat bei seiner Haltung, gefährdet dies die Gesundheitsversorgung. Zur Bewältigung des anhaltenden Personalmangels und der sich aus demografischen Gründen verschärft, müssen in der Schweiz jährlich 10'000 Arbeitskräfte rekrutiert werden. Das kann nur gelingen, wenn dem Personal gute und sichere Arbeitsbedingungen geboten werden. Machen aber die Neuenburger Verhältnisse Schule, würde sich der Personalmangel verschärfen und die Gesundheitsversorgung für die ganze Bevölkerung verschlechtern.
</p><p>Die Angestellten des Spitals wehren sich seit Ende November mit einem Streik. Das kantonale Parlament hat am 5. Dezember eine dringliche Motion beschlossen, welche den Regierungsrat auffordert, das geltende Recht umzusetzen und die Einhaltung des GAV zu verlangen. Morgen Mittwoch tagt der Regierungsrat zu diesem Thema. Heute Dienstagabend, 17.30 Uhr, protestieren die Streikenden mit Unterstützung der Gewerkschaften gegen das drohende Lohndumping.
</p><p>Die Gewerkschaftsdachverbände SGB und Travail.Suisse bekräftigen ihre Solidarität und Unterstützung für die Streikenden von „La Providence“. Der Kampf der Streikenden ist exemplarisch, die bisherige Haltung des Regierungsrates inakzeptabel. Das staatlich gedeckte und subventionierte Lohndumping und ein sich zuspitzender Personalmangel dürfen nicht zugelassen werden. Die Dachverbände appellieren an den Neuenburger Regierungsrat, das geltende Recht umzusetzen: Wer auf die Spitalliste will und zusätzliche Subventionen erhalten soll, muss den Branchen-GAV einhalten. Alles andere setzt den sozialen Frieden aufs Spiel.
</p><h5>Weitere Beiträge zum Streik in Neuenburg</h5><p>Paul Rechsteiner, Präsident SGB:&nbsp;Staatlich gedecktes Lohndumping ist illegal und gefährdet den sozialen Frieden
</p><p>&lt;media 809 - linkicon "TEXT, 121218d Text Giger, 121218d_Text_Giger.pdf, 153 KB"&gt;Stefan Giger, Generalsekretär vpod:&nbsp;Löhne drücken und abkassieren – soll der Ausverkauf des Gesundheitswesens beginnen?&lt;/media&gt;
</p><p>&lt;media 808 - linkicon "TEXT, 121218d Text M Fluegel, 121218d_Text__M_Fluegel.pdf, 202 KB"&gt;Martin Flügel, Präsident Travail.Suisse:&nbsp;Neuenburger Regierungsrat gefährdet mutwillig Schweizer Gesundheitsversorgung&lt;/media&gt;
</p><h5>Auskünfte</h5><ul><li>&nbsp;Stefan Giger, Generalsekretär VPOD, 079 296 77 07</li><li>Kurt Regotz, Präsident Syna, 079 617 62 94</li><li>Martin Flügel, Präsident Travail.Suisse, 079 743 90 05</li><li>Thomas Zimmermann, Leiter Kommunikation SGB, 079 249 59 74</li></ul><p>&nbsp;</p>]]></content:encoded><category>Löhne und Vertragspolitik</category><category>Gesundheit</category><category>Schweiz</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-951</guid><pubDate>Tue, 18 Dec 2012 11:14:00 +0100</pubDate><title>Nationalrat entschärft IV-Revision 6 b</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/nationalrat-entschaerft-iv-revision-6-b</link><description>IV-Sanierung schreitet voran, Leistungskürzungen nicht nötig 
 
</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">In der abgeschlossenen Wintersession behandelte der Nationalrat die IV-Revision 6b (2. Massnahmenpaket). Dabei hat er Augenmass walten lassen und auf extreme Leistungskürzungen verzichtet. Denn die Zahlen der IV entwickeln sich klar positiv. </p><p>Die ersten Evaluationsergebnisse der 5. IV-Revision bestätigen, dass die IV aus den Schulden rauskommt. Der Sanierungsplan zielte auch auf einen Kulturwandel ab: Durch Früherfassung und eine breite Palette von neuen Integrationsmassnahmen sollte die Wiedereingliederung begünstigt werden. Die 5. IV-Revision hat den Umbau der IV zu einer Eingliederungsversicherung massgeblich unterstützt. Die Anzahl neuer Renten ist seit dem Jahr 2003 um fast 50 Prozent zurückgegangen, die Anzahl laufender Renten nimmt seit 2006 kontinuierlich ab. Im Gegenzug meldeten die IV-Stellen im Jahr 2011 rund 11‘500 Fälle erfolgreicher beruflicher Eingliederung, also fast doppelt so viele wie im Jahr 2007 mit rund 5‘800 Fällen. Aus der Evaluation geht zudem hervor, dass das Wirkungspotenzial der 5. IV-Revision noch nicht ausgeschöpft ist. Etliche IV-Stellen könnten ihre Massnahmen insbesondere für Personen mit tiefem Ausbildungsniveau verstärken.
</p><p>Die erste Evaluation der 5. IV-Revision zeigt jedoch nur eine Seite der Medaille. Die Neurentenquote der IV hängt nicht nur von der Eingliederungspraxis, sondern vor allem von der Handhabung der Rentenprüfungen ab. Zusammen mit der Förderung der Eingliederung hat die IV die Rentenprüfungen verschärft. Es häufen sich Beanstandungen über die ärztlichen Dienste der IV. Diese Seite der Medaille wird allzu oft vergessen. 
</p><p>Die Ausgaben für die IV wurden so stark gesenkt, dass diese immer näher bei den eingenommenen Beiträgen liegen. Gleichzeitig hat die Zusatzfinanzierung über die vorübergehende Erhöhung der Mehrwertsteuer um 0,4 Prozent die Einnahmen wesentlich erhöht. Mitte 2012 erzielte die IV dadurch einen Überschuss von 230 Millionen Franken. Beide Entwicklungen werden per Ende 2012 anhalten bzw. sich noch verstärken. Die IV-Sanierung ist im vollen Gang. 
</p><h3>Wieder Luft – und Gestaltungsraum</h3><p>Gemäss den aktuellen Finanzszenarien des Bundes wird die IV in Zukunft auch ohne Leistungskürzungen Überschüsse machen. Leistungskürzungen sind daher unter finanziellen Gesichtspunkten gar nicht nötig. Sozialpolitisch wären die Leistungskürzungen für die Betroffenen sehr hart. Bereits heute ist ein grosser Teil der IV-Bezüger auf Ergänzungsleistungen angewiesen. 
</p><p>Diese Ausgangslage hat den Bundesrat bewogen, die IV-Revision 6b in zwei Vorlagen zu splitten. Der Nationalrat ist dem Vorschlag in der Wintersession gefolgt. Er hat die Revisionsvorlage deutlich abgeschwächt. Eine erfolgreiche Mitte-Links-Allianz konnte sich in wesentlichen Punkten durchsetzen. 
</p><p>Als erstes ist die Mehrheit dem Plan von Bundesrat Berset gefolgt und hat die Kürzungen der Kinderrenten und der Reisekosten aus der Revision ausgeklammert. Das Parlament könnte aber später darauf zurückkommen. Etwa wenn sich die Finanzlage der IV nicht so entwickelt wie angenommen. 
</p><p class="lead">Stufenloses Rentensystem, aber volle Rente ab 70 %</p><p>Die IV-Revision 6b soll das heutige System mit Viertelrenten, halben Renten, Dreiviertelrenten und Vollrenten in ein stufenloses Rentensystem überführen. Anders als der Bundesrat und der Ständerat will aber der Nationalrat, dass eine volle Rente wie heute bereits ab einem Invaliditätsgrad von 70 Prozent zugesprochen wird und nicht erst ab 80 Prozent. Damit konnte eine gravierende Abbaumassnahme abgeschwächt werden. Die Kürzung der Vollrente für die Invaliden mit einem Invaliditätsgrad von 70 bis 79 Prozent hätte zu markanten Einkommenseinbussen geführt. Denn diese Personen haben keinerlei Aussicht auf die Ausschöpfung der Resterwerbsfähigkeit.
</p><p>Der Nationalrat hat – anders als zuvor der Ständerat – hingegen beschlossen, das neue Ren-tensystem auch für laufende Renten einzuführen, falls die betroffene Person einen IV-Grad von über 50 Prozent hat und unter 55 Jahre alt ist. Es drohen also weiterhin Kürzungen von laufenden Renten. Für den SGB darf ein neues Rentensystem nur auf Neurenten eingeführt werden. Eine andere Vorgehensweise würde die Rechtssicherheit zu stark aushöhlen.
</p><p>Erfreulicherweise fand die Kürzung der Taggelder für Personen ohne Unterhaltspflichten keine Mehrheit im Nationalrat. 
</p><h3>Schuldenbremse</h3><p>Von grosser Relevanz für die gesamte 1. Säule war der vom Bundesrat vorgeschlagene Interven-tionsmechanismus (Schuldenbremse). Dieser hätte bei einem IV-Fonds-Stand von unter 40 % einer Jahresausgabe automatische Beitragserhöhungen und die Sistierung der Rentenanpassung gebracht. Der Nationalrat lehnte einen solchen Automatismus sehr deutlich ab. 
</p><p>Der Interventionsmechanismus bei der IV hat die Wirkung eines Pilotprojekts für die AHV. Eco-nomiesuisse propagiert die Schuldenbremse bei den Sozialversicherungen als Voraussetzung für jeden Reformprozess. Die bürgerlichen Parteien sind am Vortag der IV-Revisions-Beratung vor die Medien getreten und haben die Notwendigkeit eines Interventionsmechanismus für die Altersvorsorge unterstrichen. Sie blieben jedoch vage bezüglich Ausgestaltung. Diese Unbestimmtheit zeigte sich auch bei der Beratung der IV-Vorlage. Die bürgerlichen Parteien fahren keine gemeinsame Linie: Während die FDP und die SVP nur eine ausgabenseitige Interventionsregel wollen, stehen die Grünliberalen und die CVP für eine „opfersymmetrische“ Regel ein, also für Massnahmen bei den Einnahmen und Ausgaben. Diese Spaltung hat dazu geführt, dass der Automatismus gestrichen worden ist. Dies ist als klares Zeichen zu werten, dass automatische Anpassungen bei den Sozialwerken heute nicht mehrheitsfähig sind. 
</p><h3>Abgeschwächt, aber noch nicht genug</h3><p>Die gesplittete Vorlage der IV-Revision 6b geht für die Differenzbereinigung zurück an den Ständerat, der voraussichtlich in der Frühjahrssession 2013 darüber beraten wird. Die Chancen stehen gut, dass die IV-Revision 6b deutlich abgeschwächt wird. Es darf aber nicht übersehen werden, dass der Versicherungsschutz verschlechtert wird. So ist etwa die vorgeschlagene strengere Betrugsbekämpfung zwar im Parlament unbestritten, aber materiell an der Grenze der Verletzung von rechtsstaatlichen Verfahrensgrundsätzen. Auch das neue stufenlose Rentensystem schafft, vor allem auf die laufenden Renten angewendet, Ungerechtigkeiten. 
</p><p>&nbsp;</p>]]></content:encoded><category>Invalidenversicherung</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-945</guid><pubDate>Tue, 11 Dec 2012 15:33:00 +0100</pubDate><title>Untaugliche Rezepte der bürgerlichen Parteien</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/untaugliche-rezepte-der-buergerlichen-parteien</link><description>Altersvorsorge</description><content:encoded><![CDATA[<p>Die bürgerlichen Parteien SVP, FDP, CVP, BDP und GLP haben am Dienstag einmal mehr altbekannte und untaugliche Rezepte zur Altersvorsorge präsentiert. Prioritär vorantreiben wollen sie Massnahmen, mit denen sie bereits in der Vergangenheit gescheitert sind, etwa der Erhöhung des Rentenalters der Frauen oder einem schönfärberisch „Schuldenbremse“ genannten automatischen Abbaumechanismus.
</p><p>Aus Angst davor, die Karten auf den Tisch zu legen, blieben die Bürgerlichen vage, wie ein solcher Mechanismus konkret aussehen könnte. Es ist unschwer zu erkennen, dass sich dahinter vor allem Pläne für automatische Rentenkürzungen oder automatische Rentenaltererhöhungen verstecken, zu denen das Stimmvolk dann nichts mehr zu sagen hätte.
</p><p>Eine bittere Medizin verschreiben wollen die Bürgerlichen vor allem den Frauen: Sie fordern beim Rentenalter eine „Gleichbehandlung“ von Mann und Frau. Die Frauen sind heute vor und nach der Pension weit schlechter gestellt als die Männer. Die durchschnittliche Pensionskassenrente eines Mannes ist heute immer noch rund doppelt so hoch wie jene einer Frau. Das Renteneinkommen von Frauen ist dadurch deutlich tiefer als jenes der Männer. Die Gleichberechtigung der Frauen wird nicht mit einem höheren Rentenalter und dadurch einer kürzeren Leistungsbezugsdauer gefördert, sondern durch eine bessere AHV Rente, so wie sie die Volksinitiative AHVplus vorsieht.
</p><p>Lieber heute als morgen würden die bürgerlichen Parteien den Mindestumwandlungssatz bei den Pensionskassen senken, eine Massnahme, die das Stimmvolk 2010 mit mehr als 70 Prozent ablehnte.
</p><p> Mit ihren Forderungen politisieren die bürgerlichen Parteien am Volk vorbei. Wie in der Vergangenheit werden sie Schiffbruch erleiden. Der SGB wird sich demgegenüber darauf konzentrieren, eine solide Altersvorsorge für alle zu sichern.
</p><h5>Auskünfte</h5><p>&nbsp;</p><ul><li>Doris Bianchi, geschäftsführende Zentralsekretärin, zuständig für Altersvorsorge,&nbsp;076 564 67 67</li><li>Thomas Zimmermann, SGB-Kommunikation,&nbsp;079 249 59 74</li></ul><p></p> ]]></content:encoded><category>AHV</category><category>Berufliche Vorsorge</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-944</guid><pubDate>Mon, 10 Dec 2012 16:27:00 +0100</pubDate><title>Einen GAV legt man nicht ab wie ein bisschen Schmuck</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/einen-gav-legt-man-nicht-ab-wie-ein-bisschen-schmuck</link><description>Belegschaft La Providence streikt
</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Seit dem 26. November streikt die Belegschaft des Neuenburger Privatspitals La Providence. Die Beschäftigten wehren sich gegen den Verkauf des Spitals an die Genolier-Gruppe und insbesondere die Auflösung des GAV „Santé 21“. Zudem beharren sie darauf, dass das Einhalten des GAV Voraussetzung dafür ist, ein Spital in die kantonale Spitalliste aufzunehmen. </p><p>Die Kantone sind verantwortlich für die Versorgungssicherheit ihrer Bevölkerung. Dazu gehört ein ausreichendes und qualitativ gutes Angebot an stationären und ambulanten Dienstleistungen. Zur Steuerung des Spitalangebots haben die Kantone die Spitalliste als Instrument. Zur Sicherstellung des qualitativen Angebots der steuerfinanzierten Gesundheitsversorgung im Kanton Neuenburg nimmt der GAV Santé 21 einen zentralen Platz ein. Gute Leistungen, gute Qualität erfordern gute Arbeitsbedingungen, die in einem GAV ausgehandelt und sichergestellt werden. Dazu gehören orts- und branchenübliche Anstellungsbedingungen. Gute Arbeitsbedingungen schützen zudem die Gesundheit der Angestellten, sind eine Voraussetzung für Arbeitszufriedenheit und sichern den sozialen Frieden. 
</p><p>Das Spital „La Providence“ besteht seit vielen Jahrzehnten und ist als privatrechtliche, nicht gewinnorientierte Stiftung organisiert. „La Providence“ steht auf der Spitalliste des Kantons Neuenburg und verfügt über einen Leistungsauftrag des Kantons. Der Kanton zählt somit dieses Spital zur Grundversorgung seiner Bevölkerung, zahlt deshalb Subventionen und hat es zur Sicherstellung guter Arbeitsbedingungen dem erwähnten GAV unterstellt. 
</p><p>Die Tatsache, dass die Regierung in Aussicht gestellt hat, dem Spital weiterhin einen Leistungsauftrag und Subventionen zu gewähren, auch wenn der GAV gekündigt und nicht eingehalten wird, ist unverständlich, besorgniserregend, ja inakzeptabel: Zum einen würde die Regierung sich mit einem solchen Entscheid über das Neuenburger Gesetz und ihre eigenen Verordnungen hinwegsetzen! Zum andern riskiert der Regierungsrat mit einem solchen Verhalten, dass weitere GAV unter Druck kommen, orts- und branchenübliche Arbeitsbedingungen missachtet werden können. Er sendet so den Abbauern ein Beruhigungssignal: Verschlechtert nur die Arbeitsbedingungen, löst den GAV nur auf, der Kanton zahlt euch weiterhin Subventionen! Die Zeche für eine solche Politik zahlt einerseits das Personal und andererseits die gesamte Bevölkerung. Denn ein solcher Entscheid würde zwangsläufig auch zu einem qualitativen Abbau der Grundversorgung im Gesundheitswesen für die gesamte Bevölkerung führen. 
</p><p>Ein Hoffnungsstreifen: Das Neuenburger Parlament hat am 5. Dezember 2012 mit der Überweisung einer dringlichen Motion bekräftigt, dass der GAV eingehalten werden muss und damit zum Ausdruck gebracht, dass für das Personal in der subventionierten Grundversorgung des Gesundheitswesens gute Arbeitsbedingungen via GAV sichergestellt sein sollen.</p>]]></content:encoded><category>Gesundheit</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-933</guid><pubDate>Thu, 06 Dec 2012 09:41:00 +0100</pubDate><title>Die Vermögensverwaltungsbranche in Bedrängnis</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/die-vermoegensverwaltungsbranche-in-bedraengnis</link><description>Retrozessionen gehören den Kunden</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Die Verwaltung der Pensionskassengelder wird langsam aber sicher transparenter und kostengünstiger. Die wuchtige Ablehnung der Senkung des Mindestumwandlungssatzes im März 2010 war ein Augenöffner für die Missstände in den Pensionskassen. Verschiedene, vom Bundesamt für Sozialversicherung in Auftrag gegebene Studien haben das Ausmass der astronomischen Kosten und Gebühren in den Pensionskassen aufgezeigt. Alleine die Vermögensverwaltungskosten der 2. Säule betragen rund 3,9 Mia. Franken. Ein Einsparpotenzial von 1,8 Mia. ist durchaus realistisch.</p><p>&nbsp;Zur Transparenz tragen auch die Vorschriften der Strukturreform bei, die seit 2011 in Kraft sind. In der Jahresrechnung 2012 müssen zum ersten Mal die Verwaltungskosten detailliert ausgewiesen werden. Mit einer transparenten Offenlegung der Kosten ist es aber noch lange nicht getan. Denn die Kosten der 2. Säule müssen sinken. Für die Versicherten einer Pensionskasse sind Vermögens- und Verwaltungskosten Zwangskosten von grosser Tragweite, denn diese schmälern letztlich die künftige Rentenleistung. 
</p><h3>Folgenreiches Urteil des Bundesgerichtes</h3><p>Als weiteres Instrument, um die Vermögensverwaltungskosten zu reduzieren, erweist sich die neueste Rechtsprechung des Bundesgerichts. In einem Grundsatzentscheid hat das Bundesgericht Ende Oktober bekräftigt, dass Bestandespflegekommissionen (sog. Retrozessionen oder Kickbacks), die Banken in ihrer Funktion als Vermögensverwalter erhalten, dem Kunden gehören. 
</p><p>Worum geht es? Pensionskassen legen einen grossen Anteil ihres Vermögens in kollektiven Kapitalanlagen an, wie etwa in Aktienfonds oder in Obligationenfonds. Für den Vertrieb erhalten die Banken vom Fondsanbieter häufig solche Kickbacks. Diese sind ein Teil der Verwaltungsgebühren (Management Fee) und werden nicht für eine Transaktion, sondern lediglich für das Halten der Fonds in den Anlageportefeuilles der Pensionskassen an die Banken ausbezahlt. 
</p><p>Nun hat das Bundesgericht auf eine Klage eines UBS-Kunden die Grossbank angehalten, solche Kommissionen dem Kunden auszubezahlen. Die Herausgabepflicht besteht auch für konzerninterne Vergütungen und gilt sogar rückwirkend. 
</p><p>Die Banken haben in den letzten Jahren begonnen, die Kunden Verzichtserklärungen über die Herausgabe der Kommissionen unterzeichnen zu lassen. Solche globale Verzichtserklärungen sind jedoch nicht ohne weiteres zulässig. 
</p><h3>Banken müss(t)en informieren</h3><p>Das Ausmass der bisher zurückbehaltenen Retrozessionen ist nicht bekannt. Es herrscht keine Transparenz über das Vorhandensein und die Höhe solcher Gebühren. Die Finanzbranche ist jedoch aufgrund der bundesgerichtlichen Rechtsprechung in heller Aufregung. Es muss sich um viel Geld handeln. 
</p><p>Etliche Pensionskassen haben in den letzten Jahren mit den Banken über die Herausgabe dieser Gelder verhandelt und Erfolge erzielt. Die Retrozessionen, welche den Pensionskassen und nicht den Banken zustehen, müssen jedoch mühsam erstritten werden. Trotz der klaren Rechtsprechung bleibt die Herausgabe der Retrozessionen eine Holschuld des Anlegers. Die Aufsichtsbehörde der Banken hat die Brisanz der Situation erkannt. In einem Ende November 2012 ergangenen Rundschreiben verlangt die FINMA von den Banken, dass diese den Entscheid des Bundesgerichts umgehend umsetzen. Zur Herstellung der notwendigen Transparenz haben die Banken alle potentiell betroffenen Kunden zu kontaktieren und zu informieren.
</p><h3>Auch Stiftungsräte müssen aktiv werden</h3><p>&nbsp;Die Pensionskassen können sich aber nicht zurücklehnen. Ohne Druck wird es nicht gehen. Die Arbeitnehmervertreterinnen und –vertreter in den Stiftungsräten der Pensionskassen sind besonders angesprochen. Jede Pensionskasse muss ihre vermögensverwaltende Bank fragen, ob sie Retrozessionen ins eigene Portemonnaie steckt. Den Impuls für diese Abklärung kann auch der Stiftungsrat geben. Häufig fehlt es den Pensionskassen – insbesondere den kleineren Kassen – an Vergleichsgrössen und an der Kenntnis über die Gebührenstrukturen der Banken. Vieles geschieht noch im Versteckten. Das gewerkschaftliche Netzwerk 2. Säule kann hier nützliche Dienste leisten. Es vereint die Arbeitnehmervertreter und -vertreterinnen in den Leitungsorganen der Pensionskassen und bietet Ausbildungs- und Austauschmöglichkeiten. Zu den Fragen der Anlagekosten und der Herausgabe von Retrozessionen plant das Netzwerk im Winter 2013 eine Veranstaltung. </p>]]></content:encoded><category>Berufliche Vorsorge</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-931</guid><pubDate>Mon, 26 Nov 2012 13:55:00 +0100</pubDate><title>Erhöhung des Rentenalters der Frauen kommt nicht in Frage</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/erhoehung-des-rentenalters-der-frauen-kommt-nicht-in-frage</link><description>SGB-Frauenkommission</description><content:encoded><![CDATA[<p>Bundesrat Alain Berset hat vor wenigen Tagen die Leitlinien zur nächsten AHV- und BVG-Revision bekanntgegeben. Die SGB-Frauenkommission wird sich mit den Revisionspunkten im Detail auseinandersetzen, wenn die Vorschläge konkret auf dem Tisch liegen. Eines steht allerdings heute schon fest: Für die SGB-Frauenkommission kommt eine Rentenaltererhöhung der Frauen auf 65 Jahre nicht in Frage.
</p><p>Es gibt keinen Grund das Rentenalter der Frauen zu erhöhen. Die AHV steht auf soliden Füssen und in der Gleichstellung sind noch viele Baustellen offen. Zudem werden ältere Arbeitnehmende vorzeitig aus dem Arbeitsmarkt verdrängt. Eine Rentenaltererhöhung der Frauen könnte höchstens in Betracht gezogen werden, wenn das durch diese Erhöhung zusätzlich in die AHV fliessende Geld in vollem Umfang den Frauen zur Verbesserung ihrer Altersvorsorge zu Gute kommt. Nach wie vor verdienen Frauen markant weniger als Männer und erledigen deutlich mehr unbezahlte Arbeit – Arbeit, welche für die ganze Gesellschaft wichtig ist. Eine einseitige „Gleichstellung“ in der Rentenalterfrage auf Kosten der Frauen ist inakzeptabel.
</p><p>SCHWEIZERISCHER GEWERKSCHAFTSBUND - FRAUENKOMMISSION
</p><h5>Auskünfte:</h5><ul><li>Christine Filtner, Co-Präsidentin, 079 318 28 25</li><li>Christine Michel, Co-Präsidentin, 079 275 14 20</li></ul><p>&nbsp;</p>]]></content:encoded><category>AHV</category><category>Gleichstellung von Mann und Frau</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-926</guid><pubDate>Wed, 21 Nov 2012 17:37:00 +0100</pubDate><title>Bedürfnisse breiter Bevölkerungskreise nicht berücksichtigt</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/beduerfnisse-breiter-bevoelkerungskreise-nicht-beruecksichtigt</link><description>Altersvorsorge</description><content:encoded><![CDATA[<p>Der Bundesrat hat heute seine Leitlinien für die künftigen Reformen der Altersvorsorge präsentiert. Positiv ist, dass er die Leistungen der ersten und zweiten Säule zusammen betrachtet. So wie es in der &nbsp;Bundesverfassung geregelt ist.
</p><p>Leider tragen seine Vorschläge den Bedürfnissen eines grossen Teils der Schweizer Bevölkerung nicht Rechnung. Das Renteneinkommen von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die tiefe oder mittlere Löhne verdient haben, ist heute zu gering. Der Verfassungsauftrag, auch im Alter in angemessener Weise das gewohnte Leben führen zu können, ist noch nicht umgesetzt. Die Renten der AHV hinken der Lohnentwicklung hinterher. Auch die künftigen Renten der beruflichen Vorsorge stehen unter Druck. Heute garantiert auch ein volles Erwerbsleben keine genügende Altersrente. Es besteht damit ein grosses Bedürfnis, die Altersrenten deutlich, um 10 Prozent anzuheben, so wie es der SGB in der letzten Freitag beschlossenen Volksinitiative fordert.
</p><p>Mit seinen Plänen den Mindestumwandlungssatz zu senken, nimmt der Bundesrat stattdessen tiefere Renten in Kauf. Ein Interventionsmechanismus, welcher die AHV-Renten einfrieren würde, ist ebenfalls ein Angriff auf das Renteneinkommen.
</p><p>Fern von den Bedürfnissen der Bürgerinnen und Bürger liegt der Bundesrat auch bei den Plänen rund um das Rentenalter: Ältere Arbeitnehmer und vor allem die Arbeitnehmerinnen haben es schwer auf dem Arbeitsmarkt. Rund ein Drittel der über 58-Jährigen würden lieber bis zur Pensionierung arbeiten anstatt ihre Arbeit aufgeben zu müssen. Die Hälfte der Frauen, die vor 64 Jahren mit Arbeiten aufhören, tut dies, weil ihre Arbeit gesundheitlich zu belastend ist. Ein höheres Rentenalter der Frauen oder die Einschränkung von Frühpensionierungslösungen ist realitätsfremd und schafft neue Probleme.
</p><p>Ein Reformprojekt, welches die Sorgen der Bevölkerung nicht aufnimmt, ist zum Scheitern verurteilt. Der SGB hat bisher Revisionen der Altersvorsorge, welche den Bedürfnissen der jetzigen und künftigen Rentnerinnen und Rentner wiedersprechen, immer erfolgreich verhindert.
</p><h5>Auskünfte</h5><p>&nbsp;</p><ul><li>Doris Bianchi, geschäftsführende Sekretärin, zuständig für Sozialpolitik, 076 564 67 67</li><li>Thomas Zimmermann, SGB-Kommunikation, 079 249 59 74</li></ul><p>&nbsp;</p>]]></content:encoded><category>AHV</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-920</guid><pubDate>Tue, 20 Nov 2012 17:01:00 +0100</pubDate><title>AHV robust und leistungsfähig –  Rentenerhöhung unproblematisch</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/ahv-robust-und-leistungsfaehig-rentenerhoehung-unproblematisch</link><description>SGB lanciert Volksinitiative AHVplus, Interview</description><content:encoded><![CDATA[<p>Die Delegiertenversammlung des SGB hat am 16. 11. 2012 einstimmig beschlossen, im Frühjahr 2013 die Volksinitiative AHVplus zu lancieren. AHV-Rentnerinnen und AHV-Rentner sollen künftig von einem monatlichen Zuschlag in der Höhe von 10 Prozent profitieren. Der SGB-Newsletter fragte nach bei der SGB-Sozialversicherungsexpertin Doris Bianchi, einer Architektin dieses Vorschlags. 
</p><p>&nbsp;</p><p>SGB-Newsletter: Überall in Europa muss sich die Linke gegen einen Abbau der Altersrenten wehren. Der SGB will einen AHV-Ausbau. Hat der SGB das Gespür für das richtige Mass verloren?
</p><p>DB: Die Schweiz befindet sich in einer ganz anderen Ausgangslage. Unsere Sozialwerke sind gesund. Das gilt vor allem für die AHV. Die AHV ist sehr leistungsfähig und robust, weil auf den unbegrenzten Lohn Beiträge erhoben werden, die Leistungen aber begrenzt sind. Deshalb kann die AHV jetzt problemlos eine Erhöhung der Renten verdauen. Es wird ja auch nach 40 Jahren das erste Mal sein, dass öffentlich wieder eine solche Diskussion geführt wird. Wir haben die Mittel um zu verwirklichen, dass möglichst alle im Rentenalter die gewohnte Lebenshaltung angemessen fortsetzen können, wie das unsere Verfassung fordert.
</p><p>SGB-NL: Die SGB-Volksinitiative verlangt eine lineare Erhöhung von 10 % aller Altersrenten. Im Vorfeld verwies der SGB immer darauf, dass er vor allem die Renten der tiefen und mittleren Einkommen stärken wolle. Ist das nicht ein Widerspruch?
</p><p>DB: Nein, das ist überhaupt kein Widerspruch. Wer die Funktionsweise der AHV kennt, wird das sofort feststellen. Die AHV begünstigt nämlich tiefe und mittlere Einkommen bei der Rentenbildung. Sie tut das durch die oben erwähnte Finanzierung, aber auch durch das Ehegattensplitting und die Erziehungsgutschriften, die allen angerechnet werden, die Kinder grossziehen. Dann begünstigt auch die Rentenformel die tiefen und mittleren Einkommen. Folge ist: wer tiefe Einkommen hat, wird nicht eine tiefe, sondern eine mittlere AHV-Rente bekommen; mittlere Einkommen (um die 6000.- herum) werden später nicht eine mittlere sondern eine hohe Rente (um die 2000.- oder darüber) beziehen. 
</p><p>SGB-NL: Wer soll das bezahlen?
</p><p>DB: Unsere Forderung einer 10%-igen Erhöhung aller Altersrenten kostet rund 3,6 Mia. Franken. In der Initiative selbst legen wir nicht fest, wie das zu finanzieren ist. Wir möchten an der heutigen Praxis der verschiedenen Quellen, Lohnbeiträge, Mehrwertsteuer, Bundesmittel, festhalten. Würde man allein auf Lohnbeiträge abstellen, wären insgesamt je 0,55 Lohnprozent (Arbeitgeber und Arbeitnehmer) nötig. Das ist denn doch eine bescheidene Anhebung für eine stattliche Anhebung der AHV-Renten, und um so leichter verdaubar, als seit 40 Jahren Lohnbeiträge nicht mehr erhöht worden. Zudem haben wir noch die Volksinitiative für die Einführung einer schweizweit einheitlichen Erbschaftssteuer im Köcher. Sie würde über 2 Mia Franken in die Kassen der AHV spülen.&nbsp;</p>]]></content:encoded><category>AHV</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-917</guid><pubDate>Thu, 15 Nov 2012 17:41:00 +0100</pubDate><title>SGB fordert längst fällige Erhöhung der AHV-Renten</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/sgb-fordert-laengst-faellige-erhoehung-der-ahv-renten</link><description>Volksinitiative beschlossen</description><content:encoded><![CDATA[<p>In der Schweiz erzielen viele Menschen im Alter nur ein ungenügendes Renteneinkommen. Ausserdem hinkt die Rentenentwicklung immer mehr der Lohnentwicklung hinterher. Der Schweizerische Gewerkschaftsbund (SGB) will dieses Problem an der Wurzel angehen. Die Delegiertenversammlung des SGB hat deshalb einstimmig beschlossen, im Frühjahr 2013 die Volksinitiative AHVplus zu lancieren. AHV-Rentnerinnen und AHV-Rentner sollen künftig von einem monatlichen Zuschlag in der Höhe von 10 Prozent profitieren.
</p><p>Die Bundesverfassung verlangt, dass die Renten der AHV und der Pensionskasse zusammen die „Fortsetzung der gewohnten Lebenshaltung in angemessener Weise“ gewährleisten müssen. Heute wird dieses Ziel bei vielen Menschen nicht erreicht. Dies betrifft nicht nur Menschen, die nach der Pensionierung einzig auf eine AHV-Rente zählen können. Auch viele mit Renten aus erster und zweiter Säule erreichen die von der Verfassung vorgesehene Quote nicht. Dieses Phänomen könnte sich angesichts des Drucks auf die zweite Säule noch verschärfen. Die Renten der AHV müssen deshalb erhöht werden.
</p><p>Der SGB schlägt in seiner Initiative vor, die AHV-Renten linear um 10 Prozent anzuheben. Das entspricht einem spürbaren Zustupf von monatlich 116 bis 232 Franken. Viele Arbeitnehmende sehen sich heute mit steigenden Beiträgen für die Pensionskasse konfrontiert, nur um die Leistungen halten zu können. Bei einer vollen Ehepaarrente würde der Zuschlag 348 Franken betragen. Ein Blick auf die heutige Rentenverteilung zeigt, dass Frauen – insbesondere Alleinerziehende – stark von der Erhöhung profitieren würden.
</p><p>AHVplus ist mit Kosten von 3,6 Milliarden Franken verbunden. Die Initiative macht zur Finanzierung keine Vorschriften. Als Finanzierungsquelle in Betracht kommen etwa die Erträge aus einer nationalen Erbschaftssteuer, wie sie eine vom SGB unterstützte Initiative fordert. Mit der geforderten Besteuerung von Erbschaften ab 2 Millionen Franken würden der AHV jährliche Mehreinnahmen von 2 Milliarden Franken zufliessen.
</p><p>Der SGB wird nun den genauen Wortlaut der Initiative formulieren und bei der Bundeskanzlei die Vorprüfung einleiten. Die Unterschriftensammlung soll im Frühjahr beginnen und die Initiative im Sommer eingereicht werden.
</p><p>Thema der Delegiertenversammlung war neben AHVplus auch der Schutz der Schweizer Löhne durch die Flankierenden Massnahmen. Der SGB fordert das Parlament auf, die Unternehmen in die Pflicht zu nehmen, dass sie die Schweizer Löhne und Arbeitsbedingungen auch gegenüber Subunternehmen durchsetzen. Dazu muss das Parlament in der kommenden Wintersession eine echte Solidarhaftung einführen.
</p><p>Weiter sprachen sich die Delegierten in einer Resolution gegen längere Öffnungszeiten von Tankstellenshops aus. Sie machten deutlich, dass sie bereitstehen, diese Ausweitung der nacht- und Sonntagsarbeit sowie andere Deregulierungsschritte bei den Ladenöffnungszeiten nötigenfalls mit einem Referendum zu bekämpfen. Ausserdem riefen sie die Nationalbank auf, vehementer gegen den starken Franken vorzugehen. Von Bund und Kantonen fordern die SGB-Delegierten, dass sie auf Sparprogramme verzichten und stattdessen überflüssige Steuersenkungen für Vermögende, hohe Einkommen oder Unternehmensgewinne rückgängig gemacht werden.&nbsp;Zudem beschlossen die Delegierten das Referendum gegen das Asylgesetz zu unterstützen.
</p><h5>Unterlagen zur Delegiertenversammlung</h5><p>&lt;media 737 - linkicon "TEXT, 121116 DV AHVplus linear factsheet, 121116_DV_AHVplus_linear_factsheet.pdf, 377 KB"&gt;Factsheet AHVplus&lt;/media&gt;
</p><h5>Auskünfte</h5><ul><li>Doris Bianchi, geschäftsführende SGB-Sekretärin, zuständig für Sozialpolitik,&nbsp;076 564 67 67</li><li>Daniel Lampart, SGB-Chefökonom,&nbsp;079 205 69 11</li></ul><p>&nbsp;</p>]]></content:encoded><category>AHV</category><category>Schweiz</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-916</guid><pubDate>Wed, 14 Nov 2012 15:24:00 +0100</pubDate><title>Bundesrat prellt die Versicherten und missachtet Gesetz</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/bundesrat-prellt-die-versicherten-und-missachtet-gesetz</link><description>Mindestzins bleibt bei skandalös tiefen 1,5 Prozent</description><content:encoded><![CDATA[<p>Mit seinem Entscheid, den Mindestzinssatz der 2. Säule auf historisch tiefen 1,5 Prozent zu belassen, prellt der Bundesrat die Versicherten. Er trägt damit der Erholung der Aktienmärkte und dem Immobilienboom in keiner Weise Rechnung. Stattdessen missachtet der Bundesrat das Gesetz, indem er bei seinem Entscheid den Deckungsgrad der Pensionskassen berücksichtigt.
</p><p>Gemäss Gesetz darf der Deckungsgrad der Pensionskassen beim Entscheid über den Mindestzinssatz keine Rolle spielen. Entscheidend für die Höhe der minimalen Verzinsung der Pensionskassengelder sind die Renditen der Bundesobligationen sowie die Entwicklung von Aktien, Anleihen und Liegenschaften. Der Aktienmarkt hat sich seit Anfang Jahr erholt und eine gute Rendite abgeworfen. Die gängigen Pensionskassen-Indizes, die einen hohen Anteil Anleihen enthalten, haben in den letzten zwölf Monaten teilweise um fast 10 Prozent zugelegt. Auch bei den Immobilien – einem wichtigen Anlagestandbein der Pensionskassen – ist der Aufwärtstrend ungebrochen. Der Schweizerische Gewerkschaftsbund forderte deshalb einen realistischen Mindestzinssatz von 2,5 Prozent.
</p><p>Nun ist der Bundesrat hingegen dem Gejammer der Versicherungslobby gefolgt, die sich bereits in der BVG-Kommission durchgesetzt hatte. Damit fährt die Versicherungswirtschaft auch nächstes Jahr auf dem Buckel der Versicherten satte Gewinne ein. Die Versicherten sind wegen dem Bückling des Bundesrats vor den Versicherern einmal mehr die Geprellten.
</p><h5 class="SCHWEIZERISCHERGEWERKSCHAFTSBUND">Auskünfte: </h5><ul><li>Doris Bianchi, geschäftsführende Sekretärin, zuständig für Fragen zur Altersvorsorge, 031 377 01 13 oder 076 564 67 67</li><li>Thomas Zimmermann, Leiter Kommunikation,&nbsp; 031 377 01 06 oder 079 249 59 74</li></ul>]]></content:encoded><category>Berufliche Vorsorge</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-913</guid><pubDate>Mon, 12 Nov 2012 11:07:00 +0100</pubDate><title>74 Prozent für die Erbschaftssteuer</title><link>https://www.sgb.ch/themen/wirtschaft/detail/74-prozent-fuer-die-erbschaftssteuer</link><description>Erbschaftssteuer-Initiative</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">40 Milliarden Franken werden in der Schweiz jedes Jahr vererbt. Der Grossteil davon steuerfrei. Das soll sich ändern: 74 Prozent der Bevölkerung sprechen sich für eine Besteuerung von Millionenerbschaften aus.</p><p>Dass jedes Jahr Vermögenswerte in zweistelliger Milliardenhöhe unversteuert vererbt werden, ist alarmierend. Während Herr und Frau Schweizer jeden Tag ins Büro oder auf die Baustelle gehen und ihr Einkommen brav versteuern, leben die Millionenerben in ihrer eigenen Welt: Für ihren Reichtum haben sie keinerlei Leistung erbracht – und versteuern mussten sie ihn obendrein auch noch nicht. 
</p><h3>Bevölkerung will Erbschaftssteuer</h3><p>Davon hat die Bevölkerung nun offensichtlich die Nase voll. Laut einer kürzlich von den Gewerkschaften Unia, ver.di (D) und GPA dip (A) veröffentlichten repräsentativen Umfrage sprechen sich in der Schweiz 74 Prozent der Bevölkerung für eine Steuer auf Millionenerbschaften aus. Genau dieselbe Forderung stellt auch die Erbschaftssteuer-Initiative: Bei einer Erbschaft oder Schenkung sollen Vermögensteile über 2 Millionen Franken mit einem Pauschalsatz von 20 Prozent besteuert werden. Geschont werden dabei sowohl das Einfamilienhaus als auch der Familienbetrieb.
</p><p>Zur Kasse gebeten werden hingegen die reichsten der Reichen. Sie sollen nicht weiter ihre Vermögen von Generation zu Generation weiterschieben können, ohne dass die Gesellschaft etwas davon zurück erhält. So sollen jährlich 3 Milliarden Franken zusammenkommen – in Zukunft sogar noch mehr, weil die Reichsten immer mehr Vermögen anhäufen und vererben.
</p><h3>Ein Teil für die Kantone, zwei Teile für die AHV</h3><p>Diese 3 Milliarden Franken sollen den Kantonen und der AHV zugutekommen. Die Kantone werden mit einem Drittel der Einnahmen dafür entschädigt, dass die Erbschaftssteuer künftig nicht mehr Sache der Kantone ist. Für die meisten Kantone bedeutet das dringend benötigte Mehreinnahmen, denn viele Kantone haben ihre Erbschaftssteuer unlängst dem Steuerwettbewerb geopfert. Die Zusatzerträge für die Kantone kämen gerade richtig in einer Zeit, wo aufgrund der verfehlten Finanzpolitik der Bürgerlichen ein Sparpaket das nächste jagt.
</p><p>Die restlichen zwei Drittel – vorderhand also etwa 2 Milliarden Franken – sind für die AHV bestimmt. Sie würden zusätzlichen finanziellen Spielraum schaffen, der für dringend nötige Rentenanpassungen genutzt werden könnte. Denn entgegen dem gerne bemühten Klischee sind längst nicht alle Rentnerinnen und Rentner auf Rosen gebettet – im Gegenteil: Viele von ihnen kommen mit ihren Renten mehr schlecht als recht über die Runden.
</p><h3>Erbschaftssteuer für AHVplus</h3><p>Bereits für Anfang 2013 plant der SGB deshalb die Lancierung einer Volksinitiative AHVplus. Sie soll die Renten dort erhöhen, wo sie am bittersten fehlen und damit die AHV ihrem Verfassungsauftrag – der Erhaltung des gewohnten Lebensstandards – wieder näher bringen.
</p><p>Doch bevor es an dieses nächste grosse Projekt gehen kann, steht der Endspurt der Erbschaftssteuer-Initiative an. Noch braucht es 25‘000 Unterschriften, damit das Volksbegehren im Februar 2013 eingereicht werden kann. Vom 22.-24. November finden deshalb in der ganzen Schweiz noch einmal gemeinsame Sammelaktionen der SGB-Gewerkschaften und ihrer Initiativpartner statt. 
</p><p>Die Bevölkerung hat klar gemacht, dass sie die Erbschaftssteuer will. Nun ist es an uns, ihrer Forderung eine Stimme zu geben.</p>]]></content:encoded><category>Finanzen und Steuerpolitik</category><category>AHV</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-901</guid><pubDate>Tue, 23 Oct 2012 13:23:00 +0200</pubDate><title>Ausser ein paar Ideologen will niemand ein höheres Rentenalter</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/ausser-ein-paar-ideologen-will-niemand-ein-hoeheres-rentenalter</link><description>Studie Altersrücktritt und Demografie</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Vor 2 Wochen hat das Bundesamt für Sozialversicherungen (BSV) eine Studie zum „Altersrücktritt im Kontext der demografischen Entwicklung“ veröffentlicht. In Schieflage gerät die Deutung der Studienresultate vor allem durch den Fakt, dass vorausgehend zwei Probleme (langfristige Finanzierbarkeit der Sozialversicherungen und Fachkräftemangel) und ihre Lösung (ältere Personen sollen länger arbeiten) bereits gesetzt werden. Weil man ja schon weiss, was sein soll, werden die Studienergebnisse nah am Manipulativen gedeutet. </p><p>Der Bundesrat oder zumindest der früher für das Dossier zuständige Bundesrat Burkhalter sieht in der längeren Arbeitsmarktbeteiligung der älteren Bevölkerung „eine zentrale Stossrichtung zur Bewältigung der demografischen Herausforderungen in der Altersvorsorge und in der Arbeitsmarktpolitik.“ Übersetzt heisst das: Ältere, arbeitet länger! Dann braucht es weniger Renten, und die Arbeitgeber haben genug Personal.
</p><h3>„Reale“ Arbeitgeber wollen kein höheres Rentenalter</h3><p>Nur: die Arbeitgeber wollen das gar nicht, obwohl ihre Spitzenverbände ein höheres Rentenalter fordern. So haben 60 % aller befragten Unternehmen in den letzten drei Jahren keine Person über 58 angestellt. Nur gerade 13 % dieser Unternehmen halten es für sinnvoll, über das ordentliche Pensionierungsalter hinaus zu arbeiten. 32 % halten dies für falsch und 48 % halten eine solche Beschäftigung über dem Alter 64/65 „nur für bestimmte Funktionen“ als sinnvoll. Bei einem manifesten Fachkräftemangel würden die Unternehmen vor allem auf Frauen und die Personenfreizügigkeit setzen – nur magere 15 % denken hier an ältere Personen. Und: die Mehrheit der Arbeitgeber lehnt ein höheres gesetzliches Rentenalter ab.
</p><p>Zu diesen Daten passen jene des realen Altersrücktritts. 40 % pensionieren sich früher als mit 65/64. 20 % pensionieren sich bei diesem Alter. Ein gutes Drittel arbeitet weiter, allerdings überwiegend Teilzeit und in leitenden Funktionen. Nicht ermittelt wurde der zeitliche Umfang dieser Arbeit und ebenso wenig, wie lange diese Arbeit anhält. Dazu kommt: Nur mehr 38 % der erwerbstätigen Männer zwischen 65 und 70 sind als Arbeitnehmer tätig. Es sind also vor allem Selbständige (Advokaten, Architekten, Ärzte usw.), die im AHV-Alter weiter arbeiten. 
</p><p>Fazit einer kritischen Lektüre der BSV-Studie: Es gibt keinen Spielraum für ein höheres gesetzliches Rentenalter. Aber weil man ja die Lösung der selbst konstruierten Probleme kennt, greifen die Studiendeuter zum Appell. Sie fordern die Arbeitgeber auf, für ältere Jobs zu schaffen, die „Freude an der Arbeit“, „gute Arbeitsbedingungen“ (genügend Freizeit, damit Kontakte zur Familie und Ausübung der Hobbies in genügenden Ausmass garantiert sind) und „Wertschätzung“ ermöglichen. Da wird eine Rechnung ohne den Wirt gemacht.
</p><p>Die Studiendeuter wissen: Das wird steinig. Deshalb blasen sie das magere Datenmaterial auf. Wenn da ein Drittel über 64/65 hinaus arbeitet, wenn sich die Erwerbsquote der über 58jährigen minim verbessert hat, dann muss es sich doch um einen Trend handeln. Länger arbeiten, so wird suggeriert, muss eine natürliche Entwicklung sein. 
</p><p>Die Studie selbst zeigt aber auf, dass dies nur ausnahmsweise der Fall ist. Aber eben, das „zielgerechte Interpretieren“ ist winkelreich – und stolpert dann Jahre später über ein Referendum. Das stärkste Indiz dafür, dass das BSV eine politische Sackgasse beschreitet, liefert die Studie selber: Eine deutliche Mehrheit der Befragten lehnt eine Erhöhung des Rentenalters über 65 Jahre hinaus ab.</p>]]></content:encoded><category>AHV</category><category>Berufliche Vorsorge</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-878</guid><pubDate>Fri, 28 Sep 2012 10:57:00 +0200</pubDate><title>Parlament zwingt hohe Einkommen zu mehr Solidarität</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/parlament-zwingt-hohe-einkommen-zu-mehr-solidaritaet</link><description>Arbeitslosenversicherung</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Nach dem Nationalrat im März hat nun auch der Ständerat einer Motion zugestimmt, die mehr Solidarität in der Arbeitslosenversicherung (ALV) verlangt. Neu soll das sogenannte Solidaritäts-prozent nicht mehr bloss bis zu Einkommen von 315‘000.- erhoben werden. Superreiche werden damit künftig stärker zur Kasse gebeten. </p><p>„Es ist nicht verständlich, weshalb die Einkommen, die über 315 000 Franken liegen, nicht dazu beitragen sollen, die Schulden der Arbeitslosenversicherung (ALV) zu begleichen. Leute mit sol-chen Einkommen sind privilegiert; sie haben von den wirtschaftlichen Verhältnissen profitiert, während andere, die arbeitslos geworden sind, darunter leiden. In diesem Sinne geht es um einen konkreten Akt der Solidarität.“ So argumentierte Ständerat und SGB-Präsident Paul Rechsteiner in der kurzen Debatte der kleinen Kammer zu einer Motion, die das sogenannte Solidaritätsprozent nicht mehr plafonieren will.
</p><h3>Solidarität der Reichen, aber nicht der Schwerreichen - bisher</h3><p>Der versicherte Verdienst bei der ALV liegt heute bei 126‘000.-/Jahr. Bis zu diesem Betrag wird heute ein ordentlicher ALV-Beitrag von 2,2 % (je 1,1 % für Arbeitgeber und Arbeitnehmer) erhoben. Für Einkommensanteile, die 126‘000.- übersteigen und maximal bis 315‘000.- reichen, ist heute zudem das sogenannte Solidaritätsprozent zu leisten (je 0,5 % für Arbeitgeber und Arbeitnehmer). Dieses Prozent ist allein für den Schuldenabbau der Arbeitslosenversicherung bestimmt. Nachher soll es aufgehoben werden.
</p><p>Die Gewerkschaften und die Linke haben seit jeher mehr Solidarität bei den ALV-Beiträgen gefordert, hatten damit aber bis in die jüngste Zeit wenig Erfolg. Besonders stossend war, dass sich die bürgerliche Parlamentsmehrheit bislang immer weigerte, den Solidaritätsbeitrag auf dem Gesamtlohn von Schwerreichen zu verlangen. Nun aber kam kam Bewegung ins Dossier. Zwar verwarf der Nationalrat in der diesjährigen Frühlingssession einen Vorstoss von Katharina Huber-Prelicz, der verlangte, ordentliche ALV-Beiträge auf das gesamte Einkommen zu erheben. Gewerkschaften und Linke, unterstützt von sozial aufgeschlossenen Bürgerlichen, setzten dann aber eine Kommissionsmotion durch, die zumindest die Obergrenze von 315‘000.- für das Solidaritätsprozent beseitigen wollte. Die grosse Kammer verabschiedete diesen Vorschlag mit 106:65 Stimmen. Der Ständerat stimmt nun sechs Monate später mit offensichtlichem Mehr zu.
</p><h3>Bundesrat verspricht baldige Umsetzung</h3><p>Nach Bundesrat Schneider-Ammann wird eine Person mit 400‘000.- Einkommen neu 35.- pro Monat mehr an die ALV abliefern müssen. Den gleichen Betrag muss der Arbeitgeber leisten. Angestellte mit 1 Mio. Einkommen werden 285.- pro Monat mehr leisten (gleiche Summe für Arbeitgeber). Die ALV kann aufgrund der so erweiterten Solidarität mit 79 Mio. Franken Mehreinnahmen pro Jahr rechnen. Heute liegen die Schulden der ALV bei 5,4 Mia. Franken. Wenn es gelingt, die Arbeitslosigkeit bei 3,2 % zu halten, dann werden die ALV-Schulden in 10 Jahren abbezahlt sein. Die Superreichen werden dann auch ein bisschen dazu beigetragen haben. 
</p><p>Und ein Letztes: Auf die Anregung von Ständerat Rechsteiner, dass der Beschluss „möglichst rasch auch real Gesetz wird“, meinte der Volkswirtschaftsminister: „Sobald wir die Entscheidungen haben, wird umgesetzt.“</p>]]></content:encoded><category>Arbeitslosenversicherung</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-876</guid><pubDate>Thu, 27 Sep 2012 13:53:00 +0200</pubDate><title>Sozialziel noch lange nicht erreicht</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/sozialziel-noch-lange-nicht-erreicht</link><description>Erhöhung der Krankenkassenprämien für 2013</description><content:encoded><![CDATA[<p>Dass die Prämienerhöhung für das kommende Jahr zum zweiten Mal in Folge moderat ausfallen wird, ist eine erfreuliche Nachricht. Sie darf aber nicht über die Tatsache hinwegtäuschen, dass für viele Haushalte die Krankenkassenprämie nach wie vor eine grosse finanzielle Belastung ist. Das zeigt auch das vom Bundesamt für Gesundheit im April 2012 veröffentliche Monitoring zur Wirksamkeit der Prämienverbilligung. Je nach Kanton verzehren die Prämien trotz Verbilligung noch&nbsp;durchschnittlich bis zu 14 Prozent des verfügbaren Einkommens. 
</p><p>Die Schweiz ist damit noch weit entfernt von der Umsetzung des vom Bundesrat formulierten Sozialziels, wonach niemand mehr unter 8 Prozent seines steuerbaren Einkommens für die Prämien der Krankenversicherung aufzuwenden habe. Solange die Schweiz an den unsozialen Kopfprämien festhält, braucht es deshalb wirksame Prämienverbilligungen, um die drückende Prämienlast auf Familien und Alleinlebende zu lindern.
</p><h5>Auskünfte</h5><p>&nbsp;</p><ul><li>Thomas Zimmermann, Leiter Kommunikation SGB,&nbsp;079 249 59 74</li><li>Christina Werder, Zentralsekretärin SGB<span>,&nbsp;</span>031 377 01 12</li></ul><p>&nbsp;</p>]]></content:encoded><category>Gesundheit</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-872</guid><pubDate>Wed, 19 Sep 2012 17:57:00 +0200</pubDate><title>SGB feilt an einer Initiative für angemessene AHV-Renten</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/sgb-feilt-an-einer-initiative-fuer-angemessene-ahv-renten</link><description>AHVplus</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Viele Menschen werden mit Erreichen des Pensionsalters ins kalte Wasser gestossen. Von einem Monat auf den anderen müssen sie auf einen erheblichen Teil des bisherigen Einkommens verzichten und den Gürtel enger schnallen. Viele plagen Existenzängste. Dagegen will der Schweizerische Gewerkschaftsbund (SGB) vorgehen. Er feilt zurzeit an einer Volksinitiative für höhere AHV-Renten.</p><p>Die Bundesverfassung lässt keinen Zweifel offen: AHV und Pensionskasse müssen im Alter „die Fortsetzung der gewohnten Lebenshaltung in angemessener Weise“ ermöglichen. Unter „angemessen“ versteht der Bundesrat seit den 1970er Jahren, dass für Alleinstehende die Renten aus der 1. und 2. Säule 60 Prozent des letzten Brutto-Jahreslohnes ausmachen sollen. Bei Ehepaaren soll sich diese sogenannte Ersatzquote auf 80 Prozent belaufen.
</p><h3>Enger Gürtel auch bei mittleren Einkommen</h3><p>Ein Blick auf die konkreten Zahlen zeigt, dass bei solchen Quoten viele Pensionierte jeden Franken dreimal umdrehen müssen, bevor sie ihn ausgeben. Geht jemand mit einem Brutto-Monatslohn von 5000 Fr. in Rente, notabene ein weit verbreitetes Lohnniveau, bleiben ihm nach der Pension pro Monat noch gerade 3000 Franken im Portemonnaie. Das ist wenig Geld.
</p><p>Dazu kommt, dass die offiziellen Ersatzquoten kaum erreicht werden. Viele Menschen erhalten nämlich aus der 1. und 2. Säule deutlich weniger als 60 Prozent des letzten Bruttolohnes. Besonders betroffen sind jene Menschen, die bei der Altersvorsorge bloss auf die AHV zählen können. Dies gilt etwa für jeden sechsten alleinstehenden Mann im Alter zwischen 65 und 70. Sie müssen den Lebensunterhalt ohne Leistungen aus 2. oder 3. Säule bestreiten. Allenfalls helfen ihnen die Ergänzungsleistungen. Beinahe jede vierte alleinstehende Frau zwischen 64 und 69 befindet sich in der gleichen Situation. Bei Ehepaaren sind es immer noch 13,5 Prozent. 
</p><p>Laut einer OECD-Studie verfügten in der Schweiz zuletzt 17,6 Prozent der über 65-jährigen Männer ein tieferes Einkommen als 3000 Franken. Wem hierzulande so wenig Geld zur Verfügung steht, dem droht soziale Isolation. Er oder sie kann sich den Schweizer Lebensstandard nicht mehr leisten. Das Phänomen wird noch verstärkt, indem die AHV-Renten immer weiter hinter der durchschnittlichen Lohnentwicklung zurückbleiben. Allein seit dem Jahr 2000 wurden die AHV-Renten um 10 Prozent abgehängt.
</p><p>Aus Sicht des SGB-Vorstandes ist es nun Zeit, Gegensteuer zu geben. Mit dem Projekt AHVplus setzt der SGB auf die Verbesserung der AHV-Renten. Das Konzept baut auf dem Erfolgsmodell AHV auf, welches für die grosse Mehrheit der Bevölkerung eine sehr gute Leistung zum kleinen Preis bietet.
</p><h3>Renten merklich anheben</h3><p>Die Renten sollen merklich angehoben werden – mindestens in der Grössenordnung einer 13. Monatsrente. Dies entschieden die Delegierten des SGB im Mai 2012. Mit welchem Modell das Ziel erreicht werden soll, wird zurzeit von den zuständigen Gremien des SGB geklärt.
</p><p>Im September 2012 beschloss der SGB-Vorstand, beim Projekt AHVplus aufs Tempo zu drücken und eine Volksinitiative auszuarbeiten. Den definitiven Entscheid über die Lancierung der Initiative und über deren konkreten Inhalt treffen die Delegierten des SGB voraussichtlich im Frühjahr 2013. Zur Debatte steht unter anderem ein Modell, bei dem die Renten um 10 Prozent angehoben werden, das heisst für Alleinstehende rund 200 Franken pro Monat. Bei einem weiteren Modell würden die Renten für Menschen mit tiefen und mittleren Einkommen stärker angehoben. Diskutiert wird auch die Forderung, das Projekt auf die Invalidenversicherung auszudehnen.</p>]]></content:encoded><category>AHV</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-871</guid><pubDate>Wed, 19 Sep 2012 17:17:00 +0200</pubDate><title>Fortsetzung der gewohnten Lebenshaltung nur für eine Minderheit</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/fortsetzung-der-gewohnten-lebenshaltung-nur-fuer-eine-minderheit</link><description>Neues SGB-Dossier zur wirtschaftlichen Lage der RentnerInnen</description><content:encoded><![CDATA[<p>Die reichen Alten. Es gibt sie. Dieses Bild wird aber so stark – und so bewusst – gepflegt, dass darob die armen Alten aus dem Blickfeld fallen. Denn die gibt es auch. Das zeigt ein &lt;media 652&gt;neues SGB-Dossier zur wirtschaftlichen Lage der Rentner/innen in der Schweiz&lt;/media&gt;.</p><p>Das neue SGB-Dossier befasst sich zuerst mit der Einkommensstruktur in Rentnerhaushalten. Die Autorinnen belegen, dass das viel gerühmte Dreisäulenmodell faktisch nur auf eine Minderheit von älteren Menschen zutrifft: „2008 konnten gerade einmal 34.6 Prozent der Männer und 17.9 Prozent der Frauen nach ihrer Pensionierung auf Leistungen aus allen drei Säulen zählen (Neurentnerinnen und -rentner). Weitaus öfter kommt es vor, dass das Haushaltsbudget aus AHV-Renten und Geld aus der beruflichen Vorsorge (Renten und/oder Kapital) gebildet wird. Dies traf auf 44.4 Prozent der Männer und 37.2 Prozent der Frauen zu.“ (S. 7). Für jede 3. Frau und jeden 8. Mann jedoch „beruht die Altersvorsorge einzig auf einer Säule: der AHV.“ (ebenda).</p><p>Was aber bedeutet es, wenn Rentnerinnen und Rentnern ohne Leistungen aus 2. und 3. Säule, dieser „Steueroptimierungsmassnahme für Gutbetuchte“ (S. 16), über die Runden kommen müssen? Oder wenn sie zur AHV nur niedrige Ergänzungen aus der beruflichen Vorsorge beziehen? Dann droht im Alter Armut. Das umso mehr als Rentnerhaushalte in einer schwierigen finanziellen Situation meistens kein Erwerbseinkommen erzielen können. Die gleichen Haushalte zeichnen sich auch durch fehlendes Vermögen aus. Ihre Feststellungen belegen die Autorinnen jeweils reichlich mit statistischen Daten.</p><p>Pensionierten, welche nur Anspruch auf eine AHV-Teilrente oder eine niedrige Vollrente haben, bleibt kaum etwas anderes übrig, als sich mühseligen Bedarfsprüfungen zu unterziehen, um von Ergänzungsleistungen profitieren zu können. Ein Blick auf die Ausgaben der Rentnerhaushalte zeigt denn auch wenig überraschend, dass die ärmeren Rentner quasi ihr gesamtes Einkommen für das unmittelbare Überleben (Essen, Trinken, Wohnen, Gesundheit) verwenden müssen. Im letzten Kapitel schliesslich verweisen die Autorinnen auf SGB-Modellberechnungen zur Ersatzquote. Sie zeigen, dass die vom Bund angestrebte Ersatzquote von 60 % (d.h.: das Renteneinkommen durch AHV und BV sollte 60% des letztbezogenen Lohnes umfassen) nur selten erreicht wird.</p><p>Fazit der Autor/innen: „Um ihren Lebensunterhalt angemessen bestreiten zu können, sind zahlreiche Rentnerhaushalte auf eine Verbesserung der Leistungen angewiesen“ (S. 29). Der SGB will dies mit dem Projekt AHVplus einlösen. Dabei geht es darum, „dass Rentnerinnen und Rentner zukünftig nicht nur ihr Überleben gesichert wissen, sondern auch vollwertig am gesellschaftlichen Leben teilhaben können.“</p>]]></content:encoded><category>Ergänzungsleistungen</category><category>Berufliche Vorsorge</category><category>AHV</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-870</guid><pubDate>Wed, 19 Sep 2012 15:21:00 +0200</pubDate><title>Dossier Nr. 90: Fortsetzung der gewohnten Lebenshaltung nur für eine Minderheit </title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/dossier-nr-90-fortsetzung-der-gewohnten-lebenshaltung-nur-fuer-eine-minderheit</link><description>Zur wirtschaftlichen Lage der Rentner und Rentnerinnen in der Schweiz</description><content:encoded><![CDATA[<p><a href="https://sgb.ch/fileadmin/user_upload/Dokumente/Dossier/90_DB_JA_Fortsetzung_Lebenshaltung_fuer_Minderheit.pdf" target="_blank" class="link link--download" rel="noreferrer">Als PDF herunterladen: Doris Bianchi, Jasmin Aregger: Dossier Nr. 90 - Fortsetzung der gewohnten Lebenshaltung nur für eine Minderheit. Zur wirtschaftlichen Lage der Rentner und Rentnerinnen in der Schweiz. 2012, 33 Seiten.</a></p><h5>Zusammenfassung</h5><p>Das vorliegende Dossier geht der Frage nach, wie gut resp. wie schlecht die Rentner/innen in der Schweiz wirtschaftlich gestellt sind. Um die Frage zu beantworten, wertet diese Arbeit verschiedene Quellen aus, neben aktuellen Studien zur Alterssicherung verschiedene Sozialversicherungsstatistiken (s. S. 6).</p><p>Dabei zeigt sich: Das Schweizer 3-Säulen-Modell der Altersvorsoge, ein Mix aus staatlicher, beruflicher und privater Vorsorge und im Ausland als Erfolgs- und Idealmodell angepriesen, besteht den empirischen Test nicht. In seiner heutigen Ausgestaltung ist es bei weitem nicht in der Lage, der Mehrheit der älteren Bevölkerung die Fortsetzung der gewohnten Lebenshaltung zu ermöglichen.</p><p>Unter den Neurentner/innen können nur gerade ein Drittel der Männer und weniger als ein Fünftel der Frauen auf Leistungen aus allen drei Säulen zurückgreifen. Weitaus öfter kommt es vor, dass das Haushaltsbudget aus AHV-Renten und Geld aus der beruflichen Vorsorge (Renten und/oder Kapital) gebildet wird. Dies traf auf 44.4 Prozent der Männer und 37.2 Prozent der Frauen zu. Für 12.6 Prozent der Männer und 37.7 Prozent der Frauen beruht die Altersvorsorge jedoch einzig auf einer Säule: der AHV.</p><p>Rentner/innen ohne Leistungen aus 2. und 3. Säule beziehungsweise mit lediglich niedrigen Ergänzungen aus der beruflichen Vorsorge drohen im Alter drastische Einschränkungen oder gar Armut. Denn Rentnerhaushalte in einer schwierigen finanziellen Situation beziehen meistens kein Erwerbseinkommen. Ebenso wenig können sie für ihre Auslagen auf Vermögen zurückgreifen. Pensionierten, welche nur Anspruch auf eine AHV-Teilrente oder eine niedrige Vollrente haben, bleibt kaum etwas anderes übrig, als sich mühseligen Bedarfsprüfungen zu unterziehen, um von Ergänzungsleistungen profitieren zu können.</p><p>Die Fortsetzung der gewohnten Lebenshaltung bleibt damit einer Mehrheit der Rentner/innen verwehrt. Armut ist und bleibt in hohem Mass ein Altersphänomen – oder anders gesagt: Ältere Menschen sind überdurchschnittlich von Armut betroffen. Zu den Risikogruppen gehören in erster Linie Frauen, Personen mit einem tiefen Bildungsabschluss, ausländische Staatsangehörige, Hochbetagte und Pflegebedürftige. Beinahe immer zeigt sich: Benachteiligung im Erwerbsleben (sei sie durch Ausbildung auf tiefem Niveau, durch harte und schlecht bezahlte Arbeit oder durch Erwerbsunterbrüche wegen anhaltender Arbeitslosigkeit, Mutterschaft oder Familienbetreuung, Krankheiten oder Unfällen verursacht) bedingt Benachteiligung im Rentnerdasein.</p><p>All diese Daten erweisen das eifrig gepflegte Bild von den „reichen Alten“ als polemisch und zweckmässig verkürztes Vorurteil. Im Hinblick auf die ungleiche Situation unter den Rentner/innen und der Tatsache, dass zu viele Rentnerhaushalte mit knappen Ressourcen auskommen müssen, fordert der Schweizerische Gewerkschaftsbund einen Ausbau der AHV mit einer Rentenerhöhung für die unteren und mittleren Einkommen.</p>]]></content:encoded><category>Berufliche Vorsorge</category><category>AHV</category><category>Verteilung</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-863</guid><pubDate>Sat, 08 Sep 2012 15:01:00 +0200</pubDate><title>SGB plant Volksinitiative für höhere AHV-Renten</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/sgb-plant-volksinitiative-fuer-hoehere-ahv-renten</link><description>Verbesserung um 10% gefordert</description><content:encoded><![CDATA[<p>Entgegen einer weit verbreiteten Meinung ist die Mehrheit der Rentnerinnen und Rentner in der Schweiz nicht auf Rosen gebettet. Für viele von ihnen reichen die Renten aus erster und zweiter Säule nicht aus, um „die gewohnte Lebenshaltung in angemessener Weise“ zu garantieren, so wie es die Verfassung vorschreibt. Selbst Menschen mit mittleren Einkommen sind betroffen: Obwohl sie ein Leben lang hart gearbeitet haben, müssen sie in ihrem Ruhestand den Franken zwei Mal umdrehen.
</p><p>Der Schweizerische Gewerkschaftsbund (SGB) will nun dafür sorgen, dass der Verfassungsgrundsatz künftig umgesetzt wird: „Der Vorstand des SGB hat diese Woche entschieden, eine Volksinitiative zu lancieren für eine Stärkung der AHV. Ziel ist die Verbesserung der AHV-Renten um 10 Prozent, das heisst für Alleinstehende rund 200 Franken pro Monat“, sagte SGB-Präsident Paul Rechsteiner in der Samstagsrundschau des Schweizer Radios. Zurzeit ist der SGB daran, den Initiativtext fertig zu stellen. Definitiv entscheiden über das Projekt AHVplus wird die Delegiertenversammlung des Gewerkschaftsbundes. Als Zeithorizont für den Start der Unterschriftensammlung gilt das Frühjahr 2013.
</p><p>Von einer höheren Rente profitieren sollen insbesondere Menschen mit tiefen und mittleren Einkommen. Als eines der reichsten Länder der Welt kann sich die Schweiz eine Altersvorsorge leisten, die ein würdiges Leben im Alter auch denjenigen Menschen garantiert, die in ihrem Berufsleben nicht so viel verdient haben.
</p><h5>Auskünfte</h5><ul><li>Doris Bianchi, SGB-Zentralsekretärin zuständig für Sozialpolitik, 076 564 67 67</li><li>Thomas Zimmermann, Leiter Kommunikation SGB, 079 249 59 74</li></ul>]]></content:encoded><category>Sozialpolitik</category><category>AHV</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-860</guid><pubDate>Fri, 07 Sep 2012 12:48:00 +0200</pubDate><title>Erhöhung liegt problemlos drin</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/erhoehung-liegt-problemlos-drin</link><description>Mindestzinssatz 2. Säule</description><content:encoded><![CDATA[<p class="Text"><i></i></p><p class="lead">Der SGB fordert in der beruflichen Vorsorge mit guten Gründen für 2013 einen Mindestzinssatz von 2,5 %. In der entsprechenden Kommission jedoch haben sich die Versicherer durchgesetzt.&nbsp;</p><p>Die Eidgenössische BVG Kommission berät den Bundesrat in Fragen der beruflichen Vorsorge. Ihre Ratschläge sind aber kaum im Interesse der versicherten Arbeitnehmenden. Die Kommission hat am 3. September 2012 mit grosser Mehrheit beschlossen, dem Bundesrat zu empfehlen, den Mindestzinssatz auch 2013 auf 1,5 Prozent zu belassen.
</p><h3>Wieder deutlich bessere Renditen</h3><p>Der Mindestzinssatz definiert die jährliche Verzinsung auf das angesparte Altersguthaben. Er bestimmt also die künftige Altersrente mit. Je tiefer dieser Wert ist, je weniger wächst das Altersguthaben. In den letzten Jahren sackte der Mindestzinssatz ab, von rund 4 Prozent auf aktuell 1,5 Prozent. Das ist sehr mager. Die Pensionskassengelder sind mit einem solchen Zinssatz quasi parkiert und rentieren sehr spärlich. In den letzten 12 Monaten haben jedoch die Aktienmärkte deutlich zulegt. Die gängigen Anlagen-Portfolios haben um rund 10% zugelegt. Die bessere Renditesituation spiegelt sich auch in der aktuellen Performance der Pensionskassen. Diese liegt bei über 3 Prozent, also doppelt so hoch wie der Mindestzins. Die Pensionskassen legen zu. Davon müssen auch die Versicherten profitieren.
</p><p>Die gängigen, vorsichtigen Berechnungen zeigen, dass ein Mindestzins von 2,5 Prozent im nächsten Jahr angebracht ist. Der SGB hat sich für die Festlegung des Mindestzinses auf 2,5 Prozent ausgesprochen. Noch vorsichtigere Berechnungen ergeben immerhin einen Mindestzins von 2 Prozent. Eine Erhöhung des Mindestzinses liegt aufgrund der positiven Entwicklung der Anlagemärkte auf jeden Fall drin.
</p><h3>Immer noch ein Goldesel für Lebensversicherer</h3><p>Nun hat sich aber die Kommission von der allgemeinen Untergangsstimmung in der beruflichen Vorsorge leiten lassen. Vor allem die Lebensversicherer, die wegen einer höheren Mindestverzinsung kleinere Renditen fürchten, stemmen sich gegen einen höheren Mindestzins. Sie fordern sogar eine Senkung auf 1 Prozent. Trotz Untergangsstimmung ist die berufliche Vorsorge für die Finanz- und Versicherungsbranche immer noch ein Goldesel. Hohe Vermögensverwaltungskosten, überhöhte Risikoprämien und satte Gewinnausschüttungen an die Versicherungsgesellschaften sind trotz Renditekrise an der Tagesordnung. Die Verteilgerechtigkeit scheint in der beruflichen Vorsorge abhandengekommen zu sein. 
</p><p>Nun ist der Bundesrat gefordert. Er legt im November den Mindestzinssatz für 2013 fest. Dabei muss er mit der Erhöhung des Mindestzinssatzes dafür sorgen, dass die angesparten Gelder in erster Linie den Versicherten zu Gute kommen.</p>]]></content:encoded><category>Berufliche Vorsorge</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-849</guid><pubDate>Fri, 31 Aug 2012 13:35:00 +0200</pubDate><title>Auch Versicherte sollen vom Börsenaufschwung profitieren</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/auch-versicherte-sollen-vom-boersenaufschwung-profitieren</link><description>BVG-Mindestzinssatz muss erhöht werden</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Nächste Woche wird die BVG-Kommission zuhanden des Bundesrats ihre Empfehlung abgeben, wie hoch die Pensionskassen das Kapital ihrer Versicherten im Jahr 2013 verzinsen müssen. Der Schweizerische Gewerkschaftsbund SGB empfiehlt im Rahmen der Anhörung der Sozialpartner, den Mindestzinssatz der zweiten Säule auf 2,5 Prozent zu erhöhen.</p><p>In den letzten zwölf Monaten haben sich die Aktienmärkte stark erholt. So haben auch die gängigen Pensionskassen-Indices mit gemischtem Portfolio aus Aktien und Obligationen deutlich zugelegt – teilweise mit mehr als 10 Prozent. Auch bei den Immobilien – einem wichtigen Anlagestandbein der Pensionskassen – ist der Aufwärtstrend ungebrochen. Damit dürfte im laufenden Jahr der effektiv realisierte Zins deutlich über dem zurzeit geltenden Mindestzins von 1,5 Prozent liegen. So profitiert die Versicherungswirtschaft auf dem Buckel der Versicherten von einer viel zu hohen Gewinnmarge. Dies muss nun mit einer deutlichen Anhebung des Mindestzinses korrigiert werden. 
</p><p>Selbst mit der von der BVG-Kommission und vom Bundesrat in den letzten Jahren bevorzugten Formel zur Festlegung des Mindestzinses müsste der Mindestzins aufgrund der Zahlen von Ende Juli 2,28 Prozent betragen. Auch im August haben die Börsen aber noch zugelegt, so dass übers ganze Jahr gesehen sogar mehr als 2,5 Prozent Rendite realistisch sind.
</p><p>Die den SGB-Forderungen zugrundeliegenden Daten und Berechnungen finden sie hier:
</p><p>&lt;media 536 - linkicon "TEXT, 120831 Beilage Mindestzins 2013, 120831_Beilage_Mindestzins_2013.pdf, 561 KB"&gt;Lagebeurteilung BVG-Mindestzinssatz&lt;/media&gt;
</p><h5>Auskünfte</h5><ul><li>Doris Bianchi, Zentralsekretärin zuständig für Fragen zur Altersvorsorge, 076 564 67 67</li><li>Thomas Zimmermann, Leiter Kommunikation, 031 377 01 06 oder 079 249 59 74</li></ul>]]></content:encoded><category>Berufliche Vorsorge</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-797</guid><pubDate>Tue, 28 Aug 2012 15:17:00 +0200</pubDate><title>Millionen-Erbschaften gehören besteuert</title><link>https://www.sgb.ch/themen/gewerkschaftspolitik/detail/millionen-erbschaften-gehoeren-besteuert</link><description>Für Rückverteilung notwendig: Erbschaftssteuer-Initiative</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Das reichste Prozent der Bevölkerung besitzt in der Schweiz bald schon gleich&nbsp;viel wie die restlichen 99 Prozent. Dass sich an dieser ungerechten Vermögensverteilung nichts ändert, liegt unter anderem daran, dass ein Grossteil der Erbschaften nicht besteuert wird. Dies wollen wir ändern. Ein breites Bündnis hat deshalb die Erbschaftssteuer-Initiative lanciert. Nun braucht es einen Effort, die nötigen Unterschriften zu sammeln.</p><p>Seit den 1990er Jahren haben fast alle Kantone die Erbschaftssteuer für direkte Nachkommen abgeschafft. Auch in der Westschweiz. Dies sprach sich auch im westlichen Nachbarland herum: Für viele reiche Franzosen war es neben den allgemein viel tieferen Steuern ein entscheidender Grund, ihr Steuerdomizil an den Genfersee zu verlegen. Mittlerweile leben etwa 2000 französische Millionäre in der Schweiz.
</p><p>Frankreich reicht es nun: Auf französischen Druck stimmte Finanzministerin Eveline Widmer-Schlumpf einem Abkommen zu, das Exil-Franzosen im Erbfall künftig zur Kasse bittet. Der Aufschrei der Bürgerlichen in der Schweiz über die französischen Forderungen war laut, ist aber nicht gerechtfertigt. Es ist nämlich ungerecht, grosse Erbschaften nicht zu besteuern. Damit wird die äusserst ungleiche Vermögensverteilung in der Schweiz zementiert. Reichtum ist so immer mehr eine Frage der Verwandtschaft statt der Leistung. 
</p><p>Ein Bündnis aus den Reihen von EVP, SP, Grünen und Gewerkschaften will deshalb mit der Erbschaftssteuer-Initiative Abhilfe schaffen. Diese fordert auf Bundesebene eine einheitliche Steuer von 20% auf alle Erbschaften über 2 Millionen Franken. Das Einfamilienhaus sowie Bauernhöfe (steuerfrei) sind davon nicht betroffen. Gehört zum Nachlass oder zur Schenkung ein Unternehmen oder ein Landwirtschaftsbetrieb, werden bei der Bewertung und beim Steuersatz erhebliche Erleichterungen gewährt, um deren Bestand und die Arbeitsplätze nicht zu gefährden.
</p><p>Die nationale Erbschaftssteuer würde pro Jahr etwa 3 Milliarden Franken einbringen. Ein Drittel ginge an die Kantone und zwei Drittel an die AHV. So werden die Kantone dafür entschädigt, dass die Besteuerung von Erbschaften künftig Sache des Bundes ist. Der positive Nebeneffekt dabei: Den Kantonen wird ein Instrument des in den letzten Jahren ausgearteten Steuerwettbewerbs entzogen. 
</p><p>Mit den zwei Milliarden für die AHV könnte nicht nur die zusätzliche Belastung durch die demographische Entwicklung aufgefangen werden. Die zusätzlichen Gelder wären auch eine mögliche Finanzierungsgrundlage für unser Modell AHVplus, welches tiefe und mittlere Renten anheben will. Nur so erreicht die erste Säule in der Schweiz das Verfassungsziel, den „Existenzbedarf angemessen zu decken“.
</p><p>Um den Reichtum gerechter zu verteilen und zum Ausbau der AHV beizutragen, sind wir auf die Hilfe aus der Bevölkerung angewiesen. Denn wir haben die nötigen 100‘000 gültigen Unterschriften noch nicht zusammen. Also: &lt;media 427 - - "TEXT, Erbschaftssteuer-Bogen dt SGB, Erbschaftssteuer-Bogen_dt_SGB.pdf, 325 KB"&gt;Den Unterschriftenbogen runterladen&lt;/media&gt;, ausdrucken, unterzeichnen, Freunden und Bekannten zur Unterschrift vorlegen und dann an uns zurück senden. Besten Dank!
</p><h5>Weitere Informationen</h5><p><a href="http://www.verteilungsbericht.ch/?portfolio=133" target="_blank" class="external-link" rel="noreferrer">Thema Vermögen im SGB-Verteilungsbericht</a></p><p><a href="https://www.uss.ch/luss/unions-cantonales/berne" class="linkicon">Informationen zur Initiative</a></p>]]></content:encoded><category>Schweiz</category><category>Wirtschaft</category><category>AHV</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-836</guid><pubDate>Fri, 17 Aug 2012 10:12:00 +0200</pubDate><title>Für schweizweit gleichen Schutz vor Passivrauchen</title><link>https://www.sgb.ch/themen/arbeit/detail/fuer-schweizweit-gleichen-schutz-vor-passivrauchen</link><description>Eidgenössische Volksabstimmungen vom 23. September</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Der Arbeitnehmer- und Gesundheitsschutz ist ein erstrangiges Anliegen des SGB. Deshalb empfiehlt der SGB ein Ja zur Volksinitiative „Schutz vor Passivrauchen“. Arbeitnehmerschutz darf nicht je nach Kanton variiert oder gar nicht angewendet werden. </p><p>Man stelle sich vor: je nach Kanton würden andere Grenzwerte für Luftschadstoffe oder radioaktive Strahlung gelten. Oder: der Alkoholgrenzwert für Autofahrende würde je nach Kanton zwischen 0 und 1 Promille betragen. Oder der Grad, ab dem Lebensmittel als verdorben gelten, würde kantonal festgelegt. Es ist einsichtig: Gesundheit definiert sich nicht entlang von Kantonsgrenzen. Ebenso wenig der Schutz der Gesundheit.
</p><h3>Kein kantonaler Flickenteppich</h3><p>Beim Passivrauchen, einem nachgewiesenermassen schädlichen Vorgang, ist dies nicht so. Nur in 8 Kantonen (BS, BL, FR, GE, NE, SG, VD, VS) ist das Servicepersonal des Gastgewerbes heute umfassend genug vor den negativen Auswirkungen des Passivrauchens geschützt. In den anderen &nbsp;Kantonen ist dies noch nicht der Fall. Hier ist Bedienung im Rauch noch möglich. Die Initiative beendet diesen kantonalen Flickenteppich und regelt den Schutz vor Passivrauchen klar und schweizweit einheitlich. Denn ein im Thurgau unfreiwillig inhaliertes Päcklein Marlboro ist nicht weniger schädlich als in St. Gallen.
</p><h3>Einheitlich, einfach und fair</h3><p>Die Initiative „Schutz vor Passivrauchen“ verlangt, dass in der ganzen Schweiz in Innenräumen nicht geraucht werden darf, wenn diese als Arbeitsplatz dienen oder öffentlich zugänglich sind. Mit andern Worten: Unbediente Fumoirs in Gasthäusern bleiben weiterhin möglich. Die Initiative sorgt bei den Restaurateuren damit für gleich lange Spiesse. Bewusste Konkurrenzpositionierung auf dem Rücken der Arbeitnehmenden ist nicht mehr möglich. Das ist ein Fortschritt, der aus Arbeitnehmerschutzgründen zu begrüssen ist. 
</p><p>Die Initiativgegner greifen in der Diskussion um das Passivrauchen oft zum verbalen Zweihänder: Hier wirke der Geist eines Gesundheitstalibans. Das tönt zwar glatt, zielt aber an der Sache vorbei. Die Volksinitiative verbietet das Rauchen nicht, denn draussen, zuhause und an Einzelarbeitsplätzen, die nicht dauernd von anderen Mitarbeitenden frequentiert werden, bleibt Rauchen uneingeschränkt möglich.
</p><p>Also: eine einheitliche, einfache und faire Lösung für mehr Arbeitnehmerschutz, der zuzustimmen ist.</p>]]></content:encoded><category>Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz</category><category>Schweiz</category><category>Gesundheit</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-827</guid><pubDate>Tue, 10 Jul 2012 16:56:00 +0200</pubDate><title>Reichtum ohne Leistung endlich wieder besteuern!</title><link>https://www.sgb.ch/themen/wirtschaft/detail/reichtum-ohne-leistung-endlich-wieder-besteuern</link><description>Volksinitiative „Millionen-Erbschaften besteuern für unsere AHV“</description><content:encoded><![CDATA[<p>Jedes Jahr werden in der Schweiz rund 40 Milliarden Franken vererbt. Ein Grossteil dieser Erbschaften ist steuerfrei. So bleibt der Reichtum in den immer gleichen Händen. Hier setzt die Erbschaftssteuer-Initiative an.
</p><p>In der Schweiz besitzt das reichste Prozent der Bevölkerung gleich viel wie die restlichen 99%. Dieses reichste Prozent besitzt jedoch nicht nur viel, sondern gibt seinen Reichtum auch über Generationen weiter. So wird Reichtum zu einer Frage der Verwandtschaft anstatt der Leistung. Und nicht nur das: Während der Rest der Bevölkerung sein hart verdientes Einkommen versteuern muss, sind Erbschaften selbst in Millionen- und Milliardenhöhe oft Steuerfrei. Das begünstigt die Konzentration von Vermögen in der Hand einiger weniger noch zusätzlich. Es entsteht eine exklusive Kaste der Superreichen, welche sich immer stärker von der Gesellschaft abschottet.
</p><h3>Sinnvolle Ausgestaltung</h3><p>Die Erbschaftssteuer-Initiative fordert deshalb auf Bundesebene eine einheitliche Steuer von 20% auf alle Erbschaften über 2 Millionen Franken. Dadurch werden das Einfamilienhaus, die Familienbetriebe und KMU (zusätzliche Freigrenze und reduzierter Steuersatz) sowie die Bauernhöfe (steuerfrei) geschont. Die daraus resultierenden zusätzlichen Einnahmen von etwa 3 Milliarden Franken pro Jahr werden auf die Kantone (ein Drittel) und die AHV (zwei Drittel) aufgeteilt.
</p><p>Durch den Anteil für die Kantone werden diese dafür entschädigt, dass die Besteuerung von Erbschaften künftig Sache des Bundes ist. Der positive Nebeneffekt dabei: Die Erbschaftssteuer kann nicht mehr als Zunder im Feuer des entarteten Steuerwettbewerbs missbraucht werden.
</p><h3>Stärkung der AHV und grosse Chance für AHVplus</h3><p>Erbschaften fallen als Folge der gestiegenen Lebenserwartung meist erst im Rentenalter an. Um die AHV langfristig zu sichern und gleichzeitig die Prämien zahlende Generation zu entlasten, soll auch die Renten beziehende Generation mit der Erbschaftssteuer zur Finanzierung der AHV beitragen.
</p><p>Die Erbschaftssteuer würde der AHV jährlich etwa 2 Milliarden Franken Mehreinnahmen bescheren. Damit könnte nicht nur die zusätzliche Belastung durch die demographische Entwicklung aufgefangen werden. Die zusätzlichen Mittel wären auch eine mögliche Finanzierungsgrundlage für unser Modell AHVplus, welches tiefe und mittlere Renten anheben will.
</p><h3>Zwei Fliegen auf einen Streich</h3><p>Nicht zuletzt deshalb hat die Erbschaftssteuer-Initiative eine grosse Bedeutung für unsere Bewegung. Mit ihr können wir zwei wichtige Bereiche unserer Politik vereinen: den Kampf für mehr Verteilungsgerechtigkeit und die Sicherung und den Ausbau der AHV. Bisher sind gut 65‘000 Unterschriften zusammen. 
</p><h5>Unterschriftenbogen</h5><p>&nbsp;</p><p>Den Unterschriftenbogen gibt es hier zum Download: <a href="http://bit.ly/LzG3HY" target="_blank" rel="noreferrer">http://bit.ly/LzG3HY</a></p><p>&nbsp;</p>]]></content:encoded><category>Finanzen und Steuerpolitik</category><category>AHV</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-805</guid><pubDate>Sun, 17 Jun 2012 14:05:00 +0200</pubDate><title>Jetzt ein Sozialziel bei den Krankenkassen-Prämien</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/jetzt-ein-sozialziel-bei-den-krankenkassen-praemien</link><description>SGB zu den Abstimmungsresultaten</description><content:encoded><![CDATA[<p>Der SGB ist hoch erfreut, dass die Stimmbürger/innen die Managed-Care-Vorlage so ausserordentlich deutlich abgelehnt haben. Dieses massive Nein zu einer Vorlage mit höheren Prämien für die Versicherten zeigt, dass die Schweizer Bevölkerung eine gute, gerecht finanzierte Gesundheitsversorgung will. Priorität haben nun wirksame Massnahmen gegen die für grosse Teile der Bevölkerung äusserst drückende Prämienlast. Der SGB fordert Verbesserungen bei der Prämienverbilligung. Die Schweiz ist noch weit entfernt von der Umsetzung des vom Bundesrat formulierten Sozialziels, wonach niemand mehr als 8 Prozent seines steuerbaren Einkommens für die Prämien der Krankenversicherung aufzuwenden habe. Die Notwendigkeit eines solchen Ziels zeigt auch das vom BAG im April 2012 veröffentlichte Monitoring zur Wirksamkeit der Prämienverbilligung. Erst die Absage an die unsoziale Kopfprämie und ein umgesetztes Sozialziel wird vielen unter der Prämienlast leidenden Familien und Alleinlebenden endlich wieder Luft verschaffen. 
</p><p>Gleichzeitig ist der heutige Entscheid des Souveräns auch ein NEIN zur Kommerzialisierung der Gesundheitsversorgung und ein NEIN zu einem unheilvollen Schritt in Richtung einer Zweiklassenmedizin. Im Zentrum einer künftigen patientennahen integrierten Versorgung müssen Versorgungsmodelle statt Versicherungsmodelle stehen. Auf die zwingende Budgetmitverantwortung ist zu verzichten. Zudem muss auch in Zukunft der Kontrahierungszwang, d.h. die Pflicht der Kassen, mit allen Ärztinnen und Ärzten zusammenzuarbeiten, bestehen bleiben resp. auf die Versorgungsnetze ausgeweitet werden. 
</p><p>„Eigene vier Wände dank Bausparen“: Die Stimmbürger/innen haben mit ihrem massiven Nein den Trick der Vorlage durchschaut und die Absicht der Initianten durchkreuzt, den ohnehin Begüterten weitere finanzielle Vorteile zu verschaffen. Die Schweizer Bevölkerung will keine Steuererleichterungen für Reiche, Aktionäre und Hauseigentümer. Bundesrat und Parlament müssen zudem die letzte Irreführung der Stimmbürger/-innen bei der Unternehmenssteuerreform II – das Kapitaleinlageprinzip – endlich rückgängig machen. 
</p><p>Schliesslich hat das Volk auch der AUNS äusserst deutlich die rote Karte gezeigt und so viele Abstimmungsleerläufe und eine unerwünschte Aufwertung der Hürde des Kantonsmehrs verhindert.
</p><h5>Auskünfte</h5><p>Für Managed Care: </p><ul><li>Christina Werder, Zentralsekretärin SGB, 079 341 90 01</li><li>Katharina Prelicz, Präsidialausschuss SGB, Präsidentin VPOD, 076 391 79 15</li></ul><p><br>Für die „Bauspar-„ und die „Staatsvertragsinitiative“ </p><ul><li>Daniel Lampart, Leiter SGB-Sekretariat, 079 205 69 11</li><li>Ewald Ackermann, SGB-Information, 079 660 36 14</li></ul>]]></content:encoded><category>Gesundheit</category><category>Schweiz</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-791</guid><pubDate>Wed, 06 Jun 2012 17:22:00 +0200</pubDate><title>Volk will keine Mogelpackung</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/volk-will-keine-mogelpackung</link><description></description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Die heute von gfs.Bern veröffentlichten finalen Abstimmungstrends für den 17. Juni sprechen eine erfreuliche Sprache. Wäre bereits Anfang Juni abgestimmt worden, wäre die Managed Care-Mogelpackung beim Stimmvolk mit 58% Nein-Stimmen klar durchgefallen. </p><p>Die ablehnende Haltung der Bevölkerung ist verständlich. Zwar ist eine Förderung der integrierten Versorgung wünschenswert, allerdings nicht mit derart gravierenden Nebenwirkungen. Die Managed Care-Vorlage kommt einem Kassendiktat gleich, welches sicher nicht zu einer besseren Behandlungsqualität führt. Auch geht es nicht an, den Ärztinnen und Ärzten mit der Budgetmitverantwortung den ständigen Konflikt zwischen den Interessen der Patientinnen und Patienten und jenen des Netzes aufzubürden. Nur wenn sie sich voll und ganz ihren Patientinnen und Patienten widmen können, ist eine optimale Behandlungsqualität gewährleistet. Das hat die Bevölkerung durchschaut – und lehnt die Vorlage deshalb ab. 
</p><p>Will das Parlament tatsächlich die integrierte Versorgung fördern und sich nicht nur als willfährige Zudiener der Krankenkassen betätigen, wird es um eine Neuauflage im Sinne der Patientinnen und Patienten nicht herumkommen. 
</p><p><a href="http://gfsbern.ch/Neuigkeiten/tabid/177/itemid/794/amid/1151/vorabstimmungsanalyse-zur-eidg-abstimmung-vom-17-juni-2012.aspx" target="_blank" class="external-link" rel="noreferrer">zur Website von gfs.Bern</a></p><h5>Auskünfte:</h5><ul><li>Katharina Prelicz-Huber, Präsidentin VPOD, 076 391 79 15</li><li>Rosmarie Glauser, Politische Sekretärin VSAO, 079 699 86 57 </li></ul>]]></content:encoded><category>Gesundheit</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-784</guid><pubDate>Wed, 30 May 2012 16:14:00 +0200</pubDate><title>Budgetmitverantwortung schadet der Behandlungsqualität</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/budgetmitverantwortung-schadet-der-behandlungsqualitaet</link><description>Abstimmungen vom 17. Juni: Managed Care</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Die Managed Care-Vorlage führt nicht wie von Befürworterseite behauptet zu einer besseren Behandlungsqualität für Patientinnen und Patienten. Vielmehr setzt sie falsche finanzielle Anreize für die Ärztinnen und Ärzte und fördert dadurch die Rationierung von Behandlungen. Zu diesem Schluss kommt ein Gutachten von Prof. Dr. Binswanger im Auftrag des Vereins Medizin und Ethik Schweiz (VEMS).</p><p>„Behandlung verbessern – Kosten dämpfen“ – damit werben die Befürworter der Managed Care-Vorlage, über die wir am 17. Juni abstimmen werden. Das tönt toll, hat aber mit der Realität eher wenig am Hut. „Behandlungen dämpfen – Kosten drücken“ wäre die ehrlichere Variante. Denn genau darauf läuft die Budgetmitverantwortung hinaus, welche künftig zum Standard werden soll. 
</p><p>Gerade bei netzwerkexternen Behandlungen – z.B. Physiotherapien, Abklärungen bei SpezialistInnen oder Spitalüberweisungen – wäre dies künftig spürbar. Solche Leistungen werden zwar dem Budget des Netzwerks angerechnet, das Netzwerk erwirtschaftet aber keinerlei Profit dabei. Dadurch entsteht für den behandelnden Arzt oder die behandelnde Ärztin ein finanzieller Anreiz, möglichst wenige solche Behandlungen zu verschreiben – selbst wenn ein Patient oder eine Patientin diese benötigen würde. Dasselbe gilt für teure Medikamente. 
</p><p> Durch die Budgetmitverantwortung können sich Ärztinnen und Ärzte nicht mehr voll darauf konzentrieren, was für ihre Patientinnen und Patienten das Beste ist. Bei jeder Behandlung müssen sie sich immer auch fragen, ob die nötige Behandlung überhaupt noch ins Budget passt. Falls nicht, können sie entweder gegen ihre eigenen Interessen entscheiden und eine Behandlung trotzdem verschreiben – oder aber eine nötige Behandlung aus Kostengründen verwehren. Die Managed Care-Vorlage zwingt also Ärztinnen und Ärzte dazu, gegen ihre eigenen Interessen zu handeln, wenn sie uns optimal versorgen wollen. Das ist mit Sicherheit die schlechteste aller möglichen Lösungen! 
</p><h3>Wie soll man so die Qualität messen? </h3><p>Dasselbe Problem stellt sich bei der Qualitätskontrolle. Was ist denn nun eine gute Behandlungsqualität – eine möglichst gute oder eine möglichst günstige Behandlung? Da diese Frage allein den Krankenkassen überlassen werden soll (Geheimverträge – wir erinnern uns), ist damit zu rechnen, dass letzteres der Fall sein wird. Und weil sämtliche Vereinbarungen und Kontrollen zwischen Krankenkassen und Netzwerken geheim sind, können sich Patientinnen und Patienten noch nicht mal sicher sein, wo denn nun bei ihrem Netzwerk und ihrer Kasse die Prioritäten liegen. 
</p><p>Wir haben am 17. Juni also die Wahl. Die Wahl zwischen einem intransparenten und mit falschen Anreizsystemen gespickten Gesundheitssystem, bei dem der Profit zur obersten Maxime wird – oder aber dem bisherigen System, bei dem sich unsere Ärztinnen und Ärzte voll und ganz auf unsere Gesundheit konzentrieren können. Allzu schwer fällt die Entscheidung da nicht. 
</p><h3>Befürworter hantieren mit falschen Zahlen </h3><p>Die Befürworter der Budgetmitverantwortung scheinen unlängst selber gemerkt zu haben, welchen Mist sie den Leuten da andrehen wollen. Um nicht völlig unterzugehen, versuchen sie sich deshalb gerne mit der Behauptung rauszureden, dass ja bereits heute viele Leute in einem Netzwerk mit Budgetmitverantwortung versichert seien. Schaut man sich die Zahlen vom Krankenkassenverband Santésuisse an, fehlt dieser Behauptung jedoch jegliche Grundlage. 
</p><p>Lediglich 17% der Versicherten sind in einem Ärztenetzwerk versichert. 90% dieser Netzwerke bieten Modelle mit Budgetmitverantwortung an. Doch nicht einmal die Hälfte der in Netzwerken Versicherten haben ein solches Modell gewählt: nur gerade 6.2% aller Versicherten sind heute schon in einem Modell mit Budgetmitverantwortung versichert. 
</p><h3>Betagte bestrafen? </h3><p>Die meisten von ihnen sind ausserdem sogenannte „gute Risiken“, also junge Versicherte, welche kaum Kosten verursachen. Bei den Betagten hingegen, einer Bevölkerungsgruppe mit höherem Behandlungsbedarf, sucht man die Budgetmitverantwortung vergebens. Mit andern Worten: Die Managed Care-Vorlage ist eine massive Bestrafungsaktion der Betagten, die aus guten Gründen heute keine Budgetmitverantwortung wählen und morgen dafür mit höheren Selbstbehalten bestraft werden sollen. 
</p><p>Darauf gibt es nur eine Antwort: ein klares NEIN zur Managed Care-Vorlage am 17. Juni! </p>]]></content:encoded><category>Gesundheit</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-774</guid><pubDate>Mon, 21 May 2012 16:55:00 +0200</pubDate><title>Sparen auf dem Buckel der Patientinnen und Patienten</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/sparen-auf-dem-buckel-der-patientinnen-und-patienten</link><description>Abstimmungen vom 17. Juni: Managed Care</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Die Managed Care-Vorlage, über die wir am 17. Juni abstimmen werden, ist eine Sparvorlage. Nur: sie spart am falschen Ort, nämlich bei den Patienten und Patientinnen.</p><p>Sogar ihre Befürworter geben es in ihren ehrlichen Augenblicken zu: Managed Care ist eine Sparvorlage. Sie führt allerdings nicht zu verantwortbaren Einsparungen bei den Gesundheitskosten – da wäre durchaus Potenzial vorhanden –, sondern die Einsparungen werden auf dem Buckel der Patientinnen und Patienten sowie des Gesundheitspersonals erzielt. So wie die Managed Care-Vorlage konzipiert ist, führt sie zu einem Abbau bei den medizinischen Leistungen und einer Rationierung der Therapien.
</p><p>Es ist eine Illusion zu glauben, diese Revision des Krankenversicherungsgesetzes bringe eine Senkung der Gesundheitskosten bei gleicher Qualität. Die wahren Kostentreiber – Pharmaindustrie und Kassenbürokratie – bleiben unangetastet. Im Gegenteil: Mit den neuen Managed-Care-Modellen und ihren unzähligen Verträgen und Regelungen wächst die teure Bürokratie und Unübersichtlichkeit weiter.
</p><h3>Gefährliche Budgetmitverantwortung</h3><p>Ärztenetzwerke (Managed Care) müssen mit einer Krankenkasse einen Vertrag mit einem Budget abschliessen. Das Netzwerk ist für die Einhaltung dieses Budgets mitverantwortlich. Bei der Aufstellung des Budgets wird geschätzt, welche Kosten ein bestimmter Versicherter im kommenden Jahr verursacht. Fallen die wirklichen Kosten tiefer aus, entsteht für das Netz ein Gewinn, den sich das Netz und die Krankenkasse teilen. Entsteht andererseits ein Verlust, so werden auch das Netz und die dort arbeitenden Ärzte zur Kasse gebeten. Diese Budgetmitverantwortung hat zur Folge, dass die Ärzte in einem Netzwerk ein finanzielles Interesse daran haben, Behandlungen – insbesondere teure Behandlungen – zu unterlassen. Es ist für einen Arzt nämlich oft eine Ermessensfrage, ob eine Untersuchung vorgenommen oder eine Behandlung angeordnet wird oder eben nicht.
</p><p>Wer mit seinem Ärztewerk wegen dessen "Sparmedizin" nicht zufrieden ist, kann nicht einfach das Netzwerk wechseln. Wer sich nämlich einem Ärztenetzwerk anschliesst, kann verpflichtet werden, mindestens drei Jahre bei diesem zu bleiben. Wenn er oder sie vorher aussteigen will, so kostet das eine saftige Austrittsprämie. Auf der anderen Seite sind die Krankenkassen aber nicht verpflichtet, solche Managed Care-Modelle auch tatsächlich anzubieten. Der Wechsel zu einer anderen Kasse nach freier Wahl ist also auch nicht mehr möglich.
</p><h3>Nicht mehr im Heim eigener Wahl</h3><p>Damit noch nicht genug: Ärztenetzwerke haben das Recht mit einzelnen Spitälern und Pflegeheimen Exklusivverträge abzuschliessen. Patienten und Patientinnen können so gezwungen sein, in eines dieser Spitäler oder Heime einzutreten, nur weil diese einen günstigen Vertrag mit dem Netzwerk abgeschlossen haben. Qualität spielt zudem beim Vertragsabschluss nur eine untergeordnete Rolle – entscheidend ist der Preis. Es ist vom Gesetz her auch keine Qualitätskontrolle vorgesehen.
</p><p>Mit der Vorlage verschwinden auch bestehende echte Sparmodelle. Versicherungsmodelle wie das Hausarztmodell oder HMO-Lösungen, mit denen bisher Prämien gespart werden konnten, werden verschwinden, weil auch hier der Selbstbehalt auf 15 Prozent und 1000 Franken erhöht werden muss oder weil die Kassen solche Modelle nicht mehr in eigener Regie führen dürfen.
</p><p>Es gibt also Gründe genug, diese Sparvorlage auf dem Buckel der Patientinnen und Patienten am 17. Juni an der Urne deutlich abzulehnen. </p>]]></content:encoded><category>Gesundheit</category><category>Schweiz</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-773</guid><pubDate>Mon, 21 May 2012 16:46:00 +0200</pubDate><title>Knebelverträge hier, Geheimverträge da</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/knebelvertraege-hier-geheimvertraege-da</link><description>Abstimmungen vom 17. Juni:
Managed Care</description><content:encoded><![CDATA[<p>Die Vorlage Managed Care erfordert Verträge hüben und drüben! Den Versicherten droht, dass sie dabei übers Ohr gehauen werden. Auch durch Geheimverträge, die ermöglichen, dass Prämiengelder für Politpropaganda eingesetzt werden.
