<?xml version="1.0" encoding="utf-8"?><rss version="2.0"
         xmlns:content="http://purl.org/rss/1.0/modules/content/"
         xmlns:atom="http://www.w3.org/2005/Atom"><channel><title>SGB RSS Feed</title><link>https://sgb.ch/</link><description>Beiträge des SGB</description><language>de-CH</language><copyright>Schweizerischer Gewerkschaftsbund</copyright><pubDate>Thu, 30 Apr 2026 19:12:24 +0200</pubDate><lastBuildDate>Thu, 30 Apr 2026 19:12:24 +0200</lastBuildDate><atom:link href="https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/invalidenversicherung/rss" rel="self" type="application/rss+xml" /><generator>Schweizerischer Gewerkschaftsbund</generator><item><guid isPermaLink="false">news-11502</guid><pubDate>Wed, 11 Feb 2026 15:25:49 +0100</pubDate><title>Finanzspritze für die IV darf nicht zu Lasten der AHV gehen</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/finanzspritze-fuer-die-iv-darf-nicht-zu-lasten-der-ahv-gehen</link><description>Bundesratsentscheid zur IV-Revision</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Der Schweizerische Gewerkschaftsbund (SGB) begrüsst die vom Bundesrat vorgesehene Finanzspritze für die laufenden Kosten der IV, falls eine Zusatzfinanzierung notwendig wird. Die von der Politik verursachten IV-Schulden dürfen jedoch nicht auf die Arbeitnehmenden und den AHV-Fonds überwälzt werden. Eine bessere Eingliederung von jungen Erwachsenen ist richtig, birgt aber die Gefahr zusätzlicher Bürokratie in der IV. Essenziell wären zudem eine Verstärkung und eine konsequente Durchsetzung des Gesundheitsschutzes am Arbeitsplatz.</p><p>Die IV dient der Existenzsicherung von dauerhaft Erwerbsunfähigen. Dieses Leistungsziel wird heute deutlich verfehlt: Mittlerweile ist die Hälfte aller IV-RentnerInnen auf Ergänzungsleistungen angewiesen. Zudem ist eine Verlagerung der IV in die Sozialhilfe nachgewiesen. Es ist deshalb richtig, dass der Bundesrat im Rahmen der Eckwerte für die nächste IV-Revision eine allfällige Finanzierungslücke der IV mit einer moderaten Erhöhung der Lohnbeiträge schliessen möchte – und nicht durch einen Leistungsabbau.</p><p>Die IV-Schulden und die Schuldzinsen gegenüber der AHV dürfen hingegen nicht an die Arbeitnehmenden und den AHV-Fonds überwälzt werden. Die Schulden sind von der Bundespolitik verursacht und müssen deshalb vom Bund oder von der Schweizerischen Nationalbank übernommen werden.</p><p>Der SGB unterstützt alle Bemühungen für eine bessere Integration in den Arbeitsmarkt – insbesondere für junge Erwachsene, die am Anfang ihrer Erwerbsbiografie stehen. Diese bergen jedoch die Gefahr zusätzlicher Bürokratie. Die 2022 neu eingeführten Massnahmen sind wenig bekannt und bisher nicht evaluiert. Ohne Evaluation werden zusätzliche Eingliederungsmassnahmen zu mehr Bürokratie und zu mehr Druck auf die Versicherten führen.</p><p>In der Verantwortung stehen auch die Arbeitgeber: Personen, die bei der IV angemeldet sind, benötigen eine berufliche Perspektive und Arbeitsplätze anstatt leerer Versprechungen. Auch für den Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz sind die Arbeitgeber zuständig. Die steigenden Krankheitsabwesenheiten und IV-Anmeldungen zeigen, dass der Gesundheitsschutz verstärkt und konsequent durchgesetzt werden muss. Wie der SGB letzte Woche publik machte, werden Arbeitgeber von den Kantonen heute nur alle 20 Jahre kontrolliert. Neu muss dies mindestens alle zwei Jahre erfolgen.</p>]]></content:encoded><category>Invalidenversicherung</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/_processed_/b/b/csm_aeltererMann-nachdenklich-am-Fenster_nadofotos-iStock_5669f08aa7.jpg" length="117954" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-6156</guid><pubDate>Thu, 22 Aug 2019 16:02:35 +0200</pubDate><title>Weiterentwicklung IV: Erste Richtigstellungen durch die Ständerats-Kommission</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/weiterentwicklung-iv-erste-richtigstellungen-durch-die-staenderats-kommission</link><description>Korrektur einiger Entscheide zu Lasten von IV-RentnerInnen, z.B. zu den Kinderrenten - aber weitere bleiben Verbesserungen nötig</description><content:encoded><![CDATA[<p>Direkt als Einstieg nach der Sommerpause hat sich die Kommission für Soziale Sicherheit und Gesundheit des Ständerats mit der Invalidenversicherung (IV) auseinandergesetzt. Nach mehreren Sparrunden auf dem Buckel der IV-RentenbezügerInnen verfolgt der Bundesrat mit der aktuellen Revision unter dem Titel «Weiterentwicklung der IV» eine stärkere Förderung der beruflichen Eingliederung, Beratung und Begleitung sowie eine verbesserte Koordination innerhalb der Invalidenversicherung.</p><p>Diese Ziele zu erreichen tut Not. Der Schweizerische Gewerkschaftsbund (SGB) hat sich sowohl in der Vernehmlassung als auch während der Beratungen dieses Frühjahr im Nationalrat für eine Revision eingesetzt, die ihrem Namen gerecht wird. Doch der Nationalrat nahm dies zum Anlass, um weitere Kürzungen zu beschliessen: so entschied er sich für eine Kürzung der Kinderrenten und zur Einführung eines «stufenlosen» Rentensystems, das gerade für Personen mit einem hohen Invaliditätsgrad (zwischen 60-69%) zu folgenschweren Rentenkürzungen führen würde. Heute erhalten diese Personen eine Dreiviertelrente. Neu könnten sie nur mit einer Rente rechnen die ihrem IV-Grad entspricht. Obwohl dieselbe Zielgruppe auf dem Arbeitsmarkt kaum Chancen auf eine entsprechende Teilzeitbeschäftigung hat.</p><p>Diese Umstellung des Systems ist stossend für die Betroffenen, sie ist aufwändig und kostet. Auch vor dem Hintergrund, dass die entstehenden Renteneinbussen in der Realität zu einer Kostenverlagerung hin zur EL führen dürften, scheint der Entscheid nicht überzeugend. Die IV kann dadurch ihrer Aufgabe der Existenzsicherung neu auch bei hohen Invaliditätsgraden immer weniger erfüllen. Dabei ist bereits heute beinahe die Hälfte der IV-RentnerInnen auf Ergänzungsleistungen angewiesen, um ihren Lebensunterhalt zu bestreiten.</p><p>Die vorberatende Kommission des Ständerats hat nun einige dieser Entscheide korrigiert. Dies ist zu begrüssen. Insbesondere hat sie sich einstimmig dafür ausgesprochen, auf die Kürzung der Kinderrenten zu verzichten. Das neue Rentensystem hat sie aber gutgeheissen – mit den erwähnten negativen Folgen für IV-BezügerInnen.</p><p>Immerhin sollen IV-BezügerInnen ab 55 Jahren von den mit dem Systemwechsel entstehenden Leistungskürzungen ausgenommen werden. Ebenfalls zu begrüssen ist, dass für den Erhalt einer ganzen Rente weiterhin kein Invaliditätsgrad von 80% notwendig sein soll. Die Kommission folgt hier dem Nationalrat, entgegen der Forderung des Arbeitgeberverbands.</p><p>Der SGB wird sich nun im Verlauf der weiteren parlamentarischen Debatten dafür einsetzen, dass insbesondere die beruflichen Eingliederungsmassnahmen gestärkt werden. Denn trotz entsprechender Zielsetzung in den letzten Revisionen stagniert die Erwerbsbeteiligung von Menschen mit Behinderungen weiterhin. Es wäre also definitiv Zeit für mehr Verbindlichkeit und da stellt der Beschluss des Nationalrats die untere Messlatte dar.<br> &nbsp;</p>]]></content:encoded><category>Invalidenversicherung</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/_processed_/1/4/csm_Staenderat_Schweiz_WikimediaCommons-Superikonoskop-ccbysa_9bc09bbf59.jpg" length="347720" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-5874</guid><pubDate>Fri, 22 Feb 2019 14:41:27 +0100</pubDate><title>IV-Revision: weiter entwickeln, nicht weiter abbauen</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/iv-revision-weiter-entwickeln-nicht-weiter-abbauen</link><description>Die IV-Revision darf nicht zu einer weiteren Kürzungsvorlage werden.</description><content:encoded><![CDATA[<p> Mit gewissem Recht bezeichnet der Bundesrat die aktuell laufende Revision der Invalidenversicherung als "Weiterentwicklung der IV", anstatt sie in eine Reihe mit den vergangenen Kürzungsrevisionen zu stellen und als "Revision 7" mit einer weiteren Nummer zu versehen. Die Vorlage beinhaltet wichtige qualitative Elemente mit den Schwerpunkten bei Eingliederung, Beratung und Begleitung sowie Koordination. Dass es aber noch ein weiter Weg ist, bis diese Elemente gestärkt werden und eine neue Sparrunde auf dem Buckel der Versicherten abgewehrt ist, hat die erste Beratungsrunde in der nationalrätlichen Sozialkommission gezeigt.
</p><h3>Verhinderte und drohende Sparmassnahmen</h3><p>Zwar wurden dort Angriffe wie "Keine IV-Rente unter 30 Jahren!" vorerst abgewehrt, doch bereits wurde auch eine Reihe neuer Sparmassnahmen beschlossen: Taggelder sollen während einer beruflichen Ausbildung nicht mehr für behinderungsbedingte Erwerbsausfälle ausbezahlt, Kinderrenten um 25 Prozent gekürzt werden.
</p><p>Am einschneidendsten ist aber der Grundsatzentscheid zur Einführung eines "stufenlosen" Rentensystems, den auch bereits der Bundesrat getroffen hat. Dies ist ein System, das neue Fehlanreize setzen würde und ausgerechnet jenen Personen schmerzhafte Renteneinbussen brächte, die am wenigsten Aussicht auf eine Teilzeitbeschäftigung haben (Invaliditätsgrad 60-69%). In Kombination mit der Kinderrentenkürzung würde das neue System für viele Familien zu substanziellen Einkommensausfällen führen (im Extremfall zur Kürzung eines Viertels der Leistungen).
</p><p>Eine entsprechende Kostenverlagerung in die Ergänzungsleistungen wäre die bereits in der Vergangenheit oft beobachtete unvermeidbare Folge. Der Nationalrat muss daher auf diese beiden Massnahmen verzichten- selbst, wenn er nur die Kosten betrachtet. Definitiv vom Tisch ist zum Glück bereits die vom Arbeitgeberverband erbittert geforderte 80%-Schwelle für den Erhalt einer Vollrente.
</p><h3>Verbindliche Wiedereingliederung</h3><p>Die IV verbucht seit 2017 Überschüsse und wird ihre verbleibenden Schulden beim AHV-Fonds voraussichtlich bis 2030 zurückzahlen können, trotz anhaltendem Bevölkerungswachstum. Grund dafür ist aber weniger eine erfolgreiche Eingliederungspolitik als vielmehr die erwähnten Revisionen 4 bis 6, mit denen der Zugang zur IV immer stärker eingeschränkt und die Leistungen der Bezugsberechtigten mehrfach gekürzt wurden, wie erwähnt nicht zuletzt auf Kosten der EL. Der Druck für eine erfolgreiche Eingliederungspolitik ist also heute gerade wegen dieser Revisionen hoch, ebenso der Bedarf an Stellen für Personen mit Teilrenten.
</p><p>Menschen mit Behinderungen können heute immer noch nur mit grosser Mühe, an den Arbeitsplatz zurückzukehren oder im Arbeitsmarkt Fuss fassen. Den in der Vergangenheit von den Arbeitgebern gemachten Versprechen hinkt die Realität leider hinterher. Der SGB unterstützt daher die mit der jetzigen IV-Revision vorgesehenen Zusammenarbeitsvereinbarungen zwischen den Sozialpartnern zur Eingliederung und Wiedereingliederung in den ersten Arbeitsmarkt.
</p><p>Sie reichen aber nicht aus: Um endlich wirklich spürbare und nachhaltige Fortschritte zu erzielen, braucht es verbindliche gesetzliche Vorgaben. Eine Kommissionsminderheit fordert daher, dass Unternehmen mit über 250 Arbeitnehmenden mindestens 1 Prozent Arbeitnehmende beschäftigen müssen, die von Invalidität betroffen oder bedroht sind. Eine, einer von hundert, das ist nun wirklich das Minimum.
</p><p>&nbsp;</p>]]></content:encoded><category>Gesundheit</category><category>Invalidenversicherung</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-5832</guid><pubDate>Fri, 18 Jan 2019 15:59:55 +0100</pubDate><title>Etwas mehr AHV und wichtige Weichenstellungen</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/etwas-mehr-ahv-und-wichtige-weichenstellungen</link><description>Sozialversicherungen 2019</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Im neuen Jahr bekommen AHV-BezügerInnen endlich etwas mehr Rente. Doch die steigenden Gesundheitskosten vermag das nicht auszugleichen. Es braucht dringend deutlich höhere AHV-Renten. Grundlage dafür könnte die Zusatzfinanzierung sein, über gemeinsam mit der Steuerreform im Mai abgestimmt wird.</p><p>Zum ersten Mal seit vier Jahren werden die AHV-Renten wieder einmal erhöht. Allerdings nur minim: um zehn auf 1185 Franken steigt die Minimalrente, während die Maximalrente um 20 auf 2370 Franken erhöht wird. Auch die Ergänzungsleistungen und die Hilflosenentschädigung werden leicht nach oben korrigiert. Auf der Beitragsseite steigt der AHV-Mindestbeitrag um vier auf 482 Franken, derjenige der freiwilligen AHV/IV um acht auf 922 Franken.</p><h3>Sinkende Renten</h3><p>Keine grossen Änderungen gibt es dieses Jahr in der obligatorischen beruflichen Vorsorge. Insbesondere der Mindestzinssatz bliebt nun schon im vierten Jahr auf dem rekordtiefen 1 Prozent. Die BVG-Kommission hatte ihn gar auf 0.75 Prozent senken wollen. Auch wenn der Bundesrat diesem Vorschlag nicht Folge leistete, werden die Altersguthaben weiterhin unterdurchschnittlich verzinst, was empfindliche Renteneinbussen zur Folge hat.</p><p>Leicht angehoben werden der BVG-Koordinationsabzug (24'885 Franken) und die Eintrittsschwelle (21'330 Franken) ebenso wie der maximale Steuerabzug in der Säule 3a (6826 Franken). Massiv gesenkt wird hingegen der BVG-Beitrag für Arbeitslose, nämlich von 1.5 auf 0.25 Prozent. Dies weil der Deckungsgrad hoch und die Arbeitslosigkeit relativ tief ist. Und schliesslich werden dieses Jahr die seit 2015 ausgerichteten Hinterlassenen- und Invalidenrenten in der zweiten Säule um 1.5 Prozent angehoben.</p><p>Die Probleme der zweiten Säule sind gross. Denn die durchschnittlichen Pensionskassenrenten sinken seit einigen Jahren. Grund sind die seit Jahren sinkenden Zinsen und Umwandlungssätze, vor allem in überobligatorischen Bereich. Und während wir Arbeitnehmende immer mehr einzahlen, kassieren Lebensversicherungen, Banken und Berater weiterhin Milliarden an Verwaltungskosten und Gebühren. Dieser Entwicklung muss entschieden entgegengetreten werden, denn mit sinkendem Rentenniveau rückt das Leistungsziel in noch weitere Ferne, wonach erste und zweite Säule zusammen die Erhaltung des Lebensstandards in angemessener Weise ermöglichen sollen. Es braucht höhere statt tiefere Renten. Dazu müssen dringend auch die AHV-Renten erhöht werden.</p><h3>Steigende Prämien</h3><p>Aufs Portemonnaie drücken auch die ständig steigenden Krankenkassenprämien. Die Standardprämie in der obligatorischen Krankenpflegeversicherung steigt im nächsten Jahr für Erwachsene um 2.7 Prozent, während sie für junge Erwachsene (&lt;25 Jahre) um 13.5 Prozent sinkt. Wenn das Bundesamt für Gesundheit von einem Anstieg von lediglich 1.2 Prozent spricht, so deshalb, weil die vom BAG kommunizierten Prämientarife für 2019 erstmals auf der erwarteten Durchschnittsprämie und nicht mehr auf der Standardprämie (300.- Franchise, freie Arztwahl) basieren. Schon heute verzichtet ein Grossteil der Versicherten auf freie Arztwahl und wählt eine höhere Franchise. Das bringt zwar etwas moderatere Prämien, im Krankheitsfall allerdings auch eine deutlich stärkere Kostenbeteiligung.</p><p>Um den Kostenanstieg im Gesundheitswesen zu dämpfen, sind verschiedene Massnahmen beschlossen oder in Erarbeitung. Per Dezember 2018 wurden die Preise von einigen hundert Medikamenten und Produkten gesenkt. Und ab 2019 werden gewisse bis anhin stationäre Leistungen nur noch vergütet, wenn sie ambulant erbracht werden, etwa Krampfadern-, Hämorrhoiden- und Leistenbruchoperationen oder Kniespiegelungen.</p><h3>Wichtige Abstimmung zur AHV-Finanzierung</h3><p>Am 19. Mai werden die StimmbürgerInnen über die Steuerreform und die AHV-Finanzierung (STAF) abstimmen. Diese Vorlage will der AHV jährlich 2 Mrd. Franken zusätzlich zuführen. Und zwar durch die sozialste Finanzierungsmethode überhaupt: eine leichte Anhebung der Lohnprozente. Diese AHV-Finanzierung ist gekoppelt an die umstrittene Neuauflage der Unternehmenssteuerreform III.</p><p>Noch in der parlamentarischen Beratung steckt die Revision der Ergänzungsleistungen. Die Differenzen gehen zurück an den Nationalrat und allenfalls in die Einigungskonferenz. Inhaltlich konnten wir die Erhöhung der Mietzinsmaxima um durchschnittlich 19 Prozent durchsetzen, ebenso die Bestimmung, dass ältere Arbeitslose in Zukunft ihr Pensionskassenguthaben in der Vorsorgeeinrichtung belassen und eine Rente beziehen können. Dennoch drohen weitere finanzielle Einschnitte und strengere Anspruchsvoraussetzungen für die EL.</p><p>Ebenfalls Kürzungen drohen bei der Revision der IV. Der Bundesrat wollte sie kostenneutral gestalten, doch die Nationalratskommission hat Kürzungsmassnahmen beschlossen. Besonders stossend ist die Kürzung der Kinderrenten von IV-Beziehenden um einen Viertel. Auch hinter der Einführung des stufenlosen Rentensystems verbergen sich Rentenkürzungen. Positiv sind die Massnahmen zur besseren beruflichen Eingliederung von Jugendlichen mit psychischen Problemen.</p>]]></content:encoded><category>Sozialpolitik</category><category>Gesundheit</category><category>Unfallversicherung</category><category>Invalidenversicherung</category><category>Arbeitslosenversicherung</category><category>Berufliche Vorsorge</category><category>AHV</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/_processed_/b/4/csm_senior-abrechnungen-iStock-milkos_2bc3297f72.jpg" length="152242" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-4917</guid><pubDate>Wed, 31 May 2017 14:23:37 +0200</pubDate><title>Altersvorsorge 2020 nötiger denn je!</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/altersvorsorge-2020-noetiger-denn-je</link><description>Ständerat will bei den Ergänzungsleistungen sparen</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead"> Der Ständerat hat heute das grösste Sparpaket bei den Ergänzungsleistungen (EL) seit ihrer Einführung im Jahr 1965 beschlossen. Das zeigt drastisch: Höhere AHV-Renten, wie sie die Altersvorsorge 2020 vorsieht, sind dringend nötig. </p><p>Der Ständerat will die Ausgaben für die EL um rund eine halbe Milliarde Franken pro Jahr senken. Dieses Sparpaket wird Seniorinnen und Senioren sowie Menschen mit Behinderungen hart treffen. Es wird - ohne Gegenmassnahmen bei der AHV - ihren ohnehin schon engen finanziellen Spielraum noch mehr verringern.