</p><p>Da ist einmal der Vertrag, den die Versicherten mit der Krankenkasse abschliessen. Heute können die Versicherten jedes Jahr die Kasse und/oder auch das Modell (Hausarztmodell, höhere Franchisen etc.) wechseln. Mit der Managed Care-Vorlage wird sich das ändern. Die Kassen können den Versicherten Verträge mit bis zu drei Jahren Laufzeit anbieten. Mit günstigeren Prämien werden sie die Versicherten in die Dreijahresverträge drängen. Tiefe Einkommen haben fast keine andere Wahl als mehrjährige Verträge abzuschliessen um dadurch Prämien sparen zu können. Doch aufgepasst – diese Verträge sind Knebelverträge. Nur im Kleingedruckten wird stehen, wie hoch die Austrittsprämie ist für den Fall, dass der Versicherte oder die Versicherte das Netz vor Ablauf der dreijährigen Vertragsfrist verlassen will. Eine Beschränkung nach oben setzt die Vorlage dabei nicht. Die Kassen werden diese festlegen – und auf ihre Milde werden sich die Versicherten nicht verlassen können. So könnten diese Austrittsprämien schnell einmal mehrere tausend Franken betragen.
</p><p>Doch damit nicht genug. Für Versicherte hiesse eine Annahme der Vorlage, dass sie sich künftig stets auf dem Laufenden halten müssten, welche Kasse welche Netze anbietet, ob in diesem Netz die für sie wichtigen Ärztinnen und Ärzte angeschlossen sind, wie hoch die Prämie bei einem Einjahresvertrag ist, wie hoch bei einem Dreijahresvertrag ist und schliesslich wie hoch die Austrittsprämie ist, für den Fall, dass sie das Netz vor Vertragsablauf verlassen wollen. Ein solch kompliziertes und aufwändiges Auswahlprozedere und die mehrjährigen Knebelverträge sind als Rahmenbedingung in der Grundversicherung inakzeptabel.
</p><h3>Vom Knebelvertrag zum Geheimvertrag</h3><p>Ein weiterer Vertrag wird abgeschlossen zwischen der Kasse und dem Netz. Ohne Vertrag geht im Modell Managed Care gar nichts. In diesem Vertrag werden die Zusammenarbeit (Behandlung und Steuerung), der Datenaustausch, die Qualitätssicherung und die Vergütung der Leistungen (das Budget) geregelt. Bereits heute zeigt sich dabei, was künftig Standard sein soll: Diese Verträge zwischen Kasse und Netz sind geheim, unterliegen damit keinerlei Kontrolle. Kürzlich wurde ein solcher dem Verein Ethik und Medizin Schweiz zugestellt und von PD Dr. iur. Ueli Kieser begutachtet (siehe &lt;media 382 - - "TEXT, Dossier MC-Geheimvertraege def, Dossier_MC-Geheimvertraege_def.pdf, 385 KB"&gt;Dossier Geheimverträge&lt;/media&gt;). Das Ergebnis: Beim Bundesamt für Gesundheit wurde eine Aufsichtsbeschwerde eingereicht. Grund zur Beschwerde gab die Tatsache, dass das Netz Prämiengelder für Lobbyarbeit einsetzt. Die Managed Care-Vorlage lässt nicht nur weiterhin zu, dass diese Verträge geheim gehalten werden, sie gibt diesem unhaltbaren Zustand auch noch einen legalen Anstrich. Statt Transparenz zu fördern wird mit der Manged Care-Vorlage der Intransparenz Tür und Tor geöffnet und Versicherte im Ungewissen gelassen, in wessen Interesse die Netze eigentlich tatsächlich arbeiten – in dem der Patientinnen und Patienten oder in dem der Kassen.
</p><p>Diese Vorlage gehört zurück an ihren Absender. Deshalb NEIN zur Managed Care-Vorlage am 17. Juni! </p>]]></content:encoded><category>Gesundheit</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-764</guid><pubDate>Fri, 11 May 2012 17:31:00 +0200</pubDate><title>Paul Rechsteiner: Bessere Renten – AHVplus</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/paul-rechsteiner-bessere-renten-ahvplus</link><description>Eröffnungsrede SGB-DV Mai 2012</description><content:encoded><![CDATA[<p>Wir stehen mit der heutigen DV wieder vor wichtigen Entscheiden. Wichtige Entscheide nicht nur für uns, für unsere Mitglieder, sondern darüber hinaus für die ganze Gesellschaft. – Vor 2 Jahren haben wir mit der Mindestlohninitiative ein neues Kapitel in der Lohnpolitik unseres Landes aufgeschlagen. Die Initiative ist inzwischen gesammelt und eingereicht. Sie prägt schon heute die lohnpolitischen Diskussionen weit über unsere Reihen hinaus.
</p><p>Jetzt geht es um ein neues Kapitel in der Rentenpolitik. Zu lange ist bei den Renten nichts mehr Positives passiert. Die zehn Jahre unter den freisinnigen Sozialministern Couchepin und Burkhalter waren verlorene Jahre. Geprägt waren sie von Projekten zum Sozialabbau. Mit unseren erfolgreichen Referenden bei der AHV und den Pensionskassen haben wir den Rentenabbau verhindert. Aber vorwärts gekommen sind wir nicht mehr. Die Renten hinken den Löhnen hinterher. Doch die Lebenshaltungskosten, die Krankenkassenprämien und die Wohnkosten steigen. Kein Wunder reichen die Renten bei Rentnerhaushalten in bescheidenen finanziellen Verhältnissen nur noch knapp oder gar nicht mehr für ein anständiges Leben. Jetzt ist es Zeit, endlich wieder für ein Stück sozialen Fortschritt auch in der Rentenpolitik zu sorgen. 
</p><p>Die Idee von AHVplus ist am SGB-Kongress Ende 2010 lanciert worden. Seither hat das SGB-Sekretariat viel gearbeitet. Die heutige DV stellt die Weichen für das Projekt. 
</p><p>Ausgangspunkt für AHVplus ist der Verfassungsauftrag. Die Verfassung verlangt, dass die Renten der AHV und der Pensionskasse zusammen die „Fortsetzung des gewohnten Lebens in angemessener Weise“ gewährleisten müssen. Das ist heute bei zu vielen Leuten mit unteren und mittleren Einkommen nicht oder nicht mehr der Fall.
</p><p>AHVplus setzt auf die Verbesserung der AHV-Renten. Und damit auf das Erfolgsmodell AHV mit seinem für die grosse Mehrheit der Bevölkerung sehr guten Preis-Leistungsverhältnis. Die AHV ist solide finanziert. – Das Modell AHV ermöglicht es, dass bereits die heutige Rentnergeneration von AHVplus profitieren kann. Die vielen Rentnerinnen und Rentner mit bescheideneren Einkommen brauchen das.
</p><p>Bessere Leistungen sind über die 2. Säule realistischer Weise bis auf weiteres nicht finanzierbar, erst recht nicht für die ältere Generation. Wir müssen bei den Pensionskassen in der heutigen Situation schon froh sein, dass es nicht zu Rentenverschlechterungen kommt. – Bei der AHV gibt es einen Nachholbedarf. Zu lange sind die AHV-Renten nicht mehr voll an die Entwicklung der Löhne und an die Entwicklung der Lebenshaltungskosten angepasst worden.
</p><p>Deshalb braucht es jetzt einen neuen Zyklus in der Rentenpolitik: Mit besseren AHV-Renten für die Leute mit unteren und mittleren Einkommen statt Verschlechterungen, mit denen aus dem Bundeshaus in den letzten zehn Jahren ständig gedroht worden ist.
</p><p>Wichtig ist: Wir sind mit der Forderung nach Rentenverbesserungen nicht mehr allein. Die CVP hat im Wahlkampf eine Initiative lanciert, die zu weit höheren Renten für Ehepaare führen würde, Stichwort „Abschaffung der Plafonierung der Ehepaarrenten“. Egal, ob das nur eine Wahlkampfidee war oder ob die Idee ernst gemeint ist, und auch wenn diese Initiative ihre Haken hat: Zentral ist, dass damit erstmals seit langem eine bürgerliche Partei höhere AHV-Renten will.
</p><p>Höhere AHV-Renten sind somit das Thema der kommenden Runde in der Auseinandersetzung um die Altersvorsorge. AHVplus liefert dafür die entscheidende Vorgabe.
</p><p>Gute Löhne und gute Renten: Das sind die Ziele für die Zukunft. Damit diejenigen, die mit ihrer Arbeit und ihrem Einsatz entscheidend zum Wohlstand der Schweiz beitragen, den Anteil an diesem Wohlstand erhalten, der ihnen zusteht. Ziele, die die Schweiz wieder gerechter und solidarischer machen.</p>]]></content:encoded><category>AHV</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-759</guid><pubDate>Fri, 11 May 2012 10:18:00 +0200</pubDate><title>Bessere Renten - AHVplus</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/bessere-renten-ahvplus</link><description>SGB-DV will AHV-Trendwende</description><content:encoded><![CDATA[<p>Die SGB-Delegierten haben heute beschlossen, mit dem Projekt AHVplus bessere AHV-Renten zu erreichen. Vor allem die AHV-Renten der unteren und mittleren Einkommen sollen wesentlich angehoben werden. Dieser Beschluss bedeutet für die Geschichte der AHV eine Trendwende: Nach beinahe 20 Jahren der Verteidigung der AHV legten die SGB-Delegierten den Grundstein zu einem weiteren sozialen Ausbau der AHV.
</p><p>Die SGB-Delegierten haben einstimmig entschieden, dass die künftige Entwicklung der AHVplus mindestens den folgenden Grundsätzen folgen soll:</p><ul><li>Keine Rentensenkungen</li><li>Rentenerhöhungen mindestens im Ausmass einer 13. Monatsrente, wobei bei tiefen und mittleren Einkommen eine besondere Anhebung angezeigt ist.</li><li>Der Rentenausbau soll über die umlagefinanzierte AHV erfolgen und darf höhere Umlagebeiträge zur Folge haben.</li><li>Über ein konkretes Modell AHVplus auf dieser Grundlage wird die SGB-Delegiertenversammlung vom 16. November entscheiden.</li></ul><p>&nbsp;</p><p><a href="https://www.uss.ch/luss/qui-sommes-nous" class="linkicon">Weiterführende Informationen zum Projekt AHVplus</a></p><h5>Auskünfte</h5><ul><li>Doris Bianchi, geschäftsleitende Zentralsekretärin SGB, 076 564 67 67</li><li>Ewald Ackermann, Kommunikation SGB, 079 660 36 14</li></ul>]]></content:encoded><category>AHV</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-748</guid><pubDate>Mon, 30 Apr 2012 09:32:00 +0200</pubDate><title>Dossier Nr. 86: SGB-Verteilungsbericht 2012</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/dossier-nr-86-sgb-verteilungsbericht-2012</link><description>Eine Analyse der Lohn-, Einkommens- und Vermögensverteilung in der Schweiz</description><content:encoded><![CDATA[<p>Die Einkommens- und Lohnschere ist seit den 1990er-Jahren eines der grössten wirtschaftspolitischen Probleme in der Schweiz. Statistisch und analytisch ist das Problem jedoch vergleichsweise schlecht aufgearbeitet. Darum hat der SGB vor einem Jahr einen „Verteilungsbericht“ verfasst. Der vorliegende Bericht ist nun einerseits eine Aktualisierung des früheren Berichts mit neuen Daten. Andererseits enthält er aber auch mehr Analysen in Bezug auf die Ursachen der Einkommens- und Lohnschere. Um die Ursachen der Lohnschere zu klären, wurden in einem eigenen Kapitel die verfügbaren ökonomischen Studien dazu aufgearbeitet.
</p><p>Die Lohnschere hat sich seit den 1990er-Jahren stark geöffnet. Die hohen Saläre (+33 Prozent seit 1994) sind deutlich stärker gestiegen als die tiefen (+9 Prozent) und mittleren Löhne (+7 Prozent). Durch die Finanzkrise haben die Top-Löhne (oberstes Prozent) zwischen 2008 und 2010 zwar einen leichten Dämpfer erhalten. Doch im längerfristigen Vergleich ist das nichts Besonderes. Wenn die Bankenwertschöpfung vorübergehend tauchte, fiel auch das Wachstum bei den Top-Löhnen etwas geringer aus.
</p><p>In der Schweiz ist zwischen den tiefen und den mittleren Löhnen keine Schere aufgegangen – im Gegensatz zu anderen Ländern. Das dürfte auf die aktive gewerkschaftliche Politik gegen Tieflöhne zurückzuführen sein. Durch die Kampagne „keine Löhne unter 3000 Fr.“ wurden die Tiefstlöhne im Dienstleistungsbereich angehoben. In gewissen Branchen (Gastgewerbe, Detailhandel u.a.) stiegen die Mindestlöhne seit 1998 teilweise um über 40 Prozent.
</p><p>In der Krise ist der Anteil der Reichsten an den Gesamtvermögen leicht gesunken. Die Vermögensunterschiede sind aber nach wie vor extrem. 2.6 Prozent der Bevölkerung besitzen 50 Prozent der Vermögen. Die Schweiz gehört damit zu den ungleichsten Ländern der Welt.
</p><p>Die Steuer- und Abgabenpolitik zwischen 2000 und 2010 war zugunsten der Oberschicht. Die hohen und höchsten Einkommen haben von Steuersenkungen bei den Einkommensund Vermögenssteuern profitiert. Die tiefen und mittleren Einkommen werden hingegen durch indirekte Steuern, Gebühren, Krankenkassen-Prämien und Mieten stärker belastet. Bei Einzelhaushalten mit tiefen und mittleren Einkommen wurden die Reallohnsteigerungen im letzten Jahrzehnt durch höhere Abgaben, Krankenkassenprämien und Wohnkosten sogar mehr als weggefressen. Sie haben heute weniger frei verfügbares Einkommen.
</p><p>Die Politik kann die Lohnungleichheit aktiv bekämpfen. Dass nicht einfach globale „Marktkräfte“ die Lohnschere aufgehen lassen, zeigt sich bereits daran, dass die Lohnschere nicht in allen Ländern gleich stark und im gleichen Zeitraum aufging. Es kann zwar sein, dass von der Einführung neuer Technologien (Computer u.a.) oder der Globalisierung, der Deregulierung der Finanzmärkte usw. vor allem höher qualifizierte und besser bezahlte Arbeitskräfte profitiert haben. Doch dieser Entwicklung stand die Politik („Institutionen“) nicht machtlos gegenüber. Die verfügbaren ökomischen Studien zeigen, dass in allen Ländern, in denen sich die Gewerkschaften sowie eine aktive Wirtschafts- und Sozialpolitik der aufgehenden Schere entgegen gestemmt haben, die Einkommensverteilung weniger ungleich ist. Entscheidend für eine ausgeglichene Lohnentwicklung sind starke Gewerkschaften, wirksame Mindestlöhne, gute Leistungen bei der Arbeitslosenversicherung und einen guten Arbeitnehmerschutz. Diese „Institutionen“ stärken die NormalverdienerInnen auf dem Arbeitsmarkt und helfen, dass ihre Löhne mit der Wirtschaftsentwicklung Schritt halten können. Klassische Lohnsysteme mit generellen Lohnerhöhungen statt Bonus-Lohnsysteme mit einer individuell ausgerichteten Lohnpolitik bremsen Lohnexzesse bei den Top-Salären. Ebenfalls ausgleichend wirken staatliche Massnahmen, mit denen die Aus- und Weiterbildung der ArbeitnehmerInnen verbessert wird. Wichtig ist auch die Organisation des Service public. Länder, die diesen privatisiert oder ausgelagert haben, zeichnen sich durch eine stärkere Lohnschere aus als die übrigen.</p>]]></content:encoded><category>Sozialpolitik</category><category>Verteilung</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-757</guid><pubDate>Mon, 23 Apr 2012 16:24:00 +0200</pubDate><title>Aufgehende Einkommensschere kann und muss geschlossen werden!</title><link>https://www.sgb.ch/themen/wirtschaft/detail/aufgehende-einkommensschere-kann-und-muss-geschlossen-werden</link><description>SGB aktualisiert Verteilungsbericht</description><content:encoded><![CDATA[<p>Der Verteilungsbericht 2012 des SGB bestätigt mit aktuellen Daten, dass die Einkommensschere weiterhin aufgeht. Eine vierköpfige Familie mit hohem Einkommen hatte 2010 real 15‘000 Fr. mehr frei verfügbares Einkommen als im Jahr 2000, die gleiche Familie mit einem tiefem Einkommen hingegen nur 1‘300 Fr. zusätzlich. Die NormalverdienerInnen unter den Einzelhaushalten hatten 2010 sogar weniger Geld zum Leben.
</p><p>SGB-Chefökonom Daniel Lampart analysiert diese unsoziale Entwicklung wie folgt: „Die hohen Löhne stiegen viel stärker als die übrigen. Dazu kam eine Steuer- und Abgabenpolitik zugunsten der Oberschicht. Die tiefen und mittleren Einkommen werden hingegen durch Krankenkassenprämien und Miete wesentlich mehr belastet.“
</p><p>Diese negative Entwicklung ist auch bei den Löhnen – so SGB-Präsident Paul Rechsteiner – „kein Naturgesetz“ sondern politisch begründet. Das zeigen auch neue Studien der OECD. „Deshalb kann und muss die zunehmende Ungleichheit bei Einkommen und Vermögen geschlossen werden.“
</p><p>Eine Schlüsselrolle spielen „starke Gewerkschaften und berufs- und qualifikationsspezifische Mindestlöhne“, führte SGB-Vizepräsidentin und Unia GL-Mitglied Vania Alleva aus. Alleva weiter: „Gegen den Tieflohn-Missbrauch haben wir auch die Mindestlohninitiative mit 22 Fr./h. lanciert.“
</p><p>Des Weitern ist nötig:</p><ul><li>Eine Korrektur der unsozialen Steuerpolitik. Dringlich ist, dass das Kapitaleinlageprinzip der USR II eingeschränkt wird.</li><li>Eine gerechtere, einkommensabhängige Finanzierung der Krankenversicherung - kurzfristig über eine Erhöhung der Krankenkassen-Prämienverbilligungen.</li><li>Eine Abkehr von der individualisierten Bonus-Lohnpolitik hin zu klassischen Lohnsystemen mit generellen Lohnerhöhungen.</li><li>Eine aktive Aus- und Weiterbildungspolitik für NormalverdienerInnen. </li></ul><p>&nbsp;</p><p>Website zum Verteilungsbericht: <a href="http://www.verteilungsbericht.ch/" target="_blank" class="external-link" rel="noreferrer">www.verteilungsbericht.ch</a></p>]]></content:encoded><category>Wirtschaft</category><category>Sozialpolitik</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-754</guid><pubDate>Wed, 04 Apr 2012 17:44:00 +0200</pubDate><title>Schlechte Argumente für die Senkung der Renten</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/schlechte-argumente-fuer-die-senkung-der-renten</link><description>Die Renten der Pensionskassen haben, zusammen mit jenen der AHV, die Aufgabe, den Rentner/innen „die Fortsetzung der gewohnten Lebenshaltung in angemessener Weise“ zu ermöglichen. Das verlangt unsere Bundesverfassung. Schon heute ist dieses Verfassungsziel bei vielen Menschen mit unteren und mittleren Einkommen gefährdet. Umso weniger erträgt es bei den gesetzlich geregelten Renten eine Beeinträchtigung des bisherigen Rentenniveaus. </description><content:encoded><![CDATA[<p>Die Schweizerinnen und Schweizer haben am 7. März 2010 eine Vorlage zur Senkung des Mindestumwandlungssatzes in der beruflichen Vorsorge mit einem Stimmenanteil von 72.7% verworfen. Der Bundesrat, das Bundesamt für Sozialversicherungen, die Versicherungen, die Wirtschaftsverbände und die bürgerlichen Parteien hatten die Stimmbürger zuvor beschworen, dass die 2. Säule ohne Rentensenkungen finanziell nicht mehr gesichert sei. Die in einem der teuersten Abstimmungskämpfe der letzten Jahre mit grossem finanziellem Aufwand verbreiteten Argumente überzeugten nicht.
</p><p>Die letzte Amtshandlung von Bundesrat Burkhalter an der Spitze des zuständigen Departementes des Innern war die Eröffnung der Anhörung zum Bericht über die Zukunft der 2. Säule. Sein zentrales Thema ist erneut die als unausweichlich dargestellte Senkung des heutigen Mindestumwandlungssatzes. Wegen der Bedeutung des Berichtes für die bevorstehenden Weichenstellungen in der Politik der Altersvorsorge hat der Schweizerische Gewerkschaftsbund die Annahmen und Vorgaben des federführenden Bundesamts für Sozialversicherungen einer genaueren Prüfung unterzogen. Das Ergebnis der Untersuchung zeigt, dass diese Annahmen und Vorgaben bei der 2. Säule so fragwürdig sind wie die früheren Fehlprognosen des Amtes über die finanzielle Zukunft der AHV, die inzwischen vom BSV selber stark korrigiert und der Realität angenähert worden sind.
</p><p>Wer den umfangreichen Bericht zur 2. Säule genauer liest, staunt zunächst darüber, dass die zentralen Annahmen über die Entwicklung der Lebenserwartung und der Zinsen nur mit wenigen Zahlen unterlegt sind. Bei den Zinsen sind es steil abwärts zeigende Kurven bei risikoarmen Anlagen, bei der Lebenserwartung die Angaben einiger Vorsorgeeinrichtungen namentlich mit Daten von Staatsangestellten. Stutzig macht somit schon die oberflächliche Arbeit und das dünne Datenmaterial im entscheidenden Teil des Berichts.
</p><p>Eine genauere Untersuchung ergibt sodann, dass die Zins- und Renditeentwicklung in grösseren Zusammenhängen betrachtet und analysiert werden muss, bevor weitreichende Entscheide für die Zukunft mit entsprechenden Folgen für die soziale Sicherheit getroffen werden. An dieser Stelle muss der Verweis darauf genügen, dass schon leichte Veränderungen bei einer derzeit fehlenden Inflation das Bild vollständig verändern. Und stutzig machen müsste der Umstand, dass selbst die notorisch zurückhaltende Eidgenössische Finanzverwaltung in ihren eben publizierten „Langfristperspektiven“ für die Zukunft mit weit höheren Zinsen rechnet als das BSV.
</p><p>Bei der Entwicklung der Lebenserwartung wird das dünne Datenmaterial noch augenfälliger. Der Umstand etwa, dass jene Minderheit der Versicherten, auf die der gesetzliche Mindestumwandlungssatz überhaupt Anwendung findet, aus sozialen Schichten mit einer tieferen Lebenserwartung stammen, wird schlicht ausgeblendet. Dabei ist bekannt, dass die „Ungleichheit vor dem Tod“ bzw. die „Ungleichheit bei der Lebenserwartung“ gross ist: Wer wenig verdient und entsprechende Arbeiten leistet, lebt kürzer als jene, die mehr verdienen und höher qualifizierte Arbeiten verrichten.
</p><p>Wer der Bevölkerung aber Rentensenkungen zumuten möchte, der ist verpflichtet, die zugrundeliegenden Fakten gründlich, seriös und nachvollziehbar aufzuarbeiten oder aufarbeiten zu lassen. Dass die Glaubensgemeinschaft der Branche von Versicherungskonzernen bis hin zum ASIP wie vor dem 7. März 2010 einhellig der Meinung ist, dass der Umwandlungssatz gesenkt werden muss, genügt im demokratischen Prozess für die Begründung wichtiger politischer Entscheide nicht. Dafür braucht es faktenbasierte und glaubwürdige Grundlagen. Der Bericht über die Zukunft der 2. Säule genügt diesen Anforderungen nicht.
</p><p>Dazu kommt ein Weiteres. Das BSV selber hat Studien erstellen lassen, aus denen sich ergibt, dass die Kosten für die Verwaltung und die Vermögensverwaltung weit übersetzt sind. Darüber hinaus sind die Risikoprämien für die Versicherungsgesellschaften zu einem grossen Geschäft geworden, indem der Gewinn fast die Höhe des gesamten Aufwands erreicht. Solange das aber seitens des BSV nur festgestellt wird, ohne dass daraus auch politische Schlussfolgerungen gezogen würden, kann es nicht sein, dass die Gewinne der Versicherungskonzerne durch Rentensenkungen auf dem Buckel der Betroffenen weiter gesteigert werden.
</p><p>Der Schweizerische Gewerkschaftsbund wird bei dieser Ausgangslage Rentensenkungen bei der 2. Säule weiterhin bekämpfen. Es ist zu hoffen, dass das zuständige Departement die Zeit nutzt, nach den Grundlagen der AHV auch jene der 2. Säule fundiert zu überarbeiten. </p>]]></content:encoded><category>Berufliche Vorsorge</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-742</guid><pubDate>Fri, 30 Mar 2012 10:54:00 +0200</pubDate><title>Managed Care-Vorlage: Mogelpackung - Bedürfnisse der Patienten an letzter Stelle</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/managed-care-vorlage-mogelpackung-beduerfnisse-der-patienten-an-letzter-stelle</link><description>Die Managed Care-Vorlage ist eine gefährliche Mogelpackung und zementiert die Zweiklassenmedizin. Sie entpuppt sich bei näherer Betrachtung als Vorwand, um die Steuerung des Gesundheitswesens nach ökonomischen Interessen umzukrempeln. Zu Recht erwächst der Vorlage in der Bevölkerung und von Seiten vieler Verbände und Organisationen eine breite Opposition.</description><content:encoded><![CDATA[<h3>Die Gründe für ein Nein sind vielfältig</h3><p>Die Solidar-Vertragspflicht wird aufgehoben. Das führt zu einem Diktat der Krankenkassen, welche die Steuerung der Gesundheitsversorgung übernehmen. Sie können den Versorgungsnetzen – in notabene geheimen Verträgen – ihre Bedingungen diktieren und Netzwerke nach Belieben ausboten. Davon sind auch Spitäler, Heime, Spitex und Kliniken betroffen, die sich direkt oder indirekt den Netzen anschliessen müssen. Denn diese müssen die gesamte Versorgung nach KVG anbieten.
</p><p>Die Managed-Care-Netze müssen (von Kassen vorgegebene) Budgetziele einhalten. Ein möglicher Gewinn, aber auch ein Verlust trägt das Netz hälftig mit. Das schafft Anreize, nur noch auf minimale Untersuchungen und Therapien zu setzen und den PatientInnen die für sie optimal gesundheitsfördernden aber teureren Verfahren vorzuenthalten. Für das Gesundheitspersonal bedeutet dies enormen ethischen Stress: Auf ihm lastet der moralische Druck, Ökonomie stärker zu gewichten als die Bedürfnisse der PatientInnen. Durch den Kostendruck auf die Netzwerke wird beim Personal und ihren Arbeitsbedingungen gespart – in den Praxen, in den Spitälern und in den Heimen. Damit sinkt die Versorgungsqualität für die PatientInnen.
</p><p>Die PatientInnen sollen mit dreijährigen Knebelverträgen an ihre Krankenkasse und an das von ihnen gewählte Modell gebunden werden. Wer vor Vertragsablauf die Kasse und das Netz wechseln will, muss eine hohe Austrittsprämie zahlen.
</p><p>Das Gesundheitswesen der USA mit seinen weit verbreiteten MC-Netzen zeigt es, Bürokratie, Streitigkeiten (vor Gerichten) und administrative Kosten nehmen massiv zu.
</p><p>Wer keinem Netz beitreten will oder kann (wegen unzureichender regionaler Abdeckung), soll neu bis zu 1’000 Franken pro Jahr Selbstbehalt entrichten – zusätzlich zur Franchise von mindestens 300 Franken und zu den ständig steigenden Krankenkassenprämien. Wer sich das nicht leisten kann, hat keine freie Arzt- und Spitalwahl mehr.
</p><p>Da auch Heime und Spitäler in Netze eingebunden werden, wird nicht nur die freie Arzt-, sondern auch die freie Wahl von Spitälern und Heimen aufgehoben.
</p><h3>3 Beispiele</h3><p>Die langjährige Hausärztin von Frau H. wechselt das MC-Netz. Die Kasse von Frau H. hat aber keinen Vertrag mit dem neuen MC-Netz. Frau H. muss entweder eine hohe Austrittsprämie zahlen oder den Verlust ihre Hausärztin verkraften.
</p><p>Herr W. wird zum Pflegefall. Sein MC-Netz hat nur Verträge mit Heimen, die weit weg von seinem Wohnort, seiner Familie und seinen Bekannten sind. Herr W. muss in ein Netzwerk-Heim oder eine teure Austrittsprämie zahlen.
</p><p>Frau S. muss jedes Mal, wenn ihr die teuren Krebsmedikamente verschrieben werden, einen Tag im Spital verbringen. Denn bei stationären Fällen zahlt der Kanton mit und das Budget des Netzwerks ist entlastet.
</p><p>Integrierte Versorgung ist wichtig. Deshalb brauchen wir eine neue Vorlage mit freier Wahl des Netzes und damit des/r ÄrztIn, ohne Knebelverträge, mit Vertragspflicht der Krankenkassen und ohne Budgetmitverantwortung, sondern mit einer Stärkung der Professionalität. Damit wir eine integrierte Versorgung im Interesse der Versicherten bekommen, muss die aktuelle MC-Mogelpackung wuchtig verworfen werden! </p>]]></content:encoded><category>Gesundheit</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-745</guid><pubDate>Thu, 29 Mar 2012 11:50:00 +0200</pubDate><title>AHV solid - IV auf Kurs</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/ahv-solid-iv-auf-kurs</link><description>Betriebsrechnung 2011 AHV/IV/EO Ausgleichsfonds</description><content:encoded><![CDATA[<p>Obwohl 2011 die AHV-Renten gemäss Mischindex erhöht wurden und entgegen der langjährigen Schwarzmalerei schloss die AHV letztes Jahr mit einem positiven Umlageergebnis ab. Die AHV Finanzen sind und bleiben stabil. Sparmassnahmen wie die Erhöhung des Rentenalters für Frauen sind überflüssig. Der SGB wird sie bekämpfen.
</p><p>Bei der Invalidenversicherung (IV) wirken die 5. Revision und die Zusatzfinanzierung. Die IV-Renten konnten 2011 fast vollständig durch die Einnahmen finanziert werden. Die IV häuft keine Schulden mehr auf. Mit den Massnahmen der IV-Revision 6a, die seit 2012 in Kraft sind, wird die IV sogar Gewinne schreiben. Weitere Rentenkürzungen, wie sie die IV Revision 6b will, sind über-flüssig. Der SGB fordert den Verzicht auf die IV Revision 6b.
</p><p><b>Auskünfte:</b></p><p>Doris Bianchi, geschäftsleitende Sekretärin SGB 076 564 67 67<br>Ewald Ackermann, SGB-Kommunikation 031 377 01 09 oder 079 660 36 14 </p>]]></content:encoded><category>Sozialpolitik</category><category>AHV</category><category>Invalidenversicherung</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-740</guid><pubDate>Mon, 19 Mar 2012 16:49:00 +0100</pubDate><title>Dossier 85: Berufliche Vorsorge III - Verwaltungskosten: Bedeutendes Sparpotenzial</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/dossier-85-berufliche-vorsorge-iii-verwaltungskosten-bedeutendes-sparpotenzial</link><description></description><content:encoded><![CDATA[<p>Die Berufliche Vorsorge ist als Sozialversicherung ausgestaltet. Die Beiträge der Arbeitnehmenden und Arbeitgeber dienen zur Finanzierung von Leistungen, die beim Eintreffen von bestimmten Risiken fällig werden. In diesem Prozess entstehen zwangsläufig Kosten. Zudem sind mittlerweile viele Dienstleistungserbringer daran beteiligt, die ebenfalls entschädigt werden müssen. Diese Kosten müssen aber in einem angemessenen Verhältnis zur Leistung stehen. Die vorliegende Analyse des Schweizerischen Gewerkschaftsbundes zeigt, dass sie dies nicht tun. 
</p><p>Die Kostenfrage ist nicht nur im Hinblick auf die Glaubwürdigkeit der Beruflichen Vorsorge zu beurteilen. Die Kosten wirken sich auch auf die Finanzierung der Leistungsverpflichtungen aus. Wenn der Bundesrat in seinem Bericht über die Zukunft der 2. Säule erneut eine Senkung des Mindestumwandlungssatzes zur Diskussion stellt, ist es angezeigt, die Kosten zu eruieren und das Einsparpotenzial sichtbar zu machen.
</p><p>Ein grosses Ärgernis ist die intrasparente Darstellung der Verwaltungskosten und insbesondere der Vermögensverwaltungskosten. Eine vom Bundesamt für Sozialversicherungen in Auftrag gegebene Studie über die Vermögensverwaltungskosten offenbarte, dass alleine 2009 über <br> 2.8 Mrd. Franken bei der Vermögensverwaltung anfielen, welche direkt vom Kapitalertrag abgezogen und nie ausgewiesen wurden. Belegt wurde zudem, dass hohe Vermögensverwaltungskosten nicht zu einer höheren Nettorendite führen, sondern diese tendenziell schmälern.
</p><p>Das Einsparpotenzial bei den Vermögensverwaltungskosten ist mit 1.8 Mrd. Franken (Studie c-alm) beträchtlich. Würden die Vorsorgeeinrichtungen 80 % dieses Einsparpotenzials ausschöpfen, könnten jährlich rund 1.45 Mrd. zusätzlich für die Finanzierung der Leistungen verwendet werden. Dies entspricht 0.15 Umwandlungssatz-Prozentpunkten. Damit könnten die finanziellen Belastungen auf Grund einer um ein Jahr höheren Lebenserwartung komplett ausgeglichen werden. 
</p><p>In der Beruflichen Vorsorge haben private Lebensversicherungsgesellschaften eine wichtige Stellung eingenommen. Sie treten als Risikoträger auf und übernehmen die Kapitalgarantie für die Leistungsverpflichtungen. Wegen unterschiedlichen Rechtsgrundlagen und Rechnungslegungsvorschriften ist die Kostenstruktur bei den Lebensversicherungsgesellschaften noch undurchsichtiger und kaum vergleichbar mit jener der Pensionskassen. Die Verwaltungskosten werden nicht einheitlich ausgewiesen. Aus Marketing-Gründen verlangen die Versicherungsgesellschaften systematisch zu tiefe Kostenprämien, die den tatsächlichen Aufwand gar nicht decken. Für die Differenz kommen die Versicherten auf - was im normalen Wirtschaftsleben undenkbar ist. Bei den Verwaltungskosten der Lebensversicherer liegen Einsparungen von mindestens 130 Millionen Franken drin.
</p><p>Auch bei den Prämien für die Abdeckung der Risiken Tod und Invalidität wird das Kostendeckungsprinzip verletzt. Im Risikoprozess zahlen die Versicherten Prämien, welche den Aufwand deutlich übertreffen. Die Prämien werden anhand der IV-Daten aus den Jahren 2000-2005 berechnet. Seither sind die IV-Neurenten stark zurückgegangen. Deshalb liegen die Prämien 2010 im Schnitt über einen Drittel höher als der Aufwand. Die nicht aufgewendeten Risikoprämien ziehen die Lebensversicherer primär als Gewinne für sich selbst ein. Die Finma als Aufsichtsbehörde toleriert überrissene Prämien und missachtet dadurch ihren Auftrag, die Versicherten vor Missbrauch im Versicherungswesen zu schützen. Um nicht als missbräuchlich zu gelten, dürften die Risikoprämien höchstens 20 % über dem jeweiligen Aufwand liegen. Hätte eine korrekte Tarifierung im 2010 stattgefunden, hätte dies ein Einsparpotential von 442 Mio. Franken ergeben.
</p><p>Die Versicherungsunternehmen legitimieren ihre hohen Gewinne gerne mit den von ihnen übernommenen Kapitalgarantien. Aber ein genauer Blick zeigt: Ein Grossteil dieser Garantien wird gar nicht von den Unternehmen finanziert, sondern von den Versicherungsnehmern selber. Zum einen durch hohe Risikoprämien, zum anderen durch hohe Rückstellungen und letztlich durch die Zuweisungen an den Überschussfonds. Denn die Lebensversicherer dürfen Gelder des Überschussfonds, die den Versicherten zustehen, als Solvenzkapital anrechnen. Angesichts dieser Sicherheitsnetze ist die Überschussbeteiligung der Lebensversicherer von maximal 10 % des Gesamtertrags überhöht. Solange die angemessene Entschädigung für die erbrachte Dienstleistung der Kapitalgarantie im System der Beruflichen Vorsorge als Sozialversicherung nicht eruiert worden ist, wirkt die aktuelle Überschussbeteiligung willkürlich. Es drängt sich deshalb die Anwendung der ergebnisbasierten Methode auf. Diese würde wiederum ein Einsparpotential von 310 Mio Franken nach sich ziehen.
</p><p>Alleine im Jahr 2010 sind rund 880 Mio Franken zu viel in Richtung der Lebensversicherungsgesellschaften geflossen. Gelder, welche die Versicherten einbezahlt haben und die für die Finanzierung ihrer Leistungen zur Verfügung stehen müssten.</p>]]></content:encoded><category>Berufliche Vorsorge</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-739</guid><pubDate>Mon, 19 Mar 2012 16:40:00 +0100</pubDate><title>Dossier 84: Berufliche Vorsorge II - Lebenserwartung: Eine kritische Analyse der heute verwendeten Grundlagen </title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/dossier-84-berufliche-vorsorge-ii-lebenserwartung-eine-kritische-analyse-der-heute-verwendeten-grundlagen</link><description></description><content:encoded><![CDATA[<p class="Text"><b>Zusammenfassung</b></p><p class="Text">Wir sind gesünder und können länger leben. Diese Tatsache wird von der Bevölkerung als sehr positiv wahrgenommen. Sie ist auch ein Zeichen von wirtschaftlichem Wohlstand. Je höher das Einkommensniveau in einem Land ist, desto höher ist üblicherweise die Lebenserwartung. Für die Altersvorsorge bedeutet das, dass mit der Lebenserwartung auch das Finanzierungspotenzial der Vorsorgewerke steigt.</p><p class="Text">In der öffentlichen Diskussion über die Finanzierung der Altersvorsorge dominiert hingegen die Frage der höheren Kosten, die sich infolge der steigenden Lebenserwartung ergeben. Bei der 2.&nbsp;Säule dreht sie sich um die Höhe Umwandlungssatzes, der das individuell angesparte Altersguthaben eines Versicherten in eine jährliche Rente umwandelt. </p><p class="Text">Weil die Lebenserwartung der in der 2.&nbsp;Säule Versicherten gestiegen sei, verlangt das Bundesamt für Sozialversicherungen (BSV) im Namen des Bundesrates im Bericht über die Zukunft der 2.&nbsp;Säule eine Senkung des Mindestumwandlungssatzes. Obwohl mit Inkraftsetzung der 1. BVG-Revision von 2004 bis 2006 der steigenden Lebenserwartung der Versicherten durch die schrittweise Absenkung des Umwandlungssatzes von 7.2% auf 6.8% bereits Rechnung getragen wurde. Und obwohl das Volk eine weitere Absenkung des Mindestumwandlungssatzes auf 6.4% im März 2010 an der Urne verworfen hat.</p><p class="Text">Der SGB hat die Aussagen im BSV-Bericht zur Lebenserwartung untersucht. Dabei hat sich gezeigt, dass der Bericht viele zentrale Fragen unbeantwortet lässt oder sie erst gar nicht stellt. Bei anderen Punkten dominiert eine oberflächliche Betrachtungsweise:</p><p class="Text">1&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp; Die Senkung des Mindestumwandlungssatzes betrifft vor allem Personen, die nur im Obligatorium oder knapp darüber versichert sind. Das sind in der Regel gleichzeitig die Menschen mit einer geringeren Lebenserwartung. Überobligatorisch Versicherte, d.h. Personengruppen mit einer höheren Lebenserwartung, wären dagegen weit weniger tangiert. Denn für sie kann in aller Regel bereits jetzt ein geringerer Umwandlungssatz angewendet werden. Wer argumentiert, dass der Mindestumwandlungssatz wegen der hohen Lebenserwartung gesenkt werden muss, der müsste eine hohe Lebenserwartung auch für die Gruppe der obligatorisch Versicherten nachweisen. Diesen Beleg bleibt der Bund bis heute schuldig. </p><p class="Text">2&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp; Die vorliegende Analyse hat gezeigt, dass die Qualität und die öffentliche Verfügbarkeit der Daten über die Lebenserwartung absolut ungenügend ist. So gibt es keine alle Versicherten umfassenden, offiziellen Daten zur Lebenserwartung in der 2.&nbsp;Säule. Stattdessen stützt man sich auf die Angaben einiger Vorsorgeeinrichtungen, welche dem Anspruch der Repräsentativität nicht genügen. Dies zeigen die teilweise sehr unterschiedlichen Daten in den offiziell verwendeten Sterbetafeln. Es ist anzunehmen, dass sie eine zu hohe Lebenserwartung ausweisen. Ein Grossteil der offiziellen Daten ist entweder gar nicht öffentlich zugänglich oder nur gegen ein nicht geringes Entgelt, was der legitimen Forderung nach grösstmöglicher Transparenz entgegensteht. Um ernsthaft zu prüfen, inwieweit der Anstieg der Lebenserwartung eine erneute Umwandlungssatzsenkung notwendig macht, wäre eine unabhängige, umfassende und qualitativ über alle Zweifel erhabene Datengrundlage, die für jedermann einsehbar ist, notwendig.</p><p class="Text">3&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp; Selbst wenn die Pensionskassen wegen einer gestiegenen Lebenserwartung mehr ausgeben müssen, so können sie gleichzeitig von entlastenden Entwicklungen profitieren. Während die Altersrenten von 2004 bis 2010 um über 30% stiegen, stagnierten die Invalidenrenten. Auch die Ehegattenrenten wuchsen deutlich weniger stark als die Altersrenten. Das sind neuere Entwicklungen, die bei der Beurteilung der Finanzperspektiven der 2.&nbsp;Säule berücksichtig werden müssen. </p><p class="Text">Für eine korrekte Beurteilung der tatsächlichen Auswirkungen der Lebenserwartung auf die finanzielle Lage der Vorsorgeeinrichtungen müssen zunächst die entsprechenden technischen Grundlagen in ausreichender Qualität erarbeitet und bereitgestellt werden. Zudem darf die Diskussion nicht auf die Lebenserwartung und die Renditen verengt werden, sondern sie muss auch weitere ausgabenrelevante Entwicklungen umfassen. Schliesslich muss vollständige Transparenz bezüglich des tatsächlichen Betroffenenkreis und der exakten finanziellen Auswirkungen für die Pensionskassen hergestellt werden.</p>]]></content:encoded><category>Berufliche Vorsorge</category><category>Gesundheit</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-738</guid><pubDate>Mon, 19 Mar 2012 16:25:00 +0100</pubDate><title>Dossier 83: Berufliche Vorsorge I - Rendite: Ursachen, Zusammenhänge und Perspektiven</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/dossier-83-berufliche-vorsorge-i-rendite-ursachen-zusammenhaenge-und-perspektiven</link><description></description><content:encoded><![CDATA[<p><b>Zusammenfassung </b></p><p>Pensionskassen haben einen langen Zeithorizont. Die Arbeitnehmer zahlen über ungefähr 40 Jahre ein. Danach erhalten sie aus ihrem Altersguthaben während rund 20 Jahren Rente. Wegen diesem langen Zeithorizont können Pensionskassen auch vorübergehende Tiefzinsphasen wegstecken. Dieser Tatsache trägt der Mindestumwandlungssatz in der 2. Säule Rechnung. Um den Rentner/innen finanzielle Planungssicherheit zu ermöglichen, ist der Mindestumwandlungssatz im Gesetz festgelegt. 
</p><p>Trotzdem schlägt das Bundesamt für Sozialversicherungen BSV im Namen des Bundesrates im Bericht über die Zukunft der 2. Säule vor, den Mindestumwandlungssatz wegen den heutigen tieferen Zinsen bzw. Renditen zu senken. Es geht davon aus, dass Zinsen künftig immer so tief bleiben werden. Doch eine ökonomische Analyse zur zukünftigen Renditeentwicklung fehlt im Bericht weitestgehend. 
</p><p>Das vorliegende Paper identifiziert und analysiert die Ursachen für die niedrigeren Renditen der vergangenen Jahre und diskutiert, ob es sich dabei um temporäre oder dauerhafte Entwicklungen handelt. Auf Grund des langen Anlagehorizontes von Pensionskassen wäre ein temporäres Renditetief kein ausreichender Grund für eine Umwandlungssatzsenkung. Lediglich strukturell niedrige Renditen würden einen solchen Schritt rechtfertigen.
</p><p>Seit 1930 hat ein in der Schweiz in Aktien und Obligationen angelegtes Pensionskassenguthaben durchschnittlich pro Jahr mehr als 5 Prozent abgeworfen. Die gegenwärtig tieferen Renditen sind so gesehen ausserordentlich. In den 1990er Jahren waren die Renditen hingegen ausserordentlich hoch. 
</p><p>Die ökonomische Theorie besagt, dass die Zinsen auf risikoarmen Anlagen längerfristig gleich hoch sind wie das BIP-Wachstum plus einen Aufschlag für den Liquiditätsverzicht der Anleger. Konkret: Die Schweizer Wirtschaft wächst längerfristig ungefähr mit 3 Prozent pro Jahr (nominell). Dazu kommt ein Aufschlag von rund 1 Prozentpunkt für den Liquiditätsverzicht. Das macht insgesamt 4 Prozent, welche durch Anlagen in Fremdwährungen oder riskantere Anlagen (Immobilien, Unternehmensobligationen, Aktien u.a.) erhöht werden können.
</p><p>Das tiefere Zinsniveau ist ein globales Phänomen und auch bei seinen Ursachen handelt es sich um länderübergreifende Entwicklungen. Ein Teil davon ist darauf zurück zu führen, dass die Zentralbanken wegen der schlechten Konjunktursituation ihre Kurzfristzinsen stark gesenkt haben. Solche konjunkturell bedingten Zinsschwankungen korrigieren sich in der mittleren Frist. 
</p><p>Ein Haupttreiber für den nicht konjunkturell bedingten Rückgang der Zinsen in den letzten Jahren ist die weltweit tiefere Inflation. Gründe für die tiefere Inflation sind: Weltweit schlechter ausgelastete Produktionskapazitäten und höhere Arbeitslosigkeit, eine verstärkte Ausrichtung der Geldpolitik auf Preisstabilität, vermehrte Importe aus aufstrebenden Ländern mit teilweise unterbewerteten Währungen (China), der Abbau von Handelshemmnissen (tiefe Zölle u.a.), neue Technologien (IT u.a.), Druck auf die Löhne (Abbau von Arbeitnehmerschutz). 
</p><p>Auch die Realzinsen sind gesunken. Die Gründe hierfür waren u.a.: Die Gründung der Europäischen Währungsunion, ein ‚Ersparnisüberschuss‘ der asiatischen Schwellenländer und der Ölexporteure, schärfere regulatorische Vorschriften für institutionelle Anleger sowie eine gestiegene Risikoaversion nach dem Aktienmarkteinbruch 2001/2002. 
</p><p>Die geringe Aktienperformance während der vergangenen 10 Jahre ist nicht durchgängig niedrigen Renditen geschuldet, sondern ein Ergebnis der beiden schweren Krisen der Jahre 2001/2002 und 2008. Dabei stellen die beiden Krisen im historischen Vergleich sowohl in Bezug auf ihre Stärke als auch auf die rasche Abfolge grosse Ausnahmen dar. 
</p><p>Ob die Pensionskassenrenditen auch künftig tief sein werden, ist zweifelhaft. Wenn beispielsweise die Teuerung anzieht, sind alle Tiefzinsprognosen Makulatur. Die Wirkung vieler der genannten Einflussfaktoren dürfte wenigstens teilweise auslaufen. Einige verlieren an Bedeutung, sobald sich das wirtschaftliche Umfeld ändert und andere sind lediglich während eines Transformationsprozesses wirksam. Die aktuellen Niedrigzinsen dürften daher nicht ohne weiteres in die Zukunft fortgeschrieben werden. Es überrascht daher auch nicht, dass sowohl die eidgenössische Finanzverwaltung (EFV 2012: 18-19) als auch private Finanzinstitute bereits in naher Zukunft einen deutlichen Anstieg des Zinsniveaus voraussagen (Vgl. u.a. UBS 2011: 24). 
</p><p>Die Analyse der langfristigen Entwicklungen in der Realwirtschaft und auf den Finanzmärkten lässt daher aktuell keine zwingende Notwendigkeit für eine Umwandlungssatzsenkung erkennen. </p>]]></content:encoded><category>Berufliche Vorsorge</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-693</guid><pubDate>Mon, 19 Mar 2012 14:50:00 +0100</pubDate><title>Dem Bund fehlen die Argumente für die Senkung der Pensionskassen-Renten</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/dem-bund-fehlen-die-argumente-fuer-die-senkung-der-pensionskassen-renten</link><description>SGB-Medienkonferenz zur finanziellen Lage der Pensionskassen</description><content:encoded><![CDATA[<p>Schon heute müssen viele RentnerInnen den Gürtel im Alter enger schnallen. Nun schlägt das Bundesamt für Sozialversicherungen BSV vor, die Pensionskassenrenten zu senken – weil das Geld in der 2. Säule für den heutigen Umwandlungssatz nicht mehr reichen soll. Doch die Argumente für diese Senkung fehlen.
</p><p>Für SGB-Präsident Paul Rechsteiner sind die „Annahmen und Vorgaben des BSV bei der 2. Säule so fragwürdig wie bei den früheren Fehlprognosen über die finanzielle Zukunft der AHV, die inzwischen stark korrigiert werden mussten.“
</p><p>Bei den Ertragsmöglichkeiten der Pensionskassen schreibt das BSV das heutige Tiefzinsumfeld unkritisch in die Zukunft fort. Eine Analyse der Ursachen für die tieferen Zinsen fehlt. Selbst die Eidgenössische Finanzverwaltung rechnet in ihren eben publizierten „Langfristperspektiven“ für die Zukunft mit höheren Zinsen als das BSV.
</p><p>Auch die Belege zur Lebenserwartung der betroffenen RentnerInnen sind völlig ungenügend. SGB-Chefökonom Daniel Lampart: „Betroffen sind vor allem Personen mit einer geringeren Lebenserwartung. Der Bund arbeitet aber mit Statistiken für Personen, die länger leben.“ Nicht berücksichtigt werden auch die Einsparungen bei den Pensionskassen, durch die stagnierenden Invalidenrenten oder die weniger stark wachsenden Ehegattenrenten.
</p><p>Die Verwaltungskosten bei der 2. Säule sind nach wie vor viel zu hoch. Lebensversicherer und Banken bedienen sich auf Kosten der Versicherten. SGB-Sozialversicherungsexpertin Doris Bianchi: „Das Einsparpotenzial bei den Vermögensverwaltungskosten ist mit 1.8 Mrd. Franken enorm.“ Darüber hinaus sind die Risikoprämien für die Versicherungsgesellschaften zu einem grossen Geschäft geworden: Der Gewinn erreicht fast die Höhe des gesamten Aufwands. Angesichts solcher Missstände forderte Unia-GL-Mitglied Aldo Ferrari eine rigorose Aufsicht und genügend Mittel für die entsprechende Oberaufsichtskommission.
</p><p>Das BSV muss die Grundlagen und Analysen zur Finanzsituation der 2. Säule stark überarbeiten. Dazu braucht es Massnahmen zur wirksamen Senkung der Verwaltungskosten. Bei der heutigen dürftigen Ausgangslage wird der SGB Rentensenkungen bei der 2. Säule weiterhin bekämpfen.
</p><h3><b>Weitere Unterlagen:</b></h3><ul><li>"Schlechte Argumente für die Senkung der Renten" von SGB-Präsident Paul Rechsteiner</li><li>&lt;media&gt;"Rentensenkungs-Szenario des Bundes: Es fehlen die Argumente"&lt;/media&gt; von SGB-Chefökonom Daniel Lampart</li><li>&lt;media&gt;"Grosses Einsparpotenzial bei den Verwaltungskosten"&lt;/media&gt; von SGB-Zentralsekretärin Doris Bianchi</li><li>&lt;media&gt;"Oberaufsicht über die berufliche Vorsorge: Beschränkte Mittel für mehr Kontrolle in der 2. Säule"&lt;/media&gt; von Unia-Geschäftsleitungsmitglied Aldo Ferrari</li><li>SGB-Dossier Nr. 83 &lt;media 176&gt;"Berufliche Vorsorge I - Rendite: Ursachen, Zusammenhänge und Perspektiven"&lt;/media&gt;</li><li>SGB-Dossier Nr. 84 &lt;media 177&gt;"Berufliche Vorsorge II - Lebenserwartung: Eine kritische Analyse der heute verwendeten Grundlagen"&lt;/media&gt;</li><li>SGB-Dossier Nr. 85 &lt;media 178&gt;"Berufliche Vorsorge III - Verwaltungskosten: Bedeutendes Sparpotenzial"&lt;/media&gt;</li></ul><h3><b>Auskünfte:</b></h3><p>Daniel Lampart, SGB-Chefökonom, 031 377 01 16; 079 205 69 11<br>Doris Bianchi, SGB-Sozialversicherungsexpertin, 031 377 01 13; 076 564 67 67 <br>Ewald Ackermann, SGB-Kommunikation, 031 377 01 09; 079 660 36 14</p>]]></content:encoded><category>Berufliche Vorsorge</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-135</guid><pubDate>Sun, 11 Mar 2012 14:14:00 +0100</pubDate><title>Jetzt sind die Sozialpartner gefordert!</title><link>https://www.sgb.ch/themen/arbeit/detail/jetzt-sind-die-sozialpartner-gefordert</link><description>Volksinitiative 6 Wochen Ferien für alle</description><content:encoded><![CDATA[<p>Die Ablehnung der Volksinitiative „6 Wochen Ferien für alle“ ist kein Plebiszit für noch mehr Stress am Arbeitsplatz, für noch längere Arbeitszeiten, für Arbeitsbereitschaft rund um die Uhr an 7 Tagen die Woche. Das Nein der Stimmberechtigten ist vielmehr ein Auftrag an die Sozialpartner gemeinsame Lösungen zu finden, wie der zunehmende Druck auf die Arbeitnehmenden und die Beschleunigung in den Arbeitsprozessen abgebaut werden kann.
</p><p>Die Gegner der Initiative – Bundesrat, bürgerliche Parteien und Arbeitgeber – haben während der Abstimmungskampagne immer wieder betont, dass sie das Grundanliegen des Volksbegehrens – mehr Erholungszeit für die Arbeitnehmenden – teilten, dass sie aber staatliche Regelungen ablehnten. Die Arbeitgeber sind nun in der Pflicht zu beweisen, dass das nicht nur leere, dem Kampagnenerfolg geschuldete Worte waren. Der Schweizerische Gewerkschaftsbund und seine Verbände werden sie bei den nächsten Sozialpartnerverhandlungen an ihre Aussagen erinnern und Lösungen für mehr Arbeitnehmerschutz, weniger Stress am Arbeitsplatz und mehr Freizeit fordern. Die Politik ihrerseits ist in der Pflicht, für diejenigen Arbeitnehmenden den Schutz zu verbessern, die in Branchen beschäftigt sind, in denen keine verhandlungsfähigen Sozialpartner existieren.
</p><p><b>Auskünfte:</b></p><p>Daniel Lampart, Leiter SGB-Sekretariat, 079 205 69 11<br>Jean Christophe Schwaab, Zentralsekretär SGB, 078 690 35 09<br>Paul Rechsteiner, SGB-Präsident, 079 277 61 31<br>Ewald Ackermann, SGB-Kommunikation, 079 660 36 14</p>]]></content:encoded><category>Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz</category><category>Gesundheit</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-716</guid><pubDate>Wed, 18 Jan 2012 11:47:00 +0100</pubDate><title>2012 im sozialpolitischen Blick: Wieviel? Was bleibt, was ändert?</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/2012-im-sozialpolitischen-blick-wieviel-was-bleibt-was-aendert</link><description>Grössere Veränderungen stehen 2012 in der Invalidenversicherung an. Ansonsten ist das das neue Jahr sozialversicherungsmässig geprägt von technischen Anpassungen, Verschärfungen und schleichenden Verschlechterungen. Vereinzelt nur sind kleinere Verbesserungen sichtbar. </description><content:encoded><![CDATA[<h3>AHV</h3><p> Die AHV-Renten werden 2012 nicht der Lohn- und Preisentwicklung angepasst. Eine solche Anpassung ist für 2013 vorgesehen. Folglich bleiben die Renten gleich wie 2011. Die minimale Altersrente beträgt Fr. 1160, die maximale Fr. 2320, und der Höchstbetrag für Ehepaare beläuft sich auf Fr. 3480.
</p><p> Auf den 1.1.2012 treten die neuen Bestimmungen über die technische Durchführung der AHV in Kraft. Diese Neuregelungen betreffen vor allem die Beiträge für Nichterwerbstätige. Die anderen Beitragssätze – namentlich für Unselbständig- erwerbende – bleiben unverändert.
</p><p> Punkto Gesetzgebung ist bei der AHV aber einiges in Vorbereitung. 2012 werden im zuständigen Bundesamt die Grundlagen für die 12. AHV Revision erarbeitet. Gleichzeitig ist in den Eidg. Räten eine parlamentarische Initiative hängig, welche das Rentenalter 65 für Frauen fordert. Zudem hat sich das Parlament für die Abschaffung der automatischen AHV-Rentenanpassung an die Lohn- und Preisentwicklung ausgesprochen.
</p><h3> IV </h3><p> Der Aktionismus in der Invalidenversicherung (IV) geht ungebremst weiter. Die neuen Bestimmungen, welche die Revision 6a eingeführt hat, traten bereits am 1.1.2012 in Kraft. Unter dem Titel Wiedereingliederung werden ab diesem Jahr die Renten von 17'000 invaliden Personen überprüft und gegebenenfalls aufgehoben oder reduziert. IV-Rentner und –Rentnerinnen, die an somatoformen Schmerzstörungen, Fibromyalgie, Schleudertrauma oder an ähnlichen Krankheiten leiden, können ihren Rentenanspruch verlieren. Für diese Personen ist wirtschaftliche Not vorprogrammiert, denn eine Integration in den Arbeitsmarkt dürfte äusserst schwierig werden, auch wegen der sich abzeichnenden Rezession.
</p><p> Nach der Herabsetzung oder Aufhebung der Rente können die Betroffenen zwar Massnahmen zur Wiedereingliederung in Anspruch nehmen. Während der Durchführung dieser Massnahmen wird die Rente während längstens zwei Jahren weiterhin ausgerichtet. Immerhin sind Versicherte, die am 1. Januar 2012 das 55. Altersjahr zurückgelegt haben oder die zum Zeitpunkt, zu dem die Überprüfung eingeleitet wird, seit mehr als 15 Jahren eine IV-Rente beziehen, von dieser Überprüfung nicht betroffen.
</p><p> Als neue Integrationsmassnahme wird der Arbeitsversuch eingeführt. Eine patente Sache für den Arbeitgeber: Er erhält von der IV-Stelle gratis eine Arbeitskraft für 6 Monate und hat keinerlei Verpflichtung, die vermittelte Person zu beschäftigen, auch bei Eignung nicht. Für die betroffenen IV-Versicherten dürfte deshalb der Arbeitsversuch häufig zum Frusterlebnis werden. 
</p><p> Die IV-Revision 6b führt zudem den Assistenzbeitrag ein. Der Assistenzbeitrag ermöglicht es Bezüger/innen einer Hilflosenentschädigung, die zu Hause leben oder zu Hause leben möchten und dabei auf regelmässige Assistenz angewiesen sind, eine Person einzustellen, welche die erforderlichen Hilfeleistungen erbringt. Der Beitrag richtet sich nach dem für die Assistenz notwendigen Zeitaufwand. Der Bundesrat hat für 2012 den Assistenzbeitrag auf Fr. 32.- (inkl. Ferien) pro Arbeitsstunde festgelegt.
</p><h3> Dennoch: Die Demontage der IV soll weiter gehen </h3><p> Das Parlament wird 2012 das zweite Massnahmenpaket behandeln und verabschieden. Diese IV-Revision 6b beinhaltet ein neues Rentensystem, das zu happigen Rentenkürzungen führen wird, sowie eine Kürzung der IV Kinderrenten. Zudem sollen die IV-Renten nicht mehr automatisch der Teuerung angepasst werden dürfen. Diese drastischen Massnahmen sorgen dafür, dass die Vorlage auf Referendumskurs segelt. Die Invalidenverbände geben sich entschlossen, dem Abbau einen Riegel zu schieben.
</p><h3> BVG</h3><p> 2012 steht der Mindestzinssatz auf einem Allzeittief von 1,5 %. Damit wächst das Altersguthaben der Versicherten weit weniger als in den Vorjahren. 
</p><p> Laut Gesetz müssen die Hinterlassenen- und Invalidenrenten der Zweiten Säule periodisch der Teuerung angepasst werden. Infolge ausbleibender Teuerung entfällt aber die Anpassung 2012. Für die Altersrenten gibt es keine gesetzliche Anpassungspflicht. Die Altersrenten der Zweiten Säule sind deshalb in den letzten Jahren faktisch eingefroren. 
</p><p> Die Bestimmungen der Strukturreform treten ebenfalls anfangs 2012 in Kraft. Auf dieses Datum nimmt die Oberaufsichtskommission ihre Arbeit auf. Sie beaufsichtigt die kantonalen Aufsichtsbehörden und muss sicherstellen, dass das System der beruflichen Vorsorge gut funktioniert. Strengere Transparenzvorschriften und Bestimmungen über die Corporate Governance sollen Misswirtschaft in den Pensionskassen verhindern.
</p><p> Der Bundesrat wird 2012 seinen Bericht über die Zukunft der Zweiten Säule verabschieden. Darin werden die Probleme im System dargelegt und mögliche Lösungen für die politische Diskussion vorgeschlagen. Kernthema bildet die Frage der Höhe des Mindestumwandlungssatzes. Zwei Jahre nach dem deutlichem Volksnein zu dessen Senkung ist die Frage wieder auf dem Tisch.
</p><h3> Arbeitslosenversicherung</h3><p> Ältere Arbeitslose sind besonders von Langzeitarbeitslosigkeit betroffen. Um die Situation der über 55-Jährigen etwas abzufedern, wird die Beitragszeit für den Höchstanspruch von 520 Taggeldern von 24 auf 22 Monate gesenkt. Diese Personen können demnach 520 ALV Taggelder beziehen, wenn sie innerhalb der zweijährigen Rahmenfrist während mindestens 22 Monaten Beiträge geleistet haben.
</p><p> Die Höchstdauer zum Bezug von Kurzarbeitsentschädigung wird 2012 von 12 auf 18 Monate erhöht. Die auf einen Tag verkürzte Karenzfrist wird beibehalten. Diese Regelung gilt befristet bis Ende 2013 und wurde vom Bundesrat als Massnahme gegen die Frankenstärke beschlossen.
</p><h3> Krankenversicherung</h3><p> Die neue Spitalfinanzierung tritt in Kraft. Sie beruht auf einer neuen gesamtschweizerischen Tarifstruktur, basierend auf leistungsbezogenen Pauschalen (Tarifsystem SwissDRG). Die Spitalfinanzierung wird von den Kantonen (55%) und den Versicherern (45%) übernommen. 
</p><p> Die Prämien der obligatorischen Krankenpflegeversicherung werden 2012 durchschnittlich um 2,2% steigen. Punkto Prämienverbilligung werden 2012 alle Kantone verpflichtet, die Zuschüsse direkt an die Krankenkasse auszurichten.
</p><p><a name="_GoBack"></a> Auf Gesetzesstufe ist auch in diesem Bereich vieles im Umbruch. Das vom SGB unterstützte Referendum gegen die Managed-Care-Vorlage ist im Januar 2012 zu Stande gekommen. Die Vorschläge für höhere Selbstbehalte und für einen eingeschränkten Zugang zu medizinischen Leistungen kommen im Verlauf des Jahres zur Abstimmung.</p>]]></content:encoded><category>Sozialpolitik</category><category>AHV</category><category>Invalidenversicherung</category><category>Gesundheit</category><category>Berufliche Vorsorge</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-325</guid><pubDate>Wed, 04 Jan 2012 17:19:00 +0100</pubDate><title>Rentenkürzungen liegen nicht drin</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/rentenkuerzungen-liegen-nicht-drin</link><description></description><content:encoded><![CDATA[<p>Kurz vor dem Wechsel des Departements hat Bundesrat Burkhalter den Bericht über die Zukunft 2. Säule in die Anhörung geschickt. Dieser Bericht hat es in sich: Er zielt auf die Senkung des Mindestumwandlungssatzes und somit der Renten ab und zeigt hierfür einen möglichen Fahrplan auf.
</p><p>Doch anders als im Bericht behauptet, ist die Senkung des Mindestumwandlungssatzes von 6,8 auf 6,4 Prozent mit Zeithorizont 2015 überhaupt nicht „weitgehend akzeptiert“. Im Gegenteil. Es ist eine Tatsache, dass die heutigen Renten aus der ersten und zweiten Säule für die tiefen und mittleren Einkommen häufig zu knapp sind. Leitgedanke aller Reformvorhaben der Altersvorsorge muss daher die Erfüllung des Verfassungsauftrags sein: Die Sicherstellung der gewohnten Lebensführung auch im Alter.
</p><p>Der Bericht gibt das Mantra der Pensionskassenwelt, dass die Lebenserwartung stets ansteigt und die Renditen immer tiefer fallen, ziemlich ungefiltert wieder. Es wird Angstmacherei betrieben.
</p><p>Doch für den SGB ist klar, dass die Änderung einer zentralen Messgrösse für die Bestimmung der Rentenhöhe detaillierte Analysen erfordert. Diese fehlen aber im Bericht weitgehend. Um diese Lücke zu füllen, untersucht der SGB selbst die Finanzierung der aktuellen Renten aus der beruflichen Vorsorge. Er wird während des Anhörungsverfahrens die entsprechenden Grundlagen präsentieren.</p>]]></content:encoded><category>Berufliche Vorsorge</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-99</guid><pubDate>Mon, 05 Dec 2011 14:40:00 +0100</pubDate><title>„Wir haben die soziale Arbeit geprägt“</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/wir-haben-die-soziale-arbeit-gepraegt</link><description>AvenirSocial - Soziale Arbeit Schweiz lässt die Geschichte der schweizerischen Sozialarbeit in der 2. Jahrhunderthälfte in 13 Porträts aufblitzen. Lebendig und lesenswert. </description><content:encoded><![CDATA[<p class="Absatznormal"><span lang="DE">Geschichte kann man auf verschiedene Arten schreiben. Avenir.Social hat sich für die Erzählung von „Zeitzeug/innen“ entschieden. 13 Persönlichkeiten, zwischen 1918 und 1943 geboren, erzählen, wie und warum sie Sozialarbeiter/in geworden sind, welche Verhältnisse sie da angetroffen, welche Konflikte sie auszufechten hatten. Natürlich sind sie nicht zufällig ausgewählt: Allesamt haben sie sich auf die eine oder andere Weise um die Sozialarbeit in diesem Land verdient gemacht. Oder wie Markus Jasinski, Präsident von AvenirSocial in seinem Vorwort schreibt: „Diese Persönlichkeiten legten das Fundament, von dem wir heute in der Sozialen Arbeit profitieren.“</span></p><p class="Absatznormal"><span lang="DE">Interessiert das nur die Leute vom Fach? Ich bin keiner vom Fach. Dennoch hat mich dieses Buch interessiert. Weil es die Geschichte von Menschen schreibt, die selbst Geschichte geschrieben haben. Nehmen wir Angéline Fankhauser.&nbsp;</span>Nicht mehr ganz junge Gewerkschafter/innen erinnern sich noch gut an sie, die Nationalrätin, die am Schluss ihrer beruflichen Karriere das Schweizerische Arbeiterhilfswerk (heute Solidar Suisse) geleitet hat. Hier erfahren wir viel mehr über sie, deren Name mit der Einführung schweizweiter Familienzulagen verbunden bleibt, und „ihre Zeit“.&nbsp;</p><p class="Absatznormal">Nicht nur in ihrem Fall ist<span lang="DE">&nbsp;es spannend zu lesen, wie und warum eine Biografie ins Soziale läuft. Im biografischen Filter leuchten viele Facetten sozialer Wirklichkeit und oft auch sozialer Ungerechtigkeit emotional auf. Und emanzipativ: weil Geschichte, die sich aus den Geschichten der einzelnen zusammensetzt, auf das einzelne Subjekt setzt, das Geschichte „macht“ und sie nicht nur erleidet.</span></p><p class="Absatznormal"><span lang="DE">Wer dem Subjektiven nicht traut, der findet zudem weiterführende historische Beiträge.</span></p><p class="Absatznormal">Wir haben die soziale Arbeit geprägt. Hrsg. von AvenirSocial. Haupt Verlag 2011. 255 S., Fr 39.-. &nbsp;</p>]]></content:encoded><category>Sozialpolitik</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-90</guid><pubDate>Tue, 22 Nov 2011 14:15:00 +0100</pubDate><title>Blinder Aktivismus und falsch</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/blinder-aktivismus-und-falsch</link><description>Abbau-Endlosschlaufen: Die IV Revision 6a ist noch nicht einmal in Kraft getreten und schon wird der Ständerat in der kommenden Session über weitere Leistungsverschlechterungen beraten.</description><content:encoded><![CDATA[<p class="Absatznormal"><span lang="DE">Die vorberatende Kommission des Ständerates hat Mitte November beschlossen, auf die Vorlage einzutreten. Immerhin schlägt die Kommission, anders als der Bundesrat, vor, auf die Kürzung von&nbsp;<i>laufenden</i>&nbsp;Renten zu verzichten. Das neue, stufenlose Rentensystem soll nach Ansicht der Kommission nur für Neurenten gelten.&nbsp;</span></p><h3 style=" font-weight: bold;" class="Absatznormal"><span lang="DE">Schuldenbremse mit Widerhaken</span></h3><p class="Absatznormal"><span lang="DE">Die anderen Inhalte der Revision, etwa neue fragwürdige Integrationsmassnahmen wie der Personalverleih, bleiben aber unverändert oder erfahren gar eine Verschlechterung. So etwa die Schuldenbremse. Der Bundesrat präsentiert bei der IV eine Schuldenbremse: Wenn der neue IV-Fonds unter den Stand von 40% einer Jahresausgabe sinkt, setzt ein Mechanismus ein, der höhere Lohnbeiträge und die zeitliche Sistierung des Teuerungsausgleichs bei der IV-Rente beinhaltet. Nach dem Willen der Kommission wird aber die Sistierung nicht mehr zeitlich begrenzt. Das heisst, dass der ausfallende Teuerungsausgleich nicht mehr kompensiert wird, auch wenn der IV-Fonds wieder angewachsen ist. Dieser Rentensenkungsmechanismus könnte häufig greifen. Denn für den IV-Fonds besteht kaum Spielraum Reserven aufzubauen, um ungünstige Ertragsjahre abzufangen. Der IV-Fonds darf ja gar nie grösser als 50% einer Jahresausgabe sein. Über dieser Schwelle muss der IV-Fonds die Mittel für den Schuldenabbau der IV verwenden.</span></p><p class="Absatznormal"><span lang="DE">Für den SGB ist diese Schuldenbremse nicht praktikabel. Die Entschuldung der IV – das Ziel der IV Revision 6b – kann grundsätzlich nicht mit Leistungskürzungen erreicht werden.&nbsp;</span>Leistungskürzungen höhlen lediglich eine wichtige Sozialversicherung aus und tragen zur Verlagerung der Kosten auf andere Zweige der sozialen Sicherung bei.</p><h3 style="font-weight: bold;" class="Absatznormal"><span lang="DE">Kein blinder Aktivismus</span></h3><p class="Absatznormal"><span lang="DE">Es ist jedoch nicht nur falsch, es ist auch unnötig, im heutigen Zeitpunkt eine weitere IV Revision durchzupeitschen. Bei der IV hat in den letzten Jahren eine Revision die andere gejagt. Gemeinsam war jeder Revision die Verschlechterung der Leistungen. Bevor dieser destruktive Hyperaktivismus weiter geht, sollen die bisherigen Änderungen seriös ausgewertet werden. Das gilt insbesondere für die IV Revisionen 5 und 6a: Deren Versprechen, Arbeitsstellen für Invalide zu schaffen, sind bisher noch nicht erfüllt. Gleichzeitig zeigt sich, dass die IV wieder schwarze Zahlen schreibt. Die Zahl der Neurenten ist massiv gesunken. Die menschlichen Schicksale, die damit verbunden sind, bleiben ausgeblendet.&nbsp;<br></span></p><h3 style="font-weight: bold;" class="Absatznormal"><span lang="DE">Bund soll Schuld übernehmen</span></h3><p class="Absatznormal"><span lang="DE">Die Schulden der IV beim AHV-Fonds können nicht mittels Leistungskürzungen auf dem Rücken der Invaliden getilgt werden. Vielmehr muss der Bund die IV-Schuld übernehmen. Das Geld dazu ist vorhanden. Schliesslich hat der Bund durch systematisches Fehlbudgetieren hohen Spar- und Reformdruck auf die Sozialversicherungen erzeugt und auf dem Ausgleichskonto der Schuldenbremse mehr als 15 Mrd. Franken Überschüsse angehäuft. Diese Mittel soll er einsetzen, um die IV-Schuld beim AHV-Ausgleichsfonds zu bezahlen. Schon heute bezahlt er für die IV die Zinsen dieser Schuld. Die IV Schulden von rund 15 Mia Franken sind beim AHV Fonds mit 2% verzinst. Im heutigen tiefen Zinsumfeld ist dies ein Vorzugssatz. Während der Phase der IV Zusatzfinanzierung von 2011 bis 2018 sind es immerhin über 1,1 Mia Franken an Zinsen, die der Bund einschiesst. Würde der Bund die IV-Schuld übernehmen, entfiele die Zinszahlung.&nbsp;</span></p><p class="Absatznormal"><span lang="DE">Das neue Parlament hat es so in der Hand, für eine echte Entschuldung der IV zu sorgen.&nbsp;</span></p>]]></content:encoded><category>Invalidenversicherung</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-333</guid><pubDate>Tue, 15 Nov 2011 17:36:00 +0100</pubDate><title>Bund soll IV Schuld übernehmen</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/bund-soll-iv-schuld-uebernehmen</link><description></description><content:encoded><![CDATA[<p class="Text">Es ist unnötig, im heutigen Zeitpunkt eine weitere IV Revision durchzupeitschen. Bei der IV hat in den letzten Jahren eine Revision die andere gejagt. Gemeinsam war jeder Revision die Verschlechterung der Leistungen. Bevor dieser destruktive Hyperaktivismus weiter geht, sollen die bisherigen Änderungen seriös ausgewertet werden. Das gilt insbesondere für die IV Revisionen 5 und 6a: Deren Versprechen, Arbeitsstellen für Invalide zu schaffen, sind bisher noch nicht erfüllt. Gleichzeitig zeigt sich, dass die IV wieder schwarze Zahlen schreibt.&nbsp;</p><p class="Text">Die IV Revision 6b ist jedoch auch falsch und brutal. Zum ersten Mal sollen&nbsp;<i>laufende</i>&nbsp;Renten gekürzt werden; die Teuerungsanpassung soll gestrichen werden. Das bedeutet eine Demontage der IV – und wird die Betroffenen in die Sozialhilfe führen.</p><p class="Text">Die Schulden der IV beim AHV-Fonds können nicht mittels Leistungskürzungen auf dem Rücken der Invaliden getilgt werden. Vielmehr muss der Bund die IV-Schuld übernehmen. Das Geld dazu ist vorhanden. Schliesslich hat der Bund durch systematisches Fehlbudgetieren hohen Spar- und Reformdruck auf die Sozialversicherungen erzeugt und auf dem Ausgleichskonto der Schuldenbremse mehr als 15 Mrd. Franken Überschüsse angehäuft. Diese Mittel soll er einsetzen, um die IV-Schuld beim AHV-Ausgleichsfonds zu bezahlen. Damit entfiele dem Bund die Verzinsung der IV-Schuld bei der AHV.&nbsp;</p>]]></content:encoded><category>Invalidenversicherung</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-84</guid><pubDate>Thu, 03 Nov 2011 14:03:00 +0100</pubDate><title>So nicht!</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/so-nicht</link><description>Die in der Herbstsession verabschiedete Vorlage Managed Care wird mit dem Referendum bekämpft. Auch der SGB gehört zum Nein-Lager. Denn auch die neuste Gesundheitsreform belastet die Versicherten mehr. Und eröffnet weitere Risiken. </description><content:encoded><![CDATA[<p class="Absatznormal"><span lang="DE">Der SGB ist für die Förderung der integrierten Versorgung. Er hat deshalb zusammen mit dem vpod, dem SBK und weiteren Berufsverbänden aus dem Gesundheitswesen das Modell der Persönlichen Gesundheitsstelle PGS entwickelt. Der SGB muss jedoch die Managed Care-Vorlage, so wie sie das Parlament im Herbst verabschiedet hat, ablehnen. Dies umso mehr, als bereits die andern jüngsten Reformen im Gesundheitswesen vor allem die Versicherten rupfen – und immer noch kein ausreichender Wille dazu besteht, trotz ständig steigender Krankenkassenprämien die unsoziale Kopfprämie durch eine an ein landesweit geltendes Sozialziel gebundene Prämienverbilligung abzudämpfen.&nbsp;</span></p><p class="Absatznormal">Beispiele „verunglückter“ Reformen: Die Neuordnung der Pflegefinanzierung und der Spitalfinanzierung. Bei der Pflegefinanzierung führt die föderalistische Lösung zu Mehrbelastungen der Pflegebedürftigen in einem Ausmass, das den Preisüberwacher aufs Tapet gerufen hat! Beispiel Spitalfinanzierung: Fehlende flankierende Massnahmen verstärken den Druck auf das Gesundheitspersonal. Am Aktionstag vom 22. September 2011 haben Tausende gegen die problematischen Arbeitsbedingungen demonstriert!&nbsp;<span lang="DE">Und nun Managed Care: Sie erhöht die Obergrenze des Selbstbehaltes von heute 700 Franken auf 1‘000 Franken/Jahr. Dazu kommt die prozentuale Erhöhung des Selbstbehaltes von heute 10 % auf 15 %. Das alles,&nbsp;</span>ohne dass die Versicherten eine Leistung mehr hätten als heute. Sie, die Versicherten, werden also wie bereits anlässlich der letzten Reformen erneut gerupft. Nur wer Managed Care, also ein Netzwerk, wählt, dem wird&nbsp;<span lang="DE">die jährliche Obergrenze des Selbstbehaltes um 200.- gesenkt.&nbsp;</span></p><p class="Absatznormal"><span lang="DE">Die Vorlage verleiht gleichzeitig den Kassen viel zu viel Macht. Weitere Gefahr: Die zwingende Budgetmitverantwortung der Netzwerke kann zu einer Rationierung der Leistungen führen: Weil Defizite vom Netz getragen werden&nbsp;</span>müssen, besteht die Gefahr, dass notwendige Leistungen vorenthalten oder eingeschränkt werden. Zudem sind&nbsp;<span lang="DE">die Kassen frei, mit welchen Netzen sie Verträge abschliessen wollen. Darüber hinaus sind sie nicht einmal verpflichtet, ihren Versicherten Netze anzubieten. Beides kann in der Praxis für die Versicherten zu einem „Riesengschtürm“ führen.&nbsp;</span></p><p class="Absatznormal"><span lang="DE">Fazit: Das an und für sich vernünftige Konzept Managed Care hat in der aktuellen Umsetzung zu viele gefährliche und unsoziale Pferdefüsse. Deshalb lehnt auch der SGB diese Vorlage ab und unterstützt das entsprechende Referendum.&nbsp;</span></p><p class="Absatznormal"><span lang="DE">Mehr:&nbsp;<a href="http://www.nein-zur-mogelpackung.ch/" target="_blank" rel="noreferrer">www.nein-zur-mogelpackung.ch</a>.</span></p>]]></content:encoded><category>Gesundheit</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-337</guid><pubDate>Wed, 02 Nov 2011 17:42:00 +0100</pubDate><title>Bundesrat macht Geschenk an die Versicherungswirtschaft</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/bundesrat-macht-geschenk-an-die-versicherungswirtschaft</link><description></description><content:encoded><![CDATA[<p>Der Bundesrat senkt den Mindestzinssatz in der Zweiten Säule ohne Not von 2 auf 1,5 Prozent. Er ist mit diesem Schritt dem Jammern der Versicherungsbranche nachgekommen, die ihre fetten Gewinne im BVG-Geschäft wegen der aktuellen Finanzturbulenzen gefährdet glaubte. Eine Kürzung des Mindestzinssatzes ist jedoch nichts anderes als eine Kürzung der künftigen Renten der Versicherten. Der Schweizerische Gewerkschaftsbund (SGB) kritisiert, dass sich der Bundesrat hinter einer fragwürdigen Formel versteckt, anstatt die künftigen Altersrenten der arbeitenden Bevölkerung im Auge zu behalten.
</p><p>Zu einem Zeitpunkt, da Sparkapitalien in der Säule 3a nach wie vor Zinssätze zwischen 2 und 3 Prozent erzielen, behauptet der Bundesrat, es sei nicht mehr möglich, das Kapital in der Zweiten Säule mit den bisherigen 2 Prozent zu verzinsen. In der Vergangenheit lag der risikolose Kapitalertrag immer über dem vom Bundesrat beschlossenen Mindestzins. Die Mehrerträge flossen in die Taschen der Versicherungsgesellschaften.
</p><p>Mit einer solchen unglaubwürdigen Mindestzinssatzpolitik zerstört die Landesregierung das Vertrauen in unser Pensionskassensystem.
</p><p>Der SGB fordert nach dem unverständlichen Zinsentscheid vom Bundesrat zumindest Massnahmen, mit denen sichergestellt wird, dass die über dem Mindestzinssatz erzielten Erträge den Versicherten und nicht den Gewinnen der Versicherer gutgeschrieben werden.</p>]]></content:encoded><category>Berufliche Vorsorge</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-88</guid><pubDate>Tue, 01 Nov 2011 14:10:00 +0100</pubDate><title>Ein längst fälliger Schritt!</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/ein-laengst-faelliger-schritt</link><description>Ergänzungsleistungen tragen häufig den Mietkosten nur ungenügend Rechnung. Entsprechende Verbesserungsanträge wurden lange Zeit abgeblockt. Jetzt hat ein Vorschlag grünes Licht bekommen.</description><content:encoded><![CDATA[<p class="Absatznormal">Wer Ergänzungsleistungen bezieht, hat für die Mietkosten als Einzelperson Fr. 1‘100.- pro Monat zu gut, für Zwei- oder Mehrpersonenhaushalte werden höchstens 1‘250.- pro Monat als Mietkosten akzeptiert. Muss die Wohnung rollstuhlgängig sein, können noch einmal bis zu Fr. 300.- pro Monat angerechnet werden. Diese Ansätze gelten seit 2001.&nbsp;</p><p class="Absatznormal">Je nachdem, wo die EL-Bezügerinnen und Bezüger wohnen, reichen diese Ansätze bei weitem nicht, um die effektiven Mietkosten zu decken. Mietkosten werden für die Betroffenen darum zur Armutsfalle. Wer in einer Wohnung lebt, die mehr als die eingangs erwähnten Ansätze kostet, muss sich die zusätzlichen Kosten vom sowieso schon knappen Lebensbedarf absparen.&nbsp;</p><p class="Absatznormal">Senioren- und Behindertenorganisationen fordern darum schon länger, dass bei den Ergänzungsleistungen die Höchstgrenze für die Mietkosten den gestiegenen Mietpreisen angepasst und erhöht werden. Es gab ausserhalb des Parlaments schon verschiedenste Versuche, eine Erhöhung zu erreichen. Im eidgenössischen Parlament wurden zahlreiche Vorstösse mit der gleichen Forderung eingereicht. Keiner dieser Vorstösse hatte bis anhin zum Erfolg geführt. In der Herbstsession wurde ein Vorstoss gar mit Stichentscheid des Präsidenten abgelehnt. Nun bewegt sich doch etwas: In der letzten Sitzung der Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit wurde eine von mir eingereichte Kommissionsmotion gutgeheissen. Die Motion verlangt eine Anhebung der Mietzinsmaxima. Besonders berücksichtigt werden sollen Mehrpersonenhaushalte und regionale Mietzinsunterschiede. Ein Bericht des Bundesamts für Sozialversicherungen hat nämlich aufgezeigt, dass nicht nur dringender Handlungsbedarf bei den Mietzinsmaxima ist, sondern dass die Situation besonders prekär ist, wo mehrere Personen in einem Haushalt von ErgänzungsleistungsbezügerInnen leben.</p><p class="Absatznormal">Mit der Überweisung des Vorstosses ist es noch nicht getan. Weitere Schritte müssen folgen. Doch da die Motion ohne Gegenstimme mit nur zwei Enthaltungen überwiesen wurde, kann das Vorhaben gelingen. Das ist allen Betroffenen von Herzen zu wünsc</p>]]></content:encoded><category>Ergänzungsleistungen</category><category>AHV</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-340</guid><pubDate>Fri, 14 Oct 2011 17:48:00 +0200</pubDate><title>Rentensenkung durch Erhöhung des Frauenrentenalters</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/rentensenkung-durch-erhoehung-des-frauenrentenalters</link><description></description><content:encoded><![CDATA[<p>Die Bürgerlichen wollen das Frauenrentenalter auf 65 erhöhen; und zwar entgegen langjährigen Versprechen ohne jegliche Kompensation wie bspw. die Möglichkeit für eine frühzeitige Pensionierung für tiefe und mittlere Einkommen. Das hat heute die vorberatende Kommission beschlossen.
</p><p>Ein höheres Pensionsalter für Frauen ist nichts anderes als eine mehrfache Rentenkürzung: Die Frauen müssten ein Lebensjahr länger arbeiten und damit AHV-Beiträge leisten, erhielten jedoch ein Jahr weniger Renten ausbezahlt. Betroffen wären beide Geschlechter, würden doch Ehepaare damit jährlich 733 Franken weniger Rente erhalten.
</p><p>Dazu kommt, dass 55-jährige und ältere Personen bereits heute auf dem Arbeitsmarkt nicht mehr gefragt sind. Dies gilt erst recht für 64-jährige Frauen.
</p><p>Bei den kleinen Einkommen reichen die Rentenleistungen bereits heute nicht aus. Hier erträgt es keinen Abbau. Zudem ist die AHV finanziell in guter Verfassung.
</p><p>Der Schweizerische Gewerkschaftsbund ruft das Parlament auf, den geplanten Rentenkürzungen eine Abfuhr zu erteilen. Er wird solche Abbauvorhaben bekämpfen.</p>]]></content:encoded><category>AHV</category><category>Berufliche Vorsorge</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-341</guid><pubDate>Wed, 12 Oct 2011 17:49:00 +0200</pubDate><title>Es ist ein massiver Angriff auf den Sozialstaat im Gang</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/es-ist-ein-massiver-angriff-auf-den-sozialstaat-im-gang</link><description></description><content:encoded><![CDATA[<p>Zurzeit läuft der wohl grösste Angriff auf den Sozialstaat in unserer Geschichte. Der Bevölkerung drohen massive Rentenkürzungen, wenn der dreifache bürgerliche Angriff auf den Sozialstaat nicht gestoppt wird: CVP-Ständerat Eugen David will den automatischen Teuerungsausgleich auf AHV-Renten abschaffen. Die FDP-Ständerätin Erika Forster will das Rentenalter für Frauen um ein Jahr auf 65 erhöhen. Und der Bundesrat plant, unter Federführung von Didier Burkhalter, nach den Wahlen den Mindestumwandlungssatz zu senken.
</p><p>Die Beratung der Vorstösse der beiden Ständeräte ist schon im Gang. Sie passierten bereits in der Kommission der kleinen Kammer. Nun berät sie am Freitag die nationalrätliche Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit.
</p><p>Die Auswirkungen dieser drei Abbaupläne sind happig: Einem Ehepaar mit tiefem Einkommen drohen jährliche Rentenkürzungen von 2160 und einer Frau mit tiefem Einkommen von 911 Franken. Ein Ehepaar mit mittlerem Einkommen würde pro Jahr 3192 Franken Renten verlieren, eine Frau mit mittlerem Einkommen 1206 Franken.
</p><p>Der SGB fordert die Parlamentarier dazu auf, den Auftrag der Verfassung zu respektieren. Diese verlangt, dass die Renten den Existenzbedarf angemessen decken sollen. Die Renten für die tiefen und mittleren Einkommen sind bereits knapp. Es erträgt keine Rentensenkungen. Die vorgeschlagenen Senkungen bei der AHV von Eugen David und Erika Forster sind umso unverständlicher angesichts der Tatsache, dass die AHV in finanziell guter Verfassung da steht.