</p><p> Positiv ist, dass der Ständerat die anerkannten Ausgaben für die Miete endlich an die gestiegenen Wohnkosten anpassen will. Gleichzeitig kürzt er jedoch die anerkannten Ausgaben für die Krankenversicherungsprämien. Künftig dürfen sich die EL-Beziehenden höchstens die Prämienausgaben des drittgünstigsten Krankenversicherers anrechnen lassen. Das heisst, dass die 300'000 EL-Beziehenden zu Billigkassen wechseln müssen. Die freie Wahl eines Krankenversicherers ist für Hochbetagte und Pflegebedürftige jedoch massiv eingeschränkt. Viele von ihnen werden nicht wechseln können und müssen sich dann die höheren Krankenkassenausgaben vom Lebensbedarf absparen. Die Kantone sparen so jährlich 170 Mio. Franken - auf dem Rücken der EL-Beziehenden! Weitere 123 Millionen will der Ständerat bei der Rückerstattung der Krankenversicherungsprämien sparen. 
</p><p>Dieser Sparhammer bei den EL ist unwürdig. Der Nationalrat, der die Vorlage später behandeln wird, muss korrigieren. 
</p><p>Der heutige Beschluss der kleinen Kammer zeigt deutlich, dass nur mit besseren AHV Renten die breite Bevölkerung im Alter ein würdiges Leben führen kann. Die Revision Altersvorsorge 2020 ist ein richtiger und wichtiger Schritt dazu. 
</p><h5>Auskünfte </h5><ul><li>Doris Bianchi, geschäftsführende Sekretärin zuständig für Sozialpolitik, 076 564 67 67 </li></ul><ul><li>Thomas Zimmermann, Leiter Kommunikation SGB, 079 249 59 74 </li></ul>]]></content:encoded><category>AHV</category><category>Invalidenversicherung</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-4685</guid><pubDate>Tue, 31 Jan 2017 10:34:01 +0100</pubDate><title>Würdiges Leben mit Ergänzungsleistungen</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/wuerdiges-leben-mit-ergaenzungsleistungen</link><description>Kein Abbbau bei den EL: Allianz warnt vor drastischen Folgen</description><content:encoded><![CDATA[<p> Kein Abbau bei den Ergänzungsleistungen (EL): mit diesem Appell ist heute die breit verankerte "Allianz Ergänzungsleistungen", in welcher Behinderten-, Senioren-, Frauen-, Arbeitnehmenden- und Mieterorganisationen vertreten sind, an die Öffentlichkeit getreten. Die Allianz bekämpft die in der anstehenden Revision des Ergänzungsleistungsgesetzes (ELG) vorgesehenen einschneidenden Spar- und Abbaumassnahmen. Der Bundesrat will 300 Millionen Franken einsparen - auf dem Rücken von älteren Menschen und solchen mit Behinderungen. Dem Arbeitgeberverband und einigen bürgerlichen Parteien geht die soziale Härte dieser Abbauvorschläge gar zu wenig weit. Dabei müssen die betroffenen EL-Bezüger/innen bereits heute jeden Franken zweimal umdrehen, bevor sie ihn ausgeben. 
</p><p>Die EL-Allianz fordert die eidgenössischen Räte dazu auf, die seit 2001 unveränderten Mietzinsmaxima endlich anzupassen. Diese decken mit heute Fr. 1'100.- pro Monat für Alleinstehende sowie 1'250.- für Familien und Paare in keiner Weise mehr die im heutigen Wohnungsmarkt zu bezahlenden Mieten ab.
</p><p> Die Allianz wehrt sich gegen die Kürzungen der EL und die strengeren Anspruchsvoraussetzungen, die der Bundesrat in der hängigen Revision des ELG vorschlägt. Sie opponiert vor allem der Senkung der Vermögensfreibeträge, den Einschränkungen bei der Verwendung des Vermögens, den Neuerungen bei der Berücksichtigung des Erwerbseinkommens und dem Abbau bei der Vergütung der Krankenkassenprämien. Diese Vorschläge drangsalieren die Betroffenen. Zudem fordert die Allianz, dass der Betrag für die persönlichen Auslagen von Heimbewohnerinnen und Heimbewohnern gesamtschweizerisch auf rund Fr. 500.- pro Monat festgelegt wird. Gefördert werden soll auch das "Wohnen zuhause", was unmittelbar mehr Investitionen der EL verlangt, langfristig sich jedoch aufgrund von weniger Heimeintritten rechnen wird. 
</p><h3>In der "Allianz für Ergänzungsleistungen" sind vertreten: </h3><ul><li><b>Behindertenorganisationen:</b> AGILE.CH / Inclusion Handicap / Procap / Pro Infirmis</li><li><b>Seniorenorganisationen:</b> Avivo / Pro Senectute / SSR / Vasos / GrossmütterRevolution</li><li><b>Frauenorganisationen:</b> Evangelische Frauen / Landfrauenverband</li><li><b>Arbeitnehmendenverbände:</b> SBK / SGB / Travail.Suisse</li><li><b>Mieterverbände:</b> MV </li></ul><h5>Auskünfte </h5><ul><li>Doris Bianchi, geschäftsführende Sekretärin SGB, 076 564 67 67</li><li>Petra Kern, Abteilungsleiterin Sozialversicherungen Inclusion Handicap, 079 714 07 37</li><li>Adrian Wüthrich, Präsident Travail.Suisse, 079 287 04 93</li><li>Michel Pillonel, Co-Präsident Schweizerischer Seniorenrat SSR, 079 414 86 10</li></ul>]]></content:encoded><category>Sozialpolitik</category><category>AHV</category><category>Invalidenversicherung</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-4138</guid><pubDate>Tue, 23 Feb 2016 11:36:20 +0100</pubDate><title>Nationalrat muss Mietzinsmaxima anpassen</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/nationalrat-muss-mietzinsmaxima-anpassen</link><description>Existenzsicherung im Alter immer mehr in Frage gestellt</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Für viele BezügerInnen von Ergänzungsleistungen (EL) ist Existenzsicherung eine tägliche Herausforderung. Das ist wesentlich dadurch bedingt, dass die EL die Mietzinse viel zu wenig berücksichtigen. Der Nationalrat kann das in der kommenden Session ändern.</p><p>Der verfassungsrechtliche Auftrag der Rentenleistungen der 1. Säule ist die Existenzsicherung. Dieser Auftrag konnte bis heute nicht verwirklicht werden. Ohne weitere Einkünfte können Rentnerinnen und Rentner in der Schweiz nicht einmal mit einer Maximalrente der AHV oder der IV, also mit Fr. 2350 pro Monat, über die Runden kommen. Der Antrag für Ergänzungsleistungen (EL) wird so zum Muss. Die EL sind ein zentraler Bestandteil der Existenzsicherung. Anders als bisher angenommen nimmt ihre Bedeutung jedoch nicht ab, sondern zu.</p><h3>EL: zentral bei Invalidität und im Alter</h3><p>Besonders ausgeprägt ist dies im Fall der Invalidenversicherung. Mittlerweilen sind über 43% der IV-RentnerInnen auf Ergänzungsleistungen angewiesen, um über die Runden zu kommen. Wenn für fast die Hälfte aller Invaliden in der Schweiz das Renteneinkommen so tief ist, dass Zusatzleistungen für die Existenzsicherung nötig sind, dann zeigt sich klar, dass unser Versicherungssystem bei Invalidität lückenhaft ist. Die EL mussten in den letzten Jahren das mit den zahlreichen Revisionen der IV einhergehende Absinken des Rentenniveaus ausgleichen.</p><p>Aber auch im Alter wächst die Bedeutung der EL. Das Risiko, als NeurentnerIn Ergänzungsleistungen beantragen zu müssen, um über die Runden zu kommen, ist seit 1999 von 5,7% auf mittlerweile 8,6% markant gestiegen, wie es eine aktuelle Studie der Fachhochschule Bern darlegt. Dies trotz unseres vielgerühmten 3-Säulen-Systems der Altersvorsorge und trotz 30 Jahren obligatorischer beruflicher Vorsorge.</p><h3>Anrechenbarer Mietzins viel zu tief</h3><p>Die EL sind Bedarfsleistungen. Deshalb müssen die Ansätze für die Bedarfsrechnung periodisch angepasst werden. Entfällt diese Anpassung, wird die Existenzsicherung gefährdet. Aktuell krankt die Bedarfsrechnung der EL daran, dass die anrechenbaren Mietzinsmaxima viel zu tief sind. Alleinstehende können sich maximal Fr. 1100 Wohnkosten pro Monat, Ehepaare maximal Fr. 1250 anrechnen lassen. Egal, wie teuer ihre Wohnung ist und ob sie in Zürich oder in Altdorf wohnen. Seit der letzten Anpassung im Jahr 2001 sind die Mietzinse in der Schweiz im Durchschnitt um rund 21 Prozent angestiegen. Das anrechenbare Mietzinsmaximum deckt immer weniger die anfallenden Wohnkosten. Die Betroffenen müssen den nicht gedeckten Teil des Mietzinses aus dem Betrag ihrer EL für den allgemeinen Lebensbedarf begleichen. Sie sparen sich also die Wohnkosten vom Essen und von den Auslagen für Kleider oder für die Mobilität ab. Das gefährdet ihre Existenzsicherung.</p><h3>Nationalrat muss korrigieren</h3><p>Auf die dringend notwendige Anhebung der Mietzinsmaxima warten die Betroffenen schon seit Jahren. Die Lage spitzt sich jährlich zu. An der kommenden Frühjahrssession ist die Erhöhung der EL-Mietzinsmaxima im Nationalrat traktandiert. Diese Erhöhung ist seit mehr als 10 Jahren überfällig. Die grosse Kammer muss die Vorlage endlich annehmen.</p><p>Aktuell läuft noch die Vernehmlassung für die Revision des Ergänzungsleistungsgesetzes. Auf Druck der Kantone schlägt der Bundesrat etliche Verschlechterungen bei der Gewährung der EL vor. Solange die Mietzinsmaxima nicht an das heutige Niveau der Mietzinse angepasst werden, kann aus Sicht des SGB keine Revision des ELG angestrebt werden.</p>]]></content:encoded><category>Sozialpolitik</category><category>Invalidenversicherung</category><category>Ergänzungsleistungen</category><category>AHV</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/_processed_/5/b/csm_aeltereFrau-muss-rechnen_wenigGeld_banabana-san_istock_20635cf273.jpg" length="185174" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-4064</guid><pubDate>Thu, 21 Jan 2016 09:54:53 +0100</pubDate><title>Und dann muss unser Coiffeur gehen…</title><link>https://www.sgb.ch/themen/migration/detail/und-dann-muss-unser-coiffeur-gehen</link><description>Nein zum Missbrauch der Verfassung, nein zur Durchsetzungsinitiative</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead"> Die Durchsetzungsinitiative wird sich auf die Sozialversicherungen und deren ausländische Leistungsbeziehende fatal auswirken. Denn nun führt auch der "Sozialmissbrauch" zur Ausweisung. Dieser aber ist schnell mal geschehen - auch ohne bösen Willen. </p><p>Vor zwei Jahren nahm eine knappe Mehrheit die Masseneinwanderungsinitiative an. Danach wurde schnell klar, dass die Auswirkungen des Begehrens zuvor nur oberflächlich diskutiert worden waren. Dasselbe sollte sich bei der Durchsetzungsinitiative nicht wiederholen.
</p><h3> Sozialmissbrauch: neu ein Verbrechen </h3><p>Die Durchsetzungsinitiative stelle bloss sicher, dass kriminelle Ausländer/innen rasch aus der Schweiz ausgewiesen werden. So deren Autoren. Das Volksbegehren wird aber viel weitreichender wirken, was uns alle negativ treffen wird. Sie verletzt zentrale Prinzipien unseres gesellschaftlichen Zusammenlebens wie die Menschenrechte und die richterliche Überprüfung von Entscheiden. Die Durchsetzungsinitiative wird sich aber auch auf unser Sozialversicherungssystem auswirken. Unsere Bundesverfassung wird einen neuen Straftatbestand erhalten: den Sozialmissbrauch. Was heisst das? Wer kann sich da schuldig machen? 
</p><p>Es ist klar: Wer Leistungen von Sozialversicherungen unrechtmässig bezieht, ist zu bestrafen. Unser Sozialversicherungsrecht kennt bereits viele Strafbestimmungen, welche die Täter/innen hart anfassen. Auch unser Strafgesetzbuch ahndet den Betrug scharf. Und die vom Parlament beschlossene Umsetzungsgesetzgebung zur Ausschaffungsinitiative führt den Straftatbestand des Sozialmissbrauchs ein. Mit der Durchsetzungsinitiative jedoch wird der Sozialmissbrauch zum Verbrechen erhoben. Ein Verbrechen, das aber nur von Ausländer/innen begangen werden kann. Denn die neue Verfassungsbestimmung über den Sozialmissbrauch richtet sich ausschliesslich an ausländische Staatsangehörige. Vor dem Gesetz wären in der Schweiz nicht mehr alle gleich. Das stellt uns auf die Stufe von Unrechtsstaaten. 
</p><h3>Arzt vergisst Meldung - raus! </h3><p>Eine Ausländerin oder ein Ausländer, der sich eines Sozialmissbrauchs schuldig macht, soll ab einer Schadenssumme von Fr. 300 automatisch ausgeschafft werden. Ohne Wenn und Aber, ein einziger Verstoss genügt. Wer nun glaubt, dass damit einzig IV-Betrüger und BMW-fahrende Sozialhilfebezüger im Visier stehen, der täuscht sich. Die Durchsetzungsinitiative definiert als Sozialmissbrauch auch Bagatellfälle. Sobald eine Sozialversicherungsleistung unrechtmässig bezogen wird, liegt ein Sozialmissbrauch vor. Böswilligkeit, Bereicherungsabsicht oder fiese Tricks sind dabei nicht nötig. Es genügt Unachtsamkeit und Unkenntnis der Rechtslage. Angesichts unseres komplexen Sozialversicherungssystems kann ein unrechtmässiger Bezug einer Leistung schnell mal passieren. Betroffen wären davon Ausländer/innen, die hier bestens integriert sind, die arbeiten und Familie haben. Beispiele: </p><ul><li>Ein deutscher Arzt erhält eine Kinderzulage für seine Tochter, die aufs Gymnasium geht. Nach der Matur entscheidet sich die Tochter, vor dem Studium ein Jahr lang im Ausland zu jobben. Der Vater vergisst den Ausbildungsunterbruch zu melden und bezieht weiterhin die Kinderzulagen, obwohl er kein Anrecht darauf hätte. Er hat so einen Sozialmissbrauch begangen. Die Folge bei Aufdeckung: automatische Ausschaffung nach Deutschland. </li><li>Eine kanadische Musikerin wird Mutter und erhält eine Mutterschaftsentschädigung von der Erwerbsersatzordnung. 8 Wochen später nimmt sie ein Engagement für 10 Aufführungen eines Musicals an. Sie unterlässt es, dies der Ausgleichskasse zu melden und bezieht weiterhin die Mutterschaftsentschädigung. Auch da droht die Ausschaffung nach Kanada. </li><li>Ein portugiesischer Teilinvalider kann sein Pensum als Verkäufer um 10% erhöhen. Er vergisst diese Veränderung in seinen wirtschaftlichen Verhältnissen der IV-Stelle zu melden und bezieht die unveränderte IV-Rente. Dadurch begeht er einen Sozialmissbrauch. Bei Aufdeckung wird er nach Portugal ausgeschafft. </li></ul><h3>Chaos bei den Sozialversicherungen </h3><p>Auch die Sozialversicherungsbehörden sind von der Durchsetzungsinitiative betroffen. Sie müssten eng mit den Strafverfolgungsbehörden kooperieren. So müssten etwa Pensionskassen diesen unverzüglich melden, wenn ausländische Versicherte eine Rentenleistung unrechtmässig beziehen. Für die Pensionskassen bedeutet dies, dass sie zuerst die Nationalität ihrer Versicherten in Erfahrung bringen müssten. Ein riesiger bürokratischer Aufwand. Dasselbe müssten die Unfallversicherer, die Krankenkassen und andere Sozialwerke tun. Zudem hätten sie die ausländischen Versicherten über die Rechtsfolgen eines unrechtmässigen Leistungsbezugs zu informieren. Der Vollzug des neuen Straftatbestandes wäre extrem aufwändig und schwierig. Fazit: Es mangelt uns nicht an Gesetzen, um den Sozialmissbrauch in der Schweiz zu ahnden. Eine weitere Verschärfung, wie sie die Durchsetzungsinitiative verlangt, führt zu Apartheid-Recht und würde bestens integrierte Ausländer/innen in ihrer Existenz treffen. Vielleicht unsere Lebenspartnerin, unseren Arbeitskollegen, unseren Nachbarn, unsere Tennispartnerin, unseren Coiffeur, unseren... </p>]]></content:encoded><category>Migration</category><category>Sozialpolitik</category><category>Unfallversicherung</category><category>Invalidenversicherung</category><category>Berufliche Vorsorge</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-4000</guid><pubDate>Thu, 10 Dec 2015 09:37:29 +0100</pubDate><title>IV braucht verbindliche berufliche Integration und gesicherte Finanzierung</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/iv-braucht-verbindliche-berufliche-integration-und-gesicherte-finanzierung</link><description>Der SGB zur Weiterentwicklung der Invalidenversicherung: Der Bund darf sich nicht von seinen finanziellen Verpflichtungen zurückziehen</description><content:encoded><![CDATA[<p> Der Revisionsmarathon bei der Invalidenversicherung (IV) geht weiter. Aus gewerkschaftlicher Sicht ist klar: Jetzt muss die Ära der Lippenbekenntnisse der Arbeitgeber bei der beruflichen Integration endlich ein Ende finden. Und der Bund darf sich nicht von seinen finanziellen Verpflichtungen gegenüber der IV zurückziehen. Nur so ist eine Weiterentwicklung der IV möglich.
</p><p>Anfang Dezember hat der Bundesrat seine Vorschläge zur Weiterentwicklung der IV in die Vernehmlassung geschickt. Anders als bei den vorgängigen Revisionen stehen gemäss seinen Aussagen diesmal aber nicht die Sparmassnahmen im Vordergrund. Zu Recht, denn weitere Leistungsverschlechterungen könnten die IV-Versicherten nach der Rosskur der letzten Revisionen nicht verkraften.
</p><h3>Drohende Leistungsverschlechterungen</h3><p>Bei näherer Betrachtung der Vorlage, zeigt sich aber, dass auch in dieser Revision Leistungsabbau droht. Zum Beispiel bei der Einführung eines stufenlosen Rentensystems. Hier sieht eine Variante vor, dass eine volle IV-Rente zukünftig erst ab einem Invaliditätsgrad von 80 Prozent und nicht wie bis anhin 70 Prozent ausgerichtet werden soll. Eine solche Erhöhung des für die Zusprache einer vollen Rente nötigen Invaliditätsgrads ist in den Augen des SGB eine reine Sparübung auf dem Buckel von Schwerinvaliden. Zu meinen, damit werde die Erwerbsbeteiligung gefördert, ist ein Irrglaube. Denn der Arbeitsmarkt bietet keine Stellen für Schwerinvalide mit einer geringen Resterwerbsfähigkeit an. Für prognostizierte Einsparungen von jährlich 95 Millionen Franken werden die IV-RentnerInnen in finanzielle Nöte gebracht und letztlich noch stärker in die Ergänzungsleistungen gedrängt. Das ist reine Verlagerungstaktik und unverantwortlich gegenüber den Schwerinvaliden und den Ergänzungsleistungen.
</p><p>Auch die vorgeschlagenen Neuregelungen bei den Taggeldern sind nicht kostenneutral. Die Einsparungen belaufen sich auf bis zu 51 Millionen Franken pro Jahr. Immerhin aber möchte der Bundesrat die berufliche Integration von Jugendlichen und jungen Erwachsenen stark fördern.
</p><p>Auswirkungen auf das Leistungsniveau dürften auch die Anpassungen bei den medizinischen Leistungen bei Geburtsgebrechen haben. Hier schlägt der Bundesrat eine stärkere Anlehnung an die Krankenversicherung vor. Zudem dürften allenfalls bisher anerkannte Geburtsgebrechen künftig aus der Geburtsgebrechenliste herausfallen (z.B. Zahnfehlstellungen).
</p><h3>Keine verbindlichen Massnahmen bei der beruflichen Integration</h3><p>Die Ausrichtung dieser Revision auf Früherfassung und Integrationsmassnahmen für Jugendliche und junge psychisch erkrankte Versicherte ist aus Sicht des SGB angezeigt. Der Länderbericht der OECD zur psychischen Gesundheit und Beschäftigung in der Schweiz deckte einige Schwachstellen im Bereich der Übergänge von der Schule in die Ausbildung auf. Die nun in der Vorlage vorgeschlagenen Massnahmen für Jugendliche sind zu begrüssen. Sie sind jedoch kompliziert ausgestaltet. Vermisst werden zudem Angebote zur Vermeidung oder Begleitung von Schulabbrüchen.