</p><p>Auf&nbsp;<a href="http://www.sgb.ch/" target="_blank">www.sgb.ch</a>&nbsp;finden Sie mehr Informationen zu den geplanten Rentenkürzungen.</p>]]></content:encoded><category>Sozialpolitik</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-80</guid><pubDate>Thu, 06 Oct 2011 13:53:00 +0200</pubDate><title>Über 600 Aussteuerungen pro Jahr verhindert!</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/ueber-600-aussteuerungen-pro-jahr-verhindert</link><description>Auf Forderung von SGB-Präsident Paul Rechsteiner hat das Parlament die Senkung der Beitragszeit für maximal 520 Taggelder bei über 55-Jährigen von 24 auf 22 Monate beschlossen. Dadurch können jeden Monat gut 50 Aussteuerungen vermieden werden.</description><content:encoded><![CDATA[<p class="Absatznormal">Immer stärker wird das Alter zum Faktor für die Arbeitslosigkeit. Während für Lehrlinge und Lehrtöchter oftmals die Anschlussmöglichkeiten an ihre Ausbildung fehlen, finden über 55-Jährige im Falle einer Arbeitslosigkeit kaum mehr eine Stelle. Durch die 4. AVIG-Revision blieb das Kernproblem nach wie vor bestehen. Nur die Folgen wurden durch den massiven Abbau bei der Arbeitslosenversicherung (ALV) noch verschlimmert:</p><ul><li><span style="font-family:Wingdings"><span></span></span><span><span></span>Für unter 25-Jährige wurde die maximale Bezugsdauer auf 200 Taggelder zusammengestrichen, und Schul- und Studienabgänger erhalten die ersten 120 Tage keinerlei Unterstützung von der ALV.&nbsp;</span></li></ul><ul><li><span style="font-family:Wingdings"><span><span style="font:7.0pt &quot;Times New Roman&quot;"></span></span></span><span><span>&nbsp;</span>Über 55-Jährige müssen seither für die maximale Bezugsdauer von 520 Taggeldern die der Arbeitslosigkeit vorangehenden 24 Monate durchgehend gearbeitet haben. Bereits eine Lücke von wenigen Tagen reicht aus um die Bezugsdauer unter die maximalen 520 Tage zu drücken. Dies bei der Gruppe von Arbeitslosen, die auf dem Arbeitsmarkt die grössten Schwierigkeiten hat, eine neue Stelle zu finden.</span></li></ul><p class="Absatznormal">Letzteres führt seither jeden Monat zur Aussteuerung von rund 50 Personen, die „nur“ 22 oder 23 der 24 Monate vor der Arbeitslosigkeit erwerbstätig waren – z.B. weil sie zwischen zwei Anstellungen eine Lücke von einigen Tagen hatten. Diese völlig unverhältnismässige Härte wird nun dank dem Einsatz von SGB-Präsident Paul Rechsteiner beseitigt. Wer als über 55-Jähriger während 22 der letzten 24 Monate vor der Arbeitslosigkeit erwerbstätig war, wird voraussichtlich ab dem 1. Januar 2012 wieder Anspruch auf volle 520 Taggelder haben.</p><p class="Absatznormal">Wie nötig diese Korrektur ist, wird angesichts der Tatsache, dass das Risiko einer Langzeitarbeitslosigkeit von über 55-Jährigen allein in den deutschsprachigen Kantonen laut dem seco zwischen 2006 und 2010 von 39 auf 46 Prozent angestiegen ist, überdeutlich klar. Auch Bundesrat und Parlament haben die Dringlichkeit dieser Sache erkannt und der Änderung in einem Schnellverfahren noch in der Herbstsession zugestimmt. Sie kann nun auf 1. Januar 2012 umgesetzt werden.</p><p class="Absatznormal">So klein der Erfolg im Vergleich mit den Sparmassnahmen der 4. AVIG-Revision auch sein mag, so wichtig ist er doch für die Betroffenen. Und er ist ein wichtiger Erfolg gegen die Prekarisierung im Alter.</p>]]></content:encoded><category>Arbeitslosenversicherung</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-78</guid><pubDate>Thu, 06 Oct 2011 13:48:00 +0200</pubDate><title>Schon wieder und wie noch nie</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/schon-wieder-und-wie-noch-nie</link><description>Rentenalter 65 für die Frauen und Abschaffung des automatischen Teuerungsausgleichs bei der AHV: das neue Parlament wird über diese beiden AHV-Abbau-Vorstösse zu entscheiden haben. Dazu gesellt sich ein neuer Angriff auf die Renten der Beruflichen Vorsorge. Die gesammelte Arroganz schreit nach Korrektur. In den Wahlen wär sie möglich.</description><content:encoded><![CDATA[<p class="Absatznormal"><span lang="DE">Wieder einmal blasen Volksvertreter zur Jagd auf das Volk. Besonders zeichnet sich die St. Galler Ständeratsdeputation aus.&nbsp;</span>Erika Forster (FDP)&nbsp;<span lang="DE">hat einen Vorstoss für die Erhöhung des Rentenalters der Frau von 64 auf 65,&nbsp;</span>Eugen David (CVP) einen<span lang="DE">&nbsp;für die&nbsp;</span>Abschaffung des automatischen Teuerungsausgleichs bei der AHV lanciert. In der ständerätlichen Kommisson sind sie damit durchgekommen. Die nationalrätliche Kommission dürfte die Vorstösse voraussichtlich noch vor den Wahlen behandeln. Entscheiden wird dann das Ende Oktober neu gewählte Parlament, vermutlich in seiner ersten, der Dezembersession 2011. Damit nicht genug! Bundesrat Burkhalter plant, ebenso uneinsichtig, für 2012 einen neuen Vorstoss zur Senkung des Mindest-Umwandlungssatzes in der Beruflichen Vorsorge (von 6,8 auf 6,4 %).</p><p class="Absatznormal">Der Fahrplan steht. Doch was bedeutet das für die Pensionierten, die künftigen wie die heutigen? Der SGB hat gerechnet:<b><span lang="DE">&nbsp;<br></span></b></p><p><span lang="DE">Renteneinbussen Ehepaar pro Jahr</span></p><p class="Absatznormal">&nbsp;</p><table class="contenttable"><thead><tr><th scope="col"></th><th scope="col"><p class="Absatznormal"><span lang="DE">Rentenanpassung gemäss E. David*</span></p></th><th scope="col"><p class="Absatznormal"><span lang="DE">Erhöhung Frauenrentenalter auf 65 Jahre**</span></p></th><th scope="col"><span lang="DE">Senkung Mindestumwandlungssatz</span></th><th scope="col"><p class="Absatznormal"><b><span lang="DE">Total</span></b></p></th></tr></thead><tbody><tr><td><p class="Absatznormal"><span lang="DE">Tiefe Einkommen</span></p></td><td><p class="Absatznormal"><span lang="DE">Fr. 752.-</span></p></td><td><p class="Absatznormal"><span lang="DE">Fr. 733.-</span></p></td><td><p class="Absatznormal"><span lang="DE">Fr. 675.-</span></p></td><td><p class="Absatznormal"><b><span lang="DE">Fr. 2160.-</span></b></p></td></tr><tr><td><p class="Absatznormal"><span lang="DE">Mittlere Einkommen</span></p></td><td><p class="Absatznormal"><span lang="DE">Fr. 752.-</span></p></td><td><p class="Absatznormal"><span lang="DE">Fr. 733.-</span></p></td><td><p class="Absatznormal"><span lang="DE">Fr. 1'707.-</span></p></td><td><p class="Absatznormal"><b><span lang="DE">Fr. 3192.-</span></b></p></td></tr><tr><td><p class="Absatznormal"><span lang="DE">Hohe Einkommen</span></p></td><td><p class="Absatznormal"><span lang="DE">Fr. 752.-</span></p></td><td><p class="Absatznormal"><span lang="DE">Fr. 733.-</span></p></td><td><p class="Absatznormal"><span lang="DE">Fr. 2'480.-</span></p></td><td><p class="Absatznormal"><b><span lang="DE">Fr. 3965.-</span></b></p></td></tr></tbody></table><p>Renteneinbussen Frau pro Jahr
</p><p class="Absatznormal">&nbsp;</p><table class="contenttable"><thead><tr><th></th><th scope="col"><span lang="DE">Rentenanpassun gemäss E. David*</span></th><th scope="col"><span lang="DE">Erhöhung Frauenrentenalter auf 65 Jahre**</span></th><th scope="col"><span lang="DE">Senkung Mindestumwandlungssatz</span></th><th scope="col"><b><span lang="DE">Total</span></b></th></tr></thead><tbody><tr><td><p class="Absatznormal"><span lang="DE">Tiefe Einkommen</span></p></td><td><p class="Absatznormal"><span lang="DE">Fr. 283.-</span></p></td><td><p class="Absatznormal"><span lang="DE">Fr. 552.-</span></p></td><td><p class="Absatznormal"><span lang="DE">Fr. 76.-</span></p></td><td><p class="Absatznormal"><b><span lang="DE">Fr. 911.-</span></b></p></td></tr><tr><td><p class="Absatznormal"><span lang="DE">Mittlere Einkommen</span></p></td><td><p class="Absatznormal"><span lang="DE">Fr. 409.-</span></p></td><td><p class="Absatznormal"><span lang="DE">Fr. 797.-</span></p></td><td><p class="Absatznormal"><span lang="DE">Fr. 929.-</span></p></td><td><p class="Absatznormal"><b><span lang="DE">Fr. 1206.-</span></b></p></td></tr><tr><td><p class="Absatznormal"><span lang="DE">Hohe Einkommen</span></p></td><td><p class="Absatznormal"><span lang="DE">Fr. 501.-</span></p></td><td><p class="Absatznormal"><span lang="DE">Fr. 977.-</span></p></td><td><p class="Absatznormal"><span lang="DE">Fr. 1'311.-</span></p></td><td><p class="Absatznormal"><b><span lang="DE">Fr. 2789.-</span></b></p></td></tr></tbody></table><p>Einkommenskategorien beziehen sich auf das letzte Jahr vor der Pension. Sie sind wie folgt gesetzt: Für Ehepaare 79‘100 = tief; 135‘100 = mittel; 262‘300 = hoch. Für Frauen: 30‘600 =&nbsp;&nbsp;tief; 69‘600 = mittel; 130‘000 = hoch.&nbsp;
</p><p class="Absatznormal"><span lang="DE">* Durchschnitt der letzten 20 Jahre, zu Preisen 2011.&nbsp;</span></p><p class="Absatznormal"><span lang="DE">** 22 statt 22,8 Jahre Rentenbezug, ohne Auswirkungen auf Arbeitsmarkt.</span></p><p class="Absatznormal"><span lang="DE">SGB-Präsident Paul Rechsteiner stellt fest: „Das ist der grösste Angriff auf den Sozialstaat, den es in der Schweiz je gegeben hat! – Ein solcher Abbau bricht den Verfassungsauftrag, wonach die Renten den Existenzbedarf angemessen zu decken haben.“&nbsp;</span></p><p class="Absatznormal"><span lang="DE">Die einzelnen Elemente dieses Abbaus sind in Abstimmungen&nbsp;</span>vom Volk allesamt schon mal verworfen worden. Dennoch kommen die Forster-David-Burkhalter zum x-ten Mal mit der gleichen Platte. Das erinnert an den Ostberliner Aufstand von 1953 und an Brechts Kommentar dazu, wonach das Volk das Vertrauen der Regierung verscherzt habe: „Wäre es da nicht doch einfacher, die Regierung löste das Volk auf und wählte ein anderes?"</p><p class="Absatznormal">Pragmatisch umgesetzt heisst das: Es ist ein anderes Parlament zu wählen. Es sind Menschen mit sozialem Sensorium zu wählen, nicht Rentenabbauer. Echte Volksvertreter und nicht Vertreter gegen das Volk. In 14 Tagen kann das Volk korrigieren.</p>]]></content:encoded><category>AHV</category><category>Berufliche Vorsorge</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-76</guid><pubDate>Wed, 05 Oct 2011 13:44:00 +0200</pubDate><title>Kein Erbarmen für Ausgesteuerte kurz vor Pensionierung</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/kein-erbarmen-fuer-ausgesteuerte-kurz-vor-pensionierung</link><description>Der Ständerat lehnte in der Herbstsession klar ab, was die Waadtländer diesen Frühling deutlich angenommen haben: eine Überbrückungsrente für ältere Arbeitslose. Trotz Handlungsbedarf.</description><content:encoded><![CDATA[<p class="Absatznormal"><span lang="DE">Die Waadtländer Lösung, welche diesen Oktober eingeführt wird,<i>&nbsp;</i>sieht vor, dass Frauen und Männer mit bescheidenem Vermögen eine Überbrückungsrente beziehen können – wenn sie noch maximal zwei Jahre von ihrer Pensionierung entfernt sind und keinen Anspruch (mehr) auf Arbeitslosenunterstützung haben. Diese Überbrückungsrente erhalten sie bis zum Erreichen des ordentlichen Rentenalters.</span></p><p class="Absatznormal"><span lang="DE">Im Ständerat verlangte Géraldine Savary bloss, Notwendigkeit und Machbarkeit einer solchen Massnahme zu prüfen. Doch ihr Antrag scheiterte klar.</span></p><p class="Absatznormal"><span lang="DE">Dabei ist es statistisch bewiesen: Einmal arbeitslos ist es für Männer und Frauen um die 60 schwierig, sich wieder erfolgreich in den Arbeitsmarkt zu integrieren. Je nachdem mit welcher Regelmässigkeit sie in die Arbeitslosenkasse einzahlen konnten, dauert es mehr oder weniger lange, bis das RAV den Hahn zudreht und die Taggelder einstellt. Doch was dann? Was, wenn man nach einem oder sogar zweieinhalb Jahren, in denen man eine Bewerbung nach der anderen verfasst und fleissig Weiterbildungskurse besucht hat, immer noch ohne Stelle dasteht und bis zur ordentlichen Rente noch ein bis zwei Jahre fehlen? Dann wird es teuer und bitter. Die Anzahl unfreiwilliger Pensionierungen<sup><span style="font-size:12.0pt; font-family:&quot;Times&quot;,&quot;serif&quot;" lang="DE">[1]</span></sup></span>&nbsp;und die steigende Quote der Sozialhilfebeziehenden in dieser Altersklasse belegen dies<a href="typo3/#_ftn2" target="_blank" name="_ftnref2"><sup><sup><span style="font-size:12.0pt; font-family:&quot;Times&quot;,&quot;serif&quot;" lang="DE">[2]</span></sup></sup></a>.</p><p class="Absatznormal"><span lang="DE">Der Ausweg Frühpensionierung erscheint vielleicht zunächst gar nicht so abwegig. Doch eine solche ist ohne angespartes Rentenkapital vor allem mit einem verbunden: mit deutlichen Rentenkürzungen – und das lebenslang. 6.8 bzw. sogar 13.6 Prozent der Rente werden bei einem Vorbezug von 1 bzw. 2 Jahren vom ursprünglichen Betrag abgezogen. Und das bei AHV-Renten, die heute schon kaum die Existenz sichern. Für jene, die sowieso nie die Aussicht auf ein fettes Polster im Alter hatten, bedeutet dies eine schmerzliche Einbusse.</span></p><p class="Absatznormal"><span lang="DE">Der Gang zum Sozialamt verhindert nur im Ausnahmefall, dass die Renten vorzeitig angetastet werden. Ein Anspruch besteht nur für die Ärmsten unter den Ausgesteuerten. Denn grundsätzlich gilt, dass die Leistungen der Beruflichen Vorsorge, der dritten Säule oder einer Lebensversicherung der freien Vorsorge im Budget der unterstützten Person verrechnet werden. Die Sozialämter halten in der Regel auch zu einem Vorbezug der AHV-Rente an.</span></p><p class="Absatznormal"><span lang="DE">Hier hätte eine Überbrückungsrente nach dem Waadtländer Modell für ältere, ausgesteuerte Arbeitslose Abhilfe gebracht. Sie hätte verhindert, dass Leute, die Jahrzehnte lang fleissig und gewissenhaft gearbeitet und gespart haben, ohne eigenes Verschulden unwürdig und finanziell bestraft aus dem Erwerbsleben entlassen werden.</span></p><p class="Absatznormal"><span lang="DE">Immerhin bewiesen die Parlamentarier in dieser Session mehr Vernunft bei der Anpassung des Arbeitslosenversicherungsgesetztes, wo neu die über 55-Jährigen für einen Anspruch auf die maximalen 520 Taggelder innerhalb der zweijährigen Rahmenfrist während 22 anstatt 24 Monaten Beiträge leisten müssen.</span></p><div><p>&nbsp;</p><hr><div id="ftn1"><p><a href="typo3/#_ftnref1" target="_blank" name="_ftn1"><span style="font-size: 9.0pt"><span style="font-size:9.0pt">[1]</span></span></a>&nbsp;2008 gab laut Bundesamt für Statistik über ein Viertel der Frühpensionierten an, eher unfreiwillig in Rente gegangen zu sein.</p></div><div id="ftn2"><p><a href="typo3/#_ftnref2" target="_blank" name="_ftn2"><span style="font-size: 9.0pt"><span style="font-size:9.0pt">[2]</span></span></a>&nbsp;Die Sozialhilfequote in der Altersklasse der 56-64 Jährigen&nbsp; stieg als einzige stetig zw. 2005 bis 2009.</p></div></div>]]></content:encoded><category>Berufliche Vorsorge</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-70</guid><pubDate>Thu, 08 Sep 2011 13:29:00 +0200</pubDate><title>Ein Auftakt wider den ständigen Versuch zum Abbau</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/ein-auftakt-wider-den-staendigen-versuch-zum-abbau</link><description>An der Hochschule St. Gallen diskutierte die Elite am 7. „World ageing &amp; generations congress“ über die alternde Bevölkerung. In Gossau forderten am gleichen Tag, dem 31. August, über 300 Rentner und Rentnerinnen bessere Renten. Sie wussten, worüber sie sprachen. </description><content:encoded><![CDATA[<p class="Absatznormal">In Gossau ging es nicht um die „Golden Agers“, um die gut situierten Rentner und Rentnerinnen, sondern um Handfestes: die Sicherung von Altersrenten für ein anständiges Leben im Alter. Dieses Thema brannte den Teilnehmenden unter den Nägeln. Und nicht von ungefähr. Denn das Schweizer Stimmvolk bekennt sich unablässig zu guten Renten; dennoch aber steht unser Rentensystem ständig unter Beschuss.&nbsp;</p><h3 class="Absatznormal"><span>Und schon wieder die gleiche Abbau-Platte</span></h3><p class="Absatznormal">Aktuell kommt ein Angriff direkt aus der Ostschweiz. Die beiden St. Galler Ständeräte Eugen David und Erika Forster fordern mit ihren Parlamentarischen Initiativen einerseits die Sistierung der automatischen Anpassung der AHV-Renten an die Preis- und Lohnentwicklung, andererseits die Erhöhung des Frauen-Rentenalters auf 65. Beide Forderungen waren bereits Inhalt der 11. AHV Revision und hatten keine Chance vor dem Stimmvolk. Gleichzeitig stehen auch in der Zweiten Säule die Zeichen auf Rentenabbau: Seit Jahren müssen die Rentner/innen auf einen Teuerungsausgleich verzichten, und die garantierte Rentenhöhe wird immer mehr in Frage gestellt.</p><h3 class="Absatznormal"><span>Im Alter nicht in Not geraten</span></h3><p class="Absatznormal">Die Sorge um die finanzielle Sicherheit im Alter war bei den zahlreichen Kolleg/innen in Gossau spürbar. Die Gewerkschaften nehmen diese Bedrohung wahr. Giorgio Tuti, Präsident SEV, Stefan Giger, Generalsekretär vpod und Danièle Lenzin, Co-Präsidentin syndicom, wiesen in ihren Referaten darauf hin, dass die Renten für einen anständigen Lebensabend reichen müssen. Die stagnierenden Pensionskassen-Renten müssen durch höhere AHV Renten abgefedert werden. Die Vorzüge des AHV Systems wurden von Ruth Dreifuss präsentiert. Nachdem in der 10. AHV-Revision gleichstellungspolitische Ziele erreicht wurden, konnten bei der AHV keine Verbesserungen erzielt werden. Die bürgerlichen Parteien haben die AHV in den letzten 15 Jahren kategorisch schlecht geredet. Dies obschon sie finanziell stabil ist und Rentenverbesserungen heute aktueller denn je sind. Der SGB hat daher an seinem letztjährigen Kongress das Projekt AHVplus vorgestellt. Für tiefe und mittlere Einkommen müssen die AHV Renten erhöht werden: Erst so kann der Verfassungsauftrag nach einer gewohnten Lebensführung im Alter erfüllt werden.</p><h3 class="Absatznormal"><span>„Es wird knüppeldick kommen“</span></h3><p class="Absatznormal">„Die bürgerlichen Parteien werden nach den Wahlen Ende Oktober ihre Pläne zur Rentenaushöhlung umsetzen; es wird knüppeldick kommen“, warnte Paul Rechsteiner. Die Gewerkschaften würden gefordert sein, die Realität der Rentner/innen in Bern stärker sichtbar zu machen. Denn: Wer heute auch nach einem vollem Arbeitsleben in Rente gehe, habe häufig ein kleines Renteneinkommen von unter 3‘000 Franken. „Hier sind Rentenverbesserungen nötig. Spielraum für Rentenkürzungen gibt es nicht.“&nbsp;</p><p class="Absatznormal">Die Teilnehmenden verabschiedeten drei Forderungen an die Politik:</p><ul><li><span>Die wohlerworbenen Ansprüche auf die Renten der Pensionskassen dürfen nicht angetastet werden.</span></li></ul><ul><li><span>Die Leistungen der AHV dürfen nicht geschmälert werden. Die AHV-Renten müssen weiterhin regelmässig der Teuerung und der Lohnentwicklung angepasst werden.</span></li></ul><ul><li><span>Die AHV muss gestärkt und ihre Leistungen müssen ausgebaut werden. Nur so kann sie dem Kernauftrag gerecht werden, der Bevölkerung im Alter den Lebensstandard zu sichern.</span></li></ul><h3 style="font-weight: bold;" class="Absatznormal"><span>Ein Auftakt</span></h3><p class="Absatznormal">Den Organisatoren des Anlasses, den Gewerkschaften SEV, vpod, syndicom sowie dem Gewerkschaftsbund St. Gallen, gebührt grosser Dank. Ihr Engagement soll auch in andere Regionen ausstrahlen. Denn die Verschlechterung der Altersvorsorge kann nur eine starke Gegenbewegung stoppen. Gossau muss der Auftakt sein für weitere Kongresse zur Verteidigung der Renten.</p>]]></content:encoded><category>AHV</category><category>Berufliche Vorsorge</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-69</guid><pubDate>Thu, 08 Sep 2011 13:28:00 +0200</pubDate><title>Mickrige Zinsen auf PK-Guthaben – Fette Margen für Banken und Versicherungen</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/mickrige-zinsen-auf-pk-guthaben-fette-margen-fuer-banken-und-versicherungen</link><description>Letzte Woche hat die Eidgenössische Kommission für die berufliche Vorsorge dem Bundesrat empfohlen, für das Jahr 2012 den Mindestzins auf 1,5 % zu senken. Der SGB wurde in die Minderheit versetzt.</description><content:encoded><![CDATA[<p class="Absatznormal">Der Schweizerische Gewerkschaftsbund (SGB) hatte ebenso wie weitere Arbeitnehmerverbände gefordert, den aktuellen Zins von 2% im nächsten Jahr zu halten. Der Vorschlag unterlag aber in der Kommission deutlich. Denn die versammelte Pensionskassenwelt malte den Untergang des Systems an die Wand, wenn die Pensionskassen weiterhin eine Verzinsung von 2 % auf die Altersguthaben geben müssten. Die gleichen Kreise, welche jahrelang das Hohelied auf das Kapitaldeckungsverfahren gesungen haben, werden nun zu seinem Totengräber. Denn ein Zinssatz unter 2 % ist ein fatales Zeichen für die berufliche Vorsorge.</p><p class="Absatznormal">Das kollektive Zwangssparen muss sich für die Versicherten lohnen. Bei einem Mindestzins von 1,5 % ist dies nicht der Fall. Wenn schon Jugendsparkonti höhere Zinssätze abwerfen, liegt es auf der Hand, dass das Vertrauen in die zweite Säule schwindet. Da nützt es wenig, auf die serbelnden Finanzmärkte hinzuweisen. Es grenzt an Unverschämtheit, dass erneut die Arbeitnehmenden für die Machenschaften der Finanzindustrie gerade stehen müssen. Der überbewertete Schweizer Franken bedroht die Schweizer Arbeitnehmer/innen gleich doppelt: Die Arbeitsplätze stehen auf dem Spiel und die Pensionskassenguthaben schwinden. Umso stossender ist daher der Umstand, dass in der Zweiten Säule die Finanzindustrie kräftig abkassiert. Eine neue Untersuchung des Bundesamtes für Sozialversicherungen bestätigt die Befürchtungen der Gewerkschaften. Die Vermögensverwaltungskosten schlagen weit deutlicher zu Buche als bisher ausgewiesen. Rund 4 Milliarden Franken kommen nicht den Versicherten, sondern den Banken und Versicherungen zu Gute. Für sie ist das Pensionskassengeschäft dank Honoraren, Gebühren, Courtagen und Transaktionskosten höchst attraktiv. Solange diese Margen nicht gedrückt werden, dürfen die Versicherten nicht immer die Sanierungslasten tragen müssen.</p><p class="Absatznormal">Den Mindestzinssatz für das 2012 wird der Bundesrat in den nächsten Wochen festlegen. Es gilt, die Interessen der Versicherten im Auge zu behalten und die Glaubwürdigkeit der Zweiten Säule zu stärken. Ein Mindestzins unter 2% missachtet beides.&nbsp;</p>]]></content:encoded><category>Berufliche Vorsorge</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-68</guid><pubDate>Wed, 07 Sep 2011 13:27:00 +0200</pubDate><title>Umstritten und absturzgefährdet – was auch kein Unglück wäre</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/umstritten-und-absturzgefaehrdet-was-auch-kein-unglueck-waere</link><description>Die Vorlage Managed Care kommt in der bevorstehenden Herbstsession in die Schlussrunde. Dabei müssen die beiden Räte noch einige gewichtige Differenzen bereinigen. Wenn die Vorlage diese Hürden schafft, steht noch ein allfälliges Referendum im Raum.</description><content:encoded><![CDATA[<p class="Absatznormal"><span lang="DE">Einige Eckwerte haben die beiden Räte gesetzt. So soll&nbsp;</span>der Behandlungsprozess etwa&nbsp;<span lang="DE">in integrierten Versorgungsnetzen gesteuert werden. Von solchen Netzen wird dann gesprochen, wenn Leistungserbringer wie z.B. Haus- und Spezialärzt/innen sich zum Zweck einer Koordination der medizinischen Versorgung zusammenschliessen. Diese Netze müssen den Zugang zu allen Leistungen der obligatorischen Krankenversicherung sicherstellen. Zwingend ist, dass diese Netze Budgetmitverantwortung haben. Die Netze haben einen Vertrag mit den Kassen. Dieser Vertrag regelt die Zusammenarbeit, die Qualitätssicherung, den Datenaustausch und die Vergütung der Leistung. Die freie Arztwahl ist mit dem Beitritt zu einem solchen Netz eingeschränkt.</span></p><p class="Absatznormal"><span lang="DE">Versicherte, die diese Versicherungsform, d.h. ein integriertes Versorgungsnetz, wählen, werden mit ihrer Krankenkasse einen Vertrag abschliessen. Anders als heute können diese Verträge mehr als ein Jahr dauern. Sie können sich bis auf drei Jahre erstrecken. Versicherte, die aus einem solchen Vertrag vorzeitig aussteigen möchten, können dies nur indem sie eine Austrittsprämie bezahlen. Offen ist, wie hoch diese Prämie sein wird. Das wird im Vertrag geregelt. Die Hürden, um aus diesen Verträgen vorzeitig auszusteigen, sind sehr hoch und dürften Versicherten Kopfzerbrechen bereiten!</span></p><h3 class="Absatznormal"><span lang="DE">Umstrittene Inhalte</span></h3><p class="Absatznormal"><span lang="DE">Drei zentrale Eckwerte sind noch nicht festgelegt; sie dürften in der Herbstsession noch für heftige Debatten sorgen. Ein erster Punkt ist die sogenannte Angebotspflicht der Kassen: Sollen die Kassen verpflichtet werden, ihren Versicherten diese Art von Netzwerken anzubieten oder soll ihnen&nbsp;</span>dies&nbsp;<span lang="DE">freigestellt sein? Ein zweiter Punkt ist die Frage der Abhängigkeit der Netzwerke. Soll es erlaubt sein, dass die Kassen eigene Netze führen oder sollen diese Netze in jedem Fall unabhängig von den Kassen sein? Gestritten wird zum dritten um den differenzierten Selbstbehalt. Im Zentrum steht hier die Frage, ob für Versicherte ein finanzieller Anreiz geschaffen werden soll, um sich für den Beitritt zu einem integrierten Versorgungsnetz zu entscheiden. Als Anreiz vorgeschlagen wird ein tieferer Selbstbehalt für jene Versicherte, die einem integrierten Versorgungsnetz beitreten.&nbsp;</span></p><h3 class="Absatznormal"><span lang="DE">Nicht einfacher für die Versicherten</span></h3><p class="Absatznormal"><span lang="DE">Mit dieser Vorlage wird es für die Versicherten nicht einfacher zu entscheiden, welche Kasse mit welcher Versicherungsform die besten Konditionen anbietet, d.h. attraktive Prämien und bei der integrierten Versorgung eine tiefe Austrittsprämie bei vorzeitiger Vertragsauflösung. Abklären müssen die Versicherten zudem, ob ihre Leistungserbringer, von denen sie gerne behandelt werden möchten, im gewählten Versorgungsnetz sind oder nicht. Denn mit dem Beitritt zur integrierten Versorgung geben die Versicherten die freie Arztwahl auf.</span></p><h3 class="Absatznormal"><span lang="DE">Noch nicht durch</span></h3><p class="Absatznormal"><span lang="DE">Es ist durchaus möglich, dass die Vorlage wegen der gewichtigen Differenzen zwischen den Räten noch im Parlament abstürzt. Eine Katastrophe wäre das nicht. Es würde dem vom SGB bevorzugten Konzept der Persönlichen Gesundheitsstelle eine neue Tür öffnen. Aber auch wenn die Räte zu einem Kompromiss finden sollten, ist die Vorlage noch nicht durch. In verschiedenen Verbänden der Ärzteschaft wird zur Zeit heiss diskutiert, ob die Vorlage zu schlucken oder zu bekämpfen sei. Der SGB wird zu gegebener Zeit entscheiden, ob er ein von anderer Seite ergriffenes Referendum unterstützen wird.</span></p>]]></content:encoded><category>Gesundheit</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-625</guid><pubDate>Wed, 17 Aug 2011 14:25:00 +0200</pubDate><title>Mit gerechter Finanzierung wäre Arbeitslosenversicherung saniert</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/mit-gerechter-finanzierung-waere-arbeitslosenversicherung-saniert</link><description>1,4 Milliarden Franken für eine misslungene Revision der Arbeitslosenversicherung? Höhere Lohnabzüge für schlechtere Leistungen? Gegen diese verkehrte Abbaurevision der Arbeitslosenversicherung wehren sich die Arbeitnehmendenorganisationen mit einer engagierten Kampagne. Würden auch bei der Arbeitslosenversicherung alle Löhne ohne Obergrenze voll beitragspflichtig – wie bei der AHV und der IV – könnte die Versicherung problemlos und ohne Leistungsabbau finanziert werden.</description><content:encoded><![CDATA[<p>Die Ursachen für die Arbeitslosigkeit liegen in der Gesellschaft und bei der Wirtschaft – nicht bei den Arbeitslosen. Die Kosten sind deshalb auch von der gesamten Gesellschaft und der Wirtschaft gemeinsam zu tragen. Das ist heute nicht der Fall. Die Arbeitslosenversicherung ist nicht wie ein Sozialwerk gerecht finanziert. „Bei der AHV beispielsweise ist es selbstverständlich, dass auch die hohen und höchsten Löhne beitragspflichtig sind. Auch wenn sie deshalb keine höheren Renten erhalten als die Mehrheit der Bevölkerung“, sagt Paul Rechsteiner, SP-Nationalrat und Präsident des Schweizerischen Gewerkschaftsbundes (SGB).
</p><p>Der Wechsel zu dieser gerechten Finanzierung der Arbeitslosenversicherung ist von der Parlamentsmehrheit bei der Ausarbeitung der Vorlage nie ernsthaft in Betracht gezogen worden. Der Grund: Das seco lieferte falsche Zahlen, die zeigten, dass diese Sanierungsalternative zu wenig Mittel brächte. Eine Berechnung des SGB zeigt jetzt: die seco-Zahlen waren falsch, die Behörde hat (absichtlich oder fahrlässig?) mit viel zu tiefen Zahlen gerechnet (siehe Faktenblatt). Das ist unerhört. Nach der Ablehnung der Abbauvorlage braucht es deshalb eine neue Revision mit einer gerechteren Finanzierung.
</p><p>"Die normalen Arbeitnehmenden sollen mehr zahlen für weniger Leistungen. Und das nur, damit die Abzocker und Topverdiener weiter geschont werden können. Diese Ungerechtigkeit stoppen wir“, sagt Vania Alleva, Geschäftleitungsmitglied der Unia.
</p><p>Betroffen von massivem Leistungsabbau wären ältere Personen, die ihre Stelle verlieren und Wiedereinsteiger, die eine Stelle suchen. Besonders hart treffen würde es auch junge Arbeitslose. „Der arbeitslos gewordenen 29-jährigen Betriebswirtschafterin wird eine Arbeit als Kassiererin in einem Einkaufszentrum zugemutet, dem Detailhandelsfachmann, der nach der Lehre keine Stelle findet, eine solche als Hilfsarbeiter in einem Baugeschäft. Wir müssen junge Erwerbslose nicht bestrafen, sondern aus- und weiterbilden“, sagt Mario Fehr, SP-Nationalrat und Präsident KV Schweiz.
</p><p>„Dazu kommt, dass bei der Revision ein grosser Teil der Einsparungen aus einer reinen Kostenverschiebung resultiert. Werden die Leistungen der Arbeitslosenversicherung abgebaut, müssen mehr Menschen Sozialhilfe beziehen. Das kostet die Sozialhilfe gemäss kantonaler Sozialdirektorenkonferenz bis zu 236 Millionen Franken jährlich“, sagt der Präsident von Travail.Suisse Martin Flügel. Für die Sozialhilfe kommen alle Steuerzahlenden auf, auch die Pensionierten, die nie Arbeitslosengeld beanspruchen werden.
</p><p>Bertrand Zufferey, Generalsekretär der christlichen Walliser Gewerkschaften, kritisiert die geplante Abschaffung regionaler Sondermassnahmen bei hoher Arbeitslosigkeit: „Die aktuelle Krise zeigt, dass dieses Instrument für besonders von Arbeitslosigkeit betroffene Regionen wichtig und sinnvoll ist. Regionalen Stützungsmassnahmen helfen mit, eine Aussteuerungswelle auf dem Höhepunkt der Krise zu vermeiden.“
</p><p>„Und es sind nicht die Arbeitlosen, welche die Wirtschaftskrise verursacht haben“, hält Jocelyne Haller vom Genfer Arbeitslosenkomitee fest. „Die Leistungskürzungen bei den Arbeitlosen wirkt sich auf die gesamte Volkswirtschaft negativ aus.“
</p><p>Mehr Informationen zu den Argumenten gegen die Abbaurevision unter&nbsp;<a href="http://www.avig-online.ch/" target="_blank" rel="noreferrer">www.avig-online.ch</a>.
</p><p>&nbsp;</p><p style="font-style: italic;">Angehängt finden Sie Referate von:</p><ul style="font-style: italic;"><li><span style="font-weight: bold;">Paul Rechsteiner</span>, Präsident SGB und Nationalrat SP/SG</li><li><span style="font-weight: bold;">Martin Flügel</span>, Präsident Travail.Suisse</li><li><span style="font-weight: bold;">Vania Alleva</span>, Geschäftsleitung Unia</li><li><span style="font-weight: bold;">Mario Fehr</span>, Präsident KV Schweiz und Nationalrat SP/ZH</li><li>&nbsp;<span style="font-weight: bold;">Bertrand Zufferey</span>, Generalsekretär SCIV&nbsp;</li></ul><p><span style="font-style: italic;">sowie ein Faktenblatt des SGB zur AVIG-Revision.</span></p>]]></content:encoded><category>Arbeitslosenversicherung</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-65</guid><pubDate>Tue, 16 Aug 2011 13:15:00 +0200</pubDate><title>Wesentlicher Beitrag für die Zukunft der AHV</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/wesentlicher-beitrag-fuer-die-zukunft-der-ahv</link><description>Wer zu Geld kommt, zahlt Steuern dafür. Das ist so beim Arbeitslohn, bei Renten- und Zinseinkommen, Lottogewinnen, Betriebsgewinnen, Verkaufserlösen usw. Wer jedoch erbt, wird geschont. – Bei den Superreichen soll dies nun ändern.</description><content:encoded><![CDATA[<p class="Absatznormal"><span lang="DE">In unserem Land erben jedes Jahr ein paar wenige Frauen und Männer Milliarden-Vermögen, ohne dass sie dafür irgendetwas leisten (oder gar arbeiten) mussten. Und der Gipfel: Für dieses Geld zahlen sie auch keine Steuern. Das ist ungerecht!</span></p><h3 style="font-weight: bold;" class="Absatznormal"><span lang="DE">Extrem ungleich verteilte Vermögen</span></h3><p class="Absatznormal"><span lang="DE">In diesem Frühjahr hat der SGB den «Verteilungsbericht» vorgestellt (siehe&nbsp;</span><span lang="DE">www.verteilungsbericht.ch</span>). Die wichtigsten Erkenntnisse daraus: Das reichste Prozent der Schweizer Bevölkerung besass im Jahr 2007 40.9 Prozent des gesamten Vermögens Die nächsten 9 Prozent besassen beträchtliche 34.4 Prozent, die «ärmsten» 90 Prozent, also der überwältigende Teil der Einwohnerinnen und Einwohner der Schweiz, verfügten lediglich über 24.7 Prozent des Vermögens.&nbsp;</p><p class="Absatznormal"><span lang="DE">Die Unterschiede werden immer grösser: Das reichste Prozent konnte seinen Anteil am gesamten Vermögenskuchen innert zehn Jahren um 6.1 Prozent steigern, dies beinahe vollumfänglich zulasten der übrigen 90 Prozent. Der Trend ist klar: Es ist eine starke Umverteilung zugunsten der Superreichen im Gange, denn die Anzahl der Schweizerinnen und Schweizer mit sehr hohen Vermögen (über 2 respektive 5 Millionen Franken) hat sich im Zeitraum 1997-2007 mehr als verdoppelt. Waren es 1997 noch gut 12’000 Personen mit einem Vermögen von über 5 Millionen, sind es 2007 bereits fast 25’000.</span></p><p class="Absatznormal"><span lang="DE">Das Vermögen in der Schweiz ist also extrem ungerecht verteilt. Eine eidgenössische Erbschaftssteuer, die einzig und allein die höchsten Vermögen betrifft, ist mehr als gerechtfertigt.</span></p><h3 style="font-weight: bold;" class="Absatznormal"><span lang="DE">Von den Superreichen – für alle</span></h3><p class="Absatznormal"><span lang="DE">Die Volksinitiative betrifft die kleinen und mittleren Vermögen nicht. Wer etwas gespart hat, wer ein Einfamilienhaus besitzt, ja sogar wer etwas gespart hat&nbsp;<i>und</i>&nbsp;ein Einfamilienhaus besitzt, wird nicht besteuert. Die Erbschaftsteuer soll nur auf Vermögen über 2 Millionen Franken erhoben werden, also auf wirklich grossen Vermögen, die mit blossem Arbeitseinkommen nicht geschaffen werden können.</span></p><p class="Absatznormal"><span lang="DE">Die Einnahmen aus der Erbschaftssteuer von rund drei Milliarden Franken werden vollumfänglich an die Bevölkerung weitergegeben. Ein Drittel an die Kantone und zwei Drittel an die AHV. Damit kann unser wichtigstes Sozialwerk an die Herausforderungen der Zukunft (Sicherung eines würdigen Ruhestands für alle, Fortführung des bisherigen Lebensstandards auch bei kleinen Einkommen, flexibles Rentenalter für Klein- und Normalverdiener) angepasst werden.</span></p><p class="DatumundSignatur">Fazit: Die Erbschaftssteuer ist die Steuer, die niemandem Geld wegnimmt, aber allen etwas bringt.<b><span lang="DE"></span></b></p><h3 class="DatumundSignatur" style="font-weight: bold;"><span lang="DE">&nbsp;Das verlangt die Volksinitiative</span></h3><p class="Absatznormal"><span lang="DE">Die Eidg. Volksinitiative „Hohe Erbschaften besteuern für unsere AHV“ ist am 16.8. 2011 von einem von der EVP (Evangelische Volkspartei) angeführten Bündnis lanciert worden. Diesem Bündnis gehören u.a. an: SGB, SPS, Grüne. Die Initiative verlangt für Erbschaften über 2 Mio. Franken eine neu durch den Bund erhobene Steuer mit einem einheitlichen Satz von 20 %.&nbsp;</span>Besondere Ermässigungen vorgesehen sind bei der Vererbung von Unternehmen und bäuerlichen Betrieben, die von den Erben weiter geführt werden. Die Einnahmen gehen zu einem Drittel an die Kantone und zu zwei Dritteln an die AHV. Für den SGB ist die Initiative ein guter Vorstoss, um den in den letzten Jahren markant gewachsenen Graben zwischen Reichen und Gewöhnlichen wieder ein bisschen zuzuschütten.</p><p class="DatumundSignatur">Unterschriftenbogen und mehr Infos:&nbsp;<span lang="DE"><a href="http://www.sgb.ch/" target="_blank"><span lang="DE-CH">www.sgb.ch</span></a></span></p>]]></content:encoded><category>AHV</category><category>Finanzen und Steuerpolitik</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-605</guid><pubDate>Tue, 16 Aug 2011 00:00:00 +0200</pubDate><title>Ein wesentlicher Beitrag für die Zukunft unseres wichtigsten Sozialwerks</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/ein-wesentlicher-beitrag-fuer-die-zukunft-unseres-wichtigsten-sozialwerks</link><description>Weshalb beteiligt sich der Schweizerische Gewerkschaftsbund an der Erbschaftssteuer-Initiative?</description><content:encoded><![CDATA[<p>Wer zu Geld kommt, gibt davon einen Teil an die Gemeinschaft ab – in Form von Steuern. Das ist die Regel beim Arbeitslohn, und es gilt auch bei einem Lottogewinn, für Renteneinkommen, für die Zinserträge auf dem Sparkonto, für Honorare, Betriebsgewinne, Verkaufserlöse usw.
</p><p>Es gilt jedoch nicht für Erbschaften. In unserem Land erben jedes Jahr ein paar wenige Frauen und Männer Milliarden-Vermögen, ohne dass sie dafür irgendetwas leisten (oder gar arbeiten) mussten. Und der Gipfel: Für dieses Geld zahlen sie auch keine Steuern. Das ist ungerecht!
</p><h3 style="font-weight: bold;">Wie sieht die Vermögenssituation in der Schweiz aus?</h3><p>Dazu hat der SGB vor einigen Monaten den «Verteilungsbericht» vorgestellt. (Der Verteilungsbericht liegt der Medienmappe bei; Informationen sind auch unter&nbsp;<a href="http://www.verteilungsbericht.ch/" target="_blank" rel="noreferrer">www.verteilungsbericht.ch</a>&nbsp;verfügbar).
</p><p>Hier die wichtigsten Erkenntnisse daraus: Das reichste Prozent der Schweizer Bevölkerung besass im Jahr 2007 40.9 Prozent des gesamten Vermögens Die nächsten 9 Prozent besassen beträchtliche 34.4 Prozent, die «ärmsten» 90 Prozent, also der überwältigende Teil der Einwohnerinnen und Einwohner der Schweiz, verfügten lediglich über 24.7 Prozent des Vermögens.&nbsp;
</p><p>Die Unterschiede werden immer grösser: Das reichste Prozent konnte seinen Anteil am gesamten Vermögenskuchen innert zehn Jahren um 6.1Prozent steigern, dies beinahe vollumfänglich zulasten der übrigen 90 Prozent. Der Trend ist klar: Es ist eine starke Umverteilung zugunsten der Superreichen im Gange, denn die Anzahl der Schweizerinnen und Schweizer mit sehr hohen Vermögen (über 2 respektive 5 Millionen Franken) hat sich im Zeitraum 1997-2007 mehr als verdoppelt. Waren es 1997 noch gut 12’000 Personen mit einem Vermögen von über 5 Millionen, sind es 2007 bereits fast 25’000.
</p><p>Das Vermögen in der Schweiz ist also extrem ungerecht verteilt. Eine eidgenössische Erbschaftssteuer, die einzig und allein die höchsten Vermögen betrifft, ist mehr als gerechtfertigt.
</p><h3 style="font-weight: bold;">&nbsp;Von den Superreichen – für alle&nbsp;</h3><p>Die Volksinitiative betrifft die kleinen und mittleren Vermögen nicht. Wer etwas gespart hat, wer ein Einfamilienhaus besitzt, ja sogar wer etwas gespart hat&nbsp;<span style="font-weight: bold;">und&nbsp;</span>ein Einfamilienhaus besitzt, wird nicht besteuert. Die Erbschaftsteuer soll nur auf Vermögen über 2 Millionen Franken erhoben werden, also auf wirklich grossen Vermögen, die mit blossem Arbeitseinkommen nicht geschaffen werden können.
</p><p>Die Einnahmen aus der Erbschaftssteuer von rund drei Milliarden Franken werden vollumfänglich an die Bevölkerung weitergegeben. Ein Drittel an die Kantone und zwei Drittel an die AHV. Damit kann unser wichtigstes Sozialwerk an die Herausforderungen der Zukunft (Sicherung eines würdigen Ruhestands für alle, Fortführung des bisherigen Lebensstandards auch bei kleinen Einkommen, flexibles Rentenalter für Klein- und Normalverdiener) angepasst werden.
</p><p>Zusammenfassend kann ich festhalten: Die Erbschaftssteuer ist die Steuer, die niemandem Geld wegnimmt, aber allen etwas bringt!</p>]]></content:encoded><category>AHV</category><category>Finanzen und Steuerpolitik</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-360</guid><pubDate>Fri, 24 Jun 2011 10:49:00 +0200</pubDate><title>Verschlechterungen vorerst gestoppt</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/verschlechterungen-vorerst-gestoppt</link><description></description><content:encoded><![CDATA[<p>Verschnaufpause für die heutigen und künftigen AHV-Rentnerinnen und –Rentner: Die zuständige Nationalratskommission berät vorerst nicht über weitere Verschlechterungen bei den AHV-Renten, wie sie die beiden bürgerlichen St. Galler-Ständeratsmitglieder Forster und David beantragen (Aussetzen Teuerungsausgleich und Erhöhung Frauenrentenalter auf 65).
</p><p>Für den Schweizerischen Gewerkschaftsbund SGB kommt eine Schwächung der AHV nicht in Frage. „Wer die heutige Realität für tiefe und mittlere Einkommen in der Schweiz kennt, der weiss, dass es keinen Einschnitt bei den Renten verträgt – ebenso wenig eine Erhöhung des Rentenalters, angesichts der Realität auf dem Arbeitsmarkt“, sagt SGB-Präsident Paul Rechsteiner.</p>]]></content:encoded><category>AHV</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-369</guid><pubDate>Fri, 13 May 2011 11:07:00 +0200</pubDate><title>Demontage anstatt Sanierung</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/demontage-anstatt-sanierung</link><description></description><content:encoded><![CDATA[<p>Fahrlässig und allzu eilfertig präsentiert der Bundesrat seine Pläne für die Demontage der IV. Trotz breiter Kritik im Vernehmlassungsverfahren hält er nicht nur an seinen Abbauvorschlägen fest, sondern erweitert diesen Abbau gar noch durch Renteneinbussen bei allen laufenden IV Renten.
</p><p>Die Kürzung laufender Renten bricht einen bisherigen sozialpolitischen Grundsatz. Bei über 50‘000 Betroffenen sollen die ohnehin schon kleinen IV-Renten um rund 20 Prozent gesenkt werden. Zudem will der Bundesrat die Kinderrenten sowohl für die IV als auch für die AHV drastisch reduzieren. Das enge Korsett der vorgeschlagenen Schuldenbremse wird zusätzlich allen IV-Renten den automatischen Teuerungsausgleich wegstreichen.
</p><p>Diese IV-Revision ist eine Armutsfalle. Um über die Runden zu kommen, werden die Betroffenen stark auf Ergänzungsleistungen und die Sozialhilfe angewiesen sein. Damit werden deren Systeme massiv belastet. Die Kantone haben das Nachsehen.
</p><p>Die IV ist auf dem Weg zur finanziellen Stabilität. Die drastischen Einsparungen der IV-Revisionen 5 und 6a zeigen mit dem markanten Rückgang der Neurentner/innen ihre Wirkung. Die IV-Zusatzfinanzierung bringt zusätzliche Einnahmen, so dass ausgabeseitig keine weiteren Massnahmen getroffen werden müssen. Die IV-Revision 6b ist überflüssig. Der SGB fordert die Rückweisung der Vorlage.
</p><p>Für die finanziellen Probleme der IV können nicht die IV-Rentner/innen verantwortlich gemacht werden. Sie werden nun zur Kasse gebeten, obschon der Bund dank hoher Einnahmeüberschüsse die IV-Schuld längst hätte tilgen können.</p>]]></content:encoded><category>Invalidenversicherung</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-41</guid><pubDate>Thu, 05 May 2011 11:08:00 +0200</pubDate><title>Keine Aushebelung der Leistungen im Alleingang</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/keine-aushebelung-der-leistungen-im-alleingang</link><description>Mit einem neuen Bundesgesetz  will Bundesrat Didier Burkhalter die Aufsicht über die soziale Krankenversicherung stärken. Eingepackt in die Vorlage ist eine Notklausel zum Abbau von Leistungen in der Grundversicherung. Der SGB lehnt solche Putschmethoden klar ab. </description><content:encoded><![CDATA[<p class="Text"><span style="font-size:12.0pt; font-family:&quot;Times&quot;,&quot;serif&quot;">Gemäss dem Vernehmlassungsbericht zum neu vorgeschlagenen Aufsichtsgesetz hat sich das System der sozialen Krankenversicherung bisher bewährt. Gerade mal drei Krankenkassen seien seit 1996 zahlungsunfähig geworden. Der Insolvenzfonds hätte dabei die Kosten für die gesetzlichen Leistungen übernommen. Trotzdem hält der Bericht die Instrumente des KVG in einem „Krisenfall“ für ungenügend: Die Insolvenz einer mittleren oder einer grossen Krankenkasse könne das gesamte Krankenversicherungssystems gefährden.</span></p><h3 style="font-weight: bold;" class="Text"><span style="font-size: 12.0pt; font-family:&quot;Times&quot;,&quot;serif&quot;">Blanko-Vollmacht</span></h3><p class="Text"><span style="font-size:12.0pt; font-family:&quot;Times&quot;,&quot;serif&quot;">Zum Schutz des Systems der sozialen Krankenversicherung und damit auch zum Schutz der Versicherten wird eine Kompetenzzuweisung an den Bundesrat vorgeschlagen. Wenn er das System als gefährdet erachtet, könnte dieser neu die Leistungen der Grundversicherung durch Verordnung einschränken oder streichen. Er könnte auch die Tarife senken und die Kostenbeteiligung der Versicherten erhöhen. Diese Massnahmen stünden dem Bundesrat bei Bedarf sofort zur Verfügung. Es wäre ihm allein überlassen, welche Massnahme bzw. welche Kombination von möglichen Massnahmen er jeweils ergreifen würde.</span></p><h3 style="font-weight: bold;" class="Text"><span style="font-size: 12.0pt; font-family:&quot;Times&quot;,&quot;serif&quot;">Inakzeptabel</span></h3><p class="Text"><span style="font-size:12.0pt; font-family:&quot;Times&quot;,&quot;serif&quot;">Der Bundesrat könnte solche massive Massnahmen, welche die Patientinnen und Patienten und auch die Leistungserbringer sehr hart treffen könnten, ohne grosse Barrieren, quasi putschartig, beschliessen. Es würde gemäss Entwurf reichen, dass er „das System der sozialen Krankenversicherung“ als gefährdet erachtet. Das ist inakzeptabel. Massnahmen, die derart tief vom Gesetz abweichen, bedürfen einer breiten Abstützung. Das Parlament muss Alternativen prüfen und beschliessen können. Kommt dazu: Diese Generalvollmacht könnte Schule machen – „Krisen“ in anderen Sozialversicherungen ermöglichten dann ebenfalls einen bundesrätlichen Alleingang. Die Vernehmlassungsantwort des SGB ist deshalb ein unmissverständliches Nein! Das sehen übrigens auch die Kantone so.</span></p>]]></content:encoded><category>Gesundheit</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-40</guid><pubDate>Thu, 05 May 2011 11:06:00 +0200</pubDate><title>Care-Arbeit: Immer noch zu sehr Frauendomäne, immer noch bestraft</title><link>https://www.sgb.ch/themen/gleichstellung/detail/care-arbeit-immer-noch-zu-sehr-frauendomaene-immer-noch-bestraft</link><description>Wer umsorgt die kleinen Kinder? In der Regel die Mutter. Wer pflegt die chronisch kranken und die alten kranken Angehörigen? In der Regel die Partnerin, eine Tochter oder eine andere weibliche Angehörige. Die Regel muss geändert werden. Es braucht eine gerechtere Verteilung von bezahlter und unbezahlter Arbeit zwischen Frauen und Männern. Auch das fordern die Frauen am 14. Juni.</description><content:encoded><![CDATA[<h3 style="font-weight: bold;" class="Absatznormal"><span lang="DE">„Wir haben ein Ziel – gleich viel!“</span></h3><p class="Absatznormal"><span lang="DE">So lautet das Motto zum Aktions- und Streiktag, den die Gewerkschaften für diesen 14. Juni ausgerufen haben. „Gleich viel“ fordern wir nicht nur an Bezahlung für vergleichbare Arbeit. „Gleich viel“ ist auch in anderen Bereichen verlangt. Etwa in der Verteilung von bezahlter und unbezahlter Arbeit. Nach wie vor lastet letztere vor allem auf dem Rücken der Frauen. Das ist vor allem dadurch bedingt, dass Betreuung von Kindern und Betagten, soweit sie privat geleistet wird, vorrangig den Frauen obliegt. Diese Betreuungs-, Beziehungs, Pflege- und Sorgearbeit nennt man heute Care-Arbeit.&nbsp;</span></p><p class="Absatznormal"><span lang="DE">Care-Arbeit ist bedeutend. Sie zielt direkt auf das Leben, prägt unseren Alltag und unsere Lebensqualität. Keine Gesellschaft käme ohne Care aus – im Unterschied zu so manchen Produkten und Dienstleistungen des Marktes. Nur: Vom Sinn allein hat frau noch nicht gelebt.&nbsp;</span></p><h3 style="font-weight: bold;" class="Absatznormal"><span lang="DE">Zahlen und Fakten</span></h3><p class="Absatznormal"><span lang="DE">Fast ein Fünftel aller in der Schweiz geleisteten Arbeit ist Care-Arbeit. Rund 80 % davon wird unbezahlt geleistet und öffentlich kaum wahrgenommen. Bei Care-Arbeit mit Kindern sind dies 93 % (2103 Mio Std. pro Jahr)</span>. Und wie ist diese Care-Arbeit zwischen den Geschlechtern verteilt? Für die Betreuung von Kindern wenden die Frauen pro Woche gut 20 Stunden auf, die Männer dagegen bloss 13<a href="typo3/#_ftn1" target="_blank" name="_ftnref1"><span style="font-size:12.0pt; font-family:&quot;Times&quot;,&quot;serif&quot;">[1]</span></a>. In die Betreuung von Erwachsenen investieren Frauen rund 11, Männer rund 8 Stunden. Besonders engagiert dabei sind Frauen zwischen 40 und 64 Jahren.</p><p class="Absatznormal">Sind Kinder im Vorschulalter vorhanden, so hat dies folgende Haus- und Familienarbeit zur Folge: 32 Stunden bei den Männern und 59 bei den Frauen. In diesem Fall sind Männer 41 Stunden/Woche erwerbstätig, Frauen 12. Bei Paaren mit Kleinkindern sind also Erwerbs- und Betreuungsarbeit markant ungleich verteilt. Werden die Kinder älter, nimmt diese Ungleichheit stark ab.</p><p class="Absatznormal">Aber dann stellt sich noch nicht Gleichstellung ein. Denn die Frauen zahlen für diesen Einsatz. Meist das ganze Leben lang. Weil sie so viel betreuen, können sie sich mit Kleinkindern bloss um einen Teilzeitjob bewerben. Sie erhalten dadurch zum einen weniger Lohn und wenn sie sich dann – anderthalb Jahrzehnte später – voll ins Berufsleben einbringen könnten, weisen sie gegenüber jenen Männern, die sich ein Leben lang primär auf die berufliche Karriere konzentriert haben, einen solchen Rückstand auf, dass sie deren Stellung nie mehr einholen können. Kommt dazu, dass Teilzeitarbeit sozialversicherungsmässig weniger geschützt ist. Und: Kaum sind die Kinder flügge, wird von vielen Frauen Betreuung durch die Angehörigen erwartet.</p><p class="Absatznormal">So kommt es also, dass Frauen für das Wahrnehmen einer wichtigen Arbeit auf der Welt benachteiligt werden.&nbsp;</p><p class="Absatznormal">Nur: das muss nicht naturgegeben so sein. Die heutigen jungen Väter – das immerhin ein Zeichen – leisten im Vergleich zu ihren Grossvätern ja schon einiges mehr an Care-Arbeit. Nur: es reicht bei langem noch nicht.&nbsp;</p><p class="Absatznormal">Männer, es ist Zeit für Taten! Sorgt dafür, dass radikale Arbeitsverkürzungen beiden Geschlechtern Raum eröffnen, sich genügend um den Nachwuchs zu kümmern! Männer, nutzt die Chance des 14. Juni.</p><div style="border:solid windowtext 1.0pt; padding:1.0pt 4.0pt 1.0pt 4.0pt; background:#D9D9D9"><p class="Absatznormal" style="background:#D9D9D9; border:none; padding:0cm"><span lang="DE">Die Gewerkschaften haben für den 14. Juni einen nationalen Aktions- und Streiktag „Gleichstellung hat ein Ziel: gleich viel“ ausgerufen. In einem breiten Bündnis werden sie dafür sorgen, dass flächendeckend Aktionen, etwa&nbsp;</span>Demonstrationen und, Kundgebungen, zustande kommen. Geplant sind auch&nbsp;<span lang="DE">Streikpausen in einzelnen Betrieben.</span></p></div><div><p>&nbsp;</p><hr><div id="ftn1"><p><a href="typo3/#_ftnref1" target="_blank" name="_ftn1"><span style="font-size:10.0pt; font-family:&quot;Times New Roman&quot;,&quot;serif&quot;">[1]</span></a>&nbsp;Diese Zahlen gelten für Haushalte mit Kindern. Alle Zahlen nach SAKE 2007.</p></div></div>]]></content:encoded><category>Gleichstellung von Mann und Frau</category><category>Gesundheit</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-372</guid><pubDate>Wed, 04 May 2011 11:14:00 +0200</pubDate><title>AHV-Finanzen realistischer geschätzt</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/ahv-finanzen-realistischer-geschaetzt</link><description></description><content:encoded><![CDATA[<p>Der Groschen ist gefallen: Statt mit ultrapessimistischen Annahmen den unmittelbar bevorstehenden finanziellen Kollaps der AHV an die Wand zu malen, legt das zuständige Departement des Innern (EDI) endlich eine glaubwürdigere Einschätzung der finanziellen Lage der AHV vor.
</p><p>Damit nähert es sich den AHV-Finanzszenarien des SGB an. Diese erwiesen sich in der Vergangenheit als weit zutreffender als die Schwarzmalerei des Bundes. Gemäss kürzlich publizierter SGB-Prognosen ist die AHV bis 2025 ohne Beitragserhöhungen auch bei einer weiteren Zunahme der Lebenserwartung finanziert – und das ohne irgendwelche Leistungskürzungen.
</p><p>Auch wenn das EDI neu die AHV-Finanzen für stabil hält, ist zu fürchten, dass es in der alten Logik gefangen bleibt. Erhöhungen des AHV-Alters und Rentenkürzungen bleiben auf der politischen Agenda und erschweren den Dialog.
</p><p>Dabei drängt sich vielmehr eine Verbesserung der AHV-Rente auf. Heute beträgt die anvisierte Rentenhöhe 60 Prozent des ehemaligen Verdienstes. Das reicht bei tiefen und mittleren Einkommen hinten und vorne nicht. Deshalb startete der SGB sein Projekt „AHVplus“. Es fordert, je nach Einkommen der ehemals Erwerbstätigen, Zuschläge auf den AHV-Renten.
</p><p>Zudem muss endlich die Schuld der IV bei der AHV getilgt werden. Der Bund hat dank hoher Einnahmeüberschüsse die hierfür nötigen 15 Mrd. Franken auf dem Ausgleichskonto. Damit wird gesichert, dass die IV nach Ablauf der Zusatzfinanzierung (2018) nicht durch mehrere hundert Mio. Franken Schuldzinsen zusätzlich belastet wird.</p>]]></content:encoded><category>AHV</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-378</guid><pubDate>Fri, 01 Apr 2011 11:24:00 +0200</pubDate><title>Doppelte Verschlechterung bei der AHV</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/doppelte-verschlechterung-bei-der-ahv</link><description></description><content:encoded><![CDATA[<p>Die Masken sind gefallen: Auf Anregung der beiden St. Galler Ständeratsmitglieder Eugen David (CVP) und Erika Forster (FDP) hin, beschliesst die vorberatende Kommission, die AHV-Leistungen gleich doppelt zu verschlechtern. Einerseits soll das Frauenrentenalter steigen und andererseits die Rentenhöhe gekürzt werden. Beides bekämpft der SGB vehement.
</p><p>Die AHV ist grundsolide finanziert, wie neusten Zahlen des AHV-Fonds belegen. Daran ändert sich auch die nächsten 15 Jahre nichts, wie eine kürzlich veröffentliche SGB-Analyse zeigt.
</p><p>Für viele Menschen reichen die Leistungen der Altersvorsorge heute nicht zum Leben. Eine Heraufsetzung des Rentenalters bedeutet eine Rentensenkung.
</p><p>Es muss sichergestellt werden, dass ältere Arbeitnehmer bis zum Rentenalter arbeiten können, statt Personen im Rentenalter neu auf den Arbeitsmarkt zu zwingen. Die Realität zeigt nämlich, dass heute 55jährige, die ihre Stelle verlieren, fast keine Chance mehr haben, wiederum eine zu finden. Hier muss der Hebel angesetzt werden.</p>]]></content:encoded><category>AHV</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-379</guid><pubDate>Thu, 31 Mar 2011 11:26:00 +0200</pubDate><title>Über 15‘000 Aussteuerungen an einem Tag!</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/ueber-15-000-aussteuerungen-an-einem-tag</link><description></description><content:encoded><![CDATA[<p>Morgen, am 1. April, wird das revidierte Arbeitslosenversicherungsgesetz (AVIG) in Kraft gesetzt. Weil der Bundesrat trotz aller gewerkschaftlichen Warnungen daran festgehalten hat, dass dessen Leistungskürzungen für alle Erwerbslosen und nicht nur – wie üblich – für die ab diesem Datum neu erwerbslos Werdenden gelten soll, werden an diesem einzigen Tag über 15‘000 Aussteuerungen vollzogen.
</p><p>Der Bundesrat ist für diesen schwarzen 1. April verantwortlich. Er hat mit dieser brutalen Änderung der Spielregeln während dem Spiel das Prinzip von Treu und Glauben gebrochen. Der SGB hatte mehrmals gefordert, die neuen AVIG-Spielregeln nur für die ab dem Datum der Inkraftsetzung arbeitslos Werdenden einzuführen. Ebenso hatte der SGB wiederholt an den Bundesrat appelliert, die AVIG-Revision erst dann in Kraft zu setzen, wenn die Krise vorbei wäre.&nbsp;
</p><p>Es ist kein missratener Aprilscherz, sondern bittere Wirklichkeit: Der Bundesrat verteilt den gut Betuchten Steuergeschenke, den schlecht Gestellten radiert er die Versicherungsunterstützung weg.&nbsp;</p>]]></content:encoded><category>Arbeitslosenversicherung</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-553</guid><pubDate>Tue, 29 Mar 2011 10:28:00 +0200</pubDate><title>Dossier 76: AHV bleibt stabil</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/dossier-76-ahv-bleibt-stabil</link><description></description><content:encoded><![CDATA[<p>Die AHV schreibt schwarze Zahlen. Obwohl die Zahl der Rentner/innen bereits seit vielen Jahren stärker zunimmt als die Zahl der Erwerbstätigen, nahm die AHV in den letzten Jahren über eine Milliarde mehr ein als sie ausgab. Der AHV geht es viel besser, als der Bundesrat in seinen düsteren Prognosen jeweils voraussagte. Die neuen SGB-Szenarien zeigen: Die AHV dürfte sie in den kommenden 15 Jahren ohne Beitragserhöhungen auskommen.&nbsp;</p>]]></content:encoded><category>AHV</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-613</guid><pubDate>Tue, 22 Mar 2011 17:29:00 +0100</pubDate><title>Mindestens 15 Jahre lang keine Zusatzbeiträge nötig</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/mindestens-15-jahre-lang-keine-zusatzbeitraege-noetig</link><description>Die AHV ist bis 2025 ohne Beitragserhöhungen auch bei einer weiteren Zunahme der Lebenserwartung finanziert – und das ohne irgendwelche Leistungskürzungen. Dies zeigen die neuen SGB-Finanzierungsszenarien. Sie basieren auf vorsichtigen Annahmen und den aktuellen offiziellen Bevölkerungsszenarien für die nächsten fünfzig Jahre.</description><content:encoded><![CDATA[<p>Wichtigste Ursache für die gute finanzielle Situation der AHV ist das Lohnwachstum. Aufgrund der stark gestiegenen Produktivität nahmen die realen Löhne seit 1950 um mehr als das Vierfache zu. Das erhöhte die Einnahmen der AHV stark. Mit guter Arbeitsmarktpolitik (steigende Löhne, tiefe Arbeitslosigkeit) und sozialer Steuerpolitik können wir diesen leistungsfähigen und grundsoliden Finanzierungsmechanismus weiter stärken.
</p><p>In der Vergangenheit trafen die SGB- Finanzierungsszenarien recht genau zu. Jahr für Jahr erzielt die AHV Milliardenüberschüsse; gemäss den Finanzszenarien des Bundes dagegen sollte sie seit längerem riesige Defizite einfahren.&nbsp;
</p><p>Die offiziellen AHV-Szenarien sind viel zu pessimistisch. Damit wurde Panik gemacht und Abbau begründet. Sie haben mit der Realität nichts zu tun. Auch in anderen zentralen Politikbereichen legte der Bund in jüngster Zeit immer wieder dramatisch falsche Zahlen vor (bspw. Ausfälle wegen Unternehmenssteuerreform II).
</p><p>Der SGB verlangt nun einen Kurswechsel:</p><ul><li>Die ständigen Abbauforderungen in der AHV müssen endlich zurückgezogen werden. Schluss mit der Angstmacherei der letzten zehn Jahre gegenüber jetzigen und künftigen Rentnerinnen und Rentnern.</li></ul><ul><li>Der Bund soll die 15 Mrd. Franken Schulden tilgen, welche die IV bei der AHV hat. Dafür soll er die Überschüsse im Bundeshaushalt verwenden, die wegen der massiven Fehlbudgetierungen der letzten Jahre heute auf dem Ausgleichskonto liegen.</li></ul><ul><li>Der Bund muss zu einer Praxis richtiger und realistischer Annahmen zurückkehren. So betragen die kumulierten Budgetierungsfehler in der Ära Merz mehr als 22 Mrd. Franken. Da sich die Schuldenbremse auf die falschen Budgetzahlen (statt die richtigen Rechnungsergebnisse) stützt, werden die Zahlen des Bundes immer mehr zu einer politischen Manipulationsgrösse, mit denen eine unsoziale Politik begründet wird.</li></ul><p>&nbsp;</p><p style="font-style: italic;">Angehängt finden Sie Referate von:</p><ul style="font-style: italic;"><li><span style="font-weight: bold;">Paul Rechsteiner</span>, Präsident SGB</li></ul><ul style="font-style: italic;"><li><span style="font-weight: bold;">Daniel Lampart</span>, Chefökonom und Sekretariatsleiter SGB&nbsp;&nbsp;</li></ul>]]></content:encoded><category>AHV</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-27</guid><pubDate>Thu, 17 Mar 2011 10:38:00 +0100</pubDate><title>15‘000 Aussteuerungen an einem Tag</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/15-000-aussteuerungen-an-einem-tag</link><description>Kein Aprilscherz, nein. Aber in Tausenden von Haushalten ein Aufschrei, vielleicht nur ein stiller, ein resignativer. – Am 1. April werden auf einen Schlag 15‘000 Arbeitslose ausgesteuert. Das will der Bundesrat – wider jegliche Gewohnheit, gegen alle warnenden gewerkschaftlichen Stimmen und ohne jede Notwendigkeit.</description><content:encoded><![CDATA[<p class="Absatznormal">Zugestanden: Die Gewerkschaften haben am 26. September 2010 das Referendum gegen das revidierte Arbeitslosenversicherungsgesetz (AVIG) verloren. Eine Mehrheit der Abstimmenden hat den Leistungsabbau gut geheissen. Nur die lateinische Schweiz hat anders entschieden. Da gibt es nichts zu rütteln.</p><p class="Absatznormal">Dennoch: In den Sozialversicherungen üblich ist das Prinzip von Treu und Glauben. Die Spielregeln werden nicht während des Spiels geändert. Übersetzt: Erworbene Ansprüche gelten. Oder auf das AVIG bezogen: werden Leistungen verschlechtert, dann soll dies für jene gelten, die ab dem Tag der Inkraftsetzung des neuen Gesetzes arbeitslos werden. So war es bisher immer. Der Bundesrat will nun hier die Regeln ändern. Auf den 1. April 2011 will er das neue AVIG in Kraft setzen, und es soll gleich für alle Arbeitslosen gelten. Das wird dazu führen, dass auf einen Knall an diesem Tag 15‘000 Arbeitslose ausgesteuert werden, weil sie neu unter eine kürzere Leistungsdauer fallen. Das hat es in der jüngeren Schweizer Geschichte noch nie gegeben.&nbsp;</p><p class="Absatznormal">Der SGB hat immer gefordert, dass die AVIG-Revision erst dann in Kraft treten darf, wenn die Krise vorbei ist. Er hat dies dem Bundesrat mehrmals angemahnt. Der Bundesrat hat dem nicht Rechnung getragen.&nbsp;</p><p class="Absatznormal">Die Westschweizer Gewerkschaften haben noch am vergangenen 9. März mit Verweis auf die 15‘000 an einem Tag Ausgesteuerten einen Appell an den Bundesrat gerichtet, die neuen AVIG-Spielregeln nur für die ab dem 1. April 2011 arbeitslos Werdenden einzuführen. Die Zahl von 15‘000 ist mittlerweile durch eine Umfrage der Nachrichtenagentur sda bei den Kantonen erhärtet worden.&nbsp;</p><p class="Absatznormal">Aber der Bundesrat bleibt bei seiner Linie: oben Steuergeschenke verteilen, unten sparen. Er will rigid umsetzen. Er hat diese zusätzliche Not zu verantworten. Aber wahrscheinlich wird er den entsprechenden Notschrei, weil an einem Galadinner, gar nicht hören.&nbsp;</p>]]></content:encoded><category>Arbeitslosenversicherung</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-389</guid><pubDate>Tue, 01 Mar 2011 11:43:00 +0100</pubDate><title>Gelandet, wo sie hingehört – auf dem Misthaufen der Geschichte</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/gelandet-wo-sie-hingehoert-auf-dem-misthaufen-der-geschichte</link><description></description><content:encoded><![CDATA[<p>Wie zuvor die grosse Kammer hat heute der Ständerat beschlossen, die Revision des Unfallversicherungsgesetzes (UVG) an den Bundesrat zurück zu schicken. Damit nimmt eine unsägliche Revisionsgeschichte ihr Ende, in der die Vertreter der Privatversicherer rücksichtslos ihre Interessen durchzusetzen versucht hatten. Ohne jede Not wurde eine bestens funktionierende Sozialversicherung in den Würgegriff genommen. Für die versicherten Arbeitnehmer/innen hätte dies mehr Kosten für weniger Leistungen zur Folge gehabt.&nbsp;
</p><p>Der Schweizerische Gewerkschaftsbund hat diese zerstörerische Aktion von Beginn weg bekämpft und zwischen den Sozialpartnern (SGB, Baumeisterverband, Gewerbeverband) erfolgreich „eine Allianz der Vernunft“ angeregt. Diese hat sich schliesslich im Nationalrat und nunmehr auch im Ständerat durchgesetzt.&nbsp;
</p><p>Damit ist der ganz grobe Abbau vom Tisch. Sollten in der geplanten technischen Revision jedoch auch materielle Aspekte – etwa die Kürzung von Unfallrenten im Pensionsalter – reingeschmuggelt werden, dann wird der SGB solche Vorschläge bekämpfen.&nbsp;</p>]]></content:encoded><category>Unfallversicherung</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-17</guid><pubDate>Tue, 22 Feb 2011 17:05:00 +0100</pubDate><title>Eine Revision gegen die Rentner/innen</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/eine-revision-gegen-die-rentner-innen</link><description>Die Demontage der Invalidenversicherung (IV) wird Tempo Teufel vorangetrieben. Kaum ist die 5. IV Revision mit ihren massiven Einschnitten in Kraft, wird Revision 6a in den eidgenössischen Räten durchgepeitscht - und Revision 6b steht schon in den Startlöchern. Gesetzgeberische Schludrigkeiten und unausgegorene Massnahmen werden bewusst in Kauf genommen. Schliesslich sind ja nur Behinderte davon betroffen...</description><content:encoded><![CDATA[<p class="Absatznormal"><span lang="DE">Die angehäuften Schulden der IV haben Sanierungsmassnahmen nach sich gezogen. Der erste Schritt umfasste die 4. und 5. IV Revision, die 2004 resp. 2008 in Kraft getreten sind. Damit wurden die Neuberentungen drastisch gesenkt, was sich unmittelbar auf das Schicksal der Menschen auswirkte. Wer heute eine schwere Krankheit erleidet oder wer verunfallt, ist doppelt bestraft. Nebst dem menschlichen Leid ist auch die wirtschaftliche Absicherung in hohem Mass gefährdet. Betroffene schildern den Weg durch die IV-Stellen als Spiessrutenlauf, bei dem die IV-Mediziner zu allmächtigen Akteuren geworden sind.&nbsp;</span></p><p class="Absatznormal"><span lang="DE">Der zweite Schritt beinhaltet die Beseitigung des IV Defizits. Dazu wird in den Jahren 2011 bis 2017 die Mehrwertsteuer zugunsten der IV leicht auf 8% erhöht. Ab 2017 sollen zusätzliche Sparmassnahmen die IV-Finanzen im Lot halten. Dieser dritte Schritt ist mit der 6. Revision ebenfalls aufgegleist.</span></p><p class="Absatznormal">Der Ständerat wird in dieser Frühjahrsession die Revision 6a (1. Massnahmenpaket) als Zweitrat behandeln. Bei geringen Differenzen ist die Schlussabstimmung im März möglich.&nbsp;</p><h3 style="font-weight: bold;" class="Absatznormal">Pflichten nur für IV-Rentner/innen</h3><p class="Absatznormal">Die Revision 6a wird vom Bundesrat als „eingliederungsorientierte Rentenrevision“ bezeichnet. Sie soll die Rechnung der IV ab 2018 bis 2027 insgesamt um rund 500 Mio. Franken jährlich entlasten. 17’000 IV-Rentner/innen sollen quasi auf einen Schlag wieder eingegliedert werden. Jegliche Verpflichtung eine moderate Anzahl von Arbeitsplätzen für Invalide vorzusehen, wurde von der bürgerlichen Mehrheit abgeschmettert. Vielmehr setzt das Parlament auf den „Arbeitsversuch“. Diese Eingliederungsmassnahme soll auf alle IV-Versicherten angewendet werden. Diese können von der IV-Stelle an einen Arbeitgeber vermittelt werden, müssen dort die zugewiesene Arbeit verrichten und erhalten dafür keinen Lohn, sondern ihre IV-Ansprüche. Widersetzen sich die Versicherten dieser Massnahme, droht ihnen der Leistungsentzug. Den Arbeitgeber kosten diese Leute nichts. Für ihn müssen sie Gratisarbeit leisten. Die Bestimmung besteht also aus Gratisarbeit für einen privaten Arbeitgeber unter der drohenden Sanktion des Verlusts aller Rechte gegenüber der IV, wenn jemand sich dem nicht unterzieht. Juristisch bewertet ist eine solche Bestimmung nichts anderes als eine indirekte Form von Zwangsarbeit. Die Begrenzung des Arbeitsversuches auf 6 Monate ist keine Gewähr, dass der Arbeitgeber keine Schindluderei damit betreibt. Denn vor allem für wenig qualifizierte Arbeitsstellen besteht die Gefahr, dass Arbeitsversuche nacheinander durchgeführt werden ohne eine echte Festanstellung zu offerieren. Schliesslich hat der Arbeitgeber keine Pflicht, den geeigneten „Versuchs-Arbeitnehmenden“ eine Stelle anzubieten.</p><h3 style="font-weight: bold;" class="Absatznormal">Leistungskürzungen für Opfer von Schleudertrauma</h3><p class="Absatznormal">Die Revision&nbsp;<span lang="DE">beinhaltet&nbsp;</span>auch nennenswerte Leistungseinschnitte. Brisant ist der Vorschlag der Überprüfung von bestehenden Renten mit der Absicht, diese aufzuheben. Es handelt sich um solche, welche vor 2008 aufgrund von organisch nicht erklärbaren Schmerzzuständen (z.B. Schleudertrauma) zugesprochen wurden. Im Nationalrat hat die vorberatende Kommission eine perfide Definition dieser Krankheitsbilder durchgedrückt, die sich an die Formulierung aus dem umstrittenen Schleudertrauma-Urteil des Bundesgerichts vom August 2010 anlehnt. Unter diese schwammige Definition kann eine breite Palette von psychischen Erkrankungen fallen. Im Ständerat zeichnet sich ebenfalls Unterstützung für diese Ausweitung der zu überprüfenden Krankheitsbilder ab. Die Revision 6a hat sich auf eine bestimmte Gruppe von IV-Rentner/innen eingeschossen, degradiert diese zu faulen Simulanten und führt sie mit der Rentenaufhebung in die Armut.</p><p class="Absatznormal">Des Weiteren bringt die Revision 6a mehr Wettbewerb bei der Beschaffung von Hilfsmitteln und den langersehnten Assistenzbeitrag. Mit dem Assistenzbeitrag wird eine neue Leistung für volljährige Menschen mit einer körperlichen Behinderung eingeführt. Er ergänzt die Hilflosenentschädigung sowie die Hilfe von Angehörigen und schafft so eine Alternative zum Leben im Heim. Denn mit dem Assistenzbeitrag können IV-BezügerInnen für die individuell benötigten Hilfestellungen selber jemanden anstellen. Sie erhalten für die anfallenden Kosten von der IV einen Assistenzbeitrag von Fr. 30 pro Stunde. Der Assistenzbeitrag ist kostenneutral, weil er gleichzeitig Einsparungen bei der Hilflosenentschädigung ermöglicht.</p><h3 style="font-weight: bold;" class="Absatznormal">Demontage</h3><p class="Absatznormal">Ohne verlässliche Prognosen über die Finanzsituation der IV in den nächsten 10 Jahren zu haben, wird die Demontage der IV vorangetrieben. Die bürgerliche Mehrheit hat nach dem Sozialschmarotzer, dem kriminellen Ausländer nun den simulanten IV-Bezüger als Feindbild aufgebaut und kann so den Abbau legitimieren.&nbsp;</p><p class="Absatznormal">Die Revision 6b, welche der Bundesrat dem Parlament im kommenden Mai vorlegen will, geht noch weiter als die bisherigen Massnahmen. Sie beinhaltet direkte Rentenkürzungen für alle IV-RentnerInnen. Die Schmerzgrenze ist bei den IV Revisionen schon lange erreicht -&nbsp; die Rosskur muss aufhören.</p>]]></content:encoded><category>Invalidenversicherung</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-16</guid><pubDate>Tue, 22 Feb 2011 16:56:00 +0100</pubDate><title>Immer noch wichtige Differenzen, immer noch Gefahren!</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/immer-noch-wichtige-differenzen-immer-noch-gefahren</link><description>Managed Care steht auch diese Session wieder auf der Traktandenliste. Beide Räte befassen sich mit der Vorlage, zuerst am 3. März der Nationalrat, dann am 9. März – falls er den knappen Zeitplan schafft – der Ständerat. Die Differenzen sind gewichtig. Deshalb ist offen, ob es noch in dieser Session zur Schlussabstimmung kommt.</description><content:encoded><![CDATA[<p class="Absatznormal"><span lang="DE">Erinnern wir zuerst daran: Mit der Managed Care-Vorlage soll die integrierte Versorgung gefördert werden. Managed Care bedeutet medizinische Versorgung via Netzwerke und verhindert so Parallelbehandlungen. Sie dämpft auf diese Weise das Kostenwachstum, was sich denn auch in den Prämien auswirken sollte. An und für sich also etwas Sinnvolles. Das Parlament jedoch hat in seiner bisherigen Behandlung mehrere Fallgruben in die Vorlage eingebaut.</span></p><h3 class="Absatznormal" style=" font-weight: bold;">Angebotspflicht</h3><p class="Absatznormal">Keine Verpflichtung der Kassen! Das ist das Credo des Ständerates. Die nationalrätliche Kommissionsmehrheit hingegen will daran festhalten, dass&nbsp;<i>alle</i>&nbsp;Krankenversicherungen integrierte Versorgungsnetzwerke anbieten und dass diese kassenunabhängig organisiert sein müssen. Für den SGB sind Angebotspflicht und Kassenunabhängigkeit wichtige Eckwerte.</p><h3 style="font-weight: bold;" class="Absatznormal">Differenzierter Selbstbehalt</h3><p class="Absatznormal">Ein zentraler Punkt der Vorlage ist die Regelung des Selbstbehaltes. Da gehen die Meinungen nach wie vor auseinander. Heute beträgt der ordentliche Selbsthalt 10% bzw. 700 Franken im Jahr. Mit der Managed Care Vorlage soll ein differenzierter Selbstbehalt eingeführt werden. Versicherte, die sich einem integrierten Versorgungsnetz anschliessen, sollen einen tieferen Selbstbehalt haben als jene, die weiterhin z.B. ihren Hausarzt, ihre Hausärztin frei wählen möchten. Die nationalrätliche Kommissionsmehrheit hat sich dem Konzept des Ständerates angeschlossen, aber den Prozentsatz von 5 auf 7.5% erhöht. Das würde bedeuten, Versicherte in integrierter Versorgung zahlen 7.5%, alle andern 15 % Selbstbehalt. Auch will die nationalrätliche Kommissionsmehrheit keinen jährlichen Höchstbetrag für den Selbstbehalt im Gesetz verankern. Eine Kommissionsminderheit will den Selbstbehalt auf 5% belassen, die Obergrenze in Franken im Gesetz verankert haben und die Anpassung des Höchstbetrages nicht der Kostenentwicklung im Bereich der Krankenversicherung sondern der Lohn- und Preisentwicklung anpassen. Eine zweite Kommissionsminderheit will an der ursprünglichen Position des Nationalrates festhalten und einen Selbstbehalt von 10% für Versicherte in integrierten Versorgungsnetzen und 20% für alle andern festschreiben.&nbsp;</p><p class="Absatznormal">Für den SGB ist ein differenzierter Selbstbehalt nur dann sinnvoll, wenn die Angebotspflicht eingeführt wird.&nbsp;</p><h3 style="font-weight: bold;" class="Absatznormal">Knebelverträge und Austrittshürden</h3><p class="Absatznormal">Hier geht es darum, dass die Versicherten von den Kassen mit Verträgen von einer Laufzeit von bis zu drei Jahren an integrierte Versorgungsnetze gebunden werden. Die Kasse&nbsp;<i>und</i>&nbsp;die Versicherungsform können vor Ablauf der Vertragsdauer nur gegen Bezahlung einer vertraglich vereinbarten Austrittsprämie gewechselt werden. Die Kassen haben freie Hand, diese Austrittsprämie in beliebiger Höhe anzusetzen.</p><p class="Absatznormal">Eine Kommissionsminderheit wird im Nationalrat den Antrag stellen, diese Knebelverträge und Austrittshürden zu streichen. Die Kommissionsmehrheit stützt wie der Ständerat die mehrjährige Vertragsdauer genauso wie die hohen Austrittshürden. So sind sich etwa beide Räte einig, dass die Versicherten in integrierten Versorgungsnetzten mit Vertragsdauern von bis zu 3 Jahren rechnen müssen. Umstritten sind jedoch zahlreiche einzelne Bestimmungen und Erleichterungen zu Kassenwechsel und Austrittshürden.&nbsp;</p><p class="Absatznormal">Für den SGB sollen Austrittsprämien und Knebelverträge möglichst eliminiert werden.</p><h3 style="font-weight: bold;" class="Absatznormal">Qualität und Budgetmitverantwortung</h3><p class="Absatznormal">Keine Differenz besteht mehr bei den Anforderungen an die Qualität der integrierten Versorgungsnetze und an den Umfang der Budgetmitverantwortung. Geeinigt haben sich die Räte darauf, dass der Bundesrat Anforderungen dazu stellen kann, nicht aber muss. Eine Kommissionsminderheit verlangt hier eine zwingende Bestimmung. Auch für den SGB liegt dies im Interesse aller Versicherter.</p><h3 style="font-weight: bold;" class="Absatznormal">Übergangsbestimmungen als Hintertür&nbsp;</h3><p class="Absatznormal">Der Ständerat hat alle Übergangsbestimmungen gestrichen. Die nationalrätliche Kommission besteht jedoch auf dem Beschluss der grossen Kammer von 2010. Gemäss diesen Bestimmungen müssen die Versicherer innert drei Jahren überall integrierte Versorgungsnetzte anbieten. Sollte sich zeigen, dass kein flächendeckendes Angebot zustande gekommen ist, muss der Bundesrat weitere Massnahmen vorschlagen. So weit so gut. Doch die nationalrätliche Kommission hat diese Bestimmung nun wieder in ihr Gegenteil verkehrt. Sie will – falls in den drei Jahren kein flächendeckendes Netz zustande gekommen ist - die Angebotspflicht und die Bestimmungen, wonach integrierte Versorgungsnetze kassenunabhängige Organisationen sein müssten, fahren lassen. Anders gesagt: Die Kassen würden aus ihrer Pflicht entlassen, bleiben würde der differenzierte Selbstbehalt, die Knebelverträge und die Austrittshürden sowie die Budgetmitverantwortung! So geht es natürlich nicht!</p>]]></content:encoded><category>Gesundheit</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-23</guid><pubDate>Mon, 21 Feb 2011 17:26:00 +0100</pubDate><title>Akzeptable Lösung in Sicht</title><link>https://www.sgb.ch/themen/service-public/detail/akzeptable-loesung-in-sicht</link><description>Im Dezember hat der Ständerat fast einstimmig den Bundesratsantrag zur Sanierung der SBB-Pensionskasse genehmigt. Nun dürfte in der Märzsession auch der Nationalrat folgen und den beantragten 1.148 Mia. Franken zustimmen. Damit wird nach 10jähriger Wartezeit ein für alle Beteiligten akzeptables Ende gefunden. </description><content:encoded><![CDATA[<p class="Absatznormal">Nehmen wir es vorneweg: Mit diesem Kompromiss bleibt der Bund die für eine gesunde Pensionskasse nötige Schwankungsreserve weiterhin schuldig. Das ist mehr als unschön.</p><p class="Absatznormal">Positiv ist, dass es der Finanzkommission des Nationalrats offenbar ernst ist mit ihrem Antrag. Sie folgt dem deutlichen Entscheid des Ständerats mit 16:2 Stimmen, also ebenfalls mit einer klaren Mehrheit. Dies ist nicht selbstverständlich, denn es gab auch einen Nichteintretensantrag, der mit 14:7 Stimmen scheiterte. Die Nein-Sager, welche die ganze Last auf die SBB und das Personal schieben wollen, bleiben in der Minderheit. Die Mehrheit will nun die Sanierung endlich durchsetzen und unterstützt die Lösung, an der der Bund, die SBB und das Personal gleichermassen beteiligt werden. Dies ist angesichts des grossen Problemdrucks akzeptabel.</p><p class="Absatznormal">Unschön daran ist, dass die SBB-Pensionskasse damit definitiv anders behandelt wird, als vergleichbare Kassen. Der Bund hat sie 1999 ohne Wertschwankungsreserve ausfinanziert. Unmittelbare Folge davon war, dass die Börsenverluste in Milliardenhöhe kurz nach dem Start nicht aufgefangen werden konnten und eine anhaltende Unterdeckung verursachten. Zudem musste die SBB-Pensionskasse – im Gegensatz zu Swisscom und Ruag – ihre Rentnerinnen und Rentner mitnehmen. Das daraus entstandene Ungleichgewicht zu den zahlenden Aktiven dürfte sie noch lange belasten. Alle, die jetzt meinen, der Bund sei mit den zu beschliessenden fast 1.5 Milliarden Franken sehr grosszügig, müssen diese Fakten auch zur Kenntnis nehmen. Der Bund müsste als ehemaliger Arbeitgeber eigentlich viel mehr bezahlen. Mit korrekter Ausfinanzierung wären es 3.4 Milliarden gewesen. Ebenso wenig vergessen sollte man, dass seit 2003 die SBB und das Personal je 1.5 % mehr Beiträge bezahlen, zusätzlich seit 2010 noch Sanierungsbeiträge in Milliardenhöhe leisten und das heutige Personal trotz höherem Rentenalter künftig tiefere Renten haben wird. Das Personal leistet einen sehr hohen Beitrag. Aus gewerkschaftlicher Sicht ist deshalb der vorliegende Kompromiss das absolute Minimum.</p>]]></content:encoded><category>Verkehr</category><category>Berufliche Vorsorge</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-19</guid><pubDate>Mon, 21 Feb 2011 17:12:00 +0100</pubDate><title>Notwendig und realistisch</title><link>https://www.sgb.ch/themen/arbeit/detail/notwendig-und-realistisch</link><description>Die Volksinitiative „6 Wochen Ferien für alle“ von Travail.Suisse will das gesetzliche Anrecht auf Mindestferien von 4 auf 6 Wochen erhöhen. Das haben die Arbeitnehmenden dieses Landes verdient.</description><content:encoded><![CDATA[<p class="Absatznormal">Mehr Ferien bedeutet weniger Stress. An Stress leiden zahlreiche Arbeitnehmer/innen; für die Volkswirtschaft erweist er sich als extrem teuer. Die Kosten des Stress werden in der Schweiz auf 10 Mia Franken pro Jahr geschätzt, was 2 % des BIP entspricht. Diese Kosten dürften zunehmen, denn die Arbeitsbedingungen werden immer schlechter. Immer schwieriger wird es auch, Familien- und Arbeitsleben zu vereinbaren.</p><h3 style="font-weight: bold;" class="Absatznormal"><span>Spielraum vorhanden </span></h3><p class="Absatznormal">Die Unternehmen können sich die verlangte Ferienerhöhung sehr wohl leisten. Die Kosten dazu betragen 6,6 Mia Franken pro Jahr. Das bedeutet umgerechnet auf eine Zeitspanne von 6 Jahren pro Jahr 0,4 % Lohnerhöhungen oder eine tägliche Arbeitszeitverkürzung von – 10 Minuten. Diese 6,6 Mia Franken liegen auch deutlich unter den Stresskosten. Spielraum zu dieser Arbeitszeitverkürzung ist genügend vorhanden, denn in den letzten 20 Jahren ist die Produktivität viel schneller gewachsen als die Löhne, während die Arbeitszeit quasi stabil blieb (in den letzten 18 Jahren ging sie lediglich um 18 Minuten pro Woche zurück!). Die Schweiz gehört zudem zu den Ländern mit den längsten Arbeitszeiten in ganz Europa. Die Überstunden, die hierzulande pro Jahr geleistet werden, entsprechen dem Pensum von rund 100'000 Vollzeitstellen. </p><h3 style="font-weight: bold;" class="Absatznormal"><span>Weniger Stress</span></h3><p class="Absatznormal">Es gibt heute kaum einen GAV oder ein Personalreglement, das bereits 6 Wochen Ferien für alle vorsieht. Es gibt jedoch einige GAV, die nur das im OR verankerte Minimum von 4 Ferienwochen kennen (z. B. Reinigung Deutschschweiz, Lastwagenverkehr, Coiffure, Metzgerei, private Sicherheit). Einige GAV sehen mehr Ferien vor als dieses Minimum, das Ausmass von 1 zusätzlicher Woche wird aber selten überschritten. Zudem sind diese Verbesserungen oft nur für bestimmte Altersklassen (z. B. über55jährige oder Lehrlinge) bestimmt. Eine zusätzliche Ferienwoche wäre bereits für 3,1 Mio Arbeitnehmende eine Verbesserung. Mit 2 Wochen mehr würden beinahe alle Erwerbstätigen erfasst. </p><p class="Absatznormal">Der SGB unterstützt deshalb die Ferieninitiative. Mehr Ferien und weniger Stress, mehr Lebensqualität: all das ist nicht ein Luxus, sondern eine Anpassung an die moderne Arbeitswelt. </p>]]></content:encoded><category>Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz</category><category>Arbeitsrechte</category><category>Sozialpolitik</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-18</guid><pubDate>Mon, 21 Feb 2011 17:10:00 +0100</pubDate><title>Jetzt der endgültige Todesstoss</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/jetzt-der-endgueltige-todesstoss</link><description>In der Frühjahrssession wird der Ständerat als Zweitrat über das Schicksal der UVG Revision entscheiden. Wenn Vernunft noch etwas gelten soll, bleibt der kleinen Kammer keine Wahl: Die unsägliche Revision muss an den Absender zurück.</description><content:encoded><![CDATA[<p class="Absatznormal"><span lang="DE">Zur Erinnerung: Der Bundesrat hat im Jahr 2008 dem Parlament eine Vorlage über die Umgestaltung der Unfallversicherung unterbreitet. In der vorberatenden Kommission des Nationalrates drückte die Lobby der Privatversicherer rücksichtslos ihre eigenen Interessen durch. Resultat: eine gut funktionierende, finanziell stabile Sozialversicherung hätte demontiert und daraus ein Profitcenter für die Privatversicherer gemacht werden sollen. Für die versicherten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer hätte dies mehr Kosten für weniger Leistungen zur Folge gehabt. Dank einer Allianz der Vernunft zwischen den Sozialpartnern (SGB, Baumeisterverband, Gewerbeverband) und einer dezidierten, öffentlichen Vorgehensweise besann sich der Nationalrat im Plenum eines Besseren. Er wies die Vorlage im letzten Herbst an den Bundesrat zurück.</span></p><h3 style="font-weight: bold;" class="Absatznormal"><span lang="DE">Keine geschmuggelten Leistungskürzungen</span></h3><p class="Absatznormal">Die vorberatende Kommission des Ständerates hat im Januar dieses Jahres ebenfalls die Mangelhaftigkeit dieser Revision anerkannt und empfiehlt ihrem Rat ebenfalls die Rückweisung. Damit wäre die Revision in dieser Form vom Tisch. Aber die Revisionsgelüste bleiben. Unter Form einer technischen Revision sollen unbestrittene Punkte angegangen werden. Die Gefahr bleibt jedoch, dass auch materielle Aspekte – etwa die Kürzung von Unfallrenten im Pensionsalter – reingeschmuggelt werden. Der SGB wird die Vorarbeiten daher genau verfolgen und wird sich aktiv ins Spiel bringen, wenn Leistungskürzungen anstehen.</p>]]></content:encoded><category>Unfallversicherung</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-10</guid><pubDate>Wed, 02 Feb 2011 16:26:00 +0100</pubDate><title>Ziel noch nicht erreicht</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/ziel-noch-nicht-erreicht</link><description>Der Bundesrat hat seine Vorschläge zur Umsetzung der Strukturreform der Zweiten Säule präsentiert. Die Vernehmlassung zu den Verordnungsänderungen der beruflichen Vorsorge dauert bis Ende Februar. Die Vorlage erntet innerhalb der Pensionskassenlandschaft massive Kritik. Auch der Schweizerische Gewerkschaftsbund (SGB) befürchtet, dass mehr Regulierung kaum die Lösung für die Probleme der Zweiten Säule sein kann.</description><content:encoded><![CDATA[<p class="Absatznormal">Der Zweck der Strukturreform, die Transparenz und Glaubwürdigkeit der Zweiten Säule zu stärken, hat für den SGB eine hohe Priorität. Die vorgeschlagenen Lösungsansätze und Instrumente zur Zielverwirklichung in den Verordnungsänderungen erachtet der SGB jedoch teilweise als unpassend. So stärken etwa die unterbreiteten Verordnungsänderungen allzu sehr die Revisionsstellen. Künftig sind sie die mächtigen „Player“ in der beruflichen Vorsorge. Damit gelangt ein weiterer Akteur noch stärker ins Spiel, der intransparent und ohne Verankerung bei den Versicherten in die Geschicke der beruflichen Vorsorge eingreift und die Kosten treibt. Für den SGB ist vermehrte Transparenz und Glaubwürdigkeit der Zweiten Säule in der Stärkung der Parität innerhalb der Organe der Vorsorgeeinrichtungen zu suchen. Eine gelebte, echte Sozialpartnerschaft schafft Vertrauen und bringt das System der beruflichen Vorsorge näher zu den Versicherten heran. Die Vorschläge der Bundesverwaltung, welche die Autonomie des Stiftungsrates einschränken und seine Tätigkeit durch bürokratische Hürden behindern, gehen folglich in die falsche Richtung. Den Vorschlag, dass bei ungenügenden Wertschwankungsreserven keine Leistungsverbesserungen beschlossen werden dürfen, lehnt der SGB ab. Die Verzinsung des Altersguthabens festzulegen, ist eine Führungsaufgabe des obersten Organs, die jeweils kassenspezifisch erfolgt. Generelle Vorgaben sind hierzu nicht angebracht. Unausgewogen sind auch die vorgesehenen Offenlegungspflichten für Stiftungsräte und Stiftungsrätinnen.&nbsp;</p><p class="Absatznormal">Etliche Vorschläge wie etwa die bessere Transparenz bei den Verwaltungskosten gehen in die richtige Richtung. Sie sind aber noch mutlos. Der SGB fordert eine volle Kostentransparenz im Pensionskassengeschäft. Anlagen, die nicht sauber die Kosten aufschlüsseln, müssen vom Pensionskassengeschäft ausgeschlossen werden. Für viele Versicherte sind die Verwaltungskosten der Zweiten Säule ein grosses Ärgernis und mitunter ein Grund für den Vertrauensverlust in die Leistungen der beruflichen Vorsorge. Die Ziele der Strukturreform lassen sich daher nur verwirklichen, wenn tiefe und transparente Verwaltungskosten zum Standard der Pensionskassen werden.</p>]]></content:encoded><category>Berufliche Vorsorge</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-556</guid><pubDate>Wed, 19 Jan 2011 10:35:00 +0100</pubDate><title>Gute Löhne und Renten für alle; Mehr Geld zum Leben; Lebensrisiken gemeinsam tragen</title><link>https://www.sgb.ch/themen/arbeit/detail/gute-loehne-und-renten-fuer-alle-mehr-geld-zum-leben-lebensrisiken-gemeinsam-tragen</link><description>Dossier Nr. 74</description><content:encoded><![CDATA[<p>An sei­ner Jah­res­me­di­en­kon­fe­renz vom 5. Ja­nu­ar 2011 hat der SGB einen Rück­blick auf das Jahr 2010 sowie einen ers­ten Aus­blick auf das Jahr 2011 ge­ge­ben. Die Schwer­punk­te für die kom­men­den Jahre ver­ab­schie­de­te der SGB-​Kon­gress vom 5. und 6. No­vem­ber: Gute Löhne und Ren­ten für alle, mehr Geld zum Leben und Le­bens­ri­si­ken ge­mein­sam tra­gen.</p>]]></content:encoded><category>Arbeit</category><category>Sozialpolitik</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-2</guid><pubDate>Thu, 13 Jan 2011 15:47:00 +0100</pubDate><title>Soziale Sicherheit – Änderungen 2011</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/soziale-sicherheit-aenderungen-2011</link><description>Was gilt neu? Was bleibt unverändert? Ein Überblick über die wichtigsten Änderungen bei den Sozialversicherungsleistungen und -beiträgen ab 2011.</description><content:encoded><![CDATA[<h3>1.&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;Alters- und Hinterbliebenenversicherung AHV&nbsp;</h3><p>Rentenanpassung:<b>&nbsp;</b>Im 2011 werden die AHV Renten an die Lohn- und Preisentwicklung angepasst. Sie werden wie folgt erhöht:</p><table class="contenttable"><thead><tr><th scope="col"></th><th scope="col"><span>Minimum</span></th><th scope="col">Maximm</th></tr></thead><tbody><tr><td>Altersrente</td><td><p>1'160 Fr.</p></td><td><p>2'320 Fr.</p></td></tr><tr><td><p>Höchstbetrag bei Ehepaaren</p></td><td></td><td><p>3'480 Fr.</p></td></tr><tr><td><p>Witwen-/Witwerrente</p></td><td><p>928 Fr.</p></td><td><p>1‘856 Fr.</p></td></tr><tr><td><p>Waisen- und Kinderrenten</p></td><td><p>464 Fr.</p></td><td><p>928 Fr</p></td></tr></tbody></table><p>Im selben Ausmass werden auch die Hilflosenentschädigungen der AHV erhöht. Hilflosenentschädigung können AHV-Rentnerinnen oder Rentner beantragen, die für die alltäglichen Lebensverrichtungen dauernd auf die Hilfe Dritter angewiesen sind, dauernder Pflege oder persönlicher Überwachung bedürfen. Die Entschädigung beträgt bei einem schweren Grad 80% der minimalen AHV-Rente (Fr. 928) und bei einem mittleren Grad 50 % (Fr. 580). AHV-Bezüger mit einer&nbsp;Hilflosigkeit leichten Grades, die noch zu Hause leben, haben neu auch Anspruch auf eine Entschädigung (Fr. 232).
</p><p>Höhere Beiträge für Selbständigerwerbende und Nichterwerbstätige:&nbsp;Ihr jährlicher AHV/IV/EO Mindestbeitrag wird auf Fr. 475 (bisher Fr. 460) erhöht.
</p><p>Selbständige mit einem jährlichen Erwerbseinkommen von mindestens 55'700 bezahlen 9,7% AHV/IV/EO Beiträge. Bei tieferen Einkommen bis zu Fr. 9300 reduzieren sich die Beiträge. Das Einkommen aus einer nebenberuflich ausgeübten selbständigen Erwerbstätigkeit, das Fr. 2300 im Jahr nicht übersteigt (bisher Fr. 2200), bleibt beitragsfrei. Privathaushalte und Arbeitgebende im Kulturbereich müssen auch Jahreslöhne unter Fr. 2300 in jedem Fall abrechnen.
</p><p>Der Mindestbeitrag der freiwilligen Versicherung erhöht sich auf Fr. 904 (bisher Fr. 892).
</p><p>Revisionen:&nbsp;Die unglückliche 11. AHV Revision konnte im Parlament gebodigt werden. Für das 2011 ist eine technische Revision mit den nicht bestrittenen und für den Betrieb der Versicherung notwendigen Anpassungen vorgesehen.
</p><h3>2. Invalidenversicherung IV</h3><p>Rentenanpassungen:&nbsp;Analog den AHV Renten steigen auch die IV Renten:&nbsp;</p><table class="contenttable"><thead><tr><th scope="col">Rente</th><th scope="col">Ganze Rente</th><th scope="col"><i>¾ Rente</i></th><th scope="col"><i>½ Rente</i></th><th scope="col"><i>¼ Rente</i></th></tr></thead><tbody><tr><td><i>Invalidenrente*</i></td><td><p><i>1160/2320</i></p></td><td><p><i>870/1740</i></p></td><td><p><i>580/1160</i></p></td><td><p><i>290/580</i></p></td></tr><tr><td><p><i>Kinderrente*</i></p></td><td><p><i>494/928</i></p></td><td><p><i>348/696</i></p></td><td><p><i>232/464</i></p></td><td><p><i>116/232</i></p></td></tr></tbody></table><p>* Mindest-/Höchstrente
</p><p>Die Hilflosenentschädigungen der IV werden ebenfalls analog der AHV erhöht.
</p><p>Höhere Mehrwertsteuer:&nbsp;Zur Entschuldung der IV wird ab 2011 die Mehrwertsteuer um 0,4 % (bzw. 0,2 % oder 0,1% bei den reduzierten Sätzen) erhöht. Neu beträgt diese 8% (bzw. 3,8% oder 2,5%). Die Erhöhung ist bis Ende 2017 befristet. Es werden Einnahmen zugunsten der IV in der Höhe von 1,1 Milliarden Franken pro Jahr erwartet. AHV/IV und EO verfügen ab 1.1.2011 über eigene Ausgleichsfonds. Um die Transparenz und die finanzielle Trennung der Versicherungen sicherzustellen, müssen die drei Fonds gesondert Rechnung führen. Quersubventionierungen zwischen den einzelnen Fonds sind nicht zulässig.&nbsp;
</p><p>Revisionen: Bei der IV jagt eine Revision die andere. Die 5. IV Revision ist erst seit 3 Jahren in Kraft. Im 2011 wird das Parlament die Revision 6a beschliessen, welche einschneidende Rentenanpassungen beinhaltet und Integrationsleistungen verlangt ohne die Arbeitgeber in die Pflicht zu nehmen. Der Bundesrat wird im 2011 die Revision 6b, welche das gesamte Rentensystem in Frage stellt, dem Parlament unterbreiten.
</p><h3>3. Erwerbsersatz für Dienstleistende und bei Mutterschaft (EO)</h3><p>Höhere Beiträge:&nbsp;Der Beitragssatz für die Erwerbsersatzordnung wird um 0,2% auf 0,5% erhöht. Somit belaufen sich die Beiträge an die AHV/IV/EO neu auf insgesamt 10,3 %.&nbsp;
</p><p>Die Erhöhung trägt den zusätzlichen Ausgaben der EO für die Mutterschaftsentschädigung Rechnung. Der Bundesrat ging davon aus, dass die Beiträge bereits im 2008 heraufgesetzt werden müssten. Aufgrund der positiven Wirtschaftsentwicklung fielen die Einnahmen der EO höher aus als erwartet, so dass die Reserven des EO-Fonds länger gereicht haben.&nbsp;
</p><h3>4. Berufliche Vorsorge BV</h3><p>Die&nbsp;<b>Grenzbeträge</b>&nbsp;der beruflichen Vorsorge werden angehoben und betragen:&nbsp;</p><table class="contenttable"><tbody><tr><td>Eintrittsschwelle / Mindestjahreslohn</td><td>20‘880 Fr.</td></tr><tr><td>Koordinationsabzug </td><td>24‘360 Fr.</td></tr><tr><td>Maximaler BVG-rentenbildender Jahreslohn</td><td>83’520 Fr.</td></tr><tr><td>Maximaler koordinierter Lohn</td><td>59’160 Fr.</td></tr><tr><td rowspan="1">Minimaler koordinierter Lohn</td><td rowspan="1">3'480 Fr.</td></tr></tbody></table><p>Mindestzinssatz:&nbsp;Der Mindestzinssatz für das Jahr 2011 bleibt unverändert auf 2 %. Er gilt nur für die obligatorischen Guthaben, nicht aber für ausserobligatorische (d.h. vor- und überobli­gatorische) Guthaben.
</p><p>Mindestumwandlungssatz: Die in der 1. BVG-Revision beschlossene Senkung des Umwandlungssatzes auf 6,8% geht planmässig weiter. Für die Männer mit Jahrgang 1946, die im 2011 mit Alter 65 pensioniert werden, gilt nun ein Umwandlungssatz von 6,95 %. Für Frauen mit Jahrgang 1947, die im 2011 im Alter von 64 Jahren pensioniert werden, gilt nun ein Umwandlungssatz von 6.90 %. Der Mindestumwandlungssatz BVG gilt nur für obligatorische Guthaben. Für überobligatorische Guthaben und in umhüllenden Vorsorgeplänen kann die Vorsorgeeinrichtung einen anderen Umwandlungssatz festlegen. Eine weitere Senkung auf 6,4% konnte dank dem Referendumssieg vom 7.3.2010 verhindert werden.
</p><p>Anpassung derHinterlassenen- und Invalidenrenten an die Preisentwicklung: Die Hinterlassenen- und Invalidenrenten der zweiten Säule werden periodisch dem Index der Konsumentenpreise angepasst. Dabei muss dieser Teuerungsausgleich zum ersten Mal nach dreijähriger Laufzeit gewährt werden. Somit erhalten auf den 1. Januar 2011 all jene zum ersten Mal einen Teuerungsausgleich, die seit 2007 eine solche Rente erhalten. Ihre Hinterlassenen- oder Invalidenrente erhöht sich um 2,3%. Die Renten, die seit 2006 laufen, werden im selben Rhythmus wie die AHV-Renten angepasst, was einen Teuerungsausgleich von 0,3% ergibt. Renten, die vor 2006 entstanden sind, wurden letztmals – im gleichen Zug, wie die AHV-Renten – auf den 1.1.2009 erhöht. Sie werden jedoch auf den 1.1.2011 nicht erhöht, weil der Septemberindex der Konsumentenpreise von 2010 tiefer ist als derjenige von 2008. Wenn die Renten über das vom Gesetz vorgeschriebene Minimum hinausgehen, ist der Teuerungsausgleich nicht obligatorisch. Ob und wie hoch die Anpassung erfolgt, entscheidet das paritätische Organ der Vorsorgeeinrichtung, das auch über einen allfälligen Teuerungsausgleich für laufende Altersrenten befindet.
</p><p><b>Neue Anlagemöglichkeiten für Freizügigkeitskapital</b>:&nbsp;Die Freizügigkeitsstiftungen können ab 2011 die Freizügigkeitsgelder neu auch in ausländische Fonds investieren, welche die FINMA in der Schweiz zum Vertrieb zulässt. Ausserdem werden Direktinvestitionen in bestimmte verzinsliche Anlagen wie Bundes- oder Kassenobligationen zugelassen.
</p><p>Sicherheitsfonds BVG:<b>&nbsp;</b>Der maximale Grenzlohn, für den der Sicherheitsfonds im Falle von Insolvenz der Vorsorgeeinrichtung die Leistungen sicherstellt, beträgt neu 125'280 Franken.<b>&nbsp;</b>Der Beitragssatz für die Zuschüsse bei ungünstiger Altersstruktur bleibt unverändert bei 0,07%, derjenige für Insolvenzen wird von 0,02% auf 0,01% gesenkt.
</p><p>Massnahmen für ältere Arbeitnehmende:&nbsp;Die Vorsorgeeinrichtungen können neu für die älteren Versicherten vorsehen, dass sie, wenn sie ihr Arbeitspensum ab dem 58. Altersjahr reduzieren, ihren bisherigen versicherten Verdienst weiterführen können. Und dass Versicherte, die auch nach dem ordentlichen Rentenalter erwerbstätig bleiben möchten, bis zur Vollendung des 70. Altersjahres weiterhin Beiträge an die Vorsorgeeinrichtung einzahlen können.&nbsp;Diese Massnahmen gehören zum ersten Teil der in drei Etappen umgesetzten Strukturreform in der beruflichen Vorsorge. Die zweite Etappe mit verschärften Governance-Vorschriften für Pensionskassen soll am 1. Juli 2011 in Kraft treten.
</p><h3>4. Ergänzungsleistungen EL</h3><p>für Alleinstehende: 19‘050 Fr.
</p><p>für Ehepaare: 28'575 Fr.
</p><h3>5. Krankenversicherung und Neuordnung der Pflegefinanzierung</h3><p><b>Höhere Krankenkassenprämien:</b>&nbsp;Die Prämien wurden wiederum erhöht. Bei den Erwachsenen beträgt die Erhöhung im Schnitt 6.5%. Die Kinderprämien steigen im Schnitt um 6.3%, jene für junge Erwachsene um 11.8%. Die starke Erhöhung der Prämien für junge Erwachsene hat auch damit zu tun, dass mehrere Krankenversicherer die Rabatte für die Prämien der Versicherten dieser Alterskategorie erneut gesenkt haben.&nbsp;
</p><p><b>Höhere Spitalkostenbeitrag und neu für alle Erwachsenen:&nbsp;</b>Bisher mussten allein lebende Personen bei einem Spitalaufenthalt 10 Franken pro Tag bezahlen. Der Spitalbeitrag wurde von 10 auf 15 Franken erhöht. Erweitert wurde auch der Personenkreis. Neu müssen&nbsp;<b>alle</b>&nbsp;erwachsenen Personen bei Aufenthalt im Spital 15 Franken pro Tag bezahlen. Keinen Spitalbeitrag bezahlen Kinder (0-18 Jahre) und junge Erwachsene (19-25 Jahre) in Ausbildung sowie Frauen bei Aufenthalt wegen Mutterschaft.
</p><p><b>Beitrag an die Kosten der Pflege:&nbsp;</b>Die Finanzierung der Pflege wurde neu geregelt. Wichtigstes Element dieser neuen Regelung ist, dass die Krankenkassen künftig nur einen Beitrag an die Pflegekosten leisten und nicht für die gesamten Kosten aufkommen müssen, wie dies im Gesetz von 1996 ursprünglich vorgesehen war. Das bedeutet folgendes: Heimbewohnerinnen und –bewohnern sowie Spitex-Kundinnen und –kunden kann ein Beitrag an die Kosten der Pflege in Rechnung gestellt werden. Dieser beläuft sich derzeit auf maximal Fr. 21.60 pro Tag im Heim (7884 Franken/Jahr) und maximal Fr. 15.95 pro Tag für Pflege zu Hause (Fr. 5821.75/Jahr). Den Kantonen ist es frei, tiefere Beiträge festzulegen. Kein Beitrag bezahlt werden muss, wenn die Pflege direkt an einen Spitalaufenthalt anschliesst und spitalärztlich verordnet worden ist. Diese Regelung ist zeitlich auf zwei Wochen beschränkt.&nbsp;
</p><h3>6. Unfallversicherung</h3><p><b>Keine Rentenanpassung</b>: Die Invaliden- und Hinterlassenenrenten der obligatorischen Unfallversicherung bleiben per 1. Januar 2011 gleich, weil sich seit der letzten Anpassung der Renten im Januar 2009 keine Teuerung mehr ergeben hat. Der Höchstbetrag des versicherten Verdienstes beträgt unverändert 126’000 Franken im Jahr resp. 346 Franken im Tag.
</p><p>Revision:&nbsp;Die UVG Revision wird im 2011 im Ständerat behandelt, nachdem der Nationalrat sie abgelehnt hat.
</p><h3>7. Arbeitslosenversicherung ALV</h3><p>Höhere Beiträge:&nbsp;Auf allen versicherten Einkommen bis 126‘000 Franken (bis Fr. 10‘500 Monatslohn) wird eine Beitragserhöhung von 0,2% auf 2,2% vorgenommen. Auf Einkommensanteilen zwischen 126000 und 315000 Franken wird darüber hinaus ein Solidaritätsprozent erhoben. Sämtliche Beiträge werden je hälftig von Arbeitgeber- und Arbeitnehmerseite getragen.
</p><p>Durch die Erhöhung der ALV-Beiträge fliessen jährliche Mehreinnahmen von 620 Millionen Franken in die ALV.
</p><p>Leistungskürzungen:&nbsp;Die Leistungskürzungen, die das neue Gesetz vorsieht, sollen auf den 1.4.2011 in Kraft treten. Angesichts der nach wie vor hohen Arbeitslosigkeit verlangt der SGB eine Verschiebung der AVIG-Inkraftsetzung.
</p><h3>8. Familienzulagen&nbsp;</h3><p>Per 2011 wird das neue Familienzulagenregister in Betrieb genommen. Das Register ist die zentrale Informationsplattform über Familienzulagen und wird durch die Zentrale Ausgleichsstelle von AHV und IV geführt. Gemäss Schätzung werden bei Inbetriebnahme des Registers rund 1,7 Mio Kinder und Jugendliche registriert sein, für die eine Familienzulage ausbezahlt wird.
</p><p>Zu den geltenden Ansätzen, siehe Website des BSV.
</p><h3>9. Gebundene Selbstvorsorge (Säule 3a)</h3><p>Die Ansätze steigen im 2011. Der maximal erlaubte Steuerabzug beträgt 6'682 Franken für Personen, die in der beruflichen Vorsorge versichert sind, resp. 33'408 Franken für Personen, die nicht in der beruflichen Vorsorge versichert sind.
</p><h3>10. Militärversicherung</h3><p><b>Rentenanpassungen:</b>&nbsp;Die Renten der Militärversicherung werden ebenfalls der Lohn- und Preisentwicklung angepasst. Die Renten der noch nicht im AHV-Alter stehenden Versicherten und die Hinterlassenenrenten werden um 3,2% erhöht, sofern die Rente im Jahr 2008 oder früher festgelegt wurde. Renten mit Spruchjahr 2009 werden um 0,9 % erhöht. Die übrigen Renten werden infolge schwacher Teuerung nicht angehoben.</p>]]></content:encoded><category>Sozialpolitik</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-107</guid><pubDate>Fri, 17 Dec 2010 15:24:00 +0100</pubDate><title>Früher des Teufels, heute eine „Erfolgsgeschichte“</title><link>https://www.sgb.ch/themen/arbeit/detail/frueher-des-teufels-heute-eine-erfolgsgeschichte</link><description>Branchenvereinbarungen sind ein möglicher Weg, um den früh- und vorzeitigen Altersrücktritt zu verwirklichen. Dieser Weg wird umso mehr zu gehen sein, als die Gewerkschaften auf Politebene den Kampf um eine gute AHV-Rente nun auf der Achse der Rentenhöhe führen. Die Gewerkschaft Unia hat bis heute rund 20 solche Vereinbarungen abgeschlossen. Erstaunlich dabei: Arbeitgeber, die früher Lösungen des vorzeitigen Altersrücktritts mit allen Mitteln zu blockieren suchten, wandelten sich vom Saulus zum Paulus.</description><content:encoded><![CDATA[<p class="Absatznormal"><span lang="DE">4. November 2002: Landesweiter Baustreik. Die allermeisten Baustellen des Landes stehen still, nur von Trübe und Kälte durchweht. - 12. November 2002: Die Gewerkschaften GBI und Syna sowie der Baumeisterverband unterzeichnen den GAV FAR (flexibler Altersrücktritt im Baugewerbe). Das Ereignis des 12. ist das Ergebnis der Aktionen des 4. Novembers. Der 4. November war Abschluss und Höhepunkt des Kampfes der Bauarbeiter und ihrer Gewerkschaft GBI für die Einführung des vorzeitigen Altersrücktritts. Mit diesem Streik brach die patronale Verweigerung zusammen. Es war ein gewerkschaftlicher Jahrhunderterfolg – und ein bitter nötiger sozialer Fortschritt, denn die Bauarbeiter gehören zu den Berufskategorien mit der niedrigsten Lebenserwartung.</span></p><h3 style="font-weight: bold;" class="Absatznormal"><span lang="DE">Heute „Erfolgsgeschichte“</span></h3><p class="Absatznormal"><span lang="DE">Zeitsprung: 12.11.2010. Daniel Schlatter, Geschäftsführer der „Stiftung FAR“, zieht&nbsp;</span>an einer Fachtagung und Informationsbörse über den frühzeitigen Altersrücktritt&nbsp;<span lang="DE">folgendes Fazit seines Vortrags: „Der flexible Altersrücktritt im Bauhauptgewerbe ist eine Erfolgsgeschichte“. Nicht nur die Gewerkschafter klatschen ihm zu. Auch jene Arbeitgeber, die sich so lange und so rüde gegen die vorzeitige Pensionierung gewehrt hatten, sind nun überzeugt, man habe da eine gute Sache zusammengebracht. So können sich die Zeiten ändern.</span></p><p class="Absatznormal"><span lang="DE">An dieser Fachtagung werden vier Branchenvereinbarungen zum vorzeitigen Altersrücktritt präsentiert. Neben dem FAR im Bauhauptgewerbe, dem weitaus grössten, auch der RESOR<span style="font-size:12.0pt; font-family:&quot;Times&quot;,&quot;serif&quot;" lang="DE">[1]</span></span>&nbsp;(Ausbaugewerbe Westschweiz und Tessin), das VRM (Dach und Wand) und der RAMB (Metallbaugewerbe GE). Die jüngste dieser Vereinbarungen ist das VRM, es wurde 2008 vereinbart – im Januar 2011 werden die ersten Arbeitnehmenden profitieren können. Die drei anderen Modelle sind in den Jahren 03 und 04 eingeführt worden.&nbsp;</p><h3 style="font-weight: bold;" class="Absatznormal"><span lang="DE">Wer was bekommt und wie viel dafür bezahlt</span></h3><p class="Absatznormal"><span lang="DE">Die folgende Tabelle zeigt, dass sich die Vereinbarungen, die zumeist allgemeinverbindlich erklärt sind (d.h.: für die ganze Branche gelten, also auch für die Betriebe, die nicht den entsprechenden Arbeitgeberverbänden angeschlossen sind), in ihren Bestimmungen hinsichtlich Anspruchsberechtigung, Leistungshöhe und Finanzierung jeweils sehr ähnlich sind.&nbsp;</span></p><p class="Absatznormal"><b><span lang="DE">Tabelle: Übersicht Anspruchsberechtigte/Leistungen/Beiträge</span></b></p><p>&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;</p><table style="border-collapse:collapse; border:none" border="1" cellpadding="0" cellspacing="0" class="contenttable"><tbody><tr><td style="width:62.1pt; border:solid windowtext 1.0pt; padding:0cm 5.4pt 0cm 5.4pt" valign="top" width="83">&nbsp;<p class="Absatznormal"><b><span lang="DE">Vertrag/</span></b><span lang="DE">Renten bisher</span></p>&nbsp;</td><td style="width:106.35pt; border:solid windowtext 1.0pt; border-left:none; padding:0cm 5.4pt 0cm 5.4pt" valign="top" width="142">&nbsp;<p class="Absatznormal"><b><span lang="DE">Wer ab wann<a href="typo3/#_ftn2" target="_blank" name="_ftnref2"><span><span><span><b><span lang="DE" style="font-size:12.0pt; font-family:&quot;Times&quot;,&quot;serif&quot;">[2]</span></b></span></span></span></a>?</span></b></p>&nbsp;</td><td style="width:191.35pt; border:solid windowtext 1.0pt; border-left:none; padding:0cm 5.4pt 0cm 5.4pt" valign="top" width="255">&nbsp;<p class="Absatznormal"><b><span lang="DE">Leistungen</span></b></p>&nbsp;</td><td style="width:79.55pt; border:solid windowtext 1.0pt; border-left:none; padding:0cm 5.4pt 0cm 5.4pt" valign="top" width="106">&nbsp;<p class="Absatznormal"><b><span lang="DE">Beiträge</span></b></p>&nbsp;</td></tr><tr><td style="width:62.1pt; border:solid windowtext 1.0pt; border-top:none; padding:0cm 5.4pt 0cm 5.4pt" valign="top" width="83">&nbsp;<p class="Absatznormal"><b><span lang="DE">FAR</span></b></p>&nbsp;<p class="Absatznormal"><span lang="DE">8562 total, davon 4658 laufend</span></p>&nbsp;</td><td style="width:106.35pt; border-top:none; border-left: none; border-bottom:solid windowtext 1.0pt; border-right:solid windowtext 1.0pt; padding:0cm 5.4pt 0cm 5.4pt" valign="top" width="142">&nbsp;<p class="Absatznormal"><span lang="DE">Ab 60</span></p>&nbsp;</td><td style="width:191.35pt; border-top:none; border-left: none; border-bottom:solid windowtext 1.0pt; border-right:solid windowtext 1.0pt; padding:0cm 5.4pt 0cm 5.4pt" valign="top" width="255">&nbsp;<p class="Absatznormal"><span lang="DE">Jahresrente von 65 % des durchschnittlichen Lohnes + 6000.-; jedoch maximal 80 % des letzten Arbeitsjahres oder max. 2,4 x maximale einfache AHV-Rente</span></p>&nbsp;</td><td style="width:79.55pt; border-top:none; border-left: none; border-bottom:solid windowtext 1.0pt; border-right:solid windowtext 1.0pt; padding:0cm 5.4pt 0cm 5.4pt" valign="top" width="106">&nbsp;<p class="Absatznormal"><span lang="DE">AG: 4 %</span></p>&nbsp;<p class="Absatznormal"><span lang="DE">AN: 1,3 %</span></p>&nbsp;</td></tr><tr><td style="width:62.1pt; border:solid windowtext 1.0pt; border-top:none; padding:0cm 5.4pt 0cm 5.4pt" valign="top" width="83">&nbsp;<p class="Absatznormal"><b><span lang="DE">RESOR</span></b></p>&nbsp;<p class="Absatznormal"><span lang="DE">273 aktuell</span></p>&nbsp;</td><td style="width:106.35pt; border-top:none; border-left: none; border-bottom:solid windowtext 1.0pt; border-right:solid windowtext 1.0pt; padding:0cm 5.4pt 0cm 5.4pt" valign="top" width="142">&nbsp;<p class="Absatznormal"><span lang="DE">Ab 62</span></p>&nbsp;</td><td style="width:191.35pt; border-top:none; border-left: none; border-bottom:solid windowtext 1.0pt; border-right:solid windowtext 1.0pt; padding:0cm 5.4pt 0cm 5.4pt" valign="top" width="255">&nbsp;<p class="Absatznormal"><span lang="DE">75 % des durchschnittl. Lohnes der letzten 3 Jahre, aber min. 3800.-, max. 4800.-; Übernahme BVG-Beiträge (aber nicht AHV)</span></p>&nbsp;</td><td style="width:79.55pt; border-top:none; border-left: none; border-bottom:solid windowtext 1.0pt; border-right:solid windowtext 1.0pt; padding:0cm 5.4pt 0cm 5.4pt" valign="top" width="106">&nbsp;<p class="Absatznormal"><span lang="DE">AG und AN: je 0.9 %</span></p>&nbsp;</td></tr><tr><td style="width:62.1pt; border:solid windowtext 1.0pt; border-top:none; padding:0cm 5.4pt 0cm 5.4pt" valign="top" width="83">&nbsp;<p class="Absatznormal"><b><span lang="DE">RAMB</span></b></p>&nbsp;<p class="Absatznormal"><span lang="DE">2009: 25</span></p>&nbsp;</td><td style="width:106.35pt; border-top:none; border-left: none; border-bottom:solid windowtext 1.0pt; border-right:solid windowtext 1.0pt; padding:0cm 5.4pt 0cm 5.4pt" valign="top" width="142">&nbsp;<p class="Absatznormal"><span lang="DE">Ab 62</span></p>&nbsp;</td><td style="width:191.35pt; border-top:none; border-left: none; border-bottom:solid windowtext 1.0pt; border-right:solid windowtext 1.0pt; padding:0cm 5.4pt 0cm 5.4pt" valign="top" width="255">&nbsp;<p class="Absatznormal"><span lang="DE">Max 4750.- + max. 180.- für AHV-Beiträge und 11 % des Monatslohns für BVG-Beträge</span></p>&nbsp;<p class="Absatznormal"><span lang="DE">&nbsp;</span></p>&nbsp;</td><td style="width:79.55pt; border-top:none; border-left: none; border-bottom:solid windowtext 1.0pt; border-right:solid windowtext 1.0pt; padding:0cm 5.4pt 0cm 5.4pt" valign="top" width="106">&nbsp;<p class="Absatznormal"><span>AG und AN: je 1 %</span></p>&nbsp;</td></tr><tr><td style="width:62.1pt; border:solid windowtext 1.0pt; border-top:none; padding:0cm 5.4pt 0cm 5.4pt" valign="top" width="83">&nbsp;<p class="Absatznormal"><b><span lang="DE">VRM</span></b></p>&nbsp;<p class="Absatznormal"><span lang="DE">Erst ab Jan. 2011</span></p>&nbsp;</td><td style="width:106.35pt; border-top:none; border-left: none; border-bottom:solid windowtext 1.0pt; border-right:solid windowtext 1.0pt; padding:0cm 5.4pt 0cm 5.4pt" valign="top" width="142">&nbsp;<p class="Absatznormal"><span lang="DE">Ab 63 (60)</span></p>&nbsp;</td><td style="width:191.35pt; border-top:none; border-left: none; border-bottom:solid windowtext 1.0pt; border-right:solid windowtext 1.0pt; padding:0cm 5.4pt 0cm 5.4pt" valign="top" width="255">&nbsp;<p class="Absatznormal"><span lang="DE">70 % des Ausfalls (auch AZ-reduktion möglich); bereits ab 60 möglich, dann aber Kompensation von:</span></p>&nbsp;<p class="Absatznormal"><span lang="DE">60: 27,5 %</span></p>&nbsp;<p class="Absatznormal"><span lang="DE">61: 35 %</span></p>&nbsp;<p class="Absatznormal"><span lang="DE">62: 47,5 %</span></p>&nbsp;</td><td style="width:79.55pt; border-top:none; border-left: none; border-bottom:solid windowtext 1.0pt; border-right:solid windowtext 1.0pt; padding:0cm 5.4pt 0cm 5.4pt" valign="top" width="106">&nbsp;<p class="Absatznormal"><span>AG: 0.95 %</span></p>&nbsp;<p class="Absatznormal"><span>AN: 0,65%</span></p>&nbsp;</td></tr></tbody></table><h3 class="Titelfettunterstr"><span lang="DE">Andere Modelle</span></h3><p class="Absatznormal"><span lang="DE">Im Bereich der Gewerkschaft Unia zählt man im Moment an die 20 kollektiver Branchen-GAV für eine vorzeitige Pensionierung. Zumeist folgen diese Verträge obigem Muster. Zu nennen sind etwa: Marmor und Granit, Holcim, Autogewerbe Kt. VS und einzelne Firmenverträge. Weitere zumeist kantonale Verträge sind RESOR nachgestaltet. In der Uhrenindustrie ist 2007 vereinbart worden, dass 1 Jahr vor dem AHV-Alter eine Frühpensionierung möglich ist. Wer diese beansprucht, hat einen Anspruch auf eine maximale Leistung von 24 000.-/Jahr.</span></p><h3 style="font-weight: bold;" class="Absatznormal"><span lang="DE">Zwischenfazit</span></h3><p class="Absatznormal"><span lang="DE">Die Zahl der Abschlüsse ist beachtlich, der Sinneswandel der Arbeitgeber ebenso. Abgesehen vom FAR sind jenseits des medialen Scheinwerfers Vereinbarungen getroffen worden, die für die Betroffenen eine wesentliche Steigerung von Lebensqualität bedeuten. Die entsprechenden Fonds stehen finanziell zudem alle auf solidem Fundament. Das Modell hat Zukunft - weitere Branchen dürften folgen.&nbsp;</span></p><div><p>&nbsp;</p><hr><div id="ftn1"><p><a href="typo3/#_ftnref1" target="_blank" name="_ftn1"><span style="font-size:10.0pt; font-family:&quot;Times New Roman&quot;,&quot;serif&quot;">[1]</span></a><span lang="FR-CH">&nbsp;RESOR = Caisse de retraite anticipée de second oeuvre romand; VRM = Vorruhestandsmodell Dach- und Wandgewerbe; RAMB = retraite anticipée Métallurgie/Bâtiment Genève</span></p></div><div id="ftn2"><p><a href="typo3/#_ftnref2" target="_blank" name="_ftn2"><span style="font-size:10.0pt; font-family:&quot;Times New Roman&quot;,&quot;serif&quot;">[2]</span></a>&nbsp;Zu den Voraussetzungen gehört überall eine definierte vorgängige Verweildauer im unterstellten Bereich. Zumeist sind es 20 Jahre, wovon die letzten (7 oder 10 je nach Vereinbarung) ununterbrochen&nbsp; resp. höchstens durch 2 Jahre Arbeitslosigkeit durchbrochen sein können. Fehlende Jahre führen oft zu entsprechenden Leistungskürzungen.</p></div></div>]]></content:encoded><category>Arbeitsrechte</category><category>Sozialpolitik</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-115</guid><pubDate>Mon, 06 Dec 2010 15:47:00 +0100</pubDate><title>Höherer Selbstbehalt ohne Angebotspflicht der Kassen = Strafe für Kranke</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/hoeherer-selbstbehalt-ohne-angebotspflicht-der-kassen-strafe-fuer-kranke</link><description>Die Managed Care Vorlage kommt in eine nächste Runde. Am 15. Dezember wird der Ständerat die Vorlage beraten. Eines zeigt sich deutlich. Die Kassenlobby in der ständerätlichen Kommission ist gut vertreten und hat sich einmal mehr durchgesetzt! </description><content:encoded><![CDATA[<p class="Absatznormal">Mit der Managed Care-Vorlage soll die integrierte Versorgung gefördert werden. Das ist sinnvoll. Managed Care bedeutet medizinische Versorgung via Netzwerke und verhindert so Parallelbehandlungen. Sie dämpft auf diese Weise das Kostenwachstum, was sich denn auch in den Prämien auswirken sollte.&nbsp;</p><p class="Absatznormal">Dennoch: damit die integrierte Versorgung zum Tragen kommt, braucht es unter anderem ein flächendeckendes Angebot. Jede Versicherte und jeder Versicherter muss direkten Zugang haben zu einem Managed Care-Modell, was nichts anderes heisst als dass jede Kasse ihren Versicherten solche Angebote machen muss. Und genau dagegen sperren sich die Kassen.&nbsp;</p><h3 style="font-weight: bold;" class="Absatznormal"><span>Kassen auf der Bremse</span></h3><p class="Absatznormal">Der Nationalrat hatte bei seiner Behandlung der Vorlage beschlossen, dass die Kassen mindestens ein Angebot an Managed Care machen müssten. Genau diese Verpflichtung hat die ständerätliche Kommission für soziale Gesundheit, in welcher die Kassenlobby gut vertreten ist, nun gestrichen. Ein Minderheitsantrag hält daran fest. Ob das Plenum der kleinen Kammer am 15. Dezember 2010 dem Minderheitsantrag folgt und damit analog zum Nationalrat eine solche Verpflichtung der Kassen festlegt, ist offen!&nbsp;</p><h3 style="font-weight: bold;" class="Absatznormal"><span lang="DE">Der Haken: höherer Selbstbehalt</span></h3><p class="Absatznormal"><span lang="DE">Die Angebotspflicht der Kassen steht in einem direkten Zusammenhang mit der Einführung des sogenannten differenzierten Selbstbehaltes.&nbsp;</span>Das heisst: Versicherte, die sich nicht einem Managed Care Modell anschliessen wollen oder können, müssten neu einen höheren Selbstbehalt bezahlen. D<span lang="DE">er Nationalrat hat diesen auf 20% festgelegt (aber maximal 1‘400.-/Jahr). Die ständerätliche Kommission will dasselbe System, setzt die Beträge jedoch etwas tiefer an: Versicherte mit Managed Care Modell müssten einen Selbstbehalt von 500.-/Jahr, Versicherte ohne ein solches Modell von 1‘000.-/Jahr übernehmen. Letzteres sind gegenüber der heutigen Regelung 300 Franken/Jahr mehr.&nbsp;</span></p><p class="Absatznormal"><span lang="DE">Crux dieser Regelung: Gibt es keine Managed Care-Angebotspflicht für die Kassen, dann werden die Kranken, die bei Kassen ohne Managed Care versichert sind, für gleiche Leistung mehr bezahlen müssen. Ohne Angebotspflicht bedeutet der höhere Selbstbehalt also nichts anderes als eine Attacke auf die Kranken. Noch ist Zeit, die Vorlage im Parlament zu korrigieren!</span></p>]]></content:encoded><category>Gesundheit</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-110</guid><pubDate>Mon, 06 Dec 2010 15:34:00 +0100</pubDate><title>Arbeitsplätze schaffen und die Betroffenen ernst nehmen – Abbau stoppen </title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/arbeitsplaetze-schaffen-und-die-betroffenen-ernst-nehmen-abbau-stoppen</link><description>Bereits die 5. IV-Revision hat die IV-Rentner/innen bis zur Schmerzgrenze belastet. Dennoch droht IV-Revision 6b mit systematischen Rentenkürzungen. Ihre ursprünglich nur auf Abbaukurs fahrende Vorläuferrevison 6a wird in der Wintersession im Nationalrat behandelt. Wird die endlose Abbauspirale endlich durchbrochen? Das Parlament müsste nur die entsprechenden Anträge dazu unterstützen.</description><content:encoded><![CDATA[<p class="Titelfettunterstr" style="text-align:justify"><span style="font-weight:normal; text-decoration:none; text-underline:none">Niemand bestreitet, dass das aufgelaufene Defizit der IV von über 10 Milliarden weg muss. Bestritten ist aber, dass die heutigen und künftigen IV-Rentnerinnen für die von den Behörden verweigerten Finanzen mit Rentenkürzungen oder Rentenverweigerungen bezahlen müssen. Die bisher ergriffenen Massnahmen – u.a. der 5. IV-Revision – haben die Zunahme der Neurenten gestoppt. Mit den beiden Teilen der 6. Revision wird nun aber Abbau bei den jetzigen RentnerInnen betrieben. Das bedeutet, dass immer mehr Menschen in die Sozialhilfe getrieben werden. Entsprechend kritisch haben die Kantone und Gemeinden auf die Revision 6b reagiert. Bundesrat Didier Burkhalter wäre gut beraten, wenn er die einseitige Vorlage nochmals gründlich überarbeitete. Auch die Revision 6a hätte eine sorgfältige Neubearbeitung nötig. Dies ist im Parlament ohne Rückweisung nicht mehr möglich. Umso wichtiger wäre es, wenn die gröbsten Ungereimtheiten nun noch rausgekippt würden.</span></p><h3 class="Titelfettunterstr" style=" text-align:justify"><span style="text-decoration:none; text-underline:none">Ohne Quote Augenwischerei</span></h3><p class="Titelfettunterstr" style="text-align:justify"><span style="font-weight:normal; text-decoration:none; text-underline:none">Der Bundesrat stellte die Revision unter das Motto „Eingliederung vor Rente“, als ob diese Devise nicht schon seit Beginn der IV (1960) gelten würde. Man tut so, als ob die IV-RentnerInnen nicht arbeiten wollten, nur simulierten und sich verweigerten. Tatsache ist aber, dass für die nötige Eingliederung seit über 30 Jahren wegen sich folgender Rezessionen die Arbeitsplätze fehlen. Wer Eingliederung will, muss die Arbeitgeber auch zu Behinderten-Arbeitsplätzen anhalten. Freiwillig geht dies nicht, sondern nur mit Quoten. Der Bundesrat setzte bisher erfolglos auf Anreize. Die Nationalratskommission verlangt nun in Art. 8a, dass Unternehmen mit mehr als 250 Angestellten mindestens 1 % Behinderte beschäftigen müssten. Dieser Antrag geht in die richtige Richtung, wird aber im Namen der Unternehmerfreiheit rechtsbürgerlich bekämpft. Konsequenter wäre es, statt der Mehrheit der linken Minderheit zu folgen, die schon für Betriebe mit mehr als 100 Angestellten 1 % Behindertenarbeitsplätze fordert und von jenen Firmen, die dies nicht tun, eine Abgabe in der Höhe einer durchschnittlichen Jahres-IV-Rente (ca. 19‘000 Franken) zur Finanzierung von Eingliederungsmassnahmen verlangen. Ohne Quote betreibt der Gesetzgeber reine Augenwischerei. Leidtragende sind die Behinderten, die keine Stelle finden.</span></p><p class="Titelfettunterstr" style="text-align:justify"><span style="font-weight:normal; text-decoration:none; text-underline:none">Ein zweiter kritischer Punkt der Revision findet sich unter dem bereits fragwürdigen Titel „Arbeitsversuch“ (Art. 18a), womit Personen ohne Lohn – sondern für ein „Taggeld“ – während höchstens 180 Tagen versuchsweise beschäftigt würden, zwar mit allen Pflichten von Angestellten, aber ohne den üblichen arbeitsrechtlichen Schutz. Hier sollen neu die IV-Stellen eine Art Zwangsarbeit anordnen, die die Betroffenen in einen völlig fremdbestimmten Status abschiebt. Statt Integration - Bevormundung. Statt Selbstwert wird Unterordnung eingeübt. Inakzeptabel.</span></p><h3 class="Titelfettunterstr" style=" text-align:justify"><span style="text-decoration:none; text-underline:none">Wenn Juristen Gesundheit beurteilen…</span></h3><p class="Titelfettunterstr" style="text-align:justify"><span style="font-weight:normal; text-decoration:none; text-underline:none">Schliesslich ein besonders stossender dritter Punkt: die Überprüfung, mit drohender Kürzung oder Streichung von Renten wegen organisch nicht nachweisbaren Beschwerden. Die umstrittenen Schleudertrauma-Entscheide sollen Gesetz werden; psychische Krankheiten werden auf den „Index“ gesetzt. Ärztliche Diagnosen, offensichtliche Arbeitsbehinderungen und schwerste Leiden werden von Juristen in die Schublade Simulantentum weggewischt. Ganz zu schweigen von der Geringschätzung der betroffenen Menschen, werden die „Fälle“ damit nicht aus der Welt geschafft – ausser man treibe die Leute in den Selbstmord – aber in die Sozialhilfe abgeschoben. Solche Unrechtsbestimmungen gehören nicht ins Gesetz.</span></p><p class="Titelfettunterstr" style="text-align:justify"><span style="font-weight:normal; text-decoration:none; text-underline:none">Die Eingliederung als Ziel des Gesetzes ist wichtig und gut. Sie muss aber die Betroffenen mit ihrem Leiden ernst nehmen und einbeziehen und für genügend Arbeitsplätze sorgen.</span></p>]]></content:encoded><category>Invalidenversicherung</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-399</guid><pubDate>Fri, 03 Dec 2010 12:05:00 +0100</pubDate><title>Die Zukunft muss leistungsfähigere AHV bringen</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/die-zukunft-muss-leistungsfaehigere-ahv-bringen</link><description></description><content:encoded><![CDATA[<p>Der Schweizerische Gewerkschaftsbund SGB begrüsst die vom Bundesrat vorgelegte "technische" 11. AHV-Revision. Er hat hierzu mit Bundesrat Didier Burkhalter eine ausführliche und gute Aussprache geführt. Die richtigerweise vorgezogene "technische" Revision hat aber nur eine Chance auf schnellen Erfolg, wenn die AHV-Abbauer diese nicht erneut mit Ladenhütern gefährden, indem sie unnötige Anträge stellen für eine AHV-Alter-Erhöhung oder Rentensenkungs-Mechanismen. Es ist jetzt an Bundesrat Burkhalter, die eigenen Reihen zur Vernunft zu rufen.
</p><p>Die „technische“ Revision schafft Spielraum, um eine 12. Revision vorzubereiten. Die AHV ist gesund. Die hierzu seit Jahren vom SGB vorgelegten Zahlen sind endlich auch bei den Behörden angekommen und werden von diesen akzeptiert. Es besteht somit genügend Zeit, gründliche und sorgfältige sowie möglichst breit abgestützte Lösungen für eine leistungsfähige AHV der Zukunft zu finden, u.a. mit Renten die zum Leben reichen. Viele Altersrenten sind heute zu tief. Diesem Missstand nimmt sich der SGB an. Er arbeitet zurzeit am Modell „AHVplus“, das je nach früherem Erwerbseinkommen dringend nötige AHV-Zuschläge vorsehen wird.</p>]]></content:encoded><category>AHV</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-141</guid><pubDate>Mon, 25 Oct 2010 15:00:00 +0200</pubDate><title>Altersvorsorge: stabil, leistungsstark – und deshalb auszubauen!</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/altersvorsorge-stabil-leistungsstark-und-deshalb-auszubauen</link><description>Vorschau auf den 54. SGB-Kongress: In den vergangenen Jahren haben die Gewerkschaften erfolgreich den Abbau der Altersvorsorge verhindert. Jetzt geht der Blick nach vorn: Für untere und mittlere Einkommen ist eine bessere Altersvorsorge nötig.</description><content:encoded><![CDATA[<p>AHV und IV für den „Existenzbedarf“ und die berufliche Vorsorge für „die Fortführung der gewohnten Lebensweise“: Diese Funktion haben die politischen Väter seinerzeit den zwei starken der insgesamt drei Säulen in der schweizerischen Altersvorsorge per Verfassung zugewiesen. Und sich dabei daran orientiert, dass AHV und Mindestvorsorge nach BVG den Lohn zusammen zu rund 60 % ersetzen sollten.&nbsp;
</p><p>Doch was sind 60 % von 4000 Franken? Gerade mal 2400 Franken. Kann man mit diesen 2400 Franken wirklich die gewohnte Lebensweise fortführen? Oder mit deren 3000.-, wenn man zuvor ein Erwerbseinkommen von 5000 Franken hatte?
</p><p>Weil im neuen Jahrtausend die bürgerliche Mehrheit die Alters-Renten (11. AHV-Revision, Mindestumwandlungssatz im BVG) abbauen wollte, waren die Gewerkschaften zu Abwehrkämpfen gezwungen. Sie konnten deshalb in den eigenen Reihen entwickelte Ansätze für bessere AHV-Renten nicht wie gewünscht weiter entwickeln.&nbsp;
</p><h3 style="font-weight: bold; ">Würdiges Altern durch eine stärkere AHV/IV</h3><p>Jetzt, nach der Versenkung der 11. AHV-Revision, ist die Zeit jedoch endlich reif dafür. „Die 60 % sind bei kleinen und mittleren Einkommen heute verfassungswidrig, weil man davon nicht anständig leben kann“, hält das entsprechende Kongresspapier fest. Und es fordert ein neues differenziertes Leistungsziel von:</p><ul><li>80 % bei Einkommen von zuvor bis 5000.-</li><li>70 % bei Einkommen von zuvor bis 7000.-</li><li>60 % ab Einkommen über 7000.-</li></ul><p>Dieses höhere Leistungsziel soll durch eine Stärkung der AHV/IV erreicht werden. Dabei sollen auch die Erziehungs- und Betreuungsgutschriften ausgebaut werden.&nbsp;
</p><h3>Berufliche Vorsorge</h3><p>Die zwei wichtigsten Forderungen in der beruflichen Vorsorge sind mehr Transparenz sowie eine gestärkte Parität, also mehr Schutz und Kompetenzen für die Vertreter der Arbeitnehmer. Bei ersterem geht es vor allem darum, dass griffigere gesetzliche Bestimmungen den Privatversicherern verunmöglichen sollen, weiterhin diskret und mit gesetzlicher Deckung viel Geld in die eigene Kasse zu spülen.&nbsp;
</p><p>&nbsp;</p><p><span style="font-weight: bold; font-style: italic;">Lesen Sie auch die Kongressvorschau zur Wirtschaftspolitik der Gewerkschaften, zur Arbeitszeit, zur SGB-Bildungspolitik sowie&nbsp;</span><span style="font-weight: bold; font-style: italic;">einleitende Bemerkungen zum Kongress</span><span style="font-weight: bold; font-style: italic;">.</span></p>]]></content:encoded><category>AHV</category><category>Berufliche Vorsorge</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-128</guid><pubDate>Thu, 07 Oct 2010 16:22:00 +0200</pubDate><title>Jetzt endlich den Mensch in den Mittelpunkt</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/jetzt-endlich-den-mensch-in-den-mittelpunkt</link><description>11. AHV-Revision</description><content:encoded><![CDATA[<p class="Absatznormal"><span lang="DE">Die 11. AHV- Revision hätte unter dem Strich nur Abbau gebracht: tiefere Renten durch die Aushebelung der heutigen Rentenanpassungssysteme, ein höheres Rentenalter für die Frauen und – als blosse Taktik und Köder in der Referendumsabstimmung - einen notdürftigen Lendenschurz einer bei weitem ungenügenden und erst noch zeitlich befristeten Abfederung für die vorzeitige Pensionierung.</span></p><p class="Absatznormal"><span lang="DE">Nun hat das Parlament am 1. Oktober die 11. AHV-Revision selbst versenkt. Sonst hätte sie ein paar Monate später das Volk versenkt. Denn beim SGB waren die ersten Schritte für das Referendum bereits eingeleitet gewesen.&nbsp;</span></p><p class="Absatznormal"><span lang="DE">Linksgrün hat eine solche Revision im Parlament schon immer bekämpft. In der Schlussabstimmung hat lediglich die SVP ihre Position gewechselt: weil einer ihrer Vizepräsidenten die Chancenlosigkeit einer solchen Vorlage vor dem Volk erkannt hatte.&nbsp;</span></p><p class="Absatznormal"><span lang="DE">Manche Kommentatoren haben nun vom „Reformstau“ gesprochen. Dass es immer schwieriger würde, „Reformen“ gegen die Rentner durchzubringen. Das trotzige, uneinsichtige Volk wolle in Sachen AHV keinen Abbau schlucken. Die Konsequenz dieses Denkens geht dahin: „Wäre es da nicht doch einfacher, die Regierung löste das Volk auf und wählte ein anderes?"&nbsp;</span></p><p class="Absatznormal"><span lang="DE">Um beim gleichen Autor (Brecht) zu bleiben: Das Volk ist kein Kalb, das dankbar seinem Metzger winkt. Oder in schlichter Prosa: Wieso sollte sich das Volk bei der AHV selbst Abbau vorschreiben wollen?&nbsp;</span></p><p class="Absatznormal"><span lang="DE">Was es jetzt aber braucht, ist der Blick nach vorn. Auf die Bedürfnisse der Menschen. Nötig ist ein Ausbruch aus jener engen Sparlogik, die, obwohl Jahr für Jahr durch die Abschlüsse widerlegt, in der AHV nur einen Sanierungsfall sehen will. Nötig ist ein Bewusstsein dafür, dass die AHV weitgehend Altersarmut abgebaut hat und dass sie da, wo sie dies noch nicht geschafft hat, ausbaufähig ist. Dafür wird sich der SGB Zeit einsetzen.</span></p>]]></content:encoded><category>AHV</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-418</guid><pubDate>Fri, 01 Oct 2010 13:39:00 +0200</pubDate><title>Echte Eingriffe statt Pflästerli</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/echte-eingriffe-statt-pflaesterli</link><description></description><content:encoded><![CDATA[<p>Zum zweiten Mal in Folge steigen die Krankenkassenprämien massiv. Dies belastet das Budget der betroffenen Haushalte massiv. Und schmälert ihre Kaufkraft, was sich negativ auf die Konjunktur auswirkt.
</p><p>Bundesrat und Parlamentsmehrheit müssen diese Mehrbelastung mit wirksamen Eingriffen auffangen. Der SGB verlangt folgende Massnahmen:</p><ul><li>Bund und Kantone müssen die Prämienbelastung für die tiefen und mittleren Einkommen via Verbilligung verkleinern.</li></ul><ul><li>Eine santésuisse-Studie zeigt, dass bei den Medikamenten 850 Mio. Franken gespart werden können, ohne dass die Qualität leidet. Dieses Potenzial ist heute nicht mal halb ausgeschöpft. Der Kniefall vor der Pharma kostet die Prämienzahlenden jährlich 450 Mio. Franken. Dieses Sparpotenzial ist umgehend zu nutzen.</li></ul><ul><li>Der Bund soll dafür sorgen, dass überhöhten Topkader-Löhnen bei den Krankenversicherern der Riegel geschoben wird. Hier wird Prämiengeld verschwendet.</li></ul>]]></content:encoded><category>Gesundheit</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-417</guid><pubDate>Fri, 01 Oct 2010 13:38:00 +0200</pubDate><title>Überstürzt und übertrieben hart</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/ueberstuerzt-und-uebertrieben-hart</link><description></description><content:encoded><![CDATA[<p>Vor der Abstimmung über die Revision der Arbeitslosenversicherung (AVIG) versprach der Bundesrat, bei deren Inkraftsetzung auf die wirtschaftliche Lage Rücksicht zu nehmen. Mit dem heutigen Entscheid – die AVIG-Revision bereits auf April 2011 einzuführen – hält er sein Versprechen nicht.
</p><p>Die Krise ist nicht überwunden. Beispielsweise braucht fast die ganze Romandie den Krisenartikel in der Arbeitslosenversicherung. Dieser ermöglicht es, dass in Regionen mit hoher Arbeitslosigkeit 520 statt 400 Taggelder ausbezahlt werden können. Damit wird vielen Arbeitslosen die Aussteuerung erspart. Mit der Inkraftsetzung des Gesetzes wird der Krisenartikel abgeschafft. Die Folge: Rund 15‘000 Arbeitslose werden ausgesteuert.
</p><p>Der Bundesrat muss die Arbeitslosigkeit bekämpfen, so steht es in der Verfassung. Mit der schnellen Inkraftsetzung der AVIG-Revision bekämpft er hingegen die Arbeitslosen. Der Bundesrat hätte mit der Inkraftsetzung ohne weiteres zuwarten können, bis die Krise vorbei ist.</p>]]></content:encoded><category>Arbeitslosenversicherung</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-415</guid><pubDate>Fri, 01 Oct 2010 13:33:00 +0200</pubDate><title>Aller guten Dinge sind drei?</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/aller-guten-dinge-sind-drei</link><description></description><content:encoded><![CDATA[<p>Die Bevölkerung der Schweiz kann sich freuen. Bundesrat und Parlament müssen die Revision der AHV neu an die Hand nehmen. Der SGB erwartet, dass nun im dritten Anlauf eine Revision erarbeitet wird, die sich an den Bedürfnissen der Menschen orientiert: Ohne Rentenabbau und mit einem sozial abgefederten flexiblen Rentenalter. Die Einlösung dieses Versprechens sind die Behörden der Bevölkerung immer noch schuldig.
</p><p>Das Parlament hat die unsoziale 11. AHV-Revision selbst versenkt und ist damit einem Referendum des SGB zuvorgekommen. Die Revision sah real tiefere Renten, höheres Rentenalter und nur eine befristete, ungenügende Frühpensionierungsmöglichkeit vor. Eine solche Vorlage hätte beim Volk keine Mehrheit gefunden. Dies zeigen nicht zuletzt die klaren Abfuhren für die Senkung des BVG-Umwandlungssatzes im März 2010 (72,7 Prozent Nein) oder die erste Abstimmung über die 11. AHV-Revision im 2004 (67,9 Prozent Nein).</p>]]></content:encoded><category>AHV</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-132</guid><pubDate>Mon, 27 Sep 2010 16:32:00 +0200</pubDate><title>Betroffene Regionen jetzt nicht hängen lassen</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/betroffene-regionen-jetzt-nicht-haengen-lassen</link><description>Das Stimmvolk hat am 26. September knapp die 4. AVIG-Revision gutgeheissen. Dabei hat die Deutschschweiz die stärker von der Arbeitslosigkeit betroffenen Gebiete in der Westschweiz und dem Tessin geschlossen überstimmt. Dies muss der Bundesrat bei der Umsetzung der Revision nun unbedingt beachten.</description><content:encoded><![CDATA[<p class="Absatznormal">Die Kantone, die am stärksten von der Krise betroffen sind, haben am 26. September Nein gesagt zur AVIG-Revision. Denn die Folgen der Revision sind für die Arbeitslosen hart. Tritt sie in Kraft, würden mehr als 10‘000 Betroffene keine Arbeitslosengelder mehr erhalten. Darum darf die AVIG-Revision erst dann in Kraft treten, wenn die Krise vorbei ist.</p><p class="Absatznormal"><span lang="DE">Die Arbeitslosenversicherung ist dafür da, dass die Arbeitnehmenden in einer Wirtschaftskrise auch dann ein Einkommen haben, wenn sie arbeitslos werden. Dafür zahlen sie in die Versicherung ein. Die Versicherungsleistungen gerade dann abzubauen, wenn die Versicherung am dringendsten gebraucht wird, wäre nicht nur unvernünftig, sondern es wäre auch übertriebene soziale Härte. Diese Auffassung teilte auch der Bundesrat. Noch Ende Juni hat er mitgeteilt, dass er der wirtschaftlichen Lage bei der Inkraftsetzung Rechnung tragen werde.&nbsp;</span></p><p class="Absatznormal"><span lang="DE">Dass das Problem der Arbeitslosigkeit in den besonders von der Krise betroffenen Regionen nach wie vor gross ist, zeigt auch der Umstand, dass der Bundesrat noch am 17. September beschlossen hat, den Arbeitslosen in der Region Moutier zusätzlich 120 ALV-Taggelder zu gewähren. Weitere Regionen, in denen der Taggeldbezug um 120 Tage verlängert wurde, sind die Kantone Genf, Jura, Neuenburg, Tessin und Waadt.&nbsp;</span></p><p class="Absatznormal"><span lang="DE">Der Bundesrat darf die besonders von der Arbeitslosigkeit betroffenen Regionen nicht hängen lassen. Er muss den Hilfeschrei der vielen Nein-Stimmen am 26. September ernst nehmen. Die AVIG-Revision darf erst dann in Kraft treten, wenn die Arbeitslosigkeit deutlich gesunken ist.</span></p>]]></content:encoded><category>Arbeitslosenversicherung</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-130</guid><pubDate>Mon, 27 Sep 2010 16:25:00 +0200</pubDate><title>Versicherungsverband zuerst auf der Überholspur – und dann Vollcrash</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/versicherungsverband-zuerst-auf-der-ueberholspur-und-dann-vollcrash</link><description>Die Privatversicherer haben den Bogen überspannt. Sie haben dermassen an der Unfallversicherung geschraubt, dass es für die meisten weniger Leistung zu höheren Kosten gegeben hätte. Deshalb hat der SGB von Anfang an Abbruch der Übung gefordert. Und sich jetzt auch durchgesetzt. </description><content:encoded><![CDATA[<p class="Absatznormal"><span lang="DE">Dem Versicherungsverband ist es bei der Revision des Unfallversicherungsgesetzes (UVG) bis zur vorberatenden Kommission des Nationalrates gelungen, massive Abstriche an der bisherigen Unfallversicherung durchzusetzen und damit die SUVA, die gemeinsam von den Sozialpartnern verwaltet wird, zu schwächen.&nbsp;&nbsp;</span>Das zeigte sich modellartig an zwei neu geplanten Bestimmungen:</p><ul><li><span lang="DE"><span></span></span><span lang="DE">Die Absenkung des versicherten Höchstverdienstes von 126‘000.- auf rund 100‘000.- Franken hätte in der Grundversicherung die Prämien um 2 % hochschnellen lassen. Denn der Einnahmeverlust bei den Prämien wäre höher gewesen als die Einsparung bei den Leistungen. Sowohl für die Arbeitgeber wie für die Arbeitnehmer wäre die Belastung gewachsen.&nbsp;</span></li></ul><ul><li><span lang="DE"><span></span></span><span lang="DE">Die Erhöhung des Mindestinvaliditätsgrades von 10 auf 20 % hätte vor allem handwerklich Arbeitende betroffen, die wegen einer Unfallverletzung Lohneinbussen von unter 20 % hätten hinnehmen müssen. Solche Lohnausfälle wären nicht mehr durch die Versicherung gedeckt worden – mehr Haftpflichtprozesse und damit allenfalls happige Kosten für Arbeitnehmende und Arbeitgeber wären die Folge gewesen.&nbsp;</span></li></ul><p class="Absatznormal"><span lang="DE">Der SGB bekämpfte diese Revision von der ersten Stunde an, die rotgrünen Parteien auch. In den bürgerlichen Fraktionen wurden Kritiker der Vorlage auf Intervention der Privatversicherer kaltgestellt. Weil die Interessen der Sozialpartner insgesamt betroffen waren, suchte der SGB die Allianz mit Gewerbeverband und Baumeisterverband. Vereint verlangten Gewerkschaften und Gewerbe, die Vorlage müsse zurück an den Bundesrat. sonst ergreife man zusammen das Referendum. Ohne jegliche Not werde die bestens finanzierte und ausgezeichnet funktionierende Unfallversicherung verschlechtert.&nbsp;&nbsp;</span></p><p class="Absatznormal"><span lang="DE">Diesem Weckruf ist der Nationalrat am 22. September mit deutlicher Mehrheit gefolgt. Kurz vor dem Finish, nach langer Fahrt auf der Überholspur, kam jetzt für die Privatversicherer der Vollcrash.&nbsp;</span></p>]]></content:encoded><category>Unfallversicherung</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-420</guid><pubDate>Sun, 26 Sep 2010 13:42:00 +0200</pubDate><title>SGB fordert Zuwarten mit Leistungsabbau</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/sgb-fordert-zuwarten-mit-leistungsabbau</link><description></description><content:encoded><![CDATA[<p>Die Stimmbürgerinnen und –bürger haben die Revision der Arbeitslosenversicherung angenommen – aber nur mit grossen Vorbehalten angesichts von Leistungskürzungen für Arbeitslose mitten in der Krise. Ein Alarmzeichen ist die Ablehnung der Revision in den Regionen, die besonders von Arbeitslosigkeit betroffen sind.
</p><p>Für den SGB ist klar, dass dies bei der Inkraftsetzung berücksichtigt werden muss: Die Leistungskürzungen dürfen erst dann erfolgen, wenn die Krise sicher überstanden ist und sich der Arbeitsmarkt deutlich erholt hat. Der SGB verlangt zudem, dass vorerst in von Arbeitslosigkeit besonders betroffenen Regionen die Möglichkeit bleibt, Taggelder ein halbes Jahr länger auszuzahlen als im Rest der Schweiz.
</p><p>Der SGB wird überdies den Druck verstärken, dass die Finanzierung der Arbeitslosenversicherung gerechter ausgestaltet wird. Die Diskussionen während der Abstimmungskampagne zeigten, dass viele mit der Art und Weise, wie die Arbeitslosenversicherung finanziert wird, unzufrieden sind. Die Tatsache, dass die hohen und höchsten Einkommen von Beitragszahlungen befreit sind, stiess selbst im Lager der Befürworter der Revision teilweise auf Ablehnung.</p>]]></content:encoded><category>Arbeitslosenversicherung</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-422</guid><pubDate>Wed, 22 Sep 2010 13:46:00 +0200</pubDate><title>Gelandet, wo sie hingehört: im Papierkorb</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/gelandet-wo-sie-hingehoert-im-papierkorb</link><description></description><content:encoded><![CDATA[<p>Der SGB ist erleichtert und befriedigt darüber, dass der Nationalrat heute die Änderung des Bundesgesetzes über die Unfallversicherung (UVG) an den Bundesrat zurückgewiesen hat. Der SGB hat sich von Beginn weg voll für die Rückweisung dieser komplett verunglückten Revision eingesetzt. Er ist dazu auch eine Allianz mit jenem Teil des Gewerbes und der Arbeitgeber eingegangen, die durch die Änderungen negativ betroffen gewesen wären.&nbsp;
</p><p>In der Tat hätte die Absenkung des versicherten Höchstverdienstes zu bedeutenden Verschlechterungen geführt. Die Erhöhung des Mindestinvaliditätsgrad von 10 auf 20 % hätte nach einem Unfall viele handwerklich Arbeitende getroffen. Die beabsichtigte Schwächung der SUVA hätte zudem deren umfangreiches Präventionsprogramm in Sachen Unfallverhütung gefährdet.
</p><p>Der SGB ist froh, dass der Abbau an einer Sozialversicherung, die bestens funktioniert und finanziert ist, nun da gelandet ist, wo er hingehört: im Papierkorb.</p>]]></content:encoded><category>Unfallversicherung</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-424</guid><pubDate>Wed, 15 Sep 2010 13:48:00 +0200</pubDate><title>AVIG-Revision bedroht nationale Kohäsion</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/avig-revision-bedroht-nationale-kohaesion</link><description></description><content:encoded><![CDATA[<p>Die Anzahl Nein-Stimmender zu Revision der Arbeitslosenversicherung (AVIG) ist gegenüber der letzten Umfrage markant gestiegen, während der Ja-Anteil leicht zurückgegangen ist. Das Rennen ist offen. Der SGB wird in den kommenden Tagen seine Kampagne gegen die AVIG-Revision verstärken und zusammen mit seinen Verbänden in gezielten Aktionen Kampagnenmaterial verteilen.
</p><p>Auffällig ist, dass in der Romandie die Nein-Tendenz massiv gestiegen ist. Das erstaunt nicht, ist doch gerade die lateinische Schweiz speziell mit dem Problem der Langzeitarbeitslosigkeit konfrontiert. Nach einer Annahme der missglücken Vorlage würden auf einen Schlag gegen 10‘000 Personen ausgesteuert. Diese profitieren heute zu einem grossen Teil von der Möglichkeit, dass Krisenregionen ein halbes Jahr länger Taggelder zahlen können.
</p><p>Die Aussteuerung trifft die älteren Arbeitnehmenden am härtesten. Sie müssen unter Umständen ihr gesamtes Erspartes und ihre Guthaben der 2. Säule bis auf 4‘000 Franken aufbrauchen, bevor sie Sozialhilfe erhalten. Das bedeutet nachher Mehrkosten für Kantone und Gemeinden, weshalb diese früher oder später die Steuern erhöhen müssen. Die AVIG-Revision wird jeden Steuerzahler fast 100 Franken kosten. Dann müssen beispielsweise auch AHV-RentnerInnen zahlen, die die ALV nicht mehr brauchen.</p>]]></content:encoded><category>Arbeitslosenversicherung</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-423</guid><pubDate>Wed, 15 Sep 2010 13:47:00 +0200</pubDate><title>Rentenabbau und kein sozial abgefederter Vorbezug</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/rentenabbau-und-kein-sozial-abgefederter-vorbezug</link><description></description><content:encoded><![CDATA[<p>Mit dem heutigen Entscheid des Nationalrates zur 11. AHV-Revision steht der nächste Sozialabbau fest. Für den SGB sind insbesondere zwei Punkte inakzeptabel:
</p><p><span style="font-weight: bold;">Rentenabbau:</span>&nbsp;Neu soll die Rentenanpassung stark vermindert resp. gar gestoppt werden, wenn &nbsp;der AHV-Fonds unter einen jeweils definierten Stand einer Jahresausgabe sinkt. Das bedeutet im Klartext Rentenabbau. Die Renten würden noch mehr als heute der Lohn- und Preisentwicklung hinterherhinken.
</p><p><span style="font-weight: bold;">Mangelhafte Abfederung des Rentenvorbezugs:&nbsp;</span>Mit der Erhöhung des Rentenalters der Frauen von 64 auf 65 werden 800 Mio. Franken gespart. Davon werden nur 400 Mio. Franken in eine – erst noch zeitlich beschränkte – Abfederung des Rentenvorbezuges investiert. Damit ist kein sozial abgefederter Rentenvorbezug möglich. Ausgerechnet diejenigen, die einen Rentenvorbezug am meisten nötig hätten, können diesen weiterhin nicht beziehen. Gegen eine solche Rentenalterserhöhung der Frauen ohne sozial flexibles Rentenalter wehren sich nicht nur die Gewerkschaften sondern auch alle bedeutenden Frauenorganisationen.
</p><p>Der SGB wird - nach den Angriffen auf die 2. Säule und die Arbeitslosenversicherung - diese neuerliche Abbau-Revision wiederum per Referendum bekämpfen.&nbsp;</p>]]></content:encoded><category>AHV</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-425</guid><pubDate>Mon, 13 Sep 2010 13:49:00 +0200</pubDate><title>Frauenbündnis AHV: 11. AHV-Revision nicht tragbar!</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/frauenbuendnis-ahv-11-ahv-revision-nicht-tragbar</link><description></description><content:encoded><![CDATA[<p>Am 15. September 2010 wird der Nationalrat die Vorschläge seiner Kommission zur 11.&nbsp;AHV-Revision zum letzten Mal beraten. Die Revision kommt somit in die Schlussphase. Für das „Frauenbündnis AHV“ ist die Revision wie sie vorliegt nicht tragbar.
</p><p>Das „<i>Frauenbündnis AHV“</i>&nbsp;vertritt mehr als eine Million Frauen und hat sich seit Beginn der Beratungen der 11. AHV-Revision (Neuauflage) gegen eine Rentenaltererhöhung der Frauen ohne sozial flexibles Rentenalter ausgesprochen. National- und Ständerat haben die Erhöhung des Rentenalters der Frauen auf 65 Jahre bereits beschlossen. Zur Debatte steht noch das vom Ständerat im Sommer 2010 verabschiedete Flexibilisierungsmodell, das nun auch von der nationalrätlichen Kommissionsmehrheit dem Nationalrat beantragt wird.&nbsp;
</p><p>Das&nbsp;<i>„Frauenbündnis AHV“</i>&nbsp;beurteilt dieses Modell als unzureichend: Da ist zum einen die Befristung auf 10 Jahre. Zum anderen kann mit den beschlossenen 400 Mio. Franken keine sozial ausgestaltete Flexibilisierung erreicht werden. Die Kürzungsätze ab dem 2. Vorbezugsjahr sind zu hoch angesetzt und die Rentenkürzung ist deshalb für viele nicht verkraftbar. Dies dürfte dazu führen, dass die 400 Millionen nicht ausgeschöpft werden.&nbsp;
</p><p>Auch die heutige zweijährige Anpassung der AHV-Renten an die Teuerung ist nicht mehr garantiert und kann ausgesetzt werden. Die vorgesehene Regelung ist ein Angriff auf die zukünftigen Renten und für das „Frauenbündnis AHV“ nicht annehmbar.
</p><p>Das&nbsp;<i>„Frauenbündnis AHV</i>“ hat sich immer klar dafür ausgesprochen, dass mindestens der Betrag (ca. 800 Mio.), den die AHV mit der Erhöhung des Rentenalters der Frauen einspart, für die Flexibilisierung eingesetzt werden müsste. Bei der 10. AHV-Revision wurde das Rentenalter der Frauen schrittweise von 62 auf 64 Jahre erhöht. Als Kompensation wurden damals das Splitting, die Erziehungsgutschriften und befristet ein tieferer Kürzungssatz für Frauen beim Rentenvorbezug eingeführt. Zudem wurde versprochen, bei der 11. AHV-Revision ein sozial ausgestaltetes flexibles Rentenalter einzuführen. In der zur Debatte stehenden Vorlage fehlt jegliche nachhaltige Kompensation für die Rentenaltererhöhung. Der Angriff auf die regelmässige Anpassung der Renten gemäss Mischindex trifft Frauen hart, weil sie besonders auf die AHV-Renten angewiesen sind (keine/geringe 2. Säule).</p>]]></content:encoded><category>AHV</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-133</guid><pubDate>Thu, 09 Sep 2010 16:33:00 +0200</pubDate><title>Bundesrat schont hohe Einkommen</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/bundesrat-schont-hohe-einkommen</link><description>Die vorgelegte Revision der Arbeitslosenversicherung (ALV) verdient am 26. September eine deutliche Abfuhr: Die Arbeitslosenversicherung ist ungerecht finanziert und die Leistungskürzungen sind schmerzhaft.</description><content:encoded><![CDATA[<p class="Text"><span lang="DE">Die Rückmeldungen aus der Bevölkerung auf das ALV-Referendum zeigen vor allem eines: Die Leute verstehen nicht, dass Abzocker und Grossverdiener wie Brady Dougan oder Daniel Vasella nur 2520 Fr. pro Jahr in die ALV einzahlen. Sie sind die Profiteure der letzten Jahre. Und sie haben Stellen auf Kosten der Allgemeinheit vernichtet, statt Arbeitsplätze zu schaffen. Der Vorschlag, die ALV durch eine Abschaffung der heutigen Beitragsobergrenze von 126‘000 Franken zu sanieren, erhält grosse Zustimmung.</span></p><p class="Text"><span lang="DE">Sogar die Co-Präsidentin des Ja-Komitees, Ständerätin Verena Diener, fragt sich plötzlich, ob höhere ALV-Abzüge bei hohen Einkommen nicht angezeigt wären. Denn neue Berechnungen haben gezeigt:&nbsp;</span>Würde man auch bei der ALV alle Löhne voll beitragspflichtig machen – wie bei der AHV und der IV – so ergibt dies Mehreinnahmen im Umfang der vorgesehenen Leistungskürzungen. In der Ratsdebatte haben Gewerkschaftsvertreter sowie linke Parlamentarier erfolglos verlangt, die hohen Einkommen stärker in die Pflicht zu nehmen.</p><p class="Text">Es ist Etikettenschwindel zu behaupten, dies erfolge via Solidaritätsprozent. Dieses wird nur auf die Lohnanteile zwischen 126‘000 und 315‘000 Franken erhoben. Und dies erst noch befristet, bis die ALV teilweise entschuldet ist.</p><p class="Text">Geradezu verniedlicht werden die Auswirkungen der Leistungskürzungen. Dabei sind diese hart, wie etwa das Beispiel eines verheirateten Sanitärs, dessen Kinder ausgeflogen sind, zeigt: Von seinem Monatslohn von 5000 Franken fällt er im ersten Monat der Arbeitslosigkeit auf 1900 Franken. Das ist für den betroffenen Haushalt kaum zu verkraften. Die Taggelder dürften bereits durch die Wohnungsmiete und die Krankenkassenprämie aufgefressen werden.</p><p class="Text">Es werden Betroffene Sozialhilfe beziehen müssen, obwohl sie viele Jahre oder viele zehntausend Franken in die ALV einbezahlt haben. Das gibt sogar das Seco zu. Es rechnet mit Mehrausgaben für die Sozialhilfe von 100 Mio. Franken.</p><p class="Text">Fazit: Der Bundesrat führt die Bevölkerung an der Nase herum, wenn er behauptet, der ALV-Abbau sei notwendig und ausgewogen. Er hat bewusst darauf verzichtet, die höheren Einkommen in die Pflicht zur ALV-Sanierung zu nehmen. Im Gegenteil hat er von den hohen und höchsten Einkommen einmal mehr nur das Minimum verlangt. Der Abbau geht hingegen voll auf Kosten der tiefen und mittleren Einkommen, die häufiger unter Arbeitslosigkeit leiden.&nbsp;</p>]]></content:encoded><category>Arbeitslosenversicherung</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-623</guid><pubDate>Thu, 09 Sep 2010 13:42:00 +0200</pubDate><title>Blosse Kostenschieberei – anhaltender Würgegriff – wenig Innovation</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/blosse-kostenschieberei-anhaltender-wuergegriff-wenig-innovation</link><description>Expert/innen aus der sozialen Praxis begründen ihr Nein</description><content:encoded><![CDATA[<p>Vertreter/innen der sozialen Praxis begründeten am 9.9., warum die Kantone, die Städte und die sozialen Institutionen einhellig – und damit weit über die politischen Abgrenzungen hinaus – die AVIG-Vorlage als asozial, kurzsichtig und Scheinlösung ablehnen.&nbsp;
</p><p>Edith Olibet, Gemeinderätin der Stadt Bern und Mitglied des Büros der Städteinitiative Sozialpolitik, warf der Vorlage eine doppelte Kostenabwälzung vor: „Einerseits von der Arbeitslosenversicherung auf die Sozialhilfe, andererseits vom Bund auf Kantone und Gemeinden.“ Die Städte würden nach dem Motto „den letzten beissen die Hunde“ getroffen. Bereits heute seien fehlende Leistungen der Arbeitslosenversicherung einer der wichtigsten Gründe, weshalb jemand neu in die Sozialhilfe aufgenommen werde. Baut die Arbeitslosenversicherung ihre Leistungen ab, führe das zu mehr und länger dauernder Unterstützung. “Damit wird die Ablösung von der Sozialhilfe immer schwieriger. Die Reintegration in den Arbeitsmarkt ist in Bern im letzten Jahr bei den Abschlüssen von 42% auf rund 30,4% gesunken.“&nbsp;
</p><p>Pierre-Yves Maillard, Regierungsrat des Kantons Waadt, wies auf die horrenden Kosten hin, die durch dauerndes Sparen und Kürzen bei den Sozialversicherungen auf die Kantone verschoben werde. So habe sich in der Waadt die Zahl der Sozialhilfe Beziehenden in den letzten 16 Jahren verdoppelt. In seinem Departement rechne man wegen der Krise, der AVIG-Revision und der IV-Revision bis 2012 mit einem Drittel mehr Ausgaben für die Sozialhilfe. Die Sozialhilfe sei jedoch kein geeigneter Ort für Arbeitslose: „Nicht nur fällt ihr die berufliche Wiedereingliederung der Betroffenen viel schwerer als der Arbeitslosenversicherung. Die ALV investiert auch viel weniger in die Ausbildung der Arbeitslosen, wenn sie weiss, dass diese wegen der gekürzten Taggeld-Bezugsdauer früher an die Fürsorge überwiesen werden.“ Wenn die Kantone schon mehr zahlen sollten. dann besser an eine grundlegende Ausbildung für Jugendliche, die wegen fehlender Lehre und damit mangelnder Qualifikationen arbeitslos geworden seien.&nbsp;
</p><p>Walter Schmid, Präsident der Schweizerischen Konferenz für Sozialhilfe (SKOS), wies darauf hin, dass der bewährte Grundsatz des Schuldenabbaus innerhalb eines Konjunkturzyklus nicht nur in der Vergangenheit vernachlässigt wurde, sondern durch die jetzige Vorlage auch in die Zukunft verlängert werde. Folge: „Die bisher gesunde und nachhaltig finanzierte Arbeitslosenversicherung wird dem Risiko einer dauernden Unterfinanzierung und damit einer dauernden Überschuldung ausgesetzt. Neben der IV wäre sie dann das zweite grosse Sozialwerk, das nur durch dauernde Einschränkungen der Leistungen und des Kreises der Bezugsberechtigten saniert werden könnte.“ So werde die ALV „in den Würgegriff dauernder Überschuldung“ genommen.
</p><p>&nbsp;</p><p>Angehängt finden Sie die Referate der drei RednerInnen.</p>]]></content:encoded><category>Arbeitslosenversicherung</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-139</guid><pubDate>Wed, 08 Sep 2010 14:40:00 +0200</pubDate><title>Wenn sie nicht schon gestorben ist, dann wird sie vor dem Volk sterben</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/wenn-sie-nicht-schon-gestorben-ist-dann-wird-sie-vor-dem-volk-sterben</link><description>SESSIONSVORSCHAU: Jetzt hat es der Versicherungsverband zu toll getrieben. Zwar hat er in der vorberatenden Kommission des Nationalrates noch seine Wunschliste durchgedrückt, aber er hat damit auch eine ungewohnte Allianz auf den Plan gerufen, die mit ihrem klaren „So nicht!“ der Revision den Todesstoss gegeben haben dürfte.</description><content:encoded><![CDATA[<p>Wenn Gewerbeverband und Gewerkschaftsbund sowie Baumeisterverband und Unia gemeinsam öffentlich verlangen, eine Gesetzesrevision müsse zurück an den Bundesrat, sonst ergreife man zusammen das Referendum dagegen, dann muss ein schwerer Angriff auf die gemeinsamen Interessen der Sozialpartner lanciert worden sein.
</p><p>Er ist es. Dem Versicherungsverband ist es bei der UVG-Revision bis zur vorberatenden Kommission des Nationalrates gelungen, massiv an der bisherigen Unfallversicherung und damit an der SUVA, die gemeinsam von den Sozialpartnern verwaltet wird, zu rütteln. Einerseits hat der Versicherungsverband eine Absenkung des versicherten Höchstverdienstes von 126‘000.- auf rund 100‘000.- Franken durchgedrückt. Folge: In der Grundversicherung würden die Prämien um 2 % steigen. Denn der Einnahmeverlust bei den Prämien ist höher als die Einsparung bei den Leistungen. Sowohl für die Arbeitgeber wie für die Arbeitnehmer würde also die Belastung wachsen. Gleichzeitig wären – neue Belastung - &nbsp;Zusatzversicherungen für das Kader nötig.
</p><p>Andererseits haben die Privatversicherer durchgedrückt, dass der heutige Mindestinvaliditätsgrad von 10 auf 20 % erhöht werden soll. Folge: Vor allem manuell Arbeitende, die wegen einer Unfallverletzung Lohneinbussen unter 20 % hinnehmen müssen, wären nicht mehr durch die Versicherung gedeckt (siehe Beispiel im Kasten).
</p><p>Die Schwächung der SUVA hätte zudem zur Folge, dass deren umfangreiches Präventionsprogramm in Sachen Unfallverhütung gefährdet würde.
</p><p>An ihrer gemeinsamen Pressekonferenz vom 31. August haben die Sozialpartner klar gemacht, dass sie diesen dreisten Angriff auf die Sozialversicherung nicht akzeptieren.&nbsp; Die Vorlage müsse zurück an den Bundesrat. Wenn nicht, lancierten Gewerbe und Gewerkschaften gemeinsam das Referendum. Der Angriff sei widersinnig. Ohne jegliche Not, sondern allein wegen der Gier der Privatversicherer, werde die bestens finanzierte und ausgezeichnet funktionierende Versicherung verschlechtert. &nbsp;
</p><p>Linksgrün hat die Revision immer schon abgelehnt. In den bürgerlichen Fraktionen werden die Karten vor der Plenumsberatung neu gemischt. Der Versicherungsverband hat verlauten lassen, er hätte nie so weit gehen wollen. Fazit: Man darf davon ausgehen, dass sich soziale Vernunft durchsetzt - und die Vorlage dahin findet, wo sie hingehört: in den Papierkorb.
</p><h3 style="font-weight: bold; ">Was bedeutet ein Mindestinvaliditätsgrad von 20 %?</h3><p>Herbert, 39, Schreiner, Jahreslohn: 72 000 Franken. Bei seiner beruflichen Tätigkeit verletzt er sich mit der Tischsäge schwer am Handgelenk. Die Heilung verzögert sich, das Handgelenk muss versteift werden. Herbert kann zwar weiterarbeiten, muss aber eine körperlich leichtere, schlechter bezahlte Arbeit übernehmen. Es resultiert eine unfallbedingte Lohneinbusse von 19% (= 13‘680.- pro Jahr), die heute von der Unfallversicherung durch eine Rente gedeckt wird. Kapitalisiert bis zum Alter 65 resultiert ein Schaden von rund Fr. 260'000.--.&nbsp;
</p><p>Nach dem Willen der Kommission soll Herbert künftig keine Rente mehr erhalten, sondern den Ersatz für diese Lohneinbusse bei der Haftpflichtversicherung des Arbeitgebers einfordern. Langwierige rechtliche Auseinandersetzungen zwischen Herbert und seinem Arbeitgeber sind die Folge - zulasten einer raschen Wiedereingliederung am Arbeitsplatz.&nbsp;
</p><p><br><span style="font-weight: bold; font-style: italic;">Ausserdem in der Sessionsvorschau:&nbsp;11. AHV-Revision,&nbsp;Postreform&nbsp;und&nbsp;Volksinitiative "jugend und musik".</span></p>]]></content:encoded><category>Unfallversicherung</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-136</guid><pubDate>Wed, 08 Sep 2010 14:31:00 +0200</pubDate><title>Reine Abbauvorlage, die spätestens vor dem Volk kippen wird</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/reine-abbauvorlage-die-spaetestens-vor-dem-volk-kippen-wird</link><description>SESSIONSVORSCHAU: Es steht zu befürchten, dass das Parlament in der Herbstsession eine 11. AHV-Revision verabschiedet, die zu einem massiven Angriff auf die Rentenhöhe führt. Auch im Bereich des Rentenvorbezugs wird eine (Schein-)Lösung präsentiert, die nur ungenügend sozial abgefedert ist. Der SGB-Vorstand hat einstimmig beschlossen, gegen eine solche Revision das Referendum zu lancieren.</description><content:encoded><![CDATA[<p>Sinkt der AHV-Fonds unter den Stand von 70 % einer Jahresausgabe, soll die Rentenanpassung nach Mischindex nur noch erfolgen, wenn der Index bei 4 % zu stehen kommt. Was da rein rechnerisch und neutral daherkommt, ist in Tat und Wahrheit ein&nbsp;
</p><h3>Massiver Angriff auf die Renten</h3><p>Denn der heute zweijährige Anpassungsrhythmus wäre damit vom Tisch. Die Renten würden noch mehr als heute der Lohn- und Preisentwicklung hinterherhinken. Schlimmer noch: Die NR-Kommissions-Mehrheit beantragt wie der Ständerat, bei einem Fondsstand unter 45 % (SVP-Minderheit sogar bei 50 %) die Rentenanpassung ganz zu stoppen. Eine Pflicht des Bundesrats, neue Einnahmen zu beschaffen, erfolgt gemäss Stand der Revisionsvorlage erst mit diesem Anpassungsstopp. Die dafür vorgesehenen 5 % der heutigen Beiträge (also von 8.82 %) liegen im Promillebereich und wären kaum genügend. Wenn schon, müssten nötige Massnahmen auf der Beitragsseite deutlich früher ergriffen werden. Weil der AHV-Fonds dem neuen IV-Fonds 5 Milliarden Startkapital geben muss und die 7 Milliarden aus dem Gold der Nationalbank möglicherweise nicht mitgerechnet werden, droht auch eine rein rechnerisch beschleunigte Senkung der Limiten im heute gut dotierten AHV-Fonds.&nbsp;
</p><p>Fazit: Die Aushebelung der bisherigen Rentenanpassungsbestimmungen ist ein massiver Angriff auf die Rentenhöhe.&nbsp;
</p><h3>Flexi-Pflästerli</h3><p>Bestandteil der Revision ist die Anhebung des Frauenrentenalters auf 65 Jahre. Dadurch werden rund 800 Mio. Franken gespart. Für den SGB war immer klar: diese Rentenerhöhung wird nur geschluckt, wenn der volle so gesparte Betrag in eine soziale Abfederung des vorzeitigen Rücktritts eingesetzt wird. Nun sind für diese Abfederung jedoch nur 400 Mio. Franken vorgesehen, und dies erst noch nur befristet auf 10 Jahre. Parlament und Bundesrat brechen so erneut die immer wieder abgegebenen Versprechen, eine sozial würdige Flexibilisierung des Rentenalters einzuführen. Von diesen 400 Mio. können lediglich Erwerbseinkommen profitieren, die im Bereich zwischen Fr. 40‘000 und 61‘500 liegen. Sie hätten im Fall eines Vorbezugs einer AHV-Rente eine ein bisschen weniger stark gekürzte Rente. Aber immer noch eine prohibitiv tiefe Rente. Gemessen an den wirklichen Bedürfnissen nach einer sozial abgefederten Flexibilisierung des AHV-Alters ist diese Lösung nicht anders als ein Pflästerli für eine klaffende Wunde.&nbsp;
</p><h3>Referendum, wenn nicht…</h3><p>Der SGB-Vorstand hat am 1. September einstimmig beschlossen, das Referendum gegen diese Vorlage zu lancieren – ausser das Parlament nähme in der Herbstsession noch substanzielle Änderungen vor.&nbsp;
</p><p style="font-weight: bold; font-style: italic;">&nbsp;</p><p><span style="font-weight: bold; font-style: italic;">Ausserdem in der Sessionsvorschau:  Postreform, Volksinitiative "jugend und musik" und UVG-Revision.</span></p>]]></content:encoded><category>AHV</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-427</guid><pubDate>Tue, 07 Sep 2010 13:53:00 +0200</pubDate><title>Tausende von Aussteuerungen bei ALV-Abbau </title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/tausende-von-aussteuerungen-bei-alv-abbau</link><description></description><content:encoded><![CDATA[<p>Im August hat die Langzeitarbeitslosigkeit weiter zugenommen. Mittlerweile ist ein Viertel der Arbeitslosen davon betroffen. Das sind zu einem grossen Teil Personen über 50 Jahre. Besonders gross ist das Problem der Langzeitarbeitslosigkeit in der lateinischen Schweiz – in Kantonen, die unter dem heutigen Gesetz die Bezugsdauer auf 520 Tage verlängert haben.
</p><p>Kommt der Abbau bei der Arbeitslosenversicherung (4. AVIG-Revision), werden Tausende von Personen ausgesteuert: Einerseits wird es in den Krisenkantonen nicht mehr möglich sein, die Bezugsdauer zu verlängern, anderseits werden ältere Arbeitnehmende und Arbeitnehmende, die in prekären Jobs gearbeitet haben, weniger Taggelder erhalten.
</p><p>Die Aussteuerung ist für die Betroffenen ein hartes Schicksal. Sie müssen zur Sozialhilfe gehen. Für ältere Arbeitnehmende ist das besonders schlimm. Denn sie werden zuerst ihre Guthaben der 2. Säule aufbrauchen müssen, bevor sie Sozialhilfe erhalten. Das bedeutet, dass sie nicht nur in der Zeit, in der sie auf Sozialhilfe angewiesen sind, ein tieferes Einkommen haben, sondern dass sie auch im Rentenalter deutlich weniger Geld zur Verfügung haben werden.&nbsp;
</p><p>Der geplante ALV-Abbau spart auf dem Buckel der Benachteiligten und wird zu unverhältnismässiger sozialer Härte führen. Geschont werden einmal mehr die hohen und höchsten Einkommen – also diejenigen Manager, die die Entlassungen in der Krise zu verantworten haben. Darum setzt sich der SGB für ein Nein am 26. September ein. Die Abzocker sollen künftig voll ALV zahlen müssen. Dann wäre die ALV finanziell im Gleichgewicht, ohne dass die normalen Beschäftigten und die Arbeitslosen zahlen müssen.</p>]]></content:encoded><category>Arbeitslosenversicherung</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-428</guid><pubDate>Fri, 03 Sep 2010 13:56:00 +0200</pubDate><title>Referendum gegen 11. AHV-Revision, wenn keine substanziellen Änderungen</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/referendum-gegen-11-ahv-revision-wenn-keine-substanziellen-aenderungen</link><description></description><content:encoded><![CDATA[<p>Der SGB-Vorstand hat an seiner ersten Sitzung nach der Sommerpause einstimmig beschlossen, das Referendum gegen die 11. AHV-Revision zu lancieren, sofern in der Herbstsession nicht noch gewichtige Korrekturen an der Vorlage vorgenommen werden. Gleichzeitig hat er die Parolen zur eidgenössischen Volksabstimmung vom 28. November verabschiedet: für die „Steuergerechtigkeits-Initiative“ einstimmig JA, für die „Ausschaffungsinitiative“ sowie den Gegenvorschlag dazu ebenso einstimmig NEIN.
</p><p>Die&nbsp;<span style="font-weight: bold;">11. AHV-Revision</span>&nbsp;stellt mit der beabsichtigten Verschlechterung des Rentenanpassungssystems einen massiven Angriff auf die AHV-Renten dar.&nbsp;Absolut ungenügend ist ebenso die Abfederung des Rentenvorbezugs. Damit diese sozial ist, braucht es mindestens den Betrag, der durch die Erhöhung des Rentenalters der Frauen auf 65 Jahre gespart wird: 800 Mio. Franken.
</p><p>Die&nbsp;<span style="font-weight: bold;">„Steuergerechtigkeits-Initiative“</span>&nbsp;stoppt den exzessiven und ruinösen Steuersenkungswettbewerb, der schweizweit letztlich nur zu einer langsamen Ausblutung der öffentlichen Hand und einer Besserstellung der ohnehin schon gut Gestellten führt. Indem die Initiative der SP auf sehr hohen Einkommen und Vermögen Mindeststeuersätze von 22 % resp. 0,5 % festschreibt, unterbindet sie diesen Wettbewerb und verhindert so die zunehmende Bevorzugung der Reichen.&nbsp;
</p><p>Das doppelte NEIN zu<span style="font-weight: bold;">&nbsp;„Ausschaffungsinitiative“ und Gegenvorschlag&nbsp;</span>begründet der SGB-Vorstand wie folgt: Ein gleiches Verbrechen kann nicht mit einem je verschiedenem Recht bestraft werden. Nationalität darf kein Kriterium der Bestrafung von Verbrechen sein. Das Volksbegehren hätte zudem, weil unvereinbar mit einigen internationalen Garantien, für ungültig erklärt werden müssen.&nbsp;</p>]]></content:encoded><category>AHV</category><category>Finanzen und Steuerpolitik</category><category>Migration</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-430</guid><pubDate>Wed, 01 Sep 2010 14:00:00 +0200</pubDate><title>Die Jugendlichen mobilisieren gegen den AVIG-Abbau!</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/die-jugendlichen-mobilisieren-gegen-den-avig-abbau</link><description></description><content:encoded><![CDATA[<p>Die AVIG-Revision baut den Schutz für die Arbeitslosen massiv ab: insbesondere für ältere Arbeitnehmende, für von längerer Krankheit betroffene Arbeitslose und für Arbeitslose aus den besonders krisenbetroffenen Regionen. Auch die Jugendlichen werden von der Revision hart bestraft: Sie müssen mehr Beiträge für weniger Leistungen zahlen. Viele riskieren, in die Sozialhilfe gedrängt zu werden. Gleichzeitig werden die Abzocker und hohen Manager von der AVIG-Revision geschont.&nbsp;
</p><p>Aus diesen Gründen mobilisieren sich die Jugendverbände gegen diese Revision. Ab dem 2. September – konzentriert jedoch am 4. September - führen sie Aktionstage der Jugendlichen durch. In vielen Kantonen (BE, BS, FR, GE, SG, SO, TG, VD, VS, ZH) und in den meisten Städten finden an diesem Tag Sensibilisierungsaktionen statt, um die Jugendlichen, aber auch alle, die sich für eine faire Arbeitslosenversicherung einsetzen möchten, an die Urne zu bringen. Die Aktionsformen haben die lokalen Jugendgruppen und Verbände selber bestimmt: Sie sind kreativ und zum Teil spektakulär.
</p><p>Auf der Webseite des Jugend-Bündnisses gegen AVIG-Abbau&nbsp;<a href="http://www.jugendarbeitslosigkeit.ch/" target="_blank" rel="noreferrer">www.jugendarbeitslosigkeit.ch</a>&nbsp;werden nach den Aktionen Bilder veröffentlicht. Zudem sind dort detaillierte Informationen zur AVIG-Revision sowie Tipps und Tricks für die Abstimmungskampagne zu finden.&nbsp;</p>]]></content:encoded><category>Arbeitslosenversicherung</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-431</guid><pubDate>Tue, 31 Aug 2010 14:03:00 +0200</pubDate><title>Gewerbe und Gewerkschaften fordern gemeinsam „Zurück an den Bundesrat“</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/gewerbe-und-gewerkschaften-fordern-gemeinsam-zurueck-an-den-bundesrat</link><description></description><content:encoded><![CDATA[<p>In nicht gerade alltäglicher Allianz fordern Gewerbe und Gewerkschaften heute das&nbsp; Parlament gemeinsam auf, die komplett in Schieflage geratene Revision des Unfallversicherungsgesetzes (UVG) an den Bundesrat zurück zu schicken. Die Spitzenvertreter des Baumeisterverbandes und des Gewerbeverbandes einerseits, des Gewerkschaftsbundes und der Unia andererseits stellen übereinstimmend fest, dass die Revision ohne Not an der bisher gut funktionierenden UV massive Verschlechterungen vornehmen will, die für die klare Mehrheit der Betriebe wie der Arbeitnehmenden mehr Beiträge und weniger Schutz bedeuteten.&nbsp;
</p><p>Nationalrat Werner Messmer, Präsident des Schweizerischen Baumeisterverbandes, vertritt gleichzeitig eine „Plattform der bei der SUVA versicherten Branchenverbände“ mit über 60‘000&nbsp; Betrieben und über 1 Mio. versicherten Arbeitnehmenden. Messmer hält die Verschlechterung&nbsp; der SUVA für „völlig unverständlich“ und verwies dazu u.a. auf die Senkung des versicherten Höchstverdienstes von 126'000 auf rund 100'000 Franken. „Die Folge ist ein Prämienanstieg um zwei Prozent in der Grundversicherung, weil der Einnahmenverlust bei den Prämien grösser ist als die Einsparungen bei den Versicherungsleistungen. Zudem sieht sich der Unternehmer gezwungen, Zusatzversicherungen abzuschliessen, will er seinem Kader keine Deckungseinbusse zumuten. Es entstehen also Mehrkosten aufgrund von Zusatzversicherungen.“ Von dieser erheblichen «Entsolidarisierung» sei das Baugewerbe besonders stark betroffen, weil die Unfallhäufigkeit bei den verbleibenden Suva-versicherten Mitarbeitern deutlich höher ist als bei den «befreiten» Kadermitgliedern.
</p><p>SGB-Präsident Paul Rechsteiner verwies auf das historische Erfolgsmodell der Unfallversicherung. „ Diese bestfinanzierte aller Sozialversicherungen schreibt schwarze Zahlen und kostet den Bund keinen Franken.“ Rechsteiner brandmarkte die Erhöhung des Mindestinvaliditätsgrades von 10 auf 20 %. Das werde für die Betroffenen, manuell arbeitende Menschen, zu empfindlichen Einbussen und für die Arbeitgeber gleichzeitig zu neuen Haftpflichtrisiken führen. Die Privatversicherungslobby, bisher erfolgreich im Parlament, warnte er: „Wir sind zuversichtlich, dass das Volk, dem in diesem extremen Fall höhere Prämien für schlechtere Leistungen zugemutet würden, diese Revision bachab schicken würde. Dieses Fiasko kann und muss sich der Gesetzgeber ersparen, indem er die verfehlte Vorlage an den Absender, d.h. den Bundesrat zurückschickt.“
</p><p>Für den Direktor des Schweizerischen Gewerbeverbandes sgv, Hans-Ulrich Bigler, steht fest: „Die Unfallversicherung funktioniert heute zu gut, als dass wir bereit sind, eine Pfuschrevision mit ungeahnten Folgen in Kauf zu nehmen.“ Auch der Gewerbeverband lehnt eine Schwächung der SUVA ab. Diese habe in den letzten Jahren die Prämien in der Berufsunfallsversicherung schrittweise gesenkt, was den Betrieben entgegen gekommen sei. Zudem kritisierte Bigler, „wie seitens der Privatversicherer, die sich gerne zusätzliche Gewinnmöglichkeiten sichern möchten, auf das Parlament – aber auch auf einst stolze Arbeitgeberorganisationen - Druck ausgeübt wurde.“
</p><p>„Die schamlose Bereicherung der Versicherungen ist zu stoppen – die SUVA ist zu verteidigen“, resumierte Unia-Copräsident Andreas Rieger. Er benannte weitere Gefahren einer SUVA-Schwächung. So fördere die SUVA auch die Arbeitssicherheit in den Betrieben, ihre präventiven Bestrebungen hätten „zu einer spürbaren Reduktion schwerer und damit auch kostspieliger Berufsunfälle geführt.“ Auch deswegen sei diese Revision „unsinnig, unnötig und ein Affront.“ Wenn das Parlament nicht Einsicht zeige, werde „eine Allianz mit Seltenheitswert dafür sorgen, dass das Vorhaben der privaten Versicherungskonzerne spätestens in einer Volksabstimmung Schiffbruch erleiden wird.“
</p><p>&nbsp;</p><p style="font-style: italic;">Angehängt finden Sie Referate von:</p><ul style="font-style: italic;"><li><span><span></span></span><span style="font-weight: bold;">Werner Messmer</span>, Nationalrat, Zentralpräsident Schweizerischer Baumeisterverband</li><li><span></span><span style="font-weight: bold;">Paul Rechsteiner</span>, Nationalrat, SGB-Präsident</li><li><span><span></span></span><span style="font-weight: bold;">Hans-Ulrich Bigler</span>, Direktor Schweizerischer Gewerbeverband</li><li><span><span></span></span><span style="font-weight: bold;">Andreas Rieger</span>, Co-Präsident Unia&nbsp;</li></ul>]]></content:encoded><category>Unfallversicherung</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-147</guid><pubDate>Wed, 25 Aug 2010 16:52:00 +0200</pubDate><title>Abzocker sollen korrekt zahlen, dann ist ALV saniert</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/abzocker-sollen-korrekt-zahlen-dann-ist-alv-saniert</link><description>600 Millionen mehr Einnahmen hätte die Arbeitslosenversicherung (ALV), wenn die Abzocker voll einzahlen würden. Damit wären die Defizite der ALV beseitigt. Bundesrat und Parlament wollen hingegen, dass ein Maurer, wenn er arbeitslos wird, im ersten Monat nur noch 1900.- Franken erhält. Und sie wollen die Kosten auf Kantone und Gemeinden verlagern. Darum Nein am 26. September. </description><content:encoded><![CDATA[<p class="Absatznormal">Letzte Woche musste es das Seco zugeben: Zahlten die hohen Einkommen in gleichem Mass in die ALV ein wie die normalen Beschäftigten, so wären Einnahmen und Ausgaben der ALV im Gleichgewicht. Heute muss auf Löhne über 126‘000 Fr. kein ALV-Beitrag bezahlt werden – auch Brady Dougan zahlt nur 2520 Fr. in die ALV. Würde diese Grenze wegfallen, hätte die ALV 600 Mio. Fr. mehr Einnahmen. Das Seco sprach seinerzeit während der parlamentarischen Beratung von etwas mehr als 400 Mio. Fr. Dementsprechend wurde die Deplafonierung der Beiträge vom Parlament in der Revision nicht seriös geprüft. Obwohl die Deplafonierung in den Schweizer Sozialversicherungen AHV und IV eine Selbstverständlichkeit ist.&nbsp;</p><p class="Absatznormal">Dass es nun 600 Millionen sind, hat die Ausgangslage völlig verändert. Sogar die Zürcher Ständerätin Verena Diener, Co-Präsidentin des Pro-Komitees bei der ALV-Revision, sagte in der Aargauer Zeitung: „Die Debatte im Parlament hätte womöglich einen anderen Verlauf genommen, wenn wir die wirklichen Zahlen gekannt hätten.“ Diener will im Pro-Komitee nun darüber diskutieren, ob man nicht einen parlamentarischen Vorstoss lancieren möchte, der auf höhere ALV-Abgaben bei hohen Einkommen zielt. Fazit: Die 4. AVIG-Revision ist eine Totgeburt.</p><h3 class="Sous-titreSP">Drastische Einbussen</h3><p class="Absatznormal">Die AVIG-Revision führt zu Verschlechterungen für einen grossen Teil der Bevölkerung. Fast die Hälfte der Personen im Alter zwischen 20 und 64 Jahren haben keine Betreuungspflichten gegenüber Kindern. Kommt der Leistungsabbau, werden diese Menschen viel länger auf ihr Arbeitslosengeld warten müssen. Ein 55-jähriger Maurer, dessen Kinder ausgeflogen sind und der einen Lohn von rund 5000 Franken pro Monat hat, wird als Arbeitsloser im ersten Monat von nur noch 1900 Franken leben müssen. Er hat in seinem Berufsleben mehr als 20‘000 Franken in die ALV einbezahlt und wird nun zur Sozialhilfe gehen müssen. So viel zum Versicherungsprinzip, das mit der Revision gestärkt werden soll. Auch die Älteren, die Jungen, die Wiedereinsteigerinnen und Personen, die nach einer Krankheit oder einem Unfall wieder arbeiten wollen, werden mit Leistungsabbau bestraft (weniger Taggelder). Und die Menschen aus besonders von der Krise betroffenen Regionen werden früher ausgesteuert.&nbsp;</p><h3 class="Sous-titreSP">Kein Sparen, nur Kostenverschiebung</h3><p class="Absatznormal">Was das Parlament bei der ALV beschlossen hat, ist nicht nur ungerecht, es ist auch eine Pseudolösung. Was die ALV spart, wird auf die Kantone und die Gemeinden abgeschoben. Das bedeutet aber, dass diese früher oder später die Steuern erhöhen müssen. Das verschweigen die Befürworter. Die ALV-Revision wird den Steuerzahler fast 100 Franken kosten. Dann müssen beispielsweise auch AHV-RentnerInnen zahlen, die die ALV nicht mehr brauchen.</p><p class="Absatznormal">Für den SGB ist klar. Die ungerechte AVIG-Revision muss abgelehnt werden. Was es braucht, ist eine gerechte Finanzierung. Eine Finanzierung, bei der die Profiteure der letzten Jahre zahlen und nicht diejenigen, die unter der Krise leiden.&nbsp;</p>]]></content:encoded><category>Arbeitslosenversicherung</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-432</guid><pubDate>Mon, 16 Aug 2010 14:06:00 +0200</pubDate><title>Untauglicher Versuch: Millionen-Propagandawalze soll NEIN verhindern</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/untauglicher-versuch-millionen-propagandawalze-soll-nein-verhindern</link><description>Mit einer mehrere Millionen Franken teuren Kampagne versuchen die Befürworter eines Abbaus bei der Arbeitslosenversicherung die Bevölkerung davon abzuhalten, ein NEIN zu ihrer missglückten Revision in die Urne zu legen. Bezahlt wird die Kampagne wesentlich von den Abzockern, die von der jetzigen Vorlage profitieren.</description><content:encoded><![CDATA[<p>Der Slogan der Abbau-Kampagne müsste ehrlicherweise heissen: „Höhere Lohnabzüge FÜR ABZOCKER stoppen“ oder „Keine höheren Lohnabzüge für die Abzocker“. Heute zahlen Credit Suisse-Chef Brady Dougan mit seinem Millionengehalt und ein Beschäftigter mit einem Lohn von 126'000 Franken genau gleich viel in die Arbeitslosenversicherung – nämlich exakt 2520 Franken im Jahr. Diese Ungerechtigkeit würde mit der Revision zementiert. Nach einem NEIN jedoch zur misslungenen Revision wäre der Weg frei für eine längst überfällige gerechtere Finanzierung der Arbeitslosenversicherung. Würden nämlich auch bei der Arbeitslosenversicherung alle Löhne ohne Obergrenze voll beitragspflichtig – wie bei der AHV und der IV – könnte die Versicherung problemlos und ohne Leistungsabbau finanziert werden.
</p><p>Die ungerechte Revision der Arbeitslosenversicherung kostet Beitragszahlende, Steuerzahlende und Arbeitslose rund 1,4 Milliarden Franken. Und sie kürzt die Leistungen für junge sowie ältere Personen, die ihre Stelle verlieren und für Wiedereinsteigende, die eine Stelle suchen.
</p><p>Kein Wunder, haben über 140'000 Personen ihre Unterschrift unter das Referendum gesetzt. Noch mehr werden am 26. September NEIN stimmen und so den Weg für eine gerechte Revision der Arbeitslosenversicherung ebnen.</p>]]></content:encoded><category>Arbeitslosenversicherung</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-434</guid><pubDate>Fri, 06 Aug 2010 14:09:00 +0200</pubDate><title>Bundespräsidentin in Argumentationsnotstand</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/bundespraesidentin-in-argumentationsnotstand</link><description></description><content:encoded><![CDATA[<p>Bundespräsidentin Doris Leuthard und ihr Arbeitsdirektor Serge Gaillard haben Mühe, die Stimmbürgerinnen und Stimmbürger von einem Nein zur ihrer misslungenen Revision der Arbeitslosenversicherung abzuhalten. Kein Wunder, bringt die Revision doch</p><ul><li>höhere Beiträge für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer,</li></ul><ul><li>Leistungseinbussen zu Lasten von jüngeren und älteren Arbeitnehmern, die ihre Stelle verlieren, und für Wiedereinsteigerinnen und Wiedereinsteiger, die keine Stelle finden,</li></ul><ul><li>höhere Ausgaben für Kantone und Gemeinden und somit für alle Steuerzahlenden.</li></ul><p>Insgesamt kostet die Revision rund 1,4 Milliarden Franken. Geld, das von den Beitragszahlenden, den Steuerzahlenden und von den Arbeitslosen aufgebracht werden muss.
</p><p>Ziel der Revision sei es, das strukturelle Defizit der Arbeitslosenversicherung zu beseitigen, behaupten Leuthard und Gaillard. In Wirklichkeit werden lediglich Kosten verlagert – verlagert auf Gemeinden, Kantone, Steuer- und Beitragszahlende und auf die Schwächsten, die Arbeitslosen.
</p><p>Die Gewerkschaften haben das Referendum gegen die misslungene Revision ergriffen, weil sie überzeugt sind, dass das wichtige Sozialwerk ohne Leistungsabbau saniert werden kann: Wenn – wie bei der AHV – auch höhere und höchste Einkommen Beiträge an die Versicherung zahlen müssten, wäre sie ausreichend auf dem heutigen Leistungsstand finanziert.
</p><p>Wie unwohl es Leuthard bei ihrer Revision ist, zeigt auch der politische Eiertanz um den Zeitpunkt der Inkraftsetzung bei einer Annahme der Vorlage. Ihr Zögern und ihre Unsicherheit beweisen, dass sie genau weiss, dass die Abbauvorlage negative Auswirkungen auf die Konjunktur und die Situation der Arbeitslosen hat.
</p><p>Dass die Bundesrätin aus ihrem Argumentationsnotstand ihr Heil in der Erpressung der Stimmberechtigten sucht, ist bedenklich: Es sind nicht die Referendumsbefürworter, die mit ihrem Nein eine Heraufsetzung der AVIG-Beiträge um 0,5 Prozent verursachen. Es ist der Bundesrat, der diese Beitragserhöhung für den Fall eines Neins beschlossen hat, obwohl das geltende Gesetz auch moderatere Lösungen zulassen würde.</p>]]></content:encoded><category>Arbeitslosenversicherung</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-435</guid><pubDate>Thu, 22 Jul 2010 14:11:00 +0200</pubDate><title>Jugendverbände wehren sich gegen die Diskriminierung von jungen Arbeitslosen!</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/jugendverbaende-wehren-sich-gegen-die-diskriminierung-von-jungen-arbeitslosen</link><description>Das Komitee der Jugendverbände gegen die Diskriminierung der Jugendlichen in der AVIG-Revision ruft die StimmbürgerInnen, insbesondere die Jugendlichen und die Junggebliebenen, auf, die Revision des Arbeitslosenversicherungsgesetzes (AVIG) abzulehnen.</description><content:encoded><![CDATA[<p>Zahlreiche Schweizer Jugendverbände, die mehrere hunderttausend junge ArbeitnehmerInnen, Lernende, Studierende sowie Schülerinnen und Schüler&nbsp; vertreten, verurteilen eine AVIG-Revision, welche die Jugendlichen ausschliesslich aufgrund ihres Alters diskriminiert. Diese diskriminierenden Massnahmen wurden beschlossen, obwohl die Jugendlichen von Arbeitslosigkeit, insbesondere der Langzeitarbeitslosigkeit, überdurchschnittlich betroffen sind: Im Juni 2010 gab es 133% mehr junge Langzeitarbeitslose als vor einem Jahr. Und im Vergleich zur Situation vor dem Beginn der Krise sind beinahe 60% mehr 15-24-Jährige arbeitslos.
</p><p>Die AVIG-Revision sieht die folgenden Kürzungen auf dem Buckel der Jugendlichen vor:&nbsp;</p><ul><li>Unter-30-jährige Erwerbslose müssen neu&nbsp;jegliche Art von Arbeit&nbsp;annehmen, unabhängig von ihrer Ausbildung, ihren Fähigkeiten und ihrer bisherigen Tätigkeit. In diesem Zusammenhang spricht man von&nbsp;Zumutbarkeit&nbsp;der Arbeit. Mit dieser Massnahme wird das bewährte duale Berufsbildungssystem abgewertet.&nbsp;</li><li>Die&nbsp;Anzahl der Taggelder, welche junge Erwerbslose erhalten,&nbsp;wird massiv gekürzt. Junge Berufsleute bis 25 Jahre, welche noch keine Kinder haben, erhalten neu bei gleicher Beitragszeit nur noch 200 Taggelder (statt 400). Dies entspricht einer Bezugsdauer von 9 Monaten. Diese Massnahme steht im Widerspruch zum aktuellen Anstieg der Anzahl junger Langzeitarbeitsloser.&nbsp;</li><li>Ausbildungs- und StudienabgängerInnen&nbsp;erhalten sogar nur noch 90 Taggelder (statt 260), was einer Versicherungsleistung über 4 Monate entspricht.</li><li>Die&nbsp;Wartezeit, bis eine junge Person überhaupt Unterstützung bekommt, wird erhöht. Unter 25 Jährige müssen neu 10-20 Tage (bisher 5 Tage) warten (je nach Einkommen), sofern sie bereits arbeiten. Für Ausbildungs- und StudienabgängerInnen beträgt die Wartezeit sogar 6 Monate.</li></ul><p>Da die Leistungsdauer gekürzt wird, werden zahlreiche erwerbslose Jugendliche in die Sozialhilfe gedrängt - und dies, obwohl die unter 25-jährigen bereits heute die höchste Sozialhilfequote aller Alterskategorien aufweisen.&nbsp; Die Probleme werden so ausschliesslich zu Städten, Gemeinden und Kantonen verschoben und nicht ansatzweise gelöst.&nbsp;
</p><p>Ein breites Bündnis von Jugendorganisationen wird an der Kampagne gegen die AVIG-Revision aktiv teilnehmen. Die junge Generation verteidigt ihre Rechte und motiviert die Jugendlichen dazu, ihr Stimmrecht wahrzunehmen. Für viele Jugendliche wird diese Abstimmung die erste Erfahrung mit ihren Volksrechten sein. Die Kampagnenwebseite www.jugendarbeitslosigkeit.ch beinhaltet daher nicht nur Argumente gegen den AVIG-Abbau und Hinweise über die Kampagnen-Aktionen, sondern auch jugendgerechte Informationen über das Referendumsrecht (was ein Referendum ist, wie es zustande kommt, etc.). Die Jugend-Kampagne hat also auch einen pädagogischen Charakter. Geplant sind ein nationaler Jugend-Aktionstag sowie dezentrale Aktionen der lokalen Jugendgruppen.
</p><p>&nbsp;</p><p style="font-style: italic;">Angehängt finden Sie Referate von:</p><ul style="font-style: italic;"><li><span style="font-weight: bold;">Jean Christophe Schwaab</span>, Gewerkschaftsjugend SGB</li></ul><ul style="font-style: italic;"><li><span style="font-weight: bold;">Kathrin Balmer</span>, SAJV&nbsp;</li></ul><ul style="font-style: italic;"><li><span style="font-weight: bold;">Catia Candeias</span>, VSS</li></ul><ul style="font-style: italic;"><li><span style="font-weight: bold;">Elena Obreschkow</span>, Unia-Jugend</li></ul><ul style="font-style: italic;"><li><span style="font-weight: bold;">Sonja Oesch</span>, Comedia-Jugend/Gewerkschaft Kommunikation</li></ul><ul style="font-style: italic;"><li><span style="font-weight: bold;">Jérôme Hayoz</span>, SEV-Jugend</li></ul><ul><li><span style="font-weight: bold; font-style: italic;">Michael Stampfli</span><span style="font-style: italic;">, USO</span></li></ul>]]></content:encoded><category>Arbeitslosenversicherung</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-438</guid><pubDate>Thu, 08 Jul 2010 14:16:00 +0200</pubDate><title>Und dann noch eine solche Hammerschlag-Revision</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/und-dann-noch-eine-solche-hammerschlag-revision</link><description>Es droht eine Welle von Aussteuerungen</description><content:encoded><![CDATA[<p>Die Zahl der Arbeitslosen ist im Juni einmal mehr fast ausschliesslich aus saisonalen Gründen gesunken. Dieser Rückgang droht beunruhigende Entwicklungen zu verdecken: Es gibt immer mehr Langzeitarbeitslose, besonders betroffen sind ältere Arbeitnehmende. Seit 2008 verfünffachte sich die Anzahl Langzeitarbeitsloser, die ihre Stelle in der Maschinen- und Metallindustrie verloren haben. Und nach wie vor beunruhigend sind die Arbeitslosenzahlen in den stark von der Krise betroffenen Regionen. So sank im Kanton Neuenburg die Zahl der Arbeitslosen nur unterdurchschnittlich.
</p><p>Die verhaltenen Wachstumsaussichten für 2010 und 2011 lassen nur eine schwache Zunahme der Beschäftigung erwarten. Der Schweiz droht eine Aussteuerungswelle, besonders bei den älteren Arbeitnehmenden. Sie werden in die Sozialhilfe abgeschoben. Dort müssen sie nicht nur mit weniger Einkommen zurecht kommen, sondern es drohen ihnen auch erhebliche Einbussen bei den Altersrenten – weil zahlreiche Betroffene zuerst ihre Pensionskassenguthaben aufbrauchen müssen, bis sie Sozialhilfe erhalten.
</p><p>Zusätzlich verschärft wird die schwierige Situation der Arbeitslosen durch den geplanten Abbau bei der Arbeitslosenversicherung. Die AVIG-Revision sieht nämlich weniger Taggelder für ältere Arbeitnehmende und für Arbeitslose in Krisenregionen vor. Das bedeutet für Tausende die Aussteuerung.</p>]]></content:encoded><category>Arbeitslosenversicherung</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-439</guid><pubDate>Tue, 06 Jul 2010 14:17:00 +0200</pubDate><title>Über 140‘000 sagen bereits NEIN</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/ueber-140-000-sagen-bereits-nein</link><description></description><content:encoded><![CDATA[<p>140‘514 Schweizerinnen und Schweizer haben in nur drei Monaten das Referendum gegen die Abbaurevision bei der Arbeitslosenversicherung (AVIG) unterschrieben. Sie sagen damit</p><ul><li>NEIN zu Leistungsabbau auf dem Buckel der Schwächsten, gerade dann, wenn wir in der Krise stecken und ein guter Schutz am nötigsten ist;</li></ul><ul><li>NEIN zu Beitragserhöhungen nur für Normal- und Kleinverdiener;</li></ul><ul><li>NEIN zur ungerechten Finanzierung der Arbeitslosenversicherung, die hohe und höchste Einkommen schont;</li></ul><ul><li>NEIN zur Diskriminierung von jungen und älteren Arbeitslosen sowie von Wiedereinsteigerinnen;</li></ul><ul><li>NEIN zu einer Vorlage, die Kantonen und Gemeinden Mehrkosten bringt, weil die Leute schneller ausgesteuert und in die Fürsorge abgeschoben werden;</li></ul><ul><li>NEIN zu einer Revision, die nur zu Mehrbelastungen führt:<br>Mehrbelastung durch höhere Lohnbeiträge im Umfang von 642 Millionen Franken;<br>Mehrkosten für Kantone und Gemeinden von weit über 100 Millionen Franken;<br>Mehrbelastung für die Arbeitslosen in der Höhe von 622 Millionen Franken.&nbsp;</li></ul><p>Das breite Bündnis „NEIN zum Abbau bei der Arbeitslosenversicherung“ reichte heute bei der Bundeskanzlei weit mehr als die benötigten Referendumsunterschriften ein. Der überwältigende Erfolg der Unterschriftensammlung zeigt, dass die Vorlage in allen Landesteilen auf Ablehnung stösst. Das Bündnis ist überzeugt, dass das Stimmvolk am 26. September die unausgewogene und unausgegorene Revision bachab schickt.
</p><p>Dem Bündnis „NEIN zum Abbau bei der Arbeitslosenversicherung“, das vom SGB koordiniert wird, gehören Gewerkschaften, Parteien, Arbeitslosenorganisationen sowie weitere sozialpolitisch sensible Organisationen an. Mitgliedsorganisationen bisher sind: SGB- und Travail.Suisse-Verbände, KV Schweiz, Gewerkschaftsjugend, SP, Grüne, EVP, CSP, PdA, Juso, Junge Grüne, Arbeitslosenkomitees, Referendumskomitee „Nein zum Abbau der ALV“, SAJV, SAH. Die Adresse für die gemeinsame Webseite lautet: www.avig-online.ch.
</p><h3>Unterschriftenzahlen Organisationen</h3><p>Unia: 32‘517
</p><p>SEV: 5‘194
</p><p>VPOD: 4‘644
</p><p>Comedia: 1‘701
</p><p>Diverse SGB-Verbände: 13‘092
</p><p>SGB gesamthaft: 57‘154
</p><p>&nbsp;</p><p>Syna: 17‘782
</p><p>Angestellte Schweiz: 5‘466
</p><p>SCIV: 2‘623
</p><p>Transfair: 2‘737
</p><p>Diverse Travail.Suisse-Mitgliederorganisationen: 10‘955
</p><p>Travail.Suisse gesamthaft: 39‘563
</p><p>&nbsp;</p><p>SP Schweiz: 30‘492
</p><p>Arbeitslosenkomitees: 7‘886
</p><p>Grüne: 3‘115
</p><p>Diverse (bspw. CSP, SAH usw.): 2‘304
</p><p>&nbsp;</p><p>Total: 140‘514</p>]]></content:encoded><category>Arbeitslosenversicherung</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-452</guid><pubDate>Wed, 30 Jun 2010 14:32:00 +0200</pubDate><title>Bundesrat will Volk mit Bauernfängerei für Abbau gewinnen</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/bundesrat-will-volk-mit-bauernfaengerei-fuer-abbau-gewinnen</link><description></description><content:encoded><![CDATA[<p>Der Bundesrat will mit durchsichtigen Tricks die Abstimmung über seine Abbaurevision bei der Arbeitslosenversicherung (AVIG) gewinnen: Er sagt dem Stimmvolk nicht, ab wann Arbeitslose schmerzhaften Leistungskürzungen drohen. Und er malt das Schreckgespenst grössere Lohnabzüge an die Wand. Doch die Stimmberechtigten lassen sich nicht täuschen und unterschreiben in grosser Zahl das Referendum. Sie wissen, dass die geplante Revision zur Schuldensanierung bei der Arbeitslosenversicherung gänzlich unnötig ist und schmerzhaften Abbau für die Arbeitslosen bedeutet. Rund 10‘000 Arbeitslose – darunter viele ältere – würden mit der Revision ausgesteuert und in die Sozialhilfe getrieben.