</p><p>Die Vernehmlassungsvorlage enthält zusätzliche neue Integrationsinstrumente. Arbeitgeber sollen weitere Anreize zur Beschäftigung von Invaliden erhalten. Doch nicht alle Massnahmen vermögen zu überzeugen. So ist etwa die Förderung des Personalverleihs eine Massnahme, die der SGB skeptisch beurteilt.
</p><p>An Anreizen für die Beschäftigung von Invaliden mangelt es schon heute nicht. Dennoch bleiben die Integrationsleistungen der Arbeitgeber deutlich hinter den Erwartungen zurück. All die im Rahmen der IV-Revision 6a abgegebenen Versprechen der Arbeitgeberseite, für die Integration der IV-RentnerInnen auch ohne verbindliche Beschäftigungsquote zu sorgen, wurden nicht eingehalten. Entsprechend vermisst der SGB in dieser Vorlage griffige Vorgaben für die Beschäftigung von Invaliden. Auf Anreize alleine zu setzen genügt offensichtlich nicht. Immerhin ein Schritt in die richtige Richtung ist die Möglichkeit, Zusammenarbeitsvereinbarungen zwischen Bund und Sozialpartnern abzuschliessen. Mit solchen Vereinbarungen, die sich an bestehenden Modellen in der Westschweiz orientieren, sollen auch Zielvorgaben gemacht sowie sozialpartnerschaftliche Massnahmen und Instrumente von der IV finanziell unterstützt werden.
</p><h3>Die Sparmassnahmen des Bundes destabilisieren die IV</h3><p>Die vorgeschlagene Weiterentwicklung der IV - namentlich im Bereich Verbesserung der beruflichen Eingliederung - erscheint nur umsetzbar, wenn der IV auch genügend Mittel zur Verfügung stehen. Doch gerade auf der Finanzierungsseite droht ein massiver Einbruch. Der Bundesrat will im Rahmen seines als "Stabilisierungsprogramm 2017-2019" bezeichneten Sparprogramms die IV destabilisieren: Er schlägt vor, den Bundesanteil an die IV zu reduzieren. Damit gingen der IV bereits ab 2018 über 60 Millionen Franken pro Jahr verloren. Angesichts der auslaufenden IV-Zusatzfinanzierung per Ende 2017 und der Pflicht, die IV-Schulden beim AHV-Fonds zu begleichen, ist die IV zwingend auf die Bundeseinnahmen angewiesen. Für den SGB ist deshalb eine solche Destabilisierungsmassnahme nicht hinnehmbar. Sie hintertreibt die Entschuldung der IV und würde damit auch die AHV schwächen. </p>]]></content:encoded><category>Sozialpolitik</category><category>Invalidenversicherung</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-2096</guid><pubDate>Mon, 12 Jan 2015 09:40:00 +0100</pubDate><title>Wie viel? Was bleibt? Was ändert?</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/wie-viel-was-bleibt-was-aendert</link><description>2015 sozialpolitisch</description><content:encoded><![CDATA[<p class="TiteldiverseCxSpFirst"><i></i></p><p class="lead">Was gilt neu? Was bleibt unverändert? Ein Überblick über die wichtigsten Änderungen bei den Sozialversicherungsleistungen und -beiträgen ab 2015. Und ein Ausblick auf angelaufene Revisionen.</p><h3>Was ändert sich bei der AHV?</h3><p><strong>Anpassung der AHV-Renten:</strong> Nach der letzten Anpassung 2013 werden 2015 die AHV-Renten wieder an die Lohn- und Preisentwicklung angepasst (sogenannter Mischindex). Die AHV-Minimalrente wird um Fr. 5 erhöht, was rund 0.4% entspricht. Grund für diese doch sehr bescheidene Anpassung sind die im Jahr 2014 relativ stabilen Konsumentenpreise: Den Mischindex legte der zuständige Ausschuss aufgrund der Jahresteuerung im Dezember 2014 fest, die gemäss seiner Schätzung nur zwischen 0 und 0.5 Prozent liegen dürfte. Die minimalen und maximalen AHV-Renten betragen für die Jahre 2015 und 2016 somit:</p><p class="Text">&nbsp;</p><table border="1" cellpadding="0" cellspacing="0" class="contenttable" style="border-collapse:collapse; width:439.4pt"><tbody><tr><td style="background-color:red; border-bottom:white; border-left:windowtext; border-right:white; border-style:solid; border-top:windowtext; border-width:1.0pt; height:17.0pt; width:155.9pt"><p class="Absatznormal">&nbsp;</p></td><td colspan="2" style="background-color:red; border-bottom:none; border-left:none; border-right:solid white 1.0pt; border-top:solid windowtext 1.0pt; height:17.0pt; width:5.0cm"><p class="Absatznormal">Minimum</p></td><td colspan="2" style="background-color:red; border-bottom:none; border-left:none; border-right:solid windowtext 1.0pt; border-top:solid windowtext 1.0pt; height:17.0pt; width:5.0cm"><p class="Absatznormal">Maximum</p></td></tr><tr><td style="background-color:red; border-bottom:solid white 1.0pt; border-left:solid windowtext 1.0pt; border-right:none; border-top:none; height:17.0pt; width:155.9pt"><p class="Absatznormal">&nbsp;</p></td><td style="background-color:white; border-bottom:solid windowtext 1.0pt; border-left:none; border-right:solid windowtext 1.0pt; border-top:none; height:17.0pt; width:70.85pt"><p class="Absatznormal">alt</p></td><td style="background-color:white; border-bottom:solid windowtext 1.0pt; border-left:none; border-right:solid windowtext 1.0pt; border-top:none; height:17.0pt; width:70.9pt"><p class="Absatznormal">neu</p></td><td style="border-bottom:solid windowtext 1.0pt; border-left:none; border-right:solid windowtext 1.0pt; border-top:none; height:17.0pt; width:70.85pt"><p class="Absatznormal">alt</p></td><td style="border-bottom:solid windowtext 1.0pt; border-left:none; border-right:solid windowtext 1.0pt; border-top:none; height:17.0pt; width:70.9pt"><p class="Absatznormal">neu</p></td></tr><tr><td style="background-color:red; border-bottom:solid white 1.0pt; border-left:solid windowtext 1.0pt; border-right:none; border-top:none; height:17.0pt; width:155.9pt"><p class="Absatznormal">AHV-Einzelrente</p></td><td style="background-color:white; border-bottom:solid windowtext 1.0pt; border-left:none; border-right:solid windowtext 1.0pt; border-top:none; height:17.0pt; width:70.85pt"><p class="Absatznormal">Fr. 1170</p></td><td style="background-color:white; border-bottom:solid windowtext 1.0pt; border-left:none; border-right:solid windowtext 1.0pt; border-top:none; height:17.0pt; width:70.9pt"><p class="Absatznormal">Fr. 1175</p></td><td style="border-bottom:solid windowtext 1.0pt; border-left:none; border-right:solid windowtext 1.0pt; border-top:none; height:17.0pt; width:70.85pt"><p class="Absatznormal">Fr. 2340</p></td><td style="border-bottom:solid windowtext 1.0pt; border-left:none; border-right:solid windowtext 1.0pt; border-top:none; height:17.0pt; width:70.9pt"><p class="Absatznormal">Fr. 2350</p></td></tr><tr><td style="background-color:red; border-bottom:solid white 1.0pt; border-left:solid windowtext 1.0pt; border-right:none; border-top:none; height:17.0pt; width:155.9pt"><p class="Absatznormal">AHV-Ehepaarsrente</p></td><td style="background-color:white; border-bottom:solid windowtext 1.0pt; border-left:none; border-right:solid windowtext 1.0pt; border-top:none; height:17.0pt; width:70.85pt"><p class="Absatznormal">Fr. 2340</p></td><td style="background-color:white; border-bottom:solid windowtext 1.0pt; border-left:none; border-right:solid windowtext 1.0pt; border-top:none; height:17.0pt; width:70.9pt"><p class="Absatznormal">Fr. 2350</p></td><td style="border-bottom:solid windowtext 1.0pt; border-left:none; border-right:solid windowtext 1.0pt; border-top:none; height:17.0pt; width:70.85pt"><p class="Absatznormal">Fr. 3510</p></td><td style="border-bottom:solid windowtext 1.0pt; border-left:none; border-right:solid windowtext 1.0pt; border-top:none; height:17.0pt; width:70.9pt"><p class="Absatznormal">Fr. 3525</p></td></tr><tr><td style="background-color:red; border-bottom:solid white 1.0pt; border-left:solid windowtext 1.0pt; border-right:none; border-top:none; height:17.0pt; width:155.9pt"><p class="Absatznormal">Witwen-/Witwerrente</p></td><td style="border-bottom:solid windowtext 1.0pt; border-left:none; border-right:solid windowtext 1.0pt; border-top:none; height:17.0pt; width:70.85pt"><p class="Absatznormal">Fr. 936</p></td><td style="border-bottom:solid windowtext 1.0pt; border-left:none; border-right:solid windowtext 1.0pt; border-top:none; height:17.0pt; width:70.9pt"><p class="Absatznormal">Fr. 940</p></td><td style="border-bottom:solid windowtext 1.0pt; border-left:none; border-right:solid windowtext 1.0pt; border-top:none; height:17.0pt; width:70.85pt"><p class="Absatznormal">Fr. 1872</p></td><td style="border-bottom:solid windowtext 1.0pt; border-left:none; border-right:solid windowtext 1.0pt; border-top:none; height:17.0pt; width:70.9pt"><p class="Absatznormal">Fr. 1880</p></td></tr><tr><td style="background-color:red; border-bottom:solid windowtext 1.0pt; border-left:solid windowtext 1.0pt; border-right:none; border-top:none; height:17.0pt; width:155.9pt"><p class="Absatznormal">Waisen- und Kinderrenten</p></td><td style="border-bottom:solid windowtext 1.0pt; border-left:none; border-right:solid windowtext 1.0pt; border-top:none; height:17.0pt; width:70.85pt"><p class="Absatznormal">Fr. 468</p></td><td style="border-bottom:solid windowtext 1.0pt; border-left:none; border-right:solid windowtext 1.0pt; border-top:none; height:17.0pt; width:70.9pt"><p class="Absatznormal">Fr. 470</p></td><td style="border-bottom:solid windowtext 1.0pt; border-left:none; border-right:solid windowtext 1.0pt; border-top:none; height:17.0pt; width:70.85pt"><p class="Absatznormal">Fr. 936</p></td><td style="border-bottom:solid windowtext 1.0pt; border-left:none; border-right:solid windowtext 1.0pt; border-top:none; height:17.0pt; width:70.9pt"><p class="Absatznormal">Fr. 940</p></td></tr></tbody></table><p class="Text">&nbsp;</p><p>Dass der Bund die AHV-Renten regelmässig an Preise und Löhne anpasst, ist zunächst positiv zu beurteilen. Doch der positive Fakt wird getrübt durch den Umstand, dass der verwendete Lohnindex die effektive Lohnentwicklung aufgrund seiner Berechnungsweise nur ungenügend abbildet. Damit entspricht die AHV-Rente einem immer geringeren Anteil des letzten Einkommens der Rentnerinnen und Rentner.</p><p><strong>Anpassung der Hilflosenentschädigungen der AHV: </strong>Mit der Erhöhung der AHV-Renten steigen auch die Hilflosenentschädigungen für Bezügerinnen und Bezüger von Altersrenten etwas. Hilflosenentschädigungen können AHV-Rentnerinnen oder Rentner beantragen, die für die alltäglichen Lebensverrichtungen dauernd auf die Hilfe Dritter angewiesen sind, dauernder Pflege oder persönlicher Überwachung bedürfen. Die Entschädigung beträgt bei einem schweren Grad der Hilflosigkeit 80% der minimalen AHV-Rente (neu Fr. 940) und bei einem mittleren Grad 50 % (neu Fr. 588). AHV-Bezüger mit einer Hilflosigkeit leichten Grades, die noch zu Hause leben, haben Anspruch auf eine Entschädigung in der Höhe von 20% der minimalen AHV-Rente (neu Fr. 235).</p><p><strong>AHV-Beitragspflicht: Gleich bleibende Beiträge für Selbständigerwerbende und Nichterwerbstätige; Befreiung von der Beitragspflicht der Sackgeldjobs: </strong>Selbständigerwerbende, deren Jahreseinkommen 2013/2014 über Fr. 56'200 lag, mussten AHV/IV und EO Beiträge in der Höhe von 9.7 Prozent ihres Einkommens bezahlen. Verdienten sie weniger als 56'200, lag ihr Beitragssatz zwischen 5.223 und 9.202 Prozent (sogenannte sinkende Beitragsskala). Die obere Grenze der sinkenden Beitragsskala entspricht dem vierfachen Jahresbetrag der AHV-Minimalrente. Mit deren Anstieg auf Fr. 1'175 ab dem 1. Januar 2015 erhöht sich auch der Grenzbetrag entsprechend auf Fr. 56'400. Unverändert bei Fr. 480 pro Jahr bleibt der Mindestbeitrag, den Selbständigerwerbende und Nichterwerbstätige für AHV, IV und EO entrichten müssen (AHV: Fr. 392; IV: Fr. 65; EO: Fr. 23). Somit bleibt auch der Mindestbeitrag für die freiwillige AHV/IV unverändert bei Fr. 914 pro Jahr, da er dem Doppelten des Mindestbeitrages in der obligatorischen Versicherung entspricht.</p><p>Ab dem 1. Januar 2015 sind neu die sogenannten "Sackgeldjobs" von Jugendlichen bzw. jungen Erwachsenen bis 25 Jahre von der AHV-Beitragspflicht befreit. Als "Sackgeldjobs" gelten Einkommen, die durch eine Beschäftigung in einem Privathaushalt erwirtschaftet werden und Fr. 750 pro Jahr nicht übersteigen. Wer also gelegentlich einen Babysitter beschäftigt, ist von Gesetzes wegen nicht mehr verpflichtet, Arbeitgeberbeiträge zu entrichten, ausser die beschäftigte Person verlangt dies oder der Jahreslohn liegt über diesen Fr. 750.</p><h3>Was ändert sich bei der IV?</h3><p><strong>Anpassung der IV-Renten: </strong>Analog zu den AHV-Renten steigen auch die IV-Renten. Anders als bei der AHV werden in der IV je nach Grad der Invalidität eine ganze, eine Dreiviertels-, eine halbe oder eine Viertelsrente ausgerichtet. Die minimalen und maximalen IV-Renten je nach Invaliditätsgrad betragen für das Jahr 2015:</p><p class="Text">&nbsp;</p><table border="1" cellpadding="0" cellspacing="0" class="contenttable" style="border-collapse:collapse; width:440.75pt"><tbody><tr><td style="background-color:red; border-bottom:solid white 1.0pt; border-left:solid windowtext 1.0pt; border-right:none; border-top:solid windowtext 1.0pt; height:17.0pt; width:83.55pt"><p class="Absatznormal">&nbsp;</p></td><td style="background-color:red; border-bottom:none; border-left:none; border-right:solid white 1.0pt; border-top:solid windowtext 1.0pt; height:17.0pt; width:89.3pt"><p class="Text">Ganze Rente</p></td><td style="background-color:red; border-bottom:none; border-left:none; border-right:solid white 1.0pt; border-top:solid windowtext 1.0pt; height:17.0pt; width:89.3pt"><p class="Text">¾ Rente</p></td><td style="background-color:red; border-bottom:none; border-left:none; border-right:solid white 1.0pt; border-top:solid windowtext 1.0pt; height:17.0pt; width:89.3pt"><p class="Text">½ Rente</p></td><td style="background-color:red; border-bottom:none; border-left:none; border-right:solid windowtext 1.0pt; border-top:solid windowtext 1.0pt; height:17.0pt; width:89.3pt"><p class="Text">¼ Rente</p></td></tr><tr><td style="background-color:red; border-bottom:solid white 1.0pt; border-left:solid windowtext 1.0pt; border-right:solid white 1.0pt; border-top:none; height:17.0pt; width:83.55pt"><p class="Text">Invalidenrente*</p></td><td style="background-color:white; border-bottom:solid windowtext 1.0pt; border-left:none; border-right:solid windowtext 1.0pt; border-top:none; height:17.0pt; width:89.3pt"><p class="Text">Fr. 1175 / Fr. 2350</p></td><td style="background-color:white; border-bottom:solid windowtext 1.0pt; border-left:none; border-right:solid windowtext 1.0pt; border-top:none; height:17.0pt; width:89.3pt"><p class="Text">Fr. 882 / Fr. 1763</p></td><td style="border-bottom:solid windowtext 1.0pt; border-left:none; border-right:solid windowtext 1.0pt; border-top:none; height:17.0pt; width:89.3pt"><p class="Text">Fr. 588 / Fr. 1175</p></td><td style="border-bottom:solid windowtext 1.0pt; border-left:none; border-right:solid windowtext 1.0pt; border-top:none; height:17.0pt; width:89.3pt"><p class="Text">Fr. 294 / Fr. 588</p></td></tr><tr><td style="background-color:red; border-bottom:solid windowtext 1.0pt; border-left:solid windowtext 1.0pt; border-right:solid white 1.0pt; border-top:none; height:17.0pt; width:83.55pt"><p class="Text">Kinderrente*</p></td><td style="background-color:white; border-bottom:solid windowtext 1.0pt; border-left:none; border-right:solid windowtext 1.0pt; border-top:none; height:17.0pt; width:89.3pt"><p class="Text">Fr. 470.-/ Fr. 940</p></td><td style="background-color:white; border-bottom:solid windowtext 1.0pt; border-left:none; border-right:solid windowtext 1.0pt; border-top:none; height:17.0pt; width:89.3pt"><p class="Text">Fr. 353 / Fr. 705</p></td><td style="border-bottom:solid windowtext 1.0pt; border-left:none; border-right:solid windowtext 1.0pt; border-top:none; height:17.0pt; width:89.3pt"><p class="Text">Fr. 235 / Fr. 470</p></td><td style="border-bottom:solid windowtext 1.0pt; border-left:none; border-right:solid windowtext 1.0pt; border-top:none; height:17.0pt; width:89.3pt"><p class="Text">Fr. 118 / Fr. 235</p></td></tr></tbody></table><p class="Text">*Mindest-/Höchstrente</p><p class="Text">&nbsp;</p><p><strong>Anpassung der Hilflosenentschädigungen der IV:</strong> Die Hilflosenentschädigungen der IV werden ebenfalls analog zur AHV erhöht. Bei der IV wird zwischen den Hilflosenentschädigungen für Personen im Heim und den Hilflosenentschädigungen für Personen zu Hause unterschieden. Für IV-Bezügerinnen und Bezüger zu Hause beträgt die Hilflosenentschädigung neu je nach Grad der Beeinträchtigung Fr. 470 (leicht), Fr. 1‘175 (mittel) bzw. Fr. 1‘880 (schwer). Für IV-Bezügerinnen und Bezüger im Heim beläuft sich die Entschädigung auf Fr. 118 (leicht), Fr. 294 (mittel) bzw. Fr. 470 (schwer).</p><p>Minderjährige können ebenfalls eine Hilflosenentschädigung erhalten, wenn sie zu Hause wohnen. Deren Höhe wird pro Tag berechnet und beläuft sich je nach Grad der Beeinträchtigung auf Fr. 15.70 (leicht), Fr. 39.20 (mittel) bzw. Fr. 62.70 (schwer).</p><h3>Was ändert sich bei den Ergänzungsleistungen?