</p><p>Unter dem heutigen Gesetz muss die Arbeitslosenversicherung temporär die Beiträge um bis zu 0,5 Lohnprozente erhöhen sowie ein Solidaritätsprozent für hohe Einkommen einführen, wenn sie einen bestimmten Schuldenstand erreicht hat. Das ist nun der Fall. Diese „automatische“ Sanierung funktioniert. Sie ist der Bevölkerung bei der letzten AVIG-Revision versprochen worden.
</p><p>Wenn der Bundesrat nun die Arbeitslosenversicherung mit einer neuen Revision über Leistungskürzungen sanieren will, bricht er dieses Versprechen. Und es gibt keine Vorschriften dazu, dass die mögliche Beitragserhöhung gleich gänzlich ausgeschöpft werden muss.Damit deswegen die Kaufkraft im kommenden Jahr nicht leidet, schlägt der SGB vor, die Beitragserhöhung zu etappieren:</p><ul><li>Auf Anfang 2011 eine Erhöhung um 0,1 Lohnprozente plus Einführung des Solidaritätsprozentes.</li></ul><ul><li>Auf Anfang 2012 Erhöhung um weitere 0,4 Lohnprozente plus Beibehaltung des Solidaritätsprozentes.</li></ul><p>&nbsp;Damit wäre die Arbeitslosenversicherung sozialverträglich und ohne Leistungskürzungen saniert</p>]]></content:encoded><category>Arbeitslosenversicherung</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-152</guid><pubDate>Tue, 29 Jun 2010 09:48:00 +0200</pubDate><title>Abzocker belohnen – Volk bestrafen? – Nein!</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/abzocker-belohnen-volk-bestrafen-nein</link><description>Bundesrat und Parlament wollen die Leistungen der Arbeitslosenversicherung zusammenstreichen. Leistungen, für die die Schweizer Arbeitnehmenden jahrelang einbezahlt haben. Und das mitten in einer Rezession. Dann, wenn wir die Versicherung besonders brauchen. Was würden wir zu einer Autoversicherung sagen, die nicht zahlt, wenn wir einen Unfall haben? </description><content:encoded><![CDATA[<p class="Absatznormal"><span lang="DE">Jeder kann arbeitslos werden. Aus ganz unterschiedlichen Gründen. Das zeigt das Leben. Aus diesem Grund zahlen mehr als 3 Millionen Schweizer Arbeitnehmende Monat für Monat in die Arbeitslosenversicherung ein. Sie zahlen ein, damit sie dann, wenn sie arbeitslos werden, ein Einkommen haben. Wenn sie eine Familie haben, erhalten sie 80 Prozent ihres vorherigen Lohnes. Das reicht, aber sie müssen den Gürtel enger schnallen. Ferien liegen sicher nicht mehr drin…</span></p><p class="Absatznormal"><span lang="DE">Die Arbeitnehmenden sind nicht schuld an der Krise. Das waren die arroganten Abzocker in den Banken. Diejenigen, die bereits wieder ihre extremen Millionenboni kassieren. Millionenboni, die sie nur haben, weil das Volk auf der ganzen Welt Milliarden-Rettungspakete bezahlt hat. Doch wer nun für die Krise zahlen muss, sind die normalen Beschäftigten. Viele von ihnen müssen jeden Franken zwei Mal umdrehen, bevor sie ihn ausgeben. Ihnen nehmen Bund und Parlament die versprochenen Leistungen weg, während sie den Abzockern mit den Rettungspaketen weiter die Boni finanzieren.&nbsp;</span></p><p class="Absatznormal"><span lang="DE">Hätten Bundesrat und Parlament in Bern entschieden, dass auch die hohen Löhne und die Superabzocker in die Arbeitslosenversicherung einzahlen müssten, wäre die Versicherung finanziell saniert. So einfach ist die Welt manchmal.&nbsp;</span></p><h3 class="Sous-titreSP">Bundesrat bricht Versprechen</h3><p class="Absatznormal"><span lang="DE">Bei der Volksabstimmung im Jahr 2003 haben Bundesrat und Parlament nämlich versprochen, die Beiträge an die Arbeitslosenversicherung zu erhöhen, wenn sie zu hohe Schulden hat. Das Versprechen war: Wenn die Versicherung Finanzprobleme hat, müssen die hohen Einkommen ein Lohnprozent einzahlen. Die übrigen Beiträge steigen um ein halbes Lohnprozent. Das steht so im heutigen Gesetz. Damit wäre die Versicherung saniert. Doch Bundesrat und Parlament halten das Versprechen nicht ein. Sie verschlechtern die Versicherung.&nbsp;</span></p><p class="Absatznormal"><span lang="DE">Von der Verschlechterung der Leistungen bei der Arbeitslosenversicherung sind vor allem Personen betroffen, die auf der Schattenseite des Lebens stehen. Ein Beispiel. Ruth Meier ist 58 Jahre alt und ist kaufmännische Angestellte. Vor zwei Jahren erkrankte sie an Krebs. Sie hatte Chemotherapie und zahlreiche Operationen. Nun hat sie den Krebs besiegt und will wieder arbeiten. Mit 58 noch eine Stelle zu finden, ist schwer. Ruth Meier braucht Zeit und Unterstützung durch einen guten RAV-Berater. Heute hat sie ein Jahr Zeit. Nach der Revision der Versicherung hat sie noch vier Monate. Mit 58 ist das sehr wenig Zeit. Danach muss sie zur Sozialhilfe. Dort wird sie kaum Hilfe bei der Arbeitssuche erhalten, denn die Sozialhilfe ist für Personen gedacht, die nicht oder nur teilweise arbeitsfähig sind.&nbsp;</span></p><h3 class="Sous-titreSP">Weniger Schutz – mehr Steuern</h3><p class="Absatznormal"><span lang="DE">Zahlen wird in Zukunft nicht mehr die Arbeitslosenversicherung. Sondern es kommen die Steuerzahler an die Kasse. Die Verschlechterung bei der Versicherung kostet jeden Steuerzahler rund 100 Fr. Eine total absurde Übung: Schlechterer Schutz der Arbeitnehmer und Steuererhöhungen für alle. Dann müssen auch diejenigen für die Arbeitslosengelder zahlen, die nichts davon haben, etwa die Rentner/innen.&nbsp;</span></p><p class="Absatznormal"><span lang="DE">Bevor man handelt, sollte man die Ursachen analysieren. Woher kommen die Defizite in der ALV? Bei der letzten Revision der Arbeitslosenversicherung im Jahr 2003 hat der Bundesrat angenommen, dass in der Schweiz im Durchschnitt 100'000 Personen arbeitslos sind. Bereits wenige Jahre später sagt derselbe Bundesrat, dass es ein Viertel mehr sind, nämlich 126'000. Darum müsse die Arbeitslosenversicherung saniert werden. Was hat sich seither geändert? Ein Beispiel: Das Frauenrentenalter wurde von 62 auf 64 Jahre erhöht. Dadurch müssen rund 40'000 Frauen zwei Jahre länger arbeiten. Hätten sie mit 62 in Rente gehen können, so wären Stellen für Junge frei geworden.</span></p><p class="Absatznormal"><span lang="DE">Ist es richtig, dass Bundesrat und Parlament den Schweizer Arbeitnehmenden bei der Arbeitslosenversicherung etwas wegnehmen, nur weil sie Massnahmen beschliessen, die zu höherer Arbeitslosigkeit führen? Das Volk hat dem Bund den Auftrag gegeben, die Arbeitslosigkeit zu bekämpfen. Das muss der Bundesrat tun.&nbsp;</span></p><h3 class="Sous-titreSP">Verkehrte Welt</h3><p class="Absatznormal"><span lang="DE">Wir leben in einer verkehrten, kranken Welt. Die Verursacher der heutigen Krise lässt man nicht nur laufen, man subventioniert ihnen sogar noch die Boni mit Rettungspaketen. Bei den normalen Arbeitnehmenden wird hingegen gespart.</span></p><p class="Absatznormal"><span lang="DE">Was wir tun müssen? - Die Ursachen der höheren Arbeitslosigkeit bekämpfen, nicht den Arbeitnehmenden ihre Rechte wegnehmen und die Steuern erhöhen!</span></p><p style="line-height:30.0pt"><span style="font-size:12.0pt">Darum Nein zur AVIG-Revision!&nbsp;</span></p>]]></content:encoded><category>Arbeitslosenversicherung</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-151</guid><pubDate>Tue, 29 Jun 2010 09:46:00 +0200</pubDate><title>Nunmehr 13 Verbände dabei</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/nunmehr-13-verbaende-dabei</link><description>Ende 2007 haben die sieben grössten Verbände des SGB das Gewerkschaftliche Netzwerk 2. Säule lanciert. Jetzt wurde die Trägerschaft verbreitert, und das Netzwerk hat eine selbständige Rechtsform erhalten.</description><content:encoded><![CDATA[<p class="Text">Nirgendwo verfügen die Arbeitnehmenden über mehr gesetzliche Mitspracherechte als in der beruflichen Vorsorge. Die höchsten Organe aller Schweizer Pensionskassen sind streng paritätisch von Vertretern der Arbeitgeber und der versicherten Arbeitnehmer besetzt. Diese Parität ist zum Teil auch mit Problemen verbunden, gerade da es sich bei der beruflichen Vorsorge um ein äusserst komplexes Themenfeld handelt. Ausbildung, Information und Austausch unter den Stiftungsräten sind unerlässliche Voraussetzungen für eine funktionierende paritätische Verwaltung der erheblichen Vorsorgegelder. Zur Förderung dieser Angebote haben die sieben grössten Verbände des Schweizerischen Gewerkschaftsbundes SGB Ende 2007 das Gewerkschaftliche Netzwerk 2. Säule (PK-Netz) ins Leben gerufen.&nbsp;</p><h3 class="Titelfettunterstr"><span>Parität stärken</span></h3><p class="Text">Das PK-Netz hat zum Ziel, die Parität zu stärken und die Arbeitnehmerdelegierten in den Organen der Pensionskassen zu vernetzen. Mit Bildungsveranstaltungen und Diskussionsabenden, mit einem regelmässig erscheinenden Newsletter und einer Internetplattform sowie mit ganztägigen Thementagungen konnten mehrere hundert Stiftungsräte angesprochen werden. Dabei hat sich das PK-Netz allen Facetten der beruflichen Vorsorge gewidmet, der Parität genauso wie der Geldanlagepolitik, dem Mindestzins, dem Umwandlungssatz und dem Primatwechsel genauso wie den verschiedenen Anlagevehikeln wie Hedge-Funds oder Private Equity.&nbsp;</p><h3 class="Titelfettunterstr"><span>Über den SGB hinaus</span></h3><p class="Text">Es war von Beginn weg vorgesehen, dass die Trägerschaft und damit die potentielle Anzahl Teilnehmende im Netzwerk längerfristig verbreitert werden soll. Jetzt ist dieser Schritt gelungen. Das PK-Netz wurde anlässlich einer Gründungsversammlung formell als Verein konstituiert, getragen von derzeit 13 Schweizer Arbeitnehmerverbänden. Neben den lancierenden SGB-Veränden Unia, SEV, Gewerkschaft Kommunikation, vpod, Comedia, Bankpersonalverband SBPV und Bundespersonalverband PVB sind neu die Verbände Syna, KV, LCH, Polizeibeamtenverband VSPB, Transfair und Kapers unter den Gründungsmitgliedern des neuen PK-Netzes. Weitere Verbände können laufend dazukommen. Die Gründerverbände repräsentieren gemeinsam mehr als eine halbe Million Mitglieder und machen das PK-Netz damit zu&nbsp;<i>dem</i>&nbsp;Netzwerk der Arbeitnehmerschaft in der beruflichen Vorsorge. Gleichzeitig ist das PK-Netz ein weiteres Beispiel erfolgreicher gewerkschaftsübergreifender Zusammenarbeit.</p><h3 class="Titelfettunterstr"><span>Bildung im Zentrum</span></h3><p class="Text">Mit der Vereinsgründung bekommt das PK-Netz eine eigene Rechtsform und kann zukünftig in sozialpolitischen Fragen auch Stellung beziehen. Schwerpunktmässig wird sich das PK-Netz aber auch in Zukunft um Ausbildungsangebote für Pensionskassen-Stiftungsräte kümmern. Längerfristig wird angestrebt, dass das Netzwerk zum wesentlichen Bildungsinstitut für die Vertreter der Versicherten in der beruflichen Vorsorge wird. Die Aktivitäten des PK-Netzes werden sich in der nahen Zukunft weiterhin auf die Deutschschweiz beschränken, eine Sprachregionen übergreifende Zusammenarbeit, insbesondere mit der in der Romandie tätigen ARPIP, wird aber längerfristig gewünscht.&nbsp;</p><p class="Text" style="font-style: italic;"><a href="http://www.pk-netz.ch/" target="_blank" rel="noreferrer">www.pk-netz.ch</a></p>]]></content:encoded><category>Berufliche Vorsorge</category><category>Gewerkschaftspolitik</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-453</guid><pubDate>Mon, 28 Jun 2010 14:33:00 +0200</pubDate><title>Netzwerk für Arbeitnehmerräte in Pensionskassen gegründet</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/netzwerk-fuer-arbeitnehmerraete-in-pensionskassen-gegruendet</link><description></description><content:encoded><![CDATA[<p>13 Schweizer Arbeitnehmerverbände, die gemeinsam mehr als eine halbe Million Mitglieder repräsentieren, haben Ende Juni zusammen ein gewerkschaftliches Netzwerk für Arbeitnehmer-Stiftungsräte in den Pensionskassen (PK-Netz) gegründet.&nbsp;
</p><p>Das PK-Netz, welches Ende 2007 von sieben SGB-Verbänden lanciert wurde, bekommt damit eine eigene Rechtsform als Verein und eine breitere Abstützung. Ziel des Vereins PK-Netz ist es, Arbeitnehmerdelegierte in den paritätischen Gremien von BVG-Vorsorgeeinrichtungen und weitere Interessierte untereinander zu vernetzen, ihnen Informationen fachlicher oder gewerkschaftspolitischer Art zukommen zu lassen und Bildungsangebote zu organisieren. Weiter wird das PK-Netz wo nötig die sozialpolitischen Positionen seiner Mitglieder transportieren.&nbsp;
</p><p>Die Aktivitäten des PK-Netzes konzentrieren sich auf die Deutschschweiz. In der Romandie ist seit 1988 die ähnlich funktionierende Organisation ARPIP am Werk.
</p><p>Die Gründungsmitglieder des PK-Netzes sind (in der Reihenfolge ihrer Mitgliederstärke):&nbsp;
</p><p>Unia, Syna, KV, Dachverband Lehrerinnen und Lehrer Schweiz LCH, SEV, Gewerkschaft Kommunikation, vpod, Polizeibeamtenverband VSPB, Comedia, Transfair, Bundespersonalverband PVB, Bankpersonalverband SBPV und Kapers.</p>]]></content:encoded><category>Berufliche Vorsorge</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-455</guid><pubDate>Fri, 25 Jun 2010 14:36:00 +0200</pubDate><title>Inakzeptabel: Höhere Prämien für schlechtere Leistungen der Unfallversicherung</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/inakzeptabel-hoehere-praemien-fuer-schlechtere-leistungen-der-unfallversicherung</link><description></description><content:encoded><![CDATA[<p>Die sozialpolitische Kommission des Nationalrats dreht gleich bei mehreren, soliden Sozialversicherungen an der Abbauschraube: Einerseits bei der AHV, anderseits bei der Unfallversicherung.
</p><p>Es ist haarsträubend, die Privatversicherer diktieren die Revision der Unfallversicherung: Diese ist in bester Verfassung und schreibt schwarze Zahlen. Ungeachtet dessen plant die Mehrheit der vorberatenden Nationalratskommission in dieser Sozialversicherung groben Leistungsabbau. Damit eröffnen sie den Privatversicherern ein lukratives Geschäftsfeld mit teuren Zusatzversicherungen für hohe Einkommen.
</p><p>Um den Privatversicherern neue Einnahmequellen zu eröffnen, will die Kommissionsmehrheit ohne Not die obligatorische Versicherungsdeckung im Unfallversicherungsgesetz (UVG) massiv kürzen (von 126'000 auf 101'000 Franken Jahreslohn). In der Folge würden auch die Leistungen für mittlere und tiefe Einkommen sinken. Und wegen der so entstandenen Einnahmeausfälle müssten die Prämien in der Grundversicherung für alle um 2 Prozent erhöht werden. Um die Leistungen auf dem bisherigen Niveau zu halten, müssten die Firmen teure Zusatzversicherungen abschliessen und Arbeitgeber und Arbeitnehmende hätten Mehrkosten zu tragen.
</p><p>Auch der Beschluss, Invaliditätsrenten für Unfallversicherte unter einem IV-Grad von 20 Prozent abzuschaffen, passt zu diesem Bild einer privatversicherungshörigen Politik. Erwerbstätige sollen ihren Erwerbsausfall bei unfallbedingten Invaliditäten von bis zu 20 Prozent neu beim Arbeitgeber einfordern statt wie bisher beim Unfallversicherer. Dies ist ein Rückfall ins 19. Jahrhundert mit unnötig vielen und teuren Gerichtshändeln, die das Arbeitsverhältnis belasten. Unhaltbar sind auch die Rentenkürzungen für Unfallinvalide, die ins AHV-Alter eintreten: Ihre Renten würden massiv gekürzt, teilweise sogar ganz gestrichen.
</p><p>Die 11. AHV-Revision bleibt auf Absturzkurs: Die unpopuläre Erhöhung des Frauenrentenalters wäre nur annehmbar, wenn die dadurch bewirkten Einsparungen von mindestens 800 Millionen für eine soziale Frührente verwendet würden.
</p><p>Der SGB fordert die Räte auf, die unsozialen Beschlüsse bei der AHV und der Unfallrevision zu korrigieren. Ansonsten hat der 7. März gezeigt, dass das Volk den Demolierungsplänen zugunsten der Lebensversicherer die rote Karte zeigt.</p>]]></content:encoded><category>AHV</category><category>Unfallversicherung</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-456</guid><pubDate>Wed, 23 Jun 2010 14:37:00 +0200</pubDate><title>SGB verurteilt massiven Angriff auf die Renten</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/sgb-verurteilt-massiven-angriff-auf-die-renten</link><description></description><content:encoded><![CDATA[<p>Der Bundesrat schlägt mit der IV-Revision 6b eine harte Sparübung auf Kosten der Menschen mit tiefsten Einkommen vor. Er begeht einen Tabubruch, indem er laufende Renten senken will. Ein Grossteil der künftigen IV-Bezüger/innen (39 %) käme schlechter weg als heute. Mit den Abbauplänen bei den Kinderrenten (Renten für Kinder von IV-Berechtigten) wiederum würden erneut laufende Renten gekürzt werden.
</p><p>Die IV-Renten sind schon heute nicht existenzsichernd. Deren Senkung hätte für viele Invalide katastrophale Auswirkungen, vor allem für diejenigen ohne gute ergänzende Pensionskassenrenten. Zudem führt der geplante Abbau zu Kostenverlagerungen auf andere Sozialversicherungen (berufliche Vorsorge, Unfallversicherung) und die Sozialhilfe (Gemeinden, Kantone).
</p><p>Für den Schweizerischen Gewerkschaftsbund (SGB) ist die vorgeschlagene Senkung der Invaliditäts- und der Kinderrenten nicht akzeptabel. Er wird im Rahmen der Vernehmlassung detailliert Stellung nehmen.</p>]]></content:encoded><category>Invalidenversicherung</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-457</guid><pubDate>Tue, 22 Jun 2010 14:38:00 +0200</pubDate><title>„Vergessen“ der Sozialversicherungen ist zu sanktionieren</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/vergessen-der-sozialversicherungen-ist-zu-sanktionieren</link><description></description><content:encoded><![CDATA[<p>Die Schwarzarbeits-Kontrollen stellen zahlreiche Verstösse gegen das Sozialversicherungsrecht fest. „Vergessene“ Anmeldungen oder die „vergessene“ Ablieferung der Sozialversicherungsbeiträge haben jedoch für den Arbeitgeber kaum Konsequenzen. Mit einer nachträglichen Anmeldung nach der Kontrolle kann er seine Weste rein waschen.&nbsp;
</p><p>Diesen unbefriedigenden Befund belegt der heute veröffentlichte Bericht des SECO über die Umsetzung der Schwarzarbeitsbekämpfung. Das ist für den SGB nicht akzeptabel: Bei Arbeitsaufnahme müssen die nötigen Anmeldungen bei den Sozialversicherungen getätigt werden. Für den SGB ist klar: Wer dies nicht tut, gehört sanktioniert.&nbsp;
</p><p>Positiv zu vermerken ist, dass die kantonalen Kontrollen und Sanktionen seit 2008 zugenommen haben.&nbsp;</p>]]></content:encoded><category>Sozialpolitik</category><category>Arbeitsrechte</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-154</guid><pubDate>Sun, 20 Jun 2010 09:52:00 +0200</pubDate><title>Jetzt muss der Ständerat korrigieren!</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/jetzt-muss-der-staenderat-korrigieren</link><description>Der Nationalrat hat es nicht geschafft, die sozial nötigen Korrekturen an der an sich sinnvollen Managed Care-Vorlage vorzunehmen. Jetzt ist der Ständerat gefordert. </description><content:encoded><![CDATA[<p>Keine Frage: Managed Care ist sinnvoll. Managed Care, die medizinische Versorgung via Netzwerke, verhindert Parallelbehandlungen, dämpft so das Kostenwachstum, was sich denn auch in den Prämien auswirken sollte. Dennoch: die Vorlage, mit der sich der Nationalrat in der verflossenen Sommersession auseinandersetzte, wies schwerwiegende Mängel auf.
</p><p>Da ist zuerst einmal die Erhöhung des Selbstbehaltes auf 20% für all jene, die sich nicht einem Netzwerk anschliessen wollen. Da war zum zweiten – neben weiteren Befürchtungen - die „Kassennähe“ der Vorlage: Es sind die Versicherer, die bestimmen, mit welchen integrierten Versorgungsnetzen und zu welchen Bedingungen sie einen Vertrag abschliessen.
</p><p>Um es gleich vorweg zu nehmen: der Nationalrat hat in seinen Beratungen diesen Bedenken von linksgrüner Seite keine Rechnung getragen. Er hat an einseitig ausgestalteten Anreizen festgehalten: Wer auf freier Arztwahl besteht, soll den Selbstbehalt verdoppelt bekommen. Wer sich einem Netzwerk anschliesst, hat den bisherigen Selbstbehalt von 10 % zu tragen. Anstatt finanziell zu strafen, hätte man ja auch belohnen können. Der Freiburger SP-Nationalrat Jean Francois Steiert, Vizepräsident des Dachverbandes Patientenstellen Schweiz, schlug zwei solche Kompromissvarianten vor: 15 % Selbstbehalt für alle, die auf der freien Arztwahl bestehen, und 5 % für alle, die in ein Netzwerk wechseln resp. Maximalbelastungen via Selbstbehalt von 1000.- (mit freier Arztwahl) und von 500.- (Netzwerk). Beide Vorschläge wurden jedoch im Plenum deutlich abgelehnt.&nbsp;
</p><p>Das letzte Wort ist damit aber noch nicht gesprochen. Bundesrat Burkhalter erklärte in dieser Diskussion, dass ein frankenmässiger Oberbetrag (zum Beispiel 1000.- und 500.-) Sinn mache. Der Ständerat solle jetzt solche Modelle prüfen. Hoffentlich nimmt die kleine Kammer dieses Signal ernst. Denn am letzten Juniweekend hat sich gezeigt, dass eine Mehrheit der Schweizer Bevölkerung Managed Care gegenüber skeptisch bis negativ eingestellt ist. Es mag also nicht viel leiden. Wer jetzt immer noch dieser weitgehend sinnvollen gesundheitspolitischen Reform sozialpolitische Falllöcher einbaut, gräbt am künftigen Scherbenhaufen.&nbsp;</p>]]></content:encoded><category>Gesundheit</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-458</guid><pubDate>Tue, 15 Jun 2010 14:40:00 +0200</pubDate><title>Arbeitslos – und dann noch zusätzlich bestraft</title><link>https://www.sgb.ch/themen/bildung-jugend/detail/arbeitslos-und-dann-noch-zusaetzlich-bestraft</link><description></description><content:encoded><![CDATA[<p>Das heute veröffentlichte Lehrstellenbarometer zeigt, dass die Lage auf dem Lehrstellenmarkt bei weitem nicht so rosig ist, wie uns dies das Bundesamt für Berufsbildung und Technologie (BBT) weismachen will. Arbeitslosen Jugendlichen drohen zudem weitere Verschlechterungen, wenn die Revision des Arbeitslosenversicherungsgesetzes (AVIG-Revision) durchkommen sollte. Der SGB bekämpft deshalb diesen Abbau mit aller Kraft.
</p><p>Ein funktionierender Lehrstellenmarkt setzt voraus, dass das Angebot die Nachfrage um rund 5 % überschreitet. Das ist klar nicht der Fall, wie die heutigen Zahlen (77'000 nachfragende Jugendliche, 76'000 angebotene Plätze) zeigen. Das Angebot geht damit nach 2009 erneut zurück, während es von 2004 bis 2008 stets zugenommen hatte. Zurückgegangen ist auch die Zahl der neu ausbildenden Betriebe. Die neuen Zahlen zeigen, dass es keine „demografische Lösung“ der Krise geben wird. Denn trotz dem quantitativen Rückgang der eine Lehre Nachfragenden können die Jugendlichen heute keine echte Berufswahl treffen. Sie müssen einen Beruf akzeptieren, für den sie weder Motivation noch Eignung aufweisen. Die Forderung des SGB nach 10'000 neuen Lehrstellen erweist sich vor diesem Hintergrund als berechtigt.
</p><p>Besonders betroffen von der Lehrstellenmisere sind die Jugendlichen aus Migrantenfamilien. Eine kürzlich veröffentlichte Nationalfonds-Studie bestätigt, dass diese ihre Berufswahl-Anforderungen häufig zurückschrauben müssen.
</p><p>All dessen ungeachtet hat die bürgerliche Parlamentsmehrheit in der AVIG-Revision beschlossen, das Los der arbeitslosen Jugendlichen noch zu verschlechtern. So sollen Jugendliche bis zu 30 Jahren zu jeglicher Arbeit gezwungen werden, Jugendlichen unter 25 Jahre werden die Taggelder drastisch gesenkt. Dass die Jugendlichen nun die Krise bezahlen sollen, ist skandalös.
</p><p>Der SGB besteht auf seinen Forderungen:</p><ul><li>10'000 neue Lehrstellen, insbesondere für Jugendliche mit schulischen Schwierigkeiten, wenn nötig in Lehrwerkstätten!</li></ul><ul><li>&nbsp;Weniger Hürden bei der Berufswahl: insbesondere sind Anstellungsdiskriminierungen zu bekämpfen und teure Tests à la „Multicheck“ zu verbieten!&nbsp;</li></ul>]]></content:encoded><category>Bildung &amp; Jugend</category><category>Arbeitslosenversicherung</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-155</guid><pubDate>Thu, 10 Jun 2010 09:54:00 +0200</pubDate><title>Auf Absturzkurs</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/auf-absturzkurs</link><description>Entgegen der einen oder andern positiven Einschätzung hat der Ständerat bei der seit Jahren hängigen 11. AHV-Revision das Ei des Kolumbus nicht gefunden. Im Gegenteil: Die Vorschläge der Kleinen Kammer sind inakzeptabel und dürften eine Volksabstimmung nicht überstehen. Das Parlament sollte demokratisch dem massiven Nein zur ersten Auflage der Revision Rechnung tragen und eine sozial abgefederte flexible Frührente ausarbeiten. Dazu scheint es nicht in der Lage. Deshalb wäre es ehrlicher, die Übung abzubrechen.</description><content:encoded><![CDATA[<p class="Absatznormal"><span lang="DE">Das Volk hat am 16. Mai 2004 die 11. AHV-Revision mit einer Mehrheit von fast 70% massiv bachab geschickt. Hauptgründe dafür: erstens war das seit der Abstimmung über die 10. Revision vom Bundesrat mehrmals versprochene flexible AHV-Alter mit sozialer Frührente darin nicht enthalten, zweitens wären die Renten zeitlich verzögert der Teuerung angepasst worden. Statt dieser Kritik des Volks demokratisch zu entsprechen, beharrte Bundesrat Couchepin auf seiner Abbaupolitik und legte eine noch unsozialere Revision vor. Der Nationalrat verweigerte zudem zweimal mehrheitlich jegliche Zugeständnisse an eine sozial abgefederte Frührente. Mit Bundesrat Burkhalter kam nun immerhin eine Lösung, die nicht mehr in erster Linie die Kantone bei den Ergänzungsleistungen entlastet, sondern den kleinen Renten zugute käme. Sie hat nun im Ständerat eine Mehrheit gefunden, ist aber mit 400 Millionen so schlecht finanziert, dass sie die gekürzten Frührenten nicht wirklich aufbessert. Sie dürfte deshalb kaum benutzt werden. Das alte Versprechen bleibt damit weiter unerfüllt. Deshalb ist diese Lösung für den SGB nicht akzeptabel.</span></p><h3 class="Titelfettunterstr"><span lang="DE">Nur die Hälfte und erst noch auf 10 Jahre befristet</span></h3><p class="Absatznormal"><span lang="DE">Die bekanntlich unpopuläre Erhöhung des Frauen-Rentenalters in der Vorlage wäre nur annehmbar, wenn die dadurch bewirkten Einsparungen von mindestens 800 Millionen für eine soziale Frührente für Frauen und Männer verwendet würden. Jetzt will der Ständerat die Hälfte davon zur Verfügung stellen und erst noch nur befristet auf 10 Jahre. Offenbar hält Bundesbern weiterhin nichts von Volksentscheiden. Rentenalter und Rentenhöhe gehören zu jenen sozialpolitischen Errungenschaften, die den Bürgerinnen und Bürgern sehr wichtig sind. Die BVG-Abstimmung über den Umwandlungssatz am 7. März hat dies mit dem erdrückenden Nein zum drohenden Rentenabbau deutlich gezeigt.&nbsp;</span></p><h3 class="Titelfettunterstr"><span lang="DE">Fuder definitiv überladen</span></h3><p class="Absatznormal"><span lang="DE">So wie die Revision nun an den Nationalrat weiter gegeben wird, bleibt sie klar auf Absturzkurs. Der darin vorgesehene Stopp der Rentenanpassung an die Teuerung bei einem AHV-Fondsstand von 45 % überlädt das Abbaufuder der Vorlage definitiv. Denn eine solche Lösung bedeutete, nebst dem schon ab 70 % vorgesehenen stark verzögerten Anpassungsrhythmus, den realen Abbau bestehender Renten. Eine Zumutung für die Rentner/innen.</span></p><h3 class="Titelfettunterstr"><span lang="DE">Übung abbrechen</span></h3><p class="Absatznormal"><span lang="DE">Diese Revision ist nicht mehrheitsfähig. Das Parlament ist offensichtlich nicht in der Lage eine Lösung zu finden, die den Volksentscheiden der letzten Jahre entspricht. Das politisch für alle Seiten effizienteste Vorgehen wäre ein Übungsabbruch. Die AHV ist gesund. Es besteht überhaupt kein Zeitdruck zur Reform. Vielmehr sollte man die Zeit zur Deblockierung nutzen, zugunsten echter Kompromisslösungen.</span></p>]]></content:encoded><category>AHV</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-462</guid><pubDate>Tue, 01 Jun 2010 14:46:00 +0200</pubDate><title>Kein Kassendiktat durch die Hintertüre </title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/kein-kassendiktat-durch-die-hintertuere</link><description>Breites Bündnis für sozialverträgliches Managed Care</description><content:encoded><![CDATA[<p>In der Sommersession diskutiert der Nationalrat über eine Revision des Krankenversicherungsgesetzes KVG, mit der die integrierte Gesundheitsversorgung einen wesentlichen Schritt vorangebracht werden soll (Managed-Care-Vorlage). Die unterzeichnenden Organisationen gehören zu den dezidierten Befürwortern einer integrierten Gesundheitsversorgung. Besonders für chronisch kranke Menschen ist es wesentlich, dass sich Versorgungsnetzwerke bilden, in denen die verschiedenen Leistungserbringer (HausärztInnen, Spitex, Spezialpraxen, Kliniken etc) optimal zusammenarbeiten.&nbsp; Damit wird die Qualität der Versorgung verbessert und teure Doppelspurigkeiten vermieden.
</p><p>Leider wird diese wichtige Vorlage in hohem Masse gefährdet, weil sie von der Mehrheit der vorberatenden Kommission völlig unnötigerweise mit der Abschaffung der freien Arztwahl gekoppelt wird. Nach dem Willen dieser Kommissionsmehrheit sollen die Krankenkassen eigenmächtig bestimmen können, mit welchen Versorgungsnetzwerken sie Verträge abschliessen wollen und mit welchen nicht. Weil gleichzeitig all jene Versicherten, die sich nicht einem Netzwerk anschliessen, mit einem doppelt so hohen Selbstbehalt belastet werden sollen, müsste die freie Arztwahl teuer erkauft werden. Erschwerend kommt hinzu, dass Versicherte mit mehrjährigen Verträgen und hohen Austrittsschwellen an Kassen und Versicherungsform gebunden werden sollen.
</p><p>Die von der Kommissionsmehrheit beantragte KVG-Revision zu Managed Care stellt für die unterzeichnenden Organisationen keinen echten Schritt zu einer integrierten Versorgung dar. Die Vorlage diskreditiert die integrierte Versorgung als „Billigmedizin“. Das Parlament muss sie dringend nachbessern. Der Wille der Stimmbevölkerung ist klar: im Juni 2008 ist eine Vorlage, mit der das Kassendiktat eingeführt und die freie Arztwahl abgeschafft worden wäre, wuchtig bachabgeschickt worden.&nbsp;
</p><p>Dem breiten Bündnis für eine sozialverträgliche Managed Care-Vorlage gehören an:&nbsp;
</p><p>Verband Schweizerischer Assistenz- und Oberärztinnen und –ärzte - VSAO,&nbsp;<br>&nbsp;Schweiz. Berufsverband der Pflegefachfrauen/männer - SBK,&nbsp;
</p><p>Schweizerischer Gewerkschaftsbund - SGB,&nbsp;
</p><p>Schweizerischer Verband des Personals öffentlicher Dienste - vpod,&nbsp;
</p><p>Stiftung SPO Patientenschutz,&nbsp;
</p><p>Vereinigung unabhängiger Ärztinnen und Ärzte für ein gerechtes und soziales Gesundheitswesen - VUA¨,&nbsp;
</p><p>Schweizerischer Verband der Berufsorganisationen im Gesundheitswesen - SVBG
</p><p>Ergotherapeutinnen-Verband Schweiz - EVS,&nbsp;
</p><p>Vereinigung aktiver Senioren- und Selbsthilfe-Organisationen der Schweiz – VASOS&nbsp;</p>]]></content:encoded><category>Gesundheit</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-649</guid><pubDate>Tue, 25 May 2010 15:21:00 +0200</pubDate><title>Nein zur Zweiklassenmedizin und zum Kassendiktat!</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/nein-zur-zweiklassenmedizin-und-zum-kassendiktat</link><description>SESSIONSVORSCHAU: Der SGB begrüsst die Förderung der integrierten Versorgung. Doch die von der parlamentarischen Kommission beantragte Revision ist unsozial und unfreiheitlich. Sie ist dringend nachzubessern.</description><content:encoded><![CDATA[<p>Mit der Vorlage Managed Care steht im Nationalrat eine wichtige Teilrevision der Krankenpflegeversicherung zur Debatte. Managed Care heisst: Leistungserbringer wie HausärztInnen, SepzialistInnen aber auch PhysiotherapeutInnen schliessen sich zu integrierten Versorgungsnetzwerken (Managed Care) zusammen. Mit diesen integrierten Versorgungsnetzwerken soll die Behandlung kranker Menschen besser koordiniert und gesteuert werden. Doppelspurigkeiten etwa sollen beseitigt werden. Managed Care soll die medizinischen Kosten mehr lenken und deren Zunahme dämpfen.&nbsp;
</p><p>Der SGB spricht sich klar für die Förderung der integrierten Versorgung aus. Doch die Revision, wie sie die vorberatende parlamentarische Kommission beantragt, hat mehrere folgenschwere Mängel. Der erste: Neu droht den Versicherten, die sich nicht für ein integriertes Netz entscheiden, sondern die sich die bisherige freie Arztwahl erhalten wollen, ein auf 20 % verdoppelter Selbstbehalt. Viele werden sich eine solche Ausgabe nicht leisten können. Sie werden deshalb lediglich unter Zwang in Managed Care wechseln - und da allenfalls einen klaren Abstrich an medizinischer Versorgungsqualität hinnehmen müssen. Denn – und hier liegt Konstruktionsfehler Nr. 2 – die Vorlage verleiht den Kassen die Kompetenz, selbst zu entscheiden, welche integrierte Netzen sie unter Vertrag nehmen wollen. Diese Mängellogik führt damit direkt in die Zweiklassenmedizin. In Kürzestform: Wer sich den verdoppelten Selbstbehalt nicht leisten kann, wird einer von den Kassen allein diktierten Arztwahl ausgeliefert sein.&nbsp;
</p><p>Das geht nicht. Die aufgegleiste Managed Care-Vorlage ist keine echte integrierte Versorgung. Die Vorlage ist vielmehr geeignet, die integrierte Versorgung als „Billigmedizin“ zu diskreditieren. Das Parlament muss deshalb dringend nachbessern! Die Delegiertenversammlung des SGB hat am 17. Mai dazu in einer Resolution folgende Forderungen erhoben:
</p><p><b><i>„</i></b><span style="font-weight: bold; font-style: italic;">Nein zur Zweiklassenmedizin</span><i>:&nbsp;</i>Der auf 20 % verdoppelte Selbstbehalt bittet die Versicherten massiv zur Kasse. Statt 700 Franken im Jahr beträgt die Kostenbeteiligung 1'400 Franken, dazu kommt die Franchise von 300 Franken/Jahr. Der Beitritt zur integrierten Versorgung wird so für viele Versicherte nicht freiwillig sein. Finanzielle Gründe werden sie dazu „zwingen“. Wir lehnen diese Zweiklassenmedizin ab.
</p><p><span style="font-style: italic; font-weight: bold;">Nein zum Kassendiktat</span><b><i>:</i></b>&nbsp;Die Kassen bestimmen, mit welchen integrierten Versorgungsnetzen und zu welchen Bedingungen sie einen Vertrag abschliessen. Es gibt keine Pflicht der Kassen, alle integrierten Versorgungsnetze unter Vertrag zu nehmen. Somit werden Versicherte einer von den Kassen allein diktierten Arztwahl ausgeliefert. Wir wollen weiterhin Vertragspflicht statt Kassendiktat.
</p><p><span style="font-weight: bold; font-style: italic;">Nein zu Knebelverträgen</span><i>:</i>&nbsp;Die Versicherten werden von den Kassen mit Verträgen von einer Laufzeit von bis zu drei Jahren an integrierte Versorgungsnetze gebunden. Die Kasse&nbsp;<i>und</i>&nbsp;die Versicherungsform können vor Ablauf der Vertragsdauer nur gegen Bezahlung einer vertraglich vereinbarten Austrittsprämie gewechselt werden. Die Kassen haben freie Hand, diese Austrittsprämie in beliebiger Höhe anzusetzen. Solche Knebelverträge lehnen wir ab.“
</p><p>Der SGB stellt somit die folgenden konkreten Forderungen an das Parlament:</p><ul><li>Selbstbehalt beschränken und maximalen Selbstbehalt von 700 Franken/Jahr im Gesetz verankern;</li><li>Vertragspflicht der Kassen mit allen anerkannten integrierten Versorgungsnetzen beibehalten;</li><li>Austrittsprämien und Knebelverträge eliminieren.</li></ul><p>&nbsp;</p><p>Ausserdem in der Sessionsvorschau:&nbsp;Ausschaffungsinitiative&nbsp;und&nbsp;11. AHV-Revision.</p>]]></content:encoded><category>Gesundheit</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-647</guid><pubDate>Tue, 25 May 2010 15:15:00 +0200</pubDate><title>Winzige Veränderungen an einer inakzeptablen Vorlage</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/winzige-veraenderungen-an-einer-inakzeptablen-vorlage</link><description>SESSIONSVORSCHAU: Der Ständerat wird sich am 3. Juni 2010 wieder mit der 11. AHV-Revision befassen. Es bestehen drei wichtige Differenzen zum Nationalrat. Die vorberatende Kommission des Ständerates schlägt beim flexiblen Rentenalter und bei der Rentenanpassung Änderungen vor. Diese Änderungen stellen Verbesserungen dar. Aber auch so bleibt die 11. AHV-Revision für den SGB nicht akzeptierbar. </description><content:encoded><![CDATA[<p>Bei der sozialen Frühpensionierung sind sich die Räte uneinig: Der Nationalrat hat sich schon zweimal geweigert, Geld dafür zu sprechen. Der Ständerat will zwar etwas machen, aber es darf auch für ihn fast nichts kosten, nämlich nur ca. 400 Mio. Fr. pro Jahr. Das entspricht etwa der Hälfte der Einsparungen aus der Rentenaltererhöhung der Frauen auf 65 Jahre. Das von der kleinen Kammer vorgeschlagene Modell will die versicherungstechnischen Kürzungssätze bei einem Vorbezug vor dem ordentlichen Rentenalter (65/65) je nach Höhe des AHV-Einkommens und der Vorbezugsdauer reduzieren, sie also sozusagen „subventionieren“. Diese Subventionen sollen aber nicht ins Ausland exportierbar sein – mit Ausnahme der EU-Länder, für die ein Export aufgrund eines Abkommens mit der EU zwingend ist – und sie sollen auf 10 Jahre begrenzt sein. Die ständerätliche Kommission hat sich nun bemüht, die wenigen Mittel, die sie dafür sprechen will, etwas besser auf die verschiedenen Einkommenskategorien zu verteilen. Dabei würden insbesondere die ganz tiefen Einkommen weniger stark subventioniert als in der ersten Fassung des Ständerates, was sinnvoll ist, weil diese Einkommensgruppen (bei Wohnsitz in der Schweiz) ohnehin Anspruch auf Ergänzungsleistungen haben und die Kürzungen somit von den EL ausgleichen lassen können. So bliebe für die übrigen Versicherten etwas mehr übrig. Leider ist das Resultat aber wegen der zu knappen Mittel nach wie vor unbefriedigend. Das Modell ist auch so ausgestaltet, dass fast nur Frauen von diesen „subventionierten“ Kürzungssätzen profitieren könnten. Höchstens 19 % der Männer und 71 % der Frauen, total 42 % der versicherten Personen wären theoretisch anspruchsberechtigt. Auch in dieser Gruppe blieben die Kürzungssätze jedoch für Viele prohibitiv hoch.
</p><h3>Kein Einfrieren der Renten!</h3><p>Die ständerätliche Kommission hält am bisherigen Vorhaben des Ständerats fest, die periodische Anpassung der Alters-, Hinterlassenen- und indirekt auch der Invaliditätsrenten nach dem Mischindex ganz auszusetzen, wenn der Stand des AHV-Fonds 45 % einer Jahresausgabe unterschreitet. Neu schlägt sie jedoch vor, dass in dieser Situation der Bundesrat auch die AHV-Beiträge um 5 % erhöhen müsse, was zu einem Beitragssatz von 8.82 % für unselbständig Erwerbstätige führen würde. Es ist zwar gut, dass die Kommission nun endlich gemerkt hat, dass es sich hier um einen ganz zentralen Punkt handelt, der in einem Referendum von den StimmbürgerInnen kaum goutiert werden dürfte. Allerdings ist das Einfrieren von Renten, die nicht einmal existenzsichernde Höhe haben, für die Gewerkschaften nicht verhandelbar. In einer Situation, in der das Kapital der AHV auf ein für die Zahlung der Renten und der Aufrechterhaltung der Liquidität bedrohliches Niveau schmilzt, müssen nicht die Renten eingefroren werden, sondern die Beiträge und übrigen Einnahmen soweit angehoben werden, dass die für die RentnerInnen so wichtigen AHV-Renten weiterhin finanziert sind.
</p><p>&nbsp;</p><p><span style="font-weight: bold; font-style: italic;">Ausserdem in der Sessionsvorschau: Die Ausschaffungsinitiative und Managed Care.</span></p>]]></content:encoded><category>AHV</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-167</guid><pubDate>Wed, 12 May 2010 10:25:00 +0200</pubDate><title>Tür für Zweiklassenmedizin und Kassendiktat weit offen!</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/tuer-fuer-zweiklassenmedizin-und-kassendiktat-weit-offen</link><description>Grundsätzlich begrüsst der SGB die Förderung der integrierten Versorgung, also von Managed Care. Doch die von der Kommission beantragte Managed Care-Vorlage, die in  Sommersession in den Nationalrat kommen wird, ist für den SGB unsozial und unfreiheitlich. Neu droht den Versicherten ein auf 20 % verdoppelter Selbstbehalt. Viele werden sich das nicht leisten können und deshalb einer von den Kassen allein diktierten Arztwahl ausgeliefert sein. Dazu kommen weitere Mängel. </description><content:encoded><![CDATA[<p>Das sind die hauptsächlichen – und schwerwiegenden - Mängel dieser Vorlage:&nbsp;
</p><p><span style="font-weight: bold;">Zweiklassenmedizin:</span>&nbsp;Mit der Erhöhung des Selbstbehaltes auf 20% ohne im Gesetz festgelegte Obergrenze (die aktuelle Obergrenze von 700.— ist nur auf Verordnungsebene festgelegt) werden die Versicherten – falls sie sich den Knebelverträgen der Kassen mit dreijähriger Vertragsdauer nicht aussetzen und die Wahlfreiheit nicht einschränken wollen – massiv zur Kasse gebeten. Die 20% Selbstbehalt können bis zu einer Summe von 1'400 Franken pro Jahr gehen. Für ein Ehepaar würde das heissen, 3'400 Franken selber zu bezahlen (2 x 1’400 Fr. Selbstbehalt plus 2 x 300 Fr. Franchise). Bezahlt werden müssen zudem die Krankenkassenprämien von mehreren tausend Franken im Jahr. Das heisst, der Beitritt zur integrierten Versorgung wird de facto für viele Versicherte nicht freiwillig sein. Finanzielle Gründe werden sie dazu „zwingen“. Das würde nichts anderes als die Einführung der Zweiklassenmedizin bedeuten.
</p><p><span style="font-weight: bold;">Kassendiktat:</span>&nbsp;Die Versicherer bestimmen, mit welchen integrierten Versorgungsnetzen und zu welchen Bedingungen sie einen Vertrag abschliessen. Sie sind nicht verpflichtet, mit allen Versorgungsnetzen einen Vertrag abzuschliessen. Sie haben nur die Pflicht, ein Angebot der integrierten Versorgung zu machen. Das bedeutet: Die Kassen steuern das Angebot. In der Grundversicherung wird so die Vertragsverpflichtung gelockert&nbsp;
</p><p><span style="font-weight: bold;">Eingeschränkte Wahlfreiheit:</span>&nbsp;Die Versicherer werden höchstens dazu verpflichtet, ihren Versicherten ein Angebot der integrierten Versorgung zu machen. Wenn einer versicherten Person dieses Angebot nicht mehr passt, ist sie gezwungen, die Kasse zu wechseln oder tiefer ins Portemonnaie zu greifen und 20% Selbstbehalt zu zahlen. Die Versicherten werden von den Kassen mit Verträgen von einer Laufzeit von bis zu drei Jahren (Knebelverträge)an integrierte Versorgungsnetze gebunden. Die Hürden, vorzeitig aus einem solchen Vertrag auszusteigen, sind hoch. Der Ausstieg kann teuer zu stehen kommen: Gewechselt werden kann die Kasse, nicht aber die Versicherungsform, bei wesentlichen Änderungen der Versicherungsbedingungen oder bei einer Prämienerhöhung, die über der durchschnittlichen Prämienerhöhung im Kanton liegt. Nur gegen Bezahlung der vertraglich vereinbarten Austrittsprämie kann die versicherte Person sowohl die Kasse als auch die Versicherungsform vor Ablauf der Vertragsdauer wechseln. Da das Gesetz bei der Austrittsprämie keine Obergrenze festlegt, haben die Kassen freie Hand, diese in beliebiger Höhe anzusetzen. Versicherte – vor allem in ländlichen Gegenden - haben mit dieser minimalen Angebotspflicht der Kassen allenfalls eine sehr bescheidene Wahlfreiheit und auch keine Garantie, in ihrem näheren Wohnumfeld ein integriertes Versorgungsnetz zu haben. Das geografische Einzugsgebiet ist im Gesetz nicht definiert und kann deshalb auch sehr weitläufig festgelegt werden.&nbsp;
</p><p>Ein weiteres Problem bietet sich den chronisch kranken Menschen, die auf eine kontinuierliche ärztliche, pflegerische und therapeutische Versorgung angewiesen sind. Wenn nun das über Jahre eingespielte Behandlungs- und Pflegeteam nicht dem zuständigen Netz angehört, muss der Patient, die Patientin sich ausserhalb des Netzes versorgen lassen und somit den Selbstbehalt von 20% entrichten.&nbsp;
</p><p><span style="font-weight: bold;">Verdeckte Rationierung:</span><b>&nbsp;</b>Integrierte Versorgungsnetze müssen zwingend Budgetmitverantwortung tragen. Dies begünstigt verdeckte Rationierung und bildet Anreize zur Unterversorgung, weil das Netz unabhängig von erbrachten oder verordneten Leistungen nur den vertraglich vereinbarten Betrag erhält. Das führt vermehrt zu ökonomischen Überlegungen, zu einer Belastung des Arzt-Patient-Verhältnisses (wird noch alles Notwendige für mich gemacht?) und zu Konflikten innerhalb des Netzes unter den verschiedenen Leistungserbringern. Insbesondere besteht die Gefahr, dass die pflegerischen und therapeutischen Leistungen wie Physiotherapie oder Ergotherapie zu Gunsten von ärztlichen Leistungen zurück stehen müssen, da die Verordnungshoheit und die Budgetverantwortung beim Arzt, der Ärztin liegen.
</p><p><span style="font-weight: bold;">Fazit:</span>&nbsp;Die aufgegleiste Managed Care-Vorlage ist kein Bekenntnis zur integrierten Versorgung. Die Vorlage ist vielmehr geeignet, die integrierte Versorgung als Billigmedizin zu diskreditieren. Noch ist nicht alles verloren. Der Nationalrat ist gefordert die Vorlage zu korrigieren, so dass die gleichwertige medizinische Versorgung für alle Bürgerinnen und Bürger auch in Zukunft gewährleistet ist.</p>]]></content:encoded><category>Gesundheit</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-466</guid><pubDate>Fri, 30 Apr 2010 14:52:00 +0200</pubDate><title>Auf 20 % verdoppelter Selbstbehalt absolut inakzeptabel </title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/auf-20-verdoppelter-selbstbehalt-absolut-inakzeptabel</link><description></description><content:encoded><![CDATA[<p>Die von der Kommission des Nationalrats beantragte KVG-Revision zu Managed Care ist für den Schweizerischen Gewerkschaftsbund (SGB) völlig ungenügend. Den bereits heute mit hohen Prämien geplagten Versicherten droht mit einem auf 20 % verdoppelten Selbstbehalt eine finanziell untragbare und deshalb sozial inakzeptable Verschlechterung. Wer sie nicht berappen kann, verliert mit dieser Rückwärtsreform die freie Arztwahl. Das ist ebenfalls inakzeptabel. Die Vorlage bringt damit ein Kassendiktat, welches vom Volk 1. Juni 2008 klar abgelehnt worden ist. Der SGB fordert das Parlament auf, die Mängel der Vorlage zu beheben.
</p><p>Wenn die Vorlage im Sinne der Kommissionsmehrheit vom Parlament genehmigt wird, droht in der Schweiz die Zweiklassenmedizin. Die Verdoppelung des Selbstbehalts bedeutet für Familien im Krankheitsfall mehrere Tausend Franken Mehrkosten pro Jahr. Hinzu kommen noch die Franchisen. Das kann sich die Mehrheit der Versicherten nicht leisten und wird somit einer von den Kassen allein diktierten Arztwahl ausgeliefert. Die Vorlage ist somit unsozial und unfreiheitlich. Sie gibt die für alle Bürgerinnen und Bürger gleichwertige medizinische Versorgung auf. Das Parlament muss sie dringend nachbessern.&nbsp;</p>]]></content:encoded><category>Gesundheit</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-697</guid><pubDate>Fri, 23 Apr 2010 10:23:00 +0200</pubDate><title>Bâtir sur les forces du marché</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/batir-sur-les-forces-du-marche</link><description>Nous sommes en meilleure santé et vivons plus longtemps que nos arrière-grands-parents. C’est très réjouissant. Mais la politique de la droite a de quoi nous en dégoûter. En effet, parce que nous avons aussi moins d’enfants, nous devrions, une fois devenus vieux, être entretenus par eux. Ou, pour le dire avec un peu plus d’élégance : le vieillissement démographique est une charge pour les générations suivantes. </description><content:encoded><![CDATA[<p>Vue avec des lunettes d’économiste, cette affirmation perd cependant beaucoup de son explosivité. Les «&nbsp;forces du marché&nbsp;» contribuent en effet elles-mêmes à résoudre le problème&nbsp;:
</p><p>&nbsp;</p><ul><li>Parce qu’à l’avenir, la main-d’œuvre sera plus recherchée, nos enfants pourront compter sur des salaires plus élevés. Simultanément, le danger de tomber au chômage diminuera. Les revenus de nos enfants seront donc plus importants.</li><li>Nos enfants profiteront de nos investissements dans les infrastructures et le logement. Vu l’actuelle croissance de la population, plus de 40&nbsp;000 nouveaux logements doivent être construits chaque année. Si la population diminue demain, nos enfants auront plus de logements. Et il leur restera plus d’argent pour la vie de tous les jours.</li><li>Étant donné que les salaires seront plus élevés et la sécurité de l’emploi plus grande, les retraites anticipées perdront de leur attrait. Ce qui allégera la charge des assurances sociales.</li><li>Nos caisses de pensions ont placé beaucoup d’argent à l’étranger. Ce capital donne du travail à près de 500&nbsp;000 personnes à l’étranger. Les revenus de ces placements reviennent chez nous sous forme de rentes, ce qui allège la charge des salarié(e)s en Suisse.</li></ul><p>Mais le marché ne résout pas tous les problèmes. Pour garantir les revenus et les rentes de demain, il est décisif que l’on investisse pour les jeunes d’aujourd’hui. Concrètement, cela signifie qu’il faut lutter contre le chômage des jeunes et investir dans la formation initiale et continue, ainsi que dans la prévention de la santé au travail.
</p><p>Étonnant&nbsp;! Celles et ceux qui entonnent le cantique des cantiques du marché oublient tout à coup ce dernier lorsqu’il s’agit de la prévoyance vieillesse de demain. Mais ce n’est là pas un hasard. La sécurité sociale vise à aplanir les différences entre riches et pauvres. Ça leur reste en travers de la gorge. C’est pour cela qu’ils invoquent le problème démographique pour réduire les prestations sociales ou les limiter, par exemple en relevant l’âge de la retraite.</p>]]></content:encoded><category>Sozialpolitik</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-173</guid><pubDate>Tue, 20 Apr 2010 10:37:00 +0200</pubDate><title>Auch für Kulturschaffende voller Fallen </title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/auch-fuer-kulturschaffende-voller-fallen</link><description>Das revidierte Arbeitslosengesetz ist eine schallende Ohrfeige an die Jugendlichen und an die Langzeitarbeitslosen. Es werden aber auch – weniger direkt ersichtlich – vielen Minderheiten Verschlechterungen zugemutet.  Zum Beispiel den Kulturschaffenden. </description><content:encoded><![CDATA[<p>Viele Kulturschaffende werden wegen der verlängerten Beitragszeit den Anspruch auf 400 Taggelder verlieren. Ihre Anstellungen sind nämlich meistens kurzzeitig. Viele von ihnen sind gleichzeitig selbständig, scheinselbständig und nichtselbständig. Und wenn sie regelmässig Beschäftigte sind, kann ihr Beschäftigungsgrad von einem Jahr zum anderen stark schwanken. Daher ist es bereits heute nicht einfach, die aktuell geltenden Bedingungen zu erfüllen, um eine volle Arbeitslosenentschädigung zu geniessen, auch wenn das AVIG und seine Verordnung (AVIV) eine spürbare Verbesserung gebracht haben: Der erste Beitragsmonat zählt doppelt für die Versicherten, welche im künstlerischen Bereich tätig sind. Viele werden die neue Beitragszeit von 18 Monaten während der 24-monatigen Rahmenfrist kaum erfüllen können, trotz den Bestimmungen von Art. 12a AVIV. Hinzu kommt noch, dass die Dauer der Einsätze sich in den letzten Jahren tendenziell reduziert hat. Dies wird eine massive Reduktion ihrer Arbeitslosentaggelder zur Konsequenz haben und wäre im Vergleich zur letzten Revision des AVIG ein klarer Rückschritt.&nbsp;
</p><p>Viele Kulturschaffende wären gezwungen, die Sozialhilfe zu beantragen oder müssten den Beruf wechseln, was sehr schwierig sein kann, insbesondere in Rezessionszeiten. Hier soll daran erinnert werden, dass es sehr wenige Unterstützungsmöglichkeiten für Kulturschaffende gibt, welche sich beruflich umschulen möchten, auch in denjenigen Kulturberufen, wo die Karriere sehr kurz ist (z. B. setzen die TänzerInnen ihre Karriere äusserst selten nach dem 35. Altersjahr fort).&nbsp;
</p><h3>Kompensationszahlungen bei der Berechnung des versicherten Verdiensts nicht mehr berücksichtigt</h3><p>Die meisten Kulturschaffenden sind zwischen zwei Aufträgen auf Zwischenverdienst angewiesen. Ist der Zwischenverdienst tiefer als das Arbeitslosentaggeld, so zahlt die Arbeitslosenkasse eine Kompensationszahlung.&nbsp; Würden die Kompensationszahlungen nicht mehr zum versicherten Verdienst angerechnet, was die AVIG-Revision vorsieht, so müssten viele Kulturschaffende mit einer erheblichen Senkung ihres Arbeitsloseneinkommens rechnen. Auch das würde viele Kulturschaffende in die Sozialhilfe drängen.&nbsp;
</p><h3>Verlängerung der Wartezeit und Kürzung des Taggeldanspruchs für Beitragsbefreite&nbsp;</h3><p>Diese Gesetzesänderung hätte gravierende Konsequenzen für viele Kunst- oder MusikstudentInnen zur Folge. Viele haben nämlich Mühe, sofort nach Abschluss des Studiums eine Anstellung im erlernten Beruf zu finden. Zum Beispiel sind in den letzten Jahren die Chancen der Deutschschweizer TheaterstudentInnen gesunken, direkt nach dem Studienabschluss eine feste Anstellung in einem deutschen Theater zu finden. Bereits heute müssen viele Kunst- oder MusikstudentInnen den Beruf wechseln, ohne den erlernten Beruf ausgeübt zu haben, da die Perspektiven in der Branche zu schlecht sind.&nbsp;
</p><p>Eine Kürzung der Taggelder würde noch mehr Personen für eine lange Dauer in die Sozialhilfe drücken. Die Ausgaben der Kantone und Gemeinden würden entsprechend steigen. Längerfristig würde diese Kürzung die Wiedereingliederung in den Arbeitsmarkt erschweren, da die Wiedereingliederungschancen mit der Dauer der Sozialhilfeabhängigkeit sinken.&nbsp;</p>]]></content:encoded><category>Arbeitslosenversicherung</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-468</guid><pubDate>Thu, 08 Apr 2010 14:56:00 +0200</pubDate><title>Es drohen viele Aussteuerungen von älteren Arbeitnehmenden und in Krisenregionen</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/es-drohen-viele-aussteuerungen-von-aelteren-arbeitnehmenden-und-in-krisenregionen</link><description></description><content:encoded><![CDATA[<p>Im März ist die Zahl der Arbeitslosen vor allem aus saisonalen Gründen gesunken. Nicht davon profitieren können jedoch Arbeitslose, die über 55 Jahre alt sind. Im März waren sogar mehr Frauen über 55 Jahre arbeitslos als noch im Februar. Diese Arbeitslosen haben es sehr schwer, wieder eine Stelle zu finden. Die Gefahr ist gross, dass sie langzeitarbeitslos bleiben. Das heutige Gesetz erlaubt es ihnen, bis 520 Taggelder zu beziehen. Dadurch erhalten sie etwas mehr Zeit für die Stellensuchenden als jüngere.
</p><p>Mit dem vom Parlament beschlossenen Leistungsabbau wird die Lage für die Betroffenen viel härter. Ein Teil der Arbeitslosen über 55 Jahre wird nur noch 400 Taggelder erhalten. Das bedeutet oft eine Aussteuerung aus der Versicherung. Die Betroffenen müssen zur Sozialhilfe. Die Konsequenz: Soziales Leid für die älteren Arbeitnehmenden und eine Verlagerung der Kosten auf Kantone und Gemeinden.&nbsp;
</p><p>Im Jurabogen und in der Romandie ist die Arbeitslosigkeit nach wie vor sehr hoch. Darum hat der Bundesrat beschlossen, auch in Genf und im Jura die maximale Zahl der Taggelder auch für Jüngere von 400 auf 520 zu erhöhen. Kommt der vom Parlament beschlossene Leistungsabbau bei der ALV, wäre das nicht mehr möglich. Die Folge: Nochmals viele Aussteuerungen in diesen bereits heute hart von der Krise betroffenen Regionen.
</p><p>Die aktuellen Arbeitslosenzahlen zeigen: Der vom Parlament beschlossene Leistungsabbau liegt völlig quer in der Landschaft. Darum ergreifen die Gewerkschaften das Referendum.</p>]]></content:encoded><category>Arbeitslosenversicherung</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-469</guid><pubDate>Tue, 30 Mar 2010 14:57:00 +0200</pubDate><title> Abzocker belohnen – das Volk bestrafen? Nein zum AVIG-Abbau! </title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/abzocker-belohnen-das-volk-bestrafen-nein-zum-avig-abbau</link><description></description><content:encoded><![CDATA[<p>Ein breites Bündnis gegen den Abbau der Arbeitslosenversicherung, momentan bestehend aus SGB, Unia, Travail.Suisse, SPS, Grüne Partei und Arbeitslosenkomitees, hat heute zum Start der Referendums-Unterschriftensammlung das revidierte Gesetz als unfair, unsozial, unsinnig und deshalb unannehmbar kritisiert.&nbsp;
</p><p>Der beschlossene Leistungsabbau belohne die Abzocker und bestrafe das Volk; deshalb „stelle er die Dinge auf den Kopf“, führte&nbsp;SGB-Präsident Paul Rechsteiner&nbsp;aus: „Die hohen Arbeitslosenzahlen, die wir heute haben, sind die Folge der Missbräuche im Finanzsektor. […] Die Grossbanken, darunter die UBS, konnten nur mit gigantischen Staatsinterventionen gerettet werden. - Doch im Finanzsektor geht es weiter wie vor der Krise. Die Gewinne und Boni für die Manager sprudeln, die Abzockerei kennt keine Grenzen. Wem sind diese Profite zu verdanken? Ausschliesslich dem Staat, nach dem Motto: Die Profite privat, die Kosten und die Risiken dem Staat. Es sind unverdiente Profite und Boni auf Kosten der Steuerzahler.“
</p><p>&nbsp;
</p><p>Auf den besonderen Abbau für die älteren und auch jüngeren Arbeitnehmenden wies&nbsp;Unia-GL-Mitglied Vania Alleva&nbsp;hin: Jetzt soll älteren Arbeitnehmenden „ein volles Taggeld nur noch nach einer Beitragszeit von zwei Jahren gewährt werden. Wer so etwas beschliesst, der kümmert sich nicht um die Realität der Arbeitswelt. Ältere Arbeitnehmende geraten gerade in der Krise immer mehr unter Druck. Wer mit über 55 Jahren arbeitslos wird, hat kaum mehr Chancen eine neue Stelle zu finden.“ Und die Jungen „sollen nach der Ausbildung länger auf Taggelder warten müssen und erhalten zum Teil massiv weniger Taggelder. […] Wen wundert’s noch, wenn sich Junge von dieser Gesellschaft betrogen fühlen?“ Abgestraft mit dem neuen Gesetz würden auch die Wiedereinsteigerinnen.&nbsp;
</p><p>Der Bund verzichte auf Mittel gegen die Krise, so&nbsp;SPS-Präsident Christian Levrat. Denn: „Künftig soll es nicht mehr möglich sein, für Regionen mit besonders hoher Arbeitslosigkeit die Zahl der Taggelder auf 520 zu erhöhen. Diese Änderung wäre völlig fehl am Platz. Gerade die aktuelle, regional sehr unterschiedlich ausgeprägte Krise zeigt, dass dieses Instrument für die betroffenen Kantone wichtig ist. Die Kantone Jura, Neuenburg, Waadt, Tessin sowie der Berner Jura vermögen derzeit auf diese Weise die schlimmsten Folgen der Krise abzufedern. Wider jegliche ökonomische Vernunft soll dieses Instrument jetzt ersatzlos gestrichen werden.“
</p><p>Als Kostenverlagerung auf die Städte und Kantone bezeichnete&nbsp;Therese Frösch, grüne Nationalrätin und ehemalige Finanzdirektorin der Stadt Bern,&nbsp;die unsoziale Revision. „Die Zahl der Armutsbetroffenen wird in der Schweiz um mehrere zehntausend Personen zunehmen.“ Ohne Übergangsbestimmungen werde sich zudem ca. ein Drittel der Personen, welche bereits Leistungen beziehen, direkt bei der Sozialhilfe anmelden müssen.&nbsp;
</p><p>Für&nbsp;Travail.Suisse-Präsident Martin Flügel&nbsp;ist die revidierte Finanzierung der Versicherung „ein schlechter Witz“. Das heutige Gesetz schneide da viel besser ab. Dank dem Beitragsautomatismus könne der Bundesrat noch dieses Jahr „die Beitragssätze um maximal 0.5 Prozent (1’150 Mio. Franken Mehreinnahmen) erhöhen und das Solidaritätsprozent (160 Mio. Franken) einführen. Fazit: Ohne Revision steht mehr Geld für die Schuldensanierung zur Verfügung als mit Revision.“
</p><p>Auf den „Lohndumping-Effekt“ verwies&nbsp;Thomas Näf, Präsident Komitee der Arbeitslosen und Armutsbetroffenen: „Es geht den Patrons und dem Bundesrat in ihren Diensten eben nicht nur um die Einsparungen bei der Arbeitslosenkasse, sondern darum, die Konkurrenz zwischen den Arbeitslosen und den Arbeitenden anzuheizen. Bei praktisch jeder Besetzung einer freien Stelle wird das Kräfteverhältnis durch die erzwungenen Tieflohn-Bewerbungen von Arbeitslosen künstlich zugunsten der Patrons verändert.“&nbsp;
</p><p style="font-style: italic;">Angehängt finden Sie die Referate von:</p><ul style="font-style: italic;"><li><span style="font-weight: bold;">Paul Rechsteiner</span>, Präsident des SGB</li><li><span style="font-weight: bold;">Vania Alleva</span>, Mitglied der Geschäftsleitung Unia</li><li><span style="font-weight: bold;">Christian Levrat</span>, Präsident SPS</li><li><span style="font-weight: bold;">Therese Frösch</span>, Nationalrätin Grüne</li><li><span style="font-weight: bold;">Martin Flügel</span>, Präsident Travail.Suisse</li><li><span style="font-weight: bold;">Thomas Näf</span>, Präsident Komitee der Arbeitslosen und Armutsbetroffenen</li></ul><p><span style="font-style: italic;">&nbsp;</span></p>]]></content:encoded><category>Arbeitslosenversicherung</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-470</guid><pubDate>Fri, 19 Mar 2010 14:59:00 +0100</pubDate><title>SGB ergreift Referendum gegen 4. AVIG-Revision</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/sgb-ergreift-referendum-gegen-4-avig-revision</link><description></description><content:encoded><![CDATA[<p>Dass die Schweiz von der Krise bisher nicht stärker getroffen wurde, ist zu einem grossen Teil den leistungsfähigen Sozialwerken und insbesondere der Arbeitslosenversicherung zu verdanken. Doch nun hat der verlängerte Arm der Abzocker im Parlament mitten in der Krise die Arbeitslosenversicherung zusammengestrichen. Besonders hart trifft das die Jungen, die Frauen und die Älteren in den Krisenregionen. Nachdem sich die Abzocker vor der Krise bedient und die Weltwirtschaft in eine tiefe Krise geführt haben, kommt nun die Allgemeinheit an die Kasse. Die Kosten sollen auf die Arbeitssuchenden, aber auch auf die Kantone, Städte und Gemeinden überwälzt werden.&nbsp;
</p><p>Der SGB hat den Angriff auf die Pensionskassen erfolgreich bekämpft und er wird auch die Leistungen der Arbeitslosenversicherung mit dem Referendum verteidigen. Die Schweizer Bevölkerung hat sich am 7. März ganz klar für soziale Sicherheit und gegen die Abzockerei ausgesprochen. Und sie wird sich auch bei der Arbeitslosenversicherung für Sicherheit und gegen die Abzocker entscheiden. Wer nein sagt zu diesem Abbau, sagt ja zu einer soliden und sozialen Arbeitslosenversicherung. Denn das heute geltende Gesetz schreibt vor, dass die Beiträge für die hohen Einkommen erhöht werden müssen, wenn die Versicherung Schulden hat. Das ist die gerechte Lösung. Es ist die effiziente Lösung, weil die Arbeitslosenversicherung mit ihr fünf Jahre früher schuldenfrei ist, als mit der harten Abzockervariante. Und es ist die Lösung, die dem Volk bei der letzten Revision versprochen wurde.</p>]]></content:encoded><category>Arbeitslosenversicherung</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-472</guid><pubDate>Wed, 10 Mar 2010 15:01:00 +0100</pubDate><title>ALV saniert sich dank geltender automatischer Beitragserhöhung von selbst </title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/alv-saniert-sich-dank-geltender-automatischer-beitragserhoehung-von-selbst</link><description>Soziale Härte gegenüber Arbeitssuchenden völlig überflüssig! </description><content:encoded><![CDATA[<p>Mit dem Entscheid des Nationalrates von heute ist der Leistungsabbau bei der Arbeitslosenversicherung (ALV) beschlossene Sache. Diese Härte gegenüber den Arbeitssuchenden ist völlig überflüssig. Denn das bestehende Gesetz hat einen Automatismus eingebaut, der die Versicherung wieder ins finanzielle Gleichgewicht bringt, ohne dass die Leistungen gekürzt werden müssen.&nbsp;
</p><p>In der letzten Revision der ALV wurde weitsichtig die Regelung eingebaut, dass der Bundesrat die Beiträge erhöhen (+0.5 Prozent) und das Solidaritätsprozent einführen muss, wenn die Schulden der ALV den Betrag von 2.5 Prozent der versicherten Lohnsumme übersteigen (Art. 90c). Das wird in den nächsten Monaten der Fall sein. Mit dieser Beitragserhöhung wäre die ALV finanziell im Gleichgewicht und könnte entschuldet werden. Doch während dieser Automatismus bei der letzten Revision ein wichtiges Argument der Zustimmung zum revidierten Gesetz war, ist er nun vor seiner erstmaligen Anwendung plötzlich nichts mehr wert.&nbsp;
</p><p>Der SGB wird diesen unnötigen harten Leistungsabbau bei der ALV bekämpfen und durchsetzen, dass das Versprechen der letzten Revision eingehalten wird. Wenn die ALV Probleme hat, so sollen die abgemachten Spielregeln eingehalten und die Beiträge gemäss Gesetz erhöht werden. Es geht nicht, dass die sozialen Hardliner die Spielregeln mitten im Spiel neu auf Sozialabbau auslegen.</p>]]></content:encoded><category>Arbeitslosenversicherung</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-628</guid><pubDate>Mon, 08 Mar 2010 15:25:00 +0100</pubDate><title>Neue Ziele in der Altersvorsorge</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/neue-ziele-in-der-altersvorsorge</link><description></description><content:encoded><![CDATA[<p>Der SGB und die Gewerkschaft Unia stellen nach dem gewonnenen Referendum ihre Forderungen für neue Perspektiven und Ziele in der Altersvorsorge vor. Nähres in den angehängten Referaten von:</p><ul><li><span style="font-weight: bold;">Paul Rechsteiner</span>, Präsident des SGB</li><li><span style="font-weight: bold;">Andreas Rieger</span>, Co-Präsident Unia</li><li><span style="font-weight: bold;">Colette Nova</span><b>,&nbsp;</b>SGB-Zentralsekretärin</li><li><span style="font-weight: bold;">Rudolf Rechsteiner</span><b>,&nbsp;</b>SP-Nationalrat</li><li><span style="font-weight: bold;">Aldo Ferrari</span><b>,&nbsp;</b>Unia-Reginalsekretär Waadt</li></ul>]]></content:encoded><category>Berufliche Vorsorge</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-183</guid><pubDate>Mon, 08 Mar 2010 11:09:00 +0100</pubDate><title>Dringend notwendige Reformen in der zweiten Säule jetzt realisieren</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/dringend-notwendige-reformen-in-der-zweiten-saeule-jetzt-realisieren</link><description>Das Abstimmungsresultat war ein deutlicher Fingerzeig dafür, bei den Missbräuchen in der zweiten Säule endlich aufzuräumen. Das heisst im Klartext: Ein Ende der Abzockerei durch die Lebensversicherer, eine Stärkung der paritätischen Verwaltung, ein besserer Schutz der Arbeitnehmervertreter, mehr Transparenz in der Verwaltung. </description><content:encoded><![CDATA[<h3 style="font-weight: bold;">1. Missbräuche und Abzockerei durch Lebensversicherer beenden</h3><p>Es ist generell hochproblematisch, dass in der zweiten Säule, also in einem Zwangssparen, neben den autonomen Pensionskassen auch profitorientierte Versicherungsgesellschaften tätig sind. Das ist umso stossender, als es auch gut ohne oder fast ohne Versicherer ginge<a href="typo3/#_ftn1" target="_blank" name="_ftnref1">[1]</a>. Zweck der zweiten Säule ist nicht, den Versicherern möglichst viel und rentable Geschäfte zu verschaffen! Die Versicherer haben die zweite Säule für sich instrumentalisiert, mit der Beihilfe des Bundesrates und der Aufsicht. Dieser Filz funktioniert ähnlich wie bei den Banken (UBS), bezüglich Verwaltung und Parlament.
</p><p>Mit der 1. BVG-Revision sollte unter anderem auch für Transparenz über die Geschäftstätigkeit der Lebensversicherer in der zweite Säule gesorgt werden. Und vor allem sollte die Überschussverteilung geregelt und die Überschussbeteiligung zugunsten der Vorsorgenehmer erhöht werden. Das Parlament hat beschlossen, dass die Versicherer 10 % der Überschüsse für sich behalten dürfen. Im Verein mit den Lebensversicherern haben aber die Finma und der Bundesrat das Parlament einfach ausgetrickst, indem sie kurzerhand die gesamten Erträge<a href="typo3/#_ftn2" target="_blank" name="_ftnref2">[2]</a>&nbsp;zu Überschüssen deklariert haben. Das „Geschäftsmodell“ der Versicherer ist so gebaut, dass der Staat ihnen Gewinne garantiert, obwohl sie kein Risiko eingehen müssen, weil sie diese voll auf die Versicherten und die Arbeitgeber überwälzen können. Risikolose Profite mit Sozialversicherungen sind inakeptabel! Auch die Transparenz lässt sehr zu wünschen übrig: Es werden keine Bilanzen veröffentlicht und die sog. „Betriebsrechnung“ ist nur für Spezialisten lesbar, nicht aber für Versicherte oder für die Arbeitgeber. Auch auf der Prämienseite herrscht völlige Intransparenz, und von den Versicherten und den Arbeitgebern werden weit übersetzte Risikoprämien verlangt.
</p><p>Jetzt müssen diese groben Mängel endlich beseitigt werden:&nbsp;</p><ul><li>Die Lebensversicherer sollen in Zukunft nur noch maximal&nbsp;<span style="font-weight: bold;">10 % der Überschüsse</span>&nbsp;aus der Betriebsrechnung abziehen dürfen, nicht mehr 10 % der gesamten Erträge. Die sog. legal quote muss also, wie ursprünglich beabsichtigt, von der sog. „Bruttomethode“ oder „ertragsbasierten“ Berechnungsmethode auf die „Nettomethode“ oder „ergebnisbasierte Methode“ umgestellt werden. Der Bundesrat muss dazu die entsprechende Verordnung (AVO) ändern. Die heutige Verordnungsregelung ist gesetzeswidrig, wie eine juristische Analyse der Gesetzesbestimmung zweifelsfrei belegt<a href="typo3/#_ftn3" target="_blank" name="_ftnref3">[3]</a>.</li></ul><ul><li>Die sogenannten „<span style="font-weight: bold;">Überschussfonds</span>“ müssen abgeschafft werden. Die Versicherer sollen die den Versicherungsnehmer zustehenden Überschussanteile sofort und vollständig ausbezahlen. So kommen die Überschussanteile denjenigen zugute, mit deren Geld sie erwirtschaftet worden sind. Und die Versicherer können nicht mehr Überschussanteile, die den Vorsorgenehmern gehören, als „Eigenmittel“ und für die Deckung von Verlusten verwenden. Bei der Auflösung der Überschussfonds müssen die gesamten sich darin befindenden Mittel ungeschmälert den Vorsorgenehmern verteilt werden. Der Bundesrat muss dazu die entsprechende Verordnung (AVO) ändern.</li></ul><ul><li>Die Finma muss endlich das Versicherungsaufsichtsgesetz<a href="typo3/#_ftn4" target="_blank" name="_ftnref4">[4]</a>&nbsp;einhalten und dafür sorgen, dass die Versicherer die heute missbräuchlich&nbsp;<span style="font-weight: bold;">hohen Prämien</span><span style="font-weight: bold;"><a href="typo3/#_ftn5" target="_blank" name="_ftnref5">[5]</a></span><span style="font-weight: bold;">&nbsp;für die Risiken Tod und Invalidität</span>&nbsp;auf das notwendige Mass reduzieren. Die Einnahmen aus diesen Prämien sind heute zweimal bis viermal so hoch wie die Risikokosten.&nbsp;</li></ul><ul><li>Die Lebensversicherer sollen in Zukunft&nbsp;<span style="font-weight: bold;">die Risikoprämien und die Verwaltungskostenprämien</span>&nbsp;gegenüber den Vorsorgenehmern und den Versicherten<span style="font-weight: bold;">&nbsp;separat ausweisen</span><b>&nbsp;</b>müssen. Die Versicherer sollen ihre viel zu hohen Verwaltungskosten nicht mehr in der Risikoprämie verstecken dürfen. Nur so wird es Wettbewerb geben und werden die Versicherer einen Anreiz haben, ihre Verwaltung zu rationalisieren. Das könnte die Finma ebenfalls selbst durchsetzen.</li></ul><h3 style="font-weight: bold;">2. Paritätische Verwaltung auch bei Sammeleinrichtungen von Lebensversicherern</h3><p>Die paritätische Verwaltung, also die gleichberechtigte Mitsprache der Versicherten, ist einer der Grundpfeiler der beruflichen Vorsorge in der Schweiz. Leider besteht sie teilweise nur auf dem Papier. Bei den Einrichtungen der Lebensversicherer sind die Auswahl- und Wahlverfahren so gestaltet, dass nur von den Versicherern handverlesene Personen in die Stiftungsräte gelangen und dass die hunderttausenden von Versicherten davon praktisch ganz ausgeschlossen sind<a href="typo3/#_ftn6" target="_blank" name="_ftnref6">[6]</a>. Die Verträge zwischen diesen Einrichtungen und den Versicherern sind oft sehr einseitig zugunsten der Versicherungsgesellschaft ausgestaltet. Um den mächtigen Versicherern die Stirn zu bieten, braucht es unabhängige Personen.
</p><p>Wir fordern deshalb, dass die Stiftungsräte von Sammeleinrichtungen der Lebensversicherer endlich echt paritätisch und von den Lebensversicherern unabhängig sind. Die LV sollen die Zusammensetzung dieser VE nicht mehr nach Belieben manipulieren können.&nbsp;</p><ul><li>Es braucht Wahlverfahren, die demokratische Mindeststandards einhalten</li></ul><ul><li>An direkten Wahlen müssen alle versicherten Arbeitnehmenden teilnehmen können (aktives und passives Wahlrecht)</li></ul><ul><li>Bei indirekten Wahlen muss sichergestellt sein, dass die für die Wahl ins oberste Organ wahlberechtigten „Delegierten“ existieren und selbst gewählt worden sind, also demokratisch legitimiert sind</li></ul><ul><li>Als VertreterInnen der Arbeitnehmenden dürfen nur Personen amten, die in ihrem Betrieb keine leitende Funktion haben (also nur „echte ArbeitnehmervertreterInnen“)</li></ul><ul><li>Designation eines Teils der Arbeitnehmervertretung durch repräsentative Arbeitnehmerorganisationen</li></ul><h3 style="font-weight: bold;">3. Besserer Schutz von ArbeitnehmervertreterInnen, Unabhängigkeit vom Arbeitgeber</h3><p>Die Mitglieder der Leitungsorgane von Vorsorgeeinrichtungen müssen sich vorbehaltlos für ihre Aufgabe einsetzen. In vielen Fällen und in normalen Situationen treten keine Probleme auf. In Stress- und Konfliktsituationen kann es aber für die VertreterInnen der Arbeitnehmenden schwierig werden, ihre Aufgabe im obersten Organ der Vorsorgeeinrichtung wahrzunehmen, insbesondere (aber nicht nur) bei Firmenpensionskassen. Sie sollten die Interessen der Vorsorgeeinrichtung und der Destinatäre vertreten, notfalls auch gegen den Arbeitgeber. Ihr Lohn, ihre Karriere und ihre Arbeitsgestaltung sind aber vom Arbeitgeber abhängig. Unter Umständen riskieren sie sogar, ihre Stelle zu verlieren, wenn sie das tun, was im Interesse Vorsorgeeinrichtung und für die Destinatäre nötig ist. Diese fehlende Unabhängigkeit hindert sie daran, ihre Aufgabe so zu erfüllen, wie dies von ihnen verlangt wird und für ein ordnungsgemässes Funktionieren der beruflichen Vorsorge notwendig ist. Wir sind immer wieder mit solchen Klagen konfrontiert.&nbsp;
</p><p>Der Kündigungsschutz für ArbeitnehmervertreterInnen muss deshalb verstärkt werden. Eine aufgrund der Aktivität als Stiftungsratsmitglied ausgesprochene Kündigung kann zwar als missbräuchlich bekämpft werden<a href="typo3/#_ftn7" target="_blank" name="_ftnref7">[7]</a>. Eine absoluter Kündigungsschutz im Sinne eines Kündigungsverbots besteht jedoch nicht, was darauf hinaus läuft, dass die Stellung des Arbeitnehmervertreters prekär ist und letztlich dem Grundgedanken einer echten Parität zuwider läuft<a href="typo3/#_ftn8" target="_blank" name="_ftnref8">[8]</a>. Nur mit einem stärkeren Kündigungsschutz kann sichergestellt werden, dass die Arbeitnehmervertreter vom Arbeitgeber unabhängig sind und die Interessen der Vorsorgeeinrichtung und derer Destinatäre richtig wahrnehmen können<a href="typo3/#_ftn9" target="_blank" name="_ftnref9">[9]</a>. Eine Verbesserung des Kündigungsschutzes wird auch von einer vom BSV veranlassten Studie<a href="typo3/#_ftn10" target="_blank" name="_ftnref10">[10]</a>&nbsp;empfohlen.
</p><h3 style="font-weight: bold;">4. Banken und andere Vermögensverwalter müssen Gebühren und andere Vermögensverwaltungskosten deklarieren</h3><p>In den letzten Wochen ist kritisiert worden, die von den Vorsorgeeinrichtungen ausgewiesenen Vermögensverwaltungskosten seien nicht ganz vollständig. Das trifft zu, ist jedoch nicht ein Versäumnis der Vorsorgeeinrichtungen, sondern von Dritten. Diese weisen bei vielen Anlageprodukten die Gebühren, die sie für ihre Tätigkeit verlangen, nicht sauber aus, sondern schütten nur eine Nettorendite aus. Dieses System ermöglicht ihnen, zu hohe Preise zu verlangen. Nur grosse Pensionskassen haben eine gewisse Marktmacht bezüglich Preise und Transparenz, die übrigen aber nicht. Die Vorsorgeeinrichtungen können die Kosten der Anlagekosten erst und nur dann vollständig ausweisen, wenn ihre Geschäftspartner ihnen gegenüber transparent sind. Wir fordern deshalb die Finma auf, hier endlich für Ordnung zu sorgen. Die unter Aufsicht der Finma tätigen Banken und anderen Vermögensverwaltern sollen in Zukunft den Vorsorgeeinrichtungen gegenüber die erzielte Bruttorendite und sämtliche Kosten und Gebühren transparent offen legen müssen.
</p><h3 style="font-weight: bold;">Grösste Sünden der Aufsichtsbehörden (Auswahl):</h3><p><span style="font-weight: bold;">1. Finma (ehemals Bundesamt der Privatversicherer)&nbsp;</span></p><ul><li>Aushebeln der gesetzlichen Bestimmung zur „legal quote“ (Überschussverteilung) durch Umdeklarierung der „Erträge“ in „Überschüsse“ in der Verordnung zum Versicherungsaufsichtsgesetzt (AVO)</li></ul><ul><li>Verordnungsregelung (AVO) über die Überschussfonds, die den Versicherern gestattet, die den Vorsorgenehmern „zugewiesenen“ und in der legal quote diesen angerechneten Überschussanteile als „Eigenmittel“ zu behandeln und diese bei Verlusten aufzubrauchen, statt mit dem Aktienkapital selbst im Risiko zu stehen</li></ul><ul><li>Genehmigung von missbräuchlich hohen Risikoprämien, die seit Jahren zwei- bis viermal so hoch sind wie die Risikokosten. Völliges Missachten der gesetzlichen Aufgabe, die Versicherten gegen Missbrauch zu schützen</li></ul><ul><li>Genehmigung von kombinierten Prämien für Risiko und Verwaltungskosten, d.h. Deckung von Verschleierungsmanövern der Versicherer</li></ul><ul><li>Kein Eingreifen gegen Verwaltungskosten, die angesichts der Bestandesgrösse<a href="typo3/#_ftn11" target="_blank" name="_ftnref11">[11]</a>&nbsp;viel zu hoch sind</li></ul><ul><li>Erhebung und Publikation von Daten („Betriebsrechnung“) in einer für Nichtspezialisten unverständlichen Darstellung, die letztlich mehr versteckt als informiert</li></ul><ul><li>Auftritt als Propaganda-Abteilung der Versicherer, statt Aufsicht und neutrale Information (z.B. Behauptung, die „Bruttomethode“ sei für das Überleben der Versicherer unentbehrlich)</li></ul><p>2. Bundesamt für Sozialversicherung (BSV)</p><ul><li>Jahrzehntelanges Tolerieren von Stiftungsräten, die überwiegend oder ausschliesslich durch Vertreter der Versicherer besetzt waren</li></ul><ul><li>Zulassen von Vertretern der Versicherer in Stiftungsräten auch nach Inkrafttreten der 1. BVG-Revision (korrigiert erst nach dem von den Gewerkschaften angestrengten Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 17.8.2007, C-2371/2006)</li></ul><p>Keine Durchsetzung von demokratische Wahlverfahren für Stiftungsräte in Sammeleinrichtungen der Versicherer: Beschränkung auf rein formalistische Prüfung, kein Eingreifen gegen „falsche“ ArbeitnehmervertreterInnen, gegen Beschränkung der Wahlrechte oder gegen „Wahlen“ durch nicht demokratisch legitimierte Personen
</p><hr><p><a href="typo3/#_ftnref1" target="_blank" name="_ftn1">[1]</a>&nbsp;Rückversicherung macht nur dort Sinn, wo eine VE zu klein ist, um versicherungstechnische Risiken alleine zu tragen. Sonst kommt sie viel zu teuer. Die grossen Sammeleinrichtungen der Versicherer sind gross genug, um die versicherungstechnischen Risiken selbst zu tragen. Die sog. Garantien geben die Versicherer nicht gratis. Sie wollen dafür sehr gut bezahlt werden. Laut der Regelung in der AVO können die Versicherer bei Verlusten oder schlechtem Geschäften (Swisslife) fast das ganze Risiko durch die Destinatäre tragen lassen. Die Vorsorge kommt so wesentlich teurer als bei autonomer Durchführung. Die Versicherer behaupten, bei ihnen gäbe es im Gegenzug keine Sanierungsmassnahmen. Nicht einmal das stimmt. In Wirklichkeit dürfen die Versicherer nämlich laut Bundesgericht auch Sanierungsmassnahmen erheben, und zwar sogar schon dann, wenn sie gar noch nicht untergedeckt sind. Autonome Einrichtungen dürfen das erst dann, wenn sie in Unterdeckung sind (BGE 130 II 258 ff.)
</p><p><a href="typo3/#_ftnref2" target="_blank" name="_ftn2">[2]</a>&nbsp;Einnahmen aus Beiträgen, Kapitalerträgen, aber auch versicherungstechnische Gewinne (Abwicklungsgewinne)
</p><p><a href="typo3/#_ftnref3" target="_blank" name="_ftn3">[3]</a>&nbsp;Diese Analyse ist state of the art resp. entspricht der bundesgerichtlichen Praxis. Die angewandte Vorgehensweise lernen Jus-StudentInnen schon im ersten Studiumsjahr. Sie kann in jedem Lehrbuch überprüft werden. Siehe Franco Saccone, „Participation aux excédents en matière de prévoyance professionnelle: légalité de la méthode de calcul basée sur le rendement?“, Schweizerische Zeitschrift für Sozialversicherung und berufliche Vorsorge 2009/1
</p><p><a href="typo3/#_ftnref4" target="_blank" name="_ftn4">[4]</a>&nbsp;Art. 46 Abs. 1 Bst. f VAG und Art. 38 VAG: Schutz der Versicherten gegen Missbräuche der Versicherungsunternehmen
</p><p><a href="typo3/#_ftnref5" target="_blank" name="_ftn5">[5]</a>&nbsp;Diese Prämien sind heute doppelt bis viermal so hoch wie die Risikokosten. Diese Differenz dient zur Querfinanzierung der ganzen Sache. Ohne sie gäbe es weniger Gewinn für die Versicherer und weniger „Überschuss“ (der wiederum von den Versicherern anstelle von eigenem Risikokapital missbraucht wird)
</p><p><a href="typo3/#_ftnref6" target="_blank" name="_ftn6">[6]</a>&nbsp;Hautprobleme:</p><ul><li>Beschränkung des aktiven und/oder passen Wahlrechts auf Personen, die in den sog. Vorsorgekommissionen der Vorsorgewerke (also des einzelnen Anschluss resp. der einzelnen bei einer solchen Einrichtung angeschlossenen Firmen) sind. Diese bestehen aber oft nur auf dem Papier und sind nur in den allerseltensten Fällen demokratisch gewählt worden. Die Beschränkung des Wahlrechts auf diese Personen ist also undemokratisch und den von diesen gewählten Personen fehlt die demokratische Legitimiation.</li></ul><ul><li>Arbeitnehmervertreter, die in Wirklichkeit Arbeitgebervertreter sind, weil sie in der Firma eine leitende Stellung innehaben. Da fehlt die grundsätzliche Legitimation. Versicherungen werden Firmen oft im Paket verkauft. Daraus folgen Interessenkonflikte bei solchen Personen.</li></ul><ul><li>Intransparente Auswahlverfahren, die hinter den Kulissen ganz von der Versicherungsunternehmung gesteuert werden</li></ul><p><a href="typo3/#_ftnref7" target="_blank" name="_ftn7">[7]</a>&nbsp;Gemäss Art. 336 Abs. 2 Bst. b OR ist die Kündigung des Arbeitsverhältnisses durch den Arbeitgeber missbräuchlich, wenn sie ausgesprochen wird, während der Arbeitnehmer gewählter Arbeitnehmervertreter in einer betrieblichen oder in einer dem Unternehmen angeschlossenen Einrichtung ist, und der Arbeitgeber nicht beweisen kann, dass er einen begründeten Anlass zur Kündigung hatte.&nbsp;
</p><p><a href="typo3/#_ftnref8" target="_blank" name="_ftn8">[8]</a>&nbsp;Hans-Ulrich Stauffer, Berufliche Vorsorge, Basel/Genf 2005, Rz. 1382
</p><p><a href="typo3/#_ftnref9" target="_blank" name="_ftn9">[9]</a>&nbsp;Der Kündiungsschutz muss gleich verbessert werden wie der Kündiungsschutz für Mitglieder von Betriebskommissionen, nach den Vorgaben des ILO-Übereinkommens Nr. 98. Für einen wirksamen Schutz muss auch eine Aufhebung der Kündigung möglich sein.
</p><p><a href="typo3/#_ftnref10" target="_blank" name="_ftn10">[10]</a>&nbsp;Bolliger, Christian und Rüefli, Christian: Umsetzung und Wirkung der Vorschriften über die paritätische Verwaltung. Forschungsbericht Nr. 7/09
</p><p><a href="typo3/#_ftnref11" target="_blank" name="_ftn11">[11]</a>&nbsp;Mehrere zehn- bis hunderttausend Destinatäre</p>]]></content:encoded><category>Berufliche Vorsorge</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-181</guid><pubDate>Mon, 08 Mar 2010 11:03:00 +0100</pubDate><title>Jetzt ein neues Leistungsziel in der Altersvorsorge der Erwerbstätigen!</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/jetzt-ein-neues-leistungsziel-in-der-altersvorsorge-der-erwerbstaetigen</link><description>Noch nie in der jüngeren Schweizer Geschichte ist eine Sozialabbauvorlage so deutlich verworfen worden. Das Resultat ist ein Signal dafür, grundsätzlich mit der bisher dominierenden Sicht zu brechen, wonach die Altersvorsorge nur als ein Sanierungsfall zu betrachten ist. Deshalb fordern die Gewerkschaften verbesserte Leistungsziele in der Altersvorsorge der Erwerbstätigen. </description><content:encoded><![CDATA[<p>Mit der Vorlage für die Rentensenkung bei den Pensionskassen haben der Bundesrat und die bürgerlichen Parteien auf Druck&nbsp; der Versicherungskonzerne und der Wirtschaftsverbände erstmals versucht, die Leistungen der schweizerischen Sozialversicherungen auf breiter&nbsp; Front&nbsp; abzubauen. Sie sind damit kolossal gescheitert. Die Bürgerinnen und Bürger haben dadurch zum Ausdruck gebracht, dass sie sich die Renten und die damit verbundene soziale Sicherheit, die ihnen versprochen worden sind und für die sie bezahlt haben und bezahlen, nicht&nbsp; wegnehmen lassen.&nbsp;
</p><p>Das Abstimmungsergebnis bedeutet&nbsp;<span style="font-weight: bold;">erstens</span>, dass die derzeit im Parlament aufgegleisten Vorlagen zum Sozialabbau, sei es bei der AHV, bei der Arbeitslosenversicherung oder bei der Unfallversicherung, gestoppt werden müssen. Geschieht dies nicht im Parlament, so werden die Gewerkschaften sie mit dem Referendum bekämpfen. Die Leute haben genug davon, dass die Boni und Profite geschützt werden, während die soziale Sicherheit verschlechtert werden soll.&nbsp;
</p><p><span style="font-weight: bold;">Zweitens&nbsp;</span>müssen jetzt die überfälligen Reformen in der zweiten Säule umgesetzt werden, die von der Versicherungslobby seit Jahr und Tag hintertrieben werden. Das gilt für die zu hohen Verwaltungskosten und Risikoprämien ebenso wie für die gesetzwidrige Gewinnabführung an die Versicherungskonzerne. Die Sozialversicherungen sind nicht dafür da, dass mit ihnen Profite gemacht werden können. Das bedeutet auch, dass bei der Aufsicht (insbesondere der Finma, früher Bundesamt für Privatversicherungen) ausgemistet werden muss. Diese hat bisher die Missbräuche der Versicherungskonzerne stets abgenickt und verteidigt, statt die Interessen der Versicherten zu wahren. Und endlich muss mit der gesetzlichen Parität in der beruflichen Vorsorge auch in der Praxis ernst gemacht werden. Einerseits heisst das, dass eine wirkliche Parität, die diesen Namen verdient, und eine entsprechende Vertretung der Arbeitnehmer auch bei den Sammelstiftungen der Lebensversicherer realisiert werden muss. Andererseits braucht es endlich einen wirksamen Kündigungsschutz für die Arbeitnehmervertreter bei den Pensionskassen, die ja die Interessen der Belegschaft zu wahren haben.
</p><p><span style="font-weight: bold;">Drittens&nbsp;</span>und vor allem aber muss das Leistungsziel in der Altersvorsorge der Erwerbstätigen neu formuliert werden. Seit das sogenannte Dreisäulenprinzip in der Verfassung verankert worden ist (1972), gilt der Verfassungsgrundsatz, dass die berufliche Vorsorge zusammen mit der AHV die „Fortsetzung der gewohnten Lebenshaltung in angemessener Weise“ gewährleisten muss (Art. 113 Abs. 2 Bst. a BV). Das bedeutet nichts anderes, als dass man von den Renten der ersten und der zweiten Säule auch nach dem Eintritt ins Rentenalter anständig und in Würde weiterleben können soll. Dieser Verfassungsgrundsatz ist noch heute zeitgemäss,&nbsp; unmissverständlich und klar.
</p><p>Überholt und nicht mehr haltbar ist aber, dass seinerzeit - vor dreissig bis vierzig Jahren - angenommen wurde, dieses Verfassungsziel der angemessenen Fortsetzung der gewohnten Lebenshaltung im Rentenalter könne mit einem Leistungsziel von etwa 60% des letzten Einkommens erreicht werden. Das hat der hinter uns liegende Abstimmungskampf wiederum drastisch deutlich gemacht. Während man mit 60% von 10‘000 Franken im Monat den Lebensstandard nach dem Eintritt ins Pensionsalter halten kann, gilt das für 60% von 5‘000 Franken im Monat nicht mehr. Ein Leistungsziel, das bei einem Erwerbseinkommen von 5'000 Franken nur zu 3‘000 Franken Renteneinkommen führt, verletzt die Verfassung, weil damit das Leben nicht in gewohnter Weise fortgesetzt werden kann. Die 60% sind bei den kleineren und mittleren Einkommen deshalb heute verfassungswidrig, weil man davon nicht anständig leben kann.
</p><p>Das Leistungsziel der Altersvorsorge aus der ersten und zweiten Säule muss deshalb neu formuliert werden. Wir schlagen folgende neue Leistungsziele (so genannte Ersatzquoten vom Erwerbseinkommen) für die Renten aus der ersten und zweiten Säule vor:</p><ul><li>bei Einkommen bis 5‘000 Franken 80%</li></ul><ul><li>bei Einkommen bis zu 7‘000 Franken 70%</li></ul><ul><li>bei höheren Einkommen 60%.</li></ul><p>Diese neuen Leistungsziele entsprechen nicht nur der Lebensrealität. Sie folgen auch aus dem Verfassungsauftrag von Art. 113 BV (wie übrigens auch jenem der Menschenwürde, Art. 7 BV). Das Recht auf ein Alter in Würde ist eine der grossen Errungenschaften der Zivilisation, konkretisiert im Sozialstaat. Wer ein Erwerbseinkommen von 5'000 Franken erzielt, der braucht für ein anständiges Leben im Rentenalter und für die „Fortsetzung seines gewohnten Lebens in angemessener Weise“ ein Renteneinkommen von 4'000 Franken. Das Leistungsziel von 60% für Erwerbseinkommen in dieser Höhe ist lebensfremd.
</p><p>Politisch bedeutet das erstens, dass es weder bei den AHV-Renten noch bei den Renten der Pensionskassen im BVG-Obligatorium (das Obligatorium umfasst Jahreseinkommen bis 82‘000 Franken) Abstriche oder Rentensenkungen erträgt. Das hat das Ergebnis der Volksabstimmung klar gemacht. Und politisch heisst das zweitens, dass dort, wo diese Leistungsziele nicht erreicht werden, wieder Rentenverbesserungen nötig werden. Denn an Wert verloren haben in den letzten Jahren nicht nur die Renten der Pensionskassen, die seit längerem nicht mehr an die Teuerung angepasst werden. Auch die AHV-Renten sind seit der Einführung des sogenannten Mischindexes (1980) um rund 6% hinter der wirtschaftlichen Entwicklung zurückgeblieben.&nbsp;
</p><p>Die Abstimmung über den Rentenklau bei den Pensionskassen vom 7. März 2010 markiert eine Zäsur in der Politik der Altersvorsorge. Zum ersten Mal kam es zu einer Volksabstimmung, welche direkt und konkret die Höhe der Altersrenten der grossen Mehrheit der Erwerbstätigen anvisierte. Das Resultat bestätigt eindrücklich die Vorsorgeziele der Verfassung. Diese müssen ausgehend von den heutigen Realitäten konkret neu formuliert und realisiert werden. Deshalb braucht es nach den verlorenen fünfzehn neoliberalen Jahren einen Neustart in der Politik der Altersvorsorge mit sozialer Zielsetzung, so wie er 1948 (Schaffung der AHV) und 1972 (Dreisäulenprinzip) in Angriff genommen wurde.</p>]]></content:encoded><category>Berufliche Vorsorge</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-473</guid><pubDate>Sun, 07 Mar 2010 15:03:00 +0100</pubDate><title>Schallende Ohrfeige für die Sozialabbauer</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/schallende-ohrfeige-fuer-die-sozialabbauer</link><description>Der SGB und seine Verbände haben Rentenklau erfolgreich abgewehrt</description><content:encoded><![CDATA[<p>Die Schweizerinnen und Schweizer wollen keinen Sozialabbau – weder bei der 2. Säule noch bei der AHV. Das heutige Nein zu tieferen Renten in der 2. Säule ist gleichermassen deutlich wie die seinerzeitige Ablehnung der 11. AHV-Revision durch das Volk im Jahre 2004. Das Abstimmungsresultat ist auch eine Abfuhr für die Pläne jener Politikerinnen und Politiker, die meinen, Sozialabbau damit begründen zu müssen, dass sie Alt und Jung gegeneinander ausspielen.
</p><p>Die Mehrheit der Stimmberechtigten weiss, dass das Niveau der Altersvorsorge in der Schweiz gerade für mittlere und tiefe Einkommen keine Senkung verträgt. Für die Mehrheit der Menschen ist die Höhe der Renten nicht, wie von den Befürwortern der abgelehnten Rentensenkung behauptet, lediglich eine Frage der Finanz- und Versicherungsmathematik. Die Höhe der Renten muss für alle Einkommenskategorien im Alter ein Leben in Würde sichern. Das ist nur möglich, wenn die Sozialversicherungen nicht von Privatversicherungen als lukrative Quelle zur Profitmaximierung missbraucht werden. Das Nein des Volkes ist deshalb auch als Nein zu den Milliardengeschäften der Privatassekuranz auf Kosten der Versicherten zu verstehen.&nbsp;
</p><p>Das Abstimmungsresultat – zu Stande gekommen gegen eine zehn Millionen Franken teure Propagandalawine von economiesuisse und der Versicherungswirtschaft – ist auch eine Warnung an das Parlament: Wenn die bürgerliche Mehrheit wie geplant bei der Arbeitslosenversicherung, bei der 11. AHV-Revision oder bei der Revision des Unfallversicherungsgesetzes weiterhin Sozialabbau betreiben will, werden auch diese Geschäfte vor dem Souverän scheitern. Der SGB und seine Verbände werden alle Versuche verhindern, den über Jahrzehnte erkämpften Stand der sozialen Sicherheit in unserem Land zu verschlechtern.&nbsp;
</p><p>Der SGB nimmt das Abstimmungsresultat als Auftrag, nicht nur gegen Rentenkürzungen und Abbau bei den Sozialversicherungen zu kämpfen, sondern auch das Niveau der sozialen Sicherheit in unserem Land weiter auszubauen. Gerade bei der Altersvorsorge ist das Ziel, Renten für ein würdevolles Leben im Alter unabhängig von Konjunkturlage und Finanzkrisen für alle zu sichern, noch nicht erreicht.</p>]]></content:encoded><category>Berufliche Vorsorge</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-474</guid><pubDate>Tue, 02 Mar 2010 15:04:00 +0100</pubDate><title> Ratsmehrheiten sozial blind, taub und stumm </title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/ratsmehrheiten-sozial-blind-taub-und-stumm</link><description></description><content:encoded><![CDATA[<p>Mitten in der Krise hat sich heute gezeigt, dass die soziale Absicherung in der Schweiz den bürgerlichen Ratsmehrheiten kaum einen Pfifferling wert ist. Der Nationalrat, der sich über den zweiten Anlauf der 11. AHV-Revision beugte, hat heute eine Vorlage gezimmert, die sich sehr nah an diejenige anlehnt, die das Volk 2004 haushoch bachab geschickt hat:&nbsp;</p><ul><li>Bei der Rentenanpassung wird künftigem Rentenabbau Tür und Tor geöffnet.&nbsp;</li></ul><ul><li>Das Rentenalter der Frauen soll ohne Kompensation erhöht werden.&nbsp;</li></ul><ul><li>Menschen mit mittleren und tiefen Einkommen wird de facto eine vorzeitige Pensionierung verunmöglicht.&nbsp;</li></ul><p>Gegen eine so vom Abbaugeist markierte Vorlage wird der SGB das Referendum lancieren.
</p><p>Die Beschlüsse des Ständerates zur AVIG-Revision sind vom gleichen Geist geprägt. Diese Vorlage wird &nbsp;auf dem Höhepunkt der Krise, wenn Arbeitslose dringend auf Hilfe angewiesen wären, den Versicherungsschutz drastisch abbauen. Vor allem die Jugendlichen und die Langzeitarbeitslosen, die hauptsächlichsten Opfer der Krise, sollen nun für die Fehler der Boniabzocker büssen müssen. - Der SGB &nbsp;hat deshalb bereits vor einem Monat beschlossen, diesen erneuten Sozialabbau per Referendum zu bekämpfen.&nbsp;
</p><p>Das Volk seinerseits kann einer so deformierten Sozialpolitik erstmals die rote Karte zeigen, indem es an der Abstimmung von diesem Wochenende den Rentenklau in der Zweiten Säule klar ablehnt.&nbsp;</p>]]></content:encoded><category>AHV</category><category>Arbeitslosenversicherung</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-476</guid><pubDate>Wed, 24 Feb 2010 15:07:00 +0100</pubDate><title>Es braucht auch eine Pflicht der Arbeitgeber, Behinderte einzustellen</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/es-braucht-auch-eine-pflicht-der-arbeitgeber-behinderte-einzustellen</link><description></description><content:encoded><![CDATA[<p>Die „eingliederungsorientierte Rentenrevision“, die nach heutiger Vorstellung durch den Bundesrat die 6. IV-Revision prägen soll, sieht auf den ersten Blick gut aus. Der Bundesrat will dadurch innerhalb von 6 Jahren 12'500 gewichtete Renten oder 5 Prozent des gewichteten Rentenbestandes reduzieren oder aufheben und so Rentenkosten einsparen. Dazu will er den betroffenen RentenbezügerInnen auch Wiedereingliederungsmassnahmen gewähren.&nbsp;
</p><p>Es besteht jedoch die Gefahr, dass ein grosser Teil dieser Personen die Rente verliert, aber doch keine Stelle findet, also letzten Endes gar nicht wiedereingegliedert werden kann – dies trotz kostspieliger Wiedereingliederungsmassnahmen. Diesen Personen bliebe dann nur noch die Sozialhilfe. Statt sicheren Renten erhielten sie nur noch das strikte Existenzminimum. Kosten würden nicht gespart sondern nur auf Gemeinden und Kantone abgeschoben. Es gibt zwar Arbeitgeber, die sich heute schon freiwillig in diesem Bereich engagieren, aber leider viel zu wenige. Solange Arbeitgeber nicht verpflichtet werden, Behinderte einzustellen, macht eine derartige Rentenrevision wenig Sinn. Der SGB fordert deshalb eine verbindliche, eingliederungsorientierte Quote für die Beschäftigung von Behinderten. Diese Quote soll für alle Betriebe ab 100 Beschäftigten gelten, soll mindestens 1 % betragen und bei Nichteinhaltung sanktioniert werden.</p>]]></content:encoded><category>Invalidenversicherung</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-185</guid><pubDate>Thu, 18 Feb 2010 11:15:00 +0100</pubDate><title>Hohe Gewinne ohne Risiken und Abzockerei ohne Ende</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/hohe-gewinne-ohne-risiken-und-abzockerei-ohne-ende</link><description>Verwaltungskosten, die dreimal höher sind als bei autonomen Pensionskassen; Verwaltungskostenprämien, die gegenüber den Versicherten und den Arbeitgebern nicht ausgewiesen, sondern in den Risikoprämien versteckt werden; Prämien für Invaliditäts- und Hinterlassenenleistungen, die bis viermal so hoch sind wie die Kosten für diese Leistungen; eine Aufsichtsbehörde (Finma), die solche Prämien gesetzeswidrig genehmigt; garantierte Gewinne ohne Risiken; Sanierungsmassnahmen, bevor es überhaupt eine Unterdeckung gibt; eine Swisslife, die hunderte von Mio. von Versichertengeldern mit Hedge Funds und dem Aufkauf von Firmen im Ausland verlocht hat. Diese skandalösen Zustände verstecken sich in der sog. Betriebsrechnung 2008 der Lebensversicherer. Am 7. März ist Gelegenheit, den Versicherern die rote Karte dafür zu zeigen.</description><content:encoded><![CDATA[<p>Zum ersten Mal seit Einführung der Berechnungsregel für die sogenannte „legal quote“ war im 2008 der „Sparprozess“, der die Altersrenten umfasst, mit einem Saldo von -2'574 Mio. Franken negativ. Der Ertrag der Kapitalanlagen reichte also im 2008 auch bei den Versicherern nicht aus, um die Verzinsung der Altersguthaben und der Rentendeckungskapitalien zu finanzieren. Das ist grundsätzlich nicht erstaunlich, denn das Anlagejahr 2008 war katastrophal, für die Versicherer wie für die Pensionskassen. Bei genauem Hinschauen stellt man dann allerdings fest, dass 62 % dieses Verlustes, nämlich 1’619 Mio. Franken, von der Swisslife verursacht worden ist, obwohl diese nur 30 % des gesamten Versichertenbestandes der Versicherer hält. Der Verlust kann also nicht nur einfach den Finanzmärkten angelastet werden, sondern ist auch auf miserables Wirtschaften zurückzuführen. In den Vorjahren hatten die Lebensversicherer auch bei den Altersrenten positive Resultate erzielt – was sie jedoch nicht daran hindert, eine Senkung des Umwandlungssatzes zu fordern.&nbsp;
</p><p><b>Resultate Alterssparen</b> (in Mio. Franken)</p><table class="contenttable"><thead><tr><th scope="col">&nbsp;</th><th scope="col">2005</th><th scope="col">2006</th><th scope="col">2007</th><th scope="col">2008</th></tr></thead><tbody><tr><td><p>Saldo „Sparprozess“</p></td><td>997.7</td><td>1'138.5</td><td>823.5</td><td>- 2'574.5</td></tr></tbody></table><h3>Verwaltungskosten: Viel höher, als die Versicherer behaupten!</h3><p>Laut der Propaganda-Abteilung der Lebensversicherer, der Finma, beliefen sich Verwaltungskosten auf 1'011 Mio. Franken, was 469 Franken pro Kopf ausmache. Die Finma und die Versicherer mischen hier aber Kraut und Rüben, um die Höhe der Kosten zu vernebeln: Neben 1.64 Mio. aktiven Versicherten und 207'715 RentnerInnen verwalten die Versicherer nämlich auch noch 306'571 Freizügigkeitspolicen. Die Verwaltung von Freizügigkeitspolicen verursacht nur sehr geringe Kosten, wenn man sie effizient organisiert, wesentlich geringere, als die technische Verwaltung von Versicherten. In der Publikation der Finma werden jedoch die Gesamtkosten einfach auf sämtliche Destinatäre inkl. Inhaber von Freizügigkeitspolicen verteilt, was zu verzerrten Resultaten führen muss. Nimmt man nun für die Verwaltung der Freizügigkeitspolicen Kosten von 20 Franken pro Jahr und Police an, dann belaufen sich die Verwaltungskosten für die eigentliche berufliche Vorsorge auf 543 Franken pro Kopf! Vergleicht man dies nun mit den Zahlen aus der Pensionskassenstatistik (2007), dann stellt man fest, dass die Kosten für die technische Verwaltung der Pensionskassen insgesamt 784 Mio. für total 4.45 Mio. Destinatäre (3.54 Mio. aktive Versicherte und 0.9 Mio. RentenbezügerInnen) oder 176 Franken pro Destinatär betrugen. Bei den Lebensversicherern sind die Verwaltungskosten pro Destinatär also dreimal so hoch wie bei den autonomen Pensionskassen! Dabei ist allerdings auch noch zu berücksichtigen, dass bei den Versicherten in den Sammeleinrichtungen der Lebensversicherer und bei anderen voll rückversicherten Einrichtungen auch noch die auf Stiftungsebene anfallenden Kosten dazu kommen. Diese Kosten lassen sich leider nicht genau eruieren. Sicher ist aber, dass die gesamten Verwaltungskosten pro Kopf 600 bis 700 Franken betragen. Das ist aber noch nicht alles, denn zu den Verwaltungskosten kommen noch jene der &nbsp;Vermögensverwaltung hinzu. Diese betrugen 287 Mio Franken. Weiter ist zu berücksichtigen, dass die Versicherer sehr grosse Bestände von Versicherten verwalten (pro Versicherer zwischen 20'000 und 527'000 aktive Versicherte und RentnerInnen). Diese Bestände sind weit grösser als bei den allermeisten autonomen Pensionskassen. Das Rationalisierungspotential bei den Versicherern wäre also sehr gross, wird aber offensichtlich von diesen nicht genutzt. Solange die Versicherer ihre horrenden Kostenprämien in der Risikoprämie (d.h. der Prämie für die Invaliditäts- und Hinterlassenenleistungen) verstecken dürfen, werden diese Kosten aber auf Ebene des einzelnen Versicherten und Arbeitgebers nicht sichtbar und es kommt kein Druck zustande. Auch die Aufsichtsbehörde Finma tut nichts dagegen: sie begnügt sich damit, die Versicherungs<i>nehmerinnen</i>&nbsp;zu einem kostensparenden Verhalten aufzurufen….
</p><h3>Grenzenlose Abzockerei bei den Prämien für Tod und Invalidität</h3><p>Noch interessanter wird es, wenn man den sog. Risikoprozess betrachtet. Hier geht es um die Leistungen bei Tod (Hinterlassenenrenten) und Invalidität. Die Kosten beliefen sich auf 1'281 Mio. Franken, die Einnahmen aber auf 2'950 Mio. Die Versicherer haben den Arbeitgebern und Arbeitnehmern also Prämien abgeknöpft, die mehr als doppelt so hoch waren als die Kosten! Dieses üble Spiel läuft nun schon seit Jahren, wie in der untenstehenden Tabelle ersichtlich. Besonders grosse Abzocker im 2008 waren die Zürich und die Axa Winterthur, bei denen die Risikoprämie das Dreifache resp. gar das Vierfache der Risikokosten betrug! Wie die nachstehende Tabelle zeigt, ist die Abzockerei der Versicherer im Laufe der Zeit immer schlimmer geworden. Den Arbeitgebern und Versicherten haben die Versicherer immer erzählt, die Risikoprämien seien so hoch wegen der hohen Invalidität. Aber offensichtlich geht es um ganz anderes.
</p><p><b>Resultate Risikoprozess</b>&nbsp;(in Mio. Franken)</p><table class="contenttable"><thead><tr><th scope="col"></th><th scope="col">2005</th><th scope="col">2006</th><th scope="col">2007</th><th scope="col">2008</th></tr></thead><tbody><tr><td>Saldo „Riskoprozess“</td><td>1'155.6</td><td>1'444.1</td><td>1'543.1</td><td><p>1'669.1</p></td></tr><tr><td>Ertrag Risikoprämien in % der Risikokosten</td><td>164.5 %</td><td>190.7 %</td><td>201.6 %</td><td>230.2 %</td></tr></tbody></table><h3>Für Verluste verantwortlich: Swisslife – die übrigen Versicherer haben Profit gemacht</h3><p>Der Saldo aus Alters-, Kosten- und Risikoprozess, genannt „Bruttoergebnis der Betriebsrechnung“, betrug - 1'073 Mio. und war somit erstmals seit der neuen Regelung (2005) negativ. Dieses negative Ergebnis ist nur auf die Swisslife zurückzuführen, bei der diese Zahl - 1'264 Mio. betrug. Zu diesem Bruttoergebnis wurden nun die Auflösung resp. Verstärkung von diversen Rückstellungen und Reserven addiert bzw. abgezogen. Das „Zwischenergebnis“ nach diesem Prozedere betrug – 472 Mio. Insgesamt haben die Versicherer anschliessend 434 Mio. an ihre Überschussfonds „zugewiesen“ – was leider nicht heisst, dass dieses Geld dann auch wirklich irgendwann bei den Versicherten ankommen wird (siehe weiter unten). Die Swisslife und die Basler haben für das der Mindestquote unterstellte BVG-Geschäft im 2008 dem Überschussfonds allerdings gar kein Geld zugewiesen. Nach Zuweisung an die Überschussfonds betrug das sog. „Nettoergebnis der Betriebsrechnung“ für alle Versicherer - 906 Mio. Bei vielen Versicherern war dieses Nettoergebnis aber positiv bzw. eine „schwarze Null“. Für das schlechte Gesamt-Nettoergebnis zeichnete nämlich wiederum die Swisslife verantwortlich: Ihr „Nettoergebnis“ belief sich auf – 1'082 Mio. Ohne sie beträgt das „Zwischenergebnis“ nämlich 610 Mio. Selbst nach Zuweisung an den Überschussfonds haben die übrigen Lebensversicherer noch Geld verdient, wenn auch nicht mehr so viel wie in den Vorjahren (176 Mio.).
</p><h3>Keine Überschüsse ohne überrissene Risikoprämien – Versicherer tragen Verluste nicht selber</h3><p>Die schamlos überrissenen Risikoprämien sind zentral im Spiel der Lebensversicherer: In guten Jahren hätte es ohne diese Abzockerei praktisch keinen Gewinn für die Versicherer gegeben oder keine Zuweisung an die Überschussfonds. Es gibt also gar keine echten Überschüsse. Die Versicherten und die Arbeitgeber bezahlen ihre „Überschussanteile“ vollumfänglich selbst, mittels überrissenen Risikoprämien. In schlechten Jahren dienen diese Prämien dazu, die Verluste in der Betriebsrechnung zu decken. Die Versicherer behaupten zwar immer, sie gäben Garantien und sie trügen die Verluste, womit sie auch ihre Gewinne in den guten Jahren rechtfertigen. Fakt ist aber: In den schlechten Jahren werden die Gewinne aus der Risikoprämie eingesetzt, um die Verluste der Betriebsrechnung zu decken. Die Versicherer tragen also die Verluste weitgehend nicht selbst, sondern belasten sie den beitragszahlenden Versicherten und Arbeitgebern.
</p><p><b>Resultate Betriebsrechnung</b>&nbsp;(in Mio. Franken)</p><table class="contenttable"><thead><tr><th scope="col"></th><th scope="col">2005</th><th scope="col">2006</th><th scope="col">2007</th><th scope="col">2008*</th></tr></thead><tbody><tr><td><p>Saldo Altersprozess</p></td><td>997.7</td><td>1 138.5</td><td>823.5</td><td>-2 574.5</td></tr><tr><td><p>Saldo Kostenprozess</p></td><td>-200.2</td><td>-240.3</td><td>-186.1</td><td>-168.2</td></tr><tr><td><p><b>Saldo Risikoprozess</b></p></td><td><b>1 155.6</b></td><td><b>1 444.1</b></td><td><b>1 543.1</b></td><td><b>1 669.1</b></td></tr><tr><td><p>Bruttoergebnis</p></td><td>1 952</td><td>2 342</td><td>2 181</td><td>-1 073</td></tr><tr><td><p>Zwischenergebnis</p></td><td>1 295</td><td>1 565</td><td>1 950</td><td>- 472</td></tr><tr><td><p>Zuteilung an Überschussfonds</p></td><td>695</td><td>869</td><td>1 257</td><td>434</td></tr><tr><td><p>Gewinn Versicherer</p></td><td>600</td><td>696</td><td>693</td><td>-906</td></tr><tr><td><p><b>Bruttoergebnis ohne Abzockerei bei Risikoprämien</b></p></td><td><b>797</b></td><td><b>898</b></td><td><b>637.9</b></td><td><b>-1 842.1</b></td></tr></tbody></table><p>* Zahlen verzerrt durch die miserablen Resultate der Swisslife
</p><p>Diese Feststellungen führen zu Fragen an die Aufsichtsbehörde Finma, die die Tarife der Versicherer für das BVG-Geschäft genehmigt. Laut Art. 38 Abs. 3 des Versicherungsaufsichtsgesetzes (VAG) muss die Finma prüfen, ob die Prämien den Schutz der Versicherten vor Missbrauch gewährleisten. Wenn Prämien mehr als doppelt so hoch sind wie die Kosten, teilweise sogar viermal so hoch, dann sind sie weder risiko- noch kostengerecht, und es liegt ein klarer Fall von Missbrauch gegenüber den Versicherten vor. Eine solche Abzockerei ist niemals zu rechtfertigen. Wieso genehmigt die Finma diese Prämientarife dennoch?&nbsp;
</p><h3>Geld im Überschussfonds gehört nicht den Versicherern, sondern gilt als Eigenkapital der Versicherer</h3><p>Die Überschussfonds wurden im 2008 mit 433.5 Mio. Fr. gespiesen, daraus entnommen und den rückversicherten Vorsorgeeinrichtungen ausbezahlt wurden 943 Mio. Franken. Ende 2008 lagen insgesamt 1'262 Mio. Franken in diesen Fonds. Wieviel dieser Mittel die Versicherer auszahlen müssen bzw. dürfen, ist aufsichtsrechtlich geregelt. Diese Überschussfonds haben es in sich. Sie sind, zusammen mit den missbräuchlich hohen Risikoprämien und einer extrem einseitigen und gesetzeswidrigen Verteilungsregel, ein zentrales Element des ausgeklügelten und für Nicht-Insider praktisch nicht durchschaubaren Abzockspiels der Lebensversicherer. Das geht so: Die „Überschussanteile“ werden mit grossem Tamtam den Überschussfonds zugewiesen. 90 % des gesamten Ertrags müssen die Lebensversicherer „zugunsten“ der Vorsorgenehmern (also den bei ihnen versicherten Vorsorgeeinrichtungen) „verwenden“. Für die Versicherten „verwendet“ gelten alle vom Versicherer getätigten Ausgaben – also z.B. auch Provisionen an Broker, die angeschlossene Firmen hin- und her verschieben, oder die Marketingausgaben der Versicherer. Dank den „Zuweisungen“ an den Überschussfonds können die Versicherer behaupten, sie hätten diesen sogar mehr als 90 %, nämlich z.B. 94 % oder 95 %, zugeteilt. In Wirklichkeit aber ist das Geld, das in diesen Überschussfonds liegt, den Vorsorgenehmern „nicht vertraglich geschuldet“. Nur das, was letztlich aus dem Fonds ausgeschüttet worden ist, gehört den Versicherungsnehmern. Das Geld im Überschussfonds gilt im Gegenteil als Teil der „Eigenmittel“ der Lebensversicherer (= Eigenkapital im Versicherungsjargon) und ermöglicht diesen somit, selbst weniger Eigenkapital zur Verfügung stellen zu müssen. Das hat zur Folge, dass der Gewinn auf dem verbleibenden, durch die Lebensversicherer selbst zu stellenden Eigenkapital prozentual umso höher wird. Oben haben wir aufgezeigt, dass die Lebensversicherer Verluste zuerst mithilfe der missbräuchlich hohen Risikoprämien decken. Bei grossen Verlusten dürfen sich die Versicherer aber auch an diesen &nbsp;&nbsp; Überschussfonds schadlos halten, bevor sie mit ihrem von den Aktionären gestellten Eigenkapital dafür gerade stehen müssen. Im Jargon der Finma heisst das „dem Überschussfonds zur Deckung eines Betriebsdefizits entnommen“. Konkret hätte die Swisslife im 2008 den Überschussfonds leeren dürfen. Sie hat es nicht getan, sondern den Verlust, der nach dem Aufbrauchen des Saldos aus den Risikoprämien (351 Mio. Franken) übrigblieb, ingesamt über eine Milliarde Franken, selbst getragen. Vermutlich hat sie aus Reputationsgründen so gehandelt. Sie hat sich also „nur“ bei den überrissenen Risikoprämien bedient, um ihre Verluste zu reduzieren. Sie hätte darüber hinaus aber auch den ganzen Überschussfonds von über einer halben Milliarde Franken plündern und so die Aktionäre entlasten dürfen.
</p><h3>Absurde und gesetzeswidrige „Mindestquote“</h3><p>Dass die „legal quote“ oder „Mindestquote“, so wie der Bundesrat und der Finma sie anwenden, gesetzeswidrig ist, haben wir schon mehrfach dargelegt. Das Gesetz spricht von „Überschüssen“, was nach weltweit gültiger Betrachtungsweise das Ergebnis der Einnahmen minus der Ausgaben ist. Bundesrat und Finma haben jedoch die gesamten Einnahmen als Überschuss deklariert. Die Versicherer haben in dieser Lesart Anspruch auf 10 % der gesamten Einnahmen. Logischerweise verteuert das die Vorsorge um bis zu 11 %. Wie oben dargelegt, dürfen die Versicherer aber ohne weiteres 100 % nehmen und Geld, das im Rahmen der Mindestquote offiziell den Versicherten zugewiesen worden ist, als Eigenkapital behandeln und bei Verlusten aufbrauchen. Dass die Berechnungsweise der legal quote absurd und lächerlich ist, zeigt sich in der Betriebsrechnung 2008 sehr deutlich: Die Axa Winterthur hat einen Gewinn von 136 Mio. Franken gemacht, nach einer Zuweisung an den Überschussfonds von (nur) 10 Mio. Franken. Laut Finma ergibt das eine legal quote von 91.5 %. Die Swisslife hingegen hat (von den Versicherten und Arbeitgebern finanzierte) Rückstellungen im Umfang von 365 Mio. Franken aufgelöst, den Saldo aus den (von den Versicherten und Arbeitgebern finanzierten) Risikoprämien von 351 Mio. Franken aufgefressen, keine Zuweisung an den Überschussfonds gemacht – und hat laut Finma eine Mindestquote von 288 %.
</p><h3>Ein todsicheres Geschäft für die Versicherer, aber ein schlechtes Geschäft für die Versicherten und die Arbeitgeber</h3><p>Die Versicherer spielen ein gezinktes Spiel. Sie haben das Recht, 10 % aller Einnahmen für sich zu beanspruchen. In guten Jahren machen sie fette Gewinne, die fast ausschliesslich aus den massiv übersetzten Risikoprämien stammen, die sie den Versicherten und Arbeitgebern illegalerweise, aber mit Billigung ihrer Aufsichtsbehörde abknöpfen. Die Gewinne aus den Risikoprämien dürfen sie in schlechten Jahren zur Deckung von Verlusten einsetzen. Die Gelder, die sie offiziell als „Überschussanteil“ den Versicherungsnehmern zugeteilt haben, dürfen sie als Eigenkapital behandeln. Im Verlustfall dürfen sie diese Überschussfonds sogar plündern, bevor sie ihre Aktionäre zur Kasse bitten müssen. Wenn sie nicht ganz so lausig wirtschaften wie die Swisslife, dann gibt es für sie fast immer Gewinne. Wenn nicht, können sie die Verluste den Versicherten und Arbeitgebern belasten. Das BVG-Geschäft können sie dank der Überschussfonds mit „echtem“ Eigenkapital in der Höhe von nur 2 bis 4 % betreiben, womit sie im Schnitt der letzten Jahre Eigenkapitalrenditen von durchschnittlich über 10 % erzielt haben.
</p><p>Dieses Modell „verkaufen“ die Lebensversicherer mit der Behauptung, sie gäben Garantien. Bei ihnen müssten die Versicherten und die Arbeitgeber keine Sanierungsbeiträge bezahlen. Wer die Risiken wirklich trägt und was die Garantien wert sind, haben wir oben gesehen. Es liegt auch auf der Hand, dass diese Art von Vorsorge auf Dauer deutlich teurer ist als die Vorsorge bei autonomen Vorsorgeeinrichtungen. Aber auch die Behauptung, bei den Versicherern gäbe es nie Sanierungsbeiträge, stimmt nicht. Pensionskassen dürfen Sanierungsmassnahmen erst dann ergreifen, wenn sie in Unterdeckung sind. Laut einem Urteil des Bundesgerichts aus dem Jahr 2004 dürfen die Lebensversicherer aber sogar präventiv Sanierungsbeiträge verlangen, also bevor es überhaupt eine Unterdeckung gibt. Diese Möglichkeit steht ihnen zusätzlich zu den oben aufgeführten Tricks offen. Die Versicherungsgesellschaften müssen also letztlich im BVG-Geschäft überhaupt kein Risiko tragen. Dann ist es aber, jedenfalls in einer obligatorischen Sozialversicherung, auch nicht akzeptabel, dass sie Gewinne machen dürfen!</p>]]></content:encoded><category>Berufliche Vorsorge</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-184</guid><pubDate>Thu, 18 Feb 2010 11:13:00 +0100</pubDate><title>NEIN sagen – den Lebensversicherern endlich die rote Karte zeigen</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/nein-sagen-den-lebensversicherern-endlich-die-rote-karte-zeigen</link><description>Die Senkung des Umwandlungssatzes führt zu sozialen Härten. Ein NEIN zu dieser Vorlage wäre zudem ein erster Schritt, den Lebensversicherungen endlich das Handwerk zu legen. </description><content:encoded><![CDATA[<p>Ein Nein zur Senkung des Umwandlungssatzes am 7. März drängt sich aus den folgenden vier Gründen auf:&nbsp;</p><ul><li>Von der Senkung betroffen wären vorwiegend Arbeitnehmende, die ihr ganzes Leben kleine Löhne hatten und im Alter und im Vorsorgefall nur kleine Renten erhalten. Selbst mit der AHV-Rente zusammen sind diese Renten sehr knapp, oft zu knapp. Würden diese Renten wegen einem tieferen Umwandlungssatz um mehrere Prozente gesenkt, dann würde diesen RentnerInnen dringend benötigtes Renteneinkommen fehlen. Von theoretischen und modellmässigen Prozenten können Menschen nicht leben, sie brauchen Franken! Eine Senkung des Umwandlungssatzes ohne flankierende Massnahmen, die diese Senkung ausgleichen würden, ist deshalb nicht akzeptabel. Der SGB hat solche flankierenden Massnahmen von Anfang an gefordert, Bundesrat und Parlament haben ihm aber kein Gehör geschenkt.</li></ul><ul><li>Die Lebensversicherer machen Gewinne auf den Altersrenten, selbst im schlechten Anlagejahr 2008<a href="typo3/#_ftn1" target="_blank" name="_ftnref1">[1]</a>. Eine Senkung des Mindestumwandlungssatzes würde ihren Gewinn noch erhöhen – auf Kosten der RentnerInnen. Auch bürgerliche Politiker haben im Parlament offen zugegeben, dass sie den Umwandlungssatz wegen den Lebensversicherern senken wollen. „Aber primär müssen wir den Umwandlungssatz wegen der Lebensversicherungen senken“, so Ständerat Rolf Büttiker, FDP, am 11. Dezember 2008. Es geht nicht an, dass man obligatorische Sozialversicherungsleistungen senkt, um privaten, gewinnorientierten Firmen noch mehr Gewinn zu verschaffen! Vor wenigen Jahren haben die Lebensversicherer schon Knall auf Fall die Umwandlungssätze im überobligatorischen Bereich gesenkt, auf 5.8 % (Männer) und 5.4 % (Frauen), was für die Betroffenen Senkungen um 19 bis 25 % auf einen Schlag zur Folge gehabt hat. Die Betroffenen hatten keine Möglichkeit, sich dagegen zu wehren. Am 7. März haben sie nun endlich die Gelegenheit, den Versicherern die rote Karte zu zeigen.</li></ul><ul><li>Die Aufsichtsbehörde Finma müsste die Versicherten vor Missbrauch der Versicherer schützen und hat den gesetzlichen Auftrag, dafür zu sorgen, dass die Prämientarife risiko- und kostengerecht sind. Sie genehmigt aber seit Jahren Risikoprämien, die bis zu viermal so hoch sind wie die Kosten, und erlaubt den Versicherern so, die Versicherten auszuplündern. Damit nicht genug: Das Parlament hat vor einigen Jahren eine Gesetzesbestimmung angenommen, die die Gewinne der Versicherer auf 10 % der Überschüsse beschränkt. Der Bundesrat hat hinterher einfach die Gesamteinnahmen („Ertrag“) zu Überschüssen umdeklariert. Dank diesem gesetzeswidrigen Trick können sich die Versicherer weiterhin masslos aus dem BVG-Geschäft bedienen. Doch auch die „Überschussanteile“, die die Versicherer gnädigerweise den Versicherten aus den von diesen selbst bezahlten, zu hohen Prämien zubilligen, stehen diesen gemäss Bundesrat nicht wirklich zu: Sie zählen zum Eigenkapital der Lebensversicherer und dürfen von diesen zur Deckung von Verlusten verwendet werden. Viel Gewinn ohne Risiko, staatlich abgesegnet durch Parlament und Bundesrat. Diesen Wegelagerern muss endlich das Handwerk gelegt werden. Der erste Schritt dazu ist ein Nein am 7. März.</li></ul><ul><li>In der parlamentarischen Pipeline ist eine ganze Reihe von Sozialversicherungsabbauvorlagen: 11. AHV-Revision, Revision der Arbeitslosenversicherung, Revision der Unfallversicherung usw. Stoppen wir diese Abbau-Orgie mit einem Nein am 7. März!</li></ul><hr><p><a href="typo3/#_ftnref1" target="_blank" name="_ftn1">[1]</a>&nbsp;Dieses und das folgende Argument entwickelt Colette Nova ausführlich im folgenden Newsletter-Beitrag zur Betriebsrechnung 2008 der Lebensversicherer im BVG-Geschäft.</p>]]></content:encoded><category>Berufliche Vorsorge</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-651</guid><pubDate>Thu, 18 Feb 2010 10:23:00 +0100</pubDate><title>11. AHV-Revision: Immer noch auf Blockade- und Abbaukurs</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/11-ahv-revision-immer-noch-auf-blockade-und-abbaukurs</link><description>SESSIONSVORSCHAU: Der Nationalrat wird sich in der Frühjahrssession zum zweiten Mal mit der 11. AHV-Revision befassen. Fazit: Obwohl die Erstauflage von den StimmbürgerInnen im Mai 2004 wegen geballtem Abbau hochkant abgelehnt worden ist, haben es die Räte nicht geschafft, aus dieser Logik herauszukommen. </description><content:encoded><![CDATA[<p>Verschlechterungen bei der Rentenanpassung, Erhöhung des Rentenalters der Frauen auf 65 Jahre und - wahrscheinlich - keine soziale Abfederung bei der Frühpensionierung: So liest sich die Zweitauflage der 11.AHV-Revision bis jetzt.&nbsp;
</p><h3>Frühpensionierung: Bürgerliche wollen keine oder nur mickrige Abfederung</h3><p>Im ersten Durchgang hat der Nationalrat jegliche soziale Abfederung beim Rentenvorbezug abgelehnt. Der Ständerat hingegen wollte die Rentenkürzungen mildern,&nbsp; abgestuft nach dem massgebenden AHV-Einkommen. Der dafür vorgesehene Betrag (400 Mio. Franken) ist aber mickrig und wird weitgehend sozial wirkungslos verpuffen. Nun beantragt die Mehrheit der nationalrätlichen Kommission, 1,15 Milliarden Franken, also die Summe, wie sie durch die Erhöhung des Rentenalters der Frauen gespart wird, für die soziale Abfederung einzusetzen. Davon könnten 66 Prozent der Männer und 90 Prozent der Frauen profitieren. Bei diesem – auf den ersten Blick so erfreulichen - Beschluss trieben die Bürgerlichen jedoch nur ein taktisches Spiel. Hardliner, die gar keine Abfederung wollen, möchten so sicherstellen, dass am Schluss ein solcher „nackter“ Antrag durchkommt. Es ist also damit zu rechnen, dass das Parlament keine soziale Abfederung beschliesst. Fazit in diesem Bereich: seit 2004 hält die Eiszeit an.
</p><h3>Rentenanpassung: RenterInnen sollen blechen…</h3><p>Einig sind sich der Ständerat und die Nationalratsmehrheit in folgendem Punkt: Die Rentenanpassung, heute fix alle zwei Jahre (auch für die IV-Renten), soll neu abhängig vom Stand des AHV-Fonds erfolgen. Dieser soll neu nur noch die Sollhöhe von 70 % einer Jahresausgabe haben. Sobald der Fondsstand unter 70 % läge, würden die Renten erst angepasst, wenn eine Teuerung von mindestens 4 Prozent seit der letzten Anpassung aufgelaufen wäre. Diese Verschlechterung hätte für die RentnerInnen einen spürbaren Kaufkraftverlust zur Folge. Denn sie müssten länger auf Anpassungen warten.&nbsp;
</p><p>Ist resp. wäre das alles nur ferne Zukunftsmusik? Nein. Das Unterschreiten des Schwellenwerts von 70 % und damit die Verlangsamung des Rentenanpassungsrhythmus liegt nicht in weiter Ferne. Durch die Überweisung von 5 Mia. Franken als Startkapital an die IV (2011) und durch die Nicht-Berücksichtigung des „Nationalbank-Gold-Geschenkes (7 Mia Franken) könnte dieser Fondsstand von unter 70 % rasch erreicht werden.&nbsp;
</p><h3>… und bluten</h3><p>Noch brisanter ist die zweite verbleibende Differenz zwischen den Räten. Der Ständerat will bei einem Fondsstand von unter 45 % die Rentenanpassung ganz aussetzen. Auch dieses aus aktueller Sicht sehr tief erscheinende Niveau könnte schneller erreicht werden, als es heute scheint. Erstens wirkt auch hier der oben erwähnte buchhalterische Trick. Zweitens ist dem Parlament zuzutrauen, den Fondsstand gezielt auf ein tiefes Niveau absinken zu lassen. Die Folgen für die RentnerInnen: die Renten, heute schon, trotz dem klaren Auftrag der Bundesverfassung, nicht existenzsichernd, würden sich im Lauf der Jahrzehnte massiv entwerten.&nbsp;
</p><p>&nbsp;</p><p><b><i>Ebenfalls in der Sessionsvorschau:&nbsp;AVIG-Revision, Vorstösse zur Migration und eine PUK zur Bankenkrise.</i></b></p>]]></content:encoded><category>AHV</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-650</guid><pubDate>Thu, 18 Feb 2010 10:15:00 +0100</pubDate><title>AVIG-Revision: Das Volk wird entscheiden</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/avig-revision-das-volk-wird-entscheiden</link><description>SESSIONSVORSCHAU: Der Weg war vorgebahnt und je länger das Parlament an der Vorlage herumbastelte, umso verheerender wurde Abbauschritt auf Abbauschritt getürmt. Aussicht auf Rettung besteht kaum – deshalb hat der SGB das Referendum beschlossen: gegen eine Revision, die die Arbeitslosen bestrafen will. </description><content:encoded><![CDATA[<p>Das kommt kaum je vor: der SGB-Vorstand hat das Referendum gegen die Revision des &nbsp;Arbeitslosenversicherungsgesetzes bereits am 3. Februar beschlossen. In der Frühjahrssession werden sich beide Räte jedoch erneut über die Vorlage bücken und Differenzen &nbsp;bereinigen müssen. Schon jetzt ist aber klar: In einer seltenen Verwechslung von Ursache und Wirkung haben die Räte einen eigentlichen Kreuzzug gegen die Arbeitslosen veranstaltet. Der kumulierte Leistungsabbau hat ein unerträgliches und arrogantes Ausmass angenommen. Getan wird, als ob es Arbeit genug gäbe – aber zuviel Entschädigungen für Arbeitslose, die sie deshalb nicht ergreifen würden.&nbsp;&nbsp;
</p><p>Besonders attackiert wurden die Jugendlichen. Sie, die Hauptopfer der gegenwärtigen Krise, sollten eine Kürzung der Taggelddauer von heute 400 auf 130 Tage für bis zu 25-Jährige und auf 260 für 25- bis 30-Jährige hinnehmen. Dazu kommt ein Abbau der Taggelder für Beitragsbefreite von heute 260 auf 90 sowie eine schärfere Regelung der Zumutbarkeit. Ins Visier genommen wurden auch die Langzeitarbeitslosen. Die Bestimmung, wonach in besonders von der Krise betroffenen Regionen die Taggelder auf 520 Tage verlängert werden können, soll fallen. Gleichzeitig will der Nationalrat nach einem Jahr Arbeitslosigkeit die Taggelder in zwei Schritten um je 5 % kürzen.
</p><p>Möglich ist, dass in der Frühjahrssession die eine oder andere Verschlimmerung noch ein bisschen abgemildert wird.&nbsp; An der Gesamtwirkung wird das nichts ändern. Gerade dann, wenn die durch die Masslosigkeit der Finanzjongleure verursachte Arbeitslosigkeit steigt, gerade dann also, wenn die Betroffenen Schutz dringend nötig hätten, gerade dann wird dieser Schutz weitmaschig durchlöchert. Solches Verhalten bezeichnet der Duden als „pervers“.
</p><p>Deshalb wird der SGB im breiten Bündnis dafür sorgen, dass diese sozial blinde Vorlage kentert. Und er kann dies guten Gewissens tun, weil das gültige Gesetz einen effizienten Mechanismus zur Eindämmung der Schulden kennt.&nbsp;
</p><p>&nbsp;</p><p><b><i>Ausserdem in der Sessionsvorschau: 11. AHV-Revision, Vorstösse zur Migration und eine PUK zur Bankenkrise.</i></b></p>]]></content:encoded><category>Arbeitslosenversicherung</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-479</guid><pubDate>Thu, 04 Feb 2010 15:11:00 +0100</pubDate><title>SGB beschliesst Referendum </title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/sgb-beschliesst-referendum</link><description></description><content:encoded><![CDATA[<p>Die Arbeitslosenversicherung muss in Krisenzeiten die erwerbslos gewordenen Menschen wirksam gegen Lohnausfall schützen. Die laufende AVIG-Revision zielt jedoch genau in die gegenteilige Richtung: Auf dem Höhepunkt der Krise, wenn Arbeitslose dringend auf Hilfe angewiesen wären, wird der Versicherungsschutz drastisch abgebaut. Der SGB-Vorstand hat deshalb einstimmig beschlossen, diesen erneuten Sozialabbau per Referendum zu bekämpfen.&nbsp;
</p><p>Auf diesen Beschluss wird nur zurückgekommen, wenn sich im Verlauf der weiteren parlamentarischen Beratung noch bedeutende Fortschritte ergeben sollten. Diese müssten ein höheres Schutzniveau garantieren als die bereits von Abbau gekennzeichnete Vorlage des Bundesrates. &nbsp;&nbsp;
</p><p>Der Ständerat und anschliessend noch ausgeprägter der Nationalrat haben diese Vorlage massiv verschlechtert. Gegen die&nbsp;<i>Jugendlichen</i>, Hauptopfer der gegenwärtigen Krise, wurden gleich mehrere Husarenstreiche lanciert: Kürzung der Taggelddauer von heute 400 auf 130 Tage für bis zu 25-Jährige und auf 260 für 25- bis 30-Jährige, Abbau der Taggelder für Beitragsbefreite von heute 260 auf 90, schärfere Regelung der Zumutbarkeit. Attackiert wurden auch die&nbsp;<i>Langzeitarbeitslosen</i>. Die Bestimmung, wonach in besonders von der Krise betroffenen Regionen Taggelder auf 520 Tage verlängert werden können, soll fallen. Gleichzeitig will der Nationalrat nach einem Jahr Arbeitslosigkeit die Taggelder in zwei Schritten um je 5 % kürzen.&nbsp;
</p><p>Die Opfer der Krise werden in dieser Abbau-Revision als Täter bestraft. Diesen sozialen Zynismus wird der SGB mit dem Referendum verhindern. Zudem ist die Revision aus Sanierungsgründen unnötig. Denn das geltende Gesetz schreibt eine Beitragserhöhung vor, wenn der Schuldenstand 2,5 % der versicherten Lohnsumme erreicht. Das wird dieses Jahr der Fall sein.</p>]]></content:encoded><category>Arbeitslosenversicherung</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-478</guid><pubDate>Thu, 04 Feb 2010 15:10:00 +0100</pubDate><title>Deutlicher Vorsprung für das NEIN-Lager aber noch keine Mehrheit</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/deutlicher-vorsprung-fuer-das-nein-lager-aber-noch-keine-mehrheit</link><description></description><content:encoded><![CDATA[<p>Wenn am letzten Sonntag abgestimmt worden wäre, hätten 40 Prozent der Stimmberechtigten zur Senkung des Umwandlungssatzes Nein gesagt. Lediglich 12 Prozent hätten der Vorlage von Bundesrat und Parlament zugestimmt. 39 Prozent der befragten Stimmberechtigten wussten noch nicht, wie sie abstimmen wollen.
</p><p>Das ist das Resultat einer repräsentativen Befragung des Meinungsforschungsinstituts Demoscope bei 1002 Stimmberechtigten (exkl. Tessin). Die Umfrage wurde im Auftrag des Schweizerischen Gewerkschaftsbundes und der Gewerkschaft Unia in der Zeit vom 25. Januar bis 1. Februar durchgeführt. Die Messgenauigkeit beträgt +/- 3,1 Prozent.
</p><h3 style="font-weight: bold;">Nein-Lager liegt bei allen Parteien vorne</h3><p>Die Senkung des Umwandlungssatzes, über die wir am 7. März abstimmen werden, wird gegenwärtig von den Sympathisanten aller Parteien deutlich abgelehnt. So sagen 49 Prozent der Anhänger der SP, 46 Prozent der Grünen, 42 Prozent der CVP und 41 Prozent der SVP Nein. Selbst die Anhänger der FDP lehnen die Vorlage deutlich (40 Prozent) ab.
</p><p>Trotz des Vorsprungs des Nein-Lagers ist die Abstimmung noch nicht entschieden. 39 Prozent der Stimmberechtigten wissen im Moment noch nicht, ob sie am 7. März Ja oder Nein stimmen wollen. Die Unsicherheit ist in der französischsprachigen Schweiz (48 Prozent unentschlossene) etwas höher als in der Deutschschweiz (36 Prozent). Auch die Frauen sind etwas unsicherer (44 Prozent) als die Männer (32 Prozent). Am unsichersten sind die jüngeren Stimmberechtigten bis zum 34. Altersjahr: Auch sie sagen zwar mehrheitlich Nein (24 Prozent zu 8 Prozent Ja). 51 Prozent dieser Alterskategorie haben sich allerdings noch keine definitive Meinung gebildet.&nbsp;
</p><h3 style="font-weight: bold;">Tausende von aktiven Gewerkschaften gegen die Propagandamillionen der Versicherungen</h3><p>Die Gewerkschaften wollen die Abstimmung und nicht die Umfragen gewinnen und werden daher in den kommenden Wochen alles daran setzten, die Unentschlossenen von einem Nein zum Rentenklau zu überzeugen. Die finanziellen Mittel in der Abstimmungskampagne sind dabei sehr ungleich verteilt. Während der Befürworterseite ein Betrag von 8 bis 12 Millionen zur Verfügung steht, der zu einem grossen Teil von den Versicherungsgesellschaften stammt – bezeichnenderweise legt das Komitee seine Finanzen nicht offen – haben die Gegner der Rentensenkung insgesamt gerade mal 800'000 Franken zur Verfügung. Darum setzen die Gewerkschaften auf die Handlungsbereitschaft ihrer Mitglieder. Rund eine viertel Million Rentenklau-Rechner und mehrere hunderttausend Flugblätter gegen Rentenklau werden in den kommenden Wochen von Gewerkschaftsmitgliedern an Arbeitsplätzen und auf der Strasse verteilt.&nbsp;
</p><h3 style="font-weight: bold;">Umfrage steht allen zur Verfügung</h3><p>Die repräsentative Demoscope-Umfrage stellen wir allen Medien, Parteien und auch dem gegnerischen Komitee transparent zur Verfügung. Die Detailresultate sowie eine durch uns erstellte Grafik sind im Anhang oder unter&nbsp;<a href="http://www.sgb.ch/rentenklau/umfrage.pdf" target="_blank">www.sgb.ch/rentenklau/umfrage.pdf</a>&nbsp;bzw.&nbsp;<a href="http://www.sgb.ch/rentenklau/umfrage_grafik.pdf" target="_blank">www.sgb.ch/rentenklau/umfrage_grafik.pdf</a>&nbsp;zu finden.</p>]]></content:encoded><category>Arbeitslosenversicherung</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-480</guid><pubDate>Fri, 29 Jan 2010 15:12:00 +0100</pubDate><title>Nach Rentenklau nun Raubzug bei Unfallversicherung</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/nach-rentenklau-nun-raubzug-bei-unfallversicherung</link><description></description><content:encoded><![CDATA[<p>Die Mehrheit der Sozialkommission des Nationalrats (SGK) will auf Druck der Versicherungslobby nach der 2. Säule (Senkung des Umwandlungssatzes) nun auch das Unfallversicherungsgesetz (UVG) massiv verschlechtern:</p><ul><li>Sie beantragt einen tieferen versicherten Verdienst. Das bringt neue Geschäfte für die privaten Versicherungen und führt zu massiv höheren Prämien bei Arbeitnehmern und Arbeitgebern.</li></ul><ul><li>Sie will die Abschaffung aller Renten unter einem Invaliditätsgrad von 20%. Dies trifft vor allem körperlich und handwerklich arbeitende Menschen mit Unfallverletzungen an Händen, Armen, Schultern, Beinen und am Rücken, die wegen dieser Verletzungen nicht mehr voll leistungsfähig sind.&nbsp; Das Deckungskapital für diese Unfälle, das bereits bezahlt worden ist, beträgt über eine Milliarde Franken.</li></ul><ul><li>Auch wer in der Vergangenheit einen Unfall mit bleibender Invalidität erlitten hat, dem will die Kommissionsmehrheit die Renten für die Zukunft massiv senken. Und dies ohne dass sich die Betroffenen noch an die Haftpflichtversicherungen halten könnten, weil die Unfallversicherer die Haftpflichtsummen bereits kassiert haben. Eine gewaltige Ungerechtigkeit.</li></ul><p>Der Schweizerische Gewerkschaftsbund wird diesen Angriff auf die gut funktionierende Unfallversicherung entschieden bekämpfen. Er fordert das Parlament auf, die überflüssige und schädliche Revision zu beerdigen und sich stattdessen den wirklichen Problemen zuzuwenden, zum Beispiel jenen in der Krankenversicherung.
</p><p>Weil der Druck für die Revision einmal mehr von der Versicherungslobby stammt, ist das Nein zum Rentenklau am 7. März das beste Rezept dafür, die für die soziale Sicherheit gefährliche Arroganz dieser Kreise in die Schranken zu weisen.
</p><p>Die obligatorische Unfallversicherung ist eine ausgezeichnet funktionierende Sozialversicherung ohne Finanzierungsprobleme. Die über 700‘000 Unfälle, die von der Unfallversicherung jedes Jahr abgewickelt werden zeigen, wie wichtig diese Sozialversicherung im täglichen Leben der Arbeitnehmenden in der Schweiz ist. Gesetzgeberischen Handlungsbedarf gibt es keinen.</p>]]></content:encoded><category>Unfallversicherung</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-189</guid><pubDate>Thu, 28 Jan 2010 11:29:00 +0100</pubDate><title>Zuerst den Druck auf die viel zu teuren Sammelstiftungen erhöhen</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/zuerst-den-druck-auf-die-viel-zu-teuren-sammelstiftungen-erhoehen</link><description>Alle BVG-Fachleute seien für die Senkung des Umwandlungssatzes, behaupten die Befürworter der Vorlage immer wieder lautstark. Die Behauptung hat einen kleinen Haken: Sie ist falsch, wie das Interview mit Christoph Häberli, dem Präsidenten des Stiftungsrates der Pensionskasse des Baumeisterverbandes, zeigt.</description><content:encoded><![CDATA[<p style="font-weight: bold;">Der Pensionskassenverband ASIP suggeriert in der Abstimmungskampagne gerne, dass sämtliche Fachleute der beruflichen Vorsorge für die Senkung des Umwandlungssatzes BVG sind. Sie als Stiftungsrat der Pensionskasse des Baumeisterverbandes stehen öffentlich gegen die Senkung ein. Was haben Sie für Gründe?</p><p>Selbst die NZZ hat kürzlich geschrieben, dass nur “die Mehrheit” der “Experten” für eine Senkung sei. Eine offizielle Abstimmung gab es meines Wissens nie. Gerade der Experte unserer Pensionskasse ist nicht dieser Meinung. Es gibt denn auch gute Gründe für die Annahme, dass weder die Lebenserwartung stetig und linear zunehmen wird (wie dies die Rentensenkungs-Experten behaupten), noch dass die Renditeerwartungen tatsächlich über Jahrzehnte so tief sein werden wie in den letzten Jahren. Erinnert sei an den New-Economy-Hype Ende der 90er Jahre. Damals behaupteten viele „Experten” auch, nun sei in der Wirtschaft alles anders als früher. Wenig später zeigte sich das klare Gegenteil. Die Ermittlung der möglichen Renditen mit vertretbarem Risiko wurde von der Nationalbank aufgrund einer Studie, die mehr als 60 Jahre erfasst, vorgenommen. Das ist daher zuverlässiger, als Schätzungen aufgrund der letzten fünf Jahre.&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;
</p><p style="font-weight: bold;">Würde eine Senkung des Umwandlungssatzes Ihre Arbeit als Stiftungsrat nicht enorm erleichtern? Sie könnten nach wie vor höhere Umwandlungssätze anwenden, diese aber nach Notwendigkeit senken?&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;</p><p>Es entspricht gutschweizerischer Mentalität, überall Sicherheitspolster und Auffangbecken&nbsp;&nbsp;einzubauen. Daher besteht die Gefahr, dass bei einem zu tiefen Umwandlungssatz zu viele Reserven aufgebaut und nicht sinnvoll und rechtzeitig wieder abgebaut werden. Die hohe Fluktuationsrate der Arbeitnehmer zwischen den Betrieben und – aufgrund der heutigen Struktur der 2. Säule – zwischen den Kassen führt dann dazu, dass immer wieder die gleichen Arbeitnehmer Reserven für andere aufbauen, selbst aber nie davon profitieren können. Daher braucht es diese Freiheit nicht, wenn sie nicht zwingend notwendig ist. Zudem muss zuerst der Druck auf die viel zu teuren Sammelstiftungen der Versicherungsgesellschaften erhöht werden. Diese wollen ja nur deshalb höhere Überschüsse generieren, weil sie davon einen fixen Anteil abschöpfen können.&nbsp;&nbsp;
</p><p style="font-weight: bold;">Was sähen Sie für Alternativen, um zukünftige Löcher in den Pensionskassen zu verhindern und trotzdem die Leistungen beizubehalten?&nbsp;</p><p>Die 2. Säule braucht dringend eine grundlegende Reform, damit zahlreiche Ineffizienzen ausgeräumt werden können. Am wichtigsten für mich ist, dass wesentlich weniger Geld sinnlos an Versicherungsgesellschaften (und dort in Manager-Boni) sowie in Form von Beratungs- und Vermögensverwaltungshonorare an die Banken abfliesst. In der Krankenversicherung spricht man von zuviel Verwaltungsaufwand bei rund hundert Kassen, in der beruflichen Vorsorge mischen immer noch fast dreitausend mit. Bevor die Leistungen gekürzt werden, müssen alle Mittel zur Straffung der Organisation ausgenützt werden.</p>]]></content:encoded><category>Berufliche Vorsorge</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-187</guid><pubDate>Thu, 28 Jan 2010 11:25:00 +0100</pubDate><title>Wir lassen uns nicht für dumm verkaufen</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/wir-lassen-uns-nicht-fuer-dumm-verkaufen</link><description>Wer sich gegen die Unbilden des Lebens versichert, will die versprochene Leistung, wenn das versicherte Ereignis eintritt. Das ist bei der Diebstahlversicherung so, das ist bei der Lebensversicherung so. Und das muss auch für die Altersversicherung gelten. Soll aber nicht mehr, wenn es nach dem Willen der Rentenklauer gehen sollte.  </description><content:encoded><![CDATA[<p>Den Versicherten der obligatorischen zweiten Säule wurde versprochen, dass ihr angespartes Kapital bei der Pensionierung in eine Rente umgewandelt wird, die zusammen mit der AHV ausreicht, den gewohnten Lebensstandard weiterzuführen. Dieses Versprechen steht sogar in der Bundesverfassung.
</p><p>Mit der geplanten Senkung des Umwandlungssatzes wird jetzt dieses Versprechen gebrochen. Das ist Betrug, das ist Rentenklau.
</p><p>Den Versicherten kann es eigentlich egal sein, welches die Gründe für die Senkung des Umwandlungssatzes sind. Ihnen wurde bei Beginn der Versicherung eine bestimmte Leistung versprochen, und diese Leistung gilt es zu erfüllen; darauf haben die Versicherten einen&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;Anspruch. Und deshalb werden sie am 7. März auch Nein zur Senkung ihrer Rente sagen.
</p><p>Die Menschen würden älter, heisst es. Die Altersleistungen müssten deshalb länger bezahlt werden und dafür reiche das angesparte Kapital bei der bisherigen Rentenhöhe nicht. Also müsse man die Renten senken. Diese Begründung ist gleich in mehrfacher Hinsicht falsch: Aus der Tatsache, dass einige Menschen in Zukunft älter werden könnten, den Schluss zu ziehen, alle Menschen bräuchten im Alter weniger Rente, ist eine verquere Logik. Wenn das Argument der Längerlebigkeit stimmt, dann müssen vielmehr Massnahmen ergriffen werden, die das Rentenniveau und damit das abgegebene Versprechen bewahren.
</p><p>Aber der angeführte Grund für die Rentensenkung trifft auch objektiv nicht zu. Die beklagte Längerlebigkeit der Versicherten wurde bereits bei einer früheren Revision des BVG im Jahre 2003 durch eine Senkung des Umwandlungssatzes berücksichtigt. Damals hat man es allerdings geschafft, durch Kompensationsmassnahmen das Rentenniveau unverändert zu lassen. Wer jetzt noch einmal den Umwandlungssatz mit der Begründung der gestiegenen Lebenserwartung senken will, hält die Menschen für dumm.
</p><p>Auch das zweite Argument der Befürworter sticht nicht. Die zu erwartenden Renditen auf den Kapitalmärkten würden es den Pensionskassen nicht erlauben, genügend Rendite bei vertretbarem Risiko zu erzielen, um die Renten zu finanzieren. Woher wissen die das? Lesen sie das aus den Tarot-Karten? Das Versagen der Prognostiker vor der Finanzkrise, aber auch die im Dreimonatsrhythmus korrigierten Vorhersagen zum Wirtschaftswachstum durch die Prognoseinstitute oder die sich fröhlich widersprechenden Voraussagen der Börsenanalytiker zeigen deutlich: Aussagen über künftige Renditen haben die Treffergenauigkeit von Horoskopen. Damit eine Senkung der Renten für Millionen von Versicherten zu begründen, ist eine Unverfrorenheit.
</p><p>Die einzige Aussage, die wir über künftige, langfristige Renditemöglichkeiten machen können, ist ein Blick in die Vergangenheit. Und dieser Blick zeigt: In den letzten 80 Jahren konnten die für unsere Pensionskassen benötigten Renditen problemlos erzielt werden. Das ist keine Garantie für die Zukunft, aber ein Indiz, das mehr zählt als die düsteren Prophezeiungen der selbst ernannten Rendite-Propheten.
</p><p>Und eines gilt es bei der Diskussion über die geplante Rentensenkung immer auch zu berücksichtigen: Die Altersvorsorge ist ein Riesengeschäft, und bei diesem Geschäft wollen die Versicherungskonzerne ein grösseres Stück vom Kuchen. Das geht nur, wenn die staatliche und obligatorische Altersvorsorge und damit auch die Solidarität zwischen den Versicherten, zwischen Jungen und Alten geschwächt werden. Dann sind immer mehr Menschen gezwungen, privat für das Alter vorzusorgen, und die Profite der Versicherungskonzerne zu mehren.
</p><p>Weil immer mehr Menschen dieses Spiel durchschauen, werden sie am 7. März Nein sagen zur geplanten Senkung des Umwandlungssatzes.</p>]]></content:encoded><category>Berufliche Vorsorge</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-199</guid><pubDate>Wed, 13 Jan 2010 11:57:00 +0100</pubDate><title>Soziale Sicherheit – Änderungen 2010</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/soziale-sicherheit-aenderungen-2010</link><description>Was gilt neu? Was bleibt unverändert? Ein Überblick über die wichtigsten Änderungen bei den Sozialversicherungsleistungen und -beiträgen ab 2010.</description><content:encoded><![CDATA[<h3 class="Absatznormal"><span lang="DE">1. Alters- und Hinterbliebenenversicherung AHV</span></h3><p class="Absatznormal">In der AHV sind sowohl die Leistungen als auch die Beiträge unverändert geblieben. Sie betragen pro Monat:</p><table class="contenttable"><tbody><tr></tr><tr><th scope="col"><br></th><th scope="col">Maximum</th><th>Minimum</th></tr><tr><td>Altersrente</td><td>1140.-</td><td>2280.-</td></tr><tr><td>Höchstbetrag bei Ehepaaren</td><td><br></td><td>3420.-</td></tr><tr><td>Witwen-/Witwerrente</td><td>912.-</td><td>1824.-</td></tr><tr><td>Waisen- und Kinderrenten</td><td>456.-</td><td>912.-</td></tr></tbody></table><p>AHV/IV/EO-Beiträge der Kulturschaffenden:&nbsp;Die generelle Befreiung von der Beitragspflicht von Einkommen bis zur Höhe von 2'200 Fr. pro Jahr und pro Arbeitgeber, die aufgrund des Schwarzarbeitsgesetzes eingeführt worden ist, benachteiligt Arbeitnehmende mit atypischen Arbeitsverhältnissen. Insbesondere für Kulturschaffende, deren Einkommen sich oft überwiegend oder ausschliesslich aus einer Vielzahl von kleinen Einkommen unterhalb dieser Schwelle zusammensetzt, hatte diese Regelung negative Folgen auf die Renten der AHV und der IV, aber auch auf allfällige Ansprüche in der Arbeitslosenversicherung. Nach Intervention des SGB und der Verbände der Kulturschaffenden hat der Bundesrat eine Verordnungsänderung beschlossen, die diese Verschlechterung mindestens teilweise korrigiert. Ab dem 1. Januar 2010 werden nun systematisch auf allen Löhnen der Kulturschaffenden AHV/IV/EO-Beiträge sowie Beiträge an die ALV erhoben. Diese Beitragspflicht gilt für Personen, die von Tanz- und Theaterproduzenten, Orchestern, Phono- und Audiovisionsproduzenten, Radio und Fernsehen sowie von Schulen im künstlerischen Bereich beschäftigt werden.
</p><h3 class="Absatznormal">2. Invalidenversicherung IV</h3><p class="Absatznormal">Auch die Ansätze der IV-Renten und die Beiträge sind unverändert geblieben.</p><h3 class="Absatznormal">3. Berufliche Vorsorge BV</h3><p class="Absatznormal">Die Grenzbeträge der beruflichen Vorsorge sind unverändert geblieben und betragen:</p><table class="contenttable"><tbody><tr></tr><tr><th scope="col">Eintrittsschwelle</th><th scope="col">20 520.-</th></tr><tr><td>Koordinationsabzug</td><td>23 940.-</td></tr><tr><td>Maximaler BVG-rentenbildender Jahreslohn</td><td>82 080.-</td></tr><tr><td>Maximaler koordinierter Lohn</td><td>58 140.-</td></tr><tr><td>Minimaler koordinierter Lohn</td><td>3 420.-</td></tr></tbody></table><p class="Absatznormal">Mindestzinssatz: Der Mindestzinssatz für das Jahr 2010 beträgt 2 %. Er gilt nur für die obligatorischen Guthaben, nicht aber für ausserobligatorische (d.h. vor- und überobli­gatorische) Guthaben.</p><p class="Absatznormal">Mindestumwandlungssatz: Die in der 1. BVG-Revision beschlossene Senkung des Umwandlungssatzes geht planmässig weiter. Für die Männer mit Jahrgang 1945, die im 2010 mit Alter 65 pensioniert werden, gilt nun ein Umwandlungssatz von 7.00 %. Für Frauen mit Jahrgang 1946, die im 2010 im Alter von 64 Jahren pensioniert werden, gilt nun ein Umwandlungssatz von 6.95 %. Der Mindestumwandlungssatz BVG gilt nur für obligatorische Guthaben. Für überobligatorische Guthaben und in umhüllenden Vorsorgeplänen kann die Vorsorgeeinrichtung einen anderen Umwandlungssatz festlegen. Die oben erwähnte schrittweise Senkung des Mindestumwandlungssatzes ist nicht zu verwechseln mit der per Referendum bekämpften weiteren Senkung dieses Satzes, über welche die StimmbürgerInnen am 7. März 2010 entscheiden werden.</p><p class="Absatznormal">Anpassung der Hinterlassenen- und Invalidenrenten an die Preisentwicklung: Auf den 1. Januar 2010 werden jene obligatorischen Hinterlassenen- und Invalidenrenten der zweiten Säule erstmals an die Preisentwicklung angepasst, die seit drei Jahren ausgerichtet werden. Für diese Renten, die 2006 zum ersten Mal ausgerichtet wurden, beträgt der Anpassungssatz 2.7 %. Die darauffolgenden Anpassungen dieser Renten erfolgen im gleichen Ausmass und Rhythmus wie bei den AHV-Renten. Auch diese Anpassungen betreffen nur den obligatorischen Teil der Renten. Wenn die Renten über dem BVG-Minimum liegen, kann die Vorsorgeeinrichtung in Anwendung des Anrechnungsprinzips auf eine Teuerungsanpassung verzichten. Anpassungen der Altersrenten der zweiten Säule liegen im Ermessen des paritätischen Organs der Vorsorgeeinrichtung. Dieses muss darüber Bericht erstatten.</p><p class="Absatznormal">Beiträge an den Sicherheitsfonds BVG: Die Beitragssätze an den SiFo für das Bemessungsjahr für 2009 sind unverändert geblieben. Sie betragen 0,07% (für Zuschüsse bei ungünstiger Altersstruktur) und 0,02% (für Insolvenzen).Der maximale Grenzlohn, für den der Sicherheitsfonds im Falle von Insol­venz der Vorsorgeeinrichtung die Leistungen sicherstellt, beträgt 123'120 Franken.</p><p class="Absatznormal">Risikoversicherung BV für Arbeitslose: Der Beitragssatz beträgt gegenwärtig noch 0.8 % des koordinierten Tageslohnes. Da dieser Beitragssatz nicht kostendeckend ist, wird er im Laufe des Jahres 2010 erhöht werden.</p><p class="Absatznormal">&nbsp;</p><p class="Absatznormal">Keine Zwangspensionierungen mehr: Am 1. Januar 2010 ist eine wichtige Änderung des Freizügigkeitsgesetzes (FZG) in Kraft getreten, die auf eine parlamentarische Initiative von Susanne Leutenegger Oberholzer (SP) zurückgeht: Versicherte, die die Vorsorgeeinrichtung zwischen dem frühestmöglichen reglementarischen Vorbezugsalter und dem ordentlichen reglementarischen Rentenalter verlassen, können neu nicht mehr gezwungen werden, die Altersrente vorzubeziehen, was meist mit Rentenkürzungen verbunden ist. Sie haben Anspruch auf die Freizügigkeitsleistung, sofern sie ihre Erwerbstätigkeit weiterführen oder arbeitslos gemeldet sind.</p><h3 class="Absatznormal">4. Ergänzungsleistungen EL</h3><p class="Absatznormal"><span lang="DE">Die Beträge für den sog. allgemeinen Lebensbedarf</span><span lang="DE">&nbsp;</span>betragen:</p><p class="Absatznormal">für Alleinstehende: 18'720 Fr.</p><p class="Absatznormal">für Ehepaare: 28'080 Fr.</p><h3 class="Absatznormal"><span lang="DE">5. Krankenversicherung</span></h3><p class="Absatznormal">Die Prämien wurden wiederum erhöht. In der obligatorischen Versicherung mit den ordentlichen Franchisen beträgt die Erhöhung durchschnittlich 8.7 %. Die Erhöhungen bewegen sich je nach Kanton zwischen 3,6 und 14,6 %. Bei den Wahlfranchisen wurde der Rabatt gesenkt, was für diese Versicherte zu etwas grösseren Prämienerhöhungen geführt hat.</p><h3 class="Absatznormal">6. Unfallversicherung</h3><p><span lang="DE">Der Höchstbetrag des versicherten Verdienstes beträgt unverändert 126’000 Franken im Jahr resp. 346 Franken im Tag.&nbsp;</span></p><h3 class="Absatznormal">7. Arbeitslosenversicherung ALV</h3><p class="Absatznormal">In den Kantonen Jura, Neuenburg und Waadt gilt vorübergehend (während einigen Monaten) eine längere Taggeldbezugsdauer.</p><h3 class="Absatznormal">8. Familienzulagen&nbsp;</h3><p class="Absatznormal">Zu den geltenden Ansätzen, siehe Website des BSV.</p><h3 class="Absatznormal">9. Gebundene Selbstvorsorge (Säule 3a)</h3><p class="Absatznormal">Die Ansätze sind gegenüber dem Vorjahr unverändert. Der maximal erlaubte Steuerabzug beträgt 6'566 Franken für Personen, die in der beruflichen Vorsorge versichert sind, resp. 32'832 Franken für Personen, die nicht in der beruflichen Vorsorge versichert sind.</p><h3 class="Absatznormal">10. Erwerbsersatz für Dienstleistende und bei Mutterschaft</h3><p class="Absatznormal">Keine Änderungen.</p><h3 class="Absatznormal">11. Militärversicherung</h3><p class="Absatznormal">Keine Änderungen.</p>]]></content:encoded><category>Sozialpolitik</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-194</guid><pubDate>Wed, 13 Jan 2010 11:42:00 +0100</pubDate><title>Gegen den Rentenklau in der beruflichen Vorsorge!</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/gegen-den-rentenklau-in-der-beruflichen-vorsorge</link><description>Mit der Vorlage über die Senkung des Umwandlungssatzes wird in der schweizerischen Sozialpolitik ein Tabu gebrochen: Zum ersten Mal überhaupt sollen die Renten in der Altersvorsorge auf breiter Front gesenkt werden. Die grossen Versicherungen haben die Messer gewetzt.</description><content:encoded><![CDATA[<p>Dass es vorerst nur die Pensionskassenrenten im Obligatorium der beruflichen Vorsorge trifft und formell nur die Jahrgänge anvisiert werden, die in den nächsten Jahren pensioniert werden, macht die Sache nicht besser. Wie sollen die Rentnerinnen und Rentner, die seit vielen Jahren schon auf den Teuerungsausgleich verzichten und deshalb eine ständige Entwertung ihrer Renten hinnehmen müssen, noch glauben, dass ihre Renten sicher sind und nicht angetastet werden, wenn jetzt die Rentenversprechen bei den über 60-Jährigen mir nichts dir nichts gebrochen werden können? Und was bedeuten diese Rentensenkungen erst für die aktive Generation? Auf welche Versprechen und Zusicherungen sollen sie sich noch verlassen können, wenn jetzt gegenüber den Jahrgängen unmittelbar vor dem Rentenalter nicht mehr gilt, was ihnen noch vor wenigen Jahren konkret versprochen worden war?
</p><p>Früher und bis heute galt im Zusammenhang mit den Rentenversprechen der Grundsatz von Treu und Glauben. Dieser Grundsatz wird verletzt, wenn die erst vor kurzem (mit der 1. BVG-Revision) versprochenen Renten für Leute, die sich für ihre Pensionierung auf diese Zusagen verlassen haben, massiv gesenkt werden. Sie haben in diesem Alter ja auch keine Möglichkeit mehr, die massiven und lebenslang wirksamen Einbussen zu kompensieren.
</p><p>Die Bundesverfassung legt fest, dass die Renten der beruflichen Vorsorge zusammen mit der AHV die Fortsetzung der gewohnten Lebenshaltung in angemessener Weise ermöglichen sollen. Was bedeutet das im Zusammenhang mit der Abstimmungsvorlage konkret? Das Obligatorium der beruflichen Vorsorge führt zu Renten, die im Maximum Fr. 1'500.- pro Monat betragen, oft aber tiefer liegen. Auch zusammen mit der AHV-Rente ist in diesen Fällen im Obligatorium des BVG eine Fortsetzung der gewohnten Lebenshaltung häufig nicht gesichert. Umso weniger erträgt es bei diesen Renten noch eine Senkung um rund zehn Prozent. Die von den bürgerlichen Parteien im Parlament durchgesetzte Vorlage, welche die Umwandlungssätze im Gegensatz zur 1. BVG-Revision ohne jede Kompensation zur Erreichung des verfassungsmässigen Leistungsziels senken will, verletzt somit nicht nur den Grundsatz von Treu und Glauben, sondern auch den Verfassungsauftrag.
</p><p>Bei der überstürzten Senkung der Umwandlungssätze geht es im Übrigen im Gegensatz zu den Behauptungen der Propaganda der Wirtschaftsverbände nicht um die Berücksichtigung der Demografie, sprich der zunehmenden Lebenserwartung. Diese war schon bei der schrittweisen und behutsamen Senkung der Umwandlungssätze im Rahmen der 1. BVG-Revision einberechnet worden, die zudem durch zusätzliche Massnahmen abgefedert worden war. Es geht bei der Abstimmungsvorlage vom 7. März 2010 nicht um die Lebenserwartung, sondern um handfeste finanzielle Interessen vor allem der grossen Versicherungen, die sich den Abstimmungskampf denn auch sehr viel kosten lassen. Denn sie sind es, die massiv davon profitieren, wenn es in der beruflichen Vorsorge keine Leistungsgarantien mehr gibt. Was den Arbeitnehmenden in ihrer Eigenschaft als zukünftigen Rentner/innen abgenommen wird, das fliesst direkt in die Taschen der Aktionäre und in die Boni der Manager der grossen Versicherungskonzerne. Während es aber bei den Versicherungskonzernen um Eigenkapitalrenditen von 10-15% geht, steht bei den Rentner/innen im Obligatorium der beruflichen Vorsorge das auf dem Spiel, was sie für ihren Lebensunterhalt unbedingt benötigen und wofür sie redlich bezahlt haben. Der Begriff "Rentenklau" bringt nichts anderes als diesen Sachverhalt auf den Punkt. Es erstaunt denn auch nicht, dass die Versicherungskonzerne der Bevölkerung als Ersatz für die fehlende Deckung des Lebensunterhalts bereits heute ihre teuren Versicherungsprodukte andrehen wollen. Dreister geht es kaum.
</p><p>Die Gewerkschaften verteidigen mit dem Referendum "Nein zum Rentenklau" die verfassungsmässigen Vorgaben genau so wie die gesetzlichen Versprechen auf minimale Renten. Auch wenn die Versicherungskonzerne und die von ihnen bezahlten Wirtschaftsverbände und Parteien mit noch so vielen Millionen Franken das Gegenteil propagieren, so gibt es trotzdem keinen sachlich vertretbaren Grund, die mit der erst auf den 1. Januar 2005 in Kraft getretenen 1. BVG-Revision abgegebenen Rentenversprechen bereits wieder zu brechen. Niemand bestreitet, dass die Entwicklung der Lebenserwartung für die Zukunft (ab 2015) wieder neu berechnet werden muss. Die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, und erst recht jene, die nur über das Obligatorium der beruflichen Vorsorge verfügen, sind aber nicht dafür da, mit ihren Renten die Fehlleistungen der Manager der Finanzkonzerne auszubügeln.</p>]]></content:encoded><category>Berufliche Vorsorge</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-707</guid><pubDate>Mon, 11 Jan 2010 17:27:00 +0100</pubDate><title>Gegen den Rentenklau in der beruflichen Vorsorge</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/gegen-den-rentenklau-in-der-beruflichen-vorsorge</link><description></description><content:encoded><![CDATA[<p>Mit der Vorlage über die Senkung des Umwandlungssatzes wird in der schweizerischen Sozialpolitik ein Tabu gebrochen: Zum ersten Mal überhaupt sollen die Renten in der Altersvorsorge auf breiter Front gesenkt werden. Dass es vorerst nur die Pensionskassenrenten im Obligatorium der beruflichen Vorsorge trifft und formell nur die Jahrgänge anvisiert werden, die in den nächsten Jahren pensioniert werden, macht die Sache nicht besser. Wie sollen die Rentnerinnen und Rentner, die seit vielen Jahren schon auf den Teuerungsausgleich verzichten und deshalb eine ständige Entwertung ihrer Renten hinnehmen müssen, noch glauben, dass ihre Renten sicher sind und nicht angetastet werden, wenn jetzt die Rentenversprechen bei den über 60-Jährigen mir nichts dir nichts gebrochen werden können? Und was bedeuten diese Rentensenkungen erst für die aktive Generation? Auf welche Versprechen und Zusicherungen sollen sie sich noch verlassen können, wenn jetzt gegenüber den Jahrgängen unmittelbar vor dem Rentenalter nicht mehr gilt, was ihnen noch vor wenigen Jahren konkret versprochen worden war?
</p><p>Früher und bis heute galt im Zusammenhang mit den Rentenversprechen der Grundsatz von Treu und Glauben. Dieser Grundsatz wird verletzt, wenn die erst vor kurzem (mit der 1. BVG-Revision) versprochenen Renten für Leute, die sich für ihre Pensionierung auf diese Zusagen verlassen haben, massiv gesenkt werden. Sie haben in diesem Alter ja auch keine Möglichkeit mehr, die massiven und lebenslang wirksamen Einbussen zu kompensieren.
</p><p>Die Bundesverfassung legt fest, dass die Renten der beruflichen Vorsorge zusammen mit der AHV die Fortsetzung der gewohnten Lebenshaltung in angemessener Weise ermöglichen sollen. Was bedeutet das im Zusammenhang mit der Abstimmungsvorlage konkret? Das Obligatorium der beruflichen Vorsorge führt zu Renten, die im Maximum Fr. 1'500.- pro Monat betragen, oft aber tiefer liegen. Auch zusammen mit der AHV-Rente ist in diesen Fällen im Obligatorium des BVG eine Fortsetzung der gewohnten Lebenshaltung häufig nicht gesichert. Umso weniger erträgt es bei diesen Renten noch eine Senkung um rund zehn Prozent. Die von den bürgerlichen Parteien im Parlament durchgesetzte Vorlage, welche die Umwandlungssätze im Gegensatz zur 1. BVG-Revision ohne jede Kompensation zur Erreichung des verfassungsmässigen Leistungsziels senken will, verletzt somit nicht nur den Grundsatz von Treu und Glauben, sondern auch den Verfassungsauftrag.
</p><p>Bei der überstürzten Senkung der Umwandlungssätze geht es im Übrigen im Gegensatz zu den Behauptungen der Propaganda der Wirtschaftsverbände nicht um die Berücksichtigung der Demografie, sprich der zunehmenden Lebenserwartung. Diese war schon bei der schrittweisen und behutsamen Senkung der Umwandlungssätze im Rahmen der 1. BVG-Revision einberechnet worden, die zudem durch zusätzliche Massnahmen abgefedert worden war. Es geht bei der Abstimmungsvorlage vom 7. März 2010 nicht um die Lebenserwartung, sondern um handfeste finanzielle Interessen vor allem der grossen Versicherungen, die sich den Abstimmungskampf denn auch sehr viel kosten lassen. Denn sie sind es, die massiv davon profitieren, wenn es in der beruflichen Vorsorge keine Leistungsgarantien mehr gibt. Was den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern in ihrer Eigenschaft als zukünftigen Rentnerinnen und Rentnern abgenommen wird, das fliesst direkt in die Taschen der Aktionäre und in die Boni der Manager der grossen Versicherungskonzerne. Während es aber bei den Versicherungskonzernen um Eigenkapitalrenditen von 10-15% geht, steht bei den Rentnerinnen und Rentnern im Obligatorium der beruflichen Vorsorge das auf dem Spiel, was sie für ihren Lebensunterhalt unbedingt benötigen und wofür sie redlich bezahlt haben. Der Begriff "Rentenklau" bringt nichts anderes als diesen Sachverhalt auf den Punkt. Es erstaunt denn auch nicht, dass die Versicherungskonzerne der Bevölkerung als Ersatz für die fehlende Deckung des Lebensunterhalts bereits heute ihre teuren Versicherungsprodukte andrehen wollen. Dreister geht es kaum.
</p><p>Die Gewerkschaften verteidigen mit dem Referendum "Nein zum Rentenklau" die verfassungsmässigen Vorgaben genau so wie die gesetzlichen Versprechen auf minimale Renten. Auch wenn die Versicherungskonzerne und die von ihnen bezahlten Wirtschaftsverbände und Parteien mit noch so vielen Millionen Franken das Gegenteil propagieren, so gibt es trotzdem keinen sachlich vertretbaren Grund, die mit der erst auf den 1. Januar 2005 in Kraft getretenen 1. BVG-Revision abgegebenen Rentenversprechen bereits wieder zu brechen. Niemand bestreitet, dass die Entwicklung der Lebenserwartung für die Zukunft (ab 2015) wieder neu berechnet werden muss. Die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, und erst recht jene, die nur über das Obligatorium der beruflichen Vorsorge verfügen, sind aber nicht dafür da, mit ihren Renten die Fehlleistungen der Manager der Finanzkonzerne auszubügeln.</p>]]></content:encoded><category>Berufliche Vorsorge</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-483</guid><pubDate>Wed, 06 Jan 2010 15:17:00 +0100</pubDate><title>Stiftungsräte und Pensionskassenfachleute gegen Senkung des Umwandlungssatzes</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/stiftungsraete-und-pensionskassenfachleute-gegen-senkung-des-umwandlungssatzes</link><description></description><content:encoded><![CDATA[<p>Die Befürworter einer Rentensenkung in der zweiten Säule, allen voran Economiesuisse, ASIP und die Versicherungswirtschaft, erwecken den Eindruck, die geplante Senkung des Umwandlungssatzes werde von den Arbeitnehmervertretern in den Pensionskassen-Stiftungsräten unterstützt. Das Gegenteil ist der Fall: Zahlreiche Stiftungsräte sind mit der vorgesehenen Senkung der künftigen Renten nicht einverstanden (u.a. Stiftungsräte aus den Pensionskassen der SBB, der Post und der SRG SSR Idée Suisse, aus den Kassen der Novartis, Syngenta, Clariant, Valorec, Freelance, Securitas, Bâloise und Profond sowie aus den öffentlich-rechtlichen Kassen des Bundes (Publica), der Stadt Zürich, des Kantons Thurgau, des Kantons Bern und der Stadt Winterthur). Sie haben sich zusammen mit Fachleuten der zweiten Säule, die sich&nbsp;in ihrer Kritik am Rentenklau&nbsp;von ASIP und Versicherungswirtschaft nicht ernst genommen fühlen,&nbsp;in einem Komitee gegen die Senkung des Umwandlungssatzes organisiert. Sie empfehlen den Stimmbürgerinnen und Stimmbürgern am 7. März ein Nein in die Urne zu legen.
</p><p>Für die Mitglieder des Komitees ist die Diskussion um die Senkung des Umwandlungssatzes eine politische und keine technische. Tatsache ist, dass der geplante Abbau von Leistungen das Vertrauen der Versicherten in die berufliche Vorsorge erschüttert, weil dadurch Versprechen nicht eingehalten werden. Die Versicherten haben sich auf die versprochene Rentenleistung verlassen und ihre Lebensplanung danach eingerichtet. Eine Senkung des Umwandlungssatzes hätte für viele unzumutbare Renteneinbussen zur Folge.&nbsp;
</p><p>Inhaltlich ist die Notwendigkeit einer Rentensenkung auf Vorrat nicht gegeben. In der Vergangenheit haben die Pensionskassen eine deutlich höhere Rendite erzielt, als dies zur Finanzierung des aktuellen Umwandlungssatzes notwendig ist. Die steigende Lebenserwartung wurde bereits bei der vergangenen BVG-Revision 2003 berücksichtigt. Eine Senkung der Renten auf Vorrat ist daher nicht nötig. Sollten in der Zukunft Finanzierungslücken in der zweiten Säule entstehen, müssen Lösungen gesucht und nicht einfach die Renten gekürzt werden.&nbsp;
</p><p>Das Komitee „Stiftungsräte und Pensionskassenfachleute gegen den Rentenklau“ wird sich anlässlich einer Medienkonferenz am 28. Januar ausführlich äussern.</p>]]></content:encoded><category>Berufliche Vorsorge</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-482</guid><pubDate>Wed, 06 Jan 2010 15:15:00 +0100</pubDate><title>Voodoo-Ökonomie auf Kosten der Versicherten</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/voodoo-oekonomie-auf-kosten-der-versicherten</link><description></description><content:encoded><![CDATA[<p>Economiesuisse, die Kampagnenorganisation der Schweizer Wirtschaft, hat heute ihr Ziel für die Abstimmung vom kommenden 7. März verkündet: „Im Verhältnis zur steigenden Lebenserwartung und den Renditen auf dem Kapital in der Pensionskasse sind die heutigen Renten zu hoch.“ Die Wirtschaftsverbände würden sich darum mit aller Kraft für die Senkung des BVG-Umwandlungssatzes einsetzen.
</p><p>Economiesuisse liegt damit gleich in mehrfacher Hinsicht falsch:</p><ol><li>Die Höhe der Renten darf sich nicht allein nach den „Renditen auf dem Kapitalmarkt“ oder nach der „steigenden Lebenserwartung richten, wie Economiesuisse fordert. Massstab für die Rentenhöhe ist vielmehr der Bedarf der Rentnerinnen und Rentner wie er in der Bundesverfassung definiert ist: „Die berufliche Vorsorge ermöglicht zusammen mit der Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenversicherung die Fortsetzung der gewohnten Lebenshaltung in angemessener Weise.“ Das gilt auch bei steigender Lebenserwartung oder sinkenden Renditen.</li><li>Die heutigen Renten sind – trotz der Behauptung von Economiesuisse – keineswegs zu hoch. Das wissen ihre Spezialisten aus der Versicherungsbranche selber am besten: „Die Leistungen aus der ersten und zweiten Säule decken in der Regel lediglich 60 Prozent des letzten Einkommens ab. Nach der Pensionierung rechnet man aber mit einem Bedarf von 80-90 Prozent. Nur auf diesem Niveau kann der gewohnte Lebensstandard sorglos weitergeführt werden.“ Diese Aussage stammt von Thomas Bahc, dem Leiter Privatkunden bei SwissLife. Und in einem Prospekt von Axa/Winterthur heisst es: „Die Renten aus der staatlichen und beruflichen Vorsorge decken in der Regel nur ca. 40-60 Prozent des bisherigen Einkommens ab. Schliessen Sie diese Lücke mit einer privaten Vorsorge.“</li><li>Mit der Behauptung, auf dem Kapital der Pensionskassen könne nicht mehr genügend Rendite erzielt werden um das Rentenniveau zu halten, widerspricht Economiesuisse den eigenen Fachleuten aus der Finanzbranche. Sowohl Spitzenbanker wie -manager der Versicherungsbranche versprechen ihren Aktionären wieder Eigenkapitalrenditen von 15 bis 25 Prozent. Tatsache bleibt allerdings: Weder die Boomphasen der Börse in den letzten Jahrzehnten noch die aktuelle Finanzkrise wurde von denjenigen vorausgesehen, die jetzt vorgeben, sie wüssten genau, wie sich die Kapitalrenditen bei den Pensionskassen in den nächsten Jahren entwickeln werden. Das ist nichts anderes als Voodoo-Ökonomie – auf Kosten der Versicherten.</li><li>Betriebliche Vorsorge wird bereits seit dem 19. Jahrhundert betrieben. Und seither hat die mittlere Lebenserwartung in der Schweiz laufend zugenommen. Die Pensionskassenrenten sind analog zum allgemeinen Wohlstand dennoch angewachsen. Das Argument mit der steigenden Lebenserwartung stammt vor allem von Versicherungsgesellschaften und Anlageberatern und dient lediglich dazu, weitere Leistungsreduktionen bei der AHV und der zweiten Säule zu begründen. Der Zweck: Immer mehr Menschen sollen zum Abschluss privater Versicherungen bewegt werden. Carsten Maschmeyer, Vewaltungsrat von Swiss Life sagt es unverblümt: "Wir stehen vor dem grössten Boom, den unsere Branche je erreicht hat: die Verlagerung der staatlichen zur privaten Altersvorsorge ist ein Wachstumsmarkt über Jahrzehnte... Man kann zwar nicht überblicken, wie sich der&nbsp; Anstieg der privaten Altersvorsorge präzise ausgestaltet. Es ist jedoch so, als ob wir auf einer Ölquelle sitzen. Sie ist angebohrt, sie ist riesig gross und sie wird sprudeln."</li></ol><p>Fazit: Die geplante Senkung des Umwandlungssatzes ist unnötig, falsch, widerspricht der Verfassung und dient lediglich dazu, für die Versicherungsbranche eine neue, ertragreiche „Ölquelle“ anzubohren.</p>]]></content:encoded><category>Berufliche Vorsorge</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-486</guid><pubDate>Wed, 16 Dec 2009 15:44:00 +0100</pubDate><title>Kurzarbeit auf 24 Monate verlängern!</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/kurzarbeit-auf-24-monate-verlaengern</link><description>SGB interveniert bei Bundesrätin Leuthard</description><content:encoded><![CDATA[<p>Dank der Kurzarbeit sind in der gegenwärtigen Krise viele Stellen erhalten worden. Die vom Bundesrat auf den 1. April 2009 vorgenommene Verlängerung auf 18 Monate hat viel dazu beigetragen. Bald werden jedoch zahlreiche Unternehmen die neue Obergrenze von 18 Monaten erreichen. Damit die Betriebe weiterhin auf Kurzarbeit setzen und so Stellen erhalten können, ist eine nochmalige Verlängerung auf 24 Monate notwendig.&nbsp;
</p><p>Dazu hat der SGB heute bei Bundesrätin Leuthard interveniert und diese per Brief aufgefordert, dem Bundesrat eine Verlängerung auf 24 Monate zu beantragen. Der SGB gibt zu bedenken, dass aus Gründen der Planungssicherheit in den Firmen ein rascher Entscheid wichtig ist. Entsprechend haben sich auch die Kantonsregierungen im Jurabogen geäussert.</p>]]></content:encoded><category>Sozialpolitik</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-489</guid><pubDate>Wed, 09 Dec 2009 15:56:00 +0100</pubDate><title>Steigende Arbeitslosigkeit: Das Parlament bestraft die Opfer</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/steigende-arbeitslosigkeit-das-parlament-bestraft-die-opfer</link><description></description><content:encoded><![CDATA[<p class="PresseText">Die neuesten seco- Zahlen zeigen es: Die Arbeitslosigkeit klettert weiter in die Höhe. Um 0,2 auf 4,2 % stieg die Arbeitslosenquote im November 09 an. Gleichzeitig sind fast eine Viertel Million Menschen auf Stellensuche.&nbsp;</p><p class="PresseText">Und was tut in diesem Moment die schweizerische Politik? Sie will auf perverse Weise die Opfer, die Arbeitslosen, statt die Täter strafen. Schon fast lehrbuchmässig zeigt dies die aktuelle Debatte zur Revision des Arbeitslosenversicherungsgesetzes. Es ist eine verkehrte Welt und ein Skandal, dass das Parlament den sozialen Schutz vor Arbeitslosigkeit vor allem bei den Meistbetroffenen der Krise, den Jugendlichen und den Langzeitarbeitslosen, derart massiv abschwächen will und gleichzeitig bei allen Entscheiden, die für mehr Erwerbsarbeit sorgten, voll auf der Bremse steht.</p><p class="PresseText">Der SGB wird weiterhin für eine aktive Konjunkturpolitik kämpfen. Den Sozialabbau bei der Arbeitslosenversicherung wird er entschieden bekämpfen.</p>]]></content:encoded><category>Arbeitslosenversicherung</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-488</guid><pubDate>Wed, 09 Dec 2009 15:52:00 +0100</pubDate><title>Nationalrat auf Crashkurs </title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/nationalrat-auf-crashkurs</link><description></description><content:encoded><![CDATA[<p class="PresseText">Die noch laufende Nationalratsdebatte zur AVIG-Revision offenbart auf erschreckende Weise, wie die bürgerliche Parlamentsmehrheit fernab jeglicher sozialen Sensibilität einen destruktiven Sparkurs auf dem Rücken der Arbeitslosen durchziehen will. In die bereits inakzeptable Vorlage des Ständerates hat die grosse Kammer weiteren massiven Abbau gepackt.&nbsp;</p><p class="PresseText">Einen eigentlichen Feldzug haben die Räte gegen die Jugendlichen geritten. Mit der Kürzung der Taggelddauer auf 130 Tage für bis zu 25-Jährige und auf 260 für 25- bis 30-Jährige, mit dem Abbau der Taggelder für Beitragsbefreite von heute 260 auf 90 und mit einer schärferen Regelung der Zumutbarkeit, die dazu führen wird, dass hoch Qualifizierte niedrig Qualifizierte verdrängen werden, wird hier eine neue Dimension des sozialen Zynismus erreicht.&nbsp;</p><p class="PresseText">Auch die Langzeitarbeitslosen sind besonders ins Visier der blindwütigen Abbauer geraten. Hier hat der Nationalrat auf der Abschaffung der Taggeld-Verlängerung auf 520 Tage in besonders betroffenen&nbsp; Regionen beharrt. Gleichzeitig hat er neu beschlossen, nach einem Jahr Arbeitslosigkeit die Taggelder in zwei Schritten um je 5 % zu kürzen.&nbsp;</p><p class="PresseText">In der Geschichte des Parlamentes wird der heutige Tag als schwarzer in Erinnerung bleiben. Noch kaum je hat die Nationalratsmehrheit in einer solch queren Logik beantragt, die Opfer der Krise als Täter zu bestrafen. Eine solche soziale Arroganz wird der SGB mit dem Referendum zu Fall bringen.&nbsp;</p>]]></content:encoded><category>Arbeitslosenversicherung</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-490</guid><pubDate>Mon, 07 Dec 2009 15:57:00 +0100</pubDate><title>Weder Lebenserwartung noch Renditen rechtfertigen Rentensenkung</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/weder-lebenserwartung-noch-renditen-rechtfertigen-rentensenkung</link><description>Die Argumente des Bundesrates für eine BVG-Rentensenkung überzeugen nicht</description><content:encoded><![CDATA[<p>Der Bundesrat empfiehlt den Stimmbürgerinnen und Stimmbürgern, am 7. März 2010 Ja zu sagen zur Senkung ihrer eigenen künftigen Pensionskassenrenten. Seine Argumente für diese Zumutung überzeugen allerdings nicht:
</p><p><span style="font-weight: bold;">Lebenserwartung:</span>&nbsp;Die Menschen werden zwar älter, doch hat man dieser Tatsache bereits mit der 1. BVG-Revision im Jahre 2003 Rechnung getragen. Damals hat das Parlament mit der Begründung der steigenden Lebenserwartung beschlossen, den Umwandlungssatz stufenweise von 7,2 Prozent auf 6,8 Prozent zu senken. Auch die Pensionskassen selber haben diese Entwicklung durch die Bildung entsprechender Reserven bereits berücksichtigt.
</p><p>Zudem: Aus der Tatsache, dass die Menschen älter werden, den Schluss zu ziehen, sie bräuchten deshalb weniger Geld im Alter, zeugt von einer queren Logik.&nbsp;
</p><p><span style="font-weight: bold;">Renditeerwartung:&nbsp;</span>Die notwendige Rendite von rund 4,5 Prozent auf dem Vorsorgekapital könne von den Pensionskassen nicht mehr erwirtschaftet werden, ist ein weiteres Argument für die Rentensenkung. Diese Begründung ist äusserst abenteuerlich. Wer behauptet, die künftige Entwicklung der Kapitalmärkte zu kennen, verwechselt seriöse Politik mit Astrologie. Die pessimistischen Zukunftszenarien des Bundesrates, was die erzielbaren Renditen betrifft, konterkarieren zudem deutlich mit den Erwartungen der Spezialisten der Banken und Versicherungen. Dort wird unverfroren mit künftigen Eigenkapitalrenditen zwischen 15 und 25 Prozent gerechnet.
</p><p>Die im Vorsorgegeschäft tätigen Privatversicherer sind es denn auch, die an vorderster Front eine Senkung des Mindestumwandlungssatzes fordern. Sie wissen, dass zwischen ihren Gewinnen und der Höhe des Umwandlungssatzes (und übrigens auch des Mindestzinssatzes) ein Zusammenhang besteht: Je tiefer der Umwandlungssatz, desto höher ihre Gewinne.
</p><p>Bei diesem Spiel werden die Versicherten allerdings nicht mitmachen. Für sie ist die geplante Rentensenkung auf Vorrat nichts anderes als ein Rentenklau, dem sie am 7. März an der Urne eine Absage erteilen werden.</p>]]></content:encoded><category>Berufliche Vorsorge</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-207</guid><pubDate>Mon, 07 Dec 2009 13:34:00 +0100</pubDate><title>Hemmungslose Privatversicherer-Parlamentarier wollen Sozialabbau und Lohnverteuerung</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/hemmungslose-privatversicherer-parlamentarier-wollen-sozialabbau-und-lohnverteuerung</link><description>Noch wenig bekannt, aber nicht minder gefährlich als die AHV- und die ALV-Revision ist die Revision des Unfallversicherungsgesetzes (UVG). In der zuständigen nationalrätlichen Kommission agieren viele Bürgerliche enthemmt gegen die Interessen der Versicherten und der Arbeitgeber. Sie wollen Versicherungsleistungen kürzen oder abschaffen, die Suva schwächen und vor allem den Spielraum der Privatassekuranz für profitable Zusatzversicherungen vergrössern. Sogar um den Preis von Prämienerhöhungen für alle Versicherten und Arbeitgeber.</description><content:encoded><![CDATA[<p>Das Spiel ist aus dem Trauerspiel „Krankenversicherung“ bestens bekannt: Die Sozialkommissionen von National- und Ständerat sind bürgerlicherseits von Krankenkassen und Privatversicherern dominiert. Diese verhindern sinnvolle Reformen und sind nur darauf aus, die Gewinnmöglichkeiten für sich zu vergrössern, zulasten der Versicherten und der Patienten. Genau dasselbe Spiel läuft nun bei der oblig. Unfallversicherung (UV) ab. Wenn diese Räte bei der Krankenversicherung&nbsp;änderungen, die für die Versicherten einschneidend sind, noch mit den stetigen Kosten- und Prämienerhöhungen „rechtfertigen“ können, so ist dies beim UVG überhaupt nicht der Fall: Die UV ist gut finanziert, Sparmassnahmen sind nicht nötig. Und dennoch wollen die Lobbyisten der Krankenkassen und Privatversicherer die Versicherungsleistungen verschlechtern. Mit dem Ziel, mehr Spielraum für privatrechtliche Zusatzversicherungen zu schaffen, die für sie selbst mehr Gewinn abwerfen. Für die Versicherten und die Arbeitgeber aber führt dies zu höheren Prämien und tieferen Leistungen nach Unfällen.
</p><h3>Höchstversicherter Lohn runter: Leistungen runter, Prämien rauf?</h3><p>Heute müssen jeweils 92-96 % der Arbeitnehmenden zum vollen Lohn versichert sein. Das bedeutet unter anderem, dass all diese Arbeitnehmenden nach Unfällen Taggelder und Renten im Umfang von 80 % ihres Lohnes erhalten. Technisch erfolgt das dadurch, dass der sog. höchstversicherte Lohn UVG vom Bundesrat periodisch so angepasst wird, dass dieses Ziel erreicht ist. Gegenwärtig beträgt der höchstversicherte Lohn Fr. 126'000 pro Jahr. Auf den ersten Blick mag das nach viel aussehen, im Vergleich etwa zu den viel tieferen Leistungen bei der AHV oder in der beruflichen Vorsorge. Doch es gibt sehr gute Gründe dafür: Bei Berufsunfällen ersetzt die UV die Haftpflicht des Arbeitgebers. Das kann sie nur, wenn fast alle Versicherten auch wirklich gut abgesichert sind gegen die wirtschaftlichen Folgen eines Unfalles. Nun hat die Kommission des Nationalrates auf Antrag von Frau Humbel-Näf (CVP), einer Lobbyistin der Krankenkassen, beschlossen, dass nur noch 85-90 % aller Arbeitnehmenden zum vollen Lohn versichert sein sollen. Die untere Limite von 85 % entspricht heute einem Jahreslohn von 96'000 Franken – der Unterschied ist also gross. Auf den ersten Blick könnte man nun meinen, dass durch eine derartige Senkung nur Arbeitnehmer mit guten Löhnen schlechter fahren würden (tiefere Invaliditäts- und Hinterlassenenrenten und weniger Taggeld als bisher). Das wären etwa 250'000 Versicherte, was nicht wenige sind. Doch dem ist nicht so. Weil der höchstversicherte Lohn auch bei der Berechnung verschiedener Leistungen der UV eine Rolle spielt, wären auch viele andere Verunfallte schlechter gestellt als bisher, also auch solche mit kleinen und mittleren Löhnen. Dies vor allem dann, wenn sie infolge eines Unfalls dauerhafte körperliche Schäden erlitten haben (Integritätsentschädigung) oder dauerhaft auf die Hilfe von Dritten angewiesen sind (Hilflosenentschädigung). Vor allem aber wären definitiv alle 3.8 Mio. in der UV versicherten Arbeitnehmenden durch Prämienerhöhungen betroffen: Die höchstversicherte Lohn ist auch nämlich auch die obere Bemessungsgrösse für die Prämien. Eine Senkung des höchstversicherten Lohnes würde netto zu einem Prämienausfall führen, der nur durch eine Erhöhung der Prämiensätze um 2-3 % kompensiert werden könnte. Es müssten also alle Versicherten mehr Prämien für die Nichtberufsunfallversicherung zahlen als bisher, dies trotz schlechteren Leistungen. Auch ihre Arbeitgeber müssten höhere Berufsunfallversicherungsprämien bezahlen als bisher. Trotz diesen höheren Prämien riskieren sie, bei Berufsunfällen für allfällige von der Unfallversicherung nicht mehr abgedeckte Leistungen arbeitsvertraglich oder haftpflichtrechtlich belangt zu werden. Den verunfallten Arbeitnehmenden bliebe teilweise nichts anderes als der gerichtliche Weg übrig – was auch für sie eine Zumutung wäre.
</p><h3>Wem nützt’s? Wer lauert?</h3><p>Für diese Senkung des höchstversicherten Lohnes und die daraus folgenden Verschlechterungen für die Verunfallten und für alle Arbeitnehmenden und Arbeitgeber haben die Krankenkassen- und Versichererlobbyisten im Nationalrat gar keine Begründung vorzuweisen. Aber wem der Coup nützt, ist in diesem Fall klar: Nämlich den Privatversicherungen und den Krankenkassen. Sie würden den Arbeitgebern privatrechtliche Unfallzusatzversicherungen anbieten. Diese sind teurer als die oblig. Unfallversicherung, weil die Versicherungen freie Hand haben, um höhere Profite herauszuholen. Fazit: Alle Versicherten und alle Arbeitgeber müssten höhere Beiträge bezahlen und hätten dennoch schlechtere Leistungen. Wer die gleichen Leistungen wie heute haben möchte, müsste noch ein zweites Mal drauf zahlen. Die Perfidität geht noch weiter: Während die ca. 40 privaten Unfallversicherer diese Zusatzversicherungen anbieten dürfen und das durch die Senkung des höchstversicherten Lohnes vergrösserte Potential dafür auch nutzen würden, ist das der Suva jedoch untersagt. Gleichzeitig wollen die Lobbyisten der Privatassekuranz der Suva die „Filetstücke“, sprich die risikoärmsten Branchen wegnehmen. Die Suva ist bekanntlich die einzige sozialpartnerschaftlich geführte und nicht profitorientierte Unfallversicherung.
</p><h3>Auch die Beiträge an die Arbeitslosenversicherung würden steigen</h3><p>Das ist aber noch nicht alles: Weil der höchstversicherte Lohn UVG auch für die Beiträge und die Leistungen der Arbeitslosenversicherung massgebend ist, würden auch dort die Leistungen verschlechtert, und es käme auch dort zu einem Nettoverlust von 130 Mio. Fr. pro Jahr. Die ALV ist bereits heute defizitär, ihr Defizit würde mit dieser Massnahme nochmals vergrössert. Der Spar- und Abbaudruck würde noch grösser.