</h3><p>Auch bei den Ergänzungsleistungen findet aufgrund der Anpassung der AHV-Renten an den Mischindex eine Anpassung der Leistungen statt. So wird der Betrag für den allgemeinen Lebensbedarf leicht erhöht. Er spielt bei der Berechnung der anerkannten Ausgaben eine Rolle und beträgt neu:</p><p class="Text">&nbsp;</p><table border="1" cellpadding="0" cellspacing="0" class="contenttable" style="border-collapse:collapse; width:440.75pt"><tbody><tr><td style="background-color:red; border-bottom:white; border-left:windowtext; border-right:white; border-style:solid; border-top:windowtext; border-width:1.0pt; height:31.2pt; width:219.65pt"><p class="Absatznormal">Betrag für den allgemeinen Lebensbedarf (pro Jahr) für</p></td><td style="background-color:red; border-bottom:none; border-left:none; border-right:solid white 1.0pt; border-top:solid windowtext 1.0pt; height:31.2pt; width:110.55pt"><p class="Absatznormal">alt</p></td><td style="background-color:red; border-bottom:none; border-left:none; border-right:solid windowtext 1.0pt; border-top:solid windowtext 1.0pt; height:31.2pt; width:110.55pt"><p class="Absatznormal">neu</p></td></tr><tr><td style="background-color:red; border-bottom:solid white 1.0pt; border-left:solid windowtext 1.0pt; border-right:solid white 1.0pt; border-top:none; height:17.0pt; width:219.65pt"><p class="Text">… Alleinstehende</p></td><td style="background-color:white; border-bottom:solid windowtext 1.0pt; border-left:none; border-right:solid windowtext 1.0pt; border-top:none; height:17.0pt; width:110.55pt"><p class="Text">Fr. 19‘210</p></td><td style="background-color:white; border-bottom:solid windowtext 1.0pt; border-left:none; border-right:solid windowtext 1.0pt; border-top:none; height:17.0pt; width:110.55pt"><p class="Absatznormal">Fr. 19‘290</p></td></tr><tr><td style="background-color:red; border-bottom:solid white 1.0pt; border-left:solid windowtext 1.0pt; border-right:solid white 1.0pt; border-top:none; height:17.0pt; width:219.65pt"><p class="Text">… Ehepaare</p></td><td style="background-color:white; border-bottom:solid windowtext 1.0pt; border-left:none; border-right:solid windowtext 1.0pt; border-top:none; height:17.0pt; width:110.55pt"><p class="Text">Fr. 28‘815</p></td><td style="background-color:white; border-bottom:solid windowtext 1.0pt; border-left:none; border-right:solid windowtext 1.0pt; border-top:none; height:17.0pt; width:110.55pt"><p class="Absatznormal">Fr. 28‘935</p></td></tr><tr><td style="background-color:red; border-bottom:solid windowtext 1.0pt; border-left:solid windowtext 1.0pt; border-right:solid white 1.0pt; border-top:none; height:17.0pt; width:219.65pt"><p class="Text">… Waise</p></td><td style="background-color:white; border-bottom:solid windowtext 1.0pt; border-left:none; border-right:solid windowtext 1.0pt; border-top:none; height:17.0pt; width:110.55pt"><p class="Text">Fr. 10‘035</p></td><td style="background-color:white; border-bottom:solid windowtext 1.0pt; border-left:none; border-right:solid windowtext 1.0pt; border-top:none; height:17.0pt; width:110.55pt"><p class="Absatznormal">Fr. 10‘080</p></td></tr></tbody></table><h3>Was ändert sich bei der beruflichen Vorsorge?</h3><p><strong>Anpassung der Grenzbeträge:</strong> Die Anpassungen in der AHV bewirken, dass auch die Grenzbeträge der obligatorischen beruflichen Vorsorge angehoben werden. Unter anderem erhöhen sich der Mindestjahreslohn, ab dem Arbeitnehmende obligatorisch BVG-versichert sind (sogenannte Eintrittsschwelle), sowie die Lohngrenzen, innerhalb derer eine Vorsorgeeinrichtung die verbindlichen, im BVG festgehaltenen Konditionen wie den Mindestzinssatz oder den Mindestumwandlungssatz anwenden muss (koordinierter Lohn gemäss BVG).</p><p class="Text">&nbsp;</p><table border="1" cellpadding="0" cellspacing="0" class="contenttable" style="border-collapse:collapse; width:440.75pt"><tbody><tr><td style="background-color:red; border-bottom:white; border-left:windowtext; border-right:white; border-style:solid; border-top:windowtext; border-width:1.0pt; height:31.2pt; width:219.65pt"><p class="Absatznormal">&nbsp;</p></td><td style="background-color:red; border-bottom:none; border-left:none; border-right:solid white 1.0pt; border-top:solid windowtext 1.0pt; height:31.2pt; width:110.55pt"><p class="Text">bisherige Beträge</p></td><td style="background-color:red; border-bottom:none; border-left:none; border-right:solid windowtext 1.0pt; border-top:solid windowtext 1.0pt; height:31.2pt; width:110.55pt"><p class="Text">neue Beträge</p></td></tr><tr><td style="background-color:red; border-bottom:solid white 1.0pt; border-left:solid windowtext 1.0pt; border-right:solid white 1.0pt; border-top:none; height:17.0pt; width:219.65pt"><p class="Text">Eintrittsschwelle</p></td><td style="background-color:white; border-bottom:solid windowtext 1.0pt; border-left:none; border-right:solid windowtext 1.0pt; border-top:none; height:17.0pt; width:110.55pt"><p class="Text">Fr. 21‘060</p></td><td style="background-color:white; border-bottom:solid windowtext 1.0pt; border-left:none; border-right:solid windowtext 1.0pt; border-top:none; height:17.0pt; width:110.55pt"><p class="Text">Fr. 21‘150</p></td></tr><tr><td style="background-color:red; border-bottom:solid white 1.0pt; border-left:solid windowtext 1.0pt; border-right:solid white 1.0pt; border-top:none; height:17.0pt; width:219.65pt"><p class="Text">Koordinationsabzug</p></td><td style="background-color:white; border-bottom:solid windowtext 1.0pt; border-left:none; border-right:solid windowtext 1.0pt; border-top:none; height:17.0pt; width:110.55pt"><p class="Text">Fr. 24‘570</p></td><td style="background-color:white; border-bottom:solid windowtext 1.0pt; border-left:none; border-right:solid windowtext 1.0pt; border-top:none; height:17.0pt; width:110.55pt"><p class="Text">Fr. 24‘675</p></td></tr><tr><td style="background-color:red; border-bottom:solid white 1.0pt; border-left:solid windowtext 1.0pt; border-right:solid white 1.0pt; border-top:none; height:17.0pt; width:219.65pt"><p class="Text">Maximaler BVG-rentenbildender Jahreslohn</p></td><td style="background-color:white; border-bottom:solid windowtext 1.0pt; border-left:none; border-right:solid windowtext 1.0pt; border-top:none; height:17.0pt; width:110.55pt"><p class="Text">Fr. 84‘240</p></td><td style="background-color:white; border-bottom:solid windowtext 1.0pt; border-left:none; border-right:solid windowtext 1.0pt; border-top:none; height:17.0pt; width:110.55pt"><p class="Text">Fr. 84‘675</p></td></tr><tr><td style="background-color:red; border-bottom:solid white 1.0pt; border-left:solid windowtext 1.0pt; border-right:solid white 1.0pt; border-top:none; height:17.0pt; width:219.65pt"><p class="Text">Maximaler koordinierter Lohn</p></td><td style="background-color:white; border-bottom:solid windowtext 1.0pt; border-left:none; border-right:solid windowtext 1.0pt; border-top:none; height:17.0pt; width:110.55pt"><p class="Text">Fr. 59‘670</p></td><td style="background-color:white; border-bottom:solid windowtext 1.0pt; border-left:none; border-right:solid windowtext 1.0pt; border-top:none; height:17.0pt; width:110.55pt"><p class="Text">Fr. 60‘000</p></td></tr><tr><td style="background-color:red; border-bottom:solid windowtext 1.0pt; border-left:solid windowtext 1.0pt; border-right:solid white 1.0pt; border-top:none; height:17.0pt; width:219.65pt"><p class="Text">Minimaler koordinierter Lohn</p></td><td style="background-color:white; border-bottom:solid windowtext 1.0pt; border-left:none; border-right:solid windowtext 1.0pt; border-top:none; height:17.0pt; width:110.55pt"><p class="Text">Fr. 3‘510</p></td><td style="background-color:white; border-bottom:solid windowtext 1.0pt; border-left:none; border-right:solid windowtext 1.0pt; border-top:none; height:17.0pt; width:110.55pt"><p class="Text">Fr. 3‘525</p></td></tr></tbody></table><p class="Text">&nbsp;</p><p><strong>Anpassung des Mindestzinssatzes:</strong> Der Bundesrat hat im Oktober 2014 beschlossen, den Zinssatz, mit dem die Vorsorgeeinrichtungen das Guthaben ihrer Versicherten im BVG-Obligatorium mindestens verzinsen müssen (Mindestzinssatz), 2015 bei 1.75% zu belassen. Dies obwohl die Vorsorgeeinrichtungen aufgrund der erfreulichen Renditeentwicklungen im Aktien- und Immobilienmarkt in den Anlagemonaten, die dem Entscheid vorausgingen, gute Ergebnisse erzielen konnten. Noch immer stützt sich der Bundesrat bei seinem Entscheid auf die von der BVG-Kommission favorisierte sogenannte "Mehrheitsformel". Diese unterschätzt die Renditemöglichkeiten, weil sie von einer zu vorsichtigen, risikoarmen Anlage-Allokation ausgeht, welche Obligationen übermässig gewichtet, und zusätzlich einen Sicherheitsabschlag enthält, der gesetzlich nicht vorgesehen ist.</p><p><strong>Keine Anpassung der Hinterlassenen- und Invalidenrenten BVG:</strong> Die Hinterlassenen- und Invalidenrenten der obligatorischen zweiten Säule (BVG) werden dieses Jahr nicht erhöht. Normalerweise werden sie bis zum Erreichen des ordentlichen Rentenalters im gleichen Zug wie die AHV-Renten alle zwei Jahre an die Preisentwicklung angepasst. Ein Teuerungsausgleich wird zum ersten Mal nach dreijähriger Laufzeit gewährt. Die Höhe der Anpassung entspricht der Zunahme zwischen dem Stand des Landesindexes der Konsumentenpreise im September des Jahres vor der letzten Anpassung (bzw., bei erstmaliger Anpassung, dem Septemberindex des Jahres, in dem die Rente zu laufen begann, in diesem Fall 2011) und dem Stand im September des Jahres vor der neuen Anpassung (in diesem Fall 2014). Da der Index in den Jahren 2008 bis 2012 im September höher lag als im September 2014, müssen die Hinterlassenen- und Invalidenrenten nicht angepasst werden. Die nächste Anpassung erfolgt frühestens 2017, wenn die AHV-Renten wieder dem Mischindex angepasst werden.</p><p>Über eine Anpassung der Altersrenten an die Preisentwicklung entscheidet das oberste Organ der Vorsorgeeinrichtung - eine automatische Anpassung ist im Obligatorium nicht vorgesehen.</p><h3>Was ändert sich bei der gebundenen Selbstvorsorge Säule 3a?</h3><p>Auch bei der gebundenen Selbstvorsorge 3a werden die Grenzbeträge angepasst. Der maximal erlaubte Steuerabzug beträgt neu Fr. 6'768 (bisher 6'739) für Personen, die in der beruflichen Vorsorge versichert sind, respektive Fr. 33'840 (bisher 33'696) für Personen ohne 2. Säule.</p><h3>Was ändert sich bei den Familienzulagen?</h3><p>Auch bei den Familienzulagen gibt es aufgrund der Anpassung der AHV-Renten einige Änderungen. So müssen Arbeitnehmende unter anderem ab 2015 mindestens Fr. 7'050 pro Jahr verdienen (bisher: Fr. 7'020), damit sie Anspruch auf die vollen Familienzulagen haben. Verdienen sie weniger, haben sie Anspruch auf Familienzulagen für Nichterwerbstätige, sofern ihr steuerbares Einkommen nach Bundesrecht Fr. 42'300 im Jahr nicht übersteigt (bisher: Fr. 42'120), sie keine ordentliche Altersrente oder Ergänzungsleistungen zur AHV/IV beziehen und der Ehegatte ebenfalls keine ordentliche Altersrente bezieht. Diese Obergrenze für Nichterwerbstätige gilt für die grosse Mehrheit der Kantone. Einzig der Kanton Waadt (hier beträgt die Grenze Fr. 56'400) sowie die Kantone Genf, Jura und Tessin (keine Grenze) kennen andere Regelungen. Ebenfalls angepasst wird die Höhe des maximalen Einkommens eines Kindes in Ausbildung, ab dem der Anspruch auf Familienzulagen erlischt, nämlich von Fr. 28'080 auf Fr. 28'200.</p><h3>Was ändert sich bei der Krankenversicherung?</h3><p>Die obligatorische Kranken-Grundversicherung wird auch 2015 teurer. Im Durchschnitt steigen die Krankenkassenprämien um 4 Prozent, wobei die Zunahme je nach Kanton zwischen 2.7 und 6.8 Prozent beträgt. Die permanent steigenden Krankenkassenprämien belasten die Schweizer Haushaltsbudgets stark und die Prämienverbilligungen vermögen diese Belastung immer weniger abzufedern. Aktuelle Berechnungen zeigen: Während sich die Prämien seit 1997 teuerungsbereinigt im Durchschnitt fast verdoppelt haben (94%), sind die Prämienverbilligungen nur um gut ein Drittel gestiegen (36%, vgl. SGB-Dossier Nr. 108).</p><h3>Über was wird 2015 diskutiert?</h3><p><strong>Altersvorsorge 2020 und AHVplus:</strong> 2015 kommt das Reformpaket Altersvorsorge 2020, das eine ganzheitliche Reform der 1. und 2. Säule anstrebt, ebenso in die parlamentarische Phase wie die SGB-Initiative AHVplus, die 10 Prozent höhere AHV-Renten fordert. Als Erstrat wird der Ständerat über die Altersvorsorge 2020 debattieren. Die Botschaft zur Vorlage wurde am 19. November 2014 verabschiedet und unterscheidet sich nur wenig vom Entwurf, der Ende 2013 in die Vernehmlassung ging. Eckwerte des umfangreichen Reformpakets sind u.a. die Erhöhung des Frauenrentenalters auf 65 Jahre, die Flexibilisierung des Rentenbezugs u.a. durch die Einführung von Teilrenten, die Zusatzfinanzierung der AHV durch eine Erhöhung der Mehrwertsteuer, die Neuordnung des AHV-Bundesbeitrags, der automatische Stopp der Rentenerhöhungen, die Kürzung von Witwenleistungen zugunsten der Kinderrenten, die Senkung des Mindestumwandlungssatzes in der beruflichen Vorsorge von 6.8 auf 6 Prozent und die Abschaffung des Koordinationsabzugs im BVG.</p><p>Weil für Leute mit tiefen und mittleren Einkommen, insbesondere für viele Frauen, schon das heutige Rentenniveau ungenügend ist und der Verfassungsauftrag nach wie vor nicht umgesetzt ist, wonach die Renten aus erster und zweiter Säule die Fortsetzung "des gewohnten Lebens in angemessener Weise" ermöglichen sollen, hat der SGB Ende 2013 die Volksinitiative "AHVplus - Für eine starke AHV" eingereicht, die ebenfalls noch dieses Jahr zuerst vom Ständerat und dann vom Nationalrat behandelt wird. Sie verlangt, die AHV-Renten um 10 Prozent zu erhöhen. Für Alleinstehende würde die durchschnittliche AHV-Rente um rund Fr. 200 und für Ehepaare um rund Fr. 350 pro Monat angehoben.</p><p><strong>Revision des Unfallversicherungsgesetzes:</strong> 2015 berät das Parlament über die Zusatzbotschaft zur Änderung des Bundesgesetzes über die Unfallversicherung, die am 19. September 2014 vom Bundesrat angenommen wurde. Die 1. UVG-Revision scheiterte 2011 im Parlament. Die revidierte Vorlage wurde in Zusammenarbeit mit den Sozialpartnern ausgearbeitet und geniesst breite Unterstützung. Sie enthält u.a. Gesetzesanpassungen, die verhindern sollen, dass jemand trotz Arbeitsvertrag nicht unfallversichert ist. Auch das Anliegen der Revision, das Problem anzupacken, dass verunfallte Personen mit Invalidenrente beim Erreichen des ordentlichen Rentenalters überentschädigt sein können, wurde gelöst, und zwar ohne dass Bezügerinnen und Bezüger von Unfallinvalidenrenten nach Erreichen des ordentlichen Rentenalters schlechter dastünden, als wenn sie keinen Unfall gehabt hätten.</p><p><strong>Reform der Ergänzungsleistungen und Erhöhung der Mietzinsmaxima bei den Ergänzungsleistungen:</strong> Geht es nach dem Bundesrat, wird 2015 endlich über die längst fällige Anhebung der Höchstbeträge für die anrechenbaren Mietzinse in den EL beschlossen. Eine entsprechende Botschaft hat der Bundesrat am 17. Dezember 2014 dem Parlament überwiesen. Der Handlungsbedarf ist unbestritten: die Mietzinsmaxima wurden seit 2001 nicht mehr erhöht, obwohl die Mietzinse in diesem Zeitraum im Durchschnitt um über 21 Prozent gestiegen sind.</p><p>Der Bundesrat will es nicht bei dieser einzelnen Anpassung des Bundesgesetzes über die Ergänzungsleistungen belassen und plant für 2015 den Start einer umfassenderen Reform der EL. Deren Ziel soll sein, den Kostenanstieg bei den EL zu bremsen. Die Steuerungsmöglichkeiten des Bundes sind wegen der Kompetenzverteilung zwischen Bund und Kantonen in dieser Frage eingeschränkt. Mit welchen Mitteln der Bund sein Ziel genau erreichen will, wird sich in der Vernehmlassungsphase zeigen, die noch in der ersten Jahreshälfte 2015 starten dürfte. Die im Sommer 2014 publizierten Richtungsentscheide verheissen wenig Gutes: zur Diskussion steht u.a. eine Erhöhung der Vermögensfreibeträge. Das würde besonders Heimbewohner und -bewohnerinnen treffen, denn sie müssen oft auf ihr Vermögen zurückgreifen, um Hygieneartikel, Coiffeurbesuche oder auch Transportkosten für Arztbesuche zu finanzieren. Die anrechenbaren Taxen für die persönlichen Auslagen im Heim sind dafür nämlich schlicht zu bescheiden.</p><p class="Text">&nbsp;</p>]]></content:encoded><category>Sozialpolitik</category><category>Gesundheit</category><category>Unfallversicherung</category><category>Invalidenversicherung</category><category>Ergänzungsleistungen</category><category>Berufliche Vorsorge</category><category>AHV</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/redaktion/photos/illustrativ/steuern-zahlen/Rechnungen-viele_iStock-rawpixel_klein.jpg" length="556986" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-1092</guid><pubDate>Thu, 20 Jun 2013 16:54:00 +0200</pubDate><title>Rentenkürzungen und weitere Verschlechterungen verhindert</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/rentenkuerzungen-und-weitere-verschlechterungen-verhindert</link><description>Parlament stoppt das Revisionsrennen bei der IV</description><content:encoded><![CDATA[<p>Die Invalidenversicherung (IV) wurde in den letzten Jahren einem strengen Sparregime unterworfen. Eine Revision jagte die andere. Nun hat das Parlament das Revisionsrennen gestoppt. Zu Recht, denn die IV befindet sich auf Kurs. Ihre Finanzen stabilisieren sich. Weitere Leistungskürzungen sind nicht nötig. Vielmehr muss die IV nun ihre neue Rolle als Eingliederungsversicherung konsolidieren. Und die Unternehmen müssen Arbeitsplätze für die zu integrierenden Invaliden schaffen.
</p><p>Die IV-Revision 6b hätte zu Rentenkürzungen bei Schwerinvaliden geführt. Zudem wären künftig die IV-Renten nicht mehr der Teuerung und der Lohnentwicklung angepasst worden. Ein perfider Interventionsmechanismus hätte der IV den finanziellen Spielraum geraubt. Die Folge wären technokratisch bestimmte automatische Beitragserhöhungen und Rentenkürzungen gewesen. Dass das Parlament eine so technokratisch bestimmte Revision hat abstürzen lassen, ist richtig.</p>]]></content:encoded><category>Invalidenversicherung</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-1071</guid><pubDate>Thu, 30 May 2013 09:41:00 +0200</pubDate><title>Ohrfeige für die künftigen Schwerbehinderten?</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/ohrfeige-fuer-die-kuenftigen-schwerbehinderten</link><description>IV-Revision 6b in der Zielgerade</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Die Beratung der IV-Revision 6b geht in die Schlussphase. Es steht viel auf dem Spiel. Arbeitnehmende, die wegen Krankheit nicht mehr arbeiten können, müssen bereits heute sehr hohe medizinische Hürden überwinden, um IV-Leistungen beziehen zu dürfen. Künftig drohen ihnen noch weitere Leistungsverschlechterungen.</p><p>Die IV Finanzen entwickeln sich positiv. Die Zusatzeinnahmen und die drastische Reduktion der zugesprochenen Neurenten bringen die IV wieder ins Lot. Ein weiteres Sparprogramm, wie es der Bundesrat ursprünglich vorgesehen hatte, ist nicht nötig. Die Eidgenössischen Räte haben die positive finanzielle Entwicklung der IV-Rechnung berücksichtigt. Immerhin haben sie der Aufteilung der Vorlage zugestimmt. Die umstrittene Kürzung der Kinderrenten und die Reduktion der Reisekostenbeiträge sind ausgeschieden worden.