</p><h3>Abbauorgie</h3><p>Obwohl die Unfallversicherung solide finanziert ist, will die Privatassekuranz noch mehr Leistungen abbauen. Für bestimmte Unfallfolgen soll erst ab einem Invaliditätsgrad von 40 % ein Anspruch auf Invaliditätsrente bestehen. Das bisherige effiziente Medizinaltarifsystem der Unfallversicherung soll durch das viel teurere und kompliziertere Medizinaltarifsystem der Krankenversicherung ersetzt werden, was zu einem weiteren, absolut unnötigen Kostenschub führen würde. Unfallinvaliden, die ins AHV-Alter kommen, soll die Rente gekürzt werden.</p>]]></content:encoded><category>Unfallversicherung</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-206</guid><pubDate>Mon, 07 Dec 2009 13:32:00 +0100</pubDate><title>Die Leistungskürzer werden sich warm anziehen müssen</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/die-leistungskuerzer-werden-sich-warm-anziehen-muessen</link><description>Wenn der Leistungsabbau bei jungen Arbeitslosen und Langzeitarbeitslosen durchkommt, ist das Referendum sicher. Zum Zeitpunkt einer Referendumsabstimmung werden in der Schweiz mehr als 200&#039;000 Personen arbeitslos sein. Die bürgerlichen Parteien werden sich warm anziehen müssen. Ein unsozialer Leistungsabbau mitten in einer Krise, das ist für sie eine schwierige Ausgangslage, um die Abstimmung zu gewinnen. </description><content:encoded><![CDATA[<p>Mit der Einigung der bürgerlichen Parteien, bei der Revision der Arbeitslosenversicherung eine harte Abbautour durchzuziehen, hat sich die Situation in Bezug auf die ausstehenden Parlamentsdebatten weiter geklärt. Die Bürgerlichen wollen nun neu die befristeten 0.1 Lohnprozente zum Abbau der ALV-Schulden ablehnen. Selbst mit diesen 0.1 Prozenten, die jährlich Einnahmen von rund 250 Mio. Fr. generieren, wäre ein Abbau der Schulden von deutlich über 5 Mrd. Fr. in weiter Ferne. Wenn nun diese Zusatzeinnahme auch noch gestrichen wird, wird die es der ALV nicht möglich sein, die Schulden zurück zu zahlen. Damit beginnen die Bürgerlichen nach der IV auch bei der ALV einen riesigen Schuldenberg anzulegen.&nbsp;&nbsp;
</p><p>Nach der AVIG-Revision soll es in Regionen mit hoher Arbeitslosigkeit nicht mehr möglich sein, die Zahl der Taggelder um 120 Tage zu verlängern. Bisher haben die Kantone Jura, Neuenburg und Waadt davon Gebrauch gemacht. Weitere Kantone werden folgen. In einer tiefen Rezession ist dieses Instrument eine sehr wichtige Massnahme, um soziales Leid zu verhindern und die Kaufkraft einigermassen zu stabilisieren. Wird es gestrichen, wird eine grosse Zahl von Aussteuerungen folgen. In den betroffenen Regionen wird das entsprechend Widerstand hervorrufen.&nbsp;
</p><p>Im kommenden Jahr werden die Schulden der ALV wegen der Krise ein Niveau erreichen, bei dem der Bundesrat die Beiträge erhöhen und das Solidaritätsprozent wieder einführen muss. So steht es in Art. 90c des geltenden Gesetzes. Der Bundesrat kann die Beiträge um maximal 0.5 Lohnprozente erhöhen. Mit einer Erhöhung in diesem Masse wäre die ALV saniert, ohne dass eine Revision mit Leistungskürzungen erforderlich wäre. Diese Regelung wird das Referendum beflügeln.&nbsp;</p>]]></content:encoded><category>Arbeitslosenversicherung</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-492</guid><pubDate>Thu, 26 Nov 2009 16:00:00 +0100</pubDate><title>Jugend protestiert </title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/jugend-protestiert</link><description></description><content:encoded><![CDATA[<p>Heute Morgen haben rund 100 Jugendliche aus der ganzen Schweiz und aus mehreren Jugendorganisationen (Dachverband der Jugendverbände, Gewerkschaften, Jungparteien) in Bern gegen einen Abbau der Leistungen für junge Arbeitslose protestiert. Sie haben die National- und StänderätInnen bei ihrer Ankunft ins Bundeshaus aufgefordert, auf folgende Abbaumassnahmen zu verzichten:&nbsp;</p><ul><li><span>Entwertung der beruflichen Ausbildung:</span>&nbsp;Mit der Abschwächung der «Zumutbarkeit»&nbsp; für die Unter-30-Jährigen werden die jungen Arbeitslosen dazu gezwungen, irgendeinen Job anzunehmen, auch wenn dieser nichts mit ihrer Ausbildung und ihren Berufserfahrungen zu tun hat. Diese Massnahme diskriminiert Jugendliche und widerspricht allen Anstrengungen, sie zu vermehrter Berufsbildung zu motivieren.</li></ul><ul><li><span>drastische Senkung der Taggelder für die Jugendlichen:</span>&nbsp;Nichts rechtfertigt die Reduktion der Taggelder von 400 auf 130 für die Unter-25-Jährigen, resp. auf 260 für die 25- bis 29-Jährigen. Die Lohnbeiträge der Jugendlichen sind nicht weniger Wert als die der älteren Arbeitnehmer! Niemand bleibt aus purer Lust arbeitslos, auch die Jugendlichen nicht. Die jugendlichen Langzeitarbeitslosen, deren Anzahl explodiert ist (+146% innert einem Jahr) dürfen nicht in die Sozialhilfe gedrängt werden: Es muss ihnen vielmehr bei der beruflichen (Wieder-)Eingliederung geholfen werden.&nbsp;</li></ul><ul><li><span>massive Kürzung des Taggeldanspruchs auf einen Drittel des bisherigen Standes für Beitragsbefreite:</span>&nbsp;Diese Massnahme wird für Jugendliche, die sich zuvor in einer Vollzeitausbildung befanden (und deshalb keine Beiträge entrichten konnten) oder für junge Frauen, die nach einer Phase der Mutterschaft wieder Erwerbsarbeit leisten wollen, dramatische Auswirkungen haben. Diese Jugendlichen haben gute Gründe dafür, keine Beiträge entrichtet zu haben. Es ist nicht ihre Schuld, wenn sie nicht sofort (wieder) eine Arbeit finden.</li></ul><p>Die Jugendlichen haben weder die Krise noch den Anstieg der Arbeitslosigkeit zu verantworten, gehören aber zu denen, die darunter am meisten leiden. Die Arbeitslosenversicherung auf ihrem Buckel zu sanieren wäre verantwortungslos.</p>]]></content:encoded><category>Arbeitslosenversicherung</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-655</guid><pubDate>Mon, 16 Nov 2009 10:56:00 +0100</pubDate><title>AVIG-Revision nicht notwendig – momentanes Gesetz saniert  besser </title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/avig-revision-nicht-notwendig-momentanes-gesetz-saniert-besser</link><description>SESSIONSVORSCHAU: Das geltende Gesetz über die Arbeitslosenversicherung (AVIG) enthält einen automatischen Sanierungsmechanismus. Wenn die Schulden der ALV höher sind als 2.5 Prozent der versicherten Lohnsumme, muss der Bundesrat die Beiträge erhöhen. Das wird im kommenden Jahr der Fall sein. Eine Revision des Gesetzes ist daher nicht notwendig. Sollte das Parlament einen harten Leistungsabbau beschliessen, wird der SGB die AVIG-Revision mit dem Referendum bekämpfen.  </description><content:encoded><![CDATA[<p>Wenn kein Wunder geschieht und die Schweiz keine Konjunkturpolitik betreibt, die diesen Namen verdient, werden im nächsten Jahr deutlich mehr als 200'000 Personen arbeitslos sein. Die Ausgaben der Arbeitslosenversicherung werden stark ansteigen. Ende 2010 wird die Arbeitslosenversicherung aufgelaufene Schulden von rund 9 Mrd. Fr. haben. Für die Revision des Gesetzes (AVIG) führt das zu einer im Vergleich zur Botschaft völlig neuen Ausgangslage. Denn wenn die Schuld der ALV grösser ist als 2.5 Prozent der versicherten Lohnsumme, muss der Bundesrat die Lohnbeiträge um bis zu 0.5 Beitragsprozente erhöhen und das Solidaritätsprozent einführen (Art. 90c).&nbsp;
</p><p><b>Finanzsituation der ALV 2010</b></p><table class="contenttable"><thead><tr><th scope="col"><p>Versicherte Lohnsumme</p></th><th scope="col"><p>2.5 Prozent der vers. Lohnsumme</p></th><th scope="col"><p>Schuldenstand ALV 2010</p></th></tr></thead><tbody><tr><td><p>250 Mrd. Fr.</p></td><td><p>6.25 Mrd. Fr.</p></td><td><p>9 Mrd. Fr.</p></td></tr></tbody></table><p>Erhöht der Bundesrat die Lohnbeiträge um 0.5 Beitragsprozente, so nimmt die ALV 1.25 Mrd. Fr. mehr ein. Das Solidaritätsprozent bringt weitere 160 Mio. Fr. Das reicht, um das Loch in der Versicherung von rund 800 Mio. Fr./Jahr zu stopfen und gleichzeitig innerhalb von 10 Jahren die Schulden abzubauen. Die ALV kann finanziell saniert werden, ohne dass eine Revision notwendig ist. Die Sanierung der ALV ist also mit dem geltenden Recht möglich.&nbsp;
</p><p>Bereits im Jahr 2006 hätte der Schuldenstand den kritischen Wert überschritten, so dass der Bundesrat auf Anfang 2007 die Beiträge hätte erhöhen müssen. Die Versicherung hätte im Aufschwung saniert werden können. Doch weil das Volkswirtschaftsdepartement das Betriebskapital der ALV abgebaut und die ALV-Schulden damit um 900 Mio. Fr. reduziert hat, wurde der Schuldenstand unter den kritischen Wert gedrückt und die Beitragserhöhung verhindert. Das war ein grosser Fehler.&nbsp;
</p><p><b>Finanzsituation der ALV 2006</b></p><table class="contenttable"><thead><tr><th scope="col"><p>2.5 Prozent der vers. Lohnsumme</p></th><th scope="col"><p>Effektiver Schuldenstand 2006</p></th><th scope="col"><p>Schuldenstand 2006 ohne Senkung des Betriebskapitals</p></th></tr></thead><tbody><tr><td><p>5.6 Mrd. Fr.</p></td><td><p>4.8 Mrd. Fr.</p></td><td><p>5.7 Mrd. Fr.</p></td></tr></tbody></table><p>&nbsp;</p><p>&nbsp;</p><h3>1. Beitragsseitige Sanierung problemlos verkraftbar</h3><p>Ein Beitragssatz von 2.5 Prozent ist historisch gesehen moderat. Er liegt deutlich unter dem Beitragssatz von 3 Prozent, der von Mitte der 1990er Jahre bis Mitte 2003 in Kraft war. Zudem mussten die höheren Einkommen ab 1999 zwei Solidaritätsprozente in die ALV einzahlen.&nbsp;
</p><p>Konjunkturpolitisch ist eine Beitragserhöhung – insbesondere die Einführung des Solidaritätsprozents – weniger gefährlich als die vom Bundesrat geplanten und die von den Arbeitgebern zusätzlich geforderten Leistungskürzungen. Damit die Konjunktur durch die Sanierung der ALV überhaupt nicht beeinträchtigt wird, müsste der Bund im Jahr 2011 einspringen und die höheren Beiträge übernehmen. Dafür könnte ein Teil der ausserordentlichen Einnahmen des Jahres 2009 verwendet werden.&nbsp;
</p><h3>2. Leistungsabbau bei ALV wirtschaftlich und sozial gefährlich</h3><p>Die Schweiz gehört zusammen mit den nordischen Ländern zu den Staaten mit den erfolgreichsten Arbeitslosenversicherungssystemen. Mit einer sozialpartnerschaftlichen Organisation (Marktanteil der Gewerkschaften: 35%) wird eine vergleichsweise tiefe Arbeitslosigkeit erreicht. Im europäischen Vergleich liegt die Schweiz beim Einkommensersatz von durchschnittlich 75% im vorderen Bereich, mit einer durchschnittlichen Bezugsdauer von 18 Monaten belegt sie hingegen nur noch das Mittelfeld.&nbsp;
</p><p><b>Bezugsdauer der ALV im internationalen Vergleich<br>&nbsp;(Durchschnitt in Monaten)</b></p><p>Quelle: OECD
</p><p>Die Leistungen der Arbeitslosenversicherung (ALV) sind von grosser sozialer und volkwirtschaftlicher Bedeutung. Indem die ALV das individuelle Einkommen der Versicherten im Falle von Arbeitslosigkeit sichert, stützt sie in Jahren hoher Arbeitslosigkeit die gesamtwirtschaftliche Kaufkraft. Die Arbeitsintegrationsmassnahmen der ALV helfen, dass eine arbeitslose Person wieder rasch und dauerhaft in den Arbeitsmarkt integriert wird.&nbsp;
</p><p>Die gegenwärtige Krise zeigt, wie wichtig eine leistungsfähige Arbeitslosenversicherung ist. Mit der Möglichkeit, die Kurzarbeitsdauer zu verlängern und die Zahl der Taggelder auf 520 Tage zu erhöhen, können zusätzlich Arbeitslosigkeit bzw. Aussteuerungen verhindert werden.&nbsp;
</p><p>Neue Studien<a href="typo3/#_ftn1" target="_blank" name="_ftnref1">[1]</a>&nbsp;(z.B. der OECD) zeigen, dass eine Arbeitslosenversicherung mit guten Leistungen (u.a. einer ausreichenden Bezugsdauer und Ersatzquote) die Beschäftigungschancen und die Lohnentwicklung von Arbeitslosen dauerhaft verbessert. Die Arbeitslosen haben mehr Zeit, eine ihren Fähigkeiten entsprechende Stelle zu finden. Eine schlechte Arbeitslosenversicherung hingegen zwingt Arbeitslose dazu, möglichst rasch eine Stelle anzunehmen. Und zwar auch eine Stelle, bei der sie ihr Know-how nicht einbringen können. Das erhöht die Gefahr, dass z.B. früheres Wissen entwertet wird. Länder, die die Leistungen der Arbeitslosenversicherungen kürzen, können deshalb Produktivitätseinbussen erleiden. Bei den Leistungen für jüngere Personen ist ein besonders drastischer Abbau vorgesehen. Das wird dieses Problem noch verstärken: statt dass Jugendliche besonders, etwa in Form von Beschäftigungs- oder Weiterbildungsmassnahmen, zu betreuen, werden sie noch rascher in die Sozialhilfe abgedrängt und somit beruflich weitgehend aufgegeben.&nbsp;
</p><p>Der Leistungsabbau bei der ALV wird zu deutlich mehr Aussteuerungen führen. Das Bundesamt für Statistik hat vor kurzem eine Studie zur Lage der Ausgesteuerten präsentiert. Sie zeigt, dass auch nach 4 bis 5 Jahren nur 64 Prozent der ausgesteuerten Personen wieder eine Stelle haben. Diese Personen haben deutlich schlechtere Arbeitsbedingungen. Sie verdienen rund 25 Prozent weniger als das Mittel der Arbeitnehmenden in der Schweiz. Dieser Unterschied ist zu einem beträchtlichen Teil auf die Aussteuerung zurückzuführen. Und sie arbeiten viel häufiger in befristeten Stellen (12%), als Temporäre (6%), oder sie leisten Arbeit auf Abruf (14%).
</p><p><b>Arbeitsbedingungen von Erwerbstätigen 4 – 5 Jahre nach einer Aussteuerung (in Prozent)</b></p><p>Quelle: BFS<a href="typo3/#_ftn2" target="_blank" name="_ftnref2">[2]</a></p><hr><p><a href="typo3/#_ftnref1" target="_blank" name="_ftn1">[1]</a>&nbsp;OECD (2009): Employment Outlook 2009.<br>&nbsp;Bell, D. und D. Blanchflower (2009): What Should Be Done About Rising Unemployment in the OECD? IZA Discussion Paper 4455.<br>&nbsp;OECD (2007): More Jobs but Less Productive? The Impact of Labour Market Policies on Productivity, OECD Employment Outlook.
</p><p>Gangl, M. (2004): Welfare States and the Scar Effects of Unemployment: A Comparative Analysis of the United States and West Germany, American Journal of Sociology, Volume 109(6), S. 1319–64.&nbsp;&nbsp;&nbsp;
</p><p><a href="typo3/#_ftnref2" target="_blank" name="_ftn2">[2]</a>&nbsp;BFS (2009): Ausgesteuert - was nun? Analyse der Wiedereingliederung von Personen, die von der Arbeitslosenversicherung ausgesteuert wurden.&nbsp;
</p><p>&nbsp;</p><p><b><i>Ebenfalls in der Sessionsvorschau:&nbsp;11. AHV-Revision&nbsp;und Postreform.</i></b></p><p>&nbsp;</p>]]></content:encoded><category>Arbeitslosenversicherung</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-654</guid><pubDate>Mon, 16 Nov 2009 10:52:00 +0100</pubDate><title>11. AHV-Revision: Zweite Auflage so inakzeptabel wie die erste</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/11-ahv-revision-zweite-auflage-so-inakzeptabel-wie-die-erste</link><description>SESSIONSVORSCHAU: Der Nationalrat wird sich in der Wintersession zum zweiten Mal mit der 11. AHV-Revision befassen. Die Zweitauflage gleicht bis dato ziemlich der ersten Auflage. Diese ist von den StimmbürgerInnen im Mai 2004 hochkant abgelehnt worden. </description><content:encoded><![CDATA[<p>Pièces de résistance der Vorlage sind folgende Punkte: Verschlechterungen bei der Rentenanpassung, Erhöhung des Rentenalters der Frauen auf 65 Jahre und - wahrscheinlich - keine soziale Abfederung bei der Frühpensionierung. Differenzen zwischen Nationalrat und Ständerat bestehen bei der sozialen Abfederung beim Rentenvorbezug und beim Rentenanpassungsmechanismus.&nbsp;&nbsp;
</p><h3>Frühpensionierung: taktisches Spielchen der Bürgerlichen</h3><p>Im ersten Durchgang hat die Mehrheit des Nationalrates jegliche soziale Abfederung beim Rentenvorbezug abgelehnt. Der Ständerat hingegen hat vorgeschlagen, die Rentenkürzungen beim Rentenvorbezug abgestuft nach dem massgebenden AHV-Einkommen zu reduzieren. Der dafür vorgesehene Betrag (400 Mio. Franken) ist aber sehr gering. Damit verteilte man sehr wenig Geld auf viele Leute, mit dem Resultat, dass nur für die Versicherten mit AHV-Einkommen im Bereich der Ergänzungsleistungen akzeptable Kürzungssätze herausschauen würden. Das wäre aber weitgehend wirkungslos, weil auf diese Weise nur Ergänzungsleistungen durch AHV ersetzt würden und somit kaum mehr Personen als heute, die aus gesundheitlichen oder anderen Gründen auf einen frühzeitigen Ausstieg aus dem Arbeitsleben angewiesen sind, in den Genuss einer „subventionierten“ AHV-Frühpensionierung kommen könnten. Der ständerätliche Vorschlag beinhaltet zudem ein Exportverbot, das aber praktisch kaum umsetzbar wäre. Nun beantragt die Mehrheit der nationalrätlichen Kommission, 1,15 Milliarden Franken für die soziale Abfederung der Frühpensionierungen einzusetzen. Davon könnten 66 Prozent der Männer und 90 Prozent der Frauen profitieren. Diese 1.15 Milliarden Franken entsprechen den (mittelfristigen) Einsparungen aus der Erhöhung des Rentenalters der Frauen. Bei diesem Beschluss handelt es sich aber nicht um einen plötzlichen positiven Meinungsumschwung, sondern nur um ein taktisches Spiel. Angesichts eines Minderheitsantrages, der den ständerätlichen Minimalvorschlag in leicht abgewandelter Form übernimmt, haben viele Bürgerliche bewusst einen weitergehenden Antrag von Christine Goll unterstützt. Um so sicherzustellen, dass am Schluss ein Antrag, der jegliche soziale Abfederung ablehnt, obsiegt. Die Nationalratsmehrheit wird also voraussichtlich ihre ablehnende Haltung bestätigen - am Schluss der ganzen parlamentarischen Beratung wird es wahrscheinlich gar keine soziale Abfederung geben. Man wäre in diesem Punkt also wieder gleich weit wie vor einigen Jahren.
</p><h3>Rentenanpassung: Kaufkraftverlust vorprogrammiert</h3><p>Einig sind sich der Ständerat und die Nationalratsmehrheit in folgendem Punkt: Die Rentenanpassung, die heute alle zwei Jahre erfolgt und auch für die IV-Renten gilt, würde neu abhängig vom Stand des AHV-Fonds erfolgen. Dieser soll neu nur noch die Sollhöhe von 70 % einer Jahresausgabe haben. Sobald der Fondsstand unter 70 % zu liegen kommt, würden die Renten erst dann angepasst, wenn eine Teuerung von mindestens 4 Prozent seit der letzten Anpassung aufgelaufen ist. Diese Regelung wäre eine Verschlechterung gegenüber heute: Wenn der Fondsstand unter 70 % liegt, würden die Renten nicht mehr im fixen Zweijahresrhythmus angepasst, sondern, je nach Teuerungsentwicklung, erst alle 3-4 Jahre. Für die RentnerInnen bedeutet das einen zusätzlichen Kaufkraftverlust, weil sie länger auf Anpassungen warten müssen, sowie eine erhebliche Unsicherheit, weil sie nicht wissen, wann die Renten nun angepasst werden. Auf den ersten Blick könnte man nun meinen, das Unterschreiten des Schwellenwerts von 70 % resp. die Verlangsamung des Rentenanpassungsrhythmus liege in weiter Ferne. Dem ist aber nicht so: Erstens wird die AHV 5 Milliarden als Startkapital an die IV überweisen müssen, dies im Jahr 2011. Zweitens sollen bei der Berechnung des Fondsstandes „Beiträge, die aus einmaligen, ausserordentlichen Zuwendungen stammen“, nicht berücksichtigt werden. Mit dieser Umschreibung sind die ca. 7 Milliarden gemeint, welche die AHV vor einigen Jahren aus dem Bundes-Drittel am überflüssigen Nationalbank-Gold erhalten hat. Total würde der für die Rentenanpassung massgebende Fondsstand also mindestens 12 Milliarden (5 + 7 Mrd.) tiefer liegen als der heutige, wobei perfiderweise 5 Mrd. davon gleich zweimal abgezogen bzw. nicht berücksichtigt werden (einmal unter dem Titel „einmalige Zuwendung“ und ein zweites Mal als überweisung an die IV) – mit dem Resultat, dass der für die Berechnung der Rentenanpassung massgebende AHV-Fondsstand vermutlich bereits beim Inkrafttreten der Revision (oder kurz danach) unter 70 % liegen würde. Der heutige zweijährige Rentenanpassungsrhythmus wäre also sofort Vergangenheit und dies wahrscheinlich definitiv. Diese Regelung ist also in jedem Fall, auch in der Fassung des Nationalrats, schlechter als diejenige, die 2004 bei der Erstauflage der 11. AHV-Revision (fix alle drei Jahre) abgelehnt worden ist.
</p><h3>AHV-Renten: Bald nur noch ein Taschengeld?</h3><p>Noch brisanter ist die zweite verbleibende Differenz zwischen den Räten. Der Ständerat will bei einem Fondsstand von unter 45 % die Rentenanpassung sogar ganz aussetzen. Die nationalrätliche Kommission besteht immerhin darauf, dass die Rentenanpassung auch bei einem Fondsstand von unter 45 % erfolgt. Auch dieses aus aktueller Sicht tiefe Niveau könnte schneller erreicht werden, als es heute scheint. Erstens wäre das für die Berechnung massgebende Niveau ohnehin tiefer als das reale, wegen dem oben erwähnten buchhalterischen „Beschiss“ und dem Kapitaltransfer an die IV. Zweitens hat es das Parlament in der Hand, den Fondsstand gezielt auf ein tiefes Niveau absinken zu lassen. Z.B. indem es die AHV noch einmal missbraucht, um die Schulden der IV zu tilgen. Die Versuchung ist gross, denn die IV-Schulden bestehen ja noch immer. Die Folgen für die RentnerInnen wären gravierend: Selbst bei relativ geringer Inflation entwerten sich Renten im Lauf der Jahrzehnte massiv. Die AHV-Renten sind heute schon nicht existenzsichernd, trotz dem klaren Auftrag der Bundesverfassung.&nbsp;
</p><p>&nbsp;</p><p><b><i>Ebenfalls in der Sessionsvorschau: AVIG-Revision und Postreform.</i></b></p>]]></content:encoded><category>AHV</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-633</guid><pubDate>Thu, 05 Nov 2009 16:40:00 +0100</pubDate><title>4. AVIG-Revision: Übung abbrechen!</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/4-avig-revision-uebung-abbrechen</link><description></description><content:encoded><![CDATA[<p>Die nationalrätliche Kommission hat mit ihren Entscheiden Ende Oktober in Sachen 4. AVIG-Revision eine völlig neue Ausgangslage geschaffen. Für den SGB ist klar: Jetzt drängt sich ein Abbruch der Übung auf.&nbsp;
</p><p>Die Revision war auf sozialem Konfrontationskurs. Der massive Leistungsabbau – und dies in Zeiten der Krise, wo die Menschen auf gute Leistungen der Versicherung angewiesen sind, um nicht marginalisiert zu werden – hätte von Gewerkschaftsseite mit dem Referendum bekämpft werden müssen. &nbsp;
</p><p>In den angehängten Referaten von&nbsp;<span style="font-weight: bold;">Paul Rechsteiner</span>, Präsident des SGB, und SGB-Chefökonom&nbsp;<span style="font-weight: bold;">Daniel Lampart</span>&nbsp;wird dargelegt, warum die Forderung nach Übungsabbruch sinnvoll ist und weshalb ein solcher Abbruch für die Arbeitslosenversicherung nicht den Gang in die „Schuldenfalle“ bedeutet.</p>]]></content:encoded><category>Arbeitslosenversicherung</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-662</guid><pubDate>Thu, 05 Nov 2009 11:40:00 +0100</pubDate><title>„AHVplus“ – höhere Renten für tiefere Einkommen</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/ahvplus-hoehere-renten-fuer-tiefere-einkommen</link><description>Die SGB-Delegierten haben ein starkes Zeichen für eine bessere Altersvorsorge gesetzt. Die heutige Ersatzquote von 60 % soll erst für Einkommen über 7000 Franken gültig sein. Für darunter liegende Einkommen sollen die Leistungsziele erhöht werden – bis zu 80 % für Einkommen unter 5000 Franken pro Monat.</description><content:encoded><![CDATA[<p>Wie kann man mit 60 % von 5000 Franken die „bisherige Lebenshaltung fortsetzen“, fragte ein Delegierter – und gab gleich selbst die Antwort: „Man kann nicht!“
</p><p>Die SGB-Delegierten wollen dies nicht mehr akzeptieren. Jetzt, nach den abgewehrten jüngsten Angriffen auf die Altersvorsorge, der vom Volk verworfenen Senkung des Mindestumwandlungssatzes in der Zweiten Säule und dem Schiffbruch der 11. AHV-Revision, sollen die Gewerkschaften für einen Weg sorgen, der aus der rentenpolitischen Eiszeit herausführt, hin zum nötigen Sozialausbau. Deshalb verabschiedeten die Delegierten „Thesen zu einer neuen Rentenpolitik“ und ein Positionspapier „für eine stabile und leistungsfähige Altersvorsorge“. Darin ist kritisch festgehalten, dass das heutige Leistungsziel von 60 % des letzten Erwerbseinkommens nur den hohen Einkommen die von der Verfassung festgehaltene „Fortsetzung der gewohnten Lebensweise“ ermöglicht. Die Delegierten forderten neu nach Einkommen differenzierte Leistungsziele, und dies innerhalb der folgenden Eckwerte:</p><ul><li>Ersatzquote von 80 % für Einkommen unter 5000.-/Monat</li><li>Ersatzquote von 60 % für Einkommen über 7000.-/Monat</li></ul><p>Um dieses Ziel zu erreichen, lanciert der SGB ein Projekt „AHVplus“. Das Projekt verlangt einen Zuschlag zur AHV. Der Kongress beauftragte die Organe des SGB, „AHVplus“ im kommenden Jahr zu vertiefen, dessen Kosten abzuschätzen und ein Modell für Erwerbstätige mit unteren und mittleren Einkommen vorzuschlagen. Dabei wird auch geprüft, inwieweit eine Umverlagerung von der Zeiten zur Ersten Säule nötig ist.
</p><p>&nbsp;</p><p><b><i>Medienmitteilungen zu anderen Themen am SGB-Kongress: Kongresszusammenfassung, Arbeitskämpfe in China, Wirtschaftspolitik und Mindestlohninitiative.</i></b></p>]]></content:encoded><category>AHV</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-217</guid><pubDate>Thu, 22 Oct 2009 14:01:00 +0200</pubDate><title>Langsam in Schieflage? Nein, am Kentern! </title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/langsam-in-schieflage-nein-am-kentern</link><description>In der kommenden Wintersession wird sich auch der Nationalrat mit der 4. AVIG-Revision beschäftigten. Die selbsternannten Kapitäne dieser Revision segeln absichtlich, aber allzu überheblich, in immer stürmischere Gewässer. </description><content:encoded><![CDATA[<p>Eigentlich sollen Versicherungen dann schützen, wenn die Not eintritt. Das soll offenbar für die Arbeitslosenversicherung nicht mehr gelten. Der Ständerat hat die Revision in der Herbstsession 09 beraten und eine ganze Menge an Leistungsverschlechterungen beschlossen, u.a. bei der Zumutbarkeit, bei den Zwischenverdiensten, bei einem neuen Verhältnis von Beitragszeit und Taggeldberechtigung. Die vorberatende Kommission des Nationalrates ist ihm auf diesem Weg gefolgt. Sie hat vor zwei Wochen gar noch eins drauf gegeben. Neu schlägt sie vor, die Taggelder der Jugendlichen zu kürzen. Statt wie bisher 400 Taggelder sollen Jugendliche unter 25 Jahren ohne Elternpflicht nur mehr 130 Taggelder zugute haben. 25- bis 30-Jährige ohne Elternpflicht sollen nur noch 260 statt ebenfalls wie heute 400 Tagegelder erhalten. SchulabgängerInnen sollen analog Ständeratsentscheid nur mehr 90 (heute: 260) Taggelder, und dies erst nach einer Wartezeit von drei Monaten, bekommen. Gleichzeitig stimmt die Kommission dem Antrag des Bundesrates zu, dass Kantone, die in besonderem Ausmass von Arbeitslosigkeit betroffen sind, kein Gesuch mehr an den Bundesrat stellen können, um die maximale Entschädigungsdauer von 400 auf 520 Taggelder zu verlängern.&nbsp;
</p><p>&nbsp;</p><p>Was bedeuten diese Beschlüsse resp. Anträge im Klartext? Sie bedeuten, dass man die Opfer bestraft. Die Räte gehen auf die Jugendlichen und die Langzeitarbeitslosen los. Gerade die Jugendlichen und die Langzeitarbeitslosen werden aber im kommenden Jahr – und in weiteren Krisen wohl auch - am härtesten von zunehmender Arbeitslosigkeit getroffen sein. Eine verkehrte Therapie: diejenigen, die am meisten zu schützen wären – die Vulnerablen, wie das neudeutsch heisst – bekommen nun den härtesten Schutzabbau verschrieben.&nbsp;
</p><p>&nbsp;</p><p>Das ist pervers. Das wird aber nicht unbeantwortet sein. Wenn die rechtsbürgerliche Armada glaubt, ihr Revisionsschiff so voranzubringen, dann täuscht sie sich. Gegen einen solchen Kurs werden die Gewerkschaften ein Referendumsriff bauen.&nbsp;</p>]]></content:encoded><category>Arbeitslosenversicherung</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-216</guid><pubDate>Wed, 21 Oct 2009 13:59:00 +0200</pubDate><title>Zuerst einmal mehr Prämienverbilligung, dann Steuerung </title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/zuerst-einmal-mehr-praemienverbilligung-dann-steuerung</link><description>Das ist die Rezeptur, die der SGB dem Gesundheitswesen in der Schweiz verschreibt: Kurzfristig – und dies auch aus wirtschaftlichen Gründen – braucht es mehr Prämienverbilligung, mittelfristig eine soziale Beschränkung der Prämien sowie eine Steuerung des Systems durch „Persönliche Gesundheitsstellen“.</description><content:encoded><![CDATA[<p>Die Prämienerhöhung im nächsten Jahr ist massiv<a href="typo3/#_ftn1" target="_blank" name="_ftnref1">[1]</a>. Sie&nbsp; wird die Haushalte stark belasten. Und dies gleich doppelt: Weil die Zahl der Arbeitslosen dauernd zu- und damit das Einkommen vieler Haushalte abnimmt, steigt Zahl der Haushalte, die auf eine Prämienverbilligung angewiesen sind. Gleichzeitig verstärkt die massive Prämienerhöhung die Krise - ca. 2 Milliarden Kaufkraft werden der Wirtschaft entzogen. Wer wirtschaftlich und sozial verantwortlich folgern will, hat seinen Schluss bald gezogen: Es braucht mehr Prämienverbilligung. Aber genau diese hat der Nationalrat in der Herbstsession verweigert. Diese kurzsichtige Ablehnung ist ein Skandal – und unverantwortlich. Der SGB fordert, dass der Bund als Sofortmassnahme den ausserordentlichen Erlös aus der Veräusserung der UBS-Beteiligung in der Höhe von 1,2 Milliarden Franken für die Prämienverbilligung einsetzen soll. Der Ständerat muss hier korrigieren.
</p><h3>Einführung eines schweizweiten Sozialziels</h3><p>Natürlich ist mittel- und langfristig die Kostenentwicklung in der obligatorischen Krankenpflegeversicherung zu dämpfen. Diese Bremse kann aber nicht abrupt eingesetzt werden – zu gross ist die Gefahr drastischer Leistungskürzungen und einschneidender Sparmassnahmen auf Kosten der Versicherten, der Patient/innen und des Gesundheitspersonals. Denn für den SGB ist klar: Der Zugang zu einer qualitativ hochstehenden medizinischen Versorgung für alle Bevölkerungsteile darf nicht geritzt werden.
</p><p>Entschärft werden muss hingegen die Belastung der Haushalte. Mit anderen Worten: es braucht mehr&nbsp; Prämienverbilligung. Bei der Einführung des KVG hat der Bundesrat ein Maximum von 8 Prozent des steuerbaren Einkommens als Ziel der Prämienbelastung formuliert. Das entspricht rund 6 Prozent des verfügbaren Einkommens<a href="typo3/#_ftn2" target="_blank" name="_ftnref2">[2]</a>.
</p><p><b>Sozialpolitische Wirkung der Prämienverbilligung Monitoring<a href="typo3/#_ftn3" target="_blank" name="_ftnref3">[3]</a> 2007</b></p><table class="contenttable"><tbody><tr></tr><tr><th scope="col"><p>Haushalttyp</p></th><th scope="col"><p>Durchschnittliche Prämienreduktion</p></th><th>Durchschnittliche verbleibende Prämienbelastung</th></tr><tr><td><p>Mittelschichtsfamilie<a href="typo3/#_ftn4" target="_blank" name="_ftnref4">[4]</a>:</p></td><td>28 %</td><td>9.8 %</td></tr><tr><td rowspan="1"><p>Allein Erziehende Person<a href="typo3/#_ftn5" target="_blank" name="_ftnref5">[5]</a></p></td><td rowspan="1">24 %</td><td>7 %</td></tr><tr><td rowspan="1"><p>Grossfamilie<a href="typo3/#_ftn6" target="_blank" name="_ftnref6">[6]</a></p></td><td rowspan="1">34 %</td><td>8,5 %</td></tr><tr><td><p>Familie mit einem Kind und einer jungen erwachsenen Person<a href="typo3/#_ftn7" target="_blank" name="_ftnref7">[7]</a></p></td><td>37%</td><td>10,5 %</td></tr></tbody></table><p>Die Beispiele zeigen deutlich: Was den Haushalten nach der Prämienverbilligung noch zu zahlen bleibt, liegt klar über dem vom Bundesrat vorgeschlagenen Sozialziel. Der SGB fordert, dass ein solches&nbsp; schweizweit gleiches Sozialziel nun verbindlich einzuführen ist. Nur so kann garantiert werden, dass die Prämienbelastung für alle Haushalte verkraftbar wird.
</p><h3>Weichen stellen: Persönliche Gesundheitsstelle PGS</h3><p>Wir haben es bereits gesagt: Mittel- und langfristig sind in der Krankenversicherung die Kosten zu lenken und zu senken. Die zentrale Frage dabei:&nbsp;<i>Wie</i>&nbsp;geschieht das? Mit der Managed-Care Vorlage steht in diesem Zusammenhang eine zentrale Vorlage auf der politischen Agenda. Managed-Care-Modelle, die von Kassen definiert und gesteuert werden, fördern die Risikoselektion und stärken die Macht der Kassen. Das lehnen wir ab. Der SGB fordert flächendeckend qualitativ hochstehende Managed-Care-Modelle (Gatekeeping) mit Qualitätsrichtlinien, die gesetzlich festhalten sind. Die Versorgungsverantwortung für diese Modelle soll bei den Kantonen angesiedelt sein. Eine breite Allianz von Fach- und Berufsverbänden aus dem Gesundheitsbereich hat zusammen mit dem SGB und dem vpod das Modell der „Persönlichen Gesundheitsstelle PGS“ entwickelt und in die zuständige parlamentarische Kommission eingespiesen. Die PGS erbringt die hausärztliche Erstversorgung, übernimmt die Überweisung an andere Leistungserbringer und hat dabei die gesamte Behandlungskette im Blick. Alle Versicherten sind in der Wahl ihrer PGS fei. Die Kantone müssen eine flächendeckende Versorgung mit PGS gewährleisten.
</p><p>Wenn die Politik sich für einen solchen Weg der Gesundheitsreform entscheidet, wird sie sowohl die Kostenentwicklung bremsen, aber auch eine Zweiklassenmedizin verhindern können.
</p><hr><p><a href="typo3/#_ftnref1" target="_blank" name="_ftn1">[1]</a>&nbsp;Durchschnitt für Erwachsene 8.7%; für junge Erwachsene 13.7%; für Kinder 10%
</p><p><a href="typo3/#_ftnref2" target="_blank" name="_ftn2">[2]</a>&nbsp;Monitoring bericht 2007: Die sozialpolitische Wirksamkeit der Prämienverbilligungen in den Kantonen. Interface Politikstudien, Luzern. Februar 2008.
</p><p><a href="typo3/#_ftnref3" target="_blank" name="_ftn3">[3]</a>&nbsp;Ebenda&nbsp;
</p><p><a href="typo3/#_ftnref4" target="_blank" name="_ftn4">[4]</a>&nbsp;Zwei Erwachse, zwei Kinder im Alter von dreieinhalb und fünf Jahren, Bruttoeinkommen (exkl. FamZ) 70'000 Franken, kein Vermögen
</p><p><a href="typo3/#_ftnref5" target="_blank" name="_ftn5">[5]</a>&nbsp;Erwachsene Person mit zwei Kinder, dreieinhalb und fünf Jahre, Bruttoeinkommen (exkl. FamZ) 60'000 Franken, kein Vermögen
</p><p><a href="typo3/#_ftnref6" target="_blank" name="_ftn6">[6]</a>&nbsp;Zwei Erwachsene und vier Kinder im Alter von dreieinhalb, fünf, acht und zehn Jahren; Bruttoeinkommen (exkl. FamZu) 85'000 Franken, kein Vermögen
</p><p><a href="typo3/#_ftnref7" target="_blank" name="_ftn7">[7]</a>&nbsp;Bruttolohn (exkl. FamZu) 70'000, kein Vermögen</p>]]></content:encoded><category>Gesundheit</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-214</guid><pubDate>Wed, 21 Oct 2009 13:52:00 +0200</pubDate><title>Weiterer Etappensieg für den SGB</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/weiterer-etappensieg-fuer-den-sgb</link><description>Und sie dreht sich doch: auch die soziale Sicherheit der Kulturschaffenden. Im Bereich der AHV wurde ein Fortschritt erzielt oder genauer: ein Rückschritt wieder korrigiert. </description><content:encoded><![CDATA[<p>Für Bühnenkünstler/innen schlug diese Änderung des AHV-Reglementes wie eine Bombe ein: Ab dem 1.1.2008 sollten sie bei Engagements unter 2200.- selbst die notwendigen Schritte unternehmen, damit ihre Arbeit- und Auftraggeber dies der AHV meldeten und dafür den Lohnabzug bezahlten. Viele Kulturschaffende vergassen dies jeweils oder unterzeichneten einen Verzicht. Vor allem dann, wenn der Arbeitgeber sanft darauf hinwies, dass er bei Beharren auf diesen Umständen ein nächstes Mal ja auch die Konkurrenz anstellen könne. Die Folgen: Lücken in der sozialen Sicherheit, spätere Probleme. Und eine weitere Bestätigung dafür, dass die Kulturschaffenden nur schlecht durch die Sozialversicherungen geschützt sind.
</p><h3>Verschlechterung wieder rückgängig gemacht</h3><p>Der SGB intervenierte. Nach einem Vorstoss von Christine Goll, SGB-Vizepräsidentin (SP, ZH), fanden zwischen SGB, Suisseculture (Dachorganisation der Kulturschaffenden) und dem Bundesamt für Sozialversicherungen Verhandlungen statt. Und das mit gutem Ergebnis. Denn ab dem 1.1.2010 wird das AHV-Reglement wieder geändert. Alle Personen, die von Tanz- und Theaterproduzenten, von Orchestern, von Produzenten im Phono- und audiovisuellen Bereich, von Radio und TV sowie von Kunstschulen angestellt werden, sind auf alle Fälle bei AHV/IV/EO/ALV zu versichern, und dies auch, wenn die Gage 2200.- nicht erreicht. Den Arbeitgebern obliegt es, die entsprechenden Lohnabzüge automatisch und nicht erst auf Verlangen der Betroffenen vorzunehmen. Eine ähnliche Regelung gilt bereits für Haushaltspersonal. Leider erstreckt sich diese Verbesserung nicht auf Kulturschaffende, die von Arbeitgebern verpflichtet werden, die nicht in die aufgeführten Kategorien fallen. Ein Schriftsteller, der auf Einladung einer Buchhandlung liest oder eine Pianistin mit einem Rezital an einer Bankjubiläumsfeier (z.B.) werden bei einem Verdienst von weniger als 2200.- weiterhin selbst die nötigen Schritte anmahnen müssen, damit die Beiträge auf ihren Honoraren erhoben werden.
</p><h3>Glas ist halbvoll</h3><p>Ein Erfolg also des SGB. Aber nur von unterwegs. Denn die soziale Sicherheit der Kulturschaffenden bleibt nach wie vor mangelhaft. Zwar sind einige andere Fortschritte erreicht worden. So müssen etwa Bund und Pro Helvetia für Kulturschaffende, die sie unterstützen, neu Beiträge an die Zweite Säule zahlen. Und: Der generelle Zugang zur Zweiten Säule bleibt weiterhin in Verhandlung. Auf der Negativseite: Der Nationalrat beerdigte eine Motion, die für Kulturschaffende Verbesserungen bei der Arbeitslosenversicherung vorgesehen hätte.&nbsp;
</p><p>Für den SGB ist klar: der Einsatz für einen besseren Schutz der Kulturschaffenden ist weiter zu führen.</p>]]></content:encoded><category>AHV</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-500</guid><pubDate>Thu, 15 Oct 2009 16:10:00 +0200</pubDate><title>Wer a sagt, muss auch b sagen! </title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/wer-a-sagt-muss-auch-b-sagen</link><description></description><content:encoded><![CDATA[<p>So nicht! Der SGB lehnt den gegenwärtigen Vorschlag zu einer 6. IV-Revision und den damit verbundenen Leistungsabbau ab.&nbsp;
</p><p>Wiedereingliederung ist keine Einbahnstrasse. Auch die Arbeitgeber haben dazu ihren (Pflicht)anteil beizusteuern. Denn das deklarierte Ziel der Revision, mit einer „eingliederungsorientierten Rentenrevision“ den bisherigen Rentner/innenbestand innert sechs Jahren um 5 % (12'500 gewichtete Renten resp. 16'500 IV-Rentenbezüger/innen) zu reduzieren, kann nur erreicht werden, wenn die Arbeitgeber die nötigen Stellen schaffen. Ohne den Zwang einer Quote wird dies nicht gehen. Der SGB schlägt darum vor, dass Unternehmen ab 100 Angestellten mindestens zu 1 % IV-Rentner/innen resp. von der IV vermittelte Personen zu beschäftigen haben. Wer die Quote nicht einhält, hat für jeden solchen mangelnden Arbeitsplatz eine Sanktion von einer durchschnittlichen jährlichen IV-Rente zu bezahlen. Ohne eine solche Massnahme droht die Wiedereingliederung für die wieder Einzugliedernden zum Bumerang zu werden: Sie verlieren ihre IV-Rente, bekommen trotzdem keine Stelle und werden neu von der Sozialhilfe abhängig. Für RentenbezügerInnen, die über 50 Jahre alt sind und damit in Wirklichkeit kaum vermittelt werden können, soll zudem eine Besitzstandwahrung eingeführt werden. Ohne diese beiden Ergänzungen lehnt der SGB eine 6. IV-Revision ab.&nbsp;
</p><p>Auch administrative Gründe sprechen gegen eine solche 6. IV-Revision. Zuerst einmal sollen die mit der 5. IV-Revision eingeführten Eingliederungsinstrumente ausgewertet werden. Alles andere wäre unprofessionelles Restrukturierungsfieber. Ausserdem beantragt der SGB, sich nicht bloss auf die Leistungen zu beschränken, sondern ebenso neue Finanzierungsquellen zu prüfen.</p>]]></content:encoded><category>Invalidenversicherung</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-503</guid><pubDate>Wed, 07 Oct 2009 16:14:00 +0200</pubDate><title>Jetzt nicht noch auf Opfer einschlagen – sondern Kaufkraft stärken! </title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/jetzt-nicht-noch-auf-opfer-einschlagen-sondern-kaufkraft-staerken</link><description></description><content:encoded><![CDATA[<p>Im September hat sich die Lage für die Lohnabhängigen in der Schweiz weiter verschärft. Jetzt sind schon 154’409 Menschen (= 3,9 %)&nbsp; als arbeitslos registriert. 213'000 Menschen (= 5,4 %) suchen eine Stelle. Die Arbeitslosigkeit nimmt damit ungebremst zu. Besonders besorgniserregend zeigt sich die Lage der Jugendlichen: Mittlerweile sind 30’000 Jugendliche als arbeitslos registriert. Das ist ein gesellschaftlicher Skandal. Noch skandalöser ist indes, dass die Politik nur äusserst zaghaft und zurückhaltend auf diese Misere reagiert. Die Politik nimmt nicht zur Kenntnis, dass hier eine soziale Zeitbombe tickt
</p><p>Unverständlich ist das staatliche „laisser faire, laisser aller“ auch angesichts der künftigen dunklen Entwicklung: Selbst die optimistisch gefärbten Seco-Prognosen sehen für Juni 2010 eine Arbeitslosenquote von 5,2 % vor.
</p><p>Unannehmbar ist, dass ausgerechnet jetzt, in Zeiten stark zunehmender Arbeitslosigkeit, Löcher in das Netz der Arbeitslosenversicherung gerissen werden sollen. Der vorgeschlagene Leistungsabbau trifft mit den Jungen und den Langzeitarbeitslosen gerade jene Gruppen, die von der Krise, die sie nicht verschuldet haben, am meisten getroffen werden. Die Leistungskürzungen sind ein Schlag ins Gesicht der Arbeitslosen: Sie sollen eine Krise, die sie bereits mit dem Verlust ihres Arbeitsplatzes bezahlt haben, ein zweites Mal mit schlechteren Versicherungsleistungen bezahlen. Der SGB fordert den Bundesrat auf, diese verfehlte Revisionsvorlage zurückzuziehen. Notfalls wird der SGB den Abbau bei der Arbeitslosenversicherung &nbsp;mit dem Referendum bekämpfen.&nbsp;
</p><p>Darüber hinaus braucht es, damit nicht noch mehr Arbeitsplätze verloren gehen, dringend und sofort eine Stärkung der Kaufkraft. Der SGB fordert, dass die staatliche Prämienverbilligung für Familien und Haushalte mit tiefen Einkommen die angekündigten massiven Erhöhungen der Krankenkassenprämien übernimmt. Zum zweiten soll eine faire generelle Lohnerhöhung von je nach Branche 80 bis 120 Franken ein weiteres Einsacken der Kaufkraft und damit ein zusätzliches Ansteigen der Arbeitslosigkeit verhindern.</p>]]></content:encoded><category>Arbeitslosenversicherung</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-502</guid><pubDate>Wed, 07 Oct 2009 16:12:00 +0200</pubDate><title>Inakzeptable Angriffe auf jugendliche Arbeitslose </title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/inakzeptable-angriffe-auf-jugendliche-arbeitslose</link><description></description><content:encoded><![CDATA[<p>Die SGB-Jugendkommission verurteilt die heutigen Entscheide der WAK-Nationalrat. Die WAK attackiert auf brutale Weise die jugendlichen Arbeitslosen. Denn sie schlägt vor,&nbsp;</p><ul><li>deren Taggelder zu kürzen (von 400 auf 130 für unter 25-, resp. auf 260 für 25- bis 30-Jährige) und</li></ul><ul><li>die Anforderungen an die „zumutbare Arbeit“ zu senken (analog Ständeratsentscheid).</li></ul><p>In Erinnerung zu rufen ist, dass bereits der Vorschlag des Bundesrates den Jugendlichen an die Kandare fährt. Denn dieser sieht vor, die Dauer des Taggeldanspruches jener Jugendlichen, die zuvor wegen eines Studiums oder einer Weiterbildung keine Beiträge an die Arbeitslosenversicherung bezahlt haben, von 260 auf 90 Tage zu kürzen.
</p><p>Diese Anträge sind um so inakzeptabler, als die Jugendlichen eine besonders verletzliche Kategorie von Arbeitslosen darstellen. Wie die SGB-Jugendlkommission schon lange gewarnt hat: die Arbeitslosigkeit der 15- bis 24-Jährigen ist in den letzten Monaten sehr steil angestiegen, im Vergleich zum September 08 um 75 %; für die 20- bis 24-Jährigen sogar um 82 %.
</p><p>Die SGB-Jugendkommission ist empört und fordert die Rücknahme dieser Anträge, die den Jugendlichen nichts als Verachtung entgegen bringen.&nbsp;</p>]]></content:encoded><category>Arbeitslosenversicherung</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-504</guid><pubDate>Thu, 01 Oct 2009 16:16:00 +0200</pubDate><title> Prämienscheck gegen Prämienschock – UBS-Erlös für Prämienverbilligung</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/praemienscheck-gegen-praemienschock-ubs-erloes-fuer-praemienverbilligung</link><description></description><content:encoded><![CDATA[<p>Die heute kommunizierten Krankenkassenprämien-Erhöhungen sind Gift für die Menschen und Krisenbrandbeschleuniger gleichzeitig: 1'193 Franken mehr wird 2010 eine Familie mit einem Kind und einem jungen Erwachsenen im Durchschnitt zahlen müssen. In einer Zeit wachsender Arbeitslosigkeit wird dies viele Menschen vor kaum lösbare Probleme stellen. Gleichzeitig werden durch den Entzug von ca. 2 Milliarden Kaufkraft die Krise und damit die Arbeitslosigkeit massiv verstärkt. Die Forderung des SGB ist deshalb unmissverständlich: Jetzt braucht es einen Prämienscheck gegen den Prämienschock. Für Familien und für tiefe Einkommen muss der Bund diese Erhöhungen übernehmen. Er soll seinen ausserordentlichen Erlös aus der Veräusserung der UBS-Beteiligung in der Höhe von 1,2 Milliarden Franken für die Prämienverbilligung einsetzen.&nbsp;
</p><p>Die Ablehnung jeglicher Erhöhung der Prämienverbilligung durch den Nationalrat in der Herbstsession ist ein Skandal sondergleichen. Sie zeugt davon, dass die Mehrheit der Räte, die gleichzeitig für die&nbsp; Begüterten Steuergeschenke verabschiedet hat, die Krise ungeachtet der sich häufenden Opfer bloss aussitzen will. Gegen diese arrogante und sozial blinde Politik haben die Gewerkschaften heute auch mit einer Kundgebung vor dem EDI protestiert. Die Forderung ist klar: Hier muss der Ständerat korrigieren.&nbsp;
</p><p>Grundsätzlich anzupacken sind jetzt die sozialpolitischen Ziele der Prämienverbilligung. Das bei der Einführung des KVG formulierte Sozialziel sah vor, die Prämienbelastung schweizweit auf 8 % des steuerbaren Einkommens zu beschränken. Dieses Ziel ist nun endlich umzusetzen. Denn die Prämienverbilligung gehört als Korrektur der unsozialen Kopfprämie zum Krankenversicherungsgesetz.
</p><p>Gleichzeitig fordert der SGB flächendeckend qualitativ hochstehende Managed-Care-Modelle. Das von den Gewerkschaften und Berufsverbänden in die Kommission eingebrachte Modell der „Persönlichen Gesundheitsstelle“ ist&nbsp; richtungweisend. Die vom Ständerat beschlossenen Managed-Care-Massnahmen gehen in die falsche Richtung. Sie fördern die Risikoselektion und stärken die Macht der Kassen - und müssen deshalb korrigiert werden.</p>]]></content:encoded><category>Gesundheit</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-505</guid><pubDate>Wed, 30 Sep 2009 16:17:00 +0200</pubDate><title>Spontane Protestkundgebung der Gewerkschaften</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/spontane-protestkundgebung-der-gewerkschaften</link><description></description><content:encoded><![CDATA[<p>Die SGB-Gewerkschaften fordern einen Prämienscheck gegen den Prämienschock. Mit anderen Worten: es braucht klar mehr Prämienverbilligung. Ansonsten werden die aktuellen Krankenkassen-Prämienerhöhungen vielen Menschen zuviel Last aufbürden und die Krise verstärken.&nbsp;
</p><p>Die SGB-Gewerkschaften protestieren morgen anlässlich der Bekanntgabe der neuen Prämien mit einer kurzen spontanen Kundgebung gegen die bisherige sozial blinde Verweigerung von mehr Prämienverbilligung.&nbsp;
</p><p style="font-weight: bold;">Die Protestkundgebung findet statt:</p><p style="font-weight: bold;">Donnerstag, 1.10.09, 10.40 – 11.10&nbsp;</p><p style="font-weight: bold;">vor dem EDI-Gebäude, Inselgasse 1, Bern.</p><p>Die Kundgebung wird farbenfroh sein und reichlich Bildsujets liefern. Gerne laden wir Sie ein, darüber zu berichten.</p>]]></content:encoded><category>Gesundheit</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-223</guid><pubDate>Tue, 29 Sep 2009 14:14:00 +0200</pubDate><title>Hilfe für Langzeitarbeitlose amputiert </title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/hilfe-fuer-langzeitarbeitlose-amputiert</link><description>Es war ein Trauerspiel: Freisinn und SVP wollten keine Arbeitslosenunterstützung. Die totale Obstruktion haben sie zwar nicht durchgebracht. Aber sie prägten  überdeutlich, was an Hilfe für die Arbeitslosen geblieben ist. Ein Kommentar.</description><content:encoded><![CDATA[<p>Erst die Einigungskonferenz hat die im 3. Konjunkturpaket enthaltenen Massnahmen für jugendliche Arbeitslose gerettet. Freisinn und SVP wollten von solchen Massnahmen überhaupt nichts wissen. Wie ideologisch Blinde faselten sie zuvor davon, dass Jugendarbeitslosigkeit etwas Vorübergehendes sei, das sowieso nur die Faulen treffe. Und deshalb Njet auf der ganzen Linie zu diesen bescheidenen Massnahmen.
</p><p>Und jetzt? Sollen wir uns freuen, dass die Rechte schlussendlich nicht durchgekommen ist? Das verabschiedete Paket erinnert mittlerweile an Flickwerk – so arg ist es zusammengestutzt worden. Vor allem die Langzeitarbeitslosen haben die soziale Arroganz der beiden Parteien zu spüren bekommen. Die für sie bestimmten Massnahmen sind unter dem Druck von rechts geradezu amputiert worden – auf die Hälfte des ursprünglich vorgesehenen Volumens. Freissinn und SVP haben damit ohne Wimpernzucken die Langzeitarbeitslosen auf dem Altar der Schuldenbremse opfern wollen.&nbsp;
</p><p>Dennoch: die Massnahmen für die jugendlichen Arbeitslosen sind ein erster Schritt in die richtige Richtung. Das gilt besonders für die Möglichkeit, während der Arbeitslosigkeit neue Qualifikationen, etwa den Erwerb einer Fremdsprache, zu erwerben. Solche Schritte sind auszuweiten. Und zu hoffen ist, dass die Parteien der harten Rechten endlich die schweren Probleme auf dem Arbeitsmarkt zur Kenntnis nehmen – und damit einsehen, dass man diesen nicht kleinkrämerisch begegnen kann.&nbsp;</p>]]></content:encoded><category>Arbeitslosenversicherung</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-266</guid><pubDate>Mon, 28 Sep 2009 14:26:00 +0200</pubDate><title>Säule PGS, Säule Prämienverbilligung</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/saeule-pgs-saeule-praemienverbilligung</link><description>Die Gesundheitspolitik ist eine permanente Riesenbaustelle – nicht nur der mittlerweile zurück getretene Oberarchitekt hat die Übersicht verloren. Für den SGB ist klar, welche Säulen nunmehr gebaut werden müssen: Das Modell der Persönlichen Gesundheitsstelle (PGS) soll die Versorgung sichern und die Kosten begrenzen. Und: die Prämienverbilligung muss ausgebaut werden.</description><content:encoded><![CDATA[<p>Mit lauten Tönen hat der Bundesrat im Frühling 09 „Massnahmen zur Eindämmung der Kostenentwicklung“ verkündet. Er wollte diese in einem &nbsp;auf drei Jahre befristeten Gesetz für dringlich erklären. In der Herbstsession hat sich nun gezeigt, dass damit vorerst nichts wird. Denn die ständerätliche Kommission hat ihre Detailberatung vertagt.&nbsp;
</p><h3>Kostenentwicklung: viel Rauch, kein Feuer</h3><p>Der Nationalrat hingegen hat die Vorlage angepackt. Was er in der Herbstsession unter diesem Titel beschlossen hat, ist jedoch inakzeptabel. Zum ersten will er trotz der 2010 massiv steigenden Prämien keine zusätzliche Verbilligung sprechen. Nicht nur die gewerkschaftlichen Anträge zu deren Erhöhung – voller Ausgleich des Prämienanstiegs für mittlere und tiefe Einkommen - wurden abgelehnt. Sogar der Pflästerli-Vorschlag des Bundesrates, den entsprechenden Beitrag des Bundes um 200 Mio. zu erhöhen, fand keine Gnade. Positiv zu vermerken ist: Die grosse Kammer lehnt die vom Bundesrat vorgeschlagene Praxisgebühr von 30 Franken ab. Dafür aber will sie die Versicherten anderweitig zur Kasse bitten: Neu sollen alle Erwachsenen bei einem Spitalaufenthalt pro Tag einen Beitrag zahlen; dessen Höhe soll der Bundesrat festlegen können. Bei einem längeren Spitalaufenthalt kann das schnell einmal mehrere hundert Franken ausmachen. Zumindest die Festlegung einer Obergrenze wäre also zwingend. Der Nationalrat lehnte eine solche aber ab und weigerte sich auch, die Obergrenze des Selbstbehaltes von heute 700 Franken im Gesetz zu verankern. In dieses Bild der einseitigen Belastung der Kranken passt, dass die Pharmaindustrie einmal mehr griffige Massnahmen bei den Medikamentenpreisen abwürgen konnte.&nbsp;
</p><p>Der Ständerat wird die Vorlage in der Wintersession beraten. Auch wenn sie dann vom Parlament verabschiedet werden sollte: Die Prämien 2010 wird sie nicht mehr beeinflussen. Fazit: viel Feuer wurde gelegt, aber es hat sich nur Rauch entwickelt.&nbsp;
</p><h3>Manged-Care: Kantone sollen Qualität sichern</h3><p>Mit Manged-Care, Vertragsfreiheit und Kostenbeteiligung stehen demnächst weitere Gesundheitsvorlagen vor der parlamentarischen Beratung<a href="typo3/#_ftn1" target="_blank" name="_ftnref1">[1]</a>. Am wichtigsten ist die Vorlage Managed-Care. Die entsprechende Kommission des Nationalrates, die SGK, wird sich im ersten Quartal 2010 mit ihr befassen. Als Erstrat hat der Ständerat bereits Beschlüsse gefasst, die Versicherern ermöglichten, Managed-Care-Modelle einzuführen. Diese Modelle würden jedoch die Macht der Kassen ausbauen und gleichzeitig die Qualität in der Grundversorgung gefährden. Fach- und Berufsverbände aus dem Gesundheitsbereich haben deshalb zusammen mit dem SGB und VPOD das Modell der Persönlichen Gesundheitsstelle (PGS) entwickelt und in die zuständige NR-Kommission eingespiesen. Dieses Modell stellt die hausärztliche Grundversorgung und die Qualität der Leistungen sicher, stimmt die Versorgungsleistungen optimal aufeinander ab und weist die flächendeckende Versorgungsverantwortung den Kantonen zu. Eine Korrektur der Managed-Care-Systeme à la Ständerat in diesem Sinn ist zwingend – und möglich.&nbsp;
</p><h3>Mehr Geld für die Prämienverbilligung</h3><p>Die Prämienerhöhung 2010 wird viele Haushalte sehr einschneidend treffen. Die Forderung des SGB ist klar: Es braucht mehr Prämienverbilligung! Bei der KVG-Einführung (1991) hat der Bundesrat eine maximale Belastung durch die Krankenkassenprämien vorgegeben: Diese sollten 8 Prozent des steuerbaren Einkommens nicht übersteigen. Auch nach Abzug der Prämienverbilligung liegt bei den allermeisten Haushalten die Prämienbelastung über diesem Ziel. Mit andern Worten: Die Prämienverbilligung erreicht die sozialpolitischen Ziele nicht. Als Korrekturelement zur unsozialen Kopfprämie ist sie bis heute nur unbefriedigend umgesetzt worden. Deshalb muss sie massiv verbessert werden.&nbsp;
</p><hr><p><a href="typo3/#_ftnref1" target="_blank" name="_ftn1">[1]</a>&nbsp;Die Vorlagen Kostenbeteiligung und Vertragsfreiheit werden von der nationalrätlichen Kommission zusammen mit der Vorlage Managed-Care behandelt und dürften stark vom Ergebnis der Managed-Care Vorlage abhängen.</p>]]></content:encoded><category>Gesundheit</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-222</guid><pubDate>Mon, 28 Sep 2009 14:13:00 +0200</pubDate><title>Nationalrat blieb auf halbem Weg stecken </title><link>https://www.sgb.ch/themen/arbeit/detail/nationalrat-blieb-auf-halbem-weg-stecken</link><description>Erneut hat der Nationalrat eine Motion abgelehnt, die den sozialen Schutz von atypisch Arbeitenden verstärken wollte. Zu hoffen ist, dass der neue Bundesrat diese Problematik als vordringliche erkennen wird.</description><content:encoded><![CDATA[<p>Positiv: bei der Beratung des Kulturförderungsgesetzes ist der Nationalrat auf die Linie des Ständerates eingeschwenkt. Damit wurde bestätigt, dass Bund und Pro Helvetia einen bestimmten Anteil ihrer Subventionen an die berufliche Vorsorge der Kulturschaffenden abliefern müssen.&nbsp;
</p><p>Negativ: zum zweiten Mal wies die grosse Kammer eine Motion zurück, die einen besseren Schutz von atypisch Arbeitenden, insbesondere von Kulturschaffenden, wollte. Der Ständerat hatte zuvor diese Motion angenommen, der Bundesrat hatte sich ihr nicht widersetzt.
</p><p>Damit droht diesem Vorschlag das endgültige Begräbnis. Weil der Nationalrat bereits in der erster Lesung des Gesetzes einen ähnlichen Vorstoss ablehnte, zeigt sich nun, dass kurzfristig die soziale Sicherheit der Kulturschaffenden nicht zu verbessern sein wird. Gleichzeitig bedeutet der Bundesratswechsel, dass die Kulturverbände und der SGB ihre Überzeugungsarbeit neu aufnehmen müssen. Bei Herrn Couchepin hatte sie sich am Schluss ausbezahlt. Es ist zu hoffen, dass auch Didier Burkhalter hier genügend Sensibilität entwickelt.&nbsp;</p>]]></content:encoded><category>Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz</category><category>Sozialpolitik</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-219</guid><pubDate>Mon, 28 Sep 2009 14:03:00 +0200</pubDate><title>Klares Volks-Ja für die Stärkung der IV </title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/klares-volks-ja-fuer-die-staerkung-der-iv</link><description>Kommentar zur IV-Abstimmung</description><content:encoded><![CDATA[<p>Das klare Ja der Volksmehrheit zur Finanzierung der Invalidenversicherung (IV) ist ein deutliches Signal gegen den Sozialabbau. Die Mehrheit der Stimmenden will nicht nur keinen Abbau bei der IV, sie ist auch bereit, dafür mehr Steuern zu bezahlen. Volksmehrheiten für Steuererhöhungen sind an sich schon&nbsp; bemerkenswert. Sie sind nach der flächendeckend aggressiven SVP-Nein-Kampagne umso eindrücklicher. Eine schliesslich komfortable Mehrheit hat sich durch die von SVP-Milliardären finanzierte mehrere Millionen Franken schwere Kampagne nicht irre machen lassen. Weder zwei Monate Dominanz an den Plakatwänden, noch wochenlange demagogische Hetzargumente gegen angeblichen Missbrauch haben letztlich entschieden. Entschieden hat die Verantwortung für eine wieder solidere IV, nach jahrlanger verantwortungsloser Aushungerung seitens der Mehrheit im Bundesparlament.
</p><p>Aufgrund der nur knappen Ständemehrheit liest man nun landauf landab den Ruf nach noch härteren Sparmassnahmen bei der IV. Dies lässt sich aus dem Abstimmungsresultat jedoch nicht ablesen. Im Gegenteil: Die komfortable Volksmehrheit hat sich trotz der Mehrbelastung durch die Mehrwertsteuer für eine solide und leistungsstarke IV ausgesprochen. In der Westschweiz und in den Städten sind die Mehrheiten sogar ausgesprochen hoch ausgefallen. Der Schluss daraus ist klar: Gerade in der Krise sind gute Sozialversicherungen für die betroffenen Menschen und für die Volkswirtschaft lebenswichtig. Ohne sie würden die Kaufkraft der Einzelnen und der gesamtwirtschaftliche Konsum derart einbrechen, dass wir es mit einer Depression zu tun bekämen. Die Apostel des Sozialabbaus sollten deshalb das Resultat realistisch, d.h. als Ausdruck des Volkswillens und nicht nach ihrer Vorstellung lesen: Eine IV-Abbau-Vorlage hätte am letzten Sonntag nicht den Hauch einer Chance gehabt. Entsprechend sorgfältig muss nun die 6. IV-Revision angegangen werden. Die Gewerkschaften verschliessen sich guten Lösungen nicht, ein weiterer Sozialabbau wäre aber falsch und inakzeptabel.&nbsp;</p>]]></content:encoded><category>Invalidenversicherung</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-271</guid><pubDate>Wed, 02 Sep 2009 14:34:00 +0200</pubDate><title>Nationalrats-Kommission stellt Weichen falsch</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/nationalrats-kommission-stellt-weichen-falsch</link><description>Bundesrat und Parlament wollen die Kosten der Grundversicherung eindämmen. Vor Sessionsbeginn haben die vorberatenden Kommissionen die Weichen jedoch falsch gestellt. Einfach die Versicherten zu schröpfen und die Löhne des Personals zu drücken, ist der falsche Weg.</description><content:encoded><![CDATA[<p>Der Bundesrat hat Ende Mai verschiedene Sofortmassnahmen verabschiedet um die Kosten in der Grundversicherung einzudämmen. Dazu gehört zum Beispiel die Einführung einer Praxisgebühr und des medizinischen Telefondienstes. Und weil die massive Prämienerhöhung mitten in der Krise viele Versicherte besonders hart trifft, will der Bundesrat im Jahr 2010 zusätzliche 200 Millionen Franken an Versicherte in wirtschaftlich bescheidenen Verhältnissen ausbezahlen. Weitere Vorschläge kamen von einem überparteilichen Komitee. Das Parlament wird aus all dem in der Herbstsession ein dringliches Bundesgesetz zu verabschieden haben.
</p><p>Erste Beschlüsse hat nun die nationalrätliche Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit Ende August 2009 gefällt. Bilanz: Das so beschlossene Paket können die Gewerkschaften nicht unterstützen<a href="typo3/#_ftn1" target="_blank" name="_ftnref1">[1]</a>.
</p><h3>Mehr Prämienverbilligung nötig</h3><p>Die zusätzlichen (und bei weitem nicht genügenden) 200 Mio. Franken Prämienverbilligung hat die Kommissionsmehrheit abgelehnt. Der SGB fordert eine solche im Umfang der Prämienerhöhung (10% Prämienerhöhung bedeuten 2 Milliarden mehr an Prämienverbilligung). Die 1,2 Milliarden Franken, die dem Bund aus dem Verkauf der UBS-Anleihe zugeflossen sind, sollen dafür verwendet werden.
</p><h3>Versicherte werden zur Kasse gebeten</h3><p>Die vom Bundesrat vorgeschlagene Praxisgebühr von 30 Franken ist zwar gestrichen. Dieser positive Entscheid darf nicht darüber hinwegtäuschen, dass Versicherte anderweitig zur Kasse gebeten werden: Neu sollen alle Erwachsenen bei einem Spitalaufenthalt pro Tag einen Beitrag zahlen, dessen Höhe der Bundesrat festlegen wird. Bei einem Spitalaufenthalt von einem Monat kann das schnell einmal mehrere hundert Franken ausmachen. Zumindest die Festlegung einer Obergrenze wäre zwingend. Auch lehnte die Kommission ab, die Obergrenze des jährlichen Selbstbehaltes von heute 700 Franken im Gesetz festzuhalten. Dies wäre nötig, soll doch der Selbstbehalt von heute 10 Prozent auf 20 Prozent erhöht werden, dies bei all jenen Versicherten, die den Spezialisten, die Spezialistin direkt aufsuchen.
</p><h3>Löhne unter Druck</h3><p>Mit einem Eingriff ins Tarifsystem soll erreicht werden, dass die Taxpunktwerte schweizweit nicht mehr als 10 Prozent auseinanderliegen. Es ist davon auszugehen, dass man sich an den tiefsten Taxpunktwerten orientieren wird, was in gewissen Kantonen zu ruinösen Taxpunktwert-Senkungen führen wird. Zu spüren bekämen das nicht nur die Grundversorger sondern auch das Personal in den Spitalambulatorien. Die Problematik gewinnt zusätzlich an Brisanz, weil auf den 1. Januar 2012 die Finanzierung der stationären Spitalversorgung auf Fallkostenpauschalen umstellen wird. Hier gibt es ebenfalls starke Bestrebungen, die Tarife nach dem schweizweit günstigsten Spital auszurichten. Solche Systeme sind sowohl für den ambulanten wie den stationären Bereich zu verhindern. Sie würden lediglich den Druck auf das Gesundheitspersonal erhöhen.
</p><h3>Freie Arztwahl ade?</h3><p>Aufgehoben werden soll auch die freie Arztwahl. Nach dem Willen der Kommission werden schon bald die Kassen über den Hausarzt, die Hausärztin entscheiden. Sie sollen entscheiden dürfen, mit welchem Arzt, mit welcher Ärztin sie zusammenarbeiten wollen. Der Beschluss führt zum Kassendiktat. Und genau das haben die Stimmberechtigten am 1. Juni 2008 deutlich abgelehnt
</p><h3>Persönliche Gesundheitsstelle PGS</h3><p>Heisst das: Kosten lenken und Kosten dämpfen sind gar nicht möglich? Überhaupt nicht. Eine breite Allianz von Fach- und Berufsverbänden aus dem Gesundheitsbereich sowie des SGB haben ein Modell entwickelt und bei der zuständigen Kommission als Vorschlag im Rahmen der Managed-Care-Vorlage eingereicht. Die Beratungen zu dieser Vorlage in der nationalrätlichen Kommission sind noch hängig. Im Zentrum steht die Persönliche Gesundheitsstelle PGS: Diese stellt die hausärztliche Grundversorgung sicher, stimmt die Versorgungsleistungen optimal aufeinander ab und leistet damit einen Beitrag zur Kostenlenkung und -dämpfung<a href="typo3/#_ftn2" target="_blank" name="_ftnref2">[2]</a>.&nbsp;
</p><hr><p><a href="typo3/#_ftnref1" target="_blank" name="_ftn1">[1]</a>&nbsp;Noch nicht bekannt sind die Beschlüsse der ständerätlichen Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit. Sie wird die Vorlage erst nach Redaktionsschluss dieses Newsletters 2009 beraten.&nbsp;
</p><p><a href="typo3/#_ftnref2" target="_blank" name="_ftn2">[2]</a>&nbsp;Hinweis: Die neueste Ausgabe der Zeitschrift Widerspruch widmet sich der Gesundheitspolitik und enthält u.a. einen Beitrag von Christine Goll zur Persönlichen Gesundheitsstelle: WIDERSPRUCH Heft 56, Krankheit/Gesundheit, 240 S., Fr. 25.-. Im Buchhandel oder bestellen bei:&nbsp;<a href="#" data-mailto-token="thpsav1clyaypliGdpklyzwybjo5jo" data-mailto-vector="7">vertrieb(at)widerspruch.ch</a>. Siehe auch: www.widerspruch.ch
</p><p>&nbsp;</p>]]></content:encoded><category>Gesundheit</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-269</guid><pubDate>Wed, 02 Sep 2009 14:31:00 +0200</pubDate><title>Ja zur IV-Zusatzfinanzierung</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/ja-zur-iv-zusatzfinanzierung</link><description>Jeder Mensch kann behindert werden. Plötzlich, ohne Ort noch Stunde zu kennen. Bei allem persönlichen Leid: dass es dann wenigstens eine Versicherung gibt, die das blanke wirtschaftliche Elend lindert, ist eine zentrale Errungenschaft des modernen Sozialstaates. Und die gilt es zu bewahren – auch durch eine solide Finanzierung.</description><content:encoded><![CDATA[<p>Seit der Krise der 90er Jahre ist die Invalidenversicherung (IV) in der Schweiz in eine immer tiefere Verschuldung geraten. Wieso? Auf der einen Seite haben sich die Betriebe gesund saniert. Die Restrukturierungen folgten sich wie Wellen in der Flut. Auf der Strecke blieben vor allem gesundheitlich angeschlagene Personen mit eingeschränkter Leistungskraft. Sie wurden in die IV abgeschoben, die als weitmaschiges Auffangnetz diese betriebliche Rationalisierung abzusichern hatte. Gleichzeitig schob die Politik die Notwendigkeit einer soliden Finanzierung der IV wie eine heisse Kartoffel vor sich her. Und die SVP konnte in dieser Situation ihre verdrehte Hetzkampagne starten, als Basis zu einem Angriff auf die Leistungen der IV, der in seiner ganzen Breite wohl erst noch erfolgen wird. Resultat dieser Prozesse und Kalküle: Die Schulden der IV bei der AHV betragen nunmehr bereits 13 Milliarden Franken. Und je mehr sie wachsen sollten, umso mehr werden jene Kräfte Oberwasser kriegen, die mit grosser Keule auf die IV einschlagen wollen.
</p><p>Die auf sieben Jahre befristete Zusatzfinanzierung der IV durch Anhebung der Mehrwertsteuersätze ist ein Kompromiss. Wie üblich bei einem Kompromiss: alle Seiten, die an einer nachhaltigen Finanzierung interessiert sind, mussten Federn lassen. Und es liegt keine bessere Lösung in der Luft, die auf eine mehrheitsfähige Unterstützung hoffen liesse. Realistisch gibt es entweder diese Lösung oder auf längere Zeit keine.
</p><p>Immerhin belastet die Mehrwertsteuer die ganze Bevölkerung und nicht nur die Erwerbstätigen. Zudem ist deren Erhöhung mit 0,4% resp. mit 0,1 % für Güter des täglichen Bedarfs moderat ausgefallen. Diese Satzerhöhung wird die Preisspirale nicht asozial in die Höhe treiben. Und schliesslich ist der Preis am Gegenwert zu messen: an einer effizienten Unterstützung von Menschen, die auf Hilfe angewiesen sind.&nbsp;
</p><p>Abgesehen davon, dass sich auch für die AHV wegen der Bildung eines selbständigen IV-Ausgleichsfonds und der Übernahme der Schuldzinsen durch den Bund ein Ja als positiv erweisen wird: diese Sanierung der IV ist jetzt nötig, weil sonst, wie der Bundesrat selbst im Abstimmungsbüchlein droht, „einschneidende Massnahmen, die bis zu einer beträchtlichen Kürzung der Renten gehen könnten“ bevorstünden. Das kann bei allen Betroffenen sehr rasch existenziell werden. Und niemand weiss heute, ob er morgen nicht auch ein Betroffener sein wird.</p>]]></content:encoded><category>Invalidenversicherung</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-267</guid><pubDate>Wed, 02 Sep 2009 14:28:00 +0200</pubDate><title>Fortschritt muss bestätigt werden </title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/fortschritt-muss-bestaetigt-werden</link><description>Die soziale Sicherheit von Kulturschaffenden sollte und dürfte in der Herbstsession des Parlamentes verbessert werden. Zumindest bei der beruflichen Vorsorge ist das erste Eis geschmolzen; nötig wäre aber für die Kulturschaffenden ein Tauwetter bei allen Sozialversicherungen. </description><content:encoded><![CDATA[<p>Das Kulturförderungsgesetz wird in der Herbstsession erneut im Nationalrat behandelt. Der Ständerat war im Sommer anlässlich seiner Beratung der Vorlage der Linie der grossen Kammer gefolgt. Er hatte akzeptiert, dass ein Teil der kulturellen Subventionen an die berufliche Vorsorge der Kulturschaffenden gehen soll (Art 8a, Vorschlag Bortoluzzi).&nbsp; Formal hielt der Ständerat jedoch an einer leicht geänderten Version fest, deshalb läuft nun ein Differenzbereinigungsverfahren. In diesem hat die Kommission des Nationalrates mittlerweile eingelenkt. Sie hat den betreffenden Artikel neu redigiert. So soll der Bundesrat festlegen, welchen Anteil der Kultursubventionen Bund und Pro Helvetia den Vorsorgewerken der Kulturschaffenden überweisen sollen. Im Plenum dürfte der Nationalrat auf diese Linie einlenken.&nbsp;
</p><p>Im gleichen Dossier tat die kleine Kammer in der Sommersession einen weiteren Schritt nach vorn. Der Nationalrat hatte sich zuvor geweigert, den Bundesrat mit einer Untersuchung zu beauftragen, wie&nbsp; der mangelhafte soziale Schutz der Kulturschaffenden verbessert werden könnte. Der Ständerat dagegen hatte den Bundesrat dazu verpflichtet. Die entsprechende Motion des Ständerates ist mittlerweile von der vorberatenden&nbsp;<br>&nbsp;NR-Kommission akzeptiert. Jetzt fehlt nur noch die Zustimmung des Plenums.
</p><p>&nbsp;</p><p>Zwischenbilanz: in der beruflichen Vorsorge für Kulturschaffende wird sich einiges bessern. Vielleicht ein optimistischer Fingerzeig dafür, dass es in anderen Bereichen der Sozialversicherungen für die Kulturschaffenden auch so weiter geht.&nbsp;</p>]]></content:encoded><category>Sozialpolitik</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-512</guid><pubDate>Fri, 28 Aug 2009 16:26:00 +0200</pubDate><title>SGB will jetzt mehr Prämienverbilligung</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/sgb-will-jetzt-mehr-praemienverbilligung</link><description></description><content:encoded><![CDATA[<p>Nicht nur die Krankenkassenprämien werden nächstes Jahr um mehr als 10 Prozent steigen und der Schweizer Bevölkerung viel Geld aus der Tasche ziehen. Es kommt noch dicker: Mit den heutigen Beschlüssen der nationalrätliche Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit werden die Versicherten noch mehr zur Kasse gebeten und die Löhne des Gesundheitspersonals kommen unter Druck: So sollen neu alle Erwachsenen bei einem Spitalaufenthalt pro Tag einen Beitrag zahlen, ohne dass eine Obergrenze festgelegt worden wäre. Auch lehnte die Kommission ab, die heutige Obergrenze der jährlichen Kostenbeteiligung von 700 Franken im Gesetz festzulegen und beschloss gleichzeitig, den Selbstbehalt von heute 10 auf 20% zu erhöhen bei all jenen Versicherten die den Spezialisten direkt aufsuchen. Schätzungsweise werden den Versicherten so zusätzlich mindestens 300 Mio. aufgebürdet. Mit einem Eingriff ins Tarifsystem sollen weitere Millionen auf dem Buckel des Gesundheitspersonals in den Spitalambulatorien gespart werden.
</p><p>Diese massive Abschöpfung von Kaufkraft belastet das Budget der Haushalte und richtet grossen konjunkturellen Schaden an. Wegen der höheren Krankenkassenprämien, den von der Kommission zusätzlich beschlossen Massnahmen zu Lasten der Versicherten und des Gesundheitspersonals fehlt den Haushalten das Geld für den Konsum. Die Binnenwirtschaft, die gegenwärtig noch befriedigend läuft, wird das empfindlich treffen. Damit sind viele Arbeitsplätze in Gefahr.
</p><p>Der SGB fordert, dass die 1,2 Milliarden Franken, die dem Bund aus dem Verkauf der UBS-Anleihe zugeflossen sind, für die Erhöhung der Prämienverbilligungen bei den Krankenkassenprämien verwendet werden. Dies zusätzlich zu den bereits vorgeschlagenen 200 Millionen Franken. Mit dieser Erhöhung der Prämienverbilligung könnten die negativen konjunkturellen Wirkungen der Prämienerhöhung aufgefangen werden. Und die unschuldig unter der von den Abzockern verursachten Krise leidenden Haushalte könnten etwas entlastet werden.</p>]]></content:encoded><category>Gesundheit</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-515</guid><pubDate>Wed, 26 Aug 2009 16:30:00 +0200</pubDate><title>Die 1.2 Mia. Franken aus dem UBS-Verkauf für höhere Prämienverbilligungen verwenden</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/die-1-2-mia-franken-aus-dem-ubs-verkauf-fuer-hoehere-praemienverbilligungen-verwenden</link><description></description><content:encoded><![CDATA[<p>Die Krankenkassenprämien werden nächstes Jahr um mehr als 10 Prozent steigen. Das bestätigen die heute veröffentlichten Zahlen von Comparis. Mitten in der Krise wird der Schweizer Bevölkerung damit viel Geld aus der Tasche gezogen: insgesamt rund 2 Milliarden Franken. Eine vierköpfige Familie wird nächstes Jahr gegen 1500 Franken mehr Prämien bezahlen müssen.&nbsp;
</p><p>Diese massive Abschöpfung von Kaufkraft belastet nicht nur das Budget der Haushalte, sondern sie richtet auch grossen konjunkturellen Schaden an. Wegen den höheren Krankenkassenprämien fehlt den Haushalten das Geld für den Konsum. Die Binnenwirtschaft, die gegenwärtig noch befriedigend läuft, wird das empfindlich treffen. Damit sind viele Arbeitsplätze in Gefahr.&nbsp;
</p><p>Der SGB fordert, dass die 1.2 Milliarden Franken, die dem Bund aus dem Verkauf der UBS-Anleihe zugeflossen sind, für die Erhöhung der Prämienverbilligungen bei den Krankenkassenprämien verwendet werden. Dies zusätzlich zu den bereits vorgeschlagenen 200 Millionen Franken. Mit dieser Erhöhung der Prämienverbilligungen könnten die negativen konjunkturellen Wirkungen der Prämienerhöhung aufgefangen werden. Und die unschuldig unter der von den Abzockern verursachten Krise leidenden Haushalte könnten etwas entlastet werden.&nbsp;</p>]]></content:encoded><category>Gesundheit</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-705</guid><pubDate>Tue, 25 Aug 2009 00:00:00 +0200</pubDate><title>IV-Zusatzfinanzierung: Ein dringend nötiger Schritt für die IV – und die AHV</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/iv-zusatzfinanzierung-ein-dringend-noetiger-schritt-fuer-die-iv-und-die-ahv</link><description></description><content:encoded><![CDATA[<p>Die Invalidenversicherung ist eine der zentralen Sozialversicherungen der Schweiz (wie im übrigen jedes auch nur einigermassen entwickelten Staates). Sie deckt ein elementares Risiko ab, das jede und jeden treffen kann. Das Invaliditätsrisiko gehört zu den grossen individuellen Katastrophenfällen, die Menschen im Laufe ihres Lebens treffen können. Die Ursachen können vielfältig sein: ein Unfall, ein Zeckenbiss, eine schwere und unheilbare Krankheit, ein Geburtsgebrechen. Nur eine leistungsfähige Sozialversicherung kann dieses Grossrisiko im Leben eines Menschen abdecken.
</p><p>Nun stehen wir vor dem Problem, dass die schweizerische Invalidenversicherung seit rund fünfzehn Jahren chronisch unterfinanziert ist. Es gibt dafür zwei Hauptursachen. Zum einen stieg die Zahl der Invaliditätsfälle während der grossen und lange dauernden Wirtschaftskrise der neunziger Jahre stark an. Menschen, die gesundheitlich angeschlagen und nicht mehr so leistungsfähig waren, wurden damals systematisch in die IV abgeschoben. Zum andern verdrängten Bundesrat und Parlament lange Jahre das Problem und drückten sich vor einer soliden Finanzierung dieser Sozialversicherung. Stattdessen verliessen sie sich darauf, dass der Ausgleichsfond der AHV – sprich das Vermögen der AHV – die entstehenden Schulden der IV schon decken werde. Inzwischen belaufen sich die Schulden der IV bei der AHV bereits auf 13 Milliarden Franken.&nbsp; Das ist auch für die AHV keine gemütliche Situation mehr.
</p><p>Die Zusatzfinanzierung der IV, über die wir nun abstimmen werden, ist ein mühsam errungenes Kompromisswerk. Es kommt spät, ja sehr spät, aber es kommt jetzt immerhin. Dass als Finanzierungsgrundlage die Erhöhung der Mehrwertsteuer gewählt wurde, ist aus Sicht des Schweizerischen Gewerkschaftsbundes nicht optimal. Trotzdem hat diese Finanzierungsart den Vorteil, dass sie die ganze Bevölkerung und nicht nur die Erwerbstätigen belastet. Die Erhöhung der Mehrwertsteuer ist mit 0,4% darüber hinaus sehr massvoll ausgefallen. In einer Zeit stagnierender Preise sollte diese Erhöhung zu keinen erheblichen Preissteigerungen führen. Insgesamt sind die zusätzlichen 0,4% ein massvoller Preis für ein wertvolles Gut, das heisst für die Erhaltung einer Invalidenversicherung, die diesen Namen verdient.
</p><p>Dass die Abstimmungsvorlage angenommen wird, ist aber nicht nur für die IV wichtig, sondern genauso für die AHV. Mit der Abstimmungsvorlage verbunden ist ein neues Gesetz, das die IV und die AHV in Zukunft finanziell trennt, und noch wichtiger, den Bund dazu verpflichtet, die Schuld der IV bei der AHV zu verzinsen. Dank dieser Vorlage muss der Bund endlich die volle Verantwortung für die Finanzierung der IV übernehmen und kann diese nicht mehr einfach an die AHV abschieben. Das ist auch für die AHV ein entscheidender Schritt. – Wenn die Gegner der Abstimmungsvorlage nun behaupten, ihnen gehe es um die AHV, so ist das schlichte Gegenteil wahr. Es handelt sich nämlich um genau dieselben Kreise, welche die AHV-Renten in Zukunft nicht mehr an die Teuerung (Mischindex) anpassen wollen.
</p><p>Wer schliesslich meint, die IV einfach durch den weiteren Abbau von Leistungen sanieren zu wollen, dem muss gesagt werden, dass die IV-Leistungen alles andere als komfortabel sind. Von einer IV-Rente kann niemand leben. Kommen nicht Renten aus der beruflichen Vorsorge hinzu, so sind die IV-Rentnerinnen und –Rentner in den meisten Fällen auf Ergänzungsleistungen angewiesen. Dazu kommt, dass auch der Zugang zu den Renten in den letzten Jahren massiv verschärft worden ist. Auch hier gibt es kaum mehr Spielraum, wenn die Invalidenversicherung ihren Auftrag überhaupt noch erfüllen soll.
</p><p>In unserer Bundesverfassung heisst es, dass die Stärke des Volkes sich misst am Wohl der Schwachen. Am 27. September geht es darum, diesen Grundsatz in die Praxis umzusetzen. Die Finanzierung der Invalidenversicherung darf nicht länger ungelöst bleiben oder an die AHV abgeschoben werden.</p>]]></content:encoded><category>Invalidenversicherung</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-274</guid><pubDate>Thu, 13 Aug 2009 14:40:00 +0200</pubDate><title>Statt Geschenke für die Oberschicht Prämienverbilligungen für alle</title><link>https://www.sgb.ch/themen/wirtschaft/detail/statt-geschenke-fuer-die-oberschicht-praemienverbilligungen-fuer-alle</link><description>Bei wohl kaum einer Vorlage in der Geschichte des Bundes klafften Ideologie und Tatsachen so weit auseinander wie bei der so genannten Familienbesteuerungsrevision. Was als Entlastung der Familien angepriesen wird, ist ein Geschenk für die Reichen.</description><content:encoded><![CDATA[<p>Die BefürworterInnen der Vorlage behaupten, die geplante Steuersenkung sei
</p><p>&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp; a) eine Entlastung der Familien mit Kindern und
</p><p>&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp; b) eine Entlastung der Mittelschicht.
</p><p>Beides stimmt nicht, wie die Statistiken des Finanzdepartementes zeigen. Wer profitiert, sind die obersten 10 Prozent der Einkommen. Die normalen Familien haben kaum etwas davon. Im Gegenteil: sie dürften in irgendeiner Form von den Sparmassnahmen betroffen sein, die den so verursachten 600 Mîo. Fr. Steuerausfällen folgen werden. Die Familienbesteuerungsrevision ist in Wahrheit eine Umverteilungsaktion für die Oberschicht.
</p><p>Gemäss den Statistiken des Finanzdepartementes hat die Hälfte der Familien in der Schweiz ein Reineinkommen von 80'000 Fr. und weniger. 9 Prozent der Familien mit Kindern haben 150'000 Fr./Jahr und mehr zur Verfügung.&nbsp;
</p><p>Wer profitiert nun in welchem Ausmass? Um das zu beziffern, kann man die Belastungsvergleiche in der Botschaft des Bundesrates zuziehen. Allerdings sind diese irreführend, weil das Departement Merz angenommen hat, dass Familien mit tiefen und mittleren Einkommen jährlich 12'000 Fr. für externe Kinderbetreuung ausgeben. Das entspricht nicht den Tatsachen. Gemäss einer Studie des BFS betragen die Kinderbetreuungskosten im Durchschnitt rund 6000 Fr./Jahr. Die in der Botschaft präsentierten Entlastungen bei Familien mit mittleren Einkommen dürften daher zu hoch sein.&nbsp;
</p><p>Doch selbst mit den Zahlen des Departements Merz wirkt sich die&nbsp; Familienbesteuerungsrevision erschütternd aus. Die Familien mit einem Einkommen bis 80'000 Fr. gehen nahezu leer aus. Das heisst, dass die Hälfte der Familien nach der Revision kaum einen Franken weniger Steuern zahlt. Oben in der Einkommensskala schenkt die Revision jedoch ein. Die einkommensstärksten 10 Prozent der Familien mit Kindern holen sich gleich die Hälfte der 600 Mio. Fr. ab. Die Oberschichtsfamilie zahlt künftig über 3000 Fr. weniger Steuern pro Jahr. Die Normalfamilie mit mittlerem Einkommen hingegen berappt im allerbesten Fall rund 200 Fr. – weniger. Im Normalfall dürfte sie fast leer ausgehen.&nbsp;
</p><p>Das Steuergeschenk für die Oberschicht kostet ungefähr 600 Mio. Fr. Wenn das Parlament das Geld zur Entlastung der Familien mit normalem und mittleren Einkommen einsetzte, so hätte jede Familie rund 1500 Fr./Jahr mehr zur Verfügung. Das würde die Familien entlasten, die das Geld brauchen. 1500 Fr. sind beispielsweise ziemlich genau so viel, wie die Familie im kommenden Jahr voraussichtlich mehr für Krankenkassenprämien ausgeben muss, wenn sie keine Prämienverbilligung erhält.
</p><p>Der SGB ist gegen diese steuerliche Entlastung der Oberschicht. Der Anstieg der Krankenkassenprämien wird die Familien im kommenden Jahr massiv belasten. Was es daher braucht, sind Prämienverbilligungen, die diese Mehrbelastung auffangen.</p>]]></content:encoded><category>Finanzen und Steuerpolitik</category><category>Gesundheit</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-277</guid><pubDate>Mon, 06 Jul 2009 14:44:00 +0200</pubDate><title>AHV-Renten: Teuerungsausgleich jetzt</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/ahv-renten-teuerungsausgleich-jetzt</link><description>Vor über einem Jahr wollte das Bundesamt für Sozialversicherungen (BSV) das verbreitete Vorurteil, der gesellschaftliche Reichtum liege bei den Rentnern, „wissenschaftlich erhärten“. Die Rentner/innen sollten mit einer „Solidaritätsabgabe“ zusätzlich belastet werden. Inzwischen haben die Rentnerorganisationen, „Seniorenrat“ und Pro Senectute, mit zwei Studien geantwortet. Fazit: Es gibt Altersarmut. Die soziale Ungleichheit unter den Rentner/innen ist noch grösser als unter den Nicht-Rentner/innen.</description><content:encoded><![CDATA[<p>Noch-Bundesrat Couchepin liebte es, im Dossier Altersvorsorge zu provozieren. Im Frühling 2003 missbrauchte er die schöne St. Petersinsel, um das Rentenalter 67 zu propagieren. Im Frühling 2008 lancierte sein BSV den Vorschlag für eine „Rentner-Solidaritätsabgabe“. Missbraucht dafür hatte das BSV eine bei Prof. Wanner, Uni Genf, bestellte Studie über „Die wirtschaftliche Situation von Erwerbstätigen und Personen im Ruhestand“. Das BSV folgerte: „Ein Solidaritätsbeitrag der Gruppe der Personen im Ruhestand“ würde dem Umstand Rechnung tragen, dass „ein Armutsrisiko […] heute vor allem bei einzelnen Gruppen von Erwerbstätigen unter 50 Jahren“ bestehe (BSV 10.4.08). Couchepins BSV wollte damit den Kampf unter den Generationen eröffnen.&nbsp;
</p><h3>Rentnerorganisationen reagieren</h3><p>Das war des Guten zuviel, auch für die beiden grossen Rentnerorganisationen – den Schweizerischen Seniorenrat (SSR) und Pro Senectute (PS). Der SSR beauftragte das Institut für Soziale Arbeit der Hochschule für Technik, Wirtschaft und Soziale Arbeit, Sankt Gallen, die wirtschaftliche Lage der älteren Menschen zu untersuchen. Der Autor dieser Studie, Prof. Rehberg, kritisiert in der Einleitung die methodische Unhaltbarkeit des BSV im Umgang mit der Studie Wanner und bedauert, dass das BSV „einen einseitigen und wenig sachlichen Diskussionsbeitrag“ geliefert habe.
</p><p>Rehberg zeigt u.a. in einer gut lesbaren Darstellung, dass der Anteil armer Personen bei den Jüngeren und bei den Älteren ungefähr gleich gross ist; dass die sozioökonomische Ungleichheit bei den Älteren ausgeprägter als bei den Jüngeren ist; dass die Armut bei den Jüngeren oft vorübergehend, im Alter hingegen meist unüberwindbar ist und dass die freiwilligen gesellschaftlichen Leistungen der älteren Menschen sehr hoch sind und damit die Solidarität zwischen den Generationen durchaus spielt. Als Antwort auf die „Solidaritätsabgabe“ der Gruppe der Rentner/innen schlägt er eine Kapitalsteuer, eine stärkere Vermögens- und eine Erbschaftssteuer vor.
</p><h3>Leben mit wenig Spielraum</h3><p>Die ebenfalls kürzlich veröffentlichte Studie von Pro Senectute zur Altersarmut in der Schweiz kommt im Kapitel zur sozioökonomischen Lage der Rentner/innen zu den gleichen Ergebnissen wie die SSR-Studie. Wie bei Rehberg wird auch hier zunächst der Umstand gewürdigt, dass die Entwicklung der sozialen Altersvorsorge (AHV und 2. Säule) tatsächlich die Lage der älteren Menschen stark verbessert hat, mithin eine der wichtigsten Grundlagen für die verlängerte durchschnittliche Lebenserwartung ist, dass aber die Altersarmut damit nicht verschwunden, im Gegenteil in den letzten Jahren wieder im Wachsen ist. Seit Jahren blieb auch die Quote der Nutzer/innen von Ergänzungsleistungen (EL) mit zwölf Prozent unverändert hoch. Und mit 18 Prozent Armen unter den Rentner/innen liegt die Schweiz deutlich über dem OECD-Durchschnitt von 13 Prozent.
</p><p>Die PS-Studie ist breiter als die SSR-Studie angelegt und gibt mit einem historischen, einem soziologischen und einem sozialpolitischen Teil eine recht umfassende Darstellung der Problematik. Sie führt eine umfangreiche Literatur- und Gesetzesübersicht an. Der soziologische Teil stützt sich auf Erhebungen bei den kantonalen PS-Stellen. Diese beraten jährlich rund 30'000 Rentner/innen. Die Hälfte von ihnen wird von PS finanziell unterstützt. Dieser Teil ist eine eindrückliche Antwort auf den veröffentlichten Mainstream über die „Silver-Generation“ – wobei dieses Zerrbild nicht das Silber im Haar, sondern jenes im Portemonnaie ansprechen will.
</p><h3>Alle an die Demo am 19. September für Arbeit und Rente!</h3><p>Angesichts dieser Lage der Rentner/innen sind die neusten Versuche der bürgerlichen Mehrheit, die Anpassung der AHV-Renten an die Entwicklung der Lebenshaltungskosten über den Mischindex infrage zu stellen und die Rentner/innen bei der Sanierung der 2. Säule massiv mitzahlen zu lassen, eine sozialpolitische Provokation und eine konjunkturpolitische Dummheit. Paul Rechsteiner, Nationalrat und Präsident des SGB, hat deshalb eine Motion eingereicht, die eine „ausserordentliche Anpassung der AHV-Renten an den Mischindex“ verlangt.
</p><p>Gleichzeitig fordern die Rentner/innen des SEV alle Rentnerorganisationen auf, sie im Kampf um die Nachfinanzierung der inkorrekt erfolgten Auslagerung der SBB-Pensionskasse zu unterstützen. Und die Delegierten der Pensionierten der Gewerkschaft Kommunikation (GeKo) haben am 17.6. eine Resolution verabschiedet, in der sie zu einer gemeinsamen Aktion des Bundespersonals und der Bundesbetriebe für einen angemessenen Teuerungsausgleich auf den Renten aufrufen.
</p><p>Die gewerkschaftlich organisierten Rentner/innen werden deshalb am 19. September zahlreich auf dem Berner Bundesplatz für die Sicherheit der Arbeit und der Renten demonstrieren. Die übrigen Organisationen der Rentner/innen werden hier kaum zurückstehen wollen und sich für ihre Forderungen auch nach Bern bewegen.</p>]]></content:encoded><category>AHV</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-636</guid><pubDate>Mon, 29 Jun 2009 17:22:00 +0200</pubDate><title>Sanierungen von Pensionskassen: Zu einseitig, zu überstürzt, zu kurzsichtig</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/sanierungen-von-pensionskassen-zu-einseitig-zu-ueberstuerzt-zu-kurzsichtig</link><description></description><content:encoded><![CDATA[<p>Neben der Angst vor dem Verlust des Arbeitsplatzes bewegt derzeit kaum ein anderes Thema die Arbeitnehmenden so stark wie die Unterdeckung ihrer Pensionskassen und der deshalb eingeleiteten Sanierungen. Diese Massnahmen haben entweder auf der Seite der Löhne oder der künftigen Renten Belastungen zur Folge, die teilweise die Schmerzgrenze überschreiten. Zudem werden viele dieser Sanierungen zu überstürzt vorgenommen, die Belastungen werden einseitig den Arbeitnehmenden aufgebürdet – auch die konjunkturellen Folgen zeigen sich als verheerend an.&nbsp;
</p><p>In den angehängten Texten stellen wir unser Forderungspaket zu einer vernünftigen Sanierungspolitik vorstellen. Speziell gehen wir auf Pensionskassen ein, die von ihrem früheren öffentlichen Arbeitgeber nur mangelhaft geführt worden sind.&nbsp;
</p><p>Angehängt finden Sie Texte von:</p><ul><li><span style="font-weight: bold;">Paul Rechsteiner</span>, Präsident SGB</li><li><span style="font-weight: bold;">Colette Nova</span>, geschäftsführende Sekretärin SGB</li><li><span style="font-weight: bold;">Giorgio Tuti</span>, Präsident SEV und Vizepräsident SGB</li></ul>]]></content:encoded><category>Berufliche Vorsorge</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-520</guid><pubDate>Wed, 17 Jun 2009 16:39:00 +0200</pubDate><title>Unrealistisch – als ob alle Arbeitgeber barmherzig und sozial sensibel wären</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/unrealistisch-als-ob-alle-arbeitgeber-barmherzig-und-sozial-sensibel-waeren</link><description></description><content:encoded><![CDATA[<p>Angesichts der Realität auf dem Arbeitsmarkt ist das Ziel dieser Vorlage, jährlich mehrere Tausend bisherige BezügerInnen von IV-Renten wieder einzugliedern, unrealistisch. Die meisten Arbeitgeber sind heute nämlich nach wie vor nicht bereit, gesundheitlich angeschlagene und deshalb nicht voll leistungsfähige Menschen zu behalten resp. neu anzustellen. Wieso sollten die Arbeitgeber plötzlich barmherziger oder sozial sensibler werden? Leider wird sich zeigen, dass sie keine Personen anstellen, die schon seit Jahren invalid sind, insbesondere solche, die aufgrund einer psychischen Gesundheitsschädigung invalid geworden sind. Die vorgesehenen Modalitäten laufen zudem teilweise darauf heraus, bestimmten Versicherten die bisherige Rente einfach abzusprechen, ohne ihnen Anspruch auf Wiedereingliederungsmassnahmen zu geben. Zudem ist kein Besitzstand für ältere Versicherte vorgesehen, bei denen eine erfolgreiche Wiedereingliederung von vornherein illusorisch ist. Unter diesen Umständen werden die vorgeschlagenen Massnahmen nur dazu führen, dass Tausende von Personen von der IV in die Sozialhilfe abgeschoben werden statt wiedereingegliedert zu werden. Fazit: Kosten werden lediglich verschoben, eingespart wird nichts, und betroffene Menschen werden geplagt.
</p><p>Nötig ist jetzt der Einsatz für die Zusatzfinanzierung der Invalidenversicherung (Volksabstimmung vom 27. September 2009). Die IV ist jetzt mit voller Kraft zu sichern, bevor man im Schlepptau der SVP am verhängnisvoll falschen Bild der kleinen Sozialschmarotzer weiter webt.&nbsp;</p>]]></content:encoded><category>Invalidenversicherung</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-524</guid><pubDate>Wed, 03 Jun 2009 16:44:00 +0200</pubDate><title>Rentenalarm und Ja zur IV-Abstimmungsvorlage</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/rentenalarm-und-ja-zur-iv-abstimmungsvorlage</link><description></description><content:encoded><![CDATA[<p>Die SGB-Rentner/innenkommission (SGB-RK) hat an ihrer heutigen Sitzung mit Empörung von der Erhöhung des Rentenalters für Frauen auf 65 Kenntnis genommen. Die gewerkschaftlich organisierten Rentner/innen entrüsten sich auch darüber, dass der Nationalrat die AHV-Renten nicht mehr an die Teuerung und die Entwicklung der Lebenshaltungskosten anpassen will. Die SGB-RK steht zudem voll und ganz hinter dem Referendum gegen die Herabsetzung des Umwandlungssatzes bei der beruflichen Vorsorge. Deshalb haben sich auch Rentner/innen an den gestern durchgeführten Aktionen „Rentenalarm“ beteiligt. Die SGB-Rentner/innen werden sich engagiert an einem allfälligen Referendum gegen eine Verschlechterung der AHV im Rahmen der 11. AHV-Revision beteiligen.