</p><h3>Volle IV-Rente erst ab Invaliditätsgrad 80 %?</h3><p>Kernelement der Revision ist das neue, lineare Rentensystem. Während der Nationalrat eine volle IV-Rente ab einem Invaliditätsgrad von 70 % vorsehen wollte, hielt der Ständerat an der ursprünglichen, strengeren Zusprechung fest: Eine volle IV-Rente sollen nur Invalide mit einem Invaliditätsgrad von über 80 % erhalten. Damit bestraft der Ständerat die künftigen Schwerbehinderten mit einem Invaliditätsgrad von 60 bis 79 %. Diese müssen eine Renteneinbusse von 30 % hinnehmen. Die Aussichten auf eine Resterwerbstätigkeit sind praktisch bei null. Diese Renteneinbusse werden letztlich häufig die Ergänzungsleistungen ausgleichen müssen. Die vorberatende Kommission des Nationalrats möchte nun dem Ständerat folgen und ebenfalls die volle IV-Rente erst mit einem Invaliditätsgrad von 80% akzeptieren. Wenn der Nationalrat diesem Antrag am 4. Juni folgt, wird die Referendumsfrage akut. Für die Behindertenverbände zeichnet sich ein Referendum ab, falls die volle IV-Rente erst bei IV-Grad 80 % gewährt würde.
</p><h3>Interventionsmechanismus ist abzulehnen</h3><p>Das zweite Kernelement der Vorlage ist der Interventionsmechanismus bei der IV. Der Nationalrat hatte den Interventionsmechanismus abgelehnt, während der Ständerat darauf beharrt. Unter dem Begriff Interventionsmechanismus verbergen sich dauerhafte automatische Rentenkürzungen. Die ohnehin schon tiefen IV-Renten sollen bei sinkenden IV-Einnahmen gekürzt werden, indem keine Rentenanpassung an den AHV-Mischindex mehr gewährt wird. Das ist eine inakzeptable Rentenverschlechterung. Zudem bringt der Interventionsmechanismus auch eine automatische Erhöhung der Lohnbeiträge. Die automatischen Rentenkürzungen bei der IV sind der Testlauf für die AHV. Die bürgerlichen Parteien und die Arbeitgeberverbände fordern mit Nachdruck eine Schuldenbremse für die AHV. Die Entscheide bei der IV spuren daher die Inhalte der Reform Altersvorsorge 2020 vor. Die vorberatende Kommission des Nationalrats lehnt weiterhin den Interventionsmechanismus ab. 
</p><p>Für den SGB muss das Parlament bei der Ausgestaltung des neuen linearen Systems Augenmass walten lassen. Die Schwelle von 80% für eine volle IV-Rente ist zu hoch. Automatische Leistungskürzungen in den Sozialversicherungen sind zudem für den SGB inakzeptabel. Damit würden die Technokraten das Leistungsniveau bestimmen. Die direktdemokratischen Mitwirkungsmöglichkeiten wären ausgeschaltet. Auf einen solchen unschweizerischen Weg lassen wir uns nicht ein.</p>]]></content:encoded><category>Invalidenversicherung</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-1023</guid><pubDate>Mon, 25 Mar 2013 14:29:00 +0100</pubDate><title>Immer noch dicke Kröten</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/immer-noch-dicke-kroeten</link><description>IV-Revision 6b immer noch in Differenzbereinigung</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Das zweite Massnahmenpaket der 6. IV Revision befindet sich im Differenzbereinigungsverfahren. Nachdem der Nationalrat in der Wintersession 2012 als Zweitrat Augenmass hatte walten lassen und den Vorschlägen des Bundesrates und des Erstrates in wesentlichen Punkten nicht gefolgt war, hielt nun der Ständerat in der Frühjahrsession an einem grossen Teil seiner ursprünglichen Leistungskürzungen fest.</p><p>Immerhin: der Ständerat hat der positiven finanziellen Entwicklung der IV Rechnung getragen. Deshalb ist er den Vorschlägen des Nationalrats gefolgt und hat die Aufteilung der Vorlage beschlossen. Die umstrittene Kürzung der Kinderrenten und die Reduktion der Reisekostenbeiträge werden aus der 6. IV-Revision ausgegliedert.
</p><h3>Volle Rente ab 70 oder 80%?</h3><p>Mit der Teilung der Vorlage möchte der Ständerat das neue, lineare Rentensystem durchbringen. Während der Nationalrat eine volle IV-Rente ab einem Invaliditätsgrad von 70% vorsehen wollte, hielt der Ständerat an der ursprünglichen, strengeren Zusprechung fest: Eine volle IV-Rente sollen nur Invalide mit einem Invaliditätsgrad von über 80 % erhalten. Damit bestraft der Ständerat die künftigen Schwerbehinderten mit einem Invaliditätsgrad von 60 bis 79 %. Diese müssten eine Renteneinbusse von 30 % hinnehmen. Die Aussichten auf eine Resterwerbstätigkeit sind praktisch bei null. Diese Renteneinbusse werden letztlich häufig die Ergänzungsleistungen ausgleichen müssen. 
</p><p>Nach dem Willen des Ständerates soll das neue Rentensystem erst auf die Neurenten angewendet werden. Die Anwendung auch auf bestehende Renten, wie es der Nationalrat will, würde zur Kürzung von laufenden Renten führen und auch in der beruflichen Vorsorge Probleme aufwerfen.
</p><h3>Automatische Rentenkürzungen sind inakzeptabel</h3><p>Der Ständerat beharrt zudem auf einen Interventionsmechanismus bei der IV. Der Nationalrat hatte mit einer Mehrheit von SP und SVP den Interventionsmechanismus abgelehnt. Die SVP tat dies wegen der daran gekoppelten Lohnbeitragserhöhung. Unter dem Begriff Interventionsmechanismus verbergen sich dauerhafte automatische Rentenkürzungen. Die ohnehin schon tiefen IV-Renten sollen bei sinkenden IV-Einnahmen gekürzt werden, indem keine Rentenanpassung an den AHV-Mischindex mehr gewährt wird. Das ist eine inakzeptable Rentenverschlechterung. Aber es steht noch mehr auf dem Spiel. Die automatischen Rentenkürzungen bei der IV sind der Testlauf für die AHV. Die bürgerlichen Parteien und die Arbeitgeberverbände fordern mit Nachdruck eine Schuldenbremse für die AHV. Die Entscheide bei der IV spuren daher die Inhalte der Reform Altersvorsorge 2020 vor. 
</p><p>Die Vorlage geht zurück an den Nationalrat. Für die Behindertenverbände zeichnet sich ein Referendum ab, falls die volle IV-Rente erst bei IV-Grad 80% gewährt würde.</p>]]></content:encoded><category>Invalidenversicherung</category><category>Schweiz</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-1006</guid><pubDate>Fri, 01 Mar 2013 13:47:00 +0100</pubDate><title>IV: Kein technokratischer Leistungsabbau</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/iv-kein-technokratischer-leistungsabbau</link><description>Sessionsvorschau: Ständerat fährt harte Linie bei 6. IV Revision</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Die IV kommt nicht zur Ruhe. Obschon die Ausgaben seit Jahren am Sinken sind, ist der Leistungsabbau noch nicht ausgestanden. Das zeigt die IV Revision 6b, die sich in der Differenzbereinigung befindet. Vom Ständerat droht eine harte Linie.</p><p>Der Ständerat wird in der Frühjahrsession über die IV beraten. Der Nationalrat liess in der letzten Session Augenmass walten und verbesserte die Revisionsvorlage in wesentlichen Punkten. Nun liegt es am Ständerat hier gleichzuziehen. Die Vorzeichen stehen aber dafür nicht allzu positiv. Zwar hat die vorberatende Kommission ebenfalls beschlossen, die umstrittenen Kürzungen der Kinderrenten und der Reisekosten aus der Vorlage auszuklammern, aber sie hält an weiteren drastischen Leistungsverschlechterungen fest.
</p><h3><span>Ständeratskommission: ganze Rente erst ab 80%</span></h3><p>Im Rahmen des neuen stufenlosen Rentensystems ging der Nationalrat davon aus, dass ein Invaliditätsgrad von 70 Prozent wie heute Anspruch auf eine ganze IV-Rente geben sollte. Damit nahm er die berechtigten Einwände wahr, dass Schwerinvalide ihre Resterwerbsfähigkeit von 20 oder 30 Prozent in der Regel gar nie ausüben können. Schwerinvalide haben kaum Chancen, eine ihren gesundheitlichen Problemen entsprechende Teilzeitanstellung von rund einem Tag pro Woche zu finden.
</p><p><span lang="DE">Die zuständige Kommission des Ständerats schlägt hingegen vor, dass erst ein Invaliditätsgrad von 80 Prozent zu einer ganzen Rente führen sollte. Das Plenum des Ständerats darf an dieser Leistungsverschlechterung nicht festhalten. Denn ansonsten drohen Renteneinbussen für die betroffenen Schwerinvaliden von rund Fr. 500 pro Monat. </span></p><p><span lang="DE">&nbsp;</span></p><h3><span lang="DE">Kein Automatismus um Renten einzufrieren</span></h3><p><span lang="DE">Einen Rückschritt gegenüber dem Nationalrat will der Ständerat auch bei der Finanzierung der IV machen. Die IV-Revisionsvorlage beinhaltet einen sogenannten Interventionsmechanismus. Hinter diesem Titel versteckt sich ein perfider Ablauf. Bei einem bestimmten Stand der IV-Finanzen treten automatische Leistungsverschlechterungen und höhere Lohnbeiträgen in Kraft. Die ohnehin schon tiefen IV Renten – die durchschnittliche IV-Rente beträgt rund Fr. 1600 – sollen nicht mehr der Teuerung und der Lohnentwicklung angepasst werden. Gleichzeitig würden auch die Lohnbeiträge an die IV steigen. Dies ohne jede Gesetzesanpassung, ohne jede demokratische Mitsprache. Für den SGB ist ein solcher technokratischer Sozialabbau ein Angriff auf das erfolgreiche schweizerische Sozialversicherungssystem und steht quer zu unserem direkt-demokratischen Staatsverständnis. </span></p><p><span lang="DE">&nbsp;</span></p><h3><span lang="DE">Zuerst die IV, dann die AHV</span></h3><p><span lang="DE">Immerhin hat der Nationalrat die Brisanz des Vorschlages erkannt und hat den Interventionsmechanismus abgelehnt. Der Ständerat möchte hingegen daran festhalten. Dabei schielt er auch schon auf die AHV. Denn im Rahmen der Reformen Altersvorsorge 2020 sollen ebenfalls automatische Leistungskürzungen für die AHV eingeführt werden. Mit einem Interventionsmechanismus werden Leistungskürzungen auf Vorrat eingeführt. Weil sie nicht sofort greifen, sondern unter der Bedingung einer bestimmten Finanzlage stehen, treffen sie die Rentnerinnen und Rentner nicht direkt und sind daher mehrheitsfähiger. Der SGB hat aber dieses Spiel durchschaut. Er lehnt präventive automatische Rentenkürzungen oder Rentenaltererhöhungen dezidiert ab. Es gibt in der Schweiz keinen Platz für Technokratie. Dies muss auch die kleine Kammer anerkennen – und deshalb auf den Interventionsmechanismus bei der IV verzichten.&nbsp;</span></p>]]></content:encoded><category>Invalidenversicherung</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-951</guid><pubDate>Tue, 18 Dec 2012 11:14:00 +0100</pubDate><title>Nationalrat entschärft IV-Revision 6 b</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/nationalrat-entschaerft-iv-revision-6-b</link><description>IV-Sanierung schreitet voran, Leistungskürzungen nicht nötig 
 
</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">In der abgeschlossenen Wintersession behandelte der Nationalrat die IV-Revision 6b (2. Massnahmenpaket). Dabei hat er Augenmass walten lassen und auf extreme Leistungskürzungen verzichtet. Denn die Zahlen der IV entwickeln sich klar positiv. </p><p>Die ersten Evaluationsergebnisse der 5. IV-Revision bestätigen, dass die IV aus den Schulden rauskommt. Der Sanierungsplan zielte auch auf einen Kulturwandel ab: Durch Früherfassung und eine breite Palette von neuen Integrationsmassnahmen sollte die Wiedereingliederung begünstigt werden. Die 5. IV-Revision hat den Umbau der IV zu einer Eingliederungsversicherung massgeblich unterstützt. Die Anzahl neuer Renten ist seit dem Jahr 2003 um fast 50 Prozent zurückgegangen, die Anzahl laufender Renten nimmt seit 2006 kontinuierlich ab. Im Gegenzug meldeten die IV-Stellen im Jahr 2011 rund 11‘500 Fälle erfolgreicher beruflicher Eingliederung, also fast doppelt so viele wie im Jahr 2007 mit rund 5‘800 Fällen. Aus der Evaluation geht zudem hervor, dass das Wirkungspotenzial der 5. IV-Revision noch nicht ausgeschöpft ist. Etliche IV-Stellen könnten ihre Massnahmen insbesondere für Personen mit tiefem Ausbildungsniveau verstärken.
</p><p>Die erste Evaluation der 5. IV-Revision zeigt jedoch nur eine Seite der Medaille. Die Neurentenquote der IV hängt nicht nur von der Eingliederungspraxis, sondern vor allem von der Handhabung der Rentenprüfungen ab. Zusammen mit der Förderung der Eingliederung hat die IV die Rentenprüfungen verschärft. Es häufen sich Beanstandungen über die ärztlichen Dienste der IV. Diese Seite der Medaille wird allzu oft vergessen. 
</p><p>Die Ausgaben für die IV wurden so stark gesenkt, dass diese immer näher bei den eingenommenen Beiträgen liegen. Gleichzeitig hat die Zusatzfinanzierung über die vorübergehende Erhöhung der Mehrwertsteuer um 0,4 Prozent die Einnahmen wesentlich erhöht. Mitte 2012 erzielte die IV dadurch einen Überschuss von 230 Millionen Franken. Beide Entwicklungen werden per Ende 2012 anhalten bzw. sich noch verstärken. Die IV-Sanierung ist im vollen Gang. 
</p><h3>Wieder Luft – und Gestaltungsraum</h3><p>Gemäss den aktuellen Finanzszenarien des Bundes wird die IV in Zukunft auch ohne Leistungskürzungen Überschüsse machen. Leistungskürzungen sind daher unter finanziellen Gesichtspunkten gar nicht nötig. Sozialpolitisch wären die Leistungskürzungen für die Betroffenen sehr hart. Bereits heute ist ein grosser Teil der IV-Bezüger auf Ergänzungsleistungen angewiesen. 
</p><p>Diese Ausgangslage hat den Bundesrat bewogen, die IV-Revision 6b in zwei Vorlagen zu splitten. Der Nationalrat ist dem Vorschlag in der Wintersession gefolgt. Er hat die Revisionsvorlage deutlich abgeschwächt. Eine erfolgreiche Mitte-Links-Allianz konnte sich in wesentlichen Punkten durchsetzen. 
</p><p>Als erstes ist die Mehrheit dem Plan von Bundesrat Berset gefolgt und hat die Kürzungen der Kinderrenten und der Reisekosten aus der Revision ausgeklammert. Das Parlament könnte aber später darauf zurückkommen. Etwa wenn sich die Finanzlage der IV nicht so entwickelt wie angenommen. 
</p><p class="lead">Stufenloses Rentensystem, aber volle Rente ab 70 %</p><p>Die IV-Revision 6b soll das heutige System mit Viertelrenten, halben Renten, Dreiviertelrenten und Vollrenten in ein stufenloses Rentensystem überführen. Anders als der Bundesrat und der Ständerat will aber der Nationalrat, dass eine volle Rente wie heute bereits ab einem Invaliditätsgrad von 70 Prozent zugesprochen wird und nicht erst ab 80 Prozent. Damit konnte eine gravierende Abbaumassnahme abgeschwächt werden. Die Kürzung der Vollrente für die Invaliden mit einem Invaliditätsgrad von 70 bis 79 Prozent hätte zu markanten Einkommenseinbussen geführt. Denn diese Personen haben keinerlei Aussicht auf die Ausschöpfung der Resterwerbsfähigkeit.
</p><p>Der Nationalrat hat – anders als zuvor der Ständerat – hingegen beschlossen, das neue Ren-tensystem auch für laufende Renten einzuführen, falls die betroffene Person einen IV-Grad von über 50 Prozent hat und unter 55 Jahre alt ist. Es drohen also weiterhin Kürzungen von laufenden Renten. Für den SGB darf ein neues Rentensystem nur auf Neurenten eingeführt werden. Eine andere Vorgehensweise würde die Rechtssicherheit zu stark aushöhlen.
</p><p>Erfreulicherweise fand die Kürzung der Taggelder für Personen ohne Unterhaltspflichten keine Mehrheit im Nationalrat. 
</p><h3>Schuldenbremse</h3><p>Von grosser Relevanz für die gesamte 1. Säule war der vom Bundesrat vorgeschlagene Interven-tionsmechanismus (Schuldenbremse). Dieser hätte bei einem IV-Fonds-Stand von unter 40 % einer Jahresausgabe automatische Beitragserhöhungen und die Sistierung der Rentenanpassung gebracht. Der Nationalrat lehnte einen solchen Automatismus sehr deutlich ab. 
</p><p>Der Interventionsmechanismus bei der IV hat die Wirkung eines Pilotprojekts für die AHV. Eco-nomiesuisse propagiert die Schuldenbremse bei den Sozialversicherungen als Voraussetzung für jeden Reformprozess. Die bürgerlichen Parteien sind am Vortag der IV-Revisions-Beratung vor die Medien getreten und haben die Notwendigkeit eines Interventionsmechanismus für die Altersvorsorge unterstrichen. Sie blieben jedoch vage bezüglich Ausgestaltung. Diese Unbestimmtheit zeigte sich auch bei der Beratung der IV-Vorlage. Die bürgerlichen Parteien fahren keine gemeinsame Linie: Während die FDP und die SVP nur eine ausgabenseitige Interventionsregel wollen, stehen die Grünliberalen und die CVP für eine „opfersymmetrische“ Regel ein, also für Massnahmen bei den Einnahmen und Ausgaben. Diese Spaltung hat dazu geführt, dass der Automatismus gestrichen worden ist. Dies ist als klares Zeichen zu werten, dass automatische Anpassungen bei den Sozialwerken heute nicht mehrheitsfähig sind. 
</p><h3>Abgeschwächt, aber noch nicht genug</h3><p>Die gesplittete Vorlage der IV-Revision 6b geht für die Differenzbereinigung zurück an den Ständerat, der voraussichtlich in der Frühjahrssession 2013 darüber beraten wird. Die Chancen stehen gut, dass die IV-Revision 6b deutlich abgeschwächt wird. Es darf aber nicht übersehen werden, dass der Versicherungsschutz verschlechtert wird. So ist etwa die vorgeschlagene strengere Betrugsbekämpfung zwar im Parlament unbestritten, aber materiell an der Grenze der Verletzung von rechtsstaatlichen Verfahrensgrundsätzen. Auch das neue stufenlose Rentensystem schafft, vor allem auf die laufenden Renten angewendet, Ungerechtigkeiten. 
</p><p>&nbsp;</p>]]></content:encoded><category>Invalidenversicherung</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-745</guid><pubDate>Thu, 29 Mar 2012 11:50:00 +0200</pubDate><title>AHV solid - IV auf Kurs</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/ahv-solid-iv-auf-kurs</link><description>Betriebsrechnung 2011 AHV/IV/EO Ausgleichsfonds</description><content:encoded><![CDATA[<p>Obwohl 2011 die AHV-Renten gemäss Mischindex erhöht wurden und entgegen der langjährigen Schwarzmalerei schloss die AHV letztes Jahr mit einem positiven Umlageergebnis ab. Die AHV Finanzen sind und bleiben stabil. Sparmassnahmen wie die Erhöhung des Rentenalters für Frauen sind überflüssig. Der SGB wird sie bekämpfen.
</p><p>Bei der Invalidenversicherung (IV) wirken die 5. Revision und die Zusatzfinanzierung. Die IV-Renten konnten 2011 fast vollständig durch die Einnahmen finanziert werden. Die IV häuft keine Schulden mehr auf. Mit den Massnahmen der IV-Revision 6a, die seit 2012 in Kraft sind, wird die IV sogar Gewinne schreiben. Weitere Rentenkürzungen, wie sie die IV Revision 6b will, sind über-flüssig. Der SGB fordert den Verzicht auf die IV Revision 6b.
</p><p><b>Auskünfte:</b></p><p>Doris Bianchi, geschäftsleitende Sekretärin SGB 076 564 67 67<br>Ewald Ackermann, SGB-Kommunikation 031 377 01 09 oder 079 660 36 14 </p>]]></content:encoded><category>Sozialpolitik</category><category>AHV</category><category>Invalidenversicherung</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-716</guid><pubDate>Wed, 18 Jan 2012 11:47:00 +0100</pubDate><title>2012 im sozialpolitischen Blick: Wieviel? Was bleibt, was ändert?</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/2012-im-sozialpolitischen-blick-wieviel-was-bleibt-was-aendert</link><description>Grössere Veränderungen stehen 2012 in der Invalidenversicherung an. Ansonsten ist das das neue Jahr sozialversicherungsmässig geprägt von technischen Anpassungen, Verschärfungen und schleichenden Verschlechterungen. Vereinzelt nur sind kleinere Verbesserungen sichtbar. </description><content:encoded><![CDATA[<h3>AHV</h3><p> Die AHV-Renten werden 2012 nicht der Lohn- und Preisentwicklung angepasst. Eine solche Anpassung ist für 2013 vorgesehen. Folglich bleiben die Renten gleich wie 2011. Die minimale Altersrente beträgt Fr. 1160, die maximale Fr. 2320, und der Höchstbetrag für Ehepaare beläuft sich auf Fr. 3480.
</p><p> Auf den 1.1.2012 treten die neuen Bestimmungen über die technische Durchführung der AHV in Kraft. Diese Neuregelungen betreffen vor allem die Beiträge für Nichterwerbstätige. Die anderen Beitragssätze – namentlich für Unselbständig- erwerbende – bleiben unverändert.
</p><p> Punkto Gesetzgebung ist bei der AHV aber einiges in Vorbereitung. 2012 werden im zuständigen Bundesamt die Grundlagen für die 12. AHV Revision erarbeitet. Gleichzeitig ist in den Eidg. Räten eine parlamentarische Initiative hängig, welche das Rentenalter 65 für Frauen fordert. Zudem hat sich das Parlament für die Abschaffung der automatischen AHV-Rentenanpassung an die Lohn- und Preisentwicklung ausgesprochen.
</p><h3> IV </h3><p> Der Aktionismus in der Invalidenversicherung (IV) geht ungebremst weiter. Die neuen Bestimmungen, welche die Revision 6a eingeführt hat, traten bereits am 1.1.2012 in Kraft. Unter dem Titel Wiedereingliederung werden ab diesem Jahr die Renten von 17'000 invaliden Personen überprüft und gegebenenfalls aufgehoben oder reduziert. IV-Rentner und –Rentnerinnen, die an somatoformen Schmerzstörungen, Fibromyalgie, Schleudertrauma oder an ähnlichen Krankheiten leiden, können ihren Rentenanspruch verlieren. Für diese Personen ist wirtschaftliche Not vorprogrammiert, denn eine Integration in den Arbeitsmarkt dürfte äusserst schwierig werden, auch wegen der sich abzeichnenden Rezession.
</p><p> Nach der Herabsetzung oder Aufhebung der Rente können die Betroffenen zwar Massnahmen zur Wiedereingliederung in Anspruch nehmen. Während der Durchführung dieser Massnahmen wird die Rente während längstens zwei Jahren weiterhin ausgerichtet. Immerhin sind Versicherte, die am 1. Januar 2012 das 55. Altersjahr zurückgelegt haben oder die zum Zeitpunkt, zu dem die Überprüfung eingeleitet wird, seit mehr als 15 Jahren eine IV-Rente beziehen, von dieser Überprüfung nicht betroffen.
</p><p> Als neue Integrationsmassnahme wird der Arbeitsversuch eingeführt. Eine patente Sache für den Arbeitgeber: Er erhält von der IV-Stelle gratis eine Arbeitskraft für 6 Monate und hat keinerlei Verpflichtung, die vermittelte Person zu beschäftigen, auch bei Eignung nicht. Für die betroffenen IV-Versicherten dürfte deshalb der Arbeitsversuch häufig zum Frusterlebnis werden. 
</p><p> Die IV-Revision 6b führt zudem den Assistenzbeitrag ein. Der Assistenzbeitrag ermöglicht es Bezüger/innen einer Hilflosenentschädigung, die zu Hause leben oder zu Hause leben möchten und dabei auf regelmässige Assistenz angewiesen sind, eine Person einzustellen, welche die erforderlichen Hilfeleistungen erbringt. Der Beitrag richtet sich nach dem für die Assistenz notwendigen Zeitaufwand. Der Bundesrat hat für 2012 den Assistenzbeitrag auf Fr. 32.- (inkl. Ferien) pro Arbeitsstunde festgelegt.
</p><h3> Dennoch: Die Demontage der IV soll weiter gehen </h3><p> Das Parlament wird 2012 das zweite Massnahmenpaket behandeln und verabschieden. Diese IV-Revision 6b beinhaltet ein neues Rentensystem, das zu happigen Rentenkürzungen führen wird, sowie eine Kürzung der IV Kinderrenten. Zudem sollen die IV-Renten nicht mehr automatisch der Teuerung angepasst werden dürfen. Diese drastischen Massnahmen sorgen dafür, dass die Vorlage auf Referendumskurs segelt. Die Invalidenverbände geben sich entschlossen, dem Abbau einen Riegel zu schieben.
</p><h3> BVG</h3><p> 2012 steht der Mindestzinssatz auf einem Allzeittief von 1,5 %. Damit wächst das Altersguthaben der Versicherten weit weniger als in den Vorjahren. 
</p><p> Laut Gesetz müssen die Hinterlassenen- und Invalidenrenten der Zweiten Säule periodisch der Teuerung angepasst werden. Infolge ausbleibender Teuerung entfällt aber die Anpassung 2012. Für die Altersrenten gibt es keine gesetzliche Anpassungspflicht. Die Altersrenten der Zweiten Säule sind deshalb in den letzten Jahren faktisch eingefroren. 
</p><p> Die Bestimmungen der Strukturreform treten ebenfalls anfangs 2012 in Kraft. Auf dieses Datum nimmt die Oberaufsichtskommission ihre Arbeit auf. Sie beaufsichtigt die kantonalen Aufsichtsbehörden und muss sicherstellen, dass das System der beruflichen Vorsorge gut funktioniert. Strengere Transparenzvorschriften und Bestimmungen über die Corporate Governance sollen Misswirtschaft in den Pensionskassen verhindern.
</p><p> Der Bundesrat wird 2012 seinen Bericht über die Zukunft der Zweiten Säule verabschieden. Darin werden die Probleme im System dargelegt und mögliche Lösungen für die politische Diskussion vorgeschlagen. Kernthema bildet die Frage der Höhe des Mindestumwandlungssatzes. Zwei Jahre nach dem deutlichem Volksnein zu dessen Senkung ist die Frage wieder auf dem Tisch.
</p><h3> Arbeitslosenversicherung</h3><p> Ältere Arbeitslose sind besonders von Langzeitarbeitslosigkeit betroffen. Um die Situation der über 55-Jährigen etwas abzufedern, wird die Beitragszeit für den Höchstanspruch von 520 Taggeldern von 24 auf 22 Monate gesenkt. Diese Personen können demnach 520 ALV Taggelder beziehen, wenn sie innerhalb der zweijährigen Rahmenfrist während mindestens 22 Monaten Beiträge geleistet haben.
</p><p> Die Höchstdauer zum Bezug von Kurzarbeitsentschädigung wird 2012 von 12 auf 18 Monate erhöht. Die auf einen Tag verkürzte Karenzfrist wird beibehalten. Diese Regelung gilt befristet bis Ende 2013 und wurde vom Bundesrat als Massnahme gegen die Frankenstärke beschlossen.
</p><h3> Krankenversicherung</h3><p> Die neue Spitalfinanzierung tritt in Kraft. Sie beruht auf einer neuen gesamtschweizerischen Tarifstruktur, basierend auf leistungsbezogenen Pauschalen (Tarifsystem SwissDRG). Die Spitalfinanzierung wird von den Kantonen (55%) und den Versicherern (45%) übernommen. 
</p><p> Die Prämien der obligatorischen Krankenpflegeversicherung werden 2012 durchschnittlich um 2,2% steigen. Punkto Prämienverbilligung werden 2012 alle Kantone verpflichtet, die Zuschüsse direkt an die Krankenkasse auszurichten.
</p><p><a name="_GoBack"></a> Auf Gesetzesstufe ist auch in diesem Bereich vieles im Umbruch. Das vom SGB unterstützte Referendum gegen die Managed-Care-Vorlage ist im Januar 2012 zu Stande gekommen. Die Vorschläge für höhere Selbstbehalte und für einen eingeschränkten Zugang zu medizinischen Leistungen kommen im Verlauf des Jahres zur Abstimmung.</p>]]></content:encoded><category>Sozialpolitik</category><category>AHV</category><category>Invalidenversicherung</category><category>Gesundheit</category><category>Berufliche Vorsorge</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-90</guid><pubDate>Tue, 22 Nov 2011 14:15:00 +0100</pubDate><title>Blinder Aktivismus und falsch</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/blinder-aktivismus-und-falsch</link><description>Abbau-Endlosschlaufen: Die IV Revision 6a ist noch nicht einmal in Kraft getreten und schon wird der Ständerat in der kommenden Session über weitere Leistungsverschlechterungen beraten.</description><content:encoded><![CDATA[<p class="Absatznormal"><span lang="DE">Die vorberatende Kommission des Ständerates hat Mitte November beschlossen, auf die Vorlage einzutreten. Immerhin schlägt die Kommission, anders als der Bundesrat, vor, auf die Kürzung von&nbsp;<i>laufenden</i>&nbsp;Renten zu verzichten. Das neue, stufenlose Rentensystem soll nach Ansicht der Kommission nur für Neurenten gelten.&nbsp;</span></p><h3 style=" font-weight: bold;" class="Absatznormal"><span lang="DE">Schuldenbremse mit Widerhaken</span></h3><p class="Absatznormal"><span lang="DE">Die anderen Inhalte der Revision, etwa neue fragwürdige Integrationsmassnahmen wie der Personalverleih, bleiben aber unverändert oder erfahren gar eine Verschlechterung. So etwa die Schuldenbremse. Der Bundesrat präsentiert bei der IV eine Schuldenbremse: Wenn der neue IV-Fonds unter den Stand von 40% einer Jahresausgabe sinkt, setzt ein Mechanismus ein, der höhere Lohnbeiträge und die zeitliche Sistierung des Teuerungsausgleichs bei der IV-Rente beinhaltet. Nach dem Willen der Kommission wird aber die Sistierung nicht mehr zeitlich begrenzt. Das heisst, dass der ausfallende Teuerungsausgleich nicht mehr kompensiert wird, auch wenn der IV-Fonds wieder angewachsen ist. Dieser Rentensenkungsmechanismus könnte häufig greifen. Denn für den IV-Fonds besteht kaum Spielraum Reserven aufzubauen, um ungünstige Ertragsjahre abzufangen. Der IV-Fonds darf ja gar nie grösser als 50% einer Jahresausgabe sein. Über dieser Schwelle muss der IV-Fonds die Mittel für den Schuldenabbau der IV verwenden.</span></p><p class="Absatznormal"><span lang="DE">Für den SGB ist diese Schuldenbremse nicht praktikabel. Die Entschuldung der IV – das Ziel der IV Revision 6b – kann grundsätzlich nicht mit Leistungskürzungen erreicht werden.&nbsp;</span>Leistungskürzungen höhlen lediglich eine wichtige Sozialversicherung aus und tragen zur Verlagerung der Kosten auf andere Zweige der sozialen Sicherung bei.</p><h3 style="font-weight: bold;" class="Absatznormal"><span lang="DE">Kein blinder Aktivismus</span></h3><p class="Absatznormal"><span lang="DE">Es ist jedoch nicht nur falsch, es ist auch unnötig, im heutigen Zeitpunkt eine weitere IV Revision durchzupeitschen. Bei der IV hat in den letzten Jahren eine Revision die andere gejagt. Gemeinsam war jeder Revision die Verschlechterung der Leistungen. Bevor dieser destruktive Hyperaktivismus weiter geht, sollen die bisherigen Änderungen seriös ausgewertet werden. Das gilt insbesondere für die IV Revisionen 5 und 6a: Deren Versprechen, Arbeitsstellen für Invalide zu schaffen, sind bisher noch nicht erfüllt. Gleichzeitig zeigt sich, dass die IV wieder schwarze Zahlen schreibt. Die Zahl der Neurenten ist massiv gesunken. Die menschlichen Schicksale, die damit verbunden sind, bleiben ausgeblendet.&nbsp;<br></span></p><h3 style="font-weight: bold;" class="Absatznormal"><span lang="DE">Bund soll Schuld übernehmen</span></h3><p class="Absatznormal"><span lang="DE">Die Schulden der IV beim AHV-Fonds können nicht mittels Leistungskürzungen auf dem Rücken der Invaliden getilgt werden. Vielmehr muss der Bund die IV-Schuld übernehmen. Das Geld dazu ist vorhanden. Schliesslich hat der Bund durch systematisches Fehlbudgetieren hohen Spar- und Reformdruck auf die Sozialversicherungen erzeugt und auf dem Ausgleichskonto der Schuldenbremse mehr als 15 Mrd. Franken Überschüsse angehäuft. Diese Mittel soll er einsetzen, um die IV-Schuld beim AHV-Ausgleichsfonds zu bezahlen. Schon heute bezahlt er für die IV die Zinsen dieser Schuld. Die IV Schulden von rund 15 Mia Franken sind beim AHV Fonds mit 2% verzinst. Im heutigen tiefen Zinsumfeld ist dies ein Vorzugssatz. Während der Phase der IV Zusatzfinanzierung von 2011 bis 2018 sind es immerhin über 1,1 Mia Franken an Zinsen, die der Bund einschiesst. Würde der Bund die IV-Schuld übernehmen, entfiele die Zinszahlung.&nbsp;</span></p><p class="Absatznormal"><span lang="DE">Das neue Parlament hat es so in der Hand, für eine echte Entschuldung der IV zu sorgen.&nbsp;</span></p>]]></content:encoded><category>Invalidenversicherung</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-333</guid><pubDate>Tue, 15 Nov 2011 17:36:00 +0100</pubDate><title>Bund soll IV Schuld übernehmen</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/bund-soll-iv-schuld-uebernehmen</link><description></description><content:encoded><![CDATA[<p class="Text">Es ist unnötig, im heutigen Zeitpunkt eine weitere IV Revision durchzupeitschen. Bei der IV hat in den letzten Jahren eine Revision die andere gejagt. Gemeinsam war jeder Revision die Verschlechterung der Leistungen. Bevor dieser destruktive Hyperaktivismus weiter geht, sollen die bisherigen Änderungen seriös ausgewertet werden. Das gilt insbesondere für die IV Revisionen 5 und 6a: Deren Versprechen, Arbeitsstellen für Invalide zu schaffen, sind bisher noch nicht erfüllt. Gleichzeitig zeigt sich, dass die IV wieder schwarze Zahlen schreibt.&nbsp;</p><p class="Text">Die IV Revision 6b ist jedoch auch falsch und brutal. Zum ersten Mal sollen&nbsp;<i>laufende</i>&nbsp;Renten gekürzt werden; die Teuerungsanpassung soll gestrichen werden. Das bedeutet eine Demontage der IV – und wird die Betroffenen in die Sozialhilfe führen.</p><p class="Text">Die Schulden der IV beim AHV-Fonds können nicht mittels Leistungskürzungen auf dem Rücken der Invaliden getilgt werden. Vielmehr muss der Bund die IV-Schuld übernehmen. Das Geld dazu ist vorhanden. Schliesslich hat der Bund durch systematisches Fehlbudgetieren hohen Spar- und Reformdruck auf die Sozialversicherungen erzeugt und auf dem Ausgleichskonto der Schuldenbremse mehr als 15 Mrd. Franken Überschüsse angehäuft. Diese Mittel soll er einsetzen, um die IV-Schuld beim AHV-Ausgleichsfonds zu bezahlen. Damit entfiele dem Bund die Verzinsung der IV-Schuld bei der AHV.&nbsp;</p>]]></content:encoded><category>Invalidenversicherung</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-369</guid><pubDate>Fri, 13 May 2011 11:07:00 +0200</pubDate><title>Demontage anstatt Sanierung</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/demontage-anstatt-sanierung</link><description></description><content:encoded><![CDATA[<p>Fahrlässig und allzu eilfertig präsentiert der Bundesrat seine Pläne für die Demontage der IV. Trotz breiter Kritik im Vernehmlassungsverfahren hält er nicht nur an seinen Abbauvorschlägen fest, sondern erweitert diesen Abbau gar noch durch Renteneinbussen bei allen laufenden IV Renten.
</p><p>Die Kürzung laufender Renten bricht einen bisherigen sozialpolitischen Grundsatz. Bei über 50‘000 Betroffenen sollen die ohnehin schon kleinen IV-Renten um rund 20 Prozent gesenkt werden. Zudem will der Bundesrat die Kinderrenten sowohl für die IV als auch für die AHV drastisch reduzieren. Das enge Korsett der vorgeschlagenen Schuldenbremse wird zusätzlich allen IV-Renten den automatischen Teuerungsausgleich wegstreichen.
</p><p>Diese IV-Revision ist eine Armutsfalle. Um über die Runden zu kommen, werden die Betroffenen stark auf Ergänzungsleistungen und die Sozialhilfe angewiesen sein. Damit werden deren Systeme massiv belastet. Die Kantone haben das Nachsehen.
</p><p>Die IV ist auf dem Weg zur finanziellen Stabilität. Die drastischen Einsparungen der IV-Revisionen 5 und 6a zeigen mit dem markanten Rückgang der Neurentner/innen ihre Wirkung. Die IV-Zusatzfinanzierung bringt zusätzliche Einnahmen, so dass ausgabeseitig keine weiteren Massnahmen getroffen werden müssen. Die IV-Revision 6b ist überflüssig. Der SGB fordert die Rückweisung der Vorlage.