</p><p>Um eine Verschlechterung der IV-Rentner/innen zu vermeiden und gleichzeitig den AHV-Ausgleichsfonds nicht länger zu belasten, rufen die SGB-Rentner/innen alle auf, am 27. September Ja zur IV-Vorlage zu stimmen. Die gewerkschaftlichen Rentner/innen werden sich zudem zahlreich an der Kundgebung vom 19. September gegen die Folgen der Krise bei den Löhnen, den Renten und den Arbeitsplätzen beteiligen</p>]]></content:encoded><category>AHV</category><category>Invalidenversicherung</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-521</guid><pubDate>Wed, 03 Jun 2009 16:40:00 +0200</pubDate><title>Erneut blanker Sozialabbau – erneut unterwegs Richtung Schiffbruch</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/erneut-blanker-sozialabbau-erneut-unterwegs-richtung-schiffbruch</link><description></description><content:encoded><![CDATA[<p>Der SGB hat die heutigen Beschlüsse des Ständerates in Sachen AHV mit Empörung zur Kenntnis genommen. Wie der Erstrat hat nun auch die kleine Kammer das Rentenalter der Frauen auf 65 erhöht. Im Unterschied zu diesem hat sie eine zeitlich beschränkte Mini-Abfederung für die vorzeitige Pensionierung der Frauen beschlossen. Dieses kleine Pflaster auf eine grosse Wunde vermag aber unter keinen Umständen den künftigen sozialen Herausforderungen gerecht zu werden.&nbsp;
</p><p>Mit schlimmen Folgen hat der Ständerat auch ins Regelwerk der Rentenanpassung eingegriffen. Die getroffene Lösung ermöglicht dem&nbsp;&nbsp;Parlament, die AHV in den Würgegriff nehmen, indem es ihr Zusatzeinnahmen verweigert, um damit die Anpassung gänzlich auszusetzen. 2 Mio. Rentenbezü­ger/innen drohen so markante Renteneinbussen.
</p><p>Für den SGB ist klar: wenn in der Differenzbereinigung diese Vorlage nicht entscheidend verbessert wird, wird er dagegen das Referendum ergreifen. Diese unsoziale Revision wird dann spätestens da scheitern, wo schon ihre Vorgängerin gescheitert ist: an der Hürde des Volkes.</p>]]></content:encoded><category>AHV</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-525</guid><pubDate>Fri, 29 May 2009 16:45:00 +0200</pubDate><title>Couchepin-Tricks wirken nicht – SGB will jetzt Prämienschub brechen</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/couchepin-tricks-wirken-nicht-sgb-will-jetzt-praemienschub-brechen</link><description></description><content:encoded><![CDATA[<p>Mit seinem Vorschlag gegen die Kostenentwicklung im Gesundheitswesen versucht der Bundesrat die schwer beunruhigte Bevölkerung mit einem Placebo ruhig zu stellen. Fakt ist, dass seine Vorschläge nichts am Prämienanstieg von 15 bis 16 Prozent im kommenden Jahr ändern werden. Der Prämienschub ist eine Folge von Versäumnissen in der Vergangenheit. Er muss kurzfristig über Prämienverbilligungen gebrochen werden. Kostendämpfende Massnahmen wirken frühestens auf die Prämienrunde 2011.&nbsp;
</p><p>Der Prämienschub ist Gift für die Schweizer Konjunktur. Die explodierenden Krankenkassenprämien werden die Budgets der Schweizer Haushalte schwer belasten und die Rezession im kommenden Jahr verstärken. Durch die Prämienerhöhung geht Kaufkraft von rund 3 Mrd. Fr. verloren. Das wird rund 30'000 Arbeitsplätze kosten. Der SGB fordert, dass der Bund den Anstieg der Prämien über Prämienverbilligungen neutralisiert. Die Prämienverbilligungen müssen daher um gegen 3 Mrd. Fr. aufgestockt werden.&nbsp;
</p><p>Um die Kostensteigerungen im Gesundheitswesen in den kommenden Jahren zu dämpfen, braucht es wirksame Massnahmen. Bundesrat Couchepin setzt hingegen einmal mehr auf Tricks: Mit der Beschränkung des Franchisenwechsels und der Behandlungsgebühr wird der Schweizer Bevölkerung statt über die Krankenkassenprämien das Geld direkt aus dem Portemonnaie genommen. Der SGB schlägt zusammen mit Berufsverbänden aus dem Gesundheitswesen eine hausärztliche Erstversorgung, welche die gesamte Behandlungskette steuert, und so zu tieferen Kosten bei mindestens gleich bleibender Qualität führt.&nbsp;</p>]]></content:encoded><category>Gesundheit</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-528</guid><pubDate>Mon, 18 May 2009 16:49:00 +0200</pubDate><title>Moratorium für Steuergeschenke an Reiche –  Aktionen gegen Politik des laisser faire</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/moratorium-fuer-steuergeschenke-an-reiche-aktionen-gegen-politik-des-laisser-faire</link><description></description><content:encoded><![CDATA[<p>Die Delegierten des Schweizerischen Gewerkschaftsbundes fordern ein Moratorium bei den Steuergeschenken des Bundes für Reiche und hohe Einkommen. Einstimmig haben sie an ihrer heutigen DV diesem Antrag zugestimmt. Die Delegierten verurteilten eine Politik, die unter dem Deckmantel der Familienbesteuerungs­revision die reichsten 10 Prozent der Bevölkerung zusammen mit dem Ausgleich der kalten Progression bereits 2010 um rund 1 Milliarde Steuerfranken entlastete. Dagegen gehen die übrigen 90 Prozent der Schweizer Bevölkerung nicht nur leer aus, sie werden 2010 fast 2 Mia. Franken mehr Krankenkassenprämien bezahlen müssen. Diese Politik ist konjunkturell und sozial selbstmörderisch.
</p><p>Die SGB-Delegierten forderten vom Bundesrat zügig griffige Massnahmen gegen die beängstigende Zunahme der Arbeitslosigkeit. Dazu gehört in erster Linie ein Ausgleich der gesteigerten Krankenkas­senprämien in voller Höhe sowie ein mindestens 5 Mia. Franken schweres Investitionsprogramm. Sie beschlossen, dem hinsichtlich Konjunkturankurbelung zögernden und lediglich mit einem Minipro­gramm liebäugelnden Bundesrat mit gewerkschaftlichen Aktionen Beine zu machen. Diese Aktionen sollen auch gegen den Abbau in den Sozialversicherungen gerichtet sein. Für den 2. Juni 09 sind erste dezentrale Alarm-Demonstrationen vorgesehen (insbesondere gegen den Abbau in der AHV gerichtet), am 19. September soll eine grosse nationale Kundgebung den ersten Höhepunkt einer gewerkschaftlichen Mobilisierung gegen die verantwortungslose Politik des laisser faire darstellen.&nbsp;&nbsp;
</p><p>Mit allen gegen 3 Nein-Stimmen beschlossen die Delegierten des SGB zudem die Ja-Parole zur IV-Finanzierung (Abstimmung vom 27.9.09). Die IV braucht dringend mehr Geld. Nur so kann ihre weitere Verschuldung gestoppt werden. Dies sahen die Delegierten als notwendig an, um einen neuerlichen - diesmal noch drastischeren - Leistungsabbau in dieser Sozialversicherung zu verhin­dern.
</p><p>Hinweis: Die zwei entsprechend von den Delegierten verabschiedeten Resolutionen finden Sie auf www.sgb.ch</p>]]></content:encoded><category>Sozialpolitik</category><category>Finanzen und Steuerpolitik</category><category>Invalidenversicherung</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-659</guid><pubDate>Mon, 18 May 2009 11:17:00 +0200</pubDate><title>ALV: hohe Einkommen in die Pflicht nehmen</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/alv-hohe-einkommen-in-die-pflicht-nehmen</link><description>SESSIONSVORSCHAU</description><content:encoded><![CDATA[<p>Die sozialpolitische Kommission des Ständerates ist bei der Revision der Arbeitslosen­versicherung weitgehend den Vorschlägen des Bundesrates gefolgt. Sie hat die Leis­tungskürzungen im Kernbereich der ALV (z.B. Verkürzung der Bezugsdauer für gewisse Arbeitslose von heute 400 auf 260 Taggelder) unterstützt. Dieser Leistungsabbau bedeu­tet nicht nur einen Abbau von sozialer Sicherheit, sondern er kann auch volkswirtschaft­lich negative Effekte haben.&nbsp;
</p><p>Neuere wirtschaftswissenschaftliche Studien gehen vermehrt der Frage nach, inwiefern eine längere Bezugsdauer die Chance, einen besseren Job zu finden, erhöht. Ursprünglich nahmen zahlreiche Ökonomen an, dass die Möglichkeit, länger Geld von der Arbeitslo­senversicherung zu erhalten, die Arbeitslosigkeit erhöht, da es weniger attraktiv ist, einen schlechter bezahlten Job anzunehmen. Doch wer rasch irgendeinen Job annehmen muss, verliert dadurch oft einen Teil seiner Qualifikationen. Und das auch dauerhaft. Das ist nicht nur ein individueller Verlust, sondern ist auch volkswirtschaftlich unerwünscht.&nbsp;
</p><p>Bei der Revision der Arbeitslosenversicherung müssen diese neuen Erkenntnisse berück­sichtigt werden. Um die Finanzen der Kasse ins Lot zu bringen, ist es daher besser, auch die höheren Einkommen bis 315'000 in die Pflicht zu nehmen, indem auch diese versi­chert werden müssen, statt bei den Leistungen zu sparen. Diese Ausweitung des versi­cherten Lohnes bringt Mehreinnahmen von über 300 Mio. Fr. und erlaubt es, auf Leis­tungskürzungen im Kernbereich der Arbeitslosenversicherung zu verzichten.&nbsp;
</p><p>&nbsp;</p><p><b><i>Ebenfalls in der Sessionsvorschau:&nbsp;11. AHV-Revision,&nbsp;familienergänzende Kinderbetreuung&nbsp;und&nbsp;Kulturförderungsgesetz.</i></b></p>]]></content:encoded><category>Arbeitslosenversicherung</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-658</guid><pubDate>Mon, 18 May 2009 11:15:00 +0200</pubDate><title>Soziale Sicherheit für Kunstschaffende: Macht’s der Ständerat besser?</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/soziale-sicherheit-fuer-kunstschaffende-macht-s-der-staenderat-besser</link><description>SESSIONSVORSCHAU: Der Ständerat behandelt als Zweitrat am 4.6. das Kulturförderungsgesetz. Wenn er will, kann er die  soziale Sicherheit von Kulturschaffenden entscheidend verbessern. Der Nationalrat ist diesbezüglich bisher nur zaudernd und halbherzig vorgegangen.</description><content:encoded><![CDATA[<p>Immerhin: einen Schritt hin zu mehr sozialer Sicherheit für Kunstschaffende hat der Na­tionalrat bei der seinerzeitigen Beratung des Kulturförderungsgesetzes gemacht. Denn er hat einem Artikel 8 a zugestimmt, der den Bund verpflichtet, für jede Subvention der kulturellen Förderung auch den entsprechenden Beitrag an die Pensionskasse der Kultur­schaffenden zu zahlen. Weniger generös zeigte sich das Plenum der grossen Kammer gegenüber ihrer Kommission für Wissenschaft, Bildung und Kultur. Die Kommission hatte eine Motion verfasst, deren Anliegen es war, die Löcher im Netz der sozialen Si­cherheit von Personen mit atypischer Arbeit zu flicken. Der Bundesrat sollte so beauftragt werden, entsprechende Massnahmen zu entwickeln. Die grosse Kammer aber sagte Njet.&nbsp;
</p><p>Für die ständerätliche Beratung hat die vorberatende Kommission am Art. 8 a festgehal­ten. Sie nimmt auch die verworfene Motion der nationalrätlichen Kommission wieder auf. Diese Motion fordert insbesondere einen verbesserten Zugang zu den Institutionen der beruflichen Vorsorge (2. Säule) sowie eine Anpassung der Arbeitslosenversicherung auf Personen, die durch befristete und häufig wechselnde Anstellungsverhältnisse, teils auch in mehreren kleinen Pensen, im Vergleich zu anderen Erwerbstätigen bei der sozia­len Vorsorge und Absicherung auf Schwierigkeiten stossen. Das Plenum wird über die beiden Anträge entscheiden – und hoffentlich eine Differenz zum Nationalrat beschlies­sen.&nbsp;
</p><h3>Kulturbranche beginnt sich zu organisieren</h3><p>Gleichzeitig haben aktive Kulturorganisationen das Netzwerk «&nbsp;Vorsorge-Kultur&nbsp;» ge­gründet (<a href="http://www.vorsorge-kultur.ch/" target="_blank" rel="noreferrer">www.prevoyance-culture.ch</a>,&nbsp;<a href="http://www.vorsorge-kultur.ch/" target="_blank" rel="noreferrer">www.vorsorge-kultur.ch</a>). Es sind dies die Pen­sions­kasse Musik und Bildung, die Charles Apothéloz-Stiftung (CAST), die Vorsor­gestiftung Film und Audiovision (vfa), die PK BUCH sowie die Fondation de prévoyance Artes et Comoedia.&nbsp;
</p><p>Den Kulturförderern einerseits bietet das Netzwerk die Möglichkeit, auf äusserst einfache Weise Vorsorgebeiträge für die geförderten Künstlerinnen und Künstler abzurechnen beziehungsweise einzuzahlen. Andererseits ermöglicht es den freischaffenden und selbst­ständigen Künstlerinnen und Künstlern, die bei einem der Berufsverbände angeschlossen sind, sich einer beruflichen Vorsorgeeinrichtung anzuschliessen und ihr gesamtes Ein­kommen zu versichern.
</p><p>&nbsp;</p><p><b><i>Ebenfalls in der Sessionsvorschau:&nbsp;11. AHV-Revision,&nbsp;familienergänzende Kinderbetreuung&nbsp;und ALV-Revision.</i></b></p>]]></content:encoded><category>Sozialpolitik</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-98</guid><pubDate>Mon, 18 May 2009 11:12:00 +0200</pubDate><title>Bund muss familienergänzende Kinderbetreuung weiter anstossen!</title><link>https://www.sgb.ch/themen/gleichstellung/detail/bund-muss-familienergaenzende-kinderbetreuung-weiter-anstossen</link><description>SESSIONSVORSCHAU: Die Bundeshilfe für den Aufbau der familienergänzenden Kinderbetreuung ist zu verlän-gern. Der Nationalrat hat sich für eine solche Verlängerung bereits ausgesprochen – der Ständerat befasst sich am 4.6. mit dem Thema. Sicher ist: Ohne die Beiträge aus Bern wird es zum Knick in der Tagesbetreuung von Kindern kommen. </description><content:encoded><![CDATA[<p>Das Bundesgesetz über Finanzhilfen für familienergänzende Kinderbetreuung ist seit dem 1. Februar 2003 in Kraft. Es läuft noch bis zum 31. Januar 2011. Mit dem auf acht Jahre befristeten Programm sollte der Bund dazu beitragen, dass zusätzliche Plätze für die Ta­gesbetreuung von Kindern entstehen.&nbsp;Das Impulsprogramm zeigte Wirkung: Gemäss Bundesamt für Sozialversicherungen werden dank diesem Programm mit Kosten von rund 200 Mio. Franken insgesamt etwa 33'000 neue Betreuungsplätze geschaffen. Ein relativer Erfolg also. Angesichts der wachsenden Nachfrage besteht aber nach wie vor nur ein mangelndes Angebot. Liesse man das Bundesprogramm einfach auslaufen, würde der Mangel noch grösser – und damit der Stress oder gar die Not junger Familien.
</p><h3>Nationalrat: Bund soll weiter anschieben</h3><p>Die Kommission für Wissenschaft, Bildung und Kultur des Nationalrats hat am 21. Au­gust 2008 eine Motion (08.3449) zur Anschubfinanzierung eingereicht, in der die Revi­sion des Gesetzes verlangt wird. Bis zum Erlass dieser gesetzlichen Grundlagen soll das bestehende Gesetz in Kraft bleiben. Das bedeutet: Der Bund soll sich auch in Zukunft an der Schaffung neuer Betreuungsplätze finanziell beteiligen. Der Bundesrat hat sich am 12. August 2008 bereit erklärt diese Motion anzunehmen. Auch er ist der Meinung, dass ein grosser Bedarf an zusätzlichen Betreuungsplätzen besteht. Der Nationalrat debattierte diesen Vorstoss in der Frühjahrssession 2009. Er nahm ihn mit 115 gegen 56 Stimmen deutlich an. Nur die SVP und ein paar wenige FDP-Stimmen hatten sich quer gelegt.
</p><h3>Ständerat: muss nachziehen</h3><p>Nun kommt das Geschäft in den Ständerat. Am 4. Juni 2009 wird die kleine Kammer über die Motion abstimmen und damit entscheiden, ob der Bundesrat den Auftrag erhält eine Vorlage auszuarbeiten, mit welcher auch nach dem 1. Februar 2011 mit Finanzhilfen des Bundes neue Betreuungsplätze geschaffen werden sollen. Es ist unbestritten: Das Angebot an familienergänzender Kinderbetreuung genügt nach wie vor in keiner Weise der Nachfrage. Deshalb braucht es die Bundeshilfe weiterhin – und damit das Ja des Ständerates.
</p><p>&nbsp;</p><p><b><i>Ebenfalls in der Sessionsvorschau:&nbsp;11. AHV-Revision, Kulturförderungsgesetz und ALV-Revision.</i></b></p>]]></content:encoded><category>Gleichstellung von Mann und Frau</category><category>Sozialpolitik</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-657</guid><pubDate>Mon, 18 May 2009 11:09:00 +0200</pubDate><title>11. AHV-Revision: bittere Pille in süsser Hülle</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/11-ahv-revision-bittere-pille-in-suesser-huelle</link><description>SESSIONSVORSCHAU: Die ständerätliche Kommission will das Rentenalter der Frauen auf 65 Jahre erhöhen, diese Erhöhung aber im Gegensatz zum Nationalrat sozial abfedern, leider nur ein klein bisschen. Keinerlei Hemmungen hat sie jedoch bei der Rentenanpassung.</description><content:encoded><![CDATA[<p>Der Nationalrat hatte im Frühling 2008 eine Neuauflage der 11. AHV-Revision beschlos­sen, die mit Ausnahme der Quasi-Abschaffung der Witwenrenten ziemlich stark der ers­ten, im Referendum von 2004 haushoch abgelehnten Auflage gleicht: Erhöhung des Rentenalters der Frauen auf 65 Jahre ohne soziale Abfederung, Verschlechterungen bei der Rentenanpassung. Auf das bundesrätliche Feigenblatt namens „Vorruhestandsleis­tung“ ist er gar nicht eingetreten. In der Sommersession 2009 wird sich nun der Ständerat mit der 11. AHV-Revision befassen. Seine Kommission hat &nbsp;beim ersten Punkt kleine Verbesserungen vorgenommen, wohl in der Hoffnung, dass die Bevölkerung die Renten­altererhöhung eher schlucken würde. Bei der Rentenanpassung meint sie es jedoch gar nicht gut mit den RentnerInnen.
</p><h3>Keine dauerhafte soziale Abfederung beim Rentenvorbezug</h3><p>Vier Jahre nach Inkrafttreten der 11. AHV-Revision – also im 2015, nach den Plänen des Bundesrates – soll das Rentenalter der Frauen auf 65 Jahre erhöht werden. Während 5 Jahren, also bis zum Jahr 2019, sollen die Frauen die Möglichkeit haben, bei einer Pensi­onierung mit 64 Jahren einen Vorbezug zur Hälfte des heutigen Kürzungssatzes machen zu können, d.h. mit einer Kürzung von 3.4 %. Das entspricht dem übergangsregime der 10. AHV-Revision. Ein Vorbezug soll ab Alter 60 möglich sein (halbe Rente) resp. 62 (volle Rente), wobei diese Renten nach versicherungsmathematischen Sätzen gekürzt werden sollen. Während 10 Jahren (also von 2011 bis 2020) sollen diese Kürzungssätze aber reduziert werden. Männer (ab 62) und Frauen (zwischen 62 und 64, respektive zwi­schen 62 und 65 im Jahr 2020) sollen bei einem Vorbezug in den Genuss einer reduzier­ten Kürzung kommen, wenn ihr durchschnittliches AHV-Jahreseinkommen eine be­stimmte Höhe (gegenwärtig 82'080 Franken) nicht übersteigt. Bei Einkommen bis 34'200 Fr. sollen folgende Kürzungssätze zur Anwendung kommen: 2.3 % bei 1 Jahr, 4.2 % bei 2 Jahren, 6.0 % bei 3 Jahren, 7.7 % bei 4 Jahren und 9.2 % bei 5 Jahren Vorbezug. Bei Einkommen zwischen 34'200 und 82'080 Franken sollen die Kürzungssätze linear abge­stuft werden, d.h. zwischen den obgenannten und den versicherungsmathematischen Sät­zen liegen. Bei Einkommen über 82'080 Franken soll bei einem Vorbezug die volle versi­cherungsmathematische Kürzung angewendet werden. Diese sehr bescheidene soziale Abfederung soll aber nicht allen Versicherten zugute kommen: Wer nicht eine ununter­brochene Beitragsdauer von 30 Jahren aufweist, ist ausgeschlossen. Der Anspruch soll nicht exportiert werden, AusländerInnen müssten also während der Dauer des Vorbezugs in der Schweiz bleiben oder auf eine Abfederung der Kürzung verzichten. Diese Abfede­rung soll vom Bundeshaushalt finanziert werden – der aber seinerseits durch die Erhö­hung des Rentenalters der Frauen finanziell entlastet wird, da ja sein Beitrag in Prozenten der AHV-Ausgaben bemessen wird. Fazit: Die Abfederung, welche die ständerätliche Kommission vorsieht, ist mickrig, zeitlich beschränkt und ausländerfeindlich. Demge­genüber will die linke Minderheit der Kommission eine wesentlich bessere und zeitlich unbefristete soziale Abfederung, die AusländerInnen nicht diskriminiert.
</p><h3>Rentenanpassung: erneut im Visier</h3><p>Die Rentenanpassung ist ein wichtiges Thema: Werden Renten nicht regelmässig min­destens der Teuerung angepasst, dann verlieren sie an Kaufkraft. Selbst bei relativ gerin­ger Inflation entwerten sich Renten im Laufe von 18-20 Jahren massiv. Heute werden die AHV-Renten und in deren Gefolge auch die IV-Renten, also die Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenrenten der ersten Säule, alle zwei Jahre nach dem sogenannten Mischindex angepasst. Dieser berechnet sich nach dem arithmetischen Mittel des Preis- und des Lohnindexes. Diese Methode stellt die Kaufkrafterhaltung sicher und lässt die Versi­cherten sogar hälftig an der Lohnentwicklung teilhaben. Sie ist schon seit längerem im Visier der Sozialabbauer. Immer wieder haben diese versucht, den Mischindex zu zerstö­ren, bisher aber erfolglos. Bei der ersten Auflage der 11. AHV-Revision wollten Bundes­rat und Parlament die Renten nur noch alle drei Jahre anpassen – das erfolgreiche Refe­rendum vereitelte den Plan.&nbsp;
</p><h3>RentnerInnen, wehrt euch!</h3><p>Der neueste Versuch ist besser getarnt, aber umso perfider: Wenn der Stand des AHV-Fonds unter 70 % einer Jahresausgabe liegt, sollen die Renten nicht mehr fix alle 2 Jahre angepasst werden, sondern erst dann, wenn die aufgelaufene Teuerung 4 % überschreitet. Sinkt der Fondsstand unter 45 %, dann sollen die Renten gar nicht mehr angepasst wer­den. Perfid ist das deswegen, weil das Parlament es in der Hand hat, den Fondsstand auf dieses Niveau absinken zu lassen. Ganz einfach, indem es der AHV notwendige Zusatz­einnahmen verweigert. Bekanntlich führt die demographische Entwicklung zu einer Mehrbelastung der AHV. Auch wenn man diesbezüglich von weniger pessimistischen Szenarien ausgeht als der Bundesrat, wird der Fondsstand eines Tages unter 70 % sinken, wenn die AHV keine Zusatzeinnahmen erhält. Nun kommt aber dazu, dass das Parlament dauernd in Versuchung ist, den AHV-Topf zu plündern. So will es der notleidenden IV ein Startkapital von 5 Mrd. geben, wenn die StimmbürgerInnen die IV-Zusatzfinanzie­rung durch MWSt akzeptieren. Nicht etwa zulasten des Bundes, sondern zulasten der AHV. Die ständerätliche Kommission hatte vor wenigen Jahren sogar beschlossen, der AHV mehr als die Hälfte ihres Kapitals wegzunehmen, um damit die IV-Schulden zu tilgen. Zum Glück hat sie sich damals eines Besseren besonnen, aber für wie lange? In Anbetracht dieser gefährlichen Spiele ist die vom Bundesrat vorgeschlagene und von der ständerätlichen Kommission unterstützte Neuregelung brandgefährlich. Sie lädt das Par­lament richtiggehend dazu ein, die AHV auszuhungern oder auszuplündern. Die Versu­chung ist gross, denn die IV-Schulden bestehen ja noch immer. Der Nationalrat hat im Frühling etwas weniger Brandbeschleuniger angewendet und den Verzicht auf Rentenan­passung bei einem Fondsstand von unter 45 % gestrichen. Die ständerätliche Kommissi­onsmehrheit sucht nun aber offenbar den Konflikt mit den RentnerInnen!
</p><p>Fazit: Das Parlament hat offenbar aus dem erfolgreichen Referendum gegen die AHV-Revision im Jahr 2004 keine Lehre gezogen.
</p><p>&nbsp;</p><p><b><i>Ebenfalls in der Sessionsvorschau: Familienergänzende Kinderbetreuung, Kulturförderungsgesetz und ALV-Revision.</i></b></p>]]></content:encoded><category>AHV</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-531</guid><pubDate>Wed, 06 May 2009 16:53:00 +0200</pubDate><title>„Buebetrickli“ bei den Gesundheitskosten zu Lasten der Versicherten</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/buebetrickli-bei-den-gesundheitskosten-zu-lasten-der-versicherten</link><description></description><content:encoded><![CDATA[<p>Bundesrat Couchepin vergaloppiert sich einmal mehr mit seinen Vorschlägen zur Dämpfung der Gesundheitskosten: Auf der einen Seite verspricht er die Krankenkassenprämien und die Gesundheitskosten zu senken, gleichzeitig nimmt er den Versicherten das so gesparte Geld wieder über Praxisgebühr und Blockierung des Franchisenwechsels aus der Tasche. Es ist die gleiche Geldschieber- und Verneblungspolitik die er in der Vergangenheit mit den Reserven der Krankenkassen praktiziert hat. So oder so, die Versicherten werden zur Kasse gebeten.
</p><p>Der Schweizerische Gewerkschaftsbund (SGB) hält nichts von einer Praxisgebühr. Im gegenwärtigen wirtschaftlichen Umfeld ist die Kaufkraft der Bevölkerung zu stärken und nicht zu schwächen, genau das aber passiert mit der Erhebung einer Praxisgebühr. Getroffen werden mit dieser Massnahme insbesondere chronisch kranke Personen und Haushalte mit tiefen Einkommen. Zudem geht man damit das Risiko einer Unterversorgung ein: kranke Menschen zögern allenfalls den Arztbesuch bis zum letzten Moment hinaus – und die Rechnung wird dadurch letztlich umso höher ausfallen.
</p><p>Tatsache bleibt: Die für nächstes Jahr angekündigte Erhöhung der Krankenkassenprämien wird die Haushaltbudgets stark belasten und die Kaufkraft schwächen. Dies gilt es zu verhindern. Um für tiefere und mittlere Einkommen sowie für Familien mit Kindern und jungen Erwachsenen in Ausbildung die Kaufkraft zu stärken fordert der SGB deshalb einen zusätzlichen Beitrag des Bundes zur Verbilligung der Prämien im Umfang der Prämienerhöhung. Bei einer Prämienerhöhung von 10 Prozent sind das 2 Milliarden Franken. Die vorgeschlagenen 200 Millionen Franken sind völlig ungenügend.</p>]]></content:encoded><category>Gesundheit</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-639</guid><pubDate>Wed, 29 Apr 2009 10:36:00 +0200</pubDate><title>1. Mai 2009 – Krise bekämpfen – Jobs und soziale Sicherheit </title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/1-mai-2009-krise-bekaempfen-jobs-und-soziale-sicherheit</link><description></description><content:encoded><![CDATA[<p>Der SGB wird den 1. Mai 2009 ganz unter das Motto der Krisenbekämpfung stellen. Er stellt seine Hauptforderungen an das dritte Konjunkturpaket vor. Gleichzeitig werden anhand der Steuerpläne von Bundesrat Merz und der Gefahren in der Arbeitslosenversicherung aufgezeigt, wie sich die Verteilungsfrage in aller Härte wieder stellt – und mit welchen Vorschlägen wir diese entschärfen wollen. In diesem Zusammenhang werden auch die Prämienverbilligung in der Krankenversicherung behandelt.&nbsp;
</p><p>Angehängt sind Beiträge von</p><ul><li><span style="font-weight: bold;">Paul Rechsteiner</span>, Präsident des SGB</li></ul><ul><li><span style="font-weight: bold;">Daniel Lampart</span>, SGB-Chefökonom</li></ul><ul><li><span style="font-weight: bold;">Christine Goll</span>, SGB-Vize-Präsidentin und Präsidentin VPOD</li></ul><p>sowie der Aufruf des SGB zum 1. Mai.
</p><p>&nbsp;</p>]]></content:encoded><category>Arbeitslosenversicherung</category><category>Gesundheit</category><category>Gewerkschaftspolitik</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-532</guid><pubDate>Tue, 28 Apr 2009 16:54:00 +0200</pubDate><title>In die Zukunft der Schweiz investieren - Jugendarbeitslosigkeit bekämpfen </title><link>https://www.sgb.ch/themen/bildung-jugend/detail/in-die-zukunft-der-schweiz-investieren-jugendarbeitslosigkeit-bekaempfen</link><description></description><content:encoded><![CDATA[<p>Arbeitnehmende, die in einer Rezession die Stelle wechseln oder eine Stelle suchen müssen, sind einem besonders hohen Arbeitslosigkeitsrisiko ausgesetzt. Jugendliche und junge Erwachsene nach der Ausbildung befinden sich genau in dieser Situation. Wenn nichts dagegen unternommen wird, wird die Arbeitslosigkeit von Jugendlichen und jungen Erwachsenen stark ansteigen. Der Schweizerische Gewerkschaftsbund SGB rechnet damit, dass ohne Gegenmassnahmen Ende 2009 rund 35'000 junge Erwachsene im Alter von 15 bis 24 Jahren als arbeitslos registriert sein werden – also fast doppelt so viele wie im März 2009 (22’128 Arbeitslose).&nbsp;
</p><h3>Rezessionsverstärkende Politik erhöht Jugendarbeitslosigkeit</h3><p>Bund, Kantone und Gemeinden werden 2010 eine rezessionsverstärkende Politik betreiben: Steigende Krankenkassenprämien, eine Erhöhung der CO2-Abgabe etc. kosten über 2 Mrd. Fr. Kaufkraft. Kantone und Gemeinden sind bei den Ausgaben auf einem Sparkurs. Wenn im 3. Konjunkturpaket keine Massnahmen gegen die rezessionsverstärkende Politik ergriffen werden, wird sich das Problem der Jugendarbeitslosigkeit weiter akzentuieren.&nbsp;
</p><h3>LehrabgängerInnen weiter beschäftigen</h3><p>Der SGB hat bereits zu Beginn des Jahres konkrete Massnahmen gegen die Arbeitslosigkeit von Jugendlichen und jungen Erwachsenen präsentiert (s.&nbsp;<a href="http://www.sgb.ch/" target="_blank">www.sgb.ch</a>). Im Vordergrund steht dabei die Weiterbeschäftigung von LehrabgängerInnen im Betrieb. Die Jungen sind die Zukunft der Schweiz und der Schweizer Wirtschaft. Wenn die Firmen zu ihnen nicht Sorge tragen, verpassen sie es, in ihre eigene Zukunft zu investieren. Die Unternehmen haben in den letzten Jahren im Aufschwung gut verdient. Die Kassen in den meisten Firmen sind gut gefüllt, so dass sie in der Lage sind, ihren LehrabgängerInnen in der Krise eine Perspektive zu bieten und sie weiter zu beschäftigen.
</p><p>LehrabgängerInnen, die nach der Lehre keine Stelle finden, sollen eine Zusatzausbildung machen können (z.B. im Bereich Fremdsprachen, Technik, Informatik). Solche Zusatzausbildungen sind aktiv zu fördern. Der Bund soll im dritten Konjunkturpaket Geld dafür einsetzen.&nbsp;
</p><p>Das Angebot an Praktikumsstellen muss ausgebaut werden. Allerdings dürfen keine bestehenden Arbeitsplätze durch Praktika verdrängt werden. Praktika müssen eine Ausbildungskomponente haben. Der SGB begrüsst einen Ausbau des Angebots bei den Praktikumsfirmen (vermehrt Angebote auch ausserhalb des kaufmännischen Bereichs). Die Dauer von Berufs- und Ausbildungspraktika sollte verlängert werden.
</p><h3>Drohendem Lehrstellenmangel entgegenwirken</h3><p>Die Lehrstellensituation wird sich in nächster Zeit verschärfen. Damit Jugendliche nach der Schule eine Anschlusslösung haben, braucht es daher besondere Anstrengungen.&nbsp;
</p><p>Die Kantone müssen durch einen verstärkten Einsatz der Lehrstellenförderer zusätzliche Lehrstellen schaffen. Sie müssen Betriebe, die alleine keine vollwertige Lehre anbieten können, beim Aufbau von Lehrbetriebsverbünden helfen.&nbsp;
</p><p>Im Gesundheits- und Sozialwesen herrscht Mangel an qualifiziertem Betreuungspersonal. Indem hier rasch zusätzliche Lehrstellen geschaffen werden, erhalten Jugendliche eine attraktive Perspektive und die Schweizer Bevölkerung eine Linderung des Personalmangels.&nbsp;
</p><p>Die Kantone müssen mit Hilfe des Bundes zusätzliche Berufsbildungsangebote schaffen. Wenn das Angebot an dualen Ausbildungsplätzen zu gering ist, bieten diese Lernorte eine gute Alternative.
</p><p>Die Betreuung beim Übertritt von der Schule in die Lehre kann durch eine Berufsberatung sowie durch Mentoring- und Coachingprogramme verbessert werden. Die Kantone müssen genügend Übergangsmassnahmen wie Brückenangebote, Motivationssemester und Case-Management schaffen.&nbsp;</p>]]></content:encoded><category>Bildung &amp; Jugend</category><category>Sozialpolitik</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-293</guid><pubDate>Tue, 28 Apr 2009 15:45:00 +0200</pubDate><title>Neue Weichenstellungen in der Lohnpolitik, der Steuerpolitik und bei den Sozialwerken</title><link>https://www.sgb.ch/themen/arbeit/detail/neue-weichenstellungen-in-der-lohnpolitik-der-steuerpolitik-und-bei-den-sozialwerken</link><description>Nun muss der Bundesrat endlich Gegensteuer wider die Krise geben. Das dritte Konjunkturpaket hat die Kaufkraft zu stärken und umfangreiche Investitionen anzustossen. Zudem müssen die hohen Einkommen bei der Arbeitslosenversicherung stärker in die Pflicht genommen werden. Auch in der Lohnpolitik sind Korrekturen angesagt.</description><content:encoded><![CDATA[<p>Die Weltwirtschaftskrise hat begonnen, voll auch auf die Schweizer Wirtschaft durchzuschlagen. Zwar sind die Folgen noch nicht in vollem Ausmass sichtbar, weil der Binnen­sektor derzeit noch gut läuft und viele Unternehmen mit Auftragsflauten – richtigerweise – zunächst auf die Kurzarbeit ausgewichen sind. Sämtliche Prognosen zeigen aber, dass die Schweiz in kurzer Zeit mit einer Arbeitslosigkeit konfrontiert sein wird, die sie über­haupt noch nie gesehen hat, und den daraus folgenden verheerenden Folgen für die Ge­sellschaft und die Wirtschaft – falls nun nicht rasch, entschieden und in einer Grössen­ordnung, die ökonomisch ins Gewicht fällt, Gegensteuer gegeben wird.&nbsp;
</p><h3>Substanzielle Investitionen</h3><p>Leider hat der Bundesrat unter Führung eines Bundespräsidenten, der sich in erster Linie als Ausläufer der UBS-Spitze versteht, bis jetzt nicht begriffen, was für die Schweizer Wirtschaft und die Arbeitsplätze auf dem Spiel steht. Wenn für die Rettung der UBS an den demokratischen Regeln vorbei eine Summe von 68 Milliarden Franken beschlossen wurde, umgerechnet 10‘000 Franken pro Kopf der Bevölkerung, Säuglinge und Greise inbegriffen, dann braucht es jetzt für die Bekämpfung der Arbeitslosigkeit auch substanzielle Investitionen. Die Verfassung verpflichtet die Behörden ausdrücklich zur Krisen­bekämpfung. Das dritte Konjunkturpaket ist die entscheidende Herausforderung der kommenden Monate für die Wirtschaftspolitik des Bundes. Dieses Konjunkturpaket muss einerseits die Kaufkraft auf den Beginn des kommenden Jahres stützen. Im Vordergrund stehen dabei die Prämienerhöhungen der Krankenversicherung, die durch ein Sozialpaket aufgefangen werden müssen. Andererseits braucht es ein grosses Investitionsprogramm. Ansonsten ist heute schon absehbar, dass die Kantone und Gemeinden angesichts der krisenbedingt rückläufigen Einnahmen ihre Budgets zusammenstreichen werden, mit den fatalen, verstärkenden Auswirkungen auf die Krise. Die Weichen für eine offensive Poli­tik gegen die Krise werden jetzt gestellt.
</p><h3>Effiziente Sozialversicherungen</h3><p>Wichtige Weichenstellungen stehen auch bei den Sozialwerken bevor. Ein entscheidender Unterschied zur Krise der dreissiger Jahre sind funktionierende Sozialwerke. Heraus­gefordert ist in der Krise zunächst die Arbeitslosenversicherung. Statt einer Beschrän­kung oder gar Senkung der Ansprüche braucht es mit Blick auf die Tiefe der Krise eine Verlängerung der Bezugsdauer auf 520 Tage und eine Erhöhung der Taggelder um zehn Prozentpunkte. Das verbessert die soziale Absicherung und stärkt die Kaufkraft bei jenen, die sie dringend brauchen. Es waren ja nicht die von der Arbeitslosigkeit Betroffenen und Bedrohten und ihre Familien, welche die Wirtschaftskrise verursacht haben. Sondern die verantwortungslosen Manager im Finanzsektor und die neoliberalen Ideologen, für deren Versagen nun der Staat einspringen muss. Es ist auch ein Gebot der Gerechtigkeit, dass die hohen Einkommen stärker an die Kosten der Arbeitslosenversicherung beitragen müssen. Wir fordern, dass die hohen Einkommen ab 126‘000 Franken mit 2 Lohnpro­zenten in die Beitragspflicht einbezogen werden und damit einen substanziellen Beitrag an die Kosten leisten.&nbsp;
</p><p>Ein Gebot der Stunde ist die Verteidigung der Renten. Beim Referendum gegen die Senkung des Umwandlungssatzes geht es um die Renten im BVG-Obligatorium, um jene Renten, die für die Lebenshaltung unerlässlich sind. Eine wichtige Schlussfolgerung aus der Krise der Kapitalmärkte ist die Stärkung der AHV, die im ökonomisch viel leistungs­fähigeren und zudem sozialeren Umlageverfahren finanziert wird. Die Gewerkschaften werden das Sozialabbauprojekt der Neuaufgelegten 11. AHV-Revision mit dem Referendum bekämpfen, falls diese Sozialabbauvorlage im Parlament definitiv durchkommen sollte. Statt Sozialabbau muss bei der AHV wieder eine reale Verbesserung der Renten in Angriff genommen werden. Gerade bei der Krise der Zweiten Säule muss die Erste Säule ausgebaut und nicht abgebaut werden.
</p><h3>Neue Lohn- und Steuerpolitik</h3><p>Entscheidend für die nötigen neuen Weichenstellungen im Verteilkampf zugunsten von mehr sozialer Gerechtigkeit und gegen die Reichtumsexzesse sind aber nicht nur die Sozialwerke, sondern vor allem auch die Lohnpolitik und die Steuerpolitik. In der Lohnpo­litik geht es einerseits um die konkrete Realisierung der Mindestlohnziele von 3‘500 Franken pro Monat für Ungelernte und von 4‘500 Franken für Gelernte. Andererseits braucht es für die Unternehmen der öffentlichen Hand unter Einschluss von Post und Swisscom eine neue Höchstgrenze für Kaderlöhne in der Höhe von 500‘000 Franken. Es ist unter keinem Titel zu rechtfertigen, dass die Manager der öffentlichen Unternehmen deutlich mehr kassieren als ein Bundesrat. Wenn die öffentliche Hand die Spitzensaläre auf 500‘000 Franken beschränkt, gibt das auch ein starkes Signal für die Lohnpolitik der Unternehmen. Eine weitere überfällige Massnahme gegen Lohnexzesse liegt darin, dass Saläre über einer Million Franken der Gewinnsteuer unterstellt werden sollen.&nbsp;
</p><p>Überhaupt muss in der Steuerpolitik dafür gesorgt werden, dass die hohen Einkommen und Vermögen wieder ihren Anteil an den steuerlichen Lasten tragen. Dafür müssen zunächst die verschiedenen Steuerprojekte von Finanzminister Merz gestoppt werden, die alle nur das Ziel verfolgen, die Steuerbelastung von oben nach unten zu verschieben. Auch in den Kantonen müssen die Vorhaben, die hohen Einkommen weiter zu entlasten, ein Ende haben. Statt einer Schwächung braucht es auf allen Ebenen eine Verschärfung der Steuerprogression. Dazu gehört auch die Einführung einer nationalen Erbschaftssteuer mit einem Freibetrag.
</p><p>Gestoppt werden muss schliesslich die verfehlte Politik der Liberalisierung und Privatisierung des Service Public, die der Bevölkerung und den Beschäftigten nur Nachteile bringt. Die jüngsten Beschlüsse des Bundesrats zur Post zeigen, dass in seiner gegenwärtigen Zusammensetzung das überfällige Umdenken nach dem Fiasko der neoliberalen Ideologie noch nicht einmal eingesetzt hat. Eine Regierung aber, die, statt die Ursachen der gewaltigen Wirtschafts- und Finanzkrise zu benennen, weiterhin die gescheiterten ideologischen Rezepte des Neoliberalismus verbreitet und umsetzt, ist Teil des Problems und nicht Teil der Lösung.
</p><h3>Soziale Gerechtigkeit&nbsp;</h3><p>Der 1. Mai ist der einzige säkulare Feiertag, der weltumspannend gefeiert wird. Vor 120 Jahren ins Leben gerufen von einer Bewegung armer Männer und Frauen erinnert er an die Würde der arbeitenden Menschen und an die Anliegen der sozialen Gerechtigkeit, die einer Zeit der schamlosen Bereicherung einerseits und grosser sozialer Not andererseits nicht weniger wichtig geworden sind. Die Geschichte zeigt, dass gerechte soziale und wirtschaftliche Verhältnisse entscheidend von der Stärke der Gewerkschaften abhängig sind. Das bedeutet gute Gesamtarbeitsverträge und leistungsfähige Sozialwerke, aber auch, dass die Schweiz mit einem wirksamen Kündigungsschutz gegen gewerkschaftsfeindliche Kündigungen endlich den Standard des internationalen Menschenrechtsschut­zes erreichen muss. Nach dem Scheitern des neoliberalen Systems braucht es jetzt neue Weichenstellungen zugunsten der sozialen Gerechtigkeit.</p>]]></content:encoded><category>Löhne und Vertragspolitik</category><category>Finanzen und Steuerpolitik</category><category>Sozialpolitik</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-537</guid><pubDate>Wed, 15 Apr 2009 17:00:00 +0200</pubDate><title>SGB lehnt unsoziale Praxisgebühr ab</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/sgb-lehnt-unsoziale-praxisgebuehr-ab</link><description></description><content:encoded><![CDATA[<p>Der Schweizerische Gewerkschaftsbund&nbsp;(SGB) hält nichts von einer Praxisgebühr. Im gegenwärtigen wirschaftlichen Umfeld ist die Kaufkraft zu stärken und nicht zu schwächen, genau das aber passiert mit der Erhebung einer Praxisgebühr. Getroffen werden mit dieser Massnahme einmal mehr chro­nischkranke Personen und pflegebedürftige Frauen und Männer die auf regelmässige Arztbesuche angewiesen sind. Pflegebedürftige werden Mehrbelastungen zu tragen haben, denn die Neuordnung der Pflegefinanzierung bürdet ihnen schon eine PatientInnenbeteiligung von 20 Prozent auf.&nbsp;&nbsp;
</p><p>Der&nbsp;SGB unterstützt nachhaltig wirkende, kostenlenkende und kostendämpfende Massnah­men.&nbsp;Die von den Gewerkschaften und Berufsverbänden des Gesundheitswesens geforderte,&nbsp;flächendeckende Einführung einer persönlichen Gesundheitsstelle (PGS) ist dafür ein gutes Beispiel. Die nationalrätli­che Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit hat es in der Hand&nbsp;noch vor der Sommer­pause im Rahmen der Mana­ged-Care-Vorlage, die zur Zeit in einer Subkommission vorberaten wird,&nbsp;die PGS zu beschliessen.
</p><p>Im Zentrum der PGS steht die hausärztliche&nbsp;Erstversorgung. Sie übernimmt die Überweisung an an­dere Leistungserbringer und hat dabei die gesamte Behandlungskette im Blick. So wird die Qualität gewährleistet, Doppelspurigkeiten werden eliminiert und die Kosten mangelnder Koordination aus­geschaltet.</p>]]></content:encoded><category>Gesundheit</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-703</guid><pubDate>Tue, 07 Apr 2009 17:09:00 +0200</pubDate><title>SGB unterstützt vollumfänglich das Referendum gegen die Senkung des BVG-Umwandlungssatzes</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/sgb-unterstuetzt-vollumfaenglich-das-referendum-gegen-die-senkung-des-bvg-umwandlungssatzes</link><description></description><content:encoded><![CDATA[<p>Die Senkung würde vor allem diejenigen Versicherten in der zweiten Säule hart treffen, die nur niedrige Renten aus dem BVG-Minimum zu erwarten haben. Eine Kürzung dieser ohnehin schon kleinen Renten wäre für viele künftige Rentnerinnen und Rentner existenzgefährdend. Diese Bezüger niedriger Einkommen sind nicht in der Lage, die Kürzung des Umwandlungssatzes und damit der künftigen Rente zum Beispiel durch Ersparnisse zu kompensieren.
</p><p>Ein wichtiger Grund für diese Senkung ist das Geschäft mit der Altersvorsorge, das ein riesiger Wachstumsmarkt für die Versicherungsbranche ist – und dazu gehört auch die obligatorische zweite Säule. Vor allem die Lebensversicherer sind hier stark engagiert. Natürlich wollen die Versicherer an diesem Geschäft&nbsp; tüchtig verdienen. Und sie wissen: Je tiefer der Satz ist, mit dem sie das angesparte Kapital in eine Rente umwandeln müssen (Umwandlungssatz), desto höher ist ihr Gewinn.&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp; 
</p><p>Es ist deshalb keine Überraschung, dass die Versicherer und ihre Lobby-Parlamentarier im National- und Ständerat seit Jahren einen tieferen Umwandlungssatz fordern. 
</p><h3>Warum ein Referendum?</h3><p>Die geplante Rentensenkung verletzt das in der Verfassung verankerte Ziel der Altersvorsorge. In Artikel 113 der Bundesverfassung heisst es nämlich: „Die berufliche Vorsorge ermöglicht zusammen mit der Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenversicherung die Fortsetzung der gewohnten Lebenshaltung in angemessener Weise.“ Diese Vorschrift wird mit der geplanten Rentensenkung – zumindest für die tieferen Einkommen – klar verletzt. Bei Änderungen der Verfassung hat in unserem Land das Volk das letzte Wort. Es soll auch das letzte Wort haben, wenn ein in der Verfassung verankertes Ziel durch eine Gesetzesänderung verletzt wird. Das Referendum schafft diese Möglichkeit.
</p><p>&nbsp;</p><p>Falls ein Abbau beim Umwandlungssatz aus finanztechnischen Gründen unausweichlich wird – was im vorliegenden Fall alles andere als klar ist –, müssen gleichzeitig Massnahmen zur Sicherung des Rentenniveaus ergriffen werden – zum Beispiel durch eine Erhöhung der AHV-Rente.</p>]]></content:encoded><category>Berufliche Vorsorge</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-538</guid><pubDate>Mon, 06 Apr 2009 17:01:00 +0200</pubDate><title>Couchepin verstärkt mit forciertem Sanierungsdruck die Krise</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/couchepin-verstaerkt-mit-forciertem-sanierungsdruck-die-krise</link><description></description><content:encoded><![CDATA[<p>Der Schweizerische Gewerkschaftsbund (SGB) wendet sich gegen die vom Departement Couchepin heute verlangte forcierte Sanierung der Pensionskassen. Das Bundesamt für Sozialversicherung rät dabei sogar bei geringen Unterdeckungen zu schnellen Sanierungsmassnahmen. So eine Politik ist unnötige Panikmache und verstärkt die Wirtschaftskrise.
</p><p>Sanierungsmassnahmen bedeuten für die Erwerbstätigen wegen höheren Beiträgen oder bei den Pensionierten wegen tieferen Renten in erster Linie schmerzhaften Kaufkraftverlust. Diese Politik ist nicht nur konjunkturpolitisch falsch, sie verunsichert auch unnötig pessimistisch in der Krise. Der SGB hat dem Bundesrat frühzeitig geschrieben, mit Blick auf die Kaufkraft die Aufsichtsbehörden zur Zurückhaltung zu mahnen. Jetzt macht er das Gegenteil und rät zu Sanierungen, wo bisher davon nie die Rede gewesen war.
</p><p>Besonders stossend ist, dass das BSV die Gelegenheit benutzt, für die Senkung des Umwandlungs­satzes zu werben, wogegen das Referendum mit über 150'000 Unterschriften erfolgreich zustande gekommen ist. Die kurzfristigen Sanierungen haben nichts mit dem langfristig wirkenden Umwandlungssatz zu tun. Gemeinsam ist beiden nur, dass die Bundespolitik die Renten der Pensionskassen senken will. Ohne flankierende gleichwertige Erhöhung der AHV-Renten ist dies sozialpolitisch verantwortungslos und inakzeptabel.</p>]]></content:encoded><category>Berufliche Vorsorge</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-539</guid><pubDate>Wed, 01 Apr 2009 17:01:00 +0200</pubDate><title>Protest gegen willkürliche Entlassung – Parolen zum 17. Mai</title><link>https://www.sgb.ch/themen/arbeit/detail/protest-gegen-willkuerliche-entlassung-parolen-zum-17-mai</link><description></description><content:encoded><![CDATA[<p>Der SGB-Vorstand, der heute in Bern getagt hat, erklärt der am 18. Februar von Manor Genf entlassenen Verkäuferin Marisa Pralong und der betroffenen Gewerkschaft Unia in ihren Bemühungen um eine Wiederanstellung seine volle Unterstützung. Marisa Pralong, Delegierte der Gewerkschaft Unia, erhielt die Kündigung, weil sie sich in einem Zeitungsartikel kritisch über die Arbeitsbedingungen während den Nachtverkäufen zu Jahresende geäussert hatte. Die Kündigung stellt zudem eine klare Verletzung der Gewerkschaftsfreiheit dar. Sie bildet einen schlagenden Beweis dafür, dass - wie auch die Internationale Arbeitsorganisation festhält - Gewerkschaftsvertreter in der Schweiz nur ungenügend gegen missbräuchliche Kündigung geschützt sind.&nbsp;
</p><p>Eine Solidaritätsbotschaft hat der SGB-Vorstand auch an die Hausärzte und das Praxis- und Laborpersonal verfasst, die heute für das Anliegen einer funktionierenden, medizinischen Grund­versorgung auf der Strasse protestieren.&nbsp;
</p><p>Beschlossen hat der SGB zudem die Parolen für den eidgenössischen Urnengang vom 17. Mai. Der SGB empfiehlt ein Ja zum Verfassungsartikel zur Komplementärmedizin. Dieser schafft eine Grundlage dafür, dass die ärztliche Komplementärmedizin in die Grundversicherung aufgenommen wird, was sich letztlich in einer Kostensenkung auswirken dürfte. Zur Revision des Ausweisgesetzes (biometrische Pässe) hat der SGB-Vorstand beschlossen, keine Parole zu fassen.&nbsp;</p>]]></content:encoded><category>Gewerkschaftsrechte</category><category>Gesundheit</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-295</guid><pubDate>Mon, 23 Mar 2009 15:53:00 +0100</pubDate><title>Keine Mengenausweitung sondern Beitrag zum Kostensparen</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/keine-mengenausweitung-sondern-beitrag-zum-kostensparen</link><description>Am 17. Mai stimmen wir über den Verfassungsartikel „Zukunft mit Komplementärmedizin“ ab. Der SGB empfiehlt ein Ja. Dieses Ja begründet im Folgenden Edith Graf-Litscher, SP-Nationalrätin aus dem Thurgau, profilierte Gesundheitspolitikerin, Mitglied im Pro-Komitee und SEV-Sekretärin.</description><content:encoded><![CDATA[<p>SGB-NL: Edith Graf, warum sollen wir am 17. Mai Ja stimmen zu diesem Verfassungs­artikel?
</p><p>EG: Als Gewerkschafter/innen setzen wir uns ja immer für die Schwächeren in der Gesellschaft ein. Bei der Komplementärmedizin geht es genau auch darum. Die Komplementärmedizin wird heute immer mehr an den Rand gedrängt, obwohl sie eine sinnvolle Ergänzung zur Schulmedizin ist. Deshalb ist es gut, wenn die Verfassung bestimmt, dass sich Bund und Kantone im Rahmen ihrer Kompetenzen auch für die Komplementärmedi­zin einsetzen.
</p><p>Im Unterschied zur zurückgezogenen Volksinitiative ist nun aber der Gegenvorschlag, über den wir abstimmen, offen formuliert. Das Parlament hat freie Hand bei der Umset­zung. War es nicht ein Fehler, die Initiative zurückzuziehen?&nbsp;
</p><p>78 % der Parlamentarier/innen haben dem Gegenvorschlag zugestimmt. Was ist die Differenz zwischen diesem und der zurückgezogenen Volksinitiative? Gestrichen worden ist das Wort „umfassend“. Aber Bund und Kantone müssen bei einem Ja für die Berücksichtigung sorgen. Klar ist – wie bei so vielen Abstimmungen – dass die eigentliche Ar­beit erst nach der Abstimmung beginnt. Klar ist ebenso, dass wir uns in der parlamentari­schen Debatte für eine effiziente Umsetzung engagieren werden. Ich habe deshalb mit Ständerat Rolf Büttiker zusammen eine parlamentarische Gruppe „Komplementärmedi­zin“ gegründet. Sie wird sich dafür verwenden, dass die Verfassungsbestimmung gesetz­lich korrekt umgesetzt wird.
</p><p>Aber wenn viel Neues in die Grundversicherung kommt, dann gibt’s doch auch eine neue Kostenwelle?
</p><p>Ganz im Gegenteil. Ein Ja am 17. Mai wird helfen, Kosten zu sparen. Zentral ist, dass in die Grundversicherung nur jene 5 Methoden aufgenommen werden, die dies zuvor schon einmal waren. Kommt dazu, dass aus der Grundversicherung nur bezahlt wird, wenn die Behandlung durch Ärzt/innen mit entsprechender Zusatzausbildung durchgeführt wird. Es handelt sich also nicht um eine Mengenausweitung, sondern darum, dass Patient und Arzt gemeinsam bestimmen, ob sie bei der Diagnose X eine herkömmliche oder eine komplementäre Methode anwenden wollen. Eine Auswertung aus dem Jahre 2004 – damals waren die 5 komplementären Methoden noch provisorisch in der Grundversicherung – hat ergeben, dass die Komplementärmedizin gerade mal 30 Rappen – ich wiederhole: 30 Rappen! – der Prämien ausgemacht hat. Wichtig ist: alles was von therapeutischer Seite angeboten wird, etwa Shiatsu oder Fussreflexzonenmassagen, fällt weiterhin in den Bereich der Zusatzversicherungen.&nbsp;
</p><p>Keine Parole gefasst hat der SGB zur zweiten eidgenössischen Vorlage, den biometri­schen Pässen.&nbsp;</p>]]></content:encoded><category>Gesundheit</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-541</guid><pubDate>Fri, 20 Mar 2009 17:04:00 +0100</pubDate><title>Kerngesunde AHV – trotz Anlageverlust</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/kerngesunde-ahv-trotz-anlageverlust</link><description></description><content:encoded><![CDATA[<p>Auch die AHV und die EO sind Opfer der Finanzmarktkrise geworden. Der Anlageverlust ist der grösste in der Geschichte der AHV. Er hat hart erarbeitete Beiträge der Versicherten und der Arbeitgeber vernichtet und ist schmerzhaft.&nbsp;
</p><p>Noch bemerkenswerter ist jedoch das sensationelle „Umlageergebnis“ (Versicherungsergebnis): Entgegen allen Prognosen aus dem Bundeshaus und trotz steigender Anzahl RentnerInnen und regelmässigen Rentenanpassungen hat die AHV eine sensationelles Versicherungsergebnis von über 2 Milliarden Franken erwirtschaftet. Positive Versicherungsergebnisse weist die AHV in ununterbrochener Folge schon seit 2000 aus, entgegen allen Unkenrufen bezüglich der demographischen Entwicklung.
</p><p>Es ist davon auszugehen, dass die Wirtschaftskrise in nächster Zeit einen negativen Einfluss auch auf die Versicherungsrechnung der AHV haben wird. Die AHV ist jedoch kerngesund und wird auch diese Krise überstehen. Sie stand und steht nicht vor dem immer wieder behaupteten Kollaps, sondern erweist sich im Gegenteil als äusserst solides Sozialwerk.</p>]]></content:encoded><category>AHV</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-309</guid><pubDate>Wed, 04 Mar 2009 16:40:00 +0100</pubDate><title>Die Leistungskürzer werden sich warm anziehen müssen</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/die-leistungskuerzer-werden-sich-warm-anziehen-muessen</link><description>Wenn der Leistungsabbau bei jungen Arbeitslosen und Langzeitarbeitslosen durchkommt, ist das Referendum sicher. Zum Zeitpunkt einer Referendumsabstimmung werden in der Schweiz mehr als 200&#039;000 Personen arbeitslos sein. Die bürgerlichen Parteien werden sich warm anziehen müssen. Ein unsozialer Leistungsabbau mitten in einer Krise, das ist für sie eine schwierige Ausgangslage, um die Abstimmung zu gewinnen. </description><content:encoded><![CDATA[<p>Im kommenden Jahr werden die Schulden der ALV wegen der Krise ein Niveau erreichen, bei dem der Bundesrat die Beiträge erhöhen und das Solidaritätsprozent muss. So steht es in Art. 90c des geltenden Gesetzes. Der Bundesrat kann die Beiträge um maximal 0.5 Lohnprozente erhöhen. Mit einer Erhöhung in diesem Masse wäre die ALV saniert, ohne dass eine Revision mit Leistungskürzungen erforderlich ist. Diese Regelung wird das Referendum beflügeln.&nbsp;
</p><p>Um die Verschlechterung der Konjunktur und die drohende Zunahme der Arbeitslosig­keit zu bekämpfen, braucht es konjunkturstützende Massnahmen. Das ist klar. Das Par­lament muss in der ausserordentlichen Session von kommender Woche dem Paket von 700 Mio. Fr. zustimmen. Doch diese Ankurbelung allein reicht nicht aus. Die höhere Arbeitslosigkeit und die für 2010 drohenden Prämienerhöhungen bei den Krankenkassen werden Kaufkraft bei den Haushalten wegfressen. Resultat: der Konsum wird schrumpfen - wenn keine Massnahmen zur Stützung der Kaufkraft beschlossen werden. Bei einem Anteil von rund 60 Prozent am BIP hätte ein Konsumeinbruch gravierende Auswirkun­gen auf die gesamte Konjunktur in der Schweiz. Weiter braucht es ein Investitionspro­gramm für ökologischen Umbau und bessere Kinderbetreuung.&nbsp;&nbsp;
</p><p>Als Kriterium für eine dritte Stufe bei den Konjunkturprogrammen hat der Bundesrat eine weitere Verschlechterung der Konjunktur vorgegeben. Angesichts der verdüsterten Aus­sichten ist dieses Kriterium erfüllt.&nbsp;</p>]]></content:encoded><category>Arbeitslosenversicherung</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-307</guid><pubDate>Wed, 04 Mar 2009 16:20:00 +0100</pubDate><title>Erneut Gelegenheit verpasst, aber neue Tür spaltbreit offen</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/erneut-gelegenheit-verpasst-aber-neue-tuer-spaltbreit-offen</link><description>Es schien auf gutem Weg: das Anliegen, die soziale Sicherheit der Kunstschaffenden zu verbessern. Im Plenum des Nationalrats aber haben nun die Freisinnigen eine Kehrtwen-dung vollzogen. Gleichzeitig öffnete Bundesrat Couchepin eine Tür. Wie weit, wie lang? Das wird sich weisen. </description><content:encoded><![CDATA[<p>Ein harter bürgerlicher Kern, gebildet von FDP und SVP, hat in der Beratung des Kultur­förderungsgesetzes zugeschlagen. Er hat eine von der Kommission für Wissenschaft, Bildung und Kultur (WBK) vorgeschlagene Motion verworfen, welche die soziale Si­cherheit der Kunstschaffenden verbessern wollte. Dies obwohl allgemein bekannt ist, dass deren Lage besorgniserregend ist. Denn viele Kunstschaffende verfügen nur über eine lückenhafte berufliche Vorsorge; weil sie mal als Angestellte, dann wieder als Selb­ständige oder als Scheinselbständige arbeiten und weil sie immer wieder Phasen von Ar­beitslosigkeit kennen. All dies hindert sie daran, die Beiträge an die Sozialversicherun­gen, vor allem an die 2. Säule, zu entrichten. Diese Lücken machen sich vor allem dann bemerkbar, wenn die Kunstschaffenden das Rentenalter erreichen oder invalid werden. Dann sichern ihnen oft nur Ergänzungsleistungen oder die Sozialhilfe das Überleben.&nbsp;
</p><p>Die nationalrätliche WBK hatte dieses Problem erkannt. Sie wollte es aber nicht im Kul­turförderungsgesetz regeln, das sich ihrer Meinung nach auf das kulturelle Schaffen kon­zentrieren sollte. Deshalb verabschiedete die Kommission mit klarer Mehrheit eine Mo­tion. Sie sollte den Bundesrat zwingen, für die soziale Sicherheit von Personen in atypi­schen Berufssituationen, und damit vor allem auch von künstlerisch Tätigen, Massnah­men zu ergreifen. Der Bundesrat hatte sich bis anhin immer geweigert, hier etwas zu un­ternehmen, obwohl die gesetzlichen Grundlagen vorhanden sind. In der Plenumsdiskus­sion vom 2. März haben sich nun die Radikalen, die früher dieser Motion gegenüber günstig gestimmt waren, um 180 Grad gedreht. Dies nach einer Intervention von Bundes­rat Couchepin, der zugab, das Problem in seiner ganzen Tragweite nunmehr zur Kenntnis zu nehmen. Deswegen habe er das Bundesamt für Sozialversicherungen aufgefordert, mit dem SGB und mit Swissculture (dem Dachverband der kulturellen Vereinigungen) zu­sammen Lösungsvorschläge zu erarbeiten. Hoffnung ist damit noch vorhanden, wenn der Bundesrat das Dossier nun wirklich engagiert und rasch anpackt. Und sonst wird die kleine Kammer als Zweitrat dafür zu sorgen haben, dass die Förderung der Kultur nicht die Kulturschaffenden ausblendet.</p>]]></content:encoded><category>Sozialpolitik</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-317</guid><pubDate>Wed, 04 Feb 2009 16:59:00 +0100</pubDate><title>Sichere Versorgung – garantierte Mitsprache – gedämpfte Kosten</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/sichere-versorgung-garantierte-mitsprache-gedaempfte-kosten</link><description>Eine breite Allianz von Gewerkschaften und Verbänden aus dem Gesundheitswesen hat Mitte Januar 09 das Modell Persönliche Gesundheitsstelle (PGS) lanciert. Das Mo¬dell stellt die ärztliche Versorgung der Bevölkerung sicher, garantiert die Mitsprache der einzelnen und dämpft gleichzeitig die Kosten – und wird deshalb die künftige Gesund-heitspolitik prägen. Interview mit Christine Goll, SGB-Vizepräsidentin</description><content:encoded><![CDATA[<p style="font-weight: bold;">SGB-NL: Christine Goll, was ist PGS? Welche Probleme soll und kann es lösen?</p><p>CG: Das Modell Persönliche Gesundheitsstelle (PGS) sichert der ganzen Bevölkerung den Zugang zu einer qualitativ hoch stehenden medizinischen Versorgung. Gleichzeitig sichert es eine bessere Koordination der Behandlung und trägt zur Kostenlenkung im Gesundheitswesen bei. Die PGS wird von der versicherten Person frei gewählt; die PGS kann einE HausärztIn, ein Ambulatorium, ein ärztlich geleitetes Netzwerk, eine Kinder­arztpraxis oder in klar definierten Fällen auch eine Spezialpraxis sein.
</p><p style="font-weight: bold;">Vor 14 Tagen habt Ihr das Modell lanciert. Hat es in einer der zahlreichen Baustellen der Gesundheitspolitik bereits Eingang gefunden – oder mindestens eine offene Tür?</p><p>Für uns, dieses Bündnis aus Gewerkschaften und Verbänden aus dem Bereich Pflege und Versorgung, ist es wichtig, dass wir jetzt eine breite Diskussion auslösen über dieses Mo­dell. Im Parlament wird dafür ein Antrag sorgen, den ich bereits eingereicht habe. Kon­kret: bei den Reformpaketen managed care und Vertragsfreiheit, die immer noch in der parlamentarischen Beratung stehen, wird unser Modell erstmals in die Debatten einflies­sen.&nbsp;
</p><p style="font-weight: bold;">Was sind denn da die Konfliktlinien?</p><p>Die Krankenkassen möchten die alleinige Macht über das Gesundheitswesen. Das kommt für uns nicht in Frage. Wir möchten, dass die öffentlich-demokratische Kontrolle beibe­halten wird. Mit PGS ist dies gesichert. Deshalb ist es für uns so wichtig, das Modell durchzubringen.
</p><p style="font-weight: bold;">Gibt es Anzeichen dafür, dass das Modell über die Allianz, die es jetzt propagiert, hinaus Akzeptanz findet?</p><p>Die Trägerschaft für unser Modell ist bereits heute erfreulich breit. Wir werden uns aber bemühen, auch andere unterstützende Organisationen zu finden. Was dabei vor allem zuversichtlich stimmt: Unser Modell entspricht dem Mehrheitsentscheid der Schweizer Bevölkerung vom 1. Juni 2008. Damals sagte das Volk klar Nein zum Kassendiktat und zur Zweiklassenmedizin. Das Volk will also Modelle, die weiterhin die freie Arztwahl und den Kassen keine unbeschränkte Macht ermöglichen, sowie imstande sind, die jähr­lich steigenden Kosten zu dämpfen.</p>]]></content:encoded><category>Gesundheit</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-316</guid><pubDate>Wed, 04 Feb 2009 16:58:00 +0100</pubDate><title>Verantwortungsloser Bundesrat</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/verantwortungsloser-bundesrat</link><description>Neue Episode aus dem Trauerspiel um die IV: Der Bundesrat hat die von ihm auf den 17. Mai 2009 angesetzte Abstimmung über die Verfassungsänderung zur temporären Anhe-bung der Mehrwertsteuer für die Zusatzfinanzierung der IV nach zwei Wochen wieder abgesagt und auf den September 2009 verschoben. Um dem Parlament „die Gelegenheit zu geben, eine andere, aber gleichwertige oder noch bessere Vorlage“ auszuarbeiten. Aber ohne diesem einen konkreten Vorschlag zu unterbreiten.</description><content:encoded><![CDATA[<p>Die Invalidenversicherung ist der Prügelknabe der schweizerischen Politik. Fast seit es sie gibt, ist sie chronisch unterfinanziert. Nach einer Beitragserhöhung (durch Umwid­mung von EO-Beitragspromillen) in den 90-er Jahren und zweimaligem Kapitaltransfer von der EO zur IV türmten sich die jährlichen Defizite wieder zu grossen Schulden auf. Eigentlich ist die IV ja gar keine teure Versicherung. Es hätte gereicht, die Beiträge der Versicherten und der Arbeitgeber rechtzeitig etwas zu erhöhen, um Ausgaben und Ein­nahmen wieder ins Lot zu bringen. Ruth Dreifuss hatte denn auch vergeblich versucht, im Bundesrat Vorlagen zur IV-Finanzierung durchzubringen. Eine Verfassungsänderung über eine zweckgebundene MWSt-Erhöhung für die AHV und IV ist 2004 abgelehnt worden, weil sich die bürgerlichen Politiker plötzlich in die Büsche geschlagen hatten, statt für die Vorlage einzustehen…&nbsp;
</p><h3>Zusatzfinanzierung verschlampt</h3><p>Aus den IV-Defiziten sind unterdessen Schulden von ca. 13 Milliarden Franken gewor­den. Das Perfide dabei: Die Defizite müssen von der AHV vorfinanziert werden, und die Schulden stehen als „IV-Verlustvortrag“ in der AHV-Rechnung. Im Klartext: Die IV verbrennt das Geld der AHV. Jahr für Jahr. Die organisierte Verantwortungslosigkeit ging weiter: Die dringend nötige Zusatzfinanzierung wurde von der Parlamentsmehrheit weiter vertrödelt. Nach langen Jahren hat sich das Parlament endlich auf eine Vorlage geeinigt: Eine auf sieben Jahre befristete Anhebung der MWSt um 0.4 %, kombiniert mit der Schaffung eines separaten IV-Fonds und dem Transfer von 5 Milliarden von der AHV zur IV als Starthilfe. Ohne Entschuldung, aber mit einer Schuldzinszahlung durch den Bund. Eine MWSt-Erhöhung ist eine Verfassungsänderung und braucht das Doppelte Mehr von Volk und Ständen. Eine hohe Hürde, wie das Parlament wusste. Diese MWSt-Erhöhung sollte nach dem Willen des Parlaments im Januar 2010 in Kraft treten. Der Bundesrat hat mit der Abstimmung bis Mai 2009 gewartet.&nbsp;
</p><h3>Wirtschaftskrise? Angst vor der SVP? Führungsschwäche!</h3><p>Eine MWSt-Erhöhung am Anfang einer Rezession ist sicher nicht ideal. Aber: dass ein­mal ein Abschwung kommen würde, war klar, wenn auch nicht, wann er kommen würde. Weil sicher war, dass einer kommen würde, hat der SGB immer eine rasche Einführung der IV- und der ALV-Zusatzfinanzierung gefordert, was das Parlament leider nicht beher­zigt hat. Nach Ansetzung der Abstimmung machten sich Economiesuisse-Vertreter für deren Verschiebung stark. Ausser der SVP, die ohnehin gegen mehr Geld für die IV ist und wider besseres Wissen behauptet, man könne die IV mit Einsparungen sanieren, wa­ren alle Bundesratsparteien dagegen. Doch der Bundesrat hat nun in einem präzedenzlo­sen Vorgehen die Abstimmung verschoben. Schiss vor der SVP? Schiss vor dem Volk? Dass sich das Parlament innert wenigen Wochen auf eine gute Alternative einigen kön­nen wird, ist kaum wahrscheinlich. Einen Ausgleich durch eine temporäre Senkung der MWSt für den Bund, was auf eine für die Konsumenten neutrale übung und eine Mehr­belastung des Bundeshaushaltes hinauslaufen würde, hat der Bundesrat selbst abgelehnt.&nbsp;
</p><h3>„Hidden agenda“ AHV-Ausplünderung stoppen</h3><p>Der Bundesrat hat grosse Verwirrung geschaffen. Er nimmt auch in Kauf, dass der müh­sam gebastelte Minimalkompromiss wieder auseinanderfällt, die Zusatzfinanzierung für die IV weiter auf die lange Bank geschoben und die AHV weiter geplündert wird. Was auch immer nun im Parlament diskutiert wird: Ob mit oder ohne Ausgleich durch tiefere Bundeseinnahmen, die Zusatzfinanzierung für die IV muss rasch her und darf nicht mehr weiter hinausgezögert werden. Es darf kein weiterer AHV-Franken mehr verbraten wer­den!</p>]]></content:encoded><category>Invalidenversicherung</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-315</guid><pubDate>Wed, 04 Feb 2009 16:56:00 +0100</pubDate><title>Verordnung ist gesetzeswidrig!</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/verordnung-ist-gesetzeswidrig</link><description>Vor einigen Jahren hat der Bundesrat überraschend mit Verordnungsbestimmungen die vom Gesetz vorgeschriebene Beteiligung an den Überschüssen der Lebensversicherer in eine Beteiligung der Lebensversicherer an den Gesamteinnahmen verwandelt. Diese Verordnungsbestimmungen, die den Versicherern ein Recht auf bis zu 10 % aller Ge-samteinnahmen verschaffen, haben damals (fast) alle vor den Kopf gestossen. Dass diese Empörung gerechtfertigt ist, beweist nun eine juristische Masterarbeit. Sie kommt zum klaren Schluss: Die bundesrätliche Verordnung ist illegal.</description><content:encoded><![CDATA[<p>Man erinnere sich: Eine Delegation von (später schändlich gestolperten) Swisslife-Chefs hat im Jahr 2002 den Bundesrat dazu gebracht, den Mindestzinssatz in der beruflichen Vorsorge fast über Nacht zu senken. Dieses Ereignis hat dazu geführt, dass die öffent­lichkeit erstmals Kenntnis genommen hat von einem Skandal, der unter den Namen „Rentenklau“ in die Geschichte eingegangen ist. Die Lebensversicherer mussten nieman­dem Rechenschaft ablegen und haben Jahr für Jahr riesige Summen aus der beruflichen Vorsorge abgeführt. Möglich war das dank eines gesetzlichen Monopols, dank dem Feh­len von entsprechenden Vorschriften und dem Laxismus der Aufsichtsbehörden. Danach wurde in hartem parlamentarischen Ringen eine Gesetzesbestimmung eingeführt, die diesem Rentenklau mit der sogenannten „legal quote“ ein Ende setzen sollte. Die Vorsor­genehmer (hier: die mit Rückversicherungsverträgen an Versicherer gebundenen Vor­sorgeeinrichtungen) sollten 90 % der überschüsse erhalten. Was mit überschüssen ge­meint ist, war damals allen klar: Nämlich das, was&nbsp;<i>übrigbleibt</i>, wenn man von den Ein­nahmen alle Ausgaben abzieht.&nbsp;
</p><h3>„Überschüsse“ über Nacht vom Bundesrat uminterpretiert</h3><p>Riesig waren die überraschung und die Enttäuschung, als die bundesrätliche Verordnung, welche diese Gesetzesbestimmung präzisieren sollte, alles auf den Kopf stellte. Als über­schüsse galten nun plötzlich und unlogischerweise die Gesamteinnahmen (oder, leichter verständlich, der Gesamtumsatz). Davon sollten die Vorsorgenehmer mindestens 90 % erhalten – was nichts anderes bedeutet, als dass die Versicherer bis zu 10 % aller Ge­samteinnahmen (Prämien, Kapitalerträge, technische Gewinne) für sich behalten dürfen. Oder, in den Worten der Gesetzesverdreher: Massgebend war nun die „Bruttomethode“ statt der ursprünglich gewollten „Nettomethode“. Der Unterschied zwischen den beiden Methoden beträgt mehrere hundert Millionen bis über eine Milliarde Franken pro Jahr – Geld, das letztlich den Versicherten fehlt. Ihre Renten fallen entsprechend kleiner aus. Kommt dazu, dass das wenige Geld, das den Vorsorgeeinrichtungen nach der bundesrät­lichen Berechnungsmethode überhaupt noch zusteht, ihnen nur zu einem geringen Teil auch ausbezahlt wird. Der grösste Teil wird in einem Fonds parkiert, aus dem die Versi­cherer sich wiederum bedienen können (siehe Beitrag im SGB-Newsletter 16/08). Dass an den abstrusen Formulierungen im Versicherungsaufsichtsgesetz (VAG) und der Auf­sichtsverordnung (AVO; früher in einer Vorgängerverordnung geregelt) etwas nicht stimmen konnte, war rasch klar. Von der gewählten Methode war im Laufe der Arbeiten zur VAG-Bestimmung nie die Rede ge­wesen. Alle Versuche, diese abstruse Berechnungsmethode auf parlamentarischem Wege zu ändern, waren jedoch erfolglos. Der von Versicherungsvertretern unterwanderte Bun­desrat und das Bundesamt der Privatversicherer (heute: Finma) blieben hart. Die armen Versicherer würden pleite gehen, war ihre Begründung. Die Lobbyisten der Privatasseku­ranz verwendeten einen Teil der den Versicherten vorenthaltenen Gelder für grosszügige Aktionen gegenüber Parteien und Parlamentariern. Infolgedessen kam keine parlamenta­rische Mehrheit zustande, um den vom Bundesrat abgesegneten Raubzug zu verhindern.
</p><h3>Bundesrat: Gesetzesbruch!</h3><p>Franco Saccone von der Universität Genf hat seine Masterarbeit diesem Thema gewid­met. Er hat in einer handwerklich hervorragenden Arbeit<a href="typo3/#_ftn1" target="_blank" name="_ftnref1">[1]</a>&nbsp;untersucht, ob die Verordnungs­bestimmungen gesetzeskonform sind oder nicht. Er ist nach allen Regeln der Kunst vorgegangen und hat die jeder Juristin und jedem Juristen geläufigen, vom Bun­desgericht x-fach bestätigten Auslegungsmethoden angewandt. Er kommt zum Schluss: Egal, welche Auslegungsmethode man anwendet, die in der Verordnung verwendete „Bruttomethode“ ist in jedem Fall illegal. Der Bundesrat hat das Gesetz nicht eingehal­ten. Er hätte sich an die vom Parlament gewollte und im Gesetz auch sprachlich eindeutig verankerte Nettomethode halten müssen. Nur Überschüsse sind überschüsse –&nbsp; Gesamt­einnahmen sind Gesamteinnahmen, nicht überschüsse!
</p><h3>Ist Gerichtsurteil nötig oder gibt der Bundesrat nach?</h3><p>Was bedeutet dies nun konkret? Um den fortgesetzten, milliardenschweren Rentenklau der Versicherer und des Bundesrats nun endlich zu beenden, gibt es zwei Wege: Der eine besteht darin, dass eine konkret betroffene Vorsorgeeinrichtung die entsprechende Le­bensversicherungsgesellschaft einklagt und dabei geltend macht, dass die Verordnungs­bestimmungen, auf welche sich diese bei der Berechnung der überschuss-verteilung stützt, gesetzeswidrig sind. In diesem Fall geht der Milliarden-Raubzug vermutlich bis zu einem Bundesgerichtsurteil weiter, dauert also noch während einigen Jahren an. Der zweite, schnellere, besteht darin, dass der Bundesrat die Blamage vermeidet und die Ver­ordnung korrigiert. Das wäre seine Pflicht, denn der Bundesrat muss geltende Bundesge­setze einhalten. Das wäre im Interesse der Versicherten und „das Mindeste“ – die Versi­cherten sind schon so lang ausgeplündert worden, dass nun endlich ein Ende sein muss. Der Bundesrat hat es nun also in der Hand, seine Ehre zu retten!
</p><hr><p><a href="typo3/#_ftnref1" target="_blank" name="_ftn1">[1]</a>&nbsp;Zusammenfassung publiziert in der SZS, Schweizerische Zeitschrift für Sozialversicherung und berufliche Vorsorge, 1/2009, unter dem Titel: „Participation aux excédents en matière de prévoyance professionelle: légalité de la méthode de calcul basée sur le rendement?“</p>]]></content:encoded><category>Berufliche Vorsorge</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-546</guid><pubDate>Wed, 28 Jan 2009 17:12:00 +0100</pubDate><title>Zukunftsszenarien nach wie vor zu realitätsfern</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/zukunftsszenarien-nach-wie-vor-zu-realitaetsfern</link><description></description><content:encoded><![CDATA[<p>Zwei Monate nach der Abstimmung über die AHV-Initiative des SGB hat der Bundesrat überarbeitete AHV-Finanzszenarien vorgelegt. Dabei zeigt sich: Bereits ein Modell, welches die wirtschaftliche Realität in der Schweiz geringfügig besser abbildet, führt zu weniger düsteren Szenarien für die AHV-Finanzen. Bis 2025 verbessert sich das Umlageergebnis der AHV aufgrund des neuen Modells des Bundesrates um 900 Mio. Fr.
</p><p>In seinem neuen Modell hat der Bundesrat Teile des SGB-Modells (s. Dossier 53) übernommen. Allerdings ist auch das neue Modell nach wie vor zu realitätsfern.&nbsp;</p><ul><li>Das Modell geht nach wie vor von unrealistischen Annahmen für die Immigration aus. In den Jahren 1991 bis 2005 war die tatsächliche Immigration in der Schweiz jährlich um über 10'000 Personen höher, als im Modell des Bundesrates („mittleres Szenario“). Diese Jahre waren zum Teil wirtschaftlich schwierige Jahre, und es gab keine Personenfreizügigkeit. Rechnet man mit höherer Einwanderung, entlastet das die AHV um rund 2 Mrd. Fr. pro Jahr (Wert 2025).&nbsp;&nbsp;</li></ul><ul><li>Das im Modell revidierte Produktivitätswachstums entlastet die AHV nur teilweise. Im Vergleich zum alten Modell müsste die AHV in den neuen Szenarien pro Jahr eine Entlastung um rund 0.28 Prozent der Einnahmen erfahren. Bis 2025 entspricht das mehr als 1.5 Mrd. Fr. und nicht 900 Mio. Fr., wie vom Bundesrat unterstellt („mittleres Szenario“). In der Vergangenheit war die produktivitätsbedingte Entlastung bei der AHV deutlich höher. Würde das Modell mit diesen Vorgaben rechnen, würde die Entlastung fast 3 Mrd. Fr. pro Jahr betragen (Wert 2025).&nbsp;</li></ul><p>Der SGB erwartet vom Bundesrat ein realitätsnahes Modell für die AHV-Finanzen. Sind die AHV-Szenarien zu pessimistisch, haben Volk und Parlament keine seriöse Grundlage für ihre Entscheidungen. Ein Opfer dieses Pessimismus war die SGB-Initiative. Mit seinen systematisch falschen Prognosen hat der Bundesrat den Volkswillen fehlgeleitet.&nbsp;&nbsp;</p>]]></content:encoded><category>AHV</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-545</guid><pubDate>Wed, 28 Jan 2009 17:11:00 +0100</pubDate><title>SGB unterstützt Referendum gegen die Senkung des BVG-Umwandlungssatz </title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/sgb-unterstuetzt-referendum-gegen-die-senkung-des-bvg-umwandlungssatz</link><description></description><content:encoded><![CDATA[<p>Der Vorstand des Schweizerischen Gewerkschaftsbundes (SGB) hat heute einstimmig beschlossen, &nbsp;das bereits lancierte Referendum gegen die Senkung des Umwandlungssatzes bei der beruflichen Vorsorge (BVG) zu unterstützen.&nbsp;
</p><p>Die Senkung würde vor allem diejenigen Versicherten in der zweiten Säule hart treffen, die nur niedrige Renten aus dem BVG-Minimum zu erwarten haben. Eine Kürzung dieser ohnehin schon kleinen Renten wäre für viele künftige Rentnerinnen und Rentner existenzgefährdend. Diese Bezüger niedriger Einkommen sind nicht in der Lage, die Kürzung des Umwandlungssatzes und damit der künftigen Rente zum Beispiel durch Ersparnisse zu kompensieren.
</p><p>Die Senkung des BVG-Umwandlungssatzes ist gleichzeitig ein Beispiel für die unheilvolle Tätigkeit der Lebensversicherer in einer Sozialversicherung. Sie wurde von diesen durchgedrückt - und wird dazu führen, dass sich für die Lebensversicherer das ohnehin sehr rentable Geschäft mit den &nbsp;Altersrenten noch rentabler gestalten wird. Hier ist ein Strich durch die Rechnung angezeigt.&nbsp;</p>]]></content:encoded><category>Berufliche Vorsorge</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-547</guid><pubDate>Wed, 14 Jan 2009 17:13:00 +0100</pubDate><title>Senkung BVG-Umwandlungssatz trifft Bezüger niedriger Renten besonders hart</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/senkung-bvg-umwandlungssatz-trifft-bezueger-niedriger-renten-besonders-hart</link><description></description><content:encoded><![CDATA[<p>Der Präsidialausschuss des Schweizerischen Gewerkschaftsbundes SGB beantragt dem Vorstand die Unterstützung des Referendums gegen die Senkung des Umwandlungssatzes bei der beruflichen Vorsorge (BVG). Der SGB-Vorstand wird an seiner Sitzung vom 28. Januar über die Unterstützung des Referendums befinden.
</p><p>Die Senkung würde vor allem diejenigen Versicherten in der zweiten Säule hart treffen, die nur niedrige Renten aus dem BVG-Minimum zu erwarten haben. Eine Kürzung dieser ohnehin schon kleinen Renten wäre für viele künftige Rentnerinnen und Rentner existenzgefährdend. Diese Bezüger niedriger Einkommen sind auch nicht in der Lage, die Kürzung des Umwandlungssatzes und damit der künftigen Rente zum Beispiel durch Ersparnisse zu kompensieren.
</p><p>Die Senkung des BVG-Umwandlungssatzes ist vor allem auf Druck der Lebensversicherer erfolgt. Sie führt dazu, dass die Versicherer noch mehr Gewinn mit dem Geschäft mit Altersrenten machen werden; allein 2007 betrug er 823 Millionen Franken. Dieses Resultat zeigt, dass die Versicherer nicht zu hohe, sondern im Gegenteil zu tiefe Leistungen ausrichten.</p>]]></content:encoded><category>Berufliche Vorsorge</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-321</guid><pubDate>Wed, 14 Jan 2009 17:04:00 +0100</pubDate><title>Ein soziales Modell für gute Qualität und gedämpfte Kosten</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/ein-soziales-modell-fuer-gute-qualitaet-und-gedaempfte-kosten</link><description>Eine breite Koalition von arbeitnehmerorientierten Verbänden aus dem Gesundheitswesen hat am 12.1.09 der Öffentlichkeit das neue Modell der persönlichen Gesundheitsstelle (PGS) vorgestellt. Mit diesem Modell soll die anhaltende Blockade der Gesundheitspolitik durchbrochen werden – bei garantierter Qualität der medizinischen Versorgung und ohne sozialen Abstrich.</description><content:encoded><![CDATA[<p>Die Reform der Gesundheitspolitik in der Schweiz gleicht einer Grossbaustelle, auf der nichts mehr vorwärts geht, seit einigen Jahren schon. Der Oberingenieur, Bundesrat Cou­chepin, begnügt sich damit, einzelne begrenzte Revisionen ohne Sicht aufs Ganze vorzu­schlagen. Das Volk hat instinktsicher am 1. Juni 2008 einen neuen Krankenversiche­rungs-Verfassungsartikel bachab geschickt, der den Kassen allzu viel Macht gegeben und den PatientInnen u.a. die freie Arztwahl genommen hätte. Ende dieses Jahres läuft der Zulassungsstopp für neue Arztpraxen aus – und der Ständerat war nicht fähig, in der Wintersession eine Nachfolgeregelung zu erarbeiten. Die nationalrätliche Kommission wird sich Mitte Januar über drei wichtige Teilvorlagen beugen, nämlich die Vertragsfrei­heit, die Kostenbeteiligung und managed care. Bei all diesen Vorlagen drohen Gefahren, entweder in Richtung rationierter Zugang zu Gesundheitsleistungen und/oder vermehrte Belastung der Bevölkerung.
</p><h3>Neue starke Lobby</h3><p>In dieser Lage hat sich nunmehr eine neue starke Koalition aus arbeitnehmerorientierten Verbänden aus dem Gesundheitswesen<a href="typo3/#_ftn1" target="_blank" name="_ftnref1">[1]</a>&nbsp;formiert. Diese Koalition hat das Modell einer Persönlichen Gesundheitsstelle (PGS) entwickelt. ÄrztInnen, KrankenpflegerInnen, Phy­siotherapeutInnen und viele weitere Fachleute, die das Gesundheitswesen aus ihrer tägli­chen Erfahrung kennen, lancieren zusammen mit dem SGB dieses Modell als neuen Vor­schlag, der aus der Blockade der Gesundheitspolitik heraus führen soll. Ziel ist eine qua­litativ hoch stehende medizinische Versorgung, die vom Versicherungsobligatorium ab­gedeckt ist und mit der Vermeidung von administrativem Leerlauf gleichzeitig Kosten einspart.
</p><h3>Schlüssel um Blockade zu überwinden</h3><p>Das Modell stellt eine angemessene Antwort auf die Krise der Hausarztmedizin dar. Gleichzeitig ermöglicht es eine ganzheitliche, der Qualität und der Wirksamkeit glei­chermassen verpflichtete Lösung für die geschilderten Baustellen in der Gesundheitspoli­tik. Es ersetzt den Zulassungsstopp und macht die Diskussionen um die Aufhebung des Vertragsobligatoriums überflüssig.
</p><p>Im Zentrum des Modells steht die persönliche Gesundheitsstelle (PGS). Als PGS funkti­onieren kann die Haus- resp. Kinderarztpraxis, eine Praxisgemeinschaft, ein Ambulato­rium oder ein ärztlich geleitetes Netzwerk. Die Versicherten wählen sich eine PGS aus. Diese erbringt die hausärztliche Erstversorgung, übernimmt die Überweisung an Spezia­listen und weitere andere Leistungserbringer und hat dabei die gesamte Behandlungskette im Blick. Alle Versicherten sind in der Wahl ihrer PGS frei und haben bei Bedarf An­recht auf eine zweite ärztliche Meinung. Die PGS sammeln zudem alle Patienten-Infor­mationen. Die Kantone müssen eine flächendeckende Versorgung mit PGS gewährleis­ten.&nbsp;
</p><p>Damit wird die ganzheitliche, auf die Allgemeinmedizin abstützende Grundversorgung entscheidend gestärkt. Allen Versicherten steht eine gleichwertige Versorgung zur Ver­fügung. Die freie Arztwahl der Versicherten bleibt gewährleistet. Eine Aufsplittung der Grundversorgung in Billig-Netzwerke einerseits, eine teure Variante mit freier Arztwahl andererseits wird verhindert. PGS verhindern also, dass nur mehr finanziell Vermögende medizinisch gut versorgt werden. Gleichzeitig vermeiden sie doppelspurige Behandlun­gen und sparen so Kosten.&nbsp;
</p><hr><p><a href="typo3/#_ftnref1" target="_blank" name="_ftn1">[1]</a>&nbsp;Die Koalition besteht aus folgenden Organisationen der Arbeitnehmenden resp. der Leistungserbringer:</p><ul><li>Verband Schweizerischer Assistenz- und Oberärztinnen und –ärzte VSAO</li><li>Verband des Personals öffentlicher Dienste VPOD</li><li>Schweizer Berufsverband der Pflegefachfrauen und Pflegefachmänner SBK</li><li>Schweizerischer Verband der Berufsorganisationen im Gesundheitswesen SVBG</li><li>ErgotherapeutInnen-Verband Schweiz EVS</li><li>Schweizerischer Gewerkschaftsbund SGB</li><li>Vereinigung Unabhängiger ÄrztInnen VUA</li><li>Schweizerischer Hebammenverband SHV</li><li>physioswiss</li></ul>]]></content:encoded><category>Gesundheit</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-548</guid><pubDate>Tue, 13 Jan 2009 17:14:00 +0100</pubDate><title>Georg Fischer entlässt 10 Prozent der Belegschaft</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/georg-fischer-entlaesst-10-prozent-der-belegschaft</link><description>Economiesuisse-Präsident Bührer: Entlassungen statt Kurzarbeit</description><content:encoded><![CDATA[<p>Der grösste Teil der Firmen mit Schwierigkeiten mit der Auftragslage führte bisher Kurzarbeit ein, um die Probleme zu überbrücken. Ganz anders die Georg Fischer AG: Unter den Verwaltungsräten Gerold Bührer (Präsident Economiesuisse und Ex-FDP-Parteipräsident) und Flavio Cotti (Alt-Bundesrat CVP) wird mit voller Härte vorgegangen. Statt Kurzarbeit einzuführen, wird 10 Prozent der Belegschaft entlassen. Die Georg Fischer AG hat stark vom Aufschwung profitiert. Sie hat ihre Reserven seit 2003 um 25 Prozent aufgestockt, so dass sie über genug Geld verfügt, um die Mitarbeiter auch in schlechteren Zeiten zu halten.
</p><p>Die Entlassungen bei Georg Fischer zeigen, dass die Verantwortlichen bei Economiesuisse sowie Vertreter der bürgerlichen Parteien ihre Verantwortung gegenüber den Arbeitnehmenden in der Schweiz nicht wahrnehmen wollen. Das ist nicht akzeptabel. Die Schweizer Bevölkerung musste bereits für die Fehler der UBS-Verwaltungsräte bezahlen. Nun soll sie auch unter den weiteren Folgen der Finanzkrise leiden, wenn es nach dem Willen von Economiesuisse und bürgerlichen Politikern geht.
</p><p>Damit die Arbeitslosigkeit in der Schweiz nicht zunimmt, braucht es wirksame Gegenmassnahmen:</p><ul><li>Kurzarbeit und Weiterbildung statt Entlassungen – die Unternehmen haben genug Geld dafür.</li></ul><ul><li>Stärkung der Kaufkraft – höhere Prämienverbilligungen bei den Krankenkassen und höhere Familienzulagen.</li></ul><ul><li>Öffentliches Investitionsprogramm im Bereich öffentlicher Verkehr.</li></ul><ul><li>Die Nationalbank muss die Aufwertung des Frankens bekämpfen.</li></ul>]]></content:encoded><category>Sozialpolitik</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-644</guid><pubDate>Mon, 12 Jan 2009 11:27:00 +0100</pubDate><title>Modell Persönliche Gesundheitsstelle (PGS) – Ein idealer Vorschlag zur Reform der Gesundheitspolitik! </title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/modell-persoenliche-gesundheitsstelle-pgs-ein-idealer-vorschlag-zur-reform-der-gesundheitspolitik</link><description></description><content:encoded><![CDATA[<p>Am 1. Juni 2008 hat die Stimmbevölkerung deutlich NEIN zum Kassendiktat und zur Zweiklassenmedizin gesagt. Gefragt sind nun Lösungen für eine soziale Gesundheitspolitik. Der Ständerat hat in der Wintersession 2008 einen Nullentscheid gefällt. Jetzt ist der Nationalrat gefordert. Im Hinblick auf die Beratungen in der zuständigen nationalrätlichen Kommission präsentieren Fach- und Berufsverbände aus dem Gesundheitsbereich ein gemeinsames Modell, das sich deutlich von den bisher gescheiterten Modellen unterscheidet und mit Vorstellungen, die von der Krankenkasse Visana formuliert wurden, kompatibel ist. &nbsp;Im Zentrum steht die Persönliche Gesundheitsstelle PGS: Diese stellt die hausärztliche Grundversorgung sicher, stimmt die Versorgungsleistungen optimal aufeinander ab und leistet damit einen Beitrag zur Kostenlenkung und –dämpfung. Das Modell garantiert zudem den Zugang&nbsp; aller Bevölkerungsteile zu einer qualitativ hoch stehenden medizinischen Versorgung, fördert die vernetzte Versorgung und belässt den Patienten im Wesentlichen die freie Arztwahl.&nbsp;
</p><p>Mehr dazu in den angehängten Beiträgen von</p><ul><li><span style="font-weight: bold;">Claudia Galli</span>, Präsidentin Schweizerischer Verband der Berufsorganisationen im Gesundheitswesen SVBG</li><li><span style="font-weight: bold;">Christine Goll</span>, Präsidentin VPOD und Vizepräsidentin SGB</li><li><span style="font-weight: bold;">Christoph Bosshard</span>, Präsident VSAO</li><li><span style="font-weight: bold;">David Winizki</span>, Hausarzt, VUA</li></ul>]]></content:encoded><category>Gesundheit</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-577</guid><pubDate>Wed, 05 Dec 2007 13:49:00 +0100</pubDate><title>SGB-Finanzierungsszenario für die AHV</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/sgb-finanzierungsszenario-fuer-die-ahv</link><description>Dossier Nr. 53</description><content:encoded><![CDATA[<p>Die AHV steht finanziell sehr gut da. Obwohl die Zahl der Rentner/-innen bereits seit vielen Jahren stärker zunimmt als die Zahl der Erwerbstätigen, machte die AHV in den letzten Jahren Überschüsse von 2 Milliarden Franken und mehr. Dies ganz im Gegensatz zu den düsteren Prognosen des Bundesrates. Wäre eingetroffen, was der Bundesrat im Jahre 2000 vorausgesagt hat, hätte die AHV heute ein Defizit von rund 1.5 Milliarden Franken. Die AHV-Szenarien des Bundesrates sind folglich nicht brauchbar, wenn man sich ein realistisches Bild über die Zukunft der AHV machen will.</p>]]></content:encoded><category>AHV</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-581</guid><pubDate>Thu, 07 Jun 2007 14:09:00 +0200</pubDate><title>20 Jahre SGB-Rentnerinnen- und Rentnerkommission</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/20-jahre-sgb-rentnerinnen-und-rentnerkommission</link><description>Dossier Nr. 49</description><content:encoded><![CDATA[<p>1992, bei meinem Eintritt in die Rentnerinnen- und Rentnerkommission, dachte ich, dass diese Mitgliederkommission des SGB schon länger bestehen müsste.
</p><p>Heute, nach einigen Nachforschungen, weiss ich nun, dass die SGB-RK eigentlich eine jugendliche Einrichtung des SGB ist. 1985 machten sich einige Rentner zum ersten Male konkrete Gedanken über die Bildung einer Rentner-Kommission. Diese erarbeiteten einen umfangreichen Bericht zuhanden des SGB-Vorstandes.
</p><p>Der SGB-Kongress 1986 bestätigte den Beschluss zur Schaffung einer ständigen Rentnerinnen- und Rentnerkommission. Damit war der Weg in die Zukunft frei.
</p><p>Am 18. März 1987 traf sich die SGB-RK zur ersten offiziellen Sitzung. Damit ist ein weiterer Anlass gegeben, sich ein wenig mit der Geschichte der Kommission zu befassen, wird doch damit die SGB-RK in diesem Jahr 20 Jahre alt. </p>]]></content:encoded><category>AHV</category><category>Berufliche Vorsorge</category><category>Gewerkschaftspolitik</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-583</guid><pubDate>Thu, 19 Apr 2007 14:23:00 +0200</pubDate><title>Für eine neue Gesundheitsversorgung in der Schweiz</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/fuer-eine-neue-gesundheitsversorgung-in-der-schweiz</link><description>Dossier Nr. 47</description><content:encoded><![CDATA[<p>Die Gewerkschaften und Berufsverbände im Gesundheitswesen machen im Interesse der Versicherten und der im Gesundheitswesen Beschäftigten Vorschläge für ein soziales und leistungsfähiges Gesundheitswesen. Das Herzstück des Modells ist eine flächendeckende&nbsp; Versorgung durch einen persönlichen Gesundheitsversorger, bzw. eine persönliche Gesundheitsversorgerin. Diese Gesundheitsstelle ist frei wählbar und gewährleistet eine integrierte Versorgungskette für die Patient/innen über alle Behandlungen hinweg. Dazu gehört auch die Prävention und Gesundheitsförderung. Ziel ist eine höhere Versorgungsqualität durch konsequentere Patient/innenbetreuung und eine höhere Wirtschaftlichkeit durch Vermeidung unnötiger Untersuchungen und Weiterweisungen. </p>]]></content:encoded><category>Gesundheit</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-585</guid><pubDate>Wed, 20 Dec 2006 14:27:00 +0100</pubDate><title>JA zur sozialen Einheitskrankenkasse </title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/ja-zur-sozialen-einheitskrankenkasse</link><description>Dossier Nr. 45</description><content:encoded><![CDATA[<p>Die „Soziale Einheitskrankenkasse“ bringt folgende Verbesserungen:</p><ul><li>Es gibt neu für die obligatorische Krankenpflegeversicherung eine gemeinsame Krankenkasse - die sogenannte „Soziale Einheitskranken­kasse“ - &nbsp;statt gegen 100 verschiedene Krankenkassen (2004: 98 Krankenkassen).</li></ul><ul><li>Es wird der Grundsatz festgelegt, dass die Prämien der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit der Versicherten zu entsprechen haben. Ein Gesetz regelt später die konkrete Umsetzung dieses Finanzierungsgrundsatzes.</li></ul><ul><li>Neu sind in den Gremien der Sozialen Einheitskrankenkasse (Verwaltungsrat und Aufsichtsrat) sowohl die Behörden, die Leistungserbringer und die Interessenvertretung der Versicherten mit jeweils gleich vielen Personen vertreten.</li></ul><p>Bewährtes im Gesundheitswesen wird beibehalten, nötige Reformen werden angegangen.</p>]]></content:encoded><category>Gesundheit</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-588</guid><pubDate>Tue, 26 Sep 2006 14:37:00 +0200</pubDate><title>JA zum Familienzulagengesetz</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/ja-zum-familienzulagengesetz</link><description>Dossier 42</description><content:encoded><![CDATA[<p>Ein JA zum Familienzulagengesetz (FamZG):</p><p>1.&nbsp;&nbsp;&nbsp; Familienzulagen sind für Familien mit tiefen und mittleren Einkommen ein wichtiger Ausgleich</p><p>2.&nbsp;&nbsp;&nbsp; Das neue Gesetz bringt Verbesserungen für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer</p><p>3.&nbsp;&nbsp;&nbsp; Endlich führt Kantons- oder Jobwechsel nicht mehr zu bösen Überraschungen</p><p>4.&nbsp;&nbsp;&nbsp; Ausbildungszulagen sind eine Investition in unsere Jugend</p><p>5.&nbsp;&nbsp;&nbsp; In Kantonen und Gesamtarbeitsverträgen sind weiterhin höhere Zulagen möglich</p><p>6.&nbsp;&nbsp;&nbsp; Belastung der Arbeitgeber in den letzten Jahren gesunken</p>]]></content:encoded><category>Sozialpolitik</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-596</guid><pubDate>Wed, 26 Apr 2006 15:01:00 +0200</pubDate><title>Endlich existenzsichernde Renten: Erste Säule stärken – 3000 Franken Rente für alle</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/endlich-existenzsichernde-renten-erste-saeule-staerken-3000-franken-rente-fuer-alle</link><description>Dossier Nr. 34 (Überarbeitete Fassung)</description><content:encoded><![CDATA[<p>Bereits der als Folge der Generalstreiksforderung 1925 eingeführte AHV - Verfassungsartikel verlangte eine obligatorische Alters- Hinterlassenen und Invalidenversicherung, deren Renten den Existenzbedarf angemessen decken sollten. Dieses Ziel ist bis heute nie erreicht worden.
</p><p>Auf diesem Hintergrund hat der SGB eine Expertengruppe beauftragt, einen Vorschlag auszuarbeiten, der die Rentenhöhe in AHV und IV verbessern und einen teilweisen Umbau von der zweiten Säule zur ersten Säule herstellen sollte. Der nun vorliegende Bericht der Expertengruppe ist seit langem die erste umfassende systematische überprüfung des Drei-Säulen-Systems. Er liefert äusserst wertvolle Grundlagen und schlägt ein konkretes Modell für den Ausbau der ersten Säule und einen teilweisen Umbau vor. Der SGB dankt den Expertinnen und Experten für die geleistete hervorragende Arbeit.</p>]]></content:encoded><category>AHV</category><category>Invalidenversicherung</category></item></channel></rss>