</p><p>Für die finanziellen Probleme der IV können nicht die IV-Rentner/innen verantwortlich gemacht werden. Sie werden nun zur Kasse gebeten, obschon der Bund dank hoher Einnahmeüberschüsse die IV-Schuld längst hätte tilgen können.</p>]]></content:encoded><category>Invalidenversicherung</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-17</guid><pubDate>Tue, 22 Feb 2011 17:05:00 +0100</pubDate><title>Eine Revision gegen die Rentner/innen</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/eine-revision-gegen-die-rentner-innen</link><description>Die Demontage der Invalidenversicherung (IV) wird Tempo Teufel vorangetrieben. Kaum ist die 5. IV Revision mit ihren massiven Einschnitten in Kraft, wird Revision 6a in den eidgenössischen Räten durchgepeitscht - und Revision 6b steht schon in den Startlöchern. Gesetzgeberische Schludrigkeiten und unausgegorene Massnahmen werden bewusst in Kauf genommen. Schliesslich sind ja nur Behinderte davon betroffen...</description><content:encoded><![CDATA[<p class="Absatznormal"><span lang="DE">Die angehäuften Schulden der IV haben Sanierungsmassnahmen nach sich gezogen. Der erste Schritt umfasste die 4. und 5. IV Revision, die 2004 resp. 2008 in Kraft getreten sind. Damit wurden die Neuberentungen drastisch gesenkt, was sich unmittelbar auf das Schicksal der Menschen auswirkte. Wer heute eine schwere Krankheit erleidet oder wer verunfallt, ist doppelt bestraft. Nebst dem menschlichen Leid ist auch die wirtschaftliche Absicherung in hohem Mass gefährdet. Betroffene schildern den Weg durch die IV-Stellen als Spiessrutenlauf, bei dem die IV-Mediziner zu allmächtigen Akteuren geworden sind.&nbsp;</span></p><p class="Absatznormal"><span lang="DE">Der zweite Schritt beinhaltet die Beseitigung des IV Defizits. Dazu wird in den Jahren 2011 bis 2017 die Mehrwertsteuer zugunsten der IV leicht auf 8% erhöht. Ab 2017 sollen zusätzliche Sparmassnahmen die IV-Finanzen im Lot halten. Dieser dritte Schritt ist mit der 6. Revision ebenfalls aufgegleist.</span></p><p class="Absatznormal">Der Ständerat wird in dieser Frühjahrsession die Revision 6a (1. Massnahmenpaket) als Zweitrat behandeln. Bei geringen Differenzen ist die Schlussabstimmung im März möglich.&nbsp;</p><h3 style="font-weight: bold;" class="Absatznormal">Pflichten nur für IV-Rentner/innen</h3><p class="Absatznormal">Die Revision 6a wird vom Bundesrat als „eingliederungsorientierte Rentenrevision“ bezeichnet. Sie soll die Rechnung der IV ab 2018 bis 2027 insgesamt um rund 500 Mio. Franken jährlich entlasten. 17’000 IV-Rentner/innen sollen quasi auf einen Schlag wieder eingegliedert werden. Jegliche Verpflichtung eine moderate Anzahl von Arbeitsplätzen für Invalide vorzusehen, wurde von der bürgerlichen Mehrheit abgeschmettert. Vielmehr setzt das Parlament auf den „Arbeitsversuch“. Diese Eingliederungsmassnahme soll auf alle IV-Versicherten angewendet werden. Diese können von der IV-Stelle an einen Arbeitgeber vermittelt werden, müssen dort die zugewiesene Arbeit verrichten und erhalten dafür keinen Lohn, sondern ihre IV-Ansprüche. Widersetzen sich die Versicherten dieser Massnahme, droht ihnen der Leistungsentzug. Den Arbeitgeber kosten diese Leute nichts. Für ihn müssen sie Gratisarbeit leisten. Die Bestimmung besteht also aus Gratisarbeit für einen privaten Arbeitgeber unter der drohenden Sanktion des Verlusts aller Rechte gegenüber der IV, wenn jemand sich dem nicht unterzieht. Juristisch bewertet ist eine solche Bestimmung nichts anderes als eine indirekte Form von Zwangsarbeit. Die Begrenzung des Arbeitsversuches auf 6 Monate ist keine Gewähr, dass der Arbeitgeber keine Schindluderei damit betreibt. Denn vor allem für wenig qualifizierte Arbeitsstellen besteht die Gefahr, dass Arbeitsversuche nacheinander durchgeführt werden ohne eine echte Festanstellung zu offerieren. Schliesslich hat der Arbeitgeber keine Pflicht, den geeigneten „Versuchs-Arbeitnehmenden“ eine Stelle anzubieten.</p><h3 style="font-weight: bold;" class="Absatznormal">Leistungskürzungen für Opfer von Schleudertrauma</h3><p class="Absatznormal">Die Revision&nbsp;<span lang="DE">beinhaltet&nbsp;</span>auch nennenswerte Leistungseinschnitte. Brisant ist der Vorschlag der Überprüfung von bestehenden Renten mit der Absicht, diese aufzuheben. Es handelt sich um solche, welche vor 2008 aufgrund von organisch nicht erklärbaren Schmerzzuständen (z.B. Schleudertrauma) zugesprochen wurden. Im Nationalrat hat die vorberatende Kommission eine perfide Definition dieser Krankheitsbilder durchgedrückt, die sich an die Formulierung aus dem umstrittenen Schleudertrauma-Urteil des Bundesgerichts vom August 2010 anlehnt. Unter diese schwammige Definition kann eine breite Palette von psychischen Erkrankungen fallen. Im Ständerat zeichnet sich ebenfalls Unterstützung für diese Ausweitung der zu überprüfenden Krankheitsbilder ab. Die Revision 6a hat sich auf eine bestimmte Gruppe von IV-Rentner/innen eingeschossen, degradiert diese zu faulen Simulanten und führt sie mit der Rentenaufhebung in die Armut.</p><p class="Absatznormal">Des Weiteren bringt die Revision 6a mehr Wettbewerb bei der Beschaffung von Hilfsmitteln und den langersehnten Assistenzbeitrag. Mit dem Assistenzbeitrag wird eine neue Leistung für volljährige Menschen mit einer körperlichen Behinderung eingeführt. Er ergänzt die Hilflosenentschädigung sowie die Hilfe von Angehörigen und schafft so eine Alternative zum Leben im Heim. Denn mit dem Assistenzbeitrag können IV-BezügerInnen für die individuell benötigten Hilfestellungen selber jemanden anstellen. Sie erhalten für die anfallenden Kosten von der IV einen Assistenzbeitrag von Fr. 30 pro Stunde. Der Assistenzbeitrag ist kostenneutral, weil er gleichzeitig Einsparungen bei der Hilflosenentschädigung ermöglicht.</p><h3 style="font-weight: bold;" class="Absatznormal">Demontage</h3><p class="Absatznormal">Ohne verlässliche Prognosen über die Finanzsituation der IV in den nächsten 10 Jahren zu haben, wird die Demontage der IV vorangetrieben. Die bürgerliche Mehrheit hat nach dem Sozialschmarotzer, dem kriminellen Ausländer nun den simulanten IV-Bezüger als Feindbild aufgebaut und kann so den Abbau legitimieren.&nbsp;</p><p class="Absatznormal">Die Revision 6b, welche der Bundesrat dem Parlament im kommenden Mai vorlegen will, geht noch weiter als die bisherigen Massnahmen. Sie beinhaltet direkte Rentenkürzungen für alle IV-RentnerInnen. Die Schmerzgrenze ist bei den IV Revisionen schon lange erreicht -&nbsp; die Rosskur muss aufhören.</p>]]></content:encoded><category>Invalidenversicherung</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-110</guid><pubDate>Mon, 06 Dec 2010 15:34:00 +0100</pubDate><title>Arbeitsplätze schaffen und die Betroffenen ernst nehmen – Abbau stoppen </title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/arbeitsplaetze-schaffen-und-die-betroffenen-ernst-nehmen-abbau-stoppen</link><description>Bereits die 5. IV-Revision hat die IV-Rentner/innen bis zur Schmerzgrenze belastet. Dennoch droht IV-Revision 6b mit systematischen Rentenkürzungen. Ihre ursprünglich nur auf Abbaukurs fahrende Vorläuferrevison 6a wird in der Wintersession im Nationalrat behandelt. Wird die endlose Abbauspirale endlich durchbrochen? Das Parlament müsste nur die entsprechenden Anträge dazu unterstützen.</description><content:encoded><![CDATA[<p class="Titelfettunterstr" style="text-align:justify"><span style="font-weight:normal; text-decoration:none; text-underline:none">Niemand bestreitet, dass das aufgelaufene Defizit der IV von über 10 Milliarden weg muss. Bestritten ist aber, dass die heutigen und künftigen IV-Rentnerinnen für die von den Behörden verweigerten Finanzen mit Rentenkürzungen oder Rentenverweigerungen bezahlen müssen. Die bisher ergriffenen Massnahmen – u.a. der 5. IV-Revision – haben die Zunahme der Neurenten gestoppt. Mit den beiden Teilen der 6. Revision wird nun aber Abbau bei den jetzigen RentnerInnen betrieben. Das bedeutet, dass immer mehr Menschen in die Sozialhilfe getrieben werden. Entsprechend kritisch haben die Kantone und Gemeinden auf die Revision 6b reagiert. Bundesrat Didier Burkhalter wäre gut beraten, wenn er die einseitige Vorlage nochmals gründlich überarbeitete. Auch die Revision 6a hätte eine sorgfältige Neubearbeitung nötig. Dies ist im Parlament ohne Rückweisung nicht mehr möglich. Umso wichtiger wäre es, wenn die gröbsten Ungereimtheiten nun noch rausgekippt würden.</span></p><h3 class="Titelfettunterstr" style=" text-align:justify"><span style="text-decoration:none; text-underline:none">Ohne Quote Augenwischerei</span></h3><p class="Titelfettunterstr" style="text-align:justify"><span style="font-weight:normal; text-decoration:none; text-underline:none">Der Bundesrat stellte die Revision unter das Motto „Eingliederung vor Rente“, als ob diese Devise nicht schon seit Beginn der IV (1960) gelten würde. Man tut so, als ob die IV-RentnerInnen nicht arbeiten wollten, nur simulierten und sich verweigerten. Tatsache ist aber, dass für die nötige Eingliederung seit über 30 Jahren wegen sich folgender Rezessionen die Arbeitsplätze fehlen. Wer Eingliederung will, muss die Arbeitgeber auch zu Behinderten-Arbeitsplätzen anhalten. Freiwillig geht dies nicht, sondern nur mit Quoten. Der Bundesrat setzte bisher erfolglos auf Anreize. Die Nationalratskommission verlangt nun in Art. 8a, dass Unternehmen mit mehr als 250 Angestellten mindestens 1 % Behinderte beschäftigen müssten. Dieser Antrag geht in die richtige Richtung, wird aber im Namen der Unternehmerfreiheit rechtsbürgerlich bekämpft. Konsequenter wäre es, statt der Mehrheit der linken Minderheit zu folgen, die schon für Betriebe mit mehr als 100 Angestellten 1 % Behindertenarbeitsplätze fordert und von jenen Firmen, die dies nicht tun, eine Abgabe in der Höhe einer durchschnittlichen Jahres-IV-Rente (ca. 19‘000 Franken) zur Finanzierung von Eingliederungsmassnahmen verlangen. Ohne Quote betreibt der Gesetzgeber reine Augenwischerei. Leidtragende sind die Behinderten, die keine Stelle finden.</span></p><p class="Titelfettunterstr" style="text-align:justify"><span style="font-weight:normal; text-decoration:none; text-underline:none">Ein zweiter kritischer Punkt der Revision findet sich unter dem bereits fragwürdigen Titel „Arbeitsversuch“ (Art. 18a), womit Personen ohne Lohn – sondern für ein „Taggeld“ – während höchstens 180 Tagen versuchsweise beschäftigt würden, zwar mit allen Pflichten von Angestellten, aber ohne den üblichen arbeitsrechtlichen Schutz. Hier sollen neu die IV-Stellen eine Art Zwangsarbeit anordnen, die die Betroffenen in einen völlig fremdbestimmten Status abschiebt. Statt Integration - Bevormundung. Statt Selbstwert wird Unterordnung eingeübt. Inakzeptabel.</span></p><h3 class="Titelfettunterstr" style=" text-align:justify"><span style="text-decoration:none; text-underline:none">Wenn Juristen Gesundheit beurteilen…</span></h3><p class="Titelfettunterstr" style="text-align:justify"><span style="font-weight:normal; text-decoration:none; text-underline:none">Schliesslich ein besonders stossender dritter Punkt: die Überprüfung, mit drohender Kürzung oder Streichung von Renten wegen organisch nicht nachweisbaren Beschwerden. Die umstrittenen Schleudertrauma-Entscheide sollen Gesetz werden; psychische Krankheiten werden auf den „Index“ gesetzt. Ärztliche Diagnosen, offensichtliche Arbeitsbehinderungen und schwerste Leiden werden von Juristen in die Schublade Simulantentum weggewischt. Ganz zu schweigen von der Geringschätzung der betroffenen Menschen, werden die „Fälle“ damit nicht aus der Welt geschafft – ausser man treibe die Leute in den Selbstmord – aber in die Sozialhilfe abgeschoben. Solche Unrechtsbestimmungen gehören nicht ins Gesetz.</span></p><p class="Titelfettunterstr" style="text-align:justify"><span style="font-weight:normal; text-decoration:none; text-underline:none">Die Eingliederung als Ziel des Gesetzes ist wichtig und gut. Sie muss aber die Betroffenen mit ihrem Leiden ernst nehmen und einbeziehen und für genügend Arbeitsplätze sorgen.</span></p>]]></content:encoded><category>Invalidenversicherung</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-456</guid><pubDate>Wed, 23 Jun 2010 14:37:00 +0200</pubDate><title>SGB verurteilt massiven Angriff auf die Renten</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/sgb-verurteilt-massiven-angriff-auf-die-renten</link><description></description><content:encoded><![CDATA[<p>Der Bundesrat schlägt mit der IV-Revision 6b eine harte Sparübung auf Kosten der Menschen mit tiefsten Einkommen vor. Er begeht einen Tabubruch, indem er laufende Renten senken will. Ein Grossteil der künftigen IV-Bezüger/innen (39 %) käme schlechter weg als heute. Mit den Abbauplänen bei den Kinderrenten (Renten für Kinder von IV-Berechtigten) wiederum würden erneut laufende Renten gekürzt werden.
</p><p>Die IV-Renten sind schon heute nicht existenzsichernd. Deren Senkung hätte für viele Invalide katastrophale Auswirkungen, vor allem für diejenigen ohne gute ergänzende Pensionskassenrenten. Zudem führt der geplante Abbau zu Kostenverlagerungen auf andere Sozialversicherungen (berufliche Vorsorge, Unfallversicherung) und die Sozialhilfe (Gemeinden, Kantone).
</p><p>Für den Schweizerischen Gewerkschaftsbund (SGB) ist die vorgeschlagene Senkung der Invaliditäts- und der Kinderrenten nicht akzeptabel. Er wird im Rahmen der Vernehmlassung detailliert Stellung nehmen.</p>]]></content:encoded><category>Invalidenversicherung</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-476</guid><pubDate>Wed, 24 Feb 2010 15:07:00 +0100</pubDate><title>Es braucht auch eine Pflicht der Arbeitgeber, Behinderte einzustellen</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/es-braucht-auch-eine-pflicht-der-arbeitgeber-behinderte-einzustellen</link><description></description><content:encoded><![CDATA[<p>Die „eingliederungsorientierte Rentenrevision“, die nach heutiger Vorstellung durch den Bundesrat die 6. IV-Revision prägen soll, sieht auf den ersten Blick gut aus. Der Bundesrat will dadurch innerhalb von 6 Jahren 12'500 gewichtete Renten oder 5 Prozent des gewichteten Rentenbestandes reduzieren oder aufheben und so Rentenkosten einsparen. Dazu will er den betroffenen RentenbezügerInnen auch Wiedereingliederungsmassnahmen gewähren.&nbsp;
</p><p>Es besteht jedoch die Gefahr, dass ein grosser Teil dieser Personen die Rente verliert, aber doch keine Stelle findet, also letzten Endes gar nicht wiedereingegliedert werden kann – dies trotz kostspieliger Wiedereingliederungsmassnahmen. Diesen Personen bliebe dann nur noch die Sozialhilfe. Statt sicheren Renten erhielten sie nur noch das strikte Existenzminimum. Kosten würden nicht gespart sondern nur auf Gemeinden und Kantone abgeschoben. Es gibt zwar Arbeitgeber, die sich heute schon freiwillig in diesem Bereich engagieren, aber leider viel zu wenige. Solange Arbeitgeber nicht verpflichtet werden, Behinderte einzustellen, macht eine derartige Rentenrevision wenig Sinn. Der SGB fordert deshalb eine verbindliche, eingliederungsorientierte Quote für die Beschäftigung von Behinderten. Diese Quote soll für alle Betriebe ab 100 Beschäftigten gelten, soll mindestens 1 % betragen und bei Nichteinhaltung sanktioniert werden.</p>]]></content:encoded><category>Invalidenversicherung</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-500</guid><pubDate>Thu, 15 Oct 2009 16:10:00 +0200</pubDate><title>Wer a sagt, muss auch b sagen! </title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/wer-a-sagt-muss-auch-b-sagen</link><description></description><content:encoded><![CDATA[<p>So nicht! Der SGB lehnt den gegenwärtigen Vorschlag zu einer 6. IV-Revision und den damit verbundenen Leistungsabbau ab.&nbsp;
</p><p>Wiedereingliederung ist keine Einbahnstrasse. Auch die Arbeitgeber haben dazu ihren (Pflicht)anteil beizusteuern. Denn das deklarierte Ziel der Revision, mit einer „eingliederungsorientierten Rentenrevision“ den bisherigen Rentner/innenbestand innert sechs Jahren um 5 % (12'500 gewichtete Renten resp. 16'500 IV-Rentenbezüger/innen) zu reduzieren, kann nur erreicht werden, wenn die Arbeitgeber die nötigen Stellen schaffen. Ohne den Zwang einer Quote wird dies nicht gehen. Der SGB schlägt darum vor, dass Unternehmen ab 100 Angestellten mindestens zu 1 % IV-Rentner/innen resp. von der IV vermittelte Personen zu beschäftigen haben. Wer die Quote nicht einhält, hat für jeden solchen mangelnden Arbeitsplatz eine Sanktion von einer durchschnittlichen jährlichen IV-Rente zu bezahlen. Ohne eine solche Massnahme droht die Wiedereingliederung für die wieder Einzugliedernden zum Bumerang zu werden: Sie verlieren ihre IV-Rente, bekommen trotzdem keine Stelle und werden neu von der Sozialhilfe abhängig. Für RentenbezügerInnen, die über 50 Jahre alt sind und damit in Wirklichkeit kaum vermittelt werden können, soll zudem eine Besitzstandwahrung eingeführt werden. Ohne diese beiden Ergänzungen lehnt der SGB eine 6. IV-Revision ab.&nbsp;
</p><p>Auch administrative Gründe sprechen gegen eine solche 6. IV-Revision. Zuerst einmal sollen die mit der 5. IV-Revision eingeführten Eingliederungsinstrumente ausgewertet werden. Alles andere wäre unprofessionelles Restrukturierungsfieber. Ausserdem beantragt der SGB, sich nicht bloss auf die Leistungen zu beschränken, sondern ebenso neue Finanzierungsquellen zu prüfen.</p>]]></content:encoded><category>Invalidenversicherung</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-219</guid><pubDate>Mon, 28 Sep 2009 14:03:00 +0200</pubDate><title>Klares Volks-Ja für die Stärkung der IV </title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/klares-volks-ja-fuer-die-staerkung-der-iv</link><description>Kommentar zur IV-Abstimmung</description><content:encoded><![CDATA[<p>Das klare Ja der Volksmehrheit zur Finanzierung der Invalidenversicherung (IV) ist ein deutliches Signal gegen den Sozialabbau. Die Mehrheit der Stimmenden will nicht nur keinen Abbau bei der IV, sie ist auch bereit, dafür mehr Steuern zu bezahlen. Volksmehrheiten für Steuererhöhungen sind an sich schon&nbsp; bemerkenswert. Sie sind nach der flächendeckend aggressiven SVP-Nein-Kampagne umso eindrücklicher. Eine schliesslich komfortable Mehrheit hat sich durch die von SVP-Milliardären finanzierte mehrere Millionen Franken schwere Kampagne nicht irre machen lassen. Weder zwei Monate Dominanz an den Plakatwänden, noch wochenlange demagogische Hetzargumente gegen angeblichen Missbrauch haben letztlich entschieden. Entschieden hat die Verantwortung für eine wieder solidere IV, nach jahrlanger verantwortungsloser Aushungerung seitens der Mehrheit im Bundesparlament.
</p><p>Aufgrund der nur knappen Ständemehrheit liest man nun landauf landab den Ruf nach noch härteren Sparmassnahmen bei der IV. Dies lässt sich aus dem Abstimmungsresultat jedoch nicht ablesen. Im Gegenteil: Die komfortable Volksmehrheit hat sich trotz der Mehrbelastung durch die Mehrwertsteuer für eine solide und leistungsstarke IV ausgesprochen. In der Westschweiz und in den Städten sind die Mehrheiten sogar ausgesprochen hoch ausgefallen. Der Schluss daraus ist klar: Gerade in der Krise sind gute Sozialversicherungen für die betroffenen Menschen und für die Volkswirtschaft lebenswichtig. Ohne sie würden die Kaufkraft der Einzelnen und der gesamtwirtschaftliche Konsum derart einbrechen, dass wir es mit einer Depression zu tun bekämen. Die Apostel des Sozialabbaus sollten deshalb das Resultat realistisch, d.h. als Ausdruck des Volkswillens und nicht nach ihrer Vorstellung lesen: Eine IV-Abbau-Vorlage hätte am letzten Sonntag nicht den Hauch einer Chance gehabt. Entsprechend sorgfältig muss nun die 6. IV-Revision angegangen werden. Die Gewerkschaften verschliessen sich guten Lösungen nicht, ein weiterer Sozialabbau wäre aber falsch und inakzeptabel.&nbsp;</p>]]></content:encoded><category>Invalidenversicherung</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-269</guid><pubDate>Wed, 02 Sep 2009 14:31:00 +0200</pubDate><title>Ja zur IV-Zusatzfinanzierung</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/ja-zur-iv-zusatzfinanzierung</link><description>Jeder Mensch kann behindert werden. Plötzlich, ohne Ort noch Stunde zu kennen. Bei allem persönlichen Leid: dass es dann wenigstens eine Versicherung gibt, die das blanke wirtschaftliche Elend lindert, ist eine zentrale Errungenschaft des modernen Sozialstaates. Und die gilt es zu bewahren – auch durch eine solide Finanzierung.</description><content:encoded><![CDATA[<p>Seit der Krise der 90er Jahre ist die Invalidenversicherung (IV) in der Schweiz in eine immer tiefere Verschuldung geraten. Wieso? Auf der einen Seite haben sich die Betriebe gesund saniert. Die Restrukturierungen folgten sich wie Wellen in der Flut. Auf der Strecke blieben vor allem gesundheitlich angeschlagene Personen mit eingeschränkter Leistungskraft. Sie wurden in die IV abgeschoben, die als weitmaschiges Auffangnetz diese betriebliche Rationalisierung abzusichern hatte. Gleichzeitig schob die Politik die Notwendigkeit einer soliden Finanzierung der IV wie eine heisse Kartoffel vor sich her. Und die SVP konnte in dieser Situation ihre verdrehte Hetzkampagne starten, als Basis zu einem Angriff auf die Leistungen der IV, der in seiner ganzen Breite wohl erst noch erfolgen wird. Resultat dieser Prozesse und Kalküle: Die Schulden der IV bei der AHV betragen nunmehr bereits 13 Milliarden Franken. Und je mehr sie wachsen sollten, umso mehr werden jene Kräfte Oberwasser kriegen, die mit grosser Keule auf die IV einschlagen wollen.
</p><p>Die auf sieben Jahre befristete Zusatzfinanzierung der IV durch Anhebung der Mehrwertsteuersätze ist ein Kompromiss. Wie üblich bei einem Kompromiss: alle Seiten, die an einer nachhaltigen Finanzierung interessiert sind, mussten Federn lassen. Und es liegt keine bessere Lösung in der Luft, die auf eine mehrheitsfähige Unterstützung hoffen liesse. Realistisch gibt es entweder diese Lösung oder auf längere Zeit keine.
</p><p>Immerhin belastet die Mehrwertsteuer die ganze Bevölkerung und nicht nur die Erwerbstätigen. Zudem ist deren Erhöhung mit 0,4% resp. mit 0,1 % für Güter des täglichen Bedarfs moderat ausgefallen. Diese Satzerhöhung wird die Preisspirale nicht asozial in die Höhe treiben. Und schliesslich ist der Preis am Gegenwert zu messen: an einer effizienten Unterstützung von Menschen, die auf Hilfe angewiesen sind.&nbsp;
</p><p>Abgesehen davon, dass sich auch für die AHV wegen der Bildung eines selbständigen IV-Ausgleichsfonds und der Übernahme der Schuldzinsen durch den Bund ein Ja als positiv erweisen wird: diese Sanierung der IV ist jetzt nötig, weil sonst, wie der Bundesrat selbst im Abstimmungsbüchlein droht, „einschneidende Massnahmen, die bis zu einer beträchtlichen Kürzung der Renten gehen könnten“ bevorstünden. Das kann bei allen Betroffenen sehr rasch existenziell werden. Und niemand weiss heute, ob er morgen nicht auch ein Betroffener sein wird.</p>]]></content:encoded><category>Invalidenversicherung</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-705</guid><pubDate>Tue, 25 Aug 2009 00:00:00 +0200</pubDate><title>IV-Zusatzfinanzierung: Ein dringend nötiger Schritt für die IV – und die AHV</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/iv-zusatzfinanzierung-ein-dringend-noetiger-schritt-fuer-die-iv-und-die-ahv</link><description></description><content:encoded><![CDATA[<p>Die Invalidenversicherung ist eine der zentralen Sozialversicherungen der Schweiz (wie im übrigen jedes auch nur einigermassen entwickelten Staates). Sie deckt ein elementares Risiko ab, das jede und jeden treffen kann. Das Invaliditätsrisiko gehört zu den grossen individuellen Katastrophenfällen, die Menschen im Laufe ihres Lebens treffen können. Die Ursachen können vielfältig sein: ein Unfall, ein Zeckenbiss, eine schwere und unheilbare Krankheit, ein Geburtsgebrechen. Nur eine leistungsfähige Sozialversicherung kann dieses Grossrisiko im Leben eines Menschen abdecken.
</p><p>Nun stehen wir vor dem Problem, dass die schweizerische Invalidenversicherung seit rund fünfzehn Jahren chronisch unterfinanziert ist. Es gibt dafür zwei Hauptursachen. Zum einen stieg die Zahl der Invaliditätsfälle während der grossen und lange dauernden Wirtschaftskrise der neunziger Jahre stark an. Menschen, die gesundheitlich angeschlagen und nicht mehr so leistungsfähig waren, wurden damals systematisch in die IV abgeschoben. Zum andern verdrängten Bundesrat und Parlament lange Jahre das Problem und drückten sich vor einer soliden Finanzierung dieser Sozialversicherung. Stattdessen verliessen sie sich darauf, dass der Ausgleichsfond der AHV – sprich das Vermögen der AHV – die entstehenden Schulden der IV schon decken werde. Inzwischen belaufen sich die Schulden der IV bei der AHV bereits auf 13 Milliarden Franken.&nbsp; Das ist auch für die AHV keine gemütliche Situation mehr.
</p><p>Die Zusatzfinanzierung der IV, über die wir nun abstimmen werden, ist ein mühsam errungenes Kompromisswerk. Es kommt spät, ja sehr spät, aber es kommt jetzt immerhin. Dass als Finanzierungsgrundlage die Erhöhung der Mehrwertsteuer gewählt wurde, ist aus Sicht des Schweizerischen Gewerkschaftsbundes nicht optimal. Trotzdem hat diese Finanzierungsart den Vorteil, dass sie die ganze Bevölkerung und nicht nur die Erwerbstätigen belastet. Die Erhöhung der Mehrwertsteuer ist mit 0,4% darüber hinaus sehr massvoll ausgefallen. In einer Zeit stagnierender Preise sollte diese Erhöhung zu keinen erheblichen Preissteigerungen führen. Insgesamt sind die zusätzlichen 0,4% ein massvoller Preis für ein wertvolles Gut, das heisst für die Erhaltung einer Invalidenversicherung, die diesen Namen verdient.
</p><p>Dass die Abstimmungsvorlage angenommen wird, ist aber nicht nur für die IV wichtig, sondern genauso für die AHV. Mit der Abstimmungsvorlage verbunden ist ein neues Gesetz, das die IV und die AHV in Zukunft finanziell trennt, und noch wichtiger, den Bund dazu verpflichtet, die Schuld der IV bei der AHV zu verzinsen. Dank dieser Vorlage muss der Bund endlich die volle Verantwortung für die Finanzierung der IV übernehmen und kann diese nicht mehr einfach an die AHV abschieben. Das ist auch für die AHV ein entscheidender Schritt. – Wenn die Gegner der Abstimmungsvorlage nun behaupten, ihnen gehe es um die AHV, so ist das schlichte Gegenteil wahr. Es handelt sich nämlich um genau dieselben Kreise, welche die AHV-Renten in Zukunft nicht mehr an die Teuerung (Mischindex) anpassen wollen.
</p><p>Wer schliesslich meint, die IV einfach durch den weiteren Abbau von Leistungen sanieren zu wollen, dem muss gesagt werden, dass die IV-Leistungen alles andere als komfortabel sind. Von einer IV-Rente kann niemand leben. Kommen nicht Renten aus der beruflichen Vorsorge hinzu, so sind die IV-Rentnerinnen und –Rentner in den meisten Fällen auf Ergänzungsleistungen angewiesen. Dazu kommt, dass auch der Zugang zu den Renten in den letzten Jahren massiv verschärft worden ist. Auch hier gibt es kaum mehr Spielraum, wenn die Invalidenversicherung ihren Auftrag überhaupt noch erfüllen soll.
</p><p>In unserer Bundesverfassung heisst es, dass die Stärke des Volkes sich misst am Wohl der Schwachen. Am 27. September geht es darum, diesen Grundsatz in die Praxis umzusetzen. Die Finanzierung der Invalidenversicherung darf nicht länger ungelöst bleiben oder an die AHV abgeschoben werden.</p>]]></content:encoded><category>Invalidenversicherung</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-520</guid><pubDate>Wed, 17 Jun 2009 16:39:00 +0200</pubDate><title>Unrealistisch – als ob alle Arbeitgeber barmherzig und sozial sensibel wären</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/unrealistisch-als-ob-alle-arbeitgeber-barmherzig-und-sozial-sensibel-waeren</link><description></description><content:encoded><![CDATA[<p>Angesichts der Realität auf dem Arbeitsmarkt ist das Ziel dieser Vorlage, jährlich mehrere Tausend bisherige BezügerInnen von IV-Renten wieder einzugliedern, unrealistisch. Die meisten Arbeitgeber sind heute nämlich nach wie vor nicht bereit, gesundheitlich angeschlagene und deshalb nicht voll leistungsfähige Menschen zu behalten resp. neu anzustellen. Wieso sollten die Arbeitgeber plötzlich barmherziger oder sozial sensibler werden? Leider wird sich zeigen, dass sie keine Personen anstellen, die schon seit Jahren invalid sind, insbesondere solche, die aufgrund einer psychischen Gesundheitsschädigung invalid geworden sind. Die vorgesehenen Modalitäten laufen zudem teilweise darauf heraus, bestimmten Versicherten die bisherige Rente einfach abzusprechen, ohne ihnen Anspruch auf Wiedereingliederungsmassnahmen zu geben. Zudem ist kein Besitzstand für ältere Versicherte vorgesehen, bei denen eine erfolgreiche Wiedereingliederung von vornherein illusorisch ist. Unter diesen Umständen werden die vorgeschlagenen Massnahmen nur dazu führen, dass Tausende von Personen von der IV in die Sozialhilfe abgeschoben werden statt wiedereingegliedert zu werden. Fazit: Kosten werden lediglich verschoben, eingespart wird nichts, und betroffene Menschen werden geplagt.
</p><p>Nötig ist jetzt der Einsatz für die Zusatzfinanzierung der Invalidenversicherung (Volksabstimmung vom 27. September 2009). Die IV ist jetzt mit voller Kraft zu sichern, bevor man im Schlepptau der SVP am verhängnisvoll falschen Bild der kleinen Sozialschmarotzer weiter webt.&nbsp;</p>]]></content:encoded><category>Invalidenversicherung</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-524</guid><pubDate>Wed, 03 Jun 2009 16:44:00 +0200</pubDate><title>Rentenalarm und Ja zur IV-Abstimmungsvorlage</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/rentenalarm-und-ja-zur-iv-abstimmungsvorlage</link><description></description><content:encoded><![CDATA[<p>Die SGB-Rentner/innenkommission (SGB-RK) hat an ihrer heutigen Sitzung mit Empörung von der Erhöhung des Rentenalters für Frauen auf 65 Kenntnis genommen. Die gewerkschaftlich organisierten Rentner/innen entrüsten sich auch darüber, dass der Nationalrat die AHV-Renten nicht mehr an die Teuerung und die Entwicklung der Lebenshaltungskosten anpassen will. Die SGB-RK steht zudem voll und ganz hinter dem Referendum gegen die Herabsetzung des Umwandlungssatzes bei der beruflichen Vorsorge. Deshalb haben sich auch Rentner/innen an den gestern durchgeführten Aktionen „Rentenalarm“ beteiligt. Die SGB-Rentner/innen werden sich engagiert an einem allfälligen Referendum gegen eine Verschlechterung der AHV im Rahmen der 11. AHV-Revision beteiligen.
</p><p>Um eine Verschlechterung der IV-Rentner/innen zu vermeiden und gleichzeitig den AHV-Ausgleichsfonds nicht länger zu belasten, rufen die SGB-Rentner/innen alle auf, am 27. September Ja zur IV-Vorlage zu stimmen. Die gewerkschaftlichen Rentner/innen werden sich zudem zahlreich an der Kundgebung vom 19. September gegen die Folgen der Krise bei den Löhnen, den Renten und den Arbeitsplätzen beteiligen</p>]]></content:encoded><category>AHV</category><category>Invalidenversicherung</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-528</guid><pubDate>Mon, 18 May 2009 16:49:00 +0200</pubDate><title>Moratorium für Steuergeschenke an Reiche –  Aktionen gegen Politik des laisser faire</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/moratorium-fuer-steuergeschenke-an-reiche-aktionen-gegen-politik-des-laisser-faire</link><description></description><content:encoded><![CDATA[<p>Die Delegierten des Schweizerischen Gewerkschaftsbundes fordern ein Moratorium bei den Steuergeschenken des Bundes für Reiche und hohe Einkommen. Einstimmig haben sie an ihrer heutigen DV diesem Antrag zugestimmt. Die Delegierten verurteilten eine Politik, die unter dem Deckmantel der Familienbesteuerungs­revision die reichsten 10 Prozent der Bevölkerung zusammen mit dem Ausgleich der kalten Progression bereits 2010 um rund 1 Milliarde Steuerfranken entlastete. Dagegen gehen die übrigen 90 Prozent der Schweizer Bevölkerung nicht nur leer aus, sie werden 2010 fast 2 Mia. Franken mehr Krankenkassenprämien bezahlen müssen. Diese Politik ist konjunkturell und sozial selbstmörderisch.
</p><p>Die SGB-Delegierten forderten vom Bundesrat zügig griffige Massnahmen gegen die beängstigende Zunahme der Arbeitslosigkeit. Dazu gehört in erster Linie ein Ausgleich der gesteigerten Krankenkas­senprämien in voller Höhe sowie ein mindestens 5 Mia. Franken schweres Investitionsprogramm. Sie beschlossen, dem hinsichtlich Konjunkturankurbelung zögernden und lediglich mit einem Minipro­gramm liebäugelnden Bundesrat mit gewerkschaftlichen Aktionen Beine zu machen. Diese Aktionen sollen auch gegen den Abbau in den Sozialversicherungen gerichtet sein. Für den 2. Juni 09 sind erste dezentrale Alarm-Demonstrationen vorgesehen (insbesondere gegen den Abbau in der AHV gerichtet), am 19. September soll eine grosse nationale Kundgebung den ersten Höhepunkt einer gewerkschaftlichen Mobilisierung gegen die verantwortungslose Politik des laisser faire darstellen.&nbsp;&nbsp;
</p><p>Mit allen gegen 3 Nein-Stimmen beschlossen die Delegierten des SGB zudem die Ja-Parole zur IV-Finanzierung (Abstimmung vom 27.9.09). Die IV braucht dringend mehr Geld. Nur so kann ihre weitere Verschuldung gestoppt werden. Dies sahen die Delegierten als notwendig an, um einen neuerlichen - diesmal noch drastischeren - Leistungsabbau in dieser Sozialversicherung zu verhin­dern.
</p><p>Hinweis: Die zwei entsprechend von den Delegierten verabschiedeten Resolutionen finden Sie auf www.sgb.ch</p>]]></content:encoded><category>Sozialpolitik</category><category>Finanzen und Steuerpolitik</category><category>Invalidenversicherung</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-316</guid><pubDate>Wed, 04 Feb 2009 16:58:00 +0100</pubDate><title>Verantwortungsloser Bundesrat</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/verantwortungsloser-bundesrat</link><description>Neue Episode aus dem Trauerspiel um die IV: Der Bundesrat hat die von ihm auf den 17. Mai 2009 angesetzte Abstimmung über die Verfassungsänderung zur temporären Anhe-bung der Mehrwertsteuer für die Zusatzfinanzierung der IV nach zwei Wochen wieder abgesagt und auf den September 2009 verschoben. Um dem Parlament „die Gelegenheit zu geben, eine andere, aber gleichwertige oder noch bessere Vorlage“ auszuarbeiten. Aber ohne diesem einen konkreten Vorschlag zu unterbreiten.</description><content:encoded><![CDATA[<p>Die Invalidenversicherung ist der Prügelknabe der schweizerischen Politik. Fast seit es sie gibt, ist sie chronisch unterfinanziert. Nach einer Beitragserhöhung (durch Umwid­mung von EO-Beitragspromillen) in den 90-er Jahren und zweimaligem Kapitaltransfer von der EO zur IV türmten sich die jährlichen Defizite wieder zu grossen Schulden auf. Eigentlich ist die IV ja gar keine teure Versicherung. Es hätte gereicht, die Beiträge der Versicherten und der Arbeitgeber rechtzeitig etwas zu erhöhen, um Ausgaben und Ein­nahmen wieder ins Lot zu bringen. Ruth Dreifuss hatte denn auch vergeblich versucht, im Bundesrat Vorlagen zur IV-Finanzierung durchzubringen. Eine Verfassungsänderung über eine zweckgebundene MWSt-Erhöhung für die AHV und IV ist 2004 abgelehnt worden, weil sich die bürgerlichen Politiker plötzlich in die Büsche geschlagen hatten, statt für die Vorlage einzustehen…&nbsp;
</p><h3>Zusatzfinanzierung verschlampt</h3><p>Aus den IV-Defiziten sind unterdessen Schulden von ca. 13 Milliarden Franken gewor­den. Das Perfide dabei: Die Defizite müssen von der AHV vorfinanziert werden, und die Schulden stehen als „IV-Verlustvortrag“ in der AHV-Rechnung. Im Klartext: Die IV verbrennt das Geld der AHV. Jahr für Jahr. Die organisierte Verantwortungslosigkeit ging weiter: Die dringend nötige Zusatzfinanzierung wurde von der Parlamentsmehrheit weiter vertrödelt. Nach langen Jahren hat sich das Parlament endlich auf eine Vorlage geeinigt: Eine auf sieben Jahre befristete Anhebung der MWSt um 0.4 %, kombiniert mit der Schaffung eines separaten IV-Fonds und dem Transfer von 5 Milliarden von der AHV zur IV als Starthilfe. Ohne Entschuldung, aber mit einer Schuldzinszahlung durch den Bund. Eine MWSt-Erhöhung ist eine Verfassungsänderung und braucht das Doppelte Mehr von Volk und Ständen. Eine hohe Hürde, wie das Parlament wusste. Diese MWSt-Erhöhung sollte nach dem Willen des Parlaments im Januar 2010 in Kraft treten. Der Bundesrat hat mit der Abstimmung bis Mai 2009 gewartet.&nbsp;
</p><h3>Wirtschaftskrise? Angst vor der SVP? Führungsschwäche!</h3><p>Eine MWSt-Erhöhung am Anfang einer Rezession ist sicher nicht ideal. Aber: dass ein­mal ein Abschwung kommen würde, war klar, wenn auch nicht, wann er kommen würde. Weil sicher war, dass einer kommen würde, hat der SGB immer eine rasche Einführung der IV- und der ALV-Zusatzfinanzierung gefordert, was das Parlament leider nicht beher­zigt hat. Nach Ansetzung der Abstimmung machten sich Economiesuisse-Vertreter für deren Verschiebung stark. Ausser der SVP, die ohnehin gegen mehr Geld für die IV ist und wider besseres Wissen behauptet, man könne die IV mit Einsparungen sanieren, wa­ren alle Bundesratsparteien dagegen. Doch der Bundesrat hat nun in einem präzedenzlo­sen Vorgehen die Abstimmung verschoben. Schiss vor der SVP? Schiss vor dem Volk? Dass sich das Parlament innert wenigen Wochen auf eine gute Alternative einigen kön­nen wird, ist kaum wahrscheinlich. Einen Ausgleich durch eine temporäre Senkung der MWSt für den Bund, was auf eine für die Konsumenten neutrale übung und eine Mehr­belastung des Bundeshaushaltes hinauslaufen würde, hat der Bundesrat selbst abgelehnt.&nbsp;
</p><h3>„Hidden agenda“ AHV-Ausplünderung stoppen</h3><p>Der Bundesrat hat grosse Verwirrung geschaffen. Er nimmt auch in Kauf, dass der müh­sam gebastelte Minimalkompromiss wieder auseinanderfällt, die Zusatzfinanzierung für die IV weiter auf die lange Bank geschoben und die AHV weiter geplündert wird. Was auch immer nun im Parlament diskutiert wird: Ob mit oder ohne Ausgleich durch tiefere Bundeseinnahmen, die Zusatzfinanzierung für die IV muss rasch her und darf nicht mehr weiter hinausgezögert werden. Es darf kein weiterer AHV-Franken mehr verbraten wer­den!</p>]]></content:encoded><category>Invalidenversicherung</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-596</guid><pubDate>Wed, 26 Apr 2006 15:01:00 +0200</pubDate><title>Endlich existenzsichernde Renten: Erste Säule stärken – 3000 Franken Rente für alle</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/endlich-existenzsichernde-renten-erste-saeule-staerken-3000-franken-rente-fuer-alle</link><description>Dossier Nr. 34 (Überarbeitete Fassung)</description><content:encoded><![CDATA[<p>Bereits der als Folge der Generalstreiksforderung 1925 eingeführte AHV - Verfassungsartikel verlangte eine obligatorische Alters- Hinterlassenen und Invalidenversicherung, deren Renten den Existenzbedarf angemessen decken sollten. Dieses Ziel ist bis heute nie erreicht worden.
</p><p>Auf diesem Hintergrund hat der SGB eine Expertengruppe beauftragt, einen Vorschlag auszuarbeiten, der die Rentenhöhe in AHV und IV verbessern und einen teilweisen Umbau von der zweiten Säule zur ersten Säule herstellen sollte. Der nun vorliegende Bericht der Expertengruppe ist seit langem die erste umfassende systematische überprüfung des Drei-Säulen-Systems. Er liefert äusserst wertvolle Grundlagen und schlägt ein konkretes Modell für den Ausbau der ersten Säule und einen teilweisen Umbau vor. Der SGB dankt den Expertinnen und Experten für die geleistete hervorragende Arbeit.</p>]]></content:encoded><category>AHV</category><category>Invalidenversicherung</category></item></channel></rss>